V/0769/2014
Bebauungsplan Nr. 556 - Beschluss über die Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
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V-0769-2014-Anlage-4-Planverkleinerung
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V-0769-2014-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0769/2014 Stellungnahmen zur Offenlegung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Zu den öffentlichen Auslegung en des Bebauungsplanentwurfs wurden folgende Stellungnahmen abgegeben: 1. Deutsche Telekom Technik GmbH 1.1 Es wird angeregt, im Bereich von privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, festzusetzen und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin zu veranlassen, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen. Stellungnahme der Verwaltung Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind sowohl öffentliche als auch private Verkehrsflächen ausgewiesen. Die privaten Verkehrsflächen sind im Bebauungsplan als mit Gehrechten (G) , Fahrrechten (F), Leitungsrechten (L) zu belastende Flächen fixiert . Begünstigte dieser Rechte sind die Anlieger (A), Erschließungsträger/Versorger (E). Somit sind sämtliche Belange der Versorger ausreichend berücksichtigt – auch die Versorgung mit Telekom munikationsinfrastruktur – und zwar für jedweden Anbieter und Versorger und nicht nur zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn. Weitergehende Regelungen (Eintragung von Rechten in das Grundbuch) sind aus planungsrechtlicher Sicht rechtstechnisch nicht möglich und sind zwischen Grundstückseigentümer und der Deutschen Telekom zu vereinbaren. Beschlussvorschlag: Der Anregung, im Bereich von privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zugunsten der Deutschen Telekom festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.1). Die BImA als Eigentümerin wird über den Wunsch, zugunsten der Eingeberin eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen, informiert. 2. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 2.1 Es wird angeregt, dass innerhalb des nordwestlich gelegenen Baufeldes vollständig ein II- geschossiger Neubau zugelassen werden soll, denn der Neubau ist kein Teil der bestehenden Baustruktur und ist vom öffentlichen Raum zudem kaum sichtbar. Die vollständige II -Geschossigkeit gegenüber einer II -Geschossigkeit mit 5 m tiefer eingeschossiger Anbauzone sei aus energetischer Sicht zu bevorzugen und man könne eine größere Wohnfläche realisieren. Stellungnahme der Verwaltung Es ist u. a. Ziel des Bebauungsplans, die städtebauliche Gesamtstruktur und Gestaltung der Siedlung zu sichern. Aus diesem Grund wurde das nordwestliche Baufeld in gleicher Art und Weise wie die übrigen Bestands -Baufelder ausgewiesen, um die bestehende und dominierende vorherrschende Baustruktur harmonisch wei terzuführen – und bewusst nicht durch neue Baukubaturen und –typen zu verfremden. Es wird damit eine Neubauoption mit ausreichendem Wohnraum für eine Familie geschaffen, die sich durch ihre Typik und gleichartige Baustruktur in die bestehende Siedlung einfügt. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße/Ostpreußenstraße Beschlussvorschlag: Der Anregung, das nordwestliche Baufeld vollständig II -geschossig auszuweisen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.2). 2.2 Die BImA regt an, dass die Parktaschen und Parkstreifen in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Eine Zufahrt zum westlichen Garagenhof soll dabei gewährleistet werden. Stellungnahme der Verwaltung Die bisherige Planvariante mit dem Ziel des Einzuges der bestehenden öffentlichen Parkstreifen und -taschen setzte auf eine Vermarktung an die künftigen Einzeleigentümer der rückliegenden Grundstücke mit der Möglichkeit, auf jedem Grundstück einen eigenen Stellplatz zu errichten (Zugewinn an Bauland und Funktionalität als Vorteil der Vermarktung). Eine Eini gung über entsprechend notwendige Vorleistungen durch die BImA als Grundlage der künftigen Vermarktung konnte – unabhängig von Bewertungsfragen - nicht erzielt werden. Im Plangebiet wird auch unter Aufgreifen der Anregung die Möglichkeit geschaffen (Garagenhöfe, Gemeinschaftsstellplätze), für jede Wohneinheit einen privaten Stellplatz , wenn auch nicht unmittelbar jedem Wohngebäude angegliedert, zuordnen zu können. Aus diesem Grund sollten die bestehenden Parktaschen erhalten und – ihrer heutigen Funktion folgend – als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen werden. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Parktaschen zu erhalten, wird – auch im städtischen Interesse – gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.1). Aufgrund der nun kleineren Vorgartenbereiche werden im Bereich der Schlesienstraße (Bereich 4) die bisherigen 7 einzelnen Stellplatzflächen zu zwei „Doppelstellplatzflächen“ verändert und die drei Stellplätze im westlichen Baufeld des Bereichs 5 entfallen (Beschlussvorschlag 1.1.2). 2.3 Die BImA regt an, die private Erschließungsstraße für die Grundstücke Ostpreußenstraße 17-51 (ungerade) als öffentliche Verkehrsfläche au szuweisen, da dadurch öffentliche Zuwegungen auch von Süden zur zentralen öffentlichen Grünfläche möglich würden. Des Weiteren könne es ansonsten zukünftig zu Differenzen zwischen den jeweiligen Eigentümern hinsichtlich der Unterhaltung und Nutzung der Zuwegung kommen. Stellungnahme der Verwaltung Es gibt sehr viele Straßen innerhalb des Stadtgebietes, die sich im Gemeinschaftseigentum von Anliegern befinden, so dass dieser Fall (im bisherigen Status quo) keine Ausnahme bildet. Es besteht kein Erfordernis seitens der Stadt Münster, diese Verkehrsflächen zu übernehmen. Die Zuwegung zur öffentlichen Grünfläche wird funkti onal ausreichend auf kurzen Wegen aus dem Wohnquartier auf zwei Seiten jeweils im Osten und im Westen gewährleistet. D iese sind von jedem Standort in dieser Siedlung fußläufig problemlos zu erreichen, so dass ergänzende südliche öffentliche Zuwegungen nicht erforderlich sind. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße/Ostpreußenstraße Beschlussvorschlag: Der Anregung, die private Erschließungsstraße für die Grundstücke Ostpreußenstraße 17-51 (ungerade) als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.3). 2.4 Die BImA regt an, zum Erhalt zweier Bäum e den Verbindungsweg zwischen den Grundstücken Ostpreußenstraße 46 und 48 zum geplanten Dungweg zu verschwenken. Hierzu legt sie einen Vermessungsvorschlag vor, nach dem auch die geplanten Garagen neben den Häusern Ostpreußenstraße 46 und 48 weiterhin an den vorgesehenen Standorten realisiert werden können. Stellungnahme der Verwaltung Für den Dungweg inklusive Verbindungsweg zwischen den Grundstücken Ostpreußenstraße 46 und 48 ist mittlerweile entsprechend dem von der BImA vorgelegten Vermessungsvorschlag ein eigenständiges Flurstück gebildet worden. Der notwendige Abstand zu den geplanten Garagenstandorten wird eingehalten, so dass dem Wunsch der BImA entsprochen werden kann. Beschlussvorschlag: Die mit einem Gehrecht zugunsten der Anlieger zu belastende Fläche zwischen den Grundstücken Ostpreußenstraße 46 und 48 wird auf die heutigen Flurstücksgrenzen verschwenkt (Beschlussvorschlag 1.1.3). 3. Stellungnahmen von Privatpersonen Zur 1. und 2. Offenlegung wurden insgesamt Stellungnahmen von 13 Neueigentümern abgegeben. 3.1 Es wird angeregt, die Baufenster im Bereich 1 für die Errichtung von Garagen bis zur Straße hin auszudehnen, um die vorhandenen Zuwegungen zum Keller belassen zu können. Zudem soll en die Garagen mit einer minimalen Dachneigung versehen werden können, um Regenwasser abfließen zu lassen und die gekennzeichneten Vorgartenbereiche sollen für Zufahrten befestigt werden können. Diese Zufahrt en sollen ggf. als zusätzliche Stellplatzflächen dienen. Stellungnahme der Verwaltung Die Garagenflächen werden vergrößert und bis zur öffentlichen Verkehrsfläche ausgedehnt, um den Eigentümern mehr Flexibilität bei der Anordnung der Garagen zu geben. Diese Änderung des Plans ist bereits zur 2. Offenlage durchgeführt worden. Die textlichen Festsetzungen legen fest, dass innerhalb dieser vergrößerten Garagenflächen jedoch nur Garagen in einer maximalen Größe von 3x9 m zulässig sind. Die festgesetzte Dachform der Garagen ist das Flachdach, welches aber mit einer geringen Neigung zum Ablauf des Regenwassers versehen werden kann. Ob die Zufahrt als gefangener Stellplatz dienen kann, ist auf der Ebene des Bauordnungsrechts (Baugenehmigung) abzuklären. Zusätzliche Stellplatzflächen sollten – um den durch die Bebauungsplankonzeption gleichbehandelnd und klar g eplanten Stellplatzzuordnungsduktus in der Gesamtsiedlung nicht „aufzuweichen“ – an dieser Stelle aus städtebaulichen Gründen nicht ausgewiesen werden. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße/Ostpreußenstraße Beschlussvorschlag: Der Anregung, Zufahrt en auf privaten Grundstücken als zusätzliche Stellplatzflächen auszuweisen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.4). Der Anregung, das Dach der Garage mit einer minimalen Neigung versehen zu dürfen, muss nicht gefolgt werden, weil dies bereits zulässig ist. Eine Beschlussfassung hierzu sowie zur bereits erfolgten Vergrößerung der Garagenflächen erübrigt sich. 3.2. Es wird angeregt, Dachgauben , Dacheinschnitte und Zwerchgiebel, insbesondere im rückwärtigen Bereich, zuzulassen. Stellungnahme der Verwaltung Für die mögliche Nutzung des Dachgeschosses als Aufenthaltsraum sind Dachgauben im rückwärtigen Bereich bereits zugelassen. Dacheinschnitte verändern jedoch die festgesetzte Dachform Satteldach sehr und tragen zudem nicht zur primär gewünschten Vergrößerung des Dachgeschosses zur Nutzung als Aufenthaltsraum bei: Insofern kann aus städtebaulichen, ausnutzungstechnischen und gestalterischen Gründen nicht empfohlen werden, diese Möglichkeiten zuzulassen. Ebenfalls veränder ten Zwerchgiebel den bestehenden prägenden Hauptbaukörper und sein Erscheinungsbild gravierend. Die Bauformtypik soll mit dem Bebauungsplan als zusammenhängender Siedlungstypus gesichert werden, so dass Zwerchgiebel ebenfalls nicht zugelassen werden sollten. Beschlussvorschlag: Der Anregung, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussfassung 1.2.5). Zur Anregung, Dachgauben im rückwärtigen Bereich zuzulassen, erübrigt sich eine Beschlussfassung. 3.3 Es wird angeregt, bei den nördlichen Doppelhaushälften im Bereich 1 eine profilgleiche zweigeschossige Erweiterung Richtung Norden zu ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung Durch einen nördlichen Anbau w ürde die bestehende leicht gestaffelte Struktur der nördlich der Ostpreußenstraße liegenden Doppelhäuser beeinträchtigt bzw. beseitigt. Des Weiteren bestünden durch diese gestaffelte Anordnung unterschiedliche Abstände zur nördlichen Plangebietsgrenze, so dass teilweise aus Abstandsgründen keine Erweiterung nach Norden möglich ist. Dadurch wären die Erweiterungen in ihrer Tiefe sehr unterschiedlich. Z um großen T eil würden gar keine nennenswerten Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen. Aus diesen städtebaulichen Gründen wird eine nördliche Erweiterung des Baufensters nicht empfohlen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die nördlichen Doppelhaushälften im Bereich 1 profilgleich erweitern zu können, wird nicht zugestimmt (Beschlussvorschlag 1.2.6). Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße/Ostpreußenstraße 3.4 Es wird angeregt, die im Bereich 2 bereits angebrachten Flechtzäune angrenzend zur öffentlichen Grünfläche als Material zur Einfriedung in diesem Bereich zu berücksichtigen. Stellungnahme der Verwaltung Die bereits bestehenden Flechtzäune genießen Bestandsschutz und müssen nicht abgerissen werden. Das für Einfriedungen vorgegebene Material Hecke mit max. 2,0 m Höhe, in die blickdurchlässige Einfriedungen integriert werden können, sollte jedoch nicht durch ausschließlich blickundurchlässige Materialen (Flechtzaun) erweitert werden, denn besonders Hecken grenzen als Einfriedung die benachbarte öffentliche Grünfläche „passend“ ab. Aus stadtgestalterischen Gründen sollte d ie in die Zukunft gerichtete Festsetzung nicht verändert werden. Beschlussvorschlag: Der Anregung, Flechtzäune als Einfriedung zuzulassen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.7). 3.5 Es wird angeregt, die Zulässigkeit von Sichtschutzanlagen im Anschluss an bestehende Gebäude von 3 auf 4 m Länge und von 2,0 auf 2,50 m Höhe zu erweitern. Stellungnahme der Verwaltung Im Anschluss an bestehende Gebäude wurden Anbauzonen (erweiterte Baufenster) mit 5 m Tiefe und 3 m Höhe ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereichs für Anbauten ist es bereits zulässig, eine Sichtschutzanlage als bauliche Anlage mit 4 m Länge und mit 2,50 m Höhe zu errichten. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich, denn die in der Anregung geäußerte Form der Sichtschutzanlagen ist bereits möglich. 3.6 Es wird angeregt, den bestehenden Kinderspielplatz zu erhalten und keinen Bolzplatz auszuweisen. Stellungnahme der Verwaltung Die Bezeichnung Bolzplatz war Teil der Katastergrundlage und keine Festsetzung des Bebauungsplans. Die Ausweisung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz war politisch gewünscht und wurde für die 1. Offenlage bereits planerisch umgesetzt. Der jetzige Spielplatz (der ehem aligen britischen Stationierungskräfte) kann aufgrund des schlechten Zustandes der Spielgeräte und vor dem Hintergrund heutiger sicherheitstechnischer Anforderungen für die Stadt jedoch nicht erhalten werden. Durch den geplanten Fuß- und Radweg westlich im Plangebiet ist jedoch der Spielplatz am Frankenweg in unmittelbarer Nähe erreichbar. Beschlussvorschlag: Der Anregung, den bestehenden Spielplatz zu erhalten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.8). Ein Beschluss, die Fläche nicht als Bolzplatz auszuweisen erübrigt sich. 3.7 Es wird angeregt , im Bereich 1, ins besondere für das Grundstück Ostpreußenstraße 6, die gekennzeichneten Vorgartenbereiche parallel zur vorderen Hauswand enden zu Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße/Ostpreußenstraße lassen, um dann durch mögliche Einfriedungen zwischen der seitlichen, südlichen Hauswand und Straße die Privatsphäre besser schützen zu können. Stellungnahme der Verwaltung Im Bereich 1 kann der Vorgarten die Funktion einer begrünten Freifläche im halböffentlichen Raum durch die möglichen Zuwegungen / Zufahrten und aufgrund der geringen Größe nicht erfüllen. Aus diesem Grund wurde bereits für die 2. Offenlage keine Kennzeichnung des Vorgartens mit den verbundenen Festsetzungen im Bereich 1 festgesetzt. