Mandari Insight

V/0589/2012

Bürgerhaushalt 2012 - Einbringung der 102 bestplatzierten Bürgervorschläge

Vorlagen 06.09.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2012, TOP 12

V-0589-2012_Anlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0589-2012_Anlage

387592 Zeichen

Bürgerhaushalt 2012 
Teil 1:  Dokumentation der 102 Vorschläge aus 
 der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2012  
 
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2012  
 
Anlage zur Ratsvorlage V/0589/2012 
September 2012

Bürgerhaushalt 2012 
Teil 1 :  Dokumentation der 102 Vorschläge aus 
 der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2012  
 
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2012  
 
Anlage zur Ratsvorlage V/0589/2012 
September 2012

Dieser Dokumentationsband enthält im ersten Teil di e Dokumentation der 102 bestplatzierten Bür- 
gervorschläge im Bürgerhaushalt 2012. Alle 102 Vors chläge stehen gleichberechtigt nebeneinan- 
der. Die Dokumentation jedes Vorschlags ist anhand eines einheitlichen Formats erstellt worden. 
Zur Erläuterung des Formats werden folgende Hinweise gegeben: 
 
Block 1: Vorschlag 
Die Rubriken „Titel“, „Kurzbeschreibung“, „Erläuterung“ und „Abgegeben für“ enthal- 
ten die Formulierungen, die die Verfasserin bzw. de r Verfasser des Vorschlags ge- 
wählt hat. Sie sind 1:1 von der Internetseite übern ommen worden 
(
www.buergerhaushalt.stadt-muenster.de ). Erstmals ist 2012 bei den Angaben zum 
Vorschlag auch die Anzahl der im Internet abgegebenen Kommentare aufgeführt. 
 
Block 2: Bewertung 
Die Bewertungen sind durch die am Bürgerhaushaltsve rfahren beteiligten Münste- 
ranerinnen und Münsteraner erfolgt. 
Bewertet werden konnte auf drei Wegen: über das Int ernet, über Fragebögen in den 
Bezirksverwaltungen und über die schriftliche Bürgerumfrage.  
Welches bzw. welche Bewertungsverfahren letztendlic h die Aufnahme in die 
Bestenliste ermöglicht hat, ist kenntlich gemacht d urch Daumen, der nach oben 
zeigt. 
Bei der Bildung der Rangfolge wurde unterschieden, ob es sich um Vorschläge 
handelt, die die Gesamtstadt (überbezirklich) oder einzelne Stadtbezirke (bezirklich) 
betreffen. 
 
Block 3: Dokumentation 
Diese enthält die fachliche Stellungnahme der Verwa ltung und den Beschlussvor- 
schlag der Verwaltung. Für die Einteilung es Vorschlags stehen folgende Kategorien 
zur Verfügung: 
• Vorschlag soll aufgegriffen werden 
• Vorschlag soll teilweise / modifiziert aufgegriffe n werden 
• Vorschlag ist aufgegriffen oder umgesetzt 
• Vorschlag fließt in laufenden Entscheidungs-/ Plan ungsprozess ein 
• Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
Benötigt der Vorschlag, der aufgegriffen werden sol l, die Bereitstellung finanzieller 
Mittel, werden diese für die künftigen Haushaltsjahre der Höhe nach ausgewiesen. 
Am Ende der Rubrik „Dokumentation“ befindet sich ei n formulierter Entscheidungs- 
vorschlag für die Beschlussfassung der politischen Gremien. 
 
Block 4: Beratung 
Hier sind die Etatsitzungen der Gremien aufgeführt,  in deren Rahmen der Vorschlag 
zu beraten sein wird. Die abschließende Beschlussfa ssung erfolgt im Rat in seiner 
Sitzung am 12.12.2012. Die Gremien sind in der Dokumentation wie folgt abgekürzt: 
Werksausschuss AWM = Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe 
BV  = Bezirksvertretung 
AFBL  = Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und L iegenschaften 
AKJF  = Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Famil ie 
APRO  = Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung 
ASW  = Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
ASGAf  = Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arb eitsförderung 
ASSVW  = Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklu ng, Verkehr und Wirtschaft  
AUB  = Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 
 
 
Für Rückfragen / Erläuterungen stehen in der Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung: 
 
Herr Möller, Tel. 492 7022, E-Mail: MoellerFrank@st adt-muenster.de 
Frau Otto, Tel. 492 7023, E-Mail: OttoU@stadt-muens ter.de 


	

 
 
Empfehlung der Verwaltung 
Nr.  Titel Aufgrei- 
fen 
Teilweise 
bzw. modifi- 
ziert aufgrei- 
fen 
Vorschlag 
ist aufge- 
griffen/ 
umgesetzt 
Laufender 
Entschei- 
dungs-/ 
Planungs- 
prozess 
 
Nicht 
aufgrei- 
fen 
 
2 	



     
3 
	     
8 
	


     
9 	
 

!   " 
     
11 #
 


     
12 $%   
 
 &%
" 


 

     
14 '

%
     
16 (		%


(	     
17 $

)

 
*

     
22 +
 
 %
 #
 
 

 
    
23 

	&
     
25 ,%
     
29 
$
 



     
30 *	  !
%	

 !


 " 
     
36 !


-.

%%	
	     
41 



     
43 !
%	

"

/!$
0     
57 1


23"1%     
61 (

	




*$
	     
70 	


2	
-4
 
'




     
78 &)
	
  
)     
83 


5     
88 &!
%	
     
91 '
	 6     
96 ) )	7


     
98 89
	)

&	
	
     
107  1	

"*	
	:#
 


6     
108  ,%
;/
	
"" 
$%$0     
109  4
	%

	

     
110  2

   ,% 
  

%     
113  '

<="2

%
 
" 
     
119  ,	
$	;%/'	
% 
2";>
0     
121 



'

" 

     
124  %
%	
2

     
126  '	&




>     

Empfehlung der Verwaltung 
Nr.  Titel Aufgrei- 
fen 
Teilweise 
bzw. modifi- 
ziert aufgrei- 
fen 
Vorschlag 
ist aufge- 
griffen/ 
umgesetzt 
Laufender 
Entschei- 
dungs-/ 
Planungs- 
prozess 
 
Nicht 
aufgrei- 
fen 
 
130  

'


		
     
140    
 ? @
	
?3 

'
$%

     
143  $%


     
168  



 
  
 $% .
 

 
    
172  ;
"*	
	"A
'
"!

$ " 
     
177  ,

&
%
 
" 
      
178  	
)
"?

$	     
186  '
!	
/%	
0) "
 
;
     
193  &>
1	

     
198  3%
 '
$
   	% 
 !




    
199  
 	-	
!> 
.

    X  
204  



$	"


     
206  &>

     
211  


 $	(
"(%
     
212  ;
=
>?)




     
215  &	
 

 %     
216  (
%	
     
225  2!

	
4%	
4
      
234  ;


$


)
 



      
238  !


%
     
239  '


1			
$     
241  (
	





     
243  )


.
     
244  A


$


     
246  ''
$
	%     
248  &B( 
?	


> 
" 
     
253  '	
	
	' >" 
     
254 ,

1 


&" 


     
256  )$	)	
 

?%	     
274  (
%

 )
 $
 
 
 
 
'


     
275  3
 C9 

%	
 
  3"

    
277  D
  ) !" 
?


    
279  )% 

 

     
280  1
:		
	 
	
%

     
294  

$

   
 
 4
B 

    
302  '


2
     

Empfehlung der Verwaltung 
Nr.  Titel Aufgrei- 
fen 
Teilweise 
bzw. modifi- 
ziert aufgrei- 
fen 
Vorschlag 
ist aufge- 
griffen/ 
umgesetzt 
Laufender 
Entschei- 
dungs-/ 
Planungs- 
prozess 
 
Nicht 
aufgrei- 
fen 
 
303  


 $	(%
     
304  

&>
     
305  (	
 
&
%
     
319  
$
	
$	'
     
322  

$	)     
323  
 
B!

     
325  
$
	
$		
"1	

     
327  (%

5E<
)
     
328  '



     
332  27
&	
	'

     
338  &;
*

     
340  '
&
%


     
342  %

 
(
     
343  

$	.
 
1
     
344  %	-'%     
346  
>


 %     
353  <


 
$	'

     
354  2
2

$     
358  
%
>
     
360  )2
     
361  FG1
)
     
362  '


!

      
363  &&

 
2



     
365  '

'

( 
     
367  
&
%	

$		  " 



    
369  H

	
     
374  ;

	"
"     
375  
&

     
380  
 
 '


  	% 

 
/

	C90$ 

    
381  

 4
 
  

 	% / 


	C90
    
391  ,	

,
$	     
    	 
 	
 
                                           
 
1  Ein Vorschlag (Nr. 248) wird doppelt gezählt, da er zwei Anliegen zum Gegenstand hat, die unterschiedlich 
bewertet werden.

Gremienbezogene Zuordnung der Vorschläge BHH 2012 
 
 
Gremium Nr. der Vorschläge 
Rat und Hauptausschuss alle 
Bezirksvertretung (BV) Mitte 22, 41, 61, 83, 143, 2 16, 256, 302, 323, 
338, 344, 361, 369 
BV West 22, 41, 96, 140, 143, 323 
BV Südost 3, 41, 61, 70, 143, 198, 199, 246, 323, 3 74  
BV Hiltrup 12, 22, 41, 143, 198, 323 
BV Nord 22, 41, 108, 143, 323, 391 
BV Ost 41, 143, 323 
Ausschuss für Finanzen, Beteili- 
gungen und Liegenschaften 
(AFBL) 
(bezogen auf die Vorschläge, 
die nicht in einem anderen Gremium vor- 
beraten werden) 
2, 16, 17, 23, 36, 178, 215, 225, 239, 241, 
243, 254, 279, 319, 332, 346, 353, 362, 
380, 381 
Ausschuss für Kinder, Jugendli- 
che und Familie (AKJF) 
22, 113, 121, 325, 354 
Ausschuss für Personal Recht 
und Ordnung (APRO) 
109, 110, 126, 177, 186, 193, 211, 234, 
244, 275, 294, 303, 304, 327, 358 
Ausschuss für Schule und Wei- 
terbildung (ASW) 
363 
Ausschuss für Soziales, Ge- 
sundheit und Arbeitsförderung 
(ASGAf) 
98, 367 
Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft (ASSVW) 
3, 12, 25, 61, 78, 83, 96, 108, 140, 143, 
172, 198, 199, 246, 256, 275, 302, 322, 
323, 344, 360, 361, 369, 374, 391 
Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen (AUB) 
8, 9, 14, 29, 30, 43, 57, 88, 91, 113, 119, 
168, 204, 206, 212, 248, 274, 277, 322, 
323, 328, 342, 365  
Kulturausschuss 11, 177, 280, 305, 340 
Sportausschuss 61, 216 
Werksausschuss der Abfallwirt- 
schaftsbetriebe (AWM) 
238, 274, 375 
Werksausschuss Münster Marke- 
ting (MM) 
9, 107, 124, 130, 253, 343

Liste der meist bewerteten Vorschläge 
im Bürgerhaushalt 2012 
 
Diese Liste enthält die 10 Vorschläge, für die die Bürgerinnen und Bürger im INTERNET 
 
die meisten Stimmen abgegeben haben (Summe der Ja + Nein + Neutral-Stimmen) und 
die nicht Gegenstand der Bestenliste sind. 
 
Rang Vorschlags- 
Nummer 
Titel Anzahl 
Stimmen 
1 240 Einbau einer Rasenheizung im Preußenstadi- 
on noch vor Winter 2012/2013 
138 
2 339 Keine Bevorzugung Preußen Münsters 138 
3 129 Keine Rasenheizung für das Preußenstadion 131  
4 220 Preußenstadion verkaufen 115 
5 383 Waffensteuer einführen 109 
6 341 Vollständige Streichung des freien Rosenmon- 
tags 
100 
7 377 Analyse der Sanierungskosten des Preußen- 
stadions gemäß Genderbudgeting 
93 
7 40 Umbenennung des Hindenburgplatzes zurück- 
nehmen 
93 
9 373 Tempo 30 im Stadtgebiet Münster 91 
10 270 Kosten für Stadtbücherei schrittweise reduzi e- 
ren 
86 
 
Diese Liste enthält die 10 Vorschläge, für die die Bürgerinnen und Bürger in der 
BÜRGERUMFRAGE  
 die meisten Stimmen abgegeben haben (Summe der Ja + Nein + 
Neutral-Stimmen) und die nicht Gegenstand der Bestenliste sind. 
 
Rang Vorschlags- 
Nummer 
Titel Anzahl 
Stimmen 
1 152 Lösung für Einmündung der Wielandstraße in 
die Meesenstiege finden 
303 
2 51 Hinweis-Schilder aufstellen - Keine Hundehau- 
fen 
302 
3 138 Sozialkaufhaus einrichten: Sozial und Zentral  299 
3 185 Aufstellen von Spendern für Hundekotbeutel 29 9 
5 151 Alle Grünanlagen in Münster mit Bäumen be- 
pflanzen 
297 
6 1 Dekorativen Kneipp-Brunnen am Domplatz 
anlegen 
295 
7 330 Freiflächen für gemeinschaftliche urbane Gär-
ten 
293 
7 125 Gremmendorfer Weg verkehrsberuhigen 293 
9 5 Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme der 
Recyclinghöfe 
292 
9 170 Absolutes Halteverbot an der Hülsebrockstra- 
ße von 15 - 19 Uhr 
292 
 
Hinweis 
: Diese Listen werden nachrichtlich dargestellt. Da die Vorschläge nicht in die 
Bestenliste gelangt sind, erfolgt keine Stellungnahme der Verwaltung.

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  2 
Vorschlag 
Titel: Weniger Kontenangaben auf städtischen Schreiben 
Kurzbeschrei-
bung: 
Es ist nicht nachvollziehbar, warum in der normalen Korrespondenz bis zu zehn Bankkonten sowie teilweis e die 
IBAN-Nummer und der SWIFT-Code aufgeführt sind. Die Deutsche Bundesbank und die WestLB AG sind ohnehin 
entbehrlich. 
Erläuterung: Die Konzentration des Buchungsvolumens auf wenige Kont en mit elektronischer Datenübertragung würde 
Arbeitszeit sparen. Die einheitliche Behördennummer (115) sollte generell eingedruckt werden. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 15 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 3 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 216 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 201 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r: Herr Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in: Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Verwaltung überarbeitet zurzeit den städtischen Kopfbogen. Schon jetzt steht fest, dass die Anzahl der  bisher 
angegebenen Konten reduziert werden wird.                                                                                                                 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

3 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Überflüssige Ampelanlage im Gewerbegebiet Loddenheide 
Kurzbeschrei-
bung: 
Etwa 50 Meter hinter der Kreuzung An den Loddenbüschen /Martin-Luther-King-Weg befindet sich eine 
überflüssige Fußgängerampel. Falls der Abbau der Ampe l kurzfristig nicht möglich ist, sollte sie als Bed arfsampel 
umgerüstet werden. 
Erläuterung: Dann würden zumindest Stromkosten gespart. Entbehrlic h ist auch der dort aus dem Gewerbegebiet 
einmündende Fuß-/Radweg. Fußgänger und Radfahrer können problemlos den Übergang an der Kreuzungsampel 
nutzen. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 36 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 34 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 242 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 231 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Lichtsignalanlage wurde 1999 im Zusammenhang mi t der Erschließung des Gewerbegebietes Loddenheide 
zur Absicherung der Verkehre an dieser versetzten Kre uzung als Bedarfsampel errichtet. In der Grundstellu ng 
steht die Ampel in Dauergrün für die Verkehre der Stra ße An den Loddenbüschen, die Verkehrsteilnehmer in al len 
anderen Geh- und Fahrbeziehungen erhalten ihre Frei gabe nur nach Anforderung an Detektoren bzw. Tastern . 
Die Signalisierung der Fußgänger- und Radfahrerqueru ng westlich der Einmündung Biederlackweg 
führt zum einen den Geh- und Radweg aus dem Friedens park in den Biederlackweg weiter und zum 
anderen erleichtert sie den Kfz aus dem Biederlackw eg das einbiegen in die schell befahrene Straße 
An den Loddenbüschen. Die aktuelle Einrichtung der Lichtzeichenanlage erfüllt als „Bedarfsampel“ 
somit ausgewogenen und bedarfsgerecht die notwendigen verkehrlichen Regelungen.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Südost       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012 Vorschlag Nr. 8 
Vorschlag 
Titel: Wiederaufforstung Grüner Grund 
Kurzbeschreib
ung: 2011 mussten einige erkrankte Kastanien gefällt werden. Diese sollten rasch durch Jungbäume ersetzt werden. 
Erläuterung: Aktuell ist die Mitte des Grünen Grundes kahl und un beschattet. Da das ganze Areal denkmalgeschützt ist und 
seine Wirkung auch durch den alten Baumbestand erhäl t, sollte diese einmalige Anlage möglichst rasch wie der 
ihren ursprünglichen Charakter zurück erhalten. Zur  Pflanzzeit im Herbst sollten die Freifläche wieder mit jungen 
Kastanien besetzt werden – ein Herzenswunsch der Bewohner des Grünen Grunds. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 32 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 20 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 224 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 212 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Bruns 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Vor der Fällung der Bäume wurden die zuständigen parl amentarischen Gremien über den Handlungsbedarf 
informiert. In diesem Zusammenhang ist auch mitgete ilt worden, dass ein Gesamtkonzept für die 
Baumentwicklung im Grünen Grund erarbeitet wird, auc h unter dem Gesichtspunkt, dass in nächster Zukunft  
weitere Handlungsbedarfe auf Grund des Alters, des Zustandes und der Standortsituation der Altbaumbestän de 
zu berücksichtigen sind.  
Die Verwaltung wird das zu erarbeitende Konzept den  zuständigen Gremien voraussichtlich im Herbst 2012  zur 
Entscheidung vorlegen. Die Pflanzung der Ersatzbäume ist für die kommende Pflanzperiode vorgesehen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird aufgegriffen 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

9 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Sonderabgabe für Außenheizungen und Heizpilze einführen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Für Außenheizungen zum Beispiel in der Außengastronomi e wird eine pauschale Steuer von 25 Euro pro Monat 
pro Heizquelle erhoben. 
Erläuterung: Außenheizungen sind ineffektiv und verlocken sichtlich nicht zu einem erhöhten Umsatz in der Außengastronomie. 
Ein Verzicht auf die Außenheizungen wäre ein minimaler Verzicht mit großer Wirkung.  
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 63 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 55 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 154 Ja-Stimmen 86 Nein-Stimmen 68 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bereits im Bürgerhaushalt 2011 spielte ein ähnlicher Vorschlag („Heizpilze besteuern“) eine Rolle. Im Nachgang des Bürger- 
haushaltsverfahrens 2011 hat der Rat der Stadt Münster im Rahmen der Vorlage „Außengastronomie in der Innenstadt, Evalua- 
tion und Neuorientierung“ (Vorlage Nr. V/0942/2011/1) unter anderem Folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird gebeten, zu 
prüfen, […] ob Heizgeräte verboten werden sollten, alternativ: die energetischen Varianten und deren Auswirkungen darzustel- 
len.“  In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 31.05.2012 ist zu diesem 
Punkt wie folgt berichtet worden: „Der Ausschluss von Heizgeräten, über den anlässlich der Außengastronomie-Vorlage kontro- 
vers diskutiert worden ist, war in der Ursprungsvorlage nicht klimaschutztechnisch, sondern stadtgestalterisch motiviert: Außen- 
gastronomie sollte nicht ganzjährig den Stadtraum möblieren, sondern den Charakter einer temporär-saisonalen Ergänzung des 
Innenraumangebots behalten. Dagegen stellt der Prüfauftrag nun den Klimaschutzaspekt wieder in den Vordergrund. Hierzu ist 
festzustellen, dass der Rat im Dezember 2010 mit der Ergänzungsvorlage V/0592/2010/1 „Handlungskonzept zur Umsetzung 
des Klimaschutzkonzepts 2020 für Münster“ unter dem Beschlusspunkt 12. folgendes beschlossen hat: Flächen für die Außen- 
gastronomie werden nur noch unter der Bedingung genehmigt werden, dass sich die Antragsteller zum Verzicht auf die Aufstel- 
lung von Heizpilzen, Infrarotstrahlern usw. bereit erklären. Auch bei bereits bestehender Außengastronomie werden die Betreiber 
um eine Selbstverpflichtung gebeten (siehe Anregung nach § 24 GO 9/2008). Die Initiative „Kuscheln fürs Klima“ (Gastronomen 
und MünsterMarketing) hatte nach 2008 bereits auf die Anregung reagiert. Dem Beschluss zum Ausschluss aller Arten von 
Heizgeräten lag eine ausführliche Recherche des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zu Grunde, nach der sich Heizpilze 
und Infrarotstrahler im Hinblick auf ihre Klimarelevanz nur unwesentlich unterscheiden. Die Verwaltung handelt im Rahmen von 
Sondernutzungserlaubnissen seit 2011 entsprechend. Die privatrechtlichen Verträge der Stadt werden zurzeit auf ihre Regelun- 
gen zur Außengastronomie überprüft, um den Ratsbeschluss nach Möglichkeit umzusetzen. Der Umsetzung auf Flächen privater 
Eigentümer sind dagegen Grenzen gesetzt, da der Einsatz von haustechnischen Geräten im Rahmen von Baugenehmigungen 
nicht untersagt werden kann. Hier soll in erneuter Zusammenarbeit zwischen MünsterMarketing und den Gastronomen ein Kon- 
sens zur freiwilligen Einhaltung der Klimaschutzziele erreicht werden.“ 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll nicht 
aufgegriffen w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird – bezogen auf den Verzicht von Hei zpilzen im Rahmen der Erteilung von städtischen Sond er- 
nutzungserlaubnissen – aufgegriffen. Für die Umsetz ung auf Flächen privater Eigentümer sind dagegen wei terhin 
freiwillige Maßnahmen das Mittel der Wahl. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 Werksausschuss MM       
28.11.2012 AUB       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012 Vorschlag Nr. 11 
Vorschlag 
Titel: Öffnungszeiten der Stadtbücherei ändern 
Kurzbeschrei-
bung: 
Samstags ist die Hauptstelle der Stadtbücherei - obgleich an diesem Tag generell stark frequentiert - leider nur bis 
15 Uhr geöffnet. Könnte man die Öffnungszeiten samstags eventuell um eine Stunde verlängern? 
Erläuterung: Samstags ist der Besucherandrang in der S tadtbücherei-Hauptstelle generell sehr hoch. Insbes ondere Familien 
mit Kindern nutzen dann die dortigen Angebote. Es ist mir unverständlich, dass die Stadtbücherei gerade an  ei- 
nem solchen Tag bereits um 15 Uhr schließt (zu eine m Zeitpunkt, an dem ansonsten in der City noch viel  los ist).  
Mein Vorschlag: Die Öffnungszeiten der Hauptstelle samstags um eine Stunde -bis 16 Uhr- ausweiten!  
Als Ausgleichsmaßnahme in puncto Zeit- und Kostenaufwa nd könnte das Haus montags erst um 11 Uhr (statt 
bisher 10 Uhr) geöffnet werden. Montag vormittags w ird die Stadtbücherei erfahrungsgemäß weitaus wenige r 
aufgesucht, so dass sich das mögliche Unverständnis  über die spätere Öffnung in Grenzen halten dürfte.  
(Oder anders ausgedrückt: Der Nutzen einer Ausweitun g der Öffnungszeiten am Samstag wird aus meiner Sich t 
die Nachteile einer späteren Öffnung montags deutlich übertreffen!) 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 46 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 37 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 142 Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen 116 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Frau Rasche 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag schildert zutreffend die festzustellenden Entwicklungen der Besucher- und Ausleihzahlen an Sams- 
tagen in den derzeitigen Öffnungszeit: 10.00 bis 15.00 Uhr), die in den letzten Jahren stetig angestiegen und sogar 
häufig die Zahlen an den anderen Werktagen (Öffnungszeit: 10.00 – 19.00 Uhr) übersteigen. Die Verwaltung prüft 
derzeit, mit Beginn des kommenden Jahres die Öffnungszeiten an Samstagen auf 18 Uhr auszuweiten  
Dabei wird davon ausgegangen, dass wegen der  langen Ladenöffnungszeiten an Samstagen eine Verlängerung 
auf 18 Uhr den Bedarfen der Nutzer entspricht. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Schüler/innen wegen der 
veränderten Schulformen (Ganztagsbetreuung, G 12) häufig nur noch an Samstagen die Gelegenheit haben die 
Stadtbücherei zu besuchen. Die vorhandenen Personalkapazitäten lassen diese Erweiterung der Öffnungszeit 
nicht ohne weiteres zu. Um eine kosten –und personalneutrale Lösung zu finden, soll dafür künftig in der Stadtbü- 
cherei montags auf personalintensive Serviceleistungen (Beratung, Information, Fernleihe usw.) verzichtet werden. 
Den Kunden soll aber weiterhin das Haus mit seinen Grundfunktionen  (Nutzung Zeitungslesesaal, Internet- und 
Arbeitsplätze, Medienangebot zum Ausleihen über die Selbstverbuchungsgeräte usw.). in der Zeit von 10.00 – 
19.00 Uhr offenstehen. Sobald verwaltungsintern der Vorschlag der Stadtbücherei abgestimmt ist und der Perso- 
nalrat zugestimmt hat, soll  dieses Modells ab dem 02.01.2013 eingeführt werden, wobei nach einer 3 monatigen 
Probezeit die Erkenntnisse mit diesem Modell ausgewertet werden sollen. Die Stadtbücherei verspricht sich trotz 
der Einschränkungen für die Kunden am Montag einen deutlichen Gewinn für die Kunden an den Samstagen und 
möglicherweise einen Zuwachs an neuen Kunden  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll teilweise oder modifiziert aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 Kulturausschuss       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

12 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Kreisverkehr an der Kreuzung Marktallee - Glasuritstraße errichten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Besonders zum Feierabend staut sich an der Kreuzung M arktallee - Glasuritstraße auf der Marktallee und H ülse- 
brockstraße der Verkehr. 
Erläuterung: Durch die Errichtung eines Kreisverkehres würde der Ve rkehrsfluss erheblich verbessert werden und die Lär mbe- 
lästigung der Anlieger reduziert. Da die Prinzenbrück e abgerissen werden soll, könnte man bei der neuen Ver- 
kehrsführung den Kreisverkehr mit errichten. Die Betriebskosten der Ampelanlage fallen somit auch weg. 
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
Anzahl  
Kommentare: 6 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 20 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 12 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 230 Ja-Stimmen 31 Nein-Stimmen 199 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die bestehende Ampelregelung bevorrechtigt die stark e Übereck-Verkehrsbeziehung Glasuritstraße / Osttor , um 
die Marktallee weitestgehend vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Mit einem Umbau zu einem Kreisverkehr  
würde diese Regelungsmöglichkeit entfallen.Als weite re örtliche Besonderheit kommt hinzu, dass die Fußgä nger- 
und Radfahrerunterführung als „fünfter Arm“ in den Knotenpunkt einmündet. Aufgrund der starken Belastung von 
ca. 300 Radfahrern in der Spitzenstunde ist am Knoten punkt eine besondere Signalschaltung (Rundumgrün) vo r- 
handen, die das starke Radverkehrsaufkommen verkehr ssicher abwickelt. Zum Beispiel können Radfahrer aus  
Fahrtrichtung Tunnel mit dem Ziel Marktallee in ein er Grünphase die Einmündungen Osttor und Hülsebrocks traße 
überqueren. Als weitere örtliche Besonderheit kommt h inzu, dass die Radfahrerfurt über die Glasuritstraß e in bei- 
de Richtungen befahren werden darf, da viele Schulki nder aus Richtung Tunnel kommend über die Fahrradst raße 
Max-Winkelmann-Straße zum Schulzentrum fahren. Bei ein er Umgestaltung zu einem Kreisverkehr müssten Rad- 
fahrer aus dem Tunnel kommend in Richtung Max-Winke lmann-Straße bei regelkonformer Fahrweise den gesam-
ten Kreisverkehr umrunden und dabei nacheinander die  Einmündungsbereiche Osttor, Hülsebrockstraße und 
Marktallee überqueren. Es ist jedoch zu befürchten, dass Radfahrer den kürzeren Weg wählen und weiterhi n, 
dann jedoch verbotswidrig, die Glasuritstraße in Os t-West-Richtung überqueren.  Da Autofahrer sich bei  der Ein- 
fahrt in den Kreisverkehr nur nach links orientieren , wären hier Verkehrsgefährdungen und Unfälle vorpro gram- 
miert. Die Verwaltung kann aus den dargelegten Gründ en eine Kreisverkehrslösung am Knotenpunkt Marktallee  / 
Glasuritstraße / Osttor / Hülsebrockstraße nicht empfehlen.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden  
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
Vorschlag soll 
nicht aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
15.11.2012 BV Hiltrup       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat       
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  14 
Vorschlag 
Titel: Bei Straßenbaumaßnahmen mehr Gehwegabsenkungen vornehmen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Bei sowieso anstehenden Straßenbaumaßnahmen sollte di e Stadtverwaltung darauf achten, dass mehr Gehwege 
abgesenkt werden. 
Erläuterung: Im Zuge des demografischen Wandels sind abgesenkte Bordsteine für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger un ver- 
zichtbar. Durch diese Maßnahme schafft die Stadt einen zusätzlichen lebenswerten Rahmen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 18 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 215 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 202 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Stadtdirektor Schultheiss Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Grimm 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Thema: barrierefreies Bauen im öffentlichen Straßenraum wird von der Stadt Münster seit vielen Jahren sys- 
tematisch und nachhaltig mit unterschiedlichen Handlungsansätzen angegangen. Die mit dem Vorschlag darge- 
stellte Verbindung von Bordsteinabsenkungen  mit anstehenden Straßenbaumaßnahmen wird seit mehr als 20 
Jahren praktiziert. Dasselbe gilt für anstehende Kanalbaumaßnahmen, auch diese werden zum Anlass genom- 
men, Bordsteine an einmündenden Straßen, Querungsstellen (z. B. Mittelinseln, Zebrastreifen) abzusenken. Be- 
sonders erwähnenswert ist aber auch die Tatsache, dass im städtischen Haushalt seit  vielen Jahren ein Budget 
bereit gestellt wird, das ermöglicht, im Einzelfall bedarfsgerecht zu reagieren. Wendet sich ein auf Barrierefreiheit 
angewiesener Bürger an die Verwaltung (häufig unter enger Beteiligung bzw. auf Initiative der städtischen Behin- 
dertenkoordinatorin) und verweist in seinem Wohnumfeld auf Stellen, an denen sich keine Bordsteinabsenkung 
befindet, werden – nach sachgerechter Prüfung im Einzelfall – unter Einsatz der Haushaltsmittel für den Einzelfall 
die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Rund 20 bis 25 Absenkungen werden jährlich – neben den Bordsteinab- 
senkungen aus Anlass von Straßen- bzw. Kanalbauarbeiten – aus diesem einzelfallbezogenen Sonderprogramm 
„barrierefreies Bauen“ finanziert. 
Durch diese Aktivitäten der letzten Jahrzehnte ist die Zahl der bei der Verwaltung eingehenden Anregun gen von 
Bürgern auf nicht vorhandene Gehwegabsenkungen deutlich zurückgegangen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist aufgegriffen und wird laufend umgesetzt. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

16 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Promenadenflohmarkt rund um die Promenade 
Kurzbeschrei-
bung: 
Ich schlage vor, den in den Sommermonaten stattfinde nden Promenadenflohmarkt auf dem kompletten 
Promenadenring (rund um die Innenstadt) stattfinden zu lassen. Im Gegenzug können die Wiesen im Bereich  des 
alten Zoos von der Flohmarktnutzung frei bleiben. 
Erläuterung: Der Vorschlag böte viele Vorteile: 
+ Es gäbe genug Platz für alle, darum wäre weder eine Anmeldung noch frühes Sichern der Plätze notwendig. 
+ Ladeverkehr/Parkplatzsuche würden entzerrt, Gedränge vermieden. 
+ Die Veranstaltung wäre barrierefrei und weniger wetterabhängig; Grünanlagen würden geschont. 
+ Die Promenade ist beleuchtet: Der Standaufbau wäre bereits in der Nacht möglich (auf eigene Gefahr der  
Standbetreiber), ohne dass eine zusätzliche teure Beleuchtung nötig wäre. 
+ Aufgrund der linearen Anordnung wäre die Lokalisie rung von Müllsündern und die Müllentsorgung einfach er 
(auch eine Pfandregelung zur Müllvermeidung wäre so notfalls denk-/machbar). 
+ Der Markt wäre noch attraktiver für Touristen, di e Geld in die Stadt bringen. (Vorschlag für Stadtmar keting: 
„Münsters Flohmarkt: eine runde Sache.“) 
– Lediglich die ampelfreien Fußgängerüberwege müsst en für die Dauer der Veranstaltung mit mobilen 
Fußgängerampeln ausgerüstet werden. 
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 9 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 46 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 38 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag führt zu Mehrkosten in nicht unerheblicher Größe, weil rund um den Promenadenring für Sicherheit, 
Sanitätsdienste, Toilettenwagen, Infostände gesorgt werden muss. Daneben sind Regelungen zu treffen, di e die 
Verkehrssicherheit im Bereich der großen Kreuzungen (z . B. Neutor, Mauritzstr.) betreffen. Da bisher alle 
Interessenten auf dem angegebenen Platz einen Platz g efunden haben, würde die Ausdehnung über den 
gesamten Promenadenring zu einer erheblich geringere n Verkäuferfrequenz  an den einzelnen Flohmarktständ en 
führen. Aus diesen Gründen sollte an dem bisherigen Konzept fest gehalten werden. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  17 
Vorschlag 
Titel: Liveübertragung der Ratssitzungen ins Internet 
Kurzbeschrei-
bung: Alle öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Münster sollen live ins Internet übertragen werden. 
Erläuterung: Durch die Öffentlichkeit der Sitzung soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, die Arbeit 
der gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter zu verfolgen. Durch die Möglichkeit, die Sitzungen öffe ntlich zu 
verfolgen, soll das allgemeine Interesse an der kom munalen Selbstverwaltung geweckt und gefördert werde n. Die 
Bürgerin oder der Bürger wird befähigt, das Verhalten der Fraktionen und der Ratsmitglieder zu bewerten u nd 
hieraus die politischen Konsequenzen zu ziehen. Zud em dient die Öffentlichkeit der Ratssitzungen auch der 
Kontrolle der Ratsmitglieder durch die Bürgerschaft.  Bürger die durch z. B. eine Behinderung nicht an den  
Sitzungen teilnehmen können, erhalten so eine Möglic hkeit, sich am politischen Geschehen der Stadt Müns ter zu 
beteiligen.  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 14 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 55 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 41 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 97 Ja-Stimmen 103 Nein-Stimmen - 6 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Oberbürgermeister Lewe Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:   Herr Kupferschmidt  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Mit dem Thema: „Liveübertragung der Ratssitzungen ins Internet“ haben sich in Münster seit dem letzten Jahr der 
Rat, die Ratsfraktionen und die Verwaltung beschäft igt. Der Oberbürgermeister hat sich der Praxis ande rer 
Amtskollegen angeschlossen und erklärt, dass eine Li veübertragung verwaltungsseitig dann vorgenommen wi rd, 
wenn alle Ratsmitglieder mit der Übertragung einver standen sind. Die durchgeführte Befragung der 80 
Ratsmitglieder ergab, dass über 30 % gegen 
 eine Liveübertragung gestimmt haben. Es wird vorgeschlagen, an 
dieser Linie fest zu halten.                                                                                                                      
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

