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V/0622/2022

Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Vorlagen 05.10.2022

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Rettungsdienst_Bedarfsplan_Stadt_Münster

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Anlage A

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Ansehen

Rettungsdienst_Bedarfsplan_Stadt_Münster

301024 Zeichen

Feuerwehr Münster
BEDARFSPLAN  
FÜR DEN RETTUNGSDIENST

2
Feuerwehr Münster

3
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Vorwort
Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst ist gemäß den 
gesetzlichen Vorgaben, dem Gesetz über den Rettungs -
dienst sowie der Notfallrettung und den Krankentrans -
port durch Unternehmen (RettG NRW), regelmäßig und 
kontinuierlich zu überprüfen und fortzuschreiben. Eine 
Besonderheit für die flächendeckende Versorgung mit 
rettungsdienstlichen Leistungen in der Stadt Münster ist, 
dass Münster zu den flächengrößten Städten Deutsch -
lands gehört. Durch die kommunale Gebietsreform im 
Jahr 1975 sind große, aber schwach besiedelte Gebiete 
als städtische Fläche hinzugekommen. Außerdem ist das 
zusammenhängend bebaute Stadtgebiet flächenmäßig 
vergleichsweise groß, da die Bebauungshöhen niedriger 
ist als in anderen Städten mit vergleichbarer Einwohner -
zahl. Daraus ergab und ergibt sich teilweise eine nach wie 
vor relativ geringe Bevölkerungsdichte und somit eine 
besondere Herausforderung für die rettungsdienstliche 
Versorgung des Stadtgebietes. Hinzu kommt, dass der 
Rettungsdienst durch einen strukturellen Wandel ge -
prägt ist. Die lebenswerte Stadt Münster verzeichnet seit 
Jahren steigende Einwohnerzahlen. Die Flächennutzung 
in den ehemals schwach besiedelten Stadtteilen nimmt 
kontinuierlich in einem signifikanten Maß zu. Die gesell -
schaftliche Entwicklung hinsichtlich der Erwartungen an 
Wohlstand, Gesundheit, Infrastruktur, Verkehr, Umwelt -
bewusstsein, Nachhaltigkeit und Qualität der Versor -
gung gewinnen ebenfalls zunehmend an Bedeutung und 
haben Einfluss auf die Auslegung des Rettungsdienstes. 
Neue und veränderte gesetzliche Aufgaben und Anforde-
rungen im Rettungsdienst, wie die Ausbildung zum Not -
fallsanitäter, die Implementierung eines regionalen Tele -
notarzt-Systems als Kernträger, Fortentwicklung einer 
strukturierten Notrufabfrage, die telefonische Anleitung 
zur Reanimation, Kooperation mit benachbarten Ge -
bietskörperschaften u.v.m. erfordern eine kritische Über-
prüfung, Fortschreibung und bedarfsgerechten Anpas -
sung rettungsdienstlicher Strukturen und Vorhaltungen. 
In seiner heutigen Bedeutung ist der Rettungsdienst als 
Teil des Gefahrenabwehrsystems eine zwingend notwen-
dige Säule der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge in der 
Stadt Münster. Die vorgenommene Fortschreibung des 
Bedarfsplans für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
stellt die aktuellen Gegebenheiten, erkennbaren Verän -
derungsprozesse und Handlungsanforderungen umfas -
send dar und zeigt die Notwendigkeiten zum Erhalt einer 
leistungsfähigen und angemessenen Versorgung nach 
den gesetzlichen Mindestvorgaben in der Stadt Münster.
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personen -
bezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern 
die männliche Form verwendet. Endsprechende Begriffe 
gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für 
alle Geschlechter (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat 
nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 
Vorwort

4
Feuerwehr Münster
Inhaltsverzeichnis
Vorwort  .................................................................................................... 3
Anlagen / Abbildungsverzeichnis .................................................................................... 7
Tabellenverzeichnis ................................................................................................. 8
Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 9
1.  Allgemeines und gesetzliche Grundlagen ...................................................................... 10
 1.1  Einleitung ............................................................................................... 10
 1.2  Gesetzliche Grundlagen ................................................................................. 10
 1.3  Kreisfreie Stadt Münster – Trägerin des Rettungsdienstes................................................. 12
2.  Überblick über die Stadt Münster ............................................................................. 14
 2.1  Größe und Lage der Stadt Münster....................................................................... 14
 2.2  Bevölkerung  ............................................................................................ 14
 2.3  Verkehr und Mobilität ................................................................................... 18
  2.3.1  Vorhandene Infrastruktur ........................................................................ 18
  2.3.2  Pendleratlas und Verkehrsunfallstatistik.......................................................... 18
  2.3.3  Verkehrssicherheitsprogramm Nordrhein-Westfalen 2020........................................ 19
  2.3.4  Geschwindigkeitsreduzierung im Straßenverkehr Einrichtung von Tempo 30-Bereichen  .......... 19
  2.3.5  Fahrradnetz und Velorouten ..................................................................... 19
  2.3.6  Planung und Entwicklung ........................................................................ 20
 2.4  Wirtschaft und Stadtentwicklung ........................................................................ 20
  2.4.1  Gewerbe und Industrie .......................................................................... 20
  2.4.2  Besondere Risiken ............................................................................... 21
  2.4.3  Hinweise zur Region Münsterland  ............................................................... 22
  2.4.4  Entwicklung neuer und bestehender Stadtteile  .................................................. 23
3.  Ambulante und stationäre Versorgung ........................................................................ 25
 3.1  Krankenhaus- und Klinikstruktur ......................................................................... 25
 3.2  Spezialisierte klinische Versorgung....................................................................... 26
 3.3  Hausärztliche Versorgung ............................................................................... 27
 3.4  Notfallpraxen (und Modellvorhaben) .................................................................... 28
4.  Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes ......................................................... 29
 4.1  Operativer Dienstbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
 4.2  Spezifische Einrichtungen ............................................................................... 30
 4.3  Psychosoziale Unterstützung, Notfallseelsorge und Einsatznachsorge  .................................... 31
 4.4  Standorte und Liegenschaften des Rettungsdienstes ..................................................... 32
5.  Plangrößen Rettungsdienst ................................................................................... 36
 5.1  Grundlage zur Planung – Planungskenngrößen ........................................................... 36
 5.2  Notfallrettung ........................................................................................... 39
 5.3  Krankentransport ....................................................................................... 39
 5.4  Intensivtransport und Interhospitaltransporte ........................................................... 39
Inhaltsverzeichnis

5
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
 5.5  (besondere) Infektionstransporte / hochkontagiöse Patienten............................................ 40
 5.6  Anforderungen an das Personal  ......................................................................... 40
  5.6.1  Personal in der Notfallrettung  ................................................................... 40
  5.6.2  Personal im Notarztdienst ....................................................................... 40
 5.7  Personal im Krankentransport ........................................................................... 41
 5.8  Personal der Leitstelle ................................................................................... 42
 5.9  Besondere Versorgungslagen ............................................................................ 42
  5.9.1  Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten ..................................................... 42
  5.9.2  Verletzten-Dekontamination..................................................................... 44
  5.9.3  Sanitätswachdienst und rettungsdienstliche Versorgung bei Veranstaltungen..................... 44
  5.9.4  Einsätze auf besonderen Verkehrswegen ......................................................... 45
 5.10  Interkommunale Zusammenarbeit ...................................................................... 46
6.  Durchführung des Rettungsdienstes........................................................................... 47
 6.1  Leitstelle – Allgemeine Grundlagen ...................................................................... 47
  6.1.1  Leitstelle – Aktueller Stand  ...................................................................... 48
  6.1.2  Qualitätsmanagement in der Leitstelle ........................................................... 51
 6.2  Notfallrettung ........................................................................................... 51
  6.2.1  Aktueller Stand .................................................................................. 51
  6.2.2  Sonderbedarf  ................................................................................... 51
  6.2.3  Nächste-Fahrzeug-Strategie...................................................................... 52
  6.2.4  Datenauswertung und Beurteilung der Vorhaltungen............................................. 52
 6.3  Notarztdienst/Notärztliche Versorgung .................................................................. 57
  6.3.1  Aktueller Stand .................................................................................. 57
  6.3.2  Telenotarzt ...................................................................................... 58
 6.4  Krankentransport ....................................................................................... 59
  6.4.1  Aktueller Stand .................................................................................. 59
  6.4.2  Spitzenbedarf ................................................................................... 59
  6.4.3  Einbindung von Unternehmern nach §§ 17 ff. RettG NRW ........................................ 60
  6.4.4  Datenauswertung und Beurteilung der Vorhaltungen............................................. 60
 6.5  Intensivtransport/Interhospitaltransport................................................................. 63
  6.5.1  Aktueller Stand .................................................................................. 63
  6.5.2  Auswertung der Daten ........................................................................... 65
 6.6  Besonderheiten ......................................................................................... 65
  6.6.1  Transporte von adipösen Patienten............................................................... 65
  6.6.2  Einsätze außerhalb des originären Zuständigkeitsgebiets ......................................... 66
  6.6.3  Unterstützende operative Leistungen ............................................................ 66
 6.7  Ärztliche Leitung im Rettungsdienst ..................................................................... 67
  6.7.1  Qualitätsmanagement und Patientensicherheit .................................................. 67
  6.7.2  Digitales Rettungsdienstprotokoll................................................................ 67
 6.8  Aus- und Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
  6.8.1  Aktueller Sachstand  ............................................................................. 68
  6.8.2  Ausbildung zum Rettungssanitäter  .............................................................. 69
  6.8.3  Ausbildung zum Notfallsanitäter ................................................................. 69
  6.8.4  Weiterbildung zum Praxisanleiter ................................................................ 70
  6.8.5  Weiterbildung zum Gruppenführer Rettungsdienst............................................... 70
Inhaltsverzeichnis

6
Feuerwehr Münster
Inhaltsverzeichnis
  6.8.6  Weiterbildung zum Desinfektor .................................................................. 70
  6.8.7  Fortbildung Rettungsdienstpersonal – nichtärztliches Personal ................................... 70
  6.8.8  Fortbildung Notärzte ............................................................................ 71
  6.8.9  Sonstige Qualifizierungsmaßnahmen ............................................................ 71
 6.9  Hygienemanagement und Desinfektion.................................................................. 72
 6.10  Technik und Logistik..................................................................................... 72
  6.10.1  Fahrzeug (-technik) und Logistik ................................................................. 73
  6.10.2  Medizinische Geräte ............................................................................. 73
  6.10.3  Beschaffungsmanagement und Lagerhaltung  .................................................... 74
  6.10.4  Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsschutz................................................. 74
7.  Administrativer Teil Rettungsdienst  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
 7.1  Organisation ............................................................................................ 76
 7.2  Personal  ................................................................................................ 77
8. Literaturverzeichnis ........................................................................................... 80

7
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen / Abbildungsverzeichnis
Anlagen
 
Anlage 1:  Zuständigkeitsbereiche der Krankenhäuser ...................................................... 82
Anlage 2:  Gebietseinteilung für Infektionsbetten ........................................................... 83
Anlage 3:  Zuständigkeit Herzkatheterbereiche ............................................................. 84
Anlage 4a:  Übersicht der Besetztzeiten Notfallrettung (alt) .................................................. 86
Anlage 4b:  Übersicht der Besetztzeiten Notfallrettung (neu) ................................................. 87
Anlage 5a:  Übersicht Besetztzeiten Krankentransport (alt)................................................... 88
Anlage 5b:  Übersicht Besetztzeiten Krankentransport (neu) ................................................. 89
Anlage 6:  Betrieb eines Telenotarzt-Systems für die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, 
   Steinfurt, Warendorf und die Stadt Münster ...................................................... 90
Anlage 7:  Zulassung auf Einrichtung einer Telenotarzt-Zentrale............................................. 96
Anlage 8:  Amtsorganigramm............................................................................... 97
Anlage 9a:  Übersicht Einsatzkern- und Einsatzaußenbereich ................................................. 98
Anlage 9b:  Aktuelle Abdeckung im Einsatzkerngebiet ........................................................ 99
Anlage 10a:  Flächenversorgung alt .......................................................................... 100
Anlage 10b:  Flächenversorgung neu ......................................................................... 101
Anlage 11:  Personalbedarf ................................................................................. 102
Anlage 12:  Notfallsanitäter Auszubildende ................................................................. 103
Anlage 13:  Stellenprofil nach verursachungsgerechter Kostenzuordnung ................................... 104
Anlage 14:  zusätzlicher Personalbedarf – ohne Anpassung der Vorhaltung .................................. 105
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:  Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen............................. 15
Abbildung 2:  Bevölkerungsprognose „wohnberechtigte Bevölkerung“ 2019 bis 2030........................... 16
Abbildung 3:  Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum von 2017 bis 2040........................ 17
Abbildung 4:  Wohnberechtigte Bevölkerung nach Bereichen der Rettungswache............................... 32
Abbildung 5:  Schematische Darstellung des zeitlichen Ablaufs mit Beginn Notrufannahme bis Rüstzeit ......... 37
Abbildung 6:  Notfallrettung Einsatzzahlen und Erreichungsgrad................................................ 53
Abbildung 7:  Anzahl der Einsätze im Krankentransport......................................................... 61

8
Feuerwehr Münster
Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:  Wohnberechtigte Einwohnerzahl nach Stadtbezirken ............................................ 14
Tabelle 2:  Berufspendlerübersicht .......................................................................... 18
Tabelle 3:  Betriebe gem. Störfallverordnung mit Sonderschutzplan ......................................... 22
Tabelle 4:  Übersicht der stationären Versorgungsstrukturen in Münster ..................................... 25
Tabelle 5:  Übersicht Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport ................................ 52
Tabelle 6:  Inanspruchnahme der Multifunktion im Jahr 2019................................................ 54
Tabelle 7:  Vorhaltung Notfallrettung ....................................................................... 56
Tabelle 8:  Übersicht über das im Notarztdienst eingesetzte Personal und dessen Qualifizierungsgrad........ 57
Tabelle 9:  Gesamtübersicht der aktuellen Krankentransportwagen (KTW) Stadt Münster .................... 59
Tabelle 10:  2018 bis 2021 Entwicklung der Einsatzzahlen im Krankentransport (§ 13 Und § 17)............... 61
Tabelle 11:  Übersicht über ausgewählte Transportkategorien im Krankentransport ........................... 61
Tabelle 12:  Kategorisierung und Disposition von Interhospitaltransporten durch die Leitstelle ................ 64
Tabelle 13:  Auswertung der IHT-Stichwörter unabhängig von der Fahrzeugart ................................ 65
Tabelle 14:  Einsätze außerhalb des Zuständigkeitsgebietes ................................................... 66

9
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 
 
ASB  Arbeiter-Samariter-Bund
ÄLRD  Ärztliche Leitung im Rettungsdienst
BAB  Bundesautobahn
BBSR  Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
BF  Berufsfeuerwehr
BImA  Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
DEK  Dortmund-Ems-Kanal
DIVI  Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
DRK  Deutsches Rotes Kreuz
ELR  Einsatzleitrechner
FRW  Feuer- und Rettungswache
IfSG  Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
  (Infektionsschutzgesetz)
ITH  Intensiv-Transporthubschrauber
ITW  Intensivtransportwagen 
JUH  Johanniter-Unfall-Hilfe
KMS  Kommunikations- Management System
KTP  Krankentransport
KTW  Krankentransportwagen
MAGS  Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (Gesundheitsministerium)
MHD  Malteser Hilfsdienst
NEF  Notarzteinsatzfahrzeug
NFB  Notfallbegleitung Münster
NotSan Notfallsanitäter
NotSanG Notfallsanitätergesetz
PSNV  Psycho-Sozialen Notfallversorgung
PSU  Psychosoziale Unterstützung
RettAss Rettungsassistent
RettAssG Rettungsassistentengesetz
RettSan Rettungssanitäter
RettH  Rettungshelfer
RettG NRW Rettungsgesetz NRW
RD  Rettungsdienst
RTW  Rettungswagen
RW  Rettungswache
RTH  Rettungshubschrauber
STK  Standort der Systemkomponenten
TNA  Telenotarzt
VAP  Verordnung über die Ausbildung und Prüfung

10
Feuerwehr Münster
Allgemeines und gesetzliche Grundlagen
1. Allgemeines und gesetzliche Grundlagen 
1.1 Einleitung 
Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die 
Notfallrettung und den Krankentransport durch Un -
ternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 
24.11.1992, i.d.F. vom 01.01.2016 sind die Kreise und 
die kreisfreien Städte als Trägerin des Rettungsdienstes 
verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende 
Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Not -
fallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung 
im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicher -
zustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizi -
nischorganisatorische Einheit der Gefahrenabwehr und 
Gesundheitsvorsorge. 
Für außergewöhnliche Schadenereignisse mit einer grö -
ßeren Anzahl Verletzter oder Kranker bestellt die Trägerin 
des Rettungsdienstes Leitende Notärzte und regelt deren 
Einsatz. Sie trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für 
außergewöhnliche Ereignisse an zusätzlichen Rettungs -
mitteln und der Vorplanung notwendigen Personales. 
Die Trägerin des Rettungsdienstes arbeitet zur Aufnahme 
von Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. 
Die Kreise und kreisfreien Städte stellen Bedarfspläne auf. 
Diese sind kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände 
zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre 
fortzuschreiben. Im Rahmen der Beteiligung sieht das 
RettG NRW vor, den Entwurf des Bedarfsplanes vor der 
Verabschiedung durch den Rat den Trägern der Rettungs-
wachen, den anerkannten Hilfsorganisationen, den sons-
tigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, 
den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband 
(West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 
und der örtlichen Gesundheitskonferenz sowie der zu -
ständigen Bezirksregierung zur Stellungnahme zuzulei -
ten. Dabei sind diese aufzufordern, zu allen Inhalten des 
Entwurfs schriftlich Stellung zu nehmen und Änderungs- 
und Ergänzungsvorschläge einzureichen. 
In den Bedarfsplänen sind insbesondere die Zahl und 
Standorte der Rettungswachen, die Qualitätsanforderun-
gen sowie der erforderliche Fahrzeugbestand festzule -
gen. Ferner sind Maßnahmen und Planungen für Vorkeh -
rungen bei Schadenereignissen, insbesondere mit einer 
größeren Anzahl Verletzter oder Kranker, festzulegen. 
Die Festsetzung der Gebühren erfolgt nach entsprechen-
der Einbindung der Kostenträger und einer einvernehm -
lichen Abstimmung der jeweiligen Gebührenkalkulation 
auf Grundlage des jeweils geltenden anerkannten und 
durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen Bedarfs-
plans.
 
Eine erste Übersicht erforderlicher Maßnahmen 
erfolgt an dieser Stelle.
Im Zuge der vorliegenden Bedarfsplanung wurden fol -
gende erforderliche Maßnahmen ermittelt:
 
 ■  Anpassung der Vorhaltezeiten im Rettungsdienst 
 ■  Neubau/Umbau von Rettungswachen
 ■  Ausweitung/Anpassung des Personalbestands 
 ■  Aktualisierung der Rettungs- und Einsatzmittel - 
vor haltungen 
 ■  Fortführung der Umsetzung der gesetzlichen  
Vorgaben aus dem Notfallsanitätergesetz 
 ■  Fortführung der Umsetzung des im § 7 RettG NRW 
geforderten Qualitätsmanagements 
 ■  Etablierung eines Telenotarztsystems am Standort 
Münster als Kernträger und öffentlich-rechtlicher  
Vereinbarungen mit den umliegenden Kreisen und 
deren Träger des Rettungsdienstes
 ■  Evaluation der Anpassung der Organisationsstruktur 
für den Rettungsdienst im städtischen Amt Feuerwehr
 ■ Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit 
1.2 Gesetzliche Grundlagen 
Folgende Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Normen 
sind für den Rettungsdienst bindend und werden in der 
Bedarfsplanung berücksichtigt:

11
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Allgemeines und gesetzliche Grundlagen
Gesetze
 ■  Gesetz über den Rettungsdienst sowie die  
Notfall rettung und den Krankentransport durch  
Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) 
vom 24. 11.1992 in der geltenden Fassung 
 ■  Sicherstellung von Grundbedarf, Spitzenbedarf  
und Sonderbedarf für Notfallrettung und  
Krankentransport
 ■  Sicherstellung der Versorgung bei einem  
Massen anfall von Verletzten und Erkrankten
 ■   Sicherstellung Spezialrettung (Intensivpflege-, 
schwergewichtige, infektiöse Patienten)
 ■   Aus- und Fortbildungsverpflichtung
 ■   Verpflichtung zur Bedarfs- und Einsatzplanung  
und Zusammenarbeit mit Krankenhäusern 
 ■  Organisation von dringenden Transporten  
medizinischer Güter im Einsatzfall
 ■  Qualitätsmanagement 
 ■  Notrufannahme und Einsatzsteuerung/-leitung 
 ■  Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und 
den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 in 
der geltenden Fassung
 ■  Krankenhausgesetz (KG NRW) vom 16.12.1998,  
abgelöst durch das Krankenhausgestaltungsgesetz 
(KHGG NRW) vom 11.12.2007 in der geltenden  
Fassung – SGV. NRW 2128 –
 ■  Gesetz über Medizinprodukte (Medizinprodukte-
gesetz – MPG) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146) – zuletzt 
geändert durch Artikel 223 der Verordnung vom 
19.06.2020 (BGBI. I S. 1328)
 ■  Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von  
Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektions-
schutzgesetz - IFSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I 1045) 
– zuletzt geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 
21.21.2020 (BGBI. I S. 3136)
 ■  Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vom 22.05.2013 
(BGBI.IS.1348) in der geltenden Fassung
 ■  Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei 
psy chischen Krankheiten (PsychKG) NRW vom 
17.12.1999 in der geltenden Fassung – SGV.NRW 2128
 ■  Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) vom 20.12.1988 in  
der geltenden Fassung
 ■  Apothekengesetz (ApoG) vom 20.08.1960 in der 
geltenden Fassung
 ■  Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vom 28.07.1981  
in der geltenden Fassung
 ■  Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln  
(Arzneimittelgesetz-AMG) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 
3394), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. 
Dezember 2020 (BGBl. I S. 2870) geändert.
Verordnungen
 ■  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für  
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie 
Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) 
vom 4. Dezember 2017
 ■  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfall-
sanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) 
vom 16.12.2013 in der geltenden Fassung
 ■  Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 
2002 (BGBl I S. 3396) – zuletzt geändert durch Artikel 
9 der Verordnung vom 29.11.2018 (BGBI. I S. 2034)
 ■  Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz 
bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen  
(Biostoffverordnung – BiostoffV) vom 15.07.2013 
(BGBl. I Seite 2514) – zuletzt geändert durch Artikel 
146 des Gesetzes vom 29.03.2017 (BGBI. I S. 626)
 ■  Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) vom 
09.02.1987 in der geltenden Fassung
 ■  Betäubungsmittel Verschreibungsverordnung  
(BtMVV) vom 20.01.1998 in der geltenden Fassung
 ■  Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln 
und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in 
Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen  
(Arzneimittelbevorratungsverordnung) vom 
30.08.2000 in der geltenden Fassung
 ■  Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach 
Rechtsvorschriften für Heilberufe (Zuständigkeitsver-
ordnung Heilberufe – ZustVO HB) vom 20.05.2008 in 
der geltenden Fassung
Erlasse
Runderlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales bzw. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie 
und Gesundheit vom:

12
Feuerwehr Münster
Allgemeines und gesetzliche Grundlagen
 ■  01.01.2022 – Fortbildung des in der Notfallrettung 
und im Krankentransport eingesetzten Rettungs-
fachpersonal inkl. Anlage 
 ■  13.10.1997– V C 6 – 0718.4 Verwaltungsvorschriften 
für die Erteilung von Ausnahmen gem. § 4 Abs. 5  
des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die  
Notfallrettung und den Krankentransport durch  
Unternehmer (RettG)
 ■  27.03.2000 – IV C 2 – 606/297/1592 Grundsätze  
für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungs-
dienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen 
(Landesteil Nordrhein-Westfalen zur PDV 100  
„Führung und Einsatz der Polizei”, Teil M) (nicht  
veröffentlichter Erlass, dessen Fundstelle im SMBl. 
NRW. verzeichnet ist)
 ■  09.01.2018 – MBI. NRW. 2018 S. 28 – Zulassung  
und Normen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes 
sowie deren Farbgebung
 ■  12.02.2004 – III 8 – 0713.7.4 Vorsorgeplanungen  
für die gesundheitliche Versorgung bei Groß-
schadensereignissen
 ■  04.11.2005 – III 8 – 0713.2.6.5 Einführung einer  
einheitlichen Patientenanhängekarte/-tasche im  
Rettungsdienst und bei Großschadensereignissen
 ■  06.04.2005 – III 8 – 0710.2 Empfehlungen des  
Landesfachbeirates für den Rettungsdienst zur  
Einbindung von Einrichtungen der organisierten  
Ersten Hilfe (Notfallhelfer-Systeme) in Nordrhein- 
Westfalen 
 ■  25.10.2006 – III 8 0714.1.3 Regelung zum  
Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst
 ■  24.11.2006 – III 8 – 0713.8 Sanitäts- und  
Rettungsdienst bei Veranstaltungen
 ■  18.11.2015 – Ausführungsbestimmungen  
Notfall sanitäter NRW
 ■  14.06. 2016 – EU-Bereichsausnahme:  
Vergaberecht / RettG NRW
 ■  24.11.2021 – Einführung eines bundesweiten  
Notruf-App-Systems 
 ■  11.10.2021 V A 4 – 93.21.02.03 Handlungs-
empfehlungen des Landesverbandes der Ärztlichen  
Leitungen Rettungsdienst in NRW: Behandlungs pfade 
und Standardarbeitsanweisungen im  
Rettungsdienst 2021/2022
 ■  12.08.2015 – Az 124-0717 Rettungsdienst- und  
Brandschutzbedarfsplanung – Anrechnung von 
Kräften des Rettungsdienstes auf die Stärken der 
Feuerwehr
Normen 
 ■  DIN 13050 – Begriffe im Rettungswesen 02/2009
 ■  DIN EN 1789 – Rettungsdienstfahrzeuge und deren 
Ausrüstung – Krankenkraftwagen 12/2020
 ■  DIN 75079 – Notarzt-Einsatzfahrzeuge 11/2009
 ■  DIN 75076 – Intensivtransportwagen 05/2012
 ■  DIN 13049 – Rettungswachen- Bemessungs-  
und Planungsgrundlage 08/2017
 ■  TRBA 250 – 03/2014 Biologische Arbeitsstoffe im  
Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege  
(letzte Änderung 05/2018)
 ■  DIN EN 13976–1 – Rettungssysteme – Inkubatortrans-
port Teil 1 und Teil 2: Anforderungen an Schnittstellen 
und Transportsysteme
Richtlinien, Leitfäden und Empfehlungen 
 ■  Landkreistag Nordrhein-Westfalen: Hilfsfrist im 
Rettungsdienst vom 22.09.2009 (Rundschreiben-Nr. 
0834/09)
 ■  Städtetag- und Landkreistag NRW: Handreichung  
zu Qualitätskriterien und Parametern für die Bedarfs-
planung des Rettungsdienstes in Kreisen und  
kreisfreien Städten vom 18.09.2018
 ■  Regelwerke der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für 
Verwaltungsmanagement (KGSt) „Sicherstellung und 
Durchführung der flächendeckenden, bedarfsgerech-
ten und dauerhaften Versorgung der Bevölkerung mit 
rettungsdienstlichen Leistungen“ und  
„Stellenbewertungen Feuerwehr und Rettungsdienst“ 
 ■  Ministerium für Inneres und Kommunales NRW: 
Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, 
Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von 
Großveranstaltungen im Freien vom 15.08.2012
1.3  Kreisfreie Stadt Münster – 
Trägerin des Rettungsdienstes
Die Stadt Münster ist verpflichtet, eine bedarfsgerechte 
und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit 
Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärzt-
lichen Versorgung im Rettungsdienst und des Kranken -

13
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
transportes sicherzustellen. Gemäß § 6 Abs. 3 RettG 
NRW hat sie die damit verbundenen Trägeraufgaben 
des Rettungsdienstes als Pflichtaufgaben zur Erfüllung 
nach Weisung wahrzunehmen. Die damit verbundenen 
Verpflichtungen schließen, neben der Unterhaltung von 
Rettungswachen, insbesondere nachfolgen aufgeführte 
Versorgungsaufgaben mit ein:
 ■  Unterhalt einer leistungsfähigen integrierten Leitstel-
le, die mit der einheitlichen Leitstelle für den Brand-
schutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz 
zusammenzufassen und für die Lenkung von Einsät-
zen der Notfallrettung zuständig ist.
 ■  Den Rettungsdienst in den medizinischen Belangen 
und definierten Angelegenheiten des Qualitätsma-
nagements von einer Ärztlichen Leitung im Rettungs-
dienst zu leiten und zu überwachen.
 ■  Für außergewöhnliche Schadenereignisse mit einer 
größeren Anzahl Verletzter oder Kranker trifft die  
Trägerin ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz 
zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen 
Personals.
 ■  Die Trägerin des Rettungsdienstes arbeitet zur 
Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäu-
sern zusammen. Sie legt im Einvernehmen mit den 
Häusern Notfallaufnahmebereiche fest und wird im 
Rahmen von Neu-, Um- oder Erweiterungsbaumaß-
nahmen der jeweiligen Krankenhäuser informiert, 
sodass Bedarfe aufeinander abgestimmt und synchro-
nisiert werden.
Im Rahmen der kommunalen Verwaltungsorganisation 
werden die Trägeraufgaben des Rettungsdienstes inner -
halb des Dezernates I durch das Amt 37– Feuerwehr – 
wahrgenommen. Die Rettungsdienstaufgaben sind in die 
Struktur der Feuerwehr integriert. Daraus ergibt sich ein 
einheitliches Hilfeleistungssystem. Es gewährleistet, dass 
technische und medizinische Rettung sowie Hilfe bei 
Bränden, Unfällen, Notlagen, Erkrankungen, Krisen, Groß-
schadensereignissen und Katastrophen in einer einheit -
lichen Struktur aus einer Hand kommt. Für die Aufgaben 
Brandschutz, technische Hilfeleistung und Katastrophen-
schutz ist ein Brandschutzbedarfsplan (Stand November 
2015) erstellt worden. Dieser wird im Jahr 2022 fortge -
schrieben und durch einen Katastrophenschutzplan er -
gänzt. Entsprechend der integrierten Aufgabenwahrneh -
mung ergibt sich eine enge Verzahnung der Bedarfspläne.
Rettungsdienstbedarfsplan 2022
Der bislang geltende Rettungsdienstbedarfsplan wurde 
im Jahr 2016 durch den Rat der Stadt Münster verabschie-
det 1. Veränderungen in der Notfallrettung, Fortschrei -
tung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die 
gesetzliche Pflicht zur Überprüfung des rettungsdienst -
lichen Bedarfs (spätestens alle fünf Jahre) machten eine 
Überarbeitung notwendig. 
Der vorliegende Bedarfsplan für den Rettungsdienst der 
Stadt Münster beschreibt die bedarfsgerechten Vorhal -
tungen zur Durchführung der Notfallrettung und des 
Krankentransportes, greift den Auftrag des Ministeriums 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zum Aufbau 
eines regionalen Telenotarzt-Standortes auf, bildet die 
Basis für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanage -
ments und bildet die Bedarfe zur Steuerung der Träger -
aufgaben im Rettungsdienst ab. 
Wesentliche Grundlage der Bedarfsermittlung stellen die 
einsatzrelevanten Daten der integrierten Leitstelle über 
einen Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 dar. Die 
Erfassung und Auswertung dieser Daten erfolgte mit den 
etablierten und anerkannten Software-Produkten der Fir-
ma InManSys. 
Finanzierung des Rettungsdienstes 
Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben nach 
§  14 Abs. 5 RettG NRW die Kosten für die ihnen nach 
diesem Gesetz obliegenden Aufgaben einschließlich der 
Unterstützungsleistungen zu tragen. Die Refinanzierung 
der betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten des Ret -
tungsdienstes gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz 
NRW erfolgt über Benutzungsgebühren. Die Festsetzung 
der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der 
Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes. 
Der Entwurf der Gebührensatzung ist den Verbänden der 
Krankenkassen und dem Landesverband der gewerbli -
chen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzulei-
ten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustre-
ben. Die Verbände der Krankenkassen werden regelmäßig 
im Jahr über aktuelle Entwicklungen informiert.
1) V/1003/2016 vom 14.12.2016
Allgemeines und gesetzliche Grundlagen

14
Feuerwehr Münster
Überblick über die Stadt Münster
2. Überblick über die Stadt Münster
2.1 Größe und Lage der Stadt Münster
Die kreisfreie Stadt liegt im Zentrum des Münsterlandes. 
Das Stadtgebiet hat eine Bodenfläche von ca. 303,0 km² 
und einen Umfang von 108 km. Die größte Ausdehnung 
von Nord nach Süd beträgt 24,4 km sowie von Ost nach 
West 20,6 km. Die Stadt liegt auf einer Höhe von 38,6 m 
bis 98,8 m über NN. Größere Höhenunterschiede sind 
nicht zu verzeichnen.
Die Wasserläufe Ems, Werse und Aa sowie der Dort -
mund-Ems-Kanal als Bundeswasserstraße durchziehen 
oder berühren das Stadtgebiet. 
Das Stadtgebiet grenzt nordwestlich an den Kreis Stein -
furt, südwestlich an den Kreis Coesfeld sowie östlich an 
den Kreis Warendorf.
2.2 Bevölkerung 
Der Bevölkerungsstand im Jahr 2020 für Münster um -
fasste, am Ort der Hauptwohnung, 312.969 Einwohner 
(Stand Dezember 2020; Quelle Stadtplanungsamt Stadt 
Münster) und zeigt dabei, dass die Einwohnerzahl seit 
Jahren einen stetigen Anstieg verzeichnet (vgl. Tabelle 1). 
Vor allem die Stadtbezirke Münster-Mitte, Münster-West, 
Münster-Südost und Münster-Hiltrup erleben ein steti -
ges und starkes Bevölkerungswachstum (vgl. Tabelle 1). 
Die Bevölkerungsdichte beläuft sich auf ca. 1.032,5 Ein -
wohner pro km². Rückblickend auf das Jahr 2016 betrug 
die Bevölkerungsdichte noch 994 Einwohner pro km², 
was einer Steigerung von 3,87 Prozent entspricht.
Stadtbezirk Zugehörige Stadtteile Wohn- 
berechtigte
Bevölkerung
Zuwachs
2009 – 2020
Anteil an der
Gesamt- 
bevölkerung
Münster-Mitte Aegidi, Überwasser, Dom, Buddenturm, Martini,  
Pluggendorf, Josef, Bahnhof, Hansaplatz, Mauritz-West, 
Schlachthof, Kreuz, Neutor, Schloss, Aaseestadt, Geist, 
Schützenhof, Düesberg
128.371 +13.390 41,02  %
Münster-West Gievenbeck, Sentrup, Mecklenbeck, Albachten, Roxel, 
Nienberge
61.708 +6.739 19,72  %
Münster Nord Coerde, Kinderhaus-Ost, Kinderhaus-West, Sprakel 30.973 + 2.934 9,90  %
Münster-Ost Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg, Handorf 23.214 + 2.464 7,41 %
Münster-Südost Gremmendorf-West, Gremmendorf-Ost, Angelmodde, 
Wolbeck
30.375 + 3.421 9,71  %
Münster-Hiltrup Berg Fidel, Hiltrup-Ost, Hiltrup-West, Hiltrup-Mitte, 
Amelsbüren
38.328 + 1.531 12,25  %
Stadt Münster Gesamtbetrachtung 312.969 + 30.479 100  %
Tabelle 1: Wohnberechtigte Einwohnerzahl nach Stadtbezirken

15
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Überblick über die Stadt Münster
Bevölkerungsprognose und Altersstruktur 
Die Datenlage der Stadt Münster zeigt, neben einem 
Anstieg der wohnberechtigten Bevölkerung, auch einen 
Anstieg des Altersdurchschnittes. Der Anteil der über 
40-jährigen Personen liegt bei 48,6 Prozent der Gesamt -
bevölkerung. Auch wenn die Darstellung in der Alters -
gruppe 40 – 59 Jahre einen Rückgang der Bevölkerungs -
zahlen zeigt, hat in allen weiteren und besonders in den 
Altersgruppen der ü60 Jahren ein deutlicher und massi -
ver Anstieg des Altersdurchschnitts stattgefunden.
Es ist davon auszugehen, dass der demographische Wan-
del sich in den kommenden Jahren weiter entwickeln 
wird.
Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen
2011 = 100
Abbildung 1: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen
140
130
120
110
100
90
80
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
80 und mehr Jahre
60 – 79 Jahre
0 – 19 Jahre
20 – 39 Jahre
40 – 59 Jahre

16
Feuerwehr Münster
Überblick über die Stadt Münster
Für die Stadt Münster ist von einer positiven Entwick -
lung hinsichtlich der Einwohnerzahlen auszugehen. 
Die von der Stadt Münster veröffentlichte Publikati -
on prognostiziert bis zum Jahr 2040 ein Wachstum 
von ca. 12 Prozent der Gesamtbevölkerung am Ort der  
Hauptwohnung.
Analog zu der vorangegangenen rückblickenden Betrach-
tung der Altersverteilung auf die Gesamtbevölkerung der 
Stadt Münster, belegen die prognostischen Annahmen, 
dass sich der Trend einer wachsenden Stadt auch zukünf-
tig fortsetzt. Weiter ist der starke Anstieg der Bevölke -
rungsanteile der Altersgruppen ü60 Jahre und der gleich-
zeitigen prozentualen Abnahme der Altersgruppen der 
über 20-jährigen bis zu den unter 60-jährigen zu erwar -
ten, was den bereits vorherrschenden demographischen 
Wandel weiter anzeigt. 
Eine vergleichbare Prognose veröffentlicht das Bundes -
institut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Das 
BBSR prognostiziert ein Bevölkerungswachstum von  
8,7 Prozent. Hier entsteht eine Vergleichbarkeit in Bezug 
auf das Bevölkerungswachstum mit Großstädten wie 
Potsdam, Dresden, Stuttgart oder auch Hamburg. Somit 
unterstreicht diese Darstellung noch einmal die prognos-
tische Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster.
Bevölkerungsprognose „wohnberechtigte Bevölkerung“ 2019 bis 2030
Abbildung 2: Bevölkerungsprognose „wohnberechtigte Bevölkerung“ 2019 bis 2030
60 – 79 Jahre
0 – 19 Jahre
80 und mehr Jahre
20 – 39 Jahre
40 – 59 Jahre
4 % 340.000
335.000
330.000
325.000
320.000
315.000
310.000
305.000
300.000
3 %
2 %
1 %
0 %
-1 %
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
-2 %
-3 %
Gesamtbevölkerung

17
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Überblick über die Stadt Münster
Bevölkerungsentwicklung insgesamt
Abbildung 3: prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum von 2017 – 2040 
Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Bei der dargestellten retrospektiven sowie prognosti -
schen Entwicklungen der Bevölkerungszahlen und sowie 
der demographische Wandel, werden direkte Auswirkun-
gen auf die rettungsdienstlichen Anforderungen und Be -
darfe zur Versorgung der Stadtfläche erwartet und kön -
nen zu einer unmittelbaren Erhöhung der Einsatzzahlen 
führen. 
Studierende
An den Fachhochschulen und der Universität Münster 
sind insgesamt ca. 66.400 Studierende (Winter Semester 
2020/2021) gemeldet. Hinzu kommen zahlreiche Bil -
dungs- und Weiterbildungseinrichtungen, teilweise mit 
Internatsbetrieb.

18
Feuerwehr Münster
Überblick über die Stadt Münster
2.3 Verkehr und Mobilität 
2.3.1 Vorhandene Infrastruktur
Das Stadtgebiet tangieren folgende  
Bundesstraßen: 
 ■  BAB A 1, Abschnitt von km 264,7 Sprakel bis  
km 293,5 Ascheberg (Richtung Dortmund)  
u. Abschnitt von km 282,6 Feuerstiege bis  
km 258,3 Greven (Richtung Bremen)
 ■  BAB 43, Abschnitt von km 91,0 Kreuz Süd  
bis km 86,6 Senden (Richtung Recklinghausen) 
 ■  B 54 Münster – Steinfurt
 ■  B 51 Umgehungsstraße – Warendorf
 ■  B 219 Münster – Greven – Ibbenbüren
 ■  B 54 Münster – Hamm
Der amtlich gemeldete Kraftfahrzeugbestand  
in der Stadt Münster betrug im Jahr 2021:
 ■  174.309 Fahrzeuge gesamt
 ■  150.227 PKW
 ■  9.737 LKW
 ■  2.492 Zugmaschinen
 ■  10.800 Krafträder
Der Eisenbahn-Knotenpunkt Münster erfüllt eine wich -
tige Verteilerfunktion für das Münsterland und für den 
Nord-Süd-Verkehr, unter anderem auch für einige deut -
sche Seehäfen. Der Personenverkehr sämtlicher Strecken 
wird am Ostrand der Innenstadt im Bereich des Haupt -
bahnhofes zusammengeführt. Als Verkehrsdrehscheibe 
ermöglicht er hier das Umsteigen auf die nicht schienen -
gebundenen öffentlichen Nahverkehrslinien. Daher lau -
fen die meisten Buslinien im Stadtverkehr und im Regio -
nalverkehr am Hauptbahnhof zusammen.
Der Dortmund-Ems-Kanal durchzieht in einer Länge von 
ca. 26 km das Stadtgebiet. Der Dortmund-Ems-Kanal ge -
hört zu den wichtigsten Bundeswasserstraßen in Nord -
rhein-Westfalen. In 2019 befuhren 12.889 Güterschiffe 
den Kanal im Bereich der Schleuse Münster. 
Der internationale Flughafen Münster/Osnabrück auf 
dem Gebiet der angrenzenden Stadt Greven im Kreis 
Steinfurt hat für Münster eine wesentliche Bedeutung. 
Große Unglücksfälle, wie z.B. Luftnotlagen, Zugkollisio -
nen u. a. bei ICE Trassen und Schiffshavarien machen er -
fahrungsgemäß eine umfangreiche Hilfe im Bereich Ret -
tungsdienst erforderlich. Im Schadensfall greifen dann 
die vorgeplanten Maßnahmen gemäß Gefahrenabwehr -
plan für den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten 
sowie den landesweiten Konzepten für die überörtliche 
Hilfe im Katastrophenschutz. 
2.3.2 Pendleratlas und Verkehrsunfallstatistik
Durch die zentrale Lage der Stadt im Münsterland und 
die Tatsache, dass Münster nur von Landkreisen mit eher 
kleineren Städten und Gemeinden umgeben ist, ist die 
Stadt Arbeitsplatz für viele Menschen aus der gesamten 
Region. Dadurch wird morgens und abends ein zusätzli -
ches Verkehrsaufkommen verursacht. Verkehrsengpässe 
entstehen insbesondere im Innenstadt- und Bahnhofsbe-
reich sowie je nach Tageszeit auf den sogenannten Ein -
fahrts- bzw. Ausfahrtsstraßen. 
Jahr Einpendler Auspendler Saldo Tagesbe-
völkerung
2017 101.534 43.200 58.334 369.632
2018 103.067 44.892 58.175 371.616
2019 105.270 44.922 60.348 374.344
2020 104.853 43.926 60.927 375.640
 
Tabelle 2: Berufspendlerübersicht
Quelle: IT NRW, Pendleratlas
Die Stadt Münster hat dadurch das fünftgrößte Pend -
leraufkommen in NRW zu verzeichnen. Im Jahr 2019 
pendelten 105.270 Menschen pro Tag (entspricht einer 
Quote von 45,0 Prozent) in das Stadtgebiet, welches ei -
nen Anstieg von mehr als 2 Prozent im Vergleich zum Vor-
jahr ausmacht. Darüber hinaus hat die Stadt Münster die 
geringste Auspendlerquote (25,9 Prozent) in ganz NRW, 
wodurch unter der Woche sich deutlich mehr Personen 
im Stadtgebiet aufhalten. (Quelle IT NRW, Pendleratlas)
Die Polizei registrierte im Stadtgebiet Münster im Jahr 
2020 nachfolgende Straßenverkehrsunfälle und deren 
Unfallfolgen:

19
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Überblick über die Stadt Münster
Verkehrsunfälle 2020
 ■  Verkehrsunfälle insgesamt 9.767 
(Veränderung zum Vorjahr Minus 15 Prozent*)
 ■  Verkehrsunfälle mit Personenschaden 1.160 
(Veränderung zum Vorjahr Minus 15 Prozent*) 
 
Verletzte und getötete Personen 
bei Verkehrsunfällen 2020
 ■  Schwerverletzte Personen 193 
(Veränderung zum Vorjahr Minus 6 Prozent*)
 ■  Leichtverletzte Personen 1.302 
(Veränderung zum Vorjahr Minus 20 Prozent*)
 ■  Getötete Personen 1  
(keine Veränderung zum Vorjahr)
*gerundete Werte
Quelle: https://muenster.polizei.nrw/sites/default/files/2021-03/
VU_Statistik_2020.pdf
Radfahrende inkl. Pedelec-Nutzer sind für den Rettungs -
dienst der Stadt Münster besonders erwähnenswert. In 
2020 waren diese an insgesamt 1.047 Verkehrsunfällen 
beteiligt. Hiervon führten 739 Verkehrsunfälle zu ret -
tungsdienstlichen Einsätzen.
2.3.3 Verkehrssicherheitsprogramm 
Nordrhein-Westfalen 2020
Das durch das Ministerium für Verkehr initiierte Verkehrs-
sicherheitsprogramm verfolgt das Ziel, die Zahl der im 
Verkehr getöteten oder schwer verletzten Personen zu 
reduzieren. Mit verschiedenen Maßnahmen und Konzep-
ten wird die Version „Zero“ seit Jahren stetig verfolgt. Ein 
Teil dieser Maßnahmen betrifft oder wirkt sich auch auf 
den Rettungsdienst aus. Gezielt nimmt das Programm 
das Rettungswesen auf und leitet aus den jeweiligen Si -
tuationsanalysen mögliche Forderungen ab, wie zum 
Beispiel: Initiativen zur Bildung von Rettungsgassen, Ri -
sikominderung von Einsatzfahrten durch u. a. Fahrsicher-
heitstrainings oder die technische Infrastruktur für die 
Abnahme von e-Call Notrufen ( https://www.vm.nrw.de/
verkehr/strasse/Verkehrssicherheit/Verkehrssicherheits -
programm-2020.pdf). 
2.3.4 Geschwindigkeitsreduzierung im Straßen-
verkehr Einrichtung von Tempo 30-Bereichen 
Seit 2017 nimmt die Stadt Münster Maßnahmen vor, um 
den Lärmpegel und den Schadstoffausstoß in der Innen -
stadt zu verringern. Um diese Reduzierung zu erreichen, 
werden im Stadtbereich vermehrt Tempo-30 Bereiche 
eingerichtet. Die Wirkung der Maßnahmen wurde durch 
verschiedene sachverständige Ingenieurbüros unter -
sucht und bewertet. Bei den jeweiligen Untersuchungen 
wurden bereits nach kurzer Zeit positive Entwicklungen 
durch Rückgang des Lärmpegels und der Schadstoffemis-
sionen festgestellt. Weitere Tempo 30-Bereiche wurden 
im Stadtgebiet eingerichtet, aufgrund der Novellierung 
der StVO zum Ende des Jahres 2016, u. a. vor Schulen, 
Kindergärten, Altenheimen. Bundes- und Landesstraßen 
sind von dieser Regelung ausgenommen. Auswirkungen 
auf das Verkehrsgeschehen in den Tempo-30 Bereichen 
hat die Einführung laut den Untersuchungen nicht, da 
auch schon vor der Einrichtung der 30iger Bereiche die 
Durchschnittsgeschwindigkeit in den betreffenden Stra -
ßen zu den Stoßzeiten gering war. Zudem wurden keine 
Umbauten (Rückbau) im Straßenraum vorgenommen. 
Daher war mit diesem Verkehrsversuch „Teilstrecken 
Tempo 30“ unmittelbare Auswirkung auf die Eintreffzei -
ten von Rettungsmitteln sind kaum nachweisbar. Für eine 
dezidierte Analyse fehlen die notwendige technische 
Ausstattung und Datenlage (GPS Daten, Auswertung von 
Wegebeziehungen, etc.), um ein ganzheitliches und vali -
des Ergebnis zu erhalten. 
2.3.5 Fahrradnetz und Velorouten
Die Stadt Münster ist einer der fahrradfreundlichsten 
Städte in ganz Deutschland. In den letzten Jahren wurde 
eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen unternom -
men, um das Fahrradfahren in der Stadt nachhaltig at -
traktiv und sicherer zu gestalten. An vielen Stellen wird 
Fahrradfahrern durch Ampeln oder sogenannten Fahrrad-
schleusen (Fahrräder können an den Autos bis zur Ampel 
vorfahren) die Vorfahrt gegenüber dem PKW-Verkehr ge-
währt. Des Weiteren werden in der Stadt vermehrt Fahr -
radstraßen errichtet, die sowohl für Fahrräder als auch 
PKW freigegeben sind, jedoch die Fahrräder Vorrang ha -
ben. Allein im Jahr 2020 wurden sieben solcher Fahrrad -
straßen fertiggestellt. Somit gibt es bereits 16 Fahrrad -

