V/0463/2013
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Stadthaus 1 - Sanierung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib Bauteile E+F sowie Petzholdhaus im Eigentum
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Anlage 3 Lageplan Bauteile E und F
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II II 50 III III II I III 5 II III IV I I 38 IV -II I III I II 9 61 I I II I 21 IV 1 IV IV 20 VI I I IV I IV V V 6 II I Bolandsgasse 8 7 53 Salzstraße IV 52 122 119 395 116 117 III 120 V IV III II 368 11 379 380 10 12 IV 54 55 III 107 IV I 112 I I 111 294 115 9 III 8 IV 110 113 114 3 XII E 4 83 85 81 84 III IV 273 IV 100 101 274 III IV 106 336 I III 5 III 103 331 IV I 88 99 89 405 406 408 3 4 III 94 98 335 I 93 Syndikatgasse 409 410 7 6 105 295 Syndikatplatz 7 IV 6 VI 4 III IV 397 Flur 9 Platz des Westfälischen Friedens 365 5 6 Heinrich-Brüning-Straße 366 IV IV II 7 VI Stadthaus I III III 8 9 10 IV Klemensstraße 488 507 IV 11 506 13 288 508 500 561 IV 20 289 564 562 565 1 III 36 35 3 IV III 249 250 407 4 IV 5 34 III 33 III 165 166 Prinzipalmarkt 32 III 31 III 30 III II II 398 6 III I 7 III II III 9 291 28 III 29 416 Stadtweinhaus III 167 168 Rathaus 10 IV Gruetgasse 11 III 9 I 173 174 176 12 III IV 13 175 177 IV 172 324 327 I 15 VII 178 329 330 7 8 5 6 IV 412 F 3 4 16 1 411 IV 499 1 416 503 I 3 IV 567 566 2 Klarissengasse I 414 421 505 5 IV 6 IV 529 37 336 7 V 4 IV 555 528 526 IV 115 326 114 490 113 112 102 103 491 108 110 348 640 III IV 216 217 3 5/6 56 IV 123 364 57 IV 59 87 58 IV 60 82 86 IV 80 2 IV III 37 I III III I 161 162 I 163 617 578 577 579 I I I 164 I 576 I I I 167 168 169 I IV 170171 172 173 II 9 174 Michaelisplatz I III 2 2 669 27 V 3 26 IV I 562 V 24 6 III 144 531 15 IV 14IV 17 IV 563 Stubengasse 560 559 22 IV 556 I Klarissengasse 557 IV 48 23 22 5081 439 19 IV 116 441 443 IV I 440 442 444 III I 327 III IV IV 104 9 10 3405734 5759355 14.10.2011 M. 1:1000 Amt für Liegenschaften Stadt Münster F FFF E F Anlage 3 zur Vorlage V/0463/2013
Anlage 1 FDP Antrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2013 F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 02.07.2013 Antrag Stadthaus I - die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen Der Rat möge beschließen: 1. Vor der eigentlichen Sanierung des Stadthauses I soll die wirtschaftlichste und den Belangen der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger am weitesten Rechnung tragende Sanierungs-Lösung ermittelt werden. Dazu wird die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob Münster in die Gruppe der Städte aufgenommen werden kann, mit denen das Finanzministerium NRW derzeit im Rahmen von Pilotprojekten eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu prüfender Sanierungs-Varianten durchführt. Im Finanzministerium NRW wurde dazu ein umfassendes Prüfschema entwickelt, das vom Ministerium schon in verschiedenen mittleren Städten bei der Prüfung von Sanierungsvarianten für Verwaltungs- und Schulgebäuden unter Einbindung der zuständigen Bezirksregierung und unabhängiger Wirtschaftsprüfungsunternehmen abgearbeitet wurde und auch gegenwärtig noch abgearbeitet wird. Das Prüfschema stellt speziell auf die besonderen Gegebenheiten des NKF und eines Gebäude- Lebenszeitzyklusses von 25 Jahren ab. Die Sanierungs-Varianten unter 2. a - c werden dabei berücksichtigt. 2. Sollte der Abschluss dieser Pilotvereinbarung nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen (insbesondere aus dem Kreis der Prüfungsunternehmen, die in den unter 1. genannten Prozess eingebunden sind) mit der Untersuchung der nachfolgenden Sanierungs-Varianten unter der Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des NKF und eines Gebäude-Lebenszeitzyklusses von 25 Jahren zu beauftragen: a. Nach einer Sanierung des Stadthauses I nutzt die Stadt es unter Berücksichtigung einer möglichen Nutzungsverdichtung weiter wie bisher. b. Alternativ dazu hält die Stadt nach einer Sanierung des Stadthauses nur noch die unmittelbar bürgerorientierten Dienstleistungen in einem barrierefrei zu erreichenden Erdgeschoss-Bereich des Stadthauses I vor. Alle anderen Bereiche, die bisher nicht in den Stadthäusern II und III untergebracht waren, werden unter Berücksichtigung einer möglichen Nutzungsverdichtung in einem modernen und Anlage 1 zur Vorlage V/0463/2013 - 2 - den heutigen Ansprüchen gerecht werdenden Verwaltun gsgebäude in einer preiswerteren Lage zusammengefasst, das entweder • von der Stadt selbst errichtet • oder angemietet wird. Frei werdende sanierte stadteigene Flächen im Stadt haus I werden zu anderweitiger Nutzung an Dritte vermietet. Bisher a ngemietete Flächen werden aufgegeben. c. Die Sanierung wird entweder vom Bau- und Immobil ienmanagement der Stadt geplant und durchgeführt, oder die Stadt gibt zu Be ginn des Planungsprozesses Eckwerte vor und ein auf diese Fälle spezialisierte s Unternehmen führt die Sanierungsmaßnahmen nach eigener Planung aus. 3. Die Verwaltung stellt dem Wirtschaftsprüfungsunt ernehmen alle entscheidungs- relevanten Daten zur Verfügung. Hauptentscheidungsk riterien sind neben den reinen Sanierungskosten die Folgekosten der Alternativents cheidung und mögliche Einnahmen. In diese Betrachtungen fließt auch ein, dass im Vergleich mit einer Sanierung im Bestand ein Neubau Vorteile hinsichtli ch des künftigen Ressourcenverbrauchs und der Restnutzungsdauer mit sich bringen kann. Weitere Kriterium sind eine mögliche Verbesserung der Servi ce-Qualität für die Bürgerinnen und Bürger und die angemessene Verbesserung der Arb eitsbedingungen der Verwaltungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Begründung: erfolgt mündlich gez. Carola Möllemann-Appelhoff Gisela Geschkewitz Hans Varnhagen Jens Lenski Jürgen Reuter Sandra Wübken Dr. Karin Obst
Anlage 4 Teil 1 -Stellungnahme 61
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Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Mai 2012 Stellungnahme der Städtischen Denkmalbehörde zum Prüfauftrag Verkauf Prinzipalmarkt 5 und Bauteile E und F des Stadthauses 1 Beide Gebäude liegen im Geltungsbereich der Altstadtsatzung. Allein damit besteht ein Genehmi- gungsvorbehalt gegenüber Abbruch und Neubau, der in beiden Fällen wegen der jeweils eindeutig festzustellenden stadtbildprägenden Wirkung auch zum Tragen käme. Prinzipalmarkt 5 Das Gebäude ist darüber hinaus ein Baudenkmal nach § 3 DSchG und ferner Teil der Denkmalbe- reichsatzung Prinzipalmarkt nach § 5 DSchG. Sämtliche Planungen und Maßnahmen bedürfen daher einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG und sind im Vorfeld mit der Städtischen Denkmalbehörde abzustimmen. Auch bei einem möglichen Verkauf wären diese Schutzinstrumen- te geeignet, die bauliche Entwicklung so zu steuern, dass die Bausubstanz und das Erscheinungs- bild erhalten bleiben. Ein Verkauf wäre der Denkmalbehörde anzuzeigen. Bauteile E und F des Stadthauses 1 Das Stadthaus ist eine aus mehreren Gebäudeflügeln komponierte Gesamtanlage, die städtebau- lich sorgfältig um das historische Rathaus und Stadtweinhaus als Sitz der Politik und den Stadt- hausturm als Rest der kriegszerstörten Stadtverwaltung gruppiert und bei aller nachkriegszeitli- chen Modernität und Zweckmäßigkeit mit subtiler Rücksichtnahme auf die traditionellen münsteri- schen Materialien gestaltet wurde. Näheres über die Zusammenhänge der Geschichte und Projektentwicklung des Stadthauses 1 und seine Wertigkeit aus damaliger und heutiger Sicht ist in der Anlage zu dieser Stellungnahme „Das neue Stadthaus 1957-61“ im Einzelnen dargestellt. Hieraus wird insbesondere deutlich, dass - eine alleinige Nutzung durch die Stadtverwaltung seinerzeit bewusst beschlossen wurde, um ein deutliches Bekenntnis zu einer selbstbewussten Verwaltungsstadt abzugeben, - die wesentliche architektonische Forderung der Wettbewerbsaufgabe des Jahres 1951 tat- sächlich erfüllt wurde und bis heute die Qualität der Anlage bestimmt: "Das Gebäude selbst hat keine besonderen Repräsentationsbedürfnisse zu erfüllen; da es jedoch die gesamte städtische Verwaltung zusammenfassen soll, muss es in der baulichen Haltung und Grup- pierung dieser Bedeutung gerecht werden. Es soll der bautechnischen Entwicklung und dem daraus resultierenden Formgefühl entsprechend gestaltet werden und darf in seiner künstlerischen Qualität gegen die hervorragenden Bauten münsterscher Tradition nicht ab- fallen." - das Gebäude stadtbaugeschichtlich eine Mittlerrolle zwischen dem historischen Münster und der Moderne spielt. Vor diesem Hintergrund würde ein Abtrennen einzelner Gebäudeflügel und Verkauf an Private die stadtgeschichtliche Bedeutung und den unzweifelhaften architektonischen Wert des Stadthauses 1 in Frage stellen und gefährden. Weder die Altstadtsatzung, noch mögliche privatrechtliche Verein- barungen in Kaufverträgen, noch ein noch so restriktiver Bebauungsplan würden ausreichen, um die gestalterische Einheit der Gesamtanlage weiterhin zu gewährleisten. Anlage 4 Teil 1 zur Vorlage V/463/2013 2 Die Frage des Denkmalwertes wurde in der Vergangenh eit vor Renovierungsarbeiten schon ge- stellt und seinerzeit deshalb verneint, weil die damals notwendigen Maßnahmen als zu wesentliche Veränderung eingeschätzt wurden. Aus heutiger Sicht wäre eine neue Beurteilung vorzunehmen. Anhaltspunkte für einen Denkmalwert sind festzustel len (s. Anlage); ob diese nach § 2 DSchG ausreichen würden, um eine Unterschutzstellung zu begründen, bliebe zu untersuchen. Auf jeden Fall ist die Gesamtanlage in der heutigen Form in ihrer übereinstimmend einheitlichen Gestaltung erhaltenswert; deshalb wurden auch alle bisherigen Sanierungsmaßnahmen regelmä- ßig zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und d er Städtischen Denkmalbehörde einver- nehmlich abgestimmt. Bei diesem Verfahren kann es b leiben, solange die Gesamtanlage im Ei- gentum der Stadt bleibt. Bei Teilveräußerungen wäre es zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität angezeigt, eine Unterschutzstellung nach DSchG genauer zu prüfen. Ein weiterer Zusammenhang sollte bei der Entscheidu ng über eine mögliche Umnutzung von grö- ßeren Teilen des Stadthauses 1 ebenfalls bedacht werden: Die Bemühungen der Stadt um eine Positionierung des Wiederaufbaus im internationalen Kultur- erbe stützt sich zu einem nicht unwesentlichen Teil auf die Tatsache, dass der Prinzipalmarkt – anders als Bauten aus der feudalherrschaftlich gepr ägten Geschichte – ein demokratisches Erbe darstellt. Dazu gehört, dass das Ensemble aus histo rischem Rathaus, Stadtweinhaus und Stadt- hausturm sowie dem daran anschließenden Stadthaus 1 nach wie vor das politische und Verwal- tungszentrum der Stadt verkörpert. I.A. Marlies Voss Anlage “Das neue Stadthaus 1957-61”
Anlage 2 SPD-Antrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2013
Ratsantrag
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
09.04.2013
Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den weiteren Planungen zur Sanierung des
Stadthauses 1 folgende Punkte handlungsleitend zu Grunde zu legen:
I. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger in Münster
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll eine grundlegende Verbesserung des
Serviceangebotes für Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. An zentralem
Standort in der Innenstadt sollen zu diesem Zweck möglichst viele Dienstleistungen
der Stadt Münster in einem Behördengang erreichbar sein. Dabei soll der Grundsatz
gelten, dass unabhängig vom Standort der jeweiligen Ämter deren Dienstleistungen
im Stadthaus 1 erreichbar bzw. die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger hier
aufzunehmen und dann weiter zu erledigen sind. Insoweit handelt es sich um eine
grundlegende Erweiterung der bisherigen Verwaltungskonzeption, wie sie im
Angebot des Amtes für Bürgerangelegenheiten ihren Niederschlag findet. Im
Einzelnen sollen dabei folgende Überlegungen berücksichtigt werden:
1. Es wird angestrebt, möglichst viele - perspektivisch alle - mit direktem
Bürgerkontakt verbundene Dienstleistungen der Stadt in einem neuen
Servicezentrum – „one face to the customer“ – abrufbar zu machen. Als
möglicher Raum für das neue Servicezentrum kommt der bisherige
Stadthaussaal in Betracht; aber auch andere Räumlichkeiten mit Zugang vom
Erdgeschoss her sind für das neue Zentrum in Betracht zu ziehen. Die
Ausweitung von Angeboten des eGovernments ist in diese Strategie eines
umfassenden Servicezentrums einzubeziehen.
2. Eine Integration von Leistungen städtischer Tochterunternehmen in dieses
Bürgerservicezentrum ist ausdrücklich, auch unter dem Gesichtspunkt einer
teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahmen, zu prüfen (Stadtwerke-
Cityshop, Wohn- und Stadtbau, WBI). Gegebenenfalls sind hierfür weitere
Gebäudeteile des Stadthauses 1 zu betrachten.
