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V/0847/2021

Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2021 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 11.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2346 Zeichen

V/0847/2021
V/0847/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2021 der Stadtwerke Münster GmbH
Beratungsfolge
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH
wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das geplante
Ergebnis 2021 in Höhe von 6,5 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 17.12.2021. Evtl.
darüberhinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2021 werden zur Stärkung des Eigenkapitals
und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklagen eingestellt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH und die darauf zu entrichtenden
Abgaben sind wie folgt veranschlagt:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushalt
sjahr
Betrag
(Euro) Bemerkungen
Produktgruppe 15 01
Anteile an
Unternehmen
Zeile 19 Finanzerträge 2021 6.500.000
Zeile 16
Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2021 1.714.375
Kapitalertrag-
steuer und
Soli-Zuschlag
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
22.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rothermundt
T elefon:492-2006
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0847/2021
Begründung:
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses.
Die Vorabgewinnausschüttung 2021 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem im
Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage V/1058/2017 mit Nachtrag
V/1176/2019, Ratsentscheide vom 14.03.18 und 11.12.19) vereinbarten Betrag für das Geschäftsjahr
2021.
Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt:
Gewinnausschüttung brutto 6.500.000 €
Kapitalertragsteuer ./. 1.625.000 €
Solidaritätszuschlag ./. 89.375 €
Gewinnausschüttung netto 4.785.625 €
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 03.12.2021 über die relevante
Aufsichtsratsvorlage 25/2021 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlage A

Anlage A

2077 Zeichen

Anlage A zur V/0847/2021
Kurzüberblick
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses.
Die Vorabgewinnausschüttung 2021 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem
Ausschüttungsbetrag, der im Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH in den
Vorlagen V/1058/2017 und V/1176/2019 vom Rat verabschiedet wurden.
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Münster GmbH ist ein Beschluss des Rates notwendig.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige T ochtergesellschaftder Stadt Münster.
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die
Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen
Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern,
sowie die T elekommunikationund damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie
Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. € ist im Haushaltplan 2021 veranschlagt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
k.A.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k.A.

Beratungsverlauf (3)

08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0847/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.11.2021
Erstellt
11.11.2021 14:51