20
Feuerwehr Münster
Überblick über die Stadt Münster
straßen im gesamten Stadtgebiet. Viele dieser Straßen 
sind durch die Beschilderung und den roten Fahrbahnbe-
lag zu erkennen. Das neuste Konzept, um das Fahrradnetz 
in Münster zu verbessern, sind die sogenannten Velorou-
ten. Bei den Velorouten handelt es sich um gut ausgebau-
te Fahrradwege, die die Promenade mit den Außenbe -
zirken und den umliegenden Gemeinden verbinden. Die 
Fahrradfahrer sollen an vielen Stellen auf den Velorouten 
Vorrang gegenüber dem restlichen Verkehr bekommen, 
um das Fahrradfahren komfortabler und sicherer zu ge -
stalten. Das Hauptziel der zukünftig 14 Velorouten ist, die 
Infrastruktur der Radwege in die umliegenden Gemein -
den zu verbessern und somit viele Pendler dazu bringen, 
auch weitere Strecken zum Arbeitsplatz mit dem Fahrrad 
zurückzulegen. Des Weiteren werden Dialogverfahren 
zur Neuaufteilung von Verkehrsräumen durchgeführt. 
In diesen Verfahren soll der öffentliche Straßenraum 
fair zwischen den unterschiedlichen verkehrlichen Nut -
zungsarten und – ansprüchen umgestaltet werden. Ein 
sogenannter Mischverkehr (PKW, Bus, LKW und Fahrrad) 
teilen sich am Ende die Verkehrsstraßen. Davon betroffen 
sind auch große Einfall- und Verbindungsstraßen in die 
Stadt Münster, u. a. die Wolbecker Straße.
2.3.6 Planung und Entwicklung 
Die fortschreitende Stadtentwicklung und Flächennut -
zung, veränderte gesetzlichen Vorgaben und gesell -
schaftliche Bedarfe in Bezug auf eine moderne und nach-
haltig angelegte Mobilität nehmen vermehrt Einfluss auf 
die vorhandenen und neu zu etablierenden Verkehrsinf -
rastrukturen und gewinnen zunehmen an Bedeutung. 
Mit seiner Entscheidung vom 21.05.1997 hatte der Rat 
der Stadt Münster ein Feuerwehr-Vorbehaltsstraßennetz 
sowie besondere Planungsgrundsätze verabschiedet. 
Die Verwaltung erhielt im Zuge dieser Entscheidung den 
Auftrag, das definierte Straßennetz als wesentlicher Be -
standteil des Gefahrenabwehrsystems zu berücksichti -
gen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die schnelle 
Erreichbarkeit von Einsatzstellen überall im Stadtgebiet 
innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen sowie eine an -
schließende unverzügliche Möglichkeit zur medizini -
schen Weiterversorgung in den lokalen Krankenhäusern 
und Kliniken bei verkehrsplanerischen Maßnahmen aus -
reichend berücksichtigt wird. Begründete und nachvoll -
ziehbare Entwicklungen der Verkehrsinfrastrukturen der 
Stadt Münster, wie z. B. die Lärm- und Temporeduzierung 
auf Ein-, Ausfall- und Verbindungsstraßen (s. Ziffer 2.3.4 
u. 2.3.5), die Zunahme der Verkehrsdichte aufgrund stei -
gender Einwohnerzahlen und gleichzeitig wachsenden 
Bedarfen an Mobilität sowie die zeitgemäße Veränderung 
vorhandener Verkehrswege durch die Schaffung von sog. 
Fahrradschnellwegen engen den ohnehin knapp bemes -
senen Verkehrsraum des Stadtgebietes zunehmend ein. 
Die Ziele einer rechtskonformen und zeitgemäßen Ver -
kehrs- und Infrastrukturplanung im Zuge der Stadtent -
wicklung lassen sich kaum noch mit den ursprünglichen 
Zielen des im Jahr 1997 verabschiedeten Feuerwehr-Vor-
behaltsstraßennetzes vereinbaren und führen, vor den 
Hintergrund der bestehenden rettungsdienstlichen Vor -
haltungen, zunehmend zu unlösbaren Zielkonflikten in 
der Planung und Ausführung verkehrstechnischer Infra -
strukturen. 
Im Ergebnis zeigt sich, dass sinkende Erreichungsgrade in 
der Notfallrettung unter anderem auf die Entwicklungen 
in den Bereichen Verkehr und Mobilität zurückzuführen 
sind. Aus diesem Grund bekommt, neben der Bewertung 
verkehrstechnischer Gegebenheiten und Entwicklungen 
zu Sicherstellung eines leistungsfähigen Gefahrenab -
wehrsystems in der Notfallrettung, die Standortanalyse 
von Rettungswachen eine elementare Bedeutung.
2.4 Wirtschaft und Stadtentwicklung
2.4.1 Gewerbe und Industrie 
Die Stadt Münster verfügt über eine mittlere Gewer -
be- und Industriedichte. Die Betriebe verteilen sich auf 
verschiedene Gewerbegebiete an der Nord-/Südachse 
entlang des Dortmund-Ems-Kanals, sowie in der Peri -
pherie der Stadt Münster. Bei den Gewerbegebieten in 
der Stadt Münster wird zwischen gesamtstädtischen und 
stadtteilorientierten Gewerbegebieten (wie Hansa-Bu -
siness-Park) unterschieden. Bei den gesamtstädtischen 
Gewerbegebieten handelt es sich um Gewerbegebiete 
mit großen Flächen und großen Unternehmen. In den 
stadtteilorientierten Gewerbegebieten sind kleine bis 
mittelgroße Betriebe angesiedelt. Diese Gewerbegebie -
te besitzen in der Regel eine günstige Verkehrsanbin -

21
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Überblick über die Stadt Münster
dung an Bundesautobahnen und Wasserstraße (z. B. der 
Dortmund-Ems-Kanal, BAB1 und BAB43) und liegen in 
entsprechender Entfernung von Wohngebieten. In Teilen 
wenden in den jeweiligen Betrieben gefährliche Stoffen 
und Güter produziert und/oder gelagert (s. Ziffer 2.4.2). 
Obwohl in der Stadt Münster der Dienstleistungssektor 
einen überwiegenden Anteil an der Wirtschaft einnimmt, 
ist auch im Bereich der gewerblichen bzw. industriellen 
Flächenentwicklung und Ansiedlung eine zunehmen -
de Entwicklung erkennbar. Es entwickelt sich ein For -
schungs- und Entwicklungsstandort (wie Batteriefor -
schung). Insgesamt wurden in den letzten Jahren 121ha 
Gewerbeflächen neu besiedelt. Das aktuelle Gewerbeflä -
chenentwicklungskonzept der Stadt Münster sieht vor, 
weitere 50ha baureife Gewerbe- und Industriefläche zur 
Vermarktung zur Verfügung zu stellen. Dabei sind 35 – 
40ha für das gesamtstädtische Gewerbe und 10 – 15ha 
für das stadtteilorientierte Gewerbe vorgesehen.
2.4.2 Besondere Risiken
Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen
 
Die Stadt Münster gilt als die lebenswerteste Stadt der 
Welt in ihrer Größenordnung. In den vergangenen Jah -
ren gab es viele derartige Auszeichnungen für die Stadt 
Münster, die diese Auszeichnung unterstreichen. Ver -
schiedenste Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen 
locken täglich viele Touristen und Kunden aus dem In- 
und Ausland an. Die Zahl der Übernachtungsgäste lag im 
Jahr 2019 bei 686.560, mit insgesamt 1.387.307 Über -
nachtungen in den Beherbergungsbetrieben. 
Hierdurch erhöht sich die Zahl der rettungsdienstlich zu 
versorgenden Personen erheblich, insbesondere an den 
nachstehenden meist besuchten jährlich stattfindenden 
Veranstaltungen:
 ■  Weihnachtsmärkte im Stadtzentrum 
mit bis zu 1.000.000 Besuchern (Gesamt)
 ■  Veranstaltungen in der Halle Münsterland 
mit bis zu 567.000 Besuchern (2019)
 ■  Send (Frühjahr-Sommer-Herbst) auf dem Schloss-
platz mit bis zu 1.000.000 Besuchern jährlich
 ■  Stadtfest im Innenstadtbereich und auf dem  
Domplatz mit 100.000 Besuchern
 ■  Hafenfest rund um den Kreativkai 
mit bis zu 70.000 Besuchern 
 ■  Rosenmontagsumzug im Innenstadtbereich 
mit bis zu 70.000 Besuchern
 ■  Oktoberfest Münster 
mit bis zu 50.000 Besuchern (2019)
 ■  Traditionelle (Reit-) Turnier der Sieger auf dem 
Schlossplatz mit bis zu 28.000 Besuchern
 ■  Sparkassen Münsterland Giro (mit bis zu 4700  
Teilnehmern und rund 50.000 Besuchern) 
 ■  Volksbank Münster Marathon (mit bis zu 8.500  
Teilnehmern und ca. 100.000 Besuchern entlang  
der Strecke)
 ■  Docklands Festival mit bis zu 15.000 Besucher auf  
dem Hawerkamp Gelände
 ■  Skatenight Münster – mehrere Veranstaltungen in 
den Sommermonaten (mit bis zu 4.000 Teilnehmern) 
 ■  Fußballspiele des „SC Preussen Münster“ –  
ca. 2.000 bis 15.000 Zuschauern pro Spieltag
Hinzu kommen Großveranstaltungen, die nicht in re -
gelmäßigen Abständen stattfinden, aber ein hohes Be -
sucheraufkommen mit sich führen und teilweise von 
internationaler Bedeutung sind (z. B. Skulptur Projekte, 
Katholikentag 2018, Parteikongresse). 
Betriebe oder Einrichtungen, von denen  
besondere Gefahren ausgehen können
 
Von folgenden Betrieben oder Einrichtungen können 
besondere Gefahren (wie zum Beispiel: hohe Personen -
dichte in beengten Räumen, chemische oder biologische 
Gefahrstoffe (nicht abschließend)) ausgehen:
 ■  Universitätsklinikum und fünf weitere  
Allgemein krankenhäuser
 ■  Sechs Fachkliniken 
 ■  Westfälische-Wilhelms-Universität mit  
Versammlungsräumen und physikalischen, chemi-
schen und biologischen Forschungseinrichtungen, 
darunter zahlreiche Einrichtungen, die nach Biostoff- 
und/oder Strahlenschutzverordnung klassifiziert sind
 ■  Fachhochschulen, ebenfalls mit Laboren etc.
 ■  Versammlungsstätten mit Großbühnen, wie z. B. Halle 
Münsterland, Stadttheater, Veranstaltungsgelände 
Hawerkamp

22
Feuerwehr Münster
Überblick über die Stadt Münster
 ■ 34 Alten- und Pflegeeinrichtungen
 ■  Zukünftiges Batterieforschungszentrum (MEET) 
im Süden der Stadt
 ■  6 Hallenbäder und 4 Freibäder 
(Gefahr der Chlorgasfreisetzungen)
 ■  Bundesautobahnen und Bundesstraßen 
(BAB 1, BAB 43, B54, B51)
 ■  Das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Münster hat 
eine Länge von ca. 380 km. Im Stadtgebiet von Müns-
ter stehen für den motorisierten Individualverkehr 
insgesamt ca. 1.200 km Straße zur Verfügung.
 ■  Hauptbahnhof Münster und Bahnstrecken für den 
Personen- und Güterverkehr, darunter ICE-Strecke 
München-Hamburg und Transportstrecke für  
„Castor-Transporte“ in die Aufbereitungsanlage  
Ahaus im Stadtgebiet
 ■  Dortmund-Ems-Kanal mit Hafen- und Schleusen- 
bereichen, darunter Gefahrstoffhäfen im Hansa- 
Business-Park sowie Westfalen AG und Gefahrstoff-
transporten durch das Stadtgebiet
 ■  Unmittelbare Nähe zum internationalen Verkehrsflug-
hafen Münster-Osnabrück, Start- und Landezonen 
liegen über dem Stadtgebiet
Betriebe nach Störfall-Verordnung  
In Münster gibt es sieben Betriebe bzw. Betriebs -
bereiche, die den Vorgaben von § 1 Abs. 2 der Stör -
fall-Verordnung (12. BImSchV, Zwölfte Verordnung zu 
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes,) 
unterliegen und in Tabelle 3 zusammengefasst sind.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrieb Betriebsbereich
Beiselen GmbH Lager für Pflanzenschutz- und 
Schädlingsbekämpfungsmittel
Agravis 
Distributionszentrum
Lagerung von Pflanzenschutz-
mittel und Lösungsmittel
Westfalen AG 
Tanklager Gelmer
Lagerung und Abfüllung  
von Kraftstoffen, Heizöl und 
Flüssiggas (Großtanks)
Westfalen AG 
(Köstendeel 31)
Abfüllung, Lagerung und 
Transport von Flüssiggas –  
Metallverarbeitung in  
Werkstatt und Bündelbau
Imperial Chemie Logistik 
BASF Coatings GmbH Lacke und Farben
Compo GmbH Lager, Produktion und Distri-
bution von Düngemitteln und 
Pflanzenschutz
Tabelle 3: Betriebe gem. Störfallverordnung mit Sonderschutzplan
Zu diesen Betrieben gehören nach dem BundesImmis -
sionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen, in 
denen bestimmte gefährliche Stoffe im bestimmungsge -
mäßen Betrieb in größeren Mengen entstehen können 
bzw. gelagert sind. Diese Betriebe müssen eine Sicher -
heitsanalyse erstellen und die in der Störfallverordnung 
vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Für diese Betriebe werden, aufgrund § 29 BHKG NRW und 
§ 10 StörV zur Beherrschung der Gefahren bei schweren 
Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Abl. EG 1997 Nr. L 10 
S. 13), externe Notfallpläne aufgestellt. Die Notfallpläne 
enthalten besondere Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
2.4.3 Hinweise zur Region Münsterland 
Die Stadt Münster liegt umgeben von den Landkreisen 
Steinfurt, Warendorf und Coesfeld im Herzen des Müns -
terlandes. Als Zentrum in der Region bietet sie ein breites 
Spektrum von wichtigen Infrastrukturen wie u. a. Kran -
kenhäuser mit vielfältigen und leistungsfähigen medizi -
nischen Versorgungseinrichtungen über diverse Hoch -
schulen und Zentralverwaltungen bis hin zu vielfältigen

23
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Überblick über die Stadt Münster
Freizeitmöglichkeiten. Im Zuge der interkommunalen 
Zusammenarbeit wirkt die Stadt Münster bei einer Viel -
zahl von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verbin -
dungen und Indikativen im Münsterland mit. Für den Be-
reich der rettungsdienstlichen Leistungserbringung sei 
an dieser Stelle auf die Vereinbarungen für die Organisa -
tion und Durchführung intensivmedizinischer Patienten-
transporten und die Einrichtung einer Telenotarzt-Zent -
rale hingewiesen (s. Ziffern 6.3.2 und 6.5).
2.4.4 Entwicklung neuer und 
bestehender Stadtteile 
Die Stadt Münster verzeichnete in den letzten Jahrzehn -
ten ein starkes Bevölkerungswachstum, welches weiter -
hin anhält. Bis zum Jahr 2030 wird eine Einwohnerzahl 
von rund 326.000 prognostiziert, wodurch die Lage auf 
dem Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Um dem Be -
darf an Wohnungen gerecht zu werden, sieht die Stadt 
vor, jedes Jahr bis zu 2000 neue Wohneinheiten für alle 
Einkommensschichten im gesamten Stadtgebiet zu 
schaffen. Während in fast allen Außenbezirken neue 
Wohngebiete erschlossen werden, wird im innerstädti -
schen Bereich durch den Platzmangel auf die Umnutzung 
von Gewerbestandorten in Wohneinheiten gesetzt. 
Umwandlung der  
Oxford-Kaserne-Münster 30-40-50 
Der Rat der Stadt Münster hat im November 2012 ent -
schieden, das Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne 
auf die Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaß-
nahmen hin zu untersuchen. Nach der Freigabe der Ka -
serne durch die britischen Stationierungskräfte, konnte 
ein Bebauungsplan für das Gelände aufgestellt werden. 
Der finale Bebauungsplan wurde im Februar 2018 fertig -
gestellt und die Stadt Münster stimmte dem Ankauf der 
Kaserne zu. Nach dem Kauf der Kaserne von der Bundes -
anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) trat der Bebau -
ungsplan im Dezember 2018 mit der Bekanntmachung 
im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Für die Konver -
sion der Oxford-Kaserne, d. h. die Umwandlung von mi -
litärischer in zivile Nutzung, ist die KonvOY GmbH, eine 
Tochtergesellschaft der Stadt Münster, zuständig. Auf 
einer Gesamtfläche von 27 Hektar der ehemaligen Ox -
ford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck sollen in Zukunft 
bis zu 1200 Wohneinheiten entstehen. Das sogenann -
te Oxford-Quartier, welches ca. 3 km westlich der Alt -
stadt von Münster gelegen ist, soll neben den privaten 
Wohneinrichtungen auch Platz für diverse öffentliche 
Einrichtungen und Freizeitangebote bieten. Somit nimmt 
das Oxford-Quartier in der Zukunft eine zentrale Rolle in 
dem Stadtteil Gievenbeck ein und verbindet schon vor -
handene Wohnquartiere und Geschäftszentren mitein -
ander.
Umwandlung der  
York-Kaserne-Münster 30-40-50
 
Auch auf dem ehemaligen Gelände der York-Kaserne im 
Stadtteil Gremmendorf sollen in Zukunft durch die Stadt 
Münster bzw. die KonvOY GmbH, Wohn- und Freizeitquar-
tiere entstehen. Parallel zu dem Kauf der Oxford-Kaserne 
in Gievenbeck stimmte der Rat der Stadt Münster auch 
dem Kauf der ehemaligen York-Kaserne am Albersloher 
Weg in Gremmendorf am 16.05.2018 zu. Nach dem Kauf 
des Geländes im Sommer 2018 von der BImA trat auch 
hier der finale Bebauungsplan im Dezember 2018 mit 
der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft. Mit einer Größe von ungefähr 50 Hektar bietet 
das Gelände zukünftig Platz für circa 6000 neue Bewoh -
ner und bis zu 1800 Wohneinheiten verschiedener Arten. 
Im Teil der ehemaligen Kaserne, der am Albersloher Weg 
gelegen ist, entsteht neben einem Einzelhandels- und 
einem Dienstleistungszentrum, ein Campus mit Kitas, 
Schulen, Grünflächen sowie ein Bürgerhaus. Durch die 
Lage des York-Quartiers gegenüber den bereits vorhan -
denen Einzelhandelsgeschäften des Stadtteils, entsteht 
ein vergrößertes Stadtteilzentrum in Gremmendorf.
 
Stadtentwicklung Hiltrup-Ost
Die Entwicklung und Erstellung des Stadtteilentwick -
lungskonzeptes ist nahezu abgeschlossen. Alle interes -
sierten Bürger konnten sich im Rahmen von verschie -
denen Veranstaltungen zu den geplanten Maßnahmen 
äußern. Die begonnenen Planungen zum neuen Bauge -
biet, eines Nahversorgungszentrum und eines Sportparks 
müssen nun konkretisiert und weiterentwickelt werden.

24
Feuerwehr Münster
Überblick über die Stadt Münster
Stadtentwicklung Nienberge und Häger  
(bis 2030)
Die Stadtteile Nienberge und Häger liegen im Nordwes -
ten von Münster und gehören zu den ländlichen Stadttei-
len der Großstadt. Die beiden Stadtteile liegen etwa 3 km 
voneinander entfernt und haben eine Gesamteinwoh -
nerzahl von rund 7000 Menschen. Im Zuge der Wohn -
baulandentwicklung und des Stadtteilentwicklungskon -
zeptes, sollen die Wohnbauflächen und die Infrastruktur 
von Nienberge und Häger bis zum Jahr 2030 stark aus -
gebaut werden. Ab dem Jahr 2025 kann im Westen von 
Nienberge eine Wohnbaufläche von circa 20  Hektar mit 
ca. 500 – 700 Wohneinheiten bebaut werden. In Häger 
sind auf einer Fläche von circa fünf Hektar 175 Wohnein-  
heiten mit bis zu 1000 neuen Bewohnern denkbar.  
Zudem sind in beiden Stadtteilen weitere Wohn -
bauflächen ausgewiesen, die mittel- bis langfristig 
bebaut werden können. Durch die Ausweitung der 
Wohnsiedlungen in Nienberge und Häger, ist auch 
ein Ausbau der Ortsmitten, der Mobilität und Er -
reichbarkeit, sowie der sozialen Infrastruktur erfor -
derlich. Die Ortsmitte von Nienberge soll in Zukunft 
durch die Verkehrsberuhigung, die Wiedernutzung 
von leerstehenden Ladenlokalen und die Stärkung des  
Einzelhandels an Attraktivität gewinnen. Im Stadtteil 
Häger ist im Stadtteilentwicklungskonzept geplant, 
im Bahnhofsbereich eine Ortsmitte mit Gastronomie, 
Einzelhandel und weiteren Infrastrukturen (Taxistän -
de, Car-Sharing) aufzubauen. Des Weiteren ist geplant, 
den ÖPNV in den beiden Stadtteilen zu erweitern und 
vor allem die Verbindung zwischen den beiden Stadt -
teilen und zur Innenstadt von Münster zu erweitern. Da 
die Nachhaltigkeit bei dem Stadtentwicklungskonzept 
von Nienberge und Häger eine wichtige Rolle spielt, ist 
auch ein Ausbau von Rad- und Fußwegen angedacht. Die  
anstehenden Wohnbauflächenentwicklungen mit dem 
einhergehenden Bevölkerungswachstum wirken sich auf 
alle Bereiche der sozialen Infrastruktur aus. Neben dem 
Bau von zwei bis drei Einrichtungen der Kinderbetreu -
ung, ist auch der Bau einer weiteren Grundschule geplant.  
Darüber hinaus steigt mit dem Bau neuer Wohneinhei -
ten, auch der Bedarf an Jugend-, Kultur-, und Sportein -
richtungen, sowie der Bedarf an Pflegeeinrichtungen 
durch den fortschreitenden demografischen Wandel.
Die Weiterentwicklung der Flächennutzung in der Stadt 
Münster durch Einrichtung neuer Baugebiete bzw. der 
Entwicklungen neuer Wohnquartieren ergeben gleichzei-
tig neue Anforderungen an die nichtpolizeiliche Gefah -
renabwehr. Im Rahmen der bedarfsgerechten Versorgung 
der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen, 
sind im Rahmen der veränderten Flächennutzung, neben 
der Bevölkerungszunahme selbst, die Abdeckung neuer 
Ansiedlungen sowie die Verdichtung der Bevölkerung als 
Risikofaktoren mit zu betrachten und in die Analyse der 
Vorhaltungen und Standorte von Rettungswachen einzu-
beziehen.
Mit dem prognostizierten Wachstum der Stadt Münster 
sind die Anforderungen des Rettungsdienstes und der 
Feuerwehr im Rahmen der perspektivischen Standort -
entwicklung zu berücksichtigen. Daher sind Flächen- und 
Raumbedarfe u. a. für eine rettungsdienstliche Versor -
gung und die Feuerwehr, unter Beachtung der gesetzli -
chen Vorgaben, frühzeitig mit zu berücksichtigen und 
einzuplanen.

25
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Ambulante und stationäre Versorgung 
3. Ambulante und stationäre Versorgung 
3.1 Krankenhaus- und Klinikstruktur
In der Stadt Münster sind insgesamt fünf Krankenhäuser 
sowie das Universitätsklinikum Münster als Maximalver -
sorger vorhanden. 
Zusätzlich zu den Krankenhäusern sind im Stadtgebiet 
zwei Psychiatrische Kliniken und eine Fachklinik für 
Mund-, Kiefer, Gesichtschirurgie sowie Haut- und Ge -
schlechtskrankheiten angesiedelt. 
Zuletzt haben sich die Träger des Herz-Jesu-Kranken -
hauses Münster-Hiltrup und des Ev. Krankenhauses Jo -
hannesstift-Münster (EVK) geändert. Neuer Träger des 
EVK-Münster ist die Alexianer GmbH und die Trägerschaft 
des Herz-Jesu-Krankenhauses liegt bei der St. Franziskus 
Stiftung Münster. Somit gibt es nur noch drei Träger für 
die Krankenhäuser und Kliniken der Akutversorgung in 
der Stadt Münster. Zusätzlich ist noch der Landschafts -
verband Westfalen-Lippe als Träger für die LWL-Klinik 
Münster zu nennen. 
Der Krankenhausplan NRW aus April 2022 unterteilt, wie 
bereits der Plan aus 2015, Nordrhein-Westfalen in Versor-
gungsgebiete. Zusammen mit den Kreisen Borken, Coes -
feld, Steinfurt und Warendorf bildet die Stadt Münster das 
Versorgungsgebiet 9. Mit der aktuellen Fortschreibung 
wurde u. a. die Plangröße „Bett“ überarbeitet, da diese Pla-
nungsgröße alleine das Versorgungsgeschehen nicht zu -
verlässig abbildete. Weitere Ziele des neuen Krankenhaus-
planes sind für mindestens 90 Prozent der Bevölkerung  
ein internistisches und chirurgisches Versorgungsange -
bot innerhalb einer Fahrzeit von 20 Minuten sicherzu -
stellen.
Für die Stadt Münster ergibt sich folgendes Versorgungsbild:
Name Bezeichnung Betten-SOLL 
Universitätsklinikum Münster Krankenhaus der Maximalversorgung 1.407
Clemenshospital Münster (Träger Alexianer GmbH) Allgemeinkrankenhaus 680
Raphaelsklinikum Münster (Träger Alexianer GmbH) Allgemeinkrankenhaus 680
St. Franziskus-Hospital (Träger St. Franziskus Stiftung Münster) Allgemeinkrankenhaus 562
Herz-Jesu-Krankenhaus Münster-Hiltrup (Träger St. Franziskus Stiftung Münster) Allgemeinkrankenhaus 369
EVK Münster Alexianer Johannisstift GmbH (Träger Alexianer GmbH) Allgemeinkrankenhaus
Mit Schwerpunkt Geriatrie
166
Fachklinik Hornheide Fachklinik 158
LWL Klinik Münster (Träger Landschaftsverband Westfalen-Lippe) Psychiatrische Klinik 312
Alexianer Krankenhaus Münster-Amelsbüren (Träger Alexianer GmbH) Psychiatrische Klinik 95
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 2021
Tabelle 4: Übersicht der stationären Versorgungsstrukturen in Münster

26
Feuerwehr Münster
Ambulante und stationäre Versorgung 
In den Münsteraner Krankenhäuser sind nahezu alle me -
dizinischen Fachrichtungen vertreten. Die Allgemein -
krankenhäuser dienen der örtlichen, überörtlichen und 
überregionalen Versorgung der Bevölkerung. 
Zusätzlich ergibt sich aus der Zentrumsrolle der großen 
Krankenhäuser eine nicht unerhebliche Anzahl an Verle -
gungstransporten in umliegende und/oder kleinere und/
oder spezialisierte Krankenhäuser. Verlegungstransporte 
in überregionale auch bundeslandgrenzende übertre -
tende bodengebundene Transporte sind nicht auszu -
schließen.
 
Aufnahmebereiche
 
Für die Krankenhäuser im Stadtgebiet Münster wurden 
unter Berücksichtigung der Lage, Größe und fachmedizi -
nischen Möglichkeiten einvernehmlich Aufnahmeberei -
che festgelegt (siehe Anlage 1 bis 3). 
Eine Sektorenaufteilung für die Notfall-Aufnahme von 
Infektionspatienten, die an Infektionserkrankungen mit 
bevölkerungsmedizinischer Relevanz (Infektions-Stufe 
B) erkrankt sind, wurde unter der Leitung des städtischen 
Gesundheitsamtes (Amt 53) mit allen Krankenhäusern 
abgestimmt (siehe Anlage 2). Kriterien für diese Planung 
sind die Anzahl der im NRW-Krankenhausplan genann -
ten Infektions-Betten und die Entfernung zum jeweiligen 
Krankenhaus. Ausgenommen von dieser Regelung sind 
B+-Infektionen, bei denen besondere Maßnahmen der 
Kontakt- und Luftisolierung bei hohem epidemiologi -
schem Potential (z.B. multiresistente offene Lungentu -
berkulose, SARS) und/oder sehr komplikationsreichem 
Verlauf ein entsprechendes Fähigkeitsniveau (Stufe B+) 
der Klinik erforderlich machen. Bei derartigen Fällen 
kommt laut derzeitigem Stand nach Seuchenalarm -
planung in Münster ausschließlich das UKM in Frage. 
Infektionspatienten der Stufe A/A+ werden gemäß der 
ansonsten gültigen Notaufnahme-Bereichsplanung auf -
genommen.
Zentraler Nachweis Versorgungskapazitäten
Aufgrund der Vorgaben nach § 8 Abs. 3 RettG NRW ist 
die Stadt Münster verpflichtet, in der Leitstelle einen 
zentralen Nachweis über freie Behandlungskapazitäten 
zu führen und diesen zu dokumentieren. Gleichzeitig ist 
nach § 10 Abs. 1 KHGG NRW das Krankenhaus verpflich -
tet, die erforderlichen Angaben bereitzustellen. Es kann 
sowohl ein positiv als auch ein negativer Nachweis ge -
führt werden. 
Die Stadt Münster nutzt zu diesem Zweck die landeswei-
te vorgesehene EDV-basierte Lösung des Informations -
system Gefahrenabwehr NRW, IG NRW.
3.2 Spezialisierte klinische Versorgung
Das im Jahr 2016 aktualisierte und veröffentlichte Eck -
punktepapier zur notfallmedizinischen Versorgung der 
Bevölkerung in der Prähospitalphase und in der Klinik 
(Fischer et al., 2016) definiert wichtige Rahmenbedin -
gungen und Ziele, welche als Grundlage für die notfall -
medizinische Planung dienen. Entsprechend den Emp -
fehlungen sollen Patienten mit besonderen, bestimmten 
oder schwerwiegenden Erkrankungen in dafür geeignete 
Zielkliniken transportiert werden. Zu den so genannten 
Tracerdiagnosen zählen: 
 ■ Plötzlicher Kreislaufstillstand
 ■ Schwerverletzte/Polytrauma
 ■ Schweres Schädel-Hirn-Trauma
 ■ Schlaganfall
 ■ ST-Hebungsinfarkt
 ■ Akute GI-Blutung
 ■ Sepsis

27
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Ambulante und stationäre Versorgung 
Für die Versorgung der Patienten mit Tracerdiagnosen 
stehen im Münster folgende Behandlungsmöglichkeiten 
zur Verfügung:
Versorgung von Schwerverletzten/Polytrauma 
Universitätsklinikum 
Münster
Überregionales Traumazentrum 
Clemenshospital Münster Regionales Traumazentrum 
EVK Münster Alexianer 
Johannisstift GmbH
Lokales Traumazentrum 
St. Franziskus-Hospital 
Münster
Lokales Traumazentrum 
Herz-Jesu-Krankenhaus 
Münster- Hiltrup
Lokales Traumazentrum 
Raphaelsklinik Münster Lokales Traumazentrum
Versorgung von Schädel-Hirn-Trauma
Clemenshospital Münster
Universitätsklinikum Münster
Versorgung von Schlaganfällen
Nach der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) 
sind derzeit zertifiziert2: 
Herz-Jesu-Krankenhaus Münster-Hiltrup Stroke-Unit 
Universitätsklinikum Münster Stroke-Unit
Versorgung von ST-Hebungsinfarkten
mit Möglichkeit zur Notfall-Herzkatheterintervention 
Raphaelsklinikum Münster 24h Versorgung
St. Franziskus-Hospital Münster 24h Versorgung
Universitätsklinikum Münster 24h Versorgung
Clemenshospital Münster 24h Versorgung
Versorgung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen 
Notfällen 
Universitätsklinikum Münster
Fachklinik Hornheide Nur isolierte MKG Notfälle
3.3 Hausärztliche Versorgung
Für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist 
für den Bereich Münster die kassenärztliche Vereinigung 
Westfalen-Lippe zuständig. In der Stadt Münster gibt es 
pro 100.000 Einwohner im Schnitt rund 314 Ärzte und 
Psychotherapeuten. Die Dichte im Stadtgebiet liegt bei 
ca. 74 Hausärzten pro 100.000 Einwohner. 
Notdienst (ärztlicher Bereitschaftsdienst)
Die kassenärztliche Vereinigung stellt die vertragsärzt -
liche Versorgung auch außerhalb der üblichen Sprech -
stundenzeiten sicher. Neben der Etablierung von Notfall-
praxen bzw. Portalpraxen, kann das auch ein ambulanter 
ärztlicher Notdienst (Bereitschaftsdienst) sein. Über die 
bundeseinheitliche Rufnummer 116 117 wird der Anru -
fer zu einer Zentrale in Duisburg weitergeleitet und erhält 
dort Auskunft über die nächste gelegene Notfallpraxis 
und die Möglichkeit eines Hausbesuchs. Die Fahrbereiche 
des Hausbesuchsdienstes sind seit dem 01.02.2011 nicht 
mehr deckungsgleich mit den Stadt- bzw. Kreisgrenzen. 
So wird eine Hälfte der Stadt Münster dem Bereich Coes-
feld zugeordnet, die andere gehört zum Bereich Waren -
dorf. Ergänzend zum allgemeinen Notfalldienst, gibt es in 
Westfalen-Lippe folgende fachgebundene Notfalldienste:
 ■ einen augenärztlichen Notfalldienst 
 am Universitätsklinikum Münster
 ■ einen HNO-Notfalldienst 
 in Bochum oder Recklinghausen
 ■ einen Kinder- und Jugendmedizin Notfalldienst 
 am Clemenshospital Münster
 ■ zahnärztliche Versorgung. 
 
 
 
2)  DGN Zertifizierte und nach Krankenhausplanung NRW  
Absolutbettenzahlen weichen in den Angaben voneinander ab. 
Die Daten IG NRW werden zu Grunde gelegt.

28
Feuerwehr Münster
Ambulante und stationäre Versorgung 
3.4 Notfallpraxen (und Modellvorhaben)
Die Notfallpraxen sind ein bundesweites Konzept der 
kassenärztlichen Vereinigung und fungieren in größeren 
Städten als zentrale Anlaufstelle für Patienten. Das Ziel ist 
es, auch außerhalb der Sprechstundenzeiten der nieder -
gelassenen Ärzte eine medizinische Versorgung von Pati -
enten sicherzustellen und die Krankenhäuser zu entlasten. 
In den Notfallpraxen sollen Patienten behandelt werden, 
bei denen eine Versorgung durch ein Krankenhaus nicht 
notwendig ist. Die Notfallpraxen werden abwechselnd 
durch die niedergelassenen Ärzte besetzt und befinden 
sich meistens an Krankenhausstandorten. Im Stadtgebiet 
von Münster gibt es insgesamt 2 Notfallpraxen, die telefo-
nisch über die 116 117 erreicht werden können:
	Notfallpraxis Raphaelsklinik
 (Loerstraße 23, 48143 Münster)
 Sprechstundenzeiten:
 ■  Montag, Dienstag und Donnerstag 
von 18:00 bis 22:00 Uhr
 ■  Mittwoch und Freitag 
von 13:00 bis 22:00 Uhr
 ■  Samstag, Sonntag und an Feiertagen 
von 08:00 bis 22:00 Uhr
	Notfallpraxis St. Franziskus-Hospital
 (Hohenzollernring 70, 48145 Münster)
 Sprechstundenzeiten: 
 ■  Montag, Dienstag und Donnerstag 
von 18:00 bis 21:00 Uhr
 ■  Mittwoch und Freitag 
von 14:00 bis 21:00 Uhr
 ■  Samstag, Sonntag und an Feiertagen 
von 09:00 bis 21:00 Uhr
 		Kindermedizinischer Notfalldienst 
am Clemenshospital
 (Düesbergweg 124, 48153 Münster)
 Sprechstundenzeiten: 
 ■  Montag, Dienstag und Donnerstag 
von 18:00 bis 21:00 Uhr
 ■  Mittwoch und Freitag 
von 13:00 bis 21:00 Uhr
 ■  Samstag, Sonntag und an Feiertagen 
von 08:00 bis 21:00 Uhr
Modellvorhaben und Gesundheitsreformen
Am 10. Januar 2020 wurde der durch das Bundesminis -
terium für Gesundheit aufgestellte Referentenentwurf 
zur Gesundheitsreform veröffentlicht. Der Entwurf sieht 
insgesamt drei wesentliche Maßnahmen vor, um eine 
bessere Patientenorientierung, kürzere Wartezeiten, ein 
effizienterer Einsatz von Personal und Geld sowie damit 
verbunden eine höhere Gesamtqualität der medizini -
schen Notfallversorgung zu erreichen. Der Entwurf be -
findet sich noch im Diskussionsstadium. Änderungen 
werden zukünftig auf den Rettungsdienstbedarfsplan 
Einfluss haben.
Gemeinsames Notfallleitsystem
	telefonische Lotsenfunktion für den Patienten/An -
rufer (112 für lebensbedrohliche Situationen, 116 117 
für andere medizinische Fälle), erste Einschätzung zum 
Versorgungsbedarf des Patienten, Koordination der not -
wendigen Maßnahmen. Beispielhaft ist hier das Modell -
vorhaben der Kreise Höxter-Lippe-Paderborn zu nennen 
(Quelle: LZG NRW, 2020).
Integrierte Notfallzentren 
	geeignete Krankenhäuser sollen Annahmestellen be -
kommen, an denen der Versorgungsbedarf des Patienten 
eingeschätzt wird und auf dieser Basis die geeignete/not-
wendige Behandlung eingeleitet wird, die Annahmestel -
len sollen von den Krankenhäusern und den kassenärztli-
chen Vereinigungen betrieben werden.
Etablierung des Rettungsdienstes
als eigenständiger GKV-Leistungsbereich.

29
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes
4. Einrichtungen und Organisation
des Rettungsdienstes
4.1 Operativer Dienstbetrieb
In den Jahren 2019 und 2020 wurde die Organisation 
der Feuerwehr Münster auf Grundlage einer Prozess- 
und Strukturanalyse weiterentwickelt und an die aktuel -
len und perspektivischen Anforderungen eines zukunfts -
orientierten Gefahrenabwehrsystems angepasst. Unter 
Beachtung fachlicher, funktionaler und wirtschaftlicher 
Aspekte sowie der Wechselwirkungen und Synergien 
mit anderen Teilaufgaben, wurden die administrativen 
und operativen Trägeraufgaben des Rettungsdienstes 
in die neue Amtsorganisation eingebettet. Das Kapitel 7 
enthält eine detaillierte Darstellung der neuen Amtsor -
ganisation. 
Im regulären Dienstbetrieb befinden sich an den Werkta-
gen bis zu 62 Funktionen (je nach Tageszeit) und an den 
Wochenenden und Feiertagen 56 Funktionen im Einsatz-
dienst. Davon sind 34 Funktionen vorrangig im Bereich 
Brandschutz und Technische Hilfeleistung eingeteilt. 
Aufgrund des integrierten und multifunktionalen Perso -
nalkonzeptes können alle hauptamtlichen Einsatzkräfte 
des feuerwehrtechnischen Dienstes auch im Rettungs -
dienst eingesetzt werden, da sie über die erforderlichen 
Qualifikationen verfügen. Dieses gilt einschließlich der 
Führungskräfte, welche für die organisatorische Leitung 
rettungsdienstlicher Lagen oder Abschnitte eingesetzt 
werden können. Neben der regulären Besetzung von Ret-
tungsdienstfahrzeugen und Feuerwehrfahrzeugen ist auf 
diese Weise eine unmittelbare Reaktion auf entsprechen-
de kurzfristige Spitzenbedarfe im Rettungsdienst (aber 
auch im Brandschutz) möglich. Es können beispielsweise 
der Gerätewagen Rettungsdienst (GW-Rett) mit Geräten 
für die Einrichtung und den Betrieb einer Patientenabla -
ge sowie der durch das Land NRW beschaffte Abrollbe -
hälter für den Massenanfall von Verletzten (AB MANV) für 
den Aufbau eines Behandlungsplatzes besetzt und un -
mittelbar in den Einsatz gebracht werden. Auch können  
die Leitungsstrukturen der Führungsebenen 3 A bis D zur 
Bewältigung alltäglicher und aufwachsender bzw. großer 
Einsatzlagen (einschl. Großeinsatzlagen & Katastrophen), 
durch Einrichtung und Betrieb einer taktisch-operativen 
Einsatzleitung mit qualifizierten Führungskräften be -
darfsgerecht und regelkonform abgebildet werden. 
Mitwirkung der Hilfsorganisationen 
Die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), 
Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe 
(JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) sind in Münster 
ansässig und Bestandteil des lokalen Gefahrenabwehr -
systems innerhalb der Stadt Münster. Dies bedeutet eine 
Mitwirkung im Rettungsdienst gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW 
sowie in der Gefahrenabwehr bzw. im Katastrophen -
schutz gem. § 18 BHKG NRW. Die Stadt Münster stellt als 
untere Katastrophenschutzbehörde die Eignung der loka-
len Orts- bzw. Kreisverbände der Hilfsorganisationen zur 
Mitwirkung in der Gefahrenabwehr fest und überprüft in 
regelmäßigen Abständen die Leistungsfähigkeit nach Er -
lassvorgaben der Organisationen. Die hauptamtliche Mit-
wirkung im Krankentransport und in der Notfallrettung 
erfolgt auf Grundlage des RettG NRW, durch Einbindung 
durch die Trägerin des Rettungsdienstes. 
Neben den Regelungen gemäß Ausschreibung zur Gestel-
lung einer Grundvorhaltung sowie zusätzlicher Rettungs-
mitteln bei Ausnahmelagen und der Betreuung und Ver -
sorgung von Personen bei größeren Feuerwehreinsätzen, 
wirken die Organisationen im Rahmen der „Landeskon -
zept der überörtlichen Hilfe NRW“ bei der Gestellung der 
Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW, der Betreuungs-
platz-Bereitschaft 500 NRW sowie des Patienten-Trans -
port-Zuges 10 NRW mit. Zur Leitung größerer Einsatzla -
gen stellen die Hilfsorganisationen Führungskräfte, die in 
den Funktion Abschnittsleiter Betreuung, Fachberater in 
der Einsatzleitung der Feuerwehr oder Führer Taktischer 
Einheiten eingesetzt werden. Die Alarmierung der Hilfs -
3)  Das Führungskonzept mit den Führungsebenen A bis D ist grund-
legender Bestandteil der Alarm- und Aufbauorganisation der 
Feuerwehr Münster.

