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V/1004/2019

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 28.10.2019

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V-1004-2019-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

Anlage A

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588_Plan

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V-1004-2019-Anlage-1-Stellungnahmen

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Beschlussvorlage

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V-1004-2019-Anlage-4-Planverkleinerung

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V-1004-2019-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

9702 Zeichen

Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 4 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/1004/2019 
Textliche Festsetzungen  
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße /  
östlich Ortsumgehung Wolbeck  
 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1  Innerhalb des Plangebietes ist ein Bau-  und Gartenmarkt mit Freilager und Tankstelle z u-
lässig. Das Vorhaben darf über maximal 800 m 2 Verkaufsfläche verfügen. Hiervon dürfen 
maximal 150 m2 auf einen Tankstellenshop und ausschließlich auf Sortimente des übl i-
chen Reisebedarfs entfallen. Als Kernsortimente des Bau - und Gartenmarktes (Bau- und 
Gartenmarktbedarf) sind folgende Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste zuläs-
sig (in Klammern: Nr. nach WZ 2008, d.h. Klassifikation der Wirtschaftszweige des Stati s-
tischen Bundesamtes, Ausgabe 2008): 
 Baumarktsortiment im engeren Sinne (aus 47.52, 47.53, 47.59.9, 47.78.9) 
 Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen (aus 47.52.1, 47.59.9, 47.76.1) 
 Zoologischer Bedarf, lebende Tiere (aus 47.76.2) 
 Tierfutter, Tierpflegeartikel für Kleintiere (aus 47.76.2). 
Darüber hinaus sind folgende zentrenrelevante Sortimente, zentren- und nahversorgungs-
relevante Sortimente und nicht zentrenrelevante Sortimente gemäß „Münsteraner Sorti-
mentsliste (Ratsbeschluss 14.03.2018)“ nur als dem Kernsortiment des Bau-  und Ga r-
tenmarktes ergänzende, branchenübliche Randsortimente auf  max. 10 % der Gesamt-
verkaufsfläche des Vorhabens (Bau- und Gartenmarkt mit Freilager,  inklusive Tank-
stellenshop, zusammen 800 m2) zulässig:  
Bekleidung aller Art (47.71), Bücher, Literatur (47.61, 47.79.2), Bürobedarf, Organisati -
onsmittel (aus 47.62.2, aus 47.78.9), Schuhe (47.72.1), Spielwaren/ Hobbyartikel (47.65), 
Sportartikel/Sportgeräte/ Sportbekleidung (ohne Reitsport und Sportgroßgeräte) (aus 
47.64.2), Getränke (47.25), Nahrungs - und Genussmittel (47.21, 47.22, 47.23, 47.24, 
47.29), Zeitschriften/Zeitungen (47.62.1), Reitsportartikel ohne Reitbekleidung und Rei t-
schuhe (aus 47.64.2). 
Die vollständige Münsteraner Sortimentsliste (lt. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt 
Münster – Fortschreibung 2018, Ratsbeschluss vom 14. März 2018) ist im Anhang der 
Begründung abgedruckt. 
Die anteilige Verkaufsfläche (max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche) für ergänzende, 
branchenübliche Randsortimente darf zudem nicht nur von einem einzigen Sortiment be-
legt sein. Darüber hinaus sind die Nutzungen Tankstelle und Waschpark (Portalwasch-
anlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze) zulässig. 
1.2  Für das Plangebiet werden eine Mindesthöhe der Gebäude von 5,60 m und eine maxima-
le Gebäudehöhe von 6,50 m festgesetzt (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 4 
1.3  Entlang der südlichen Plangebietsgrenze zwischen Bau- und Gartenmarkt und 
Waschhalle ist eine Lärmschutzwand im Bereich  der Vorreinigung mit einer Höhe von  
2,50 m zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.4  Werbeanlagen sind nur in den festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig. Abwei-
chend davon sind außerhalb der überbaubaren Fläche vier Fahnenmasten bis zu 
einer Höhe von 6,50 m zulässig. Für den Preismast nördlich des Bau- und Garten-
marktes und der Tankstelle wird eine maximale Höhe von 6,50 m festgesetzt. 
1.5  Bezugspunkt für alle Höhenangaben ist der in der Planzeichnung festgesetzte Hö-
henbezugspunkt von 53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung die-
nenden Verkehrsfläche). 
1.6  Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grund-
stücksflächen bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig. 
1.7  Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für Photovol-
taikanlagen und Solarthermie ist bis zu einer Höhe von maximal 1 m zulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 
1.8  Für das Plangebiet wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Es sind Gebäude 
von mehr als 50 m Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gemäß 
BauO NRW einzuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 4 
BauNVO). 
1.9  Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ festge-
setzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 
Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Sie dürfen nur mit wasserdurchlässigen Mate-
rialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen 
o.ä.) angelegt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 
1.10  Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, groß-
kroniger Laubbaum zu pflanzen. Die gemäß zeichnerischer Festsetzungen anzupflan-
zenden Bäume im Stellplatzbereich sind als standortgerechter großkroniger Laub-
baum der Art Winterlinde (Tilia cordata) als Hochstamm mit einem Umfang von mindes-
tens 18 – 20 cm zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu erhalten (§ 9 
Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mindestens 
2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. 
1.11  Die mit P 1 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.h. mindestens eine 
Pflanze pro m2, mit Laubgehölzen zu bepflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 
1.12  Die mit P 2 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonsti-
gen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.h. mindestens eine Pflanze 
pro m2, mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Zusätzlich sind 11 Bäume gemäß Pflanz-
liste B zu integrieren (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 4 
Liste der wahlweise zu verwendenden Gehölze und Mindestqualitäten: 
Pflanzliste A 
Sträucher - IStr 2xv (80/100, 100/150):  
Cornus sanguinea  Hartriegel  
Corylus avellana Hasel  
Crataegus spec. Weißdorn  
Lonicera xylosteum Heckenkirsche  
Prunus spinosa Schlehe  
Ribes rubrum Rote Johannisbeere  
Rubus idaeus Himbeere  
Sambucus nigra Schwarzer Holunder  
Rosa canina Hundsrose  
Viburnum opulus Schneeball 
Pflanzliste B 
Bäume I. Ordnung - HST, StU 16/18:  
Fraxinus excelsior Eberesche  
Quercus robur Eiche  
Tilia cordata Winterlinde 
1.13  Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung und / oder mit einem Erhaltungs-
gebot belegten Flächen sind dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch Neuanpflanzun-
gen gemäß Pflanzliste zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 
1.14  Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des 
Bebauungsplans. Die Außenwandflächen aller Gebäude sind auf der Grundlage der 
Ansichtspläne zu gestalten und mit einer Glasfassade sowie mit Sandwich-Isopaneelen 
in der Farbe Weißaluminium mit Ausnahme der Werbeanlagen einheitlich zu verblen-
den. 
2.  Hinweise 
2.1  Artenschutz 
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht  während der Brut - und Aufzucht-
zeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 
2.2  Denkmalschutz 
Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL Archäologie 
für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Na-
turkunde, Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster, schriftlich mit-
zuteilen. 
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde 
sind Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche / paläontologische Bodenbefunde, aber 
auch Veränderungen  und  Verfärbungen  in  der  natürlichen  Bodenbeschaffenheit)  un-
verzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§ 15 und § 
16 DSchG). 
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der  be-
troffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und / oder paläontologi-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 4 
sche Untersuchungen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötig-
ten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten. 
2.3  Einsichtnahme in Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-
Vorschriften und das Einzelhandelskonzept)  können bei der Stadt Münster, im Kun-
denzentrum „Planen-Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher 
Weg 33, eingesehen werden. 
2.4  Kampfmittel 
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen nicht vor. Sollten während der Bauar-
beiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustel-
len und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 
2.5  Altlasten 
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch 
bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche Bodenver-
änderungen ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher Vorschriften unverzüglich 
der Unteren Bodenschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
zu informieren. 
2.6  Regenwasserversickerung 
Das als unbelastet und gering belastet bewertete, gesammelte Niederschlagswasser 
der Planungsfläche ist über Mulden und die belebte Bodenzone zu versickern. Er-
forderliche Vorreinigungsstufen sind den Versickerungsanlagen vorzuschalten. 
2.7  Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag).

Anlage A

2154 Zeichen

Anlage A zur Vorlage Nr. V/1004/2019 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588: 
Angelmodde – Hiltruper Straße / Östlich Ortsumgehung Wolbeck herbeigeführt werden. Hierzu wird 
zunächst über die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen 
entschieden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- 
und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen auf einer Fläche im 
Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck zu schaffen. Das Plangebiet grenzt zwar 
unmittelbar an den Stadtteil Wolbeck an, liegt aber noch auf dem Gebiet des Stadtteils Angelmod-
de.  
 
Teilziel hierzu ist die Änderung des dort bestehenden Planungsrechts (sowohl Flächennutzungs-
plan als auch Bebauungsplan). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588: 
Angelmodde – Hiltruper Straße / Östlich Ortsumgehung Wolbeck erfolgt im Parallelverfahren zu-
sammen mit der 63. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP).  
 
Nach dem abschließenden Beschluss der 63.  Änderung des FNP erfolgt die Beantragung der Ge-
nehmigung der FNP-Änderung bei der Bezirksregierung Münster. Nach Vorliegen der Genehmi-
gung kann die 63. FNP-Änderung durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster wirksam 
werden und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 588 ebenfalls durch Bekanntmachung im 
Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft treten.  
 
Finanzierung 
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten.  
 
Die Stadt Münster schließt mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 
BauGB, der die Lasten und Kosten des Vorhabens durch den Vorhabenträger regelt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

588_Plan

14963 Zeichen

Bebauungsplan Nr. 588
Tankstelle / 
Bau- und 
Gartenmarkt
FD
BH 5,60 -
6,50 m
Lärmschutzwand BH= 2,50 m
V
V
V
St
St
St
St
St
St
53,35
P1
P2
FSt
23.69
Buschwerk
Freileitung
Mast
Entlftung
52.89
53.08
Eiche
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Ahorn
Wh56,15
Fh58,85
Eiche
KD52.97
KS51,47
KD52.95
KS50,55
53.18
52.93
53.03
53.14
53.14
53.18
53.00
53.15
53.05
52.80
52.72
52.63
52.88
52.91
52.99
53.00
53.11
52.69
52.78
52.77
52.78
53.18
53.20
53.19
52.69
52.80
52.79
52.70
52.81
52.90
53.21
52.72
52.85
53.02
53.20
52.60
52.85
53.11
53.16
52.59
52.97
53.22
53.18
52.52
52.74
52.91
53.06
51.74
52.51
52.91
53.07
53.16
53.25
53.05
53.25
53.25
53.22
52.96
Carport
FD WhsI
WD
I WD
PD
WhsI
Schp
WhsI
WhsI
Ga
FD
Freileitung
53.49
53.42
53.04 53.20
53.36
53.28
53.11
53.06
53.41
53.28
53.52
53.72
53.60
53.68
53.72
53.66
53.56
53.46
53.37
53.2953.25
53.26
53.04
53.15
53.32
53.42
53.49
53.51
53.46
53.31
53.24
53.1653.11
52.99
53.07
53.10
53.00
53.00
53.29
53.18
53.08
52.99
53.19
53.0552.98
52.95
52.98
53.23
53.51
53.34
53.47
53.44
53.42
Birke
52.98
53.11
53.28
52.97
52.98
52.87
52.90
52.68
52.73
52.90
52.74
52.50
52.47
52.44
52
.44
52.37
52.41
52.22
52.24
52.1552.21
52.00
51.97
51.93
51.87
51.92
51.91
52.85
52.7552.92
53.10
53.04
52.85
53.12
53.19
52.96
53.12
53.29
52.99
53.19
53.3653.09
53.20
53.3153.03
53.32
53.12
52.99
53.30
53.19
52.93
53.1
53.1
523
Hiltruper Straße
Hiltruper Straße
39
40
43
41
35
37
38
42
2001
846
463
484
1157
2490
2489
2487
2488
2492
81
I 77
I 75
I
I 79
Gemarkung 
Wolbeck-Kirchspiel
Flur 14
Gemarkung 
Angelmodde
Flur 2
Angelmodde Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
2
53,50
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Gebäude 
(hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Wirtschaftsgebäude
II
12
Bestandshöhen (Meter über Normalhöhennull)
Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von 
Vergrößerungen oder 
Verkleinerungen sind verboten 
und werden aufgrund des 
Urheberschutzgesetzes 
gerichtlich verfolgt.
Plangrundlage
Stand 09/2016
Die Übereinstimmung der Plangrundlage mit den Aufgaben des 
Liegenschaftskatasters vom 03/2018 und die richtige Wiedergabe 
der Topografie wird bescheinigt.
Münster, _______________
Dipl.-Ing. H. Kalverkamp
Öffentl. best. Vermessungsingenieur
Der Rat der Stadt Münster hat am 04.07.2018 gemäß § 2 (1) i. V. 
m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses 
Bebauungsplanes gefasst.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr.12 vom 
13.07.2018 bekannt gemacht.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ___________ 
bis zum ____________ offengelegen (Ergänzendes Verfahren).
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 BauGB 
und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am 
__________ als Satzung beschlossen worden.
Münster, _______________
OberbürgermeisterSchriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der 
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom 
__________ in Kraft getreten.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Planverfasser:
Bauliche Gestaltung:
Vorhabenträger:RWG Albersloh-Everswinkel  eG
Boschstraße 41
48351 Everswinkel
Münster, __________ 
AGRAVIS Bauservice
Industrieweg 110
48155 Münster
Ansichten
1:500 (Planzeichnung)
Freiflächenplan M 1:500 
Ansichten M 1:250
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und
Grenze des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Zeichenerklärung
Festsetzungen des Bebauungsplans
Maß der baulichen Nutzung
Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen  im Sinne
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Lärmschutzwand
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze)
Fahnenmast Höhenbezugspunkt53,35
Bauhöhe als Mindest- und HöchstmaßBH 5,60 - 
6,50m
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen zur Anpflanzung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen zur Erhaltung von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
sowie von Gewässern
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern
Verkehr
Einfahrtsbereich
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt
private Grünflächen
Grünflächen
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft,
den Hochwasserschutz und die Reglung des
Wasserabflusses
Wasser, Wasserwirtschaft
Flächen für Stellplätze
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen
St
VersickerungsmuldeV
P1 P2Pflanzmaßnahmen, s. textliche Festsetzung 
Bauhöhe, zwingendBH = 2,50 m
Bäume
Flächen für FahrradstellplätzeFSt
Ansichten
ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE
Dächer von der Tankstelle und den Waschboxen
Westansicht
Ostansicht
Werbeanlagen
ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE
(Nordansicht)
ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE
(Nordansicht)
ANSICHT VON DER HILTRUPER STRASSE
Dächer von der Tankstelle und den Waschboxen
Bebauungsplan Nr. 588
Angelmodde - 
Hiltruper Straße / östlich 
Ortsumgehung Wolbeck
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Bestandsangaben
Gemarkungsgrenze
Baum mit Baumkrone
West- und Ostansicht Waschhalle
Für die Einhaltung des geltenden Planungsrechts.
Münster, _______________
Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen
Stadtbaurat Amtsleiter
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
1.1 Innerhalb des Plangebietes ist ein Bau- und Gartenmarkt mit Freilager und Tankstelle 
zulässig. Das Vorhaben darf über maximal 800 m2 Verkaufsfläche verfügen. Hiervon 
dürfen maximal 
150 m2  auf einen Tankstellenshop und ausschließlich auf Sortimente 
des üblichen Reisebedarfs entfallen. Als Kernsortimente des Bau- und Gartenmarktes  
(Bau- und Gartenmarktbedarf)  sind folgende Sortimente gemäß Münsteraner Sorti-
mentsliste zulässig (in Klammern: Nr. nach WZ 2008, d.h. Klassifikation der Wirt-
schaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008):
- Baumarktsortiment  im engeren Sinne (aus 47.52, 47.53, 47.59.9, 47.78.9)
- Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen (aus 47.52.1, 47.59.9, 47.76.1)
- Zoologischer Bedarf, lebende Tiere (aus 47.76.2)
- Tierfutter, Tierpflegeartikel für Kleintiere (aus 47.76.2).
Darüber hinaus sind folgende zentrenrelevante Sortimente, zentren- und nahversor-
gungsrelevante Sortimente und nicht zentrenrelevante Sortimente gemäß „Münste-
raner Sortimentsliste (Ratsbeschluss 14.03.2018)“ nur als dem Kernsortiment des 
Bau- und Gartenmarktes ergänzende, branchenübliche Randsortimente auf max. 10 % 
der Gesamtverkaufsfläche  des Vorhabens (Bau- und Gartenmarkt mit Freilager, 
inklusive Tankstellenshop, zusammen 800 m2) zulässig:
Bekleidung aller Art (47.71), Bücher, Literatur (47.61, 47.79.2), Bürobedarf, Organi-
sationsmittel (aus 47.62.2, aus 47.78.9), Schuhe (47.72.1), Spielwaren/ Hobbyartikel 
(47.65), Sportartikel/ Sportgeräte/ Sportbekleidung (ohne Reitsport und Sport-
großgeräte) (aus 47.64.2), Getränke (47.25), Nahrungs- und Genussmittel (47.21, 
47.22, 47.23, 47.24, 47.29), Zeitschriften/ Zeitungen (47.62.1), Reitsportartikel ohne 
Reitbekleidung und Reitschuhe (aus 47.64.2).
Die vollständige Münsteraner Sortimentsliste (lt. Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Stadt Münster – Fortschreibung 2018, Ratsbeschluss vom 14. März 2018) ist im 
Anhang der Begründung abgedruckt.
Die anteilige Verkaufsfläche (max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche)  für ergänzende, 
branchenübliche Randsortimente darf zudem nicht nur von einem einzigen Sortiment 
belegt sein. Darüber hinaus sind die Nutzungen Tankstelle und Waschpark (Portal-
waschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze) zulässig.
1.2 Für das Plangebiet werden eine Mindesthöhe der Gebäude von 5,60 m und eine 
maximale Gebäudehöhe von 6,50 m festgesetzt 
(§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).
1.3 Entlang der südlichen Plangebietsgrenze  zwischen Bau- und Gartenmarkt und 
Waschhalle ist eine Lärmschutzwand im  Bereich  der  Vorreinigung  mit  einer  
Höhe von 2,50 m zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
1.4 Werbeanlagen sind nur in den festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig. 
Abweichend davon sind außerhalb der überbaubaren Fläche vier Fahnenmasten bis 
zu einer Höhe von 6,50 m zulässig. Für den Preismast nördl. des Bau- und 
Gartenmarktes und der Tankstelle wird eine maximale Höhe von 6,50 m festgesetzt.
1.5 Bezugspunkt für alle Höhenangaben ist der in der Planzeichnung festgesetzte 
Höhenbezugspunkt  von 53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung 
dienenden  Verkehrsfläche).
1.6 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen  bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig.
1.7 Eine Überschreitung  der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für 
Photovoltaikanlagen  und Solarthermie ist bis zu einer Höhe von maximal 1 m 
zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO).
1.8 Für das Plangebiet wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Es sind Gebäude 
von mehr als 50 m Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gem. 
BauO NRW einzuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 4 
BauNVO).
1.9 Im Plangebiet ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ 
festgesetzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). Sie dürfen nur mit 
wasserdurchlässigen  Materialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, 
Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) angelegt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).
1.10 Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, 
großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die gemäß zeichnerischer Festsetzungen 
anzupflanzenden Bäume im Stellplatzbereich sind als standortgerechter 
großkroniger Laubbaum der Art Winterlinde (Tilia cordata) als Hochstamm mit einem 
Umfang von mind. 18 – 20 cm zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung  dauerhaft zu 
erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß 
von mindestens 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu 
begrünen.
1.11 Die mit P 1 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.h. mind. eine 
Pflanze pro m2, mit Laubgehölzen zu bepflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).
Rechtsgrundlagen:
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634)
• Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017
(BGBl. I S. 3786)
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 – Landesbauordnung 2018 – (BauO NRW
2018) vom 21.07.2018 (GV.NRW.S. 421)
• Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), Zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 18.12. 2018 (GV. NRW. S. 759, 2019 S. 23)
1.12 Die mit P 2 festgesetzten Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.h. mind. eine 
Pflanze pro m2, mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Zusätzlich sind 11 Bäume gemäß 
Pflanzliste B zu integrieren (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).
Liste der wahlweise zu verwendenden Gehölze und Mindestqualitäten:
Pflanzliste A
Sträucher - IStr 2xv (80/100, 100/150):
Cornus sanguinea Hartriegel
Corylus avellana Hasel
Crataegus spec. Weißdorn
Lonicera xylosteum Heckenkirsche
Prunus spinosa Schlehe
Ribes rubrum Rote Johannisbeere
Rubus idaeus Himbeere
Sambucus nigra Schwarzer Holunder
Rosa canina Hundsrose
Viburnum opulus Schneeball
Pflanzliste B
Bäume I. Ordnung - HST, StU 16/18:
Fraxinus excelsior Eberesche
Quercus robur Eiche
Tilia cordata Winterlinde
1.13 Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung und / oder mit einem 
Erhaltungsgebot belegten Flächen sind dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch 
Neuanpflanzungen gemäß Pflanzliste zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).
1.14 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen 
des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen  aller Gebäude sind auf der Grundlage 
der Ansichtspläne zu gestalten und mit einer Glasfassade sowie mit 
Sandwich-Isopaneelen  in der Farbe Weißaluminium mit Ausnahme der 
Werbeanlagen einheitlich zu verblenden.
2. Hinweise
2.1 Artenschutz 
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen  nicht während der Brut- und 
Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 
2.2 Denkmalschutz 
Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL Archäologie 
für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für  
Naturkunde, Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster, schriftlich 
mitzuteilen.
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde 
sind Bodendenkmäler  (kulturgeschichtliche  / paläontologische  Bodenbefunde, aber 
auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit)  
unverzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§ 15 
und § 16 DSchG). 
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der 
betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und / oder 
paläontologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die 
dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten.
2.3 Einsichtnahme in Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden  Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, 
DIN-Vorschriften und das Einzelhandelskonzept)  können bei der Stadt Münster, im 
Kundenzentrum „Planen-Bauen- Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, 
Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
2.4 Kampfmittel 
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung  liegen nicht vor. Sollten während der 
Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich 
einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 
2.5 Altlasten 
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich 
jedoch bei Bauarbeiten Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder schädliche 
Bodenveränderungen  ergeben, ist dies aufgrund bodenschutzrechtlicher  
Vorschriften unverzüglich der Unteren Bodenschutzbehörde  im Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren. 
2.6 Regenwasserversickerung
Das als unbelastet und gering belastet bewertete, gesammelte Niederschlagswasser  
der Planungsfläche ist über Mulden und die belebte Bodenzone zu versickern. 
Erforderliche Vorreinigungsstufen  sind den Versickerungsanlagen  vorzuschalten.
2.7 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche  
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger 
abgeschlossen (Durchführungsvertrag) .
06.09.2019
Kalverkamp
31.07.2019
Denstorff(L.S.)Festersen
11.09.2019
Brinkheetker(L.S.)Brinkheetker(L.S.)
05.08.2019
05.09.2019
11.09.2019

V-1004-2019-Anlage-1-Stellungnahmen

212524 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1004/2019 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 84 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Zusammenfassung der Stellungnahmen  
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB  
sowie zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 
 
1 Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form eines Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses  3 
vom 20.11.2017 bis einschließlich 04.12.2017 statt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
1.1 Private 
Stellungnahme, 
04.12.2017 
   
  1.1.1   
  Ein Einwender gibt an, dass er als Bewohner des S-
W-Teilbereichs von Wolbeck das mit einer FNP-
Änderung verbundene, geplante Projekt 
grundsätzlich nicht für vertretbar hält. 
 
Es wird erläutert, dass ein Außenbereich mit 
Flächen für die Landwirtschaft, als "Grünrand" des 
Ortsteils, in Verlängerung der Öffentlichen Grün- 
und Sportanlage am Brandhoveweg, in der Nähe 
von Werse und Sandbach, hier für eine gewerbliche 
Nutzung verplant werden soll. Der Eingeber weist 
darauf hin, dass dagegen Einspruch erhoben wird! 
Aufgrund seiner Lage direkt am Ortsrand Wolbecks 
an der Hiltruper Straße weist das Plangebiet unter 
städtebaulichen Gesichtspunkten eine hohe 
Lagegunst für die Ansiedlung des geplanten 
Vorhabens auf. Zudem liegt der Änderungsbereich in 
dem regionalplanerisch dargestellten Allgemeinen 
Siedlungsbereich und ist somit gemäß den Zielen der 
Raumordnung grundsätzlich für eine 
Siedlungsentwicklung vorgesehen. 
 
  Es werden Bedenken geäußert, dass eine derartige 
Überplanung über den Rand des Siedlungsbereichs 
hinaus, mit nachfolgend anvisierter gewerblicher 
Nutzung, städtebaulich unverträglich und nicht 
erforderlich ist, zumal es genügend 
Gewerbeflächen in hierfür explizit ausgewiesenen 
Bebauungsplänen gebe. 
Das Gebot zum sparsamen Umgang mit Grund und 
Boden unterliegt der Abwägung und schließt nicht 
generell die Neuausweisung von Bauland im bisher 
unbebauten Bereich aus. 
 
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 
Vorhabenträger über die zu beplanende Fläche 
Den Bedenken gegenüber einer 
städtebaulichen Unverträglichkeit und 
einer fehlenden Erforderlichkeit der 
Planung wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
verfügt. Somit ist die Betrachtung von 
Alternativstandorten hinfällig. Im Übrigen bedarf es für 
den wirtschaftlichen Betrieb des geplanten Vorhabens 
einer verkehrsgünstigen Lage, um eine ausreichende 
Kundenfrequenz zu generieren. 
  1.1.2   
  Es werden Bedenken geäußert, dass die 
Beeinträchtigung der Landschaft durch den Neubau 
einer Tankstelle mit Markt, zusätzlich zu den 
ohnehin schon gravierenden "Eingriffen" von neuer 
Westumgehung in Verbindung mit dem 
Verkehrsknotenpunkt Hiltruper Straße, sich als 
weiterer massiver, unnötiger Eingriff in den 
Landschaftsraum darstellt. Das öffentliche Interesse 
ist bei dieser Planung jedoch nicht gegeben. 
Mit der baulichen Inanspruchnahme der Flächen im 
Änderungsbereich wird der Siedlungsrand in westliche 
Richtung verschoben. Um die Beeinträchtigung der 
Landschaft, soweit möglich, zu reduzieren, werden 
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
Festsetzungen zum Erhalt der am südlichen Rand des 
Plangebiets bestehenden Gehölze getroffen. In den 
Teilen des Plangebiets, die zurzeit intensiv 
bewirtschaftet werden, sollen zudem Anpflanzungen 
vorgenommen werden. 
Den Bedenken, die Planung stelle 
einen unnötigen Eingriff in den 
Landschaftsraum dar und das 
öffentliche Interesse sei bei dieser 
Planung nicht gegeben, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2). 
1.2 Private 
Stellungnahme, 
04.12.2017 
   
  1.2.1   
  Es werden Bedenken geäußert, dass die 
Entstehung eines Gewerbegebiets erhebliche 
Risiken für die angrenzenden Fließgewässer 
Sandbach und Werse birgt. Es werden 
Ausführungen zu den Vorschädigungen durch den 
Bau der Umgehungsstraße gemacht. Es werden 
Bedenken geäußert, dass die durchgeführte 
Renaturierung des Sandbachs als 
Ausgleichsmaßnahme für den Bau der 
Umgehungsstraße durch die Ansiedlung einer 
Tankstelle in unmittelbarer Nähe zunichte gemacht 
werde. Es wird ausgeführt, dass die ökologische 
Vielfalt an den Fließgewässern Sandbach und 
Werse und den geschützten Biotopen nur erhalten 
werden kann, wenn nicht sämtliche Freiflächen in 
Für das Plangebiet wurde eine 
Entwässerungsplanung (u.a. Versickerungsmulden, 
versickerungsfähiges Pflaster, Rückhalteräume, 
Entwässerungsrinnen) entsprechend den anerkannten 
Regeln der Technik durch einen Fachingenieur 
erarbeitet. Insofern sind grundsätzlich keine 
relevanten Auswirkungen auf den Sandbach oder die 
Werse zu erwarten. Für einen Schadensfall im 
Bereich der Tankstelle werden die entsprechenden 
technischen Vorkehrungen im 
Baugenehmigungsverfahren getroffen. Von daher wird 
die durchgeführte Renaturierung des Sandbachs 
durch die Errichtung des Vorhabens nicht 
beeinträchtigt. Die Ausführungen zur ökologischen 
Vielfalt an Fließgewässern werden zur Kenntnis 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Risiken des Bauvorhabens für die 
angrenzenden Fließgewässer wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.3).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
der Nähe zu ASB-Flächen umgewidmet werden. genommen. 
  1.2.2   
  Es werden Bedenken geäußert, dass die Hiltruper 
Straße mit mehr Verkehr belastet werde und dieser 
Abschnitt der Hiltruper Straße schon jetzt an starker 
Verkehrszunahme leide (Umgehungsstraße, 
Ansiedlung des LIDL-Marktes an der Hiltruper 
Straße, Nicht-Anbindung Zumbuschstraße und 
Eschstraße an die Umgehungsstraße, Baugebiet 
Petersheide). 
 
Es werden Bedenken geäußert, dass durch die 
Ansiedlung eines weiteren Marktes und einer 
Tankstelle an dieser Stelle zusätzlicher Verkehr 
generiert werde. 
Die Höhe und Verteilung der künftigen 
Verkehrsmengen wurde im Rahmen der verkehrlichen 
Untersuchung insbesondere im Hinblick auf die 
Prüfung der Leistungsfähigkeit der betroffenen 
Knotenpunkte untersucht. 
 
Das Verkehrsgutachten des Büros ambrosius blanke 
hat unter Berücksichtigung der heutigen Vorbelastung 
des Kreisverkehrs L 585n / Hiltruper Straße und den 
möglichen Neuverkehren der geplanten Nutzung 
aufgezeigt, dass es durch die prognostizierte 
Verkehrszunahme in allen Kreiszufahrten zu keinen 
signifikant spürbaren Auswirkungen auf den 
Verkehrsablauf kommt und dies zu keiner 
Verschlechterung der Verkehrsqualität gegenüber 
dem Bestand führt. Eine uneingeschränkte 
Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs wird 
prognostiziert. 
 
In der Betrachtung der Hiltruper Straße / Zufahrt zum 
Plangebiet wird ebenfalls eine sehr gute 
Verkehrsqualität prognostiziert.  
Den Bedenken, gegenüber einer 
unzumutbaren Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.4). 
  1.2.3   
  Es wird angeregt, dass die verbleibende AFAB-
Fläche östlich der jetzt geplanten Änderung des 
FNP mit in die Planung einbezogen werden solle, 
wenn eine Änderung des Flächennutzungsplans 
durchgeführt wird. Es wird angeregt, dass dort 
verbindlich für ökologische Ausgleichsflächen 
gesorgt werden solle. Es wird der Hinweis gegeben, 
dass eine stückweise Änderung des 
Flächennutzungsplans, wie offenbar von der Stadt 
angestrebt, einer verantwortungsvollen Planung für 
den südwestlichen Teil Wolbecks nicht gerecht 
Der Hinweis und die Anregungen betreffen nicht die 
inhaltliche Ebene des Bebauungsplans und werden 
daher im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung 
(63. Änderung des Flächennutzungsplans) in die 
Abwägung eingestellt. 
Ein Beschluss im Rahmen des 
Verfahrens zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 588 ist nicht 
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
werde. 
  1.2.4   
  Es werden Bedenken geäußert, dass eine 
Tankstelle direkt an einem Landschaftsschutzgebiet 
mit zwei Fließgewässern und einer 
Überschwemmungsfläche angesiedelt werden soll. 
Die Bedenken betreffen nicht die inhaltliche Ebene 
des Bebauungsplans und werden daher im Rahmen 
der vorbereitenden Bauleitplanung (63. Änderung des 
Flächennutzungsplans) in die Abwägung eingestellt. 
Ein Beschluss im Rahmen des 
Verfahrens zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 588 ist nicht 
erforderlich. 
  1.2.5   
  Es werden Bedenken gegenüber erheblichen 
Lärmemissionen aus dem Tank- und Waschbetrieb 
geäußert. Es wird der Hinweis gegeben, dass 
zudem zusätzliche Lärmemissionen durch einen 
weiteren Ausbau der Sportanlagen zu erwarten 
sind. 
Zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung wurde 
ein Immissionsschutzgutachten angefertigt, um zu 
überprüfen, ob das Vorhaben in dem geplanten 
Bereich verträglich anzusiedeln ist. 
 
Das Immissionsschutzgutachten kam zu dem 
Ergebnis, dass sich das Vorhaben aufgrund der 
Einhaltung der Grenzwerte mit dem Umfeld verträglich 
realisieren lässt. 
 
Die Bedenken gegenüber einer hohen 
Lärmbelästigung können zurückgewiesen werden. 
 
Der Hinweis bezüglich der zu erwartenden 
Lärmemissionen durch einen weiteren Ausbau der 
Sportanlagen wird zur Kenntnis genommen. Diese 
betreffen jedoch nicht die Festsetzungen des 
vorliegenden Bebauungsplans. 
Den Bedenken gegenüber einer 
unzumutbaren Lärmbelästigung wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.5). 
  1.2.6   
  Es werden Bedenken geäußert, dass, anders als im 
Amtsblatt 20/2017 angekündigt, bei der frühzeitigen 
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 
Abs. 1BauGB weder über den Hintergrund noch 
über die voraussichtlichen Auswirkungen der 
Planung informiert worden sei. Es seien weder im 
Stadthaus 3 noch bei dem genannten 
Ansprechpartner bei der Stadt Münster 
Informationen zu bekommen gewesen. Auch die 
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit hat gemäß § 3 
Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die Planunterlagen 
(Planzeichnung des Vorentwurfs, 
Vorhabenbeschreibung, Amtsblatt) lagen im 
Beteiligungszeitraum im Stadthaus 3 öffentlich aus 
und waren für Interessierte einsehbar. Darüber hinaus 
waren diese Unterlagen auch über die Website des 
Stadtplanungsamts abzurufen. 
Sowohl der Hintergrund / die Zielsetzung der Planung, 
Den Bedenken gegenüber einer 
unzureichend durchgeführten 
frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.6).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Zielsetzung der Planung sei unzureichend 
dargestellt gewesen. Es werden Bedenken 
geäußert, dass die frühzeitige Beteiligung nach § 3 
Abs. 1 BauGB nicht ausreichend durchgeführt 
worden sei. 
als auch die voraussichtlichen Auswirkungen wurden, 
soweit zu diesem Planungsschritt schon möglich, in 
der Vorhabenbeschreibung zum 
Bebauungsplanentwurf näher erörtert. Aus diesem 
Grund werden die Bedenken zurückgewiesen. 
  1.2.7   
  Es werden Bedenken geäußert, dass eine 
Änderung des Flächennutzungsplans auf 
Grundlage des Regionalplans nicht zulässig sei, da 
dieser im Planbereich AFAB vorsehe. Es wird der 
Hinweis gegeben, dass eine Änderung des 
Regionalplans bisher nicht erfolgt sei. Es werden 
Bedenken geäußert, dass die Auswirkungen auf die 
Umwelt und die Anwohner nicht hinreichend geklärt 
seien. 
Der Hinweis und die Bedenken bezüglich der 
Darstellung auf Grundlage des Regionalplans 
betreffen nicht die inhaltliche Ebene des 
Bebauungsplans und werden daher im Rahmen der 
vorbereitenden Bauleitplanung (63. Änderung des 
Flächennutzungsplans) in die Abwägung eingestellt. 
 
Die Bedenken, dass die Auswirkungen auf die Umwelt 
und die Anwohner nicht hinreichend geklärt seien, 
werden zurückgewiesen. 
 
Zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung wurden 
sowohl ein Immissionsschutz-, als auch ein 
Verkehrsgutachten angefertigt. Diese kommen zu 
dem Ergebnis, dass die Planung sowohl unter dem 
Aspekt des Immissionsschutzes als auch der 
Verkehrsentwicklung verträgl
ich ist. Die Auswirkungen 
auf die Umwelt wurden auf Grundlage eines 
Artenschutzgutachtens untersucht. Hiernach sind mit 
einer Umsetzung des Planvorhabens keine 
artenschutzrechtlich relevanten Einschränkungen des 
Lebensraumes von Tieren verbunden. Der 
Bebauungsplan ist demnach aus 
artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Ergänzend dazu 
hat eine Untersuchung und Bewertung der einzelnen 
Schutzgüter im Umweltbericht stattgefunden, der Teil 
der Begründung zum Bebauungsplan ist. 
Den Bedenken, dass die Auswirkungen 
auf die Umwelt und die Anwohner nicht 
hinreichend geklärt seien, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.7).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 84 
2 Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
Beteiligungszeitraum 10.01.2018 bis einschließlich 02.02.2018 
 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
2.1 Industrie- und 
Handelskammer (IHK) 
Nord Westfalen, 08.02.2018 
   
  2.1.1   
  Die IHK gibt den Hinweis, dass es Ziel der 
Bauleitplanung ist, die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- 
und Gartenmarktes mit Tankstelle, Waschhalle 
und Waschboxen zu schaffen und hierbei 
sicherzustellen ist, dass die Teilflächen des 
Tankstellenshops auf die Verkaufsfläche des 
Bau- und Gartenmarktes angerechnet werden, 
sodass innerhalb des Plangebiets insgesamt 
maximal 799 m² Verkaufsfläche zulässig sind. 
Die Verkaufsfläche beträgt insgesamt 800 m², 
wovon 150 m² dem Tankstellenshop 
zuzuordnen sind. Somit liegt die Verkaufsfläche 
unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit. Die 
800 m² setzen sich aus dem Bau- und 
Gartenmarkt inklusive überdachtem Freilager 
und Tankstellenshop zusammen. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  2.1.2   
  Es wird angeregt, dass zum Schutz 
städtebaulich schützenswerter Standortbereiche 
in der Stadt Münster die 
Verkaufsflächenobergrenze weiter 
ausdifferenziert wird und spezielle Obergrenzen 
für die im Bereich des Vorhabens zulässigen, 
insbesondere nahversorgungs- und 
zentrenrelevanten Warensortimente festgelegt 
werden. 
Da das Vorhaben unmittelbar an der Grenze zur 
Großflächigkeit liegt, wurde es im Rahmen einer 
Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse 
hinsichtlich seiner städtebaulichen 
Verträglichkeit, insbesondere mit Blick auf die 
zentrenrelevanten Randsortimente, anhand der 
Vorgaben und Regelungen des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzepts der Stadt Münster geprüft 
(siehe auch Abwägung unter 3.1.18). 
Der Anregung wurde zur öffentlichen 
Auslegung der Planunterlagen 
gefolgt. Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
  Es wird darauf hingewiesen, dass durch die 
Festsetzung der Art der Nutzung als Bau- und 
Gartenmarkt mit Freilager und Tankstellenshop 
die das Vorhaben prägenden Kernsortimente 
festgelegt sind und so im Rahmen dieses 
Betriebs auch nur die Waren angeboten werden 
dürfen, die nach allgemeiner fachlicher 
Übereinkunft diesem Sortimentsbereiche 
Als Ergebnis wurde festgesetzt, dass im 
Tankstellenshop lediglich Sortimente des 
üblichen Reisebedarfs vertrieben werden 
dürfen. Die Kernsortimente wurden in einer 
Positivliste gemäß Münsteraner Sortimentsliste 
festgesetzt. Darüber hinaus wurden zentren- 
sowie zentren- und nahversorgungsrelevante 
Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste 
Der Anregung wurde zur öffentlichen 
Auslegung der Planunterlagen 
gefolgt. Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
zuzuordnen sind (vgl. Kuschnerus, Der 
standortgerechte Einzelhandel). Für den 
geplanten Bau- und Gartenmarkt sind dies 
gemäß gültiger Sortimentsliste nicht 
zentrenrelevante Sortimente wie u.a. 
Bauelemente, Baustoffe oder Gartenbedarf, -
geräte, Pflanzen. Es wird angeregt, diese im 
Sinne einer Positiv-Liste aufzuführen. 
nur als das Kernsortiment des Bau- und 
Gartenmarktes ergänzende, branchenübliche 
Randsortimente mit maximal 10 % der 
Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens 
zugelassen. Diese 10 % dürfen dabei nicht von 
einem einzigen Sortiment belegt werden. Somit 
wurde den Anregungen gefolgt. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass es sich bei 
dem Angebot im Tankstellenshop im Kern um 
Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Getränke, 
Tabak) und damit um ein nahversorgungs- und 
zentrenrelevantes Sortiment handelt. Für den 
Tankstellenshop wird von einem 24 h-Betrieb 
ausgegangen, sodass eine Öffnung auch an 
Sonn- und Feiertagen möglich ist. 
Der Tankstellenshop wird nicht in einem 24 h-
Betrieb geführt, sondern hat lediglich werktags 
von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr und sonntags von 
07:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. In der übrigen 
Zeit findet Kartenzahlung an einem 
Tankautomat statt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird die Anregung gegeben, dass die 
Sortimente daher ausschließlich auf den 
üblichen Reisebedarf zu beschränken sind. 
Hierzu zählen neben Kfz-Zubehör u.a. 
Nahrungs- und Genussmittel (in kleinen 
Mengen), Tabakwaren, Zeitungen und 
Zeitschriften, Reiselektüre und Schnittblumen. 
Die IHK regt an, diese ebenfalls im Sinne einer 
Positiv-Liste aufzuführen. 
Der Anregung, dass die Sortimente 
ausschließlich auf den üblichen Reisebedarf 
beschränkt werden, wurde gefolgt, jedoch wurde 
darauf verzichtet dafür eine Positivliste zu 
führen. 
Der Anregung, das Sortiment des 
Tankstellenshops auf Reisebedarf zu 
beschränken, wurde zur öffentlichen 
Auslegung der Planunterlagen 
gefolgt. Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
 
Der Anregung, für das zulässige 
Warensortiment des 
Tankstellenshops eine Positivliste 
festzusetzen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.8). 
  2.1.3   
  Es wird zudem angeregt, dass der Nachweis zu 
erbringen ist, dass der Tankstellenshop durch 
entsprechende bauliche Maßnahmen zeitlich 
begrenzt vom Bau- und Gartenmarkt getrennt 
betrieben werden kann, um den gesetzlichen 
Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes 
entsprechen zu können. 
Die Anregung, dass ein Nachweis über eine 
zeitlich begrenzte Trennung erbracht wird, wird 
im Rahmen der Baugenehmigung berücksichtigt 
und im Durchführungsvertrag geregelt. 
Ein Beschluss im Rahmen des 
Verfahrens zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 588 ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  2.1.4   
  Darüber hinaus wird angeregt, dass eine 
maximale Größe des Tankstellenshops von 
150 m² innerhalb der geplanten Funktionseinheit 
festgesetzt wird, da Tankstellenshops 
üblicherweise eine Größenordnung von 150 m² 
nicht überschreiten, auch um nicht eine zu 
große Konkurrenz zu den weiteren 
Tankstellenshops insbesondere in 
schützenswerten Lagen (hier: Wolbeck) zu 
schaffen. 
Der Anregung, eine maximale Größe des 
Tankstellenshops von 150 m² innerhalb der 
geplanten Funktionseinheit festzusetzen, wurde 
zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen 
gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  2.1.5   
  Es wird ausgeführt, dass die Kernsortimente 
durch Randsortimente ergänzt werden sollen 
und es sich gemäß vorliegender 
Auswirkungsanalyse der BBE Münster vom 
09.12.2016 hierbei auch um zentrenrelevante 
Sortimente wie Sportartikel (hier: 
Reitsportartikel) oder Spielwaren handelt. Es 
wird der Hinweis gegeben, dass als 
Randsortiment allerdings nur solche Waren in 
Betracht kommen, die einem Kernsortiment 
sachlich zugeordnet und hinsichtlich des 
Angebotsumfangs deutlich untergeordnet sind. 
Die Ausführungen und Hinweise zu der 
Dimension von Randsortimenten werden zur 
Kenntnis genommen. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Weiter wird ausgeführt, dass bei dem Merkmal 
der Unterordnung in der Praxis zumeist davon 
ausgegangen werden kann, dass bei mehr als 
10 % an der Gesamtverkaufsfläche eher kein 
Randsortiment mehr vorliegt (vgl. Kuschnerus, 
Der standortgerechte Einzelhandel). Es wird 
daher angeregt, den Anteil der 
zentrenrelevanten Randsortimente auf maximal 
10 % zu beschränken, wobei zudem die Flächen 
nicht von einem einzigen Sortiment belegt 
werden dürfen.  
Der Anregung den Anteil der zentrenrelevanten 
Randsortimente auf maximal 10 %zu 
beschränken, wobei zudem die Flächen nicht 
von einem einzigen Sortiment belegt werden 
dürfen, wurde zur öffentlichen Auslegung der 
Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  Es wird angeregt, dass die funktional nicht 
zuzuordnenden und damit nicht zulässigen 
Sortimente als Negativ-Liste aufzuführen sind. 
Der Anregung, dass die funktional nicht 
zuzuordnenden und damit nicht zulässigen 
Sortimente als Negativ-Liste aufzuführen sind, 
wurde nicht gefolgt, da hierfür kein 
städtebauliches Erfordernis besteht. 
Der Anregung, dass die funktional 
nicht zuzuordnenden und damit nicht 
zulässigen Warensortimente als 
Negativ-Liste aufzuführen sind, wird 
nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.9). 
  Weiter wird angeregt den Planentwurf 
entsprechend zu überarbeiten. Weitere 
Anregungen oder Bedenken werden von der 
IHK Nord Westfalen nicht vorgebracht. 
Der Anregung, den Planentwurf entsprechend 
zu überarbeiten, wurde gefolgt. Der Planentwurf 
wurde entsprechend der Abwägung im Laufe 
des Verfahrens angepasst. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
2.2 Naturschutzbund (NABU) 
Münster, 12.02.2018 
   
  2.2.1   
  Der NABU äußert Bedenken, dass erhebliche 
Mängel v. a. bei der Artenschutzrechtlichen 
Prüfung festgestellt wurden. Es wird der Hinweis 
gegeben, dass in der Begründung zum 
Vorentwurf der 63. Änderung des 
Flächennutzungsplans sowie in der Begründung 
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 588 eine ASP der Stufe II genannt wird und 
für das zitierte Gutachten jedoch nur zwei 
Begehungen stattfanden und zwar am 
13. September für Fledermäuse und am 
19. Oktober für planungsrelevante Vogelarten. 
Die Bedenken des NABU, dass erhebliche 
Mängel bei der artenschutzrechtlichen Prüfung 
festgestellt wurden und der 
Untersuchungsumfang nicht einer 
Artenschutzprüfung der Stufe II bzw. einer 
Potentialabschätzung entsprechen, werden 
zurückgewiesen. Auf die nachfolgenden 
Abwägungsvorschläge hinsichtlich des 
Untersuchungsumfangs und der 
Untersuchungstiefe der Artenschutzprüfung wird 
verwiesen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis 
genommen.  
 
