V/0924/2021
Musik-Campus - Grundsatzbeschlüsse
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Anlage A
3296 Zeichen
Anlage A zur V/0924/2021 Kurzüberblick Grundsatzbeschlüsse zum Projekt „Musik-Campus“ Münster Projektbedeutung Standortentscheidung und Einbindung der Öffentlichkeit Bedarfe der städtischen Nutzer im Projekt Raumprogramm und Gesamt-Kostenrahmen Kostenrahmen investiv sowie in der perspektivischen laufenden Haushaltsbelastung Mittelzusage gen Land NRW/WWU Entwicklungs- und Förderkonzept für die freien Musikakteure in Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung Folgende kommunale Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess sind durch die Inhalte der Vorlage und durch das Projekt berührt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa. Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln. Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität; mit breitem Freizeit- und Sportangebot; mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Der Musik-Campus ist ein wesentlicher Baustein der Weiterentwicklung und Zukunfts- fähigkeit der städtischen Kultur- und Musiklandschaft unter Schöpfung weitreichender Synergien zwischen den städtischen Nutzern Sinfonieorchester Münster (SOM), Westfälische Schule für Musik (WSfM) und der freien Musikakteure in Münster (FMM) sowie der Musikhochschule der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU). Durch die Planung und den Bau des Campus wird Münster, auch im Bildungssektor, regional und überregional als „Stadt der Musik“ entscheidend weiter profiliert und positioniert. Der Musik-Campus ist ein Projekt der nutzungsvielfältigen, standortausbildenden und quartiersvernetzenden Innenstadtentwicklung. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Umfang von 45,5 Mio. € im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. Der weitere Finanzierungsbedarf von 24,6 Mio. € wird unter den in Beschlusspunkt 7, 1. Absatz genannten Vorbehalten in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen. Gleichzeitig wird eine zeitliche Neuzuordnung der Investitionskosten vorgenommen. Die Vorlage benennt eine Kostengrößenordnung von ca. 4,4 Mio. € annuale Belastung im Saldo für den städtischen Haushalt im Falle von Realisierung bzw. Betrieb des Musik-Campus ab dem Jahr 2026/2027 bzw. dem Jahr 2030 Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) im weiteren Planungsprozess Berücksichtigung nachhaltigen Bauens im Projekt
V-0924-2021-Anlage-4_Kostenrahmen
3393 Zeichen
Projekt-Kostenrahmen 16.12.2021 Neubau des Musik-Campus mit externer Parkpalette und integrierter Fahrrad-Tiefgarage WWU Dezernat 7.2 KS 08.10.2021 / AS 16.12.2021 Neubau Musik-Campus A B C D E F G H I J Kostenart € / m² Menge m² NF1-6 Gesamtkosten Menge Gesamtkosten Menge Gesamtkosten Menge Gesamtkosten 1 Gesamtbaukosten KG 200-700 8.070 16.928 136.609.000 4.947 39.922.000 7.809 63.019.000 4.172 33.668.000 1a Zuschlag Konzertsaal 1400 m² + Kammermusiksaal 450 m² 2.000 1.850 3.700.000 1.400 2.800.000 450 900.000 0 0 1b Zuschlag Außenbühne Inkl. Nebenkosten 2.400 160 384.000 160 384.000 0 0 0 0 1c Zuschlag Tiefgarage für Fahrräder Inkl. Nebenkosten 1.800 3.000 5.400.000 830 1.495.000 1.311 2.360.000 859 1.545.000 1d Zuschlag Parkpalette Inkl. Nebenkosten 450 7.000 3.150.000 1.938 872.000 3.059 1.377.000 2.003 901.000 1e Zuschlag Außenanlagen: Befestigte Flächen Inkl. Nebenkosten 200 19.000 3.800.000 5.260 1.052.000 8.303 1.661.000 5.437 1.087.000 1f Zuschlag Außenanlagen: Park- / Grünfläche Inkl. Nebenkosten 60 6.200 372.000 1.716 103.000 2.709 163.000 1.774 106.000 2 Grundstückskosten 200 16.600 3.320.000 4.595 919.000 7.254 1.451.000 4.751 950.000 3 Abbruchkosten 300 6.630 1.989.000 1.835 551.000 2.897 869.000 1.897 569.000 4 Zwischensumme KG100-700 158.724.000 48.098.000 71.800.000 38.826.000 5 Risikozuschlag vor Beginn der Planung auf vorherige Zeile 47.617.000 14.429.000 21.540.000 11.648.000 6 Zwischensumme KG100-700 inkl. BLB- Risikozuschlag 206.341.000 62.527.000 93.340.000 50.474.000 7 Planungskostenzuschlag ggü. Anteil in BMK-Richtwerten 9.341.000 2.730.000 4.309.000 2.302.000 8 Baupreisindexierung auf GBK + Planungskostenzuschlag 33.459.000 9.778.000 15.435.000 8.246.000 9 Baupreisindexierung Abbruchkosten 216.000 60.000 94.000 62.000 10 Zwischensumme Planungs- kostenerhöhung + BPI 43.016.000 12.568.000 19.838.000 10.610.000 11 Risikozuschlag BLB NRW auf vorherige Zeile 12.904.800 3.770.400 5.951.400 3.183.000 12 Zwischensume Pl.-ko.-erhöh. + PBI inkl. Risikozuschlag 55.921.000 16.338.000 25.789.000 13.793.000 13 Zwischensumme Invest-Kosten 262.262.000 78.865.000 119.129.000 64.267.000 14 Großgeräte: Konzertorgel 0 0 0 0 15 entfällt 0 0 0 0 16 Zwischensumme Großgeräte 0 0 0 0 17 Akt. Komponenten LAN; WLAN 100 16.928 1.693.000 4.947 495.000 7.809 781.000 4.172 417.000 18 Umzugskosten 345 5.312 1.831.000 0 0 4.000 1.379.000 1.312 452.000 19 Ersteinrichtung 990 16.928 16.759.000 4.947 4.898.000 7.809 7.731.000 4.172 4.130.000 20 Verbraucherpreisindex VPI auf Ersteinrichtungskosten 194 16.928 3.278.000 4.947 958.000 7.809 1.512.000 4.172 808.000 21 Zwischensumme sonstige Einmalkosten 23.561.000 6.351.000 11.403.000 5.807.000 22 Projektkosten gesamt inkl. VPI, ohne Risikozuschläge 225.301.200 67.016.600 103.040.600 55.243.000 23 Projektkosten gesamt 285.823.000 85.216.000 130.532.000 70.074.000 Alle Kostenangaben brutto inkl. Mehrwertsteuer. Gesamtkosten Kulturbau WWU Stadt MS Bemerkungen: Diese Grobkostanannahme basiert auf sehr groben Schätzwerten, deren Taxierung zum jetzigen Zeitpunkt/ zum heutigen Projektfindungsstand möglich sind. Es sind im Vorfeld keine Gutachten, Baugrunduntersuchungen, statische, brandschutztechnische Untersuchungen etc. erfolgt. Diese müssen im Zuge der weiteren, konkreteren Planung zwingend für eine solide Kostenannahme zugrunde gelegt werden. Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0924/2021
V-0924-2021-Anlage-2_Standorte-Analyse
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Hörster Platz Hittorfstraße Leonardo-Campus Schloss Kalkmarkt Grundstücksgröße 8.230 qm bis zu 40.000 qm bis zu 31.500 qm bis zu 18.800 qm 3.592 qm Bewertung: Flächengröße -- + + - -- Standortverträglichkeit - o o - -- Nutzerinteressen - ++ + o -- Erschließungskapazität -- + -- ++ ++ Effekt für Stadtstruktur o ++ - ++ + Quelle:Abbildungen aus NetzwerkStadt und scheuvens + wachten plus | MusikCampus November 2020 Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0924/2021
V-0924-2021-Anlage-3_Standort
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Stadt 25.348 m² *HVDPWIOlFKH Pð Land 16.602 m² 5 III III III IV IV V III III I II II II II I I I III III III I IX II III III IIII IIII IV IV IV I III IV III II III I II II I I II III VI I III II IV II II II III III II II Rampe Schlossgraben Flur 69 46 a 40 36 38 41 39 58 62 56 52 47 31 51 29 44 45 42 42 a 43 63 65 61 46 49 b 49 a 57 55 53 34 4 26 62 a 10 24 22 16 1 40 28 16 60 62 +LWWRUIVWUDH Am Schlossgarten (LQVWHLQVWUDH (LQVWHLQVWUDH Rottendorffweg Rottendorffweg 53 63 263 273 264 142 258 484 416 9 308 309 311 443 365 418 419 420 181 276 249 306 333 304 248 482 417 6 7 613 614 616615 5 8 305 247 483 239 106107 125 215 216 641 643 287 486 310 313 280 312 415 398 182 214 Stadt 25.348 m² *HVDPWIOlFKH Pð Land 16.602 m² 12.2021 / Maßstab 1:2.500Musik-Campus - Flächengrößen Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (Jahr 2020) - Version 2.0 Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0924/2021
V-0924-2021-Anlage-5_Jaehrliche-Haushaltsbelastung