Anlage 2 zur Vorlage V/0463/2013
3. Die städtische Dominikanerkirche übernimmt für d en Fall der Umnutzung des
Stadthaussaales dessen bisherige Funktion. Das bish er zwar städtisch
finanzierte, aber nicht städtisch genutzte Kircheng ebäude an der Salzstraße
erfährt auf diese Weise eine Nutzungsänderung hin z u einem multifunktional
ausgerichteten Angebot: Die Stadt Münster erhält eine attraktive Ausstellungs-
und Veranstaltungsfläche, die auch als Raum für das Wahlbüro und ähnliche
Zwecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird bea uftragt, von den
entsprechenden kirchlichen Stellen eine Profanierung vornehmen zu lassen.
II. Grundsatzentscheidung: Sanierung im Bestand statt Neubau
Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt durch eine grundlegende Sanierung im
Bestand, Neubauoptionen werden nicht weiterverfolgt . Die Sanierung bezieht sich
auf den gesamten Bestand (alle Bauteile), Pläne zur Veräußerung und zur
Vermarktung werden nicht weiterverfolgt. Die Sanier ungsentscheidung folgt dem
Grundsatz, dass Verwaltungsdienstleistungen möglich st umfassend an einer
zentralen Stelle der Innenstadt konzentriert sein s ollen. Im einzelnen werden
folgende Überlegungen dem Sanierungsplan zugrundegelegt:
1. Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt unter de r Maßgabe, ein modernes
und dauerhaft nutzbares Dienstleistungszentrum im H erzen der Stadt zu
schaffen. Dazu verbleibt das Stadthaus 1 vollständi g im Eigentum der Stadt
und wird schrittweise saniert. Die Festlegung einze lner Sanierungsschritte soll
auch dazu beitragen, dass Anmietungskosten für Büro flächen für die
Umbauzeit möglichst minimiert werden.
2. Die Sanierung des Stadthauses 1 wird im Hinblick auf
Konsolidierungserfordernisse als gleichwertig zu ei nem Neubau betrachtet;
dementsprechend ist eine 20%ige Reduktionsvariante zu erstellen, bezogen
auf die normale Kostenschätzung.
3. Im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung soll zudem eine Reduktion
der bisherigen Büroflächen um 20% erreicht werden. Grundlage dafür soll ein
verbindlicher und einheitlicher Belegungsstandard f ür Büroräume in der
gesamten Verwaltung sein, der eine effektive Flächennutzung sicher stellt.
4. Zur Gegenfinanzierung der Investitionskosten wir d das Gebäude
Prinzipalmarkt 5 vermarktet. Die bisher dort ansäss igen Teile der Verwaltung
werden in das dann sanierte Stadthaus 1 oder andere Standorte integriert. Die
Verwaltung wird beauftragt, weitere Gegenfinanzieru ngsvorschläge zur
Deckung der angenommenen Finanzierungslücke von 9 M illionen EUR zu
erbringen. Diese Vorschläge sollen sich vor allem a uf die Aufgabe der
Anmietung weiterer Büroflächen beziehen, die dann i m sanierten Stadthaus 1
konzentriert werden können.
5. Ein mit der Planung nicht befasstes, qualifizier tes, externes Büro wird
beauftragt, ein Bauinvestitionskostencontrolling zu betreiben und den
Sanierungsprozess eng zu begleiten. Hauptaufgaben s ollen die
Kostenkontrolle, Einhaltung der Termine und die Qua litätssicherung sein und
bei Bedarf soll der Controller steuernd eingreifen können. Die Vergütung
dieses Büros soll ggf. erfolgsabhängig von der Höhe der realisierten
Einsparvorschläge gemacht werden.
6. Der Arbeitskreis Sanierung Stadthaus 1 wird die Planungs- und
Sanierungsphase eng begleiten. Ihm berichtet das unter Punkt 5 genannte
Büro direkt.
Begründung: erfolgt mündlich
Holger Wigger Anne Hakenes Kurt Pölling
Dr. Michael Jung Ralf Hubert Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Mathias Kerstin g Anne Schulze Wintzler
Stephan Brinktrine Marianne K och Petra Seyfferth
Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Beate Vi lhjalmsson
Philipp Gabriel Doris Lammert Maria Winkel
Beanka Ganser Robert von Olber g
Beschlussvorlage
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V/0463/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement (Amt 23) Personal- u. Organisationsamt (Amt 10) Betrifft Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Stadthaus 1 - Sanierung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib Bauteile E+F sowie Petzholdhaus im Eigentum Beratungsfolge 04.09.2013 Rat Einbringung 12.09.2013 Kulturausschuss Vorberatung 08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 05.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 07.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.11.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: In Kenntnis der Aussagen und Beschlussvorschläge zur Optimierung bürgerorientierte Dienstlei s- tungen: Mittelfristige Büroflächenplanung (V/462/2013) werden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Rat beschließt, dass die Baute ile E und F des Stadthauses 1 weiterhin im städtischen E i- gentum verbleiben und die Möglichkeiten der Vermietung von Teilflächen unter Berücksicht i- gung der Ergebnisse der mittelfristigen Büroflächenplanung ausgeschöpft werden. Bei einer Vermietung hat die U nterbringung der bislang extern untergebrachten Geschäftsstellen der Ratsfraktionen Priorität. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Falle einer Bebauung des Innenhofes des Stadtha uses 1 und dem Ausbau dieser Fläche zu einem „Bürgerservicezentrum“ Invest itionsmittel – je nach Nutzungs- und Planungskonzept – von voraussichtlich 4 Mio. € bis 6 Mio. € zusätzlich b enötigt werden. Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund der damit verbundenen wesen t- lichen Ausdehnung des Planungsauftrages in Art und Um fang das laufende VOF -Verfahren für die Objektplanung beendet und eine Neuausschreibung der gesamten Planung sleistungen durchgeführt werden muss. Vorlagen-Nr.: V/0463/2013 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe (Amt 23) Herr Sträter (Amt 23) Herr Bracht (Amt 10) Herr Fallowe (Amt 10) Ruf: 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 24.07.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0463/2013 2.1 Vor dem Hintergrund dieser erheblichen finanziellen und verfahrenstechnischen Auswi r- kungen muss, um die P lanungen für die dringenden Sanierungsmaßnahmen im Stadthaus 1 weiterführen zu können, der Rat zwischen den folgenden Alternativen (2.1.1. oder 2.1.2) entscheiden: 2.1.1 Die Verwaltung wird mit der Bebauung des Stadthausinnenhofes und dem Ausbau der Erdgeschossfläche zu einem „Bürgerservicezentrum“ beauftragt und es werden Investit i- onsmittel in Höhe von bis zu 6 Mio. € zusätzlich bereitgestellt. Der Rat nimmt zur Kenn t- nis, dass durch eine Überbauung des Stadthausinnenhofes eine zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung in Höhe von 250.000 € (bei einer Investitionssumme von 6 Mio. €) entsteht. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit durch Mieteinnahmen (Ve r- mietung von Teilflächen an städtische Unternehmen bzw. Dritte) diese jährliche Hau s- haltsbelastung reduziert werden kann. 2.1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Gebäudebestandes und der mit der S a- nierung eröffneten Möglichkeiten eine bauliche Optimierung des Bürgerservice im Stad t- haus 1 zu entwickeln und hierfür entsprechende Fein konzepte (einschließlich Information zu Investitionskosten sowie jährliche Haushaltbelastungen) den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 2.1.3 Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation empfiehlt die Verwaltung die Um- setzung der Alternative 2.1.2 „Entwicklung im Gebäudebestand“. Es wird zur Kenntnis ge- nommen, dass mit dieser Lösung ggf. qualitative Einschränkungen verbunden sind. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die VOF -Verfahren zur Vergabe der Architekten- und Ingeni- eurleistungen nach HOAI für die Bauteile A bis F weitergeführt werden. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 4.1 die nicht kommerziell genutzten Erdgeschossflächen des Stadthauses 1 neu zu strukturi e- ren und zu optimieren. Soweit Flächen nicht für die Erbringung bürgerorientierter Dienstleis- tungen erforderlich sind, sollen sie kommerzialisiert und an Dritte vermietet werden, 4.2 dabei die städtebauliche Aufwertung des Innenhofbereiches zwischen dem Bauteil F/Stadthausturm und dem Grundstück Prinzipalmarkt 13 zu entwickeln, auch um ggf. weite- re Flächen für eine Vermietung zu gewinnen. 4.3 Über die entsprechenden Konzepte und die Umsetzungsmöglichkeiten wird den zuständ i- gen Gremien berichtet und es werden ggf. weitere Beschlussvorschläge vorgelegt. 5. Der Rat nimmt zu Kenntnis, dass derzeit eine – städtebaulich wünschenswerte – Aufwertung des Syndikatplatzes aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt wird. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die mit dem Antrag der FDP -Ratsfraktion A -R/0034/2013 „Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen“ vom 02.07.2013 (siehe Anlage 1) angestrebte Wirtschaftlichkeit der immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen im Rahmen der Sanierung des Stadthauses 1 sichergestellt ist und es der im Antrag geforde rten weiteren Un- tersuchungen nicht bedarf, so dass der Antrag mit dieser Vorlage erledigt ist. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 7.1 dass im Hinblick auf die Sanierungskosten eine Reduktionsvariante im Zuge der weiteren Planungen erarbeitet wird und - 3 - V/0463/2013 7.2 dass die Verwaltung die Abwicklung des komplexen und über mehrere Jahre zu realisi e- renden Projektes hinsichtlich der Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung sowie der Orga- nisation mit vorhandenen Strukturen und Kapazitäten sicherstellt. Es wird ergänzend ein politischer Arbeitskreis “Sanierung Stadthaus 1“ gebildet, der die Planungs - und Sani e- rungsphase eng begleitet. 8. Der Rat beschließt unter der Maßgabe einer wirtschaftlichen optimalen Vorgehensweise (En t- lastung des städtischen Haushaltes), dass das „ Petzholdhaus“ zwar zunächst in städtischem Eigentum verbleibt, jedoch die Rahmenbedingungen für eine anderweitige Nutzung und en t- sprechende liegenschaftliche Handlungsoptionen (Verkauf oder Vermietung) – unter Berüc k- sichtigung der bestehenden vertraglichen Bindungen sowie der baulichen und funktionellen Verknüpfungen mit dem Stadtweinhaus – von der Verwaltung überprüft werden. Die zuständ i- gen Ratsgremien werden über die Ergebnisse informiert. 9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag der SPD -Fraktion A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 (siehe A n- lage 2) in den Punkten I.1, I.2, II.1, II.2, II.4 bis 6 mit dieser Vorlage beantwortet wird. 10. Der Rat beschließt, dass für die Beauftragung der Objektplanung (Architektur) und der Planung für die technische Gebäudeausrüstung (TGA -Planung) eine außerplanmäßige Verpflichtung s- ermächtigung in Höhe von 900.000 € für die Bauteile A-F bereits in 2013 bereitgestellt wird. Die Deckung für die V erpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Finanzstelle 6610 1101 00 0012 Verbesserung von Kanälen/Hausanschlüssen, Finanzposition 782100 Tiefbaumaßna h- men, des Tiefbauamtes. Begründung: 0. Vorbemerkung Die Grundlage für die Erstellung dieser Vorlage so wie der weiteren Vorlagen im Handlung sfeld „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen“ wurde durch die Ratsbeschlüsse zu den Vorl a- gen 1. Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster (siehe Vorlage V/0787/2011) und 2. Sanierung Stadthaus 1 (siehe Vorlage V/0685/2011) gelegt. Dazu werden neben den Änderungsanträgen zur Vorlage V/0685/2011 auch folgende Ratsanträge mit einbezogen und beantwortet: A-R/0016/2013 Ein saniertes Stadthaus 1 - mehr Service für Münsters Bürgerinnen u nd Bürger - 4 - V/0463/2013 A-R/0017/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr Service auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen. A-R/0034/2013 Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen. Weiterhin wird in diesem Kontext der Antrag A-R/0002/2010 Kundenfreundlich, komfortabel, kompetent- Münsters Stadtverwaltung 2011 beantwortet. Zudem müssen Ratsbeschlüsse zum Thema 3. Künftige Nutzung der Dominikanerkirche A-R/0082/2011 Das Stadtmodell braucht ein Zuhau se – dem Münster-Modell einen Raum g e- ben getroffen werden, die vielfältige inhaltliche Schnittstellen und -mengen zu den beiden vorgenan n- ten Schwerpunkten Mittelfristige Büroflächenplanung und Sanierung Stadthaus 1 haben. Aufgrund der engen inhaltlichen Verknüpfung der unter den Nummern 1 bis 4 b enannten Themen ist es zwingend erforderlich, dass die hierzu erstellten Vorlagen auch gemeinsam in die politische Beratung und Beschlussfassung gebracht werden. Es handelt sich dabei um folgende Vorlagen 1) Vorlage V/0462/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Bürofl ä- chenplanung der Stadt Münster , in der Hinweise zu den Auswirkungen einer modernen Au f- gabenwahrnehmung am Arbeitsplatz, zu der Entwicklung des städtischen Büroflächenbedarfs, den künftigen Bürostandorten, deren Belegung sowie der Realisierung eines barrierefreien Bürgerservicezentrums im Stadthaus 1 getroffen werden. 