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0746/2026

Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung eines Platzmanagements und -programms 2026-2030

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 4_Fragenkatalog Ausschüsse

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 3 _Stellungnahme RPA vom 26.05.2026

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Anlage 2_Kostenaufstellung Platzprogramm

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

565 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Gesamtprozess ist stark partizipativ angelegt, dieser Bedarfsfeststellungsbeschluss sichert die 
notwendigen Mittel.

Anlage 4_Fragenkatalog Ausschüsse

13537 Zeichen

Ebertplatz-Vorlage 0746/2026, Fragen aus dem bisherigen Sitzungslauf (AVR, 
BV1, KuK)  
Frage: 
In der Vorlage heißt es "Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde das 
Platzprogramm der letzten Jahre gemeinsam mit den Platzmanager*innen 
hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Kosteneffizienz einzelner Programmbausteine 
evaluiert“. Wir bitten darum, die genannten Evaluationsergebnisse dem Gremium zur 
Verfügung zu stellen. 
Beantwortung der Verwaltung: 
Der Verwaltung liegt keine quantitative Ermittlung aller Besucherzahlen oder 
empirische Untersuchung zur Wirksamkeit einzelner Teilmaßnahmen des 
Platzprogramms vor, stattdessen wurde anhand von Erfahrungswerten und 
Beobachtungen aus den letzten sieben Jahren Zwischennutzung durch die 
beteiligten Fachdienststellen und das aktuelle Platzmanagement kostenreduzierte 
und trotzdem qualitativ hochwertige Fortsetzungsoptionen für das Programm 
entwickelt, um den politischen Auftrag einer Platzbespielung so kostengünstig wie 
möglich weiterzuführen. Die Beurteilung erfolgte hinsichtlich der Kosten der 
einzelnen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, ihrer zeitlichen Dimension 
sowie den Beobachtungen und Einschätzungen der Platzmanager*innen.  
Auf dieser Grundlage wurde hinsichtlich der zukünftigen Finanzplanung festgelegt, 
z.B. die – zwar beliebten, aber nur sehr temporär wirksamen und dafür 
verhältnismäßig recht teuren – verstärkten Konzert- und DJ-Reihen zu reduzieren, 
hingegen sollten eher kostenextensive Formate wie Kinder-Spielprogramme, 
Flohmärkte oder unverstärkte Chor- und Mitsingkonzerte u.ä. ins Programm 
aufgenommen werden, um trotz Einsparungen von über 50% der Gesamtsumme 
nach wie vor eine hohe Veranstaltungsdichte zu generieren. Da es sich bei den 
Projektmitteln ohnehin i.d.R. um Zuschüsse für externe Kulturschaffende handelt, gilt 
es in Zukunft, die Kostenintensität, die Zielgruppe und den Wirkungszeitraum der 
Maßnahme bei der Antragsbewertung noch stärker als ohnehin bisher üblich 
einzubeziehen. 
 
Frage: 
In der Vorlage heißt es „die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Programms – und 
insbesondere des milieuspezifischen Streetworkprojekts - wurde im Fachkreis Plätze 
mit besonderem Handlungsbedarf, AG Ebertplatz‘ des Zentrums für 
Kriminalprävention und Sicherheit am 10.03.2026 nochmals hervorgehoben.“ Wir 
bitten darum, dem Gremium einen aktuellen Überblick der Lageeinschätzung und der 
priorisierten Maßnahmen aus dem Fachkreis zur Verfügung zu stellen. 
Beantwortung der Verwaltung: 
Eine explizite wissenschaftliche Evaluation zum Ebertplatz besteht nicht, der 
Ebertplatz wurde allerdings bereits als Platz mit besonderem Handlungsbedarf 
definiert und eine Arbeitsgruppe befasst sich mit den jeweils aktuellen 
Anforderungen. Dieser Arbeitsgruppe Ebertplatz gehören neben Vertreter*innen aus 
der Bürgerschaft auch die Polizei, KVB, AWB, Streetwork und mehrere einschlägige

Ämter an. Eine Lokale Agenda mit Maßnahmen wurde entwickelt und zum großen 
Teil auch umgesetzt. 
Die Situation auf der Platzfläche ist gegenüber Herbst 2025 weitestgehend 
unverändert, seinerzeit wurde bereits eine Beruhigung der Lage auf der Platzfläche 
durch erhöhte Polizei- und Ordnungsamtspräsenz aber auch durch das aufsuchende 
Suchtclearing und den Einsatz von Sozialarbeiter*innen konstatiert. Darüber hinaus 
hat auch die konsequente Abschiebung von Straftäter*innen zu einer Beruhigung der 
Lage beigetragen. 
Teile der Dealerszene sind aufgrund des polizeilichen Drucks in umliegende Straßen 
und in Richtung Friesenplatz ausgewichen. 
 
