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V/0656/2023

Erweiterung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtung für Familien an der Nieberdingstraße 23

Vorlagen 27.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 33

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage - Lageplan Nieberdingstraße 23

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Anlage A

2631 Zeichen

Anlage A zur V/0656/2023 
 
Kurzüberblick 
Der Rat hat am 14.03.2018 ein neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen 
Wohnungsloseneinrichtungen für Familien beschlossen (vgl. Vorlage V/1046/2017).  
Um die Wohnungslosigkeit der Menschen abzuwenden, eine pflichtige Aufgabe der Gefahrenab-
wehr, wurden die Kapazitäten in den städtischen Einrichtungen bis zum Maximum ausgereizt und 
darüber hinaus alternative Unterbringungsangebote gemacht.  
Um eine angemessene Unterbringung der Menschen sicherstellen zu können und hohe Kosten 
für Notfallmaßnahmen zu vermeiden, sind schnell weitere Lösungen erforderlich. Daher sollen mit 
dieser Vorlage weitere 50 Plätze für wohnungslose Familien aktiviert werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Die Unterstützung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen trägt 
dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird. Positive, integrative Hand-
lungsweisen und Standards für den Aufenthalt, die Übernachtung aber auch die Begegnung von 
und mit Menschen, die wohnungslos sind oder sich in einer vergleichbaren Lebenslage befinden, 
sind maßgebliche Instrumente dazu. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 enthalten X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig X überwiegend 
pflichtig  überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 14 OBG). Mit dem 
Betrieb von Wohnungsloseneinrichtungen kommt die Stadt Münster dieser Verpflichtung für be-
troffene Familien nach. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden die Querschnittsthemen der Inklusion und der Gleichstellung wohnungslo-
ser Menschen behandelt, insbesondere wenn es um ihre (Re-) Integration in privaten Wohnraum 
in den Quartieren geht. Eine gelingende Betreuung und Begleitung der Menschen ermöglicht eine 
inklusive Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Beschlussvorlage

15506 Zeichen

V/0656/2023 
V/0656/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtung für Familien an der Nieberdingstraße 23 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   22.11.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und 
Wirtschaft 
Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Wohnungsloseneinrichtung für Familien an der 
Nieberdingstraße 23 (Anlage), in der zurzeit 50 Plätze genutzt werden, zum nächstmöglichen 
Zeitpunkt mit den im Gebäude insgesamt möglichen 100 Plätzen zu betreiben. 
 
2. Der Rat beschließt in Ergänzung zum Stellenplan 2024 für die Betreuung von Wohnungslosen 
1,00 VZÄ für Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagogen*innen S12 und 0,50 VZÄ für Mitarbei-
tende im Hausdienst E04 einzurichten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es fallen keine zusätzlichen investiven Ausgaben an, das Gebäude ist auf eine Nutzung für bis zu 
100 Personen ausgelegt. 
 
Für die Einrichtung der zusätzlichen Stellen entstehen Personalaufwendungen in Höhe von insge-
samt jährlich 95.360 €.  
 
 
Sozialamt 
 
07.11.2023 
 
Ihr Ansprechpart nerin: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-5040 
Lembeck@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0656/2023 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 ff. 95.360  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. - 95.360  
Saldo 2024 ff. 0  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g. 
Produktgruppe unter der Zeile 15 „Transferaufwendungen“ veranschlagt und werden zur Zeile 11 
„Personalaufwendungen“ verlagert. Die Verwaltung wird hierzu ein Veränderungsblatt zum Haus-
haltsplanentwurf 2024 vorlegen. 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Entwicklung 
 
Am 14.03.2018 hat der Rat das neue Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Woh-
nungsloseneinrichtungen für Familien beschlossen (vgl. Vorlage V/1046/2017). Im Wesentlichen ging 
es zunächst um die Abwicklung des damaligen großen Standortes Trauttmansdorffstraße mit all sei-
nen nachteiligen Entwicklungen und Begleiterscheinungen. 
 