30
Feuerwehr Münster
Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes
organisationen ist über digitale Meldeempfänger sicher -
gestellt, die überwiegend durch die Stadt Münster bereit-
gestellt wurden.
Organisation und Dienstbetrieb 
in der Notfallrettung
Zwei der im Dienst befindlichen Rettungswagen werden 
durch Mitarbeitende der mitwirkenden Hilfsorganisati -
onen (ASB, DRK, MHD und JUH) als Leistungserbringer 
nach Ausschreibung durch die Trägerin bedarfsverzeh -
rend besetzt. Alle anderen bedarfsermittelten Fahrzeuge 
der Notfallrettung werden durch Beamte der Feuerwehr 
besetzt. Sowohl die Mitarbeitenden der mitwirkenden 
Hilfsorganisationen als auch die Kräfte der Feuerwehr 
Münster sind im inneren Dienstbetrieb auf den Feuer- 
und Rettungswachen den Wachabteilungsleitern un -
terstellt. Darüber steht die administrative Struktur der 
Feuerwehr Münster als städtisches Amt Feuerwehr, mit 
den Führungsebenen Amtsleitung, Abteilungsleitung 
und Fachstellenleitung. Im Einsatzdienst greifen die 
Führungsstrukturen der Feuerwehr mit den Ebenen Ein -
satzleitung, Einsatzabschnittsleitung und Einsatzunter -
abschnittsleitung gem. FwDV 100. Sofern sich an einer 
Einsatzstelle ein umfangreicherer rettungsdienstlicher 
Aufgabenschwerpunkt bildet, kommen hier unterhalb 
der Einsatzleitung Führungskräfte als Abschnittsleitung 
Medizinische Rettung (Qualifikation: LGr. 2.1 inkl. OrgL; i. 
d. R. Mitarbeitende der Führungsebene C) sowie der Lei -
tende Notarzt (LNA) zum Einsatz.
Das Personal der Berufsfeuerwehr wird grundsätzlich 
dual nach der feuerwehrtechnischen Laufbahnausbil -
dung nach VAP L.Gr. 1.2. Feu als Feuerwehrmann und 
Rettungssanitäter qualifiziert und wechselseitig in den 
Aufgabenbereichen Brandschutz, Hilfeleistung und in 
der Notfallrettung eingesetzt. Sonder- und Spezialaus -
bildungen (wie zum Beispiel Weiterqualifikationen zum 
Notfallsanitäter oder zum Praxisanleiter) erfolgen je nach 
Bedarf im weiteren Werdegang der Mitarbeitenden. Ein 
definierter Funktionsbesetzungsplan im ELR regelt im 
Alarmfall den multifunktionalen Einsatz der Beamten. 
Zur Besetzung hauptamtlicher Funktionen in der Not -
fallrettung setzt die Stadt Münster vorteilhaft das eigene 
Personal mit der Ausbildungsqualität für die Aufgaben -
vielfalt an feuerwehrtechnischen Einsatzstellen Kräfte der 
Berufsfeuerwehr wirtschaftlich ein. Weitere Vorteile des 
einheitlichen dualen, wechselseitigen Personaleinsatzes 
sind die gemeinsame Aus- und Fortbildung und das in -
terdisziplinäre Erfahrungswissen sowohl für die Bereiche 
Brandschutz/Technische Hilfeleistung als auch für den 
Bereich Rettungsdienst. Die in beiden Bereichen verfüg -
baren Aus- und Fortbildungszeiten werden eng verzahnt 
und können sehr effizient genutzt werden.
4.2 Spezifische Einrichtungen
Luftrettung
Für die Luftrettung werden nach § 10 RettG NRW Luft -
fahrzeuge nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 RettG mit regio -
nalem Einsatzbereich vorgehalten. Die Stadt Münster ist 
Mitglied der Trägergemeinschaft des Rettungshubschrau-
bers (RTH) „Christoph Europa 2“. Standort des RTH ist die 
Stadt Rheine und Kernträger ist der Kreis Steinfurt. Ferner 
besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem 
Kreis Steinfurt über den Intensiv- Transporthubschrau -
bers (ITH) „Christoph Westfalen“. Kernträger ist hier 
ebenfalls der Kreis Steinfurt. Bei notärztlichen Bedarfen, 
die über die regulären Vorhaltungen der Stadt Münster 
hinausgehen, können beide Luftrettungsmittel durch die 
Leitstelle der Feuerwehr Münster über die Kreisleitstelle 
Steinfurt angefordert werden. 
Blut- und Organtransporte
Mit der Novellierung des RettG NRW erfolgte erstma -
lig eine Genehmigungspflicht für die Beförderung von 
Arzneimitteln, Blutprodukten aus zellulären Blutbe -
standteilen, Organen oder ähnlichen Gütern, soweit sie 
zur Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich Ver -
letzter oder Erkrankter dienen (vgl. § 2 Abs. 5, §§ 17 ff. 
RettG NRW). Die Umsetzung dieses neu geschaffenen 
Genehmigungstatbestandes wurde vom Ministerium für 
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes 
Nordrhein-Westfalens (MGEPA NRW) am 21.06.2016 
per Erlass geregelt. Die Genehmigungspflicht richtet sich 
ausschließlich auf die Durchführung eilbedürftiger (un -
ter Nutzung von Sonderrechten) Notfallblut- und Org -
antransporte. Sämtliche, nicht eilbedürftige Transporte 
können ohne eine Genehmigung durchgeführt werden. 
Drei Leistungserbringern (Arbeiter-Samariter-Bund,

31
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes
Fa.  BIEKRA und DRK Gladbeck, Kreisverband Gladbeck 
e.V.) wurde eine entsprechende Genehmigung zur 
Durchführung dieser eilbedürftigen Transporte erteilt. 
Blut- und Organtransporte können nicht zu Lasten der 
gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
 
Werkfeuerwehren
Im Stadtgebiet Münster hält die Fa. BASF Coatings AG und 
das Universitätsklinikum Münster eine jeweils staatlich 
angeordnete Werkfeuerwehr vor. Die Werkfeuerwehr 
BASF Coatings AG verfügt über eigene Notfallsanitäter/ 
Rettungsassistenten und Rettungssanitäter und nimmt 
innerbetrieblich rettungsdienstliche Aufgaben wahr. Sie 
verfügt über einen Rettungswagen nach Norm DIN EN 
1789. Die Einsatzbeamten der Werkfeuerwehr des Uni -
versitätsklinikums verfügen über unterschiedliche ret -
tungsdienstliche Qualifikation. 
4.3 Psychosoziale Unterstützung, 
Notfallseelsorge und Einsatznachsorge 
Um adäquate Hilfe im Einsatzfall für Angehörige, Unfall -
beteiligte und Einsatzkräfte anbieten zu können, sind 
in der Stadt Münster verschiedene Angebote der Psy -
cho-Sozialen Notfallversorgung (PSNV) verfügbar: zum 
einen die Notfallbegleitung Münster (NFB) und zum an -
deren die Psychosoziale Unterstützung (PSU) der Feuer -
wehr Münster.
Notfallbegleitung (NFB) Münster
Nachdem die Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungs -
dienstes oder der Polizei die unmittelbaren Opfer eines 
Notfalles gerettet und versorgt haben, fällt der Blick im -
mer häufiger auf weitere Personen (Angehörige, Freunde, 
Zeugen) die betroffen oder erschüttert sind und in der 
akuten Krisensituation weitergehender Begleitung be -
dürfen. Dieser Aufgabe hat sich in Münster die „Notfall -
begleitung Münster“ angenommen, die seit Juli 2000 mit 
rund 20 Mitarbeitenden ehrenamtlich 24 Stunden am 
Tag bereitsteht. Rund 60-mal kommt die NFB Münster für 
Feuerwehr und Polizei pro Jahr zum Einsatz. Einen großen 
Anteil an Einsätzen ergeben sich aus der Begleitung der 
Polizeibehörde bei der Überbringung von Todesnach -
richten.
Die in der Einsatzgruppe der Notfallbegleitung tätigen 
ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben unterschiedliche 
Ausbildungen in Humanmedizin, Psychologie/Psycho -
therapie, Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Seelsorge, Ret -
tungsdienst, Krankenpflege oder sind qualifizierte Helfer 
in Hilfsorganisationen, sozialen Diensten oder Kirchenge-
meinden. 
Die NFB übernimmt an den Einsatzstellen in Notfällen 
und Krisensituationen die „Erste Hilfe für die Seele“. Sie 
wendet sich an primär Geschädigte und an andere Betrof-
fene, unabhängig von Konfession und Glaubensrichtung, 
und wird tätig, wenn ihr Einsatz – im häuslichen Rahmen 
– ausdrücklich gewünscht oder – im öffentlichen Rah -
men – von den Einsatzkräften vor Ort angefordert wird. 
Das Einsatzgebiet ist das Stadtgebiet Münster und die zu-
gewiesenen Autobahnabschnitte. Die NFB ist bei Bedarf 
rund um die Uhr erreichbar und wird über die integrierte 
Leitstelle der Feuerwehr alarmiert und informiert.
Die Leitung der NFB erfolgt über den „Arbeitskreis Not -
fallbegleitung“. Er setzt sich aus jeweils einem Vertreter 
von Feuerwehr und Polizei, dem Malteserhilfsdienst so -
wie der katholischen und evangelischen Kirchengemein -
de (sog. Koordinatoren) zusammen. Der Arbeitskreis 
organisiert die Mitgliederwerbung, die Aus- und Fortbil -
dung, unterstützt die Teammitglieder bei organisatori -
schen Problemen, übernimmt die Dienstplangestaltung 
und leistet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Psychosoziale Unterstützung 
der Feuerwehr Münster
Einsatzkräfte sind neben verschiedenen physischen re -
gelmäßig auch psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie 
werden oftmals mit schwerem menschlichen Leid oder 
auch zunehmend mit Gewalt ihnen gegenüber kon -
frontiert, was trotz intensiver Vorbereitung auf solche 
Situationen psychisch belastend sein kann. Einsätze mit 
Sterbenden, schwerverletzten Kindern oder bekannten 
Personen bzw. Kollegen werden oft als Indikation für spä-
tere Inanspruchnahme von Hilfe benannt und damit als 
besonders belastend erlebt. Wenn sich derartige Einsätze 
häufen, oder die Einsatzkräfte für bestimmte Situationen 
besonders sensibel sind, kann es zu einer Überlastung 
bzw. zu einer psychischen Fehlbelastung kommen. Dies

32
Feuerwehr Münster
kann dann mit der Zeit schließlich auch zu psychischen 
oder psychosomatischen Erkrankungen führen.
Die Psychosoziale Unterstützung (PSU) ist eine „Hilfe für 
die Helfer“, also für die Mitarbeitenden der Feuerwehr 
Münster. Hierzu zählen die Mitarbeitenden der Berufs -
feuerwehr, dem ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen 
Feuerwehr und auch die Mitarbeitenden der im Ret -
tungsdienst beteiligten Leistungserbringer sowie der Ho-
norar-Notärzte
Das Team der PSU besteht aus zehn Mitarbeitenden der 
Berufsfeuerwehr, die in unterschiedlichen Arbeitsberei -
chen und verteilt auf die drei Feuer- und Rettungswachen 
in Münster tätig sind. Eine psychosoziale Fachkraft ist als 
Sozialpädagogin sowie Systemische Beraterin in erster Li-
nie für die Betriebliche Sozialberatung der Stadt Münster 
tätig und organisatorisch dem Personal- und Organisati -
onsamt zugeordnet.
Aufgrund des in den letzten Jahren stetig wachsenden 
Bedarfs innerhalb der Feuerwehr Münster bzw. der im -
mer häufigeren Inanspruchnahme der PSU wurde eine 
hauptamtliche Stelle in Teilzeit bei der Feuerwehr ein -
gerichtet. Diese übernimmt koordinierende, aber auch 
beratende Aufgaben und ergänzt auf diese Weise das 
bestehende Team. In den letzten Jahren waren die Team-
mitglieder jeweils ca. 100 Stunden und die Teamkoor -
dination ca. 200 Stunden pro Jahr im Rahmen der PSU 
gebunden. Für die stetige Weiterentwicklung und die 
Aufrechterhaltung der Qualität kooperiert das PSU Team 
zusätzlich mit dem Kriseninterventionsteam der BASF, 
dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie 
dem Betriebsärztlichen Dienst und leistet Netzwerkar -
beit innerhalb der umliegenden Regionen wie auch in 
NRW.
Die PSU der Feuerwehr Münster ist bei Bedarf rund um 
die Uhr erreichbar und wird gegebenenfalls über die Leit-
stelle alarmiert. 
4.4 Standorte und Liegenschaften 
des Rettungsdienstes 
Da die Aufgaben des Rettungsdienstes in Münster von der 
Feuerwehr zusammen mit den Aufgaben Brandschutz, 
Hilfeleistung und Katastrophenschutz wahrgenommen 
werden, sind drei Rettungswachen in die Feuerwachen 
1, 2 und 3 integriert. Die Rettungswachen 10 und 16 
befinden sich neben den Standorten der jeweiligen Feu -
erwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr Münster. Alle 
Feuer- und Rettungswachen liegen unmittelbar an oder 
in nächster Nähe zu größeren Zufahrtsstraßen. 
Mit ihren definierten Ausrückbereichen decken die Feu -
er- und Rettungswachen derzeitig die Versorgung der in 
Abbildung 4 aufgeführten aktuellen Einwohnerzahlen ab. 
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist in allen Aus -
rückbereichen die Anzahl der zu versorgenden Personen 
pro Rettungswache angestiegen.
Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster 
am 30.4.2021 nach Bereichen der Rettungswache
Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes
Abbildung 4: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Bereichen der 
Rettungswache
Rettungswache: 16
 34.837
Rettungswache: 1
 114.638
Rettungswache: 2
 97.862
Rettungswache: 10
 30.105
Rettungswache: 3
 35.527

33
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes
Ausführungsgrundsätze 
für die Flächennutzung und Bauplanung
Einhergehend mit der Begutachtung einer regelkonfor -
men rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung 
müssen Flächen- und Raumbedarfe für den Rettungs -
dienst bei zukünftigen Flächennutzungsplanungen und 
Quartiersentwicklungen frühzeitig berücksichtigt wer -
den. Sofern umsetzbar, können hierbei Synergien mit 
Standorten der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufsfeuer -
wehr oder anderen geeigneten kommunalen Einrichtun -
gen genutzt werden. 
Feuer- und Rettungswachen zählen zu den kritischen In -
frastrukturen der kommunalen Verwaltung und müssen 
unterbrechungsfrei autark betrieben werden können. 
Insbesondere die Erfahrungen aus den zurückliegenden 
Extremwetterereignissen und Katastrophen (z. B. Hit -
zewellen, heftige Schneefälle oder Starkniederschläge) 
haben gezeigt, dass der Funktionssicherstellung von 
Rettungswachen eine besondere Bedeutung zukommt. 
Daher sind neben der normkonformen Bauplanung und 
-ausführung sowie der Berücksichtigung ergänzender 
kommunaler Baustandards auch die Wahl von Standor -
ten zur rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölke -
rung und die infrastrukturelle Anbindung im Rahmen 
der Flächennutzungsplanung sowie die Beachtung des 
Funktionserhalts bei der baulichen Ausführungsplanung 
als Planungs- und Ausführungsgrundsätze in die kommu-
nalen Aufgabenstellungen einzubinden. 
Feuer- und Rettungswache 1 
York- Ring 25
Die Feuer- und Rettungswache 1 (Inbetriebnahme 1970) 
deckt derzeit die nördliche Innenstadt sowie die nord -
westlichen Stadtteile des Stadtgebietes ab und liegt an 
einer der Hauptverkehrsstraßen.
Für den Bereich Rettungsdienst stehen Stellplätze für 12 
Rettungsmittel zur Verfügung. In der Halle sind mehrere 
Fahrzeuge hintereinandergestellt, wobei Spitzenbedarfs-
fahrzeuge und die Fahrzeuge des kurzfristigen Spitzenbe-
darfs in sog. „zweiter Reihe“ stehen.
Für den Bereich Rettungsdienst sind definierte Ruheräu -
me für die Besatzungen vorgesehen. Alle übrigen Schu -
lungs-, Aufenthalts- und Büroräume werden gemeinsam 
mit dem Personal für die Bereiche Brandschutz und Hil -
feleistung genutzt. Für das notärztliche Personal steht ein 
eigener Aufenthalts- und Ruheraum innerhalb des Ge -
bäudes zur Verfügung.
Die Aufenthalts- und Ruheräume für das Personal befin -
den sich oberhalb der Fahrzeughallen und sind sowohl 
über Rutschstangen als auch über einen Treppenraum 
miteinander verbunden. Auf der Feuer- und Rettungswa-
che 1 befindet sich die zentrale Desinfektionsanlage für 
Fahrzeuge, Geräte und Wäsche. 
Neben den Räumlichkeiten für die Besatzungen sind an 
der Feuer- und Rettungswache 1 die integriete Leitstelle, 
einzelne Fachstellen, die Verwaltung, die Gerätetechnik 
sowie Lagerräume untergebracht. Die Wache besitzt eine 
Anerkennung als Lehrrettungswache zur regelkonformen 
Qualifizierung von Rettungsdienstpersonal.
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Hygi -
ene, der Bemessung von Arbeitsbereichen (u. a. Lehrbe-
trieb), Materiallagerung und der vorzuhaltenden Spitzen-
bedarfsfahrzeuge, kommen die räumlichen Kapazitäten 
am York-Ring deutlich an ihre Grenzen. Die hauptamt -
liche Einbindung von Personal im Rettungsdienst hat 
diese Raumsituation weiter verschärft. Insbesondere ge -
schlechterspezifische Trennung sind aktuell nicht gege -
ben und lösen somit einen baulichen Anpassungsbedarf 
aus. Die Einrichtung ist somit auf die Einhaltung der An -
forderungen nach DIN 13049 sowie begleitenden Emp -
fehlungen hin zu überprüfen. 
Feuer- und Rettungswache 2 
Theodor-Scheiwe-Straße 1
Die Feuer- und Rettungswache 2 (Inbetriebnahme 2005) 
deckt derzeit die südliche Innenstadt sowie die südöst -
lichen Stadtteile des Stadtgebietes ab. Für den Bereich 
Rettungsdienst stehen Stellplätze für neun Rettungsmit -
tel zur Verfügung. In der Halle sind mehrere Fahrzeuge 
hintereinandergestellt, wobei Spitzenbedarfsfahrzeuge 
ebenfalls in „zweiter Reihe“ stehen. Eigene Räumlichkei -
ten für den Bereich Rettungsdienst sind nur für die Ret -

34
Feuerwehr Münster
Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes
tungswagen mit fester Besatzung vorgesehen. Alle üb -
rigen Schulungs-, Aufenthalts- und Büroräume werden 
gemeinsam mit dem Personal für die Bereiche Brand -
schutz und Hilfeleistung genutzt. Für das notärztliche 
Personal steht ein eigener Ruheraum innerhalb des Ge -
bäudes zur Verfügung.
Die Aufenthalts- und Ruheräume für das Personal befin -
den sich oberhalb der Fahrzeughalle und sind sowohl 
über Rutschstangen als auch über einen Treppenraum 
miteinander verbunden. Die Desinfektionsanlage auf 
der der Feuer- und Rettungswache 2 ist bis auf den se -
parierten Stellplatz, zwischenzeitlich zurück gebaut. Der 
Stellplatz erfüllte nicht mehr die Anforderungen gemäß 
Norm. Des Weiteren stehen Räumlichkeiten für die Lage-
rung von Medikamenten und rettungsdienstlichen Ge -
rätschaften zur Verfügung.
Die Feuer- und Rettungswache 2 besitzt eine Anerken -
nung als Lehrrettungswache zur regelkonformen Qualifi -
zierung von Rettungsdienstpersonal. Aufgrund der stei -
genden Anforderungen an Hygiene, der Bemessung von 
Arbeitsbereichen (siehe Lehrrettungswache York-Ring), 
Materiallagerung, der vorzuhaltenden Reservefahrzeuge 
und der personellen Vorhaltung im Rettungsdienst, ist 
die räumliche Situation mittlerweile als grenzwertig zu 
betrachten. Die Einrichtung ist somit auf die Einhaltung 
der Anforderungen nach DIN 13049 sowie begleitenden 
Empfehlungen hin zu überprüfen. 
Feuer- und Rettungswachen 3 
Hansestraße 23
Die seit 1986 im Stadtteil Hiltrup an der Friedhofstraße 
betriebene Rettungswache 3 wurde mit Inbetriebnah -
me der (provisorischen) Feuer- und Rettungswache 3 
an der Hansestraße im Jahr 2010 räumlich und funktio -
nal in diesen Standort integriert. Aufgrund der beengten 
Platzverhältnisse wurde im Sommer 2021 eine benach -
barte Kleingewerbehalle inkl. Ruhe- und Sozialräume (es 
kann momentan nur eine 24h Besatzung untergebracht 
werden) bezogen, von der nun die Rettungswagen aus -
rücken. In der Fahrzeughalle mussten umfangreiche 
Umbaumaßnahmen eingeleitet werden, damit die Halle 
weitestgehend den normativen Ansprüchen entspricht. 
Die Halle bietet Platz für zwei Rettungswagen. Eine ge -
schlechterneutrale Unterbringung ist derzeit nicht mög -
lich. Die Wache ist ebenfalls als Lehrrettungswache aner-
kannt.
Der Feuer- und Rettungswache 3 sind derzeit der Stadt -
bezirk Hiltrup mit dem Stadtteil Amelsbüren, ohne den 
Stadtteil Berg-Fidel, sowie Teile des Stadtteils Mecklen -
beck zugeordnet.
Ein Betrieb der, als provisorische Lösung herbeigeführten, 
Wache ist aus fachlicher Sicht nicht mehr vertretbar. Ne -
ben dem strategisch suboptimalen Standort zur Versor -
gung der Bevölkerung und der suboptimalen infrastruktu-
rellen Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz 
entsprechen die in industriebauweise ausgeführten Ge -
bäudeteile der Feuer- und Rettungswache 3 weder den 
gültigen normativen Vorschriften des Arbeitsschutzes 
und der Hygiene noch den baulichen und betrieblichen 
Standards für Rettungswachen. Eine geschlechterspezifi -
sche Trennung und Unterbringung ist nicht möglich. Der-
zeit können dort ausschließlich männliche Mitarbeitende 
eingesetzt werden. Ebenfalls ist die Unterbringung von in 
der Ausbildung befindlichem Rettungsdienstfachperso -
nal im 24h Dienst nicht durchführbar. Die vorhandenen 
räumlichen Kapazitäten und Grundstücksflächen sind 
vollends ausgeschöpft. 
Die Planungen für den Neubau der Feuer- und Rettungs -
wache 3 im Bereich Hiltrup – Merkureck wurden mit 
Inbetriebnahme des provisorischen Liegenschaft 2005 
initiiert. Der durch einen Architektenwettbewerb im Jahr 
2018 herbeigeführte Planungsstand berücksichtigt nach 
wie vor die baulichen Bedarfe und in Teilen die strategi -
schen Standortbedarfe zur rettungsdienstlichen Flächen-
versorgung. Eine kurzfristige Umsetzung des Neubau -
projektes ist sowohl aufgrund normativer, baulicher und 
strategischer Defizite der bestehenden provisorischen 
Liegenschaften zwingend erforderlich.
Rettungswache 10 
Dingbängerweg 15
Die im Stadtteil Mecklenbeck, Stadtbezirk West liegende 
Rettungswache 10 wurde 2004 in Betrieb genommen 
und ist im 24h-Dienst durchgängig besetzt. In der Fahr -
zeughallte stehen zwei Stellplätze für Rettungsmittel zur

35
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes
Verfügung. Im Obergeschoss befinden sich die Ruhe- und 
Sanitärräume, im Erdgeschoss die Sozialräume sowie die 
Fahrzeughalle und Funktionsräume.
Die Ruhe- und Sanitärräume sind bereits für eine ge -
schlechtsneutrale Unterbringung der Besatzungen aus -
gelegt. Im Erdgeschoss werden Funktionsräume für die 
Reinigung von infektiösem Material, für das Aufbereiten 
der gereinigten Materialien und Einlagern der sonsti -
gen Ausstattung vorgehalten. Der Rettungswache 10 
sind derzeit die südwestlichen Stadtteile Mecklenbeck, 
Aaseestadt, Albachten, Roxel sowie Teile von Düesberg 
(Geist) zugeordnet. Der Bereich Amelsbüren und Loeve -
lingloh, einschließlich des südlich der Bahnstrecke Müns-
ter-Recklinghausen gelegenen Teils von Mecklenbeck 
(Heroldstraße), ist der Feuer- und Rettungswache 3 zu -
geordnet, da sehr häufig die Bahnschranke an der Herold-
straße geschlossen ist und so der RTW von der Rettungs -
wache 10 häufig nicht rechtzeitig eintreffen kann. Mit der 
seit geraumer Zeit eingeführten parallelen Alarmierung 
der Rettungswachen 10 und 3 für den vorgenannten Ver-
sorgungsbereich, kann bei geöffneter Bahnschranke die 
schnelle Eintreffzeit des RTW der Rettungswache 10 posi-
tiv genutzt werden. Im Juni 2022 ist zudem die Fertigstel-
lung der Unterführung an der Heroldstraße zu erwarten. 
Der dann störungsfrei zu erreichende Versorgungsbe -
reich wird der Rettungswache 10 zeitnah zugeordnet. 
Die Rettungswache 10 ist als sog. Verbundwache als 
Lehrrettungswache anerkannt. Für die Rettungswache 10 
besteht der Bedarf der baulichen Erweiterung und funk -
tionalen Anpassung zur Unterbringung von Auszubilden-
den und Praktikanten im Rettungsdienst. Die Einrichtung 
ist somit auf die Einhaltung der Anforderungen nach DIN 
13049 sowie begleitenden Empfehlungen hin zu über -
prüfen.
Rettungswache 16 
Rudolf-Diesel-Straße 51
Die im Stadtteil Mariendorf liegende Rettungswache 
16 wurde ebenfalls im Jahr 2004 in Betrieb genommen 
und ist im 24h-Dienst durchgängig besetzt. In der Fahr -
zeughalle stehen zwei Stellplätze für Rettungsmittel zur 
Verfügung. Im Erdgeschoss werden zudem Räume für die 
Reinigung von infektiösem Material, für das Aufbereiten 
der gereinigten Materialien und Einlagern der rettungs -
dienstlichen Ausstattung vorgehalten. Im ersten Oberge-
schoss befinden sich die Sozialräume, im zweiten Ober -
geschoss die Ruhe- und Sanitärräume. Die Ruhe- und 
Sanitärräume sind bereits für eine geschlechtsneutrale 
Unterbringung der Besatzungen ausgelegt. Sie ist wie 
die Rettungswache 10, als sog. Verbundwache eine an -
erkannte Lehrrettungswache. Die Rettungswache ist auf 
die Unterbringung von Auszubildenden und Praktikanten 
im Rettungsdienst analog der Rettungswache 10 zu er -
weitern.
Der Rettungswache 16 sind derzeit die nordöstlichen 
Stadtteile Gelmer, Gelmer-Dyckburg, Coerde, Handorf 
sowie Teile von Mauritz und Rumphorst zugeordnet. Die 
Einrichtung ist somit auf die Einhaltung der Anforderun -
gen nach DIN 13049 sowie begleitenden Empfehlungen 
hin zu überprüfen.
Eine detaillierte Übersicht über die Vorhaltungen in den 
Standorten und die jeweiligen Besetztzeiten kann der 
Anlage 4a bis 5b (alt und neu) entnommen werden.

36
Feuerwehr Münster
Plangrößen Rettungsdienst
5. Plangrößen Rettungsdienst 
5.1 Grundlage zur Planung – Planungskenngrößen
Die nachfolgend aufgeführten Planungsgrößen sind zen -
traler Bestandteil der Rettungsdienstbedarfsplanung. Sie 
gelten als elementare Grundlage zur Feststellung der all -
gemeinen Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes sowie 
zur Festlegung des qualitativen Schutzniveaus der ret -
tungsdienstlich abzudeckenden Flächenversorgung:
 ■  Hilfsfrist: Zeit, in der Einheiten des Rettungsdienstes 
ab Disposition in der Leitstelle an der Einsatzstelle 
eintreffen sollen.
 ■  Funktionsstärke: Anzahl und Qualifikation des  
erforderlichen Personals zur Einsatzbewältigung.
 ■  Erreichungsgrad: prozentualer Anteil der Einsätze,  
bei denen die erforderliche Funktionsstärke innerhalb 
der Hilfsfrist eingehalten wird.
Neben der Berücksichtigung gegebener Straßen- und 
Verkehrssituationen, Risiko- und Gefahrenschwerpunk -
ten sowie medizinischer Versorgungsmöglichkeiten, 
spielt der Zeitfaktor den prägenden Bewertungsaspekt, 
an welchem Standort die Rettungswachen insbeson -
dere zur notfallmedizinischen Flächenversorgung ein -
zurichten sind. Der Rettungsdienst ist hierzu primär 
auf die Notfallrettung nach Definition des RettG NRW 
auszurichten, d. h. jeder potentielle Einsatzort muss von 
einem Rettungsmittel innerhalb des für eine erfolgsver -
sprechende Lebensrettung kritischen Zeitraums erreicht 
werden können. Die Hilfe für Notfallpatienten wird in § 2 
Abs. 1 RettG NRW als lebensrettend und unverzüglich be-
schrieben und dient dem Zweck adäquate Maßnahmen 
am Notfallort durchzuführen und die Transportfähigkeit 
herzustellen sowie weitere Schäden durch unverzügliche 
Zuführung zum Krankenhaus zu vermeiden.
Die zeitliche Planungsgrundlage für die Notfallrettung 
wird daher als sogenannte Hilfsfrist bezeichnet und kon -
tinuierlich überwacht. Diese Zeit beinhaltet alle Interva -
lle, in der Einheiten des Rettungsdienstes ab Disposition 
in der Leitstelle an der Einsatzstelle eintreffen sollen. In 
Nordrhein-Westfalen existiert keine unmittelbar gesetz -
lich verankerte Hilfsfrist für die Planung und Festlegung 
der Anzahl sowie der Standorte von Rettungswachen. 
Laut Hilfsfristerlass des Ministeriums für Arbeit, Gesund -
heit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) vom 
28.11.2017 haben sich die Empfehlungen von 8 Minuten 
in Einsatzkernbereichen und bis maximal 12 Minuten in 
Einsatzaußenbereichen („ländlicher Bereich“) etabliert. 
Einsatzaußenbereiche bzw. ländliche Bereiche definieren 
sich im Grundsatz als schwach bis nicht besiedelte Gebie-
te, für die eine angemessene Versorgung noch angenom-
men wird. 4 Für die Flächennutzung der Stadt Münster 
können insbesondere die stadtgrenznahen Bereiche als 
Einsatzaußenbereiche bewertet werden. 
Die abgebildete Grafik zeigt die verschiedenen Zeitinter -
valle und Prozessschritte während eines Einsatzes in der 
Notfallrettung. Zukünftig sollen neben oben beschriebe -
nen Plangrößen weitere Plangrößen in die Bedarfspla -
nung einfließen. 
4)  Eine Eingruppierung nach Baugesetzbuch in „Innerstädtisch“ 
und „Außenbereich“ können zur rettungsdienstlichen Bedarfs- 
deckung nur bedingt angewendet werden.
Abbildung 5: schematische Darstellung des zeitlichen Ablaufs mit 
Beginn Notrufannahme bis Rüstzeit
Legende: 
1) Maximal 90 Sekunden
2) Zeitpunkt „Auto-Alarm“
Strukturierte  
Notrufabfrage und 
Disposition in der
Leitstelle
Disposition 2)
Alarmierung 
der Einheiten
Ausrückung der 
Einheiten (Status 3)
Strukturierte  
Notrufabfrage und 
Disposition in der 
Leitstelle
Disposition 2)
Alarmierung 
der Einheiten
Ausrückung der 
Einheiten (Status 3)

37
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Plangrößen Rettungsdienst
der Anzahl sowie der Standorte von Rettungswachen. 
Laut Hilfsfristerlass des Ministeriums für Arbeit, Gesund -
heit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) vom 
28.11.2017 haben sich die Empfehlungen von 8 Minuten 
in Einsatzkernbereichen und bis maximal 12 Minuten in 
Einsatzaußenbereichen („ländlicher Bereich“) etabliert. 
Einsatzaußenbereiche bzw. ländliche Bereiche definieren 
sich im Grundsatz als schwach bis nicht besiedelte Gebie-
te, für die eine angemessene Versorgung noch angenom-
men wird. 4 Für die Flächennutzung der Stadt Münster 
können insbesondere die stadtgrenznahen Bereiche als 
Einsatzaußenbereiche bewertet werden. 
Die abgebildete Grafik zeigt die verschiedenen Zeitinter -
valle und Prozessschritte während eines Einsatzes in der 
Notfallrettung. Zukünftig sollen neben oben beschriebe -
nen Plangrößen weitere Plangrößen in die Bedarfspla -
nung einfließen. 
4)  Eine Eingruppierung nach Baugesetzbuch in „Innerstädtisch“ 
und „Außenbereich“ können zur rettungsdienstlichen Bedarfs- 
deckung nur bedingt angewendet werden.
Abbildung 5: schematische Darstellung des zeitlichen Ablaufs mit 
Beginn Notrufannahme bis Rüstzeit
Legende: 
1) Maximal 90 Sekunden
2) Zeitpunkt „Auto-Alarm“
Strukturierte  
Notrufabfrage und 
Disposition in der
Leitstelle
Disposition 2)
Alarmierung 
der Einheiten
Ausrückung der 
Einheiten (Status 3)
Strukturierte  
Notrufabfrage und 
Disposition in der 
Leitstelle
Disposition 2)
Alarmierung 
der Einheiten
Ausrückung der 
Einheiten (Status 3)
Hilfsfrist
Auf Basis der in Abbildung 5 dargestellten Zeitintervalle 
werden folgende (messbare) Zeitanteile in die Hilfsfrist 
eingerechnet: 
 ■  Abschluss der Notrufannahme mit dem Zeitstempel 
„Disposition“ / „Auto-Alarm“ in der Leitstelle
 ■ Ausrückezeit des Einsatzmittels und 
 ■  Fahrzeit des Einsatzmittels bis zum Eintreffen am 
nächstmöglichen Zufahrtort der Notfalladresse
Die Arbeitsgruppe Hilfsfrist des Landesfachbeirates für 
den Rettungsdienst des Landes NRW untermauert in 
ihrem Beschluss vom 22.09.2009, dass die planerische 
Hilfsfrist mit dem Zeitpunkt des Anfangs der Disposition 
des Leitstellendisponenten beginnt. Sie endet mit dem 
Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an der 
dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen Straße 
„Bordsteinkante“. Dem hat sich das Ministerium für Ge -
sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des 
Landes NRW mit Schreiben vom 08.11.2010 angeschlos -
sen und den Runderlass vom 15.06.2005 zur Hilfsfrist zu-
rückgezogen.
Erreichungsgrad
Gemäß Kommentierung zum RettG NRW (Frau Prof. Dr. 
Prütting) werden die Begriffe Eintreffzeit und Sicherheits-
niveau dahingehend konkretisiert, in wieviel Prozent aller 
Fälle die festgelegte Eintreffzeit planerisch eingehalten 
werden soll und führt einen Wert von 90 Prozent 5 als Er-
reichungsgrade an. In 10 Prozent der Notfalleinsätze 
kann eine längere Hilfsfrist als Einschränkung in Kauf ge -
nommen werden, worunter insbesondere witterungs- 
5) VG Düsseldorf, Urteil vom 31.März 2004 – 7 K 7982/02

38
Feuerwehr Münster
Plangrößen Rettungsdienst
und verkehrsbedingte Ausnahmesituationen und Einsät -
ze in entlegenen Gebieten zu fassen sind sowie die 
Nichtverfügbarkeit der nächstgelegenen, zuständigen 
Rettungswache aufgrund von Paralleleinsätzen.
Eine weitere Definition zum erforderlichen Sicherheitsni-
veau nimmt das OVG Münster in seinem Beschluss vom 
22.10.1999 zur Kostenregelung in einem den Rettungs -
dienst betreffenden Rechtsstreit vor, wonach dann von 
einem funktionsfähigen Rettungsdienst auszugehen ist, 
wenn die vorgegebene Eintreffzeit in 90 Prozent aller Fäl-
le eingehalten wird.
Ansätze zur Kompensation einer dauerhaften Unter -
schreitung von Erreichungsgraden, welche nicht den 
geltenden rettungsdienstlichen Schutzvorgaben und 
Normen entsprechen, stellen insbesondere in der Not -
fallrettung keine Versorgungsstandards dar und werden 
von den aufsichtführenden staatlichen Ebenen nicht ak -
zeptiert bzw. dahingehende finanzielle Aufwendungen 
durch die Kostenträger ausgegrenzt.
Standorte der Notfallrettung
Zur Umsetzung der normativen Vorgaben sowie zur Ein -
haltung des erforderlichen Schutzniveaus (Hilfsfristen & 
Erreichungsgrade) in der Notfallrettung sollen Rettungs -
wachen so angeordnet werden, dass die Notfallorte inner-
halb der Hilfsfrist erreicht werden können. Die Standorte 
sollen so gelegen sein, dass ein Großteil der Einwohner 
bzw. die Einsatzfälle eines Versorgungsbereichs mit mög-
lichst kurzer Anfahrtszeit flächendeckend erreicht wer -
den. Der zu den Standorten gehöhrende Versorgungsbe-
reich sollte im gewissen Maße jeweils Überschneidungen 
mit den benachbarten Versorgungsgebieten aufweisen, 
damit grundsätzlich eine gegenseitige Unterstützung in 
der Versorgung möglich ist.
Plangrößen Hilfsfristen und Erreichungsgrad
in der Notfallrettung
Die Hilfsfrist ist für die Stadt Münster im Rahmen der 
Festlegungen durch die aktuell gültige Rettungsdienstbe-
darfsplanung (2016) auf 8 Minuten im Einsatzkernberei -
chen und 12 Minuten im Einsatzaußenbereichen für das 
Eintreffen des ersten Rettungsmittels festgelegt.
Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten wie Bevöl-
kerungswachstum, Bevölkerungsverteilung und -dichte, 
Stadtentwicklung und Flächennutzung, Infrastruktur so -
wie der durchgeführten Risikoanalyse ist das Stadtgebiet 
überwiegend als Einsatzkerngebiet (dicht- und mittel -
besiedelte Bereiche; 8 Minuten Hilfsfrist) zu betrachten. 
Die Einsatzaußenbereiche (leicht- bis nichtbesiedelte 
Bereiche; 12 Minuten Hilfsfrist ) befinden sich überwie -
gend in Stadtrandnähe (Anlage 9).
Anzustreben ist grundsätzlich ein Erreichungsgrad für 
die Stadt Münster von über 90 Prozent im Jahresdurch -
schnitt. Die Einhaltung der Plangrößen Hilfsfrist und 
Erreichungsgrad in der Notfallrettung werden kontinu -
ierlich erfasst und quartalsweise ausgewertet. Ziel des 
Monitorings ist bei Unterschreitung der Plangrößen, eine 
schnellstmögliche Analyse der Ursachen herbeizuführen 
und primär durch geeignete technische oder organisato-
rische Maßnahmen entgegenzuwirken.
Sinkt der Erreichungsgrad jedoch in einen zusammen -
hängenden Zeitraum von 12 Monaten unter 80 Prozent 
ist der Rettungsdienstbedarfsplan vor Ablauf der gesetz -
lich vorgesehenen Frist fortzuschreiben. Die Umsetzung 
der beschlossenen Inhalte des Rettungsdienstbedarfspla-
nes sind bei der Analyse zu dokumentieren. 
Zielsetzung im Krankentransport 
Als Maßstab für die Leistungsfähigkeit des Krankentrans -
portes gilt – analog zu den Plangrößen in der Notfallret -
tung – die Bedienzeit (Wartezeit) im Krankentransport 
als Zeitspanne zwischen Transportanforderung und Ein -
treffen des Krankentransportwagens beim Patienten.
Zielsetzung des qualifizierten Krankentransportes ist 
gemäß § 6 Abs.1 RettG NRW die Beibehaltung und 
Sicher stellung der bedarfsgerechten Versorgung der Be -
völkerung mit Leistungen des fachgerechten Kranken -
transports. Hierzu wird mit diesem Rettungsdienstbe -
darfsplan auf eine durch die Rechtsprechung akzeptierte 
Wartezeit von max. 60 Minuten bei einem Erreichungs -
grad von 90 Prozent als anzustrebende Qualitätskriterien 
vorgegeben. Die Einhaltung der Bedienzeit im Kranken -
transport wird kontinuierlich erfasst und halbjährlich aus-
gewertet. Ziel des Monitorings ist bei Abweichungen der

39
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Plangrößen Rettungsdienst
Bedienzeiten und/oder Unterschreitung des Erreichungs-
grades, eine schnellstmögliche Analyse der Ursachen 
herbeizuführen und primär durch geeignete technische 
oder organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken. 
Die Aufgabenbereiche Notfallrettung und Krankentrans -
port sollen weiterhin gemäß § 6 RettG NRW eine medizi-
nisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge 
und Gefahrenabwehr bilden. 
5.2 Notfallrettung
Die Notfallrettung hat die rettungsdienstliche Aufgabe, 
bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am 
Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit her -
zustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transport-
fähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Not -
arzt- oder Rettungswagen bzw. Luftfahrzeugen in ein für 
die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu be -
fördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstver -
sorgten Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten 
Behandlungseinrichtungen. Notfallpatienten sind hier -
bei Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder 
sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden 
oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu be -
fürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische 
Hilfe erhalten (§ 2 Abs. 2 RettG NRW). Der Notarztdienst 
ist Bestandteil der Notfallrettung und stellt eine zentrale 
medizinische Leistung dar.
5.3 Krankentransport
Der Krankentransport hat gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW 
die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen 
hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten 
sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreu -
ung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwa -
gen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern. Nach § 6 
Abs. 1 RettG NRW ist der Träger des Rettungsdienstes 
verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende 
Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Kranken-
transports sicherzustellen. Notfallrettung und Kranken -
transport bilden eine medizinisch-organisatorische Ein -
heit der Gesundheitsvorsorge und sind Bestandteil des 
Gefahrenabwehrsystems. Die im Krankentransport ein -
gesetzten Krankenkraftwagen müssen gemäß § 3 RettG 
NRW für den Krankentransport besonders eingerichtet 
und als Krankenkraftwagen für den Verkehr zugelassen 
sein. Krankenkraftwagen müssen in ihrer Ausstattung, 
Ausrüstung und Wartung, den allgemein anerkannten 
Regeln von Medizin, Technik und der Hygiene entspre -
chen. Als anerkannter technischer Standard ist für Kran -
kentransportwagen das Regelwerk DIN EN 1789 Typ A2 
oder B anzuwenden.
5.4 Intensivtransport und 
Interhospitaltransporte
Der Transport von Patienten zwischen verschiedenen 
Krankenhäusern und nicht zwischen Betriebsstellen ei -
nes und desselben Krankenhauses ist nach § 2 RettG 
NRW Aufgabe des Rettungsdienstträgers. Hierzu zählt 
im Bereich der ärztlich begleiteten Transporte neben 
den Notfalltransporten (durch den diensthabenden 
Notarzt des Transportfahrzeuges), auch die Durchfüh -
rung von dringlichen oder planbaren Transporten, z.B. 
von Intensivstation zu Intensivstation. Neben dem kos -
tenintensiven luftgebundenen Transport durch einen 
Intensivhubschrauber bietet sich die Möglichkeit zum 
bodengebundenen Transport mit speziell ausgestatteten 
Intensivtransportwagen (ITW). Aus der Zentrumsrolle 
der großen Krankenhäuser ergibt sich dabei eine nicht 
unerhebliche Anzahl an arztbegleiteten Verlegungstrans-
porten in umliegende kleinere bzw. spezialisierte Kran -
kenhäuser.
Bildung einer Trägergemeinschaft 
und Ausschreibung der Leistung
Die Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt, Coesfeld 
und Borken beabsichtigen die Leistung des Intensivtrans-
ports gemeinsam in Form einer Trägergemeinschaft (auf 
Basis einer öffentlich-rechtliche Vereinbarung) zu erfül -
len. Kernträgerin soll hierbei die Stadt Münster sein. Den 
grundsätzlichen Bedarf haben die Verbände der Kran -
kenkassen unter Berücksichtigung der Versorgungsabde-
ckung der o. g. Kreise und des Kerngebietes der Kernträ -
gerin anerkannt.
Zusammen mit den umliegenden Kreisen wurde die 
Entscheidung u. a. aus Wirtschaftlichkeitserwägungen 
getroffen, die Durchführung der Leistung auf Grundlage

40
Feuerwehr Münster
Plangrößen Rettungsdienst
von § 13 RettG NRW an einen Dienstleister zu vergeben. 
Im Frühjahr/Sommer 2021 wurde die Leistung unter Be -
rücksichtigung der Bereichsausnahme für die Dauer von 
vier Jahren ausgeschrieben. Optional kann die Leistung 
einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Beauftra-
gung der Leistung erfolgte zum 01. November 2021 an 
den Dienstleister Arbeiter-Samariter-Bund, RV Münster -
land. Dieser stellt ein Rettungsmittel (ITW) mit erforder -
licher Besatzung und spezieller Ausstattung, welches der 
gültigen DIN EN Norm 1789, Typ C und der ergänzenden 
Norm DIN 75076 entspricht. Der Auftragnehmer stellt 
den ITW und das fachlich geeignete nichtärztliche und 
ärztliche Personal an einem Betriebsstandort im Stadt -
gebiet Münster der Trägerschaft zur Verfügung und führt 
von der integrierten Leitstelle zugewiesene Einsätze 
durch.
Vorhaltung und Bedienzeit des ITW
Die Vorhaltung umfasst 365 Tage im Jahr, an 7 Tagen die 
Woche in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Anders als 
in der Notfallrettung gibt es im Bereich des Intensivtrans-
portes keine gesetzlichen Hilfsfristen oder anderweiti -
gen Planungsgrößen. Die Trägerin des Rettungsdienstes 
strebt die Entwicklung und die Einführung von Planungs -
größen im Intensivtransport an. Art und Umfang der Pla -
nungsgrößen stehen aktuell noch nicht fest. Die Stadt 
Münster sieht hier einen Entwicklungsbedarf und steht 
Gesprächen und einem Ideenaustausch offen gegenüber.
5.5 (besondere) Infektionstransporte /  
hochkontagiöse Patienten
Patienten, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne 
des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) leiden, können nur 
unter entsprechenden Schutzmaßnahmen transportiert 
werden. Der Umfang der Maßnahme richtet sich nach der 
jeweils vorliegenden Infektionskrankheit und der von ihr 
ausgehenden Gefahr der Infektionsübertragung. In der 
Regel liegt die Information vor Transportbeginn vor und 
die Transporte können mit den entsprechenden Schutz -
maßnahmen durchgeführt werden. Ein spezielles Fahr -
zeug wird derzeit nicht benötigt.
Für die seltene Situation des Transportes hochkontagi -
öser („ansteckender“) Patienten verfügt der Träger des 
Rettungsdienstes über keine eigene Möglichkeit zum 
Transport. Kompetenzen für derartige Spezialtransporte 
werden in NRW durch die Städte Dortmund, Essen und 
Düsseldorf vorgehalten. In Düsseldorf befindet sich auch 
das einzige Behandlungszentrum für hochkontagiöse Pa-
tienten in NRW, so dass ein Abholungs-Transport durch 
den dortigen Rettungsdienst organisatorisch sinnvoll ist.
5.6 Anforderungen an das Personal 
5.6.1 Personal in der Notfallrettung 
Gemäß § 4 Abs. 3 RettG NRW ist in der Notfallrettung  
mindestens eine Funktion mit einem Rettungsassistenten, 
ab dem 01.01.2027 mit einem Notfallsanitäter zu beset -
zen. Der Fahrer des Rettungswagens muss mindestens 
über die Qualifikation Rettungssanitäter verfügen. Dane -
ben muss das eingesetzte Personal, wie im Krankentrans -
port, fachlich, körperlich und gesundheitlich geeignet sein.
Das Notarzteinsatzfahrzeug wird von einem Rettungsas -
sistenten bzw. einem Notfallsanitäter geführt. Das in der 
Notfallrettung eingesetzte nichtärztliche Personal hat 
gemäß § 5 Abs. 4 RettG NRW jährlich an einer aufgaben -
bezogenen Fortbildung teilzunehmen und muss diese 
nachweisen (30 Stunden Fortbildung Rettungsdienst).
Das Personal muss über folgende Kenntnisse verfügen:
 ■  Kenntnisse über die Struktur und die Einsatzorgani-
sation des nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrsystems 
(insbes. des Rettungsdienstes) der Stadt Münster
 ■ Regionale Orts- und Straßenkenntnisse
 ■  Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen  
Krankenhäuser sowie relevanten Diagnose- und  
Behandlungseinrichtungen
 ■  Kenntnisse über das sichere Verhalten an der  
Einsatzstelle
5.6.2 Personal im Notarztdienst
Notarzt
Als Teil der Notfallrettung besteht die Aufgabe des Not -
arztes in der Behandlung von Patienten nach aktuellen 
Erkenntnissen der Medizin.

