V/0786/2015
Antrag zur Änderung des Regionalplans Münsterland zur Darstellung von weiteren Wohnsiedlungsbereichen im Stadtgebiet Münster
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Kopfseite - Neue Beratungskette nach Empfehlung ASSVW 02.12.2015
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V/0786/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag zur Änderung des Regionalplans Münsterland zur Darstellung von weiteren Wohnsiedlungsbereichen im Stadtgebiet Münster Neue Beratungsfolge Beschluss-Empfehlung ASSVW vom 02.12.2015 – Vorlage im Rat am 16.12.2015 abgesetzt Beratungsfolge 16.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 03.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörun g 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.03.2016 Rat Entscheidung Vorlagen-Nr.: V/0786/2015 Auskunft erteilt: Herr Bartmann Ruf: 492-6115 E-Mail: Bartmann@stadt-muenster.de Datum: 25.01.2016 Öffentliche Beschluss vorlage
Anlage_Übersichtskarte
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k k k k k k k k k k k k k k Antrag zur Änderung des Regionalplans zur Darstellung von Wohnsiedlungsbereichen Kartografie und Entwurf: Annemarie Harjans Stand: 29.09.2015 Bereiche, die als "Allgemeiner Siedlungsbereich" im Regionalplan Münsterland dargestellt werden sollenk
Beschlussvorlage
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V/0786/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag zur Änderung des Regionalplans Münsterland zur Darstellung von weiteren Wohnsiedlungsbereichen im Stadtgebiet Münster Beratungsfolge 02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster ein Regionalplanänd e- rungsverfahren zu beantragen mit dem Ziel, die in der Begrü ndung und Anlage dargestell- ten potenziellen Wohnsiedlungsflächen als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ im Regiona l- plan darzustellen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Bezirksregierung Münster über die A k- tualisierung des Wohnsiedlungsflächenbe darfs der Stadt Münster aufzunehmen, mit dem Ziel, perspektivisch noch weitere Wohnsiedlungsflächen im Regionalplan darzustellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Beschluss, einen Antrag zur Änderung des Regionalplans zu stellen sind zunächst keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst bei den erfor- derlichen weitergehenden Beschlüssen zur Umsetzung von neuen Wohnbaugebieten. Begründung: Zu 1: Der Rat hat am 16.09.2015 die Fortschreibung des Baulandprogr amms 2015 – 2020 mit e inem Gesamtvolumen von ca. 8.000 Wohneinheiten beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, das Baulandprogramm – vor dem Hintergrund, dass bei den aufgeführten Baugebieten stets Verzög e- Vorlagen-Nr.: V/0786/2015 Auskunft erteilt: Herr Bartmann Ruf: 492-6115 E-Mail: Bartmann@stadt-muenster.de Datum: 29.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0786/2015 rungen oder sogar die Nichtrealisierbarkeit denkbar sind – auszuweiten und weitere Baugebiete in die Entwicklung zu bringen. Dazu sollen insbesondere Flächenpotenziale des am 25.09.2013 vom Hauptausschuss nicht öffentlich beschlossenen Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025 genutzt werden. Neben der Schaffung der liegenschaftlichen Voraussetzungen (Flächenerwerb bzw. Vereinbarung der Regelungen des Modells der sozialgerechten Bodennutzung mit den Flächeneigentümern) müssen die planerischen Voraussetzungen für eine Entwicklung geschaffen werden. Dies gilt in s- besondere kurz- bis mittelfristig für alle Flächen des Baulandprogramms, aber langfristig vorbere i- tend auch bereits für Teilflächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025. Planerische Grundv o- raussetzung für eine Entwicklung ist dabei die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, hier insbesondere die Darstellung dieser Flächen als „Allgemeine Siedlungsbere i- che“ im Regionalplan. Eine solche Darstellung ist für die meisten Flächen des Baulandprogramms bereits vorhanden, für einzelne Fläc hen (mit einer Baureife ab 2018 und nachfolgend) muss der Regionalplan allerdings noch dahingehend geändert werden. Bei der Erarbeitung des Regionalplans Münsterland (rechtswirksam seit dem 27.06.2014) wurde für Münster ein höherer Bedarf an Siedlungsflächen festgestellt, als er bisher im Regionalplan dar- gestellt werden konnte. Gem. Grundsatz 9 des Regionalplans (vgl. S. 28 der textlichen Darstellu n- gen