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich, da mit der der Wegnahme des gekennzeichneten Vorgartenbereichs der Anregung bereits gefolgt wurde. 3.8 Es wird angeregt , als Fassadenmaterial auch Putz zuzulassen, um durch Wärmedämmverbundsysteme mit Putz eine kostengünstigere energetische Gebäudesanierung vornehmen zu können. Stellungnahme der Verwaltung Das Fassadenmaterial Klinker ist absolut prägend für die Siedlung. Durch unterschiedliche Fassaden materialen g inge die gewünschte und erhaltenswerte Einheitlichkeit der Siedlung verloren. Eine Dämmung der Außenwände ist möglich und wird durch die textlichen Festsetzungen nicht verhindert. Kostenaspekte müssen an dieser Stelle den städtebaulichen und stadtgestalterischen öffentlichen Belangen nachgehen – in die Kostenbetrachtung ist zudem die Nachhaltigkeit in Punkto Baumaterialien und Langlebigkeit bzw. Werterhalt mit einzubeziehen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, Putz als Fassadenmaterial zuzulassen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.9). 3.9 Es wird angeregt, für das Grundstück Ostpreußenstraße 15 den gekennzeichneten Vorgartenbereich bis zur Höhe der vorderen Gebäudewand zu verkleinern, um den westlichen Gartenbereich, der durch die Verkleinerung des Vorgartenbereichs eingefriedet werden kann, besser als Spielbereich für die Kinder nutzen zu können. Stellungnahme der Verwaltung Der prägende freie Vorgartenbereich bleibt durch die Verkleinerung weiterhin erhalten, so dass der Anregung folgend bereits zu 2. Offenlage der Vorgartenbereich an dieser Stelle dementsprechend gekennzeichnet wurde. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 3.10 Es wird angeregt, die rückwärtigen Anbauten ebenfalls II-geschossig errichten zu dürfen. Stellungnahme der Verwaltung Jedes Gebäude erhält für seinen rückwärtigen Bereich zusätzlich eine 5,0 m tiefe Ausbauzone, in der dem Hauptgebäude höhen- und baumassenbezogen untergeordnete Anbauten zur Vergrößerung der Wohnfläche zugelassen werden. Die Anbauten ebenfalls II-geschossig errichten zu dürfen, beeinträchtigt e das harmonische Siedlungs - und Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße/Ostpreußenstraße Bautypusbild der ehem aligen Britenwohnsiedlung gravierend und in zu starkem Maße (Unproportionalität der Baukörper) . Aus diesen städtebaulichen Gründen wird eine Anhebung der Geschossigkeit der Ausbauzonen nicht empfohlen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die rückwärtigen Anbauten ebenfalls II -geschossig errichten zu dürfen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.10). 3.11 Es wird angeregt, heimisches Spalierobst mit einer Höhe von bis zu 2,50 m als Einfriedung zuzulassen. Stellungnahme der Verwaltung Die für die Einfriedung festgesetzten Höhen orientieren sich an den Vorgaben der Landesbauordnung und mit dem Material Hecke soll einheitlich der durchgrünte Charakter erhalten bleiben, so dass keine Änderung bzw. Erweiterung vorgenommen wird. Die Pflanzung von Spalierobst ist natürlich hinter einer Einfriedung auf dem Grundstück möglich. Beschlussvorschlag: Der Anregung, Spalierobst als Einfriedung zuzulassen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.11). 3.12 Es wird angeregt, bei der Berechnung der Grundfläche von Nebenlagen Spielanlagen, z. B. ein Trampol in, herauszunehmen, da sonst ein Gartenhaus für Rasenmäher und Schubkarre nicht mehr möglich wären. Stellungnahme der Verwaltung Die Nebenanlagen werden in ihrer Fläche und Höhe begrenzt, um massive Bauwerke und einen zu hohen Versiegelungsgrad auf den G rundstücken zu verhindern. Spielgeräte, wie eine Schaukel oder ein bewegliches, wieder leicht abbaubares Trampolin, fallen nicht darunter, so dass diese genannten Spielgeräte aus der Berechnung der Grundfläche von Nebenanlagen herausgenommen werden können. Beschlussvorschlag: Ein Beschluss erübrigt sich, da berechnungstechnisch und rechtlich nicht erforderlich. 3.13 Es wird angeregt, eine Ausnahme der Höhenfestlegung bei Nebenanlagen für Spielgeräte / Spieltürme / Rutschen festzusetzen oder die Höhe der Nebenanlagen auf 2,80 / 3 m zu erweitern. Stellungnahme der Verwaltung Das Aufstellen von Spielgeräten soll durch die Höhenfestsetzung fü r Nebenanlagen nicht ausgeschlossen werden. In welcher Form die Spielgeräte aufgestellt werden können, ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern regelt das Nachbarrecht. Beschlussvorschlag: Ein Beschluss erübrigt sich. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 7 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße/Ostpreußenstraße 3.14 Es wird angeregt, im Bereic h 3 angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet Pferdebusch, Einfriedungen in blickdurchl ässiger Form (z B. Jäge rzaun, Maschendrahtzaun) bis zu einer Höhe von max. 2,0 m zuzulassen. Stellungnahme der Verwaltung In Kombination mit einer Hecke sind bereits Einfriedungen in blickdurchlässiger Form bis zu einer Höhe von 2,0 m zulässig. Für bestehende Einfriedungen gil t Bestandschutz, so dass diese nicht abgerissen werden müssen. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich, denn es sind bereits blickdurchlässige Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,0 m in Kombination mit einer Hecke zulässig. 3.15 Es wird angeregt, die Garagenfläche auf dem Grundstück Ostpreußenstraße 26 genauso anzuordnen wie bei der südlich angrenzenden Doppelhaushälfte. Die Garagenfläche soll Richtung Straßenfläche bis zur Hauswand verschoben werden, da mit der jetzigen Anordnung der Garagenfläche die Errichtung eines Sichtschutzes schwierig ist. Stellungnahme der Verwaltung Das städtebauliche (Gesamt-) Konzept sieht vor, dass bei der gestaffelten Anordnung der Doppelhäuser im Bereich 3 die nördliche Ecke des Doppelhauses frei gehalt en wird, um aus städtebaulichen und stadt gestalterischen Gründen die bestehende Abstufung und Raumwirkung im halböffentlichen Raum durch den prägenden Hauptbaukörper zu erhalten. Aus diesem Grund kann der Anregung teilweise gefolgt werden, indem die Garagenfläche mit einem gewissen Abstand zur vorderen Gebäudeseite nach vorne gerückt wird. Dadurch bleiben die städtebaulichen Ziele und die Struktur erhalten; gleichzeitig kann ein Sichtschutz für das Grundstück Ostpreußenstraße 26 durch den Bau einer Garage erfolgen. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird teilweise gefolgt. Die Garagenfläche wird mit Abstand zur Vorderfront des Hauptbaukörpers vorgerückt (Beschlussvorschlag 1.1.4). 3.16 Es wird angeregt, den Rückbau der öffentlichen Parktaschen nicht vorzunehmen. Stellungnahme der Verwaltung Im Plangebiet wird die Möglichkeit geschaffen, für jede Wohneinheit einen privaten Stellplatz zuordnen zu können. Aus diesem Grund bleiben die bestehenden Parkt aschen erhalten und werden als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Parktaschen zu erhalten, wird gefolgt (s iehe auch Punkt 2.2) (Beschlussvorschlag 1.1.1). Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 8 von 9 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße/Ostpreußenstraße 3.17 Es wird angeregt, für das Grundstück Ostpreußenstraße 30 die Garagenfläche in der Weise zu ändern, dass diese ab der hinteren bestehenden Gebäudekante beginnen soll und einen Abstand von 2,37 m zur vorderen Gebäudekante aufweisen soll. In diesem Fall wird die Garagenfläche weiter Richtung öffentliche Verkehrsfläche gerück t und verringert die Länge von 13,0 m auf 6,50 m. Begründet wird dieser Vorschlag damit, dass man aufgrund der besseren Sonnenbelichtung eine Terrasse (Sitzplatz) auf dem hinteren Teil der im Bebauungsplanentwurf ausgewiesen Garagenfläche errichten möchte. Stellungnahme der Verwaltung Die Garagenflächen haben bewusst die Größe erhalten, damit der Grundstücksbesitzer frei wählen kann, an welcher Stelle und bis zu welcher Größe die Garage entstehen soll. Die Ziele des Bebauungsplans, dass bei der Anordnung der Garage mit den möglichen Maßen 3x9 m Variationsmöglichen bestehen und dass aus gestalterischen Gründen die Garagenfläche von der vorderen Gebäudekante abrückt, sollten – auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten – nicht geändert werden. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Garagenfläche zu verkleinern und Richtung öffentliche Verkehrsfläche zu rücken, wird in dieser stadträumlichen Situation nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.12). Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 9 von 9
V-0769-2014-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0769/2014 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Maß der baulichen Nutzung 1.1.1 Als maximal zulässige Grundfläche wird die auf der Planzeichnung jeweils zeichnerisch festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt (§ 9 (1) 1 BauGB i. V. m. § 16 (3) 1 BauNVO). 1.1.2 Die festgesetzten Höhen für die Hauptbaukörper und die eingeschossigen Anbauten sind in Meter über Normalhöhennull (NHN) zu messen. Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberfläche der Außenwand und der Oberfläche der Dachhaut (§ 18 (1) BauNVO). 1.1.3 Die Oberkante Erdgeschossfertigfußboden muss mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 1.1.4 Als untergeordnete Gebäudeteile, die die festgesetzten Höhen geringfügig überschreiten dürfen, sind nur Antennen und Schornsteine zugelassen (§ 9 (1) 1 BauGB i. V. m. § 16 (6) BauNVO). 1.1.5 Brüstungen und Umwehrungen von Dachterrassen dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe der eingeschossigen Ausbauzonen überschreiten (§ 9 (1) 1 BauGB i. V. m. Festsetzung 2.2.4). 1.2 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.2.1 Stellplätze (St) , Gemeinschaftsstellplätze (GSt), Garagen (Ga) und Gemeinschaftsgaragen (GGa) sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) BauNVO). 1.2.2 Auf den Flächen für Garagen (Ga) sind of fene, ebenerdige Stellplätze und überdachte Stellplätze (Carports) zulässig. Auf den Flächen für Stellplätze (St) und Gemeinschaftsstellplätze (GSt) sind überdac hte Stellplätze (Carports) und Garagen nicht zulässig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) BauNVO). 1.2.3 Im gesamten Plangebiet sind Garagen nur in einer Größe von maximal 3 m Breite und maximal 9 m Länge zulässig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) BauNVO). 1.2.2 Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen z ulässig. Die Grundfläche der Nebenanlagen – ausgenommen sind Flächen für Zuwegungen, Einfriedungen und Sichtschutzanlagen - darf maximal 12,0 m² pro Grundstück, die Höhe maximal 2,5 m betragen (§ 9 (1) 4 i. V. m. § 9 (3) BauGB und § 16 (2) 4 BauNVO). Anlagen für Abfallbehälter sind von diesen Festsetzungen (Standort und Grundfläche) ausgenommen. Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße 1.3 Begrünung 1.3.1 Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden (§ 9 (1) 25 b BauGB) . Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit heimischen, standortgerechten Laubbäumen zu ersetzen. 1.3.2 Die Fassaden von Garagen, deren Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen weniger als 2 m beträgt, sind gärtnerisch zu begrünen; die Bepflanzung ist dauerhaft zu erhalten (§ 9 (1) 25 a BauGB). 1.4 Schallschutz Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten müssen bei Errichtung, Ände rung und Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne des § 48 BauO N RW das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den Lärmpegelbereichen (LP) nach DIN 4109 einhalten Um auch ausreichende Luftaustauschraten in der Nachtzeit bei geschlossenen Fenstern zu erreichen, sind in den Schlafzimmern, die zu den mit LP III gekennzeichneten Baugrenzen orientiert sind, schallgedämmte Lüfter vorzusehen (§ 9 (1) 24 BauGB). 1.5 Abgrabungen und Aufschüttungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind nicht zulässig (§ 9 (1) 17 BauGB). 1.6 Von Bebauung freizuhaltende Flächen Die in der Planzeichnung besonders gekennzeichneten Flächen sind zum Schutz und Erhalt der Uferböschung von jeglicher Bebauung und Versiegelung freizuhalten. Innerhalb dieser Flächen dürfen darüber hinaus auch keine Bäume, Büsche oder Sträucher angepflanzt werden. (§ 9 (1) 10 BauGB i. V. m. Hinweis Nr. 3.7). 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Einfriedungen 2.1.1 Im gesamten Plangebiet sind Gr undstückseinfriedungen im zeichnerisch gekennzeichneten Vorgartenbereich nicht zulässig. Im übrigen Bereich sind Einfriedungen in blickdurchlässig er Form (z.B. Jägerzaun, Maschendraht zaun) bis zu einer Höhe von maximal 1,0 m oder Hecken aus heimischen, stand ortgerechten Laubgehölzen bis zu einer Höhe von maximal 2,0 m zulässig. Solche Hecken können ausnahmsweise auch mit blickdurchlässigen Einfriedungen in gleicher Höhe kombiniert werden. 2.1.2 Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (Terrassen- / Balkontrennwände) sind nur im rückwärtigen, dem Vorgarten abgewandten Grundstücksbereich im unmittelbaren Anschluss an das Hauptgebäude und entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zulässig. Sie dürfen eine Gesamtlänge von maximal 3,0 m und eine Höhe von maximal 2,0 m nicht überschreiten. 2.2 Dächer 2.2.1 Dacheinschnitte und Zwerchgiebel sind unzulässig . Die Traufkante muss durchlaufen und darf nicht unterbrochen werden. 2.2.2 Dachaufbauten sind nur auf den rückwärtigen, dem Vorgarten abgewandten Dachflächen der zweigeschossigen Hauptbaukörper zulässig. Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Als Dachaufbauten sind nur Flachdachgauben zulässig. Dachaufbauten dürfen einzeln oder zusammen die Hälfte der Trauflänge der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten und in der Summe maximal 50 % der jeweiligen Dachfläche ausfüllen. Zum Traufpunkt des Hauptgebäudes (Schnittpunkt zwischen der senkrechten Außenfläche und der Dachhaut) ist ein horizont al gemessener Abstand von mindestens 0,50 m einzuhalten. Die Flachdachgaube darf in ihrer Höhe den Hauptfirst des Gebäudes nicht überragen. 