V/0904/2018
Boeselagerstraße – barrierefreier Ausbau der Haltestelle Vagedesweg und einseitige Erneuerung der Nebenanlage – von Mecklenbecker Straße bis Vagedesweg
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AUKB_V_0904_2018_Boeselagerstrasse_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0904/2018 Boeselagerstraße – barrierefreier Ausbau der Haltestelle Vagedesweg und einseitige Erneuerung der Nebenanlage – von Mecklenbecker Straße bis Vagedesweg
Anlage A
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Anlage A zur V/0904/2018 Kurzüberblick Die Haltestelle „Vagedesweg“ an der Boeselagerstraße wird auf Grundlage des Haltestellenpro- gramms barrierefrei ausgebaut. Für die Höhenabwicklung und Zustandsoptimierung werden der Geh- und Radweg ausgebaut. Gleiches gilt für die angrenzenden Schulbushaltestellen. Ein Teil der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Mecklenbecker Str./Boeselagerstr. wird saniert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Programmes „Barrierefreier Umbau von Haltestellen“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen Euro zu kal- kulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch den Einsatz von Niederflurbusbordsteinen und Bodenindikatoren für mobilitätseinge- schränkte und sehbehinderte Menschen wird der Forderung aus dem Personenbeförderungsge- setz entsprochen, einen vollständigen barrierefreien Zugang zum ÖPNV zu schaffen.
Beschlussvorlage
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V/0904/2018 V/0904/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Boeselagerstraße – barrierefreier Ausbau der Haltestelle Vagedesweg und einseitige Erneuerung der Nebenanlage – von Mecklenbecker Straße bis Vagedesweg - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 4298 vom Juni 2017) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 270.000 € en t- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen in Höhe von ca. 45.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Tiefbauamt 24.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0904/2018 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2019 9.000 Fahrbahn- Instandsetzung Ergebnis 9.000 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 240.000 Haltestellen, Nebenanlagen 2019 20.000 Leuchten Einzahlungen 2019 45.000 ÖPNVG §11, Förderung ca. 100% Saldo 215.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen „Vagedesweg“ auf der Boeselagerstraße erfolgt im Rahmen des Programms „Verbesserungen an Haltest ellen“ für 2018/2019 (Vorlage V/0005/2018 ). Der Pl a- nungsbeschluss wurde am 03.05.2018 anhand der Vorlage V/0105/2018 vom Ausschuss für Stad t- planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen gefasst. Beschreibung der Baumaßnahme Die bisherige Lage der Haltestellen Vagedesweg bleibt erhalten. Bei den Haltestellen werden ein e r- höhter Busbordstein und ein Blindenleitsystem eingebaut sowie die Nebenanlagen in diesen Bere i- chen aufgrund der notwendigen Höhenanpassung neu hergestellt. Darüber hinaus wird die w estliche Nebenanlage im Bereich der Schulbushaltestellen und der Ersatzbushaltestelle ebenfalls mit einem erhöhten Busbordstein und einem Blindenleitsystem ausgestattet. Im Kreuzungsbereich Mecklenb e- - 3 - V/0904/2018 cker Straße / Boeselagerstraße erfolgt aufgrund von Oberf lächenschäden eine Erneuerung der Fahr- bahndeckschicht. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterabstimmung abgestimmt. 2. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung beginnt direkt nach der Bewilligung der Baumaßnahme und der Fördermittel vo- raussichtlich im 1. Quartal 2019. Die Umsetzung der Maßnahme soll in den Sommerferien 2019 erfol- gen. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen wird das Tiefb auamt im Januar 2019 einen Förderan- trag nach § 11 ÖPNVG für das Jahr 2019 stellen. Nach jetzigem Stand werden Zuwendungen in H ö- he von 100 % der Baukosten für die Haltestelle erwartet. Für diese Maßnahme sind keine KAG-Beiträge anzusetzen. 4. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 5. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Lagepläne 1(2) und 2(2)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Boeselagerstraße
- Mecklenbecker Straße
- Vagedesweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0904/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37