1025/2026
Nachhaltiger Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ – Bisherige Ergebnisse und weiterer Prozess
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 1025/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Nachhaltiger Mobilitätsplan „Besser durch Köln„ – Bisherige Ergebnisse und weiterer Prozess 1) Hintergrund Die Stadt Köln ist gemäß der EU-Richtlinie 2024/1679 dazu verpflichtet, bis Ende 2027 einen nachhaltigen Mobilitätsplan (bzw. „Sustainable Urban Mobility Plan“ – SUMP) zu erstellen. Mit dem nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ erarbeitet ein Konsortium von Gutach- ter*innen im Auftrag der Verwaltung seit Ende 2022 das Rahmenwerk für die Mobilität in Köln bis zum Jahr 2035. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die strategische Ausrichtung und das Arbeitsprogramm des Dezernats für Mobilität. 2) Bisherige Ergebnisse der Stufe 1 In der ersten Stufe wurden ein Leitbild und eine Chancen- und Mängelanalyse erarbeitet. Zu- dem wurde eine Strategie mit rund 70 strategischen Maßnahmen erstellt, die den Weg zum Erreichen des Leitbilds aufzeigen. Sie wurden für drei verschiedene Raumtypen (Innenstadt, innere und äußere Stadt) entwickelt. Darüber hinaus wurden auch strategische Maßnahmen mit gesamtstädtischer Wirkung bestimmt. Alle strategischen Maßnahmen bewegen sich noch auf einer hohen Betrachtungsebene und sollen daher im weiteren Prozess konkretisiert wer- den. Der gesamte Prozess wurde durch einen sehr breiten Beteiligungsprozess von Fachakteur*in- nen und der Stadtgesellschaft getragen. Das Ergebnis von Stufe 1 wurde im April 2025 ein- stimmig durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Über die Ergebnisse der ersten Stufe wur- den alle Bezirksvertretungen durch zwei Mitteilungen informiert (siehe zum Leitbild unter 2 3701/2023 sowie den Abschlussbericht der ersten Stufe unter 1167/2025). 3) Inhalte und Prozess von Stufe 2 Während die erste Stufe den übergeordneten strategischen Rahmen für die künftige Mobilität beschreibt, wird in der zweiten Stufe die Maßnahmen-, Umsetzungs- und Evaluationsplanung erarbeitet und der Betrachtungshorizont damit konkreter. Daher möchte die Verwaltung die Bezirksvertretungen in dieser Phase intensiver in den Prozess einbinden und informieren. Die- sem Zweck dient auch das persönliche Informationsangebot, das allen Bezirksvertretungen mit dieser Mitteilung gemacht wurde und auf hohen Anklang stieß. Dies gibt der Verwaltung die Möglichkeit, sowohl die Grundlagen als auch den Erwartungshorizont der aktuellen Arbeit am nachhaltigen Mobilitätsplan eingehend vorzustellen und mögliche Rückfragen beantworten zu können. Die Stufe 2 gliedert sich in folgende Arbeitspakete: a) Maßnahmen-, Umsetzungs- und Evaluationsplan In der Maßnahmenplanung werden die strategischen Maßnahmen aus Stufe 1 konkretisiert: Zunächst wurde überprüft, welche Vorhaben die Verwaltung bereits durchführt oder plant, die den strategischen Maßnahmen zugeordnet werden können und die bereits heute auf die SUMP-Ziele einzahlen. Diesen Schritt hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten durch- geführt und dabei in einer ersten Bestandsaufnahme eine Vielzahl sogenannter geplanter Maßnahmen identifiziert. Dies sind solche Maßnahmen, die im laufenden Haushalt 2025/2026 hinterlegt sind. In einem zweiten Schritt wird überprüft, bei welchen der strategischen Maßnahmen aus Stufe 1 bislang noch keine oder nur eine geringe Umsetzung erfolgt. Diese werden konkretisiert und im Prozess als weitere Maßnahmen bezeichnet. Dies können zum Beispiel politisch beschlos- sene, aber hinsichtlich der Umsetzung noch nicht projektierte Maßnahmen sein. Für die geplanten und die weiteren Maßnahmen wird überprüft, inwiefern die Ziele des SUMP dadurch bereits erreicht werden. Sollten diese Maßnahmen noch nicht ausreichen, um die SUMP-Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des Erarbeitungsprozesses sogenannte neue Maßnahmen entwickelt, die über die rund 70 strategischen Maßnahmen aus Stufe 1 hinaus- gehen können. Nach Identifizierung der geplanten, weiteren und neuen Maßnahmen erfolgt jeweils eine Über- prüfung, wie sehr diese auf die einzelnen SUMP-Ziele einzahlen (Bewertung der Wirksamkeit) und welche Ressourcen (z.B. Kosten und Personal) für ihre Umsetzung notwendig sind (Be- wertung der Durchführbarkeit). Damit lässt sich beispielsweise herausarbeiten, welche Maß- nahmen besonders stark auf die Ziele einzahlen bei gleichzeitig geringen Kosten. Maßnah- men dieser Art können dann im Umsetzungsplan eine hohe Priorität erhalten. Der Umsetzungsplan ist der finale Maßnahmenkatalog, der nach aktuellem Planungsstand bis 2035 umgesetzt werden soll. Er besteht aus Bündeln aller notwendigen Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele des SUMP