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Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht; Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen

Mitteilung Ausschuss 0299/2020 vom 21.07.2020

Stand: Am 25.06.2020 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 1 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 Aufgabe: Beschluss des Rates am 20.12.2016 Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit erforderlich – den Fachausschüssen sowie dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2021 vorzulegen. Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fach- ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch die regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbeauftragten über wichtige Entwick- lungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren. Erläuterungen: Status (Spalte 6) grün gelb rot Bedeutung Maßnahme läuft nach Plan Maßnahme wird mit Verzögerung umgesetzt Nachsteuern erforderlich Maßnahme wird nicht umgesetzt oder Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten Nachsteuern erforderlich Hinweise:  In Spalte 2 werden jeweils zunächst die Ratsaufträge zitiert. Sofern Erläuterungen erfolgen, sind diese eingerückt.  Maßnahmen, die nach Plan gelaufen sind und vor Anfang 2019 abgeschlossen worden sind, werden in diesem dritten Controlling nicht mehr aufgeführt. Sie werden aber im Abschlussbericht über die Maßnahmen des 2. Folgeberichtes wieder aufgeführt werden.  Redaktionelle Anpassungen wurden nicht kenntlich gemacht. Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 2 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 Nr. Beschreibung feder- führend Beginn Ende Status 1 2 3 4 5 6 1 Kinder und Jugend 1.1 Erhaltung und Weiterentwicklung der heilpädagogischen/inklusiven Angebote für die Kinder in der Frühförderung. 51 2016 un- befristet grün 1.2 Erhaltung und Weiterentwicklung der Beratungsangebote für die Eltern in der Frühförderung. 51 2016 un- befristet grün 1.3 Erhaltung und Weiterentwicklung der Inklusionsbegleitung und Beratung in den Kindertages- einrichtungen. 51 2016 2020 grün 1.5 Eingebettet in lokale Strukturen wird ein breit gefächertes Unterstützungssystem aufgebaut, das Familien fördert und aktivierende Impulse im Gemeinwesen setzt. Damit werden sowohl Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern gefördert als auch Eltern und Familien un- terstützt. Eine beantragte Maßnahme aus dem Bereich Familienbildung wurde von Landesseite nicht berücksichtigt. Weitergehende Fördermöglichkeiten in diesem Zusammenhang werden derzeit nicht gesehen. 51 2018 2020 rot 1.6 Es wird eine Präventionskette (weiter-)entwickelt, die bereits bestehende Maßnahmen und weitere notwendige Maßnahmen einschließt und miteinander verbindet. Mit dieser Präventi- onskette werden Schutzfaktoren gefördert und Risikofaktoren vermindert. 51 2018 2020 grün 1.7 Personalentwicklung der städtischen Mitarbeiter/innen im Elementarbereich: Organisation ei- nes sich jährlich wiederholenden Fachtages für ca. 100 - 200 Mitarbeiter/innen aus den städti- schen Kindergärten zu den Themen Inklusion und Behinderung. 51 2016 2020 grün 1.8 Kontinuierliche Fortschreibung des Inklusionskonzeptes für städtische Kindergärten, mit dem 51 2016 un- grün Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 3 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 die erfolgreiche Arbeit zur Inklusion erhalten und weiterentwickelt werden soll. befristet 1.9 Die Maßnahmen der 1. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2015) werden stetig umgesetzt. IV/2 404 2016 un- befristet grün 1.10 Die Möglichkeiten und Grenzen für kommunales Handeln im Rahmen der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems sind insbesondere im Kontext von qualitativer Inklusionsentwicklung (landesweite Regelungen bezüglich pädagogisch-didaktischer Konzepte für Gemeinsames Lernen und bezüglich der sächlichen Ressourcenausstattung - Gebäude, Raum, Ausstattung) kritisch in den Blick zu nehmen und zu optimieren. IV/2 2016 un- befristet grün 1.11 Die 2. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2018) wird auf der Grundlage einer für 2017 vorgesehenen Zwischenbilanz vorgenommen. IV/2 2018 2019 grün 1.12 Stärkung der Vernetzung und Fortbildung für mehr inklusive Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt. 51 2017 un- befristet grün 1.12.1 Stärkung der Wahlfreiheit und Verbesserung der uneingeschränkten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Freizeitbereich. 51 2017 un- befristet grün 1.13 Inklusion wird als ein Schwerpunkt in der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen. Die inklusiven Angebote im Bereich der Jugendförderung werden kontinuierlich ausgebaut. Konzepte zu Inklusion und Partizipation werden entwickelt, erprobt und unter dem Gesichtspunkt der Selbstwirksamkeit evaluiert. 