V/0243/2024
Musik-Campus - Auslobung des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs
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Beschlussvorlage
19756 Zeichen
V/0243/2024
V/0243/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Musik-Campus - Auslobung des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs
Beratungsfolge
28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.06.2024 Kulturausschuss Vorberatung
11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung
19.06.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
a. Der grundlegenden Aufgabenstellung, den Kernzielen, den inhaltlichen Anforderungen und den
realisierungsbezogenen Rahmenbedingungen für den städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb
wird zugestimmt.
b. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage und nach erfolgter Abstimmung mit der
Architektenkammer NRW, den Wettbewerb auszuloben.
c. Die Universität Münster, das Musikfachliche Begleitgremium, die Ratsfraktionen und der Bezirks-
bürgermeister, je mit Stellvertretenden, werden in die Jury des Wettbewerbes eingebunden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Wettbewerbskosten werden zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt geschätzt:
Beauftragung Büro für Wettbewerbsmanagement: ca. 60 t€
Honorare: ca. 220 t€
Dezernat III
Dezernat des
Oberbürgermeisters
16.05.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Krause /
Frau Dr. Blanc
Telefon: 492-7030 /
492-6002
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de /
Blanc@stadt-muenster.de
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in Summe für
- Realisierungsbereich (Städtebau und Freiraum)
- Konzeptbereich (Freiraum)
- Ideenbereich (Freiraum)
Kolloquiums- und Preisgerichtskosten: ca. 40 t€
Die Universität Münster als enge Projektpartnerin wird den Wettbewerb, analog der städtebaulichen
Machbarkeitsstudie, hälftig mitfinanzieren.
Der städtebaulich-freiräumliche Wettbewerb ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1501 Anteile an Unter-
nehmen
Investitionsmaßnahme 1100 Musik-Campus
Auszahlungen 2024 80.000
2025 240.000
Summe aller Auszahlungen 320.000
Einzahlungen 2025 160.000 Kostenerstattung durch die Universi-
tät Münster
Saldo 160.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt.
Begründung:
Ausgangslage:
Mit den Beschlüssen zur Vorlage V/0437/2023 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage
der Erkenntnisse und Empfehlungen der städtebaulichen Machbarkeitsstudie („Städtebauliches Realisie-
rungskonzept“, Ferdinand Heide Architekten, Frankfurt am Mai n), in Zusammenarbeit mit der Universität Münster
einen städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb vorzubereiten, der auch ein Freiraumentwicklungs-
konzept für die Freiräume nördlich der Schlossgräfte beinhaltet.
In der inhaltlichen Vorbereitung ist die Verw altung tätig geworden – die Suche nach einem für die
formalen Aspekte des Wettbewerbs unterstützenden externen Fachbüros befindet sich aktuell in der
Ausschreibung.
In Vorabstimmung mit dem Interfraktionellen Arbeitskreis zum Projekt stellt die Vorlage
die grundlegende Aufgabenstellung,
die Kernziele,
die inhaltlichen Anforderungen und
die realisierungsbezogenen Rahmenbedingungen
bewusst kompakt dar.
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Inhalte des städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerbs:
Aufgabenstellung:
Der Musik-Campus ist ein gemeinsames Projekt der Universität Münster und der Stadt Münster ,
unterstützt durch das Land NRW . Ziel ist es, die Musikhochschule der Universität, die städtische
Musikschule, das städtische Sinfonieorchester und die freien Musikakteure an einem gemei nsa-
men Ort am Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße zu vereinen. Gleichzeitig soll für Bürger*innen
aus Stadt und Region sowie Gäste des Münsterlandes ein innovativer Kulturraum entstehen, der
mit seinem Angebot ein lebendiges, vielfältiges sowie ökologisch, ökonomisch und sozial nachhal-
tiges gesellschaftliches Zentrum bildet, das sich ebenfalls für Konferenznutzungen eignet.
