Verzicht auf die Ausübung denkmalrechtlicher Vorkaufsrechte gem. § 31 Denkmalschutzgesetz (DschG) NRW beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Erbbaurechtsgesetz; hier: Erlass der Allgemeinverfügung vom 05.11.2024
Verwaltungsvorlage 05 - 17 1564/2024 vom 17.12.2024
Stand: Am 17.12.2024 im Rat mehrheitlich beschlossen.
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Dokumente
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Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zu Vorlage 05-17 1564)
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Verwaltungsvorlage (Verzicht auf die Ausübung denkmalrechtlicher Vorkaufsrechte gem. § 31 Denkmalschutzgesetz (DschG) NRW beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Erbbaurechtsgesetz; hier: Erlass der Allgemeinverfügung vom 05.11.2024)
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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zu Vorlage 05-17 1564)
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Beratungsverlauf
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