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V/0807/2015

Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. städtischen Gesamtschule

Vorlagen 05.10.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 24.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

16943 Zeichen

V/0807/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. städtischen Gesamtschule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.10.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
20.10.2015 Sportausschuss Vorberatung 
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
28.10.2015 Ausschuss für Lieg enschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
  Vorberatung 
29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.11.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat bekräftigt den am 25. März 2015 getroffenen Beschluss der Errichtung einer 2. städt i-
schen Gesamtschule mit 6 Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort Man fred-von-
Richthofen-Straße/Andreas-Hofer-Straße zum Schuljahr 2016/2017. Er nimmt zur Kenntnis, 
dass der Bezirksregierung Münster der Antrag auf Genehmigung des Beschlusses des Schu l-
trägers der Stadt Münster (V/0016/2015/1 Erg. vom 25.03.2015) zur Errichtung einer 2. städti-
schen Gesamtschule (vgl. §  81 Abs. 3 SchulG NRW) inklusive der Stellungnahme zum ko m-
munalen Konsens vorliegt. 
 
2. Der Rat beschließt, dass die 2. städtische Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017 in den G e-
bäuden der Fürstenbergschule sowie der Fürstin -von-Gallitzin-Schule zunächst vierzügig star-
tet. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Vertragsverhandlungen mit dem Bau - und Liegen-
schaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW) zum Ankauf des Grundstückes der Oberfinanzd i-
rektion (OFD) in der Endphase befinden. Auf Grund dieser positiven Entwicklung geht die Ve r-
waltung davon aus, dass der Neubau s owie die Sporthalle auf dem OFD -Grundstück realisiert 
werden kann. Ergänzend wird das Gebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Schule genutzt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0807/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Terfort 
Ruf: 
492-4027 
E-Mail: 
Terfort@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0807/2015 
4. Der Rat nimmt den aktuellen  Sachstand über die Verlagerung des Shotokan Karate Dojo 
Münster e.V. zur Kenntnis.  
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beschlussvorlage für die Auslobung des Architekte n-
wettbewerbs am 09.12.2015 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im aktuellen Haushaltsplanentwurf Investitionskosten (Bau- 
und Beschaffungskosten) in Höhe von rund 56 ,8 Mio. € für die 2. städtische Gesamtschule in 
der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ vorgesehen sind. Durch die anteilige Verl a-
gerung von Erwerbs- und Rückbaukosten i.H.v. 1,7 Mio. € in die Produktgruppe 0111 „Immobi-
lienmanagement“ ergibt sich ein neues  voraussichtliches Investitionsvolumen von rund         
55,1 Mio. € in der Produktgruppe 0301 . Weitere erforderliche Beschlüsse über notwendige 
Maßnahmen werden im weiteren Verfahren separat vorbereitet. 
 
7. Der Antrag  A-R/0013/2013 der SPD Fraktion vom 13.03 .2013 „Eine zweite kommunale G e-
samtschule prüfen – Elternwillen ernst nehmen“ ist mit dem Errichtungsbeschluss der 2. städti-
schen Gesamtschule (V/0016/2015/1 Erg. vom 25.03.2015) erledigt. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe  0301 Leistungen für 
Schulen 
   
Investitions- 
maßnahme 
4490 Zweite städtische 
Gesamtschule 
   
Zeile  08 Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
 
2015 
 
500.000 
 
   2016 1.000.000  
   VE (4.000.000)  
   2017 15.500.000  
   2018 20.600.000  
   2019 15.400.000  
   Sp. 
Jahre 
1.200.000  
   gesamt 54.200.000  
      
Zeile   09 Auszahlung für den 
Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen 
 
 
 
2015 
 
 
 
150.000 
 
   2016 200.000  
   2017 700.000  
   2018 1.000.000  
   2019 600.000  
   gesamt 2.650.000  
      