51 2017 2020 grün 1.14 Im Rahmen der Jugendgruppenleiterschulung wird ein Modul „Grundlagen inklusiver Arbeit“ entwickelt. Teil dieses Projektes ist die Übernahme von Patenschaften mit dem peer-to-peer- Ansatz, die auch die Begleitung von Jugendlichen zur Jugendeinrichtung beinhaltet. Wegen fehlendem Personal verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme. 51 2016 2018 gelb 1.15 Bei Neubau und Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche wird auf Grundlage eines von Jugendamt, Abteilung für Kinderinteressen und Jugendförderung, und Behindertenbeauftragten gemeinsam entwickelten Standards die barrierefreie Auffindbar- keit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und Jugendliche und deren Begleitperso- 51 2016 un- befristet gelb Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 4 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 nen gewährleistet. Die Standards sind von einer Arbeitsgruppe, der das Jugendamt, Abteilung für Kinder- interessen und Jugendförderung, der Behindertenbeauftragte und Mitglieder des Ar- beitskreises Barrierefreies Köln angehört haben, erarbeitet worden. Sie befinden sich in der Veröffentlichung. 2 Stadtentwicklung, Straßenbau, Stadtbahnbau und Mobilität 2.1 Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ sind in elf Sozialräumen Maß- nahmen vorgesehen, in denen die Themen der Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Barri- erefreiheit als Querschnittsaufgaben behandelt werden. 15 2016 2020 grün 2.1.1 Die Maßnahme „Wie inklusiv ist unser Quartier?“ macht die Barrierefreiheit explizit zum The- ma: Gemeinsam mit interessierten Bewohner/innen, im Sozialraum ansässigen Trä- gern/Einrichtungen und Kölner Behindertenorganisationen soll in zwei Sozialräumen eine exemplarische Erhebung der Generationengerechtigkeit und Barrierefreiheit erfolgen. Aus der Erhebung soll ein exemplarischer Maßnahmenkatalog entwickelt werden, wie ein Wohnquar- tier „inklusiv“ werden kann. 161/2 2018 2019 grün 2.2 Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiedener Stadtentwicklungskonzepte finden die Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich Berücksichtigung. Zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere 2.2.1 Konzept zur Strategischen Stadtentwicklung (Kölner Perspektiven 2030“) 15 2016 2019 grün 2.2.2 Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr Im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ erfolgt zurzeit eine gesamt- heitliche Betrachtungsweise der verschiedensten Themenfelder einschließlich Mobilität. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wird das weitere Vorgehen zu den konzepti- onellen Betrachtungen in Bezug auf die Verkehrsentwicklung abgestimmt und Vor- schläge für die Ausrichtung der künftigen Projekte unterbreitet. 66 gelb 2.2.3 Teilräumliche Stadtentwicklungskonzepte 15 2016 un- Grün Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 5 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 befristet 2.2.4 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 15 2016 2020 grün 2.4 Neuanlagen, Aus- und Umbauten, Modernisierungen sowie Nutzungsänderungen von Grün- flächen werden generell barrierefrei gebaut. 67 2017 2020 grün 2.5 Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich an Menschen mit Behinderung richten, sind Be- standteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 67 2017 2020 grün 2.6 Die Standards für barrierefreies Bauen werden um bislang noch nicht erfasste Situationen im Straßenraum ergänzt (z.B. verkehrsberuhigte Bereiche, komplexe Leitsysteme). Darüber hin- aus werden die bereits bestehenden Vorgaben fortlaufend auf Übereinstimmung mit aktuellen bzw. zukünftig neuen / geänderten Normen geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. 66 2016 un- befristet grün 2.7 Um bei Planungen eine einheitliche und gleichbleibende Qualität bezüglich des barrierefreien Bauens zu erreichen, steht den städtischen und auch den externen Planern/innen im Amt für Straßen und Verkehrstechnik weiterhin ein speziell geschulter Mitarbeiter als Ansprechpartner für Beratungen, Abstimmungen und Prüfungen von Planungen zur Verfügung. 66 2016 un- befristet grün 2.11 Die Beratung privater Investoren wird verstärkt und in Einzelfällen werden Vorgaben für den barrierefreien Ausbau auch privater Freiflächen im Rahmen von Bebauungsplan-Verfahren und Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) gemacht. 61 2016 un befristet grün 2.12 Die Umsetzung des Toilettenkonzeptes wird weiter verfolgt. Aufgrund der schwierigen Diskussionen bei der Bestimmung der Standorte für die ein- zelnen Toiletten verzögert sich die Errichtung der vorgesehenen Toiletten. 69 2016 nicht fest- gelegt gelb 2.14 Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen wird durch den Einbau von Aufzügen bzw. Ram- pen sowie die Anhebung von Bahnsteigen gemäß Prioritätenliste hergestellt. Bei der Umsetzung werden sich Verzögerungen ergeben. 