Mandari Insight

V/0116/2022

Erweiterung des Wilhelm Hittorf Gymnasiums, Prinz-Eugen-Straße 27, 48151 Münster

Vorlagen 07.03.2022

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Anlage 1 - Kosten EB

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Ansehen

Anlage 2 - Planunterlagen

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Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Kosten EB

1187 Zeichen

Kostenschätzung Erweiterung Wilhelm Hittorf Gymnasium 
PROJEKT Erweiterung Wilhelm Hittorf Gymnasium
Prinz-Eugen Straße 27
48151 Münster
Stand Planung: in LP 2 
Flächen / Rauminhalte: 
BGF Neubau in m²: ~ 2.000 m² / Stand: Dezember 2021
BGF Bestand in m²: ~ 975 m² (nur umzubauenede Fläche) / Stand: April 2021
KG 100 Grundstück 0,00 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 50.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 4.500.000,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.255.000,00 €
KG 500 Außenanlagen 1.750.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 395.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 1.250.000,00 €
Zwischensumme 9.200.000,00 €
10 % Sicherheit auf Gesamtkosten 920.000,00 €
10 % Risikozuschlag / Gesamtkosten 1.012.000,00 €
Baupreissteigerung bis 2024 (3 Jahre mit 6% - aufgerundet) 2.126.389,00 €
Gesamtkosten brutto (gerundet) 13.300.000,00 €
Anmerkung:
Stand 30.01.2022
aufgestellt:
i.A. 
gez. Wiggermann gez. Mümken gez. Wieczorek
Anlage 1 zur Vorlage V/0116/2022
Die Ermittlung der KG 200 erfolgt als pauschaler Ansatz, da bisher 
kein Bodengutachten vorliegt. Der Umfang der Herrichtung und 
eventueller Kompensationsmaßnahmen kann daher von der 
angenommenen Schätzung abweichen.

Anlage 2 - Planunterlagen

13091 Zeichen

N
Index Datum Ausgabe Name
MS00620-ARC-2203-LPH2-AN-W-VE-
13.07.2021MS00620 M1:20022.03.2022 LGe
Ansicht West
WHG Münster
Stadt Münster - Amt für Immobilienmanagement
architektur GmbH
Vorentwurfsplanung
Lingener Straße 12, 48155 Münster
tel: 0251 - 98778 - 00
info@kresings.com
Flur: 743
Prinz Eugen Straße 27
48151, Münster
Übersicht
±0,00 entspricht +65,96 über NHN
2203
Gemarkung: Münster
Besondere Hinweise
Die vorliegende Planung ist nur mit der Ausführungs planung des Architekten
sowie der zugehörigen Planung der jeweiligen Fachpl aner gültig . Eventuelle
Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Bauaufs icht zu klären . Alle
Haustechnikangaben verstehen sich als Vorabangaben und sind mit den
Haustechnikplänen abzugleichen . Für die konstruktiven Bauteile sind die
Schal- und Bewehrungspläne der Tragwerksplanung verbindlich. Die tragenden
und konstruktiven Bauteile sind nach statischer und  geprüfter Berechnung
herzustellen. Sämtliche Ausführungen müssen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden . Für die Richtigkeit der
Ausführung ist allein der Unternehmer verantwortlich.
Vor Baubeginn sind örtlich Naturmaße zu nehmen und Höhenkoten zu prüfen.
Abweichungen zwischen Naturmaßen und Planmaßen sind  schriftlich
anzuzeigen und vor Beginn der Fertigung mit der Bauaufsicht zu klären.
Projektnummer MaßstabErstelldatum Druckdatum Format gpgz
Index
Planname
Planbezeichnung
Fachplaner
Architekt
Bauherr
Projekt
Phase
A3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
tel: 0251 - 4 92-23 01
immobilienmanagement @stadt-muenster.de
Plan
A
A
B
B
C
C
D
D
E
E
F
F
G
G
B
B
C
C
D
D
E
E
F
F
G
G
13,265
-1,46
13,87
0,00
-3,80
0,00
4,315
8,265