  Maßnahme insges.  56.850.000

- 3 - 
V/0807/2015 
Die anteiligen Mittel für den Erwerb und Rückbau des OFD -Geländes i. H. v. 1,7 Mio. € werden 
über Veränderungsblätter zum Haushalt 2016 von der PG 0301 Leistungen für Schulen zur PG 
0111 Immobilienmanagement verlagert. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziff. 1 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW 
in Grundzügen die Errichtung einer zweiten städtischen Gesamtschule mit sechs Zügen in gebu n-
dener Ganztagsform am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße / Andrea -Hofer-Straße zum 
Schuljahr 2016/2017 beschlossen. Die Schule soll ihren Betrieb zunächst mit vier Zügen aufne h-
men und mit der Fertigstellung ergänzender Neubauflächen auf sechs Züge erweitert werden. 
Der entsprechende Antrag auf Genehmigung des Beschlusses des Schulträgers der Stadt Münster 
zur Errichtung einer 2. städtischen Gesamtschule (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG NRW) vom 25.03.2015 
ist am 28.08.2015 gestellt worden. 
Die Bezirksregierung wurde gebeten, den grundsätzlichen Ratsbeschluss vom 25.03.2015 unter 
dem Vorbehalt der präzisierenden Ratsentscheidung im November zu genehmigen. Zur Sicherung 
eines geordneten Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2016/2017 wurde weiter um Anordnung 
der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung gebeten, 
da noch kein kommunaler Konsens erzielt werden konnte. 
Die Hauptverantwortung für den kommunalen Konsens liegt beim planenden Schulträger der Stadt 
Münster. In erster Linie ist es die Aufgabe des planenden Schulträgers, seine Schulentwicklung s-
planung mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen. Die Bezirksregierung ist bei diesem 
Prozess nicht verpflichtet, die Entwicklung der Schülerzahlen (u.a. auf Grund von Elternbefragu n-
gen) selbst zu prognostizieren. Die Bezirksregierung wurde stets über den akt uellen Verfahrens-
stand mündlich informiert. Es bestand seitens der Bezirksregierung keine Notwendigkeit, den A b-
stimmungsprozess persönlich zu begleiten.  
 
Insbesondere mit den benachbarten Umlandkommunen hat ein intensiver Austausch  mit dem Ziel 
stattgefunden, den kommunalen Konsens herzustellen. Mit Schreiben vom 24.11.2014 und vom 
17.03.2015 wurden umliegende und münstersche Schulträger um Stellungnahme gebeten.   
 
Keine Bedenken gegen die Errichtung einer zusätzlichen 6 -zügigen Gesamtschule in Münster h a-
ben die Schulträger der Stadt Greven, der Gemeinden Ostbevern und Nottuln sowie das Bischöfl i-
che Generalvikariat und die Freie Waldorfschule Münster e.V.. Von Seiten der Montessori -Schule 
MS e.V. gab es keine Rückmeldung. 
 
Allerdings haben 6 Schulträger de r Umlandkommunen Havixbeck, Ascheberg, Drensteinfurt, Se n-
denhorst, Everswinkel sowie Telgte Bedenken gegenüber der geplanten 6-Zügigkeit geäußert.  
 
Auf Grundlage der Stellungnahmen der Umlandkommunen wurden beim Treffen der Schulentwick-
lungsplanenden in Havixbeck am 19.03.2015 Bedenken und Fragen ausführlich erörtert. Alle o.g. 
Kommunen waren bei diesem Austausch anwesend.   
 
Die Gemeinden und Städte, die Bedenken gegen die 6 -Zügigkeit haben, haben u.a. folgende 
Gründe aufgeführt: 
 
 Generell ist eine rückläufige Schülerzahl in den Umlandkommunen zu verzeichnen. 
 Teilweise gibt es nur eine weiterführende Schule. 
 „Jeder Schüler tut weh, der nicht das Schulangebot vor Ort nutzt.“ 
 Das Schulsystem in den Umlandkommunen wird geschwächt.

