V/0930/2021
Anpassung der Entgeltordnung der Stadthalle Hiltrup zum 01.05.2022
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Anlage 2: Entgeltordnung mit Darstellung der Entgelte bis 30.04.2022 (Klammerzusatz)
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Anlage 2 Entgeltordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten in der Stadthalle Hiltrup ab 01.05.2022 (in Klammern dargestellt die Entgelte bis 30.04.2022) A. Veranstaltungen Allgemeiner Art (z.B. Bälle, Tagungen, Kon- gresse, Familienfeiern) kommerzieller Art Raum Grundpreis in € Grundpreis in € 1. Veranstaltungssaal Saal und Oberes Foyer, Nutzung mit und ohne Bestuhlung bis zu 6 Stun- den - bis 200 Plätze 506,00 (460,00) - bis 400 Plätze Bee | 655,00 (595,00) - bis 500 Plätze 847,00 (770,00) - bis 600 Plätze 1.034,00 (940,00) | - über 600 Plätze 1.155,00 (1.050,00) Je Veranstaltung mindestens 1.304,00 (unabhängig von der Bestuhlung) (1.185,00) Verlängerung je angefangene Stunde 61,00 (55,00) Auf- und Abbau außerhalb der ei- gentlichen Veranstaltungstage je Nutzungstag 506,00 (460,00) 50 % des Grundpreises al Benutzung außerhalb der vereinbar- ten Veranstaltungszeit (z.B. für Aus- schmückung, Proben, Auf- und Ab- bauten der Musikbands) je angefangene Stunde - bei Familienfeiern 61,00 (55,00) - _bei allen weiteren Veranstaltungen 17,00 (10,00) 2. Weitere Räume u Oberes Foyer ohne Saal & - bis zu 6 Stunden 149,00 (135,00) je Veranstaltungstag - über 6 Stunden 171,00 (155,00) mindestens 308,00 (280,00) Unteres Foyer - bis zu 6 Stunden 88,00 (80,00) Je Veranstaltungstag - über 6 Stunden 121,00 (110,00) | mindestens 237,00 (215,00) Sitzungssaal | -je angefangene Stunde 22,00 (20,00) Je Veranstaltungstag mindestens 248,00 (225,00) | Raum 212 oder 213 | - je angefangene Stunde 12,00 (11,00) | 12,00 (11,00) Raum 214 bis 222 - je angefangene Stunde 9.00 (8,00) 9.00 (8,00) Der Grundpreis schließt die normalen Reinigungskosten, allgemeinen Stromkosten (Beleuchtung und Lüftung) und Benutzung der sanitären Anlagen ein. B. Veranstaltungen l. der im Rat der Stadt oder in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vertretenden Parteien ll. von Vereinen/Verbänden und Einrichtungen aus dem Stadtbezirk Hiltrup Ill. der Kirchengemeinden/Religionsgemeinschaften aus dem Stadtbezirk Hiltrup geselliger Art (z.B. Tanz- veranstaltungen) sonstiger Art incl. Neben- kosten ohne Personalauf- wand mit Ausnahme kom- merzieller Ausstellungen Raum Grundpreis in € Grundpreis in € 1. Veranstaltungssaal Saal und Oberes Foyer, Nutzung mit und ohne Bestuhlung bis zu 8 Stunden - bis 200 Plätze 325,00 (295,00) - bis 300 Plätze 407,00 (370,00) - bis 400 Plätze 545,00 (495,00) - bis 450 Plätze 611,00 (555,00) - bis 500 Plätze 699,00 (635,00) - über 500 Plätze 831,00 (755,00) Je angefangene Stunde Nutzer I. = 68,00 (60,00) Il. = 55,00 (50,00) Ill. = 55,00 (50,00) Verlängerung je angefangene Stunde 50,00 (45,00) Auf- und Abbau außerhalb der eigentlichen Veran- staltungstage je Nutzungstag 325,00 (295,00) 325,00 (295,00) Benutzung außerhalb der vereinbarten Veranstal- tungszeit (z.B. Ausschmückung) - je angefangene Stunde 17,00 (15,00) 17,00 (15,00) 2. Weitere Räume | Oberes Foyer ohne Saal - bis zu 6 Stunden 94,00 (85,00) Je angefangene Stunde 30,00 - über 6 Stunden 121,00 (110,00) (27,00) Unteres Foyer - bis zu 6 Stunden 94,00 (85,00) | Je angefangene Stunde 30,00 - über 6 Stunden 121,00 (110,00) (27,00) Sitzungssaal - je angefangene Stunde 12,00 (11,00) kostenfrei Raum 212 oder 213 - je angefangene Stunde 9,00 (8,00) kostenfrei _| Raum 214 bis 222 | -je Raum / je angefangene Stunde 6,00 (5,00) kostenfrei Der Grundpreis schließt die normalen Reinigungskosten, allgemeinen Stromkosten (Beleuchtung und Lüftung) und Benutzung der sanitären Anlagen ein. C. Nebenkosten (einheitlich für alle Veranstaltungsarten) 1. Allgemeine Personal- und Aufwandskosten Preis in € Bestuhlungs- und Bühnenumbauten, Bedienung der Elektroakustik, Mediengeräte, Garderobe, Einlasskontrolle etc. - städt. Dienstkraft, zz. je angefangene Stunde 31,00 (28,00) - Helfer, zz. je angefangene Stunde 17,00 (15,00) Weiterer Aufwand - Fremdfirmen nach Aufwand - Feuersicherheitswache nach Aufwand - Unfallhilfepersonal nach Aufwand - Kosten für gesonderte Reinigung nach Aufwand - gesonderte Müllentsorgung, Container (2,5 cbm) 154,70 - Garderobengebühr pro Kleidungsstück 2,00 (1,50) 2. Benutzung der allgemeinen Einrichtungen/Einrichtungsgegenstände (Preise je Veranstaltungstag) Künstlergarderobe untere Garderobe, pauschal 33,00 (30,00) obere Garderobe, pauschal 44,00 (40,00) Benutzung Flügel/Klavier (plus evtl. Stimmkosten), pauschal 50,00 (45,00) | Stellwände/Metaplanwände pro Stück/je Tag 4,50 (4,00) Tanzteppich, pauschal 17,00 (15,00) | Benutzung der Ausgabeküche Standgebühr gewerblicher Stand (Verkauf oder Präsentation) 33,00 (30,00) mindestens 33,00 (30,00) 3. Benutzung der technischen Einrichtungsgegenstände, Medientechnik (Preise je Veranstaltungstag) Rednerpult 33,00 (30,00) Mikrofon einschl. Justierung, je Mikro 7,00 (6,00 Mikroportanlage, pauschal 66,00 (60,00) Konferenzsprechanlage, je Einheit 10,00 (9,00) Leinwand 3,10 mx 2,80 m 28,00 (25,00) Leinwand 1,75 mx 1,75 m 14,00 (13,00) Beamer, klein 22,00 (20,00) Beamer, groß 55,00 (50,00) Laptop 44,00 Fester Internetzugang (50 Mbit) 33,00 Flipchart 11,00 (10,00) Laserpointer 3,50 (3,00) Beschaffung nicht vorhandener Materialien einschl. der technischen Geräte nach Aufwand Verfolgerscheinwerfer 33,00 (30,00) Podeste 1x2 m je 17,00 (15,00) Benutzung des Regieraumes (nach Absprache,) pauschal 55,00 (50,00) | D. Nebenkostenpflichtige Veranstaltungen 1 Musisch-kulturelle Veranstaltungen der Vereine aus dem Stadtbezirk Hiltrup, die durch die Stadt Münster gefördert und initiiert wurden und für die kein über den Kostenbeitrag hin- ausgehender Eintrittspreis verlangt wird. 2. Veranstaltungen von anerkannten freien Trägern der Jugendpflege oder Sozialhilfe, Kir- chengemeinden/Religionsgemeinschaften aus dem Stadtbezirk Hiltrup in ihrem Aufgaben- bereich, soweit kein über den Kostenbeitrag hinausgehender Eintrittspreis verlangt wird. 8. Abiturbälle 4. Nichtkommerzielle Ausstellungen von Veranstaltern aus dem Stadtbezirk Hiltrup E. Sonstige Veranstaltungen - Veranstaltungen städtischer Schulen und vergleichbarer Schulen freier Träger - Entlassfeiern und Abiturbälle der Schulen im Schulzentrum Pauschale: Hiltrup (Hauptschule, Johannes-Gutenberg-Realschule, Immanuel-Kant-Gymnasium und Kardinal-von-Galen-Gym- 0,00 € - 160,00 € nasium) (0,00 € - 140,00 €) - Veranstaltungen kultureller, pädagogischer, jugendpflege- rischer und sozialer Art (z.B. ökumenische Adventsfeiern) - Veranstaltungen städtischer Dienststellen Im Einzelfall kann bei städtischen Veranstaltungen und Schulveranstaltungen eine andere Rege- lung getroffen werden.
