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V/0997/2019

Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium: Grundsatzbeschluss für einen Verbleib am Standort Sonnenstraße und zur Sanierung sowie zum Teilneubau für ein 3-zügiges Gymnasium

Vorlagen 04.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 20

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2724 Zeichen

Anlage A zur V/0997/2019 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird das Ergebnis zur Kenntnis genommen, dass am Standort Sonnenstraße 
ein Gebäude für 3-zügiges Gymnasium sowie eine Zweifachsporthalle errichtet können. Es wird 
beschlossen, dass das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium am Standort Sonnenstraße ver-
bleibt, ein Teil des Gebäudes saniert, wesentliche Gebäudeteile abgerissen und Neubauten er-
richtet werden. Für die Dauer der Baumaßnahmen wird die Immobilie Coerdestraße 60 (Teil-
standort des Anne-Frank-Berufskollegs) genutzt werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet:  
 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung.  
 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen  
 
 den Lehrplänen entsprechenden, 
 qualitativ guten,  
 die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden   
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zu Verfügung zu stellen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zum Neubau des Gebäudes des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums sowie 
der Neubauplanung einer Zweifachsporthalle werden u.a. die Anforderungen an Barrierefreiheit 
berücksichtigt. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüs-
se zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen werden perspek-
tivisch ebenfalls berücksichtigt.

Beschlussvorlage

11401 Zeichen

V/0997/2019 
V/0997/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium: Grundsatzbeschluss für einen Verbleib am Standort 
Sonnenstraße und zur Sanierung sowie zum Teilneubau für ein 3-zügiges Gymnasium 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur Kenntnis, dass am Standort Sonnen-
straße ein Gebäude für ein 3-zügiges Gymnasium sowie eine Zweifachsporthalle errichtet wer-
den können. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Schulleitung, Vertreterinnen und Vertreter der schulischen 
Gremien sowie Verwaltung einen Konsens zur Zukunft des Johann-Conrad-Schlaun-
Gymnasiums am Standort Sonnenstraße entwickelt haben. 
 
3. Der Rat beschließt, dass das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium am Standort Sonnenstraße 
verbleibt. Ein Teil des Schulgebäudes des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums wird saniert, 
wesentliche Gebäudeteile werden abgerissen und die gemäß Raumprogramm erforderlichen 
neuen Flächen für ein 3-zügiges Gymnasium sowie eine Zweifachsporthalle werden als Neubau 
errichtet.  
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der erforderliche Sporthallenbedarf einer Dreifachsporthalle 
auf dem Gelände nicht realisiert werden kann. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Immobilie Coerdestraße 60 (Teilstandort Anne-Frank-
Berufskolleg/ehem. ESPA-Berufskolleg) vom Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium in der Über-
gangszeit für die Dauer der Baumaßnahmen (Sanierung und Teilneubau) als Schulgebäude 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
07.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492 40 00 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0997/2019 
genutzt wird. Das setzt voraus, dass für das Anne-Frank-Berufskolleg eine alternative Lösung 
zur Deckung des Raumbedarfes gefunden wird und zum Bedarfszeitpunkt umgesetzt ist. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Raum- und Umbaubedarf in der Immobilie Coerdestraße 
60 für eine Übergangszeit während der Baumaßnahmen am Standort Sonnenstraße zu ermit-
teln. Die Prüfung erfolgt mit der Zielausrichtung, dass der Unterricht für ein 3-zügiges Gymnasi-
um incl. Oberstufe in der Immobilie Coerdestraße 60 und Mauritzstraße (naturwissenschaftli-
cher Takt und Einfachsporthalle) unter effektiver und effizienter Anwendung schulorganisatori-
scher Maßnahmen erteilt werden kann. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf für erforderliche Umbaumaßnahmen in der Immobi-
lie Coerdestraße 60 zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen und zu kalkulieren. 
 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine sogenannte Phase Null ab dem Jahr 2020 eine externe 
Beratung zu beauftragen mit dem Ziel, in einer Phase der Projektdefinition ein tragfähiges in-
haltliches und räumliches Konzept zu entwickeln, das die Effizienz, Bedarfsgerechtigkeit und 
Zukunftsfähigkeit des zukünftigen Schulgebäudes des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums 
am Standort Sonnenstraße sicherstellt. 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Ergebnisse der sogenannten Phase Null 
einen Beschluss über das weitere Verfahren (Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vor-
geschaltetem Architektenwettbewerb) herbeizuführen. 
 