Den Bedenken zur durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.10). 
  Es werden Bedenken geäußert, dass mit 
diesem Untersuchungsumfang von einer 
Artenschutzprüfung der Stufe II nicht die Rede 
sein kann. 
Die Bedenken, dass es sich bei dem 
Untersuchungsumfang nicht um eine 
Artenschutzprüfung der Stufe II handelt werden 
zurückgewiesen. Nach der 
Handlungsempfehlung „Artenschutz in der 
Bauleitplanung und bei der baurechtlichen 
Zulassung von Vorhaben“ des Ministeriums für 
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und 
Verkehr NRW und des Ministeriums für 
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
und Verbraucherschutz NRW (2010) handelt es 
sich um eine Stufe II-Prüfung, wenn „vertiefende 
Bestandserfassungen vor Ort“ durchgeführt 
werden. In vorliegendem Fall sind im Sinne der 
Verhältnismäßigkeit sowohl eine Tag- als auch 
eine Nachtbegehung sowie Funktionskontrollen 
mittels Ultraschalldetektor und dem 
ganznächtigen Einsatz einer Horchkiste erfolgt. 
Zudem wurde eine Eulenerfassung mittels 
Klangattrappe durchgeführt. Es wurde seitens 
des Gutachters gezielt auf Nester, Höhlen, 
Nisthilfen sowie auf Kot-, Urin und Gewöllereste 
geachtet. Die angewandte Methodik und der 
Umfang übersteigen demnach das Maß einer 
Stufe I-Prüfung deutlich. 
  Es werden Bedenken geäußert, dass selbst für 
eine Potenzialabschätzung des Vorkommens 
planungsrelevanter Vogel- 
und Fledermausarten 
der Untersuchungsumfang unzureichend ist, da 
Zugvögel bereits weg sind und einige 
Fledermausarten schon in ihren 
Winterquartieren sind. 
Die Bedenken, dass der Untersuchungsumfang 
unzureichend ist, werden zurückgewiesen. 
Hiernach ist es bei kleineren Planvorhaben ein 
typisches Vorgehen, eine artenschutzrechtliche 
Prüfung lediglich auf Grundlage einer 
Potenzialabschätzung und ohne faunistische 
Vollerfassung durchzuführen. Die 
Verwaltungsvorschrift „Artenschutz in NRW“ 
(MKULNV 2016) betont in diesem 
Zusammenhang den Grundsatz der 
Verhältnismäßigkeit. „Das zu untersuchende 
Artenspektrum, die Anzahl der Begehungen 
sowie die Erfassungsmethoden unterliegen dem 
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und hängen im 
Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage 
des Untersuchungsraumes sowie dessen 
naturräumlicher Ausstattung und den 
artspezifischen Erfordernissen ab.“ Ferner wird 
ausgeführt: „Sind von konkreten 
Bestandserfassungen vor Ort keine 
weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
müssen sie auch nicht durchgeführt werden. 
Untersuchungen quasi „ins Blaue hinein“ sind 
nicht veranlasst“. 
  2.2.2   
  Es werden Bedenken geäußert, dass eine 
Begehung keine Rückschlüsse auf die 
funktionale Bedeutung eines Gebiets für 
Fledermäuse zulässt, da die gesamte 
Jahresphänologie fehlt. Es wird der Hinweis 
gegeben, dass essenzielle Nahrungshabitate, 
(Wochenstuben-) Quartiere oder bedeutende 
Flugstraßen sich nicht feststellen lassen. 
Die Bedenken, dass eine Begehung keine 
Rückschlüsse auf die funktionale Bedeutung 
eines Gebiets für Fledermäuse zulässt und 
essenzielle Nahrungshabitate, Quartiere oder 
bedeutende Flugstraßen sich nicht feststellen 
lassen, werden zurückgewiesen. Aus 
artenschutzrechtlicher Sicht unterliegen 
Nahrungshabitate und Flugstraßen der in der 
ASP geprüften sowie aller weiteren 
Fledermausarten nur einem geringen 
Schutzstatus. Das Artenschutzrecht sieht primär 
einen Schutz der Quartiere (Fortpflanzungs- 
und 
Ruhestätten) vor. Kiel (2007) weist in diesem 
Zusammenhang darauf hin, dass Nahrungs- 
und 
Jagdbereiche nur dann artenschutzrechtlich von 
Relevanz sind, wenn Fortpflanzungs- und 
Ruhestätten in ihrer Funktion auf deren Erhalt 
angewiesen sind und auch diese einen 
essenziellen Habitatbestandteil darstellen. „Als 
essenziell werden Nahrungshabitate 
angesehen, welche für den Fortpf
lanzungserfolg 
bzw. für die Fitness der Individuen in der 
Ruhestätte maßgeblich sind und deren Wegfall 
dazu führt, dass die Fortpflanzungsfunktionen 
nicht in gleichem Umfang aufrechterhalten 
werden können. Funktionsbeziehungen werden 
als essenziell angesehen, wenn sie so eng mit 
der Fortpflanzungs- oder Ruhefunktion verknüpft 
sind, dass diese ohne sie nicht aufrecht erhalten 
bleibt“ (BfN 2018). Auch für den Fall, das 
Fledermausquartiere durch ein Vorhaben 
beeinträchtigt werden oder verloren gehen, liegt 
Die Hinweise werden zur Kenntnis 
genommen.  
 
Den Bedenken zur durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.10).  
 
Den Anregungen, Nachkartierungen 
durchzuführen oder ein Worst-Case-
Szenario anzunehmen, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.11).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
kein Verstoß nach § 44 BNatSchG vor, solange 
die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- 
und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang 
weiterhin erhalten bleibt. Im Sinne von § 44 
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG liegt eine erhebliche 
Störung nur dann vor, wenn sich dadurch der 
Erhaltungszustand des lokalen Vorkommens der 
Art auf Populationsniveau verschlechtert. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass sich zudem 
Wasserfledermäuse schon überwiegend in ihren 
Winterquartieren befanden und daher überhaupt 
nicht mehr erfasst werden konnten. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Hinsichtlich der Notwendigkeit einer 
Vollerfassung des Arteninventars, die keinen 
zusätzlichen Erkenntnisgewinn verspricht, wird 
auf die Ausführungen zum 
Untersuchungsumfang verwiesen. 
 
  Es wird darauf hingewiesen, dass der Gutachter 
offenlässt, wie er zu der Annahme kommt, dass 
planungsrelevante Vorkommen der Arten 
Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Großer 
Abendsegler, Großes Mausohr, Kleiner 
Abendsegler und Wasserfledermaus mit sehr 
hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen 
werden können. Es wird der Hinweis gegeben, 
dass er bei seiner eigenen Begehung ein 
Individuum der Gattung Myotis nachweisen 
konnte, deren Arten sehr empfindlich auf 
Lichtemissionen reagieren. 
Die Bedenken mit Bezug zum Ausschluss 
planungsrelevanter Fledermausarten werden 
zurückgewiesen. Der Hinweis auf eine 
Lichtempfindlichkeit von Fledermäusen der 
Gattung Myotis wird zur Kenntnis genommen. 
Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens wurde 
das faunistische Potential der Fläche 
gutachterlich eingeschätzt. Hiernach handelt es 
sich bei dem geplanten Vorhaben mit einer 
Flächengröße von 5.888 m² um einen 
verhältnismäßig kleinen Eingriff in Natur- und 
Landschaft. Die zum Eingriff vorgesehene 
Fläche wird derzeit überwiegend als intensiv 
landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche genutzt. 
Im Rahmen des Vorhabens sind mit Ausnahme 
eines jungen Birkenaufwuchses am Rand der 
Ackerfläche keinerlei Gehölze zur Rodung 
vorgesehen. Die kleinräumig gefasste 
Eingriffsfläche liegt in Ortsrandlage von 
Münster-Wolbeck, sie ist auf mehreren Seiten 
von Straßen umgeben und daher aus 
ökologischer Sicht als vorbelastet anzusehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Auf der Südseite grenzt das Plangebiet, 
getrennt durch eine doppelte Baumreihe und 
eine Anliegerstraße, an einen auf 
Privatgrundstücken befindlichen Gehölzsaum. 
Der dort verlaufende Sandbach ist teilweise 
verrohrt, der Gehölzaufwuchs wurde teilweise 
durch Heckenanpflanzungen von Eibe und 
Thuja ersetzt. Weder aufgrund der 
Flächengröße noch aufgrund der Lage oder der 
Flächenausstattung handelt es sich bei dem 
Plangebiet nach gutachterlicher Einschätzung 
um eine wertvolle Biotopfläche, die besondere 
faunistische Vorkommen erwarten lässt. Auch 
eine Abfrage des Fundortkatasters NRW ergab 
keine Hinweise auf eine besondere Wertigkeit 
der Eingriffsfläche bzw. Vorkommen 
entsprechend schützenswerter Arten. Die 
Abfrage des Messtischblattquadranten ergab 
zwar zahlreiche Artvorkommen, jedoch 
stammen die dort ausgewerteten Funddaten aus 
einem Gebiet mit einer Größe von insgesamt 
36 km² und bedeuten daher nicht, dass die dort 
benannten Arten auch tatsächlich im 
Eingriffsraum vorkommen. 
  Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass 
sich direkt angrenzend an das 
Untersuchungsgebiet der Sandbach befindet, 
der entlang Gehölzstrukturen die Werse mit dem 
Wald am Tiergarten verbindet. Es wird darauf 
hingewiesen, dass nicht auszuschließen ist, 
dass er hier eine essenzielle Funktion für den 
Wechsel vom Sommer zum Winterquartier oder 
vom Quartier zum Nahrungshabitat besitzt. Das 
Braune Langohr und die Myotis-Arten, darunter 
auch die Wasserfledermaus, sind sehr 
lichtempfindlich und würden im Zuge einer 
Der Hinweis auf den sich an das 
Untersuchungsgebiet angrenzend befindlichen 
Sandbach und Gehölzstrukturen, die die Werse 
mit dem Tiergarten verbinden, wird zur Kenntnis 
genommen. Die Bedenken, dass nicht 
auszuschließen ist, dass eine essenzielle 
Funktion für den Wechsel von Sommer- zum 
Winterquartier oder vom Quartier zum 
Nahrungshabitat vorliegt, werden 
zurückgewiesen. Für die geprüften 
Fledermausarten Breitflügelfledermaus, 
Zwergfledermaus sowie für die

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Beleuchtung diesen Bereich meiden. Fledermausgattung Myotis spec. gibt die 
Artenschutzprüfung die Empfehlung zur 
Durchführung von 
Lichtmanagementmaßnahmen, um 
Lichtimmissionen in Richtung des südlich und 
südöstlich gelegenen Gehölzgürtels 
weitestgehend zu minimieren. Hierbei handelt 
es sich entsprechend der geltenden 
Rechtsauslegung um eine gutachterliche 
Empfehlung und nicht um eine Maßnahme des 
Risikomanagements der artenschutzrechtlichen 
Prüfung, da durch das Vorhaben zwar 
Störungen der benannten Fledermausarten 
entlang des südlich angrenzenden 
Gehölzgürtels auftreten können, dies jedoch 
nicht gegen die artenschutzrechtlichen 
Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG verstößt. 
Die vorliegende Planung zur Errichtung eines 
Bau- und Gartenmarktes mit Tankstelle und 
Waschanlage wurde an die Empfehlung 
angepasst. Die im aktuellen Bebauungsplan 
dargestellten Ansichten sehen keine 
Fensterfronten oder großflächigen 
Beleuchtungen in Richtung der südlich 
gelegenen Gehölze vor. Zusätzlich sind auf der 
Südseite des Vorhabens zudem „Flächen zur 
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sowie von 
Gewässern“ vorgesehen. Weiterhin ist der Bau 
einer 2,5 m hohen Mauer im Bereich der 
Waschboxen, diese primär aus Gründen des 
Schallschutzes, geplant. Dementsprechend ist 
nur von einem verhältnismäßig geringen 
Spektrum an Lichtimmissionen in Richtung des 
südlich des Vorhabens vorhandenen 
Gehölzgürtels, der dortigen Privatgärten und 
des dort verlaufenden Sandbaches auszugehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Auf die nachfolgende Abwägung wird 
verwiesen. 
  Es werden Bedenken geäußert, dass eine 
Zerschneidung von Teillebensräumen die Folge 
wäre und auch die Aufgabe von Fortpflanzungs- 
und Ruhestätten von Vogel- und 
Fledermausarten möglich sind. 
Die Bedenken, dass mit Umsetzung des 
Vorhabens eine Zerschneidung von 
Lebensräumen und eine Aufgabe von 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich sind, 
werden zurückgewiesen. Die Annahme, entlang 
des Gehölzgürtels könnten sich essenzielle 
Funktionsräume für den Wechsel vom Sommer- 
zum Winterquartier oder vom Quartier zum 
Nahrungshabitat (Braunes Langohr und Myotis-
Arten) befinden, kann aus gutachterlicher Sicht 
sicher verneint werden. Ungeachtet der 
Tatsache, ob derartige Funktionsräume im 
Plangebiet vorhanden sind, ist sicher davon 
auszugehen, dass diese keine essenzielle 
Funktion im Sinne der Rechtsauslegung 
aufweisen. Die potenzielle Beleuchtung des 
Tankstellengeländes und anfallende 
Lichtimmissionen entlang des ca. 250 m langen 
Gehölzgürtels werden sicher nicht zu einem 
verringerten Fortpflanzungserfolg oder einer 
erheblich verringerten individuellen Fitness von 
Fledermäusen der benannten Arten führen. Es 
ist nicht anzunehmen, dass die benannten Arten 
aufgrund des Vorhabens einen Wechsel 
zwischen Sommer- und Winterquartieren nicht 
mehr durchführen können und auch nicht, dass 
die Wechsel zwischen Quartier und 
Nahrungshabitat deshalb eingestellt werden. 
Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen 
Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG können 
diesbezüglich sicher ausgeschlossen werden. 
 
  Es wird angeregt, dass hier eine Nachkartierung 
notwendig ist, um die Bedeutung des 
Untersuchungsgebiets für Fledermäuse und 
Den Anregungen, Nachkartierungen 
durchzuführen oder ein „Worst-Case-Szenario“ 
anzunehmen, wird nicht gefolgt. Auf die

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
planungsrelevante Vogelarten zu ermitteln. Es 
wird angeregt, dass andernfalls aufgrund 
fehlender Daten von einem „Worst-Case-
Szenario“ ausgegangen werden muss. 
Ausführungen bezüglich der für eine 
sachgerechte Beurteilung notwendigen 
Untersuchungstiefe und der gebotenen 
Verhältnismäßigkeit wird verwiesen. 
  2.2.3   
  Es wird angeregt, dass Lichtemissionen dabei 
auf jeden Fall zu vermeiden sind. 
Die Anregung, Lichtemissionen zu vermeiden, 
wurde bereits im Zuge der Erstellung der 
Artenschutzprüfung seitens des Gutachters in 
Form von Empfehlungen zum Lichtmanagement 
berücksichtigt. Der Anregung wird im Zuge der 
nachfolgenden Ausführungsplanung gefolgt. 
Der Anregung mit Bezug auf ein 
Lichtmanagement wird im Rahmen 
der Ausführungsplanung gefolgt. Ein 
Beschluss im Rahmen des 
Verfahrens zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 588 ist nicht erforderlich. 
2.3 münsterNETZ GmbH, 
17.01.2018 
   
  2.3.1   
  Die münsterNETZ GmbH gibt den Hinweis, dass 
sich in der Umgebung ihres Bauvorhabens Gas- 
und Wasserversorgungsleitungen, Strom- und 
Infokabel der münsterNETZ GmbH sowie 
Beleuchtungskabel der Stadtwerke Münster 
GmbH befinden (Bestandsplanwerk angefügt). 
Es wird darauf hingewiesen, dass die 
münsterNETZ GmbH derzeit keine 
Instandhaltungs- oder Erweiterungsmaßnahmen 
in dem Bereich plant. 
Die Hinweise zu den Gas- und 
Wasserversorgungsleitungen, Strom- und 
Infokabeln der münsterNETZ GmbH sowie 
Beleuchtungskabeln der Stadtwerke Münster 
GmbH sowie zu geplanten Instandhaltungs- 
oder Erweiterungsmaßnahmen in dem Bereich 
des Bauvorhabens und seiner Umgebung 
werden zur Kenntnis genommen. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass davon 
ausgegangen wird, dass die Leitungen und 
Kabel der münsterNETZ GmbH unberührt 
bleiben und nicht von der Bebauung der Fläche 
tangiert werden. Es wird angeregt, dass die 
münsterNETZ GmbH frühzeitig informiert wird, 
sollte dem nicht so sein. 
 
Es wird der Hinweis gegeben, dass vorhandene 
Anlagen / Betriebsmittel der münsterNETZ 
Eine Betroffenheit der Leitungen und Kabel der 
münsterNETZ GmbH ist zum heutigen Zeitpunkt 
noch nicht absehbar. Soweit erforderlich, wird 
die münsterNETZ GmbH im Rahmen der 
Umsetzung der Planung frühzeitig informiert. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
GmbH bei anfallenden Tiefbauarbeiten 
fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und 
vorher zu lokalisieren sind (Lage in den 
Bestandsplänen ist nicht verbindlich) und dass 
die vorhandenen Leitungstrassen frei von 
Anlagen / Gebäuden und Bäumen bleiben. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit die 
Zustimmung der münsterNETZ GmbH gegeben 
wird, wenn keine negativen Auswirkungen auf 
die Versorgungsleitungen der münsterNETZ 
GmbH eintreten. 
2.4 LWL-Archäologie für 
Westfalen, 22.01.2018 
   
  2.4.1   
  Die LWL-Archäologie für Westfalen teilt mit, 
dass gegen die Planung keine Bedenken 
bestehen. 
  
  Das Referat Paläontologie weist jedoch darauf 
hin, dass in direkter und näherer Nachbarschaft 
Hinweise auf eine besondere Fossilführung 
vorliegen und damit gerechnet werden muss, 
dass auch im Planungsgebiet bislang 
unbekannte paläontologische Bodendenkmäler 
in Form von Fossilien (versteinerte Überreste 
von Pflanzen und Tieren) aus dem mittleren 
Pleistozän (Saale-Kaltzeit) angetroffen werden. 
Es werden Hinweise zum Umgang auf der 
Baustelle gegeben. 
Der Hinweis zur besonderen Fossilführung in 
der Nachbarschaft und mögliche Fossilienfunde 
im Plangebiet wird zur Kenntnis genommen. Ein 
entsprechender Hinweis wurde zur öffentlichen 
Auslegung der Planunterlagen in die 
Planzeichnung aufgenommen. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
2.5 Handelsverband  
Nordrhein-Westfalen 
Westfalen-Münsterland, 
02.02.2018 
   
  2.5.1   
  Seitens des Handelsverbands bestehen gegen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
die vorgelegten Planungen keine Bedenken. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass davon 
ausgegangen wird, dass das Freilager auch 
tatsächlich lediglich eine Lagerfläche ist, die 
nicht in den Verkaufsbereich einbezogen wird. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans 
machen deutlich, dass das überdachte Freilager 
Teil der insgesamt 800 m² zulässigen 
Verkaufsfläche ist. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
2.6 Bund für Umwelt und 
Naturschutz Deutschland 
(BUND), Kreisgruppe 
Münster, 17.02.2018 
   
  2.6.1   
  Der BUND erhebt keine grundsätzlichen 
Bedenken gegen das Projekt. Es wird der 
Hinweis gegeben, dass Umweltaspekte, die 
über das Gutachten von Wolters Partner 
hinausgehen, dem BUND nicht bekannt sind. 
Der Hinweis, dass gegen das Planvorhaben 
keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und 
weitere Umweltaspekte, die über das Gutachten 
von Wolters Partner hinausgehen nicht bekannt 
sind, wird zur Kenntnis genommen. 
 
  2.6.2   
  Es wird angeregt, dass Festsetzungen zum 
Schutz der Vögel gegen Vogelschlag am Glas 
vorgenommen werden, falls das im 
Bebauungsplan-Verfahren möglich ist. 
Der Anregung bezüglich Festsetzungen zum 
Schutz vor Vogelschlag wurde nicht gefolgt. 
Derartige Festsetzungen auf Ebene des 
Bebauungsplans sind nicht vorgesehen. 
Der Anregung, Festsetzungen zum 
Schutz gegen Vogelschlag an 
Glasflächen vorzunehmen, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.12). 
2.7 Landwirtschaftskammer 
Nordrhein-Westfalen, 
Kreisstelle Münster, 
17.01.2018 
   
  2.7.1   
  Die Landwirtschaftskammer bringt gegen die 
Planung keine Bedenken und Anregungen vor 
und beabsichtigt im Stadtbereich keine eigenen 
Planungen. 
  
  2.7.2   
  Es wird die Anregung gegeben, dass die nach 
Naturschutzrecht erforderlichen 
Ausgleichsmaßnahmen so durchzuführen sind, 
dass nicht weitere landwirtschaftliche 
Soweit möglich werden die erforderlichen 
Ausgleichsmaßnahmen auf dem 
Vorhabengrundstück durchgeführt. Das 
verbleibende Biotopwertdefizit wird durch 
Der Anregung, die nach 
Naturschutzrecht erforderlichen 
Ausgleichsmaßnahmen ohne die 
Inanspruchnahme weiterer

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Nutzflächen in Anspruch genommen werden. Maßnahmen auf einer intensiv bewirtschafteten 
Fläche in Nienberge (Maßnahmenfläche der 
Stiftung Westfälische Kulturlandschaft in der 
Gemarkung Nienberge, Flur 4, Flurstück 33 
[tlw.]) ausgeglichen. 
landwirtschaftlicher Nutzflächen 
durchzuführen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.13). 
2.8 Landesbetrieb Straßenbau 
Nordrhein-Westfalen 
(Straßen.NRW.), 
Regionalniederlassung 
Münsterland, 30.01.2018 
   
  2.8.1   
  Straßen.NRW. trägt keine Bedenken gegen das 
Bauleitplanverfahren vor. 
 Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
2.9 Städtische Denkmalbehörde 
(Baudenkmalpflege), 
12.01.2018 
   
  2.9.1   
  Die städtische Denkmalbehörde 
(Baudenkmalpflege) weist darauf hin, dass aus 
ihrer Sicht keine Bedenken zum Vorentwurf 
bestehen. 
 Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
2.10 Städtische Denkmalbehörde 
(Bodendenkmalpflege), 
17.01.2018 
   
  2.10.1   
  Die städtische Denkmalbehörde 
(Bodendenkmalpflege) weist darauf hin, dass 
aus ihrer Sicht keine Bedenken zum Vorentwurf 
bestehen. 
  
  2.10.2   
  Es wird die Anregung gegeben, dass die 
Textpassage zum Denkmalschutz und zur 
Archäologie wie folgt zu formulieren ist: 
 
Der Anregung die Textpassage entsprechend 
der Stellungnahme der Bodendenkmalpflege in 
die Begründung zu übernehmen, wurde zur 
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich 
nach derzeitigem Kenntnisstand weder 
denkmalgeschützte Gebäude noch 
Bodendenkmäler im Sinne des 
Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei 
Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können 
jedoch jederzeit archäologische Funde und 
Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler 
(kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der 
natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt 
werden. Dies gilt insbesondere auch für die 
Randbereiche historischer Flussläufe (hier: 
Werse und Sandbach). Den Umgang mit 
Bodendenkmälern und das Verhalten bei der 
Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das 
Denkmalschutzgesetz. 
gefolgt. Zudem enthält die Planzeichnung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 
einen entsprechenden Hinweis. 
2.11 Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit, 
01.02.2018 
   
  2.11.1 – Grünplanung   
  Es wird die Anregung gegeben, dass die 
vorhandene maximale Kronentraufe von 7 m als 
Breite zur Erhaltung festgesetzt wird, um den 
Bestand der Erlenreihe langfristig zu sichern. 
Den Anregungen, die eingemessenen 
Kronentraufbereiche der Bäume entlang der 
Hiltruper Straße durch Erhaltungsfestsetzung 
langfristig zu sichern und die textliche 
Festsetzung zu ergänzen, wurde zur 
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen 
gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass in den 
bisherigen Vorentwürfen der Gehölzstreifen zur 
Erhaltung breiter gewesen sei. Es wird die 
Anregung gegeben, dass zu 1.8 der textlichen 
Festsetzungen folgender Satz ergänzt werde: 
„Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 
Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der 
Anregung, die textliche Festsetzung zu 
ergänzen, wurde zur öffentlichen Auslegung der 
Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Laubbaum…“. 
  2.11.2 – Landschaftsplanung   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass gegen die 
63 Änderung des Flächennutzungsplans und die 
Aufstellung des Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 588 seitens der 
Landschaftsplanung keine grundsätzlichen 
Bedenken bestehen. 
 Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass in der 
Begründung zum Flächennutzungsplan unter 
Punkt 3.2 „Landschaftsplan“ im zweiten Satz 
fälschlicherweise von der Aufhebung der 
bestehenden Festsetzungen des 
„Bebauungsplans Nr. 588“ gesprochen werde, 
jedoch der „Landschaftsplan Werse“ gemeint 
sei. 
Der Hinweis betrifft nicht die inhaltliche Ebene 
des Bebauungsplans und wird daher im 
Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung 
(63. Änderung des Flächennutzungsplans
) in die 
Abwägung eingestellt. 
Ein Beschluss im Rahmen des 
Verfahrens zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 588 ist nicht erforderlich. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass gemäß dem 
neuen Landesnaturschutzgesetz (2016) nicht 
nur die Bereiche, die einer Bebauung zugeführt 
werden, sondern der gesamte Geltungsbereich 
des Bebauungsplans aus dem Landschaftsplan 
entlassen wird. Es wird die Anregung gegeben, 
den aufgeführten Textbaustein einzufügen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
Der Anregung, die Textpassage entsprechend 
der Stellungnahme des Amts für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit in die Begründung 
zu übernehmen, wurde zur öffentlichen 
Auslegung der Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass in der 
Begründung zum Bebauungsplan der Hinweis 
auf die gesetzliche Pflicht zur Durchführung 
einer strategischen Umweltprüfung in der 
Landschaftsplanung fehle. Es wird die Anregung 
gegeben, den aufgeführten Textbaustein 
einzufügen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
Der Anregung, die Textpassage entsprechend 
der Stellungnahme des Amts für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit in die Begründung 
zu übernehmen, wurde zur öffentlichen 
Auslegung der Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass gemäß § 9 
Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz NW im 
weiteren Aufstellungsverfahren des 
Landschaftsplans nach den §§ 15-17 
Landesnaturschutzgesetz NW mit Begründung 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
Der Anregung wurde zur öffentlichen Auslegung 
der Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
darauf hinzuweisen ist, dass von der 
Durchführung einer Strategischen 
Umweltprüfung im Landschaftsplan abgesehen 
wird. 
 
Es wird angeregt, dass der vorgenannte Hinweis 
nebst Begründung in die Begründung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 588 
aufzunehmen ist, da es sich bei der Aufstellung 
des Bebauungsplans / Anpassung des 
Landschaftsplans um ein Klauselverfahren 
handelt. 
  2.11.3 – Eingriffsregelung   
  Es wird die Anregung gegeben, dass im 
Kapitel 8.4.2 des Umweltberichts darauf 
hinzuweisen ist, dass mit der Überplanung der 
im FNP ausgewiesenen landwirtschaftlichen 
Fläche durch ein Gewerbegebiet Eingriffe in 
Boden, Natur und Landschaft verbunden sind, 
die auf der Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung bilanziert und durch geeignete 
landschaftspflegerische Maßnahmen an anderer 
Fläche kompensiert werden. 
Die Anregung betrifft nicht die inhaltliche Ebene 
des Bebauungsplans und wird daher im 
Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung 
(63. Änderung des Flächennutzungsplans
) in die 
Abwägung eingestellt. 
Ein Beschluss im Rahmen des 
Verfahrens zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 588 ist nicht erforderlich. 
  Es wird angeregt, dass in Kapitel 6.5 „Eingriffs- 
und Ausgleichsbilanz“ der Umfang der 
Neuversiegelung von rd. 67 % der 
Plangebietsfläche benannt werden sollte, um die 
Erheblichkeit des Eingriffs zu dokumentieren. Es 
wird der Hinweis gegeben, dass die Werte in 
Zeile 2 und Zeile 3 falsch seien. 
Der Anregung wurde zur öffentlichen Auslegung 
der Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird angeregt, dass für die Verortung des 
Biotopwertdefizits von 15.547 BWP die Lage mit 
Gemarkung, Flur, Flurstück und Art des 
naturschutzfachlichen Ausgleichs zwingend vor 
der Offenlegung zu ergänzen ist. 
Art und Lage der Ausgleichsmaßnahmen 
wurden zur öffentlichen Auslegung der 
Planunterlagen entsprechend ergänzt und 
werden vertraglich gesichert. Das 
Biotopwertdefizit wird auf einer 
Maßnahmenfläche der Stiftung Westfälische 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Kulturlandschaft innerhalb des Stadtgebiets von 
Münster (Gemarkung Nienberge, Flur 4, 
Flurstück 33 (tlw.)) kompensiert. 
  Es wird angeregt, dass in Kapitel 8.3 
„Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des 
Umweltschutzes“ bezüglich der gesetzlichen 
Vorgaben unter den Umweltschutzzielen 
„Biotoptypen, Tiere und Pflanzen...“ sowie 
„Landschaft“ das Landesnaturschutzgesetz 
NRW zu benennen ist. 
Der Anregung wurde zur öffentlichen Auslegung 
der Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird die Anregung gegeben, in Kapitel 8.4.2 
„Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische 
Vielfalt“ den Hinweis auf die natürliche 
Vegetation in der aktuellen Grünordnung zu 
streichen oder eine andere Quelle zu benennen, 
da in der aktuellen Grünordnung von Münster 
die potenziell natürliche Vegetation nicht 
thematisiert wird. 
Der Anregung wurde zur öffentlichen Auslegung 
der Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird angeregt, dass hinsichtlich der 
baubedingten Umweltauswirkungen der 
Neuversiegelungsgrad in % benannt werden 
sollte.  
Der Anregung wurde zur öffentlichen Auslegung 
der Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird die Anregung gegeben, dass im 
Umweltbericht die Ergebnisse der 
Eingriffsbilanzierung inklusive der Darstellung 
der erzielten Biotopwertpunkte für Bestands- 
und Eingriffsbilanzierung inklusive der 
Darstellung der erzielten Biotopwertpunkte für 
Bestands- und Planungssituation zwingend 
darzustellen sind. Ferner seien 
Eingriffsvermeidungs- 
und -minimierungsmaßnahmen kompakt zu 
benennen und die Darstellungen und 
Erläuterungen zum Ausgleich sollten neben 
einem Lageplan mit Flurstücksangaben 
auch die 
dort beabsichtigten landschaftspflegerischen 
Der Anregung wurde zur öffentlichen Auslegung 
der Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Maßnahmen beinhalten. 
  2.11.4 – Umweltbericht   
  Es wird die Anregung gegeben, dass im 
vorgelegten Umweltbericht die genannten 
Belange nach § 1a BauGB ergänzend zu 
thematisieren seien.  
Der Anregung wurde zur öffentlichen Auslegung 
der Planunterlagen gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass die 
Aufgliederung in baubedingte und 
betriebsbedingte Auswirkungen insbesondere 
im Umweltbericht zur Änderung des 
Flächennutzungsplans unglücklich sei.  
Der Hinweis wird in der Abwägung zur 
63. Änderung des Flächennutzungsplans 
behandelt. Der Hinweis wird mit Verweis auf die 
Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den 
§§ 2a und 4c BauGB zur Kenntnis genommen. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  2.11.5 – Untere Immissionsschutzbehörde   
  Die Untere Immissionsschutzbehörde äußert 
keine Bedenken. 
 Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  2.11.6 - Untere Bodenschutzbehörde / 
Abfallwirtschaftsbehörde 
  
  Die Untere Bodenschutzbehörde sowie die 
Abfallwirtschaftsbehörde äußern keine 
Bedenken 
 Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  2.11.7 – Untere Wasserbehörde / 
Gewässerbenutzungen / Anlagen an Gewässern 
  
  Die Untere Wasserbehörde gibt den Hinweis, 
dass eine Zustimmung zur Versickerung des 
Niederschlagswassers erst erfolgen kann, 
nachdem der Unteren Wasserbehörde 
nachgewiesen wird, dass eine 
gemeinwohlverträgliche Versickerung des 
Niederschlagswassers auf dem Grundstück 
möglich ist und eine Übertragung der 
Abwasserbeseitigungspflicht sowie die 
entsprechende Freistellung der Gemeinde 
erfolgt ist. Es wird der Hinweis gegeben, dass 
diesbezügliche Gespräche mit dem Bauherrn 
geführt wurden, aber Antragsunterlagen bzw. 
Die Hinweise zur Versickerung des 
Niederschlagswassers werden zur Kenntnis 
genommen. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
detaillierte Planunterlagen der Unteren 
Wasserbehörde bisher nicht vorliegen. Erst 
nach Vorlage der endgültigen Plan-/ 
Antragsunterlagen könne seitens der Unteren 
Wasserbehörde abschließend über die 
Niederschlagswasserableitung entschieden 
werden. 
2.12 Feuerwehr Münster, 
24.01.2018 
   
  2.12.1   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass die 
Erschließung über die vorhandenen Straßen 
ausreichend gesichert sei. Die 
Löschwasserversorgung von mindestens 
96 m³/h für einen Zeitraum von mindestens 
2 Stunden gemäß DVGW-Merkblatt W 405 sei 
über die vorhandenen Hydranten im Umkreis 
von 300 m ausreichend sichergestellt. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  2.12.2   
  Es wird darauf hingewiesen, dass für das 
gesamte Vorhabengebiet frühzeitig ein Antrag 
auf Kampfmittelüberprüfung zu stellen ist. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ihm 
wird in der Vorbereitung der Umsetzung der 
Planung gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
2.13 Handwerkskammer (HWK) 
Münster, 06.02.2018 
   
  2.13.1   
  Die HWK teilt mit, dass sie keine Anregungen 
vortragen und zum erforderlichen Umfang und 
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung keine 
Anforderungen gestellt werden. 
 Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 84 
3 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
Beteiligungszeitraum 13.08.2018 bis einschließlich 14.09.2018 
 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
3.1 Private 
Stellungnahme, 
14.09.2018 
   
 
  3.1.1   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass das 
vorgelegte Verkehrsgutachten (ambrosius 
blanke) allein auf einen Nachweis der 
angemessenen Verkehrserschließung abziele, 
jedoch nicht erkennbar sei, dass auch die 
Grundlagendaten für die schalltechnischen 
Untersuchungen ermittelt werden sollen. 
Auch wenn das Verkehrsgutachten von seiner 
Aufgabenstellung her nicht aufgestellt wurde, um 
Grundlagen für die schalltechnische Untersuchung zu 
liefern, schließt dies nicht aus, dass die gelieferten 
Daten die Qualität aufweisen, um für eine 
schalltechnische Untersuchung verwendet werden zu 
können. 
Den Bedenken, das Verkehrsgutachten 
sei nicht geeignet, Grundlagendaten für 
die schalltechnische Untersuchung zu 
liefern, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.14). 
  Es wird die Anregung gegeben, dass ein 
vollständiges verhaltensbasiertes 
Verkehrsnachfragemodell zu erstellen gewesen 
wäre und dass das in der Untersuchung von 
ambrosius blanke angewendete Verfahren nicht 
den Vorgaben des Handbuchs zur Bemessung 
von Straßenverkehrsanlagen (HBS) entspreche. 
 
Soweit die verkehrlichen Auswirkungen in Bezug auf 
Schall gemeint sind, ist für das Schallschutzgutachten 
neben gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen, DIN-
Normen, etc. auch die Verkehrsuntersuchung mit 
eingeflossen. Damit die Ergebnisse des 
Verkehrsgutachtens hier verwendet werden konnten, 
erfolgte eine Hochrechnung der am 30.08.2016 im 
Zeitraum von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr erhobenen 
Verkehrsbelastungen auf den DTV aller Tage des 
Jahres. Daher kann eine fehlende Plausibilität nicht 
erkannt werden und ein vollständiges 
verhaltensbasiertes Verkehrsnachfragemodell wird für 
nicht notwendig erachtet. 
Der Anregung, ein vollständiges 
Verkehrsnachfragemodell zu erstellen, 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.15). 
  Es werden Bedenken zur Analyse der 
Verkehrssituation im Verkehrsgutachten 
geäußert (Verzicht der Erhebung von 
Verkehrsbelastungen in der morgendlichen 
Spitzenstunde; keine Berücksichtigung des 
Schwerverkehrs; fehlende Hochrechnung der 
Ergebnisse auf die Tagesbelastung; fehlende 
Angaben zur Verkehrsbelastung in der Nacht; 
Die Bedenken gegenüber der Analyse der 
Verkehrssituation im Verkehrsgutachten werden 
zurückgewiesen. Es wurden lediglich Zählungen in der 
Nachmittagsstunde durchgeführt, da das 
vorhabenbezogene Verkehrsaufkommen in der 
üblichen Morgenspitze ungefähr zwischen 7:00 Uhr 
und 8:00 Uhr geringer als am Nachmittag ist. Daher 
würde die Leistungsfähigkeitsberechnung für den 
Den Bedenken zur Analyse der 
Verkehrssituation im Verkehrsgutachten 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.16). 
 