N
Index Datum Ausgabe Name
MS00620-ARC-3202-LPH2-SN-CC-VE-
13.07.2021MS00620 M1:20022.03.2022 LGe
Schnitt CC
WHG Münster
Stadt Münster - Amt für Immobilienmanagement
architektur GmbH
Vorentwurfsplanung
Lingener Straße 12, 48155 Münster
tel: 0251 - 98778 - 00
info@kresings.com
Flur: 743
Prinz Eugen Straße 27
48151, Münster
Übersicht
±0,00 entspricht +65,96 über NHN
3202
Gemarkung: Münster
Besondere Hinweise
Die vorliegende Planung ist nur mit der Ausführungs planung des Architekten
sowie der zugehörigen Planung der jeweiligen Fachpl aner gültig . Eventuelle
Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Bauaufs icht zu klären . Alle
Haustechnikangaben verstehen sich als Vorabangaben und sind mit den
Haustechnikplänen abzugleichen . Für die konstruktiven Bauteile sind die
Schal- und Bewehrungspläne der Tragwerksplanung verbindlich. Die tragenden
und konstruktiven Bauteile sind nach statischer und  geprüfter Berechnung
herzustellen. Sämtliche Ausführungen müssen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden . Für die Richtigkeit der
Ausführung ist allein der Unternehmer verantwortlich.
Vor Baubeginn sind örtlich Naturmaße zu nehmen und Höhenkoten zu prüfen.
Abweichungen zwischen Naturmaßen und Planmaßen sind  schriftlich
anzuzeigen und vor Beginn der Fertigung mit der Bauaufsicht zu klären.
Projektnummer MaßstabErstelldatum Druckdatum Format gpgz
Index
Planname
Planbezeichnung
Fachplaner
Architekt
Bauherr
Projekt
Phase
A3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
tel: 0251 - 4 92-23 01
immobilienmanagement @stadt-muenster.de
Plan
1
1
2
2
3
3
4
4
5
5
2
2
3
3
7,10 9,25 7,10 14,95
OKFF UG
-3,80
OKFF EG
0,00
OKFF 1.OG
4,315
OKFF 2.OG
8,265
-0,445
-0,165
3,57
3,87
13,265
12,92
-3,71
-3,16
-0,23
0,23
3,34
3,85
7,18
0,655
0,855
0,105
0,305
Bühne Musik
E0 401
Forum
Atrium
E1 404
GS 3
E2 404
IF 3 E2 302
TH 1
E2 401
Foyer
E1 401
Foyer
U1 401
Forum
15
50
20 3,355 28
165 3,315 555 28
16 2,955 555 28
16 2,955 555
28 1,215
4,335 4,315 3,95 3,95 1,215
4,63 13,285
OK Attika
13,215
20 2,72 1,06 7,63
Planung gem. Angaben
Landschaftsplaner

