V/0622/2022
Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster
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Rettungsdienst_Bedarfsplan_Stadt_Münster
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Feuerwehr Münster BEDARFSPLAN FÜR DEN RETTUNGSDIENST 2 Feuerwehr Münster 3 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Vorwort Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben, dem Gesetz über den Rettungs - dienst sowie der Notfallrettung und den Krankentrans - port durch Unternehmen (RettG NRW), regelmäßig und kontinuierlich zu überprüfen und fortzuschreiben. Eine Besonderheit für die flächendeckende Versorgung mit rettungsdienstlichen Leistungen in der Stadt Münster ist, dass Münster zu den flächengrößten Städten Deutsch - lands gehört. Durch die kommunale Gebietsreform im Jahr 1975 sind große, aber schwach besiedelte Gebiete als städtische Fläche hinzugekommen. Außerdem ist das zusammenhängend bebaute Stadtgebiet flächenmäßig vergleichsweise groß, da die Bebauungshöhen niedriger ist als in anderen Städten mit vergleichbarer Einwohner - zahl. Daraus ergab und ergibt sich teilweise eine nach wie vor relativ geringe Bevölkerungsdichte und somit eine besondere Herausforderung für die rettungsdienstliche Versorgung des Stadtgebietes. Hinzu kommt, dass der Rettungsdienst durch einen strukturellen Wandel ge - prägt ist. Die lebenswerte Stadt Münster verzeichnet seit Jahren steigende Einwohnerzahlen. Die Flächennutzung in den ehemals schwach besiedelten Stadtteilen nimmt kontinuierlich in einem signifikanten Maß zu. Die gesell - schaftliche Entwicklung hinsichtlich der Erwartungen an Wohlstand, Gesundheit, Infrastruktur, Verkehr, Umwelt - bewusstsein, Nachhaltigkeit und Qualität der Versor - gung gewinnen ebenfalls zunehmend an Bedeutung und haben Einfluss auf die Auslegung des Rettungsdienstes. Neue und veränderte gesetzliche Aufgaben und Anforde- rungen im Rettungsdienst, wie die Ausbildung zum Not - fallsanitäter, die Implementierung eines regionalen Tele - notarzt-Systems als Kernträger, Fortentwicklung einer strukturierten Notrufabfrage, die telefonische Anleitung zur Reanimation, Kooperation mit benachbarten Ge - bietskörperschaften u.v.m. erfordern eine kritische Über- prüfung, Fortschreibung und bedarfsgerechten Anpas - sung rettungsdienstlicher Strukturen und Vorhaltungen. In seiner heutigen Bedeutung ist der Rettungsdienst als Teil des Gefahrenabwehrsystems eine zwingend notwen- dige Säule der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge in der Stadt Münster. Die vorgenommene Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst der Stadt Münster stellt die aktuellen Gegebenheiten, erkennbaren Verän - derungsprozesse und Handlungsanforderungen umfas - send dar und zeigt die Notwendigkeiten zum Erhalt einer leistungsfähigen und angemessenen Versorgung nach den gesetzlichen Mindestvorgaben in der Stadt Münster. Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personen - bezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Endsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Vorwort 4 Feuerwehr Münster Inhaltsverzeichnis Vorwort .................................................................................................... 3 Anlagen / Abbildungsverzeichnis .................................................................................... 7 Tabellenverzeichnis ................................................................................................. 8 Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 9 1. Allgemeines und gesetzliche Grundlagen ...................................................................... 10 1.1 Einleitung ............................................................................................... 10 1.2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................. 10 1.3 Kreisfreie Stadt Münster – Trägerin des Rettungsdienstes................................................. 12 2. Überblick über die Stadt Münster ............................................................................. 14 2.1 Größe und Lage der Stadt Münster....................................................................... 14 2.2 Bevölkerung ............................................................................................ 14 2.3 Verkehr und Mobilität ................................................................................... 18 2.3.1 Vorhandene Infrastruktur ........................................................................ 18 2.3.2 Pendleratlas und Verkehrsunfallstatistik.......................................................... 18 2.3.3 Verkehrssicherheitsprogramm Nordrhein-Westfalen 2020........................................ 19 2.3.4 Geschwindigkeitsreduzierung im Straßenverkehr Einrichtung von Tempo 30-Bereichen .......... 19 2.3.5 Fahrradnetz und Velorouten ..................................................................... 19 2.3.6 Planung und Entwicklung ........................................................................ 20 2.4 Wirtschaft und Stadtentwicklung ........................................................................ 20 2.4.1 Gewerbe und Industrie .......................................................................... 20 2.4.2 Besondere Risiken ............................................................................... 21 2.4.3 Hinweise zur Region Münsterland ............................................................... 22 2.4.4 Entwicklung neuer und bestehender Stadtteile .................................................. 23 3. Ambulante und stationäre Versorgung ........................................................................ 25 3.1 Krankenhaus- und Klinikstruktur ......................................................................... 25 3.2 Spezialisierte klinische Versorgung....................................................................... 26 3.3 Hausärztliche Versorgung ............................................................................... 27 3.4 Notfallpraxen (und Modellvorhaben) .................................................................... 28 4. Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes ......................................................... 29 4.1 Operativer Dienstbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4.2 Spezifische Einrichtungen ............................................................................... 30 4.3 Psychosoziale Unterstützung, Notfallseelsorge und Einsatznachsorge .................................... 31 4.4 Standorte und Liegenschaften des Rettungsdienstes ..................................................... 32 5. Plangrößen Rettungsdienst ................................................................................... 36 5.1 Grundlage zur Planung – Planungskenngrößen ........................................................... 36 5.2 Notfallrettung ........................................................................................... 39 5.3 Krankentransport ....................................................................................... 39 5.4 Intensivtransport und Interhospitaltransporte ........................................................... 39 Inhaltsverzeichnis 5 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster 5.5 (besondere) Infektionstransporte / hochkontagiöse Patienten............................................ 40 5.6 Anforderungen an das Personal ......................................................................... 40 5.6.1 Personal in der Notfallrettung ................................................................... 40 5.6.2 Personal im Notarztdienst ....................................................................... 40 5.7 Personal im Krankentransport ........................................................................... 41 5.8 Personal der Leitstelle ................................................................................... 42 5.9 Besondere Versorgungslagen ............................................................................ 42 5.9.1 Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten ..................................................... 42 5.9.2 Verletzten-Dekontamination..................................................................... 44 5.9.3 Sanitätswachdienst und rettungsdienstliche Versorgung bei Veranstaltungen..................... 44 5.9.4 Einsätze auf besonderen Verkehrswegen ......................................................... 45 5.10 Interkommunale Zusammenarbeit ...................................................................... 46 6. Durchführung des Rettungsdienstes........................................................................... 47 6.1 Leitstelle – Allgemeine Grundlagen ...................................................................... 47 6.1.1 Leitstelle – Aktueller Stand ...................................................................... 48 6.1.2 Qualitätsmanagement in der Leitstelle ........................................................... 51 6.2 Notfallrettung ........................................................................................... 51 6.2.1 Aktueller Stand .................................................................................. 51 6.2.2 Sonderbedarf ................................................................................... 51 6.2.3 Nächste-Fahrzeug-Strategie...................................................................... 52 6.2.4 Datenauswertung und Beurteilung der Vorhaltungen............................................. 52 6.3 Notarztdienst/Notärztliche Versorgung .................................................................. 57 6.3.1 Aktueller Stand .................................................................................. 57 6.3.2 Telenotarzt ...................................................................................... 58 6.4 Krankentransport ....................................................................................... 59 6.4.1 Aktueller Stand .................................................................................. 59 6.4.2 Spitzenbedarf ................................................................................... 59 6.4.3 Einbindung von Unternehmern nach §§ 17 ff. RettG NRW ........................................ 60 6.4.4 Datenauswertung und Beurteilung der Vorhaltungen............................................. 60 6.5 Intensivtransport/Interhospitaltransport................................................................. 63 6.5.1 Aktueller Stand .................................................................................. 63 6.5.2 Auswertung der Daten ........................................................................... 65 6.6 Besonderheiten ......................................................................................... 65 6.6.1 Transporte von adipösen Patienten............................................................... 65 6.6.2 Einsätze außerhalb des originären Zuständigkeitsgebiets ......................................... 66 6.6.3 Unterstützende operative Leistungen ............................................................ 66 6.7 Ärztliche Leitung im Rettungsdienst ..................................................................... 67 6.7.1 Qualitätsmanagement und Patientensicherheit .................................................. 67 6.7.2 Digitales Rettungsdienstprotokoll................................................................ 67 6.8 Aus- und Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 6.8.1 Aktueller Sachstand ............................................................................. 68 6.8.2 Ausbildung zum Rettungssanitäter .............................................................. 69 6.8.3 Ausbildung zum Notfallsanitäter ................................................................. 69 6.8.4 Weiterbildung zum Praxisanleiter ................................................................ 70 6.8.5 Weiterbildung zum Gruppenführer Rettungsdienst............................................... 70 Inhaltsverzeichnis 6 Feuerwehr Münster Inhaltsverzeichnis 6.8.6 Weiterbildung zum Desinfektor .................................................................. 70 6.8.7 Fortbildung Rettungsdienstpersonal – nichtärztliches Personal ................................... 70 6.8.8 Fortbildung Notärzte ............................................................................ 71 6.8.9 Sonstige Qualifizierungsmaßnahmen ............................................................ 71 6.9 Hygienemanagement und Desinfektion.................................................................. 72 6.10 Technik und Logistik..................................................................................... 72 6.10.1 Fahrzeug (-technik) und Logistik ................................................................. 73 6.10.2 Medizinische Geräte ............................................................................. 73 6.10.3 Beschaffungsmanagement und Lagerhaltung .................................................... 74 6.10.4 Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsschutz................................................. 74 7. Administrativer Teil Rettungsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 7.1 Organisation ............................................................................................ 76 7.2 Personal ................................................................................................ 77 8. Literaturverzeichnis ........................................................................................... 80 7 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen / Abbildungsverzeichnis Anlagen Anlage 1: Zuständigkeitsbereiche der Krankenhäuser ...................................................... 82 Anlage 2: Gebietseinteilung für Infektionsbetten ........................................................... 83 Anlage 3: Zuständigkeit Herzkatheterbereiche ............................................................. 84 Anlage 4a: Übersicht der Besetztzeiten Notfallrettung (alt) .................................................. 86 Anlage 4b: Übersicht der Besetztzeiten Notfallrettung (neu) ................................................. 87 Anlage 5a: Übersicht Besetztzeiten Krankentransport (alt)................................................... 88 Anlage 5b: Übersicht Besetztzeiten Krankentransport (neu) ................................................. 89 Anlage 6: Betrieb eines Telenotarzt-Systems für die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf und die Stadt Münster ...................................................... 90 Anlage 7: Zulassung auf Einrichtung einer Telenotarzt-Zentrale............................................. 96 Anlage 8: Amtsorganigramm............................................................................... 97 Anlage 9a: Übersicht Einsatzkern- und Einsatzaußenbereich ................................................. 98 Anlage 9b: Aktuelle Abdeckung im Einsatzkerngebiet ........................................................ 99 Anlage 10a: Flächenversorgung alt .......................................................................... 100 Anlage 10b: Flächenversorgung neu ......................................................................... 101 Anlage 11: Personalbedarf ................................................................................. 102 Anlage 12: Notfallsanitäter Auszubildende ................................................................. 103 Anlage 13: Stellenprofil nach verursachungsgerechter Kostenzuordnung ................................... 104 Anlage 14: zusätzlicher Personalbedarf – ohne Anpassung der Vorhaltung .................................. 105 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen............................. 15 Abbildung 2: Bevölkerungsprognose „wohnberechtigte Bevölkerung“ 2019 bis 2030........................... 16 Abbildung 3: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum von 2017 bis 2040........................ 17 Abbildung 4: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Bereichen der Rettungswache............................... 32 Abbildung 5: Schematische Darstellung des zeitlichen Ablaufs mit Beginn Notrufannahme bis Rüstzeit ......... 37 Abbildung 6: Notfallrettung Einsatzzahlen und Erreichungsgrad................................................ 53 Abbildung 7: Anzahl der Einsätze im Krankentransport......................................................... 61 8 Feuerwehr Münster Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Wohnberechtigte Einwohnerzahl nach Stadtbezirken ............................................ 14 Tabelle 2: Berufspendlerübersicht .......................................................................... 18 Tabelle 3: Betriebe gem. Störfallverordnung mit Sonderschutzplan ......................................... 22 Tabelle 4: Übersicht der stationären Versorgungsstrukturen in Münster ..................................... 25 Tabelle 5: Übersicht Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport ................................ 52 Tabelle 6: Inanspruchnahme der Multifunktion im Jahr 2019................................................ 54 Tabelle 7: Vorhaltung Notfallrettung ....................................................................... 56 Tabelle 8: Übersicht über das im Notarztdienst eingesetzte Personal und dessen Qualifizierungsgrad........ 57 Tabelle 9: Gesamtübersicht der aktuellen Krankentransportwagen (KTW) Stadt Münster .................... 59 Tabelle 10: 2018 bis 2021 Entwicklung der Einsatzzahlen im Krankentransport (§ 13 Und § 17)............... 61 Tabelle 11: Übersicht über ausgewählte Transportkategorien im Krankentransport ........................... 61 Tabelle 12: Kategorisierung und Disposition von Interhospitaltransporten durch die Leitstelle ................ 64 Tabelle 13: Auswertung der IHT-Stichwörter unabhängig von der Fahrzeugart ................................ 65 Tabelle 14: Einsätze außerhalb des Zuständigkeitsgebietes ................................................... 66 9 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ASB Arbeiter-Samariter-Bund ÄLRD Ärztliche Leitung im Rettungsdienst BAB Bundesautobahn BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BF Berufsfeuerwehr BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben DEK Dortmund-Ems-Kanal DIVI Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin DRK Deutsches Rotes Kreuz ELR Einsatzleitrechner FRW Feuer- und Rettungswache IfSG Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) ITH Intensiv-Transporthubschrauber ITW Intensivtransportwagen JUH Johanniter-Unfall-Hilfe KMS Kommunikations- Management System KTP Krankentransport KTW Krankentransportwagen MAGS Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (Gesundheitsministerium) MHD Malteser Hilfsdienst NEF Notarzteinsatzfahrzeug NFB Notfallbegleitung Münster NotSan Notfallsanitäter NotSanG Notfallsanitätergesetz PSNV Psycho-Sozialen Notfallversorgung PSU Psychosoziale Unterstützung RettAss Rettungsassistent RettAssG Rettungsassistentengesetz RettSan Rettungssanitäter RettH Rettungshelfer RettG NRW Rettungsgesetz NRW RD Rettungsdienst RTW Rettungswagen RW Rettungswache RTH Rettungshubschrauber STK Standort der Systemkomponenten TNA Telenotarzt VAP Verordnung über die Ausbildung und Prüfung 10 Feuerwehr Münster Allgemeines und gesetzliche Grundlagen 1. Allgemeines und gesetzliche Grundlagen 1.1 Einleitung Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Un - ternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992, i.d.F. vom 01.01.2016 sind die Kreise und die kreisfreien Städte als Trägerin des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Not - fallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicher - zustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizi - nischorganisatorische Einheit der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge. Für außergewöhnliche Schadenereignisse mit einer grö - ßeren Anzahl Verletzter oder Kranker bestellt die Trägerin des Rettungsdienstes Leitende Notärzte und regelt deren Einsatz. Sie trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für außergewöhnliche Ereignisse an zusätzlichen Rettungs - mitteln und der Vorplanung notwendigen Personales. Die Trägerin des Rettungsdienstes arbeitet zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Die Kreise und kreisfreien Städte stellen Bedarfspläne auf. Diese sind kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Im Rahmen der Beteiligung sieht das RettG NRW vor, den Entwurf des Bedarfsplanes vor der Verabschiedung durch den Rat den Trägern der Rettungs- wachen, den anerkannten Hilfsorganisationen, den sons- tigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz sowie der zu - ständigen Bezirksregierung zur Stellungnahme zuzulei - ten. Dabei sind diese aufzufordern, zu allen Inhalten des Entwurfs schriftlich Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einzureichen. In den Bedarfsplänen sind insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Qualitätsanforderun- gen sowie der erforderliche Fahrzeugbestand festzule - gen. Ferner sind Maßnahmen und Planungen für Vorkeh - rungen bei Schadenereignissen, insbesondere mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker, festzulegen. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt nach entsprechen- der Einbindung der Kostenträger und einer einvernehm - lichen Abstimmung der jeweiligen Gebührenkalkulation auf Grundlage des jeweils geltenden anerkannten und durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen Bedarfs- plans. Eine erste Übersicht erforderlicher Maßnahmen erfolgt an dieser Stelle. Im Zuge der vorliegenden Bedarfsplanung wurden fol - gende erforderliche Maßnahmen ermittelt: ■ Anpassung der Vorhaltezeiten im Rettungsdienst ■ Neubau/Umbau von Rettungswachen ■ Ausweitung/Anpassung des Personalbestands ■ Aktualisierung der Rettungs- und Einsatzmittel - vor haltungen ■ Fortführung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Notfallsanitätergesetz ■ Fortführung der Umsetzung des im § 7 RettG NRW geforderten Qualitätsmanagements ■ Etablierung eines Telenotarztsystems am Standort Münster als Kernträger und öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen mit den umliegenden Kreisen und deren Träger des Rettungsdienstes ■ Evaluation der Anpassung der Organisationsstruktur für den Rettungsdienst im städtischen Amt Feuerwehr ■ Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit 1.2 Gesetzliche Grundlagen Folgende Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Normen sind für den Rettungsdienst bindend und werden in der Bedarfsplanung berücksichtigt: 11 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Allgemeines und gesetzliche Grundlagen Gesetze ■ Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfall rettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24. 11.1992 in der geltenden Fassung ■ Sicherstellung von Grundbedarf, Spitzenbedarf und Sonderbedarf für Notfallrettung und Krankentransport ■ Sicherstellung der Versorgung bei einem Massen anfall von Verletzten und Erkrankten ■ Sicherstellung Spezialrettung (Intensivpflege-, schwergewichtige, infektiöse Patienten) ■ Aus- und Fortbildungsverpflichtung ■ Verpflichtung zur Bedarfs- und Einsatzplanung und Zusammenarbeit mit Krankenhäusern ■ Organisation von dringenden Transporten medizinischer Güter im Einsatzfall ■ Qualitätsmanagement ■ Notrufannahme und Einsatzsteuerung/-leitung ■ Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 in der geltenden Fassung ■ Krankenhausgesetz (KG NRW) vom 16.12.1998, abgelöst durch das Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG NRW) vom 11.12.2007 in der geltenden Fassung – SGV. NRW 2128 – ■ Gesetz über Medizinprodukte (Medizinprodukte- gesetz – MPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146) – zuletzt geändert durch Artikel 223 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBI. I S. 1328) ■ Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektions- schutzgesetz - IFSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I 1045) – zuletzt geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21.21.2020 (BGBI. I S. 3136) ■ Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vom 22.05.2013 (BGBI.IS.1348) in der geltenden Fassung ■ Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psy chischen Krankheiten (PsychKG) NRW vom 17.12.1999 in der geltenden Fassung – SGV.NRW 2128 ■ Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) vom 20.12.1988 in der geltenden Fassung ■ Apothekengesetz (ApoG) vom 20.08.1960 in der geltenden Fassung ■ Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vom 28.07.1981 in der geltenden Fassung ■ Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz-AMG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2870) geändert. Verordnungen ■ Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) vom 4. Dezember 2017 ■ Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfall- sanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16.12.2013 in der geltenden Fassung ■ Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl I S. 3396) – zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 29.11.2018 (BGBI. I S. 2034) ■ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BiostoffV) vom 15.07.2013 (BGBl. I Seite 2514) – zuletzt geändert durch Artikel 146 des Gesetzes vom 29.03.2017 (BGBI. I S. 626) ■ Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) vom 09.02.1987 in der geltenden Fassung ■ Betäubungsmittel Verschreibungsverordnung (BtMVV) vom 20.01.1998 in der geltenden Fassung ■ Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen (Arzneimittelbevorratungsverordnung) vom 30.08.2000 in der geltenden Fassung ■ Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (Zuständigkeitsver- ordnung Heilberufe – ZustVO HB) vom 20.05.2008 in der geltenden Fassung Erlasse Runderlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bzw. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom: 12 Feuerwehr Münster Allgemeines und gesetzliche Grundlagen ■ 01.01.2022 – Fortbildung des in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Rettungs- fachpersonal inkl. Anlage ■ 13.10.1997– V C 6 – 0718.4 Verwaltungsvorschriften für die Erteilung von Ausnahmen gem. § 4 Abs. 5 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) ■ 27.03.2000 – IV C 2 – 606/297/1592 Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungs- dienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen (Landesteil Nordrhein-Westfalen zur PDV 100 „Führung und Einsatz der Polizei”, Teil M) (nicht veröffentlichter Erlass, dessen Fundstelle im SMBl. NRW. verzeichnet ist) ■ 09.01.2018 – MBI. NRW. 2018 S. 28 – Zulassung und Normen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung ■ 12.02.2004 – III 8 – 0713.7.4 Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Groß- schadensereignissen ■ 04.11.2005 – III 8 – 0713.2.6.5 Einführung einer einheitlichen Patientenanhängekarte/-tasche im Rettungsdienst und bei Großschadensereignissen ■ 06.04.2005 – III 8 – 0710.2 Empfehlungen des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst zur Einbindung von Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe (Notfallhelfer-Systeme) in Nordrhein- Westfalen ■ 25.10.2006 – III 8 0714.1.3 Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst ■ 24.11.2006 – III 8 – 0713.8 Sanitäts- und Rettungsdienst bei Veranstaltungen ■ 18.11.2015 – Ausführungsbestimmungen Notfall sanitäter NRW ■ 14.06. 2016 – EU-Bereichsausnahme: Vergaberecht / RettG NRW ■ 24.11.2021 – Einführung eines bundesweiten Notruf-App-Systems ■ 11.10.2021 V A 4 – 93.21.02.03 Handlungs- empfehlungen des Landesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst in NRW: Behandlungs pfade und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst 2021/2022 ■ 12.08.2015 – Az 124-0717 Rettungsdienst- und Brandschutzbedarfsplanung – Anrechnung von Kräften des Rettungsdienstes auf die Stärken der Feuerwehr Normen ■ DIN 13050 – Begriffe im Rettungswesen 02/2009 ■ DIN EN 1789 – Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen 12/2020 ■ DIN 75079 – Notarzt-Einsatzfahrzeuge 11/2009 ■ DIN 75076 – Intensivtransportwagen 05/2012 ■ DIN 13049 – Rettungswachen- Bemessungs- und Planungsgrundlage 08/2017 ■ TRBA 250 – 03/2014 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (letzte Änderung 05/2018) ■ DIN EN 13976–1 – Rettungssysteme – Inkubatortrans- port Teil 1 und Teil 2: Anforderungen an Schnittstellen und Transportsysteme Richtlinien, Leitfäden und Empfehlungen ■ Landkreistag Nordrhein-Westfalen: Hilfsfrist im Rettungsdienst vom 22.09.2009 (Rundschreiben-Nr. 0834/09) ■ Städtetag- und Landkreistag NRW: Handreichung zu Qualitätskriterien und Parametern für die Bedarfs- planung des Rettungsdienstes in Kreisen und kreisfreien Städten vom 18.09.2018 ■ Regelwerke der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Sicherstellung und Durchführung der flächendeckenden, bedarfsgerech- ten und dauerhaften Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen“ und „Stellenbewertungen Feuerwehr und Rettungsdienst“ ■ Ministerium für Inneres und Kommunales NRW: Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien vom 15.08.2012 1.3 Kreisfreie Stadt Münster – Trägerin des Rettungsdienstes Die Stadt Münster ist verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärzt- lichen Versorgung im Rettungsdienst und des Kranken - 13 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster transportes sicherzustellen. Gemäß § 6 Abs. 3 RettG NRW hat sie die damit verbundenen Trägeraufgaben des Rettungsdienstes als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrzunehmen. Die damit verbundenen Verpflichtungen schließen, neben der Unterhaltung von Rettungswachen, insbesondere nachfolgen aufgeführte Versorgungsaufgaben mit ein: ■ Unterhalt einer leistungsfähigen integrierten Leitstel- le, die mit der einheitlichen Leitstelle für den Brand- schutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz zusammenzufassen und für die Lenkung von Einsät- zen der Notfallrettung zuständig ist. ■ Den Rettungsdienst in den medizinischen Belangen und definierten Angelegenheiten des Qualitätsma- nagements von einer Ärztlichen Leitung im Rettungs- dienst zu leiten und zu überwachen. ■ Für außergewöhnliche Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker trifft die Trägerin ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals. ■ Die Trägerin des Rettungsdienstes arbeitet zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäu- sern zusammen. Sie legt im Einvernehmen mit den Häusern Notfallaufnahmebereiche fest und wird im Rahmen von Neu-, Um- oder Erweiterungsbaumaß- nahmen der jeweiligen Krankenhäuser informiert, sodass Bedarfe aufeinander abgestimmt und synchro- nisiert werden. Im Rahmen der kommunalen Verwaltungsorganisation werden die Trägeraufgaben des Rettungsdienstes inner - halb des Dezernates I durch das Amt 37– Feuerwehr – wahrgenommen. Die Rettungsdienstaufgaben sind in die Struktur der Feuerwehr integriert. Daraus ergibt sich ein einheitliches Hilfeleistungssystem. Es gewährleistet, dass technische und medizinische Rettung sowie Hilfe bei Bränden, Unfällen, Notlagen, Erkrankungen, Krisen, Groß- schadensereignissen und Katastrophen in einer einheit - lichen Struktur aus einer Hand kommt. Für die Aufgaben Brandschutz, technische Hilfeleistung und Katastrophen- schutz ist ein Brandschutzbedarfsplan (Stand November 2015) erstellt worden. Dieser wird im Jahr 2022 fortge - schrieben und durch einen Katastrophenschutzplan er - gänzt. Entsprechend der integrierten Aufgabenwahrneh - mung ergibt sich eine enge Verzahnung der Bedarfspläne. Rettungsdienstbedarfsplan 2022 Der bislang geltende Rettungsdienstbedarfsplan wurde im Jahr 2016 durch den Rat der Stadt Münster verabschie- det 1. Veränderungen in der Notfallrettung, Fortschrei - tung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die gesetzliche Pflicht zur Überprüfung des rettungsdienst - lichen Bedarfs (spätestens alle fünf Jahre) machten eine Überarbeitung notwendig. Der vorliegende Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster beschreibt die bedarfsgerechten Vorhal - tungen zur Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes, greift den Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zum Aufbau eines regionalen Telenotarzt-Standortes auf, bildet die Basis für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanage - ments und bildet die Bedarfe zur Steuerung der Träger - aufgaben im Rettungsdienst ab. Wesentliche Grundlage der Bedarfsermittlung stellen die einsatzrelevanten Daten der integrierten Leitstelle über einen Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 dar. Die Erfassung und Auswertung dieser Daten erfolgte mit den etablierten und anerkannten Software-Produkten der Fir- ma InManSys. Finanzierung des Rettungsdienstes Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben nach § 14 Abs. 5 RettG NRW die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben einschließlich der Unterstützungsleistungen zu tragen. Die Refinanzierung der betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten des Ret - tungsdienstes gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW erfolgt über Benutzungsgebühren. Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes. Der Entwurf der Gebührensatzung ist den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerbli - chen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzulei- ten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustre- ben. Die Verbände der Krankenkassen werden regelmäßig im Jahr über aktuelle Entwicklungen informiert. 1) V/1003/2016 vom 14.12.2016 Allgemeines und gesetzliche Grundlagen 14 Feuerwehr Münster Überblick über die Stadt Münster 2. Überblick über die Stadt Münster 2.1 Größe und Lage der Stadt Münster Die kreisfreie Stadt liegt im Zentrum des Münsterlandes. Das Stadtgebiet hat eine Bodenfläche von ca. 303,0 km² und einen Umfang von 108 km. Die größte Ausdehnung von Nord nach Süd beträgt 24,4 km sowie von Ost nach West 20,6 km. Die Stadt liegt auf einer Höhe von 38,6 m bis 98,8 m über NN. Größere Höhenunterschiede sind nicht zu verzeichnen. Die Wasserläufe Ems, Werse und Aa sowie der Dort - mund-Ems-Kanal als Bundeswasserstraße durchziehen oder berühren das Stadtgebiet. Das Stadtgebiet grenzt nordwestlich an den Kreis Stein - furt, südwestlich an den Kreis Coesfeld sowie östlich an den Kreis Warendorf. 2.2 Bevölkerung Der Bevölkerungsstand im Jahr 2020 für Münster um - fasste, am Ort der Hauptwohnung, 312.969 Einwohner (Stand Dezember 2020; Quelle Stadtplanungsamt Stadt Münster) und zeigt dabei, dass die Einwohnerzahl seit Jahren einen stetigen Anstieg verzeichnet (vgl. Tabelle 1). Vor allem die Stadtbezirke Münster-Mitte, Münster-West, Münster-Südost und Münster-Hiltrup erleben ein steti - ges und starkes Bevölkerungswachstum (vgl. Tabelle 1). Die Bevölkerungsdichte beläuft sich auf ca. 1.032,5 Ein - wohner pro km². Rückblickend auf das Jahr 2016 betrug die Bevölkerungsdichte noch 994 Einwohner pro km², was einer Steigerung von 3,87 Prozent entspricht. Stadtbezirk Zugehörige Stadtteile Wohn- berechtigte Bevölkerung Zuwachs 2009 – 2020 Anteil an der Gesamt- bevölkerung Münster-Mitte Aegidi, Überwasser, Dom, Buddenturm, Martini, Pluggendorf, Josef, Bahnhof, Hansaplatz, Mauritz-West, Schlachthof, Kreuz, Neutor, Schloss, Aaseestadt, Geist, Schützenhof, Düesberg 128.371 +13.390 41,02 % Münster-West Gievenbeck, Sentrup, Mecklenbeck, Albachten, Roxel, Nienberge 61.708 +6.739 19,72 % Münster Nord Coerde, Kinderhaus-Ost, Kinderhaus-West, Sprakel 30.973 + 2.934 9,90 % Münster-Ost Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg, Handorf 23.214 + 2.464 7,41 % Münster-Südost Gremmendorf-West, Gremmendorf-Ost, Angelmodde, Wolbeck 30.375 + 3.421 9,71 % Münster-Hiltrup Berg Fidel, Hiltrup-Ost, Hiltrup-West, Hiltrup-Mitte, Amelsbüren 38.328 + 1.531 12,25 % Stadt Münster Gesamtbetrachtung 312.969 + 30.479 100 % Tabelle 1: Wohnberechtigte Einwohnerzahl nach Stadtbezirken 15 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Überblick über die Stadt Münster Bevölkerungsprognose und Altersstruktur Die Datenlage der Stadt Münster zeigt, neben einem Anstieg der wohnberechtigten Bevölkerung, auch einen Anstieg des Altersdurchschnittes. Der Anteil der über 40-jährigen Personen liegt bei 48,6 Prozent der Gesamt - bevölkerung. Auch wenn die Darstellung in der Alters - gruppe 40 – 59 Jahre einen Rückgang der Bevölkerungs - zahlen zeigt, hat in allen weiteren und besonders in den Altersgruppen der ü60 Jahren ein deutlicher und massi - ver Anstieg des Altersdurchschnitts stattgefunden. Es ist davon auszugehen, dass der demographische Wan- del sich in den kommenden Jahren weiter entwickeln wird. Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen 2011 = 100 Abbildung 1: Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung nach Altersgruppen 140 130 120 110 100 90 80 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 80 und mehr Jahre 60 – 79 Jahre 0 – 19 Jahre 20 – 39 Jahre 40 – 59 Jahre 16 Feuerwehr Münster Überblick über die Stadt Münster Für die Stadt Münster ist von einer positiven Entwick - lung hinsichtlich der Einwohnerzahlen auszugehen. Die von der Stadt Münster veröffentlichte Publikati - on prognostiziert bis zum Jahr 2040 ein Wachstum von ca. 12 Prozent der Gesamtbevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Analog zu der vorangegangenen rückblickenden Betrach- tung der Altersverteilung auf die Gesamtbevölkerung der Stadt Münster, belegen die prognostischen Annahmen, dass sich der Trend einer wachsenden Stadt auch zukünf- tig fortsetzt. Weiter ist der starke Anstieg der Bevölke - rungsanteile der Altersgruppen ü60 Jahre und der gleich- zeitigen prozentualen Abnahme der Altersgruppen der über 20-jährigen bis zu den unter 60-jährigen zu erwar - ten, was den bereits vorherrschenden demographischen Wandel weiter anzeigt. Eine vergleichbare Prognose veröffentlicht das Bundes - institut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Das BBSR prognostiziert ein Bevölkerungswachstum von 8,7 Prozent. Hier entsteht eine Vergleichbarkeit in Bezug auf das Bevölkerungswachstum mit Großstädten wie Potsdam, Dresden, Stuttgart oder auch Hamburg. Somit unterstreicht diese Darstellung noch einmal die prognos- tische Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster. Bevölkerungsprognose „wohnberechtigte Bevölkerung“ 2019 bis 2030 Abbildung 2: Bevölkerungsprognose „wohnberechtigte Bevölkerung“ 2019 bis 2030 60 – 79 Jahre 0 – 19 Jahre 80 und mehr Jahre 20 – 39 Jahre 40 – 59 Jahre 4 % 340.000 335.000 330.000 325.000 320.000 315.000 310.000 305.000 300.000 3 % 2 % 1 % 0 % -1 % 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 -2 % -3 % Gesamtbevölkerung 17 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Überblick über die Stadt Münster Bevölkerungsentwicklung insgesamt Abbildung 3: prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum von 2017 – 2040 Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Bei der dargestellten retrospektiven sowie prognosti - schen Entwicklungen der Bevölkerungszahlen und sowie der demographische Wandel, werden direkte Auswirkun- gen auf die rettungsdienstlichen Anforderungen und Be - darfe zur Versorgung der Stadtfläche erwartet und kön - nen zu einer unmittelbaren Erhöhung der Einsatzzahlen führen. Studierende An den Fachhochschulen und der Universität Münster sind insgesamt ca. 66.400 Studierende (Winter Semester 2020/2021) gemeldet. Hinzu kommen zahlreiche Bil - dungs- und Weiterbildungseinrichtungen, teilweise mit Internatsbetrieb. 