V/0870/2021
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung im York-Quartier im Stadtteil Gremmendorf [Wohn- und Stadtbau GmbH]
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Beschlussvorlage
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V/0870/2021 V/0870/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung im York-Quartier im Stadtteil Gremmendorf [Wohn- und Stadtbau GmbH] Beratungsfolge 29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen im York-Quartier (Baufeld C7) am Norfolkweg zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 70-75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48-53 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 23.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti T elefon:492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 5 - V/0870/2021 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor errichtet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insg. Maximal 240.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger). Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiT a-Betr. 2024 240.000 Zuschuss an den Träger (Ausstattung) Summe aller Auszahlungen 240.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten. Bei einer Förderung der Baukosten des Investors durch Bundes- oder Landesmittel entstehen zweckgebundene und budgetneutrale Einzahlungen und Auszahlungen bei der Investitionsmaßnahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau der KiT a-Betreuung“. Diese führen nicht zu zusätzlichen Haushaltsbelastungen für die Stadt. Die Höhe der Beträge ist aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch nicht bekannt und wird deswegen nicht in der T abelledargestellt. Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 922.400 € an (für 2025 anteilig: 685.900 €). - 5 - V/0870/2021 Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 400.140 € (für 2025 anteilig: 297.550 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.100 € (für 2025 anteilig: 74.400 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2025 2026ff 297.550 400.140 Landeszuschüs se zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2025 2026ff 74.400 100.100 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 2026ff 685.900 922.400 Betriebskosten zuschüsse an den Träger 2025 2026ff. 36.000 48.000 Folgekosten (Auflösung ARAP für Zuschuss zur Ausstattung) *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt. Begründung: 1. Allgemeines Auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1.800 Wohneinheiten (94 EFA / 1.706 MEFA) entstehen. Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 23 Gruppen. Diese verteilen sich auf insgesamt fünf Standorte: York-Kaserne Kita 1: 4 Gruppen am Kentweg (Wohn- und Stadtbau GmbH) Errichtungsbeschluss bereits erfolgt, vgl. V/0831/2019 York-Kaserne Kita 2: 3 Gruppen am Heinrich-Hoffschulte-Weg (Stadt Münster / NRW.URBAN), Errichtungsbeschluss bereits erfolgt, vgl. V/0741/2019 und V/0741/2019/1 York-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen am Norfolkweg (Wohn- und Stadtbau GmbH) Standort dieses Errichtungsbeschlusses York-Kaserne Kita 4: 4 Gruppen am Heinrich-Wichtrup-Weg (KonvOY GmbH) York-Kaserne Kita 5: 8-9 Gruppen am Aberdeenweg (Stadt Münster / NRW.URBAN) Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der viergruppigen Kindertageseinrichtung im Baufeld C7 am Norfolkweg durch die Wohn- und Stadtbau GmbH beschlossen werden. (vgl. Anlage 2). - 5 - V/0870/2021 Ebenso folgen, sobald weitere Maßnahmen entscheidungsreif sind, entsprechende Vorlagen für weitere Errichtungsbeschlüsse am Heinrich-Wichtrup-Weg und Aberdeenweg. Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen ist die bereits bestehende, achtgruppige Kita Schatzkiste in Kombination mit einer Jugendeinrichtung durch die Wohn- und Stadtbau GmbH auf dem Gelände am Wiegandweg neu errichtet worden (vgl. Vorlage V/0350/2019). 2. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz. Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände des York-Quartiers und der Entstehung von ca. 1.800 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder wird eine Vollversorgung angestrebt. Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen erforderlich. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 3. Maßnahmenplanung Auf dem Gelände des York-Quartiers wird die Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor, im Rahmen der Quartiersentwicklung im Baufeld C7, eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit 22 u3- Plätzen und 48-53 ü3- Plätzen errichten. Die zweigeschossige Einrichtung am Norfolkweg wird nach den Raumempfehlungen des LWL- Landesjugendamtes, inklusive der erforderlichen Außenanlagen (Außenfläche mit Spielflächen und Spielgeräten) errichtet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anlage beigefügt. Die Fertigstellung der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 erfolgen. 4. Vergabe der Trägerschaft Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kindertageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 5. Fazit Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden im York-Quartier in Gremmendorf zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder geschaffen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor - 5 - V/0870/2021 Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Folgelastenberechnung
