1064/2026
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2026
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Anlage Nr. 1_Lageplan_2024-09-10_AP_LP_B
5752 Zeichen
3.00 6.00 28.00 3.75 2.50 3.50 2.00 4.00 3.50 50 3.42 2.50 3.39 1.73 6.98 4.00 3.60 2.50 3.27 2.00 26.00 1.75 5.54 1.75 1.75 5.49 1.75 2.00 X x x X Provisorischer Standort gem. Mail vom 03.11.21 Friedensstraße Akazienweg Herstellung der Mittelinsel durch eine Patenschaft Prägeasphalt 10x20 Ablageschrank wird Richtung Grünfläche verschoben LSA-Schächte: erhalten, auspflasterbare Deckel verwenden Schacht: auspflasterbaren Deckel verwenden Meudt - Zirkulum, weiß, a = 5 cm F30 + Glasmarker 30x30x8 oder 15/30/8 zweizeilige Scheinrinne mit 8mm Zwangsfuge gemäß Herstellerempfehlung einzeilige Scheinrinne Armaturen werden von RE versetzt Stand 04/2024 RB, weiß RB, weiß RB, weiß RB, weiß quer zur Laufrichtung quer zur Laufrichtung quer zur Laufrichtung quer zur Laufrichtung quer zur Laufrichtung Auftritt Winkelstein gleicht Anschluss an Bestand aus Auftritt Winkelstein gleicht Anschluss an Bestand aus Auftritt Winkelstein gleicht Anschluss an Bestand aus Auftritt Winkelstein gleicht Anschluss an Bestand aus Auftritt Winkelstein gleicht Anschluss an Bestand aus Auftritt Winkelstein gleicht Anschluss an Bestand aus Grünfläche angleichen Grünfläche angleichen Grünfläche angleichen Grünfläche angleichen quer zur Laufrichtung quer zur Laufrichtung 30x30x8 oder 15/30/8 30x30x8 oder 15/30/8 30x30x8 oder 15/30/8 xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x xx x x x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xx xx xx x x x x x x x x x x x x x x x x x xxx x Ausbauende Vollausbau Vollausbau Ausbauende Vollausbau Ausbauende Ausbauende Vollausbau S 3/3 S S 3/3 S 1/1 S B 0,5/0,25 B B 0,75/0,75 B B B 0,5/0,25 B 0,5/0,25 B 0,5/0,25 B 0,75/0,75 B 0,75/0,75 B 0,75/0,75 S 3/3 S S S S S B B 0,5/0,2 B 1,5/1,5 Markierung entfernen Markierung erneuern S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 A-A A-A B-B B-B C-C C-C 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,5% 2,0% 3,0% 2,0% 3,0% 2,0% 3,0% 2,0% 2,0% Basaltvorsatz Basaltvorsatz Basaltvorsatz Basaltvorsatz Basaltvorsatz Basaltvorsatz +- 0 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm + 3 cm +- 0 cm + 3 cm + 12 cm + 12 cm + 12 cm + 12 cm + 12 cm + 12 cm + 12 cm + 12 cm + 12 cm + 12 cm + 12 cm + 5 cm + 15 cm Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 LP 7-ABF-Friedensstr Akazienweg 912 mm 534 mm Ausführungsplanung 7/Grengel Lageplan Orthen / Juli 2024 Rettig / Juli 2024 Friedensstraße / Akazienweg Alternative Betriebsformen - Abbau der LSA, Herstellung eines Kreisverkehrs X X Zusätzl. Piktogramm auf Radweg Richtung Westen + Schutz- streifen Akazienweg Nord gem. Abstimmung mit 682/4 u. SVB Orthen Rettig 11.7.24 + 23.07.24 gez. Orthen 11.07.2024 gez. Zwiener 12.07.24 gez. Zwiener 12.07.24 gez. Lachmann 29.07.24 Nach Rücksprache mit 665/22 wird in den Ausrundungen des Gehwegs 30x30x8 oder 15x30x8 eingebaut Orthen Rettig 05.09.24 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB 67 661/14 642 Grünflächen, Auflagen im Kronenbereich Barrierefreiheit Fr. Radunz Hr. Pniewski Hr. Sämann RE Beleuchtungsplanung Hr. Lüssem 24.04.2018 03.01.2018 14.12.2017 24.04.2018 Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein/ Läuferstein Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt W-Stein Möblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 02.06.2026 1064/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2026 hier: Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in einen Kreisverkehr in Köln Porz-Grengel Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 30.01.2020 die Verwaltung mit dem Abbau der Lichtsignalanlage und der Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in einen Kreisverkehr mit Gesamtkosten in Höhe von 488.670 € inklusive 27.370 € Beleuch- tungskosten beauftragt. (Vorlagen-Nr.: 4151/2019). Zur Umsetzung der Maßnahme wurde seinerzeit ein externes Ingenieurbüro mit der Erstellung der Ausführungsplanung beauftragt. Die durch das Büro erstellte Planung sieht einen Kreis- verkehr mit einem Durchmesser von 30 m sowie Querungshilfen und Fußgängerüberwege vor. Trotz mehrfacher Aufforderung hat das Ingenieurbüro nicht vertragskonform gearbeitet. Der Vertrag wurde daher aufgelöst und die Ausführungsplanung von der Verwaltung überprüft und überarbeitet. Bei einer aktuell durchgeführten Begehung des Baufeldes in der Örtlichkeit haben sich nun- mehr Schadensbilder gezeigt, die eine Vergrößerung der zu sanierenden Verkehrsfläche not- wendig machen. Ein entsprechender „Planausschnitt“ bzgl. der Schadensbilder ist im Anhang (Anlage Nr. 3) beigefügt. Aufgrund neuer Abstimmungen wurde eine Änderung der „Belas- tungsklasse“ im Inneren der Kreisfläche vorgenommen (gem. Lageplan-Belastungsklasse-, siehe