des Regionalplans) wurde daher ein Flächenbedarfskonto für Münster in einer Größenordnung von 105 ha angelegt, mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt konkrete Siedlungsflächendarstel- lungen im Regionalplan in dieser Größenordnung vorzunehmen. Dieses Flächenbedarfskonto von 105 ha soll nun dazu genutzt werden, die bisher nicht dargestellten Baugebiete des Ba ulandpro- gramms 2015 – 2020 sowie weitere Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025 im Rahmen eines Regionalplanänderungsverfahren als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ darzustellen und das Flächenbedarfskonto in diesem Zuge aufzulösen. Insofern ist ein Be darfsnachweis für die Darstel- lung im Regionalplan für diese Flächengröße seitens der Stadt nicht mehr erforderlich. Folgende Flächen des Baulandprogramms 2015 – 2020 sind noch nicht (vollständig) im Regiona l- plan als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt und sollen daher für eine Darstellung beantragt werden: Nr. 572-08 Roxel – Südl. Nottulner Landweg Nr. 583-07 Nienberge – Waltruper Weg 2. Teil Nr. 712-02 (tlw.) Mauritz Ost – Maikottenweg Nr. 862-03 Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße Nr. 871-12 (tlw.) Wolbeck – Westlich Brandhoveweg Nr. 959-04 Hiltrup – Südlich Pfarrer-Ensink-Weg Nr. 966-05 Hiltrup – An der Vogelstange Nr. 983-04 (tlw.) Amelsbüren – Böckenhorst Folgende Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025 sollen ebenfalls in diesem Zuge für eine Aufnahme in den Regionalplan beantragt werden: Nr. 453-02 Mitte – Mauritzheide Nr. 562-08 Albachten – östliche Erweiterung nördlich der Bahn Nr. 861-08 Angelmodde – Nördlich Homannstraße Nr. 871-11 Wolbeck – Erweiterung südöstlich Petersheide Nr. 983-03 Amelsbüren – Südöstliche Erweiterung neu Nr. 983-05 Amelsbüren – nördlich Am Dornbusch Addiert haben die o.a. Flächen eine Größe von ca. 100 - 105 ha und entsprechen damit dem Fl ä- chenbedarfskonto – sind also im Regionalplan darstellbar, ohne den Wohnsiedlungsflächenbedarf - 3 - V/0786/2015 im Einzelnen nachweisen zu müssen. Überschläglich wird für diese Flächen von einer Zahl von ca. 2.000 – 2.500 Wohneinheiten (WE) ausgegangen. Davon entfallen knapp 1.000 WE auf das Bau- landprogramm und ca. 1.000 – 1.500 WE als zusätzliche Wohneinheiten auf Flächen des Woh n- siedlungsflächenkonzepts. Eine grundsätzliche Vorabstimmung zu diesen Flächen hat mit der Bezirksregierung bereits stat t- gefunden, nichtsdestotrotz ist der Ausgang e ines Regionalplanänderungsverfahrens - wie bei j e- dem planerischen Verfahren – stets offen, so dass ggf. im Verfahren auch noch Änderungen vo r- genommen werden müssen. Zu 2: Als perspektivisch nächster Schritt steht mit der Bezirksregierung Münster die Akt ualisierung des Wohnsiedlungsflächenbedarfs an. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 16.09.2015 zur Ausweitung des Baulandprogramms und der Steigerung der jährlichen Wohnbauleistungen sowie dem Antrag zur Durchführung einer Planungswerkstatt für die weitere perspektivische Wohnsied- lungsentwicklung werden – trotz eines Schwerpunkts der Innenentwicklung – auch regionalplane- risch weitere Wohnsiedlungsflächendarstellungen erforderlich. Grundlage für die Wohnsiedlungsflächendarstellung im geltenden Regionalplan ist eine alte Bevöl- kerungsprognose von it.nrw, die für Münster von einer Ei nwohnerzahl von knapp 288.000 im Jahr 2025 ausging. Diese Zahl ist bereits in der Realität deutlich überholt (über 300.000 Einwohner) und alle Prognosen (die städtische, kl einräumige Bevölkerungsprognose wie auch die Vorausberec h- nungen von it.nrw und der Bertelsmann -Stiftung) gehen von einem weiteren Bevölkerungswach s- tum aus und unterscheiden sich lediglich in der Höhe dieses Wachstums. Vor diesem Hi ntergrund gilt es, den Wo hnsiedlungsflächenbedarf zu aktualisieren und damit der Stadt Münster weiteren Handlungsspielraum für die Darstellung von neuen Wohnsiedlungsbereichen zu schaffen. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtskarte mit Verortung der zu beantragenden Regionalplanflächendarstellungen
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Nottulner Landweg
- Waltruper Weg 2
- Maikottenweg
- Böckenhorst
- Am Dornbusch
- Hiltruper Straße
- Pfarrer-Ensink-Weg
- Brandhoveweg
- Mauritzheide
- Homannstraße
- Petersheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0786/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37