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V/0924/2021

Musik-Campus - Grundsatzbeschlüsse

Vorlagen 16.12.2021

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Anlage A

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Ansehen

V-0924-2021-Anlage-4_Kostenrahmen

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Ansehen

V-0924-2021-Anlage-2_Standorte-Analyse

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Ansehen

V-0924-2021-Anlage-3_Standort

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Ansehen

V-0924-2021-Anlage-5_Jaehrliche-Haushaltsbelastung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0924-2021-Anlage-1_Timeline

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Ansehen

Anlage A

3296 Zeichen

Anlage A zur V/0924/2021
Kurzüberblick
Grundsatzbeschlüsse zum Projekt „Musik-Campus“ Münster
 Projektbedeutung
 Standortentscheidung und Einbindung der Öffentlichkeit
 Bedarfe der städtischen Nutzer im Projekt
 Raumprogramm und Gesamt-Kostenrahmen
 Kostenrahmen investiv sowie in der perspektivischen laufenden Haushaltsbelastung
 Mittelzusage gen Land NRW/WWU
 Entwicklungs- und Förderkonzept für die freien Musikakteure in Münster
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Folgende kommunale Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess sind durch die Inhalte der Vorlage
und durch das Projekt berührt:
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und
Entwicklungsstandorte in Europa.
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler
Ausstrahlung entwickeln.
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung,
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken.
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität;
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot;
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft.
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln.
 Der Musik-Campus ist ein wesentlicher Baustein der Weiterentwicklung und Zukunfts-
fähigkeit der städtischen Kultur- und Musiklandschaft unter Schöpfung weitreichender
Synergien zwischen den städtischen Nutzern Sinfonieorchester Münster (SOM),
Westfälische Schule für Musik (WSfM) und der freien Musikakteure in Münster (FMM)
sowie der Musikhochschule der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU).
 Durch die Planung und den Bau des Campus wird Münster, auch im Bildungssektor,
regional und überregional als „Stadt der Musik“ entscheidend weiter profiliert und
positioniert.
 Der Musik-Campus ist ein Projekt der nutzungsvielfältigen, standortausbildenden und
quartiersvernetzenden Innenstadtentwicklung.

Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Umfang von 45,5 Mio. € im
Haushaltsplan 2022 veranschlagt. Der weitere Finanzierungsbedarf von 24,6 Mio. € wird unter den
in Beschlusspunkt 7, 1. Absatz genannten Vorbehalten in den Haushaltsplanentwurf 2023
aufgenommen. Gleichzeitig wird eine zeitliche Neuzuordnung der Investitionskosten
vorgenommen.
Die Vorlage benennt eine Kostengrößenordnung von ca. 4,4 Mio. € annuale Belastung im Saldo für
den städtischen Haushalt im Falle von Realisierung bzw. Betrieb des Musik-Campus ab dem Jahr
2026/2027 bzw. dem Jahr 2030
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
im weiteren Planungsprozess Berücksichtigung nachhaltigen Bauens im Projekt

V-0924-2021-Anlage-4_Kostenrahmen

3393 Zeichen

Projekt-Kostenrahmen 16.12.2021
Neubau des Musik-Campus mit externer Parkpalette und integrierter Fahrrad-Tiefgarage
WWU Dezernat 7.2
KS 08.10.2021 /
AS 16.12.2021
Neubau Musik-Campus
A B C D E F G H I J
Kostenart € / m²
Menge m² 
NF1-6 Gesamtkosten Menge Gesamtkosten Menge Gesamtkosten Menge Gesamtkosten
1  Gesamtbaukosten KG 200-700 8.070 16.928 136.609.000 4.947 39.922.000 7.809 63.019.000 4.172 33.668.000
1a Zuschlag Konzertsaal 1400 m² + 
Kammermusiksaal 450 m²
2.000 1.850 3.700.000 1.400 2.800.000 450 900.000 0 0
1b Zuschlag  Außenbühne
Inkl. Nebenkosten
2.400 160 384.000 160 384.000 0 0 0 0
1c Zuschlag Tiefgarage für Fahrräder
Inkl. Nebenkosten
1.800 3.000 5.400.000 830 1.495.000 1.311 2.360.000 859 1.545.000
1d Zuschlag  Parkpalette
Inkl. Nebenkosten
450 7.000 3.150.000 1.938 872.000 3.059 1.377.000 2.003 901.000
1e Zuschlag Außenanlagen: 
Befestigte Flächen
Inkl. Nebenkosten
200 19.000 3.800.000 5.260 1.052.000 8.303 1.661.000 5.437 1.087.000
1f Zuschlag Außenanlagen:
Park- / Grünfläche
Inkl. Nebenkosten
60 6.200 372.000 1.716 103.000 2.709 163.000 1.774 106.000
2 Grundstückskosten 200 16.600 3.320.000 4.595 919.000 7.254 1.451.000 4.751 950.000
3 Abbruchkosten 300 6.630 1.989.000 1.835 551.000 2.897 869.000 1.897 569.000
4 Zwischensumme KG100-700 158.724.000 48.098.000 71.800.000 38.826.000
5 Risikozuschlag vor Beginn der Planung 
auf vorherige Zeile
47.617.000 14.429.000 21.540.000 11.648.000
6 Zwischensumme KG100-700 inkl. BLB-
Risikozuschlag
206.341.000 62.527.000 93.340.000 50.474.000
7 Planungskostenzuschlag ggü. Anteil in 
BMK-Richtwerten
9.341.000 2.730.000 4.309.000 2.302.000
8 Baupreisindexierung auf GBK 
+ Planungskostenzuschlag
33.459.000 9.778.000 15.435.000 8.246.000
9 Baupreisindexierung Abbruchkosten 216.000 60.000 94.000 62.000
10 Zwischensumme Planungs-
kostenerhöhung + BPI
43.016.000 12.568.000 19.838.000 10.610.000
11 Risikozuschlag BLB NRW 
auf vorherige Zeile
12.904.800 3.770.400 5.951.400 3.183.000
12 Zwischensume Pl.-ko.-erhöh. + PBI inkl. 
Risikozuschlag
55.921.000 16.338.000 25.789.000 13.793.000
13 Zwischensumme
Invest-Kosten 
262.262.000 78.865.000 119.129.000 64.267.000
14 Großgeräte: 
Konzertorgel
0 0 0 0
15 entfällt 0 0 0 0
16 Zwischensumme Großgeräte 0 0 0 0
17 Akt. Komponenten LAN; WLAN 100 16.928 1.693.000 4.947 495.000 7.809 781.000 4.172 417.000
18 Umzugskosten 345 5.312 1.831.000 0 0 4.000 1.379.000 1.312 452.000
19 Ersteinrichtung 990 16.928 16.759.000 4.947 4.898.000 7.809 7.731.000 4.172 4.130.000
20 Verbraucherpreisindex VPI auf 
Ersteinrichtungskosten
194 16.928 3.278.000 4.947 958.000 7.809 1.512.000 4.172 808.000
21 Zwischensumme sonstige 
Einmalkosten
23.561.000 6.351.000 11.403.000 5.807.000
22 Projektkosten gesamt inkl. VPI, ohne 
Risikozuschläge
225.301.200 67.016.600 103.040.600 55.243.000
23 Projektkosten gesamt 285.823.000 85.216.000 130.532.000 70.074.000
Alle Kostenangaben brutto inkl. Mehrwertsteuer.
Gesamtkosten Kulturbau WWU Stadt MS
Bemerkungen: 
Diese Grobkostanannahme basiert auf sehr groben Schätzwerten, deren Taxierung zum jetzigen Zeitpunkt/ zum heutigen Projektfindungsstand möglich sind. Es sind im Vorfeld keine Gutachten, 
Baugrunduntersuchungen, statische, brandschutztechnische Untersuchungen etc. erfolgt. Diese müssen im Zuge der weiteren, konkreteren Planung zwingend für eine solide Kostenannahme 
zugrunde gelegt werden.
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0924/2021

V-0924-2021-Anlage-2_Standorte-Analyse

452 Zeichen

Hörster Platz Hittorfstraße Leonardo-Campus Schloss Kalkmarkt
Grundstücksgröße 8.230 qm bis zu 40.000 qm bis zu 31.500 qm bis zu 18.800 qm 3.592 qm
Bewertung:
Flächengröße -- + + - --
Standortverträglichkeit - o o - --
Nutzerinteressen - ++ + o --
Erschließungskapazität -- + -- ++ ++
Effekt für Stadtstruktur o ++ - ++ +
Quelle:Abbildungen aus NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | MusikCampus November 2020
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0924/2021

V-0924-2021-Anlage-3_Standort

913 Zeichen

Stadt
25.348 m²
*HVDPWIOlFKH
Pð
Land
16.602 m²
5
III
III
III
IV
IV
V
III
III
I
II
II
II II
I
I I
III III
III
I
IX
II
III
III
IIII
IIII
IV
IV
IV
I
III
IV
III
II
III
I
II
II
I
I
II
III
VI
I
III
II
IV
II
II II
III
III
II
II
Rampe
Schlossgraben
Flur 69
46 a
40
36
38
41 39
58
62
56
52
47
31
51
29
44
45
42
42 a
43
63
65
61
46
49 b
49 a
57
55
53
34
4
26
62 a 10
24
22
16
1
40
28
16
60
62
+LWWRUIVWUD‰H Am Schlossgarten
(LQVWHLQVWUD‰H
(LQVWHLQVWUD‰H
Rottendorffweg
Rottendorffweg
53
63
263
273
264
142
258
484
416
9
308
309
311
443
365
418
419
420
181
276
249
306
333
304
248
482
417
6
7
613
614 616615
5
8
305
247
483
239
106107
125
215
216
641
643
287
486
310
313
280
312
415
398
182
214
Stadt
25.348 m²
*HVDPWIOlFKH
Pð
Land
16.602 m²
12.2021 / Maßstab 1:2.500Musik-Campus - Flächengrößen
Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (Jahr 2020) - Version 2.0
Anlage 3  zur Vorlage Nr. V/0924/2021