18 Feuerwehr Münster Überblick über die Stadt Münster 2.3 Verkehr und Mobilität 2.3.1 Vorhandene Infrastruktur Das Stadtgebiet tangieren folgende Bundesstraßen: ■ BAB A 1, Abschnitt von km 264,7 Sprakel bis km 293,5 Ascheberg (Richtung Dortmund) u. Abschnitt von km 282,6 Feuerstiege bis km 258,3 Greven (Richtung Bremen) ■ BAB 43, Abschnitt von km 91,0 Kreuz Süd bis km 86,6 Senden (Richtung Recklinghausen) ■ B 54 Münster – Steinfurt ■ B 51 Umgehungsstraße – Warendorf ■ B 219 Münster – Greven – Ibbenbüren ■ B 54 Münster – Hamm Der amtlich gemeldete Kraftfahrzeugbestand in der Stadt Münster betrug im Jahr 2021: ■ 174.309 Fahrzeuge gesamt ■ 150.227 PKW ■ 9.737 LKW ■ 2.492 Zugmaschinen ■ 10.800 Krafträder Der Eisenbahn-Knotenpunkt Münster erfüllt eine wich - tige Verteilerfunktion für das Münsterland und für den Nord-Süd-Verkehr, unter anderem auch für einige deut - sche Seehäfen. Der Personenverkehr sämtlicher Strecken wird am Ostrand der Innenstadt im Bereich des Haupt - bahnhofes zusammengeführt. Als Verkehrsdrehscheibe ermöglicht er hier das Umsteigen auf die nicht schienen - gebundenen öffentlichen Nahverkehrslinien. Daher lau - fen die meisten Buslinien im Stadtverkehr und im Regio - nalverkehr am Hauptbahnhof zusammen. Der Dortmund-Ems-Kanal durchzieht in einer Länge von ca. 26 km das Stadtgebiet. Der Dortmund-Ems-Kanal ge - hört zu den wichtigsten Bundeswasserstraßen in Nord - rhein-Westfalen. In 2019 befuhren 12.889 Güterschiffe den Kanal im Bereich der Schleuse Münster. Der internationale Flughafen Münster/Osnabrück auf dem Gebiet der angrenzenden Stadt Greven im Kreis Steinfurt hat für Münster eine wesentliche Bedeutung. Große Unglücksfälle, wie z.B. Luftnotlagen, Zugkollisio - nen u. a. bei ICE Trassen und Schiffshavarien machen er - fahrungsgemäß eine umfangreiche Hilfe im Bereich Ret - tungsdienst erforderlich. Im Schadensfall greifen dann die vorgeplanten Maßnahmen gemäß Gefahrenabwehr - plan für den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten sowie den landesweiten Konzepten für die überörtliche Hilfe im Katastrophenschutz. 2.3.2 Pendleratlas und Verkehrsunfallstatistik Durch die zentrale Lage der Stadt im Münsterland und die Tatsache, dass Münster nur von Landkreisen mit eher kleineren Städten und Gemeinden umgeben ist, ist die Stadt Arbeitsplatz für viele Menschen aus der gesamten Region. Dadurch wird morgens und abends ein zusätzli - ches Verkehrsaufkommen verursacht. Verkehrsengpässe entstehen insbesondere im Innenstadt- und Bahnhofsbe- reich sowie je nach Tageszeit auf den sogenannten Ein - fahrts- bzw. Ausfahrtsstraßen. Jahr Einpendler Auspendler Saldo Tagesbe- völkerung 2017 101.534 43.200 58.334 369.632 2018 103.067 44.892 58.175 371.616 2019 105.270 44.922 60.348 374.344 2020 104.853 43.926 60.927 375.640 Tabelle 2: Berufspendlerübersicht Quelle: IT NRW, Pendleratlas Die Stadt Münster hat dadurch das fünftgrößte Pend - leraufkommen in NRW zu verzeichnen. Im Jahr 2019 pendelten 105.270 Menschen pro Tag (entspricht einer Quote von 45,0 Prozent) in das Stadtgebiet, welches ei - nen Anstieg von mehr als 2 Prozent im Vergleich zum Vor- jahr ausmacht. Darüber hinaus hat die Stadt Münster die geringste Auspendlerquote (25,9 Prozent) in ganz NRW, wodurch unter der Woche sich deutlich mehr Personen im Stadtgebiet aufhalten. (Quelle IT NRW, Pendleratlas) Die Polizei registrierte im Stadtgebiet Münster im Jahr 2020 nachfolgende Straßenverkehrsunfälle und deren Unfallfolgen: 19 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Überblick über die Stadt Münster Verkehrsunfälle 2020 ■ Verkehrsunfälle insgesamt 9.767 (Veränderung zum Vorjahr Minus 15 Prozent*) ■ Verkehrsunfälle mit Personenschaden 1.160 (Veränderung zum Vorjahr Minus 15 Prozent*) Verletzte und getötete Personen bei Verkehrsunfällen 2020 ■ Schwerverletzte Personen 193 (Veränderung zum Vorjahr Minus 6 Prozent*) ■ Leichtverletzte Personen 1.302 (Veränderung zum Vorjahr Minus 20 Prozent*) ■ Getötete Personen 1 (keine Veränderung zum Vorjahr) *gerundete Werte Quelle: https://muenster.polizei.nrw/sites/default/files/2021-03/ VU_Statistik_2020.pdf Radfahrende inkl. Pedelec-Nutzer sind für den Rettungs - dienst der Stadt Münster besonders erwähnenswert. In 2020 waren diese an insgesamt 1.047 Verkehrsunfällen beteiligt. Hiervon führten 739 Verkehrsunfälle zu ret - tungsdienstlichen Einsätzen. 2.3.3 Verkehrssicherheitsprogramm Nordrhein-Westfalen 2020 Das durch das Ministerium für Verkehr initiierte Verkehrs- sicherheitsprogramm verfolgt das Ziel, die Zahl der im Verkehr getöteten oder schwer verletzten Personen zu reduzieren. Mit verschiedenen Maßnahmen und Konzep- ten wird die Version „Zero“ seit Jahren stetig verfolgt. Ein Teil dieser Maßnahmen betrifft oder wirkt sich auch auf den Rettungsdienst aus. Gezielt nimmt das Programm das Rettungswesen auf und leitet aus den jeweiligen Si - tuationsanalysen mögliche Forderungen ab, wie zum Beispiel: Initiativen zur Bildung von Rettungsgassen, Ri - sikominderung von Einsatzfahrten durch u. a. Fahrsicher- heitstrainings oder die technische Infrastruktur für die Abnahme von e-Call Notrufen ( https://www.vm.nrw.de/ verkehr/strasse/Verkehrssicherheit/Verkehrssicherheits - programm-2020.pdf). 2.3.4 Geschwindigkeitsreduzierung im Straßen- verkehr Einrichtung von Tempo 30-Bereichen Seit 2017 nimmt die Stadt Münster Maßnahmen vor, um den Lärmpegel und den Schadstoffausstoß in der Innen - stadt zu verringern. Um diese Reduzierung zu erreichen, werden im Stadtbereich vermehrt Tempo-30 Bereiche eingerichtet. Die Wirkung der Maßnahmen wurde durch verschiedene sachverständige Ingenieurbüros unter - sucht und bewertet. Bei den jeweiligen Untersuchungen wurden bereits nach kurzer Zeit positive Entwicklungen durch Rückgang des Lärmpegels und der Schadstoffemis- sionen festgestellt. Weitere Tempo 30-Bereiche wurden im Stadtgebiet eingerichtet, aufgrund der Novellierung der StVO zum Ende des Jahres 2016, u. a. vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen. Bundes- und Landesstraßen sind von dieser Regelung ausgenommen. Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in den Tempo-30 Bereichen hat die Einführung laut den Untersuchungen nicht, da auch schon vor der Einrichtung der 30iger Bereiche die Durchschnittsgeschwindigkeit in den betreffenden Stra - ßen zu den Stoßzeiten gering war. Zudem wurden keine Umbauten (Rückbau) im Straßenraum vorgenommen. Daher war mit diesem Verkehrsversuch „Teilstrecken Tempo 30“ unmittelbare Auswirkung auf die Eintreffzei - ten von Rettungsmitteln sind kaum nachweisbar. Für eine dezidierte Analyse fehlen die notwendige technische Ausstattung und Datenlage (GPS Daten, Auswertung von Wegebeziehungen, etc.), um ein ganzheitliches und vali - des Ergebnis zu erhalten. 2.3.5 Fahrradnetz und Velorouten Die Stadt Münster ist einer der fahrradfreundlichsten Städte in ganz Deutschland. In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen unternom - men, um das Fahrradfahren in der Stadt nachhaltig at - traktiv und sicherer zu gestalten. An vielen Stellen wird Fahrradfahrern durch Ampeln oder sogenannten Fahrrad- schleusen (Fahrräder können an den Autos bis zur Ampel vorfahren) die Vorfahrt gegenüber dem PKW-Verkehr ge- währt. Des Weiteren werden in der Stadt vermehrt Fahr - radstraßen errichtet, die sowohl für Fahrräder als auch PKW freigegeben sind, jedoch die Fahrräder Vorrang ha - ben. Allein im Jahr 2020 wurden sieben solcher Fahrrad - straßen fertiggestellt. Somit gibt es bereits 16 Fahrrad - 20 Feuerwehr Münster Überblick über die Stadt Münster straßen im gesamten Stadtgebiet. Viele dieser Straßen sind durch die Beschilderung und den roten Fahrbahnbe- lag zu erkennen. Das neuste Konzept, um das Fahrradnetz in Münster zu verbessern, sind die sogenannten Velorou- ten. Bei den Velorouten handelt es sich um gut ausgebau- te Fahrradwege, die die Promenade mit den Außenbe - zirken und den umliegenden Gemeinden verbinden. Die Fahrradfahrer sollen an vielen Stellen auf den Velorouten Vorrang gegenüber dem restlichen Verkehr bekommen, um das Fahrradfahren komfortabler und sicherer zu ge - stalten. Das Hauptziel der zukünftig 14 Velorouten ist, die Infrastruktur der Radwege in die umliegenden Gemein - den zu verbessern und somit viele Pendler dazu bringen, auch weitere Strecken zum Arbeitsplatz mit dem Fahrrad zurückzulegen. Des Weiteren werden Dialogverfahren zur Neuaufteilung von Verkehrsräumen durchgeführt. In diesen Verfahren soll der öffentliche Straßenraum fair zwischen den unterschiedlichen verkehrlichen Nut - zungsarten und – ansprüchen umgestaltet werden. Ein sogenannter Mischverkehr (PKW, Bus, LKW und Fahrrad) teilen sich am Ende die Verkehrsstraßen. Davon betroffen sind auch große Einfall- und Verbindungsstraßen in die Stadt Münster, u. a. die Wolbecker Straße. 2.3.6 Planung und Entwicklung Die fortschreitende Stadtentwicklung und Flächennut - zung, veränderte gesetzlichen Vorgaben und gesell - schaftliche Bedarfe in Bezug auf eine moderne und nach- haltig angelegte Mobilität nehmen vermehrt Einfluss auf die vorhandenen und neu zu etablierenden Verkehrsinf - rastrukturen und gewinnen zunehmen an Bedeutung. Mit seiner Entscheidung vom 21.05.1997 hatte der Rat der Stadt Münster ein Feuerwehr-Vorbehaltsstraßennetz sowie besondere Planungsgrundsätze verabschiedet. Die Verwaltung erhielt im Zuge dieser Entscheidung den Auftrag, das definierte Straßennetz als wesentlicher Be - standteil des Gefahrenabwehrsystems zu berücksichti - gen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die schnelle Erreichbarkeit von Einsatzstellen überall im Stadtgebiet innerhalb der vorgegebenen Hilfsfristen sowie eine an - schließende unverzügliche Möglichkeit zur medizini - schen Weiterversorgung in den lokalen Krankenhäusern und Kliniken bei verkehrsplanerischen Maßnahmen aus - reichend berücksichtigt wird. Begründete und nachvoll - ziehbare Entwicklungen der Verkehrsinfrastrukturen der Stadt Münster, wie z. B. die Lärm- und Temporeduzierung auf Ein-, Ausfall- und Verbindungsstraßen (s. Ziffer 2.3.4 u. 2.3.5), die Zunahme der Verkehrsdichte aufgrund stei - gender Einwohnerzahlen und gleichzeitig wachsenden Bedarfen an Mobilität sowie die zeitgemäße Veränderung vorhandener Verkehrswege durch die Schaffung von sog. Fahrradschnellwegen engen den ohnehin knapp bemes - senen Verkehrsraum des Stadtgebietes zunehmend ein. Die Ziele einer rechtskonformen und zeitgemäßen Ver - kehrs- und Infrastrukturplanung im Zuge der Stadtent - wicklung lassen sich kaum noch mit den ursprünglichen Zielen des im Jahr 1997 verabschiedeten Feuerwehr-Vor- behaltsstraßennetzes vereinbaren und führen, vor den Hintergrund der bestehenden rettungsdienstlichen Vor - haltungen, zunehmend zu unlösbaren Zielkonflikten in der Planung und Ausführung verkehrstechnischer Infra - strukturen. Im Ergebnis zeigt sich, dass sinkende Erreichungsgrade in der Notfallrettung unter anderem auf die Entwicklungen in den Bereichen Verkehr und Mobilität zurückzuführen sind. Aus diesem Grund bekommt, neben der Bewertung verkehrstechnischer Gegebenheiten und Entwicklungen zu Sicherstellung eines leistungsfähigen Gefahrenab - wehrsystems in der Notfallrettung, die Standortanalyse von Rettungswachen eine elementare Bedeutung. 2.4 Wirtschaft und Stadtentwicklung 2.4.1 Gewerbe und Industrie Die Stadt Münster verfügt über eine mittlere Gewer - be- und Industriedichte. Die Betriebe verteilen sich auf verschiedene Gewerbegebiete an der Nord-/Südachse entlang des Dortmund-Ems-Kanals, sowie in der Peri - pherie der Stadt Münster. Bei den Gewerbegebieten in der Stadt Münster wird zwischen gesamtstädtischen und stadtteilorientierten Gewerbegebieten (wie Hansa-Bu - siness-Park) unterschieden. Bei den gesamtstädtischen Gewerbegebieten handelt es sich um Gewerbegebiete mit großen Flächen und großen Unternehmen. In den stadtteilorientierten Gewerbegebieten sind kleine bis mittelgroße Betriebe angesiedelt. Diese Gewerbegebie - te besitzen in der Regel eine günstige Verkehrsanbin - 21 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Überblick über die Stadt Münster dung an Bundesautobahnen und Wasserstraße (z. B. der Dortmund-Ems-Kanal, BAB1 und BAB43) und liegen in entsprechender Entfernung von Wohngebieten. In Teilen wenden in den jeweiligen Betrieben gefährliche Stoffen und Güter produziert und/oder gelagert (s. Ziffer 2.4.2). Obwohl in der Stadt Münster der Dienstleistungssektor einen überwiegenden Anteil an der Wirtschaft einnimmt, ist auch im Bereich der gewerblichen bzw. industriellen Flächenentwicklung und Ansiedlung eine zunehmen - de Entwicklung erkennbar. Es entwickelt sich ein For - schungs- und Entwicklungsstandort (wie Batteriefor - schung). Insgesamt wurden in den letzten Jahren 121ha Gewerbeflächen neu besiedelt. Das aktuelle Gewerbeflä - chenentwicklungskonzept der Stadt Münster sieht vor, weitere 50ha baureife Gewerbe- und Industriefläche zur Vermarktung zur Verfügung zu stellen. Dabei sind 35 – 40ha für das gesamtstädtische Gewerbe und 10 – 15ha für das stadtteilorientierte Gewerbe vorgesehen. 2.4.2 Besondere Risiken Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen Die Stadt Münster gilt als die lebenswerteste Stadt der Welt in ihrer Größenordnung. In den vergangenen Jah - ren gab es viele derartige Auszeichnungen für die Stadt Münster, die diese Auszeichnung unterstreichen. Ver - schiedenste Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen locken täglich viele Touristen und Kunden aus dem In- und Ausland an. Die Zahl der Übernachtungsgäste lag im Jahr 2019 bei 686.560, mit insgesamt 1.387.307 Über - nachtungen in den Beherbergungsbetrieben. Hierdurch erhöht sich die Zahl der rettungsdienstlich zu versorgenden Personen erheblich, insbesondere an den nachstehenden meist besuchten jährlich stattfindenden Veranstaltungen: ■ Weihnachtsmärkte im Stadtzentrum mit bis zu 1.000.000 Besuchern (Gesamt) ■ Veranstaltungen in der Halle Münsterland mit bis zu 567.000 Besuchern (2019) ■ Send (Frühjahr-Sommer-Herbst) auf dem Schloss- platz mit bis zu 1.000.000 Besuchern jährlich ■ Stadtfest im Innenstadtbereich und auf dem Domplatz mit 100.000 Besuchern ■ Hafenfest rund um den Kreativkai mit bis zu 70.000 Besuchern ■ Rosenmontagsumzug im Innenstadtbereich mit bis zu 70.000 Besuchern ■ Oktoberfest Münster mit bis zu 50.000 Besuchern (2019) ■ Traditionelle (Reit-) Turnier der Sieger auf dem Schlossplatz mit bis zu 28.000 Besuchern ■ Sparkassen Münsterland Giro (mit bis zu 4700 Teilnehmern und rund 50.000 Besuchern) ■ Volksbank Münster Marathon (mit bis zu 8.500 Teilnehmern und ca. 100.000 Besuchern entlang der Strecke) ■ Docklands Festival mit bis zu 15.000 Besucher auf dem Hawerkamp Gelände ■ Skatenight Münster – mehrere Veranstaltungen in den Sommermonaten (mit bis zu 4.000 Teilnehmern) ■ Fußballspiele des „SC Preussen Münster“ – ca. 2.000 bis 15.000 Zuschauern pro Spieltag Hinzu kommen Großveranstaltungen, die nicht in re - gelmäßigen Abständen stattfinden, aber ein hohes Be - sucheraufkommen mit sich führen und teilweise von internationaler Bedeutung sind (z. B. Skulptur Projekte, Katholikentag 2018, Parteikongresse). Betriebe oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen können Von folgenden Betrieben oder Einrichtungen können besondere Gefahren (wie zum Beispiel: hohe Personen - dichte in beengten Räumen, chemische oder biologische Gefahrstoffe (nicht abschließend)) ausgehen: ■ Universitätsklinikum und fünf weitere Allgemein krankenhäuser ■ Sechs Fachkliniken ■ Westfälische-Wilhelms-Universität mit Versammlungsräumen und physikalischen, chemi- schen und biologischen Forschungseinrichtungen, darunter zahlreiche Einrichtungen, die nach Biostoff- und/oder Strahlenschutzverordnung klassifiziert sind ■ Fachhochschulen, ebenfalls mit Laboren etc. ■ Versammlungsstätten mit Großbühnen, wie z. B. Halle Münsterland, Stadttheater, Veranstaltungsgelände Hawerkamp 22 Feuerwehr Münster Überblick über die Stadt Münster ■ 34 Alten- und Pflegeeinrichtungen ■ Zukünftiges Batterieforschungszentrum (MEET) im Süden der Stadt ■ 6 Hallenbäder und 4 Freibäder (Gefahr der Chlorgasfreisetzungen) ■ Bundesautobahnen und Bundesstraßen (BAB 1, BAB 43, B54, B51) ■ Das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Münster hat eine Länge von ca. 380 km. Im Stadtgebiet von Müns- ter stehen für den motorisierten Individualverkehr insgesamt ca. 1.200 km Straße zur Verfügung. ■ Hauptbahnhof Münster und Bahnstrecken für den Personen- und Güterverkehr, darunter ICE-Strecke München-Hamburg und Transportstrecke für „Castor-Transporte“ in die Aufbereitungsanlage Ahaus im Stadtgebiet ■ Dortmund-Ems-Kanal mit Hafen- und Schleusen- bereichen, darunter Gefahrstoffhäfen im Hansa- Business-Park sowie Westfalen AG und Gefahrstoff- transporten durch das Stadtgebiet ■ Unmittelbare Nähe zum internationalen Verkehrsflug- hafen Münster-Osnabrück, Start- und Landezonen liegen über dem Stadtgebiet Betriebe nach Störfall-Verordnung In Münster gibt es sieben Betriebe bzw. Betriebs - bereiche, die den Vorgaben von § 1 Abs. 2 der Stör - fall-Verordnung (12. BImSchV, Zwölfte Verordnung zu Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes,) unterliegen und in Tabelle 3 zusammengefasst sind. Betrieb Betriebsbereich Beiselen GmbH Lager für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Agravis Distributionszentrum Lagerung von Pflanzenschutz- mittel und Lösungsmittel Westfalen AG Tanklager Gelmer Lagerung und Abfüllung von Kraftstoffen, Heizöl und Flüssiggas (Großtanks) Westfalen AG (Köstendeel 31) Abfüllung, Lagerung und Transport von Flüssiggas – Metallverarbeitung in Werkstatt und Bündelbau Imperial Chemie Logistik BASF Coatings GmbH Lacke und Farben Compo GmbH Lager, Produktion und Distri- bution von Düngemitteln und Pflanzenschutz Tabelle 3: Betriebe gem. Störfallverordnung mit Sonderschutzplan Zu diesen Betrieben gehören nach dem BundesImmis - sionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen, in denen bestimmte gefährliche Stoffe im bestimmungsge - mäßen Betrieb in größeren Mengen entstehen können bzw. gelagert sind. Diese Betriebe müssen eine Sicher - heitsanalyse erstellen und die in der Störfallverordnung vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen treffen. Für diese Betriebe werden, aufgrund § 29 BHKG NRW und § 10 StörV zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Abl. EG 1997 Nr. L 10 S. 13), externe Notfallpläne aufgestellt. Die Notfallpläne enthalten besondere Maßnahmen der Gefahrenabwehr. 2.4.3 Hinweise zur Region Münsterland Die Stadt Münster liegt umgeben von den Landkreisen Steinfurt, Warendorf und Coesfeld im Herzen des Müns - terlandes. Als Zentrum in der Region bietet sie ein breites Spektrum von wichtigen Infrastrukturen wie u. a. Kran - kenhäuser mit vielfältigen und leistungsfähigen medizi - nischen Versorgungseinrichtungen über diverse Hoch - schulen und Zentralverwaltungen bis hin zu vielfältigen 23 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Überblick über die Stadt Münster Freizeitmöglichkeiten. Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit wirkt die Stadt Münster bei einer Viel - zahl von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verbin - dungen und Indikativen im Münsterland mit. Für den Be- reich der rettungsdienstlichen Leistungserbringung sei an dieser Stelle auf die Vereinbarungen für die Organisa - tion und Durchführung intensivmedizinischer Patienten- transporten und die Einrichtung einer Telenotarzt-Zent - rale hingewiesen (s. Ziffern 6.3.2 und 6.5). 2.4.4 Entwicklung neuer und bestehender Stadtteile Die Stadt Münster verzeichnete in den letzten Jahrzehn - ten ein starkes Bevölkerungswachstum, welches weiter - hin anhält. Bis zum Jahr 2030 wird eine Einwohnerzahl von rund 326.000 prognostiziert, wodurch die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Um dem Be - darf an Wohnungen gerecht zu werden, sieht die Stadt vor, jedes Jahr bis zu 2000 neue Wohneinheiten für alle Einkommensschichten im gesamten Stadtgebiet zu schaffen. Während in fast allen Außenbezirken neue Wohngebiete erschlossen werden, wird im innerstädti - schen Bereich durch den Platzmangel auf die Umnutzung von Gewerbestandorten in Wohneinheiten gesetzt. Umwandlung der Oxford-Kaserne-Münster 30-40-50 Der Rat der Stadt Münster hat im November 2012 ent - schieden, das Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne auf die Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaß- nahmen hin zu untersuchen. Nach der Freigabe der Ka - serne durch die britischen Stationierungskräfte, konnte ein Bebauungsplan für das Gelände aufgestellt werden. Der finale Bebauungsplan wurde im Februar 2018 fertig - gestellt und die Stadt Münster stimmte dem Ankauf der Kaserne zu. Nach dem Kauf der Kaserne von der Bundes - anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) trat der Bebau - ungsplan im Dezember 2018 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Für die Konver - sion der Oxford-Kaserne, d. h. die Umwandlung von mi - litärischer in zivile Nutzung, ist die KonvOY GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Münster, zuständig. Auf einer Gesamtfläche von 27 Hektar der ehemaligen Ox - ford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck sollen in Zukunft bis zu 1200 Wohneinheiten entstehen. Das sogenann - te Oxford-Quartier, welches ca. 3 km westlich der Alt - stadt von Münster gelegen ist, soll neben den privaten Wohneinrichtungen auch Platz für diverse öffentliche Einrichtungen und Freizeitangebote bieten. Somit nimmt das Oxford-Quartier in der Zukunft eine zentrale Rolle in dem Stadtteil Gievenbeck ein und verbindet schon vor - handene Wohnquartiere und Geschäftszentren mitein - ander. Umwandlung der York-Kaserne-Münster 30-40-50 Auch auf dem ehemaligen Gelände der York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf sollen in Zukunft durch die Stadt Münster bzw. die KonvOY GmbH, Wohn- und Freizeitquar- tiere entstehen. Parallel zu dem Kauf der Oxford-Kaserne in Gievenbeck stimmte der Rat der Stadt Münster auch dem Kauf der ehemaligen York-Kaserne am Albersloher Weg in Gremmendorf am 16.05.2018 zu. Nach dem Kauf des Geländes im Sommer 2018 von der BImA trat auch hier der finale Bebauungsplan im Dezember 2018 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Mit einer Größe von ungefähr 50 Hektar bietet das Gelände zukünftig Platz für circa 6000 neue Bewoh - ner und bis zu 1800 Wohneinheiten verschiedener Arten. Im Teil der ehemaligen Kaserne, der am Albersloher Weg gelegen ist, entsteht neben einem Einzelhandels- und einem Dienstleistungszentrum, ein Campus mit Kitas, Schulen, Grünflächen sowie ein Bürgerhaus. Durch die Lage des York-Quartiers gegenüber den bereits vorhan - denen Einzelhandelsgeschäften des Stadtteils, entsteht ein vergrößertes Stadtteilzentrum in Gremmendorf. Stadtentwicklung Hiltrup-Ost Die Entwicklung und Erstellung des Stadtteilentwick - lungskonzeptes ist nahezu abgeschlossen. Alle interes - sierten Bürger konnten sich im Rahmen von verschie - denen Veranstaltungen zu den geplanten Maßnahmen äußern. Die begonnenen Planungen zum neuen Bauge - biet, eines Nahversorgungszentrum und eines Sportparks müssen nun konkretisiert und weiterentwickelt werden. 24 Feuerwehr Münster Überblick über die Stadt Münster Stadtentwicklung Nienberge und Häger (bis 2030) Die Stadtteile Nienberge und Häger liegen im Nordwes - ten von Münster und gehören zu den ländlichen Stadttei- len der Großstadt. Die beiden Stadtteile liegen etwa 3 km voneinander entfernt und haben eine Gesamteinwoh - nerzahl von rund 7000 Menschen. Im Zuge der Wohn - baulandentwicklung und des Stadtteilentwicklungskon - zeptes, sollen die Wohnbauflächen und die Infrastruktur von Nienberge und Häger bis zum Jahr 2030 stark aus - gebaut werden. Ab dem Jahr 2025 kann im Westen von Nienberge eine Wohnbaufläche von circa 20 Hektar mit ca. 500 – 700 Wohneinheiten bebaut werden. In Häger sind auf einer Fläche von circa fünf Hektar 175 Wohnein- heiten mit bis zu 1000 neuen Bewohnern denkbar. Zudem sind in beiden Stadtteilen weitere Wohn - bauflächen ausgewiesen, die mittel- bis langfristig bebaut werden können. Durch die Ausweitung der Wohnsiedlungen in Nienberge und Häger, ist auch ein Ausbau der Ortsmitten, der Mobilität und Er - reichbarkeit, sowie der sozialen Infrastruktur erfor - derlich. Die Ortsmitte von Nienberge soll in Zukunft durch die Verkehrsberuhigung, die Wiedernutzung von leerstehenden Ladenlokalen und die Stärkung des Einzelhandels an Attraktivität gewinnen. Im Stadtteil Häger ist im Stadtteilentwicklungskonzept geplant, im Bahnhofsbereich eine Ortsmitte mit Gastronomie, Einzelhandel und weiteren Infrastrukturen (Taxistän - de, Car-Sharing) aufzubauen. Des Weiteren ist geplant, den ÖPNV in den beiden Stadtteilen zu erweitern und vor allem die Verbindung zwischen den beiden Stadt - teilen und zur Innenstadt von Münster zu erweitern. Da die Nachhaltigkeit bei dem Stadtentwicklungskonzept von Nienberge und Häger eine wichtige Rolle spielt, ist auch ein Ausbau von Rad- und Fußwegen angedacht. Die anstehenden Wohnbauflächenentwicklungen mit dem einhergehenden Bevölkerungswachstum wirken sich auf alle Bereiche der sozialen Infrastruktur aus. Neben dem Bau von zwei bis drei Einrichtungen der Kinderbetreu - ung, ist auch der Bau einer weiteren Grundschule geplant. Darüber hinaus steigt mit dem Bau neuer Wohneinhei - ten, auch der Bedarf an Jugend-, Kultur-, und Sportein - richtungen, sowie der Bedarf an Pflegeeinrichtungen durch den fortschreitenden demografischen Wandel. Die Weiterentwicklung der Flächennutzung in der Stadt Münster durch Einrichtung neuer Baugebiete bzw. der Entwicklungen neuer Wohnquartieren ergeben gleichzei- tig neue Anforderungen an die nichtpolizeiliche Gefah - renabwehr. Im Rahmen der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen, sind im Rahmen der veränderten Flächennutzung, neben der Bevölkerungszunahme selbst, die Abdeckung neuer Ansiedlungen sowie die Verdichtung der Bevölkerung als Risikofaktoren mit zu betrachten und in die Analyse der Vorhaltungen und Standorte von Rettungswachen einzu- beziehen. Mit dem prognostizierten Wachstum der Stadt Münster sind die Anforderungen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr im Rahmen der perspektivischen Standort - entwicklung zu berücksichtigen. Daher sind Flächen- und Raumbedarfe u. a. für eine rettungsdienstliche Versor - gung und die Feuerwehr, unter Beachtung der gesetzli - chen Vorgaben, frühzeitig mit zu berücksichtigen und einzuplanen. 25 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Ambulante und stationäre Versorgung 3. Ambulante und stationäre Versorgung 3.1 Krankenhaus- und Klinikstruktur In der Stadt Münster sind insgesamt fünf Krankenhäuser sowie das Universitätsklinikum Münster als Maximalver - sorger vorhanden. Zusätzlich zu den Krankenhäusern sind im Stadtgebiet zwei Psychiatrische Kliniken und eine Fachklinik für Mund-, Kiefer, Gesichtschirurgie sowie Haut- und Ge - schlechtskrankheiten angesiedelt. Zuletzt haben sich die Träger des Herz-Jesu-Kranken - hauses Münster-Hiltrup und des Ev. Krankenhauses Jo - hannesstift-Münster (EVK) geändert. Neuer Träger des EVK-Münster ist die Alexianer GmbH und die Trägerschaft des Herz-Jesu-Krankenhauses liegt bei der St. Franziskus Stiftung Münster. Somit gibt es nur noch drei Träger für die Krankenhäuser und Kliniken der Akutversorgung in der Stadt Münster. Zusätzlich ist noch der Landschafts - verband Westfalen-Lippe als Träger für die LWL-Klinik Münster zu nennen. Der Krankenhausplan NRW aus April 2022 unterteilt, wie bereits der Plan aus 2015, Nordrhein-Westfalen in Versor- gungsgebiete. Zusammen mit den Kreisen Borken, Coes - feld, Steinfurt und Warendorf bildet die Stadt Münster das Versorgungsgebiet 9. Mit der aktuellen Fortschreibung wurde u. a. die Plangröße „Bett“ überarbeitet, da diese Pla- nungsgröße alleine das Versorgungsgeschehen nicht zu - verlässig abbildete. Weitere Ziele des neuen Krankenhaus- planes sind für mindestens 90 Prozent der Bevölkerung ein internistisches und chirurgisches Versorgungsange - bot innerhalb einer Fahrzeit von 20 Minuten sicherzu - stellen. Für die Stadt Münster ergibt sich folgendes Versorgungsbild: Name Bezeichnung Betten-SOLL Universitätsklinikum Münster Krankenhaus der Maximalversorgung 1.407 Clemenshospital Münster (Träger Alexianer GmbH) Allgemeinkrankenhaus 680 Raphaelsklinikum Münster (Träger Alexianer GmbH) Allgemeinkrankenhaus 680 St. Franziskus-Hospital (Träger St. Franziskus Stiftung Münster) Allgemeinkrankenhaus 562 Herz-Jesu-Krankenhaus Münster-Hiltrup (Träger St. Franziskus Stiftung Münster) Allgemeinkrankenhaus 369 EVK Münster Alexianer Johannisstift GmbH (Träger Alexianer GmbH) Allgemeinkrankenhaus Mit Schwerpunkt Geriatrie 166 Fachklinik Hornheide Fachklinik 158 LWL Klinik Münster (Träger Landschaftsverband Westfalen-Lippe) Psychiatrische Klinik 312 Alexianer Krankenhaus Münster-Amelsbüren (Träger Alexianer GmbH) Psychiatrische Klinik 95 Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 2021 Tabelle 4: Übersicht der stationären Versorgungsstrukturen in Münster 26 Feuerwehr Münster Ambulante und stationäre Versorgung In den Münsteraner Krankenhäuser sind nahezu alle me - dizinischen Fachrichtungen vertreten. Die Allgemein - krankenhäuser dienen der örtlichen, überörtlichen und überregionalen Versorgung der Bevölkerung. Zusätzlich ergibt sich aus der Zentrumsrolle der großen Krankenhäuser eine nicht unerhebliche Anzahl an Verle - gungstransporten in umliegende und/oder kleinere und/ oder spezialisierte Krankenhäuser. Verlegungstransporte in überregionale auch bundeslandgrenzende übertre - tende bodengebundene Transporte sind nicht auszu - schließen. Aufnahmebereiche Für die Krankenhäuser im Stadtgebiet Münster wurden unter Berücksichtigung der Lage, Größe und fachmedizi - nischen Möglichkeiten einvernehmlich Aufnahmeberei - che festgelegt (siehe Anlage 1 bis 3). Eine Sektorenaufteilung für die Notfall-Aufnahme von Infektionspatienten, die an Infektionserkrankungen mit bevölkerungsmedizinischer Relevanz (Infektions-Stufe B) erkrankt sind, wurde unter der Leitung des städtischen Gesundheitsamtes (Amt 53) mit allen Krankenhäusern abgestimmt (siehe Anlage 2). Kriterien für diese Planung sind die Anzahl der im NRW-Krankenhausplan genann - ten Infektions-Betten und die Entfernung zum jeweiligen Krankenhaus. Ausgenommen von dieser Regelung sind B+-Infektionen, bei denen besondere Maßnahmen der Kontakt- und Luftisolierung bei hohem epidemiologi - schem Potential (z.B. multiresistente offene Lungentu - berkulose, SARS) und/oder sehr komplikationsreichem Verlauf ein entsprechendes Fähigkeitsniveau (Stufe B+) der Klinik erforderlich machen. Bei derartigen Fällen kommt laut derzeitigem Stand nach Seuchenalarm - planung in Münster ausschließlich das UKM in Frage. Infektionspatienten der Stufe A/A+ werden gemäß der ansonsten gültigen Notaufnahme-Bereichsplanung auf - genommen. Zentraler Nachweis Versorgungskapazitäten Aufgrund der Vorgaben nach § 8 Abs. 3 RettG NRW ist die Stadt Münster verpflichtet, in der Leitstelle einen zentralen Nachweis über freie Behandlungskapazitäten zu führen und diesen zu dokumentieren. Gleichzeitig ist nach § 10 Abs. 1 KHGG NRW das Krankenhaus verpflich - tet, die erforderlichen Angaben bereitzustellen. Es kann sowohl ein positiv als auch ein negativer Nachweis ge - führt werden. Die Stadt Münster nutzt zu diesem Zweck die landeswei- te vorgesehene EDV-basierte Lösung des Informations - system Gefahrenabwehr NRW, IG NRW. 3.2 Spezialisierte klinische Versorgung Das im Jahr 2016 aktualisierte und veröffentlichte Eck - punktepapier zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Prähospitalphase und in der Klinik (Fischer et al., 2016) definiert wichtige Rahmenbedin - gungen und Ziele, welche als Grundlage für die notfall - medizinische Planung dienen. Entsprechend den Emp - fehlungen sollen Patienten mit besonderen, bestimmten oder schwerwiegenden Erkrankungen in dafür geeignete Zielkliniken transportiert werden. Zu den so genannten Tracerdiagnosen zählen: ■ Plötzlicher Kreislaufstillstand ■ Schwerverletzte/Polytrauma ■ Schweres Schädel-Hirn-Trauma ■ Schlaganfall ■ ST-Hebungsinfarkt ■ Akute GI-Blutung ■ Sepsis 27 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Ambulante und stationäre Versorgung Für die Versorgung der Patienten mit Tracerdiagnosen stehen im Münster folgende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Versorgung von Schwerverletzten/Polytrauma Universitätsklinikum Münster Überregionales Traumazentrum Clemenshospital Münster Regionales Traumazentrum EVK Münster Alexianer Johannisstift GmbH Lokales Traumazentrum St. Franziskus-Hospital Münster Lokales Traumazentrum Herz-Jesu-Krankenhaus Münster- Hiltrup Lokales Traumazentrum Raphaelsklinik Münster Lokales Traumazentrum Versorgung von Schädel-Hirn-Trauma Clemenshospital Münster Universitätsklinikum Münster Versorgung von Schlaganfällen Nach der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) sind derzeit zertifiziert2: Herz-Jesu-Krankenhaus Münster-Hiltrup Stroke-Unit Universitätsklinikum Münster Stroke-Unit Versorgung von ST-Hebungsinfarkten mit Möglichkeit zur Notfall-Herzkatheterintervention Raphaelsklinikum Münster 24h Versorgung St. Franziskus-Hospital Münster 24h Versorgung Universitätsklinikum Münster 24h Versorgung Clemenshospital Münster 24h Versorgung Versorgung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen Notfällen Universitätsklinikum Münster Fachklinik Hornheide Nur isolierte MKG Notfälle 3.3 Hausärztliche Versorgung Für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist für den Bereich Münster die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe zuständig. In der Stadt Münster gibt es pro 100.000 Einwohner im Schnitt rund 314 Ärzte und Psychotherapeuten. Die Dichte im Stadtgebiet liegt bei ca. 74 Hausärzten pro 100.000 Einwohner. Notdienst (ärztlicher Bereitschaftsdienst) Die kassenärztliche Vereinigung stellt die vertragsärzt - liche Versorgung auch außerhalb der üblichen Sprech - stundenzeiten sicher. Neben der Etablierung von Notfall- praxen bzw. Portalpraxen, kann das auch ein ambulanter ärztlicher Notdienst (Bereitschaftsdienst) sein. Über die bundeseinheitliche Rufnummer 116 117 wird der Anru - fer zu einer Zentrale in Duisburg weitergeleitet und erhält dort Auskunft über die nächste gelegene Notfallpraxis und die Möglichkeit eines Hausbesuchs. Die Fahrbereiche des Hausbesuchsdienstes sind seit dem 01.02.2011 nicht mehr deckungsgleich mit den Stadt- bzw. Kreisgrenzen. So wird eine Hälfte der Stadt Münster dem Bereich Coes- feld zugeordnet, die andere gehört zum Bereich Waren - dorf. Ergänzend zum allgemeinen Notfalldienst, gibt es in Westfalen-Lippe folgende fachgebundene Notfalldienste: ■ einen augenärztlichen Notfalldienst am Universitätsklinikum Münster ■ einen HNO-Notfalldienst in Bochum oder Recklinghausen ■ einen Kinder- und Jugendmedizin Notfalldienst am Clemenshospital Münster ■ zahnärztliche Versorgung. 2) DGN Zertifizierte und nach Krankenhausplanung NRW Absolutbettenzahlen weichen in den Angaben voneinander ab. Die Daten IG NRW werden zu Grunde gelegt. 28 Feuerwehr Münster Ambulante und stationäre Versorgung 3.4 Notfallpraxen (und Modellvorhaben) Die Notfallpraxen sind ein bundesweites Konzept der kassenärztlichen Vereinigung und fungieren in größeren Städten als zentrale Anlaufstelle für Patienten. Das Ziel ist es, auch außerhalb der Sprechstundenzeiten der nieder - gelassenen Ärzte eine medizinische Versorgung von Pati - enten sicherzustellen und die Krankenhäuser zu entlasten. In den Notfallpraxen sollen Patienten behandelt werden, bei denen eine Versorgung durch ein Krankenhaus nicht notwendig ist. Die Notfallpraxen werden abwechselnd durch die niedergelassenen Ärzte besetzt und befinden sich meistens an Krankenhausstandorten. Im Stadtgebiet von Münster gibt es insgesamt 2 Notfallpraxen, die telefo- nisch über die 116 117 erreicht werden können: Notfallpraxis Raphaelsklinik (Loerstraße 23, 48143 Münster) Sprechstundenzeiten: ■ Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 bis 22:00 Uhr ■ Mittwoch und Freitag von 13:00 bis 22:00 Uhr ■ Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 08:00 bis 22:00 Uhr Notfallpraxis St. Franziskus-Hospital (Hohenzollernring 70, 48145 Münster) Sprechstundenzeiten: ■ Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 bis 21:00 Uhr ■ Mittwoch und Freitag von 14:00 bis 21:00 Uhr ■ Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 09:00 bis 21:00 Uhr Kindermedizinischer Notfalldienst am Clemenshospital (Düesbergweg 124, 48153 Münster) Sprechstundenzeiten: ■ Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 bis 21:00 Uhr ■ Mittwoch und Freitag von 13:00 bis 21:00 Uhr ■ Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 08:00 bis 21:00 Uhr Modellvorhaben und Gesundheitsreformen Am 10. Januar 2020 wurde der durch das Bundesminis - terium für Gesundheit aufgestellte Referentenentwurf zur Gesundheitsreform veröffentlicht. Der Entwurf sieht insgesamt drei wesentliche Maßnahmen vor, um eine bessere Patientenorientierung, kürzere Wartezeiten, ein effizienterer Einsatz von Personal und Geld sowie damit verbunden eine höhere Gesamtqualität der medizini - schen Notfallversorgung zu erreichen. Der Entwurf be - findet sich noch im Diskussionsstadium. Änderungen werden zukünftig auf den Rettungsdienstbedarfsplan Einfluss haben. Gemeinsames Notfallleitsystem telefonische Lotsenfunktion für den Patienten/An - rufer (112 für lebensbedrohliche Situationen, 116 117 für andere medizinische Fälle), erste Einschätzung zum Versorgungsbedarf des Patienten, Koordination der not - wendigen Maßnahmen. Beispielhaft ist hier das Modell - vorhaben der Kreise Höxter-Lippe-Paderborn zu nennen (Quelle: LZG NRW, 2020). Integrierte Notfallzentren geeignete Krankenhäuser sollen Annahmestellen be - kommen, an denen der Versorgungsbedarf des Patienten eingeschätzt wird und auf dieser Basis die geeignete/not- wendige Behandlung eingeleitet wird, die Annahmestel - len sollen von den Krankenhäusern und den kassenärztli- chen Vereinigungen betrieben werden. Etablierung des Rettungsdienstes als eigenständiger GKV-Leistungsbereich. 29 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes 4. Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes 4.1 Operativer Dienstbetrieb In den Jahren 2019 und 2020 wurde die Organisation der Feuerwehr Münster auf Grundlage einer Prozess- und Strukturanalyse weiterentwickelt und an die aktuel - len und perspektivischen Anforderungen eines zukunfts - orientierten Gefahrenabwehrsystems angepasst. Unter Beachtung fachlicher, funktionaler und wirtschaftlicher Aspekte sowie der Wechselwirkungen und Synergien mit anderen Teilaufgaben, wurden die administrativen und operativen Trägeraufgaben des Rettungsdienstes in die neue Amtsorganisation eingebettet. Das Kapitel 7 enthält eine detaillierte Darstellung der neuen Amtsor - ganisation. Im regulären Dienstbetrieb befinden sich an den Werkta- gen bis zu 62 Funktionen (je nach Tageszeit) und an den Wochenenden und Feiertagen 56 Funktionen im Einsatz- dienst. Davon sind 34 Funktionen vorrangig im Bereich Brandschutz und Technische Hilfeleistung eingeteilt. Aufgrund des integrierten und multifunktionalen Perso - nalkonzeptes können alle hauptamtlichen Einsatzkräfte des feuerwehrtechnischen Dienstes auch im Rettungs - dienst eingesetzt werden, da sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Dieses gilt einschließlich der Führungskräfte, welche für die organisatorische Leitung rettungsdienstlicher Lagen oder Abschnitte eingesetzt werden können. Neben der regulären Besetzung von Ret- tungsdienstfahrzeugen und Feuerwehrfahrzeugen ist auf diese Weise eine unmittelbare Reaktion auf entsprechen- de kurzfristige Spitzenbedarfe im Rettungsdienst (aber auch im Brandschutz) möglich. Es können beispielsweise der Gerätewagen Rettungsdienst (GW-Rett) mit Geräten für die Einrichtung und den Betrieb einer Patientenabla - ge sowie der durch das Land NRW beschaffte Abrollbe - hälter für den Massenanfall von Verletzten (AB MANV) für den Aufbau eines Behandlungsplatzes besetzt und un - mittelbar in den Einsatz gebracht werden. Auch können die Leitungsstrukturen der Führungsebenen 3 A bis D zur Bewältigung alltäglicher und aufwachsender bzw. großer Einsatzlagen (einschl. Großeinsatzlagen & Katastrophen), durch Einrichtung und Betrieb einer taktisch-operativen Einsatzleitung mit qualifizierten Führungskräften be - darfsgerecht und regelkonform abgebildet werden. Mitwirkung der Hilfsorganisationen Die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) sind in Münster ansässig und Bestandteil des lokalen Gefahrenabwehr - systems innerhalb der Stadt Münster. Dies bedeutet eine Mitwirkung im Rettungsdienst gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW sowie in der Gefahrenabwehr bzw. im Katastrophen - schutz gem. § 18 BHKG NRW. Die Stadt Münster stellt als untere Katastrophenschutzbehörde die Eignung der loka- len Orts- bzw. Kreisverbände der Hilfsorganisationen zur Mitwirkung in der Gefahrenabwehr fest und überprüft in regelmäßigen Abständen die Leistungsfähigkeit nach Er - lassvorgaben der Organisationen. Die hauptamtliche Mit- wirkung im Krankentransport und in der Notfallrettung erfolgt auf Grundlage des RettG NRW, durch Einbindung durch die Trägerin des Rettungsdienstes. Neben den Regelungen gemäß Ausschreibung zur Gestel- lung einer Grundvorhaltung sowie zusätzlicher Rettungs- mitteln bei Ausnahmelagen und der Betreuung und Ver - sorgung von Personen bei größeren Feuerwehreinsätzen, wirken die Organisationen im Rahmen der „Landeskon - zept der überörtlichen Hilfe NRW“ bei der Gestellung der Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW, der Betreuungs- platz-Bereitschaft 500 NRW sowie des Patienten-Trans - port-Zuges 10 NRW mit. Zur Leitung größerer Einsatzla - gen stellen die Hilfsorganisationen Führungskräfte, die in den Funktion Abschnittsleiter Betreuung, Fachberater in der Einsatzleitung der Feuerwehr oder Führer Taktischer Einheiten eingesetzt werden. Die Alarmierung der Hilfs - 3) Das Führungskonzept mit den Führungsebenen A bis D ist grund- legender Bestandteil der Alarm- und Aufbauorganisation der Feuerwehr Münster. 