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0299/2020

Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht; Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen

Mitteilung Ausschuss 21.07.2020

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Mitteilung Ausschuss

2963 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 31.03.2020 
 0299/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 21.04.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 23.04.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.04.2020 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 23.04.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 30.04.2020 
Sportausschuss 30.04.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 
Bauausschuss 04.05.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.05.2020 
Gesundheitsausschuss 05.05.2020 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 
Liegenschaftsausschuss 05.05.2020 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.05.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020

2 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 16.06.2020 
 
Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht; 
Contolling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen 
Der Rat hat durch Beschluss vom 20.12.2016 den Auftrag erteilt, den Ausschuss Soziales und Senio-
ren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fachausschüsse 
des Rates und die Bezirksvertretungen durch eine regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbe-
auftragten über die Umsetzung der im 2. Folgebericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behinder-
tenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ beschlossenen Maßnahmen zu informieren.  
Die Verwaltung legt hiermit einen Bericht über den Umsetzungstand zum 31.12.2019 vor. 
 
29 der 112 Maßnahmen sind nach Plan gelaufen und bereits abgeschlossen. 63 Maßnahmen laufen 
nach Plan, sind aber noch nicht abgeschlossen. In der Summe sind dies 92 Maßnahmen = 82 
Prozent aller Maßnahmen.  
16 Maßnahmen werden mit Verzögerung umgesetzt = 14 Prozent aller Maßnahmen. 
4 Maßnahmen werden nicht umgesetzt = 4 Prozent aller Maßnahmen. 
 
Maßnahmen, die nach Plan gelaufen und bereits abgeschlossen sind. (grün) 
(Diese Maßnahmen werden in dem beigefügten Übersicht nicht mehr aufgeführt. Sie werden aber 
im Abschlussbericht über die Maßnahmen des 2. Folgeberichtes wieder aufgeführt werden.) 
29 (26%) 
Maßnahmen, die nach Plan laufen, aber noch nicht abgeschlossen sind. (grün) 63 (56%) 
Maßnahmen, die mit Verzögerung umgesetzt werden. Nachsteuern ist 
erforderlich. (gelb) 16 (14%) 
Maßnahme, die nicht umgesetzt werden oder deren Umsetzung auf 
Schwierigkeiten stößt. Nachsteuern ist erforderlich. (rot) 4 (4%) 
 
Anlage 
 
 
Gez. Reker

HKB 2_fort 3_controlling 19-12-31 reduziert

35337 Zeichen

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  1 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
Aufgabe: 
Beschluss des Rates am 20.12.2016 
Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur 
Kenntnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit 
erforderlich – den Fachausschüssen sowie dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 
Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2021 vorzulegen. 
Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fach-
ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch die regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbeauftragten über wichtige Entwick-
lungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren.  
 
Erläuterungen: 
Status (Spalte 6) grün gelb rot 
Bedeutung Maßnahme läuft nach Plan 
Maßnahme wird mit Verzögerung 
umgesetzt 
Nachsteuern erforderlich 
Maßnahme wird nicht umgesetzt oder 
Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten  
Nachsteuern erforderlich 
 
Hinweise: 
 In Spalte 2 werden jeweils zunächst die Ratsaufträge zitiert. Sofern Erläuterungen erfolgen, sind diese eingerückt. 
 Maßnahmen, die nach Plan gelaufen sind und vor Anfang 2019 abgeschlossen worden sind, werden in diesem dritten Controlling nicht mehr 
aufgeführt. Sie werden aber im Abschlussbericht über die Maßnahmen des 2. Folgeberichtes wieder aufgeführt werden. 
 Redaktionelle Anpassungen wurden nicht kenntlich gemacht.

