Festlegung der Hebesätze für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 und Beschluss über die Hebesatzsatzung
Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss 37100-24
Stand: Am 12.12.2024 im Rat der Stadt mehrheitlich beschlossen.
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Dokumente
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Hebesatzsatzung 2025 differenziert
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Beschlussvorlage nach VV-Beschluss
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Landesgutachten NRW GrSt Hebesatzdifferenzierung Druen Krumm 02 09 2024
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Gutachten Städtetag NRW Risiken Hebesatzdifferezierung Lampert Hummel 24 09 2024
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Anlage Belastungsverteilung
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Beratungsverlauf
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28.11.2024
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 2.4.1.1. Ergebnis: einstimmig empfohlen
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