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V/0643/2022

Sachstandsbericht zur weiteren Entwicklung der Verkehrsachse Weseler Straße

Vorlagen 08.11.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.02.2023, TOP 4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0643/2022 
V/0643/2022 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Sachstandsbericht zur weiteren Entwicklung der Verkehrsachse Weseler Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   30.11.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
   06.12.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   14.12.2022 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die vorliegende Berichtsvorlage steht in Verbindung mit der Baubeschlussvorlage Weseler Straße 
Spinne (V/0646/2022). 
 
Die Weseler Straße: Wichtige innerstädtische Nord-Süd-Verbindung 
 
Die Weseler Straße ist eine wichtige innerstädtische Nord -Süd-Verbindung. Sie bindet die Ortsteile 
Mecklenbeck und Albachten sowie im weiteren Verlauf das Geistviertel an die Stadtmitte an. Der Ver-
lauf der B51 entsprach ursprünglich dem Verlauf der Wesele r Straße, bis mit dem Bau der A43 und 
der südlichen Umfahrung der Innenstadt der Streckenverlauf angepasst wurde. Mit diesen Stre-
ckenergänzungen entstand auch der Knotenpunkt „Spinne“. Heute verläuft die B51 von der A43 
kommend über die südliche Umfahrung der Innenstadt. Die Anbindung an dieses übergeordnete Netz 
erfolgt aber über die Weseler Straße und den Knotenpunkt „Spinne“.  
 
An die Weseler Straße werden vielfältige verkehrliche Ansprüche gestellt: 
 
 In ihrer Funktion als Hauptachse des motorisierten Individualverkehrs mit einem Verkehrsauf-
kommen von 27.000-31.500 Kfz/24h im Abschnitt zwischen der A43 und dem Kolde-Ring ist 
sie eine der am stärksten belasteten Straßen im Stadtgebiet von Münster. 
 
 Mit den Stadtbuslinien 7, 15 und 16 sowie im weiteren Verlauf der Ringlinie 33/34 ist sie wei-
terhin Hauptachse des städtischen Busverkehrs. Die Schnellbuslinien S60, S75, S90, X90 und 
die Regionalbuslinie 552 verbinden über die Weseler Straße die Stadt Münster mit dem südli-
chen und westlichen Umland im öffentlichen Personennahverkehr. Sie ist damit die bedeu-
tendste Einfallstraße für den regionalen Busverkehr im Stadtgebiet. Entsprechend dieser 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
14.11.2022  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lange 
Telefon: 492-6508 
LangePeter@stadt-
muenster.de

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V/0643/2022 
Funktion wurden in der Vergangenheit bereits auf einigen Abschnitten in beiden Fahrtrichtun-
gen Bussonderfahrstreifen eingerichtet. 
 
 Darüber hinaus ist die Weseler Straße im Fahrradnetz 2.0 Teil des Hauptrouten- sowie Velo-
routennetzes und wird ihrer Funktion entsprechend stark von Radfahrenden frequentiert. 
 
Umstufungskonzept B 54 
 
In den vergangenen Jahren wurde im Stadtgeb iet Münster im Rahmen eines Umstufungskonzepts 
eine Veränderung der Straßenklassifizierungen vorgenommen (vgl. V/0972/2016). Das Konzept hatte 
zum Ziel, Straßen für den regionalen und überregionalen Verkehr aus der Innenstadt auf den zweiten 
Tangentenring zu verlagern. In diesem Zuge erfolgte eine Umstufung der Weseler Straße zwischen 
Spinne und Kolde-Ring zur B54. Über den Kolde -Ring, Rishon-Le-Zion-Ring und Orléans-Ring ver-
läuft die B54 weiter bis zum Anschluss an die Steinfurter Straße. Damit hat sich die verkehrliche Be-
deutung der Weseler Straße im Streckennetz der Stadt in den letzten Jahren nochmals erhöht. Im 
Fall einer Autobahnsperrung ist sie weiterhin eine der wichtigsten Ausweichrouten. 
 
Die Moltkestraße, der Ludgeriplatz und die Hammer Straße zwischen Ludgeriplatz und Umgehungs-
straße sind mit der Umstufung zu Gemeindestraßen herabgestuft worden, aber nach wie vor elemen-
tarer Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Sie sollen aufgrund ihrer stadträumlichen Funkti-
on verkehrlich entlastet und die Hammer Straße zukünftig in ihrer Gestaltung aufgewertet werden.  
 