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  2 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
1 2 3 4 5 6 
1 Kinder und Jugend     
1.1 Erhaltung und Weiterentwicklung der heilpädagogischen/inklusiven Angebote für die Kinder in 
der Frühförderung. 51 2016 un- 
befristet grün 
1.2 Erhaltung und Weiterentwicklung der Beratungsangebote für die Eltern in der Frühförderung. 51 2016 un- 
befristet grün 
1.3 Erhaltung und Weiterentwicklung der Inklusionsbegleitung und Beratung in den Kindertages-
einrichtungen. 51 2016 2020 grün 
1.5 
Eingebettet in lokale Strukturen wird ein breit gefächertes Unterstützungssystem aufgebaut, 
das Familien fördert und aktivierende Impulse im Gemeinwesen setzt. Damit werden sowohl 
Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern gefördert als auch Eltern und Familien un-
terstützt.  
Eine beantragte Maßnahme aus dem Bereich Familienbildung wurde von Landesseite 
nicht berücksichtigt. Weitergehende Fördermöglichkeiten in diesem Zusammenhang 
werden derzeit nicht gesehen. 
51 2018 2020 rot 
1.6 
Es wird eine Präventionskette (weiter-)entwickelt, die bereits bestehende Maßnahmen und 
weitere notwendige Maßnahmen einschließt und miteinander verbindet. Mit dieser Präventi-
onskette werden Schutzfaktoren gefördert und Risikofaktoren vermindert. 
51 2018 2020 grün 
1.7 
Personalentwicklung der städtischen Mitarbeiter/innen im Elementarbereich: Organisation ei-
nes sich jährlich wiederholenden Fachtages für ca. 100 - 200 Mitarbeiter/innen aus den städti-
schen Kindergärten zu den Themen Inklusion und Behinderung. 
51 2016 2020 grün 
1.8 Kontinuierliche Fortschreibung des Inklusionskonzeptes für städtische Kindergärten, mit dem 51 2016 un- grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  3 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
die erfolgreiche Arbeit zur Inklusion erhalten und weiterentwickelt werden soll. befristet 
1.9 Die Maßnahmen der 1. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2015) werden 
stetig umgesetzt. 
IV/2 
404 2016 un- 
befristet grün 
1.10 
Die Möglichkeiten und Grenzen für kommunales Handeln im Rahmen der Entwicklung eines 
inklusiven Schulsystems sind insbesondere im Kontext von qualitativer Inklusionsentwicklung 
(landesweite Regelungen bezüglich pädagogisch-didaktischer Konzepte für Gemeinsames 
Lernen und bezüglich der sächlichen Ressourcenausstattung - Gebäude, Raum, Ausstattung) 
kritisch in den Blick zu nehmen und zu optimieren. 
IV/2 2016 un- 
befristet grün 
1.11 Die 2. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2018) wird auf der Grundlage 
einer für 2017 vorgesehenen Zwischenbilanz vorgenommen. IV/2 2018 2019 grün 
1.12 Stärkung der Vernetzung und Fortbildung für mehr inklusive Kinder- und Jugendarbeit in der 
Stadt. 51 2017 un- 
befristet grün 
1.12.1 Stärkung der Wahlfreiheit und Verbesserung der uneingeschränkten Teilhabe von Kindern und 
Jugendlichen mit Behinderung im Freizeitbereich. 51 2017 un- 
befristet grün 
1.13 
Inklusion wird als ein Schwerpunkt in der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplan 
aufgenommen. Die inklusiven Angebote im Bereich der Jugendförderung werden kontinuierlich 
ausgebaut. Konzepte zu Inklusion und Partizipation werden entwickelt, erprobt und unter dem 
Gesichtspunkt der Selbstwirksamkeit evaluiert. 
51 2017 2020 grün 
1.14 
Im Rahmen der Jugendgruppenleiterschulung wird ein Modul „Grundlagen inklusiver Arbeit“ 
entwickelt. Teil dieses Projektes ist die Übernahme von Patenschaften mit dem peer-to-peer-
Ansatz, die auch die Begleitung von Jugendlichen zur Jugendeinrichtung beinhaltet. 
Wegen fehlendem Personal verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme. 
51 2016 2018 gelb 
1.15 
Bei Neubau und Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche wird 
auf Grundlage eines von Jugendamt, Abteilung für Kinderinteressen und Jugendförderung, 
und Behindertenbeauftragten gemeinsam entwickelten Standards die barrierefreie Auffindbar-
keit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und Jugendliche und deren Begleitperso-
51 2016 un- 
befristet gelb

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  4 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
nen gewährleistet. 
Die Standards sind von einer Arbeitsgruppe, der das Jugendamt, Abteilung für Kinder-
interessen und Jugendförderung, der Behindertenbeauftragte und Mitglieder des Ar-
beitskreises Barrierefreies Köln angehört haben, erarbeitet worden. Sie befinden sich in 
der Veröffentlichung. 
2 Stadtentwicklung, Straßenbau, Stadtbahnbau und Mobilität     
2.1 
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ sind in elf Sozialräumen Maß-
nahmen vorgesehen, in denen die Themen der Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Barri-
erefreiheit als Querschnittsaufgaben behandelt werden.  
15 2016 2020 grün 
2.1.1 
Die Maßnahme „Wie inklusiv ist unser Quartier?“ macht die Barrierefreiheit explizit zum The-
ma: Gemeinsam mit interessierten Bewohner/innen, im Sozialraum ansässigen Trä-
gern/Einrichtungen und Kölner Behindertenorganisationen soll in zwei Sozialräumen eine 
exemplarische Erhebung der Generationengerechtigkeit und Barrierefreiheit erfolgen. Aus der 
Erhebung soll ein exemplarischer Maßnahmenkatalog entwickelt werden, wie ein Wohnquar-
tier „inklusiv“ werden kann. 
161/2 2018 2019 grün 
2.2 
Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiedener Stadtentwicklungskonzepte finden die 
Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich Berücksichtigung.  
Zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere  
    