Die konzeptionellen Eckpunkte des münsterschen Konzepts orientieren sich an der bewährten Unter-
bringung sowie Integration von Flüchtlingen in Münster. Übergangseinrichtungen für Familien in der 
Wohnungslosenhilfe haben seitdem grundsätzlich maximal 50 Plätze, stehen in integrativer Lage und 
haben für die Betreuung der Personengruppe angepasste Personalstandards. Mit der damaligen Vor-
lage und weiteren Beschlüssen in der Folgezeit (vgl. Vorlagen V/0475/2018, V/1127/2018 und 
V/461/2022) wurden dezentrale Wohnungsloseneinrichtungen auf den Weg gebracht, die zurzeit wie 
folgt insgesamt 314 Plätze für wohnungslose Familien bieten: 
 
Standorte Plätze 
Hoher Heckenweg 170 - 184 50 
Johanniterstraße 20 34 
Marie-Curie-Str. 3a - 3e  50 
Nieberdingstraße 23 50 
Sandfortskamp 6 - 12 30 
Mecklenbeck, Schwarzer Kamp 59/61 50 
Warendorfer Straße 265 (vorher Friedrich-Ebert-Straße1) 50 
Plätze insgesamt 314 
 
Das neue Konzept hat sich nachhaltig bewährt. Insbesondere wurde das formulierte Ziel erreicht, die 
Fluktuation in den Wohnungsloseneinrichtungen signifikant zu erhöhen. So gelangen im Jahr 2020 
die Auszüge von weit mehr als 200 Menschen aus den städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für 
Familien, in den Jahren 2021 und 2022 waren es fast 200. Im ersten Halbjahr 2023 haben ca. 150 
Personen die Einrichtungen wieder verlassen. Nur so war es möglich, den nach wie vor stetig stei-
genden Bedarf an Unterbringungen mit den vorhandenen Kapazitäten zu decken und ganz erhebliche 
Mehrkosten für Individualunterbringungen wohnungsloser Personen z. B. in Hotels zu vermeiden.

- 3 - 
V/0656/2023 
Ausgangslage 
 
Trotz aller Bemühungen müssen bundesweit, so auch in Münster, fortgesetzt steigende Wohnungslo-
senzahlen verzeichnet werden. In der aktuellsten Statistik des statistischen Bundesamtes wurden 
zum Stichtag 31.01.2022 bundesweit 178.000 wohnungslose Menschen erfasst. Zum 31.01.2023 
waren es 372.000 Wohnungslose (https://www.destatis.de). 
 
Für Münster gab es laut Bundesstatistik einen Anstieg von 1.104 Personen innerhalb eines Jahres 
von 1.740 am 31.01.2022 auf 2.844 ein Jahr später. Rund 970 dieser zusätzlichen 1.104 Personen 
sind der Geflüchtetenhilfe zuzuordnen, vor allem wegen des starken Zuzugs von Flüchtlingen aus der 
Ukraine. Denn geflüchtete Personen, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen ist, die aber noch in 
einer Flüchtlingseinrichtung wohnen, werden in der Bundesstatistik als Wohnungslose geführt. 
 
Dieser Personenkreis ist berechtigt, eine Wohnung anzumieten, drängt also in vielen Fällen auf den 
ohnehin schon stark angespannten Wohnungsmarkt. Folgen sind gerade für Familien fehlende Chan-
cen bei der Wohnraumsuche und daraus resultierend zunehmende Herausforderungen bei der Ver-
meidung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. So wurden allein im Zeitraum 01.01.2023 bis En-
de Juli 2023 ca. 200 Personen im städtischen Bereich der Wohnungslosenhilfe aufgenommen. Davon 
wurden ca. 20 Personen direkt in Belegwohnungen eingewiesen, ca. 180 Personen wurden in die 
Übergangseinrichtungen für wohnungslose Familie aufgenommen. Dies entspricht rechnerisch ca. 
56 % der insgesamt in den Übergangseinrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze. 
 
