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1064/2026

Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 02.06.2026

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Anlage Nr. 1_Lageplan_2024-09-10_AP_LP_B

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage Nr. 2_Lageplan-Belastungsklasse-_2024-10-21_AP

· application/pdf

Ansehen

Anlage Nr. 3_Planausschnitt bzgl. Schadensbilder

· application/pdf

Ansehen

Anlage Nr. 1_Lageplan_2024-09-10_AP_LP_B

5752 Zeichen

3.00 
6.00 
28.00 
3.75 2.50 3.50 
2.00 
4.00 
3.50 
50 
3.42 
2.50 
3.39 
1.73 
6.98 
4.00 
3.60 
2.50 
3.27 
2.00 
26.00 
1.75 
5.54 
1.75 
1.75 
5.49 
1.75 
2.00 
X
x
x
X
Provisorischer Standort 
gem. Mail vom 03.11.21 
Friedensstraße
Akazienweg
Herstellung der Mittelinsel 
durch eine Patenschaft 
Prägeasphalt 
10x20 
Ablageschrank wird Richtung 
Grünfläche verschoben 
LSA-Schächte: erhalten, 
auspflasterbare Deckel verwenden 
Schacht: 
auspflasterbaren 
Deckel verwenden 
Meudt - Zirkulum, 
weiß, a = 5 cm 
F30 + Glasmarker 
30x30x8 
oder 
15/30/8 zweizeilige Scheinrinne 
mit 8mm Zwangsfuge 
gemäß Herstellerempfehlung einzeilige 
Scheinrinne 
Armaturen werden 
von RE versetzt 
Stand 04/2024 
RB, weiß 
RB, weiß 
RB, weiß 
RB, weiß 
quer zur 
Laufrichtung 
quer zur 
Laufrichtung 
quer zur 
Laufrichtung 
quer zur 
Laufrichtung 
quer zur 
Laufrichtung 
Auftritt Winkelstein gleicht 
Anschluss an Bestand aus 
Auftritt Winkelstein gleicht 
Anschluss an Bestand aus 
Auftritt Winkelstein gleicht 
Anschluss an Bestand aus 
Auftritt Winkelstein gleicht 
Anschluss an Bestand aus 
Auftritt Winkelstein gleicht 
Anschluss an Bestand aus 
Auftritt Winkelstein gleicht 
Anschluss an Bestand aus 
Grünfläche angleichen Grünfläche angleichen 
Grünfläche angleichen 
Grünfläche angleichen 
quer zur 
Laufrichtung 
quer zur 
Laufrichtung 
30x30x8 
oder 
15/30/8 
30x30x8 
oder 
15/30/8 
30x30x8 
oder 
15/30/8 
xx
x
x
x x x
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
xx
xx
xx
x
x
x
x x
x
x
x
x
x x x x
x
x
x
x
xxx x
Ausbauende 
Vollausbau 
Vollausbau 
Ausbauende 
Vollausbau 
Ausbauende 
Ausbauende 
Vollausbau 
S 3/3 
S
S 3/3 
S 1/1 
S
B 0,5/0,25 
B
B 0,75/0,75 
B
B
B 0,5/0,25 
B 0,5/0,25 
B 0,5/0,25 
B 0,75/0,75 
B 0,75/0,75 
B 0,75/0,75 
S 3/3 
S
S
S
S
S
B
B 0,5/0,2 
B 1,5/1,5 
Markierung entfernen 
Markierung erneuern 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
S 1/1 
A-A 
A-A 
B-B B-B 
C-C 
C-C 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,5% 
2,0% 
3,0% 
2,0% 
3,0% 
2,0% 
3,0% 
2,0% 2,0% 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
+- 0 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm + 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+ 3 cm 
+- 0 cm 
+ 3 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 12 cm 
+ 5 cm 
+ 15
 cm 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
LP    
7-ABF-Friedensstr Akazienweg 
912 mm 534 mm
Ausführungsplanung 
7/Grengel Lageplan Orthen / Juli 2024 
Rettig / Juli 2024 
Friedensstraße / Akazienweg 
Alternative Betriebsformen - Abbau der LSA, Herstellung eines Kreisverkehrs 
X X
Zusätzl. Piktogramm auf Radweg Richtung Westen + Schutz-
streifen Akazienweg Nord gem. Abstimmung mit 682/4 u. SVB Orthen Rettig 
11.7.24 + 
23.07.24 
gez. Orthen 11.07.2024 gez. Zwiener 12.07.24 gez. Zwiener 12.07.24 gez. Lachmann 29.07.24 
Nach Rücksprache mit 665/22 wird in den Ausrundungen 
des Gehwegs 30x30x8 oder 15x30x8 eingebaut Orthen Rettig 05.09.24 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
KVB 
67 
661/14 
642 
Grünflächen, Auflagen im Kronenbereich 
Barrierefreiheit 
Fr. Radunz 
Hr. Pniewski 
Hr. Sämann 
RE Beleuchtungsplanung Hr. Lüssem 24.04.2018 
03.01.2018 
14.12.2017 
24.04.2018 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende               
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS 
Bank 
30/50 50/50 
fest- 
stehend 
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein/
Läuferstein
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Fahrrad-
ständer
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
W-Stein 
Möblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt Köln