2.2.1 Konzept zur Strategischen Stadtentwicklung (Kölner Perspektiven 2030“) 15 2016 2019 grün 
2.2.2 
Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr 
Im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ erfolgt zurzeit eine gesamt-
heitliche Betrachtungsweise der verschiedensten Themenfelder einschließlich Mobilität. 
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wird das weitere Vorgehen zu den konzepti-
onellen Betrachtungen in Bezug auf die Verkehrsentwicklung abgestimmt und Vor-
schläge für die Ausrichtung der künftigen Projekte unterbreitet. 
66   gelb 
2.2.3 Teilräumliche Stadtentwicklungskonzepte 15 2016 un- Grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  5 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
befristet 
2.2.4 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 15 2016 2020 grün 
2.4 Neuanlagen, Aus- und Umbauten, Modernisierungen sowie Nutzungsänderungen von Grün-
flächen werden generell barrierefrei gebaut. 67 2017 2020 grün 
2.5 Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich an Menschen mit Behinderung richten, sind Be-
standteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 67 2017 2020 grün 
2.6 
Die Standards für barrierefreies Bauen werden um bislang noch nicht erfasste Situationen im 
Straßenraum ergänzt (z.B. verkehrsberuhigte Bereiche, komplexe Leitsysteme). Darüber hin-
aus werden die bereits bestehenden Vorgaben fortlaufend auf Übereinstimmung mit aktuellen 
bzw. zukünftig neuen / geänderten Normen geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. 
66 2016 un- 
befristet grün 
2.7 
Um bei Planungen eine einheitliche und gleichbleibende Qualität bezüglich des barrierefreien 
Bauens zu erreichen, steht den städtischen und auch den externen Planern/innen im Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik weiterhin ein speziell geschulter Mitarbeiter als Ansprechpartner 
für Beratungen, Abstimmungen und Prüfungen von Planungen zur Verfügung. 
66 2016 un- 
befristet grün 
2.11 
Die Beratung privater Investoren wird verstärkt und in Einzelfällen werden Vorgaben für den 
barrierefreien Ausbau auch privater Freiflächen im Rahmen von Bebauungsplan-Verfahren 
und Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) gemacht. 
61 2016 un 
befristet grün 
2.12 
Die Umsetzung des Toilettenkonzeptes wird weiter verfolgt. 
Aufgrund der schwierigen Diskussionen bei der Bestimmung der Standorte für die ein-
zelnen Toiletten verzögert sich die Errichtung der vorgesehenen Toiletten. 
69 2016 
nicht 
fest- 
gelegt 
gelb 
2.14 
Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen wird durch den Einbau von Aufzügen bzw. Ram-
pen sowie die Anhebung von Bahnsteigen gemäß Prioritätenliste hergestellt. 
Bei der Umsetzung werden sich Verzögerungen ergeben. 
69 2016 
nicht 
fest- 
gelegt 
gelb 
3 Gebäude