41
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Plangrößen Rettungsdienst
Die Qualifikation der Notärzte erfolgt nach dem Ret -
tungsgesetz NRW und den Vorgaben der Ärztekammer 
Westfalen-Lippe. Die Fachkunde Rettungsdienst sowie 
die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bilden die Voraus-
setzungen für die Tätigkeit als Notarzt.
Das Personal muss zudem über folgende Kenntnisse 
verfügen:
 ■  Kenntnisse über die Struktur und die Einsatzorgani-
sation des nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrsystems 
(Feuerwehr und Rettungsdienst) der Stadt Münster 
 ■ Regionale Orts- und Straßenkenntnisse 
 ■  Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen  
Krankenhäuser sowie relevanten Diagnose- und  
Behandlungseinrichtungen 
 ■  Kenntnisse über Gefahren an der Einsatzstelle und  
das sichere Verhalten an der Einsatzstelle 
 ■  notwendige Fortbildungen nach Ärztekammer  
Westfalen-Lippe / Nordrhein
Leitende Notärzte
Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Ver -
letzter oder Kranker hat die Trägerin Leitende Notärzte 
bestellt. Die Gruppe der Leitenden Notärzte (LNA) der 
Stadt Münster wurde unter Berücksichtigung des Geset -
zes über den Rettungsdienst und die Notfallrettung und 
den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 
24.11.1992 (GV NW S. 458), des RdErl. des Ministeriums 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 08.01.1991 zu 
„Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Gefährdung 
in Unglücks- und Katastrophenfällen“ (MBL NW Nr. 9 vom 
22.02.1991, S. 119), der Empfehlungen der Bundesärzte -
kammer zur Fortbildung des „Leitenden Notarztes/-ärz -
tin“ (Deutsches Ärzteblatt 85, 1988, Heft 8, S. B-349) 
und der Empfehlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe/
Nordrhein zur Institutionalisierung des Leitenden Not -
arztes/-ärztin (Westf. Ärzteblatt 45, 1991, Heft 5, S. 222, 
Rhein. Ärzteblatt 45, 1991, Heft 17 S. 692) gegründet. 
Auf Grundlage der vorgeplanten Einsatzorganisation der 
Feuerwehr Münster werden die Leitenden Notärzte in 
der Abschnittleitung Medizinische Rettung oder der Ein -
satzleitung als Fachberater Medizinische Rettung tätig. 
Im Einsatzfall kann der Leitenden Notarzt den mitwirken-
den Notärzten in medizinisch-organisatorischen Fragen 
Weisungen erteilen. Weitere Informationen zum Einsatz-
gebiet können dem Kapitel 5.9.1 entnommen werden. 
Das Personal muss zudem über folgende Kenntnisse 
verfügen:
 ■  Erweiterte Kenntnisse über die Struktur und die 
Einsatzorganisation des nichtpolizeilichen Gefahren- 
abwehrsystems (Feuerwehr und des Rettungsdienstes 
und die Führungsorganisation) der Stadt Münster
 ■ Regionale Orts- und Straßenkenntnisse 
 ■  Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen  
Krankenhäuser sowie relevanten Diagnose- und  
Behandlungseinrichtungen
 ■  Kenntnisse über das sichere Verhalten an der Ein-
satzstelle sowie die Tätigkeit in operativ-taktischen 
Führungsgremien
5.7 Personal im Krankentransport
Die Mindestanforderungen an das Personal im Kranken -
transport sind im § 4 RettG NRW festgelegt. Das Personal 
muss gesundheitlich und fachlich geeignet sein. Kranken-
transportwagen sind mindestens mit einem Rettungssa -
nitäter und einem Rettungshelfer zu besetzen. Das im 
Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat 
gemäß § 5 Abs. 4 RettG NRW jährlich an einer aufgaben -
bezogenen Fortbildung teilzunehmen und muss diese 
nachweisen (30 Stunden Fortbildung Rettungsdienst).
Das Personal muss über folgende Kenntnisse verfügen:
 ■  Kenntnisse über die Struktur und die Einsatzorgani- 
sation des nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrsystems 
(insbes. des Rettungsdienstes) der Stadt Münster
 ■ Regionale Orts- und Straßenkenntnisse
 ■  Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen  
Krankenhäuser sowie relevanten Diagnose- und  
Behandlungseinrichtungen
 ■  Kenntnisse über Behandlungsmöglichkeiten des 
ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen 
Vereinigung

42
Feuerwehr Münster
Plangrößen Rettungsdienst
5.8 Personal der Leitstelle
Die personelle Besetzung der Leitstelle erfolgt durch Be -
amte der Berufsfeuerwehr Münster mit Rettungsassis -
tenten- oder Notfallsanitäter-Qualifikation, die zu Dispo-
nenten fortgebildet werden. Die Disponenten werden für 
die Tätigkeiten in der Leitstelle besonders geschult und 
überprüft. Derzeit werden Neuausbildungen gemäß dem 
Curriculum der Arbeitsgruppe „Leitstellenausbildung 
NRW“ des Institutes der Feuerwehr und des Städte- und 
Landkreistages NRW am Studieninstitut Westfalen-Lip -
pe durchgeführt. Der Großteil der Leitstellenmitarbeiter 
verfügt neben der Rettungsdienstausbildung mindestens 
über eine feuerwehrtechnische Gruppenführer-Quali -
fikation. Sukzessive erhalten alle Mitarbeitenden diese 
gem. § 28 Abs. 3 BHKG vorgeschriebene feuerwehrtech -
nische Führungsqualifikation. Die Transformation der 
Qualifizierung von Personal in integrierten Leitstellen 
von Feuerwehr und Rettungsdienst ist aufgenommen 
und neue Erlasslagen werden analysiert und bewertet.
5.9 Besondere Versorgungslagen
5.9.1 Massenanfall von Verletzten 
oder Erkrankten
Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletz-
ter oder Erkrankter hat der Träger nach § 7 Abs. 4 RettG 
NRW ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zu -
sätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals 
(einschl. Leitender Notärzte) zu treffen und vorzuhalten.
Ziel ist dabei, durch Organisation, Führungsstruktur, 
Nachführen von Einsatzmitteln und -kräften, auch unter 
den besonderen Bedingungen einer Großeinsatzlage 
eine möglichst optimale notfallmedizinische Versorgung 
zu erreichen und dazu das individualmedizinische Ver -
sorgungsniveau zu erhalten oder möglichst schnell wie -
der zu erreichen. In der Stadt Münster erfolgt dieses auf 
Grundlage der Alarm- und Aufbauorganisation als zentra-
les Dokument der Einsatzorganisation.
Gefahrenabwehrplan für den Massenanfall von 
Verletzten/Erkrankten (MANV)
Als Teil der Gefahrenabwehrpläne für Großeinsatzlagen 
und Katastrophen nach § 4 Abs. 2 und 3 BHKG und bezo-
gen auf § 7 Abs. 4 RettG NRW hat die Feuerwehr Münster 
unter Einbindung der im Katastrophenschutz mitwirken-
den Organisationen einen Gefahrenabwehrplan MANV 
aufgestellt. Der Gefahrenabwehrplan legt die Rahmen -
bedingungen zur Bewältigung eines Schadensereignisses 
von bis zu 50 verletzten oder erkrankten Patienten fest. Er 
sieht nach § 18 Abs. 1 BHKG eine Mitwirkung anerkannter 
Hilfsorganisationen bei Unglücksfällen, öffentlichen Not-
ständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen vor. Vier 
Hilfsorganisationen haben aktuelle ihre Bereitschaft zur 
Mitwirkung in der Gefahrenabwehr gegenüber der obers-
ten Aufsichtsbehörde erklärt und sind in ihrer Eignung 
durch die Stadt Münster festgestellt worden.
Vorgeplante überörtliche Hilfe im Katastrophen-
schutz des Landes NRW (VÜH)
Basiseinheit der Planungen zur überörtlichen Hilfe ist die 
Einsatzeinheit NRW (EE NRW). Die EE NRW ist eine mul -
tifunktionale, autark einsetzbare und landesweit einheit-
liche Komponente des Sanitäts- und Betreuungsdienstes 
in NRW. Sie stellt die Versorgung von Patienten oder un -
verletzten Betroffenen sicher.
Um eine schnelle, systematische und strukturierte Hilfe 
bei überörtlichen Großeinsatzlagen und Katastrophen 
in NRW sowie im gesamten Bundesgebiet bewältigen zu 
können, hat das Land NRW auf Grundlage des BHKG leis -
tungsfähige Einheiten des Katastrophenschutzes aufge -
stellt. Für die rettungsdienstliche und sanitätsdienstliche 
Versorgung und Betreuung betroffener Patienten oder 
Personen bilden die in Münster ansässigen KatS-Organi -
sationen im Verbund mit der Feuerwehr Münster folgen-
den Einheiten:
 ■ Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW 
 (BHP-B 50 NRW)
 ■ Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW 
 (BTP-B 500 NRW)
 ■ Patienten-Transportzug 10 NR 
 (PTZ-10-NRW)

43
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Plangrößen Rettungsdienst
Ferner ist im Regierungsbezirk Münster die Stärke 
und Ausstattung der – Nachbarschaftliche Soforthilfe 
(Ü-MANV-S) – einheitlich festgelegt. Die Einheiten wer -
den bei Bedarf über die jeweiligen Leitstellen bzw. die 
Bezirksregierung angefordert.
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst 
(OrgL RD)
Die Trägerin hat gem. §7 Abs. 4 RettG NRW die Funktion 
eines Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL) 
eingerichtet. Die Aufgabe des OrgL im Rettungsdienst 
wird grundsätzlich durch die 24h-besetzte Führungs -
funktion C-Dienst von der Feuer- und Rettungswache  1 
wahrgenommen (Führungsebene C = Zugführer, Beamte 
der L.Gr. 2.1 6). Befindet sich dieser im Einsatz, so kann die 
Aufgabe OrgL von den C-Diensten der Feuer- und Ret -
tungswachen 2 und 3 unmittelbar übernommen werden. 
Für aufwachsende oder große Einsatzlagen kann die 
Funktion OrgL auch von Führungskräften der Führungse -
bene B übernommen werden (Führungsebene B = Ver -
bandführer, Beamte der L.Gr. 2.1). Die Gesamteinsatzlei -
tung oberhalb der OrgL und LNA wird durch Beamten der 
Führungsebene A (L.Gr. 2.2) wahrgenommen. Somit ist 
zu jeder Zeit gewährleistet, dass im Bedarfsfall die Funkti-
on OrgL besetzt werden kann. Zur Verstärkung können 
weitere Führungskräfte mit OrgL-Qualifikation aus der 
Freizeit alarmiert werden. Der OrgL leitet in der Regel als 
Abschnittleiter Medizinische Rettung die taktisch-opera-
tiv Aufgaben im Rettungsdienst.
Leitender Notarzt
Die LNA Gruppe wurde 1997 etabliert und besteht aus 
Fachärzten mit der Zusatzbezeichnung „Notfallmedi -
zin“. Gemäß Dienstplan befindet sich immer ein LNA im 
Dienst. Dem LNA obliegen, ebenengleich mit dem OrgL, 
die medizinischen Leitungsaufgaben im Abschnitt Medi -
zinische Rettung. Er kann nach § 7 Abs. 4 RettG NRW den 
mitwirkenden Ärzten in medizinisch-organisatorischen 
Fragen Weisungen erteilen. Ferner kann der LNA in der 
taktisch-operativen Feuerwehr-Einsatzleitung als Fachbe-
rater eingesetzt werden. Die Alarmierung des LNA ist über 
digitale Funkmeldeempfänger sichergestellt. Die Ausbil -
dung erfolgt gemäß den Empfehlungen der Bundesärzte-
kammer zur Fortbildung zum Leitenden Notarzt. Der LNA 
wird auf Grundlage der Alarm- und Aufbauorganisation 
systematisch zu folgenden Einsatzlagen alarmiert:
 ■  In allen Fällen mit mehr als drei Verletzten/akut 
Erkrankten oder bei Einsatz von mehr als zwei 
arztbesetzten Rettungsmitteln.
 ■  Bei Schadensereignissen, bei denen die Schwere 
der gesundheitlichen Schädigung/Gefährdung 
(z. B. > drei Schwerverletzte) die reguläre Kapazität 
des Notarztes übersteigt.
 ■  Bei Schadenereignissen oder besonderen Lagen, 
bei denen eine ärztliche Fachberatung des Einsatz- 
leiters, z. B. bei Bränden in Kranken-/Pflegeeinrich- 
tungen oder Geiselnahmen, auch ohne verletzte 
Personen erforderlich ist.
 ■  Wenn fachlich oder zeitlich ein besonderer Versor-
gungsumfang, ggf. parallel zu schwieriger technischer 
Rettung, erforderlich ist.
 ■  Bei Schadensereignissen, bei denen mit gesund-
heitlicher Gefährdung einer größeren Personenzahl 
gerechnet werden muss (z. B. Großbrand, Explosions-
gefahr).
 ■ Auf Anforderung durch den Einsatzleiter
Ferner kann der LNA als Reserve-Notarzt bei ausgeschöpf-
ten notärztlichen Ressourcen herangezogen werden. Für 
einen unmittelbaren Transfer zum Einsatzort steht der 
LNA-Gruppe ein ausgestattetes Einsatzmittel (PKW) zur 
Verfügung.
Zusätzliche Einsatzmittel  
– Berufsfeuerwehr –
Der Gerätewagen Rettungsdienst (GW Rett) dient zur 
Sicherstellung einer Erstversorgung von bis zu 25 Patien -
ten sowie zur Einrichtung von Patientenablagen bei grö -
ßeren Ereignissen und wird nach dem Gefahrenabwehr -
plan MANV durch Personal der Berufsfeuerwehr besetzt. 
Das Fahrzeug mit Baujahr 2002 entspricht nicht mehr 
den fachlichen und technischen Standards und muss im 
Rahmen einer Neubeschaffung den aktuellen Anforde -
rungen zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und Ka -
tastrophen angepasst werden. Sollte der durch das Land 
 6)  Nach Laufbahnausbildung L.Gr. 2.1 Modul 9 Erwerb der Befähi-
gungskompetenz zum Abschnittsleiter Medizinische Rettung

44
Feuerwehr Münster
Plangrößen Rettungsdienst
NRW bereitgestellte AB MANV, Baujahr 2005, nicht aus 
Landesmitteln ersatzbeschafft werden, so ist ein zweiter 
baugleicher GW Rett kommunal zu beschaffen, um das 
landeseinheitlich vorgegebene Versorgungsniveau von 
50 Patienten sicherzustellen.
5.9.2 Verletzten-Dekontamination
Ein Massenanfall von kontaminierten verletzten Personen 
(MANV), verursacht durch die Freisetzung von atomaren, 
biologischen oderchemischen Gefahrstoffen (ABC-Ge -
fahrstoffe), stellt als Einsatzlage für die Gefahrenabwehr 
in der Stadt Münster eine beträchtliche Herausforderung 
dar. Eine solche Schadenslage kann dazu führen, dass die 
Kontamination bis in die Krankenhäuser weitergetragen 
wird und sowohl beim rettungsdienstlichen als auch 
beim medizinischen Personal gesundheitliche Schäden 
verursacht. Um die Kontamination aller Personen auf ein 
Minimum zu reduzieren, ist es notwendig, dass bereits 
bestehende Konzept der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 
50 NRW« (BHP-B 50 NRW), dass für eine große Anzahl 
verletzter Personen aufgestellt ist, durch ein zweistufi -
ges Konzept eines »Verletzten-Dekontaminationsplatzes 
NRW« (V-Dekon NRW) zu ergänzen. Bei einer Anforde -
rung von Dekontaminationseinheiten zur überörtlichen 
Hilfe unter dem Alarmierungsbild »V-Dekon 25 NRW« soll 
eine Dekontamination von mindestens 25 Verletzten pro 
Stunde (durch einen »Verletzten-Dekontaminations-Zu -
ges 25 NRW«), bei einer Anforderung unter »V-Dekon 
50 NRW« soll eine Dekontamination von mindestens 50 
Verletzten pro Stunde (durch eine »Verletzten-Dekonta -
minations-Bereitschaft 50 NRW«) gewährleistet sein. Die 
überörtliche Hilfe ist aus den Ressourcen in jedem Kreis 
und in jeder kreisfreien Stadt planerisch sicherzustellen. 
Das Land hat dazu die sächliche Ausstattung bereitge -
stellt. Die Sicherstellung der erforderlichen Personal -
ressourcen mit den notwendigen rettungsdienstlichen 
Fachqualifikationen ist derzeit nicht sichergestellt.
5.9.3 Sanitätswachdienst und rettungs- 
dienstliche Versorgung bei Veranstaltungen
Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, 
sind durch die Konzentration vieler Menschen auf engem 
Raum oder durch die Eigenart der Veranstaltung mit be -
sonderen Gefahren verbunden und in der Regel anzei -
ge- oder genehmigungspflichtig. Der Sanitätswachdienst 
bei Veranstaltungen fällt grundsätzlich nicht in den Re -
gelungsbereich des RettG NRW. Es handelt sich um ein 
traditionelles Betätigungsfeld der anerkannten Hilfsorga-
nisationen bei Sportveranstaltungen, Volks- und Straßen-
festem sowie Großveranstaltungen und umfasst Betreu -
ungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen für Zuschauende 
und Teilnehmende. Zu den Tätigkeitsfeldern gehört die 
allgemeine Betreuung, die Einleitung und Durchführung 
von lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie von Ers -
te-Hilfe-Maßnahmen. Die Verpflichtungen des öffentli -
chen Rettungsdienstes bleiben hiervon unberührt. Damit 
die Bereitstellung von Rettungsmitteln die flächende -
ckende Versorgung der Bevölkerung während einer Ver -
anstaltung nicht beeinträchtigt, sollte versucht werden, 
zusätzlich geeignete Rettungsmittel und Einsatzkräfte 
der anerkannten Hilfsorganisationen bei Veranstaltun -
gen einzusetzen. (vgl. Runderlass des MAGS ”Sanitäts -
dienst und Rettungsdienst bei Veranstaltungen” Maß -
nahmen zum Schutz der Gesundheit vom 24.11.2006, 
Az. III 8 - 0713.8)
Sicherheitskonzeption und 
Genehmigung von Veranstaltungen 
Die Stadt Münster kann im Rahmen des Genehmigungs -
verfahrens für Veranstaltungen Auflagen über Art und 
Umfang des Sanitätswachdienstes erteilen. Unabhängig 
von den jeweiligen Auflagen bildet dieses grundsätz -
lich eine privatrechtliche Komponente, die im Rahmen 
der Auflagenerfüllung für die Durchführung der Ver -
anstaltung durch den Veranstalter sicherzustellen ist. 
Die Feuerwehr kann die Auflagenerfüllung und die Leis -
tungsfähigkeit des Sanitätswachdienstes bei der Veran -
staltungsdurchführung kontrollieren.
Zudem kann im Rahmen der Bewertung einer Veranstal -
tung, nach entsprechender Gefährdungsanalyse durch 
die Feuerwehr, ein rettungsdienstlicher Versorgungs- 
und/oder Sonderbedarf festgestellt und festgelegt wer -
den. Entscheidendes Kriterium ist dabei die Frage, ob 
ein erhöhtes rettungsdienstliches Einsatzaufkommen zu 
erwarten ist. In diesen Fällen erfolgt eine differenzierte 
Bewertung rettungsdienstlicher Bedarfe zur Absicherung 
der Veranstaltung und des betroffenen Stadtgebietes  
(z. B. Stadtfeste). Ist von einem erhöhten Transportauf -

45
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Plangrößen Rettungsdienst
kommen von Patienten auszugehen, fließt dieses eben -
falls in diese Betrachtung mit ein.
Berücksichtigung Ausschreibung 
Notfallrettung im Jahr 2019
Die im Jahr 2019 ausgeschriebene Notfallrettung berück-
sichtig in diesem Zusammenhang Sonderbedarfe im Rah-
men von Veranstaltungen folgendermaßen (Auszug aus 
der Leistungsbeschreibung):
 ■  Es besteht nach dieser Leistungsvereinbarung keine 
Verpflichtung des Auftragnehmers zusätzliche 
Rettungsmittel für Sonderbedarfe im Rahmen von 
Veranstaltungen vorzuhalten. Allerdings ist er unter 
bestimmten Voraussetzungen zur Erbringung von 
Rettungsdienstleistungen im Rahmen von Veranstal-
tung berechtigt.
 ■  Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt Rettungs- 
dienstleistungen mit eigenen RTW im Rahmen von 
Veranstaltungen zu erbringen, sofern:
 ■  für die Veranstaltung im Stadtgebiet Münster 
aufgrund ordnungsbehördlicher Vorgaben der 
Trägerin öffentliche Rettungsmittel vorgehalten 
werden müssen und
 ■  die Erbringung der Rettungsdienstleistungen im 
Vorfeld von der Trägerin genehmigt wurde.
 ■  Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, ist der Auf-
tragnehmer nicht berechtigt, Rettungsdienstleistun-
gen anlässlich von Veranstaltungen zu erbringen. Dies 
gilt auch dann, wenn er aufgrund einer privat-rechtli-
chen Vereinbarung mit dem Veranstalter den Sani-
tätswachdienst sicherstellt. 
5.9.4 Einsätze auf besonderen Verkehrswegen
Bundesautobahnen
Zur besseren Abdeckung der Bundesautobahn A 1 (BAB 
1) im nördlichen Stadtgebiet wurden im Einvernehmen 
mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW beim Parkplatz 
„Pluggerheide/Sandruper Baum“ in Höhe km 264,8 in 
beiden Fahrtrichtungen zusätzliche Auf- bzw. Abfahrten 
für den Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst ge -
schaffen.
Weitere zusätzliche Auf- und Abfahrtmöglichkeiten 
dieser Art sind über die Altenberger Straße/Steinfurter 
Straße (Höhe Nienberge) und die Rastplätze Münster -
land-Ost und -West (Höhe Roxel) vorhanden. Für die BAB 
43 in Fahrtrichtung Münster wurde eine Auffahrmöglich-
keit im Bereich Albachten an der Straße Vogelsang ge -
schaffen.
Nach Zuweisung durch die Bezirksregierung Münster ist 
der Einsatzbereich des Rettungsdienstes der Stadt Müns-
ter auf den angeschlossenen BAB wie folgt geregelt:
BAB 1 – Fahrtrichtung Hamburg
	Einsatzbereich bis AS Greven
BAB 1 – Fahrtrichtung Dortmund
	Einsatzbereich bis AS Ascheberg
BAB 43 – Fahrtrichtung Recklinghausen
	Einsatzbereich bis AS Senden
Bundeswasserstraßen und Eisenbahnstrecken
Der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) ist eine Bundeswasser -
straße. Aufgrund seiner Bedeutung für den Güterverkehr 
wird diese seit längerer Zeit durch den Bund ausgebaut. 
Derzeit verkehren auf dem DEK gewerbliche Binnenmo -
torschiffe mit einem Ladungsvermögen von bis zu 1.350 
Tonnen. Nach dem Ausbau sind Schubverbände mit ei -
nem Ladungsvermögen mit bis 4.000 Tonnen zu rechnen. 
Zu den in großen Transporteinheiten beförderten Gütern 
gehören auch brennbare bzw. explosionsgefährliche 
Gefahrstoffe, welche aufgrund der Kanalverlaufs mittig 
durch das Stadtgebiet transportiert werden. Unter den 
Aspekten der Gefahrenabwehr ergibt sich aufgrund un -
günstiger Nähe zwischen transportierten Gefahrgütern 
und der unmittelbar angeschlossenen Wohnbebauung 
mit hoher Bevölkerungsdichte ein hohes Risikopotential.
Gleichzeitig bietet der DEK einen hohen Freizeitwert und 
genießt in den Sommermonaten auf seiner gesamten 
Länge durch das Stadtgebiet hohen Zuspruch. Aus die -
sem Grund kommt es jährlich zu schweren bis tödlichen 
Schwimmunfällen.
Die Lage der Schienenwege führen in Münster, ähn -
lich wie die Binnenschifffahrtsstraßen, mittig durch das

46
Feuerwehr Münster
Plangrößen Rettungsdienst
Stadtgebiet. Neben dem ansteigenden Personennah- 
und Fernverkehr, werden auch über die vorhandenen 
Bahntrassen große Gütermengen umgeschlagen. Auf -
grund der auch in Münster angeschlossenen Betriebe der 
chemischen Industrie befinden sich unter diesen Gütern 
auch große Mengen an explosiven, brennbaren, giftigen 
und radioaktiven Gefahrgütern. Unter den Aspekten der 
Gefahrenabwehr ergibt sich aufgrund ungünstiger Nähe 
zwischen transportierten Gefahrgütern und der unmit -
telbar angeschlossenen Wohnbebauung mit hoher Be -
völkerungsdichte ein hohes Risikopotential.
5.10 Interkommunale Zusammenarbeit
Die noch im letzten Bedarfsplan beschriebene Verein -
barung zwischen dem Kreis Coesfeld und der kreisfreien 
Stadt Münster über die Notarztgestellung im nordöstli -
chen Kreisgebiet Coesfeld, ist zum 31.12.2019 ausgelau -
fen. Dennoch kommt es regelmäßig zu Anforderung von 
Rettungsmitteln in die umliegenden Kreise. Die Entsen -
dung der Rettungsmittel der Stadt Münster erfolgt auf 
Anforderung durch die Leitstelle der Feuerwehr Münster 
als Amtshilfe. Öffentlich-Rechtliche Vereinbarungen zur 
Versorgung angrenzender Kreisgebiete existieren in der 
Notfallrettung derzeit nicht.
Neben der anlassbezogenen überörtlichen Hilfe (u. a. 
Ü-MANV-S) plant die Stadt Münster die interkommunale 
Zusammenarbeit weiter auszubauen. Neben einem re -
gelmäßigen Austausch auf Ebene der ärztlichen Leitun -
gen im Rettungsdienst, finden regelmäßig Gespräche im 
Bereich des Intensivtransportmanagements statt. Vorga -
ben nach § 2a und § 3 RettG NRW sollen weiterhin ver -
folgt und an geeigneten Stellen zur gegenseitig einver -
nehmlichen Umsetzung gebracht werden.
 
Ausweitung der Versorgungsgebiete 
außerhalb der Stadtgrenze 
Mit der bedarfsermittelten notwendigen Anpassung von 
Standorten von rettungsdienstlicher Vorhaltung in den 
unterschiedlichen Stadtteilen erscheint es denkbar, dass 
diese Ressourcen anteilige angrenzende Kreisgebiete in 
der Notfallrettung erreichen können. Erste Anfragen aus 
dem Kreis Warendorf liegen vor.

47
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
6. Durchführung des Rettungsdienstes
6.1 Leitstelle – Allgemeine Grundlagen
Die einheitliche Leitstelle der Stadt Münster nimmt ihre 
Aufgaben gem. § 28 BHKG in Verbindung mit § 8 RettG im 
Rettungsdienst, dem Brandschutz, der Hilfeleistung und 
dem Katastrophenschutz wahr und ist zentraler Bestand-
teil des Führungs- und Lagezentrums, dass an der Feuer- 
und Rettungswache 1, am York-Ring 25 untergebracht 
ist. Die Leitstelle ist rund um die Uhr besetzt und über 
diverse sowie jeweils unabhängige Kommunikationsver -
bindungen erreichbar. Der erforderliche Funktionserhalt 
wird über personelle und technische Vorhaltungen (z. B. 
Mitarbeitende für die IuK-Technik und Notstromerzeu -
ger) sowie organisatorische Regelungen (z. B. Betriebs- 
und Ausfallkonzepte) sichergestellt.
Zentrale Aufgabe der Leitstelle ist es, alle Einsätze des Ret-
tungsdienstes gem. § 8 Abs. 1 RettG NRW zu lenken. Mit 
dem gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Bevölkerung 
eine schnellstmögliche Hilfe mit geeigneten Ressourcen 
zu gewährleisten, zählen nachfolgende Kernaufgaben zu 
den rettungsdienstlichen Leistungsschwerpunkten der 
Leitstelle:
 ■  Annahme und Verarbeitung von Hilfeersuchen 
aus der Bevölkerung
 ■  Disposition von Einsatzmitteln (Einsatzkräfte, 
Fahrzeuge und Geräte)
 ■ Alarmierung der disponierten Einsatzmittel
 ■  Führung alarmierter Rettungsmittel bis zum  
Erreichen der Einsatzstelle
 ■  Unterstützung der Einsatzkräfte durch  
Informations- und Ressourcenbereitstellung
 ■  Aufgabenübergreifende Koordination der  
Ressourcen (insbesondere multifunktionaler  
Einsatz der Ressourcen von Rettungsdienst,  
Feuerwehr und Katastrophenschutz)
 ■  Informationsweitergabe/-austausch mit Dritten 
(Krankenhäuser, Polizei, Presse etc.)
 ■ Warnung und Information der Bevölkerung
Um diese Aufgaben sicherzustellen, arbeitet die Leitstelle 
mit den Krankenhäusern, den Einrichtungen der Selbst -
verwaltung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, den 
benachbarten Leitstellen und der Polizei zusammen. Zu 
den Aufgaben des Führungs- und Lagezentrum gehört 
auch die einsatztaktische Presse- und Öffentlichkeitsar -
beit, die Einsatzsicherstellung von Führungseinrichtun -
gen und -mitteln sowie die Funktionssicherstellung der 
zugehörigen Führungseinrichtungen und -mittel (z. B. 
Einsatzleitwagen und Stabsräumen).
Die Leitstelle überwacht den zentralen Krankenbetten -
nachweis für die Stadt Münster auf Basis des landesein -
heitlichen EDV-Systems „Informationssystem Gefahren -
abwehr NRW“ (IG NRW), welches durch das Ministerium 
des Inneren NRW betrieben wird.
Auf Anforderung hat sie auch Rettungsmittel zur nach -
barschaftlichen bzw. vorgeplanten überörtliche Hilfe ein-
zusetzen. Gemäß Weisung der Bezirksregierung Müns -
ter fungiert die Leitstelle der Stadt Münster in diesem 
Zusammenhang als Alarmierungsleitstelle für die Kreise 
und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk.
Zu den Aufgaben der Leitstelle gehört ebenfalls die Koor-
dination und Planung von Interhospitaltransporten mit 
Arztbegleitung bzw. Intensivtransporten. Regelmäßig 
wird im Rahmen der Planung derartiger Transporte der 
Leitende Notarzt (LNA) als medizinischer Berater hinzu -
gezogen. Die Beratung durch die Leitstelle kann vielfach 
zu einer Kostenreduktion führen, z. B. durch die Übernah-
me von Transporten durch nichtärztliches Personal oder 
durch einen bodengebundenen Transport statt eines 
Lufttransportes.
Die Feuerwehr Münster zeigt sich offen gegenüber Mo -
dellvorhaben und Modellprojekten wie einer Anbindung 
beziehungsweise einer Vernetzung von Akteuren im Ge -
sundheitswesen, wie zum Beispiel der kassenärztlichen 
Vereinigung (116 117) oder der Vernetzung von Leitstel-
len (z. B. zum Auffangen von Betriebsstörungen, zur effi -
zienten Nutzung vorhandener Ressourcen, der Bewälti -
gung von Großeinsatzlagen oder Katastrophen).

48
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
6.1.1 Leitstelle – Aktueller Stand 
Die Leitstelle der Feuerwehr Münster wurde im Jahr 
2015 erweitert und in neuen Räumlichkeiten in Betrieb 
genommen. Sie verfügt derzeit über sieben vollwertige 
Leitstellenarbeitsplätze, die identisch mit allen erforder -
lichen informations- und kommunikationstechnischen 
Einrichtungen ausgestattet sind. Zwei weitere identische 
Arbeitsplätze befindet sich in einer separaten Räumlich -
keit, die unmittelbar zwischen der Leitstelle und dem 
Stabsraum der Feuerwehr-Einsatzleitung (taktisch-ope -
rative Einsatzleitung) liegt. Diese Einrichtung kann multi-
funktional bei aufwachsenden Einsatzlagen zur isolierten 
Steuerung des Einsatzverlaufs und bei einer Großeinsatz-
lage oder Katastrophe als Meldekopf der Fernmeldebe -
triebsstelle genutzt werden.
In einer weiteren Räumlichkeit befinden sich 12 tem -
porär eingerichtete Arbeitsplätze zur Notrufabfrage (sog. 
Ausnahmeabfrageplätze). Diese sind jederzeit betriebs -
bereit und können schnellstmöglich besetzt werden. Ziel 
ist es, bei Großeinsatzlagen (z. B. Unwetterereignissen) 
neben der zeitgerechten Bewältigung zahlreicher Hil -
feersuchen insbesondere auch zeitkritische Notfallmel -
dungen (z. B. medizinische Notfälle) entgegennehmen 
zu können. Die Besetzung dieser Arbeitsplätze ist im Rah-
men der Alarm- und Aufbauorganisation vorgeplant und 
wird durch speziell geschulte Einsatzkräfte der Freiwilli -
gen Feuerwehr, unter Führung eines Leitstellendisponen-
ten, sichergestellt.
Die Leitstelle, der Stabsraum der Feuerwehr-Einsatzlei -
tung und der sich im gleichen Gebäude befindliche Stab-
sraum des Krisenstabes verfügen über eine einheitliche 
zentral vernetzte Medientechnik und können unmittel -
bar miteinander kommunizieren bzw. Daten und Infor -
mationen zur Einsatzbewältigung austauschen.
Seit 2012 stehen auf der Feuer- und Rettungswache 2 
zwei weitere vollwertige Leitstellenarbeitsplätze zur Ver-
fügung. Die dort eingerichteten Arbeitsplätze entspre -
chen dem gleichen technischen Ausstattungsstandard 
der Leitstelle. Sie können im Bedarfsfall zur Kapazitäts -
ausweitung der Leitstelle, als grundsätzliche Ausfallre -
dundanz für zwei Notrufabfrageplätze in der Leitstelle 
oder als Abschnittsführungsstelle zur Steuerung von Ein -
sätzen im südlichen Stadtgebiet aktiviert werden. Analog 
zu den Ausnahmeabfrageplätzen sind auch diese Plätze 
nicht dauerhaft besetzt. Das erforderliche Leitstellenper-
sonal ist bei Aktivierung dieser Arbeitsplätze von der Feu-
er- und Rettungswache 1 zu verlegen oder bei erhöhtem 
Personalbedarf aus der Freizeit zu alarmieren.
Aufgrund der vorab dargestellten Aufgaben in der Leitstel-
le und der hierzu erforderlichen räumlichen, technischen 
und personellen Ressourcen, reichen die Vorhaltungen in 
der Feuer- und Rettungswache 2 nicht mehr aus, um den 
seinerzeit geplanten vollständigen Redundanzbetrieb 
für die Leitstelle abzubilden. Eine Erweiterung ist nicht 
möglich, da die vorhandenen technischen und räumli -
chen Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind. Für den 
Redundanzbetrieb der Leitstelle der Feuerwehr Münster 
ist Bezug auf dieses Rettungsdienstbedarfsplan sowie der 
in der Erstellung befindlichen Bedarfsplanungen für den 
Brandschutz und den Katastrophenschutz eine neue Lö -
sungsstrategie herbeizuführen (z. B. erweiterte Koopera-
tionsvereinbarungen mit benachbarten Leitstellen oder 
gleichwertigen Einrichtungen).
Die Administration der vorab aufgeführten Einrichtun -
gen in der Leitstelle erfolgt über zwei Administrations-  
Arbeitsplätze in der Feuer- und Rettungswache 1.
Technische Einrichtung der Leitstelle 
Die technischen Hintergrundeinrichtungen gliedern sich 
wie folgt:
 ■  Einsatzleitrechnersystem ”CKS-Celios” (Firma Johnson 
Controls) mit insgesamt 11 Leitstellenarbeitsplätzen, 
12 Ausnahmeabfrageplätzen und 2 Administrations-
arbeitsplätzen. Das Einsatzleitrechnersystem ist über 
Schnittstellen mit einem System zur strukturierten 
Notrufabfrage, einem Führungsunterstützungssys-
tem, der Rettungsdienstabrechnungssoftware, einer 
Dokumentations- und Einsatzberichtssoftware sowie 
einer Statistiksoftware verbunden. Für die Übermitt-
lung der einsatzrelevanten Informationen sind auf 
den Feuer- und Rettungswachen Alarmdrucker und 
visuelle Alarmanzeigesysteme installiert.
 ■  Zur Positionsfeststellung notrufender Personen oder 
Fahrzeuge kommen, neben der (telefonischen) struk-

49
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
turierten Notrufabfrage, die EDV-basierten Dienste 
Advanced Mobile Location (AML) und Emergency Call 
(eCall) zum Einsatz.
 ■  Die VoIP-Telefonanlage Typ OpenScape Voice mit 
470 Nebenstellen im Bereich der Feuerwehr verfügt 
stadtweit über zwölf Primär Multiplexanschlüsse im 
Anlagenverbund und einen separaten Multiplexan-
schluss als Amtskopf für die Rufnummer der Verwal-
tung und Sachbearbeitung der Feuerwehr (2025-0). 
Zur Alarmierung von Mitarbeitenden und Einsatzkräf-
ten steht ein Telefon-Alarmierungsserver MobilCall 
zur Verfügung.
 ■  Die VoIP Notruf Umstellung der Telekom wurde im 
Jahr 2020 umgesetzt. Das Stadtgebiet Münster und 
fünf weitere Ortsnetze werden durch die Leitstelle ab-
gefragt. Intern arbeitet die Notrufabfrageeinrichtung 
emc² mit insgesamt 20 ISDN Notruf Sprachkanälen. 
Eine zentrale TK Schnittstelle über IDDS zum Einsatz-
leitrechner ist vorhanden.
 ■  Die Leitstelle verfügt über eine Dokumentations-
anlage (Typ VoiceCollect), um alle Notruf- und Funk-
gespräche beweissicher aufzuzeichnen. Das System 
wurde im Jahr 2019 erneuert.
 ■  Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen  
(Typ NetComAE von Siemens) mit derzeit ca. 608 
angeschalteten Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet 
Münster. Eine Schnittstelle zum Einsatzleitrechner ist 
vorhanden.
 ■  Elektronisches Wachalarmierungssystem mit Laut-
sprecheranlagen auf den Feuer- und Rettungswachen 
zur hausinternen Alarmierung der Einsatzkräfte im 
Brandschutz- und Rettungsdienst.
 ■  Anschaltung der bundeseinheitlichen Rufnummer 
„19222“ für den Krankentransport auf jedem Leitstel-
lenarbeitsplatz mit drei Gesprächskanälen.
 ■  Der Eingang der Notfallmeldungen erfolgt norm-
konform über die Europäische Notrufnummer 112, 
eCall-System aus Kraftfahrzeugen und der bundeswei-
ten Notruf-App Nora. 
 ■  Zusätzliche Anschaltung von zwei eigenen Telefon- 
und Faxnebenstellen der Universitätsklinik Münster 
auf jeden Leitstellenarbeitsplatz für den Kranken-
transport.
 ■  Direktleitungen zu den Energieversorgern und der 
Polizei.
 ■  Drei weitere Faxgeräte für Verwaltung, Gehörlo-
sen-Notruf 112 und Verbindungen zu externen 
Leitstellen sowie der Bezirksregierung.
 ■  Die Leitstelle verfügt über eine Medientechnik der 
Fa. Eyvis, um einsatzrelevante Informationen syste-
mübergreifend und lageabhängig in den Führungs-
einrichtungen der Feuerwehr-Einsatzleitung und dem 
Krisenstab darstellen zu können.
Funktechnik 
Das Kommunikations-Management System (KMS) steht 
an allen Leitstellenarbeitsplätzen zur Verfügung. Die 
Leitstelle ist normkonform an das BOS-TETRA-Kernnetz 
der LZPD redundant über Richtfunk und LWL ange -
schlossen. Das KMS beinhaltet den Schnittstellenserver 
(DIGA-Server) und verwaltet insgesamt vier TCS-Clients 
zum Heimat Standort der Systemkomponenten (STK) 
und zwei TCS-Clients zur Partner-STK. Der sogenannte 
DF-Stecker beinhaltet je STK 32 Mithörgruppen, insge -
samt somit 64 Mithörgruppen. Alle Funktionen (Sprach 
und Datendienste) sind über Luftschnittstelle vollstän -
dig redundant vorhanden. Acht fest verbaute digitale 
BOS-TETRA-Funkgeräte (FRT) wurden in die Leitstelle an 
zwei Standorten redundant implementiert. Komplettiert 
wird das System durch zwei weitere BOS-TETRA-Funkge -
räte (FRT) für die elektronische Übermittlung von Daten 
zwischen Einsatzleitrechner und den Einsatzfahrzeugen  
(z. B. zur Übermittlung von Fahrzeugstati, GPS-Daten 
oder Einsatzkurzmitteilungen).
Des Weiteren werden zwei analoge BOS-Funkrelaisstel -
len mit FMS (im 4m-Band Funk) einschließlich einer 
Antennenanlagen auf dem Stadthaus 2 inklusive Notfall- 
bzw. Ausfallebenen vorgehalten.
Das Einsatzpersonal der Feuer- und Rettungswachen so -
wie die ehrenamtlichen Einsatzkräfte wird mittels digita -
ler BOS-Funkalarmierungstechnik alarmiert. Zurzeit sind 
insgesamt rund 1.500 digitale Funkmeldeempfänger im 
Einsatz. Das eigene Netz für die digitale Alarmierung wur-
de 97/98 in Betrieb genommen.
Jeder RTW und KTW sowie jedes NEF ist mit einem 
BOS-TETRA-Funkgerät (MRT) ausgerüstet. Die eingesetz -
ten RTW und NEF haben zusätzlich ein mobiles BOS-TE -
TRA-Funkgerät (HRT) mit Ladeerhaltung im Fahrzeug

50
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
verbaut. Diese Fahrzeuge sind mit einem automatisier -
ten Ortungs- und Navigationssystem ausgestattet, die 
über eine Schnittstelle vom Einsatzleitrechner bedient 
wird. Im Rahmen einer Alarmierung kann somit die Ein -
satzadresse unmittelbar übertragen und die Navigation 
gestartet werden. Ferner ist bei Bedarf hinsichtlich freier 
Einsatzmittel, die Ortung der jeweiligen Fahrzeuge durch 
die Leitstelle möglich. In den RTW, den NEF sowie dem 
S-KTW sind zusätzlich LTE-Smartphones zur Kommuni -
kation mit den Krankenhäusern, der Leitstelle und der 
Übertragung von Daten installiert.
Entwicklung von Infrastruktur und Maßnahmen
Um den aktuellen Stand der Technik der Digitalisierung 
im Rettungsdienst und den geforderten QM-Konzepten 
Rechnung zu tragen und umsetzen zu können, bedarf es 
einer Anpassung bei der IT-Infrastruktur.
Für die Sicherheit der Technikräume und der Leitstelle 
wurde ein umfangreiches Konzept erstellt, das sich am 
TSI-Level 3 für Rechenzentren orientiert. Der Standard 
Trusted Site Infrastructure (TSI) ist eine seit 2001 etab -
lierte Methodik zur Prüfung und Zertifizierung der physi -
schen Sicherheit und Verfügbarkeit von Rechenzentren. 
Alle relevanten Techniken sind redundant ausgelegt. Die 
standortübergreifende Datenübertragung für einsatzre -
levante Informationen erfolgen über eigene Kabel (LWL 
Dark Fiber). Darüber hinaus ist folgendes in Planung: 
 ■  Für das aktuell in der Feuer- und Rettungswache 1 
untergebrachte Rechenzentrum ist eine Neustruk-
turierung in Planung, bei der die Systeme mit einer 
echten Redundanz (zweiter Rechenzentrumsstand-
ort) versehen werden.
 ■  Gleichzeitig ist es Ziel, dabei auch den Zugriff ver-
schiedener kommunaler Leitstellen auf das Einsatz-
leitsystem zu ermöglichen, so dass über die Leitstelle 
eine Nachbarkommune die wesentlichen Disposi-
tionen für die Stadt Münster übernommen werden 
können (Redundanzleitstelle).
 ■  Die Möglichkeit zur Vernetzung mit Nachbarleitstel-
len wird u. a. durch die Inbetriebnahme eines soge-
nannten Flottenservers ermöglicht, der Basis-Einsatz-
daten über kommunale Grenzen hinweg verfügbar 
macht und übergreifend auch für eine wirtschaftliche 
Alarmierung von Rettungsmitteln in Stadtrandbe-
reichen sorgt. Dieser technische Bedarf ergibt sich 
insbesondere auch im Rahmen der Einrichtung einer 
Telenotarzt-Zentrale beim Kernträger Stadt Münster.
 ■  Weiterhin wird die IT optimiert, um das GPS- 
gesteuerte Flottenmanagement der Rettungsmittel 
weiter zu optimieren. 
 ■  Für die Steuerung des jeweils momentanen  
Rettungsmittelbedarfes wird die Medientechnik  
in der Leitstelle optimiert hin auf großflächige  
Status- und Auslastungs- und Zustandsanzeigen.
Personal 
In den bundeseinheitlichen Qualitätskriterien der AGBF 
Bund (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuer -
wehren in der Bundesrepublik Deutschland) für die Be -
darfsplanung von Feuerwehren in der aktuellen Fassung 
vom 19.11.2015 wird eine Notrufannahme innerhalb von 
kleiner zehn Sekunden nach der erstmaligen Aufschal -
tung als notwendig und angemessen angesehen. Die Feu-
erwehr Münster verfolgt die Einhaltung dieses Qualitäts -
kriteriums.
Für den Dienst in der Leitstelle stehen täglich sechs Di -
sponenten rund um die Uhr zur Verfügung. 
Die Personalausstattung basiert auf folgenden Planungs -
größen:
 ■ Annahme und Bearbeitung aller eingehenden Notrufe
 ■  Bearbeitung von mindestens 2 gleichzeitig eingehen-
den Notrufen
 ■  Bedienung von Notrufen mit zeitlicher Überschnei-
dung zu 98 Prozent im Jahresmittel (Großeinsatz-
lagen und Katastrophen ausgenommen)
 ■  Qualifizierte, strukturierte Notrufbearbeitung
 ■  Alarmierung des nächstgelegenen, geeigneten 
Rettungsmittels innerhalb von maximal 90 Sekunden 
nach Notrufannahme.
Die Besetzung der einzelnen Leitstellenarbeitsplätze er -
folgt bedarfsgerecht (Sechs Funktionen im 24h-Dienst 
Modell-Disposition je nach Einsatzaufkommen mit zwei 
bis sechs Disponenten). Für die Notrufabdeckung des 
tagsüber höheren Einsatzaufkommens sind wochentags

51
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
zeitlich gestaffelt drei weitere Tagesdienstfunktionen, 
am Wochenende eine weitere Tagesdienstfunktion erfor-
derlich. Die dritte Tagesdienstfunktion wochentags und 
Tagesdienstfunktion am Wochenende wird bislang durch 
Abordnungen oder Mehrarbeit sichergestellt und mit 
diesem Rettungsdienstbedarfsplan verstetigt. Eine Per -
sonalverstärkung in besonderen Einsatzlagen ist durch 
Alarmierung dienstfreier Kräfte über Funkmeldeempfän -
ger oder Telefon (u. a. mit MobiCall) möglich.
Darüber hinaus ist aktuell noch aus dem Dienstbetrieb 
heraus jederzeit eine Spitzenabdeckung für die Leitstel -
le organisiert. Planerisch übernehmen Leitstellenmitar -
beiter auch Funktionen bei der Fahrzeugbesetzung im 
Brandschutz und im Rettungsdienst (Abordnung von 
geplant täglich drei Mitarbeitern aus dem Personalpool 
der Leitstelle über 24h). Diese Fortentwicklung wird ak -
tuell in der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes 
bewertet. Für die Übernahme zusätzlicher Sonder- oder 
Spitzenbedarfen in der Leitstelle (z. B. die Besetzung der 
Ausnahmeabfrageplätze oder Führungsunterstützung in 
der Einsatzleitung) werden definierte Einsatzkräfte der 
Freiwilligen Feuerwehr herangezogen. Die in der Gefah -
renabwehr mitwirkenden Hilfsorganisationen werden in 
der Führungsunterstützung als Fachberater (Leiter Hilfs -
organisationen) vorgesehen.
6.1.2 Qualitätsmanagement in der Leitstelle 
Die technische Unterstützung einer systematisierten und 
einheitlichen Disposition wurde mit der Einführung eines 
strukturierten Notrufabfragesystems im Jahr 2019 umge-
setzt und in 2021 mit der Ausweitung auf die Bereiche 
Brandschutz und Hilfeleistung erweitert. Die im letzten 
Bedarfsplan genannten Qualitätskriterien einheitliche 
Abfrage und Qualität der Einsatzdisposition sollen nun in 
einem weiteren nächsten Schritt ausgewertet und analy-
siert werden.
Seit vielen Jahren unterstützen die Disponenten die An -
rufenden während der Notruf-Abfrage z. B. durch telefo -
nische Anleitung von Maßnahmen der lebensrettenden 
Soforthilfe und Laien-Wiederbelebung (Telefonreanima -
tion). Ein organisatorisches und medizinisches Qualitäts-
management (gem. § 7a RettG NRW) erfolgt durch die 
Abteilungen 37.2 und 37.3 in enger Verzahnung mit der 
Stabstelle der Ärztlichen Leitung im Rettungsdienst. Die 
Supervisionen zur Qualitätssicherung in der Leitstelle 
sind definierten Funktionen (sog. Leitstellenkoordinato -
ren) zugeordnet.
Der Datenerhebung in der Leitstelle kommt in Zusam -
menhang mit dem QM-Inhalten eine zentrale Bedeutung 
zu. Die durch Zusammenführung der erhobenen Leitstel-
len-Daten mit den Daten der Patientenversorgung erhal-
tenen Datensätze dienen einerseits der Erstellung der 
Gebührenbescheide und andererseits sind sie Grundlage 
für die Evaluation und Bewertung von Prozessabläufen im 
Rettungsdienst.
6.2 Notfallrettung
6.2.1 Aktueller Stand
Sämtliche Fahrzeuge der Notfallrettung werden gem. 
RettG NRW mit Rettungssanitätern und Rettungsassis -
tenten/Notfallsanitätern besetzt. Eine detaillierte Über -
sicht der Besetztzeiten kann der Anlage 4a entnommen 
werden.
Auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplan aus 2016 
wurde ein Teil der Notfallrettung öffentlich ausgeschrie -
ben. Seit dem 01.04.2020 werden zwei feuerwehreigene 
Rettungswagen (Vorhaltung von 07.00 bis 24.00 Uhr im 
zwei Schicht-System) von vier Hilfsorganisationen be -
setzt. Bis zur Umsetzung am 01.04.2020, hatte es eine 
langwierige gerichtliche Auseinandersetzung hinsicht -
lich der Zulässigkeit der Bereichsausnahme von gemein -
nützigen Organisationen gegeben. Der bis dahin nicht 
gedeckte Vorhaltebedarf wurde in Teilen mit zeitlich be -
fristeten Einstellungen und eigenem, dual qualifizierten 
Einsatzbeamten der Feuerwehr kompensiert.
6.2.2 Sonderbedarf 
Die o. g. Ausschreibung beinhaltete neben den Rege -
lungen der regulären Besetzung von Rettungswagen 
auch Regelungen bei sogenannten Sonderbedarfen, 
wie zum Beispiel bei Spitzenbedarfen oder Sonderlagen 
(z. B. MANV, Unwetterereignisse). Die Feuerwehr kann 
im Bedarfsfall beim Leistungserbringer auf einen erbrin -
gereigenen RTW mit Besatzung pro Los zurückgreifen.

