V/0593/2015
Bahnhofsvorplatz Westseite - Neugestaltung Berliner Platz, Planungs- und Baubeschluss
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Beschlussvorlage
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V/0593/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Tiefbauamt Betrifft Bahnhofsvorplatz Westseite - Neugestaltung Berliner Platz, Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.11.2015 Kommission z. Förderung d. Inklusion v. Menschen m. Behinderungen Anhörung 26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt 1.1. dem vorgelegten Gestaltungskonzept (vgl. Anlage 1) für den Bereich Berliner Platz - vor dem neuen Empfangsgebäude der Deutschen Bahn AG - zu. 1.2. einer Aufhebung der Durchfahrtmöglichkeit im Hamburger Tunnel für motorisierte Kraf t- fahrzeuge zu. 1.3. dem Ausbau des Bahnhofsvorplatzes, der Bahnhofstraße im Abschnitt von der Herwart h- straße bis zur Urbanstraße und dem Bereich von der Bahnhofstraße bis zum Hamburger Tunnel auf der Grundlage der Ausbauplanung “Planung Ausbaubereich für Baubeschluss“ (Anlage 2) vom 25.09.2015 zu. Der Baubeschluss bezieht sich auf die in diesem Plan fa r- big dargestellten Flächen. Der Baubeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die B e- schlusspunkte 4.1 oder 4.2 bis zum Baubeginn vertraglich geregelt sind. 1.4. zu, dass die vertragliche Verpflichtung der Deutschen Bahn AG zum Ersatz gefällter Bä u- me im Zuge der Baumaßnahme an anderer Stelle erfüllt werden muss. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 2.1. dass entsprechend den bisherigen Entscheidungen zum Gesamtkonzept „Hauptbahnhof Münster“, bestehend aus den Teilen West - und Ostseite, eine Bahnhofsvorfahrt für Re i- sende und Kunden nur noch über eine entsprechende Einrichtung auf der Ostseite mö g- lich ist. 2.2. dass zukünftig auf beiden Bahnhofsseiten eine eigene Taxenvorfahrt - mit einem Schwer- punkt auf der Westseite - eingerichtet wird. Im Zuge dieser Entscheidung wird die vorha n- dene Taxenvorfahrt auf der Westseite baulich und funktional optimiert. Vorlagen-Nr.: V/0593/2015 Auskunft erteilt: Herr Thiel, Herr Böhme, Herr Grimm Ruf: 492 61 80, 492 6156, 492 6600 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Boehme@stadt-muenster.de Grimm@stadt-muenster.de Datum: 09.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0593/2015 2.3. dass mit dem vorgelegten Gestaltungskonzept die Anforderungen im Hinblick auf eine bar- rierefreie Erschließung und Orientierung für den Bereich Berliner Platz vor dem neuen Empfangsgebäude erfüllt werden. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 3.1. in Zusammenhang mit dem vorgestellten Gestaltungskonzept das freie Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum neu zu ordnen und dem Bedarf entsprechende, verbind- liche Abstellbereiche auszuweisen. 3.2. in Zusammenhang mit der Neuausweisung von Flucht - und Rettungswegen vor den G e- bäuden ein Überwachungs- und Ordnungskonzept zu entwickeln, das es ermöglicht, die abgestellten Fahrräder umzusetzen, sofern diese behindernd abgestellt werden. 3.3. in Zusammenhang mit der Radverkehrsverbindung Altstadt - Ostviertel über die Windthorststraße und den Hamburger Tunnel eine weitere Radwegeverbindung über die Herwarthstraße zu attraktivieren und Möglichkeiten für ihre Realisierung aufzuzeigen. 4. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, 4.1. mit der Deutschen Bahn Station & Service AG, als Eigentümerin einer Teilfläche des Bahnhofsvorplatzes, vertragliche Vereinbarungen zur Unterhaltung, Nutzu ng und Ve r- kehrssicherung der Teilfläche zu treffen. Die Fläche ist anschließend öffentlich zu widmen. 