V/0637/2022
Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck, Von-Holte-Straße 56, 48167 Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0637/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage schlägt die Verwaltung vor für die Vergabe der Planer Leistungen zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck anstelle eines Planungswettbewerbs mit VgV-Verfahren einen Teil- nahmewettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren durchzuführen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wir das Ziel “Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zu Verfügung Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck werden u.a. die Anforderungen an Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0637/2022 V/0637/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck, Von-Holte-Straße 56, 48167 Münster Hier: Beschluss zur Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem VgV- Verfahren Beratungsfolge 15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Vergabe der Architekturleistung für die Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck wird ein Teilnahmewettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren durchgeführt. 2. Im VgV-Verfahren sollen Verhandlungsgespräche mit bis zu fünf der im Teilnahmewettbewerb bestplatzierten Planungsbüros geführt werden. 3. Zur Vergabe der Landschaftsarchitekturleistung wird eine separates, vergleichbares Verfahren mit Federführung beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit durchgeführt. 4. Es wird eine externe Projektsteuerung zur Unterstützung in der Projektabwicklung beauftragt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 5090 „Erweiterung Schulzentrum Wolbeck“. Amt für Immobilienmanagement 04.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Carl Telefon: 492-2544 carl@stadt-muenster.de - 2 - V/0637/2022 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Ansatz € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 5090 Erweiterung Schulzentrum Wolbeck Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereit- gestellt 390.000 € 2023 400.000 davon 74.000 € für die Teilnah- mewettbewerbe VE 400.000 2024 400.000 Sp. Jahre 25.750.00 0 gesamt 26.940.00 0 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2023 bei der Investitionsmaßnahme 5090 „Erweiterung Schulzentrum Wolbeck“ veranschlagt: Es wird zur Kennt- nis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die vom Rat in seiner Sitzung am 24.06.2020 beschlossene Vorlage V/0437/2020 zum Grundsatzbe- schluss sieht unter Punkt 2. für die Beauftragung der Architektur -/Landschaftsarchitekturleistung ei- nen Planungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren vor. Die Machbarkeitsstudie hat nach Untersuchung vieler Varianten und in Abstimmung mit den drei be- troffenen Schulen im Schulzentrum zwei Baufelder herausgearbeitet. In jedem Baufeld soll jeweils ein Erweiterungsbau errichtet werden. Ein Konzept zur Zuordnung und Nutzung der jeweils darin vorge- sehenen Räumlichkeiten und Nutzungen ist bereits mit den Schulen vorabgestimmt. Aufgrund der damit bereits eng gesteckten Rahmenbedingungen wird der zeitliche, organisatorische sowie finanzielle Aufwand für einen Planungswettbewerb als nicht gerechtfertigt eingeschätzt, da die Beiträge durch die sehr konkreten Vorgaben keine Varianz erwarten lassen. Vielmehr schlägt die Verwaltung vor, mittels des Teilnahmewettbewerbs anhand von spezifischen Eignungskriterien gezielt Büros zu ermitteln, die für das Bauen im Bestand und unter laufendem Schulbetrieb besondere Erfahrungen haben. Die bis zu fünf bestplatzierten Bietenden, sollen zur ge- stalterischen Beurteilung für die zu planenden Baukörper in Form einer Mehrfachbeauftragung zum ersten indikativen Angebot im VgV-Verfahren ein skizzenhaftes Entwurfs-/Planungskonzept erstellen. Der Start der konkreten Planungsphase könnte somit nach den Sommerferien 2023 erfolgen. Folgende Kriterien sollen zur Bewertung der Teilnehmenden herangezogen werden: - 3 - V/0637/2022 - Erarbeitung und Vorstellung eines Projektkonzeptes für die konkrete Durchführung des Projek- tes in Hinblick auf die Schwerpunkte und Herausforderungen. o In der Planungsphase o In der Ausführungsplanung o Für die Ausschreibung und Vergabe o Für die Steuerung von Kosten und Terminen o Für die Organisation der Projektbeteiligten/Fachplaner o Für die Baustellenorganisation im Schulbetrieb o Einsatz innovativer Konzepte für die Verkürzung der örtlichen Bauzeiten o Nachhaltigkeit - Qualifikation und Erfahrung mit namentlicher Aufstellung eines Kernprojektteams - Höhe des Honorarangebotes Für die Teilnahmewettbewerbe mit anschließendem VgV-Verfahren inkl. der Honorare für die Mehr- fachbeauftragung werden Kosten in Höhe von insgesamt ca. 74.000 € entstehen. Angesicht der hohen personellen Auslastung im Amt für Immobilienmanagement wird zusätzlich eine externe Projektsteuerung mit Teilaufgaben betraut. Dies ist eine der Maßnahmen, die im Frühjahr 2022 gemeinsam von Verwaltung und Politik identifiziert wurden, um die Zahl der durchführbaren Maßnahmen im Schulbau zu erhöhen. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Von-Holte-Straße 56
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Details
- Aktenzeichen
- V/0637/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2022
- Erstellt
- 10.10.2022 15:44