52
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Insgesamt können so bei Bedarf vier weitere RTW bei 
temporären Ausnahmesituationen in der Notfallrettung 
und i. d. R. geplante Sonderlagen in den Dienst gestellt 
werden. Definition, Anforderungsmerkmale und Schwel-
lenwerte, um den Sonderbedarf in Anspruch zu nehmen, 
sind in einer Verfahrensanweisung geregelt. Unterschie -
den wird im Kern zwischen einer sofortigen und planba -
ren Bereitstellung von weiteren Rettungswagen und dem 
notwendigen Personal.
6.2.3 Nächste-Fahrzeug-Strategie
Alle Fahrzeuge der Notfallrettung und des Krankentrans -
ports sind technisch so ausgestattet, dass dem dispo -
nierenden Leitstellenbeamten der aktuelle Standort des 
Rettungsmittels ersichtlich ist. So kann das dem Not -
fallort nächststehende Rettungsmittel disponiert und 
alarmiert werden. Damit soll erreicht werden, dass das 
jeweils nächste freie und geeignete Rettungsmittel qua -
litätssteigernd eingesetzt wird.
Bei Auslastung der vorhandenen Rettungswagen kann 
es in Einzelfällen erforderlich werden, ein niederschwel -
ligeres Rettungsmittel (vornehmlich KTW) als First-Re -
sponder einzusetzen. Im Interesse der Notfallpatienten 
kann so frühzeitig qualifizierte (erste) Hilfe geleistet wer-
den, bis ein Rettungswagen zur Verfügung steht. Zudem 
werden Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr, besetzt 
mit rettungsdienstlich qualifiziertem Personal aus dem 
Einsatzdienst, eingesetzt und nehmen die Aufgabe als 
First-Responder im Einzelfall wahr.
6.2.4 Datenauswertung und Beurteilung 
der Vorhaltungen
Die in Kapitel 5 beschriebenen Planungskenngrößen und 
Kriterien bilden die Grundlage für die durchgeführte 
Analyse. 
Entwicklung der Gesamteinsatzzahlen 
Die Gesamteinsatzzahlen in der Notfallrettung und im 
Krankentransport können der Tabelle 5 entnommen 
werden. Deutlich zu sehen sind die Auswirkungen der 
Corona-Pandemie im Jahr 2020 mit einem Rückgang der 
Gesamteinsatzzahlen. Dieser Rückgang zeigt sich aber le-
diglich in der Notfallrettung. 
Jahr Notfall-
rettung
Krankentrans-
port nach  
§ 13 RettG NRW
Gesamt- 
einsätze 
NFR und KT
2016 31.546 10.489 42.035
2017 31.405 10.732 42.137
2018 30.893 11.190 42.083
2019 29.509 11.282 40.791
2020 26.248 10.938 37.186
2021 28.063 11.428 39.491
Tabelle 5: Übersicht Einsätze in der Notfallrettung und im  
Krankentransport
Die Auswertung des Erreichungsgrades liegt in den Ein -
satzkerngebieten im Jahresdurchschnitt aktuell bei unter 
90 Prozent und unterschreitet somit das bedarfsplane -
risch verankerte und regelkonforme Schutzniveau von  
90 Prozent Erreichungsgrad in der Notfallrettung deut -
lich. Die Entwicklung zeigt, dass der Erreichungsgrad in 
den vergangenen Jahren kontinuierlich herabgefallen ist, 
wie der Abbildung 6 zu entnehmen ist.
Abbildung 6: Notfallrettung Einsatzzahlen und Erreichungsgrad
2016 2017 2018 2019 2020 2021
31.546
85 %
31.405
83 %
30.893
82 %
29.509
81 %
26.248
82 %
28.063
79 %
Erreichungsgrad
Anzahl der Einsätze in 
der Notfallrettung

53
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Gesamteinsatzzahlen. Dieser Rückgang zeigt sich aber le-
diglich in der Notfallrettung. 
Jahr Notfall-
rettung
Krankentrans-
port nach  
§ 13 RettG NRW
Gesamt- 
einsätze 
NFR und KT
2016 31.546 10.489 42.035
2017 31.405 10.732 42.137
2018 30.893 11.190 42.083
2019 29.509 11.282 40.791
2020 26.248 10.938 37.186
2021 28.063 11.428 39.491
Tabelle 5: Übersicht Einsätze in der Notfallrettung und im  
Krankentransport
Die Auswertung des Erreichungsgrades liegt in den Ein -
satzkerngebieten im Jahresdurchschnitt aktuell bei unter 
90 Prozent und unterschreitet somit das bedarfsplane -
risch verankerte und regelkonforme Schutzniveau von  
90 Prozent Erreichungsgrad in der Notfallrettung deut -
lich. Die Entwicklung zeigt, dass der Erreichungsgrad in 
den vergangenen Jahren kontinuierlich herabgefallen ist, 
wie der Abbildung 6 zu entnehmen ist.
Abbildung 6: Notfallrettung Einsatzzahlen und Erreichungsgrad
2016 2017 2018 2019 2020 2021
31.546
85 %
31.405
83 %
30.893
82 %
29.509
81 %
26.248
82 %
28.063
79 %
Erreichungsgrad
Anzahl der Einsätze in 
der Notfallrettung
Der Erreichungsgrad für die Einsatzaußenbereiche liegt 
bei knapp über 90 Prozent. Auch hier ist eine fallende 
Tendenz zu beobachten.
Das Absinken des Erreichungsgrades begründet sich nicht 
konventionell durch einen Anstieg der Einsatzzahlen. Es 
geht vielmehr aus einer Verlängerung der Anfahrtszeiten 
der Rettungsmittel zu den Notfallorten sowie den Kran -
kenhäusern und letztendlich der Wiederherstellung der 
Einsatzbereitschaft hervor. Dieses ist insbesondere auf 
die Entwicklungen der Stadt Münster durch anhaltende 
Bevölkerungszunahme in den einzelnen Stadtteilen, die 
Verdichtung des fließenden Straßenverkehrs sowie die 
Veränderungen der bestehenden verkehrstechnischen 
Infrastrukturen, aber auch der daraus hervorgehenden 
zunehmenden Inanspruchnahme von Rettungsmitteln 
außerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche zurück -
zuführen.
Zur Sicherstellung eines adäquaten Schutzniveaus be -
darf es einer Anpassung der Flächenversorgung in der 
Notfallrettung durch Indienstnahme neuer Standorte 
für Rettungsmittel (RTW). Die Vorhaltungen in den be -
stehenden Feuer- und Rettungswachen (einschl. der 
multifunktionalen Besetzung von RTW durch Kräfte des 
Brandschutzes) zeigen sich als nicht mehr auskömmlich, 
um eine Versorgung des Stadtgebietes unter Einhaltung 
der Hilfsfristen zu gewährleisten.
Eine weitere Analyse (s. Tabelle 6) zeigt die Inanspruch -
nahme der sog. BF-Multifunktion in der Notfallrettung. 
Hierbei handelt es sich um vier Besatzungen, welche 
primär zur Abdeckung von brandschutzbedarfsplane -
risch fixierten Mindestfunktionsstärken in den Bereichen 
Brandschutz/Technische Hilfeleistung vorgehalten wer -
den und sekundär Rettungswagen im Rahmen der Spit -
zenbedarfsabdeckung besetzen sollen. Da dieses Prob -
lem bei vielen Kommunen in NRW präsent ist, hat u. a. 
die Bezirksregierung Arnsberg in einem Erlass herausge -
stellt, dass Einsatzkräfte des Rettungsdienstes nicht mehr 
der Mindestfunktionsstärke im Brandschutzbedarfsplan 
angerechnet werden dürfen. Eine Nachfrage, wie dies 
in Bezug auf Brandschutzkräfte zu bewerten ist, die im 
Rettungsdienst eingesetzt werden, wurde durch die auf -
sichtführende Mittelbehörde so beantwortet, dass dieser 
Einsatz durch organisatorische Maßnahmen auf ein Mini-
mum einer echten Spitzenabdeckung zu beschränken ist. 
Die aktuellen Einsatzzahlen zeigen, dass die vertretbaren 
Werte der Spitzenbedarfsabdeckung weit überschritten 
werden und somit von einem Regelvorhaltungsbedarf 
auszugehen ist.

54
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
2019
BF Multi- 
funktion
1-RTW-5
BF Multi- 
funktion
1-RTW-6
BF Multi- 
funktion
2-RTW-5
BF Multi- 
funktion
2-RTW-6
1214 
Einsätze
706 
Einsätze
1146 
Einsätze
492 
Einsätze
 
Tabelle 6: Inanspruchnahme der Multifunktion im Jahr 2019
Analog der landesweit erkennbaren Entwicklungen zeigt 
sich auch für die Stadt Münster ein deutlicher Verände -
rungsbedarf der bestehenden Flächenabdeckung in der 
Notfallrettung. Durch Planung und Indienstnahme weite-
rer dislozierter Rettungswachen soll das regelkonforme 
Schutzniveau für die Bevölkerung in der Stadt Münster 
aufrechterhalten werden. 
Im Rahmen der Auswertungen der Flächenversorgung 
in der Notfallrettung (i. W. Analyse der Erreichungsgrade 
von schutzzielrelevanten Einsätzen) haben sich folgende 
Prioritäten für eine Standortanpassung ergeben:
Priorität 1:  
Flächenabdeckung der Stadtteile 
Gremmendorf/Angelmodde/Wolbeck/ 
Hiltrup-Ost
Die Bedarfe zur Abdeckung der Einsatzkerngebiete in den 
o. g. Stadtteilen weisen einen zu priorisierenden Hand -
lungsbedarf durch schnellstmögliche Ansiedlung einer 
Rettungswache mit einem RTW im 24h-Betrieb auf. Eine 
adäquate Versorgung von den Standorten der FRW 2 und 
3 sowie dem benachbarten Kreis Warendorf ist nicht hin-
reichend schnell gegeben.
Vor dem Hintergrund der erkennbaren Stadtentwicklung 
in diesem Bereich sollte diese Wache mit einer Erweite -
rungsoption für die perspektivische Möglichkeit zur Sta -
tionierung eines weiteren Rettungsmittels geplant wer -
den. Aus einsatztaktischen Gesichtspunkten wäre eine 
geografische Ansiedlung einer Rettungswache an der 
Hiltruper Straße, Höhe L585 günstig. Aufgrund der Hand-
lungserfordernisse in diesem Bereich ist bis zur Indienst -
stellung der Rettungswache kurzfristig ein provisorischer 
Standort zu sichern und befristet ein RTW von der FRW 2 
dorthin zu verlagern.
In Zusammenhang mit der Betrachtung einer möglichen 
interkommunalen Zusammenarbeit sollte eine Anfra -
ge des benachbarten Kreises Warendorf aufgenommen 
werden. Dieser Bitte um Prüfung, ob im Rahmen einer ge-
bietsübergreifenden Vereinbarung eine rettungsdienstli-
che Versorgung im Bereich Alverskirchen durch die Stadt 
Münster möglich wäre, soll nach Verlagerung des Ret -
tungsmittels weiter analysiert werden.
Priorität 2:  
Flächenabdeckung der Stadtteile  
Berg Fidel, Hiltrup
Die Ansiedlung der provisorischen Feuer- und Rettungs -
wache 3 liegt aus einsatztaktischen Gesichtspunkten 
geografisch suboptimal und lässt die Abdeckung der 
Einsatzkerngebiete in den o. g. Stadtteilen, unter ganz -
heitlicher Beachtung aller gegebenen Hilfsfristen, nicht 
hinreichend schnell zu. Die Feuer- und Rettungswache 3 
ist schnellstmöglich im Bereich Merkureck/Hohe Geest 
in ihrem planungstechnisch vorgesehenen funktionalen 
Umfang (inkl. Erweiterungsoptionen) zu errichten.
Priorität 3:  
Flächenabdeckung der Stadtteile  
Roxel/Gievenbeck
Die Bedarfe zur Abdeckung der Einsatzkerngebiete in 
den o. g. Stadtteilen weisen einen Handlungsbedarf 
durch Ansiedlung einer Rettungswache mit einem RTW 
im 24h-Betrieb auf. Eine adäquate Versorgung von den 
Standorten der FRW 1 und RW 10 sowie der benachbar -
ten Rettungswache des Kreises Coesfeld in Havixbeck ist 
nicht hinreichend schnell gegeben. Zielplanung sollte die 
Indienststellung einer Rettungswache im Bereich Im Der-
del/Am Rohrbusch sein.
Vor dem Hintergrund der erkennbaren Stadtentwicklung 
in diesem Bereich sollte diese Wache mit einer Erweite -
rungsoption für die perspektivische Möglichkeit zur Sta -
tionierung eines weiteren Rettungsmittels geplant wer -
den.

55
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Priorität 4:  
Flächenabdeckung der Stadtteile  
Kinderhaus-West/Nienberge/Sprakel
Die Bedarfe zur Abdeckung der Einsatzkerngebiete in den 
o. g. Stadtteilen weisen einen Handlungsbedarf durch  
Ansiedlung einer Rettungswache mit einem RTW im 
24h-Betrieb auf. Eine adäquate Versorgung von den 
Standorten der FRW 1 und der benachbarten Ret -
tungswache des Kreises Steinfurt in Altenberge nicht 
hinreichend schnell gegeben. Zielplanung sollte die In -
dienststellung einer Rettungswache im den Bereichen 
Kristiansandstraße oder Westhoffstraße sein.
Vor dem Hintergrund der erkennbaren Stadtentwicklung 
in diesem Bereich sollte diese Wache mit einer Erweite -
rungsoption für die perspektivische Möglichkeit zur Stati-
onierung eines weiteren Rettungsmittels geplant werden.
Priorität 5:  
Flächenabdeckung der Stadtteile  
Sudmühle Süd-West/Handorf/St. Mauritz 
Die Bedarfe zur Abdeckung der Einsatzkerngebiete in 
den o. g. Stadtteilen weisen einen Handlungsbedarf 
durch Ansiedlung einer Rettungswache mit einem RTW 
im 24h-Betrieb auf. Eine adäquate Versorgung von den 
Standorten der FRW 2 und RW 16 sowie der benachbar -
ten Rettungswache mit Standort Telgte des Kreises Wa -
rendorf ist nicht hinreichend schnell gegeben.
In Zusammenhang mit der Versorgung des Stadtteils 
Handorf wurde im Rahmen dieser Bedarfsplanung zu -
nächst die Stationierung eines zweiten RTW in der Ret -
tungswache 16 geprüft. Sowohl die fehlenden räumli -
chen Ressourcen in den Funktions- und Sozialbereichen 
sowie der verfügbaren Grundstücksfläche selbst, als auch 
die suboptimalen verkehrstechnischen Gegebenheiten 
haben jedoch zu dem Ergebnis geführt, dass die Statio -
nierung eines zweiten RTW an diesem Standort weder 
bedarfsdeckend noch realisierbar ist. Zudem sind sich im 
Rahmen der verkehrstechnischen Bewertung die erhebli-
chen Schließzeiten und -frequenzen der Bahnübergänge 
Sudmühlenstraße und Mariendorfer Straße hervorzuhe -
ben, welche aktuell zu erheblichen Behinderungen des 
zuständigen RTW von der RW 16 bei der Anfahrt in den 
Stadtteil Handorf (und somit zu einer Nichteinhaltung 
der Hilfsfristen) führen. Die Planungen zur Unterführung 
des Straßenverkehrs unterhalb der Bahngleise ist in Vor -
bereitung. Die Umsetzungszeiträume werden weit über 
der Mindestfortschreibungszeit des Rettungsdienstbe -
darfsplanes ergeben, so dass die Analyseergebnisse den 
jetzigen Bedarf aufzeigen.
Zielplanung sollte unter den aktuell berücksichtigten 
Verkehrsführungen die Indienststellung einer Rettungs -
wache im Bereich Gewerbegebiet Gildenstraße/Waren -
dorfer Straße sein. 
Zur Verdeutlichung der alten und neuen Flächenversor -
gung sind die Gebiete als Grafik in den Anlagen 10a und 
Anlage 10b dargestellt. Bei denen in Anlage 10a aufge -
führten Einsätzen handelt es sich um die auswertenbaren 
hilfsfristrelevanten Einsätze aus dem Jahr 2019. Bei denen 
in Anlage 10b dargestellten Werten handelt es sich um 
eine Prognose auf Basis der Daten aus 2019. Nicht be -
rücksichtigt und damit ausgenommen sind Einsätze ohne 
Sondersignal und Fahrten des Krankentransportes. Die in 
Anlage 10b eingezeichneten Wachgrenzen wurden an -
hand einer Modellierung der Fahrzeiten als Isochronen -
analyse gezogen. Die tatsächlichen Wachgrenzen sind 
abhängig vom zukünftigen Rettungswachenstandort.
Die Tabelle 7 fasst die Vorhaltung in Wochenstunden 
zusammen und berücksichtigt sämtliche ad hoc und in 
Zielplanung befindlichen Bedarfe. Die daraus hergehen -
den personellen Vorhaltestunden erhöhen sich um 672 
h/a. Die Ausweitung des Stundenbedarfs begründet sich  
u. a. auch vor dem Hintergrund, dass eine Verlagerung 
der bis dato in Ansatz gebrachten multifunktionalen 
Brandschutz-Besatzungen in den FRW in die dislozierten 
Rettungswachen nicht möglich ist.

56
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Wache RM Montag bis Freitag Samstag Sonn-/ Feiertage Vorhaltung 
in Wochen-
stunden
Bemerkung
 
von … bis Std. von … bis Std. von… bis Std.
1 RTW-1 07:00 – 22:00 15   75  
1 RTW-2 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 119  
1 RTW-3 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
1 RTW-4 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
1 RTW-5 ganztägig ganztägig ganztägig  täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
1 RTW-6 ganztägig ganztägig ganztägig  täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
1 NEF-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
1 NEF-2 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
1 NEF-3 ganztägig ganztägig ganztägig  täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
1 TNA ganztägig ganztägig ganztägig  neu!
2 RTW-1 07:00 – 22:00 15   75  
2 RTW-2 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 119  
2 RTW-3 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
2 RTW-4 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
2 RTW-5 ganztägig 24 ganztägig   täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
2 RTW-6 ganztägig 24 ganztägig   täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
2 NEF-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
3 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
3 RTW-2 08:00 – 16:00 8   40  
3 RTW-2 ganztägig ganztägig ganztägig  täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion; keine 
zusätzliche Hardware
10 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
16 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 2-RTW-6
Standort Wolbeck
neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 1-RTW-6 
Planungsziel Roxel/ 
Gievenbeck
Neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 2-RTW-5
Planungsziel Mauritz/
Handorf
Neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 1-RTW-5
Planungsziel Kinderhaus/
Nienberge
Tabelle 7: Vorhaltung Notfallrettung

57
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Begleitende und ergänzende 
organisatorische Maßnahmen
Neben der Ausweitung der Vorhaltung, sollen Verbesse -
rungen durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 
Prozessoptimierung unter anderem durch Schulung der 
Mitarbeitenden, Einführung von QM-Modulen und syste-
matisierte Auswertung der strukturierten Notrufabfrage 
und des digitalen Rettungsdienstprotokolls. Analyse der 
Fahrten ohne Sondersignal und Simulationen zu inter -
kommunalen Zusammenarbeiten im Bereich von Stadt- 
und Kreisgrenzen sollen folgen. 
6.3 Notarztdienst/Notärztliche Versorgung 
6.3.1 Aktueller Stand
Im Jahr 2020 wurde die Gestellung von Notärzten für 
den Rettungsdienst öffentlich ausgeschrieben. Mit der 
Gestellung von Notärzten wurden das Universitätskli -
nikum, das St. Franziskus-Hospital und der Verbund der 
Ludgerus-Kliniken für die Dauer von max. fünf Jahren be -
auftragt. Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Si -
cherstellung des Notarztdienstes im Stadtgebiet Münster 
in Tag- und Nachtdiensten, inkl. Wochenend- und Feier -
tagsdiensten.
Erfahrungen und Qualifikation 
Das Personal der Notarzt-Gruppe besteht aus für den 
Notarztdienst qualifiziertem Personal unterschiedlicher 
Erfahrungsstufen. Mit dem Ziel der Integration junger 
ärztlicher Mitarbeitenden als Notärzte erfolgt eine mehr-
monatige sog. Rotations-Notarzttätigkeit im Rettungs -
dienst. Während dieser Zeit erwirbt das Personal, feder -
führend weitergebildet durch die Stabstelle Ärztliche 
Leitung im Rettungsdienst, die notwendigen Erfahrun -
gen für den Einsatzdienst. Im Anschluss an diese Rotation 
werden die Notärzte regelmäßig neben ihrer Tätigkeit im 
Krankenhaus im Rettungsdienst tätig (Pool-Notärzte). 
Die Poolgröße je Krankenhaus ist begrenzt, um die Qua -
lifizierung, Weiterbildung und Qualität bestmöglich zu 
gewährleisten.
Neben Krankenhaus-Ärzten stehen dem Rettungs -
dienst-Träger auf Honorarbasis weitere Notärzte zur Fle -
xibilisierung und Garantie der Sicherstellung des Notarzt-
dienstes oder Sonderbedarfe zur Verfügung. Die Gruppe 
der Honorar-Ärzte erlaubt die Kompensation von Fehl -
zeiten und Sonderbedarfen in allen Notarzt-Gruppen.
 
Notarzt -Gruppe Aufgabe Qualifikation Tarifliche Gruppierung
Rotations-Notärzte Einführung in den Dienst, im Verlauf 
selbständige Besetzung NEF i.R.d. 
Weiterbildung
Assistenzarzt in Weiterbildung, 
Fachkunde Rettungsdienst
Assistenzarzt
Pool-Notärzte Erfahrene Mitarbeiter zur Besetzung 
der NEF
Fach- oder Assistenzarzt mit Zusatz-
bezeichnung Notfallmedizin
Facharzt
Koordinierende Notärzte Besetzung NEF, Einsatzbezogene 
Koordination, Einarbeitung von 
Notärzten, Projektarbeit
Facharzt, Zusatzbezeichnung 
Notfallmedizin, Zertifikat „Leitender 
Notarzt“
Oberarzt
Honorar-Notärzt 
als bei der Stadt Münster
Erfahrene Mitarbeiter zur Besetzung 
der NEF
Facharzt, Zusatzbezeichnung 
Notfallmedizin ggf. Zertifikat 
„Leitender Notarzt“
Facharzt
Tabelle 8: Übersicht über das im Notarztdienst eingesetzte Personal und dessen Qualifizierungsgrad

58
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Dienstaufsicht 
Die Notärzte unterliegen den medizinisch-fachlichen 
Weisungen und der Fachaufsicht der Stabstelle ärztliche 
Leitung im Rettungsdienst sowie in organisatorischer 
Hinsicht den Weisungen der Abteilung 37.1 (Personal -
einsatzplanung und Integration in den Wach- und Dienst-
betrieb). Die durch die Feuerwehr verfügbaren Notärzte 
leisten Rettungseinsätze, welche von der Leitstelle dispo-
niert und alarmiert werden. Im Rahmen von Feuerweh -
reinsätzen übernimmt das notärztliche Personal die ihm 
durch die Einsatzleitung zugewiesenen rettungsdienst -
lichen Aufgaben. Während des Einsatzes ist der Notarzt 
befugt, dem im Rettungsdienst der Stadt Münster einge -
setzten nichtärztlichen Personal medizinische Weisun -
gen zu erteilen.
Koordinierender Notarzt
Die Koordinierende Notärzte (KooNo) bilden die ärzt -
liche Standortleitung der NEF-Standorte und überneh -
men die ärztliche Besetzung für das 1-NEF-2. Neben der 
täglichen Funktionssicherstellung nehmen sie auch am 
Rufdienst der Leitenden Notärzte teil. In einem Umfang 
von 20 Prozent Arbeitsanteil sind sie zudem für Organi -
sationsaufgaben und Qualifikation von Mitarbeitenden 
vorgesehen.
 
Die Aufgaben der Koordinierenden Notärzte umfassen in 
diesem Zusammenhang folgende Bereiche:
 ■  Einsatz als beratender Notarzt in der Leitstelle, 
inkl. Delegation ärztlicher Leistungen auf der  
Grundlage des NotSanG,
 ■  ärztliche Supervision der Disposition im Intensivtrans-
port (insb. Abklärung der Indikation und Dringlichkeit 
durch strukturiertes Arzt-Arzt-Gespräch),
 ■  Aus-und Fortbildung von Notärzten und  
nicht-ärztliches Rettungsfachpersonal,
 ■  konzeptionelle Erarbeitung, fachliche Ausgestaltung 
und Umsetzung der Ausbildung von Notfallsanitätern,
 ■  konzeptionelle Erarbeitung der jährlichen Fortbildung 
und der Rezertifizierungsinhalte,
 ■  Durchführung der praktischen und theoretischen 
Rezertifizierung von Notfallsanitätern,
 ■ Prüfungen von Notfallsanitätern,
 ■ Mitarbeit in Projektarbeit und Qualitätsmanagement,
 ■  Fortentwicklung bestehender sowie Erarbeitung  
und Umsetzung von neuen medizinischen  
Einsatzkonzepten,
 ■ Mitwirkung an med. BHP und SAA,
 ■  Mitwirkung in Bewertung und verantwortliche 
Festlegung von Medikamenten im Rettungsdienst
Weiterbildung Notarzt 
Zur Absolvierung des nötigen Einsatzpraktikums im Rah -
men der ärztlichen Weiterbildung im Rettungsdienst 
bietet der Träger Rettungsdienst Hospitationsmöglich -
keiten an. 
Rahmenbedingungen
Der Notarzteinsatz erfolgt im sogenannten „Rendez -
vous-Verfahren“. Das bedeutet, dass der erforderliche 
Rettungswagen von der zuständigen Feuer- und Ret -
tungswache aus eingesetzt wird und parallel dazu ein 
Notarzteinsatzfahrzeug der Feuerwehr den Notfallort 
anfährt. 
Auswertung und Beurteilung der Daten 
Es ist keine Ausweitung der Vorhaltung im Notarztdienst 
aus der Datenanalyse ableitbar. Die Einführung und der 
Betrieb der Telenotarzt-Zentrale als Kernträger wird mit 
diesem Bedarfsplan umgesetzt.
6.3.2 Telenotarzt
Vor dem Hintergrund einer Einführung von Telenotarzt -
systemen im Land Nordrhein-Westfalen hat sich die Stadt 
Münster als Standort einer Telenotarzt-Zentrale bewor -
ben (siehe hierzu Anlage 6 und 7). Die Stadt Münster ver-
fügt über eine bedeutsame medizinische Infrastruktur, 
inklusive eines Universitätsklinikums mit telemedizini -
scher Kompetenz. Hinsichtlich erforderlicher personeller 
ärztlicher Ressourcen soll beim Aufbau eines 24/7 Tele -
notarztsystems mit dem Universitätsklinikum kooperiert 
werden. Dazu wurde von den Kooperationspartnern be -
reits ein Letter of Intent unterzeichnet. Technisch wurde 
im November 2020 in Kooperation mit mehreren Fir -
men-Partnern ein vollwertiger Telenotarzt-Arbeitsplatz

59
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
eingerichtet und zwei Rettungswagen mit technischer 
Ausstattung versehen, die den Betrieb des sog. Aescue -
Link™-Systems (Video- und Sprachdaten-Übertragung) 
ermöglicht. Personell und wissenschaftlich wird mit dem 
Universitätsklinikum Münster und der dortigen Stabs -
stelle Telemedizin kooperiert, um einen 24/7-Betrieb zu 
realisieren. Die Laufzeit des Projektes betrug ein Jahr. 
Telenotarztsystem
Das Telenotarztsystem unterstützt das vor Ort tätige Per-
sonal des Rettungsdienstes mit medizinischer Expertise 
und diagnostischem Wissen insbesondere zur Bewer -
tung und Einordnung der akuten Erkrankung und/oder 
Verletzung. Der Telenotarzt leitet heilkundliche Maßnah-
men des rettungsdienstlichen Personals an der Einsatz -
stelle im Sinne der Delegation. Dies ermöglicht z. B. ein 
Schmerzmanagement durch rettungsdienstliches Perso -
nal unter der Aufsicht eines Telenotarztes (TNA), für das 
bislang in der Regel die Anwesenheit eines Notarztes er -
forderlich war. Über die Ersteinschätzung und die unmit-
telbare Unterstützung an der Einsatzstelle hinaus kann 
der TNA während des Transportes die ärztliche Beratung 
und fachliche Unterstützung sicherstellen. Zu den Indika-
tionen für den Einsatz des/der TNA gehören z. B. hyper-
tensive Krisen, Schmerztherapie, Schlaganfälle ohne Be -
wusstseinsstörung, Hypoglykämie und die Hilfestellung 
bei der EKG-Interpretation. Weitere Indikationen können 
nach Prüfung hinzukommen. 
Um einen wirtschaftlichen Betrieb zu erreichen, soll für 
den Betreib eine Trägergemeinschaft mit den Gebietskör-
perschaften Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt 
und Warendorf gebildet werden. Hierzu wurden Verein -
barungen mit den beteiligten Gebietskörperschaften 
geschlossen. Beginn des 24/7 Betriebs des Telenotarzt -
systems soll bis Jahresende 2022 aufgenommen werden.
Die Rettungswagen werden hierzu technisch ausgestat -
tet. Bis 01.09.2022, zum 01.03.2023 und zum 01.09.2023 
werden jeweils 1/3 der Rettungswagen mit der notwen -
digen Technik ausgestattet.
Personal 
Um die technischen Anforderungen des Telenotarztsys -
tems im Amt 37 zu koordinieren, umzusetzen sowie im 
Rahmen des Projektmanagements zunächst zu begleiten 
und später im Regelbetrieb zu betreuen, werden zusätz -
liche personelle Ressourcen benötigt. Zu den Aufgaben 
zählen unter anderem die Telenotarzt- IT- Projektplanung, 
Wartung der Komponenten, Begleitung des technischen 
Ausbaus, Begleitung in die Systemintegration (Software, 
Leitstelle) und Einführung in amtsinterne Prozesse. 
6.4 Krankentransport
6.4.1 Aktueller Stand
Die Leistungen des Krankentransports wurden im Jahr 
2018 neu ausgeschrieben und in einem EU-weiten Ver -
fahren vergeben. Im Krankentransport wirken seit dem 
01.11.2018 das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter 
Unfall-Hilfe und der Arbeiter-Samariter-Bund mit. Die 
Vertragslaufzeit vom 01.11.2018 bis zum 30.10.2023 ge -
schlossen. Die Stadt Münster als Trägerin des Rettungs -
dienstes hat sich mit der Vergabe der Leistung aus dem 
Bereich der Krankentransportleistungen mit eigenen 
Kräften zurückgezogen. 
Die drei Leistungserbringer stellen insgesamt elf KTW zu 
definierten Zeiten zur Verfügung. 
Kenndaten Grundbedarf Spitzenbedarf Gesamt
Anzahl
der KTW
11 4 15
Vorhalte
Std./Wo.
552,6 Bei Bedarf 552,6
Einsätze
 (2019)
11.267 8 11.275
Bedienzeit < 60 min < 60 min
Tabelle 9: Gesamtübersicht der aktuellen Krankentransportwagen 
(KTW) Stadt Münster
6.4.2 Spitzenbedarf
Die drei Leistungserbringer stellen insgesamt elf KTW 
zu definierten Zeiten zur Verfügung. Für die Abdeckung 
des Spitzenbedarfes haben sich die Leistungserbringer 
verpflichtet, innerhalb von maximal 45 Minuten je Los je

60
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
einen KTW mit entsprechender Besatzung zusätzlich zu 
stellen. Mit Spitzenbedarf ist an besonderen Tagen wie 
vor Weihnachten, Silvester, Ostern und/oder den langen 
Wochenenden zu rechnen. 
6.4.3 Einbindung von Unternehmern 
nach §§ 17 ff. RettG NRW
Neben dem öffentlichen Rettungsdienst sieht das RettG 
NRW auch die Möglichkeit der Betätigung von (priva -
ten) Unternehmen im Bereich der Notfallrettung und im 
Krankentransport vor. Hierfür bedarf es einer ordnungs -
behördlichen Genehmigung, die erteilt werden kann, 
wenn die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Un -
ternehmens festgestellt sind. 
Die Stadt Münster hat aktuell folgende Genehmigungen 
nach §§ 17 ff. RettG NRW erteilt: 
 
Krankentransport
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland 
e.V., Gustav-Stresemann-Weg 62,
48155 Münster mit folgendem Umfang: 
 ■  Ein Krankentransportwagen (KTW), täglich 24 Std., 
befristet bis zum 31.12.2022. 
 ■  Ein Krankentransportwagen (KTW), 
montags – samstags (ohne Feiertage) 
von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, 
befristet bis zum 31.10.2023. 
 Stefanie Roters und Markus Ratajczak GbR (Fahrbereit-
schaft Münsterland), An der Kleimannbrücke 98, 
48157 Münster mit folgendem Umfang: 
 ■  Ein Krankentransportwagen (KTW), täglich 24 Std., 
befristet bis zum 31.10.2023. 
 ■  Ein Krankentransportwagen (KTW), 
montags – freitags (ohne Feiertage) 
von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr, 
befristet bis zum 31.10.2023. 
 EMS Münsterland UG (haftungsbeschränkt), 
Herrn Markus Ratajczak, An der Kleimannbrücke 98, 
48157 Münster mit folgendem Umfang:
 ■  Ein Krankentransportwagen (KTW), 
montags – samstags (ohne Feiertage) 
von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr, 
befristet bis zum 31.10.2023 
Zurzeit wird das Transportaufkommen von Unternehmen 
nach § 17 RettG NRW, der Trägerin des Rettungsdienstes 
anhand von tabellarischen Monatslisten überstellt. Die 
Fahrzeuge der Unternehmen sind nicht im BOS Netz 
eingebunden und somit abgekoppelt von der Leitstelle. 
Dieser Umstand macht eine gesamtstädtische Planung 
im Krankentransport schwer möglich und führt somit 
nicht zur optimalen Steuerung von Transportbedarfen. Es 
ist daher beabsichtigt, die Unternehmen nach § 17 RettG 
NRW an die Leitstelle der Trägerin anzubinden und zu 
steuern. Spätestens mit der Neu- bzw. Wiedererteilung 
von Genehmigungen im Krankentransport, ergeht die 
Auflage zum Einbau und Betrieb der im Rettungsdienst 
eingesetzten BOS-Fahrzeugfunktechnik (inkl. GPS-Fahr -
zeugortung) und damit einhergehend die Steuerung al -
ler Transporte über die Leitstelle der Trägerin. Damit er -
gibt sich ein einheitliches und auswertbares Vorhaltebild 
für den Bereich des Krankentransportes. 
6.4.4 Datenauswertung und Beurteilung 
der Vorhaltungen
Für die Berechnung der bedarfsgerechten Vorhaltung 
wurden die Einsatzzahlen des Jahres 2019 zugrunde ge -
legt. Die bedarfsgerechte Vorhaltung richtet sich nach 
dem innerstädtischen Fahrtenaufkommen und Fernfahr -
ten. Eine Unterteilung des Stadtgebietes wie in der Not -
fallrettung ist nicht erforderlich. 
Für die Bemessung wurden die Zeiträume Montag bis 
Freitag, Samstag sowie Sonn-/Feiertage getrennt be -
trachtet.

61
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Fallzahlen und Übersicht
Abbildung 7: Anzahl der Einsätze im Krankentransport
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2016 2017 2018 2019 2020 2021
Gesamteinsätze KT
nach §13 RettG NRW 
Linear (Summe  
der gemeldeten 
Fahrten im KT nach 
§17 RettG NRW)
Summe der  
gemeldeten Fahrten  
im KT nach  
§17 RettG NRW
Wie der Abbildung 7 zu entnehmen ist, ist ein Anstieg der 
Fallzahlen im öffentlichen Krankentransport als auch bei 
den zugelassenen Unternehmen nach § 17 RettG NRW zu 
verzeichnen. Ausgenommen, aufgrund der besonderen 
Corona-Pandemie Situation, ist das Jahr 2020 von dieser 
Steigerung. Das Jahr 2021 erreicht annähernd das Niveau 
von 2019. Ab dem Jahr 2018 meldeten die Leistungser -
bringer nach § 17 RettG NRW regelmäßig ihre Daten. 
Jahr Einsätze im KT (§ 13 und § 17)
2018 14.900
2019 16.663
2020 17.137
2021 17.725
Tabelle 10: 2018 bis 2021 Entwicklung der Einsatzzahlen 
im Krankentransport (§ 13 und § 17)
Die Abbildung 7 und die Tabelle 10 zeigen deutlich eine 
Zunahme der Einsätze im Krankentransport. 
Fahrten mit Transportziel 
außerhalb von Münster
Die Tabelle 10 stellt eine Übersicht ausgewählter durch -
geführter Fahrten im Krankentransport gegenüber. Im 
Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 fielen insge -
samt 11.282 Einsätze im öffentlichen Krankentransport 
an. Von diesen Einsätzen sind 1.888 Einsätze als Fahrten 
mit einem Transportziel außerhalb von Münster klassifi -
ziert worden. 
Die Tabelle 11 zeigt unter anderem die fünf häufigsten 
Transportziele außerhalb des Stadtgebietes Münster.
Stichwort Anzahl der Einsätze
Infektionsfahrt 1.178
S-KTW 116
Fahrten mit Transportziel
außerhalb von Münster
1.888
davon Telgte 196
Lüdinghausen 113
Greven 105
Dülmen 74
Steinfurt 70
Tabelle 11: Übersicht über ausgewählte Transportkategorien im 
Krankentransport

62
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Die im Kapitel 5.1 definierte Planungsgröße Erreichungs -
grad (Termintreue) mit 90 Prozent wurde im Jahr 2019 
mit 78,45 Prozent deutlich unterschritten. Das Ziel wurde 
somit nicht erreicht. Die Analyse der Daten zeigt, dass die 
meisten Anfragen am Vormittag eingehen und mit einer 
Wunschzeit bei 09:00 Uhr liegen. Dieser „Peak“ kann nur 
bedingt aufgefangen und bearbeitet werden. Eine derar -
tige Vorhaltung wird wirtschaftlich nicht darstellbar sein. 
Krankentransportrate
Um das Leistungsaufkommen im Krankentransport be -
werten zu können, wurde eine Krankentransportratenbe-
rechnung vorgenommen. (KRANKENTRANSPORTRATE = 
Krankentransporte pro 1.000 Einwohner/-innen pro Jahr)
Bei der Analyse zeigt sich für das Jahr 2019 eine Kranken-
transportrate von 36 Einsätzen je 1.000 Einwohner/-in -
nen und Jahr. Damit liegt die Krankentransportrate 
im Vergleich zu Daten auf Bundesebene aus dem Jahr 
2016/2017 deutlich unter dem allgemeinem Erwartungs-
wert von 81,5 Krankentransporten pro 1.000 Einwoh -
ner/-innen und Jahr. Wie im bundesweiten Vergleich zeigt 
sich auch für Stadt Münster, die für städtische Regionen 
analysierte niedrige Krankentransportrate. Die Gründe 
für die niedrige Krankentransportrate können laut den 
Autoren der bundesweiten Analyse derzeit nicht benannt 
werden. Eine mögliche Erklärung für die niedrige Kran -
kentransportrate liegt in der Nutzung von Liegendmiet -
wagen, die auf Basis des Personenbeförderungsgesetzes 
Transporte ohne qualifizierte Betreuung durchführen.
Ausweitung der Vorhaltung 
Bereits im Bedarfsplan 2016 zeichnete sich ab, dass die 
Vorhaltung von Krankentransportwagen während der 
Nachtstunde erkennbar wurde. Die Analyse der aktuellen 
Daten bestätigen nunmehr den Bedarf von einem Kran -
kentransportwagen zur Ausweitung der Vorhaltungen 
auf die Nachstunden. Die Vorhaltung umfasst nun ein Vo-
lumen von 701,5 Wochenstunden.
Rettungs-
mittel
Montag bis Freitag Samstag Sonn-/Feiertage Vorhaltung 
in Wochen- 
stunden von … bis Std. von … bis Std. von… bis Std.
KTW 1 ganztägig 24,0 ganztägig 24,0 ganztägig 24,0 168,0
KTW 2 06:00 – 11:00 5,0 06:30 – 15:00 8,5 07:00 – 13:00 6,5 40,0
KTW 3 07:00 – 12:00 5,0 07:00 – 15:30 8,5 08:30 – 14:00 5,5 39,0
KTW 4 07:00 – 12:00 5,0 07:00 – 18:30 11,5 09:00 – 20:00 11 47,5
KTW 5 07:30 – 12:30 5,0 08:30 – 20:30 12,0   37,0
KTW 6 07:30 – 13:00 5,5     27,5
KTW 7 08:00 – 14:00 6,0     30,0
KTW 8 08:00 – 15:00 7,0     35,0
KTW 9 08:00 – 15:30 7,5     37,5
KTW 10 08:30 – 16:00 7,5     37,5
KTW 11 08:30 – 16:30 8,0     40,0
KTW 12 09:00 – 18:30 9,5     47,5
KTW 13 09:00 – 20:00 11,0     55,0
KTW 14 09:00 – 21:00 12,0     60,0

63
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Begleitende und ergänzende 
organisatorische Maßnahmen
Neben der Ausweitung der Vorhaltung und Anpassung 
der zeitlichen Verfügbarkeit, sollen Verbesserungen 
durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Prozes -
soptimierung unter anderem durch Schulung der Mitar -
beitenden, Einführung einer Software zur Unterstützung 
im Flottenmanagement, Einführung von QM-Modulen 
und Auswertung von Maßnahmen, georeferenzierte Di -
sposition, temporäre Standortverlagerung und Verbesse-
rung der Zusammenarbeit mit der kassenärztlichen Ver -
einigung (116 117). 
Die neuen Bedarfe werden fristgerecht, mit dem Auslau -
fen der Verträge zum Krankentransport, ausgeschrieben. 
Sächliche Ausstattung der  
Krankentransportwagen
Durch die gestiegene Arbeitsbelastung im Kranken -
transport erfolgt zwangsläufig eine höhere körperliche 
Beanspruchung. Den gestiegenen Gesundheits- und 
Arbeitsschutzanforderungen in Bezug auf sicheres und 
ergonomisches Arbeiten ist Rechnung zu tragen. Daher 
soll bei einer Vergabe an Leistungserbringer u. a. auf die 
Verbesserung der Ausstattung nach Stand der Technik 
hingewirkt werden: 
 ■ Elektrohydraulisch unterstützende Fahrtragen 
 ■  Be- und Entladehilfe für den Tragestuhl (z. B. Laderam-
pen, hydraulische Unterstützungsmechanismen)
6.5 Intensivtransport/Interhospitaltransport
6.5.1 Aktueller Stand
Der Transport von Patienten zwischen verschiedenen 
Krankenhäusern ist nach § 2 RettG NRW Aufgabe des 
Rettungsdienstträgers 7. Hierzu zählt im Bereich der 
ärztlich begleiteten Transporte neben den Notfalltrans -
porten (durch den diensthabenden Notarzt des Trans -
portfahrzeuges), auch die Durchführung von dringlichen 
oder planbaren Transporten, z. B. von Intensivstation zu  
Intensivstation. Neben dem kostenintensiven luftgebun -
denen Transport durch einen Intensivhubschrauber bie -
tet sich die Möglichkeit zum bodengebundenen Trans -
port mit speziell ausgestatteten Intensivtransportwagen 
(ITW). Aus der Zentrumsrolle der großen Krankenhäuser 
ergibt sich dabei eine nicht unerhebliche Anzahl an arzt -
begleiteten Verlegungstransporten in umliegende klei -
nere bzw. spezialisierte Krankenhäuser. 
Disposition, Planung, Stichworte und 
Beratung durch koordinierenden Notarzt
Die Disposition von Interhospitaltransporten findet in 
der integrierten Leitstelle der Feuerwehr Münster statt. 
Um den Mitarbeitenden eine Hilfestellung zu geben und 
um die patientengerechte Disposition des Rettungsmit -
tels und des entsprechenden Rettungsdienstpersonals zu 
regeln, wurde eine Verfahrensanweisung veröffentlicht. 
Die Disposition richtet sich nach der Dringlichkeit, Krank-
heitsschwere, der medizinisch notwendigen Ausstattung 
und / oder bestimmten Begleitumständen, die ggf. eine 
ärztliche Anwesenheit bei dem Transport notwendig ma-
chen. 
Bei allen ärztlich begleiteten Interhospitaltransporten 
(Kategorie II-IV) muss eine Anforderung bei der Leitstelle 
vorgelegt werden. Die Anforderung erfolgt derzeit noch 
auf dem auslaufenden FAX Standard und zukünftig durch 
Übertragung von geeigneten digitalen Formaten und 
Verschlüsselungen zu ersetzen. Der diensthabende ko -
ordinierende Notarzt unterstützt in beratender Funktion 
die Disposition. Ziel ist die Prüfung der Einsatzindikation, 
um die Zahl der Fehleinsätze oder Verzögerungen im Ein-
satzablauf durch geplante logistische Optimierungen zu 
reduzieren.
 