- 4 - 
V/0807/2015 
 Schulrechtliche Gegebenheit: Münstersche Schülerinnen und Schüler (SuS) werden abgelehnt, 
Umlandkinder werden aufgenommen. 
 Die Gesamtschule ist die bevorzugte Schulform der Eltern. 
 Eine 6-zügige Gesamtschule ist auf Grund der Wahlmöglichkeiten der Fachklassen attraktiver 
als eine 4-zügige Gesamtschule. 
 
Die Schulverwaltung hat die Bezirksregierung über den aktuellen Verfahrensstand sowie über die 
Gesprächstermine mit den Umlandkommunen auf dem Lau fenden gehalten. Daher hat die B e-
zirksregierung von einem formellen Moderationsverfahren abgesehen. Sie hält die Errichtung der 
6-zügigen Gesamtschule auf Grund der Entwicklungen in Münster für genehmigungsfähig. 
 
Am 29.06.2015 wurden die 6 Umlandkommunen – die nach wie vor Bedenken haben, wenn an 
dem Standort in Münsters Osten eine 6 zügige G esamtschule errichtet wird – erneut eingeladen. 
Alle betroffenen Schulentwicklungsplanenden waren anwesend. Auch in diesem Gespräch wurde 
auf Grund aktueller Daten allein über die 6 -Zügigkeit diskutiert. Ein kommunaler Konsens konnte 
nicht erreicht werden. 
 
Die 6 Umlandkommunen wurden auf Grund der bisher geführten Gespräche um eine aktualisierte 
Stellungnahme gebeten. Diese lagen am 23.07.2015 vollständig vor. Alle Kommunen bis auf Dren-
steinfurt verbleiben bei ihren Stellungnahmen und haben Bedenken gegen die 6-Zügigkeit. Dren-
steinfurt dagegen hat die Bedenken auf Grund der aktuellen Schulsituation vor Ort verschärft und 
spricht sich nun prinzipiell gegen die Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule an dem gepla n-
ten Standort in Münsters Osten aus. 
 
Münster ist sehr an einem kommunalen Konsens interessiert. Das kommunale Rücksichtnahm e-
gebot hat hohe Priorität. Allerdings konnten die Bedenken trotz des intensiven Austausches und 
des hinreichenden Nachweises, dass der Bedarf für eine 6 -zügige Gesamtschule auf  Grund der 
aktuellen Schülerprognose und der Schließung der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule alleine aus der 
Münstersche Schülerschaft gedeckt werden kann, nicht entkräftet werden.  
  
Grundsätzlich gilt, dass der Schulträger Stadt Münster im eigenen Stadtg ebiet ein wohnortn ahes 
und bedarfsorientiertes Bildungsangebot sicherzustellen hat.  
 
Der Bedarf für ein erweitertes Gesamtschulangebot wurde bereits in der Vorlage V/0016/2015 1. 
Erg. ausführlich nachgewiesen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die sukzessiv steigen-
den Schülerzahlen mit der stufenweisen Ausweitung von der 4 - zur 6-Zügigkeit bedarfsorientiert 
kompensiert werden. 
 
Seitens der Umlandkommunen wurden keine belastbaren Gründe gegen die Errichtung der 6 -
zügigen Gesamtschule in Münsters Osten vorgebracht. Vielmehr sind die Bedenken auf die demo-
graphische Entwicklung im Umland zurückzuführen. Die Städte und Kommunen sind auf Grund der 
sinkenden Schülerschaft gezwungen schulorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das 
Schulangebot vor Ort mittel- und langfristig sichern zu können.  
 
Der planende Schulträger ist in diesem Zusammenhang nicht mitverantwortlich für entsprechende 
schulorganisatorische Maßnahmen. Die Bevölkerung in Münster steigt im Gegensatz zum Umland. 
Entsprechend ist auch di e Infrastruktur bedarfsorientiert auszubauen. Daher übt der planende 
Schulträger den Ausbau des örtlichen Schulangebotes in seinem Gebiet nicht rücksichtlos zum 
Nachteil anderer Schulträger aus. Eine Rücksichtnahe auf die sinkenden Schülerzahlen im Umland 
würde die eigene bedarfsorientierte Schulentwicklungsplanung beeinträchtigen. 
 
