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V/0243/2024

Musik-Campus - Auslobung des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs

Vorlagen 06.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 10.09.2024, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

19756 Zeichen

V/0243/2024 
V/0243/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Musik-Campus - Auslobung des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.06.2024 Kulturausschuss Vorberatung 
   11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
a. Der grundlegenden Aufgabenstellung, den Kernzielen, den inhaltlichen Anforderungen und den 
realisierungsbezogenen Rahmenbedingungen für den städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb 
wird zugestimmt.  
 
b. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage und nach erfolgter Abstimmung mit der 
Architektenkammer NRW, den Wettbewerb auszuloben.  
 
c. Die Universität Münster, das Musikfachliche Begleitgremium, die Ratsfraktionen und der Bezirks-
bürgermeister, je mit Stellvertretenden, werden in die Jury des Wettbewerbes eingebunden.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Wettbewerbskosten werden zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt geschätzt:  
 
 Beauftragung Büro für Wettbewerbsmanagement:  ca. 60 t€  
 Honorare:  ca. 220 t€  
Dezernat III 
Dezernat des 
Oberbürgermeisters 
 
16.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Krause /  
Frau Dr. Blanc  
Telefon: 492-7030 /  
              492-6002 
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de /  
Blanc@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0243/2024 
in Summe für  
- Realisierungsbereich (Städtebau und Freiraum) 
- Konzeptbereich (Freiraum) 
- Ideenbereich (Freiraum)  
 Kolloquiums- und Preisgerichtskosten:  ca. 40 t€  
 
Die Universität Münster als enge Projektpartnerin wird den Wettbewerb, analog der städtebaulichen 
Machbarkeitsstudie, hälftig mitfinanzieren.  
 
Der städtebaulich-freiräumliche Wettbewerb ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unter-
nehmen 
   
Investitionsmaßnahme 1100 Musik-Campus    
Auszahlungen   2024 80.000  
   2025 240.000  
Summe aller Auszahlungen   320.000  
Einzahlungen   2025 160.000 Kostenerstattung durch die Universi-
tät Münster 
Saldo  160.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage:  
 
Mit den Beschlüssen zur Vorlage V/0437/2023 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage 
der Erkenntnisse und Empfehlungen der städtebaulichen Machbarkeitsstudie („Städtebauliches Realisie-
rungskonzept“, Ferdinand Heide Architekten, Frankfurt am Mai n), in Zusammenarbeit mit der Universität Münster 
einen städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb vorzubereiten, der auch ein Freiraumentwicklungs-
konzept für die Freiräume nördlich der Schlossgräfte beinhaltet.  
 
In der inhaltlichen Vorbereitung ist die Verw altung tätig geworden – die Suche nach einem für die 
formalen Aspekte des Wettbewerbs unterstützenden externen Fachbüros befindet sich aktuell in der 
Ausschreibung.  
 
In Vorabstimmung mit dem Interfraktionellen Arbeitskreis zum Projekt stellt die Vorlage  
 
 die grundlegende Aufgabenstellung,  
 die Kernziele,  
 die inhaltlichen Anforderungen und  
 die realisierungsbezogenen Rahmenbedingungen  
 
bewusst kompakt dar.

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V/0243/2024 
 
Inhalte des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs:  
 
Aufgabenstellung: 
 
Der Musik-Campus ist ein gemeinsames Projekt der Universität Münster und der Stadt Münster , 
unterstützt durch das Land NRW . Ziel ist es, die Musikhochschule der Universität, die städtische 
Musikschule, das städtische Sinfonieorchester und die freien Musikakteure an einem gemei nsa-
men Ort am Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße zu vereinen. Gleichzeitig soll für Bürger*innen 
aus Stadt und Region sowie Gäste des Münsterlandes ein innovativer Kulturraum entstehen, der 
mit seinem Angebot ein lebendiges, vielfältiges sowie ökologisch, ökonomisch und sozial nachhal-
tiges gesellschaftliches Zentrum bildet, das sich ebenfalls für Konferenznutzungen eignet.  
 
Zur städtebaulichen Annäherung an die Planungsaufgabe wurde bereits durch das Planungsbüro 
Ferdinand Heide Architekten ein S tädtebauliches Realisierungskonzept im Sinne e iner Machbar-
keitsstudie erarbeitet.  
 