Die Tabelle 12 fasst die Transportkategorien zusammen.
7)  Hierzu zählen nicht Transporte innerhalb 
eines Krankenhausbereichs

64
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Um die Disposition des richtigen Transportmittels vor -
zunehmen, ist neben der Entscheidung, ob ein Arzt den 
Transport begleiten muss, zusätzlich die Zeit, innerhalb 
der ein Transport begonnen werden sollte, von entschei-
dender Bedeutung. Daher wurde zusätzlich ein Algorith -
mus zur Entscheidungsfindung erstellt.
Grundbedarf Intensivtransport
Der Leistungserbringer stellt einen ITW sowie das fach -
lich geeignete nicht-ärztlich und ärztliche Personal zur 
Verfügung und führt die von der einheitlichen Leitstelle 
der Kernträgerin (Leitstelle der Feuerwehr Münster) zu -
gewiesenen Einsätze durch. Der ITW ist durch den Leis -
tungserbringer an einem frei wählbaren Standort im Zu -
ständigkeitsbereich des Kernträgers zu stationieren und 
betriebsbereit zu halten.
Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf den Einsatzbereich 
der Trägergemeinschaft und zu folgenden Einsatzzeiten:
Vorhalteumfang 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr,
von 08:00 – 20:00 Uhr
 
Bei Alarmierung des ITW muss die Einheit (ITW sowie das 
ärztliche u. nichtärztliche Personal) innerhalb von 30 Mi-
nuten einsatzbereit sein und anschließend die Fahrt zum 
Einsatzort antreten. 
Anforderung für Sonderlagen 
Das Personal und Fahrzeug kann während der Einsatzzeit 
auch zur Durchführung von Notfalleinsätzen eingesetzt 
oder vorübergehend an einen anderen Standort in Be -
reitstellungsräume im Aufgabengebiet verlegt werden. 
Personalqualifikation 
Die Anforderungen an Anzahl und Qualifikation der Fahr-
zeugbesatzung richten sich nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4 
Tabelle 12: Kategorisierung und Disposition von Interhospitaltransporten durch die Leitstelle
Kategorie Fahrzeug
I
Arztbegleitung
erforderlich*
akute vitale Gefährdung „Notfallpatient“ 
Vitale Indikation
ITW****
RTW+NEF
RTH/ITH
II
keine akute vitale Gefährdung
„Intensivtransport“
(Intensivtherapiepatient)
ITW
RTW**+KH- Arzt
ITH
RTW**+NEF***
III „Entlastungstransport“ ITW
RTW**+KH-Arzt
ITH
IV nicht dringlich planbare Verlegung
- Bodengebunden
- Luftgebunden
ITW
RTW**+KH-Arzt
ITH
V Keine Arztbegleitung 
erforderlich
dringlich RTW**
VI nicht dringlich KTW**
RTW**
* Gemäß Empfehlung Bundesverband ÄLRD
** Voraussetzung: Transport kann mit medizinischer Norm-Ausstattung der KTW/RTW des Rettungsdienstes transportiert werden
*** NEF nur als „letztes Mittel“ im Ausnahmefall
**** Voraussetzung: ITW ist innerhalb des Stadtgebietes im Status 1

65
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
RettG NRW sowie weiteren Vorgaben.
Ärztliche Qualifikation:
 ■  Drei Jahre klinische Weiterbildung in einem Fachge-
biet mit intensivmedizinischen Versorgungsaufgaben,
 ■  Zusätzlich sechs Monate nachweisbare Vollzeit-
tätigkeit auf einer Intensivstation,
 ■  Qualifikation für den Einsatz als Notarzt (Fachkunde 
Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallme-
dizin),
 ■  Kurs Intensivtransport nach Vorgaben der Deutschen 
Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und  
Notfallmedizin (DIVI).
Verantwortlichen Rettungsdienstpersonals 
mit der Berufsqualifikation Notfallsanitäter 
oder Rettungsassistent: 
 ■  Mindestens dreijährige Tätigkeit als Notfallsanitäter 
oder Rettungsassistent (Vollzeit bzw. zeitlich ver-
gleichbare Berufserfahrung),
 ■  Mindestens 14-tägige Hospitation auf einer  
Intensivstation, die in höchstens zwei Blöcke zu  
sieben Tagen aufgeteilt sein darf,
 ■ Kurs Intensivtransport für Rettungsdienstpersonal.
Medizinische Qualifikation Fahrer ITW:
 ■ Berufsqualifikation mindestens Rettungssanitäter
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die er-
forderlichen Fortbildungen und Fortbildungspunkte für 
das ärztliche und nichtärztliche Personal absolviert und 
jederzeit nachweisbar dokumentiert werden. 
6.5.2 Auswertung der Daten
Ausgewertet wurden sämtliche Einsätze mit dem Stich -
wort IHT I bis VI. Die Auswertung erfolgte unabhängig da-
von, ob es sich um einen Werktag, Samstag/Sonntag oder 
um einen Feiertag handelte. Die Fahrten zählen nicht zu 
den hilfsfristrelevanten Einsätzen. Einen Auszug der Da -
ten enthält die Tabelle 13.
Eine Analyse der Daten zeigt, dass der ITW rund 30 Pro -
zent bzw. 25 Prozent der Fahrten mit IHT-Stichwort über-
nimmt. Rund zwei Dritteln der Einsätze werden von an -
deren Fahrzeugen durchgeführt. Circa 80 bis 90 Prozent 
der Einsätze beginnen in Münster (Einsatzort). Bei einem 
Teil der Einsätze handelt es sich um innerstädtische Verle-
gungen (Transportziel-Münster). Ein nicht unerheblicher 
Teil der Einsätze, jährlich rund 600 Transporte, befinden 
sich mit Transportziel außerhalb von Münster. 
Jahr Anzahl 
der 
Einsätze
Kategorie
I II III IV Rest
2019 1.753 230 280 81 140 1.022
2020 1.531 191 212 74 140 914
2021 1.920 257 247 78 158 1.180
Tabelle 13: Auswertung der IHT-Stichwörter 
unabhängig von der Fahrzeugart
Für die Wirkungsdauer dieses Bedarfsplans ist eine An -
passung der vorgenannten Regelungen (inkl. der aktuell 
gültigen Vereinbarung zur Gestellung eines ITW) nicht 
geplant. 
6.6 Besonderheiten
6.6.1 Transporte von adipösen Patienten
Im Jahr 2017 waren rund 52,7 Prozent der Erwachse -
nenbevölkerung in Deutschland übergewichtig (Radtke, 
2019). Etwa ein Viertel der Erwachsenen sind stark über -
gewichtig, wie aus einer Studie des Robert-Koch-Institu -
tes aus dem Jahr 2014 hervorgeht (RKI, 2014). Aktuelle 
Studien zeigen, dass dieser Trend weiter anhält und kon -
tinuierlich ansteigt. Adipöse Patienten stellen somit kei -
ne Seltenheit mehr dar. Der Rettungsdienst wird mit kriti-
schen Gesundheitszuständen in dieser Patientengruppe, 
einhergehend mit hohen Körpergewichten konfrontiert. 
Es ist davon auszugehen, dass der Anteil an adipösen Pa -
tienten in der Notfallrettung und im Krankentransport 
weiter zunimmt und zum Tagesgeschäft gehören wird. 
Daher sind technische Lösungen und gesundheitserhal -
tende Maßnahmen für Mitarbeitende in der Notfallret -
tung und Krankentransport seitens der Trägerin des Ret -

66
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
tungsdienstes umzusetzen bzw. einzufordern. 
Ein Transport von adipösen Patienten erfolgt zurzeit auf 
einer Spezialtrage. Diese Trage ist für eine hohe Lastauf -
nahme ausgelegt und verfügt über eine entsprechend 
breite Liegefläche. Das vorgehaltene Fahrzeug nach EN 
1789, Typ B wird nicht nur für den Transport dieser Pa -
tientengruppen eingesetzt. Der variable Innenausbau 
ermöglicht auch den Einsatz im Krankentransport. Somit 
wird die Vorhaltung eines Spezialfahrzeuges für nur einen 
Verwendungszweck vermieden. 
Das Fahrzeug (S-RTW) befindet sich aktuell in der Er -
satzbeschaffung. Geplant ist, ein multifunktional aus -
gerichtetes Fahrzeug in Anlehnung an die DIN 1789 zur 
breitbandigen Abdeckung rettungsdienstlicher Einsat -
zanforderungen zu beschaffen (Schwerlastpatienten, si -
chere Aufnahme und Mitnahme von med. Spezialgeräten, 
Erreichen von Notfallpatienten bei besonderen Wetter -
lagen, wie Unwetter, Starkregen oder Schneelagen oder 
unwegsame Einsatzorte). Die technische Leistungsanfor -
derung wird durch eine Marktanalyse und nach Stand der 
Technik erarbeitet und konkretisiert.
6.6.2 Einsätze außerhalb des originären 
Zuständigkeitsgebiets
Die Tabelle 14 zeigt eine Übersicht der Einsätze in der 
Notfallrettung außerhalb des originären Zuständigkeits -
gebetes. Mit Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes 
der Kreise Coesfeld8 und Steinfurt und der damit verbun-
denen Ausweitung der jeweiligen rettungsdienstlichen 
Vorhaltung haben sich die Einsätze über die Stadtgrenze 
Münsters hinaus verändert. Die Anforderungen über die 
Leitstellen des Kreises Coesfeld bzw. Steinfurt haben sich 
um rd. 1/3 reduziert. Die zukünftigen Entwicklungen sind 
zu beobachten.
Jahr Anzahl 
der
Einsätze
Gebiet Gebiet Gebiet
2019 325 Havixbeck 
(66)
Greven 
(62)
Senden 
(37)
2020 236 Havixbeck 
(66)
Greven 
(65)
Altenberge 
(15)
2021 221 Greven 
(62)
Havixbeck 
(47)
Senden 
(26)
Tabelle 14: Einsätze außerhalb des Zuständigkeitsgebietes
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sind 
regelmäßig Gespräche mit den benachbarten Gebiets -
körperschaften über die Bedarfe und Verbesserungspo -
tentiale der Zusammenarbeit im Rettungsdienst zu füh -
ren. Exemplarisch können hier die Kooperationsprojekte 
zum ITW und TNA angeführt werden. 
6.6.3 Unterstützende operative Leistungen
Im Rettungsdienst der Stadt Münster werden lageabhän-
gig, aber nicht zeitlich disponibel Unterstützungsleistun-
gen benötigt. Dazu gehören:
 ■  Unverzügliche Tragehilfen für den Transport 
schwergewichtiger Patienten
 ■ Tragehilfen bei beengten baulichen Verhältnissen 
 ■  Patientenschonender Transport mit der Drehleiter 
oder dem Feuerwehr-Kran (aufwandsbezogen)
 ■  Patientenablagen für große Einsätze mit Kräften  
und Ausstattung des KatS (aufwandsbezogen)
Die Planung der Unterstützungsleistungen werden in 
den Bedarfsplanungen aufgenommen, weil sie nach § 14 
Abs.  5 RettG NRW i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 RettG NRW 
grundsätzlich ansatzfähige Kosten der Gebührenberech -
nung sind.
8)  Vorlage V/1066/2019 Aufhebung der ÖRV über den Einsatz von 
Notärzten (seiner Zeit festgelegtes Gebiet Havixbeck, Senden- 
Bösensell, Bauernschaft Temming der Stadt Billerbeck).

67
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
6.7 Ärztliche Leitung im Rettungsdienst
6.7.1 Qualitätsmanagement 
und Patientensicherheit
Qualitätszirkel
Seit 2006 bestehen zwei Qualitätszirkel. Dabei handelt 
es sich zum einen um ein Infarkt-Netzwerk („KardioNetz-
werk“) zum Qualitätsmanagement der Versorgung von 
durch den Rettungsdienst versorgten Herzinfarkten. Zum 
anderen um das „NeuroNetzwerk“ zum Qualitätsmanage-
ment der Versorgung von Schlaganfall-Patienten. Mit -
glieder der Netzwerke sind Ärzte der auf die Versorgung 
spezialisierten Krankenhäuser und Vertretern des Ret -
tungsdienstes. Die Qualitätszirkel treten regelmäßig auf 
Einladung der Trägerin des Rettungsdienstes zusammen.
Reanimationsregister
Seit dem Jahr 2007 betreibt der Rettungsdienst der Stadt 
Münster ein externes Qualitätsmanagement im Bereich 
der Reanimation bei Kreislaufstillstand. Zu diesem Zweck 
werden die Daten in das Deutsche Reanimationsregister 
eingegeben und von dort systematisch analysiert und 
vergleichend in einem Jahresbericht des Deutschen Rea -
nimationsregisters bereitgestellt. Durch das national ein-
geführte Reanimationsregister bestehen auch Möglich -
keiten zum Benchmarking mit den Ergebnissen anderer 
teilnehmender Rettungsdienste.
Einsatz-Supervision
Zur Qualitätssicherung der rettungsdienstlichen Versor -
gung begleiten Praxisanleiter als sogenannte „Superviso-
ren“ einzelne Transporte. Hierdurch soll die Einhaltung 
der in festgelegten Standards gewährleistet werden.
Einführung eines Qualitätsmanagement- 
Systems 
Mit der Novellierung der RettG NRW wurde erstmals 
die Notwendigkeit eines Qualitätsmanagements im 
Rettungsdienst beschrieben und verankert. Diese Trä -
ger-Aufgabe wird gem. § 7 Abs. 3 RettG NRW in medizi -
nischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsma-
nagements durch die ärztliche Leitung im Rettungsdienst 
wahrgenommen. Nach § 7a Abs. 2 RettG NRW ist es Auf -
gabe der Trägerin des Rettungsdienstes auf die Schaffung 
entsprechender Qualitätsmanagementstrukturen, unter 
Mitwirkung aller Beteiligten, hinzuwirken. Um ein me -
dizinisches Qualitätsmanagement zu etablieren, wurde 
unter anderem ein digitales Rettungsdienstprotokoll zur 
Einsatzdokumentation eingeführt (s. Ziffer 6.7.2). 
Der Leiter der Stabstelle Ärztliche Leitung im Rettungs -
dienst in einem 200 h Seminar nach Curriculum der Bun-
desärztekammer im Qualitätsmanagement in der Not -
fallmedizin in 2020/2021 an der Fortbildungsakademie 
des Ärztekammer Hamburg ausgebildet worden, so dass 
die notwendige Qualifizierung zum Aufbau eines Quali -
tätsmanagements vorliegen. Damit werden folgende Zie-
le verfolgt:
 ■  Erfüllung der gesetzlichen Forderung 
nach QM im RettG NRW
 ■  Erhalt und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit 
des Rettungsdienstes
 ■  Bessere Einbindung des know-how der  
Mitarbeitenden und Erhöhung der Motivation 
 ■  Reduktion von Kosten, effizienter und ressourcen-
schonender Umgang mit finanziellen Mittel und 
damit Optimierung der refinanzierten Gebühren- 
kalkulation
 ■  Sicherung der innerbetrieblichen und operativ 
medizinischen Prozess-Abläufe / Risikominimierung 
und bestmögliche prähospitale Notfallpatienten- 
versorgung
 ■  Sicherstellung und Erfüllung weitergehender 
gesetzlicher Auflagen durch Erlasse etc.
 ■  Sichtbarkeit der erreichten definierten  
Qualitätsmarken und -ziele
6.7.2 Digitales Rettungsdienstprotokoll
Das bereits im Jahr 2017 initiierte Projekt „Implemen -
tierung eines digitalen Rettungsdienstprotokolls im 
Rettungsdienst der Stadt Münster“ wurde im Mai 2022 
erfolgreich abgeschlossen und in den Dienstbetrieb 
überführt. Somit findet die digitale Dokumentation so -
wohl in der Notfallrettung als auch im Krankentransport 
der Stadt Münster Anwendung.

68
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Das System wird fortan weiterentwickelt und verbleibt 
dauerhaft im Bestand. Daneben stehen Neubeschaffun -
gen und Reinvestitionen an. Unter Ziffer 7 wird der not -
wendige Personalbedarf aufgeführt.
Um die gewonnenen Daten auswerten und im Rahmen 
des medizinischen Qualitätsmanagements verarbeiten 
zu können, wird auf entsprechendes QM Modul zurück -
gegriffen. 
6.8 Aus- und Fortbildung
6.8.1 Aktueller Sachstand 
Zuständig für die Planung und organisatorische Durch -
führung der Aus-, Fort- und Weiterbildungen für das Ret -
tungsfachpersonal der Stadt Münster ist grundsätzlich 
die Abteilung 37.4 „Aus- und Fortbildung“ der Feuerwehr 
Münster. Die Durchführung erfolgt in enger Abstim -
mung mit den anderen Fachabteilungen sowie in medi -
zinischen Belangen mit dem ÄLRD. In der Abteilung 37.4 
sind Praxisanleiter im Tagesdienst für die Durchführung 
interner Aus- und Fortbildungen sowie für die gesamte 
Organisation von Aus- und Fortbildungen mit geeigne -
ten externen zugelassenen Einrichtungen tätig. Zu den 
wesentlichen Aufgaben der Praxisanleiter im Tagesdienst 
gehören: 
 ■  Sicherstellung und Organisation 
der Ausbildung zum Rettungssanitäter
 ■  Sicherstellung und Organisation 
der Ausbildung zum Notfallsanitäter
 ■  Jährliche Fortbildung und Zertifizierung 
für Mitarbeitende im Rettungsdienst
 ■  Einweisungen in Medizingeräte und 
Medizinprodukte
 ■  Erstellung von Themenkatalogen 
und Unterstützung für die Wachfortbildung
 ■  Planung, Begleitung und Auswertung 
von Einsatzübungen
Die Praxisanleiter der 37.4 sind auch die benannten ver -
antwortlichen Praxisanleiter der Lehrrettungswachen 
gem. Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitä -
ter-Ausbildung in NRW – Teil I. 
Für die Durchführung der theoretischen und praktischen 
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen werden neben 
Verbrauchsmaterialen, technischen Geräten wie Simu -
lationspuppen, Medizintechnik, Schulungs-RTW (aus -
gemustertes Fahrzeug) etc. auch die Schulungsräume 
auf den Feuer- und Rettungswachen genutzt. Die Schu -
lungsräume sind für eine quantitative und qualitative 
Aus- und Fortbildung derzeit nicht ausreichend. Neben 
Seminarräumen fehlen Simulationsräume sowie prakti -
sche Übungsflächen. Ab dem Jahr 2021 wurden temporär 
Räume in einem Gebäude am Standort „Höfflingerweg 1“ 
in Münster angemietet und genutzt. Diese dienen nur 
als Kompensation bis ausreichende eigene Räume und 
Übungsflächen bspw. auf den Feuer- und Rettungswa -
chen oder an einem zentralen und interdisziplinär aus -
gelegten Aus- und Fortbildungszentrum zur Verfügung 
stehen. Es ist daher zwingend erforderlich zukünftig die 
räumliche Ausstattung zu verbessern, um ausreichend 
Schulungs- und Simulationsräume sowie Übungsflächen 
zur qualitativen bestmöglichen Aus- und Fortbildung zur 
Verfügung zu haben.
Um insbesondere die Ausbildung zum Notfallsanitäter 
erfolgreich durchführen zu können, sind alle Feuer- und 
Rettungswachen den Anforderungen entsprechend aus -
gestattete Lehrrettungswachen. Auf den Wachen werden 
neben den nachfolgend aufgeführten Aus-, Fort- und 
Weiterbildungen auch zusätzliche Praktika wie bspw. 
im Rahmen der Fachweiterbildung Notfallpflege für die 
Münsteraner Krankenhäuser angeboten. Die Vorgaben 
des Curriculums der Notfallpflege sieht praktische Antei-
le an Lehrrettungswachen vor, so dass Kooperationsver -
einbarungen mit den Pflegeschulen der Krankenhäuser 
getroffen wurden.
Neben den Praxisanleitern im Tagesdienst der Abt. 37.4 
sind auch im Einsatzdienst der Abt. 37.1 Praxisanleiter 
im Schichtdienst tätig, welche auf den Feuer- und Ret -
tungswachen die Praxisanleitung durchführen. Für jede 
24h-Dienst-Schichtgruppe (Zug) sind hierfür sechs Pra -
xisanleiter eingeteilt. Neben den regulären Aufgaben im 
Einsatzdienst und anderen Aufgaben im Wachbetrieb 
werden diese Praxisanleiter in der rettungsdienstlichen 
Aus- und Fortbildung eingesetzt. Hauptaufgabe der 
Praxisanleiter der 37.1 ist die Betreuung der Notfallsa -
nitäter-Auszubildenden und die Anleitung in realen Ein -

69
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
satzsituationen. Gemäß Ausführungsbestimmungen zur 
Notfallsanitäter-Ausbildung in NRW – Teil I sind pro Pra -
xisanleiter bis zu drei Notfallsanitäter-Auszubildenden  
vorzusehen. Sie wirken zusätzlich beratend in organisa -
torischen Fragen des Rettungsdienstes mit. Hierbei ar -
beiten sie eng mit den Praxisanleitern der Abteilung 37.4 
zusammen. Sie sind organisatorisch der Abt. 37.1 zuge -
ordnet und unterliegen der medizinisch-fachlichen Auf -
sicht für nichtärztliches Personal der ÄLRD. Zur Qualitäts-
kontrolle der rettungsdienstlichen Maßnahmen sollen 
Praxisanleiter als Supervision einzelne Transporte beglei-
ten. Hierdurch soll die Qualitätssicherung der Vorgaben 
in Behandlungspfaden (BHP) und Rettungsdienst-Routi -
nen festgelegten Standards (SAA) gewährleistet werden.
Wesentliche Aufgaben der Praxisanleiter im Einsatzdienst 
sind:
 ■  Gestaltung und Durchführung 
der Wachfortbildungen im Rettungsdienst
 ■  Mitwirkung bei der jährlichen Fortbildung 
des Rettungsfachpersonals
 ■  Unterstützung und Beratung der Fachabteilungen 
im Bereich Rettungsdienst
 ■  Betreuung und Anleitung von Auszubildenden 
und Praktikanten auf den Lehrrettungswachen
 ■  Mitwirkung in der Aus- und Fortbildung 
der Rettungshelfer und -sanitäter, Notfallsanitäter 
sowie Notärzte
 ■  Begleitung von Transporten im Rahmen 
der Supervision
6.8.2 Ausbildung zum Rettungssanitäter 
Entsprechend des dualen Ausbildungsansatzes für Ein -
satzbeamte im Feuerwehrdienst werden alle feuerwehr -
technischen Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites 
Einstiegsamt rettungsdienstlich ausgebildet und erfül -
len damit die Voraussetzungen für den Einsatz auf dem 
Rettungswagen. Das Ausbildungsziel „Rettungssanitäter“ 
erreichen alle feuerwehrtechnischen Beamte. Die Ausbil-
dung zum Rettungssanitäter im Umfang von 520 Stun -
den bildet dabei die erste Stufe. Diese ist entsprechend 
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die 
Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngrup -
pe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nord -
rhein-Westfalen in die 18-monatige Laufbahnausbildung 
integriert. Die Kosten für die Ausbildung zum Notfallsa -
nitäter während der Laufbahnausbildung werden nicht 
von den Kostenträgern übernommen. Die Ausbildung 
zum Rettungssanitäter wird und soll auch weiterhin für 
die Stadt Münster vom wirtschaftlich vorteilhaftem Stu -
dieninstitut Westfalen-Lippe unter Einbeziehung von 
Dozenten der Feuerwehr Münster durchgeführt werden. 
Das Studieninstitut übernimmt u. a. die qualitätssichern-
den Aufgaben. Die Ausbildung wird in den Schulungs -
räumen der Feuer- und Rettungswachen der Feuerwehr 
Münster durchgeführt. 
6.8.3 Ausbildung zum Notfallsanitäter
Zum 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) 
in Kraft getreten. Dieses regelt die Voraussetzungen zum 
Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/-in“ 
einschließlich der Ausbildung und ersetzt das Rettung -
sassistentengesetz (RettAssG). Das RettG NRW sieht ver -
pflichtend die Besetzung von Rettungswagen und Not -
arzteinsatzfahrzeugen mit je einem Notfallsanitäter als 
Transportführer nach der Übergangszeit zum 01.01.2027 
vor. Die Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung gelten als 
Kosten des Rettungsdienstes (Rd.Erlass des MGEPA vom 
19.05.2015).
Mit dem Ziel des Einsatzes als verantwortlicher Fahrzeug-
führer auf dem Rettungswagen wird ein bedarfsgerech -
ter Anteil der feuerwehrtechnischen Beamten bei der 
Feuerwehr Münster zum Notfallsanitäter weitergebildet. 
Der Bedarf ergibt sich als Summe der Rettungsmittelbe -
setzungen und der aus den Funktionen im Brandschutz 
eingesetzten Mitarbeitenden nach internen personalsi -
cherstellenden Schlüsseln. Letztere besetzen bei Groß -
einsatzlagen oder Katastrophen u. a. auch die Einsatzmit-
tel des MANV-Konzeptes (Gerätewagen Rettungsdienst, 
Abrollbehälter MANV). Für den Gesamtbedarf müssen 
auch unplanmäßige Personalwechsel, Statusamtswech -
sel o.ä. berücksichtigt werden. Um die Bedarfe decken zu 
können, werden neben der Ausbildung von feuerwehr -
technischen Beamten zusätzlich externe Bewerber als 
Tarifbeschäftigte zum Notfallsanitäter ausgebildet. Ziel 
ist es, diese Auszubildenden nach dem erfolgreichen 
Abschluss der Ausbildung anschließend auch als feuer -
wehrtechnische Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites

70
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Einstiegsamt zu qualifizieren (Ausbildung plusFeu). Hier -
durch kann das multifunktionale Konzept im Einsatz -
dienst sichergestellt werden und das Einsatzpersonal ist 
bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen universell ein -
setzbar. 
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter wird in Kooperation 
mit dem Studieninstitut Westfalen-Lippe vorgenommen 
und dauert gem. NotSanG 30 Monate (für ausgebildete 
Feuerwehrbeamte mit RS) bzw. 36 Monate. Das Studi -
eninstitut übernimmt u. a. die qualitätssichernden Aufga-
ben. Der schulische Teil der Ausbildung wird in den Räu -
men des Studieninstitutes durchgeführt. Die praktische 
Ausbildung erfolgt auf den Feuer- und Rettungswachen 
der Feuerwehr Münster. 
6.8.4 Weiterbildung zum Praxisanleiter
Im Zuge der Mitwirkung in der Ausbildung der Notfallsa -
nitäter wird für die Beamte, die bisher noch keine Quali -
fikation als Lehrrettungsassistent / Praxisanleiter haben, 
eine 300-stündige berufspädagogische Ausbildung zum 
Praxisanleiter notwendig, welche mit einer theoreti -
schen sowie praktischen Prüfung abschließt. Gem. Erlass 
des MAGS vom 30.11.2020 ist bis zum 31.12.2023 über -
gangsweise weiterhin eine 200-stündige berufspädago -
gische Ausbildung ausreichend. Die Weiterbildung zum 
Praxisanleiter erfolgt an geeigneten externen zugelasse -
nen Einrichtungen. 
6.8.5 Weiterbildung zum Gruppenführer 
Rettungsdienst
Wie im Kapitel 5.9.1 beschrieben, ist die Stadt Münster als 
Trägerin des Rettungsdienstes verantwortlich, auch für 
größerer Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl 
Verletzter oder Erkrankter entsprechende Vorkehrungen 
zu treffen. Zu diesem Zweck hat die Feuerwehr Münster 
einen GAP MANV aufgestellt. Damit die planerischen Vor-
gaben umgesetzt werden können, ist die Weiterbildung 
zum Gruppenführer Rettungsdienst (Mitarbeitende des 
24h-Dienstes, keine Funktionsstelle) erforderlich. Die 
Weiterbildung wird bedarfsgerecht angeboten und rich -
tet sich an die eingesetzten NEF- Fahrer, welche als Leiter 
von Patientenablagen und als Leiter der Transportorgani-
sation vorgesehen sind.
6.8.6 Weiterbildung zum Desinfektor
Die Weiterbildung zum Desinfektor wird an externen 
staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Desinfek-
toren durchgeführt. Die Mindestdauer der Ausbildung 
beträgt gem. § 4 APO-Desinfektoren 130 Stunden. Die 
Weiterbildung erfolgt in Ausrichtung der Zentralisierung 
der Desinfektionsmöglichkeit an Feuer- und Rettungswa-
che 1. Es sind je Zug sechs Desinfektoren vorgesehen.
6.8.7 Fortbildung Rettungsdienstpersonal – 
nichtärztliches Personal
Das nichtärztliche Personal muss gem. § 5 Abs. 4 RettG 
NRW jährlich an einer aufgabenbezogenen Pflichtfortbil-
dung von mind. 30 Stunden teilnehmen. Die Fortbildung 
beinhaltet berufsspezifische Gewichtungen zur Sicher -
stellung medizinischer, organisatorischer und prakti -
scher Themenbereichen im Rettungsdienst. 
Alle im Bereich des Rettungsdienstes eingesetzten Beam-
ten sowie die Mitarbeitenden der im Rettungsdienst mit-
wirkenden anerkannten Hilfsorganisationen nehmen da-
her jährlich an einer auf den rettungsdienstlichen Bedarf 
ausgerichteten Pflichtfortbildung teil. Die Fortbildung 
wird unter Federführung des Studieninstitutes Westfa -
len-Lippe durchgeführt. Die Praxisanleiter der Feuerwehr 
Münster sind in die Fortbildung als Dozenten eingebun -
den. Die Fortbildungen werden in den Schulungsräumen 
der Feuerwehr Münster durchgeführt. 
Die ärztliche Leitung im Rettungsdienst formuliert ins -
besondere medizinisch inhaltliche Anforderungen an die 
Fortbildung. Die Leistungserbringer im Krankentransport 
führen unter Beachtung dieser Anforderungen die Fort -
bildung in eigener Zuständigkeit durch. Die Feuerwehr 
erhält einmal jährlich die Nachweise.
Leistungskontrolle Notfallsanitäter
Für Notfallsanitäter besteht die Pflicht jährlich, gegen -
über dem ÄLRD die Beherrschung der Maßnahmen 
durch eine erfolgreich absolvierte Leistungskontrollen 
nachzuweisen. An der Leistungskontrolle nehmen auch 
die Notfallsanitäter der im Rettungsdienst mitwirkenden 
anerkannten Hilfsorganisationen teil.

71
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Fortbildung Leitstelle 
Zweimal jährlich werden die Disponenten der Leitstelle 
im Rahmen einer ganztägigen, internen Veranstaltung 
sachbezogen fortgebildet. Ebenso nehmen sie an einer 
jährlich 30-stündigen aufgabenbezogenen Rettungs -
dienstfortbildung für das nichtärztliche Personal teil. 
Fortbildung Praxisanleiter
Für die Praxisanleiter ist zusätzlich eine kontinuierli -
che berufspädagogische Fortbildung im Umfang von 24 
Stunden jährlich notwendig. Auf diese Fortbildung kann 
übergangsweise gem. Erlass des MAGS vom 30.11.2020 
bis zum 31.12.2023 verzichtet werden. Nach dieser Über-
gangfrist wird die Fortbildung für die Praxisanleiter jähr -
lich durchgeführt. 
Fortbildung Desinfektoren 
Die Fortbildung der Desinfektoren ist gem. §16 APO-Des-
inf. verpflichtend in regelmäßigen Abständen von drei 
Jahren mit einem Umfang von drei Tagen durchzuführen. 
Die Fortbildung besteht aus theoretischem Unterricht 
und praktischen Unterweisungen. 
Fortbildung Organisatorischer Leiter 
Die Führungskräfte im Rettungsdienst mit der Qualifikati-
on „Organisatorischer Leiter im Rettungsdienst“ nehmen 
regelmäßig an Fortbildungen teil.
6.8.8 Fortbildung Notärzte 
Gemäß Rettungsgesetz NRW sind im öffentlichen Ret -
tungsdienst notärztlich Tätige verpflichtet, sich regelmä -
ßig zu notärztlichen Themen fortzubilden. Seitens des 
Landesgesetzgebers wurden die Ärztekammern in NRW 
beauftragt, Umfang und Inhalte der geforderten Fortbil -
dungen für Ärzte im Rettungsdienst festzulegen. Die für 
Münster zuständige Ärztekammer Westfalen-Lippe hat 
Umfang und Zuständigkeit für die Prüfung der Einhal -
tung der Fortbildungsvorgaben definiert. Die Ärztlichen 
Leitungen der Rettungsdienste müssen sicherstellen, 
dass im öffentlichen Rettungsdienst nur Notärzte ein -
gesetzt werden, die regelmäßig in einem zweijährigen 
Zeitraum mindestens 20 Punkte notärztlicher Fortbil -
dung erwerben.
Der Rettungsdienst-Träger bietet in jedem Quartal eines 
Jahres eine vierstündige, bei der Ärztekammer zertifizier-
te Notarzt-Fortbildung an. Die organisatorische Leitung 
liegt in der Abteilung 37.4, die medizinisch-wissenschaft-
liche Leitung beim ÄLRD. An einer dieser vier Veranstal -
tungen nimmt jeder Notarzt jährlich teil. 
Beim Rettungsdienst-Träger selbst beschäftigte Ärzte 
werden nach Pflichtigkeit und Vorgaben sowie nach Ab -
stimmung mit der Leitung der Stabsstelle ÄLRD fortge -
bildet. 
Fortbildung der Leitenden Notärzte
Die Leitenden Notärzte unterliegen einer Fortbildungs -
pflicht in ihrem Tätigkeitsbereich. Hierzu werden jährli -
che Tagesseminare angeboten. 
6.8.9 Sonstige Qualifizierungsmaßnahmen
Für die Funktion des Medizinprodukte-Verantwortlichen, 
Medizinprodukte-Beauftragten oder Beauftragten für 
Medizinproduktesicherheit sind zusätzliche Ausbildun -
gen im Bereich des MPG bzw. MPBetreibV notwendig. 
Diese werden in Fortbildungsveranstaltungen erworben, 
welche durch Externe durchgeführt werden. Hierzu zäh -
len beispielsweise auch erforderliche Fortbildungen für 
die Durchführung von Wartungsarbeiten an Krankenfahr-
tragen. 
Produktspezifische Kenntnisse über beispielsweise Be -
atmungsgeräte oder Defibrillatoren werden von den 
Herstellerfirmen vermittelt und in erster Linie von allen 
Praxisanleitern, die mit der Unterweisung beauftragt sind 
besucht, um dann als Multiplikator in der Fortbildung 
mitzuwirken. 
Weitere individuell erforderliche Qualifikationsmaß-
nahmen werden nach den jeweiligen Bedarfen durchge -
führt.

72
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
6.9 Hygienemanagement und Desinfektion
Die Desinfektion mit dem dazugehörigen Desinfektions -
bereich befindet sich unter anderem an der Feuer- und 
Rettungswache 1. Sämtliche, nach Infektionsschutzda -
tenbank notwendige besonders durchzuführende Des -
infektionen nach bestimmten Infektionsfahrten, werden 
dort erledigt. Der noch im Rettungsdienstbedarfsplan 
2016 beschriebene Dampfsterilisator wurde abgeschafft.
 
Die Desinfektionshalle an Feuer- und Rettungswache 
2 entspricht nicht mehr den Anforderungen. Eine sach -
verantwortende Desinfektion ist dort nicht möglich. Die 
dortige Desinfektionsanlage wurde zurückgebaut.
Unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 2a RettG 
NRW und den Gesundheitsschutzaspekten ist es beab -
sichtigt, nur noch die zentrale Desinfektion an Feuer- und 
Rettungswache 1 zu unterhalten und dem Stand der 
Technik regelmäßig anzupassen. Dies macht unter Um -
ständen eine Erweiterung oder Änderung der bestehen -
den Anlage erforderlich (Logistik- und Lagerräume für 
kontaminierte Kleidung, kontaminierte Schutzkleidung 
sowie Desinfektionsmaterialien). Auf den einzelnen Ret -
tungswachen werden nur noch weniger umfangreiche 
Desinfektionsbereiche vorgehalten. 
Hygienemanagement
Um sicher zu stellen, dass die Fahrzeuge gemäß § 3 Abs. 
4 RettG NRW den gesetzlichen Vorschriften der Hygiene 
entsprechen, werden die Rettungsmittel wöchentlich 
einer prophylaktischen Desinfektion, nach Transporten 
einer Anschlussdesinfektion (Kontaktflächen) und nach 
Infektionstransporten einer umfangreichen Desinfekti -
on unterzogen. Die Fahrzeuge der im Krankentransport 
tätigen Leistungserbringer werden für die wöchentliche 
prophylaktische Desinfektion am eigenen Standort und 
in eigener Zuständigkeit aufbereitet. Lediglich für Infek -
tionstransporte wird die zentrale Desinfektion der Feuer- 
und Rettungswache 1 angefahren.
Für alle Bereiche des Rettungsdienstes werden Hygi -
enepläne vorgehalten und in den Funktionsbereichen 
ausgehangen. Geplant ist die Einrichtung einer Hygie -
nekommission (analog einer Arzneimittelkommission). 
Desinfektionsnachweise sind wöchentlich und nach je -
der Infektionsfahrt auszufüllen. 
Für die sach- und fachgerechte Dokumentation, Ak -
tualisierungen von Hygienevorgaben und interner 
Anweisungen bzw. Veröffentlichungen, Beratung der 
Verantwortungsträger, Beratung und Mitwirkung bei 
Fortbildungspflichten, Überwachung etc. ist eine Stelle 
mit qualifizierte Kompetenzen in Hygieneschutzmaß -
nahmen bei der Feuerwehr erforderlich. Die Personalan -
forderungen werden unter Ziffer 7 konkretisiert.
Infektionsschutzdatenbank
Zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen wurde in Zu -
sammenhang mit dem Gesundheitsamt eine Infektions -
schutzdatenbank erstellt und zuletzt im Jahr 2019 grund-
legend aktualisiert. Diese weist für die im Rettungsdienst 
relevanten Krankheitserreger differenzierte Maßnahmen 
aus. Die Infektionsschutzdatenbank ist an jedem EDV-  
Arbeitsplatz online abrufbar.
Desinfektor 
Die eingesetzten Desinfektoren (Mitarbeitende des 
24h-Dienstes oder des Tagesdienstes, keine Funktions -
stelle) beraten die Besatzungen der eingesetzten Ret -
tungsmittel und die Leitstelle bei Infektionstransporten 
und bei potentiell infektiösen Gefahrstoffen. Sie über -
wachen sämtliche Desinfektionsmaßnahmen. Der Des -
infektor gewährleistet die Aufbereitung der Schutzklei -
dung. Das Aufgabengebiet beinhaltet zudem die sichere 
Sammlung, die Lagerung und Entsorgung des Infektions -
abfalls. 
6.10 Technik und Logistik
Gemäß der Handreichung zur Rettungsdienst-Bedarfs -
planung (vgl. Abschnitt E) erkennt das RettG NRW 
ähnlich wie andere Systeme in der Medizin und der 
Vor-Ort-Dienstleistungen eine Basis an technischen, lo -
gistischen, personellen und organisatorischen Leistun -
gen an, um darauf eine dauerverfügbare medizinische 
Leistung aufzubauen. Dazu gehören:

73
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
 ■  Fahrzeug- und Gerätetechnik (Instandhaltung,  
Reparatur, Wartung)
 ■  Medizintechnik und Medizinprodukte-Lager sowie 
Arznei-Vorhaltung nach medizinischen Leitlinien
 ■  Nachrichtentechnik und EDV, Digitalfunksicher-
stellung, Telekommunikationssicherstellung
 ■ Liefernetzwerk und technische Planung 
 ■  Flottenmanagement (technische Bedarfsplanung, 
Ausfallreserven, Werkstattleistungen, Disposition)
 ■  Persönliche Schutzausrüstung und ihre Reinigung 
und Pflege
 ■ Desinfektion 
 ■  gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsvorsorge-
maßnahmen der Trägerin des Rettungsdienstes
6.10.1 Fahrzeug (-technik) und Logistik
Alle Fahrzeuge und deren Ausstattung entsprechen den 
einschlägigen Normen und den Anforderungen der Not -
fallmedizin und werden regelmäßig im Rettungsdienst 
eingesetzt. Die Ausstattung der Rettungsmittel wird im 
Rahmen des nach RettG NRW aufzubauenden Qualitäts -
managements durch den Träger des Rettungsdienstes 
festgelegt. 
Um Ausfälle, wie zum Beispiel Werkstattarbeiten, Unfälle 
oder Desinfektion von Fahrzeugen zu kompensieren, hält 
die Feuerwehr ausreichend Fahrzeuge als Ausfallreserve 
bereit.
Die Feuerwehr Münster hält einen modernen Fahrzeug -
park vor, der den anerkannten Regeln und dem Stand der 
Technik entspricht. Derzeit wird von einer durchschnitt -
lichen Nutzungsdauer der Fahrzeuge im Rettungsdienst 
von sieben Jahren ausgegangen. Vor einer Fahrzeugaus -
sonderung wird geprüft, ob unter betriebswirtschaftli -
chen Gesichtspunkten die weitere Nutzung von Teilkom-
ponenten (zum Beispiel Umbau eines RTW-Kofferaufbaus 
auf ein neues Fahrgestell) möglich ist. Die Fahrzeuge 
rotieren regelmäßig im Betrieb, so soll sichergestellt 
werden, dass sich die Kilometerlast auf alle Fahrzeuge 
gleichmäßig verteilt. Fahrzeuge mit einem hohen Kilo -
meterstand werden anschließend in die Reservevorhal -
tung überführt. 
Für die geplante erweiterte Vorhaltung in der Notfall -
rettung ist es notwendig, den Fuhrpark bedarfsgerecht 
sowohl im Betrieb als auch in der Reservevorhaltung zu 
erweitern. 
Um den gesetzlichen Anforderungen zur rettungsdienst -
lichen Bewältigung großer Einsatzlagen mit einem Mas -
senanfall von Verletzten oder Erkrankten Rechnung zu 
tragen, sollen der technisch-taktische überalterte Gerä -
tewagen Rettung (GW Rett) und der Abrollbehälter Mas-
senanfall-Verletzter (AB MANV) durch zwei Gerätewagen 
Rettungsdienst ersetzt werden. Die Kosten für die Neu -
beschaffung des Fahrzeugs (Hardware) gelten nicht als 
Kosten des Rettungsdienstes. Diese ersetzenden Neube -
schaffungen sollen insbesondere mindestens standort -
angepasste umfangreiche technische und medizinische 
Ausstattungen sicherstellen, welche jeweils die gleich -
zeitige Versorgung von mindestens bis zu zehn Patienten 
ermöglichen.
6.10.2 Medizinische Geräte 
Fahrzeuge des Rettungsdienstes müssen in ihrer Aus -
stattung und Ausrüstung den allgemeinen anerkannten 
Regeln der Technik und Medizin entsprechen. Dies gilt 
auch für sonstige im Rettungsdienst eingesetzte Technik. 
Die Feuerwehr Münster hält medizinische Geräte gemäß 
den Vorgaben der DIN EN 1789 und DIN 75079 vor. In der 
Notfallrettung der Stadt Münster wird eine einheitliche 
Gerätevorhaltung zur Gewährleistung vertrauter sicherer 
Handhabung und einheitlich effizienter Schulung ver -
wendet. 
Für den Betrieb und die Wartung der Medizinprodukte 
gelten das Medizinproduktgesetz (MPG) und die Medi -
zinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV). 
An der Feuer- und Rettungswache 1 wurde eine zentrale 
Medizinproduktewerkstatt eingerichtet, die die techni -
sche Unterhaltung sicherheitsgarantierter Medizingeräte 
sicherstellt. Der Mitarbeitende ist neben der gesicherten 
Bereitstellung von Medizintechnik unter anderem auch 
für Unterstützungsleistungen im Bereich der Beschaffung 
von rettungsdienstlichen Fahrzeugen zuständig. Zusätz -
lich ist der Mitarbeitende als Beauftragter für Medizin -
produktesicherheit benannt.

74
Feuerwehr Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
Die Werkstatt ist von Montag bis Freitag mit einem Mit -
arbeiter im Tagesdienst besetzt. Die im letzten Rettungs-
dienstbedarfsplan eingerichtete Stelle Sachbearbeitung 
Medizintechnik mit einem Stellenanteil von 0,5 VZÄ ist 
nicht ausreichend und muss auf 1 VZÄ ausgeweitet wer -
den, um die gesetzlichen Pflichtaufgaben und die Geräte-
sicherheit zu gewährleisten. 
Die auf Grundlage der §§ 13 und 17 RettG NRW einge -
bundenen Leistungserbringer unterhalten eigenverant -
wortlich und eigenständig ihre Medizingeräte. 
6.10.3 Beschaffungsmanagement 
und Lagerhaltung 
Im Rettungsdienst werden erhebliche Mengen an me -
dizinischen Verbrauchsmaterial umgesetzt. Charakteris -
tisch für die Beschaffung von Verbrauchsmaterial ist die 
ständige Verfügbarkeit von Material an den Standorten in 
ausreichender Menge. Zu diesem Zweck soll die Bestand-
süberwachung und das Bestellwesen zentral über ein neu 
zu beschaffendes Lagerlogistikverwaltungsprogramm ge-
steuert werden. 
Mit der neuen Amtsstruktur wurden Aufgabenfelder neu 
zugordnet, gebündelt und organisiert. Sämtliche mate -
rielle Ausschreibungen (inkl. Rahmenverträge) und die 
Material- und Gerätebewirtschaftung werden nun zentral 
durch die Abteilung 37.5 bearbeitet. Die Bestellung von 
Material und Überwachung von Mindestbestandsmengen 
erfolgt auf operativer Ebene durch den SB Wachbetrieb. 
In der Feuer- und Rettungswache 1 befindet sich das ret -
tungsdienstliche Zentrallager. Sämtliche Bestellungen 
werden dort bearbeitet und das Material verteilt. Ein 
Sauerstofflager befindet sich ebenfalls an Feuer- und Ret-
tungswache 1. 
In der Feuer- und Rettungswache 2 befindet sich ein 
mehrtagesbedarfsgerechtes Materialdepot (med. Ver -
brauchsmaterial und Medikamente). Medizinischer 
Sauerstoff kann hier nur in geringen Mengen für den 
täglichen Bedarf gelagert werden. Aufgrund der ver -
gleichbaren Größe und der rettungsdienstlichen Inan -
spruchnahme sollte ein normkonformes Sauerstofflager 
dort errichtet werden. 
In allen anderen Feuer- und Rettungswachen wird ledig -
lich Verbrauchsmaterial für den täglichen Bedarf inklu -
sive einer Ausfallreserve bevorratet (ein so genanntes 
Handlager), da die Raumangebote nicht mehr ermögli -
chen. Um diese Standorte regelmäßig zu bewirtschaften, 
werden Logistikleistungen (Fahrzeug und personelle Res-
sourcen) benötigt. 
6.10.4 Persönliche Schutzausrüstung 
und Arbeitsschutz
An der Feuer- und Rettungswache 1 der Feuerwehr Müns-
ter wird eine zentrale Kleiderkammer betrieben. Diese 
hält ausreichend Ausstattung für die im Rettungsdienst 
(Berufsfeuerwehr und sämtliche Notärzte) eingesetzten 
Kräfte zur Verfügung. 
Die Stadt Münster stellt als Arbeitgeberin die nach ent -
sprechend der DIN-Vorgaben vorzuhaltende Schutzaus -
rüstung (Fußschutz, Kopfschutz, Schutzbekleidung) in 
ausreichender Menge zur Verfügung. Im Jahr 2020 er -
folgte nach einer Ausschreibung die Umstellung auf eine 
neue Rettungsdienst Bekleidung. Neben der Einhaltung 
der gesetzlichen Regelungen setzt die neue Rettungs -
dienst-Bekleidung die Anforderungen an eine moderne 
und flexible Berufskleidung um. Die gesetzlichen Sicht -
barkeitsanforderungen wurden zudem verbessert. Mit 
der Ausschreibung wurde eine Rahmenvereinbarung bis 
zum Jahr 2023 geschlossen. 
Die Reinigung der persönlichen Schutzausrüstung er -
folgt durch einen zertifizierten Wäsche- und Reinigungs -
betrieb. Das Waschen von Dienstkleidung in der häusli -
chen Waschmaschine ist nicht zulässig. Für besondere 
Einsatzlagen, zum Beispiel Infektionstransporte, hält die 
Feuerwehr Münster zusätzliche Schutzausrüstung (Infek-
tionsschutzkittel, Infektionsschutzanzüge, Schutzbrillen, 
FFP- Masken in unterschiedlichen Schutzstufen) vor. Für 
außergewöhnliche oder langanhaltende Infektions- Son -
derlagen hält die Feuerwehr Münster für den Rettungs -
dienst ein Pandemielager vor. Das Lager enthält ausrei -
chend Infektionsschutzmaterialien, um den Betrieb des 
Rettungsdienstes bei Materialengpässen über einen Zeit-
raum von bis zu zwölf Wochen sicherstellen zu können 
(z. B. Pandemie, saisonale Grippe-Welle). Die Bemessung 
des Lagers und Menge der vorgehaltenen Verbrauchs -

75
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Durchführung des Rettungsdienstes
materialien richtet sich nach einer Auswertung von ver -
gangener Infektionssonderlagen (Corona-Pandemie, 
Schweinegrippe). 
Arbeitssicherheit und Gefährdungsanalysen
Zentrale Grundlage für die Festlegung von Arbeitsschutz-
maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach der 
Arbeitsstättenverordnung. An der Arbeitsstätte beste -
hende Gefahren werden in der Gefährdungsbeurteilung 
erfasst, dokumentiert und geeignete Maßnahmen wer -
den eingeleitet. Die Beurteilung ist regelmäßig und/oder 
bei Bedarf zu überprüfen und ggfs. anzupassen.