2) Vorlage V/0463/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Stadthaus 1 – Sanie- rung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums , Verbleib der Bauteile E und F sowie Petzholdhaus im Eigentum, in der immobilienwirtschaftliche, bauliche und eigentumsrechtliche Aspekte betrachtet werden. 3) Vorlage V/0464/2013 Künftige Nutzung der Dominikanerkirche - 5 - V/0463/2013 Nachfolgend ist die Verknüpfung der Vorlagen und Anträge grafisch dargestellt. - 6 - V/0463/2013 I. Ausgangs- und Beschlusslage I 1. Prüfaufträge an die Verwaltung Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 (Vorlage V/0685/2011 „Optimi e- rung bür gerorientierter Dienstleistungen: Sanierung Stadthaus 1“ nebst Änderungsanträgen) b e- schlossen, dass die Bauteile A bis D des Stadthauses 1 - mit engen räumlichen Bezügen zum his- torischen Rathaus und zum Stadtweinhaus - auch künftig den stadtzentralen Stand ort der Stad t- verwaltung darstellen. Vor der Entscheidung, ob die Bauteile E und F des Stadthauses 1 als Verwaltungsstandort beib e- halten werden und inwieweit die Bauteile A bis D weiterhin für Bürozwecke der Stadt Münster g e- nutzt werden, sollten folgende Maßnahmen von der Verwaltung geprüft werden: a) Die Verwaltung legt auf Basis der o. g. Prämissen eine Analyse der für die Verwa ltung noch erforderlichen Flächen im Stadthaus 1 und ein Konzept zur Optimierung der we i- teren Verwaltungsstandorte vor. Dabei ist ggf. der Einsatz eines IT -basierten Flächen- planungsprogramms zur Flächenoptimierung zu berücksichtigen. b) Es wird geprüft, inwieweit dann nicht unbedingt mehr benötigte Flächen des Stadtha u- ses 1 einer kommerziellen Nutzung zugeführt werden können (z. B. Erw eiterung der Flächen auch in den ersten Stock). c) Es wird geprüft, ob die Einbeziehung der Grünflächen des Innenhofes der Bauteile A bis D - ganz oder teilweise - wirtschaftlich darstellbar ist. d) Es wird die Einrichtung einer innerstädtischen Kita am Stando rt des Stadthauses 1 g e- prüft. e) Es wird die Vermarktung des kompletten Petzholdgebäudes (Vermietung oder Verkauf) unter den heute verbesserten Bedingungen auf dem Immobilienmarkt geprüft. f) Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten und Auswirkungen einer Separierung und eines Verkaufs der Bauteile E und F ausführlich darzustellen und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. Zudem hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 21.03.2012 die Vorlage V/0787 2011 „Optimierung bürgerorie ntierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtve r- waltung Münster“ beschlossen. Danach sind die wesentlichen städtischen Bür ostandorte einer umfassenden Prüfung zu unterziehen, ob diese auch künftig durch die Stadt Münster genutzt we r- den sollen. Für die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Unterbringungsszenarien, aber auch für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme Stadthaus 1 ist es zwi ngend geboten, nunmehr eine Entscheidung zu einem Verkauf bzw. dem Verbleib im städtischen Eigentum der Bauteile E und F des Stadthauses 1 zu treffen. I 2. Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfaufträgen Vor diesem Hintergrund wird nach umfassender Aufarbeitung durch die Verwaltung zu den Prü f- aufträgen wie folgt Stellung genommen: Zu a) Die Verwaltung legt auf Basis der o. g. Prämissen eine Analyse der für die Verwaltung noch erforderlichen Flächen im Stadthaus 1 und ein Konzept zur Optimierung der weiteren Ve r- waltungsstandorte vor. Dabei ist ggf. der Einsatz eines IT -basierten Flächenplanungspro- gramms zur Flächenoptimierung zu berücksichtigen. - 7 - V/0463/2013 Diese Fragestellung wird im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung im Gesamtko ntext aller städtischen Verwaltungsstandorte untersucht; siehe hierzu auch die Vorlage V/0462/2013 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung“. Für diese U n- tersuchung ist es von besonderer Bedeutung, ob und inwieweit die Ba uteile E und / oder F künftig zur Verfügung stehen. Durch eine zeitnahe Entscheidung dieser Fragestellung kann die Anzahl der zu untersuchenden Szenarien wesentlich gestrafft und zielgerichteter aufbereitet werden. Die angestrebte Optimierung der Flächennutzung im Stadthaus 1 während der anstehenden S a- nierungsphase wurde zum Anlass genommen, Er kenntnisse zur Leistungsfähigkeit IT -basierter Flächenplanungsprogramme zu sammeln. Hierzu wurde die Aufgabenstellung der optimierten Fl ä- chennutzung während der Sanierungsphase ausgeschrieben. Nach Verhan dlungsgesprächen mit verschiedenen Beratungsfirmen /Anbietern wurde die Firma ReCoTech aus Berlin beauftragt; die Untersuchung durch die Firma dauert derzeit noch an. Zu b) Es wird geprüft, inwieweit dann nicht unbedingt mehr benötigte Flächen des Stadtha uses 1 einer kommerziellen Nutzung zugeführt werden können (z. B. E rweiterung der Flächen auch in den ersten Stock). Eine Ausdehnung der kommerziellen Nutzungen (Einzelhandel und Gastronomie) über das Erdg e- schoss hinaus in die erste Etage wurde bereits in der Vergangenheit aufgrund konkreter Anfragen geprüft. Letztendlich wurden diese Ideen allerdings aufgrund des gegenüber dem Nutzen zu hohen Aufwandes nicht umgesetzt. Die Fragestellung, ob derzeit durch die Stadtverwaltung genutzte Büroflächen an Dritte ve rmietet werden können, ist von der Verwaltung an die Wirtschaftsförderung Münster (WFM) und die Firma BNP Paribas Real Estate (BNP) herangetragen worden. Für eine solche Vermietung sind die Ba u- teile A bis D aufgrund ihrer baulichen Struktur nicht geeignet, so dass die Möglichkeiten der Bür o- flächenvermietung in den Bauteilen E und F geprüft wurden. Bauteil E Nach überstimmender Einschätzung von WFM und BNP bietet sich insbesondere der Ba uteil E für die innerstädtisch nachgefragten kleinteiligen Büroeinheiten im kleinen und mittleren Flächense g- ment (bis 5 00 m²) an und ist insoweit uneingeschränkt marktgä ngig. Hierfür wäre allerdings ein eigener, repräsentativer Eingangsbereich zur Heinrich-Brüning-Straße hin zu schaffen; die Mietflä- chen wären hochwertig zu modernisieren. Bauteil F Aufgrund seiner Gesamtstruktur (insbesondere nicht in marktgängige kleinteilige Einheiten struktu- rierbare Büroetagen, kein Eingangsbereich zur Klemensstraße) ist der Bauteil F nur eingeschränkt als Mietfläche für Dritte herstellbar. Zu c) Es wird geprüft, ob die Einbeziehung d er Grünflächen des Innenhofes der Bauteile A bis D – ganz oder teilweise – wirtschaftlich darstellbar ist Vgl. bitte: III zu Beschlussvorschlag 2 Zu d) Es wird die Einrichtung einer innerstädtischen Kita am Standort des Stadthauses 1 geprüft. Nach ein gehender Prüfung musste festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für eine B e- triebserlaubnis einer Kindertagesstätte im Stadthaus 1 schon an der Schaffung einer Außenspie l- fläche von 300 m² pro Gruppe einer Kindertageseinrichtung scheitern. Die einzig i n Betracht kom- mende Fläche des Innenhofes des Stadthauses 1 wird durch die verschiedenen, etablierten Ve r- anstaltungen im Rathausinnenhof beansprucht bzw. tangiert und beei nträchtigt einen KiTa-Betrieb zu sehr. - 8 - V/0463/2013 Als weitere Betreuungsoption wurde die Kinder tagespflege geprüft. Zur Realisierung einer Betre u- ung im Rahmen von Kindertagespflege sind die o. g. Anforderungen an Außenspielf ächen nicht gegeben. Es ist jedoch sicherzustellen, dass in erreichbarer Nähe eine den Bedürfnissen von unter dreijährigen Kindern entsprechende Außenspielmöglichkeit vorhanden ist. Eine solche Möglichkeit ist in erreichbarer Nähe des Stadthauses 1 ebenfalls nicht vorzufinden. Aus fachlicher Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind sowohl die Nu tzung als Kindertagesstätte als auch die Nutzung von Räumen für die Kindertagespflege auszuschließen. Zu e) Es wird die Vermarktung des kompletten Petzholdgebäudes (Vermietung oder Ve rkauf) unter den heute verbesserten Bedingungen auf dem Immobilenmarkt geprüft. Vgl. bitte: IX zu Beschlussvorschlag 8 Zu f) Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten und Auswirkungen einer Separi erung und eines Verkaufs der Bauteile E und F ausführlich darzustellen und dem Rat einen En t- scheidungsvorschlag zu unterbreiten. Vgl. bitte: II zu Beschlussvorschlag 1 II. zu Beschlussvorschlag 1: Bauteile E und F II 1. Bauteil E a) Bauliche Aspekte Um einen Verkauf zu ermöglichen, ist eine bauliche Trennung des Bauteiles von den im städt i- schen Eigentum verbleibenden Bauteilen C und D zwingend notwendig. Bautechnisch kann eine solche Trennung in dem im beiliegenden Lageplan (Anlage 3) gekennzeichneten Bereich erfolgen. Für eine solche Trennung sind u. a. folgende Maßnahmen notwendig: Herstellung eines neuen Treppenhauses mit Aufzugsanlage im Bauteil D Wiederherstellung der umlaufend verbundenen Flure der Bauteile A bis D Bauliche Trennung durch Gebäudeabschlusswände Herstellung eigenständiger Ver- und Entsorgung Verlagerung der Kantine Hierfür wurden folgende Gesamtkosten ermittelt: Kosten Herstellung Treppenhaus + Aufzugsanlage+ Wiederherstellung Umlauf + bauliche Trennung 1,125 Mio € Kosten Verlagerung Kantine 0,710 Mio € Summe 1,835 Mio € Bei einem Verbleib im Eigentum der Stadt Münster und einer Vermietung an Dritte werden die vo r- genannten baulichen Maßnahmen nicht erforderlich; so dass diese Kosten nicht entstehen. b) Aspekte Städtebau und Denkmalschutz Das Abtrennen einzelner Gebäudeteile und ein Verkauf an Private würde die stadtgeschich tliche Bedeutung und den unzweifelhaften architektonischen Wert des Stadthauses 1 in Fr age stellen und gefährden. Weder die Altstadtsatzung, noch mögliche privatrechtliche Verei nbarungen in Kaufverträgen, noch ein noch so restriktiver Bebauungsplan würden ausreichen, um die gestalter i- sche Einheit der Gesamtanlage weiterhin sicher zu gewährleisten. - 9 - V/0463/2013 Weitere Aspekte sind der Anlage 4: „Stellungnahme der Städtischen Denkmalbehörde z um Prüf- auftrag Verkauf Prinzipalmarkt 5 und Bauteile E und F des Stadthauses 1 vom 02.05.2012“ zu ent- nehmen. c) Aspekt Wirtschaftlichkeit und Haushaltsbelastung (Vergleich Eigennutzung Bauteil E gegenüber einer Anmietung von Büroflächen) Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Haushaltsbelastung wurden die Auswirkungen nach Sanierung des Bauteils unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Vermietung der Ladenloka- le auf der einen Seite, den Ausgaben für eine Ersatzbüroraumanmietung und einer Einma leinnah- me aus einem Verkauf des Bauteils gegenübergestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die laufenden Einnahmen aus der Vermietung der Lade nlokale im Erdgeschoss, die Kosten für die Büronutzung erheblich red uzieren. Die genaue Analyse ist der Anlage 5 zu entnehmen. d) Nicht-monetäre immobilienwirtschaftliche Aspekte Da die Tiefgarage und der Fahrradkeller räumlich an die Bauteile A bis D angebunden sind, kön n- ten eigentumsrechtlich im Falle einer separaten Veräußerung keine Stellplätze für PKW und Fahr- räder mit angeboten werden. Ferner wäre zur Erhaltung eines einheitlichen städt ebaulichen und architektonischen Gestaltungsbildes des gesamten Stadthausensembles ein erhöhter Verwa l- tungs- und Abstimmungsaufwand erforderlich. Zudem kann nicht sicherg estellt werden, dass ein einheitliches städtebauliches und architektonisches Gestaltungsbild des gesamten Stadthause n- sembles auch tatsächlich erhalten bleibt. e) Bauordnungsrechtliche Aspekte Bei einem Verkauf des Gebäudeteils ist aufgrund bauordnungsrechtl icher Vorgaben eine Te i- lungsmessung verbunden mit einer Vereinigungsbaulast erforderlich. Eine Änderung der im städt. Eigentum verbleibenden Fläche wird durch die Vereinigungsbaulast nicht ohne B eteiligung des jeweiligen Eigentümers des Bauteils E möglich sein. Durch diese Verstrickung werden künftige Entwicklungen in nicht absehbarem Maße erschwert bzw. bei fehlender Bereitschaft zur Mitwi r- kung nicht realisierbar. Im Rahmen der Baugenehmigung aus dem Jahre 1958 für die Errichtung des Ba uteiles E ist die Schaffung von 23 Stellplätzen gefordert worden. II 2. Bauteil F a) Bauliche Aspekte Um einen Verkauf zu ermöglichen, ist eine bauliche Trennung des Bauteiles von dem im städt i- schen Eigentum verbleibenden Bauteil A zwingend notwendig. Ba utechnisch kann ein e solche Trennung – wie im beiliegenden