Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRWFinanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2023hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2023 (GFG 2023)
Beschlussvorlage 31936-23
Stand: Am 21.09.2023 im Rat der Stadt einstimmig beschlossen.
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Dokumente
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Beschlussvorlage Dringlich
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Formblatt Eilbeschluss - Dringlichkeitsentscheidung - DS 31936-23
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Beratungsverlauf
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07.09.2023
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.4. Ergebnis: einstimmig empfohlen
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