V/0790/2014
Veränderungssperre Nr. 105, Erste Verlängerung
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Beschlussvorlage
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V/0790/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 105 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 539: Zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch-Park, südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen Beratungsfolge 18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: S a t z u n g der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 105 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 539: Zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch-Park, südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund von § 17 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgenden Beschluss gefasst: Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 105 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 539: Zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch -Park, südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen wird um ein Jahr bis zum 31.01.2016 verlängert. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0790/2014 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 22.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0790/2014 Begründung: Für den Bereich des sogena nnten Brunnenviertels zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch-Park, südlich der Bahnstrecke Wanne -Eickel – Bremen wurde am 07.11.2012 durch den Rat der Stadt Münster die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen (B ebauungsplan Nr. 539, Vorlage Nr. V/0736/2012; Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 16.11.2012). Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans soll die Struktur der Wohnsiedlung grundsätzlich gewahrt bleiben – ohne eine durchaus erwünschte, städtebaulich verträgliche und ökologisch sinnvolle Nachverdichtung zu verhindern. Der Bebauungsplan steuert künftig durch textliche Festsetzungen die zulässige Nutzung und Höhenentwicklung von Neubauten bzw. Um -/ Erweiterungsbauten in Straßenrand- und Hinterlage. Ein für das Grundstück Kleikamp 3 a eingereichtes Baugesuch für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses widerspricht den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans. Die Entscheidung über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wurde daher von der Verwaltung am 31.01.2013 für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt. Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitlich Bauaktivitäten oder Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, hat der Rat der Stadt Münster am 1 5.05.2013 die Veränder ungssperre Nr. 105 erlassen (Vorlage Nr. V/0176/2013). Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 105 wurde bis zum 31.01.2015 begrenzt, da auf die Zweijahresfrist der Zeitraum ab der Zurückstellung des Baugesuchs anzurechnen ist. Der Entwurf des Bebau ungsplans Nr. 539 hat vom 01.09. bis zum 01.10.2014 öffentlich ausgelegen. Die zur Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zurzeit vom Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung ausgewertet, um sie im nächsten Schritt den politischen Gremien zur Abwägung vorzulegen. Der daraufhin durch den Rat der Stadt Münster zu fassende Satzungsbeschluss und das danach durch Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgende Inkraftt reten des Bebauungsplans können jedoch voraussichtlich bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 105 am 31.01.2015 nicht erreicht werden. Daher ist es erforderlich, zur weiteren Sicherung der Planung die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 105 um ein Jahr zu verlängern. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Geltungsbereich
V-0790-2014-Anlage-Geltungsbereich
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0790/2014 Erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 105 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 539 Stadtplanung V erkehrsplanung StadtentwicklungAmt für ST ADT M T ÜNS ER Zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch-Park, südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen – Geltungsbereich – Maßstab 1:5000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kappenberger Damm
- Sternbusch
- Kleikamp 3a
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Details
- Aktenzeichen
- V/0790/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37