V/0997/2019
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium: Grundsatzbeschluss für einen Verbleib am Standort Sonnenstraße und zur Sanierung sowie zum Teilneubau für ein 3-zügiges Gymnasium
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Anlage A
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Anlage A zur V/0997/2019 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird das Ergebnis zur Kenntnis genommen, dass am Standort Sonnenstraße ein Gebäude für 3-zügiges Gymnasium sowie eine Zweifachsporthalle errichtet können. Es wird beschlossen, dass das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium am Standort Sonnenstraße ver- bleibt, ein Teil des Gebäudes saniert, wesentliche Gebäudeteile abgerissen und Neubauten er- richtet werden. Für die Dauer der Baumaßnahmen wird die Immobilie Coerdestraße 60 (Teil- standort des Anne-Frank-Berufskollegs) genutzt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entsprechenden, qualitativ guten, die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zu Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zum Neubau des Gebäudes des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums sowie der Neubauplanung einer Zweifachsporthalle werden u.a. die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüs- se zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen werden perspek- tivisch ebenfalls berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0997/2019 V/0997/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium: Grundsatzbeschluss für einen Verbleib am Standort Sonnenstraße und zur Sanierung sowie zum Teilneubau für ein 3-zügiges Gymnasium Beratungsfolge 19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Kenntnis, dass am Standort Sonnen- straße ein Gebäude für ein 3-zügiges Gymnasium sowie eine Zweifachsporthalle errichtet wer- den können. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Schulleitung, Vertreterinnen und Vertreter der schulischen Gremien sowie Verwaltung einen Konsens zur Zukunft des Johann-Conrad-Schlaun- Gymnasiums am Standort Sonnenstraße entwickelt haben. 3. Der Rat beschließt, dass das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium am Standort Sonnenstraße verbleibt. Ein Teil des Schulgebäudes des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums wird saniert, wesentliche Gebäudeteile werden abgerissen und die gemäß Raumprogramm erforderlichen neuen Flächen für ein 3-zügiges Gymnasium sowie eine Zweifachsporthalle werden als Neubau errichtet. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der erforderliche Sporthallenbedarf einer Dreifachsporthalle auf dem Gelände nicht realisiert werden kann. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Immobilie Coerdestraße 60 (Teilstandort Anne-Frank- Berufskolleg/ehem. ESPA-Berufskolleg) vom Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium in der Über- gangszeit für die Dauer der Baumaßnahmen (Sanierung und Teilneubau) als Schulgebäude Amt für Schule und Weiterbildung 07.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492 40 00 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0997/2019 genutzt wird. Das setzt voraus, dass für das Anne-Frank-Berufskolleg eine alternative Lösung zur Deckung des Raumbedarfes gefunden wird und zum Bedarfszeitpunkt umgesetzt ist. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Raum- und Umbaubedarf in der Immobilie Coerdestraße 60 für eine Übergangszeit während der Baumaßnahmen am Standort Sonnenstraße zu ermit- teln. Die Prüfung erfolgt mit der Zielausrichtung, dass der Unterricht für ein 3-zügiges Gymnasi- um incl. Oberstufe in der Immobilie Coerdestraße 60 und Mauritzstraße (naturwissenschaftli- cher Takt und Einfachsporthalle) unter effektiver und effizienter Anwendung schulorganisatori- scher Maßnahmen erteilt werden kann. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf für erforderliche Umbaumaßnahmen in der Immobi- lie Coerdestraße 60 zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen und zu kalkulieren. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine sogenannte Phase Null ab dem Jahr 2020 eine externe Beratung zu beauftragen mit dem Ziel, in einer Phase der Projektdefinition ein tragfähiges in- haltliches und räumliches Konzept zu entwickeln, das die Effizienz, Bedarfsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit des zukünftigen Schulgebäudes des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums am Standort Sonnenstraße sicherstellt. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Ergebnisse der sogenannten Phase Null einen Beschluss über das weitere Verfahren (Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vor- geschaltetem Architektenwettbewerb) herbeizuführen. 10. Gem. dem allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti- schen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz) zur Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen in Münster wird das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium weiterhin 3- zügig geführt. 11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dieser Vorlage der Antrag „R/0052/2015: Das Herz des Schlaun-Gymnasiums wieder zum Schlagen bringen“ aufgegriffen ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Für den Neu- bzw. Umbau des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums sind im Haushaltsplanentwurf 2020 folgende Ermächtigungen veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4711 Neu bzw. Umbau Joh.-C.-Schlaun-Gymn. Auszahlungen bisher bereit- gestellt 500.000 2020 2.500.000 2021 5.000.000 2022 5.000.000 2023 5.000.000 spätere Jahre 27.000.000 Summe aller Auszahlungen 45.000.000 - 3 - V/0997/2019 Begründung: Zu 1, 2, 3 und 4: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ist planerisch nachgewiesen, dass am Standort Sonnenstraße ein Gebäude für ein 3-zügiges Gymnasium für die Sekundarstufe I mit einer 4-zügigen Sekundarstufe II sowie eine Zweifachsporthalle errichtet werden können. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche, der Altstadtsatzung und nach § 34 Baugesetzbuch ( Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) ist es nicht möglich, ein Gebäude für eine höhe- re Zügigkeit zu errichten. Ebenfalls ist die Errichtung einer Dreifachsporthalle nicht möglich. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass auch eine bauliche Variante realisierbar ist, bei der der historische Gebäudeteil bestehen bleibt und im Bestand saniert wird. In einem dialogischen Prozess mit der Schulleitung, der Schulpflegschaft und dem Verein der Ehema- ligen des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums wu rden Optionen zur Deckung des schulischen Raumbedarfs erörtert und intensiv diskutiert. Zuletzt im Juni 2019 wurde der Schulleitung, Vertret e- rinnen und Vertretern der Schulpflegschaft und des Lehrerrates, dem Schülersprecher sowie weiteren Elternvertreterinnen und –vertretern das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Eine fortgeführ- te intensive Diskussion über bauliche Umsetzungsmöglichkeiten mit Blick auf Dauer und Intensität am Standort Sonnenstraße sowie eine Positionierung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums als tra- ditionsreichem und –bewussten Innenstadtgymnasium am Standort Sonnenstraße hat ergeben, dass zwischen Verwaltung und Schule ein Konsens zur Zukunft des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums formuliert wurde. Das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium soll auch in Zukunft am Standort So n- nenstraße verortet sein. Ein Teil des Schulgebäudes soll saniert werden, wesentliche Teile abgeri s- sen werden und die nach Raumprogramm erforderlichen neuen Flächen für ein Gymnasium (3-zügige Sek. I, 4 -zügige Sek. II ) sowie eine Zweifachsporthalle sollen als Neubau bzw. Neubauten errichtet werden. Eine 3-zügige Sek. I und eine 4 -zügige Sek. II erfordern für den Sportunterricht gemeinsam insgesamt eine Dreifachsporthalle. Am Standort Sonnenstraße lässt sich dieser Beda rf anteilig in Form einer Zweifachsporthalle decken. Möglichkeiten zur Deckung des Sporthallenbedarfs sind im Rahmen der Aktualisierung und Fortschreibung der städtischen Sportstättenbedarfsplanung zu ermi t- teln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Zu 5: In dem gemeinsamen Termin im Juni 2019 wurde seitens der Schule und den schulischen Vertret e- rinnen und Vertretern klar formuliert, dass sich die Schule auch während der Bau - und