Trotz weiterhin hoher Auszugszahlen, waren die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe seit dem letz-
ten Jahr zu jedem Zeitpunkt und teilweise massiv überbelegt, obwohl die Einrichtung an der Marie-
Curie-Straße mit der Vorlage V/0461/2022 für die Wohnungslosenhilfe aktiviert wurde. Zum Stichtag 
01.08.2023 hätten insgesamt 353 Personen in den Übergangseinrichtungen für wohnungslose Fami-
lien untergebracht werden müssen. Dem standen 314 verfügbare Plätze gegenüber. Zur Orientierung: 
Im Bereich der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen wird bei 85 % Belegung von einer 
Vollauslastung ausgegangen, weil Familienkonstellationen und andere Gründe eine engere Belegung 
der Wohneinheiten nicht immer zulassen, ohne dass größere Konflikte zu erwarten sind. Würde man 
diesem deeskalierenden Ansatz folgen, wären rechnerisch sogar nur 267 Plätze belegbar. 
 
Um die Wohnungslosigkeit der Menschen abzuwenden, eine pflichtige Aufgabe der Gefahrenabwehr, 
wurden die Kapazitäten in den städtischen Einrichtungen bis zum Maximum ausgereizt und darüber 
hinaus alternative Unterbringungsangebote gemacht. Zu diesen gehörten Hotelunterbringungen und 
die vorübergehende Nutzung von Ressourcen der Geflüchtetenhilfe. Die anhaltende Voll- bzw. Über-
lastung der Übergangseinrichtungen führt zu einer Zunahme sozialer Konflikte in den Einrichtungen, 
die sich auch im direkten Umfeld bemerkbar machen. So muss an einigen Standorten eine Zunahme 
der Beschwerdelage verzeichnet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Personen, die in einem 
Hotel untergebracht werden müssen, kaum sozialarbeiterisch begleitet werden können und die Un-
terbringung sehr kostspielig ist. 
 
Um eine angemessene Unterbringung der Menschen sicherstellen zu können und hohe Kosten für 
Notfallmaßnahmen zu vermeiden, sind schnell weitere Lösungen erforderlich.  
 
Vorgeschlagene Lösung 
 
Erweiterung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtung an der Nieberdingstraße 23 
 
Die Suche nach geeigneten Standorten für neue Wohnungsloseneinrichtungen ist nach wie vor au-
ßerordentlich schwierig. Vorrang hatte bei der Umsetzung des neuen Unterbringungskonzepts bislang 
die Umnutzung nicht mehr benötigter Flüchtlingseinrichtungen, vor allem wegen des Rückgangs der 
Flüchtlingszahlen in vergangenen Jahren. Das Problem dabei ist, dass viele der Einrichtungen auf 
Flächen stehen, die aufgrund vom Bund beschlossener Lockerungen im Baurecht nur das Wohnen 
von Flüchtlingen ermöglichen. Andere Nutzungen scheiden dort aus (Kindertageseinrichtungen, 
Wohnungsloseneinrichtungen usw.).

- 4 - 
V/0656/2023 
 
Nun ist durch den Zuzug zahlreicher Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg nach Münster 
geflohen sind und noch fliehen, und durch eine deutliche Zunahme der Zuweisungen asylsuchender 
Menschen ein erheblicher Raumbedarf im Flüchtlingsbereich entstanden. Seit dem Kriegsbeginn in 
der Ukraine ist es gelungen, in größerem Umfang temporäre Unterbringungskapazitäten zu schaffen, 
um zuziehende Menschen versorgen zu können. Insgesamt konnten ca. 1.500 neue Plätze gewon-
nen werden. Ca. 1.000 dieser Plätze sind temporär und zur alleinigen Nutzung zur Unterbringung 
geflüchteter Menschen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt wor-
den. Auch die anderen 500 Plätze haben keine Langezeitperspektive und eignen sich daher nicht 
oder nur bedingt für einen möglichst dauerhaften Standort der Wohnungslosenhilfe. 
 