22 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Jugendheime mit beschränkten Öffnungszeiten anders nutzen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Jugendheime, die nur 3, 4 oder 5 Stunden (und weder bis 22 Uhr noch samstags) geöffnet haben, sind unrentabel. 
Sie sollten anders genutzt werden. 
Erläuterung: Morgens können sie als Kita genutzt werd en, z. B. Bauspielplatz in Kinderhaus. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 30 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 26 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 223 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 203 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Frau Pohl 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Jugendeinrichtungen, die nur 3,4 oder 5 Stunden pro Tag genutzt werden, gibt es in Münster nicht.  
Auch der im Vorschlag in Bezug genommene Bauspielplatz  in Kinderhaus wird täglich vormittags und nachmitta gs 
genutzt, vormittags im Rahmen einer Kinderbetreuung , nachmittags von 15 – 18 Uhr ist der Bauspielplatz  für je- 
dermann geöffnet (als städtisches Angebot). Die für die städtischen Einrichtungen angegebenen Öffnungsze iten 
bringen zum Ausdruck, wann Angebote in städtischer T rägerschaft für jedermann zugänglich in der Einrich tung 
stattfinden. In den anderen Zeiten werden alle Einri chtungen von Initiativen, Gruppen und Vereinen im Ra hmen 
ihrer Aufgabenstellung genutzt. Dazu gehören u. a.:  
 - Tagesmüttergruppen und Schulklassen an Vormittagen  
- Familien und Schulen für Feste an Wochenenden 
- Betreuung in den Ferien 
- Externe Veranstalter (abends bzw. am Wochenende für Workshops, Kurse, Beratungen etc.) 
- Stadtteilgruppen am Abend 
Seit fast 20 Jahren haben sich die Jugendeinrichtung en über ihre ursprüngliche Funktion der Kinder- und Jugend- 
arbeit hinaus zu Begegnungszentren für ihren Stadttei l mit einer Vielfalt an Angeboten entwickelt und die Angebo- 
te kontinuierlich weiter ausgebaut. Die Stadtteilcaf es werden als Betriebe gewerblicher Art geführt und können für 
Veranstaltungen gebucht werden. Letztendlich sind di e Einnahmen der Höhe nach nicht gewinnorientiert. Si e sind 
ein Kostenbeitrag im Kontext der Erweiterung von Ange boten für die Menschen im Stadtteil und fließen wied er 
unmittelbar in die pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien ein. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden  
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
V ors c hlag s oll 
nic ht 
auf gegrif f en 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist umgesetzt. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.-15.11.12 BV Hiltrup, Mitte, Nord, West       
22.11.2012 AKJF       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  23 
Vorschlag 
Titel: Schuldenstopp für Münster 
Kurzbeschrei-
bung: 
Trotz Griechenland und Staatsvertrauenskrise hatte d er Rat 2011 nicht die Kraft ein Konzept zum Schuldens topp 
vorzulegen, die Schuldenmacherei in dieser reichen St adt wird trotz Einsparungen und Steuererhöhungen fort ge- 
setzt. Ihr Votum kann das ändern. 
Erläuterung: Die Verwaltung und der Rat haben kein Kon zept, mit  der ständigen Schuldenerhöhung aufzuhören , das Gutge- 
henlassen auf Kosten der nächsten Generation geht  w eiter.  Das völlig unzureichende Ziel,  2020 einen ausgegli- 
chenen Haushalt vorzulegen, wird durch keinerlei Konzept untermauert. Der existierende Sanierungsplan bis 2015  
sieht  weitere  Millionenschulden von  -17,9 - 31,0  -26,0 – 25,0 Millionen € vor. Nicht einmal eine ab nehmende 
Tendenz ist zu erkennen. Deshalb die Forderung ein glaubwürdiges Schuldenstoppkonzept vorzulegen. Wer d en 
Schuldenstopp für richtig hält, muss schmerzliche Ein schritte akzeptieren und auch so konsequent sein, b ei der 
nächsten Wahl den Parteien die Stimme zu versagen,  die sich einem zügigen Schuldenstopp verweigern. Ohn e 
dieses Signal wird es wohl nicht gehen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 10 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 35 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 200 Ja-Stimmen 24 Nein-Stimmen 176 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Rat der Stadt Münster erachtet es als unabdingba r, den bisherigen haushaltspolitischen Kurs unter d em Leit- 
motiv „Zukunft und Zusammenhalt“ weiter zu entwickeln und im Sinne einer dauerhaft nachhaltigen Kommunalpoli- 
tik die bestmöglichen Leistungen für die Bürgerinne n und Bürger mit den vorhandenen Ressourcen zu erbri ngen. 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 mit Beschluss über die Vorlage „Nachhalti- 
ge kommunale Haushaltspolitik – Handlungsprogramm 2012 bis 2017“ seine Zielsetzungen  
• die Haushaltssicherung zu vermeiden, 
• bis 2014 das Haushaltsdefizit auf 20 Mio. Euro zu v erringern und 
• bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt für die Stad t Münster zu erreichen 
noch einmal bekräftigt. Zugleich hat der Rat eine R eihe von Sofortmaßnahmen beschlossen, um bereits für  den 
Haushalt 2013 dem Ziel der Vermeidung der Haushalts sicherung näher zu kommen. Beispielhaft seien hier d as 
Investitions-Moratorium, mit dem das städtische Inv estitionsprogramm um zwei Jahre gestreckt wird, und  die Ein- 
führung einer Reduktionsvariante im Rahmen der Planu ng von Investitionsmaßnahmen genannt. Zur Erreichun g 
der mittel- und langfristigen Ziele hat die Verwaltu ng ein umfassendes Handlungsprogramm erarbeitet. In  dessen 
Mittelpunkt steht die Darstellung von konkreten Ein zelmaßnahmen zu Aufgabenwandel, Aufgabenumbruch und 
Aufgabenkritik. Als Ergänzung hierzu enthält das Konzep t einen Baustein mit zentralen ertragssteigernden Ma ß- 
nahmen. Ungeachtet der städtischen Leitorientierung en und Schwerpunktsetzungen gibt es in dem Handlungs - 
programm keine „Tabubereiche“.  
Das Handlungsprogramm wurde dem Rat in der Sitzung a m 19.09.2012 vorgelegt. Nach Beratung und Beschluss-
fassung in den politischen Gremien werden die Maßnahmen in den Haushalt der Stadt Münster aufgenommen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein  
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat       
 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden

25 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Ampeln bei geringem Verkehr abschalten 
Kurzbeschrei- 
bung: Die Ampelanlagen könnten bei geringer Verkehrsdichte automatisiert ausgeschaltet werden; steigt die Verkehrs- 
dichte wieder, schalten sich die Ampeln dann wieder ein. Das würde Lärm und Abgase vermeiden und Energie 
sparen. 
Erläuterung: Oft steht man in der Nacht (sowohl mit dem Fahrrad und als Fußgänger, aber auch mit dem Auto) lange vor  einer 
roten Ampel, obwohl weit und breit kein anderer Verke hrsteilnehmer in der Nähe ist. Fast alle Ampeln in d er Stadt 
sind inzwischen in Systeme integriert, bei dem durc h Induktionsschleifen im Straßenbelag der Verkehr ge messen 
wird. Da sollte es doch möglich sein, beispielsweis e wenn für mindestens 10 Minuten eine Verkehrsdicht e von 2 
Fahrzeugen pro Minute unterschritten wird, die Ampel n abzuschalten, und sie beispielsweise erst dann wi eder 
einzuschalten, wenn für mindestens 10 Minuten die D ichte auf wenigstens 5 Fahrzeuge pro Minute gestieg en ist. 
Das würde Lärm und Schadstoffausstoß durch häufiges Stehenbleiben und Wiederanfahren reduzieren; zudem 
wäre dadurch der Stromverbrauch der Ampelanlagen selbst niedriger. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 17 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 54 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 45 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 255 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 233 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen dient allein dem Zweck, sichere Abläufe für alle Verkehrsteilnehmer 
zu gewährleisten. In der beim Betrieb der Lichtsignalanlagen zu beachtenden Straßenverkehrsordnung (StVO) 
und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift ist festgelegt, dass im Regelfall Lichtzeichenanlagen auch nachts in 
Betrieb zu halten sind. Ein nächtliches Abschalten ist nur dann zu verantworten, wenn eine eingehende Einzelfall- 
prüfung ergeben hat, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist Es bedarf somit einer differen- 
zierten Einzelfallprüfung, ob bzw. welche Signalanlagen für eine Nachtabschaltung in Frage kommen könnten. 
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die aus den Nachtabschaltungen resultierenden volkswirtschaftlichen Schä- 
den (Unfallfolgekosten) häufig die bewertbaren Einsparungen beim Energieverbrauch, bei den Warte- und Reise- 
zeiten sowie den eventuellen Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe und Umweltverbesserungen überschreiten.    
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  29 
Vorschlag 
Titel: Lichtverschmutzung durch Straßenlaternen mindern 
Kurzbeschrei-
bung: 
Der Rat möge beschließen, dass durch Straßenbeleuchtung verursachte Lichtverschmutzung gemindert wird. Dies 
soll einerseits durch partielles Abschalten der Straß enbeleuchtung und durch Straßenbeleuchtung mit wenig  
Streulicht erreicht werden. 
Erläuterung: Lichtverschmutzung hat weitreichende Aus wirkungen auf die Umwelt und die Psyche des Menschen  selbst. Be- 
dingt durch das viele Streulicht und unnötige Straßenbeleuchtung in kaum genützten Straßen verenden jede Nacht 
mehrere Hundert Insekten pro Laterne, obwohl diese für das ökologische Gleichgewicht unabdingbar sind.   So- 
dann leidet auch der Mensch unter künstlichem Licht . Durch Lichtverschmutzung wird unter anderem der B io- 
rythmus des Menschens gestört, sodass es langfristig gesehen zu psychischen Folgeschäden kommt. 
Nicht vergessen werden sollte auch, dass weniger Bel euchtung auch weniger Energiekosten bedeutet und gle ich- 
zeitig auch die Umwelt durch einfache Maßnahmen geschützt wird.  
Es wird hiermit nicht gefordert, dass sämtliche Straß enbeleuchtung umgerüstet oder entfernt wird, sonder n viel- 
mehr eine angemessene Planung im Falle von Neubauten, Reparaturen oder Umrüstungen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 12 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 55 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 47 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 170 Ja-Stimmen 36 Nein-Stimmen 134 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Grimm 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
1. Partielles Abschalten der Straßenbeleuchtung 
 
Im Stadtgebiet Münster wird die öffentliche Straßenbe leuchtung vom Einschalt- bis zum Ausschaltzeitpunkt n ur 
noch mit der halben Leistung betrieben. Diese Sparma ßnahme, Abschaltung des zweiten Leuchtmittels, wurde  
1982 durch den Rat der Stadt Münster beschlossen. Bei  einem interkommunalen Vergleich der Gemeindeprü- 
fungsanstalt NRW im Jahre 2008 belegte Münster 2007  und 2008 den Platz 1 mit dem niedrigsten Energie- 
verbrauch im Bereich Straßenbeleuchtung Die komplett e Straßenbeleuchtung in Münster wird durch eine zent rale 
Steuerung (Messstelle am Albersloher Weg) ein- und au sgeschaltet. Es gibt zurzeit keine Möglichkeit einze lne 
Leuchten gezielt ein- und auszuschalten. Dezentrale  Steuerungssysteme werden am Markt entwickelt, zurze it 
liegen die Anschaffungskosten noch deutlich über 5 M io. €, so dass eine Investition im jetzigen Zeitpun kt nicht 
vertretbar wäre. 
2. Einsatz von Leuchten mit wenig Streulicht 
 
Kugelleuchten sind, da sie das Licht gleichmäßig in alle Richtungen verteilen, die größten „Lichtverschmutzer“ und 
werden deshalb bei Neuplanungen nicht mehr berücksi chtigt. Die zwischen 1974 und 1982 aufgestellten Ku gel- 
leuchten in der Altstadt sind abgängig und werden sukzessive durch Leuchten ersetzt, die mit optischen Systemen 
ausgestattet sind. Diese Technik erlaubt eine sehr effektive Lichtverteilung und ermöglicht dadurch ho he Gleich- 
mäßigkeit auf der Straße. Als Beispiel für bereits um gesetzte Maßnahmen können hier die Aegidiistraße, Ro then- 
burg und die Klemensstraße genannt werden.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
V orschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 AUB       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

30 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Info über Hundekotbeutel Hundesteuerbescheiden beifügen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Hundesteuerbescheide sollen durch einen Hinweis  auf die richtige Benutzung von Hundekotbeuteln erw eitert 
werden. 
Erläuterung: An vielen Stellen im Stadtgebiet sind Zeugnisse zu fin den, dass einige Hundeausführende den Sinn von Hund e- 
kotbeuteln nicht begreifen. Warum sonst wird erst d er Kot ordentlich in einen (Plastik-)Beutel verpackt,  nur um ihn 
anschließend in die Botanik zu werfen? Das schafft v iel unansehnlichen und schwer verrottbaren Müll in und an 
öffentlichen Grünanlagen. Für die Beseitigung entste hen unnötige Kosten. Ein hervorgehobener Hinweis auf dem 
Hundesteuerbescheid kostet nicht viel und vermeidet  vielleicht den einen oder anderen sinn- und achtlo s wegge- 
worfenen Beutel. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 19 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 12 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 252 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 236 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Bruns 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz hat in eine m aktuellen Versuch über einen längeren Zeitraum die  
Benutzung versuchsweise aufgestellter Hundetütenauto maten beobachtet und ausgewertet. Die Ergebnisse un d 
Auswertungen dieses Versuches sind Grundlage für eine  Beschlussvorlage, die nach der Sommerpause den 
politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.  Dies war ein Versuch, um mit zusätzlichen Angebot en Hun- 
dehalter zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Hun dekot zu bewegen. Jede zusätzliche Aufstellung von 
Hundetütenspendern verursacht allerdings zusätzliche Kosten, die im Rahmen der politischen Beratung dargestellt 
werden. Die Kosten für einen 
 Hundtütenspender belaufen sich einmalig  für Investitionen auf 175 €  und laufend  für 
die Unterhaltung auf jährlich 510 €. Darüber hinaus sind regelmäßige Informationen  und Öffentlichkeitsarbeit 
wichtig. Eine Möglichkeit wäre sicherlich, mit den H undesteuerbescheiden entsprechende Informationen zu  über- 
mitteln. Das ist auch nach Einschätzung des Amtes fü r Finanzen und Beteiligungen möglich. Ein Infoblatt/Flyer 
beizufügen  würde jedoch erhöhte Portoklassen, Umst ellungsarbeiten der citeq, zusätzliche Briefumschläg e u.ä. 
verursachen. Damit würden Mehrkosten in Höhe von  g eschätzt 10.000,00 € entstehen. Entsprechend den Erf ah- 
rungen früherer Aktionen  erhalten die in den Beschei den genannten Mitarbeiter zahlreiche Einwände der S teuer- 
bescheidempfänger überhäuft. Diese Mehrarbeit kann dort nicht geleistet werden. Allerdings ist es mögli ch, auf 
den Hundesteuerbescheiden einen besonderen Hinweis aufzudrucken, der  an eine ordnungsgemäße Entsorgun g 
des Hundekots in geeigneten Beuteln appelliert. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012 Vorschlag Nr. 36 
Vorschlag 
Titel: Hundesteuer-Zahlungen stärker kontrollieren 
Kurzbeschrei-
bung: Die Stadt möge sich um nicht bezahlte Hundesteuer kümmern. 
Erläuterung: Alle Eigentümer wie ich müssen Grundsteue r zahlen und werden kontrolliert. Das gleiche gilt für Gewerbesteuer- 
zahler. Warum werden Hundehalter nicht kontrolliert? Schätzungsweise jeder Zweite zahlt nicht. Die Hundehaltung 
nimmt groteske Formen an: Zwei Hunde sind häufig. Und das in zentral beheizten Wohnungen. Warum kontrolliert 
Münster nicht flächendeckend und erfolgreich wie andere Städte? So entgehen Hunderttausende Euro an Steu- 
ern. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 37 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 232 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 209 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Schulze - Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
In Münster sind zurzeit rund 9.400 Hunde angemeldet. Für jeden Hund beträgt die Steuerpflicht jährlich rund 
100 €.  Wenn ein Steuerpflichtiger die jährliche Steuer nicht bezahlt, kann das zum einen daran liegen,  dass er 
den Hund nicht angemeldet hat, zum anderen aber auch daran, dass durch Prüfung im Einzelfall die Stadt Müns- 
ter von der Beitreibung der Forderung absehen muss. Bis zum Jahr 2006 hatte die Stadt Münster eine Stelle für 
die systematische Kontrolle der Münsteraner Haushalte (insgesamt rund 160.000) eingerichtet.  Dafür sind Kosten 
in Höhe von jährlich über 60.000 € angefallen.  Das Ergebnis war bzgl. der durch diese aufsuchende Kontrollarbeit 
ausgelösten Anmeldezahlen enttäuschend, da Aufwand und Ertrag in keinem angemessenen Verhältnis standen.  
Diese Erfahrungen der Stadt Münster decken sich durchweg mit den Erfahrungen anderer Städte. Zu erwähnen ist 
auch, dass diese Art der Aufgabenerledigung zahlreiche MünsteranerInnen verärgerte, da auch die ganz überwie- 
gende Zahl der korrekt zahlenden Hundehalter dieser Überprüfung ausgesetzt war. Das dadurch bedingte res- 
sourcenaufwändige Beschwerdeaufkommen war ausgesprochen hoch. Die Stadt Münster hat daher die Kontroll- 
aufgaben Hundesteuer integriert in die Aufgabenwahrnehmung des allgemeinen Streifendienstes. Der Service- 
und Ordnungsdienst führt regelmäßig vor allem an den Orten, an denen sich schwerpunktmäßig Hunde aufhalten, 
Kontrollen durch. Die Zahl der aus diesen Kontrollen resultierenden Neuanmeldungen ist in etwa vergleichbar mit 
den Anmeldezahlen durch Kontrollen im Rahmen „aufsuchender“ Arbeit. Nach einer überschlägigen Berechnung 
der Verwaltung würde eine Intensivierung der Kontrollen mit einem systematischen Ansatz Kosten von rund 
100.000 € jährlich verursachen, die bei weitem nicht durch Erträge aus kontrollbedingten Neuanmeldungen aus- 
geglichen werden könnten.  Eine Kurzumfrage bei anderen Kommunen hat ergeben, dass auch dort keine Stellen 
für Kontrolldienste Hundesteuer eingerichtet sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, die derzeitige Praxis beizu- 
behalten  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll nicht 
aufgegriffen w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

41  Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Keine weiteren Straßenumbenennungen mehr 
Kurzbeschrei-
bung: Bei den geplanten Straßenumbennungen den Willen der Bevölkerung berücksichtigen und darauf verzichten 
Erläuterung: In der Umfrage im Auftrage des Ältestenrats zum Thema  Straßenumbenennungen hat sich zwar ein klares Ja f ür 
die Änderung der Bezeichnung Hindenburgplatz ergeben, aber auch ein klares Nein zu weiteren Umbenennungen. 
Nach der veröffentlichten Umfrage waren 27,6 % für die Beibehaltung, weitere 30,2 % für ein erklärendes  
Zusatzschild und nur 22,6 % für eine Umbenennung so wie 16,2 % für eine Umbenennung mit Zusatzschild, d as 
den früheren Straßennamen enthält. Wie man hier noc h eine Mehrheit für eine Umbenennung herauslesen ka nn, 
ist mir nicht erklärlich. Das Umfrageergebnis enthä lt den deutlichen Hinweis auf die Übertragbarkeit d es 
Ergebnisses auf alle münsteraner Bürgerinnen und Bürger. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 14 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 49 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen 21 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 235 Ja-Stimmen 35 Nein-Stimmen 200 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Tegtmeier 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Recht zur Benennung und Umbenennung von Straßen l iegt bei den zuständigen Bezirksvertretungen. Für di e 
Beratung und Entscheidung bereitet die Verwaltung eine n Entscheidungsvorschlag für das zuständige Gremium  
vor, wenn eine Umbenennung angestoßen wird, was übe rwiegend von außen – in der Regel über Anregungen 
gem. § 24 GO durch Bürger/innen erfolgt.  
Bei Vorschlägen zur Umbenennung von Straßen empfiehlt die Verwaltung in ihrem Entscheidungsvorschlag 
grundsätzlich keine Umbenennung sondern den gewohnt en Straßennamen beizubehalten. In der Vergangenheit 
gab es nur wenige Ausnahmefälle, in denen eine Umben ennung den politischen Gremien empfohlen wurde. Die  
bislang geübte Praxis sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag kann aus Rechtsgründen nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13./15.11.12 Alle Bezirksvertretungen       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012 Vorschlag Nr. 43 
Vorschlag 
Titel: Hundekotbeutel-Spender aufstellen (Hansaviertel) 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Wege sind teilweise nicht mehr benutzbar, Kinder garten-Kinder sammeln Hundekot. So langsam wird es 
ekelig... 
Erläuterung: Soweit ich weiß, gab es diesen Vorschlag schon im vergangenen Jahr, aber keine Umsetzung. 
Als Anwohnerin des Hansaviertels sehe ich hier dringe nden Handlungsbedarf. Zum Teil kann man manche 
Bürgersteige nicht mehr benutzen, ohne Gefahr zu lau fen, in Hundehaufen zu treten, beispielsweise sei h ier die 
Ecke Schillerstraße/Emdener Straße genannt oder auch die Dortmunder Straße auf Höhe der Leerer Straße. 
Das mag für einige spießig klingen, aber nachdem da  vor einigen Wochen schon Kindergartenkinder die 
Hundehaufen weggeräumt haben und man am nächsten Ta g schon wieder die nächsten Hunde ihr "Geschäft 
verrichten" sehen konnte, besteht nun wirklich die Notwendigkeit für Hundekotbeutel und entsprechende 
Mülleimer. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 20 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 9 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 207 Ja-Stimmen 40 Nein-Stimmen 167 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Bruns 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz hat in eine m Versuch über einen längeren Zeitraum die Benutzung  
versuchsweise aufgestellter Hundetütenautomaten beo bachtet und ausgewertet. Die Ergebnisse und 
Auswertungen dieses Versuches sind Grundlage für eine  Beschlussvorlage, die im Herbst den politischen 
Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Jede zus ätzliche Aufstellung von Hundetütenspendern verursac ht 
allerdings zusätzliche Kosten, für die Errichtung (175 €) und den Betrieb (jährlich 510 €). 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

57 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Tausch der Straßenlampen durch LED-Technik 
Kurzbeschrei-
bung: 
Der Stromverbrauch durch den Einsatz von LED-Technik w ird gesenkt. Der Tausch erfordert allerdings invest ive 
Kosten, die sich aber schnell amortisieren. 
Erläuterung: Die aktuelle eingesetzte Beleuchtungstechnik benötig t mehr Strom als die LED-Technik. Die LED-Technik is t 
mittlerweile so weit, dass ganze Straßenzüge adäquat  ausgeleuchtet werden können. Ein Tausch der 
Beleuchtungstechnik kann Zug um Zug geschehen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 6 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 35 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 247 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 235 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Grimm 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Wie viel Energie durch den Einsatz von LED Lampen ei ngespart werden kann, hängt von der Ausgangssituatio n 
ab. Schon heute ist in Münster der Energieverbrauch i m Bereich der Straßenbeleuchtung sehr gering. Die Sta dt 
Münster setzt in Ihren Sparkonzepten auf energieeff iziente und kostengünstigere Halogenmetalldampf- od er 
Natriumhochdrucklampen. Bei einem interkommunalen Ve rgleich der Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahre 
2008 belegte Münster 2007 und 2008 den Platz 1 mit d em niedrigsten Energieverbrauch im Bereich 
Straßenbeleuchtung. Der Hafenplatz dient zurzeit als  Versuchsfeld für die neusten LED-Leuchten, jedoch is t die 
Lichtausbeute zurzeit noch nicht besser als die der  Halogenmetalldampflampen. Die bisherigen Erfahrung en 
zeigen, dass nennenswerte Energieeinsparungen nicht  erzielt werden konnten. Die Stadt Münster wird die LED-
Technik und auch Pilotprojekte in anderen Städten wei ter aufmerksam beobachten, Erfahrungen sammeln und 
auswerten und die Ergebnisse in künftige Beleuchtungsplanungen einfließen lassen. 
Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung des Vorschlags aus finanzpolitischen Gründen 
derzeit nicht in Betracht kommt. Denn die Umsetzung würde Investitionen in  Höhe von 40.000.000 € erforderlich 
machen, die – bezogen auf einen Umsetzungszeitraum von 10 Jahren – eine Mittelbereitstellung von 2 Mio. € in 
2013 und ab 2014 jährlich 4 Mio. € notwendig machen würde 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  61 
Vorschlag 
Titel: Preußenstadion ausbauen und betreiben mit Investor 
Kurzbeschrei-
bung: 
Neubau und Betrieb des Preußenstadions mit Hilfe von  Privatinvestoren (z.B. LVM/Provinzial Arena) an neuer  
Stelle, statt kostspieliger Sanierung und Unterhalt des 86 Jahre alten, jetzigen Stadions. 
Erläuterung: Jetziger Stand: Das jetzige Preußenstadio n ist aufgrund seines hohen Alters unmodern, unattra ktiv und unsicher 
geworden. Mit jährlichen sechsstelligen Haushaltssummen soll es saniert werden. 
Idee: Die Stadt Münster steigt aus dem Preußenstadion  aus und sucht einen oder mehrere Privatinvestoren f ür 
Neubau und Betrieb an anderer Stelle (z.B. LVM/Provinzial Arena). 
Begründung: Langfristig wird auch durch eine Sanierun g des jetzigen Preußenstadions die Substanz nicht wei ter 
zu erhalten sein. Der Unterhalt ist zu teuer. Deswe iteren ist das jetzige Preußenstadion in der wachse nden und 
immer dichter werdenden Innenstadt zunehmend ein Verkehrshindernis (An-, Abreiseverkehr, Parken). 
Vorteile Neubau in Nähe z.B. der Nieberdingstraße: 
2-spurige Verkehrsanbindung Umgehungsstraße/Albersloher Weg, Parkfläche. 
Außerdem kann ein neues Stadion auch für zusätzliche Veranstaltungen (Konzerte/Festivals) dienen. 
Ziel: langfristige Einsparungen im Millionenbereich. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 22 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 78 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen + 55 Differenz Ja - Nei n 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 168 Ja-Stimmen 44 Nein-Stimmen + 124 Differenz Ja - N ein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Zielrichtung des Vorschlags wird geteilt. Deshalb haben sich Verein und Stadt gemeinsam um ein Investoren- 
modell bemüht, damit das seit Jahren marode Preußen-Stadtion saniert bzw. neu gebaut werden kann.  Ende 
1998 hatte der Rat der Stadt Münster dem Verkauf einer Fläche an der Hammer Straße zur Errichtung eines Ein- 
kaufszentrums zugestimmt. Im Gegenzug sollte die Firma ECE die Sanierung und den Umbau des städtisches 
Preußen-Stadions zu einem bundesligatauglichen Münsterlandstadion mit 22.500 überdachten Tribünensitzplät- 
zen sowie die erforderlichen Umbaumaßnahmen in der Hammer Straße, auf der Grundlage eines Erschließungs- 
vertrages, durchführen. Ende 2000 erging das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das im Nor- 
menkontrollverfahren den Bebauungsplan Nr. 400 "Preußen-Park" für nichtig erklärte und damit das Investoren-
Projekt an der Hammer Straße beendete Mit der Darstellung „SO-Gebiet-Stadion“ im Flächennutzungsplan wurde 
2003 eine langfristige Standortsicherung für ein bundesligataugliches Stadion an der Nieberdingstraße geschaffen 
bei gleichzeitiger weiterer Interimsnutzung des bestehenden Stadions an der Hammer Straße. Die sich im Eigen- 
tum Dritter befindenden Liegenschaften werden sukzessive von der Stadt erworben. Die aktuellen Sanierungs- 
maßnahmen am städtischen Stadion an der Hammer Straße tangieren weder die Sicherung des Stadionstandor- 
tes an der Nieberdingstraße noch schließen sie eine Projektplanung durch den Verein oder von privater Seite aus. 
Die Realisierung eines möglichen Stadionneubaus an der Nieberdingstraße ist keine kommunale Aufgabe. Die 
Stadt Münster und der SCP gehen davon aus, dass das Preußen-Stadion  mittel- bis langfristig (5-10 Jahre) ge- 
nutzt werden wird. Von einer kurzfristigen Realisierung eines Stadionneubaus durch einen privaten Investor ist 
daher realistischer Weise nicht auszugehen.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
V ors c hlag s oll 
nic ht 
auf gegrif f en 
w erden 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Mitte, BV Südost       
21.11.2012 Sportausschuss       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

70 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Sportanlage und Kindergarten Eichendorffstraße - Nachts Beleuchtung ausschalten 
Kurzbeschrei-
bung: 
In der Sportanlage Eichendorffstraße brennt nachts öf ters das Licht (Gebäude, Flutlichtanlage), auch im 
angrenzenden Kindergarten.  
Ich schlage vor, dieses Problem technisch zu beheben oder für gezielte Rückmeldungen zu sorgen. 
Erläuterung: Ich schlage vor, Zeitschaltuhren zu installieren, d ie nur bei Bedarf zu ungewöhnlichen Zeiten manuell abgestellt 
werden.  
Sollte das nicht möglich sein, würde ich als Nachbar  das Lichtausschalten für jeweils einen symbolische n Euro 
übernehmen und regelmäßig Mitteilung machen, so das s sich die Stadt das Geld bei den Verantwortlichen ho len 
kann. 
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 27 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 25 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 235 Ja-Stimmen 24 Nein-Stimmen 211 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:     Herr Nienaber 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Kindergarten Eichendorffstraße 
 
Die 2 stündigen Reinigungsarbeiten werden im Kinderg arten in einem Zeitfenster von 16 Uhr bis 22 Uhr 
durchgeführt, so dass eine in dieser Zeit festgeste llte Beleuchtung auf die Reinigungsarbeiten zurückg eführt 
werden kann. Festzustellen ist allerdings, dass die  Beleuchtungssteuerung im Kindergarten im Rahmen der 
nächsten Sanierung optimiert und dem zurzeit gängigen städtischen Standard angepasst wird.  
Sportanlage Eichendorffstr.:  
Die Flutlichtanlage wird mit einer Zeitschaltuhr gesteuert, die so programmiert ist, dass das Flutlicht spätestens um 
22.15 Uhr automatisch ausgeschaltet wird. Die vom Vo rschlagverfasser festgestellte Störung war verursach t 
worden durch eine gezielte Manipulation durch Dritte, die zwischenzeitlich behoben werden konnte.                                                
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Südost       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 78 
Vorschlag 
Titel: Mehr Grünpfeile für das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrer 
Kurzbeschrei-
bung: 
Um den Radverkehr nicht unnötig auszubremsen, sollt en mehr Grünpfeile (erlaubtes Rechtsabbiegen bei ro ter 
Ampel) für Radfahrer eingerichtet werden. 
Erläuterung: Unter anderem (hier sind Vorschläge willkommen) wäre  dies an der Kanalstraße stadtauswärts an der Kreuzu ng 
mit der Maximilianstraße möglich.  
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 15 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 53 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 50 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Jahr 2006 hat die Verwaltung mit der Vorlage (V/053 4/2006) das Thema „Grünpfeilregelung in Münster“ 
grundsätzlich aufbereitet und zahlreiche Kreuzungen auf eine mögliche Anbringung einer Grünpfeilregelung  
überprüft. Dabei waren die strengen durch die Bundes anstalt für Straßenwesen, formulierten Anforderungen zu 
beachten, die in den Verwaltungsvorschriften zur StVO  und in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen Nied erschlag 
fanden.  
Gegenstand der Prüfung war auch die Anbringung eines Grünpfeils an dem jetzt angeregten Standort Kanalstraße 
/ Maximilianstraße. Die Prüfung, die mit der Polizei und dem Landesbetrieb Straßen NRW erfolgte, führte u nter 
Anwendung der vorhandenen Regelwerke zu dem Ergebnis,  dass ein Grünpfeil nicht angebracht werden kann. 
Entscheidungsleitend waren die Überlegungen, dass di e Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicheru ng 
dient und die Tatsache, dass Fahrräder und Pkw dieselbe Fahrbahn benutzen. An dieser Stelle dürfen Pkw Fahrer 
nicht nach rechts abbiegen, da die Maximilianstraße  als Einbahnstraße nur für Fahrrad fahrende Rechtsa bbieger 
frei gegeben ist. Bei einem Grünpfeil bestünde die G efahr, dass Kraftfahrer unter Nutzung des Grünpfeils  in die 
falsche Fahrtrichtung der Einbahnstraße Maximilianstraße einfahren  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

83 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Südseite des Stadthafens 1 beleben 
Kurzbeschrei-
bung: Die Südseite des Hafens soll als Erholungsgebiet für die Allgemeinheit erschlossen werden. 
Erläuterung: Der Stadthafen 1 darf kein Wohngebiet für Gutsituier te werden. Der Wegfall der Osmo-Hallen muss kompens iert 
werden. Der Hafen hat schon heute etwa 300 000 Besucher jährlich. 
Abgegeben  
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 16 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 222 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 214 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden, denn der Hauptausschuss der Stadt Münster hat am 14.12.20 11 zur 
Vorlage V/0800/2011 „Aktualisierung Masterplan Stadthäf en Münster“ bereits u. a. folgende städtebauliche 
Zielsetzungen für diesen Bereich beschlossen: 
Der aktualisierte Masterplan Stadthäfen Münster wir d als handlungsleitende Grundlage für die weitere s trukturelle 
und städtebauliche Entwicklung und die erforderlichen Bauleitplanverfahren beschlossen. 
 … Fortsetzung umseitig 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen 
 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Mitte       
22.11.2012 ASSVW       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
 
Zum Investorenvorhaben ‘Wohnen’ auf dem ehem. OSMO-Gelände u. a.: 
=> Bei der weiteren Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplans ist von differenzierten Wohnformen, 
von Einpersonenhaushalten als auch Familienwohnungen  auszugehen. Dazu sollen unterschiedliche 
Grundrisstypologien Bestandteil der Planung werden. 
=> Das neue Wohngebiet muss seinen Beitrag zum Abbau  des großen Fehlbedarfs an preisgünstigen 
Wohnungen in Münster leisten. Darum ist ein Anteil v on 25 % der Wohnungen als öffentlich geförderte 
Wohnungen einzuplanen. 
Für den Bereich der Stadtwerke eigenen Grundstücke n ördlich und südlich Stadthafen 1 wurde die 
Verwaltung beauftragt ,  
 
=> nördlich 
des Stadthafen 1 in Abstimmung mit der Stadtwerke Müns ter GmbH einen Investoren-/ 
Architektenwettbewerb (Realisierungswettbewerb) vorz ubereiten, in dem insbesondere die folgenden 
inhaltlichen Aspekte untersucht und Vorschläge zur wi rtschaftlich darstellbaren Umsetzung aufgezeigt 
werden sollen: 
• Teilerhalt der OSMO-Hallen mit wohnverträglicher Nutzung, 
• Dienstleistungs-/ Büronutzung, evtl. mit untergeordneter Wohnungsnutzung, 
=> südlich  des Stadthafen 1 städtebauliche Untersuchungen unte r Beachtung der Nutzungs- und 
Verwertungsziele des Grundstückseigentümers (Stadtwerke Münster GmbH) durchzuführen, mit denen 
insbesondere die Umsetzungsfähigkeit folgender Vorschläge aufgezeigt werden sollen: 
• Wegeverbindung zwischen Hafennord- und Hafensüdseite, 
• Öffentliches Parkplatzangebot auf der Hafensüdseite, 
• Konkretisierung der städtebaulichen Strukturen gem. d en grundlegenden Zielsetzungen des 
aktualisierten Masterplans Stadthäfen Münster mit Ge staltungsvorschlag von öffentlich 
zugänglichen Freiflächen und den Erhalt und der Inte gration von Hafen typischen Objekten und 
Gebäuden. 
 
 
 
 
Die vom Hauptausschuss beschlossene Planzeichnung mi t entsprechender Legende zum aktualisierten 
Masterplan Stadthäfen Münster enthält zu den im Vors chlag angesprochenen räumlichen Teilbereichen folge nde 
Zielaussagen: 
 
Bereich ehem. OSMO-Areal =>  Allgemeine Wohnnutzungen  
Qualitätsvolles, urbanes, mehrgeschossiges Wohnquar tier mit eigenständigem Charakter, möglichst mit ei ner 
Mischung von  
- der Lagegunst entsprechenden höherwertigen Wohnungen,  
 von kleinen Wohnungen für Singles, Studenten und Senioren,  
 von Familien gerechten Wohnungen sowie  
 von öffentlich geförderten Wohnungen. 
  
