V/0829/2017
Errichtungsbeschluss zur Sanierung des Feuerwehrhauses Geist, Düesbergweg 4
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170921 Errichtungsbeschluss FH Geist, Anlage 1
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Anlage 1 Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Geist, in Anlehnung an die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ Das Feuerwehrhaus gliedert sich in drei Funktionsbereiche, welche räumlich voneinander getrennt werden müssen: 1. Funktionsbereich Feuerwehr (Flächenbedarf): a.) Fahrzeughalle für 3 Einsatzfahrzeuge mit Stiefe lwäsche, Abgasabsauganlage und einen Alarmdruckerbereich (ca. 250 m²) b.) Geräte- / Lagerraum (ca. 45 m²) c.) Schulungsraum (ca. 60 m²) mit Verbindung zum Ju gendfeuerwehrraum d.) Jugendfeuerwehrraum (ca. 20 m²) e.) Lehrmittelraum (ca. 10 m²) f.) Teeküche (ca. 10 m²) g.) Büroraum für die Leitung des Löschzuges (ca. 20 m²) h.) Umkleidebereiche mit Spinden; getrennt für Dame n (ca. 12 m²) und Herren (ca. 60 m²) i.) Waschraum mit Waschbecken und Duschen; getrennt für Damen und Herren j.) WC- Anlage für Damen und Herren k.) Eingangsraum mit Garderobenanteil l.) Hausanschlussraum, Putzmittelraum m.) Technikraum citeq (10 m²) und Gebäude-Funktions erhalt n.) Gerätewartwohnung: 4 Zimmer, Küche, Bad, Balkon / Loggia, Vorratsraum / Abstell- raum und Carport (ca. 80 bis 100 qm) o.) Parkplätze für die Löschzugmitglieder ( ca. 24 Stellplätze) p.) Fahrradständer (ca. 20 Stellplätze) q.) Mindestens 250 qm Übungsfläche
Beschlussvorlage
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V/0829/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Feuerwehr
Betrifft
Errichtungsbeschluss zur Sanierung des Feuerwehrhauses Geist, Düesbergweg 4
Beratungsfolge
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sich erheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
I.1 Die Verwaltung wird beauftragt, das Feuerwehrhaus Geist am aktuellen Standort zu s anieren.
Für die Planung und Ausführung ist das in der Anlage 1 aufgeführte Standard-Raumprogramm
für Feuerwehrhäuser anzuwenden. Das Raumprogramm richtet sich nach den Planungsgrundl a-
gen der DIN 14092-Teil 1 „Feuerwehrhäuser“.
I.2 Auf Grundlage des Err ichtungsbeschlusses ist hierzu eine detaillierte Sanierungsplanung (inkl.
Kostenermittlung nach DIN 276 und Folgekostenberechnun g) zu entwickeln und der Baube-
schluss sobald wie möglich herbeizuführen.
I.3 Für den Zeitraum der Sanierung des Feuerwehrhaus es ist eine Übergangsunterkunft für den
Löschzug Geist, unter Beibehaltung seiner Einsatzfähigkeit, einzurichten.