Allein aus der Straßenumstufung ergeben sich jedoch noch keine Verkehrsverlagerungen. Vielmehr 
sind weitere begleitende Umbaumaßnahmen erforderlich. Hierzu sind darüber hinaus die beispiels-
weise bereits in der Vorlage V/0972/2016 genannten und begründeten Umbau - bzw. Ausbaumaß-
nahmen an Kreuzungen und Straßenabschnitten, Anpassungen der Lichtsignalsteuerungen, Maß-
nahmen zur Stadtreparatur und Markierungsarbeiten erforderlich. Mit diesen Maßnahmen sollen zum 
einen die Netzwiderstände im ehemaligen Verlauf der B 54 erhöht werden und zum anderen Netzwi-
derstände an Streckenabschnitten und Knotenpunkten im neuen Verlauf der B 54 abgebaut werden. 
Dies sind zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend): 
 
• Neuverteilung des Straßenraums der Steinfurter Straße zwischen York-Ring und Grevener Stra-
ße zugunsten des Umweltverbunds und zur stadträumlichen Aufwertung, 
• Bau eines doppelten Rechtsabbiegers von der Steinfurter Straße in den York-Ring, 
• Bau eines doppelten Linkseinbiegers an der „Spinne“ von der Weseler Straße zur B51/B54, 
• Neuverteilung des Straßenraums oder Geschwindigkeitsreduzierung Am Stadtgraben und 
Schlossplatz 
• Stadträumliche Aufwertung der Hammer Straße und Geiststraße, 
• Anpassung der Signalsteuerung Hammer Straße/B51. 
 
Die Verwaltung hat die Wirkung der Umstufung B54 durch das Büro PTV Transport Consult GmbH 
überprüfen lassen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei einer Ertüchtigung der neuen Achse, punk-
tuellen Anpassungen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und gleichzeitiger städtebaulicher Aufwer-
tung des ehemaligen Verlaufs der B54 über den Stadtgraben, Schlossplatz und die Hammer Straße 
signifikante Verkehrsverlagerungen aus den städtebaulich sensibleren Straßenräumen der ehemali-
gen B54 in die neue Achse erwartet werden können. 
Die folgende Abbildung 1 zeigt die mögliche räumliche Verlagerung des Kfz-Verkehrs. Deutlich wird, 
dass die Belastungen im Bereich des Schlosses um ca. 4.500 Kfz/24h auf etwa 20.000 Kfz/24h sin-
ken können. Für die Hammer Straße sind Abnahmen von ca. 2.500 Kfz/24h zu erwarten. Damit sinkt 
die Verkehrsbelastung der Hammer Straße auf dann ca. 6.600 Kfz/24h. Daraus ergeben sich insbe-
sondere für diese beiden Straßenzüge Möglichkeiten zur Anpassung der Straßenraumaufteilung, mit 
der eine städtebauliche Aufwertung dieser Straßenräume erreicht werden kann.

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V/0643/2022 
 
Abbildung 1: Mögliche räumliche Verlagerung des KFZ-Verkehrs 
 Dem Planfall liegt die Annah-
me zu Grunde, dass Am 
Stadtgraben und Schlossplatz 
zwischen Münz straße und 
Moltkestraße auf 30 km/h re-
duziert wird und  kapazitätsbe-
schränkende Maßnahmen, 
bspw. mit Blick auf die Signali-
sierung umgesetzt werden. 
  
 Die gleiche Annahme gilt für 
die Hammer Straße zwischen 
Ludgeriplatz und Geiststraße. 
 
Im gesamten Streckenverlauf der neuen B54 ist der Kolde -Ring zwischen Weseler Straße und der 
Mecklenbecker Straße der einzige Abschnitt, der nicht vierstreifig ausgebaut ist. Im Jahr 2016 wurde 
davon ausgegangen, dass auch der vierstreife Ausbau des Kolde-Rings als wesentlicher Bestandteil 
des Umstufungskonzepts erforderlich ist (V/0972/2016). Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbe-
dingungen jedoch verändert. Die Corona -Pandemie, Maßnahmen zur Förderung des Umweltver-
bunds und vor allem auch das Ziel der Klimaneutralität machen eine Neubewertung dieses Strecken-
abschnitts erforderlich. Letzte Überprüfungen mit dem Verkehrsmodell zeigen, dass sich das Ver-
kehrsaufkommen am Kolde-Ring auch unter Berücksichtigung von beschränkenden Maßnahmen an 
Stadtgraben und Sc hlossplatz zwar der Kapazitätsgrenze von 20.000 Kfz/24 h nähert, aber keine 
eindeutige Überschreitung der Streckenkapazität eines zweistreifigen Querschnitts zu erkennen ist. 
Da die angrenzenden Knotenpunkte Kolde -Ring / Weseler Straße und Kolde -Ring / Mecklenbecker