Anlage 1_Raumprogramm
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 09.11.2021 1. Gruppenstruktur 2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 4 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 715 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 94.980,60 € 2 x G I = 20 Kinder 185 qm 1 x G II = 10 Kinder 185 qm 1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 4 45 180 A2 Nebenraum 4 18 72 A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 4 6 24 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 501 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 20 20 A11 2 6 12 A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 66 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200 C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.915 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 1.200 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 700 qm - 900 qm Innenfläche + Außenfläche Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 148 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: York-Quartier Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 4-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Anlage A
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Anlage A zur V/0870/2021 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände dringend benötigte Betreuungsplätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3 - jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im York-Quartier werden dringend benötigte u3- und ü3-Plätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für die viergruppige Einrichtung insg. maximal 240.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten. Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 922.400 € an (für 2025 anteilig: 685.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 400.140 € (für 2025 anteilig: 297.550 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.100 € (für 2025 anteilig: 74.400 €) gegenüber. Ab 2026 entstehen Folgelasten in Höhe von 48.000 € (für 2025 anteilig: 36.000 €). Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3- Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 3_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 3 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.02.2022 Amt: 51 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 0601 Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer: 5 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 2024 240.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 240.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0 0,00 2. Baukosten 0 0,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 2024 240.000 100,00 4. Fahrzeug (e) 0 0,00 Gesamtkosten 240.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 Zwischensumme 0 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00 Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan 7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 48.000 4,93 8. Zuschüsse für laufende Zwecke 922.400 94,70 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 9. Mieten und Pachten 0 0,00 10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00 Zwischensumme 970.400 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 11. Fremdkapitalzinsen 3.600 0,37 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.600 € p.a. + Tilgung 7.200 € p.a. = Schuldendienst 10.800 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 974.000 0,37 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2026 400.140 79,99 2. Auflösung Sonderposten 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2026 100.100 20,01 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 500.240 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 473.760 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 197,40 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen (siehe Rückseite)
Anlage 2_Lageplan_C7
