0746/2026
Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung eines Platzmanagements und -programms 2026-2030
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
565 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Gesamtprozess ist stark partizipativ angelegt, dieser Bedarfsfeststellungsbeschluss sichert die notwendigen Mittel.
Anlage 4_Fragenkatalog Ausschüsse
13537 Zeichen
Ebertplatz-Vorlage 0746/2026, Fragen aus dem bisherigen Sitzungslauf (AVR, BV1, KuK) Frage: In der Vorlage heißt es "Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde das Platzprogramm der letzten Jahre gemeinsam mit den Platzmanager*innen hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Kosteneffizienz einzelner Programmbausteine evaluiert“. Wir bitten darum, die genannten Evaluationsergebnisse dem Gremium zur Verfügung zu stellen. Beantwortung der Verwaltung: Der Verwaltung liegt keine quantitative Ermittlung aller Besucherzahlen oder empirische Untersuchung zur Wirksamkeit einzelner Teilmaßnahmen des Platzprogramms vor, stattdessen wurde anhand von Erfahrungswerten und Beobachtungen aus den letzten sieben Jahren Zwischennutzung durch die beteiligten Fachdienststellen und das aktuelle Platzmanagement kostenreduzierte und trotzdem qualitativ hochwertige Fortsetzungsoptionen für das Programm entwickelt, um den politischen Auftrag einer Platzbespielung so kostengünstig wie möglich weiterzuführen. Die Beurteilung erfolgte hinsichtlich der Kosten der einzelnen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, ihrer zeitlichen Dimension sowie den Beobachtungen und Einschätzungen der Platzmanager*innen. Auf dieser Grundlage wurde hinsichtlich der zukünftigen Finanzplanung festgelegt, z.B. die – zwar beliebten, aber nur sehr temporär wirksamen und dafür verhältnismäßig recht teuren – verstärkten Konzert- und DJ-Reihen zu reduzieren, hingegen sollten eher kostenextensive Formate wie Kinder-Spielprogramme, Flohmärkte oder unverstärkte Chor- und Mitsingkonzerte u.ä. ins Programm aufgenommen werden, um trotz Einsparungen von über 50% der Gesamtsumme nach wie vor eine hohe Veranstaltungsdichte zu generieren. Da es sich bei den Projektmitteln ohnehin i.d.R. um Zuschüsse für externe Kulturschaffende handelt, gilt es in Zukunft, die Kostenintensität, die Zielgruppe und den Wirkungszeitraum der Maßnahme bei der Antragsbewertung noch stärker als ohnehin bisher üblich einzubeziehen. Frage: In der Vorlage heißt es „die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Programms – und insbesondere des milieuspezifischen Streetworkprojekts - wurde im Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf, AG Ebertplatz‘ des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit am 10.03.2026 nochmals hervorgehoben.“ Wir bitten darum, dem Gremium einen aktuellen Überblick der Lageeinschätzung und der priorisierten Maßnahmen aus dem Fachkreis zur Verfügung zu stellen. Beantwortung der Verwaltung: Eine explizite wissenschaftliche Evaluation zum Ebertplatz besteht nicht, der Ebertplatz wurde allerdings bereits als Platz mit besonderem Handlungsbedarf definiert und eine Arbeitsgruppe befasst sich mit den jeweils aktuellen Anforderungen. Dieser Arbeitsgruppe Ebertplatz gehören neben Vertreter*innen aus der Bürgerschaft auch die Polizei, KVB, AWB, Streetwork und mehrere einschlägige Ämter an. Eine Lokale Agenda mit Maßnahmen wurde entwickelt und zum großen Teil auch umgesetzt. Die Situation auf der Platzfläche ist