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V/0643/2022 
Straße / Scharnhorststraße bereits einem vierstreifigen Ausbau entsprechend ausgebaut sind, sind 
auch hier keine Leistungsengpässe zu erwarten.  
 
Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens ist von vielfältigen Veränderungen aber vor allem auch 
von v erkehrsplanerischen Konzepten wie dem Parkraumkonzept, dem Innenstadtentwicklungskon-
zept und dem Standortkonzept der Mobilstationen abhängig. Daher wird zum aktuellen Zeitpunkt 
empfohlen, die Entscheidung über einen möglichen Ausbau des Kolde -Rings auf Erg ebnissen des 
Masterplans basierend zu fällen. Hier erfolgt neben der reinen MIV-Betrachtung auch die Integration 
der derzeit diskutierten ÖPNV-Hochleistungsachsen, die zusätzlich modale Verlagerungen unterstüt-
zen sollen.  
 
Stadträumliche Ansprüche an die Weseler Straße 
 
Neben den vielfältigen verkehrlichen Anforderungen bestehen darüber hinaus stadträumliche Ansprü-
che durch heutige und zukünftige Anwohnende. In weiten Teilen ist entlang der Weseler Straße 
Wohnbebauung vornehmlich auf der Ostseite vorhanden. Aktuell entwickelt sich die Weseler Straße 
in diesem Hinblick insbesondere in dem ca. 3,6 ha großen Plangebiet „KlosterAreal Pluggendorf“.  
 
Das Areal wird im Osten durch die Weseler Straße begrenzt. Im Süden verläuft der Kolde -Ring (B 
54). Die LVM hat da s Ziel, auf dem ehemaligen Gelände Friedrichsburg zwischen Weseler Straße 
und dem Kolde-Ring ein vielfältiges und urbanes Quartier zu schaffen.  
Geplant sind ca. 500 Wohnungen. In den Erdgeschosszonen sollen Gewerbe, Gastronomie sowie 
soziale Einrichtungen wie zwei KiTas Platz finden. Entlang der Weseler Straße und des Kolde-Rings 
werden hauptsächlich Büronutzungen untergebracht.  
 
Das Quartier soll weitgehend autofrei gestaltet werden. Dies gelingt durch die Anlage einer Mobilsta-
tion und Tiefgaragen, die Stellplätze für Fahrräder und PKWs vorhalten. Radfahrende erreichen durch 
eine separate Rampe die unterirdischen Abstellflächen- und Räume. Zusätzlich stehen oberirdische 
Radstellplätze zur Verfügung. Insgesamt beläuft sich die Anzahl der Fahrrad - und Lastenfahrradab-
stellplätze im Quartier auf rund 380. Lediglich Müllfahrzeuge, Lieferverkehr sowie Rettungswagen und 
der Feuerwehr ist die Zufahrt über die dafür vorgesehenen Flächen und Wegen gestattet. Die Anbin-
dung an den ÖPNV ist durch die direkte Nähe zu der Haltestelle „Kolde-Ring / LVM“ gegeben. Zudem 
befinden sich die Haltestellen „Offenbergstraße“ (im Westen) und „Geiststraße“ (im Osten) in unmit-
telbarer Umgebung. 
 
Die Weseler Straße: ÖPNV-Hauptachse 
 
Um in Zukunft den vielfältigen verkehrlichen Anforder ungen wie zum Beispiel einem störungsfreien 
und verlustzeitarmen ÖPNV gerecht zu werden, erfolgen im Zuge der Weseler Straße aktuell Unter-
suchungen zu technischen sowie baulichen Potenzialen zur Beschleunigung des Busses:  
 
 Für die Signalisierung der Knotenpunkte im Verlauf der Weseler Straße erfolgt aktuell eine 
Optimierung speziell für den ÖPNV. Hier werden aktuelle Schwachstellen analysiert und Mög-
lichkeiten der ÖPNV-Beschleunigung aufgezeigt. Im Zusammenspiel mit den unten dargestell-
ten Optimierungen in der Spinne ergeben sich daraus geringere Fahrzeiten im ÖPNV. Anpas-
sungen in der Signalisierung sollen dabei auch kurzfristig umgesetzt werden. 
 