V-0924-2021-Anlage-5_Jaehrliche-Haushaltsbelastung

1568 Zeichen

Musik-Campus
100% Baukostenzuschuss
Flächen für SOM, WSfM, FFM 
Flächen gem. Kulturbau anteilig
Musik-Campus
Reduktionsvariante städt. Teil
100% Baukostenzuschuss 
red. Flächen für SOM, WSfM, FFM 
Flächen gem. Kulturbau anteilig
Basis-Szenario 
Sanierung WSfM + Anbau, 
Neubau SOM mit Probebühne
keine Flächen FMM
Investitionskosten
Investionskosten städt Teil Gesamt 84.843.000 € 70.074.000 € 40.754.000 €
Investionskosten Kulturbau Gesamt 31.530.000 € 31.530.000 € entfällt
Gesamt 116.373.000 € 101.604.000 € 40.754.000 €
Ausgaben 
jährliche Belastung (statisch) Haushalt
Entgelt an BLB 0 € 0 € 0 €
Abschreibung / Auflösung 
Rechnungsabgrenzungsposten (80 Jahre) 1.455.000 € 1.270.000 € 509.000 €
Kapitalverzinsung (1%) 848.000 € 701.000 € 408.000 €
Instandhaltungspauschale 1,5% 1.746.000 € 1.524.000 € 611.000 €
Betriebs- Nebenkosten 1.002.000 € 867.000 € 606.000 €
Personalkosten Kulturbau (anteilig 37%) 365.000 € 365.000 € entfällt
Gesamt 5.416.000 € 4.727.000 € 2.134.000 €
Einnahmen 
jährlich Einnahmen (statisch) Haushalt
Erbpacht Himmelreichallee 
Erbbauzins 5% Bodenwert 6 Mio. € 300.000 € 300.000 € -  €
Wegfall Anmietung Probebühne Theater 41.000 € 41.000 € 41.000 €
Gesamt 341.000 € 341.000 € 41.000 €
Verrechnung von jährlichen Ausgaben und 
Einnahmen im Haushalt 5.075.000 € 4.386.000 € 2.093.000 €
Auflösung SoPo der Drittmittel  städt. Teil 
Kulturbau 394.000 € 394.000 € 0 €
Einsparungen laufende Kosten WSfM 
Abschreibung, Instandhaltung, Betriebs- und 
Nebenkosten
190.000 € 190.000 € 190.000 €
nachrichtlich:
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0924/2021

Beschlussvorlage

54409 Zeichen

V/0924/2021
V/0924/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Musik-Campus - Grundsatzbeschlüsse
Beratungsfolge
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
03.02.2022 Kulturausschuss Vorberatung
03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster spricht sich für den Bau eines „Musik-Campus“ aus: Der „Musik-
Campus“ ist ein wesentlicher Baustein der Weiterentwicklung der städtischen Kultur- und
Musiklandschaft. Er bietet die Plattform zur Schöpfung weitreichender Synergien zwischen den
städtischen Nutzern Sinfonieorchester Münster (SOM), Westfälische Schule für Musik (WSfM)
und den freien Musikakteuren in Münster (FMM) sowie der Musikhochschule der Westfälischen
Wilhelms-Universität (WWU). Durch Planung und Bau des „Musik-Campus“ wird Münster, auch
im Bildungssektor, regional und überregional als „Stadt der Musik“ entscheidend weiter profiliert
und positioniert. Der „Musik-Campus“ gibt der Nutzungsvielfalt Raum und der
Innenstadtentwicklung Rückenwind. Er hebt die Standortqualität und vereint die
Wissenschaftsquartiere mit der Innenstadt über neue Wegeverbindungen. Der „Musik-Campus“
wird aber vor allem für die Menschen in der Stadt Münster selbst ein neuer öffentlicher Ort, um
Musik zu (er)leben.
2. Der Rat begrüßt die in der Konferenz ‚M4 – Möglichmacher Musik-Campus Münster‘ im Juli
2021 seitens des Landes NRW diesem Kultur- und Städtebauprojekt in Münster zuerkannte
besondere Bedeutung. Der Rat bekräftigt seinen Willen, den „Musik-Campus“ im Verbund mit
der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) und dem Land NRW zu realisieren – dies
Dezernat Oberbürgermeister
Dezernat III
22.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Schwintek /
Herr Krause
T elefon:492-6002 /
492-7030
Schwintek@stadt-
muenster.de /
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0924/2021
vorbehaltlich weiterer, im Projektfortschritt, zu treffender Planungs-, Finanz- und
Liegenschaftsbeschlüsse. Der Rat wird in den vorgesehenen zeitlichen Projektfortgang
(Anlage 1) inhaltlich und beschlusstechnisch kontinuierlich eingebunden, setzt aber bereits mit
dieser Vorlage den finanziellen Rahmen für das Projekt.
Der Rat stimmt dem Angebot des Landes NRW an die Stadt Münster zu, die Planung und
bauliche Realisierung durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) für die
Projektbausteine aller Projektpartner und Nutzer als Gesamtprojekt durchzuführen.
3. Der Rat stimmt – in dieser Konsequenz – der Realisierung des „Musik-Campus“ am Standort
Hittorfstraße/Einsteinstraße zu. Er nimmt die vergleichende Bewertung potenziell anderer
Standorte zur Realisierung des „Musik-Campus“ (Anlage 2) zur Kenntnis.
Der Rat erklärt seine Bereitschaft, im Sinne einer standortangemessenen städtebaulichen
Positionierung der Bauvolumina, einer sensiblen Einbettung in die wertigen Freiraumbereiche
(u.a. Apothekergarten) und einer funktional optimalen Vernetzung mit den umliegenden
Stadträumen städtische Grundstücksanteile zur stadtraumverträglichen Integration des
Projektes in diesen Zielstandort einzubinden (Anlage 3).
Er beauftragt die Verwaltung, bereits in den Erarbeitungsprozess des von Stadt und WWU
gemeinsam beauftragten ‚Städtebaulichen Realisierungskonzeptes‘ Anregungen und
Erkenntnisse einer frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern der Stadt einfließen zu
lassen und die Beteiligung der Stadtgesellschaft im weiteren planerischen Projektfortgang
kontinuierlich vorzusehen.
4. Der Rat erkennt die Notwendigkeit an, die bestehenden unzureichenden und z.T .
dysfunktionalen räumlichen Gegebenheiten der städtischen Nutzungen Sinfonieorchester
Münster (SOM) und Westfälische Schule für Musik (WSfM) zu verbessern. Er sieht ergänzende
Raumbedarfe für die freien Musikakteure in Münster (FMM) ebenfalls als wesentlich an.
Der Rat nimmt die bereits einer stadtinternen Aktualisierung und Konsolidierung unterzogenen
städtischen Raumbedarfe (Reduktionsvariante) im Projekt zur Kenntnis.
Der Rat nimmt das so aggregierte Gesamtraumprogramm der Projektpartnerinnen Stadt und
WWU für den „Musik-Campus“ und den auf diesen Bedarfen basierenden Kostenrahmen der
WWU zur Projektrealisierung zur Kenntnis (Anlage 4).
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf dieser konsolidierten Basis die städtischen
Investitionskostenanteile am „Musik-Campus“ eine Kostengrößenordnung von ca. 70,1 Mio. €
für die städtisch eigengenutzten und, bemessen am städtischen Nutzungsgrad i. H. v. aktuell
37 %, eine ergänzende Kostengrößenordnung von anteilig ca. 31,6 Mio. € für den
gemeinschaftlich mit der WWU genutzten Projektbaustein ‚Kulturbau‘ des „Musik-Campus“
betragen. Er nimmt ebenso den ersten Kostenrahmen zur Kenntnis, der eine Basis-Ertüchtigung
einzelner städtischer Nutzungsbausteine und -bedarfe ohne eine Realisierung im bzw.
gemeinsam mit dem Projekt „Musik-Campus“ auslösen würde (Variante Sanierung WSfM plus
Anbau WSfM, Neubau Probenfascilität SOM, ohne FFM) (Anlage 5).
6. Der Rat nimmt ferner die finanzkompensierenden Bausteine zur Dämpfung der
Haushaltsbelastung zur Kenntnis (Anlage 5); die städtische Immobilie Himmelreichallee ist bei
Realisierung des „Musik-Campus“ und nach Umzug der WSfM durch ein Investoren-
Bieterverfahren auf Basis einer Mindest-Erbpachterwartung für den städtischen Haushalt
nachhaltig in Wert zu setzen.

