V/0656/2023
Erweiterung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtung für Familien an der Nieberdingstraße 23
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Anlage A
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Anlage A zur V/0656/2023 Kurzüberblick Der Rat hat am 14.03.2018 ein neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für Familien beschlossen (vgl. Vorlage V/1046/2017). Um die Wohnungslosigkeit der Menschen abzuwenden, eine pflichtige Aufgabe der Gefahrenab- wehr, wurden die Kapazitäten in den städtischen Einrichtungen bis zum Maximum ausgereizt und darüber hinaus alternative Unterbringungsangebote gemacht. Um eine angemessene Unterbringung der Menschen sicherstellen zu können und hohe Kosten für Notfallmaßnahmen zu vermeiden, sind schnell weitere Lösungen erforderlich. Daher sollen mit dieser Vorlage weitere 50 Plätze für wohnungslose Familien aktiviert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die Unterstützung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen trägt dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird. Positive, integrative Hand- lungsweisen und Standards für den Aufenthalt, die Übernachtung aber auch die Begegnung von und mit Menschen, die wohnungslos sind oder sich in einer vergleichbaren Lebenslage befinden, sind maßgebliche Instrumente dazu. Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 enthalten X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 14 OBG). Mit dem Betrieb von Wohnungsloseneinrichtungen kommt die Stadt Münster dieser Verpflichtung für be- troffene Familien nach. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Querschnittsthemen der Inklusion und der Gleichstellung wohnungslo- ser Menschen behandelt, insbesondere wenn es um ihre (Re-) Integration in privaten Wohnraum in den Quartieren geht. Eine gelingende Betreuung und Begleitung der Menschen ermöglicht eine inklusive Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben.
Beschlussvorlage
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V/0656/2023 V/0656/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtung für Familien an der Nieberdingstraße 23 Beratungsfolge 14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 22.11.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Wohnungsloseneinrichtung für Familien an der Nieberdingstraße 23 (Anlage), in der zurzeit 50 Plätze genutzt werden, zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit den im Gebäude insgesamt möglichen 100 Plätzen zu betreiben. 2. Der Rat beschließt in Ergänzung zum Stellenplan 2024 für die Betreuung von Wohnungslosen 1,00 VZÄ für Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagogen*innen S12 und 0,50 VZÄ für Mitarbei- tende im Hausdienst E04 einzurichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Es fallen keine zusätzlichen investiven Ausgaben an, das Gebäude ist auf eine Nutzung für bis zu 100 Personen ausgelegt. Für die Einrichtung der zusätzlichen Stellen entstehen Personalaufwendungen in Höhe von insge- samt jährlich 95.360 €. Sozialamt 07.11.2023 Ihr Ansprechpart nerin: Herr Lembeck Telefon: 492-5040 Lembeck@stadt-muenster.de - 2 - V/0656/2023 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 ff. 95.360 Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. - 95.360 Saldo 2024 ff. 0 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g. Produktgruppe unter der Zeile 15 „Transferaufwendungen“ veranschlagt und werden zur Zeile 11 „Personalaufwendungen“ verlagert. Die Verwaltung wird hierzu ein Veränderungsblatt zum Haus- haltsplanentwurf 2024 vorlegen. Begründung: Bisherige Entwicklung Am 14.03.2018 hat der Rat das neue Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Woh- nungsloseneinrichtungen für Familien beschlossen (vgl. Vorlage V/1046/2017). Im Wesentlichen ging es zunächst um die Abwicklung des damaligen großen Standortes Trauttmansdorffstraße mit all sei- nen nachteiligen Entwicklungen und Begleiterscheinungen. Die konzeptionellen Eckpunkte des münsterschen Konzepts orientieren sich an der bewährten Unter- bringung sowie Integration von Flüchtlingen in Münster. Übergangseinrichtungen für Familien in der Wohnungslosenhilfe haben seitdem grundsätzlich maximal 50 Plätze, stehen in integrativer Lage und haben für die Betreuung der Personengruppe angepasste Personalstandards. Mit der damaligen Vor- lage und weiteren