Frage: 
Wie ist die Vergabe der in der Vorlage beschriebenen Leistungen geplant? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Alle Beauftragungen erfolgen nach geltendem Vergaberecht.  
Die Vergabe des Platzmanagements erfolgt nach dem Beschluss über eine 
rechtskonforme Ausschreibungsform gemäß Auftragswert und Leistungsart unter 
Berücksichtigung aller geltenden Vergabevorgaben und -fristen für Liefer-, Dienst- 
und Freiberufliche Leistungen. Da die Vergabesumme (5 Jahre x 75.000,- € = 
375.000,- €) über dem Schwellenwert für eine Unterschwellenvergabe/ 
Direktbeauftragung liegt, wird das Vergabeverfahren mit Vorbereitung, 
Veröffentlichung, Fristen, Rückfragen, Auswertung, Beauftragung und 
Arbeitsaufnahme durch den Auftragnehmer voraussichtlich ca. sechs Monate in 
Anspruch nehmen. Neben der Vergabeabteilung muss bei dieser Auftragssumme 
auch die Kämmerei hinzugezogen werden. 
Die Weiterführung der Containergastronomie ist bereits vergeben – mit 
Verlängerungsoptionen für die nächsten Jahre. 
 
Frage: 
Wie ist der Stand der Planungsbausteine „Varianten Platzgestaltung“ und 
„Finanzierungs- und Betreiberkonzept“, die zum Jahresende 2025 vorgelegt werden 
sollten? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Die Ergebnisse der beauftragten Bürogemeinschaft liegen vor und werden aktuell 
gem. politischen Auftrag durch alle beteiligten Dienststellen auf ihre Machbarkeit hin 
überprüft. Ziel ist, nach einer entsprechenden Finalisierung der Untersuchung in Q3-
4/26 in die dezernatsübergreifende Abstimmung zu den untersuchten 
Umbauvarianten sowie anschließend in die politische Entscheidungsfindung 
übergehen zu können.   
Der Prozess ist aufgrund der erheblichen Herausforderungen bei der 
dezernatsübergreifenden Vorabstimmung der aktuellen Vorlage zur Fortführung des 
Platzmanagements und -programms allerdings verzögert worden.

Frage: 
Wann ist mit dem Abschluss der kriminalpräventiven Maßnahmen an den 
Treppenaufgängen zu rechnen? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Die Baumaßnahme zwecks Abdeckelung der drei Seitenabgänge wird voraussichtlich 
im Juli 2026 finalisiert, die neue Rampenoberfläche zum nordöstlichen U-Bahn-
Zugang/ Theodor-Heuss-Park soll ebenfalls im Sommer 2026 fertiggestellt werden. 
 
Frage: 
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seiner Stellungnahme die fehlende 
Bedarfssumme, Deckung und Finanzmittel kritisiert - kann die Verwaltung dazu 
Stellung beziehen und gemäß der RPA Punkte die Vorlage bis zum Rat anpassen?  
Beantwortung der Verwaltung 
Die Summen sind über einen langen Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten 
Ämtern abgestimmt worden und reagieren auf die angespannte Haushaltslage. Alle 
im Beschluss genannten Teilsummen werden durch die zuständigen Dienststellen 
aus dem zur Verfügung stehenden Haushalt generiert. 
Aus folgenden Gründen wurde im Beschluss für drei Teilprojekte keine Bedarfe bzw. 
Deckung genannt:  
Die Finanzierung des Brunnenbetriebs wir durch das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen betreut und separat organisiert, daher ist dieser Kostenpunkt aus der 
Vorlage herausgenommen worden. 
Die Containergastronomie bedarf aktuell keiner städtischen Finanzierung, sondern 
generiert stattdessen Einnahmen. Diese sind je nach Jahreszeit und Wetter sehr 
schwankend. Es wird hierdurch allerdings ein geringer Teil des Gesamtvolumens 
kompensiert. 
Für die milieuspezifische Sozialarbeit/ Streetwork konnte - trotz Diskussion 
verschiedenster finanzieller Kooperationsmodelle - final keine Kostendeckung 
generiert werden. 
 