69 2016 nicht fest- gelegt gelb 3 Gebäude Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 6 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 3.1 Die bereits umgesetzten Schulbaumaßnahmen der Inklusion werden ausgewertet und es wer- den daraus Rückschlüsse und Auswirkungen für künftige Baumaßnahmen im Bestand und Neubau abgeleitet. Um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf den Schulbesuch an Regelschulen im Gemeinsamen Lernen (GL) zu ermöglichen, wurden in der Ver- gangenheit kleinere Baumaßnahmen an bestehenden Schulen ausgeführt. Diese Maß- nahmen wurden jeweils einzelfallbezogen (bedarfsorientiert) durchgeführt. Eine flächenendeckende entsprechende bauliche Nachrüstung/Ausstattung aller Be- stands-GL-Schulen ist u.a. mit Hinweis auf die hiermit verbundenen erheblichen Mehr- aufwendungen nicht erfolgt. Entgegen der ursprünglichen Absicht wurde eine Auswer- tung der umgesetzten Baumaßnahmen nachträglich für nicht erforderlich gehalten. Wie u.a. in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln ausgeführt, werden bei allen (künftigen) Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsbauten alle Belange der Barrierefrei- heit berücksichtigt. 402 rot 3.2 Die tatsächliche Herstellung von Barrierefreiheit wird durch eine durchgehende Qualitätssiche- rung in jeder Phase der Planung- und der Ausführung sichergestellt. 26 2016 un befristet grün 3.5 Die Richtlinie der Gebäudewirtschaft wird überarbeitet und den aktuellen Vorschriften ange- passt. 26 2016 nicht fest- gelegt grün 4 Wohnen 4.1 Die Ausweitung des Angebots an preiswertem Wohnraum durch den Bau von jährlich mindes- tens 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen bleibt ein zentrales Ziel. 56 2017 un- befristet grün 4.2 Insbesondere die Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen, die das altengerechte und barrierefreie Wohnen fördern, sollen umgesetzt werden (u. a. Initiierung weiterer Mehrge- nerationen-Wohnprojekte). 15 2016 un- befristet grün 4.3 Die Beratungsgespräche und die Werbung für barrierefreies Bauen bei Investoren und Bau- herren werden auch künftig verstärkt fortgesetzt. 56 2017 un- befristet grün Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 7 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 4.4 Menschen mit Lernschwierigkeiten soll bei der Wohnungssuche geholfen werden, Vermie- ter/innen und Nachbarschaft für die Belange von Menschen mit Lernschwierigkeiten sensibili- siert werden. 161/2 KoKoBe 2018 un- befristet grün 4.5 Die Beratung und Vermittlung barrierefreien Wohnraums durch die Beratungsstelle Behinder- tengerechtes Wohnen und die Beratung und Hilfe durch wohn mobil (Beratungsstelle für Wohnraumanpassung und Wohnungswechsel) sollen mindestens im bisherigen Umfang fort- gesetzt werden. 56 2017 un- befristet grün 5 Arbeit 5.1 Die Entwicklung von möglichen Maßnahmen inklusiver Berufsorientierung, Inklusion im Über- gangssystem und in der Berufsausbildung werden in den KAoA-Gremien platziert. Das „Netz- werk KAoA im Gemeinsamen Lernen“ ist initiiert worden und setzt seine Arbeit fort. Das „Netzwerk KAoA im Gemeinsamen Lernen“ tagt derzeit nicht. Im Rahmen der Landesinitiative KAoA sind neue Standards implementiert, die von Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen genutzt werden können: KAoA STAR und die zweitätige Poten- zialanalyse für Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Lernen oder Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Diese können von den Eltern / Erziehungsberech- tigen in der GL Schule gewählt werden. Bei Bedarf wird das Netzwerk wieder aktiviert. 404 401 2016 nicht fest- gelegt gelb 5.2 Die Aktivitäten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und zur Förderung ihrer Beschäftigungssituation sollen auch in der Zukunft gesichert werden. Ziel ist insbesondere der Abbau von Vorurteilen durch Information, Beratung und Begegnung. Um dem hohen Bedarf an Vernetzung, Austausch und Abstimmung der unterschiedlichen Akteu- re/innen und den damit verbundenen Aktivitäten zur Verbesserung der Beratung von Unter- nehmen und Vermittlung von Menschen mit Behinderung zu entsprechen, wird zunächst zwei Mal im Jahr ein regionales Netzwerktreffen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durchgeführt werden. In 2018 und 2019 hat je ein regionales Netzwerktreffen stattgefunden. Außerdem fand in 2019 eine Besichtigung inklusiv arbeitender Betriebe in der Region Köln statt. Für 2020 ist ein regionales Netzwerktreffen, bei Bedarf eine weitere Betriebsbesichtigungs- tour geplant. Die Regionalagentur Region Köln, in Trägerschaft von 505, bereitet diese 505 2016 nicht fest- gelegt grün Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 8 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 Aktivitäten in gemeinsamer Kooperation mit der Handwerkskammer Köln, der Industrie- und Handelskammer Köln, der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung sowie dem Landschaftsverband