 
 
Im nächsten Planungsschritt gilt es , deren Erkenntnisse und Empfehlungen über die Konkretisie-
rungsstufe eines städtebaulich -freiräumlichen Wettbewerbs zu einem verbindli ch graphisch -
textlichen „Masterplan Musik-Campus“ weiterzuentwickeln.

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V/0243/2024 
 
 
 
Kernziele des Wettbewerbs:  
 
Kernziele in der Planung und Realisierung des Musik-Campus sind  
 
 die Schaffung eines neuen verbindenden und vernetzenden Ortes der Musik -Kultur, Bildung 
und Wissenschaft: Freie Musikakteur*innen Münster, Musikhochschule der Universität, städti-
sches Sinfonieorchester und Westfälische Schule für Musik auf einem gemeinsamen Campus;  
 die Chancen des Gesamtprojektes städtebaulich, freiraumentwickelnd sowie insbesondere 
nutzungssynergetisch in hohem Maße zu heben;  
 einen neuen, für die Öffentlichkeit erlebbaren Stadtraum zu kreieren und ein präsentes bauli-
ches Ensemble zu realisieren;  
 das engere Areal des Musik-Campus und den erweiterten, funktional und stadtökologisch auf-
zuwertenden Schlosspark harmonisch  – unter bestmöglichem Erhalt wertvoller Grünstruktu-
ren – miteinander zu verbinden.  
 
 
Differenzierte Bearbeitungsräume: 
 
Das Wettbewerbsgebiet für den Masterplan Musik-Campus soll in drei Bearbeitungsräume geglie-
dert werden, für die unterschiedliche Bearbeitungstiefen vorgesehen sind. Es handelt sich um fol-
gende Flächenabschnitte:  
 
a. Realisierungsfläche Musik-Campus mit unmittelbar angrenzenden Freiflächen;  
b. Konzeptfläche der Grün- und Freianlagen nördlich der Schlossgräfte (nördlicher Schlosspark)  
c. Ideenflächen, zum einen für eine mögliche neue Querung der Schlossgräfte, zum anderen für 
eine mögliche Verbindung zwischen Schlossplatz und Musik-Campus

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V/0243/2024 
 
 
Für die Realisierungsfläche ( blau hinterlegt) des Musik -Campus werden detaillierte Lösungsvor-
schläge für den Städtebau, die funktionalen und perspektivisch architektonischen Festlegungen 
sowie für die detaillierte Freiraumgestaltung gefordert.  
 
Um eine harmonische, funktionale und gestalterische Verbindung zwischen zukünftigem Musik -
Campus und bestehendem nördlichen Schlosspark zu schaffen, werden für die Konzeptfläche 
(braun hinterlegt) ebenfalls konkrete, freiraumplanerische Entwürfe erwartet.  
 
Die südlichen Ideenflächen ( grün hinterlegt) behandeln vornehmlich infrastrukturelle Themen zur 
Verbesserung der Anbindung des Fuß - und Radverkehrs aus Richtung des Schlossplatzes und 
werden auf konzeptioneller Maßstabsebene Beachtung finden.  
 
 
Inhaltliche Anforderungen:  
 
Für die Entwicklung der besten städtebaulich-freiräumlichen Lösung für den zukünftigen Campus 
sind ff. Anforderungen von Bedeutung:  
 
Idee  
 
 Schaffung eines „Neuen Ortes“ für die Stadtgesellschaft  
 Ausprägung des Ortes als Campus und zusammenwirkendes Kultur - & Bildungs- & Wissen-
schafts-Ensemble „im erweiterten Schlosspark“  
 die Nutzung(en) ablesbar machende Bauweise/Bauform, die für interkulturelle Lebendigkeit, 
künstlerisches Schaffen und kulturelle Vielfalt steht  
 
 
Nutzungen / Räume / Funktionen  
 
 Erfüllung des Raumprogramms, je für die einzelnen Nutzungsbausteine, und Umsetzung in 
funktionsfähige und wirtschaftliche Kubaturen

