V/0177/2013
Ankauf der Grundstücke im Bereich der York-Kaserne, Albersloher Weg 450 in Münster-Gremmendorf
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Anlage zur Vorlage 177/2013
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20.60.0003 22.05.2013 Herr Scholz 2043 Entwicklung der britischen Kasernenflächen Gegenüberstellung Gesellschaftsgründung vs. Beauftragung der W+S Entscheidungsmerkmal Gesellschaftsgründung W+S dire kt Zeitlicher Ablauf Erheblicher zeitl. Vorlauf erford erlich (Marktana- lyse; Abstimmung Gesellschaftsvertrag; Rats- vorlage; notarielle Beurkundung) AR-Beschluß notwendig. Ggfls. muss Wirt- schaftsplan 2013 angepasst werden (AFBL- Vorlage) Auswirkungen auf den städt. Haushalt Bereitstellung des städt. Stammkapitalanteils; der städt. Haushalt wird mit entsprechenden Mehrausgaben belastet. Keine unmittelbaren Auswirkungen. Steuerungsmöglichkeiten Steuerung über Geschäftsfüh rung, AR und Ge- sellVers (über AFBL). Gremien müssten sich erst „finden“. Übliche Anlaufschwierigkeiten zu erwarten. Zusätzlicher Steuerungsaufwand im Konzern. Steuerung (auch über GF, AR und GV) ist „ein- gespielt“. Kaum zusätzlicher Steuerungsauf- wand im Konzern. Jährliche Abschluß- und Prüfungskosten Fallen zusät zlich für die neu gegründete Ge- sellschaft an. Keine Mehrbelastung zu erwarten. Finanzierung Bereitstellung der Stammkapitalanteile durch Stadt und W+S erforderlich. Finanzierung allein durch W+S möglich Ertragssteuerbelastung Steuerliche Gestaltungsmögli chkeiten (für das Ergebnis der W+S) schwierig. Es bestehen gewisse steuerliche Gestaltungs- möglichkeiten. Umsatzsteuer Anfall der vollen USt, wenn W+S Leistu ngen für die Gesellschaft erbringt. Keine USt bei eigenen Leistungen. Grunderwerbssteuer und Erwerbsnebenkosten Fallen be im Ankauf der Grundstücke von der BIMA an. Zusätzliche Grunderwerbssteuerbe- lastung im Konzern bei späterer Weiterveräuße- rung an die W+S (zum Zwecke des Mietwoh- nungsbaus). Fallen beim Ankauf der Grundstücke von der BIMA an. Städt. Anteil (10 %) an den Erschließungskos- ten Stadt würde (wahrscheinlich) mit „ihrem“ 10%- Anteil belastet. Ggfls. andere Gestaltungsform. Erfahrungen Die Gesellschaft „an sich“ hat keinerlei Erfah- rungen. Vieles ist von den (dann) für die Ge- sellschaft handelnden Akteuren abhängig. Erfahrungen – auch für größerer Vorhaben (z.B. aktuelle Baugebiete Hiltrup, westl. Meesenstie- ge und Schulstraße) - vorhanden. Die Risiken des Ankaufs halten sich in engen Grenzen. Einschätzung der Kommunalaufsicht Grundsätzlich bes tehen keine kommunalauf- sichtlichen Bedenken. Es liegt aber „wirtschaft- liche“ und „nicht-wirtschaftliche“ Betätigung nach § 107 I und II GO vor. Marktanalyse (s.o.) erforderlich. Ggfls. Gründung einer Drittgesell- schaft notwendig. Es bestehen keine (grundsätzlichen) kommu- nalaufsichtlichen Bedenken. Ordnungspolitisch Neugründungen weiterer städt. Ges ellschaften sollen minimiert werden (zusätzlicher Steue- rungsaufwand) Kaum zusätzlicher Steuerungsaufwand.