Beschlüssen in der Folgezeit (vgl. Vorlagen V/0475/2018, V/1127/2018 und V/461/2022) wurden dezentrale Wohnungsloseneinrichtungen auf den Weg gebracht, die zurzeit wie folgt insgesamt 314 Plätze für wohnungslose Familien bieten: Standorte Plätze Hoher Heckenweg 170 - 184 50 Johanniterstraße 20 34 Marie-Curie-Str. 3a - 3e 50 Nieberdingstraße 23 50 Sandfortskamp 6 - 12 30 Mecklenbeck, Schwarzer Kamp 59/61 50 Warendorfer Straße 265 (vorher Friedrich-Ebert-Straße1) 50 Plätze insgesamt 314 Das neue Konzept hat sich nachhaltig bewährt. Insbesondere wurde das formulierte Ziel erreicht, die Fluktuation in den Wohnungsloseneinrichtungen signifikant zu erhöhen. So gelangen im Jahr 2020 die Auszüge von weit mehr als 200 Menschen aus den städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für Familien, in den Jahren 2021 und 2022 waren es fast 200. Im ersten Halbjahr 2023 haben ca. 150 Personen die Einrichtungen wieder verlassen. Nur so war es möglich, den nach wie vor stetig stei- genden Bedarf an Unterbringungen mit den vorhandenen Kapazitäten zu decken und ganz erhebliche Mehrkosten für Individualunterbringungen wohnungsloser Personen z. B. in Hotels zu vermeiden. - 3 - V/0656/2023 Ausgangslage Trotz aller Bemühungen müssen bundesweit, so auch in Münster, fortgesetzt steigende Wohnungslo- senzahlen verzeichnet werden. In der aktuellsten Statistik des statistischen Bundesamtes wurden zum Stichtag 31.01.2022 bundesweit 178.000 wohnungslose Menschen erfasst. Zum 31.01.2023 waren es 372.000 Wohnungslose (https://www.destatis.de). Für Münster gab es laut Bundesstatistik einen Anstieg von 1.104 Personen innerhalb eines Jahres von 1.740 am 31.01.2022 auf 2.844 ein Jahr später. Rund 970 dieser zusätzlichen 1.104 Personen sind der Geflüchtetenhilfe zuzuordnen, vor allem wegen des starken Zuzugs von Flüchtlingen aus der Ukraine. Denn geflüchtete Personen, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen ist, die aber noch in einer Flüchtlingseinrichtung wohnen, werden in der Bundesstatistik als Wohnungslose geführt. Dieser Personenkreis ist berechtigt, eine Wohnung anzumieten, drängt also in vielen Fällen auf den ohnehin schon stark angespannten Wohnungsmarkt. Folgen sind gerade für Familien fehlende Chan- cen bei der Wohnraumsuche und daraus resultierend zunehmende Herausforderungen bei der Ver- meidung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. So wurden allein im Zeitraum 01.01.2023 bis En- de Juli 2023 ca. 200 Personen im städtischen Bereich der Wohnungslosenhilfe aufgenommen. Davon wurden ca. 20 Personen direkt in Belegwohnungen eingewiesen, ca. 180 Personen wurden in die Übergangseinrichtungen für wohnungslose Familie aufgenommen. Dies entspricht rechnerisch ca. 56 % der insgesamt in den Übergangseinrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze. Trotz weiterhin hoher Auszugszahlen, waren die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe seit dem letz- ten Jahr zu jedem Zeitpunkt und teilweise massiv überbelegt, obwohl die Einrichtung an der Marie- Curie-Straße mit der Vorlage V/0461/2022 für die Wohnungslosenhilfe aktiviert wurde. Zum Stichtag 01.08.2023 hätten insgesamt 353 Personen in den Übergangseinrichtungen für wohnungslose Fami- lien untergebracht werden müssen. Dem standen 314 verfügbare Plätze gegenüber. Zur Orientierung: Im Bereich der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen wird bei 85 % Belegung von einer Vollauslastung ausgegangen, weil Familienkonstellationen und andere Gründe eine engere Belegung der Wohneinheiten nicht immer zulassen, ohne dass größere Konflikte zu erwarten sind. Würde man diesem deeskalierenden Ansatz folgen, wären rechnerisch sogar nur 267 Plätze belegbar. Um die Wohnungslosigkeit der Menschen abzuwenden, eine pflichtige Aufgabe der Gefahrenabwehr, wurden die Kapazitäten in den städtischen Einrichtungen bis zum Maximum ausgereizt und darüber hinaus alternative Unterbringungsangebote gemacht. Zu diesen gehörten Hotelunterbringungen und die vorübergehende Nutzung von Ressourcen der Geflüchtetenhilfe. Die anhaltende Voll- bzw. Über- lastung der Übergangseinrichtungen führt zu einer Zunahme sozialer Konflikte in den Einrichtungen, die sich auch im direkten Umfeld bemerkbar machen. So muss an einigen Standorten eine Zunahme der Beschwerdelage verzeichnet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Personen, die in einem