Den Bedenken, das Verkehrsgutachten 
sei nicht geeignet, Grundlagendaten für 
die schalltechnische Untersuchung zu

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
keine erforderliche 8h-Zählung an der Hiltruper 
Straße sowie eine 5h-Zählung an der L 585) und 
dass daher die Verkehrsuntersuchung keine 
Grundlagendaten für die schalltechnische 
Berechnung liefere. 
Prognosefall in der Morgenspitzenstunde zu keinen 
veränderten Ergebnissen führen. Die Behauptung, 
dass im Gutachten der Schwerlastverkehr nicht 
berücksichtigt wurde, trifft nicht zu. Die 
Schwerverkehrsanteile werden in den einzelnen 
Abbiegeströmen, sowohl in der Abb. 2 des Gutachtens 
als auch im Anhang 1 angegeben. Im Anhang 1 erfolgt 
eine Differenzierung nach Lkw und Bussen sowie 
Lastzügen. Es ist zwar korrekt, dass im 
Verkehrsgutachten keine Hochrechnungen auf 
Tagesbelastungen benannt wurden, eine 
Hochrechnung der Zählwerte aus den 
Nachmittagsstunden ist jedoch mit Hilfe geeigneter 
Faktoren möglich. Darüber hinaus ist der Nachweis 
einer angemessenen Verkehrserschließung nicht von 
einer Tagesbelastung abhängig, sondern von der 
Leistungsfähigkeit der Anbindung in den 
Spitzenverkehrszeiten. Deshalb ist es auch 
unerheblich, dass keine Angaben zur 
Verkehrsbelastung in der Nacht erhoben wurden. Die 
Bemängelung, dass keine erforderliche 8h-Zählung an 
der Hiltruper Straße sowie eine 5h-Zählung an der 
L 585 vorgenommen sei, wird zurückgewiesen, da es 
keine erforderlichen Zählzeiten gibt. In den 
Empfehlungen für Verkehrserhebungen EVE werden 
lediglich empfohlene Zählzeiten für verschiedene 
Zählungen aufgeführt. Die Zählzeiten richten sich 
grundsätzlich nach dem Erhebungsziel und sind 
entsprechend auszuwählen. Die Verlässlichkeit der 
Hochrechnung auf Tagewerte kann ggfs. durch längere 
Zählzeiten erhöht werden. Letztendlich ist allerdings 
eine repräsentative Angabe der Tagesbelastung an 
einem bestimmten Stichtag nur durch eine 24-h-
Zählung möglich. In allen anderen Fällen ergeben sich 
zwangsläufig Unsicherheiten. Insofern ist für die 
Hochrechnung von stichprobenartigen Zählwerten auf 
Tageswerte nicht die Dauer, sondern die Wahl des 
liefern, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.14).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Hochrechnungsfaktors entscheidend. Aufgrund dieser 
Ausführungen werden die Bedenken, dass die 
Verkehrsuntersuchung keine Grundlagendaten für die 
schalltechnische Berechnung liefere, zurückgewiesen. 
  3.1.2   
  Der Eingeber gibt den Hinweis, dass die in dem 
Verkehrsgutachten ermittelten Zählungen auf der 
L 585 deutlich geringer als eine beauftragte 
Kontrollzählung sind und auf der Hiltruper Straße 
Ost die ermittelten Zählwerte der Kontrollzählung 
hingegen deutlich höher und auf der Hiltruper 
Straße West deutlich geringer als im vorgelegten 
Gutachten sind. Es werden Bedenken erhoben, 
dass es bei der Ermittlung zu Erfassungsfehlern 
oder Verzerrungen gekommen ist. 
Es gibt keinen Grund, die ermittelten Zählungen 
methodisch in Frage zu stellen. Das an einem anderen 
Tag in der Kontrollzählung abweichende Werte im 
Verhältnis zu den Werten des Verkehrsgutachtens 
ermittelt wurden, ändert nichts an der Grundaussage 
zu der im Gutachten beschriebenen verkehrlichen 
Leistungsfähigkeit der Erschließungssituation des 
Vorhabens. Die Bedenken gegenüber 
Ermittlungsfehlern und Verzerrungen können nicht 
nachvollzogen werden. 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Erfassungsfehlern oder Verzerrungen bei 
den Verkehrszählungen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.17). 
  3.1.3   
  Der Eingeber äußert Bedenken gegenüber dem 
vorliegenden Verkehrsgutachten, da von 
unzutreffenden Vorhabendaten (VK von 
1.190 m2 anhand dessen das 
Kundenaufkommen berechnet wurde; fehlende 
Nachvollziehbarkeit der Berechnungsfaktoren für 
das Verkehrsaufkommen; keine vollständige 
Ermittlung auf Basis des Programms Ver_Bau; 
fehlende Angaben zu Beschäftigtenfahrten und 
Lieferverkehren) ausgegangen werde. 
Das Zustandekommen der Berechnungsfaktoren für 
das Verkehrsaufkommen wird ausführlich auf den 
Seiten 7-9 im Verkehrsgutachten erläutert. Da im 
Gutachten noch von einer Verkaufsfläche von 990 m2 
zzgl. 200 m2 Freiverkauf ausgegangen wurde, jedoch 
später eine Reduktion auf 800 m2 Verkaufsfläche 
vorgenommen wurde, kann davon ausgegangen 
werden, dass durch Kundenverkehr die Belastung in 
der Realität noch weiter unter den prognostizierten 
Belastungen liegen wird. Der Hinweis, dass im 
Verkehrsgutachten die Ermittlung nur teilweise auf 
Basis des Programmes Ver_Bau erfolgt sei, da nur 
Kundenfahrten und keine Beschäftigtenfahrten und 
Lieferverkehr ermittelt wurden, ist zutreffend. Für die 
Verkehrserzeugung sind, wie auf Seite 6 des 
Verkehrsgutachtens auch erläutert, die Beschäftigten 
und Kunden im Einkaufsverkehr die bestimmenden 
Schlüsselgrößen. Beim Einzelhandel wie auch im 
Bereich der Tankstelle liegt die Zahl der Kunden 
deutlich über der Zahl der Beschäftigten. Aus diesem 
Den Bedenken gegenüber einer 
unschlüssigen Basis des 
Verkehrsgutachtens wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.18).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 84 
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Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Grund überwiegt der Kundenverkehr (Einkauf) 
gegenüber dem durch die Beschäftigten verursachten 
Verkehr, aber auch gegenüber dem Güterverkehr. Im 
vorliegenden Fall wird davon ausgegangen, dass in 
den maßgeblich zu betrachtenden Nachmittagsstunden 
keine Beschäftigten- und Güterverkehre auftreten. Es 
besteht kein Grund die prognostizierte Abschätzung 
der Zusatzverkehre des Verkehrsgutachters zu 
bezweifeln, da das Verkehrsgutachten auf einer 
schlüssigen Basis erstellt wurde. 
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass auf Basis 
des Gegengutachtens eine erhebliche 
Verkehrszunahme (Mehrverkehr 91,7 %) 
prognostiziert werde, welche im Rahmen des mit 
dem Bebauungsplan offengelegten 
Verkehrsgutachtens in keiner Weise abgebildet 
werde. 
Aufbauend auf den im Rahmen des 
Verkehrsgutachtens vorgenommenen Zählungen der 
Verkehrsbelastung der Hiltruper Straße wurde im 
Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die 
tägliche Verkehrsbelastung der Hiltruper Straße (DTV) 
auf Grundlage der Berechnungsmethodik des 
Handbuchs für die Bemessung von 
Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001) als 
„durchschnittlicher Wert für alle Tage” mit 5.825 
ermittelt. Das entsprechend den Ergebnissen des 
Verkehrsgutachtens mit dem Vorhaben verbundene 
Verkehrsaufkommen beträgt 1.339 Kfz/Tag für die 
Tankstelle und 317 Kfz/Tag für den Raiffeisenmarkt. 
Damit liegt die Verkehrszunahme deutlich unter dem 
seitens des Eingebers behaupteten Wert. Ein 
Widerspruch in den Aussagen des Verkehrs- und 
Schallgutachtens ist hier nicht festzustellen. 
Der Stellungnahme, es sei eine erheblich 
höhere Verkehrszunahme zu erwarten, 
als im offengelegten Verkehrsgutachten 
prognostiziert, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.19). 
  3.1.4   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass es durch 
das Projekt zu einer wesentlichen Veränderung 
der Immissionsbelastung durch Lärm kommen 
werde. Die Grundlage der Abwägungen und der 
Ausführungsprognose im Rahmen des 
Immissionsschutzgutachtens sei daher nicht 
belastbar und es wird angeregt, dass diese neu 
erstellt werden müssen. 
Im Rahmen des zu dem Bebauungsplan erstellten 
schalltechnischen Gutachtens wurde entsprechend den 
Regelungen der TA Lärm zunächst der durch das 
Vorhaben verursachte Gewerbelärm und dessen 
Auswirkungen auf die in der Umgebung des 
Plangebiets befindlichen schutzwürdigen Nutzungen 
ermittelt und bewertet. Dabei wurden die auf dem 
Betriebsgrundstück im Zusammenhang mit dem 
Der Stellungnahme, die vorliegenden 
Gutachten seien nicht belastbar und der 
damit verbundenen Anregung, diese zu 
überarbeiten, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.20).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Betrieb der Anlage auftretenden Fahrzeug- und 
Anlagengeräusche berücksichtigt. Im Ergebnis wurde 
festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte für die 
jeweiligen maßgeblichen Immissionspunkte jeweils 
deutlich unterschritten werden. 
 
Im Hinblick auf die Verkehrsgeräusche auf öffentlichen 
Straßen wurde gemäß TA Lärm Nr. 7.4 Abs. 2 bis 4 
geprüft, ob aufgrund der dort genannten Vorgaben 
organisatorische Maßnahmen zur Verminderung der 
Geräusche des Verkehrs auf öffentlichen Straßen 
erforderlich werden. Da die hierfür in der TA Lärm 
genannten Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht 
eintreten, kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass 
organisatorische Maßnahmen zur Verminderung der 
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen nicht 
erforderlich werden. 
 
Die Aussage, die vorliegenden Gutachten seien nicht 
belastbar ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeder 
Grundlage. Der Anregung, die vorliegenden Gutachten 
zu überabreiten bzw. diese neu zu erstellen, wird daher 
nicht gefolgt. 
  3.1.5   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass eine 
mögliche Belastung durch Luftschadstoffe 
überhaupt nicht ermittelt wurde. 
Eine Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund 
der Erkenntnisse des Luftreinhalteplans der Stadt 
Münster vorgenommen werden. Verkehrsbedingte 
Schadstoffbelastungen für Feinstaub und 
Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 
39. BImSchV sind vor allem in engen 
Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen 
von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Dem 
Luftreinhalteplan der Stadt Münster zufolge findet auf 
der Hiltruper Straße eine Verkehrsbelastung von unter 
10.000 Kfz pro Tag statt. Diese Einschätzung deckt 
sich mit den Hochrechnungen des 
Der Stellungnahme, dass eine mögliche 
Belastung durch Luftschadstoffe 
überhaupt nicht ermittelt wurde, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.21).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Verkehrsaufkommens auf Basis der 
Verkehrszählungen, wo ein Verkehrsaufkommen der 
Straßen Hiltruper Straße, der L 585 Süd und der L 585 
Nord jeweils von unter 6.000 Kfz pro 24 Stunden 
hochgerechnet wurde. Aufgrund der mit dem Vorhaben 
verbundenen Zusatzverkehre wird daher keine 
Notwendigkeit eine Untersuchung von Luftschadstoffen 
ausgelöst. Die Bedenken des Eingebers sind daher 
unbegründet. 
  3.1.6   
  Der Eingeber äußert Bedenken gegenüber dem 
Immissionsschutzgutachten, da die für die 
Berechnung der Schallimmissionen maßgebliche 
Verkehrsbelastung unzutreffend ermittelt worden 
sei. 
Es wird auf die Stellungnahme zu 3.1.1 verwiesen. Der Stellungnahme, die dem 
Immissionsschutzgutachten zugrunde 
liegenden Verkehrszahlen seien 
fehlerhaft, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.22). 
  Der Eingeber gibt den Hinweis, dass sein 
Grundstück im Bebauungsplan Nr. 335 liege, für 
den ein Reines Wohngebiet festgesetzt ist, für 
das gemäß TA Lärm Immissionsrichtwerte von 
50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts einzuhalten 
seien. 
Der Hinweis auf die Immissionsrichtwerte für 
Gewerbelärm der TA Lärm wird zur Kenntnis 
genommen. Ausweislich der Ergebnisse des 
Schallgutachtens werden die Immissionsrichtwerte für 
den dort genannten Immissionsort durch das Vorhaben 
sicher eingehalten. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Der Eingeber äußert Bedenken gegenüber dem 
Immissionsschutzgutachten, da die zugrunde 
gelegten Verkehrszahlen erheblich unter den 
tatsächlich zu erwartenden Verkehrszahlen 
lägen (Mehrverkehr 91,7 %; Lkw-Anteil sei 13,6-
mal größer, als im Immissionsschutzgutachten 
zugrunde gelegt). 
Der Lkw-Anteil beruht auf den Erfassungen des 
Verkehrsgutachtens. Die Bedenken werden 
zurückgewiesen. Wie oben bereits dargestellt wurden 
die im schalltechnischen Gutachten zu Grunde gelegte 
Werte auf Basis der Grundlagen des 
Verkehrsgutachtens auf Basis der (HBS 2001) 
ermittelt. 
Der Stellungnahme, die dem 
Immissionsschutzgutachten zugrunde 
liegenden Verkehrszahlen seien 
fehlerhaft, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.22). 
  3.1.7   
  Der Eingeber gibt den Hinweis, dass nach 
eigenen Berechnungen im WR die Richtwerte 
der TA Lärm für nachts um 5,7 bis 6,1 dB(A) 
überschritten werden und gibt die Anregung, 
dass die Lärmbelastung 
immissionspunktbezogen neu ermittelt werden 
Die Anwendung der TA Lärm bezieht sich 
ausschließlich auf das geplante gewerbliche Vorhaben. 
Verkehrsbewegungen sind nur insoweit als 
Gewerbelärm im Sinne der TA Lärm zu 
berücksichtigen, wie sie auf dem Vorhabengrundstück 
bzw. bei der Ein- und Ausfahrt stattfinden. Wie die 
Der Stellungnahme, die 
Immissionsrichtwerte würden 
überschritten und den damit 
verbundenen Anregungen, die 
Lärmbelastung neu zu ermitteln bzw. 
Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
müsse und für den zum Vorhaben direkt 
benachbarten Siedlungsrand 
Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden 
müssen. 
Ergebnisse der Untersuchung zeigen, werden die für 
WR-Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte an dem 
im Gutachten berücksichtigten Immissionsort IP 05 
(Am Sandbach 31, Westfassade, 1. OG) am Tag mit 
einem Beurteilungspegel von 38 dB(A) um 12 dB und 
in der lautesten Nachtstunde mit 24 dB(A) um 11 dB 
unterschritten. Damit liegt bereits dieser Immissionsort 
gemäß TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der 
Anlage. Das angesprochene weiter östlich liegende 
Grundstück des Eingebers befindet sich daher 
ebenfalls nicht im Einwirkungsbereich der Anlage. 
 
Für die Beurteilung des Zusatzverkehrs im öffentlichen 
Verkehrsraum sind entgegen den Einwendungen des 
Eingebers nicht die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 
heranzuziehen. Beurteilungsgrundlage für die durch 
den Zusatzverkehr verursachten Geräusche bilden hier 
die Orientierungswerte der DIN 18005 in Kombination 
mit der 16. BImSchV für Straßenverkehr auf der 
Grundlage der RLS-90. Entgegen der Beurteilung nach
 
TA Lärm wird bei der Beurteilung nach RLS-90 nicht 
die lauteste Nachtstunde, sondern eine Mittelung über 
acht Stunden vorgenommen. 
 
Die gebietsspezifischen Orientierungswerte sowie 
teilweise die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 
an den im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen 
Immissionsorten werden bereits im Analysefall 
überschritten. Die Zusatzverkehre zur Tages- und 
Nachtzeit führen zu Pegelerhöhungen zwischen 0,4 
und 0,9 dB(A). Jedoch wird die sogenannte 
Zumutbarkeitsschwelle in Wohngebieten von 70 dB(A) 
am Tag und 60 dB(A) in der Nacht weder im Analyse- 
und im Planfall überschritten. Somit ist die 
Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen am 
benachbarten Siedlungsrand nicht gegeben. 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.23).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 84 
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Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  3.1.8   
  Der Eingeber gibt den Hinweis, dass nicht 
erkennbar sei, auf welcher Grundlage die 
Lärmkennwerte, die Nachtwerte und die 
Ermittlung der Schwerverkehrsanteile entwickelt 
worden seien [vgl. Tab. 10, S. 29 
Immissionsschutzgutachten]. Auch die Angaben 
zum Gewerbelärm seien im 
Immissionsschutzgutachten nicht 
nachvollziehbar. 
Die Prognose des Gewerbelärms setzt sich 
entsprechend den Angaben auf S. 16 ff. im 
Immissionsschutzgutachten zusammen. Grundlage für 
die Lärmkennwerte und Schwerverkehrsanteile des 
Analysefalls ist die Verkehrserhebung vom 30.08.2016 
im Zeitraum von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, welche auf 
den DTV aller Tage des Jahres hochgerechnet wurde. 
Eine differenzierte Darstellung des Schwerverkehrs 
findet sich im Verkehrsgutachten im Anhang 1. 
Der Stellungnahme zur 
Nichtnachvollziehbarkeit verschiedener 
Aussagen des 
Immissionsschutzgutachtens wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.24). 
  Es werden Ausführungen zu Öffnungszeiten und 
zur Annahme von 6 Kfz/h als Erfahrungswerte 
und deren Übertragbarkeit auf den geplanten 
Standort in Wolbeck im Nachtzeitraum 
dargestellt. Es werden Bedenken ausgeführt, 
dass die Mehrlärmbelastung für nachts mit 26-
33 
Tankkunden hätte berechnet werden müssen. 
Zur Beurteilung des Zusatzverkehrs im öffentlichen 
Verkehrsraum wird gemäß RLS-90 nicht die lauteste 
Nachtstunde, sondern die Mittelung über acht Stunden 
vorgenommen. Insgesamt wurden 208 Tankkunden im 
Nachtzeitraum berücksichtigt. Die maßgebliche 
stündliche Verkehrsstärke beträgt dabei 6 Kfz 
stadteinwärts sowie 20 Kfz stadtauswärts. Somit 
wurden 26 Kfz in der Stunde berücksichtigt. 
Den Bedenken, die Mehrlärmbelastung 
für nachts sei mit falschen Zahlen 
berechnet worden, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.25). 
  3.1.9   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
Annahme von 2 Zapfsäulen nachts, die 
gleichzeitig benutzbar seien, nicht richtig sei, da 
aufgrund der größeren geplanten Anzahl der 
Zapfsäulen vom Worst-Case-Szenario 
ausgegangen werden müsse. 
Wie bereits in der Begründung zum Bebauungsplan 
erläutert und auf den Ansichten des Vorhaben- und 
Erschließungsplans zu erkennen, sind entsprechend 
der Darstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans 
lediglich zwei Zapfsäulen geplant. Da es sich um einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, sind die 
Ansichten Teil des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans. Vor dem Hintergrund der geringen 
Immissionen bestünde selbst bei einer Verdoppelung 
des stündlichen Tankkunden-Aufkommens eine 
Einhaltung der Immissionsrichtwerte. 
Der Stellungnahme, die Zahl der 
Zapfsäulen sei zu niedrig angesetzt, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.26). 
  3.1.10   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die durch 
Geräusche von Lkw verursachten Pegel im 
Bereich der Tankstelle und des Gartenmarktes 
als zu gering ermittelt worden seien (0,5 %). 
Die Bedenken des Eingebers hinsichtlich der zu gering 
ermittelten Pegel von Lkw-Geräuschen werden 
zurückgewiesen. Der genannte Lkw-Anteil wurde im 
Rahmen der Verkehrszählungen ermittelt. Im Übrigen 
Der Stellungnahme, hinsichtlich der zu 
gering ermittelten Pegel von Lkw-
Geräuschen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.27).

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 84 
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Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um 
Verkehr auf öffentlichen Straßen und nicht um den dem 
Vorhaben zuzurechnenden Gewerbelärm handelt. 
  Darüber hinaus werden Bedenken geäußert, 
dass die Annahme, dass die Verkehre zwischen 
den Ein- und Ausfahrten zu 75 % nach Westen 
und 20 % nach Osten aufgeteilt werden, nicht 
belegt sei. 
Die Prognose der Verkehrsströme erfolgte anhand der 
vor Ort ermittelten Analyse-Verkehrsbelastungen mit 
den rechnerisch ermittelten Zusatzverkehren der 
geplanten Nutzungen. Somit kann von fundierten 
Annahmen für die Abschätzung der künftigen 
Verkehrsströme ausgegangen werden, die keinen 
Anlass zur Zweifelhaftigkeit dieser Prognose aufwirft. 
Aus diesem Grunde werden die Bedenken 
zurückgewiesen. 
Den Zweifeln an der Prognose der 
Verkehrsströme wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.28). 
  3.1.11   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
Berechnung der Parkplatzlärmimmissionen 
methodisch fehlerhaft sei, da das sogenannte 
getrennte Verfahren als Sonderfall und nicht 
richtigerweise das zusammengefasste Verfahren 
(Normalfall) angewendet worden sei. 
Die Betriebszeit des Raiffeisenmarktes und des 
Tankshops beschränkt sich auf den Tageszeitraum. 
Eine Berücksichtigung des dazu gehörigen Parkplatzes 
ist daher in der lautesten Nachtstunde nicht 
erforderlich. Die Methodik des getrennten Verfahrens 
für Parkplatzlärmimmissionen zur Tageszeit wurde 
angewandt, da aufgrund der Gegebenheiten im 
Hinblick auf ggf. erforderliche 
Lärmminderungsmaßnahmen das getrennte Verfahren 
zielführender als das zusammengefasste Verfahren ist. 
Der Stellungnahme, die Berechnung der 
Parkplatzlärmimmissionen sei 
methodisch fehlerhaft, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.29). 
  Der Eingeber regt an, dass umfassender 
Lärmschutz erforderlich sei. 
Wie die Ergebnisse des Immissionsschutzgutachtens 
aufzeigen, besteht kein Erfordernis 
Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Vorhabens 
vorzunehmen. Von daher wird der Anregung nicht 
gefolgt. Auf freiwilliger Basis ist seitens des 
Vorhabenträgers vorgesehen, Im Süden des 
Plangebiets im Bereich der Vorreinigung eine zur 
Abschirmung von Geräuschemissionen eine Wand in 
einer Höhe von 2,5 m anzuordnen. 
Der Anregung, umfassender Lärmschutz 
sei erforderlich, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.30). 
  Es werden Bedenken geäußert, dass die 
Lärmauswirkungsanalyse die Vorgaben der 
TA Lärm im Abschnitt 7.4 und 6.4 nicht beachtet 
Die Bedenken einer Notwendigkeit zur Berechnung der 
An- und Abfahrgeräusche auf öffentlichen 
Verkehrsflächen im Abstand von 500 m zu berechnen, 
Den Bedenken gegenüber der 
Lärmauswirkungsanalyse wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.31).

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
habe, da nicht im Abstand von 500 m die 
Lärmauswirkungen berechnet worden seien und 
nicht die lauteste Nachtstunde der Berechnung 
zugrunde gelegt worden sei. 
kann nicht nachvollzogen werden. Gemäß der TA Lärm 
sind lediglich die Fahrgeräusche auf dem 
Betriebsgrundstück sowie bei der Aus- und Einfahrt, 
die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage 
entstehen, der beurteilenden Anlage zuzurechnen und 
zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden 
Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des 
Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. 
Gemäß Nr. 7.4 Absatz 2 bis 4 TA Lärm sind 
Geräusche 
des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen 
Verkehrsflächen in einem Abstand bis 500 m von dem 
Betriebsgrundstück durch Maßnahmen 
organisatorischer Art soweit wie möglich zu verhindern 
soweit  
 
a) sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche 
für den Tag oder die Nacht rechnerisch um 
mindestens 3 dB(A) erhöhen, 
b) keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt 
ist  
und 
c) die Immissionsgrenzwerte der 
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
erstmals oder weitergehend überschritten werden. 
 
Dass hier der Beurteilungspegel der 
Verkehrsgeräusche durch das Vorhaben tags oder 
nachts um mind. 3 dB(A) erhöht wird, was einer 
Verdoppelung der Verkehrsmenge entspräche, bzw. 
dass eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr nicht 
erfolgt, ist hier nicht ersichtlich. 
 
Daher werden die Bedenken gegenüber der 
Lärmauswirkungsanalyse zurückgewiesen. 
  3.1.12   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die Die Bedenken, dass die Untersuchungstiefe nicht den Den Bedenken hinsichtlich der

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
angelegte Untersuchungstiefe der 
artenschutzrechtlichen Prüfung nicht den 
rechtlichen Anforderungen entspreche (lediglich 
Durchführung von einer Tag- und einer 
Nachtbegehung, um das faunistische Potenzial 
abzuschätzen; die Aussagen zu Wetter, 
abgelaufenen Strecken, Kartendarstellung, Art 
der Begehung fehlen). Die gewählte Methodik 
sei völlig ungeeignet, um das Brutgeschehen vor 
Ort zu erfassen. Es wird der Hinweis gegeben, 
dass die zwei Begehungen weit unter dem 
üblichen Standard von 6-10 Begehungen 
zurückbleiben und höchstens einen ersten 
Eindruck vom Vorkommen im Planungsraum 
vermitteln. 
rechtlichen Anforderungen entspreche, werden 
zurückgewiesen. Hiernach ist es ein typisches 
Vorgehen, eine artenschutzrechtliche Prüfung auf 
Grundlage einer Potenzialabschätzung und ohne 
faunistische Vollerfassung durchzuführen. Die 
Verwaltungsvorschrift „Artenschutz in NRW“ (MKULNV 
2016) betont in diesem Zusammenhang den Grundsatz 
der Verhältnismäßigkeit. „Das zu untersuchende 
Artenspektrum, die Anzahl der Begehungen sowie die 
Erfassungsmethoden unterliegen dem 
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und hängen im 
Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage des 
Untersuchungsraumes sowie dessen naturräumlicher 
Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen 
ab.“ Insofern ist eine pauschale Erfassung mit 6-10 
Begehungen auch insofern nicht erforderlich, als das 
keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, die 
zu einer andersartigen Einschätzung der 
Artenschutzbelange führen würden. Die 
Verwaltungsvorschrift führt hierzu aus, dass, wenn von 
konkreten Bestandserfassungen vor Ort keine 
weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten sind, diese 
auch nicht durchgeführt werden müssen. 
Untersuchungen quasi „ins Blaue hinein“ sind nicht 
veranlasst“. 
Untersuchungstiefe der durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.32). 
  Des Weiteren äußert der Eingeber Bedenken, 
dass der Untersuchungszeitraum völlig 
ungeeignet sei, um das Brutgeschehen zu 
erfassen. 
Die Bedenken hinsichtlich des 
Untersuchungszeitraums werden mit Verweis auf die 
Abwägung im Hinblick auf die Untersuchungstiefe 
zurückgewiesen. Eine faunistische Vollerfassung, die 
auch anderweitige Untersuchungszeiträume abdecken 
würde ist in vorliegendem Fall zur Beurteilung der 
artenschutzrechtlichen Belange nicht erforderlich. 
Den Bedenken hinsichtlich des 
Untersuchungszeitraums der 
durchgeführten Artenschutzprüfung wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.33). 
  3.1.13   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass für den 
Standort ein erheblicher Eingriff in Natur und 
Landschaft vorliege. 
Die Bedenken des Eingebers, dass für den Standort 
ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft 
vorliege, werden zurückgewiesen, da der mit 
Den Bedenken, dass ein erheblicher 
Eingriff in Natur und Landschaft vorliege, 
wird nicht gefolgt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Umsetzung des Planvorhabens entstehende Eingriff in 
Natur und Landschaft gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. 
§ 1a Abs. 3 BauGB vom Verursacher ausgeglichen 
wird. Die Beeinträchtigung der Landschaft wird, soweit 
möglich, reduziert. Die am südlichen Rand des 
Plangebiets bestehenden Gehölze werden 
vollumfänglich erhalten. In Teilen des Plangebiets der 
zurzeit intensiv bewirtschafteten Fläche werden 
Anpflanzungen vorgenommen. Der übrige Ausgleich 
des Eingriffs findet an anderer Stelle im Stadtgebiet 
(Maßnahmenfläche der Stiftung Westfälische 
Kulturlandschaft in der Gemarkung Nienberge, Flur 4, 
Flurstück 33 (tlw.) statt. 
(Beschlussvorschlag 1.34). 
  Des Weiteren äußert der Eingeber, dass die 
Aussage, dass die Flugstraßen von 
Fledermäusen einen geringen Schutzstatus 
haben, falsch sei, da je nach Bedeutung der 
Flugroute die Erreichbarkeit von 
Sommerquartieren beeinträchtigt oder sogar 
abgeschnitten werden könne. 
Die Bedenken hinsichtlich der Bedeutung von 
Flugrouten und der Erreichbarkeit von 
Sommerquartieren werden zurückgewiesen. Aus 
artenschutzrechtlicher Sicht unterliegen 
Nahrungshabitate und Flugstraßen der in der ASP 
geprüften sowie aller weiteren Fledermausarten nur 
einem geringen Schutzstatus. Das Artenschutzrecht 
sieht primär einen Schutz der Quartiere 
(Fortpflanzungs- und Ruhestätten) vor. 
Funktionsbeziehungen i. S. von Flugstraßen werden 
hingegen nur als essenziell angesehen, wenn sie so 
eng mit der Fortpflanzungs- oder Ruhefunktion 
verknüpft sind, dass diese ohne sie nicht aufrecht 
erhalten bleibt. Auch für den Fall, das 
Fledermausquartiere durch ein Vorhaben beeinträchtigt 
werden oder verloren gehen, liegt kein Verstoß nach 
§ 44 BNatSchG vor, solange die ökologische Funktion 
der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen 
Zusammenhang weiterhin erhalten bleibt. Im Sinne von 
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG liegt eine erhebliche 
Störung nur dann vor, wenn sich dadurch der 
Erhaltungszustand des lokalen Vorkommens der Art 
auf Populationsniveau verschlechtert. 
Der Stellungnahme, die Aussagen zu 
Flugstraßen von Fledermäusen seien 
falsch, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.35).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 84 
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Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  Es werden Bedenken geäußert, dass 
unzutreffender Weise von einem 
Untersuchungskorridor von nur 100 m anstelle 
der üblicherweise erforderlichen 300 m – 500 m 
ausgegangen worden sei und auch keine 
ausreichenden Angaben zur Methodik der 
Erfassung der Brutvögel in der ASP enthalten 
sei. 
Die Bedenken werden unter Bezugnahme auf die 
Verwaltungsvorschrift „Artenschutz in NRW“ (MKULNV 
2016) zurückgewiesen, da das zu untersuchende 
Artenspektrum, die Anzahl der Begehungen sowie die 
Erfassungsmethode dem 
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegt und im 
Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage des 
Untersuchungsraumes sowie dessen naturräumlicher 
Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen 
abhängt. Ferner wird ausgeführt, dass, wenn von 
konkreten Bestandserfassungen vor Ort keine 
weiterführenden Erkenntnisse (mehr) zu erwarten sind, 
weitere Untersuchungen auch nicht durchgeführt 
werden müssen. Die im Rahmen der ASP angewandte 
Methodik wird in der Artenschutzprüfung (Ökoplanung 
Münster, 28.10.2016) im jeweiligen Kapitel der 
geprüften Tiergruppen beschrieben. 
Den Bedenken zur durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.10). 
  3.1.14   
  Der Eingeber äußert Bedenken zur Methodik zur 
Erfassung der Fledermäuse (Verzicht auf 
Netzfänge, Erhebung der Flugrouten), vor allem, 
da keine Quartierssuche erfolgt sei, was hier 
zwingend erforderlich gewesen wäre, da sich die 
Fledermäuse im fraglichen Zeitraum der 
Untersuchung bereits in ihren Winterquartieren 
befunden hätten. Weiter bestehen Bedenken, 
dass dadurch den Anforderungen der jüngeren 
Rechtsprechung zur Ermittlung von Daten 
betreffend die Häufigkeit und Verteilung der 
geschützten Arten durch die vorliegend gewählte 
Vorgehensweise nicht entsprochen werde. Der 
Eingeber äußert Bedenken, dass die Bewertung 
spekulativ sei und nur auf Vermutungen beruhe, 
die der Gutachter nicht belegen könne. 
Bedenken hinsichtlich der angewandten Methodik zur 
Erfassung der Fledermäuse werden zurückgewiesen. 
Hiernach unterliegen gemäß Verwaltungsvorschrift 
„Artenschutz in NRW“ (MKULNV 2016) das zu 
untersuchende Artenspektrum, die Anzahl der 
Begehungen sowie die Erfassungsmethode dem 
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und hängen im 
Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage des 
Untersuchungsraumes sowie dessen naturräumlicher 
Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen ab. 
Ferner wird ausgeführt, dass, wenn von konkreten 
Bestandserfassungen vor Ort keine weiterführenden 
Erkenntnisse (mehr) zu erwarten sind, weitere 
Untersuchungen nicht durchgeführt werden müssen. 
Darüber hinaus können eigentliche Quartiere von 
Fledermäusen innerhalb des Plangebiets aufgrund 
mangelnder Strukturen (keine Gebäude / zu 
entfernende Höhlenbäume) ausgeschlossen werden. 
Den Bedenken hinsichtlich der 
angewandten Methodik zur Erfassung 
der Fledermäuse wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.36).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 84 
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Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Inwieweit Anforderungen der jüngeren Rechtsprechung 
zur Ermittlung von Daten nicht entsprochen werde, 
kann dementsprechend nicht nachvollzogen werden. 
  3.1.15   
  Der Eingeber regt an, dass die Angaben zum 
Lichtmanagement in der ASP ebenfalls 
zurückzuweisen seien, da das 
Fledermausvorkommen im Plangebiet und 
angrenzend im Umfeld nicht fachgerecht 
ermittelt worden sei (keine Vorgaben oder 
Bestimmungen zur Beleuchtung des Plangebiets
 
in der Begründung oder den textlichen 
Festsetzungen; zweifelhafte Aussagen zur 
Beeinträchtigung der Flugwege bzw. des südlich 
liegenden Gehölzgürtels durch die Beleuchtung). 
Die Bedenken hinsichtlich der Aussagen zum 
Lichtmanagement werden auf Grundlage des 
Artenschutzgutachtens (Ökoplanung Münster, 
28.10.2016) zurückgewiesen. Hiernach wurden die 
Fledermausvorkommen im Plangebiet und im 
angrenzenden Umfeld unter Beachtung der 
Verwaltungsvorschrift („Artenschutz in NRW“, MKULNV 
2016) im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 
erfasst. Die Anzahl der Begehungen sowie die 
Erfassungsmethode sind dabei einzelfallbezogen zu 
ermitteln und hängen insbesondere von der Größe und 
Lage des Untersuchungsraumes sowie dessen 
naturräumlicher Ausstattung und den artspezifischen 
Erfordernissen ab. In dieser Hinsicht sind Vorkommen 
von Fledermäusen im Rahmen der ASP fachgerecht 
ermittelt und bewertet worden. Die Bedenken 
hinsichtlich zweifelhafter Aussagen zur 
Beeinträchtigung von Flugwegen bzw. des 
Gehölzgürtels durch eine Beleuchtung sind insofern 
nicht nachvollziehbar, als dass der Gutachter ein 
Eintreten von Verbotstatbeständen durch 
Lichtimmissionen ausschließt. Durch den Erhalt bzw. 
die Ergänzung des Gehölzbestands im südlichen 
Plangebiet sowie durch den Bau einer Mauer, primär 
aus Gründen des Schallschutzes, ist laut Gutachten 
von einem „verhältnismäßig geringen Spektrum an 
Lichtimmissionen in Richtung des vorhandenen 
Gehölzgürtels“ auszugehen. Tatbestandsrelevante 
Störungen durch Lichtimmissionen auf 
Populationsniveau können auf Basis des Gutachtens 
sicher ausgeschlossen werden. 
Den Bedenken hinsichtlich der Aussagen 
zum Lichtmanagement wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.37). 
  Es werden Bedenken geäußert, dass daher der Die Bedenken, dass ein Eintritt von Den Bedenken, dass ein Eintritt von

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
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Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Eintritt von Verbotstatbeständen nicht 
ausgeschlossen werden kann. 
 
Verbotstatbeständen nicht ausgeschlossen werden 
kann, werden auf Grundlage des vorliegenden 
Artenschutzgutachtens zurückgewiesen. Hiernach 
werden mit dem Planvorhaben keine 
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vorbereitet. 
Verbotstatbeständen nicht 
ausgeschlossen werden kann, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.38). 
  Der Eingeber ist der Ansicht, dass das 
Ausflugverhalten im Quartier negativ beeinflusst 
werden kann, was vom Gutachter nicht beachtet 
wurde. 
Die Bedenken hinsichtlich etwaiger Beeinträchtigungen 
des Ausflugverhaltens aus Quartieren werden 
zurückgewiesen, da Quartiere innerhalb des 
Plangebiets, bzw. im auswirkungsrelevanten Umfeld 
gutachterlich ausgeschlossen wurden. 
Den Bedenken hinsichtlich etwaiger 
Beeinträchtigungen des 
Ausflugverhaltens von Fledermäusen 
aus ihren Quartieren wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.39). 
  3.1.16   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass eine 
städtebauliche Erforderlichkeit im Sinne von § 1 
Abs. 3 BauGB vorliegend nicht gegeben ist und 
sich aus den zur Verfügung stehenden 
Planunterlagen nicht entnehmen lasse. 
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden die 
Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für 
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 
erforderlich ist. Im vorliegenden Fall ist die 
Bauleitplanung schon von daher erforderlich, als diese 
notwendig ist, um die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Errichtung des geplanten 
Vorhabens zu schaffen. 
Der Stellungnahme, für die vorliegende 
Planung bestehe kein Erfordernis im 
Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.40). 
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
Planung zur Verbesserung der 
Versorgungssituation in dem fraglichen Bereich 
städtebaulich nicht erforderlich sei. Es wird 
darauf hingewiesen, dass im direkten Umkreis 
bereits zwei Tankstellen, einige hundert Meter 
weiter eine Waschstraße mit SB-Waschboxen, 
ein Bau- und Gartenmarkt und eine Gärtnerei 
sowie darüber hinaus die innerörtliche 
Versorgung durch einen Aldi, einen K+K-Markt, 
einen Lidl, einen Edeka, Rossmann, 
Getränkemärkte und Bäckereien vorhanden sei, 
was einen Tankstellenshop überflüssig mache. 
Ziel des vorliegenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans, der auf Antrag eines 
Vorhabenträgers aufgestellt wird, ist es, durch die 
Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit 
angeschlossener Tankstelle einen Beitrag zur 
Verbesserung der Versorgungsstruktur im Ortsteil 
Wolbeck zu leisten. Im Rahmen der zu dem 
Bebauungsplan erarbeiteten Auswirkungs- und 
Verträglichkeitsanalyse, wurde nachgewiesen, dass 
durch das Vorhaben schützenswerte 
Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, 
Standorte der wohnungsnahen Versorgung) in der 
Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer 
Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. 
 
Insofern bestehen unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten keine Gründe, die gegen die 
Den Bedenken gegenüber der Planung 
unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.41).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans 
sprechen. 
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass mit dem 
Vorhaben eine Abdeckung des überörtlichen 
Bedarfes anvisiert werde. 
Wie gerade aufgeführt, wurden die 
versorgungsstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens 
auf seine Umgebung und das Umland ermittelt. Im 
Ergebnis ist festzustellen, dass keine negativen 
Auswirkungen zu erwarten sind.  
Den Bedenken gegenüber der Planung 
unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.41). 
  3.1.17   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass durch das 
Vorhaben eine Umverteilung der Verkehrsströme 
in den Ortsteil Wolbeck erfolge. 
Bei der Lage des Planvorhabens am Ortsrand sowie in 
unmittelbarer Nähe zur L 585n ist nicht von einer 
Umverteilung der Verkehrsströme in Wolbeck 
auszugehen. Ergänzend wird auf die Stellungnahme 
3.1.21 (Entlastung des innerörtlichen Verkehrs) 
verwiesen. 
Den Bedenken gegenüber einer 
Umverteilung der Verkehrsströme wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.42). 
  3.1.18   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass das 
Vorhaben dem Einzelhandelskonzept 
widerspreche (Konzept: Maßnahmen, welche 
über die Bestandssicherung der bestehenden 
Lebensmittelmärkte hinausgehen, sind nicht zu 
empfehlen; auch in Angelmodde kein 
Handlungsbedarf, dort vorrangig Sicherung und 
Weiterentwicklung der bestehenden 
Nahversorgungsstandorte im Stadtteil) und 
demnach auch nicht erforderlich sei. 
Bei dem Planvorhaben handelt es sich um einen 
Fachmarkt inklusive Tankstellenshop mit einem nicht 
zentrenrelevanten Sortimentsschwerpunkt. 
 
Die Versorgung mit nahversorgungsrelevanten 
Sortimenten durch das geplante Vorhaben ist aufgrund 
des geringen Flächenanteils an der Verkaufsfläche zu 
vernachlässigen. 
 
In der Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse wurde 
untersucht, ob bestehende schützenswerte 
Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, 
Standorte der wohnungsnahen Versorgung) in der 
Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer 
Funktionsfähigkeit nicht nur unwesentlich betroffen sind 
und demnach landesplanerisch und städtebaulich 
negative Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 
BauNVO eintreten können. Im Ergebnis ist 
festzustellen, dass durch das Vorhaben keine 
negativen städtebaulichen Auswirkungen ausgelöst 
Der Stellungnahme, die Planung 
widerspreche dem Einzelhandelskonzept 
der Stadt Münster, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.43).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
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Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
werden. 
 
Somit besteht ausweislich der Auswirkungs- und 
Verträglichkeitsuntersuchung kein Widerspruch zum 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster, 
sodass die Bedenken zurückgewiesen werden. 
  3.1.19   
  Es werden Bedenken geäußert, dass die 
Planung nicht den Anforderungen an den 
sparsamen Umgang mit Grund und Boden 
genüge, da keine Ermittlungen zu den 
Möglichkeiten der Innenbereichsentwicklung zu 
Grunde gelegt worden seien und sich daraus ein 
Ermittlungs- und Bewertungsdefizit ergebe. 
Das Gebot zum sparsamen Umgang mit Grund und 
Boden unterliegt der Abwägung und schließt nicht 
generell die Neuausweisung von Bauland im bisher 
unbebauten Bereich aus. Zudem liegt der 
Änderungsbereich in dem regionalplanerisch 
dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich und ist 
somit gemäß den Zielen der Raumordnung 
grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung 
vorgesehen. 
Der Stellungnahme, die Planung genüge 
nicht den Anforderungen an den 
sparsamen Umgang mit Grund und 
Boden, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.44). 
 
