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Bericht Alter und Pflege in Bonn 2025

Mitteilungsvorlage 08.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2025, TOP 7.9

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Mitteilungsvorlage 
öffentlich 
253782 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
50 Amt für Soziales und Wohnen 
Dezernat: 
Dez. V 
 
 
 
 
 
Bericht Alter und Pflege in Bonn 2025 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Soziales, Migration und 
Gesundheit 
28.10.2025 Kenntnisnahme 
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme 
 
Mitteilung: 
  
Fortschreibung des Berichts „Alter und Pflege in Bonn“  
Örtliche Planung nach §7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 
(APG NRW) 
  
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache: 
  
Im Bericht stehen Informationen zur Pflege-Lage in Bonn.  
Seit dem Jahr 2023 leben in Bonn mehr alte Menschen als junge Menschen. 
Bis zum Jahr 2040 wird es noch mehr alte Menschen in Bonn geben. Die Zahl 
der alten Menschen, die Pflege brauchen, wird größer.  
Die meisten Menschen, die Pflege brauchen, wohnen in ihrem eigenen 
zuhause. Dort werden sie von ihrer Familie oder von ehrenamtlichen 
Helfern gepflegt. Oder die Menschen bekommen Hilfe von ambulanten 
Pflege-Diensten. Ambulante Pflege-Dienste kommen zu den Menschen nach 
Hause. Im Jahr 2024 gab es in Bonn 62 ambulante Pflege-Dienste. 
Menschen, die Pflege brauchen und in ihrem zuhause wohnen, verbringen 
manchmal Zeit in Tages-Pflege-Einrichtungen. In einer Tages-Pflege-
Einrichtung werden die Menschen für einige Stunden am Tag betreut. In Bonn 
gibt es immer mehr Tages-Pflege-Einrichtungen. 
Wenn Menschen sehr viel Pflege brauchen, können sie in ein Pflege-Heim 
ziehen. Im Jahr 2024 gab es in Bonn 38 Pflege-Heime. Das sind nicht genug 
Pflege-Heime für die Menschen, die bald Pflege brauchen.  
Viele Menschen, die als Pflege-Kraft arbeiten, gehen bald in Rente. Es ist 
mehr Pflege-Personal nötig. Damit die Menschen, die Pflege brauchen, sie 
auch bekommen können. 
Ein weiteres Problem ist, dass Pflege immer teurer wird. 
Die Stadt Bonn braucht mehr Pflege-Personal und mehr Pflege-Heime. 
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—
—
Daher ist die Pflege-Lage in Bonn angespannt. Der Bericht sagt, wie die Pflege 
für die Menschen besser gemacht werden kann. Unter anderem sollte die Stadt 
Bonn das Thema Pflege stärken. Hierfür benötigt man mehr Geld und mehr 
Personal.  
Neben der Stadt Bonn sind freie Träger in der Pflege wichtig. Freie Träger sind 
zum Beispiel Verbände, die Pflege anbieten.  
Weiter sind private Investoren wichtig. Private Investoren sind Geld-Geber, 
die zum Beispiel Pflege-Heime bauen. 
  
  
Mitteilung 
Der Bericht „Alter und Pflege in Bonn 2025“ nach § 7 APG NRW wird den 
zuständigen politischen Gremien der Bundesstadt Bonn zur Kenntnisnahme 
vorgelegt. 
  
Die wesentlichen Erkenntnisse sind in der Mitteilungsvorlage wie folgt 
zusammengefasst: 
  
Der demografische Wandel führt zur fortschreitenden Alterung der Bonner 
Stadt-gesellschaft und damit einhergehendem Mehrbedarf an Pflegeangeboten. 
Auf der Grundlage des §7 APG beschreibt der vorliegende Bericht die Bedarfs- 
und Angebots-situation auf dem Bonner Pflegemarkt und bietet darüber hinaus 
weiterführende Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen im Bereich 
Pflege. Der Fokus liegt dabei auf den teil- und vollstationären Pflegeangeboten. 
  
Demografische Entwicklung und Pflegebedürftigkeit in Bonn 
•        Seit 2023 leben mehr Menschen über 64 Jahren als unter 20 Jahren in der 
Stadt Bonn. Die Alterung der Stadt wird in den kommenden Jahren aufgrund 
der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation (Jahrgang 1955-1969) 
zunehmen. Während zum Stichtag 31.12.2024 64.719 Menschen über 64 
Jahren in Bonn lebten, wird ihre Anzahl laut Prognosen bis 2040 auf rund 
80.000 ansteigen (+24%).  
•        Im Jahr 2023 lag die Pflegequote in Bonn mit 5,9% noch unter dem 
Bundesdurchschnitt. Mit der Alterung der Gesellschaft ist von einer 
Zunahme an pflegebedürftigen Menschen auszugehen.  
•        Der bereits große Teil der Bonner Pflegebedürftigen, die zuhause gepflegt 
werden, nimmt weiter zu. Der Anteil von Pflegegeldempfänger*innen an 
allen Pflegebedürftigen lag im Jahr 2023 bei 58,6% (Vergleich 2001: 51,8%). 
Infrastruktur der Bonner Pflegeangebote und ihre Auslastung  
•        Die Zahl der vollstationären Pflegeeinrichtungen hat sich um eine 
Einrichtung und um 80 Plätze auf 3.078 Plätze (-2,5%) verringert. Die leicht 
gesunkene Auslastung in stationärer Pflege ist qualitativen Aussagen 
zufolge auf fehlendes Personal zurückzuführen. Die Zahl der separaten 
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—
—
Kurzzeitpflegeplätze ging in den vergangenen Jahren zurück.   
•        Das Angebot der Tagespflege konnte seit 2018 ausgebaut werden. Die 
Nutzendenzahl in der Tagespflege hat sich seit 2018 fast verdoppelt. Die 
Auslastung ist von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich und leicht 
rückläufig.  
•        Die Zahl der ambulanten Dienste ist laut WTG-Behörde seit 2016 um 51% 
auf insgesamt 62 Einrichtungen angestiegen. Der Wissensstand bezüglich 
der Nutzenden ambulanter Pflegedienste ist derzeit noch unzureichend. Die 
Zahl der ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaften stieg 
tendenziell an.  
Kosten der Pflege 
•        Die Kosten in der Pflege sind deutlich angestiegen und erhöhen die 
Ausgaben sowohl bei der Kommune als auch bei den Selbstzahlern. Die 
jährlichen Ausgaben des Amts für Soziales und Wohnen lagen 2024 bei 
mehr als 20 Mio. EUR. 
Personal in der Pflege 
•        Der nahende Renteneintritt der Babyboomer-Generation führt zu einem 
Wegbruch von Pflegepersonal. Die nachkommenden Pflegekräfte werden 
diese Lücke nicht füllen können. 
•        Seit Juli 2023 kommt der im GVWG festgelegte Qualifikationsmix in der 
Pflegepersonalbemessung zum Einsatz, der nach einer Schonfrist bis 
Ende 2025 umgesetzt werden soll. Positive Entwicklungen durch diese 
Neuerung bleiben abzuwarten.  
Schlussfolgerung und Empfehlungen für den Bonner Pflegesektor 
Um eine adäquate Versorgung pflegebedürftiger Bürger*innen in Bonn zu 
ermöglichen, bedarf es Maßnahmen in folgenden Bereichen: 
•        Gewinnung und Sicherung von Pflegefachkräften 
•        Schaffung von stationären Pflegeplätzen 
•        Schaffung einheitlicher Förderstrukturen für Pflegewohngemeinschaften 
•        Stärkere Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings 
•        Förderung und Begleitung der Digitalisierung in der Pflege 
•        Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation 60+ 
•        Ausbau von Informationen und Datenlagen in der Kommune 
  
Die Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen benötigt einen 
finanziell und personell unterlegten Beschluss zum Handeln. Vereinte 
Kräfte der gesamten Stadtverwaltung, der Politik, der Träger sowie der 
Gesamtgesellschaft sind gefragt, um die Herausforderung der sich in den 
kommenden Jahren zuspitzenden Pflegesituation zu meistern. 
  
  
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—
—
  
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Örtliche Planung nach § 7 APG NRW Bericht „Alter und Pflege in Bonn 2025“ 
(öffentlich) 
 
Seite 4 von 85

Alter und Pflege  
in Bonn 2025 
Örtliche Planung nach §7 Alten- und Pflegegesetz NRW 
Bundesstadt Bonn 
Amt für Soziales und Wohnen 
Mai 2025 
Seite 5 von 85

Inhalt 
1. Kommunale Berichterstattung Alter und Pflege in Bonn ................................ ................. 1 
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen ................................ ................................ .................. 3 
2.1. Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ............................. 5 
2.2. Entlastung des ambulanten und stationären Pflegepersonals ................................ ...... 6 
2.3. Digitalisierung im Pflegesektor ................................ ................................ ..................... 7 
3. Bevölkerung in Bonn ................................ ................................ ................................ ...... 8 
3.1. Bevölkerungsentwicklung zwischen 2019 und 2024 ................................ ..................... 9 
3.2. Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 ................................ ................................ ...12 
3.3. Pflegebedürftigkeit ................................ ................................ ................................ .......14 
3.3.1. Begriff der Pflegebedürftigkeit ................................ ................................ ...................15 
3.3.2. Pflegebedürftigkeit in Bonn ................................ ................................ .......................16 
3.3.3. Pflegemodellrechnung für Bonn ................................ ................................ ................22 
4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung im Bereich Pflege ................................ .............24 
4.1. Vollstationäre Pflege ................................ ................................ ................................ ...25 
4.2. Kurzzeitpflege ................................ ................................ ................................ .............26 
4.3. Teilstationäre Pflege ................................ ................................ ................................ ....27 
4.4. Ambulante Dienste ................................ ................................ ................................ ......27 
4.5. Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften ................................ ...........................28 
4.6. Angebote zur Unterstützung im Alltag ................................ ................................ .........29 
4.7. Bestandsentwicklung der Pflegeinfrastruktur ................................ ............................... 30 
5. Nutzende von voll- und teilstationären Angeboten ................................ .........................31 
5.1. Belegung in vollstationärer Pflege ................................ ................................ ...............32 
5.2. Altersstruktur der Bewohnerschaft in vollstationärer Pflege ................................ .........32 
5.2.1. Alter der Bewohnerschaft am Stichtag ................................ ................................ .........32 
5.2.2. Alter bei Eintritt in die vollstationäre Pflege ................................ ................................ ..34 
5.3. Herkunft der Bewohnerschaft ................................ ................................ ......................34 
5.3.1. Innerstädtische Pflegemobilität ................................ ................................ .................35 
5.3.2. Überregionale Pflegemobilität ................................ ................................ ...................36 
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5.3.3. Überregionale ambulante Pflege ................................ ................................ ...............39 
6. Auslastung, Nachfrage und Bedarfe ................................ ................................ ..............40 
6.1. Auslastung der Dauer- und Kurzzeitpflege ................................ ................................ ..40 
6.2. Auslastung der Tagespflege ................................ ................................ ........................41 
6.3. Nachfrage im Bereich Pflegeberatung und Soziale Arbeit ................................ ...........41 
7. Kosten in der Pflege ................................ ................................ ................................ ......43 
7.1. Hilfe zur Pflege ................................ ................................ ................................ ............43 
7.2. Investitionskostenförderung ................................ ................................ .........................45 
7.2.1. Pflegewohngeld ................................ ................................ ................................ ........45 
7.2.2. Investitionskostenförderung für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege ...........................46 
7.2.3. Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste ................................ .............47 
7.3. Zusammenfassung: Kostenentwicklung in der Pflege ................................ ..................48 
8. Personal in der Pflege ................................ ................................ ................................ ...49 
8.1. Personal in der stationären Pflege in Bonn ................................ ................................ ..49 
8.2. Personal in der ambulanten Pflege in Bonn ................................ ................................ .52 
8.3. Einschätzung der Personalsituation durch Bonner Pflegeeinrichtungen ......................55 
9. Zusammenfassung zentraler Entwicklungen ................................ ................................ .56 
10. Abgeleitete Empfehlungen ................................ ................................ ............................58 
10.1. Gewinnung und Sicherung von Pflegefachkräften ................................ .......................58 
10.2. Schaffung von stationären Pflegeplätzen ................................ ................................ ....59 
10.3. Schaffung einheitlicher Förderstrukturen für Pflegewohngemeinschaften ....................60 
10.4. Stärkung der Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings ...................61 
10.5. Förderung und Begleitung der Digitalisierung in der Pflege ................................ .........61 
10.6. Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation 60+.............................. 62 
10.7. Ausbau der Informationen und Datenlagen in der Kommune ................................ ......62 
11. Fazit ................................ ................................ ................................ .............................. 63 
12. Literaturverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......64 
13. Anhang ................................ ................................ ................................ ..........................66 
 
