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V/0786/2015

Antrag zur Änderung des Regionalplans Münsterland zur Darstellung von weiteren Wohnsiedlungsbereichen im Stadtgebiet Münster

Vorlagen 13.10.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 20

Kopfseite - Neue Beratungskette nach Empfehlung ASSVW 02.12.2015

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Beschlussvorlage

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Kopfseite - Neue Beratungskette nach Empfehlung ASSVW 02.12.2015

1055 Zeichen

V/0786/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag zur Änderung des Regionalplans Münsterland zur Darstellung von weiteren  
Wohnsiedlungsbereichen im Stadtgebiet Münster 
 
 
 
Neue Beratungsfolge  
Beschluss-Empfehlung ASSVW vom 02.12.2015 – Vorlage im Rat am 16.12.2015 abgesetzt 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
23.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
03.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörun g 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung  
 
 
 
  
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0786/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492-6115 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2016 
Öffentliche Beschluss vorlage

Anlage_Übersichtskarte

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Antrag zur Änderung des Regionalplans zur Darstellung
von Wohnsiedlungsbereichen
Kartografie
und Entwurf: Annemarie Harjans
Stand: 29.09.2015
Bereiche, die als "Allgemeiner Siedlungsbereich" im Regionalplan Münsterland dargestellt werden sollenk

Beschlussvorlage

7503 Zeichen

V/0786/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag zur Änderung des Regionalplans Münsterland zur Darstellung von weiteren 
Wohnsiedlungsbereichen im Stadtgebiet Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster ein Regionalplanänd e-
rungsverfahren zu beantragen mit dem Ziel, die in der Begrü ndung und Anlage dargestell-
ten potenziellen Wohnsiedlungsflächen als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ im Regiona l-
plan darzustellen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Bezirksregierung Münster über die A k-
tualisierung des Wohnsiedlungsflächenbe darfs der Stadt Münster aufzunehmen, mit dem 
Ziel, perspektivisch noch weitere Wohnsiedlungsflächen im Regionalplan darzustellen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem Beschluss, einen Antrag zur Änderung des Regionalplans zu stellen sind zunächst keine 
finanziellen Auswirkungen verbunden. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst bei den erfor-
derlichen weitergehenden Beschlüssen zur Umsetzung von neuen Wohnbaugebieten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1: 
 
Der Rat hat am 16.09.2015 die Fortschreibung des Baulandprogr amms 2015 – 2020 mit e inem 
Gesamtvolumen von ca. 8.000 Wohneinheiten beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, das 
Baulandprogramm – vor dem Hintergrund, dass bei den aufgeführten Baugebieten stets Verzög e-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0786/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492-6115 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0786/2015 
rungen oder sogar die Nichtrealisierbarkeit denkbar sind – auszuweiten und weitere Baugebiete in 
die Entwicklung zu bringen. Dazu sollen insbesondere Flächenpotenziale des am 25.09.2013 vom 
Hauptausschuss nicht öffentlich beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025 genutzt 
werden. 
 
Neben der Schaffung der liegenschaftlichen Voraussetzungen (Flächenerwerb bzw. Vereinbarung 
der Regelungen des Modells der sozialgerechten Bodennutzung mit den Flächeneigentümern) 
müssen die planerischen Voraussetzungen für eine Entwicklung geschaffen werden. Dies gilt in s-
besondere kurz- bis mittelfristig für alle Flächen des Baulandprogramms, aber langfristig vorbere i-
tend auch bereits für Teilflächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025. Planerische Grundv o-
raussetzung für eine Entwicklung ist dabei die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und 
Landesplanung, hier insbesondere die Darstellung dieser Flächen als „Allgemeine Siedlungsbere i-
che“ im Regionalplan. Eine solche Darstellung ist für die meisten Flächen des Baulandprogramms 
bereits vorhanden, für einzelne Fläc hen (mit einer Baureife ab 2018 und nachfolgend) muss der 
Regionalplan allerdings noch dahingehend geändert werden. 
 
Bei der Erarbeitung des Regionalplans Münsterland (rechtswirksam seit dem 27.06.2014) wurde 
für Münster ein höherer Bedarf an Siedlungsflächen festgestellt, als er bisher im Regionalplan dar-
gestellt werden konnte. Gem. Grundsatz 9 des Regionalplans (vgl. S. 28 der textlichen Darstellu n-
gen des Regionalplans) wurde daher ein Flächenbedarfskonto für Münster in einer Größenordnung 
von 105 ha angelegt, mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt konkrete Siedlungsflächendarstel-
lungen im Regionalplan in dieser Größenordnung vorzunehmen. Dieses Flächenbedarfskonto von 
105 ha soll nun dazu genutzt werden, die bisher nicht dargestellten Baugebiete des Ba ulandpro-
gramms 2015 – 2020 sowie weitere Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025 im Rahmen 
eines Regionalplanänderungsverfahren als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ darzustellen und das 
Flächenbedarfskonto in diesem Zuge aufzulösen. Insofern ist ein Be darfsnachweis für die Darstel-
lung im Regionalplan für diese Flächengröße seitens der Stadt nicht mehr erforderlich.  
 
