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V/0177/2013

Ankauf der Grundstücke im Bereich der York-Kaserne, Albersloher Weg 450 in Münster-Gremmendorf

Vorlagen 10.05.2013

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Anlage zur Vorlage 177/2013

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Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage 177/2013

2894 Zeichen

20.60.0003                   22.05.2013 
Herr Scholz                             2043 
 
 
 
Entwicklung der britischen Kasernenflächen 
Gegenüberstellung Gesellschaftsgründung vs. Beauftragung der W+S 
 
 
Entscheidungsmerkmal Gesellschaftsgründung W+S dire kt 
Zeitlicher Ablauf Erheblicher zeitl. Vorlauf erford erlich (Marktana- 
lyse; Abstimmung Gesellschaftsvertrag; Rats- 
vorlage; notarielle Beurkundung) 
AR-Beschluß notwendig. Ggfls. muss Wirt- 
schaftsplan 2013 angepasst werden (AFBL-
Vorlage) 
Auswirkungen auf den städt. Haushalt Bereitstellung  des städt. Stammkapitalanteils; 
der städt. Haushalt wird mit entsprechenden 
Mehrausgaben belastet. 
Keine unmittelbaren Auswirkungen. 
Steuerungsmöglichkeiten Steuerung über Geschäftsfüh rung, AR und Ge- 
sellVers (über AFBL). Gremien müssten sich 
erst „finden“. Übliche Anlaufschwierigkeiten zu 
erwarten. Zusätzlicher Steuerungsaufwand im 
Konzern. 
Steuerung (auch über GF, AR und GV) ist „ein- 
gespielt“. Kaum zusätzlicher Steuerungsauf- 
wand im Konzern. 
Jährliche Abschluß- und Prüfungskosten Fallen zusät zlich für die neu gegründete Ge- 
sellschaft an. 
 
 
Keine Mehrbelastung zu erwarten.

Finanzierung Bereitstellung der Stammkapitalanteile  durch 
Stadt und W+S erforderlich. 
 
Finanzierung allein durch W+S möglich 
Ertragssteuerbelastung Steuerliche Gestaltungsmögli chkeiten (für das 
Ergebnis der W+S) schwierig. 
 
Es bestehen gewisse steuerliche Gestaltungs- 
möglichkeiten. 
Umsatzsteuer Anfall der vollen USt, wenn W+S Leistu ngen für 
die Gesellschaft erbringt. 
 
Keine USt bei eigenen Leistungen. 
Grunderwerbssteuer und Erwerbsnebenkosten Fallen be im Ankauf der Grundstücke von der 
BIMA an. Zusätzliche Grunderwerbssteuerbe- 
lastung im Konzern bei späterer Weiterveräuße- 
rung an die W+S (zum Zwecke des Mietwoh- 
nungsbaus). 
Fallen beim Ankauf der Grundstücke von der 
BIMA an. 
Städt. Anteil (10 %) an den Erschließungskos- 
ten 
Stadt würde (wahrscheinlich) mit „ihrem“ 10%-
Anteil belastet. 
 
 
 
Ggfls. andere Gestaltungsform. 
 
Erfahrungen Die Gesellschaft „an sich“ hat keinerlei Erfah- 
rungen. Vieles ist von den (dann) für die Ge- 
sellschaft handelnden Akteuren abhängig. 
Erfahrungen – auch für größerer Vorhaben (z.B. 
aktuelle Baugebiete Hiltrup, westl. Meesenstie- 
ge und Schulstraße) - vorhanden. Die Risiken 
des Ankaufs halten sich in engen Grenzen.

Einschätzung der Kommunalaufsicht Grundsätzlich bes tehen keine kommunalauf- 
sichtlichen Bedenken. Es liegt aber „wirtschaft- 
liche“ und „nicht-wirtschaftliche“ Betätigung 
nach § 107 I und II GO vor. Marktanalyse (s.o.) 
erforderlich. Ggfls. Gründung einer Drittgesell- 
schaft notwendig. 
Es bestehen keine (grundsätzlichen) kommu-
nalaufsichtlichen Bedenken. 
Ordnungspolitisch Neugründungen weiterer städt. Ges ellschaften 
sollen minimiert werden (zusätzlicher Steue- 
rungsaufwand) 
Kaum zusätzlicher Steuerungsaufwand.

Beschlussvorlage

9134 Zeichen

V/0177/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ankauf der Grundstücke im Bereich der York-Kaserne, Albersloher Weg 450 in Münster-
Gremmendorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.06.2013 Rat Einbringung 
25.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Stadt Münster beauftragt die Wohn+Stadtba u GmbH (W+S) die Grundstücke im 
Bereich der York -Kaserne, Albersloher Weg 450 in Münster -Gremmendorf zu erwe r-
ben. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Finanzierung des Grundstücksankaufs 
ausschließlich durch die W+S erfolgt. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verw altung und die W+S, mit der Bundesanstalt für Immob i-
lienaufgaben (BImA) über den Erwerb der York -Kaserne unter Berücksichtigung der 
am 07.11.2012 (Vorlage V/0579/2012) beschlossenen Einleitung einer städtebaul i-
chen Entwicklungsmaßnahme zu verhandeln. 
 