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Teilabriss Kita Kita/Jugendhilfeinrichtung Kita TG D2 Tiefgarage Kita Kita Tiefgarage EG -Durchgang Tiefgarage Tiefgarage Anlieferung A2aTG A2a TG A2bTG A1a TG A1b TG C2 TG C6 TG C10 TG H1 TG E1b TG E1a Tief-garage Tiefgarage II IIII III+D I+D II+SG II+D I+D II+D I+D II+SG II+D III+D I+D II+D II+D I+D II+D II+DI+D I+D II+SG I+D II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV II III II III II II II III II III II III II III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IVIII III IV IV I+D I+D I I I I+D I IV IIIIV III V IIIIV IV IIIIV IIIIV IV IIIIV IIIIV I IV IIIIV IIIIV I IV III IIIIII IV IV IV IV IV IV IV IV I III III III III IV IVIII III IV IVIIIIIIIII IVIV IIIIIIIVIVIVIV IIIIII III IIIIIIIV IIIIIIIII IVIVIV III III IIIIIIIVIV IIIIIIIIIIVIV III IIIIV IV III III IIIIV IIIIIIIII IVIVIV IV IVIII III IV IVIIIIIIIII IVIV IIIIVIV III III III II IIIII IIIII II I+D II+SG II+SG III I III II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG I II+SG II+SG II+SG II+SGII+SGII+SGII+SG II+SG III GrundschuleStart-up Zentrum TG H3 TG B1Anlieferung A2b Kita Bürgerhaus EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang Tief-garage Josef- Suwelack- Weg Wiegandweg Keltenweg K 3 Gremmendorfer Weg Paul- Engelhard- Weg L 586Albersloher Weg Heeremansweg Wiegandweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Heeremansweg Albersloher Weg Albersloher Weg Angelsachsenweg Pängelantonweg Wald-bestand HölzerneTribüne Spiel- &SportrasenRasen Wiese Boulevard StandortFestzelt25 x 55 m zentraleMuldenfläche5930 m2 FreianlagenKindergarten(2.400 m2) FreianlagenKindergarten(900 m2) Freianlagen Kindergarten(1.200 m2) Freianlagen Kindergarten(1.200 m2) FreianlagenKindergarten(2.400 m2) FreianlagenKindergarten(12000 m2) Mulden 310 m2 (südl. angrenzendes Quartier)Mulde 95 m2 Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulde 140 m2 Mulden 265 m2(südl. angrenzendesQuartier) Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulden385 m2(angren-zende Straßen) Mulden385 m2(angren-zendeStraßen) Mulde 140 m2 Mulden 310 m2(südl. angrenzendes Quartier) Parken Secret Garden York- Platz Waldbestand Quartiers-platz WohnenimPark Spiel- &Sportplatz WohnenamLandschafts-park Spiel- &Sportplatz Kategorie A(2.800 m2) Kategorie B/C(1.150 m2) Spiel- & SportplatzKategorie B/C(650 m2) Rigole 340 m2 (Einzelhandel)Rigole 695 m2(öffentlicher Platz) Mulde 280 m2(Bürgerhaus) Laufbahn +Weitsprung 400 m2 Kleinspielfeld20 x 40 (800 m2) restliche Außenfläche1.400 m2 Schulhoffläche2.000 m2 Mulde 384 m2(Gebäude) Mulde116 m2 Mulde 384 m2(Gebäude) SporthalleBestand Gemeinschafts-gärten Gemeinschafts-gärten Boulevard Parken WohnenimPark Regenrückhaltebecken TT T T T T T T Höheca. 11 m Spiel- &RodelhügelHöheca. 3 m Landschaftspark Hochsitz Höhe & Größe zu klärennach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge CASINO- PARK FW Garten / GemeinschaftshofWald Parklandschaft (Altbestand) Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen Landschaftspark - RasenLandschaftspark - Wiese öffentlicher Platz - Grünflächeöffentlicher Platz - Spiel- und AktivitätsflächeSchulhof Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen& Regenrückhaltung Straße / Fahrbahn GRÜN / FREIFLÄCHEN VERKEHR Baum BestandBaum Bestand - Krone angenommen Baum Neupflanzung Mischverkehrsfläche GehwegGehweg Landschaftspark Yorkplatz, PlatzflächeYorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung Parken / RasenschotterTG Zufahrt Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe) Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt) Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt) Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld (800 m2 Gesamt)- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt) FLÄCHEN Gehwegüberfahrt Quartier Gehwegüberfahrt Albersloher Weg Gehwegüberfahrt Boulevard BÄUME TrafokastenEINBAUTEN Stellplatz (senkrecht) Stellplatz (längs) Stellplatz (quer) SitzmöglichkeitenBestandsmauer Bushaltestelle Gehweg Albersloher Weg Bestandspoller T LEGENDE YORK - KASERNE, MÜNSTERABGABE PHASE 2 LORENZEN ARCHITEKTEN GmbHARGUS Stadt- und VerkehrsplanungARGE: IFS + MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und WasserwirtschaftATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten N 1.1.1 Städtebaulicher MasterplanM 1:1.00030.11.2016
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Norfolkweg
- Kentweg
- Heinrich-Hoffschulte-Weg
- Heinrich-Wichtrup-Weg
- Aberdeenweg
- Wiegandweg
- Josef-Suwelack-Weg
- Gremmendorfer Weg
- Paul-Engelhard-Weg
- Angelsachsenweg
- Albersloher Weg
- Pängelantonweg
- Heeremansweg
- Keltenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0870/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2021
- Erstellt
- 17.11.2021 11:52