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  6 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
3.1 
Die bereits umgesetzten Schulbaumaßnahmen der Inklusion werden ausgewertet und es wer-
den daraus Rückschlüsse und Auswirkungen für künftige Baumaßnahmen im Bestand und 
Neubau abgeleitet. 
Um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf den Schulbesuch 
an Regelschulen im Gemeinsamen Lernen (GL) zu ermöglichen, wurden in der Ver-
gangenheit kleinere Baumaßnahmen an bestehenden Schulen ausgeführt. Diese Maß-
nahmen wurden jeweils einzelfallbezogen (bedarfsorientiert) durchgeführt.  
Eine flächenendeckende entsprechende bauliche Nachrüstung/Ausstattung aller Be-
stands-GL-Schulen ist u.a. mit Hinweis auf die hiermit verbundenen erheblichen Mehr-
aufwendungen nicht erfolgt. Entgegen der ursprünglichen Absicht wurde eine Auswer-
tung der umgesetzten Baumaßnahmen nachträglich für nicht erforderlich gehalten. 
Wie u.a. in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln ausgeführt, werden bei allen (künftigen) 
Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsbauten alle Belange der Barrierefrei-
heit berücksichtigt. 
402   rot 
3.2 Die tatsächliche Herstellung von Barrierefreiheit wird durch eine durchgehende Qualitätssiche-
rung in jeder Phase der Planung- und der Ausführung sichergestellt. 26 2016 un 
befristet grün 
3.5 Die Richtlinie der Gebäudewirtschaft wird überarbeitet und den aktuellen Vorschriften ange-
passt. 26 2016 
nicht 
fest- 
gelegt 
grün 
4 Wohnen     
4.1 Die Ausweitung des Angebots an preiswertem Wohnraum durch den Bau von jährlich mindes-
tens 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen bleibt ein zentrales Ziel. 56 2017 un- 
befristet grün 
4.2 
Insbesondere die Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen, die das altengerechte 
und barrierefreie Wohnen fördern, sollen umgesetzt werden (u. a. Initiierung weiterer Mehrge-
nerationen-Wohnprojekte). 
15 2016 un- 
befristet grün 
4.3 Die Beratungsgespräche und die Werbung für barrierefreies Bauen bei Investoren und Bau-
herren werden auch künftig verstärkt fortgesetzt.  56 2017 un- 
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  7 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
4.4 
Menschen mit Lernschwierigkeiten soll bei der Wohnungssuche geholfen werden, Vermie-
ter/innen und Nachbarschaft für die Belange von Menschen mit Lernschwierigkeiten sensibili-
siert werden. 
161/2 
KoKoBe 2018 un- 
befristet grün 
4.5 
Die Beratung und Vermittlung barrierefreien Wohnraums durch die Beratungsstelle Behinder-
tengerechtes Wohnen und die Beratung und Hilfe durch wohn mobil (Beratungsstelle für 
Wohnraumanpassung und Wohnungswechsel) sollen mindestens im bisherigen Umfang fort-
gesetzt werden. 
56 2017 un- 
befristet grün 
5 Arbeit     
5.1 
Die Entwicklung von möglichen Maßnahmen inklusiver Berufsorientierung, Inklusion im Über-
gangssystem und in der Berufsausbildung werden in den KAoA-Gremien platziert. Das „Netz-
werk KAoA im Gemeinsamen Lernen“ ist initiiert worden und setzt seine Arbeit fort. 
Das „Netzwerk KAoA im Gemeinsamen Lernen“ tagt derzeit nicht. Im Rahmen der 
Landesinitiative KAoA sind neue Standards implementiert, die von Schüler*innen im 
Gemeinsamen Lernen genutzt werden können: KAoA STAR und die zweitätige Poten-
zialanalyse für Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Lernen oder Förderschwerpunkt 
emotionale und soziale Entwicklung. Diese können von den Eltern / Erziehungsberech-
tigen in der GL Schule gewählt werden. Bei Bedarf wird das Netzwerk wieder aktiviert. 
404 
401 2016 
nicht 
fest- 
gelegt 
gelb 
5.2 
Die Aktivitäten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und 
zur Förderung ihrer Beschäftigungssituation sollen auch in der Zukunft gesichert werden. Ziel 
ist insbesondere der Abbau von Vorurteilen durch Information, Beratung und Begegnung. Um 
dem hohen Bedarf an Vernetzung, Austausch und Abstimmung der unterschiedlichen Akteu-
re/innen und den damit verbundenen Aktivitäten zur Verbesserung der Beratung von Unter-
nehmen und Vermittlung von Menschen mit Behinderung zu entsprechen, wird zunächst zwei 
Mal im Jahr ein regionales Netzwerktreffen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen 
mit Behinderung durchgeführt werden. 
In 2018 und 2019 hat je ein regionales Netzwerktreffen stattgefunden. Außerdem fand 
in 2019 eine Besichtigung inklusiv arbeitender Betriebe in der Region Köln statt. Für 
2020 ist ein regionales Netzwerktreffen, bei Bedarf eine weitere Betriebsbesichtigungs-
tour geplant. Die Regionalagentur Region Köln, in Trägerschaft von 505, bereitet diese 
505 2016 
nicht 
fest- 
gelegt 
grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  8 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
Aktivitäten in gemeinsamer Kooperation mit der Handwerkskammer Köln, der Industrie- 
und Handelskammer Köln, der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung 
sowie dem Landschaftsverband Rheinland vor. 
5.4 
In Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Michaelshoven bietet das Jobcenter Köln als 
Arbeitgeber arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Problemen Praktika mit dem Ziel 
einer versicherungspflichtigen Beschäftigung an. 
5000 2016 un- 
befristet grün 
5.6 
Durch spezifische Ausbildungsförderungsprojekte werden junge Menschen mit einer körperli-
chen oder geistigen Behinderung so qualifiziert, dass damit der Einstieg in das Ausbildungs-
verfahren der Stadtverwaltung erreicht und durchlaufen werden kann. 
11 2016 un- 
befristet grün 
6 Kunst und Kultur, Weiterbildung     
6.6 
Im NS-Dokumentationszentrum sind vielfältige Maßnahmen geplant, um die Barrierefreiheit zu 
verbessern. Unter anderem soll im Eingangsbereich ein Relief des Hauses aufgestellt werden, 
soll die Beleuchtung überprüft werden, sollen die Markierung der Treppenstufen und der Ein-
bau eines Leitsystems geprüft werden. Bei den beiden letztgenannten Maßnahmen sind Ab-
stimmungen mit dem Denkmalschutz erforderlich. 
Die Maßnahmen können erst im Rahmen des Umbaus des NS-
Dokumentationszentrums angegangen werden, dessen Abschluss für 2022 zu erwar-
ten ist. 
4520 2018 2020 gelb 
6.7 
Die Bürgerhäuser und -zentren sind bis auf das Bürgerzentrum Vingst weitgehend barrierefrei 
umgebaut. Über die EFRE-EU-Förderung 2014-2020 ist geplant, auch das Bürgerzentrum 
Vingst barrierefrei zu gestalten. 
Die im Rahmen eines barrierefreien Zugangs benötigte Aufzugsanlage kann leider 
nicht umgesetzt werden. Die Maßnahme ist weder nach EFRE oder Städtebauförde-
rung förderfähig. Zudem hat eine eingehende Prüfung ergeben, dass die bauliche Rea-
lisierung im Bestandsgebäude nicht umsetzbar ist. 
Um dennoch Aspekte der Barrierefreiheit im Bürgerzentrum Vingst umzusetzen, ist 
derzeit die Sanierung der Toilettenanlagen im Objekt geplant: Im EG wird dabei eine 
Toilette rollstuhlgerecht umgebaut. 
51 2019 2021 rot