- 2 -
V/0924/2021
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit einer baulichen Realisierung des „Musik-Campus“ ab dem
Zeithorizont 2026/2027, spätestens mit einer Innutzungnahme ab dem Zeithorizont 2030 eine
laufende städtische Haushaltsbelastung in einer Größenordnung von ca. 4,4 Mio. € per annum,
für alle städtischen Räumlichkeiten im Campus (eigenständige städtische Bausteine und
anteilige städtische Bausteine im Kulturbau), verbunden ist. Dafür entfallen im städtischen
Haushalt die gebäudebezogenen Belastungen für das derzeit durch die WSfM genutzte
Gebäude an der Himmelreichallee nach Umzug der WSfM.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in einem Nutzungsmodell (Stadt und WWU als Nutzerinnen,
Eigentum Land NRW) ein 100 %iger Baukostenzuschuss die finanztechnisch günstigste
Zielrichtung für die Stadt darstellte. Er beauftragt die Verwaltung über diesen Modellansatz
hinaus, mit dem Land NRW alternativ und ergänzend eine Eigentumsmodell-Variante
(Übernahme der städtischen Bausteine und ggf. auch anteiligen städtischen Bausteine ins
Eigentum der Stadt) aktiv zu verhandeln.
7. Der Rat erklärt in Richtung Land NRW und WWU seine grundsätzliche Bereitschaft, im Zuge
der Konkretisierung und Realisierung des „Musik-Campus“ für die eigengenutzten städtischen
Raumbedarfe Projektmittel i. H. v. bis zu 70,1 Mio. €, die aktuellen Haushaltsansätze von
45,5 Mio. € inkludierend, investiv bereitzustellen und setzt damit den finanziellen Projektrahmen.
Diese Mittelzusage steht unter den Vorbehalten der weiteren Schärfung und Konkretisierung der
baulichen und eigentumsrechtlichen Ausgestaltung des Projektes in Zusammenarbeit mit dem
Land NRW als Bauherrin, vertreten durch den BLB, und hierzu jeweilig folgender weiterer
Entscheidungsschritte und dem generellen Haushaltsvorbehalt des Rates.
Der Rat formuliert seine Erwartungshaltung, dass die städtischen Kostenanteile für die
gemeinschaftlich genutzten Projektbausteine i. H. v. ca. 31,6, Mio. € in hohem Maße durch
externe Fördermittel und privates finanzielles Engagement der Stadtgesellschaft deckungsfähig
sind – diese städtischen Kostenanteile am Projekt werden mit Blick auf die o.g.
Beschlussfassungen nicht bereitgestellt. Er beauftragt die Verwaltung, die Ansatzposten zur
Nutzung externer Fördermittel in Gesprächen mit potenziellen Fördergebern zu konkretisieren.
Gleiches gilt für die Akquise privaten finanziellen Engagements; eine Konzeption eines auch
niedrigschwelligen Fundraisings für das Projekt ist im nächsten Projektschritt vorzulegen. Die
Finanzmittel für die gemeinschaftlich genutzten Projektbausteine werden erst dann in den
städtischen Haushalt aufgenommen, wenn eine Deckungsfähigkeit durch Fördermittel und
privates finanzielles Engagement gegeben ist.
8. Der Rat bekräftigt, dass die Realisierung und der künftige Betrieb des „Musik-Campus“ nicht zu
Einschränkungen bei bestehenden städtischen Förderungen der freien Musikszene führen soll.
Er beauftragt die Verwaltung, ein Musikentwicklungs- und Förderkonzept unter Berücksichtigung
der bestehenden Förderungen zu konzipieren und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Dieses beinhaltet auch die Förderung der Nutzung des „Musik-Campus“. Miteinfließen sollen
hier die Ergebnisse des noch durchzuführenden „Stadtforums Kultur“.

- 2 -
V/0924/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahre
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1501 Anteile an
Unternehmen
Investitions-
maßnahme
1100 MusikCampus
Auszahlungen 2026 - 2030 70.100.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Umfang von 45,5 Mio. € im
Haushaltsplan 2022 veranschlagt. Der weitere Finanzierungsbedarf von 24,6 Mio. € wird unter den
in Beschlusspunkt 7, 1. Absatz genannten Vorbehalten in den Haushaltsplanentwurf 2023
aufgenommen. Gleichzeitig wird eine zeitliche Neuzuordnung der Investitionskosten vorgenommen.
Die Vorlage benennt ferner in Beschlusspunkt 6., 2. Absatz, eine Kostengrößenordnung von ca.
4,4 Mio. € annuale Belastung im Saldo für den städtischen Haushalt bei baulicher Realisierung des
Musik-Campus ab den Jahren 2026/2027 bzw. mit Betrieb und Innutzungnahme des Campus ab
dem Jahr 2030 als perspektivische und außerhalb der mittelfristigen Finanzplanung des
beschlossenen Haushaltes liegenden Folgekostenbelastung.
Begründung:
zu Beschlusspunkt 1.:
Kultur und Musik besitzen für eine Stadtgesellschaft einen sehr hohen Stellenwert – dies belegte
und belegt auch die immer noch andauernde Coronakrise eindrücklich. Die Realisierung des „Musik-
Campus“ in Münster ist ein sichtbares Zeichen an alle, die Musik leben und lieben. Die
Projektzielsetzung und -umsetzung kann auf eine landes- und bundesweit noch nicht dagewesene
Weise die Musik-Szene der Stadt verbinden: Schülerinnen und Schüler der Musikschule,
Studierende der Musikhochschule, die Profis des Sinfonieorchesters und die vielfältigen Freien
Musikakteure der Stadt werden auf dem Campus einen neuartigen „kulturell-musikalischen
Schmelztiegel“ kreieren.
Mit dem „Musik-Campus“ und seinen Nutzern wird eine öffentliche Einrichtung geschaffen, die es
allen Bevölkerungsschichten auf vielfältige Weisen ermöglicht, an der kulturellen Bildung im Bereich
Musik teilzuhaben. Insbesondere durch den konzeptionellen Ausbau der WSfM wird die Bildung von
Kindern und Jugendlichen weiter gestärkt. Das entspricht auch dem Ziel für eine Nachhaltige
Entwicklung (SDGs) der Agenda 2030 von 2015 im Bereich der Bildung, welche eine
Gewährleistung inklusiver, gleichberechtigter und hochwertiger Bildung und Möglichkeiten
lebenslangen Lernens für alle zu fördern vorsieht.
Mit einer gemeinschaftlichen und konzertierten Entwicklung des „Musik-Campus“ können Stadt und
Land neue Wege der Kooperation gehen und durch die Synergieeffekte zwischen den Nutzern einen
Ort mit hohem Innovationspotenzial entstehen lassen. Auch räumlich schlägt der „Musik-Campus“
eine Brücke, indem er als prägnanter Gelenkpunkt die Bereiche Altstadt und die Urbanen Wissens-
und Forschungsquartiere im Westen verbindet.
Der „Musik-Campus“ kreiert darüber hinaus einen neuen Ort und Ankerpunkt für die
Stadtgesellschaft: Hohe Frequentierung, Schaffung eines „neuen Ortes“, zentral gelegen in der

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V/0924/2021
Stadt, in Verbindung mit der öffentlichen Nutzbarkeit der Außenflächen, verzahnt und vernetzt mit
den umliegenden Quartieren. Das Kulturbauprojekt bringt positive und nachhaltige
Ausstrahlungseffekte nicht nur in der münsterschen Kultur- und Bildungslandschaft, sondern für die
Stadt- und Innenstadtentwicklung im breitesten Sinne mit sich.
So wird der „Musik-Campus“ zu einem Sinnbild des vernetzten und gemeinschaftlichen Denkens
von Stadträumen: Er kann zum Mittelpunkt eines pulsierenden und vielfältigen neuen Kultur-
Quartiers mit positiven Ausstrahlungseffekten für den oberzentralen Standort Münster, auch im
Sinne der Stärkung wichtiger weicher, aber auch wirtschaftlicher Standortfaktoren und touristischer
Anziehungskraft, werden.
zu Beschlusspunkt 2.:
Unabhängig von den das Projekt „Musik-Campus“ unterstützenden Beschlüssen dieser Vorlage,
insbesondere auch mit dem finanztechnischen Beschluss zu 7., wird keine automatische
Verpflichtung des Rates zu Entscheidungszwängen im weiteren Projektverlauf ausgelöst: Mit
fortschreitendem Projekt und sich hieran anlehnenden immer weiter konkretisierenden Beschlüssen
in verschiedensten Themenfeldern des Projektes in den nächsten Monaten und Jahren wird sich der
Verbindlichkeitsgrad für die Stadt gegenüber den Projektpartnern Land NRW und WWU gleichwohl
zunehmend erhöhen.
Das Land NRW zeigt ein sehr hohes Interesse am Projekt „Musik-Campus“: Unabhängig von
Besuchen der Ministerin, gemeinsam mit der Städtebauministerin, vor Ort ist es außergewöhnlich,
dass federführend das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) auf ministerialer Ebene die
Kommune und die Universität direkt einbindet und zu einer gemeinsamen Projekt-AG regelmäßig
einlädt. Grundlage für die Fortsetzung und weitere Projektkonkretisierung auf Grundlage von in
dieser gemeinschaftlichen AG bereits erarbeiteten Meilensteinen bildet ein zum Projekt
beabsichtigter Kabinettsbeschluss der Landesregierung NRW. Die Herbeiführung dieses
Kabinettsbeschlusses setzt Entscheidungen des Rates der Stadt Münster zum grundsätzlichen
Projektziel und -inhalt, zum Projektstandort und zur Finanzierung der nicht-gemeinschaftlich
genutzten T eiledes „Musik-Campus“ zum jetzigen Zeitpunkt voraus. Er versetzt das MKW auf dieser
Grundlage in die Lage, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) mit der Planung
und baulichen Realisierung der Projektbausteine aller Projektpartner und Nutzer als Gesamtprojekt
zu beauftragen.
Im gleichen Zuge wird das sich in Entwicklung befindliche Träger- und Betreibermodell für den
„Musik-Campus“ von WWU und Stadt Münster konkretisiert und kontinuierlich mit dem Land NRW
abgestimmt. Die Ergebnisse erster Workshops mit Praktikerinnen und Praktikern sowie Expertinnen
und Experten auf diesem Gebiet bestätigen die Klärungs- und Regelungsbedürftigkeit der
qualitativen wie formal-organisatorischen Aspekte des künftigen Betriebes der Kulturfascilität. Die
Stadt Münster für die Bereiche von WSfM, SOM und FMM, das Land NRW für den
Gebäudekomplex WWU mit MHS legen, in jedem Fall für den Betrieb des gemeinsamen Kulturbaus,
eine die Projektpartner zusammenschließende Organisations- und Rechtsform nahe. Angesichts der
Mischnutzungen, den gewünschten Synergien und der gemeinsamen Marke „Musik-Campus“
erscheint eine eigenständige Organisations- und Handlungsform erstrebenswert, die die Interessen
aller Kernnutzer aufnimmt und vereint. Diese sollte als neutrale Instanz gestaltet werden und bedarf
eines eindeutigen Regelwerkes um sicherzustellen, dass die Interessen und Bedarfe aller Nutzer
koordiniert und gesteuert werden. Ein einzurichtendes Expertengremium (Beirat/Kuratorium) kann
neben der lokalen Politik auch relevante Personen des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens der
Stadt Münster berücksichtigen. Diese vielfältigen Aspekte werden mit dem Projektpartner WWU
weiter zeitnah geschärft und bilden die Grundlage für ein Träger- und Betreibermodell, dass dem Rat
der Stadt Münster zum gegebenen Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die im weiteren Projektfortschritt kontinuierliche und selbstverständliche Einbindung der politischen
Gremien zu weitergehenden Informationsständen ebenso wie zu im Projektverlauf erforderlichen