Vorlagen-Nr.:
V/0829/2017
Auskunft erteilt:
Herr Wingler-Scholz
Ruf:
492-8000
E-Mail:
Wingler-ScholzG@stadt-muenster.de
Datum:
21.09.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr-
technische Hilfeleistungen
2017 1.560.000
Investitionsmaßnahme 4380 Sanierung/Erweiterung Feuer-
wehrhaus Geist
Summe aller Auszahlungen 1.560.000
Begründung:
zu I. 1:
a.) Situation:
Die Feuerwehr Münster unterhält im Stadtteil Geist einen von 20 Löschzügen der Freiwill igen
Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zus tändig für einen Teil des Innen stadtgebietes mit e i-
ner hohen Bevölkerungsdichte und verdichteter W ohnbebauung. Sein Ausrück e-bereich liegt
innerhalb der folgenden Grenzen:
Im Norden: Grenzlinie Hammer Str. (St. Josef-Kirche)
Im Osten: Grenzlinie Verlauf des Dortmund-Ems-Kanals
Im Süden: Grenzlinie Kreuzung Westfalenstraße/Vennheideweg
Im Westen: Grenzlinie Kappenberger Damm
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Bauliche Einsatzschwerpunkte sind:
- Innerstädtische Wohn- und Geschäftsbebauung (u. a. Ballungsraum Berg Fidel)
- Industrie- und Gewerbebetriebe
- Große Versammlungsstätten (u. a. Halle Münsterland und Preußenstadion)
- Bahnstrecken Recklinghausen-Münster, Dortmund-Münster, Hamm-Münster
- Bundesstraße 51 (Umgehungsstraße)
Dem Löschzug Geist sind für die Aufgabenwahrnehmung in den Schwerpunkten Bran d-
schutz, technische Hilfeleistung, Gefahrstoffabwehr und Katastrophenschutz drei Einsatzfah r-
zeuge (ein Hilfeleistungslöschfahrzeug, ein Löschfahrzeug für den Katastrophenschutz sowie
ein Mess- und Warnfahrzeug für die Gefahrstoffabwehr und die Warnung der Bevölkerung)
zugeordnet.
Über die Wahrnehmung seiner originären Kernaufg aben im eigenen Ausrückeberei ch hinaus,
ist der Löschzug Geist mit folgenden Sonderaufgaben in das Gefahren abwehrsystem der
Feuerwehr Münster eingebunden:
- Besetzung der Feuer- und Rettungswache 2 bei längerer Bindung der Berufsfeuerwehr im
Einsatz,
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- Gestellung eines Löschfahrzeuges mit Besatzung im Rahmen der Katastrophenschutz-
konzepte des Landes NRW für überörtliche Einsätze,
- Messung bzw. Nachweis von atomaren, biologischen und chemischen Gefahrstoffen,
- mobile Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren (z. B. bei Bombenblind-
gängerfunden aus dem 2. Weltkrieg),
- technischer Betrieb eines Behandlungsplatzes bei einem Massenanfall von Verletzten.
Aktuell gehören dem Löschzug Geist 6 weibliche und 39 männliche Einsatzkräfte an. Hinzu
kommen 10 Mitglieder der Jugendfeuerwehr, 16 Mitgl ieder der Ehrenabteilung. Gemäß
Brandschutzbedarfsplanung ist eine planerische Anhebung der Stärke des Löschzuges auf 50
Einsatzkräfte erforderlich, wonach das Raumprogramm auszurichten ist.
b.) Bedarf:
Der Löschzug Geist ist derzeit weder bedarfsgerec ht noch entsprechend den gelten den Un-
fallverhütungs- und Hygienevorschriften untergebracht.
Das jetzige Feuerwehrhaus wurde 1976 erric htet. Verbindliche Normen bezüg lich der Rau m-
größen und der technischen Ausstattung existierten seinerzeit nicht. Die Schulungs -, Unter-
kunfts- und Sanitärbereiche wurden in der damaligen Planung für 20 männliche Ei nsatzkräfte
ausgelegt. Eine Mitgliedschaft von Frauen im Löschzug fand dabei keine Berücksichtigung.
Auf Grundlage der gemäß Brandschutzbedarfsplanung erforderlichen Vor haltungen, der ei n-
zuhaltenden Normen sowie der städtischen Gebäudeleitlinien besteht für das Feue rwehrhaus
Geist im Wesentlichen folgender baulicher Bedarf:
1. Errichtung separater Umkleide- und Sanitärbereiche (Duschen und WC) für weibl iche
und männliche Löschzugangehörige
Es fehlen separate Umkleideräume für Damen und Herren. Aktuell müssen sich die Ang e-
hörigen des Löschzuges gemeinsam in der Fahrzeughalle umziehen. Neben der Ta tsache,
dass der unmittelbare Anschluss des Gebäudes an den Düesbergweg einen freien Einblick
auf die (sich umziehenden ) Einsatzkräfte in der Fahrzeug halle ermöglicht, sehen zur Ve r-
meidung von Unfäl len und einer Kontaminationsver schleppung sowohl die aktuellen No r-
men als auch die Vorschriften zur Unfallverhü tung separate Umkleideräumlichkeiten konk-
ret vor. In diesem Zusammenhang fehlen auch geschlechtergeeignete Sanitäranlagen (WC
und Duschen) für weibliche und männliche Löschzugangehörige.