Zur städtebaulichen Annäherung an die Planungsaufgabe wurde bereits durch das Planungsbüro
Ferdinand Heide Architekten ein S tädtebauliches Realisierungskonzept im Sinne e iner Machbar-
keitsstudie erarbeitet.
Im nächsten Planungsschritt gilt es , deren Erkenntnisse und Empfehlungen über die Konkretisie-
rungsstufe eines städtebaulich -freiräumlichen Wettbewerbs zu einem verbindli ch graphisch -
textlichen „Masterplan Musik-Campus“ weiterzuentwickeln.
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Kernziele des Wettbewerbs:
Kernziele in der Planung und Realisierung des Musik-Campus sind
die Schaffung eines neuen verbindenden und vernetzenden Ortes der Musik -Kultur, Bildung
und Wissenschaft: Freie Musikakteur*innen Münster, Musikhochschule der Universität, städti-
sches Sinfonieorchester und Westfälische Schule für Musik auf einem gemeinsamen Campus;
die Chancen des Gesamtprojektes städtebaulich, freiraumentwickelnd sowie insbesondere
nutzungssynergetisch in hohem Maße zu heben;
einen neuen, für die Öffentlichkeit erlebbaren Stadtraum zu kreieren und ein präsentes bauli-
ches Ensemble zu realisieren;
das engere Areal des Musik-Campus und den erweiterten, funktional und stadtökologisch auf-
zuwertenden Schlosspark harmonisch – unter bestmöglichem Erhalt wertvoller Grünstruktu-
ren – miteinander zu verbinden.
Differenzierte Bearbeitungsräume:
Das Wettbewerbsgebiet für den Masterplan Musik-Campus soll in drei Bearbeitungsräume geglie-
dert werden, für die unterschiedliche Bearbeitungstiefen vorgesehen sind. Es handelt sich um fol-
gende Flächenabschnitte:
a. Realisierungsfläche Musik-Campus mit unmittelbar angrenzenden Freiflächen;
b. Konzeptfläche der Grün- und Freianlagen nördlich der Schlossgräfte (nördlicher Schlosspark)
c. Ideenflächen, zum einen für eine mögliche neue Querung der Schlossgräfte, zum anderen für
eine mögliche Verbindung zwischen Schlossplatz und Musik-Campus
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Für die Realisierungsfläche ( blau hinterlegt) des Musik -Campus werden detaillierte Lösungsvor-
schläge für den Städtebau, die funktionalen und perspektivisch architektonischen Festlegungen
sowie für die detaillierte Freiraumgestaltung gefordert.
Um eine harmonische, funktionale und gestalterische Verbindung zwischen zukünftigem Musik -
Campus und bestehendem nördlichen Schlosspark zu schaffen, werden für die Konzeptfläche
(braun hinterlegt) ebenfalls konkrete, freiraumplanerische Entwürfe erwartet.
Die südlichen Ideenflächen ( grün hinterlegt) behandeln vornehmlich infrastrukturelle Themen zur
Verbesserung der Anbindung des Fuß - und Radverkehrs aus Richtung des Schlossplatzes und
werden auf konzeptioneller Maßstabsebene Beachtung finden.