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  9 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
Die Umsetzung der Maßnahme wird voraussichtlich in 2020/21 erfolgen können. 
6.8 Alle Bürgerhäuser und -zentren richten ihre Angebote und Leistungen sukzessiv inklusiv aus. 50/2 2016 un- 
befristet grün 
6.9 
Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Arbeitskreises der Bürgerhäuser und -zentren und 
über die jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbaren mit den Einrichtungen werden die Belange 
von Menschen mit Behinderungen erörtert und soweit möglich umgesetzt. 
50/2 2016 un- 
befristet grün 
6.10 
Bei den durch Mittel des Konjunkturprogramms II barrierefrei ertüchtigten Bürgerhäuser und -
zentren werden erforderliche Nacharbeiten (z.B. Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft 
der Induktionsanlagen) durchgeführt. 
50/2 2016 
nicht 
fest- 
gelegt 
grün 
6.11 
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Begehung der städtischen Museen werden in einer 
Prioritätenliste erfasst und die aufgeführten baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Bar-
rierefreiheit werden schrittweise umgesetzt. 
Der Hauptanteil der Maßnahmen wurde im Rahmen des KP II realisiert. Wichtige 
Einzelmaßnahmen wie beispielsweise der barrierefreie Ausbau von Aufzugsanlagen 
und Toilettenanlagen, Treppenlifte und Rampen in Zugangsbereichen wurden realisiert. 
Kleinere Maßnahmen stehen noch aus. Sie können wegen personeller Engpässe beim 
bautechnischen Fachpersonal derzeit nicht ausgeführt werden. Sobald die offenen 
Stellen besetzt sind, werden die vorgesehenen Maßnahen durchgeführt. 
VII 2016 2020 gelb 
6.12 
Die Raumstandards in den Räumen der VHS werden entsprechend den Bedürfnissen der teil-
nehmenden Menschen mit Behinderung weiter optimiert. Bei Baumaßnahmen sowie der An-
mietung von Unterrichtsräumen sind die Anforderungen der Barrierefreiheit umzusetzen. 
42 2016 un- 
befristet grün 
6.13 Im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wird die VHS das FORUM 
Volkshochschule zum Ort des Diskurses aktueller Themen der Inklusion weiter ausbauen. 42 2016 un- 
befristet grün 
6.15 
Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungsein-
richtungen werden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinder-
te erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung 
(Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die 
161/2 2018 2018 gelb

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  10 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen. 
Die Entgelt- und Benutzungsordnungen städtischer Kultur- und Bildungseinrichtungen 
sind im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen worden. Eine Anglei-
chung der Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule ist in Vorbereitung. 
7 Sport     
7.1 
Die Steuerungsgruppe „Sport für Alle – behindert oder nicht“ entwickelt eine C-Übungsleiter-
Fortbildung mit dem Schwerpunkt Inklusion für Sportfachschaften/Fachverbände der jeweili-
gen Sportarten, Kindertagesstätten und Vereine in den Stadtbezirken. 
52 2016 un- 
befristet grün 
7.2 Das traditionelle Kölner KinderSportFest soll durch Beteiligung des Behindertensports zu ei-
nem inklusiven Kölner KinderSportFest weiterentwickelt werden. 52 2016 un- 
befristet grün 
7.3 Das Ziel, mindestens eine barrierefreie Sporthalle pro Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen, 
wird weiterverfolgt. 
40 
52 2016 un- 
befristet grün 
8 Soziale Hilfen     
8.1 
Die Stärkung der bestehenden Beratungslandschaft bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe, um 
Menschen mit Behinderung kompetent und zügig zu beraten und ihnen belastenden Mehrauf-
wand bei der Informationsbeschaffung zu ersparen. Dazu ist eine geplante Fachveranstaltung 
für alle Beratungsstellen unter Einschluss des Themas Persönliches Budget ein Baustein. 
Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die Zuständigkeit für Leistungen 
der Eingliederungshilfe für (erwachsene) Menschen mit Behinderungen zum 
01.01.2020 an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) übergehen. Eine städtische 
Fachveranstaltung ist damit obsolet. 
50 2018 
nicht 
fest- 
gelegt 
rot