 In diesem Zusammenhang steht auch die technische Weiterentwicklung in der Kommunikation 
zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur (Vehicle-to-everything oder kurz V2X). Sie dient dazu, 
ankommende Busse an Lichtsignalanlagen anzumelden bzw. Freigabezeiten anzufordern. Die 
Infrastruktur meldet die zu erwartende Freigabezeit zurück. Diese Technologie ist für die We-
seler Straße künftig vorgesehen. 
Zudem wird der Nutzung künstlicher Intelligenz zum Zweck einer dynamisch-adaptiven Ver-
kehrssteuerung an Lichtsignalanlagen, die in Kooperation mit der RWTH Aachen erprobt wird, 
in Verbindung mit der vorgenannten V2X-Technolgie großes Potenzial zugeschrieben.

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V/0643/2022 
 Aktuell werden auf dem gesamten Abschnitt der Weseler Straße stadteinwärts zwischen dem 
Knotenpunkt Spinne und der Moltkestraße Möglichkeiten zur Einrichtung von Bussonderfahr-
streifen untersucht (Haushaltsbegleitantrag Busbeschleunigung, 25.11.2021).  
 
 Die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens zwischen Geiststraße und Moltkestraße wurde 
verkehrstechnisch betrachtet. Es ist trotz räumlicher Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf umlie-
gende Straßen mit einem Stau auf der Weseler Straße zu rechnen, der in der morgendlichen 
Spitzenstunde stadteinwärts über die Einmündung Kolde-Ring und über den davorliegenden 
Beginn des dortigen Bussonderfahrstreifens hinausgeht. Von dem Stau wäre somit auch wie-
derum der Busverkehr zumindest zeitweise betroffen. Die Untersuchung dieser Situation im 
Rahmen eines Verkehrsversuchs ist jedoch weiterhin denkbar, bedarf jedoch einer detaillier-
ten Vorbereitung.  
Nach Auswertung der LSA-induzierten Beschleunigungsmöglichkeit erfolgt in 2023 eine Vorla-
ge, in der die Fragestellung der Busbeschleunigung inklusive einer möglichen weiteren Bus-
spur und eines Verkehrsversuchs behandelt wird.  
 
Knotenpunkt „Spinne“ 
 
Einer der wichtigsten Knotenpunkte im Verlauf der Weseler Straße ist die Anknüpfung an die Umge-
hungsstraße bzw. den Zubringer zur A43 (Spinne). In diesem Knotenpunkt verlaufen entlang der We-
seler Straße (B54 / L551) die Buslinien 15 und 16 und im Verlauf der Weseler Straße zum Autobahn-
zubringer (B54/B51) die oben genannten Regionalbuslinien. Eine Hauptroute des Radverkehrs läuft 
ebenso wie die Buslinien 15 und 16 entlang der Weseler Straße. 
 
Die Funktion und die Aufgaben dieses Knotens sind mit der veränderten Straßenklassifizierung weiter 
gestiegen. Bei allen Knotenpunktarmen handelt es sich nun um Land es- oder Bundesstraßen. Die 
B54 verläuft nun über die Abbiegebeziehungen von bzw. zur Umgehungsstraße in Richtung Weseler 
Straße stadteinwärts. Vor diesem Hintergrund sind im Bereich des Knotenpunktes Umbaumaßnah-
men geplant, die den Verkehrsfluss für den B us- und Kfz-Verkehr aber auch für den Fuß- und Rad-
verkehr verbessern sollen. Die Spinne liegt zum Teil in der Baulast von Straßen.NRW (Autobahnzu-
bringer und Umfahrung Innenstadt) aber auch in der Baulast der Stadt Münster (Weseler Straße).  
 