10. Gem. dem allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti-
schen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz) zur Sicherung des geordneten Schulbetriebs für 
die städtischen Schulen in Münster wird das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium weiterhin 3-
zügig geführt. 
 
11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dieser Vorlage der Antrag „R/0052/2015: Das Herz des 
Schlaun-Gymnasiums wieder zum Schlagen bringen“ aufgegriffen ist. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für den Neu- bzw. Umbau des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums sind im Haushaltsplanentwurf 
2020 folgende Ermächtigungen veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0301  Leistungen für Schulen 
 
   
Investitionsmaßnahme 4711  Neu bzw. Umbau 
Joh.-C.-Schlaun-Gymn.  
   
Auszahlungen   bisher bereit-
gestellt 
500.000  
   2020 2.500.000  
   2021 5.000.000  
   2022 5.000.000  
   2023 5.000.000  
   spätere Jahre 27.000.000  
Summe aller Auszahlungen  45.000.000

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V/0997/2019 
 
Begründung: 
 
Zu 1, 2, 3 und 4: 
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ist planerisch nachgewiesen, dass am Standort Sonnenstraße 
ein Gebäude für ein 3-zügiges Gymnasium für die Sekundarstufe I mit einer 4-zügigen Sekundarstufe 
II sowie eine Zweifachsporthalle errichtet werden können. Aufgrund der zur Verfügung stehenden 
Grundstücksfläche, der Altstadtsatzung und nach § 34 Baugesetzbuch ( Zulässigkeit von Vorhaben 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) ist es nicht möglich, ein Gebäude für eine höhe-
re Zügigkeit zu errichten. Ebenfalls ist die Errichtung einer Dreifachsporthalle nicht möglich. Die 
Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass auch eine bauliche Variante realisierbar ist, bei der der historische 
Gebäudeteil bestehen bleibt und im Bestand saniert wird. 
In einem dialogischen Prozess mit der Schulleitung, der Schulpflegschaft und dem Verein der Ehema-
ligen des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums wu rden Optionen zur Deckung des schulischen 
Raumbedarfs erörtert und intensiv diskutiert. Zuletzt im Juni 2019 wurde der Schulleitung, Vertret e-
rinnen und Vertretern der Schulpflegschaft und des Lehrerrates, dem Schülersprecher sowie weiteren 
Elternvertreterinnen und –vertretern das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Eine fortgeführ-
te intensive Diskussion über bauliche Umsetzungsmöglichkeiten mit Blick auf Dauer und Intensität am 
Standort Sonnenstraße sowie eine Positionierung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums als tra-
ditionsreichem und –bewussten Innenstadtgymnasium am Standort Sonnenstraße hat ergeben, dass 
zwischen Verwaltung und Schule ein Konsens zur Zukunft des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums 
formuliert wurde. Das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium soll auch in Zukunft am Standort So n-
nenstraße verortet sein. Ein Teil des Schulgebäudes soll saniert werden, wesentliche Teile abgeri s-
sen werden und die nach Raumprogramm erforderlichen neuen Flächen für ein Gymnasium (3-zügige 
Sek. I, 4 -zügige Sek. II ) sowie eine Zweifachsporthalle sollen als Neubau bzw. Neubauten errichtet 
werden. Eine 3-zügige Sek. I und eine 4 -zügige Sek. II erfordern für den Sportunterricht gemeinsam 
insgesamt eine Dreifachsporthalle. Am Standort Sonnenstraße lässt sich dieser Beda rf anteilig in 
Form einer Zweifachsporthalle decken. Möglichkeiten zur Deckung des Sporthallenbedarfs sind im 
Rahmen der Aktualisierung und Fortschreibung der städtischen Sportstättenbedarfsplanung zu ermi t-
teln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Zu 5: 
In dem gemeinsamen Termin im Juni 2019 wurde seitens der Schule und den schulischen Vertret e-
rinnen und Vertretern klar formuliert, dass sich die Schule auch während der Bau - und Sanierungs-
maßnahmen ausschließlich einen innerstädtischen Interimsstandort vorstellen kann. Eine Analyse der 
aktuellen Optionen zur temporären Unterbringung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums hat auf-
gezeigt, dass auf dieser Grundlage aktuell ausschließlich die Immobilie Coerdestraße 60 in Frage 
kommt. Dieses Gebäude, das s ich zurzeit noch nicht im Eigentum der Stadt Münster befindet, wird 
aktuell vom Anne -Frank-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster genutzt. Pe r-
spektivisch ist geplant, dass das Anne -Frank-Berufskolleg ausschließlich am Standort Manfred -von-
Richthofen-Straße untergebracht ist und die Immobilie Coerdestraße 60 als Teilstandort aufgeben 
wird. Entsprechende politische Beschlüsse zur temporären Errichtung von Fertigbauklassen am 
Standort Manfred -von-Richthofen-Straße sowie für eine Potenziala nalyse am Standort des Anne -
Frank-Berufskollegs sind bereits getroffen worden. 
 