Frage: 
Muss das Platzmanagement nach Beschluss erneut ausgeschrieben werden oder 
bestehen Verlängerungs- bzw. Optionsmöglichkeiten aus dem bisherigen Vertrag? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Das Platzmanagement muss neu vergeben werden. Vergaberechtlich ist keine 
weitere Ausweitung des Altvertrages mehr möglich, alle entsprechenden Spielräume 
wurden bereits ausgereizt.

Frage: 
Falls eine erneute Ausschreibung erforderlich ist: 
1. Welches Vergabeverfahren ist vorgesehen? 
2. Wie lange wird das Verfahren voraussichtlich dauern? 
3. Ab wann kann realistischerweise mit einer Wiederaufnahme des 
vollständigen Platzprogramms gerechnet werden? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Nach Beschluss werden die Gesamtsummen und die Vergabeart geprüft. Von den 
vorgegebenen Fristen sowie den geltenden Vergabegrenzen ist auch die Länge der 
Vergabe sowie der Zeitpunkt der Wiederaufnahme abhängig. Die Verwaltung muss 
sich hierbei an alle geltenden Vergabevorgaben und -fristen halten. 
Aktuell geht die Verwaltung von einem Zeitrahmen von ca. sechs Monaten hierfür 
aus.  
 
Frage: 
Wie wird die Zeit zwischen Auslaufen der bisherigen Beauftragung und einer 
Neuvergabe überbrückt? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Sobald ein Beschluss zur Fortsetzung eines Platzmanagements existiert und die 
Vergabeart sowie deren zeitliche und finanzielle Dimension feststeht, wird die 
Verwaltung die Umsetzung und Beauftragung einer Übergangslösung prüfen. 
 
Frage: 
Welche Folgen hätte eine weitere Verzögerung des Beschlusses für 
Platzmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Programm? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Mittlerweile existiert vor Ort eine aktive Bürgerschaft, welche bereits auch ohne 
Platzmanagement ihr Engagement fortführt. Hinzu kommt die Fortführung der 
Förderung für die Kunsträume, die Pflege der existierenden Rolltreppen-Kunstobjekte 
im öffentlichen Raum sowie eine bereits zugesagte Förderung i.H.v. 10.000,- € für 
Open-Air-Konzerte im Sommer 2026 durch das Kulturamt. Zudem werden bereits 
Flohmärkte und weitere Community-Formate durch Dritten umgesetzt. 
Die Koordinierung dieses ehrenamtlichen Engagements durch einen städtischen 
Dienstleister würde sich durch eine Verzögerung des Beschlusses allerdings 
verzögern. Die Öffentlichkeitsarbeit (Print, Homepage, social media-Kannäle) kann 
entsprechend aktuell ebenfalls nicht fortgeführt werden. 
 
Frage:

Die Vorlage sieht eine Laufzeit bis 2030 vor, gleichzeitig stehen die Mittel ab 2027 
unter Haushaltsvorbehalt. Welche Sicherheiten gibt es, dass die Mittel in den 
Haushaltsentwürfen 2027 ff. durch die Verwaltung nicht erneut gekürzt oder ganz 
gestrichen werden? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Aktuell kann die Projektgruppe nur mit den ihr vorliegenden Zahlen der 
Haushaltsplanung arbeiten. Eine Kürzung von Mitteln durch die Verwaltung hat 
bisher nicht stattgefunden, stattdessen wurde eine proaktive Verlängerung des 
Platzmanagements bis Ende Mai 2026 im Rahmen der vergaberechtlich möglichen 
Finanzspielräume vorgenommen. 
 
Frage: 
Welche konkreten Kriterien lagen der Kürzung des Gesamtbudgets von rund 581.000 
Euro auf durchschnittlich rund 274.000 Euro pro Jahr zugrunde? 
Beantwortung der Verwaltung: 
(Vgl. 1. Frage) 
Die für alle Ämter geltende Einsparverordnung erfordert eine tiefgreifende Prüfung 
der avisierten Ausgaben sowie die Benennung von Einsparpotentialen. Diesen 
Anforderungen ist die Projektgruppe gerecht geworden. Die Summen sind aus Sicht 
der betreuenden Dienststellen das Minimum, um noch ein Platzprogramm gemäß  
politischem Beschluss durch die Stadtverwaltung umsetzen zu können. 
 