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Musik-Campus 100% Baukostenzuschuss Flächen für SOM, WSfM, FFM Flächen gem. Kulturbau anteilig Musik-Campus Reduktionsvariante städt. Teil 100% Baukostenzuschuss red. Flächen für SOM, WSfM, FFM Flächen gem. Kulturbau anteilig Basis-Szenario Sanierung WSfM + Anbau, Neubau SOM mit Probebühne keine Flächen FMM Investitionskosten Investionskosten städt Teil Gesamt 84.843.000 € 70.074.000 € 40.754.000 € Investionskosten Kulturbau Gesamt 31.530.000 € 31.530.000 € entfällt Gesamt 116.373.000 € 101.604.000 € 40.754.000 € Ausgaben jährliche Belastung (statisch) Haushalt Entgelt an BLB 0 € 0 € 0 € Abschreibung / Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten (80 Jahre) 1.455.000 € 1.270.000 € 509.000 € Kapitalverzinsung (1%) 848.000 € 701.000 € 408.000 € Instandhaltungspauschale 1,5% 1.746.000 € 1.524.000 € 611.000 € Betriebs- Nebenkosten 1.002.000 € 867.000 € 606.000 € Personalkosten Kulturbau (anteilig 37%) 365.000 € 365.000 € entfällt Gesamt 5.416.000 € 4.727.000 € 2.134.000 € Einnahmen jährlich Einnahmen (statisch) Haushalt Erbpacht Himmelreichallee Erbbauzins 5% Bodenwert 6 Mio. € 300.000 € 300.000 € - € Wegfall Anmietung Probebühne Theater 41.000 € 41.000 € 41.000 € Gesamt 341.000 € 341.000 € 41.000 € Verrechnung von jährlichen Ausgaben und Einnahmen im Haushalt 5.075.000 € 4.386.000 € 2.093.000 € Auflösung SoPo der Drittmittel städt. Teil Kulturbau 394.000 € 394.000 € 0 € Einsparungen laufende Kosten WSfM Abschreibung, Instandhaltung, Betriebs- und Nebenkosten 190.000 € 190.000 € 190.000 € nachrichtlich: Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0924/2021
Beschlussvorlage
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V/0924/2021 V/0924/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Musik-Campus - Grundsatzbeschlüsse Beratungsfolge 18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.02.2022 Kulturausschuss Vorberatung 03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster spricht sich für den Bau eines „Musik-Campus“ aus: Der „Musik- Campus“ ist ein wesentlicher Baustein der Weiterentwicklung der städtischen Kultur- und Musiklandschaft. Er bietet die Plattform zur Schöpfung weitreichender Synergien zwischen den städtischen Nutzern Sinfonieorchester Münster (SOM), Westfälische Schule für Musik (WSfM) und den freien Musikakteuren in Münster (FMM) sowie der Musikhochschule der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU). Durch Planung und Bau des „Musik-Campus“ wird Münster, auch im Bildungssektor, regional und überregional als „Stadt der Musik“ entscheidend weiter profiliert und positioniert. Der „Musik-Campus“ gibt der Nutzungsvielfalt Raum und der Innenstadtentwicklung Rückenwind. Er hebt die Standortqualität und vereint die Wissenschaftsquartiere mit der Innenstadt über neue Wegeverbindungen. Der „Musik-Campus“ wird aber vor allem für die Menschen in der Stadt Münster selbst ein neuer öffentlicher Ort, um Musik zu (er)leben. 2. Der Rat begrüßt die in der Konferenz ‚M4 – Möglichmacher Musik-Campus Münster‘ im Juli 2021 seitens des Landes NRW diesem Kultur- und Städtebauprojekt in Münster zuerkannte besondere Bedeutung. Der Rat bekräftigt seinen Willen, den „Musik-Campus“ im Verbund mit der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) und dem Land NRW zu realisieren – dies Dezernat Oberbürgermeister Dezernat III 22.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Schwintek / Herr Krause T elefon:492-6002 / 492-7030 Schwintek@stadt- muenster.de / KrauseJoerg@stadt- muenster.de - 2 - V/0924/2021 vorbehaltlich weiterer, im Projektfortschritt, zu treffender Planungs-, Finanz- und Liegenschaftsbeschlüsse. Der Rat wird in den vorgesehenen zeitlichen Projektfortgang (Anlage 1) inhaltlich und beschlusstechnisch kontinuierlich eingebunden, setzt aber bereits mit dieser Vorlage den finanziellen Rahmen für das Projekt. Der Rat stimmt dem Angebot des Landes NRW an die Stadt Münster zu, die Planung und bauliche Realisierung durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) für die Projektbausteine aller Projektpartner und Nutzer als Gesamtprojekt durchzuführen. 3. Der Rat stimmt – in dieser Konsequenz – der Realisierung des „Musik-Campus“ am Standort Hittorfstraße/Einsteinstraße zu. Er nimmt die vergleichende Bewertung potenziell anderer Standorte zur Realisierung des „Musik-Campus“ (Anlage 2) zur Kenntnis. Der Rat erklärt seine Bereitschaft, im Sinne einer standortangemessenen städtebaulichen Positionierung der Bauvolumina, einer sensiblen Einbettung in die wertigen Freiraumbereiche (u.a. Apothekergarten) und einer funktional optimalen Vernetzung mit den umliegenden Stadträumen städtische Grundstücksanteile zur stadtraumverträglichen Integration des Projektes in diesen Zielstandort einzubinden (Anlage 3). Er beauftragt die Verwaltung, bereits in den Erarbeitungsprozess des von Stadt und WWU gemeinsam beauftragten ‚Städtebaulichen Realisierungskonzeptes‘ Anregungen und Erkenntnisse einer frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern der Stadt einfließen zu lassen und die Beteiligung der Stadtgesellschaft im weiteren planerischen Projektfortgang kontinuierlich vorzusehen. 4. Der Rat erkennt die Notwendigkeit an, die bestehenden unzureichenden und z.T . dysfunktionalen räumlichen Gegebenheiten der städtischen Nutzungen Sinfonieorchester Münster (SOM) und Westfälische Schule für Musik (WSfM) zu verbessern. Er sieht ergänzende Raumbedarfe für die freien Musikakteure in Münster (FMM) ebenfalls als wesentlich an. Der Rat nimmt die bereits einer stadtinternen Aktualisierung und Konsolidierung unterzogenen städtischen Raumbedarfe (Reduktionsvariante) im Projekt zur Kenntnis. Der Rat nimmt das so aggregierte Gesamtraumprogramm der Projektpartnerinnen Stadt und WWU für den „Musik-Campus“ und den auf diesen Bedarfen basierenden Kostenrahmen der WWU zur Projektrealisierung zur Kenntnis (Anlage 4). 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf dieser konsolidierten Basis die städtischen Investitionskostenanteile am „Musik-Campus“ eine Kostengrößenordnung von ca. 70,1 Mio. € für die städtisch eigengenutzten und, bemessen am städtischen Nutzungsgrad i. H. v. aktuell 37 %, eine ergänzende Kostengrößenordnung von anteilig ca. 31,6 Mio. € für den gemeinschaftlich mit der WWU genutzten Projektbaustein ‚Kulturbau‘ des „Musik-Campus“ betragen. Er nimmt ebenso den ersten Kostenrahmen zur Kenntnis, der eine Basis-Ertüchtigung einzelner städtischer Nutzungsbausteine und -bedarfe ohne eine Realisierung im bzw. gemeinsam mit dem Projekt „Musik-Campus“ auslösen würde (Variante Sanierung WSfM plus Anbau WSfM, Neubau Probenfascilität SOM, ohne FFM) (Anlage 5). 6. Der Rat nimmt ferner die finanzkompensierenden Bausteine zur Dämpfung der Haushaltsbelastung zur Kenntnis (Anlage 5); die städtische Immobilie Himmelreichallee ist bei Realisierung des „Musik-Campus“ und nach Umzug der WSfM durch ein Investoren- Bieterverfahren auf Basis einer Mindest-Erbpachterwartung für den städtischen Haushalt nachhaltig in Wert zu setzen. - 2 - V/0924/2021 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit einer baulichen Realisierung des „Musik-Campus“ ab dem Zeithorizont 2026/2027, spätestens mit einer Innutzungnahme ab dem Zeithorizont 2030 eine laufende städtische Haushaltsbelastung in einer Größenordnung von ca. 4,4 Mio. € per annum, für alle städtischen Räumlichkeiten im Campus (eigenständige städtische Bausteine und anteilige städtische Bausteine im Kulturbau), verbunden ist. Dafür entfallen im städtischen Haushalt die gebäudebezogenen Belastungen für das derzeit durch die WSfM genutzte Gebäude an der Himmelreichallee nach Umzug der WSfM. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in einem Nutzungsmodell (Stadt und WWU als Nutzerinnen, Eigentum Land NRW) ein 100 %iger Baukostenzuschuss die finanztechnisch günstigste Zielrichtung für die Stadt darstellte. Er beauftragt die Verwaltung über diesen Modellansatz hinaus, mit dem Land NRW alternativ und ergänzend eine Eigentumsmodell-Variante (Übernahme der städtischen Bausteine und ggf. auch anteiligen städtischen Bausteine ins Eigentum der Stadt) aktiv zu verhandeln. 