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2. Erweiterung und Modernisierung des Schulungsraumes
Der vorhandene Schulungsraum gestat tet aufgrund seiner geringen Größe derzeitig nicht
die vollständige Aufnahme aller Löschzugmitglieder für Ausbildungs - und Dienstveranstal-
tungen. Zudem fehlen zeitgemäße technische Einrichtungen zur Durchführung der Ausbi l-
dung.
3. Errichtung eines Jugendfeuerwehrraumes und eines Löschzugführerbüros
Ein Aufenthalts - und Schulungsraum für die Jugendfeuerwehr sowie ein Büro für den
Löschzugführer fehlen.
4. Umgestaltung und Ertüchtigung der Freiflächen (Zu - und Abfahrten, Übungsfläche,
Parkfläche, Beleuchtung)
Die Freiflächen im Umfeld des Gebäudes geben weder den benötigten Parkraum für PKW
und Fahrräder noch eine Übungsfläche für praktische Ausbildungen her. Eine ausreichende
Beleuchtung der Wege und Flächen ist nach Vorgaben der Unfallverhütung svorschriften zu
installieren. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Zu - und Abfahrtwege auf dem Feuer-
wehrgelände mehrfach kreuzen und sich hier - durch - insbesondere im Alarmfall - eine ho-
he Unfallgefahr für die zeitgleich anfahrenden und abrückenden Einsatzkräfte ergibt.
5. Ertüchtigung des Gebäudes zur Bewältigung von Großschadensereignissen und K a-
tastrophen
Für die Bewältigung von Großeinsatzlagen und Katastrophen fehlen sämtli che räumliche
und technische Einrichtungen, die zum Betrieb des Gebäudes und als Notrufmeldestelle für
die Bevölkerung erforderlich sind. Bei Stromausfällen wäre das Gebäude, aufgrund einer
fehlenden Notstromeinspeisung, nicht betriebsfähig. Auch ist die Selbstversorgungsfähi g-
keit des Löschzuges nicht gegeben und künftig vorzusehen.
6. Allgemeiner Sanierungsbedarf
Neben dem vorab genannten Bedarf, der sich aus den Anforderungen für ei nen bedarfsori-
entierten und funktionalen Feuerwehrbetreib ergibt, besteht in dem gesamten Bestandsg e-
bäude zudem auch ein allgemeiner Bedarf zur Erneuer ung der Gebäudeeinrichtung sowie
der Sanitär- und Elektroinstallationen.
c.) Standort:
In 2016 erfolgte zwischen den zuständigen Ämtern der Stadt die Prüfung einer möglichen E r-
tüchtigung des vorhandenen Standorts am Düesbergweg. Im Rahmen einer Machbarkeits stu-
die wurde festgestellt, dass eine Sanierung und Bedarfsanpassung des Bestandsgebäudes an
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diesem Standort möglich ist und keine Beeinträchtigungen für die Weiterentwicklung der u n-
mittelbar angrenzenden Erna-de-Vries-Schule entstehen.
Aus einsatztaktisc her und -strategischer Sicht der Feuerwehr wird dem Standort ein hoher
Stellenwert zugeordnet, da er zur Einhaltung der Hilfsfristen in den für den Löschzug G eist
vorgesehenen Ausrückebereich sehr gut geeignet ist.