Inhaltliche Anforderungen:
Für die Entwicklung der besten städtebaulich-freiräumlichen Lösung für den zukünftigen Campus
sind ff. Anforderungen von Bedeutung:
Idee
Schaffung eines „Neuen Ortes“ für die Stadtgesellschaft
Ausprägung des Ortes als Campus und zusammenwirkendes Kultur - & Bildungs- & Wissen-
schafts-Ensemble „im erweiterten Schlosspark“
die Nutzung(en) ablesbar machende Bauweise/Bauform, die für interkulturelle Lebendigkeit,
künstlerisches Schaffen und kulturelle Vielfalt steht
Nutzungen / Räume / Funktionen
Erfüllung des Raumprogramms, je für die einzelnen Nutzungsbausteine, und Umsetzung in
funktionsfähige und wirtschaftliche Kubaturen
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ebenso kreativitätsfördernde wie wirtschaftliche und synergetisch sinnvolle Umsetzung des
Raumprogramms (aller Nutzenden), insbesondere mit Blick auf die Aufführungs - und Veran-
staltungsräumlichkeiten
Komposition des Raumprogramms, sodass die Funktionsbeziehungen der Nutzungen in opti-
maler Weise gegenseitig befruchtet werden, insbesondere die der EG-Zonen
Definition der Eingänge und Nutzungsorientierungen, individuelle nutzerorientierte Ankom-
mens-Situationen, selbsterklärende funktionale Wegebeziehungen auf dem Campus, wetter-
feste Verbindungen
hohe Aufenthalts- und Lernqualität der Außenräume – multifunktional, kreativ und musikalisch
bespielbar
Städtebau
Sensibilität der städtebaulichen Einpassung in den innerstädtischen Grünraum („Campus im
erweiterten Schlosspark“)
Korrespondenz der kulturell-gesellschaftlichen Nutzungen und Funktionen mit einem neuen öf-
fentlichen Raum, der geprägt von großer musikalischer, sozialer und gestalterischer Transpa-
renz und Offenheit ist
Komposition der Baufelder und Raumkanten, die Frei- und Stadtraum miteinander korrespon-
dieren lassen
Anhalt der baulichen Schwerpunktbereiche I und II (Bebauungsbereich, Bebauungskorridor),
wie Machbarkeitsstudie zum Projekt:
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Baukörperpositionierungen soweit als möglich auf bereits versiegelten Flächen
geringstmöglicher Versiegelungsgrad: Ziel: max. 33 % (ca. 13.500 qm von 4,2 ha Gesamt-
grundstück von Stadt und Land), wie Maßgaben in der Machbarkeitsstudie zum Projekt
möglichst schonender Umgang mit dem Baumbestand und Neuschaffung von Grünstrukturen
auf der Realisierungsfläche
bauliches Ensemble in verträglicher städtebaulicher Maßstäblichkeit
Höhenentwicklung zwischen 7 und 25 m, wie Empfehlungen der Machbarkeitsstudie
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Interpretation des eigenen städtebaulichen Konzepts: künftige baulich -architektonische Ge-
staltung eher harmonisiert-geleitet oder individualisiert
Vorschläge zur funktionalen Responsivität/Verknüpfung von Grünraum und Baukörpern
Städtebaulicher Vorschlag in Kenntnis der „Geschichte des Ortes“, unmittelbar außerhalb der
Schlossgräfte: Der Campus sollte sich als Teil des Ensembles Schloss/Zitadelle verstehen
Vernetzung
selbstverständliche Einbindung des Stan dortes und seiner Nutzungen in seine engere und
weitere Umgebung
Integration der Standortentwicklung in die Ziele der Urbanen Wissensquartiere: Ausbildung ei-
ner erlebbaren neuen Wegebeziehung Altstadt / Schloss / Botanischer Garten / Areal Musik-
Campus / Mathecampus für Fußgänger und Radfahrer
Anbindungen in den östlich und südlich angrenzenden Schlosspark
Freiraum
Nutzungsaspekte:
konsumfreie Außenräume, die auch individuell angeeignet werden können
bauliche und/oder vegetative Lösungen zur Hitzevorsorge/Klimaanpassung
nachhaltiges Unterhaltungskonzept zur langfristigen Gewährleistung attraktiver, öffentlicher
Räume
Verbesserung stadtökologischer und stadtklimatischer Aspekte:
intensive Grünraumvernetzung zwischen Bestand und Neuplanung