Frage: 
Warum wurde Streetwork vollständig aus der Finanzierung herausgenommen, 
obwohl die Verwaltung selbst feststellt, dass Streetwork „grundsätzlich erfolgreich 
etabliert" wurde? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Bei der betreuenden Dienststelle konnte aufgrund der aktuellen Haushaltskürzungen 
keine Deckung für das Projekt im Rahmen der genehmigten Mittel generiert werden. 
Es wurden verschiedene Kooperationsmodelle zwischen den beteiligten 
Dienststellen erarbeitet, welche aber ebenfalls nicht zu einer auskömmlichen 
Deckung des Teilprojekts geführt haben. 
Daher wurde das Teilprojekt aus der Vorlage herausgenommen und mit diesen 
Informationen als TOP in den ‚Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf – 
Arbeitsgruppe Ebertplatz‘ des Zentrums für Kriminalitätsprävention und Sicherheit im 
Dezernat I weitergeleitet, um es dort in die lokale Agenda aufzunehmen. 
 
Frage: 
Das Rechnungsprüfungsamt weist darauf hin, dass für milieuspezifische Sozialarbeit 
keine Bedarfssumme und keine Deckung benannt wurden. Warum wurde hierfür kein 
Finanzierungsmodell entwickelt? 
Beantwortung der Verwaltung:

(Vgl. Beantwortung der vorherigen Frage) 
 
Frage: 
Die Vorlage nennt die Unterstützung der Ordnungskräfte und Suchthilfe als Ziel in der 
Begründung. Wie soll dieses Ziel ohne die bisherige Streetwork-Komponente erreicht 
werden? 
Beantwortung der Verwaltung: 
In der Ursprungskonzeption der Zwischennutzung Ebertplatz war kein Streetwork 
enthalten. Das Programm dient dazu, den Ebertplatz neben den bereits laufenden 
ordnungsrechtlichen und sozialen Programmen als Zielort für andere soziale Milieus 
zu etablieren und den Ort hierdurch sozial zu durchmischen. 
Das Projekt ‚milieuspezifische Sozialarbeit‘ ist als Pilotprojekt aus bezirksorientierten 
Mitteln unter Trägerschaft des ‚Brunnen e.V.‘ erprobt worden und wurde in der letzten 
Verlängerung des Platzprogramms aufgrund der positiven Evaluierung als Teilprojekt 
aufgenommen. Die Finanzierung erfolgte in den letzten beiden Jahren 
übergangsweise durch Finanz-Umschichtungen im Dezernat Planen und Bauen. Da 
aber nun bereits das Winterprogramm ab 2027 durch das Dezernat Planen und 
Bauen finanziert wird, kann die ‚milieuspezifische Sozialarbeit‘ dort nicht weiter 
zusätzlich finanziert werden. 
Frage: 
Welche alternativen Finanzierungswege für Streetwork werden aktuell geprüft und 
bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? 
Beantwortung der Verwaltung: 
Der Verwaltung und den beteiligten Ämtern steht nur der städtische Haushalt zur 
Verfügung. Geeignete Förderprogramme o.ä. konnten bisher nicht identifiziert 
werden. Neben verschiedenen Kooperationsmodellen zur Finanzierung gibt es zur 
Zeit auch Überlegungen, ob man das Winterprogramm ggf. (teilweise) an Dritte 
vergeben kann, um hierdurch ggf. Einsparungen und entsprechende 
Umschichtungen innerhalb des Gesamtprojektes vornehmen zu können.