N
Index Datum Ausgabe Name
MS00620-ARC-1200-LPH2-GR--01-VE-
13.07.2021MS00620 M1:20022.03.2022 LGe
Untergeschoss
WHG Münster
Stadt Münster - Amt für Immobilienmanagement
architektur GmbH
Vorentwurfsplanung
Lingener Straße 12, 48155 Münster
tel: 0251 - 98778 - 00
info@kresings.com
Flur: 743
Prinz Eugen Straße 27
48151, Münster
Übersicht
±0,00 entspricht +65,96 über NHN
1200
Gemarkung: Münster
Besondere Hinweise
Die vorliegende Planung ist nur mit der Ausführungs planung des Architekten
sowie der zugehörigen Planung der jeweiligen Fachpl aner gültig . Eventuelle
Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Bauaufs icht zu klären . Alle
Haustechnikangaben verstehen sich als Vorabangaben und sind mit den
Haustechnikplänen abzugleichen . Für die konstruktiven Bauteile sind die
Schal- und Bewehrungspläne der Tragwerksplanung verbindlich. Die tragenden
und konstruktiven Bauteile sind nach statischer und  geprüfter Berechnung
herzustellen. Sämtliche Ausführungen müssen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden . Für die Richtigkeit der
Ausführung ist allein der Unternehmer verantwortlich.
Vor Baubeginn sind örtlich Naturmaße zu nehmen und Höhenkoten zu prüfen.
Abweichungen zwischen Naturmaßen und Planmaßen sind  schriftlich
anzuzeigen und vor Beginn der Fertigung mit der Bauaufsicht zu klären.
Projektnummer MaßstabErstelldatum Druckdatum Format gpgz
Index
Planname
Planbezeichnung
Fachplaner
Architekt
Bauherr
Projekt
Phase
A3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
tel: 0251 - 4 92-23 01
immobilienmanagement @stadt-muenster.de
Plan
3,09 24,52 3,17
45 4,35 175 2,84 175 20
75 2,565 175 4,45 175 5,72 20 2,35 45 13,545 30 15
45 23,45 45
7,10 7,25 2,00 1,85 5,675 4,575
31,24
1,57 1,52 50 23,45 50 1,84 1,40
-3,15 OKFF= 62,81 ü.NN
-1,51=+64,45
-2,68=+63,28
-3,16=+62,80
OKFF
-3,80 = +62,16 üNN
-3,16 = +62,80
-3,16 = +62,80
-2,80
C C
GLASBAUSTEINE
Ansicht West
A
G
F
30,775 9,94
7,10 9,25 7,10 14,95
24,35 14,625
7,10 9,25 7,10 14,95
1,77 29,47
1,84 50 6,76 50 6,94 30 9,24 25
20
75 4,19 45
1,77 12,085 10,135 7,25
1,84 50 6,76 50 4,255 50 6,085 25 2,51 79 4,40 20 2,20 45
31,24
Rohversprung
UKRD -0,445
Forum
U1 401
332,85 m2
WC-B
U1 102
4,59 m2
ELA - Anlage
U1 001
5,18 m2
Hausanschluss
U1 003
10,75 m2
Medien
U1 101
6,14 m2
Aufzug
U1 004
2,86 m2
Musik
U1 402
82,90 m2
WC-H
U1 103
17,01 m2
WC-H
U1 104
7,89 m2
Pumi
U1 105
3,10 m2
WC-D
U1 106
7,89 m2
WC-D
U1 107
18,16 m2
Stuhllager
U1 201
30,14 m2
Lüftungszentrale
U1 005
31,35 m2
Nahwärme
U1 006
3,43 m2
SiBe
U1 002
4,07 m2
2
2
4
4
C
D
B
E
5
5
3
3
1
1