30 Feuerwehr Münster Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes organisationen ist über digitale Meldeempfänger sicher - gestellt, die überwiegend durch die Stadt Münster bereit- gestellt wurden. Organisation und Dienstbetrieb in der Notfallrettung Zwei der im Dienst befindlichen Rettungswagen werden durch Mitarbeitende der mitwirkenden Hilfsorganisati - onen (ASB, DRK, MHD und JUH) als Leistungserbringer nach Ausschreibung durch die Trägerin bedarfsverzeh - rend besetzt. Alle anderen bedarfsermittelten Fahrzeuge der Notfallrettung werden durch Beamte der Feuerwehr besetzt. Sowohl die Mitarbeitenden der mitwirkenden Hilfsorganisationen als auch die Kräfte der Feuerwehr Münster sind im inneren Dienstbetrieb auf den Feuer- und Rettungswachen den Wachabteilungsleitern un - terstellt. Darüber steht die administrative Struktur der Feuerwehr Münster als städtisches Amt Feuerwehr, mit den Führungsebenen Amtsleitung, Abteilungsleitung und Fachstellenleitung. Im Einsatzdienst greifen die Führungsstrukturen der Feuerwehr mit den Ebenen Ein - satzleitung, Einsatzabschnittsleitung und Einsatzunter - abschnittsleitung gem. FwDV 100. Sofern sich an einer Einsatzstelle ein umfangreicherer rettungsdienstlicher Aufgabenschwerpunkt bildet, kommen hier unterhalb der Einsatzleitung Führungskräfte als Abschnittsleitung Medizinische Rettung (Qualifikation: LGr. 2.1 inkl. OrgL; i. d. R. Mitarbeitende der Führungsebene C) sowie der Lei - tende Notarzt (LNA) zum Einsatz. Das Personal der Berufsfeuerwehr wird grundsätzlich dual nach der feuerwehrtechnischen Laufbahnausbil - dung nach VAP L.Gr. 1.2. Feu als Feuerwehrmann und Rettungssanitäter qualifiziert und wechselseitig in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Hilfeleistung und in der Notfallrettung eingesetzt. Sonder- und Spezialaus - bildungen (wie zum Beispiel Weiterqualifikationen zum Notfallsanitäter oder zum Praxisanleiter) erfolgen je nach Bedarf im weiteren Werdegang der Mitarbeitenden. Ein definierter Funktionsbesetzungsplan im ELR regelt im Alarmfall den multifunktionalen Einsatz der Beamten. Zur Besetzung hauptamtlicher Funktionen in der Not - fallrettung setzt die Stadt Münster vorteilhaft das eigene Personal mit der Ausbildungsqualität für die Aufgaben - vielfalt an feuerwehrtechnischen Einsatzstellen Kräfte der Berufsfeuerwehr wirtschaftlich ein. Weitere Vorteile des einheitlichen dualen, wechselseitigen Personaleinsatzes sind die gemeinsame Aus- und Fortbildung und das in - terdisziplinäre Erfahrungswissen sowohl für die Bereiche Brandschutz/Technische Hilfeleistung als auch für den Bereich Rettungsdienst. Die in beiden Bereichen verfüg - baren Aus- und Fortbildungszeiten werden eng verzahnt und können sehr effizient genutzt werden. 4.2 Spezifische Einrichtungen Luftrettung Für die Luftrettung werden nach § 10 RettG NRW Luft - fahrzeuge nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 RettG mit regio - nalem Einsatzbereich vorgehalten. Die Stadt Münster ist Mitglied der Trägergemeinschaft des Rettungshubschrau- bers (RTH) „Christoph Europa 2“. Standort des RTH ist die Stadt Rheine und Kernträger ist der Kreis Steinfurt. Ferner besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt über den Intensiv- Transporthubschrau - bers (ITH) „Christoph Westfalen“. Kernträger ist hier ebenfalls der Kreis Steinfurt. Bei notärztlichen Bedarfen, die über die regulären Vorhaltungen der Stadt Münster hinausgehen, können beide Luftrettungsmittel durch die Leitstelle der Feuerwehr Münster über die Kreisleitstelle Steinfurt angefordert werden. Blut- und Organtransporte Mit der Novellierung des RettG NRW erfolgte erstma - lig eine Genehmigungspflicht für die Beförderung von Arzneimitteln, Blutprodukten aus zellulären Blutbe - standteilen, Organen oder ähnlichen Gütern, soweit sie zur Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich Ver - letzter oder Erkrankter dienen (vgl. § 2 Abs. 5, §§ 17 ff. RettG NRW). Die Umsetzung dieses neu geschaffenen Genehmigungstatbestandes wurde vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalens (MGEPA NRW) am 21.06.2016 per Erlass geregelt. Die Genehmigungspflicht richtet sich ausschließlich auf die Durchführung eilbedürftiger (un - ter Nutzung von Sonderrechten) Notfallblut- und Org - antransporte. Sämtliche, nicht eilbedürftige Transporte können ohne eine Genehmigung durchgeführt werden. Drei Leistungserbringern (Arbeiter-Samariter-Bund, 31 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes Fa. BIEKRA und DRK Gladbeck, Kreisverband Gladbeck e.V.) wurde eine entsprechende Genehmigung zur Durchführung dieser eilbedürftigen Transporte erteilt. Blut- und Organtransporte können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Werkfeuerwehren Im Stadtgebiet Münster hält die Fa. BASF Coatings AG und das Universitätsklinikum Münster eine jeweils staatlich angeordnete Werkfeuerwehr vor. Die Werkfeuerwehr BASF Coatings AG verfügt über eigene Notfallsanitäter/ Rettungsassistenten und Rettungssanitäter und nimmt innerbetrieblich rettungsdienstliche Aufgaben wahr. Sie verfügt über einen Rettungswagen nach Norm DIN EN 1789. Die Einsatzbeamten der Werkfeuerwehr des Uni - versitätsklinikums verfügen über unterschiedliche ret - tungsdienstliche Qualifikation. 4.3 Psychosoziale Unterstützung, Notfallseelsorge und Einsatznachsorge Um adäquate Hilfe im Einsatzfall für Angehörige, Unfall - beteiligte und Einsatzkräfte anbieten zu können, sind in der Stadt Münster verschiedene Angebote der Psy - cho-Sozialen Notfallversorgung (PSNV) verfügbar: zum einen die Notfallbegleitung Münster (NFB) und zum an - deren die Psychosoziale Unterstützung (PSU) der Feuer - wehr Münster. Notfallbegleitung (NFB) Münster Nachdem die Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungs - dienstes oder der Polizei die unmittelbaren Opfer eines Notfalles gerettet und versorgt haben, fällt der Blick im - mer häufiger auf weitere Personen (Angehörige, Freunde, Zeugen) die betroffen oder erschüttert sind und in der akuten Krisensituation weitergehender Begleitung be - dürfen. Dieser Aufgabe hat sich in Münster die „Notfall - begleitung Münster“ angenommen, die seit Juli 2000 mit rund 20 Mitarbeitenden ehrenamtlich 24 Stunden am Tag bereitsteht. Rund 60-mal kommt die NFB Münster für Feuerwehr und Polizei pro Jahr zum Einsatz. Einen großen Anteil an Einsätzen ergeben sich aus der Begleitung der Polizeibehörde bei der Überbringung von Todesnach - richten. Die in der Einsatzgruppe der Notfallbegleitung tätigen ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben unterschiedliche Ausbildungen in Humanmedizin, Psychologie/Psycho - therapie, Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Seelsorge, Ret - tungsdienst, Krankenpflege oder sind qualifizierte Helfer in Hilfsorganisationen, sozialen Diensten oder Kirchenge- meinden. Die NFB übernimmt an den Einsatzstellen in Notfällen und Krisensituationen die „Erste Hilfe für die Seele“. Sie wendet sich an primär Geschädigte und an andere Betrof- fene, unabhängig von Konfession und Glaubensrichtung, und wird tätig, wenn ihr Einsatz – im häuslichen Rahmen – ausdrücklich gewünscht oder – im öffentlichen Rah - men – von den Einsatzkräften vor Ort angefordert wird. Das Einsatzgebiet ist das Stadtgebiet Münster und die zu- gewiesenen Autobahnabschnitte. Die NFB ist bei Bedarf rund um die Uhr erreichbar und wird über die integrierte Leitstelle der Feuerwehr alarmiert und informiert. Die Leitung der NFB erfolgt über den „Arbeitskreis Not - fallbegleitung“. Er setzt sich aus jeweils einem Vertreter von Feuerwehr und Polizei, dem Malteserhilfsdienst so - wie der katholischen und evangelischen Kirchengemein - de (sog. Koordinatoren) zusammen. Der Arbeitskreis organisiert die Mitgliederwerbung, die Aus- und Fortbil - dung, unterstützt die Teammitglieder bei organisatori - schen Problemen, übernimmt die Dienstplangestaltung und leistet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Psychosoziale Unterstützung der Feuerwehr Münster Einsatzkräfte sind neben verschiedenen physischen re - gelmäßig auch psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie werden oftmals mit schwerem menschlichen Leid oder auch zunehmend mit Gewalt ihnen gegenüber kon - frontiert, was trotz intensiver Vorbereitung auf solche Situationen psychisch belastend sein kann. Einsätze mit Sterbenden, schwerverletzten Kindern oder bekannten Personen bzw. Kollegen werden oft als Indikation für spä- tere Inanspruchnahme von Hilfe benannt und damit als besonders belastend erlebt. Wenn sich derartige Einsätze häufen, oder die Einsatzkräfte für bestimmte Situationen besonders sensibel sind, kann es zu einer Überlastung bzw. zu einer psychischen Fehlbelastung kommen. Dies 32 Feuerwehr Münster kann dann mit der Zeit schließlich auch zu psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen führen. Die Psychosoziale Unterstützung (PSU) ist eine „Hilfe für die Helfer“, also für die Mitarbeitenden der Feuerwehr Münster. Hierzu zählen die Mitarbeitenden der Berufs - feuerwehr, dem ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr und auch die Mitarbeitenden der im Ret - tungsdienst beteiligten Leistungserbringer sowie der Ho- norar-Notärzte Das Team der PSU besteht aus zehn Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr, die in unterschiedlichen Arbeitsberei - chen und verteilt auf die drei Feuer- und Rettungswachen in Münster tätig sind. Eine psychosoziale Fachkraft ist als Sozialpädagogin sowie Systemische Beraterin in erster Li- nie für die Betriebliche Sozialberatung der Stadt Münster tätig und organisatorisch dem Personal- und Organisati - onsamt zugeordnet. Aufgrund des in den letzten Jahren stetig wachsenden Bedarfs innerhalb der Feuerwehr Münster bzw. der im - mer häufigeren Inanspruchnahme der PSU wurde eine hauptamtliche Stelle in Teilzeit bei der Feuerwehr ein - gerichtet. Diese übernimmt koordinierende, aber auch beratende Aufgaben und ergänzt auf diese Weise das bestehende Team. In den letzten Jahren waren die Team- mitglieder jeweils ca. 100 Stunden und die Teamkoor - dination ca. 200 Stunden pro Jahr im Rahmen der PSU gebunden. Für die stetige Weiterentwicklung und die Aufrechterhaltung der Qualität kooperiert das PSU Team zusätzlich mit dem Kriseninterventionsteam der BASF, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie dem Betriebsärztlichen Dienst und leistet Netzwerkar - beit innerhalb der umliegenden Regionen wie auch in NRW. Die PSU der Feuerwehr Münster ist bei Bedarf rund um die Uhr erreichbar und wird gegebenenfalls über die Leit- stelle alarmiert. 4.4 Standorte und Liegenschaften des Rettungsdienstes Da die Aufgaben des Rettungsdienstes in Münster von der Feuerwehr zusammen mit den Aufgaben Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz wahrgenommen werden, sind drei Rettungswachen in die Feuerwachen 1, 2 und 3 integriert. Die Rettungswachen 10 und 16 befinden sich neben den Standorten der jeweiligen Feu - erwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr Münster. Alle Feuer- und Rettungswachen liegen unmittelbar an oder in nächster Nähe zu größeren Zufahrtsstraßen. Mit ihren definierten Ausrückbereichen decken die Feu - er- und Rettungswachen derzeitig die Versorgung der in Abbildung 4 aufgeführten aktuellen Einwohnerzahlen ab. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist in allen Aus - rückbereichen die Anzahl der zu versorgenden Personen pro Rettungswache angestiegen. Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster am 30.4.2021 nach Bereichen der Rettungswache Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes Abbildung 4: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Bereichen der Rettungswache Rettungswache: 16 34.837 Rettungswache: 1 114.638 Rettungswache: 2 97.862 Rettungswache: 10 30.105 Rettungswache: 3 35.527 33 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes Ausführungsgrundsätze für die Flächennutzung und Bauplanung Einhergehend mit der Begutachtung einer regelkonfor - men rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung müssen Flächen- und Raumbedarfe für den Rettungs - dienst bei zukünftigen Flächennutzungsplanungen und Quartiersentwicklungen frühzeitig berücksichtigt wer - den. Sofern umsetzbar, können hierbei Synergien mit Standorten der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufsfeuer - wehr oder anderen geeigneten kommunalen Einrichtun - gen genutzt werden. Feuer- und Rettungswachen zählen zu den kritischen In - frastrukturen der kommunalen Verwaltung und müssen unterbrechungsfrei autark betrieben werden können. Insbesondere die Erfahrungen aus den zurückliegenden Extremwetterereignissen und Katastrophen (z. B. Hit - zewellen, heftige Schneefälle oder Starkniederschläge) haben gezeigt, dass der Funktionssicherstellung von Rettungswachen eine besondere Bedeutung zukommt. Daher sind neben der normkonformen Bauplanung und -ausführung sowie der Berücksichtigung ergänzender kommunaler Baustandards auch die Wahl von Standor - ten zur rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölke - rung und die infrastrukturelle Anbindung im Rahmen der Flächennutzungsplanung sowie die Beachtung des Funktionserhalts bei der baulichen Ausführungsplanung als Planungs- und Ausführungsgrundsätze in die kommu- nalen Aufgabenstellungen einzubinden. Feuer- und Rettungswache 1 York- Ring 25 Die Feuer- und Rettungswache 1 (Inbetriebnahme 1970) deckt derzeit die nördliche Innenstadt sowie die nord - westlichen Stadtteile des Stadtgebietes ab und liegt an einer der Hauptverkehrsstraßen. Für den Bereich Rettungsdienst stehen Stellplätze für 12 Rettungsmittel zur Verfügung. In der Halle sind mehrere Fahrzeuge hintereinandergestellt, wobei Spitzenbedarfs- fahrzeuge und die Fahrzeuge des kurzfristigen Spitzenbe- darfs in sog. „zweiter Reihe“ stehen. Für den Bereich Rettungsdienst sind definierte Ruheräu - me für die Besatzungen vorgesehen. Alle übrigen Schu - lungs-, Aufenthalts- und Büroräume werden gemeinsam mit dem Personal für die Bereiche Brandschutz und Hil - feleistung genutzt. Für das notärztliche Personal steht ein eigener Aufenthalts- und Ruheraum innerhalb des Ge - bäudes zur Verfügung. Die Aufenthalts- und Ruheräume für das Personal befin - den sich oberhalb der Fahrzeughallen und sind sowohl über Rutschstangen als auch über einen Treppenraum miteinander verbunden. Auf der Feuer- und Rettungswa- che 1 befindet sich die zentrale Desinfektionsanlage für Fahrzeuge, Geräte und Wäsche. Neben den Räumlichkeiten für die Besatzungen sind an der Feuer- und Rettungswache 1 die integriete Leitstelle, einzelne Fachstellen, die Verwaltung, die Gerätetechnik sowie Lagerräume untergebracht. Die Wache besitzt eine Anerkennung als Lehrrettungswache zur regelkonformen Qualifizierung von Rettungsdienstpersonal. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Hygi - ene, der Bemessung von Arbeitsbereichen (u. a. Lehrbe- trieb), Materiallagerung und der vorzuhaltenden Spitzen- bedarfsfahrzeuge, kommen die räumlichen Kapazitäten am York-Ring deutlich an ihre Grenzen. Die hauptamt - liche Einbindung von Personal im Rettungsdienst hat diese Raumsituation weiter verschärft. Insbesondere ge - schlechterspezifische Trennung sind aktuell nicht gege - ben und lösen somit einen baulichen Anpassungsbedarf aus. Die Einrichtung ist somit auf die Einhaltung der An - forderungen nach DIN 13049 sowie begleitenden Emp - fehlungen hin zu überprüfen. Feuer- und Rettungswache 2 Theodor-Scheiwe-Straße 1 Die Feuer- und Rettungswache 2 (Inbetriebnahme 2005) deckt derzeit die südliche Innenstadt sowie die südöst - lichen Stadtteile des Stadtgebietes ab. Für den Bereich Rettungsdienst stehen Stellplätze für neun Rettungsmit - tel zur Verfügung. In der Halle sind mehrere Fahrzeuge hintereinandergestellt, wobei Spitzenbedarfsfahrzeuge ebenfalls in „zweiter Reihe“ stehen. Eigene Räumlichkei - ten für den Bereich Rettungsdienst sind nur für die Ret - 34 Feuerwehr Münster Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes tungswagen mit fester Besatzung vorgesehen. Alle üb - rigen Schulungs-, Aufenthalts- und Büroräume werden gemeinsam mit dem Personal für die Bereiche Brand - schutz und Hilfeleistung genutzt. Für das notärztliche Personal steht ein eigener Ruheraum innerhalb des Ge - bäudes zur Verfügung. Die Aufenthalts- und Ruheräume für das Personal befin - den sich oberhalb der Fahrzeughalle und sind sowohl über Rutschstangen als auch über einen Treppenraum miteinander verbunden. Die Desinfektionsanlage auf der der Feuer- und Rettungswache 2 ist bis auf den se - parierten Stellplatz, zwischenzeitlich zurück gebaut. Der Stellplatz erfüllte nicht mehr die Anforderungen gemäß Norm. Des Weiteren stehen Räumlichkeiten für die Lage- rung von Medikamenten und rettungsdienstlichen Ge - rätschaften zur Verfügung. Die Feuer- und Rettungswache 2 besitzt eine Anerken - nung als Lehrrettungswache zur regelkonformen Qualifi - zierung von Rettungsdienstpersonal. Aufgrund der stei - genden Anforderungen an Hygiene, der Bemessung von Arbeitsbereichen (siehe Lehrrettungswache York-Ring), Materiallagerung, der vorzuhaltenden Reservefahrzeuge und der personellen Vorhaltung im Rettungsdienst, ist die räumliche Situation mittlerweile als grenzwertig zu betrachten. Die Einrichtung ist somit auf die Einhaltung der Anforderungen nach DIN 13049 sowie begleitenden Empfehlungen hin zu überprüfen. Feuer- und Rettungswachen 3 Hansestraße 23 Die seit 1986 im Stadtteil Hiltrup an der Friedhofstraße betriebene Rettungswache 3 wurde mit Inbetriebnah - me der (provisorischen) Feuer- und Rettungswache 3 an der Hansestraße im Jahr 2010 räumlich und funktio - nal in diesen Standort integriert. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wurde im Sommer 2021 eine benach - barte Kleingewerbehalle inkl. Ruhe- und Sozialräume (es kann momentan nur eine 24h Besatzung untergebracht werden) bezogen, von der nun die Rettungswagen aus - rücken. In der Fahrzeughalle mussten umfangreiche Umbaumaßnahmen eingeleitet werden, damit die Halle weitestgehend den normativen Ansprüchen entspricht. Die Halle bietet Platz für zwei Rettungswagen. Eine ge - schlechterneutrale Unterbringung ist derzeit nicht mög - lich. Die Wache ist ebenfalls als Lehrrettungswache aner- kannt. Der Feuer- und Rettungswache 3 sind derzeit der Stadt - bezirk Hiltrup mit dem Stadtteil Amelsbüren, ohne den Stadtteil Berg-Fidel, sowie Teile des Stadtteils Mecklen - beck zugeordnet. Ein Betrieb der, als provisorische Lösung herbeigeführten, Wache ist aus fachlicher Sicht nicht mehr vertretbar. Ne - ben dem strategisch suboptimalen Standort zur Versor - gung der Bevölkerung und der suboptimalen infrastruktu- rellen Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz entsprechen die in industriebauweise ausgeführten Ge - bäudeteile der Feuer- und Rettungswache 3 weder den gültigen normativen Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Hygiene noch den baulichen und betrieblichen Standards für Rettungswachen. Eine geschlechterspezifi - sche Trennung und Unterbringung ist nicht möglich. Der- zeit können dort ausschließlich männliche Mitarbeitende eingesetzt werden. Ebenfalls ist die Unterbringung von in der Ausbildung befindlichem Rettungsdienstfachperso - nal im 24h Dienst nicht durchführbar. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten und Grundstücksflächen sind vollends ausgeschöpft. Die Planungen für den Neubau der Feuer- und Rettungs - wache 3 im Bereich Hiltrup – Merkureck wurden mit Inbetriebnahme des provisorischen Liegenschaft 2005 initiiert. Der durch einen Architektenwettbewerb im Jahr 2018 herbeigeführte Planungsstand berücksichtigt nach wie vor die baulichen Bedarfe und in Teilen die strategi - schen Standortbedarfe zur rettungsdienstlichen Flächen- versorgung. Eine kurzfristige Umsetzung des Neubau - projektes ist sowohl aufgrund normativer, baulicher und strategischer Defizite der bestehenden provisorischen Liegenschaften zwingend erforderlich. Rettungswache 10 Dingbängerweg 15 Die im Stadtteil Mecklenbeck, Stadtbezirk West liegende Rettungswache 10 wurde 2004 in Betrieb genommen und ist im 24h-Dienst durchgängig besetzt. In der Fahr - zeughallte stehen zwei Stellplätze für Rettungsmittel zur 35 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Einrichtungen und Organisation des Rettungsdienstes Verfügung. Im Obergeschoss befinden sich die Ruhe- und Sanitärräume, im Erdgeschoss die Sozialräume sowie die Fahrzeughalle und Funktionsräume. Die Ruhe- und Sanitärräume sind bereits für eine ge - schlechtsneutrale Unterbringung der Besatzungen aus - gelegt. Im Erdgeschoss werden Funktionsräume für die Reinigung von infektiösem Material, für das Aufbereiten der gereinigten Materialien und Einlagern der sonsti - gen Ausstattung vorgehalten. Der Rettungswache 10 sind derzeit die südwestlichen Stadtteile Mecklenbeck, Aaseestadt, Albachten, Roxel sowie Teile von Düesberg (Geist) zugeordnet. Der Bereich Amelsbüren und Loeve - lingloh, einschließlich des südlich der Bahnstrecke Müns- ter-Recklinghausen gelegenen Teils von Mecklenbeck (Heroldstraße), ist der Feuer- und Rettungswache 3 zu - geordnet, da sehr häufig die Bahnschranke an der Herold- straße geschlossen ist und so der RTW von der Rettungs - wache 10 häufig nicht rechtzeitig eintreffen kann. Mit der seit geraumer Zeit eingeführten parallelen Alarmierung der Rettungswachen 10 und 3 für den vorgenannten Ver- sorgungsbereich, kann bei geöffneter Bahnschranke die schnelle Eintreffzeit des RTW der Rettungswache 10 posi- tiv genutzt werden. Im Juni 2022 ist zudem die Fertigstel- lung der Unterführung an der Heroldstraße zu erwarten. Der dann störungsfrei zu erreichende Versorgungsbe - reich wird der Rettungswache 10 zeitnah zugeordnet. Die Rettungswache 10 ist als sog. Verbundwache als Lehrrettungswache anerkannt. Für die Rettungswache 10 besteht der Bedarf der baulichen Erweiterung und funk - tionalen Anpassung zur Unterbringung von Auszubilden- den und Praktikanten im Rettungsdienst. Die Einrichtung ist somit auf die Einhaltung der Anforderungen nach DIN 13049 sowie begleitenden Empfehlungen hin zu über - prüfen. Rettungswache 16 Rudolf-Diesel-Straße 51 Die im Stadtteil Mariendorf liegende Rettungswache 16 wurde ebenfalls im Jahr 2004 in Betrieb genommen und ist im 24h-Dienst durchgängig besetzt. In der Fahr - zeughalle stehen zwei Stellplätze für Rettungsmittel zur Verfügung. Im Erdgeschoss werden zudem Räume für die Reinigung von infektiösem Material, für das Aufbereiten der gereinigten Materialien und Einlagern der rettungs - dienstlichen Ausstattung vorgehalten. Im ersten Oberge- schoss befinden sich die Sozialräume, im zweiten Ober - geschoss die Ruhe- und Sanitärräume. Die Ruhe- und Sanitärräume sind bereits für eine geschlechtsneutrale Unterbringung der Besatzungen ausgelegt. Sie ist wie die Rettungswache 10, als sog. Verbundwache eine an - erkannte Lehrrettungswache. Die Rettungswache ist auf die Unterbringung von Auszubildenden und Praktikanten im Rettungsdienst analog der Rettungswache 10 zu er - weitern. Der Rettungswache 16 sind derzeit die nordöstlichen Stadtteile Gelmer, Gelmer-Dyckburg, Coerde, Handorf sowie Teile von Mauritz und Rumphorst zugeordnet. Die Einrichtung ist somit auf die Einhaltung der Anforderun - gen nach DIN 13049 sowie begleitenden Empfehlungen hin zu überprüfen. Eine detaillierte Übersicht über die Vorhaltungen in den Standorten und die jeweiligen Besetztzeiten kann der Anlage 4a bis 5b (alt und neu) entnommen werden. 36 Feuerwehr Münster Plangrößen Rettungsdienst 5. Plangrößen Rettungsdienst 5.1 Grundlage zur Planung – Planungskenngrößen Die nachfolgend aufgeführten Planungsgrößen sind zen - traler Bestandteil der Rettungsdienstbedarfsplanung. Sie gelten als elementare Grundlage zur Feststellung der all - gemeinen Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes sowie zur Festlegung des qualitativen Schutzniveaus der ret - tungsdienstlich abzudeckenden Flächenversorgung: ■ Hilfsfrist: Zeit, in der Einheiten des Rettungsdienstes ab Disposition in der Leitstelle an der Einsatzstelle eintreffen sollen. ■ Funktionsstärke: Anzahl und Qualifikation des erforderlichen Personals zur Einsatzbewältigung. ■ Erreichungsgrad: prozentualer Anteil der Einsätze, bei denen die erforderliche Funktionsstärke innerhalb der Hilfsfrist eingehalten wird. Neben der Berücksichtigung gegebener Straßen- und Verkehrssituationen, Risiko- und Gefahrenschwerpunk - ten sowie medizinischer Versorgungsmöglichkeiten, spielt der Zeitfaktor den prägenden Bewertungsaspekt, an welchem Standort die Rettungswachen insbeson - dere zur notfallmedizinischen Flächenversorgung ein - zurichten sind. Der Rettungsdienst ist hierzu primär auf die Notfallrettung nach Definition des RettG NRW auszurichten, d. h. jeder potentielle Einsatzort muss von einem Rettungsmittel innerhalb des für eine erfolgsver - sprechende Lebensrettung kritischen Zeitraums erreicht werden können. Die Hilfe für Notfallpatienten wird in § 2 Abs. 1 RettG NRW als lebensrettend und unverzüglich be- schrieben und dient dem Zweck adäquate Maßnahmen am Notfallort durchzuführen und die Transportfähigkeit herzustellen sowie weitere Schäden durch unverzügliche Zuführung zum Krankenhaus zu vermeiden. Die zeitliche Planungsgrundlage für die Notfallrettung wird daher als sogenannte Hilfsfrist bezeichnet und kon - tinuierlich überwacht. Diese Zeit beinhaltet alle Interva - lle, in der Einheiten des Rettungsdienstes ab Disposition in der Leitstelle an der Einsatzstelle eintreffen sollen. In Nordrhein-Westfalen existiert keine unmittelbar gesetz - lich verankerte Hilfsfrist für die Planung und Festlegung der Anzahl sowie der Standorte von Rettungswachen. Laut Hilfsfristerlass des Ministeriums für Arbeit, Gesund - heit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) vom 28.11.2017 haben sich die Empfehlungen von 8 Minuten in Einsatzkernbereichen und bis maximal 12 Minuten in Einsatzaußenbereichen („ländlicher Bereich“) etabliert. Einsatzaußenbereiche bzw. ländliche Bereiche definieren sich im Grundsatz als schwach bis nicht besiedelte Gebie- te, für die eine angemessene Versorgung noch angenom- men wird. 4 Für die Flächennutzung der Stadt Münster können insbesondere die stadtgrenznahen Bereiche als Einsatzaußenbereiche bewertet werden. Die abgebildete Grafik zeigt die verschiedenen Zeitinter - valle und Prozessschritte während eines Einsatzes in der Notfallrettung. Zukünftig sollen neben oben beschriebe - nen Plangrößen weitere Plangrößen in die Bedarfspla - nung einfließen. 4) Eine Eingruppierung nach Baugesetzbuch in „Innerstädtisch“ und „Außenbereich“ können zur rettungsdienstlichen Bedarfs- deckung nur bedingt angewendet werden. Abbildung 5: schematische Darstellung des zeitlichen Ablaufs mit Beginn Notrufannahme bis Rüstzeit Legende: 1) Maximal 90 Sekunden 2) Zeitpunkt „Auto-Alarm“ Strukturierte Notrufabfrage und Disposition in der Leitstelle Disposition 2) Alarmierung der Einheiten Ausrückung der Einheiten (Status 3) Strukturierte Notrufabfrage und Disposition in der Leitstelle Disposition 2) Alarmierung der Einheiten Ausrückung der Einheiten (Status 3) 37 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Plangrößen Rettungsdienst der Anzahl sowie der Standorte von Rettungswachen. Laut Hilfsfristerlass des Ministeriums für Arbeit, Gesund - heit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) vom 28.11.2017 haben sich die Empfehlungen von 8 Minuten in Einsatzkernbereichen und bis maximal 12 Minuten in Einsatzaußenbereichen („ländlicher Bereich“) etabliert. Einsatzaußenbereiche bzw. ländliche Bereiche definieren sich im Grundsatz als schwach bis nicht besiedelte Gebie- te, für die eine angemessene Versorgung noch angenom- men wird. 4 Für die Flächennutzung der Stadt Münster können insbesondere die stadtgrenznahen Bereiche als Einsatzaußenbereiche bewertet werden. Die abgebildete Grafik zeigt die verschiedenen Zeitinter - valle und Prozessschritte während eines Einsatzes in der Notfallrettung. Zukünftig sollen neben oben beschriebe - nen Plangrößen weitere Plangrößen in die Bedarfspla - nung einfließen. 4) Eine Eingruppierung nach Baugesetzbuch in „Innerstädtisch“ und „Außenbereich“ können zur rettungsdienstlichen Bedarfs- deckung nur bedingt angewendet werden. Abbildung 5: schematische Darstellung des zeitlichen Ablaufs mit Beginn Notrufannahme bis Rüstzeit Legende: 1) Maximal 90 Sekunden 2) Zeitpunkt „Auto-Alarm“ Strukturierte Notrufabfrage und Disposition in der Leitstelle Disposition 2) Alarmierung der Einheiten Ausrückung der Einheiten (Status 3) Strukturierte Notrufabfrage und Disposition in der Leitstelle Disposition 2) Alarmierung der Einheiten Ausrückung der Einheiten (Status 3) Hilfsfrist Auf Basis der in Abbildung 5 dargestellten Zeitintervalle werden folgende (messbare) Zeitanteile in die Hilfsfrist eingerechnet: ■ Abschluss der Notrufannahme mit dem Zeitstempel „Disposition“ / „Auto-Alarm“ in der Leitstelle ■ Ausrückezeit des Einsatzmittels und ■ Fahrzeit des Einsatzmittels bis zum Eintreffen am nächstmöglichen Zufahrtort der Notfalladresse Die Arbeitsgruppe Hilfsfrist des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst des Landes NRW untermauert in ihrem Beschluss vom 22.09.2009, dass die planerische Hilfsfrist mit dem Zeitpunkt des Anfangs der Disposition des Leitstellendisponenten beginnt. Sie endet mit dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen Straße „Bordsteinkante“. Dem hat sich das Ministerium für Ge - sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes NRW mit Schreiben vom 08.11.2010 angeschlos - sen und den Runderlass vom 15.06.2005 zur Hilfsfrist zu- rückgezogen. Erreichungsgrad Gemäß Kommentierung zum RettG NRW (Frau Prof. Dr. Prütting) werden die Begriffe Eintreffzeit und Sicherheits- niveau dahingehend konkretisiert, in wieviel Prozent aller Fälle die festgelegte Eintreffzeit planerisch eingehalten werden soll und führt einen Wert von 90 Prozent 5 als Er- reichungsgrade an. In 10 Prozent der Notfalleinsätze kann eine längere Hilfsfrist als Einschränkung in Kauf ge - nommen werden, worunter insbesondere witterungs- 5) VG Düsseldorf, Urteil vom 31.März 2004 – 7 K 7982/02 38 Feuerwehr Münster Plangrößen Rettungsdienst und verkehrsbedingte Ausnahmesituationen und Einsät - ze in entlegenen Gebieten zu fassen sind sowie die Nichtverfügbarkeit der nächstgelegenen, zuständigen Rettungswache aufgrund von Paralleleinsätzen. Eine weitere Definition zum erforderlichen Sicherheitsni- veau nimmt das OVG Münster in seinem Beschluss vom 22.10.1999 zur Kostenregelung in einem den Rettungs - dienst betreffenden Rechtsstreit vor, wonach dann von einem funktionsfähigen Rettungsdienst auszugehen ist, wenn die vorgegebene Eintreffzeit in 90 Prozent aller Fäl- le eingehalten wird. Ansätze zur Kompensation einer dauerhaften Unter - schreitung von Erreichungsgraden, welche nicht den geltenden rettungsdienstlichen Schutzvorgaben und Normen entsprechen, stellen insbesondere in der Not - fallrettung keine Versorgungsstandards dar und werden von den aufsichtführenden staatlichen Ebenen nicht ak - zeptiert bzw. dahingehende finanzielle Aufwendungen durch die Kostenträger ausgegrenzt. Standorte der Notfallrettung Zur Umsetzung der normativen Vorgaben sowie zur Ein - haltung des erforderlichen Schutzniveaus (Hilfsfristen & Erreichungsgrade) in der Notfallrettung sollen Rettungs - wachen so angeordnet werden, dass die Notfallorte inner- halb der Hilfsfrist erreicht werden können. Die Standorte sollen so gelegen sein, dass ein Großteil der Einwohner bzw. die Einsatzfälle eines Versorgungsbereichs mit mög- lichst kurzer Anfahrtszeit flächendeckend erreicht wer - den. Der zu den Standorten gehöhrende Versorgungsbe- reich sollte im gewissen Maße jeweils Überschneidungen mit den benachbarten Versorgungsgebieten aufweisen, damit grundsätzlich eine gegenseitige Unterstützung in der Versorgung möglich ist. Plangrößen Hilfsfristen und Erreichungsgrad in der Notfallrettung Die Hilfsfrist ist für die Stadt Münster im Rahmen der Festlegungen durch die aktuell gültige Rettungsdienstbe- darfsplanung (2016) auf 8 Minuten im Einsatzkernberei - chen und 12 Minuten im Einsatzaußenbereichen für das Eintreffen des ersten Rettungsmittels festgelegt. Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten wie Bevöl- kerungswachstum, Bevölkerungsverteilung und -dichte, Stadtentwicklung und Flächennutzung, Infrastruktur so - wie der durchgeführten Risikoanalyse ist das Stadtgebiet überwiegend als Einsatzkerngebiet (dicht- und mittel - besiedelte Bereiche; 8 Minuten Hilfsfrist) zu betrachten. Die Einsatzaußenbereiche (leicht- bis nichtbesiedelte Bereiche; 12 Minuten Hilfsfrist ) befinden sich überwie - gend in Stadtrandnähe (Anlage 9). Anzustreben ist grundsätzlich ein Erreichungsgrad für die Stadt Münster von über 90 Prozent im Jahresdurch - schnitt. Die Einhaltung der Plangrößen Hilfsfrist und Erreichungsgrad in der Notfallrettung werden kontinu - ierlich erfasst und quartalsweise ausgewertet. Ziel des Monitorings ist bei Unterschreitung der Plangrößen, eine schnellstmögliche Analyse der Ursachen herbeizuführen und primär durch geeignete technische oder organisato- rische Maßnahmen entgegenzuwirken. Sinkt der Erreichungsgrad jedoch in einen zusammen - hängenden Zeitraum von 12 Monaten unter 80 Prozent ist der Rettungsdienstbedarfsplan vor Ablauf der gesetz - lich vorgesehenen Frist fortzuschreiben. Die Umsetzung der beschlossenen Inhalte des Rettungsdienstbedarfspla- nes sind bei der Analyse zu dokumentieren. Zielsetzung im Krankentransport Als Maßstab für die Leistungsfähigkeit des Krankentrans - portes gilt – analog zu den Plangrößen in der Notfallret - tung – die Bedienzeit (Wartezeit) im Krankentransport als Zeitspanne zwischen Transportanforderung und Ein - treffen des Krankentransportwagens beim Patienten. Zielsetzung des qualifizierten Krankentransportes ist gemäß § 6 Abs.1 RettG NRW die Beibehaltung und Sicher stellung der bedarfsgerechten Versorgung der Be - völkerung mit Leistungen des fachgerechten Kranken - transports. Hierzu wird mit diesem Rettungsdienstbe - darfsplan auf eine durch die Rechtsprechung akzeptierte Wartezeit von max. 60 Minuten bei einem Erreichungs - grad von 90 Prozent als anzustrebende Qualitätskriterien vorgegeben. Die Einhaltung der Bedienzeit im Kranken - transport wird kontinuierlich erfasst und halbjährlich aus- gewertet. Ziel des Monitorings ist bei Abweichungen der 39 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Plangrößen Rettungsdienst Bedienzeiten und/oder Unterschreitung des Erreichungs- grades, eine schnellstmögliche Analyse der Ursachen herbeizuführen und primär durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Aufgabenbereiche Notfallrettung und Krankentrans - port sollen weiterhin gemäß § 6 RettG NRW eine medizi- nisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr bilden. 5.2 Notfallrettung Die Notfallrettung hat die rettungsdienstliche Aufgabe, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit her - zustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transport- fähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Not - arzt- oder Rettungswagen bzw. Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu be - fördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstver - sorgten Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatienten sind hier - bei Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu be - fürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten (§ 2 Abs. 2 RettG NRW). Der Notarztdienst ist Bestandteil der Notfallrettung und stellt eine zentrale medizinische Leistung dar. 5.3 Krankentransport Der Krankentransport hat gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreu - ung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwa - gen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern. Nach § 6 Abs. 1 RettG NRW ist der Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Kranken- transports sicherzustellen. Notfallrettung und Kranken - transport bilden eine medizinisch-organisatorische Ein - heit der Gesundheitsvorsorge und sind Bestandteil des Gefahrenabwehrsystems. Die im Krankentransport ein - gesetzten Krankenkraftwagen müssen gemäß § 3 RettG NRW für den Krankentransport besonders eingerichtet und als Krankenkraftwagen für den Verkehr zugelassen sein. Krankenkraftwagen müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung, den allgemein anerkannten Regeln von Medizin, Technik und der Hygiene entspre - chen. Als anerkannter technischer Standard ist für Kran - kentransportwagen das Regelwerk DIN EN 1789 Typ A2 oder B anzuwenden. 5.4 Intensivtransport und Interhospitaltransporte Der Transport von Patienten zwischen verschiedenen Krankenhäusern und nicht zwischen Betriebsstellen ei - nes und desselben Krankenhauses ist nach § 2 RettG NRW Aufgabe des Rettungsdienstträgers. Hierzu zählt im Bereich der ärztlich begleiteten Transporte neben den Notfalltransporten (durch den diensthabenden Notarzt des Transportfahrzeuges), auch die Durchfüh - rung von dringlichen oder planbaren Transporten, z.B. von Intensivstation zu Intensivstation. Neben dem kos - tenintensiven luftgebundenen Transport durch einen Intensivhubschrauber bietet sich die Möglichkeit zum bodengebundenen Transport mit speziell ausgestatteten Intensivtransportwagen (ITW). Aus der Zentrumsrolle der großen Krankenhäuser ergibt sich dabei eine nicht unerhebliche Anzahl an arztbegleiteten Verlegungstrans- porten in umliegende kleinere bzw. spezialisierte Kran - kenhäuser. Bildung einer Trägergemeinschaft und Ausschreibung der Leistung Die Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt, Coesfeld und Borken beabsichtigen die Leistung des Intensivtrans- ports gemeinsam in Form einer Trägergemeinschaft (auf Basis einer öffentlich-rechtliche Vereinbarung) zu erfül - len. Kernträgerin soll hierbei die Stadt Münster sein. Den grundsätzlichen Bedarf haben die Verbände der Kran - kenkassen unter Berücksichtigung der Versorgungsabde- ckung der o. g. Kreise und des Kerngebietes der Kernträ - gerin anerkannt. Zusammen mit den umliegenden Kreisen wurde die Entscheidung u. a. aus Wirtschaftlichkeitserwägungen getroffen, die Durchführung der Leistung auf Grundlage 40 Feuerwehr Münster Plangrößen Rettungsdienst von § 13 RettG NRW an einen Dienstleister zu vergeben. Im Frühjahr/Sommer 2021 wurde die Leistung unter Be - rücksichtigung der Bereichsausnahme für die Dauer von vier Jahren ausgeschrieben. Optional kann die Leistung einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Beauftra- gung der Leistung erfolgte zum 01. November 2021 an den Dienstleister Arbeiter-Samariter-Bund, RV Münster - land. Dieser stellt ein Rettungsmittel (ITW) mit erforder - licher Besatzung und spezieller Ausstattung, welches der gültigen DIN EN Norm 1789, Typ C und der ergänzenden Norm DIN 75076 entspricht. Der Auftragnehmer stellt den ITW und das fachlich geeignete nichtärztliche und ärztliche Personal an einem Betriebsstandort im Stadt - gebiet Münster der Trägerschaft zur Verfügung und führt von der integrierten Leitstelle zugewiesene Einsätze durch. Vorhaltung und Bedienzeit des ITW Die Vorhaltung umfasst 365 Tage im Jahr, an 7 Tagen die Woche in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Anders als in der Notfallrettung gibt es im Bereich des Intensivtrans- portes keine gesetzlichen Hilfsfristen oder anderweiti - gen Planungsgrößen. Die Trägerin des Rettungsdienstes strebt die Entwicklung und die Einführung von Planungs - größen im Intensivtransport an. Art und Umfang der Pla - nungsgrößen stehen aktuell noch nicht fest. Die Stadt Münster sieht hier einen Entwicklungsbedarf und steht Gesprächen und einem Ideenaustausch offen gegenüber. 