gegenüber Herbst 2025 weitestgehend unverändert, seinerzeit wurde bereits eine Beruhigung der Lage auf der Platzfläche durch erhöhte Polizei- und Ordnungsamtspräsenz aber auch durch das aufsuchende Suchtclearing und den Einsatz von Sozialarbeiter*innen konstatiert. Darüber hinaus hat auch die konsequente Abschiebung von Straftäter*innen zu einer Beruhigung der Lage beigetragen. Teile der Dealerszene sind aufgrund des polizeilichen Drucks in umliegende Straßen und in Richtung Friesenplatz ausgewichen. Frage: Wie ist die Vergabe der in der Vorlage beschriebenen Leistungen geplant? Beantwortung der Verwaltung: Alle Beauftragungen erfolgen nach geltendem Vergaberecht. Die Vergabe des Platzmanagements erfolgt nach dem Beschluss über eine rechtskonforme Ausschreibungsform gemäß Auftragswert und Leistungsart unter Berücksichtigung aller geltenden Vergabevorgaben und -fristen für Liefer-, Dienst- und Freiberufliche Leistungen. Da die Vergabesumme (5 Jahre x 75.000,- € = 375.000,- €) über dem Schwellenwert für eine Unterschwellenvergabe/ Direktbeauftragung liegt, wird das Vergabeverfahren mit Vorbereitung, Veröffentlichung, Fristen, Rückfragen, Auswertung, Beauftragung und Arbeitsaufnahme durch den Auftragnehmer voraussichtlich ca. sechs Monate in Anspruch nehmen. Neben der Vergabeabteilung muss bei dieser Auftragssumme auch die Kämmerei hinzugezogen werden. Die Weiterführung der Containergastronomie ist bereits vergeben – mit Verlängerungsoptionen für die nächsten Jahre. Frage: Wie ist der Stand der Planungsbausteine „Varianten Platzgestaltung“ und „Finanzierungs- und Betreiberkonzept“, die zum Jahresende 2025 vorgelegt werden sollten? Beantwortung der Verwaltung: Die Ergebnisse der beauftragten Bürogemeinschaft liegen vor und werden aktuell gem. politischen Auftrag durch alle beteiligten Dienststellen auf ihre Machbarkeit hin überprüft. Ziel ist, nach einer entsprechenden Finalisierung der Untersuchung in Q3- 4/26 in die dezernatsübergreifende Abstimmung zu den untersuchten Umbauvarianten sowie anschließend in die politische Entscheidungsfindung übergehen zu können. Der Prozess ist aufgrund der erheblichen Herausforderungen bei der dezernatsübergreifenden Vorabstimmung der aktuellen Vorlage zur Fortführung des Platzmanagements und -programms allerdings verzögert worden. Frage: Wann ist mit dem Abschluss der kriminalpräventiven Maßnahmen an den Treppenaufgängen zu rechnen? Beantwortung der Verwaltung: Die Baumaßnahme zwecks Abdeckelung der drei Seitenabgänge wird voraussichtlich im Juli 2026 finalisiert, die neue Rampenoberfläche zum nordöstlichen U-Bahn- Zugang/ Theodor-Heuss-Park soll ebenfalls im Sommer 2026 fertiggestellt werden. Frage: Das Rechnungsprüfungsamt hat in seiner Stellungnahme die fehlende Bedarfssumme, Deckung und Finanzmittel kritisiert - kann die Verwaltung dazu Stellung beziehen und gemäß der RPA Punkte die Vorlage bis zum Rat anpassen? Beantwortung der Verwaltung Die Summen sind über einen langen Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Ämtern abgestimmt worden und reagieren auf die angespannte Haushaltslage. Alle im Beschluss genannten Teilsummen werden durch die zuständigen Dienststellen aus dem zur Verfügung stehenden Haushalt generiert. Aus folgenden Gründen wurde im Beschluss für drei Teilprojekte keine Bedarfe bzw. Deckung genannt: Die Finanzierung des Brunnenbetriebs wir durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen betreut und separat