Beschlussvorlage Rat

8720 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/615 
 
Vorlagen-Nummer 
 0746/2026 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung eines Platzmanagements 
und -programms 2026-2030  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat  
1. beauftragt die Verwaltung, die Weiterführung eines Platzprogramms auf dem Ebertplatz an 
ein externes Platzmanagement zu vergeben. Aufgabe des Platzmanagements ist es, das 
Platzprogramm gemeinsam mit den Zwischennutzer*innen inklusive der Kommunikation 
und Öffentlichkeitsarbeit fortzuführen. 
2. erkennt den Gesamtbedarf i.H.v. 1.369.000,- Euro für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren 
zur Umsetzung des Punktes 1 an. Der Gesamtbeschluss erfolgt für die Jahre 2027ff unter 
Haushaltsvorbehalt. 
 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 22.06.2026 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  325.000 p.a. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    261.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Im Dezember 2025 endete die zweite Phase der Zwischennutzung am Ebertplatz 
Ziel der Stadtverwaltung ist es, den Ebertplatz auch weiterhin durch ein Platzprogramm ge-
meinsam mit der Stadtgesellschaft und Anwohnerschaft, den Ordnungskräften und Suchthil-
feeinrichtungen zu einem attraktiven und sicheren Ort für alle Kölner*innen zu machen. Dieser 
Beschluss erwirkt die Freisetzung der entsprechenden Mittel. 
Historie 
2024-2025 wurden diese Leistungen an das Büro startklar a+b vergeben, welches den Auftrag 
mit großem Engagement und Erfolg gemeinsam mit den Stakeholder*innen vor Ort ausgeführt 
hat.  
Platzmanagement 
Aufgabe: Ein Platzmanagement übernimmt weiterhin die Aktivierung und Koordination eines 
Platzprogramms am Ebertplatz. Das soziokulturelle Programm, gestalterische Interventionen

3 
sowie die gemeinnützigen Veranstaltungen der Zwischennutzung sollen weitergeführt und da-
bei durch das Platzmanagement betreut und koordiniert werden; die Verwaltung wird nur bei 
Bedarf eingebunden.  
Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit 
Bürger*innen und Initiativen können sich weiterhin aktiv in die Gremien der Zwischennutzung 
oder temporär durch eigene Projekte (externe Projektanträge / Projektaufrufe) einbringen.  
Brunnen 
Der Betrieb der Wasserkinetischen Plastik wird unter Vorbehalt einer politischen Entscheidung 
auf Grundlage einer Beschlussvorlage des Grünflächenamt fortgeführt. Der Brunnen ist im Ei-
gentum des Grünflächenamts und wurde bisher durch die Gebäudewirtschaft unterhalten.  
Aus stadtsoziologischer und auch kriminalpräventiver Sicht ist der Betrieb der Wasserkineti-
schen Plastik ein wichtiger Erfolgsfaktor für einen belebten und sozial durchmischten Ebert-
platz. Der Brunnen fördert im Sommer die Aufenthaltsqualität und trägt zur Platzbelebung bei. 
Den Platz als Zielort und Aufenthaltsort für alle soziale Gruppen zu etablieren ist Kernziel die-
ses Platzprogramms.  
Gastronomie 
Der Betrieb des Containercafés wird in ähnlicher Form weitergeführt und für 5 Jahre verge-
ben.  
Milieuspezifische Sozialarbeit 
Streetwork wurde grundsätzlich erfolgreich etabliert. Mit Blick auf die begrenzten Ressourcen 
erfolgt gleichwohl eine Konzentration und Priorisierung des Mitteleinsatzes zugunsten der an-
deren erfolgreichen Teilprojekte. Eine Finanzierung und Fortführung der milieuspezifischen 
Sozialarbeit wird weiter geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt. 
Finanzierung 
Das Platzmanagement hat in den letzten beiden Jahren inklusive aller Personalmittel, Sach- 
und Verbrauchsmittel sowie Kunst- und Kulturförderbudgets, dem Winterprogramm, den 
Kunstraumaufsichten und den beiden Streetworkstellen ca. 581.000 € p.a. (vgl. Anhang 1a, 
untere Tabelle) gekostet.  
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde das Platzprogramm der letzten Jahre ge-
meinsam mit den Platzmanager*innen hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Kosteneffizienz ein-
zelner Programmbausteine evaluiert und das Budget-Konzept für die nächsten Jahre im 
Schnitt auf unter 50% des bisherigen Kostenansatzes reduziert. 
Einsparungsmöglichkeiten werden bei kostenintensiven Reihen wie z.B. den EbertPlatz- und 
EbertPänz-Konzerte gesehen. Diese waren zwar sehr beliebt und beleben für einige Stunden 
massiv den Platz, sie sind allerdings aufgrund ihrer technischen und personellen Ausstattung 
sowie der vorgeschriebenen Lärmemissions-Messprotokolle bezogen auf die Zeit der Aktivität 
sehr kostenintensiv.  
Ihnen gegenüber stehen günstigere Formate wie z.B. der durch Startklar a+b etablierte Floh-
markt des Krimskramsclubs, Kinder-, Sport- und Bewegungsangebote, Konzerte mit unver-
stärkter Musik oder auch Quizformate unter Organisation der Containergastronomie, welche 
großen Zulauf haben. Diese Formate gilt es zu stärken und zu verstetigen.  
Die Einsparungen führen einerseits zu Einschränkungen hinsichtlich einiger etablierter For-
mate sowie der personellen Betreuung des Platzprogramms. Andererseits stärkt die aktuelle 
Finanzsituation der Kommune in gewisser Weise das Eigenengagement der am Platz aktiven 
Kulturschaffenden, ihrerseits Dritt- und Kofördermittel einzuwerben.  
Insgesamt wurde für die dritte, fünfjährige Phase des Platzprogramms ein Bedarf von 
1.369.000 € (brutto) ermittelt, um in ähnlicher Form wie bisher handlungsfähig zu sein. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel i.H.v. 95.000 € p.a. für die Maßnahmen 
des Stadtplanungsamts (Platzmanagement und Verbrauchsmittel) stehen im Haushaltsjahr 
2026 in dessen Teilergebnisplan der Produktgruppe 0901, Stadtplanung, Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2027