4.2. mit der Deutschen Bahn Station & Service AG optional auch über den Ankauf der Teilfl ä- che des Bahnhofsvorplatzes zu verhandeln und diese dann - entsprechend ihrer Zwec k- bestimmung als öffentliche Verkehrsfläche - auch anzukaufen. 5. Die Anregung Nr. 2015 -00058 gemäß § 24 GO NRW (vgl. Anlage 3) und der Antrag A - M/0009/2011 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster -Mitte (vgl. Anlage 4) sind damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den gesamten Umbaubereich Kosten in Höhe von in s- gesamt ca. 1.600.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 417.000 € (Städtebauförderung g em. Aussage im Stadterneuerungs programm 2015) für den westlichen Bahnhofsvorplatz und Teilbereiche des Grünstre ifens und von ca. 180.000 € (FöRiKom -Stra) für die östlichen Busspuren in der Bahnhofstraße im Bereich Windthorststraße bis Urbanstraße. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um Ersatzinvestitionen handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 4009 Bahnhofstr/Berliner Platz/Umfeld Bahnhof Im HH-Plan- Entwurf 2016 veranschlagt Auszahlungen 2016 2017 2018 600.000 350.000 650.000 500.000 500.000 0 Einzahlungen 2017 2018 417.000 180.000 40.700 Stadt- erneuerungs- programm 2015 40.000 FöRi- Kom-Stra Saldo 1.003.000 - 3 - V/0593/2015 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2016 bei der o. g. Produktgruppe, wie unter Bemerkungen dargestellt, veranschlagt. Es wird zur Kenntnis g e- nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Für den die Veranschlagung übersteigenden Betrag von 600.000 € wird ein entsprechendes Ve r- änderungsblatt gefertigt, welches ebenfalls die höheren Einzahlungen berücksichtigt. Begründung: Zu 1: Historie: Die Neugestaltung des Umfeldes des Hauptbahnhofes ist seit Jahren ein Anliegen der Stadt Müns- ter. Mit dem Ba u der Radstation in den Jahren 1997 bis 1999 und der sich daran a nschließenden Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes (Berliner Platz / Bahnhofstraße) in bislang drei Baua b- schnitten konnte bereits eine wesentliche Verbesserung der Situation im Bahnhofsviertel erreicht werden. Der verkehrstechnische Entwurf aus dem Jahr 2000 gibt die Aufteilung in Gehwege, Platzbereiche, Busfahr- und Bushaltespuren, Grünstreifen und Fahrbahnen für den Individualverkehr vor. Komb i- niert mit der jeweiligen Busspur ist eine Radwe geführung in beiden Richtungen eingerichtet wo r- den. Die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes folgt grundsätzlich den Ergebnissen aus dem Wettb e- werb zum Bahnhofsvorplatz und setzt die entwurfsleitenden Gestaltungsprinzipien des Siegeren t- wurfes der Architekten Brandt & Böttcher unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingu n- gen um. Diese sehen die Gestaltung mit Betonsteinplatten im Kreuzfugenverband, gegliedert durch Bänder mit dunklem Natursteinpflaster, vor. Ebenfalls aus dem Wettbewerb entstanden sind die Gestaltung der Buswartehallen und der Eingangsbauwerke zur Radstation sowie die große transparente Überdachung der Radstation. In Zusammenarbeit mit der Immobilien - und Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel Münster e.V. konnten weitere positive Akzente im Bereich Beleuchtung (Lichtstelen Bah nhofstraße) und Kunst im öffentlichen Raum (Gestaltung der Schaltschränke) geschaffen werden. Der vierte Bauabschnitt im unmittelbaren Bereich vor dem Empfangsgebäude des Münster aner Hauptbahnhofes ist bisla ng nicht umgestaltet worden, da in Absprache mit der Deu tschen Bahn AG zuerst