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Beschlüssen des Rates und seiner Fachausschüsse wird in Anlage 1 zur Vorlage (timeline –
Beschlussmeilensteine und -einbindungen des Rates rot markiert) aufgezeigt.
verkleinerte Abbildung der Anlage 1 zur Vorlage
Die Verwaltung schlägt ergänzend vor, analog des bestehenden Arbeitskreises zum Preußen-
Stadion‘ (AK Stadion), auch für das Projekt „Musik-Campus“ einen planungs- und
bauphasenbegleitenden Arbeitskreis, mind. zwischen Politik und Verwaltung, einzurichten.
zu Beschlusspunkt 3.:
Das Angebot des Landes NRW an die Stadt Münster, die bauliche Realisierung für alle
Projektbausteine durch den BLB durchzuführen zu lassen, gilt originär und ausschließlich für den
Standort Hittorfstraße/Einsteinstraße. Dort befindet sich das landeseigene Grundstück der
ehemaligen Pharmazie sowie angrenzend der durch die Pharmazie ehemals genutzte Garten
(Apothekergarten) auf einer städtischen Fläche sowie weitere städtische Grundstücksflächen südlich
der Einsteinstraße bis zur Schlossgräfte.
Aus zwei wesentlichen Gründen entspricht dieser Standort sehr genau den städtischen Zielen:
 Zum einen können auf diesen Flächen die inhaltlichen Ansprüche an einen Musik-Campus
gemeinsam, bauvolumenbezogen ausreichend und funktional nicht vorgeprägt untergebracht
und realisiert werden.
Der innovative und beispielgebende Ansatz, verschiedenen Nutzern an einem Ort einen
gemeinsamen Campus zur Verfügung zu stellen, erfordert eine unmittelbare Nähe aller jeweils
selbständig nutzbaren Funktionsbereiche und der gemeinsam zu nutzenden Orte. Gerade
darin besteht der inhaltliche Mehrwert des Projektansatzes des Musik-Campus. Konzepte, die
darauf bauen, an unterschiedlichen Orten in der Stadt den jeweiligen Nutzergruppen einzelne
neue Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, verfehlen dieses Ziel deutlich. Dies
unterscheidet diesen Standort wesentlich von anderen stadtgesellschaftlich und fachlich
diskutieren Standorten (s. Anlage 2 zur Vorlage).
In diesem Sinne sind am Standort innovative Konzepte in der Umsetzung gefragt, sowohl im
Bereich einer ebenso zukunftsweisenden wie ortsangemessenen Architektursprache als auch
in der Umsetzung klimaschützender, baumaterieller und energetischer T echnologien.Münster
kann hier seine Vorreiter-Rolle auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt festigen. Durch eine
entsprechende Gestaltung erhält Münster auf dem Gelände des Musik-Campus nicht nur
nutzerfunktional optimale neue Gebäudlichkeiten, sondern additiv einen neu durchwegbaren
öffentlichen Ort des Aufenthalts und auch der Naherholung.

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verkleinerte Abbildung der Anlage 2 zur Vorlage
 Zum anderen erfüllt der Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße eine weitere, ganz wesentliche
Funktion. Durch seine Lage zwischen den urbanen Wissensquartieren westlich des Rings und
der Altstadt/Schloss im Osten übernimmt der Musik-Campus an diesem Ort eine äußerst
wichtige verbindende, die Stadtstruktur stärkende Funktion: Als zentrale Einrichtung von Stadt
und Universität mit einer hohen Anziehungskraft ist der Standort mit seinen Nutzungen in der
Lage, diese beiden Stadtbereiche qua Gelenkfunktion aktiv stärker miteinander zu vernetzen.
Ein wesentliches Ergebnis der Internationalen Ideenwerkstatt und der Erkenntnisse aus den
Themensegmenten „Wissenschafts-“ und „Innenstadtentwicklung“ der MünsterZukünfte
20.30.50 war exakt diese Zukunftsanforderung: Den Bereich des Schlossgartens nach Westen
hin durchlässig zu machen, um bisher nicht vorhandene Verbindungen für Fußgänger und
Radfahrer zu ermöglichen. Der Musik-Campus kann genau diese Funktion übernehmen: Als
Ort, der Urbanität und Freiraum verbindet, leistet er so einen stadtstrukturell bedeutenden und
damit dauerhaft nachhaltigen Mehrwert (s. Anlage 2 zur Vorlage).
Mit der Vorlage V/0464/2019/1 hat der Rat die Verwaltung bereits beauftragt, für den Standort
„Hittorfstraße“ eine vertiefende städtebauliche Analyse durchzuführen (Beschlusspunkt 6.1 in der
damaligen Vorlage). Für eine Realisierung des Gesamtraumbedarfs eines Musik-Campus ist i. S.
einer umfeld- und nachbarschaftsverträglichen Darstellung der notwendigen Bauvolumina die
landeseigene Fläche voraussichtlich nicht ausreichend.
Zur Arrondierung des Gesamtprojektes Musik-Campus können und sollen insofern östlich an die
landeseigene Fläche angrenzende städtische Flächen planerisch „bereitgestellt“ werden. Anlage 3
zur Vorlage bildet den für das Gesamtensemble des Campus einschl. Freiraum und Vernetzung
sinnvollen und gebotene entwurfliche Freiheiten generierenden Standortraum ab, in welchem die
gebotenen funktionalen, städtebaulichen und freiraumqualitativen „Leitplanken“, auch für einen
späteren hochbaulichen Wettbewerb, erarbeitet werden können.
Unter Einbezug dieser Flächen wird es am Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße gelingen, den
Bedarf in ebenso innovativer wie nachhaltiger Art und Weise in hervorragender städtebaulicher
Qualität und architektonischer Gestaltung unterzubringen und attraktiv mit dem umgebenden
Freiraum zu verbinden.

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verkleinerte Abbildungen der Anlage 3 zur Vorlage
Die Bearbeitung des externen Auftrages „Städtebauliches Realisierungskonzept“ erfolgt seit Ende
2021 in mehreren zeitlich wie inhaltlich aufeinander aufbauenden Bausteinen. Die von Stadt und
WWU gemeinsam vergebene Planungsleistung analysiert nochmals anhand der aktuellen
Raumbedarfe das Schlossumfeld und entwickelt für den Zielstandort in einem iterativen Prozess –
unter Einbeziehung der Öffentlichkeit – die bestmöglichen städtebaulichen und mit dem Grün- und
Freiraum korrespondierenden „Leitplanken“. Hierfür ist die „Fühlung“ zu den Ideen und ggf. Sorgen
der Anwohnenden rund um den Standort/Hittorfstraße und darüber hinaus aller interessierten
Bürgerinnen und Bürger wichtig: Insofern wird die fachliche Bearbeitung hier – vor Vorliegen der
Ergebnisse des Realisierungskonzeptes an die Fachgremien und den Rat der Stadt – eine Eichung
und Auswertung der Anregungen aus diesem frühzeitigen bürgerschaftlichen Meinungsbild
inkludieren und so eine transparente Grundlage für weitere Beschlussschritte der städtischen
Gremien bilden.
Auch in den Planungsschritten, die sich im Planungsprozess an das Städtebauliche
Realisierungskonzept anschließen, wird die Einbindung der Öffentlichkeit ein wichtiges und
regelmäßiges Element sein: Dies betrifft die parallel zu erarbeitende Bauleitplanung
(Bebauungsplanverfahren) ebenso wie die Ergebnisse des Hochbauwettbewerbes.
Sowohl im Städtebaulichen Realisierungskonzept als auch in den sich anschließenden
Planungsschritten gilt es, das planerische Optimum unter der Nebenbedingung des vom Rat mit
dieser Vorlage gesetzten Kostenrahmens von 70,1 Mio. Euro zu erreichen.
zu Beschlusspunkt 4.:
maßgebliche Verbesserungsnotwendigkeiten für die WSfM und das SOM:
Die Notwendigkeiten einer aus verschiedenen Gründen gebotenen und deutlichen Optimierung der
Rahmenbedingungen für die beiden großen städtischen Kulturakteure WSfM und SOM – in ihren
dysfunktionalen und nicht zukunftsfähigen heutigen Räumlichkeiten – sind bereits ausführlich den
Grundsatzbeschlüssen des Rates vom 09.10.2019 zur Vorlage V/0464/2019 „Musik-Campus –
Ouvertüre für ein deutschlandweit einmaliges Projekt“ zu entnehmen.
Raumbedarfe im Ursprung:
Der Raumbedarf für das Vorhaben Musik-Campus wurde in einem gemeinsamen Prozess im Jahr
2020 von der Westfälischen Schule für Musik (WSfM), dem münsterschen Sinfonieorchester (SOM)
und der Musikhochschule der WWU (MHS), in einem zweiten Schritt auch die Freien Musikakteure
(FMM) einbeziehend, erarbeitet.