Zu den Maßnahmen im Detail (siehe dazu auch V/0646/2022): 
 Für den Busverkehr wird stadteinwärts für die Verbindung ab dem Autobahnzubringer zur We-
seler Straße (B51-B54) ein ca. 100m langer Bussonderfahrstreifen eingerichtet. Die Gesamt-
länge des Bussonderfahrstreifens beträgt dann stadteinwärts ca. 270m. Er trägt erheblich zur 
Busbeschleunigung im Regionalverkehr vor allem in den Spitzenstunden bei. Diese Maßnah-
me ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Stadt-Umland Verbindung im ÖPNV. 
Auf dem in der Straßenbaulast von Straßen.NRW liegenden Autobahnzubringer, wird im an-
stehenden Umbau bereits der Bussonderfahrstreifen realisiert. Diese Planung geht auf den 
Baubeschluss V/0834/2015 zurück. 
 
 Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens auf der Weseler Straße stadtauswärts (B54) von der 
Haltestelle Buckstraße bis zur Haltestelle P&R Weseler Straße und damit bis unmittelbar vor 
den Knotenpunkt. Hier entstehen ca. 320m Bussonderfahrstreifen. Analog zur Gegenrichtung 
trägt sie zur Busbeschleunigung im Regionalverkehr aber auch im Stadtbusverkehr auf den 
Linien 15 und 16 bei. 
 
 Erneuerung des Überfliegers zwischen B51 und Autobahnzubringer, die Zweistreifigkeit wird 
wiederhergestellt.  
 
 Einrichtung eines zweiten Linksabbiegefahrstreifens vom Autobahnzubringer zur Weseler 
Straße Richtung Mecklenbeck (B51 – L551) sowie von der Weseler Straße zur Umgehungs-
straße (B54 – B51). Ebenso ist in der Gegenrichtung die Einrichtung eines zweiten Rechtsab-
biegefahrstreifens und die Verlängerung des Aufstellbereichs des Geradeausverkehrs geplant. 
Der zweistreifige Rechtsabbieger ergibt sich aus der Abstimmung der Arbeitsgruppe für Ver-

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V/0643/2022 
kehrsfragen zur Signalisierung aufgrund von Unfällen mit dem zu querenden Zweirichtungs-
radweg. 
 
Die betroffenen Abbiegebeziehungen sind in der nachfolgenden Abbildung 2 gelb, die geplanten Bus-
sonderfahrstreifen grün markiert. 
 
 
Abbildung 2 Planung am Knotenpunkt Weseler Straße / B51 (Spinne) 
Mit den zweistreifigen Abbiegebeziehungen werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:  
 Angleichung der Kapazitäten im Knotenpunkt an die davor und dahinterliegenden Streckenka-
pazitäten: In allen Fahrbeziehungen davor- und dahinterliegende Querschnitte weisen zwei 
Fahrstreifen je Richtung auf. Daher ist es sinnvoll, diese Kapazitäten im Knotenpunkt ebenfalls 
bereitzustellen. Diese Maßnahmen folgen dem Umstufungskonzept (V/0834/2015) und 
(V/0972/2016) und dienen dazu, Abbiegebeziehungen im Netz des klassifizierten Straßennet-
zes zu stärken, um Verkehr im umliegenden Straßennetz zu reduzieren. Hervorzuheben sind 
hierbei die Abbiegebeziehungen Weseler Straße – Umgehungsstraße und die zugehörige Ge-
genrichtung. Diese Abbieger bilden den neuen Verlauf der B54 ab und tragen zu der dringend 
notwendigen Entlastung der Hammer Straße zwischen Ludgeriplatz und Umgehungsstraße, 
des Ludgeriplatzes und der Moltkestraße bei.  
 Ein wesentliches weiteres Ziel ist, Freigabezeiten der Signalisierung im Knotenpunkt gezielter 
verteilen zu können. Durch die Kapazitätsgewinne in den Abbiegebeziehungen entsteht die 
Möglichkeit, Freigabezeiten zu Gunsten des Radverkehrs umzuverteilen. Insbesondere für die 
Fahrbeziehung Mecklenbeck – Stadtmitte, in der 5 Furten überquert werden müssen, sollte 
ein gleichmäßiger Verkehrsfluss für den Radverkehr hergestellt werden.  
 