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V/0243/2024 
 ebenso kreativitätsfördernde wie wirtschaftliche und synergetisch sinnvolle Umsetzung des 
Raumprogramms (aller Nutzenden), insbesondere mit Blick auf die Aufführungs - und Veran-
staltungsräumlichkeiten  
 Komposition des Raumprogramms, sodass die Funktionsbeziehungen der Nutzungen in opti-
maler Weise gegenseitig befruchtet werden, insbesondere die der EG-Zonen  
 Definition der Eingänge und Nutzungsorientierungen, individuelle nutzerorientierte Ankom-
mens-Situationen, selbsterklärende funktionale Wegebeziehungen auf dem Campus, wetter-
feste Verbindungen  
 hohe Aufenthalts- und Lernqualität der Außenräume – multifunktional, kreativ und musikalisch 
bespielbar  
 
 
Städtebau  
 
 Sensibilität der städtebaulichen Einpassung in den innerstädtischen Grünraum („Campus im 
erweiterten Schlosspark“)  
 
 
 
 Korrespondenz der kulturell-gesellschaftlichen Nutzungen und Funktionen mit einem neuen öf-
fentlichen Raum, der geprägt von großer musikalischer, sozialer und gestalterischer Transpa-
renz und Offenheit ist  
 Komposition der Baufelder und Raumkanten, die Frei- und Stadtraum miteinander korrespon-
dieren lassen  
 Anhalt der baulichen Schwerpunktbereiche I und II (Bebauungsbereich, Bebauungskorridor), 
wie Machbarkeitsstudie zum Projekt:

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V/0243/2024 
 
 
 Baukörperpositionierungen soweit als möglich auf bereits versiegelten Flächen  
 geringstmöglicher Versiegelungsgrad: Ziel: max. 33  % (ca. 13.500  qm von 4,2  ha Gesamt-
grundstück von Stadt und Land), wie Maßgaben in der Machbarkeitsstudie zum Projekt  
 möglichst schonender Umgang mit dem Baumbestand und Neuschaffung von Grünstrukturen 
auf der Realisierungsfläche  
 
 
 
 bauliches Ensemble in verträglicher städtebaulicher Maßstäblichkeit  
 Höhenentwicklung zwischen 7 und 25 m, wie Empfehlungen der Machbarkeitsstudie

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V/0243/2024 
 Interpretation des eigenen städtebaulichen Konzepts: künftige baulich -architektonische Ge-
staltung eher harmonisiert-geleitet oder individualisiert  
 Vorschläge zur funktionalen Responsivität/Verknüpfung von Grünraum und Baukörpern  
 Städtebaulicher Vorschlag in Kenntnis der „Geschichte des Ortes“, unmittelbar außerhalb der 
Schlossgräfte: Der Campus sollte sich als Teil des Ensembles Schloss/Zitadelle verstehen  
 
 
Vernetzung  
 
 selbstverständliche Einbindung des Stan dortes und seiner Nutzungen in seine engere und 
weitere Umgebung  
 
 
 
 Integration der Standortentwicklung in die Ziele der Urbanen Wissensquartiere: Ausbildung ei-
ner erlebbaren neuen Wegebeziehung Altstadt / Schloss / Botanischer Garten / Areal Musik-
Campus / Mathecampus für Fußgänger und Radfahrer  
 Anbindungen in den östlich und südlich angrenzenden Schlosspark  
 
 
Freiraum  
 
Nutzungsaspekte:  
 
 konsumfreie Außenräume, die auch individuell angeeignet werden können  
 bauliche und/oder vegetative Lösungen zur Hitzevorsorge/Klimaanpassung  
 nachhaltiges Unterhaltungskonzept zur langfristigen Gewährleistung attraktiver, öffentlicher 
Räume  
 
 
Verbesserung stadtökologischer und stadtklimatischer Aspekte:  
 
 intensive Grünraumvernetzung zwischen Bestand und Neuplanung  
 geringstmöglicher Versiegelungsgrad, wo möglich Einsatz wasserdurchlässiger Materialien  
 naturnah gestaltete Flächen zur Unterstützung von Biodiversität und Artenvielfalt  
 standortgerechte und klimaresiliente Pflanzenwahl  
 