7. Der Rat erklärt in Richtung Land NRW und WWU seine grundsätzliche Bereitschaft, im Zuge der Konkretisierung und Realisierung des „Musik-Campus“ für die eigengenutzten städtischen Raumbedarfe Projektmittel i. H. v. bis zu 70,1 Mio. €, die aktuellen Haushaltsansätze von 45,5 Mio. € inkludierend, investiv bereitzustellen und setzt damit den finanziellen Projektrahmen. Diese Mittelzusage steht unter den Vorbehalten der weiteren Schärfung und Konkretisierung der baulichen und eigentumsrechtlichen Ausgestaltung des Projektes in Zusammenarbeit mit dem Land NRW als Bauherrin, vertreten durch den BLB, und hierzu jeweilig folgender weiterer Entscheidungsschritte und dem generellen Haushaltsvorbehalt des Rates. Der Rat formuliert seine Erwartungshaltung, dass die städtischen Kostenanteile für die gemeinschaftlich genutzten Projektbausteine i. H. v. ca. 31,6, Mio. € in hohem Maße durch externe Fördermittel und privates finanzielles Engagement der Stadtgesellschaft deckungsfähig sind – diese städtischen Kostenanteile am Projekt werden mit Blick auf die o.g. Beschlussfassungen nicht bereitgestellt. Er beauftragt die Verwaltung, die Ansatzposten zur Nutzung externer Fördermittel in Gesprächen mit potenziellen Fördergebern zu konkretisieren. Gleiches gilt für die Akquise privaten finanziellen Engagements; eine Konzeption eines auch niedrigschwelligen Fundraisings für das Projekt ist im nächsten Projektschritt vorzulegen. Die Finanzmittel für die gemeinschaftlich genutzten Projektbausteine werden erst dann in den städtischen Haushalt aufgenommen, wenn eine Deckungsfähigkeit durch Fördermittel und privates finanzielles Engagement gegeben ist. 8. Der Rat bekräftigt, dass die Realisierung und der künftige Betrieb des „Musik-Campus“ nicht zu Einschränkungen bei bestehenden städtischen Förderungen der freien Musikszene führen soll. Er beauftragt die Verwaltung, ein Musikentwicklungs- und Förderkonzept unter Berücksichtigung der bestehenden Förderungen zu konzipieren und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dieses beinhaltet auch die Förderung der Nutzung des „Musik-Campus“. Miteinfließen sollen hier die Ergebnisse des noch durchzuführenden „Stadtforums Kultur“. - 2 - V/0924/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahre Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Investitions- maßnahme 1100 MusikCampus Auszahlungen 2026 - 2030 70.100.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Umfang von 45,5 Mio. € im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. Der weitere Finanzierungsbedarf von 24,6 Mio. € wird unter den in Beschlusspunkt 7, 1. Absatz genannten Vorbehalten in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen. Gleichzeitig wird eine zeitliche Neuzuordnung der Investitionskosten vorgenommen. Die Vorlage benennt ferner in Beschlusspunkt 6., 2. Absatz, eine Kostengrößenordnung von ca. 4,4 Mio. € annuale Belastung im Saldo für den städtischen Haushalt bei baulicher Realisierung des Musik-Campus ab den Jahren 2026/2027 bzw. mit Betrieb und Innutzungnahme des Campus ab dem Jahr 2030 als perspektivische und außerhalb der mittelfristigen Finanzplanung des beschlossenen Haushaltes liegenden Folgekostenbelastung. Begründung: zu Beschlusspunkt 1.: Kultur und Musik besitzen für eine Stadtgesellschaft einen sehr hohen Stellenwert – dies belegte und belegt auch die immer noch andauernde Coronakrise eindrücklich. Die Realisierung des „Musik- Campus“ in Münster ist ein sichtbares Zeichen an alle, die Musik leben und lieben. Die Projektzielsetzung und -umsetzung kann auf eine landes- und bundesweit noch nicht dagewesene Weise die Musik-Szene der Stadt verbinden: Schülerinnen und Schüler der Musikschule, Studierende der Musikhochschule, die Profis des Sinfonieorchesters und die vielfältigen Freien Musikakteure der Stadt werden auf dem Campus einen neuartigen „kulturell-musikalischen Schmelztiegel“ kreieren. Mit dem „Musik-Campus“ und seinen Nutzern wird eine öffentliche Einrichtung geschaffen, die es allen Bevölkerungsschichten auf vielfältige Weisen ermöglicht, an der kulturellen Bildung im Bereich Musik teilzuhaben. Insbesondere durch den konzeptionellen Ausbau der WSfM wird die Bildung von Kindern und Jugendlichen weiter gestärkt. Das entspricht auch dem Ziel für eine Nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Agenda 2030 von 2015 im Bereich der Bildung, welche eine Gewährleistung inklusiver, gleichberechtigter und hochwertiger Bildung und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle zu fördern vorsieht. Mit einer gemeinschaftlichen und konzertierten Entwicklung des „Musik-Campus“ können Stadt und Land neue Wege der Kooperation gehen und durch die Synergieeffekte zwischen den Nutzern einen Ort mit hohem Innovationspotenzial entstehen lassen. Auch räumlich schlägt der „Musik-Campus“ eine Brücke, indem er als prägnanter Gelenkpunkt die Bereiche Altstadt und die Urbanen Wissens- und Forschungsquartiere im Westen verbindet. Der „Musik-Campus“ kreiert darüber hinaus einen neuen Ort und Ankerpunkt für die Stadtgesellschaft: Hohe Frequentierung, Schaffung eines „neuen Ortes“, zentral gelegen in der - 2 - V/0924/2021 Stadt, in Verbindung mit der öffentlichen Nutzbarkeit der Außenflächen, verzahnt und vernetzt mit den umliegenden Quartieren. Das Kulturbauprojekt bringt positive und nachhaltige Ausstrahlungseffekte nicht nur in der münsterschen Kultur- und Bildungslandschaft, sondern für die Stadt- und Innenstadtentwicklung im breitesten Sinne mit sich. So wird der „Musik-Campus“ zu einem Sinnbild des vernetzten und gemeinschaftlichen Denkens von Stadträumen: Er kann zum Mittelpunkt eines pulsierenden und vielfältigen neuen Kultur- Quartiers mit positiven Ausstrahlungseffekten für den oberzentralen Standort Münster, auch im Sinne der Stärkung wichtiger weicher, aber auch wirtschaftlicher Standortfaktoren und touristischer Anziehungskraft, werden. zu Beschlusspunkt 2.: Unabhängig von den das Projekt „Musik-Campus“ unterstützenden Beschlüssen dieser Vorlage, insbesondere auch mit dem finanztechnischen Beschluss zu 7., wird keine automatische Verpflichtung des Rates zu Entscheidungszwängen im weiteren Projektverlauf ausgelöst: Mit fortschreitendem Projekt und sich hieran anlehnenden immer weiter konkretisierenden Beschlüssen in verschiedensten Themenfeldern des Projektes in den nächsten Monaten und Jahren wird sich der Verbindlichkeitsgrad für die Stadt gegenüber den Projektpartnern Land NRW und WWU gleichwohl zunehmend erhöhen. Das Land NRW zeigt ein sehr hohes Interesse am Projekt „Musik-Campus“: Unabhängig von Besuchen der Ministerin, gemeinsam mit der Städtebauministerin, vor Ort ist es außergewöhnlich, dass federführend das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) auf ministerialer Ebene die Kommune und die Universität direkt einbindet und zu einer gemeinsamen Projekt-AG regelmäßig einlädt. Grundlage für die Fortsetzung und weitere Projektkonkretisierung auf Grundlage von in dieser gemeinschaftlichen AG bereits erarbeiteten Meilensteinen bildet ein zum Projekt beabsichtigter Kabinettsbeschluss der Landesregierung NRW. Die Herbeiführung dieses Kabinettsbeschlusses setzt Entscheidungen des Rates der Stadt Münster zum grundsätzlichen Projektziel und -inhalt, zum Projektstandort und zur Finanzierung der nicht-gemeinschaftlich genutzten T eiledes „Musik-Campus“ zum jetzigen Zeitpunkt voraus. Er versetzt das MKW auf dieser Grundlage in die Lage, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) mit der Planung und baulichen Realisierung der Projektbausteine aller Projektpartner und Nutzer als Gesamtprojekt zu beauftragen. Im gleichen Zuge wird das sich in Entwicklung befindliche Träger- und Betreibermodell für den „Musik-Campus“ von WWU und Stadt Münster konkretisiert und kontinuierlich mit dem Land NRW abgestimmt. Die Ergebnisse erster Workshops mit Praktikerinnen und Praktikern sowie Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet bestätigen die Klärungs- und Regelungsbedürftigkeit der qualitativen wie formal-organisatorischen Aspekte des künftigen Betriebes der Kulturfascilität. Die Stadt Münster für die Bereiche von WSfM, SOM und FMM, das Land NRW für den Gebäudekomplex WWU mit MHS legen, in jedem Fall für den Betrieb des gemeinsamen Kulturbaus, eine die Projektpartner zusammenschließende Organisations- und Rechtsform nahe. Angesichts der Mischnutzungen, den gewünschten Synergien und der gemeinsamen Marke „Musik-Campus“ erscheint eine eigenständige Organisations- und Handlungsform erstrebenswert, die die Interessen aller Kernnutzer aufnimmt und vereint. Diese sollte als neutrale Instanz gestaltet werden und bedarf eines eindeutigen Regelwerkes um sicherzustellen, dass die Interessen und Bedarfe aller Nutzer koordiniert und gesteuert werden. Ein einzurichtendes Expertengremium (Beirat/Kuratorium) kann neben der lokalen Politik auch relevante Personen