das neue Empfangsgebäude realisiert werden soll. Beschreibung des Entwurfes: Das vorgelegte Gestaltungskonzept orientiert sich am bereits ausgebauten Zustand, basierend auf den damaligen Gestaltungsideen für den gesamten Bahnhofsvorplatz (Berliner Platz / Bahnho f- straße), die im Zusammenhang mit der Fahrradstation entwickelt wurden und berücksichtigt die bisherigen Entscheidungen zur Verkehrsführung sowie zum Verkehrskonzept und entwickelt diese weiter. Die Flächen vor dem neuen Empfangsgebäude, sowie die Flächen vor den Gebäuden Bahnho f- straße Nr. 11, Nr. 19 und Berliner Platz Nr. 21 bis Nr. 37. (Bauabschnitt 4) werden neu gestaltet. Die Pflasterung des Gehweges besteht aus recht eckigen Feldern, die mit grauen 24 / 24 -er Geh- wegplatten im Kreuzfugenverband verlegt sind. Streifen aus dunklem Natursteinkleinpflaster gli e- dern und unterteilen diese Flächen. Zwischen Empfangsgebäude des Bahnhofes und der Fah r- bahn ist der Gehweg in drei zur Gebäudefront parallel verlaufende Bereiche gegliedert. - 4 - V/0593/2015 Der etwa 4 m breite, parallel an der Gebäudefront unter dem neuen Vordach verlaufende Bereich ist für Besucher des Empfangsgebäudes und der Ladenlokale (zusätzliche Ein - und Ausgänge) gedacht und kann in noch festzulegenden Teilbereichen für Außengastronomie vorgesehen wer- den. In dem mittleren Bereich ist eine Bewegungszone vorgesehen, die den Fußgängerströmen vor dem Gebäude vorbehalten ist. Hier ist auch die neue Straßenbeleuchtung vorgesehen sowie Bän- ke zum Verweilen, Fahrgastinformationsvitrinen der Stadtwerke und Mülleimer. Das die Schalt- schränke umgebende Kunstwerk „Lampertswalde“ des Künstler Tobias Rehberger wird in das Frei- raumkonzept integriert. Der äußere Bereich schließt mit einem B ordstein zur Busspur ab. Dort stehen vier Buswartehallen mit je einer Fahrgastinformationsstele. Die Wartehallen Typ „Böttcher“ entsprechen den heut igen im Bereich Berliner Platz vorhanden drei Hallen. Eine weitere Wartehalle muss neu erstellt werden. Die Haltestellen werden behindertengerecht mit Bodenindikatoren und einem 16 cm weißen Hoch- bord ausgebaut. Der Hochbord wird vor dem Gebäude Bahnhofstraße Nr. 19 für Laden - und Lie- ferzwecke an einer Stelle abgesenkt. Ein Befahren des Vorplatzes durch Lieferfah rzeuge oder an- dere Fahrzeuge ist zukünftig nicht mehr vorgesehen. Auf die Pflanzung von Bäumen wird im neu anzulegenden Grünstreifen verzichtet und dieser dem Ausbaustandard des vorhandenen Grünstreifens im Bereich der Radstation angepasst. Auch di e- ser Grünstreifen erhält eine Heckenpflanzung mit einem integrierten Zaun um das ungewollte Que- ren der Fahrbahn in diesem Bereich auszuschließen. Das Zielkonzept für den Kfz -Verkehr im Bereich Berliner Platz und Hamburger Tunnel sieht eine dauerhafte Schließung des Hamburger Tunnels für den Kfz -Verkehr vor, so dass z ukünftig eine Nutzung nur noch für Fußgänger und Fahrradfahrer vorgesehen ist. Im Bereich der Zufahrt zum Hamburger Tunnel wird der Kfz -Verkehr auf die Taxen, die Nutzer der Behindertenstellplätze u nd soweit erforderlich den Anliegerverkehr (Post) reduziert und die vier Stellplätze vor der Post aufgegeben. Der übrige Kfz -Verkehr wird durch die bauliche Umgesta l- tung der Platzfläche und die veränderte Ausbildung de r Bordführung zukünftig in die (K leine) Bahnhofstraße gelenkt. Zwischen dem Empfangsgebäude, der Gastronomie und dem Einfahrtsbereich des Hambu rger Tunnels öffnet sich ein kleiner Platz auf dem sowohl eine Bestuhlung für Außengastronomie als auch öffentliche Bänke zum Verweilen einladen. Die Bestuhlung des Platzes