Anlage Nr.: 2 „grün“ dargestellt), welche erhöhte Ausbaustandards berücksichtigt und somit eine Kostensteigerung zur Folge hat. Eine weitere Kostensteigerung ergibt sich durch eine nun erforderliche Sanierung mehrerer Sinkkasten-Anschlussleitungen. Zudem ist eine all- gemeine Preissteigerung im Bauwesen (Energiekosten, Baustoffe) seit dem in 2020 gefassten Baubeschluss zu verzeichnen. Zur Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung wurde eine aktuelle Kostenberechnung er- stellt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich danach auf insgesamt rd. 810.500 € in- klusive der Beleuchtungskosten in Höhe von rd. 27.370 €. Insgesamt ergibt sich somit eine 2 Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 461.300 € um 321.830 € auf rd. 783.130 €. Der Umbau beginnt voraussichtlich im 4. Quartal 2026. Eine Fertigstellung ist im Jahr 2027 zu erwarten. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 783.130 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in einen Kreisverkehr und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von rd. 27.370 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt wer- den. Von den investiven Gesamtauszahlungen in Höhe von nunmehr 783.130 € wurden bisher für die vorbereitenden Arbeiten wie Baugrunduntersuchung sowie die Planungskosten rd. 16.000 € verausgabt, so dass noch 767.130 € zu finanzieren sind. Davon entfallen 100.000 € auf das Haushaltsjahr 2026 und 667.130 € auf das Haushaltsjahr 2027. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Aus- zahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisier- ten Verkehrsknotenpunkten, zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von 667.130 € werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs- prozesse 2027/2028ff an gleicher Stelle eingeplant. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Ab dem Jahr 2027 fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von 15.663 € an. Darüber hinaus sind ebenfalls ab Fertigstellung die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuch- tungskosten in entsprechender Höhe zu berücksichtigen. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Haushaltsjahr 2027 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027/2028 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) sowie im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze inner- halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden beachtet. Die Umge- staltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in einen Kreisverkehr in Köln Porz- Grengel ist notwendig und unaufschiebbar. Aufgrund der festgestellten erheblichen Schadens- bilder ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit unabdingbar. Zudem können deutlich höhere Folgekosten durch spätere Schadensbehe- bungen verhindert werden. Eine Substanzerhaltung der Verkehrsanlage wird sichergestellt. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW): Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei- träge. Die vorgesehene Erneuerung/Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in Porz-Grengel löst voraussichtlich einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. 3 Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Lageplan-Belastungsklasse- Anlage 3: Planausschnitt bzgl. Schadensbilder (inkl. Bilder) Gez. Burmester
Anlage Nr. 2_Lageplan-Belastungsklasse-_2024-10-21_AP
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BK 10 BK 32 X x x X Provisorischer Standort gem. Mail vom 03.11.21 Friedensstraße Akazienweg xx x x x x x x x x x x x x x x x x x xx x x x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xx xx xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Ausbauende Vollausbau Vollausbau Ausbauende Vollausbau Ausbauende Ausbauende Vollausbau Basaltvorsatz Basaltvorsatz Basaltvorsatz Basaltvorsatz Basaltvorsatz Basaltvorsatz BK 32 652 m² BK 10 333 m² BK 10 92 m² BK 10 97 m² BK 10 43 m² BK 32 BK 10 BK 10 BK 32 BK 32 BK 10 BK 10 BK 32 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 BK 7-ABF-Friedensstr Akazienweg 683 mm 390 mm Ausführungsplanung 7/Grengel Bauklassen Orthen / Okt. 2024 Rettig / Okt. 2024 Friedensstraße / Akazienweg Alternative Betriebsformen - Abbau der LSA, Herstellung eines Kreisverkehrs X X
Anlage Nr. 3_Planausschnitt bzgl. Schadensbilder
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Bild Nr. 001 Bild Nr. 002 Bild Nr. 003 Bild Nr. 004 Fahrbahnbereich bzgl. Schadensbilder ( diese Fläche erfolgt in Zusammenhang mit der Baumaßnahme als Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche / bzw. Erneuerung der Deckschicht)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedensstraße
- Akazienweg 912
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Details
- Aktenzeichen
- 1064/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 02.06.2026
- Erstellt
- 15.04.2026 08:18