Bereich südl. Stadthafen 1, westl. DEK => Gewerbliche Nutzungen 
Nicht störende allgemeine Gewerbe- und Handwerksbet riebe mit Betriebseinheiten für Büro, Herstellung, 
Ausstellung und Vertrieb / nicht störende temporäre Z wischennutzungen / Bereich südl. Stadthafen 1 auch al s 
Verlagerungsoption der Unterhaltungsnutzung (Diskothek) von dem Bereich nördl. Stadthafen 1 
Weitere Inform ationen siehe: 
 http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/buergerbeteiligung-stadthaefen.html

88 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Maßnahmen gegen Hundekot ergreifen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Hundekot ist ein Gesundheitsrisiko. Im ganzen Stadtg ebiet müssen Maßnahmen gegen den Hundekot ergriffen  
werden. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 31 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 27 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 273 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 261 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:    Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Bruns 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit die untersc hiedlichsten Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, Kont rollen, 
Ansprachen etc.) durchgeführt, ohne durchgreifenden Erfolg. Zurzeit wird als weitere Maßnahme die Aufste llung 
von Hundetütenspendern geprüft. Das Amt für Grünfläc hen und Umweltschutz hat in einem Versuch über einen  
längeren Zeitraum die Benutzung versuchsweise aufgestellter Hundetütenautomaten beobachtet und ausgewertet. 
Die Ergebnisse und Auswertungen dieses Versuches sind  Grundlage für eine Beschlussvorlage, die nach den 
Sommerferien den politischen Gremien zur Entscheidung  vorgelegt wird. Jede zusätzliche Aufstellung von 
Hundetütenspendern verursacht allerdings zusätzliche Kosten, die im Rahmen der politischen Beratung dargestellt 
werden .Zur Möglichkeit einer verstärkten Kontrolle der Hun dehalter/innen wird zusätzlich auf die Stellungnahm e 
zum Vorschlag mit der Nummer 358 „Sauberkeit in öffentlichen Grünanlagen“ verwiesen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 91 
Vorschlag 
Titel: Weniger Bäume abholzen! 
Kurzbeschrei-
bung: 
Im Sentmaringer Park, am Aasee etc. sind unnötig kern gesunde Bäume abgeholzt worden, insbesondere das 
nachwachsende Grün an der Weseler Straße. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 27 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 24 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 261 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 255 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Bruns 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz wägt bei de r Entscheidung über Baumfällungen sehr sorgfältig ab . In 
der Regel sind es alte und kranke Bäume, die auch a us Gründen der Sicherheit gefällt werden müssen. Es  gibt 
aber auch weitere, wichtige Gründe für Baumfällungen oder Gehölzschnittmaßnahmen, z. B.: 
Im Sentmaringer Park erfolgte eine zukunftsorientiert e Neugestaltung. In der Folge des  Orkans Kyrill mu ssten 
ebenso wie an der gegenüberliegenden Straßenseite de r Weseler Straße bei der Neugestaltung einige durch den  
Sturm geschädigte Bäume gefällt werden. Dies hat auch  zur Folge, dass die verbleibenden Bäume mehr Raum 
haben, um sich dauerhaft zu entwickeln. In der Folg e des Aaseenutzungskonzeptes wurde die Frostperiode im 
Winter genutzt um am Aaseeufer wichtige Sicht- und Blickbeziehungen zur besseren Erlebbarkeit freizustellen.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

96 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Radweg zwischen Roxel und Albachten bauen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Es sollte dringend ein Radweg gebaut werden. Die Stra ßenverbindung ist für Radfahrer lebensgefährlich. W ir 
warten seit 25 Jahren auf die Umsetzung. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 36 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 34 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 217 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 203 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird von der Verwaltung begrüßt. 
Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um den Bau eines längst überfälligen Radweges an der L 529. Die 
Straße liegt in der Baulast des Landesbetriebs Straßen.NRW. Der Landesbetrieb hat für die Anlage des 
Radweges eine Ausbauplanung erstellt.  
Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung ist der  Baubeginn des Radweges für 2013 geplant. Da der Rad weg 
durch das Land NRW gebaut und finanziert wird, ist die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung soll mit dem Bau des Radweges 2013 begonnen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
15.11.2012 BV West       
22.1.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012 Vorschlag Nr. 98 
Vorschlag 
Titel: 60plusAbo für Rentner auch als Monatsabo anbieten! 
Kurzbeschrei-
bung: 
Für Seniorinnen und Senioren über 60 Jahre soll das 6 0plusAbo der Stadtwerke Münster nicht nur als Jahres abo, 
sondern auch nur für die Wintermonate angeboten werden. 
Erläuterung: Seniorinnen und Senioren über 60 Jahre, die zum Schutz  der Umwelt und ihrer Gesundheit gerne im Frühjahr,  
Sommer und Herbst das Fahrrad nutzen, sind in den Wi ntermonaten auf die Busse angewiesen. Für die wenige n 
Monate ein Jahresabo bei den Stadtwerken zu kaufen, rechnet sich für Rentner nicht. Um dieser Personeng ruppe 
gerecht zu werden, wird angeregt, das 60plusAbo der Stadtwerke auch nur für die Wintermonate anzubieten. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 16 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 10 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 243 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 238 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der vorliegende Vorschlag umfasst die Einführung ein es 60plus Kurzzeit-Abos für die Wintermonate. Das akt uelle 
attraktive ÖPNV-Leistungsangebot der Stadtwerke Münst er mit dichtem Liniennetz, engen Fahrplantakten und  
Betrieb nahezu rund um die Uhr wird durchgängig über  das ganze Jahr vorgehalten, obwohl in Münster die 
Wechselhäufigkeit auf das Rad bei trockenem Wetter so hoch ist wie in kaum einer anderen deutschen Stadt. 
Hierbei ist die Kernstrategie der Stadtwerke, einen g roßen Teil der Fahrgeldeinnahmen über das Jahr zu 
verstetigen, um saisonalen Schwankungen nicht allzu stark ausgesetzt zu sein und somit das ganzjährig n ahezu 
gleiche Leistungsangebot abzusichern.  Aus diesem Gr und ist die gesamte Abo-Palette der Stadtwerke im 
Vergleich zu MonatsTickets besonders günstig und bie tet den Abonnenten die Möglichkeit, ganzjährig für e inen 
sehr attraktiven Preis das ÖPNV-Angebot zu nutzen. Die  Einführung von einem 60plus-Kurzzeitabo für wenige 
Monate würde daher aus den o.g. Gründen einen deutl ich höheren, unattraktiven Preis zur Folge haben. De r 
niedrige Preis von 28,50€/Monat für das 60plusAbo im Stadtnetz kann nur als Abonnement so günstig angebote n 
werden. Untersuchungen, die zu diesen Themen und de n dazugehörigen wirtschaftlichen Wechselwirkungen i m 
Vorfeld der Einführung des 60plus Abos vor einigen Jah ren gutachterlich durchgeführt wurde, bestätigten d ie 
Strategie der Stadtwerke. Somit können die Stadtwerke Münster dem gestellten Antrag fachlich und auch 
wirtschaftlich nicht zustimmen. Abschließend sei dar auf hingewiesen, dass berechtigte Personen über den 
Münster-Paß Vergünstigungen beim 60plus Abo erhalten können.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
21.11.2012 ASGAf       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

107 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Tourist-Information: Öffnungszeiten ausweiten! 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Tourist-Information an der Heinrich-Brüning-Straß e schließt samstags bereits um 13 Uhr, zu einer Zei t, in der 
die Innenstadt noch voll mit Besuchern von nah und f ern ist. Ich betrachte das als einen gegenüber Tour isten 
unfreundlichen Akt. 
Erläuterung: Mir ist keine vergleichbare Stadt in der Größenordn ung und mit der kulturellen Bedeutung Münsters bekan nt, 
deren Tourist-Information sich solche restriktiven Öffnungszeiten leistet: Werktags wird um 18 Uhr zug emacht, 
samstags um 13 Uhr, sonntags ist geschlossen. Das s ind Schließzeiten, die vielleicht früher mal gepasst  haben, 
als ab Samstag, 14 Uhr, in deutschen Innenstädten n ichts mehr los war - heutzutage sind solche Zeiten aus 
meiner Sicht völlig überholt. Der Hinweis an der Tür  der Tourist-Information, Touristen sollten sich Sa mstag 
nachmittags und sonntags an den Auskunftschalter in der Bürgerhalle im Rathaus wenden, ist wenig hilfrei ch: Die 
touristischen Auskünfte, die im Rathaus erteilt werden, sind häufig mehr als dürftig. 
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 35 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 29 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 130 Ja-Stimmen 76 Nein-Stimmen 54 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiss Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Werkleitung:        Frau Spinnen 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Aus Sicht von Münster Marketing wäre eine Verlängerung  der Öffnungszeiten zweifelsohne für Gäste und Bürg er 
der Stadt ein Gewinn. Die Nachfrage nach touristisch en Informationen ist in den letzten Jahren parallel  zur 
positiven Entwicklung der touristischen Zahlen ständig gestiegen. So ist in der Münster Information an allen Tagen 
der Woche ein Nachfrageanstieg zu verzeichnen Am Sams tagnachmittag und Sonntag steht für touristische 
Fragen nach Ladenschluss der Münster Information di e Tourist Information im Rathaus zur Verfügung. Dor t 
können umfangreiche und qualitativ hochwertige tour istische Beratungen zu Hotelübernachtungen, Radtour en, 
Sehenswürdigkeiten usw. gemacht werden, das komplett e Angebot der Münster Information – insbesondere auc h 
für die Bürger – kann dort aufgrund der personellen und räumlichen Kapazitäten nicht angeboten werden. 
Im Rahmen der Konsolidierung wurde allerdings mit de r Ratsvorlage V/0313/2011 beschlossen, dass die 
Öffnungszeiten der Münster Information aus Konsolidi erungsgründen noch reduziert werden sollen, d.h. an  den 
Vormittagen soll zukünftig statt um 9.30 Uhr erst um 10.00 Uhr geöffnet werden. Der Einspareffekt ist mit 22.500 € 
beziffert. Die Umsetzung erfolgt 2013. 
Der vorliegende Vorschlag einer Erweiterung der Öffnu ngszeiten am Samstagnachmittag  würde Mehrkosten von  
32.500 € pro Jahr bedeuten (Annahme Öffnungszeiten v on 13.00 – 18.00 Uhr) und den beschlossenen 
Einspareffekt zurückführen. Dies würde allen Konsolidierungsüberlegungen widersprechen uns ist daher aus Sicht 
von Münster Marketing derzeit nicht realisierbar. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll nicht 
aufgegriffen w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium stimmt 
geändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere 
Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher 
bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
28.11.2012 Werksausschuss Münstermarketing       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 108 
Vorschlag 
Titel: Verkehrsführung für Fahrradfahrer (Westhoffstraße - Kreisverkehr) verbessern 
Kurzbeschrei-
bung: 
Durch die Zentrumserweiterung hat sich die Situation  für Fahrradfahrer erheblich verschlechtert. Ein si cheres 
Überqueren der Fahrbahn von links nach rechts in Höhe des Neuen Heidkamps ist nicht möglich. 
Erläuterung: Weiterfahrt auf dem linken Radweg bis z um Kreisel gestatten, um die Sicherheit zu verbessern. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 12 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 10 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 210 Ja-Stimmen 36 Nein-Stimmen 174 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrführung für Fahrradfahrer waren bereits mehrfach Gegenstand von  
Beratungen der Bezirksvertretung Münster-Nord. Die Ver waltung wird den Vorschlag in die Arbeitsgruppe für 
Verkehrsfragen, in der alle zu beteiligenden Stellen der Verwaltung und die Polizei vertreten sind, einbr ingen. Mit 
einer Entscheidung ist noch in diesem Jahr zu rechnen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Münster – Nord       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

109 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Keinen Nachtflohmarkt auf Kosten der Allgemeinheit 
Kurzbeschreib
ung: 
Die in 2011 bereits angefallenen und für 2012 gepla nten Aufwendungen für die Durchführung von 
Nachtflohmärkten müssen ab 2013 entfallen. 
Erläuterung: Laut Haushaltsplan der Stadt Münster 2012, Band 1, Seite 546, sind für die Nachtflohmärkte auch in 2012 Mittel in 
Höhe von 50.000 € vorgesehen. Die Zeiten, in denen für derartige "Spielereien" das Geld noch locker sa ß, sind 
meines Erachtens aber vorbei. 
Die Initiatoren der Nachtflohmärkte sollten ihre ursprünglichen Versprechungen endlich wahr machen und die einst 
vollmundig angekündigten Sponsoren für diese Veransta ltungen benennen. Sollte das nicht möglich sein, müs sen 
die Flohmärkte halt zu normalen Tageszeiten durchgeführt werden, die nicht diese Kosten verursachen. 
Spätestens ab 2013 muss diese öffentliche Geldverschwendung beendet werden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 12 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 69 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 60 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Jahr 2012 ist ein 
 Nachtflohmarkt durchgeführt werden (Kosten 25.000 € ), Veranstalterin war die Messe und 
Congress Centrum Halle Münsterland GmbH. Ein zweiter  Nachtflohmarkt war geplant,  wurde aber in 
Rückkopplung zu den politischen Gremien nicht durch geführt. Die für den zweiten Nachtflohmarkt vorgese henen 
25.000 € konnten daher eingespart werden. Im Haushaltsplanentwurf 2013 sind für die Jahre 2013 – 2016  bislang 
keine Mittel vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist  die Finanzierung von Nachtflohmärkten keine origin äre 
kommunale Aufgabe. Auch angesichts der Haushaltslage empfiehlt die Verwaltung deshalb, dem 
Vorschlagsanliegen zu folgen und zukünftig auf die kommunale Finanzierung von Nachtflohmärkten zu verzichten. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 110 
Vorschlag 
Titel: Entfernung eines überflüssigen Verkehrsschildes auf der Straße Wilkinghege 
Kurzbeschrei-
bung: 
Befährt man die Straße Wilkinghege in Richtung Westho ffstraße, ist vor dem Fußgängerweg ein Verkehrszeic hen 
"Tempo 30" angebracht. 
Erläuterung: Hinter dem Fußgängerüberweg ist ein Verkehrszeichen  "Tempo 50" aufgestellt, obwohl sofort danach ein S topp-
Schild zum Anhalten an Kreuzung mit der Westhoffstraße zwingt.  
Das Verkehrszeichen "Tempo 50" ist damit überflüssig. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 24 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 20 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 230 Ja-Stimmen 31 Nein-Stimmen 199 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO)  gilt innerorts grundsätzlich die 
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Das bedeutet, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h 
grundsätzlich im weitergehenden Straßenverlauf aufg ehoben werden muss, wenn der Grund der Anordnung 
Tempo 30 km/h entfällt. Insofern ist das Verkehrszeichen zu Recht hinter dem Zebrastreifen aufgestellt worden. 
Wegen der Kürze der Strecke (weniger als 100 m) zwisc hen dem angesprochenen Verkehrszeichen und dem 
Stopp-Schild an der Kreuzung Westhoffstraße ist der Vor schlag gut nachvollziehbar. Die Verwaltung wird den 
Vorschlag in der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, in der alle zu beteiligenden Stellen der Verwaltung und die 
Polizei vertreten sind, abstimmen. Das Ergebnis wird noch in 2012 vorliegen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird das Anliegen aufgreifen und mit den zu beteiligenden Stellen abstimmen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 Ausschuss für Personal, Recht 
und Ordnung 
      
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

113 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Bauliche Standards bei der U3-Erweiterung kritisch hinterfragen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Bei den notwendig werdenden Erweiterungen von Kinderta gesstätten (Kitas) werden durch die Vorgaben des 
Jugendamtes die Architektenentwürfe wesentlich verteuert. 
Erläuterung: Durch die überzogenen Standards des Juge ndamtes wird das politische Ziel einer flächendecke nden U3-
Betreuung unter finanziellen Gesichtspunkten erhebli ch erschwert. Dieser Frage sollten sich die politis chen Gre- 
mien der Stadt annehmen und die Arbeit des Jugendamtes kritisch hinterfragen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 41 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Frau Pohl 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt  Münster muss im Rahmen des u3-Ausbaus die Vorgaben 
des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe (LWL – La ndesjugendamt) beachten, damit die Träger der neuen  bzw. 
erweiterten und umgebauten Kindertageseinrichtungen die gesetzlich vorgeschriebene Betriebserlaubnis e rhalten. 
Dazu gehören  die zeitgleich mit dem u3-Investition sprogramm des Bundes und des Landes durch den LWL a uf- 
gelegten sogenannten Empfehlungen zum Raumprogramm f ür Kindertageseinrichtungen, in denen grundsätzliche  
Standards für den Raumbedarf von Kindertagesbetreuung  in Kindertageseinrichtungen definiert werden. Daneb en 
müssen die Baustandards der Stadt Münster bzw. die i n den Nebenbestimmungen zu den Förderbescheiden 
festgesetzten Standards (z. B. für die Ausschreibung) sowie die Vorgaben der Unfallkasse eingehalten werd en. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird den  durch externe Vorgaben bereits sehr eingeschränkten  
Spielraum bei der Entwicklung von u3-Ausbaumaßnahmen in jedem Einzelfall detailliert ausloten, um eine mö g- 
lichst optimale Lösung zu Gunsten der Träger und de r Stadt Münster zu erreichen. Dies gilt auch für den  Aspekt 
der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Für alle städ tischen 
 Standards hat der Rat der Stadt Münster am 27. Juni 
2012 mit der Vorlage V/0505/2012 Folgendes beschlosse n: „Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßna h- 
men sind alle hierzu vorhandenen Standards und Richt linien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, M üns- 
ter-Standards als Ratsbeschlüsse etc.) einmal im Jah r dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschus s 
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzu legen. […]Beschlüsse mit Abweichungen von diesen Stan - 
dards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht gesetzlich Mindest normen ver- 
letzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft aus geglichenen Haushalts ausdrücklich zulässig. Standa rdun- 
terschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechterung  der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der  
normalen Lebens- und Nutzungsdauer bewirken  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird dahingehend aufgegriffen, dass di e Verwaltung den durch externe Vorgaben bereits sehr  ein- 
geschränkten Spielraum beim u3-Ausbau im Hinblick auf  Standards und Wirtschaftlichkeit von Ausbaumaßnah- 
men ausnutzt. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.02012 AUB       
28.11.2012 AKJF       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 119 
Vorschlag 
Titel: Verbot von Fracking (Bohrtechnik zur Erdgas-Förderung) 
Kurzbeschrei-
bung: Beim sogenannten Fracking gelangen Schadstoffe in den Boden. Die Umwelt (Grundwasser) wird verschmutzt. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 54 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 50 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 231 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 218 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Bruns 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Stadt Münster kann wegen fehlender Zuständigkeit kein Verbot des Frackings aussprechen. Landesweit ist die 
Zuständigkeit für entsprechende Genehmigungen dem L andesoberbergamt zugeordnet worden.  Aus 
Rechtsgründen kann der Vorschlag somit nicht aufgeg riffen werden.  Die Stadt Münster hat aber das Thema  im 
Rahmen ihrer Möglichkeiten aufgegriffen:  
 
Seit Herbst 2010 wird das Thema unkonventionelle Gas förderung in der Öffentlichkeit sowie von 
wissenschaftlicher Seite diskutiert. Eine intensive Pr üfung des Themas durch Gutachten auf Landes- und 
Bundesebene in seiner Gesamtheit ist auf den Weg geb racht. Hierzu hat die Verwaltung im letzten Jahr ber ichtet 
mit der Vorlage V/0930/2011. Die Verwaltung wird nac h Vorlage des durch die Landesregierung beauftragten  
Gutachtens zur unkonventionellen Gasförderung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen berichten und die 
Anträge verschiedener Parteien zum Thema „unkonventio nelle Erdgasförderung stoppen“ abschließend 
beantworten. Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass  der Regionalrat am 19.03.2012 das Fracking im  
Münsterland einstimmig abgelehnt hat. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag kann aus Rechtsgründen nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

121 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Keine Kindertagesstätte am Bürgerhaus Kinderhaus errichten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Das Gelände beim Jugendzentrum, wo die Kita gebaut w erden soll, wird als Boule-Platz, Flohmarkt, 
Veranstaltungsfläche und Grünfläche von allen Nutzern des Bürgerhauses benötigt. Bürger wurden nicht gefragt! 
Erläuterung: Die Kita gehört dahin, wo Kinder sind (Nord-West-Schl eife, Dauvemühle). Sie könnte beispielsweise auf dem  
Gelände des Bauspielplatzes oder in einem der leerst ehenden Ladenlokale am Rektoratsweg oder am 
Kerstingskamp errichtet werden. In fünf Jahren wird diese Einrichtung aufgrund der demografischen Entwic klung 
nicht mehr gebraucht (siehe Statistiken: die Leute werden älter, weniger Kinder). 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 9 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 7 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen -21 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 220 Ja-Stimmen 41 Nein-Stimmen 179 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Frau Pohl 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Kita wird aus Bedarfsgründen benötigt und ist zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz 
auch rechtlich geboten. Den Bedarf hat die Verwaltung  sowohl in der Vorlage V/0342/2012 als auch in einer 
Bürgerversammlungen im Einzelnen dargelegt. In Kinder haus beträgt die Versorgungsquote bei den u3- Kinder n 
aktuell 30,9%. Damit liegt die Versorgungsquote in Ki nderhaus unter dem stadtweiten Durchschnitt.  Die A nzahl 
der Kinder unter drei Jahren ist in Kinderhaus um 31 gestiegen.  
Es handelt sich nicht um einen Einsparvorschlag, da d ie Kita für die Sicherung des Rechtsanspruchs zwinge nd 
erforderlich ist. Die mit der Errichtung und den Betr ieb der Kita erforderlichen Mittel stehen als Einspa rung nicht 
zur Verfügung, da die eingesetzten Haushaltsmittel d en gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von 
Kindertageseinrichtungen entsprechen 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
      
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012 Vorschlag Nr. 124 
Vorschlag 
Titel: Geschenkgutscheine für kommunale Einrichtungen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Stadt Münster verkauft - eventuell auch per Inte rnet - Geschenkgutscheine, die von den Empfängern b ei 
verschiedenen Einrichtungen - Theater, Halle Münster land, Allwetterzoo oder auch Schwimmbäder - eingelöst  
werden können. 
Erläuterung: Gutscheine finden als Weihnachts- oder Geburtstagsg eschenke immer größeren Zuspruch. So kann man 
Gutscheinkarten verschiedener überregionaler Anbiete r heute bereits an jeder Tankstelle erwerben. Die S tadt 
Münster sollte dieses Instrument nutzen, um den Zus chussbedarf ihrer Einrichtungen zu senken. Gutschein e für 
Theater oder Halle Münsterland haben zum Beispiel de n Vorteil, dass sie nicht an einen bestimmten Termin  oder 
eine bestimmte Veranstaltung gebunden sind, sondern nach Wunsch eingelöst bzw. finanziell "aufgestockt"  
werden können, um einen besonders vorteilhaften Sitz platz zu bekommen. Der Gutscheinerwerb sollte an 
möglichst vielen Stellen im Stadtgebiet möglich sein  und könnte über das Internet erleichtert werden. S o wird der 
Besuch kultureller Einrichtungen, aber auch der städt ischen Schwimmbäder für die Bürger noch attraktiver 
gemacht.  
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 37 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 34 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 204 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen 176 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Werkleitung:        Frau Spinnen 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Aus Sicht von Münster Marketing ist eine steigende Nachfrage nach Gutscheinen zweifelsohne zu 
verzeichnen; hin und wieder wird auch in der Münster Information nach solchen Gutscheinen gefragt.  
Sofern einzelne städtische Institutionen und Einrichtungen über das Instrument "Geschenkgutscheine" 
verfügen oder es einführen wollen, können  diese Gutscheine zukünftig in der Münster Information 
verkauft werden; auch könnte Münster Marketing die Abwicklung mit den einzelnen Anbietern 
hinsichtlich der Abrechnung zu übernehmen.  So gäbe es, neben der einzelnen Einrichtung selbst, 
einen weiteren zentralen  Vertriebspunkt für die Kundinnen und Kunden Die Stadt Münster prüft 
darüber hinaus die Möglichkeiten, ein eigenes Angebot in Form Gutscheinheften oder -büchern 
vorzuhalten und klärt dabei auch die Vertriebsfrage. In diese Überlegungen werden die Bemühungen 
aus dem Einzelhandel, einen eigenen Münster-Gutschein zu entwickeln, einbezogen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungs-/ Planungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
28.11.2012 Werksausschuss MM       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

126 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Bürgerbüro Mitte freitags nachmittags öffnen 
Kurzbeschreib
ung: 
Erwerbstätige Bürger nutzen gerne den Freitagnachmitt ag, um Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten im 
Bürgerbüro zu erledigen. Das ist aber in Münster nic ht möglich, da hier das Bürgerbüro Mitte freitags be reits um 
12 Uhr geschlossen wird. 
Erläuterung: Eine moderne dienstleistungsorientierte und bürgerna he Stadtverwaltung sollte ihre Öffnungszeiten dem B edarf 
der Bürger anpassen. Dies gilt vor allem für die Lei stungen des Bürgerbüros Mitte. Andere große und klei nere 
Städte haben es vorgemacht: Dresden und Leipzig habe n freitags bis 20 Uhr geöffnet, Offenburg und 
Bremerhaven bis 18 Uhr.  
Eine optimierte Dienstplangestaltung wird sicherstel len können, dass dieser Vorschlag kostenneutral umge setzt 
werden kann. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 8 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 18 Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen -8 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 233 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 212 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Weihermann 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Bürgerbüro Mitte ist derzeit an 48 Stunden in der  Woche geöffnet (Mo-Do 8-18 Uhr, freitags und samst ags 8-
12 Uhr). Die Bürgerbüros in den Stadtteilen bieten je weils an mindestens einem Tag, in den Bürgerbüros 
Gievenbeck und Hiltrup an zwei Tagen, Öffnungszeite n bis 18 Uhr an. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten im 
Bürgerbüro Mitte ist auch durch eine andere Dienstpl angestaltung finanziell neutral nicht realisierbar,  da über die 
reinen Schalterarbeitsplätze hinaus weitergehendes Pe rsonal für Schlüsselfunktionen benötigt wird. Fazit:  Die 
derzeitigen Öffnungszeiten des zentralen wie auch d er dezentralen Bürgerbüros sind bedarfsgerecht, 
dienstleistungsorientiert und bürgernah ausgerichtet.   
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 130 
Vorschlag 
Titel: Streichung Budget autofreier Sonntag 
Kurzbeschreib
ung: 
Der Rat hat 100.000 Euro für Aktionen und Werbung fü r einen autofreien Sonntag bewilligt. Ich beantrage,  diese 
Mittel wieder zu streichen. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 13 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 52 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 237 Ja-Stimmen 27 Nein-Stimmen 210 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiss Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Werkleitung:        Frau Spinnen 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Eine Veranstaltung zum Thema autofreier Sonntag in Münster fügt sich gut in alle Maßnahmen und Aktivitäten der 
Stadt als mehrfach ausgezeichneter Klimahauptstadt ein. Deshalb hat der Rat der Stadt Münster 100.000 Euro für 
2012 im Haushalt bereit gestellt. Dieser Betrag soll den Grundstein für eine Großveranstaltung legen, die das 
Anliegen Klimaschutz und zugleich Münsters Ruf als klimafreundliche Stadt weiter vorantreibt. Bei Erfolg wäre von 
einer Verstetigung des entwickelten Formats auszugehen. 
Angesichts der notwendigen Einsparungen zur Konsolidi erung des städtischen Haushalts schlägt die Verwalt ung 
vor, auf dieses Projekt auch vor dem Hintergrund weiterer Kosten in den Folgejahren zu verzichten. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
28.11.2012 Werksausschuss 
Münstermarketing 
      
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

140 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Ampelanlage Weseler Straße/Osthofstraße/Oberort/Dülmener Straße für den 
Berufsverkehr neu schalten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Der Verkehr aus Roxel in Richtung Münster fließt mor gens im Berufsverkehr zwischen 6.30 Uhr und 8.00 Uhr  
wegen zu kurzer Grünphase und starkem Gegenverkehr aus Senden nicht ab. 
Erläuterung: Aufgrund des Einwohnerwachstums in Senden nimmt der Be rufsverkehr an dieser Kreuzung immer mehr zu. 
Deshalb sollte die Ampelschaltung überprüft werden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 6 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 172 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 165 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der starke Strom der aus Richtung Senden  kommenden Rechtseinbieger nach Münster ist vorrangig gegenübe r 
den Linkseinbiegern aus der Straße Oberort. Dies wir d oft dazu führen, dass aus dem Oberort nur  2 – 3 
Fahrzeuge ausfahren können, die mit Beginn der Grünp hase in die Kreuzung eingefahren sind. Die Verwaltun g 
wird die Steuerung mit dem Ziel prüfen,  für die Fahrzeuge aus dem Oberort den Abfluss zu verbessern.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ampelsteuerung We seler Straße / Osthofstraße / Oberort / Dülmener Str aße 
mit dem Ziel, den Abfluss für die Fahrzeuge aus dem Oberort, zu überprüfen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
15.11.2012 BV West       
22.11.2012 ASSVW       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 143 
Vorschlag 
Titel: Kreisverkehre statt Ampeln 
Kurzbeschrei-
bung: 
50 Prozent der Ampeln in Münster sind überflüssig. Bil lige Kreisvariationen sind machbar. Der Verkehr kann dann 
fließen. Die Umweltverschmutzung nimmt ab. 
Erläuterung: Wir Bürger quälen uns von Kinderhaus bis Hiltrup über eine Stunde von roter zu roter Ampel durch die Innenstadt.  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 20 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 8 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 271 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 258 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Stadt Münster prüft bei allen anstehenden Neu- und Umbaumaßnahmen von Knotenpunkten, ob anstelle einer 
Lichtsignalregelung auch ein Kreisverkehr angelegt w erden kann. So sind in den letzten Jahren bereits 2 3 
Kreisverkehre in Münster realisiert worden. 
Ein genereller Umbau von Lichsignal geregelten Knoten punkten in Kreisverkehre kann aus finanziellen Gründ en 
nicht erfolgen, da die Kosten für den Umbau eines li chtsignalgeregelten Knotenpunktes in einen Kreisver kehr im 
Mittel mit ca. 350.000 € zu veranschlagen sind. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13. – 15.11.12 Alle Bezirksvertretungen       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

168 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Straßenbeleuchtung nachts zu verkehrsarmen Zeiten reduzieren 
Kurzbeschrei-
bung: Nachts um 3 Uhr müssen weniger Laternen an sein, als abends um 18 Uhr. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 42 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 215 Ja-Stimmen 60 Nein-Stimmen 155 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Grimm 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Alle Laternen in Münster sind Teil eines einheitlich en Beleuchtungssystems. Sie werden zentral ein- und 
ausgeschaltet. Die Messstelle, die maßgeblich für d en Ein- und Ausschaltzeitpunkt ist, befindet sich a uf dem 
Gebäude der Stadtwerke am Albersloher Weg. Im Rahmen  der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2006  wurde  d er 
Einschaltzeitpunkt von 52 Lux auf 27 Lux und der Aus schaltwert von 47 auf 22 Lux reduziert.  Die Messst elle gibt 
dann den Impuls für alle städtischen Beleuchtungskör per gleichermaßen. Damit lässt das städtische Syste m zur 
Steuerung der Beleuchtung ein differenziertes Ein- und  Ausschalten von Leuchtkörpern bzw. eine 
standortabhängige zeitweise Reduzierung der Beleucht ung nicht zu. Aus diesem Grund kann der Vorschlag a us 
technischen Gründen nicht umgesetzt werden. 
Verschiedene Unternehmen entwickeln zurzeit Steuerung ssysteme, die eine differenzierte Schaltung von 
Lichtkörpern ermöglicht. Mit großem Interesse verfo lgt die Verwaltung die fortschreitende Entwicklung,  die 
momentan noch nicht so weit gediehen ist, dass eine  Investition wirtschaftlich vertretbar wäre. Die Pr eise liegen 
zurzeit deutlich über 5 Mio. €. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.22012 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 172 
Vorschlag 
Titel: Fahrgast-Informations-System an Bus-Haltestellen verbessern 
Kurzbeschrei-
bung: 
An den innerstädtischen Bus-Haltestellen ist für die  aktuelle Information der Fahrgäste ein leistungsfä higes 
Informationssystem über die Ist-Abfahrzeiten einzuführen. 
Erläuterung: Das seit fast 10 Jahren im Aufbau befindliche Fahrg ast-Informations-System wird von den Fahrgästen nic ht 
angenommen. 
Gründe hierfür: 
- Die Anzeigeeinheiten sind oft gestört und außer Betrieb oder über Monate zur Reparatur. 
- Die Anzeigeeinheiten auf der Vor- und Rückseite der  Haltestellenstelen/-fahnen zeigen unterschiedliche  
Informationen. 
- Abfahrtzeiten verschwinden aus der Anzeige, bevor der Bus die Haltestelle erreicht hat. 
Das im Aufbau befindliche System liefert keine verl ässlichen Informationen, es gibt aber Systeme in an deren 
Städten die absolut zuverlässig arbeiten. In das vorhandene System darf daher nicht weiter investiert werden! 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 16 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 10 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 233 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 214 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das bestehende Fahrgastinformationssystem hat einen  hohen Reifegrad und funktioniert zuverlässig. Die 
beschriebenen Fehler tauchen zwar partiell im Betrie b auf, sind aber bekannt und werden behoben. In den  letzten 
beiden Jahren wurde die gesamte Hard- und Software d er Anlagen ausgetauscht. Darüber hinaus werden in de n 
nächsten zwei Jahren die bereits zehn Jahre alten D isplays ausgetauscht. Ebenso wird das Hintergrundsys tem 
optimiert und erneuert. Damit sollten die bekannten  Probleme weitestgehend beseitigt/behoben sein. Ein 
Austausch des bestehenden Systems wäre weder wirtsch aftlich noch fachlich die bessere Lösung. Der Wechs el 
würde hohe Kosten verursachen, eine völlig fehlerfreie Funktion lässt sich jedoch auch bei einem andere n System 
nicht garantieren.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden.  
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 ASSVW       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

177 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Vier eingesparte Stellen für die Musikschule wiederbesetzen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Westfälische Schule für Musik ist in der Breiten-  und Begabtenförderung erfolgreich. Durch die Abwand erung 
von freien Mitarbeitern droht ein Verlust an kompete nter Ausbildungsqualität. Nur festangestellte Musik schullehrer 
sichern langfristig diese Qualität 
Erläuterung: Nicht an der Bildung sparen! Dies sollte in Münster nicht nur für Sprache und Naturwissenschaften, sonde rn ge- 
nauso für die musisch-kreativen Fächer gelten! Wie kein anderes musikalisches Bildungsprogramm erreicht  
JEKISS (Jedem Kind seine Stimme) in Kooperation von Westf älischer Schule für Musik und den Grundschulen 
zwei Drittel aller Kinder in Münster mit einem Angebot elementarer musikalischer Bildung, um das uns viele Städte 
beneiden. Dies ist gefährdet, da die meisten dort t ätigen Lehrkräfte aufgrund der Konsolidierungsvorgab en nicht 
fest eingestellt werden können und lediglich als Ho norarkräfte arbeiten. Im Ruhrgebiet locken mehr und  mehr 
landesgeförderte feste Stellen im Großprojekt JeKi (J edem Kind ein Instrument). Erste Lehrkräfte haben Mü nster 
bereits verlassen. Dieser Trend kann nur durch vier  zusätzliche Stellen gestoppt werden. Ein Personalent wick- 
lungskonzept ohne finanzielle Deckung hilft nicht. Auch musikalische Bildung gibt es nicht zum Nulltarif. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 49 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 107 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 84 Differenz Ja - Nein  
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 110 Ja-Stimmen 47 Nein-Stimmen 63 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:    Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:        Prof. Rademacher 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Dieser Vorschlag erreichte auf der Internet-Bestenli ste den 1. Platz. Ein inhaltlich fast identischer Vor schlag (Nr. 
405 .“Die Zukunft der Musikschule sichern“) wurde b ereits im letzten Jahr eingehend beraten. Das urspr ünglich 
verfolgte Ziel, vier eingesparte Stellen im Bereich der elementaren Musikerziehung (Einstiegsangebote fü r breite 
Bevölkerungsschichten, Projekte JEKISS etc.) wiederzubese tzen, um der Abwanderung von jungen freien Mitar- 
beitern entgegenzuwirken, wurde jedoch nicht erreic ht. Auch das angestrebte „Personalentwicklungskonzept“ ließ 
sich nicht so verwirklichen, dass die Aufgaben der eingesparten Stellen kompensiert werden könnten. Tro tz des 
ermittelten Durchschnittsalters der Lehrkräfte von 52 Jahren ist eine Verjüngung des Personals wie in al len ande- 
ren Bereichen der Verwaltung nur durch eine natürliche Fluktuation möglich.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
22.11.2012 Kulturausschuss       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 178 
Vorschlag 
Titel: Kostenangabe in Rats-/Ausschussvorlagen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Vorlagen für politische Gremien sollen stets den Aufw and für die Umsetzung des Beschlusses, aber auch für  des- 
sen Erarbeitung nennen. 
Und zwar sowohl Sach- als auch Personalaufwand. 
Erläuterung: Die Angabe des Aufwands bildet für die Pol itik eine wesentliche Steuerungsgrundlage. 
Die Bürgervertreter sollen wissen, wenn eine gegeben enfalls unproduktive Anfrage nur mit 10 Stunden Perso nal- 
aufwand beantwortet werden konnte (= 500 €). 
Auch sollte vorher klar sein, wie viel Aufwand mit de r Umsetzung eines neuen Konzepts verbunden ist. Sons t 
entstehen zum Beispiel Gestaltungssatzungen, die net t sind, aber durch die zum Beispiel viel Personal fü r Bera- 
tung und Verfolgung der Verstöße gebunden wird. 
Durch Transparenz steigt das Kostenbewußtsein für politische Entscheidungen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 37 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 34 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 215 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 210 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Oberbürgermeister Lewe Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:   Herr Kuperferschmidt 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Dieser Vorschlag steht in einem engen Kontext zu dem Bemühen von Rat und Verwaltung, die   Haushaltssiche- 
rung zu vermeiden und bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt für die Stadt Münster zu erreichen. In seiner 
Sitzung vom 27.06.2012 hat der Rat die Vorlage V/0505/2012  „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017“ beraten und in Ziff. 7.1 beschlossen, dass dem Rat für künftige  
Beschlussfassungen alle einmaligen und wiederkehrenden Kosten und Einnahmen bekannt gegeben werden 
müssen, die durch die vorgeschlagene Entscheidung verursacht werden. Im Rahmen der Umsetzung dieses 
Ratsbeschlusses soll auch geprüft werden, ob und inwieweit es möglich ist, Aussagen zum Personal- und Sach- 
aufwand für die Umsetzung eines Beschlussvorschlages in jeder Vorlage darzulegen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umset zung des Ratsbeschlusses vom 27.06.2012 (V/0505/201 2 
Ziff. 7.1) zu prüfen, ob auch die Personal- und Sachk osten für die Umsetzung eines zu treffenden Beschlu sses in 
jeder Beschlussvorlage ausgewiesen werden sollen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteili- 
gungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