Rheinland vor. 5.4 In Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Michaelshoven bietet das Jobcenter Köln als Arbeitgeber arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Problemen Praktika mit dem Ziel einer versicherungspflichtigen Beschäftigung an. 5000 2016 un- befristet grün 5.6 Durch spezifische Ausbildungsförderungsprojekte werden junge Menschen mit einer körperli- chen oder geistigen Behinderung so qualifiziert, dass damit der Einstieg in das Ausbildungs- verfahren der Stadtverwaltung erreicht und durchlaufen werden kann. 11 2016 un- befristet grün 6 Kunst und Kultur, Weiterbildung 6.6 Im NS-Dokumentationszentrum sind vielfältige Maßnahmen geplant, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Unter anderem soll im Eingangsbereich ein Relief des Hauses aufgestellt werden, soll die Beleuchtung überprüft werden, sollen die Markierung der Treppenstufen und der Ein- bau eines Leitsystems geprüft werden. Bei den beiden letztgenannten Maßnahmen sind Ab- stimmungen mit dem Denkmalschutz erforderlich. Die Maßnahmen können erst im Rahmen des Umbaus des NS- Dokumentationszentrums angegangen werden, dessen Abschluss für 2022 zu erwar- ten ist. 4520 2018 2020 gelb 6.7 Die Bürgerhäuser und -zentren sind bis auf das Bürgerzentrum Vingst weitgehend barrierefrei umgebaut. Über die EFRE-EU-Förderung 2014-2020 ist geplant, auch das Bürgerzentrum Vingst barrierefrei zu gestalten. Die im Rahmen eines barrierefreien Zugangs benötigte Aufzugsanlage kann leider nicht umgesetzt werden. Die Maßnahme ist weder nach EFRE oder Städtebauförde- rung förderfähig. Zudem hat eine eingehende Prüfung ergeben, dass die bauliche Rea- lisierung im Bestandsgebäude nicht umsetzbar ist. Um dennoch Aspekte der Barrierefreiheit im Bürgerzentrum Vingst umzusetzen, ist derzeit die Sanierung der Toilettenanlagen im Objekt geplant: Im EG wird dabei eine Toilette rollstuhlgerecht umgebaut. 51 2019 2021 rot Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 9 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 Die Umsetzung der Maßnahme wird voraussichtlich in 2020/21 erfolgen können. 6.8 Alle Bürgerhäuser und -zentren richten ihre Angebote und Leistungen sukzessiv inklusiv aus. 50/2 2016 un- befristet grün 6.9 Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Arbeitskreises der Bürgerhäuser und -zentren und über die jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbaren mit den Einrichtungen werden die Belange von Menschen mit Behinderungen erörtert und soweit möglich umgesetzt. 50/2 2016 un- befristet grün 6.10 Bei den durch Mittel des Konjunkturprogramms II barrierefrei ertüchtigten Bürgerhäuser und - zentren werden erforderliche Nacharbeiten (z.B. Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Induktionsanlagen) durchgeführt. 50/2 2016 nicht fest- gelegt grün 6.11 Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Begehung der städtischen Museen werden in einer Prioritätenliste erfasst und die aufgeführten baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Bar- rierefreiheit werden schrittweise umgesetzt. Der Hauptanteil der Maßnahmen wurde im Rahmen des KP II realisiert. Wichtige Einzelmaßnahmen wie beispielsweise der barrierefreie Ausbau von Aufzugsanlagen und Toilettenanlagen, Treppenlifte und Rampen in Zugangsbereichen wurden realisiert. Kleinere Maßnahmen stehen noch aus. Sie können wegen personeller Engpässe beim bautechnischen Fachpersonal derzeit nicht ausgeführt werden. Sobald die offenen Stellen besetzt sind, werden die vorgesehenen Maßnahen durchgeführt. VII 2016 2020 gelb 6.12 Die Raumstandards in den Räumen der VHS werden entsprechend den Bedürfnissen der teil- nehmenden Menschen mit Behinderung weiter optimiert. Bei Baumaßnahmen sowie der An- mietung von Unterrichtsräumen sind die Anforderungen der Barrierefreiheit umzusetzen. 42 2016 un- befristet grün 6.13 Im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wird die VHS das FORUM Volkshochschule zum Ort des Diskurses aktueller Themen der Inklusion weiter ausbauen. 42 2016 un- befristet grün 6.15 Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungsein- richtungen werden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinder- te erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die 161/2 2018 2018 gelb Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 10 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen. Die Entgelt- und Benutzungsordnungen städtischer Kultur- und Bildungseinrichtungen sind im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen worden. Eine Anglei- chung der Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule ist in Vorbereitung. 7 Sport 7.1 Die Steuerungsgruppe „Sport für Alle – behindert oder nicht“ entwickelt eine C-Übungsleiter- Fortbildung mit dem Schwerpunkt Inklusion für Sportfachschaften/Fachverbände der jeweili- gen Sportarten, Kindertagesstätten und Vereine in den Stadtbezirken. 