Anlage 1: Entgeltordnung der Stadthalle Hiltrup ab 01.05.2022
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Anlage 1 Entgeltordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten in der Stadthalle Hiltrup A. Veranstaltungen ab 01.05.2022 Allgemeiner Art (z.B. Bälle, Tagungen, Kon- gresse, Familienfeiern) kommerzieller Art Raum Grundpreis in € Grundpreis in € 1. Veranstaltungssaal Saal und Oberes Foyer, Nutzung mit und ohne Bestuhlung bis zu 6 Stun- den - bis 200 Plätze 506,00 - bis 400 Plätze 655,00 Je Veranstaltung mindestens - bis 500 Plätze 847,00 | 1.304,00 (unabhängig von der - bis 600 Plätze 1.034,00 Bestuhlung) - über 600 Plätze 1.155,00 Verlängerung je angefangene Stunde 617001 |1 1: Sr a Auf- und Abbau außerhalb der ei- 506,00 50 % des Grundpreises gentlichen Veranstaltungstage je Nutzungstag Benutzung außerhalb der vereinbar- ten Veranstaltungszeit (z.B. für Aus- schmückung, Proben, Auf- und Ab- bauten der Musikbands) je angefangene Stunde - bei Familienfeiern 61,00 - _bei allen weiteren Veranstaltungen 17,00 2. Weitere Räume Oberes Foyer ohne Saal - bis zu 6 Stunden 149,00 je Veranstaltungstag - über 6 Stunden 171,00 mindestens 308,00 Unteres Foyer - bis zu 6 Stunden 88,00 Je Veranstaltungstag - über 6 Stunden 121,00 mindestens 237,00 Sitzungssaal - je angefangene Stunde 22,00 Je Veranstaltungstag mindestens 248,00 Raum 212 oder 213 - je angefangene Stunde 12,00 12,00 Raum 214 bis 222 - je angefangene Stunde 9,00 9,00 Der Grundpreis schließt die normalen Reinigungskosten, allgemeinen Stromkosten (Beleuchtung und Lüftung) und Benutzung der sanitären Anlagen ein. B. Veranstaltungen l. der im Rat der Stadt oder in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vertreten- den Parteien ll. von Vereinen/Verbänden und Einrichtungen aus dem Stadtbezirk Hiltrup Il. der Kirchengemeinden/Religionsgemeinschaften aus dem Stadtbezirk Hiltrup sonstiger Art incl. Neben- geselliger Art kosten ohne Personalauf- (z.B. Tanz- wand mit Ausnahme. kom- veranstaltungen) | merzieller Ausstellungen Raum Grundpreis in € Grundpreis in € 1. Veranstaltungssaal Saal und Oberes Foyer, Nutzung mit und ohne Bestuhlung bis zu 8 Stunden - bis 200 Plätze 325,00 Je angefangene Stunde Nutzer - bis 300 Plätze 407,00 I. = 66,00 - bis 400 Plätze 545,00 Il. = 55,00 - bis 450 Plätze 611,00 Ill. = 55,00 - bis 500 Plätze 699,00 - über 500 Plätze 831,00 Verlängerung je angefangene Stunde 50,00 = Auf- und Abbau außerhalb der eigentlichen Veran- 325,00 325,00 staltungstage je Nutzungstag Benutzung außerhalb der vereinbarten Veranstal- tungszeit (z.B. Ausschmückung) - je angefangene Stunde 17,00 17,00 2. Weitere Räume Oberes Foyer ohne Saal - bis zu 6 Stunden 94,00 Je angefangene Stunde 30,00 - über 6 Stunden 121,00 Unteres Foyer - bis zu 6 Stunden 94,00 | Je angefangene Stunde 30,00 - über 6 Stunden 121,00 Sitzungssaal - je angefangene Stunde 12,00 kostenfrei Raum 212 oder 213 - je angefangene Stunde 9,00 kostenfrei Raum 214 bis 222 - je Raum / je angefangene Stunde 