3. Die Geschäftsführung der W+S hat bei wichtigen Entscheidungen, die im Sinne von 
Richtungsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der späteren Ve r-
wendung der Grundstücke stehen, die Zustimmung des Rates der Stadt Münster (als 
Organ der Alleingesellschafterin der W+S) einzuholen. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zuständigkeit für die städtebauliche Planung 
und Entwicklung der Konversionsflächen der Aufgabengliederung entsprechend der 
Planungsverwaltung in Rückkoppelung zum zuständigen Fachausschuss , dem 
ASSVW obliegt. Zum Verfahren wird die Verwaltung nach Abschluss der Beteiligungs-
foren eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorlegen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0177/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0177/2013 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich nicht. 
 
 
 
Anlass: 
 
 
 
Im November 2012 wurde die York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf mit einer Flächengröße von 
ca. 50 ha durch die britischen Stationierungskräfte freigegeben und von der BImA übernommen. 
 
Bereits im März 2012 wurden mit der Grundsatzvorlage V/0 111/2012 erste Verfahrens- und Hand-
lungsschritte beschlossen, die seit dem sukzessive konkretisiert und umgesetzt werden. So wurde 
ebenfalls im März 2012 unter anderem mit einer ersten Informationsveranstaltung zur Konversion 
der York -Kaserne die frühzeiti ge Einbindung der Bürgerschaft in einen dialogorientierten Pl a-
nungsprozess eingeleitet. Nach endgültiger Freigabe der Kaserne im November 2012 wurde der 
Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen öffentlicher Foren und Workshops zielorie n-
tiert weitergeführt. Dank der engagierten Beteiligung der Bürgerschaft liegt seit Mai dieses Jahres 
ein Perspektivplan im Sinne eines städtebaulichen Strukturkonzeptes vor, das Grundlage für die 
städtebauliche Entwicklung und Neuordnung des Kasernenareals in den nächs ten Jahren sein 
wird. Der Perspektivplan wurde der Öffentlichkeit bereits im Abschlussforum am 22.05.2013 vo r-
gestellt. 
 
Der Perspektivplan, der den parlamentarischen Gremien noch zur Beratung und Beschlussfassung 
vorgelegt wird, stellt gleichzeitig eine erste Grundlage für den beabsichtigten Grunderwerb dar. Mit 
Beschluss vom 07.11.2012 (Vorlage V/0579/2012) hatte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung 
u.a. unter Berücksichtigung der ebenfalls in diesem Zusammenhang beschlossenen Ei nleitung 
einer städteba ulichen Entwicklungsmaßnahme bereits beauftragt, die erforderlichen Grun dlagen 
und Voraussetzungen für den Grunderwerb zu schaffen. Für den Grunderwerb ehemals mil itärisch 
genutzter Flächen wurde der Kommune mit Beschluss des Haushaltsausschusses des Deuts chen 
Bundestages vom 21.03.2012 eine sog. Erstzugriffsoption auf den Erwerb entsprechender Liege n-
schaften eingeräumt. Diese Option wurde der Stadt Münster nunmehr durch die BImA mit Schre i-
ben vom 06.02.2013 offiziell bestätigt. Mit Schreiben vom 26.02.2013 wurde das Erwerbsinteresse 
durch die Stadt Münster an der Liegenschaft York -Kaserne, Albersloher Weg 450 formell zum 
Ausdruck gebracht. 
 
 
 
Zu 1: 
 
 
Die Verwaltung hat die Alternativen 
 
a) Neugründung einer Entwicklungsgesellschaft mit jeweils hälftiger Beteiligung der Stadt Münster 
und der W+S am Stammkapital und 
b) (unmittelbare) Beauftragung der W+S mit dem Grundstückserwerb 
 
eingehend geprüft. Nach Abwägung der verschiedenen Argumente stellt sich nach Auffassung der 
Verwaltung im Ergebnis (vgl. beiliegende Synopse – Anlage -) die Beauftragung der W+S mit dem 
Grundstücksankauf als sinnvoll und vorteilhaft im Vergleich zur Gründung einer neuen Entwic k-
lungsgesellschaft dar.

- 3 - 
V/0177/2013 
 
Im Vergleich zu einer Gesellschaftsneugründung ergeben sich bei einer Beauftragung der W+S für 
diese Vorteile im Bereich der Ertragssteuern, der Umsatzsteuer und auch bei der Grunderwerb s-
steuer. 
 