2.2.3 Bei eingeschossigen Anbauten und bei den Garagen sind als Dachform ausschließlich Flachdächer erlaubt. 2.2.4 Dachterrassen sind auf eingeschossigen Anbauten zulässig. Brüstungen und Umwehrungen sind bis zu einer Höhe von maximal 1,10 m zulässig. Brüstungen und Umwehrungen sind in blickdichter Ausführung unzulässig. Eine Überdachung der Dachterrasse ist nicht zugelassen. 2.2.5 Dachüberstände dürfen an der Traufseite nicht mehr als 0,50 m und am Ortgang nicht mehr als 0,10 m betragen. 2.2.6 Die Dachflächen der Hauptbaukörper sind mit Beton- oder Tondachziegeln in der Farbe Anthrazit einzudecken. Nach den RAL CLASS IC Farben ist folgender Farbrahmen festgelegt: 7009, 7010, 7011, 7012, 7015, 7016, 7021. 2.2.7 Die Eindeckung der Dächer mit glänzenden Materialien ist unzulässig. 2.2.8 Dachbegrünungen und die Anbringung von Solar - und Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sind zugelassen. 2.3 Fassaden 2.3.1 Innerhalb des Plangebietes ist als Fassadenm aterial der zweigeschossigen Hauptbaukörper nur roter bis rotbrauner Klinker zulässig. Nach der Übersichtskarte RAL CLASSIC Farben ist folgender Farbrahmen festgelegt: Farbton rot bis rotbraun: RAL Nr. 2001, 2002, 3000, 3003, 3013, 3016, 3032, 3033. Glänzende Materialien sind ausgeschlossen. 2.3.2 Für die Gestaltung der Außenfassaden der eingeschossigen Anbauten und der Garagen sind glänzende Materialien unzulässig. 2.4 Anlagen für Abfallbehälter Anlagen für Abfallbehälter im gekennzeichneten Vorgartenbereich sind mit Sträuchern oder Hecken zu umpflanzen oder mit Rankpflanzen einzugrünen. 2.5 Herstellung einheitlicher Bauanlagen Gemeinschaftsgaragen und Doppelgaragen (Bereiche 2 und 3) sind in ihrer Höhe maßgleich auszuführen. 3. Hinweise 3.1 Planungen im Umfeld des Bebauungsplans Im östlichen Anschluss des Plangebietes ist geplant, zwischen Schlesienstraße und Albersloher Weg eine dichtere und höhere Neubebauung entstehen zulassen. Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556 Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Der Albersloher Weg soll perspektivisch für einen besseren Verkehrsfluss für Fuß- , Rad- und Autofahrer ausgebaut werden. 3.2 Energetische Sanierung von Gebäuden Bei der energetischen Sanierung der Gebäude können die festgesetzten Höhenmaße und die überbaubaren Flächen überschritten werden (§ 6 (14) BauO NRW). Die Baumaßnahme muss der Verbesserung des Wärmeschutzes dienen; die Stärke der Verklinkerung an der Fassade und/oder die Anhebung der Dachhaut darf nicht mehr als 0,25 m bet ragen. Für diese Maßnahmen muss ein Bauantrag an die Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. 3.3 Denkmalschutz Gemäß § 15 Denkmalschutzg esetz Nordrhein- Westfalen (DSchG NW) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL- Archäologie für Westf alen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG NW unverändert zu erhalten. 3.4 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vor schriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.5 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbel astung liegen zurzeit nicht vor. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.6 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlastenablagerungen bekannt. Sollten sich jedoch bei Bauarbeiten Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen ergeben, ist unverzüglich das Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu informieren. 3.7 Schutzfläche Uferbereich Zum Schutz des westlich an das Plangebiet angrenzenden Fließgewässers sind die auf den Privat grundstücken liegenden Böschungen des Bachlaufes frei von (baulichen) Veränderungen mit Ausnahme von Renaturierungsmaßnahmen zu halten. Die Eigentümer haben alles zu unterlassen, was die Sicherheit und den Schutz der Uferbereiche gefährden oder die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 4
V-0769-2014-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0769/2014 Begründun g zum Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................. 1 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 4 3. Planverfahren ......................................................................................................................................... 5 4. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 5 4.1 Flächennutzungsplan .................................................................................................................. 5 4.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 6 5. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 6 6. Planungsziele ......................................................................................................................................... 7 7. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 8 7.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 8 7.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 9 7.2.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................... 10 7.2.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................ 10 7.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen, Vollgeschosse, Bauhöhen, Wohneinheiten je Gebäude .......................................................................................................................... 10 7.2.4 Bauweise und Bauform ................................................................................................... 12 7.2.5 Firstrichtung, Dachform, Dachüberstände ...................................................................... 12 7.2.6 Material, Farbgebung ...................................................................................................... 13 7.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen ............................................................................................... 14 7.2.8 Freiflächen, Begrünung ................................................................................................... 15 7.3 Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................ 16 7.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ....................................................................... 17 7.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur ........................................................................................ 17 7.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 17 7.6.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 17 7.6.2 Private Grünflächen ......................................................................................................... 18 7.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 19 7.6.4 Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung ............................................................................. 19 7.7 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 19 7.8 Altlasten / Altstandorte .............................................................................................................. 20 7.9 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 20 8. Auswirkungen auf die Umwelt .............................................................................................................. 20 9. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 24 10. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 24 11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 25 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen In Großbritannien besteht, vergleichbar mit dem Stationierungskonzept der Bundeswehr in Deutschland, das politische Ziel einer umfassenden Umstrukturierung des britischen Heeres. Zwei Kasernenareale in Münst er – die York-Kaserne in Gremmendorf und die Oxford- Kaserne in Gievenbeck – sind von dieser Umstrukturierung betroffen und w urden aufgegeben. Die in den 1930er Jahren errichtete York -Kaserne wurde bereits im November 2012 frei gezogen; der Freizug der ebenfalls in den 1930er Jahren errichteten Oxford- Kaserne erfolgte ein Jahr später im November 2013. Begründung / Seite 1 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Im Stadtgebiet Münsters werden ausgelöst durch diese Umstrukturierung 18 Wohnstandorte der britischen Streitkräfte frei, die sich in den Stadtteilen Gievenbec k, Sentrup, Uppenberg, Coerde, Rumphorst, Gremmendorf und Angelmodde befinden. Auf insgesamt etwa 36 ha Grundstücksfläche verteilen sich 794 Wohneinheiten in unterschiedliche Haustypen. Nach dem Abzug aus der York -Kaserne im November 2012 in Gremmendorf si nd bereits etwa die Hälfte der Wohnstandorte – größtenteils in räumlicher Nähe zur York-Kaserne – frei gezogen worden. In Zusammenhang mit dem Freizug der Oxford- Kaserne in Gievenbeck w erden auch die restlichen Wohnstandorte von den britischen Stationierungskräften im Laufe des Jahres 2014 aufgegeben. Abbildung 1: Übersicht der Britenwohnstandorte im Stadtgebiet von Münster Diese 18 Wohnstandorte wurden durch das Wiederaufbau- Ministerium im Rahmen eines Sonderwohnungsprogramms, jeweils in der Nähe der K aserne, für Offiziere bzw. Unteroffiziere der br itischen Stationierungsstreitkräfte realisiert. Sie entstanden mit Ausnahme eines Standortes1 in den 1950er und 1960er Jahren als sogenannte „Besatzerhäuser“, wie sie in den damaligen Antragsunterlagen genannt wurden. Während das städtebauliche Konzept von Seiten der stä dtischen Stadtplanung vorgegeben wurde, sind die Gebäudetypen in Zusammenarbeit mit dem britischen Verteidigungsministerium entstanden. Viele der Wohnstandorte haben einen sehr prägenden Siedlungscharakter – insbesondere bezogen auf ihre prägnante städtebauliche Struktur, ihre gestalterische Einheitlichkeit und ihre „parkartige“ Freiflächengestaltung. Sie zeichnen sich ferner durch einen hohen Wohnwert mit teilweise modernen und noch immer zeit gemäßen Grundrissqualitäten sowie eine für ihre Entstehungszeit teilweise individuelle, qualitätvolle Architektursprache aus. Die 1 Lediglich der Wohnstandort Wilhelm-Holthaus-Weg in Gremmendorf stammt aus den 2000er Jahren und wurde als Ersatz für einen teilabgerissenen Standort in Gievenbeck (Arnheimweg) neu errichtet. Begründung / Seite 2 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Wohnungsgrößen in den Siedlungen betragen etwa 70 m² bis 190 m² (überwiegend Reihenhäuser), die Grundstücksgrößen gehen von etwa 200 m² bis sogar 1.600 m². Abbildung 2: Übersicht der Britenwohnstandorte in Gremmendorf und Angelmodde Gelegen in durchweg integrierter städtebaulicher Lage2 weisen die Standorte unterschiedliche Sanierungsstände auf: S peziell im energetischen Ber eich ist darauf hinzuwei sen, dass der Grad der Dämmung der Gebäudeaußenwände, des Daches, des Kellers, der Fenster und Außentüren dem damaligen Standard entspricht 3. Gleichwohl ist die Kubatur der Gebäude unter städtebaulich-energetischen Gesichtspunkten v orteilhaft: Überwiegende Kompaktheit der Baumassen mit durchgehend 2 Geschossen ohne Dachaufbauten und ohne Aus - und Anbauten.4 Die Lagequalitäten der 18 Standorte sind im Quartiers - und Stadtteilzusammenhang je differenziert zu bewerten. Für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Umgang mit den frei werdenden Wohnstandorten hat die Stadt Münster ein gesamtstäd tisches Konzept erarbeitet. Das „Standorte- Entwicklungskonzept Briten- Wohnungen in Münster – Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte“ wurde durch den R at im November 2012 5 beschlossen. Parallel dazu wurden ebenfalls die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne gefasst.6 Dieses gesamtstädtische Konzept hat u. a. zum Ziel, die Mehrzahl der Wohnstandorte mit der vorhandenen städtebaulichen und gestalteris chen Qualität und ihrem bemerkenswerten 2 mit Ausnahme des Standortes Von-Hünefeld-Weg / Torminweg / Köhlweg. 3 Es wird künftigen Käufern der Immobilien empfohlen, eine intensive Besichtigung der Objekte, ggf. mit Unterstützung durch Fachleute vorzunehmen und die Energiepässe in den Verkaufsexposés der Verkäuferin (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) intensiv zur Kenntnis zu nehmen. 4 mit wenigen standort- und objektbezogene Ausnahmen von dieser Regel. 5 Vorlagen Nrn. V/0728/2012 und V/0728/2012/1 an den Rat . 6 Vorlage Nr. V/0737/2012 an den Rat. Begründung / Seite 3 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Wohnwert im Bestand zu erhalten. Dies wird durch bauleitplanerischen Instrumenteneinsatz (Aufstellungsbeschlüsse, Bebauungspläne mit gestalterischen Festsetzungen) flankiert7: • zwecks dauerhafter Sicherung der Siedlungsstruktur, ihrer Dichte und Gestalt; • zwecks Erhaltung der gestaltprägenden Elemente des Städtebaus und des öffentlichen wie öffentlich-wirksamen privaten Freiraums; • zwecks geordneter Strukturierung der Stellplatzflächen; • zwecks Regelung ergänzender baulicher Optionen (Aus - und Anbau, neues Bauen im Bestand). Der Bebauungsplan Nr. 556 verfolgt, abgeleitet aus dem gesamtstädtischen Konzept, ebendiese Zielrichtungen und schafft hierfür die planungsrechtlichen Bedingungen und Voraussetzungen. Abbildung 3: Auszug aus dem Entwicklungskonzept Britenwohnen - Städtebauliche Ziele für den Standort „Ostpreußenstraße“ (blau: Erhalt, rot: Abriss und Neubau) 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 556 befindet sich im Stadtteil Angelmodde und liegt innerhalb vorhandener Wohnbebauung. Der Geltungsbereich wird wie folgt definiert: • Im Norden durch Wohnbebauung der Pommernstraße, • im Osten durch die Schlesienstraße, • im Süden durch Wohnbebauung der Schlesienstraße, • im Westen durch eine Waldfläche und Grünanlagen. 7 Zur Sicherung der siedlungs- und stadtgeschichtlichen Bedeutung der Britenwohnsiedlungen in Münster, besonders bezogen auf die Ablesbarkeit hoher städtebaulicher wie gestalterisch-architektonischer Qualitäten im Ensemble oder Teilensemble, zielt das Konzept ebenfalls auf die ergänzende Anwendung der Instrumentarien Erhaltungssatzung und Denkmalschutz für ausgewählte Einzelge biete ab. Begründung / Seite 4 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 25, Flurstücke 163, 275, 276, 277, 278, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 301, 302, 308, 313, 318, 321, 335, 336, 337, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 365, 366, 367, 368, 369, 372, 379, 383, 384, 385, 390, 391, 693, 695, 696, 697, 698, 699, 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 718, 719, 720, 745, 1184, 1185, 1186, 1187, 1188, 1189, 1190, 1191, 1192, 1193, 1194, 1195, 1196, 1197, 1198 1203, 1204, 1205, 1206, 1207, 1208, 1209, 1210, 1211 und Teile der Flurstücke 842 und 843. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Planverfahren Das Pla nverfahren zur Schaffung von Planungsrecht wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt, da die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen: • es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und Nachverdichtung durch das Angebot ergänzender Ausbauzonen und partiell neuer Baufelder im Siedlungsbestand; • die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet ist kleiner als 20.000 m²; • die Planung ermöglicht / umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur D urchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen; • Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt (Entfernung zum nächstgelegenen FFH - Gebiet Wolbecker Tiergarten etwa 4 km). Deshalb stellt die Stadt Münster den Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB auf. In diesem Zusammenhang entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung; die Umweltbelange werden gleichwohl in die Planung und deren Abwägung eingestellt. Eingriffe in Natur - und Landschaft, die aufgrund der Aufs tellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als erfolgt oder zulässig ; die Vermeidungsgrundsätze des § 1a (3) BauGB werden gleichwohl ebenfalls in der Planung und deren Abwägung berücksichtigt. Zielrichtung ist die Aufstellung eines einfachen, „nicht qualifizierten“ Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung enthält (siehe Kapitel 7.2.1). Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung ist nicht notwendig, um die Planungsziele zu erreichen: Welche Vorhaben sich nach Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen, kann der Baunutzungsverordnung entnommen werden, die über § 30 ( 3) i.V.m. § 34 BauGB Anwendung findet. 4. Planungsrechtliche Situation 4.1 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt und entspricht damit den zukünftigen Nutzungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 556 und der darin zulässigen Nutzung werden die städtebaulichen Zielvorstellungen des Flächennutzungsplans konkretisiert. D ie Inhalte des Bebauungsplans entsprechen damit dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB. Begründung / Seite 5 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße 4.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen Das Plangebiet liegt derzeit planungsrechtlich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (sogenannter Innenbereich gemäß § 34 BauGB). Westlich angrenzend besteht der am 11.03.1994 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 390 „Gremmendorf – Südlich Angelsachsenweg / Westlich Otto- Hersing-Weg“, der für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 556 vom Normannenweg zur Ostpreußenstraße einen Fuß- und Radweg festsetzt. Östlich angrenzend besteht der Bebauungsplan Nr. 526 „Albersloher Weg – Von Otto-Hersing-Weg bis Osttor / Hiltruper Straße“, der sich derzeit noch im Verfahren befindet (Aufstellungsbeschluss aus 2009) und die verkehrliche Optimierung und den Ausbau des Albersloher Weges zum Ziel hat. In räumlicher Nähe an den Planbereich ist der Wald „Große Lodden“ (angrenzend an den westlich des Plangebiets liegenden Waldbereich „Pferdebusch“) als Lands chaftsschutzgebiet mit dem Ziel der Erhaltung der Münsterländischen Parklandschaft im Umweltkataster der Stadt Münster dargestellt. Weitere Satzungen, Verordnungen oder Pläne (beispielsweise ein Landschaftsplan, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzungen) bestehen für den Planbereich nicht. 5. Räumliche und strukturelle Situation Lage und Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Angelmodde südöstlich der Innenstadt Münsters, unmittelbar westlich der Landesstraße 586, dem Albersloher Weg. Das Plangebiet ist im südöstlichen Teil des Siedlungsbereichs von Angelmodde befindlich und wird größtenteils von Wohnbebauungen umschlossen. Westlich grenzt der Waldbereich „Pferdebusch“ an. Nutzungsstruktur im Plangebiet und der näheren Umgebung Der Planbereich umfasst eine II -geschossige reine Wohnbebauung mit nicht ausgebauten Satteldachstrukturen. Weitere bauliche Nutzungen innerhalb des Plangebiets – mit Ausnahme eines Trafos auf der zentralen Freifläche – sind nicht vorhanden. Die zentrale Freifläche der Siedlung wurde als Spielplatz für verschiedene Altersgruppen durch die Bewohner der britischen Stationierungskräfte genutzt. Die nähere Umgebung nördlich und südlich des Plangebiets wird durch größtenteils I bi s II - geschossige Wohnbebauung geprägt. Südlich unmittelbar an das Plangebiet angrenzend liegt die Siedlung Schlesienstraße, die als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden ist. Begründung / Seite 6 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Abbildung 4: Britenwohnstandort „Ostpreußenstraße“ in Angelmodde (eigene Darstellung auf Grundlage des Katasterplans aus dem Jahr 2012) 6. Planungsziele Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist es, Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen bzw. zu sichern. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten schaffen, Ausbaumöglichkeiten der Bestandsgebäude regeln, die „grüne Mitte“ erhalten und den ruhenden Verkehr ordnen. Mit den Kubaturen der Bestandsgebäude soll behutsam umgegangen, aber ebenfalls Anbaupotenziale zur Vergrößerung der Wohnfläche zugelassen werden. Die Ziele und Maßnahmen für den ehemaligen Briten- Wohnstandort „Ostpreußenstraße“ konkretisiert das gesamtstädtische „Standorte- Entwicklungskonzept Briten- Wohnungen in Münster – Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte“ wie folgt 8: • Sicherung der prägenden Siedlungsstruktur des bestehenden Quartiers, bezogen auf ihre Lage, Grundfläche, Kubatur, Höhe, Form und Erscheinungsbild. • An-/ Ausbaukonzept: rückwärtige, ein geschossige Ausbauzonen an die Hauptbaukörper (Erweiterung) zur Erhöhung der Wohnfläche je Gebäude. • Sicherung und öffentliche Nutzung der „grünen Mitte“ des Quartiers. 8 Der Abriss und die Neubebauung des B ereichs östlich der Schlesienstraße – Zielrichtung Mehrfamilienhausbau soll in einem separaten, später folgenden Planverfahren geregelt werden und ist deshalb nicht Bestandteil des Plangebiets. Begründung / Seite 7 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße • Stellplatzkonzept: Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs je Grundstück / Wohneinheit; Erhalt bzw. Erweiterung bestehender Sammelgaragen bzw. Überplanung und Abriss am Zugangsbereich zur öffentlichen Grünfläche. • Herstellung einer Fuß- und Radwegverbindung zum Anschluss an den Normannenweg. Die Ziele der Planung werden im Bebauung splan Nr. 556 durch entsprechende zeichnerische und textliche Festsetzungen ausformuliert und gesichert (siehe im folgenden Kapitel). 7. Inhalte des Bebauungsplans 7.1 Grundzüge der Planung Zur Gewährleistung der beabsichtigten städtebaulichen Ordnung sind die überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit entsprechenden Höhenfestsetzungen für die Baufenster, die gestalterischen Festsetzungen für die Gebäude sowie die Festsetzungen zur Anordnung der Stellplätze und Garagen von besonderer Bedeutung. Um eine an der bestehenden sehr qualitätvollen städtebaulichen Struktur orientierte Realisierung von baulichen Veränderungs - oder Ausbauwünschen zu gewährleisten, werden vergleichsweise strikte und siedlungseinheitliche Festsetzungen zu Dachform, Gebäudehöhe und Baukörperstellung, Materialität und Farbgebung getroffen. Hiermit wird gesichert, dass die städtebauliche und architektonische Grundstruktur der Siedlung „aus einem Guss“ – die sich bisher unbeeinflusst von individuellen baulichen Veränderungen (mi t Ausnahme von kleineren Grundrissänderungen innerhalb der Gebäude) zeigt – und die dadurch entstehende gestalterische Quali tät der Siedlung erhalten bleiben. Die ursprünglich errichtete Siedlung ist heute noch ablesbar. Die Gebäude sollen aber gleichwohl – in einem städtebaulich und gestalterisch verträglichen Maße – den heutigen und zukünftigen Wohn- und Gestaltungsbedürfnissen der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung tragen. Abbildung 5: Schrägluftbild (Quelle: Blossey, 2012) Begründung / Seite 8 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße 7.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung Das städtebauliche Entwurfskonzept der aus den 1960er Jahren stammenden Siedlung ist durch die „grüne Mitte“, eine großzügige, keilförmige Grünachse, die als Spielplatz genutzt wurde, gekennzeichnet. Der um die „grüne Mitte“ verlaufende, großzügig dimensionierte Straßenraum in einer Ringerschließung gliedert das Baugebiet in einen äußeren und einen inneren Bereich. Der nördliche (Bereich 1) und westliche Bereich (Bereich 3) nimmt die größtenteils zweigeschossige Doppelhausbebauung auf. Die im äußeren Bereich liegenden Doppelhäuser und zwei Einfamilienhäuser sind westausgerichtet (Bereich 1 und Bereich 3), die im inneren Bereich liegenden Doppelhäuser (Bereich 2) haben eine Südausrichtung. Die im westlichen Planbereich befindlichen zwei Einfamilienhäuser (Bereich 3) , die die Doppelhausstrukturen unterbrechen, springen von der Erschließungsstraße zurück und bilden in dem Kurvenbereich eine besondere städtebauliche Situation. Abbildung 6: Bereiche im Bebauungsplan Das südliche Plangebiet (Bereiche 4 und 5) ist durch Reihenhausbebauung gekennzeichnet. Die Reihenhauszeilen im inneren Plangebiet (Bereich 4) sind nach Westen ausgerichtet, die Reihenhauszeilen im südlichen Plangebiet (Bereich 5) sind südausgerichtet. Der ruhende Verkehr wird derzeit zum Teil durch Garagenhöfe gedeckt, die sich innerhalb der „grünen Mitte“ oder unmittelbar angrenzend befinden. Lediglich die zwei Einfamilienhäuser und auch die im inneren Bereich liegenden Doppelhäuser haben Garagen. Ansonsten ist der ruhende Verkehr nicht geordnet, zum Teil wird im öffentlichen Straßenraum oder ungeordnet im Vorgarten geparkt. Begründung / Seite 9 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Entsprechend dem städtebaulichen Grundkonzept werden zur Sicherung dieser Qualitäten und zur Anpassung an derzeitige und z ukünftige Bedürfnisse die folgenden Festsetzungen getroffen. 7.2.1 Art der baulichen Nutzung Da sich im Plangebiet selbst und angrenzend Wohnbebauung befindet, wird auf die Festl egung von Baugebietstypen auf Basis des § 1 (3) BauNVO verzichtet. Es besteht kein Regelungsbedarf im Bebauungsplan. Die verbleibende Regelung nach § 34 BauGB wird vor dem Hintergrund der Planungsziele als ausreichend erachtet; gebietsuntypische Nutzungen sind damit (weiterhin) nicht möglich. Was sich nach Art der baulichen Nutz ung in die nähere Umgebung einfügt, kann der Baunutzungsverordnung entnommen werden, die über § 30 (3) BauGB i.V.m. § 34 BauGB Anwendung fi ndet. Gleichzeitig wird eine andersartige Nutzung mit hohem Stellplatzbedarf (beispielsweise nicht störende Gewerbebetriebe) durch die Festlegung der Stellplätze und Garagen entsprechend (siehe Kapitel 7.2.7) oder auch aufgrund der Grundstückszuschnitte und überbaubaren Flächen reguliert. 7.2.2 Maß der baulichen Nutzung Die effiziente Ausnutzung des Grund und Bodens w ird durch die begrenzenden zeichnerischen Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche und der baulichen Höhen i. V. m. der Dachform eindeutig und vor dem Hintergrund der „Bauleitplanung im Bestand“ in ausreichendem Umfang gewährleistet und definiert ( siehe in den folgenden Kapiteln) . Die maximal zulässige Grundfläche je Grundstück wird (klarstellend) durch die zeichnerisch f ixierte überbaubare Grundstücksfläche textlich festgesetzt. Aufgrund der unterschiedlichen Grundstücksstrukturen und -größen im P langebiet ist die Festsetzung einer das Maß der baulichen Nutzung bestimmenden „klassischen“ Grund- und Geschossflächenzahl auch wenig praktikabel und zielführend. 7.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen, Vollgeschosse, Bauhöhen, Wohneinheiten je Gebäude Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan zielfok ussiert und eng durch Baugrenzen definiert (Baufenster). Die überbaubare Grundstücksfläche der Bestandsgebäude orientiert sich am baulichen Bestand, um die städtebauliche Grundstruktur der Siedlung in heutiger Form zu erhalten. Auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Überschreitung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche bei energetischer Sanierung von Gebäuden wird hingewiesen. Gleichzeitig werden Neubau- und Nachverdichtungspotenziale im Plangebiet festgesetzt: Jedes Gebäude erhält für seinen rückwärtigen Bereich zusätzlich eine 5,0 m tiefe Ausbauzone, in der dem Hauptgebäude höhen- und baumassenbezogen untergeordnete Anbauten zur Vergrößerung der Wohnfläche zugelassen werden. Dies entspricht einem der Gebäudetiefe des Hauptbaukörpers angemessenen Maß, welches ergänzend zum Bestandserhalt die individuell nutzbare Möglichkeit gibt, die Wohnfläche merklich, gerade im Erdgeschossbereich und zur Gartenzone hin zu vergrößern. Diese Optionen sind – trotz der im Bestand in rückwärtigen Bereichen des Gebäudes befindlichen Außentreppen zum Keller – als Angebot zur Erweiterung der Wohnfläche wichtig und im Sinne des nachhaltigen Erhalts von Wohnqualität und - angeboten in der Siedlung und im Stadtteil geboten. Zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten, sei es profilgleiche Erweiterung an der Gebäudeseite oder Begründung / Seite 10 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Erhöhung der Geschossigkeit bei den Anbauten, beeinträchtigt das harmonische Bild in zu starkem Maße. Die Anbauten zur Vergrößerung der Wohnfläche sollen gegenüber den Bestandsgebäuden untergeordnet bleiben und die städtebauliche Typik und die Kubatur der Gebäude nicht zu stark überformen. Lediglich auf den großen Grundstücken mit Einfamilienhäusern sind die überbaubaren Grundstücksflächen auch in Nord -Süd-Richtung erweitert, um zukünftig eine dichtere Bebauung (großes Einzelhaus oder ein Doppelhaus) zu ermöglichen. Durch das auch hier am Bestand orientierte, von der Straße weiter zurück springende Baufeld wird gle ichzeitig der städtebaulich prägende Rücksprung der Einfamilienhausg ebäude i n dem Kurvenbereich entsprechend gesichert. Im nordwestlichen Planbereich (Bereich 1) ist ein zusätzliches Baufeld für einen Neubau vorgesehen. Durch die Übernahme der bestehenden Form der Doppelhäuser fügt es sich in die bauliche Struktur in diesem Bereich ein. Ein möglicher Anbau ist hier ebenfalls eingeschossig mit einer Tiefe von 5,0 m festgesetzt, so dass Neu- und Altbauten städtebaulich harmonieren und kein räumlicher Bruch entsteht. Vollgeschosse Die zulässige Geschosszahl für die Bestandsgebäude ist bestandsorientiert auf zwingend II Vollgeschosse festgesetzt, um die prägenden, in der städtebaulichen Dichte und unter städtebaulich-energetischen Gesichtspunkten sinnvollen I I-geschossigen Kubaturen der Bestandsgebäude zu erhalten und im Falle von Abbruch / Neubau eingeschossige, weniger dichte beziehungsweise dichtere Bebauungen und Gebäudehöhen als Hauptgebäude auszuschließen. Anbauten zur Vergrößerung der Wohnfläche im rüc kwärtigen Bereich dürfen maximal eingeschossig realisiert werden, um gegenüber den Bestandsgebäuden untergeordnet zu verbleiben und die städtebauliche Typik und Grundkubatur der Bestandgebäude nicht zu stark zu überformen. Eine Terrassennutzung dieser Anbauzonen ist gemäß textlicher Festsetzung (TF) 2.2. 