Im Ergebnis konnte ein schützenwertes Interesse seitens der Umlandkommunen/ Umlandstädte 
daher nicht nachgewiesen werden.

- 5 - 
V/0807/2015 
Unabhängig von dem Prozess der Interessensabwägung du rch die Stadt Münster sind die Sorgen 
der Umlandkommunen im Hinblick auf die eigene demographische Entwicklung nachvollziehbar.  
 
Sollten Schulen im Umland aufgelöst werden, da die Mindestschülerzahl nicht erreicht werden 
kann, hätte dies auch Auswirkungen  auf die Schullandschaft in Münster. Daher wurde vereinbart, 
dass sich alle Umlandkommunen im März /April beim Stadtregiontreffen zu den aktuellen Anme l-
dezahlen austauschen. Auf Grund der Situation ist vorgesehen, auch die Bezirksregierung zu di e-
sen Treffen einzuladen.   
 
Zu Ziff. 2 
 
Die neue 2. städtische Gesamtschule soll zum Schuljahr 2016/2017 in den Bestandsgebäuden der 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule und der Fürstenbergschule aufwachsen. Die Stadt Münster hat einen 
ausreichenden zeitlichen Puffer, um nac h dem Ankauf des OFD -Geländes die Neu - und B e-
standsbauten auf dem Gelände „Fürstin -von-Gallitzin-Schule/OFD-Gelände“ fertigzustellen. W e-
gen der Verlängerung der Dauer des Gebäuderückbaus wird sich allerdings die Verwirklichung der 
6-Zügigkeit um ein Jahr nach hinten schieben (siehe zu Ziff. 3 letzter Absatz). 
 
Zu Ziff. 3 
Die Verhandlungen mit dem BLB NRW zum Ankauf des Grundstücks der Oberfinanzdirektion b e-
finden sich in der Endphase. Die wesentlichen Eckpunkte der Verhandlungsergebnisse mit dem 
BLB NRW sind in der nichtöffentlichen Vorlage V/0755/2015 näher erläutert. Die Vorlage wird am 
28.10.2015 im Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und Flächenmanagement und am 
04.11.2015 im Haupt - und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat am 11.11.2015 zur En t-
scheidung vorgelegt. Nach städtischem Beschluss und anschließender Vertragsbeurkundung wird 
der BLB NRW die Zustimmung des Finanzministeriums einholen und dieses bitten, die notwendige 
Beschlussfassung durch den Haushalts - und Finanzausschuss des Landtages NR W vorzubere i-
ten. Es ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung kurzfristig herbeigeführt wird. 
 
Nach dem vorliegenden Rückbaugutachten wird die Dauer für den Rückbau des OFD -Gebäudes 
76 Kalenderwochen betragen. Der Rückbau beginnt im Sommer 2016 und wir d voraussichtlich 
Anfang 2018 abgeschlossen sein. 
Der Baubeginn ist ebenfalls für 2018 vorgesehen, und zwar nach Abschluss des Architektenwet t-
bewerbs, des VOF-Verfahrens und ca. einjähriger Planungszeit. 
 
Ausgehend von einer ca. zweijährigen Bauzeit wird d ie neue Gesamtschule voraussichtlich zum 
Schuljahr 2020/2021 bezugsfertig sein. In der Übergangszeit, ab dem Schuljahr 2016/2017 werden 
die Fürstenbergschule und die Fürstin -von-Gallitzin-Schule genutzt. Während die Fürstenber g-
schule nach der Übergangszeit für die berufsbildenden Schulen genutzt werden soll, wird die Fürs-
tin-von-Gallitzin-Schule dauerhafter integrierter Bestandteil der neuen Gesamtschule. Ursprünglich 
war vorgesehen, dass die Gesamtschule bereits nach 3 Jahren auf 6 Züge erweitert wird (vgl . 
V/0016/2015 1. Erg.). Somit wird nach aktuellem Planungsstand der Schulaufbau mit 4 Zügen um 
1 Jahr verlängert.   
 
