253419-03 AA
Änderungsantrag Grüne/Linke/Volt: Besuchstickets in Gebieten mit flächendeckender kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung Antrag zur Vorlage 253419
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Änderungsantrag öffentlich 253419-03 AA — — Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Karin Langer 11.12.2025 Änderungsantrag Grüne/Linke/Volt: Besuchstickets in Gebieten mit flächendeckender kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung Antrag zur Vorlage 253419 Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen wird um folgende Regelungstatbestände erweitert (1.-2.) und zudem wird Ziff. 3 beschlossen. 1. Familienangehörige oder nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone haben, sind anspruchsberechtigt für einen Bewohnerparkausweis. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person. Jeder Berechtigte erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug. 2. Volljährige Anwohner*innen in einem Gebiet mit flächendeckender kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung (wie jetzt in der Nordstadt) sind unabhängig vom Bezug eines Bewohnerparkausweises zum einmal jährlichen Bezug eines Satzes von ermäßigten Parktickets in der Parkzone des Wohnortes berechtigt, die online, aber auch persönlich beantragt und zugesandt oder abgeholt werden können. Der Ticketsatz besteht aus sieben Tagestickets und einem Wochenticket zu Kosten in Höhe von einmalig 45 EUR. Der Einsatz der Tickets ist nicht fahrzeugbezogen gebunden. 3. Die Verwaltung wird gebeten, in Gesprächen mit der City Parkraum GmbH zu erwirken, dass für das Parkhaus „Stadthaus“ zukünftig ein vergünstigtes 3- Tagesticket angeboten wird, um Mehrtages-Besucher*innen der Nordstadt ein attraktiveres Angebot zu machen, ihr Fahrzeug dort abzustellen. Die städtischen VertreterInnen in den CPG-Gremien werden aufgefordert und im Rahmen rechtlicher Zulässigkeit angewiesen, sich im Sinne dieses Beschlusses zu verhalten und auf eine Umsetzung hinzuwirken. Begründung Seite 1 von 2 Seite 2 — — Zu 1.: Die Erweiterung der Anspruchsberechtigung trägt einem Bedarf Rechnung. Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 19.02.2019 (2 K 1550/16) entschieden, dass die betreffende Regelung nicht zu beanstanden ist, da das „Wohnen“ bzw. der Hauptwohnsitz wesentlicher Bezugspunkt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises bleibt. Selbst wenn die Stadtverwaltung in Einzelfällen bereits so verfahren sollte, was begrüßt würde, sollte der Bereich der pflegenden Angehörigen grundsätzlich in diesem Zusammenhang befreit werden. Zu 2.: Die vorgeschlagene Regelung knüpft an die Regelung zu Ziff. 1 an, wahrt den Bezugspunkt zum Hauptwohnsitz und trägt dem Bedürfnis nach Flexibilisierung und insbesondere familiärem, sozialem Zusammenkommen Rechnung, wenn mobilitätseingeschränkten Angehörigen der Besuch mit wohnortnahem Parken vereinfacht werden soll. Die vorstehende Entscheidung des VG Aachen wird hier so ausgelegt, dass derartige Flexibilisierung vom kommunalen Ermessensspielraum gedeckt ist. Zu 3.: Der Antrag dient der Angebotsverbesserung im Bereich City/Nordstadt. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 253419-03 AA
- Typ
- Änderungsantrag
- Datum
- 11.12.2025
- Erstellt
- 11.12.2025 11:53