N
Index Datum Ausgabe Name
MS00620-ARC-1201-LPH2-GR-00-VE-
13.07.2021MS00620 M1:20022.03.2022 LGe
Erdgeschoss
WHG Münster
Stadt Münster - Amt für Immobilienmanagement
architektur GmbH
Vorentwurfsplanung
Lingener Straße 12, 48155 Münster
tel: 0251 - 98778 - 00
info@kresings.com
Flur: 743
Prinz Eugen Straße 27
48151, Münster
Übersicht
±0,00 entspricht +65,96 über NHN
1201
Gemarkung: Münster
Besondere Hinweise
Die vorliegende Planung ist nur mit der Ausführungs planung des Architekten
sowie der zugehörigen Planung der jeweiligen Fachpl aner gültig . Eventuelle
Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Bauaufs icht zu klären . Alle
Haustechnikangaben verstehen sich als Vorabangaben und sind mit den
Haustechnikplänen abzugleichen . Für die konstruktiven Bauteile sind die
Schal- und Bewehrungspläne der Tragwerksplanung verbindlich. Die tragenden
und konstruktiven Bauteile sind nach statischer und  geprüfter Berechnung
herzustellen. Sämtliche Ausführungen müssen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden . Für die Richtigkeit der
Ausführung ist allein der Unternehmer verantwortlich.
Vor Baubeginn sind örtlich Naturmaße zu nehmen und Höhenkoten zu prüfen.
Abweichungen zwischen Naturmaßen und Planmaßen sind  schriftlich
anzuzeigen und vor Beginn der Fertigung mit der Bauaufsicht zu klären.
Projektnummer MaßstabErstelldatum Druckdatum Format gpgz
Index
Planname
Planbezeichnung
Fachplaner
Architekt
Bauherr
Projekt
Phase
A3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
tel: 0251 - 4 92-23 01
immobilienmanagement @stadt-muenster.de
Plan
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
24S x 18
23A x 27
C C
7,10 7,25 2,00 1,85 5,675 4,575
1,77 24,585 1,77
7,10 9,25 7,10 14,95
1,77 24,885 1,77
28,125
2,04 24,35 2,04
1,84 50 1,505 145 5,11 50 5,29 30 7,05 30
20
75 3,275 50 1,84
1,77 24,885 1,77
1,84 50 6,76 50 6,94 30
20
75 9,425 1,89
1,77 24,585 1,77
1,89 16,61 30
20
75 6,715 50 1,84
1,84 50
50
75 15,775 145 6,955 50 1,84
7,10 9,25 7,10 14,95
28,425
28,125 12,74
OK Gelände
±0,00 = +65,96 ü.NN
±0,00
±0,00= +65,96 ü.NN
OKFF Bestand 
gem. Vermesser Stadt MS
+0,23 = +66,19 ü.NN
Fahrkorbgröße
1100 x 1400
Ansicht West
A
G
F
2
2
4
4
C
D
B
E
5
5
3
3
1
1
Forum
E0 401
144,82 m2
Aufzug
E0 002
2,86 m2

N
Index Datum Ausgabe Name
MS00620-ARC-1202-LPH2-GR-01-VE-
13.07.2021MS00620 M1:20022.03.2022 LGe
1.Obergeschoss
WHG Münster
Stadt Münster - Amt für Immobilienmanagement
architektur GmbH
Vorentwurfsplanung
Lingener Straße 12, 48155 Münster
tel: 0251 - 98778 - 00
info@kresings.com
Flur: 743
Prinz Eugen Straße 27
48151, Münster
Übersicht
±0,00 entspricht +65,96 über NHN
1202
Gemarkung: Münster
Besondere Hinweise
Die vorliegende Planung ist nur mit der Ausführungs planung des Architekten
sowie der zugehörigen Planung der jeweiligen Fachpl aner gültig . Eventuelle
Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Bauaufs icht zu klären . Alle
Haustechnikangaben verstehen sich als Vorabangaben und sind mit den
Haustechnikplänen abzugleichen . Für die konstruktiven Bauteile sind die
Schal- und Bewehrungspläne der Tragwerksplanung verbindlich. Die tragenden
und konstruktiven Bauteile sind nach statischer und  geprüfter Berechnung
herzustellen. Sämtliche Ausführungen müssen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden . Für die Richtigkeit der
Ausführung ist allein der Unternehmer verantwortlich.
Vor Baubeginn sind örtlich Naturmaße zu nehmen und Höhenkoten zu prüfen.
Abweichungen zwischen Naturmaßen und Planmaßen sind  schriftlich
anzuzeigen und vor Beginn der Fertigung mit der Bauaufsicht zu klären.
Projektnummer MaßstabErstelldatum Druckdatum Format gpgz
Index
Planname
Planbezeichnung
Fachplaner
Architekt
Bauherr
Projekt
Phase
A3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
tel: 0251 - 4 92-23 01
immobilienmanagement @stadt-muenster.de
Plan
C C
1,77 24,585 1,77
1,84 50 11,605 25 11,595 50 1,84
1,77 24,885 1,77
1,84 50 6,85 35 1,50 25 3,60 30 5,20 30 5,40 50 1,84
28,125 12,58
1,77 24,585 1,77
1,84 50 6,85 35 10,85 30 5,40 50 1,84
1,84 50 11,60 25 11,60 50 1,84
7,10 7,25 2,00 1,85 5,675 4,575
+4,315 = +70,275
+3,85
62.81
Ansicht West
Fahrkorbgröße
1100 x 1400
A
G
F
2
2
4
4
C
D
B
E
5
5
3
3
1
1
1,77 24,885 1,77
28,125
7,10 9,25 7,10 14,95
28,425
7,10 9,25 7,10 14,95
28,425
GS 2
E1 403
79,04 m2
GS 1
E1 402
78,96 m2
GS 4
E1 405
62,28 m2
GS 5
E1 406
62,28 m2
Foyer
E1 401
78,96 m2
Schleuse
E1 303
11,43 m2
GS 3
E1 404
75,22 m2
Atrium
13,84 m2
Aufzug
E1 002
2,86 m2
IT (Citeq)
E1 101
12,15 m2
UV-Raum
E1 001
1,56 m2
PV
E1 102
12,30 m2