wird so angeor dnet, dass ein Befahren und Beparken der Fläche möglichst verhindert wird. Das Gestaltungsprinzip der Pflasterung wird - wie im Umfeld der Radstation und vor dem Em p- fangsgebäude - aufgenommen, so dass der vorhandene P latz um eine neue Aufen thaltsfläche erweitert wird. Der Um- und Ausbau des Hamburger Tunnels ist nicht Bestandteil dieser Vorlage. Der Ha mburger Tunnel soll nach Beendigung der Baumaßnahmen zum Empfangsgebäude der Deu tschen Bahn AG in Zusammenhang mit de r anstehenden Neugestaltung der Platzflächen auf der Ostseite des Hauptbahnhofes (Bremer Platz) ebenfalls neu gestaltet werden. Dazu ist vorgesehen, die Bodenfläche nach Beendigung der Kanalbauarbeiten gestalterisch au f- zuwerten und niveaugleich auszubaue n. In der Nutzung wird der Tunneldurchgang weiterhin aus- schließlich den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. E ine Lichtinszenierung, ggf. in Zusa m- menarbeit mit der ISG Bahnhofsviertel, soll ergänzend zu der Funktionsbeleuchtung einen attrakt i- ven Durchgang durch den Tunnel schaffen. Der Um- und Ausbau der Windthorststraße ist nicht Bestandteil dieser Vorlage. Gleichwohl ist in Zusammenhang mit den Ergebnissen aus der Mehrfachbeauftragung eine klare Definition der Schnittstellen erforderlich, so dass eine mögliche Neugestaltung der Windthorststraße durch die abschließende Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes nicht behindert wird. Im Zuge der Neugesta l- tung des Bahnhofsvorplatzes wird auch die Querung der Bahnhofstraße den funktionalen Erfo r- - 5 - V/0593/2015 dernissen angepasst. Den Belangen des Fuß- und Radverkehrs ist in den Planungen Rechnung zu tragen Bauliche Umsetzung: Vorplatz/Haltestellen Die Pflasterung des Gehweges besteht aus rechteckigen Feldern, die mit grauen 24 / 24 -er Geh- wegplatten im Kreuzfugenverband verlegt sin d und durch Streifen aus dunklem Natursteinklei n- pflaster gegliedert und unterteilt werden. Für das Blindenleitsystem werden statt des Kleinpflasters in die Lisenen 30 / 30 -er anthrazitfarbene Rippenplatten eingebaut. In H öhe der Zugänge zu den Haltestellen werden Aufmerksamkeitsfelder aus Noppenplatten vorgesehen. Die Haltestellen werden mit einem 16 cm Niederflurbusbord und einem Leitsystem ausgestattet. Querung Bahnhofstraße Im Bereich der signalisierten Querungsstelle werden in den Mittelinseln die Pflasterstreifen von der Windthorststraße aufgenommen. Im nördlichen Teil der Querung wird in die Streifen das Blinde n- leitsystem integriert. Dieser Bereich wird als gesicherte Querung ausgebaut. Rad-/Busspuren Die Rad -/Busspur im Bereich Bussteig D ist bere its als Betonfahrbahn ausgebaut worden. Die Rad-/Busspuren im Bereich der Bussteige A, B und C werden im Rahmen der Neugestaltung ebenfalls in Beton ausgebaut. Fahrradabstellen Zum geordneten Abstellen der Fahrräder werden auf den bereits fertig gestell ten Platzflächen ent- sprechende Bereiche ausgewiesen und durch Markierungsnägel und Piktogramme beschildert. Ergänzend werden im Bereich der (Kleinen) Bahnhofstraße, in der ehemaligen Taxennachrüc k- spur, weitere kostenfreie Fahrradständer in doppelstöckiger Ausführung eingerichtet. Taxenvorfahrt Die Taxenvorfahrt muss für einen funktional unabhängigen Bring - und Holvorgang um 1,00m zu Lasten des westlichen Gehweges verbreitert werden. Die Zufahrt von der kleinen Bah nhofstraße und die Vorfahrt werden in Asphalt ausgebaut. Platzfläche Sparda-Bank / Post Auf der Platzfläche in Höhe Sparda -Bank / Post wird das Gestaltungskonzept der Vorplat zfläche weitergeführt. Mit der Aufstellung von Anlehnbügen