organisiert, daher ist dieser Kostenpunkt aus der Vorlage herausgenommen worden. Die Containergastronomie bedarf aktuell keiner städtischen Finanzierung, sondern generiert stattdessen Einnahmen. Diese sind je nach Jahreszeit und Wetter sehr schwankend. Es wird hierdurch allerdings ein geringer Teil des Gesamtvolumens kompensiert. Für die milieuspezifische Sozialarbeit/ Streetwork konnte - trotz Diskussion verschiedenster finanzieller Kooperationsmodelle - final keine Kostendeckung generiert werden. Frage: Muss das Platzmanagement nach Beschluss erneut ausgeschrieben werden oder bestehen Verlängerungs- bzw. Optionsmöglichkeiten aus dem bisherigen Vertrag? Beantwortung der Verwaltung: Das Platzmanagement muss neu vergeben werden. Vergaberechtlich ist keine weitere Ausweitung des Altvertrages mehr möglich, alle entsprechenden Spielräume wurden bereits ausgereizt. Frage: Falls eine erneute Ausschreibung erforderlich ist: 1. Welches Vergabeverfahren ist vorgesehen? 2. Wie lange wird das Verfahren voraussichtlich dauern? 3. Ab wann kann realistischerweise mit einer Wiederaufnahme des vollständigen Platzprogramms gerechnet werden? Beantwortung der Verwaltung: Nach Beschluss werden die Gesamtsummen und die Vergabeart geprüft. Von den vorgegebenen Fristen sowie den geltenden Vergabegrenzen ist auch die Länge der Vergabe sowie der Zeitpunkt der Wiederaufnahme abhängig. Die Verwaltung muss sich hierbei an alle geltenden Vergabevorgaben und -fristen halten. Aktuell geht die Verwaltung von einem Zeitrahmen von ca. sechs Monaten hierfür aus. Frage: Wie wird die Zeit zwischen Auslaufen der bisherigen Beauftragung und einer Neuvergabe überbrückt? Beantwortung der Verwaltung: Sobald ein Beschluss zur Fortsetzung eines Platzmanagements existiert und die Vergabeart sowie deren zeitliche und finanzielle Dimension feststeht, wird die Verwaltung die Umsetzung und Beauftragung einer Übergangslösung prüfen. Frage: Welche Folgen hätte eine weitere Verzögerung des Beschlusses für Platzmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Programm? Beantwortung der Verwaltung: Mittlerweile existiert vor Ort eine aktive Bürgerschaft, welche bereits auch ohne Platzmanagement ihr Engagement fortführt. Hinzu kommt die Fortführung der Förderung für die Kunsträume, die Pflege der existierenden Rolltreppen-Kunstobjekte im öffentlichen Raum sowie eine bereits zugesagte Förderung i.H.v. 10.000,- € für Open-Air-Konzerte im Sommer 2026 durch das Kulturamt. Zudem werden bereits Flohmärkte und weitere Community-Formate durch Dritten umgesetzt. Die Koordinierung dieses ehrenamtlichen Engagements durch einen städtischen Dienstleister würde sich durch eine Verzögerung des Beschlusses allerdings verzögern. Die Öffentlichkeitsarbeit (Print, Homepage, social media-Kannäle) kann entsprechend aktuell ebenfalls nicht fortgeführt werden. Frage: Die Vorlage sieht eine Laufzeit bis 2030 vor, gleichzeitig stehen die Mittel ab 2027 unter Haushaltsvorbehalt. Welche Sicherheiten gibt es, dass die Mittel in den Haushaltsentwürfen 2027 ff. durch die Verwaltung nicht erneut gekürzt oder ganz gestrichen werden? Beantwortung der Verwaltung: Aktuell kann die Projektgruppe nur mit den ihr vorliegenden Zahlen der Haushaltsplanung arbeiten. Eine Kürzung von Mitteln durch die Verwaltung hat bisher nicht stattgefunden, stattdessen wurde eine proaktive Verlängerung des Platzmanagements bis Ende Mai 2026 im Rahmen der vergaberechtlich möglichen Finanzspielräume