N
Index Datum Ausgabe Name
MS00620-ARC-1203-LPH2-GR-02-VE-
13.07.2021MS00620 M1:20022.03.2022 LGe
2.Obergeschoss
WHG Münster
Stadt Münster - Amt für Immobilienmanagement
architektur GmbH
Vorentwurfsplanung
Lingener Straße 12, 48155 Münster
tel: 0251 - 98778 - 00
info@kresings.com
Flur: 743
Prinz Eugen Straße 27
48151, Münster
Übersicht
±0,00 entspricht +65,96 über NHN
1203
Gemarkung: Münster
Besondere Hinweise
Die vorliegende Planung ist nur mit der Ausführungs planung des Architekten
sowie der zugehörigen Planung der jeweiligen Fachpl aner gültig . Eventuelle
Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Bauaufs icht zu klären . Alle
Haustechnikangaben verstehen sich als Vorabangaben und sind mit den
Haustechnikplänen abzugleichen . Für die konstruktiven Bauteile sind die
Schal- und Bewehrungspläne der Tragwerksplanung verbindlich. Die tragenden
und konstruktiven Bauteile sind nach statischer und  geprüfter Berechnung
herzustellen. Sämtliche Ausführungen müssen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden . Für die Richtigkeit der
Ausführung ist allein der Unternehmer verantwortlich.
Vor Baubeginn sind örtlich Naturmaße zu nehmen und Höhenkoten zu prüfen.
Abweichungen zwischen Naturmaßen und Planmaßen sind  schriftlich
anzuzeigen und vor Beginn der Fertigung mit der Bauaufsicht zu klären.
Projektnummer MaßstabErstelldatum Druckdatum Format gpgz
Index
Planname
Planbezeichnung
Fachplaner
Architekt
Bauherr
Projekt
Phase
A3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
tel: 0251 - 4 92-23 01
immobilienmanagement @stadt-muenster.de
Plan
C C
Ansicht West
1,77 24,585 1,77
1,84 50 9,725 30 3,40 30 9,725 50 1,84
1,77 24,885 1,77
1,84 50 6,85 35 10,85 30 5,40 50 1,84
1,77 24,585 1,77
1,84 50 3,34 12 12,89 7,10 50 1,84
+8,265 = +74,225
Fahrkorbgröße
1100 x 1400
A
G
F
2
2
4
4
C
D
B
E
5
5
3
3
1
1
7,10 7,25 2,00 1,85 5,675 4,575
7,10 9,25 7,10 14,95
28,125
28,425
7,10 9,25 7,10 14,95
28,125
28,425
1,77 24,885 1,77
1,84 50 6,85 35 1,50 25 3,60 30 5,20 30 5,40 50 1,84
OK Dachhaut
7,435
OK Atika
7,61
Foyer
E2 401
79,80 m2
IF 2
E2 403
66,62 m2
IF 1
E2 402
66,62 m2
SFZ
E2 405
72,90 m2
EDV Schule
E2 101
25,35 m2
Seminar
E2 406
38,21 m2
IF 3
E2 404
75,68 m2
Lehrmittel
E2 202
23,29 m2
Sammlung
E2 201
13,97 m2
Aufzug
E2 002
2,86 m2
Schleuse
E2 302
11,12 m2
UV-Raum
E2 001
1,56 m2