Da in diesem Jahr bereits mit der Einrichtung an der Marie-Curie-Straße ein dauerhafter Standort der 
Geflüchtetenhilfe zu einer Wohnungsloseneinrichtung umgenutzt wurde und die Zuweisungssituation 
von geflüchteten Menschen zurzeit sehr dynamisch ist, soll zunächst versucht werden, für den Be-
reich der Flüchtlinge noch vorhandene Plätze möglichst freizuhalten. 
 
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt und geboten, die bestehenden, 
inaktiven Kapazitäten in der Einrichtung für wohnungslose Familien an der Nieberdingstraße 23 (An-
lage) zu aktivieren und den Standort mit den baulich vorgesehenen 100 Plätzen zu betreiben, auch 
mit Blick auf 
 den extrem hohen Unterbringungsdruck und die teilweise kritischen Aus- oder sogar Überlastung 
der bestehenden Wohnungsloseneinrichtungen, 
 die angespannte Haushaltsituation der Stadt Münster, 
 die Tatsache, dass derzeit keine geeigneten alternativen Baugrundstücke oder Gebäude außer-
halb des Flüchtlingsbereichs zur Verfügung stehen und 
 eine zu erwartende weiter ansteigende Zahl wohnungsloser Menschen. 
 
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Betrieb am Standort sowie der vor Ort bereits eingesetzte Si-
cherheitsdienst lassen erwarten, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme angemessen 
gestaltet werden kann. Sollten die Bedarfe dies in Zukunft zulassen, würde eine erneute Reduzierung 
auf die im Konzept vorgesehene Regelgröße vorgeschlagen. 
 
Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an Raumorganisation und Bausubstanz, um bis zu 100 Per-
sonen gut unterbringen zu können. Die Reaktivierung ist mit nur wenig Aufwand verbunden, sie kann 
mit vorhandenen Ressourcen umgesetzt werden. 
 
Erhöhter Aufwand - Personal 
 
Die Bauweise des Gebäudes ermöglicht es, jeder Familie einen eigenen Sanitär- und Kochbereich 
zur Verfügung zu stellen. Mögliche soziale Konflikte können so abgefedert werden. Trotzdem erfor-
dert die Ausweitung des Standortes eine Erweiterung der personellen Besetzung entsprechend des 
im Wohnungslosenbereich üblichen Stellenschlüssels. Nur so ist sicherzustellen, dass eine adäquate 
Betreuung der untergebrachten Familien organisiert und das Ziel der Reintegration auf dem freien 
Wohnungsmarkt verfolgt werden können. Dies sollte sowohl aus sozialen wie auch aus wirtschaftli-
chen Gesichtspunkten das vorrangigste Ziel der Wohnungslosenhilfe sein. 
 
Der Personalstandard für die zu betreuenden Übergangseinrichtungen ist wie im Flüchtlingsbereich 
grundsätzlich mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Mitarbeitende der Sozialarbeit 
(TVöD SUE S12) und des Hausdienstes (TVöD E4) je 50 Plätze festgelegt. Hinzu kommen im Be-
reich des Sozialdienstes Stellenanteile für das so genannte Fallmanagement für die Familien mit indi-
viduellen Problemlagen (vgl. Vorlage V/1046/2017 „Neues Konzept für die Betreuung von Menschen 
in städtischen Obdachloseneinrichtungen …“), deren Begleitung über das für eine Einrichtungsleitung 
Leistbare deutlich hinausgeht und für die ein Bedarf von 1,00 VZÄ je 20 zu betreuende Haushalte 
angenommen wird.