vorgenommen. Frage: Welche konkreten Kriterien lagen der Kürzung des Gesamtbudgets von rund 581.000 Euro auf durchschnittlich rund 274.000 Euro pro Jahr zugrunde? Beantwortung der Verwaltung: (Vgl. 1. Frage) Die für alle Ämter geltende Einsparverordnung erfordert eine tiefgreifende Prüfung der avisierten Ausgaben sowie die Benennung von Einsparpotentialen. Diesen Anforderungen ist die Projektgruppe gerecht geworden. Die Summen sind aus Sicht der betreuenden Dienststellen das Minimum, um noch ein Platzprogramm gemäß politischem Beschluss durch die Stadtverwaltung umsetzen zu können. Frage: Warum wurde Streetwork vollständig aus der Finanzierung herausgenommen, obwohl die Verwaltung selbst feststellt, dass Streetwork „grundsätzlich erfolgreich etabliert" wurde? Beantwortung der Verwaltung: Bei der betreuenden Dienststelle konnte aufgrund der aktuellen Haushaltskürzungen keine Deckung für das Projekt im Rahmen der genehmigten Mittel generiert werden. Es wurden verschiedene Kooperationsmodelle zwischen den beteiligten Dienststellen erarbeitet, welche aber ebenfalls nicht zu einer auskömmlichen Deckung des Teilprojekts geführt haben. Daher wurde das Teilprojekt aus der Vorlage herausgenommen und mit diesen Informationen als TOP in den ‚Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf – Arbeitsgruppe Ebertplatz‘ des Zentrums für Kriminalitätsprävention und Sicherheit im Dezernat I weitergeleitet, um es dort in die lokale Agenda aufzunehmen. Frage: Das Rechnungsprüfungsamt weist darauf hin, dass für milieuspezifische Sozialarbeit keine Bedarfssumme und keine Deckung benannt wurden. Warum wurde hierfür kein Finanzierungsmodell entwickelt? Beantwortung der Verwaltung: (Vgl. Beantwortung der vorherigen Frage) Frage: Die Vorlage nennt die Unterstützung der Ordnungskräfte und Suchthilfe als Ziel in der Begründung. Wie soll dieses Ziel ohne die bisherige Streetwork-Komponente erreicht werden? Beantwortung der Verwaltung: In der Ursprungskonzeption der Zwischennutzung Ebertplatz war kein Streetwork enthalten. Das Programm dient dazu, den Ebertplatz neben den bereits laufenden ordnungsrechtlichen und sozialen Programmen als Zielort für andere soziale Milieus zu etablieren und den Ort hierdurch sozial zu durchmischen. Das Projekt ‚milieuspezifische Sozialarbeit‘ ist als Pilotprojekt aus bezirksorientierten Mitteln unter Trägerschaft des ‚Brunnen e.V.‘ erprobt worden und wurde in der letzten Verlängerung des Platzprogramms aufgrund der positiven Evaluierung als Teilprojekt aufgenommen. Die Finanzierung erfolgte in den letzten beiden Jahren übergangsweise durch Finanz-Umschichtungen im Dezernat Planen und Bauen. Da aber nun bereits das Winterprogramm ab 2027 durch das Dezernat Planen und Bauen finanziert wird, kann die ‚milieuspezifische Sozialarbeit‘ dort nicht weiter zusätzlich finanziert werden. Frage: Welche alternativen Finanzierungswege für Streetwork werden aktuell geprüft und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Beantwortung der Verwaltung: Der Verwaltung und den beteiligten Ämtern steht nur der städtische Haushalt zur Verfügung. Geeignete Förderprogramme o.ä. konnten bisher nicht identifiziert werden. Neben verschiedenen Kooperationsmodellen zur Finanzierung gibt es zur Zeit auch Überlegungen, ob man das Winterprogramm ggf. (teilweise) an Dritte vergeben kann, um hierdurch ggf. Einsparungen und entsprechende Umschichtungen innerhalb des Gesamtprojektes vornehmen zu können.