5.5 (besondere) Infektionstransporte / hochkontagiöse Patienten Patienten, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) leiden, können nur unter entsprechenden Schutzmaßnahmen transportiert werden. Der Umfang der Maßnahme richtet sich nach der jeweils vorliegenden Infektionskrankheit und der von ihr ausgehenden Gefahr der Infektionsübertragung. In der Regel liegt die Information vor Transportbeginn vor und die Transporte können mit den entsprechenden Schutz - maßnahmen durchgeführt werden. Ein spezielles Fahr - zeug wird derzeit nicht benötigt. Für die seltene Situation des Transportes hochkontagi - öser („ansteckender“) Patienten verfügt der Träger des Rettungsdienstes über keine eigene Möglichkeit zum Transport. Kompetenzen für derartige Spezialtransporte werden in NRW durch die Städte Dortmund, Essen und Düsseldorf vorgehalten. In Düsseldorf befindet sich auch das einzige Behandlungszentrum für hochkontagiöse Pa- tienten in NRW, so dass ein Abholungs-Transport durch den dortigen Rettungsdienst organisatorisch sinnvoll ist. 5.6 Anforderungen an das Personal 5.6.1 Personal in der Notfallrettung Gemäß § 4 Abs. 3 RettG NRW ist in der Notfallrettung mindestens eine Funktion mit einem Rettungsassistenten, ab dem 01.01.2027 mit einem Notfallsanitäter zu beset - zen. Der Fahrer des Rettungswagens muss mindestens über die Qualifikation Rettungssanitäter verfügen. Dane - ben muss das eingesetzte Personal, wie im Krankentrans - port, fachlich, körperlich und gesundheitlich geeignet sein. Das Notarzteinsatzfahrzeug wird von einem Rettungsas - sistenten bzw. einem Notfallsanitäter geführt. Das in der Notfallrettung eingesetzte nichtärztliche Personal hat gemäß § 5 Abs. 4 RettG NRW jährlich an einer aufgaben - bezogenen Fortbildung teilzunehmen und muss diese nachweisen (30 Stunden Fortbildung Rettungsdienst). Das Personal muss über folgende Kenntnisse verfügen: ■ Kenntnisse über die Struktur und die Einsatzorgani- sation des nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrsystems (insbes. des Rettungsdienstes) der Stadt Münster ■ Regionale Orts- und Straßenkenntnisse ■ Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie relevanten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen ■ Kenntnisse über das sichere Verhalten an der Einsatzstelle 5.6.2 Personal im Notarztdienst Notarzt Als Teil der Notfallrettung besteht die Aufgabe des Not - arztes in der Behandlung von Patienten nach aktuellen Erkenntnissen der Medizin. 41 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Plangrößen Rettungsdienst Die Qualifikation der Notärzte erfolgt nach dem Ret - tungsgesetz NRW und den Vorgaben der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Die Fachkunde Rettungsdienst sowie die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bilden die Voraus- setzungen für die Tätigkeit als Notarzt. Das Personal muss zudem über folgende Kenntnisse verfügen: ■ Kenntnisse über die Struktur und die Einsatzorgani- sation des nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrsystems (Feuerwehr und Rettungsdienst) der Stadt Münster ■ Regionale Orts- und Straßenkenntnisse ■ Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie relevanten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen ■ Kenntnisse über Gefahren an der Einsatzstelle und das sichere Verhalten an der Einsatzstelle ■ notwendige Fortbildungen nach Ärztekammer Westfalen-Lippe / Nordrhein Leitende Notärzte Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Ver - letzter oder Kranker hat die Trägerin Leitende Notärzte bestellt. Die Gruppe der Leitenden Notärzte (LNA) der Stadt Münster wurde unter Berücksichtigung des Geset - zes über den Rettungsdienst und die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24.11.1992 (GV NW S. 458), des RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 08.01.1991 zu „Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Gefährdung in Unglücks- und Katastrophenfällen“ (MBL NW Nr. 9 vom 22.02.1991, S. 119), der Empfehlungen der Bundesärzte - kammer zur Fortbildung des „Leitenden Notarztes/-ärz - tin“ (Deutsches Ärzteblatt 85, 1988, Heft 8, S. B-349) und der Empfehlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe/ Nordrhein zur Institutionalisierung des Leitenden Not - arztes/-ärztin (Westf. Ärzteblatt 45, 1991, Heft 5, S. 222, Rhein. Ärzteblatt 45, 1991, Heft 17 S. 692) gegründet. Auf Grundlage der vorgeplanten Einsatzorganisation der Feuerwehr Münster werden die Leitenden Notärzte in der Abschnittleitung Medizinische Rettung oder der Ein - satzleitung als Fachberater Medizinische Rettung tätig. Im Einsatzfall kann der Leitenden Notarzt den mitwirken- den Notärzten in medizinisch-organisatorischen Fragen Weisungen erteilen. Weitere Informationen zum Einsatz- gebiet können dem Kapitel 5.9.1 entnommen werden. Das Personal muss zudem über folgende Kenntnisse verfügen: ■ Erweiterte Kenntnisse über die Struktur und die Einsatzorganisation des nichtpolizeilichen Gefahren- abwehrsystems (Feuerwehr und des Rettungsdienstes und die Führungsorganisation) der Stadt Münster ■ Regionale Orts- und Straßenkenntnisse ■ Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie relevanten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen ■ Kenntnisse über das sichere Verhalten an der Ein- satzstelle sowie die Tätigkeit in operativ-taktischen Führungsgremien 5.7 Personal im Krankentransport Die Mindestanforderungen an das Personal im Kranken - transport sind im § 4 RettG NRW festgelegt. Das Personal muss gesundheitlich und fachlich geeignet sein. Kranken- transportwagen sind mindestens mit einem Rettungssa - nitäter und einem Rettungshelfer zu besetzen. Das im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat gemäß § 5 Abs. 4 RettG NRW jährlich an einer aufgaben - bezogenen Fortbildung teilzunehmen und muss diese nachweisen (30 Stunden Fortbildung Rettungsdienst). Das Personal muss über folgende Kenntnisse verfügen: ■ Kenntnisse über die Struktur und die Einsatzorgani- sation des nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrsystems (insbes. des Rettungsdienstes) der Stadt Münster ■ Regionale Orts- und Straßenkenntnisse ■ Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie relevanten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen ■ Kenntnisse über Behandlungsmöglichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen Vereinigung 42 Feuerwehr Münster Plangrößen Rettungsdienst 5.8 Personal der Leitstelle Die personelle Besetzung der Leitstelle erfolgt durch Be - amte der Berufsfeuerwehr Münster mit Rettungsassis - tenten- oder Notfallsanitäter-Qualifikation, die zu Dispo- nenten fortgebildet werden. Die Disponenten werden für die Tätigkeiten in der Leitstelle besonders geschult und überprüft. Derzeit werden Neuausbildungen gemäß dem Curriculum der Arbeitsgruppe „Leitstellenausbildung NRW“ des Institutes der Feuerwehr und des Städte- und Landkreistages NRW am Studieninstitut Westfalen-Lip - pe durchgeführt. Der Großteil der Leitstellenmitarbeiter verfügt neben der Rettungsdienstausbildung mindestens über eine feuerwehrtechnische Gruppenführer-Quali - fikation. Sukzessive erhalten alle Mitarbeitenden diese gem. § 28 Abs. 3 BHKG vorgeschriebene feuerwehrtech - nische Führungsqualifikation. Die Transformation der Qualifizierung von Personal in integrierten Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst ist aufgenommen und neue Erlasslagen werden analysiert und bewertet. 5.9 Besondere Versorgungslagen 5.9.1 Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletz- ter oder Erkrankter hat der Träger nach § 7 Abs. 4 RettG NRW ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zu - sätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals (einschl. Leitender Notärzte) zu treffen und vorzuhalten. Ziel ist dabei, durch Organisation, Führungsstruktur, Nachführen von Einsatzmitteln und -kräften, auch unter den besonderen Bedingungen einer Großeinsatzlage eine möglichst optimale notfallmedizinische Versorgung zu erreichen und dazu das individualmedizinische Ver - sorgungsniveau zu erhalten oder möglichst schnell wie - der zu erreichen. In der Stadt Münster erfolgt dieses auf Grundlage der Alarm- und Aufbauorganisation als zentra- les Dokument der Einsatzorganisation. Gefahrenabwehrplan für den Massenanfall von Verletzten/Erkrankten (MANV) Als Teil der Gefahrenabwehrpläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen nach § 4 Abs. 2 und 3 BHKG und bezo- gen auf § 7 Abs. 4 RettG NRW hat die Feuerwehr Münster unter Einbindung der im Katastrophenschutz mitwirken- den Organisationen einen Gefahrenabwehrplan MANV aufgestellt. Der Gefahrenabwehrplan legt die Rahmen - bedingungen zur Bewältigung eines Schadensereignisses von bis zu 50 verletzten oder erkrankten Patienten fest. Er sieht nach § 18 Abs. 1 BHKG eine Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen bei Unglücksfällen, öffentlichen Not- ständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen vor. Vier Hilfsorganisationen haben aktuelle ihre Bereitschaft zur Mitwirkung in der Gefahrenabwehr gegenüber der obers- ten Aufsichtsbehörde erklärt und sind in ihrer Eignung durch die Stadt Münster festgestellt worden. Vorgeplante überörtliche Hilfe im Katastrophen- schutz des Landes NRW (VÜH) Basiseinheit der Planungen zur überörtlichen Hilfe ist die Einsatzeinheit NRW (EE NRW). Die EE NRW ist eine mul - tifunktionale, autark einsetzbare und landesweit einheit- liche Komponente des Sanitäts- und Betreuungsdienstes in NRW. Sie stellt die Versorgung von Patienten oder un - verletzten Betroffenen sicher. Um eine schnelle, systematische und strukturierte Hilfe bei überörtlichen Großeinsatzlagen und Katastrophen in NRW sowie im gesamten Bundesgebiet bewältigen zu können, hat das Land NRW auf Grundlage des BHKG leis - tungsfähige Einheiten des Katastrophenschutzes aufge - stellt. Für die rettungsdienstliche und sanitätsdienstliche Versorgung und Betreuung betroffener Patienten oder Personen bilden die in Münster ansässigen KatS-Organi - sationen im Verbund mit der Feuerwehr Münster folgen- den Einheiten: ■ Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW (BHP-B 50 NRW) ■ Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW (BTP-B 500 NRW) ■ Patienten-Transportzug 10 NR (PTZ-10-NRW) 43 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Plangrößen Rettungsdienst Ferner ist im Regierungsbezirk Münster die Stärke und Ausstattung der – Nachbarschaftliche Soforthilfe (Ü-MANV-S) – einheitlich festgelegt. Die Einheiten wer - den bei Bedarf über die jeweiligen Leitstellen bzw. die Bezirksregierung angefordert. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL RD) Die Trägerin hat gem. §7 Abs. 4 RettG NRW die Funktion eines Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL) eingerichtet. Die Aufgabe des OrgL im Rettungsdienst wird grundsätzlich durch die 24h-besetzte Führungs - funktion C-Dienst von der Feuer- und Rettungswache 1 wahrgenommen (Führungsebene C = Zugführer, Beamte der L.Gr. 2.1 6). Befindet sich dieser im Einsatz, so kann die Aufgabe OrgL von den C-Diensten der Feuer- und Ret - tungswachen 2 und 3 unmittelbar übernommen werden. Für aufwachsende oder große Einsatzlagen kann die Funktion OrgL auch von Führungskräften der Führungse - bene B übernommen werden (Führungsebene B = Ver - bandführer, Beamte der L.Gr. 2.1). Die Gesamteinsatzlei - tung oberhalb der OrgL und LNA wird durch Beamten der Führungsebene A (L.Gr. 2.2) wahrgenommen. Somit ist zu jeder Zeit gewährleistet, dass im Bedarfsfall die Funkti- on OrgL besetzt werden kann. Zur Verstärkung können weitere Führungskräfte mit OrgL-Qualifikation aus der Freizeit alarmiert werden. Der OrgL leitet in der Regel als Abschnittleiter Medizinische Rettung die taktisch-opera- tiv Aufgaben im Rettungsdienst. Leitender Notarzt Die LNA Gruppe wurde 1997 etabliert und besteht aus Fachärzten mit der Zusatzbezeichnung „Notfallmedi - zin“. Gemäß Dienstplan befindet sich immer ein LNA im Dienst. Dem LNA obliegen, ebenengleich mit dem OrgL, die medizinischen Leitungsaufgaben im Abschnitt Medi - zinische Rettung. Er kann nach § 7 Abs. 4 RettG NRW den mitwirkenden Ärzten in medizinisch-organisatorischen Fragen Weisungen erteilen. Ferner kann der LNA in der taktisch-operativen Feuerwehr-Einsatzleitung als Fachbe- rater eingesetzt werden. Die Alarmierung des LNA ist über digitale Funkmeldeempfänger sichergestellt. Die Ausbil - dung erfolgt gemäß den Empfehlungen der Bundesärzte- kammer zur Fortbildung zum Leitenden Notarzt. Der LNA wird auf Grundlage der Alarm- und Aufbauorganisation systematisch zu folgenden Einsatzlagen alarmiert: ■ In allen Fällen mit mehr als drei Verletzten/akut Erkrankten oder bei Einsatz von mehr als zwei arztbesetzten Rettungsmitteln. ■ Bei Schadensereignissen, bei denen die Schwere der gesundheitlichen Schädigung/Gefährdung (z. B. > drei Schwerverletzte) die reguläre Kapazität des Notarztes übersteigt. ■ Bei Schadenereignissen oder besonderen Lagen, bei denen eine ärztliche Fachberatung des Einsatz- leiters, z. B. bei Bränden in Kranken-/Pflegeeinrich- tungen oder Geiselnahmen, auch ohne verletzte Personen erforderlich ist. ■ Wenn fachlich oder zeitlich ein besonderer Versor- gungsumfang, ggf. parallel zu schwieriger technischer Rettung, erforderlich ist. ■ Bei Schadensereignissen, bei denen mit gesund- heitlicher Gefährdung einer größeren Personenzahl gerechnet werden muss (z. B. Großbrand, Explosions- gefahr). ■ Auf Anforderung durch den Einsatzleiter Ferner kann der LNA als Reserve-Notarzt bei ausgeschöpf- ten notärztlichen Ressourcen herangezogen werden. Für einen unmittelbaren Transfer zum Einsatzort steht der LNA-Gruppe ein ausgestattetes Einsatzmittel (PKW) zur Verfügung. Zusätzliche Einsatzmittel – Berufsfeuerwehr – Der Gerätewagen Rettungsdienst (GW Rett) dient zur Sicherstellung einer Erstversorgung von bis zu 25 Patien - ten sowie zur Einrichtung von Patientenablagen bei grö - ßeren Ereignissen und wird nach dem Gefahrenabwehr - plan MANV durch Personal der Berufsfeuerwehr besetzt. Das Fahrzeug mit Baujahr 2002 entspricht nicht mehr den fachlichen und technischen Standards und muss im Rahmen einer Neubeschaffung den aktuellen Anforde - rungen zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und Ka - tastrophen angepasst werden. Sollte der durch das Land 6) Nach Laufbahnausbildung L.Gr. 2.1 Modul 9 Erwerb der Befähi- gungskompetenz zum Abschnittsleiter Medizinische Rettung 44 Feuerwehr Münster Plangrößen Rettungsdienst NRW bereitgestellte AB MANV, Baujahr 2005, nicht aus Landesmitteln ersatzbeschafft werden, so ist ein zweiter baugleicher GW Rett kommunal zu beschaffen, um das landeseinheitlich vorgegebene Versorgungsniveau von 50 Patienten sicherzustellen. 5.9.2 Verletzten-Dekontamination Ein Massenanfall von kontaminierten verletzten Personen (MANV), verursacht durch die Freisetzung von atomaren, biologischen oderchemischen Gefahrstoffen (ABC-Ge - fahrstoffe), stellt als Einsatzlage für die Gefahrenabwehr in der Stadt Münster eine beträchtliche Herausforderung dar. Eine solche Schadenslage kann dazu führen, dass die Kontamination bis in die Krankenhäuser weitergetragen wird und sowohl beim rettungsdienstlichen als auch beim medizinischen Personal gesundheitliche Schäden verursacht. Um die Kontamination aller Personen auf ein Minimum zu reduzieren, ist es notwendig, dass bereits bestehende Konzept der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW), dass für eine große Anzahl verletzter Personen aufgestellt ist, durch ein zweistufi - ges Konzept eines »Verletzten-Dekontaminationsplatzes NRW« (V-Dekon NRW) zu ergänzen. Bei einer Anforde - rung von Dekontaminationseinheiten zur überörtlichen Hilfe unter dem Alarmierungsbild »V-Dekon 25 NRW« soll eine Dekontamination von mindestens 25 Verletzten pro Stunde (durch einen »Verletzten-Dekontaminations-Zu - ges 25 NRW«), bei einer Anforderung unter »V-Dekon 50 NRW« soll eine Dekontamination von mindestens 50 Verletzten pro Stunde (durch eine »Verletzten-Dekonta - minations-Bereitschaft 50 NRW«) gewährleistet sein. Die überörtliche Hilfe ist aus den Ressourcen in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt planerisch sicherzustellen. Das Land hat dazu die sächliche Ausstattung bereitge - stellt. Die Sicherstellung der erforderlichen Personal - ressourcen mit den notwendigen rettungsdienstlichen Fachqualifikationen ist derzeit nicht sichergestellt. 5.9.3 Sanitätswachdienst und rettungs- dienstliche Versorgung bei Veranstaltungen Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, sind durch die Konzentration vieler Menschen auf engem Raum oder durch die Eigenart der Veranstaltung mit be - sonderen Gefahren verbunden und in der Regel anzei - ge- oder genehmigungspflichtig. Der Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen fällt grundsätzlich nicht in den Re - gelungsbereich des RettG NRW. Es handelt sich um ein traditionelles Betätigungsfeld der anerkannten Hilfsorga- nisationen bei Sportveranstaltungen, Volks- und Straßen- festem sowie Großveranstaltungen und umfasst Betreu - ungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen für Zuschauende und Teilnehmende. Zu den Tätigkeitsfeldern gehört die allgemeine Betreuung, die Einleitung und Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie von Ers - te-Hilfe-Maßnahmen. Die Verpflichtungen des öffentli - chen Rettungsdienstes bleiben hiervon unberührt. Damit die Bereitstellung von Rettungsmitteln die flächende - ckende Versorgung der Bevölkerung während einer Ver - anstaltung nicht beeinträchtigt, sollte versucht werden, zusätzlich geeignete Rettungsmittel und Einsatzkräfte der anerkannten Hilfsorganisationen bei Veranstaltun - gen einzusetzen. (vgl. Runderlass des MAGS ”Sanitäts - dienst und Rettungsdienst bei Veranstaltungen” Maß - nahmen zum Schutz der Gesundheit vom 24.11.2006, Az. III 8 - 0713.8) Sicherheitskonzeption und Genehmigung von Veranstaltungen Die Stadt Münster kann im Rahmen des Genehmigungs - verfahrens für Veranstaltungen Auflagen über Art und Umfang des Sanitätswachdienstes erteilen. Unabhängig von den jeweiligen Auflagen bildet dieses grundsätz - lich eine privatrechtliche Komponente, die im Rahmen der Auflagenerfüllung für die Durchführung der Ver - anstaltung durch den Veranstalter sicherzustellen ist. Die Feuerwehr kann die Auflagenerfüllung und die Leis - tungsfähigkeit des Sanitätswachdienstes bei der Veran - staltungsdurchführung kontrollieren. Zudem kann im Rahmen der Bewertung einer Veranstal - tung, nach entsprechender Gefährdungsanalyse durch die Feuerwehr, ein rettungsdienstlicher Versorgungs- und/oder Sonderbedarf festgestellt und festgelegt wer - den. Entscheidendes Kriterium ist dabei die Frage, ob ein erhöhtes rettungsdienstliches Einsatzaufkommen zu erwarten ist. In diesen Fällen erfolgt eine differenzierte Bewertung rettungsdienstlicher Bedarfe zur Absicherung der Veranstaltung und des betroffenen Stadtgebietes (z. B. Stadtfeste). Ist von einem erhöhten Transportauf - 45 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Plangrößen Rettungsdienst kommen von Patienten auszugehen, fließt dieses eben - falls in diese Betrachtung mit ein. Berücksichtigung Ausschreibung Notfallrettung im Jahr 2019 Die im Jahr 2019 ausgeschriebene Notfallrettung berück- sichtig in diesem Zusammenhang Sonderbedarfe im Rah- men von Veranstaltungen folgendermaßen (Auszug aus der Leistungsbeschreibung): ■ Es besteht nach dieser Leistungsvereinbarung keine Verpflichtung des Auftragnehmers zusätzliche Rettungsmittel für Sonderbedarfe im Rahmen von Veranstaltungen vorzuhalten. Allerdings ist er unter bestimmten Voraussetzungen zur Erbringung von Rettungsdienstleistungen im Rahmen von Veranstal- tung berechtigt. ■ Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt Rettungs- dienstleistungen mit eigenen RTW im Rahmen von Veranstaltungen zu erbringen, sofern: ■ für die Veranstaltung im Stadtgebiet Münster aufgrund ordnungsbehördlicher Vorgaben der Trägerin öffentliche Rettungsmittel vorgehalten werden müssen und ■ die Erbringung der Rettungsdienstleistungen im Vorfeld von der Trägerin genehmigt wurde. ■ Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, ist der Auf- tragnehmer nicht berechtigt, Rettungsdienstleistun- gen anlässlich von Veranstaltungen zu erbringen. Dies gilt auch dann, wenn er aufgrund einer privat-rechtli- chen Vereinbarung mit dem Veranstalter den Sani- tätswachdienst sicherstellt. 5.9.4 Einsätze auf besonderen Verkehrswegen Bundesautobahnen Zur besseren Abdeckung der Bundesautobahn A 1 (BAB 1) im nördlichen Stadtgebiet wurden im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW beim Parkplatz „Pluggerheide/Sandruper Baum“ in Höhe km 264,8 in beiden Fahrtrichtungen zusätzliche Auf- bzw. Abfahrten für den Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst ge - schaffen. Weitere zusätzliche Auf- und Abfahrtmöglichkeiten dieser Art sind über die Altenberger Straße/Steinfurter Straße (Höhe Nienberge) und die Rastplätze Münster - land-Ost und -West (Höhe Roxel) vorhanden. Für die BAB 43 in Fahrtrichtung Münster wurde eine Auffahrmöglich- keit im Bereich Albachten an der Straße Vogelsang ge - schaffen. Nach Zuweisung durch die Bezirksregierung Münster ist der Einsatzbereich des Rettungsdienstes der Stadt Müns- ter auf den angeschlossenen BAB wie folgt geregelt: BAB 1 – Fahrtrichtung Hamburg Einsatzbereich bis AS Greven BAB 1 – Fahrtrichtung Dortmund Einsatzbereich bis AS Ascheberg BAB 43 – Fahrtrichtung Recklinghausen Einsatzbereich bis AS Senden Bundeswasserstraßen und Eisenbahnstrecken Der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) ist eine Bundeswasser - straße. Aufgrund seiner Bedeutung für den Güterverkehr wird diese seit längerer Zeit durch den Bund ausgebaut. Derzeit verkehren auf dem DEK gewerbliche Binnenmo - torschiffe mit einem Ladungsvermögen von bis zu 1.350 Tonnen. Nach dem Ausbau sind Schubverbände mit ei - nem Ladungsvermögen mit bis 4.000 Tonnen zu rechnen. Zu den in großen Transporteinheiten beförderten Gütern gehören auch brennbare bzw. explosionsgefährliche Gefahrstoffe, welche aufgrund der Kanalverlaufs mittig durch das Stadtgebiet transportiert werden. Unter den Aspekten der Gefahrenabwehr ergibt sich aufgrund un - günstiger Nähe zwischen transportierten Gefahrgütern und der unmittelbar angeschlossenen Wohnbebauung mit hoher Bevölkerungsdichte ein hohes Risikopotential. Gleichzeitig bietet der DEK einen hohen Freizeitwert und genießt in den Sommermonaten auf seiner gesamten Länge durch das Stadtgebiet hohen Zuspruch. Aus die - sem Grund kommt es jährlich zu schweren bis tödlichen Schwimmunfällen. Die Lage der Schienenwege führen in Münster, ähn - lich wie die Binnenschifffahrtsstraßen, mittig durch das 46 Feuerwehr Münster Plangrößen Rettungsdienst Stadtgebiet. Neben dem ansteigenden Personennah- und Fernverkehr, werden auch über die vorhandenen Bahntrassen große Gütermengen umgeschlagen. Auf - grund der auch in Münster angeschlossenen Betriebe der chemischen Industrie befinden sich unter diesen Gütern auch große Mengen an explosiven, brennbaren, giftigen und radioaktiven Gefahrgütern. Unter den Aspekten der Gefahrenabwehr ergibt sich aufgrund ungünstiger Nähe zwischen transportierten Gefahrgütern und der unmit - telbar angeschlossenen Wohnbebauung mit hoher Be - völkerungsdichte ein hohes Risikopotential. 5.10 Interkommunale Zusammenarbeit Die noch im letzten Bedarfsplan beschriebene Verein - barung zwischen dem Kreis Coesfeld und der kreisfreien Stadt Münster über die Notarztgestellung im nordöstli - chen Kreisgebiet Coesfeld, ist zum 31.12.2019 ausgelau - fen. Dennoch kommt es regelmäßig zu Anforderung von Rettungsmitteln in die umliegenden Kreise. Die Entsen - dung der Rettungsmittel der Stadt Münster erfolgt auf Anforderung durch die Leitstelle der Feuerwehr Münster als Amtshilfe. Öffentlich-Rechtliche Vereinbarungen zur Versorgung angrenzender Kreisgebiete existieren in der Notfallrettung derzeit nicht. Neben der anlassbezogenen überörtlichen Hilfe (u. a. Ü-MANV-S) plant die Stadt Münster die interkommunale Zusammenarbeit weiter auszubauen. Neben einem re - gelmäßigen Austausch auf Ebene der ärztlichen Leitun - gen im Rettungsdienst, finden regelmäßig Gespräche im Bereich des Intensivtransportmanagements statt. Vorga - ben nach § 2a und § 3 RettG NRW sollen weiterhin ver - folgt und an geeigneten Stellen zur gegenseitig einver - nehmlichen Umsetzung gebracht werden. Ausweitung der Versorgungsgebiete außerhalb der Stadtgrenze Mit der bedarfsermittelten notwendigen Anpassung von Standorten von rettungsdienstlicher Vorhaltung in den unterschiedlichen Stadtteilen erscheint es denkbar, dass diese Ressourcen anteilige angrenzende Kreisgebiete in der Notfallrettung erreichen können. Erste Anfragen aus dem Kreis Warendorf liegen vor. 47 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes 6. Durchführung des Rettungsdienstes 6.1 Leitstelle – Allgemeine Grundlagen Die einheitliche Leitstelle der Stadt Münster nimmt ihre Aufgaben gem. § 28 BHKG in Verbindung mit § 8 RettG im Rettungsdienst, dem Brandschutz, der Hilfeleistung und dem Katastrophenschutz wahr und ist zentraler Bestand- teil des Führungs- und Lagezentrums, dass an der Feuer- und Rettungswache 1, am York-Ring 25 untergebracht ist. Die Leitstelle ist rund um die Uhr besetzt und über diverse sowie jeweils unabhängige Kommunikationsver - bindungen erreichbar. Der erforderliche Funktionserhalt wird über personelle und technische Vorhaltungen (z. B. Mitarbeitende für die IuK-Technik und Notstromerzeu - ger) sowie organisatorische Regelungen (z. B. Betriebs- und Ausfallkonzepte) sichergestellt. Zentrale Aufgabe der Leitstelle ist es, alle Einsätze des Ret- tungsdienstes gem. § 8 Abs. 1 RettG NRW zu lenken. Mit dem gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Bevölkerung eine schnellstmögliche Hilfe mit geeigneten Ressourcen zu gewährleisten, zählen nachfolgende Kernaufgaben zu den rettungsdienstlichen Leistungsschwerpunkten der Leitstelle: ■ Annahme und Verarbeitung von Hilfeersuchen aus der Bevölkerung ■ Disposition von Einsatzmitteln (Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte) ■ Alarmierung der disponierten Einsatzmittel ■ Führung alarmierter Rettungsmittel bis zum Erreichen der Einsatzstelle ■ Unterstützung der Einsatzkräfte durch Informations- und Ressourcenbereitstellung ■ Aufgabenübergreifende Koordination der Ressourcen (insbesondere multifunktionaler Einsatz der Ressourcen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz) ■ Informationsweitergabe/-austausch mit Dritten (Krankenhäuser, Polizei, Presse etc.) ■ Warnung und Information der Bevölkerung Um diese Aufgaben sicherzustellen, arbeitet die Leitstelle mit den Krankenhäusern, den Einrichtungen der Selbst - verwaltung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, den benachbarten Leitstellen und der Polizei zusammen. Zu den Aufgaben des Führungs- und Lagezentrum gehört auch die einsatztaktische Presse- und Öffentlichkeitsar - beit, die Einsatzsicherstellung von Führungseinrichtun - gen und -mitteln sowie die Funktionssicherstellung der zugehörigen Führungseinrichtungen und -mittel (z. B. Einsatzleitwagen und Stabsräumen). Die Leitstelle überwacht den zentralen Krankenbetten - nachweis für die Stadt Münster auf Basis des landesein - heitlichen EDV-Systems „Informationssystem Gefahren - abwehr NRW“ (IG NRW), welches durch das Ministerium des Inneren NRW betrieben wird. Auf Anforderung hat sie auch Rettungsmittel zur nach - barschaftlichen bzw. vorgeplanten überörtliche Hilfe ein- zusetzen. Gemäß Weisung der Bezirksregierung Müns - ter fungiert die Leitstelle der Stadt Münster in diesem Zusammenhang als Alarmierungsleitstelle für die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Zu den Aufgaben der Leitstelle gehört ebenfalls die Koor- dination und Planung von Interhospitaltransporten mit Arztbegleitung bzw. Intensivtransporten. Regelmäßig wird im Rahmen der Planung derartiger Transporte der Leitende Notarzt (LNA) als medizinischer Berater hinzu - gezogen. Die Beratung durch die Leitstelle kann vielfach zu einer Kostenreduktion führen, z. B. durch die Übernah- me von Transporten durch nichtärztliches Personal oder durch einen bodengebundenen Transport statt eines Lufttransportes. Die Feuerwehr Münster zeigt sich offen gegenüber Mo - dellvorhaben und Modellprojekten wie einer Anbindung beziehungsweise einer Vernetzung von Akteuren im Ge - sundheitswesen, wie zum Beispiel der kassenärztlichen Vereinigung (116 117) oder der Vernetzung von Leitstel- len (z. B. zum Auffangen von Betriebsstörungen, zur effi - zienten Nutzung vorhandener Ressourcen, der Bewälti - gung von Großeinsatzlagen oder Katastrophen). 48 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes 6.1.1 Leitstelle – Aktueller Stand Die Leitstelle der Feuerwehr Münster wurde im Jahr 2015 erweitert und in neuen Räumlichkeiten in Betrieb genommen. Sie verfügt derzeit über sieben vollwertige Leitstellenarbeitsplätze, die identisch mit allen erforder - lichen informations- und kommunikationstechnischen Einrichtungen ausgestattet sind. Zwei weitere identische Arbeitsplätze befindet sich in einer separaten Räumlich - keit, die unmittelbar zwischen der Leitstelle und dem Stabsraum der Feuerwehr-Einsatzleitung (taktisch-ope - rative Einsatzleitung) liegt. Diese Einrichtung kann multi- funktional bei aufwachsenden Einsatzlagen zur isolierten Steuerung des Einsatzverlaufs und bei einer Großeinsatz- lage oder Katastrophe als Meldekopf der Fernmeldebe - triebsstelle genutzt werden. In einer weiteren Räumlichkeit befinden sich 12 tem - porär eingerichtete Arbeitsplätze zur Notrufabfrage (sog. Ausnahmeabfrageplätze). Diese sind jederzeit betriebs - bereit und können schnellstmöglich besetzt werden. Ziel ist es, bei Großeinsatzlagen (z. B. Unwetterereignissen) neben der zeitgerechten Bewältigung zahlreicher Hil - feersuchen insbesondere auch zeitkritische Notfallmel - dungen (z. B. medizinische Notfälle) entgegennehmen zu können. Die Besetzung dieser Arbeitsplätze ist im Rah- men der Alarm- und Aufbauorganisation vorgeplant und wird durch speziell geschulte Einsatzkräfte der Freiwilli - gen Feuerwehr, unter Führung eines Leitstellendisponen- ten, sichergestellt. Die Leitstelle, der Stabsraum der Feuerwehr-Einsatzlei - tung und der sich im gleichen Gebäude befindliche Stab- sraum des Krisenstabes verfügen über eine einheitliche zentral vernetzte Medientechnik und können unmittel - bar miteinander kommunizieren bzw. Daten und Infor - mationen zur Einsatzbewältigung austauschen. Seit 2012 stehen auf der Feuer- und Rettungswache 2 zwei weitere vollwertige Leitstellenarbeitsplätze zur Ver- fügung. Die dort eingerichteten Arbeitsplätze entspre - chen dem gleichen technischen Ausstattungsstandard der Leitstelle. Sie können im Bedarfsfall zur Kapazitäts - ausweitung der Leitstelle, als grundsätzliche Ausfallre - dundanz für zwei Notrufabfrageplätze in der Leitstelle oder als Abschnittsführungsstelle zur Steuerung von Ein - sätzen im südlichen Stadtgebiet aktiviert werden. Analog zu den Ausnahmeabfrageplätzen sind auch diese Plätze nicht dauerhaft besetzt. Das erforderliche Leitstellenper- sonal ist bei Aktivierung dieser Arbeitsplätze von der Feu- er- und Rettungswache 1 zu verlegen oder bei erhöhtem Personalbedarf aus der Freizeit zu alarmieren. Aufgrund der vorab dargestellten Aufgaben in der Leitstel- le und der hierzu erforderlichen räumlichen, technischen und personellen Ressourcen, reichen die Vorhaltungen in der Feuer- und Rettungswache 2 nicht mehr aus, um den seinerzeit geplanten vollständigen Redundanzbetrieb für die Leitstelle abzubilden. Eine Erweiterung ist nicht möglich, da die vorhandenen technischen und räumli - chen Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind. Für den Redundanzbetrieb der Leitstelle der Feuerwehr Münster ist Bezug auf dieses Rettungsdienstbedarfsplan sowie der in der Erstellung befindlichen Bedarfsplanungen für den Brandschutz und den Katastrophenschutz eine neue Lö - sungsstrategie herbeizuführen (z. B. erweiterte Koopera- tionsvereinbarungen mit benachbarten Leitstellen oder gleichwertigen Einrichtungen). Die Administration der vorab aufgeführten Einrichtun - gen in der Leitstelle erfolgt über zwei Administrations- Arbeitsplätze in der Feuer- und Rettungswache 1. Technische Einrichtung der Leitstelle Die technischen Hintergrundeinrichtungen gliedern sich wie folgt: ■ Einsatzleitrechnersystem ”CKS-Celios” (Firma Johnson Controls) mit insgesamt 11 Leitstellenarbeitsplätzen, 12 Ausnahmeabfrageplätzen und 2 Administrations- arbeitsplätzen. Das Einsatzleitrechnersystem ist über Schnittstellen mit einem System zur strukturierten Notrufabfrage, einem Führungsunterstützungssys- tem, der Rettungsdienstabrechnungssoftware, einer Dokumentations- und Einsatzberichtssoftware sowie einer Statistiksoftware verbunden. Für die Übermitt- lung der einsatzrelevanten Informationen sind auf den Feuer- und Rettungswachen Alarmdrucker und visuelle Alarmanzeigesysteme installiert. ■ Zur Positionsfeststellung notrufender Personen oder Fahrzeuge kommen, neben der (telefonischen) struk- 49 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes turierten Notrufabfrage, die EDV-basierten Dienste Advanced Mobile Location (AML) und Emergency Call (eCall) zum Einsatz. ■ Die VoIP-Telefonanlage Typ OpenScape Voice mit 470 Nebenstellen im Bereich der Feuerwehr verfügt stadtweit über zwölf Primär Multiplexanschlüsse im Anlagenverbund und einen separaten Multiplexan- schluss als Amtskopf für die Rufnummer der Verwal- tung und Sachbearbeitung der Feuerwehr (2025-0). Zur Alarmierung von Mitarbeitenden und Einsatzkräf- ten steht ein Telefon-Alarmierungsserver MobilCall zur Verfügung. ■ Die VoIP Notruf Umstellung der Telekom wurde im Jahr 2020 umgesetzt. Das Stadtgebiet Münster und fünf weitere Ortsnetze werden durch die Leitstelle ab- gefragt. Intern arbeitet die Notrufabfrageeinrichtung emc² mit insgesamt 20 ISDN Notruf Sprachkanälen. Eine zentrale TK Schnittstelle über IDDS zum Einsatz- leitrechner ist vorhanden. ■ Die Leitstelle verfügt über eine Dokumentations- anlage (Typ VoiceCollect), um alle Notruf- und Funk- gespräche beweissicher aufzuzeichnen. Das System wurde im Jahr 2019 erneuert. ■ Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (Typ NetComAE von Siemens) mit derzeit ca. 608 angeschalteten Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Münster. Eine Schnittstelle zum Einsatzleitrechner ist vorhanden. ■ Elektronisches Wachalarmierungssystem mit Laut- sprecheranlagen auf den Feuer- und Rettungswachen zur hausinternen Alarmierung der Einsatzkräfte im Brandschutz- und Rettungsdienst. ■ Anschaltung der bundeseinheitlichen Rufnummer „19222“ für den Krankentransport auf jedem Leitstel- lenarbeitsplatz mit drei Gesprächskanälen. ■ Der Eingang der Notfallmeldungen erfolgt norm- konform über die Europäische Notrufnummer 112, eCall-System aus Kraftfahrzeugen und der bundeswei- ten Notruf-App Nora. ■ Zusätzliche Anschaltung von zwei eigenen Telefon- und Faxnebenstellen der Universitätsklinik Münster auf jeden Leitstellenarbeitsplatz für den Kranken- transport. ■ Direktleitungen zu den Energieversorgern und der Polizei. ■ Drei weitere Faxgeräte für Verwaltung, Gehörlo- sen-Notruf 112 und Verbindungen zu externen Leitstellen sowie der Bezirksregierung. ■ Die Leitstelle verfügt über eine Medientechnik der Fa. Eyvis, um einsatzrelevante Informationen syste- mübergreifend und lageabhängig in den Führungs- einrichtungen der Feuerwehr-Einsatzleitung und dem Krisenstab darstellen zu können. Funktechnik Das Kommunikations-Management System (KMS) steht an allen Leitstellenarbeitsplätzen zur Verfügung. Die Leitstelle ist normkonform an das BOS-TETRA-Kernnetz der LZPD redundant über Richtfunk und LWL ange - schlossen. Das KMS beinhaltet den Schnittstellenserver (DIGA-Server) und verwaltet insgesamt vier TCS-Clients zum Heimat Standort der Systemkomponenten (STK) und zwei TCS-Clients zur Partner-STK. Der sogenannte DF-Stecker beinhaltet je STK 32 Mithörgruppen, insge - samt somit 64 Mithörgruppen. Alle Funktionen (Sprach und Datendienste) sind über Luftschnittstelle vollstän - dig redundant vorhanden. Acht fest verbaute digitale BOS-TETRA-Funkgeräte (FRT) wurden in die Leitstelle an zwei Standorten redundant implementiert. Komplettiert wird das System durch zwei weitere BOS-TETRA-Funkge - räte (FRT) für die elektronische Übermittlung von Daten zwischen Einsatzleitrechner und den Einsatzfahrzeugen (z. B. zur Übermittlung von Fahrzeugstati, GPS-Daten oder Einsatzkurzmitteilungen). Des Weiteren werden zwei analoge BOS-Funkrelaisstel - len mit FMS (im 4m-Band Funk) einschließlich einer Antennenanlagen auf dem Stadthaus 2 inklusive Notfall- bzw. Ausfallebenen vorgehalten. Das Einsatzpersonal der Feuer- und Rettungswachen so - wie die ehrenamtlichen Einsatzkräfte wird mittels digita - ler BOS-Funkalarmierungstechnik alarmiert. Zurzeit sind insgesamt rund 1.500 digitale Funkmeldeempfänger im Einsatz. Das eigene Netz für die digitale Alarmierung wur- de 97/98 in Betrieb genommen. Jeder RTW und KTW sowie jedes NEF ist mit einem BOS-TETRA-Funkgerät (MRT) ausgerüstet. Die eingesetz - ten RTW und NEF haben zusätzlich ein mobiles BOS-TE - TRA-Funkgerät (HRT) mit Ladeerhaltung im Fahrzeug 50 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes verbaut. Diese Fahrzeuge sind mit einem automatisier - ten Ortungs- und Navigationssystem ausgestattet, die über eine Schnittstelle vom Einsatzleitrechner bedient wird. Im Rahmen einer Alarmierung kann somit die Ein - satzadresse unmittelbar übertragen und die Navigation gestartet werden. Ferner ist bei Bedarf hinsichtlich freier Einsatzmittel, die Ortung der jeweiligen Fahrzeuge durch die Leitstelle möglich. In den RTW, den NEF sowie dem S-KTW sind zusätzlich LTE-Smartphones zur Kommuni - kation mit den Krankenhäusern, der Leitstelle und der Übertragung von Daten installiert. Entwicklung von Infrastruktur und Maßnahmen Um den aktuellen Stand der Technik der Digitalisierung im Rettungsdienst und den geforderten QM-Konzepten Rechnung zu tragen und umsetzen zu können, bedarf es einer Anpassung bei der IT-Infrastruktur. Für die Sicherheit der Technikräume und der Leitstelle wurde ein umfangreiches Konzept erstellt, das sich am TSI-Level 3 für Rechenzentren orientiert. Der Standard Trusted Site Infrastructure (TSI) ist eine seit 2001 etab - lierte Methodik zur Prüfung und Zertifizierung der physi - schen Sicherheit und Verfügbarkeit von Rechenzentren. Alle relevanten Techniken sind redundant ausgelegt. Die standortübergreifende Datenübertragung für einsatzre - levante Informationen erfolgen über eigene Kabel (LWL Dark Fiber). Darüber hinaus ist folgendes in Planung: ■ Für das aktuell in der Feuer- und Rettungswache 1 untergebrachte Rechenzentrum ist eine Neustruk- turierung in Planung, bei der die Systeme mit einer echten Redundanz (zweiter Rechenzentrumsstand- ort) versehen werden. ■ Gleichzeitig ist es Ziel, dabei auch den Zugriff ver- schiedener kommunaler Leitstellen auf das Einsatz- leitsystem zu ermöglichen, so dass über die Leitstelle eine Nachbarkommune die wesentlichen Disposi- tionen für die Stadt Münster übernommen werden können (Redundanzleitstelle). ■ Die Möglichkeit zur Vernetzung mit Nachbarleitstel- len wird u. a. durch die Inbetriebnahme eines soge- nannten Flottenservers ermöglicht, der Basis-Einsatz- daten über kommunale Grenzen hinweg verfügbar macht und übergreifend auch für eine wirtschaftliche Alarmierung von Rettungsmitteln in Stadtrandbe- reichen sorgt. Dieser technische Bedarf ergibt sich insbesondere auch im Rahmen der Einrichtung einer Telenotarzt-Zentrale beim Kernträger Stadt Münster. ■ Weiterhin wird die IT optimiert, um das GPS- gesteuerte Flottenmanagement der Rettungsmittel weiter zu optimieren. ■ Für die Steuerung des jeweils momentanen Rettungsmittelbedarfes wird die Medientechnik in der Leitstelle optimiert hin auf großflächige Status- und Auslastungs- und Zustandsanzeigen. Personal In den bundeseinheitlichen Qualitätskriterien der AGBF Bund (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuer - wehren in der Bundesrepublik Deutschland) für die Be - darfsplanung von Feuerwehren in der aktuellen Fassung vom 19.11.2015 wird eine Notrufannahme innerhalb von kleiner zehn Sekunden nach der erstmaligen Aufschal - tung als notwendig und angemessen angesehen. Die Feu- erwehr Münster verfolgt die Einhaltung dieses Qualitäts - kriteriums. Für den Dienst in der Leitstelle stehen täglich sechs Di - sponenten rund um die Uhr zur Verfügung. Die Personalausstattung basiert auf folgenden Planungs - größen: ■ Annahme und Bearbeitung aller eingehenden Notrufe ■ Bearbeitung von mindestens 2 gleichzeitig eingehen- den Notrufen ■ Bedienung von Notrufen mit zeitlicher Überschnei- dung zu 98 Prozent im Jahresmittel (Großeinsatz- lagen und Katastrophen ausgenommen) ■ Qualifizierte, strukturierte Notrufbearbeitung ■ Alarmierung des nächstgelegenen, geeigneten Rettungsmittels innerhalb von maximal 90 Sekunden nach Notrufannahme. Die Besetzung der einzelnen Leitstellenarbeitsplätze er - folgt bedarfsgerecht (Sechs Funktionen im 24h-Dienst Modell-Disposition je nach Einsatzaufkommen mit zwei bis sechs Disponenten). Für die Notrufabdeckung des tagsüber höheren Einsatzaufkommens sind wochentags 51 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes zeitlich gestaffelt drei weitere Tagesdienstfunktionen, am Wochenende eine weitere Tagesdienstfunktion erfor- derlich. Die dritte Tagesdienstfunktion wochentags und Tagesdienstfunktion am Wochenende wird bislang durch Abordnungen oder Mehrarbeit sichergestellt und mit diesem Rettungsdienstbedarfsplan verstetigt. Eine Per - sonalverstärkung in besonderen Einsatzlagen ist durch Alarmierung dienstfreier Kräfte über Funkmeldeempfän - ger oder Telefon (u. a. mit MobiCall) möglich. Darüber hinaus ist aktuell noch aus dem Dienstbetrieb heraus jederzeit eine Spitzenabdeckung für die Leitstel - le organisiert. Planerisch übernehmen Leitstellenmitar - beiter auch Funktionen bei der Fahrzeugbesetzung im Brandschutz und im Rettungsdienst (Abordnung von geplant täglich drei Mitarbeitern aus dem Personalpool der Leitstelle über 24h). Diese Fortentwicklung wird ak - tuell in der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes bewertet. Für die Übernahme zusätzlicher Sonder- oder Spitzenbedarfen in der Leitstelle (z. B. die Besetzung der Ausnahmeabfrageplätze oder Führungsunterstützung in der Einsatzleitung) werden definierte Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr herangezogen. Die in der Gefah - renabwehr mitwirkenden Hilfsorganisationen werden in der Führungsunterstützung als Fachberater (Leiter Hilfs - organisationen) vorgesehen. 