Sanierungs- maßnahmen ausschließlich einen innerstädtischen Interimsstandort vorstellen kann. Eine Analyse der aktuellen Optionen zur temporären Unterbringung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums hat auf- gezeigt, dass auf dieser Grundlage aktuell ausschließlich die Immobilie Coerdestraße 60 in Frage kommt. Dieses Gebäude, das s ich zurzeit noch nicht im Eigentum der Stadt Münster befindet, wird aktuell vom Anne -Frank-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster genutzt. Pe r- spektivisch ist geplant, dass das Anne -Frank-Berufskolleg ausschließlich am Standort Manfred -von- Richthofen-Straße untergebracht ist und die Immobilie Coerdestraße 60 als Teilstandort aufgeben wird. Entsprechende politische Beschlüsse zur temporären Errichtung von Fertigbauklassen am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße sowie für eine Potenziala nalyse am Standort des Anne - Frank-Berufskollegs sind bereits getroffen worden. Zu 6, 7 und 8: Ein Vergleich der Flächen der Immobilien Sonnenstraße und Coerdestraße hat ergeben, dass die Immobilie in der Coerdestraße 60 weniger Räume bzw. Flächen aufweis t als die Immobilie Sonne n- straße. Den Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Gremien sowie der Schulleitung ist b e- wusst, dass bei der von ihnen favorisierten Variante einer vollständigen temporären Unterbringung in der Immobilie Coerdestraße 60 befr istet weniger Raum bzw. Schulhoffläche zur Verfügung stehen werden. Durch Anwendung schulorganisatorischer Maßnahmen wie z.B. insbesondere Ausnutzung der Potenziale bei der Stundenplangestaltung und Nutzung der naturwissenschaftlichen Räume s o- wie der Einfa chsporthalle in dem Gebäudeteil Mauritzstraße kann ermöglicht werden, für eine def i- - 4 - V/0997/2019 nierte befristete Zeit den Schulbetrieb unter Beibehaltung der pädagogischen Qualität noch effizienter und effektiver zu organisieren. Zu gegebener Zeit werden Schule und Ve rwaltung die erforderlichen Umbaumaßnahmen für die temporäre Nutzung der Immobilie Coerdestraße prüfen und kalkulieren. Grundlage dieser Arbeiten wird ein zwischen Schule und Verwaltung gemeinsam entwickeltes Rau m- programm für eine temporäre Nutzung sein. Zu 9: Das Thema Sanierung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums wird seit vielen Jahren diskutiert und ist immer wieder Bestandteil öffentlicher medienwirksamer und politischer Diskussion. Bei einer Sanierung am Standort und einem Teilneubau der Schule wer den die baulichen Grundlagen für eine lange Nutzungsdauer und damit für viele Schülergenerationen gelegt. Neben baulichen Themen stellt sich insbesondere die Frage, wie vor allem für die aktuellen und zukünftigen pädagogischen Anford e- rungen ein zukunftsfäh iges Schulgebäude errichtet werden kann. Auch angesichts der Vorlaufzeit dieser Maßnahme, der erwarteten Investitionskosten und dem Anspruch der Nachhaltigkeiten e r- scheint es angemessen und geboten, die Phase der Projektdefinition für die Sanierung und den Teil- neubau besonders intensiv und dialogisch zu gestalten. Die Verwaltung schlägt vor, unter externer Moderation ein interdisziplinär zusammengesetztes Team aus Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Schule, Schulmitwirkungsgremien, Politik, Verwaltung da mit zu beauftragen, ein Konzept zum Bau eines neuen Schulgebäudes zu entwickeln, das effizient, bedarfsgerecht, zukunftsfähig, flexibel und dynamisch ist. Es hat sich gezeigt, dass sich diese sogenannte Phase Null in z.B. von der Montagstif- tung begleiteten Projekten als wesentlicher Erfolgsfaktor für einen gelungenen und leistungsfähigen Schulbau erwiesen hat. Zu 10: Die Verwaltung schlägt vor, dass das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium auch während der Ba u- maßnahmen 3-zügig geführt wird und der allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen entsprechend bestehen bleibt. Zu 11: Der Antrag „R/0052/2015: Das Herz des Schlaun -Gymnasiums wieder zum Schlagen bringen“ wird mit dieser Vorlage aufgegriffen . I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Sonnenstraße
- Mauritzstraße
- Coerdestraße 60
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0997/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37