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V/0924/2021
Insgesamt belief sich der Raumbedarf aller Nutzer auf 17.870 m² NUF 1-6 (Nutzungsflächen 1-6).
Es handelt sich gemäß DIN 277 um Flächen für Aufenthalt, Büroarbeit, Lager und Unterricht,
Flächen für z.B. Sanitär-, Müllsammel-, und Fahrradräume sowie T echnik- und Verkehrsflächen sind
darin nicht enthalten.
Für den Musik-Campus ergaben sich zu diesem Zeitpunkt folgende wesentliche Funktions- bzw.
Kostenbausteine:
 Nutzer Stadt: (in Summe ca. 5.114 m² NUF 1-6)
Bedarfe WSfM
in m² NUF 1-6
SOM
in m² NUF 1-6
FMM
in m² NUF 1-6
Gesamt
in m²
Gesamt Proberäume 280 450 740 1.470
Gesamt Unterrichtsraum 1.743 0 0 1.743
Gesamt T onstudio 120 0 0 120
Gesamt Büro 550 114 0 664
Gesamt Aufenthalt 120 50 0 170
Gesamt Umkleide 0 444 0 444
Gesamt Lagerraum 183 200 120 503
Gesamt 2.996 1.258 860 5.114
Anteil an Gesamtfläche 58,6 % 24,6 % 16,8 % 100 %
 gemeinschaftliche Nutzung im Kulturbau (in Summe ca. 4.947 m² NUF 1-6)
Bedarfe Gemeinsam
in m² NUF 1-6
Gesamt Konzertsaal,
anteilig Kammermusiksaal 1.597
Gesamt Seminarräume 1.715
Gesamt Büro 150
Gesamt Umkleide/ Garderoben / Einspielräume 548
Gesamt Lagerraum 325
Gesamt Gastronomie 510
Gesamt Kinderbetreuung 102
Gesamt 4.947
 Nutzer WWU:
Flächen für die Musikhochschule WWU (in Summe ca. 7.809 m² NUF 1-6)
Diese Flächen werden vollständig vom Land NRW finanziert. Ein T eildieser Flächen befindet
sich ebenfalls im Funktionsbaustein Kulturbau und kann daher ebenfalls von den städtischen
Nutzern genutzt werden. Es handelt sich um den Kammermusiksaal, die Werkstatt- und
Popbühne sowie um Lagerflächen, Umkleide- und Einspielräume.
Die nachstehende Abbildung gibt hierzu eine aggregierten und „sprechenden“ Überblick:

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Konsolidierung der städtischen Raumbedarfe – „Reduktionsvariante“ – aktuelles städtisches
Raumprogramm:
Die städtischen Raumbedarfe wurden vor dem Hintergrund der Herausforderungen für den
städtischen Haushalt, investiv sowie in puncto laufender annualer Kostenbelastungen, einer
intensiven kritischen internen Überprüfung unterzogen. In einem gemeinschaftlichen und
konstruktiven Prozess mit den städtischen Nutzern WSfM und SOM konnten einvernehmlich
nennenswerte Potenziale analysiert und in der Folge Flächenreduzierungen vorgenommen werden.
Ein adäquater und „gleichbehandelnder“ Reduktionsbeitrag wurde in der Folge ebenfalls in den
Raumbedarfen für die freien Musikakteure vorgenommen.
Die WSfM sowie das SOM tragen diese Reduzierungen vollinhaltlich mit. Die FFM wurden durch die
Verwaltung aktiv über die hier in Gleichbehandlung der Nutzer ebenfalls angemessene und
maßvolle Flächenbedarfsreduktion ihrer ursprünglich vorgesehenen Bedarfe informiert.
Die Flächenreduzierungen für die städtischen Nutzer berühren gleichwohl nicht die für die
Zukunftsfähigkeit der Nutzer wesentlichen qualitativen räumlichen Kernelemente; so wurde
beispielsweise weder das perspektivische „Musiklabor“ der freien Musikszene noch der Probesaal
des SOM angetastet. Die vorgenommenen Flächenreduzierungen beruhen primär auf geringfügigen
Verringerungen der Raumgrößen z. B. bei Büroräumen, Stimmzimmern, Überäumen, Aufenthalts-
und Lagerflächen ohne dabei deren Nutzung zu mindern. Zusätzlich wurden auch in bestimmten
Bereichen quantitativ geringfügig die Anzahl von neu beantragten Räumen verringert, z. B. 8 statt 10
Proberäume bei den FMM.
Diesen Konsolidierungsprozess bildet in seinem Ergebnis die nachfolgende T abelleab:

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V/0924/2021
Bedarfe Westfälische Schule für
Musik in m²
Sinfonieorchester
in m²
freie Musikakteure
in m²
Gesamt
in m²
Gesamt Proberäume 280 450 624 1.354
Gesamt
Unterrichtsraum 1.276 0 0 1.276
Gesamt T onstudio 120 0 0 120
Gesamt Büro 447 75 0 522
Gesamt Aufenthalt 60 24 0 84
Gesamt Umkleide 0 372 0 372
Gesamt Lagerraum 182 190 72 444
Gesamt 2.365 1.111 696 4.172
Gesamt Ursprung 2.996 1.258 860 5114
Prozentuale
Verringerung 21,06 % 11,69 % 19,07 % 18,42 %
Anteil an Gesamtfläche 56,7 % 26,6 % 16,7 % 100 %
In Fläche konnten in diesem kritischen Prüfprozess über alles ca. 18,5 % gegenüber den
ursprünglichen Raumbedarfen eingespart werden!
Die rein städtisch genutzten Flächenbedarfe im Projekt betragen nunmehr und aktuell in Summe
4.172 m² NUF 1-6, aufgeteilt in 2.365 m² NUF 1-6 für die WSfM, 1.111 m² NUF 1-6 für das SOM und
696 m² NUF 1-6 für die FMM. Auf Basis dieses Raumprogramms können für die Nutzer
bedarfsgerechte Proberäume, Unterrichtsräume, T onstudios, Büros, Aufenthaltsbereiche,
Umkleidemöglichkeiten für die Musiker und Lagerflächen entstehen.
In Investitionskosten umgewandelt bedeutet dies eine Reduktion der städtischen Investitionskosten
für den städtischen Kostenbaustein im „Musik-Campus“ um ca. 15 Mio. € (von ca. 85 Mio. € auf ca.
70 Mio. €) und in der Folge auch eine Verringerung der Gebäudeunterhaltungs- und Betriebskosten!
Die Bestandsflächen der WSfM an der Himmelreichallee sowie die Immobilie samt baulicher
Ergänzungsoption und städtisches Grundstück sollen aus Sicht der Verwaltung nach Auszug der
WSfM nachhaltig haushaltskonsolidierend vererbpachtet werden (vgl. hierzu auch
Beschlusspunkt 6.).
Das SOM ist derzeit im Theater Münster untergebracht. Nach einem Umzug von Proben- und
Aufführungsstätte des SOM werden die bereits heute multifunktional genutzten Bestandsflächen für
das Theater zeitlich dauerhaft verfügbar, sodass solitäre Flächen mit der Perspektive einer externen
Verwertung nicht freigezogen werden. Der SOM-eigenständige Bedarf im Campus von 1.111 m²
NUF 1-6 ist relativ gering: Im Kern wird lediglich die heutig unzureichende Probebühne mit 220 m²
auf 450 m² im neuen Campus wachsen.
Die in den Campus integrierten Flächen für die Freien Musikakteure mit 696 m² NUF 1-6 entstehen
als in Gänze neues Angebot für diesen komplettierenden und wichtigen „musikalischen
Kulturbaustein“.
Kostenrahmen:
Der von Seiten der WWU ermittelte Kostenrahmen für das gemeinschaftliche Gesamtprojekt Musik-
Campus i. H. v. ca. 285,8 Mio. € gemäß Anlage 5 zur Vorlage basiert auf o. g. Gesamt-
Raumprogramm. Die Gesamtbaukosten (GBK) wurden anhand der Flächen und eines Kosten-

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V/0924/2021
Orientierungswertes für Musikhochschulen samt Zuschlägen, Risikopauschalen und Sonstigem
ermittelt.
verkleinerte Abbildung der Anlage 4 zur Vorlage
Dieser Kostenrahmen gliedert und berechnet sich wie folgt:
 Gesamtbaukosten
Gesamtbaukosten mit Kostengruppe 200-700 anhand der Flächen NUF 1-6 und 8.070 €/m²
(Orientierungswert für Musikhochschulen gemäß Bauministerkonferenz 2020)
 Zuschläge
Zuschlag für Konzertsaal und Kammermusiksaal
Zuschlag für Außenbühne
Zuschlag für Tiefgarage für Fahrräder
Zuschlag für Parkpalette für baurechtlich notwendige Stellplätze
Zuschlag für hochwertige Außenanlagen
Grundstückskosten für eine Landesfläche
Abbruchkosten
 Risikopauschalen und Baupreisindexierung
Planungskostenzuschlag von 8 %
Baupreisindexierung auf Gesamtbaukosten und Abbruchkosten
Risikokostenzuschlag KG 200-700 von 30 % gemäß BLB Standard
 Sonstiges
Kosten für aktive Komponenten, LAN, WLAN
Umzugskosten
Ersteinrichtungskosten
Verbraucherpreisindexierung auf Ersteinrichtungskosten

