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V/0637/2022

Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck, Von-Holte-Straße 56, 48167 Münster

Vorlagen 14.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 26

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2003 Zeichen

Anlage A zur V/0637/2022 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage schlägt die Verwaltung vor für die Vergabe der Planer Leistungen zur Erweiterung 
des Schulzentrums Wolbeck anstelle eines Planungswettbewerbs mit VgV-Verfahren einen Teil-
nahmewettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren durchzuführen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wir das Ziel “Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- 
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- 
nal zu Verfügung 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten?  x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  x Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten zu finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand 
der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck werden u.a. die Anforderungen 
an Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Beschlussvorlage

5047 Zeichen

V/0637/2022 
V/0637/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck, Von-Holte-Straße 56, 48167 Münster 
Hier: Beschluss zur Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem VgV- 
Verfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Vergabe der Architekturleistung für die Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck wird ein 
Teilnahmewettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren durchgeführt. 
 
2. Im VgV-Verfahren sollen Verhandlungsgespräche mit bis zu fünf der im Teilnahmewettbewerb 
bestplatzierten Planungsbüros geführt werden. 
 
3. Zur Vergabe der Landschaftsarchitekturleistung wird eine separates, vergleichbares Verfahren 
mit Federführung beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit durchgeführt. 
 
4. Es wird eine externe Projektsteuerung zur Unterstützung in der Projektabwicklung beauftragt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 5090 „Erweiterung 
Schulzentrum Wolbeck“. 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
04.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Carl 
Telefon: 492-2544 
carl@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0637/2022 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Ansatz 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnah-
me 
5090 Erweiterung Schulzentrum 
Wolbeck 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereit-
gestellt 
390.000 €  
   2023 400.000 davon 74.000 € 
für die Teilnah-
mewettbewerbe 
   VE 400.000  
   2024 400.000  
   Sp. 
Jahre 
25.750.00
0 
 
   gesamt 26.940.00
0 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind  im Haushaltsplan-Entwurf 2023 bei der 
Investitionsmaßnahme 5090 „Erweiterung Schulzentrum Wolbeck“ veranschlagt: Es wird zur Kennt-
nis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen 
der Haushaltssatzung 2023 die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Die vom Rat in seiner Sitzung am 24.06.2020 beschlossene Vorlage V/0437/2020 zum Grundsatzbe-
schluss sieht unter Punkt 2. für die Beauftragung der Architektur -/Landschaftsarchitekturleistung ei-
nen Planungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren vor. 
 
Die Machbarkeitsstudie hat nach Untersuchung vieler Varianten und in Abstimmung mit den drei be-
troffenen Schulen im Schulzentrum zwei Baufelder herausgearbeitet. In jedem Baufeld soll jeweils ein 
Erweiterungsbau errichtet werden. Ein Konzept zur Zuordnung und Nutzung der jeweils darin vorge-
sehenen Räumlichkeiten und Nutzungen ist bereits mit den Schulen vorabgestimmt. 
 
Aufgrund der damit bereits eng gesteckten Rahmenbedingungen wird der zeitliche, organisatorische 
sowie finanzielle Aufwand für einen Planungswettbewerb als nicht gerechtfertigt eingeschätzt, da die 
Beiträge durch die sehr konkreten Vorgaben keine Varianz erwarten lassen. 
 
Vielmehr schlägt die Verwaltung vor, mittels des Teilnahmewettbewerbs anhand von spezifischen 
Eignungskriterien gezielt Büros zu ermitteln, die für das Bauen im Bestand und unter laufendem 
Schulbetrieb besondere Erfahrungen haben. Die bis zu fünf bestplatzierten Bietenden, sollen zur ge-
stalterischen Beurteilung für die zu planenden Baukörper in Form einer Mehrfachbeauftragung zum 
ersten indikativen Angebot im VgV-Verfahren ein skizzenhaftes Entwurfs-/Planungskonzept erstellen. 
Der Start der konkreten Planungsphase könnte somit nach den Sommerferien 2023 erfolgen. 
 
Folgende Kriterien sollen zur Bewertung der Teilnehmenden herangezogen werden:

- 3 - 
V/0637/2022 
 
- Erarbeitung und Vorstellung eines Projektkonzeptes für die konkrete Durchführung des Projek-
tes in Hinblick auf die Schwerpunkte und Herausforderungen. 
o In der Planungsphase 
o In der Ausführungsplanung 
o Für die Ausschreibung und Vergabe 
o Für die Steuerung von Kosten und Terminen 
o Für die Organisation der Projektbeteiligten/Fachplaner 
o Für die Baustellenorganisation im Schulbetrieb 
o Einsatz innovativer Konzepte für die Verkürzung der örtlichen Bauzeiten 
o Nachhaltigkeit 
 
- Qualifikation und Erfahrung mit namentlicher Aufstellung eines Kernprojektteams 
 
- Höhe des Honorarangebotes 
 
Für die Teilnahmewettbewerbe mit anschließendem VgV-Verfahren inkl. der Honorare für die Mehr-
fachbeauftragung werden Kosten in Höhe von insgesamt ca. 74.000 € entstehen. 
 
Angesicht der hohen personellen Auslastung im Amt für Immobilienmanagement wird zusätzlich eine 
externe Projektsteuerung mit Teilaufgaben betraut. Dies ist eine der Maßnahmen, die im Frühjahr 
2022 gemeinsam von Verwaltung und Politik identifiziert wurden, um die Zahl der durchführbaren 
Maßnahmen im Schulbau zu erhöhen. 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (5)

15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Von-Holte-Straße 56

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Details

Aktenzeichen
V/0637/2022
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2022
Erstellt
10.10.2022 15:44