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Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Bundesstadt Bonn zwischen 2019 
und 2024 ................................ ................................ ................................ ...............................  9 
Abbildung 2: Entwicklung des Durchschnittsalters in den vier Bonner Stadtbezirken zwischen 
2019 und 2024 ................................ ................................ ................................ .....................10 
Abbildung 3: Entwicklung des Alten- und Jugendquotienten in den vier Bonner Stadtbezirken 
zwischen 2014 und 2024 ................................ ................................ ................................ ......11 
Abbildung 4: Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 nach Geschlecht und Alter ...........13 
Abbildung 5: Pflegequote nach Altersgruppen und Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) .......16 
Abbildung 6: Verteilung der Pflegegrade nach Geschlecht ................................ .................18 
Abbildung 7: Verteilung der Pflegegrade nach Altersgruppe ................................ ...............19 
Abbildung 8: In Bonn erbrachte Pflegeleistungen im Vergleich zwischen 2021 und 2023 ...20 
Abbildung 9: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Geschlecht .......21 
Abbildung 10: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Altersgruppe ..22 
Abbildung 11: Pflegemodellrechnung im Vergleich mit den Ist-Werten 2015 bis 2023 ........24 
Abbildung 12: Platzzahlen in vollstationärer Pflege je Stadtbezirk 2024 (Stichtag 31.12.) ...26 
Abbildung 13 : Altersverteilung der Bewohner*innen in vollstationärer Pflege in Bonn 
(Stichtag: 31.12.2024) ................................ ................................ ................................ ..........33 
Abbildung 14 : Alter beim Eintritt in vollstationäre Pflege in Bonn (Stichtag: 31.12.2024) ...34 
Abbildung 15: Standort der stationären Pflegeeinrichtung nach Herkunft der Bewohner*innen 
im Jahr 2024 ................................ ................................ ................................ ........................35 
Abbildung 16: Anteil der von außerhalb Bonns zugezogenen Bewohner*innen in stationären 
Pflegeeinrichtungen zwischen 2019 und 2024 (Stichtag jeweils 31. Dezember) ...................37 
Abbildung 17 : Herkunft der nach Bonn zugezogenen Bewohner*innen stationärer 
Einrichtungen nach Postleitzahlengebiet ................................ ................................ ..............38 
Abbildung 18: Herkunftsorte der Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn 
im Jahr 2024 ................................ ................................ ................................ ........................39 
Abbildung 19: Auslastung der Plätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn (Stichtag: 
31.12.2024) ................................ ................................ ................................ ..........................41 
Abbildung 20: Verteilung der Investitionskosten in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn in 
2018 und 2024 ................................ ................................ ................................ .....................45 
Abbildung 21: Entwicklung der Förderung von ambulanten Pflegediensten zwischen 2019 
und 2024 ................................ ................................ ................................ .............................. 47 
Abbildung 22: Altersverteilung innerhalb der drei Qualifikationsgruppen des Pflegepersonals 
in Bonn (Stichtag: 15.12.2023) ................................ ................................ .............................51 
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Abbildung 23 : Beschäftigungsverhältnisse des Personals im stationären Bereich in Bonn 
nach Geschlecht,  (Stichtag: 15.12.2023) ................................ ................................ .............52 
Abbildung 24: Altersverteilung des Personals im ambulanten Bereich in Bonn (Stichtag 15. 
Dezember 2023) ................................ ................................ ................................ ...................54 
Abbildung 25: Beschäftigungsverhältnisse des Personals im ambulanten Bereich in Bonn 
nach Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) ................................ ................................ ...............54 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Überblick über die Pflegegrade gemäß § 15 SGB XI ................................ ...........15 
Tabelle 2: Pflegemodellrechnung bis 2049 (Stichtag 01. Januar 2050) nach Pflegeleistung 23 
Tabelle 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot 
(vollstationäre Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) ................................ .........25 
Tabelle 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen nach Jahr (Stichtag: 31.12.) .27 
Tabelle 5: Anzahl und Platzzahl in ambulant betreuten Wohngemeinschaften in den Jahren 
2023 und 2024  (Stichtag: 31.12.)................................ ................................ .........................28 
Tabelle 6: Beispielhafte Vorausberechnung der künftig benötigten Pflegeplätze zur Haltung 
der Versorgungsquote aus 2024 ................................ ................................ ..........................31 
Tabelle 7:  Kostenentwicklung der Ausgaben für Pflege durch das Amt für Soziales und 
Wohnen Bonn (in EUR) ................................ ................................ ................................ ........48 
Tabelle 8: Verteilung des Personals im ambulanten Pflegebereich nach Tätigkeitsfeld und 
Geschlecht ................................ ................................ ................................ ...........................53 
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1 
 
1. Kommunale Berichterstattung Alter und Pflege in Bonn 
Der demografische Wandel führt zur fortschreitenden Alterung der Bonner 
Stadtgesellschaft und damit einhergehendem Mehrbedarf an Pflegeangeboten. Auf der 
Grundlage des § 7 APG beschreibt der vorliegende Bericht die Bedarfs - und 
Angebotssituation auf dem Bonner Pflegemarkt und bietet darüber hinaus weiterführende 
Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen im Bereich Pflege. 
 
Mit 42,1 Jahren gehörte die Bundesstadt Bonn im Jahr 2023 zu den 25 deutschen Städten 
und Landkreisen mit dem niedrigsten Durchschnittalter .1 Aber auch in Bonn macht sich der 
demografische Wandel bemerkbar und führt zu einer Alterung der Stadtgesellschaft, die sich 
durch das voranschreitende Alter de r geburtenstarken Baby-Boomer-Generationen in den 
kommenden Jahren weiter verstärken wird. Obwohl Alter schon lange nicht mehr mit 
Gebrechlichkeit gleichzusetzen ist und sich viele Menschen bis in hohe Lebensjahre aktiv in 
die Gesellschaft einbringen, kann  dennoch nicht ausgeblendet werden, dass mit dem 
zunehmenden Anteil alter und hochaltriger Menschen auch der Bedarf an Pflegeangeboten 
steigen wird. Bonn zählt heute zu einer von vier der 22 kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens 
für die ein überdurchschnittlicher Zuwachs an pflegebedürftigen Personen erwartet wird. 2 Zu 
dieser Entwicklung tragen unter anderem sich verändernde familiäre Strukturen bei. 
Abnehmende Familiengrößen und steigende Kinderlosigkeit führen dazu, dass 
pflegebedürftige Personen im Alt er immer weniger auf familiäre Unterstützungsnetzwerke 
zurückgreifen können. Dieses Phänomen wird auch durch die verstärkte Mobilität und die 
dadurch entstehende räumliche Distanz zwischen erwachsenen Kindern und ihren 
pflegebedürftigen Eltern verstärkt.3  
Aufgrund der aufgezeigten Entwicklungen stellt der demografische Wandel gerade mit Blick 
auf den Pflegebedarf eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Im Sinne des 
Sozialstaatsprinzips ist es der gesellschaftliche Anspruch, dieser Herausforderung  zu 
begegnen und eine quantitativ und qualitativ angemessene Unterstützungsstruktur für heutige 
und künftige Generationen älterer und pflegebedürftiger Personen zu gewährleisten. Dieses 
Ziel ist auch in dem im Jahr 2014 verabschiedeten Alte n- und Pflegegesetz Nordrhein -
Westfalen (APG NRW) verankert, das die Sicherstellung einer leistungsfähigen 
                                                
1 Statista (2025): Städte und Landkreise mit dem niedrigsten Durchschnittsalter in Deutschland im Jahr 2023. 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1111916/umfrage/juengste-regionen-in-deutschland/. Zugriff: 
07.03.2025. 
2 IT.NRW (2025 a): Pflegemodellrechnung für NRW . Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Land sowie in den 
Kreisen und kreisfreien Städten bis 2050/2070, https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-
kompakt/pflegemodellrechnung-fuer-nrw#pts_2619,  Zugriff 25.03.2025 
3 Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung 2025: Demografischer Wandel. https://www.berlin-
institut.org/themen/national/demografischer-wandel. Zugriff: 07.03.2025. 
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2 
 
Unterstützungsstruktur für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen  durch „[…] die Förderung 
der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistunge n, Beratungsangeboten, 
Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen“ vorsieht.4 Um die Erreichung dieses Ziels 
zu verfolgen, schreibt der § 7 APG NRW die Erstellung einer örtlichen Planung durch Kreise 
und kreisfreie Städte im zweijährigen Turnus vor. Dabei sollen folgende Aspekte behandelt 
werden: 
1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 
2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung 
stehen und 
3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, 
Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. 
Mit diesem Auftrag bildet §  7 APG NRW die gesetzliche Grundlage für den vorliegenden 
Bericht zur Situation des Pflegeangebots in der Bundesstadt Bonn. Ziel des Berichtes ist es, 
die aktuelle demographische Lage und pflegerische Versorgung in der Bundesstadt Bonn 
darzustellen, die weitere Entwicklung mithilfe von Prognosen einzuschätzen und davon 
ausgehend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des pflegerischen Angebots in Bonn 
abzuleiten.5 Dabei knüpft der Bericht an den im Jahr 2019 veröffentlichten Bericht zu Alter und 
Pflege in Bonn an und schreibt diesen fort.6  
Die Ergebnisse bilden eine wichtige Informationsgrundlage für d en verwaltungsinternen 
Fachbereich Alter und Pflege und können diese m richtungsweisend mit wichtigen 
Erkenntnissen für die weitere Planung und Steuerung dienen. Gleichzeitig richtet sich der 
Bericht aber auch an Kommunalpolitik, Träger in der Pflege, Investoren, Medien, und die 
breite, interessierte Öffentlichkeit, indem er Transparenz zur Pflegesituation in Bonn herstellt 
und die Aufmerksamkeit auf Herausforderungen und Handlungsbedarfe lenkt. Um den 
diversen Zielgruppen dieses Berichts gerecht zu werden und umfangreiche Transparenz über 
die Datenlage zu schaffen, fällt der aktuelle Bericht umfassender aus als sein Vorgänger. So 
werden im Folge nden nicht nur die Ergebnisse der deskriptiven Analysen  beschrieben, 
sondern – wo nötig – auch Hintergrundinformationen zum Thema Pflege bereitgestellt.  
Der Bericht startet mit einem Kapitel zu den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, 
wobei der Fokus vor allem auf den Entwicklungen seit der letzten Berichterstattung im Jahr 
2019 liegt. Anschließend wird die demographische Entwicklung in Bonn inklusive Prognosen 
                                                
4 § 1 APG NRW 
5 Es ist zu beachten, dass die formulierten Empfehlungen nicht verbindlich sind, da es sich bei der vorliegenden 
örtlichen Planung nicht um eine nach §7 Abs. 6 APG NRW “verbindliche Bedarfsplanung” handelt. 
6 Der Bericht Alter und Pflege in Bonn 2019 kann unter folgendem Link aufgerufen werden: 
https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/pflegeplanung.php. Unter anderem 
aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Berichterstattung seitdem ausgesetzt. Mit dem vorliegenden Bericht 
wird der in §7 APG NRW festgelegte Zweijahresrhythmus wieder aufgenommen. 
Seite 11 von 85