Anlage A

1796 Zeichen

Anlage A zur V/0116/2022
Kurzüberblick
Mit der Vorlage soll ein Planungsbeschluss zur Erweiterung des Schulgebäudes des Wilhelm-
Hittorf-Gymnasiums um ein Gebäude mit Forum, Galerie und naturwissenschaftlichen
Lehrräumen herbeigeführt werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs- Wissenschafts-
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen- lautet:
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städt. Schulen den erforderlichen Schulraum
einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein teilw.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der
Investitionsmaßnahme „Erweiterung Wilhelm-Hittorf-Gymnasium“ in Höhe von 13.300.000
veranschlagt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen
und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine allgemeinen
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

9775 Zeichen

V/0116/2022
V/0116/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Erweiterung des Wilhelm Hittorf Gymnasiums, Prinz-Eugen-Straße 27, 48151 Münster
Errichtungsbeschluss
Beratungsfolge
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
23.08.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulgebäudes des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums,
wird auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses V/0419/2020 mit dem weiterentwickelten
Raumprogramm zugestimmt:
Forum: 330 m²
Foyer EG: 75 m²
Foyer UG: 75 m²
Galerie: 145 m²
Kiosk: 19 m²
Musikraum: 75 m²
SFZ (Schülerforschungszentrum): 75 m²
Seminarraum SFZ: 35 m²
Nebenraum Informatik: 25 m²
Lehrmittelraum: 25 m²
5 Mehrzweckräume: 62 m² - 79 m²
3 Fachräume Informatik: 70 m²
Amt für
Immobilienmanagement
02.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wieczorek
T elefon:492-2439
WieczW@stadt-muenster.de

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V/0116/2022
2. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der vorliegenden Vorentwurfsplanung, die
Entwurfsplanung auszuarbeiten und anschließend den Baubeschluss herbei zu führen.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich mit dem Bau Ende 2022 begonnen wird und
das Gebäude zum Schuljahr 2024 / 2025 in Betrieb genommen werden soll.
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Installation der Photovoltaikanlage auf dem Dach
des Erweiterungsbaus eine Minderung um 7,9 T onnen CO2 pro Jahr und damit ein Beitrag zur
Erreichung der Klimaneutralität geleistet wird.
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Dach der Gebäudeerweiterung mit einer extensiven
Dachbegrünung ausgestattet, und damit ein Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität geleistet wird.
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Errichtung des Erweiterungsgebäudes
voraussichtlich Kosten in Höhe von 13.300.000 € entstehen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Haushaltspl
anentwurf
2023
€
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahm
e
5070 Erweiterung Wilhelm Hittorf
Gymnasium
Auszahlungen Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Bisher
bereitge
stellt
inkl.
2022
rd.
1.050.000
2023 7.600.000
VE für
2024
(4.250.000)
2024 4.250.000
2025 400.000
Gesamtauszahlungen 13.300.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o.g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt.