soll das Abstellen der Fahrräder neu geordnet werden. In Höhe des Zugangs zum Fahrradparkhaus werden zwei Behindertenstellplätze durch Markierung und Beschilderung möglich nah zum Haupteingang positioniert. Ausschreibung / Bau Die Ausschreibung, Vergabe und der Bau erfolgen in Abstimmung mit dem Bauzeitenplan der Deutschen Bahn AG. Es wird angestrebt, dass die Baudurchführung des Bahnhofvo rplatzes unter Voraussetzung eines freien Baufeldes und einer konfliktfreien Abwicklung der Baustellenverkehre mit Bezug auf die Hochbautätigkeiten des neuen Empfangsgebäudes Anfang 2017 abgeschlossen ist. Die Baudurchführung zwischen Bahnhofstraße und Ha mburger Tunnel und der Bahnhofstraße wird unmittelbar hieran anschließen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunterne h- men geplant. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit erfolgt in Abstimmung mit dem Ordnungsamt. Beiträge Dritter/Zuschüsse Für die Baumaßnahmen im Bereich der Bahnhofstraße, des Bahnhofvorplatzes und dem Bereich zwischen Bahnhofstraße und Hamburger Tunnel werden keine Anlieg erbeiträge nach KAG erh o- ben. - 6 - V/0593/2015 Für den Umbau des Bahnhofvorplatzes wurden Zuwendungen nach den Richtlinien Städtebaufö r- derung beantragt und mit Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms 2015 bewilligt. Bei einer Höhe der Gesamtbaukosten (förderfähige K osten gem. Richtlinien Stä dtebauförderung) von ca. 600.000 € im Jahr 2016 werden Zuschüsse von 417.000 € gezahlt. Die Baukosten für Maßnahmen im Bereich der Bahnhofstraße belaufen sich auf ca. 650.000 € im Jahr 2018. Für die Arbeiten in den östlichen Busspuren wurden Zuwendungen na ch dem Gemein- deverkehrsfinanzierungsgesetz (FöRiKom-Stra) von ca. 180.000 € bewilligt. Für den Bereich zwischen Bahnhofstraße und Hamburger Tunnel fallen Baukosten von ca. 350.000 € an, hier werden keine Zuwendungen gezahlt. Zu 2: Entsprechend den bishe rigen Entscheidungen (vgl. Vorlage V/ 0894/2013 und Vorlage V/0543/2013) zum Hauptbahnhof Münster West - und Ostseite, werden beide Teilbereiche eige n- ständig mit Hochbauten entwickelt. Die jeweiligen Vorplatzflächen wurden / werden in Zusamme n- hang mit der neuen Bebauung, ihren zukünftigen Funktionen entsprechend, neu gestaltet. Dabei ist festgelegt worden, dass die Ostseite des Hauptbahnhofes zukünftig als zentrale Vorfahrt für den Hauptbahnhof ausgebaut wird und neben der Kiss & Ride Vorfahrt auch eine Vorfa hrt für den motorisierten Individualverkehr sowie bewirtschaftete Kurzzeitstellplätze aufweisen wird. In Absprache mit der Taxen -Zentrale Münster wird es zukünftig zwei gleichrangige Taxenvorfah r- ten auf der West- und Ostseite geben. Auf der Westseite wird die Taxenvorfahrt im Zuge der Ne u- gestaltungsmaßnahmen optimiert und bietet zukünftig etwa 30 wartenden Fahrze ugen Platz. Die Vorfahrt ist ausschließlich für ankommende und abfahrende Taxen vorgesehen, so dass Störu n- gen durch Individualverkehr ausgeschlossen werden. Auf die Nachrückplätze in der kleinen Bahnhofstraße kann dann verzichtet und diesen eine andere Nutzung zugewiesen werden. Die verbreiterte Vorfahrt stellt sicher, dass Taxen die Fahrgäste zum Bahnhof bringen, an den dort wartenden Taxen vorbei fahren und die Fahrgäste östlich der Ra d- station aussteigen lassen können. Für die Verbreiterung wird der Ge hweg zwischen Taxenvorfahrt und Radstation auf 2,50 m reduziert. Westlich der Taxenzufahrt werden zwei Behindertenstellplätze auf der Platzfläche und damit näher zum Haupteingang und ohne zusätzlichen Querungsbedarf eingerichtet. Ein weiterer Behinderte n- stellplatz befindet