186 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Bürgersteig Handorfer Straße als (kombinierten) Rad- und Fußweg freigeben 
Kurzbeschrei-
bung: 
Der Bürgersteig zwischen Kötterstraße und Werse-Apoth eke ist so breit, dass er eine kombinierte Nutzung als 
Fuß- und Radweg zulässt. Damit würde die Sicherheit der Fahrradfahrer deutlich erhöht. 
Erläuterung: Möglicherweise reicht es aus, ein paar Schilder aufz ustellen, die den Bürgersteig als Fuß- und Radweg 
ausweisen. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Ost 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 14 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 4 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 216 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 195 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Nach der Straßenverkehrsordnung und den dazu erlasse nen Richtlinien soll die Ausbaubreite eines  kombin ierten 
Geh- und Radweges innerorts mindestens 2,50 m betra gen. Die Breite des Gehwegs der Handorfer Straße 
zwischen Kötterstraße und Werse – Apotheke liegt in e inzelnen Bereichen unter 2 m.  Nach Auskunft der Poli zei 
besteht in diesem Abschnitt der Handorfer Straße kei ne Verkehrunfalllage mit Radfahrerbeteiligung. Die in diesem 
Abschnitt ab Kötterstraße geltende Geschwindigkeitsbe grenzung auf 30 km/h gewährleistet für die in der 
Fahrbahn fahrenden Radfahrer die notwendige Verkehrssicherheit. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der 
objektiv sicheren Verkehrssituation wird keine Notw endigkeit gesehen, den Gehweg zu Lasten der Fußgäng er als 
gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 193 
Vorschlag 
Titel: Mehr öffentliche Toiletten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Mehr öffentliche Toiletten, vor allem am Aasee, in der Altstadt, in der Innenstadt, am Hafen und am Kan al - und 
überall dort, wo es Sinn ergibt. 
Erläuterung: Wer kennt das nicht? Man ist unterwegs,  es drückt und nirgends ein Klo in Sicht! In der Westfalenmetropole Müns- 
ter, die auch zahlreiche Besucher aus dem Münsterlan d, dem Ruhrgebiet und Touristen anlockt, fehlen öff entliche 
Toiletten. Dieses Problem macht sich insbesondere in  der Innenstadt, der Altstadt, den öffentl. Grünanla gen und 
bei Großveranstaltungen bemerkbar ("Wildpinkeln"). Nicht nur in der Innenstadt fehlen Sanitäranlagen, s ondern 
auch an beliebten und belebten Orten Münsters wie am Aasee, am Kanal und am Hafen.  
Mehr öffentliche Toiletten wären für die betroffene n Bürger, für die Gastronomie sowie auch für Anwohne r eine 
echte Erleichterung und den - moderaten - Kostenaufwa nd wert. An einigen Stellen würden sicherlich Dixikl os 
reichen, um die Kosten niedrig zu halten. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 51 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 46 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Jahre 2007 wurde – im Zusammenhang mit der gepla nten Privatisierung der Bewirtschaftung der öffentlic hen 
Toilettenanlagen - eine Neukonzeption erarbeitet. Al le Standorte wurden auf ihre Zweckmäßigkeit hin über prüft, 
zusätzliche Bedarfe wurden festgestellt. Als Ergebnis wurden zwei Standorte geschlossen und sechs Standort e 
neu begründet (Bült, Salzstraße, Südpark, Wienburgpark , Bremer Platz und Domplatz/Parkplatz). Derzeit sind i n 
Münster 18 öffentliche Toilettenanlagen vorhanden, davon 13 im Bereich der Innenstadt. Am Rande der Altstadt ist 
eine öffentliche Toilette auf dem Schlossplatz und e in weitere auf dem Domplatz vorhanden. Ein zusätzli cher 
Standort für eine weitere Toilette im Bereich Altstadt  konnte bisher nicht gefunden werden. Im Südpark un d im 
Wienburgpark wurde in 2007 jeweils eine Toilettenan lage geschaffen, am Aasee ist eine öffentliche Toile ttenanla- 
ge am Segelclub Hansa und eine an den Aaseeterassen  vorhanden. Im Hafengebiet werden die Besucherström e 
zu einem großen Teil durch die zahlreich vorhandene n Gastronomiebetriebe angezogen, die für ihre Kunde n Toi- 
letten bereit halten und auch bereit halten müssen.  Im Rahmen von Großveranstaltungen ist es originäre  Aufgabe 
des Veranstalters, Toiletten für die Besucher bereitz ustellen. Abgesehen davon, dass die Lasten bei (komm erziel- 
len) Großveranstaltungen auf den Steuerzahler abgewä lzt werden würden, könnten die kurzzeitig erforderl ichen 
Kapazitäten mit öffentlichen Toiletten nicht erreich t werden. Insgesamt ist festzustellen, dass Im Verg leich mit 
anderen ähnlich großen Städten die Stadt Münster eine n Spitzenplatz hinsichtlich der Versorgungsquote ein - 
nimmt. Der Kostenaufwand für die Errichtung einer 
 öffentlichen Toilette liegt in der Regel bei ca. 1 20.000,- - 
150.000,- Euro einmalig und jährlich laufend ca. 8.0 00,- Euro (Bewirtschaftung, Reparaturen, Vandalismus).  Ein 
Ausweichen auf Toilettenkabinen (Dixi u. ä.) wird se itens der Verwaltung zum einen aus optischen Gründen  als 
kritisch gesehen, zum anderen haben sie bei Nutzern  wenige Akzeptanz. Es muss auch davon ausgegangen 
werden, dass Toilettenkabinen häufig Ziel von Vanda lismus sein werden, weil sie sich leicht umkippen l assen. 
Insbesondere in Zeiten, in denen sämtliche Einsparpo tenziale identifiziert und genutzt werden sollen, e rscheint es 
unrealistisch, eine Erweiterung des Bestandes an öffentlichen Toiletten wie vorgeschlagen vorzunehmen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden  
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll nicht 
aufgegriffen w erden 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

198 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Direkte Busverbindung zwischen Wolbeck und Hiltrup einrichten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Zwischen Wolbeck und Hiltrup sollte wieder eine dir ekte Busverbindung eingerichtet werden. Das wäre vo r allem 
für Schülerinnen und Schüler von Vorteil. 
Erläuterung: Früher gab es bereits eine solche direk te Verbindung. Sie sollte wieder neu aufgelegt werden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 23 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 18 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 206 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 198 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Tangentialverbindung zwischen den Stadtteilen Wolbeck und Hiltrup wird heute von der Taxibuslinie T 9 im 60-
Minuten-Takt bedient. In den vergangenen Jahren hat  diese Taxibuslinie stetig wachsende Fahrgastzahlen  
aufgewiesen. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse wi rd zurzeit im Rahmen der Fortschreibung des 
Nahverkehrsplanes der Stadt Münster das Bedienungsang ebot zwischen Hiltup und Wolbeck überprüft. Die 
Einrichtung einer Stadtbuslinie ist dabei eine mögliche Option. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Südost       
15.11.2012 BV Hiltrup       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 199 
Vorschlag 
Titel: Lärmschutzwand oder -wall am Albersloher Weg auf Höhe Zum Kaiserbusch 
Kurzbeschrei-
bung: Durch Industriegebiet und Hallenbau wird der Schall erhöht und ins Wohngebiet getragen. 
Erläuterung: Ein Lärmschutz von der Straße Am Schütthook bis zur Bach straße ist insbesondere im Hinblick auf eine möglic he 
Verbreiterung des Albersloher Weges sinnvoll. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 12 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen -5 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 252 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 239 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Rat hat am 11.02.2009 den Beschluss zur Aufstellu ng des Bebauungsplanes Nr. 526 - Albersloher Weg – 
Vom Otto-Hersing-Weg bis Osttor / Hiltruper Straße ge fasst. Die Verwaltung wird im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens prüfen, ob die Voraussetzung en zur Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen gegeben 
sind. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Südost       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

204 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Straßenbeleuchtung sinnvoll ein- und ausschalten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Straßenbeleuchtung wird, jedenfalls an der Kapite lstraße, zu früh an- und zu spät ausgeschaltet. Sie  brennt, 
wenn man noch gut ohne sie sehen kann. Das ist Energieverschwendung. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 47 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 44 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 250 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 245 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Grimm 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Alle Laternen in Münster sind Teil eines einheitlich en Beleuchtungssystems. Sie werden zentral ein- und 
ausgeschaltet. Die Messstelle, die maßgeblich für d en Ein- und Ausschaltzeitpunkt ist, befindet sich a uf dem 
Gebäude der Stadtwerke am Albersloher Weg. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2006 wurden  der 
Einschaltzeitpunkt von 52 Lux auf 27 Lux und der Aus schaltwert von 47 auf 22 Lux reduziert.  Die Messst elle gibt 
dann den Impuls für alle städtischen Beleuchtungskör per gleichermaßen. Entscheidend sind damit die 
Lichtverhältnisse an dem Standort Albersloher Weg. Befindet sich z. B. an der Meßstelle eine Gewitterwolke , kann 
es zu einem Einschalten der Beleuchtungskörper in Mü nster kommen, ohne dass stadtweit bereits die 
Dämmerung fortgeschritten ist. Solche Einzelfälle können dann die Vermutung nahe legen, dass Handlungsb edarf 
besteht.  
Durch das vorhandene System zur Steuerung der Beleuchtung ist ein differenziertes Ein- und Ausschalten von 
Leuchtkörpern bzw. eine standortabhängige zeitweise Reduzierung der Beleuchtung nicht möglich. Aus diesem 
Grund können die Laternen an der Kapitelstraße nicht differenziert geschaltet werden. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  206  
Vorschlag 
Titel: Mischwasserhähne in öffentlichen Gebäuden abschaffen 
Kurzbeschreib
ung: 
In öffentlichen Gebäuden sollten die Mischwasserhäh ne abgeschafft werden. Das warme Wasser steht immer  auf 
Abruf in der Leitung, obwohl es fast nie gebraucht wird. 
Erläuterung: Die meisten Leute waschen sich die Hände doch nur m it kaltem Wasser, weil es einfach zu lange dauert, bis das 
Wasser richtig gemischt ist. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 43 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 37 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 237 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 215 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Nienaber 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
In der Stadt Münster wird in öffentlichen Gebäuden a usschließlich Kaltwasser bereit gestellt, mit folge nden 
Ausnahmen: 
• Zapfstellen, die auch für die Zahnhygiene genutzt werden (Kindergärten, Schulen, Untersuchungszimmer 
des Gesundheitsamtes) 
• Zapfstellen in Küchen mit einer Mensa (im Bereich d er offenen Ganztagsschule) 
Dieser städtische Standard ist Gegenstand der Gebäudeleitlinien der Stadt (Ziff. 2.4.4) und sollte nicht verändert 
werden. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits umgesetzt, da in städtisch en Gebäuden (mit wenigen Ausnahmen) ausschließlich 
Kaltwasser bereit gestellt wird. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

211 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Stadtbild schützen vor Partei-Plakaten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Das Stadtbild von Münsters Innenstadt wird immer öft er und immer mehr verschandelt durch Partei-Plakate.  Dies 
sollten Ordnungsamt und Umweltamt verbieten zugunsten der lebenswertesten Stadt der Welt. 
Erläuterung: Vor kurzem sah ich rund um den grünen Innenkreis des  Ludgeriplatzes Partei-Plakate, ebenso an der Promen ade 
und in der Fußgängerzone. Überall dort gehören sie nicht hin!  Münster ist auch eine Touristenstadt. U nd Touris- 
ten wollen auf ihren Fotos garantiert keine Partei-Pl akate sehen. Es muss ein Ruck durch Münsters Verwalt ung 
und Parteien gehen für ein gutes Stadtbild! Schützen w ir unsere lebenswerteste Stadt der Welt!  
Also: Verbot jeglicher Parteienwerbung innerhalb des Promenadenringes einschließlich des Ludgeriplatzes!  
Dank an das Grünflächenamt für die vielen Narzissen  auf dem grünen Ludgeriplatz; sie sind in jedem Frü hling 
wieder sehenswert.  
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 43 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Werbung mit Plakaten ist geregelt durch einen gemeinsamen Erlass des Innenministeriums und des Ministeri- 
ums für Verkehr, Energie und Landesplanung 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgeh 
oben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen#det   Danach ist Wahlwerbung nur im 
Rahmen von Wahlen und Bürgerentscheiden für das gesamte Stadtgebiet und für Veranstaltungen von Parteien 
im direkten Umfeld der Veranstaltungsfläche (Umkreis 250 m zum Veranstaltungsort) zulässig.  Plakatwerbung ist 
durch den genannten Erlass vor allem dann verboten, wenn die Sicherheit des Verkehrs gefährdet wird  Optische 
Gründe können rechtlich  nicht zu einem Verbot von Partei – Plakaten an bestimmten Stellen herangezogen wer- 
den. Der Vorschlag ist deshalb aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Theoretisch besteht die Möglichkeit,  auf 
Plakatwerbung anlässlich von Wahlen zu verzichten. Von dieser Möglichkeit  haben die Parteien bisher keinen 
Gebrauch gemacht   
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 212 
Vorschlag 
Titel: Feuerwache 3 auflösen/Rettungdienst behalten 
Kurzbeschreib
ung: Die Feuerwache 3 verschlingt Kosten, Tag um Tag. Der Nutzen ist meiner Meinung nach jedoch zweifelhaft. 
Erläuterung: Die zusätzlichen Rettungsmittel für Hiltrup (nun st ehen 2 Rettungswagen zur Verfügung) sind auf jeden F all 
gerechtfertigt. Der Südliche Stadtbereich mit Loeveli ngloh, Amelsbüren und Hiltrup ist besser abgesichert . Dies 
sollte auf jeden Fall bestehen bleiben. Jedoch ist es viel zu hochgestochen einen kompletten Löschzug für den 
Brandschutz in Hiltrup zu stationieren. Es würde hier  ein Löschfahrzeug ausreichen. Die Einsätze im Süden  
Münsters halten sich im Bereich von 100 Einsätzen  p ro Jahr für alle 3 Stadtteile in die die Feuerwache 3 als 
erstes ausrückt. Das ist nicht einmal 1 Einsatz am T ag. Und es beschränkt sich dabei meist auf Kleineins ätze, die 
mit einem einzigen Fahrzeug abzuarbeiten sind. In u ngefähr 20 Fällen musste die Berufsfeuerwehr mit ein em 
ganzen Löschzug in Hiltrup tätig werden. Das kann e ine Freiwillige Feuerwehr alleine bewältigen. Hier ist großes 
Einsparpotential vorhanden. Es würde ein großer Teil der laufenden Kosten der Wache 3 gespart. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Hiltrup 
Anzahl  
Kommentare: 10 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 44 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 135 Ja-Stimmen 48 Nein-Stimmen 87 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Fritzen 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
In der Erläuterung zu diesem Vorschlag wird auf die Ei nsatzhäufigkeit der Feuerwache 3 abgestellt, welche  als 
eher gering eingeschätzt wird. Der Vorschlag verkenn t hierbei, dass die Einrichtung der Feuerwache 3 nic ht vor 
dem Hintergrund einer hohen Einsatzfrequenz eingerichtet wurde, sondern zur Wahrung der Schutzziele „Hilfsfrist“ 
und „Funktionsstärke“, in dem städtisch geprägten Stadtteil Hiltrup.                       ………..  Fortsetzung umseitig 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme  
der  
Verwaltung 
(Fortsetzung): 
 
Dem Ende 2008 gefassten Entschluss, in Hiltrup eine dritte Wache der Berufsfeuerwehr einzurichten, 
gingen umfangreiche Auswertungen von Einsatzdaten der  Jahre 2004 – 2007 voraus. Für städtisch 
geprägte Bereiche empfehlen die allgemein anerkannte n Regeln der Feuerwehrtaktik sowie die 
Empfehlungen der Bezirksregierung zur Brandschutzbedarfsplanung die Feuerwehr so aufzustellen, dass in 
90 % der Brandalarmierungen mindestens 10 Einsatzkräf te spätestens 8 Minuten nach der Alarmierung an 
der Einsatzstelle eintreffen. Dieser Wert wurde im a usgewerteten Zeitraum (2004 – 2007) im städtisch 
geprägten Ausrückebezirk des Löschzuges Hiltrup nur zu 70 % erreicht. Auf Basis dieses deutlich 
erkennbaren Handlungsbedarfes hat die Verwaltung Ende  2008 die Einrichtung einer dritten Feuerwache 
der Berufsfeuerwehr im Stadtteil Hiltrup vorgeschlage n. Die Auswertungen der Einsatzdaten seit 
Einrichtung der Feuerwache 3 belegen, dass aktuell e in Erreichungsgrad von 90 % gewährleistet werden 
kann.  
Um die mit der Einrichtung der Feuerwache 3 verbunde nen Mehrkosten zu begrenzen, wurde  die Struktur 
der Berufsfeuerwehr geändert: Statt zwei Basis-Löschzü gen (mit je 10 Einsatzkräften) auf den 
Feuerwachen 1 und 2 sowie einer zentralen  Unterstü tzungseinheit (mit 6 Einsatzkräften) auf der 
Feuerwache 1, werden aktuell auf allen 3 Feuerwache n jeweils Basis-Löschzüge (mit je 10 Einsatzkräften)  
vorgehalten, die sich gegenseitig unterstützen. Die  Unterstützungseinheit auf der Feuerwache 1 wurde 
dazu aufgelöst. 60 Prozent des für den Betrieb der ne uen Feuerwache 3 erforderlichen Personals konnte 
so durch Umsetzung von der Feuerwache 1 gestellt we rden. Die tatsächlich im Zusammenhang mit der 
Einrichtung der Feuerwache 3 vollzogene Erhöhung des täglich verfügbaren Personals beschränkte sich 
somit auf 4 Einsatzfunktionen, zu deren Vorhaltung 17 Stellen erforderlich waren.  
 
In dem Vorschlag wird anerkannt, dass die mit der Ein richtung der Feuerwache 3 gegebene Verfügbarkeit 
eines zweiten Rettungswagens für die rettungsdienst liche Versorgung der südlichen Stadtteile 
(Loevelingloh, Amelsbüren, Hiltrup) von Vorteil ist u nd beibehalten werden sollte. Hierzu ist festzustel len, 
dass die Besatzung für diesen Rettungswagen in „Multifunktion“ aus dem Personal des Löschzuges gestellt 
wird. Mit Abzug des Löschzuges der Berufsfeuerwehr wü rde zwangsläufig das Personal auch für den 
zweiten Rettungswagen entfallen. Auf Grund der gerin gen Einsatzfrequenz des zweiten Rettungswagens 
von zurzeit etwa einem Einsatz pro Tag wäre die Vor haltung von eigenem Rettungsdienst-Personal am 
Standort der Rettungswache 3 nicht zu rechtfertigen.  Bei parallelen Einsätzen im Bereich Rettungsdienst 
würde bei Außerbetriebnahme der Feuerwache 3 der zw eite Rettungswagen wieder (wie vor 2011) von der 
Feuerwache 2 (Albersloher Weg) oder von der Rettungswache 10 (Mecklenbeck) anrücken. 
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass mit Einrichtung der Feuerwache 3 die Hilfeleistung der 
Stadt Münster für Bürgerinnen und Bürger in Not - insb esondere in den südlichen Stadtteilen - deutlich 
verbessert werden konnte. Durch Umgruppierung vorha ndener Ressourcen konnte der finanzielle 
Mehrbedarf deutlich begrenzt werden.

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 215 
Vorschlag 
Titel: Mehr Kompetenzen für die Stadtbezirke 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken sollten mehr Entscheidungskompetenzen erhalten. Dies würde mehr 
Bürgernähe schaffen und den Rat der Stadt entlasten. 
Erläuterung: Der Rat beschließt einen Haushalt von rund 900.000. 000 €, der Bezirk Hiltrup zum Beispiel beschließt nur  rund 
95.000 €. Dies führt im Rat der Stadt zu einer Unmen ge an Vorlagen und Beschlüssen. Die Bezirksvertretunge n 
werden größtenteils nur angehört. Um die politische  Arbeit effektiver und bürgernäher zu gestalten, sol lten 
sämtliche Aufgaben dahingehend überprüft werden, ob diese auf die Bezirke verteilt werden können. Als V orbild 
könnten die Kreise dienen, wo viele Aufgaben in den Gemeinden verblieben sind. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 8 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen -9 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 221 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 208 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Oberbürgermeister Lewe Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:   Herr Kupferschmidt 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen sind in § 37 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
geregelt. Der hier vorgegebene Rahmen wird in der Hauptsatzung der Stadt Münster konkretisiert. Hierbei wurde 
der gesetzlich zulässig Rahmen vollständig ausgeschöpft. Die Übertragung weiterer Kompetenzen ist  rechtlich 
nicht möglich, so dass der Vorschlag nicht aufgegriffen werden sollte. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

216 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Keine Planungskosten für Südbad 
Kurzbeschreib
ung: 
Die Voraussetzungen, unter denen fünf Bäder in Müns ter geschlossen wurden, haben sich nicht verändert.  
Bewohner des Geistviertels können das Stadtbad Mitte benutzen. 
Erläuterung: Die Südbadinitiative, die bewusst auch städtische Mi ttel generieren will, bedient nur einen kleineren T eil dort 
wohnender Bürger. Es wird übersehen, dass Bürger in an deren Stadtteilen (Roxel, Amelsbüren, Nienberge zum 
Beispiel) kaum Ausweichmöglichkeiten haben. Anders die Bewohner des Geistviertels mit dem Stadtbad Mitte. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 12 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 47 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 24 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 108 Ja-Stimmen 60 Nein-Stimmen 48 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Schirwitz 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Rat der Stadt Münster hat  in seiner Sitzung am 2 1.09.2011 u. a. die Verwaltung beauftragt, eine euro paweite 
Ausschreibung für den Bau eines neuen Hallenbades am ehemaligen Standort des Südbades durchzuführen 
(Vorlage V/0637/2011). In Umsetzung dieses Ratsbeschl usses erarbeitet die Verwaltung zurzeit die europawe ite 
Ausschreibung. In dieser Phase sind Kosten für eine an waltliche Begleitung des Ausschreibungsverfahrens mi t 
dem Ziel der Errichtung privat finanzierter standortverträglicher Einrichtungen mit einem Badeangebot angefallen.   
Diese Kosten sind als Planungskosten  im weitesten Sin ne mit dem Ziel, die Ausschreibung rechtlich abgesic hert 
und belastbar zu erarbeiten, bisher angefallen und nicht revidierbar.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Mitte       
21.11.2012 Sportausschuss       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  225  
Vorschlag 
Titel: Ehemalige Hausmeisterwohnung Nikolaischule nutzen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die ehemalige Hausmeisterwohnung in der Nikolaischu le steht leer. Die Stadtverwaltung sollte sich um ei nen 
Mieter bemühen, um diesen Leerstand zu vermeiden. Außerdem können so Mieteinnahmen erzielt werden. 
Erläuterung: Zwar ist die ehemalige Hausmeisterwohnung nicht dir ekt mit einem Auto zu erreichen (etwa 200 Meter Fuß weg), 
dennoch sollte es möglich sein, Mieter für diese Wohnung zu finden und so den Leerstand zu vermeiden. 
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 30 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 27 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 42 Ja-Stimmen 132 Nein-Stimmen - 90 Differenz Ja - Ne in 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Nienaber 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Wohnung in der Nikolaischule, Am Wigbold 11, weist folgende Besonderheiten auf, die der bisherige Mieter 
zum Anlass genommen hat, das Mietverhältnis im letzten Jahr zu kündigen:  
• Sie kann nicht mit dem Pkw angefahren werden, da die  Schulhoffläche grundsätzlich  nicht befahren 
werden darf. Sie ist nur fußläufig zugänglich. 
• Nach der aktuellen Erweiterung der Schule kann die W ohnung nur von der Drostenhofstraße erreicht 
werden. 
• Die Wohnung liegt versteckt und für Besucher, Taxen  und auch Rettungsfahrzeuge kaum auffindbar. 
Im Rahmen einer Weitervermietung hat die Verwaltung sicherzustellen, dass ein künftiger Mieter sich an die 
Restriktionen hält und das Anfahren der Wohnung mit einem PKW unterlässt.  
Leider hat die Verwaltung In einem nahezu identischen Fall einer anderen ehemaligen Hausmeisterwohnung die 
Erfahrung gemacht, dass der Mieter trotz klarer mietrechtlicher Abmachungen sich nicht an seine Verpflichtung 
hält und auf diese Vertragsverstöße mit rechtlichen Mitteln nur unzureichend reagiert werden kann. 
Unabhängig davon wird die Verwaltung einen erneuten Vermietungsversuch Anfang September starten. Sollte 
dieser nicht zum gewünschten Erfolg führen, wird überlegt und geklärt, ob und inwieweit die Räume der Schule 
dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können. 
 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll teilweise aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

234 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Fachleute innerhalb der Stadtverwaltung und im Rat an die richtige Stelle setzen 
Kurzbeschreib
ung: 
Fachleute können dazu beitragen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel beim Abbau der Schulden 
oder dadurch, dass nicht nach Parteizugehörigkeit Posten besetzt werden. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 8 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 25 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 20 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 245 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 233 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Willamowski 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die bei der Stadtverwaltung Münster 
 beschäftigten Mitarbeiter/innen werden den dienstl ichen Bedürfnissen 
entsprechend unter Berücksichtigung ihrer berufliche n Qualifikation und ihrer individuellen Kenntnisse und 
Fähigkeiten eingesetzt. Freie Stellen werden regelmäßig intern mit dem sich aus der für die Aufgabenerf üllung auf 
dieser Stelle ergebenden individuellen Anforderungspr ofil ausgeschrieben. Soweit absehbar ist, dass eine  
adäquate interne Besetzung der Stelle nicht erfolgrei ch sein wird, erfolgt eine externe Ausschreibung. In  beiden 
Verfahren (intern und extern) wird nach dem Prinzip der Bestenauslese (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz) nach Eignung, 
Befähigung und fachlicher Leistung der/die am besten geeignete Bewerber/in ausgewählt.   
Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen  werden im Rahmen der Kommunalwahl durch die 
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger gewählt. Der Rat entscheidet dann über die Besetzung der 
Fachausschüsse. Bei dieser Besetzungsentscheidung spielt es für die Fraktionen des Rates eine wichtige Rolle, in 
diese Ausschüsse kompetente Personen zu entsenden. Ne ben den Ratsmitgliedern können auch sachkundige 
Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen entsandt  werden, durch die sichergestellt werden soll, dass  noch 
zusätzlicher Sachverstand in die Beratungen und Entsc heidungen der Ausschüsse eingebracht wird. Dem 
entsprechend besteht hier für die Verwaltung kein Änd erungsbedarf, sondern es ist vielmehr als Appell an  die 
politischen Parteien zu richten, dies bei ihrer Listenaufstellung weiterhin zu beherzigen.   
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist aufgegriffen und umgesetzt. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  238  
Vorschlag 
Titel: Sperrmüll an Haltestelle Weitkampweg beseitigen 
Kurzbeschrei-
bung: 
An der Bushaltestelle Weitkampweg ist eine ewige Sper rmüllstelle. Die Stadt möge hier mehr über die 
Abfuhrtermine informieren (auch über die dortige Hausverwaltung) und stärker kontrollieren. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 10 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 5 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 175 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 163 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Werkleiter:          Herr Hasenkamp       
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden die Hal testelle häufiger kontrollieren. Darüber hinaus wer den die 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster die zuständigen Ha usverwaltungen ansprechen und über die vorliegenden  
Probleme informieren. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
27.11.32012 Werksausschuss AWM       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

239 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Beleuchtung am Technologiehof nachts verringern 
Kurzbeschrei-
bung: 
Am Technologiehof sollte nachts die Beleuchtung verri ngert werden. Dadurch könnte Energie eingespart wer den. 
Auch nachtaktive Tiere würden weniger gestört. 
Erläuterung:  
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-West 
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 47 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 44 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 239 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 222 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r: Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in: Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
1 Zur Beleuchtungssituation rund um den Technologiehof 
 
Das Tiefbauamt plant die Beleuchtung von Münsters Straßen in Anlehnung an die DIN EN 13201 – einer Norm, 
die europaweit für die Beleuchtung von öffentlichem Verkehrsraum gültig ist. Durch diese Vorgehensweise wird ein 
sehr gleichmäßiges aber niedriges Beleuchtungsniveau erreicht. Der angesprochene Technologiehof wird durch 
die  Mendelstraße, Corrensstraße und Heisenbergstraße umschlossen. Auch bei diesen Straßen wurde die vg. 
Norm angewandt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Energieverbrauch. Bei einer Überprüfung durch die 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) wurde neben vergleichbar großen Städten auch Münster überprüft. Im 
Bereich Straßenbeleuchtung lag die Stadt Münster mit dem niedrigsten Energiebedarf für die Jahre 2007 und 2008 
auf Platz 1. Aus den vg. Gründen sollte das Beleuchtungsniveau daher nicht noch weiter reduziert werden. 
2. Beleuchtungssituation am Technologiehof  
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Technologiehof von derzeit 65 Firmen mit rund 380 Mitarbeitern genutzt 
wird, die zum Teil im 24 Stunden / 7 Tag Berieb arbeiten. Die Technologieförderung Münster hat daher rund um 
die Uhr als Vermieter sicherzustellen, dass die Mitarbeiter im Technologiehof Tag und Nacht das Gebäude und 
den Parkplatz sicher betreten / verlassen können. Die derzeitige Beleuchtungssituation ist vom Brandschutz und 
von einer Lichtplanungsgesellschaft auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft worden. Danach erfüllt 
die derzeitige Ausleuchtung im Innenbereich die Anforderungen, im Außenbereich erfüllt die Beleuchtung des 
Parkplatzes nicht die Anforderungen. Lediglich im Außenbereich außerhalb des Parkplatzes können die Leuchten 
bei Einsatz der neuesten Technik um 225W reduziert werden. 
Aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und in Erfüllung der Vermieterpflichten gegenüber den 
Mietern und deren Mitarbeitern muss an der derzeitigen Beleuchtungssituation festgehalten bzw. muss diese in 
Teilaspekten verbessert werden. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012 – Stellungnahme:   Vorschlag Nr. 241 
Vorschlag 
Titel: Pausenhof Aegidii Ludgeri Grundschule neugestalten 
Kurzbeschreib
ung: 
Das Klettergerüst bzw. der Spielturm ist inzwischen so stark verwittert, dass sich die Kinder fast tägli ch verletzten. 
Es muss dringend gegen ein neues ersetzt werden. 
Erläuterung: Bei der Aegidii Ludgeri Grundschule sollte dringend ü ber eine Neugestaltung des Pausenhofes nachgedacht 
werden. Das Gelände ist trostlos und kaum begrünt. Der Kletterturm muss dringend ersetzt werden. Hier 
verletzten sich die Kinder fast täglich.  
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 14 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 2 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 176 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 159 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Frau Pohl 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass das Klette rgerüst ersetzt und die Spielfläche, auf dem sich d as 
Klettergerüst befindet, neu gestaltet werden muss. M it der Schulleitung konnte Einvernehmen über die 
Neugestaltung dieser Fläche hergestellt werden. Das  Klettergerüst wird durch eine Kletterkombination mi t 
mehreren Spielfunktionen (u.a. Kletterwand)  ersetzt und eine Sandbackstelle wird eingerichtet. Die Umset zung 
erfolgt noch in 2012. Schule und Verwaltung haben ver einbart, dass nach Abschluss dieser Maßnahmen 
Überlegungen angestellt werden, ob und inwieweit no ch andere Bereiche des Pausenhofs optimiert werden 
können. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag  wird aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

243 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Regelmäßige Überprüfung der städtischen Zuschüsse 
Kurzbeschreib
ung: 
Im Haushaltsplan stehen viele Zuschüsse aufgrund von Regelungen oder Beschlüssen, die aus dem vergangenen 
Jahrtausend stammen und teilweise gar nicht mehr be kannt sind. Es ist sicherlich sinnvoll, hier regelmä ßig zu 
überprüfen. 
Erläuterung: Aus der Aufzählung der Zuschüsse (http://www.muenste r.de/stadt/finanzen/pdf/Haushaltsplan_2012_Band_1.pdf 
ab Seite 431) nur ein paar Beispiele: Block 01 Nr. 2 - Auftragsgrundlage nicht mehr bekannt, Nr. 12 - 
Ratsbeschluß 1994, Nr. 13 - nicht mehr bekannt, Nr.  14 - Verfügung von 1999, Block 02 Nr. 1 - Beschluß n icht 
mehr bekannt, Block 03 Nr. 5 bis 8 - Grundlage fehlt  total, Nr. 9 Vereinbarung 1996, Nr. 11 und 14 - Ver trag (von 
wann?), Block 04 Nr. 1, 2 und 6 - politische Beschlüs se von wann? Das kann man noch fortsetzen, aber all ein bis 
hierhin ist ein Volumen von 881.020 € erreicht. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 9 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 55 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 55 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 271 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 269 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im aktuellen Zuschussbericht ist eine Vielzahl von Zuschüssen enthalten, bei denen der Ursprungsbeschl uss zur 
Gewährung der Zuschusszahlung weit in der Vergangenh eit liegt. Das bedeutet aber nicht, dass damit eine  
regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Zuschusszahlung unterbleibt.  
Der Zuschussbereich wird im Rahmen der Etatberatunge n in den politischen Gremien regelmäßig besonders 
betrachtet.  Teilweise wird bereits im Rahmen der Et atberatungen der Fachausschüsse über die Gewährung von 
Zuschüssen entschieden Dazu druckt die Verwaltung im  Entwurf eines aufzustellenden Haushaltsplanes einen  
Zuschussbericht  ab, der die geplanten Zuschusszahl ungen darstellt, die im jeweiligen Entwurf des 
Haushaltsplanes unter „Transferaufwendungen“ verans chlagt sind. Damit wird sowohl für Außenstehende, al s 
auch für den Bereich der politischen Entscheidungstr äger deutlich, aus welchen Haushaltspositionen für welchen 
Zweck und in welcher Höhe Zuschüsse an Dritte gezah lt werden sollen. Soweit Bedenken gegen einzelne 
Zuschusszahlungen erhoben werden, können damit die politischen Entscheidungsträger im Rahmen der Berat ung 
des jeweiligen Haushaltplanes entsprechende Änderungsanträge stellen. 
Darüber hinaus werden aufgrund eines gemeinsamen Ant rages der Ratsgruppen UWG/ÖDP und von Ratsherrn 
Powroznik zur „Reform der Zuschusspolitik – Den Haus halt steuerbarer machen und für Zuschüsse mittelfri stig 
Sicherheiten geben“ zur Zeit in der Verwaltung Mögli chkeiten gesucht, das Zuschusswesen im Rahmen des 
anstehenden Verfahrens zur weiteren Haushaltskonsolidierung entsprechend dem Antragsinhalt zu verbessern 
                           
 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 244 
Vorschlag 
Titel: Sparen im System Stadtverwaltung selbst 
Kurzbeschreib
ung: 
Die Stadt sollte die Rolle der Bürgerinnen und Bürger  (mehr Freiheitsrechte) bedenken und deshalb die 
überbordende Bürokratie abbauen. Den Bürger nicht als Melkkuh, sondern als Träger des Staates betrachten. 
Erläuterung: Nicht immer nur vom Abbau der Verschuldung reden, son dern dies auch tun. Keine Beratungsfirma engagieren, 
um zu sparen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 10 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 25 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 12 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 250 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 240 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Willamowski 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt 2012 enthält min destens drei Aspekte. Es geht um eine neue Definition  
der Rolle der Bürger/innen (1), um den Abbau von Bürok ratie (2) und eine tatsächliche  nachhaltige 
Haushaltskonsolidierung ohne die Leistungen eines privaten Beratungsunternehmens in Anspruch zu nehmen (3).  
Zu 1.: Die Rolle der Bürger/innen in den Kommunen ha t sich in den vergangenen Jahren  weiterentwickelt.  Im 
Kräftedreieck zwischen Bürger/innen, Kommunalvertretun g und Verwaltung fordern Bürger/innen eine eigene 
stärkere Positionierung. Diese Entwicklung hat die St adt Münster aktiv aufgegriffen. Sie stärkt das 
bürgerschaftliche Engagement auf vielfältige Weise. Die Einführung des Bürgerhaushaltes selbst ist ein Be ispiel 
dafür.   
Zu 2.: Die Verwaltung sieht es als ihre kontinuierli che Aufgaben an, überflüssige bürokratische Struktu ren und 
Prozesse zu identifizieren und abzubauen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungen wurden und werden die se 
Anstrengungen noch verstärkt. Konkrete Hinweise von Bü rger/innen auf ein Zuviel an Bürokratie, zum Beispie l im 
Rahmen des Bürgerhaushaltes, werden geprüft und soweit möglich und sinnvoll umgesetzt.  
Zu 3: Rat und Verwaltung wollen den städtischen Haus halt nachhaltig konsolidieren, die Haushaltssicheru ng 
vermeiden und mittelfristig ohne Neuverschuldung au skommen. Die genannten Ziele sind nur durch eine 
Aufgabenreduzierung und die  Senkung von Standards in der Leistungserbringung der Verwaltung zu erreichen.  
Die Verwaltung erarbeitet hierzu Vorschläge, über di e der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 
entscheiden wird. Es ist seitens der Verwaltung zurz eit nicht geplant, ein privates Beratungsunternehme n im 
Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung zu beauftragen 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist aufgegriffen und wird laufend umgesetzt. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