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V/0924/2021
Der so aufgestellte und kalkulierte Kostenrahmen der WWU dient landesseitig als Grundlage für die
ministeriale Entscheidung über die Bedarfsplanung sowie zur vorläufigen Fixierung der
Kostenvorgabe, insbes. mit Blick auf die Anmeldung und Einplanung von Landesmitteln. Der
Kostenrahmen der WWU ist „standortneutral“ kalkuliert, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Fachplaner oder Gutachten beauftragt sind, um bestimmte Thematiken zu untersuchen (z. B.
Baugrund) oder gar städtebaulich-hochbauliche Aspekte zu berücksichtigten. Andererseits sind aber
bereits unterschiedliche Zuschläge und Risikopauschalen eingearbeitet, so dass insgesamt von
einem Kostenrahmen gesprochen werden kann, der auch bei den weiteren Konkretisierungen
eingehalten werden kann.
Die städtischen räumlichen Bedarfe sowie die quantitativ und qualitativ begründeten funktionalen
Anforderungen der Nutzer werden im Fortgang des Projektes unter Berücksichtigung des
Gesamtkostenrahmens weiter geschärft und im weiteren Planungs- und vor allem
Entscheidungsprozess (politische Gremien) kontinuierlich eingespeist. Die wesentlichen
Einbindungspunkte und künftigen Entscheidungen der kommunalen Gremien sind der Anlage 1 zur
Vorlage zu entnehmen.
zu den Beschlusspunkten 5. und 6.:
Die Kostenbelastungen für die Stadt Münster, die durch die Realisierung des Projektes „Musik-
Campus“ entstehen, sind in einmalig investive Finanzierungsanforderungen sowie dauerhafte,
laufende annuale Kostendarstellungen für den städtischen Haushalt zu differenzieren.
Für das in einer frühen Entwicklungsphase stehende Projekt „Musik-Campus“ stellen sich für den
städtischen Gesamthaushalt Finanzierungsherausforderungen: Derzeit sind im vom Rat in seiner
Sitzung am 15.12.2021 beschlossenen Haushaltsplan 2022 insgesamt 45,5 Mio. €
projektgebundene Investivmittel veranschlagt (vgl. unter II., Finanzielle Auswirkungen).
Investitionskosten:
Auf Grundlage des aktuellen, von Seiten der WWU aufgestellten Kostenrahmens unter
Berücksichtigung der städtischen Reduktionen ist derzeit von Gesamtbaukosten für das Projekt
i. H. v. ca. 285,8 Mio. € im investiven Bereich auszugehen.
Dabei entfällt ein Anteil von ca. 70,1 Mio. € auf den geplanten Anteil, der zur ausschließlichen
Nutzung der Stadt (WSfM, SOM und FMM) errichtet werden soll. Ca. 130,5 Mio. € beträgt in dieser
frühzeitigen Kostenkalkulation der Anteil, welcher für den Neubau der Musikhochschule Fachbereich
15 der WWU vorgesehen ist.
Damit verbleibt ein Anteil von weiteren ca. 85,2 Mio. € für den gemeinschaftlichen Baustein
„Kulturbau“, in dem der Grundgedanke des „Musik-Campus“‘ mit Veranstaltungen und Konzerten
(„Vorfahrt für die Musik“) von Stadt und Hochschule umgesetzt werden soll, der um die stärkere
internationale Etablierung der Hochschule durch Konferenzen und Fachkongresse ergänzt wird.
Stand zwischen den Projektpartnern ist, analog den Annahmen und allerersten
Kostenzuweisungsschlüssel des sog. Metrum-Gutachtens aus 2019, eine Aufteilung der Kosten für
diesen gemeinsam genutzten Projektbaustein anhand der voraussichtlichen Nutzungsanteile:
Danach ist aktualisiert und zwischen den Projektpartnern abgestimmt von einem Anteil der WWU
i. H. v. ca. 63 % und von einem Anteil der Stadt Münster am Kulturbau i. H. v. ca. 37 % auszugehen.
Gegenüber einem vormalig teilweise kommunizierten Drittelanteil für die Stadt ist der Anteil durch
die sinnvolle Integration des Nutzungsbausteins der freien Musikakteure angestiegen.

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Im Ergebnis ergibt sich somit ein Finanzierungsanteil der Stadt Münster bei der Errichtung des
„Musik-Campus“‘ in zwei Elementen: mit ca. 70,1 Mio. € für den eigengenutzten Campus-Baustein –
und ca. 31,6 Mio. € als Kostenanteil am gemeinsam genutzten Campus-Baustein „Kulturbau“.
 Investitionskosten des eigengenutzten städtischen Bausteins im „Musik-Campus“ –
Gegenüberstellung von Investitionskosten für die ursprünglichen Bedarfsflächen, der
Reduktionsvariante und einem Basis-Szenario für Sanierungs- und Neubauerfordernisse der
WSfM und SOM:
Die o. g. 70,1 Mio. € Investitionskosten für die eigengenutzten städtischen Bausteine (WSfM,
SOM und FFM) zeigen ein derzeitiges Finanzierungsdelta i. H. v. 24,6 Mio. € gegenüber den
im aktuell beschlossenen Haushalt enthaltenen Investitionsmitteln i. H. v. 45,5 Mio. € auf.
Erkennt man die Notwendigkeit an, die Situation für die WSfM und das SOM gegenüber dem
Status Quo zu verbessern, ergäbe sich, in fiktiver Loslösung vom Gemeinschaftsprojekt
„Musik-Campus“, ein investives Basis-Szenario wie folgt:
 Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes WSfM (Brandschutz,
Ertüchtigung der Räume, Barrierefreiheit, usw.)
 Ergänzungsbau für die WSfM auf dem Bestandsgrundstück, durch den Denkmalschutz
eingeschränkte Rahmenbedingungen für den Anbau, Tiefgarage
 Neubau Probenfascilität SOM
 kein Konzertsaal, kein Kammermusiksaal, ohne FMM, ...
Die Verwaltung hat diese Variante kostentechnisch intern vorabgeschätzt und – ohne
Annahme von Grundstückskosten – für die o. g. Basis-Variante eine Kostengrößenordnung
i. H. v. 40,8 Mio. € Investitionskostenumfang ermittelt (vgl. Anlage 5 zur Vorlage).
verkleinerte Abbildung der Anlage 5 zur Vorlage, Ausschnitt
Diese Variante befriedigt nicht bzw. allenfalls mehr als sehr eingeschränkt die Bedarfe der
städtischen Nutzer – sie stellt keine durchgreifende Weiterentwicklung für beide Nutzer dar.
Ein Anbau an die WSfM, unabhängig von grundstücksbedingten funktionalen
Einschränkungen, könnte zwar Flächenbedarfe der WSfM decken. Durch die vorgegebenen
Raumproportionen und Anordnungen im Altbau, der als Naturkundemuseum Anfang des
20 Jhdt. errichtet wurde, bleiben aber weiterhin räumliche Schwierigkeiten bestehen. Zudem
ist nicht bekannt, in wie weit ein adäquater Anbau in der angedachten Größe denkmalrechtlich
zulässig sein wird. Für das SOM ist mit dieser Variante eine verbundene Trennung von
Probenstätten im Stadtgebiet und verbleibender Aufführungsstätte im Theater offensichtlich
nicht synergetisch und in verschiedensten Funktionszusammenhängen ineffektiv.
Andere, vom Gemeinschaftsgedanken des „Musik-Campus“ fiktiv losgelöste, den Bedarfen
und Zielen von WSfM und SOM näherkommende Varianten lägen deutlich über dem oben
skizzierten „Basis-Szenario“ und würden sich schnell den städtischen
Investitionskostenanteilen im Projekt „Musik-Campus“ annähern.

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 Investitionskosten des eigengenutzten städtischen Bausteins im „Musik-Campus“ –
Gegenüberstellung kompensierender Erlöse
Vor dem Hintergrund einer dauerhaft herausfordernden Finanzlage und absehbar
weiterbestehender Herausforderungen im städtischen Haushalt in den kommenden Jahren gilt
es, intensiv Optionen für eine Verminderung der zusätzlichen investiven Haushaltsbelastung
i. H. v. 25,1 Mio. € für den städtischen Bedarf zu prüfen.
Eine Standortverwertung des heutigen Standortes der WSfM ist, nach Umzug in den „Musik-
Campus“, einschl. der zugehörigen, eingeschränkt bebaubaren Parkplatzfläche eine sinnvolle
und folgerichtige erste Einnahmeoption. Statt einem einmaligen Verkauf ist hier unter
liegenschaftsstrategischen, nachhaltig-haushälterischen und unter summarischen
Einnahmegesichtspunkten in jedem Fall eine Vererbpachtung anzustreben. In Abhängigkeit
von der zum Zeitpunkt der mit einer Mindest-Erbpachterwartung zu versehenden
Ausschreibung der städtischen Immobilie gegebenen Immobilienmarktlage ist für diesen
Standort in attraktivster Lage ein haushälterisch dauerhaft kompensierend wirkender und
nennenswerter Einnahmeposten zu erzielen.
Eine weitere realistisch gegenzurechnende Einnahmeoption stellt die Einsparung durch Entfall
der Notwendigkeit der aktuell dauerhaften Anmietung einer zusätzlichen Probebühne für das
Theater Münster dar.
Die beiden o. g. Kostenkompensationsstränge sind im fortfolgenden Kapitel zu laufenden
annualen Kostenbelastungen und rechnerisch in Anlage 5 zur Vorlage unter Einnahmen
aufgeführt.
verkleinerte Abbildung der Anlage 5 zur Vorlage, Ausschnitt
Eine Vermietbarkeit freiwerdender Probe- und Auftrittskapazitäten innerhalb des Theaters an
Dritte wirkte allenfalls geringfügig kostendämpfend.
perspektivische annuale Kostenbelastungen für den städtischen Haushalt:
Neben den Belastungen durch die Investition werden im städtischen Haushalt ab der
Inbetriebnahme des „Musik-Campus“ auch weitere, jährlich fortlaufende Kosten ausgelöst.
Aussagen hierzu zum jetzigen Zeitpunkt des Projektes zu treffen, ist schwierig, im Sinne einer
umfassenden Kosteninformation an die politischen Gremien aber maßgeblich. Die fortfolgenden
Einschätzungen und Einordnungen der Verwaltung sind gleichwohl nicht als verifiziert, sondern als
annahmegestützte Kalkulations- und Plausibilisierungsversuche zu verstehen, einen Anhalt für
weitere Kostengrößenordnungen im projektimmanenten Kostenbereich der laufenden Kosten zu
vermitteln.
Es sind in der Ermittlung zu laufenden Kosten ff. Kostengruppen betrachtet:

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 Miet- bzw. Entgeltkosten
Im Zuge einer Beschlussfassung des Rates zu den dargestellten o. g. investiven Kosten ist
bereits jetzt darauf abzuzielen, dass nach Erkenntnis- und Bewertungslage in der Verwaltung
eine Projektrealisierung nur unter der Maßgabe eines 100 %igen
Investitionskostenzuschusses in Höhe der eigengenutzten städtischen Kostenanteile sinnvoll
und darstellbar erscheint: Im alternativen (und indexierten) Mietmodell würden die
Investitionskosten auf eine laufende Refinanzierung umgelegt werden – dies mit der Folge
einer für den städtischen Haushalt absehbar unvorteilhaften, deutlich höheren und nicht
tragbaren konsumtiven jährlichen Belastung.
Im Fall eines Investitionskostenzuschusses geht die Verwaltung davon aus, dass über eine
Instandhaltungspauschale hinaus keine weiteren Miet- bzw. Entgeltkosten für die Stadt
Münster anfallen. Vor dem Hintergrund des 100 %igen Investitionskostenzuschusses an den
BLB wird die Verwaltung mit Beschlusspunkt 6. ergänzend und explizit beauftragt, mit dem
Land NRW alternativ auch eine Eigentumsmodell-Variante zu verhandeln: Dies bedeutet die
ebenfalls sinnhafte „dauerhafte Immobilienhoheit“ über bestimmte Gebäudeteile mit absehbar
langfristiger städtischer Nutzung.
 Betriebskosten
Betriebskosten sind die Kosten, die durch den Gebrauch der Immobilie jährlich fortlaufend
entstehen – diese sind in der Betriebskostenverordnung aufgeführt: Insbesondere fallen
hierunter Wasser, Wärme, Strom, Entsorgung, Wartung und Inspektion; die Kosten für die
Gebäudereinigung werden hierin ebenfalls berücksichtigt.
Gemäß dem Metrum Gutachten aus 2019 wurde mit 80 € pro m² Nettoraumfläche (NRF) und
Jahr als Mittelwert dieser Kostenposten bereits einmal eingeschätzt. Durch einen Abgleich mit
den Betriebskosten städtischer Kulturgebäude konnte die Höhe dieses Wertes grundsätzlich
plausibilisiert werden: Es kann daher weiterhin der Metrum-Wert als Grundlage für die
abschätzende Ermittlung der Betriebskosten herangezogen werden.
Bei einem Ansatz von 80 €/m² beliefen sich die jährlichen Betriebskosten für den städtischen
T eilsowie der Anteil am Kulturbau danach auf 867 T € bei der Reduktionsvariante.
 Personalkosten
Für den gemeinschaftlich genutzten Bauteil des „Musik-Campus“ wird bei einem gemeinsamen
und zentralen Betrieb absehbar zusätzliches Personal notwendig, wie beispielsweise für
Leitung, Disposition, allg. Verwaltung, Sekretariat, Veranstaltungstechnik, Hausmeister, Pforte.
In einer fiktiven Annahme von 12 zusätzlichen Stellen würden voraussichtlich jährliche
Personalkosten von rund 724.000 € entstehen. Zu den reinen Personalkosten kommen noch
Sach- und Gemeinkosten hinzu: Gemäß dem Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsmanagement (KGSt) 2019 sind für Sachkosten 9.700 € pro Arbeitsplatz
anzusetzen und für die Gemeinkosten 20 % der Personalkosten. Insgesamt würden unter
diesen Annahmen 985.200 €, also knapp 1 Mio. € an Gesamt-Personalkosten jährlich
erforderlich: Hiervon fiele ein Anteil von ca. 365.000 € (37 % gemäß Metrum Gutachten) an die
Stadt Münster.
Darüber hinaus würden auch Stellen im Bereich von Gastronomie mit Kantine und Café sowie
für die Kartenkontrolle erforderlich werden: An dieser Stelle wurden keine zusätzlichen
Personalkosten eingeplant, da noch nicht offensichtlich für den städtischen Haushalt
einschlägig. Es wird derzeit ferner nicht davon ausgegangen, dass sich das Personal der
städtischen Nutzer (WSfM und SOM) erhöht.

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 Instandhaltungskosten
Für den Erhalt des „Musik-Campus“ sind Mittel für die Instandhaltung der Gebäude zu
berücksichtigen. Gemäß der sog. Peters‘schen Formel können diese Instandhaltungskosten
anhand der Herstellungskosten und der erwarteten Nutzungsdauer kalkuliert werden.
Bei einem städtischen Investitionskostenanteil von 101,7 Mio. € werden ca. 1,5 Mio. € jährlich
erforderlich. Die Bildung einer Instandhaltungsrücklage wird Aufgabe des künftigen
Eigentümers sein.
 Abschreibung
Als Abschreibungszeitraum wurden 80 Jahre angesetzt, so dass 1,27 Mio. € jährlich im
Haushalt für die Reduktionsvariante dargestellt werden müssten.
 Kapitalverzinsung
Die Kapitalverzinsung wurde mit 1 % für den T eil berechnet, der einer städtischen Nutzung
unterliegen wird, da vorausgesetzt wird, dass der städtische Anteil zum Kulturbau über
Drittmittel finanziert werden kann.
Diese gesamten Kostenpositionen werden transparent summiert abgebildet in Anlage 5 zur Vorlage.
Bei den Betriebs-Nebenkosten und den Personalkosten ist darauf hinzuweisen, dass hier mit
Steigerungen in Abhängigkeit vom der tatsächlichen Inbetriebnahme des Musik-Campus gerechnet
werden muss.
verkleinerte Abbildung der Anlage 5 zur Vorlage, Ausschnitt
Im Gesamtergebnis ist für alle städtischen Nutzungs- und Kostenanteile summarisch mit einer
jährlichen Haushaltsbelastung, spätestens ab Inbetriebnahme des „Musik-Campus“ im Jahr 2030,
i. H. v. ca. 4,7 Mio. € zu rechnen.
Dem können jedoch annuale Einsparungen bzw. Einnahmeposten i. H. v. 0,3 Mio. € gegengerechnet
werden.
Die perspektivische laufende Belastung mit Realisierung des Projektes „Musik-Campus“ wird bei ca.
4,4 Mio. € p.a. liegen (s. Anlage 5 zur Vorlage).
Ergänzend entfallen im städtischen Haushalt die gebäudebezogenen Belastungen für das derzeit
durch die WSfM genutzte Gebäude an der Himmelreichallee nach Umzug der WSfM i.H.v. ca. 0,2
Mio. €.

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verkleinerte Abbildung der Anlage 5 zur Vorlage, gesamt
Die o.g. Kostenaussagen (investiv wie laufend) generell, insbesondere jedoch im Themenfeld der
laufenden annualen Kosten sind, insbes. auch vor dem Hintergrund noch offener Eigentums,
Betriebs- und Betreiberaussagen nur in grobem Verbindlichkeitsgrad realistisch möglich: Im
Projektfortschritt und mit sich verdichtender Projektkonstellation – gemeinsam mit dem Bauherrn
BLB – ist geboten, dieses noch relativ „unsichere“, aber haushaltsbezogen sehr wichtige
Kostenthemenfeld mit konkretisierten und damit tragfähigeren Kalkulationen zu belegen.
zu Beschlusspunkt 7.:
Mit der Beschlussfassung zu 7. bekräftigt der Rat die Anerkennung der entstehenden Investivkosten
für i. H. v. bis zu 70,1 Mio. € für diejenigen städtischen Raumbedarfe, die nicht in gemeinschaftlicher
Nutzung im Campus stehen. Er erklärt sich bereit, unter den im Beschlusspunkt genannten
Vorbehalten 70,1 Mio. € investiv bereitzustellen – dies bedeutete eine zusätzliche
Haushaltsbelastung in späteren Jahren im investiven Bereich i. H. v. 25,1 Mio. € (45,5 Mio. € sind im
Haushalt 2020 ff. bereits enthalten). Dieser Beschluss ist von hoher Bedeutung für die WWU und
das Land NRW i. S. eines klaren Signals und Basis für die beabsichtigte Kabinettsvorlage auf
Landesebene zum Projekt; hier insbes. auch im Zusammenhang mit der Beauftragung des BLB.
Der Rat bekräftigt im Beschlusspunkt 7. gleichrangig ebenso seine klare Erwartung, dass der
städtische Kostenanteil im gemeinschaftlichen Kulturbau nicht durch städtisch Haushaltsmittel
abgedeckt wird und werden kann. Die eindeutige Erwartung geht in Richtung einer
Kostenbereitstellung für das Projekt durch Fördermittel einerseits und privates finanzielles
Engagement andererseits.