sich vor dem Gebäude Berliner Platz 39. Erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit (EU –Richtlinien zur Behindertengleichstellung) be- dingen, die ursprüngliche Entwurfsidee in dieser Hinsicht – bei Beibehaltung des Grundprinzips - anzupassen. Ein Blindenleitsys tem mit Boden indikatoren soll in die Gestaltung der Pflasterfläche integriert werden. Die Planung für die Neugestaltung des Vorplatzes wurde der Kommission zur Förderung der Inklu- sion von Menschen mit Behinderungen (KIB) in der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr (AG 5 der KIB) am 26.05.2015 vorgestellt. Das Blindenleitsystem, welches die Deutsche Bahn AG im Empfangsgeb äude einbauen und ve r- wenden wird, wird durch die Stadt Münster auf dem Bahnhofsvorplatz in gleicher Weise fortgesetzt werden und eine direkte unterbrechungsfreie Führung ermöglichen. Orientierungsfelder sind d abei je nach Bedarf vorgesehen. Baulich wird d abei anstatt des dunklen Kleinpflasterstreifens, der die rechteckigen Felder aus Gehwegplatten begrenzt, ein taktiler Streifen aus 30 / 30 -er anthrazitfarbenen Rippenplatten im Abstand von ca. 4 m parallel zur Gebäudefront als Leitstreifen für Menschen mit Sehschwächen dienen. Farblich passt er sich dem Material des Kleinpflasters an. Für sehbehinderte Menschen ist der Kontrast von dem anthrazitfarbenen Material zu den hellgrauen Gehwegplatten gegeben. In Höhe der jeweiligen Buswartehallen zweigt ein taktiler Streifen ab und führt über ein Orientierungs- feld im rechten Winkel bis zur Haltestelle. - 7 - V/0593/2015 Aus dem Haupteingang kommend, wird der Leitstreifen über ein Orientierungsfeld eine rseits in Richtung Windthorststraße gerade bis zur Ampel fortgeführt, andererseit s in Richtung Taxivorfahrt und Radstation und knüpft dann jeweils an das bestehende Leitsystem an. Für Menschen mit Sehschwächen kann das Auffinden der Haltestellen im Vorfeld durch ein Tas t- modell, ähnlich der im Stadtgebiet vorhandenen, zusätzlich erleic htert werden. Es könnte im Au s- gangsbereich des Em pfangsgebäudes (ggf. in Kombination mit weiteren Informationselementen) stehen und durch Sponsoren finanziert werden. Die bereits fertig gestellten Bereiche (erster bis dritter Bauabschnitt) des Bahnhofsvorplatzes (Ber- liner Platz / Bahnhofstraße) sind entsprechend dem damaligen Stand gestaltet und ausgebaut worden. Das dort vorhandene Leitsystem für Menschen mit Behinderungen kann grundsätzlich weiter verwendet werden, das neu vorgesehene Leitsystem schließt an das alte System an. Im Rahmen einer einheitlichen Gestaltung des gesamten Bahnhofsvorplatzes ist zu überl egen, bei anstehenden Unterhaltungsarbeiten in den nächsten Jahren, das heute bereits vorhanden Leitsys- tem durch das neu taktile Leitsystem zu ersetzen. Gestalterisch und funktional sind alle Vorausset- zungen dazu vorhanden. Die bereits vor rund zehn Jahren neu gestalteten Flächen des Berliner Platzes / der Bahnhofstraße können durch Anpassungs- und Umbaumaßnahmen auf den gleichen Standard gebracht werden. Die Anpassung ist aber nicht Bestandteil dieser Vorlage, dazu müssten ergänzende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Zu 3: Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes werden vor der Sparda -Bank / Post sowie im Bereich der kle i- nen Bahnhofstraße Fahrradstellplätze ausgewiesen, mit Fahrradbügeln ausgerüstet und im Plat z- raum entsprechend markiert. Zusätzlich kann die Fläche der bisherigen Nachrüc kspur der Taxen auf der kleinen Bahnhofstraße für die Aufstellung von doppelstöckigen Fah rradständern genutzt werden. Ergänzend ist in