3 
 
beschrieben. Da hier auch auf die Anzahl pflegebedürftiger Personen eingegangen wird, wird 
der Begriff der Pflegebedürftigkeit näher erläutert. Die darauffolgenden Kapitel beschäftigen 
sich mit der Bestandsaufnahme des Bonner Pflegemarktes. Neben der aktuellen Infrastruktur 
für die Zielgruppe der Pf legebedürftigen und Angehörigen, werden hier auch die 
Belegungsstruktur und die Auslastung in voll - und teilstationären Pflegeeinrichtungen und 
teilweise ambulanten Settings in der Stadt Bonn  sowie die Kosten der Pflege für die Stadt 
Bonn und die Personalsituation thematisiert. Auf Grundlage aller gesammelten Erkenntnisse 
geht der Bericht zuletzt auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ein. Diese deskriptiven 
Schritte ermöglichen es, das vorherrschende Pflegeangebot in Bonn quantitativ und qualitativ 
zu bewerten und im Fazit nötige Maßnahmen vorzuschlagen.  
Abschließend ist zu betonen, dass der vorliegende Bericht neben präzisen Daten zum Ist -
Stand auch auf in die Zukunft gerichtete Prognosen beruht. Letztere entstammen einer 
Bevölkerungsvorausberechnung, die immer mit Unsicherheiten verbunden  sein kann ; das 
haben gerade die letzten Jahre mit einer unvorhergesehenen Pandemie und einem 
unerwarteten Krieg in Europa gezeigt. T rotz dieser Unsicherheiten kann dieser Bericht ein 
wichtiges Instrument zur Orientierung bei der Angebotssteuerung im Bonner Pflegemarkt sein. 
Somit stellt er einen von vielen Bausteinen dar, um den älteren und hochaltrigen Bürger*innen 
der Bundesstadt Bonn ein gutes Älter werden zu ermöglichen.  
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 
Der Pflegebereich unterliegt kontinuierlichen Anpassungen gesetzlicher Rahmen -
bedingungen. Die in den letzten Jahren verabschiedeten Reformen haben zum Ziel, die 
Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu entlasten, das Pflegepersonal zu stärken und 
die Digitalisierung im Pflegebereich voranzutreiben. Von zentraler Bedeutung waren hier  
im Berichtszeitraum u.a. das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) 
aus dem Jahr 2022 oder das Pflegeunterstützungs - und -entlastungsgesetz (PUEG) aus 
dem Jahr 2023. 
 
Die Versorgung von pflegebedürftigen Personen ist ein komplexes Themenfeld, das in 
Deutschland in unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen geregelt wird. Von zentraler 
Bedeutung ist hierbei das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), in dem die 
Rahmenbedingungen der sozialen Pflegeversicherung festgelegt sind und aus dem folglich 
auch die Finanzierung stationärer und ambulanter Pflegedienstleistungen hervorgeht.  
Neben dem SGB XI gi bt es zahlreiche weitere Gesetz e und Verordnungen, die u.a. die 
Ansprüche der Pflegebedürftigen, die Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen  oder die 
Unterstützung pflegender Angehöriger regulieren. Im Rahmen des vorliegenden Berichts kann 
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4 
 
nicht auf je de dieser Bestimmungen einzeln eingegangen werden . Stattdessen sollen  vor 
allem die Gesetz e hervorgehoben werden, die während des Berichtszeitraums in Kraft 
getreten sind und die für die Interpretation der im Folgenden präsentierten Zahlen als  
besonders relevant erscheinen. Eine umfassende Übersicht über die gesetzlichen 
Rahmenbedingungen findet sich in dem von der Bundesregierung in Vierjahresintervallen 
veröffentlichtem Pflegebericht.7 
Bereits im letzten Bericht „Alter und Pflege in Bonn 2019“ wurde n die für den damaligen 
Berichtzeitraum relevanten Bestimmungen im Bereich Pflege thematisiert.8 Hierbei handelte 
es sich im Wesentlichen um folgende Gesetze und Verordnungen: 
GEPA NRW9 (inkl. „Alten- und Pflegegesetz“ (APG) und „Wohn- und Teilhabegesetz“ (WTG)) 
aus dem Jahr 2014, umfasst u.a.: 
 Umsetzung einer Einzelzimmerquote von 80 % bei Bestandseinrichtungen bzw. 100 % 
bei neuen Einrichtungen bis 2018 
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) aus dem Jahr 2016, umfasst u.a.: 
 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und den darauf basierenden 
Pflegegraden inkl. eines neuen Begutachtungsverfahrens 
 Gleichberechtigter Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige 
mit körperlichen Erkrankungen und jenen mit Demenz  
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) aus dem Jahr 2017, umfasst u.a.: 
 Stärkung der kommunalen Pflegeplanung 
 Bereitstellung von Personal - und Sachmitteln für kommunale Angebote zur 
Unterstützung im Alltag 
 Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Recht der Hilfe zur Pflege 
 Präzisierung von Pflege- und Eingliederungshilfe 
 Stärkung der Kontroll- und Prüfrechte zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug 
                                                
7 Die Pflegeberichte der Bundesregierung können unter folgendem Link abgerufen werden: 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-
fakten/pflegeberichte.html  
8 Bundesstadt Bonn (2019): Alter und Pflege in Bonn 2019. S. 4-7. 
9 Vom Landtag NRW verabschiedetes „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, 
teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn - und 
Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre 
Angehörigen“. 
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5 
 
AnFöVO10 aus dem Jahr 2017, umfasst u.a.: 
 Regelungen zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zwecks 
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse 
 Übertragung der Zuständigkeit für Angebote zur Unterstützung im Alltag von der 
Bezirksregierung auf die Kommunen 
Im Folgenden werden nun die Bestimmungen vorgestellt, die seit der Veröffentlichung des 
letzten Berichts zu Alter und Pflege in der Stadt Bonn in Kraft getreten sind und die für den 
vorliegenden Bericht besonders relevant sind. 
2.1. Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen 
Ein Kernziel der im Berichtszeitraum verabschiedeten Gesetze un d Verordnungen ist die 
Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen. So erleichtert 
beispielsweise das im Jahr 2019 in Kraft getretene Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG), 
auch bekannt als „Sofortprogramm Pflege“, pflegenden Angehörigen den Zugang zu 
medizinischen Rehabilitationsleistungen und soll so zu ihrer Entla stung beitragen. Während 
dieser Rehabilitationsleistungen muss die Versorgung der Pflegebedürftigen in derselb en 
Rehabilitationseinrichtung geleistet oder ander weitig durch die Kranken - und Pflegekassen 
organisiert werden. Somit wird zum einen die häusliche Pflege gestärkt, gleichzeitig erhöht 
sich der Bedarf an Pflegepersonal, das die kurzzeitig ausfallende Versorgung abfängt.  
Eine weitere nennenswerte Unterstützung pflegender Angehöriger wurde durch das im Jahr 
2023 in Kraft getretene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG),  auch 
bekannt als Pflegereform 2023, realisiert. Mit diesem Gesetz wurde das 
Pflegeunterstützungsgeld für erwerbstätige Angehörige reformiert, die dieses von nun an 
mehrmals pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen können  und nicht mehr wie bisher nur ein 
Mal. Zusätzlich wurde mit dem PUEG ein sog. gemeinsamer Jahresbetrag eingeführt, d er 
einen flexibleren Zugang zur Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ermöglicht. 
Damit wird die Kurzzeitpflege, die durch Anhebung der Leistungsbeträge im Rahmen des im 
September 2022 verabschiedeten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes 
(GVWG) bereits aufgewertet wurde, weiter gestärkt und pflegende Angehörigen entlastet.  
Neben der Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen, zielen die im Berichtszeitraum 
verabschiedeten Bestimmungen auch darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehör igen 
sowohl finanziell als auch durch Sachleistungen zu entlasten. Hierzu zählen u.a. die im GVWG 
festgelegte Beschränkung des Eigenanteils in der vollstationären Pflege oder die Anpassung 
der Leistungsbeträge im Rahmen des PUEG, das eine Anhebung zum 01. Januar 2024, zum 
                                                
10 Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der 
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen. 
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6 
 
01. Januar 2025 und zum 01. Januar 2028 vorsieht. Mit der sukzessiven Erhöhung der 
Leistungsbeträge geht eine Stärkung der häuslichen und ambulanten Pflege einher, die bei 
der Anhebung vorrangig Berücksichtigung finden. 
2.2. Entlastung des ambulanten und stationären Pflegepersonals 
Aufgrund des Fachkräftemangels und der damit einhergehenden angespannten Personallage 
im Pflegesektor spielt die Entlastung des Pflegepersonals in der Gesetzgebung eine wichtige 
Rolle. Während die zuvor genannten Maßn ahmen zur Stärkung der häuslichen Pflege durch 
Angehörige bereits zur Entlastung des ambulanten und stationären Pflegepersonals beitragen 
können, gibt es eine Reihe weitere Regelungen, die sich direkt auf die Arbeitsbedingungen in 
der professionellen Pflege beziehen. 
Das zum 01. Januar 2019 in Kraft getretene PpSG hat beispielsweise die Schaffung (bzw. 
Aufstockung) von insgesamt 13.000 vollständig von den Krankenkassen refinanzierten 
zusätzlichen Stellen vorgesehen. Außerdem wurden zusätzliche Mittel für di e bessere 
Vereinbarung von Familie und Beruf zur Verfügung gestellt.  
Des Weiteren regelt das PpSG, dass die Vergütung von Auszubildenden – u.a. in der 
Krankenpflege und Krankenpflegehilfe – im ersten Jahr vollständig von den Kostenträgern 
refinanziert wird. Hierdurch sollen Anreize geschaffen werden, mehr Personal auszubilden und 
so den knappen Personalbestand in der Pflege auszubauen. Änderungen in der Ausbildung 
von Pflegepersonal ergaben sich auch durch das am 01. Januar 2020 in Kraft getretene 
Pflegeberufegesetz (PflBG), mit dem die Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits - 
und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengefasst und 
in eine generalistische Ausbildung überführt wurden. In diesem Rahmen wurde zudem die 
Möglichkeit zur Aufnahme eines Pflegestudiums geschaffen, wodurch neue 
Berufsmöglichkeiten in der Pflege eröffnet werden sollen. Im Dezember 2023 wurde das neu 
geschaffene Pflegestudium durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) weiter 
gestärkt, indem duale Strukturen ausgestaltet und eine Bezahlung während des gesamten 
Studiums ermöglicht wurden. Mit dem PflStudStG wurde zudem die erleichterte Anerkennung 
von ausländischen Ausbildungsabschlüsse in der Pflege vereinbart. 
Neben der Schaffung neuer Stellen  und einer verbesserten Ausbildungssituation hatten die 
Gesetze und Vorschriften des Berichtszeitraums auch Auswirkungen auf die Löhne im 
Pflegesektor. Hierzu zählen u.a. die regelmäßigen Anpassungen des Mindestentgelts und des 
Mindesturlaubs in der Pflege arbeitsbedingungenverordnung. Eine wichtige Änderung ergab 
sich auch durch das GVWG, in dem geregelt ist, dass seit September 2022 nur noch die 
Pflegeeinrichtungen mit der Pflegeversicherung abrechnen dürfen, die ihre Pflege - und 
Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.  
Seite 15 von 85