- 5 - 
V/0656/2023 
 
Ferner werden für Sozialarbeiter/-innen in der Wohnungslosenhilfe seit 2019 zusätzliche Positionen 
eingesetzt, um die Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleisten zu können. Dies geht auf die seiner-
zeit deutlich steigende und bis heute relativ hohe Zahl der Gewaltvorfälle in den Einrichtungen der 
Wohnungslosenhilfe zurück. Hierzu wird auf die jährlichen Vorlagen zu den „Gewaltvorfällen in der 
Stadtverwaltung Münster“ an die Ausschüsse für Gleichstellung sowie für Personal, Digitalisierung, 
Organisation, Sicherheit und Ordnung verwiesen. Hierdurch sollen potenzielle Gefahrensituationen 
schon in der Entstehung deeskaliert und ggf. abgewehrt und in konkreten Gefahrensituationen eine 
geregelte Hilfeleistung gewährleistet werden können. 
 
Insgesamt entsteht so für die Erweiterung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtung für Familien 
an der Nieberdingstraße 23 für die personelle Betreuung ein zusätzlicher Stellenbedarf von 1,00 VZÄ 
für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ für Hauswarte/-innen. Die Ver-
waltung hat wegen der absehbar schwierigen Entwicklung in der Wohnungslosenhilfe mit dem Ent-
wurf für den Haushaltsplan 2024 steigende Ansätze für den Betrieb weiterer Kapazitäten in Woh-
nungsloseneinrichtungen einkalkuliert. Dadurch sind die mit dieser vorgeschlagenen Maßnahme ver-
bundenen zusätzlichen Mittelbedarfe gedeckt. In der Einrichtung wird bereits ein Sicherheitsdienst 
eingesetzt, so dass hier keine zusätzlichen Kosten zu erwarten sind. 
 
Ausblick 
 
Wegen des äußerst dringenden Bedarfs wird angestrebt, die Erweiterung der Wohnungsloseneinrich-
tung von 50 auf 100 Plätzen unmittelbar nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage umzu-
setzen. 
 
Die aktuellen und absehbaren Entwicklungen in der Wohnungslosenhilfe lassen erwarten, dass der 
Bedarf an Lösungen für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen noch weiter 
ansteigen wird. Die Verwaltung hält es daher für wahrscheinlich, dass weitere Kapazitäten in diesem 
Bereich schon kurzfristig erforderlich werden können, die dann möglicherweise mangels neuer 
Standortalternativen wiederum im Bereich der Flüchtlingseinrichtungen zu suchen wären. 
 
Grundsätzlich zeigen die Entwicklungen, dass dringlicher Bedarf für die Reintegration wohnungsloser 
und geflüchteter Familien auf dem freien Wohnungsmarkt besteht und neue Konzepte zur substanzi-
ellen Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum erforderlich sind, auch um dauerhaft sehr hohe Un-
terbringungskosten vermeiden zu können. Immer mehr zeichnet sich ab, dass es erforderlich wird, in 
größerem Umfang Wohnungen im Stadtgebiet für Zwecke der Wohnungslosenhilfe zu aktivieren. Da-
bei sollte es nicht nur um reine Unterbringungen in Belegwohnungen gehen. Auch und vor allem be-
reits erarbeitete oder in der Entwicklung stehende Konzepte für mehr integrative Maßnahmen, wie 
beispielsweise den Housing first-Ansatz, Plätze für erwerbstätige Wohnungslose, die Idee einer so-
zialen Wohnraumagentur usw., sollten zunehmend eine Rolle spielen, um die Gesamtproblematik 
beherrschbar zu machen und Handlungsfähigkeit in der Wohnungslosenhilfe zu gewinnen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage - Lageplan Nieberdingstraße 23

128 Zeichen

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Maßstab 1: 6179
Datum: 27.10.2023
Notizen:
© Stadt Münster
H 5755 027
R 406 214
R 407 184
H 5756 388
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (6)

14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Nieberdingstraße 23
  • Johanniterstraße 20
  • Marie-Curie-Straße 3a
  • Warendorfer Straße 265
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Hoher Heckenweg 170
  • Sandfortskamp 6
  • Schwarzer Kamp 59
  • Trauttmansdorffstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0656/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2023
Erstellt
27.10.2023 11:49