246 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Bessere Busverbindungen in Wolbeck 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die T-9-Haltestellen (Taxibus) sollten auch inneror ts zur Verbindung zwischen Wolbecker Windmühle und Heide 
genutzt werden können. 
Erläuterung: Bisher ist ein Ein- bzw. Ausstieg innerorts nicht mögl ich. Es gibt aber keine Busverbindung zwischen den 
Ortsteilen Wolbecks ohne Fußweg. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 7 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 250 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 247 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Stadtteil Wolbeck wird gegenwärtig im nordöstlichen Bereich von der Stadtbuslinie 22 und im südwestlichen 
Bereich von der Stadtbuslinie 8 erschlossen. Darüber hinaus stellt die Taxibuslinie T9 die Tangentialverbindung 
aus und in Richtung Hiltrup sicher. Vor allem aus Kostengründen aber auch um die Konkurrenz zu den etablierten 
Stadtbuslinien zu vermeiden sind Binnenfahrten mit der Taxibuslinie innerhalb Wolbecks ausgeschlossen. Im 
Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Münster wird gegenwärtig das Bedienungsangebot 
im Stadtteil Wolbeck überprüft. Neben der Anbindung des Neubaugebiets Wolbeck Nord wird dabei auch die 
Verbindungsqualität innerhalb des Stadtteils Gegenstand der Prüfung und Optimierung sein.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Südost       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr.  248  
Vorschlag 
Titel: Mehrjährige Pflanzen und/oder Lebensmittel auf öffentlichen Grünanlagen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Es gibt Grünflächen, die in jeder Saison neu bepflanzt werden. Stauden, Wildblumenwiesen, mehrjährige Pflanzen 
erfordern weniger Pflege und sind insgesamt kostengü nstiger. Auch ein Zukunftsprojekt mit Obst und Gemüs e ist 
denkbar. 
Erläuterung: Die Stadt Andernach kann als Beispiel dienen. Dort sin d öffentliche Grünflächen teilweise sogar mit Tomat en, 
Bohnen und Zwiebeln für alle nutzbar geworden (http: //www.swr.de/im-gruenen-rp/-
/id=100810/nid=100810/did=6686090/1774d3d/) 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 51 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 49 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 234 Ja-Stimmen 32 Nein-Stimmen 202 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Bruns 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Bewirtschaftung der Grünflächen folgt seit Jahren und immer mehr den Haushaltsrestriktionen.  
Die regelmäßige Bepflanzung von Schmuckbeeten wurde i n Münster seit vielen Jahren immer mehr auf ein 
Minimum zurückgefahren. Es gibt nur noch kleine Rest flächen, wie in der Engelenschanze, am Servatiiplatz  und 
im Clemensgarten. Stattdessen wurde bereits seit Jah rzehnten in Münster auf Nachhaltigkeit gesetzt. So wurden 
unzählige Narzissenzwiebeln gesetzt, die in jedem F rühjahr fast flächendeckend in der Stadt für einen 
wiederkehrenden, jahreszeitlichen Blumenschmuck sorg en. Auch wurden an vielen Stellen Blühstreifen ausgesä t. 
Das wird vor allem bei Veränderungen im Straßengrün angewandt und führt hier mit geringem Aufwand für ku rze 
Zeit zu viel Freude, Naturerlebnis  und Anerkennung.                                      …………….…Fortsetzung umsei tig 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist – bezogen auf die Verwendung mehrjä hriger Pflanzen – seit langem in Münster umgesetzt.  
Soweit der Vorschlag sich auf den Anbau von Lebensmitteln bezieht, soll er nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Einzig ein Blumenlogo „Münster bekennt Farbe“ in der Promenade am Kanonengraben wirbt alljährlich erfolgr eich 
für Bürgerbeteiligung im öffentlichen Grün. Die Anre gung, statt einjährigen Blumen Stauden, Wildblumenwie sen, 
oder mehrjährige Pflanzen einzusetzen wird seit viel en Jahren praktiziert. Allerdings sind gerade 
Staudenpflanzungen deutlich aufwendiger in der Pflege  als z. B. Rasenflächen. Wildblumenwiesen leben von 
Armut an Nährstoffen. In urbanen Räumen ist das Nähr stoffangebot hoch was dazu führt, dass Wildblumenwiesen 
sich häufig relativ schnell wandeln und sich konkur renzstarke Arten, die nicht immer beliebt sind wie z . b. die 
Brennnessel, sich durchsetzen können. Die Stadt Andern ach verbindet mit ihrem Projekt „Permakultur“ Leitsätze 
und Prinzipien zur Planung, Gestaltung und Erhaltung z ukunftsfähiger Lebensräume. Ehemals landwirtschaftl iche 
Flächen wurden  in einem Projekt der Beschäftigungs förderung sowohl als Naturschutzausgleichsflächen a ber 
auch zur Nahrungsmittelerzeugung, Umweltbildung und  Naherholung umgestaltet. Auch die öffentlichen 
Grünanlagen in der Stadt wurden mit den Projekten „Na türlich Andernach“ oder „Essbare Stadt“ multifunktional 
umgestaltet, wofür die Stadt im Rahmen des Wettbewer bes „Entente florale“ im Jahr 2010 mit der Goldmedai lle 
ausgezeichnet wurde.  Derartige Projekte erfordern s elbst bei einer Organisation im Rahmen von 
Beschäftigungsinitiativen immer einen Gestaltungs- u nd Betreuungsaufwand, der über das normale Maß für 
öffentliche Grünanlagen weit hinausgeht. Aktuell gib t es in Münster zwei kleine Projekte, die mit dieser  Idee 
vergleichbar sind: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe  „1Aa - Münster im Fluss“ hat der Künstler Stephan Us  am 
Aaseitenweg ein kleines Gewächshaus installiert mit der Idee, die dort gepflanzten Tomaten gemeinsam zu  
pflegen. Wilm Weppelmann hat als Kunstobjekt in der öffentlichen Grünanlage an der Schlossgräfte einen 
temporären „Hunger Garden“ angelegt. Teile des Vors chlages werden schon seit Jahren umgesetzt, hinsich tlich 
des Beispiels Andernach ist der zusätzliche Aufwand v or dem Hintergrund der anstehenden 
Haushaltskonsolidierung nicht darstellbar.

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 253 
Vorschlag 
Titel: Basisinformationen in Schriftform für alle Bürger ermöglichen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Um erste, unabhängige Informationen (Broschüren, Fl yer, Einsicht von Berichten, Unterlagen, Zeitungen) in 
schriftlicher Form zu bekommen, sollten diese Infor mationen weiterhin in Bürgerberatungen, Stadtbücher eien, 
Bezirksstellen allen Bürgern zugänglich sein. 
Erläuterung: In Münster gibt es kaum öffentlich zugängliche, kos tenlose Internetnutzung für die Bürger. Um Basisinfo rmationen 
in Schriftform für alle Bürger aus einer Hand und in übersichtlicher Form zu bekommen, sollten Bürgerber atung, 
Stadtbücherei und Bezirksstellen weiterhin den Weg zu r ersten persönlichen Information und Beratung gehe n. 
Hilfsangebote werden bekannt; die Bürger bekommen p assgenaue, persönliche Informationen direkt vor Ort . 
Weitergehende Infos wie bisher gegen geringes Entgel t bei Bürgerberatungsstelle, damit interessierte Bür ger sich 
in Münster beteiligen können. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 7 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen -4 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 211 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 199 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:    Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Werkleitung:         Frau Spinnen 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Münster Information hält ein umfangreiches Angeb ot von Broschüren, Flyern und Veröffentlichungen all er Art 
vor. Dies umfasst sowohl Veröffentlichungen der Stadt  Münster als auch Flyer und Broschüren von Anbietern  aus 
den verschiedensten Segmenten in Münster wie Gesundh eit, Politik, Kultur, Freizeit u.v.a.m. Hinzu kommt eine 
breite Palette touristischer Informationsangebote. Es ist nicht vorgesehen,  Einschränkungen dieses Ange botes 
vorzunehmen. Diese schriftlichen Informationen werden ergänzt durch intensive persönliche Beratungsgespräche. 
                                                                                                                                        …….Fortsetzung umseitig  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird insoweit aufgegriffen, als dass d as bisherige Angebot durch die anstehende 
Haushaltskonsolidierung verwaltungsseitig nicht zur Disposition gestellt wird. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
28.11.2012 Werksausschuss MM       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
 
Auch die Stadtbücherei Münster ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu unabhängigen Informationen 
in vielfältiger Weise. Lokale, regionale, überregio nale und internationale Zeitungen stehen zur Nutzun g im 
Lesesaal der Bücherei am Alten Steinweg bereit. In den  Zweigstellen werden lokale und einige überregional e 
Zeitungen angeboten. Veröffentlichungen / Berichte de r Stadt Münster können eingesehen werden. Sollten 
spezielle Unterlagen in der Stadtbücherei nicht zur Verfügung stehen, bieten die Mitarbeiterinnen und Mi tarbeiter 
Unterstützung und Vermittlung zu anderen Einrichtung en der Stadt Münster an. Auch Broschüren und Flyer mit  
münster-relevanten Informationen liegen in großer Zahl zur kostenlosen Mitnahme aus. 
 
In der Münster Information gibt es derzeit keine Mö glichkeiten zur kostenlosen Internetnutzung. Die Be mühungen 
der Stadt, dort einen kostenlosen WLAN-Hotspot einzur ichten sind aber bereits im Gange, allerdings ist d as mit 
zusätzlichen Kosten verbunden. Dies würde der ständi g steigenden Zahl von Smartphonenutzern 
entgegenkommen. Die Stadtbücherei bietet einen koste ngünstigen Zugang zur Internet-Nutzung in der Büche rei 
am Alten Steinweg und in ihren Zweigstellen. Kundinnen  und Kunden mit gültigem Benutzerausweis können die 
Internet-PCs im Rahmen der bezahlten Jahres- oder Quartalsgebühr kostenlos nutzen.  
 
Für Inhaber des Münster-Passes gelten für die Nutzu ng der Stadtbücherei – und so auch für die Nutzung d er 
Internet-PCs -  folgende Vergünstigungen 
• Kinder und Jungendliche bis zum 18. Lebensjahr erha lten den Benutzerausweis kostenlos 
• Erwachsene bezahlen eine reduzierte Jahresgebühr  v on 9.- € (statt 18.- €) 
 
Nicht im Einflussbereich der städtischen Information sstellen wie Münster Information, Stadtbücherei oder  auch 
Bezirksverwaltungen steht die folgende Entwicklung: Ei nige Anbieter von  Informationsschriften wie Bundes-  und 
Landesbehörden oder auch ausgewählte münstersche  Ei nrichtungen veröffentlichen aus Kostengründen ihre 
Broschüren nur noch im Internet, um Druckkosten zu s paren. In diesen Fällen wird versucht, den Kunden d urch 
persönliche Beratung zu helfen.

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 254 
Vorschlag 
Titel: Verbesserte Kriterien für Trägerzuschüsse der Stadt Münster erarbeiten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Trotz mehrerer Zuschusskürzungen müssen Ehrenamtlich e seit Neuestem Nachweise zum Beispiel für jede 
einzelne Fahrt in Form von Fahrtenbüchern vorlegen und wurden bisherige geringe Aufwandsentschädigungen  
restlos gestrichen. 
Erläuterung: Dieses Verfahren sollte zukünftig auch für Trägerzuschüsse gelten. 
Die Stadt Münster sollte keine neuen Zuschüsse an Tr äger geben, wenn diese nicht detaillierte 
Rechenschaftsberichte über Ausgaben, aussagefähige S achstandsberichte und einen Haushaltsplan für das 
kommende Jahr vorlegen können. Die zuständigen Aussc hüsse und Bezirksvertretungen sollten mit Beteiligun g 
der Trägervertreter verbesserte Kriterien zur Fördergewährung erarbeiten. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 8 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 27 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 23 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 240 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 233 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Oberbürgermeister Lewe Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in: Herr Frohne 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bei den Organisationen, die Empfänger der angesproch enen Zuschüsse sind, handelt es sich durchgängig um  
gemeinnützige Einrichtungen. In Abgrenzung zu den ge nannten ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen unterlie gen 
diese Einrichtungen aufgrund ihres gemeinnützigen Sta tus einer erhöhten Rechenschaftspflicht gegenüber d em 
Finanzamt zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen M ittelverwendung. Die entsprechenden Nachweise sind 
zum Erhalt der Gemeinnützigkeit regelmäßig dem zustä ndigen Finanzamt einzureichen und werden von dort 
überprüft. Vor diesem Hintergrund scheint eine Ausdeh nung der bei der Stadt Münster gegenwärtig bestehen den 
Nachweispflichten nicht sinnvoll, sondern würde im Ergebnis lediglich zu weiterem verwaltungstechnische m 
Aufwand / Doppelprüfungen mit entsprechenden Kosten b ei allen Beteiligten  führen. Eine Vereinheitlichung der 
Anforderungen an die Verwendungsnachweise erfolgt  vo raussichtlich im Rahmen der Umsetzung der Vorlage 
V/0455/2012 zum Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Ratsherr Powroznik Nr. A-R/0011/2012 
„Reform der Zuschusspolitik – Den Hauhalt steuerbar er machen und für Zuschüsse mittelfristige Sicherhe iten 
geben“. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

256 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Radweg vom Rosenplatz nach Spiegelturm/Spiekerhof 
Kurzbeschrei-
bung: 
Aufteilung des breiten Gehwegs entlang der Diözesanb ibliothek, Kennzeichnung eines Radwegs vom Rosenplat z 
bis zum Spiegelturm, der sich am Ende in je eine Spur Richtung Spiekerhof und Domplatz aufteilt. Kennzeichnung 
durch Farbe und Schilder genügt. 
Erläuterung: Seit dem Bau der neuen Diözesanbibliothek gibt es ke inen Radweg mehr vom Rosenplatz entlang der 
Rosenstraße und dem Spiekerhof bis zum Abzweig Spieg elturm (am Eiscafé "Lazaretti"). Stattdessen wurde ei n 
unnötig breiter Gehweg angelegt, die Radfahrer müss en auf der Straße entgegen der Auto- / Bus-Fahrtrichtu ng 
fahren, was häufig zu gefährlichen Situationen und Behinderungen führt.  
Vorschlag: Auf dem Gehweg wird farblich ein Radweg ge kennzeichnet, der vom Rosenplatz entlang der 
Rosenstraße zum Spiekerhof führt. An der Ecke "Spiegelt urm" kann ggf. ein Abzweig Richtung Domplatz 
eingerichtet werden. Eine farbliche Kennzeichnung und  Radweg-Schilder reichen, das Pflaster sollte aus 
Kostengründen nicht ausgetauscht werden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 9 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 45 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 40 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 143 Ja-Stimmen 62 Nein-Stimmen 81 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Rosenstraße liegt in einer Tempo 30 Zone. Insof ern war die Wiederherstellung des seinerzeit entgeg en der 
Einbahnrichtung angelegten Radwegs nicht mehr zuläss ig. Die Rosenstraße hat den gleichen Querschnitt wi e die 
weiteren Abschnitte des Marktbogens: Spiekerhof, Bogenstraße, Roggenmarkt, Rothenburg. Die Unfallsituation ist 
unauffällig. Insofern gibt es keinen Anlass und auch  keine Möglichkeit, einen Radweg auf dem Gehweg 
abzumarkieren. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Mitte       
22.11.2012 ASSVW       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 274 
Vorschlag 
Titel: Punktuelle Reinigung verschmutzter Straßengräben und Bushaltestellen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Es gibt Bushaltestellen, die stark genutzt werden (Bei spiel: Haltestelle Rüschhausweg/Töppheideweg) und h äufig 
stark verschmutzt sind. Die Abfallwirtschaftsbetrieb e Münster (AWM) sollten hier punktuell tätig werden und diese 
Flächen reinigen. 
Erläuterung: Auch Straßengräben (Beispiel: Horstmarer Landweg, Giev enbecker Weg) sind regelmäßig verschmutzt und 
sollten deshalb nach Bedarf ein- bis zweimal jährlic h gereinigt werden. Ideal wäre es, wenn es hierfür einen 
Ansprechpartner bei den AWM geben würde, den man kurz telefonisch erreichen kann. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 12 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 7 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 254 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 239 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Werksleitung      Herr Hasenkamp 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben sich an  die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Münster gewandt , 
welche eine Liste der meistfrequentierten Bushaltes tellen in Münster zur Verfügung gestellt haben. Aufg rund 
dieser Liste werden die 33 meistfrequentierten Busha ltestellen nunmehr verstärkt kontrolliert und im Be darfsfalle 
gereinigt. Die Straßenseitengräben werden zweimal im  Jahr (Mai/Juni, Okt. / Nov.) vom Tiefbauamt gemäht . Bei 
der Herbstmahd wird der Grasschnitt und Unrat bei k lassifizierten Straßen zusätzlich abgesaugt. Zusätzl iche 
Reinigungen werden z. Zt. bei Bedarf nach Prüfung dur ch den Straßenmeister durch Fremdfirmen durchgeführt . 
Zentraler Ansprechpartner kann hier zukünftig der st ädtische Bau- und Betriebshof sein, um diese Arbeiten  
verwaltungsintern zu koordinieren.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird modifiziert aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
27.11.2012 Werksausschuss AWM       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

275 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Durchgehend 50 Stundenkilometer auf dem Dingbängerweg 
Kurzbeschrei-
bung: 
Zwischen Tennis- und Hockey-Club (THC) und Bildhaue rei ist auf dem Dingbängerweg auf einer sehr kurzen  
Strecke die zulässige Geschwindigkeit auf 70 Stundenk ilometer hochgesetzt. Durchgehend 50 Stundenkilomete r 
wären besser. 
Erläuterung: Diese Verkehrsregelung gilt nur für eine sehr kurze  Strecke und dient nicht einer Beschleunigung des Kf z-
Verkehrs, sondern stellt allein eine Geschwindigkeit sfalle dar, die die Polizei durch Verkehrskontrollen zur 
Einnahmeerzielung nutzt. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 46 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 34 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Dingbängerweg, der Roxel und Mecklenbeck verbin det, liegt überwiegend außerhalb geschlossener 
Ortschaften. Damit ist nach der (Straßenverkehrsordn ung) StVO zunächst Tempo 100 km/h als zulässige 
Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Hiervon darf die Straßenverkehrsbehörde nur dann nach unten abweichen , 
wenn triftige straßenverkehrliche Gründe (z.B. ein e rhöhtes Unfallrisiko) vorliegen. Die Anordnungen der  
Straßenverkehrs-behörde müssen jeweils aufgrund stre ckenbezogener Bewertungen erfolgen und sind gerichtl ich 
voll überprüfbar. Es gibt keinen kommunalen Gestaltungsspielraum.  
Für den Dingbängerweg wurde nach Auswertung der Verke hrsunfallstatistiken für einen Straßenabschnitt 70 k m/h 
angeordnet und für den kurvigen Bereich eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h festgesetzt.  
Gründe für eine Vereinheitlichung der Geschwindigkeit auf 50 km/h oder 70 km/h für den gesamten außerör tlichen 
Straßenverlauf liegen nach den gesetzlichen Bewertungskriterien der StVO nicht vor. 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Geschwindigk eitsmessungen vorrangig im Nahbereich der Sentruper  
Straße durchgeführt wurden, weil sich an der Einmündung eine Unfallhäufungsstelle befand. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 ASSVW       
29.11.2012 APRO       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 277 
Vorschlag 
Titel: Gefahrenquelle am Radweg Himmelreichallee/Adenauerallee beseitigen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Eine 4 Zentimeter hohe Kante über der "Lichtkuppe" de s Fußwegs längs der Aa ist für Fahrradfahrer sehr 
gefährlich. 
Erläuterung: An der Himmelreichallee/Adenauerallee in Richtung Wes eler Straße befinden sich Fuß- und Radweg auf dem 
selben Niveau, mit einer Ausnahme: An der "Lichtkuppe " des Fußwegs längs der Aa befindet sich eine 4 
Zentimeter hohe Kante, mit der Fahrradfahrer nicht r echnen, so dass eine Unfallgefahr besteht, die bere its zu 
konkreten Unfällen geführt hat. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 34 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 161 Ja-Stimmen 31 Nein-Stimmen 130 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Grimm 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Grundsätzlich beschreibt der Vorschlag korrekt die unbefriedigende Situation im Bereich des Geh- und Radweges 
auf der Goldenen Brücke. Da auch aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf gegeben war,  wurde die 
Gefahrenstelle bereits kurzfristig durch ein Provisorium entschärft. Die bestehende Kante wurde mit Kaltasphalt 
angerampt. 
Eine endgültige bauliche Veränderung wird Kosten von mindestens 15.000 € verursachen und erst im Rahmen 
einer kommenden Baumaßnahme umgesetzt werden können. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist zunächst provisorisch und wird zu einem späteren Zeitpunkt endgültig aufgegriffen 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 Ausschuss für Umwelt und 
Bauwesen 
      
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

279 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Rücknahme zusätzlicher freiwilliger Leistungen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Für den Bereich der freiwilligen Leistungen an diver se Träger (Haushaltsplan 2012, Band 1, Seite 431 ff.  "Zu- 
schussbericht") gelten ab 2013 wieder die Sätze wie noch im Verwaltungsentwurf Etat 2012 vorgeschlagen. 
Erläuterung: Ein Vergleich des Etat-Entwurfs der Verwaltu ng (Oktober 2011) mit dem vom Rat verabschiedeten Etat (Januar 
2012) offenbart für einige Träger wie diverse Frauenprojekte, Indro, Zartbitter u.a. erhebliche Erhöhungen des 
jährlichen Zuschusses, teils im fünfstelligen Bereich, bis 2015 fest geschrieben. Eine Begründung ist nicht ersicht- 
lich.  
Allen anderen Empfängern wurde der Zuschuss im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dagegen mit 1,75 Pro- 
zent gekürzt. 
Eine Rücknahme der Mehrzuschüsse gegenüber der Verwaltungsvorlage spart je nach Umfang bis zu ca. 10 Mio. 
Euro für den Zeitraum 2013 bis 2015 (Anmerkung: 2012 ist bereits erledigt).  
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 8 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 45 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 31 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 113 Ja-Stimmen 84 Nein-Stimmen 29 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Rahmen der Etatberatungen 2011 beschloss der Rat auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften, die im endgültigen Haushaltsplan 2011 im Band 1 auf den Seiten 395 – 406 ausge- 
wiesenen Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen und Verbände ab 2012 jährlich pauschal um 1,75 % zu kürzen. 
Sollten bei Zuschüssen vertragliche oder rechtliche Bindungen einer Kürzung entgegenstehen, so soll die Kürzung 
zum danach frühesten Zeitpunkt erfolgen. Es handelte sich dabei um eine Maßnahme des vom Rat beschlosse- 
nen Konsolidierungspaketes für den Haushalt. Von dem Kürzungsbeschluss waren einige wenige Bereiche (Zu- 
schüsse an Träger von Kitas für den Betrieb der Einrichtungen, der Betriebskostenzuschuss für die Papst –
Johannes-Schule und die Zuschüsse, die ausschließlich der Erfüllung rechtlich verpflichtender Aufgaben der wirt- 
schaftlichen Jugendhilfe dienen) ausgeschlossen.    Auf der Basis dieser Vorgaben wurden seitens der Verwaltung 
die Zuschüsse im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Ratsbeschlusses geprüft. Hierbei wurde insbesondere ge- 
prüft, ob für die Umsetzung des Beschlusses ggf. bestehende Vertragsverhältnisse oder Ratsbeschlüsse korrigiert 
werden müssen.  Auf der Basis der Prüfungsergebnisse wurden dann in entsprechendem Umfang die Zuschuss- 
reduzierungen im Zuschussbericht und im Entwurf des Haushaltsplans berücksichtigt. Im Rahmen der Beratung 
des Entwurfes des Haushaltsplanes 2012 wurden dann – tlw. über besondere Beschlüsse zu einzelnen Zuschüs- 
sen, aber in Einzelfällen auch über entsprechende Vorlagen – die letztlich im endgültigen Haushaltsplan 2012 
ausgewiesenen Zuschüsse vom Rat beschlossen. Dass es dabei in Einzelfällen auch zu höheren Zuschussaus-
weisungen gekommen ist, liegt im Entscheidungsrecht der Fachausschüsse bzw. des Rates. Unabhängig von den 
im Vorschlag genannten Zuschusserhöhungen schlägt die Verwaltung im Rahmen des Handlungsprogramms 
2012 – 2017 verschiedene Zuschusskürzungen vor. 
Eine gewollte Rücknahme von Mehrzuschüssen, so wie es der Vorschlag möchte, kann nur durch den Rat selbst 
herbeigeführt werden  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll nicht 
aufgegriffen w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 280 
Vorschlag 
Titel: Theater: Kooperationen zur Kostensenkung anstreben 
Kurzbeschrei-
bung: 
Münsters Theater wird mit 19 Mio. Euro/Jahr geförder t, das ist fast die Hälfte des städtischen Kultur-
/Wissenschaftetats! Prüfauftrag, ob und wie durch Koo peration mit anderen Bühnen Einsparungen möglich sind , 
ohne aber Kulturleistungen spürbar einzuschränken. 
Erläuterung: Münster hat eine vielfältige Kulturlandschaft. Viele Bereiche werden gefördert. Das soll auch so bleiben.  
Besonders stark wird das Theater bezuschusst, das mi t 19 Millionen Euro pro Jahr fast die Hälfte des st ädtischen 
Kultur- und Wissenschaftsetats verschlingt - das ist  sicher weit mehr, als seiner wichtigen Rolle in Mü nsters 
Kulturangebot entspricht. 
Es soll geprüft werden, wie und ob durch Kooperatione n mit Bühnen in Westfalen bis hin zu Osnabrück 
Einsparungen möglich sind, ohne dass das Kulturangebo t in Münster spürbar eingeschränkt wird. Hier sind die 
enstprechenden Erfahrungen aus anderen Regionen/Projekten zu berücksichtigen.  
Anschließend Diskussion, ob und welche Maßnahmen umgesetzt werden (dazu könnte auch eine Stellenreduktion 
gehören) und was mit dem eingesparten Geld gemacht werden soll - Förderung anderer Kulturprojekte oder 
städtischer Haushalt. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 54 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 46 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 211 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 205 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r: Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:    Frau Feldmann 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Theater Münster hat seit 2004 die Kooperationen mit in- und ausländischen Bühnen und Theatern intensiviert, 
u. a. mit Regensburg, Hagen, Gelsenkirchen, Klagenf urt, Darmstadt, Lübeck, Göteborg und Luxemburg. 
Grundlage dieser Kooperationen waren Bühnenbilder und  Kostümausstattungen, die in gemeinsamer Absprache 
hergestellt und genutzt wurden.                                                                     …Fortsetzung umseitig 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 Kulturausschuss       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Effekte für die jeweiligen Häuser liegen vor allem im Bereich der Werkstätten, da die bei einer Produktion 
reduzierten Arbeitsstunden für die Arbeitsleistung an anderen Produktionen einsetzt werden können. Nur so ist 
das Gesamtangebot an Produktionen für alle Sparten des Hauses möglich. Neben dieser Art der Kooperation hat 
das Theater Münster in der Vergangenheit  auch folgende Kooperationenformen weiterentwickelt bzw. intensiviert: 
• Entwicklung von szenischen Großprojekten in Kooperat ion mit den Kirchen in Münster, u.a. Die zehn 
Gebote, Kultur der Barmherzigkeit, Exodus-Tage; 
• Intensivierung der Kooperationen in der Stadt, u.a. mit Musikhochschule, Westfälische Schule für Musik, 
Universitätsbibliothek,  Kunstakademie, Stadtmuseum, Landesmuseum, Gesellschaft für neue Musik, 
Stadtbücherei; 
• Aufbau der Kooperationen mit in- und ausländischen U niversitäten im Rahmen der Reihen „Gelehrte im 
Theater“ und „Theatergespräche“. 
Dank all dieser zuvor beschriebenen Kooperationen konnte das Kulturangebot der Städtischen Bühnen für 
Münster und die Region nicht nur gehalten, sondern auch qualitativ und quantitativ ausgebaut werden.  Diese 
unterschiedlichen Kooperationenformen sollen in Zukunft nicht nur beibehalten, sondern ausgeweitet werden. 
Das Theater Münster incl. Sinfonieorchester Münster   steht Kooperationsmöglichkeiten im künstlerischen und 
nichtkünstlerischen Bereich positiv gegenüber.  Mögl ichkeiten zur Kooperation z. B. im Einkauf, bei den 
Theaterwerkstätten, in der Logistik  werden mit Blick auf Synergieeffekte und Effizienz geprüft. Die Vorschläge und 
Arbeitsfelder aus den aktuellen politischen Anträgen der beiden Ratsfraktionen SPD und CDU werden intensiv  
geprüft.

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 294 
Vorschlag 
Titel: Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr schließen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Verwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neuj ahr geschlossen. 2012 liegen "zwischen den Jahren" nur 2 
Werktage. Erfahrungsgemäß sind die Bürger/innenkontak te in dieser Zeit geringer als sonst. Für dringende  
Anliegen kann ein Notdienst eingerichtet werden. 
Erläuterung: Andere Städte machen es schon (Beispiele: Essen, Krefel d): "Betriebsferien zwischen den Jahren".  Die 
städtischen Dienststellen bleiben grundsätzlich ges chlossen. Der Spareffekt wird dadurch erreicht, dass  die 
Mitabeiter/innen Urlaub nehmen bzw. Überstunden und  Gleitzeitguthaben abfeiern. Darüber hinaus werden Heiz- 
und Energiekosten eingespart, da die Dienstgebäude nicht betrieben werden müssen. 
 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 9 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 64 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 55 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 167 Ja-Stimmen 67 Nein-Stimmen 100 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Willamowski 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag sollte nicht aufgegriffen werden, da d ie Verwaltung ihren Service an sogenannten Brückentag en 
bisher nicht eingeschränkt hat, da diese Tage -auch  von Berufstätigen- gern genutzt werden, um  Behörde ngänge 
zu erledigen. Einsparungen werden gleichwohl dadurch  erzielt, dass Verwaltungsmitarbeiter/innen soweit wie 
möglich Überstunden und Resturlaub in Anspruch nehmen und somit kalkulatorische Kosten eingespart werden. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
1. Rechtliche Grenzen  
Der Arbeitgeber kann Betriebsferien anordnen und von den Mitarbeiter/-innen den Einsatz von 
Urlaub bzw. Zeitguthaben verlangen, wenn dies den Mitarbeiter/-innen rechtzeitig angekündigt 
wird. Da die Urlaubsplanung für das Jahr 2012 abgeschlossen ist, kann die Maßnahme 
frühestens ab dem Kalenderjahr 2013 umgesetzt werden. 
2. Umfang des Einsparpotentials   
Eingespart werden können Energiekosten (Heizung, Strom und Wasser). Die obige Kalkulation 
bezieht sich auf die Stadthäuser 1 – 3 bei einer kompletten Schließung. Wie weit tatsächlich 
Kosten eingespart werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Der Einspareffekt 
dürfte insgesamt bei durchschnittlich ca. 4.000 € / Jahr liegen. Der Effekt ist daher als eher 
gering zu bewerten. 
Nennenswerter sind jedoch kalkulatorische Kosten im sechsstelligen Bereich, die durch den 
Abbau von Überstunden oder Resturlaube erzielt werden. Hiervon wird in weiten Teilen der 
Verwaltung an sogenannten „Brückentagen“ regelmäßig Gebrauch gemacht, soweit der 
Besucherverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird. 
3. Umsetzungspotential  
In einigen Bereichen wie z.B. Feuerwehr / Abfallwirtschaft / Kläranlagen etc. kann der Betrieb 
nicht eingestellt oder reduziert werden. Einige Bereiche, wie z.B. Schulen und Kitas sind an 
diesen Tagen geschlossen. In anderen Bereichen wie z.B. Theater, Stadtmuseum, 
Stadtbücherei, MM, Friedhofswesen, Standesamt; Jobcenter etc. wäre eine Schließung nicht 
angezeigt.  
 
4. Auswirkungen auf die externen Kunden (Service / Beschwerden)  
Die Stadt Münster hat von jeher die Dienstleistungen an sogenannten Brückentagen weder 
eingestellt noch für die Bürger/-innen deutlich spürbar eingeschränkt. Es ist nicht 
auszuschließen, dass die Kundennachfrage zwischen Weihnachten und Neujahr in einigen 
Arbeitsbereichen geringer ausfällt. 
Eine Ämterumfrage zum Kundenaufkommen an den Brückentagen 2011 in ausgesuchten 
publikumsintensiven einzelnen Arbeitsbereichen hat hingegen ein hohes Besucheraufkommen 
aufgezeigt. In einigen Bereichen (Ämter 33,36 und 50) entsprach das Kundenaufkommen mit 
75 % und 100 % in etwa dem Normalniveau im Vergleich anderen entsprechenden Werktagen. 
In vielen Bereichen erreichte das Kundenaufkommen aber über 100 % (Ämter 32, 33 - BV 
Hiltrup, 34, 42 und 52. Ein Notdienst wäre nicht ausreichend. Die Ämter 34,42, 50, 51, 52 und 
59 haben darauf hingewiesen, dass eine Schließung an den Brückentagen ausgeschlossen ist 
 
Die erwarteten Einsparungen stehen in keinem Verhältnis zur Einschränkung des Services. 
Der Vorschlag sollte daher nicht aufgegriffen werden.