geringstmöglicher Versiegelungsgrad, wo möglich Einsatz wasserdurchlässiger Materialien
naturnah gestaltete Flächen zur Unterstützung von Biodiversität und Artenvielfalt
standortgerechte und klimaresiliente Pflanzenwahl
Umgang mit Bestandsgehölzen:
baumüberstanden Charakter der Schlossparks erhalten und schützen
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hochsensibler planerischer Umgang mit den historischen Bestandteilen und Funktionen der
Grünanlagen (hier insbesondere Schlossgräfte, beidseitig)
entwurfssensibler Umgang mit der Bestandstopografie
besondere Berücksichtigung von Einzelbäumen und besonders prägenden Baumgruppen im
Bereich des Musik-Campus und seiner Außenanlagen, deren Erhalt fachlich eine besonders
hohe Priorität zugesprochen wird
Baumbilanzierung zwecks transparenter Auswertung der Eingriffe in den Gehölzbestand
geringstmögliche Eingriffe in die Baum- und Gehölzsubstanz auch in der Ideenentwicklung der
Schlossgräften-Querung/-überspannung
Nachhaltigkeit
Campus als Vorbild für nachhaltige und zukunftsweisende Kulturbauten
wirtschaftlich ebenso tragfähige wie innovative Lösungen im Sinne einer „Green Culture“
Vorschläge für Gebäudematerialitäten und die funktionale Responsivität/Verknüpfung von
Grünraum und Baukörpern
wegweisendes Vordenken in den Bereichen Effizienz, graue Energie, Nutzbarma chung er-
neuerbarer Energien, Ansprüche klimaangepassten Bauens sowie Optimierung des lokalen
Wasserhaushalts durch zeitgemäßes Regenwassermanagement
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Erschließung, Stellplätze, Verkehr
kein Stellplatznachweis für motorisierten Individualverkehr auf dem Areal (im benachbarten
Parkhaus Coesfelder Kreuz)
Andienungserschließung, insbesondere für den Kulturbau, von der Einsteinstraße aus, allen-
falls untergeordnet und emissionsarm von der Hittorfstraße
Wahrnehmbarkeit der Entrées zum Campusareal
zielgenaue Angebotsräume für Fahrradabstellanlagen
Realisierungsbezogene Rahmenbedingungen:
Grundstückssituation:
Die Positionierung der Baukörper ist im Sinne der besten städtebaulich -freiräumlichen Nutzung
auf der Gesamtheit des Grundstücksareals (4,2 ha in Landes- und städtischem Besitz) für den
Campus grundsätzlich erst einmal frei. Nach Ergebnis des Wettbewerbs e rforderliche Grund-
stücksregelungen (Verschiebungen, Tausche) zwischen Land und Stadt sind in projektpartner-
schaftlichen oder ggf. im hoheitlichen Verfahren lösbar.
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Gleichwohl ist es mit Blick auf eine Realisierbarkeit nicht sinnvoll und zielführend, a uf dem Lan-
desgrundstück die städtischen Bedarfe (Westfälische Schule für Musik, Sinfonieorchester und
Freie Musikakteure*innen) und/oder auf dem städtischen Grundstück die Landesbedarfe (Bau-
stein Musikhochschule/UM) zu positionieren.
Unterschiedliche Bauherr*innenschaften und Gebäude-Bausteine:
Es erfolgt absehbar eine, ggf. auch zeitlich gestufte, Umsetzung durch drei verschiedene Bau-
herr*innen: Der Baustein Land durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW), der
Baustein Stadt durch das Immobilienmanagement der Stadt selbst, die Umsetzung des gemein-
samen Bausteins Kulturbau durch die Projektpartner Stadt und UM ist noch nicht definiert.
In der Konsequenz bedeutet dies Teilbaufelder, die eng und „hart“ aneinandergrenzen können,
jedoch solitär baulich realisierbar und bewirtschaftbar sein müssen.
Aufgrund der unterschiedlichen Bauherr*innenschaften, der beiden Liegenschaften und einer
wahrscheinlichen zeitlich versetzten Realisierung der Nutzungsbausteine sind bauliche Lösungen
nicht realistisch, die alle Nutzungen oder Nutzungskombinationen „unter einem Dach“ vereinen
und/oder in konstruktiv-funktionalen Zwangspunkten verbinden.