6,00 kostenfrei Der Grundpreis schließt die normalen Reinigungskosten, allgemeinen Stromkosten (Beleuchtung und Lüftung) und Benutzung der sanitären Anlagen ein. C. Nebenkosten (einheitlich für alle Veranstaltungsarten) 1. Allgemeine Personal- und Aufwandskosten Preis in € Bestuhlungs- und Bühnenumbauten, Bedienung der Elektroakustik, Mediengeräte, Garderobe, Einlasskontrolle etc. - städt. Dienstkraft, zz. je angefangene Stunde 31,00 - Helfer, zz. je angefangene Stunde 17,00 Weiterer Aufwand - Fremdfirmen nach Aufwand - Feuersicherheitswache nach Aufwand - Unfallhilfepersonal nach Aufwand - Kosten für gesonderte Reinigung nach Aufwand - gesonderte Müllentsorgung, Container (2,5 com) 154,70 - Garderobengebühr pro Kleidungsstück 2,00 2. Benutzung der allgemeinen Einrichtungen/Einrichtungsgegenstände (Preise je Veranstaltungstag) Künstlergarderobe untere Garderobe, pauschal 33,00 obere Garderobe, pauschal 44,00 Benutzung Flügel/Klavier (plus evtl. Stimmkosten), pauschal 50,00 Stellwände/Metaplanwände pro Stück/je Tag 4,50 Tanzteppich, pauschal 17,00 Benutzung der Ausgabeküche 33,00 Standgebühr gewerblicher Stand (Verkauf oder Präsentation) mindestens 33,00 3. Benutzung der technischen Einrichtungsgegenstände, Medientechnik (Preise je Veranstaltungstag) Rednerpult' 33,00 Mikrofon einschl. Justierung, je Mikro 7,00 Mikroportanlage, pauschal 66,00 Konferenzsprechanlage, je Einheit 10,00 Leinwand 3,10 m x 2,80 m 28,00 Leinwand 1,75 mx 1,75 m 14,00 Beamer, klein 22,00 Beamer, groß 55,00 Laptop 44,00 Fester Internetzugang (50 Mbit) 33,00 Flipchart 11,00 Laserpointer 3,50 Beschaffung nicht vorhandener Materialien einschl. der technischen Geräte nach Aufwand Verfolgerscheinwerfer 33,00 Podeste 1x2 m je 17,00 Benutzung des Regieraumes (nach Absprache,) pauschal 55,00 D. Nebenkostenpflichtige Veranstaltungen lb Musisch-kulturelle Veranstaltungen der Vereine aus dem Stadtbezirk Hiltrup, die durch die Stadt Münster gefördert und initiiert wurden und für die kein über den Kostenbeitrag hin- ausgehender Eintrittspreis verlangt wird. 2; Veranstaltungen von anerkannten freien Trägern der Jugendpflege oder Sozialhilfe, Kir- chengemeinden/Religionsgemeinschaften aus dem Stadtbezirk Hiltrup in ihrem Aufgaben- bereich, soweit kein über den Kostenbeitrag hinausgehender Eintrittspreis verlangt wird. 3. Abiturbälle 4. Nichtkommerzielle Ausstellungen von Veranstaltern aus dem Stadtbezirk Hiltrup E. Sonstige Veranstaltungen - Veranstaltungen städtischer Schulen und vergleichbarer Schulen freier Träger - Entlassfeiern und Abiturbälle der Schulen im Schulzentrum Pauschale: Hiltrup (Hauptschule, Johannes-Gutenberg-Realschule, Immanuel-Kant-Gymnasium und Kardinal-von-Galen-Gym- 0,00 € - 160,00 € nasium) - Veranstaltungen kultureller, pädagogischer, jugendpflege- rischer und sozialer Art (z.B. ökumenische Adventsfeiern) - Veranstaltungen städtischer Dienststellen Im Einzelfall kann bei städtischen Veranstaltungen und Schulveranstaltungen eine andere Rege- lung getroffen werden.