Gleichwertige und verfügbare Alter nativstandorte im Ausrückebereich des Löschzuges sind
nicht vorhanden oder bekannt.
zu I.2:
Das für die Sanierung des Feuerwehrhauses Geist vorgesehene Raum programm (s. Anlage
1) entspricht in seinen wesentlichen Bestandteilen dem standardisierten Raumprogramm, wel-
ches nach politischer Entscheidung bei Neu bauten in Münster zur Anwendung kommt. Als
Abweichung ist zu nennen, dass die vorgesehene Erweiterungsop tion um einen vierten Ei n-
stellplatz für Einsatzfahrzeuge aufgrund der begrenzten Grundstücksfläche nic ht realisierbar
ist.
Normative Grundlagen der Bedarfsplanung bilden ( analog zu den bisher neu errich teten Feu-
erwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr) die DIN 14092 „Planungsgrundla gen für Feue r-
wehrhäuser“ sowie die GUV -I 8554. Die inhaltlichen Mindestvo rgaben wurden fachlich b e-
darfsorientiert angewendet. Einzelräume werden dazu beispielsweise funktional zusammenge-
fasst.
Über die Normvorgaben hinausgehend ist der Erhalt der vorhandenen Wohnung für einen
Feuerwehrgerätewart weiterhin berücksichtigt. Auf d iese Weise wird sichergestellt, dass sich
das Feuerwehrhaus selbst, die technischen Anlagen und die Fahrzeuge jederzeit in einem
einsatzbereiten Zustand befinden und zugleich eine Bewachung der Liegenschaft gegeben ist.
Aufgrund des aktuellen stadtweiten Wohnraumbedarfs im Bereich der Freiwilligen Feue rwehr
stellt der Erhalt der Gerätewartwohnung auch einen substanziellen Bei trag zum Fortbestand
eines funktionsfähigen Löschzuges dar. Nach Prüfung durch das Amt für Immobilienmanag e-
ment ist eine weitere Aus dehnung des Wohnraums an diesem Standort auf grund bebauungs-
planerischer Vorgaben nicht möglich.
Die Prüfung der Gebäudesubstanz hat ergeben, dass die Fahrzeughalle in einem baulich g u-
ten Zustand ist und erhalten bleiben kann. Aus diesem Grund bezieht si ch der unter Buchsta-
be b. dargestellte Sanierungsbedarf im Wesentlichen auf eine Bauwerksplanung der Funkt i-
ons- und Aufenthaltsbereiche des Feuerwehrhauses und wirkt sich gegenüber einem komplet-
ten Neubau kostensparend aus.
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zu I.3
Für den Zeitraum der San ierung des Feuerwehrhauses Geist ist eine einge schränkte Unter-
bringung des Löschzuges an der Feuer- und Rettungswache 2, Albersloher Weg, vorgesehen.
Mehrkosten sind hierdurch nicht zu erwarten.
zu II.
Das Vorhaben des Neubaus befindet sich in einer se hr frühen Phase der Projektentwicklung.
Der ermittelte Kostenrahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und u m-
fasst die Kennwerte aller Kostengruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttog e-
schossflächen. Für die Kalkulation ist ein dur chschnittlicher Ausstattungsstandard a ngesetzt.
Die weitere Konkretisierung des Projektes – Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Au s-
schreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin zur abschließenden Kos-
tenfeststellung (nach Fertigstellu ng der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rahmen der a n-
stehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weit eren Verlauf der Planung
wesentliche Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können. Beim Hau s-
haltsansatz von 1.560.000 € war eine Umsetzung in 2017 vorg esehen und der Baupreisindex
bis 2017 berücksichtigt. Der Baupreisindex für die Jahre 2018 und 2019 ist im weiteren Pr o-
jektverlauf (Baubeschluss) zusätzlich bereitzustellen.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Geist, in Anlehnung an die DIN 14092 „Planungsgrundlagen
für Feuerwehrhäuser“
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Düesbergweg 4
- Albersloher Weg
- Westfalenstraße
- Kappenberger Damm 3v
- Umgehungsstraße
- Hammer Straße
- Preußenstadion
- Vennheideweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0829/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37