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230651

Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“ – Änderung der Verkehrsführung (Einbahnrichtung)

Beschlussvorlage 14.04.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.04.2023, TOP 5.29

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Sammeldokument öffentlich

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Beschlussvorlage 
öffentlich 
230651 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung 
Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“ – 
Änderung der Verkehrsführung (Einbahnrichtung) 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung 
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Empfehlung 
Rat 27.04.2023 Entscheidung 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Vorlage ist dringlich, da ansonsten die Leistungsphase 3 teilweise doppelt 
bearbeitet werden müsste, was die Kosten des Planungsbüros erhöht.  
Zudem kann bei weiterer Verzögerung der Vorlage das Projekt nicht 
fristgerecht fortgeführt werden, da die weitere Planung auf dem 
Verkehrskonzept aufbaut. Damit ist der zeitgerechte Abruf von Fördermitteln 
der Städtebauförderung unmöglich.  
Auf Grund der komplexen Abstimmung war eine frühere Vorlage nicht möglich. 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung zur Neugestaltung des 
Bonner Rheinufers zwischen Zweiter Fährgasse und Rheingasse 
a) auf Basis der Variante 2 des Verkehrskonzepts (s. Anlage 2) einschließlich 
einer Umkehrung der Einbahnregelung zwischen Rheingasse (Nord) bzw. 
Zweiter Fährgasse (Süd) und Erster Fährgasse sowie 
b) unter Berücksichtigung des erforderlichen Linksabbiegers von der 
Adenauerallee (B9) in die Erste Fährgasse fortzusetzen. 
 
Begründung 
Mit Beschluss des Rates am 06.05.2021 wurde in Ds.-Nr. 210228 die 
Verkehrsführung für die Ausschreibung des „Masterplan 2.0 – Wettbewerb 
Rheinuferpromenade Bonn“ vorgegeben.  
Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter 
Fährgasse ist demzufolge grundsätzlich den Fußgänger*innen und 
Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für:  
1. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, 
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Seite 2  
 
