V/0847/2021
Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2021 der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0847/2021 V/0847/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorabgewinnausschüttung auf den Bilanzgewinn 2021 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster auf das geplante Ergebnis 2021 in Höhe von 6,5 Mio. € wird genehmigt. Die Zahlung erfolgt am 17.12.2021. Evtl. darüberhinausgehende Anteile des Jahresüberschusses 2021 werden zur Stärkung des Eigenkapitals und zur Sicherung der Eigenkapitalquote in die Gewinnrücklagen eingestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorabgewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH und die darauf zu entrichtenden Abgaben sind wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushalt sjahr Betrag (Euro) Bemerkungen Produktgruppe 15 01 Anteile an Unternehmen Zeile 19 Finanzerträge 2021 6.500.000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021 1.714.375 Kapitalertrag- steuer und Soli-Zuschlag Amt für Finanzen und Beteiligungen 22.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt T elefon:492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0847/2021 Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. Die Vorabgewinnausschüttung 2021 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem im Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage V/1058/2017 mit Nachtrag V/1176/2019, Ratsentscheide vom 14.03.18 und 11.12.19) vereinbarten Betrag für das Geschäftsjahr 2021. Auf den Vorabgewinn werden folgende Beiträge gezahlt: Gewinnausschüttung brutto 6.500.000 € Kapitalertragsteuer ./. 1.625.000 € Solidaritätszuschlag ./. 89.375 € Gewinnausschüttung netto 4.785.625 € Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 03.12.2021 über die relevante Aufsichtsratsvorlage 25/2021 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0847/2021 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung u. a. die Verwendung des Ergebnisses. Die Vorabgewinnausschüttung 2021 in Höhe von brutto 6,5 Mio. € entspricht dem Ausschüttungsbetrag, der im Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH in den Vorlagen V/1058/2017 und V/1176/2019 vom Rat verabschiedet wurden. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ist ein Beschluss des Rates notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige T ochtergesellschaftder Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die T elekommunikationund damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6,5 Mio. € ist im Haushaltplan 2021 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0847/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.11.2021
- Erstellt
- 11.11.2021 14:51