des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens der Stadt Münster berücksichtigen. Diese vielfältigen Aspekte werden mit dem Projektpartner WWU weiter zeitnah geschärft und bilden die Grundlage für ein Träger- und Betreibermodell, dass dem Rat der Stadt Münster zum gegebenen Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt wird. Die im weiteren Projektfortschritt kontinuierliche und selbstverständliche Einbindung der politischen Gremien zu weitergehenden Informationsständen ebenso wie zu im Projektverlauf erforderlichen - 2 - V/0924/2021 Beschlüssen des Rates und seiner Fachausschüsse wird in Anlage 1 zur Vorlage (timeline – Beschlussmeilensteine und -einbindungen des Rates rot markiert) aufgezeigt. verkleinerte Abbildung der Anlage 1 zur Vorlage Die Verwaltung schlägt ergänzend vor, analog des bestehenden Arbeitskreises zum Preußen- Stadion‘ (AK Stadion), auch für das Projekt „Musik-Campus“ einen planungs- und bauphasenbegleitenden Arbeitskreis, mind. zwischen Politik und Verwaltung, einzurichten. zu Beschlusspunkt 3.: Das Angebot des Landes NRW an die Stadt Münster, die bauliche Realisierung für alle Projektbausteine durch den BLB durchzuführen zu lassen, gilt originär und ausschließlich für den Standort Hittorfstraße/Einsteinstraße. Dort befindet sich das landeseigene Grundstück der ehemaligen Pharmazie sowie angrenzend der durch die Pharmazie ehemals genutzte Garten (Apothekergarten) auf einer städtischen Fläche sowie weitere städtische Grundstücksflächen südlich der Einsteinstraße bis zur Schlossgräfte. Aus zwei wesentlichen Gründen entspricht dieser Standort sehr genau den städtischen Zielen: Zum einen können auf diesen Flächen die inhaltlichen Ansprüche an einen Musik-Campus gemeinsam, bauvolumenbezogen ausreichend und funktional nicht vorgeprägt untergebracht und realisiert werden. Der innovative und beispielgebende Ansatz, verschiedenen Nutzern an einem Ort einen gemeinsamen Campus zur Verfügung zu stellen, erfordert eine unmittelbare Nähe aller jeweils selbständig nutzbaren Funktionsbereiche und der gemeinsam zu nutzenden Orte. Gerade darin besteht der inhaltliche Mehrwert des Projektansatzes des Musik-Campus. Konzepte, die darauf bauen, an unterschiedlichen Orten in der Stadt den jeweiligen Nutzergruppen einzelne neue Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, verfehlen dieses Ziel deutlich. Dies unterscheidet diesen Standort wesentlich von anderen stadtgesellschaftlich und fachlich diskutieren Standorten (s. Anlage 2 zur Vorlage). In diesem Sinne sind am Standort innovative Konzepte in der Umsetzung gefragt, sowohl im Bereich einer ebenso zukunftsweisenden wie ortsangemessenen Architektursprache als auch in der Umsetzung klimaschützender, baumaterieller und energetischer T echnologien.Münster kann hier seine Vorreiter-Rolle auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt festigen. Durch eine entsprechende Gestaltung erhält Münster auf dem Gelände des Musik-Campus nicht nur nutzerfunktional optimale neue Gebäudlichkeiten, sondern additiv einen neu durchwegbaren öffentlichen Ort des Aufenthalts und auch der Naherholung. - 2 - V/0924/2021 verkleinerte Abbildung der Anlage 2 zur Vorlage Zum anderen erfüllt der Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße eine weitere, ganz wesentliche Funktion. Durch seine Lage zwischen den urbanen Wissensquartieren westlich des Rings und der Altstadt/Schloss im Osten übernimmt der Musik-Campus an diesem Ort eine äußerst wichtige verbindende, die Stadtstruktur stärkende Funktion: Als zentrale Einrichtung von Stadt und Universität mit einer hohen Anziehungskraft ist der Standort mit seinen Nutzungen in der Lage, diese beiden Stadtbereiche qua Gelenkfunktion aktiv stärker miteinander zu vernetzen. Ein wesentliches Ergebnis der Internationalen Ideenwerkstatt und der Erkenntnisse aus den Themensegmenten „Wissenschafts-“ und „Innenstadtentwicklung“ der MünsterZukünfte 20.30.50 war exakt diese Zukunftsanforderung: Den Bereich des Schlossgartens nach Westen hin durchlässig zu machen, um bisher nicht vorhandene Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen. Der Musik-Campus kann genau diese Funktion übernehmen: Als Ort, der Urbanität und Freiraum verbindet, leistet er so einen stadtstrukturell bedeutenden und damit dauerhaft nachhaltigen Mehrwert (s. Anlage 2 zur Vorlage). Mit der Vorlage V/0464/2019/1 hat der Rat die Verwaltung bereits beauftragt, für den Standort „Hittorfstraße“ eine vertiefende städtebauliche Analyse durchzuführen (Beschlusspunkt 6.1 in der damaligen Vorlage). Für eine Realisierung des Gesamtraumbedarfs eines Musik-Campus ist i. S. einer umfeld- und nachbarschaftsverträglichen Darstellung der notwendigen Bauvolumina die landeseigene Fläche voraussichtlich nicht ausreichend. Zur Arrondierung des Gesamtprojektes Musik-Campus können und sollen insofern östlich an die landeseigene Fläche angrenzende städtische Flächen planerisch „bereitgestellt“ werden. Anlage 3 zur Vorlage bildet den für das Gesamtensemble des Campus einschl. Freiraum und Vernetzung sinnvollen und gebotene entwurfliche Freiheiten generierenden Standortraum ab, in welchem die gebotenen funktionalen, städtebaulichen und freiraumqualitativen „Leitplanken“, auch für einen späteren hochbaulichen Wettbewerb, erarbeitet werden können. Unter Einbezug dieser Flächen wird es am Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße gelingen, den Bedarf in ebenso innovativer wie nachhaltiger Art und Weise in hervorragender städtebaulicher Qualität und architektonischer Gestaltung unterzubringen und attraktiv mit dem umgebenden Freiraum zu verbinden. - 2 - V/0924/2021 verkleinerte Abbildungen der Anlage 3 zur Vorlage Die Bearbeitung des externen Auftrages „Städtebauliches Realisierungskonzept“ erfolgt seit Ende 2021 in mehreren zeitlich wie inhaltlich aufeinander aufbauenden Bausteinen. Die von Stadt und WWU gemeinsam vergebene Planungsleistung analysiert nochmals anhand der aktuellen Raumbedarfe das Schlossumfeld und entwickelt für den Zielstandort in einem iterativen Prozess – unter Einbeziehung der Öffentlichkeit – die bestmöglichen städtebaulichen und mit dem Grün- und Freiraum korrespondierenden „Leitplanken“. Hierfür ist die „Fühlung“ zu den Ideen und ggf. Sorgen der Anwohnenden rund um den Standort/Hittorfstraße und darüber hinaus aller interessierten Bürgerinnen und Bürger wichtig: Insofern wird die fachliche Bearbeitung hier – vor Vorliegen der Ergebnisse des Realisierungskonzeptes an die Fachgremien und den Rat der Stadt – eine Eichung und Auswertung der Anregungen aus diesem frühzeitigen bürgerschaftlichen Meinungsbild inkludieren und so eine transparente Grundlage für weitere Beschlussschritte der städtischen Gremien bilden. Auch in den Planungsschritten, die sich im Planungsprozess an das Städtebauliche Realisierungskonzept anschließen, wird die Einbindung der Öffentlichkeit ein wichtiges und regelmäßiges Element sein: Dies betrifft die parallel zu erarbeitende Bauleitplanung (Bebauungsplanverfahren) ebenso wie die Ergebnisse des Hochbauwettbewerbes. Sowohl im Städtebaulichen Realisierungskonzept als auch in den sich anschließenden Planungsschritten gilt es, das planerische Optimum unter der Nebenbedingung des vom Rat mit dieser Vorlage gesetzten Kostenrahmens von 70,1 Mio. Euro zu erreichen. zu Beschlusspunkt 4.: maßgebliche Verbesserungsnotwendigkeiten für die WSfM und das SOM: Die Notwendigkeiten einer aus verschiedenen Gründen gebotenen und deutlichen Optimierung der Rahmenbedingungen für die beiden großen städtischen Kulturakteure WSfM und SOM – in ihren dysfunktionalen und nicht zukunftsfähigen heutigen Räumlichkeiten – sind bereits ausführlich den Grundsatzbeschlüssen des Rates vom 09.10.2019 zur Vorlage V/0464/2019 „Musik-Campus – Ouvertüre für ein deutschlandweit einmaliges Projekt“ zu entnehmen. Raumbedarfe im Ursprung: Der Raumbedarf für das Vorhaben Musik-Campus wurde in einem gemeinsamen Prozess im Jahr 2020 von der Westfälischen Schule für Musik (WSfM), dem münsterschen Sinfonieorchester (SOM) und der Musikhochschule der WWU (MHS), in einem zweiten Schritt auch die Freien Musikakteure (FMM) einbeziehend, erarbeitet. - 2 - V/0924/2021 Insgesamt belief sich