Zu Ziff. 4 
Für die Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule ist die Verlagerung des auf dem Grundstück 
der Hans-Böckler-Schule ansässigen Sportvereins Shotokan Karate Dojo Münster e. V. zwingend 
erforderlich. Der Verein hat seine grundsätzliche Bereitschaft zur Verlagerung signalisiert. Zurzeit 
finden konstruktive Gespräche mit dem Verein über eine Verlagerung der Sportstätte auf ein 
Grundstück im Umfeld des jetzigen Standortes sowie über die Machbarkeit des Neubaus statt.  Für 
die notwendigen Maßnahmen zur Verlagerung des Vereins wurde bereits ein Kostenblock kalk u-
liert, der in der Gesamtfinanzierung berücksichtigt wird (vgl. Ziff. 6).

- 6 - 
V/0807/2015 
 
 
 
Zu Ziff. 5 
 
Zum Erhalt von qualifizierten Planungsentwürfen soll ein begrenzter Architektenwettbewerb nach 
den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RPW) durchgeführt werden.  
Unter Beteiligung der Preisträger des Wettbewerbs ist im Anschluss an den Wettbewerb auf Grund 
der Überschreitung des Schwellenwertes bzgl. der erwarteten Honorarhöhe zwingend ein Verg a-
beverfahren nach der Verdingungsordnung für Freischaffende (VOF) durchzuführen.  
 
Zu Ziff. 6 
Zur klaren Zuordnung von Investitions - sowie Ankauf- und Rückbaukosten werden anteilig Mittel  
i.H.v. 1,7 Mio. € für den Erwerb und Rückbau des OFD -Geländes vom Gesamtkostenansatz i.H.v. 
56.850.000 € über Veränderungsblätter zum Haushalt 2016 von der PG 0301 „Leistungen für 
Schulen“ zur PG 0111 „Immobilienmanagement“ verlagert.  
 
Damit verbleibt ein Restkostenblock i.H.v. 55.150.000 €. 
 
Zur Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule lassen sich folgende Blöcke beschreiben: 
 
Für ein Neubauvolumen entstehen auf der Grundlage des vorhandenen Raumprogramms und 
anhand von Kostenkennwerten vergleichbarer Neubauprojekte Gesamtkosten von ca. 45 Mio. € 
einschließlich Nebenkosten, Baupreissteigerungen der Folgejahre sowie der Herrichtung der 
Außenanlagen.  
 
Zudem gibt es Handlungsfelder, die auf Grund des derzeitigen Erk enntnis- und Projektstandes 
noch nicht ausreichend quantifizierbar sind. Diese Kosten sind  im Laufe des weiteren 
Planungsprozesses zu präzisieren  und erfordern weitere Beschlüsse. Entsprechende 
Handlungsfelder sind insbesondere 
- Umbaukosten der Fürstin-von-Gallitzin-Schule als Teil der künftigen Gesamtschule,  
- Kosten für die provisorische Herrichtung der Räumlichkeiten zur Startorganisation der 
Gesamtschule 
- die Verlagerung des Sportvereins Shotokan Karate Dojo e.V. 
- technische Erschließungskosten des Grundstücks und zusätzliche Herrichtungskosten des 
Geländes, einschließlich  ggf. erforderlicher Altlastenentsorgungskosten. 
 
Hierfür wird ein pauschaler Kostenansatz i.H.v. 10.150.000 € (nach Verlagerung der Erwerbs- und 
Rückbaukosten) im Haushalt berücksichtigt. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat

Beratungsverlauf (8)

27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.11.2015 Sportausschuss
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.11.2015 Rat
TOP 24.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Andreas-Hofer-Straße
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0807/2015
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37