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V/0116/2022
Begründung:
Mit Vorlage V/0419/2020 hat der Rat der Stadt Münster den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung
des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums auf Grundlage des Siegerentwurfs des im Jahr 1999/200
durchgeführten Wettbewerbs beschlossen.
Ist – Situation
Das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium verfügt derzeit nicht über die erforderlichen Unterrichts- und
Fachräume, um die Umstellung des Schulsystems auf G9 adäquat abzudecken. Darüber hinaus fehlt
ein Forum für die Durchführung von Schulveranstaltungen wie Entlassungsfeiern und künstlerischen
Aufführungen.
In der Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs wurde der Bedarf der erforderlichen Erweiterung
definiert und darauf aufbauend die nun vorliegende Erweiterungsplanung erstellt.
Zu 1.: Planung und Raumprogramm für die Erweiterung des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums
Die nun vorliegende Planung erfasst den Bedarf der durch die erhöhte Anzahl von Schülerinnen und
Schülern im Rahmen von G9 notwendig gewordenen Raumkapazitäten des Wilhelm-Hittorf-
Gymnasiums.
Zusätzlich zum Erweiterungsbau werden funktionsbedingte Anpassungen im Bestandsgebäude
notwendig. So werden aktuelle Fachräume im Bestandsgebäude zu Klassenräumen umfunktioniert.
Die entfallenden Fachräume sollen im neu entstehenden Erweiterungsbau realisiert werden. Der
weitere T auschvon Klassen- und Fachräumen innerhalb des Bestandsgebäudes erfolgt im Rahmen
einer Optimierung des Schulbetriebs.
Der Betrieb des Kiosks im Bestandsgebäude kann aufgrund der baulichen Situation und der damit
einhergehenden fehlenden Möglichkeit zur Einhaltung des betrieblichen Brandschutzes nicht mehr
stattfinden. Aus diesem Grund wird von einer aufwändigen Sanierung des Kiosks im
Bestandsgebäude abgesehen. Der Kiosk wird nun in die Neubauplanung integriert und erhält eine
vorteilhafte Positionierung im Neubau. Daraus ergibt sich eine gegenüber der Machbarkeitsstudie
leicht vergrößerte Gebäudekubatur.
Die Informatikräume im Bestand werden aufgelöst. Im Neubau bilden sie zusammen mit den
naturwissenschaftlichen Lehrräumen und dem Schülerforschungszentrum den neuen MINT-Bereich
(Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und T echnik)der Schule.
Die Neubauplanung sieht ein Forum mit rd. 300 Sitzplätzen vor. Weitere 100 Sitzplätze auf einer
Galerie können zu separaten Veranstaltungen genutzt werden. Dies war bereits im
Wettbewerbsentwurf aus dem Jahr 1999 vorgesehen, da die Schule bisher nicht über einen
geeigneten Raum dieser Art verfügt.
Zur Erschließung des Gebäudes aus dem EG dienen zwei Treppen. Eine Treppe dient dem Zugang
zum UG und dem darin befindlichen Forum. Die zum Forum geöffnete Galerie wird über das
Erdgeschoss erschlossen. Dieser Bereich kann somit externen Nutzern des Gebäudes durch eine
entsprechende Schließregelung zur Verfügung gestellt werden. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor,
dass sowohl das Forum als auch die Galerie mit notwendigen Neben- und Betriebsräumen (Foyer,
WC-Anlage, ggbfs. Kiosk, Umkleide) für eine externe Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann.
Zur Erschließung der Lehrräume im 1.OG und 2.OG dient eine weitere Treppe, die an den verglasten
Verbindungsgang angeordnet ist, der das Bestandsgebäude mit dem Neubau verbindet. Somit ist eine
schnelle und witterungsgeschützte Erreichbarkeit der neuen Lehrräume aus dem Bestandsgebäude