Beschlussvorlage Rat
8720 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 0746/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung eines Platzmanagements und -programms 2026-2030 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. beauftragt die Verwaltung, die Weiterführung eines Platzprogramms auf dem Ebertplatz an ein externes Platzmanagement zu vergeben. Aufgabe des Platzmanagements ist es, das Platzprogramm gemeinsam mit den Zwischennutzer*innen inklusive der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit fortzuführen. 2. erkennt den Gesamtbedarf i.H.v. 1.369.000,- Euro für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren zur Umsetzung des Punktes 1 an. Der Gesamtbeschluss erfolgt für die Jahre 2027ff unter Haushaltsvorbehalt. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 22.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 325.000 p.a. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 261.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass Im Dezember 2025 endete die zweite Phase der Zwischennutzung am Ebertplatz Ziel der Stadtverwaltung ist es, den Ebertplatz auch weiterhin durch ein Platzprogramm ge- meinsam mit der Stadtgesellschaft und Anwohnerschaft, den Ordnungskräften und Suchthil- feeinrichtungen zu einem attraktiven und sicheren Ort für alle Kölner*innen zu machen. Dieser Beschluss erwirkt die Freisetzung der entsprechenden Mittel. Historie 2024-2025 wurden diese Leistungen an das Büro startklar a+b vergeben, welches den Auftrag mit großem Engagement und Erfolg gemeinsam mit den Stakeholder*innen vor Ort ausgeführt hat. Platzmanagement Aufgabe: Ein Platzmanagement übernimmt weiterhin die Aktivierung und Koordination eines Platzprogramms am Ebertplatz. Das soziokulturelle Programm, gestalterische Interventionen 3 sowie die gemeinnützigen Veranstaltungen der Zwischennutzung sollen weitergeführt und da- bei durch das Platzmanagement betreut und koordiniert werden; die Verwaltung wird nur bei Bedarf eingebunden. Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit Bürger*innen und Initiativen können sich weiterhin aktiv in die Gremien der Zwischennutzung oder temporär durch eigene Projekte (externe Projektanträge / Projektaufrufe) einbringen. Brunnen Der Betrieb der Wasserkinetischen Plastik wird unter Vorbehalt einer politischen Entscheidung auf Grundlage einer Beschlussvorlage des Grünflächenamt fortgeführt. Der Brunnen ist im Ei- gentum des Grünflächenamts und wurde bisher durch die Gebäudewirtschaft unterhalten. Aus stadtsoziologischer und auch kriminalpräventiver Sicht ist der Betrieb der Wasserkineti- schen Plastik ein wichtiger Erfolgsfaktor für einen belebten und sozial durchmischten Ebert- platz. Der Brunnen fördert im Sommer die Aufenthaltsqualität und trägt zur Platzbelebung bei. Den Platz als Zielort und Aufenthaltsort für alle soziale Gruppen zu etablieren ist Kernziel die- ses Platzprogramms. Gastronomie Der Betrieb des Containercafés wird in ähnlicher Form weitergeführt und für 5 Jahre verge- ben. Milieuspezifische Sozialarbeit Streetwork wurde grundsätzlich erfolgreich etabliert. Mit Blick auf die begrenzten Ressourcen erfolgt gleichwohl eine Konzentration und Priorisierung des Mitteleinsatzes zugunsten der an- deren erfolgreichen Teilprojekte. Eine Finanzierung und Fortführung der milieuspezifischen Sozialarbeit wird weiter geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt. Finanzierung Das Platzmanagement hat in den letzten beiden Jahren inklusive aller Personalmittel, Sach- und Verbrauchsmittel sowie Kunst- und Kulturförderbudgets, dem Winterprogramm, den Kunstraumaufsichten und den beiden Streetworkstellen ca. 581.000 € p.a. (vgl. Anhang 1a, untere Tabelle) gekostet. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde das Platzprogramm der letzten Jahre ge- meinsam mit den Platzmanager*innen hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Kosteneffizienz ein- zelner Programmbausteine evaluiert und das Budget-Konzept für die nächsten Jahre im Schnitt auf unter 50% des bisherigen Kostenansatzes reduziert. Einsparungsmöglichkeiten werden bei kostenintensiven Reihen wie z.B. den EbertPlatz- und EbertPänz-Konzerte gesehen. Diese waren zwar sehr beliebt und beleben für einige Stunden massiv den Platz, sie sind allerdings aufgrund ihrer technischen und personellen Ausstattung sowie der vorgeschriebenen Lärmemissions-Messprotokolle bezogen auf die Zeit der Aktivität sehr kostenintensiv. Ihnen gegenüber stehen günstigere Formate wie z.B. der durch Startklar a+b etablierte Floh- markt des Krimskramsclubs, Kinder-, Sport- und Bewegungsangebote, Konzerte mit unver- stärkter Musik oder auch Quizformate unter Organisation der Containergastronomie, welche großen Zulauf haben. Diese Formate gilt es zu stärken und zu verstetigen. Die Einsparungen führen einerseits zu Einschränkungen hinsichtlich einiger etablierter For- mate sowie der personellen Betreuung des Platzprogramms. Andererseits stärkt die aktuelle Finanzsituation der Kommune in gewisser Weise das Eigenengagement der am Platz aktiven Kulturschaffenden, ihrerseits Dritt- und Kofördermittel einzuwerben. Insgesamt wurde für die dritte, fünfjährige Phase des Platzprogramms ein Bedarf von 1.369.000 € (brutto) ermittelt, um in ähnlicher Form wie bisher handlungsfähig zu sein. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel i.H.v. 95.000 € p.a. für die Maßnahmen des Stadtplanungsamts (Platzmanagement und Verbrauchsmittel) stehen im Haushaltsjahr 2026 in dessen Teilergebnisplan der Produktgruppe 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2027 4 bis 2030 wird das Dezernat Planen und Bauen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Mittel für künstlerische Interventionen stehen im Jahr 2026 im Teilergebnisplan des Kultur- amtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von maximal 60.000 € zur Verfügung. Das Dezernat Kunst und Kultur wird die für künstlerische Interventionen benötigten Aufwandsermächtigun- gen in Höhe von maximal 60.000 € p.a. im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die zur Finanzierung der Maßnahme Winterprogramm benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 170.000 € stehen im Teilergebnisplan des Amtes des Oberbürgermeisters in der Produktgruppe 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegen- heiten, in der Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung. Ab 2027 wird das Dezernat Planen und Bauen im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mit- tel, ggf. durch Umschichtungen, i.h.v. 106.000 € p.a. vorsehen. Bewirtschaftungsverfügung Ziel ist es, die intensive Arbeit der Ordnungsbehörden und Suchthilfeeinrichtungen auf dem Platz weiterhin durch ein kostenreduziertes soziokulturelles Programm zu unterstützen und den Ort hierdurch regelmäßig sozial zu durchmischen. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Programms – und insbesondere des milieuspezifischen Streetworkprojekts - wurde im ‚Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf, AG Ebertplatz‘ des Zentrums für Krimi- nalprävention und Sicherheit am 10.03.2026 nochmals hervorgehoben. Anlagen: Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Kostenübersicht Platzprogramm Anlage 3: Stellungnahme RPA vom 26.05.2026
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
2054 Zeichen
Anlage 0 Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung eines Platzmanagements und -programms 2026-2030 Hier: Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage zur Fortsetzung eines Platzprogramms zur Unterstützung der Ordnungskräfte und Suchthilfe auf dem Platz liegt im Entwurf bereits seit dem Spätsommer 2025 vor und wird seitdem intensiv mit den am Programm beteiligten Dienststellen dezernatsübergreifenden abgestimmt. Aufgrund der Einsparverordnung wurde zunächst eine Reduktion auf ca. 66 % vorgenommen. Anschließend wurde die Vorlage nochmals abgestimmt und in die Mitzeichnung gegeben. Im Laufe der offiziellen Mitzeichnungen mussten beteiligte Dienststellen aufgrund weiterer Auswirkungen der Einsparverordnung ihre Zusagen zurücknehmen. Dies führte dazu, dass das Projekt Streetwork komplett aus der Vorlage herausgenommen werden und das Budget für das Winterprogramm ab 2027 eingekürzt und von VI übernommen werden musste. Der Kostenansatz liegt nun im Schnitt bei rund 45% des Budgetansatzes der Vorjahre. Die notwendigen Abstimmungen der beteiligten Dienststellen mit der Kämmerei sowie die entsprechenden Änderungsbedarfe haben– im frühzeitig gestarteten Mitzeichnungslauf – zu massiven Verzögerungen geführt. Eine zeitnahe politische Diskussion sowie ein Beschluss der aktuellen, nochmals reduzierten Summen würde dazu führen, dass weiterhin der politische Auftrag zur Umsetzung eines Platzprogramms umgesetzt werden kann. Das Platzmanagement wurde seitens der Verwaltung zunächst bis Ende Mai 2026 verlängert, da ein Beschluss Ende Mai avisiert wurde. Aufgrund der notwendigen finanziellen Abstimmungen ist bereits eine Phase entstanden, in dem das Platzprogramm sowie die zugehörige Öffentlichkeitsarbeit nicht personalisiert werden konnte. Diese Leistungen müssen nach Beschluss zudem noch regelkonform vergeben werden. Weitere Verzögerungen machen die Planung und Umsetzung eines Jahresprogramms unmöglich und sind zudem schädlich für das Engagement der am Ebertplatz aktiven Ehrenamtler*innen.