6.1.2 Qualitätsmanagement in der Leitstelle Die technische Unterstützung einer systematisierten und einheitlichen Disposition wurde mit der Einführung eines strukturierten Notrufabfragesystems im Jahr 2019 umge- setzt und in 2021 mit der Ausweitung auf die Bereiche Brandschutz und Hilfeleistung erweitert. Die im letzten Bedarfsplan genannten Qualitätskriterien einheitliche Abfrage und Qualität der Einsatzdisposition sollen nun in einem weiteren nächsten Schritt ausgewertet und analy- siert werden. Seit vielen Jahren unterstützen die Disponenten die An - rufenden während der Notruf-Abfrage z. B. durch telefo - nische Anleitung von Maßnahmen der lebensrettenden Soforthilfe und Laien-Wiederbelebung (Telefonreanima - tion). Ein organisatorisches und medizinisches Qualitäts- management (gem. § 7a RettG NRW) erfolgt durch die Abteilungen 37.2 und 37.3 in enger Verzahnung mit der Stabstelle der Ärztlichen Leitung im Rettungsdienst. Die Supervisionen zur Qualitätssicherung in der Leitstelle sind definierten Funktionen (sog. Leitstellenkoordinato - ren) zugeordnet. Der Datenerhebung in der Leitstelle kommt in Zusam - menhang mit dem QM-Inhalten eine zentrale Bedeutung zu. Die durch Zusammenführung der erhobenen Leitstel- len-Daten mit den Daten der Patientenversorgung erhal- tenen Datensätze dienen einerseits der Erstellung der Gebührenbescheide und andererseits sind sie Grundlage für die Evaluation und Bewertung von Prozessabläufen im Rettungsdienst. 6.2 Notfallrettung 6.2.1 Aktueller Stand Sämtliche Fahrzeuge der Notfallrettung werden gem. RettG NRW mit Rettungssanitätern und Rettungsassis - tenten/Notfallsanitätern besetzt. Eine detaillierte Über - sicht der Besetztzeiten kann der Anlage 4a entnommen werden. Auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplan aus 2016 wurde ein Teil der Notfallrettung öffentlich ausgeschrie - ben. Seit dem 01.04.2020 werden zwei feuerwehreigene Rettungswagen (Vorhaltung von 07.00 bis 24.00 Uhr im zwei Schicht-System) von vier Hilfsorganisationen be - setzt. Bis zur Umsetzung am 01.04.2020, hatte es eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung hinsicht - lich der Zulässigkeit der Bereichsausnahme von gemein - nützigen Organisationen gegeben. Der bis dahin nicht gedeckte Vorhaltebedarf wurde in Teilen mit zeitlich be - fristeten Einstellungen und eigenem, dual qualifizierten Einsatzbeamten der Feuerwehr kompensiert. 6.2.2 Sonderbedarf Die o. g. Ausschreibung beinhaltete neben den Rege - lungen der regulären Besetzung von Rettungswagen auch Regelungen bei sogenannten Sonderbedarfen, wie zum Beispiel bei Spitzenbedarfen oder Sonderlagen (z. B. MANV, Unwetterereignisse). Die Feuerwehr kann im Bedarfsfall beim Leistungserbringer auf einen erbrin - gereigenen RTW mit Besatzung pro Los zurückgreifen. 52 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes Insgesamt können so bei Bedarf vier weitere RTW bei temporären Ausnahmesituationen in der Notfallrettung und i. d. R. geplante Sonderlagen in den Dienst gestellt werden. Definition, Anforderungsmerkmale und Schwel- lenwerte, um den Sonderbedarf in Anspruch zu nehmen, sind in einer Verfahrensanweisung geregelt. Unterschie - den wird im Kern zwischen einer sofortigen und planba - ren Bereitstellung von weiteren Rettungswagen und dem notwendigen Personal. 6.2.3 Nächste-Fahrzeug-Strategie Alle Fahrzeuge der Notfallrettung und des Krankentrans - ports sind technisch so ausgestattet, dass dem dispo - nierenden Leitstellenbeamten der aktuelle Standort des Rettungsmittels ersichtlich ist. So kann das dem Not - fallort nächststehende Rettungsmittel disponiert und alarmiert werden. Damit soll erreicht werden, dass das jeweils nächste freie und geeignete Rettungsmittel qua - litätssteigernd eingesetzt wird. Bei Auslastung der vorhandenen Rettungswagen kann es in Einzelfällen erforderlich werden, ein niederschwel - ligeres Rettungsmittel (vornehmlich KTW) als First-Re - sponder einzusetzen. Im Interesse der Notfallpatienten kann so frühzeitig qualifizierte (erste) Hilfe geleistet wer- den, bis ein Rettungswagen zur Verfügung steht. Zudem werden Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr, besetzt mit rettungsdienstlich qualifiziertem Personal aus dem Einsatzdienst, eingesetzt und nehmen die Aufgabe als First-Responder im Einzelfall wahr. 6.2.4 Datenauswertung und Beurteilung der Vorhaltungen Die in Kapitel 5 beschriebenen Planungskenngrößen und Kriterien bilden die Grundlage für die durchgeführte Analyse. Entwicklung der Gesamteinsatzzahlen Die Gesamteinsatzzahlen in der Notfallrettung und im Krankentransport können der Tabelle 5 entnommen werden. Deutlich zu sehen sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 mit einem Rückgang der Gesamteinsatzzahlen. Dieser Rückgang zeigt sich aber le- diglich in der Notfallrettung. Jahr Notfall- rettung Krankentrans- port nach § 13 RettG NRW Gesamt- einsätze NFR und KT 2016 31.546 10.489 42.035 2017 31.405 10.732 42.137 2018 30.893 11.190 42.083 2019 29.509 11.282 40.791 2020 26.248 10.938 37.186 2021 28.063 11.428 39.491 Tabelle 5: Übersicht Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport Die Auswertung des Erreichungsgrades liegt in den Ein - satzkerngebieten im Jahresdurchschnitt aktuell bei unter 90 Prozent und unterschreitet somit das bedarfsplane - risch verankerte und regelkonforme Schutzniveau von 90 Prozent Erreichungsgrad in der Notfallrettung deut - lich. Die Entwicklung zeigt, dass der Erreichungsgrad in den vergangenen Jahren kontinuierlich herabgefallen ist, wie der Abbildung 6 zu entnehmen ist. Abbildung 6: Notfallrettung Einsatzzahlen und Erreichungsgrad 2016 2017 2018 2019 2020 2021 31.546 85 % 31.405 83 % 30.893 82 % 29.509 81 % 26.248 82 % 28.063 79 % Erreichungsgrad Anzahl der Einsätze in der Notfallrettung 53 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes Gesamteinsatzzahlen. Dieser Rückgang zeigt sich aber le- diglich in der Notfallrettung. Jahr Notfall- rettung Krankentrans- port nach § 13 RettG NRW Gesamt- einsätze NFR und KT 2016 31.546 10.489 42.035 2017 31.405 10.732 42.137 2018 30.893 11.190 42.083 2019 29.509 11.282 40.791 2020 26.248 10.938 37.186 2021 28.063 11.428 39.491 Tabelle 5: Übersicht Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport Die Auswertung des Erreichungsgrades liegt in den Ein - satzkerngebieten im Jahresdurchschnitt aktuell bei unter 90 Prozent und unterschreitet somit das bedarfsplane - risch verankerte und regelkonforme Schutzniveau von 90 Prozent Erreichungsgrad in der Notfallrettung deut - lich. Die Entwicklung zeigt, dass der Erreichungsgrad in den vergangenen Jahren kontinuierlich herabgefallen ist, wie der Abbildung 6 zu entnehmen ist. Abbildung 6: Notfallrettung Einsatzzahlen und Erreichungsgrad 2016 2017 2018 2019 2020 2021 31.546 85 % 31.405 83 % 30.893 82 % 29.509 81 % 26.248 82 % 28.063 79 % Erreichungsgrad Anzahl der Einsätze in der Notfallrettung Der Erreichungsgrad für die Einsatzaußenbereiche liegt bei knapp über 90 Prozent. Auch hier ist eine fallende Tendenz zu beobachten. Das Absinken des Erreichungsgrades begründet sich nicht konventionell durch einen Anstieg der Einsatzzahlen. Es geht vielmehr aus einer Verlängerung der Anfahrtszeiten der Rettungsmittel zu den Notfallorten sowie den Kran - kenhäusern und letztendlich der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft hervor. Dieses ist insbesondere auf die Entwicklungen der Stadt Münster durch anhaltende Bevölkerungszunahme in den einzelnen Stadtteilen, die Verdichtung des fließenden Straßenverkehrs sowie die Veränderungen der bestehenden verkehrstechnischen Infrastrukturen, aber auch der daraus hervorgehenden zunehmenden Inanspruchnahme von Rettungsmitteln außerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche zurück - zuführen. Zur Sicherstellung eines adäquaten Schutzniveaus be - darf es einer Anpassung der Flächenversorgung in der Notfallrettung durch Indienstnahme neuer Standorte für Rettungsmittel (RTW). Die Vorhaltungen in den be - stehenden Feuer- und Rettungswachen (einschl. der multifunktionalen Besetzung von RTW durch Kräfte des Brandschutzes) zeigen sich als nicht mehr auskömmlich, um eine Versorgung des Stadtgebietes unter Einhaltung der Hilfsfristen zu gewährleisten. Eine weitere Analyse (s. Tabelle 6) zeigt die Inanspruch - nahme der sog. BF-Multifunktion in der Notfallrettung. Hierbei handelt es sich um vier Besatzungen, welche primär zur Abdeckung von brandschutzbedarfsplane - risch fixierten Mindestfunktionsstärken in den Bereichen Brandschutz/Technische Hilfeleistung vorgehalten wer - den und sekundär Rettungswagen im Rahmen der Spit - zenbedarfsabdeckung besetzen sollen. Da dieses Prob - lem bei vielen Kommunen in NRW präsent ist, hat u. a. die Bezirksregierung Arnsberg in einem Erlass herausge - stellt, dass Einsatzkräfte des Rettungsdienstes nicht mehr der Mindestfunktionsstärke im Brandschutzbedarfsplan angerechnet werden dürfen. Eine Nachfrage, wie dies in Bezug auf Brandschutzkräfte zu bewerten ist, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, wurde durch die auf - sichtführende Mittelbehörde so beantwortet, dass dieser Einsatz durch organisatorische Maßnahmen auf ein Mini- mum einer echten Spitzenabdeckung zu beschränken ist. Die aktuellen Einsatzzahlen zeigen, dass die vertretbaren Werte der Spitzenbedarfsabdeckung weit überschritten werden und somit von einem Regelvorhaltungsbedarf auszugehen ist. 54 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes 2019 BF Multi- funktion 1-RTW-5 BF Multi- funktion 1-RTW-6 BF Multi- funktion 2-RTW-5 BF Multi- funktion 2-RTW-6 1214 Einsätze 706 Einsätze 1146 Einsätze 492 Einsätze Tabelle 6: Inanspruchnahme der Multifunktion im Jahr 2019 Analog der landesweit erkennbaren Entwicklungen zeigt sich auch für die Stadt Münster ein deutlicher Verände - rungsbedarf der bestehenden Flächenabdeckung in der Notfallrettung. Durch Planung und Indienstnahme weite- rer dislozierter Rettungswachen soll das regelkonforme Schutzniveau für die Bevölkerung in der Stadt Münster aufrechterhalten werden. Im Rahmen der Auswertungen der Flächenversorgung in der Notfallrettung (i. W. Analyse der Erreichungsgrade von schutzzielrelevanten Einsätzen) haben sich folgende Prioritäten für eine Standortanpassung ergeben: Priorität 1: Flächenabdeckung der Stadtteile Gremmendorf/Angelmodde/Wolbeck/ Hiltrup-Ost Die Bedarfe zur Abdeckung der Einsatzkerngebiete in den o. g. Stadtteilen weisen einen zu priorisierenden Hand - lungsbedarf durch schnellstmögliche Ansiedlung einer Rettungswache mit einem RTW im 24h-Betrieb auf. Eine adäquate Versorgung von den Standorten der FRW 2 und 3 sowie dem benachbarten Kreis Warendorf ist nicht hin- reichend schnell gegeben. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Stadtentwicklung in diesem Bereich sollte diese Wache mit einer Erweite - rungsoption für die perspektivische Möglichkeit zur Sta - tionierung eines weiteren Rettungsmittels geplant wer - den. Aus einsatztaktischen Gesichtspunkten wäre eine geografische Ansiedlung einer Rettungswache an der Hiltruper Straße, Höhe L585 günstig. Aufgrund der Hand- lungserfordernisse in diesem Bereich ist bis zur Indienst - stellung der Rettungswache kurzfristig ein provisorischer Standort zu sichern und befristet ein RTW von der FRW 2 dorthin zu verlagern. In Zusammenhang mit der Betrachtung einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit sollte eine Anfra - ge des benachbarten Kreises Warendorf aufgenommen werden. Dieser Bitte um Prüfung, ob im Rahmen einer ge- bietsübergreifenden Vereinbarung eine rettungsdienstli- che Versorgung im Bereich Alverskirchen durch die Stadt Münster möglich wäre, soll nach Verlagerung des Ret - tungsmittels weiter analysiert werden. Priorität 2: Flächenabdeckung der Stadtteile Berg Fidel, Hiltrup Die Ansiedlung der provisorischen Feuer- und Rettungs - wache 3 liegt aus einsatztaktischen Gesichtspunkten geografisch suboptimal und lässt die Abdeckung der Einsatzkerngebiete in den o. g. Stadtteilen, unter ganz - heitlicher Beachtung aller gegebenen Hilfsfristen, nicht hinreichend schnell zu. Die Feuer- und Rettungswache 3 ist schnellstmöglich im Bereich Merkureck/Hohe Geest in ihrem planungstechnisch vorgesehenen funktionalen Umfang (inkl. Erweiterungsoptionen) zu errichten. Priorität 3: Flächenabdeckung der Stadtteile Roxel/Gievenbeck Die Bedarfe zur Abdeckung der Einsatzkerngebiete in den o. g. Stadtteilen weisen einen Handlungsbedarf durch Ansiedlung einer Rettungswache mit einem RTW im 24h-Betrieb auf. Eine adäquate Versorgung von den Standorten der FRW 1 und RW 10 sowie der benachbar - ten Rettungswache des Kreises Coesfeld in Havixbeck ist nicht hinreichend schnell gegeben. Zielplanung sollte die Indienststellung einer Rettungswache im Bereich Im Der- del/Am Rohrbusch sein. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Stadtentwicklung in diesem Bereich sollte diese Wache mit einer Erweite - rungsoption für die perspektivische Möglichkeit zur Sta - tionierung eines weiteren Rettungsmittels geplant wer - den. 55 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes Priorität 4: Flächenabdeckung der Stadtteile Kinderhaus-West/Nienberge/Sprakel Die Bedarfe zur Abdeckung der Einsatzkerngebiete in den o. g. Stadtteilen weisen einen Handlungsbedarf durch Ansiedlung einer Rettungswache mit einem RTW im 24h-Betrieb auf. Eine adäquate Versorgung von den Standorten der FRW 1 und der benachbarten Ret - tungswache des Kreises Steinfurt in Altenberge nicht hinreichend schnell gegeben. Zielplanung sollte die In - dienststellung einer Rettungswache im den Bereichen Kristiansandstraße oder Westhoffstraße sein. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Stadtentwicklung in diesem Bereich sollte diese Wache mit einer Erweite - rungsoption für die perspektivische Möglichkeit zur Stati- onierung eines weiteren Rettungsmittels geplant werden. Priorität 5: Flächenabdeckung der Stadtteile Sudmühle Süd-West/Handorf/St. Mauritz Die Bedarfe zur Abdeckung der Einsatzkerngebiete in den o. g. Stadtteilen weisen einen Handlungsbedarf durch Ansiedlung einer Rettungswache mit einem RTW im 24h-Betrieb auf. Eine adäquate Versorgung von den Standorten der FRW 2 und RW 16 sowie der benachbar - ten Rettungswache mit Standort Telgte des Kreises Wa - rendorf ist nicht hinreichend schnell gegeben. In Zusammenhang mit der Versorgung des Stadtteils Handorf wurde im Rahmen dieser Bedarfsplanung zu - nächst die Stationierung eines zweiten RTW in der Ret - tungswache 16 geprüft. Sowohl die fehlenden räumli - chen Ressourcen in den Funktions- und Sozialbereichen sowie der verfügbaren Grundstücksfläche selbst, als auch die suboptimalen verkehrstechnischen Gegebenheiten haben jedoch zu dem Ergebnis geführt, dass die Statio - nierung eines zweiten RTW an diesem Standort weder bedarfsdeckend noch realisierbar ist. Zudem sind sich im Rahmen der verkehrstechnischen Bewertung die erhebli- chen Schließzeiten und -frequenzen der Bahnübergänge Sudmühlenstraße und Mariendorfer Straße hervorzuhe - ben, welche aktuell zu erheblichen Behinderungen des zuständigen RTW von der RW 16 bei der Anfahrt in den Stadtteil Handorf (und somit zu einer Nichteinhaltung der Hilfsfristen) führen. Die Planungen zur Unterführung des Straßenverkehrs unterhalb der Bahngleise ist in Vor - bereitung. Die Umsetzungszeiträume werden weit über der Mindestfortschreibungszeit des Rettungsdienstbe - darfsplanes ergeben, so dass die Analyseergebnisse den jetzigen Bedarf aufzeigen. Zielplanung sollte unter den aktuell berücksichtigten Verkehrsführungen die Indienststellung einer Rettungs - wache im Bereich Gewerbegebiet Gildenstraße/Waren - dorfer Straße sein. Zur Verdeutlichung der alten und neuen Flächenversor - gung sind die Gebiete als Grafik in den Anlagen 10a und Anlage 10b dargestellt. Bei denen in Anlage 10a aufge - führten Einsätzen handelt es sich um die auswertenbaren hilfsfristrelevanten Einsätze aus dem Jahr 2019. Bei denen in Anlage 10b dargestellten Werten handelt es sich um eine Prognose auf Basis der Daten aus 2019. Nicht be - rücksichtigt und damit ausgenommen sind Einsätze ohne Sondersignal und Fahrten des Krankentransportes. Die in Anlage 10b eingezeichneten Wachgrenzen wurden an - hand einer Modellierung der Fahrzeiten als Isochronen - analyse gezogen. Die tatsächlichen Wachgrenzen sind abhängig vom zukünftigen Rettungswachenstandort. Die Tabelle 7 fasst die Vorhaltung in Wochenstunden zusammen und berücksichtigt sämtliche ad hoc und in Zielplanung befindlichen Bedarfe. Die daraus hergehen - den personellen Vorhaltestunden erhöhen sich um 672 h/a. Die Ausweitung des Stundenbedarfs begründet sich u. a. auch vor dem Hintergrund, dass eine Verlagerung der bis dato in Ansatz gebrachten multifunktionalen Brandschutz-Besatzungen in den FRW in die dislozierten Rettungswachen nicht möglich ist. 56 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes Wache RM Montag bis Freitag Samstag Sonn-/ Feiertage Vorhaltung in Wochen- stunden Bemerkung von … bis Std. von … bis Std. von… bis Std. 1 RTW-1 07:00 – 22:00 15 75 1 RTW-2 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 119 1 RTW-3 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 1 RTW-4 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 1 RTW-5 ganztägig ganztägig ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 1 RTW-6 ganztägig ganztägig ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 1 NEF-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 1 NEF-2 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 1 NEF-3 ganztägig ganztägig ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 1 TNA ganztägig ganztägig ganztägig neu! 2 RTW-1 07:00 – 22:00 15 75 2 RTW-2 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 119 2 RTW-3 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 2 RTW-4 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 2 RTW-5 ganztägig 24 ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 2 RTW-6 ganztägig 24 ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 2 NEF-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 3 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 3 RTW-2 08:00 – 16:00 8 40 3 RTW-2 ganztägig ganztägig ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion; keine zusätzliche Hardware 10 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 16 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 2-RTW-6 Standort Wolbeck neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 1-RTW-6 Planungsziel Roxel/ Gievenbeck Neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 2-RTW-5 Planungsziel Mauritz/ Handorf Neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 1-RTW-5 Planungsziel Kinderhaus/ Nienberge Tabelle 7: Vorhaltung Notfallrettung 57 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes Begleitende und ergänzende organisatorische Maßnahmen Neben der Ausweitung der Vorhaltung, sollen Verbesse - rungen durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Prozessoptimierung unter anderem durch Schulung der Mitarbeitenden, Einführung von QM-Modulen und syste- matisierte Auswertung der strukturierten Notrufabfrage und des digitalen Rettungsdienstprotokolls. Analyse der Fahrten ohne Sondersignal und Simulationen zu inter - kommunalen Zusammenarbeiten im Bereich von Stadt- und Kreisgrenzen sollen folgen. 6.3 Notarztdienst/Notärztliche Versorgung 6.3.1 Aktueller Stand Im Jahr 2020 wurde die Gestellung von Notärzten für den Rettungsdienst öffentlich ausgeschrieben. Mit der Gestellung von Notärzten wurden das Universitätskli - nikum, das St. Franziskus-Hospital und der Verbund der Ludgerus-Kliniken für die Dauer von max. fünf Jahren be - auftragt. Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Si - cherstellung des Notarztdienstes im Stadtgebiet Münster in Tag- und Nachtdiensten, inkl. Wochenend- und Feier - tagsdiensten. Erfahrungen und Qualifikation Das Personal der Notarzt-Gruppe besteht aus für den Notarztdienst qualifiziertem Personal unterschiedlicher Erfahrungsstufen. Mit dem Ziel der Integration junger ärztlicher Mitarbeitenden als Notärzte erfolgt eine mehr- monatige sog. Rotations-Notarzttätigkeit im Rettungs - dienst. Während dieser Zeit erwirbt das Personal, feder - führend weitergebildet durch die Stabstelle Ärztliche Leitung im Rettungsdienst, die notwendigen Erfahrun - gen für den Einsatzdienst. Im Anschluss an diese Rotation werden die Notärzte regelmäßig neben ihrer Tätigkeit im Krankenhaus im Rettungsdienst tätig (Pool-Notärzte). Die Poolgröße je Krankenhaus ist begrenzt, um die Qua - lifizierung, Weiterbildung und Qualität bestmöglich zu gewährleisten. Neben Krankenhaus-Ärzten stehen dem Rettungs - dienst-Träger auf Honorarbasis weitere Notärzte zur Fle - xibilisierung und Garantie der Sicherstellung des Notarzt- dienstes oder Sonderbedarfe zur Verfügung. Die Gruppe der Honorar-Ärzte erlaubt die Kompensation von Fehl - zeiten und Sonderbedarfen in allen Notarzt-Gruppen. Notarzt -Gruppe Aufgabe Qualifikation Tarifliche Gruppierung Rotations-Notärzte Einführung in den Dienst, im Verlauf selbständige Besetzung NEF i.R.d. Weiterbildung Assistenzarzt in Weiterbildung, Fachkunde Rettungsdienst Assistenzarzt Pool-Notärzte Erfahrene Mitarbeiter zur Besetzung der NEF Fach- oder Assistenzarzt mit Zusatz- bezeichnung Notfallmedizin Facharzt Koordinierende Notärzte Besetzung NEF, Einsatzbezogene Koordination, Einarbeitung von Notärzten, Projektarbeit Facharzt, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Zertifikat „Leitender Notarzt“ Oberarzt Honorar-Notärzt als bei der Stadt Münster Erfahrene Mitarbeiter zur Besetzung der NEF Facharzt, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ggf. Zertifikat „Leitender Notarzt“ Facharzt Tabelle 8: Übersicht über das im Notarztdienst eingesetzte Personal und dessen Qualifizierungsgrad 58 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes Dienstaufsicht Die Notärzte unterliegen den medizinisch-fachlichen Weisungen und der Fachaufsicht der Stabstelle ärztliche Leitung im Rettungsdienst sowie in organisatorischer Hinsicht den Weisungen der Abteilung 37.1 (Personal - einsatzplanung und Integration in den Wach- und Dienst- betrieb). Die durch die Feuerwehr verfügbaren Notärzte leisten Rettungseinsätze, welche von der Leitstelle dispo- niert und alarmiert werden. Im Rahmen von Feuerweh - reinsätzen übernimmt das notärztliche Personal die ihm durch die Einsatzleitung zugewiesenen rettungsdienst - lichen Aufgaben. Während des Einsatzes ist der Notarzt befugt, dem im Rettungsdienst der Stadt Münster einge - setzten nichtärztlichen Personal medizinische Weisun - gen zu erteilen. Koordinierender Notarzt Die Koordinierende Notärzte (KooNo) bilden die ärzt - liche Standortleitung der NEF-Standorte und überneh - men die ärztliche Besetzung für das 1-NEF-2. Neben der täglichen Funktionssicherstellung nehmen sie auch am Rufdienst der Leitenden Notärzte teil. In einem Umfang von 20 Prozent Arbeitsanteil sind sie zudem für Organi - sationsaufgaben und Qualifikation von Mitarbeitenden vorgesehen. Die Aufgaben der Koordinierenden Notärzte umfassen in diesem Zusammenhang folgende Bereiche: ■ Einsatz als beratender Notarzt in der Leitstelle, inkl. Delegation ärztlicher Leistungen auf der Grundlage des NotSanG, ■ ärztliche Supervision der Disposition im Intensivtrans- port (insb. Abklärung der Indikation und Dringlichkeit durch strukturiertes Arzt-Arzt-Gespräch), ■ Aus-und Fortbildung von Notärzten und nicht-ärztliches Rettungsfachpersonal, ■ konzeptionelle Erarbeitung, fachliche Ausgestaltung und Umsetzung der Ausbildung von Notfallsanitätern, ■ konzeptionelle Erarbeitung der jährlichen Fortbildung und der Rezertifizierungsinhalte, ■ Durchführung der praktischen und theoretischen Rezertifizierung von Notfallsanitätern, ■ Prüfungen von Notfallsanitätern, ■ Mitarbeit in Projektarbeit und Qualitätsmanagement, ■ Fortentwicklung bestehender sowie Erarbeitung und Umsetzung von neuen medizinischen Einsatzkonzepten, ■ Mitwirkung an med. BHP und SAA, ■ Mitwirkung in Bewertung und verantwortliche Festlegung von Medikamenten im Rettungsdienst Weiterbildung Notarzt Zur Absolvierung des nötigen Einsatzpraktikums im Rah - men der ärztlichen Weiterbildung im Rettungsdienst bietet der Träger Rettungsdienst Hospitationsmöglich - keiten an. Rahmenbedingungen Der Notarzteinsatz erfolgt im sogenannten „Rendez - vous-Verfahren“. Das bedeutet, dass der erforderliche Rettungswagen von der zuständigen Feuer- und Ret - tungswache aus eingesetzt wird und parallel dazu ein Notarzteinsatzfahrzeug der Feuerwehr den Notfallort anfährt. Auswertung und Beurteilung der Daten Es ist keine Ausweitung der Vorhaltung im Notarztdienst aus der Datenanalyse ableitbar. Die Einführung und der Betrieb der Telenotarzt-Zentrale als Kernträger wird mit diesem Bedarfsplan umgesetzt. 6.3.2 Telenotarzt Vor dem Hintergrund einer Einführung von Telenotarzt - systemen im Land Nordrhein-Westfalen hat sich die Stadt Münster als Standort einer Telenotarzt-Zentrale bewor - ben (siehe hierzu Anlage 6 und 7). Die Stadt Münster ver- fügt über eine bedeutsame medizinische Infrastruktur, inklusive eines Universitätsklinikums mit telemedizini - scher Kompetenz. Hinsichtlich erforderlicher personeller ärztlicher Ressourcen soll beim Aufbau eines 24/7 Tele - notarztsystems mit dem Universitätsklinikum kooperiert werden. Dazu wurde von den Kooperationspartnern be - reits ein Letter of Intent unterzeichnet. Technisch wurde im November 2020 in Kooperation mit mehreren Fir - men-Partnern ein vollwertiger Telenotarzt-Arbeitsplatz 59 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes eingerichtet und zwei Rettungswagen mit technischer Ausstattung versehen, die den Betrieb des sog. Aescue - Link™-Systems (Video- und Sprachdaten-Übertragung) ermöglicht. Personell und wissenschaftlich wird mit dem Universitätsklinikum Münster und der dortigen Stabs - stelle Telemedizin kooperiert, um einen 24/7-Betrieb zu realisieren. Die Laufzeit des Projektes betrug ein Jahr. Telenotarztsystem Das Telenotarztsystem unterstützt das vor Ort tätige Per- sonal des Rettungsdienstes mit medizinischer Expertise und diagnostischem Wissen insbesondere zur Bewer - tung und Einordnung der akuten Erkrankung und/oder Verletzung. Der Telenotarzt leitet heilkundliche Maßnah- men des rettungsdienstlichen Personals an der Einsatz - stelle im Sinne der Delegation. Dies ermöglicht z. B. ein Schmerzmanagement durch rettungsdienstliches Perso - nal unter der Aufsicht eines Telenotarztes (TNA), für das bislang in der Regel die Anwesenheit eines Notarztes er - forderlich war. Über die Ersteinschätzung und die unmit- telbare Unterstützung an der Einsatzstelle hinaus kann der TNA während des Transportes die ärztliche Beratung und fachliche Unterstützung sicherstellen. Zu den Indika- tionen für den Einsatz des/der TNA gehören z. B. hyper- tensive Krisen, Schmerztherapie, Schlaganfälle ohne Be - wusstseinsstörung, Hypoglykämie und die Hilfestellung bei der EKG-Interpretation. Weitere Indikationen können nach Prüfung hinzukommen. Um einen wirtschaftlichen Betrieb zu erreichen, soll für den Betreib eine Trägergemeinschaft mit den Gebietskör- perschaften Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf gebildet werden. Hierzu wurden Verein - barungen mit den beteiligten Gebietskörperschaften geschlossen. Beginn des 24/7 Betriebs des Telenotarzt - systems soll bis Jahresende 2022 aufgenommen werden. Die Rettungswagen werden hierzu technisch ausgestat - tet. Bis 01.09.2022, zum 01.03.2023 und zum 01.09.2023 werden jeweils 1/3 der Rettungswagen mit der notwen - digen Technik ausgestattet. Personal Um die technischen Anforderungen des Telenotarztsys - tems im Amt 37 zu koordinieren, umzusetzen sowie im Rahmen des Projektmanagements zunächst zu begleiten und später im Regelbetrieb zu betreuen, werden zusätz - liche personelle Ressourcen benötigt. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Telenotarzt- IT- Projektplanung, Wartung der Komponenten, Begleitung des technischen Ausbaus, Begleitung in die Systemintegration (Software, Leitstelle) und Einführung in amtsinterne Prozesse. 6.4 Krankentransport 6.4.1 Aktueller Stand Die Leistungen des Krankentransports wurden im Jahr 2018 neu ausgeschrieben und in einem EU-weiten Ver - fahren vergeben. Im Krankentransport wirken seit dem 01.11.2018 das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfall-Hilfe und der Arbeiter-Samariter-Bund mit. Die Vertragslaufzeit vom 01.11.2018 bis zum 30.10.2023 ge - schlossen. Die Stadt Münster als Trägerin des Rettungs - dienstes hat sich mit der Vergabe der Leistung aus dem Bereich der Krankentransportleistungen mit eigenen Kräften zurückgezogen. Die drei Leistungserbringer stellen insgesamt elf KTW zu definierten Zeiten zur Verfügung. Kenndaten Grundbedarf Spitzenbedarf Gesamt Anzahl der KTW 11 4 15 Vorhalte Std./Wo. 552,6 Bei Bedarf 552,6 Einsätze (2019) 11.267 8 11.275 Bedienzeit < 60 min < 60 min Tabelle 9: Gesamtübersicht der aktuellen Krankentransportwagen (KTW) Stadt Münster 6.4.2 Spitzenbedarf Die drei Leistungserbringer stellen insgesamt elf KTW zu definierten Zeiten zur Verfügung. Für die Abdeckung des Spitzenbedarfes haben sich die Leistungserbringer verpflichtet, innerhalb von maximal 45 Minuten je Los je 60 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes einen KTW mit entsprechender Besatzung zusätzlich zu stellen. Mit Spitzenbedarf ist an besonderen Tagen wie vor Weihnachten, Silvester, Ostern und/oder den langen Wochenenden zu rechnen. 6.4.3 Einbindung von Unternehmern nach §§ 17 ff. RettG NRW Neben dem öffentlichen Rettungsdienst sieht das RettG NRW auch die Möglichkeit der Betätigung von (priva - ten) Unternehmen im Bereich der Notfallrettung und im Krankentransport vor. Hierfür bedarf es einer ordnungs - behördlichen Genehmigung, die erteilt werden kann, wenn die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Un - ternehmens festgestellt sind. Die Stadt Münster hat aktuell folgende Genehmigungen nach §§ 17 ff. RettG NRW erteilt: Krankentransport Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V., Gustav-Stresemann-Weg 62, 48155 Münster mit folgendem Umfang: ■ Ein Krankentransportwagen (KTW), täglich 24 Std., befristet bis zum 31.12.2022. ■ Ein Krankentransportwagen (KTW), montags – samstags (ohne Feiertage) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, befristet bis zum 31.10.2023. Stefanie Roters und Markus Ratajczak GbR (Fahrbereit- schaft Münsterland), An der Kleimannbrücke 98, 48157 Münster mit folgendem Umfang: ■ Ein Krankentransportwagen (KTW), täglich 24 Std., befristet bis zum 31.10.2023. ■ Ein Krankentransportwagen (KTW), montags – freitags (ohne Feiertage) von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr, befristet bis zum 31.10.2023. EMS Münsterland UG (haftungsbeschränkt), Herrn Markus Ratajczak, An der Kleimannbrücke 98, 48157 Münster mit folgendem Umfang: ■ Ein Krankentransportwagen (KTW), montags – samstags (ohne Feiertage) von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr, befristet bis zum 31.10.2023 Zurzeit wird das Transportaufkommen von Unternehmen nach § 17 RettG NRW, der Trägerin des Rettungsdienstes anhand von tabellarischen Monatslisten überstellt. Die Fahrzeuge der Unternehmen sind nicht im BOS Netz eingebunden und somit abgekoppelt von der Leitstelle. Dieser Umstand macht eine gesamtstädtische Planung im Krankentransport schwer möglich und führt somit nicht zur optimalen Steuerung von Transportbedarfen. Es ist daher beabsichtigt, die Unternehmen nach § 17 RettG NRW an die Leitstelle der Trägerin anzubinden und zu steuern. Spätestens mit der Neu- bzw. Wiedererteilung von Genehmigungen im Krankentransport, ergeht die Auflage zum Einbau und Betrieb der im Rettungsdienst eingesetzten BOS-Fahrzeugfunktechnik (inkl. GPS-Fahr - zeugortung) und damit einhergehend die Steuerung al - ler Transporte über die Leitstelle der Trägerin. Damit er - gibt sich ein einheitliches und auswertbares Vorhaltebild für den Bereich des Krankentransportes. 6.4.4 Datenauswertung und Beurteilung der Vorhaltungen Für die Berechnung der bedarfsgerechten Vorhaltung wurden die Einsatzzahlen des Jahres 2019 zugrunde ge - legt. Die bedarfsgerechte Vorhaltung richtet sich nach dem innerstädtischen Fahrtenaufkommen und Fernfahr - ten. Eine Unterteilung des Stadtgebietes wie in der Not - fallrettung ist nicht erforderlich. Für die Bemessung wurden die Zeiträume Montag bis Freitag, Samstag sowie Sonn-/Feiertage getrennt be - trachtet. 61 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes Fallzahlen und Übersicht Abbildung 7: Anzahl der Einsätze im Krankentransport 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamteinsätze KT nach §13 RettG NRW Linear (Summe der gemeldeten Fahrten im KT nach §17 RettG NRW) Summe der gemeldeten Fahrten im KT nach §17 RettG NRW Wie der Abbildung 7 zu entnehmen ist, ist ein Anstieg der Fallzahlen im öffentlichen Krankentransport als auch bei den zugelassenen Unternehmen nach § 17 RettG NRW zu verzeichnen. Ausgenommen, aufgrund der besonderen Corona-Pandemie Situation, ist das Jahr 2020 von dieser Steigerung. Das Jahr 2021 erreicht annähernd das Niveau von 2019. Ab dem Jahr 2018 meldeten die Leistungser - bringer nach § 17 RettG NRW regelmäßig ihre Daten. Jahr Einsätze im KT (§ 13 und § 17) 2018 14.900 2019 16.663 2020 17.137 2021 17.725 Tabelle 10: 2018 bis 2021 Entwicklung der Einsatzzahlen im Krankentransport (§ 13 und § 17) Die Abbildung 7 und die Tabelle 10 zeigen deutlich eine Zunahme der Einsätze im Krankentransport. Fahrten mit Transportziel außerhalb von Münster Die Tabelle 10 stellt eine Übersicht ausgewählter durch - geführter Fahrten im Krankentransport gegenüber. Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 fielen insge - samt 11.282 Einsätze im öffentlichen Krankentransport an. Von diesen Einsätzen sind 1.888 Einsätze als Fahrten mit einem Transportziel außerhalb von Münster klassifi - ziert worden. Die Tabelle 11 zeigt unter anderem die fünf häufigsten Transportziele außerhalb des Stadtgebietes Münster. Stichwort Anzahl der Einsätze Infektionsfahrt 1.178 S-KTW 116 Fahrten mit Transportziel außerhalb von Münster 1.888 davon Telgte 196 Lüdinghausen 113 Greven 105 Dülmen 74 Steinfurt 70 Tabelle 11: Übersicht über ausgewählte Transportkategorien im Krankentransport 62 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes Die im Kapitel 5.1 definierte Planungsgröße Erreichungs - grad (Termintreue) mit 90 Prozent wurde im Jahr 2019 mit 78,45 Prozent deutlich unterschritten. Das Ziel wurde somit nicht erreicht. Die Analyse der Daten zeigt, dass die meisten Anfragen am Vormittag eingehen und mit einer Wunschzeit bei 09:00 Uhr liegen. Dieser „Peak“ kann nur bedingt aufgefangen und bearbeitet werden. Eine derar - tige Vorhaltung wird wirtschaftlich nicht darstellbar sein. Krankentransportrate Um das Leistungsaufkommen im Krankentransport be - werten zu können, wurde eine Krankentransportratenbe- rechnung vorgenommen. (KRANKENTRANSPORTRATE = Krankentransporte pro 1.000 Einwohner/-innen pro Jahr) Bei der Analyse zeigt sich für das Jahr 2019 eine Kranken- transportrate von 36 Einsätzen je 1.000 Einwohner/-in - nen und Jahr. Damit liegt die Krankentransportrate im Vergleich zu Daten auf Bundesebene aus dem Jahr 2016/2017 deutlich unter dem allgemeinem Erwartungs- wert von 81,5 Krankentransporten pro 1.000 Einwoh - ner/-innen und Jahr. Wie im bundesweiten Vergleich zeigt sich auch für Stadt Münster, die für städtische Regionen analysierte niedrige Krankentransportrate. Die Gründe für die niedrige Krankentransportrate können laut den Autoren der bundesweiten Analyse derzeit nicht benannt werden. Eine mögliche Erklärung für die niedrige Kran - kentransportrate liegt in der Nutzung von Liegendmiet - wagen, die auf Basis des Personenbeförderungsgesetzes Transporte ohne qualifizierte Betreuung durchführen. Ausweitung der Vorhaltung Bereits im Bedarfsplan 2016 zeichnete sich ab, dass die Vorhaltung von Krankentransportwagen während der Nachtstunde erkennbar wurde. Die Analyse der aktuellen Daten bestätigen nunmehr den Bedarf von einem Kran - kentransportwagen zur Ausweitung der Vorhaltungen auf die Nachstunden. Die Vorhaltung umfasst nun ein Vo- lumen von 701,5 Wochenstunden. Rettungs- mittel Montag bis Freitag Samstag Sonn-/Feiertage Vorhaltung in Wochen- stunden von … bis Std. von … bis Std. von… bis Std. KTW 1 ganztägig 24,0 ganztägig 24,0 ganztägig 24,0 168,0 KTW 2 06:00 – 11:00 5,0 06:30 – 15:00 8,5 07:00 – 13:00 6,5 40,0 KTW 3 07:00 – 12:00 5,0 07:00 – 15:30 8,5 08:30 – 14:00 5,5 39,0 KTW 4 07:00 – 12:00 5,0 07:00 – 18:30 11,5 09:00 – 20:00 11 47,5 KTW 5 07:30 – 12:30 5,0 08:30 – 20:30 12,0 37,0 KTW 6 07:30 – 13:00 5,5 27,5 KTW 7 08:00 – 14:00 6,0 30,0 KTW 8 08:00 – 15:00 7,0 35,0 KTW 9 08:00 – 15:30 7,5 37,5 KTW 10 08:30 – 16:00 7,5 37,5 KTW 11 08:30 – 16:30 8,0 40,0 KTW 12 09:00 – 18:30 9,5 47,5 KTW 13 09:00 – 20:00 11,0 55,0 KTW 14 09:00 – 21:00 12,0 60,0 63 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes Begleitende und ergänzende organisatorische Maßnahmen Neben der Ausweitung der Vorhaltung und Anpassung der zeitlichen Verfügbarkeit, sollen Verbesserungen durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Prozes - soptimierung unter anderem durch Schulung der Mitar - beitenden, Einführung einer Software zur Unterstützung im Flottenmanagement, Einführung von QM-Modulen und Auswertung von Maßnahmen, georeferenzierte Di - sposition, temporäre Standortverlagerung und Verbesse- rung der Zusammenarbeit mit der kassenärztlichen Ver - einigung (116 117). Die neuen Bedarfe werden fristgerecht, mit dem Auslau - fen der Verträge zum Krankentransport, ausgeschrieben. Sächliche Ausstattung der Krankentransportwagen Durch die gestiegene Arbeitsbelastung im Kranken - transport erfolgt zwangsläufig eine höhere körperliche Beanspruchung. Den gestiegenen Gesundheits- und Arbeitsschutzanforderungen in Bezug auf sicheres und ergonomisches Arbeiten ist Rechnung zu tragen. Daher soll bei einer Vergabe an Leistungserbringer u. a. auf die Verbesserung der Ausstattung nach Stand der Technik hingewirkt werden: ■ Elektrohydraulisch unterstützende Fahrtragen ■ Be- und Entladehilfe für den Tragestuhl (z. B. Laderam- pen, hydraulische Unterstützungsmechanismen) 6.5 Intensivtransport/Interhospitaltransport 6.5.1 Aktueller Stand Der Transport von Patienten zwischen verschiedenen Krankenhäusern ist nach § 2 RettG NRW Aufgabe des Rettungsdienstträgers 7. Hierzu zählt im Bereich der ärztlich begleiteten Transporte neben den Notfalltrans - porten (durch den diensthabenden Notarzt des Trans - portfahrzeuges), auch die Durchführung von dringlichen oder planbaren Transporten, z. B. von Intensivstation zu Intensivstation. Neben dem kostenintensiven luftgebun - denen Transport durch einen Intensivhubschrauber bie - tet sich die Möglichkeit zum bodengebundenen Trans - port mit speziell ausgestatteten Intensivtransportwagen (ITW). Aus der Zentrumsrolle der großen Krankenhäuser ergibt sich dabei eine nicht unerhebliche Anzahl an arzt - begleiteten Verlegungstransporten in umliegende klei - nere bzw. spezialisierte Krankenhäuser. Disposition, Planung, Stichworte und Beratung durch koordinierenden Notarzt Die Disposition von Interhospitaltransporten findet in der integrierten Leitstelle der Feuerwehr Münster statt. Um den Mitarbeitenden eine Hilfestellung zu geben und um die patientengerechte Disposition des Rettungsmit - tels und des entsprechenden Rettungsdienstpersonals zu regeln, wurde eine Verfahrensanweisung veröffentlicht. Die Disposition richtet sich nach der Dringlichkeit, Krank- heitsschwere, der medizinisch notwendigen Ausstattung und / oder bestimmten Begleitumständen, die ggf. eine ärztliche Anwesenheit bei dem Transport notwendig ma- chen. Bei allen ärztlich begleiteten Interhospitaltransporten (Kategorie II-IV) muss eine Anforderung bei der Leitstelle vorgelegt werden. Die Anforderung erfolgt derzeit noch auf dem auslaufenden FAX Standard und zukünftig durch Übertragung von geeigneten digitalen Formaten und Verschlüsselungen zu ersetzen. Der diensthabende ko - ordinierende Notarzt unterstützt in beratender Funktion die Disposition. Ziel ist die Prüfung der Einsatzindikation, um die Zahl der Fehleinsätze oder Verzögerungen im Ein- satzablauf durch geplante logistische Optimierungen zu reduzieren. Die Tabelle 12 fasst die Transportkategorien zusammen. 