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253419-03 AA

Änderungsantrag Grüne/Linke/Volt: Besuchstickets in Gebieten mit flächendeckender kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung Antrag zur Vorlage 253419

Änderungsantrag 11.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2025, TOP 6.2.3

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Sammeldokument öffentlich

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Änderungsantrag 
öffentlich 
253419-03 AA 
 
 
 
 
—
—
 
Antragsteller/in: 
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 
Friederike Dietsch 
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Dr. Michael Faber 
Karin Langer 
 
 
11.12.2025 
 
 
 
Änderungsantrag Grüne/Linke/Volt: Besuchstickets 
in Gebieten mit flächendeckender kostenpflichtiger 
Parkraumbewirtschaftung 
Antrag zur Vorlage 253419 
 
Beratungsfolge 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
 
 
Inhalt des Änderungsantrags 
 
Die Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen wird um folgende 
Regelungstatbestände erweitert (1.-2.) und zudem wird Ziff. 3 beschlossen. 
1. Familienangehörige oder nahestehende Personen, die eine nachweislich 
häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer 
Bewohnerparkzone haben, sind anspruchsberechtigt für einen 
Bewohnerparkausweis. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den 
Wohnsitz der pflegebedürftigen Person. Jeder Berechtigte erhält nur einen 
Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug. 
2. Volljährige Anwohner*innen in einem Gebiet mit flächendeckender 
kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung (wie jetzt in der Nordstadt) sind 
unabhängig vom Bezug eines Bewohnerparkausweises zum einmal jährlichen 
Bezug eines Satzes von ermäßigten Parktickets in der Parkzone des 
Wohnortes berechtigt, die online, aber auch persönlich beantragt und 
zugesandt oder abgeholt werden können. Der Ticketsatz besteht aus sieben 
Tagestickets und einem Wochenticket zu Kosten in Höhe von einmalig 45 EUR. 
Der Einsatz der Tickets ist nicht fahrzeugbezogen gebunden. 
3. Die Verwaltung wird gebeten, in Gesprächen mit der City Parkraum GmbH 
zu erwirken, dass für das Parkhaus „Stadthaus“ zukünftig ein vergünstigtes 3-
Tagesticket angeboten wird, um Mehrtages-Besucher*innen der Nordstadt ein 
attraktiveres Angebot zu machen, ihr Fahrzeug dort abzustellen. Die 
städtischen VertreterInnen in den CPG-Gremien werden aufgefordert und im 
Rahmen rechtlicher Zulässigkeit angewiesen, sich im Sinne dieses 
Beschlusses zu verhalten und auf eine Umsetzung hinzuwirken. 
 
Begründung 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
—
—
 
Zu 1.: 
Die Erweiterung der Anspruchsberechtigung trägt einem Bedarf Rechnung. Das 
Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 19.02.2019 (2 K 1550/16) 
entschieden, dass die betreffende Regelung nicht zu beanstanden ist, da das 
„Wohnen“ bzw. der Hauptwohnsitz wesentlicher Bezugspunkt für die Erteilung 
eines Bewohnerparkausweises bleibt. Selbst wenn die Stadtverwaltung in 
Einzelfällen bereits so verfahren sollte, was begrüßt würde, sollte der Bereich 
der pflegenden Angehörigen grundsätzlich in diesem Zusammenhang befreit 
werden. 
Zu 2.: 
Die vorgeschlagene Regelung knüpft an die Regelung zu Ziff. 1 an, wahrt den 
Bezugspunkt zum Hauptwohnsitz und trägt dem Bedürfnis nach Flexibilisierung 
und insbesondere familiärem, sozialem Zusammenkommen Rechnung, wenn 
mobilitätseingeschränkten Angehörigen der Besuch mit wohnortnahem Parken 
vereinfacht werden soll. Die vorstehende Entscheidung des VG Aachen wird 
hier so ausgelegt, dass derartige Flexibilisierung vom kommunalen 
Ermessensspielraum gedeckt ist. 
Zu 3.: 
Der Antrag dient der Angebotsverbesserung im Bereich City/Nordstadt. 
 
  
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

11.12.2025 Rat
TOP 6.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

Zur Sitzung
15.12.2025 Rat
TOP 6.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
253419-03 AA
Typ
Änderungsantrag
Datum
11.12.2025
Erstellt
11.12.2025 11:53