 
Umgang mit Bestandsgehölzen:  
 
 baumüberstanden Charakter der Schlossparks erhalten und schützen

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V/0243/2024 
 hochsensibler planerischer Umgang mit den historischen Bestandteilen und Funktionen der 
Grünanlagen (hier insbesondere Schlossgräfte, beidseitig)  
 entwurfssensibler Umgang mit der Bestandstopografie  
 besondere Berücksichtigung von Einzelbäumen und besonders prägenden Baumgruppen im 
Bereich des Musik-Campus und seiner Außenanlagen, deren Erhalt fachlich eine besonders 
hohe Priorität zugesprochen wird  
 
 
 
 Baumbilanzierung zwecks transparenter Auswertung der Eingriffe in den Gehölzbestand  
 geringstmögliche Eingriffe in die Baum- und Gehölzsubstanz auch in der Ideenentwicklung der 
Schlossgräften-Querung/-überspannung  
 
 
Nachhaltigkeit  
 
 Campus als Vorbild für nachhaltige und zukunftsweisende Kulturbauten  
 wirtschaftlich ebenso tragfähige wie innovative Lösungen im Sinne einer „Green Culture“  
 Vorschläge für Gebäudematerialitäten und die funktionale Responsivität/Verknüpfung von 
Grünraum und Baukörpern  
 wegweisendes Vordenken in den Bereichen Effizienz, graue Energie, Nutzbarma chung er-
neuerbarer Energien, Ansprüche klimaangepassten Bauens sowie Optimierung des lokalen 
Wasserhaushalts durch zeitgemäßes Regenwassermanagement

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V/0243/2024 
 
 
Erschließung, Stellplätze, Verkehr  
 
 kein Stellplatznachweis für motorisierten Individualverkehr auf dem Areal (im benachbarten 
Parkhaus Coesfelder Kreuz)  
 Andienungserschließung, insbesondere für den Kulturbau, von der Einsteinstraße aus, allen-
falls untergeordnet und emissionsarm von der Hittorfstraße  
 
 
 
 Wahrnehmbarkeit der Entrées zum Campusareal  
 zielgenaue Angebotsräume für Fahrradabstellanlagen  
 
 
Realisierungsbezogene Rahmenbedingungen: 
 
Grundstückssituation:  
 
Die Positionierung der Baukörper ist im Sinne der besten städtebaulich -freiräumlichen Nutzung 
auf der Gesamtheit des Grundstücksareals (4,2  ha in Landes- und städtischem Besitz) für den 
Campus grundsätzlich erst einmal frei. Nach Ergebnis des Wettbewerbs e rforderliche Grund-
stücksregelungen (Verschiebungen, Tausche) zwischen Land und Stadt sind in projektpartner-
schaftlichen oder ggf. im hoheitlichen Verfahren lösbar.

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V/0243/2024 
 
 
Gleichwohl ist es mit Blick auf eine Realisierbarkeit nicht sinnvoll und zielführend, a uf dem Lan-
desgrundstück die städtischen Bedarfe (Westfälische Schule für Musik, Sinfonieorchester und 
Freie Musikakteure*innen) und/oder auf dem städtischen Grundstück die Landesbedarfe (Bau-
stein Musikhochschule/UM) zu positionieren. 
 
 
Unterschiedliche Bauherr*innenschaften und Gebäude-Bausteine:  
 
Es erfolgt absehbar eine, ggf. auch zeitlich gestufte, Umsetzung durch drei verschiedene Bau-
herr*innen: Der Baustein Land durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW), der 
Baustein Stadt durch das Immobilienmanagement der Stadt selbst, die Umsetzung des gemein-
samen Bausteins Kulturbau durch die Projektpartner Stadt und UM ist noch nicht definiert.  
 
In der Konsequenz bedeutet dies Teilbaufelder, die eng und „hart“ aneinandergrenzen können, 
jedoch solitär baulich realisierbar und bewirtschaftbar sein müssen.  
 
Aufgrund der unterschiedlichen Bauherr*innenschaften, der beiden Liegenschaften und einer 
wahrscheinlichen zeitlich versetzten Realisierung der Nutzungsbausteine sind bauliche Lösungen 
nicht realistisch, die alle Nutzungen oder Nutzungskombinationen „unter einem Dach“ vereinen 
und/oder in konstruktiv-funktionalen Zwangspunkten verbinden.  
 