7 
 
Eine weitere zentrale Änderung, die mit dem GVWG initiiert wurde, war die Anpassung des 
Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege. Während Pflegeeinrichtungen bislang 
eine Aufteilung von 50 zu 50 (50  % Fachpersonal und 50 % Hilfskräfte) vorhalten mussten, 
gelten seit Juli 2023 bundeseinheitliche Personalanhaltswerte, die in §  113c SGB XI 
festgeschrieben sind. Die neuen Personalanhaltswerte orientieren sich an der Struktur der 
Bewohnerschaft der jeweiligen Einrichtung und sehen für jede n Pflegegrad bestimmte 
Vollzeitäquivalente an Hilfskräften ohne Ausbildung, Hilfskräften mit mind. einjähriger 
Ausbildung und Fachpersonal mit mind. dreijähriger Ausbildung vor. Mit diesem 
Qualifikationsmix geht eine stärkere Delegation von Aufgaben einher , die den Bedarf an 
Fachpersonal verringert. Von der Anwendung der seit Juli 2023 geltenden 
Personalanhaltswerte kann derzeit unter bestimmten Voraussetzungen noch abgesehen 
werden. Bis Ende 2025 soll das neue Personalbemessungsverfahren jedoch bundesweit 
etabliert sein. 
Für die häusliche Pflege bedeutet das GVWG eine Ausweitung der Befugnisse der 
Pflegekräfte, die seit in Kraft treten des Gesetzes eigenständig Hilfsmittel verordnen und 
Entscheidungen treffen dürfen. Eine ähnlich gerichtete Entlastung der a mbulanten Pflege zu 
Hause erfolgte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)  aus dem Jahr 
2019. Dieses sieht vor, dass auch ambulante Betreuungsdienste ohne pflegerisches Angebot 
für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen werden. 
2.3. Digitalisierung im Pflegesektor 
Ein drittes Schwerpunktthema der während des Berichtszeitraums in Kraft getretenen 
Bestimmungen ist die Digitalisierung im Pflegesektor, die bei erfolgreicher Umsetzung auf die 
beiden zuvor genannten Themenkomplexe – Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihre n 
Angehörigen sowie Entlastung des Pflegepersonals – einzahlen soll.  
Zur Förderung der Digitalisierung wurden Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die sich 
gezielt auf dieses Thema beziehen. Hierzu zählen u.a. das Digitale-Versorgung-Gesetz 
(DVG, Dezember 2019), das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz 
(DVPMG, Juni 2021), die Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV, Oktober 2022) 
oder das Gesetz zur Beschleunigung der Dig italisierung des Gesundheitswesens  
(Digital-Gesetz bzw. DigiG, März 2024). Mit diesen Bestimmungen sollen zum einen die 
Erstattung und Weiterentwicklung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) bzw. digitaler 
Gesundheitsanwendungen (DiGA) gestärkt und das Angebo t an telemedizinischen 
Konsultationen und digitaler Pflegeberatung ausgebaut werden. Zum anderen wurde mit den 
Bestimmungen auch die elektronische Patie ntenakte (ePA) eingeführt, die seit Januar 2025 
allen Versicherten zur Verfügung steht und die Arbeit im  Gesundheits- und Pflegebereich 
durch schnelle und umfassende Dateneinsicht erleichtern soll. Für Pflegeeinrichtungen 
Seite 16 von 85

8 
 
bedeutet das, dass sie die Voraussetzungen schaffen müssen, um sich an die 
Telematikinfrastruktur anzubinden, womit die digitale Vernetzun g der relevanten Akteure im 
Pflegebereich sowie ein sicherer Datenaustausch sichergestellt werden soll. Dies wurde mit 
dem DVG freiwillig gefördert und ist seit dem Inkrafttreten des PUEG im Jahr 2023 für alle 
ambulanten und stationären Einrichtungen verpflichtend. 
3. Bevölkerung in Bonn 
Seit 2023 leben in Bonn das erste Mal mehr Personen über 65 als unter 20 Jahren. Laut 
Bevölkerungsvorausberechnungen der Landesstelle IT.NRW wird sich die Schere 
zwischen Jung und Alt noch bis mindestens 2030 weiter öffnen. Mi t der zunehmenden 
Alterung steigt auch die Pflegequote, wobei diese in Bonn mit 5,9  % derzeit noch unter 
dem bundeweiten Durchschnitt liegt. Besonders hervorzuheben ist der Anstieg an 
häuslicher Pflege, der in dem gewachsenen Anteil von Pflegegeldempfänger*innen (2001: 
51,8 %; 2023: 58,6 %) an allen Pflegebedürftigen deutlich wird.  
 
Der letzte Bericht Alter und Pflege in Bonn  wurde im Jahr 2019 veröffentlicht und beruht 
größtenteils auf Daten aus dem Berichtsjahr 2018. Seitdem sind mit der Corona Pandemie 
und dem Krieg in der Ukraine unvorhergesehene Ereignisse eingetreten, die beide direkte 
Auswirkungen auf die demographische Entwicklung hatten oder noch immer haben. Daher 
beschreibt der  aktuelle Bericht im Folgenden die derzeitige Bevölkerungsstruktur in Bonn 
sowie deren Entwicklung im Laufe der letzten Jahre. Die hierfür genutzten Daten stammen 
aus den Bonner Meldeämtern und wurden in aggregierter Form von der Statistikstelle der 
Bundesstadt Bonn zur Verfügung gestellt. In diesen Bevölkerungsdaten sind Personen ohne 
Hauptwohnsitz in Bonn sowie Migrant*innen in Übergangs- oder Erstaufnahmeeinrichtungen 
nicht inkludiert.  
Auf die Entwicklung der letzten Jahre folgt eine Prognose zur Entwicklung der Bonner 
Bevölkerung in d en kommenden Jahrzehnten. Die Prognose basiert auf der  vom 
Landesbetrieb IT.NRW11 erstellten Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2020 bis 
204912, der der Bevölkerungsstand zum 01. Januar 2021 zugrunde liegt .13 Für die Prognose 
wird bewusst die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW und nicht die der Statistikstelle 
der Bundesstadt Bonn  herangezogen, da dadurch ein besserer Abgleich mit der 
                                                
11 IT.NRW steht für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (Statistisches Landesamt). 
12 IT.NRW spricht von einer Bevölkerungsvorausberechnung von 2021 bis 2050. Die berechneten Werte beziehen 
sich jedoch immer auf den Stichtag 01. Januar. In Anlehnung an die Statistikstelle der Bundesstadt Bonn, die immer 
mit dem Stichtag 31. Dezember arbeitet, um über ein Jahr zu berichten, beziehen wir die Werte der 
Bevölkerungsvorausberechnung ebenfalls immer auf das vergangene Jahr und sprechen i m vorliegenden Bericht 
somit von der Entwicklung zwischen 2020 und 2049.  
13 IT.NRW (2025b): Bevölkerungsvorausberechnung für NRW. Ergebnisse für das Land, Kreise sowie für Städte 
und Gemeinden 2021 bis 2050/2070, https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-
kompakt/bevoelkerungsvorausberechnung-fuer-nrw, Zugriff 12.02.2025  
Seite 17 von 85

9 
 
Vorausberechnung der Anzahl Pflegebedürftiger gegeben ist, die ausschließlich von IT.NRW 
bereitgestellt wird (s. Abschnitt 3.3.2).  
3.1. Bevölkerungsentwicklung zwischen 2019 und 2024 
Zum 31. Dezember 201 9, dem Veröffentlichungsjahr der letzten Ausgabe des Berichts Alter 
und Pflege in Bonn, lebten insgesamt 332.769 Personen in Bonn. Bis zum 31. Dezember 2024 
ist die Bevölkerung in der Bundesstadt um 2,24 % auf insgesamt 340.226 Personen 
angewachsen (s. Abbildung 1). Den größten Zuwachs verzeichnete dabei der Stadtbezirk 
Hardtberg mit 3,64 %. Der Stadtbezirk Beuel wuchs mit 0,98 % am geringsten an.  
Abbildung 1: Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Bundesstadt Bonn zwischen 2019 und 2024 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister 
Eine Ursache für die wachsenden Bevölkerungszahlen in Bonn liegt in der Zunahme der 
Lebenserwartung, die sich auch auf die Altersverteilung in der Bonner Bevölkerung auswirkt. 
Zwischen 2019 und 2024 ist das Durchschnittsalter in Bonn von 41,9 Jahren auf 42,5 Jahre 
angestiegen. In Gesamtdeutschland gab es zwischen 2019 und 2023 hingegen lediglich einen 
Anstieg von 44,5 auf 44,6  Jahren.14 Die Stadt Bonn ist somit jünger als der 
Bundesdurchschnitt, altert jedoch schneller. 
Im Dezember 2024 war Bad Godesberg mit durchschnittlich 44,2 Jahren (+0,4 Jahre im 
Vergleich zu 2019) der älteste der vier Bonner Stadtbezirke. Im Stadtbezirk Bo nn war die 
Bevölkerung mit durchschnittlich 40,7 Jahren (+0,6 Jahre im Vergleich zu 2019) hingegen am 
                                                
14 DESTATIS (2025a): Bevölkerung nach dem Gebietsstand und Durchschnitts­alter 1990 bis 2023, 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/bevoelkerungsstand-gebietsstand-werte.html, Zugriff 
26.02.2025. 
68.010 67.410 67.416 67.692 67.065 67.266
204.485 205.356 206.526 207.795 207.612 208.241
60.274 61.028 62.033 62.909 63.547 64.719
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
2019 2020 2021 2022 2023 2024
0-20 Jahre 21-64 Jahre 65 Jahre und älter
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10 
 
jüngsten. Der größte Sprung erfolgte im Stadtbezirk Beuel, wo das Durchschnittsalter um 0,8 
Jahre – von 43,7 Jahren auf 44,5 Jahre – zunahm (s. Abbildung 2).  
Abbildung 2: Entwicklung des Durchschnittsalters in den vier Bonner Stadtbezirken zwischen 2019 und 2024 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister 
Das steigende Durchschnittsalter deutet bereits auf eine Verschiebung des Verhältnisses der 
Generationen hin. Dieses wird in der Demographie häufig mit den beiden Indikatoren Jugend- 
und Altenquotient abgebildet. Der Jugendquotient setzt die Bevölkerung unter 20 Jahren in 
Relation zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) und zeigt somit bei einem 
Wert von 44 ein ausgeglichenes Verhältnis an. Je geringer dieser Wert, desto zahlenmäßig 
schwächer sind die nachkommenden Generationen. 15 Der Altenquotient hingegen setzt die 
Bevölkerung ab 65 Jahren in Relation zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 
Jahre). Je höher dieser Wert, desto mehr ältere Personen kommen auf 100 Personen im 
Erwerbsalter.16 Seit der Veröffentlichung des letzten Berichts Alter und Pflege in Bonn im Jahr 
2019 kam es zu einer bedeutenden Umkehr des Verhältnisses der beiden Indikatoren 
zueinander. Auf gesamtstädtischer Ebene übertraf der Wert des Altenquotienten den des 
Jugendquotienten im Jahr 2023. Folglich gibt es seitdem in Bonn mehr Personen über 65 
Jahren als unter 20 Jahren (s.  Anhang Abbildung A 1). Zwischen den vier Bonner 
Stadtbezirken zeigen sich im Verhältnis von Alten - zu Jugendquotienten jedoch deutliche 
Unterschiede (s. Abbildung 3). 
                                                
15 Hochstetter, Bernhard (2015): Jugend- und Altenquotient zur Beschreibung der demografischen Entwicklung in 
Baden-Württemberg. In: Statistisches Mona tsheft Baden -Württemberg 5/2015. Stuttgart: Statisches Landesamt 
Baden-Württemberg. 
16 Ebd. 
43,8 40,1 43,7 42,644,2 40,7 44,5 43,1
0
15
30
45
60
Bad Godesberg Bonn Beuel Hardtberg
2019 2024
Seite 19 von 85