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Die aktuelle Förderlandschaft wurde verwaltungsseitig bereits gescannt mit ff. Zwischenergebnis:
 Es bestehen auf EU-, Bundes- und Landesebene grundsätzliche Möglichkeiten Fördermittel zu
generieren. Für das Projekt „Musik-Campus“ werden insbesondere beim Bundesprogramm
Nationale Projekte des Städtebaus (NPS) gute Chancen gesehen, da investive und
konzeptionelle Vorhaben mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit
hoher baukultureller Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen sowie Projekte mit
hohem Innovationspotenzial gefördert wurden.
 Im Bereich der Städtebauförderung NRW bestehen ebenfalls Potenziale. Die Stadt Münster
hat das ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) erarbeitet und im Juni 2021
beschlossen. Damit ist vor allem die räumlich den Zusammenhang begründende Grundlage
geschaffen, um im weiteren Verlauf das Projekt und T eilthemendes Projektes auf den Erfolg
der Beantragung von Städtebaufördermitteln hin zu prüfen. Dies ist in jedem Fall für die
Umfeldgestaltung des öffentlichen Raumes rund um das Projekt und energetisch-
umwelttechnische Schwerpunkte grundsätzlich einschlägig.
 Auf EU Ebene bestehen ebenfalls, jedoch schwer einschätzbare Fördermöglichkeiten. Das
Programm EFRE.NRW 2021-2027 (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) für die
neue Förderperiode befindet sich noch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Das
EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa“ ist ebenfalls relevant (Förderung von exzellenter
Wissenschaft, globale Herausforderungen, Kultur, Kreativität und inklusiver Gesellschaft /
innovatives Europa) im Hinblick auf die Förderung individueller Wettbewerbsfähigkeit von
Städten.
NRW- und bundesweit gibt es wenige ähnliche gelagerte Kulturprojekte, die nicht ohne erhebliche
(kombinierte und sich ergänzende) Förderanteile von Landes-, Bundes- und/oder EU-Ebene an den
Gesamtprojektkosten ausgekommen sind – in vielen Fällen wurde ein „projektmaßgeschneidertes“
Förderpaket geschnürt. Solches zu bewegen und zu erreichen ist auch das erklärte Ziel von WWU
und Stadt für das Projekt „Musik-Campus“.
Mit Blick auf die so finanziell derzeit nicht gedeckten 31,6 Mio. € ist die formulierte Erwartung ein
Auftrag an die Verwaltung, diese Deckung mit Blick auf die passgenauen, aufgelegten Fördertöpfe
auf landes-, bundes- und EU-Ebene zu schärfen, in der weiteren Projektarbeit zu verifizieren und zu
erreichen. Die Verwaltung wird hierzu die Gespräche, gemeinsam mit der WWU, insbes. mit den
relevanten nordrhein-westfälischen Landesministerien, der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei
und der Kulturstaatssekretärin im Bund auf Leitungsebene fortsetzen und intensivieren.
Dies wird die Bereitstellung von konzertierten Sondermitteln aufgrund der Bedeutung dieses
ambitionierten Projektes ebenso umfassen, wie projektfokussiert Förderkulissen für sämtlich
bauliche Maßnahmen des Projektes hinaus Förderprogramme zu akquirieren, die komplementär
genutzt werden können. Der „Musik-Campus“ wird nicht nur als Kulturgebäude, sondern auch in
seiner baulichen Umsetzung ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Gebäude sein, in dem sowohl die
vorgegebenen hohen Standards der städtischen Gebäudeleitlinien als auch die
Nachhaltigkeitskriterien des Landes umgesetzt werden – diese wichtigen Ziele sind kompatibel mit
der verstärkten Schwerpunktsetzung verschiedenster Förderkulissen.
Mit Blick auf privates finanzielles Engagement ist dies, insbes. für kulturelle Projekte, ebenfalls eher
die Regel als die Ausnahme. Es besteht insofern die deutliche Absicht der Projektpartner, für eine
umfassende Einbindung privater Unterstützerinnen und Unterstützer auf allen Ebenen in die
Realisierung des Projekts zu werben.
Analog zu Beispielen wie dem Anneliese Brost Musikforum Ruhr in Bochum oder der
Elbphilharmonie Hamburg sind die gesellschaftlich-privaten finanziellen Kräfte, jenseits städtischer

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Haushaltsmittel und Fördermitteln, zu bündeln. Dies erscheint vor dem Hintergrund hohen
Engagements der Stadtgesellschaft gerade in Münster auch als sehr wahrscheinlich: Das –
sinnvollerweise nach Fassung der Grundsatzbeschlüsse des Rates – so aufzusetzende Fundraising
kann den Rahmen bilden, in welchem Förderer und Unterstützer aller Couleur zusammenwirken, um
gemeinsam das Projekt „Musik-Campus“ zu ermöglichen. Zusagen privater Dritter ohne Klarheit
über Projektstandort, Projektausgestaltung und Projektbespielung sind seriös zum jetzigen Zeitpunkt
nicht verbindlich vorliegend und erwartbar.
zu Beschlusspunkt 8.:
Der „Musik-Campus“ wird prägend sein für die Musiklandschaft in Münster und eine hervorgehobene
Rolle einnehmen. Münster verfügt bereits heute über eine große, vielfältig arbeitende und
kooperierende freie Musikszene, die zu einem bemerkenswerten Musikleben in Münster und zur
Attraktivität und Ausstrahlung Münsters als Stadt der Kultur beiträgt.
Für die freien Musikakteure in Münster (FMM) ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll und
geboten, ein städtisches Entwicklungs- und Förderkonzept zu erarbeiten. Dies zum einen unter dem
Aspekt, den Akteuren eine möglichst verlässliche, dauerhaft angelegte Förderung anzubieten und
die künftigen Rahmenbedingungen und Strukturen für die freie Musikarbeit abzusichern. Dies zum
anderen unter dem Gesichtspunkt, damit verbunden vor allem künstlerische Qualität und Vielfalt
sowie das Themenfeld Kooperationen weiter zu stärken. Es existiert hier bereits eine erste
Anregung für ein künftiges Förderkonzept aus dem Musikarbeitskreis der Initiative MoNOkultur, die
mit Blick auf Zielsetzung, Bedarfsformulierungen und Situationsanalyse genauer zu untersuchen ist.
Erkenntnisse und Verfahren der augenblicklich bestehenden kommunalen Musikförderung sind in
die Entwicklung eines solchen Förderkonzeptes einzubeziehen, die Situation der musikalischen
Produktions- und Spielorte als Ankerpunkte mit in den Blick zu nehmen und das Potenzial des
„Musik-Campus“ dahingehend zu analysieren, wie er im Detail und synergetisch mit den übrigen
Nutzern „gewinnbringend“ für die freie Musikszene bestmöglich wirken kann. Die Ausarbeitung
dieses Entwicklungs- und Förderkonzeptes für die freie Musikszene in Münster soll angesichts o. g.
Komplexität in einem moderierten und breit angelegten Prozess, unter Einbeziehung der
münsterschen Musikszene und externer Fachexpertise, erfolgen.
Dieses Förderkonzept ist finanziell und organisatorisch separat von der Finanzierung des „Musik-
Campus“ abzusichern. Die Finanzierung der erwünschten Nutzung des „Musik-Campus“ durch die
freien Musikakteure sollte idealiter innerhalb des Betriebsbudgets des künftigen „Musik-Campus“
erfolgen.
Die Verwaltung wird eine separate Vorlage an die zuständigen politischen Gremien, in Präzisierung
und Umsetzung der Beschlussvorschläge zu 8. dieser Vorlage, erstellen, die ebenfalls die Themen
Finanzierung und Personalkapazitäten inkludieren wird.
Die erfolgreiche Einbindung der freien Musikakteure in den „Musik-Campus“ als „offenes
(musikalisches) Haus für die Stadtgesellschaft“ wird entscheidend durch die Ziele und Regeln einer
„Nutzungs- und Bespielungskonzeption“ (Betreiberkonzept) für den künftigen Campus mitbestimmt.
Diese Konzeption gilt es, nach gefassten Grundsatzbeschlüssen zu dieser Vorlage, zeitnah
zwischen den Projektpartnern Land NRW, WWU, Stadt Münster und unter Einbezug aller
Nutzergruppen im Campus zu entwickeln und zu erarbeiten.
gez.
Markus Lewe
Oberbürgermeister

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V/0924/2021
Anlagen:
Anlage A
(1) Timeline
(2) Standorte-Analyse – vergleichende Kurzbewertung diskutierter Standorte
(3) Standort – Planungsraum für den „Musik-Campus“
(4) Kostenrahmen – Investitionskosten mit städt. Reduktionsvariante
(5) jährliche Haushaltsbelastung – Gegenüberstellung Ausgaben und Einnahmen in Varianten

V-0924-2021-Anlage-1_Timeline

1396 Zeichen

Musik-Campus
timeline
17.12.2021
Meilensteine: 09/16 LOI: Planung eines Musik-Campus auf dem Grundstück der ehem. Pharmazie der WWU Münster
10/19 Willenserklärung des Rates zum Projekt Musik-Campus
01/2020 Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung
07/21 M4 Möglichmacher Musik-Campus Münster
01/22 MKW Kabinettvorlage 
Städtebau: 03/21 Mittelfreigabe Hauptausschuss
Realisierungskonzept 10/21 Beauftragung Planungsbüro
03/22 Beteiligung der Bürgerschaft
06/22 Abgabe
09/22 Entscheidung Rat
Städtebau: 09/22 Aufstellungsbeschluss
Bauleitplanung 12/22 Beteiligung der Bürgerschaft
5/23 Ende Beteiligungsphasen
12/23 öffentliche Auslegung
07/24 Satzungsbeschluss
Hochbau: 09/22 Entscheidung hochbaulicher Wettbewerb
Wettbewerb 09/22 Vorbereitung Hochbauwettbewerb (mit ex.Wettbewerbsbetreuung) und Auslobung Wettbewerb
02/24 Ergebnis Wettbewerb mit Info Rat
07/24 Verhandlungsverfahren und Entscheidung Realisierungspartner
09/24 Entscheidung Rat Beauftragung Hochbauplanung
Hochbau: 10/24 Planung
Planung 12/25 Ratsentscheidung Baubeschluss
01/26 Ausschreibung/Vergabe
03/26 baurechtiche Genehmigung / Zustimmung
Hochbau: 03/27 Bauphase
Bau Grundsteinlegung
Richtfest
01/30 Abnahmephase
04/30 Abnahme
Hochbau: 04/30 Übergabe an Nutzer
Inbetriebnahme
04/30 Inbetriebnahmephase
06/30 Umzug der Nutzer
2016-2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0924/2021

Beratungsverlauf (6)

22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2022 Kulturausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Himmelreichallee
  • Einsteinstraße
  • Hittorfstraße
  • Am Schlossgarten
  • Leonardo-Campus
  • Rottendorffweg 53

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0924/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2021
Erstellt
16.12.2021 09:51