Für den Baustein Stadt respektive seinen Teilbaustein „Sinfonieorchester“ ist eine Lösung not-
wendig, die eine spätere bauliche Verbindung zum Baustein Kulturbau ermöglicht.

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V/0243/2024 
 
 
 
Resilienz des städtebaulich-freiräumlichen Entwurfs: 
 
Für die Nutzenden des Musik-Campus ist der Kulturbau der entscheidende und Synergie tragen-
de Baustein. Das zu entwickelnde städtebaulich-freiräumliche Konzept soll gleichwohl ein grund-
sätzliches Realisierungsrisiko berücksichtigen und im Falle dessen auch ohne gravierende Quali-
tätsverluste mit den zwei Bausteinen Land und Stadt eine positive stadträumliche Wirkung entfal-
ten.  
 
 
Umgang mit dem heutigen baulichen Bestand: 
 
Das Landesgrundstück ist derzeit mit einem Gebäudeensemble des BLB NRW bebaut, welches 
bis 2012 durch die Universität Münster als Pharmazeutisches Institut genutzt wurde und seitdem 
leer steht. Es besteht im Wesentlichen aus einem 6 -geschossigen Hauptgebäude, einem flächi-
gen, eingeschossigen Gebäudeteil südlich des Hauptgebäudes und einem 3 -geschossigen Ne-
bengebäude, dass an den eingeschossigen Gebäudeteil anschließt.

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Der Eigentümer BLB NRW prüft derzeit, ob bzw. welche Teile des Bestandsgebäudes im Sinne 
der Nutzung „Grauer Energie“ und im Sinne einer dem Raumprogramm des Musik-Campus ent-
sprechenden Nutzung erhaltenswert sind. Das Ergebnis wird bis zum Start der Auslobung vorlie-
gen.  
 
 
Wesentliche inhaltliche Auslobungsunterlagen: 
 
Zur Verdeutlichung der Sensibilitäten des Stadtraums und der Anforderungen des Bauvorhabens 
werden die teilnehmenden Büros am Wettbewerb u.a. mit ff. Materialien für die Aufgabenstellung 
sensibilisiert:  
 
 Musikfachliches Begleitgremium: Gedanken, Hinweise und Kriterien zum Wettbewerb aus kul-
turfachlicher Sicht  
 detailliertes Raumprogramm der Nutzungsbausteine  
 historisch-denkmalpflegerische Einordnung des Standortes – Bodendenkmal Schloss  
 „Städtebauliches Realisierungskonzept“ – Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit des 
Musik-Campus am Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße. von Ferdinand Heide Architekt en, 
Frankfurt am Main  
 Zielstellungen Urbane Wissensquartiere, Masterplan NWZ+, Wettbewerbsergebnis Mathe-
campus  
 detaillierte Aufnahme der Bäume am Stan dort des künftigen Musik -Campus – exakt einge-
messene Daten und differenzierte Bewertung zur „Erhaltenswürdigkeit“  
 exakte topographische Aufnahme des Geländes (Höhenpunkte) inklusive Schlossgräfte  
 faunistische Erfassung im Bearbeitungsraum

- 14 - 
V/0243/2024 
Verfahrensausblick:  
 
Für die Unterstützung in der f ormalen und organisatorischen Vorbereitung/Begleitung des Wettbe-
werbs durch ein externes Wettbewerbsmanagement-Büro ist die Ausschreibung derzeit laufend.  
 
Nach jetzigem Stand ist in formaler Hinsicht für den Wettbewerb vorgesehen:  
 
 ausreichende Anzahl an teilnehmenden Büros  
 beschränkt-offenes Teilnahmeverfahren: qualifizierte Setzung von Büros (referenzengestützt), 
ergänzt durch europaweites Verfahren, ggf. mit Losverfahren  
 die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Büros für Stadtplanung mit Büros für Freiraumpla-
nung und Büros für Architektur  
 die Einbeziehung der Universität Münster und des BLB NRW in die Jury 
 die Einbeziehung einer Vertretung aus dem Musikfachlichen Begleitgremium in die Jury (emp-
fohlen: freie Musikakteure)  
 die Einbeziehung der Ratspolitik (Vertretung je Fraktion) und der Ortspolitik (Bezirksbürg er-
meister) in die Jury  
 die beratende Einbindung der Leitungen der Musikhochschule, der Westfälischen Schule für 
Musik und des Sinfonieorchesters 
 weitere fachspezifische Beratungen 
 
Die detaillierte Rückkopplung zu den o.g. Punkten erfolgt, nach Konkretisierung des formalen Auslo-
bungsteils, in den Interfraktionellen Arbeitskreis zum Projekt.  
 