52 2016 un- befristet grün 7.2 Das traditionelle Kölner KinderSportFest soll durch Beteiligung des Behindertensports zu ei- nem inklusiven Kölner KinderSportFest weiterentwickelt werden. 52 2016 un- befristet grün 7.3 Das Ziel, mindestens eine barrierefreie Sporthalle pro Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen, wird weiterverfolgt. 40 52 2016 un- befristet grün 8 Soziale Hilfen 8.1 Die Stärkung der bestehenden Beratungslandschaft bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe, um Menschen mit Behinderung kompetent und zügig zu beraten und ihnen belastenden Mehrauf- wand bei der Informationsbeschaffung zu ersparen. Dazu ist eine geplante Fachveranstaltung für alle Beratungsstellen unter Einschluss des Themas Persönliches Budget ein Baustein. Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für (erwachsene) Menschen mit Behinderungen zum 01.01.2020 an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) übergehen. Eine städtische Fachveranstaltung ist damit obsolet. 50 2018 nicht fest- gelegt rot Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 11 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 9 Gesundheitsdienste 9.1 Es wird geprüft, ob in Kooperation mit den unterschiedlichen Kosten- und Leistungsträgern für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen mit psychischen Auffälligkeiten durch Stärkung der Alltagskompetenzen die Chancen zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven und zur Teilhabe verbessert werden können und somit langfristig eine Anbindung an die Regelan- gebote möglich wird. Wesentlich ist hierbei der Erhalt des Beratungsangebotes „der Proberaum“ für psychisch auf- fällige junge Menschen in Rodenkirchen und die Prüfung, ob und welche Angebote in den Stadtbezirken im Rahmen einer gesamtstädtischen Planung für die Zielgruppe notwendig sind. Auf der Basis eines Handlungskonzeptes werden die unterschiedlichen Hilfebedarfe für die Stadt Köln differenziert dargestellt und Handlungsempfehlungen ausgearbeitet. 53 2017 un- befristet grün 9.2 Es bedarf einer konzeptionellen Weiterentwicklung der ambulanten niederschwelligen Versor- gung durch Sozialpsychiatrische Zentren in den Stadtbezirken. Diese Maßnahme wurde zurückgestellt, um zunächst die kommunale personelle Unter- stützung der bisher nicht-städtisch geförderten kleinen Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ) zu gewährleisten. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird auf der Basis eines sich in der Erarbeitung befindenden SPZ-spezifischen Psychiatrieberichts Ende 2020 begonnen. 53 2017 nicht fest- gelegt gelb 9.3 Der Dialog mit den Kliniken der Stadt Köln über die Situation von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus wird fortgesetzt. Es wird eine Prioritätenliste für die Maßnahmen erstellt, die zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus formuliert wurden, und es werden Absprachen zur Umsetzung getroffen. Wegen fehlendem Personal hat sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert. 161/2 2019 2020 gelb 9.4 Es werden zunehmend Menschen mit offensichtlichen sozialen Schwierigkeiten wie auch mit suchtbezogenen Problemlagen und daraus resultierenden Teilhabestörungen im öffentlichen Raum auffällig. 9.4.1 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke im Innenstadtbe- 53 2016 un- grün Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 12 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 reich/um den Neumarkt gedeckt werden können. befristet 9.4.2 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke an anderen Sze- nestandorten (z.B. Mülheim, Kalk und Meschenich) gedeckt werden können. 53 2017 un- befristet grün 10 Information – Kommunikation - Service 10.1 Der Web-Sprachdienst wird weiterhin bereitgestellt, der ReadSpeaker (gegen eine jährliche Bereitstellungsgebühr) jeweils zum 1. Dezember. 132 2016 un- befristet grün 10.2 Das Angebot von Informationen in Leichter Sprache wird deutlich ausgebaut und soll langfris- tig die Leistungen auf den 200 am häufigsten aufgerufenen Produktseiten umfassen. Die be- stehenden Seiten in Leichter Sprache werden mit unterstützenden Bildern ergänzt, alle neuen Seiten werden direkt mit Bildern erstellt. 132 2016 un- befristet grün 10.3 Das Angebot an Filmen in Deutscher Gebärdensprache wird weiter ausgebaut. Für eine schnellere und kostengünstigere Realisierung werden zukünftig auch wiederverwendbare Mo- dule eingesetzt. Der bisherige Anbieter hat seine Produktion eingestellt. Die Verwaltung prüft eine neue Ausschreibung. 132 2016 un- befristet gelb 10.5 Im städtischen Intranet wird das Informationsangebot für die Redakteure/innen in den Ämtern mit weiteren Artikeln zur barrierefreien Gestaltung von Inhalten ausgebaut. Dies geschieht im Rahmen der laufenden redaktionellen Arbeit. 132 2016 un- befristet grün 10.7 Die Barrierefreiheit der Bürgerämter wird fortlaufend verbessert. 