76
Feuerwehr Münster
Administrativer Teil Rettungsdienst
7. Administrativer Teil Rettungsdienst 
7.1 Organisation 
Zum 01.04.2020 wurde aufgrund einer durchgeführten 
Prozess- und Strukturanalyse die Amtsstruktur der Feu -
erwehr weiterentwickelt und an die aktuellen und pers -
pektivischen Anforderungen eines zukunftsorientierten 
Gefahrenabwehrsystems angepasst (vgl. Anlage 8).
Diese Organisation ist gekennzeichnet durch die Tren -
nung zwischen operativen, strategischen und unterstüt -
zenden bzw. Querschnitts-Leistungen. Für den Rettungs -
dienst bedeutet das: 
Aufgabe Organisationseinheit
Leitung des Amtes 37 inkl. der Trägeraufgaben im Rettungsdienst 
mit nachfolgend untergliederten Aufgabenschwerpunkten und 
Organisationseinheiten
Amtsleitung
Leitung und Überwachung der medizinischen Belange des 
Rettungsdienstes sowie der Angelegenheiten des medizinisches 
Qualitätsmanagements gem. RettG und Aufgaben nach Empfeh-
lung der Bundesärztekammer 10, Sicherstellung des LNA-Dienstes
Stabsstelle Ärztliche Leitung im Rettungsdienst
Sicherstellung des Dienstbetriebs in den Feuer- und Rettungs-
wachen inkl. Hilfsorganisationen nach § 13 RettG, Personaleinsatz-
planung zur Sicherstellung der Funktionsbesetzungen
Abteilung 1 – Betrieb Wachabteilungen und Rettungsdienst
Sicherstellung des Dienstbetriebs im Führungs- und Lagezentrums 
inkl. der Leitstelle sowie der Funktionsfähigkeit der IT inkl. Funk, 
Querschnittsaufgaben IT, Beschaffung und Weiterentwicklung von 
IT-Technologien, z. B. DRP, Telenotarzt
Abteilung 2 – Führungs-/Lagezentrum, IT, Betrieb FF und KatS
Erstellung von Bedarfs- und Einsatzplanungen inkl. Umsetzungs-
controlling, Ausschreibung von Dienstleistungen im Rettungs-
dienst, Statistik und Kennzahlenmanagement (inkl. Monitoring 
und Analyse), Gefahren- und Risikobewertungen
Abteilung 3 – strategische/taktische Planung
Planung, Organisation, Durchführung von Aus- und Fortbildungen Abteilung 4 – Aus- und Fortbildung
Beschaffung, Bewirtschaftung und Wartung von Fahrzeugen, Gerä-
ten, Medizinprodukten, Persönlicher Schutzausrüstung, Gebäuden
Abteilung 5 – Technik, Werkstätten, Gebäude
Gebührenkalkulation, Rettungsdienstabrechnung, Buchhaltung 
und Budgetverwaltung, 
Koordination und Prüfung von Genehmigungen nach RettG 
Personalverwaltung und Amtsorganisation, Psychosoziale  
Unterstützung, Arbeitsschutz
Abteilung 6 – Allgemeine Verwaltung
10)  Empfehlung BÄK vom 26.05.2013
Die fachspezifischen Aufgaben sind definiert und orga -
nisatorisch klar zugewiesen. Koordination und Abstim -
mung sowie die übergreifende Steuerung erfolgen durch 
regelmäßige Termine auf unterschiedlichsten Arbeits- 
bzw. Führungsebenen.

77
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Administrativer Teil Rettungsdienst
7.2 Personal 
Die Prozess- und Strukturanalyse der Feuerwehr führte zu 
veränderten Organisationseinheiten, Abläufen und in der 
Folge teilweise angepassten Stelleninhalten. 
Vor diesem Hintergrund wurden alle Stellen der Feuer -
wehr Münster zum Stichtag 31.12.2021 unter Nutzung 
verschiedener Kostenschlüssel auf ihre verursachungsge-
rechte Kostenzuordnung geprüft. 
Das Ergebnis für die Stellen im Bestand, auf denen Auf -
gaben für den Rettungsdienst wahrgenommen werden, 
wird in Anlage 13 dargestellt.
Charakteristisch dabei ist, dass fast alle Aufgaben -un -
abhängig von ihrem Umfang- von mehreren Personen 
wahrgenommen werden. In dieser Form soll die Aufga -
benerfüllung bei Ausfall einer oder mehrerer Personen 
gewährleistet werden. D.  h. die tatsächliche Anzahl an 
Mitarbeitenden im und für den Rettungsdienst ist deut -
lich größer als die dem Rettungsdienst kostenmäßig zu -
zurechnenden Stellenanteile.
Zusätzlicher Bedarf
Die in diesem Bedarfsplan (insbesondere unter Berück -
sichtigung der Prozess- und Strukturanalyse) festgestell -
ten Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungsfähi-
gen Rettungsdienstes können nur unter Ausweitung von 
Personalressourcen erfüllt werden (vgl. Anlage 14). 
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufgaben und 
Bedarfe: 
 ■  In Konsequenz des vorliegenden Rettungsdienst-
bedarfsplans sollen zur adäquaten Versorgung des 
Stadtgebietes in der Notfallrettung vier bestehende 
Rettungsmittel aus den Feuer- und Rettungswachen 1 
und 2 auf neue Standorte verteilt werden. Das bisher 
eingesetzte Personal der Berufsfeuerwehr kann, 
aufgrund der Funktionserbringung in seinen Kern-
aufgaben im Löschzug der Feuerwehr, nicht verlagert 
werden. Aus diesem Grund ist eine perspektivische 
Zusetzung von 4,0 Funktionsstellen in der Qualifika-
tion Rettungssanitäter und 4,0 Funktionsstellen in 
der Qualifikation Notfallsanitäter zur Besetzung der 
Bedarfsdeckung der Rettungsmittel erforderlich. 
 ■  Der Zeitpunkt der personellen Zusetzung hängt im 
Wesentlichen von den Zeitpunkten der Realisierung 
der neuen Standorte ab, sodass Art und Umfang im 
Detail erst zu gegebener Zeit ermittelt und perso-
nalwirtschaftlich eingebracht werden können. Die 
Verlagerungen sind priorisiert in den Maßnahmen 
beschrieben. 
 ■  Die erste geplante Verlagerung des Rettungsmittels 
nach Wolbeck würde bei Aufgabenwahrnehmung 
durch Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes 
bedeuten, dass ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen 
Aufgabenwahrnehmung vom neuen Standort die 
Zusetzung von einer Funktionsstelle Rettungssani-
täter sowie einer Funktionsstelle Notfallsanitäter 
erforderlich ist. Unter Berücksichtigung des aktuellen 
Personalfaktors entspricht die Zusetzung insgesamt 
10,16 VZÄ. 
 ■  Die Auswertung der Notruf- und Telefoniedaten der 
Leitstelle hat gezeigt, dass zur Sicherstellung einer 
Notrufannahmequote von 98 Prozent eine Stel-
lenausweitung erforderlich ist. Der Anteil für den 
Rettungsdienst beträgt 1,17 VZÄ.
 ■  Die Fachstelle IuK und EDV ist verantwortlich für die 
Bereiche IT, Software, Anwenderbetreuung, Funk, Na-
vigation, Telemetrie sowie Leitstellentechnik. Die mit 
diesem Bedarfsplan einhergehende Erweiterung der 
Informations- und Kommunikationstechnik erfordert 
eine Ausweitung um 3,0 VZÄ mit den Schwerpunkten: 
 ■  Planung und Projektierung u. a. im Flottenmanage-
ment, in der Fortschreibung GPS-Steuerung,
 ■ Digitalisierung und Telemetrie,
 ■  IT-Einbauten, Wartung, Betrieb und Systemsicher-
stellung, u. a. für Telemetrieanwendungen und 
Digitalfunk. 
 ■  Gem. § 12 RettG ist der Rettungsdienstbedarfsplan 
verpflichtend aufzustellen und spätestens alle fünf 
Jahre zu aktualisieren. Zur Vorbereitung und Beglei -
tung sind die Inhalte und deren Umsetzung dau -
erhaft zu überwachen und bei Bedarf anzupassen. 
Voraussetzung dafür sind unter anderem die konti -
nuierliche Erfassung, Auswertung und (statistische) 
Aufbereitung relevanter Daten, das Monitoring und 
die fachliche Analyse der Werte sowie das Ableiten 
und Herbeiführen von Handlungserfordernissen.

78
Feuerwehr Münster
Administrativer Teil Rettungsdienst
Hierzu zählen insbesondere alle Kennzahlen aus den 
Bereichen des Einsatzdienstes sowie berichtspflichti -
ge Kennzahlen aus den Fachstellen, z. B. nach IG NRW. 
Zudem sind im Rahmen der Bedarfsplanung komple -
xe Daten aus städtebaulichen und gesellschaftlichen 
Risikobewertungen aufzubereiten, zu analysieren 
und zu bewerten. Die Anforderungen an eine um -
fangreiche Erfassung, aussagekräftige Aufbereitung 
und Analyse von Daten und Kennzahlen steigen 
kontinuierlich an und können nur durch den Einsatz 
von qualifizierten Fachkräften in Verbindung mit 
zeitgemäßen und anerkannten Methoden und Tech -
nologien erfüllt werden. Daher ist es erforderlich, 
einen Personalansatz von 0,4 VZÄ für diese Aufgabe 
vorzuhalten. 
 ■  Zur Erfüllung der Anforderungen an die sach- und 
fachgerechte Hygiene- und Infektionsprävention ist 
die Zusetzung einer Stelle im Tagesdienst (1,0 VZÄ) 
erforderlich. Aufgabeninhalte sind die Prüfung, Erstel-
lung und ggfls. Aktualisierung von Hygienevorgaben 
u. a. Hygieneplan, die Überwachung der Einhaltung 
festgelegter Maßnahmen, die Mitwirkung bei ver-
pflichtenden Fortbildungen sowie die Durchführung 
erforderlicher Dokumentationen. 
 ■  Gemäß den Festlegungen im Rettungsdienstbedarfs-
plan 2016 wurde die Personalgestellung für einzelne 
Rettungsmittel unter den im Katastrophenschutz 
mitwirkenden Organisationen unter Beachtung der 
Bereichsausnahme ausgeschrieben. Für Steuerung 
und Überwachung der vertraglich festgelegten 
Regeln, z. B. Prüfung der erforderlichen Qualifikatio-
nen, Fortbildungen und Zertifizierungen steht bisher 
kein Stellenumfang zur Verfügung. Der beträchtliche 
Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen an-
erkannten Hilfsorganisationen und den Einrichtungen 
der Feuerwehr, die hohe Personalfluktuation sowie 
die zu erwartende Ausweitung der Überwachungen 
können ohne Personalzusetzung nicht gewährleis-
tet werden. Die erforderliche Stelle von 1,0 VZÄ 
dient als Bindeglied im operativen Bereich zwischen 
Feuerwehr und eingebundener Hilfsorganisation und 
nimmt so gleichzeitig Aufgaben des Qualitätsma-
nagements wahr. 
 ■  Im Rettungsdienstbedarfsplan 2000 wurde eine Stelle 
(1,0 VZÄ) für die Sachbearbeitung Rettungsdienst 
(neu SB Wachbetrieb) im Tagesdienst zur Unterstüt-
zung der im 24-h-Schichtdienst eingeteilten Beamten 
erforderlich. Zu den Aufgabenbereichen gehören 
die Organisation und Überwachung der Arbeits-
prozesse an allen Rettungswachen, die Beschaffung 
und Vorhaltung rettungsdienstlicher Ausstattung 
in größerem Umfang sowie die Überwachung der 
Einhaltung von Prüf- und Desinfektionsfristen. Die An-
forderungen haben sich in den letzten Jahren sowohl 
quantitativ wie auch qualitativ erhöht, u. a. durch die 
Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswachen 2 
und 3. Daher ist eine Erweiterung des Stellenumfangs 
um 1,0 VZÄ erforderlich. 
Praxisanleiter
Zur Sicherstellung der Aus- und Fortbildung im Rettungs-
dienst sind in der Feuerwehr Münster sowohl Praxisan -
leitungen im Einsatzdienst (Abteilung 37.1) wie auch 
im Tagesdienst (Abteilung 37.4) tätig. Die Aufgaben -
schwerpunkte für beide Gruppen sind unter Ziffer 6.8.1 
beschrieben. 
Praxisanleitung im Einsatzdienst
Der ermittelte Bedarf sowie die geplanten Ausbildun -
gen für die Qualifikation Notfallsanitäter sind in Anlage 
12 dargestellt. Danach befinden sich ab 2024 parallel 27 
Personen in der Ausbildung. Gemäß den Ausführungs -
bestimmungen zur Notfallsanitäter-Ausbildung sind pro 
Praxisanleitung bis zu drei Auszubildende vorzusehen. 
Dies entspricht 9 Praxisanleitungen ausschließlich für die 
Aufgabe der Ausbildung von Notfallsanitätern. Organisa -
torisch sind diese Praxisanleitungen im Einsatzdienst im 
24/48-Stunden-Dienst aufgeteilt auf drei Feuer- und Ret -
tungswachen mit jeweils drei Wachabteilungen (Zügen). 
Zur Sicherstellung der Ausbildung werden pro Wachab -
teilung zwei Praxisanleitungen eingeteilt, d. h. insgesamt 
18 Stellen Praxisanleitungen, die dem Rettungsdienst 
kostenmäßig anteilig zugeordnet werden. Dies bedeutet 
eine Zusetzung von einer Stelle. 
Praxisanleitung im Tagesdienst
Neben dem steigenden Koordinierungsaufwand der ver -
antwortlichen Praxisanleitungen für die Ausbildung von 
Notfallsanitätern steigen Komplexität und Quantität

79
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
der regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen, die 
von den Mitarbeitenden im Tagesdienst durchgeführt 
werden. Hierbei werden auch die Mitarbeitenden der in 
der Notfallrettung eingebundenen Hilfsorganisationen 
geschult. Die Praxisanleitungen im Tagesdienst bilden 
zudem die Praxisanleitungen im Schichtdienst fort (Mul -
tiplikatoren-Ausbildung). 
Durch die Zunahme von Rettungsdienstpersonal (so -
wohl städtisch als auch von den Hilfsorganisationen) 
steigt auch die Anzahl Teilnehmender in der jährlichen 
Rettungsdienstfortbildung für nichtärztliches Personal. 
Zusätzlich wirken die Praxisanleitungen in der Fortbil -
dung des ärztlichen Personals im Rettungsdienst (Ein -
weisung und Fortbildung für Notärzte) mit. Daher ist die 
Zusetzung von 0,5 VZÄ auf insgesamt 4 VZÄ erforderlich.
Ausbildung von Notfallsanitätern
 ■  Gemäß § 4 RettG wird ab 01.01.2027 die Funktion 
des Rettungsassistenten durch die Funktion des 
Notfallsanitäters ersetzt. Dies bedeutet für die Stadt 
Münster, dass mindestens 151 ausgebildete Notfall-
sanitäter zur Verfügung stehen müssen. Um diese Vor-
gabe erfüllen zu können, ist ein mittel- und langfristi-
ges Konzept zur Personaldeckung erforderlich. Bei der 
Stadt Münster gehören dazu folgende Elemente: 
 ■  Einstellung von jährlich drei Auszubildenden  
Notfallsanitätern mit dem Ziel, durchschnittlich 
zwei von ihnen anschließend als Brandmeister-
anwärter zu übernehmen (Ausbildung plusFeu).
 ■  (besondere/verstärkte) Berücksichtigung des 
Berufs Notfallsanitäter als Voraussetzung für die 
Einstellung von Brandmeisteranwärtern
 ■  Ausbildung von Feuerwehrbeamten zu Notfall-
sanitätern, die als Brandmeister bei der Feuerwehr 
beschäftigt sind. Hierzu ist mit dem Studieninstitut 
Westfalen-Lippe eine Modell-Ausbildung entwi-
ckelt worden, die die Vorkenntnisse aus der Aus-
bildung im feuerwehrtechnischen Dienst berück-
sichtigt und so in 2,5 Jahren abgeschlossen werden 
kann. Aktuell sollen in 2022 und 2023 je drei 
Brandmeister diese Modellausbildung durchlaufen. 
Eine langfristige Personalbedarfsberechnung zeigt, 
dass eine jährliche Ausbildung von mindestens 
sechs Brandmeistern erforderlich ist. 
Eine Übersicht über Bestand und Ausbildung von Not -
fallsanitätern ist in Anlage 12 (Bedarf.NFS_RDBDPl) ab -
gebildet. 
Im aufgezeigten Modell der Ausbildung von Brandmeis -
tern zu Notfallsanitätern sind ab dem dritten Jahr paral -
lel bis zu 18 Brandmeister in der Ausbildung und stehen 
somit für ihre originären Aufgaben nicht zur Verfügung. 
Unter Berücksichtigung der verkürzten Ausbildungszeit 
und der Möglichkeit, während der Ausbildung in eini -
gen Abschnitten eine Einsatzfunktion im Rettungsdienst 
übernehmen zu können, sind als Ausgleich 12 zusätzliche 
Stellen erforderlich. Angepasst an den Ausbildungsbe -
ginn ist in den Jahren 2023 bis 2025 eine Zusetzung von 
jeweils 4 Stellen erforderlich.
Administrativer Teil Rettungsdienst

80
Feuerwehr Münster
Literaturverzeichnis
8. Literaturverzeichnis
al., F. e. (07. 07 2016).
Eckpunktepapier 2016 zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Prähospitalphase und in der Klinik. 
Notfall- und Rettungsmagazin , S. 387-395.
e.V., D. G. (Mai 2016).
DGUV Regel 105-003. Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst. 10117 Berlin.
Ministerium für Arbeit, G. u.-W. (09. 12 2021).
Krankenhausdatenbank Nordrhein-Westfalen . Von https://www.mags.nrw/krankenhausdatenbank abgerufen
o.A. (Dezember 2019). (S. Münster, Herausgeber) Von Statistik - Zahlen, Daten,
Fakten für Münster: https://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/zahlen-daten-fakten abgerufen
o.A. (2019). (I. u.-W.-S. Landesamt, Herausgeber) 
Von Pendleratlas NRW: https://www.pendleratlas.nrw.de/ abgerufen
o.A. (29. 01 2020). Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Informieren-Fördern-Vernetzen 
(L. G. Nordrhein-Westfalen, Herausgeber) Von Projekte der Versorgungsstrukturentwicklung: 
https://www.lzg.nrw.de/versorgung/vers_strukt/projekte/rettungswesen/index.html abgerufen
Radtke, R. (09. . August 2019). www. statista.de. 
Von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/233461/umfrage/entwicklung-von-uebergewicht-und- 
adipositas-in-deutschland-unter-frauen/ abgerufen
RKI. (2014). www.RKI.de. 
Von https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Themen/Uebergewicht_Adipositas/ 
Uebergewicht_Adipositas_node.html abgerufen
Schmiedel, R., & Behrendt, H. (Oktober 2019). 
Analyse des Leistungsniveaus im Rettungsdienst für die Jahre 2016 und 2017. 
Bergisch Gladbach: Fachverlag NW in der Carl Ed. Schünemann KG.
www.bbsr.bund.de. (2020). 
Von https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/topmeldungen/bevoelkerungsprognose-bbsr-2040.html abgerufen

81
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Anlagen

82
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 1: Zuständigkeitsbereiche der Krankenhäuser

83
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Anlage 2: Gebietseinteilung für Infektionsbetten
Gebietseinteilung für Infektionsbetten in Krankenhäusern

84
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 3: Zuständigkeit Herzkatheterbereiche

85
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen

86
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 4a: Übersicht der Besetztzeiten 
Notfallrettung (alt)
Feuer- und Rettungswache 1
Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen
RTW 1 07:00 – 15:00 BF Rett.D. Mo. – Fr.
RTW 2 14:00 – 22:00 BF Rett.D. Mo. – Fr.
RTW F 08:00 – 16:00 Aner. HiOrg täglich
RTW S 16:00 – 24:00 Aner. HiOrg täglich
RTW 3 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich
RTW 4 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich
RTW 5 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf
RTW 6 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf
NEF 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich
NEF 2 08:00 – 18:00 BF Rett.D. Mo. – Fr.
NEF 2 18:00 – 08:00 BF Rett.D. täglich bei Bedarf
NEF 3 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf
Feuer- und Rettungswache 2
Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen
RTW 1 07:00 – 15:00 BF Rett.D. Mo. – Fr.
RTW 2 14:00 – 22:00 BF Rett.D. Mo. – Fr.
RTW F 08:00 – 16:00 Aner. HiOrg täglich
RTW S 16:00 – 24:00 Aner. HiOrg täglich
RTW 3 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich 
RTW 4 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich 
RTW 5 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf
RTW 6 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf
NEF 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich
Feuer- und Rettungswache 3
Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen
RTW 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich
RTW 2 08:00 – 16:00 BF Rett.D. Mo. – Fr.
RTW 3 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich
Feuer- und Rettungswache 3
Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen
RTW 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich
Rettungswache 16
Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen
RTW 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich

87
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Anlage 4b: Übersicht der Besetztzeiten 
Notfallrettung (neu)
Wache RM Montag bis Freitag Samstag Sonn-/ Feiertage Vorhaltung 
in Wochen- 
stunden
Bemerkung
 von … bis Std. von … bis Std. von… bis Std.
1 RTW-1 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 119 Aner. HiOrg
1 RTW-2 07:00 – 22:00 15 75
1 RTW-3 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
1 RTW-4 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
1 RTW-5* ganztägig ganztägig ganztägig  täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
1 RTW-6* ganztägig ganztägig ganztägig  täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
1 NEF-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
1 NEF-2 08:00 – 18:00 10 50  
1 NEF-2 18:00 – 08:00 täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
1 NEF-3 ganztägig ganztägig ganztägig  täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
1 TNA ganztägig ganztägig ganztägig  neu!
2 RTW-1 07:00 – 22:00 15   75  
2 RTW-2 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 119  Aner. HiOrg
2 RTW-3 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig
24 168  
2 RTW-4 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
2 RTW-5* ganztägig 24 ganztägig   täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
2 RTW-6* ganztägig 24 ganztägig   täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
2 NEF-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
3 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
3 RTW-2 08:00 – 16:00 8   40  
3 RTW-3 ganztägig ganztägig ganztägig  täglich bei Bedarf, 
BF Multifunktion
10 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
16 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168  
neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 2-RTW-6
Standort Wolbeck
neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 1-RTW-6
Planungsziel Roxel/ 
Gievenbeck
Neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 2-RTW-5
Planungsziel Mauritz/
Handorf
Neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24
168 Verlegung 1-RTW-5
Planungsziel Kinder- 
haus/Nienberge
* Nach Umsetzung der neuen Standorte/Prioritäten Wegfall dieses Fahrzeugs

88
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 5a: Übersicht Besetztzeiten 
Krankentransport (alt)
Leistungserbringer Besatzung Besetztzeiten
Deutsches Rotes Kreuz,
Kreisverband Münster e.V, 
Zumsandestraße 25/27, 
48145 Münster
04-KTW-01 07.30 – 15.00 Uhr (werktags)
04-KTW-02 07.30 – 16.00 Uhr (werktags)
04-KTW-03 08.30 – 17.00 Uhr (werktags)
04-KTW-04 08.30 – 19.00 Uhr (werktags)
04-KTW-01 06.30 – 15.30 Uhr (samstags)
04-KTW-02 08.30 – 20.00 Uhr (samstags)
04-KTW-01 07.30 – 21.00 Uhr (sonn- u. feiertags)
04-KTW-02 09.30 – 22.00 Uhr (sonn- u. feiertags)
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., 
Regionalverband Münster,
Geringhoffstraße 45/47,
48163 Münster
06-KTW-01 06.30 – 13.00 Uhr (werktags)
06-KTW-02 07.30 – 15.00 Uhr (werktags)
06-KTW-03 08.30 – 20.30 Uhr (werktags)
06-KTW-04 08.30 – 22.00 Uhr (werktags)
06-KTW-01 10.30 – 22.00 Uhr (samstags)
06-KTW-01 06.30 – 15.00 Uhr (sonn-u. feiertags)
Arbeiter-Samariter-Bund,
Regionalverband Münsterland e.V., 
Gustav-Stresemann-Weg 62,
48155 Münster
05-KTW-01 06.30 – 13.00 Uhr (werktags)
05-KTW-02 07.30 – 15.00 Uhr (werktags)
05-KTW-03 06.30 – 14.00 Uhr (werktags)
05-KTW-03 07.30 – 14.00 Uhr (samstags)

89
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Anlage 5b: Übersicht Besetztzeiten 
Krankentransport (neu)
Rettungsmittel Montag bis Freitag Samstag Sonn-/Feiertage Vorhaltung 
in Wochen- 
stunden von … bis Std. von … bis Std. von… bis Std.
KTW 1 ganztägig 24,0 ganztägig 24,0 ganztägig 24,0 168,0
KTW 2 06:00 – 11:00 5,0 06:30 – 15:00 8,5 07:00 – 13:00 6,5 40,0
KTW 3 07:00 – 12:00 5,0 07:00 – 15:30 8,5 08:30 – 14:00 5,5 39,0
KTW 4 07:00 – 12:00 5,0 07:00 – 18:30 11,5 09:00 – 20:00 11 47,5
KTW 5 07:30 – 12:30 5,0 08:30 – 20:30 12,0   37,0
KTW 6 07:30 – 13:00 5,5     27,5
KTW 7 08:00 – 14:00 6,0     30,0
KTW 8 08:00 – 15:00 7,0     35,0
KTW 9 08:00 – 15:30 7,5     37,5
KTW 10 08:30 – 16:00 7,5     37,5
KTW 11 08:30 – 16:30 8,0     40,0
KTW 12 09:00 – 18:30 9,5     47,5
KTW 13 09:00 – 20:00 11,0     55,0
KTW 14 09:00 – 21:00 12,0     60,0

90
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 6: Betrieb eines Telenotarzt-Systems für die 
Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, 
Warendorf und die Stadt Münster
Inhalt
Betrieb eines Telenotarzt-Systems für die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf und die Stadt 
Münster.
1. Einleitung .................................................................................................. 90
2. Definitionen  .................................................................................................. 91
3. K riterien zur Einrichtung der Telenotarzt-Zentrale  ............................................................. 91
 3.1  K riterium Einwohnerzahl  ................................................................................ 91
 3.2  K riterium Personalressourcen  ........................................................................... 92
 3.3  K riterium Überregionale Zusammenarbeit ............................................................... 92
 3.4  K riterium Bedarfsnachweis  .............................................................................. 93
4. Zielsetzungen................................................................................................. 94
5. Notwendige Leistungen und kostenbildende Merkmale........................................................ 94
 5.1  T echnische Ausstattung der Rettungswagen  ............................................................. 95
 5.2  T echnische Ausstattung und Betrieb der Telenotarzt-Zentrale  ............................................ 95
 5.3  Unterstützende Leistungen .............................................................................. 95
 5.4  P ersonalkosten Tele-Notärztinnen und Notärzte inklusive Qualifizierung  ................................. 95
1. Einleitung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat im Februar 2020 ge -
meinsam mit den Verbänden der Krankenkassen, der kommunalen Spitzenverbände und den Ärztekammern seinen 
Willen bekräftigt, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftliche Einrichtung von 
Telenotarzt-Systemen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Hierzu ist eine Kooperation der Rettungsdienst-Träger – 
schon aus Gründen der Wirtschaftlichkeit – unerlässlich. Die Rettungsdienst-Träger
 ■ Kreis Borken
 ■ Kreis Coesfeld
 ■ Stadt Münster
 ■ Kreis Recklinghausen
 ■ Kreis Steinfurt
 ■ Kreis Warendorf
innerhalb des Regierungsbezirkes Münster beabsichtigen gemeinsam den Betrieb eines Telenotarzt-Systems. Die ge -
nannten Rettungsdienst-Träger bilden hierzu auf dem Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine Trägerge -
meinschaft. Kernträger und Standort der Telenotarzt-Zentrale (TNAZ) ist die Stadt Münster.

91
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Auf Basis der Erfahrungen mit dem Betrieb einer TNAZ 
aus dem Rettungsdienst Aachen sowie der im Auftrag 
des MAGS erstellten wissenschaftlichen Ausarbeitung 
der Universität Maastricht wurden einheitliche Kriterien 
für die Bedarfsermittlung bzw. Bedarfsfeststellung eines 
Telenotarzt-Systems entwickelt. An dieser Entwicklung 
waren Vertreter der Kommunen, des MAGS sowie der  
Kostenträger und Ärztekammern beteiligt, die in 
der „Steuerungsgruppe Telenotarztsystem in Nord-
rhein-Westfalen“ die Einrichtung von Telenotarzt-Syste -
men begleiten.
2. Definitionen
Ein/e „Telenotarzt/-ärztin“ (TNA) ist ein/e im Rettungs-
dienst eingesetzte/r Notarzt/-ärztin, der/die über Tele -
kommunikation Sprach- und ggf. Sichtkontakt zu einem 
Rettungsmittel, dessen Besatzung und dem Notfallpati -
enten hat. Telenotärzte/-ärztinnen nutzen dazu sämtli -
che verfügbaren therapierelevanten Informationen, die 
neben den verbalen Schilderungen zum Zustand von 
Patienten/-innen auch die aktuell übertragenen Daten 
(Vitalparameter und Echtzeitkurven) der eingesetzten 
medizintechnischen Geräte umfassen.
Ziel von Telenotarzt-Systemen ist es, am Einsatzort täti -
ge Notfallsanitäter/innen dabei zu unterstützen, die Be-
handlung optimal durchzuführen. Dies erfolgt im Rah-
men von Beratungen und Delegationen.
Ein/e Telenotarzt/-ärztin stellt dabei keinen Ersatz für Ein-
sätze mit erkennbarer Notwendigkeit einer Notärztin / ei-
nes Notarztes vor Ort dar. Im Fall von lebensbedrohlichen 
Erkrankungen und Verletzungen wird weiterhin eine 
Notärztin bzw. ein Notarzt an die Einsatzstelle entsendet. 
Durch den Einsatz von Telenotärztinnen/-ärzten kann 
eine Notfall-Therapie dann aber bereits vor Eintreffen des 
Notarztes / der Notärztin beginnen.
Die Tätigkeit der Telenotärzte/-ärztinnen folgt von einer 
Telenotarzt-Zentrale (TNAZ) aus, die in der Leitstelle der 
Stadt Münster eingerichtet wird.
Die technischen Systemkomponenten eines Telenot -
arzt-Systems bestehen einerseits aus der stationären und 
mobilen Fahrzeugtechnik, kompatibler Medizintechnik 
(z. B . EKG-Gerät), der Telenotarzt-Zentrale mit entspre -
chender Logistik und Hardware sowie der Software des 
Telenotarzt-Systems.
Gemäß der Analyse der Universität Maastricht im Auftrag 
des zuständigen Ministeriums sind zur Einrichtung eines 
Telenotarzt-Systems u. a. zu berücksichtigen:
 ■  Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer  
Telenotarzt-Zentrale zu ermöglichen, sollen mindes-
tens 1 – 1,5 Millionen Menschen im versorgten  
Gebiet leben
 ■  Bestehende Kooperationen zwischen Rettungs-
dienst-Trägern sollen bei der Einrichtung von TNAZ 
besondere Berücksichtigung finden
 ■  Eine standardisierte Dokumentation der Rettungs-
dienst-Einsätze soll von Beginn an Priorität besitzen, 
um qualitativ hochwertige Analysen zur Qualitätssi-
cherung zu ermöglichen
3. Kriterien zur Einrichtung des  
Telenotarzt-Systems
Im Auftrag der Steuerungsgruppe Telenotarzt-System in 
Nordrhein-Westfalen hat das Aachener Institut für Ret-
tungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) Kriterien für die 
Bildung einer Trägergemeinschaft TNAZ zusammenge -
stellt und in der „Ausfüllhilfe & Musteranhang Rettungs-
dienst-Bedarfsplan, Vers. 1.1“ definiert. 
Im Folgenden wird die Erfüllung der geforderten Kriterien 
durch die Trägergemeinschaft Telenotarzt-System detail-
liert dargestellt.
3.1 Kriterium Einwohnerzahl
Die Einwohnerzahl der beteiligten Rettungsdienst-Träger 
beträgt in Summe über 2.200.000 Menschen auf einer 
Fläche von 6.700 km2. Eine Darstellung der Strukturdaten 
ist der Tabelle 1 zu entnehmen.

92
Feuerwehr Münster
Anlagen
3.2 Kriterium Personalressourcen
Im Zuge der Einrichtung einer TNAZ soll personell mit 
dem Universitätsklinikum Münster (UKM) kooperiert 
werden. Hierzu wurde zwischen der Stadt Münster und 
dem UKM im Juli 2020 eine Vereinbarung („Letter of in-
tent“) getroffen. Das UKM ist neben dem Universitätskli-
nikum Aachen eines von zwei „Virtuellen Krankenhäu-
sern NRW“ (Projekt der NRW-Landesregierung), verfügt 
über mehrjährige Erfahrung in Forschung und Praxis der 
Telemedizin in den Bereichen Intensivmedizin und Infek-
tiologie. Das UKM ist seit dessen Gründung am Notarzt -
dienst der Stadt Münster beteiligt, stellt den Großteil der 
Notärztinnen und Notärzte und kooperiert in der Notfall-
versorgung eng mit der Stadt Münster.
3.3 Kriterium Überregionale Zusammenarbeit
In der Region der Trägergemeinschaft besteht eine in -
tensive rettungsdienstliche Zusammenarbeit. Die Kreise 
Borken, Coesfeld, Steinfurt sowie die Stadt Münster ha -
ben sich zu einer Nutzer-Gemeinschaft für einen gemein-
samen Intensivtransportwagen zusammengefunden. Das 
Fahrzeug versorgt eine Bevölkerung von 1,3 Millionen 
Menschen und kann dadurch wirtschaftlich betrieben 
werden. Die Disposition des vom ASB betriebenen In-
tensivtransportwagens mit dem Standort Münster er -
folgt zentral durch die Leitstelle Münster und wird dort 
fachärztlich begleitet.
Auch im Bereich der Luftrettung (Christoph Europa 2 und 
Christoph Westfalen) erfolgt eine überregionale gemein-
same Nutzung. Kernträger und zuständig für die Disposi-
tion der Luftrettungsmittel ist der Kreis Steinfurt.
Seit 2011 finden regelmäßige Treffen der Ärztlichen 
Leitungen der Rettungsdienste im Regierungsbezirk 
Münster statt, an denen alle ÄLRD der potentiellen Trä -
gergemeinschaft aktiv mitwirken. Hierbei wird sich auch 
intensiv über die rettungsdienstlichen Konzepte und Ent-
wicklungen in der Region ausgetauscht.
Die ÄLRD der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Waren -
dorf und der Stadt Münster bilden gemeinsam die wis -
senschaftliche Leitung einer Notarzt-Fortbildungsreihe, 
die von der Akademie der Ärztekammer Westfalen-Lippe 
ausgerichtet und von Notärztinnen und Notärzten aus 
der Region besucht wird.
Ebenfalls regelmäßig finden Konferenzen der Leitstel-
len-Leitungen aus der Region statt, in denen sich die 
Verantwortlichen intensiv über die gemeinsame Aufgabe 
austauschen. Kooperationen und Redundanzen für die 
Leitstellen sind Ausweis dieser engen Zusammenarbeit.
Anlage 6, Tabelle 1: Strukturdaten (Stand November 2021)
Tabelle 1 BOR COE MS RE ST WAF Summen
Einwohnerzahl 370.000 220.000 315.000 614.000 448.000 278.000 2.245.000
Fläche in km2 1.418 1.110 300 760 1.792 1.317 6.697
Hilfsfrist 12 12 8 (in Teilen 12) 8 (in Teilen 12) 12 12
Anzahl NEF 24/7 5 4 2 9 5 6 31
Anzahl NEF 
(temporär, Angabe in h.)
0 0 10 24 35 24
Anzahl RTW 17 18 17 30 22 23 127
Verlegunge-Notarzt  
(temporär, Angabe in h.)
12* 12* 12* 0 12* 0
Anzahl Krankenhäuser im 
RD-Bereich**
6 4 6 14 
(+ Kindekrhs.)
6 4 26
davon Maximalversorger 0 0 1 0 0 0 1
* Nutzungsgemeinschaft ITW Münster 
** Akut-/Notfallkrankenhäuser
Anlage 6, Tabelle 2: Technische Komponenten (Stand November 2021)
Tabelle 2 BOR COE MS RE ST WAF
Leitstellensoftware Celios 7 (CKS) Celios 7 (CKS) Celios 7 (CKS) Cobra 4 (ISE) Celios 7 (CKS) Cobra 4 (ISE)
Patientenmonitoring Corpuls C3 Corpuls C3 Zoll X-Series Corpuls C3 Corpuls C3 Corpuls C3
Digitale Dokumentation Ceus (CKS) Ceus (CKS) AmbulancePad 
(Zoll)
tech2go 
(Weinmann)
Ceus (CKS) NIDApad 
(medDV)

93
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
folgt zentral durch die Leitstelle Münster und wird dort 
fachärztlich begleitet.
Auch im Bereich der Luftrettung (Christoph Europa 2 und 
Christoph Westfalen) erfolgt eine überregionale gemein-
same Nutzung. Kernträger und zuständig für die Disposi-
tion der Luftrettungsmittel ist der Kreis Steinfurt.
Seit 2011 finden regelmäßige Treffen der Ärztlichen 
Leitungen der Rettungsdienste im Regierungsbezirk 
Münster statt, an denen alle ÄLRD der potentiellen Trä -
gergemeinschaft aktiv mitwirken. Hierbei wird sich auch 
intensiv über die rettungsdienstlichen Konzepte und Ent-
wicklungen in der Region ausgetauscht.
Die ÄLRD der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Waren -
dorf und der Stadt Münster bilden gemeinsam die wis -
senschaftliche Leitung einer Notarzt-Fortbildungsreihe, 
die von der Akademie der Ärztekammer Westfalen-Lippe 
ausgerichtet und von Notärztinnen und Notärzten aus 
der Region besucht wird.
Ebenfalls regelmäßig finden Konferenzen der Leitstel-
len-Leitungen aus der Region statt, in denen sich die 
Verantwortlichen intensiv über die gemeinsame Aufgabe 
austauschen. Kooperationen und Redundanzen für die 
Leitstellen sind Ausweis dieser engen Zusammenarbeit.
Anlage 6, Tabelle 2: Technische Komponenten (Stand November 2021)
Tabelle 2 BOR COE MS RE ST WAF
Leitstellensoftware Celios 7 (CKS) Celios 7 (CKS) Celios 7 (CKS) Cobra 4 (ISE) Celios 7 (CKS) Cobra 4 (ISE)
Patientenmonitoring Corpuls C3 Corpuls C3 Zoll X-Series Corpuls C3 Corpuls C3 Corpuls C3
Digitale Dokumentation Ceus (CKS) Ceus (CKS) AmbulancePad 
(Zoll)
tech2go 
(Weinmann)
Ceus (CKS) NIDApad 
(medDV)
3.4 Kriterium Bedarfsnachweis
Die Einsatzspektren sind in den Tabellen 3 und 4 darge -
stellt. Aufgrund der nicht-repräsentativen Umstände des 
Jahres 2020 (Beginn der Pandemie), sind die Einsätze des 
Jahres 2019 dargestellt.
Anlage 6, Tabelle 3: Einsatzdaten der TNA-Trägergemeinschaft (Stand November 2021)
Tabelle 3 (Basis: 2019) BOR COE MS RE ST WAF Summen
Einsatzzahl Notfallrettung (RTW gesamt) 1 19.947 15.508 20.523 55.639 56.118 23.778 191.513
davon mit NEF 6.630 6.543 6.249 22.334 14.634 10.161 66.551
Notarzt-Quote 2 33 % 42 % 30 % 40 % 26 % 43 %
Sekundärtransporte (ohne KTW) 1.068 1404 2.290 4 3.906 k.A. 1.650 8.028
davon mit Notarzt-Begleitung 471 254 710 4 1.414 k.A. 660 2.799
Anzahl Einsätze mit verzögerter Eintreffzeit 
NEF (gesamt)
1.523 3 1.772 1.417 3 4.803 3 1.819 3 3.130 3 14.464
1) Alle hilfsfristrelevanten Einsätze der RTW (mit Sonderrechten) mit Status 3
2) Anteil der Einsätze der Notfallrettung mit NEF-Beteiligung und Status 3
3) Hier werden alle NEF-Einsätze angegeben, bei denen das NEF nach einer Frist von 12 Minuten eintrifft
4) Enthält 542 ITW-Einsätze, die zum Teil in anderen Rettungsdienst-Bereichen erfolgten
Bereits aufgrund der Größe der versorgten Bevölkerung 
kann innerhalb des Trägerbereiches der TNAZ hoher Be -
darf an telemedizinischer Versorgung erwartet werden.
Tabelle 4 : Einsatzart (Näherungswerte) BOR COE MS RE ST WAF Summen
Primäreinsätze 1 (vgl. Indikationen S1-Leitlinie) 330 330 325 1.200 730 508 3.423
Sekundäreinsätze (vgl. Indikationen S1-Leitlinie) 150 38 150 k.A. k.A. 130 468
Abklärung Sekundärtransporte 600 250 2.000 1.000 k.A. 600 4.450
Rechtliche Abklärung (z.B. Transport-Verweigerung (-Verzicht) 1.200 1.800 1.500 k.A. 3.100 1.250 8.850
1) Die Rettungsdienst-Träger gehen von einer Quote von 5 % der derzeitigen NEF-Einsätze aus und haben entsprechende Angaben gemacht
Es handelt sich bei allen Angaben um Schätzwerte
Anlage 6, Tabelle 4: Näherungswerte bezugnehmend auf sinnvolle und ögliche Einsatzbereiche für das TNAS (Stand November 2021)

94
Feuerwehr Münster
Anlagen
Bezüglich des zu erwartenden Bedarfes kann auf die Er -
fahrungen im Bereich des Rettungsdienstes des Kreises 
Borken sowie der Stadt Münster aufgebaut werden. In 
beiden Rettungsdienst-Bereichen sind für einzelne Ret -
tungswagen Telenotarzt-Systeme eingerichtet. Ebenfalls 
in die Einschätzung der zu erwartenden Bedarfe können 
Erfahrungen großer TNA-Systeme, vornehmlich aus Aa -
chen, einbezogen werden. Auf Basis dieser Erfahrungen 
kann von einem hohen Bedarf telenotärztlicher Leistun-
gen in der Region ausgegangen werden, der in Tabelle 4 
abgeschätzt worden ist.
Im Regelfall erfolgt der Einsatz des Telenotarzt-Systems 
auf Anforderung des Rettungsdienst-Fachpersonals zur 
ärztlichen mit Beurteilung und / oder zur medikamentö-
sen Therapie. Einen weiteren Schwerpunkt des Einsatzes 
des Telenotarzt-Systems stellen Verlegungstransporte 
von Überwachung-Pflichtigen Krankenhaus-Patienten 
dar. Daneben leistet das Telenotarzt-System überbrü -
ckende Hilfe, wenn es zeitverzögert zum Einsatz einer 
Notärztin / eines Notarztes kommt.
Die oben genannten Kriterien wurden am 15.11.2021 in 
einem gemeinsamen Antrag der Rettungsdienst-Träger 
auf Zulassung einer Telenotarzt-Zentrale gegenüber der 
Steuerungsgruppe Telenotarztsystem in Nordrhein-West-
falen dargestellt. Dem Antrag der Rettungsdienst-Träger 
wurde von der Steuerungsgruppe Telenotarztsystem in 
Nordrhein-Westfalen nach Prüfung am 29.11.2021 zuge-
stimmt und dieser wurde mit Beschluss genehmigt. Da -
mit ist anhand der definierten Anforderung-Kriterien und 
gemäß den Empfehlungen der Universität Maastricht der 
Bedarf für eine Telenotarzt-Zentrale mit Standort Müns -
ter festgestellt worden.
4. Zielsetzungen
Die genannten Rettungsdienst-Träger beabsichtigen, 
im Jahr 2022 eine Trägergemeinschaft für ein Telenot-
arzt-System zu bilden. In der Leitstelle Münster wird eine 
Telenotarzt-Zentrale eingerichtet, diese ist 24/7 an 365 
Tagen im Jahr einsatzbereit zu halten.
Gemeinsames Ziel ist der Start des Telenotarzt-Systems 
Mitte 2023 mit zunächst maximal 50 an die TNAZ ange -
bundenen RTW (Stufe 1). Die Größenordnung der ange-
bundenen RTW ist nach der Einwohnerzahl bemessen 
worden.
Rettungdienst-Träger Stufe 1 Stufe 2 nach 
18 Monaten
Borken bis zu 8 bis zu 16
Coesfeld bis zu 4 bis zu 8
Münster bis zu 8 bis zu 16
Recklinghausen bis zu 14 bis zu 28
Steinfurt bis zu 10 bis zu 20
Warendorf bis zu 6 bis zu 12
SUMME bis zu 50 bis zu 100
Anlage 6, Tabelle 5: Maximal eingebundene RTW
Stufe 2 sieht die Anbindung bis zu 50 weiterer RTW im 
Abstand von 18 Monaten nach Start des Systems vor. Ba-
sierend auf den gewonnenen Erfahrungen soll in den Fol-
gejahren ein stufenweiser weiterer Ausbau des Systems 
erfolgen.
Die kalkulierten Zahlen können aufgrund von nicht vor-
hersehbaren Ereignissen (zum Beispiel unfallbedingte 
Totalschäden an RTW) abweichen.
Die Einrichtung der Telenotarzt-Zentrale am Standort 
Münster dient der Qualitätsverbesserung im Rettungs -
dienst aller beteiligten Träger. 
Erwartet werden im Einzelnen:
 ■  Verkürzung des notarztfreien Intervalls durch  
telemedizinische ärztliche Begleitung
 ■  Reduktion der Notwendigkeit von NEF-Einsätzen  
bei nicht lebensgefährlichen Notfall-Situation
 ■  Reduktion der Notwendigkeit ärztlicher Begleitung 
von Verlegung-Transporten zwischen Krankenhäusern
5. Notwendige Leistungen und 
kostenbildende Merkmale 
Das Telenotarzt-System stellt ein kostenbildendes Quali-
tätsmerkmal des Rettungsdienstes dar. Der Umfang der

