mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRWFinanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2023hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2023 (GFG 2023)

Beschlussvorlage 31936-23

Stand: Am 21.09.2023 im Rat der Stadt einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2023

    Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

    TOP 3.4. Ergebnis: einstimmig empfohlen
  2. 21.09.2023

    Hauptausschuss und Ältestenrat

    TOP 9.1.
  3. 21.09.2023 zuletzt

    Rat der Stadt

    TOP 9.1. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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