  Es werden Bedenken geäußert, dass für die 
Realisierung des Vorhabens besonders 
geeignete anderweitige Grundstücke wie 
Brachflächen, Gebäudeleerstände und 
Baulücken nicht hinreichend berücksichtigt 
worden seien. 
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 
Vorhabenträger über die zu beplanende Fläche verfügt. 
Somit ist die Betrachtung von Alternativstandorten 
hinfällig. Im Übrigen bedarf es für den wirtschaftlichen 
Betrieb des geplanten Vorhabens einer 
verkehrsgünstigen Lage, um eine ausreichende 
Kundenfrequenz zu generieren. 
Der Stellungnahme, Alternativstandorte 
seien nicht hinreichend geprüft worden, 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.45). 
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass das 
Vorhaben aufgrund der südlich und östlich 
dominierenden Wohnbebauung als Fremdkörper 
in dem maßgeblichen Siedlungsbereich wirke. 
Die Bedenken, dass das Vorhaben aufgrund der 
südlich und östlich dominierenden Wohnbebauung als 
Fremdkörper in dem angrenzenden Siedlungsbereich 
wirke, werden zurückgewiesen. Die Tatsache, dass 
sich östlich des Plangebiets Wohnsiedlungsbereiche 
anschließen, ist nicht ausschlaggebend und 
maßgeblich für die künftige Nutzung des Plangebiets. 
Vielmehr gilt es, wie im vorliegenden Fall geschehen, 
eine dem Standort angemessene und mit ihrem Umfeld 
verträgliche Planung zu entwickeln. 
Den Bedenken, das Vorhaben wirke als 
Fremdkörper, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.46). 
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
Alternativenprüfung mangelhaft sei, da nicht 
Die Bedenken, dass im Umweltbericht keine Aussagen 
zur Alternativenprüfung stattgefunden haben, werden 
Der Stellungnahme, Alternativstandorte 
seien nicht hinreichend geprüft worden,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 84 
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Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
dazu Stellung genommen werde, ob alternative 
Flächen vorhanden seien und wenn ja, warum 
diese Flächen weniger geeignet erscheinen. 
 
Der Eingeber äußert Bedenken, dass im 
Umweltbericht keine Aussage zur 
Alternativenprüfung stattgefunden habe. 
zurückgewiesen. Die Untersuchung anderweitiger 
Planungsmöglichkeiten beschränkt sich jedoch im 
Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen 
grundsätzlich auf solche Alternativen, die geeignet 
sind, die Ziele des Bebauungsplans zu erreichen. 
Hiernach liegen keine plankonformen Alternativen mit 
gleichem städtebaulichem Entwicklungspotential und 
mit geringeren ökologischen Auswirkungen vor. 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.45). 
  Der Eingeber regt als alternative Standorte die 
freie Fläche an der Hiltruper Straße im Bereich 
westlich oder östlich des Albersloher Wegs 
(Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 595) bzw. 
das in Wolbeck befindliche ausgewiesene und 
unbebaute Gewerbegebiet an der 
Amelunxenstraße an. 
Aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Standort an der 
Amelunxenstraße nicht umsetzbar. Der dort 
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 463 setzt fest, dass 
in den Gewerbegebieten Einzelhandelsbetriebe 
unzulässig sind. Städtebauliches Ziel ist es, dort 
vorrangig Auslagerungsflächen bzw. 
Erweiterungsflächen für Handwerks- und 
Gewerbebetriebe aus dem Ortskern Wolbeck und den 
angrenzenden Gebieten vorzuhalten. Das geplante 
Vorhaben würde den aufgeführten städtebaulichen 
Zielen und Aufgaben des Gewerbegebiets sowie der 
Einzelhandelskonzeption der Stadt Münster 
widersprechen. 
Darüber hinaus können Kunden aus der Peripherie, die 
das Vorhaben an dem vorliegenden Standort 
ansteuern möchten, unmittelbar von der 
Umgehungsstraße abfahren und erreichen ihr Ziel. 
Der Standort der Amelunxenstraße würde 
demgegenüber zusätzlichen Verkehr im Ortskern 
erzeugen. 
 
Als zweite Alternative wurde der Geltungsbereich des 
Bebauungsplans Nr. 595 „Wohngebiet südlich Hiltruper 
Straße“ vorgeschlagen, für den bisher lediglich der 
Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Dieses Gebiet 
soll der Wohnbebauung zugeführt werden und steht 
somit für die vorgesehene Nutzung nicht zur 
Verfügung. 
Der Anregung von Alternativstandorten 
im Bereich Hiltruper Straße / Albersloher 
Weg bzw. an der Amelunxenstraße wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.47).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 84 
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Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  3.1.20   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
Planung gegen die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 
der Stadt Münster (Erhalt und Förderung Arten- 
und Sortenvielfalt; Vermeidung von Eingriffen in 
das zusammenhängende System der 
städtischen Grünzüge; möglichst geringe 
Umweltbeeinträchtigung; Verringerung der 
Lärmbeeinträchtigungen der Bürger) verstoße, 
da das Bauvorhaben direkt an einem LSG und 
einem Reinen Wohngebiet ausgewiesen werde, 
welches zu einer erheblichen Verkehrszunahme 
führen werde. 
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 der Stadt Münster ist 
ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 
Abs. 6 Nr. 11 BauGB, das in die Abwägung genauso 
wie beispielsweise ein Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept einzustellen ist. 
 
Die vorliegende Planung befindet sich gemäß 
Regionalplan Münsterland (Stand: 24.10.2018) 
innerhalb des dargestellten Allgemeinen 
Siedlungsbereichs. Damit entspricht die vorliegende 
Planänderung den Zielen der Raumordnung in diesem 
Bereich. Es handelt sich um einen verkehrlich optimal 
erschlossenen Standort am Siedlungsrand, der für die 
Ansiedlung gewerblicher Nutzungen geeignet ist. 
Den Bedenken, die Planung verstoße 
gegen die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 
der Stadt Münster, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.48). 
  3.1.21   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass das 
Vorhaben der Zielsetzung des 
Verkehrsministeriums (Entlastung des 
innerörtlichen Verkehrs durch den Bau der 
Umgehungsstraße L 585n) widerspreche. 
Bei der Lage des Plangebiets am Ortsrand sowie in 
unmittelbarer Nähe zur L 585n ist nicht von einer 
Umverteilung der Verkehrsströme in Wolbeck 
auszugehen. Diese Annahme wird auch durch das 
erstellte Verkehrsgutachten gestützt. 
Der Stellungnahme, das Vorhaben 
widerspreche dem Ziel, den 
innerörtlichen Verkehr durch den Bau der 
Umgehungsstraße L 585n zu entlasten, 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.49). 
  3.1.22   
  Der Eingeber gibt den Hinweis, dass die Stadt 
Münster in der Vergangenheit Baugesuchen am 
in Rede stehenden Standort grundsätzlich 
ablehnend gegenüberstand (Schutz des LSG 
und der Natur- und Artenvielfalt). 
Mit der 9. Änderung des Regionalplans, die Ende 2018 
wirksam wurde, wurde mit der Darstellung eines 
Allgemeinen Siedlungsbereichs für das Plangebiet und 
die angrenzenden Flächen als Ziel der Raumordnung 
eine Siedlungsentwicklung am Ortsrand festgelegt. 
Insofern bestehen nunmehr für die kommunale 
Planung veränderte Rahmenbedingungen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis 
genommen.  
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  Es werden Bedenken geäußert, dass 
sachfremde (wirtschaftliche) Interessen Vorrang 
bei der Entscheidung zur Verfolgung der 
Planungsziele gehabt haben, was einen 
Abwägungsfehler darstelle. 
Die Entwicklung gewerblicher Bauflächen innerhalb 
des Plangebiets entspricht grundsätzlich den 
regionalplanerischen Zielen für diesen Bereich. Der 
Vorwurf, es würden sachfremden Belange in die 
Abwägung eingestellt, wird zurückgewiesen. 
Den Bedenken, dass sachfremde 
wirtschaftliche Interessen Vorrang bei 
der Entscheidung zur Verfolgung der 
Planungsziele gehabt haben, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.50).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 45 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  3.1.23   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
Belange der Anwohner, insbesondere der östlich 
angrenzenden Wohnbebauung, nicht 
hinreichend berücksichtigt worden seien. Es 
werden Bedenken gegenüber einer erheblichen 
Verkehrs- und Lärmzunahme sowie von 
Schadstoffimmissionen u.a. durch erhebliches 
Aufkommen von Schwerverkehr v. a. in den 
frühen Morgenstunden geäußert. 
Zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung wurden 
im Rahmen des Bebauungsplans sowohl ein 
Immissionsschutz-, als auch ein Verkehrsgutachten 
angefertigt, um zu überprüfen, ob das Vorhaben in dem 
geplanten Bereich verträglich anzusiedeln ist. Beide 
Gutachten kamen zu der Auffassung, dass sich das 
Vorhaben aufgrund der Einhaltung der Lärmg
renzwerte 
und der weiterhin uneingeschränkten 
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte für sein Umfeld 
verträglich realisieren lässt. Die Bedenken gegenüber 
einer erheblichen Verkehrs- und Lärmzunahme sowie 
gegenüber Schadstoffimmissionen und Schwerverkehr 
in den frühen Morgenstunden werden daher 
zurückgewiesen. 
Den Bedenken, die Belange der 
Anwohner hinsichtlich einer erheblichen 
Zunahme von Verkehr und Lärm, sowie 
von Schadstoffimmissionen seien nicht 
hinreichend berücksichtigt worden, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.51).   Der Eingeber äußert Bedenken gegenüber 
erheblichen optischen Beeinträchtigungen (v a. 
durch nächtliche Beleuchtung der Tankstelle; zu 
massive Kubatur) durch das bis zu 6,50 m hohe 
Vorhaben, welche in keinster Weise in der 
Planung berücksichtigt wurden. 
Grundsätzlich kann kein Grundeigentümer auf einen 
unveränderten Fortbestand des von ihm zu einem 
bestimmten Zeitpunkt vorgefundenen Wohnmilieus 
vertrauen. Aufgrund des räumlichen Abstands des 
Plangebiets zu dem angesprochenen Grundstück ist 
bei dem vorliegenden Vorhaben nicht mit erheblichen 
visuellen Beeinträchtigungen, sei es durch die 
Errichtung der Baukörper oder durch die Beleuchtung 
des Grundstücks zu rechnen. 
Den Bedenken gegenüber erheblichen 
optischen Beeinträchtigungen wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.52). 
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass durch das 
Vorhaben eine Umverteilung der Verkehrsströme 
in den Ortsteil Wolbeck erfolge und der Eingeber 
mit seinem Grundstück durch die direkt auf das 
Vorhabengrundstück zuführende Straße Am 
Sandbach besonders davon betroffen sei. Der 
Eingeber äußert die Bedenken, dass mit einer 
erheblichen Verkehrsverlagerung in das 
Wohngebiet zu rechnen sei. 
Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Umverteilung der 
Verkehrsströme in Wolbeck. Diese Annahme wird auch 
durch das erstellte Verkehrsgutachten gestützt. Die 
Einwendung, dass der Eingeber mit seinem 
Grundstück durch die direkt auf das 
Vorhabengrundstück zuführende Straße Am Sandbach 
besonders von einer Umverteilung der Verkehrsströme 
in den Ortsteil Wolbeck betroffen sei und mit einer 
erheblichen Verkehrsverlagerung in das Wohngebiet 
zu rechnen sei, kann nicht nachvollzogen werden. 
Zunächst einmal gibt es von dem östlich angrenzenden 
Wohngebiet keine direkte Wegeverbindung in das 
Den Bedenken gegenüber einer 
Umverteilung der Verkehrsströme wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.42). 
 
Der Stellungnahme, es sei mit einer 
Verkehrsverlagerung in das Wohngebiet 
zu rechnen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.53).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Plangebiet. Die Zu- und Abfahrten des Vorhabens 
befinden sich ausschließlich entlang der Hiltruper 
Straße. Verkehr, der auf der Straße Am Sandbach 
erzeugt wird, kann ausschließlich auf Anliegerverkehr 
zurückgeführt werden. Die geäußerten Befürchtungen 
sind insoweit unbegründet. 
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass das 
Vorhaben gegenüber den Anwohnern gegen das 
planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme 
aus den genannten Gründen (Verkehrs- und 
Lärmauswirkungen, Schadstoffimmissionen, 
optische Beeinträchtigungen, Umverteilung der 
Verkehrsströme) verstoße. 
Ausweislich der Ergebnisse des Verkehrs- und 
Immissionsschutzgutachtens bestehen keine 
Anhaltspunkte dafür, dass die vorliegende Planung 
gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoße. In 
Bezug auf die methodische Vorgehensweise im 
Verkehrsgutachten, potenzielle Lärmzunahmen, 
Schadstoffimmissionen, Schwerverkehr in den frühen 
Morgenstunden und Umverteilung der Verkehrsströme 
wird darüber hinaus auf die Stellungnahmen zu 3.1.1 – 
3.1.3, 3.1.6, 3.1.17, 3.1.5, 3.1.23 und 3.1.8 verwiesen. 
Die Bedenken werden daher zurückgewiesen. 
Der Stellungnahme, das Vorhaben 
verstoße gegen das planungsrechtliche 
Gebot der Rücksichtnahme, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.54).   3.1.24   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die mit 
dem Vorhaben einhergehende Beeinträchtigung 
der Erholungswirkung der Umgebung nicht in 
ausreichender Tiefe berücksichtigt worden sei. 
 
Es wird der Hinweis gegeben, dass die östlich 
und südlich vorhandenen landwirtschaftlichen 
Wege in erheblichem Umfang von Anwohnern zu 
Erholungszwecken genutzt würden und durch 
die Realisierung des Vorhabens diese Nutzung 
aufgrund einer erheblichen optischen Prägung 
der Umgebung erheblich eingeschränkt werden 
würde. 
Die Funktion für die wohngebietsnahe Erholung wird 
durch den Erhalt der vorhandenen Wegeverbindungen 
sowie die aufwertende Strukturierung der westlichen 
Ausgleichsfläche nicht beeinträchtigt. Die tatsächlichen 
Nutzungsmöglichkeiten der Landschaft für Sport, 
Erholung und Entspannung (Joggen, Spazierengehen, 
Radfahren, Verweilen) werden durch das Vorhaben 
nicht eingeschränkt. 
 
Insgesamt werden durch das Vorhaben keine 
erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen, 
seine Lebensqualität und sein Wohnumfeld entstehen. 
Den Bedenken gegenüber einer nicht 
ausreichenden Berücksichtigung der mit 
dem Vorhaben einhergehenden 
Beeinträchtigung der Erholungsfunktion 
der Umgebung des Plangebiets wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.55). 
  3.1.25   
  Der Eingeber regt als alternative Standorte die 
freie Fläche an der Hiltruper Straße im Bereich 
westlich oder östlich des Albersloher Wegs 
Es wird auf Stellungnahme zu 3.1.19 verwiesen. Der Anregung von Alternativstandorten 
im Bereich Hiltruper Straße / Albersloher 
Weg bzw. an der Amelunxenstraße wird

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
(Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 595) bzw. 
das in Wolbeck befindliche ausgewiesene und 
unbebaute Gewerbegebiet an der 
Amelunxenstraße an. 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.47). 
  3.1.26   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass im 
Rahmen der Offenlegung nicht alle für eine 
umfassende Prüfung des Vorhabens 
erforderlichen Unterlagen (insbesondere 
Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde 
und Unteren Landschaftsbehörde) zur Verfügung 
gestellt wurden. Diese seien erst am 14.09.2018 
zur Verfügung gestellt worden, sodass eine 
vollständige Prüfung des Bauvorhabens nicht 
möglich gewesen sei. 
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB sind die Entwürfe der 
Bauleitpläne mit der Begründung und den nach 
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits 
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für 
die Dauer eines Monats auszulegen. Einen Anspruch 
auf Einsicht in andere als die genannten 
auslegungspflichtigen Unterlagen gibt es nicht.  
 
Die genannten Stellungnahmen der Unteren 
Wasserbehörde und der Unteren Landschaftsbehörde 
sind Bestandteil der Stellungnahme des Amtes für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zur 
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange vom 01.02.2018. Siehe 
hierzu die Abwägung oben unter lfd. Nr. 2.11. 
 
Die genannten Unterlagen wurden im Rahmen der 
öffentlichen Auslegung der Bauleitpläne (13.08-
14.09.2018) nicht ausgelegt, da die dortigen 
Anregungen und Hinweise aufgrund von 
Überarbeitungen nicht mehr aktuell waren. Für die 
Prüfung des aktuell ausgelegten Plans waren diese 
daher nicht erforderlich. 
 
Im Übrigen wurden die genannten Unterlagen bei der 
Wiederholung der öffentlichen Auslegung (05.08.-
05.09.2019) der Vollständigkeit halber mit ausgelegt 
und in der dieser Offenlegung vorausgehenden 
amtlichen Bekanntmachung benannt (Amtsblatt der 
Stadt Münster Nr. 14 vom 26.07.2019). Vom Eingeber 
wurden zur Wiederholung der öffentlichen Auslegung – 
Der Stellungnahme, im Rahmen der 
Offenlegung seien nicht alle für eine 
umfassende Prüfung des Vorhabens 
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung 
gestellt worden, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.56).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
insbesondere zu den Stellungnahmen der Unteren 
Wasserbehörde und der Unteren 
Landschaftsbehörde – keine neuen Argumente 
vorgetragen. Siehe hierzu die Abwägung unten unter 
lfd. Nr.  5.1. 
  3.1.27   
  Der Eingeber gibt den Hinweis, dass nicht 
ersichtlich gewesen sei, ob etwaige 
Auswirkungen des Bauvorhabens auf den 
Sandbach und die Werse geprüft und bewertet 
worden seien. 
Für das Plangebiet wurde eine Entwässerungsplanung 
(u.a. Versickerungsmulden, versickerungsfähiges 
Pflaster, Rückhalteräume, Entwässerungsrinnen) 
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik 
durch einen Fachingenieur erarbeitet. Insofern sind 
grundsätzlich keine relevanten Auswirkungen auf den 
Sandbach oder die Werse zu erwarten. Für einen 
Schadensfall im Bereich der Tankstelle werden die 
entsprechenden technischen Vorkehrungen im 
Baugenehmigungsverfahren getroffen. 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Risiken des Bauvorhabens für die 
angrenzenden Fließgewässer wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.3). 
 
Den Bedenken gegenüber einer 
fehlenden Prüfung und Bewertung der 
Auswirkungen des Vorhabens auf die 
angrenzenden Fließgewässer wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.57). 
  3.1.28   
  Der Eingeber äußert Bedenken, wie sich 
beispielsweise der Umgang mit Löschwasser im 
Falle eines etwaigen Brandes gestalten würde. 
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden 
entsprechend den einschlägigen Richtlinien und 
Vorschriften die erforderlichen technischen 
Maßnahmen zum Schutz der Umgebung bei einem 
Brandfall getroffen. Eine ausreichende 
Löschwasserversorgung ist über die vorhandenen 
Hydranten im Umkreis von 300 m ausreichend 
sichergestellt. 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Risiken im Schadensfall (Brand, 
Überschwemmung) für die 
angrenzenden Fließgewässer wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.58) 
3.2a Private 
Stellungnahme, 
13.09.2018 
   
  3.2a.1   
  Der Eingeber regt an, dass die betroffene Fläche 
weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden 
sollte, da bereits durch den Neubau der 
Umgehungsstraße L 
585n viel zu viel Landschaft 
zerstört worden sei. 
Das Plangebiet ist im Regionalplan Münsterland als 
Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Somit ist 
eine bauliche Entwicklung der Fläche auch 
übergeordnetes Ziel der Regionalplanung. Zudem liegt 
der Vorhabenbereich nicht in isolierter Lage in der 
freien Landschaft, sondern am Rande des 
Der Anregung, die landwirtschaftliche 
Nutzung der Fläche beizubehalten, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.59).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Siedlungszusammenhangs, der sich über die nächsten 
Jahrzehnte weiter entwickeln wird (vgl. 
Baulandprogramm 2018-2025, Stufe 2) und ist über die 
Hiltruper Straße bereits erschlossen. Aus 
städtebaulicher Sicht ist der Änderungsbereich daher 
für eine bauliche Entwicklung geeignet. 
  Es wird angeregt, dass in diesem Bereich 
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden 
sollten. 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als Allgemeinen 
Siedlungsbereich dar. Somit ist es das Ziel der 
Raumordnung dort eine städtebauliche Entwicklung 
des Randbereichs von Wolbeck zu ermöglichen. Daher 
wird der Anregung diesen Bereich 
Ausgleichsmaßnahmen zuzuführen nicht gefolgt. 
Der Anregung, in diesem Bereich 
Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.60). 
  3.2a.2   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass der Standort 
für eine Tankstelle mit Bau- und Gartenmarkt an 
der Stelle des Plangebiets für ungeeignet 
gehalten wird. 
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der 
Vorhabenträger über die zu beplanende Fläche verfügt. 
Somit ist die Betrachtung von Alternativstandorten 
hinfällig. Im Übrigen bedarf es für den wirtschaftlichen 
Betrieb des geplanten Vorhabens einer 
verkehrsgünstigen Lage, um eine ausreichende 
Kundenfrequenz zu generieren. Zudem wird auf 
Stellungnahme zu 3.2a.1 verwiesen. 
Der Stellungnahme, der Standort sei für 
eine Tankstelle mit Bau- und 
Gartenmarkt ungeeignet, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.61). 
  Es wird angeregt, dass ein Standort im Norden 
Wolbecks im Bereich des Gewerbegebiets 
östlich der Münsterstraße [Anm.: Gewerbegebiet 
an der Amelunxenstraße] hier geeigneter wäre. 
Aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Standort an der 
Amelunxenstraße nicht umsetzbar. Der dort 
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 463 besagt, dass in 
den Gewerbegebieten Einzelhandelsbetriebe 
unzulässig sind. Städtebauliches Ziel des 
Gewerbegebiets ist es, dort vorrangig 
Auslagerungsflächen bzw. Erweiterungsflächen für 
Handwerks- und Gewerbebetriebe aus dem Ortskern 
Wolbeck und den angrenzenden Gebieten vorzuhalten. 
Das geplante Vorhaben würde an diesem Standort 
den 
o.g. städtebaulichen Zielen und Aufgaben des 
Gewerbegebiets sowie der Einzelhandelskonzeption 
der Stadt Münster widersprechen. 
Der Anregung von Alternativstandorten 
im Bereich Hiltruper Straße / Albersloher 
Weg bzw. an der Amelunxenstraße wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.47).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  3.2a.3   
  Der Eingeber äußert Bedenken gegenüber einer 
unzumutbaren Lärmbelästigung, da sein 
Grundstück direkt angrenzend an den künftigen 
Waschplatz liege. 
Das Grundstück des Eingebers befindet sich im 
Außenbereich, somit müssen die Immissionsrichtwerte 
für ein Mischgebiet (60 dB(A) tags / 45 dB(A) nachts) 
eingehalten werden. Dem Immissionsschutzgutachten 
ist zu entnehmen, dass diese Richtwerte deutlich 
unterschritten werden. Auch wenn rechnerisch keine 
Immissionsminderungsmaßnahmen notwendig sind, 
wird vorgesehen, im Bereich der Vorreinigung des 
Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu 
errichten, um etwaig auftretende Beeinträchtigungen 
durch zeitweilig auftretende Geräuschspitzen zu 
vermeiden. 
Den Bedenken gegenüber einer 
unzumutbaren Lärmbelästigung wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.5). 
  3.2a.4   
  Der Eingeber äußert Bedenken gegenüber einer 
unzumutbaren Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben. 
Die Höhe und Verteilung der künftigen 
Verkehrsmengen wurde im Rahmen der verkehrlichen 
Untersuchung insbesondere im Hinblick auf die 
Prüfung der Leistungsfähigkeit der betroffenen 
Knotenpunkte untersucht. 
 
Das Verkehrsgutachten des Büros ambrosius blanke 
hat unter Berücksichtigung der heutigen Vorbelastung 
des Kreisverkehrs L 585n / Hiltruper Straße und den 
möglichen Neuverkehren der geplanten Nutzung 
aufgezeigt, dass es durch die prognostizierte 
Verkehrszunahme in allen Kreiszufahrten zu keinen 
signifikant spürbaren Auswirkungen auf den 
Verkehrsablauf kommt und dies zu keiner 
Verschlechterung der Verkehrsqualität gegenüber dem 
Bestand führt. Eine uneingeschränkte 
Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs wird 
prognostiziert. 
 
In der Betrachtung der Hiltruper Straße / Zufahrt zum 
Plangebiet wird ebenfalls eine sehr gute 
Verkehrsqualität prognostiziert. 
Den Bedenken, gegenüber einer 
unzumutbaren Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.4).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
 
Die Bedenken bzgl. einer unzumutbaren Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben werden 
daher zurückgewiesen. 
  3.2a.5   
  Es wird darauf hingewiesen, dass sich das 
Vorhabengrundstück zurzeit noch im Eigentum 
eines Ratsherrn befinde und zu Bedenken 
gegeben, dass hier evtl. öffentliche und private 
Interessen miteinander kollidieren. 
Als Grundlage des Verfahrens wurde der Nachweis 
über die Verfügbarkeit der Fläche durch den 
Vorhabenträger erbracht. 
Die Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (§§ 43 
Abs. 2, 31 GO NRW) wurden zudem beachtet und das 
Ratsmitglied von der Beschlussfassung 
ausgeschlossen. 
Den Bedenken, hier könnten öffentliche 
und private Interessen miteinander 
kollidieren, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.62). 
3.2b Private 
Stellungnahme, 
14.09.2018 
   
  3.2b.1   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass es schon 
jetzt ausreichend Tankstellen in und in 
unmittelbarer Nähe von Wolbeck (Albersloh, 
Hiltrup) gebe. Gartencenter und Garten- und 
Baumärkte seien in Münster reichlich vorhanden. 
Ziel des vorliegenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans, der auf Antrag eines 
Vorhabenträgers aufgestellt wird, ist es, durch die 
Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit 
angeschlossener Tankstelle einen Beitrag zur 
Verbesserung der Versorgungsstruktur im Ortsteil 
Wolbeck zu leisten. Im Rahmen der zu dem 
Bebauungsplan erarbeiteten Auswirkungs- und 
Verträglichkeitsanalyse, wurde nachgewiesen, dass 
durch das Vorhaben schützenswerte 
Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, 
Standorte der wohnungsnahen Versorgung) in der 
Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer 
Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. 
 
Insofern bestehen unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten keine Gründe, die gegen die 
Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans 
sprechen. 
Den Bedenken gegenüber der Planung 
unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.41).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  3.2b.2   
  Es werden Bedenken geäußert, dass das 
Jagdrevier der verschiedenen Fledermausarten 
durch den an diesem Standort geplanten 
Raiffeisenmarkt unzumutbar gefährdet würde. 
Die Bedenken hinsichtlich einer Gefährdung von 
Jagdrevieren verschiedener Fledermausarten werden 
auf Grundlage des Artenschutzgutachtens 
(28.10.2016) zurückgewiesen. Hiernach können 
essenzielle Nahrungsstätten im Plangebiet 
ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion der 
Lebensstätten von Fledermäusen bleibt im räumlichen 
Zusammenhang nach gutachterlicher Einschätzung 
sicher erhalten. Zudem sind Nahrungs- und 
Jagdbereiche artenschutzrechtlich nur von Relevanz, 
wenn Fortpflanzungs- und Ruhestätten in ihrer 
Funktion auf deren Erhalt angewiesen sind und diese 
einen essenziellen Habitatbestandteil darstellen. Dies 
ist in vorliegendem Fall nicht gegeben. 
Den Bedenken hinsichtlich einer 
Gefährdung der Jagdreviere von 
Fledermäusen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.63). 
  3.2b.3   
  Es wird angeregt als Alternativstandort (neben 
dem in der Stellungnahme 3.2a.2 
vorgeschlagenen Standort) den Standort an der 
Hiltruper Straße / Albersloher Weg, wo die 
Aufstellung eines Bebauungsplans vom Rat der 
Stadt Münster beschlossen wurde zu wählen, da 
dies der geeignetste und für den Markt 
lukrativste Standort sei. 
Für den Bebauungsplane Nr. 595 „Wohngebiet südlich 
Hiltruper Straße“ wurde bisher lediglich der 
Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieses Gebiet soll der 
Wohnbebauung zugeführt werden und steht somit für 
die vorgesehene Nutzung nicht zur Verfügung. Des 
Weiteren wird auf Stellungnahme 3.2.a2 verwiesen. 
Der Anregung von Alternativstandorten 
im Bereich Hiltruper Straße / Albersloher 
Weg bzw. an der Amelunxenstraße wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.47).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
3.3 Private 
Stellungnahme, 
16.08.2018 
   
  3.3.1   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
Versiegelung weiterer landwirtschaftlicher 
Flächen für das geplante Vorhaben an der Stelle 
des Plangebiets nicht nur überflüssig sei, 
sondern die Planung dem erklärten Ziel einer 
flächensparenden Kommune widerspreche. 
Das Gebot zum sparsamen Umgang mit Grund und 
Boden unterliegt der Abwägung und schließt nicht 
generell die Neuausweisung von Bauland im bisher 
unbebauten Bereich aus. Zudem liegt der 
Änderungsbereich in dem regionalplanerisch 
dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich und ist 
somit gemäß den Zielen der Raumordnung 
grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung 
vorgesehen. 
Den Bedenken gegenüber der 
Versiegelung landwirtschaftlicher 
Flächen für das Vorhaben und dem 
Widerspruch zum erklärten Ziel einer 
flächensparenden Kommune wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.64). 
  Es wird der Hinweis auf die Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 595 im Bereich der 
Hiltruper Straße / Albersloher Weg gegeben und 
angeregt, diesen Standort aufgrund des 
wesentlich höheren Verkehrsaufkommens 
vorzuziehen. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 595 
„Wohngebiet südlich Hiltruper Straße“, für den bisher 
lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, soll 
der Wohnbebauung zugeführt werden und steht somit 
für die hier geplante Nutzung nicht zur Verfügung. 
Der Anregung von Alternativstandorten 
im Bereich Hiltruper Straße / Albersloher 
Weg bzw. an der Amelunxenstraße wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.47). 
3.4 Private 
Stellungnahme, 
11.09.2018 
   
  3.4.1   
  Der Eingeber äußert Bedenken gegenüber der 
Verkehrserhebung des Büros ambrosius blanke, 
da in dem Gutachten viel zu viele 
Verkehrsteilnehmer an der Hiltruper Straße 
ausgewiesen würden. 
Es gibt keinen Grund die ermittelten Zählungen 
methodisch in Frage zu stellen. Dass an einem 
anderen Tag in der Kontrollzählung abweichende 
Werte im Verhältnis zu den Werten des 
Verkehrsgutachtens ermittelt wurden, ändert nichts an 
der Grundaussage zur ermittelten verkehrlichen 
Leistungsfähigkeit. 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Erfassungsfehlern oder Verzerrungen bei 
den Verkehrszählungen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.17). 
  3.4.2   
  Es werden Bedenken geäußert, dass in der 
Begründung des Stadtplanungsamts von einem 
angrenzenden Allgemeinen Wohngebiet / 
Die angrenzende Wohnbebauung im Süden des 
Plangebiets befindet sich im nicht überplanten 
Außenbereich und hat daher die Schutzbedürftigkeit 
Der Stellungnahme, es sei von falschen 
Gebietskategorien für die benachbarten 
Baugebiete ausgegangen worden, wird

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Mischgebiet ausgegangen werde und direkt am 
zu bebauenden Acker und direkt angrenzend die 
Wohngebiete jedoch Reine Wohngebiete 
(Bebauungsplan Nr. 335) seien. 
entsprechend einem Mischgebiet. Mit den in der 
Begründung angesprochenen angrenzenden 
Allgemeinen Wohngebieten sind das Allgemeine 
Wohngebiet im Bebauungsplan ANG 8, der 
angrenzend gelegene Immissionsort IP8, sowie die 
potenziellen Wohnbauflächen nördlich und östlich des 
Plangebiets auf den heutigen landwirtschaftlich 
genutzten Flächen gemeint. 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.65). 
  Es werden Bedenken geäußert, dass die 
Lärmhöchstgrenze für Reine Wohngebiete vom 
geplanten Bauvorhaben um 9 dB(A) 
überschritten würde und dies unzulässig sei. 
 
Es werden Bedenken geäußert, dass durch den 
Betrieb des Vorhabens (Waschstraße mit 
offenem Tor, SB-Waschplätze, Pflegeplätze) das 
angrenzende Reine Wohngebiet dauerbeschallt 
werden würde. 
Es ist nicht ersichtlich, ob sich der Eingeber mit der 
Überschreitung von 9 dB(A) auf die 
Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Gewerbelärm) oder 
auf die Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte 
gegenüber Verkehrslärm bezieht. 
 
Die Anwendung der TA Lärm bezieht sich 
ausschließlich auf das geplante gewerbliche Vorhaben. 
Verkehre sind nur auf dem Vorhabengrundstück zu 
berücksichtigen. Das Reine Wohngebiet 
(Bebauungsplan Nr. 335) mit seinen 
Immissionsrichtwerten wurde auch als solches im 
Immissionsschutzgutachten (vgl. S  25) berücksichtigt. 
Die entsprechenden Grenzwerte für Reine 
Wohngebiete gemäß TA Lärm werden eingehalten. Die 
Beurteilungspegel liegen mindestens 10 dB(A) 
unterhalb der jeweiligen Immissionsrichtwerte. 
 
Beurteilungsgrundlage für die durch den Zusatzverkehr 
verursachten Geräusche bilden hier die 
Orientierungswerte der DIN 18005 in Kombination mit 
der 16. BImSchV für Straßenverkehr auf der Grundlage 
der RLS-90. 
 
Die gebietsspezifischen Orientierungswerte sowie 
teilweise die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 
an den im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen 
Immissionsorte werden bereits im Analysefall 
Den Bedenken gegenüber unzulässigen 
Lärmimmissionen im benachbarten 
Reinen Wohngebiet wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.66).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
überschritten. Die Zusatzverkehre zur Tages- und 
Nachtzeit führen zu Pegelerhöhungen zwischen 0,4 
und 0,9 dB(A). Jedoch wird die sogenannte 
Zumutbarkeitsschwelle in Wohngebieten von 70 dB(A) 
am Tag und 60 dB(A) in der Nacht weder im Analyse- 
noch im Planfall überschritten. Somit ist die 
Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen am 
benachbarten Siedlungsrand nicht gegeben. 
  3.4.3   
  Es werden Bedenken geäußert, dass bei einem 
Brand das Löschwasser direkt in den Sandbach 
und in das Grundwasser fließen würde. 
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden 
entsprechend den einschlägigen Richtlinien und 
Vorschriften die erforderlichen technischen 
Maßnahmen zum Schutz der Umgebung bei einem 
Brandfall getroffen. 
 
Ein Regelungserfordernis auf der Ebene der 
Bauleitplanung besteht hierzu nicht. 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Risiken im Schadensfall (Brand, 
Überschwemmung) für die 
angrenzenden Fließgewässer wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.58). 
  3.4.4   
  Es werden Bedenken geäußert, dass durch das 
erhöhte Verkehrsaufkommen sich automatisch 
das Unfallrisiko erhöhe. 
Die Verteilung der künftigen Verkehrsmengen im 
Rahmen der verkehrlichen Untersuchung wurde im 
Hinblick auf die Prüfung der Leistungsfähigkeit der 
betroffenen Knotenpunkte untersucht. 
 
Das Verkehrsgutachten des Büros ambrosius blanke 
hat unter Berücksichtigung der heutigen Vorbelastung 
des Kreisverkehrs L 585n / Hiltruper Straße und der 
möglichen Neuverkehre der geplanten Nutzung 
aufgezeigt, dass es durch die prognostizierte 
Verkehrszunahme in allen Kreiszufahrten zu keinen 
signifikant spürbaren Auswirkungen auf den 
Verkehrsablauf kommt und dies zu keiner 
Verschlechterung der Verkehrsqualität gegenüber dem 
Bestand führt. Es liegen in allen Kreiszufahrten sogar 
noch Kapazitätsreserven von mehr als 580 Pkw-
Einheiten in allen betrachteten Stundenintervallen vor. 
Eine uneingeschränkte Leistungsfähigkeit des 
Den Bedenken gegenüber einem 
erhöhten Unfallrisiko durch erhöhte 
Verkehrsmengen oder 
Gefahrguttransporte wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.67).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Kreisverkehrs wird prognostiziert. 
 
In der Betrachtung der Hiltruper Straße / Zufahrt zum 
Plangebiet wird ebenfalls eine sehr gute 
Verkehrsqualität prognostiziert. Auch hier sind 
Kapazitätsreserven von mehr als 370 Fahrzeugen/h bei 
der Ausfahrt des Plangebiets und mehr als 
1.500 Fahrzeugen/h in der östlichen Zufahrt Hiltruper 
Straße zu prognostizieren. 
 
Aufgrund der weiterhin bestehenden 
uneingeschränkten Leistungsfähigkeit der 
Knotenpunkte sind keine Anhaltspunkte für ein 
erhöhtes Unfallrisiko aufgrund der Planung ersichtlich. 
  Es werden Bedenken gegenüber 
Gefahrguttransporten geäußert, die ein 
potenzielles Unfallrisiko für Gefahrgüter 
darstellen würde, was bis jetzt im Wohngebiet 
nicht vorhanden gewesen sei. 
Die Bedenken hinsichtlich der Gefährdung der 
Anwohner durch Gefahrguttransporte betreffen nicht 
die Ebene der Bauleitplanung. Mit Ausnahme der 
Anlieferung der Treibstoffe ist aufgrund der Planung 
nicht mit zusätzlichen Gefahrguttransporten zu 
rechnen. Eine signifikant erhöhte Gefährdung des 
Wohngebiets durch entsprechende Transporte 
aufgrund der Planung ist nicht erkennbar. 
Den Bedenken gegenüber einem 
erhöhten Unfallrisiko durch erhöhte 
Verkehrsmengen oder 
Gefahrguttransporte wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.67). 
  3.4.5   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
beauftragte Artenschutzprüfung methodisch 
falsch sei (Hinweis auf Stellungnahme des 
NABU). Es sei nicht ausreichend geprüft worden, 
welche schützenswerten Tiere in dem 
angrenzenden Landschaftsschutzgebiet 
existieren und eine Hochschätzung, wie hier 
erfolgt, reiche nicht aus und sei damit 
mangelhaft. 
Die Bedenken hinsichtlich der artenschutzrechtlichen 
Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die angewandte 
Methodik werden zurückgewiesen. Auf Grundlage der 
vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme 
(05.04.2018) besteht für eine vollständige Erfassung 
der Avifauna/ von Fledermäusen keine Veranlassung, 
zumal das Plangebiet keine entsprechenden Potentiale 
aufweist. Gemäß Verwaltungsvorschrift „Artenschutz in 
NRW“ (MKULNV 2016) unterliegen das zu 
untersuchende Artenspektrum, die Anzahl der 
Begehungen sowie die Erfassungsmethode dem 
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und hängen im 
Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage des 
Den Bedenken zur durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.10).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Untersuchungsraumes sowie dessen naturräumlicher 
Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen ab. 
Ferner wird ausgeführt, dass, wenn von konkreten 
Bestandserfassungen vor Ort keine weiterführenden 
Erkenntnisse (mehr) zu erwarten sind, weitere 
Untersuchungen auch nicht durchgeführt werden 
müssen. 
  Es werden Hinweise auf jagende Fledermäuse in 
den angrenzenden Bäumen und auf dem Acker, 
auf Spechtklopfgeräusche aus dem 
angrenzenden Landschaftsschutzgebiet und den 
Gartenrotschwanz in der Nachbarschaft 
gegeben. Auch ein Fischreiher suche 
regelmäßig das Schutzgebiet auf. 
Die Hinweise auf jagende Fledermäuse, 
Spechtklopfgeräusche und Gartenrotschwanz in der 
Nachbarschaft sowie einen Fischreiher im 
Schutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich 
  3.4.6   
  Es wird der Hinweis auf die Gärtnerei Dahlmann 
gegeben. Es wird der Hinweis gegeben, dass 
der Gartenmarkt überflüssig sei und Bedenken 
geäußert, dass der Gartenmarkt in keinster 
Weise eine so große Flächenversiegelung 
rechtfertige. Es wird der Hinweis auf einen 
Baumarkt und zwei Tankstellen an der 
Münsterstraße sowie einen EDEKA, einen LIDL, 
einen K+K, einen Rossmann, Bäckereien und 
einen Aldi gegeben, sodass kein zusätzlicher 
Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung bestehe.
 
 
Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
geplante große Flächenversiegelung nicht mit 
dem Argument einer Verbesserung der 
Versorgungssituation der Wolbecker 
Bevölkerung gerechtfertigt werden kann. 
Ziel des vorliegenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans, der auf Antrag eines 
Vorhabenträgers aufgestellt wird, ist es, durch die 
Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit 
angeschlossener Tankstelle einen Beitrag zur 
Verbesserung der Versorgungsstruktur im Ortsteil 
Wolbeck zu leisten. Im Rahmen der zu dem 
Bebauungsplan erarbeiteten Auswirkungs- und 
Verträglichkeitsanalyse, wurde nachgewiesen, dass 
durch das Vorhaben schützenswerte 
Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, 
Standorte der wohnungsnahen Versorgung) in der 
Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer 
Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. 
 
Insofern bestehen unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten keine Gründe gegen die Aufstellung 
des vorliegenden Bebauungsplans sprechen. 
 
Die geplante Flächenversiegelung im Plangebiet wird, 
soweit möglich, reduziert. Die am südlichen Rand des 
Den Bedenken gegenüber der Planung 
unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.41). 
 
Den Bedenken gegenüber der 
Versiegelung landwirtschaftlicher 
Flächen für das Vorhaben und dem 
Widerspruch zum erklärten Ziel einer 
flächensparenden Kommune wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.64).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Plangebiets bestehenden Gehölze werden 
vollumfänglich erhalten. In Teilen des Plangebiets der 
zurzeit intensiv bewirtschafteten Fläche werden 
Anpflanzungen vorgenommen. Der übrige Ausgleich 
des Eingriffs findet an anderer Stelle im Stadtgebiet 
(Maßnahmenfläche der Stiftung Westfälische 
Kulturlandschaft in der Gemarkung Nienberge, Flur 4, 
Flurstück 33 (tlw.) statt. 
  3.4.7   
  Der Eingeber äußert Bedenken gegenüber der 
allgemeinen Lichtverschmutzung durch das 
Bauvorhaben für Mensch, Tier und Natur. 
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden 
die Auswirkungen der Planung auf die Tierwelt auch 
Hinblick auf mögliche Lichtemissionen bewertet, ohne 
dass hier erhebliche Beeinträchtigungen, die zum 
Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 
führen würden, festgestellt wurden. 
 