Lageplan (Anlage 3) gekennzeichnet – erfolgen. Eine solche Trennung ist mit geringem finanziellen Aufwand (Brandschutzwand, Kosten rund 15.000,- Euro) zu erreichen. Die Struktur des Bauteils F bedürfte allerdings dar über hinaus einer grundlegenden baul ichen Überarbeitung (insbesondere eigenständiger Eingangsbereich zur Klemensstraße), um einen ei- genständig nutzbaren bzw. vermietbaren Zustand zu erreichen. b) Aspekte Städtebau und Denkmalschutz Wie bereits zu Bauteil E dargestellt, würde das Abtrennen einzelner Gebäudeteile und ein Verkauf an Private die stadtgeschichtliche Bedeutung und den unzweifelhaften architektonischen Wert des Stadthauses 1 in Frage stellen und gefährden. Weder die Altstadtsatzung, noch mögliche privat- rechtliche Vereinbarungen in Kaufverträgen, noch ein noch so restrikt iver Bebauungsplan würden ausreichen, um die gestalterische Einheit der Gesamtanlage weiterhin sicher zu gewährleisten. Weitere Aspekte sind der Anlage 4: „Stellungnahme der Städt ischen Denkmalbehörde zum Prü f- auftrag Verkauf Prinzipalmarkt 5 und Bauteile E und F des Stadthauses 1 vom 02.05.2012“ zu ent- nehmen. - 10 - V/0463/2013 c) Aspekt Wirtschaftlichkeit und Haushaltsbelastung (Vergleich Eigennutzung Bauteil F gegenüber einer Anmietung von Büroflächen) Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Haushaltsbelastung wurden die Auswirkungen nach Sanierung des Bauteils unter Berücksichtigung der erheblichen Ei nnahmen aus der Vermietung der Ladenlokale auf der einen Seite, den Ausgaben für eine Ersa tzbüroraumanmietung und einer Einmaleinnahme aus einem Verkauf des Bauteils gegenübergestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die laufenden Einnahmen aus der Vermietung der Lade nlokale im Erdgeschoss, die Ausgaben für die Büronutzung erheblich reduzieren. Auch unter Berücksichti- gung der Einmaleinnahme aus einem Verkauf, ist eine Sanierung und Eigennu tzung unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der jährlichen Haushaltsbelastung einem Verkauf vo r- zuziehen. Diese Auswirkung verstärkt sich t endenziell bei einer Auswe itung der kommerziellen Nutzung (z.B. Verlagerung der städt. Nutzung aus dem Stadthaussaal). Die genaue Analyse ist der Anlage 5 zu entnehmen. d) Nicht-monetäre immobilienwirtschaftliche Aspekte Da die Tiefgarage und der Fahrradkeller räumlich an die Bauteile A bis D angebunden sind, kön n- ten eigentumsrechtlich im Falle einer separaten Veräußerung keine Stellplätze für PKW und Fah r- räder mit angeboten werden. Ferner wäre zur Erhaltung eines einheitlichen städt ebaulichen und architektonischen Gestaltungsbildes des gesamten Stadthausensembles ein erhöhter Verwa l- tungs- und Abstimmungsaufwand erforderlich. Zudem kann nicht sicherg estellt werden, dass ein einheitliches städtebauliches und architektonisches Gestaltungsbild des gesamten St adthausen- sembles auch tatsächlich erhalten bleibt. e) Bauordnungsrechtliche Aspekte Bei einem Verkauf des Gebäudeteils ist aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben eine Te i- lungsmessung verbunden mit einer Vereinigungsbaulast erforderlich. Eine Änderung de r im städt. Eigentum verbleibenden Fläche wird durch die Vereinigungsbaulast nicht ohne B eteiligung des jeweiligen Eigentümers des Bauteils F möglich sein. Durch diese Verstrickung werden künftige Entwicklungen in nicht absehbarem Maße erschwert bzw. bei f ehlender Bereitschaft zur Mitwi r- kung nicht realisierbar. f) Investorennachfragen Eine Hotelkette hat sich für eine Hotelnutzung des Bauteiles F interessiert. Die Verwaltung hat diese Anfrage abschlägig beschieden, da an der Ecke Klemensstraße / Ludgeristr aße / Prinzipal- markt – einer der besten Standortlagen in der City mit den höchsten Besucherfr equenzen – keine „Schlafstätten“ errichten werden sollten. II 3. Zusammenfassung und Fazit Unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Möglichkeiten und Auswi rkungen einer Separi e- rung und eines Verkaufs der Bauteile E und F ist es geboten, die Bauteile E und F des Stadtha u- ses 1 im städtischen Eigentum zu erhalten. Die deutlichen städtebaulichen und architektonischen Risiken eines Verkaufes gelten für die Ba u- teile E und F gleichermaßen. Ebenso würden die mit einer einheitlichen Eigentümerschaft des E n- sembles Stadthaus 1 verbundenen Gestaltungs - und Entscheidungsmöglic hkeiten durch einen Verkauf stark eingeschränkt und einen höheren Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand nach sich ziehen. Neben diesen strukturellen Faktoren sind zudem bauteilbezogen folgende Aspekte maßgeblich: a) Bauteil E Um einen Verkauf des Bauteiles E zu ermöglichen, entstehen erhebliche Separierungskosten (si e- he unter II 1 a: 1,8 Mio. €), die zu einer deutlichen Unwirtschaftlichkeit dieser Option führen. - 11 - V/0463/2013 Fazit Bauteil E: Insgesamt scheidet ein Verkauf des Bauteiles E aus. Die Vermarktung von derzeit städtisch genutzten Büroflächen könnte allerdings durch die etagenweise Vermietung des Baute i- les E erfolgen. Im Rahmen der anstehenden mi ttelfristigen Büroflächenplanung können hierzu konkrete Szenarien entwickelt und zur Entscheidung vorgestellt werden. D abei hat die Prüfung einer Vermietung dieser Büroflächen für die Geschäftsstellen der Ratsfraktionen die erste Priorität. Um diese etagenweise Vermietung baulich auch noch zeitlich nach einer bereits erfolgten Sani e- rung zu ermöglichen, sind insbesondere die Berücksicht igung alternativer Nutzungen bei der Raumstruktur, Vorinstallationen und ein senkrechter Installationsschacht erforderlich. b) Bauteil F Baulich sind die Separierung und der Verkauf ohne größeren Aufwand machbar. Allerdings ist der Bauteil F nur eingeschränkt als Mietfläche herstellbar. Zudem reicht die heutige Erschließungssitu- ation weder im Falle einer Vermietung noch eines Verkaufes aus, so dass von der Klemensstraße her eine Eingangssituation für die Obergeschosse sowie eine baul iche Strukturanpassung für eine Umnutzung zu schaffen wären. Neben den Kosten für die Herstellung diese r Eingangssituation würde sich die Ertragssituat ion verschlechtern, da in diesem Falle hochpreisige Einzelhandelsflächen aufgegeben werden müs s- ten. Weiterhin würde im Falle eines Verkaufes des Bauteiles F die alleinige städtische Eigentümerschaft rund um den Platz des Westfälischen Friedens au f- gegeben. Aus stadtgestalterischer Sicht sollte diese Eigentumssituation beibehalten werden. der Wunsch nach einer vollständigen Einzelhandelsnutzung (über alle Geschosse) b estehen. Eine solche Entwicklung ist städtebaulich und einzelhandelsstrukturell kritisch zu hinterfragen. Fazit Bauteil F: Bauteil F sollte im städtischen Eigentum verbleiben, eine Vermietung der Bür o- räume an Dritte erfolgt nicht. Die Prüfung einer Optimierung der Nutzung und des I nnenhofes in Abstimmung mit dem Grundstücksnachbarn (siehe auch Beschlusspunkt 4.2) bleiben hiervon u n- benommen. Der Punkt II.1 des als Anlage 2 beigefügten Antrages der SPD -Fraktion A-R/0016/2013 „Ein sa- niertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und B ürger“ vom 09.04.2013 ist mit dieser Vorlage erledigt. III. zu Beschlussvorschlag 2: Bürgerservicezentrum III 1. Immobilienwirtschaftliche Betrachtung der Einrichtung eines Bürgerservice- zentrums im Stadthaus 1 Durch die in der Vorlage V/0462/2013 „ Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristi- ge Büroflächenplanung der Stadt Münster“ vorgeschlagene Entscheidung für ein zen tral, fußläufig und barrierefrei zu erreichendes Bürgerservicezentrum werden die Grundanfo rderungen an die bauliche und technische Ausgestaltung bereits vorgegeben: III 2. Alternativen zur Unterbringung des Bürgerservicezentrums Für ein ebenerdiges Bürgerservicezentrum im Stadthaus 1 wurden zum Einen eine Übe rbauung der zentralen Fläche des Stadthausinnenhofes und zu m Anderen im vorhandenen Gebäudeb e- stand als ein Beispiel, der Stadthaussaal, identifiziert. 2.1 Überbauung Innenhof Stadthaus 1 - 12 - V/0463/2013 2.1.1 Beschreibung der baulichen Umsetzung mit denkmalpflegerischer Einschätzung Im Zuge der grundsätzlichen Nutzungsmöglichk eiten des Stadthauses 1 wurden b ereits im Jahr 2011 aufgrund einer Machbarkeitsuntersuchung die Kosten für eine mögliche Überba uung des Innenhofes der Bauteile A bis D (zu errichtende, zusätzliche Nett ogrundfläche von rund 900 m²) in einfacher Form überschlägig ermittelt: Der Kostenermittlung lag kein konkretes Nutzungskonzept zugrunde. Es wurde bisher lediglich die bauliche Machbarkeit untersucht. Die nutzungsspezifischen Kosten, die sich erst nach Vorliegen eines entsprechenden Konzeptes ergeben, sind nic ht berücksichtigt. Die Machbarkeitsunters u- chung sah eine eingeschossige Überbauung (Anbindung an der Decke zw ischen EG und OG) mit umlaufendem geschlossenem Deckenband, einfachem zentralen Glasoberlicht mit natürlicher B e- lüftung und Übernahme des Stützenra sters der Tiefgarage vor. Veränderungen an den Inne n- hoffassaden in den Obergeschossen waren nicht vorgesehen. Schon jetzt ist deutlich, dass ein ggf. noch im Detail zu erstellendes Nutzungs- und Planungskon- zept eines attraktiven und großzügigen Bürgerserv icezentrums eine größere Raumhöhe erfordert, als seinerzeit zu Grunde gelegt wurde und die voraussichtlich nur durch die Anbindung der Decke zwischen 1. OG und 2. OG mit entsprechenden baulichen Kons equenzen erreicht werden kann. Ebenso zu berücksichtigen sind ggf. Optimierung en der Zugangssituation zum neuen Bürgerse r- vicezentrum als auch Konsequenzen aus der Nutzung hi nsichtlich der baulichen und technischen Ausstattung des Zentrums. Die Verwaltung geht zur Zeit davon aus, dass für die Einrichtung eines attraktiven, barrierefreien und den Beda rfen gerecht werdendes neues Bürgerservicezentrum an dieser Stelle Kosten in einer Gr ößenordnung von 4.000.000 € bis 6.000.000 € zusätzlich zu den bisher veranschlagten Sanierungskosten erforderlich werden. Eine nichtöffentliche / kommerzielle Nutzung eines solchen Bereiches kommt aufgrund der zentr a- len Lage innerhalb des Kernbereiches des Stadthauses 1 nicht in Betracht (Erschließungsfunkti o- nen innerhalb der Gebäude, häufige Veranstaltungen im Rathausinne nhof etc.). Zu dem ist eine Nutzung dieser Überbauung für eine reine Büronutzung wirtschaftlich nicht darstellbar. Denkmalpflegerische Einschätzung: Aus denkmalpflegerischer Sicht wird zu einer Überbauung des „kleinen grünen Innenhofes“ im Stadthaus 1 zunächst auf die A nlage 4, Teil 2, Seite 2, 2. Absatz verwiesen, in dem die Wichtung und Würdigung – auch dieser Planungsidee (Innenhöfe mit Durchgängen und Einblicken) - zum Ausdruck kommt. Eine Veränderung dieser Architekturkonzeption durch Überbauung des kleinen Innenho fes ist aus denkmalpflegerischer Sicht gewiss als Verlust zu werten. Dennoch könnte bei ent sprechend sen- sibler und filigraner Architektur der eingeschossigen Überbauung die Verlustwirkung sicher min i- miert und vielleicht eine neue Qualität entwickelt werden. 2.1.2 Spiegelung der Alternative an den Anforderungen aus der mittelfristigen Bürofl ä- chenplanung Das Raumangebot mit rund 900 m² neu hinzugewonnener „Servicefläche“ für die Kontakte mit den Besucher/-innen ermöglicht voraussichtlich einen vollumfängli chen Bürgerservice aller im Stad t- haus 1 zukünftig angesiedelter Bereiche. Darüber hinaus ist aufgrund des vorhandenen Rauma n- gebotes denkbar, Dienstleistungen Dritter, z. B. aus dem „Konzern Stadt“, in das Leistungsspek t- rum des Bürgerservicezentrums aufzunehmen. 