02 2016 un- befristet grün 10.8 Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten, sind Bestandteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen. 67 2017 2020 grün Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 13 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 11 Sensibilisierung und Fortbildung 11.1 Die Werbung für die Initiierung inklusiver Projekte und die Ermutigung durch die Vergabe des Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik wird fortgesetzt. 161/2 2017 un- befristet grün 11.2 Für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit werden regelmäßig Fortbildungen u.a. zu den The- men Gestaltung von Beteiligungsformen, Erprobung von Methoden für inklusive Angebote (leichte Sprache, etc.), Jugendhilfe und Behindertenhilfe angeboten. 51 2016 un- befristet grün 11.3 Es werden spezielle Fortbildungen zum Thema Kinder und Familien mit Fluchterfahrung an- geboten. 162/3 2016 un- befristet grün 11.4 Ein Newsletter des Qualifizierungsnetzwerks Inklusion Köln informiert zukünftig 3 – 4 x pro Jahr über Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Inklusive Bildung“. 404 2016 un- befristet grün 11.5 Das Thema "Altengerechtes- und barrierefreies Stadtquartier" soll vertieft behandelt werden, um die Anwendbarkeit im Planungsalltag zu konkretisieren. 61 2016 un- befristet grün 11.6 Nach der zu erwartenden Novellierung der Landesbauordnung (LBauO) NRW sind Fortbildun- gen zu den geänderten Anforderungen an die Barrierefreiheit geplant. Seit 01.01.2019 ist die BauO NRW 2018 in Kraft. Es haben Fortbildungen zum Thema Prüfung der Barrierefreiheit stattgefunden. Diese wurden sowohl als In-House-Schulung durch Führungskräfte des Bauaufsichtsamtes als auch durch externe Referenten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) und der Architekenkammer NW durchgeführt. Das MHKBG hat weitere Ausführungen zum barrierefreien Wohnen angekündigt. So- bald diese veröffentlicht werden, wird das Bauaufsichtsamt die Mitarbeitenden in einem regelmäßig stattfindenden Jour Fixe informieren. 63 2018 2019 grün 11.7 Zur Fortbildung der Mitarbeiter/innen werden Hinweise auf Seminare/ Fortbildungsveranstal- tungen (z.B. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen oder der Verei- nigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure) weitergeleitet. 66 2016 un- befristet grün Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 14 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 11.11 An der VHS wird die inklusive Haltung durch Fortbildungen der Mitarbeiter/innen und durch Fortbildungen der Dozenten/innen zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen weiter entwi- ckelt. 42 2016 un- befristet grün 11.12 Die Museen der Stadt Köln setzen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Leichte Sprache“ für Multiplikatoren (Lehrkräfte an inklusiven Schulen) fort und führen eine Weiterbildungsstaffel zum Thema „Leichte Sprache“ zum Einsatz bei Veranstaltungen in den Museen der Stadt Köln durch. 4522 2016 un- befristet grün 12 Politische Teilhabe und Mitwirkung 12.1 Zur Unterstützung der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen bei der Wahrneh- mung ihrer Mitwirkungsrechte werden in Absprache mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik Maßnahmen ergriffen, die die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit der Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen verbessern. /2 2017 un- befristet grün 12.2 Die Beteiligungskultur in Köln wird inklusiv weiterentwickelt (Leitlinien zur Bürgerbeteiligung): Zukünftige Bürgerbeteiligungen werden also grundsätzlich so gestaltet, das alle Menschen teilnehmen können und aktiv ermuntert werden, diese Möglichkeit zu nutzen. Dies gilt insbe- sondere für Menschen mit Behinderung. OB/2 2016 un- befristet grün 12.3 Die Barrierefreiheit der Wahlen wird durch eine Schulung der Wahlvorstände und eine weitere Erhöhung der Anzahl barrierefreier Wahllokale verbessert. 341 2016 un- befristet grün 12.4 Für die Beteiligung/ Mitwirkung der Vertreter/innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen am Planungsprozess werden die quartalsweise stattfindenden Anhörungen nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fortgesetzt. Zur Abstimmung bei Großmaß- nahmen werden zudem weiterhin separate Termine durchgeführt. 69 2016 un- befristet grün 12.5 Es wird geprüft, wie Strukturen gestützt und ausgebaut werden können, mit denen die profes- sionelle Unterstützung und Beratung von Menschen mit Behinderung durch Menschen mit Behinderung - Peer Support - erweitert werden können. 50 2018 un- befristet grün Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 15 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 13 Übergreifende Aufgaben 13.1 Die für Menschen mit Behinderung wichtigsten Formulare sollen in Leichte Sprache übersetzt werden. 