Aufgrund der abschirmenden Wirkung der baulichen 
Anlagen und der Abstände zu den bestehenden 
Siedlungsgebieten ist von einer erheblichen 
Beeinträchtigung der Wohnsiedlungsbereiche durch 
Lichtimmissionen ebenfalls nicht auszugehen. 
Den Bedenken gegenüber erheblichen 
Beeinträchtigungen durch 
Lichtimmissionen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.68). 
3.5 Private 
Stellungnahme, 
12.09.2018 
   
  3.5.1   
  Es werden Bedenken gegenüber einer hohen 
Lärmbelästigung durch das Vorhaben geäußert. 
 
Es wird der Hinweis gegeben, dass sich das 
Verkehrsaufkommen auf der Hiltruper Straße 
schon durch die Umgehungsstraße erhöht habe. 
Zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung wurde 
ein Immissionsschutzgutachten angefertigt, um zu 
überprüfen, ob das Vorhaben in dem geplanten 
Bereich verträglich anzusiedeln ist. Die Bedenken 
gegenüber einer hohen Lärmbelästigung können 
zurückgewiesen werden. Das 
Immissionsschutzgutachten kam zu dem Ergebnis, 
dass das Vorhaben aufgrund der Einhaltung der 
Grenzwerte sich verträglich in das Plangebiet einfügt. 
Den Bedenken gegenüber einer 
unzumutbaren Lärmbelästigung wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.5).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  3.5.2   
  Ein Eingeber äußert Bedenken, dass durch das 
Bauvorhaben die Ausfahrt vom Brandhoveweg 
auf die Hiltruper Straße eine höhere Gefährdung 
erfahre. 
 
Es wird auf die Bedeutung des Brandhovewegs 
für Freizeitanlagen hingewiesen. 
Eine Einschränkung der Verkehrssicherheit durch die 
geplante Erschließung der Hiltruper Straße ist nicht 
ersichtlich. Allein aufgrund der Distanz zwischen dem 
Brandhoveweg und den Zufahrten zum Plangebiet ist 
nicht mit einem höheren Gefährdungspotenzial in oder 
aus dem Brandhoveweg zu rechnen. Darüber hinaus 
ist die künftige Belastung der Hiltruper Straße durch ein 
Verkehrsgutachten überprüft worden, welches die 
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte für gegeben hält. 
Den Bedenken gegenüber einem 
erhöhten Unfallrisiko durch erhöhte 
Verkehrsmengen oder 
Gefahrguttransporte wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.67). 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass sich an der 
Ecke Hiltruper Straße / Brandhoveweg eine 
Bushaltestelle befinde, die die Sicht zeitweise 
vom Brandhoveweg auf die Hiltruper Straße 
behindere. 
Der Hinweis zur Bushaltestelle an der Hiltruper Straße 
wird zur Kenntnis genommen, er ist jedoch für die 
vorliegende Planung nicht von Bedeutung. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  3.5.3   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass nach 
Aussage des NABU eine artenschutzrechtliche 
Prüfung nur völlig unzureichend erfolgt sei. 
Außerdem werde Ackerfläche vernichtet. 
Der Hinweis auf die Stellungnahme des NABU, dass 
die artenschutzrechtliche Prüfung völlig unzureichend 
sei, wird zurückgewiesen. Siehe hierzu die Abwägung 
zu 2.2. 
Den Bedenken zur durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.10). 
3.6 Private 
Stellungnahme, 
13.09.2018 
   
  3.6.1   
  Es werden Bedenken geäußert, dass das 
Verkehrsaufkommen an der Hiltruper Straße in 
der Erhebung von ambrosius blanke nicht 
wahrheitsgemäß widergegeben werde und 
stattdessen eine eklatant erhöhte Anzahl an 
Verkehrsteilnehmern ausgewiesen werde. 
Die im Rahmen des Verkehrsgutachtens ermittelten 
Werte basieren auf durch den Gutachter 
vorgenommenen Verkehrszählungen vor Ort. Die 
Tatsache, dass an einem anderen Tag in der 
Kontrollzählung abweichende Werte im Verhältnis zu 
den Werten des Verkehrsgutachtens ermittelt wurden, 
ändert nichts an der Grundaussage zur ermittelten 
verkehrlichen Leistungsfähigkeit des künftigen 
Straßennetzes. 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Erfassungsfehlern oder Verzerrungen bei 
den Verkehrszählungen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.17).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
  3.6.2   
  Es werden Bedenken geäußert, dass mit dem 
geplanten Bauvorhaben gravierende 
Mehrverkehre in den Ort gezogen würden und 
dies dem ursprünglich geplanten Ziel der 
Umgehungsstraße (Entlastung des innerörtlichen 
Verkehrs) widerspreche. 
Bei der Lage des Plangebiets am Ortsrand sowie in 
unmittelbarer Nähe zur L 585n ist nicht von einer 
Umverteilung der Verkehrsströme in Wolbeck 
auszugehen. Diese Annahme wird auch durch das 
erstellte Verkehrsgutachten gestützt. Somit können die 
Bedenken nicht nachvollzogen werden. 
Den Bedenken, gegenüber einer 
unzumutbaren Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.4). 
 
Der Stellungnahme, das Vorhaben 
widerspreche dem Ziel, den 
innerörtlichen Verkehr durch den Bau der 
Umgehungsstraße L 585n zu entlasten, 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.49). 
  3.6.3   
  Es werden Bedenken geäußert, dass 
fälschlicherweise von Seiten des 
Stadtplanungsamts von einem angrenzenden 
Allgemeinen Wohngebiet / Mischgebiet 
ausgegangen werde und es sich nach 
Bebauungsplan Nr. 335 hierbei jedoch um ein 
Reises Wohngebiet handele. 
 
Es wird der Hinweis gegeben, dass eine 
eklatante Überschreitung für die zulässigen 
35 dB(A) (nachts) im tatsächlichen Reinen 
Wohngebiet die Folge seien, da die 
Lärmbelästigung bereits rein rechnerisch die im 
Immissionsschutzgutachten zugrunde gelegten 
45 dB(A) (nachts) für Mischgebiete 
überschreiten. 
 
Ursächlich hierfür sei zusätzlich die geplante 
Waschstraße, da der Trocknungsvorgang ohne 
Lärmschutz (geschlossenes Tor o. ä.) erfolgen 
soll. Auch von den vorgesehenen 
Hochdruckreinigern an den SB-Wasch- und 
Pflegeplätzen sowie von den Parkplätzen 
Die in der Stellungnahme des Eingebers aufgeführten 
Grenzwerte beziehen sich auf die TA Lärm. Die 
Anwendung der TA Lärm bezieht sich ausschließlich 
auf das geplante gewerbliche Vorhaben. Verkehre sind 
nur auf dem Vorhabengrundstück zu berücksichtigen. 
Das Reine Wohngebiet (Bebauungsplan Nr. 335) mit 
seinen Immissionsrichtwerten wurde auch als solches 
im Immissionsschutzgutachten (vgl. S. 25) 
berücksichtigt. Die entsprechenden Grenzwerte für 
Reine Wohngebiete gemäß TA Lärm werden durch den 
mit dem Vorhaben verbundenen Gewerbelärm 
eingehalten. Die Beurteilungspegel liegen mindestens 
10 dB(A) unterhalb der jeweiligen 
Immissionsrichtwerte. 
 
Beurteilungsgrundlage für die durch den Zusatzverkehr 
auf öffentlichen Straßen verursachten Geräusche 
bilden hier die Orientierungswerte der DIN 18005 in 
Kombination mit der 16. BImSchV für Straßenverkehr 
auf der Grundlage der RLS-90. 
 
Die gebietsspezifischen Orientierungswerte sowie 
teilweise die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 
Der Stellungnahme, es sei von falschen 
Gebietskategorien für die benachbarten 
Baugebiete ausgegangen worden, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.65). 
 
Den Bedenken gegenüber unzulässigen 
Lärmimmissionen im benachbarten 
Reinen Wohngebiet wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.66).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
würden unzulässige Lärmbelästigungen 
ausgehen, sodass es zu einer 
Dauerlärmbelästigung des angrenzenden 
Reinen Wohngebiets komme. 
an den im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen 
Immissionsorten werden bereits im Analysefall 
überschritten. Die Zusatzverkehre zur Tages- und 
Nachtzeit führen zu Pegelerhöhungen zwischen 0,4 
und 0,9 dB(A). Jedoch wird die sogenannte 
Zumutbarkeitsschwelle in Wohngebieten von 70 dB(A) 
am Tag und 60 dB(A) in der Nacht weder im Analyse- 
und im Planfall überschritten. Somit ist die 
Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen am 
benachbarten Siedlungsrand nicht gegeben. 
 
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sowohl 
der Bau- und Gartenmarkt als auch der Waschpark zur 
Nachtzeit geschlossen haben und in der Nacht keine 
Emissionen durch diese Anlagen entstehen. 
  3.6.4   
  Es werden Bedenken gegenüber der 
Lärmauswirkungsanalyse von Uppenkamp und 
Partner geäußert, da die Lärmauswirkungen 
nicht im Abstand von 500 m berechnet worden 
seien und nicht die lauteste Nachtstunde 
zugrunde gelegt worden sei. 
Die Bedenken einer Notwendigkeit zur Berechnung der 
An- und Abfahrgeräusche auf öffentlichen 
Verkehrsflächen im Abstand von 500 m zu berechnen, 
kann nicht nachvollzogen werden. Gemäß der TA Lärm 
sind lediglich die Fahrgeräusche auf dem 
Betriebsgrundstück sowie bei der Aus- und Einfahrt, 
die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage 
entstehen, der beurteilenden Anlage zuzurechnen und 
zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden 
Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des 
Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Die 
TA Lärm sagt aus, dass Geräusche des An- und 
Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in 
einem Abstand bis 500 m von dem Betriebsgrundstück 
durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie 
möglich verhindert werden sollen, soweit 
 
a) sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche 
für den Tag oder die Nacht rechnerisch um 
mindestens 3 dB(A) erhöhen, 
Den Bedenken gegenüber der 
Lärmauswirkungsanalyse wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.31).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 62 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
b) keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt 
ist  
und 
c) die Immissionsgrenzwerte der 
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 
erstmals oder weitergehend überschritten werden. 
 
Dass hier der Beurteilungspegel der 
Verkehrsgeräusche durch das Vorhaben tags oder 
nachts um mind. 3 dB(A) erhöht wird, was einer 
Verdoppelung der Verkehrsmenge entspräche, bzw. 
dass eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr nicht 
erfolgt, ist hier nicht ersichtlich. 
 
Daher werden die Bedenken gegenüber der 
Lärmauswirkungsanalyse zurückgewiesen. 
  3.6.5   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass durch die 
Lichtreklame sowie die Beleuchtung des 
Tankstellenshops Fledermäuse nachts bei ihren 
Jagdflügen irritiert oder möglicherweise von 
ihrem derzeit angestammten Jagdgebiet 
vertrieben werden. 
 
Es werden Bedenken geäußert, dass auch die 
angrenzenden Anwohner durch die 
Lichtimmissionen nachts beeinträchtigt würden. 
Bedenken hinsichtlich einer Beeinträchtigung von 
Fledermäusen durch Lichtimmissionen werden 
zurückgewiesen. Mögliche Lichtimmissionen werden 
insbesondere zu den in dieser Hinsicht sensiblen 
Strukturen südlich des Plangebiets durch die 
Baukörper die geplante Mauer aber auch durch die 
festgesetzten Flächen mit Pflanzgebot, reduziert, so 
dass insgesamt nicht mit einer erheblichen Belastung 
(auch für angrenzende Anwohner) bei Umsetzung des 
Planvorhabens auszugehen ist. 
 
Im Übrigen sind Jagdreviere artenschutzrechtlich nur 
von Relevanz, wenn Fortpflanzungs- und Ruhestätten 
in ihrer Funktion auf deren Erhalt angewiesen sind und 
diese einen essenziellen Habitatbestandteil darstellen. 
Dies ist in vorliegendem Fall – ausweislich des 
vorliegenden Gutachtens – nicht gegeben. 
 
Aufgrund der abschirmenden Wirkung der baulichen 
Den Bedenken hinsichtlich einer 
Gefährdung der Jagdreviere von 
Fledermäusen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.63). 
 
Den Bedenken gegenüber erheblichen 
Beeinträchtigungen durch 
Lichtimmissionen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.68).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 63 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Anlagen und der Abstände zu den bestehenden 
Siedlungsgebieten ist von einer erheblichen 
Beeinträchtigung der Wohnsiedlungsbereiche durch 
Lichtimmissionen ebenfalls nicht auszugehen. 
  3.6.6   
  Es werden Bedenken geäußert, dass bei 
schweren Schadensfällen etwaige 
Beeinträchtigungen der Natur, insbesondere des 
angrenzenden Sandbachs oder des 
Grundwassers (beispielsweise durch 
Löschwasser) die Folge sein werden. 
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden 
entsprechend den einschlägigen Richtlinien und 
Vorschriften die erforderlichen technischen 
Maßnahmen zum Schutz der Umgebung bei einem 
Brand-/ Schadensfall getroffen. 
 
Die geäußerten Bedenken hinsichtlich der Gefährdung 
des Gewässers durch Löschwasser betreffen nicht die 
Ebene der Bauleitplanung. Entsprechende 
Vorkehrungen sind auf Grundlage der technischen 
Regelwerke im Rahmen der nachfolgenden 
Genehmigungsverfahren zu treffen. Von daher besteht 
auf der Ebene der Bauleitplanung kein 
Regelungserfordernis. 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Risiken im Schadensfall (Brand, 
Überschwemmung) für die 
angrenzenden Fließgewässer wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.58). 
  3.6.7   
  Es wird darauf hingewiesen, dass bereits eine 
Waschstraße mit Waschplätzen im 
nahegelegenen Gewerbegebiet „Zum 
Kaiserbusch“, ein Baumarkt in Wolbeck, die 
Gärtnerei Dahlmann, Tankstellen in Wolbeck 
und Angelmodde West und genügend 
Einzelhandel / Lebensmittelmärkte inklusive 
Bäckerei und Getränkemärkte vorhanden sind 
und daher kein weiterer Bedarf bestehe. 
Ziel des vorliegenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans, der auf Antrag eines 
Vorhabenträgers aufgestellt wird, ist es, durch die 
Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit 
angeschlossener Tankstelle einen Beitrag zur 
Verbesserung der Versorgungsstruktur im Ortsteil 
Wolbeck zu leisten. Im Rahmen der zu dem 
Bebauungsplan erarbeiteten Auswirkungs- und 
Verträglichkeitsanalyse, wurde nachgewiesen, dass 
durch das Vorhaben schützenswerte 
Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, 
Standorte der wohnungsnahen Versorgung) in der 
Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer 
Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. 
Festzustellen ist, dass die Umlenkungseffekte in den 
einzelnen Sortimenten (Bau- Gartenbedarf, 
Den Bedenken gegenüber der Planung 
unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.41).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 64 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Zoologischer Bedarf / lebende Tiere, Tierfutter / 
Tierpflegeartikel für Kleintiere, Lebensmittel, Getränke, 
Tabak, sonstige Randsortimente) deutlich unterhalb 
der abwägungsrelevanten / prüfungsrelevanten 
Schwellenwerte liegen. Betriebsaufgaben sowie 
unzumutbare, zentrenschädliche und städtebaulich 
negative Auswirkungen sind auszuschließen. 
  3.6.8   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass die 
Artenschutzprüfung nicht fachgerecht 
durchgeführt worden sei und in keiner Weise der 
neuen Rechtsprechung entspreche und lediglich 
eine Einschätzungsprognose stattgefunden 
habe. 
 
Er weist darauf hin, dass eine Erhebung durch 
Fangnetze für die Fledermauszählung hätte 
durchgeführt werden müssen, um eine 
belastbare Aussage über das 
Fledermausaufkommen treffen zu können. 
Die Bedenken hinsichtlich der Untersuchungstiefe der 
artenschutzrechtlichen Prüfung, insbesondere im 
Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen werden 
zurückgewiesen. Für eine vollständige Erfassung 
(einschließlich dem Einsatz von Fangnetzen) von 
Fledermäusen besteht hiernach keine Veranlassung, 
zumal das Plangebiet keine entsprechenden Potentiale 
aufweist. Gemäß Verwaltungsvorschrift „Artenschutz in 
NRW“ (MKULNV 2016) unterliegen das zu 
untersuchende Artenspektrum, die Anzahl der 
Begehungen sowie die Erfassungsmethode dem 
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und hängen im 
Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage des 
Untersuchungsraumes sowie dessen naturräumlicher 
Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen ab. 
Ferner wird ausgeführt, dass wenn von konkreten 
Bestandserfassungen vor Ort keine weiterführenden 
Erkenntnisse (mehr) zu erwarten sind, weitere 
Untersuchungen auch nicht durchgeführt werden 
müssen. 
Den Bedenken zur durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.10). 
  Es wird der Hinweis gegeben, dass bereits 
diverse Fledermausarten beobachtet worden 
seien und die Flugbahnen der Fledermäuse zur 
Jagd direkt über den beplanten Acker führen. 
Der Hinweis, dass bereits diverse Fledermausarten 
beobachtet worden seien und die Flugbahnen über den 
Acker führen wird zur Kenntnis genommen. Dies steht 
jedoch nicht im Widerspruch zu den Ergebnissen der 
artenschutzrechtlichen Prüfung. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
  3.6.9   
  Es werden Bedenken geäußert, dass versäumt Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Der Stellungnahme, Alternativstandorte

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 65 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
wurde nach alternativen Baugrundstücken für 
das geplante Bauvorhaben zu suchen und das 
am mildesten Mittel hätte gewählt werden 
müssen. Dabei hätte im Vordergrund für die 
Standortentscheidung stehen müssen, dass 
städteplanerisch ein Grundstück gesucht wird, 
bei dem sowohl das Landschaftsschutzgebiet als 
auch das Reine Wohngebiet unberührt bleiben. 
 
Es wird die Anregung gegeben, dass hierfür das 
an der Amelunxenstraße in Wolbeck 
ausgewiesene und unbebaute Gewerbegebiet 
naheliegend wäre, welches zudem weiterhin 
direkt an der Umgehungsstraße platziert ist. Es 
wird der Hinweis auf bestehende Ver- und 
Entsorgungsleitungen gegeben. 
Vorhabenträger über die zu beplanende Fläche verfügt. 
Somit ist die Betrachtung von Alternativstandorten 
hinfällig. Im Übrigen bedarf es für den wirtschaftlichen 
Betrieb des geplanten Vorhabens einer 
verkehrsgünstigen Lage, um eine ausreichende 
Kundenfrequenz zu generieren. 
 
Aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Standort an der 
Amelunxenstraße nicht umsetzbar. Der dort 
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 463 setzt fest, dass 
in den Gewerbegebieten Einzelhandelsbetriebe 
unzulässig sind. Städtebauliches Ziel ist es, dort 
vorrangig Auslagerungsflächen bzw. 
Erweiterungsflächen für Handwerks- und 
Gewerbebetriebe aus dem Ortskern Wolbeck und den 
angrenzenden Gebieten vorzuhalten. Das geplante 
Vorhaben würde den aufgeführten städtebaulichen 
Zielen und Aufgaben des Gewerbegebiets sowie der 
Einzelhandelskonzeption der Stadt Münster 
widersprechen. 
 
Darüber hinaus können Kunden aus der Peripherie, die 
das Vorhaben an dem vorliegenden Standort 
ansteuern möchten, unmittelbar von der 
Umgehungsstraße abfahren und erreichen ihr Ziel. 
 
Der Standort der Amelunxenstraße würde 
demgegenüber zusätzlichen Verkehr im Ortskern 
erzeugen. 
seien nicht hinreichend geprüft worden, 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.45). 
 
Der Anregung von Alternativstandorten 
im Bereich Hiltruper Straße / Albersloher 
Weg bzw. an der Amelunxenstraße wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.47). 
3.7 Private 
Stellungnahme, 
13.09.2018 
   
  3.7.1   
  Es wird der Hinweis auf die vorhandenen 
Tankstellen in Wolbeck, einen Raiffeisenmarkt 
mit Tankstelle in Albersloh und weitere 
Ziel des vorliegenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans, der auf Antrag eines 
Vorhabenträgers aufgestellt wird, ist es, durch die 
Den Bedenken gegenüber der Planung 
unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten wird nicht gefolgt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 66 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Raiffeisenmärkte in Rinkerode und Everswinkel 
gegeben. Es wird die Wirtschaftlichkeit eines 
Raiffeisenmarktes in Wolbeck angezweifelt. 
 
Des Weiteren wird auf einen Baumarkt in 
Wolbeck, zwei weitere Blumenfachhändler und 
eine Gärtnerei in Alverskirchen verwiesen. 
Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit 
angeschlossener Tankstelle einen Beitrag zur 
Verbesserung der Versorgungsstruktur im Ortsteil 
Wolbeck zu leisten. Im Rahmen der zu dem 
Bebauungsplan erarbeiteten Auswirkungs- und 
Verträglichkeitsanalyse, wurde nachgewiesen, dass 
durch das Vorhaben schützenswerte 
Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, 
Standorte der wohnungsnahen Versorgung) in der 
Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer 
Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. 
Festzustellen ist, dass die Umlenkungseffekte in den 
einzelnen Sortimenten (Bau- Gartenbedarf, 
Zoologischer Bedarf / lebende Tiere, Tierfutter / 
Tierpflegeartikel für Kleintiere, Lebensmittel, Getränke, 
Tabak, sonstige Randsortimente) deutlich unterhalb 
der abwägungsrelevanten / prüfungsrelevanten 
Schwellenwerte liegen. Betriebsaufgaben sowie 
unzumutbare, zentrenschädliche und städtebaulich 
negative Auswirkungen sind auszuschließen. 
(Beschlussvorschlag 1.41). 
  3.7.2   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass der Eingeber 
Vögel (Grünspecht, Mäusebussard, Lerche, 
Kuckuck, Sperling, Gartenrotschwanz, Kleiber, 
etc.) und einige Fledermäuse regelmäßig 
beobachten konnte und nachts regelmäßig das 
Rufen einer Eule vernommen wurde. Es wird der 
Hinweis auf Hasen und Rehe gegeben. 
Die Hinweise auf das Vorkommen von Vögeln und 
Fledermäusen werden zur Kenntnis genommen. 
 
Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu den 
Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Prüfung. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis 
genommen. 
  Es werden Bedenken geäußert, dass durch eine 
Tankstelle im 24h-Betrieb, Waschstraße und 
Markt eine deutliche Zunahme des Verkehrs auf 
der Hiltruper Straße zu erwarten sei, 
insbesondere durch Traktoren und Lkw sowie 
Mehrverkehr durch Waren- und 
Kraftstoffanlieferung. 
Zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung wurden 
sowohl ein Immissionsschutz-, als auch ein 
Verkehrsgutachten angefertigt, um zu überprüfen, ob 
das Vorhaben in dem geplanten Bereich verträglich 
anzusiedeln ist. Die Bedenken gegenüber einer 
erheblichen Verkehrszunahme, gegenüber 
Schwerverkehr können zurückgewiesen werden. Beide 
Gutachten kamen zu der Auffassung, dass sich das 
Den Bedenken, gegenüber einer 
unzumutbaren Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.4).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 67 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Vorhaben aufgrund der Einhaltung der Lärmgrenzwerte 
und uneingeschränkten Leistungsfähigkeit der 
Knotenpunkte verträglich in das Plangebiet einfügt. 
  Es werden die Bedenken geäußert, dass durch 
die damit verbundenen Zunahmen von Lärm- 
und Lichtimmissionen der Lebensraum der Tiere 
weiter eingeschränkt werde. 
Die Bedenken hinsichtlich der Zunahme von Lärm- und 
Lichtimmissionen und der damit verbundenen 
Einschränkung des Lebensraumes von Tieren wird auf 
Grundlage des Artenschutzgutachtens 
zurückgewiesen. Hiernach sind mit einer Umsetzung 
des Planvorhabens keine artenschutzrechtlich 
relevanten Einschränkungen des Lebensraumes von 
Tieren verbunden. Der Bebauungsplan ist demnach 
aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. 
Den Bedenken hinsichtlich einer 
Einschränkung des Lebensraums der 
Tiere durch die mit dem Vorhaben 
verbundenen Zunahmen von Lärm- und 
Lichtimmissionen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.69). 
  3.7.3   
  Ein Eingeber äußert Bedenken, dass der Boden 
verkalkt werde, um das Bauvorhaben möglich zu 
machen, was nach Ansicht des Eingebers ein 
„massiver“ Eingriff in die Natur sei. Dies zeige, 
dass der Standort für ein solches Projekt 
ungeeignet sei. 
Die Bedenken des Eingebers, dass das Bauvorhaben 
ein Eingriff in die Natur sei wird zurückgewiesen, da 
der mit einer Umsetzung des Planvorhabens 
verbundene Eingriff in Natur und Landschaft gemäß 
§ 18 BNatSchG i. V. m. § 1a Abs. 3 BauGB vom 
Verursacher ausgeglichen wird. Der Ausgleich erfolgt – 
soweit er nicht plangebietsintern kompensiert werden 
kann – auf einer externen Fläche in der Gemarkung 
Nienberge, Flur 4, Flurstück 33 (tlw.). 
Den Bedenken, dass ein erheblicher 
Eingriff in Natur und Landschaft vorliege, 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.34). 
  3.7.4   
  Es werden aufgrund der unmittelbaren Nähe 
zum Sandbach Bedenken geäußert, dass bei 
einer Überschwemmung ein nicht ausreichender 
Schutz für die umgebende Landschaft und den 
Einflussbereich der Werse, in die der Sandbach 
mündet, besteht. 
Für den Normalbetrieb besteht eine leistungsfähige 
Entwässerungseinrichtung. Es wurde eine 
Entwässerungsplanung (u.a. Versickerungsmulden, 
versickerungsfähiges Pflaster, Rückhalteräume, 
Entwässerungsrinnen) durch einen Fachingenieur 
durchgeführt, sodass über die Entwässerung keine 
relevanten Auswirkungen auf den Sandbach oder die 
Werse zu erwarten sind. Für einen Schadensfall 
werden entsprechende Vorkehrungen im 
Baugenehmigungsverfahren getroffen. 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Risiken im Schadensfall (Brand, 
Überschwemmung) für die 
angrenzenden Fließgewässer wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.58). 
  3.7.5   
  Es werden Bedenken gegenüber einer erhöhten Zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung wurden Den Bedenken, gegenüber einer

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 68 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Lärmbelästigung durch zunehmenden Verkehr 
(insbesondere Lkw und Traktoren) befürchtet. 
sowohl ein Immissionsschutz-, als auch ein 
Verkehrsgutachten angefertigt, um zu überprüfen, ob 
das Vorhaben in dem geplanten Bereich verträglich 
anzusiedeln ist. Die Bedenken gegenüber einer 
erheblichen Verkehrszunahme und Schwerverkehr 
können zurückgewiesen werden. Beide Gutachten 
kamen zu der Auffassung, dass sich das Vorhaben 
aufgrund der Einhaltung der Lärmgrenzwerte und 
uneingeschränkten Leistungsfähigkeit der 
Knotenpunkte verträglich in das Plangebiet einfügt. 
unzumutbaren Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.4). 
 
Den Bedenken gegenüber einer 
unzumutbaren Lärmbelästigung wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.5). 
  Es wird darauf hingewiesen, dass in einem 
Reinen Wohngebiet Lärmbelastungen bis 
50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts 
Immissionsrichtwert zulässig sei. 
 
Es werden Bedenken erhoben, dass im 
gestellten Gutachten diese Werte deutlich 
überschritten würden und von einem 
Allgemeinen Wohngebiet ausgegangen worden 
sei. 
Die in der Stellungnahme des Einwenders aufgeführten 
Grenzwerte beziehen sich auf die TA Lärm. Die 
Anwendung der TA Lärm bezieht sich ausschließlich 
auf das geplante gewerbliche Vorhaben. Verkehre sind 
nur auf dem Vorhabengrundstück zu berücksichtigen. 
Das Reine Wohngebiet (Bebauungsplan Nr. 335) mit 
seinen Immissionsrichtwerten wurde auch als solches 
im Immissionsschutzgutachten (vgl. S. 25) 
berücksichtigt. Die entsprechenden Grenzwerte für 
Reine Wohngebiete gemäß TA Lärm 
werden durch den 
mit dem Vorhaben verbundenen Gewerbelärm 
eingehalten. Die Beurteilungspegel liegen mindestens 
10 dB(A) unterhalb der jeweiligen 
Immissionsrichtwerte. 
 
Beurteilungsgrundlage für die durch den Zusatzverkehr 
auf öffentlichen Straßen verursachten Geräusche 
bilden hier die Orientierungswerte der DIN 18005 in 
Kombination mit der 16. BImSchV für Straßenverkehr 
auf der Grundlage der RLS-90. 
 
Die gebietsspezifischen Orientierungswerte sowie 
teilweise die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 
an den im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen 
Immissionsorte werden bereits im Analysefall 
überschritten. Die Zusatzverkehre zur Tages- und 
Den Bedenken gegenüber unzulässigen 
Lärmimmissionen im benachbarten 
Reinen Wohngebiet wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.66). 
 
Der Stellungnahme, es sei von falschen 
Gebietskategorien für die benachbarten 
Baugebiete ausgegangen worden, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.65).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 69 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Nachtzeit führen zu Pegelerhöhungen zwischen 0,4 
und 0,9 dB(A). Jedoch wird die sogenannte 
Zumutbarkeitsschwelle in Wohngebieten von 70 dB(A) 
am Tag und 60 dB(A) in der Nacht weder im Analyse- 
und im Planfall überschritten. 
  3.7.6   
  Ein Eingeber äußert Bedenken, dass eine 
Überschreitung kurzzeitiger Geräuschspitzen 
aufgrund der geplanten Besucherzahlen des 
Vorhabens dauerhaft im Reinen Wohngebiet zu 
erwarten sei. 
Zunächst ist festzuhalten, dass es eine dauerhafte 
Überschreitung von kurzzeitigen Geräuschspitzen nicht 
gibt. Im Immissionsschutzgutachten ist dargelegt, dass 
kurzzeitige Geräuschspitzen, die die geltenden 
Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als 30 dB und
 / 
oder mehr als 20 dB nachts überschreiten, nicht 
prognostiziert werden, d.h. nicht zu erwarten sind. 
Den Bedenken gegenüber einer 
unzumutbaren Lärmbelästigung wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.5). 
  3.7.7   
  Der Eingeber gibt einen Hinweis auf die 
Nachhaltigkeitsstrategie 2030 der Stadt Münster 
(Erhalt Arten- und Sortenvielfalt; Steigerung und 
Wahrung der biologischen Vielfalt; Vermeidung 
von Umwelt- und Lärmbeeinträchtigungen der 
Bürger; Vermeiden von unnötigem Liefer- und 
Warenverkehr). 
 
Es werden Bedenken geäußert, dass all diese 
Ziele mit dem geplanten Bauvorhaben 
gegenläufig beeinflusst werden. 
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 der Stadt Münster ist 
ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 
Abs. 6 Nr. 11 BauGB, das in die Abwägung genauso 
wie beispielsweise die Ziele der Raumordnung 
(Regionalplan) einzustellen ist.  
 
Die vorliegende Planung liegt gemäß Regionalplan 
Münsterland (Stand: 24.10.2018) im Allgemeinen 
Siedlungsbereich. Da der Regionalplan die Grundlage 
für Bauleitpläne bildet, entspricht die Planänderung den 
gewünschten räumlichen und strukturellen 
Entwicklungen in der Region. Es handelt sich hier um 
einen optimalen verkehrlichen Standort, da das 
Plangebiet im Randbereich unmittelbar an einer 
Haupterschließungsstraße liegt und somit kein 
zusätzlicher Verkehr in den Ortskern geführt wird. 
Den Bedenken, die Planung verstoße 
gegen die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 
der Stadt Münster, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.48). 
3.8 Private 
Stellungnahme, 
14.09.2018 
   
  3.8.1   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass das Wirtschaftliche Fragestellungen sind aus Den Bedenken gegenüber der Planung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 70 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
vorhandene Tankstellennetz vollkommen 
ausreichend sei. 
 
Es wird der Hinweis auf eine Gärtnerei in 
unmittelbarer Nähe sowie einen Baumarkt an der 
Münsterstraße und eine Waschstraße in 1,5 km 
Entfernung im Gewerbegebiet „Zum 
Kaiserbusch“ gegeben. Darüber hinaus gebe es 
kein Versorgungsdefizit bei Nahrungs- und 
Genussmitteln in Wolbeck. Es werden 
Ausführungen zu Münster als Fahrradstadt und 
dem Ausbau des ÖPNV-Netzes gemacht. 
bauleitplanerischer Sicht als irrelevant zu betrachten. 
Die Bauleitplanung hat dafür zu sorgen, dass durch die 
Realisierung eines Vorhabens bestehende 
schützenswerte Versorgungsstrukturen (zentrale 
Versorgungsbereiche, Standorte der wohnungsnahen 
Versorgung) in der Stadt Münster bzw. im 
Untersuchungsraum in ihrer Funktionsfähigkeit nicht 
nur unwesentlich betroffen sind und demnach 
landesplanerisch und städtebaulich negative 
Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO 
eintreten können. Dem wurde Sorge getragen, indem 
eine Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse für eine 
Einzelhandelsplanung durchgeführt wurde. 
 
Festzustellen ist, dass die Umlenkungseffekte in den 
einzelnen Sortimenten (Bau- Gartenbedarf, 
Zoologischer Bedarf / lebende Tiere, Tierfutter / 
Tierpflegeartikel für Kleintiere, Lebensmittel, Getränke, 
Tabak, sonstige Randsortimente) deutlich unterhalb 
der abwägungsrelevanten / prüfungsrelevanten 
Schwellenwerte liegen. Betriebsaufgaben sowie 
unzumutbare, zentrenschädliche und städtebaulich 
negative Auswirkungen sind auszuschließen. Die 
Verträglichkeit gegenüber den Einzelhandelsbeständen 
ist gegeben. Darüber hinaus beeinträchtigen die 
Planungen des untersuchten Vorhabens nicht die 
Entwicklungsoptionen der zentralen 
Versorgungsbereiche innerhalb des 
Untersuchungsraumes. 
unter versorgungsstrukturellen 
Gesichtspunkten wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.41). 
  3.8.2   
  Es werden Bedenken geäußert, dass der 
Tankstellenmarkt zudem wie ein Fremdkörper in 
einem Siedlungsgebiet wirken würde. 
Die Bedenken, dass das Vorhaben aufgrund der 
südlich und östlich dominierenden Wohnbebauung als 
Fremdkörper in dem angrenzenden Siedlungsbereich 
wirke, werden zurückgewiesen. Die Tatsache, dass 
sich östlich des Plangebiets Wohnsiedlungsbereiche 
anschließen ist nicht ausschlaggebend und maßgeblich 
Den Bedenken, das Vorhaben wirke als 
Fremdkörper, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.46).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 71 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
für die künftige Nutzung des Plangebiets. Vielmehr gilt 
es, wie im vorliegenden Fall geschehen, eine dem 
Standort angemessene und mit ihrem Umfeld 
verträgliche Planung zu entwickeln. 
  3.8.3   
  Es werden Bedenken geäußert, dass das von 
ambrosius blanke aufgelistete 
Verkehrsaufkommen zu hoch sei und nicht den 
heutigen Gegebenheiten entspreche. Der 
prozentuale Anteil der Zunahme der 
Verkehrsbelastung durch das Bauvorhaben liege 
somit wesentlich höher, als im 
Verkehrsgutachten ausgewiesen. 
Die im Rahmen des Verkehrsgutachtens ermittelten 
Werte basieren auf durch den Gutachter 
vorgenommenen Verkehrszählungen vor Ort. Die 
Tatsache, dass an einem anderen Tag in der 
Kontrollzählung abweichende Werte im Verhältnis zu 
den Werten des Verkehrsgutachtens ermittelt wurden, 
ändert nichts an der Grundaussage zur ermittelten 
verkehrlichen Leistungsfähigkeit des künftigen 
Straßennetzes. 
Den Bedenken gegenüber möglichen 
Erfassungsfehlern oder Verzerrungen bei 
den Verkehrszählungen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.17). 
  3.8.4   
  Es werden Bedenken geäußert, dass es sich bei 
den angrenzenden Wohngebieten nicht um 
Mischgebiete handele, deshalb seien die 
zulässigen Lärmhöchstgrenzen zu überprüfen. 
Die angrenzende Wohnbebauung im Süden des 
Plangebiets befindet sich im nicht überplanten 
Außenbereich und hat daher die Schutzbedürftigkeit 
entsprechend eines Mischgebiets. Mit den in der 
Begründung angesprochenen angrenzenden 
Allgemeinen Wohngebieten sind das Allgemeine 
Wohngebiet im Bebauungsplan ANG 8, der 
angrenzende Immissionsort IP8, sowie potenzielle 
Wohngebiete nördlich und östlich des Plangebiets auf 
den heutigen landwirtschaftlich genutzten Flächen 
gemeint. 
Der Stellungnahme, es sei von falschen 
Gebietskategorien für die benachbarten 
Baugebiete ausgegangen worden, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.65). 
 
Der Stellungnahme, die 
Immissionsrichtwerte würden 
überschritten und den damit 
verbundenen Anregungen, die 
Lärmbelastung neu zu ermitteln bzw. 
Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, 
wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.23). 
  3.8.5   
  Der Eingeber äußert Bedenken, dass eine durch 
Lärmbelästigung wesentliche Verschlechterung 
der Wohnqualität Auswirkungen auf den 
Marktwert der vorhandenen Grundstücke habe. 
In Bezug auf eine Verschlechterung der Wohnqualität 
durch Lärmbelästigung wird auf das 
Immissionsschutzgutachten verwiesen. Dies kam zu 
dem Ergebnis, dass es in Bezug auf den Verkehrslärm 
durch den Zusatzverkehr zu Pegelerhöhungen 
zwischen 0,4 dB(A) stadteinwärts und 0,9 dB(A) 
Den Bedenken gegenüber einer 
unzumutbaren Lärmbelästigung wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.5). 
 
Den Bedenken gegenüber etwaigen 
Wertminderungen für die benachbarten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 72 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
stadtauswärts kommt, jedoch die sogenannte 
Zumutbarkeitsschwelle in Wohngebieten (70 dB(A) 
tags, 60 dB(A) nachts) weder im Analyse- noch im 
Planfall überschritten werde. Da die geltenden 
Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm zur Tageszeit 
und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an den 
maßgeblichen Emissionsorten der Bestandsbebauung 
eingehalten, bzw. unterschritten werden, ist die 
Erforderlichkeit organisatorischer Maßnahmen zur 
Minderung der Geräuschsituation nicht gegeben. Eine 
erhebliche Verschlechterung der Wohnqualität im 
Sinne eines Planungsschadens ist danach nicht 
gegeben. Zudem stellen etwaige Wertminderungen 
(die hier nicht erkennbar sind) als Ausfluss der 
Situationsgebundenheit von Grundstücken keinen 
abwägungserheblichen Belang dar. 
Grundstücke wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.70). 
  3.8.6   
  Es werden Bedenken gegenüber einer 
zusätzlichen Lärmbelästigung in der Nacht durch 
den 24h-Betrieb der Tankstelle geäußert. 
Zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung wurden 
im Rahmen des Bebauungsplans sowohl ein 
Immissionsschutz-, als auch ein Verkehrsgutachten 
angefertigt, um zu überprüfen, ob das Vorhaben in dem 
geplanten Bereich verträglich anzusiedeln ist. Beide 
Gutachten kamen zu der Auffassung, dass sich das 
Vorhaben aufgrund der Einhaltung der Lärmgrenzwerte 
und der weiterhin uneingeschränkten 
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte für sein Umfeld 
verträglich realisieren lässt. Die Bedenken im Hinblick 
auf eine erhebliche Lärmzunahme werden daher 
zurückgewiesen. 
Den Bedenken gegenüber einer 
unzumutbaren Lärmbelästigung wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.5). 
  3.8.7   
  Ein Eingeber äußert Bedenken, dass die 
Nebenstraßen Buxtrup, Brandhoveweg und Am 
Sandbach als mögliche Anfahrtswege zum 
Tankstellenmarkt genutzt werden würden. 
Zunächst einmal gibt es von dem östlich angrenzenden 
Wohngebiet keine direkte Wegeverbindung in das 
Plangebiet. Die Zu- und Abfahrten des Vorhabens 
befinden sich ausschließlich entlang der Hiltruper 
Straße. Verkehr, der auf den Straßen Buxtrup, 
Brandhoveweg und Am Sandbach erzeugt wird, kann 
Den Bedenken gegenüber einer 
Umverteilung der Verkehrsströme wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.42). 
 
Der Stellungnahme, es sei mit einer 
Verkehrsverlagerung in das Wohngebiet

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 73 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
ausschließlich auf Anliegerverkehr zurückgeführt 
werden. Daher werden die Bedenken gegenüber der 
Nutzung von Nebenstraßen als mögliche Anfahrtswege 
zum Tankstellenmarkt nicht geteilt. Die geäußerten 
Befürchtungen sind insoweit unbegründet. 
zu rechnen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.53). 
  3.8.8   
  Es werden Bedenken geäußert, dass durch das 
erhöhte Verkehrsaufkommen eine höhere 
Belastung der Umwelt (Schadstoffimmissionen) 
besteht. 
Eine Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund 
der Erkenntnisse des Luftreinhalteplans der Stadt 
Münster vorgenommen werden. Verkehrsbedingte 
Schadstoffbelastungen für Feinstaub und 
Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 
39. BImSchV sind vor allem in engen 
Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen 
von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Dem 
Luftreinhalteplan der Stadt Münster zufolge findet auf 
der Hiltruper Straße eine Verkehrsbelastung von unter 
10.000 Kfz pro Tag statt. Diese Einschätzung deckt 
sich mit den Hochrechnungen des 
Verkehrsaufkommens auf Basis der 
Verkehrszählungen, wo ein Verkehrsaufkommen der 
Straßen Hiltruper Straße, der L 585 Süd und der L 585 
Nord jeweils von unter 6.000 Kfz pro 24 Stunden 
hochgerechnet wurde. Aufgrund der mit dem Vorhaben 
verbundenen Zusatzverkehre wird daher keine 
Notwendigkeit eine Untersuchung von Luftschadstoffen 
ausgelöst. Die Bedenken des Eingebers sind daher 
unbegründet. 
Den Bedenken gegenüber einer höheren 
Belastung der Umwelt durch 
Luftschadstoffe wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.71). 
  3.8.9   
  Es werden Bedenken geäußert, dass die 
Prüfung, welche Tiere in dem angrenzenden 
Landschaftsschutzgebiet existieren, sowohl 
qualitativ als auch quantitativ nicht ausreichend 
erfolgt sei. Eine Schätzung würde hier nicht 
ausreichen. 
Die Bedenken hinsichtlich der Prüfung welche Tiere in 
dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet 
existieren, werden zurückgewiesen. Im Rahmen des 
vorliegenden Bebauungsplanverfahrens ist eine 
Artenschutzprüfung erstellt worden, in der etwaige 
artenschutzrechtliche Konflikte mit Umsetzung des 
Planvorhabens untersucht wurden. Für eine 
vollständige Erfassung, insbesondere angrenzender 
Den Bedenken zur durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.10).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 74 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Flächen, besteht jedoch keine Veranlassung. Gemäß 
Verwaltungsvorschrift „Artenschutz in NRW“ (MKULNV 
2016) unterliegen das zu untersuchende 
Artenspektrum, die Anzahl der Begehungen sowie die 
Erfassungsmethode dem 
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und hängen im 
Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage des 
Untersuchungsraumes sowie dessen naturräumlicher 
Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen ab. 
Ferner wird ausgeführt, dass, wenn von konkreten 
Bestandserfassungen vor Ort keine weiterführenden 
Erkenntnisse (mehr) zu erwarten sind, weitere 
Untersuchungen auch nicht durchgeführt werden 
müssen. Letzteres gilt auch für das angrenzende 
Landschaftsschutzgebiet. Die Erstellung einer 
lückenlosen Artenliste ist für die Beurteilung des 
Planvorhabens nicht erforderlich. 
  3.8.10   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass 
insbesondere der Weg hinter dem geplanten 
Tankstellenmarkt (Ausläufer der Hiltruper 
Straße) sowie der Brandhoveweg heute von 
Spaziergängern (mit und ohne Hund) und 
Joggern intensiv genutzt werde. 
 