Hotel untergebracht werden müssen, kaum sozialarbeiterisch begleitet werden können und die Un- terbringung sehr kostspielig ist. Um eine angemessene Unterbringung der Menschen sicherstellen zu können und hohe Kosten für Notfallmaßnahmen zu vermeiden, sind schnell weitere Lösungen erforderlich. Vorgeschlagene Lösung Erweiterung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtung an der Nieberdingstraße 23 Die Suche nach geeigneten Standorten für neue Wohnungsloseneinrichtungen ist nach wie vor au- ßerordentlich schwierig. Vorrang hatte bei der Umsetzung des neuen Unterbringungskonzepts bislang die Umnutzung nicht mehr benötigter Flüchtlingseinrichtungen, vor allem wegen des Rückgangs der Flüchtlingszahlen in vergangenen Jahren. Das Problem dabei ist, dass viele der Einrichtungen auf Flächen stehen, die aufgrund vom Bund beschlossener Lockerungen im Baurecht nur das Wohnen von Flüchtlingen ermöglichen. Andere Nutzungen scheiden dort aus (Kindertageseinrichtungen, Wohnungsloseneinrichtungen usw.). - 4 - V/0656/2023 Nun ist durch den Zuzug zahlreicher Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg nach Münster geflohen sind und noch fliehen, und durch eine deutliche Zunahme der Zuweisungen asylsuchender Menschen ein erheblicher Raumbedarf im Flüchtlingsbereich entstanden. Seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine ist es gelungen, in größerem Umfang temporäre Unterbringungskapazitäten zu schaffen, um zuziehende Menschen versorgen zu können. Insgesamt konnten ca. 1.500 neue Plätze gewon- nen werden. Ca. 1.000 dieser Plätze sind temporär und zur alleinigen Nutzung zur Unterbringung geflüchteter Menschen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt wor- den. Auch die anderen 500 Plätze haben keine Langezeitperspektive und eignen sich daher nicht oder nur bedingt für einen möglichst dauerhaften Standort der Wohnungslosenhilfe. Da in diesem Jahr bereits mit der Einrichtung an der Marie-Curie-Straße ein dauerhafter Standort der Geflüchtetenhilfe zu einer Wohnungsloseneinrichtung umgenutzt wurde und die Zuweisungssituation von geflüchteten Menschen zurzeit sehr dynamisch ist, soll zunächst versucht werden, für den Be- reich der Flüchtlinge noch vorhandene Plätze möglichst freizuhalten. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt und geboten, die bestehenden, inaktiven Kapazitäten in der Einrichtung für wohnungslose Familien an der Nieberdingstraße 23 (An- lage) zu aktivieren und den Standort mit den baulich vorgesehenen 100 Plätzen zu betreiben, auch mit Blick auf den extrem hohen Unterbringungsdruck und die teilweise kritischen Aus- oder sogar Überlastung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtungen, die angespannte Haushaltsituation der Stadt Münster, die Tatsache, dass derzeit keine geeigneten alternativen Baugrundstücke oder Gebäude außer- halb des Flüchtlingsbereichs zur Verfügung stehen und eine zu erwartende weiter ansteigende Zahl wohnungsloser Menschen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Betrieb am Standort sowie der vor Ort bereits eingesetzte Si- cherheitsdienst lassen erwarten, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme angemessen gestaltet werden kann. Sollten die Bedarfe dies in Zukunft zulassen, würde eine erneute Reduzierung auf die im Konzept vorgesehene Regelgröße vorgeschlagen. Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an Raumorganisation und Bausubstanz, um bis zu 100 Per- sonen gut unterbringen zu können. Die Reaktivierung ist mit nur wenig Aufwand verbunden, sie kann mit vorhandenen Ressourcen umgesetzt werden. Erhöhter Aufwand - Personal Die Bauweise des Gebäudes ermöglicht es, jeder Familie einen eigenen Sanitär- und Kochbereich zur Verfügung zu stellen. Mögliche soziale Konflikte können so abgefedert werden. Trotzdem erfor- dert die Ausweitung des Standortes eine Erweiterung der personellen Besetzung entsprechend des im Wohnungslosenbereich üblichen Stellenschlüssels. Nur so ist sicherzustellen, dass eine adäquate Betreuung der untergebrachten Familien organisiert und das Ziel der Reintegration auf dem freien Wohnungsmarkt verfolgt werden können. Dies sollte sowohl aus sozialen wie auch aus wirtschaftli- chen Gesichtspunkten das vorrangigste Ziel der Wohnungslosenhilfe sein. Der Personalstandard für die zu betreuenden Übergangseinrichtungen ist wie im Flüchtlingsbereich grundsätzlich mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Mitarbeitende der Sozialarbeit (TVöD SUE S12) und des Hausdienstes (TVöD E4) je 50 Plätze festgelegt. Hinzu kommen im Be- reich des Sozialdienstes Stellenanteile für das so genannte Fallmanagement für die Familien mit indi- viduellen Problemlagen (vgl. Vorlage V/1046/2017 „Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen …“), deren Begleitung über das für eine Einrichtungsleitung Leistbare deutlich hinausgeht und für die ein Bedarf von 1,00 VZÄ je 20 zu betreuende Haushalte angenommen wird. - 5 - V/0656/2023 Ferner werden für Sozialarbeiter/-innen in der Wohnungslosenhilfe seit 2019 zusätzliche Positionen eingesetzt, um die Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleisten zu können. Dies geht auf die seiner- zeit deutlich steigende und bis heute relativ hohe Zahl der Gewaltvorfälle in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zurück. Hierzu wird auf die jährlichen Vorlagen zu den „Gewaltvorfällen in der Stadtverwaltung Münster“ an die Ausschüsse für Gleichstellung sowie für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung verwiesen. Hierdurch sollen potenzielle Gefahrensituationen schon in der Entstehung deeskaliert und ggf. abgewehrt und in konkreten Gefahrensituationen eine geregelte Hilfeleistung gewährleistet werden können. Insgesamt entsteht so für die Erweiterung der bestehenden Wohnungsloseneinrichtung für Familien an der Nieberdingstraße 23 für die personelle Betreuung ein zusätzlicher Stellenbedarf von 1,00 VZÄ für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ für Hauswarte/-innen. Die Ver- waltung hat wegen der absehbar schwierigen Entwicklung in der Wohnungslosenhilfe mit dem Ent- wurf für den Haushaltsplan 2024 steigende Ansätze für den Betrieb weiterer Kapazitäten in Woh- nungsloseneinrichtungen einkalkuliert. Dadurch sind die mit dieser vorgeschlagenen Maßnahme ver- bundenen zusätzlichen Mittelbedarfe gedeckt. In der Einrichtung wird bereits ein Sicherheitsdienst eingesetzt, so dass hier keine zusätzlichen Kosten zu erwarten sind. Ausblick Wegen des äußerst dringenden Bedarfs wird angestrebt, die Erweiterung der Wohnungsloseneinrich- tung von 50 auf 100 Plätzen unmittelbar nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage umzu- setzen. Die aktuellen und absehbaren Entwicklungen in der Wohnungslosenhilfe lassen erwarten, dass der Bedarf an Lösungen für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen noch weiter ansteigen wird. Die Verwaltung hält es daher für wahrscheinlich, dass weitere Kapazitäten in diesem Bereich schon kurzfristig erforderlich werden können, die dann möglicherweise mangels neuer Standortalternativen wiederum im Bereich der Flüchtlingseinrichtungen zu suchen wären. Grundsätzlich zeigen die Entwicklungen, dass dringlicher Bedarf für die Reintegration wohnungsloser und geflüchteter Familien auf dem freien Wohnungsmarkt besteht und neue Konzepte zur substanzi- ellen Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum erforderlich sind, auch um dauerhaft sehr hohe Un- terbringungskosten vermeiden zu können. Immer mehr zeichnet sich ab, dass es erforderlich wird, in größerem Umfang Wohnungen im Stadtgebiet für Zwecke der Wohnungslosenhilfe zu aktivieren. Da- bei sollte es nicht nur um reine Unterbringungen in Belegwohnungen gehen. Auch und vor allem be- reits erarbeitete oder in der Entwicklung stehende Konzepte für mehr integrative Maßnahmen, wie beispielsweise den Housing first-Ansatz, Plätze für erwerbstätige Wohnungslose, die Idee einer so- zialen Wohnraumagentur usw., sollten zunehmend eine Rolle spielen, um die Gesamtproblematik beherrschbar zu machen und Handlungsfähigkeit in der Wohnungslosenhilfe zu gewinnen. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage - Lageplan Nieberdingstraße 23
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Druckansicht Maßstab 1: 6179 Datum: 27.10.2023 Notizen: © Stadt Münster H 5755 027 R 406 214 R 407 184 H 5756 388 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (9)
- Nieberdingstraße 23
- Johanniterstraße 20
- Marie-Curie-Straße 3a
- Warendorfer Straße 265
- Friedrich-Ebert-Straße
- Hoher Heckenweg 170
- Sandfortskamp 6
- Schwarzer Kamp 59
- Trauttmansdorffstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0656/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2023
- Erstellt
- 27.10.2023 11:49