2.1.3 Auswirkungen auf das VOF-Verfahren Aufgrund der im Falle einer Überbauung wesentlichen Ausdehnung des Planungsauftrages „O b- jektplanung“ für die Sanierung der Bauteile A - F in Art und Umfang durch die Überba uung des Innenhofes mit einem Bürge rservicezentrum wäre es vergaberechtlich nicht zulässig, die Übe r- bauung des Innenhofes in das laufende VOF -Verfahren mit einzubeziehen. Vielmehr ist das la u- fende Verfahren aufzuheben und anschließend neu auszuschreiben. Dies würde zu einer zeitl i- chen Verzögerung der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen führen. - 13 - V/0463/2013 Eine rechtlich prinzipiell mögliche Vergabe der Planungsleistung „Objektplanung“ in einem separ a- ten VOF-Verfahren nur zur Überbauung des Innenhofes wird aufgrund der zusätzlichen Schnittstel- len und des einheitlichen Gestaltungskonzeptes für nicht zielführend gehalten. Im Falle einer erforderlichen Neuausschreibung der Objektplanung wäre zu prüfen, inwieweit ein planerisches Optimierungsverfahren in das VOF -Verfahren zur Vergabe der Objektplanung inte- griert werden könnte. Für die Vergabe der TGA -Planungsleistungen wird zurzeit geprüft, inwieweit eine Neuausschre i- bung der Planungsleistungen ebenfalls erforderlich wird. 2.1.4 finanzwirtschaftlicher Aspekt Wie bereits unter 2.1.1 dargestellt, geht die Verwaltung zur Zeit davon aus, dass für die Einric h- tung eines attraktiven, ebenerdigen, barrierefreien und den Bedarfen gerecht werdendes neues Bürgerservicezentrum Kosten in einer Größenordnung von 4.000.000 € bis 6.000.000 € zusät zlich zu den bisher veranschlagten Sanierungskosten erforderlich werden. Aus einer Investition in Höhe von 6 Mio. € entstünde eine zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung in Höhe von rund 250.000 €; hierbei sind die Abschreibungen, Bauunterhaltung, Verwaltungs - und Betriebskosten, Reinigung und durchschnittliche Fremdzinsen berücksichtigt. Eine Refinanzierung der durch eine solche Investition entstehenden jährlichen Kosten könnte ei- nerseits durch eingesparte Kosten der bisherigen Unterbringung städtischer Beratungsa ngebote und andererseits durch Mietzahlungen von ggf. in einem Bürgerservicezentrum untergebrachten Dritten erfolgen. Die Verwaltung würde prüfen, inwieweit Mieteinnahmen durch die Vermietung von Teilflächen an städtische Unternehmen bzw. Dritte erzielt werden können. In Abhängigkeit der unterzubringenden Beratungsangebote und der Höhe der damit einhergehe n- den eingesparten Kosten und Mieten Dritter könnte die Wirtschaftlichkeit einer Überbauung beu r- teilt werden. Zudem ist ggf. zu klären, ob und in welcher Art und Weise durch die Bündelung von Beratungsangeboten Synergien erzeugt werden können. Die nicht finanziell zu bewertenden A s- pekte, wie z. B. Verbesserung der Beratungsangebote sind zudem eigenständig zu beu rteilen und zu werten. 2.1.5 Fazit Der Standort eines überbauten Stadthausinnenhofes ist prädestiniert, u m den I ntentionen einer bürgerorientierten Stadtverwaltung gerecht zu werden und bietet sich in dieser stadtzentralen Lage für die Unterbringung eines Bürgerservicezentrums an. Konzeptionell könnten hier nicht nur städt i- sche, sondern auch konzerninterne (z. B. der Stadtwerke und der Wohn- und Stadtbau) und weite- re öffentliche Beratungsangebote untergebracht werden. Art und Umfang der anzubietenden Dienstleistungen werden im Rahmen des zu entwickel nden Feinkonzeptes für ein Bürgerservicezentrum untersucht (vergleiche Ziffer 5.3 der Vorl age V/0462/2013 „mittelfristige Büroflächenplanung“). Eine Einbeziehung der Ü berbauung der Innenhoffläche in die anstehenden Sanierungsarbe iten in den Bauteilen A bis D für ein Bürgerserv icezentrum stellt eine Chance dar, eine deutliche Verbes- serung der bürgerorientierten Dienstleistungen auch für zukünftige Generationen zu erziele n. Al- lerdings spricht die aktuelle Haushaltssituation gegen eine Realisierung. 2.2 Lösung im vorhandenen Gebäudebestand 2.2.1 Beschreibung der baulichen Umsetzung Die Unterbringung eines Bürgerservicezentrums (z. B. im Stadthaussaal) im Rahmen der anst e- henden Sanierungsmaßnahmen im Stadthaus 1 wäre ohne Verzög erungen des VOF -Verfahrens möglich. Zudem würden zusätzliche Kosten lediglich für die speziellen Aussta ttungsanforderungen eines Bürgerservicezentrums entstehen. - 14 - V/0463/2013 Die konkreten Möglichkeiten und de r Umfang der Leistungserbringung eines Bürgerservicezen t- rums, z. B. im Stadthaussaal, wären durch die Entwicklung eines Feinkonzeptes ei nschließlich Information zu Investitionskosten und daraus entstehender jährlicher Haushaltsbelastung darz u- stellen und dem Rat zur Fassung eines Beschlusses vorzulegen. 2.2.2 Spiegelung der Alternative an den Anforderungen aus mittelfristigen Büroflächenpl a- nung Durch eine „Lösung im Bestand“ können erheblich weniger m² an ebenerdigen, barrierefrei zu e r- reichenden Beratungsflächen geschaffen werden, als dies bei einer kompletten Überbauung des Stadthausinnenhofes der Fall wäre. In der Folge könnte ein weniger umfassender (neuer) Bü r- gerservice im Stadthaus 1 (vgl. Vorlage V/0462/2013 „Optimierung bürgerorientierter Dienstlei s- tungen: Mittelfristige Büroflächenplanung“, Ziffer 3.2 zum Thema Unterbringungskreise) ermöglicht werden. Denkbar ist hierzu das Konzept eines „Expressbereichs“ für Leistungen mit geringer B e- arbeitungstiefe oder das Angebot bestimmter, stark frequentierter Leistungen. 2.2.3 Auswirkungen auf VOF-Verfahren Es ergeben sich keine Auswirkungen, da die konkrete Planung eines Bürgerservicezentrums im Stadthaussaal innerhalb der noch anstehenden Planungen berücksichtigt werden kann. 2.2.4 finanzwirtschaftlicher Aspekt Der Großteil der anfallenden Kosten für die Unterbringung eines Bürgerservicezentrums im Stad t- haussaal ist bereits durch die ermittelten Sanierungskosten in der Gesamtmaßnahme berücksic h- tigt. Zusätzlicher Finanzbedarf entstünde daher lediglich f ür die speziellen Ausstattungserforde r- nisse eines Bürgerservicezentrums. Die konkrete Höhe dieses Finanzbedarfes müsste im Rahmen eines zu erstellenden Feinkonzeptes ermittelt werden. 2.2.5 Fazit Den durch eine Nutzung einer Fläche im Bestand (z. B. de s Stadthaussaales) für ein Bürgerse r- vicezentrum entstehenden geringeren zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastungen als auch dem nicht beeinträchtigten VOF-Verfahren stehen deutliche Einschränkungen in den Möglichkeiten und der Leistungsfähigkeit des Bürgerservicezentrums gegenüber. Für den Fall einer Unterbringung des Bürgerservicezentrums im Stadthaussaal ist keine temporäre Unterbringung des Hauptwahlbüros dort mehr möglich. Als einzig – Stand heute - realistische Er- satzunterbringung für das Hauptwahl büro kommt dann eine Umnutzung der Domin ikanerkirche in Betracht (siehe hierzu auch die Vorlage V/0464/2013: „Optimierung bürgerorientierter Dienstlei s- tungen: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche“). III 3. Begründung, warum Alternativbeschlüsse vorgeschlagen werden Aufgrund der deutlichen Diskrepanz und der grundlegenden Weichenstellung für die Erbri ngung zukünftiger bürgerorientierter Dienstleistungen der Stadt Münster ist es angemessen, dass die Beschlussfassung des Rates in Form einer Alternativauswahl Überbauung Stadthausinnenhof (hoher Bürgerservice auf großer Fläche verbunden mit einer Bauinvestition, die eine jährliche Haushaltsbelastung von 250.000 € nach sich zieht) oder Nutzung von erdgeschossigen, barrierefreien Bestandsflächen, z. B. Stadthaussaal mit Nut- zung von weiteren Flächen in den Obergeschossen wie bisher (ggf. eingeschränkte, da nicht komplett ebenerdige Servicemöglichkeiten auf kleinerer Fläche mit dafür gering er jährli- cher Haushaltsbelastung aufgrund von zusätzlichen Kosten für die Realisierung zusätzlicher Ausstattungserfordernisse) erfolgt. - 15 - V/0463/2013 III 4. Empfehlung Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Münster empfiehlt die Ve rwaltung die Alternative des Beschlusspunktes 2.1.2. „Entwicklung im Gebäudeb estand“ und somit z. B. die Nutzung des Stadthaussaales als ebenerdige „Anlaufstelle“ für den Bürger zum Ausbau der erdge- schossig, barrierefrei anzubietenden bürgerorientierten Dienstleistungen. Die Punkte I.1 und 2 des als Anlage 2 beigefügten Antrages der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bü rger“ vom 09.04.2013 sind mit dieser Vorlage erledigt. IV. zu Beschlussvorschlag 3: Fortführung VOF Verfahren Das VOF-Verfahren für die Objektplanung (A rchitektur) und für die Planung der technischen G e- bäudeausrüstung (TGA-Planung) für die Bauteile A -D und optional für die Bauteile E und F wurde im Juni 2012 europaweit veröffentlicht. Die Bewerbungsu nterlagen wurden im Juli 2012 von den Büros vorgelegt und anschließend von der Verwaltung intensiv geprüft. Rückfragen zu den Bewer- bungen wurden im September 2012 beantwortet, so dass im Oktober/November 2012 die a b- schließende Beurteilung und Festlegung der ausgewählten Büros erfolgte. Die ausgewählten Büros für die Objektplanung würden im nächsten Schritt aufgefordert, ein Hono- rarangebot abzugeben und Planungsaufgaben beispielhaft zu lösen. Danach würde die Prüfung und Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgen. In einem Präsentations - und Verhan d- lungsgespräch könnten dann die Büros für die Objektplanung festgelegt werden. Das Verhan d- lungsverfahren für die TGA-Planung hat dieses Stadium bereits erreicht. Im Anschluss an die Gespräche würde die Beauftragung der Büros erfolgen. Hie rzu muss eine Entscheidung bezüglich der optional ausgeschriebenen Bauteile E und F vorliegen, damit die ve r- traglichen Regelungen fixiert und die Büros entsprechend planen können und auch die vertragl i- chen Regelungen fixiert werden können. Für den Fall einer Entscheidung des Rates fü r eine B e- bauung des Innenhofes des Stadthauses 1 und dem Ausbau der Fläche zu einem erdgeschoss i- gen, barrierefreien Bürgerservicezentrum, muss dieses für die Bauteile A -F beschriebene Verfah- ren zumindest für die Objektplanung aufgehoben und neu, unter Einb eziehung der Überbauung des Innenhofes, ausgeschrieben werden. V. zu Beschlussvorschlag 4: Neustrukturierung Erdgeschoss Stadthaus 1 und Innenhof Prinzipalmarkt 4.1 Neustrukturierung Erdgeschossflächen des Stadthauses 1 Aufgrund der innerstädtischen Lage und der sich daraus ergebenden hohen Wertigkeit kommt eine Nutzung der ebenerdigen Erdgeschossflächen des Stadthauses 1 ausschließlich für kommerzielle bzw. bürgerorientierte städtische Zwecke in Betracht. Die unter III zu Beschlusspunkt 2 beschri e- bene Optimierung der bürgerorientierten Dienstleistungen erfordert – entsprechend den jeweiligen Umsetzungsentscheidungen – eine Um- bzw. Neustrukturierung der Erdgeschossbereiche. Durch den in diesem Zusammenhang möglichen Entfall des Stadthaussaales für Zwec ke des Hauptwahlbüros, Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen sind Ersatzflächen berei tzustellen. Dies gilt aus kultureller Sicht in besonderer Weise für den Verlust der Ausstellung - und Veranstal- tungsfläche, der zum Teil aber nicht vollumfänglich mit der Standortalternative Dominikanerkirche kompensiert werden kann. Die Dominikanerkirche bietet sich aber an, da dort bereits heute Ausstellungen stattfinden. Zudem werden die multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten der Dominikanerkirche nach einer Profani e- rung deutlich erhöht; siehe hierzu auch die Vorlage V/0464/2013 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche“. - 16 - V/0463/2013 4.2 Innenhofbereich zum Prinzipalmarkt Zwischen dem Bauteil F / Stadthausturm und dem Grundstücksna chbarn Prinzipalmarkt 13 beste- hen noch zu bereinigende Eigentumssituationen als auch eine aus städtebaulicher Sicht nicht z u- friedenstellende Hinterhofsituation. Im Rahmen der Neustrukturierung der gesamten, derzeit nicht kommerziell genutzten Erdg e- schossflächen ist eine Überprüfung der Möglichkeiten einer städtebaulichen Aufwertung und B e- reinigung der Eigentumssituation geboten. Die Verwaltung wird daher – unter Einbeziehung des Grundstücksnachbarn – entsprechende Szenarien entwickeln. VI. zu Beschlussvorschlag 5: Syndikatplatz Die Folgen und Auswirkungen der aus städtebaulicher Sicht wünschenswerten Aufwertung des Syndikatplatzes, insbesondere durch den Rückbau der Rampen zur Tiefgarage und zum Fahrra d- keller, wurden von der Verwaltung dem Grunde nach a ufbereitet. Auf eine weitere Konkretisierung wurde – aufgrund der in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage nicht gegebenen Umsetzung s- möglichkeiten – verzichtet. VII. zu Beschlussvorschlag 6: FDP-Antrag Der Antrag der FDP-Ratsfraktion A-R/0034/2013 „Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sani erungs- Variante wählen“ vom 02.07.2013 (siehe Anlage 1) stellt a) einerseits auf eine Variantenbetrachtung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen hinsichtlich der künftigen Nutzung eines sanierten Stadthauses 1 mit verdichteter Eigennutzung oder Drittvermietung ab 1. Obergeschoss aufwär ts bei Verlagerung der heutigen Büronutzungen in ein neues Bürogebäude, dass entweder o durch die Stadt selbst errichtet oder o von Dritten angemietet werden soll und b) andererseits auf die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen des Stadthauses 1 in städt i- scher Eigenerstellung oder in Fremderstellung ab. Zu a): Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 (Vorlage V/0685/ 2011 „Optimie- rung bürgerorientierter Dienstleistu ngen: Sanierung Stadthaus 1“ nebst Änderungsanträgen) b e- schlossen, dass die Bauteile A bis D des Stadthauses 1 - mit engen räumlichen Bezügen zum his- torischen Rathaus und zum Stadtweinhaus - auch künftig den stadtzentralen Standort der Stad t- verwaltung darstellen (siehe auch oben unter I 