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  11 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
9 Gesundheitsdienste     
9.1 
Es wird geprüft, ob in Kooperation mit den unterschiedlichen Kosten- und Leistungsträgern für 
die Zielgruppe der jungen Erwachsenen mit psychischen Auffälligkeiten durch Stärkung der 
Alltagskompetenzen die Chancen zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven und 
zur Teilhabe verbessert werden können und somit langfristig eine Anbindung an die Regelan-
gebote möglich wird. 
Wesentlich ist hierbei der Erhalt des Beratungsangebotes „der Proberaum“ für psychisch auf-
fällige junge Menschen in Rodenkirchen und die Prüfung, ob und welche Angebote in den 
Stadtbezirken im Rahmen einer gesamtstädtischen Planung für die Zielgruppe notwendig sind. 
Auf der Basis eines Handlungskonzeptes werden die unterschiedlichen Hilfebedarfe für die 
Stadt Köln differenziert dargestellt und Handlungsempfehlungen ausgearbeitet. 
53 2017 un- 
befristet grün 
9.2 
Es bedarf einer konzeptionellen Weiterentwicklung der ambulanten niederschwelligen Versor-
gung durch Sozialpsychiatrische Zentren in den Stadtbezirken. 
Diese Maßnahme wurde zurückgestellt, um zunächst die kommunale personelle Unter-
stützung der bisher nicht-städtisch geförderten kleinen Sozialpsychiatrische Zentren 
(SPZ) zu gewährleisten. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird auf der Basis eines 
sich in der Erarbeitung befindenden SPZ-spezifischen Psychiatrieberichts Ende 2020 
begonnen. 
53 2017 
nicht 
fest- 
gelegt 
gelb 
9.3 
Der Dialog mit den Kliniken der Stadt Köln über die Situation von Menschen mit Behinderung 
im Krankenhaus wird fortgesetzt. Es wird eine Prioritätenliste für die Maßnahmen erstellt, die 
zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus formuliert 
wurden, und es werden Absprachen zur Umsetzung getroffen. 
Wegen fehlendem Personal hat sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert. 
161/2 2019 2020 gelb 
9.4 
Es werden zunehmend Menschen mit offensichtlichen sozialen Schwierigkeiten wie auch mit 
suchtbezogenen Problemlagen und daraus resultierenden Teilhabestörungen im öffentlichen 
Raum auffällig. 
    