Es werden Bedenken geäußert, dass durch die 
Umsetzung des Bauvorhabens diese Möglichkeit 
erheblich eingeschränkt würde. 
Die Funktion für die wohngebietsnahe Erholung wird 
durch den Erhalt der vorhandenen Wegeverbindungen 
sowie die aufwertende Strukturierung der westlichen 
Ausgleichsfläche nicht beeinträchtigt. Die tatsächlichen 
Nutzungsmöglichkeiten der Landschaft für Sport, 
Erholung und Entspannung (Joggen, Spazierengehen, 
Radfahren, Verweilen) werden durch das Vorhaben 
nicht eingeschränkt. 
 
Insgesamt werden durch das Vorhaben keine 
erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen, 
seine Lebensqualität und sein Wohnumfeld entstehen. 
Den Bedenken gegenüber einer nicht 
ausreichenden Berücksichtigung der mit 
dem Vorhaben einhergehenden 
Beeinträchtigung der Erholungsfunktion 
der Umgebung des Plangebiets wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.55).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 75 von 84 
4 Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
Beteiligungszeitraum 08.08.2018 bis einschließlich 14.09.2018 
 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
4.1 Industrie- und 
Handelskammer (IHK) 
Nord Westfalen, 
12.09.2018 
   
  4.1.1   
  Die IHK teilt mit, dass keine Anregungen und Bedenken 
gegen die Planung bestehen. 
 Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
4.2 münsterNETZ GmbH, 
15.08.2018 
   
  4.2.1   
  Die münsterNETZ GmbH gibt den Hinweis, dass sich in 
der Umgebung ihres Bauvorhabens Gas- und 
Wasserversorgungsleitungen, Strom- und Infokabel der 
münsterNETZ GmbH sowie Beleuchtungskabel der 
Stadtwerke Münster GmbH befinden (Bestandsplanwerk 
angefügt). 
Die Hinweise zu den Gas- und 
Wasserversorgungsleitungen, Strom- und 
Infokabeln der münsterNETZ GmbH sowie 
Beleuchtungskabeln der Stadtwerke Münster 
GmbH sowie zu geplanten Instandhaltungs- oder 
Erweiterungsmaßnahmen in dem Bereich des 
Bauvorhabens und seiner 
Umgebung werden zur 
Kenntnis genommen. 
Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
  4.2.2   
  Es wird darauf hingewiesen, dass die münsterNETZ 
GmbH derzeit keine Instandhaltungs- oder 
Erweiterungsmaßnahmen in dem Bereich plant. Es wird 
der Hinweis gegeben, dass davon ausgegangen wird, 
dass die Leitungen und Kabel der münsterNETZ GmbH 
unberührt bleiben und nicht von der Bebauung der Fläche 
tangiert werden. Es wird angeregt, dass die münsterNETZ 
GmbH frühzeitig informiert wird, sollte dem nicht so sein. 
 
Es wird der Hinweis gegeben, dass vorhandene Anlagen / 
Betriebsmittel der münsterNETZ GmbH bei anfallenden 
Tiefbauarbeiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern 
Eine Betroffenheit der Leitungen und Kabel der 
münsterNETZ GmbH ist zum heutigen Zeitpunkt 
noch nicht absehbar. Soweit erforderlich, wird die 
münsterNETZ GmbH im Rahmen der Umsetzung 
der Planung frühzeitig informiert. 
Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 76 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
und vorher zu lokalisieren sind (Lage in den 
Bestandsplänen ist nicht verbindlich) und dass die 
vorhandenen Leitungstrassen frei von Anlagen / 
Gebäuden und Bäumen bleiben. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit die Zustimmung 
der münsterNETZ GmbH gegeben wird, wenn keine 
negativen Auswirkungen auf die Versorgungsleitungen der 
münsterNETZ GmbH eintreten. 
4.3 Handelsverband  
Nordrhein-Westfalen 
Westfalen-Münsterland, 
21.08.2018 
   
  4.3.1   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass aus Sicht des 
Handelsverbands bei der vorgelegten Planung des 
Vorhabens Bau- und Gartenmarkt, Tankstelle und 
Waschhalle / -plätze die Standortsituation umfassend 
berücksichtigt worden sei. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
  4.3.2   
  Der Handelsverband weist darauf hin, dass er mit der 
Änderung des Gebiets in ein GE-Gebiet keine schädlichen 
Auswirkungen auf Landschaft, Flora und Fauna erwarte 
bzw. diese durch die Vorgaben zu Anpflanzungen und 
Wasseranlagen sowie vorgesehener 
Ausgleichsmaßnahmen hinreichend berücksichtigt und 
ausgeglichen sehe. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
  4.3.3   
  Es wird darauf hingewiesen, dass die Flächenvorgaben für 
den Raiffeisenmarkt keine schädlichen Auswirkungen in 
unverträglichem Maße befürchten lassen und angeregt, 
dass die Vorgaben hinsichtlich der Randsortimente nach 
Art und Umfang der Sortimente auch tatsächlich auf die 
Vorgaben hin überwacht werden. In diesem Zuge solle 
ggf. noch explizit klargestellt werden, dass die zentren- 
Der Hinweis, dass die Flächenvorgaben für den 
Raiffeisenmarkt keine schädlichen Auswirkungen 
in unverträglichem Maße befürchten lassen, wird 
zur Kenntnis genommen. 
 
Der Anregung, dass die Vorgaben hinsichtlich 
der Randsortimente nach Art und Umfang der 
Die Hinweise werden zur 
Kenntnis genommen.  
 
Ein Beschluss im Rahmen 
des Verfahrens zum 
vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 588 ist

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 77 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
und die zentren- und nahversorgungsrelevanten 
Sortimente für Bau-/ Gartenmarkt und Tankstellenshop 
zusammen nur maximal 80 m² betragen dürfen, auch 
wenn der Tankstellenshop selbst schon 150 m² 
Verkaufsfläche aufweisen darf. 
 
Es wird der Hinweis gegeben, dass unter 
Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen keine 
Bedenken gegen die 63. Änderung des 
Flächennutzungsplans und den Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 588 bestehen. 
Sortimente auch tatsächlich auf die Vorgaben hin 
überwacht werden, wird im Rahmen dieses 
Verfahrens nicht gefolgt, da die Überwachung 
von Sortimenten nicht Regelungsgegenstand des 
Bauleitplanverfahrens ist. 
nicht erforderlich. 
4.4 Landwirtschaftskammer 
Nordrhein-Westfalen, 
Kreisstelle Münster, 
03.09.2018 
   
  4.4.1   
  Die Landwirtschaftskammer teilt mit, dass keine Bedenken 
gegen die Planung bestehen. 
 Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
4.5 Handwerkskammer (HWK) 
Münster, 31.08.2018 
   
  4.5.1   
  Die HWK teilt mit, dass sie keine Anregungen vorträgt.  Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
4.6 Amprion GmbH, 
15.08.2018 
   
  4.6.1   
  Die Amprion GmbH weist darauf hin, dass im Planbereich 
keine Höchstspannungsleitungen des Unternehmens 
verlaufen und aus heutiger Sicht keine Planungen für 
Höchstspannungsleitungen bestehen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 78 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
4.7 Thyssengas GmbH, 
15.08.2018 
   
  4.7.1   
  Die Thyssengas GmbH weist darauf hin, dass im 
Planbereich durch die geplante Maßnahme keine von ihr 
betreuten Gasfernleitungen betroffen sind und 
Neuverlegungen in diesem Bereich zurzeit nicht 
vorgesehen sind. Ferner wird mitgeteilt, dass keine 
Bedenken gegen die geplante Maßnahme bestehen. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
4.8 Feuerwehr Münster, 
16.04.2018 
   
  4.8.1   
  Die Feuerwehr gibt den Hinweis, dass eine 
Kampfmittelbeeinflussung nicht erkennbar ist und 
weiterführende Kampfmittelüberprüfungsmaßnahmen 
nicht erforderlich sind, sollten keine ergänzenden 
Erkenntnisse vorliegen. 
 
Es wird der Hinweis gegeben, dass auch nach 
abgeschlossener Luftbildauswertung des KBD-WL 
(Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen- Lippe) eine 
komplette Kampfmittelfreiheit nicht bestätigt werden kann. 
Es wird angeregt, die Arbeiten aus Sicherheitsgründen 
sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen, 
wenn bei der Durchführung von Bauvorhaben der 
Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hinweist 
oder verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt 
werden. Darüber hinaus sind ebenfalls die Vorgaben der 
BG Bau zu beachten. 
Die Hinweise und Anregungen zum Thema 
Kampfmittel werden zur Kenntnis genommen 
beachtet. Ein entsprechender Hinweis wurde zur 
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in den 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 588 
aufgenommen. 
Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 79 von 84 
5 Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im ergänzenden Verfahren 
Beteiligungszeitraum 05.08.2019 bis einschließlich 05.09.2019 
 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / Einreichender Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
5.1 Private Stellungnahme, 
05.09.2019 
   
  5.1.1   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass die bereits mit Schreiben vom 
14.09.2018 für die Mandantschaft geltend gemachten 
Einwendungen aufrechterhalten werden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis 
genommen. Es wird auf Abwägung 
zur lfd. Nr. 3.1 verwiesen. 
Siehe 
Beschlussvorschläge zu 
3.1. 
5.2 Drei exakt gleich lautende 
private Stellungnahmen, 
05.08.2019 
   
  5.2.1   
  Die drei Stellungnahmen sind wortgleich mit der zur frühzeitigen 
Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahme vom 
04.12.2017. Siehe oben unter lfd. Nr. 1.2. 
Es wird auf die Abwägung zur 
lfd. Nr. 1.2 verwiesen. 
Siehe 
Beschlussvorschläge zu 
1.2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 80 von 84 
6 Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im ergänzenden Verfahren 
Beteiligungszeitraum 05.08.2019 bis einschließlich 05.09.2019 
 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
6.1 Industrie- und 
Handelskammer (IHK) 
Nord Westfalen, 03.09.2019 
   
  6.1.1   
  Die IHK teilt mit, dass weiterhin keine 
Anregungen und Bedenken gegen die Planung 
bestehen. 
 Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
6.2 münsterNETZ GmbH, 
15.08.2019 
   
  6.2.1   
  Die münsterNETZ GmbH gibt den Hinweis, dass 
sich in der Umgebung ihres Bauvorhabens Gas- 
und Wasserversorgungsleitungen, Strom- und 
Infokabel der münsterNETZ GmbH sowie 
Beleuchtungskabel der Stadtwerke Münster 
GmbH befinden. 
Die Hinweise zu den Gas- und 
Wasserversorgungsleitungen, Strom- und 
Infokabeln der münsterNETZ GmbH sowie 
Beleuchtungskabeln der Stadtwerke Münster 
GmbH sowie zu geplanten Instandhaltungs- oder 
Erweiterungsmaßnahmen in dem Bereich des 
Bauvorhabens und seiner Umgebung werden zur 
Kenntnis genommen. 
Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
  6.2.2   
  Es wird darauf hingewiesen, dass die 
münsterNETZ GmbH derzeit keine 
Instandhaltungs- oder Erweiterungsmaßnahmen 
in dem Bereich plant. Es wird der Hinweis 
gegeben, dass davon ausgegangen wird, dass 
die Leitungen und Kabel der münsterNETZ 
GmbH unberührt bleiben und nicht von der 
Bebauung der Fläche tangiert werden. Es wird 
angeregt, dass die münsterNETZ GmbH 
frühzeitig informiert wird, sollte dem nicht so sein.
 
 
Es wird der Hinweis gegeben, dass keine 
Eine Betroffenheit der Leitungen und Kabel der 
münsterNETZ GmbH ist zum heutigen Zeitpunkt 
noch nicht absehbar. Soweit erforderlich, wird die 
münsterNETZ GmbH im Rahmen der Umsetzung 
der Planung frühzeitig informiert. 
Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 81 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Bedenken anzumelden sind, da die erneute 
Offenlegung nur geringfügige, redaktionelle und 
für die münsterNETZ GmbH nicht relevante 
Änderungen beinhaltet. 
 
Es wird der Hinweis gegeben, dass vorhandene 
Anlagen / Betriebsmittel der münsterNETZ 
GmbH bei anfallenden Tiefbauarbeiten 
fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und 
vorher zu lokalisieren sind (Lage in den 
Bestandsplänen ist nicht verbindlich) und dass 
die vorhandenen Leitungstrassen frei von 
Anlagen / Gebäuden und Bäumen bleiben. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit die 
Zustimmung der münsterNETZ GmbH gegeben 
wird, wenn keine negativen Auswirkungen auf 
die Versorgungsleitungen der münsterNETZ 
GmbH eintreten. 
6.3 Handelsverband  
Nordrhein-Westfalen 
Westfalen-Münsterland, 
03.09.2019 
   
  6.3.1   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass die nunmehr 
vorgenommenen Ergänzungen die Zustimmung 
des Handelsverbands finden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich. 
6.4 Landwirtschaftskammer 
Nordrhein-Westfalen, 
Kreisstelle Münster, 
05.08.2019 
   
  6.4.1   
  Es werden gegen die Planung keine Bedenken 
vorgetragen. 
 Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 82 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
6.5 Naturschutzbund (NABU) 
Münster, 21.08.2019 
   
  6.5.1   
  Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der 
Begründung auf S. 21 der Satz: "Für das 
Vorhaben liegt eine Artenschutzprüfung, der 
Stufe II von Oktober 2016 vor" findet. Es werden 
Bedenken geäußert, dass dies nicht den 
Tatsachen entspreche und auch der Gutachter 
Herr Wierzchowski in der "Ergänzenden 
Stellungnahme zur artenschutzrechtlichen 
Prüfung" schreibe: 
 
"Die Begehungen dienten ergänzend zu einer 
Datenblattabfrage und einer Abfrage des 
Fundortkatasters NRW (@LINFOS) der 
Abschätzung des faunistischen Potenzials des 
Untersuchungsgebiets. Hierbei handelte es sich 
selbstverständlich nicht um eine faunistische 
Vollerfassung der Artengruppen der Brutvögel 
und der Fledermäuse und derer funktionalen 
Beziehungen." Es wird angeregt, dass dieser 
Fehler korrigiert werden müsse. 
Der Anregung, die Begründung im Hinblick auf die 
Bezeichnung der erfolgten faunistischen 
Erhebung zu ändern wird nicht gefolgt. Die 
Bedenken des NABU, dass der 
Untersuchungsumfang nicht einer 
Artenschutzprüfung der Stufe II entsprechen, 
werden zurückgewiesen. Nach der 
Handlungsempfehlung „Artenschutz in der 
Bauleitplanung und bei der baurechtlichen 
Zulassung von Vorhaben“ des Ministeriums für 
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 
NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und 
Verbraucherschutz NRW (2010) handelt es sich 
um eine Stufe II-Prüfung, wenn „vertiefende 
Bestandserfassungen vor Ort“ durchgeführt 
werden. In vorliegendem Fall sind im Sinne der 
Verhältnismäßigkeit sowohl eine Tag- als auch 
eine Nachtbegehung sowie Funktionskontrollen 
mittels Ultraschalldetektor und dem 
ganznächtigen Einsatz einer Horchkiste erfolgt. 
Zudem wurde eine Eulenerfassung mittels 
Klangattrappe durchgeführt. Es wurde seitens des 
Gutachters gezielt auf Nester, Höhlen, Nisthilfen 
sowie auf Kot-, Urin und Gewöllereste geachtet. 
Die angewandte Methodik und der Umfang 
übersteigen daher das Maß einer Stufe I-Prüfung 
deutlich. Es wird darauf hingewiesen, dass eine 
artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II i.d.R. 
ohnehin nicht einer „faunistischen Vollerfassung“ 
entspricht bzw. zu entsprechen hat. Die 
Verwaltungsvorschrift „Artenschutz in NRW“ 
(MKULNV 2016) betont in diesem 
Den Bedenken zur 
durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht 
gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.10). 
 
Der Anregung, die Begründung im 
Hinblick auf die Bezeichnung der 
faunistischen Erhebung zu 
ändern, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.72).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 83 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Zusammenhang den Grundsatz der 
Verhältnismäßigkeit. „Das zu untersuchende 
Artenspektrum, die Anzahl der Begehungen sowie 
die Erfassungsmethoden unterliegen dem 
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und hängen im 
Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage 
des Untersuchungsraumes sowie dessen 
naturräumlicher Ausstattung und den 
artspezifischen Erfordernissen ab.“ Ferner wird 
ausgeführt: „Sind von konkreten 
Bestandserfassungen vor Ort keine 
weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, 
müssen sie auch nicht durchgeführt werden. 
Untersuchungen quasi „ins Blaue hinein“ sind 
nicht veranlasst“. 
  Es wird darauf hingewiesen, dass an der 
Einschätzung des NABU festgehalten werde, 
dass eine vollumfängliche Artenschutzprüfung, 
also eine Artenschutzprüfung der Stufe II mit 
vertiefter Art-für-Art-Betrachtung durchgeführt 
werden müsse. Es wird der Annahme 
widersprochen, dass jeweils eine einzelne 
Begehung Mitte September, Mitte Oktober oder 
Anfang April dazu geeignet sei, auch nur eine 
Potenzialabschätzung vorzunehmen, zumal 
beispielsweise Zugvögel überhaupt keine 
Berücksichtigung finden konnten. 
Der Hinweis, auf die Einschätzung gemäß der 
Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung 
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 12.02.2018 wird 
zur Kenntnis genommen. Auf die entsprechende 
Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung (Lfd. 
Nr. 2.2) wird verwiesen. 
Den Bedenken zur 
durchgeführten 
Artenschutzprüfung wird nicht 
gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.10).  
 
Den Anregungen, 
Nachkartierungen durchzuführen 
oder ein Worst-Case-Szenario 
anzunehmen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.11). 
6.6 Landesbetrieb Straßenbau 
Nordrhein-Westfalen 
(Straßen.NRW.), 
Regionalniederlassung 
Münsterland, 03.09.2019 
   
  6.6.1   
  Es wird der Hinweis gegeben, dass der 
Änderungsbereich über die K 37 (Hiltruper 
Straße) an das übergeordnete Straßennetz 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht 
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 84 von 84 
Lfd. 
Nr. 
Einreichende / 
Einreichender 
Inhalt der Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
angeschlossen ist und gegen das 
Bauleitplanverfahren seitens Straßen.NRW. 
keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen 
werden.

Beschlussvorlage

15457 Zeichen

V/1004/2019 
V/1004/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich 
Ortsumgehung Wolbeck 
[Raiffeisenmarkt mit Tankstelle] 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 588: Angelmodde  – Hiltruper Straße  / Östlich Ortsumgehung Wolbeck  wird wie folgt B e-
schluss gefasst:  
 
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 588 nicht gefolgt:  
 
1.1 Den Bedenken gegenüber einer städtebaulichen Unverträglichkeit und einer fehlenden Er-
forderlichkeit der Planung (Anlage 1, Nr. 1.1.1). 
 
1.2 Den Bedenken, die Planung stelle einen unnötigen Eingriff in den Landschaftsraum dar 
und das öffentliche Interesse sei bei dieser Planung nicht gegeben (Anlage 1, Nr. 1.1.2). 
 
1.3 Den Bedenken gegenüber möglichen Risiken des Bauvorhabens für die angrenzenden 
Fließgewässer (Anlage 1, Nr. 1.2.1, 3.1.27). 
 
Stadtplanungsamt 
 
30.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Fiegen / Herr Husmann 
Telefon: 492 61 21 /  
492 61 94 
Fiegen@stadt-muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1004/2019 
1.4 Den Bedenken, gegenüber einer unzumutbaren Erhöhung des Verkehrsaufkommens (An-
lage 1, Nr. 1.2.2, 3.2a.4, 3.6.2, 3.7.2, 3.7.5).  
 
1.5 Den Be denken gegenüber einer unzumutbaren Lärmbelästigung  (Anlage 1, Nr.  1.2.5, 
3.2a.3, 3.5.1, 3.7.5, 3.7.6, 3.8.5, 3.8.6). 
 
1.6 Den Bedenken gegenüber einer unzureichend durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit (Anlage 1, Nr. 1.2.6). 
 
1.7 Den Bedenken, dass die Auswirkungen auf die Umwelt und die Anwohner nicht hinre i-
chend geklärt seien (Anlage 1, Nr. 1.2.7). 
 
1.8 Der Anregung, für das zulässige Warensortiment des Tankstellenshops eine Positivliste 
festzusetzen (Anlage 1, Nr. 2.1.2). 
 
1.9 Der Anregung, dass di e funktional nicht zuzuordnenden und damit nicht zulässigen W a-
rensortimente als Negativ-Liste aufzuführen sind (Anlage 1, Nr. 2.1.5). 
 
1.10 Den Bedenken zur durchgeführten Artenschutzprüfung (Anlage 1, Nr. 2.2.1, 2.2.2, 3.1.13, 
3.4.5, 3.5.3, 3.6.8, 3.8.9, 6.5.1). 
 
1.11 Den Anregungen, Nachkartierungen durchzuführen oder ein Worst -Case-Szenario anzu-
nehmen (Anlage 1, Nr. 2.2.2, 6.5.1). 
 
1.12 Der Anregung, Festsetzungen zum Schutz gegen Vogelschlag an Glasflächen vorzune h-
men (Anlage 1, Nr. 2.6.2). 
 
1.13 Der Anregung, die nach Naturschutzrecht erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ohne die 
Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen durchzuführen  (Anlage 1, 
Nr. 2.7.2). 
 
1.14 Den Bedenken, das Verkehrsgutachten sei nicht geeignet, Grundlagendaten für die 
schalltechnische Untersuchung zu liefern (Anlage 1, Nr. 3.1.1). 
 
1.15 Der Anregung, ein vollständiges Verkehrsnachfragemodell zu erstellen (Anlage  1, 
Nr. 3.1.1). 
 
1.16 Den Bedenken zur Analyse der Verkehrssituation im Verkehrsgutachten (Anlage  1, 
Nr. 3.1.1). 
 
1.17 Den Bedenken gegenüber mö glichen Erfassungsfehlern oder Verzerrungen bei den Ve r-
kehrszählungen (Anlage 1, Nr. 3.1.2, 3.4.1, 3.6.1, 3.8.3). 
 
1.18 Den Bedenken gegenüber einer unschlüssigen Basis des Verkehrsgutachtens (Anlage  1, 
Nr. 3.1.3). 
 
1.19 Der Stellungnahme, es sei eine erheblich höhe re Verkehrszunahme zu erwarten, als im 
offengelegten Verkehrsgutachten prognostiziert (Anlage 1, Nr. 3.1.3). 
 
1.20 Der Stellungnahme, die vorliegenden Gutachten seien nicht belastbar und der damit ve r-
bundenen Anregung, diese zu überarbeiten (Anlage 1, Nr. 3.1.4). 
 
1.21 Der Stellungnahme, dass eine mögliche Belastung durch Luftschadstoffe überhaupt nicht 
ermittelt wurde (Anlage 1, Nr. 3.1.5).

- 3 - 
V/1004/2019 
1.22 Der Stellungnahme, die dem Immissionsschutzgutachten zugrunde liegenden Verkehr s-
zahlen seien fehlerhaft (Anlage 1, Nr. 3.1.6). 
 
1.23 Der Stellungnahme, die Immissionsrichtwerte würden überschritten und den damit ve r-
bundenen Anregungen, die Lärmbelastung neu zu ermitteln bzw. Lärmschutzmaßnahmen 
zu ergreifen (Anlage 1, Nr. 3.1.7, 3.8.4). 
 
1.24 Der Stellungnahme zur Nichtnachvollziehbarkeit verschiedener Aussagen des Immiss i-
onsschutzgutachten (Anlage 1, Nr. 3.1.8). 
 
1.25 Den Bedenken, die Mehrlärmbelastung für nachts sei mit falschen Zahlen berechnet wo r-
den (Anlage 1, Nr. 3.1.8). 
 
1.26 Der Stellungnahme, die Zahl der Zapfsäulen sei zu niedrig angesetzt  (Anlage 1, 
Nr. 3.1.9). 
 
1.27 Der Stellungnahme, hinsichtlich der zu gering ermittelten Pegel von Lkw-Geräuschen (An-
lage 1, Nr. 3.1.10). 
 
1.28 Den Zweifeln an der Prognose der Verkehrsströme (Anlage 1, Nr. 3.1.10). 
 
1.29 Der Stellungnahme, die Berechnung der Parkplatzlär mimmissionen sei methodisch fe h-
lerhaft (Anlage 1, Nr. 3.1.11). 
 
1.30 Der Anregung, umfassender Lärmschutz sei erforderlich (Anlage 1, Nr. 3.1.11). 
 
1.31 Den Bedenken gegenüber der Lärmauswirkungsanalyse (Anlage 1, Nr. 3.1.11, 3.6.4). 
 
1.32 Den Bedenken hinsichtlich der U ntersuchungstiefe der durchgeführten Artenschutzpr ü-
fung (Anlage 1, Nr. 3.1.12). 
 
1.33 Den Bedenken hinsichtlich des Untersuchungszeitraums der durchgeführten Artenschut z-
prüfung (Anlage 1, Nr. 3.1.12). 
 
1.34 Den Bedenken, dass ein erheblicher Eingriff in Natur und La ndschaft vorliege (Anlage 1, 
Nr. 3.1.13, 3.7.3). 
 
1.35 Der Stellungnahme, die Aussagen zu Flugstraßen von Fledermäusen seien falsch (Anl a-
ge 1, Nr. 3.1.13). 
 
1.36 Den Bedenken hinsichtlich der angewandten Methodik zur Erfassung der Fledermäuse 
(Anlage 1, Nr. 3.1.14). 
 
1.37 Den Bedenken hinsichtlich der Aussagen zum Lichtmanagement (Anlage 1, Nr. 3.1.15). 
 
1.38 Den Bedenken, dass ein Eintritt von Verbotstatbeständen nicht ausgeschlossen werden 
kann (Anlage 1, Nr. 3.1.15). 
 
1.39 Den Bedenken hinsichtlich etwaiger Beeinträchtigungen des Ausflugverhaltens von Fl e-
dermäusen aus ihren Quartieren (Anlage 1, Nr. 3.1.15). 
 
1.40 Der Stellungnahme, für die vorliegende Planung bestehe kein Erfordernis im Sinne von 
§ 1 Abs. 3 BauGB (Anlage 1, Nr. 3.1.16). 
 
1.41 Den Bedenken gegenüber der Planung unter ver sorgungsstrukturellen Gesichtspunkten 
(Anlage 1, Nr. 3.1.16, 3.2b.1, 3.4.6, 3.6.7, 3.7.1, 3.8.1).

- 4 - 
V/1004/2019 
 
1.42 Den Bedenken gegenüber einer Umverteilung der Verkehrsströme (Anlage  1, Nr. 3.1.17, 
3.1.23, 3.8.7). 
 
1.43 Der Stellungnahme, die Planung widerspreche dem Einzelha ndelskonzept der Stadt 
Münster (Anlage 1, Nr. 3.1.18). 
 
1.44 Der Stellungnahme, die Planung genüge nicht den Anforderungen an den sparsamen 
Umgang mit Grund und Boden (Anlage 1, Nr. 3.1.19). 
 
1.45 Der Stellungnahme, Alternativstandorte seien nicht hinreichend geprüft worden (Anlage 1, 
Nr. 3.1.19, 3.6.9). 
 
1.46 Den Bedenken, das Vorhaben wirke als Fremdkörper (Anlage 1, Nr. 3.1.19, 3.8.2). 
 
1.47 Der Anregung von Alternativstandorten im Bereich Hiltruper Straße  / Albersloher Weg 
bzw. an der Amelunxenstraße (Anlage 1, Nr. 3.1.19, 3.1.25, 3.2a.2, 3.2b.3, 3.3.1, 3.6.9). 
 
1.48 Den Bedenken, die Planung verstoße gegen die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 der Stadt 
Münster (Anlage 1, Nr. 3.1.20, 3.7.7). 
 
1.49 Der Stellungnahme, das Vorhaben widerspreche dem Ziel, den innerörtlichen Verkehr 
durch den Bau der Umgehungsstraße L 585n zu entlasten (Anlage 1, Nr. 3.1.21, 3.6.2). 
 
1.50 Den Bedenken, dass sachfremde wirtschaftliche Interessen Vorrang bei der Entscheidung 
zur Verfolgung der Planungsziele gehabt haben (Anlage 1, Nr. 3.1.22). 
 
1.51 Den Bedenken, die Belange der Anwohner hinsichtlich einer erheblichen Zunahme von 
Verkehr und Lärm, sowie von Schadstoffimmissionen seien nicht hinreichend berücksic h-
tigt worden (Anlage 1, Nr. 3.1.23). 
 
1.52 Den Bedenken gegenüber erheblichen optischen Beeinträchtigungen (Anlage  1, 
Nr. 3.1.23). 
 
1.53 Der Stellungnahme, es sei mit einer Verkehrsverlagerung in das Wohngebiet zu rechnen 
(Anlage 1, Nr. 3.1.23, 3.8.7). 
 
1.54 Der Stellungnahme, das Vorhaben verstoße gegen das planungsrechtliche Gebot der 
Rücksichtnahme (Anlage 1, Nr. 3.1.23). 
 
1.55 Den Bedenken gegenüber einer nicht ausreichenden Berücksichtigung der mit dem Vo r-
haben einhergehenden Beeinträchtigung der Erholungsfunktion der Umgebung des Pla n-
gebiets (Anlage 1, Nr. 3.1.24, 3.8.10). 
 
1.56 Der Stellungnahme, im Rahmen der Offenlegung seien nic ht alle für eine umfassende 
Prüfung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden (Anl a-
ge 1, Nr. 3.1.26). 
 
1.57 Den Bedenken gegenüber einer fehlenden Prüfung und Bewertung der Auswirkungen des 
Vorhabens auf die angrenzenden Fließgewässer (Anlage 1, Nr. 3.1.27). 
 
1.58 Den Bedenken gegenüber möglichen Risiken im Schadensfall (Brand, Überschwemmung) 
für die angrenzenden Fließgewässer (Anlage 1, Nr. 3.1.28, 3.4.3, 3.6.6, 3.7.4). 
 
1.59 Der Anregung, die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche beizubehal ten (Anlage  1, 
Nr. 3.2a.1).

- 5 - 
V/1004/2019 
 
1.60 Der Anregung, in diesem Bereich Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen (Anlage  1, 
Nr. 3.2a.1). 
 
1.61 Der Stellungnahme, der Standort sei für eine Tankstelle mit Bau - und Gartenmarkt unge-
eignet (Anlage 1, Nr. 3.2a.2). 
 
1.62 Den Bedenken, hier könnten öffentliche und private Interessen miteinander kollidieren 
(Anlage 1, Nr. 3.2a.5). 
 
1.63 Den Bedenken hinsichtlich einer Gefährdung der Jagdreviere von Fledermäusen (Anl a-
ge 1, Nr. 3.2b.2, 3.6.5). 
 
1.64 Den Bedenken gegenüber der Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen für das Vorh a-
ben und dem Widerspruch zum erklärten Ziel einer flächensparenden Kommune (Anl a-
ge 1, Nr. 3.3.1, 3.4.6). 
 
1.65 Der Stellungnahme, es sei von falschen Gebietskategorien für die benachbarten Baug e-
biete ausgegangen worden (Anlage 1, Nr. 3.4.2, 3.6.3, 3.7.5, 3.8.4). 
 
1.66 Den Bedenken gegenüber unzulässigen Lärmimmissionen im benachbarten Reinen 
Wohngebiet (Anlage 1, Nr. 3.4.2, 3.6.3, 3.7.5). 
 
1.67 Den Bedenken gegenüber einem erhöhten Unfallrisiko durch erhöhte Verkehrsmengen 
oder Gefahrguttransporte (Anlage 1, Nr. 3.4.4, 3.5.2). 
 
1.68 Den Bedenken gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen durch Lichtimmissionen (Anla-
ge 1, Nr. 3.4.7, 3.6.5). 
 
1.69 Den Bedenken hinsichtlich einer Einschränkung des Lebensraums der Tiere durch die mit 
dem Vorhaben v erbundenen Zunahmen von Lärm - und Lichtimmissionen (Anlage  1, 
Nr. 3.7.2). 
 
1.70 Den Bedenken gegenüber etwaigen Wertminderungen für die benachbarten Grundstücke 
(Anlage 1, Nr. 3.8.5). 
 
1.71 Den Bedenken gegenüber einer höheren Belastung der Umwelt durch Luftschadsto ffe 
(Anlage 1, Nr. 3.8.8). 
 
1.72 Der Anregung, die Begründung im Hinblick auf die Bezeichnung der faunistischen Erh e-
bung zu ändern (Anlage 1, Nr. 6.5.1). 
 
 
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. 
§ 12 Baugesetzbu ch (BauGB) und §§  7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.  
Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Die Stadt Münster schließt mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag gemäß §  12 
BauGB, der die Lasten und Kosten des Vorhabens durch den Vorhabenträger regelt.

- 6 - 
V/1004/2019 
Begründung: 
 
Der Beschluss  zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  588: Angelmodde  – 
Hiltruper Straße  / Östlich Ortsumgehung Wolbeck erfolgte durch den Rat der Stadt Münster am 
04.07.2018 (siehe Vorlage Nr.  V/0394/2018). Mit der gleichen V orlage erfolgte auch der Beschluss, 
den Flächennutzungsplan (FNP) zu ändern (63. Änderung des FNP).  
 
Ziel der Aufstellungs - bzw. Änderungsverfahren für die Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau - und Gart enmarktes mit einer Tankstelle, einer 
Waschhalle und Waschboxen zu schaffen. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
erfolgt dies durch entsprechende zeichnerische und textliche Festsetzungen.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Pla nung gemäß §  3 Abs. 1 BauGB fand in Form e i-
nes Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses  3 vom 20.11. bis einschließlich 04.12.2017 statt . 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 
BauGB wurde vom 10.01. bis einschließlich 02.02.2018 durchgeführt.  
 
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 gemäß § 3 
Abs. 2 BauGB fand statt vom 13.08. bis einschließlich 14.09.2018. Gleichzeitig wurde auch der En t-
wurf der 63.  Änderung des FNP offengelegt (siehe Vorlage Nr.  V/0422/2018). Parallel dazu erfolgte 
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.  
 
Die der öffentlichen Auslegung vorausgehende Bekanntmachung im Amtsblatt war jedoch in einigen 
Punkten mit Mängeln behaftet. Daher wurde die Offenlegung der Planunterlagen sowohl zum vorh a-
benbezogenen Bebauungsplan Nr.  588 als auch zur 63.  Änderung des FNP aus Rechtssicherheit s-
gründen in der Zeit vom 05.08. bis einschließlich 05. 09.2019 wiederholt. Hierbei enthielt der vorha-
benbezogene Bebauungsplan geringfügige, insbesondere redaktionelle Änderungen gegenüber der 
ersten öffentlichen Auslegung: In den textlichen Festsetzungen wurde die Formulierung des Vorhabens 
als ein Betrieb „ein Bau- und Gartenmarkt mit Freilager und Tankstelle“ (statt vorher zwei Betriebe) kon-
kretisiert. Die textlichen Festsetzungen zu den zulässigen Warensortimenten des Bau - und Garten-
marktes wurden präzisiert. Außerdem wurde in den textlichen Festsetzungen zur bereits bestehenden 
maximalen Bauhöhe auch eine Mindesthöhe für die Gebäude eingefügt. Parallel zur Wiederholung der 
öffentlichen Auslegung wurde ebenfalls eine Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonst i-
gen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.  
 
Die zu den beschriebenen Beteiligungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  588 einge-
gangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Über sie soll entsprechend Beschlussvor-
schlag 1 Beschluss gefasst werden. Da der  zuletzt offengelegte Entwurf des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr.  588 aufgrund der Beschlussvorschläge unter 1 nicht geändert werden muss, 
kann der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst werden (Beschlus s-
vorschlag 2).  
 
Der Bebauungsplan Nr. 588 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Reg e-
lungen zur Durchführung (Reali sierungszeitraum, Kostentragung  u. ä.) werden im Rahmen des 
Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen.  
 
Parallel zu dieser Vorlage sollen auch der Beschluss über die Stellungnahmen und der abschließen-
de Beschluss zur 63. Änderung des FNP gefasst werden (siehe Vorlage Nr. V/1003/2019).  
 