4 ebenfalls möglich. Aus gestalterischen Gründen (Vermeidung von Verunklarung und Unproportionalität des zweigeschossigen Hauptbaukörpers) sind Überdachungen der Terrassen nicht zulässig; Brüstungen und Umw ehrungen der Terrassen sind zur Vermeidung von unverhältnismäßiger Massivität und Höhenentwicklung der Anbauzone auf eine Höhe von 1,10 m oberhalb der Oberkante der Terrassenfläche begrenzt (vgl. TF 2.2.4). Trauf- und Gebäudehöhen Im engen Zusammenhang m it der Anzahl der Vollgeschosse (und der Dachform und - neigung) ist die Festsetzung der Bauhöhen zu sehen. Hier ist es zielführend, die Trauf - und Gebäudehöhen auch für künftige bauliche Veränderungen oder den Abbruch- Neubau-Fall bestandsorientiert festzus etzen, um die Grundproportion und damit die prägende Zweigeschossigkeit der Gebäude zu gewährleisten. Auf die vom G esetzgeber vorgesehene Überschreitung der festgesetzten Höhenmaße bezüglich der energetischen Sanierung von Gebäuden ( Dachdämmung) wird hingewiesen (vgl. Hinweis 3.2). Die Bauhöhen der Gebäude sind in Meter (m) über Normalhöhennull (NHN) in der Planzeichnung des Bebauungsplans für das jeweilige Gebäudefenster eindeutig festgesetzt. Zur besseren Einordnung dieser absoluten Höhenfestsetzungen s ind ergänzend die NHN - Höhen von in der Planzeichnung gekennzeichneten Kanaldeckeln im öffentlichen Straßenraum angegeben. Begründung / Seite 11 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Abgrabungen und Aufschüttungen sind im Plangebiet nicht zulässig, um die Vorgärten entsprechend frei zu halten und die bestehenden P rägungen des Geländes und der bestehenden Gebäude dauerhaft zu erhalten (vgl. TF 1.5). Diese einschränkend und zur Kubatur stark bestandsorientiert vorg enommenen Festsetzungen stellen in Abwägung zur individuellen Flexibilität der Eigentümeri nnen und Eigentümer bezogen auf gewünschte bauliche Veränderungen keine besondere oder unbeabsichtigte Härte dar. Zum einen sind die Gebäudetypen im Bestand vorhanden und deren Bestandserhalt ist das planerische Ziel; zum anderen erfolgt eine Optimierung der baulichen Bestandssituation durch eingeschossige Anbauzonen samt Option der Terrassennutzung. Auch die an heutige energetische Ansprüche angepasste Dämmung bzw. Sanierung der Dac hhaut der Gebäude wird aktiv ermöglicht. Bezogen auf den vorhandenen Gebäudebestand und auch das nördlich und südlich an das Plangebiet angrenzende Wohnumfeld lassen sich auch im Duktus einer Beurteilung zu den aktuellen Zulässigkeiten auf Grundlage von § 34 BauGB keine Schlechterstellungen mit Blick auf bauliche Veränderungen und Ausnutzung en durch die Festsetzungen des Bebauungsplans feststellen 9. Merkliche Eingriffe in bestehende planungsrechtliche Zulässigkeiten sind mit den prioritär erhaltungsorientierten Festsetzungen des Bebauungsplans insofern nicht verbunden. 7.2.4 Bauweise und Bauform Im Plangebiet ist die geschlossene Bauweise festgesetzt. Da die Hauptgebäude durch Anbauten im rückwärtigen Bereich erweitert werden können, soll auch hier auf die Grundstücksgrenze gebaut werden können, um eine maximale Ausnutzung der Fläche auf der gesamten Gebäudebreite zu gewährleisten. Mit Blick auf die maximale I -Geschossigkeit der Anbauten ist dies auch verträglich, wenn nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer dies umsetzen – es entsteht eine maximal 3 m hohe und 5 m lange Grenzbebauung; „im Gegenzug “ ist auf Grundlage der aktiven Festsetzung der geschlossenen Bauweise keiner der künftigen neuen Grundstückseigentümer auf die Zustimmung des/der Nachbarn mit Blick auf die Grenzbebauung angewiesen. 7.2.5 Firstrichtung, Dachform, Dachüberstände Als Dachformen werden für die II -geschossigen Hauptgebäude bestandsorientiert Satteldächer in ebenfalls an die bestehende Situation angepasst vorgegebener Firstrichtung und Dachneigung festgesetzt. Für die I -geschossigen Anbauten sowie Garagen sind als Dachform ausschließlich Flachdächer zugelassen, um die bestehende städtebauliche und Architekturqualität zu bewahren und dem Gebiet weiterhin eine eigenständige und einheitliche Prägung zu geben. Die Anbauten sind aufgrund der Flachdächer wiederum dem Hauptgebäude untergeordnet, werden als Ergänzung des ursprünglichen Gebäudes als Neubau kenntlich und ermöglichen eine optimale Ausrichtung für solartechnische Anlagen. Um einer Verunstaltung der siedlungsprägenden Dachlandschaft entgegenzuwirken und die bereits im Bestand vorhandenen, energietechnisch sehr vorteilhaften kompakten Dachformen beizubehalten, sind Dacheinschni tte und Zwerchgiebel unzulässig (vgl. TF 2.2.1). Für die Nutzung des Dachgeschosses sind jedoch Dachflächenfenster zur Belichtung des Dachraums sowie rückwärtig von der Straße abgewandt Dachaufbauten zulässig. Die gestalterisch begründeten Anordnungs- und Größeneinschränkungen hierfür lassen gleichwohl eine effektive und deutlich wohnflächensteigernde Dachausbauoption zu. 9 bezogen auf die Ausbauzonen sogar über das heutige Maß des § 34 BauGB hinaus. Begründung / Seite 12 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Die ebenfalls das Erscheinungsbild der Siedlung gestalter isch prägenden und für die Siedlung und die Entstehungszeit der Siedlung typischen traufseitig geringen bzw. ortgangsseitig nicht vorhandenen Dachüberstände werden ebenfalls bestandsorientiert begrenzt und definiert ( vgl. TF 2.2.5). Diese einschränkend vorgenom menen Festsetzungen stellen in Abwägung zur individuellen Flexibilität der Eigentümerinnen und Eigentümer bezogen auf g ewünschte bauliche Veränderungen keinerlei besondere oder un beabsichtigte Härte dar. Zum einen sind die Gebäudetypen im Bestand vorhanden und deren Bestandserhalt ist das planerische Ziel; zum anderen erfolgt eine aktive Veränderung bzw. Optimierung der baulichen Bestandssituation durch eingeschossige Anbauzonen samt Option der Terrassennutzung. 7.2.6 Material, Farbgebung Dach Kein Regelungsbedarf besteht hinsichtlich des Materials und der Farbgebung für Doppelhäuser oder Hausgruppen, um eine einheitliche Gestaltung der zusammenhängenden Hauseinheit und der gesamten Wohnsiedlung zu erhalten, da nur anthrazitfarbene Ton- und Betondachziegel zugelassen werden (vgl. TF 2.2. 6). Diese am Bestand orientierte Dacheindeckungsfarbe stellt eine gestalterisch gleichmäßige Dachlandschaft sicher. Abbildung 7: Bestandsbebauung Fassade Innerhalb des Plangebiets ist für die Wohngebäude – vergleichbar den Regelungen zur Dachgestaltung – als Fassadenmaterial nur roter bis rotbrauner Klinker in einem bestimmten Farbspektrum (vgl. TF 2.3.1) zulässig. Durch die Beschränkung auf das „Leitmaterial“ Klinker für die Hauptgebäude behält das Baugebiet seine eigenständige Prägung und seinen gestalterischen Zusammenhang. Wenn unterschiedliche Fassadenmaterialen Verwendung finden, würde die Einheit der Siedlung verloren gehen. Für die eingeschossigen Anbauten und für Garagen wird, um gestalterische Freiheiten zu lassen, lediglich festgesetzt, dass die verwendeten Fassadenmaterialien nicht glänzend sein dürfen. Auf eine Festlegung der Materialart wird verzichtet, da der Hauptkörper in Klinkerausführung durch die Kubat ur und Höhenentwicklung prägend ist. Lediglich Doppelgaragen sind in Bezug auf ihre Höhe maßgleich zu errichten, um Versprünge zu vermeiden. Bezogen auf die Festsetzungen zu Materialität und Farbgebung für Dach und Fassade sichern diese einen einheitlichen gestalterischen Duktus für die gesamte Wohnsiedlung und damit auch eine prägende Standortqualität im Sinne der Erhaltung einer dauerhaften Werthaltigkeit der Immobilien. Dabei erlauben die baugestalterischen Vorgaben nicht nur eine einzige Lösung: zulässige und bewusste Varianzen der Farbgebung in einer „Farbfamilie“ sowie die Wahl des Begründung / Seite 13 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Klinkers und des Dachziegels bleiben ansonsten unbeeinflusst, um die individuelle Gestaltungs- und Baufreiheit nicht über Gebühr zu beschränken. Abbildung 8: Fassaden im Bestand 7.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen Prägend für die ehemals von den britischen Streitkräften genutzten Wohnsiedlungen sind die freien Vorgärten, die größtenteils lediglich mit niedrigem Bewuchs (Rasen) oder Einzelbäumen bepflanzt sind. Bisher sind im Plangebiet drei Garagenhöfe (Sammelgaragen) und für einen Teilbereich im Norden Garagen vorhanden. Um den gestalterisch im Zusammenwirken von öffentlichem mit halböffentlichem Raum sehr bedeutsamen und damit sensiblen Vorgartenbereich vor baulichen Anlagen zu schützen und gleichzeitig ein im Zusammenwirken mit den bestehenden Freiraum - und baulichen Qualitäten städtebaulich-gestalterisch siedlungsverträgliches und angemessenes Stellplatzkonzept für die gesamte Siedlung zu entwickeln, werden die St ellplätze der Siedlung zum Teil neu geordnet. Diesem Konzept der räumlichen Verteilung, Anordnung und Verortung von ebenerdigen Stellplätzen und / oder Garagen, teilweise als Gemeinschaftsanlagen, liegt die realistische Annahme zu Grunde, jeder Wohneinheit im Plangebiet mindestens einen Stellplatz auf eigenem Baugrundstück oder in dessen unmittelbarer räumlicher Nähe anzubieten. Deshalb sind die baurechtlich notwendigen (Gemeinschafts -) Garagen und (Gemeinschafts -) Stellplätze nur innerhalb der dafür festg esetzten Standorte zulässig , um die Siedlungsstruktur zu schützen (vgl. TF 1.2.1). Die Gemeinschaftsgaragen westlich der Grünfläche und Gemeinschaftsstellplätze werden planerisch festgesetzt, um städtebaulich sinnvoll und sparsam im Zusammenhang mit Versiegelungseffekten umzugehen. Der bestehende Garagenhof östlich der öffentlichen Grünfläche bzw. westlich der Schlesienstraße soll abgerissen werden, um eine durchgehende, öffentliche Grünfläche zu realisieren. Die Gemeinschaftsgaragen westlich der öffentlic hen Grünfläche sollen den Reihenhäusern, die keine Stellplatzfläche auf dem Grundstück haben, zugeordnet werden, wobei l etztendlich hier die Vermarktung über die genauere Zuordnung zu den jeweiligen Wohnhäusern und Eigentumsverteilung entscheidet (Gemeinsc haftseigentum etc.). Die Garagen als bauliche Anlage sind räumlich ebenfalls festgelegt. Um eine flexiblere Anordnung der Garagen zu ermöglichen, ist größtenteils der Bereich für Garagen größer gehalten, jedoch mit der Begrenzung, dass Garagen maximal in der Größenordnung von 3 mal 9 m zulässig sind (vgl. TF 1.2. 3). Somit kann die Garage am Haus oder an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Der negative städtebauliche Aspekt eines größeren Versiegelungsgrades durch längere Zufahrten wird in der Abwägung der Belange vom städtebaulichen Ziel der nicht in den Vordergrund tretenden, zurückversetzten Anordnung der Garagen überwogen. Carports oder überdachte Stellplätze sind auf den als „St“ definierten Flächen zur Erhaltung der Transparenz des Zusammenwirkens von öffentlichem und Begründung / Seite 14 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße halböffentlichem Raum ausgeschlossen. Auf festgesetzten Flächen für Garagen sind diese demgegenüber ebenfalls zulässig. Jedem Grundstück / jedem Haus kann mindestens ein Stellplatz oder eine Garage zugeordnet werden. Zusätzlich sind weitere 4 Plätze für den ruhenden Verkehr ausgewiesen, so dass in einigen Häusern zwei Wohneinheiten realisiert oder auch nicht störende Gewerbebetriebe mit höherem Stellplatzbedarf realisiert werden können, da eine Beschränkung der Wohneinheiten nicht vorg esehen ist (s. Kapitel 7.2.3). Die Realisierung dieser Optionen hängt von der jeweiligen Zuordnung der Garagen und Stellplatzflächen zu den Häusern im Rahmen der Vermarktung ab. Die detaillierte Zuordnung zu den jeweiligen Grundstücken ist nicht mehr eine städtebauliche Frage, sondern die praktische Umsetzung in der Vermarktung des gesamten Bestands - Wohnstandortes durch die vormalige Eigentümerin (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImA). Nebenanlagen wie beispielsweise Gartenhütten sind bisher im Plangebiet nicht vorhanden. Diese sollen künftig durchaus zulässig sein, im städtebaulichen Kontext jedoch ebenfalls nach einem sinnhaften Konzept räumlich geregelt: Insofern sind zeichnerisch aktiv entsprechende Flächen für Nebenanlagen festgesetzt, die sich auf die rückwärtigen Bereiche der Grundstücke beziehen, um die Vorgärten von baulichen Anlagen frei zu halten. Im westlichen Plangebiet ist der Bereich für Nebenanlagen im rückwärtigen Bereich entlang des Bachs zurück genommen, um die Versiegelung des Uferbereichs zu reduzieren. Die Fläche für Nebenanlagen für den Bereich der mittig liegenden Reihenhäuser (Bereich 4) ist enger festgesetzt, da die Nebenanlagen zur Erschließungsfläche (gleichzeitig Dungweg) liegen. Gleichzeitig wird dadurch ein ausreichender Gartenbereich gewährleistet und die Versiegelung der Grundstücke gering gehalten. Anlagen für Abfallbehälter sind auch außerhalb der für Nebenanlagen festgesetzten Flächen zulässig, da diese aufgrund der kleineren Größe im Vorgarten verträglich sind. Um vor dem Hintergrund der die Siedlung prägenden, großen und zusammenhängenden Grün- und Freiflächenanteile der Grundstücke keine „Zersiedlung“ und möglichst geringe Versiegelung der privaten Freiflächen mit weiteren baulichen Anlagen zu erreichen, beträgt die Grundfläche für Nebenanlagen maximal 12,0 m² und die Höhe maximal 2,5 m. Da Garagen und Stellplatzanlagen gemäß BauGB keine Nebenanlagen sind, sind diese von dieser Flächenbegrenzung ausgenommen. Hierfür sind außerhalb der überbaubaren Flächen entsprechende Bereiche festgesetzt. 