der Raumbedarf aller Nutzer auf 17.870 m² NUF 1-6 (Nutzungsflächen 1-6). Es handelt sich gemäß DIN 277 um Flächen für Aufenthalt, Büroarbeit, Lager und Unterricht, Flächen für z.B. Sanitär-, Müllsammel-, und Fahrradräume sowie T echnik- und Verkehrsflächen sind darin nicht enthalten. Für den Musik-Campus ergaben sich zu diesem Zeitpunkt folgende wesentliche Funktions- bzw. Kostenbausteine: Nutzer Stadt: (in Summe ca. 5.114 m² NUF 1-6) Bedarfe WSfM in m² NUF 1-6 SOM in m² NUF 1-6 FMM in m² NUF 1-6 Gesamt in m² Gesamt Proberäume 280 450 740 1.470 Gesamt Unterrichtsraum 1.743 0 0 1.743 Gesamt T onstudio 120 0 0 120 Gesamt Büro 550 114 0 664 Gesamt Aufenthalt 120 50 0 170 Gesamt Umkleide 0 444 0 444 Gesamt Lagerraum 183 200 120 503 Gesamt 2.996 1.258 860 5.114 Anteil an Gesamtfläche 58,6 % 24,6 % 16,8 % 100 % gemeinschaftliche Nutzung im Kulturbau (in Summe ca. 4.947 m² NUF 1-6) Bedarfe Gemeinsam in m² NUF 1-6 Gesamt Konzertsaal, anteilig Kammermusiksaal 1.597 Gesamt Seminarräume 1.715 Gesamt Büro 150 Gesamt Umkleide/ Garderoben / Einspielräume 548 Gesamt Lagerraum 325 Gesamt Gastronomie 510 Gesamt Kinderbetreuung 102 Gesamt 4.947 Nutzer WWU: Flächen für die Musikhochschule WWU (in Summe ca. 7.809 m² NUF 1-6) Diese Flächen werden vollständig vom Land NRW finanziert. Ein T eildieser Flächen befindet sich ebenfalls im Funktionsbaustein Kulturbau und kann daher ebenfalls von den städtischen Nutzern genutzt werden. Es handelt sich um den Kammermusiksaal, die Werkstatt- und Popbühne sowie um Lagerflächen, Umkleide- und Einspielräume. Die nachstehende Abbildung gibt hierzu eine aggregierten und „sprechenden“ Überblick: - 2 - V/0924/2021 Konsolidierung der städtischen Raumbedarfe – „Reduktionsvariante“ – aktuelles städtisches Raumprogramm: Die städtischen Raumbedarfe wurden vor dem Hintergrund der Herausforderungen für den städtischen Haushalt, investiv sowie in puncto laufender annualer Kostenbelastungen, einer intensiven kritischen internen Überprüfung unterzogen. In einem gemeinschaftlichen und konstruktiven Prozess mit den städtischen Nutzern WSfM und SOM konnten einvernehmlich nennenswerte Potenziale analysiert und in der Folge Flächenreduzierungen vorgenommen werden. Ein adäquater und „gleichbehandelnder“ Reduktionsbeitrag wurde in der Folge ebenfalls in den Raumbedarfen für die freien Musikakteure vorgenommen. Die WSfM sowie das SOM tragen diese Reduzierungen vollinhaltlich mit. Die FFM wurden durch die Verwaltung aktiv über die hier in Gleichbehandlung der Nutzer ebenfalls angemessene und maßvolle Flächenbedarfsreduktion ihrer ursprünglich vorgesehenen Bedarfe informiert. Die Flächenreduzierungen für die städtischen Nutzer berühren gleichwohl nicht die für die Zukunftsfähigkeit der Nutzer wesentlichen qualitativen räumlichen Kernelemente; so wurde beispielsweise weder das perspektivische „Musiklabor“ der freien Musikszene noch der Probesaal des SOM angetastet. Die vorgenommenen Flächenreduzierungen beruhen primär auf geringfügigen Verringerungen der Raumgrößen z. B. bei Büroräumen, Stimmzimmern, Überäumen, Aufenthalts- und Lagerflächen ohne dabei deren Nutzung zu mindern. Zusätzlich wurden auch in bestimmten Bereichen quantitativ geringfügig die Anzahl von neu beantragten Räumen verringert, z. B. 8 statt 10 Proberäume bei den FMM. Diesen Konsolidierungsprozess bildet in seinem Ergebnis die nachfolgende T abelleab: - 2 - V/0924/2021 Bedarfe Westfälische Schule für Musik in m² Sinfonieorchester in m² freie Musikakteure in m² Gesamt in m² Gesamt Proberäume 280 450 624 1.354 Gesamt Unterrichtsraum 1.276 0 0 1.276 Gesamt T onstudio 120 0 0 120 Gesamt Büro 447 75 0 522 Gesamt Aufenthalt 60 24 0 84 Gesamt Umkleide 0 372 0 372 Gesamt Lagerraum 182 190 72 444 Gesamt 2.365 1.111 696 4.172 Gesamt Ursprung 2.996 1.258 860 5114 Prozentuale Verringerung 21,06 % 11,69 % 19,07 % 18,42 % Anteil an Gesamtfläche 56,7 % 26,6 % 16,7 % 100 % In Fläche konnten in diesem kritischen Prüfprozess über alles ca. 18,5 % gegenüber den ursprünglichen Raumbedarfen eingespart werden! Die rein städtisch genutzten Flächenbedarfe im Projekt betragen nunmehr und aktuell in Summe 4.172 m² NUF 1-6, aufgeteilt in 2.365 m² NUF 1-6 für die WSfM, 1.111 m² NUF 1-6 für das SOM und 696 m² NUF 1-6 für die FMM. Auf Basis dieses Raumprogramms können für die Nutzer bedarfsgerechte Proberäume, Unterrichtsräume, T onstudios, Büros, Aufenthaltsbereiche, Umkleidemöglichkeiten für die Musiker und Lagerflächen entstehen. In Investitionskosten umgewandelt bedeutet dies eine Reduktion der städtischen Investitionskosten für den städtischen Kostenbaustein im „Musik-Campus“ um ca. 15 Mio. € (von ca. 85 Mio. € auf ca. 70 Mio. €) und in der Folge auch eine Verringerung der Gebäudeunterhaltungs- und Betriebskosten! Die Bestandsflächen der WSfM an der Himmelreichallee sowie die Immobilie samt baulicher Ergänzungsoption und städtisches Grundstück sollen aus Sicht der Verwaltung nach Auszug der WSfM nachhaltig haushaltskonsolidierend vererbpachtet werden (vgl. hierzu auch Beschlusspunkt 6.). Das SOM ist derzeit im Theater Münster untergebracht. Nach einem Umzug von Proben- und Aufführungsstätte des SOM werden die bereits heute multifunktional genutzten Bestandsflächen für das Theater zeitlich dauerhaft verfügbar, sodass solitäre Flächen mit der Perspektive einer externen Verwertung nicht freigezogen werden. Der SOM-eigenständige Bedarf im Campus von 1.111 m² NUF 1-6 ist relativ gering: Im Kern wird lediglich die heutig unzureichende Probebühne mit 220 m² auf 450 m² im neuen Campus wachsen. Die in den Campus integrierten Flächen für die Freien Musikakteure mit 696 m² NUF 1-6 entstehen als in Gänze neues Angebot für diesen komplettierenden und wichtigen „musikalischen Kulturbaustein“. Kostenrahmen: Der von Seiten der WWU ermittelte Kostenrahmen für das gemeinschaftliche Gesamtprojekt Musik- Campus i. H. v. ca. 285,8 Mio. € gemäß Anlage 5 zur Vorlage basiert auf o. g. Gesamt- Raumprogramm. Die Gesamtbaukosten (GBK) wurden anhand der Flächen und eines Kosten- - 2 - V/0924/2021 Orientierungswertes für Musikhochschulen samt Zuschlägen, Risikopauschalen und Sonstigem ermittelt. verkleinerte Abbildung der Anlage 4 zur Vorlage Dieser Kostenrahmen gliedert und berechnet sich wie folgt: Gesamtbaukosten Gesamtbaukosten mit Kostengruppe 200-700 anhand der Flächen NUF 1-6 und 8.070 €/m² (Orientierungswert für Musikhochschulen gemäß Bauministerkonferenz 2020) Zuschläge Zuschlag für Konzertsaal und Kammermusiksaal Zuschlag für Außenbühne Zuschlag für Tiefgarage für Fahrräder Zuschlag für Parkpalette für baurechtlich notwendige Stellplätze Zuschlag für hochwertige Außenanlagen Grundstückskosten für eine Landesfläche Abbruchkosten Risikopauschalen und Baupreisindexierung Planungskostenzuschlag von 8 % Baupreisindexierung auf Gesamtbaukosten und Abbruchkosten Risikokostenzuschlag KG 200-700 von 30 % gemäß BLB Standard Sonstiges Kosten für aktive Komponenten, LAN, WLAN Umzugskosten Ersteinrichtungskosten Verbraucherpreisindexierung auf Ersteinrichtungskosten - 2 - V/0924/2021 Der so aufgestellte und kalkulierte Kostenrahmen der WWU dient landesseitig als Grundlage für die ministeriale Entscheidung über die Bedarfsplanung sowie zur vorläufigen Fixierung der Kostenvorgabe, insbes. mit Blick auf die Anmeldung und Einplanung von Landesmitteln. Der Kostenrahmen der WWU ist „standortneutral“ kalkuliert, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Fachplaner oder Gutachten beauftragt sind, um bestimmte Thematiken zu untersuchen (z. B. Baugrund) oder gar städtebaulich-hochbauliche Aspekte zu berücksichtigten. Andererseits sind aber bereits unterschiedliche Zuschläge und Risikopauschalen eingearbeitet, so dass insgesamt von einem Kostenrahmen gesprochen werden kann, der auch bei den weiteren Konkretisierungen eingehalten werden kann. Die städtischen räumlichen Bedarfe sowie die quantitativ und qualitativ begründeten funktionalen Anforderungen der Nutzer werden im Fortgang des Projektes unter Berücksichtigung des Gesamtkostenrahmens weiter geschärft und im weiteren Planungs- und vor allem Entscheidungsprozess (politische Gremien) kontinuierlich eingespeist. Die wesentlichen Einbindungspunkte und künftigen Entscheidungen der