        Anlagen:  
i. V.         Anlage A  
        Anlage 1 – Stellungnahmen  
gez.        Anlage 2 – Begründung  
Robin Denstorff       Anlage 3 – Textliche Festsetzungen 
Stadtbaurat        Anlage 4 – Planverkleinerung

V-1004-2019-Anlage-2-Begruendung

106413 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 47 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1004/2019 
Begründung  
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße /  
östlich Ortsumgehung Wolbeck 
Inhalt Seite 
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 
1.1  Auswahl des Vorhabenstandortes ............................................................................................... 2 
2  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3 
3.2  Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ................................................ 3 
3.3  Sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................................................................... 3 
4  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 
5  Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................................ 5 
6  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 5 
6.1  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 
6.1.1  Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 
6.1.2  Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................ 9 
6.1.3  Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................... 9 
6.1.4  Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen ................................................................................ 9 
6.1.5  Bauliche Gestaltung ........................................................................................................ 10 
6.2  Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................. 10 
6.3  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ........................................................................ 10 
6.4  Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 11 
6.5  Eingriffs- und Ausgleichsbilanz.................................................................................................. 12 
6.6  Immissionsschutz ...................................................................................................................... 12 
6.7  Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel ........................................................................................ 13 
6.8  Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 13 
7  Arten- und Biotopschutz ...................................................................................................................... 14 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 15 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 15 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 15 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 15 
8.4  Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und der 
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase ........... 17 
8.4.1  Menschen ........................................................................................................................ 17 
8.4.2  Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................................... 19 
8.4.3  Arten- und Biotopschutz .................................................................................................. 21 
8.4.4  Eingriff in Natur und Landschaft ...................................................................................... 21 
8.4.5 Fläche/ Boden ................................................................................................................. 22 
8.4.6  Wasser ............................................................................................................................ 23 
8.4.7  Klima / Luft ...................................................................................................................... 24 
8.4.8 Landschaft ....................................................................................................................... 26 
8.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 26 
8.4.10  Wechselwirkungen der Schutzgüter ........................................................................... 27 
8.5  Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung  ..... 27 
8.6  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen ............................................................................................ 27 
8.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 28

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 2 von 47 
8.8  Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für 
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung / 
Ausgleich ................................................................................................................................... 28 
8.9  Zusätzliche Angaben ................................................................................................................. 28 
8.10  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 28 
8.11  Zusammenfassung .................................................................................................................... 29 
8.12  Referenzliste der Quellen / Gutachten ...................................................................................... 30 
9.  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 31 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 32 
Anhang ........................................................................................................................................................ 33 
Eingriffsbilanzierung............................................................................................................................. 33 
Bestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 588 ........................................................................................ 35 
Flächenermittlung zum Bebauungsplan Nr. 588 ................................................................................. 36 
Maßnahmenbeschreibung ................................................................................................................... 37 
Sortimentsliste für die Stadt Münster („Münsteraner Liste“) ................................................................ 41 
 
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren 
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, auf einem Grundstück südlich der Hiltruper Straße, 
östlich der Landstraße L 585n, westli ch des Ortsteils Wolbeck im Südosten des Stadtgebietes 
von Münster die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau-  und Gar-
tenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen. 
Strukturell stellt die Ansiedlungs planung am Planstandort aus Kombination von Tankstelle und 
Bau- und Gartenmarkt sowohl eine sinnvolle Ergänzung des Tankstellennetzes in Wolbeck und 
Angelmodde (vorhandene nächste Tankstellen an der Münsterstraße im Norden von Wolbeck 
und am Albersloher We g in Gremmendorf), als auch eine Ergänzung des vorhandenen, im 
Schwerpunkt nahversorgungsorientierten Einzelhandelsangebots in Wolbeck im Segment des 
landwirtschaftlichen Bedarfs (Garten - und Baumarktsortimente, Tierfutter/ -pflegeartikel, Rei t-
sportartikel etc.) dar. 
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren 
entsprechend der Planungskonzeption von „Fläche für die Landwirtschaft” in „Gewerbegebiet” 
geändert (siehe Pkt. 3.1).  
1.1  Auswahl des Vorhabenstandortes 
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588 besitzt aufgrund seiner Lage 
zum angrenzenden Siedlungsbereich und der guten verkehrlichen örtlichen und überörtlichen 
Anbindung eine hohe Attraktivität für die Realisierung des oben genannten Vorhabens. 
2  Geltungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  588 liegt am südöstlichen Rand des 
Ortsteils Angelmodde und umfasst ca. 0,65 ha. Er wird begrenzt  
 im Norden durch die neue Hiltruper Straße, 
 im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, 
 im Süden durch die alte Hiltruper Straße, Baumstrukturen und vereinzelte Wohnbebauung  
sowie  
 im Westen durch die Landstraße L 585n.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 3 von 47 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück: 2490, Teil des Flurstücks 2489 
Die Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind in der Plan-
zeichnung durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet.  
3  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt „Fläche für die Landwir t-
schaft“ dar.  
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert 
(63. Änderung). Der Bebauungsplan ist damit im Zuge des Änderungsverfahrens gemäß dem 
§ 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
3.2  Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.12.2013 vom Regionalrat Münster aufg e-
stellt und am 27.06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt g e-
macht. Mit der 9. Änderung des Regionalplans „Münsterland“ wird der Änderungsbereich als 
„Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Die Änderung des Regionalplans wurde durch B e-
kanntmachung im Gesetz - und Verordnungsblatt des Landes NRW am 16.05.2018 wirksam. 
Damit entspricht das Vorhaben den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. 
Mit Schreiben vom 13.01.2017 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass die beabsic h-
tigte Siedlung sentwicklung (hier: Darstellung eines Gewerbegebiets) erst nach positivem A b-
schluss des ergebnisoffenen Regionalplanänderungsverfahrens [9. Änderung] mit dem Ziel 2- 3 
Satz 2 des LEP NRW [Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der re-
gionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche] vereinbar ist. 
Ergänzend hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass aufgrund der Planung eines ei n-
zelnen Betriebs (Raiffeisenmarkt mit Tankstelle) mit einer Verkaufsflächengröße kleiner 801 m ² 
mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment von einem kleinflächigen Einzelhandelsbetrieb aus-
gegangen werden kann, der in einem Gewerbegebiet zulässig ist. Die einschlägigen Ziele und 
Grundsätze der Raumordnung zum „großflächigen Einzelhandel“ finden hier somit keine A n-
wendung. 
3.3  Sonstige Satzungen, Verordnungen 
NATURA 2000 
Östlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 
„Wolbecker Tiergarten“. 
Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplans LP 1 
„Werse“.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 4 von 47 
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt 
als Entwicklungsziel für den Raum die Erhaltung einer 
mit natürlichen Landschaftselementen reich oder viel-
fältig ausgestatteten Landschaft (Nr. 1-1.1). 
Unmittelbar südlich befindet sich das Landschaft s-
schutzgebiet Werse- Ems-Niederung, Kreuz bach, A n-
gel und Wolbecker Tiergarten (Festsetzungsnummer 
1-2.2.1). 
Die Flächen des Bebauungsplanes werden aus dem 
Geltungsbereich des Landschaftsplanes Werse ent-
lassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaft s-
plans Werse erfolgt an der Außen grenze des Bebau-
ungsplanes. Das erforderliche Landschaftsplanände-
rungsverfahren wird pa rallel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauung s-
planverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklau-
sel) gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz NW. Bei der Aufstellung, Änderung und E rgän-
zung eines Flächen nutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten wider-
sprechende Darstellun gen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In -Kraft-Treten 
des entsprechenden Bebauungsplans (hier: Nr. 588) außer Kraft. 
Sonstige landschaftsrechtliche Vorgaben 
Das Plangebiet liegt gemäß Freiraumkonzept der Stadt Münster am Rand des Grünzuges Lü t-
kenbeck-Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen landschaftsstrukturell begründeten Freiraum 
von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökologie dar.  
4  Räumliche und strukturelle Situation 
Das ca. 0,65 ha große Plangebiet befindet sich im Südosten der Ortslage Angelmodde. Es liegt 
in Nähe zur bestehenden Wohnbebauung und grenzt an den landwirtschaftlich genutzten Frei-
raum an. 
Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Nördlich grenzt unmittelbar an das Plan-
gebiet die Hiltruper Straße mit einem Grünstreifen an. Die Fläche nördlich der Hiltruper Straße 
wird als Ackerfläche genutzt. Nordöstlich an das Plangebiet grenzt ein Wohngebiet an, das ins-
besondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser in eingeschossiger Bauweise geprägt ist. Die im 
Osten angrenzende Fläche wird ebenfalls als Ackerfläche genutzt. Daran anschließend befindet 
sich ebenfalls Wohnbebauung in eingeschossiger Bauweise. Der Süden des Plangebietes wird 
durch eine Baumreihe und die dahinter liegende alte Hiltruper Straße begrenzt. Weiter südlich 
befinden sich lediglich vereinzelte Wohngebäude sowie der Sandbach. Westlich an das Plan-
gebiet grenzt die 2014 fertiggestellte Umgehungsstraße L 585n. 
Das Plangebiet ist derzeit landwirtschaftlich genutzt. Dazu gehören entlang der östlichen und 
südlichen Plangebietsgrenze Gehölzbestände unterschiedlicher Größenordnung und Zusam-
mensetzung (Aufwuchs, Baumreihe).  
Das Plangebiet ist über die Hiltruper Straße an das übergeordnete Straßen-  und Busliniennetz 
angeschlossen. 
Abbildung 1: Ausschnitt LP 1 Werse

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 5 von 47 
5  Beschreibung des Vorhabens 
Im Plangebiet ist die Errichtung eines Bau - und Gartenmarktes mit einer Tankstelle mit Wasch-
halle und Waschboxen geplant.  
Der Bau- und Gartenmarkt umfasst eine Fläche von ca. 1.200 m², wovon ca. 800 m² als Ver-
kaufsfläche (VK) genutzt werden sollen. Die Verkaufsfläche (VK) setzt sich aus dem Bau - und 
Gartenmarkt inklusive eines eingezäunten und überdachten Freilagers und eines Tankstellens-
hops zusammen. 
Für den Bau- und Gartenmarkt sind Betriebszeiten von Montag bis Samstag von 08:00 Uhr bis 
22:00 Uhr vorgesehen. Der Bau- und Gartenmarkt bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen 
und wird optisch durch eine Absperrung vom Shop-Bereich der Tankstelle getrennt. 
Der Waschpark ist im westlichen Grundstücksbereich verortet. Dieser besteht aus einer Portal-
waschanlage für PKW und Kleintransporter sowie drei SB-Waschboxen für PKW, die überdacht 
sind. Der Waschvorgang findet nur bei geschlossenen Toren statt. Des Weiteren sind vier Pfl e-
geplätze vorhanden, an denen die gereinigten Fahrzeuge mit Staubsaugern von innen gereinigt 
werden können. Der Waschpark ist von Montag s bis Freitags von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr und 
Samstags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. 
Die Tankstellenanlage wird mit zwei PKW- und LKW-Zapfsäulen ausgestattet, mit denen ver-
schiedene Kraftstoffe getankt werden können.  
Es ist von einem 24- Stunden-Betrieb der Tankstelle auszugehen. Der Tankstellenshop hat 
werktags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und Sonntags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. In 
der übrigen Zeit findet Kartenzahlung an einem Tankautomat statt. 
6  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.1.1  Art der baulichen Nutzung 
Entsprechend dem konkreten Vorhaben werden als zulässige Art der baulichen Nutzung die Er-
richtung eines Bau- und Gartenmarktes mit Freilager sowie eine Tankstelle mit Tankstellenshop 
und Waschpark mit den zugehörigen Nebenanlagen festgesetzt. Über diese Festsetzung wird 
die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle an dem Vorhabenstandort er-
möglicht und planungsrechtlich gesichert. 
Entsprechend dem konkreten Vorhaben sind folgende Nutzungen zulässig: 
 Tankstelle  
 Waschpark (Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze) 
 Bau- und Gartenmarkt (Bau- und Gartenmarkt, Tankstellenshop, Freilager) 
Für das Plangebiet wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche (VK) von 800 m² (Bau-und Gar-
tenmarkt, Tankstellenshop, Freilager) festgesetzt. Der Bau- und Gartenmarkt inklusive Freilager 
sowie der Tankstellenshop bilden eine Funktionseinheit. 
Da der Tankstellenshop in Funktionseinheit mit d em Bau- und Gartenmarkt betrieben wird, ist 
die der Tankstellenfunktion zuzuordnende Verkaufsfläche im Sinne einer deutlichen Unteror d-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 6 von 47 
nung zum Fachmarktbereich zu begrenzen und wird auf max. 150 m² der Verkaufsfläche fes t-
gesetzt. 
Der Bau-  und Gartenmarkt w eist ein nicht zentrenrelevantes Hauptsortiment auf und ist mit   
800 m² Verkaufsfläche nicht großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung. Die 
einschlägigen Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW –  Großflächiger 
Einzelhandel – finden somit keine Anwendung. Gleichwohl befindet sich das Einzelhandelsvor-
haben unmittelbar an der Grenze zur Großflächigkeit und ist hinsichtlich seiner städtebaulichen 
Verträglichkeit, insbesondere mit Blick auf die zentrenrelevanten Randsortiment e, anhand der 
Vorgaben und Regelungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster zu bewerten. 
Entsprechend der Ansiedlungsleitsätze soll, in Anlehnung an den LEP NRW –  Großflächiger 
Einzelhandel –, der Anteil zentrenrelevanter Randsortimente bei großfl ächigen Einzelhandels-
vorhaben mit nicht zentrenrelevantem und nicht zentren - und nahversorgungsrelevantem 
Hauptsortiment außerhalb zentraler Versorgungsbereiche auf max imal 10 % der Gesamtver-
kaufsfläche eines Vorhabens begrenzt werden. Großflächige Vorhabe n mit nicht zentren - und 
nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sollen auf die im Einzelhandels - 
und Zentrenkonzept ausgewiesenen Sonderstandorte konzentriert werden. Für entsprechende, 
insbesondere nicht großflächige Einzelhandelsvorhaben können ausnahmsweise auch sonstige 
Standortlagen außerhalb der ausgewiesenen Sonderstandorte in Betracht kommen, wenn im 
Zuge von Einzelfallprüfungen nachgewiesen wird, dass städtebauliche negative Auswirkungen 
auf die zentralen Versorgungsbereich und schützenswerte Strukturen nicht zu erwarten sind 
und andere Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts nicht entgegenstehen.  
Im Planungsprozess wurde die investorenseitig ursprünglich mit insgesamt rd. 1.000 m² Ve r-
kaufsfläche (rund 800 m² Bau-  und Gartenmarkt, rund 200 m² Tankstellenshop) großflächige 
Ansiedlungsplanung auf eine Verkaufsflächengröße unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit 
(maximal 800 m² Verkaufsfläche) reduziert. Um die städtebauliche Verträglichkeit der Ansied-
lungsplanung beurteilen zu können, wurde eine Auswirkungs - und Verträglichkeitsanalyse für 
die zunächst großflächige Ansiedlungsplanung (800 m² Bau-  und Gartenmarkt, 200 m² Tan k-
stellenshop) erstellt (vgl. „Auswirkungs - und Verträglichkeitsanalyse für eine Einzelhandelspl a-
nung in Münster -Angelmodde“, BBE Standort - und Kommunalberatung, Dezember 2016). Im 
Vordergrund stand die Untersuchungsfrage, ob durch die Realisierung des Vorhabens best e-
hende schützenswerte Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, Standorte der 
wohnungsnahen Versorgung) in der Stadt Münster bzw. im Untersuchungsraum in ihrer Funkt i-
onsfähigkeit nicht nur unwesentlich betroffen sind und demnach landesplanerisch und städt e-
baulich negative Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 eintreten können. Folgende Kern- und 
Randsortimente wurden untersucht: 
 Bau- und Gartenmarktbedarf (Kernsortiment) 
 Zoologischer Bedarf / lebende Tiere (Kernsortiment) 
 Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere (Kernsortiment) 
 Lebensmittel 
 Bekleidung aller Art (inkl. Arbeitsschutzbekleidung) 
 Sportartikel/ -bekleidung (hier: Reitsportartikel) 
 Spielwaren 
 Bücher / Fachliteratur / Zeitschriften. 
Aufgrund der vorgesehenen und untersuchten sehr begrenzten Flächendimensionierungen und 
Sortimentsspezialisierungen der untersuchten b ranchenüblichen Randsortimente (Bekleidung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
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aller Art / Arbeitsschutzbeklei dung: 23 m² VK , Schuhe / Arbeitsschutzschuhe: 14 m² VK, Reit-
sportartikel: 40 m² VK, Spielwaren: 3 m² VK, Bücher / Fachliteratur / Zeitschriften: 2 m²  VK) lie-
ßen sich negative Auswirk ungen nicht mehr hinreichend genau in ihrer städtebaulichen Rel e-
vanz bewerten und waren daher methodisch nicht valide herleitbar. Städtebauliche Folgewi r-
kungen waren angesichts solcher kleinteiliger Strukturen nicht identifizierbar. Aufgrund der g e-
ringen Gesamtverkaufsfläche dieser Randsortimente (rund 80 m², verteilt auf unterschiedliche 
Sortimente, wobei die jeweiligen Einzelflächen eine Größenordnung von 40 m² nicht überschrei-
ten) wurden negative Auswirkungen auf schützenswerte Zentren ausgeschlossen.  
Für die weiteren, gemäß LEP NRW – Großflächiger Einzelhandel, nicht zentrenrelevanten 
Kernsortimente (Bau- und Gartenmarktbedarf:  456 m² VK, zoologischer Bedarf / lebende Tiere: 
117 m² VK, Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere: 91 m²  VK) des Bau-  und Gartenmarktes 
konnten ebenfalls keine städtebaulichen Folgewirkungen im Sinne einer Zentrenschädlichkeit 
ermittelt werden. Die Verträglichkeit gegenüber den Einzelhandelsbeständen und auch gegen-
über den Entwicklungsoptionen der zentralen Versorgungsber eiche wurde bestätigt. Messbare 
absatzwirtschaftliche Umlenkungen betreffen ausschließlich städtebaulich nicht integrierte, d. h. 
nicht schützenswerte Standortlagen (z. B. Sonderstandort Loddenheide) und sind somit aus-
nahmslos wettbewerblicher Natur. 
Für den in die U ntersuchung ursprünglich mit rund 200 m² V K eingestellten Tankstellenshop 
wurde vorrangig von einem nahversorgungsrelevanten Sortimentsschwerpunkt (Lebensmittel, 
Getränke) ausgegangen. Ergänzende weitere Sortimente (Zeitschriften) und nicht zentrenrel e-
vante Sortimente (Kfz-Zubehör) werden nur in deutlich untergeordneter Größe angeboten. Au f-
grund der Flächendimensionierung des Tankstellenshops sowie der in dieser Warengruppe zu 
erzielenden höheren Flächenleistungen wurden absatzwirtschaftliche Auswirkungen gegenüber 
den zentralen Versorgungsbereichen von maximal 1,1 % bis 3,2 % der Bestandsumsätze ermit-
telt. Absatzwirtschaftlich betroffen sind hier die größeren Lebensmittelmärkte (Supermärkte, 
Discounter) sowie insbesondere die Tankstellenshops (i n Wolbeck, Münsterstraße) und Kioske 
/ Lottoannahmestellen, da diese hinsichtlich ihres Sortiments (Lebensmittel, Getränke, Tabak) 
sowie ihrer konzeptionellen Ausrichtung (conv enience-orientierte Angebotspalette, verlängerte 
Öffnungszeiten) am ehesten im W ettbewerb zum Planvorhaben stehen. Aufgrund der ermittel-
ten maximalen Umverteilung von 3,2 % (Hiltrup-Osttor) für zentrale und schützenswerte Lagen, 
also deutlich unterhalb der als Orientierung für das Umschlagen von absatzwirtschaftlichen 
Umsatzumlenkungen in städtebaulich negative Auswirkungen anzunehmenden Vermutungs-
schwelle von 10 %, ließen sich zentrenschädliche bzw. negative städtebauliche Folgewirkungen 
nicht ableiten. Die Auswirkungs - und Verträglichkeitsanalyse kam zu dem abschließenden E r-
gebnis, dass die untersuchte großflächige Vorhabenplanung keine städtebaulich negativen Fol-
gewirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung hervorruft.  
Auf der Grundlage der Kriterien des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts stellt die dem Bebau-
ungsplan zugrunde liegende, mit 800 m² V K unmittelbar unterhalb der Grenze zur Großflächi g-
keit angesiedelte Vorhabenplanung als Funktionseinheit von Bau-  und Gartenmarkt und Tan k-
stellenshop, eine Sonderform des Einzelhandels dar. Während der allgemeinen Öffnungszeite n 
des Bau- und Gartenmarktes (Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr) können Kunden 
übergangslos innerhalb des Fachmarktgebäudes bzw. der Gesamtverkaufsfläche vom Shop -
Bereich der Tankstelle (Sortimentsschwerpunkt Nahversorgung) in den Bau-  und Gartenmarkt 
(zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevantes Randsortiment) wechseln und umg e-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 8 von 47 
kehrt. Um hier eine angemessene Relation zwischen Tankstellenshop und Fachmarktbereich zu 
sichern und dadurch auch für den Umfang nahversorgungsrelevanter Angebot e (Tankstellens-
hop und Fachmarkt) zu beschränken, wird die der Tankstellenfunktion zugeordnete V K auf ma-
ximal 150 m² begrenzt. Damit entspricht der Tankstellenshop dem Größendurchschnitt mode r-
nerer Tankstellenshops in Münster mit mehr als 100 m² VK.  
Darüber hinaus ist, auch in Bezug auf das Zusammenwirken mit dem nahversorgungsrelevan-
ten Angebot des Tankstellenshops (üblicher Reisebedarf), das zentren-  sowie zentren-  und 
nahversorgungsrelevante und nicht zentrenrelevante Randsortimentangebot des Bau- und Gar-
tenmarktes auf eine städtebaulich verträgliche Verkaufsflächengröße zu beschränken. Dies ist 
allein schon deshalb geboten, da ohne eine entsprechende Festsetzung einer Ausweitung di e-
ser Randsortimente keine Grenze gesetzt wäre und dann unerwünschte Auswi rkungen auf den 
zentralen Versorgungsbereich und andere schützenswerte Strukturen nicht auszuschließen wä-
ren. In der o. g. Auswirkungs - und Verträglichkeitsstudie wurden branchentypische zentren- so-
wie zentren- und nahversorgungsrelevante und nicht zentrenrelevante Randsortimente des A n-
siedlungsvorhabens mit dem Ergebnis untersucht, dass städtebauliche Folgewirkungen au f-
grund der geringen Gesamtverkaufsfläche (80 m²) und der kleinteiligen Strukturen bzw. Ver-
kaufsflächengrößen für einzelne Sortimente nicht i dentifizierbar waren und somit städtebaulich 
negative Auswirkungen auf die Zentren - und Nahversorgungsstruktur ausgeschlossen wurden. 
Dies gilt auch für das, in Abweichung zum LEP NRW – Großflächiger Einzelhandel (Anlage 1), 
gemäß Münsteraner Sortimentsliste als zentren-  und gleichzeitig nahversorgungsrelevant def i-
nierte Sortiment Tierfutter/Tierpflegeartikel für Kleintiere. Messbare absatzwirtschaftliche U m-
lenkungen betreffen ausschließlich städtebaulich nicht integrierte, d. h. nicht schützenswerte 
Standortlagen (z. B. Sonderstandort Loddenheide) und sind somit ausnahmslos wettbewerbl i-
cher Natur. Dieses Sortiment soll daher als Kernsortiment des auf den landwirtschaftlichen B e-
darf ausgerichteten Bau- und Gartenmarktes zulässig sein und wird von der Randsor timentere-
gelung (Begrenzung auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche) ausgenommen. Hierfür 
spricht auch, dass dieses Sortiment mit 91 m² VK im Angebotsspektrum des Bau-  und Garten-
marktes nur eine Teilfläche einnimmt und auch Tierfutter für größere Nutztiere (z. B. Ziegen, 
Pferde) beinhaltet, wodurch der zentrenrelevante Flächenanteil gemindert wird.  
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung sind, in struktureller Verträglichkeit mit dem Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept, darüber hinaus folgende zentren-  sowie zentren- und nahversor-
gungsrelevante sowie nicht zentrenrelevante Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste 
nur als branchenübliche, das Kernsortiment ergänzende Randsortimente zulässig: 
 Bekleidung aller Art (47.71) 
 Bücher, Literatur (47.61, 47.79.2) 
 Bürobedarf, Organisationsmittel (aus 47.62.2, aus 47.78.9) 
 Schuhe (47.72.1) 
 Spielwaren/ Hobbyartikel (47.65) 
 Sportartikel/Sportgeräte/ Sportbekleidung (ohne Reitsport und Sportgroßgeräte) (aus 
47.64.2) 
 Getränke (47.25) 
 Nahrungs- und Genussmittel (47.21, 47.22, 47.23, 47.24, 47.29) 
 Zeitschriften/Zeitungen (47.62.1) 
 Reitsportartikel ohne Reitbekleidung und Reitschuhe (aus 47.64.2).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
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Begründung / Seite 9 von 47 
und werden auf maximal 10 % der Verkaufsfläche des Gesamtvorhabens (800 m², Funktions-
einheit von Bau-  und Gartenmarkt mit Freilager  und Tankstellenshop) festgesetzt. Zudem darf 
diese anteilige Verkaufsfläche nicht nur mit einem einzigen Sortiment belegt werden.  
Die vollständige Münsteraner Sortimentsliste (lt. Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Stadt Münster – Fortschreibung 2018, Ratsbeschluss vom 14. März 2018) ist dem 
Anhang der Begründung beigefügt. 
6.1.2  Maß der baulichen Nutzung, Bauweise 
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der überbaubaren Flächen und 
Baukörperhöhen definiert. 
Die Baukörperhöhe wird entsprechend dem geplanten Vorhaben im Bereich des Bau-  und Gar-
tenmarktes / Tankstellengebäudes mit mindestens 5,60 m und maximal 6,50 m festgesetzt. Der 
Bezugspunkt für diese Festsetzung ist der in der Planzeichnung mit 53,35 m ü. NHN festgesetz-
te Höhenbezugspunkt (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche). 
Die im nördlichen Teil des Plangebietes festgesetzte überbaubare Fläche für Werbeanlagen ist 
entsprechend dem Preismast auf eine Höhe von max. 6,50 m beschränkt. Die vier Fahnenmas-
ten sind ebenfalls auf eine Höhe von 6,50 m beschränkt. Fahnenmasten sind auch außerhalb 
der überbaubaren Flächen zulässig. Als Bezugspunkt gilt für alle Werbeanlagen der in der 
Planzeichnung festgesetzte Höhenbezugspunkt von 53,35 m ü. NHN. (Oberkante der zukünftig 
der Erschließung dienenden Verkehrsfläche). Werbeanlagen, die an den Gebäuden angebracht 
sind, sind entsprechend den Ansichten auf dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zulässig. 
Für sonstige Nebenanlagen innerhalb des Plang ebietes wird eine Höhenbegrenzung von m a-
ximal 1,80 m festgesetzt. Als Bezugspunkt gilt der in der Planzeichnung festgesetzte Höhenbe-
zugspunkt von 53,35 m ü. NHN. (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Ver-
kehrsfläche). 
Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Höhe baulicher Anlagen für Photovoltaikan-
lagen und Solarthermie ist bis zu einer Höhe von maximal 1 m ausnahmsweise zulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO) 
Entsprechend dem konkreten Vorhaben wird für das Plangebiet  „Bau- und Gartenmarkt mit 
Tankstelle“ eine „ abweichende Bauweise“ festgesetzt.  Es sind Gebäude von mehr als 50 m  
Länge zulässig, wobei die erforderlichen Grenzabstände gem. BauO NRW einzuhalten sind. 
6.1.3  Überbaubare Grundstücksflächen  
Die durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen umfassen mit geringem „Spiel-
raum“ die konkrete Planung des Bau- und Gartenmarktes und der Tankstelle mit Waschpark.  
Sonstige Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.  
6.1.4  Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen 
Stellplätze (St) sind gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO nur in den entsprechend mit „St“ gekenn-
zeichneten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig. Sie dürfen nur mit 
wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpfl aster, offenfugige Pflasterungen, Rasengitte r-
steine, Schotterrasen o.ä.) angelegt werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 10 von 47 
Insgesamt werden auf dem Vorhabengrundstück 31 Stellplätze festgesetzt, wobei pro sechs 
Stellplätze ein Baum im Bereich der Stellflächen gepflanzt werden muss. 
6.1.5  Bauliche Gestaltung 
Die Gestaltung der geplanten Gebäude und Werbeanlagen ist im Vorhaben-  und Erschli e-
ßungsplan dargestellt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die A u-
ßenwandflächen aller Gebäude sind mit Ausnahme der Werbeflächen mit einer Glasfassade 
sowie mit Sandwich-Isopaneelen einheitlich zu verblenden. (vgl. textliche Festsetzungen 1.14) 
6.2  Verkehrsflächen / Erschließung  
Das Plangebiet ist über die nördlich verlaufende Hiltruper Straße und die im Westen in unmi t-
telbarer Nähe neu errichtete Umgehungsstraße L 585n an das innerörtliche und übergeordnete 
Straßennetz angebunden. Die Zufahrten erfolgen im Norden des Plangebietes von der Hiltruper 
Straße jeweils westlich und östlich der Tankstelle. Die Zufahrten werden entsprechend im vo r-
habenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt. 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ein Verkehrsgutachten (Ambrosius 
Blanke, Ingenieurbüro für Verkehrs - und Infrastrukturplanung: Neubau eines Bau-  und Garten-
marktes und einer Tankstelle mi t Waschhalle am Standort Hiltruper Straße in Münster -  Ver-
kehrsgutachten, Bochum, September 2016) erstellt, welches neben der Berechnung des z u-
künftigen Verkehrsaufkommens, die Belastungsfähigkeit und Verkehrsqualität des Kreisver-
kehrs Umgehungsstraße L 585n / Hiltruper Straße sowie die geplanten Anbindungen an die 
Hiltruper Straße aufzeigt.  
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Neubau eines Bau-  und Gartenmark-
tes mit Tankstelle und einem Waschpark ein Verkehrsaufkommen von 99 - 135 Kfz/h jeweils im 
Quell- und im Zielverkehr in den maßgeblich zu betrachtenden Nachmittagsstunden zwischen 
15 Uhr und 18 Uhr erzeugt wird. Während der maßgeblich zu betrachtenden Nachmittagsstun-
den sind die Fahrtenanteile von Anlieferungsverkehr und Beschäftigtenverkehr zu vernachlässi-
gen.  
Die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs Hiltruper Straße / L 585n und der Hiltruper Straße mit 
Zufahrt zum Plangebiet wurde durch eine Überlagerung der erhobenen vorhandenen Verkehr s-
belastungen mit den rechnerisch ermittelten Zus atzverkehren der geplanten Nutzungen über-
prüft. Im Ergebnis ist im Bereich des Kreisverkehrs eine Zunahme des Verkehrs von 16 % bis 
20,1 % und im Bereich der Zufahrt zum Plangebiet von 39,1 % bis 50,7 % in den maßgeblich zu 
betrachtenden Nachmittagsstunden zu erwarten. So ist im Bereich des Kreisverkehrs bei U m-
setzung des Vorhabens mit einer uneingeschränkten Leistungsfähigkeit zu rechnen.  
Die verkehrliche Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das durch das geplante Vorha-
ben hervorgerufene Verkehrsaufkommen über die vorhandenen Anbindungspunkte entlang der 
neuen Hiltruper Straße problemlos abgewickelt werden kann.  
6.3  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser wird von den zuständigen Trägern über die Erwei -
terung bestehender Netze sichergestellt.

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Die Schmutzwasserentsorgung (im Bereich der Tankstelle und vor der Waschhalle) wird über 
das bestehende Kanalnetz sichergestellt.  
Gemäß Erläuterungsbericht1 ist vorgesehen, den überwiegenden Teil des anfallenden Ni eder-
schlagswassers auf dem Grundstück zu versickern. Dazu werden im Nord- und Südosten sowie 
im Westen drei Versickerungsmulden angeordnet, die das Regenwasser aufnehmen und vers i-
ckern können. Die geplanten Mulden werden als „Flächen für die Wasserwirtscha ft“ gemäß § 9 
(1) Nr. 16 BauGB festgesetzt. Die Versickerungsmulden sind so dimensioniert, dass ein Über-
flutungsfall mit einem 50-jährigen Regenereignis aufgenommen werden kann (vgl. Ingenieurbü-
ro Bargel, Aug. 2017).  
Regenwasser, welches im Bereich der Zu fahrten zur Tankstelle, bzw. im Tankbereich anfällt, 
wird über einen Koaleszenzabscheider ins Schmutzwassernetz eingeleitet. 
Die gesamte Stellplatzanlage wird mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt. 
Die Löschwasserversorgung von mindestens 96 m ³/h für einen Zeitraum von mindestens zwei 
Stunden gemäß DVGW -Merkblatt W 405 ist über die vorhandenen Hydranten im Umkreis von 
300 m ausreichend sichergestellt. 
6.4  Grünflächen / Begrünung 
Innerhalb des Plangebietes wird der am südlichen Rand bestehende Gehölz streifen durch eine 
Festsetzung von Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
planungsrechtlich gesichert. In östlicher (P1) und westlicher (P2) Richtung werden zur Eingr ü-
nung des Vorhabens „Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen B e-
pflanzungen“ festgesetz t. Die mit P 1 festgesetzten „ Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ sind gemäß Pflanzliste A vollflächig, d.h. mindestens 
eine Pflanze pro m² mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Auch die mit P 2 festgesetzten Flächen 
sind gemäß Pflanzliste A vollflächig d.h. mindestens  eine Pflanze pro m² mit Laubgehölzen zu 
bepflanzen. Zusätzlich sind 11 Bäume gemäß Pflanzliste B zu integrieren.  Eine Konkretisierung 
der Standorte erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung. 
Liste der wahlweise zu verwendenden Gehölze und Mindestqualitäten: 
Pflanzliste A 
Sträucher - IStr 2xv (80/100, 100/150): 
 Cornus sanguinea Hartriegel 
 Corylus avellana Hasel 
 Crataegus spec. Weißdorn 
 Lonicera xylosteum Heckenkirsche 
 Prunus spinosa Schlehe 
 Ribes rubrum  Rote Johannisbeere 
 Rubus idaeus  Himbeere 
 Sambucus nigra Schwarzer Holunder 
                                                
1 Ingenieurbüro Bargel (Aug. 2017): Erläuterungsbericht Entwässerung, einschließlich hydrauli-
scher Berechnungen. Altenberge.

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 Rosa canina  Hundsrose 
 Viburnum opulus Schneeball 
Pflanzliste B 
Bäume I. Ordnung - HST, StU 16/18: 
 Fraxinus excelsior Eberesche 
 Quercus robur  Eiche 
 Tilia cordata  Winterlinde 
Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger 
Laubbaum zu pflanzen. Die gemäß zeichnerischer Festsetzungen anzupflanzenden Bäume im 
Stellplatzbereich sind als standortgerechter großkroniger Laubbaum der Art Winterlinde (Tilia 
cordata) als Hochstamm mit einem Umfang von mindestens 18 – 20 cm zu pflanzen und mit Er-
satzverpflichtung dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). Die Baums cheiben sind mit 
einem Innenmaß von mindestens 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflan-
zen zu begrünen. 
Die Grünsubstanzen der Flächen zur Anpflanzung und / oder mit einem Erhaltungsgebot beleg-
ten Flächen sind dauerhaft zu erhalten. Ein Ausfall ist durch Neuanpflanzungen mit Gehölzen 
gemäß Pflanzliste zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB). 
6.5  Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 
Mit der vorliegenden Planung wird der Versiegelungsgrad im Vergleich zum Ist -Zustand auf 
rund 71% erhöht, so dass mit Realisierung des Vorhabens ein Eingriff in Natur und Landschaft 
erfolgt, der im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zu kompensieren ist. Die 
am südlichen Rand des Plangebietes bestehenden Gehölze werden dabei vollumfänglich erhal-
ten. Durch die vorgesehenen Anpflanzungen im Plangebiet kann der Eingriff z.T. plangebietsi n-
tern ausgeglichen werden. Im Ergebnis verbleibt ein Biotopwertdefizit (s. Kap. 8.4.4), welches 
durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen auf externen Flächen bzw. den Ank auf von Öko-
punkten ausgeglichen und vertraglich gesichert wird. In vorliegendem Fall wird das mit Umse t-
zung des Planvorhabens entstehende Biotopwertdefizit auf einer Maßnahmenfläche der Sti f-
tung Westfälische Kulturlandschaft kompensiert. Diese liegt auf de m Gebiet der Stadt Münster, 
Gemarkung Nienberge, Flur 4, Flurstück 33 (tlw.) und umfasst eine Größe von 5.291 m². Als 
Kompensationsmaßnahme wird die derzeit intensiv bewirtschaftete Fläche in Extensivgrünland 
umgewandelt und entsprechend gepflegt (vgl. Maßnahmenbeschreibung, Anhang). 
6.6  Immissionsschutz 
Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten (Uppenkamp + Partner: Schal-
limmissionsprognose 05 0537 16, Ahaus, Oktober 2017) bewertet, welches den von dem  Plan-
gebiet ausgehenden Gewerbelärm und durch das Vorhaben zusätzlich ausgelösten Verkehr s-
lärm im öffentlichen Verkehrsraum ermittelt und bewertet.  Dabei wurde berücksichtigt, dass die 
Stadt Münster auf den angrenzenden nördlichen und östlichen, zurzeit landwirtschaftlich g e-
nutzten Flächen langfristig eine Wohnbebauung plant.

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Gewerbelärm 
Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen zu dem 
Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zur Tageszeit und in der ungünstig s-
ten vollen Stunde an den maßgebl ichen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten wer-
den.  
So werden die geltenden Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) bzw. Misc h-
gebiete (MI) zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an der Bestandsbe-
bauung um mindestens 10 dB unterschritten. Auch für die potenziellen Wohnbauflächen nör d-
lich und östlich des Plangebietes werden die Richtwerte zur Tageszeit für Allgemeine Wohng e-
biete (WA) eingehalten. Auch die Spitzenpegel gemäß der TA Lärm werden eingehalten.  
In Bezug auf die südlich anschließende Bestandsbebauung und die potenziell entstehende 
Wohnbebauung im Osten sind daher Immissionsminderungsmaßnahmen rechnerisch nicht er-
forderlich. Um etwaig auftretende Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftretende Geräus ch-
spitzen zu vermeiden, ist unabhängig von den Ergebnissen der Immissionsprognose vorges e-
hen, im Bereich der Vorreinigung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu instal-
lieren. Als Bezugspunkt gilt der in der Planzeichnung festgesetzte Höhenbezugs punkt von 
53,35 m ü. NHN (Oberkante der zukünftig der Erschließung dienenden Verkehrsfläche). 
Während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr ist nur der Betrieb der Tankstelle untersucht. Die I m-
missionsrichtwerte werden eingehalten. Im Baugenehmigungsverfahren sind die Betriebszeiten 
der Anlage, mit Ausnahme des Tankstellenbetriebs, auf die Tageszeit von 6 bis 22 Uhr zu be-
schränken. 
Verkehrslärm 
Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden unter den 
zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen Immi s-
sionsorten bereits ohne das Vorhaben überschritten. 
Im Einwirkungsbereich der Hiltruper Straße führt der Einfluss der vorhabenbedingten Zusatz-
verkehre zur Tages - und Nachtzeit zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von bis zu 0,4 
dB (A) stadteinwärts und bis zu 0,9 dB  (A) stadtauswärts. Schalltechnisch ist eine Erhöhung 
dieser Größenordnung als nicht relevant einzustufen.  Allerdings verbleibt die hohe, bereits be-
stehende Grundbelastung. 
6.7  Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel 
Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche bekannt.  
6.8  Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder denkmalg e-
schützte Gebäude noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei B o-
deneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch je-
derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturg e-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen B o-
denbeschaffenheit) entdeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Randbereiche histor i-

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scher Flussläufe (hier: Werse und Sandbach). Den Umgang mit Bodendenkmälern und das 
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz.  
7  Arten- und Biotopschutz 
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW 2 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen 
Prüfung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet aktuell b e-
kannt oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des Vorha-
bens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen werden 
können – bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artens chutzrechtlicher Konflikte er-
forderlich werden. Die im Plangebiet vorhandenen planungsrelevanten Tier - und Pflanzenarten 
wurden u.a. im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Gutachtens 3 geprüft und Auswirkungen 
der Planung gemäß § 44 BNatSchG prognostiziert. Dem Gutachten nach, bei dem artenschutz-
rechtliche Konflikte bei Durchführung des Vorhabens für die Artengruppen der Fledermäuse 
und Vögel prognostiziert wurden, sind am südlichen Rand des Plangebietes im Bereich des 
Gehölzstreifens jagende Zwergfledermäus e festgestellt worden. Darüber hinaus wurde die 
westlich gelegene Grünlandbrache durch die Art zur Jagd aufgesucht. Neben der Zwergflede r-
maus wurde lediglich ein einzelner Kontakt einer Fledermaus der Gattung Myotis registriert. 
In Bezug auf die Avifauna w urden im Rahmen der Erfassungen keine planungsrelevanten V o-
gelarten festgestellt. 
Vorkommen von Amphibien, Reptilien und geschützten Pflanzenarten werden gemäß Gutac h-
ten ausgeschlossen. 
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit der Planung  
keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fledermaus-
arten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im 
Sinne des § 44 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.  
Sollte entgegen der derzeitigen Annahme mit Durchführung des Planvorhabens eine Entfer-
nung von Gehölzen verbunden sein, ist diese in Anlehnung an § 39 BNatSchG nicht zwischen 
dem 01.03 und dem 30.09 eines jeden Jahres durchzuführen. Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis. 
                                                
2 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums 
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz vom 22.12.2010: Arten-
schutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsa-
me Handlungsempfehlungen.  
3 Ökoplanung münster (28.10.2016): Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tank-
stelle mit Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). 
Münster.

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8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gemäß §§ 2 (4) i.V.m. § 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB 
durchzuführenden Umweltprüfung zusam men, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden 
Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und 
bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusam menstellung der Daten berücksichtigt der Umwelt-
bericht die Vorgaben der An lage 1 zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. Umfang und Detailierungsgrad 
des Umweltberichtes richten sich danach, was für die Abwägung der Umweltbelange erforder-
lich ist. 
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im  Wesentlichen das Plangebiet des 
Bebauungsplans. Je nach Er fordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden 
Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. Die Bewertung basiert auf dem 
derzeitigen Ist-Zustand sowie den Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans. 
8.2  Kurzdarstellung der Planung 
Die Planung sieht vor, auf einer maßgeblich ackerbaulich genutzten Fläche von rund 0,65 ha 
zwischen alter und neuer Hiltruper Straße, südlich des Brandhovewegs und östlich der Land-
straße L 585n, westlich des Ortsteils Wolbeck die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes sowie einer Tankstelle mit Waschboxen zu schaffen. 
Entsprechend dem konkreten Vorhaben werden als zulässige Art der baulichen Nutzung die Er-
richtung eines Bau- und Gartenmarktes mit Freilager sowie eine Tankstelle mit Tankstellenshop 
und Waschpark mit den zugehörigen Nebenanlagen festgesetzt. Über diese Festsetzung wird 
die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle an dem Vorhabenstandort er-
möglicht und planungsrechtlich gesichert. Entsprechend dem konkreten Vorhaben sind folgen-
de Nutzungen zulässig: 
 Tankstelle  
 Waschpark (Portalwaschanlage, SB-Waschboxen, Vorwaschplatz, Pflegeplätze) 
 Bau- und Gartenmarkt (Bau- und Gartenmarkt, Tankstellenshop, Freilager) 
Für das Plangebiet wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche (VK) von 800 m² (Bau-und Gar-
tenmarkt, Tankstellenshop, Freilager) festgesetzt. Der Bau- und Gartenmarkt inklusive Freilager 
sowie der Tankstellenshop bilden eine Funktionseinheit. 
Da der Tankstellenshop in Funktionseinheit mit dem Bau-  und Gartenmarkt betrieben wird, ist 
die der Tankstellenfun ktion zuzuordnende Verkaufsfläche im Sinne einer deutlichen Unteror d-
nung zum Fachmarktbereic h zu begrenzen und wird auf maximal  150 m² der Verkaufsfläche 
festgesetzt. 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Das Plangebiet liegt im Geltun gsbereich des seit 1987 rechtskräftigen Landschaftsplans LP 1 
„Werse“. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans nennt als Entwicklungsziel für den Raum 
die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten 
Landschaft (Nr. 1 -1.1). Unmittelbar südlich befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Werse -
Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten (Festsetzungsnummer 1- 2.2.1). 
Die Flächen des Bebauungsplanes werden aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes

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Werse entlassen. Die künftige Abgrenzung des Landschaftsplans Werse erfolgt an der Außen-
grenze des Bebauungsplanes. Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird pa-
rallel zur Aufstellung des Bebauungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgew i-
ckelt. Die Änderung erfolgt als sog. „Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) 
Landesnaturschutzgesetz NW. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächen-
nutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellun-
gen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In- Kraft-Treten des entsprechenden Be-
bauungsplans (hier: Nr. 588) außer Kraft. 
Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Landschaftsplanung 
Landschaftspläne sind gemäß § 9 (1) Landesnaturschut zgesetz NW einer Strategischen U m-
weltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dies gilt für die Aufstellung und Änderung von Landschaft s-
plänen. Dabei werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen aufgrund der Realisierung 
des Plans im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge ermittelt, beschrieben und bewertet. 
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 588 erfolgt gleichfalls die Durchführung einer 
eigenständigen SUP (Umweltbericht Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplan). Es best e-
hen im Rahmen der Landscha ftsplanung keine Anhaltspunkte für weitergehende, zusätzliche 
oder erhebliche Umweltauswirkungen, die nicht bereits in der SUP der Bauleitplanung berüc k-
sichtigt wurden. Insofern wird gemäß § 9 (2) LNatSchG von der Durchführung einer Strateg i-
schen Umweltprüfung in der Landschaftsplanung abgesehen. 
Das Plangebiet liegt gemäß Grünordnung Münster „Teilplan Freiraumkonzept“ randlich inner-
halb des Grünzuges Lütkenbeck-Loddenbach. Dieser Grünzug stellt einen landschaftsstrukturell 
begründeten Freiraum von hoher Bedeutung für die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökol o-
gie dar. Der Eingriff in das Grünsystem kann im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsr e-
gelung durch eine entsprechende Aufwertung ausgeglichen werden. 
Östlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 
„Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich jedoch keine fachgesetzlichen Vorgaben bzw. 
Ziele für das Plangebiet. Auswirkungen auf die Schutz - und Erhaltungsziele sind aufgrund des 
Vorhabens und der gegebenen Entfernung nicht anzunehmen. 
Die auf den im fol genden genannten Gesetzen bzw. Richt linien basierenden Vorgaben für das 
Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen 
Schutzgüter konkretisiert. 
Umweltschutzziele 
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor 
Immissionen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. 
Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Bauge-
setzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz 
(Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. 
Biotoptypen, 
Tiere und 
Pflanzen,  
Biologische 
Vielfalt, Arten- 
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, 
dem Landesnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstge-
setz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u.a. zur 
Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und 
Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
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Begründung / Seite 17 von 47 
Umweltschutzziele 
und Bio-
topschutz 
Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und 
wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben.  
Boden und 
Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesbo-
denschutzgesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und 
Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der 
Bundesbodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des Bauge-
setzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das 
Landeswassergesetz (u.a. zur Sicherung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit 
und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. 
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, 
dem Landesnaturschutzgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und 
Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Pa-
ragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. 
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen 
Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmiss i-
onsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über den Schutz 
von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das Landesnaturschutzgesetz 
NW Vorgaben für den Klimaschutz. 
Kultur- und  
Sachgüter 
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz ge-
stellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbilds ist in 
den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnatur-
schutzgesetzes vorgegeben. 
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele 
8.4  Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) und 
der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebs-
phase 
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, s o-
weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens 
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei – sofern zu erwarten – die 
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz- mittel- und langfristigen, ständigen und v o-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen. Den ggf. einschlägigen und auf 
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll 
dabei Rechnung getragen werden. 
8.4.1  Menschen 
Bestandsbeschreibung 
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der 
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funktionen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein. 
Das Plangebiet ist von einer ackerbaulich genutzten Fläche geprägt und dient so der Nah-
rungsmittelproduktion (vgl. auch Punkt Boden, Bodenschätzung). Wohnnutzungen kommen i n-
nerhalb des Plangebiets nicht vor  – tangieren jedoch das Plangebiet in südlicher, östlicher und

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nord-östlicher Richtung, so dass diese als schutzbedürftige Wohnnutzungen im Rahmen der 
weiteren Planung zu berücksichtigen sind.  
Über die landwirtschaftliche Nutzung hinausgehende Arbeitsfunktionen sind im Plangebiet nicht 
gegeben.  
Trotz der Lage im Übergangsbereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und östlich s o-
wie südlich angrenzender freier Landschaft übernimmt das Plangebiet keine relevante Funktion 
für die Naherholung. Durch die Hiltruper Straße unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem 
LKW und PKW -Verkehr. Östlich und südlich befinden sich landwirtschaftliche Wege (Sackgas-
sen), die von Bewohnern angrenzender Baugebiete für Naherholungszwecke von untergeor d-
neter Bedeutung sind. 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit der Planung wird die bislang der Nahrungsmittelproduktion dienende Fläche (vgl. Schutzgut 
Boden) einer Bebauung zugeführt.  
Im Zuge der Bauarbeiten entstehen baubedingte Auswirkungen auf die umliegenden Anwohner 
i. S. v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und vorübergehenden Lärmeinwirkungen. 
Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich jedoch nicht überschritten. B e-
sondere Risiken für die menschliche Gesundheit sind unter Berücksichtigung arbeitsrec htlicher 
Vorschriften baubedingt nicht zu erwarten. 
Vorhandene Wegeverbindungen bleiben bestehen. Erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der 
Naherholungsfunktion sind nicht zu erwarten. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten
4 bewertet, welches den von dem 
Plangebiet ausgehenden Gewerbelärm und den durch das Vorhaben zusätzlich ausgelösten 
Verkehrslärm im öffentlichen Verkehrsraum ermittelt und bewertet. Dabei wurde berücksichtigt, 
dass die Stadt Münster auf den angrenzenden nördlichen und östlichen, zurzeit landwirtschaf t-
lich genutzten Flächen langfristig eine Wohnbebauung plant.  
Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen zu dem 
Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte gem äß TA Lärm zur Tages zeit und in der ungünstig s-
ten vollen Stunde an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten wer-
den.  
So werden die geltenden Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) bzw. Misc h-
gebiete (MI) zur Tageszeit und in der ungünstigs ten vollen Nachtstunde an der Bestandsbe-
bauung um mindestens 10 dB unterschritten. Auch für die potenziellen Wohnbauflächen nör d-
lich und östlich des Plangebietes werden die Richtwerte zur Tageszeit für Allgemeine Wohng e-
biete (WA) eingehalten. Auch die Spitzenpegel gem. der TA Lärm werden eingehalten.  
In Bezug auf die südlich anschließende Bestandsbebauung und die potenziell entstehende 
Wohnbebauung im Osten sind daher Immissionsminderungsmaßnahmen rechnerisch nicht er-
                                                
4 Uppenkamp + Partner GmbH (25.10.2017): Immissionsschutz - Gutachten. Schalltechnische 
Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung für die Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer 
Tankstelle mit Waschhalle und Waschboxen. Ahaus.