Beschlussvorlage
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V/0177/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Ankauf der Grundstücke im Bereich der York-Kaserne, Albersloher Weg 450 in Münster- Gremmendorf Beratungsfolge 12.06.2013 Rat Einbringung 25.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster beauftragt die Wohn+Stadtba u GmbH (W+S) die Grundstücke im Bereich der York -Kaserne, Albersloher Weg 450 in Münster -Gremmendorf zu erwe r- ben. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Finanzierung des Grundstücksankaufs ausschließlich durch die W+S erfolgt. 2. Der Rat beauftragt die Verw altung und die W+S, mit der Bundesanstalt für Immob i- lienaufgaben (BImA) über den Erwerb der York -Kaserne unter Berücksichtigung der am 07.11.2012 (Vorlage V/0579/2012) beschlossenen Einleitung einer städtebaul i- chen Entwicklungsmaßnahme zu verhandeln. 3. Die Geschäftsführung der W+S hat bei wichtigen Entscheidungen, die im Sinne von Richtungsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der späteren Ve r- wendung der Grundstücke stehen, die Zustimmung des Rates der Stadt Münster (als Organ der Alleingesellschafterin der W+S) einzuholen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zuständigkeit für die städtebauliche Planung und Entwicklung der Konversionsflächen der Aufgabengliederung entsprechend der Planungsverwaltung in Rückkoppelung zum zuständigen Fachausschuss , dem ASSVW obliegt. Zum Verfahren wird die Verwaltung nach Abschluss der Beteiligungs- foren eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen. Vorlagen-Nr.: V/0177/2013 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0177/2013 II. Finanzielle Auswirkungen: Unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich nicht. Anlass: Im November 2012 wurde die York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf mit einer Flächengröße von ca. 50 ha durch die britischen Stationierungskräfte freigegeben und von der BImA übernommen. Bereits im März 2012 wurden mit der Grundsatzvorlage V/0 111/2012 erste Verfahrens- und Hand- lungsschritte beschlossen, die seit dem sukzessive konkretisiert und umgesetzt werden. So wurde ebenfalls im März 2012 unter anderem mit einer ersten Informationsveranstaltung zur Konversion der York -Kaserne die frühzeiti ge Einbindung der Bürgerschaft in einen dialogorientierten Pl a- nungsprozess eingeleitet. Nach endgültiger Freigabe der Kaserne im November 2012 wurde der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen öffentlicher Foren und Workshops zielorie n- tiert weitergeführt. Dank der engagierten Beteiligung der Bürgerschaft liegt seit Mai dieses Jahres ein Perspektivplan im Sinne eines städtebaulichen Strukturkonzeptes vor, das Grundlage für die städtebauliche Entwicklung und Neuordnung des Kasernenareals in den nächs ten Jahren sein wird. Der Perspektivplan wurde der Öffentlichkeit bereits im Abschlussforum am 22.05.2013 vo r- gestellt. Der Perspektivplan, der den parlamentarischen Gremien noch zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird, stellt gleichzeitig eine erste Grundlage für den beabsichtigten Grunderwerb dar. Mit Beschluss vom 07.11.2012 (Vorlage V/0579/2012) hatte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung u.a. unter Berücksichtigung der ebenfalls in diesem Zusammenhang beschlossenen Ei nleitung einer städteba ulichen Entwicklungsmaßnahme bereits beauftragt, die erforderlichen Grun dlagen und Voraussetzungen für den Grunderwerb zu schaffen. Für den Grunderwerb ehemals mil itärisch genutzter Flächen wurde der Kommune mit Beschluss des Haushaltsausschusses des Deuts chen Bundestages vom 21.03.2012 eine sog. Erstzugriffsoption auf den Erwerb entsprechender Liege n- schaften eingeräumt. Diese Option wurde der Stadt Münster nunmehr durch die BImA mit Schre i- ben vom 06.02.2013 offiziell bestätigt. Mit Schreiben vom 26.02.2013 wurde das Erwerbsinteresse durch die Stadt Münster an der Liegenschaft York -Kaserne, Albersloher Weg 450 formell zum Ausdruck gebracht. Zu 1: Die Verwaltung hat die Alternativen a) Neugründung einer Entwicklungsgesellschaft mit jeweils hälftiger Beteiligung der Stadt Münster und der W+S am Stammkapital und b) (unmittelbare) Beauftragung der W+S mit dem Grundstückserwerb eingehend geprüft. Nach Abwägung der verschiedenen Argumente stellt sich nach Auffassung der Verwaltung im Ergebnis (vgl. beiliegende