1. Prüfaufträge an die Verwaltung). Die Variante der Drittvermietung ab dem 1. Obergeschoss widerspricht somit der aktuellen Beschlusslage des R a- tes. Zudem ist die Fragestellung der Errichtung eines weiteren Bürostandortes aktueller Gegenstand der mittelfristigen Büroflächenplanung. Hier wird jedoch nicht die Verlagerung der heutigen Stad t- haus 1-Nutzungen an einen neuen Standort thematisiert, sondern die Zusammenfassung anderer (dezentraler) Bürostandorte an einem neuen Standort. Die im Antrag der FDP-Ratsfraktion benannten durch das Finanzministerium NRW durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Hochbauten beziehen sich auf PPP -Lösungen. In dem umfassenden Prüfschema werden daher auch PPP-spezifische Aspekte aufgeführt, die mit dem in - 17 - V/0463/2013 dieser Vorlage vorgeschlagenen Weg nicht im Einklang stehen, da keine PPP -Lösung verfolgt wird. Dennoch werden die im Rahmen des weiteren Prozessablaufes der mittelfristigen Büroflächenpla- nung zu erstellenden Entscheidungsvorsch läge dem Aspekt der Wir tschaftlichkeit einen hohen Stellenwert zuordnen (insbesondere durch die Entwicklung und Darstellung von Reduktionsvarian- ten) und durch entsprechende Begründungen und Berec hnungen belegt werden (siehe hierzu auch die als Anlage 5 bei gefügte Wirtschaftlichkeitsberec hnungen zum Stadthaus 1 und zum Petzholdhaus). Zu b): Unter VIII zu Beschlusspunkt 7, Punkt 7.2 Sanierungsmanagement und Begleitung durch polit i- schen Arbeitskreis sind ausführliche Aussagen zum Management und der Steuerun g von Ba u- maßnahmen enthalten. Erfahrungsgemäß unterliegen insbesondere bauliche Maßnahmen, die über mehrere Jahre durc h- geführt werden, in deren Umsetzung mannigfachen Anpassungserfordernissen/ -wünschen. Aus diesem Grunde können zu Beginn einer solchen Pla nung nicht alle Rahme nbedingungen und Eckwerte verbindlich festgelegt werden, sondern bedürfen innerhalb des Ablaufes gewisse r Nach- justierungen. Bei einer Auftragsvergabe an Dritte mit festen Ra hmenbedingungen entfallen diese Nachjustierungsmöglichkeiten bzw. sind nur gegen entsprechende Zusatzkosten zu ermöglichen. Zudem entstehen bei einer Beauftragung eines spezialisierten Unternehmens zusätzliche Hon o- rarkosten. Fazit: Die Verwaltung wird auch im weiteren Projektprozess zu den jeweiligen Entscheidungs punkten wirtschaftliche Lösungen vorstellen. Aufgrund des oben beschriebenen Prozessablaufes wird das im Antrag A-R/0034/2013 vorgeschlagene Verfahren - auch vor dem Hintergrund des dafür zusätz- lich erforderlichen Zeitbedarfes, der der dringend erforderlichen Innensanierung des Stadthauses 1 entgegensteht - nicht weiter verfolgt. Der als Anlage 1 beigefügte Antrag der FDP -Fraktion A - R/0034/2013 „Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen“ vom 02.07.2013 ist mit dieser Vorlage erledigt. VIII. zu Beschlussvorschlag 7: Reduktionsvariante und politischer Arbeitskreis AK 7.1 Reduktionsvariante Aufgrund der Konsolidierungsanforderungen wird insbesondere für Neubauma ßnahmen im Zuge der Konkretisierung der Planungen eine Reduktionsvariante e rarbeitet. Dies ist auch im Zuge der Planung der Innensanierung des Stadthauses 1 vorgesehen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass das für Neubauten vorgegebene Ziel einer 20 % -igen Re- duktionsvariante im Falle von Sanierungsmaßnahmen nicht erreicht werde n kann. Zum Einen sind Flächen und Kubaturen im Falle von Sanierungsmaßnahmen bereits vorhanden und können kaum reduziert werden. Zum Anderen ist die Sanierung der Außenhülle des Stadthauses 1 bereits abg e- schlossen, so dass sich ein Einsparpotential für ei ne Reduktionsvariante im Wesentlichen auf den Teil der Innensanierung reduzieren wird. In diesem Bereich sind jedoch nur b edingt Reduktionen zu erzielen. Es ist dennoch vorgesehen, im Zuge der Erarbeitung der Planungen mögliche R eduktionen zu untersuchen und darzustellen. Der Punkt II.2 des als Anlage 1 beigefügten Antrages der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein sa- niertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 ist mit dieser Vorlage erledigt. - 18 - V/0463/2013 7.2 Sanierungsmanagement und Begleitung durch politischen Arbeitskreis Bedeutende Baumaßnahmen mit besonderen Anforderungen an das Termin -, Kosten-, Qualitäts- und Organisationsmanagement wurden in der Vergangenheit häufig von politischen Arbeitskreisen eng begleitet. Es ist vorgese hen, auch für die Sa nierung des Stadthauses 1 einen politischen Ar- beitskreis zu bilden, der die Planungs - und Bauphase eng begleitet – so wie dies zuletzt im Zuge der Bädersanierungen oder auch beim Neubau des Freiherr -vom-Stein-Gymnasiums – praktiziert wurde. Die Projektleitung für die Maßnahme liegt bei der Verwaltung, die die Objektpl anungen und die Fachplanungen hinsichtlich der Termine, Kosten und Qualitäten steuert sowie die Organisation des Projektes übernimmt. Hierzu sind verwaltung sintern entsprec hende Strukturen und Kapazitäten vorhanden bzw. wurden bereits geschaffen. Das Projekt „Innensanierung Stadthauses 1“ wird voraussichtlich über mehrere Jahre in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Dabei haben die einzelnen Bauabschnitte eine Größeno rdnung, die üblicherweise bei vergleichbaren Investitionsprojekten von Seiten der Verwaltung ohne zusät z- liche Einschaltung von externen Projektsteuerungsbüros abgewickelt werden können. Durch die Vorgabe der Reduktionsvariante werden Potentiale zur Kostenreduzierung bereits früh- zeitig im Zuge des Planungskonzeptes identifiziert und können in Rückkopplung mit dem polit i- schen Arbeitskreis hinsichtlich Ihrer qualitativen Auswirkungen bewertet und gehoben werden. Die Punkte II. 5 und 6 des als Anlage 1 beigefüg ten Antrages der SPD -Fraktion A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 sind mit dieser Vorlage erledigt. IX. zu Beschlussvorschlag 8: Petzholdhaus Laut o. g. Änderungsantrag zur Vorlage V/0685/2011 „Optimierung bürgerorientierter Dienstlei s- tungen: Sanierung Stadthaus 1“ (siehe auch I. 1.e) soll die Vermarktung des kompletten Petzhol d- gebäudes (Vermietung oder Verkauf) unter den heute verbesserten Bedingungen auf dem Immobi- lienmarkt geprüft werden. IX 1. Vermietung Die Einzelhandelsflächen des Erdgeschosses und der ersten beiden Obergeschosse sind langfri s- tig an ein Einzelhandelsunternehmen vermietet. Die im 3. Obergeschoss und Dachgeschoss vo r- handenen Büroflächen (insgesamt 46 Büroräume) werden durch die Stadt Münster genutzt. Au f- grund eines Mietwertgutachtens wurde die monatliche Kaltmiete zum 01.01.2007 wie folgt festg e- stellt: 3. Obergeschoss: 7,00 € je m² Dachgeschoss: 6,00 € je m². Diese Werte haben sich bis zum heutigen Zeitpunkt um rund 0,50 € je m² erhöht. Letztendlich spiegeln diese Mietwerte die geringe Attraktivität dieser Büroflächen (z.B. nicht repr ä- sentative Eingangssituation, fehlende Stellplätze für Kfz und Fahrräder, Flächenzuschnitt) wider. Zudem führen diese Büroräume zu einer geringen Belastung des städtischen Hausha ltes (interne Leistungsverrechnung von rund 2.150 € je Büroraum jährlich; der Durchschni ttswert der im städt i- schen Eigentum stehenden Büroräume liegt bei rund 3.000 € jährlich je Büroraum). Bei einer Aufgabe dieser Räumlichkeiten müssten diese durch anderweitige Flächen ersetzt we r- den. Dabei ist davon auszugehen, dass dies zu einer deutlich h öheren Belastung des städtischen Haushaltes führen würde. - 19 - V/0463/2013 IX 2. Verkauf Im Falle eines Verkaufes sind folgende Auswirkungen zu betrachten: a) Bauliche und bauordnungsrechtliche Aspekte Die ebenerdigen und an das Einzelhandelsunternehmen vermieteten La denlokalflächen umfassen auch Teilflächen des Stadtweinhauses. Im Falle eines Verkaufes des Objektes Pri nzipalmarkt 5 wären umfangreiche und äußerst kostenintensive bauliche Maßnahmen (Brandschutztor), die Einräumung einer Vereinigungsbaulast mit umfangr eichen vertraglichen Verstricku ngen beider Eigentümer oder eine Teilauflösung des bestehenden langfristigen Mietvertrages mit dem Einzelhandelsunte r- nehmen (bauliche Trennung Prinzipalmarkt 5 und Stadtweinhaus) erforderlich. Sämtliche Lösungsvarianten führen zu erhöhten Kosten bzw. Zustimmungserfo rdernissen eines künftigen Eigentümers des Prinzipalmarktes 5 bei baulichen Änderungen des Stadtweinhauses. b) Aspekt Wirtschaftlichkeit und Haushaltsbelastung (Vergleich Eigennutzung gegenüber einer Anmietung von Büroflächen) Die Immobilie „Petzhold“ erbringt eine Eigenkapitalrendite von 3,1% und liegt damit z.Zt. oberhalb des Refinanzierungszinses der Stadt Münster. Deshalb ist eine Veräußerung aus wirtschaf tlichen Gründen derzeit abzulehnen. Die genaue Analyse ist der Anlage 5 zu entnehmen. c) Nicht-monetäre immobilienwirtschaftliche Aspekte Für die Einzelhandelsflächen im Petzholdhaus besteht ein langfristiger Mietvertrag, so dass bei einer Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Angeboten von Interessenten zu rechnen ist, die das Objekt selbst nutzen möchten. Weit überwiegend ist daher mit Angeboten von Finanzi n- vestoren und institutionellen Anlegern zu rechnen. Aufgrund dieses begrenzten Teilnehmerkreises an einer Ausschreibung ist davon ausz ugehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt für die Stadt Mün ster nicht mit einem optimalen wirtschaftlichen Ergebnis einer Ausschreibung zu rechnen ist. Vielmehr sollte zu gegebener Zeit (nahendes Ende der Festlaufzeit des bestehenden Mietvertr a- ges) die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens unter Berücksichtigung der dann geänder- ten Rahmenbedingungen geprüft werden. Die zuständigen kommunalpolit ischen Gremien sind über die Ergebnisse zu informieren. Ungeachtet der wirtschaftlichen Betrachtungen sollte di e Stadt Münster vor einem evtl. Ve rkauf überlegen, ob in der Güterabwägung zu anderen Liegenschaften an Innenstadtstando rten ein Grundstück am Prinzipalmarkt (im Herzen der Stadt) in Verantwortung für Nachfolg egenerationen wirklich verkauft werden soll, oder ob ggf. andere Immobilien vorrangiger einer Vermarktung zug e- führt werden sollten. Ein Rückerwerb von Liegenschaften am Prinzipalmarkt in unmittelbarere A n- bindung an das Stadtweinhaus/ Rathaus dürfte in der Zukunft kaum kalkulierbar bzw. a bsehbar sein. IX 3. Fazit Vor dem Hintergrund eines nicht optimalen wirtschaftlichen Ausschreibungserge bnisses als auch der oben unter baulichen und bauordnungsrechtlichen Aspekten benannten Auswi rkungen des bestehenden langfristigen Mietvertrages kommt ein Verkauf des Prinzipalmarktes 5 derzeit nicht in Betracht und ist zu gegebener Zeit zu überprüfen. - 20 - V/0463/2013 Der Punkt II.4 des als Anlage 1 beigefügten Antrages der SPD -Fraktion A-R/0016/2013 „Ein sa- niertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 ist mit dieser Vorlage erledigt. X. zu Beschlussvorschlag 10: Verpflichtungsermächtigung für das VOF-Verfahren Das VOF-Verfahren ist so weit fortgeschritten, dass der TGA -Planer kurzfristig beauftragt werden könnte. Die Architektenbeauftragung für die Bauteile A -F könnte ebenfalls nach Durchführung der unter IV zu Beschlusspunkt 3 aufgeführten Schritte erfolgen. Für die Beauftragung der Leistungsphasen 1 -5 (Grundlagenermittlung bis Ausführungspl anung) werden 900.000 € als Verpflichtungsermä chtigung benötigt, da im Haushalt 2013 ke ine investiven Mittel bereitgestellt sind. Die 900.000 € für eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung werden aus der F inanzstelle 6610 1101 00 0012 Verbesserung von Kanälen/Hausanschlüssen des Tiefbauamtes gedeckt. In Vertretung In Vertretung gez. gez. Alfons Reinkemeier Wolfgang Heuer Stadtkämmerer Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Antrag der FDP-Fraktion A-R/0034/2013 „Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs- Variante wählen“ vom 02.07.2013 Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 Anlage 3: Lageplan Trennung Bauteile E und F Anlage 4: Stellungnahme des Amtes 61 / Teile 1 und 2 Anlage 5 : Wirtschaftlichkeit der Sanierung Stadthaus 1
Anlage 5 Wirtschaftlichkeitsberechnung