161/2 11 2017 un- befristet grün 13.2 Die Anregungen des Abschlussberichtes „Politische Partizipation von Menschen Behinderung in den Kommunen stärken“ zur politische Partizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten in kommunalen Behindertenbeiräten werden aufgegriffen. 161/2 2017 un- befristet grün 13.3 Auf Veranstaltungen und bei Veröffentlichungen soll in stärkerem Umfang als bisher darauf geachtet werden, dass die Informationen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten ver- ständlich sind. OB/2 13 2016 un- befristet grün 13.4 Die Vernetzung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Zentren für Migranten/innen bzw. interkulturellen Zentren wird unterstützt und damit die Beratungs- und Wegweiserfunktion dieser Einrichtungen verbessert. Wegen Personalwechsel hat sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert. 161/2 162/2 2018 2020 gelb 13.5 Als Bestandteil der verbesserten Teilhabeberichterstattung sollen spezielle Studien zur Le- benssituation von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund erstellt werden. Derzeit wird ein Lebenslagenbericht für Köln erstellt. Der Bericht wird umfassend über die Lebenslage der Menschen mit Behinderungen und der Menschen mit Migrations- hintergrund Auskunft geben. Er soll bis Ende des ersten Quartals 2020 vorgelegt wer- den. V/3 2018 2019 gelb 13.6 Es wird ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge entwickelt und anwendet. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen soll ihre gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierun- gen von Krankheitsbildern vermieden werden. Das Land NRW wird aufgefordert, bereits bei der Zuweisung von Flüchtlingen nach Köln In- formationen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um bereits vor Ankunft der Flüchtlinge entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. 53 56 2016 un- befristet grün Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 16 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 13.7 Um bessere Kenntnisse über die Lebenslage und die Bedürfnisse der Flüchtlinge mit Behinde- rung zu erlangen, werden systematisch Daten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Dies betrifft beispielsweise die Schuleingangs- bzw. Seiteneinsteigeruntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Die Daten der Seiteneinsteigeruntersuchungen werden handschriftlich erfasst. Dies ist dem (bundesweit genutzten) EDV-System geschuldet, das auf die Erfassung der ge- setzlich normiert zu erhebenden Daten ausgerichtet ist. Eine Erweiterung von Parame- tern ist zudem mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Es erfolgt daher auch keine differenzierte Auswertung und Veröffentlichung. Im Rahmen der fachärztlichen und sozialen Beratung in den Unterkünften werden be- sonders Schutzbedürftige, u.a. Flüchtlinge mit Behinderung, erfasst. In beiden Fällen werden in der Regel nach der Feststellung des besonderen Schutzbedarfs unmittelbar Verbesserungen der medizinischen Versorgung veranlasst. 53 56 2017 un- befristet gelb 13.9 In Flüchtlingsunterkünften der Phase 4 (Bau und Nutzung konventioneller Wohnungen) des „4- Phasen-Modells zur Flüchtlingsunterbringung in Köln“ werden im Fall eines Neu- oder wesent- lichen Umbaus entsprechend der Landesbauordnung NRW barrierefreie Wohnungen bzw. rollstuhlgerechte Wohnungen errichtet. Eine entsprechende Verfahrensweise wird auch für Unterkünfte der Phase 3 (auf Dauer angelegter einfacher Bau) favorisiert. 56 2017 2020 grün 13.10 Die Stadt unterstützt das Projekt der Diakonie Michaelshoven, ein „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung“ aufzubauen. Die Zusammenarbeit der sozialen Fachkräfte im Bereich der Wohnraumversorgung mit diesem Netzwerk wird intensiviert. 56 2016 2019 grün 13.11 Um ein realistischeres Bild von der Lebenslage und den Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in Köln zu erhalten, wird die Stadtverwaltung zunächst ermitteln, in welchem Umfang die vorhandenen Datenquellen einen Einblick in die Lebenslagen von Menschen mit Behinderung geben, welche Datenlücken vorhanden sind und welche dieser Datenlücken in Zukunft geschlossen werden können. Auf dieser Grundlage soll eine verbesserte Berichterstattung über die Lebenslagen von Men- schen mit Behinderung in Köln aufgebaut werden. Der Lebenslagenbericht für Köln (vgl. 13.5) arbeitet zunächst mit den verfügbaren Da- V/3 2018 2019 gelb Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 17 Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 tenquellen. Sofern Datenlücken festgestellt werden, werden diese in dem ersten Le- benslagenbericht nur ausgewiesen. Ist davon auszugehen, dass die festgestellte Da- tenlücke eine Ungleichheit für Köln verdecken könnte, wird vorläufig der empirische Be- fund aus einer vergleichbaren Region berichtet. Für den Folgebericht ist zu klären, wie die Datenlage für Köln verbessert werden kann.