4 
bis 2030 wird das Dezernat Planen und Bauen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
Die Mittel für künstlerische Interventionen stehen im Jahr 2026 im Teilergebnisplan des Kultur-
amtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von maximal 60.000 € zur Verfügung. Das Dezernat 
Kunst und Kultur wird die für künstlerische Interventionen benötigten Aufwandsermächtigun-
gen in Höhe von maximal 60.000 € p.a. im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
Die zur Finanzierung der Maßnahme Winterprogramm benötigten Aufwandsermächtigungen 
in Höhe von 170.000 € stehen im Teilergebnisplan des Amtes des Oberbürgermeisters in der 
Produktgruppe 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegen-
heiten, in der Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026 zur 
Verfügung. Ab 2027 wird das Dezernat Planen und Bauen im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mit-
tel, ggf. durch Umschichtungen, i.h.v. 106.000 € p.a. vorsehen. 
Bewirtschaftungsverfügung 
Ziel ist es, die intensive Arbeit der Ordnungsbehörden und Suchthilfeeinrichtungen auf dem 
Platz weiterhin durch ein kostenreduziertes soziokulturelles Programm zu unterstützen und 
den Ort hierdurch regelmäßig sozial zu durchmischen. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit 
des Programms – und insbesondere des milieuspezifischen Streetworkprojekts - wurde im 
‚Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf, AG Ebertplatz‘ des Zentrums für Krimi-
nalprävention und Sicherheit am 10.03.2026 nochmals hervorgehoben. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2: Kostenübersicht Platzprogramm 
Anlage 3: Stellungnahme RPA vom 26.05.2026

Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit

2054 Zeichen

Anlage 0 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung eines Platzmanagements 
und -programms 2026-2030 
Hier: Begründung der Dringlichkeit 
Die Vorlage zur Fortsetzung eines Platzprogramms zur Unterstützung der 
Ordnungskräfte und Suchthilfe auf dem Platz liegt im Entwurf bereits seit dem 
Spätsommer 2025 vor und wird seitdem intensiv mit den am Programm beteiligten 
Dienststellen dezernatsübergreifenden  abgestimmt. 
Aufgrund der Einsparverordnung wurde zunächst eine Reduktion auf ca. 66 % 
vorgenommen. Anschließend wurde die Vorlage nochmals abgestimmt und in die 
Mitzeichnung gegeben. Im Laufe der offiziellen Mitzeichnungen mussten beteiligte 
Dienststellen aufgrund weiterer Auswirkungen der Einsparverordnung ihre Zusagen 
zurücknehmen. Dies führte dazu, dass das Projekt Streetwork komplett aus der 
Vorlage herausgenommen werden und das Budget für das Winterprogramm ab 2027 
eingekürzt und von VI übernommen werden musste. Der Kostenansatz liegt nun im 
Schnitt bei rund 45% des Budgetansatzes der Vorjahre.
Die notwendigen Abstimmungen der beteiligten Dienststellen mit der Kämmerei sowie 
die entsprechenden Änderungsbedarfe haben– im frühzeitig gestarteten 
Mitzeichnungslauf – zu massiven Verzögerungen geführt. 
Eine zeitnahe politische Diskussion sowie ein Beschluss der aktuellen, nochmals 
reduzierten Summen würde dazu führen, dass weiterhin der politische Auftrag zur 
Umsetzung eines Platzprogramms umgesetzt werden kann. 
Das Platzmanagement wurde seitens der Verwaltung zunächst bis Ende Mai 2026 
verlängert, da ein Beschluss Ende Mai avisiert wurde. Aufgrund der notwendigen 
finanziellen Abstimmungen ist bereits eine Phase entstanden, in dem das 
Platzprogramm sowie die zugehörige Öffentlichkeitsarbeit nicht personalisiert werden 
konnte. Diese Leistungen müssen nach Beschluss zudem noch regelkonform 
vergeben werden.
Weitere Verzögerungen machen die Planung und Umsetzung eines 
Jahresprogramms unmöglich und sind zudem schädlich für das Engagement der am 
Ebertplatz aktiven Ehrenamtler*innen.