11 
 
Abbildung 3: Entwicklung des Alten- und Jugendquotienten in den vier Bonner Stadtbezirken zwischen 2014 und 
2024 
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister 
In Beuel übertraf der Altenquotient den Jugendquotienten bereits 2017 und 2020 dann auch 
in Hardtberg. Die Schere zwischen dem Jugend- und den Altenquotienten ist in Beuel jedoch 
deutlich stärker ausgeprägt und hat sich im Verlauf der letzten Jahre kontinu ierlich weiter 
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Bad Godesberg
Altenquotient Jugendquotient
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Bonn
Altenquotient Jugendquotient
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Beuel
Altenquotient Jugendquotient
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Hardtberg
Altenquotient Jugendquotient
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12 
 
geöffnet. In Bad Godesberg lag der Altenquotient schon im gesamten Zeitraum der letzten 
zehn Jahre über dem Jugendquotienten , wobei sich die Werte der beiden Quotienten auf 
einem relativ stabilen Niveau mit einer minimalen Differenz eingepen delt haben. Im  
Stadtbezirk Bonn hingegen hat der Altenquotient den Jugendquotienten bis heute nicht 
überstiegen, auch wenn sich hier ebenfalls eine tendenzielle Annäherung deutlich erkennen 
lässt.  
3.2. Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 
Die für die vergangenen Jahre beschriebene Zunahme der Bonner Bevölkerung setzt sich laut 
der von IT.NRW durchgeführten Bevölkerungsvorausberechnung auch in den kommenden 
Jahrzehnten weiter fort.17 Für das Jahr 2049 (Stichtag 01.01.2050) wird eine Bevölkerungszahl 
von insgesam t 359.562 Personen prognostiziert, was im Vergleich zum Jahr 2024 einem 
relativen Wachstum von 5,7 % entspricht. Hierbei zeigt sich ein klarer Unterschied zwischen 
den Geschlechtern. Während bei den Frauen ein Wachstum von 7,2 % erwartet wird, soll die 
männliche Bevölkerung lediglich um 4,1 % ansteigen. Diese unterschiedlichen Entwicklungen 
sind ein erstes Indiz dafür, dass das Bevölkerungswachstum vor allem durch die Zunahmen 
älterer Personen bedingt ist, da bei diesen der Frauenanteil aufgrund verschiedener Faktoren 
prinzipiell höher ist.  
Die Annahme, dass das Wachstum vorrangig durch die älteren Bevölkerungsgruppen 
befördert wird, bestätigt sich, wenn man die Entwicklung getrennt nach den folgenden 
Altersgruppen betrachtet: „unter 21 Jahren“, „21 bis unter 65 Jahren“ und „65 Jahre und älter“ 
(s. Abbildung 4). Vor allem in der Gruppe der über 65 -Jährigen prognostiziert IT.NRW eine 
kontinuierliche Zunahme, die mindestens bis Ende der 2030er anhält und sich dann auf einem 
Bevölkerungsanteil von rund 23 % einpendelt. Im gleichen Zeitraum wird von einem leichten 
Rückgang bei den 21 - bis unter 65 -Jährigen ausgegangen, dem in den 2040ern dann ein 
Anstieg folgt. Am konstantesten zeigt sich die Gruppe der unter 21-Jährigen, die sich bis 2049 
auf einem relativ stabilen Niveau von rund 20 % befindet.  
 
                                                
17 Eine Differenzierung nach den vier Bonner Stadtbezirken ist bei der Prognose nicht möglich, da IT.NRW nur 
Vorausberechnungen für das gesamte Bonner Stadtgebiet bereitstellt. 
Seite 21 von 85

13 
 
 
Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsvorausberechnung; Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister 
Hinweis: Die rote und blaue Linie bilden d en von der Statistikstelle Bonn plausibilisierten Melderegisterstand zum 
31.12.2024 ab. Die Y-Achsen der drei Graphen umfassen immer einen Wertbereich von 30.000 Personen, weichen 
in ihren Minimal- und Maximalwerten jedoch voneinander ab. 
Abbildung 4: Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 nach Geschlecht und Alter 
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
Altersgruppe über 65 Jahre
Männer ab 65 Jahren (Prognose) Männer ab 65 Jahren (Ist)
Frauen ab 65 Jahren (Prognose) Frauen ab 65 Jahren (Ist)
80.000
85.000
90.000
95.000
100.000
105.000
110.000 Altersgruppe 21 bis unter 65 Jahren
Männer 21-64 Jahre (Prognose) Männer 21-64 Jahre (Ist)
Frauen 21-64 Jahre (Prognose) Frauen 21-64 Jahre (Ist)
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000 Altersgruppe unter 21 Jahren
Männer (Prognose) Männer (Ist)
Frauen (Prognose) Frauen (Ist)
Seite 22 von 85

14 
 
Die beschriebene Entwicklung in den Altersgruppen lässt sich durch die Alterung der sog. 
Baby-Boomer-Generation erklären, die zwischen 1955 und 1969 geboren wurde und demnach 
im Jahr 2024 zwischen 55 und 69 Jahren alt ist. Diese geburtenstarke Generation wird in den 
kommenden Jahren in die Gruppe der Alten und Hochaltrigen übergehen und den 
gesellschaftlichen Alterungsprozess b eschleunigen. Während dem Alten quotienten bis zum 
Jahr 2049 ein Maximalwert von 39,1 vorhergesagt wird (202 4 lag er bei 30,4), soll der 
Jugendquotient auf einem Niveau von rund 31 stagnieren (s. Anhang  Abbildung A 2). Wenn 
diese Prognose eintritt, verfestigt sich ab Mitte der 2030er Jahre eine Differenz von 8 
Prozentpunkten zwischen dem Alters - und dem Jugendquotienten. Folglich kämen auf 100 
Personen im erwerbsfähigen Alter ca. 39 Personen über 65 Jahren, aber nur 31 Personen 
unter 20 Jahren. Eine Umkehr dieser Erwartung wird zumindest für den Zeitraum bis Anfang 
2050 nicht erwartet. 
Bei der Interpretation der beschriebenen Ergebnisse der Bevölkerungsvor ausberechnung 
muss beachtet werden, dass es sich um eine auf Annahmen basierte Prognose handelt, die 
von gesellschaftlichen Gegebenheiten vor de m Stichtag 01. Januar 2021 ausgeht .18 
Entwicklungen, die seitdem eingetreten sind (wie z.B. der Krieg in der Ukra ine und die damit 
verbundenen Migrationsbewegungen), finden in der Bevölkerungsvorausberechnung 
demnach keine Berücksichtigung. Bereits der Abgleich zwischen der Prognose von 2020 bis 
2024 mit dem plausibilisierten Melderegisterstand (s. rote und blaue Linie in Abbildung 4) zeigt 
deutliche Abweichungen in der Gruppe der 21 - bis 64 -jährigen Männer. Diese wurde im 
Rahmen der Bevölkerungsvorausberechnung um durchschnittlich rund 3.500 Männer pro Jahr 
unterschätzt. In den restlichen Vergleichsgruppen fallen die Abweichungen geringer aus und 
sind somit vernachlässigbar.  
3.3. Pflegebedürftigkeit 
In den bisherigen Ausführungen wurde vor allem die Alterung der Bonner Bevölkerung 
beleuchtet, die in den letzten Jahren bereits stattgefunden hat und in den kommenden Jahren 
anhalten wird. Alter ist jedoch nicht automatisch mit Gebrechlichkeit oder Pflege bedürftigkeit 
gleichzusetzen. Dank medizinischen und technischen Fortschritts gibt es immer mehr sog. 
„junge Alte“, die trotz fortgeschrittenen Alters ein gesundes, selbstbestimmtes Leben führen 
und aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft teilhaben. Aus d er simplen Quantifizierung des 
Anteils der alten Bevölkerung  lassen sich demnach keine Schlüsse auf den Bedarf an 
Pflegeangeboten in Bonn schließen.  Daher fokussiert sich der folgende Abschnitt auf die 
Personen in Bonn, die als pflegebedürftig gelten und f olglich auf ein entsprechendes 
Unterstützungsangebot angewiesen sind. Zunächst wird der Begriff Pflegebedürftigkeit in den 
                                                
18 Mehr Informationen zur Methodik und den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung können in der 
Landesdatenbank NRW abgefragt werden (https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online).  
Seite 23 von 85

15 
 
geltenden gesetzlichen Rahmen ein geordnet, bevor über den aktuellen Stand sowie die zu 
erwartende Entwicklung der Pfl egebedürftigen in Bonn berichtet wird . Hierfür werden erneut 
Daten der zweijährig durchgeführten Pflegestatistik herangezogen, die von IT.NRW 
bereitgestellt werden. Die letzte Veröffentlichung der Pflegestatistik erfolgte im November 
2024 und bezieht sich – wenn nicht and ers ausgewiesen – auf den Stichtag 15. Dezember 
2023.19 
3.3.1. Begriff der Pflegebedürftigkeit 
Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland durch das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) 
geregelt. Demnach gelten Personen als pflegebedürftig, „die  gesundheitlich bedingte  
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der 
Hilfe durch andere bedürfen.“ 20 Die zur Pflegebedürftigkeit führenden Beeinträchtigungen 
können körperlicher, kognitiver oder psychischer Natur sein und müssen die betroffene Person 
auf Dauer (mind. sechs Monate) in ihrer Selbstständigkeit behindern.21  
Seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetztes (PSG II) am 01. Januar 2017 wird die 
Pflegebedürftigkeit von Personen in Deutschland entsprechend ihrer Schwere in Pflegegrade 
eingestuft, die die Grundlage für den Leistungsanspruch der pflegebedürftigen Person bilden. 
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die aufsteigend eine zunehmende Beeinträchtigung der 
Selbstständigkeit anzeigen (s. Tabelle 1). 
Tabelle 1: Überblick über die Pflegegrade gemäß § 15 SGB XI 
Pflegegrad Schwere der Beeinträchtigung 
1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 
2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit 
3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit 
4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit 
5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit 
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 
 
Nach Antragsstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung erfolgt die Zuweisung eines 
Pflegegrades im Rahmen einer Begutachtung. Diese orientiert sich an den in § 14 Absatz 2 
SGB XI aufgelisteten Kriterien: (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) 
                                                
19 Die von IT.NRW bereitgestellten Daten zur Pflegebedürftigkeit beruhen auf Informationen von 
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen  sowie von den  Spitzenverbänden der Pflegekassen 
und des Verbands der privaten Krankenversicherung. Es ist daher davon auszugehen, dass Personen 
ohne Versichertenstatus nicht vollständig in der Statistik erfasst sind. In Bonn gab es im Dezember 2024 
beispielsweise 238 nichtversicherte Empfänger*innen von Hilfe zur Pflege (43 Personen in 
Einrichtungen und 196 Personen außerhalb von Einrichtungen). 
20 § 14 Absatz 1 Satz 1 SGB XI 
21 Ebd. 
Seite 24 von 85

16 
 
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Bewältigung von 
und selbstän diger Umgang mit krankheits - oder therapiebedingten Anforderungen und 
Belastungen und (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.  Der Grad der 
Pflegebedürftigkeit sowie die damit verbundenen Leistungsansprüche können für  Personen 
jeden Alters festgestellt werden. Personen, die aufgrund ihrer physischen oder psychischen 
Verfasstheit prinzipiell pflegebedürftig wären, aber keinen Antrag auf Leistungen aus der 
Pflegeversicherung stellen, fallen aus der offiziellen Berichterstattung über die vorherrschende 
Pflegebedürftigkeit heraus und können daher auch im nachfolgenden Abschnitt nicht 
berücksichtigt werden.   
3.3.2. Pflegebedürftigkeit in Bonn  
a) Ausmaß der Pflegebedürftigkeit in Bonn 
Abbildung 5: Pflegequote nach Altersgruppen und Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) 
Quelle: Eigene Berechnung nach IT.NRW, Pflegestatistik 2023 und Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, 
Melderegister 
Hinweis: Die zur Berechnung der Pflegequote herangezogenen Werte der Gesamtbevölkerung stammen von der 
Statistikstelle Bonn und wurden zum Stichtag 31.12.2023 erhoben. Dadurch ergibt sich ein zeitlicher Unterschied 
von 16 Tagen zw. den Daten der Pflegestatistik und den Daten der Bonner Melderegister. 
Laut der vom Landesbetrieb IT.NRW veröffe ntlichten Pflegestatistik lebten zum Stichtag 15. 
Dezember 2023 insgesamt 19.863 pflegebedürftige Personen in Bonn. 22 Damit betrug die 
Pflegequote der Gesamtbevölkerung 5,9 % und lag somit unterhalb des bundesweiten Werts 
von rund 7 %.23 Die altersspezifische Pflegequoten schwankten zwischen 1,6 % bei den unter 
60-Jährigen und 61,5 % bei den Personen ab 85 Jahren. Im Vergleich zum Jahr 2021 zeigt 
                                                