 
Zeitlicher Ausblick für den Wettbewerb:  
 
Nach Findung des unterstützenden Wettbewerbsmanagementbüros, Klärung und Schärfung des for-
malen Wettbewerbsteils und insbes ondere hierzu notwendiger Abstimmung mit der AK NRW (Wett-
bewerbsverfahren und -dotierung) ist es Ziel, analog dem bisherigen Projektzeitplan, den Wettbewerb 
im 3. Quartal dieses Jahres auszuloben.  
 
 
Ausblick – nach dem Wettbewerb:  
 
Die weitere Umsetzung des Musik -Campus erfolgt auf Grundlage eines alle Baugrundstücksflächen 
überspannenden „Masterplan Musik-Campus“ als Auftrag für den/die Preisträger.  
 
Dieser definiert im Ergebnis funktionale und gestalterische Grundprinzipien und Qualitäten für weitere 
hochbauliche und freiräumliche Qualifizierungen (Einzel - oder Kombinations-Wettbewerbe geplant), 
sowohl für die einzelnen Baufelder als auch für den gesamten Freiraum. Die Empfehlung en des 
Preisgerichtes werden in diese Erarbeitung einfließen. Parallel werden die Maßgaben und Inhalte des 
Masterplans in einen formellen Bebauungsplan, soweit möglich und nötig, überführt.  
 
Dieses Vorgehen steht unter dem Vorbehalt von Beschlüssen der parlamentarischen Gremien zu den 
Wettbewerbsergebnissen.  
 
gez.  
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen:  
Anlage A

Anlage A

2230 Zeichen

Anlage A zur V/0243/2024 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, den städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb für 
den Musik-Campus auszuloben. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Musik-Campus als einem gemeinsamen Projekt von Universität und Stadt Münster, unter-
stützt durch das Land NRW, werden die Musikhochschule der Universität, die städtische Musik-
schule, das städtische Sinfonieorchester und die freien Musikakteure an einem gemeinsamen Ort 
am Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße vereint. Gleichzeitig wird ein innovativer Kulturraum ent-
stehen, der mit seinem Angebot ein lebendiges, vielfältiges sowie ökologisch, ökonomisch und so-
zial nachhaltiges gesellschaftliches Zentrum bildet, das sich ebenfalls für Konferenznutzungen eig-
net.  
 
Zur Erreichung dieses Ziels wurde bereits ein Städtebauliches Realisierungskonzept im Sinne einer 
Machbarkeitsstudie erarbeitet. In der nächsten Stufe soll jetzt ein städtebaulich-freiräumlicher 
Wettbewerb ausgelobt werden. Anschließend wird mit den Ergebnissen ein „Masterplan Musik-
Campus“ entwickelt und schließlich ein Bauleitplanverfahren durchgeführt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Das Sinfonieorchester Münster benötigt dringend einen geeigneten Proberaum mit Einspiel-/ 
Umkleideräumen. Die Westfälischen Schule für Musik ist in einem nicht barrierefreien Gebäude 
unterbracht, das den Anforderungen für Musikunterricht nicht entspricht. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 der dritte Ort: Der Musik-Campus wird ein Ort der Gemeinschaft sein, 
 Kulturelle Teilhabe und Vielfalt: der allen Teilen der Bevölkerung offensteht, 
 Soziale Nachhaltigkeit: und Chancen und breite Entwicklungspotentiale bietet.

Beratungsverlauf (7)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
29.08.2024 Kulturausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Einsteinstraße
  • Hittorfstraße
  • Schlossplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0243/2024
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2024
Erstellt
10.04.2024 12:28