Darüber hinaus entfällt für den städtischen Haushalt die zusätzliche Belastung, die sich aus der 
notwendigen Bereitstellung des Stammkapitalanteils im  Falle einer Gesellschaftsneugründung e r-
geben würde. Um die Unterkapitalisierung einer solchen Gesellschaft zu vermeiden wäre die B e-
reitstellung eines Millionenbetrages als Stammkapitaleinlage notwendig. Dies würde zu einer en t-
sprechenden Mehrbelastung des städtischen Haushalts führen. Ferner würden im Gesamtkonzern 
regelmäßige zusätzliche Belastungen durch die jährlich anfallenden Jahresabschluss - und Pr ü-
fungskosten für die neu zu gründende Entwicklungsgesellschaft entstehen. 
 
Bei einer Beauftragung der W+ S mit dem Grundstückserwerb kann die Finanzierung des bea b-
sichtigten Ankaufs der York -Kaserne durch die W+S ausschlie ßlich durch die Gesellschaft im 
Rahmen einer Unternehmensfinanzierung oder durch die Bereitstellung von Beleihungssicherhe i-
ten erfolgen. Die W+S wird zudem für sämtliche, im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb 
stehenden Aufwendungen und Erlöse einen gesonderten Rechnungskreislauf (sog. Spartenrec h-
nung) führen. Die Spartenrechnung wird nach dem mit der BImA zu schließenden Vereinbarungen 
notwendig sein. Spartenrechnungen sind bereits jetzt in der täglichen Verwaltungsarbeit der W+S 
üblich und werden oft angewandt. 
 
 
Nach Einschätzung der Geschäftsführung der W+S und der Verwaltung halten sich die Risiken des 
Grundstücksankaufs in engen Grenz en. Diese Aussage kann angesichts der aktuellen Lage des 
Immobilienmarktes, im Vertrauen auf funktionierende Planungsabläufe und in der Einschätzung 
der zu erwartenden Ankaufswerte und Belastungen getroffen werden. 
 
 
 
Zu 2: 
 
 
Um den komplexen Grunderwerbsp rozess nun möglichst zeitnah einleiten zu können, soll bal d-
möglichst mit der BImA über den Erwerb der Kasernenflächen verhandelt werden. 
 
Die Beauftragung der W+S und der Verwaltung, mit der BImA über den Erwerb der Grundstück s-
flächen der York -Kaserne zu v erhandeln, erfolgt auf der Grundlage der mit dem Schreiben der 
BImA vom 06.02.2013 eingeräumten Erstzugriffsoption und dem entsprechenden Antwortschre i-
ben des Oberbürgermeisters vom 26.02.2013. Inhaltlich wird dazu auf das diesbezügliche Schre i-
ben des Oberbürgermeisters an die Vorsitzenden und Sprecher der Ratsfraktionen und der Rat s-
gruppe vom 26.02.2013 verwiesen. Bezüglich der Vorgehensweise im Hinblick auf den – zu einem 
späteren Zeitpunkt - ebenfalls beabsichtigten Ankauf der Oxford-Kaserne in Gievenbeck ist zu ge-
gebener Zeit gesondert zu entscheiden. 
 
 
 
Zu 3: 
 
 
Um den städtischen Einfluss auf den Realisierungsprozess zu sichern soll bei wichtigen Entsche i-
dungen im Sinne von Richtungsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und ggfls. der 
späteren Verwendung der Konversionsgrundstücke die Zustimmung des Rates der Stadt Münster 
(als Organ der Alleingesellschafterin der W+S) eingeholt werden.

- 4 - 
V/0177/2013 
 
Es ist zudem beabsichtigt dem Aufsichtsrat der W+S vorzuschlagen, nach § 8 Abs. 3 des Gesel l-
schaftsvertrages einen Aufsichtsratsausschuss zur Begleitung des gesamten Konversionsproze s-
ses zu bilden, der nach § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages fachkundig begleitet werden soll. 
Seitens der Verwaltung wird dazu empfohlen, in den Ausschuss neben Mitgliedern aus der  Mitte 
des Aufsichtsrates zusätzlich den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und 
Liegenschaften, den Dezernenten für Planungs - und Baukoordination, sowie den Stadtkämmerer 
und den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung als sachkundi-
ge Mitglieder zu berufen. Beschlussvorschlag Nr. 4 bleibt davon unberührt. 
 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung       In Vertretung 
 
 
gez.        gez. 
Reinkemeier       Schultheiß 
Stadtkämmerer      Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlage: 
 
 Synopse (Gegenüberstellung Gesellschaftsgründung vs. direkte Beauftragung der W+S)

Beratungsverlauf (6)

12.06.2013 Rat
TOP 10 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
25.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 12.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schulstraße
  • Albersloher Weg 450

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0177/2013
Typ
Vorlagen
Datum
10.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37