Für den Baustein Stadt respektive seinen Teilbaustein „Sinfonieorchester“ ist eine Lösung not-
wendig, die eine spätere bauliche Verbindung zum Baustein Kulturbau ermöglicht.
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Resilienz des städtebaulich-freiräumlichen Entwurfs:
Für die Nutzenden des Musik-Campus ist der Kulturbau der entscheidende und Synergie tragen-
de Baustein. Das zu entwickelnde städtebaulich-freiräumliche Konzept soll gleichwohl ein grund-
sätzliches Realisierungsrisiko berücksichtigen und im Falle dessen auch ohne gravierende Quali-
tätsverluste mit den zwei Bausteinen Land und Stadt eine positive stadträumliche Wirkung entfal-
ten.
Umgang mit dem heutigen baulichen Bestand:
Das Landesgrundstück ist derzeit mit einem Gebäudeensemble des BLB NRW bebaut, welches
bis 2012 durch die Universität Münster als Pharmazeutisches Institut genutzt wurde und seitdem
leer steht. Es besteht im Wesentlichen aus einem 6 -geschossigen Hauptgebäude, einem flächi-
gen, eingeschossigen Gebäudeteil südlich des Hauptgebäudes und einem 3 -geschossigen Ne-
bengebäude, dass an den eingeschossigen Gebäudeteil anschließt.
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Der Eigentümer BLB NRW prüft derzeit, ob bzw. welche Teile des Bestandsgebäudes im Sinne
der Nutzung „Grauer Energie“ und im Sinne einer dem Raumprogramm des Musik-Campus ent-
sprechenden Nutzung erhaltenswert sind. Das Ergebnis wird bis zum Start der Auslobung vorlie-
gen.
Wesentliche inhaltliche Auslobungsunterlagen:
Zur Verdeutlichung der Sensibilitäten des Stadtraums und der Anforderungen des Bauvorhabens
werden die teilnehmenden Büros am Wettbewerb u.a. mit ff. Materialien für die Aufgabenstellung
sensibilisiert:
Musikfachliches Begleitgremium: Gedanken, Hinweise und Kriterien zum Wettbewerb aus kul-
turfachlicher Sicht
detailliertes Raumprogramm der Nutzungsbausteine
historisch-denkmalpflegerische Einordnung des Standortes – Bodendenkmal Schloss
„Städtebauliches Realisierungskonzept“ – Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit des
Musik-Campus am Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße. von Ferdinand Heide Architekt en,
Frankfurt am Main
Zielstellungen Urbane Wissensquartiere, Masterplan NWZ+, Wettbewerbsergebnis Mathe-
campus
detaillierte Aufnahme der Bäume am Stan dort des künftigen Musik -Campus – exakt einge-
messene Daten und differenzierte Bewertung zur „Erhaltenswürdigkeit“
exakte topographische Aufnahme des Geländes (Höhenpunkte) inklusive Schlossgräfte
faunistische Erfassung im Bearbeitungsraum
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Verfahrensausblick:
Für die Unterstützung in der f ormalen und organisatorischen Vorbereitung/Begleitung des Wettbe-
werbs durch ein externes Wettbewerbsmanagement-Büro ist die Ausschreibung derzeit laufend.
Nach jetzigem Stand ist in formaler Hinsicht für den Wettbewerb vorgesehen:
ausreichende Anzahl an teilnehmenden Büros
beschränkt-offenes Teilnahmeverfahren: qualifizierte Setzung von Büros (referenzengestützt),
ergänzt durch europaweites Verfahren, ggf. mit Losverfahren
die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Büros für Stadtplanung mit Büros für Freiraumpla-
nung und Büros für Architektur
die Einbeziehung der Universität Münster und des BLB NRW in die Jury
die Einbeziehung einer Vertretung aus dem Musikfachlichen Begleitgremium in die Jury (emp-
fohlen: freie Musikakteure)
die Einbeziehung der Ratspolitik (Vertretung je Fraktion) und der Ortspolitik (Bezirksbürg er-
meister) in die Jury
die beratende Einbindung der Leitungen der Musikhochschule, der Westfälischen Schule für
Musik und des Sinfonieorchesters
weitere fachspezifische Beratungen
Die detaillierte Rückkopplung zu den o.g. Punkten erfolgt, nach Konkretisierung des formalen Auslo-
bungsteils, in den Interfraktionellen Arbeitskreis zum Projekt.