Beschlussvorlage
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V/0930/2021 V/0930/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anpassung der Entgeltordnung der Stadthalle Hiltrup zum 01.05.2022 Beratungsfolge 24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die beigefügte Entgeltordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten in der Stadthalle Hiltrup wird beschlossen (Anlage 1). II. Finanzielle Auswirkungen: Der Etatansatz bei der Produktgruppe 1503 (Zeile 05, Privatrechtliche Leistungsentgelte) erhöht sich ab dem 01.01.2023 um 14.000 € auf dann 154.000 €. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Jahr 2022 aufgrund der Corona-Pandemie nicht mit einer Erhöhung der Einnahmen gegenüber dem Etatansatz gerechnet wird Begründung: Zu Punkt 1: Die letzte Anpassung der Grundpreise erfolgte bereits im Jahr 2003. Die Änderung der Entgeltordnung im Jahr 2017 (vgl. Vorlage V/0112/2017) bezog sich fast ausschließlich auf inhaltliche Anpassungen und Klarstellungen und nahm keine Veränderungen an den Grundpreisen vor. Bezirksverwaltung Münster- Hiltrup 04.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tüns T elefon:492-1610 Tuens@stadt-muenster.de - 2 - V/0930/2021 Im Jahr 2021 wurden nun erstmalig erkennbare Sanierungen und bauliche Anpassungen (Baukosten von etwa 1,7 Mio. €) vorgenommen, die auch zu einer qualitativen Aufwertung führten. Auch wurden Tische (46.000 €) und Stühle (227.000 €) erneuert. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen wird die Halle i. Ü. von den Kunden als preiswert eingeschätzt. Eine angemessene Erhöhung der Preise in allen Preiskategorien ist daher geboten. Gleichwohl bleibt es dabei, dass für die Vereine, Verbände, Einrichtungen, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften sowie die Parteien des Rates der Stadt und der Bezirksvertretung Münster- Hiltrup besonders preisgünstige T arifegelten (T eilB der Entgeltordnung). Die textlichen Anpassungen im Bereich der Nebenkosten sind lediglich klarstellender Natur bzw. stellen Ergänzungen dar. Eine strukturelle Veränderung der bewährten T arife ist damit nicht verbunden. Eine Nutzungsübersicht für die Jahre 2016 – 2021 ist als Anlage 3 beigefügt. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Entgeltordnung der Stadthalle Hiltrup ab 01.05.2022 Anlage 2: Entgeltordnung mit Darstellung der Entgelte bis 30.04.2022 (Klammerzusatz) Anlage 3: Nutzungsübersicht für die Jahre 2016-2021
Anlage 3: Nutzungsübersicht für die Jahre 2016-2021
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Anlage 3 1.1 Veranstaltungen 614 613 575 150 240 1.2 _ davon mietpflichtig bzw. Eigenveranstaltung 340 349 288 67 117 1.3 davon nebenkostenpflichtig 14 19 21 13 11 1.4 davon kostenfrei 260 245 266 70 112 1.5 Besucher 66.636 63.838 58.159 14.272 15.934. 2.1 Stadtbezirk Hiltrup 309 294 303 88 96 2.2 Stadt Münster 107 119 97 27, 108 2.3 Auswärtige 198 200 175 35 36 Bo u Sn Sn 2. 023 u 122. aan a a a 3.1 gesellschaft. Veranstaltungen, Tanz 23 34 22 8 6 32 Kabarett, Theater einschl. Proben, % 4 T 3 &) Ausstellungen 3.3 Konzerte einschl. Proben 2 5 7 1 1 3.4 _ Jugend- und Kinderveranstaltungen (z. B. KiKu, Puppentheater, Disco, Konzerte) 16 16 7. 6 2 3.5 Parteiveranstaltungen (Fraktionssitzungen, 41 45 59 31 70 Wahl-, Delegiertenversammlungen) und politische Gremien (z.B. BV), Verwaltung 3.6 Tagungen, Vorträge, Seminare, Schulungen 219 219 178 41 78 3.7 Kirchliche bzw. religiöse Veranstaltungen 5 7 2 1 0 (Pfarrfeste, Altennachmittage, Ökumene, Gedenkfeiern) 3.8 _Schulveranstaltungen Alze 7 24 4 14 (Abschlussfeiern, Info, Projektwochen, Schultheater einschl. Proben) 3.9 Ausstellungen, Messen, Märkte (gewerblich 21 26 23 3 4 und Vereine; z. B. Familienflohmarkt) 3.10 Veranstaltungen örtl. Vereine 137 130 132 36 62 3.11 Familienfeiern 36 24 16 1 0 3.12 Gesundheitsvorsorge, Gymnastik 90 86 88 15 0 Hinweis: Keine Veranstaltungen in der Zeit vom 19.07. — 14.08.2021 wegen Deckenarbeiten (Amt 23).
Anlage A
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Anlage A zur V/0930/2021 Kurzüberblick Anpassung der Entgeltordnung der Stadthalle Hiltrup durch Erhöhung der Entgelte um 10 %. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Jährlich sollen mindestens 450 Veranstaltungen durchgeführt werden. Die jährlichen Erträge aus Vermietungen sollen 107.000 Euro nicht unterschreiten. Finanzierung Produktgruppe: 1503 Stadthalle Hiltrup Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0930/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2022
- Erstellt
- 22.12.2021 10:29