Im Bereich der „Spinne“ besteht zum Erhalt der Verkehrssicherheit Sanierungsbedarf der Fahrbahn-
oberflächen und der Nebenanlagen insbesondere im Bereich zwischen Eifelstraße und F ranz-Hitze-
Straße. Weiterhin ist der Regenwasserkanal der östlichen Auffahrt zur B51 sanierungsbedürftig. Um 
Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmer gering zu halten, soll die Umbaumaßnahme im Zuge der 
Sanierung stattfinden.  
 
Mobilstation am Knotenpunkt „Spinne“  
 
Es ist Ziel der Stadt Münster, den Kfz-Verkehr im Stadtgebiet erheblich zu reduzieren. Eine geeignete 
Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die Einrichtung von Mobilstationen. Sie sollen ein gutes 
und aufeinander abgestimmtes Angebot von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes bereitstellen, mit 
dem Pkw-Verkehr verknüpfen und so Einwohnenden aber auch pendelnden Personen den Umstieg 
vom Pkw auf Bus, Rad und sharing -Angebote erleichtern. Mit dem Beschluss der Vorlage 
V/1052/2020 „Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für Münster“ hat der Rat

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V/0643/2022 
verbindliche Qualitätsanforderungen für bestehende und zukünftige Mobilstationen in Münster festge-
legt. Aktuell wird ein Standortkonzept für weitere Mobilstationen als Teilbaustein des Masterplans 
Mobilität Münster 2035+ erarbeitet. 
 
Der heute mit ca. 175 Stellplätzen bestehende P&R-Parkplatz Weseler Straße soll in diesem Zuge zu 
einer Mobilstation mit einem sowohl in quanitativ wie auch qualitativ verbesserten Angebot ausgebaut 
werden. Durch die Lage ist er schnell und einfach erreichbar. Die zugeordnete Haltestelle P&R Wese-
ler Straße bietet schon heute einen ÖPNV-Anschluss durch Stadt- und Regionalbusse mit guter Be-
dienqualität. 
 
Dieser im heutigen Zustand im Wesentlichen auf P&R-Verkehr ausgelegte Standort soll zu einer mo-
dernen Mobilstation ausgebaut werden. Um den Umstieg der Pendelnden auf Verkehrsmittel des 
Umweltverbunds an dieser Stelle zu stärken, soll besonderes Augenmerk auf eine über das heutige 
Maß hinausgehende Parkplatzverfügbarkeit und auf eine zuverlässige ÖPNV -Bedienung mit hoher 
Taktdichte gelegt werden. In diesem Zusammenhang ist gegebenenfalls eine Anpassung des ÖPNV-
Angebotes wie eine Direktanbindung des Hauptbahnhofs, beispielsweise in Abstimmung mit den 
Kreisen durch die regionalen Schnellbuslinienwie dem S90, X90, S75 und S60 anzustreben.  
 
P&R-freundliche Tarifstrukturen und hochwertige Radabstellanlagen sowie Sharing-Angebote sollen 
zusätzlich zur Attraktivität dieses Standortes beitragen.  
Basierend auf diesen An nahmen im Zusammenspiel mit einer Reduzierung des Stellplatzangebots 
und höheren Parkkosten in der Innenstadt wurde eine erste Potenzialabschätzung vorgenommen. 
Betrachtet wurden in dieser Abschätzung die jeweiligen Fahrtkosten sowie die monetarisierten Fahr-
zeiten. In Bezug auf Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt, als zusätzlichen Anreiz zur Nut-
zung der Mobilstation, wurden die öffentlichen Parkplätze herangezogen. In der Summe sind dies ca. 
6.300 Stellplätze in der Innenstadt. Die Abschätzung zeigt ein deutliches Nutzendenpotenzial für eine 
Mobilstation an diesem Standort mit einem Stellplatzbedarf von zunächst ca. 400 Stellplätzen.  
 
In Abhängigkeit zu den aktuell in Bearbeitung befindlichen Konzepten (insb. Masterplan Mobilität, 
Standortkonzept Mobilstationen, Innenstadtentwicklungskonzept und integriertes Parkraumkonzept) 
kann sich der Bedarf zukünftig auch noch weiter erhöhen. Es ist daher eine modulare Bauweise der 
Mobilstation vorgesehen, mit der eine zukünftige kapazitative Anpassung der Mobilstation möglich ist. 
 
Die Mobilstation Weseler Straße stellt somit neben den Baumaßnahmen im Knotenpunkt „Spinne“ 
sowie der technischen Fortentwicklung der Signalisierung ein wichtiges Element für die Entwicklung 
der Weseler Straße im Sinne einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs dar.  
 