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 302 
Vorschlag 
Titel: Buswartehäuschen an der Eisenbahnstraße 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die WALL AG wird gebeten zu prüfen, ob nahe der Litfa ßsäule oder statt des Fahrscheinautomaten wenigsten s 
ein schmaler Unterstand (wie an der Haltestelle Bisc hopinkstraße stadteinwärts) für Fahrgäste geschaffen werden 
kann. 
Erläuterung: Bislang gibt es an der Haltestelle "Eisenbahnstraße" auf der Seite des "Mauritzhof" noch kein Wartehäusch en. 
Das ist nicht hinzunehmen angesichts der Vielzahl de r Fahrgäste, die dort auf ihren Bus warten und buchs täblich 
im Regen stehengelassen werden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 33 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 31 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 139 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen 109 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Bereich der Haltestelle beträgt die Gehwegbreite etwa 3,50m. Aufgrund der Fensterfront der angrenzend en 
Gebäude und des notwendigen Arbeitsabstandes ist ein e Aufstellung unmittelbar an der Gehweghinterkante n icht 
möglich. Bei einer schmalen Wall Wartehalle mit eine r Tiefe von 1,00m verbleibt keine ausreichende Wart efläche 
für die Fahrgäste und Bewegungsfläche für den Fußgängerlängsverkehr.  
Der vorgeschlagene Standort in Höhe der Litfaßsäule ist von der Haltposition des ersten Busses ca. 20m e ntfernt. 
Der Standort wäre für ältere und mobilitätseingeschr änkte Menschen zu weit vom Einstieg entfernt. Nachfo lgende 
Busse können zudem nicht erkannt werden. Die Verwaltu ng wird im Rahmen des Umbaus der Eisenbahnstraße 
prüfen, ob eine Vordachlösung gefunden werden kann. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Mitte       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

303 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Stadtbild schützen vor illegalem Plakatieren 
Kurzbeschrei- 
bung: 
Das Stadtbild Münsters, besonders der Innenstadt, wird seit Jahren verschandelt durch illegale Plakate, sowohl an 
öffentlichen Gegenständen und Wänden als auch an pr ivaten. Dies sollten Ordnungsamt und Umweltamt verb ie- 
ten zugunsten der lebenswertesten Stadt. 
Erläuterung: Vor vielen Jahren sah ich Sonntagsmorgens  ein illegales Plakat am Haus, in dem ich damals woh nte; es war ein 
architektengestyltes Haus. Seitdem gehe ich mit umwe lt-offenen Augen durch Münster und sehe an sehr viel en 
Stellen illegale Plakate, auch an Münsters Kunst / Sku lpturen. Es muss ein Ruck durch Münsters Verwaltung und 
Parteien gehen für ein gutes Stadtbild! Schützen wir unsere lebenswerteste Stadt der Welt für uns und die  vielen 
Touristen, die schöne Fotos machen möchten ohne überflüssige und hässliche Plakate.  
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 42 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 25 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das mit dem Vorschlag formulierte Anliegen wird nach  Einschätzung der Verwaltung von nahezu allen BürgerI n- 
nen und politische Vertretern geteilt.  Insofern is t dieser Vorschlag zu begrüßen. Rechtlich gibt es mi t  § 2 Abs. 1 
der städtischen Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung ei n Verbot, „…Plakate und andere Werbemittel jeder Art in 
öffentlichen Anlagen anzubringen oder dazu zu veranlassen“. 
Damit ist die Rechtslage für öffentliche Anlagen kl ar geregelt und es ist verboten, an Orten wie beisp ielsweise 
Verteilerkästen, Müllbehälter, Abfallcontainer, Tore,  Wände, Mauern Plakate anzubringen. Dass es trotz di eser 
Regelung zu wilden Plakatierungen kommt, findet seine Ursache u. a. darin, dass. 
- Plakatierungen auf privaten Flächen nicht verboten  sind und die Verwaltung dagegen keine Handhabe 
hat, wenn der Eigentümer der Fläche mit der Plakatierung einverstanden ist oder diese duldet. 
- Plakate unter der Größe von einem Quadratmeter bau ordnungsrechtlich nicht zu beanstanden sind. 
- eine ordnungsrechtliche Ahndung von Wildplakatieru ng häufig nur beweisbar ist, wenn derjenige, der da s 
Plakat anbringt, auf frischer Tat ertappt wird. Derj enige bzw. das Unternehmen, für das mit dem Plakat 
geworben wird, kann grundsätzlich nicht belangt wer den (da der Nachweis nicht geführt werden kann, 
dass eine Beautragung zum Plakatieren vorgelegen hat). 
- eine Kontrolle der öffentlichen Anlagen nicht fläch endeckend und ständig sichergestellt werden kann 
- die Schaffung von Stellen im Rahmen gemeinnütziger Arbeit für eine eigentümerübergreifende Reinigung 
im öffentlichen Raum rechtlich nicht möglich ist. 
Um das wilde Plakatieren trotz der schwierigen Rahme nbedingungen einzudämmen, hat die Verwaltung in den 
letzten Jahren folgende Maßnahmen ergriffen: 
Mit der Wall AG, dem Vertragspartner der Stadt in Sac hen Werberechte auf öffentlichen Flächen, wurde ein e Ver- 
einbarung getroffen, um Plakate auf Pappen an Lampenmasten und Verkehrsschildern zu beseitigen. Hier wurden 
in den letzten zwei Jahren bereits gute Erfolge erzielt. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll nicht 
aufgegriffen w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 304 
Vorschlag 
Titel: Städtische Mehrfachförderung beenden 
Kurzbeschrei-
bung: 
Bei Anträgen auf freiwillige Leistungen ("Zuschüsse")  sind alle weiteren bestehenden Förderungen, insbes ondere 
aus der öffentlichen Hand (auch im weiteren Sinne) anzugeben. 
Erläuterung: Oftmals erfolgen Förderungen direkt aus dem Haushalt (Rat) aber zugleich auch aus weiteren de jure und /oder de 
facto städtischen Töpfen (Bezirksvertretungen, Sparka ssentopf usw.). Solche mehrfachen Förderungen sind zu 
beenden. Das jährliche Einsparvolumen dürfte im sechsstelligen Bereich liegen. 
Dieses Verfahren entspricht im Übrigen dem bei kult urellen und sozialen Projekten, bei denen im Rahmen des 
Finanzplans auch eine Gesamtfinanzierung darzustell en ist. Zugleich können durch so eine Förderbegrenz ung 
weitere Empfänger im kulturellen und sozialen Bereich bedacht werden. 
Der Vorschlag steht dem ergänzenden Fundraising bei privaten Spendern nicht entgegen, fördert dieses ind irekt 
sogar.  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 45 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 41 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 186 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen 158 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Willamowski 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Hinzuweisen ist auf den Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖD P und des Ratsherrn Powroznik Nr. A-R/0011/2012 zum 
Thema: „Zuschusspolitik- Den Haushalt steuerbarer m achen und für Zuschüsse mittelfristig Sicherheiten g eben“. 
Die Verwaltung wird hierzu einen Vorschlag erarbeit en. In diesem Zusammenhang wird das Anliegen des 
Eingebers Berücksichtigung finden. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungsprozess zur Optimierung des Zuschusswesens ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

305 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Proberaumzentrum für Musiker einrichten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Ein Proberaumzentrum in städtischer Hand, durch sozia le Träger oder durch Übertragung auf einen Verein e in- 
richten. 
Erläuterung: In der Kulturmetropole Münster gibt es Hunderte von Bands, Solomusiker und sogar hauptberufliche Bands. D en- 
noch mangelt es seit Jahren an bezahlbarem Proberaum . Das Problem wird durch den Wegfall des Schützenhof - 
bunkers noch verschärft. Für einen kleinen Proberaum  werden meist mehrere Hundert Euro verlangt, das ist  oft 
mehr als für eine kleine Wohnung, so dass viele Band s und Musiker gezwungen sind, sich einen Proberaum mit 
vielen anderen zu teilen - und trotzdem sind die Wartelisten lang und viele Musiker finden keine geeigneten Räum- 
lichkeiten. Das soll sich durch ein städtisch geför dertes Proberaumzentrum ändern. Um Kosten zu sparen wäre 
eine alte Schule o. ä. eine Möglichkeit. Viele Musiker würden für einen Proberaum sicherlich auch bei den Arbeiten 
mithelfen. Das ganze könnte über einen Verein laufe n, um weitere Kosten zu sparen. Um die laufenden Kos ten, 
Rücklagen usw. zu decken, soll eine erschwingliche Miete pro Kopf oder Raum erhoben werden. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 42 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 151 Ja-Stimmen 54 Nein-Stimmen 97 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Frau Schnell 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Proberäume für Musiker, Musikerinnen und Bands gehören zur notwendigen Infrastruktur und zu den notwendigen 
Arbeitsbedingungen einer Musikszene – gerade auch in  einer jungen und dynamischen Universitätsstadt. Ne ben 
vereinzelten Proberraumangeboten (zum Teil in städti sch geförderten/getragenen Einrichtungen) werden der zeit 
innerstädtisch noch ca. 60 Proberäume in einem privat betriebenen sowie 25 Proberäume  in einem vom Kulturamt 
geförderten und von einer freien Initiative betrieb enen Musik- und Probezentrum vorgehalten Unmittelbar  seit 
Bekanntgabe des Wegfalls der privat betriebenen Prob eraummöglichkeiten im Schützenhofbunker ist die Stad t 
bemüht, dem damit entstandenen Defizit durch die Erm ittlung alternativer Proberaummöglichkeiten zu begeg nen. 
Im Fokus der Prüfung standen/stehen neben den wenige n verbliebenen Räumlichkeiten im städtischen Besitz  
(u.a. Schulen) insbesondere auch Immobilien Dritter,  die jedoch häufig bereits alternativen Nutzungen z ugeführt 
wurden und/oder deren Nutzung aufgrund der hohen An forderungen im Immissions- und Brandschutz, vorzuhal - 
tenden Stellplätzen etc. einen massiven Investitionsbedarf nach sich ziehen würde. Auch die Fragen zur Betreiber- 
und Trägerkonstruktion, adäquaten Mietpreisen für d ie Musiker, Finanzierungsmöglichkeiten etc. werden im Kon- 
text der jeweiligen Optionen geprüft bzw. erarbeite t, wobei vor dem Hintergrund der fehlenden/knappen öffentli- 
chen Gelder der Fokus auf einem privaten Betreibermodell liegt. Gespräche dazu laufen.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Das Anliegen des Vorschlags wird in den laufenden Prozess zur Ermittlung alternativer Proberäume eingebunden. 
 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 Kulturausschuss       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 319 
Vorschlag 
Titel: Keine Subventionierung von Baulandpreisen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Subventionierung von Grundstückspreisen, beispie lsweise für Gewerbebetriebe und für Familien, sollt e 
eingestellt werden. 
Erläuterung: Ich wiederhole meinen Vorschlag Nr. 307/2011: (Steuer -) Gelder, die für öffentliche Aufgaben dringend ben ötigt 
werden, kommen einzelnen privaten Investoren zugute , ohne dass in sehr vielen Fällen ein nachweisbarer  mittel- 
bis langfristiger Nutzen für die Allgemeinheit daraus erwachsen würde.  
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 39 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 182 Ja-Stimmen 31 Nein-Stimmen 151 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Nienaber 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Stadt Münster betreibt aktive Wohnungsbaupolitik, um langfristige, strategische Stadtentwicklungsziele zu 
verfolgen: 
• Münster als attraktiven Lebensstandort mit zufried ener und wirtschaftlich gut gestellter Bürgerschaft im 
demographischen Gleichgewicht erhalten 
• Verkehrsprobleme durch Pendlertum Stadt-Umland reduzi eren 
• Die Zersiedelung der Landschaft vermeiden. 
Durch die Förderung der Abgabe von städtischen Grundstücken an förderberechtigte Eigennutzer mit der 
Verpflichtung zur 10 jährigen Eigennutzung will die Stadt insbesondere Familien von der Abwanderung in 
preisgünstige Umlandgemeinden abhalten (vgl. Vergaberichtlinien der Stadt Münster 
http://www.muenster.de/stadt/immobilien/pdf/vergaberichtlinien2010.pdf ).  
Hinweis zu den Gewerbegrundstücken: 
Diese werden von der Wirtschaftsförderung Münster mindestens zum Marktwert veräußert. Der Marktwert wird im 
Vorfeld von einem unabhängigen Immobiliensachverständigen gutachterlich ermittelt. Von dem erzielten Kaufpreis 
werden alle Kosten für Erschließungsaufwand, Ausgleichsmaßnahmen und Entwässerungsbeiträge an die Stadt 
Münster abgeführt.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat       
,

322 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Ausbau von Radwegen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Der Ausbau von Radwegen muss fortgesetzt werden, vor  allem die Verbreiterung z.B. auf der Hammerstraße. 
Dafür sollte im Haushaltsplan für den Verkehr 10% angesetzt werden. 
Erläuterung: Der Radfahrverkehr in Münster dürfte mindestens 10 % des Gesamtverkehrs betragen; deshalb sollte auch 10% 
für Pflege und Ausbau zur Verfügung stehen. Oder ist das längst der Fall? 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 40 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 197 Ja-Stimmen 45 Nein-Stimmen 152 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr beträgt 38 %, der des Kfz-Verkehrs 36 %. Sofern der Radverkehr  
verkehrsbedingt auf separaten Radwegen geführt wird, müssen diese dem Radverkehrsaufkommen entsprechen d 
ausgebaut werden. Während in früheren Jahren die Richtlinien für Radwege eine Breite von 1,0 m für ausreichend 
hielten, sehen die aktuellen Richtlinien bzw. die St VO eine Breite von 2,0 m zuzüglich eines Sicherheitss treifens 
von 0,5 – 0,75 m vor. Diese Breite ist aufgrund des in über 60 Jahren gewachsenen Radverkehrsnetzes an vielen 
Stellen in Münster nicht vorhanden. Gleichzeitig ist  das Radverkehrsaufkommen erheblich gestiegen. Hinz u 
kommt der zunehmende Einsatz von Pedelecs/E-Bikes, wo mit eine deutlich größere Zahl von Überholvorgängen  
verbunden ist. Überholvorgänge auf unzureichend breiten Radwegen sind vielfach Ursache für Radverkehrsunfälle 
Rad/Rad. Somit resultiert der Bedarf zum Ausbau des R adverkehrsnetzes nicht nur aus einzelnen Ergänzunge n 
des Radwegenetzes, sondern das vorhandene Netz selb st bedarf an vielen Stellen des Ausbaus. Hierfür ist  ein 
deutlich höherer Finanzbedarf als in der Vergangenhe it, erforderlich. Dieser kann durch Umschichtung in nerhalb 
der Produktgruppe 1201 generiert werden. Entsprechend  dem Vorschlag müsste der Ansatz zwischen 30 und 
40% der Produktgruppe 1201 betragen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Im Rahmen der Produktgruppe 1201 (Bereitstellung von Verkehrsflächen/ -anlagen) 
  werden 35 % für den Ausbau 
des vorhandenen Radwegenetzes gebunden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 323 
Vorschlag 
Titel: Sitzgelegenheit an jeder Haltestelle 
Kurzbeschrei-
bung: 
Für uns alte Menschen sollte an jeder Haltestelle wenigstens eine einfache, auch nicht überdachte Sitzgelegenheit 
vorhanden sein - und wenn es aus Kostengründen zunächst nur ein Baumstamm sein sollte. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 34 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 163 Ja-Stimmen 67 Nein-Stimmen 96 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Nach dem Haltestellenkataster ist an 450 Haltestellen keine Wartehalle/Sitzgelegenheit vorhanden. Auf den 
Strecken mit 10- bzw. 20-Minuten-Takt sind es etwa 240 Haltestellen. Hierbei handelt es sich überwiegend um 
Ausstiegshaltestellen. Bei Kosten von ca. 500€/Bank würden hierfür ca. 120.000€ für die Beschaffung der Bänke 
erforderlich werden. Die Kosten für die Unterhaltung sind dabei noch nicht berücksichtigt. 
Im 1. Rechenschaftsbericht zum Bürgerhaushalt 2011 w urde zum Vorschlag 360 „Mehr Bänke durch Spenden“ 
darauf verwiesen, dass wegen der knappen Haushaltla ge zu den derzeit zirka 3.000 aufgestellten Bänken keine 
weiteren Bänke mit städtischen Mitteln angeschafft w erden können. Neue Bänke werden nur dann aufgestellt , 
wenn die Anschaffungskosten und eine Unterhaltungsp auschale von dritter Seite (Sponsoren / Spendern) 
übernommen werden. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13. – 15.11.12 Alle Bezirksvertretungen       
20.11.2012 AUB       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

325 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Keine Subventionierung von Sport-Tourismus 
Kurzbeschrei-
bung: 
Regelmäßig bietet das Wuddi Rundum-Pakete zu Spielen der Nationalmannschaft an, die mit weit unter 100 E uro 
für Busfahrt quer durchs Land und Ticket geradezu verschleudert werden. Dies ist keine Pflichtaufgabe der Stadt. 
Erläuterung: Nur wenige Normalverdiener können sich den Besuch de rartiger Live-Events leisten. Die Stadt muss hier nic ht mit 
Billig-Reiseanbietern konkurrieren. Zumal jedes Spiel  auch in Münster bei einem Public Viewing miterlebt w erden 
kann. Das Kulturamt finanziert ja auch keine Fahrt nach Bayreuth einschließlich Busfahrt. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 61 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 55 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Frau Pohl 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag geht davon aus, dass die Durchführung von Länderspielfahrten durch das „Wuddi“ mit kommunalen 
Mitteln zumindest teilweise finanziert wird. 
Diese Prämisse ist nicht zutreffend! Denn jede Länderspielfahrt deckt nicht nur alle entstehenden Kosten 
(einschließlich der Verwaltungs- und Kalkulationskosten), sondern erwirtschaftet Überschüsse bis zu 500 € pro 
Fahrt.  Als Beispiel sei die Fahrt zum Länderspiel: Deutschland gegen Österreich im September 2011 genannt, die 
Kindern und Jugendlichen für 25 € angeboten werden konnte. 50 Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil, davon 
ein nennenswerter Teil von sozial benachteiligten, haben an der Fahrt teilgenommen.Noch wichtiger als die 
angeführten betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte sind die fachlich inhaltlichen Anliegen der Kinder –und 
Jugendarbeit im Wuddi, denen die Fahrten und Freizeiten dienen.
 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
28.11.2012 Ausschuss Kinder, Jug. + Familien        
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 327 
Vorschlag 
Titel: Parkuhren nur bis 18 Uhr betreiben in Randgebieten 
Kurzbeschrei-
bung: Parkplätze sollen ab 18 Uhr wieder kostenfrei zu nutzen sein, um die Parksituation für Anwohner zu entschärfen. 
Erläuterung: Beispiel Parkplatz Ecke Moltkestraße/Weseler Straße: h ier ist kein einziges Geschäft in der Nähe, aber de r 
Parkplatz muss mittlerweile von 8.00 bis 20.00 Uhr b ezahlt werden, SIEBEN Tage in der Woche. Mit dem 
Ergebnis, dass gar kein PKW um 18 Uhr dort steht, aber  ein lästiger Parkplatzsuch-Dauerverkehr im Viertel 
eingesetzt hat. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 24 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 16 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 234 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 213 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat der Rat der  Stadt Münster mit der Vorlage V/0825/2010 in der Sitz ung 
am 08.12.2010 unter anderem eine Harmonisierung der  Mindestbewirtschaftungszeiten beschlossen. Die  
Bewirtschaftungszeiten gelten stadtweit täglich von 08.00 - 20.00 Uhr und nur in stadtzentralen Bereich en 
(Hauptbahnhof) täglich von 00.00 - 24.00 Uhr. 
Die Vereinheitlichung verfolgte das Ziel, die Bewirt schaftungsgrundsätze einfach, verlässlich und leich t 
verständlich zu gestalten. Gerade die Tatsache, das s stadtweit gleiche Mindestzeiträume gelten, erfähr t bei 
Rückfragen aus der Bevölkerung Zustimmung. Bei der G röße des Stadtgebiets und der Vielzahl  bewirtschafte ter 
Parkflächen führen Ausnahmen zu einer unübersichtlic hen Zersplitterung der Tarifstruktur und bergen dam it die 
Gefahr in sich, dass die vom Rat gewünschte Parkraumbewirtschaftung aufgeweicht wird.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

328 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Beleuchtung Aaseetreppe 
Kurzbeschrei-
bung: 
Nachts ist die neue Aaseetreppe ausgeleuchtet wie z u Filmaufnahmen. Gedimmtes Licht schont Geldbeutel und 
ist auch für die Tierwelt angenehmer. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 54 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 48 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 244 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 221 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Grimm 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Rahmen des  Projekts „Aaseeterassen“ gehörten Anzahl und Art der Beleuchtungskörper an den Treppen zum  
architektonischen Gesamtkonzept  der Ausgestaltung d er Aaseeterassen.  Die Verwaltung trägt das Maß der 
Beleuchtung der Aaseetreppen fachlich inhaltlich mit,  da Treppenanlagen gerade bei Dunkelheit eine beson dere 
Gefahr darstellen. Insofern muss auf die Ausleuchtun g von Treppenanlagen aus Verkehrssicherheitsgründen ein 
besonderes Augenmerk gelegt werden.  
Die Beleuchtungskörper an den neuen Aaseetreppen si nd Teil des städtischen Beleuchtungssystems, das zen tral 
ein- und ausgeschaltet wird.  Ausgangspunkt für das An- und Abschalten der städtischen Beleuchtung ist ein  auf 
dem Gebäude der Stadtwerke angebrachten Dämmerungssc halters, der auf einem Einschaltwert von 27 Lux  und  
einen Ausschaltwert von 22 Lux reagiert (zum Vergleich: Zimmerbeleuchtung liegt zwischen 500 und 100 Lux).  
Eine isolierte Steuerung einzelner Laternen / Lichtkö rper gibt das automatisierte zentrale 
Gesamtsteuerungssystem nicht her, so dass keine Mög lichkeit besteht, einzelne Laternen der 
Beleuchtungsanlage an den neuen Aaseetreppen zu bestimmten Zeiten auszuschalten. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen 
      
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 332 
Vorschlag 
Titel: Externe Moderation des Bürgerhaushaltes einsparen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die externe Moderation des Bürgerhaushaltes kostet G eld, insoweit kann das auch durch Mitarbeiter/-inne n des 
Amtes für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Münster erledigt werden. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 39 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in: 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bürgerhaushalte zeichnen sich in Deutschland unter anderem dadurch aus, dass Vorschläge zum Haushalt und zu 
städtischen Aufgaben und Leistungen (auch) über das Internet abgegeben werden können. Wenn- wie in Müns ter 
– über das Internet auch die Möglichkeit eröffnet w ird, die abgegebenen Vorschläge mit Kommentaren (durc h 
Nutzerinnen und Nutzer) zu versehen, ist eine Moder ation der Internetseite erforderlich, und zwar aus folgenden 
Gründen: Für den Internetauftritt ist die Stadt rech tlich verantwortlich. Mit Hilfe von Moderatorinnen und 
Moderatoren soll die Diskussion auf der Internetsei te „im Rahmen“ bleiben, es soll Beleidigungen, 
Verunglimpfungen oder extremistischen Äußerungen mögl ichst vorgebeugt werden. Hinzu kommt, dass 
schriftliche Kommunikation eher zu Missverständnisse n neigt, etwa dann, wenn ironische Äußerungen getät igt 
werden. Auf all dies muss eine geschulte Moderation schnell reagieren   Grundsätzlich kann die Moderati on durch 
ein externes Unternehmen oder die Stadtverwaltung selbst erbracht werden..             …….Fortsetzung umseitig 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im ersten Fall wird vertraglich vereinbart, welche konkreten Leistungen das Unternehmen zu erbringen hat (z. B. in 
welchem Zeitrahmen die eingehenden Kommentare gesic htet werden sollen und wann welche Reaktionen 
erfolgen sollen). Dafür erhält das externe Unterneh men im Gegenzug ein Leistungsentgelt. Vorteil der ex ternen 
Lösung ist, dass ein Externer als Schlichter von Stre itfällen bzw. als neutrale Instanz von den Nutzerin nen und 
Nutzern üblicherweise eher akzeptiert wird als die Stadtverwaltung selbst. Darüber hinaus bietet sich d ie 
Auslagerung von Aufgaben grundsätzlich immer dann an, wenn die Aufgaben nur über einen bestimmten Zeitraum 
zu erbringen sind. 
 
Soll die Moderation durch die Stadtverwaltung selbst erbracht werden, müssen entsprechende Mitarbeiterin nen 
und Mitarbeiter über den Zeitraum der Vorschlags- un d Bewertungsphase (insgesamt etwa 12 Wochen) zur 
Verfügung stehen, dabei auch außerhalb der Regelarbeitszeit (beispielsweise auch sonntags). In diesem Zeitraum 
stünden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ih re bisherigen Aufgaben nur noch in eingeschränktem M aße 
(oder gar nicht mehr) zur Verfügung. Hinzu kommt, da ss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die 
Moderationsaufgabe geschult werden müssen. 
 
Grundsätzlich sind also beide Wege denkbar: Externe Moderation oder Moderation durch eigene Mitarbeiter innen 
und Mitarbeiter. Deutlich wird aber auch, dass beid e Wege mit Kosten verbunden sind. Eine Beispielrechnu ng 
möge dies belegen: Würden städtische Mitarbeiterinn en oder Mitarbeiter die Moderation übernehmen, müss te pro 
Mitarbeiterin / Mitarbeiter mit einem Stundensatz vo n über 50 € kalkuliert werden. Darin sind Schulungs kosten 
noch nicht enthalten. Unter Kostengesichtspunkten wä re eine externe Vergabe der Moderationsleistungen a lso 
dann sinnvoll, wenn ein externes Unternehmen die Le istung (bei gleicher Qualität) zu einem günstigeren  Preis 
anbietet. Dies war im Bürgerhaushalt 2011 und 2012 der Fall. 
Sollten die Moderationsleistungen auch zukünftig dur ch ein externes Unternehmen günstiger als durch die  
Stadtverwaltung selbst erbracht werden können, empfi ehlt die Verwaltung weiterhin die externe Vergabe di eser 
Leistungen.

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 332 
Vorschlag 
Titel: Externe Moderation des Bürgerhaushaltes einsparen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die externe Moderation des Bürgerhaushaltes kostet G eld, insoweit kann das auch durch Mitarbeiter/-inne n des 
Amtes für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Münster erledigt werden. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 39 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in: 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bürgerhaushalte zeichnen sich in Deutschland unter anderem dadurch aus, dass Vorschläge zum Haushalt und zu 
städtischen Aufgaben und Leistungen (auch) über das Internet abgegeben werden können. Wenn- wie in Müns ter 
– über das Internet auch die Möglichkeit eröffnet w ird, die abgegebenen Vorschläge mit Kommentaren (durc h 
Nutzerinnen und Nutzer) zu versehen, ist eine Moder ation der Internetseite erforderlich, und zwar aus folgenden 
Gründen: Für den Internetauftritt ist die Stadt rech tlich verantwortlich. Mit Hilfe von Moderatorinnen und 
Moderatoren soll die Diskussion auf der Internetsei te „im Rahmen“ bleiben, es soll Beleidigungen, 
Verunglimpfungen oder extremistischen Äußerungen mögl ichst vorgebeugt werden. Hinzu kommt, dass 
schriftliche Kommunikation eher zu Missverständnisse n neigt, etwa dann, wenn ironische Äußerungen getät igt 
werden. Auf all dies muss eine geschulte Moderation schnell reagieren   Grundsätzlich kann die Moderati on durch 
ein externes Unternehmen oder die Stadtverwaltung selbst erbracht werden..             …….Fortsetzung umseitig 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im ersten Fall wird vertraglich vereinbart, welche konkreten Leistungen das Unternehmen zu erbringen hat (z. B. in 
welchem Zeitrahmen die eingehenden Kommentare gesic htet werden sollen und wann welche Reaktionen 
erfolgen sollen). Dafür erhält das externe Unterneh men im Gegenzug ein Leistungsentgelt. Vorteil der ex ternen 
Lösung ist, dass ein Externer als Schlichter von Stre itfällen bzw. als neutrale Instanz von den Nutzerin nen und 
Nutzern üblicherweise eher akzeptiert wird als die Stadtverwaltung selbst. Darüber hinaus bietet sich d ie 
Auslagerung von Aufgaben grundsätzlich immer dann an, wenn die Aufgaben nur über einen bestimmten Zeitraum 
zu erbringen sind. 
 
Soll die Moderation durch die Stadtverwaltung selbst erbracht werden, müssen entsprechende Mitarbeiterin nen 
und Mitarbeiter über den Zeitraum der Vorschlags- un d Bewertungsphase (insgesamt etwa 12 Wochen) zur 
Verfügung stehen, dabei auch außerhalb der Regelarbeitszeit (beispielsweise auch sonntags). In diesem Zeitraum 
stünden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ih re bisherigen Aufgaben nur noch in eingeschränktem M aße 
(oder gar nicht mehr) zur Verfügung. Hinzu kommt, da ss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die 
Moderationsaufgabe geschult werden müssen. 
 
Grundsätzlich sind also beide Wege denkbar: Externe Moderation oder Moderation durch eigene Mitarbeiter innen 
und Mitarbeiter. Deutlich wird aber auch, dass beid e Wege mit Kosten verbunden sind. Eine Beispielrechnu ng 
möge dies belegen: Würden städtische Mitarbeiterinn en oder Mitarbeiter die Moderation übernehmen, müss te pro 
Mitarbeiterin / Mitarbeiter mit einem Stundensatz vo n über 50 € kalkuliert werden. Darin sind Schulungs kosten 
noch nicht enthalten. Unter Kostengesichtspunkten wä re eine externe Vergabe der Moderationsleistungen a lso 
dann sinnvoll, wenn ein externes Unternehmen die Le istung (bei gleicher Qualität) zu einem günstigeren  Preis 
anbietet. Dies war im Bürgerhaushalt 2011 und 2012 der Fall. 
Sollten die Moderationsleistungen auch zukünftig dur ch ein externes Unternehmen günstiger als durch die  
Stadtverwaltung selbst erbracht werden können, empfi ehlt die Verwaltung weiterhin die externe Vergabe di eser 
Leistungen.

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 338 
Vorschlag 
Titel: Mehr Fahrradständer in der Innenstadt 
Kurzbeschrei-
bung: 
Installation von mehr Fahrradständern unmittelbar i n der Innenstadt - selbst wenn dazu einige PKW-Park plätze 
oder -Halteplätze entfallen müssten. 
Erläuterung: Leider war der Trend in den letzten Jahren eher geg enläufig, etwa die Demontage vorhandener Ständer am  
Drubbel gegenüber der Einmündung Alter Fischmarkt. Fa hrradfahrer wollen zum Einkaufen nicht ihr Gefährt 
zentral in kostenpflichtigen Parkhäusern parken, son dern in Geschäftsnähe, um die höhere Mobilität eine s 
Fahrrads gegenüber dem Auto auch ausnutzen zu können. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 6 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 56 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 47 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 192 Ja-Stimmen 61 Nein-Stimmen 131 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Im Zusammenhang mit der Vorlage V/0054/2012 „Mehr Plat z für mehr Radverkehr“ hat der ASSVW die 
Verwaltung beauftragt, sukzessive im Rahmen der fina nziellen und personellen Möglichkeiten neue und 
zusätzliche Parkmöglichkeiten für Fahrräder in der Al tstadt und den innenstadtnahen Wohngebieten zu scha ffen 
und somit das Fahrradparken in diesen Bereichen wei ter auszubauen und zu ordnen. Hierfür stehen im Hau shalt  
für die Jahre 2012 ff jeweils 50.000 € zur Verfügung. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Mitte       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

340 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Bündelung des Musikunterrichts 
Kurzbeschrei-
bung: 
Integration der diversen "e.V."-Musikschulen in die städtische Musikschule (umzusetzen durch vollständi ge Strei- 
chung der Zuschüsse bei (geringerer) Aufstockung des Musikschuletats). 
Erläuterung: Es gibt keinen zwingenden Grund, mehrfac h parallele Organisationsstrukturen in Form der div ersen "e.V."-
Musikschulen vorzuhalten. Das macht nur unnötige Ov erhead-Kosten durch doppelte Verwaltungsarbeit. Der e i- 
gentliche Musikunterricht kann und sollte weiter de zentral vor Ort stattfinden, aber es braucht keine eigenständi- 
gen Organisationen mit ihren eigenen Verwaltungsstru kturen. Das kann die Verwaltungsstruktur der städtis chen 
Musikschule mit geringen Mehrkosten "mit links" mit machen, so dass die bisher doppelten Verwaltungskost en 
nahezu komplett eingespart werden können. 
Münster sollte sich diesen Luxus mit mehreren eigenständigen Musikschuleinrichtungen nicht leisten.  
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 10 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 43 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 134 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen 106 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Prof. Rademacher 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die e.V. Musikschulen haben seit den 70er Jahren eine wichtige und unverzichtbare Rolle im Bereich der  musika- 
lischen Bildung übernommen.  Heute stellt sich im gesamten Kulturbereich die Frage, ob die ursprünglichen Orga- 
nisationskonzepte noch die richtigen sind, bzw. ob Veränderungen Einsparungen erzeugen, die mit dazu beitra- 
gen, dass kulturelle Leistungen im gewohnten Niveau aufrecht erhalten werden können. Ein gemeinsames Dach 
von den e.V. Musikschulen und der  städtischen Westfälischen Schule für Musik (WSfM) birgt ein erhebliches 
Einsparpotential in Höhe von ca.  333.730,- €.. Eine solche Maßnahme korrespondiert im Übrigen den Organisati- 
onsvorschlag Rödl Nr. 142  und greift das Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2007 - 2008 des Gemeindeprü- 
fungsamtes (GPA) auf. Allerdings ist das gemeinsame Dach aller Musikschulen, verbunden mit der Einstellung der 
Förderung der Stadtteilmusikschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 663.730,- €, nicht ohne Vermittlung vor Ort 
in den Stadtteilen umzusetzen. Das Einsparvolumen von 333.730,- € wird u.a. erreicht durch den Abbau von mehr- 
fachen Führungs- und Verwaltungsstrukturen. Zudem wird durch den vermehrten Einsatz freier Mitarbeiter das 
Verhältnis von festangestellten Lehrkräften zu Honorarkräften an das Niveau der WSfM angepasst.  
Bürgerwirkung: Das komplette Ensembleangebot, die Bibliothek und Leihinstrumente sowie das vollständige An- 
gebot an Unterrichtsfächern der WSfM wird allen Stadtteilen eröffnet. Geschwister- und Sozialermäßigungen grei- 
fen auch dann, wenn die Kinder in unterschiedlichen Stadtteilen unterrichtet werden. Gebühren und Leistungen 
der Musikschule werden harmonisiert und sind damit im gesamten Stadtgebiet auf gleichem Niveau. Es ist jedoch 
damit zu rechnen, dass der neue Musikschulverbund als Verlust an Bürgernähe und dezentraler Versorgung ver- 
standen wird. Die Maßnahme sollte daher von einem sorgfältig vorbereitetem Informations- und Kommunikations- 
konzept begleitet werden. So kann z.B. eine Fortsetzung der ehrenamtlichen Tätigkeit der e.V.’s weiterhin Wertvol- 
les zur Profilierung der Stadtteilkultur beitragen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 Kulturausschuss       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 342 
Vorschlag 
Titel: Wasserkraftnutzung am Pleistermühlenwehr 
Kurzbeschrei-
bung: 
Nutzung der Wasserkraft am Pleistermühlenwehr zur Ene rgiegewinnung; viele wasserbauliche Anlagen dürften  
durch die frühere Mühle noch erhalten sein. 
Erläuterung: Wasserkraft steht unabhängig von Wind und Sonne 24 St unden je Tag zur Verfügung und eignet sich bestens z ur 
Grundlastabdeckung. Der Strom sollte ins allgemeine Stromnetz Münsters eingespeist werden. 
Mittlerweile müsste die Technik so weit sein, dass auch mittlere Gefälle, wie sie dort vorhanden sind,  angesichts 
der Wassermengen trotzdem ausreichend sind. Mittelfristig müsste sich die Anlage selbst tragen können. 
Die Anlage könnte gleichzeitig Schulklassen sehr ein drücklich alternative Energieerzeugung nahebringen u nd 
Münsters Ruf als klimafreundliche Stadt stärken. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Ost 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 31 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 30 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 239 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 219 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Bruns 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Wasserkraftnutzung an der Pleistermühle wurde be reits 2005 durch die Fachhochschule Münster 
(Diplomarbeit) in Zusammenarbeit mit  ECM - Energie C oncept Münster GmbH geprüft und als nicht wirtschaf tlich 
beurteilt, insbesondere unter Berücksichtigung der geringen Wasserabflussmengen aufgrund der Installat ion einer 
Fischtreppe. Auch bei Ansatz einer gewissen Preisdegression bei den Wasserkraftanlagen und der aktuellen  EEG 
– Vergütung ist  - auch nach Einschätzung von ECM - e ine Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage nicht z u 
erwarten, so dass auf eine erneute Wirtschaftlichkeitsberechnung verzichtet wird. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