9.4.1 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke im Innenstadtbe- 53 2016 un- grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  12 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
reich/um den Neumarkt gedeckt werden können. befristet 
9.4.2 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke an anderen Sze-
nestandorten (z.B. Mülheim, Kalk und Meschenich) gedeckt werden können. 53 2017 un- 
befristet grün 
10 Information – Kommunikation - Service     
10.1 Der Web-Sprachdienst wird weiterhin bereitgestellt, der ReadSpeaker (gegen eine jährliche 
Bereitstellungsgebühr) jeweils zum 1. Dezember. 132 2016 un- 
befristet grün 
10.2 
Das Angebot von Informationen in Leichter Sprache wird deutlich ausgebaut und soll langfris-
tig die Leistungen auf den 200 am häufigsten aufgerufenen Produktseiten umfassen. Die be-
stehenden Seiten in Leichter Sprache werden mit unterstützenden Bildern ergänzt, alle neuen 
Seiten werden direkt mit Bildern erstellt. 
132 2016 un- 
befristet grün 
10.3 
Das Angebot an Filmen in Deutscher Gebärdensprache wird weiter ausgebaut. Für eine 
schnellere und kostengünstigere Realisierung werden zukünftig auch wiederverwendbare Mo-
dule eingesetzt. 
Der bisherige Anbieter hat seine Produktion eingestellt. Die Verwaltung prüft eine neue 
Ausschreibung. 
132 2016 un- 
befristet gelb 
10.5 
Im städtischen Intranet wird das Informationsangebot für die Redakteure/innen in den Ämtern 
mit weiteren Artikeln zur barrierefreien Gestaltung von Inhalten ausgebaut. Dies geschieht im 
Rahmen der laufenden redaktionellen Arbeit. 
132 2016 un- 
befristet grün 
10.7 Die Barrierefreiheit der Bürgerämter wird fortlaufend verbessert. 02 2016 un- 
befristet grün 
10.8 
Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten, 
sind Bestandteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen. 
67 2017 2020 grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  13 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
11 Sensibilisierung und Fortbildung     
11.1 Die Werbung für die Initiierung inklusiver Projekte und die Ermutigung durch die Vergabe des 
Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik wird fortgesetzt. 161/2 2017 un- 
befristet grün 
11.2 
Für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit werden regelmäßig Fortbildungen u.a. zu den The-
men Gestaltung von Beteiligungsformen, Erprobung von Methoden für inklusive Angebote 
(leichte Sprache, etc.), Jugendhilfe und Behindertenhilfe angeboten. 
51 2016 un- 
befristet grün 
11.3 Es werden spezielle Fortbildungen zum Thema Kinder und Familien mit Fluchterfahrung an-
geboten. 162/3 2016 un- 
befristet grün 
11.4 Ein Newsletter des Qualifizierungsnetzwerks Inklusion Köln informiert zukünftig 3 – 4 x pro 
Jahr über Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Inklusive Bildung“. 404 2016 un- 
befristet grün 
11.5 Das Thema "Altengerechtes- und barrierefreies Stadtquartier" soll vertieft behandelt werden, 
um die Anwendbarkeit im Planungsalltag zu konkretisieren. 61 2016 un- 
befristet grün 
11.6 
Nach der zu erwartenden Novellierung der Landesbauordnung (LBauO) NRW sind Fortbildun-
gen zu den geänderten Anforderungen an die Barrierefreiheit geplant. 
Seit 01.01.2019 ist die BauO NRW 2018 in Kraft.  
Es haben Fortbildungen zum Thema Prüfung der Barrierefreiheit stattgefunden. Diese 
wurden sowohl als In-House-Schulung durch Führungskräfte des Bauaufsichtsamtes 
als auch durch externe Referenten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) und der Architekenkammer 
NW durchgeführt.  
Das MHKBG hat weitere Ausführungen zum barrierefreien Wohnen angekündigt. So-
bald diese veröffentlicht werden, wird das Bauaufsichtsamt die Mitarbeitenden in einem 
regelmäßig stattfindenden Jour Fixe informieren. 
63 2018 2019 grün 
11.7 
Zur Fortbildung der Mitarbeiter/innen werden Hinweise auf Seminare/ Fortbildungsveranstal-
tungen (z.B. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen oder der Verei-
nigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure) weitergeleitet. 
66 2016 un- 
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  14 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
11.11 
An der VHS wird die inklusive Haltung durch Fortbildungen der Mitarbeiter/innen und durch 
Fortbildungen der Dozenten/innen zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen weiter entwi-
ckelt. 
42 2016 un- 
befristet grün 
11.12 
Die Museen der Stadt Köln setzen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Leichte Sprache“ 
für Multiplikatoren (Lehrkräfte an inklusiven Schulen) fort und führen eine Weiterbildungsstaffel 
zum Thema „Leichte Sprache“ zum Einsatz bei Veranstaltungen in den Museen der Stadt Köln 
durch. 
4522 2016 un- 
befristet grün 
12 Politische Teilhabe und Mitwirkung     
12.1 
Zur Unterstützung der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen bei der Wahrneh-
mung ihrer Mitwirkungsrechte werden in Absprache mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik Maßnahmen ergriffen, die die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit 
der Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen verbessern. 
/2 2017 un- 
befristet grün 
12.2 
Die Beteiligungskultur in Köln wird inklusiv weiterentwickelt (Leitlinien zur Bürgerbeteiligung): 
Zukünftige Bürgerbeteiligungen werden also grundsätzlich so gestaltet, das alle Menschen 
teilnehmen können und aktiv ermuntert werden, diese Möglichkeit zu nutzen. Dies gilt insbe-
sondere für Menschen mit Behinderung. 
OB/2 2016 un- 
befristet grün 
12.3 Die Barrierefreiheit der Wahlen wird durch eine Schulung der Wahlvorstände und eine weitere 
Erhöhung der Anzahl barrierefreier Wahllokale verbessert. 341 2016 un- 
befristet grün 
12.4 
Für die Beteiligung/ Mitwirkung der Vertreter/innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen am Planungsprozess werden die quartalsweise stattfindenden Anhörungen 
nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fortgesetzt. Zur Abstimmung bei Großmaß-
nahmen werden zudem weiterhin separate Termine durchgeführt. 
69 2016 un- 
befristet grün 
12.5 
