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V/0870/2021

Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung im York-Quartier im Stadtteil Gremmendorf [Wohn- und Stadtbau GmbH]

Vorlagen 03.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 30

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Raumprogramm

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 2_Lageplan_C7

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Ansehen

Beschlussvorlage

9206 Zeichen

V/0870/2021
V/0870/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung im York-Quartier im
Stadtteil Gremmendorf [Wohn- und Stadtbau GmbH]
Beratungsfolge
29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier
Gruppen im York-Quartier (Baufeld C7) am Norfolkweg zur Weiterentwicklung
bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 70-75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48-53 ü3 - Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer
wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer
wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung
(Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 erfolgen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
23.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Gerick, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
T elefon:492-5528
Gerick@stadt-muenster.de

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V/0870/2021
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor errichtet.
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
betreiben zu lassen.
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen
Option der Verlängerung von je 5 Jahren an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im
Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven
Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der
Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt.
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der
Trägerausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW
gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so
den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe
von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insg. Maximal 240.000 €
(siehe unten Zuschuss an den Träger).
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
T agesbetreuung
Zeile 11 Auszahlungen von
aktivierbaren Zuwendungen
0210 Zusch. z. Ausbau KiT a-Betr. 2024 240.000 Zuschuss an
den Träger
(Ausstattung)
Summe aller Auszahlungen 240.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch das
Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger und
dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten.
Bei einer Förderung der Baukosten des Investors durch Bundes- oder Landesmittel entstehen
zweckgebundene und budgetneutrale Einzahlungen und Auszahlungen bei der
Investitionsmaßnahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau der KiT a-Betreuung“. Diese führen nicht zu
zusätzlichen Haushaltsbelastungen für die Stadt. Die Höhe der Beträge ist aufgrund des aktuellen
Planungsstandes noch nicht bekannt und wird deswegen nicht in der T abelledargestellt.
Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 922.400 € an (für 2025
anteilig: 685.900 €).

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V/0870/2021
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 400.140 € (für 2025 anteilig:
297.550 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.100 € (für 2025 anteilig: 74.400 €) gegenüber.
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der
Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.
g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
T agesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2025
2026ff
297.550
400.140
Landeszuschüs
se zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2025
2026ff
74.400
100.100
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025
2026ff
685.900
922.400
Betriebskosten
zuschüsse an
den Träger
2025
2026ff.
36.000
48.000
Folgekosten
(Auflösung
ARAP für
Zuschuss zur
Ausstattung)
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem
Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen
Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt.
Begründung:
1. Allgemeines
Auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1.800
Wohneinheiten (94 EFA / 1.706 MEFA) entstehen.
Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 23 Gruppen. Diese verteilen sich auf
insgesamt fünf Standorte:
York-Kaserne Kita 1: 4 Gruppen am Kentweg (Wohn- und Stadtbau GmbH)
Errichtungsbeschluss bereits erfolgt, vgl. V/0831/2019
York-Kaserne Kita 2: 3 Gruppen am Heinrich-Hoffschulte-Weg (Stadt Münster / NRW.URBAN),
Errichtungsbeschluss bereits erfolgt, vgl. V/0741/2019 und V/0741/2019/1
York-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen am Norfolkweg (Wohn- und Stadtbau GmbH)
Standort dieses Errichtungsbeschlusses
York-Kaserne Kita 4: 4 Gruppen am Heinrich-Wichtrup-Weg (KonvOY GmbH)
York-Kaserne Kita 5: 8-9 Gruppen am Aberdeenweg (Stadt Münster / NRW.URBAN)
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der viergruppigen Kindertageseinrichtung im Baufeld C7 am
Norfolkweg durch die Wohn- und Stadtbau GmbH beschlossen werden. (vgl. Anlage 2).

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V/0870/2021
Ebenso folgen, sobald weitere Maßnahmen entscheidungsreif sind, entsprechende Vorlagen für
weitere Errichtungsbeschlüsse am Heinrich-Wichtrup-Weg und Aberdeenweg.
Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen ist die bereits bestehende, achtgruppige Kita Schatzkiste in
Kombination mit einer Jugendeinrichtung durch die Wohn- und Stadtbau GmbH auf dem Gelände am
Wiegandweg neu errichtet worden (vgl. Vorlage V/0350/2019).
2. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen
Kindertagesbetreuungsplatz.
Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände des York-Quartiers und der Entstehung von ca.
1.800 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf.
Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder
wird eine Vollversorgung angestrebt.
Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind daher diese und weitere Plätze in
Kindertageseinrichtungen erforderlich.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
3. Maßnahmenplanung
Auf dem Gelände des York-Quartiers wird die Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor, im Rahmen
der Quartiersentwicklung im Baufeld C7, eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit 22 u3- Plätzen
und 48-53 ü3- Plätzen errichten.
Die zweigeschossige Einrichtung am Norfolkweg wird nach den Raumempfehlungen des LWL-
Landesjugendamtes, inklusive der erforderlichen Außenanlagen (Außenfläche mit Spielflächen und
Spielgeräten) errichtet.
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anlage beigefügt.
Die Fertigstellung der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 erfolgen.
4. Vergabe der Trägerschaft
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der
Kindertageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen
Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
5. Fazit
Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden im York-Quartier in Gremmendorf zukünftig
benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder geschaffen.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor

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V/0870/2021
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Folgelastenberechnung

Anlage 1_Raumprogramm

2537 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 09.11.2021
1. Gruppenstruktur
2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 4
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 715
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 94.980,60 €
2 x G I  = 20 Kinder 185 qm
1 x G II = 10 Kinder 185 qm
1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
501
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 2 6 12
A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200
C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.915
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 1.200
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 
700 qm - 900 qm
Innenfläche + Außenfläche
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
148 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: York-Quartier
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 4-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:

Anlage A

4496 Zeichen

Anlage A zur V/0870/2021
Kurzüberblick
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der
Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände dringend benötigte Betreuungsplätze
im Stadtteil Gremmendorf geschaffen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr.
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der
Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in
zwei Zielen auf.
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3 - jährige Kinder
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“
forciert.
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im York-Quartier werden dringend benötigte u3-
und ü3-Plätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw.
Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für die viergruppige Einrichtung insg. maximal 240.000 €.
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch
das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger
und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten.
Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 922.400 € an (für 2025
anteilig: 685.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd.
400.140 € (für 2025 anteilig: 297.550 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.100 € (für 2025
anteilig: 74.400 €) gegenüber. Ab 2026 entstehen Folgelasten in Höhe von 48.000 € (für 2025
anteilig: 36.000 €).
Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden in den jeweiligen
Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen,

dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den
eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner
steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-
Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021).
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der
Kitaausbauplanung.
Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der
kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige
Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert
berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht
der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als
führender Wirtschaftsstandort.

Anlage 3_Folgelastenberechnung

2488 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 3
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.02.2022
Amt: 51
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 0601
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr.
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer: 5 Jahre
B
Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2024 240.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 240.000 100,00
C
Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0 0,00
2. Baukosten 0 0,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 2024 240.000 100,00
4. Fahrzeug (e) 0 0,00
Gesamtkosten 240.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
Zwischensumme 0 0,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00
Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan
7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 48.000 4,93
8. Zuschüsse für laufende Zwecke 922.400 94,70
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
9. Mieten und Pachten 0 0,00
10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00
Zwischensumme 970.400 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
11. Fremdkapitalzinsen 3.600 0,37
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.600 € p.a.
+ Tilgung 7.200 € p.a.
= Schuldendienst 10.800 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 974.000 0,37
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2026 400.140 79,99
2. Auflösung Sonderposten 0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2026 100.100 20,01
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 500.240 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 473.760
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 197,40
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen (siehe Rückseite)

