V/0469/2014
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2015
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Beschlussvorlage
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V/0469/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2015 Beratungsfolge 18.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 27.08.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnah- men (Kommunaler Straßenbau) in folgender Priorität: Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 - Ausbau der Anschlussstelle (Kos- tenbeteiligung FStrG) Engelstraße - Optimierung Einmündung Hafenstraße der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2015 vorschlägt. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Radwegemaßnahmen (Kommunaler Radwegebau) in folgender Priorität Pienersallee – Querungshilfe in Höhe P&R Mauritzstraße / Promenadenunterführung - Radwegoptimierung Steingärten/Angel - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 363 Wanderweg Links der Werse - Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Pleis- termühlenbach Vorlagen-Nr.: V/0469/2014 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 14.07.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0469/2014 der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2015 vorschlägt. 3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelb ereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssa t- zung 2015 bzw. der Ergebnis - und Finanzplanung 2014 – 2018 steht. Für alle Maßnahmen sind noch Baubeschlüsse einzuholen. Begründung: Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung vo n Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirk- lichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregi e- rung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldu n- gen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Minister ium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und G e- meinden. In diesem Einplanun gsgespräch werden die Zuschussmaßnahmen erörtert, beso nders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobi- litätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Fina nzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen G e- sprächen abgestimmten Zuschussmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hie r können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haus haltsvorgabe des Landes gesteuert wird. Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 50 % - 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Ve r- kehrssteuerungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße 60 % und Alleenradwege 75 %. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unte r- schiedliche Fördersätze beinhalten. Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksre- gierung Münster: http://www.bezreg- muens- ter.de/startseite/abteilungen/abteilung2/Dez_25_Verkehr/Verkehrsfoerderung/Infrastrukturfoerderu ng/index.html Zu 1: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhal- ten die Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2014 die bisher für die Lande- sprogramme bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflec h- tungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber - 3 - V/0469/2014 ohne konkrete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Ver- kehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in Kraft getre- ten. Die Nachfolgerichtlinien beinhalten ähnliche Förderzugänge. Am 12.09.2014 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung von Zuwendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus. Auf der Basis des Entwurfes des Finanzplanes 2015ff und der aktuellen Maßnahmenentwicklu n- gen stellt sich das Maßnahmenprogramm für Hauptverkehrsstraßen ab dem Jahr 2015 derzeit wie folgt dar: 2015 Maßnahme mögliche Zu- wendungen (€) Engelstraße - Optimierung Einmündung Hafenstraße 163.500 Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 3.756.000 Summe: 3.960.000 2016: Eschstraße - Ausbau von Silberbrink bis Umgehungsstraße L 585n 1.434.000 Hansaring - Albersloher Weg bis Emdener Str. 216.000 Hüfferstraße - Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße 339.500 Verkehrssteuerungssystem (VSS) 3. Baustufe 2.208.000 Summe: 4.197.500 2017 Amelsbürener Straße/Meesenstiege Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz 315.000 Grevener Straße bis Zentrum Nord Radweg (alte Gleistrasse) 1. BA 280.000 Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York Ring 1.440.000 Hiltruper Straße, Am Berler Kamp Kreisverkehrsplatz 270.000 Summe: 2.305.000 2018 Heroldstraße Beseitigung Bahnübergang 3.660.000 Summe: 3.660.000 Weitere zuwendungsfähige Maßnahmen können sich im Bereich der Straßenerha ltung auf Grund aktueller Bedarfe in den nächsten Jahren ergeben. Die Verwaltung wird die Maßnahmenliste den sich gegeb enenfalls ändernden Rahmenbedingu n- gen anpassen, um mö glichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen. Voraussichtlich wird es aber nicht möglich sein, dass alle Maßnahmen, die den Förderkriterien entsprechenden, auch gefördert werden, da die Höhe der möglichen Fördermittel dazu bei Weitem nicht ausreichen wird. So wird es no twendig sein, wenn alle im Haushalt vorgesehenen Bauma ß- nahmen umgesetzt werden sollen, im Einzelfall auch förderfähige Maßnahmen ohne Zuwendu n- gen zu bauen. - 4 - V/0469/2014 Über die Ergebnisse aus dem Einplanungsgespräch werden die Gremien alsbald informiert. Zu 2: Maßnahmen nach dem Kommunalen Radwegebau: Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pr o- gramm „Kommunaler Radwegebau“ in 2015 von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Dieses Programm ist nicht Bestandtei l des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2015. Sollte ein Radwegeprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Radwegema ß- nahme wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. Das sind: Pienersallee – Querungshilfe in Höhe P&R Mauritzstraße / Promenadenunterführung -Radwegoptimierung Steingärten/Angel - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 363 Wanderweg Links der Werse - Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Pleis- termühlenbach Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Sommer diesen Jahres noch Ausgabereste bereit stellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wird, zusätzliche Maßna hmen für das Jahresprogramm 2014 nachzumelden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Förde rmitteln möglich macht. Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahrungsgemäß gefordert we rden, dass bei diesen Maßnahmen der überwiegende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsempfä n- gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung , je nach dann aktuellem Pla- nungsstand, der Politik eine oder ggf. mehrere der genannten Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit ei- ner Dringlichkeitsen tscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der Bezirksregierung nachmelden, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. i. V. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (23)
- Wolbecker Straße
- Engelstraße
- Pienersallee
- Mauritzstraße
- Eschstraße
- Emdener Straße 216
- Hüfferstraße
- Badestraße 339
- Amelsbürener Straße
- Grevener Straße
- Hiltruper Straße
- Heroldstraße
- Hansaring
- Albersloher Weg
- York-Ring 1
- Umgehungsstraße
- Steinfurter Straße
- Links der Werse
- Hittorfstraße
- Am Berler Kamp
- Hafenstraße 163
- Silberbrink
- Meesenstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0469/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37