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Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 ... 23.10.0001 2 6. .0 3 .201 3 Dr. Deitmer 2310 Wirtschaftlichkeit der Sanierung Stadthaus 1 1. Fragestellung Die Stadt Münster muss das Stadthaus 1 umfänglich sanieren. Dabei ist zu prüfen, ob Teile des Gebäudes veräußert werden, um mit den Erlösen die Investi tion in Teilen zu refinanzieren. D a bei ist zu bedenken, dass es Mieterträge im Stadthaus 1 gibt. Andererseits sind die in den zur Ve r- äußerung stehenden Bauteilen städtische Dienststellen untergebracht für die im Veräußerung s- fall anderweitig Büroflächen ang emietet werden mü s sen. In der hier vorgelegten Untersuchung werden mit der Methode der „Vollständigen Finanzpl a nung“ unterschiedliche Szenarien der Sanierung und des Verkaufs unte r sucht. Da die Stadt Münster sich in einer Situation mit dauerhaften Haushal tsdefiziten befindet, ist auch die Frag e stellung, ob in den genannten Szenarien eine Haushaltsentlastung erfolgen , kann mit unte r sucht worden. 2. Methodik Die Untersuchung wird anhand der Vollständigen Finanzplanung (VoFi) durchgeführt. In einem vollständigen Finanzplan wird die einem Investitionsobjekt direkt oder indirekt zureche n- bare gesamte Liquidität periodisch erfasst und summiert. Es ergibt sich zum Ende des Betrachtungszeitraums der Endwert des Vermögens. Es wird also gleichsam die Frage beantwortet, welchen Wert das anfangs ei n gesetzte Eigenkapital am Ende hat. Dieser sogenannte VoFi-Endwert der Investition wird zum Vergleich mit konkurrierenden Invest i- tionen herangezogen. Die Vorteile des VOFIs gegenüber anderen Methoden (Kostenve r- gleichsmethode, Kapitalwertmethode etc) bestehen in der Transparenz, weil es keine implizi ten Annahmen gibt, die nicht sofort ersichtlich sind. Da die notwendige Liquidität eines öffentlichen Investitionsprojektes sich vom tatsächl i- chen Aufwand unterscheidet, ist es sinnvol l, auch eine Betrachtung der Auswi r kungen auf den Haushalt vorzunehmen. In der Haushaltssystematik sind die A b schreibungen deutlich geringer als die Kredittilgung. Somit ergeben sich Unterschiede bei der Betrac h- tung der Wirtschaftlichkeit, die auf die Liqu idität abstellt und somit die Kredittilung s- leistung anstelle der Abschreibung erfasst. Da die Stadt Münster derzeit ein strukturelles Haushaltsdefizit aufweist, ist es notwe n dig, Aussagen zur Haushaltsbelastung zu treffen. Damit kann vermieden werden, da ss wir t- schaftlich richtige Entscheidungen zu einer kurzfristigen Belastung des Haushalts beitr a- gen. - 2 - ... 3. Szenarien Es werden folgende Szenarien untersucht: • Sanierung des Bauteils E in der Einzelbetrachtung • Veräußerung des Bauteils E in der Einzelbetrachtung • Vermietung 1. – 9. OG im Bauteil E • Sanierung des Bauteils F in der Einzelbetrachtung • Veräußerung des Bauteils F in der Einzelbetrachtung • Gesamtbetrachtung der Sanierung • Gesamtbetrachtung der Sanierung und Veräußerung des Bauteils E • Gesamtbetrachtung der S anierung und Veräußerung des Bauteils F 4. Annahmen Folgende Annahmen wurden für die einzelnen Szenarien unterstellt: Verkauf Bauteil E Inflationsrate Bauinvestition in Bauteil E bei Verbleib im Eigentum 6.567.783 - Abschreibung 109.463 - zusätzliche Herrichtungs-/Separierungskosten bei Verkauf BT E 1.810.910 - Restwert Bestandsgebäude 210.532 Abschreibung 3.509 - Grundstück 1.231.200 Instandhaltung (0,9%) für die Haushaltswirkung 70.221 - 2,35% Instandhaltung (1,2%) für den VoFi 93.628 - 2,35% Verwaltungskosten 32.094 - 1,50% Erlöse Vermietung Ladenlokale: 147.995 1,50% Erlöse Verkauf Bauteil: 5.600.000 Anmietung Inflationsrate Miete für städtische Dienststellen (jetzt in Bauteil E) 361.800 1,50% Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 3 - ... V e rm ie tun g 1. - 9. O G Ba ute il E Inflationsrate Bauinvestition incl. Zugang Heinrich-Brüning-Straß e 4.290.000 - Abschreibung 71.500 - Mietausfall durch Herrichtung Ladenfläche als Eingang 9.072 - Restwert Bestandsgebäude 162.065 Abschreibung 2.701 - Grundstück 771.345 Instandhaltung (0,9% ) 43.994 - 2,35% Instandhaltung (1,2% ) 58.658 - 2,35% Verwaltungskosten 18.599 - 1,50% Einnahmen Vermietung Ladenlokale: 1,50% Einnahmen Vermietung Büroflächen: 297.972 1,50% Energie - 4,00% Reinigung - 1,50% Anm ie tung Miete - 1,50% Inflationsrate Bauinvestition 7.249.723 - Abschreibung 120.829 - Restwert Bestandsgebäude 269.168 Abschreibung 4.486 - Grundstück 4.617.000 Instandhaltung (0,9%) für die Haushaltswirkung 89.779 - 2,35% Instandhaltung (1,2%) für den VoFi 119.705 - 2,35% Verwaltungskosten 42.840 - 1,50% Erlöse Vermietung Ladenlokale: 421.078 1,50% Erlöse Vermietung Büroflächen: 639.300 1,50% Erlöse Verkauf Bauteil: 12.400.000 Anmietung Inflationsrate Miete für städtische Dienststellen (jetzt in Bauteil F) 494.640 1,50% Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 4 - ... Gesamt Inflationsrate Bauinvestition 28.590.000 - Abschreibung 476.500 - zusätzliche Herrichtungs-/Separierungskosten bei Verkauf BT E 1.810.910 - Restwert Bestandsgebäude 1.073.161 Abschreibung 17.886 - Grundstück 15.660.864 Instandhaltung (0,9%) für die Haushaltswirkung 357.944 - 2,35% Instandhaltung (1,2%) für den VoFi 477.259 - 2,35% Verwaltungskosten 164.191 - 1,50% Erlöse Vermietung Ladenlokale: 748.658 1,50% Erlöse Verkauf 18.000.000 Anmietung bei Veräußerung E und F Inflationsrate Miete 856.440 1,50% Weiterhin wurden für alle Szenarien eine Fremd - und Eigenkapitalverzinsung von jeweils 3% u n- terstellt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird auf 60 Jahre festgelegt. Als Eigenkapital ist der Grundstücksbuchwert und der Restwert der Gebäude angesetzt. Zusätzlich ist unte r stellt, dass Kredite innerhalb von 30 Jahren getilgt werden und die Zins - und Tilgungsleistu n gen nicht dur ch neue Kredite refinanziert werden. 3. Ergebnisse 3.1 Veräußerung Bauteil E In der folgenden Abbildung ist das Gesamtergebnis jeweils für den VoFi als auch für den Hau s- halt dargestellt. Ergebnisse der Szenarien Bauteil E -30.000.000 - - - -2 1 2 1 - 5 0 0 5 5 . . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 . . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 VoFi Endwert Summe Haushaltswirkung Sanierung E Veräußerung E Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 5 - ... Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich unter „Renditegesichtspunkten“ eine Sanierung des Ba u- teils E rechnet. Eine Veräußerung li efert einen deutlich schlechteren Endwert der gesamten Za h- lungsströme. In der Haushaltsbetrachtung ist das Bild identisch . Hier zeigt sich, dass die Gesamtwi r kung der Sanierung den Haushalt deutlich weniger belastet als eine Verä u ßerung. In d er folgenden Grafik ist die Entwicklung der kumulierten Wirkung auf den Haushalt darg e stellt. Bauteil E Haushaltsbelastung kumuliert -30.000.000 - - - - 1 2 1 2 1 - 5 0 5 0 0 5 5 . . . . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 . . . . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 Sanierung E Veräußerung E Es ist deutlich zu erkennen, dass eine Veräußerung den Haushalt zunächst deutlich entlastet. Die Erlöse aus dem Verkauf werden jedoch durch die anfallenden Mietzah lungen für die Diens t- stellen, die derzeit im Bauteil E untergebracht sind aufgezehrt. Nach 19 Ja h ren kippt die Wirkung um. Fazit: Die Sanierung des Bauteils E belastet zunächst den Haushalt stärker als eine Verä u ßerung. Aber nach 19 Jahren ist die Haushaltsbelastung der Sanierung geringer als die B e last ung bei einer Veräußerung. 3.2 Vermietung Bauteil E Bei diesem Szenario werden lediglich die Flächen und die zugehörigen Investitionen in den ve r- mietbaren OG (1- 9) des Bauteils E betrachtet. Deshalb sind auch die Investiti o nen geringer als im Szenario „Verkauf Bauteil E“. Als Kostenmiete ergibt sich ein Mie t zins von 6,95 € /m² im Monat oder rd. 200.000 € im Jahr . In der Gesamtsumme lassen sich somit Überschüsse in Höhe von rd. 100.000 € erzi e len. Sollte es gelingen für eine Jahresmiete von weniger als rd. 300.000 € Ersatzfl ä chen zu finden, dann ist eine Vermietung der OGs wirtschaftlich. Es ist jedoch zu b e denken, dass vermietet Flächen ein Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 6 - ... Ertragsrisiko in Form von Leerstandsrisiken beinhalten. Als durchschnittlicher Mietpreis e r gibt sich ein Mietwert von 10,35 €/m² im Monat. Fazit: Eine eindeutige Aussage lässt sich ni cht treffen, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit hinreiche n- der Sicherheit die tatsächliche Mieteinnahme und das Leerstandsrisiko beziffert werden kö n nen. Ebenso gibt es keine belastbare Aussage über Miethöhen für a l ternative Standorte. 3.3 Bauteil F In der folgenden Abbildung ist das Gesamtergebnis jeweils für de n VoFi als auch für den Hau s- halt dargestellt. Ergebnisse der Szenarien Bauteil F -15.000.000 -1 - 0 5 . . 0 0 0 0 0 0 . . 0 0 0 0 0 0 0 5.000.000 10.000.000 VoFi Endwert Summe Haushaltswirkung Sanierung F Veräußerung F Aufgrund der hohen Mieteinnahmen ist die Sanierung des Bauteils F wirtschaftlich sinnvoll und entlastet den Haushalt in der Summe. Die Rendite ist mit 0,9 % nicht sonderlich hoch. Es ist j e- doch zu bede nken, dass die Rendite lediglich im Erdg e schoss des Bauteils erzielt wird und auf die Gesamtinvestition bezogen ist . Unter diesem Gesichtspunkt ist die Rendite als außerorden t- lich gut zu bezeichnen. Die Mieteinnahmen dienen letztendlich dazu, die Unterbrin gung der stä d- tischen Ämter im Bauteil F zu refinanzieren. Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 7 - ... In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der kumulierten Wirkung auf den Haushalt darg e stellt. Bauteil F Haushaltsbelastung kumuliert -15.000.000 - 1 1 - 0 0 5 5 . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 Sanierung F Veräußerung F Die Sanierung belastet zunächst den Ha ushalt, führt aber bereits nach 6 Jahren zu positiven E r- trägen. Dies führt dazu, dass die kumulierte Belastun g des Haushalts nach 10 Ja h ren in eine Erwirtschaftung von Überschüssen umkippt. Fazit Die Sanierung des Bauteils F belastet zunächst den Haushalt, führt aber sehr schnell zu einer positiven Haushaltswirkung. Die Wirtschaftlichkeit ist ebenfalls g e geben. Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 8 - ... 3.4 Gesamtbetrachtung Im F olgenden wird eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung der Bauteile A - D vorgeno m men. In der folgenden Grafik sind die Ergebnisse einer ganzheitlichen Betrachtung darg e stellt. Ergebnisse der Gesamtbetrachtung -100.000.000 - - - - - - - - - 2 8 7 6 9 5 4 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 . . . . . . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00 0 0 0 0 0 0 0 0 . . . . . . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 VoFi Endwert Summe Haushaltswirkung Gesamt Gesamt ohne F Gesamt ohne E Gesamt ohne E F Unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Sanierung der Bauteile A - D und der gleichze i- tige Verkauf der Bauteile E und F nicht sinnvoll. Anders ausgedrückt: Aufgrund der guten Mie t- einnahmen tragen die Bauteile E und F dazu bei, die Gesamtmaßnahme wirtschaftlich zu gesta l- ten. In der Haushaltsbetrachtung wird die Diskrepanz noch deutlicher. Die Ge samtsanierung b e lastet den Haushalt dauerhaft deutlich weniger als die Varianten mit Veräußerungserl ö sen. Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 9 - ... In der folgenden Grafik sind die einmaligen Effekte aus den Veräußerungen im Jahr der Verä u- ßerung dargestellt. Dargestellt sind die Erträge, also di e Erlöse, die um die Buchwerte vermi n dert werden. Einmalwirkung auf den Haushalt 0 10 2 8 4 6 . . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 . . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12.000.000 Gesamt ohne E Gesamt ohne F Gesamt ohne E F Die Veräußerung der Bauteile E und F führt im Verkaufsjahr zu einer nennenswerten Haushalt s- entlastung. Dabei handelt es sich jedoch um einen Einmaleffekt, der unter Wirtschaftlichkeit s- überlegungen nicht in Anspruch genommen werden soll, wie im Fo l gende n dargelegt wird. In der nächsten Abbildung sind die Auswirkungen der verschiedenen Szenarien auf den Hau s halt dargestellt, die nach dem Jahr der Veräußerung eintreten. Langfristige Haushaltswirkungen -2.000.000 - - - - - 1 1 1 1 1 - - - - . . . . . 0 2 6 4 8 4 6 2 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 . . . . . . . . . 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 Gesamt Gesamt ohne F Gesamt ohne E Gesamt ohne E F Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 10 - ... Es ist deutlich zu erkennen, dass die Gesamtsanierung den Haushalt bereits in Jahr nach der Veräußerung weniger belastet als alle anderen Szenarien. Mit zunehmender Zeit dive r gieren die Belastungen, weil die Zinsbelastung für die anfänglichen Kredite im mer geringer wird . Nach We g- fall der Zinsbelastung nach 30 Jahren sinken in allen Fäll en die Belastungen aufgrund der unte r- stellten Inflation. Die eingenommenen Mie ten der Bauteile E und F tragen erheblich dazu bei, die Belastungen zu verringern. Auf der anderen Seite sind erhebliche Anm ietkosten dafür verantwor t- lich, dass die Aufwendungen in allen Szenarien höher sind als bei einer Gesamts a nierung. 