Zeitlicher Ausblick für den Wettbewerb:
Nach Findung des unterstützenden Wettbewerbsmanagementbüros, Klärung und Schärfung des for-
malen Wettbewerbsteils und insbes ondere hierzu notwendiger Abstimmung mit der AK NRW (Wett-
bewerbsverfahren und -dotierung) ist es Ziel, analog dem bisherigen Projektzeitplan, den Wettbewerb
im 3. Quartal dieses Jahres auszuloben.
Ausblick – nach dem Wettbewerb:
Die weitere Umsetzung des Musik -Campus erfolgt auf Grundlage eines alle Baugrundstücksflächen
überspannenden „Masterplan Musik-Campus“ als Auftrag für den/die Preisträger.
Dieser definiert im Ergebnis funktionale und gestalterische Grundprinzipien und Qualitäten für weitere
hochbauliche und freiräumliche Qualifizierungen (Einzel - oder Kombinations-Wettbewerbe geplant),
sowohl für die einzelnen Baufelder als auch für den gesamten Freiraum. Die Empfehlung en des
Preisgerichtes werden in diese Erarbeitung einfließen. Parallel werden die Maßgaben und Inhalte des
Masterplans in einen formellen Bebauungsplan, soweit möglich und nötig, überführt.
Dieses Vorgehen steht unter dem Vorbehalt von Beschlüssen der parlamentarischen Gremien zu den
Wettbewerbsergebnissen.
gez.
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage A
Anlage A
2230 Zeichen
Anlage A zur V/0243/2024 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, den städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb für den Musik-Campus auszuloben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Musik-Campus als einem gemeinsamen Projekt von Universität und Stadt Münster, unter- stützt durch das Land NRW, werden die Musikhochschule der Universität, die städtische Musik- schule, das städtische Sinfonieorchester und die freien Musikakteure an einem gemeinsamen Ort am Standort Einsteinstraße/Hittorfstraße vereint. Gleichzeitig wird ein innovativer Kulturraum ent- stehen, der mit seinem Angebot ein lebendiges, vielfältiges sowie ökologisch, ökonomisch und so- zial nachhaltiges gesellschaftliches Zentrum bildet, das sich ebenfalls für Konferenznutzungen eig- net. Zur Erreichung dieses Ziels wurde bereits ein Städtebauliches Realisierungskonzept im Sinne einer Machbarkeitsstudie erarbeitet. In der nächsten Stufe soll jetzt ein städtebaulich-freiräumlicher Wettbewerb ausgelobt werden. Anschließend wird mit den Ergebnissen ein „Masterplan Musik- Campus“ entwickelt und schließlich ein Bauleitplanverfahren durchgeführt. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das Sinfonieorchester Münster benötigt dringend einen geeigneten Proberaum mit Einspiel-/ Umkleideräumen. Die Westfälischen Schule für Musik ist in einem nicht barrierefreien Gebäude unterbracht, das den Anforderungen für Musikunterricht nicht entspricht. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) der dritte Ort: Der Musik-Campus wird ein Ort der Gemeinschaft sein, Kulturelle Teilhabe und Vielfalt: der allen Teilen der Bevölkerung offensteht, Soziale Nachhaltigkeit: und Chancen und breite Entwicklungspotentiale bietet.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Einsteinstraße
- Hittorfstraße
- Schlossplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0243/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2024
- Erstellt
- 10.04.2024 12:28