kommunalen Gremien sind der Anlage 1 zur Vorlage zu entnehmen. zu den Beschlusspunkten 5. und 6.: Die Kostenbelastungen für die Stadt Münster, die durch die Realisierung des Projektes „Musik- Campus“ entstehen, sind in einmalig investive Finanzierungsanforderungen sowie dauerhafte, laufende annuale Kostendarstellungen für den städtischen Haushalt zu differenzieren. Für das in einer frühen Entwicklungsphase stehende Projekt „Musik-Campus“ stellen sich für den städtischen Gesamthaushalt Finanzierungsherausforderungen: Derzeit sind im vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossenen Haushaltsplan 2022 insgesamt 45,5 Mio. € projektgebundene Investivmittel veranschlagt (vgl. unter II., Finanzielle Auswirkungen). Investitionskosten: Auf Grundlage des aktuellen, von Seiten der WWU aufgestellten Kostenrahmens unter Berücksichtigung der städtischen Reduktionen ist derzeit von Gesamtbaukosten für das Projekt i. H. v. ca. 285,8 Mio. € im investiven Bereich auszugehen. Dabei entfällt ein Anteil von ca. 70,1 Mio. € auf den geplanten Anteil, der zur ausschließlichen Nutzung der Stadt (WSfM, SOM und FMM) errichtet werden soll. Ca. 130,5 Mio. € beträgt in dieser frühzeitigen Kostenkalkulation der Anteil, welcher für den Neubau der Musikhochschule Fachbereich 15 der WWU vorgesehen ist. Damit verbleibt ein Anteil von weiteren ca. 85,2 Mio. € für den gemeinschaftlichen Baustein „Kulturbau“, in dem der Grundgedanke des „Musik-Campus“‘ mit Veranstaltungen und Konzerten („Vorfahrt für die Musik“) von Stadt und Hochschule umgesetzt werden soll, der um die stärkere internationale Etablierung der Hochschule durch Konferenzen und Fachkongresse ergänzt wird. Stand zwischen den Projektpartnern ist, analog den Annahmen und allerersten Kostenzuweisungsschlüssel des sog. Metrum-Gutachtens aus 2019, eine Aufteilung der Kosten für diesen gemeinsam genutzten Projektbaustein anhand der voraussichtlichen Nutzungsanteile: Danach ist aktualisiert und zwischen den Projektpartnern abgestimmt von einem Anteil der WWU i. H. v. ca. 63 % und von einem Anteil der Stadt Münster am Kulturbau i. H. v. ca. 37 % auszugehen. Gegenüber einem vormalig teilweise kommunizierten Drittelanteil für die Stadt ist der Anteil durch die sinnvolle Integration des Nutzungsbausteins der freien Musikakteure angestiegen. - 2 - V/0924/2021 Im Ergebnis ergibt sich somit ein Finanzierungsanteil der Stadt Münster bei der Errichtung des „Musik-Campus“‘ in zwei Elementen: mit ca. 70,1 Mio. € für den eigengenutzten Campus-Baustein – und ca. 31,6 Mio. € als Kostenanteil am gemeinsam genutzten Campus-Baustein „Kulturbau“. Investitionskosten des eigengenutzten städtischen Bausteins im „Musik-Campus“ – Gegenüberstellung von Investitionskosten für die ursprünglichen Bedarfsflächen, der Reduktionsvariante und einem Basis-Szenario für Sanierungs- und Neubauerfordernisse der WSfM und SOM: Die o. g. 70,1 Mio. € Investitionskosten für die eigengenutzten städtischen Bausteine (WSfM, SOM und FFM) zeigen ein derzeitiges Finanzierungsdelta i. H. v. 24,6 Mio. € gegenüber den im aktuell beschlossenen Haushalt enthaltenen Investitionsmitteln i. H. v. 45,5 Mio. € auf. Erkennt man die Notwendigkeit an, die Situation für die WSfM und das SOM gegenüber dem Status Quo zu verbessern, ergäbe sich, in fiktiver Loslösung vom Gemeinschaftsprojekt „Musik-Campus“, ein investives Basis-Szenario wie folgt: Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes WSfM (Brandschutz, Ertüchtigung der Räume, Barrierefreiheit, usw.) Ergänzungsbau für die WSfM auf dem Bestandsgrundstück, durch den Denkmalschutz eingeschränkte Rahmenbedingungen für den Anbau, Tiefgarage Neubau Probenfascilität SOM kein Konzertsaal, kein Kammermusiksaal, ohne FMM, ... Die Verwaltung hat diese Variante kostentechnisch intern vorabgeschätzt und – ohne Annahme von Grundstückskosten – für die o. g. Basis-Variante eine Kostengrößenordnung i. H. v. 40,8 Mio. € Investitionskostenumfang ermittelt (vgl. Anlage 5 zur Vorlage). verkleinerte Abbildung der Anlage 5 zur Vorlage, Ausschnitt Diese Variante befriedigt nicht bzw. allenfalls mehr als sehr eingeschränkt die Bedarfe der städtischen Nutzer – sie stellt keine durchgreifende Weiterentwicklung für beide Nutzer dar. Ein Anbau an die WSfM, unabhängig von grundstücksbedingten funktionalen Einschränkungen, könnte zwar Flächenbedarfe der WSfM decken. Durch die vorgegebenen Raumproportionen und Anordnungen im Altbau, der als Naturkundemuseum Anfang des 20 Jhdt. errichtet wurde, bleiben aber weiterhin räumliche Schwierigkeiten bestehen. Zudem ist nicht bekannt, in wie weit ein adäquater Anbau in der angedachten Größe denkmalrechtlich zulässig sein wird. Für das SOM ist mit dieser Variante eine verbundene Trennung von Probenstätten im Stadtgebiet und verbleibender Aufführungsstätte im Theater offensichtlich nicht synergetisch und in verschiedensten Funktionszusammenhängen ineffektiv. Andere, vom Gemeinschaftsgedanken des „Musik-Campus“ fiktiv losgelöste, den Bedarfen und Zielen von WSfM und SOM näherkommende Varianten lägen deutlich über dem oben skizzierten „Basis-Szenario“ und würden sich schnell den städtischen Investitionskostenanteilen im Projekt „Musik-Campus“ annähern. - 2 - V/0924/2021 Investitionskosten des eigengenutzten städtischen Bausteins im „Musik-Campus“ – Gegenüberstellung kompensierender Erlöse Vor dem Hintergrund einer dauerhaft herausfordernden Finanzlage und absehbar weiterbestehender Herausforderungen im städtischen Haushalt in den kommenden Jahren gilt es, intensiv Optionen für eine Verminderung der zusätzlichen investiven Haushaltsbelastung i. H. v. 25,1 Mio. € für den städtischen Bedarf zu prüfen. Eine Standortverwertung des heutigen Standortes der WSfM ist, nach Umzug in den „Musik- Campus“, einschl. der zugehörigen, eingeschränkt bebaubaren Parkplatzfläche eine sinnvolle und folgerichtige erste Einnahmeoption. Statt einem einmaligen Verkauf ist hier unter liegenschaftsstrategischen, nachhaltig-haushälterischen und unter summarischen Einnahmegesichtspunkten in jedem Fall eine Vererbpachtung anzustreben. In Abhängigkeit von der zum Zeitpunkt der mit einer Mindest-Erbpachterwartung zu versehenden Ausschreibung der städtischen Immobilie gegebenen Immobilienmarktlage ist für diesen Standort in attraktivster Lage ein haushälterisch dauerhaft kompensierend wirkender und nennenswerter Einnahmeposten zu erzielen. Eine weitere realistisch gegenzurechnende Einnahmeoption stellt die Einsparung durch Entfall der Notwendigkeit der aktuell dauerhaften Anmietung einer zusätzlichen Probebühne für das Theater Münster dar. Die beiden o. g. Kostenkompensationsstränge sind im fortfolgenden Kapitel zu laufenden annualen Kostenbelastungen und rechnerisch in Anlage 5 zur Vorlage unter Einnahmen aufgeführt. verkleinerte Abbildung der Anlage 5 zur Vorlage, Ausschnitt Eine Vermietbarkeit freiwerdender Probe- und Auftrittskapazitäten innerhalb des Theaters an Dritte wirkte allenfalls geringfügig kostendämpfend. perspektivische annuale Kostenbelastungen für den städtischen Haushalt: Neben den Belastungen durch die Investition werden im städtischen Haushalt ab der Inbetriebnahme des „Musik-Campus“ auch weitere, jährlich fortlaufende Kosten ausgelöst. Aussagen hierzu zum jetzigen Zeitpunkt des Projektes zu treffen, ist schwierig, im Sinne einer umfassenden Kosteninformation an die politischen Gremien aber maßgeblich. Die fortfolgenden Einschätzungen und Einordnungen der Verwaltung sind gleichwohl nicht als verifiziert, sondern als annahmegestützte Kalkulations- und Plausibilisierungsversuche zu verstehen, einen Anhalt für weitere Kostengrößenordnungen im projektimmanenten Kostenbereich der laufenden Kosten zu vermitteln. Es sind in der Ermittlung zu laufenden Kosten ff. Kostengruppen betrachtet: - 2 - V/0924/2021 Miet- bzw. Entgeltkosten Im Zuge einer Beschlussfassung des Rates zu den dargestellten o. g. investiven Kosten ist bereits jetzt darauf abzuzielen, dass nach Erkenntnis- und Bewertungslage in der Verwaltung eine Projektrealisierung nur unter der Maßgabe eines 100 %igen Investitionskostenzuschusses in Höhe der eigengenutzten städtischen Kostenanteile sinnvoll und darstellbar erscheint: Im alternativen (und