7) Hierzu zählen nicht Transporte innerhalb eines Krankenhausbereichs 64 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes Um die Disposition des richtigen Transportmittels vor - zunehmen, ist neben der Entscheidung, ob ein Arzt den Transport begleiten muss, zusätzlich die Zeit, innerhalb der ein Transport begonnen werden sollte, von entschei- dender Bedeutung. Daher wurde zusätzlich ein Algorith - mus zur Entscheidungsfindung erstellt. Grundbedarf Intensivtransport Der Leistungserbringer stellt einen ITW sowie das fach - lich geeignete nicht-ärztlich und ärztliche Personal zur Verfügung und führt die von der einheitlichen Leitstelle der Kernträgerin (Leitstelle der Feuerwehr Münster) zu - gewiesenen Einsätze durch. Der ITW ist durch den Leis - tungserbringer an einem frei wählbaren Standort im Zu - ständigkeitsbereich des Kernträgers zu stationieren und betriebsbereit zu halten. Der Vorhalteumfang erstreckt sich auf den Einsatzbereich der Trägergemeinschaft und zu folgenden Einsatzzeiten: Vorhalteumfang 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 08:00 – 20:00 Uhr Bei Alarmierung des ITW muss die Einheit (ITW sowie das ärztliche u. nichtärztliche Personal) innerhalb von 30 Mi- nuten einsatzbereit sein und anschließend die Fahrt zum Einsatzort antreten. Anforderung für Sonderlagen Das Personal und Fahrzeug kann während der Einsatzzeit auch zur Durchführung von Notfalleinsätzen eingesetzt oder vorübergehend an einen anderen Standort in Be - reitstellungsräume im Aufgabengebiet verlegt werden. Personalqualifikation Die Anforderungen an Anzahl und Qualifikation der Fahr- zeugbesatzung richten sich nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4 Tabelle 12: Kategorisierung und Disposition von Interhospitaltransporten durch die Leitstelle Kategorie Fahrzeug I Arztbegleitung erforderlich* akute vitale Gefährdung „Notfallpatient“ Vitale Indikation ITW**** RTW+NEF RTH/ITH II keine akute vitale Gefährdung „Intensivtransport“ (Intensivtherapiepatient) ITW RTW**+KH- Arzt ITH RTW**+NEF*** III „Entlastungstransport“ ITW RTW**+KH-Arzt ITH IV nicht dringlich planbare Verlegung - Bodengebunden - Luftgebunden ITW RTW**+KH-Arzt ITH V Keine Arztbegleitung erforderlich dringlich RTW** VI nicht dringlich KTW** RTW** * Gemäß Empfehlung Bundesverband ÄLRD ** Voraussetzung: Transport kann mit medizinischer Norm-Ausstattung der KTW/RTW des Rettungsdienstes transportiert werden *** NEF nur als „letztes Mittel“ im Ausnahmefall **** Voraussetzung: ITW ist innerhalb des Stadtgebietes im Status 1 65 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes RettG NRW sowie weiteren Vorgaben. Ärztliche Qualifikation: ■ Drei Jahre klinische Weiterbildung in einem Fachge- biet mit intensivmedizinischen Versorgungsaufgaben, ■ Zusätzlich sechs Monate nachweisbare Vollzeit- tätigkeit auf einer Intensivstation, ■ Qualifikation für den Einsatz als Notarzt (Fachkunde Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallme- dizin), ■ Kurs Intensivtransport nach Vorgaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Verantwortlichen Rettungsdienstpersonals mit der Berufsqualifikation Notfallsanitäter oder Rettungsassistent: ■ Mindestens dreijährige Tätigkeit als Notfallsanitäter oder Rettungsassistent (Vollzeit bzw. zeitlich ver- gleichbare Berufserfahrung), ■ Mindestens 14-tägige Hospitation auf einer Intensivstation, die in höchstens zwei Blöcke zu sieben Tagen aufgeteilt sein darf, ■ Kurs Intensivtransport für Rettungsdienstpersonal. Medizinische Qualifikation Fahrer ITW: ■ Berufsqualifikation mindestens Rettungssanitäter Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die er- forderlichen Fortbildungen und Fortbildungspunkte für das ärztliche und nichtärztliche Personal absolviert und jederzeit nachweisbar dokumentiert werden. 6.5.2 Auswertung der Daten Ausgewertet wurden sämtliche Einsätze mit dem Stich - wort IHT I bis VI. Die Auswertung erfolgte unabhängig da- von, ob es sich um einen Werktag, Samstag/Sonntag oder um einen Feiertag handelte. Die Fahrten zählen nicht zu den hilfsfristrelevanten Einsätzen. Einen Auszug der Da - ten enthält die Tabelle 13. Eine Analyse der Daten zeigt, dass der ITW rund 30 Pro - zent bzw. 25 Prozent der Fahrten mit IHT-Stichwort über- nimmt. Rund zwei Dritteln der Einsätze werden von an - deren Fahrzeugen durchgeführt. Circa 80 bis 90 Prozent der Einsätze beginnen in Münster (Einsatzort). Bei einem Teil der Einsätze handelt es sich um innerstädtische Verle- gungen (Transportziel-Münster). Ein nicht unerheblicher Teil der Einsätze, jährlich rund 600 Transporte, befinden sich mit Transportziel außerhalb von Münster. Jahr Anzahl der Einsätze Kategorie I II III IV Rest 2019 1.753 230 280 81 140 1.022 2020 1.531 191 212 74 140 914 2021 1.920 257 247 78 158 1.180 Tabelle 13: Auswertung der IHT-Stichwörter unabhängig von der Fahrzeugart Für die Wirkungsdauer dieses Bedarfsplans ist eine An - passung der vorgenannten Regelungen (inkl. der aktuell gültigen Vereinbarung zur Gestellung eines ITW) nicht geplant. 6.6 Besonderheiten 6.6.1 Transporte von adipösen Patienten Im Jahr 2017 waren rund 52,7 Prozent der Erwachse - nenbevölkerung in Deutschland übergewichtig (Radtke, 2019). Etwa ein Viertel der Erwachsenen sind stark über - gewichtig, wie aus einer Studie des Robert-Koch-Institu - tes aus dem Jahr 2014 hervorgeht (RKI, 2014). Aktuelle Studien zeigen, dass dieser Trend weiter anhält und kon - tinuierlich ansteigt. Adipöse Patienten stellen somit kei - ne Seltenheit mehr dar. Der Rettungsdienst wird mit kriti- schen Gesundheitszuständen in dieser Patientengruppe, einhergehend mit hohen Körpergewichten konfrontiert. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil an adipösen Pa - tienten in der Notfallrettung und im Krankentransport weiter zunimmt und zum Tagesgeschäft gehören wird. Daher sind technische Lösungen und gesundheitserhal - tende Maßnahmen für Mitarbeitende in der Notfallret - tung und Krankentransport seitens der Trägerin des Ret - 66 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes tungsdienstes umzusetzen bzw. einzufordern. Ein Transport von adipösen Patienten erfolgt zurzeit auf einer Spezialtrage. Diese Trage ist für eine hohe Lastauf - nahme ausgelegt und verfügt über eine entsprechend breite Liegefläche. Das vorgehaltene Fahrzeug nach EN 1789, Typ B wird nicht nur für den Transport dieser Pa - tientengruppen eingesetzt. Der variable Innenausbau ermöglicht auch den Einsatz im Krankentransport. Somit wird die Vorhaltung eines Spezialfahrzeuges für nur einen Verwendungszweck vermieden. Das Fahrzeug (S-RTW) befindet sich aktuell in der Er - satzbeschaffung. Geplant ist, ein multifunktional aus - gerichtetes Fahrzeug in Anlehnung an die DIN 1789 zur breitbandigen Abdeckung rettungsdienstlicher Einsat - zanforderungen zu beschaffen (Schwerlastpatienten, si - chere Aufnahme und Mitnahme von med. Spezialgeräten, Erreichen von Notfallpatienten bei besonderen Wetter - lagen, wie Unwetter, Starkregen oder Schneelagen oder unwegsame Einsatzorte). Die technische Leistungsanfor - derung wird durch eine Marktanalyse und nach Stand der Technik erarbeitet und konkretisiert. 6.6.2 Einsätze außerhalb des originären Zuständigkeitsgebiets Die Tabelle 14 zeigt eine Übersicht der Einsätze in der Notfallrettung außerhalb des originären Zuständigkeits - gebetes. Mit Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes der Kreise Coesfeld8 und Steinfurt und der damit verbun- denen Ausweitung der jeweiligen rettungsdienstlichen Vorhaltung haben sich die Einsätze über die Stadtgrenze Münsters hinaus verändert. Die Anforderungen über die Leitstellen des Kreises Coesfeld bzw. Steinfurt haben sich um rd. 1/3 reduziert. Die zukünftigen Entwicklungen sind zu beobachten. Jahr Anzahl der Einsätze Gebiet Gebiet Gebiet 2019 325 Havixbeck (66) Greven (62) Senden (37) 2020 236 Havixbeck (66) Greven (65) Altenberge (15) 2021 221 Greven (62) Havixbeck (47) Senden (26) Tabelle 14: Einsätze außerhalb des Zuständigkeitsgebietes Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sind regelmäßig Gespräche mit den benachbarten Gebiets - körperschaften über die Bedarfe und Verbesserungspo - tentiale der Zusammenarbeit im Rettungsdienst zu füh - ren. Exemplarisch können hier die Kooperationsprojekte zum ITW und TNA angeführt werden. 6.6.3 Unterstützende operative Leistungen Im Rettungsdienst der Stadt Münster werden lageabhän- gig, aber nicht zeitlich disponibel Unterstützungsleistun- gen benötigt. Dazu gehören: ■ Unverzügliche Tragehilfen für den Transport schwergewichtiger Patienten ■ Tragehilfen bei beengten baulichen Verhältnissen ■ Patientenschonender Transport mit der Drehleiter oder dem Feuerwehr-Kran (aufwandsbezogen) ■ Patientenablagen für große Einsätze mit Kräften und Ausstattung des KatS (aufwandsbezogen) Die Planung der Unterstützungsleistungen werden in den Bedarfsplanungen aufgenommen, weil sie nach § 14 Abs. 5 RettG NRW i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 RettG NRW grundsätzlich ansatzfähige Kosten der Gebührenberech - nung sind. 8) Vorlage V/1066/2019 Aufhebung der ÖRV über den Einsatz von Notärzten (seiner Zeit festgelegtes Gebiet Havixbeck, Senden- Bösensell, Bauernschaft Temming der Stadt Billerbeck). 67 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes 6.7 Ärztliche Leitung im Rettungsdienst 6.7.1 Qualitätsmanagement und Patientensicherheit Qualitätszirkel Seit 2006 bestehen zwei Qualitätszirkel. Dabei handelt es sich zum einen um ein Infarkt-Netzwerk („KardioNetz- werk“) zum Qualitätsmanagement der Versorgung von durch den Rettungsdienst versorgten Herzinfarkten. Zum anderen um das „NeuroNetzwerk“ zum Qualitätsmanage- ment der Versorgung von Schlaganfall-Patienten. Mit - glieder der Netzwerke sind Ärzte der auf die Versorgung spezialisierten Krankenhäuser und Vertretern des Ret - tungsdienstes. Die Qualitätszirkel treten regelmäßig auf Einladung der Trägerin des Rettungsdienstes zusammen. Reanimationsregister Seit dem Jahr 2007 betreibt der Rettungsdienst der Stadt Münster ein externes Qualitätsmanagement im Bereich der Reanimation bei Kreislaufstillstand. Zu diesem Zweck werden die Daten in das Deutsche Reanimationsregister eingegeben und von dort systematisch analysiert und vergleichend in einem Jahresbericht des Deutschen Rea - nimationsregisters bereitgestellt. Durch das national ein- geführte Reanimationsregister bestehen auch Möglich - keiten zum Benchmarking mit den Ergebnissen anderer teilnehmender Rettungsdienste. Einsatz-Supervision Zur Qualitätssicherung der rettungsdienstlichen Versor - gung begleiten Praxisanleiter als sogenannte „Superviso- ren“ einzelne Transporte. Hierdurch soll die Einhaltung der in festgelegten Standards gewährleistet werden. Einführung eines Qualitätsmanagement- Systems Mit der Novellierung der RettG NRW wurde erstmals die Notwendigkeit eines Qualitätsmanagements im Rettungsdienst beschrieben und verankert. Diese Trä - ger-Aufgabe wird gem. § 7 Abs. 3 RettG NRW in medizi - nischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsma- nagements durch die ärztliche Leitung im Rettungsdienst wahrgenommen. Nach § 7a Abs. 2 RettG NRW ist es Auf - gabe der Trägerin des Rettungsdienstes auf die Schaffung entsprechender Qualitätsmanagementstrukturen, unter Mitwirkung aller Beteiligten, hinzuwirken. Um ein me - dizinisches Qualitätsmanagement zu etablieren, wurde unter anderem ein digitales Rettungsdienstprotokoll zur Einsatzdokumentation eingeführt (s. Ziffer 6.7.2). Der Leiter der Stabstelle Ärztliche Leitung im Rettungs - dienst in einem 200 h Seminar nach Curriculum der Bun- desärztekammer im Qualitätsmanagement in der Not - fallmedizin in 2020/2021 an der Fortbildungsakademie des Ärztekammer Hamburg ausgebildet worden, so dass die notwendige Qualifizierung zum Aufbau eines Quali - tätsmanagements vorliegen. Damit werden folgende Zie- le verfolgt: ■ Erfüllung der gesetzlichen Forderung nach QM im RettG NRW ■ Erhalt und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes ■ Bessere Einbindung des know-how der Mitarbeitenden und Erhöhung der Motivation ■ Reduktion von Kosten, effizienter und ressourcen- schonender Umgang mit finanziellen Mittel und damit Optimierung der refinanzierten Gebühren- kalkulation ■ Sicherung der innerbetrieblichen und operativ medizinischen Prozess-Abläufe / Risikominimierung und bestmögliche prähospitale Notfallpatienten- versorgung ■ Sicherstellung und Erfüllung weitergehender gesetzlicher Auflagen durch Erlasse etc. ■ Sichtbarkeit der erreichten definierten Qualitätsmarken und -ziele 6.7.2 Digitales Rettungsdienstprotokoll Das bereits im Jahr 2017 initiierte Projekt „Implemen - tierung eines digitalen Rettungsdienstprotokolls im Rettungsdienst der Stadt Münster“ wurde im Mai 2022 erfolgreich abgeschlossen und in den Dienstbetrieb überführt. Somit findet die digitale Dokumentation so - wohl in der Notfallrettung als auch im Krankentransport der Stadt Münster Anwendung. 68 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes Das System wird fortan weiterentwickelt und verbleibt dauerhaft im Bestand. Daneben stehen Neubeschaffun - gen und Reinvestitionen an. Unter Ziffer 7 wird der not - wendige Personalbedarf aufgeführt. Um die gewonnenen Daten auswerten und im Rahmen des medizinischen Qualitätsmanagements verarbeiten zu können, wird auf entsprechendes QM Modul zurück - gegriffen. 6.8 Aus- und Fortbildung 6.8.1 Aktueller Sachstand Zuständig für die Planung und organisatorische Durch - führung der Aus-, Fort- und Weiterbildungen für das Ret - tungsfachpersonal der Stadt Münster ist grundsätzlich die Abteilung 37.4 „Aus- und Fortbildung“ der Feuerwehr Münster. Die Durchführung erfolgt in enger Abstim - mung mit den anderen Fachabteilungen sowie in medi - zinischen Belangen mit dem ÄLRD. In der Abteilung 37.4 sind Praxisanleiter im Tagesdienst für die Durchführung interner Aus- und Fortbildungen sowie für die gesamte Organisation von Aus- und Fortbildungen mit geeigne - ten externen zugelassenen Einrichtungen tätig. Zu den wesentlichen Aufgaben der Praxisanleiter im Tagesdienst gehören: ■ Sicherstellung und Organisation der Ausbildung zum Rettungssanitäter ■ Sicherstellung und Organisation der Ausbildung zum Notfallsanitäter ■ Jährliche Fortbildung und Zertifizierung für Mitarbeitende im Rettungsdienst ■ Einweisungen in Medizingeräte und Medizinprodukte ■ Erstellung von Themenkatalogen und Unterstützung für die Wachfortbildung ■ Planung, Begleitung und Auswertung von Einsatzübungen Die Praxisanleiter der 37.4 sind auch die benannten ver - antwortlichen Praxisanleiter der Lehrrettungswachen gem. Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitä - ter-Ausbildung in NRW – Teil I. Für die Durchführung der theoretischen und praktischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen werden neben Verbrauchsmaterialen, technischen Geräten wie Simu - lationspuppen, Medizintechnik, Schulungs-RTW (aus - gemustertes Fahrzeug) etc. auch die Schulungsräume auf den Feuer- und Rettungswachen genutzt. Die Schu - lungsräume sind für eine quantitative und qualitative Aus- und Fortbildung derzeit nicht ausreichend. Neben Seminarräumen fehlen Simulationsräume sowie prakti - sche Übungsflächen. Ab dem Jahr 2021 wurden temporär Räume in einem Gebäude am Standort „Höfflingerweg 1“ in Münster angemietet und genutzt. Diese dienen nur als Kompensation bis ausreichende eigene Räume und Übungsflächen bspw. auf den Feuer- und Rettungswa - chen oder an einem zentralen und interdisziplinär aus - gelegten Aus- und Fortbildungszentrum zur Verfügung stehen. Es ist daher zwingend erforderlich zukünftig die räumliche Ausstattung zu verbessern, um ausreichend Schulungs- und Simulationsräume sowie Übungsflächen zur qualitativen bestmöglichen Aus- und Fortbildung zur Verfügung zu haben. Um insbesondere die Ausbildung zum Notfallsanitäter erfolgreich durchführen zu können, sind alle Feuer- und Rettungswachen den Anforderungen entsprechend aus - gestattete Lehrrettungswachen. Auf den Wachen werden neben den nachfolgend aufgeführten Aus-, Fort- und Weiterbildungen auch zusätzliche Praktika wie bspw. im Rahmen der Fachweiterbildung Notfallpflege für die Münsteraner Krankenhäuser angeboten. Die Vorgaben des Curriculums der Notfallpflege sieht praktische Antei- le an Lehrrettungswachen vor, so dass Kooperationsver - einbarungen mit den Pflegeschulen der Krankenhäuser getroffen wurden. Neben den Praxisanleitern im Tagesdienst der Abt. 37.4 sind auch im Einsatzdienst der Abt. 37.1 Praxisanleiter im Schichtdienst tätig, welche auf den Feuer- und Ret - tungswachen die Praxisanleitung durchführen. Für jede 24h-Dienst-Schichtgruppe (Zug) sind hierfür sechs Pra - xisanleiter eingeteilt. Neben den regulären Aufgaben im Einsatzdienst und anderen Aufgaben im Wachbetrieb werden diese Praxisanleiter in der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung eingesetzt. Hauptaufgabe der Praxisanleiter der 37.1 ist die Betreuung der Notfallsa - nitäter-Auszubildenden und die Anleitung in realen Ein - 69 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes satzsituationen. Gemäß Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäter-Ausbildung in NRW – Teil I sind pro Pra - xisanleiter bis zu drei Notfallsanitäter-Auszubildenden vorzusehen. Sie wirken zusätzlich beratend in organisa - torischen Fragen des Rettungsdienstes mit. Hierbei ar - beiten sie eng mit den Praxisanleitern der Abteilung 37.4 zusammen. Sie sind organisatorisch der Abt. 37.1 zuge - ordnet und unterliegen der medizinisch-fachlichen Auf - sicht für nichtärztliches Personal der ÄLRD. Zur Qualitäts- kontrolle der rettungsdienstlichen Maßnahmen sollen Praxisanleiter als Supervision einzelne Transporte beglei- ten. Hierdurch soll die Qualitätssicherung der Vorgaben in Behandlungspfaden (BHP) und Rettungsdienst-Routi - nen festgelegten Standards (SAA) gewährleistet werden. Wesentliche Aufgaben der Praxisanleiter im Einsatzdienst sind: ■ Gestaltung und Durchführung der Wachfortbildungen im Rettungsdienst ■ Mitwirkung bei der jährlichen Fortbildung des Rettungsfachpersonals ■ Unterstützung und Beratung der Fachabteilungen im Bereich Rettungsdienst ■ Betreuung und Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten auf den Lehrrettungswachen ■ Mitwirkung in der Aus- und Fortbildung der Rettungshelfer und -sanitäter, Notfallsanitäter sowie Notärzte ■ Begleitung von Transporten im Rahmen der Supervision 6.8.2 Ausbildung zum Rettungssanitäter Entsprechend des dualen Ausbildungsansatzes für Ein - satzbeamte im Feuerwehrdienst werden alle feuerwehr - technischen Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt rettungsdienstlich ausgebildet und erfül - len damit die Voraussetzungen für den Einsatz auf dem Rettungswagen. Das Ausbildungsziel „Rettungssanitäter“ erreichen alle feuerwehrtechnischen Beamte. Die Ausbil- dung zum Rettungssanitäter im Umfang von 520 Stun - den bildet dabei die erste Stufe. Diese ist entsprechend der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngrup - pe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nord - rhein-Westfalen in die 18-monatige Laufbahnausbildung integriert. Die Kosten für die Ausbildung zum Notfallsa - nitäter während der Laufbahnausbildung werden nicht von den Kostenträgern übernommen. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter wird und soll auch weiterhin für die Stadt Münster vom wirtschaftlich vorteilhaftem Stu - dieninstitut Westfalen-Lippe unter Einbeziehung von Dozenten der Feuerwehr Münster durchgeführt werden. Das Studieninstitut übernimmt u. a. die qualitätssichern- den Aufgaben. Die Ausbildung wird in den Schulungs - räumen der Feuer- und Rettungswachen der Feuerwehr Münster durchgeführt. 6.8.3 Ausbildung zum Notfallsanitäter Zum 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft getreten. Dieses regelt die Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/-in“ einschließlich der Ausbildung und ersetzt das Rettung - sassistentengesetz (RettAssG). Das RettG NRW sieht ver - pflichtend die Besetzung von Rettungswagen und Not - arzteinsatzfahrzeugen mit je einem Notfallsanitäter als Transportführer nach der Übergangszeit zum 01.01.2027 vor. Die Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung gelten als Kosten des Rettungsdienstes (Rd.Erlass des MGEPA vom 19.05.2015). Mit dem Ziel des Einsatzes als verantwortlicher Fahrzeug- führer auf dem Rettungswagen wird ein bedarfsgerech - ter Anteil der feuerwehrtechnischen Beamten bei der Feuerwehr Münster zum Notfallsanitäter weitergebildet. Der Bedarf ergibt sich als Summe der Rettungsmittelbe - setzungen und der aus den Funktionen im Brandschutz eingesetzten Mitarbeitenden nach internen personalsi - cherstellenden Schlüsseln. Letztere besetzen bei Groß - einsatzlagen oder Katastrophen u. a. auch die Einsatzmit- tel des MANV-Konzeptes (Gerätewagen Rettungsdienst, Abrollbehälter MANV). Für den Gesamtbedarf müssen auch unplanmäßige Personalwechsel, Statusamtswech - sel o.ä. berücksichtigt werden. Um die Bedarfe decken zu können, werden neben der Ausbildung von feuerwehr - technischen Beamten zusätzlich externe Bewerber als Tarifbeschäftigte zum Notfallsanitäter ausgebildet. Ziel ist es, diese Auszubildenden nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung anschließend auch als feuer - wehrtechnische Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites 70 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes Einstiegsamt zu qualifizieren (Ausbildung plusFeu). Hier - durch kann das multifunktionale Konzept im Einsatz - dienst sichergestellt werden und das Einsatzpersonal ist bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen universell ein - setzbar. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter wird in Kooperation mit dem Studieninstitut Westfalen-Lippe vorgenommen und dauert gem. NotSanG 30 Monate (für ausgebildete Feuerwehrbeamte mit RS) bzw. 36 Monate. Das Studi - eninstitut übernimmt u. a. die qualitätssichernden Aufga- ben. Der schulische Teil der Ausbildung wird in den Räu - men des Studieninstitutes durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt auf den Feuer- und Rettungswachen der Feuerwehr Münster. 6.8.4 Weiterbildung zum Praxisanleiter Im Zuge der Mitwirkung in der Ausbildung der Notfallsa - nitäter wird für die Beamte, die bisher noch keine Quali - fikation als Lehrrettungsassistent / Praxisanleiter haben, eine 300-stündige berufspädagogische Ausbildung zum Praxisanleiter notwendig, welche mit einer theoreti - schen sowie praktischen Prüfung abschließt. Gem. Erlass des MAGS vom 30.11.2020 ist bis zum 31.12.2023 über - gangsweise weiterhin eine 200-stündige berufspädago - gische Ausbildung ausreichend. Die Weiterbildung zum Praxisanleiter erfolgt an geeigneten externen zugelasse - nen Einrichtungen. 6.8.5 Weiterbildung zum Gruppenführer Rettungsdienst Wie im Kapitel 5.9.1 beschrieben, ist die Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes verantwortlich, auch für größerer Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Zu diesem Zweck hat die Feuerwehr Münster einen GAP MANV aufgestellt. Damit die planerischen Vor- gaben umgesetzt werden können, ist die Weiterbildung zum Gruppenführer Rettungsdienst (Mitarbeitende des 24h-Dienstes, keine Funktionsstelle) erforderlich. Die Weiterbildung wird bedarfsgerecht angeboten und rich - tet sich an die eingesetzten NEF- Fahrer, welche als Leiter von Patientenablagen und als Leiter der Transportorgani- sation vorgesehen sind. 6.8.6 Weiterbildung zum Desinfektor Die Weiterbildung zum Desinfektor wird an externen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Desinfek- toren durchgeführt. Die Mindestdauer der Ausbildung beträgt gem. § 4 APO-Desinfektoren 130 Stunden. Die Weiterbildung erfolgt in Ausrichtung der Zentralisierung der Desinfektionsmöglichkeit an Feuer- und Rettungswa- che 1. Es sind je Zug sechs Desinfektoren vorgesehen. 6.8.7 Fortbildung Rettungsdienstpersonal – nichtärztliches Personal Das nichtärztliche Personal muss gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW jährlich an einer aufgabenbezogenen Pflichtfortbil- dung von mind. 30 Stunden teilnehmen. Die Fortbildung beinhaltet berufsspezifische Gewichtungen zur Sicher - stellung medizinischer, organisatorischer und prakti - scher Themenbereichen im Rettungsdienst. Alle im Bereich des Rettungsdienstes eingesetzten Beam- ten sowie die Mitarbeitenden der im Rettungsdienst mit- wirkenden anerkannten Hilfsorganisationen nehmen da- her jährlich an einer auf den rettungsdienstlichen Bedarf ausgerichteten Pflichtfortbildung teil. Die Fortbildung wird unter Federführung des Studieninstitutes Westfa - len-Lippe durchgeführt. Die Praxisanleiter der Feuerwehr Münster sind in die Fortbildung als Dozenten eingebun - den. Die Fortbildungen werden in den Schulungsräumen der Feuerwehr Münster durchgeführt. Die ärztliche Leitung im Rettungsdienst formuliert ins - besondere medizinisch inhaltliche Anforderungen an die Fortbildung. Die Leistungserbringer im Krankentransport führen unter Beachtung dieser Anforderungen die Fort - bildung in eigener Zuständigkeit durch. Die Feuerwehr erhält einmal jährlich die Nachweise. Leistungskontrolle Notfallsanitäter Für Notfallsanitäter besteht die Pflicht jährlich, gegen - über dem ÄLRD die Beherrschung der Maßnahmen durch eine erfolgreich absolvierte Leistungskontrollen nachzuweisen. An der Leistungskontrolle nehmen auch die Notfallsanitäter der im Rettungsdienst mitwirkenden anerkannten Hilfsorganisationen teil. 71 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes Fortbildung Leitstelle Zweimal jährlich werden die Disponenten der Leitstelle im Rahmen einer ganztägigen, internen Veranstaltung sachbezogen fortgebildet. Ebenso nehmen sie an einer jährlich 30-stündigen aufgabenbezogenen Rettungs - dienstfortbildung für das nichtärztliche Personal teil. Fortbildung Praxisanleiter Für die Praxisanleiter ist zusätzlich eine kontinuierli - che berufspädagogische Fortbildung im Umfang von 24 Stunden jährlich notwendig. Auf diese Fortbildung kann übergangsweise gem. Erlass des MAGS vom 30.11.2020 bis zum 31.12.2023 verzichtet werden. Nach dieser Über- gangfrist wird die Fortbildung für die Praxisanleiter jähr - lich durchgeführt. Fortbildung Desinfektoren Die Fortbildung der Desinfektoren ist gem. §16 APO-Des- inf. verpflichtend in regelmäßigen Abständen von drei Jahren mit einem Umfang von drei Tagen durchzuführen. Die Fortbildung besteht aus theoretischem Unterricht und praktischen Unterweisungen. Fortbildung Organisatorischer Leiter Die Führungskräfte im Rettungsdienst mit der Qualifikati- on „Organisatorischer Leiter im Rettungsdienst“ nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. 6.8.8 Fortbildung Notärzte Gemäß Rettungsgesetz NRW sind im öffentlichen Ret - tungsdienst notärztlich Tätige verpflichtet, sich regelmä - ßig zu notärztlichen Themen fortzubilden. Seitens des Landesgesetzgebers wurden die Ärztekammern in NRW beauftragt, Umfang und Inhalte der geforderten Fortbil - dungen für Ärzte im Rettungsdienst festzulegen. Die für Münster zuständige Ärztekammer Westfalen-Lippe hat Umfang und Zuständigkeit für die Prüfung der Einhal - tung der Fortbildungsvorgaben definiert. Die Ärztlichen Leitungen der Rettungsdienste müssen sicherstellen, dass im öffentlichen Rettungsdienst nur Notärzte ein - gesetzt werden, die regelmäßig in einem zweijährigen Zeitraum mindestens 20 Punkte notärztlicher Fortbil - dung erwerben. Der Rettungsdienst-Träger bietet in jedem Quartal eines Jahres eine vierstündige, bei der Ärztekammer zertifizier- te Notarzt-Fortbildung an. Die organisatorische Leitung liegt in der Abteilung 37.4, die medizinisch-wissenschaft- liche Leitung beim ÄLRD. An einer dieser vier Veranstal - tungen nimmt jeder Notarzt jährlich teil. Beim Rettungsdienst-Träger selbst beschäftigte Ärzte werden nach Pflichtigkeit und Vorgaben sowie nach Ab - stimmung mit der Leitung der Stabsstelle ÄLRD fortge - bildet. Fortbildung der Leitenden Notärzte Die Leitenden Notärzte unterliegen einer Fortbildungs - pflicht in ihrem Tätigkeitsbereich. Hierzu werden jährli - che Tagesseminare angeboten. 6.8.9 Sonstige Qualifizierungsmaßnahmen Für die Funktion des Medizinprodukte-Verantwortlichen, Medizinprodukte-Beauftragten oder Beauftragten für Medizinproduktesicherheit sind zusätzliche Ausbildun - gen im Bereich des MPG bzw. MPBetreibV notwendig. Diese werden in Fortbildungsveranstaltungen erworben, welche durch Externe durchgeführt werden. Hierzu zäh - len beispielsweise auch erforderliche Fortbildungen für die Durchführung von Wartungsarbeiten an Krankenfahr- tragen. Produktspezifische Kenntnisse über beispielsweise Be - atmungsgeräte oder Defibrillatoren werden von den Herstellerfirmen vermittelt und in erster Linie von allen Praxisanleitern, die mit der Unterweisung beauftragt sind besucht, um dann als Multiplikator in der Fortbildung mitzuwirken. Weitere individuell erforderliche Qualifikationsmaß- nahmen werden nach den jeweiligen Bedarfen durchge - führt. 72 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes 6.9 Hygienemanagement und Desinfektion Die Desinfektion mit dem dazugehörigen Desinfektions - bereich befindet sich unter anderem an der Feuer- und Rettungswache 1. Sämtliche, nach Infektionsschutzda - tenbank notwendige besonders durchzuführende Des - infektionen nach bestimmten Infektionsfahrten, werden dort erledigt. Der noch im Rettungsdienstbedarfsplan 2016 beschriebene Dampfsterilisator wurde abgeschafft. Die Desinfektionshalle an Feuer- und Rettungswache 2 entspricht nicht mehr den Anforderungen. Eine sach - verantwortende Desinfektion ist dort nicht möglich. Die dortige Desinfektionsanlage wurde zurückgebaut. Unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 2a RettG NRW und den Gesundheitsschutzaspekten ist es beab - sichtigt, nur noch die zentrale Desinfektion an Feuer- und Rettungswache 1 zu unterhalten und dem Stand der Technik regelmäßig anzupassen. Dies macht unter Um - ständen eine Erweiterung oder Änderung der bestehen - den Anlage erforderlich (Logistik- und Lagerräume für kontaminierte Kleidung, kontaminierte Schutzkleidung sowie Desinfektionsmaterialien). Auf den einzelnen Ret - tungswachen werden nur noch weniger umfangreiche Desinfektionsbereiche vorgehalten. Hygienemanagement Um sicher zu stellen, dass die Fahrzeuge gemäß § 3 Abs. 4 RettG NRW den gesetzlichen Vorschriften der Hygiene entsprechen, werden die Rettungsmittel wöchentlich einer prophylaktischen Desinfektion, nach Transporten einer Anschlussdesinfektion (Kontaktflächen) und nach Infektionstransporten einer umfangreichen Desinfekti - on unterzogen. Die Fahrzeuge der im Krankentransport tätigen Leistungserbringer werden für die wöchentliche prophylaktische Desinfektion am eigenen Standort und in eigener Zuständigkeit aufbereitet. Lediglich für Infek - tionstransporte wird die zentrale Desinfektion der Feuer- und Rettungswache 1 angefahren. Für alle Bereiche des Rettungsdienstes werden Hygi - enepläne vorgehalten und in den Funktionsbereichen ausgehangen. Geplant ist die Einrichtung einer Hygie - nekommission (analog einer Arzneimittelkommission). Desinfektionsnachweise sind wöchentlich und nach je - der Infektionsfahrt auszufüllen. Für die sach- und fachgerechte Dokumentation, Ak - tualisierungen von Hygienevorgaben und interner Anweisungen bzw. Veröffentlichungen, Beratung der Verantwortungsträger, Beratung und Mitwirkung bei Fortbildungspflichten, Überwachung etc. ist eine Stelle mit qualifizierte Kompetenzen in Hygieneschutzmaß - nahmen bei der Feuerwehr erforderlich. Die Personalan - forderungen werden unter Ziffer 7 konkretisiert. Infektionsschutzdatenbank Zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen wurde in Zu - sammenhang mit dem Gesundheitsamt eine Infektions - schutzdatenbank erstellt und zuletzt im Jahr 2019 grund- legend aktualisiert. Diese weist für die im Rettungsdienst relevanten Krankheitserreger differenzierte Maßnahmen aus. Die Infektionsschutzdatenbank ist an jedem EDV- Arbeitsplatz online abrufbar. Desinfektor Die eingesetzten Desinfektoren (Mitarbeitende des 24h-Dienstes oder des Tagesdienstes, keine Funktions - stelle) beraten die Besatzungen der eingesetzten Ret - tungsmittel und die Leitstelle bei Infektionstransporten und bei potentiell infektiösen Gefahrstoffen. Sie über - wachen sämtliche Desinfektionsmaßnahmen. Der Des - infektor gewährleistet die Aufbereitung der Schutzklei - dung. Das Aufgabengebiet beinhaltet zudem die sichere Sammlung, die Lagerung und Entsorgung des Infektions - abfalls. 6.10 Technik und Logistik Gemäß der Handreichung zur Rettungsdienst-Bedarfs - planung (vgl. Abschnitt E) erkennt das RettG NRW ähnlich wie andere Systeme in der Medizin und der Vor-Ort-Dienstleistungen eine Basis an technischen, lo - gistischen, personellen und organisatorischen Leistun - gen an, um darauf eine dauerverfügbare medizinische Leistung aufzubauen. Dazu gehören: 73 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes ■ Fahrzeug- und Gerätetechnik (Instandhaltung, Reparatur, Wartung) ■ Medizintechnik und Medizinprodukte-Lager sowie Arznei-Vorhaltung nach medizinischen Leitlinien ■ Nachrichtentechnik und EDV, Digitalfunksicher- stellung, Telekommunikationssicherstellung ■ Liefernetzwerk und technische Planung ■ Flottenmanagement (technische Bedarfsplanung, Ausfallreserven, Werkstattleistungen, Disposition) ■ Persönliche Schutzausrüstung und ihre Reinigung und Pflege ■ Desinfektion ■ gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsvorsorge- maßnahmen der Trägerin des Rettungsdienstes 6.10.1 Fahrzeug (-technik) und Logistik Alle Fahrzeuge und deren Ausstattung entsprechen den einschlägigen Normen und den Anforderungen der Not - fallmedizin und werden regelmäßig im Rettungsdienst eingesetzt. Die Ausstattung der Rettungsmittel wird im Rahmen des nach RettG NRW aufzubauenden Qualitäts - managements durch den Träger des Rettungsdienstes festgelegt. Um Ausfälle, wie zum Beispiel Werkstattarbeiten, Unfälle oder Desinfektion von Fahrzeugen zu kompensieren, hält die Feuerwehr ausreichend Fahrzeuge als Ausfallreserve bereit. Die Feuerwehr Münster hält einen modernen Fahrzeug - park vor, der den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Derzeit wird von einer durchschnitt - lichen Nutzungsdauer der Fahrzeuge im Rettungsdienst von sieben Jahren ausgegangen. Vor einer Fahrzeugaus - sonderung wird geprüft, ob unter betriebswirtschaftli - chen Gesichtspunkten die weitere Nutzung von Teilkom- ponenten (zum Beispiel Umbau eines RTW-Kofferaufbaus auf ein neues Fahrgestell) möglich ist. Die Fahrzeuge rotieren regelmäßig im Betrieb, so soll sichergestellt werden, dass sich die Kilometerlast auf alle Fahrzeuge gleichmäßig verteilt. Fahrzeuge mit einem hohen Kilo - meterstand werden anschließend in die Reservevorhal - tung überführt. Für die geplante erweiterte Vorhaltung in der Notfall - rettung ist es notwendig, den Fuhrpark bedarfsgerecht sowohl im Betrieb als auch in der Reservevorhaltung zu erweitern. Um den gesetzlichen Anforderungen zur rettungsdienst - lichen Bewältigung großer Einsatzlagen mit einem Mas - senanfall von Verletzten oder Erkrankten Rechnung zu tragen, sollen der technisch-taktische überalterte Gerä - tewagen Rettung (GW Rett) und der Abrollbehälter Mas- senanfall-Verletzter (AB MANV) durch zwei Gerätewagen Rettungsdienst ersetzt werden. Die Kosten für die Neu - beschaffung des Fahrzeugs (Hardware) gelten nicht als Kosten des Rettungsdienstes. Diese ersetzenden Neube - schaffungen sollen insbesondere mindestens standort - angepasste umfangreiche technische und medizinische Ausstattungen sicherstellen, welche jeweils die gleich - zeitige Versorgung von mindestens bis zu zehn Patienten ermöglichen. 6.10.2 Medizinische Geräte Fahrzeuge des Rettungsdienstes müssen in ihrer Aus - stattung und Ausrüstung den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und Medizin entsprechen. Dies gilt auch für sonstige im Rettungsdienst eingesetzte Technik. Die Feuerwehr Münster hält medizinische Geräte gemäß den Vorgaben der DIN EN 1789 und DIN 75079 vor. In der Notfallrettung der Stadt Münster wird eine einheitliche Gerätevorhaltung zur Gewährleistung vertrauter sicherer Handhabung und einheitlich effizienter Schulung ver - wendet. Für den Betrieb und die Wartung der Medizinprodukte gelten das Medizinproduktgesetz (MPG) und die Medi - zinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV). An der Feuer- und Rettungswache 1 wurde eine zentrale Medizinproduktewerkstatt eingerichtet, die die techni - sche Unterhaltung sicherheitsgarantierter Medizingeräte sicherstellt. Der Mitarbeitende ist neben der gesicherten Bereitstellung von Medizintechnik unter anderem auch für Unterstützungsleistungen im Bereich der Beschaffung von rettungsdienstlichen Fahrzeugen zuständig. Zusätz - lich ist der Mitarbeitende als Beauftragter für Medizin - produktesicherheit benannt. 74 Feuerwehr Münster Durchführung des Rettungsdienstes Die Werkstatt ist von Montag bis Freitag mit einem Mit - arbeiter im Tagesdienst besetzt. Die im letzten Rettungs- dienstbedarfsplan eingerichtete Stelle Sachbearbeitung Medizintechnik mit einem Stellenanteil von 0,5 VZÄ ist nicht ausreichend und muss auf 1 VZÄ ausgeweitet wer - den, um die gesetzlichen Pflichtaufgaben und die Geräte- sicherheit zu gewährleisten. Die auf Grundlage der §§ 13 und 17 RettG NRW einge - bundenen Leistungserbringer unterhalten eigenverant - wortlich und eigenständig ihre Medizingeräte. 6.10.3 Beschaffungsmanagement und Lagerhaltung Im Rettungsdienst werden erhebliche Mengen an me - dizinischen Verbrauchsmaterial umgesetzt. Charakteris - tisch für die Beschaffung von Verbrauchsmaterial ist die ständige Verfügbarkeit von Material an den Standorten in ausreichender Menge. Zu diesem Zweck soll die Bestand- süberwachung und das Bestellwesen zentral über ein neu zu beschaffendes Lagerlogistikverwaltungsprogramm ge- steuert werden. Mit der neuen Amtsstruktur wurden Aufgabenfelder neu zugordnet, gebündelt und organisiert. Sämtliche mate - rielle Ausschreibungen (inkl. Rahmenverträge) und die Material- und Gerätebewirtschaftung werden nun zentral durch die Abteilung 37.5 bearbeitet. Die Bestellung von Material und Überwachung von Mindestbestandsmengen erfolgt auf operativer Ebene durch den SB Wachbetrieb. In der Feuer- und Rettungswache 1 befindet sich das ret - tungsdienstliche Zentrallager. Sämtliche Bestellungen werden dort bearbeitet und das Material verteilt. Ein Sauerstofflager befindet sich ebenfalls an Feuer- und Ret- tungswache 1. In der Feuer- und Rettungswache 2 befindet sich ein mehrtagesbedarfsgerechtes Materialdepot (med. Ver - brauchsmaterial und Medikamente). Medizinischer Sauerstoff kann hier nur in geringen Mengen für den täglichen Bedarf gelagert werden. Aufgrund der ver - gleichbaren Größe und der rettungsdienstlichen Inan - spruchnahme sollte ein normkonformes Sauerstofflager dort errichtet werden. In allen anderen Feuer- und Rettungswachen wird ledig - lich Verbrauchsmaterial für den täglichen Bedarf inklu - sive einer Ausfallreserve bevorratet (ein so genanntes Handlager), da die Raumangebote nicht mehr ermögli - chen. Um diese Standorte regelmäßig zu bewirtschaften, werden Logistikleistungen (Fahrzeug und personelle Res- sourcen) benötigt. 