7.2.8 Freiflächen, Begrünung Prägend für die ehemals von den britischen Streitkräften genutzten Wohnsiedlungen ist die vorwiegende Freiflächengestaltung der gesamten Grundstücke durch freie Rasenflächen und Einzelbäume. Teil weise sind, um den privaten, rückwärtigen Garten in Richtung öffentlicher Erschließungsfläche zu schützen, Zäune und Hecken im Bestand bereits vorhanden. Diese unterbrechen durch ihre Transparenz und geringe Höhe jedoch nicht den gartenstädtischen Charakter. Um diesen Eindruck der vorwiegend freien Vorgartenbereiche als sehr charakteristisches Siedlungsmerkmal zu erhalten, werden bezüglich der Einfriedung folgende Festsetzungen getroffen: Im gesamten Plangebiet sind Gr undstückseinfriedungen im Vorgartenber eich nicht zulässig, um den Eindruck der begrünten Vorgärten weiterhin zu gewährleisten. Dieser Bereich – jeweils vor den Hauseingängen zwischen Haus und Erschließung – ist in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet. An den öffentlichen Verkehrsflächen und den damit zum Begründung / Seite 15 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße öffentlichen Raum liegenden Vorgärten (insbesondere südausgerichtete Gebäude in den Bereichen 2, 3 und 5) werden Einfriedungen größtenteils ausgeschlossen, um eine visuelle Erlebbarkeit der Straßenräume zu ermöglichen. Im übrigen Berei ch – d.h. jeweils die rückwärtigen, hinter dem Haus liegenden Grundstücksflächen – sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. Jägerzaun, Maschendrahtzaun) bis zu einer Höhe von 1,0 m oder Hecken bis zu einer Höhe von 2,0 m zulässig, um den privaten, rückwärtigen Gartenbereich durch Einfriedungen zu schützen. In Verbindung mit einer Hecke sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form bis zu einer Höhe von 2,0 m ebenfalls zugelassen. Feste, blickdichte Einfriedungen wie Mauern sind ausgeschlossen, um den prägenden, durchgrünten Charakter der Siedlung zu erhalten (vgl. TF 2.1.1). Die Höhen orientieren sich an den Vorgaben der Landesbauordnung. Um die Privatsphäre jedes Einzelnen zu wahren und die unmittelbaren privaten Garten- und Terrassenbereiche insbesondere in den schmalen Reihenhausgrundstücken abschirmen zu können, sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen nur im rückwärtigen Grundstücksbereich auf Höhe der Grundstücksgrenze mit einer Gesamtlänge von 3,0 m je Baugrundstück, unmittelbar im Ans chluss an die Anbauten zulässig. Zum Teil sind diese Terrassenabgrenzungen in Form von Holzzäunen bereits vorhanden. Die Höhe ist hier ebenfalls auf 2,0 m beschränkt, um sich dem Gebäude und dem möglichen Anbau unterzuordnen (vgl. TF 2.1.2). Innerhalb der überbaubaren Fläche für die Anbauten sind Sichtschutzanlagen ausgehend vom Bestandsgebäude als bauliche Anlage entsprechend den Maßen für die Anbauten zulässig. Auf der Dachterrasse sind Brüstungen in max. 1,10 m Höhe zulässig, um den Anbau weiterhin dem H auptgebäude untergeordnet wirken zu lassen. Auch Überdachungen der Dachterrassen sind aus diesem Grunde ausgeschlossen. Bezüglich der Einfriedungen wird insofern zum einen der prägende Gesamtcharakter der Siedlung erhalten, zum anderen aber auch privaten Bedürfnissen und Gestaltungsfreiheiten abwägend Rechnung getragen. 7.3 Verkehrsflächen / Erschließung Das Wohngebiet ist über den Albersloher Weg an das örtliche Straßennetz angebunden. Das Plangebiet wird durch eine öffentliche Ringerschließung (Ostpreußenstraße / Schlesienstraße) erschlossen. Diese Erschließung wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der Erschließungsstich mit beidseitigem Gehweg weist einen Querschnitt von etwa 8,2 bis 8,7 m auf. Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen is t eine ausreichende Anzahl an Flächen für Besucherstellplätze und das Parken im öffentlichen Raum möglich bzw. vorgesehen. Die mittig im Gebiet liegenden Reihenhäuser werden durch private Wohnwege, die mit Geh- , Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger (GFL/AE) belegt werden, festgesetzt. Für die Reihenhäuser im Bereich 5 ist sinnhaft ein Dungweg von 1,5 m Breite im rückwärtigen Bereich der Grundstücke vorgesehen und als mit einem Gehrecht für die Anlieger (G/A) zu belastende Fläche festgesetzt. Diese städtebauliche Vorkehrung optimiert die Grundstückserreichbarkeit für Transport- und gartenpflegerische Zwecke merklich. Entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 390 wird im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 556 vom Normannenweg zur Ostpreußenstraße weiterhin ein Fuß- und Radweg festgesetzt, um das Fuß- und Radwegenetz weiter auszubauen, eine Quartiersverknüpfung zu erreichen und das Plangebiet optimal in der Stadtteilstruktur zu vernetzen. Begründung / Seite 16 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße 7.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas erfolgt über bestehende Leitungssysteme der Stadtwerke Münster. Der in der öffentlichen Grünfläche vorhandene Trafostandort wird als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität gesichert . Als Zuwegung (beispielsweise bei Wartungs - und Reparaturarbeiten) zum Trafo ist die angrenzende Erschließungsfläche mit Geh- , Fahr - und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger (GFL/AE) belegt. Für notwendige Verbesserungen der Telekommunikationsstruktur sind – sofern erforderlich – die öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend für die gegebenenfalls ergänzende Aufnahme von Leitungen dimensioniert. Die Entwässerung erfolgt nach wie vor im Trennsys tem. Das anfallende Regenwasser und Schmutzwasser kann über die vorhandenen Kanäle in der Ostpreußenstraße abgeleitet werden. Leitungsrechte müssen planungsrechtlich im Plangebiet nicht gesichert werden, sondern sind privatrechtlich wenn nötig als Dienstbarkeit zu regeln. Die Abfallentsorgung erfolgt durch eine Entsorgungsfirma. Durch die Ringerschließung und den ausreichend dimensionierten Straßenraum ist die Fläche für ein 3- achsiges Müllfahrzeug von 12 m Länge ausreichend dimensioniert. Die mittig lieg enden Reihenhäuser können nicht angefahren werden und müssen entsprechend gesammelt an der öffentlichen Verkehrsfläche (Ostpreußenstraße, Ringerschließung) ihre Abfallbehälter am Abholtag positionieren. Gleiches gilt für die am nördlichen Plangebietsrand über eine kurze private Sticherschließung erschlossenen Doppelhaushälften. Dies ist aufgrund der geringen Entfernungen zumutbar und rechtfertigt nicht die Festsetzung verbreiterter, öffentlicher Erschließungsstiche. 7.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur Aufgrund der durch den Abzug der Briten frei werdenden Wohneinheiten wurde für den Stadtteil geprüft, ob sich neue Infrastrukturbedarfe ergeben. Für die Wohnbauentwicklung sämtlicher Britenwohnungen in Gremmendorf / Angelmodde West ergibt sich ein Bedarf von zwei Kindertagesstätten mit jeweils fünfgruppigen Einrichtungen im Stadtteil. Da der Bedarf im Plangebiet an der Ostpreußenstraße nicht gedeckt werden soll, sollen hierfür Flächen auf dem Areal der ehem aligen York -Kaserne genutzt werden. Auch die an das Plangebiet unmittelbar angrenzende, vom Plangebiet nicht erfasste Fläche zwischen Schlesienstraße und Albersloher Weg wird im Rahmen einer künftigen neubaulichen Entwicklung in diese bedarfsorientierte Prüfung einbezogen. Die nächstgelegenen Grundschulen sind die Annette- von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde, die Idaschule sowie die Eichendorffschule Angelmodde. Insbesondere die Annette- von-Droste- Hülshoff-Schule Angelmodde mit der geringsten Entfernung zur Ostpreußenstraße verfügt nach der aktuellen Schülerprognose über ausreichend freie Kapazitäten. 7.6 Grünflächen / Begrünung 7.6.1 Öffentliche Grünflächen Die zentrale, ehemals von den Briten als Spielplatz genutzte Freifläche wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz fe stgesetzt. Ein Bedarf an öffentlichen Spielflächen besteht momentan nicht, doch die festgesetzte Zweckbestimmung Spielplatz gewährleistet auf zukünftig sich ergebende Bedürfnisse reagieren zu können. Die zentrale Grünfläche wird als eine durchgehende, dauerhafte extensive Grünfläche ( bespielbare Begründung / Seite 17 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Rasenfläche mit Einzelbäumen ) gesichert und kann durch die Anlage von Spielgeräten bedarfsbedingt aufgewertet werden. Durch die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen im Westen und Osten ist eine Anbindung und Durchgängigkeit für Fußgänger gesichert. Angrenzend zur Ostpreußenstraße liegt der Kinderspielplatz Frankenweg mit 1 231 m² (B/C - Bereich). Dieser Spielplatz wird zukünftig über einen im Bebauungsplan festgesetzten Fuß- und Radweg an die Ostpreußenstraße erschlossen sein. Der Spielplatz liegt in ca. 300 m Entfernung zum Spielplatz an der Ostpreußenstraße. In den beiden, für den Bedarf relevanten statistischen Gebieten 8147 und 8614, in denen der Spielplatz Frankenweg und die Ostpreußenstraße liegen, leben zurzeit 1 340 Einwohner. Die Spielplatzversorgung liegt hier bei 92 %, eine gute Versorgung für diesen Bereich. Da der Albersloher Weg eine starke Zäsur zwischen der Ostpreußenstraße und dem Spielplatz Vogelrohrsheide ist, kann zukünftig der Spielplatzplatz Frankenweg sicher über den Fuß- und Radweg erreicht werden. 7.6.2 Private Grünflächen Um eine optimale Einbindung von neuen Garagen in den privaten Freiraum zu gewährleisten, im öffentlichen Raum den visuellen Eindruck der gartenstadtprägenden Qualitäten der Wohnsiedlung zu erhalten und rein praktisch auch Vandalismus zu verhindern, sind Fassaden, deren Abstand zu öf fentlichen Verkehrsflächen weniger als 2 m beträgt, gärtnerisch zu begrünen (vgl. TF 1.3.2) . Die Bepflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Dies betrifft die an dem Fuß- und Radweg liegenden Garagen der Doppelhäuser und die in Richtung der öffentlichen Grünfläche liegenden Garagen der Reihenhauszeile. Nebenanlagen – mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter – sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Die Abfallbehälter sollen, wenn Sie im Vorgarten stehen, eingegrünt werden, um diese bauli che Anlage im sensiblen Vorgartenbereich entsprechend zurückhaltend zu gestalten. Im Bebauungsplan ist entsprechend, um den Uferbereich des Baches von baulichen Anlagen frei zu halten, der Bereich für Nebenanlagen zurück genommen (Grundstücke der Doppelhäuser im Bereich 3). Die Wohngebäude und Anbauten haben bereits durch die Orientierung zur Ostpreußenstraße und den dort festgesetzten überbaubaren Bereich einen entsprechenden Abstand zum Bach. Um die Anbauten und Nebenanlagen auf weniger tiefen Grundstücken gewährleisten zu können, ist nicht ein zusätzlicher unbebauter Bereich von 3 m ab der Böschungsoberkante von baulichen Anlagen frei gehalten, sondern der Bach sowie die Uferböschung selbst, um hier dem vorgehenden Belang des Wohnens gerecht zu werden. D a sich entlang des Bachverlaufs größtenteils Gartenflächen befinden und weiterhin auch die Größe der Nebenanlagen auf 12 m² beschränkt ist, wird der größtmögliche Bereich entlang des Baches von Versiegelung freigehalten. Gleichzeitig ist der Uferbereich des Baches von baulichen Anlagen frei zu halten und unversiegelt zu gestalt en (vgl . TF 1.6). Ein entsprechender Hinweis erläutert, dass die Eigentümer alles zu unterlassen haben, was weiterhin die Sicherheit und den Schutz der Ufer gefährden oder die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde (vgl. textlicher Hinweis 3.7). Eine Ausweisung des Uferbereichs als öffentliche Grünfläche wird aus inhaltlichen und stadtwirtschaftlichen Gründen nicht verfolgt, da es sich um bereits in langer Wohn- und Gartennutzung befindliche, private Grundstücksflächen handelt. Gemäß § 97 Abs. 6 des Landeswassergesetzt NRW (LWG) haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten des Gewässers und seine Anlieger (in diesem Falle private Eigentümer) alles zu unterlassen, was die Sicherheit und den Schutz der Ufer gefährden oder die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Bauliche Anlagen (beispielweise Gebäude, Nebenanlagen) an Gewässern haben einen Abstand ab der Böschungsoberkante einzuhalten. Begründung / Seite 18 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Auf die Festsetzungen zur Erhaltung transparenter privater Freiflächen und Vorgartenbereiche (siehe Kapitel 7.2.8) wird verwiesen. Weitere Festsetzungen werden für die privaten Grünflächen nicht getroffen. 7.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Prägend f ür die ehemaligen Britenwohnstandorte sind die zum Teil im Vorgarten aber insbesondere im rückwärtigen Bereich der Grundstücke befindlichen Bäume. Die städtebauliche Qualität des Grünbestandes soll auch langfristig erhalten bleiben. Die besonders erhaltenswerten Bäume im Bereich der öffentlichen Grünfläche und ein Baum im Kurvenbereich gegenüber den bestehenden Einfamilienhäuser n / nördlich des Garagenhofes werden durch eine entsprechende Erhaltungsfestsetzung geschützt , da diese städtebaulich für die Siedl ung prägend sind. Um die zeichnerisch festgesetzten Baumstandorte auch langfristig zu sichern, wird festgesetzt, dass die erhaltenswerte Bäume nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden dürfen. Ausfälle sind zu ersetzen (vgl. TF 1.3.1). Weitere Bestandsbäume im Plangebiet im rückwärtigen Bereich der Grundstücke (teilweise im Kataster aufgenommen) sind möglichst zu erhalten. Die baulichen Anlagen (Gebäude, Stellplätze, Nebenanlagen) wurden in der Weise festgesetzt, dass vorhandene Bäume möglichst nicht für die zukünftigen Vorhaben entfernt werden müssen. Bereits in der Planungsphase von privaten Maßnahmen, aber auch in der Baugenehmigung und der Realisierung von Vorhaben oder Maßnahmen sollen die vorhandenen Bäume auf privatem Grund mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt und deren Verbleib dadurch gefördert werden. 