230651
Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“ – Änderung der Verkehrsführung (Einbahnrichtung)
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Sammeldokument öffentlich
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Beschlussvorlage öffentlich 230651 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“ – Änderung der Verkehrsführung (Einbahnrichtung) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Empfehlung Rat 27.04.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, da ansonsten die Leistungsphase 3 teilweise doppelt bearbeitet werden müsste, was die Kosten des Planungsbüros erhöht. Zudem kann bei weiterer Verzögerung der Vorlage das Projekt nicht fristgerecht fortgeführt werden, da die weitere Planung auf dem Verkehrskonzept aufbaut. Damit ist der zeitgerechte Abruf von Fördermitteln der Städtebauförderung unmöglich. Auf Grund der komplexen Abstimmung war eine frühere Vorlage nicht möglich. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung zur Neugestaltung des Bonner Rheinufers zwischen Zweiter Fährgasse und Rheingasse a) auf Basis der Variante 2 des Verkehrskonzepts (s. Anlage 2) einschließlich einer Umkehrung der Einbahnregelung zwischen Rheingasse (Nord) bzw. Zweiter Fährgasse (Süd) und Erster Fährgasse sowie b) unter Berücksichtigung des erforderlichen Linksabbiegers von der Adenauerallee (B9) in die Erste Fährgasse fortzusetzen. Begründung Mit Beschluss des Rates am 06.05.2021 wurde in Ds.-Nr. 210228 die Verkehrsführung für die Ausschreibung des „Masterplan 2.0 – Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn“ vorgegeben. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist demzufolge grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für: 1. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, Seite 1 von 5 Seite 2 —— 2. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit Gehbehinderungen, 3. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein- /Ausfahrt der Operngarage, Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die im städtebaulichen Wettbewerb vorgesehene Verkehrsführung zeitnah zur Erprobung, interimsweise umzusetzen (Ds.-Nr. 210873). Die Umsetzung dieser Interimslösung zur kurzfristigen Aufwertung des Rheinufers erfolgte in drei Phasen und wurde in diesem Frühjahr abgeschlossen. Mit der Preisgerichtssitzung am 8. Oktober 2021 wurde das Büro Planorama Landschaftsarchitektur zusammen mit VCDB VerkehrsConsult, Dresden-Berlin GmbH als Sieger ausgewählt und zur weiteren Beauftragung vorgeschlagen. Der Auftrag zur Ausführung der weiteren Frei- und Verkehrsanlagenplanung, wurde aufgrund des Angebotes vom 22.02.2022 an den Sieger, Büro Planorama, vergeben (Ds.-Nr. 220533). Im Rahmen der Vorplanung hat das Büro Planorama auf Grundlage der beschlossenen Verkehrsführung und unter Einbeziehung der vielen unterschiedlichen Nutzungsansprüche, die Verkehrsflächen detailliert, die Knotenpunkte Josefstraße und Rheingasse ausgearbeitet, verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht, und ein Planungskonzept wie beauftragt vorgelegt. Alternativ zur oben beschriebenen Vorplanung (Variante 1), wurde von dem Büro ein weiterer Vorschlag für eine abgeänderte Verkehrsführung zwischen Rheingasse und Zweiter Fährgasse vorgelegt (Variante 2). In dieser Variante werden die notwendigen Verkehre von der B9 kommend, über die Erste Fährgasse in Richtung Rheinufer geführt. Dort kann der Verkehr nach Norden auf das Brassertufer, in Richtung Rheingasse und nach Süden auf das Rathenauufer in Richtung Zweite Fährgasse fahren. Diese Variante setzt die Einrichtung eines neuen Linksabbiegers von der Adenauerallee (B9) in die Erste Fährgasse voraus. Variante 2 bietet einige Vorzüge im stark touristisch frequentierten Bereich des Brassertufers zwischen Erster Fährgasse und Rheingasse. Gerade hier ist die Dichte der Schiffsanlegestellen (11 von 17) am höchsten. Die Andienung der Promenade, inkl. der Schiffsanlegestellen, würde mit Änderung der Fahrtrichtung auf kürzerem Weg gewährleistet werden, da die parallel zum Radschnellweg gelegenen Haltebuchten auf der Seite der Promenade liegen würden. Eine zusätzliche, kritische Querung des Radschnellweges durch Personen (von z.B. den Haltebereichen der Reisebusse) oder durch notwendige Verkehre, die aufgrund der Rahmenbedingungen (z.B. Schlauchlänge der Tankwagen, keine Überfahrbarkeit der Schläuche) auf der Promenadenseite halten müssen, würde bei dieser Variante vermieden werden. Außerdem könnte bei dieser Variante der touristisch bedeutsame und sehr beliebte Stadtrundfahrtenbus seine ursprüngliche Linienfahrt entlang der Rheinuferpromenade wieder aufnehmen. Weiterhin bietet diese Variante für die Anlieger*innen der Ersten Fährgasse Seite 2 von 5 Seite 3 —— eine wesentlich verbesserte Erschließung (Zu- und Abfahrt). Aktuell gibt es von Norden kommend keine direkte Linksabbiegemöglichkeit an das Rheinufer. Dieses ist für notwendige Verkehre nur indirekt zu erreichen. Die Einrichtung eines Linksabbiegers auf Höhe der Zweiten Fährgasse ist aus Platzgründen nicht möglich. Prüfungen der Rahmenbedingungen zur Einrichtung eines Linksabbiegers auf Höhe der Ersten Fährgasse haben ergeben, dass die Platzverhältnisse in diesem Knotenpunkt sowohl für notwendige Verkehre aus Norden, als auch aus Süden kommend, ausreichen und zudem die technischen Möglichkeiten zum Versetzen des Mastes des städt. Parkleitsystems in die Straßenmitte gegeben sind. Aktuell befindet sich eine aufgepflasterte Mittelinsel zwischen den Richtungs- Fahrspuren auf der Adenauerallee, die für den Linksabbieger auf Höhe der Ersten Fährgasse in Teilen zurück gebaut werden könnte. Zudem müsste das auf dieser Mittelinsel installierte Parkleitsystem einige Meter auf der verbleibenden Mittelinsel versetzt werden. Bei entsprechendem Beschluss wird die Verwaltung für die weitere Detailplanung die erforderlichen Fachstellen (hier insbesondere die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, BonnOrange, Wirtschaftsförderung) einbeziehen und die ausführungsreife Entwurfsplanung den politischen Gremien zur Beratung im Sommer 2023 vorlegen. Die Kosten in Höhe von rund 85.000 EUR für die Einrichtung des zusätzlichen Linksabbiegers sollen innerhalb des Gesamtprojektes und der beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 17,2 Mio. EUR (Ds.-Nr. 201300) zur Umgestaltung der Rheinuferpromenade integriert werden. Anlage/n 1 Verkehrskonzept Variante 1 (öffentlich) 2 Verkehrskonzept Variante 2 (öffentlich) Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Rheingasse
- Adenauerallee
- Erste Fährgasse
- Rheinufer
- Brassertufer
- Rathenauufer
- Zweite Fährgasse
- Josefstraße
- Rosental
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 230651
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 14.04.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40