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

6394 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/22 
 
Vorlagen-Nummer 02.06.2026 
 1064/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026 
 
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 
2026 
hier: Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in einen 
Kreisverkehr in Köln Porz-Grengel 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 30.01.2020 die Verwaltung mit dem Abbau 
der Lichtsignalanlage und der Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg 
in einen Kreisverkehr mit Gesamtkosten in Höhe von 488.670 € inklusive 27.370 € Beleuch-
tungskosten beauftragt. (Vorlagen-Nr.: 4151/2019).  
 
Zur Umsetzung der Maßnahme wurde seinerzeit ein externes Ingenieurbüro mit der Erstellung 
der Ausführungsplanung beauftragt. Die durch das Büro erstellte Planung sieht einen Kreis-
verkehr mit einem Durchmesser von 30 m sowie Querungshilfen und Fußgängerüberwege 
vor. Trotz mehrfacher Aufforderung hat das Ingenieurbüro nicht vertragskonform gearbeitet. 
Der Vertrag wurde daher aufgelöst und die Ausführungsplanung von der Verwaltung überprüft 
und überarbeitet. 
 
Bei einer aktuell durchgeführten Begehung des Baufeldes in der Örtlichkeit haben sich nun-
mehr Schadensbilder gezeigt, die eine Vergrößerung der zu sanierenden Verkehrsfläche not-
wendig machen. Ein entsprechender „Planausschnitt“ bzgl. der Schadensbilder ist im Anhang 
(Anlage Nr. 3) beigefügt. Aufgrund neuer Abstimmungen wurde eine Änderung der „Belas-
tungsklasse“ im Inneren der Kreisfläche vorgenommen (gem. Lageplan-Belastungsklasse-, 
siehe Anlage Nr.: 2 „grün“ dargestellt), welche erhöhte Ausbaustandards berücksichtigt und 
somit eine Kostensteigerung zur Folge hat. Eine weitere Kostensteigerung ergibt sich durch 
eine nun erforderliche Sanierung mehrerer Sinkkasten-Anschlussleitungen. Zudem ist eine all-
gemeine Preissteigerung im Bauwesen (Energiekosten, Baustoffe) seit dem in 2020 gefassten 
Baubeschluss zu verzeichnen.  
 
Zur Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung wurde eine aktuelle Kostenberechnung er-
stellt. 
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich danach auf insgesamt rd. 810.500 € in-
klusive der Beleuchtungskosten in Höhe von rd. 27.370 €. Insgesamt ergibt sich somit eine

2 
 
Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 461.300 € um 321.830 € auf rd. 783.130 €. 
 
Der Umbau beginnt voraussichtlich im 4. Quartal 2026. Eine Fertigstellung ist im Jahr 2027 zu 
erwarten. 
 