erforderlich sind. Dabei wird ein Fokus auf Synergien gelegt, sodass einzelne Maßnahmen im Zusammenspiel zueinander ihre Wirkung erhöhen können. In dem Maßnahmenkatalog werden die nötigen Ressourcen, Zuständigkeiten, Prioritäten und Umsetzungszeiträume benannt. Zum Abschluss der Stufe 2 wird zudem ein Evaluationskonzept erstellt, in dem festgelegt wird, auf welche Weise die Zielerreichung nach erfolgtem Beschluss des nachhaltigen Mobili- tätsplans regelmäßig überprüft wird. b) Finanzierungsstrategie Begleitend zur Maßnahmen- und Umsetzungsplanung wird herausgearbeitet, wie die Finan- zierung des finalen Maßnahmensets gesichert werden sollte, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Konsolidierungsvorgaben. Hierzu findet derzeit eine Bestandsaufnahme zu den der- zeitigen Finanzierungsmechanismen des Dezernats für Mobilität statt. Darüber hinaus prüfen die beauftragten Gutachter*innen, welche neuen Finanzierungsquellen und -instrumente in Frage kommen, um die Maßnahmen zu realisieren. 3 Für den Umsetzungszeitraum bis 2035 werden darauf basierend verschiedene Finanzierungs- pfade aufgezeichnet: Wann und wie kann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen, wenn keine Veränderung in den Finanzierungsmechanismen verfolgt wird (Basispfad)? Wie verän- dert sich dies, wenn auf verfügbare, rechtlich mögliche aber bislang noch nicht oder wenig ge- nutzte Finanzierungsinstrumente zurückgegriffen wird (Erweiterungspfad)? Wie verschiebt sich die Umsetzungsperspektive, wenn neue Instrumente, die derzeit aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar sind, in Zukunft genutzt werden könnten (Transformationspfad)? Im Ergebnis wird damit ein mittel- bis langfristiger „Fahrplan“ für die Realisierung der Maßnah- men erarbeitet, der insbesondere vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushalts- lage von besonderer Bedeutung ist. c) Integrierte Netzentwicklung Im Rahmen der SUMP-Erstellung wird eine Netzsystematik entwickelt, mit der zukünftig das aktuell noch gültige Netz des Gesamtverkehrskonzepts (GVK-Netz) von 1992 abgelöst wer- den soll. In den vergangenen Jahren wurden viele sektorale Teilnetze erarbeitet oder weiter- entwickelt. Was derzeit fehlt, ist eine Harmonisierung dieser sektoralen Netze in Form eines integrierten Netzes. Im Rahmen des SUMP-Prozesses wird nun eine sukzessive Netzharmo- nisierung angestoßen. Hierzu ist es notwendig, verkehrsmittelübergreifende Kriterien und Pri- oritäten festzulegen, die im Abwägungsprozess bei Zielkonflikten zwischen den einzelnen Ver- kehrsmodi im Straßenraum eine verlässliche Orientierung geben. Im Maßnahmenkatalog des SUMP wird die Entwicklung eines entsprechenden verkehrsmittel- übergreifenden, integrierten Netzmodells als anzustrebender Zielzustand als eine konkrete Aufgabe für die kommenden Jahre verankert werden. Die Entwicklung erfolgt im Anschluss an den SUMP-Prozess. 4) Erwartungshorizont Auch wenn die Arbeit an der zweiten Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans deutlich konkreter wird, behält das Projekt nach wie vor einen gesamtstädtischen und verkehrsmittelübergreifen- den Betrachtungsrahmen. In den Maßnahmenkatalogen vergleichbarer Mobilitätspläne anderer Städte lassen sich daher in der Regel solche Maßnahmen finden, die eine gesamtstädtische Relevanz, aber zugleich mit Ihrer Umsetzung auch klare Auswirkungen vor Ort haben (beispielsweise Ausweitung des Carsharings oder Bevorrechtigung von Radverkehr oder ÖPNV an Lichtsignalanlagen). Der SUMP dient – insbesondere in der aktuell herausfordernden Haushaltslage – als zentra- les Steuerungsinstrument für die Fokussierung auf die vom Rat einstimmig beschlossenen SUMP-Ziele und einer daran ausgerichteten Priorisierung des Verwaltungshandelns mit den sich daraus auch auf Stadtbezirksebene ergebenden Auswirkungen. 5) Weiteres Vorgehen Eine weitere Einbindung der Bezirksvertretungen im Rahmen des nachhaltigen Mobilitätsplan erfolgt voraussichtlich zum Jahresende 2026 oder Anfang 2027, bevor der fertiggestellte Plan in die politische Beratung durch die Bezirksvertretungen und den Mobilitätsausschuss in den Rat geht. Dies ist für Mitte 2027 vorgesehen. Darüber hinaus werden ab Herbst 2026 verschiedene Formate für die Öffentlichkeitsbeteili- gung stattfinden (sowohl vor Ort als auch online). Die Termine werden – sobald bekannt – un- ter https://meinungfuer.koeln/mobilitaetsplan veröffentlicht. Die Mandatsträger*innen der Be- zirksvertretungen können dabei als Multiplikator*innen wirken und proaktiv in der lokalen Bür- gerschaft für die Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung werben und sich auch selbst be- teiligen.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1025/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 16.04.2026
- Erstellt
- 09.04.2026 17:03