Folgende Flächen des Baulandprogramms 2015 – 2020 sind noch nicht (vollständig) im Regiona l-
plan als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt und sollen daher für eine Darstellung beantragt 
werden: 
 
 Nr. 572-08  Roxel – Südl. Nottulner Landweg    
 Nr. 583-07  Nienberge – Waltruper Weg 2. Teil    
 Nr. 712-02 (tlw.) Mauritz Ost – Maikottenweg     
 Nr. 862-03  Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße   
 Nr. 871-12 (tlw.) Wolbeck – Westlich Brandhoveweg    
 Nr. 959-04  Hiltrup – Südlich Pfarrer-Ensink-Weg   
 Nr. 966-05  Hiltrup – An der Vogelstange     
 Nr. 983-04 (tlw.) Amelsbüren – Böckenhorst     
Folgende Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts  2025 sollen ebenfalls in diesem Zuge für 
eine Aufnahme in den Regionalplan beantragt werden: 
 
 Nr. 453-02  Mitte – Mauritzheide      
 Nr. 562-08  Albachten – östliche Erweiterung nördlich der Bahn  
 Nr. 861-08  Angelmodde – Nördlich Homannstraße   
 Nr. 871-11  Wolbeck – Erweiterung südöstlich Petersheide   
 Nr. 983-03  Amelsbüren – Südöstliche Erweiterung neu   
 Nr. 983-05  Amelsbüren – nördlich Am Dornbusch   
Addiert haben die o.a. Flächen eine Größe von ca. 100 - 105 ha und entsprechen damit dem Fl ä-
chenbedarfskonto – sind also im Regionalplan darstellbar, ohne den Wohnsiedlungsflächenbedarf

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V/0786/2015 
im Einzelnen nachweisen zu müssen. Überschläglich wird für diese Flächen von einer Zahl von ca. 
2.000 – 2.500 Wohneinheiten (WE) ausgegangen. Davon entfallen knapp 1.000 WE auf das Bau-
landprogramm und ca. 1.000 – 1.500 WE als zusätzliche Wohneinheiten auf Flächen des Woh n-
siedlungsflächenkonzepts. 
 
Eine grundsätzliche Vorabstimmung zu diesen Flächen hat mit der Bezirksregierung bereits stat t-
gefunden, nichtsdestotrotz ist der Ausgang e ines Regionalplanänderungsverfahrens  - wie bei j e-
dem planerischen Verfahren – stets offen, so dass ggf. im Verfahren auch noch Änderungen vo r-
genommen werden müssen. 
 
Zu 2: 
 
Als perspektivisch nächster Schritt steht mit der Bezirksregierung Münster die Akt ualisierung des 
Wohnsiedlungsflächenbedarfs an. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 16.09.2015 zur 
Ausweitung des Baulandprogramms und der Steigerung der jährlichen Wohnbauleistungen sowie 
dem Antrag zur Durchführung einer Planungswerkstatt für die  weitere perspektivische Wohnsied-
lungsentwicklung werden – trotz eines Schwerpunkts der Innenentwicklung – auch regionalplane-
risch weitere Wohnsiedlungsflächendarstellungen erforderlich.  
 
Grundlage für die Wohnsiedlungsflächendarstellung im geltenden Regionalplan ist eine alte Bevöl-
kerungsprognose von it.nrw, die für Münster von einer Ei nwohnerzahl von knapp 288.000 im Jahr 
2025 ausging. Diese Zahl ist bereits in der Realität deutlich überholt (über 300.000 Einwohner) und 
alle Prognosen (die städtische, kl einräumige Bevölkerungsprognose wie auch die Vorausberec h-
nungen von it.nrw und der Bertelsmann -Stiftung) gehen von einem weiteren Bevölkerungswach s-
tum aus und unterscheiden sich lediglich in der Höhe dieses Wachstums. Vor diesem Hi ntergrund 
gilt es, den Wo hnsiedlungsflächenbedarf zu aktualisieren und damit der Stadt Münster weiteren 
Handlungsspielraum für die Darstellung von neuen Wohnsiedlungsbereichen zu schaffen. 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Übersichtskarte mit Verortung der zu beantragenden Regionalplanflächendarstellungen

Beratungsverlauf (12)

09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 41.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
16.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (11)

  • Nottulner Landweg
  • Waltruper Weg 2
  • Maikottenweg
  • Böckenhorst
  • Am Dornbusch
  • Hiltruper Straße
  • Pfarrer-Ensink-Weg
  • Brandhoveweg
  • Mauritzheide
  • Homannstraße
  • Petersheide

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Details

Aktenzeichen
V/0786/2015
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37