Absprache mit dem Betreiber der Radstation vorgesehen, auf dem Platz vor dem Eingang zur Radstation ein weiteres Serviceangebot für Radfahrer zu schaffen, z.B. zum Abstellen von Lastenfahrrädern, Leihfahrrädern oder für eine automatis ierte 24 -Stunden- Abstellmöglichkeit. Hierzu wird die Verwaltung mit dem Betreiber und dem Bauherrn WBI weite r- gehende Gespräche führen. Um eine Behinderung durch abgestellte Fahrräder für Passanten möglichst einzudämmen sind Fahrradbügel oder Abstellmöglic hkeiten in dem Bereich unmittelbar vor dem Empfang sgebäude nicht vorgesehen. Die Flächen vor den Eingängen des neuen Gebäudes sowie entlang der jeweiligen Fassade mü s- sen als Rettungswege und Zugangsbereiche für die Feuerwehr sowie als Evakuierungs - und Auf- stellflächen weitgehend frei von jeglichen Einbauten oder abgestellten Fahrrädern gehalten we r- den. Diese Flächen werden entsprechend den rechtlichen Vorschriften in Abstimmung zu den G e- nehmigungsbehörden ausgeschildert und markiert. Die Umgestaltung des Hamburger Tunnels und die Herausnahme des Kfz -Verkehrs stellt für die Radverkehrsverbindung zwischen der Altstadt / Innenstadt und dem Ost - und Hafenvie rtel eine erhebliche Aufwertung dar. Allerdings ist die gegenwärtige Führung zwischen Ha mburger Tunnel und Windthorststraße über die Busspur und über die Querungsstelle in Höhe Windthorststraße aufgrund der Wartezeiten an den Signalanlagen wenig attraktiv und fah rradfreundlich. Vor Beginn der Baumaßnahme am Bahnhof wurde daher von Radfahrern hä ufig die Taxenvorfahrt als kurzer Verbindungsweg genutzt. Die Konfliktstellen zwischen Ra dfahrern und Fußgängern, insbesondere im Bereich der Querungsstelle, bedürfen daher einer dringenden Verbesserung. Hierfür ist vorgesehen, die diagonale Fahrbeziehung über die Taxe nvorfahrt durch die Aufstellung von Bänken und die Anordnung der Taxen zu unterbinden. Eine Aufgabe der Qu erung über die Bahnhofstraße ist nicht möglich, da darüber sowohl Radfahrer aus der östlichen Busspur in Ric h- tung Windthorststraße, als auch Radfahrer aus der Windthorststraße in Richtung Servatiiplatz g e- führt werden müssen. Allerdings wird die eigenständige Markierung von Radfurten in der Querung - 8 - V/0593/2015 der Bahnhofstraße aufgegeben und der Radfahrer muss sich zukünftig dem Fußgänger anpa ssen (Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme). Eine wesentliche Verbesserung auf der o.a. Radverkehrsverbindung und eine Konfliktred uzierung im Querungsbereich vor dem Haupteingang zum Bahnhof k ann aus Sicht der Verwaltung durch eine attraktive Alternativroute über die Herwa rthstraße und Engelstraße und der damit einherg e- henden Reduzierung des Radverkehrs auf dem östlichen Abschnitt der Windthorststraße erreicht werden. Die Prüfung, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen eine die s- bezüglich erforderliche Anpassung der Signalregelung in den Knotenpunkten möglich ist, ist noch nicht abgeschlossen. Zu 4: Im Städtebaulichen Vertrag zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Münster zum Neubau des Empfangsgebäudes ist auch die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in den Grundzügen geregelt. Die direkt vor dem neuen Empfangsgebäude gelegene Grundstücksfläche befindet sich derzeit im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Die Flächen rund um die Radstation (b is an die neue Gebä u- dekante) sind bereits im Eigentum der Stadt Münster. Dies gilt ebenso für die Gehwegflächen nördlich des neuen Empfangsgebäudes. Teile der Flächen vor der Sparda -Bank und der Post b e- finden sich ebenfalls