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Begründung / Seite 19 von 47 
forderlich. Um etwaig auftretende Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftretende Geräusc h-
spitzen zu vermeiden, ist unabhängig von den Ergebnissen der Immissionsprognose vorges e-
hen, im Bereich der Vorreinigung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu instal-
lieren. 
Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden unter den 
zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen Immi s-
sionsorten bereits ohne das Vorhaben überschritten. 
Im Einwirkungsbereich der Hiltruper Straße führt  der Einfluss der vorhabenbedingten Zusat z-
verkehre zur Tages - und Nachtzeit zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von bis zu 0,4 
dB (A) stadteinwärts und bis zu 0,9 dB (A) stadtauswärts. Schalltechnisch ist eine Erhöhung 
dieser Größenordnung als nicht relevant einzustufen. Allerdings verbleibt die hohe, bereits be-
stehende Grundbelastung. 
Insgesamt werden mit der Planung voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträcht i-
gungen auf das Schutzgut vorbereitet. 
8.4.2  Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt 
Bestandsbeschreibung 
Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der Haupteinheit des „Kernmünsterlan-
des“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Sandlössebene“, die sich von Wolbeck bis nach 
Everswinkel zieht und im Süden bis  nach Sendenhorst reicht.  Kennzeichnend für die „Wolbe-
cker Ebene“ sind die Sandlöss ebenen mit insgesamt geringen Höhenunterschieden. Es übe r-
wiegen sandige, nährstoffarme Braun - und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten aus 
Sand, Kies und Ton. Neben den parkartig im Raum verteilten Wäldchen und Hecken ist der Na-
turraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert. 
Laut Burrichter
5 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend arten-
armer Eichen-Hainbuchenwald mit Buchen-Eichen-Durchdringung als „potenziell natürliche V e-
getation“ etablieren. 
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Plangebiet erfolgte im Herbst 2016 eine Bestandserfas-
sung. Die Baumstandorte wurden eingemessen und werden im vorliegendem Bebauungspla n 
entsprechend dargestellt. 
Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus einer Ackerfläche gebildet (vgl. Luftbild/ Abbildung 2). 
Im nördlichen Bereich, parallel zur Hiltruper Straße verläuft ein rund 5 m breiter Ackerrandstrei-
fen, in dessen nord -östlichem Bereich - jedoch unmittelbar außerhalb des Plangebietes - eine 
Birke ( Betula pendula) steht. In östlicher Richtung wird das Plangebiet von einem schmalen 
Krautsaum, der die angrenzende Ackerfläche abtrennt, begrenzt. Im nördlichen Bereich des 
Krautsaumes stockt ein junges Gehölz aus Zitterpappeln ( Populus tremula) (vgl. Bebauung s-
plan, „Buschwerk“). An der südlichen Plangebietsgrenze verläuft nördlich des Wirtschaftsweges 
ein Gehölzstreifen, der aus verschiedenen Baumarten, u.a. Schwarzerle ( Alnus glutinosa), 
                                                
5 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläute-
rungen zur Übersichtskarte 1 : 200000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographi-
sche Kommission für Westfalen. Münster.

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Esche (Fraxinus excelsior), Rotbuche (Fagus sylvatica) und Rosskastanie ( Aesculus hippocas-
tanum) aufgebaut wird. In westlicher Richtung schließt sich eine Brachfläche an, die im südl i-
chen Bereich mit einem Gehölz bestanden ist und im äußersten Westen mit jungen Gehölzen 
der Gattung Cornus und Crataegus bepflanzt wurde. Nördlich des Hauses Hiltruper Straße 81 
stehen darüber hinaus zwei alte Eichen. 
 
Abbildung 2: Plangebiet (gestrichelte Linie) mit Biotoptypen gemäß Luftbild. Für eine Beschrei-
bung der Biotoptypen siehe Text. © Geobasis NRW 2015. Maßstabslos.  
Die Biotopstrukturen innerhalb des Plangebietes sind hinsichtlich ihrer Ausprägung als „nicht 
selten“ zu beurteilen. Die Gehölze w eisen ein mittleres Alter auf und sind vermutlich anthropo-
genen Ursprungs (Anpflanzungen). Dementsprechend sind die Biotopstrukturen mittelfristig 
wiederherstellbar. Eine naturnahe Entwicklung ist für den überwiegenden Teil des Plangebietes 
nicht anzunehmen, da die Fläche einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt. Die 
Struktur und Artenvielfalt des Plangebietes ist – auch unter Berücksichtigung der angrenzenden 
Biotopstrukturen – für das Münsterland als durchschnittlich zu bewerten. Die Fläche stellt j e-
doch eine Verbindung zwischen dem Siedlungsbereich und der freien Landschaft dar. Es be-
stehen deutliche Vorbelastungen durch den Neubau der Hiltruper Straße. Das Plangebiet über-
nimmt keine Funktion im Biotopverbund. Es besteht kein Eintrag im Bi otopkataster des Landes-
umweltamtes NRW. 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Die maßgeblich landwirtschaftlich genutzte Fläche wird bei Durchführung des Vorhabens der 
Planzeichnung entsprechend versiegelt (Versiegelungsgrad: 71%). Durch die festgesetzten

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Begründung / Seite 21 von 47 
Flächen zum Erhalt bzw. zur Anpflanzung können die relevanten Gehölzstrukturen im Sinne 
des Schutzgutes „Biotoptypen, Pflanzen und biologische Vielfalt“ planungsrechtlich gesichert 
werden. Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetz ung 
entstehenden Störungen z.B. durch Bauverkehre (Licht, Lärm Staub, Überfahren sensibler Bi o-
tope / Strukturen) entstehen und sind ggf. im Rahmen der Genehmigungsplanung durch en t-
sprechende Nebenbestimmungen zu vermeiden. Nach derzeitigem Kenntnisstand si nd jedoch 
keine voraussichtlichen, erheblichen baubedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter „Bi o-
toptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt“ zu erwarten. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter „Biotopt ypen, Pflanzen und Tiere,  biologi-
sche Vielfalt“, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten, sind mit Durchführung des Planvor-
habens nicht anzunehmen. 
8.4.3  Arten- und Biotopschutz 
Für das Vorhaben liegt eine Artenschutzprüfung, der Stufe II 6 von Oktober 2016 vor. Dem Gu t-
achten nach, bei dem mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Durchführung des Vorha-
bens für die Artengruppen der Fledermäuse und Vögel untersucht wurden, sind am südlichen 
Rand des Plangebietes im Bereich des Gehölzstreif ens jagende Zwergfledermäuse festgestellt 
worden. Darüber hinaus wurde die westlich gelegene Grünlandbrache durch die Art zur Jagd 
aufgesucht. Neben der Zwergfledermaus wurde lediglich ein einzelner Kontakt einer Fleder-
maus der Gattung Myotis registriert. In Bezug auf die Avifauna wurden im Rahmen der Erfas-
sungen keine planungsrelevanten Vogelarten im Plangebiet festgestellt. Vorkommen von A m-
phibien, Reptilien und geschützten Pflanzenarten werden gemäß Gutachten ausgeschlossen. 
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, dass mit Planumset-
zung keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fleder-
mausarten verbunden sind. Eine Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten 
im Sinne des § 44 B NatSchG können ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten. Sollte entg e-
gen der derzeitigen Annahme mit Durchführung des Planvorhabens eine Entfernung von G e-
hölzen verbunden sein, ist diese in Anlehnung an § 39 BNatSchG nicht zwischen dem 01.03 
und dem 30.09 eines jeden Jahres durchzuführen. Der Bebauungsplan enthält einen entspr e-
chenden Hinweis. 
Östlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 1,2 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 
„Wolbecker Tiergarten“. Bau-  bzw. betriebsbedingte Auswirkungen auf die Schutz - und Erhal-
tungsziele sind aufgrund des Vorhabens und der gegebenen Entfernung auszuschließen. 
8.4.4  Eingriff in Natur und Landschaft 
Mit der Umsetzung des Planvorhabens entsteht ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 
14 ff. BNatSchG, der gemäß § 18 BNatSchG i.V.m § 1a (3) BauGB vom Verursacher ausz u-
                                                
6 Ökoplanung münster, 28.10.2016. Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstel-
le mit Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Müns-
ter.

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gleichen ist. Mit der vorliegenden Planung wird der Versiegelungsgrad im Vergleich zum  Ist-
Zustand auf rund 71% erhöht, so dass mit Realisierung des Vorhabens ein Eingriff in Natur und 
Landschaft erfolgt, der im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zu kompensi e-
ren ist. Die am südlichen Rand des Plangebietes bestehenden Gehölze werden dabei erhalten. 
Durch die vorgesehenen Anpflanzungen im Plangebiet kann der Eingriff z.T. plangebietsintern 
ausgeglichen werden. Im Ergebnis verbleibt jedoch ein Biotopwer tdefizit (s. Tabelle 2), welches 
auf einer Maßnahmenfläche der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft kompensiert wird. Diese 
liegt auf dem Gebiet der Stadt Münster, Gemarkung Nienberge, Flur 4, Flurstück 33 (tlw.) und 
umfasst eine Größe von 5.291 m ². Als Kompensationsmaßnahme wird die derzeit intensiv be-
wirtschaftete Fläche in Extensivgrünland umgewandel t und entsprechend gepflegt (vgl. Maß-
nahmenbeschreibung, Anhang). 
Biotopwert „Ist-Zustand“ 30.180 BWP 
Biotopwert „Planungszustand“ 13.570 BWP 
Biotopwertdifferenz 16.611 BWP 
Tabelle 2: Übersicht der Eingriffsbilanzierung, Münsteraner Bewertungsmodell.  
8.4.5 Fläche/ Boden 
Bestandsbeschreibung 
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster unterliegt dem Plang e-
biet ein Pseudogley-Podsol. 
 
Pseudogley-Podsol  
Lage/  
Seltenheit 
- Dominierend im Plangebiet. 
- aus Mittel- und Feinsand, z.T. humos 
Speicher- und  
Reglerfunktion 
- Laut Bodenkarte des Geologischen Dienst NRW (BK 50)  liegt die Gesamtfilterfunk-
tion (beschreibt die mechanischen und physikochemischen Filtereigenschaften) im 
„geringen“ Bereich. 
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
- Mit 25-40 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit. 
Schutzwürdigkeit - Die Schutzwürdigkeit des Bodens wurde gem. Angabe des Geologischen Dienstes 
NRW nicht bewertet. 
Vorbelastungen/  
Entwicklungspotenzial 
- Vorbelastungen des Bodens sind durch die ackerbauliche Nutzung vorhanden. Die 
obere Bodenschicht ist durch mechanische und stoffliche Wirkungen (Bewirtschaf-
tung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) bedingt durch die B e-
wirtschaftung verändert.  
- Für den Planbereich ist keine Altlasten- bzw. Altlastverdachtsfläche bekannt.  
Tabelle 3: Pseudogley-Podsol im Plangebiet 
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden 
sparsam und schonend umzugehen und die Bodenver siegelungen auf das notwendige Maß zu 
begrenzen.

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Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit der Planung wird auf einer Fläche von ca. 0,65 ha eine Überbauung eines bisher landwir t-
schaftlich genutzten Bodens zulässig. Im Rahmen der Planungsumsetzung ist somit inner halb 
des Baufeldes von einem Bodenabtrag/ einer Neuauffüllung/ einem Anschnitt eines bislang 
weitgehend ungestörten Bodenprofils auszugehen, sodass die derzeitigen Bodenverhältnisse 
nachteilig und dauerhaft verändert werden. Die Fläche wird dauerhaft der N ahrungsmittelpro-
duktion entzogen. 
Dem Bodenschutz wird baubedingt insofern Rechnung getragen, als dass die Bodenversieg e-
lungen auf das für das Vorhaben notwendige Maß begrenzt werden. Dies entspricht einem Ver-
sieglungsgrad von 71%. Darüber hinaus werden durch die grünordnerisch getroffenen Festse t-
zungen zur Erhaltung und Anpflanzung etwaige nachteilige Beanspruchungen des Schutzgutes 
zusätzlich gemindert. Die gesamte Stellplatzanlage wird mit versickerungsfähigem Pflaster aus-
geführt. Gleichwohl erfolgt mit Umsetzung des Vorhabens eine zusätzliche Inanspruchnahme 
von Boden. Eine sinnvolle Alternative wie sie z.B. durch eine Wiedernutzbarmachung bereits 
versiegelter Flächen gegeben wäre, ist aufgrund der besonderen Anforderungen an das Vorha-
ben insbesondere auch im Hinblick auf eine gute verkehrliche örtliche und überörtliche Anbi n-
dung in vorliegendem Fall nicht gegeben. Flächen zur Innenentwicklung, die eine vergleichbar 
hohe Attraktivität für die Realisierung des oben genannten Vorhabens aufweisen bestehen 
nicht. 
Mit der Planung ist ein erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden verbunden, der im Rahmen 
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ausgeglichen wird (vgl. Kapitel 8.4.4/ Anhang).  
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Auswirkungen können lokale Bodenverdichtungen durch Befahren umfassen. 
Darüber hinaus ist durch die Kunden-  und Zulieferverkehre eine Erhöhung von Reifenabrieb in 
umliegende Flächen zu erwarten. Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei einem 
ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage nicht zu erwarten.  
8.4.6  Wasser 
Bestandsbeschreibung 
Gemäß Fachinformationssystem des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Ver-
braucherschutz NRW
7 liegt das Plangebiet im Einzugsgebiet der Werse. Die Grundwasserei n-
heit (L41125-1) befindet sich nur teilweise innerhalb des Stadtgebietes. Der Grundwasserleiter 
wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/ -lehm unterlagert wird. Im östl i-
chen Teil der Einheit reicht der Geschiebelehm bereichsweise bis zur Geländeoberfläche. In 
Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert. Schützende g e-
ringdurchlässige Deckschichten oberhalb der aufliegenden Sande sind nicht vorhanden. Der 
Geschiebelehm/-mergel bildet eine schützende Deckschicht für die darunterliegenden Kalkmer-
gel der Oberkreide sowie möglicherweise zwischengeschaltete Sande. 
                                                
7 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (2017): Fachin-
formationssystem ELWAS mit Auswertewerkzeug ELWAS-WEB. Online unter: 
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/. Abgerufen: September 2017.

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Überwiegend sind Stauwasserböden und Braunerde verbreitet. Das Grundwasser strömt in 
nördliche und westliche Richtung. Vorfluter sind Werse und Angel. 
Die Grundwasserneubildungsrate ist im Plangebiet mit 300 - 360 mm / Jahr beziffert. Es liegt 
eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als 
Wasserschutzgebiet besteht nicht. Die Einheit wird überwiegend land-  und forstwirtscha ftlich 
genutzt; im Bereich von Wolbeck besteht eine dichte Wohnbebauung. 
Südlich des Plangebietes verläuft der Sandbach (3270000.2). Dieser mündet in westlicher Rich-
tung – jenseits der Umgehungsstraße (L 585n) – in die Werse (3270000). Hierbei handelt es 
sich um Gewässer 2. Ordnung. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Plangebiet 
nicht vor. Das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet befindet sich entlang der Werse.  
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entst e-
henden Störungen z.B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien 
Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z.B. durch 
Schmier- und Betriebsstoffe nicht anzunehmen, so dass voraussichtlich keine erheblichen bau-
bedingten Auswirkungen zu erwarten sind. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Die Schmutzwasserentsorgung im Bereich der Tankstelle und vor der Waschhalle wird über das 
bestehende Kanalnetz sichergestellt.  
Gemäß Erläuterungsbericht
8 wird der überwiegende Teil des anfallenden Niederschlagswas-
sers auf dem Grundstück versickert. Dazu werden im Nord- und Südosten sowie im Westen drei 
Versickerungsmulden angeordnet, die das Regenwasser aufnehmen und versickern können.  
Die geplanten Mulden werden als „Flächen für die Wasserwirtschaft“ gemäß § 9 (1) Nr. 16 
BauGB festgesetzt. Die Versickerungsmulden sind so dimensioniert, dass ein Überflutungsfall 
mit einem 50-jährigen Regenereignis aufgenommen werden kann.  
Regenwasser, welches im Bereich der Zufahrten zur Tankstelle, bzw. im Tankbereich anfällt, 
wird über einen Koaleszenzabscheider ins Schmutzwassernetz eingeleitet. Die gesamte Stel l-
platzanlage wird mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt. 
Insgesamt werden daher vor aussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf 
das Schutzgut vorbereitet. 
8.4.7  Klima / Luft 
Bestandsbeschreibung 
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro - 
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. 
 Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbe-
                                                
8 Ingenieurbüro Bargel (Aug. 2017): Erläuterungsbericht Entwässerung, einschließlich hydrauli-
scher Berechnungen. Altenberge.

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finden des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit 
zur Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch.  
 Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der Kaltluftent-
stehung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer zeitweiligen Ve-
getationsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die Kaltluftentstehung auf. 
Das Plangebiet wird im Wesentlichen aus der agrarisch genutzten Freifläche gebildet, die eine 
geringe positive Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet übernimmt. Die im südlichen Randbe-
reich vorhandenen Gehölze übernehmen darüber hinaus aufgrund ihrer Kleinflächigkeit höchs-
tens eine mittlere Funktion für die Erzeugung von Frischluft.  
Die umgebenden besiedelten Flächen weisen im Vergleich zu den beschriebenen Freiflächen 
höchstens eine leicht veränderte klimatische Situation auf, da hier eine mäßige Verdichtung vor-
liegt und Grünstrukturen in den Gartenbereichen der Wohnhäuser klimarelevante Funktionen 
übernehmen.  
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Aufgrund der Größe des Plangebietes von 0,65 ha und der vorwiegend landwirtschaftlichen 
Nutzung sowie der Lage im Übergangsbereich zur freien Landschaft, besteht keine direkte 
Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches für angrenzende Siedlungsbereiche.  
Das Vorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z.B. 
durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissi o-
nen bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht 
nicht. Das Plangebiet liegt außerhalb festgesetzter Überschwemmungsbereiche, so dass bau-
bedingte erhebliche Auswirkungen z.B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräumen bei 
gleichzeitig prognostizierter Zunahme von Starkregenereignissen nicht anzunehmen sind. 
Unter Berücksichtigung der Erhaltungsfestsetzung des südlichen Gehölzstreifens sowie der er-
forderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen B e-
einträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich in erster Linie auf die zukünftigen 
Verkehrsbewegungen sowie den Energieverbrauch durch den Betrieb der Gebäude. Die G e-
bäude werden jedoch nach den aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV ) 
errichtet, so dass bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf 
sichergestellt werden. Insgesamt werden daher weder Folgen des Klimawandels erheblich ver-
stärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen.  
Eine betriebsbedingte Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels be-
steht nicht. Die Versickerungsmulden sind so dimensioniert, dass ein Überflutungsfall mit einem 
50-jährigen Regenereignis aufgenommen werden kann.  
Insgesamt werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet.

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8.4.8 Landschaft 
Bestandsbeschreibung 
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Land-
schaft gestellt: 
 Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d.h. der 
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen Land-
schaftselementen, wider.  
 Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d.h. das Vorhan-
densein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Men-
schen über Generationen, befriedigt. 
Das Plangebiet befindet sich im s üdwestlichen Ortseingangsbereich von Wolbeck, unmittelbar 
südlich der Hiltruper Straße. Die visuell vorherrschenden Strukturen werden derzeit aus dem 
Wohngebiet im Bereich des Brandhoveweges bzw. im Bereich der Hiltruper Straße gebildet. Die 
vorhandenen Grünstrukturen entlang der Straßen sowie in den Gartenbereichen stellen jedoch 
insgesamt eine recht wirkungsvolle Eingrünung sicher.  
Durch den Neubau der Umgehungsstraße (L585n) wurde das Landschaftsbild deutlich über-
prägt.  
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit Durchführung der Planung wird das Ortseingangsbild von Wolbeck neu gestaltet. Die derzeit 
bestehenden Grünstrukturen werden planungsrechtlich gesichert und ergänzt; gleichwohl ist mit 
einer zusätzlichen baulichen Überprägung des derzeitigen Landschaftsbildes zu rechnen. 
Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur Höhenentwicklung für die geplanten Baukörper 
aufgenommen. Aufgrund der maximal zulässigen Gebäudehöhen von 6,5 m und der beabsic h-
tigten Grünanpflanzungen entlang der Hiltruper Straße sind zukünfti g jedoch keine voraussicht-
lichen erheblichen Sichtbeziehungen zu erwarten. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind auf das Schutzgut voraussichtlich nicht zu erwar-
ten. 
8.4.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen im Plangebiet keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter 
vor. Jedoch kann das Auftreten von Bodendenkmälern nicht ausgeschlossen werden. Daher 
wird im Bebauungsplan der Hinweis aufgenommen, dass im Falle von kulturhistorisch wichtigen 
Bodenfunden die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zu beachten sind. 
Von der Planung sind voraussichtlich weder bau-  noch betriebsbedingte erhebliche Auswirkun-
gen auf Kultur- und Sachgüter zu erwarten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 27 von 47 
8.4.10  Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Die Sc hutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. 
Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet. Hieraus resultieren 
Auswirkungen auf die Struktur - und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Ein flüsse auf 
den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über di e-
se „normalen“ ökosystemaren Zusammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten 
sind – bei Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes betracht et. Es liegen im Plangebiet jedoch 
keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z.B. extreme B o-
den- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). V o-
raussichtliche erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind insgesamt nicht 
zu erwarten. 
8.5  Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der 
Planung 
Das Plangebiet würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben. 
Ein wesentlicher Teilbereich würde dementsprechend auch zukünftig landwirtschaftlich genutzt 
werden. Ein „natürliches“ Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund rechtlicher Bindun-
gen des Naturschutzrechts ist nicht gegeben. 
8.6  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Während der Bauphase sind als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen eine zügige und 
gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur Vermeidung von Störungen anzus treben. Die er-
forderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Es ist 
auf einen profilgerechten Abtrag und eine fachgerechte Lagerung des ausgehobenen Boden-
materials zu achten. Insbesondere der Oberboden sollte bei Zwischenlagerung gegenüber Er o-
sion geschützt und soweit möglich wieder profilgerecht an gleicher Stelle eingebracht werden. 
Der Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist bei Baumaßnahmen s i-
cherzustellen (vor Beginn der Bauarbeiten ortsfeste Sc hutzzäune um ggf. betroffene Bäume 
anbringen, Boden im Wurzelbereich von Gehölzen nicht Befahren oder durch Materialablag e-
rungen verdichten, ggf. Einsatz von Schutzvlies / Stahlplatte, freigelegtes Wurzelwerk mit Frost-
schutzmatten abdecken und bei Trockenheit bewässern, kein Bodenauftrag oder –abtrag im 
Wurzelbereich). 
Um mit Umsetzung des Bebauungsplanes nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote gemäß § 
44 (1) BNatSchG zu verstoßen, sind etwaige Gehölzentfernungen nicht zwischen dem 01.03 
und dem 30.09 eines jeden Jahres durchzuführen. 
Mit der Planung ist ein erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden verbunden, der im Rahmen 
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ausgeglichen wird.  
Während der Betriebsphase, d.h. der eigentlichen Nutzung sind bei einem ordnungsgemäßen 
Betrieb keine erheblich nachteiligen Auswirkungen anzunehmen. Es besteht die Möglichkeit 
nachteilige Umweltauswirkungen z.B. durch die Nutzung erneuerbarer Energien und einen 
sparsamen und effizienten Energieeinsatz zu minimieren. Diese Maßnahmen bleiben jedoch 
dem Bauherrn im Rahmen der Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWär-
meG) vorbehalten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 28 von 47 
Zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen enthält der vorhabenbezogene Bebauungsplan de-
taillierte Festsetzungen zur Anpflanzung v on heimischen, standortgerechten Gehölzen in den 
Randbereichen sowie im Parkplatzraum. Gleichwohl entsteht mit der Umsetzung des Planvor-
habens ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff. BNatSchG, der gemäß § 18 
BNatSchG i.V.m § 1a (3) BauGB vom Verursacher auszugleichen ist (vgl. Anhang). Unter B e-
rücksichtigung des naturschutzfachlichen Ausgleichs verbleiben keine erheblichen Umweltaus-
wirkungen. 
Zur weiteren Minimierung etwaig auftretender Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftretende 
Geräuschspitzen ist unabhängig von den Ergebnissen der Immissionsprognose (Uppenkamp + 
Partner: Schallimmissionsprognose, Oktober 2017) vorgesehen, im Bereich der Vorreinigung 
des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand zu installieren.  
8.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans berücksichtigen (plankonforme Alternativen) mit gleichem städtebaulichem 
Entwicklungspotenzial bestehen nicht. 
8.8  Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen 
Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maß-
nahmen zur Vermeidung / Ausgleich 
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen lassen kein erhöhtes Risiko für schwere U n-
fälle oder Katastrophen erwarten, die zu voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Auswirkungen 
führen. 
Die Löschwasserversorgung von mindestens 96 m ³/h für einen Zeitraum von mindestens zwei 
Stunden gemäß DVGW -Merkblatt W 405 ist über die vorhandenen Hydranten im Umkreis von 
300 m ausreichend sichergestellt. 
8.9  Zusätzliche Angaben 
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung er folgte anhand von Er hebungen bzw. 
Bestandskartierungen des öko logischen Zustands im Plangebiet sowie der unmittelbaren Um -
gebung. 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf. 
8.10  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswirkun-
gen von den Gemeinden zu über wachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für 
den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. 
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere 
die Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen im Plangebiet sowie die Umsetzung 
der erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Kapitel 8.4.4). 
Die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote gemäß § 44 (1) BNatSchG erforderlichen 
Maßnahmen sind bei einer etwaigen Entf ernung von Gehölzen zu berücksichtigen.  Bei einem

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 29 von 47 
Auftreten unvorhersehbarer Umweltauswirkungen ist in Abstimmung mit der zuständigen Fac h-
behörde eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen.  
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der ggf. 
erforderlichen baurechtlichen Zulas sungsverfahren. Darüber hinaus ist davon auszugehen, 
dass unerwartete Auswirkungen durch die Fachbehörden im Rahmen von bestehenden Über-
wachungssystemen und der Informationsverpflichtung nach § 4 (3) BauGB gemeldet werden. 
8.11  Zusammenfassung 
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden für das Vorhaben zusammenfassend folgende Ergeb-
nisse festgestellt: 
Mensch  
Das Plangebiet befindet sich im Übergang zwischen Siedlungsbereich und freier  Landschaft 
und wird maßgeblich ackerbaulich genutzt. Wohnnutzungen kommen innerhalb des Plangebiets 
nicht vor – liegen jedoch im weiteren Umfeld, so dass diese als schutzbedürftige Wohnnutzun-
gen zu berücksichtigen sind. Ein ausreichender Immissionsschutz ist sichergestellt. Erhebliche 
Auswirkungen hinsichtlich der Naherholungsfunktion sind nicht zu erwarten. Insgesamt werden 
durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnum-
feld vorbereitet. 
Biotopstrukturen / Biologische Vielfalt 
Das Plangebiet wird von einer Ackerfläche dominiert; insbesondere im südlichen Bereich be-
steht ein Gehölzstreifen, der im Rahmen des Bebauungsplanes als zu erhalten festgesetzt wird. 
Es bestehen deutliche Vorbelastungen durch den Neubau der Umg ehungsstraße (L 585n). Das 
Plangebiet übernimmt keine Funktion im Biotopverbund. Es besteht kein Eintrag im Biotopk a-
taster des Landesumweltamtes NRW (LANUV). Voraussichtliche, erhebliche Beeinträchtigun-
gen die nicht im Rahmen der Eingriffsregelung ausgeglichen werden könnten, werden durch die 
Planung nicht vorbereitet.  
Die Ergebnisse des Artenschutzgutachtens zeigen, dass mit der Planung keine artenschut z-
rechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel - bzw. Fledermausarten verbunden 
sind. Eine Tötun g, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im Sinne des § 44 (1) 
BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von Fortpflanzungs - und 
Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.  
Fläche/ Boden  
Dem Plangebiet unterliegt ein Pseudogley -Podsol, der landwirtschaftlich für den Ackerbau ge-
nutzt wird. Dieser wird mit Umsetzung der Planung dauerhaft einer naturnahen Bodenentwic k-
lung entzogen. Unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen können die durch den Ei n-
griff verursachten erheblichen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen ausgeglichen werden. 
Da Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt, ist mit Umsetzung des Planvorhabens in Abwä-
gung mit den städtebaulichen Zielen, ein Funktionsverlust unvermeidbar.  
Wasser  
Mit Umsetzung der Planung werden auf einer Fläche von rund 0,65 ha  Versiegelungen für den 
Bau eines Bau-  und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit Waschboxen erfolgen. Die

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 30 von 47 
Schmutzwasserentsorgung im Bereich der Tankstelle und vor der Waschhalle wird an das be-
stehende Schmutzwassernetz angebunden werden. D er überwiegende Teil des  anfallenden 
Niederschlagswassers soll gemäß Erläuterungsbericht eines Ingenieurbüros auf dem Grund-
stück versickert werden. Dazu werden im Nord-  und Südosten sowie im Westen drei V ersicke-
rungsmulden angeordnet, die das Regenwasser aufnehmen und versickern können. Insgesamt 
ist daher unter Annahme eines ordnungsgemäßen Betriebs mit Umsetzung des Planvorhabens 
nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen. 
Klima / Luft 
Die im Ra hmen der Siedlungsentwicklung überplante Ackerfläche übernimmt derzeit im lufthy-
gienischen Ausgleich höchstens eine untergeordnete Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet. 
Die vorhandenen Gehölzstrukturen werden planungsrechtlich gesichert, so dass keine releva n-
ten Funktionsbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Aufgrund der geplanten kleinflächigen E r-
weiterung der bestehenden Siedlungsstrukturen ist nicht von einer erheblichen Auswirkung auf 
das Schutzgut bzw. die angrenzenden Siedlungsbereiche auszugehen.  
Landschaft  
Der Landschaftsraum stellt einen Ausschnitt aus der Münsterländer Parklandschaft  dar. Mit 
Durchführung der Planung wird das Ortseingangsbild von Wolbeck durch den Bau eines Bau-  
und Gartenmarktes und einer Tankstelle mit Waschboxen neu gestalte t, so dass mit einer wei-
teren baulichen Überprägung des derzeitigen Landschaftsbildes zu rechnen ist.  Die bestehen-
den Grünstrukturen werden jedoch planungsrechtlich gesichert und ergänzt, so dass die Aus-
wirkungen der Planung insgesamt die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten. 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Sonstige Kultur- oder Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt, sodass auch keine erhebli ch 
nachteiligen Wirkungen vorbereitet werden. Wechselwirkungen der Schutzgüter, die zu erhebl i-
chen Auswirkungen führen könnten, sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. 
8.12  Referenzliste der Quellen / Gutachten 
Ambrosius Blanke (September 2016): Neubau eines Raiffeisenmarktes und einer Tankstelle mit 
Waschhalle am Standort Hiltruper Straße in Münster. Verkehrsgutachten. Bochum. 
Bargel Ingenieurbüro (Aug. 2017): Erläuterungsbericht Entwässerung, einschließlich hydrauli-
scher Berechnungen. Altenberge. 
BBE Standort- und Kommunalberatung (Dezember 2016): Auswirkungs- und Verträglichkeits-
analyse für eine Einzelhandelsplanung in Münster – Angelmodde. Münster. 
Burrichter, E. (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläute-
rungen zur Übersichtskarte 1 : 200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographi-
sche Kommission für Westfalen. Münster. 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (2014): 
Landschaftsinformationssammlung, @LINFOS Fachkataster. Online unter: 
www.gis6.nrw.de/osirisweb.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 31 von 47 
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes 
Nordrhein-Westfalen (o.J.): Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Was-
serwirtschaftsverwaltung in NRW (ELWAS-WEB). Online unter: 
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/map/index.jsf#.  
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für Kli-
maschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010): Artenschutz in 
der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Hand-
lungsempfehlungen. 
Ökoplanung münster (28.10.2016): Neubau eines Bau- und Gartenmarktes und einer Tankstelle 
mit Waschhalle, Hiltruper Str., Münster-Wolbeck. Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP). Müns-
ter. 
Peter, Miller, Kunzmann & Schittenhelm (2009): Bodenschutz in der Umweltprüfung nach 
BauGB. Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung. Im Auftrag 
der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).  
Stadt Münster, Stadt+Handel (2015): Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels- und  
Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung, Ratsbeschluss 14.03.2018). Einzelhandelsbe-
standserhebung Stadt Münster (Stand 31.12.2014), ergänzt um sortimentsspezifische Verkaufs-
flächenerfassung Stadt + Handel 09-10/2015 
Uppenkamp + Partner GmbH (25.10.2017): Immissionsschutz - Gutachten. Schalltechnische 
Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung für die Errichtung eines Raiffeisenmarktes, einer 
Tankstelle mit Waschhalle und Waschboxen. Ahaus. 
Urbanski & Versmold GmbH (05.10.2016): Geotechnischer Bericht BoG 163/16/1166. Münster. 
9.  Gesamtabwägung 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  588 soll die Errichtung einer 
Tankstelle mit Bau- und Gartenmarkt an der Hiltruper Straße planungs rechtlich ermöglicht wer-
den. Die Planung verfolgt das Ziel, das Tankstellennetz, die Versorgung des landwirtschaftl i-
chen Bedarfs und das vorhandene Nachversorgungsangebot in Angelmodde und Wolbeck zu 
verbessern.  
Um das Vorhaben unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit zu halten, wird die zulässige Ver-
kaufsfläche für das gesamte Vorhaben auf 800 m² begrenzt. Der Bau- und Gartenmarkt inklusi-
ve des Freilagers sowie der Tankstellenshop bilden dabei eine Funktionseinheit. Im Sinne einer 
deutlichen Unterordnung zum Fachmarktbereich ist der Tankstelleshop auf maximal 150 m² der 
Verkaufsfläche begrenzt.  
Die städtebauliche Verträglichkeit des Vorhabens wurde durch eine Auswirkungs - und Verträg-
lichkeitsanalyse untersucht. Negative Auswirkungen des Vorhabens auf bestehende Verso r-
gungsstrukturen im Untersuchungsraum konnten aufgrund der geringen Gesamtverkaufsfläche 
der Randsortimente ausgeschlossen werden. Entsprechend sind die untersuchten Kern - und 
Randsortimente als zulässige Sortimente für den Bau- und Gartenmarkt festgesetzt.  
Mit dem Planvorhaben sind zusätzliche Verkehre zu erwarten, die über die bestehende Infr a-
struktur abgewickelt werden müssen. Die verkehrliche Untersuchung kommt zu dem Ergebnis,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 32 von 47 
dass das durch das geplante Vorhaben hervorgerufene Verkehrsaufkommen über die vorhan-
denen Anbindungspunkte entlang der Hiltruper Straße abgewickelt werden kann.  
In einem Immissionsschutzgutachten wurden darüber hinaus die Auswirkungen von Verkehr - 
und Gewerbelärm auf die angrenzende Wohnbebauung untersucht.  
Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden unter den 
zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen im Nahbereich der Hiltruper Straße gelegenen Immi s-
sionsorten bereits ohne das Vorhaben überschritten. Die zusätzlichen durch das Vorhaben be-
dingten Lärmauswirkungen sind schalltechnisch als nicht relevant einzustufen. Die hohe, bereits 
bestehende Grundbelastung verbleibt allerdings.  
Hinsichtlich der Gewerbelärmauswirkungen kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass 
die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten 
bzw. unterschritten werden. Um etwaig auftretende Beeinträchtigungen durch zeitweilig auftr e-
tende Geräuschspitzen zu vermeiden, wird unabhängig von den Ergebnissen der Immissions-
prognose, im Bereich der Vorreinigung des Waschparks eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand in-
stalliert.  
Die Erforderlichkeit der Kompensation von planungsbedingten Eingriffen wurde im Rahmen des 
Planungsprozess geprüft und abwägend berücksichtigt. Mit der vorliegenden Planung wird der 
Versiegelungsgrad im Vergleich zum Ist -Zustand auf rund 71  % erhöht. Der E ingriff wird im 
Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Teil plangebietsintern, zum Teil auf 
einer Maßnahmenfläche der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ausgeglichen.  
In der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festlegungen li egt hiermit eine Planung 
vor, die die planerischen Ziele und die ökologische Belange soweit als möglich in Einklang 
bringt und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung des Bau- und 
Gartenmarkts mit Tankstellenshop in Angelmodde schafft.  
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelun-
gen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u.  ä.) 
werden im Rahmen des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger getroffen.  
Die Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zum vorhabenbez o-
genen Bebauungsplan Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wo l-
beck”. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als 
Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 588: 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck  
Münster, den __________ 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 33 von 47 
Anhang  
Eingriffsbilanzierung  
 
Eingriffsbilanzierung des Ausgangszustands gemäß Bestandserfassung / faktischem Ist-Zustand 
(2017) auf Grundlage des Münsteraner Bewertungsmodells.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 34 von 47 
 
 
Eingriffsbilanzierung gemäß den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / Östlich Ortsumgehung Wolbeck.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 35 von 47 
Bestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 588

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 36 von 47 
Flächenermittlung zum Bebauungsplan Nr. 588

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 37 von 47 
Maßnahmenbeschreibung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 38 von 47

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 39 von 47

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 40 von 47

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 41 von 47 
Sortimentsliste für die Stadt Münster („Münsteraner Liste“)  
lt. Einzelhandels - und Zentrenkonzept Stadt Münster  – Fortschreibung 2018, Ratsbeschluss 
vom 14. März 2018

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 42 von 47

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 43 von 47

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 44 von 47

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 45 von 47

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 46 von 47

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
 
Begründung / Seite 47 von 47

V-1004-2019-Anlage-4-Planverkleinerung

36 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/1004/2019

Beratungsverlauf (4)

12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 44.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 50.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Hiltruper Straße 39
  • Amelunxenstraße
  • Sentruper Straße 285
  • Eschstraße
  • Münsterstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Brandhoveweg
  • Am Sandbach 31
  • Umgehungsstraße
  • An den Speichern 7
  • Zumbuschstraße
  • Zum Kaiserbusch
  • Industrieweg 110
  • Am Tiergarten
  • Loddenheide
  • Petersheide
  • Tiergarten
  • Kreuzbach
  • Werse
  • Buxtrup
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/1004/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37