Der Standort der geplanten Mobilstation grenzt an Gehölzflächen mit eingebetteten Stillgewässern. 
Hinweise zu besonderen Artvorkommen liegen der Unteren Naturschutzbehörde aktuell nicht vor. 
Artenschutzrechtliche Erfordernisse und Betroffenheiten werden im weiteren Planverfahren betrach-
tet.  
 
Die folgende Abbildung 3 zeigt eine Visualisierung der Mobilstation als Kubus, der den Raumbedarf 
verschiedener Nutzungen bemisst. Berücksichtigt werden nicht nur der Flächenbedarf durch den er-
forderlichen Parkraum, sondern auch durch ergänzende Serviceangebote, Radstellplätze und gege-
benenfalls mobilitätsunabhängige Einrichtungen zur Belebung der Mobilitätsstation außerhalb der 
Hauptverkehrszeit.

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V/0643/2022 
 
Abbildung 3 Volumenstudie der Mobilstation  
Die nächsten Schritte in der Umsetzung der Mobilstation ist die Prüfung und Entscheidung für ein 
Betreibermodell. Anschließend erfolgt die Konkretisierung der Mobilstation durch ein Wettbewerbsver-
fahren. Die zeitlich parallele Umsetzung der Baumaßnahme Spinne und der Mobilstation ist insbe-
sondere aufgrund der jeweils erforderlichen Flächenbedarfe nicht möglich. Der Bau der Mobilstation 
wird voraussichtlich nach dem Umbau der Spinne erfolgen.  
 
Fazit 
 
Bei der Weseler Straße handelt es sich um eine wichtige innerstädtische Nord -Süd-Verbindung, die 
bereits heute mit 5 Stadtbus - und 5 Schnellbus- bzw. Regionalbuslinien eine ÖPNV-Hauptachse ist. 
Als Bundesstraße ist sie wei terhin eine wichtige Verbindung für die innerstädtischen Verkehre und 
den Stadt-Umland-Verkehr. Sie ist darüber hinaus Teil des Haupt - bzw. Veloroutennetzes des Rad-
verkehrs.  
 
Mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen soll in den nächsten Jahren zu einer Beschleunigung des 
ÖPNV auf dieser Achse beigetragen werden. Dazu zählen 
 Optimierung der Signalisierung 
 Modernisierung der Fahrzeug-Infrastruktur-Kommunikation 
 Einrichtung von Bussonderfahrstreifen im Bereich des Knotenpunkts Spinne in stadtein- und 
stadtauswärtiger Richtung 
 
Durch den Bau einer Mobilstation soll der Umstieg vom Auto auf die Verkehrsmittel des Umweltver-
bundes gefördert werden. Die modulare Bauweise der Mobilstation soll ermöglichen, auch für die be-
absichtigten potenziell steigenden Nutzerzahlen ein attraktives Angebot bereithalten zu können. Hier 
zeigen sich vielfältige Abhängigkeiten zu laufenden Projekten wie dem Innenstadtentwicklungskon-
zept, dem Parkraumkonzept und dem Standortkonzept der Mobilstationen.  
 
Der Umbau des Knotenpunkts „Spinne“ soll das Konzept der Achsenneubildung im Rahmen des Um-
stufungskonzepts abschließen und zur Entlastung u.a. der Hammer Straße beitragen. Kapazitätsge-
winne durch den Bau von zusätzlichen Abbiegespuren im Knotenpunkt sollen weiterhin auch dem 
Radverkehr zugutekommen.

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V/0643/2022 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (5)

29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.02.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.02.2023 Hauptausschuss
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Weseler Straße
  • Steinfurter Straße
  • Hammer Straße
  • Geiststraße
  • Moltkestraße
  • Mecklenbecker Straße
  • Scharnhorststraße
  • Offenbergstraße
  • Eifelstraße
  • Kolde-Ring
  • Ludgeriplatz
  • York-Ring
  • Schlossplatz
  • Am Stadtgraben
  • Rishon-Le-Zion-Ring
  • Umgehungsstraße
  • Orléans-Ring
  • Buckstraße
  • Pluggendorf

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Details

Aktenzeichen
V/0643/2022
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2022
Erstellt
12.10.2022 10:48