im Eigentum der DB AG. Für den Bereich der DB Flächen zwischen der Radstation, der Sparda -Bank und der Post hat die Stadt Münster im Jahr 1999 mit der DB AG einen Vertrag über die Gestaltung, Nutzung, Unterha l- tung und Verkehrssicherung dieser Flächen geschlossen. Anschließend wurde die se Fläche ö f- fentlich gewidmet. Eine gleichartige Vereinbarung soll nun auch für die Fläche vor dem Empfang s- gebäude mit der DB AG auf der Grundlage der Vereinbarungen aus dem Städtebaulichen Vertrag getroffen werden. Alternativ ist zu prüfen, ob die Stadt Münster zu vertretbaren Konditionen die Flächen der Deu t- schen Bahn erwerben kann. Zu 5: Die Anregung gemäß §24 GO NRW und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Umgestaltung des Hamburger Tunnels sind damit erledigt. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 – Gestaltungs- und Funktionsplan Anlage 2 – Planung Ausbaubereich für Baubeschluss Anlage 3 – Anregung Nr. 2015-00058 gemäß §24GO NRW Anlage 4 – Antrag A-M/0009/2011
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0593-2015 Anlage 4
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Anlage 4 zur Vorlage V/0593/2015 Antrag lfd. Nr. A-M/0009/2011 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und CDU der Bezirksvertretung Münster-Mitte Münster, 15.11.2011 Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt für den Bereich des Hamburger Tunnels ein Konzept zur Verbesserung der Verkehrssituation am und im Hamburger Tunnel zu erarbeiten und der BV-Mitte vorzulegen. Begründung: Der Hamburger Tunnel wird intensiv von Fußgängern u nd Radfahrern genutzt, ohne dass hierfür ausreichende sichere Verkehrsflächen z ur Verfügung stehen. Es kommt praktisch ständig zu gefährlichen Situationen bei B egegnungs- und Überholvorgängen. Hier soll die Verwaltung ein Konzept zur Entschärfung erarbeiten, dass auch die nördlich (Wolbecker Straße) und südlich (Hafenstraße) des Ba hnhofs gelegenen Gleisunterquerungen einbezieht. Des Weiteren soll die Verwaltung Vorschläge zur Ver besserung der Gestaltung und Beleuchtung des Tunnels vorlegen. B’90/Die Grünen SPD CDU Rommel Otte Kiekenbeck
0593-2015 Anlage 2
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0593-2015 Anlage 3
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Anlage 3 zur Vorlage V/0593/2015 Anregung Nr. 2015-00058 >>> <yesilyaprak@gmx.de> 22.05.2015 16:31 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne einen Projektvorschlag für die Stadt Münster unterbreiten. Die ausschließliche Öffnung des Hamburger Tunnels am HBF für Fußgänger und Radfahrer soll zunächst bis zum “Skulpturen Projekt Münster 2017” ( und danach perspektivisch) fortgesetzt werden. Der “Kulturtunnel Münster” soll dabei als Verbindungsachse zwischen dem “Kreativkai” Hafen und der Innenstadt eine kulturelle Brücke schlagen, die immer wieder durch kreative Events und Performances, kulturelle und musikalische Veranstaltungen oder sonstige Darbietungen gefüllt wird. Es stellt so einen Projektraum für Jung und Alt dar und wird zu einem lebenswerten Markt der Möglichkeiten, der kommunikative Verbindungen schafft. In seiner Art wäre dies ein einzigartiges Projekt, das auch den besonderen Münster Flair widerspiegelt. Mit freundlichen Grüßen Ahmet Yesilyaprak
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Bahnhofstraße
- Urbanstraße
- Windthorststraße
- Herwarthstraße
- Engelstraße
- Wolbecker Straße
- Hafenstraße
- Berliner Platz 39
- Bremer Platz
- Servatiiplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0593/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37