Finanzierung: 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme setzten sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in 
Höhe von rd. 783.130 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg 
in einen Kreisverkehr und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von rd. 
27.370 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der 
RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt wer-
den. 
 
Von den investiven Gesamtauszahlungen in Höhe von nunmehr 783.130 € wurden bisher für 
die vorbereitenden Arbeiten wie Baugrunduntersuchung sowie die Planungskosten rd. 
16.000 € verausgabt, so dass noch 767.130 € zu finanzieren sind. Davon entfallen 100.000 € 
auf das Haushaltsjahr 2026 und 667.130 € auf das Haushaltsjahr 2027. 
 
Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
100.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Aus-
zahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisier-
ten Verkehrsknotenpunkten, zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten restlichen 
investiven Mittel in Höhe von 667.130 € werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs-
prozesse 2027/2028ff an gleicher Stelle eingeplant. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für Abschreibungen.  
Ab dem Jahr 2027 fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von 15.663 € an. Darüber hinaus 
sind ebenfalls ab Fertigstellung die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuch-
tungskosten in entsprechender Höhe zu berücksichtigen. 
Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Haushaltsjahr 2027 erforderlichen Aufwendungen 
im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027/2028 ff. im Teilergebnisplan des 
Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) sowie im 
Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze inner-
halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden beachtet. Die Umge-
staltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg in einen Kreisverkehr in Köln Porz-
Grengel ist notwendig und unaufschiebbar. Aufgrund der festgestellten erheblichen Schadens-
bilder ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher-
heit unabdingbar. Zudem können deutlich höhere Folgekosten durch spätere Schadensbehe-
bungen verhindert werden. Eine Substanzerhaltung der Verkehrsanlage wird sichergestellt. 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW): 
 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe-
bungsverbot. 
 
Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit 
der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei-
träge. 
 
Die vorgesehene Erneuerung/Umgestaltung des Knotenpunktes Friedensstraße/Akazienweg 
in Porz-Grengel löst voraussichtlich einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. 
Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden.

3 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Lageplan-Belastungsklasse-  
Anlage 3: Planausschnitt bzgl. Schadensbilder (inkl. Bilder) 
 
 
Gez. Burmester

Anlage Nr. 2_Lageplan-Belastungsklasse-_2024-10-21_AP

1244 Zeichen

BK 10 
BK 32 
X
x
x
X
Provisorischer Standort 
gem. Mail vom 03.11.21 
Friedensstraße
Akazienweg
xx
x
x x x
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
xx
xx
xx
x
x
x
x x
x
x
x
x
x x x x
x
x
x
x
x x
Ausbauende 
Vollausbau 
Vollausbau 
Ausbauende 
Vollausbau 
Ausbauende 
Ausbauende 
Vollausbau 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
Basaltvorsatz 
BK 32 
652 m² 
BK 10 
333 m² 
BK 10 
92 m² 
BK 10 
97 m² 
BK 10 
43 m² 
BK 32 
BK 10 
BK 10 
BK 32 
BK 32 
BK 10 
BK 10 
BK 32 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
BK    
7-ABF-Friedensstr Akazienweg 
683 mm 390 mm
Ausführungsplanung 
7/Grengel Bauklassen Orthen / Okt. 2024 
Rettig / Okt. 2024 
Friedensstraße / Akazienweg 
Alternative Betriebsformen - Abbau der LSA, Herstellung eines Kreisverkehrs 
X X

Anlage Nr. 3_Planausschnitt bzgl. Schadensbilder

231 Zeichen

Bild Nr. 001 Bild Nr. 002 Bild Nr. 003 
Bild Nr. 004 
 
Fahrbahnbereich bzgl. Schadensbilder  
( diese Fläche erfolgt in Zusammenhang mit der Baumaßnahme als Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche / bzw. Erneuerung der Deckschicht)

Beratungsverlauf (4)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedensstraße
  • Akazienweg 912

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Details

Aktenzeichen
1064/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
02.06.2026
Erstellt
15.04.2026 08:18