Es wird geprüft, wie Strukturen gestützt und ausgebaut werden können, mit denen die profes-
sionelle Unterstützung und Beratung von Menschen mit Behinderung durch Menschen mit 
Behinderung - Peer Support - erweitert werden können. 
50 2018 un- 
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  15 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
13 Übergreifende Aufgaben     
13.1 Die für Menschen mit Behinderung wichtigsten Formulare sollen in Leichte Sprache übersetzt 
werden. 
161/2 
11 2017 un- 
befristet grün 
13.2 
Die Anregungen des Abschlussberichtes „Politische Partizipation von Menschen Behinderung 
in den Kommunen stärken“ zur politische Partizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten 
in kommunalen Behindertenbeiräten werden aufgegriffen. 
161/2 2017 un- 
befristet grün 
13.3 
Auf Veranstaltungen und bei Veröffentlichungen soll in stärkerem Umfang als bisher darauf 
geachtet werden, dass die Informationen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten ver-
ständlich sind. 
OB/2 
13 2016 un- 
befristet grün 
13.4 
Die Vernetzung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Zentren für Migranten/innen 
bzw. interkulturellen Zentren wird unterstützt und damit die Beratungs- und Wegweiserfunktion 
dieser Einrichtungen verbessert. 
Wegen Personalwechsel hat sich die Umsetzung der Maßnahme verzögert. 
161/2 
162/2 2018 2020 gelb 
13.5 
Als Bestandteil der verbesserten Teilhabeberichterstattung sollen spezielle Studien zur Le-
benssituation von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund erstellt werden. 
Derzeit wird ein Lebenslagenbericht für Köln erstellt. Der Bericht wird umfassend über 
die Lebenslage der Menschen mit Behinderungen und der Menschen mit Migrations-
hintergrund Auskunft geben. Er soll bis Ende des ersten Quartals 2020 vorgelegt wer-
den. 
V/3 2018 2019 gelb 
13.6 
Es wird ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge 
entwickelt und anwendet. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen soll ihre 
gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierun-
gen von Krankheitsbildern vermieden werden. 
Das Land NRW wird aufgefordert, bereits bei der Zuweisung von Flüchtlingen nach Köln In-
formationen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um bereits vor Ankunft 
der Flüchtlinge entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. 
53 
56 2016 un- 
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  16 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
13.7 
Um bessere Kenntnisse über die Lebenslage und die Bedürfnisse der Flüchtlinge mit Behinde-
rung zu erlangen, werden systematisch Daten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Dies 
betrifft beispielsweise die Schuleingangs- bzw. Seiteneinsteigeruntersuchungen bei Kindern 
und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. 
Die Daten der Seiteneinsteigeruntersuchungen werden handschriftlich erfasst. Dies ist 
dem (bundesweit genutzten) EDV-System geschuldet, das auf die Erfassung der ge-
setzlich normiert zu erhebenden Daten ausgerichtet ist. Eine Erweiterung von Parame-
tern ist zudem mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Es erfolgt daher auch keine 
differenzierte Auswertung und Veröffentlichung. 
Im Rahmen der fachärztlichen und sozialen Beratung in den Unterkünften werden be-
sonders Schutzbedürftige, u.a. Flüchtlinge mit Behinderung, erfasst. In beiden Fällen 
werden in der Regel nach der Feststellung des besonderen Schutzbedarfs unmittelbar 
Verbesserungen der medizinischen Versorgung veranlasst. 
53  
56 2017 un- 
befristet gelb 
13.9 
In Flüchtlingsunterkünften der Phase 4 (Bau und Nutzung konventioneller Wohnungen) des „4-
Phasen-Modells zur Flüchtlingsunterbringung in Köln“ werden im Fall eines Neu- oder wesent-
lichen Umbaus entsprechend der Landesbauordnung NRW barrierefreie Wohnungen bzw. 
rollstuhlgerechte Wohnungen errichtet. Eine entsprechende Verfahrensweise wird auch für 
Unterkünfte der Phase 3 (auf Dauer angelegter einfacher Bau) favorisiert.  
56 2017 2020 grün 
13.10 
Die Stadt unterstützt das Projekt der Diakonie Michaelshoven, ein „Netzwerk für Flüchtlinge 
mit Behinderung“ aufzubauen. Die Zusammenarbeit der sozialen Fachkräfte im Bereich der 
Wohnraumversorgung mit diesem Netzwerk wird intensiviert.  
56 2016 2019 grün 
13.11 
Um ein realistischeres Bild von der Lebenslage und den Teilhabemöglichkeiten von Menschen 
mit Behinderung in Köln zu erhalten, wird die Stadtverwaltung zunächst ermitteln, in welchem 
Umfang die vorhandenen Datenquellen einen Einblick in die Lebenslagen von Menschen mit 
Behinderung geben, welche Datenlücken vorhanden sind und welche dieser Datenlücken in 
Zukunft geschlossen werden können. 
Auf dieser Grundlage soll eine verbesserte Berichterstattung über die Lebenslagen von Men-
schen mit Behinderung in Köln aufgebaut werden. 
Der Lebenslagenbericht für Köln (vgl. 13.5) arbeitet zunächst mit den verfügbaren Da-
V/3 2018 2019 gelb

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  17 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2019 
tenquellen. Sofern Datenlücken festgestellt werden, werden diese in dem ersten Le-
benslagenbericht nur ausgewiesen. Ist davon auszugehen, dass die festgestellte Da-
tenlücke eine Ungleichheit für Köln verdecken könnte, wird vorläufig der empirische Be-
fund aus einer vergleichbaren Region berichtet. Für den Folgebericht ist zu klären, wie 
die Datenlage für Köln verbessert werden kann.

Beratungsverlauf (27)

21.04.2020 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.04.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
28.04.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2020 Bauausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.05.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.05.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.05.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.05.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Sportausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0299/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.07.2020
Erstellt
28.01.2020 09:43