95
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
notwendigen Leistungen zur Inbetriebnahme und Auf -
rechterhaltung eines Telenotarzt-Systems wird an Hand 
der kostenbildenden Merkmale bestimmt. Diese setzen 
sich aus den Komponenten Personal- und Sachkosten 
zusammen.
Im Zuge der gemeinsamen Planungen der beteiligten 
Rettungsdienst-Träger wurde eine Grobkalkulation der 
Kosten erstellt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung 
der beteiligten Rettungsdienst-Träger definiert Kostenar-
ten und deren Aufteilung auf die Vereinbarungspartner. 
Sämtliche Betriebskosten für die Telenotarzt-Zentrale 
(ausgenommen des Eigenanteils der Stadt Münster) wer-
den dem Kernträger Stadt Münster durch die Mitglieder 
der Trägergemeinschaft erstattet.
Die Kosten für die Ausrüstung der Rettungsmittel und 
seiner Leitstelle für das Telenotarzt-System und die dar-
aus resultierenden laufenden Kosten trägt jedes Mitglied 
der Trägergemeinschaft selbst.
Die Kosten der Telenotarzt-Zentrale, die einem Rettungs-
dienst-Träger entstehen, werden auf die mittleren und 
großen kreisangehörigen Städte als Träger der Rettungs-
wachen im Wege einer Anwendung der Leitstellenumla-
ge nach § 14 Abs. 6 S. 1 RettG NRW anteilig umgelegt. 
5.1 Technische Ausstattung der Rettungswagen
Die technische Ausstattung der Rettungswagen umfasst:
 ■  die Beschaffung von Hardware 
(z. B . Antennen, Halterungen, Übertragungseinheiten, 
Kopfhörer)
 ■ den Einbau der Hardware
 ■ die Beschaffung der Software
 ■ Konfiguration, Testung, Abnahme des Systems
 ■ die Instandhaltung der beschriebenen Technik
 ■  die Vorhaltung von Ersatz-Systemen 
bei Ausfall der Technik
5.2 Technische Ausstattung und 
Betrieb der Telenotarzt-Zentrale
Ausstattung und Betrieb der Telenotarzt-Zentrale  
umfasst:
 ■ die Bereitstellung von Räumlichkeiten
 ■  die Beschaffung von Hardware 
(z. B . Rechnereinheiten, Monitore, Büromöbel,  
Ruhe-Möglichkeiten)
 ■  die Beschaffung der Software 
(Telenotarzt-Software, Arbeitsplatz Software, 
Anbindung an Leitstellen-Systeme)
 ■ Konfiguration, Testung, Abnahme des Systems
 ■ die Instandhaltung der beschriebenen Technik
 ■  die Vorhaltung von Ersatz-Systemen 
bei Ausfall der Technik
5.3 Unterstützende Leistungen 
Die unterstützenden Leistungen umfassen:
 ■ Einweisung / Schulung des Rettungsfachpersonals
 ■  Anpassung und Etablierung von Verfahren 
(Behandlungspfade, Standard-Arbeits-Anweisungen)
 ■  technischer Support durch den Anbieter 
des Telenotarzt-Systems
 ■  Berichtswesen gegenüber den Mitgliedern 
der Trägergemeinschaft
 ■  Bereitstellung von Daten für den Export 
in andere Auswertungs-Programme 
(z.B. zur Rettungsdienst-Bedarfsplanung)
 ■  Etablierung eines übergreifenden Qualitätsmanage-
ments in Abstimmung mit den Ärztlichen Leitungen 
Rettungsdienst der Trägergemeinschaft
 ■ Datenbereitstellung, -aufbereitung, -analyse
 ■ Personalführung und Mitarbeiter-Gespräche
 ■ Supervision
5.4 Personalkosten Tele-Notärztinnen 
und Notärzte inklusive Qualifizierung
Die Personal- und Qualifizierungskosten umfassen:
 ■  Bereitstellung qualifizierten telenotärztlichen 
Personals im Zuge der Personalgestellung 
(inkl. Overhead-Kosten)
 ■  Qualifikationsmaßnahmen nach Vorgaben 
der Ärztekammer
 ■  Fortbildungsmaßnahmen nach Vorgaben 
der Ärztekammer

96
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 7: Zulassung auf Einrichtung einer 
Telenotarzt-Zentrale

97
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Anlage 8: Amtsorganigramm
Feuerwehr
Amtsleitung
Stabstelle ÄLRD
Sprecher FF
Örtlicher Personalrat
Abteilung 1
Betrieb Wach
-
abteilungen und 
Rettungsdienst
Abteilung 2
Führungs-/ 
Lagezentrum, IT, 
Betrieb FF und KatS
Abteilung 3
Strategische/ 
taktische Planung
Abteilung 4
Aus- und 
Fortbildung
Abteilung 5
Technik, 
Werkstätten,  
Gebäude
Abteilung 6
Allgemeine
Verwaltung
SG 37.10
Zentrale PEP,
ext. RW
Fachstelle 37.21
Führungs- und 
Lagezentrum
Fachstelle 37.31
Brandschutz
-
dienststelle, VB
Fachstelle 37.41
Organisation und 
Durchführung von 
Ausbildung
Fachstelle 37.51
Kammer, Med.prod., 
Atemschutz- 
werkstatt
Fachstelle 37.61
Finanzen, NKF, 
RD- Abrechnung
Fachstelle 37.11
Betrieb FRW 1 
und RW 16
Fachstelle 37.22
IuK und EDV
Fachstelle 37.32
Bedarfs- / 
Einsatz
 
planung, 
Kampfmittel
Fachstelle 37.42
Organisation und 
Durchführung von 
Fortbildungen
Fachstelle 37.52
Fahrzeug, Geräte, 
Liegenschaften
Fachstelle 37.62
Personal, 
Organisation
Fachstelle 37.13
Betrieb FRW 3
20 Löschzüge 
der FF
Fachstelle 37.12
Betrieb FRW 2 
und RW 10
Fachstelle 37.23
Betrieb FF und 
KatS- Einheiten

98
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 9a: Übersicht Einsatzkern- und  
Einsatzaußenbereich
Rettungsdienstbedarfsplan 
 
 Hilfsfrist Stadt
 
 Hilfsfrist Land

99
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Anlage 9b: Aktuelle Abdeckung im Einsatzkerngebiet
Rettungsdienstbedarfsplan 
 
 Hilfsfrist Stadt
 
 Hilfsfrist Land

100
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 10a: Flächenversorgung alt
Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster am 30.04.2021 nach Bereichen der Rettungswachen
Rettungswache: 16
 
34.837
Rettungswache: 1
 
114.638
Rettungswache: 2
 
97.862
Rettungswache: 10
 
30.105
Rettungswache: 3
 
35.527

101
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Anlage 10b: Flächenversorgung neu
RD 12
Bev: 23563
Eins: 1236
RD 11
Bev: 19524
Eins: 1040
RD 1
Bev: 72437
Eins: 4588
RD 2
Bev: 67043
Eins: 5557
RD 10
Bev: 26325
Eins: 1334
RD 19
Bev: 30177
Eins: 1466
RD 17
Bev: 10748
Eins: 606
RD 16
Bev: 25198
Eins: 1360
RD 3
Bev: 37954
Eins: 2091
Ergänzende Erläuterungen im Kapitel 6.2.4

102
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 11: Personalbedarf
Fahrzeug- 
art
Vorhaltezeit Besetzung 
durch
Kommune in %
Personal-
berechnung
PAF
Stunden Tage Vorhalte- 
stunden
Funktions-
stellen
PAF Personal- 
bedarf
RTW 1 15 5 3.911 100 % 2 2,9 5,8
RTW 2 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2
RTW 3 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2
RTW 4 15 5 3.911 100 % 2 2,9 5,8
RTW 5 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2
RTW 6 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2
RTW 7 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2
RTW 8 8 5 2.086 100 % 2 1,5 2,9
RTW 9 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2
RTW 10 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2
RTW 11 24 7 8.760 100 % 1 5,1 5,1
RTW 12 100 %
RTW 13 100 %
RTW 14 0 100 %
RTW 15 0 100 %
Gesamt Vorhaltestunden RTW 79.988 Gesamt Personalbedarf RTW 90,8
Fahrzeu-
gart
Vorhaltezeit Besetzung 
durch 
Kommune in %
Personal-
berechnung
PAF
Stunden Tage Vorhalte- 
stunden
Funktions-
stellen
PAF Personal- 
bedarf
NEF 1 24 7 8.760 100 % 1 5,1 5,1
NEF 2 24 7 8.760 100 % 1 5,1 5,1
NEF 3 24 7 8.760 100 % 1 5,1 5,1
NEF 4 0 100 % 1 0,0 0,0
NEF 5 0 100 % 1 0,0 0,0
NEF 6 0 100 % 1 0,0 0,0
NEF 7 0 100 % 1 0,0 0,0
Gesamt Vorhaltestunden NEF 26.280 Gesamt Personalbedarf NEF 15,2

103
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Anlage 12: Notfallsanitäter Auszubildende
Anzahl der Azubis TVAöD 
(Ausbildungsjahrgang)
2019 2020 2021 2022 Gesamt
0 3 3 3 9
Notfallsanitäter
Übersicht Notfallsanitäter 2018 bis 2026
Der Bedarf von 151 Stellen ergibt sich aus: 
 ■ 129 Stellen NFS
 ■ 18 Stellen PAL im Einsatzdienst
 ■  4 Stellen PAL im Tagesdienst 
in der Aus- und Fortbildung.
Bedarf Notfallsanitäter zum 31.12.2026 
nach aktueller Bedarfsplanung: 151
Jahr NotSan  
am  
01.01.
Ausbildung NFS davon 
durch- 
gefallen
Fluk-
tuation
Ruhe-
stand
Neu- 
einstel-
lungen 
***
Bestandene 
Nach-
prüfung  
(aus 
Vorjahren)
NotSan  
am 
31.12.
Stand mit 
Blick auf den 
31.12.2026Vollausbildungen*
Beginn Ab-
schluss**
2018 -1 -100,00 %
2019 -1 -1 -100,00 %
2020 -1 3 -1 -100,00 %
2021 -1 3 -1 -100,00 %
2022 -1 3+3 6 3 142 94,04 %
2023 142 3+3 3 6 136 90,07 %
2024 136 3+6 3+3 6 2 135 89,40 %
2025 135 3+6 3+3 6 132 87,42 %
2026 132 3+6 3+6 6 1 4 135 89,40 %
* erfasst sind sowohl jährlich drei Auszubildende nach TV AöD wie auch Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst, die die Ausbildung NFS als 
Vollausbildung mit einer Dauer von 2,5 Jahren absolvieren (Start 2022 und 2023 jeweils 3, ab 2024 Erhöhung auf 6). 
** Auszubildende nach TV AöD mit eventueller Übernahme als Brandmeisteranwärter + Brandmeister nach Abschluss der Ausbildung NFS
*** Neueinstellungen und Übernahme  von Brandmeisteranwärtern, die als Ausbildungsvoraussetzung über die NFS-Qualifikation verfügen. 
Aufgrund der allgemeinen Altersfluktuation werden zusätzlich externe Einstellungen erforderlich sein. Außerdem ist geplant, ab 2025 die 
Ausbildung von Brandmeistranwärtern nicht mehr zweijährig, sondern jährlich durchzuführen. Auch dadurch erhöht sich die Zahl der NFS. 
Die Entwicklung dieser Zahlen ist genau zu beobachten, um bei Bedarf nachzusteuern. Das aktuell abgebildete Defizit von 16 nicht besetzten 
Stellen NFS ist ein rechnerisches „Zwischenergebnis“.

104
Feuerwehr Münster
Anlagen
Anlage 13: Stellenprofil nach 
verursachungsgerechter Kostenzuordnung
Leistung Anzahl VZÄ Bemerkungen
Operativer Rettungsdienst Notfallsanitäter /  
Rettungssanitäter/ Praxisanleiter vgl. Anlage 11
106 Funktionsstellen
Leitstellendisponenten / -schichtführung 18,72 Funktionsstellen
Ärztliche Leitung im Rettungsdienst /  
koordinierende Notärzte 
3,00
Praxisanleitung / Aus- und Fortbildung 3,50
Verwaltung – Overhead 27,48
Davon: 
Personalführung, Personaleinsatzplanung 9,08
Wachbetrieb, Medizinprodukte, Medizintechnik 3,00
Einsatzleitrechner, Betrieb Leitstelle, Funk, Navi-
gationstechnik, IT-Koordination, IT-Projekte, DRP
4,35
SB strategische Vorbereitung Rettungsdienst 1,00
Ausschreibungen von Fahrzeugen, Kfz-Werkstatt, 
Kleiderkammer, Immobilienmanagement, Unter-
haltung von Gebäuden
1,76
Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungs-
rechnung, Rettungsdienstabrechnung
5,41
Personal- und Organisationsangelegenheiten, 
Notarztabrechnungen, administrative Aufgaben
2,88
Summe: 158,70

105
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlagen
Anlage 14: zusätzlicher Personalbedarf – 
ohne Anpassung der Vorhaltung
Funktion VZÄ Bemerkung 
Ausgleich der Ausbildung von 
Brandmeistern zu Notfallsanitätern
4,0
4,0
4,0
In 2023
In 2024
In 2025
Leitstellendisponent 1,17
SB Wachbetrieb/Rettungsdienst 1,0 Organisation und Überwachung der Arbeits-
prozesse an allen RW, Beschaffung und Vor-
haltung von Ausstattung sowie Überwachung 
von Prüf- und Desinfektionsfristen
SB Hygiene 1,0 Prüfung, Erstellung und ggfls. Aktualisierung 
von Hygienevorgaben (u. a. Hygieneplan), 
Überwachung und Einhaltung festgelegter 
Maßnahmen, Dokumentation
SB Rettungsdienst 1,0 Steuerung und Überwachung vertraglich 
festgelegter Regeln zur Personalgestellung 
(Externe, wie HiOrg, Unternehmer, Kranken-
häuser)
SB IT 3,0 SB Planung und Projektierung 
SB Digitalisierung und Telemetrie
SB RD IT-Einbauten, Wartung, Betrieb und 
Systemsicherstellung
SB Statistik und Risikobewertung 0,4 
Praxisanleitung 1,5 1,0 VZÄ im 24/48-Stunden-Dienst, 
0,5 VZÄ im Tagesdienst 
Gesamt 2023: 13,07
2024:  4,0
2025:  4,0

106
Feuerwehr Münster

107
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster

108
Feuerwehr Münster
Herausgeber 
Stadt Münster, Der Oberbürgermeister 
37 Feuerwehr 
York-Ring 25
48159 Münster
 
Oktober 2022

Beschlussvorlage

27398 Zeichen

V/0622/2022 
V/0622/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   01.12.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
I.1 Der fortgeschriebene Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Münster vom 01.10.2022 wird be-
schlossen. 
 
I.2 Die bestehenden Schutzziele zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen 
der Notfallrettung bilden den Stand der Technik und geben die Auffassung der Rechtsprechung wie-
der und werden beschlossen. 
 
I.3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die formale Beteiligung zum Entwurf des Rettungsdienst-
bedarfsplan nach § 12 RettG der anerkannten Hilfsorganisationen, der sonstigen Anbieter von ret-
tungsdienstlichen Leistungen, der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes (West) 
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz erfolgt ist. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen den Inhalten des Ret-
tungsdienstbedarfsplans zugestimmt haben, von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der 
Stadt Münster überzeugt sind und hinsichtlich der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des Bedarfs-
planes Einvernehmen erzielt wurde. 
 
I.4 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bezirksregierung Münster als zuständiger Aufsichtsbe-
hörde der Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegt wurde und dass die Bezirksregierung auf dieser Basis 
von einem bedarfsgerecht dimensionierten Rettungsdienst in der Stadt Münster ausgeht.  
Feuerw ehr 
 
14.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schw ichtenhövel 
Telefon: 492-8066 
Schw ichtenhoevelD@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0622/2022 
 
I.5 Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Rettungsdienstbedarfsplan ermittelten Bedarfe und 
Zielsetzungen umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Münster weiter zu entwickeln. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Rettungsdienstbedarfsplan ermittelten Personalbedarfe 
zum Betrieb von Rettungswachen sowie die weiteren ermittelten Stellenbedarfe im Stellenplan der 
Stadt Münster zu verankern.  
 
I.6 Zur Umsetzung des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplans werden zum 01.04.2023 im 
Teilergebnisplan 0210 die nachfolgenden Stellen eingerichtet:  
 
Stelle Stellenwert Funktion 
4,0 VZÄ A07 Einsatzdienst / Rettungsdienst 
5,08 VZÄ A07 Besetzung von Rettungswagen / Rettungssanitäter  
5,08 VZÄ A09 Besetzung von Rettungswagen / Notfallsanitäter  
1,17 VZÄ A09L1E2 Leitstellendisponent/-n 
1,0 VZÄ A09ZL1E2 Sachbearbeitung Wachbetrieb / Rettungsdienst 
1,0 VZÄ A091 Sachbearbeitung Hygiene 
1,0 VZÄ A 112 Sachbearbeitung Personal 
3,0 VZÄ EGr 8 - 123 Sachbearbeitung IT – je 1,0 VZÄ - 
 Planung und Projektierung 
 Digitalisierung und Telemetrie 
 IT-Einbauten, Wartung, Betrieb und Systemsicherstellung  
0,4 VZÄ A114 Sachbearbeitung Statistik und Risikobewertung 
1,5 VZÄ A09Z L1E2 
/ A10 
Praxisanleitung (1,0 VZÄ A09Z L1E2, 0,5 VZÄ A10) 
 
                                                 
1 Stellenwert wird überprüft, ggf. zum Stellenplan 2024 angepasst  
2 Stellenwert wird überprüft, ggf. zum Stellenplan 2024 angepasst  
3 Stellenwert wird überprüft, ggf. zum Stellenplan 2024 angepasst  
4 Stellenwert wird überprüft, ggf. zum Stellenplan 2024 angepasst

- 3 - 
V/0622/2022 
 
In der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans ist beabsichtigt, zu den Stellenplänen 2024 und 
2025 folgende Stellen einzurichten:  
 
Stelle Stellenwert Funktion 
2024:  
4,0 VZÄ 
 
A07 
 
Einsatzdienst / Rettungsdienst 
2025:  
4,0 VZÄ 
 
A07 
 
Einsatzdienst / Rettungsdienst 
I.7 Die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes erfolgt nach Beschluss durch den Rat.  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch Gebühren refi-
nanziert (Produktgruppe 0210 „Rettungsdienst“). Mit der Fortschreibung ergeben sich die nachfol-
gend aufgeführten haushaltsrelevanten Änderungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0210 Rettungsdienst    
Zeile 04 öff.-rechtl. Leistungsentgelte  2023 
2024 
2025 ff. 
 1.345.000 
2.510.000 
2.800.000 
zusätzliche Benut-
zungsgebühren nach 
Änderung der Gebüh-
rensatzung für den 
Rettungsdienst 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2023 
2024 
2025 ff. 
 1.185.000 
1.850.000 
2.140.000 
Zusätzliche Stellen-
bedarfe gem I.7  
 Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2023 
2024 ff. 
100.000 
600.000 
Vergütung für erhöhte 
KTW-Vorhaltung ab 
01.11.2023  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2023 ff. 60.000 Zusätzliche Sachauf-
wendungen 
(IT-Technik, Software, 
usw.) 
Saldo 
 
0  
 
Für die zusätzlichen Aufwendungen und Erträge wird die Verwaltung Veränderungsblätter zum Haus-
haltsplanentwurf 2023 vorlegen.  
Die Aufwendungen und Erträge 2023 für die Einführung des Telenotarztsystems sind bereits im 
Haushaltsplanentwurf 2023 enthalten (siehe Ratsvorlage V/0456/2022). 
Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch Gebühren refi-
nanziert (Produktgruppe 0210). Mit der Fortschreibung ergeben sich die nachfolgend aufgeführten 
haushaltsrelevanten Änderungen:

- 4 - 
V/0622/2022 
Begründung:  
Der Rettungsdienst gem. § 2 Abs.1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) ist ein Kernelement der Da-
seinsvorsorge der Stadt Münster für ihre Ein wohnerinnen und Einwohner. Die bedarfsgerechte und 
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen d er Notfallrettung, einschließlich der 
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen, ist Aufgabe 
der Trägerin des Rettungsdienstes der Stadt Münster. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizi-
nisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Der Rettungsdienst 
umfasst auch die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen 
Schadensereignissen nach Brandschutzgesetz- und Katastrophenschutzgesetzgebung. 
  
Die Organisation des Rettungsdienstes ist gem. § 6 Abs. 3 RettG NRW städtische Pflichtaufgabe 
nach Weisung. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, 
weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwag en und Notarzt -
Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen 
mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen. Bei der Durchführung rettungsdienstli-
cher Aufgaben können neben den kommunalen Vorhaltungen auch Dritte eingebunden werden. 
Zu I.1:  
Das RettG NRW verpflichtet die Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes zur Übernahme der 
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (§ 6 Abs. 3 RettG NRW). 
 
Der auf Grundlage von § 12 RettG NRW fortgeschriebene5 und als Anlage beigefügte Rettungs-
dienstbedarfsplan schafft die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Sicherstellung 
eines bedarfsgereicht dimensionierten Rettungsdienstes in der Stadt Münster. Die Rettungsdienstbe-
darfsplanung beinhaltet in diesem Zusammenhang die Festlegungen über die erforderliche Anzahl 
und die Standorte von Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen, Krankenkraftwagen und Rettungs-
wachen sowie die Festlegung über Maßnahmen und Planungen zur Bewältigung vo n Schadens-
ereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker. Sie wurde unter Beachtung gültiger 
Normen und Standards erstellt.  
 
Inhaltlich legt die Verwaltung mit dem Rettungsdienstbedarfsplan eine umfassende Darstellung über 
die Aufgabenstellung, die Organisation, die Dokumentation über die Erreichung der Leistungsfähigkeit 
und die zukünftigen Bedarfe der Stadt Münster im Rettungsdienst vor.  
Zu I.2: 
Mit dem Rettungsdienstbedarfsplan sind insbesondere die Schutzziele (Eintreffzeiten und Erre i-
chungsgrade) in der Notfallrettung auf kommunaler Ebene zu beschließen. Schutzziele definieren als 
Qualitätskriterien in der Notfallrettung ein unmittelbar wirkendes Schutzniveau für die Bevölkerung. 
Sie bilden die Grundlage bei der Durchführung des Rettu ngsdienstes und dem Monitoring über die 
Leistungsfähigkeit und deren Entwicklung bei stetigen Stadtentwicklungsprozessen.  
 
Die aktuell für die Stadt Münster geltenden Schutzziele wurden mit dem  Rettungsdienstbedarfsplan 
2013 am 13.11.2013 durch den Rat beschlossen und mit seiner Fortschreibung 2016, am 14.12.2016 
erneut bestätigt (Beschlussvorlagen V/0659/2013 und V/1003/2016). Sie entsprechen nach wie vor 
den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Rechtsauffassung. Auf Grundlage der unver-
änderten Schutzziele wurde die Bedarfsplanung zur Flächenversorgung in der Notfallrettung, unter 
Berücksichtigung der aktuellen Flächennutzungen des Stadtgebietes sowie der erkennbaren Stadt-
entwicklung vorgenommen und in den vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplan eingebracht. Erstmalig 
werden die klarstellenden Begriffe des Einsatzkerngebietes (bevölkerungsdicht besiedelte Stadtberei-
che) und der Einsatzaußengebiete (rurale bzw. ländliche Bereiche) zur Abgrenzung eingeführt. 
                                                 
5 Bei dem aktuell vorgelegten Rettungs dienst bedarfsplan handelt es sich um eine Fortschreibung des bestehenden Ret-
tungs dienstbedarfsplanes 2016 (Beschlussvorlage V/1003/2016, vom 14.12.2016 ).

- 5 - 
V/0622/2022 
Folgende konkrete Schutzziele sind in Ziffer 5.1 des Rettungsdienstbedarfsplanes festgelegt. 
1. Hilfsfrist: 
1.1   Eintreffzeit im Einsatzkerngebiet (besiedelte Bereiche):  max.  8 Minuten 
1.2   Eintreffzeit im Einsatzaußengebiet (ländliche Bereiche):  max. 12 Minuten 
2. Erreichungsgrad: > 90 % 
Zu I.3: 
Die Stellungnahme der Kostenträger im Gesundheitswesen, vom 22.09.2022 liegt vor.  Hinsichtlich 
der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des Bedarfsplanes ist Einvernehmen erzielt worden. 
 
Zu I.4: 
Die Bezirksregierung Münster hat den Rettungsdienstbedarfsplan am 10.05.2022 als fachgerecht zur 
Kenntnis genommen.  
Zu I.5: 
Der Rettungsdienstbedarfsplan wurde gem. § 12 RettG NRW fortgeschrieben. Der Gesetzgeber sieht 
in seiner Rechtsnorm vor, dass im Rahmen der Bedarfsplanung insbesondere die Zahl und Standorte 
der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen 6, die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwa-
gen und Notarzt -Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei 
Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen sind.  
Ergänzend zu den bestehenden Vorhaltungen und Einrichtungen im Rettungsdienst ergeben sich 
durch den vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplan nachfolgend aufgeführte Bedarfe zur Sicherstel-
lung eines ausreichend dimensionierten Rettungsdienstes in der Stadt Münster. 
a. Zahl und Standorte der Rettungswachen  
Aktuell betreibt die Stadt Münster fünf Rettungswachen zur Sicherstellung der Aufgaben in der 
Notfallrettung, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Basis der Standortplanung dieser 
Wachen bildete die flächige Abdeckung des Stadtgebietes, insbesondere zur Versorgung des Ein-
satzkerngebietes (städtisch bevölkerungsdicht besiedelte Bereiche).  
Aufgrund des Wachstums und der Entwicklungen der Stadt Münster in den zurückliegenden Jah-
ren stellen sich die bestehenden Standorte als nicht mehr auskömmlich dar, um eine ausreichende 
rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Insbesondere der Bevölke-
rungszuwachs  sowie die damit einhergehende verdichtete Besiedelungsstruktur bzw. der neuen 
Flächennutzungen in den Stadtteilen macht eine Anpassung der Einsatzkern- und Einsatzaußen-
gebiete7 zur zukünftigen planerischen Sicherstellung des Schutzniveaus in der Notfallrettung erfor-
derlich.  
Unter Beachtung der gültigen Schutzziele sowie der aktuell abzudeckenden vergrößerten besiedel-
ten Stadtfläche, ist nach Auswertung der Eintreffzeiten am Notfallort sowie der damit verbundenen 
Erreichungsgrade eine rettungsdienstliche Unterversorgung in mehreren Bereichen der Stadt 
Münster festzustellen. Zur planerischen Abstellung der Unterversorgung sind die Vorhaltestunden 
von Rettungsmitteln auszuweiten und eine dezentrale Standortstruktur zur schutzzielgerechten Si-
cherstellung erforderlich. Im Ergebnis der Rettungsdienstbedarfsplanung sind zur bedarfsgerech-
ten Sicherstellungspflicht zur Versorgung des Stadtgebietes insgesamt vier zusätzliche Rettungs-
wachen (als Standorte  der Notfallrettung) mit entsprechenden Vorhaltestunden vorgesehen. Die 
Umsetzung wird in fünf Prioritätsstufen vorgeschlagen. Auf Grundlage der ermittelten Daten 
schlägt die Verwaltung in Kapitel 6.2.4 des vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplans die priorisierte 
Errichtung und den Betrieb von vier neuen Rettungsstandorten/ -wachen zur Sicherstellung der 
Aufgaben in der Notfallrettung vor. Die Rettungswagen sollen von den Standorten der Feuer- und 
                                                 
6 wesentliche Qualitätskriterien sind hier insbesondere die Schutzziele gem. Ziffer I.2, die personellen Vorhaltungen und 
Qualifikationen sowie die Einrichtungen zum Betrieb eines leistungsfähigen Rettungsdienstes.  
7 s. Anlage 9 des Rettungsdienstbedarfsp lanes

- 6 - 
V/0622/2022 
Rettungswachen 1 und 2 an neu zu entwickelnden Standorten positioniert werden. Ferner ist die 
Feuer- und Rettungswache 3 an den bereits in Planung befindlichen neuen Standor t bis 2026 
(Neubau Ratsbeschluss V/0743/2021) zu verlegen (Priorität 2). Für die zeitnahe Abstellung der 
Unterversorgung im Bereich Südost (i. w. Wolbeck, Angelmodde) (Priorität 1) wurde für diesen 
Standort bereits eine kurzfristige Anmietung einer Liegens chaft auf den Weg gebracht (Ziffer 
6.2.4). 
Im Rahmen der Standortauswahl sind die festgelegten Schutzziele, die abzudeckende Stadtfläche 
sowie erkennbare Stadtentwicklungen zu beachten. Die Rettungswachen sind auf Grundlage eines 
norm- und funktionsgerechten Standardtyps zu errichten. Bei der Gebäudeplanung und den Ge-
bäudeflächen- bzw. Raumplanungen sind die Kostenträger im Gesundheitswesen zu beteiligen.  
Die personelle Besetzung der zukünftigen und weiteren Rettungswachen ist noch zu entwickeln. 
Neben einer wirtschaftlichen Personal- und Gebäudebetrachtung ist u. a. die aktuelle Rechtspre-
chung zur „Bereichsausnahme“ zu berücksichtigen und kann beeinflussungsrelevant sein. Eine 
rechtliche Begleitung wird zum rechtssicheren Entscheidungs- und Umsetzungsprozess vorgese-
hen. 
b. Vorhalteumfang im Bereich Krankentransport 
Neben der Sicherstellung von Leistungen der Notfallrettung muss auch die bedarfsgerechte Si-
cherstellung mit Leistungen des Krankentransports gemäß RettG NRW gewährleistet werden.  
Die unter Ziffer 5 .1 des Rettungsdienstbedarfsplan erläuterte und festgelegte Bedienzeit (oder 
auch Wartezeit; Zeit zwischen Transportanforderung und Eintreffen des Rettungsmittels beim Pa-
tienten) liegt bei max. 60 Minuten bei einem Erreichungsgrad von 90 Prozent. Die festgelegte Be-
dienzeit von max. 60 Minuten entspricht der in der Rechtsprechung bestätigten und akzeptierten 
Zeit. 
Die Analyse der vorliegenden Daten unter Ziffer 5.1 und 6.4.4 zeigt, dass der angestrebte Errei-
chungsgrad unterschritten wird. Ein Grund ist die erhöhte Anfrage ist der insgesamt zunehmende 
Transport von Patienten zwischen den medizinischen Schwerpunktzentren. Die analysierten Da-
ten begründen die Ausweitung der Vor haltung von 11 auf 14 Fahrzeuge . Zur bedarfsgerechten 
Vorhaltung soll in diesem Zusamm enhang zukünftig ein 24h-KTW in Betrieb genommen werden, 
um die Transportanfragen in den Nachtstunden abzudecken und die aktuell hierzu in Anspruch 
genommenen Ressourcen der Notfallrettung zu entlasten.   
Als Trägerin des Rettungsdienstes hat die Stadt Münster die Durchführung von Krankentransport-
Leistungen im Rahmen einer Ausschreibung, letztmalig am 01.11.2018, für die Dauer von fünf 
Jahren an Dritte vergeben. Es ist beabsichtigt, den bedarfsplanerisch festgestellten Bedarf von 
Leistungen im Krankentransport öffentlich auszuschreiben und zum Ablauf der bestehenden Ver-
träge, am 01.11.2023 an die wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.  
c. Zahl der erforderlichen Fahrzeuge des Rettungsdienstes bzw. notwendige Beschaffungen  
- Die vorgesehene Ausweitung von Standorten der Rettungswachen macht, neben der Verlage-
rung von Rettungswagen (RTW) aus Bestandswachen, eine Neubeschaffung von zwei Ret-
tungswagen erforderlich.  
- Die Trägerin des Rettungsdienstes führt planbar keine Krankentransporte mit eigenem Personal 
und Fahrzeugen durch. Die Trägerin des Rettungsdienstes ist jedoch verpflichtet, Vorsorge zu 
treffen, jederzeit bei Ausfällen und Sonderlagen selber Teile der Leistungen im Krankentrans-
port sicherzustellen. Daher werden zwei Krankentransportwagen (KTW) als notwendige Ausfall-
reserven für Standzeiten nach Desinfektionen, für Sonderlagen und Transporte (z.B. Corona -
Pandemie u.v.m.) beim Träger vorgehalten. Die beiden Fahrzeuge stehen nach Abschreibungs-
fristen zur Ersatzbeschaffung an.  
- Nach Abstimmung mit den Kosten trägern soll die Ersatzbeschaffung eines Schwerlast-
Krankentransportwagens (S-KTW mit Baujahr 2009) durch einen Schwerlast–Rettungswagen 
(S-RTW) umgesetzt werden. Die aktuellen Vorhaltungen lassen eine notfallmedizinische Ver-
sorgung und Überwachung adipöser Patienten nicht zu. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung soll 
das Fahrzeug weitere rettungsdienstliche Sonderbedarfe abdecken und somit eine wirtschaftli-

- 7 - 
V/0622/2022 
chere und multifunktionale Auslastung ermöglichen. Zielplanung ist, neben einer Sicherstellung 
der Versorgungs- und Transportanforderungen für adipöse Patienten, Notfalleinsätzen bei be-
sonderen Wetter- und Einsatzlagen bedienen zu können (siehe Ziffer 6.6.1). 
d. Qualitätsanforderungen 
- Neben den oben genannten Anforderungen an die dezentrale Strukturqualität der Rettungswa-
chen sowie den definierten Anforderungen an das qualifizierte Personal, stellen die Prozess - 
und Ergebnisqualität weitere Bestandteile in der Bedarfsplanung dar. Unter Ziffer 6.7.1 ist die 
Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Bündelung und Festlegung von Standards 
sowie der Qualitätssicherung im Rettungsdienst niedergeschrieben. Weitere Auswertetools wie 
Statistikmodule sind dazu erforderlich. 
- Die Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes hat sich um die Kernträgerschaft zur Ein-
richtung einer Telenotarztzentrale beworben und seitens des Ministerium für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Zustimmung erhalten (siehe Ziffer 6.3.2). Die 
Einführung soll die medizinische Versorgung der Notfallpatienten mit ärztlicher telemedizini-
scher Beratung der Notfallsanitäter und Rettungssanitäter am Notfallort verbessern und sich 
qualitätssteigernd für 2,3 Mio. Einwohner/innen in der Trägergemeinschaft auswirken. Die Digi-
talisierung im Gesundheitswesen lässt weitere Vorteile nach Qualitätsauswertungen erwarten. 
- Zu digitalen Unterstützungsleistungen können u. a. sogenannte Ersthelfer-Systeme/Apps ge-
zählt werden. Aus Sicht des Gesetzgebers sowie der Kostenträger im Gesundheitssystem wer-
den diese Systeme jedoch nicht als Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bewertet 
und dienen somit nicht der Sicherstellung rettungsdienstlicher Leistungen gemäß RettG NRW. 
Die System-, Betriebs-und Personalkosten die durch die Einführung und des Betriebs von Erst-
helfer-Apps entstehen, sind keine Kosten des Rettungsdienstes und können somit nicht durch 
Gebühren refinanziert werden.  
e. Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker 
- Der Gerätewagen Rettungsdienst (GW Rett) dient zur Sicherstellung einer Erstversorgung von 
bis zu 25 Patienten sowie zur Einrichtung von sog. Pa tientenablagen. Ergänzt wird die Versor-
gung von weiteren 25 Patienten durch den bereitgestellten Abrollbehälter MANV des Landes 
NRW. Nach dem Gefahrenabwehrplan Massenanfall von Verletzten (MANV) werden beide Ein-
satzmittel durch Einsatzpersonal der Berufsf euerwehr besetzt. Das zurzeit vorgehaltene Fahr-
zeug aus 2002 entspricht nicht mehr den fachlichen und technischen Standards und Anforde-
rungen. Das Fahrzeug steht zur Ersatzbeschaffung an. Wird der vom Land NRW bereitgestellte 
Abrollbehälter MANV (Baujahr 2005) nicht aus Landesmitteln ersatzbeschafft, so ist ein weiterer 
identischer Gerätewagen (GW Rett) kommunal zu beschaffen, um das landeseinheitlich vorge-
gebene Versorgungsniveau von 50 zu versorgenden Patienten sicherzustellen.  
Zu I.6  
- Die finanziellen Auswirkungen sind unter Punkt II dargestellt. Die Kosten des Rettungsdiens-
tes werden durch Gebühren refinanziert.   
Zu 1.7 
a. Folgende Entwicklungen im Bereich des Personals sind hierzu erforderlich: 
- Ausgleich für die Ausbildung von Brandmeistern/-innen zu Notfallsanitätern/-innen 
Gemäß § 4 RettG wird ab 01.01.2027 die Funktion des Rettungsassistenten durch die Funkti-
on des Notfallsanitäters ersetzt. Um diese Vorgabe erfüllen zu können, sind mehrere mittel - 
und langfristige Maßnahmen erforderlich (vgl. Rettungsdienstbedarfsplan Ziffer 7.2). Als Aus-
gleich für die Ausbildung von Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu Notfallsanitä-
tern/-innen ist die Zusetzung von 4,0 VZÄ in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Einsatz-
dienst / Rettungsdienst der Feuerwehr erforderlich.

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- Besetzung von Rettungswagen 
Im Rahmen der Verlagerung eines Rettungsmittels zum Standort Süd-Ost (Umsetzung Priori-
tät 1) ist die Zusetzung je einer Funktionsstelle im feuerwehrtechnischen Dienst mit der Quali-
fikation Rettungssanitäter sowie mit der Qualifikation Notfallsanitäter erforderlich. Dies ent-
spricht unter Berücksichtigung des aktuellen Personalfaktors einer Zusetzung von insgesamt 
10,16 VZÄ. 
- Leitstellendisponent/-in 
Die Auswertung der Notruf- und Telefoniedaten der Leitstelle hat gezeigt, dass zur Sicherstel-
lung einer Notrufannahmequote von 98% eine Stellenausweitung erforderlich ist. Da die Leit-
stellendisponenten/-innen sowohl für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung wie 
auch für den Rettungsdienst tätig sind, ist a n dieser Stelle eine Zusetzung von 1,17 VZÄ für 
die Notrufbearbeitung im Rettungsdienst erforderlich.  
- Sachbearbeitung Wachbetrieb / Rettungsdienst  
Im Jahr 2000 wurde erstmals eine Stelle Sachbearbeitung Wachbetrieb / Rettungsdienst zur 
Unterstützung der Mitarbeitenden im 24-Stunden-Dienst eingerichtet. Zu den Aufgabenberei-
chen gehören die Organisation und Überwachung der Arbeitsprozesse an allen Rettungswa-
chen, die Beschaffung und Vorhaltung rettungsdienstlicher Ausstattung in größerem Umfang 
sowie die Überwachung der Einhaltung von Prüf- und Desinfektionsfristen. Die Anforderungen 
haben sich in den letzten Jahren sowohl  quantitativ wie auch qualitativ erhöht, u.a. durch die 
Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswachen 2 und 3.  Daher ist eine Erweiterung des 
Stellenumfangs um 1,0 VZÄ erforderlich. 
- Sachbearbeitung Hygiene 
Zur Erfüllung der Anforderungen an die sach - und fachgerechte Hygiene- und Infektionsprä-
vention ist die Zusetzung einer Stelle im Tagesdienst (1,0 VZÄ) erforderlich. Aufgabeninhalte 
sind die Prüfung, Erstellung und ggfls. Aktualisierung von Hygienevorgaben u.a. Hygieneplan, 
die Überwachung der Einhaltung festgelegter Maßnahmen, die Mitwirkung bei verpflichtenden 
Fortbildungen sowie die Durchführung erforderlicher Dokumentationen.  
- Sachbearbeitung Personal 
Gemäß den Festlegungen im Rettungsdienstbedarfsplan 2016 wurde die Personalgestellung 
für einzelne Rettungsmittel unter den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen un-
ter Beachtung der Bereichsausnahme ausgeschrieben. Für Steuerung und Überwachung der 
vertraglich festgelegten Regeln, z.B. Prüfung der erforderlichen Qualifikationen, Fortbildungen 
und Zertifizierungen steht bisher kein Stellenumfang zur Verfügung.  Der beträchtliche Ab-
stimmungsbedarf zwischen den verschiedenen anerkannten Hilfsorganisationen und den Ein-
richtungen der Feuerwehr, die Personalfluktuation sowie die zu erwartende Ausweitung der 
Überwachungen können ohne Personalzusetzung nicht gewährleistet werden. Die erforderli-
che Stelle von 1,0 VZÄ dient als Bindeglied i m operativen Bereich zwischen Feuerwehr und 
eingebundener Hilfsorganisation und nimmt so gleichzeitig Aufgaben des Qualitätsmanage-
ments wahr.  
- Sachbearbeitung IT 
Mit dem vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplan werden die Anforderungen an die Informa-
tions- und Kommuni kationstechnik erheblich ausgeweitet. Diese Anforderungen können mit 
den vorhandenen Kapazitäten in der Fachstelle IuK und EDV der Feuerwehr nicht erfüllt wer-
den. Daher wird eine Ausweitung mit den Schwerpunkten  
 Planung und Projektierung u.a. im Flottenmanagement, in der Fortschreibung der GPS -
Steuerung  
 Digitalisierung und Telemetrie sowie

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 IT-Einbauten, Wartung, Betrieb und Systemsicherstellung, u.a. für Telemetrie  Anwendun-
gen und Digitalfunk  
erforderlich. Die Ausweitung umfasst sowohl den plan erischen wie auch den handwerklichen 
Bereich.  
- Sachbearbeitung Statistik und Risikobewertung 
Gem. § 12 RettG ist der Rettungsdienstbedarfsplan verpflichtend aufzustellen und spätestens 
alle fünf Jahre zu aktualisieren. Zur Vorbereitung und Begleitung sind die Inhalte und deren 
Umsetzung dauerhaft zu überwachen und bei Bedarf anzupassen. Voraussetzung dafür sind 
unter anderem die kontinuierliche Erfassung, Auswertung und (statistische) Aufbereitung rele-
vanter Daten, das Monitoring und die fachliche Analyse d er Werte sowie das Ableiten und 
Herbeiführen von Handlungserfordernissen. Hierzu zählen insbesondere alle Kennzahlen aus 
den Bereichen des Einsatzdienstes sowie berichtspflichtige Kennzahlen aus den Fachstellen, 
z. B. nach IG NRW. Zudem sind im Rahmen der Bedarfsplanung komplexe Daten aus städte-
baulichen und gesellschaftlichen Risikobewertungen aufzubereiten, zu analysieren und zu 
bewerten. Die Anforderungen an eine umfangreiche Erfassung, aussagekräftige Aufbereitung 
und Analyse von Daten und Kennzahlen st eigen kontinuierlich an und können nur durch den 
Einsatz von qualifizierten Fachkräften in Verbindung mit zeitgemäßen und anerkannten Me-
thoden und Technologien erfüllt werden. Daher ist es erforderlich, einen Personalansatz von 
0,4 VZÄ für diese Aufgabe vorzuhalten.  
- Praxisanleitung für die Ausbildung von Notfallsanitätern/-innen 
Sowohl die Zahl der Mitarbeitenden im Rettungsdienst seitens der Feuerwehr wie auch von 
den Hilfsorganisationen steigt. Dazu kommt die erhöhte Ausbildung von Notfallsanitätern/ -
innen. Um sowohl die Ausbildungs- wie auch den Fortbildungspflichten erfüllen zu können, ist 
eine Stellenzusetzung von insgesamt 1,5 VZÄ erforderlich. Dabei wird 1,0 VZÄ im Einsatz-
dienst und 0,5 VZÄ im Tagesdienst verortet.  
 
 
 
 
i.V.  
 
gez. 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat  
 
 
Anlage: 
 
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Anlage A

2424 Zeichen

Anlage A zur V/0622/2022 
Kurzüberblick 
Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster wurde unter Beachtung der vorgese-
henen Fristen fortgeschrieben.  
Die in diesem Zusammenhang gemäß §12 Abs. 2 RettG NRW vorgesehenen Gremien wurden 
beteiligt und haben ihr Einvernehmen erklärt.  
Eine Refinanzierung über die Kostenträger (Krankenkassen) ist gegeben.   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zielsetzung ist die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung im Zu-
ständigkeitsbereich der Stadt Münster, als Trägerin des Rettungsdienstes gemäß §6 RettG NRW. 
Inhaltlich werden folgende Teilziele aufgegriffen:  
 Bedarfsgerechte Anpassung der Flächenversorgung in der Notfallrettung durch priorisierte 
Neustrukturierung von Rettungswachen- Standorten.  
 Bedarfsgerechte Anpassung der Verfügbarkeit und Bedienqualität für den Krankentrans-
port.  
 Einführung einer Telenotarztzentrale nach Vorgaben und Maßstäben des Landes NRW.  
 Bedarfsgerechte Anpassung der sächlichen und technischen Ausstattung im Hinblick auf 
Fahrzeugvorhaltung, Medizingeräte und Digitalisierung.  
 Bedarfsgerechte Anpassung der personellen Vorhaltung und Qualifikation im Rettungs-
dienst der Stadt Münster.  
Eine vollständige Zielerreichung ist gegeben, wenn die im Rettungsdienst Bedarfsplan aufgeführ-
ten Maßnahmen und Ziele in einem Zeitraum von fünf Jahren umgesetzt werden (maximale ge-
setzliche Frist bis zur Fortschreibung).

Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0210 Rettungsdienst 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster nimmt ihre Aufgabe als Trägerin des Rettungsdienstes gemäß §6 RettG NRW 
wahr (Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung).  
Die finanziellen Auswirkungen im Rettungsdienst sind durch Gebühren refinanziert- (gemäß §133, 
SGB V mit Umsetzung durch Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster in der 
aktuellen Fassung, Amtsblatt 2021 Nr. 32, S.309).  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (6)

23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.12.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (40)

  • Wolbecker Straße
  • Loerstraße 23
  • Theodor-Scheiwe-Straße 1
  • Hansestraße 23
  • Friedhofstraße
  • Heroldstraße
  • Rudolf-Diesel-Straße 51
  • Altenberger Straße
  • Hiltruper Straße
  • Kristiansandstraße
  • Westhoffstraße
  • Zumsandestraße 25
  • Geringhoffstraße 45
  • Hansaplatz
  • Schlossplatz
  • Albersloher Weg
  • Hohenzollernring 70
  • Düesbergweg 124
  • York-Ring 25
  • Dingbängerweg 15
  • Gustav-Stresemann-Weg 62
  • Höfflingerweg 1
  • Am Rohrbusch
  • An der Kleimannbrücke 98
  • Umgehungsstraße
  • Steinfurter Straße
  • Sudmühlenstraße
  • Mariendorfer Straße
  • Wasserstraße
  • Feuerstiege
  • Gildenstraße
  • Pluggendorf
  • Kinderhaus
  • Promenade
  • Köstendeel 31
  • Merkureck
  • Hohe Geest
  • Werse
  • Neutor
  • Düesberg 128

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Details

Aktenzeichen
V/0622/2022
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2022
Erstellt
05.10.2022 15:34