indexierten) Mietmodell würden die Investitionskosten auf eine laufende Refinanzierung umgelegt werden – dies mit der Folge einer für den städtischen Haushalt absehbar unvorteilhaften, deutlich höheren und nicht tragbaren konsumtiven jährlichen Belastung. Im Fall eines Investitionskostenzuschusses geht die Verwaltung davon aus, dass über eine Instandhaltungspauschale hinaus keine weiteren Miet- bzw. Entgeltkosten für die Stadt Münster anfallen. Vor dem Hintergrund des 100 %igen Investitionskostenzuschusses an den BLB wird die Verwaltung mit Beschlusspunkt 6. ergänzend und explizit beauftragt, mit dem Land NRW alternativ auch eine Eigentumsmodell-Variante zu verhandeln: Dies bedeutet die ebenfalls sinnhafte „dauerhafte Immobilienhoheit“ über bestimmte Gebäudeteile mit absehbar langfristiger städtischer Nutzung. Betriebskosten Betriebskosten sind die Kosten, die durch den Gebrauch der Immobilie jährlich fortlaufend entstehen – diese sind in der Betriebskostenverordnung aufgeführt: Insbesondere fallen hierunter Wasser, Wärme, Strom, Entsorgung, Wartung und Inspektion; die Kosten für die Gebäudereinigung werden hierin ebenfalls berücksichtigt. Gemäß dem Metrum Gutachten aus 2019 wurde mit 80 € pro m² Nettoraumfläche (NRF) und Jahr als Mittelwert dieser Kostenposten bereits einmal eingeschätzt. Durch einen Abgleich mit den Betriebskosten städtischer Kulturgebäude konnte die Höhe dieses Wertes grundsätzlich plausibilisiert werden: Es kann daher weiterhin der Metrum-Wert als Grundlage für die abschätzende Ermittlung der Betriebskosten herangezogen werden. Bei einem Ansatz von 80 €/m² beliefen sich die jährlichen Betriebskosten für den städtischen T eilsowie der Anteil am Kulturbau danach auf 867 T € bei der Reduktionsvariante. Personalkosten Für den gemeinschaftlich genutzten Bauteil des „Musik-Campus“ wird bei einem gemeinsamen und zentralen Betrieb absehbar zusätzliches Personal notwendig, wie beispielsweise für Leitung, Disposition, allg. Verwaltung, Sekretariat, Veranstaltungstechnik, Hausmeister, Pforte. In einer fiktiven Annahme von 12 zusätzlichen Stellen würden voraussichtlich jährliche Personalkosten von rund 724.000 € entstehen. Zu den reinen Personalkosten kommen noch Sach- und Gemeinkosten hinzu: Gemäß dem Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 2019 sind für Sachkosten 9.700 € pro Arbeitsplatz anzusetzen und für die Gemeinkosten 20 % der Personalkosten. Insgesamt würden unter diesen Annahmen 985.200 €, also knapp 1 Mio. € an Gesamt-Personalkosten jährlich erforderlich: Hiervon fiele ein Anteil von ca. 365.000 € (37 % gemäß Metrum Gutachten) an die Stadt Münster. Darüber hinaus würden auch Stellen im Bereich von Gastronomie mit Kantine und Café sowie für die Kartenkontrolle erforderlich werden: An dieser Stelle wurden keine zusätzlichen Personalkosten eingeplant, da noch nicht offensichtlich für den städtischen Haushalt einschlägig. Es wird derzeit ferner nicht davon ausgegangen, dass sich das Personal der städtischen Nutzer (WSfM und SOM) erhöht. - 2 - V/0924/2021 Instandhaltungskosten Für den Erhalt des „Musik-Campus“ sind Mittel für die Instandhaltung der Gebäude zu berücksichtigen. Gemäß der sog. Peters‘schen Formel können diese Instandhaltungskosten anhand der Herstellungskosten und der erwarteten Nutzungsdauer kalkuliert werden. Bei einem städtischen Investitionskostenanteil von 101,7 Mio. € werden ca. 1,5 Mio. € jährlich erforderlich. Die Bildung einer Instandhaltungsrücklage wird Aufgabe des künftigen Eigentümers sein. Abschreibung Als Abschreibungszeitraum wurden 80 Jahre angesetzt, so dass 1,27 Mio. € jährlich im Haushalt für die Reduktionsvariante dargestellt werden müssten. Kapitalverzinsung Die Kapitalverzinsung wurde mit 1 % für den T eil berechnet, der einer städtischen Nutzung unterliegen wird, da vorausgesetzt wird, dass der städtische Anteil zum Kulturbau über Drittmittel finanziert werden kann. Diese gesamten Kostenpositionen werden transparent summiert abgebildet in Anlage 5 zur Vorlage. Bei den Betriebs-Nebenkosten und den Personalkosten ist darauf hinzuweisen, dass hier mit Steigerungen in Abhängigkeit vom der tatsächlichen Inbetriebnahme des Musik-Campus gerechnet werden muss. verkleinerte Abbildung der Anlage 5 zur Vorlage, Ausschnitt Im Gesamtergebnis ist für alle städtischen Nutzungs- und Kostenanteile summarisch mit einer jährlichen Haushaltsbelastung, spätestens ab Inbetriebnahme des „Musik-Campus“ im Jahr 2030, i. H. v. ca. 4,7 Mio. € zu rechnen. Dem können jedoch annuale Einsparungen bzw. Einnahmeposten i. H. v. 0,3 Mio. € gegengerechnet werden. Die perspektivische laufende Belastung mit Realisierung des Projektes „Musik-Campus“ wird bei ca. 4,4 Mio. € p.a. liegen (s. Anlage 5 zur Vorlage). Ergänzend entfallen im städtischen Haushalt die gebäudebezogenen Belastungen für das derzeit durch die WSfM genutzte Gebäude an der Himmelreichallee nach Umzug der WSfM i.H.v. ca. 0,2 Mio. €. - 2 - V/0924/2021 verkleinerte Abbildung der Anlage 5 zur Vorlage, gesamt Die o.g. Kostenaussagen (investiv wie laufend) generell, insbesondere jedoch im Themenfeld der laufenden annualen Kosten sind, insbes. auch vor dem Hintergrund noch offener Eigentums, Betriebs- und Betreiberaussagen nur in grobem Verbindlichkeitsgrad realistisch möglich: Im Projektfortschritt und mit sich verdichtender Projektkonstellation – gemeinsam mit dem Bauherrn BLB – ist geboten, dieses noch relativ „unsichere“, aber haushaltsbezogen sehr wichtige Kostenthemenfeld mit konkretisierten und damit tragfähigeren Kalkulationen zu belegen. zu Beschlusspunkt 7.: Mit der Beschlussfassung zu 7. bekräftigt der Rat die Anerkennung der entstehenden Investivkosten für i. H. v. bis zu 70,1 Mio. € für diejenigen städtischen Raumbedarfe, die nicht in gemeinschaftlicher Nutzung im Campus stehen. Er erklärt sich bereit, unter den im Beschlusspunkt genannten Vorbehalten 70,1 Mio. € investiv bereitzustellen – dies bedeutete eine zusätzliche Haushaltsbelastung in späteren Jahren im investiven Bereich i. H. v. 25,1 Mio. € (45,5 Mio. € sind im Haushalt 2020 ff. bereits enthalten). Dieser Beschluss ist von hoher Bedeutung für die WWU und das Land NRW i. S. eines klaren Signals und Basis für die beabsichtigte Kabinettsvorlage auf Landesebene zum Projekt; hier insbes. auch im Zusammenhang mit der Beauftragung des BLB. Der Rat bekräftigt im Beschlusspunkt 7. gleichrangig ebenso seine klare Erwartung, dass der städtische Kostenanteil im gemeinschaftlichen Kulturbau nicht durch städtisch Haushaltsmittel abgedeckt wird und werden kann. Die eindeutige Erwartung geht in Richtung einer Kostenbereitstellung für das Projekt durch Fördermittel einerseits und privates finanzielles Engagement andererseits. - 2 - V/0924/2021 Die aktuelle Förderlandschaft wurde verwaltungsseitig bereits gescannt mit ff. Zwischenergebnis: Es bestehen auf EU-, Bundes- und Landesebene grundsätzliche Möglichkeiten Fördermittel zu generieren. Für das Projekt „Musik-Campus“ werden insbesondere beim Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (NPS) gute Chancen gesehen, da investive und konzeptionelle Vorhaben mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit hoher baukultureller Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen sowie Projekte mit hohem Innovationspotenzial gefördert wurden. Im Bereich der Städtebauförderung NRW bestehen ebenfalls Potenziale. Die Stadt Münster hat das ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) erarbeitet und im Juni 2021 beschlossen. Damit ist vor allem die räumlich den Zusammenhang begründende Grundlage geschaffen, um im weiteren Verlauf das Projekt und T eilthemendes Projektes auf den Erfolg der Beantragung von Städtebaufördermitteln hin zu prüfen. Dies ist in jedem Fall für die Umfeldgestaltung des öffentlichen Raumes rund um das Projekt und energetisch- umwelttechnische Schwerpunkte grundsätzlich einschlägig. Auf EU Ebene bestehen ebenfalls, jedoch schwer einschätzbare Fördermöglichkeiten. Das Programm EFRE.NRW 2021-2027 (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) für die neue Förderperiode befindet sich noch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Das EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa“ ist ebenfalls