Synopse – Anlage -) die Beauftragung der W+S mit dem Grundstücksankauf als sinnvoll und vorteilhaft im Vergleich zur Gründung einer neuen Entwic k- lungsgesellschaft dar. - 3 - V/0177/2013 Im Vergleich zu einer Gesellschaftsneugründung ergeben sich bei einer Beauftragung der W+S für diese Vorteile im Bereich der Ertragssteuern, der Umsatzsteuer und auch bei der Grunderwerb s- steuer. Darüber hinaus entfällt für den städtischen Haushalt die zusätzliche Belastung, die sich aus der notwendigen Bereitstellung des Stammkapitalanteils im Falle einer Gesellschaftsneugründung e r- geben würde. Um die Unterkapitalisierung einer solchen Gesellschaft zu vermeiden wäre die B e- reitstellung eines Millionenbetrages als Stammkapitaleinlage notwendig. Dies würde zu einer en t- sprechenden Mehrbelastung des städtischen Haushalts führen. Ferner würden im Gesamtkonzern regelmäßige zusätzliche Belastungen durch die jährlich anfallenden Jahresabschluss - und Pr ü- fungskosten für die neu zu gründende Entwicklungsgesellschaft entstehen. Bei einer Beauftragung der W+ S mit dem Grundstückserwerb kann die Finanzierung des bea b- sichtigten Ankaufs der York -Kaserne durch die W+S ausschlie ßlich durch die Gesellschaft im Rahmen einer Unternehmensfinanzierung oder durch die Bereitstellung von Beleihungssicherhe i- ten erfolgen. Die W+S wird zudem für sämtliche, im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden Aufwendungen und Erlöse einen gesonderten Rechnungskreislauf (sog. Spartenrec h- nung) führen. Die Spartenrechnung wird nach dem mit der BImA zu schließenden Vereinbarungen notwendig sein. Spartenrechnungen sind bereits jetzt in der täglichen Verwaltungsarbeit der W+S üblich und werden oft angewandt. Nach Einschätzung der Geschäftsführung der W+S und der Verwaltung halten sich die Risiken des Grundstücksankaufs in engen Grenz en. Diese Aussage kann angesichts der aktuellen Lage des Immobilienmarktes, im Vertrauen auf funktionierende Planungsabläufe und in der Einschätzung der zu erwartenden Ankaufswerte und Belastungen getroffen werden. Zu 2: Um den komplexen Grunderwerbsp rozess nun möglichst zeitnah einleiten zu können, soll bal d- möglichst mit der BImA über den Erwerb der Kasernenflächen verhandelt werden. Die Beauftragung der W+S und der Verwaltung, mit der BImA über den Erwerb der Grundstück s- flächen der York -Kaserne zu v erhandeln, erfolgt auf der Grundlage der mit dem Schreiben der BImA vom 06.02.2013 eingeräumten Erstzugriffsoption und dem entsprechenden Antwortschre i- ben des Oberbürgermeisters vom 26.02.2013. Inhaltlich wird dazu auf das diesbezügliche Schre i- ben des Oberbürgermeisters an die Vorsitzenden und Sprecher der Ratsfraktionen und der Rat s- gruppe vom 26.02.2013 verwiesen. Bezüglich der Vorgehensweise im Hinblick auf den – zu einem späteren Zeitpunkt - ebenfalls beabsichtigten Ankauf der Oxford-Kaserne in Gievenbeck ist zu ge- gebener Zeit gesondert zu entscheiden. Zu 3: Um den städtischen Einfluss auf den Realisierungsprozess zu sichern soll bei wichtigen Entsche i- dungen im Sinne von Richtungsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und ggfls. der späteren Verwendung der Konversionsgrundstücke die Zustimmung des Rates der Stadt Münster (als Organ der Alleingesellschafterin der W+S) eingeholt werden. - 4 - V/0177/2013 Es ist zudem beabsichtigt dem Aufsichtsrat der W+S vorzuschlagen, nach § 8 Abs. 3 des Gesel l- schaftsvertrages einen Aufsichtsratsausschuss zur Begleitung des gesamten Konversionsproze s- ses zu bilden, der nach § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages fachkundig begleitet werden soll. Seitens der Verwaltung wird dazu empfohlen, in den Ausschuss neben Mitgliedern aus der Mitte des Aufsichtsrates zusätzlich den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Dezernenten für Planungs - und Baukoordination, sowie den Stadtkämmerer und den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung als sachkundi- ge Mitglieder zu berufen. Beschlussvorschlag Nr. 4 bleibt davon unberührt. In Vertretung In Vertretung gez. gez. Reinkemeier Schultheiß Stadtkämmerer Stadtdirektor Anlage: Synopse (Gegenüberstellung Gesellschaftsgründung vs. direkte Beauftragung der W+S)
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Schulstraße
- Albersloher Weg 450
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0177/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37