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1025/2026

Nachhaltiger Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ – Bisherige Ergebnisse und weiterer Prozess

Mitteilung BV 16.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.06.2026, TOP 10.2.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

9710 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1025/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 
 
Nachhaltiger Mobilitätsplan „Besser durch Köln„ – Bisherige Ergebnisse und weiterer 
Prozess 
1) Hintergrund  
Die Stadt Köln ist gemäß der EU-Richtlinie 2024/1679 dazu verpflichtet, bis Ende 2027 einen 
nachhaltigen Mobilitätsplan (bzw. „Sustainable Urban Mobility Plan“ – SUMP) zu erstellen. Mit 
dem nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ erarbeitet ein Konsortium von Gutach-
ter*innen im Auftrag der Verwaltung seit Ende 2022 das Rahmenwerk für die Mobilität in Köln 
bis zum Jahr 2035. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die strategische Ausrichtung und 
das Arbeitsprogramm des Dezernats für Mobilität.  
 
2) Bisherige Ergebnisse der Stufe 1 
In der ersten Stufe wurden ein Leitbild und eine Chancen- und Mängelanalyse erarbeitet. Zu-
dem wurde eine Strategie mit rund 70 strategischen Maßnahmen erstellt, die den Weg zum 
Erreichen des Leitbilds aufzeigen. Sie wurden für drei verschiedene Raumtypen (Innenstadt, 
innere und äußere Stadt) entwickelt. Darüber hinaus wurden auch strategische Maßnahmen 
mit gesamtstädtischer Wirkung bestimmt. Alle strategischen Maßnahmen bewegen sich noch 
auf einer hohen Betrachtungsebene und sollen daher im weiteren Prozess konkretisiert wer-
den.  
Der gesamte Prozess wurde durch einen sehr breiten Beteiligungsprozess von Fachakteur*in-
nen und der Stadtgesellschaft getragen. Das Ergebnis von Stufe 1 wurde im April 2025 ein-
stimmig durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Über die Ergebnisse der ersten Stufe wur-
den alle Bezirksvertretungen durch zwei Mitteilungen informiert (siehe zum Leitbild unter

2 
 
3701/2023 sowie den Abschlussbericht der ersten Stufe unter 1167/2025).  
 
3) Inhalte und Prozess von Stufe 2  
Während die erste Stufe den übergeordneten strategischen Rahmen für die künftige Mobilität 
beschreibt, wird in der zweiten Stufe die Maßnahmen-, Umsetzungs- und Evaluationsplanung 
erarbeitet und der Betrachtungshorizont damit konkreter. Daher möchte die Verwaltung die 
Bezirksvertretungen in dieser Phase intensiver in den Prozess einbinden und informieren. Die-
sem Zweck dient auch das persönliche Informationsangebot, das allen Bezirksvertretungen 
mit dieser Mitteilung gemacht wurde und auf hohen Anklang stieß. Dies gibt der Verwaltung 
die Möglichkeit, sowohl die Grundlagen als auch den Erwartungshorizont der aktuellen Arbeit 
am nachhaltigen Mobilitätsplan eingehend vorzustellen und mögliche Rückfragen beantworten 
zu können. 
 
Die Stufe 2 gliedert sich in folgende Arbeitspakete:  
 
a) Maßnahmen-, Umsetzungs- und Evaluationsplan 
In der Maßnahmenplanung werden die strategischen Maßnahmen aus Stufe 1 konkretisiert: 
Zunächst wurde überprüft, welche Vorhaben die Verwaltung bereits durchführt oder plant, die 
den strategischen Maßnahmen zugeordnet werden können und die bereits heute auf die 
SUMP-Ziele einzahlen. Diesen Schritt hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten durch-
geführt und dabei in einer ersten Bestandsaufnahme eine Vielzahl sogenannter geplanter 
Maßnahmen identifiziert. Dies sind solche Maßnahmen, die im laufenden Haushalt 2025/2026 
hinterlegt sind. 
 
In einem zweiten Schritt wird überprüft, bei welchen der strategischen Maßnahmen aus Stufe 
1 bislang noch keine oder nur eine geringe Umsetzung erfolgt. Diese werden konkretisiert und 
im Prozess als weitere Maßnahmen bezeichnet. Dies können zum Beispiel politisch beschlos-
sene, aber hinsichtlich der Umsetzung noch nicht projektierte Maßnahmen sein.  
 
Für die geplanten und die weiteren Maßnahmen wird überprüft, inwiefern die Ziele des SUMP 
dadurch bereits erreicht werden. Sollten diese Maßnahmen noch nicht ausreichen, um die 
SUMP-Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des Erarbeitungsprozesses sogenannte neue 
Maßnahmen entwickelt, die über die rund 70 strategischen Maßnahmen aus Stufe 1 hinaus-
gehen können.  
 
Nach Identifizierung der geplanten, weiteren und neuen Maßnahmen erfolgt jeweils eine Über-
prüfung, wie sehr diese auf die einzelnen SUMP-Ziele einzahlen (Bewertung der Wirksamkeit) 
und welche Ressourcen (z.B. Kosten und Personal) für ihre Umsetzung notwendig sind (Be-
wertung der Durchführbarkeit). Damit lässt sich beispielsweise herausarbeiten, welche Maß-
nahmen besonders stark auf die Ziele einzahlen bei gleichzeitig geringen Kosten. Maßnah-
men dieser Art können dann im Umsetzungsplan eine hohe Priorität erhalten. 
  