22 Eine ausführliche Tabelle mit den Zahlen zur Pflegebedürftigkeit Bonner Männer und Frauen zum Stichtag 
15.12.2023 findet sich im Anhang (s.  Tabelle A 1). Es muss beachtet werden, dass die Zahlen der Pflegestatistik 
auf Angaben der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen beruhen. Personen, die nicht versichert sind und 
ausschließlich Leistungen über das Sozialamt beziehen, werden somit nicht berücksichtigt, weshalb davon 
auszugehen ist, dass die hier berichteten Zahlen die tatsächliche Pflegebedürftigkeit in Bonn leicht unterschätzen. 
23 DESTATIS (2024): 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. 
Dezember 2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html, Zugriff 
21.02.2025. 
1,6
5,0
9,5
28,0
67,7
1,7
4,5
8,0
20,2
50,1
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
unter 60 Jahren
60-64 Jahre
65-74 Jahre
75-84 Jahre
85 Jahre und älter
Männer Frauen
Seite 25 von 85

17 
 
sich somit eine tendenziell steigende Pflegequote in allen Altersgruppen. Zu dem Zeitpunkt lag 
die gesamtstädtisch e Pflegequote noch bei 4,9 % und die Schwankung zwischen den 
Altersgruppen reichte von 1,1 % (unter 60 -Jährige) bis 60,5 % (85 Jahre und älter). Eine 
detaillierte Tabelle mit dem Vergleich der Pflegequote zwischen 2023 und 2021 (inkl. 
Unterscheidung nach Geschlecht und Altersgruppe) findet sich im Anhang in Tabelle A 2. 
Deutliche Unterschiede zeigen sich nicht nur zwischen den Altersgruppen, sondern auc h 
zwischen den Geschlechtern (s. Abbildung 5). Während die Pflegequoten von Männern und 
Frauen unter 75 Jahren noch annähernd vergleichbar sind , weise n Frauen ab 75 Jahren 
sichtbar höhere Pflegequoten auf als Männer. Bei Frauen ab 85 Jahren liegt die Pflegequote 
im Vergleich zu gleichaltrigen Männern sogar um  17,6 Prozentpunkte höher.  Eine 
naheliegende Erklärung für diesen Geschlechterunterschied liegt in den Altersunterschieden 
in heterosexuellen Partnerschaften. In fast drei Vierteln der Fälle ist die Frau jünger als ihr 
Partner24, wodurch Männer im höheren Alter bei alltäglichen Aufgaben wahrscheinlicher von 
ihren Partnerinnen unterstützt werden können als umgekehrt. Es ist anzunehmen, dass dieses 
Verhältnis zusätzlich durch das – gerade in älteren Generationen – noch vorherrschende 
traditionelle Rollenverständnis von Männern und Frauen befördert wird. Au ch die längere 
Lebenserwartung von Frauen muss hier beachtet werden, da es folglich in den hohen 
Altersgruppen mehr alleinstehende Frauen als Männer gibt und diese Frauen in der Gestaltung 
des Alltags somit auf sich allein gestellt sind. Inwiefern sich die  geschlechtsspezifischen 
Unterschiede in der Pflegequote langfristig festsetzen werden, muss sich zeigen. 
Gesellschaftliche Entwicklungen wie die zunehmende  Lebenserwartung von Männern, die 
Verbreitung egalitärer Rollenbilder in jüngeren Generationen 25 sowie die Zunahme 
alleinstehender Personen in allen Altersgruppen 26 können die Geschlechtsunterschiede der 
Pflegequote jedoch nachhaltig verändern. 
Die zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eingesetzten fünf Pflegegrade verteilen sich unter 
Frauen in etwa gleichermaßen wie unter Männern (s. Abbildung 6). Bei beiden Geschlechtern 
wurden ca. 70  % der Pflegebedürftigen den Pflegegraden 2 und 3 zugewiesen und gelten 
somit als erheblich bzw. schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Die restlichen 
Personen verteilen sich zu ca. zwei Drittel in Pflegegrad 4 und 5 (schwerste 
Beeinträchtigungen) und zu einem Drittel in Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung).   
                                                
24 bpb (2021): Datenreport 2021. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, S. 53 
25 Menkhoff, Lukas und Wrohlich, Katharina (2024): Einstellungen zu Geschlechterrollen sind in Deutschland im 
Laufe der Zeit egalitärer geworden, DIW Wochenbericht, 91(46), S. 717-724, 
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2024-46-3. Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). 
26 bpb (2021), S. 52. 
Seite 26 von 85

18 
 
Abbildung 6: Verteilung der Pflegegrade nach Geschlecht 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
Diese Verteilung der fünf Pflegegrade lässt sich auch innerhalb der verschiedenen 
Altersgruppen feststellen ( s. Abbildung 7). Wie beim Geschlecht, weichen auch die 
Altersgruppen bei der Verteilung der Pflegegrade kaum voneinander ab. Es fällt lediglich auf, 
dass der Pflegegrad 1 in den Altersgruppen ab 60 Jahren zunehmend abnimmt und die 
Pflegegrade 4 und 5 dafür mit steigendem Alter an Bedeutung gewinnen. Allerdings gibt es 
auch in der Gruppe der unter 60 -Jährigen einen vergleichsweise hohen Anteil an 
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5. Diese Beobachtung lässt darauf schließen, dass 
Pflegebedürftigkeit in jüngeren Jahren zwar seltener eintritt, diese dann aber oft so gravierend 
ist, dass die Selbstständigkeit der Betroffenen schwerst beeinträchtigt wird.  
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, 
mit dem Alter ansteigt und dass Frauen – vor allem in höherem Alter – in absoluten Zahlen 
den größten Teil der pflegebedürftigen Bevölkerung in Bonn ausmachen . Weder das Alter 
noch das Geschlecht sind jedoch ausschlaggebend für den Schweregrad der 
Pflegebedürftigkeit, weshalb alle G ruppen bei der Gestaltung und Planung verschiedener 
Pflegeangebote berücksichtigt werden müssen. 
9,5
35,5
34,5
14,5
5,8
9,1
39,7
31,4
14,2
5,6
0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Männer Frauen
Seite 27 von 85

19 
 
Abbildung 7: Verteilung der Pflegegrade nach Altersgruppe 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
b) In Anspruch genommene Pflegeleistungen in Bonn 
Die zum Stichtag 15. Dezember 2023 als pflegebedürftig geltenden Personen in Bonn haben 
entsprechend ihrer Beeinträchtigung unterschiedliche Pflegeleistungen in Anspruch 
genommen. Im Folgenden wird unterschieden zwischen (1) ambula nter Pflege  durch 
Pflegedienste, (2) stationäre Dauer - bzw. Kurzzeitp flege, (3) ausschließlich Bezug von 
Pflegegeld und (4) Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die ausschließlich Leistungen der nach 
Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Allt ag beziehen oder trotz 
Pflegegrades keine Leistungen der ambulanten oder stationären Pflegeanbieter in Anspruch 
nehmen.27  
Mit insgesamt 11.658 Pflegebedürftigen (58,6 %), die ausschließlich Pflegegeld erhalten, stellt 
das Pflegegeld den größten Teil der in Bonn in Anspruch genommenen Pflegeleistungen dar 
(Stichtag 15. Dezember 2023) .28 Personen ab Pflegegrad 2 erhalten je nach Pflegegrad 
zwischen 332 EUR und 947 EUR Pflegegeld ( § 37 Absatz 1 SGB XI), mit dem sie selbst die 
erforderlichen Pflege -, Betreuungs - oder Hilfemaßnahmen in der häuslichen Umgebung 
sicherstellen müssen. Somit wird der Großteil der in Bonn lebenden pflegebedürftigen 
Personen im eigenen Zuh ause von Angehörigen, Ehrenamtlichen oder anderweitig privat 
organisiertem Pflegepersonal unterstützt. An zweiter Stelle steht die ambulante Pflege, die von 
insgesamt 18,4 % der Pflegebedürftigen in Anspruch genommen wird und durch professionelle 
                                                
27 Neben den vier gelisteten Leistungskategorien umfasst die von IT.NRW bereitgestellte Pflegestatistik noch die 
Gruppe der pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad eins, die sich in teilstationärer Pflege befinden. Da hiervon 
nur insgesamt drei Personen in der Pflegestatistik aufgeführt werden, wird diese Grup pe in den weiteren 
Ausführungen nicht berücksichtigt.  
28 Die hier genannte Zahl der Pflegegeldempfänger*innen schließt Fälle aus, die zusätzlich ambulante Pflege 
erhalten oder Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Rechnet man diese Fällte mit ein, ergibt 
sich eine Gesamtzahl von 13.554 Personen, die Pflegegeld beziehen (Stichtag 31. Dezember 2023). 
13,7
16,2
12,7
8,1
4,9
36,0
39,1
40,3
41,4
36,0
31,6
32,2
31,3
32,2
34,3
12,6
9,3
11,4
13,4
18,0
6,1
3,2
4,4
5,0
6,7
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
unter 60 Jahren
60-64 Jahre
65-74 Jahre
75-84 Jahre
85 Jahre und älter
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Seite 28 von 85

20 
 
ambulante Pflegedienste ebenfalls in der häuslichen Umgebung der Leistungsberechtigten  
erfolgt. In stationäre r Kurz - bzw. Dauerpflege befinden sich lediglich 14,4  % der 
Pflegebedürftigen in Bonn. Bei den verbleibenden 8,6  % handelt es sich um Personen mit 
Pflegegrad 1, die keine Leistungen oder ausschließlich Leistungen nach Landesrecht in 
Anspruch nehmen.  
Abbildung 8: In Bonn erbrachte Pflegeleistungen im Vergleich zwischen 2021 und 2023 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die relative Verteilung der Pflegeleistungen i n Bonn 
unverändert geblieben (s. Abbildung 8). Der Anteil der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld 
beziehen und somit in privat organisierter hä uslicher Pflege leben, ist zwischen dem 15. 
Dezember 2021 bis zum 15. Dezember 2023 jedoch um 6,7 Prozentpunkte gestiegen. 
Rückläufig waren hingegen die Anteile der Pflegebedürftigen in ambulanter  Pflege (-2,3 
Prozentpunkte) bzw. in stationärer Kurz- oder Dauerpflege (ebenfalls -2,3 Prozentpunkte). 
Diese rein deskriptive Abbildung der Verschiebung in der Inanspruchnahme von 
Pflegeleistungen lässt keine Schlüsse darüber zu, ob die Zunahme des Anteils an 
Pflegegeldbezug einer Präferenzverschiebung bei den Pfl egebedürftigen oder einem 
unzureichenden Angebot an ambulanten und stationären Pflegeanbietern zuzuschreiben ist. 
Einen – wenn auch eher geringen – Anteil an der anteiligen Zunahme der Pflegebedürftigen 
mit Pflegegeldbezug könnte auch der in Unterkapitel 3.1 beschriebene Anstieg des 
Männeranteils in der Altersgruppe ab 85 Jahren haben. Wie in Abbildung 9 dargestellt, ist der 
Anteil der Pflegegeldempfangenden unter Männern mehr als 10 Prozentpunkte höher als unter 
Frauen. Dafür nehmen Frauen ambulante Pflegedienste stärker in Anspruch als Männer (20,2 
22,7
16,7
51,8
8,7
18,4
14,4
58,6
8,6
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegegeld-
empfänger/-innen
mit Pflegegrad 1 und
ausschließlich
landesrechtlichen bzw.
ohne Leistungen
2021 2023
Seite 29 von 85

