Mandari Insight

V/0469/2014

Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2015

Vorlagen 14.07.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 10.09.2014, TOP 7

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

9781 Zeichen

V/0469/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des 
Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
27.08.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnah-
men (Kommunaler Straßenbau) in folgender Priorität: 
 
 Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 - Ausbau der Anschlussstelle (Kos-
tenbeteiligung FStrG)  
 Engelstraße - Optimierung Einmündung Hafenstraße 
 
der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- 
und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2015 vorschlägt. 
 
2. Der Haupt- und Finanzausschuss  stimmt zu, dass die Verwaltung die Radwegemaßnahmen 
(Kommunaler Radwegebau) in folgender Priorität 
 
 Pienersallee – Querungshilfe in Höhe P&R 
 Mauritzstraße / Promenadenunterführung - Radwegoptimierung 
 Steingärten/Angel - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 363 
 Wanderweg Links der Werse - Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Pleis-
termühlenbach 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0469/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0469/2014 
 der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- 
und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2015 vorschlägt. 
 
3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen 
unter dem  Vorbehalt der Mittelb ereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssa t-
zung 2015 bzw. der Ergebnis - und Finanzplanung 2014 – 2018 steht. Für alle Maßnahmen 
sind noch Baubeschlüsse einzuholen. 
 
 
 
 
Begründung: 
Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung vo n Gemeinschaftsaufgaben 
und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der 
Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen 
und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirk-
lichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. 
 
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregi e-
rung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldu n-
gen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Minister ium für 
Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und G e-
meinden. In diesem Einplanun gsgespräch werden die Zuschussmaßnahmen erörtert, beso nders 
die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden 
alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobi-
litätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Fina nzierung und 
Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden  vier Jahre priorisiert. Die in diesen G e-
sprächen abgestimmten Zuschussmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hie r 
können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z.  B. auf Grund der Prioritäten 
des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. 
 
Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haus haltsvorgabe 
des Landes gesteuert wird. 
 
Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 50 % - 75 % 
der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Ve r-
kehrssteuerungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße 
60 % und Alleenradwege 75  %. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unte r-
schiedliche Fördersätze beinhalten. 
 
Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksre-
gierung Münster: http://www.bezreg-
muens-
ter.de/startseite/abteilungen/abteilung2/Dez_25_Verkehr/Verkehrsfoerderung/Infrastrukturfoerderu
ng/index.html 
 
 
 
Zu 1: 
 
Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 
als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhal-
ten die Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2014 die bisher für die Lande-
sprogramme bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflec h-
tungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die 
Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber

- 3 - 
V/0469/2014 
ohne konkrete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung  der Ver-
kehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. 
 
Die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in Kraft getre-
ten. Die Nachfolgerichtlinien beinhalten ähnliche Förderzugänge.  
 
Am 12.09.2014 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung von 
Zuwendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium 
NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus.  
 
Auf der Basis des Entwurfes des Finanzplanes 2015ff und der aktuellen Maßnahmenentwicklu n-
gen stellt sich das Maßnahmenprogramm für Hauptverkehrsstraßen ab dem Jahr 2015 derzeit wie 
folgt dar: 
 
2015 
Maßnahme mögliche Zu-
wendungen (€) 
Engelstraße - Optimierung Einmündung Hafenstraße 163.500 
Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 Ausbau der Anschlussstelle 
(Kostenbeteiligung FStrG) 
3.756.000  
Summe: 3.960.000 
 
2016: 
Eschstraße - Ausbau von Silberbrink bis Umgehungsstraße L 585n 1.434.000 
Hansaring - Albersloher Weg bis Emdener Str. 216.000 
Hüfferstraße - Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße 339.500 
Verkehrssteuerungssystem (VSS) 3. Baustufe 2.208.000 
Summe: 4.197.500 
 
 
2017 
Amelsbürener Straße/Meesenstiege Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz 315.000 
Grevener Straße bis Zentrum Nord Radweg (alte Gleistrasse) 1. BA 280.000 
Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York Ring 1.440.000 
Hiltruper Straße, Am Berler Kamp Kreisverkehrsplatz 270.000 
 Summe: 2.305.000 
 
2018 
Heroldstraße Beseitigung Bahnübergang  3.660.000 
 Summe: 3.660.000 
 
Weitere zuwendungsfähige Maßnahmen können sich im Bereich der Straßenerha ltung auf Grund 
aktueller Bedarfe in den nächsten Jahren ergeben. 
 
Die Verwaltung wird die Maßnahmenliste den sich gegeb enenfalls ändernden Rahmenbedingu n-
gen anpassen, um mö glichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der 
oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit 
stehen, werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen. 
 
Voraussichtlich wird es aber nicht möglich sein, dass alle Maßnahmen, die den Förderkriterien 
entsprechenden, auch gefördert werden, da die Höhe der möglichen Fördermittel dazu bei Weitem 
nicht ausreichen wird. So wird es no twendig sein, wenn alle im Haushalt vorgesehenen Bauma ß-
nahmen umgesetzt werden sollen, im Einzelfall auch förderfähige Maßnahmen ohne Zuwendu n-
gen zu bauen.

- 4 - 
V/0469/2014 
Über die Ergebnisse aus dem Einplanungsgespräch werden die Gremien alsbald informiert. 
 
 
Zu 2: 
 
Maßnahmen nach dem Kommunalen Radwegebau: 
 
Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pr o-
gramm „Kommunaler Radwegebau“ in 2015 von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. 
Dieses Programm ist nicht Bestandtei l des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach 
Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2015. 
 
Sollte ein Radwegeprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Radwegema ß-
nahme wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. 
 
Das sind: 
 
 Pienersallee – Querungshilfe in Höhe P&R 
 Mauritzstraße / Promenadenunterführung  -Radwegoptimierung 
 Steingärten/Angel - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 363 
 Wanderweg Links der Werse - Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Pleis-
termühlenbach 
 
Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Sommer diesen Jahres noch 
Ausgabereste bereit stellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wird, zusätzliche Maßna hmen 
für das Jahresprogramm 2014 nachzumelden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Förde rmitteln 
möglich macht. 
Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahrungsgemäß gefordert we rden, dass bei 
diesen Maßnahmen der überwiegende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsempfä n-
gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. 
 
Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung , je nach dann aktuellem Pla-
nungsstand, der Politik eine oder ggf. mehrere der genannten Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit ei-
ner Dringlichkeitsen tscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der Bezirksregierung 
nachmelden, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. 
 
 
 
 
i. V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (9)

18.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (23)

  • Wolbecker Straße
  • Engelstraße
  • Pienersallee
  • Mauritzstraße
  • Eschstraße
  • Emdener Straße 216
  • Hüfferstraße
  • Badestraße 339
  • Amelsbürener Straße
  • Grevener Straße
  • Hiltruper Straße
  • Heroldstraße
  • Hansaring
  • Albersloher Weg
  • York-Ring 1
  • Umgehungsstraße
  • Steinfurter Straße
  • Links der Werse
  • Hittorfstraße
  • Am Berler Kamp
  • Hafenstraße 163
  • Silberbrink
  • Meesenstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0469/2014
Typ
Vorlagen
Datum
14.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37