6.10.4 Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsschutz An der Feuer- und Rettungswache 1 der Feuerwehr Müns- ter wird eine zentrale Kleiderkammer betrieben. Diese hält ausreichend Ausstattung für die im Rettungsdienst (Berufsfeuerwehr und sämtliche Notärzte) eingesetzten Kräfte zur Verfügung. Die Stadt Münster stellt als Arbeitgeberin die nach ent - sprechend der DIN-Vorgaben vorzuhaltende Schutzaus - rüstung (Fußschutz, Kopfschutz, Schutzbekleidung) in ausreichender Menge zur Verfügung. Im Jahr 2020 er - folgte nach einer Ausschreibung die Umstellung auf eine neue Rettungsdienst Bekleidung. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen setzt die neue Rettungs - dienst-Bekleidung die Anforderungen an eine moderne und flexible Berufskleidung um. Die gesetzlichen Sicht - barkeitsanforderungen wurden zudem verbessert. Mit der Ausschreibung wurde eine Rahmenvereinbarung bis zum Jahr 2023 geschlossen. Die Reinigung der persönlichen Schutzausrüstung er - folgt durch einen zertifizierten Wäsche- und Reinigungs - betrieb. Das Waschen von Dienstkleidung in der häusli - chen Waschmaschine ist nicht zulässig. Für besondere Einsatzlagen, zum Beispiel Infektionstransporte, hält die Feuerwehr Münster zusätzliche Schutzausrüstung (Infek- tionsschutzkittel, Infektionsschutzanzüge, Schutzbrillen, FFP- Masken in unterschiedlichen Schutzstufen) vor. Für außergewöhnliche oder langanhaltende Infektions- Son - derlagen hält die Feuerwehr Münster für den Rettungs - dienst ein Pandemielager vor. Das Lager enthält ausrei - chend Infektionsschutzmaterialien, um den Betrieb des Rettungsdienstes bei Materialengpässen über einen Zeit- raum von bis zu zwölf Wochen sicherstellen zu können (z. B. Pandemie, saisonale Grippe-Welle). Die Bemessung des Lagers und Menge der vorgehaltenen Verbrauchs - 75 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Durchführung des Rettungsdienstes materialien richtet sich nach einer Auswertung von ver - gangener Infektionssonderlagen (Corona-Pandemie, Schweinegrippe). Arbeitssicherheit und Gefährdungsanalysen Zentrale Grundlage für die Festlegung von Arbeitsschutz- maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach der Arbeitsstättenverordnung. An der Arbeitsstätte beste - hende Gefahren werden in der Gefährdungsbeurteilung erfasst, dokumentiert und geeignete Maßnahmen wer - den eingeleitet. Die Beurteilung ist regelmäßig und/oder bei Bedarf zu überprüfen und ggfs. anzupassen. 76 Feuerwehr Münster Administrativer Teil Rettungsdienst 7. Administrativer Teil Rettungsdienst 7.1 Organisation Zum 01.04.2020 wurde aufgrund einer durchgeführten Prozess- und Strukturanalyse die Amtsstruktur der Feu - erwehr weiterentwickelt und an die aktuellen und pers - pektivischen Anforderungen eines zukunftsorientierten Gefahrenabwehrsystems angepasst (vgl. Anlage 8). Diese Organisation ist gekennzeichnet durch die Tren - nung zwischen operativen, strategischen und unterstüt - zenden bzw. Querschnitts-Leistungen. Für den Rettungs - dienst bedeutet das: Aufgabe Organisationseinheit Leitung des Amtes 37 inkl. der Trägeraufgaben im Rettungsdienst mit nachfolgend untergliederten Aufgabenschwerpunkten und Organisationseinheiten Amtsleitung Leitung und Überwachung der medizinischen Belange des Rettungsdienstes sowie der Angelegenheiten des medizinisches Qualitätsmanagements gem. RettG und Aufgaben nach Empfeh- lung der Bundesärztekammer 10, Sicherstellung des LNA-Dienstes Stabsstelle Ärztliche Leitung im Rettungsdienst Sicherstellung des Dienstbetriebs in den Feuer- und Rettungs- wachen inkl. Hilfsorganisationen nach § 13 RettG, Personaleinsatz- planung zur Sicherstellung der Funktionsbesetzungen Abteilung 1 – Betrieb Wachabteilungen und Rettungsdienst Sicherstellung des Dienstbetriebs im Führungs- und Lagezentrums inkl. der Leitstelle sowie der Funktionsfähigkeit der IT inkl. Funk, Querschnittsaufgaben IT, Beschaffung und Weiterentwicklung von IT-Technologien, z. B. DRP, Telenotarzt Abteilung 2 – Führungs-/Lagezentrum, IT, Betrieb FF und KatS Erstellung von Bedarfs- und Einsatzplanungen inkl. Umsetzungs- controlling, Ausschreibung von Dienstleistungen im Rettungs- dienst, Statistik und Kennzahlenmanagement (inkl. Monitoring und Analyse), Gefahren- und Risikobewertungen Abteilung 3 – strategische/taktische Planung Planung, Organisation, Durchführung von Aus- und Fortbildungen Abteilung 4 – Aus- und Fortbildung Beschaffung, Bewirtschaftung und Wartung von Fahrzeugen, Gerä- ten, Medizinprodukten, Persönlicher Schutzausrüstung, Gebäuden Abteilung 5 – Technik, Werkstätten, Gebäude Gebührenkalkulation, Rettungsdienstabrechnung, Buchhaltung und Budgetverwaltung, Koordination und Prüfung von Genehmigungen nach RettG Personalverwaltung und Amtsorganisation, Psychosoziale Unterstützung, Arbeitsschutz Abteilung 6 – Allgemeine Verwaltung 10) Empfehlung BÄK vom 26.05.2013 Die fachspezifischen Aufgaben sind definiert und orga - nisatorisch klar zugewiesen. Koordination und Abstim - mung sowie die übergreifende Steuerung erfolgen durch regelmäßige Termine auf unterschiedlichsten Arbeits- bzw. Führungsebenen. 77 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Administrativer Teil Rettungsdienst 7.2 Personal Die Prozess- und Strukturanalyse der Feuerwehr führte zu veränderten Organisationseinheiten, Abläufen und in der Folge teilweise angepassten Stelleninhalten. Vor diesem Hintergrund wurden alle Stellen der Feuer - wehr Münster zum Stichtag 31.12.2021 unter Nutzung verschiedener Kostenschlüssel auf ihre verursachungsge- rechte Kostenzuordnung geprüft. Das Ergebnis für die Stellen im Bestand, auf denen Auf - gaben für den Rettungsdienst wahrgenommen werden, wird in Anlage 13 dargestellt. Charakteristisch dabei ist, dass fast alle Aufgaben -un - abhängig von ihrem Umfang- von mehreren Personen wahrgenommen werden. In dieser Form soll die Aufga - benerfüllung bei Ausfall einer oder mehrerer Personen gewährleistet werden. D. h. die tatsächliche Anzahl an Mitarbeitenden im und für den Rettungsdienst ist deut - lich größer als die dem Rettungsdienst kostenmäßig zu - zurechnenden Stellenanteile. Zusätzlicher Bedarf Die in diesem Bedarfsplan (insbesondere unter Berück - sichtigung der Prozess- und Strukturanalyse) festgestell - ten Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungsfähi- gen Rettungsdienstes können nur unter Ausweitung von Personalressourcen erfüllt werden (vgl. Anlage 14). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufgaben und Bedarfe: ■ In Konsequenz des vorliegenden Rettungsdienst- bedarfsplans sollen zur adäquaten Versorgung des Stadtgebietes in der Notfallrettung vier bestehende Rettungsmittel aus den Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 auf neue Standorte verteilt werden. Das bisher eingesetzte Personal der Berufsfeuerwehr kann, aufgrund der Funktionserbringung in seinen Kern- aufgaben im Löschzug der Feuerwehr, nicht verlagert werden. Aus diesem Grund ist eine perspektivische Zusetzung von 4,0 Funktionsstellen in der Qualifika- tion Rettungssanitäter und 4,0 Funktionsstellen in der Qualifikation Notfallsanitäter zur Besetzung der Bedarfsdeckung der Rettungsmittel erforderlich. ■ Der Zeitpunkt der personellen Zusetzung hängt im Wesentlichen von den Zeitpunkten der Realisierung der neuen Standorte ab, sodass Art und Umfang im Detail erst zu gegebener Zeit ermittelt und perso- nalwirtschaftlich eingebracht werden können. Die Verlagerungen sind priorisiert in den Maßnahmen beschrieben. ■ Die erste geplante Verlagerung des Rettungsmittels nach Wolbeck würde bei Aufgabenwahrnehmung durch Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes bedeuten, dass ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung vom neuen Standort die Zusetzung von einer Funktionsstelle Rettungssani- täter sowie einer Funktionsstelle Notfallsanitäter erforderlich ist. Unter Berücksichtigung des aktuellen Personalfaktors entspricht die Zusetzung insgesamt 10,16 VZÄ. ■ Die Auswertung der Notruf- und Telefoniedaten der Leitstelle hat gezeigt, dass zur Sicherstellung einer Notrufannahmequote von 98 Prozent eine Stel- lenausweitung erforderlich ist. Der Anteil für den Rettungsdienst beträgt 1,17 VZÄ. ■ Die Fachstelle IuK und EDV ist verantwortlich für die Bereiche IT, Software, Anwenderbetreuung, Funk, Na- vigation, Telemetrie sowie Leitstellentechnik. Die mit diesem Bedarfsplan einhergehende Erweiterung der Informations- und Kommunikationstechnik erfordert eine Ausweitung um 3,0 VZÄ mit den Schwerpunkten: ■ Planung und Projektierung u. a. im Flottenmanage- ment, in der Fortschreibung GPS-Steuerung, ■ Digitalisierung und Telemetrie, ■ IT-Einbauten, Wartung, Betrieb und Systemsicher- stellung, u. a. für Telemetrieanwendungen und Digitalfunk. ■ Gem. § 12 RettG ist der Rettungsdienstbedarfsplan verpflichtend aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Zur Vorbereitung und Beglei - tung sind die Inhalte und deren Umsetzung dau - erhaft zu überwachen und bei Bedarf anzupassen. Voraussetzung dafür sind unter anderem die konti - nuierliche Erfassung, Auswertung und (statistische) Aufbereitung relevanter Daten, das Monitoring und die fachliche Analyse der Werte sowie das Ableiten und Herbeiführen von Handlungserfordernissen. 78 Feuerwehr Münster Administrativer Teil Rettungsdienst Hierzu zählen insbesondere alle Kennzahlen aus den Bereichen des Einsatzdienstes sowie berichtspflichti - ge Kennzahlen aus den Fachstellen, z. B. nach IG NRW. Zudem sind im Rahmen der Bedarfsplanung komple - xe Daten aus städtebaulichen und gesellschaftlichen Risikobewertungen aufzubereiten, zu analysieren und zu bewerten. Die Anforderungen an eine um - fangreiche Erfassung, aussagekräftige Aufbereitung und Analyse von Daten und Kennzahlen steigen kontinuierlich an und können nur durch den Einsatz von qualifizierten Fachkräften in Verbindung mit zeitgemäßen und anerkannten Methoden und Tech - nologien erfüllt werden. Daher ist es erforderlich, einen Personalansatz von 0,4 VZÄ für diese Aufgabe vorzuhalten. ■ Zur Erfüllung der Anforderungen an die sach- und fachgerechte Hygiene- und Infektionsprävention ist die Zusetzung einer Stelle im Tagesdienst (1,0 VZÄ) erforderlich. Aufgabeninhalte sind die Prüfung, Erstel- lung und ggfls. Aktualisierung von Hygienevorgaben u. a. Hygieneplan, die Überwachung der Einhaltung festgelegter Maßnahmen, die Mitwirkung bei ver- pflichtenden Fortbildungen sowie die Durchführung erforderlicher Dokumentationen. ■ Gemäß den Festlegungen im Rettungsdienstbedarfs- plan 2016 wurde die Personalgestellung für einzelne Rettungsmittel unter den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen unter Beachtung der Bereichsausnahme ausgeschrieben. Für Steuerung und Überwachung der vertraglich festgelegten Regeln, z. B. Prüfung der erforderlichen Qualifikatio- nen, Fortbildungen und Zertifizierungen steht bisher kein Stellenumfang zur Verfügung. Der beträchtliche Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen an- erkannten Hilfsorganisationen und den Einrichtungen der Feuerwehr, die hohe Personalfluktuation sowie die zu erwartende Ausweitung der Überwachungen können ohne Personalzusetzung nicht gewährleis- tet werden. Die erforderliche Stelle von 1,0 VZÄ dient als Bindeglied im operativen Bereich zwischen Feuerwehr und eingebundener Hilfsorganisation und nimmt so gleichzeitig Aufgaben des Qualitätsma- nagements wahr. ■ Im Rettungsdienstbedarfsplan 2000 wurde eine Stelle (1,0 VZÄ) für die Sachbearbeitung Rettungsdienst (neu SB Wachbetrieb) im Tagesdienst zur Unterstüt- zung der im 24-h-Schichtdienst eingeteilten Beamten erforderlich. Zu den Aufgabenbereichen gehören die Organisation und Überwachung der Arbeits- prozesse an allen Rettungswachen, die Beschaffung und Vorhaltung rettungsdienstlicher Ausstattung in größerem Umfang sowie die Überwachung der Einhaltung von Prüf- und Desinfektionsfristen. Die An- forderungen haben sich in den letzten Jahren sowohl quantitativ wie auch qualitativ erhöht, u. a. durch die Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswachen 2 und 3. Daher ist eine Erweiterung des Stellenumfangs um 1,0 VZÄ erforderlich. Praxisanleiter Zur Sicherstellung der Aus- und Fortbildung im Rettungs- dienst sind in der Feuerwehr Münster sowohl Praxisan - leitungen im Einsatzdienst (Abteilung 37.1) wie auch im Tagesdienst (Abteilung 37.4) tätig. Die Aufgaben - schwerpunkte für beide Gruppen sind unter Ziffer 6.8.1 beschrieben. Praxisanleitung im Einsatzdienst Der ermittelte Bedarf sowie die geplanten Ausbildun - gen für die Qualifikation Notfallsanitäter sind in Anlage 12 dargestellt. Danach befinden sich ab 2024 parallel 27 Personen in der Ausbildung. Gemäß den Ausführungs - bestimmungen zur Notfallsanitäter-Ausbildung sind pro Praxisanleitung bis zu drei Auszubildende vorzusehen. Dies entspricht 9 Praxisanleitungen ausschließlich für die Aufgabe der Ausbildung von Notfallsanitätern. Organisa - torisch sind diese Praxisanleitungen im Einsatzdienst im 24/48-Stunden-Dienst aufgeteilt auf drei Feuer- und Ret - tungswachen mit jeweils drei Wachabteilungen (Zügen). Zur Sicherstellung der Ausbildung werden pro Wachab - teilung zwei Praxisanleitungen eingeteilt, d. h. insgesamt 18 Stellen Praxisanleitungen, die dem Rettungsdienst kostenmäßig anteilig zugeordnet werden. Dies bedeutet eine Zusetzung von einer Stelle. Praxisanleitung im Tagesdienst Neben dem steigenden Koordinierungsaufwand der ver - antwortlichen Praxisanleitungen für die Ausbildung von Notfallsanitätern steigen Komplexität und Quantität 79 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster der regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen, die von den Mitarbeitenden im Tagesdienst durchgeführt werden. Hierbei werden auch die Mitarbeitenden der in der Notfallrettung eingebundenen Hilfsorganisationen geschult. Die Praxisanleitungen im Tagesdienst bilden zudem die Praxisanleitungen im Schichtdienst fort (Mul - tiplikatoren-Ausbildung). Durch die Zunahme von Rettungsdienstpersonal (so - wohl städtisch als auch von den Hilfsorganisationen) steigt auch die Anzahl Teilnehmender in der jährlichen Rettungsdienstfortbildung für nichtärztliches Personal. Zusätzlich wirken die Praxisanleitungen in der Fortbil - dung des ärztlichen Personals im Rettungsdienst (Ein - weisung und Fortbildung für Notärzte) mit. Daher ist die Zusetzung von 0,5 VZÄ auf insgesamt 4 VZÄ erforderlich. Ausbildung von Notfallsanitätern ■ Gemäß § 4 RettG wird ab 01.01.2027 die Funktion des Rettungsassistenten durch die Funktion des Notfallsanitäters ersetzt. Dies bedeutet für die Stadt Münster, dass mindestens 151 ausgebildete Notfall- sanitäter zur Verfügung stehen müssen. Um diese Vor- gabe erfüllen zu können, ist ein mittel- und langfristi- ges Konzept zur Personaldeckung erforderlich. Bei der Stadt Münster gehören dazu folgende Elemente: ■ Einstellung von jährlich drei Auszubildenden Notfallsanitätern mit dem Ziel, durchschnittlich zwei von ihnen anschließend als Brandmeister- anwärter zu übernehmen (Ausbildung plusFeu). ■ (besondere/verstärkte) Berücksichtigung des Berufs Notfallsanitäter als Voraussetzung für die Einstellung von Brandmeisteranwärtern ■ Ausbildung von Feuerwehrbeamten zu Notfall- sanitätern, die als Brandmeister bei der Feuerwehr beschäftigt sind. Hierzu ist mit dem Studieninstitut Westfalen-Lippe eine Modell-Ausbildung entwi- ckelt worden, die die Vorkenntnisse aus der Aus- bildung im feuerwehrtechnischen Dienst berück- sichtigt und so in 2,5 Jahren abgeschlossen werden kann. Aktuell sollen in 2022 und 2023 je drei Brandmeister diese Modellausbildung durchlaufen. Eine langfristige Personalbedarfsberechnung zeigt, dass eine jährliche Ausbildung von mindestens sechs Brandmeistern erforderlich ist. Eine Übersicht über Bestand und Ausbildung von Not - fallsanitätern ist in Anlage 12 (Bedarf.NFS_RDBDPl) ab - gebildet. Im aufgezeigten Modell der Ausbildung von Brandmeis - tern zu Notfallsanitätern sind ab dem dritten Jahr paral - lel bis zu 18 Brandmeister in der Ausbildung und stehen somit für ihre originären Aufgaben nicht zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der verkürzten Ausbildungszeit und der Möglichkeit, während der Ausbildung in eini - gen Abschnitten eine Einsatzfunktion im Rettungsdienst übernehmen zu können, sind als Ausgleich 12 zusätzliche Stellen erforderlich. Angepasst an den Ausbildungsbe - ginn ist in den Jahren 2023 bis 2025 eine Zusetzung von jeweils 4 Stellen erforderlich. Administrativer Teil Rettungsdienst 80 Feuerwehr Münster Literaturverzeichnis 8. Literaturverzeichnis al., F. e. (07. 07 2016). Eckpunktepapier 2016 zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Prähospitalphase und in der Klinik. Notfall- und Rettungsmagazin , S. 387-395. e.V., D. G. (Mai 2016). DGUV Regel 105-003. Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst. 10117 Berlin. Ministerium für Arbeit, G. u.-W. (09. 12 2021). Krankenhausdatenbank Nordrhein-Westfalen . Von https://www.mags.nrw/krankenhausdatenbank abgerufen o.A. (Dezember 2019). (S. Münster, Herausgeber) Von Statistik - Zahlen, Daten, Fakten für Münster: https://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/zahlen-daten-fakten abgerufen o.A. (2019). (I. u.-W.-S. Landesamt, Herausgeber) Von Pendleratlas NRW: https://www.pendleratlas.nrw.de/ abgerufen o.A. (29. 01 2020). Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen Informieren-Fördern-Vernetzen (L. G. 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Von https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/topmeldungen/bevoelkerungsprognose-bbsr-2040.html abgerufen 81 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Anlagen 82 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 1: Zuständigkeitsbereiche der Krankenhäuser 83 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Anlage 2: Gebietseinteilung für Infektionsbetten Gebietseinteilung für Infektionsbetten in Krankenhäusern 84 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 3: Zuständigkeit Herzkatheterbereiche 85 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen 86 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 4a: Übersicht der Besetztzeiten Notfallrettung (alt) Feuer- und Rettungswache 1 Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen RTW 1 07:00 – 15:00 BF Rett.D. Mo. – Fr. RTW 2 14:00 – 22:00 BF Rett.D. Mo. – Fr. RTW F 08:00 – 16:00 Aner. HiOrg täglich RTW S 16:00 – 24:00 Aner. HiOrg täglich RTW 3 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich RTW 4 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich RTW 5 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf RTW 6 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf NEF 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich NEF 2 08:00 – 18:00 BF Rett.D. Mo. – Fr. NEF 2 18:00 – 08:00 BF Rett.D. täglich bei Bedarf NEF 3 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf Feuer- und Rettungswache 2 Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen RTW 1 07:00 – 15:00 BF Rett.D. Mo. – Fr. RTW 2 14:00 – 22:00 BF Rett.D. Mo. – Fr. RTW F 08:00 – 16:00 Aner. HiOrg täglich RTW S 16:00 – 24:00 Aner. HiOrg täglich RTW 3 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich RTW 4 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich RTW 5 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf RTW 6 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich bei Bedarf NEF 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich Feuer- und Rettungswache 3 Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen RTW 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich RTW 2 08:00 – 16:00 BF Rett.D. Mo. – Fr. RTW 3 07:30 – 07:30 BF Multifunktion täglich Feuer- und Rettungswache 3 Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen RTW 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich Rettungswache 16 Fahrzeug Besetztzeiten Personalzuordnung Einsatzbereit/Bemerkungen RTW 1 07:30 – 07:30 BF Rett.D. täglich 87 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Anlage 4b: Übersicht der Besetztzeiten Notfallrettung (neu) Wache RM Montag bis Freitag Samstag Sonn-/ Feiertage Vorhaltung in Wochen- stunden Bemerkung von … bis Std. von … bis Std. von… bis Std. 1 RTW-1 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 119 Aner. HiOrg 1 RTW-2 07:00 – 22:00 15 75 1 RTW-3 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 1 RTW-4 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 1 RTW-5* ganztägig ganztägig ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 1 RTW-6* ganztägig ganztägig ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 1 NEF-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 1 NEF-2 08:00 – 18:00 10 50 1 NEF-2 18:00 – 08:00 täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 1 NEF-3 ganztägig ganztägig ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 1 TNA ganztägig ganztägig ganztägig neu! 2 RTW-1 07:00 – 22:00 15 75 2 RTW-2 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 07:00 – 24:00 17 119 Aner. HiOrg 2 RTW-3 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 2 RTW-4 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 2 RTW-5* ganztägig 24 ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 2 RTW-6* ganztägig 24 ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 2 NEF-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 3 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 3 RTW-2 08:00 – 16:00 8 40 3 RTW-3 ganztägig ganztägig ganztägig täglich bei Bedarf, BF Multifunktion 10 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 16 RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 2-RTW-6 Standort Wolbeck neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 1-RTW-6 Planungsziel Roxel/ Gievenbeck Neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 2-RTW-5 Planungsziel Mauritz/ Handorf Neu RTW-1 ganztägig 24 ganztägig 24 ganztägig 24 168 Verlegung 1-RTW-5 Planungsziel Kinder- haus/Nienberge * Nach Umsetzung der neuen Standorte/Prioritäten Wegfall dieses Fahrzeugs 88 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 5a: Übersicht Besetztzeiten Krankentransport (alt) Leistungserbringer Besatzung Besetztzeiten Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Münster e.V, Zumsandestraße 25/27, 48145 Münster 04-KTW-01 07.30 – 15.00 Uhr (werktags) 04-KTW-02 07.30 – 16.00 Uhr (werktags) 04-KTW-03 08.30 – 17.00 Uhr (werktags) 04-KTW-04 08.30 – 19.00 Uhr (werktags) 04-KTW-01 06.30 – 15.30 Uhr (samstags) 04-KTW-02 08.30 – 20.00 Uhr (samstags) 04-KTW-01 07.30 – 21.00 Uhr (sonn- u. feiertags) 04-KTW-02 09.30 – 22.00 Uhr (sonn- u. feiertags) Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Münster, Geringhoffstraße 45/47, 48163 Münster 06-KTW-01 06.30 – 13.00 Uhr (werktags) 06-KTW-02 07.30 – 15.00 Uhr (werktags) 06-KTW-03 08.30 – 20.30 Uhr (werktags) 06-KTW-04 08.30 – 22.00 Uhr (werktags) 06-KTW-01 10.30 – 22.00 Uhr (samstags) 06-KTW-01 06.30 – 15.00 Uhr (sonn-u. feiertags) Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Münsterland e.V., Gustav-Stresemann-Weg 62, 48155 Münster 05-KTW-01 06.30 – 13.00 Uhr (werktags) 05-KTW-02 07.30 – 15.00 Uhr (werktags) 05-KTW-03 06.30 – 14.00 Uhr (werktags) 05-KTW-03 07.30 – 14.00 Uhr (samstags) 89 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Anlage 5b: Übersicht Besetztzeiten Krankentransport (neu) Rettungsmittel Montag bis Freitag Samstag Sonn-/Feiertage Vorhaltung in Wochen- stunden von … bis Std. von … bis Std. von… bis Std. KTW 1 ganztägig 24,0 ganztägig 24,0 ganztägig 24,0 168,0 KTW 2 06:00 – 11:00 5,0 06:30 – 15:00 8,5 07:00 – 13:00 6,5 40,0 KTW 3 07:00 – 12:00 5,0 07:00 – 15:30 8,5 08:30 – 14:00 5,5 39,0 KTW 4 07:00 – 12:00 5,0 07:00 – 18:30 11,5 09:00 – 20:00 11 47,5 KTW 5 07:30 – 12:30 5,0 08:30 – 20:30 12,0 37,0 KTW 6 07:30 – 13:00 5,5 27,5 KTW 7 08:00 – 14:00 6,0 30,0 KTW 8 08:00 – 15:00 7,0 35,0 KTW 9 08:00 – 15:30 7,5 37,5 KTW 10 08:30 – 16:00 7,5 37,5 KTW 11 08:30 – 16:30 8,0 40,0 KTW 12 09:00 – 18:30 9,5 47,5 KTW 13 09:00 – 20:00 11,0 55,0 KTW 14 09:00 – 21:00 12,0 60,0 90 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 6: Betrieb eines Telenotarzt-Systems für die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf und die Stadt Münster Inhalt Betrieb eines Telenotarzt-Systems für die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf und die Stadt Münster. 1. Einleitung .................................................................................................. 90 2. Definitionen .................................................................................................. 91 3. K riterien zur Einrichtung der Telenotarzt-Zentrale ............................................................. 91 3.1 K riterium Einwohnerzahl ................................................................................ 91 3.2 K riterium Personalressourcen ........................................................................... 92 3.3 K riterium Überregionale Zusammenarbeit ............................................................... 92 3.4 K riterium Bedarfsnachweis .............................................................................. 93 4. Zielsetzungen................................................................................................. 94 5. Notwendige Leistungen und kostenbildende Merkmale........................................................ 94 5.1 T echnische Ausstattung der Rettungswagen ............................................................. 95 5.2 T echnische Ausstattung und Betrieb der Telenotarzt-Zentrale ............................................ 95 5.3 Unterstützende Leistungen .............................................................................. 95 5.4 P ersonalkosten Tele-Notärztinnen und Notärzte inklusive Qualifizierung ................................. 95 1. Einleitung Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat im Februar 2020 ge - meinsam mit den Verbänden der Krankenkassen, der kommunalen Spitzenverbände und den Ärztekammern seinen Willen bekräftigt, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftliche Einrichtung von Telenotarzt-Systemen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Hierzu ist eine Kooperation der Rettungsdienst-Träger – schon aus Gründen der Wirtschaftlichkeit – unerlässlich. Die Rettungsdienst-Träger ■ Kreis Borken ■ Kreis Coesfeld ■ Stadt Münster ■ Kreis Recklinghausen ■ Kreis Steinfurt ■ Kreis Warendorf innerhalb des Regierungsbezirkes Münster beabsichtigen gemeinsam den Betrieb eines Telenotarzt-Systems. Die ge - nannten Rettungsdienst-Träger bilden hierzu auf dem Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine Trägerge - meinschaft. Kernträger und Standort der Telenotarzt-Zentrale (TNAZ) ist die Stadt Münster. 91 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Auf Basis der Erfahrungen mit dem Betrieb einer TNAZ aus dem Rettungsdienst Aachen sowie der im Auftrag des MAGS erstellten wissenschaftlichen Ausarbeitung der Universität Maastricht wurden einheitliche Kriterien für die Bedarfsermittlung bzw. Bedarfsfeststellung eines Telenotarzt-Systems entwickelt. An dieser Entwicklung waren Vertreter der Kommunen, des MAGS sowie der Kostenträger und Ärztekammern beteiligt, die in der „Steuerungsgruppe Telenotarztsystem in Nord- rhein-Westfalen“ die Einrichtung von Telenotarzt-Syste - men begleiten. 2. Definitionen Ein/e „Telenotarzt/-ärztin“ (TNA) ist ein/e im Rettungs- dienst eingesetzte/r Notarzt/-ärztin, der/die über Tele - kommunikation Sprach- und ggf. Sichtkontakt zu einem Rettungsmittel, dessen Besatzung und dem Notfallpati - enten hat. Telenotärzte/-ärztinnen nutzen dazu sämtli - che verfügbaren therapierelevanten Informationen, die neben den verbalen Schilderungen zum Zustand von Patienten/-innen auch die aktuell übertragenen Daten (Vitalparameter und Echtzeitkurven) der eingesetzten medizintechnischen Geräte umfassen. Ziel von Telenotarzt-Systemen ist es, am Einsatzort täti - ge Notfallsanitäter/innen dabei zu unterstützen, die Be- handlung optimal durchzuführen. Dies erfolgt im Rah- men von Beratungen und Delegationen. Ein/e Telenotarzt/-ärztin stellt dabei keinen Ersatz für Ein- sätze mit erkennbarer Notwendigkeit einer Notärztin / ei- nes Notarztes vor Ort dar. Im Fall von lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen wird weiterhin eine Notärztin bzw. ein Notarzt an die Einsatzstelle entsendet. Durch den Einsatz von Telenotärztinnen/-ärzten kann eine Notfall-Therapie dann aber bereits vor Eintreffen des Notarztes / der Notärztin beginnen. Die Tätigkeit der Telenotärzte/-ärztinnen folgt von einer Telenotarzt-Zentrale (TNAZ) aus, die in der Leitstelle der Stadt Münster eingerichtet wird. Die technischen Systemkomponenten eines Telenot - arzt-Systems bestehen einerseits aus der stationären und mobilen Fahrzeugtechnik, kompatibler Medizintechnik (z. B . EKG-Gerät), der Telenotarzt-Zentrale mit entspre - chender Logistik und Hardware sowie der Software des Telenotarzt-Systems. Gemäß der Analyse der Universität Maastricht im Auftrag des zuständigen Ministeriums sind zur Einrichtung eines Telenotarzt-Systems u. a. zu berücksichtigen: ■ Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer Telenotarzt-Zentrale zu ermöglichen, sollen mindes- tens 1 – 1,5 Millionen Menschen im versorgten Gebiet leben ■ Bestehende Kooperationen zwischen Rettungs- dienst-Trägern sollen bei der Einrichtung von TNAZ besondere Berücksichtigung finden ■ Eine standardisierte Dokumentation der Rettungs- dienst-Einsätze soll von Beginn an Priorität besitzen, um qualitativ hochwertige Analysen zur Qualitätssi- cherung zu ermöglichen 3. Kriterien zur Einrichtung des Telenotarzt-Systems Im Auftrag der Steuerungsgruppe Telenotarzt-System in Nordrhein-Westfalen hat das Aachener Institut für Ret- tungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) Kriterien für die Bildung einer Trägergemeinschaft TNAZ zusammenge - stellt und in der „Ausfüllhilfe & Musteranhang Rettungs- dienst-Bedarfsplan, Vers. 1.1“ definiert. Im Folgenden wird die Erfüllung der geforderten Kriterien durch die Trägergemeinschaft Telenotarzt-System detail- liert dargestellt. 3.1 Kriterium Einwohnerzahl Die Einwohnerzahl der beteiligten Rettungsdienst-Träger beträgt in Summe über 2.200.000 Menschen auf einer Fläche von 6.700 km2. Eine Darstellung der Strukturdaten ist der Tabelle 1 zu entnehmen. 92 Feuerwehr Münster Anlagen 3.2 Kriterium Personalressourcen Im Zuge der Einrichtung einer TNAZ soll personell mit dem Universitätsklinikum Münster (UKM) kooperiert werden. Hierzu wurde zwischen der Stadt Münster und dem UKM im Juli 2020 eine Vereinbarung („Letter of in- tent“) getroffen. Das UKM ist neben dem Universitätskli- nikum Aachen eines von zwei „Virtuellen Krankenhäu- sern NRW“ (Projekt der NRW-Landesregierung), verfügt über mehrjährige Erfahrung in Forschung und Praxis der Telemedizin in den Bereichen Intensivmedizin und Infek- tiologie. Das UKM ist seit dessen Gründung am Notarzt - dienst der Stadt Münster beteiligt, stellt den Großteil der Notärztinnen und Notärzte und kooperiert in der Notfall- versorgung eng mit der Stadt Münster. 3.3 Kriterium Überregionale Zusammenarbeit In der Region der Trägergemeinschaft besteht eine in - tensive rettungsdienstliche Zusammenarbeit. Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt sowie die Stadt Münster ha - ben sich zu einer Nutzer-Gemeinschaft für einen gemein- samen Intensivtransportwagen zusammengefunden. Das Fahrzeug versorgt eine Bevölkerung von 1,3 Millionen Menschen und kann dadurch wirtschaftlich betrieben werden. Die Disposition des vom ASB betriebenen In- tensivtransportwagens mit dem Standort Münster er - folgt zentral durch die Leitstelle Münster und wird dort fachärztlich begleitet. Auch im Bereich der Luftrettung (Christoph Europa 2 und Christoph Westfalen) erfolgt eine überregionale gemein- same Nutzung. Kernträger und zuständig für die Disposi- tion der Luftrettungsmittel ist der Kreis Steinfurt. Seit 2011 finden regelmäßige Treffen der Ärztlichen Leitungen der Rettungsdienste im Regierungsbezirk Münster statt, an denen alle ÄLRD der potentiellen Trä - gergemeinschaft aktiv mitwirken. Hierbei wird sich auch intensiv über die rettungsdienstlichen Konzepte und Ent- wicklungen in der Region ausgetauscht. Die ÄLRD der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Waren - dorf und der Stadt Münster bilden gemeinsam die wis - senschaftliche Leitung einer Notarzt-Fortbildungsreihe, die von der Akademie der Ärztekammer Westfalen-Lippe ausgerichtet und von Notärztinnen und Notärzten aus der Region besucht wird. Ebenfalls regelmäßig finden Konferenzen der Leitstel- len-Leitungen aus der Region statt, in denen sich die Verantwortlichen intensiv über die gemeinsame Aufgabe austauschen. Kooperationen und Redundanzen für die Leitstellen sind Ausweis dieser engen Zusammenarbeit. Anlage 6, Tabelle 1: Strukturdaten (Stand November 2021) Tabelle 1 BOR COE MS RE ST WAF Summen Einwohnerzahl 370.000 220.000 315.000 614.000 448.000 278.000 2.245.000 Fläche in km2 1.418 1.110 300 760 1.792 1.317 6.697 Hilfsfrist 12 12 8 (in Teilen 12) 8 (in Teilen 12) 12 12 Anzahl NEF 24/7 5 4 2 9 5 6 31 Anzahl NEF (temporär, Angabe in h.) 0 0 10 24 35 24 Anzahl RTW 17 18 17 30 22 23 127 Verlegunge-Notarzt (temporär, Angabe in h.) 12* 12* 12* 0 12* 0 Anzahl Krankenhäuser im RD-Bereich** 6 4 6 14 (+ Kindekrhs.) 6 4 26 davon Maximalversorger 0 0 1 0 0 0 1 * Nutzungsgemeinschaft ITW Münster ** Akut-/Notfallkrankenhäuser Anlage 6, Tabelle 2: Technische Komponenten (Stand November 2021) Tabelle 2 BOR COE MS RE ST WAF Leitstellensoftware Celios 7 (CKS) Celios 7 (CKS) Celios 7 (CKS) Cobra 4 (ISE) Celios 7 (CKS) Cobra 4 (ISE) Patientenmonitoring Corpuls C3 Corpuls C3 Zoll X-Series Corpuls C3 Corpuls C3 Corpuls C3 Digitale Dokumentation Ceus (CKS) Ceus (CKS) AmbulancePad (Zoll) tech2go (Weinmann) Ceus (CKS) NIDApad (medDV) 93 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen folgt zentral durch die Leitstelle Münster und wird dort fachärztlich begleitet. Auch im Bereich der Luftrettung (Christoph Europa 2 und Christoph Westfalen) erfolgt eine überregionale gemein- same Nutzung. Kernträger und zuständig für die Disposi- tion der Luftrettungsmittel ist der Kreis Steinfurt. Seit 2011 finden regelmäßige Treffen der Ärztlichen Leitungen der Rettungsdienste im Regierungsbezirk Münster statt, an denen alle ÄLRD der potentiellen Trä - gergemeinschaft aktiv mitwirken. Hierbei wird sich auch intensiv über die rettungsdienstlichen Konzepte und Ent- wicklungen in der Region ausgetauscht. Die ÄLRD der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Waren - dorf und der Stadt Münster bilden gemeinsam die wis - senschaftliche Leitung einer Notarzt-Fortbildungsreihe, die von der Akademie der Ärztekammer Westfalen-Lippe ausgerichtet und von Notärztinnen und Notärzten aus der Region besucht wird. Ebenfalls regelmäßig finden Konferenzen der Leitstel- len-Leitungen aus der Region statt, in denen sich die Verantwortlichen intensiv über die gemeinsame Aufgabe austauschen. Kooperationen und Redundanzen für die Leitstellen sind Ausweis dieser engen Zusammenarbeit. Anlage 6, Tabelle 2: Technische Komponenten (Stand November 2021) Tabelle 2 BOR COE MS RE ST WAF Leitstellensoftware Celios 7 (CKS) Celios 7 (CKS) Celios 7 (CKS) Cobra 4 (ISE) Celios 7 (CKS) Cobra 4 (ISE) Patientenmonitoring Corpuls C3 Corpuls C3 Zoll X-Series Corpuls C3 Corpuls C3 Corpuls C3 Digitale Dokumentation Ceus (CKS) Ceus (CKS) AmbulancePad (Zoll) tech2go (Weinmann) Ceus (CKS) NIDApad (medDV) 3.4 Kriterium Bedarfsnachweis Die Einsatzspektren sind in den Tabellen 3 und 4 darge - stellt. Aufgrund der nicht-repräsentativen Umstände des Jahres 2020 (Beginn der Pandemie), sind die Einsätze des Jahres 2019 dargestellt. Anlage 6, Tabelle 3: Einsatzdaten der TNA-Trägergemeinschaft (Stand November 2021) Tabelle 3 (Basis: 2019) BOR COE MS RE ST WAF Summen Einsatzzahl Notfallrettung (RTW gesamt) 1 19.947 15.508 20.523 55.639 56.118 23.778 191.513 davon mit NEF 6.630 6.543 6.249 22.334 14.634 10.161 66.551 Notarzt-Quote 2 33 % 42 % 30 % 40 % 26 % 43 % Sekundärtransporte (ohne KTW) 1.068 1404 2.290 4 3.906 k.A. 1.650 8.028 davon mit Notarzt-Begleitung 471 254 710 4 1.414 k.A. 660 2.799 Anzahl Einsätze mit verzögerter Eintreffzeit NEF (gesamt) 1.523 3 1.772 1.417 3 4.803 3 1.819 3 3.130 3 14.464 1) Alle hilfsfristrelevanten Einsätze der RTW (mit Sonderrechten) mit Status 3 2) Anteil der Einsätze der Notfallrettung mit NEF-Beteiligung und Status 3 3) Hier werden alle NEF-Einsätze angegeben, bei denen das NEF nach einer Frist von 12 Minuten eintrifft 4) Enthält 542 ITW-Einsätze, die zum Teil in anderen Rettungsdienst-Bereichen erfolgten Bereits aufgrund der Größe der versorgten Bevölkerung kann innerhalb des Trägerbereiches der TNAZ hoher Be - darf an telemedizinischer Versorgung erwartet werden. Tabelle 4 : Einsatzart (Näherungswerte) BOR COE MS RE ST WAF Summen Primäreinsätze 1 (vgl. Indikationen S1-Leitlinie) 330 330 325 1.200 730 508 3.423 Sekundäreinsätze (vgl. Indikationen S1-Leitlinie) 150 38 150 k.A. k.A. 130 468 Abklärung Sekundärtransporte 600 250 2.000 1.000 k.A. 600 4.450 Rechtliche Abklärung (z.B. Transport-Verweigerung (-Verzicht) 1.200 1.800 1.500 k.A. 3.100 1.250 8.850 1) Die Rettungsdienst-Träger gehen von einer Quote von 5 % der derzeitigen NEF-Einsätze aus und haben entsprechende Angaben gemacht Es handelt sich bei allen Angaben um Schätzwerte Anlage 6, Tabelle 4: Näherungswerte bezugnehmend auf sinnvolle und ögliche Einsatzbereiche für das TNAS (Stand November 2021) 94 Feuerwehr Münster Anlagen Bezüglich des zu erwartenden Bedarfes kann auf die Er - fahrungen im Bereich des Rettungsdienstes des Kreises Borken sowie der Stadt Münster aufgebaut werden. In beiden Rettungsdienst-Bereichen sind für einzelne Ret - tungswagen Telenotarzt-Systeme eingerichtet. Ebenfalls in die Einschätzung der zu erwartenden Bedarfe können Erfahrungen großer TNA-Systeme, vornehmlich aus Aa - chen, einbezogen werden. Auf Basis dieser Erfahrungen kann von einem hohen Bedarf telenotärztlicher Leistun- gen in der Region ausgegangen werden, der in Tabelle 4 abgeschätzt worden ist. Im Regelfall erfolgt der Einsatz des Telenotarzt-Systems auf Anforderung des Rettungsdienst-Fachpersonals zur ärztlichen mit Beurteilung und / oder zur medikamentö- sen Therapie. Einen weiteren Schwerpunkt des Einsatzes des Telenotarzt-Systems stellen Verlegungstransporte von Überwachung-Pflichtigen Krankenhaus-Patienten dar. Daneben leistet das Telenotarzt-System überbrü - ckende Hilfe, wenn es zeitverzögert zum Einsatz einer Notärztin / eines Notarztes kommt. Die oben genannten Kriterien wurden am 15.11.2021 in einem gemeinsamen Antrag der Rettungsdienst-Träger auf Zulassung einer Telenotarzt-Zentrale gegenüber der Steuerungsgruppe Telenotarztsystem in Nordrhein-West- falen dargestellt. Dem Antrag der Rettungsdienst-Träger wurde von der Steuerungsgruppe Telenotarztsystem in Nordrhein-Westfalen nach Prüfung am 29.11.2021 zuge- stimmt und dieser wurde mit Beschluss genehmigt. Da - mit ist anhand der definierten Anforderung-Kriterien und gemäß den Empfehlungen der Universität Maastricht der Bedarf für eine Telenotarzt-Zentrale mit Standort Müns - ter festgestellt worden. 