343 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Streichung von Zuschüssen zu Turnieren 
Kurzbeschrei-
bung: Streichung von Zuschüssen zum "Turnier der Sieger" und "K+K Cup". 
Erläuterung: Im letzten Jahr bereits positiv bewerte t, haben die Gremien dies dann abgelehnt, weil sie ein Abwandern aus 
Münster fürchten. Gleichzeitig haben sie aber deutl ich gemacht, dass der Anteil der Stadt mit etwa 2,5 b is 5% nur 
sehr gering sei. Es ist fraglich, ob bei Rückzug der  Stadt und damit Wegfall von gerade einmal 2,5 bis 5 % des 
Budgets die Veranstalter das Risiko auf sich nehmen, die Verknüpfung mit Münster zu lohnen.  
Aus Sicht des Haushalts muß dagegen an allen Ecken ges part werden! Wer die Musik bestellt, soll sie auch 
bezahlen. Großartige soziale Wirkungen, die eine Fö rderung durch die Allgemeinheit rechtfertigen würde n, sehe 
ich nicht. Der indirekte Rückfluss über ausgegebene s Geld der Besucher ist meines Erachtens auch zweife lhaft. 
Entweder der veranstaltende Verein kann es sich leisten oder nicht. 
Münster kann sich die Veranstaltung nicht mehr in dieser Form leisten.  
Abgegeben für: Münster gesamt 
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 69 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 60 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 179 Ja-Stimmen 47 Nein-Stimmen 132 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Werkleitung:       Frau Spinnen 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Auf die Frage, in welchen Sportarten Münster und das Münsterland national und international eine maßgebliche 
Rolle spielen kann, lautet eine Antwort: im Reitsport. Reiten in unterschiedlichen Facetten ist eine der wenigen 
international wettbewerbsfähigen Disziplinen unserer Region. Die beiden Turniere „Turnier der Sieger“ und „K+K 
Cup“ stehen für diesen Spitzensport mit seinem wichtigen Imagefaktor für Münster. Das traditionelle Reit- und 
Springturnier „K+K Cup“  in der Halle Münsterland erfreut sich laut Veranstalter, dem Reiterverband Münster e.V., 
jedes Jahr einer enormen Beliebtheit und ist stets restlos ausverkauft. Springprüfungen und Dressurwettbewerbe 
begeistern das Publikum in Einzel- und Mannschaftswettkämpfen. Beim „Turnier der Sieger“  trifft sich die 
internationale Elite aus Dressur- und Springsport alljährlich in Münster vor dem Schloss. Seit Jahrzehnten zählt es 
zu den Höhepunkten im Pferdesportkalender. Die hochdotierte Springreiterserie ‚Riders Tour’ macht in Münster 
Station und trägt ebenfalls dazu bei, dass das „Turnier der Sieger“ zu Deutschlands besten Adressen gehört.  
Beide Turniere „Turnier der Sieger“ und „K+K Cup“02 sind bei Wegfall des Zuschusses gefährdet. Vor allem bei 
einer Aufgabe des Turniers der Sieger geht Münster eine der wenigen Veranstaltungen verloren, die überhaupt 
bundesweite Beachtung insbesondere auch in der Wahrnehmung durch die Medien (öffentlich-rechtliches 
Fernsehen) genießen. Aus diesem Grunde wurde bislang ein Wegfall der Bezuschussung abgelehnt.  
Im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 – 2017 schläg t die Verwaltung – auch in Würdigung dieses 
Bürgerhaushaltsvorschlags – vor, die Zuschüsse für d as Turnier der Sieger und den K+K Cup von 55.200 € au f 
30.000 € zu reduzieren.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: -25.200 € 2014: -25.200 € 2015: -25.200 € 201 6: -25.200 € 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird dahingehend modifiziert aufgegrif fen, dass die Zuschüsse für das Turnier der Sieger und den 
K+K Cup auf 30.000 € reduziert werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
28.11.2012 Werksausschuss MM       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 344 
Vorschlag 
Titel: Kein Geld für Spiekerhof-Brücke 
Kurzbeschrei-
bung: 
Kein städtisches Geld für einen Umbau der Spiekerhof- Brücke, wie ihn einige interessierte Kreise seit Jahr en 
immer wieder zu forcieren versuchen! Die jetzige Brücke ist optisch völlig in Ordnung! 
Erläuterung:  
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 58 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 57 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 202 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 180 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der angesprochene Umbau der Spiekerhof-Brücke geht au f eine Initiative des Kiepenkerl-Viertel e.V. zurück.  Der 
daraufhin erarbeitete Umgestaltungsentwurf beinhalt et jedoch in erster Linie die Aufwertung und das 
Erlebbarmachen der Aa in dem stadthistorisch bedeutsamen Bereich der nördlichen Altstadt. Die Verwaltung hatte 
den Entwurf mit der Vorlage V/0701/2011 der BV Mitte u nd dem ASSVW zur Entscheidung vorgelegt. Er war zu 
dem Zeitpunkt abgelehnt worden mit dem Auftrag an d ie Verwaltung, zunächst ein Gesamtkonzept für die A a in 
der Innenstadt vorzulegen, das die ökologische Aufw ertung des Flussbettes, den Aa-Seitenweg und die Brü cken 
einschließt.  
Die Kosten der Gesamtmaßnahme waren im Haushalt 2012 mit 375.000,-- € veranschlagt (Baukosten 425.000,-- € 
abzüglich des Beitrags Privater (Kiepenkerl-Viertel e.V. ) in Höhe von 50.000,-- €) nicht berücksichtigt. Di e vom 
Land NRW für die Maßnahme bewilligten Städtebaufördermittel in Höhe von 265.000,-- waren darin noch  
Nach dem Beschluss des ASSVW mit dem Auftrag zu einem Gesamtkonzept für die Innenstadt-Aa am 13.10.2011 
wurde der Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk für  die Jahre 2012-2015 versehen. Im Haushaltsplanentw urf 
2013 sind nun für das Jahr 2016 ein Anteil von 10.0 00,-- € und für das Jahr 2017 die restlichen 365.00 0,-- € 
vorgesehen - dies jedoch nur unter der Voraussetzung , dass der Sperrvermerk zu gegebener Zeit durch den AUB 
aufgehoben würde. 
Insofern ist der Einsparvorschlag als bis auf Weiteres kostenneutral einzustufen. 
Inhaltlich wäre ein Verzicht auf die Umgestaltung de r Brücke selbst – vorgesehen waren ein neuer Pflaste rbelag 
und der Ersatz der Sandstein-Brüstungen durch Geländer – aus fachlicher Sicht vertretbar, ohne dass dadurch die 
Aufwertung der Aa beeinträchtigt würde, und kann in der weiteren Planung als Variante berücksichtigt werden. 
 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein.  
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV MItte       
22.11.2012 ASSVW       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

346 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Auflösung eines Stadtbezirkes 
Kurzbeschrei-
bung: Zusätzlich zum Stadtbezirk Mitte reichen die vier Bezirke Nord, West, Süd und Ost aus. 
Erläuterung: Hiermit werden sowohl nicht unerheblich e Kosten für die Politik als auch städtisches Personal gespart.  
Bereits jetzt sind die Stadtbezirksgrenzen teilweise recht willkürlich - die Gemeinsamkeiten beispielswe ise von St. 
Mauritz und Handorf, die beide zu "Ost" gehören, liegen im täglichen Leben nahe bei Null.  
Eine Verschlechterung der lokalen Ortskenntnis und V erhaftung ist damit nicht zu erwarten; dagegen könn te man 
so gut den eingeschränkten Haushaltsmöglichkeiten Rechnung tragen. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 9 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 58 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 48 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 99 Ja-Stimmen 101 Nein-Stimmen - 2 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Oberbürgermeister Lewe Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:  Herr Kupferschmidt 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Gemeindeordnung NRW lässt eine Reduzierung der Anzahl der Stadtbezirke grundsätzlich zu, wobei es n icht 
weniger als 3 und nicht mehr als 10 Stadtbezirke sei n dürfen. Da Münster in 6 Stadtbezirke aufgeteilt is t, ist eine 
Reduzierung durchaus möglich. Eine Neueinteilung hat  auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsteile un d auf 
die Ziele der Stadtentwicklung Rücksicht zu nehmen. 
Zum Änderungszeitpunkt enthält die Gemeindeordnung N RW allerdings eine Einschränkung: Die Stadtbezirks-
grenzen sind nur zum Ende einer Wahlperiode zu änder n. Sie müssen bis 8 Monate vor der Wahl festgelegt s ein. 
Daraus ergibt sich, dass ein Beschluss, mit dem die  Zahl der Stadtbezirke für Münster reduziert wird, i n 2013 
zustande kommen muss. Bei der Einsparung einer gesamt en Bezirksverwaltung gibt es zum einen 
verwaltungsseitig Einsparungen durch Einsparung von St ellen / Stellenanteilen für die BV-Leitung und die 
Schriftführung, zum anderen aber auch auf Seiten der Politik, weil die Kosten der Gremienarbeit entfallen . Diese 
sind mit jährlich insgesamt 63.976 € anzusetzen (für 2014 anteilig).  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: -21.325 € 2015:  -63.976 € 2016: -63.97 6 € 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entscheidungsv orschlag im Sinne der Zielsetzung des Vorschlags in d en 
politischen Beratungsgang einzubringen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 353 
Vorschlag 
Titel: Keine Unterstützung von Burschenschaften 
Kurzbeschrei-
bung: 
Burschenschaften stehen immer wieder in Verbindung mi t rechtsradikalen und verfassungsfeindlichen 
Äußerungen. Da die Stadt Münster dem Grundgesetz verp flichtet ist, sollte sie jegliche Unterstützung der  
Burschenschaften einstellen. 
Erläuterung: Insbesondere sollten keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, sowie es sollte keine 
Nutzungsmöglichkeiten von städtischen Einrichtungen geben.  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 52 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 36 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 176 Ja-Stimmen 39 Nein-Stimmen 137 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Alle Verwaltungseinrichtungen der Stadt Münster müsse n bei ihrer Arbeit die verfassungsrechtlichen Grundl agen 
des Grundgesetzes beachten. Dies gilt sowohl hinsic htlich der finanziellen Unterstützung von Organisat ionen, 
Vereine, Vereinigungen etc. als auch für die Bereitstellung städtischer Einrichtungen.  
Die Prüfung, ob Gründe für eine Verweigerung eines Zuschusses oder einer Raumvergabe vorliegen oder bekannt 
sind, erfolgt in der Regel bei den jeweils betroffenen Verwaltungseinrichtungen im Rahmen der Bearbeitung 
entsprechender  Anträge, und zwar unter Beachtung vorliegender Zuschuss- und Raumvergaberichtlinien.   
 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

354 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Erhebung der Elternbeiträge vereinfachen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Das Verfahren zur Erhebung der Elternbeiträge sollte vereinfacht und damit Arbeitsaufwand in der 
Stadtverwaltung reduziert werden. 
Erläuterung: Eltern, die ihr Kind in den Kindergarten schicken, brauchen gute Nerven. Sie füllen eine Erklärung zum 
Elterneinkommen aus, kämpfen sich durch eine mehrseitige Ausfüllanleitung und kopieren dann noch unzählige 
Einkommensnachweise und Bescheinigungen. Die Stadt prüft alles, berechnet das "maßgebliche Einkommen" 
und ordnet die Familie der passenden Einkommensgruppe zu. Damit aber nicht genug. Im Folgejahr werden die 
Eltern zur Vorlage des Steuerbescheides aufgefordert - zwecks Kontrolle der Berechnung aus dem Vorjahr. 
Gegebenenfalls wird nachberechnet oder zurückbezahlt. Noch schwieriger wird es, wenn sich das Einkommen 
durch einen Nebenjob eines Elternteils unerwartet erhöht haben sollte. 
Das Verfahren sollte vereinfacht werden. Dabei könnte man auch gleich die Bewilligung des Elterngeldes unter die 
Lupe nehmen. Das ist nämlich ähnlich kompliziert und mit vielen, vielen Formularen verbunden. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 32 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 24 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 208 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 199 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Frau Pohl 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Erhebung der Elternbeiträge ist kommunal durch eine Satzung dahingehend geregelt, dass Elternbeiträge 
erhoben werden und zwar auf der Grundlage einer jährlichen vorausschauenden Berechnung. Nach Ablauf des 
Beitragsjahres werden die Einkommensverhältnisse des Beitragsjahres auf evtl. eingetretene Einkommensver-
änderungen im Beitragsjahr überprüft. Eine Betrachtung des Aufwands und Ertrages führt nicht zu einer Änderung 
dieser mit der kommunalen Satzung festgelegten Überprüfungseckpunkte. Ziel des Verwaltungshandelns ist auch 
bei der Erhebung der Elternbeiträge die Verfahren so bürgerfreundlich zu machen wie rechtlich möglich. Der 
Vorschlagsverfasser bemängelt, dass neben dem Ausfüllen der Erklärung zum Elterneinkommen eine mehrseitige 
Berechnungshilfe durchgearbeitet  sowie unzählige Einkommensnachweise und Bescheinigungen kopiert werden 
müssen. Um zu einer belastbaren Entscheidung über die Höhe der festzusetzenden Elternbeiträge zu kommen, 
kann auf das Ausfüllen der Erklärung zum Elterneinkommen sowie die Nachweise hierzu nicht verzichtet werden. 
Verzichtet werden kann aber auf den Versand der Berechnungshilfe, die ursprünglich als Service für den Bürger 
gedacht war, sich in der Praxis allerdings nicht als hilfreich erweist. Angeregt durch diesen Vorschlag wird die 
Verwaltung künftig auf den Versand der Ausfüllanleitung verzichten und diese nur noch auf Anforderung durch 
Bürger ausgeben. Damit wird der Aufwand der Beitragspflichtigen im Sinne des Vorschlags reduziert. 
 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird dahingehend aufgegriffen, dass auf den Versand der Ausfüllanleitung verzichtet wird. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
28.11.2012 AKJF       
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 358 
Vorschlag 
Titel: Sauberkeit in öffentlichen Grünanlagen! 
Kurzbeschrei-
bung: 
Wirksame Kontrolle zur Vermeidung überbordender Versc hmutzung von Grünanlagen und öffentlichen Wegen 
durch Hundekot. Beschäftigung von Kontrolleuren beim  Ordnungsamt (sogenannte 1-€-Kräfte), die sich durch  
Bußgelder selbst tragen. 
Erläuterung: "WN"-Schlagzeile vom 05.05.2012:  
"Nicht alle Wünsche werden wahr" 
Vor einem Jahr habe ich bereits einen Vorschlag unter breitet, wie Grünanlagen und öffentliche Wege 
kostenneutral oder gar mit zusätzlichen Einnahmen i m Stadthaushalt besser vor überbordendem Hundekot 
geschützt werden könnten. Der Vorschlag wurde seiner zeit im Rahmen der Beratungen verworfen. Nach einem  
weiteren Jahr der Beobachtung der Szene und der viele n Leserbriefe, die zu diesem Thema in den Zeitungen  
veröffentlicht wurden, wurde ich in meinem Vorschlag  bestärkt und möchte ihn deshalb noch einmal ins Ge spräch 
bringen. Nicht zuletzt die Berichterstattung im regi onalen Fernsehen und meine Beobachtungen in der Stad t 
Düsseldorf, die fühlbare Sanktionen permanent prakt iziert und damit nachhaltige Erfolge erzielt (z. B. in den 
Rheinwiesen), bestärken mich in meiner Meinung, das s die Stadt Münster mit meinem Vorschlag einen großen  
Erfolg im Punkt "lebenswerte Stadt" erzielen könnte. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Heuer Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Verschmutzung im Stadtgebiet durch Hundekot, ins besondere auch in Grünanlagen, wird immer wieder al s  
großes Ärgernis geschildert. Die Verwaltung hat in de r Vergangenheit die unterschiedlichsten Maßnahmen 
(Öffentlichkeitsarbeit, Kontrollen, Ansprechen etc.) durchgeführt. Zurzeit gibt es ein Projekt: Aufstelle n von 
Hundetütenautomaten, aus dem Erkenntnisse abgeleitet  werden sollen zu möglichen Handlungsansätzen. Derz eit 
erfolgt die Kontrolle im Rahmen der Streifendienste d es Service- und Ordnungsdienst (SOS) gezielt an den  
bekannten Auslauf- und Ausführplätzen für Hunde. Zude m wird auf Hinwiese und Beschwerden aus der 
Bevölkerung gezielt reagiert. Erfahrungsgemäß gelangt  der Service- und Ordnungsdienst des Ordnungsamtes s o 
zu den brisanten Punkten im Stadtgebiet. Dauerhafte Kontrollen sind allerdings nicht bezahlbar. Mit die sem 
Vorschlag wird auf eine personelle Verstärkung des k ommunalen Ordnungsdienstes hingewiesen, wobei – um 
eine Erhöhung der Kosten zu vermeiden – der Einsatz v on 1 Euro Kräften vorgeschlagen wird. Korrekt ist 
zweifellos die Annahme, dass mit einem vermehrten Pe rsonaleinsatz im Ordnungsdienst intensive Kontrolle n zur 
Vermeidung weiterer Verschmutzung von Grünanlagen und  öffentlichen Wegen durch Hundekot möglich sind. Ei n 
Vergleich  der personellen Ausstattung des kommunalen  Ordnungsdienstes macht deutlich, dass – bezogen au f 
die Zahl der Einwohner – der Ordnungsdienst der Stadt  Düsseldorf 3-4 mal besser ausgestattet ist als die  
Ordnungsdienste der Städte Bonn, Bielefeld, Dortmund u nd Münster (Düsseldorf: 1 Stelle auf 3.900 Einwohner , 
Stadt Münster 1 Stelle auf 12.600 Einwohner). 
Eine Verstärkung des Ordnungsdienstes der Stadt Münst er um 1 Euro Kräfte kommt allerdings aus rechtlichen 
Gründen nicht in Betracht, da der Einsatz im Bereich hoheitlicher Tätigkeiten ausscheidet.   
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
29.11.2012 APRO       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

360 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Radgaragen für Einfamilienhäuser freigeben 
Kurzbeschrei-
bung: 
Für Radgaragen zum Beispiel von Cervotec gibt es off ensichtlich keine einheitlichen Regelungen für die 
Aufstellungen. Dabei sind die Dinger aus durchsichtigem Material und echt nett anzusehen. 
Erläuterung: So konnte uns zum Beispiel im Bauamt niemand sagen, ob  wir eine Radgarage für 5 Fahrräder in unserem 
Vorgarten aufstellen dürfen. Eigentlich sind die gene hmigungsfrei, aber irgendwie wurde es auch bei mehr eren 
Anfragen nicht freigegeben. Sogar die herstellende Fi rma, die in Münster ansässig ist, konnte bisher off enbar 
keine Erlaubnis bei der Stadt erwirken. Dass man ausg erechnet in Münster vor der Haustür keine Radgarage  
aufstellen darf, ist doch absolut unverständlich. Dafür blockieren dann die Räder lieber die Garage und dafür bleibt 
das Auto auf der Straße - welche Logik!!! 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 41 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 40 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 128 Ja-Stimmen 27 Nein-Stimmen 101 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Lohaus 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Leider kann dem Vorschlag nicht entsprochen werden, denn die Beurteilung einer Fahrradgarage hängt von den 
grundstücksbezogenen Besonderheiten ab, die zu einer unterschiedlichen rechtlichen Bewertung führen können. 
Im Einzelnen:  
Für die Errichtung einer Radgarage ist - bis zu einem Bruttorauminhalt von 30 m³ - keine Baugenehmigung 
erforderlich. Sofern jedoch die Radgarage z. B. abweichend von Festsetzungen eines Bebauungsplanes errichtet 
werden soll oder die zu den Nachbargrenzen nach baurechtlichen Vorschriften erforderlichen Abstände nicht 
einhält, ist beim Bauordnungsamt die Erteilung einer Befreiung bzw. Abweichung von den entsprechenden 
Vorschriften zu beantragen Ob diese dann erteilt werden kann, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.  
Im Rahmen einer grundstücksbezogenen Beratung im Bau ordnungsamt kann der Bauherr/die Bauherrin erfahren, 
welche baurechtlichen Vorschriften für die rechtmäßige Errichtung einer Fahrradgarage beachtet werden müssen.  
Informationen zur nutzergerechten Ausgestaltung von Fahrradstellplätzen gibt es auch auf der Internetseite des 
Bauordnungsamtes ( 
http://www.muenster.de/stadt/bauordnung/ ). 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Dem Vorschlag kann aus Rechtsgründen nicht entsprochen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 361 
Vorschlag 
Titel: 2. Teil Schillerstraße wird Radstraße 
Kurzbeschrei-
bung: 
Das Stück Schillerstraße vom Ring bis zur Schillerstr aße-Brücke zur Fahrradstraße machen - so wie bereits  beim 
Teil vom Hauptbahnhof bis zum Ring geschehen! 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 7 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 34 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 24 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 132 Ja-Stimmen 34 Nein-Stimmen 98 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Dieser Abschnitt der Schillerstraße ist Bestandteil einer Ortsteil verbindenden Haupterschließungsstraße. Dem 
entsprechend hoch ist der Anteil des Durchgangsverkehrs (66%). Damit ist eine Ausweisung als Fahrradstraße 
gemäß StVO nicht möglich. Einen gleichlautenden Antrag hat das zuständige politische Gremium im Jahr 2009 
abgelehnt (V/0469/2009/1). 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Mitte       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

362 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Bessere Aufbereitung der Haushaltszahlen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Beim Lesen des Haushalts sollen die Zahlen für den Bü rger verständlicher und vergleichbarer werden. Dami t soll 
es einfacher werden, den Nutzen eines Haushaltspostens einzuschätzen und dies bei Sparvorschlägen zu  
berücksichtigen. 
Erläuterung: Beim Lesen der Details zum Haushalt im Internet ist es meines Erachtens zu schwer, die einzelnen Posten zu 
vergleichen.  
Zum Beispiel die Posten 402 (VHS), 407 (Theater) und 80 2 (Bäder). Hier stellen sich mir ganz spontan folgen de 
Fragen: 
  * Wie viele Personen haben die einzelnen Angebote genutzt? 
  * Wie hoch sind die Einnahmen der städtischen Bühnen? 
  * In wie weit sind in den Posten bereits Unterhaltungskosten für die Gebäude enthalten? 
Diese Informationen sollen zukünftig enthalten sein. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 26 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 21 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 222 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 218 Differenz Ja - Nein  
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagem ents (NKF) gliedert sich der kommunale Haushalt 
systematisch in einen input-orientierten und einen output-orientierten Bereich.Für die input-orientier ten Elemente 
des Haushalts (Ergebnisplan, Finanzplan und die nach  Produktbereichen und Produktgruppen differenzierten 
Teilpläne als Gliederungen der vorgenannten Pläne) g ibt es gesetzliche Regelungen zum Aufbau und zum Inh alt, 
deren Anwendung zu einem erheblichen Teil verbindlic h vorgeschrieben ist. Über die gesetzlichen Anforde rungen 
hinausgehend werden im Haushalt der Stadt Münster au f Ebene der Produktgruppen die wesentlichen Inhalte mit 
unmittelbarem Bezug zum jeweiligen Teilplan erläutert.                                ……………….Fortsetzung umseitig 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll teilweise / modifiziert aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
5.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Auf diese Weise soll mehr Transparenz erreicht und d amit auch die Verständlichkeit erhöht werden. Für de n 
output-orientierten Bereich des Haushalts beschränke n sich die gesetzlichen Vorgaben auf die Notwendigk eit von 
Zielen und von Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung. Im Übrigen ist die Gestaltung dieses Bereiches in das 
Ermessen der Kommunen gestellt. Um auch hier die Verst ändlichkeit zu verbessern, verfügt der Haushalt der  
Stadt Münster über mehrere Elemente, die über die ge setzlichen Anforderungen hinausgehen und sich in all en 
Produktgruppen wiederfinden. Zu Beginn einer Produktg ruppe werden deren Inhalte beschrieben. Damit wird 
teilweise auch die mit der Produktgruppe verbundene grundsätzliche Ausrichtung bzw. Zielsetzung formulie rt. Bei 
Bedarf werden in der Rubrik „Besonderheiten im Planjah r“ kurze Hinweise auf besondere Umstände oder 
erwartete Ereignisse gegeben. Zusätzlich zu den gese tzlich geforderten Kennzahlen zur Messung der 
Zielerreichung werden Standardkennzahlen und Leistungsdaten abgebildet. Während die Standardkennzahlen d ie 
Vergleichbarkeit der Produktgruppen erleichtern solle n, haben die Leistungsdaten eine eher beschreibende  
Funktion. Sie ergänzen individuell die textlichen Erl äuterungen um Zahlenangaben, die Auskunft über die S truktur 
und den Umfang der erbrachten Leistungen, die Zielgruppen oder das Arbeitsumfeld geben. 
 
Der Haushalt der Stadt Münster verfügt über rd. 70 m itunter sehr unterschiedliche Produktgruppen. Von da her ist 
es schwierig aussagefähige (Standard-) Kennzahlen zu  entwickeln, die einen Vergleich der Produktgruppen nach 
einheitlichen Kriterien ermöglichen. Unabhängig davon ist die Optimierung sämtlicher Ken nzahlen bei der 
Stadt Münster ein andauernder Prozess und wichtiger B austein auf dem Weg zur zielorientierten 
Steuerung . 
Soweit Daten gewünscht werden, die sich auf die Verg angenheit beziehen, ist auf den Jahresabschluss der  Stadt 
Münster zu verweisen, der zahlreiche Informationen enthält und über folgende Links zu erreichen ist: 
http://www.muenster.de/stadt/finanzen/haushalt.html 
 
 
Zu den konkreten Fragen: 
 
In der Produktgruppe 04 02 „Volkshochschule“ finden sich die voraussichtlichen Teilnehmerzahlen differe nziert 
nach den Produkten „Bildungsangebote im Rahmen des We iterbildungsgesetzes“, „Drittmittelfinanzierte 
Qualifizierungsprojekte“ und „Bildung auf Bestellun g“. In der Produktgruppe 08 02 „Bäder“ sind die erwa rteten 
Besucherzahlen aller Bäder und noch einmal unterteilt nach Hallen- und Freibädern angegeben. 
 
Die Städtischen Bühnen Münster werden in der Rechtsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung geführt. Die 
Produktgruppe 04 07 „Städtische Bühnen“ im Haushalt der Stadt Münster beinhaltet daher im Wesentlichen nur 
den Zuschuss aus dem städtischen Haushalt an die Einrichtung. Detailinformationen, wie z. B. die Höhe der 
Einnahmen, können dem Wirtschaftsplan der Städtischen Bühnen Münster entnommen werden. Dieser ist eine 
Anlage des Haushalts der Stadt Münster und im Band 1 des Haushaltsplanes abgedruckt. Weitergehende 
Informationen zum Theater Münster erhalten Sie über den 
 Link zur letzten Jahresrechnung inkl. Anhang + 
Lagebericht der Städtischen Bühnen Münster https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034283&voselect=8498.  
 
 
Die Unterhaltungskosten für die Gebäude sind in den  Teilergebnisplänen der Produktgruppen – und zwar in  der 
Zeile 28 „Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehu ngen“ – enthalten. In den Erläuterungen z. B. zu dem  
Teilergebnisplan der Produktgruppe 08 02 „Bäder“ wird hierzu mit Verweis auf die Zeile 28 angemerkt: „Bei  den 
internen Leistungsbeziehungen werden die Aufwendunge n für die Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Gebäuden durch das Immobilienmanagement abgebildet (Umsetzung des Mieter-/Vermietermodells).“

363 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Mehr Mittel zur Eigenbewirtschaftung für Schulen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Den Schulen sollten mehr Mittel, die derzeit noch ze ntral verwaltet werden, zur Eigenbewirtschaftung übe rtragen 
werden. 
Erläuterung: Den Schulen stehen nur im sehr geringen Umfang Mitte l zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur 
Verfügung. Wenn die Schulen auch die Gelder zum Beispi el für Energieverbrauch und allgemeine 
Bauunterhaltung selbst bewirtschaften dürften, würde n sicher mehr Einsparungen erzielt, solange eingespa rte 
Mittel zweckgebunden in den Schulen blieben. Durch effizienteren Mitteleinsatz würde so mehr erreicht, ohne dass 
Mehrausgaben entstehen würden. Zusätzliche Einsparun gen würden bei der Stadt entstehen 
(Personalkosteneinsparung im Amt für Schule und Weiterbildung und Amt für Gebäudemanagement). 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 24 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 12 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 224 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 208 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Frau Dr. Hanke Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Ehling 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, durch eine Dezent ralisierung von Mitteln die Eigenverantwortung der S chulen zu 
stärken und ihnen Gestaltungsspielräume zu eröffnen, soweit dies sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist. 
Eine Dezentralisierung erfolgt  mit weitestgehend guten Ergebnissen für das Schulbudget  (Verbrauchsgüter – 
und Materialien, Unterrichtsmaterialien, Bürobedarf, Lehrmittel und Schulbücher) bereits seit vielen Jahren. Hierfür 
stehen den Schulen Mittel i. H. von jährlich insgesamt 2,5 Mio € zur Eigenbewirtschaftung zur Verfügung, in einer 
Bandbreite zwischen 5.500 € und 130.00 € pro Schule.  Seit 1997 werden erfolgreich Schulen auch an der 
Energieeinsparung beteiligt. Zurzeit nehmen 73 Schulen an dem aktuellen Projekt „Klimaschutz macht Schule“ teil, 
der ausgeschüttete Anteil an der Einsparung beträgt 30%.                                   ……Fortsetzung umseitig 
                                                   
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird in den weiteren Entscheidungsprozess eingebunden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung 
      
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bezogen auf den im Vorschlag angesprochenen Aspekt de r Bauunterhaltung ist anzumerken, dass eine 
Dezentralisierung der Bauunterhaltungsmittel bei der  aktuellen Haushaltslage nicht in Betracht kommt. Be i den 
nicht auskömmlichen im Haushalt zur Verfügung stehe nden Mitteln ist die Verausgabung der Mittel nach 
Prioritäten vorzunehmen, um einen optimalen und zuku nftsfähigen Mitteleinsatz zu gewährleisten. Das erf ordert 
ein standortübergreifendes Denken und Entscheiden mi t der zwingenden Folge einer zentralen 
Mittelbewirtschaftung.  
Bei der Weiterentwicklung der Dezentralisierung von Mitteln, die von den Schulen selbst bewirtschaftet w erden 
sollen („ Schulbudget“) 
, sind vor allem folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:  
a.  In den Schulen sind sowohl Landesbedienstete als au ch kommunal Beschäftigte mit Verwaltungs- bzw. 
Bewirtschaftungsaufgaben betraut. Eine Dezentralisier ung muss sicherstellen, dass dezentralisierte 
kommunale Aufgaben allein beim städtischen Personal  ankommen; gleichzeitig muss aber sicher gestellt 
werden, dass die Schulleitung ihrer Gesamtverantwortung nachkommen kann. Eine Abwicklung der Aufgaben 
muss zeitlich und fachlich auch möglich sein, d.h. es ist für jede Schule zu entscheiden, ob das zur 
Aufgabenerledigung notwendige Fachwissen vorhanden ist. 
b.  Soweit die Mittel von Schulen in eigener Regie bewir tschaftet und eingesetzt werden sollen, muss -zumin dest 
teilweise- die Zweckbindung aufgehoben werden, dami t im Rahmen des Budgets eine Deckungsfähigkeit 
gegeben ist. Ansonsten ergeben sich für die Schulen keine „qualitativen“ Verbesserungen. 
c.  Das Ob“ und „Wie“ einer Dezentralisierung im Bereic h der Immobilienwirtschaft (Gebäudekosten) müsste f ür 
jede Schule gesondert festgestellt werden, da die Ra hmenbedingungen der Schulen sehr unterschiedlich 
sind. Aufgrund verschiedenster Faktoren (Baujahr, bau licher bzw. Ausstattungszustand, Mit-Nutzung von 
Räumen durch Dritte, Raumangebot usw.) ist eine Ver gleichbarkeit von Schulen und der Aufbau einer 
entsprechenden Systematik kaum gegeben. Die Ausgaben  in diesem Bereich sind stark schwankend. 
Pauschalierungen oder auch Weitergabe von bisherigen  Ressourcen bergen daher immer die Gefahr, dass 
die Mittel nicht bedarfsgerecht zur Verfügung gestel lt werden bzw. bei künftigen Entwicklungen nicht -ze itnah- 
bedarfsgerecht angepasst werden können.  Die Instandhaltung und der Gebäudebetrieb und damit  auch die 
Verkehrssicherheit werden zentral vom Amt für Immobi lienmanagement für alle im Eigentum der Stadt 
befindlichen Gebäude verantwortet und gewährleistet . Nur so können, nach Prioritäten geordnet durch 
jeweilige fachkundige Mitarbeiter/-innen ein gebäud eübergreifender Einsatz und eine gebäudeübergreifend e 
Bewirtschaftung der nur begrenzt zur Verfügung stehen den Mittel erfolgen. Nahezu alle Mittel der 
Instandhaltung werden für Instandsetzungsarbeiten a ufgewendet, Mittel für Schönheitsreparaturen stehen so 
gut wie nicht zur Verfügung. Diese Instandsetzungsar beiten reichen von der Mängelbeseitigung  bis hin z ur 
Sanierung von Bauteilen. Art und Umfang bedürfen dabei  im Einzelfall der baufachlichen Einschätzung, für 
die in den Schulen keine Ressourcen zur Verfügung ste hen. Das Ziel ist, bei dem Grunde nach nicht 
auskömmlichen Mitteln, durch gezielte Maßnahmen und  gezielten Mitteleinsatz  eine wirtschaftliche, 
baufachliche fundierte und nachhaltige Instandhaltu ng vorzunehmen. Zum April 2011 wurde für Schulen und  
Kindertageseinrichtungen unterstützend eine zentrale  Störungsannahme eingerichtet, die sich ebenfalls 
bewährt hat. 
d.  Je umfangreicher Zuständigkeiten auf die Schulen ve rlagert werden, desto größer müssen -mit Blick auf 
notwendige Ansparmöglichkeiten- städtische Mittel h ierfür entweder liquide (bei Überweisung auf das 
Schulgirokonto) oder zumindest fiktiv („Ermächtigung s- / Resteübertragung“) im städtischen Haushalt 
gebunden werden. Mit Blick auf die Jährlichkeit des Haushalts und die Finanzsituation scheint dies nur in 
begrenztem Umfang möglich bzw. haushaltsrechtlich zulässig.

365 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Bürgerbeteiligung bei Baumaßnahmen und Pflanzungen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Im Rahmen einzelner Projekte können Freiwillige konkret etwas für Münster tun, indem sie in Gemeinschaf tsarbeit 
tätig werden. Den Bürgern wird die Möglichkeit gegeb en, unter sachkundiger Anleitung das Stadtbild mitzug estal- 
ten und zu verschönern. 
Erläuterung: Bei der Bepflanzung beispielsweise von Ausgleichsfläch en und auch größeren Projekten, wie Arbeiten an Spiel - 
plätzen oder der Umgestaltung des Aabettes können di e Bürger mit Werkzeugen und Geräten, angeleitet von 
Offiziellen, aktiv werden. 
Vorteile hier: 
- Erhöhte Verbundenheit mit der Stadt 
- Kosteneinsparung  
- Gemeinschaftsbildung 
- Gesundheitsförderung, direkt und indirekt 
Dass Arbeit auf freiwilliger Basis funktioniert, bewe isen Ehrenämter, Vereine, Müllsammelaktionen, Freiwil liges 
Ökologisches Jahr (FÖJ), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und so weiter. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 22 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 14 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 219 Ja-Stimmen 18 Nein-Stimmen 201 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Bruns 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Generell ist das innerhalb der Verwaltung zuständige  Amt  für Grünflächen und Umweltschutz offen für kon krete 
Vorschläge der Bürger/innen, bei denen immer eine für beide Seiten erfolgreiche Lösung angestrebt wird.  
Bei geeigneten Objekten, insbesondere im Bereich von Ausgleichsflächen, wird der Vorschlag seit einigen Ja hren 
erfolgreich bei der Anlage von Obstwiesen / Obstbaum pflanzungen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen 
durchgeführt. wenn Bürger/innen gegenüber der Verwal tung ihr Interesse an einer Mitgestaltung bekunden.  Inte- 
ressierte Bürger/innen können ihr Interesse telefoni sch unter 492 6730 bekunden oder per Email über 
amt_67@stadt-muenster.de , Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen im Rahmen  des Bürgerprojektes 
„Münster bekennt Farbe“ (Email: goldbeck@stadt-muenster.de  oder telefonisch: 492 6762).  
Hinzuweisen ist noch darauf, dass dem Vorschlag bei  komplexen Baumaßnahmen allerdings Grenzen gesetzt 
sind, die sich insbesondere aus dem Vergaberecht, d en haftungsrechtlichen Fragestellungen und dem Baua blauf 
ergeben. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
20.11.2012 AUB       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 367 
Vorschlag 
Titel: Auffällige Mietnebenkosten bei Gewährung von Sozialleistungen überprüfen 
Kurzbeschrei- 
bung: 
Eine genaue Überprüfung oder Korrektur von Mietneben kosten, die im Rahmen von Sozialleistungen übernom- 
men werden, kann zu einer Senkung der Unterkunftskosten führen. 
Erläuterung: Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld und Har tz IV - Leistungen beziehen, stehen seit einigen Jah ren vor 
dem Problem, dass die Wohngeldzahlungen zwar nicht e rhöht wurden, aber die Nebenkosten stark gestiegen 
sind. Das bedeutet für sie unter Umständen Verzicht auf Ausgaben für andere sinnvolle Anschaffungen. Zwar sind 
die mit Hartz IV-Leistungen unterstützten Familien froh, dass das Amt die Nebenkosten in voller Höhe üb ernimmt. 
Es bestehen aber Zweifel, ob die Nebenkosten immer r ichtig abgerechnet wurden. Ich schlage vor, dass Ne ben- 
kosten, soweit sie auffällig hoch sind, genau überp rüft werden. Meiner Einschätzung nach könnten so Gel der für 
überhöhte Nebenkosten gespart werden. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 36 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 32 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 219 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 199 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Herr Paal Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Bierstedt 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag entspricht der Rechtslage und damit auch der Praxis im Jobcenter. 
Nach der gesetzlichen Regelung in § 22 Abs. 1 SGB II und § 35 SGB XII werden Bedarfe für Unterkunft und Hei-
zung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind 
.  
Soweit die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, können sie erst nach einer schriftlichen Auf- 
forderung, die Kosten zu senken, auf den angemessenen Betrag reduziert werden. Hierfür ist den Leistungsbe- 
rechtigten i.d.R. ein Zeitraum von 6 Monaten zuzugestehen. 
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung wer den Nebenkostenabrechnungen immer auf ihre Angemes-
senheit hin überprüft. Darüber hinaus wird auch geprüft, ob die Abrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter 
in einwandfreier Art und Weise erfolgt ist; andernfa lls werden die Leistungsberechtigten aufgefordert, die Abrech- 
nung anzufechten und es wird nicht der gesamte Nachzahlungsbetrag gezahlt  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
21.11.2012 ASGAf       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

369 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Sichere Querung der Warendorfer Straße 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Querung der Warendorfer Straße auf Höhe der Dechaneistraße soll für Kinder, Behinderte und Senioren durch 
Einbeziehung des Radverkehrs in die Ampelanlage sicherer gemacht werden. 
Erläuterung: An genannter Querung kommt es immer wieder zu gefähr lichen Situationen für Kinder, Behinderte und ältere 
Mitbürger. Ursache hierfür ist der nicht in die Ampe lanlage mit einbezogene Radverkehr. Hierdurch müsse n die 
Radfahrer während der Grünphase für Fußgänger nicht  halten. Dadurch entsteht ein hohes Risiko von 
Zusammenstößen zwischen Radfahrern und den schwächsten Verkehrsteilnehmern. 
Durch Versetzen der Ampelmasten nach rechts von den Radwegen sowie eine zusätzliche Haltelinie kann die  
Gefahr eines Zusammenstoßes gebannt werden. Bei ande ren Querungen der Warendorfer Straße (Oststraße, 
Friedensstraße) ist dies bereits umgesetzt. Es sollen daher im Rahmen der Neugestaltung der Warendorfer Straße 
die betreffenden Masten wie geschildert versetzt werden. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 0 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld  spart Geld X ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 19 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 6 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 188 Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen 162 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Vorschlag ist bereits in der politischen Beratung : Die Verwaltung hat hierzu die Vorlage V/0163/2012 s owie 
eine detaillierte ergänzende Stellungnahme erstellt . Bei der Beratung im ASSVW am 14.06.2012 wurde die 
Beschlussfassung vertragt, da die Fraktionen dieses Thema noch mit den Bürgern vor Ort besprechen wollen. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungsprozess ein. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Mitte       
22.11.2012 ASSVW       
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 374 
Vorschlag 
Titel: Fahrradstraße Anton-Knubel-Weg 
Kurzbeschrei-
bung: Eine Fahrradstraße ist kostengünstig zu erstellen, es werden nur einige Schilder benötigt. 
Erläuterung: Fahrradstraßen machen das Fahrradfahren sicherer un d attraktiver. Am Anton-Knubel-Weg liegen eine Schule , 
eine Kirche, ein Kindergarten und eine Sporthalle, die se öffentlichen Einrichtungen sollten mit dem Rad 
umweltfreundlich und stressfrei zu erreichen sein. 
 