 
Zu 6, 7 und 8: 
Ein Vergleich der Flächen der Immobilien Sonnenstraße und Coerdestraße hat ergeben, dass die 
Immobilie in der Coerdestraße 60 weniger Räume bzw. Flächen aufweis t als die Immobilie Sonne n-
straße. Den Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Gremien sowie der Schulleitung ist b e-
wusst, dass bei der von ihnen favorisierten Variante einer vollständigen temporären Unterbringung in 
der Immobilie Coerdestraße 60 befr istet weniger Raum bzw. Schulhoffläche zur Verfügung stehen 
werden. Durch Anwendung schulorganisatorischer Maßnahmen wie z.B. insbesondere Ausnutzung 
der Potenziale bei der Stundenplangestaltung und Nutzung der naturwissenschaftlichen Räume s o-
wie der Einfa chsporthalle in dem Gebäudeteil Mauritzstraße kann ermöglicht werden, für eine def i-

- 4 - 
V/0997/2019 
nierte befristete Zeit den Schulbetrieb unter Beibehaltung der pädagogischen Qualität noch effizienter 
und effektiver zu organisieren. Zu gegebener Zeit werden Schule und Ve rwaltung die erforderlichen 
Umbaumaßnahmen für die temporäre Nutzung der Immobilie Coerdestraße prüfen und kalkulieren. 
Grundlage dieser Arbeiten wird ein zwischen Schule und Verwaltung gemeinsam entwickeltes Rau m-
programm für eine temporäre Nutzung sein. 
 
 
Zu 9: 
Das Thema Sanierung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums wird seit vielen Jahren diskutiert 
und ist immer wieder Bestandteil öffentlicher medienwirksamer und politischer Diskussion. Bei einer 
Sanierung am Standort und einem Teilneubau der Schule wer den die baulichen Grundlagen für eine 
lange Nutzungsdauer und damit für viele Schülergenerationen gelegt. Neben baulichen Themen stellt 
sich insbesondere die Frage, wie vor allem für die aktuellen und zukünftigen pädagogischen Anford e-
rungen ein zukunftsfäh iges Schulgebäude errichtet werden kann. Auch angesichts der Vorlaufzeit 
dieser Maßnahme, der erwarteten Investitionskosten und dem Anspruch der Nachhaltigkeiten e r-
scheint es angemessen und geboten, die Phase der Projektdefinition für die Sanierung und den  Teil-
neubau besonders intensiv und dialogisch zu gestalten. Die Verwaltung schlägt vor, unter externer 
Moderation ein interdisziplinär zusammengesetztes Team aus Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus 
Schule, Schulmitwirkungsgremien, Politik, Verwaltung da mit zu beauftragen, ein Konzept zum Bau 
eines neuen Schulgebäudes zu entwickeln, das effizient, bedarfsgerecht, zukunftsfähig, flexibel und 
dynamisch ist. Es hat sich gezeigt, dass sich diese sogenannte Phase Null in z.B. von der Montagstif-
tung begleiteten Projekten als wesentlicher Erfolgsfaktor für einen gelungenen und leistungsfähigen 
Schulbau erwiesen hat.  
 
 
Zu 10: 
Die Verwaltung schlägt vor, dass das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium auch während der Ba u-
maßnahmen 3-zügig geführt wird und der allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und 
Schülern in die städtischen Schulen entsprechend bestehen bleibt.  
 
 
Zu 11: 
Der Antrag „R/0052/2015: Das Herz des Schlaun -Gymnasiums wieder zum Schlagen bringen“ wird 
mit dieser Vorlage aufgegriffen . 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (6)

19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sonnenstraße
  • Mauritzstraße
  • Coerdestraße 60
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0997/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37