Anlage 3 _Stellungnahme RPA vom 26.05.2026
1563 Zeichen
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 26.05.2026 als Anlage zur Beschlussvorlage 0746/2026 Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung eines Platzmanagements und -programms 2026-2030 RPA-Nr.: 141/18/02/2026 Auftragsvolumen: 1.096.639 EUR netto/1.305.000 EUR brutto Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 09.04.2026 über Session zugegangene Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung. Notwendigkeit und Umfang der Weiterführung der bis zur endgültigen baulichen Umgestaltung des Ebertplatzes beschlossenen Zwischennutzung (Vorlagennummer 3609/2017) wurden rudimentär dargelegt und beinhalten Bereiche (Brunnen, Gastronomie und milieuspezifische Sozialarbeit), für die keine Bedarfssumme und Deckung benannt wurden. Die Laufzeit 2026 - 2030 ist aufgrund des in der Beschlussvorlage 0420/2025 genannten groben Zeitplans für die Durchführung der endgültigen Umgestaltung des Ebertplatzes plausibel. Die für die Kostenkalkulation verwendeten Daten sind nicht nachvollziehbar, da sie sich auf die jährlichen Budgets 2024 und 2025 und nicht auf die geleisteten Ausgaben beziehen. Durch die beteiligten Dienststellen und Dezernate wurden jedoch Mittel für die Finanzierung einer Zwischennutzung bereitgestellt. Ob die im Zwischennutzungskonzept (Vorlagennummer 0434/2018) genannten Ziele mit den in der Beschlussvorlage beschriebenen Maßnahmen und den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln erreicht werden können, wurde nicht dargelegt. Alessandra Caroli Leitung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2_Kostenaufstellung Platzprogramm
1159 Zeichen
Kostenübersicht - Fortführung Platzprogramm 2026-2030 Teilprojekt fachliche Zuständigkeit finanzielle Zuständigkeit Bedarf 2026 Bedarf 2027 Bedarf 2028 Bedarf 2029 Bedarf 2030 Bedarf gesamt Platzmanagement & Öffentlichkeitsarbeit 61 61 75.000 € 75.000 € 75.000 € 75.000 € 75.000 € 375.000 € Verbrauchsmittel: Strom, Reparaturen, Druckkosten, Lizenzen, Wartung 61 61 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 100.000 € Fördermittel Kultur- & Kunstprogramm (max. bis zu) 41 41 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 300.000 € Winterprogramm 01/41 2026: 01-4,ff: 4VI 170.000 € 106.000 € 106.000 € 106.000 € 106.000 € 594.000 € Gesamt / Jahr 325.000 € 261.000 € 261.000 € 261.000 € 261.000 € 1.369.000 € Erfahrungswerte von 2024 und 2025: Jährliches Budget Teilprojekt fachliche Zuständigkeit finanzielle Zuständigkeit Budget / p.a. Personalmittel Platzmanagement 61 61 112.000 € Personalmittel Öffentlichkeitsarbeit 61, 41 61 30.000 € Projektmittel 61 61 36.000 € Verbrauchsmittel 61 61 30.000 € Fördermittel Kultur- & Kunstprogramm 41 41 100.000 € Winterprogramm 01-4 01/41, 61 200.000 € Streetwork 51 VI 73.000 € Gesamt / Jahr: 581.000 € Anlage 2)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0746/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 12.03.2026 15:17