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 31.03.2020 0299/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 21.04.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 23.04.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 23.04.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 Verkehrsausschuss 28.04.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 30.04.2020 Sportausschuss 30.04.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 Bauausschuss 04.05.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.05.2020 Gesundheitsausschuss 05.05.2020 Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 Liegenschaftsausschuss 05.05.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 2 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 16.06.2020 Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht; Contolling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen Der Rat hat durch Beschluss vom 20.12.2016 den Auftrag erteilt, den Ausschuss Soziales und Senio- ren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fachausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch eine regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbe- auftragten über die Umsetzung der im 2. Folgebericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behinder- tenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ beschlossenen Maßnahmen zu informieren. Die Verwaltung legt hiermit einen Bericht über den Umsetzungstand zum 31.12.2019 vor. 29 der 112 Maßnahmen sind nach Plan gelaufen und bereits abgeschlossen. 63 Maßnahmen laufen nach Plan, sind aber noch nicht abgeschlossen. In der Summe sind dies 92 Maßnahmen = 82 Prozent aller Maßnahmen. 16 Maßnahmen werden mit Verzögerung umgesetzt = 14 Prozent aller Maßnahmen. 4 Maßnahmen werden nicht umgesetzt = 4 Prozent aller Maßnahmen. Maßnahmen, die nach Plan gelaufen und bereits abgeschlossen sind. (grün) (Diese Maßnahmen werden in dem beigefügten Übersicht nicht mehr aufgeführt. Sie werden aber im Abschlussbericht über die Maßnahmen des 2. Folgeberichtes wieder aufgeführt werden.) 29 (26%) Maßnahmen, die nach Plan laufen, aber noch nicht abgeschlossen sind. (grün) 63 (56%) Maßnahmen, die mit Verzögerung umgesetzt werden. Nachsteuern ist erforderlich. (gelb) 16 (14%) Maßnahme, die nicht umgesetzt werden oder deren Umsetzung auf Schwierigkeiten stößt. Nachsteuern ist erforderlich. (rot) 4 (4%) Anlage Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 23.04.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 15.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 27.04.2020

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 27.04.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.8, Kenntnisnahme (Mitteilung).
  4. 28.04.2020

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 8.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 28.04.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 04.05.2020

    Bauausschuss

    TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  7. 04.05.2020

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  8. 04.05.2020

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.20, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  9. 05.05.2020

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  10. 05.05.2020

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  11. 07.05.2020

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 17.18, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  12. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  13. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  14. 11.05.2020

    Finanzausschuss

    TOP 2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  15. 11.05.2020

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  16. 11.05.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  17. 26.05.2020

    Integrationsrat

    TOP 5.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  18. 28.05.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  19. 04.06.2020

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 7.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  20. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  21. 08.06.2020

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  22. 09.06.2020

    Gesundheitsausschuss

    TOP 7.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  23. 15.06.2020

    Sportausschuss

    TOP 6.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  24. 16.06.2020

    Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender

    TOP 8.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  25. 23.06.2020

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  26. 23.06.2020

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 2.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  27. 25.06.2020 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik

    TOP 7.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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