4. Zielsetzungen Die genannten Rettungsdienst-Träger beabsichtigen, im Jahr 2022 eine Trägergemeinschaft für ein Telenot- arzt-System zu bilden. In der Leitstelle Münster wird eine Telenotarzt-Zentrale eingerichtet, diese ist 24/7 an 365 Tagen im Jahr einsatzbereit zu halten. Gemeinsames Ziel ist der Start des Telenotarzt-Systems Mitte 2023 mit zunächst maximal 50 an die TNAZ ange - bundenen RTW (Stufe 1). Die Größenordnung der ange- bundenen RTW ist nach der Einwohnerzahl bemessen worden. Rettungdienst-Träger Stufe 1 Stufe 2 nach 18 Monaten Borken bis zu 8 bis zu 16 Coesfeld bis zu 4 bis zu 8 Münster bis zu 8 bis zu 16 Recklinghausen bis zu 14 bis zu 28 Steinfurt bis zu 10 bis zu 20 Warendorf bis zu 6 bis zu 12 SUMME bis zu 50 bis zu 100 Anlage 6, Tabelle 5: Maximal eingebundene RTW Stufe 2 sieht die Anbindung bis zu 50 weiterer RTW im Abstand von 18 Monaten nach Start des Systems vor. Ba- sierend auf den gewonnenen Erfahrungen soll in den Fol- gejahren ein stufenweiser weiterer Ausbau des Systems erfolgen. Die kalkulierten Zahlen können aufgrund von nicht vor- hersehbaren Ereignissen (zum Beispiel unfallbedingte Totalschäden an RTW) abweichen. Die Einrichtung der Telenotarzt-Zentrale am Standort Münster dient der Qualitätsverbesserung im Rettungs - dienst aller beteiligten Träger. Erwartet werden im Einzelnen: ■ Verkürzung des notarztfreien Intervalls durch telemedizinische ärztliche Begleitung ■ Reduktion der Notwendigkeit von NEF-Einsätzen bei nicht lebensgefährlichen Notfall-Situation ■ Reduktion der Notwendigkeit ärztlicher Begleitung von Verlegung-Transporten zwischen Krankenhäusern 5. Notwendige Leistungen und kostenbildende Merkmale Das Telenotarzt-System stellt ein kostenbildendes Quali- tätsmerkmal des Rettungsdienstes dar. Der Umfang der 95 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen notwendigen Leistungen zur Inbetriebnahme und Auf - rechterhaltung eines Telenotarzt-Systems wird an Hand der kostenbildenden Merkmale bestimmt. Diese setzen sich aus den Komponenten Personal- und Sachkosten zusammen. Im Zuge der gemeinsamen Planungen der beteiligten Rettungsdienst-Träger wurde eine Grobkalkulation der Kosten erstellt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der beteiligten Rettungsdienst-Träger definiert Kostenar- ten und deren Aufteilung auf die Vereinbarungspartner. Sämtliche Betriebskosten für die Telenotarzt-Zentrale (ausgenommen des Eigenanteils der Stadt Münster) wer- den dem Kernträger Stadt Münster durch die Mitglieder der Trägergemeinschaft erstattet. Die Kosten für die Ausrüstung der Rettungsmittel und seiner Leitstelle für das Telenotarzt-System und die dar- aus resultierenden laufenden Kosten trägt jedes Mitglied der Trägergemeinschaft selbst. Die Kosten der Telenotarzt-Zentrale, die einem Rettungs- dienst-Träger entstehen, werden auf die mittleren und großen kreisangehörigen Städte als Träger der Rettungs- wachen im Wege einer Anwendung der Leitstellenumla- ge nach § 14 Abs. 6 S. 1 RettG NRW anteilig umgelegt. 5.1 Technische Ausstattung der Rettungswagen Die technische Ausstattung der Rettungswagen umfasst: ■ die Beschaffung von Hardware (z. B . Antennen, Halterungen, Übertragungseinheiten, Kopfhörer) ■ den Einbau der Hardware ■ die Beschaffung der Software ■ Konfiguration, Testung, Abnahme des Systems ■ die Instandhaltung der beschriebenen Technik ■ die Vorhaltung von Ersatz-Systemen bei Ausfall der Technik 5.2 Technische Ausstattung und Betrieb der Telenotarzt-Zentrale Ausstattung und Betrieb der Telenotarzt-Zentrale umfasst: ■ die Bereitstellung von Räumlichkeiten ■ die Beschaffung von Hardware (z. B . Rechnereinheiten, Monitore, Büromöbel, Ruhe-Möglichkeiten) ■ die Beschaffung der Software (Telenotarzt-Software, Arbeitsplatz Software, Anbindung an Leitstellen-Systeme) ■ Konfiguration, Testung, Abnahme des Systems ■ die Instandhaltung der beschriebenen Technik ■ die Vorhaltung von Ersatz-Systemen bei Ausfall der Technik 5.3 Unterstützende Leistungen Die unterstützenden Leistungen umfassen: ■ Einweisung / Schulung des Rettungsfachpersonals ■ Anpassung und Etablierung von Verfahren (Behandlungspfade, Standard-Arbeits-Anweisungen) ■ technischer Support durch den Anbieter des Telenotarzt-Systems ■ Berichtswesen gegenüber den Mitgliedern der Trägergemeinschaft ■ Bereitstellung von Daten für den Export in andere Auswertungs-Programme (z.B. zur Rettungsdienst-Bedarfsplanung) ■ Etablierung eines übergreifenden Qualitätsmanage- ments in Abstimmung mit den Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst der Trägergemeinschaft ■ Datenbereitstellung, -aufbereitung, -analyse ■ Personalführung und Mitarbeiter-Gespräche ■ Supervision 5.4 Personalkosten Tele-Notärztinnen und Notärzte inklusive Qualifizierung Die Personal- und Qualifizierungskosten umfassen: ■ Bereitstellung qualifizierten telenotärztlichen Personals im Zuge der Personalgestellung (inkl. Overhead-Kosten) ■ Qualifikationsmaßnahmen nach Vorgaben der Ärztekammer ■ Fortbildungsmaßnahmen nach Vorgaben der Ärztekammer 96 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 7: Zulassung auf Einrichtung einer Telenotarzt-Zentrale 97 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Anlage 8: Amtsorganigramm Feuerwehr Amtsleitung Stabstelle ÄLRD Sprecher FF Örtlicher Personalrat Abteilung 1 Betrieb Wach - abteilungen und Rettungsdienst Abteilung 2 Führungs-/ Lagezentrum, IT, Betrieb FF und KatS Abteilung 3 Strategische/ taktische Planung Abteilung 4 Aus- und Fortbildung Abteilung 5 Technik, Werkstätten, Gebäude Abteilung 6 Allgemeine Verwaltung SG 37.10 Zentrale PEP, ext. RW Fachstelle 37.21 Führungs- und Lagezentrum Fachstelle 37.31 Brandschutz - dienststelle, VB Fachstelle 37.41 Organisation und Durchführung von Ausbildung Fachstelle 37.51 Kammer, Med.prod., Atemschutz- werkstatt Fachstelle 37.61 Finanzen, NKF, RD- Abrechnung Fachstelle 37.11 Betrieb FRW 1 und RW 16 Fachstelle 37.22 IuK und EDV Fachstelle 37.32 Bedarfs- / Einsatz planung, Kampfmittel Fachstelle 37.42 Organisation und Durchführung von Fortbildungen Fachstelle 37.52 Fahrzeug, Geräte, Liegenschaften Fachstelle 37.62 Personal, Organisation Fachstelle 37.13 Betrieb FRW 3 20 Löschzüge der FF Fachstelle 37.12 Betrieb FRW 2 und RW 10 Fachstelle 37.23 Betrieb FF und KatS- Einheiten 98 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 9a: Übersicht Einsatzkern- und Einsatzaußenbereich Rettungsdienstbedarfsplan Hilfsfrist Stadt Hilfsfrist Land 99 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Anlage 9b: Aktuelle Abdeckung im Einsatzkerngebiet Rettungsdienstbedarfsplan Hilfsfrist Stadt Hilfsfrist Land 100 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 10a: Flächenversorgung alt Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Münster am 30.04.2021 nach Bereichen der Rettungswachen Rettungswache: 16 34.837 Rettungswache: 1 114.638 Rettungswache: 2 97.862 Rettungswache: 10 30.105 Rettungswache: 3 35.527 101 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Anlage 10b: Flächenversorgung neu RD 12 Bev: 23563 Eins: 1236 RD 11 Bev: 19524 Eins: 1040 RD 1 Bev: 72437 Eins: 4588 RD 2 Bev: 67043 Eins: 5557 RD 10 Bev: 26325 Eins: 1334 RD 19 Bev: 30177 Eins: 1466 RD 17 Bev: 10748 Eins: 606 RD 16 Bev: 25198 Eins: 1360 RD 3 Bev: 37954 Eins: 2091 Ergänzende Erläuterungen im Kapitel 6.2.4 102 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 11: Personalbedarf Fahrzeug- art Vorhaltezeit Besetzung durch Kommune in % Personal- berechnung PAF Stunden Tage Vorhalte- stunden Funktions- stellen PAF Personal- bedarf RTW 1 15 5 3.911 100 % 2 2,9 5,8 RTW 2 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2 RTW 3 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2 RTW 4 15 5 3.911 100 % 2 2,9 5,8 RTW 5 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2 RTW 6 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2 RTW 7 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2 RTW 8 8 5 2.086 100 % 2 1,5 2,9 RTW 9 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2 RTW 10 24 7 8.760 100 % 2 5,1 10,2 RTW 11 24 7 8.760 100 % 1 5,1 5,1 RTW 12 100 % RTW 13 100 % RTW 14 0 100 % RTW 15 0 100 % Gesamt Vorhaltestunden RTW 79.988 Gesamt Personalbedarf RTW 90,8 Fahrzeu- gart Vorhaltezeit Besetzung durch Kommune in % Personal- berechnung PAF Stunden Tage Vorhalte- stunden Funktions- stellen PAF Personal- bedarf NEF 1 24 7 8.760 100 % 1 5,1 5,1 NEF 2 24 7 8.760 100 % 1 5,1 5,1 NEF 3 24 7 8.760 100 % 1 5,1 5,1 NEF 4 0 100 % 1 0,0 0,0 NEF 5 0 100 % 1 0,0 0,0 NEF 6 0 100 % 1 0,0 0,0 NEF 7 0 100 % 1 0,0 0,0 Gesamt Vorhaltestunden NEF 26.280 Gesamt Personalbedarf NEF 15,2 103 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Anlage 12: Notfallsanitäter Auszubildende Anzahl der Azubis TVAöD (Ausbildungsjahrgang) 2019 2020 2021 2022 Gesamt 0 3 3 3 9 Notfallsanitäter Übersicht Notfallsanitäter 2018 bis 2026 Der Bedarf von 151 Stellen ergibt sich aus: ■ 129 Stellen NFS ■ 18 Stellen PAL im Einsatzdienst ■ 4 Stellen PAL im Tagesdienst in der Aus- und Fortbildung. Bedarf Notfallsanitäter zum 31.12.2026 nach aktueller Bedarfsplanung: 151 Jahr NotSan am 01.01. Ausbildung NFS davon durch- gefallen Fluk- tuation Ruhe- stand Neu- einstel- lungen *** Bestandene Nach- prüfung (aus Vorjahren) NotSan am 31.12. Stand mit Blick auf den 31.12.2026Vollausbildungen* Beginn Ab- schluss** 2018 -1 -100,00 % 2019 -1 -1 -100,00 % 2020 -1 3 -1 -100,00 % 2021 -1 3 -1 -100,00 % 2022 -1 3+3 6 3 142 94,04 % 2023 142 3+3 3 6 136 90,07 % 2024 136 3+6 3+3 6 2 135 89,40 % 2025 135 3+6 3+3 6 132 87,42 % 2026 132 3+6 3+6 6 1 4 135 89,40 % * erfasst sind sowohl jährlich drei Auszubildende nach TV AöD wie auch Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst, die die Ausbildung NFS als Vollausbildung mit einer Dauer von 2,5 Jahren absolvieren (Start 2022 und 2023 jeweils 3, ab 2024 Erhöhung auf 6). ** Auszubildende nach TV AöD mit eventueller Übernahme als Brandmeisteranwärter + Brandmeister nach Abschluss der Ausbildung NFS *** Neueinstellungen und Übernahme von Brandmeisteranwärtern, die als Ausbildungsvoraussetzung über die NFS-Qualifikation verfügen. Aufgrund der allgemeinen Altersfluktuation werden zusätzlich externe Einstellungen erforderlich sein. Außerdem ist geplant, ab 2025 die Ausbildung von Brandmeistranwärtern nicht mehr zweijährig, sondern jährlich durchzuführen. Auch dadurch erhöht sich die Zahl der NFS. Die Entwicklung dieser Zahlen ist genau zu beobachten, um bei Bedarf nachzusteuern. Das aktuell abgebildete Defizit von 16 nicht besetzten Stellen NFS ist ein rechnerisches „Zwischenergebnis“. 104 Feuerwehr Münster Anlagen Anlage 13: Stellenprofil nach verursachungsgerechter Kostenzuordnung Leistung Anzahl VZÄ Bemerkungen Operativer Rettungsdienst Notfallsanitäter / Rettungssanitäter/ Praxisanleiter vgl. Anlage 11 106 Funktionsstellen Leitstellendisponenten / -schichtführung 18,72 Funktionsstellen Ärztliche Leitung im Rettungsdienst / koordinierende Notärzte 3,00 Praxisanleitung / Aus- und Fortbildung 3,50 Verwaltung – Overhead 27,48 Davon: Personalführung, Personaleinsatzplanung 9,08 Wachbetrieb, Medizinprodukte, Medizintechnik 3,00 Einsatzleitrechner, Betrieb Leitstelle, Funk, Navi- gationstechnik, IT-Koordination, IT-Projekte, DRP 4,35 SB strategische Vorbereitung Rettungsdienst 1,00 Ausschreibungen von Fahrzeugen, Kfz-Werkstatt, Kleiderkammer, Immobilienmanagement, Unter- haltung von Gebäuden 1,76 Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungs- rechnung, Rettungsdienstabrechnung 5,41 Personal- und Organisationsangelegenheiten, Notarztabrechnungen, administrative Aufgaben 2,88 Summe: 158,70 105 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Anlagen Anlage 14: zusätzlicher Personalbedarf – ohne Anpassung der Vorhaltung Funktion VZÄ Bemerkung Ausgleich der Ausbildung von Brandmeistern zu Notfallsanitätern 4,0 4,0 4,0 In 2023 In 2024 In 2025 Leitstellendisponent 1,17 SB Wachbetrieb/Rettungsdienst 1,0 Organisation und Überwachung der Arbeits- prozesse an allen RW, Beschaffung und Vor- haltung von Ausstattung sowie Überwachung von Prüf- und Desinfektionsfristen SB Hygiene 1,0 Prüfung, Erstellung und ggfls. Aktualisierung von Hygienevorgaben (u. a. Hygieneplan), Überwachung und Einhaltung festgelegter Maßnahmen, Dokumentation SB Rettungsdienst 1,0 Steuerung und Überwachung vertraglich festgelegter Regeln zur Personalgestellung (Externe, wie HiOrg, Unternehmer, Kranken- häuser) SB IT 3,0 SB Planung und Projektierung SB Digitalisierung und Telemetrie SB RD IT-Einbauten, Wartung, Betrieb und Systemsicherstellung SB Statistik und Risikobewertung 0,4 Praxisanleitung 1,5 1,0 VZÄ im 24/48-Stunden-Dienst, 0,5 VZÄ im Tagesdienst Gesamt 2023: 13,07 2024: 4,0 2025: 4,0 106 Feuerwehr Münster 107 Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster 108 Feuerwehr Münster Herausgeber Stadt Münster, Der Oberbürgermeister 37 Feuerwehr York-Ring 25 48159 Münster Oktober 2022
Beschlussvorlage
27398 Zeichen
V/0622/2022
V/0622/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Beratungsfolge
23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Vorberatung
01.12.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.12.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
I.1 Der fortgeschriebene Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Münster vom 01.10.2022 wird be-
schlossen.
I.2 Die bestehenden Schutzziele zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen
der Notfallrettung bilden den Stand der Technik und geben die Auffassung der Rechtsprechung wie-
der und werden beschlossen.
I.3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die formale Beteiligung zum Entwurf des Rettungsdienst-
bedarfsplan nach § 12 RettG der anerkannten Hilfsorganisationen, der sonstigen Anbieter von ret-
tungsdienstlichen Leistungen, der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes (West)
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz erfolgt ist.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen den Inhalten des Ret-
tungsdienstbedarfsplans zugestimmt haben, von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der
Stadt Münster überzeugt sind und hinsichtlich der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des Bedarfs-
planes Einvernehmen erzielt wurde.
I.4 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bezirksregierung Münster als zuständiger Aufsichtsbe-
hörde der Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegt wurde und dass die Bezirksregierung auf dieser Basis
von einem bedarfsgerecht dimensionierten Rettungsdienst in der Stadt Münster ausgeht.
Feuerw ehr
14.11.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schw ichtenhövel
Telefon: 492-8066
Schw ichtenhoevelD@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0622/2022
I.5 Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Rettungsdienstbedarfsplan ermittelten Bedarfe und
Zielsetzungen umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Münster weiter zu entwickeln.
Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Rettungsdienstbedarfsplan ermittelten Personalbedarfe
zum Betrieb von Rettungswachen sowie die weiteren ermittelten Stellenbedarfe im Stellenplan der
Stadt Münster zu verankern.
I.6 Zur Umsetzung des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplans werden zum 01.04.2023 im
Teilergebnisplan 0210 die nachfolgenden Stellen eingerichtet:
Stelle Stellenwert Funktion
4,0 VZÄ A07 Einsatzdienst / Rettungsdienst
5,08 VZÄ A07 Besetzung von Rettungswagen / Rettungssanitäter
5,08 VZÄ A09 Besetzung von Rettungswagen / Notfallsanitäter
1,17 VZÄ A09L1E2 Leitstellendisponent/-n
1,0 VZÄ A09ZL1E2 Sachbearbeitung Wachbetrieb / Rettungsdienst
1,0 VZÄ A091 Sachbearbeitung Hygiene
1,0 VZÄ A 112 Sachbearbeitung Personal
3,0 VZÄ EGr 8 - 123 Sachbearbeitung IT – je 1,0 VZÄ -
Planung und Projektierung
Digitalisierung und Telemetrie
IT-Einbauten, Wartung, Betrieb und Systemsicherstellung
0,4 VZÄ A114 Sachbearbeitung Statistik und Risikobewertung
1,5 VZÄ A09Z L1E2
/ A10
Praxisanleitung (1,0 VZÄ A09Z L1E2, 0,5 VZÄ A10)
1 Stellenwert wird überprüft, ggf. zum Stellenplan 2024 angepasst
2 Stellenwert wird überprüft, ggf. zum Stellenplan 2024 angepasst
3 Stellenwert wird überprüft, ggf. zum Stellenplan 2024 angepasst
4 Stellenwert wird überprüft, ggf. zum Stellenplan 2024 angepasst
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V/0622/2022
In der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans ist beabsichtigt, zu den Stellenplänen 2024 und
2025 folgende Stellen einzurichten:
Stelle Stellenwert Funktion
2024:
4,0 VZÄ
A07
Einsatzdienst / Rettungsdienst
2025:
4,0 VZÄ
A07
Einsatzdienst / Rettungsdienst
I.7 Die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes erfolgt nach Beschluss durch den Rat.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch Gebühren refi-
nanziert (Produktgruppe 0210 „Rettungsdienst“). Mit der Fortschreibung ergeben sich die nachfol-
gend aufgeführten haushaltsrelevanten Änderungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0210 Rettungsdienst
Zeile 04 öff.-rechtl. Leistungsentgelte 2023
2024
2025 ff.
1.345.000
2.510.000
2.800.000
zusätzliche Benut-
zungsgebühren nach
Änderung der Gebüh-
rensatzung für den
Rettungsdienst
Zeile 11 Personalaufwendungen 2023
2024
2025 ff.
1.185.000
1.850.000
2.140.000
Zusätzliche Stellen-
bedarfe gem I.7
Zeile 13 Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen
2023
2024 ff.
100.000
600.000
Vergütung für erhöhte
KTW-Vorhaltung ab
01.11.2023
Zeile 13 Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen
2023 ff. 60.000 Zusätzliche Sachauf-
wendungen
(IT-Technik, Software,
usw.)
Saldo
0
Für die zusätzlichen Aufwendungen und Erträge wird die Verwaltung Veränderungsblätter zum Haus-
haltsplanentwurf 2023 vorlegen.
Die Aufwendungen und Erträge 2023 für die Einführung des Telenotarztsystems sind bereits im
Haushaltsplanentwurf 2023 enthalten (siehe Ratsvorlage V/0456/2022).
Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch Gebühren refi-
nanziert (Produktgruppe 0210). Mit der Fortschreibung ergeben sich die nachfolgend aufgeführten
haushaltsrelevanten Änderungen:
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V/0622/2022
Begründung:
Der Rettungsdienst gem. § 2 Abs.1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) ist ein Kernelement der Da-
seinsvorsorge der Stadt Münster für ihre Ein wohnerinnen und Einwohner. Die bedarfsgerechte und
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen d er Notfallrettung, einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen, ist Aufgabe
der Trägerin des Rettungsdienstes der Stadt Münster. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizi-
nisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Der Rettungsdienst
umfasst auch die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen
Schadensereignissen nach Brandschutzgesetz- und Katastrophenschutzgesetzgebung.
Die Organisation des Rettungsdienstes ist gem. § 6 Abs. 3 RettG NRW städtische Pflichtaufgabe
nach Weisung. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen,
weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwag en und Notarzt -
Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen
mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen. Bei der Durchführung rettungsdienstli-
cher Aufgaben können neben den kommunalen Vorhaltungen auch Dritte eingebunden werden.
Zu I.1:
Das RettG NRW verpflichtet die Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes zur Übernahme der
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (§ 6 Abs. 3 RettG NRW).
Der auf Grundlage von § 12 RettG NRW fortgeschriebene5 und als Anlage beigefügte Rettungs-
dienstbedarfsplan schafft die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Sicherstellung
eines bedarfsgereicht dimensionierten Rettungsdienstes in der Stadt Münster. Die Rettungsdienstbe-
darfsplanung beinhaltet in diesem Zusammenhang die Festlegungen über die erforderliche Anzahl
und die Standorte von Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen, Krankenkraftwagen und Rettungs-
wachen sowie die Festlegung über Maßnahmen und Planungen zur Bewältigung vo n Schadens-
ereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker. Sie wurde unter Beachtung gültiger
Normen und Standards erstellt.
Inhaltlich legt die Verwaltung mit dem Rettungsdienstbedarfsplan eine umfassende Darstellung über
die Aufgabenstellung, die Organisation, die Dokumentation über die Erreichung der Leistungsfähigkeit
und die zukünftigen Bedarfe der Stadt Münster im Rettungsdienst vor.
Zu I.2:
Mit dem Rettungsdienstbedarfsplan sind insbesondere die Schutzziele (Eintreffzeiten und Erre i-
chungsgrade) in der Notfallrettung auf kommunaler Ebene zu beschließen. Schutzziele definieren als
Qualitätskriterien in der Notfallrettung ein unmittelbar wirkendes Schutzniveau für die Bevölkerung.
Sie bilden die Grundlage bei der Durchführung des Rettu ngsdienstes und dem Monitoring über die
Leistungsfähigkeit und deren Entwicklung bei stetigen Stadtentwicklungsprozessen.
Die aktuell für die Stadt Münster geltenden Schutzziele wurden mit dem Rettungsdienstbedarfsplan
2013 am 13.11.2013 durch den Rat beschlossen und mit seiner Fortschreibung 2016, am 14.12.2016
erneut bestätigt (Beschlussvorlagen V/0659/2013 und V/1003/2016). Sie entsprechen nach wie vor
den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Rechtsauffassung. Auf Grundlage der unver-
änderten Schutzziele wurde die Bedarfsplanung zur Flächenversorgung in der Notfallrettung, unter
Berücksichtigung der aktuellen Flächennutzungen des Stadtgebietes sowie der erkennbaren Stadt-
entwicklung vorgenommen und in den vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplan eingebracht. Erstmalig
werden die klarstellenden Begriffe des Einsatzkerngebietes (bevölkerungsdicht besiedelte Stadtberei-
che) und der Einsatzaußengebiete (rurale bzw. ländliche Bereiche) zur Abgrenzung eingeführt.
5 Bei dem aktuell vorgelegten Rettungs dienst bedarfsplan handelt es sich um eine Fortschreibung des bestehenden Ret-
tungs dienstbedarfsplanes 2016 (Beschlussvorlage V/1003/2016, vom 14.12.2016 ).
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V/0622/2022
Folgende konkrete Schutzziele sind in Ziffer 5.1 des Rettungsdienstbedarfsplanes festgelegt.
1. Hilfsfrist:
1.1 Eintreffzeit im Einsatzkerngebiet (besiedelte Bereiche): max. 8 Minuten
1.2 Eintreffzeit im Einsatzaußengebiet (ländliche Bereiche): max. 12 Minuten
2. Erreichungsgrad: > 90 %
Zu I.3:
Die Stellungnahme der Kostenträger im Gesundheitswesen, vom 22.09.2022 liegt vor. Hinsichtlich
der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des Bedarfsplanes ist Einvernehmen erzielt worden.
Zu I.4:
Die Bezirksregierung Münster hat den Rettungsdienstbedarfsplan am 10.05.2022 als fachgerecht zur
Kenntnis genommen.
Zu I.5:
Der Rettungsdienstbedarfsplan wurde gem. § 12 RettG NRW fortgeschrieben. Der Gesetzgeber sieht
in seiner Rechtsnorm vor, dass im Rahmen der Bedarfsplanung insbesondere die Zahl und Standorte
der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen 6, die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwa-
gen und Notarzt -Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei
Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen sind.
Ergänzend zu den bestehenden Vorhaltungen und Einrichtungen im Rettungsdienst ergeben sich
durch den vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplan nachfolgend aufgeführte Bedarfe zur Sicherstel-
lung eines ausreichend dimensionierten Rettungsdienstes in der Stadt Münster.
a. Zahl und Standorte der Rettungswachen
Aktuell betreibt die Stadt Münster fünf Rettungswachen zur Sicherstellung der Aufgaben in der
Notfallrettung, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Basis der Standortplanung dieser
Wachen bildete die flächige Abdeckung des Stadtgebietes, insbesondere zur Versorgung des Ein-
satzkerngebietes (städtisch bevölkerungsdicht besiedelte Bereiche).
Aufgrund des Wachstums und der Entwicklungen der Stadt Münster in den zurückliegenden Jah-
ren stellen sich die bestehenden Standorte als nicht mehr auskömmlich dar, um eine ausreichende
rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Insbesondere der Bevölke-
rungszuwachs sowie die damit einhergehende verdichtete Besiedelungsstruktur bzw. der neuen
Flächennutzungen in den Stadtteilen macht eine Anpassung der Einsatzkern- und Einsatzaußen-
gebiete7 zur zukünftigen planerischen Sicherstellung des Schutzniveaus in der Notfallrettung erfor-
derlich.
Unter Beachtung der gültigen Schutzziele sowie der aktuell abzudeckenden vergrößerten besiedel-
ten Stadtfläche, ist nach Auswertung der Eintreffzeiten am Notfallort sowie der damit verbundenen
Erreichungsgrade eine rettungsdienstliche Unterversorgung in mehreren Bereichen der Stadt
Münster festzustellen. Zur planerischen Abstellung der Unterversorgung sind die Vorhaltestunden
von Rettungsmitteln auszuweiten und eine dezentrale Standortstruktur zur schutzzielgerechten Si-
cherstellung erforderlich. Im Ergebnis der Rettungsdienstbedarfsplanung sind zur bedarfsgerech-
ten Sicherstellungspflicht zur Versorgung des Stadtgebietes insgesamt vier zusätzliche Rettungs-
wachen (als Standorte der Notfallrettung) mit entsprechenden Vorhaltestunden vorgesehen. Die
Umsetzung wird in fünf Prioritätsstufen vorgeschlagen. Auf Grundlage der ermittelten Daten
schlägt die Verwaltung in Kapitel 6.2.4 des vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplans die priorisierte
Errichtung und den Betrieb von vier neuen Rettungsstandorten/ -wachen zur Sicherstellung der
Aufgaben in der Notfallrettung vor. Die Rettungswagen sollen von den Standorten der Feuer- und
6 wesentliche Qualitätskriterien sind hier insbesondere die Schutzziele gem. Ziffer I.2, die personellen Vorhaltungen und
Qualifikationen sowie die Einrichtungen zum Betrieb eines leistungsfähigen Rettungsdienstes.
7 s. Anlage 9 des Rettungsdienstbedarfsp lanes
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V/0622/2022
Rettungswachen 1 und 2 an neu zu entwickelnden Standorten positioniert werden. Ferner ist die
Feuer- und Rettungswache 3 an den bereits in Planung befindlichen neuen Standor t bis 2026
(Neubau Ratsbeschluss V/0743/2021) zu verlegen (Priorität 2). Für die zeitnahe Abstellung der
Unterversorgung im Bereich Südost (i. w. Wolbeck, Angelmodde) (Priorität 1) wurde für diesen
Standort bereits eine kurzfristige Anmietung einer Liegens chaft auf den Weg gebracht (Ziffer
6.2.4).
Im Rahmen der Standortauswahl sind die festgelegten Schutzziele, die abzudeckende Stadtfläche
sowie erkennbare Stadtentwicklungen zu beachten. Die Rettungswachen sind auf Grundlage eines
norm- und funktionsgerechten Standardtyps zu errichten. Bei der Gebäudeplanung und den Ge-
bäudeflächen- bzw. Raumplanungen sind die Kostenträger im Gesundheitswesen zu beteiligen.
Die personelle Besetzung der zukünftigen und weiteren Rettungswachen ist noch zu entwickeln.
Neben einer wirtschaftlichen Personal- und Gebäudebetrachtung ist u. a. die aktuelle Rechtspre-
chung zur „Bereichsausnahme“ zu berücksichtigen und kann beeinflussungsrelevant sein. Eine
rechtliche Begleitung wird zum rechtssicheren Entscheidungs- und Umsetzungsprozess vorgese-
hen.
b. Vorhalteumfang im Bereich Krankentransport
Neben der Sicherstellung von Leistungen der Notfallrettung muss auch die bedarfsgerechte Si-
cherstellung mit Leistungen des Krankentransports gemäß RettG NRW gewährleistet werden.
Die unter Ziffer 5 .1 des Rettungsdienstbedarfsplan erläuterte und festgelegte Bedienzeit (oder
auch Wartezeit; Zeit zwischen Transportanforderung und Eintreffen des Rettungsmittels beim Pa-
tienten) liegt bei max. 60 Minuten bei einem Erreichungsgrad von 90 Prozent. Die festgelegte Be-
dienzeit von max. 60 Minuten entspricht der in der Rechtsprechung bestätigten und akzeptierten
Zeit.
Die Analyse der vorliegenden Daten unter Ziffer 5.1 und 6.4.4 zeigt, dass der angestrebte Errei-
chungsgrad unterschritten wird. Ein Grund ist die erhöhte Anfrage ist der insgesamt zunehmende
Transport von Patienten zwischen den medizinischen Schwerpunktzentren. Die analysierten Da-
ten begründen die Ausweitung der Vor haltung von 11 auf 14 Fahrzeuge . Zur bedarfsgerechten
Vorhaltung soll in diesem Zusamm enhang zukünftig ein 24h-KTW in Betrieb genommen werden,
um die Transportanfragen in den Nachtstunden abzudecken und die aktuell hierzu in Anspruch
genommenen Ressourcen der Notfallrettung zu entlasten.
Als Trägerin des Rettungsdienstes hat die Stadt Münster die Durchführung von Krankentransport-
Leistungen im Rahmen einer Ausschreibung, letztmalig am 01.11.2018, für die Dauer von fünf
Jahren an Dritte vergeben. Es ist beabsichtigt, den bedarfsplanerisch festgestellten Bedarf von
Leistungen im Krankentransport öffentlich auszuschreiben und zum Ablauf der bestehenden Ver-
träge, am 01.11.2023 an die wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
c. Zahl der erforderlichen Fahrzeuge des Rettungsdienstes bzw. notwendige Beschaffungen
- Die vorgesehene Ausweitung von Standorten der Rettungswachen macht, neben der Verlage-
rung von Rettungswagen (RTW) aus Bestandswachen, eine Neubeschaffung von zwei Ret-
tungswagen erforderlich.
- Die Trägerin des Rettungsdienstes führt planbar keine Krankentransporte mit eigenem Personal
und Fahrzeugen durch. Die Trägerin des Rettungsdienstes ist jedoch verpflichtet, Vorsorge zu
treffen, jederzeit bei Ausfällen und Sonderlagen selber Teile der Leistungen im Krankentrans-
port sicherzustellen. Daher werden zwei Krankentransportwagen (KTW) als notwendige Ausfall-
reserven für Standzeiten nach Desinfektionen, für Sonderlagen und Transporte (z.B. Corona -
Pandemie u.v.m.) beim Träger vorgehalten. Die beiden Fahrzeuge stehen nach Abschreibungs-
fristen zur Ersatzbeschaffung an.
- Nach Abstimmung mit den Kosten trägern soll die Ersatzbeschaffung eines Schwerlast-
Krankentransportwagens (S-KTW mit Baujahr 2009) durch einen Schwerlast–Rettungswagen
(S-RTW) umgesetzt werden. Die aktuellen Vorhaltungen lassen eine notfallmedizinische Ver-
sorgung und Überwachung adipöser Patienten nicht zu. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung soll
das Fahrzeug weitere rettungsdienstliche Sonderbedarfe abdecken und somit eine wirtschaftli-
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chere und multifunktionale Auslastung ermöglichen. Zielplanung ist, neben einer Sicherstellung
der Versorgungs- und Transportanforderungen für adipöse Patienten, Notfalleinsätzen bei be-
sonderen Wetter- und Einsatzlagen bedienen zu können (siehe Ziffer 6.6.1).
d. Qualitätsanforderungen
- Neben den oben genannten Anforderungen an die dezentrale Strukturqualität der Rettungswa-
chen sowie den definierten Anforderungen an das qualifizierte Personal, stellen die Prozess -
und Ergebnisqualität weitere Bestandteile in der Bedarfsplanung dar. Unter Ziffer 6.7.1 ist die
Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Bündelung und Festlegung von Standards
sowie der Qualitätssicherung im Rettungsdienst niedergeschrieben. Weitere Auswertetools wie
Statistikmodule sind dazu erforderlich.
- Die Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes hat sich um die Kernträgerschaft zur Ein-
richtung einer Telenotarztzentrale beworben und seitens des Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Zustimmung erhalten (siehe Ziffer 6.3.2). Die
Einführung soll die medizinische Versorgung der Notfallpatienten mit ärztlicher telemedizini-
scher Beratung der Notfallsanitäter und Rettungssanitäter am Notfallort verbessern und sich
qualitätssteigernd für 2,3 Mio. Einwohner/innen in der Trägergemeinschaft auswirken. Die Digi-
talisierung im Gesundheitswesen lässt weitere Vorteile nach Qualitätsauswertungen erwarten.
- Zu digitalen Unterstützungsleistungen können u. a. sogenannte Ersthelfer-Systeme/Apps ge-
zählt werden. Aus Sicht des Gesetzgebers sowie der Kostenträger im Gesundheitssystem wer-
den diese Systeme jedoch nicht als Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bewertet
und dienen somit nicht der Sicherstellung rettungsdienstlicher Leistungen gemäß RettG NRW.
Die System-, Betriebs-und Personalkosten die durch die Einführung und des Betriebs von Erst-
helfer-Apps entstehen, sind keine Kosten des Rettungsdienstes und können somit nicht durch
Gebühren refinanziert werden.
e. Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker
- Der Gerätewagen Rettungsdienst (GW Rett) dient zur Sicherstellung einer Erstversorgung von
bis zu 25 Patienten sowie zur Einrichtung von sog. Pa tientenablagen. Ergänzt wird die Versor-
gung von weiteren 25 Patienten durch den bereitgestellten Abrollbehälter MANV des Landes
NRW. Nach dem Gefahrenabwehrplan Massenanfall von Verletzten (MANV) werden beide Ein-
satzmittel durch Einsatzpersonal der Berufsf euerwehr besetzt. Das zurzeit vorgehaltene Fahr-
zeug aus 2002 entspricht nicht mehr den fachlichen und technischen Standards und Anforde-
rungen. Das Fahrzeug steht zur Ersatzbeschaffung an. Wird der vom Land NRW bereitgestellte
Abrollbehälter MANV (Baujahr 2005) nicht aus Landesmitteln ersatzbeschafft, so ist ein weiterer
identischer Gerätewagen (GW Rett) kommunal zu beschaffen, um das landeseinheitlich vorge-
gebene Versorgungsniveau von 50 zu versorgenden Patienten sicherzustellen.
Zu I.6
- Die finanziellen Auswirkungen sind unter Punkt II dargestellt. Die Kosten des Rettungsdiens-
tes werden durch Gebühren refinanziert.
Zu 1.7
a. Folgende Entwicklungen im Bereich des Personals sind hierzu erforderlich:
- Ausgleich für die Ausbildung von Brandmeistern/-innen zu Notfallsanitätern/-innen
Gemäß § 4 RettG wird ab 01.01.2027 die Funktion des Rettungsassistenten durch die Funkti-
on des Notfallsanitäters ersetzt. Um diese Vorgabe erfüllen zu können, sind mehrere mittel -
und langfristige Maßnahmen erforderlich (vgl. Rettungsdienstbedarfsplan Ziffer 7.2). Als Aus-
gleich für die Ausbildung von Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu Notfallsanitä-
tern/-innen ist die Zusetzung von 4,0 VZÄ in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Einsatz-
dienst / Rettungsdienst der Feuerwehr erforderlich.
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- Besetzung von Rettungswagen
Im Rahmen der Verlagerung eines Rettungsmittels zum Standort Süd-Ost (Umsetzung Priori-
tät 1) ist die Zusetzung je einer Funktionsstelle im feuerwehrtechnischen Dienst mit der Quali-
fikation Rettungssanitäter sowie mit der Qualifikation Notfallsanitäter erforderlich. Dies ent-
spricht unter Berücksichtigung des aktuellen Personalfaktors einer Zusetzung von insgesamt
10,16 VZÄ.
- Leitstellendisponent/-in
Die Auswertung der Notruf- und Telefoniedaten der Leitstelle hat gezeigt, dass zur Sicherstel-
lung einer Notrufannahmequote von 98% eine Stellenausweitung erforderlich ist. Da die Leit-
stellendisponenten/-innen sowohl für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung wie
auch für den Rettungsdienst tätig sind, ist a n dieser Stelle eine Zusetzung von 1,17 VZÄ für
die Notrufbearbeitung im Rettungsdienst erforderlich.
- Sachbearbeitung Wachbetrieb / Rettungsdienst
Im Jahr 2000 wurde erstmals eine Stelle Sachbearbeitung Wachbetrieb / Rettungsdienst zur
Unterstützung der Mitarbeitenden im 24-Stunden-Dienst eingerichtet. Zu den Aufgabenberei-
chen gehören die Organisation und Überwachung der Arbeitsprozesse an allen Rettungswa-
chen, die Beschaffung und Vorhaltung rettungsdienstlicher Ausstattung in größerem Umfang
sowie die Überwachung der Einhaltung von Prüf- und Desinfektionsfristen. Die Anforderungen
haben sich in den letzten Jahren sowohl quantitativ wie auch qualitativ erhöht, u.a. durch die
Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswachen 2 und 3. Daher ist eine Erweiterung des
Stellenumfangs um 1,0 VZÄ erforderlich.
- Sachbearbeitung Hygiene
Zur Erfüllung der Anforderungen an die sach - und fachgerechte Hygiene- und Infektionsprä-
vention ist die Zusetzung einer Stelle im Tagesdienst (1,0 VZÄ) erforderlich. Aufgabeninhalte
sind die Prüfung, Erstellung und ggfls. Aktualisierung von Hygienevorgaben u.a. Hygieneplan,
die Überwachung der Einhaltung festgelegter Maßnahmen, die Mitwirkung bei verpflichtenden
Fortbildungen sowie die Durchführung erforderlicher Dokumentationen.
- Sachbearbeitung Personal
Gemäß den Festlegungen im Rettungsdienstbedarfsplan 2016 wurde die Personalgestellung
für einzelne Rettungsmittel unter den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen un-
ter Beachtung der Bereichsausnahme ausgeschrieben. Für Steuerung und Überwachung der
vertraglich festgelegten Regeln, z.B. Prüfung der erforderlichen Qualifikationen, Fortbildungen
und Zertifizierungen steht bisher kein Stellenumfang zur Verfügung. Der beträchtliche Ab-
stimmungsbedarf zwischen den verschiedenen anerkannten Hilfsorganisationen und den Ein-
richtungen der Feuerwehr, die Personalfluktuation sowie die zu erwartende Ausweitung der
Überwachungen können ohne Personalzusetzung nicht gewährleistet werden. Die erforderli-
che Stelle von 1,0 VZÄ dient als Bindeglied i m operativen Bereich zwischen Feuerwehr und
eingebundener Hilfsorganisation und nimmt so gleichzeitig Aufgaben des Qualitätsmanage-
ments wahr.
- Sachbearbeitung IT
Mit dem vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplan werden die Anforderungen an die Informa-
tions- und Kommuni kationstechnik erheblich ausgeweitet. Diese Anforderungen können mit
den vorhandenen Kapazitäten in der Fachstelle IuK und EDV der Feuerwehr nicht erfüllt wer-
den. Daher wird eine Ausweitung mit den Schwerpunkten
Planung und Projektierung u.a. im Flottenmanagement, in der Fortschreibung der GPS -
Steuerung
Digitalisierung und Telemetrie sowie
- 9 -
V/0622/2022
IT-Einbauten, Wartung, Betrieb und Systemsicherstellung, u.a. für Telemetrie Anwendun-
gen und Digitalfunk
erforderlich. Die Ausweitung umfasst sowohl den plan erischen wie auch den handwerklichen
Bereich.
- Sachbearbeitung Statistik und Risikobewertung
Gem. § 12 RettG ist der Rettungsdienstbedarfsplan verpflichtend aufzustellen und spätestens
alle fünf Jahre zu aktualisieren. Zur Vorbereitung und Begleitung sind die Inhalte und deren
Umsetzung dauerhaft zu überwachen und bei Bedarf anzupassen. Voraussetzung dafür sind
unter anderem die kontinuierliche Erfassung, Auswertung und (statistische) Aufbereitung rele-
vanter Daten, das Monitoring und die fachliche Analyse d er Werte sowie das Ableiten und
Herbeiführen von Handlungserfordernissen. Hierzu zählen insbesondere alle Kennzahlen aus
den Bereichen des Einsatzdienstes sowie berichtspflichtige Kennzahlen aus den Fachstellen,
z. B. nach IG NRW. Zudem sind im Rahmen der Bedarfsplanung komplexe Daten aus städte-
baulichen und gesellschaftlichen Risikobewertungen aufzubereiten, zu analysieren und zu
bewerten. Die Anforderungen an eine umfangreiche Erfassung, aussagekräftige Aufbereitung
und Analyse von Daten und Kennzahlen st eigen kontinuierlich an und können nur durch den
Einsatz von qualifizierten Fachkräften in Verbindung mit zeitgemäßen und anerkannten Me-
thoden und Technologien erfüllt werden. Daher ist es erforderlich, einen Personalansatz von
0,4 VZÄ für diese Aufgabe vorzuhalten.
- Praxisanleitung für die Ausbildung von Notfallsanitätern/-innen
Sowohl die Zahl der Mitarbeitenden im Rettungsdienst seitens der Feuerwehr wie auch von
den Hilfsorganisationen steigt. Dazu kommt die erhöhte Ausbildung von Notfallsanitätern/ -
innen. Um sowohl die Ausbildungs- wie auch den Fortbildungspflichten erfüllen zu können, ist
eine Stellenzusetzung von insgesamt 1,5 VZÄ erforderlich. Dabei wird 1,0 VZÄ im Einsatz-
dienst und 0,5 VZÄ im Tagesdienst verortet.
i.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage:
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Anlage A
2424 Zeichen
Anlage A zur V/0622/2022 Kurzüberblick Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster wurde unter Beachtung der vorgese- henen Fristen fortgeschrieben. Die in diesem Zusammenhang gemäß §12 Abs. 2 RettG NRW vorgesehenen Gremien wurden beteiligt und haben ihr Einvernehmen erklärt. Eine Refinanzierung über die Kostenträger (Krankenkassen) ist gegeben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zielsetzung ist die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung im Zu- ständigkeitsbereich der Stadt Münster, als Trägerin des Rettungsdienstes gemäß §6 RettG NRW. Inhaltlich werden folgende Teilziele aufgegriffen: Bedarfsgerechte Anpassung der Flächenversorgung in der Notfallrettung durch priorisierte Neustrukturierung von Rettungswachen- Standorten. Bedarfsgerechte Anpassung der Verfügbarkeit und Bedienqualität für den Krankentrans- port. Einführung einer Telenotarztzentrale nach Vorgaben und Maßstäben des Landes NRW. Bedarfsgerechte Anpassung der sächlichen und technischen Ausstattung im Hinblick auf Fahrzeugvorhaltung, Medizingeräte und Digitalisierung. Bedarfsgerechte Anpassung der personellen Vorhaltung und Qualifikation im Rettungs- dienst der Stadt Münster. Eine vollständige Zielerreichung ist gegeben, wenn die im Rettungsdienst Bedarfsplan aufgeführ- ten Maßnahmen und Ziele in einem Zeitraum von fünf Jahren umgesetzt werden (maximale ge- setzliche Frist bis zur Fortschreibung). Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0210 Rettungsdienst Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster nimmt ihre Aufgabe als Trägerin des Rettungsdienstes gemäß §6 RettG NRW wahr (Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung). Die finanziellen Auswirkungen im Rettungsdienst sind durch Gebühren refinanziert- (gemäß §133, SGB V mit Umsetzung durch Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster in der aktuellen Fassung, Amtsblatt 2021 Nr. 32, S.309). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (40)
- Wolbecker Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0622/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.10.2022
- Erstellt
- 05.10.2022 15:34