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V/0790/2014

Veränderungssperre Nr. 105, Erste Verlängerung

Vorlagen 15.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 48.1.1

Beschlussvorlage

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V-0790-2014-Anlage-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

4356 Zeichen

V/0790/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 105 für den Bereich des Bebauungsplans 
Nr. 539: Zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch-Park, südlich der Bahnstrecke 
Wanne-Eickel – Bremen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:  
 
S a t z u n g  
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer  
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 105  
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 539:  
Zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch-Park,  
südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund von §  17 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in 
Verbindung mit den §§  7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO  NRW) folgenden Beschluss 
gefasst:  
 
Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr.  105 für den Bereich des 
Bebauungsplans Nr. 539: Zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch -Park, südlich der 
Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen wird um ein Jahr bis zum 31.01.2016 verlängert.  
 
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung 
die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0790/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0790/2014 
 
Begründung:  
 
Für den Bereich des sogena nnten Brunnenviertels zwischen Kappenberger Damm und dem 
Sternbusch-Park, südlich der Bahnstrecke Wanne -Eickel – Bremen wurde am 07.11.2012 durch 
den Rat der Stadt Münster die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen (B ebauungsplan 
Nr. 539, Vorlage Nr. V/0736/2012; Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 16.11.2012).  
 
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans soll die Struktur der Wohnsiedlung grundsätzlich 
gewahrt bleiben – ohne eine durchaus erwünschte, städtebaulich verträgliche und ökologisch 
sinnvolle Nachverdichtung zu verhindern. Der Bebauungsplan steuert künftig durch textliche 
Festsetzungen die zulässige Nutzung und Höhenentwicklung von Neubauten bzw. Um -/ 
Erweiterungsbauten in Straßenrand- und Hinterlage.  
 
Ein für das Grundstück Kleikamp  3 a eingereichtes Baugesuch für die Errichtung eines 
Einfamilienwohnhauses widerspricht den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplans. Die Entscheidung über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wurde daher von der 
Verwaltung am 31.01.2013 für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt.  
 
Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitlich Bauaktivitäten oder 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, hat der Rat der Stadt Münster 
am 1 5.05.2013 die Veränder ungssperre Nr.  105 erlassen (Vorlage Nr.  V/0176/2013). Die 
Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr.  105 wurde bis zum 31.01.2015 begrenzt, da auf die 
Zweijahresfrist der Zeitraum ab der Zurückstellung des Baugesuchs anzurechnen ist.  
 
Der Entwurf des Bebau ungsplans Nr.  539 hat vom 01.09. bis zum 01.10.2014 öffentlich 
ausgelegen. Die zur Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zurzeit vom Amt für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehrsplanung ausgewertet, um sie im nächsten Schritt den politischen 
Gremien zur Abwägung vorzulegen.  
 
Der daraufhin durch den Rat der Stadt Münster zu fassende Satzungsbeschluss und das danach 
durch Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgende Inkraftt reten des Bebauungsplans können jedoch 
voraussichtlich bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 105 am 31.01.2015 
nicht erreicht werden. Daher ist es erforderlich, zur weiteren Sicherung der Planung die 
Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 105 um ein Jahr zu verlängern.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
Geltungsbereich

V-0790-2014-Anlage-Geltungsbereich

334 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. V/0790/2014
Erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 105 
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 539
Stadtplanung
V
erkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
ST ADT M T ÜNS ER Zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch-Park, südlich der 
Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen – Geltungsbereich – Maßstab 1:5000

Beratungsverlauf (4)

18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 41.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 48.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kappenberger Damm
  • Sternbusch
  • Kleikamp 3a

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Details

Aktenzeichen
V/0790/2014
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37