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heraus gewährleistet. Die Flure im 1.OG und 2.OG werden als offene Lernbereiche im Sinne einer
Clusterschule ausgebildet.
Das gesamte Gebäude wird über einen Aufzug barrierefrei erschlossen.
Für den Erweiterungsbau wird ein zweiter Rettungsweg zur Gewährleistung der Flucht- und
Rettungswege im Brandfall benötigt. Um auf ein zusätzliches Treppenhaus im Gebäudeinneren zu
verzichten, wurde der zweite Rettungsweg in Form eines Laubenganges, der um das gesamte
Gebäude herumführt, geplant.
Der Laubengang bietet außerdem die Möglichkeit, eine Fassadenbegrünung auszuführen die neben
bauphysikalischen Vorteilen auch die Neugestaltung der Schulhoffläche aufgreifen wird. Mit der
baulichen Erweiterung ändern sich die Anforderungen an die Freiraumstrukturen auf dem gesamten
Schulgelände. In Verbindung mit einer Sanierung und Umgestaltung der Schulhofflächen sind diese
neu zu ordnen und aufzuwerten.
Der geplante Neubau passt sich dem Höhenversprung der Schulhoffläche an und erschließt sowohl
den tiefer liegenden Bereich der Sportflächen über das Forum, als auch den oberen Bereich zum
Bestandsgebäude. Außerhalb des Gebäudes werden diese beiden, bisher stark separierten, Flächen
im Rahmen der Landschaftsplanung durch eine breite Rampe erschlossen und zusammengeführt
(Anlage 2 / Lageplan).
Zusätzlich zur partiell begrünten Fassade und einer Dachbegrünung erhält das Gebäude, gemäß den
Gebäudeleitlinien 2020, eine PV-Anlage unter maximaler Ausnutzung der Dachfläche.
Die Checklisten „nachhaltiges Bauen“ und „Barrierefreiheit / Design für alle“ werden auf der
Grundlage der Entwurfsplanung erstellt und mit dem Baubeschluss vorgelegt.
Zu 2.:
Der Entwurf des Architekturbüros Kresing aus dem Jahr 1999/2000 hat seinerzeit den Wettbewerb
der Stadt Münster für eine Erweiterung des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums gewonnen.
Durch die Anpassungen des Entwurfs wird das geforderte Raumprogramm bestehend aus einem
Versammlungsraum (Forum) und Fachräumen im Neubau sowie Optimierungen im Bestandsgebäude
nachgewiesen.
Das neu definierte Raumprogramm entspricht den schulischen Bedarfen und stellt im Wesentlichen
eine Anpassung an die erhöhte Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von G9 dar.
Zu 3.: Bauzeit
Die Baumaßnahme findet im laufenden Betrieb der Schule unter Berücksichtigung der gegebenen
Bedingungen statt. Eine genaue Abstimmung der Projektbeteiligten, insbesondere beim Umzug von
Unterrichtsräumen aus dem Bestand in den Neubau, gewährleistet einen störungsfreien Ablauf der
Baumaßnahme im schulischen Betrieb.
Mit dem Bau wird voraussichtlich Ende 2022 begonnen. Die Inbetriebnahme ist für das Schuljahr
2024/2025 geplant.
Zu 4: Photovoltaikanlage
Bezugnehmend auf die am 12.12.2018 beschlossene Vorlage V/0668/2018 „Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung

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von Maßnahmen zur Energieeinsparung verstärkt fortzusetzen. Das Dach des
Erweiterungsbaukörpers wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet.
Die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem Gebäude ist ein effektiver Beitrag zum Klimaschutz
und zudem wirtschaftlich sinnvoll. Es wird dadurch eine CO2-Minderung von 7,9 T onnen pro Jahr
erreicht.
Zu 5: Gründach
Dem Ratsbeschluss folgend wird das Dach des Erweiterungsbaukörpers mit einem extensiven
Gründach ausgestattet. Hiermit wird die Vorgabe der Vorlage V/0705/2018/2 umgesetzt, in der der
Rat beschlossen hat, dass zum Neubau von Schulgebäuden/-Sporthallen alle Möglichkeiten zur
extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen. Die Dachbegrünung leistet durch
ihre Fähigkeit CO2 zu speichern, ebenfalls einen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele
(Masterplan 100% Klimaschutz) der Stadt Münster.
i.V.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Kostenschätzung nach DIN 276
Anlage 2 Planunterlagen

Beratungsverlauf (6)

23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Prinz-Eugen-Straße 27
  • Albersloher Weg 33
  • Lingener Straße 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0116/2022
Typ
Vorlagen
Datum
07.03.2022
Erstellt
14.02.2022 10:17