4. Ergebnis Unter der Annahme, dass die städtischen Kredite innerhalb von 30 Jahren getilgt we r den und die Tilgungs- und Zinsleistung nicht durch neue Kredite finanziert wird, ist eine Gesamtsa ni e rung die richtige Entscheidung. II. Ermittlung des wirtschaftlichen Verkaufspre i ses für die Immobilie Prinzipalmarkt 5 1. Fragestellung Die Stadt Münster überlegt, die Immobilie Prinzipalmarkt 5 zu veräußern. Der Stan d ort ist an die Fa. Petzhold vermietet . In den Obergeschossen nutzt die Stadt Münster Bür o- räumlichkeiten. Im Falle der Veräußerung sind für die städtischen Nutzungen Ersatza n- mietungen zu tätigen. Unter Berücksichtigung der Kosten für die zusät zliche Anmi e tung wird derjenige Kaufpreis ermittelt, ab dem eine V eräußerung zu einer wirtschaftl i chen Lösung für die Stadt Münster führt. Unterhalb dieses Grenzkaufpreises ist ein Verkauf unwirtschaftlich. 2. Methodik Die U ntersuchung wird anhand der Vollständigen Finanzplanung (VoFi) durc h geführt. In eine m vollständigen Finanzplan wird die einem Investitionsobjekt direkt oder indirekt z u- rechenbare gesamte Liquidität periodisch erfasst und summiert. Es ergibt sich zum E n- de des Betrachtungszeitraums der Endwert des Vermögens. Es wird a l so gleichsam die Frage beantwortet, welchen Wert das anfangs eingesetzte Eige n kapital am Ende hat. Dieser sogenannte VoFi-Endwert der Investition wird zum Vergleich mit konkurri e renden Investitionen herangezogen. Die Vorteile des VoFis gegenüber anderen Methoden (Ko s- tenvergleichsmethode, Kapital wertmethode etc) bestehen in der Transparenz, weil es keine impliziten Annahmen gibt, die nicht sofort ersich t lich sind. Im vorliegenden Fall werden nicht zwei Investitionsprojekt mit einander vergleichen, so n- dern es soll ein Kaufpreis b estimmt werden. Dazu wird im ersten Schritt der VOFI - Endwert der Investition ermittelt. Es werden also die Buchwe r te und die gesamte mit der Immobilie verbundene Liquidität (Mieteinnahmen, Instandhaltungsaufwendungen, Ve r- waltungskosten und Kapitalkosten) e rmittelt. Mit diesen Daten wird der VoFi - Endwert e r- mittelt. In einem zweiten Schritt – für das Verkaufsszenario - wird der VoFi - Endwert aus dem ersten Schritt vorgegeben und der Verkaufspreis, der diesen Endwert ergibt, ermi t telt. Dieser Verkaufspreis st ellt somit den Mindestpreis dar, den die Stadt Münster erzielen muss, wenn die Veräußerung wirt schaftlich sein soll. Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 11 - ... 3. Annahmen und Daten Folgende Annahmen und Daten sind der Unters u chung zugrunde gelegt: 30 Zinsen 3,00% Eigenkapitalverzinsung 3,00% 1,00% Buchwert Grundstück - Buchwert Gebäude - Anmietung im Verkaufsfall 159.874 Information ist nicht öffentlich Lohnkostensteigerung 1,5% Indexsteigerung Anmietung Indexsteigerung Anmietung Baupreisindex 2,35% VPI 1,5% Anpassung der Miete bei Übersteigen des VPI um 5% Mieten Vermietungserlöse Indizes Anpassung der Miete bei Übersteigen des VPI um 10% Abschreibungsdauer in Jahren Soll Zins Habenzins Bilanzdaten Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013 - 12 - 4. Ergebnis Im ersten Schritt der Untersuchung wird ein VoFi - Endwert von 56,9 Mio. € bei e i ner Laufzeit von 40 Jahren erreich t. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals beläuft sich auf 3,1% und liegt d a- mit oberhalb der geforderten 3% und auch oberhalb der derzeit i gen Refinanzierung der Stadt Münster am Kapitalmarkt. Somit ist aus diesem Blickwinkel der Verbleib der Immobilie im städt i- schen Portfolio wirtschaftlich vernünftig. Im zweiten Schritt wurde der Kaufpreis bestimmt, der zum o. g. VoFi - Endwert führt. Dabei sind die Kapitalverzinsung des Liquiditätszufluss aus dem Verkauf und die la u fenden Mietzahlungen für die Er satzanmietung ebenso in die Untersuchung eingeflossen wie die notwendigen Investit i- onen, das Gebäude vom Stadtweinhaus zu trennen. Bei einem Kaufpreis, der mehrere Mio. € oberhalb des gutachterlichen Verkehrswe r tes liegt, ist ein Verkauf für die Stadt Münster attraktiv.1 gez. Dr. Deitmer 1 Der ermittelte Grenzkaufpreis kann in nicht- öffentlicher Sitzung genannt werden. Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
Anlage 4 Teil 2 Stellungnahme 61
8361 Zeichen
61 Städtische Denkmalbehörde Michael Kappel 30.04.2012
Das neue Stadthaus 1957-61
Bei den schweren Zerstörungen der Altstadt (bis zu 93%) im II. Weltkrieg wurde
auch das 1903/05 von Alfred Hensen erbaute Stadthaus - bis auf den Stadthausturm
am Prinzipalmarkt - in Mitleidenschaft gezogen und zum großen Teil zerstört.
Hierdurch bedingt war die Verwaltung in den ersten Nachkriegsjahren über das
gesamte Stadtgebiet verstreut und die Zusammenarbeit erheblich erschwert.
Um diese Schwierigkeit der Verwaltung zu beseitigen und auch ein deutliches
Bekenntnis für eine selbstbewusste Verwaltungsstadt abzugeben, beschloss der Rat
- auf Vorschlag von Oberbürgermeister Zuhorn - im Dez 1948 einen Wettbewerb
zum Bau eines zentralen Verwaltungsgebäude auszuschreiben - auch mit dem
Zweck, Klarheit über die städtebauliche Anordnung und die bauliche Gestaltung zu
gewinnen. Erst im Nov. 1950 - durch Beschlussfassung des Großen Rates - war
jedoch die lange Debatte über den genauen Standort zugunsten des
Syndikatsplatzes abgeschlossen.
Die Verhältnisse in Münster machten die Aufgabe nicht gerade leicht. Der nunmehr
beschlossene Bauplatz des neuen Verwaltungsgebäudes lag mit dem Syndikatplatz
im Herzen der Altstadt, in unmittelbarer Nähe der historischen Gebäude Rathaus
und Stadtweinhaus, die im Krieg ebenfalls stark zerstört worden waren. Beide
Häuser, mit deren Wiederaufbau gerade erst begonnen wurde, sollten die
Repräsentations- und Versammlungsräume der Stadt Münster aufnehmen.
In dem dann 1951 ausgelobten Wettbewerb wurde den Architekten deshalb
folgender Hinweis gegeben: "Das Gebäude selbst hat keine besonderen
Repräsentationsbedürfnisse zu erfüllen; da es jedoch die gesamte städtische
Verwaltung zusammenfassen soll, muss es in der baulichen Haltung und
Gruppierung dieser Bedeutung gerecht werden. Es soll der bautechnischen
Entwicklung und dem daraus resultierenden Formgefühl entsprechend gestaltet
werden und darf in seiner künstlerischen Qualität gegen die hervorragenden Bauten
münsterscher Tradition nicht abfallen."
Aus den 123 eingereichten Arbeiten wurde im August 1951 den Braunschweiger
Architekturstudenten Otto-Heinz Groth und Hans Praschma der erste Preis
zugesprochen. Ihr Entwurf enthielt schon die städtebauliche Grundaussage. Er
integrierte insbesondere den noch erhaltenen Stadthausturm am Prinzipalmarkt
gewissermaßen als Auftaktgebäude, öffnete zur Klemensstraße einen
Eingangsplatz, verlegte das größte Bauvolumen entlang der heutigen Heinrich-
Brüning-Straße und gewann einen großzügigen Freiraum hinter dem historischen
Rathaus und Stadtweinhaus.
Anlage 4 Teil 2 zur Vorlage V/0463/2013
61 Städtische Denkmalbehörde Michael Kappel 30.04.2012 2
Stadt Münster/OStD Austermann (Hrsg.): Münster 1961-66", S. 18/19, Münster 1966
Mit den weiteren Überarbeitungen zeigte sich die St adt jedoch unzufrieden, übertrug
die weitere Planung dem Leiter des Hochbauamtes Hel mut Kessner und stellte ihm
anfangs Denis Boniver (Gewinner des 3. Preises), sp äter Theodor Dierksmeier als
künstlerischen Berater (künstl. Oberleitung) zur Se ite. Um an der Klemensstraße
viergeschossig bleiben zu können und andererseits g esteigerten Raumbedürfnissen,
auch zusätzlichen Läden, gerecht zu werden, entwarf Helmut Kessner - mit Billigung
des Rates 1956 - zusätzlich das 11-geschossige Hoch haus mit einem hohen
aufgesetzten Kantinengeschoss. An der Durchgestaltu ng der Fassaden arbeitete
Theodor Dierksmeier mit.
Während der anschließenden Baufertigstellung im Jah re 1959 war das Hochhaus
allerdings ständiger Streitpunkt in der Öffentlichk eit ("Gigant hinter dem Rathaus/
Eine betonierte Panne/ Fremdkörper im Stadtbild"). Der Unmut vieler Bürger über
das neue Verwaltungsgebäude, welches das alte Rath aus in der Spitze um 8,50 m
überragte, glich häufig einem Abgesang auf das historische Stadtbild.
Es gab allerdings auch differenziertere Meinungen z um neuen Stadthaus. Anton
Henze z. B. hielt in seiner Architekturkritik den S tandort für richtig und unterstützte
auch die Idee der neuen "Stadtkrone". Helmut Kessne r betonte in seiner Erwiderung
auf viele kritische Meinungen " ... dass der weitere Wiederaufbau nicht mehr in
historischen Formen vor sich gehen kann. Insbesondere die Wirtschaft verträgt diese
stilistische Zwangsjacke nicht. Das Stadtverwaltung sgebäude hat die städtebauliche
Aufgabe, zwischen dem historischen und dem unhistorischen Teil zu vermitteln."
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Stadt Münster/OStD Austermann (Hrsg.): Münster 1961-66",
S. 18/19, Münster 1966
Trotz der immer wieder geäußerten Kritik daran, das s man mit dem Hochhaus die
Verwaltung in der Silhouette der Stadt in Erscheinu ng treten ließ, bleibt heute
festzustellen, dass mit dem neuen Stadthaus ein in den Höhen, Raumfolgen und
Plätzen fein differenzierter Baukomplex entstand, d er atmosphärisch, gestalterisch
und auch baulich den Anschluss an das "historische Münster" bewältigt.
Mit dem gestalteten Binnenhof (heute "Platz des Wes tfälischen Friedens"), der unter
den durch Stützen aufgeständerten Bauteilen öffentl ich zugänglich ist ("… keine
abgeschlossenen Innenhöfe entstehen lassen, sondern nur solche, in die der Bürger
Einsicht hat", H. Kessner), entsteht einerseits eine Art städtisch er Innenraum und
"Bühne" für die verschiedensten Aktivitäten, andere rseits ergibt sich so der
notwendige Abstand zur neu entstandenen Rückfront d es historischen Rat- und
Stadtweinhauses. Es bildet sich gewissermaßen eine neue "stille"
Fußgängerverbindung hinter dem belebten Prinzipalma rkt, die ihren zusätzlichen
Reiz durch die Möglichkeit erfährt, unter dem Stütz engeschoss des
Oberbürgermeistertraktes hindurch einen zweiten, kl eineren grünen Innenhof mit
Wasserfläche erleben zu können.
Auch heute noch überraschend hoch ist die Qualität der gestalteten Vielfalt im Detail
- der Variation der Materialien Ziegel, Werkstein, Kupfer und Glas - und deren
subtiler Orientierung an der traditionellen Bauweis e der Stadt, während gleichzeitig
die Fassadenstruktur mit dem reliefartig hervorgeho benen Betonraster (Stützen und
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Decken sind gleichzeitig Konstruktions- und Glieder ungselemente) und den
Fensterbändern schon der Moderne zugewandt ist. (Nur wenig später entsteht
1960/61 - bewusst modern und unangepasst - das eben falls 11-geschossige
Hochhaus am Servatiiplatz - als "Curtain-Wall-Fassa de", deren historisches
Bezugsfeld nicht mehr die Stadt Münster ist, sonder n die internationale Architektur,
vor allen die der USA. Ein weiteres und damit letzt es Hochhaus im
Innenstadtbereich entstand 1961 als 13-geschossiges Kreishaus am Ludgeriplatz.)
Nach der Nazi-Diktatur und ihren architekturideolog ischen Zwängen ist hier nach
den schweren Zerstörungen des II. Weltkrieges ein V erwaltungsgebäude
entstanden, das im Hinblick auf seine städtebaulich e Gliederung und Bezüge mit
geöffneten, überbauten Durchgängen und Einblicken e ine Leichtigkeit aufweist, die
beispielhaft für ein neues "demokratisches" Bauen s tehen kann. Die Architektur mit
ihren Foyer- und Aufenthaltsbereichen, wie auch die öffentliche Nutzung als zentrale
Anlaufstelle für Bürger unterstreichen diesen Chara kter. Die konzipierten
Ladenzonen an der Klemensstraße und Heinrich-Brünin g-Straße stellen den Bezug
und Übergang zum innerstädtischen Handel her.
Mit dem unter Denkmalschutz stehenden Rathaus/Stadt weinhaus/Stadthausturm
bildet das nahezu unveränderte Stadthaus 1 in seiner Baukörpergliederung, mit allen
seinen Gebäudeflügeln und in Verbindung mit dem Bin nenhof ("Platz des
Westfälischen Friedens") ein prägendes städtebaulic hes Ensemble mit hoher
städtischer Aufenthaltsqualität. In ihrer Gesamthei t ist die Anlage des Stadthauses 1
ein wichtiges Bauwerk der Zeit des Wiederaufbaues d er Stadt Münster nach 1945 -
wegen ihrer städtebaulichen Bezüge, ihrer sozialges chichtlichen Bedeutung und
ihrer formalen Qualität.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungOrte (13)
- Salzstraße
- Klarissengasse 557
- Bahnhofstraße 9
- Geringhoffstraße 48
- Heinrich-Brüning-Straße 366
- Klemensstraße 488
- Michaelisplatz
- Syndikatplatz 7
- Servatiiplatz
- Ludgeriplatz
- Bolandsgasse 8
- Stubengasse 560
- Gruetgasse 11
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0463/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37