 
——
2. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und 
Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für 
Menschen mit Gehbehinderungen, 
3. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-
/Ausfahrt der Operngarage, 
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die im städtebaulichen Wettbewerb 
vorgesehene Verkehrsführung zeitnah zur Erprobung, interimsweise 
umzusetzen (Ds.-Nr. 210873). Die Umsetzung dieser Interimslösung zur 
kurzfristigen Aufwertung des Rheinufers erfolgte in drei Phasen und wurde in 
diesem Frühjahr abgeschlossen. 
Mit der Preisgerichtssitzung am 8. Oktober 2021 wurde das Büro Planorama 
Landschaftsarchitektur zusammen mit VCDB VerkehrsConsult, Dresden-Berlin 
GmbH als Sieger ausgewählt und zur weiteren Beauftragung 
vorgeschlagen. Der Auftrag zur Ausführung der weiteren Frei- und 
Verkehrsanlagenplanung, wurde aufgrund des Angebotes vom 22.02.2022 an 
den Sieger, Büro Planorama, vergeben (Ds.-Nr. 220533). 
Im Rahmen der Vorplanung hat das Büro Planorama auf Grundlage der 
beschlossenen Verkehrsführung und unter Einbeziehung der vielen 
unterschiedlichen Nutzungsansprüche, die Verkehrsflächen detailliert, die 
Knotenpunkte Josefstraße und Rheingasse ausgearbeitet, verschiedene 
Lösungsmöglichkeiten untersucht, und ein Planungskonzept wie beauftragt 
vorgelegt. 
Alternativ zur oben beschriebenen Vorplanung (Variante 1), wurde von dem 
Büro ein weiterer Vorschlag für eine abgeänderte Verkehrsführung zwischen 
Rheingasse und Zweiter Fährgasse vorgelegt (Variante 2). In dieser Variante 
werden die notwendigen Verkehre von der B9 kommend, über die Erste 
Fährgasse in Richtung Rheinufer geführt. Dort kann der Verkehr nach Norden 
auf das Brassertufer, in Richtung Rheingasse und nach Süden auf das 
Rathenauufer in Richtung Zweite Fährgasse fahren. Diese Variante setzt die 
Einrichtung eines neuen Linksabbiegers von der Adenauerallee (B9) in die 
Erste Fährgasse voraus.  
Variante 2 bietet einige Vorzüge im stark touristisch frequentierten Bereich des 
Brassertufers zwischen Erster Fährgasse und Rheingasse. Gerade hier ist die 
Dichte der Schiffsanlegestellen (11 von 17) am höchsten. Die Andienung der 
Promenade, inkl. der Schiffsanlegestellen, würde mit Änderung der 
Fahrtrichtung auf kürzerem Weg gewährleistet werden, da die parallel zum 
Radschnellweg gelegenen Haltebuchten auf der Seite der Promenade liegen 
würden. Eine zusätzliche, kritische Querung des Radschnellweges durch 
Personen (von z.B. den Haltebereichen der Reisebusse) oder durch 
notwendige Verkehre, die aufgrund der Rahmenbedingungen (z.B. 
Schlauchlänge der Tankwagen, keine Überfahrbarkeit der Schläuche) auf der 
Promenadenseite halten müssen, würde bei dieser Variante vermieden 
werden. Außerdem könnte bei dieser Variante der touristisch bedeutsame und 
sehr beliebte Stadtrundfahrtenbus seine ursprüngliche Linienfahrt entlang der 
Rheinuferpromenade wieder aufnehmen. 
Weiterhin bietet diese Variante für die Anlieger*innen der Ersten Fährgasse 
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——
eine wesentlich verbesserte Erschließung (Zu- und Abfahrt). 
Aktuell gibt es von Norden kommend keine direkte Linksabbiegemöglichkeit an 
das Rheinufer. Dieses ist für notwendige Verkehre nur indirekt zu erreichen. 
Die Einrichtung eines Linksabbiegers auf Höhe der Zweiten Fährgasse ist aus 
Platzgründen nicht möglich. 
Prüfungen der Rahmenbedingungen zur Einrichtung eines Linksabbiegers auf 
Höhe der Ersten Fährgasse haben ergeben, dass die Platzverhältnisse in 
diesem Knotenpunkt sowohl für notwendige Verkehre aus Norden, als auch aus 
Süden kommend, ausreichen und zudem die technischen Möglichkeiten zum 
Versetzen des Mastes des städt. Parkleitsystems in die Straßenmitte gegeben 
sind. 
Aktuell befindet sich eine aufgepflasterte Mittelinsel zwischen den Richtungs-
Fahrspuren auf der Adenauerallee, die für den Linksabbieger auf Höhe der 
Ersten Fährgasse in Teilen zurück gebaut werden könnte. Zudem müsste das 
auf dieser Mittelinsel installierte Parkleitsystem einige Meter auf der 
verbleibenden Mittelinsel versetzt werden.  
Bei entsprechendem Beschluss wird die Verwaltung für die weitere 
Detailplanung die erforderlichen Fachstellen (hier insbesondere die Polizei, 
Feuerwehr und Rettungsdienste, BonnOrange, Wirtschaftsförderung) 
einbeziehen und die ausführungsreife Entwurfsplanung den politischen 
Gremien zur Beratung im Sommer 2023 vorlegen.  
Die Kosten in Höhe von rund 85.000 EUR für die Einrichtung des zusätzlichen 
Linksabbiegers sollen innerhalb des Gesamtprojektes und der beschlossenen 
Gesamtkosten in Höhe von 17,2 Mio. EUR (Ds.-Nr. 201300) zur Umgestaltung 
der Rheinuferpromenade integriert werden. 
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Verkehrskonzept Variante 1 (öffentlich) 
 
2 Verkehrskonzept Variante 2 (öffentlich) 
 
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Beratungsverlauf (3)

18.04.2023 Bezirksvertretung Bonn
TOP 8.9 Anhörung

Beschluss: ohne Votum

Zur Sitzung
19.04.2023 Ausschuss für Mobilität und Verkehr
TOP 6.8 Empfehlung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2023 Rat
TOP 5.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Rheingasse
  • Adenauerallee
  • Erste Fährgasse
  • Rheinufer
  • Brassertufer
  • Rathenauufer
  • Zweite Fährgasse
  • Josefstraße
  • Rosental

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Details

Vorlagen-Nr.
230651
Typ
Beschlussvorlage
Datum
14.04.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40