relevant (Förderung von exzellenter Wissenschaft, globale Herausforderungen, Kultur, Kreativität und inklusiver Gesellschaft / innovatives Europa) im Hinblick auf die Förderung individueller Wettbewerbsfähigkeit von Städten. NRW- und bundesweit gibt es wenige ähnliche gelagerte Kulturprojekte, die nicht ohne erhebliche (kombinierte und sich ergänzende) Förderanteile von Landes-, Bundes- und/oder EU-Ebene an den Gesamtprojektkosten ausgekommen sind – in vielen Fällen wurde ein „projektmaßgeschneidertes“ Förderpaket geschnürt. Solches zu bewegen und zu erreichen ist auch das erklärte Ziel von WWU und Stadt für das Projekt „Musik-Campus“. Mit Blick auf die so finanziell derzeit nicht gedeckten 31,6 Mio. € ist die formulierte Erwartung ein Auftrag an die Verwaltung, diese Deckung mit Blick auf die passgenauen, aufgelegten Fördertöpfe auf landes-, bundes- und EU-Ebene zu schärfen, in der weiteren Projektarbeit zu verifizieren und zu erreichen. Die Verwaltung wird hierzu die Gespräche, gemeinsam mit der WWU, insbes. mit den relevanten nordrhein-westfälischen Landesministerien, der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei und der Kulturstaatssekretärin im Bund auf Leitungsebene fortsetzen und intensivieren. Dies wird die Bereitstellung von konzertierten Sondermitteln aufgrund der Bedeutung dieses ambitionierten Projektes ebenso umfassen, wie projektfokussiert Förderkulissen für sämtlich bauliche Maßnahmen des Projektes hinaus Förderprogramme zu akquirieren, die komplementär genutzt werden können. Der „Musik-Campus“ wird nicht nur als Kulturgebäude, sondern auch in seiner baulichen Umsetzung ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Gebäude sein, in dem sowohl die vorgegebenen hohen Standards der städtischen Gebäudeleitlinien als auch die Nachhaltigkeitskriterien des Landes umgesetzt werden – diese wichtigen Ziele sind kompatibel mit der verstärkten Schwerpunktsetzung verschiedenster Förderkulissen. Mit Blick auf privates finanzielles Engagement ist dies, insbes. für kulturelle Projekte, ebenfalls eher die Regel als die Ausnahme. Es besteht insofern die deutliche Absicht der Projektpartner, für eine umfassende Einbindung privater Unterstützerinnen und Unterstützer auf allen Ebenen in die Realisierung des Projekts zu werben. Analog zu Beispielen wie dem Anneliese Brost Musikforum Ruhr in Bochum oder der Elbphilharmonie Hamburg sind die gesellschaftlich-privaten finanziellen Kräfte, jenseits städtischer - 2 - V/0924/2021 Haushaltsmittel und Fördermitteln, zu bündeln. Dies erscheint vor dem Hintergrund hohen Engagements der Stadtgesellschaft gerade in Münster auch als sehr wahrscheinlich: Das – sinnvollerweise nach Fassung der Grundsatzbeschlüsse des Rates – so aufzusetzende Fundraising kann den Rahmen bilden, in welchem Förderer und Unterstützer aller Couleur zusammenwirken, um gemeinsam das Projekt „Musik-Campus“ zu ermöglichen. Zusagen privater Dritter ohne Klarheit über Projektstandort, Projektausgestaltung und Projektbespielung sind seriös zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich vorliegend und erwartbar. zu Beschlusspunkt 8.: Der „Musik-Campus“ wird prägend sein für die Musiklandschaft in Münster und eine hervorgehobene Rolle einnehmen. Münster verfügt bereits heute über eine große, vielfältig arbeitende und kooperierende freie Musikszene, die zu einem bemerkenswerten Musikleben in Münster und zur Attraktivität und Ausstrahlung Münsters als Stadt der Kultur beiträgt. Für die freien Musikakteure in Münster (FMM) ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll und geboten, ein städtisches Entwicklungs- und Förderkonzept zu erarbeiten. Dies zum einen unter dem Aspekt, den Akteuren eine möglichst verlässliche, dauerhaft angelegte Förderung anzubieten und die künftigen Rahmenbedingungen und Strukturen für die freie Musikarbeit abzusichern. Dies zum anderen unter dem Gesichtspunkt, damit verbunden vor allem künstlerische Qualität und Vielfalt sowie das Themenfeld Kooperationen weiter zu stärken. Es existiert hier bereits eine erste Anregung für ein künftiges Förderkonzept aus dem Musikarbeitskreis der Initiative MoNOkultur, die mit Blick auf Zielsetzung, Bedarfsformulierungen und Situationsanalyse genauer zu untersuchen ist. Erkenntnisse und Verfahren der augenblicklich bestehenden kommunalen Musikförderung sind in die Entwicklung eines solchen Förderkonzeptes einzubeziehen, die Situation der musikalischen Produktions- und Spielorte als Ankerpunkte mit in den Blick zu nehmen und das Potenzial des „Musik-Campus“ dahingehend zu analysieren, wie er im Detail und synergetisch mit den übrigen Nutzern „gewinnbringend“ für die freie Musikszene bestmöglich wirken kann. Die Ausarbeitung dieses Entwicklungs- und Förderkonzeptes für die freie Musikszene in Münster soll angesichts o. g. Komplexität in einem moderierten und breit angelegten Prozess, unter Einbeziehung der münsterschen Musikszene und externer Fachexpertise, erfolgen. Dieses Förderkonzept ist finanziell und organisatorisch separat von der Finanzierung des „Musik- Campus“ abzusichern. Die Finanzierung der erwünschten Nutzung des „Musik-Campus“ durch die freien Musikakteure sollte idealiter innerhalb des Betriebsbudgets des künftigen „Musik-Campus“ erfolgen. Die Verwaltung wird eine separate Vorlage an die zuständigen politischen Gremien, in Präzisierung und Umsetzung der Beschlussvorschläge zu 8. dieser Vorlage, erstellen, die ebenfalls die Themen Finanzierung und Personalkapazitäten inkludieren wird. Die erfolgreiche Einbindung der freien Musikakteure in den „Musik-Campus“ als „offenes (musikalisches) Haus für die Stadtgesellschaft“ wird entscheidend durch die Ziele und Regeln einer „Nutzungs- und Bespielungskonzeption“ (Betreiberkonzept) für den künftigen Campus mitbestimmt. Diese Konzeption gilt es, nach gefassten Grundsatzbeschlüssen zu dieser Vorlage, zeitnah zwischen den Projektpartnern Land NRW, WWU, Stadt Münster und unter Einbezug aller Nutzergruppen im Campus zu entwickeln und zu erarbeiten. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister - 2 - V/0924/2021 Anlagen: Anlage A (1) Timeline (2) Standorte-Analyse – vergleichende Kurzbewertung diskutierter Standorte (3) Standort – Planungsraum für den „Musik-Campus“ (4) Kostenrahmen – Investitionskosten mit städt. Reduktionsvariante (5) jährliche Haushaltsbelastung – Gegenüberstellung Ausgaben und Einnahmen in Varianten
V-0924-2021-Anlage-1_Timeline
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Musik-Campus timeline 17.12.2021 Meilensteine: 09/16 LOI: Planung eines Musik-Campus auf dem Grundstück der ehem. Pharmazie der WWU Münster 10/19 Willenserklärung des Rates zum Projekt Musik-Campus 01/2020 Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung 07/21 M4 Möglichmacher Musik-Campus Münster 01/22 MKW Kabinettvorlage Städtebau: 03/21 Mittelfreigabe Hauptausschuss Realisierungskonzept 10/21 Beauftragung Planungsbüro 03/22 Beteiligung der Bürgerschaft 06/22 Abgabe 09/22 Entscheidung Rat Städtebau: 09/22 Aufstellungsbeschluss Bauleitplanung 12/22 Beteiligung der Bürgerschaft 5/23 Ende Beteiligungsphasen 12/23 öffentliche Auslegung 07/24 Satzungsbeschluss Hochbau: 09/22 Entscheidung hochbaulicher Wettbewerb Wettbewerb 09/22 Vorbereitung Hochbauwettbewerb (mit ex.Wettbewerbsbetreuung) und Auslobung Wettbewerb 02/24 Ergebnis Wettbewerb mit Info Rat 07/24 Verhandlungsverfahren und Entscheidung Realisierungspartner 09/24 Entscheidung Rat Beauftragung Hochbauplanung Hochbau: 10/24 Planung Planung 12/25 Ratsentscheidung Baubeschluss 01/26 Ausschreibung/Vergabe 03/26 baurechtiche Genehmigung / Zustimmung Hochbau: 03/27 Bauphase Bau Grundsteinlegung Richtfest 01/30 Abnahmephase 04/30 Abnahme Hochbau: 04/30 Übergabe an Nutzer Inbetriebnahme 04/30 Inbetriebnahmephase 06/30 Umzug der Nutzer 2016-2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0924/2021
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Himmelreichallee
- Einsteinstraße
- Hittorfstraße
- Am Schlossgarten
- Leonardo-Campus
- Rottendorffweg 53
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Details
- Aktenzeichen
- V/0924/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2021
- Erstellt
- 16.12.2021 09:51