Anlage 3 _Stellungnahme RPA vom 26.05.2026

1563 Zeichen

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 26.05.2026 als Anlage zur 
Beschlussvorlage 0746/2026  
Bedarfsfeststellungsbeschluss Ebertplatz - Weiterführung eines 
Platzmanagements und -programms 2026-2030 
RPA-Nr.: 141/18/02/2026  
Auftragsvolumen: 1.096.639 EUR netto/1.305.000 EUR brutto 
 
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 
09.04.2026 über Session zugegangene Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung. 
Notwendigkeit und Umfang der Weiterführung der bis zur endgültigen baulichen 
Umgestaltung des Ebertplatzes beschlossenen Zwischennutzung (Vorlagennummer 
3609/2017) wurden rudimentär dargelegt und beinhalten Bereiche (Brunnen, 
Gastronomie und milieuspezifische Sozialarbeit), für die keine Bedarfssumme und 
Deckung benannt wurden.  
Die Laufzeit 2026 - 2030 ist aufgrund des in der Beschlussvorlage 0420/2025 
genannten groben Zeitplans für die Durchführung der endgültigen Umgestaltung des 
Ebertplatzes plausibel. 
Die für die Kostenkalkulation verwendeten Daten sind nicht nachvollziehbar, da sie 
sich auf die jährlichen Budgets 2024 und 2025 und nicht auf die geleisteten 
Ausgaben beziehen. Durch die beteiligten Dienststellen und Dezernate wurden 
jedoch Mittel für die Finanzierung einer Zwischennutzung bereitgestellt. Ob die im 
Zwischennutzungskonzept (Vorlagennummer 0434/2018) genannten Ziele mit den in 
der Beschlussvorlage beschriebenen Maßnahmen und den zur Verfügung gestellten 
Finanzmitteln erreicht werden können, wurde nicht dargelegt. 
 
 
Alessandra Caroli 
Leitung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 2_Kostenaufstellung Platzprogramm

1159 Zeichen

Kostenübersicht - Fortführung Platzprogramm 2026-2030
Teilprojekt fachliche 
Zuständigkeit
finanzielle 
Zuständigkeit Bedarf 2026 Bedarf 2027 Bedarf 2028 Bedarf 2029 Bedarf 2030 Bedarf gesamt
Platzmanagement & Öffentlichkeitsarbeit 61 61 75.000 € 75.000 € 75.000 € 75.000 € 75.000 € 375.000 €
Verbrauchsmittel: Strom, Reparaturen, Druckkosten, Lizenzen, Wartung 61 61 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 100.000 €
Fördermittel Kultur- & Kunstprogramm (max. bis zu) 41 41 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 300.000 €
Winterprogramm 01/41 2026: 01-4,ff: 4VI 170.000 € 106.000 € 106.000 € 106.000 € 106.000 € 594.000 €
Gesamt / Jahr 325.000 € 261.000 € 261.000 € 261.000 € 261.000 € 1.369.000 €
Erfahrungswerte von 2024 und 2025: Jährliches Budget
Teilprojekt fachliche 
Zuständigkeit
finanzielle 
Zuständigkeit Budget / p.a.
Personalmittel Platzmanagement 61 61 112.000 €
Personalmittel Öffentlichkeitsarbeit 61, 41 61 30.000 €
Projektmittel 61 61 36.000 €
Verbrauchsmittel 61 61 30.000 €
Fördermittel Kultur- & Kunstprogramm 41 41 100.000 €
Winterprogramm 01-4 01/41, 61 200.000 €
Streetwork 51 VI 73.000 €
Gesamt / Jahr: 581.000 €
Anlage 2)

Beratungsverlauf (5)

22.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.14 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
25.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.22 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0746/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2026
Erstellt
12.03.2026 15:17