Radfahrer aus den umliegenden Wohn- bzw. Neubaugebi eten haben dann eine bessere Verbindung zum 
Hauptbahnhof und zur Innenstadt. Insbesondere Kinder und ältere Menschen würden sich auf einer Fahrradstraße 
mit einem sicherem Gefühl fortbewegen können. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 31 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 22 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 97 Ja-Stimmen 83 Nein-Stimmen 14 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der 
Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart in einer Straße ist, oder dies alsbald zu erwarten ist. Da di es für den 
Anton-Knubel-Weg nicht zutrifft, sollte dem Vorschlag nicht gefolgt werden. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Südost       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

375 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Keine umfangreiche Mülltrennung 
Kurzbeschrei-
bung: 
Statt im Haushalt mehrere Müllbehälter für unterschi edliche Abfälle aufzustellen, könnte auch ein Behäl ter allein 
ausreichen. 
Erläuterung: Nach wissenschaftlich begleitetem Versuchen (z.B. in Trier) gibt es Verfahren zur Mülltrennung, die es üb erflüssig 
machen, den Müll in verschiedenen Tonnen zu sammeln . Dies würde unter anderem den gelben Sack überflüs sig 
machen. Denn wie der Versuch gezeigt hat, trennen Ma schinen besser als der Mensch. Den Bürgern bleiben d ie 
Biotonne und die gelbe Tonne erspart, Rohstoffe werd en energetisch verwertet und die Entsorgungskosten liegen 
weit unter dem Durchschnitt. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 50 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 42 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
  - 
Schriftliche 
Umfrage 0 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Werkleitung:      Herr Hasenkamp 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die gemeinsame Sammlung von Restmüll und Wertstoffen  und anschließende Trennung in vollautomatischen 
Sortieranlagen ist ein Ansatz, der in den vergangenen  Jahren mehrfach untersucht und erprobt wurde. Auch  in 
Münster hat es hierzu bereits Versuche gegeben.Neben  den positiven Effekten durch eine Vereinfachung in d er 
Abfalltrennung zeigen die Versuche aber auch die Prob leme auf. So werden die „guten“ Wertstoffe durch den  
Restabfall stark verunreinigt. Dabei nehmen insbeso ndere Kunststoffe zusätzlich Gerüche an. Das führt dazu, 
dass die Wertstoffe aus einer gemeinsamen Erfassung insbesondere für ein hochwertiges Recycling in Form einer 
stofflichen Verwertung trotz intensiver Bemühungen n icht vermarktet werden können. Nur mit aufwendigen und 
teuren Waschverfahren können diese Probleme gelöst w erden. Damit ist eine gemeinsame Erfassung 
insbesondere auch aus wirtschaftlichen Gründen derz eit nicht umsetzbar. Grundsätzlich bleibt es somit vorerst 
dabei: Je sauberer und sortenreiner Wertstoffe getr ennt erfasst werden, desto besser können sie auch v erwertet 
werden.  
Um die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft zu v erbessern, wurden mit dem Inkrafttreten des neuen 
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum 01.05.2012 di e Vorgaben für das Recycling verstärkt und neu 
festgelegt. Demnach soll bis 2015 flächendeckend di e getrennte Sammlung von Bioabfällen (§ 11 Abs. 1 KrW G) 
sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfäl len (§ 14 Abs. 1 KrWG) eingeführt werden. Ziel ist es , das 
hohe Ressourcenpotential der werthaltigen Abfälle effizienter zu erschließen.  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
27.11.2012 Werksausschuss AWM       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 380 
Vorschlag 
Titel: Auf nächtliche Beleuchtung des Wolbecker Amtshauses (Am Steintor 50) verzichten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Das Amtshaus in Wolbeck, Am Steintor 50, ist jede Nach t beleuchtet. Die Kosten für die Beleuchtung sollten  
eingespart werden. 
Erläuterung: Angesichts der schwierigen städtischen Haushaltslage  sollte das Immobilienmanagement das Thema "Nächtli che 
Beleuchtung von städtischen Gebäuden" grundsätzlich aufgreifen und auf die Beleuchtung solcher Immobilie n 
verzichten, bei denen dies lediglich die Sicht auf das Gebäude ermöglicht. 
 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 51 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 47 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 236 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 214 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:  Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Nienaber 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Wolbecker Amtshaus, Steintor 50, wird mit Eintritt der Dunkelheit bis 24 Uhr beleuchtet. Diese nächtliche 
Beleuchtung dient vorrangig dem Zweck, Vandalismus und Graffiti zu vermeiden. Seitdem die Immobilie bis 24 
Uhr beleuchtet wird, ist es nicht mehr zu Sprühaktionen auf die Wandflächen gekommen. Aus wirtschaftlichen 
Gesichtspunkten ist an der nächtlichen Beleuchtung festzuhalten, da durch die Beleuchtung nach Eintritt der 
Dunkelheit bis 24 Uhr rund 100 € jährlich anfallen, die Beseitigung von Verunreinigung an der Wandfläche Kosten 
von 100 € pro Quadratmeter verursacht. 
Bevor die nächtliche Beleuchtung eingeführt wurde, wurde durchschnittlich jährlich ein deutlich höherer Betrag zur 
Beseitigung der Vandalismusschäden aufgebracht. 
 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht aufgegriffen. 
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

381 Vorschlag Nr. Bürgerhaushalt 2012  
Vorschlag 
Titel: Wirtschaftlichere Nutzung des Amtshauses Wolbeck (Am Steintor 50) 
Kurzbeschrei-
bung: 
Für die aktuelle Nutzung ist das städtische Gebäude  überdimensioniert. Räume stehen leer oder werden n icht 
intensiv genutzt. Entweder ist die Nutzung zu intens ivieren / zu verdichten oder das Gebäude ist freizu ziehen und 
zu vermarkten. 
Erläuterung: Die Immobilie Am Steintor 50 ist durch die Lage und d as Gebäude sehr werthaltig. Daraus ergibt sich 
zwangsläufig, dass eine städtische Nutzung nur dann  erfolgen sollte, wenn auf dem Immobilienmarkt eine  
preiswertere Nutzungsalternative nicht zur Verfügung  steht. Wenn die Immobilie städtisch genutzt wird, sollte die 
Stadt für eine intensive Nutzung sorgen. 
Die Stadt sollte deshalb prüfen, ob für die städtisc hen Leistungen im Bezirk Südost ein preiswertere Imm obilie zur 
Verfügung steht bzw. wie die Nutzung des Gebäudes intensiviert werden kann. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Südost 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen X kostet Geld  spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 24 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 22 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 198 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 179 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r: Stadtkämmerer Reinkemeier Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:      Herr Nienaber 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss vom 21.03.2012 zur Vorlage „Optimierung bürgerorientierter 
Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster“ (V/0787/2011) u. a. 
beschlossen, die künftige Nutzung der Immobilie Am Steintor 50 kritisch zu überprüfen. 
Die Prüfung seitens der Verwaltung läuft. Die Ergebnisse werden im IV. Quartal 2012 den politischen Gremien 
vorgelegt. 
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag fließt in den laufenden Entscheidungsprozess zur künftigen Nutzung der Immobilie ein.  
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
5.12.2012 Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften 
      
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012   Vorschlag Nr. 391 
Vorschlag 
Titel: Verbot weiterer Versiegelung von Grünflächen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Das ist eine Verschandelung der Landschaft. Die rasante Beschleunigung der Versiegelung der Landschaft fördert 
den Klimawandel, führt zu dessen Beschleunigung. 
Erläuterung: Diese fatale Entwicklung gehört gebremst, wenn nicht  in Richtung Entsiegelung. Durch Baumaßnahmen 
verschwindet immer wieder auch Grün an sich. Das is t bei jeder Baumaßnahme so. Es erfolgt immer nur eine  
teilweise Neubegrünung. Siehe Kinderhauser Zentrumserweiterung. Kinderhaus wird immer hässlicher. 
Abgegeben für: Stadtbezirk Münster-Nord 
Anzahl  
Kommentare: 1 
Finanzielle  
Konsequenzen  kostet Geld X spart Geld  ist kostenneutral 
 
Bewertung 
 
Internet-
abstimmung 44 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 34 Differenz Ja - Nein 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
   
Schriftliche 
Umfrage 203 Ja-Stimmen 35 Nein-Stimmen 168 Differenz Ja - Nei n 
 
Dokumentation 
Beigeordnete/r:   Stadtdirektor Schultheiß Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: Amtsleiter/in:       Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Mit seinem Beschluss über die Stellungnahme der Stad t Münster zum Entwurf zur Fortschreibung des 
Regionalplans Münsterland mit dem Zeithorizont 2025 hat der Rat der Stadt Münster im Juli 2011 den Rahm en für 
die weitere, mögliche Siedlungsentwicklung in Münster beschlossen.  
Insbesondere weil die Stadt Münster bereits seit Jah rzehnten das Grundsatz-Prinzip „Innenentwicklung vor  
Außenentwicklung“ nachhaltig und erfolgreich praktiz iert hat, und auch weiterhin zur Grundlage der weit eren 
Siedlungsentwicklung machen wird, konnte der Rat der  Stadt Münster mit seinem o. a. Beschluss deutlich hi nter 
den quantitativen Handlungsspielräumen für eine wei tere Siedlungsflächenentwicklung in Münster zurückbl eiben, 
die der von der Bezirksregierung Münster vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münster land 
beinhaltete. Gleichwohl wird sich in Münster die Fl ächeninanspruchnahme des unbebauten, vor allem des 
landwirtschaftlich genutzten Freiraums für Siedlungszwecke, wie auch in anderen prosperierenden Teilräumen des 
Bundesgebietes und des Landes NRW, fortsetzen.  
Die konkrete Umsetzung des entsprechend des Beschlus ses des Rates der Stadt Münster voraussichtlich 
eingeräumten, künftigen regionalplanerischen Handlu ngsrahmens zur künftigen Entwicklung und Erschließun g 
neuer Siedlungsflächen bzw. Baugebiete in Münster, de n der fortgeschriebene Regionalplan Münsterland der  
Stadt Münster bieten wird, wird in den nächsten Jahr en stets bedarfsbezogen auf der Grundlage noch 
durchzuführender, erforderlicher bauleitplanerischer Verfahren erfolgen..  
Finanzielle  
Auswirkung: 2013: 2014: 2015:  2016: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden 
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt 
 
Vorschlag fließt 
in laufenden 
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess 
ein 
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden 
 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Der Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden.  
 
Beratung 
Beschlüsse der  
politischen Gremien: 
Gremium 
stimmt zu 
Gremium 
stimmt ge-
ändert zu 
Gremium  
beschließt  
weitere Prüfung 
Gremium  
lehnt ab  
vorher bereits 
umgesetzt 
keine  
Beschluss-
fassung  
13.11.2012 BV Münster Nord       
22.11.2012 ASSVW       
05.12.2012 AFBL       
12.12.2012 Hauptausschuss       
12.12.2012 Rat

Bürgerhaushalt 2012 
Teil 1:  Dokumentation der 102 Vorschläge aus 
 der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2012  
 
Teil 2 : Bericht Bürgerhaushalt 2012  
 
Anlage zur Ratsvorlage V/0589/2012 
September 2012

1
 
	


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 







	






 
	










		
			

• 
 
 
 
 
 


 
!

• "#	$
 
 
 
 
 %
!

&
 

• '$(		
 
 
 
 
 !
 




• 	'
)*	
+)
,$	
$
"+-*
 

 



• .	
 
 
 
 
 )



 



 




  





		$


/(	
)
)
		$
$
/(	

"+
$
"+
$
$
"#0 
)$


			$

1$	'	-		$
(



$

02	0
		$
#
(

&
$
&
!
3
 
4(
5		)'




"+0 
63



		$
	(3
#

 


 



78#9








	




 

!
"##



$
%&



#
'

(


 
 
 
 
 %
 
)#




  
 &
 
 
 
 
*


%
  
 
 
 
 
 
+





  
 %
 
 
 
 &
 


	#




%
  
 
 
 
 
 %
,




!%
  
 %
 
 
 
 &


:)

02	0		$


5		)'

(	

*


                                           
 
1
 Die Daten wurden nicht geschlechterdifferenziert erhoben. 
2
 6 weitere Vorschläge wurden von Teilnehmern angekündigt und im Nachgang zur Veranstaltung in den BHH eingebracht.

2
 


/	*

1$
	
;(*'	

<+	
#

=(
"+ $	

$


/	
 
-		3
)
(
.(

#	*
<
$(
 +4*
"	

,$

"0 
$

1)	
:)

/	*

(	

*



  /(	
-
<$	'	
6
>	#'


5			

8	(


#$
-$	3
+)

"$
-
1)	 '3
5			'
	
<$	0 
'	
$
#3



"+
6
>	#'
 
	
/(	
$(
"+$0 
	
#	)
?(

-(
.	
)
@$ 

$
5
$
A$
 
$
	3
#$
$
	*
)(
$
=
 
5	
#
)(
A$0 
	
	
/
$(()	
(	
(

" +	
)	


5		)+

<@0 
'	3

"+$	
*
'
$

/(	
#$


	
-
8
<*
)
<

 	*
	3
#$'	(*B


 
5		)'
>
$
,	$



&  /(	

80<


"+$	
#$
$
+)
80<0
)# )3
#)
$

80<0	
$0 
+'
#$

o >$	60
(
"+$	3


>#		
)	
)
o 5	-
$
0	
o $	
o A$	
o C$	$		$	
o 
6
)*
62	
+
<	
$
<	


!  '	3
"+3
8'$#0D3
	'	

<	
+
$	
'	
#$

=(
"+ $	
)#)
EB)(
#

 
5'
<+	02	
$

?-	*	
(	
4
&
 
0
$
"#	$
#

 
5		#'
(	
(	
! 
'	
$
;	)$
(	
(	
&
'	
:)

/	*
$

		$
#
+) 

<$	'	
7$
"	(	9
#$
$
 

"+
$

!

	'	
-		

5
+

$
A$
#$


'	
$

)
	'	(	-
	#0 

5#
$

'	
$

	'	
+
A$ 
#

F.0D 

))	3

$

 

+
A$
		
8		
$(
"+ $	
-#
	

+)
'	(	-
 
#
(	
(
F.0D
-3

(	

5			

/		$			

"+$	
-'+	
 
#

8'$#0D

)

"+
$
"+ 

$	
'((
$
#
-0 

	3
$(
(	

"+
$
"+


/	*

E*
$
'((


  "#)$
(
/		


"+$	
#$
	
$
$	
($	

$ 
($	
6		
'	$
$
$

-0 


	
)#)3

$
$
- 

	*	
/			
7)0 

)
8	$


5			3
#

"
 
5			$
G05+3
#'
E-)'3
%
 
E
$#
9
+)
$
)
$
<$	'	
 +)

/			
$

"+$	
0 
#

                                           
 
3 QR = Quick response (engl. für „schnelle Antwort“). Mit einem QR-Code gelangt über beispielsweise über 
ein Handy mit entsprechender Funktionalität auf die hinter dem Code liegende Internetseite.

3
 

- #


.

*


"
$
&
%!


)
'	-
(
.(

 0
$
"#	$
(	#'	3


 
)
$
3& 
H

8#6
<+	 

 <	


	
<+	


5)	

 "	0 
$I$	3


)$$	
C(($
	
#

73%
H
83
3
H
C@3
3%
H
E+0 
	3

3
H3
=3
3
H

53
3
H
	( &9


'	-
&
%!

<+	6
)

$*
+

<	#'$
$		

0
 


+)

/		 
!
7!3
H
(3
&3
H
#9 
0
 

!
+)

	
?(
7&%3
H
(3
!3% 
H
#9
0
 





 
$
>$	$



"+)+
$ 
"#	$)
0
 



!
+)

5		)'-		$  
0
 
$
$(		)
C	'	
$(
.'		(
7!
 H
#3
&
H
(9

5
)

%
*
($	
$

%!
C((	
)) 
$

*
+)
/		3
 
"+$(

1$+


(
-
"#	$)@
)#		

/(	
)



(
/		
 %
 

$
	
3
	

7 9
$
<+	

J1'	-$I$	K
(	
)*$	


)
 $


8#

<+	

$

0 
	$
1	
-
)
$
3& 
H 


- #


*
$/-012&

/




 
*
3
-
(	
!
*
-
$ 
$
0 
(	
 %
-
<*




*
#$
-


)	3 
#)

+)#
1

0 


)
(L(
-
*
($	
	
>$


)
(

-
*

 

)	

Anzahl Bürger/innen Anzahl Vorschläge 
190 Bürger/innen Einen  Vorschlag bis max. 4 Vorschläge  
1 Bürgerin und 2 Bürger 5 Vorschläge 
1 Bürgerin 6 Vorschläge 
2 Bürger 7 Vorschläge  
1 Bürger 9 Vorschläge 
1 Bürger 11 Vorschläge 
1 Bürgerin 15 Vorschläge 
1 Bürgerin 17 Vorschläge 
1 Bürger 20 Vorschläge 



                                           
 
4
 Daten aus 2010. 
5
 Diese Zahl ermittelt sich aus allen in den Jahren 2011 (1.651) und 2012 (690) registrierten Münsteraner Nutzer/innen abzüglich der 
139 inaktiven Nutzer/innen. 
6
 Daten wurden nicht geschlechterdifferenziert erfasst. 
7
 Ein Vorschlag wurde vom Verfasser in der Bewertungsphase zurückgezogen, so dass von den 392 eingegebenen Vorschlägen 391 
zur Bewertung standen. 
8
 Eine Geschlechterdifferenzierung ist nicht möglich, da die einzelnen Datensätze aus 2012 nicht gesondert ausgewertet werden kön- 
nen. 
9
 Die inaktiven Nutzer/innen sind nicht eingeflossen. 
10 
 Ein Vorschlag wurde in der Bewertungsphase zurückgezogen.

4
 



*
)

(	
! 
*3


&
H3
$

"'
)


 *
5		)'
,	$
&

 *
5		)'
<		


 *
5		)'
>

 *
5		)'
2	
 

 *
5		)'
5+	
&
 *
5		)'

;	

A

#$
-


6
(

 (
"
	(	
$	

1$0 
#	$
)	

8)
7#)
$
$ #
	3


$$
	
#
	0 

(	

#	$$$
+)	((	9




H
 C6
A$



H
 5$



H
 5


&
H
 5	


!
H
 C$	$


!
H
 5	62$65$)'	


H
 @	


H

 ?(#	
 
H
 5	
&
H
 '




*
	

7

 
H9
+ )

/		


"+$	-
!
*

	
+)

	

5
 #$
+)

/	*
))
79

 
'$		

$

02	0		$
79

	

#	$
+)
80<3
"
 
 
$
@

7&9



E(	-*
	((
!
-
(	
%
$

$	
)*$	

(	
 
)

*
$

H
;*
-

(*

$		
3
*


)	
#$3


$		
)

$
)
3%

"

$*
(
)

$

J	
$*K
 3

-
& 
$
+
%!
*
 
#*	
#$
:)

/		

#* 

!
*
-
&
$

;
 


"+$	


  
-
<*
)	
*
 	
&
+)

/		


3
 
(	

	
%
H



*
#$
-

-

8	
#
	
'		
• C	
 J	
EK
 
 !&
*
 
• C	
 J'		
EK
 
 
* 
• C	
 J'	$	K

 &
* 


- 

*
$32041&

"#		
#$


*
#
(
.(
 
"+$(

$
(
/		
)#
+)
 

1$+
-
"#	$)@3



"+)+ 
$
7$

-

#	$
$
0 
((
8$

/		
)
#$9


                                           
 
11 
 Unter „sonstige Zugänge“ fallen die Vorschläge, die nicht über das Internet in das Verfahren Bürgerhaushalt eingegangen sind (u.a. 
schriftlich, persönlich etc.)

5
 
/(	
)
7)
$9
&
%
<+	6


"#	$
	((
• (
/		
)
$



7


.	 	

'	-
>$	63
#)
$0 
	(		
	
$
(		
	3
#
-

.	 	
-

"#	$(@'	
E)$
 
(	
	9

• (
.(

"+$(

!

$

• +)



"+)+
$	
"#	$)@
)
 
"+6 
 

*
 
)#		





 "+$(

!
"+
$
"+
$
4(
5		)'
	

"#	$)
(
.(

"+0 
$(




$
*	
$	 


)')
*
 
	$	
#3
)$	

	

	
?( 
(
5		)'
<		
(	
	

"+ 0 
$(

(	
!
!!
"+6
7

# 

%
)@

4

"+63
(	
 
 

-	
)@9

.+'$I$	

"+$(

)*$	

$
3
H




!
)@
(
.+'$
	

 )@
$
$
$

)@
$
<*0 
3
)

)@
	

1)

E 	
1

"+$(
)

(	
!3%
H
 
$
$
&%3
H
<*
)		

.	
 	
$
	
(	
(
E	-*	

 

E$(		

(	

"+$(
 
"+6
7E$(		
!3
H
 
$3
&%3
H
<*9


.+'$I$	
(	
3
H
	
$

	
 $


(	

"+$(
(
 
.(
-
"+$	-3

"
"+$(
2)$
3
H3
"G	)
!3
H 
 3
 
A
%3%
H & 




  "		

/(
"+$	

'	
(L(

*
 

"		
$((
#
7 
0 
*
$

/		)#	$
7$
"#	$)@ 
"+)+9
$
 
*
$

	0 

?(9

 
*
$
4(

)
" #	$-
#$
$

)'
 
$
(		*	
*
	
(
*	 


*
-		
 
C'	
B	

1$

/		)#	$
'((




$

G	

)'
*

*	

)
&
$




$

G	

(		*	
*

*	

)
 


"		

1$

	
?(
'((
)




$

G	

)'
*

*	

)
&
$




$

G	

(		*	
*

*	

)
 


"		


1
$	

		
$

*3 
#

*
+)
)
(@
;0 

7/		)	(($
$
	
?(9


"		
	




1	
$#*	
*
$
E(	

 
*
)*$	


<+	
 
$

H
7#
$

(L(
(@

79
 


"		
$$(
*
)0 
                                           
 
12 
 eine Geschlechterdifferenzierung ist nicht möglich, da in den Bezirksverwaltungsstellen die persönlichen Daten nicht festgehalten 
wurden 
13 
 In Berlin – Lichtenberg ist die Rücklaufquote von 15,3 % in 2005 auf 5,8 % in 2010 gesunken. 
14 
 Vergleichszahlen stammen aus 2010

6
 
		
#9
)#
$
 
H
7#



$(
 $
)	
"		
79
$$
 
	
#9
(	
	
<+	


5)	 

C(($
7
"
"


%3
H3
E+	


3%
H3
C@


!3
H3
=


3
H9

5#	

$
)
	
)

1$#	$ 
'((	3
	
$
$#3


1$0 
#	$

$
$

	*	
)	3

#
	 *	
$
;$

"	
@	
#0 





$#	)
*
	((
$


- 
%
"+
$
"+
7
$3
&
 
<*M
H
#3
 
H
(9
 
"+6
7&
$
$

<*9
	
4#


$$3
 
-

"+
$

"+
	((
#
 *
$
-
(
"+


0 
*


*

"		
	
$
 
H
+)

/		
$
$

H
$

$#
 
7@3

80<


	9


"+$	-

5


*

C	
$$

Kategorie Vorschläge im 
Bürgerhaushalt 
insgesamt 
 
Davon in 
Bestenliste  
Kinder / Jugendliche 8 4 
Kultur 20 6 
Schulen 9 4 
Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit 22 8 
Soziales 14 1 
Sport 15 2 
Umwelt 42 18 
Verkehr 164 30 
Öffentliche Finanzen 36 14 
Sonstiges 61 15 


--  5

#
'


8	(
#

)

*
$

" 		
	
$
4
*
 
		3

(
(	
)#		
#$
)
# 
$	
#

/		)	(($
 
7'$-

)@
"+)+9
$

	
"+$(



G	
		
4#


 *3
+


"+
$
"+
(
/	 	
 
)#
)

	
?(

(	
5	((
 ))
)
75$((

A
N
>
N
>$	0
5	((9
$

	 

E	

"		


Internetabstimmung  (in Klammern: Summe aus Ja-, Nein- und Neutralstimmen) 
 
Nr. 240 - Einbau einer Rasenheizung im Preußenstadion noch vor Winter 2012/2013 (138) 
Nr. 339 - Keine Bevorzugung Preußen Münsters (136) 
Nr. 129 - Keine Rasenheizung für das Preußenstadion (131) 
Nr. 220 - Preußenstadion verkaufen (115) 
Nr. 383 - Waffensteuer einführen (109) 
Nr. 341 - Vollständige Streichung des freien Rosenmontags (100) 
Nr. 377 - Analyse der Sanierungskosten des Preußenstadions gemäß Genderbudgeting (93) 
Nr. 40 - Umbenennung des Hindenburgplatzes zurücknehmen (93) 
Nr. 373 - Tempo 30 im Stadtgebiet Münster (91) 
Nr. 270 - Kosten für Stadtbücherei schrittweise reduzieren (86)

7
 
 
Schriftliche Umfrage 
 (in Klammern: Summe aus Ja-, Nein- und Neutralstimmen) 
 
Nr. 152 - Lösung für Einmündung der Wielandstraße in die Meesenstiege finden (303) 
Nr. 51 - Hinweis-Schilder aufstellen - Keine Hundehaufen (302) 
Nr. 138 - Sozialkaufhaus einrichten: Sozial und Zentral (299) 
Nr. 185 - Aufstellen von Spendern für Hundekotbeutel (299) 
Nr. 151 - Alle Grünanlagen in Münster mit Bäumen bepflanzen (297) 
Nr. 1 - Dekorativen Kneipp-Brunnen am Domplatz anlegen (295) 
Nr. 330 - Freiflächen für gemeinschaftliche urbane Gärten (293) 
Nr. 125 - Gremmendorfer Weg verkehrsberuhigen (293) 
Nr. 5 - Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Recyclinghöfe (292) 
Nr. 170 - Absolutes Halteverbot an der Hülsebrockstraße von 15 - 19 Uhr (292). 
 

4




 *#



	
$
"	$




!
 
 "$
$
		$
7'
1$	'	-	 	$9





 
 
 >$	6



"+)+
$ 
"#	$)






 
 "+6
+)
'	
C	'	
$(
.'	 	(
7!
H
#3
&
H
(9


 
 .		
>$	
6
(
20$(
 
 7 -
!3
H
(
6
&3
H

#9

! 

 
 =(6
)

"+)$

 
 7-
 &%3
H
(
6

!3%
H
#9

&
%!
 


(	#'
<+	6
( 	




3& 
H
 1'	-$I$	
7*	

<	#' 
$
E(	)-@'$ 
! 9
3


H
 .+'$I$	

"+)$

	
$
"		


 
 *
(	


*

-
%
"+6
)	
# 3
-
&
-
"+
$
 

-
"+
7 
H
(*3

H
#)9
 
                                           
 
15 
 Es wurden für Münster in 2012  292.000 Einwohner zugrunde gelegt.

Beschlussvorlage

5713 Zeichen

V/0589/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerhaushalt 2012 - Einbringung der 102 bestplatzierten Bürgervorschläge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2012 Rat Einbringung 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt die in der Anlage Teil 1 dokumentierten 102 bestplatzierten Bürgervorschläge 
aus dem Verfahren Bürgerhaushalt 2012 sowie den im Teil 2 enthaltenen Sachstandsbericht 
zum Bürgerhaushalt 2012 zur Kenntnis.  
2. Der Rat verweist die Vorschläge an den jeweils zuständigen Fachausschuss zur Beratung im 
Rahmen der jeweiligen Etatsitzung. Über die Beschlüsse der Fachausschüsse und damit 
über das Aufgreifen der Bürgervorschläge entscheidet abschließend – abhängig von der Zu-
ständigkeitsordnung – der Rat bzw. eine Bezirksvertretung im Rahmen der Et atsitzung über 
den Haushalt 2013. 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
Mit dieser Vorlage wird ein Sachstandsbericht zum Bürgerhaushalt 2012 vorgelegt, der die wesent-
lichen Daten und Fakten zum Verfahren 2012 enthält. 
Darüber hinaus enthält die Anlage die Dokumentation derjenigen im Bürgerhaushalt 2012 eing e-
reichten Bürgervorschläge, die es durch die Bewertung der Bürgerinnen und Bürger im Internet, im 
Rahmen der Bürgerumfrage oder durch Ausfüllen der in den Bürgerbüros ausgelegten Bewe r-
tungsbögen in die Bestenliste geschafft haben. 
In die Bestenliste gelangten jeweils die TOP 36 der gesamtstädtischen Vorschläge aus der Inte r-
netbewertung und aus der B ürgerumfrage sowie die TOP 24 der bezirklichen Vorschläge aus der 
Internetbewertung und der Bürgerumfrage. Nach Bereinigung von Doppelungen verblieben 102 
Vorschläge für die Bestenliste. 
Zu jedem dieser 102 Vorschläge aus der Bestenliste wurden von der Ver waltung fachliche Ste l-
lungnahmen erarbeitet, die in der Anlage zu dieser Vorlage im Teil I (Dokumentation) enthalten 
sind. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0589/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Otto / Herr Möller 
Ruf: 
492 - 70 23 / - 70 22 
E-Mail: 
OttoU@stadt-muenster.de 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0589/2012 
Der Dokumentationsband sortiert die Vorschläge nach den Nummern der Vorschläge in aufste i-
gender Reihenfolge und enthält alle wesentlichen Informationen zu dem jeweiligen Vorschlag (z. B. 
– vom Vorschlagsverfasser formuliert – Titel, Kurzbeschreibung, Erläuterung, Abgegeben als: ge-
samtstädtisch / bezirklich;  Ergebnisse der Bewertungswege, Anzahl der Kommentare, Zuständi g-
keit innerhalb der Verwaltung, Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag der Verwal-
tung). 
 
Zu Ziffer 2: 
 
Akteur des nächsten Schritts im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahren s ist der Rat , seine Au s-
schüsse und die Bezirksvertretungen. Sie haben im Rahmen ihrer Haushaltsbeschlüsse auch das 
weitere Verfahren für jeden der 102 Vorschläge aus der Bestenliste zu entscheiden.  
 
Jeder der in der Anlage dokumentierten Vorschläge ist deshalb in die bevorstehenden Haushaltbe-
ratungen einzubringen. Dies erfolgt durch die Verweisung jedes Vorschlags an die Fachausschüs-
se und Bezirksvertretungen, für die eine Zuständigkeit vorliegt. 
Für die Vorberatung ergeben sich folgende Zuständigkeiten der Fachausschüsse und Bezirksve r-
tretungen: 
 
Gremium Nr. der Vorschläge 
Rat und Hauptausschuss alle 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 22, 41, 61, 83, 143, 216, 256, 302, 323, 338, 344, 361, 369 
Bezirksvertretung Münster-West 22, 41, 96, 140, 143, 323 
Bezirksvertretung Münster-Südost 3, 41, 61, 70, 143, 198, 199, 246, 323, 374 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 12, 22, 41, 143, 198, 323 
Bezirksvertretung Münster-Nord 22, 41, 108, 143, 323, 391 
Bezirksvertretung Münster-Ost 41, 143, 323 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liege n-
schaften (AFBL) (bezogen auf die Vorschläge, die 
nicht in ei nem anderen Gremium vorberaten we r-
den) 
2, 16, 17, 23, 36, 178, 215, 225, 239, 241, 243, 254, 279, 319, 
332, 346, 353, 362, 380, 381 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie 22, 113, 121, 325, 354 
Ausschuss für Personal , Recht und Ordnung ( A-
PRO) 
109, 110, 126, 177, 186, 193, 211, 234, 244, 275, 294, 303, 
304, 327, 358 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 363 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsfö r-
derung 
98, 367 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) 
3, 12, 25, 61, 78, 83, 96, 108, 140, 143, 172, 198, 199, 246, 
256, 275, 302, 322, 323, 344, 360, 361, 369, 374, 391 
Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (AUB) 8, 9, 14, 29, 30, 43, 57, 88, 91, 113, 119, 168, 204, 206, 212, 
248, 274, 277, 322, 323, 328, 342, 365  
Kulturausschuss 11, 177, 280, 305, 340 
Sportausschuss 61, 216 
Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe 238, 274, 375 
Werksausschuss Münster Marketing 9, 107, 124, 130, 253, 343 
 
Am 12.12.2012 wird der Rat – unter Berücksichtigung der V oten der Fachausschüsse – über den 
Haushalt und damit auch über die Vorschläge aus der Bestenliste entscheiden. Daran schließt sich 
die Rechenschaftsphase an, die damit beginnt, dass die Entscheidungen des Rates vom 
12.12.2012 im Internet transparent gemac ht werden. Daran werden sich zwei Rechenschaftsb e-
richte anschließen, wobei vorgesehen ist, den ersten Bericht im ersten Quartal des Folgejahres 
und den zweiten Rechenschaftsbericht im IV. Quartal des Folgejahres dem Rat vorzulegen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Dokumentation der 102 Vorschläge aus der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2012 /  
 Bericht Bürgerhaushalt 2012

- 3 - 
V/0589/2012

Beratungsverlauf (4)

19.09.2012 Rat
TOP 10.1 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (88)

  • Glasuritstraße
  • Marktallee
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Hülsebrockstraße
  • Mauritzstraße
  • Aegidiistraße
  • Klemensstraße
  • Dortmunder Straße
  • Nieberdingstraße
  • Hammer Straße
  • Kanalstraße
  • Maximilianstraße
  • Weseler Straße
  • Westhoffstraße
  • Osthofstraße
  • Kötterstraße
  • Salzstraße
  • Hiltruper Straße
  • Kapitelstraße
  • Drostenhofstraße
  • Mendelstraße
  • Rosenstraße
  • Bogenstraße
  • Himmelreichallee
  • Eisenbahnstraße
  • Oststraße
  • Friedensstraße
  • Gremmendorfer Weg
  • Biederlackweg
  • Albersloher Weg
  • Rektoratsweg
  • Kerstingskamp
  • Schlossplatz
  • Ludgeriplatz
  • Servatiiplatz
  • Rosenplatz
  • Horstmarer Landweg
  • Dingbängerweg
  • Anton-Knubel-Weg
  • Zum Kaiserbusch
  • Am Schütthook
  • Am Wigbold 11
  • Am Steintor 50
  • An den Loddenbüschen
  • Martin-Luther-King-Weg
  • Umgehungsstraße
  • Eichendorffstraße
  • Handorfer Straße
  • Heisenbergstraße
  • Wolbecker Windmühle
  • Am Kanonengraben
  • Sentruper Straße
  • Alter Fischmarkt
  • Warendorfer Straße
  • Preußenstadion 131
  • Wielandstraße
  • Schillerstraße
  • Emdener Straße
  • Dülmener Straße
  • Otto-Hersing-Weg
  • Corrensstraße
  • Engelenschanze
  • Adenauerallee
  • Moltkestraße
  • Dechaneistraße
  • Meesenstiege
  • Loddenheide
  • Grüner Grund
  • Wilkinghege
  • Bremer Platz
  • Loevelingloh
  • Weitkampweg
  • Spiegelturm
  • Roggenmarkt
  • Rüschhausweg
  • Aa-Seitenweg
  • Domplatz
  • Kinderhaus
  • Hafenplatz
  • Dauvemühle
  • Spiekerhof
  • Rothenburg
  • Kiepenkerl
  • Osttor
  • Neutor
  • Oberort
  • Werse
  • Drubbel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0589/2012
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37