21 
 
% zu 15,5  %). Hierin zeigen sich Geschlecht sunterschiede in der Art und Weise wie 
Unterstützung zu Hause organisiert wird. Dabei spielt vermutlich wieder der Altersunterschied 
in gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften sowie die längere Lebenserwartung von Frauen 
eine Rolle, da Frauen somit eher die häusliche Pflege ihrer Partner übernehmen können als 
andersherum.  
Abbildung 9: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Geschlecht 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
Die längere Lebenserwartung könnte auch erklären, warum Frauen anteilsmäßig öfter in 
stationäre Pflege gehen als Männer, da der Anteil stationärer Kurz- oder Dauerpflege an allen 
Pflegeleistungen mit zunehmendem Anteil stetig an steigt. In der Gruppe derjenigen, die 85 
Jahre und älter sind, erreicht der Anteil stationärer Pflege schließlich dasselbe Niveau wie 
ambulante Pflegedienstleistungen, die ebenfalls mit zunehmendem Alter an Bedeutung 
gewinnen (s. Abbildung 10). Die mithilfe von Pflegegeld finanzierte häusliche Pflege wird mit 
fortgeschrittenem Alter weniger, macht aber auch  bei den Pflegebedürftigen ab 85 Jahren 
noch immer einen Anteil von 46,2 % aus. 
15,5
10,5
65,0
9,1
20,2 16,8
54,7
8,3
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegegeld-
empfänger/-innen
mit Pflegegrad 1 und
ausschließlich
landesrechtlichen bzw.
ohne Leistungen
Männer Frauen
Seite 30 von 85

22 
 
Abbildung 10: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Altersgruppe 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
3.3.3. Pflegemodellrechnung für Bonn  
Auf Grundlage der Bevölkerungsvorausberechnung erstellt die Landesstelle IT.NRW auch  
eine Pflegemodellrechnung mit einer Prognose der Pflegebedürftigen bis z um 01. Januar 
2050. Um den daraus resultierenden Bedarf besser bewerten zu können, unterscheidet die 
Pflegemodellrechnung nach Versorgungsform und gibt somit Auskunft über die zu erwartende 
Anzahl an Pflegebedürftigen in den vier oben genannten Pflegeleistungsbereichen.  
Während bei der Gruppe der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 und Inanspruchnahme keiner 
bzw. ausschließlich landesrechtlicher Leistungen zwischen dem 01. Januar 2025 und dem 01. 
Januar 2050 mit einem Anstieg von rund 18,8  % gerechnet wird  (von 1.600 auf 1.900 
Personen), fällt die Zunahme an Pflegebedürftigen im  Pflegegeldbezug sowie bei  der 
stationären und ambulanten Pflege im gleichen Zeitraum vermutlich deutlich stärker aus (s. 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Tabelle 2). Laut 
Pflegemodellrechnung steigt die Zahl an Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege um 39 % (von 
4.100 auf 5.700 Personen), die in stationärer Pflege um 53,3  % (von 3.000 auf 4.600 
Personen) und die in Pflegegeldbezug um 30,9 % (von 9.400 auf 12.300 Personen) an. 
 
 
58,6
76,7
65,7
63,0
56,1
46,2
0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00
Gesamtbevölkerung
unter 60 Jahren
60-64 Jahre
65-74 Jahre
75-84 Jahre
85 Jahre und älter
mit Pflegegrad 1 und ausschließlich
landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen
Pflegegeld-
empfänger/-innen
Stationäre Pflege Ambulante Pflege
Seite 31 von 85

23 
 
Tabelle 2: Pflegemodellrechnung bis 2049 (Stichtag 01. Januar 2050) nach Pflegeleistung  
 2025 2030 2035 2040 2049 
 Σ  % Σ  % Σ  % Σ  % Σ  % 
 Insgesamt 
Amb. Pflege 4.100 22,7 4.300 22,4 4.500 22,5 4.900 22,8 5.700 23,2 
Stat. Pflege 3.000 16,6 3.300 17,2 3.500 17,5 3.800 17,7 4.600 18,7 
Pflegegeld 9.400 51,9 9.900 51,6 10.300 51,5 11.000 51,2 12.300 50,0 
Pflegegrad 1 1.600 8,8 1.600 8,3 1.700 8,5 1.800 8,4 1.900 7,7 
Insgesamt 18.100 100 19.200 100 20.000 100 21.500 100 24.600 100 
Quelle: IT.NRW, Pflegemodellrechnung 
Da es bei allen Pflegeleistungen zu einer Zunahme kommt, ändert sich die Verteilung der 
Leistungen in der Gruppe der Pflegebedürftigen laut Pflegemodellrechnung nur minimal. 
Anders als beim Abgleich der Ist -Werte aus den Jahren 2021 und 2023 (s. Abschnitt 3.3.2) 
nimmt laut Prognose im weiteren Verlauf nicht der Anteil des Pflegegeldbezugs weiter zu (-1,9 
Prozentpunkte), sondern stattdessen wird künft ig der Anteil der Pflegebedürftigen in 
ambulanter ( +0,5 Prozentpunkte)  oder stationärer Pflege (+1,7 Prozentpunkte) leicht 
ansteigen. Damit prognostiziert die Pflegemodellrechnung eine leicht rückläufige Bedeutung 
der häuslichen Pflege.  
Da die Pflegemodel lrechnung auf der Bevölkerungsvorausberechnung beruht, unterliegt sie 
denselben Unsicherheiten, auf die bereits in Unterkapitel 3.2 hingewiesen wurde. Dass man 
bei der Prognose der Pflegeleistungen in der Tat von Ungenauigkeiten ausgehen muss, zeigt 
sich in Abbildung 11, in der die Ergebnisse der Pflegemodellrechnung mit den Ist-Werten der 
Pflegestatistik aus den Jahren 2015, 2017, 2021 und 2023 abgeglichen werden. Während die 
Prognose im Jahr 2021 noch sehr gut mit den Ist -Werten übereinstimmt, kommt es 2023 
bereits zu deutlichen Abweichungen. Die se fallen vor allem i n der  Inanspruchnahme von 
Pflegegeld besonders stark aus. Während die Pflegemodellrechnung 2023 von insgesamt 
9.300 Pflegebedürftigen mit Pflegegeldbezug ausgegangen ist, haben in dem Jahr tatsächlich 
11.659 Personen (6.792 Frauen und 4.866 Männer) Pflegegeld bezogen. Das entspricht einer 
Unterschätzung der Pflegegeldbezieher von rund 20 %.  
Die Zahl der Personen, die im Jahr 2023 ambulant gepflegt wurden, wurde von der 
Pflegemodellrechnung hingegen um rund 9 % überschätzt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die 
starke Abweichung – gerade beim Pflegegeld – in den kommenden Jahren fortsetzen wird. 
Für die Abschätzung des Bedarfs an Pflegeleistungen sollte daher jedenfalls mit einer höheren 
Anzahl an Pflegebedürftigen  gerechnet werden als der, die in der aktuell en Version der 
Pflegemodellrechnung prognostiziert wird. 
Seite 32 von 85

24 
 
Abbildung 11: Pflegemodellrechnung im Vergleich mit den Ist-Werten 2015 bis 2023 
 
Quelle: IT.NRW, Pflegemodellrechnung und Pflegestatistik 2023 
Hinweis: Die Rauten markieren die tatsächlichen Werte der jeweiligen Jahre in Abgrenzung zu den 
Prognosewerten. Für das Jahr 2023 wurden die tatsächlichen Werte zusätzlich in gefetteter Formatierung 
abgetragen. Bei den farblich hinterlegten Zahlen handelt es sich um prognostizierte Werte. Da Pflegegrade erst 
im Jahr 2017 eingeführt wurden, gibt es für die Kategorie „mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen 
bzw. ohne Leistungen“ erst Werte ab 2019. 
4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung im Bereich Pflege 
Ende des Jahres 2024 gab es 38 vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bonn, wovon die 
Mehrzahl in den Stadtbezirken Bonn (15 ) und Bad Godesberg (15) angesiedelt sind. 
Aufgrund der Schließung einer Einrichtung in der ersten Jahreshälfte 2024 , sind die 
verfügbaren Platzzahlen insgesamt rückläufig.  Zusätzlich wurden 41 permanente und 181 
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze gezählt. In der teilstationären und ambulanten Pflege ist 
ein stetiger Zuwachs erkennbar. Endes des Jahres 2024 gab es insgesamt 15 
Tagespflegeeinrichtungen mit 254 Plätzen und 62 ambulante Dienste. Ergänzend haben 
sich in den letzten Jahren auch alternative Wohnformen und Angebote zur Unterstützung 
im Alltag weiterentwickelt. Der zu erwartende Anstieg des Anteils Alter und Hochaltriger an 
4.000
5.700
3.000
4.600
9.200
12.300
1.500
1.900
1.713
3.672
2.862
11.658
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
Ambulante Pflege
Stationäre Pflege
Pflegegeldempfänger/-innen
mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen
Seite 33 von 85

25 
 
der gesamten Stadtgesellschaft erfordert in den nächsten Jahrzehnten einen deutlichen 
Ausbau der Infrastruktur. 
 
Während sich die vorhergehenden Kapitel mit dem aktuellen und künftigen Bedarf an 
Pflegeangeboten in Bonn beschäftigt haben, geht es im Folgenden  um das Angebot 
pflegerischer Leistungen in der Stadt. Hierfür wird  die Infrastruktur der Einrichtungen  im 
Bereich Pflege dargestellt, wobei es zu leichten Abweichungen von anderen 
Veröffentlichungen der Stadt Bonn im Themenfeld Pflege (z.B. Informationsmaterial) kommen 
kann. Diese Abweichungen sind u.a. auf verschiedene Stichtage zurückzuführen und sind für 
die Beschreibung und Interpretation der Entwicklungen der Bonner Pflegeinfrastruktur 
unerheblich.  
Eine Übersichtskarte der Bonner Pflegeinfrastruktur befindet sich im Anhang. Dort ist die 
Verteilung folgender Angebote über das Bonner Stadtgebiet abgetragen: vollstationäre 
Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Betreutes Wohnens und Hospiz. 
4.1. Vollstationäre Pflege 
Ende des Berichtsjahrs 2024 waren 38 vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit 
umfassendem Leistungsangebot, kurz: EULA) in Betrieb. Insgesamt hielten die Einrichtungen 
zum Stichtag 31.12. 2024 3.078 Pflegeplätze vor. Da in der ersten Jahreshälfte 2024  eine 
Einrichtung ihren Betrieb mit 80 Pflegeplätzen schloss, sank die Platzzahl zwischen 2023 und 
2024 um 2,5 % (2023: 3.161 Plätze).  
Tabelle 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre 
Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) 
Jahr Anzahl Platzzahl 
2016 37 3.060 
2019 39 3.143 
2022 39 3.168 
2023 39 3.161 
2024 38 3.078 
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn 
Der in Tabelle 3 dokumentierte Anstieg der Platzzahlen bis zum Jahr 2022 basierte zum 
Großteil auf der Eröffnung von zwei neuen Pflegeeinrichtungen (s. gesamte dokumentierte 
Entwicklung in Tabelle A 3 im Anhang). Die Veränderungen der Platzzahlen zwischen 2022 
und 2023 sind hingegen auf veränderte Platzzahlen innerhalb der bestehenden Einrichtungen 
zurückzuführen. 
Seite 34 von 85

26 
 
Die räumliche Verteilung der Einrichtungen über die vier Stadtbezirke ist ungleichmäßig: Im 
Stadtbezirk Bonn liegen 1 5 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 1.130 Pflegeplätzen, im 
Stadtbezirk Bad Godesberg 15 mit 1.165 Plätzen, in Beuel sind es fünf Einrichtungen mit 473 
Plätzen und im Hardtberg nur drei  mit 310 Plätzen. Obwohl die Platzzahlen in den Bezirken 
Bonn und Bad Godesberg vergleichbar sind, unterscheiden sich die beiden Bezirke aufgrund 
ihrer Altersstrukturen stark in ihrem örtlichen Versorgungsangebot. Während Ende des Jahres 
2024 in Bad Godesberg 69 Plätze je 1.000 Einwohner*innen über 65 Jahren vorhanden waren, 
lag diese Zahl im selben Jahr im Bezirk Bonn nur bei 43. Mit 42 Plätzen war die 
Versorgungslage im Hardtberg ähnlich wie im Bezirk Bonn. Beuel hingegen wies mit lediglich 
33 Plätzen je 1.000 Einwohner*innen das geringste Angebot Zum Stichtag 31.12.2024 auf (s. 
Abbildung 12). Dies ist aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen in der Generation über 
65 Jahren in Beuel (s. Unterkapitel 3.1) besonders beachtenswert. 
Abbildung 12: Platzzahlen in vollstationärer Pflege je Stadtbezirk 2024 (Stichtag 31.12.) 
 