Anlage 2_Lageplan_C7

4375 Zeichen

Teilabriss
Kita
Kita/Jugendhilfeinrichtung
Kita
TG D2
Tiefgarage
Kita
Kita
Tiefgarage
EG -Durchgang
Tiefgarage
Tiefgarage
Anlieferung
 A2aTG A2a
TG A2bTG A1a TG A1b
TG C2
TG C6
TG C10
 TG H1
TG E1b
TG E1a Tief-garage
Tiefgarage
II IIII
III+D
I+D II+SG
II+D
I+D
II+D
I+D II+SG
II+D
III+D
I+D
II+D
II+D
I+D
II+D
II+DI+D
I+D
II+SG I+D
II+SG II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
IV
III
IV
III
IV
III
IV
III IV III IV III
IV III IV
III
IV
III
IV
III
IV
III
IV
II
III
II
III
II
II
II
III
II
III
II
III II
III
IV III
IV III
IV
III
IV III
IV III
IV
III
IVIII III
IV IV
I+D
I+D
I
I
I
I+D
I
IV
IIIIV
III
V
IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
III
IIIIII
IV
IV IV
IV
IV
IV
IV
IV
I
III
III
III
III
IV
IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIIIIVIVIVIV IIIIII
III
IIIIIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
III
III
IIIIIIIVIV
IIIIIIIIIIVIV
III
IIIIV
IV
III
III
IIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
IV IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIVIV III
III
III II
IIIII
IIIII
II
I+D
II+SG
II+SG
III
I
III
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
I
II+SG
II+SG
II+SG II+SGII+SGII+SGII+SG
II+SG
III
GrundschuleStart-up
 Zentrum
 TG H3
TG B1Anlieferung
 A2b
Kita
Bürgerhaus
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang Tief-garage
Josef- Suwelack-
 Weg
Wiegandweg
Keltenweg
K 3 Gremmendorfer
 Weg
Paul- Engelhard-
 Weg
L 586Albersloher Weg
Heeremansweg
Wiegandweg
Angelsachsenweg
Angelsachsenweg
Heeremansweg
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Angelsachsenweg
Pängelantonweg
Wald-bestand
HölzerneTribüne
Spiel- &SportrasenRasen
Wiese
Boulevard
StandortFestzelt25 x 55 m
zentraleMuldenfläche5930 m2
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(900 m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200  m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200 m2)
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(12000 m2)
Mulden  310 m2 (südl. angrenzendes Quartier)Mulde 95 m2
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulde 140 m2
Mulden 265 m2(südl. angrenzendesQuartier)
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulden385 m2(angren-zende Straßen)
Mulden385 m2(angren-zendeStraßen)
Mulde 140 m2
Mulden 310 m2(südl. angrenzendes Quartier)
Parken
Secret Garden
York- Platz
Waldbestand
Quartiers-platz
WohnenimPark
Spiel- &Sportplatz
WohnenamLandschafts-park
Spiel- &Sportplatz
Kategorie A(2.800 m2)
Kategorie B/C(1.150 m2)
Spiel- & SportplatzKategorie B/C(650 m2)
Rigole 340 m2 (Einzelhandel)Rigole 695 m2(öffentlicher Platz)
Mulde 280 m2(Bürgerhaus)
Laufbahn +Weitsprung 400 m2
Kleinspielfeld20 x 40 (800 m2)
restliche Außenfläche1.400 m2
Schulhoffläche2.000 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
Mulde116 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
SporthalleBestand
Gemeinschafts-gärten
Gemeinschafts-gärten
Boulevard
Parken
WohnenimPark
Regenrückhaltebecken
TT
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Höheca. 11 m
Spiel- &RodelhügelHöheca. 3 m Landschaftspark
Hochsitz
Höhe & Größe zu klärennach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge
CASINO- PARK
FW
Garten / GemeinschaftshofWald
Parklandschaft (Altbestand)
Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen
Landschaftspark - RasenLandschaftspark - Wiese
öffentlicher Platz - Grünflächeöffentlicher Platz - Spiel- und AktivitätsflächeSchulhof
Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz
Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen
Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen& Regenrückhaltung
Straße / Fahrbahn
GRÜN / FREIFLÄCHEN
VERKEHR
Baum BestandBaum Bestand - Krone angenommen
Baum Neupflanzung
Mischverkehrsfläche
GehwegGehweg Landschaftspark
Yorkplatz, PlatzflächeYorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung
Parken / RasenschotterTG Zufahrt
Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe)
Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt)
Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt)
Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld  (800 m2 Gesamt)- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt)
FLÄCHEN
Gehwegüberfahrt Quartier
Gehwegüberfahrt Albersloher Weg
Gehwegüberfahrt Boulevard
BÄUME
TrafokastenEINBAUTEN
Stellplatz (senkrecht)
Stellplatz (längs)
Stellplatz (quer)
SitzmöglichkeitenBestandsmauer
Bushaltestelle
Gehweg Albersloher Weg
Bestandspoller
T
LEGENDE
YORK - KASERNE, MÜNSTERABGABE PHASE 2
LORENZEN ARCHITEKTEN GmbHARGUS Stadt- und VerkehrsplanungARGE: IFS +  MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und WasserwirtschaftATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten
N
1.1.1  Städtebaulicher MasterplanM 1:1.00030.11.2016

Beratungsverlauf (5)

29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Norfolkweg
  • Kentweg
  • Heinrich-Hoffschulte-Weg
  • Heinrich-Wichtrup-Weg
  • Aberdeenweg
  • Wiegandweg
  • Josef-Suwelack-Weg
  • Gremmendorfer Weg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Angelsachsenweg
  • Albersloher Weg
  • Pängelantonweg
  • Heeremansweg
  • Keltenweg

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Details

Aktenzeichen
V/0870/2021
Typ
Vorlagen
Datum
03.12.2021
Erstellt
17.11.2021 11:52