7.6.4 Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung Gemäß § 13 a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a (3) Satz 5 BauG B vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Generell sollen durch den Bebauungsplan die möglichen Eingriffe minimiert werden. Bodenversiegelungen werden auf das notwendige Maß begrenzt. Da es sich im Plangebiet um bereits bebaute und versiegelte Bereiche handelt (Bestandsbebauung), erfolgt durch die Planung nur ein geringer Eingriff in Form von weiteren Versiegelungen (Anbauten zur Vergrößerung der Wohn fläche). Garagen und Nebenanlagen sind auch im Bestand bereits zulässig. I m Gegenzug werden aber auch bisher versiegelte Bereiche (zentrale Fläche) entsiegelt. 7.7 Immissionsschutz Das Plangebiet ist Verkehrslärmemissionen, die von der angrenzenden Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg ausgehen, ausgesetzt. Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) am Tag werden beim Doppelhaus an der Pommernstraße Nr. 1 und 3 leicht um bis zu 5 dB(A) überschritten (eigene Berechnungen, Amt für Grünflächen und Umweltschutz). Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche ist vom jetzigen Gebäudebestand zum Albersloher Weg ausgegangen worden. Die zukünftige Planung sieht vor, dass die Gebäude zwischen Albersloher Weg und Schlesienstraße abgerissen und als dichterer, höherer Geschossw ohnungsbau neu bebaut werden. Durch die Neuplanung ist sogar ggf. von einer Verbesserung der Werte für die östlich liegende Siedlung auszugehen. Zur Sicherung verträglicher Innenraumpegel werden für die Gebäude an der Pommernstraße im Plangebiet durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, „Schallschutz im Begründung / Seite 19 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Hochbau“, entsprechende Vorkehrungen zum passiven Schallschutz getroffen (Lärmpegelbereich III). Die vorausschauende Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen zur Herstellung gesunder Wohnverhältnisse ist geboten. Der passive Schutz ist insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt angemessen, als dass die betroffenen Gebäude alle über eine ruhige, der Schallquelle abgewandte Gebäudeseite verfügen. Die weiter westlich und südlich gelegenen Baufelder halten den Orientierungswert für WA-Gebiete ein oder überschreiten ihn nur geringfügig. Auf eine aktive Lärmschutzmaßnahme wird verzichtet, da städtebaulich die Festsetzung einer Mauer bzw. Wand- Wall-Kombination für lediglich zwei Wohneinheiten nicht v ertretbar ist und auch ausreichende Flächen hierfür nicht verfügbar sind. Die Festsetzung der Lärmpegelbereiche ist hinreichend bestimmt, da eine dem Gebäudebestand abweichende Stellung der Gebäude durch die engen Baugrenzen, zwingende Zweigeschossigkeit, zwingende Traufhöhe und die Firstrichtung des Daches ausgeschlossen wird. Für die reine Nutzung des jetzt vorhandenen Bestandes sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich. Im Falle baulicher Veränderungen wirkt die Festsetzung zum passiven Schallschutz zukunftsgerichtet und entfaltet Signalwirkung für die bestehende Situation. 7.8 Altlasten / Altstandorte Innerhalb des Plangebiets sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflächen, die im Sinne der Außen- und Signalwirkung entsprechend gekennzeichnet werden müssten, bekannt. Da auch die bisherige Nutzung „Wohnen“ war – vormals waren die Flächen unbebaut – , ist von einer Belastung des Bodens mit Altlasten nicht auszugehen. 7.9 Denkmalschutz / Archäologie Bodendenkmäler und Baudenkmäler Die im Plangebiet bestehenden Gebäude sind keine Baudenkmäler. Südlich unmittelbar angrenzend liegt die denkmalgeschützte Siedlung Schlesienstraße, in deren Umgebung das Denkmalschutzgesetz besondere Rücksichtnahme fordert. Dem wird mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Rechnung getragen. Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetztes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 8. Auswirkungen auf die Umwelt Menschen Das Plangebiet ist Verkehrslärmemissionen, die von der angrenz enden Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg ausgehen, ausgesetzt. Die Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 Begründung / Seite 20 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße „Schallschutz im Städtebau“ für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) am Tag werden beim Doppelhaus an der Pommernstraße Nr. 1 und 3 leicht um bi s zu 5 dB(A) überschritten (Verkehrslärmuntersuchung, Amt für Grünflächen und Umweltschutz). Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche ist vom jetzigen Gebäudebestand zum Albersloher Weg ausgegangen worden. Die zukünftige Planung sieht vor, dass die Gebäude zwischen Albersloher Weg und Schlesienstraße abgerissen und als dichterer, höherer Geschosswohnungsbau neu bebaut werden. Durch diese Neuplanung ist zukünftig ggf. von einer Verbesserung der Werte für die östlich liegende Siedlung auszugehen. Zur Sicherung verträglicher Innenraumpegel werden für die Gebäude an der Pommernstraße im Plangebiet durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, entsprechende Vorkehrungen zum passiven Schallschutz getroffen (Lärmpegelbereich III). Der passive Schutz ist insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt angemessen, als dass die betroffenen Gebäude alle über eine ruhige, der Schallquelle abgewandte Gebäudeseite verfügen. Die weiter westlich und südlich gelegenen Baufelder halten den O rientierungswert für WA-Gebiete ein oder überschreiten ihn nur geringfügig. Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Als Freiflächen sind im Bebauungsplangebiet im Wesentlichen die zentrale Grünfläche sowie die bestehenden Gärten mit ihrem Baumbestand zu nennen. Westlich an das Bebauungsplangebiet grenzt das Waldgebiet Pferdebusch an. Dort verläuft auch der Zufluss zum Erdelbach. Die bestehende, zentrale Grünfläche wird erhalten und als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Im nördlichen Bebauungsplangebiet befindet sich in den Gärten teilweise prägender, älterer Baumbestand. Es handelt sich überwiegend um Buchen, Ahorn und Hainbuchen. Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung im Rahmen der Anbauten und Nebenanlagen entstehen Eingriffe im Bereich der vorhandenen Gärten bzw. unversiegelten Flächen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ist eine Kompensation der Eingriffe nach § 1a (3) BauGB nicht erforderlich. Die Eingriffe sind jedoch in ihren Auswirkungen mit der Planung von Neubaugebieten „auf der grünen Wiese“ nicht vergleichbar und dienen den gesamtstädtischen stadtplanerischen Bestrebungen der Innenentwicklung und dem Schutz weit wichtigerer und ökologisch wie stadtstrukturell wesentlich bedeutsamerer Grün- und Freiraumzusammenhänge. Im Aufstellungsverfahren wurde angeregt, vitale und aus fachlicher Sicht erhaltenswerte Bäume im Bebauungsplan auch als erhaltenswert festzusetzen. Die vorgeschlagenen besonders erhaltenswerten Bäume im Bereich der öffentlichen Grünfläche und ein Baum im Kurvenbereich gegenüber den bestehenden Einfamilienhäusern / nördlich des Garagenhofes werden durch eine entsprechende Erhaltungsfestsetzung geschützt, da diese städtebaulich für die Siedlung prägend sind. Weitere, nicht im Bebauungsplan festgesetzte Bäume sind möglichst zu erhalten. Die baulichen Anlagen wurden in der Weise ausgewiesen, dass vorhandene Bäume möglichst nicht für die zukünftige Bebauung entfernt werden müssen. Bereits in der Planungsphase von privaten Maßnahmen, aber auch in der Baugenehmigung und der Realisierung von Vorhaben oder Maßnahmen sollen die vorhandenen Bäume auf privatem Grund mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt und deren Verbleib dadurch gefördert werden. Es liegt in der städtebaulichen Beurteilung für die überwiegend i m rückwärtigen Gartenbereich befindlichen Baumstandorte jedoch keine den Städtebau der Siedlung wesentlich Begründung / Seite 21 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße unterstreichende oder vom Standort her prägende Wirkung vor. Diese Bewertung in Verbindung mit der für die Eigentümer durchgreifend und dauerhaft bel astenden Wirkung einer Erhaltungsfestsetzung einschließlich einem Wiederanpflanzungsgebot führt in der Gesamtabwägung der Belange zu einer Berücksichtigung dieser Baumstandorte für die städtebauliche Planung soweit als möglich, jedoch nicht zu einer Festsc hreibung und damit Festsetzung. Artenschutz Die Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) im Rahmen der Bauleitplanung oder bei Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Das Kernziel des Erhalts der Bestandsbebauung aus den 1960er Jahren mit privaten Grünflächen und geringem Baumbesatz sowie das Planungsziel einer nur geringen Neubautätigkeit und Neuversiegelung im Plangebiet legen prinzipiell nahe, dass durch die Planung keine gefährdeten Arten negativ betroffen sind. Die Gärten dienen als Lebensraum für Vogelarten, die an den Siedlungsraum angepasst sind und dort relativ häufig vorkommen. Es liegen keine Hinweise auf planungsrelevante Vogelarten vor. Aufgrund der Lage im intensiv genutzten Siedlungsbereich sind diese Arten auch nicht zu erwarten. Da jedoch das Vorkommen von Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden konnte, erfolgte eine stichprobenhafte, fachliche Begehung der Dachgeschosse der bestehenden Wohngebäude. Am 11.04.2013 fand eine Besichtigung mehrerer Häuser hinsichtlich des Vorkommens geschützter Arten (vor allem Fledermäuse) statt. Stichprobenartig wurden im Bebauungsplangebiet bei vier Häusern die Dachböden in Augenschein genommen. Im Einzelnen waren dies die Häuser Schlesienstraße 8 und 15 sowie Ostpreußenstraße 24 und 56 (jeweils Baujahr 1960/62). Die Dachböden waren überwiegend besenrein. Es konnten keine Hinweise auf das Vorkommen von Fledermäusen festgestellt werden. Es wurden ledig lich verschiedene Wespennester festgestellt. Für eine weitergehende Prüfung der Artenschutzbelange im Planverfahren bestehen aufgrund der beschriebenen Situation somit keine Anhaltspunkte. Sollten sich (unerwartet) Erkenntnisse zum Artenschutz nach Rechts kraft des Bebauungsplans doch noch ergeben, lassen sich evtl. gegebene Auswirkungen und notwendige Maßnahmen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren inhaltlich einbinden und regeln, da die artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen genauso für das Baugenehmig ungsverfahren von Einzelvorhaben Geltung besitzen. Wald Westlich an das Plangebiet angrenzend liegt der Wald „Pferdebusch“. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden von fachamtlicher Seite Bedenken gegen die Planung geäußert : Grundsätzlich sollte der Abstand von Wohngebäuden zum Wald im Hinblick auf mögliche Sturmschäden mindestens eine baumfallende Länge von 30 m betragen - unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes der vorhandenen Bebauung, die zum Teil bereits jetzt deutlich näher als 30 m an den Wald herangebaut wurde, wäre ein Mindestabstand der rückwärtigen Erweiterungsflächen zum Wald von 15 m akzeptabel . Dieser Anregung folgend wären die Anbauten, die innerhalb dieser Zone liegen (Ostpreußenstraße mit den geraden Hausnummern 28 bis 40), nicht realisierbar. In der städtebaulichen Bewertung wird aufgrund der heute bereits bestehenden Nutzung der betreffenden Grundstücksflächen unmittelbar bis an die Waldfläche heran und eines nach wie Begründung / Seite 22 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße vor gegebenen Abstandes der möglichen Neubebauung zum Waldrand keine offensichtliche und unmittelbare Beeinträchtigung der angrenzenden Bäume und des Waldes gesehen. Vor dem Hintergrund • der gegebenen Bestandssituation und dauerhaften Nutzung als Wohnbaugrundstücke unmittelbar an Wald angrenzend, • der planungsrecht lichen Bestandssituation (§ 34 BauGB), nach der die über den Bebauungsplan festgesetzten zusätzlichen baulichen Anlagen zulässig wären und • der nur geringfügigen Erweiterung der Wohnbaukörper und der nur punktuell zulässigen Garagenstandorte im ohnehin bereits baulich genutzten „Waldabstand“ überwiegen in der Abwägung die Belange der Sicherung und Schaffung adäquaten Wohnraums im Quartier und Stadtteil die Belange der naturräumlichen Gegebenheiten und fachlichen Empfehlungen. Insbesondere für die Gründung der neuen Garagenstandorte kann zudem im Baugenehmigungsverfahren auf wurzelraumverträgliche technische Lösungen geachtet werden. Boden, Klima, Wasser Die Bodenverhältnisse im Bereich des Plangebiets sind durch vorhandene Bebauung und Versiegelung geprägt. In den unversiegelten Bereichen der öffentlichen Grünfläche sowie der privaten Gärten kommen die Bodenfunktionen wie Versickerung, Filterung von Niederschlagswasser noch zum Tragen. Das Klima im Plangebiet entspricht dem der locker bebauten Siedlungsbereiche. Im Rahmen der Planung kommt es gleichwohl zu einer weiteren Versiegelung von Flächen. Generell entspricht die Planung jedoch der Bodenschutzklausel gemäß § 1a BauGB, wonach mit Grund und Boden sparsam umzugehen ist und die Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Flächeninanspruchnahmen zu bevorzugen sind. Erhebliche negative Auswirkungen auf den Boden und das Klima sind nicht zu erwarten. Altlasten- oder Altlastenv erdachtsflächen sind nach aktuellem Kenntnisstand im Plang ebiet nicht vorhanden. Westlich des Plangebiets verläuft der Zulauf zum Erdelbach. Zum Schutz dieses Fließgewässers sind die Böschungen frei von (baulichen) Veränderungen mit Ausnahme von Renaturierungsmaßnahmen zu halten. Die Eigentümer haben alles zu unterlassen, was die Sicherheit und den Schutz der Ufer gefährden oder die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Im Bebauungsplan ist entsprechend, um den Uferbereich des Baches von baulichen Anlagen frei zu halten, der Bereich für Nebenanlagen zurück genommen. Die Wohngebäude und Anbauten haben bereits durch die Orientierung zur Ostpreußenstraße und den dort festgesetzten überbaubaren Bereich einen entsprechenden Abstand zum Bach. Begründung / Seite 23 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße 9. Flächenbilanz Plangebiet gesamt 39 406 m² 3,94 ha 100,0 % Öffentliche Verkehrsfläche 6 203 m² 0,62 ha 15,8 % Öffentliche Grünfläche 2 723 m² 0,27 ha 6,9 % Fläche für Versorgungsanlagen 89 m² 0,01 ha 0,2 % Wohnbaufläche 30 391 m² 3,04 ha 77,1 % davon private Verkehrsfläche 1 329 m² 0,13 ha 4,4 % Tabelle 1: Flächenbilanz 10. Gesamtabwägung Die Planung verfolgt das wichtige und bedarfsgerechte Ziel, Wohnraum für die münstersche Bevölkerung zu schaffen bzw. zu erhalten und – vor dem Hintergrund des baulichen Status quo – dabei den Anforderungen an heutige Wohnbedürfnisse Rechnung zu tragen. Unter Berücksichtigung dieses Ziels sind die im Verfahren eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hi nweise – die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abwägend – soweit als möglich in die Planung eingeflossen. Das Plangebiet ist grundsätzlich dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Zur Einhaltung der stadtentwicklerischen Ziele der Stadt Münster ist die Aufstellung eines B ebauungsplans notwendig. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der den sich aus der vorhandenen Eigenart des Gebiets ergebenden Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert, aber den Rahmen der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke ger ingfügig erweitert. Der Bebauungsplan ermöglicht insbesondere rückwärtige Anbaupotenziale, welche gemäß § 34 BauGB nicht möglich wären. Die einheitliche Form der Siedlung bleibt durch am Bestand orientierte Festsetzungen gewahrt, gleichzeitig wird jedoch durch eing eschossige Anbaumöglichkeiten im rückwärtigen Bereich maßvoll zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Die bebaubare Fläche zur größeren Ausnutzung der Grundstücksfläche wird an einer Stelle im Plangebiet vergrößert, die prägende Gebäudestruktur bleibt jedoch erhalten. Mit dem Bebauungsplan wird eine geordnete Stellplatzausweisung und -anordnung vorgegeben und ein mögliches ungeordnetes und siedlungsbildbeeinträchtigendes Parken in der Siedlung geleitet und geordnet. Im Verfahren entfällt die Erforderli chkeit der Kompensation der pl anungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft; Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Ei ngriffen wurden im Rahmen des Planungsprozesses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt. Die Neuversiegelungen werden auf das notwendige Maß beschränkt, so dass der Boden g eschont wird und erhaltenswertes Altgehölz durch die Planung nicht beseitigt werden muss. Die Wahrung städtebaulich prägender und gleichzeitig erhaltenswerter Grünstrukturen ist durch entsprechende im Plan f estgesetzte Maßnahmen erfolgt. Im Ergebnis wird zudem die zentrale Grünfläche erhalten und als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zur Sicherheit und zum Schutz der Ufer des Zulaufs zum Erdelbach wird ein Abstand für bauliche Anlagen von 3 m festgesetzt. Die Prüfung der Artenschutzbelange erbrachte keine Hinweise auf planungsrelevante Arten, so dass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich wird. Der fachlich angeregte Abstand zum Wald wird unterschritten, um auf bereits bestehenden Wohnbaugrundstücken die städtebaulich sinnvolle und zeitgemäße Erweiterung von Wohnflächen zu ermög lichen. Die durch den Begründung / Seite 24 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Verkehr auf dem Albersloher Weg erzeugten Schallimmissionen und damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Wohnens können durch passive Lärmschutzmaßnahm en an den Gebäuden kompensiert werden. Aufgrund bestehender Lärmvorbelastung am Doppelhaus an der Pommernstraße werden dort entsprechende Vorkehrungen zum passiven Schallschutz getroffen (Festsetzung Lärmpegelbereich III). Die Auswirkungen auf die Umwelt sind im Fazit überschaubar: Wesentliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind auf Basis der Festsetzungen des Bebau ungsplans nicht festzustellen und auch künftig nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan unterstützt ergänzend das stadtstrukturelle Oberziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan wird die Kernzielrichtung der Planung, die Unterstützung der langfristigen und aktuellen Bedürfnisse angepassten Nutzung durch Wohnen, unterstützt und gesichert. Bezogen auf eventuelle besondere Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung – insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, Migranten sowie die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer – wurden aus der Beteiligung der zuständigen Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Information und Anhörung der Öffentlichkeit keine (weitergehenden) Anhaltspunkt e ersichtlich, die auf eine Nicht -Berücksichtigung der Belange dieser verschiedenen Bevölkerungsgruppen schließen lassen. Die Wahrung der bestehenden städtebaulichen und gestalterischen Qualität der Siedlungsstruktur (in ihrer baulichen Proportionalität und typischen Kubatur, Bauform, Dachausbildung und -gestaltung, Materialität und Farbgebung) überwiegt im vorliegenden Planfall die Bau- und Gestaltungsfreiheit des Einzelnen. Die weiterhin zu sichernde eigenständige und einheitliche Prägung und Charakteris tik der Siedlung ist bedeutsam, da der prägende Bautyp des ehemaligen Britenwohnstandortes in seiner Grundkonfiguration und seinen die Gestalt bestimmenden Elementen – auch in der Ablesbarkeit der historischen Stadtteil-Entwicklung – erkennbar bleibt. Die städtebaulich und stadtgestalterisch einschränkend wirkenden und vorgenom menen Festsetzungen des Bebauungsplans stellen in Abwägung mit der (künftigen) individuellen Flexibilität und Freiheit der Eigentümerinnen und Eigentümer – mit Blick auf bauliche und gestalterische Veränderungen – keinerlei besondere oder un beabsichtigte Härte dar. Die Gebäudetypen sind im Bestand vorhanden und deren Bestandserhalt ist das planerische Hauptziel; zum anderen wird aktiv eine Variabilität und Optimierung der baulichen Bestandssituation durch eingeschossige Anbauzonen samt Option der Terrassennutzung vorgesehen. Die Verwirklichung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Umfeld des Plangebiets lebenden Menschen aufgrund der Beplanung des baulichen Bestandes nur unwesentlich auswirken; nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind nicht ersichtlich. 11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Das Plangebiet befindet sich größtenteils in Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (sämtliche Liegenschaften sowie Wohnwege der mittig liegenden Reihenhäuser). Die öffentlichen E rschließungsflächen sind Eigentum der Stadt Münster, der Trafo ist in Privateigentum (Stadtwerke Münster). Öffentlich genutzte Fl ächen wie die zentrale Grünfläche und der öffentliche Fuß- und Radweg sollen in das Eigentum der Stadt Münster übergehen. Begründung / Seite 25 von 26 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße Die Grundstücke der Wohngebäude werden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) veräußert. Die mittig liegenden Reihenhäuser (Teile des Bereichs 4, ausgenommen die Reihen hauszeile an der Schlesienstraße) sollen aufgrund der Erschließungssituation (Gemeinschaft seigentum der Privaterschließung) und der einheitlichen Umgestaltung (Herrichtung der Gemeinschaftsstellplätze oder ggf. Anbauten) als Paket veräußert werden. Sämtliche anderen Wohnhäuser und Grundstücke sind und werden im Einzelverkauf veräußert. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am _____________als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße. Münster, den __________ Markus Lewe Oberbürgermeister Begründung / Seite 26 von 26
Beschlussvorlage
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V/0769/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 556: Angelmodde - Schlesienstraße / Ostpreußenstraße 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebau ungsplans Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 556 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Die bestehenden Parktaschen/ -streifen in der Ostpreußenstraße bleiben erhalten und werden nicht den privaten Grundstücken zugeschlagen (Anlage 1, Punkte 2.2 und 3.16). 1.1.2 Die Flächen für Stellplätze in den Bereichen 4 und 5 werden reduziert und neu aufgeteilt (Anlage 1, Punkt 2.2). 1.1.3 Die mit einem Gehrecht zugunsten der Anlieger zu belastende Fläche zwischen den Grundstücken Ostpreußenstraße 46 und 48 wird auf die heutigen Flurstücksgrenzen verschwenkt (Anlage 1, Punkt 2.4). 1.1.4 Die Fläche für Garagen auf dem Grundstück Ostpreußenstraße 26 wird näher zur Straße, mit Abstand zur Vor derfront des Hauptbaukörpers, verschoben (Anlage 1, Punkt 3.15). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 556 nicht gefolgt: Vorlagen-Nr.: V/0769/2014 Auskunft erteilt: Herr Krause / Herr Völlmecke Ruf: 492 61 20 / 492 61 54 E-Mail: KrauseJ@stadt-muenster.de Datum: 29.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0769/2014 1.2.1 Der Anregun g, im Bereich von privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zugunsten der Deutschen Telekom festzusetzen (Anlage 1, Punkt 1.1). 1.2.2 Der Anregung, das nordwestliche Baufeld vollständig als II -geschossig auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2.1). 1.2.3 Der Anregung, die private Erschließungsstraße für die Grundstücke Ostpreußenstraße 17-51 (ungerade) als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2.3). 1.2.4 Der Anregung, Zufahrten auf privaten Grundstücken als zusätzliche Stellplatzflächen auszuweisen (Anlage 1, Punkt 3.1). 1.2.5 Der Anregung, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel zuzulassen (Anlage 1, Punkt 3.2). 1.2.6 Der Anregung, im Bereich 1 die nördlichen Doppelhaushälften profilgleich erweitern zu können (Anlage 1, Punkt 3.3). 1.2.7 Der Anregung, Flechtzäune als Einfriedung zuzulassen (Anlage 1, Punkt 3.4). 1.2.8 Der Anregung, den bestehenden Spielplatz zu erhalten (Anlage 1, Punkt 3.6). 1.2.9 Der Anregung, Putz als Fassadenmaterial zuzulassen (Anlage 1, Punkt 3.8). 1.2.10 Der Anregung, die rückwärtigen Anbauten ebenfalls II -geschossig errichten zu dürfen (Anlage 1, Punkt 3.10). 1.2.11 Der Anregung, Spalierobst als Einfriedung zuzulassen (Anlage 1, Punkt 3.11). 1.2.12 Der Anregung, die Garagenfläche für das Grundstück Ostpreußenstraße 30 zu verändern (Anlage 1, Punkt 3.17). 2. Der entsprechend den B eschlussvorschlägen unter Punkt 1.1 geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 556: Angelmodde – Schlesienstraße / Ostpreußenstraße wird gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 556 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Realisierung des Bebauungsplans entstehen für die Stadt keine Folgekosten. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 07.11.2012 mit der Vorlage Nr. V/0737/2012 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 556: Angelmodde –Schlesienstraße / Ostpreußenstraße beschlossen. Dieser hat zum ersten Mal vom 04.09. bis zum 04.10.2013 öffentlich ausgelegen. Aufgrund von Änderunge n an der Planung, die sich nach der verwaltungsi nternen Vorabwägung der eingebrachten Stellungnahmen ergaben, hat die Planung vom 18.08. bis zum 18.09.2014 erneut öffentlich ausgelegen (2. Offenlegung). In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 21.11.2013 wurde auf Einbringung der - 3 - V/0769/2014 Verwaltung das Thema „Dachgeschossausbau“ in den Bebauungsplänen der ehemaligen Britenwohnstandorte intensiv erörtert. Im Bebauungsplan Nr. 556 waren in der ersten Offenlegungsfassung Dachaufbauten unzulässig. Für die zweite Offenlage wurden zur qualitativen Aufwertung des Dachgeschosses als Aufenthaltsraum rückwärtig Dachgauben zugelassen. Seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind ke ine wesentlichen Anregungen zur Planung eingegangen. Während der Offenlegungen wurden zum Entwurf A nregungen primär seitens der Eigentümerin (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA) sowie von 13 Neueigentümern eingebracht (siehe Anlage 1). Im Sinne e ines Gesamtduktus für die Festsetzungsstruktur im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollte einer Reihe von individuellen Anregungen zum Bauen auf dem eigenen Grundstück aus Sicht der Verwaltung überwiegend nicht gefolgt werden. Wesentliche auch von der Verwaltung vorgeschlagene Veränderung gegenüber der zweimalig offengelegten Planfassung stellt die begründete Rücknahme der Festsetzung derzeitiger öffentlicher Parkflächen zugunsten von Bauland und einer gebäudebezogenen Stellplatzunterbringung dar (Beschlussvorschläge 1.1.1 und 1.1.2). Die laut den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.4 vorgenommenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und entsprechen den Anregungen der Eingeber / Eigentümer. Eine erneute Offenlegung oder Beteiligung der B ehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist daher nicht erforderlich. Der Bebauungsplan kann somit als Satzung beschlossen werden (Beschlussvorschlag 2). Der Bebauungsplan Nr. 556 überlagert eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 390: Gremmendorf – Südlich Angelsachsenweg / Westlich Otto -Hersing-Weg. Mit Rechtskraft des neuen Plans tritt dieser Bebauungsplan, soweit er vom neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Es erfolgt jedoch keine Änderung der Fes tsetzungen, da der Überlagerungsbereich sowohl im alten als auch im neuen Plan eine Verkehrsfläche „Fuß- und Radweg“ festsetzt. Die detaillierten Inhalte der fortgeschriebenen Planung sind den Anlagen zu dieser Vorlage zu entnehmen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen zu den Offenlegungen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Schlesienstraße 8
- Ostpreußenstraße 17
- Hiltruper Straße
- Pommernstraße
- Frankenweg
- Albersloher Weg 33
- Arnheimweg
- Torminweg
- Köhlweg
- Normannenweg
- An den Speichern 7
- Wilhelm-Holthaus-Weg
- Angelsachsenweg
- Otto-Hersing-Weg
- Von-Hünefeld-Weg
- Vogelrohrsheide
- Tiergarten
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0769/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37