Der Umsetzungsplan ist der finale Maßnahmenkatalog, der nach aktuellem Planungsstand bis 
2035 umgesetzt werden soll. Er besteht aus Bündeln aller notwendigen Maßnahmen, die zur 
Erreichung der Ziele des SUMP erforderlich sind. Dabei wird ein Fokus auf Synergien gelegt, 
sodass einzelne Maßnahmen im Zusammenspiel zueinander ihre Wirkung erhöhen können. In 
dem Maßnahmenkatalog werden die nötigen Ressourcen, Zuständigkeiten, Prioritäten und 
Umsetzungszeiträume benannt.  
 
Zum Abschluss der Stufe 2 wird zudem ein Evaluationskonzept erstellt, in dem festgelegt 
wird, auf welche Weise die Zielerreichung nach erfolgtem Beschluss des nachhaltigen Mobili-
tätsplans regelmäßig überprüft wird.  
 
b) Finanzierungsstrategie 
Begleitend zur Maßnahmen- und Umsetzungsplanung wird herausgearbeitet, wie die Finan-
zierung des finalen Maßnahmensets gesichert werden sollte, auch unter Berücksichtigung der 
aktuellen Konsolidierungsvorgaben. Hierzu findet derzeit eine Bestandsaufnahme zu den der-
zeitigen Finanzierungsmechanismen des Dezernats für Mobilität statt. Darüber hinaus prüfen 
die beauftragten Gutachter*innen, welche neuen Finanzierungsquellen und -instrumente in 
Frage kommen, um die Maßnahmen zu realisieren.

3 
 
 
Für den Umsetzungszeitraum bis 2035 werden darauf basierend verschiedene Finanzierungs-
pfade aufgezeichnet: Wann und wie kann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen, wenn 
keine Veränderung in den Finanzierungsmechanismen verfolgt wird (Basispfad)? Wie verän-
dert sich dies, wenn auf verfügbare, rechtlich mögliche aber bislang noch nicht oder wenig ge-
nutzte Finanzierungsinstrumente zurückgegriffen wird (Erweiterungspfad)? Wie verschiebt 
sich die Umsetzungsperspektive, wenn neue Instrumente, die derzeit aus verschiedenen 
Gründen nicht umsetzbar sind, in Zukunft genutzt werden könnten (Transformationspfad)? Im 
Ergebnis wird damit ein mittel- bis langfristiger „Fahrplan“ für die Realisierung der Maßnah-
men erarbeitet, der insbesondere vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushalts-
lage von besonderer Bedeutung ist.  
 
c) Integrierte Netzentwicklung 
Im Rahmen der SUMP-Erstellung wird eine Netzsystematik entwickelt, mit der zukünftig das 
aktuell noch gültige Netz des Gesamtverkehrskonzepts (GVK-Netz) von 1992 abgelöst wer-
den soll. In den vergangenen Jahren wurden viele sektorale Teilnetze erarbeitet oder weiter-
entwickelt. Was derzeit fehlt, ist eine Harmonisierung dieser sektoralen Netze in Form eines 
integrierten Netzes. Im Rahmen des SUMP-Prozesses wird nun eine sukzessive Netzharmo-
nisierung angestoßen. Hierzu ist es notwendig, verkehrsmittelübergreifende Kriterien und Pri-
oritäten festzulegen, die im Abwägungsprozess bei Zielkonflikten zwischen den einzelnen Ver-
kehrsmodi im Straßenraum eine verlässliche Orientierung geben.  
 
Im Maßnahmenkatalog des SUMP wird die Entwicklung eines entsprechenden verkehrsmittel-
übergreifenden, integrierten Netzmodells als anzustrebender Zielzustand als eine konkrete 
Aufgabe für die kommenden Jahre verankert werden. Die Entwicklung erfolgt im Anschluss an 
den SUMP-Prozess. 
 
4) Erwartungshorizont 
Auch wenn die Arbeit an der zweiten Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans deutlich konkreter 
wird, behält das Projekt nach wie vor einen gesamtstädtischen und verkehrsmittelübergreifen-
den Betrachtungsrahmen.  
 
In den Maßnahmenkatalogen vergleichbarer Mobilitätspläne anderer Städte lassen sich daher 
in der Regel solche Maßnahmen finden, die eine gesamtstädtische Relevanz, aber zugleich 
mit Ihrer Umsetzung auch klare Auswirkungen vor Ort haben (beispielsweise Ausweitung des 
Carsharings oder Bevorrechtigung von Radverkehr oder ÖPNV an Lichtsignalanlagen).  
 
Der SUMP dient – insbesondere in der aktuell herausfordernden Haushaltslage – als zentra-
les Steuerungsinstrument für die Fokussierung auf die vom Rat einstimmig beschlossenen 
SUMP-Ziele und einer daran ausgerichteten Priorisierung des Verwaltungshandelns mit den 
sich daraus auch auf Stadtbezirksebene ergebenden Auswirkungen. 
 
5) Weiteres Vorgehen  
Eine weitere Einbindung der Bezirksvertretungen im Rahmen des nachhaltigen Mobilitätsplan 
erfolgt voraussichtlich zum Jahresende 2026 oder Anfang 2027, bevor der fertiggestellte Plan 
in die politische Beratung durch die Bezirksvertretungen und den Mobilitätsausschuss in den 
Rat geht. Dies ist für Mitte 2027 vorgesehen.  
 
Darüber hinaus werden ab Herbst 2026 verschiedene Formate für die Öffentlichkeitsbeteili-
gung stattfinden (sowohl vor Ort als auch online). Die Termine werden – sobald bekannt – un-
ter https://meinungfuer.koeln/mobilitaetsplan veröffentlicht. Die Mandatsträger*innen der Be-
zirksvertretungen können dabei als Multiplikator*innen wirken und proaktiv in der lokalen Bür-
gerschaft für die Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung werben und sich auch selbst be-
teiligen.

Beratungsverlauf (9)

23.04.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.04.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1025/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.04.2026
Erstellt
09.04.2026 17:03