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn 
 
4.2. Kurzzeitpflege 
Insgesamt 34 der  vollstationären Einrichtungen (89,5 %) bieten eingestreute 
Kurzzeitpflegeplätze an. Im Jahr 2024 waren es bis zu 181 eingestreute Plätze, die allerdings 
nur zur Verfügung standen, solange sie nicht durch vollstationä r versorgte Pflegebedürftige 
belegt waren.29  Nur wenige Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) bieten 
separate, also permanent vorhandene Kurzzeitpflegeplätze an. Von 38 Einrichtungen im Jahr 
2024 boten insgesamt sieben Einrichtungen  (18,4 % aller Einrichtungen)  30 separate 
Kurzzeitpflegeplätze an, wovon ein Großteil in zwei Einrichtungen mit jeweils zehn Plätzen 
                                                
29 Unter eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen versteht man die flexible Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen, die eine 
Einrichtung vorhält. Die Einrichtung hält keine festen Zimmer für die Kurzzeitpflege vor, sondern belegt freie Plätze 
je nach Bedarf. 
1.130 1.165
473
310
43
69
33
42
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Bonn Bad Godesberg Beuel Hardtberg
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
Plätze gesamt Plätze pro 1.000 Einwohner*innen über 65 Jahren
Seite 35 von 85

27 
 
angeboten wurde. Solitäre Kurzzeitpflege – also Kurzzeitpflege als eigenständiges, nicht an 
einer vollstationären Einrichtung angedocktes Angebot – wurde zwischen 2015 und 2023 von 
zwei Einrichtungen mit insgesamt 27 Plätzen  angeboten. Im Herbst 2024  schloss eine der 
beiden Einrichtu ngen, sodass zum Stichtag 31. Dezember 2024 nur noch elf solitäre 
Kurzzeitpflegeplätze in der Stadt Bonn vorhanden waren.  
4.3. Teilstationäre Pflege 
Der Begriff “teilstationäre Pflegeeinrichtungen ” umfasst Einrichtungen der  Tages- und 
Nachtpflege. Im Jahr  2023 sowie im Folgejahr 2024 gab es in der Stadt Bonn 15 
Tagespflegeeinrichtungen. Die Zahl stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an; seit dem Jahr 
2018 um 36,4 % (+4 Einrichtungen). Insgesamt hielten die Tagespflegeeinrichtungen im Jahr 
2023 und 2024 254 Plätze vor. Seit 2022 sind 56 neue Tagespflegeplätze verteilt auf drei neue 
Einrichtungen entstanden (+28,3 %) (s. Tabelle 4).  
Die 15 Tagespflegeeinrichtungen sind über die vier Bonner Stadtbezirke in etwa gleich verteilt, 
die Platzzahl unterscheidet sich allerdings zwischen den Stadtbezirken deutlich: Im Jahr 2024 
gab es in Bad Godesberg drei Einrichtungen mit insgesamt 42 Plätzen, in Beuel vier 
Einrichtungen mit insgesamt 80 Plätzen, im Bezirk Bonn fünf Einrichtungen mit insgesamt 82 
Plätzen und in Hardtberg drei Einrichtungen mit insgesamt 50 Plätzen . Die gesamte 
dokumentierte Entwicklung der Tagespflege kann in Tabelle A 4 im Anhang nachvollzogen 
werden. 
Tabelle 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen nach Jahr (Stichtag: 31.12.) 
Jahr Anzahl Platzzahl 
2018 11 140 
2022 12 198 
2024 15 254 
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn 
Die Stadt Bonn verfügte, wie in den vergangenen Jahren, auch im Jahr 2023 und 2024, über 
keine Einrichtung der Nachtpflege.  
4.4. Ambulante Dienste 
Im Jahr 2024 waren in der Stadt Bonn 62 ambulante Dienste gemeldet, die Leistungen nach 
dem SGB XI durchführen. Ambulante Dienste sind mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die 
entgeltlich Betreuungsleistungen im Sinne dieses Gesetzes erbringen. Im Vergleich zum Jahr 
2023 kam ein neuer Pflegedienst hinzu.  
Mit Ausnahme des Jahres 2019 stieg die Zahl der ambulanten Dienste (SGB XI) in der Stadt 
Bonn seit 2016 kontinuierlich an; insgesamt um 51 %. Seit 2022 kamen jährlich nur noch ein 
Seite 36 von 85

28 
 
bis zwei Einrichtungen hinzu, womit sich eine Abflachung des Anstiegs der Vorjahre ergab.  
Weitere Daten können der Tabelle A 5 im Anhang entnommen werden. 
Über die Anzahl der Pflegebedürftigen, die je Dienst versorgt werden, liegen der Stadt Bonn 
keine Zahlen vor. Darüber hinaus werden pflegebedürftige Bonner *innen von ambulanten 
Pflegediensten umliegender Kommunen gepflegt und umgekehrt pflegen in Bonn gemeldete 
ambulante Pflegedienste auch Nicht-Bonner*innen im Umland der Stadt (siehe auch Abschnitt 
5.3.3).  
4.5. Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften 
Ein weiterer mittlerweile etablierter Baustein in der Pflegeinfrastruktur der Stadt Bonn sind 
ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften, in denen bis zu 12 Senior*innen mit oder ohne 
Pflegebedarf zusammenleben. Pflegewohngemeinschaften dieser Art können entweder von  
Pflege- und Betreuungsdiensten, Kommunen, Bürgervereinen oder Einzelpersonen gegründet 
werden, die dann für die Organisation und Qualität des Angebots verantwortlich sind. 
Gleichzeitig k önnen Pflegewohngemeinschaften aber auch über eine Privatinitiative selbst 
organisiert und verantwortet werden. In dem Fall unterliegt die Pflegewohngemeinschaft nicht 
der Aufsicht der WTG-Behörde.  
Tabelle 5: Anzahl und Platzzahl in ambulant betreuten Wohngemeinschaften in den Jahren 2023 und 2024  
(Stichtag: 31.12.) 
 Anzahl Platzzahl  
Jahr Anbieter-
verantwortet 
Selbst-
verantwortet 
Anbieter-
verantwortet 
Selbst-
verantwortet 
Plätze 
gesamt 
2023/2024 8 13 69 78 147 
Quelle: WTG-Behörde Bundesstadt Bonn 
Im Jahr 2023 existierten acht anbieterverantwortete und 13 selbstverantwortete ambulant 
betreute Pflegewohngemeinschaften nach SGB XI mit insgesamt 147 Plätzen. In einzelnen 
Einrichtungen gab es leichte Veränderungen im Jahr 2024, die in der Gesamtsumme aber 
keine Veränderung erzeugen  (s. Tabelle 5). Die Zahl der selbstverantworteten 
Pflegewohngemeinschaften wuchs in den letzten Jahren an.30 Einige der Einrichtungen haben 
einen Schwerpunkt auf Pflegebedürftige einer bestimmten Zielgruppe; so gibt es Einrichtungen 
mit dem Schwerpunkt Intensiv- und/ oder Beatmungspflege oder Demenz.  
                                                
30 Da es sich bei selbstverantworteten Pflegewohngemeinschaften um privat organisierte Angebote handelt, die 
nicht der Aufsicht durch die WTG -Behörde unterliegen, kann nicht sichergestellt werden, dass alle Angebote mit 
aktuellem Stand gemeldet wurden. Daher können die hier berichteten Fallzahlen und Entwicklungen von den 
tatsächlichen Zahlen abweichen.  
Seite 37 von 85

29 
 
4.6. Angebote zur Unterstützung im Alltag 
Die Gesetzgebung im Bere ich Pflege hat zum Ziel, dass es Senior*innen möglichst lange 
ermöglicht wird, selbstständig in ihren eigenen vier Wänden zu leben. Hierfür ist es notwendig, 
niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag zu bieten . Aus diesem Grund führte 
die nord rhein-westfälische Landesregierung im Jahr 2017 die „Verordnung über die 
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der 
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein -Westfalen“ (AnFöVO) ein. Gemäß 
AnFöVO stehen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag i.H.v. 1 31 EUR monatlich31 sowie 
eine bis zu vierzigprozentige Umwandlungsmöglichkeit ihres ambulanten 
Pflegesachleistungsanspruchs zu . Der daraus resultierende Betrag kann für die 
Inanspruchnahme anerkannter Angebote zur Unters tützung im Alltag geltend gemacht 
werden.  
Zum Zeitpunkt der letzten Berichterstattung hat die Fachstelle für Alter und Pflege insgesamt 
46 Angebote anerkannt. Seitdem ist die Zahl gestiegen und lag am 31. Dezember 2023 bei 78 
und am 31. Dezember 2024 bereits bei 82 Angeboten. Hierbei handelt es sich ausschließlich 
um anerkannte Angebote mit Sitz in Bonn. Die Inanspruchnahme von Angeboten aus anderen 
Kreisen, wie beispielsweise dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis, steht den Pflegebedürftigen 
natürlich offen. 
Die Zunahme der anerkannten Angebote geht mit einer größeren Bekanntheit der Möglichkeit 
zur Inanspruchnahme von Unterstützungs - und E ntlastungsangeboten im Rahmen der 
AnFöVO bei Bonner Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einher. Hierzu hat eine stärkere 
Einbindung der Angebote in die tägliche Pflege - und Sozialberatungen der Fachstelle Alter 
und Pflege sowie ein e umfassendere nutzerzentrierte Präsentation des Angebots auf der 
städtischen Internetseite beigetragen.  
Wie im letzten Bericht Alter und Pflege in Bonn angekündigt, hat die Fachstelle Alter und Pflege 
der Stadt Bonn zudem Netzwerkstrukturen gescha ffen, die den Austausch zwischen den 
Anbietenden von Leistungen nach der AnFöVO  fördern. So bietet die Fachstelle Alter und 
Pflege seit 2024 ein- bis zweimal im Jahr eine Fortbildung in Form eines Fachvortrages an, 
die den Teilnehmenden auch die Möglichkeit zum  (Fach-)austausch sowie zur Vernetzung 
bietet. Diese Vernetzungsarbeit ist besonders wichtig, d a es sich  vor allem um 
Einzelanbietende h andelt, die untereinander kaum in Kontakt stehen und von einem 
gegenseitigen Erfahrungsaustausch sehr profitieren. 
Seit der letzten Berichterstattung hat sich nicht nur die Zahl der anerkannten Angebote 
ausgeweitet. Zusätzlich wurde die AnFöVO  als Reaktion  auf die Corona Pandemie auch 
                                                
31 Dieser Betrag gilt seit dem 01. Januar 2025. Zuvor lag der Entlastungsbetrag bei 125 EUR monatlich. 
Seite 38 von 85

30 
 
dahingehend geändert, dass die Anerkennung von Nachbarschaftshilfen und Ehrenamtlichen 
erleichtert wurde. Hier erfolgt eine niedrigschwellige Anerkennung32, wodurch ein e schnelle 
Unterstützung der Pflegebedürftigen gewährleistet werden soll.  
Dazu, dass die Qualität der Leistungen nach AnFöVO , auch im Rahmen von 
Nachbarschaftshilfe und ehrenamtlichen Strukturen , gesichert ist, tragen eine Vielzahl von 
Qualifizierungsangeboten bei, die seit der letzten Berichterstattung von verschiedenen 
Akteuren in Bonn ins Leben gerufen wurden. Zum Beispiel hat die VHS Bonn – in Kooperation 
mit der Fachstelle Alter und Pflege und dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Köln und 
südliches Rheinland – in den Ja hren 2022, 2023 und 2024 jeweils eine 40 -stündige 
Basisqualifizierung nach § 8 AnFöVO sehr erfolgreich durchgeführt. Die Teilnahme von 
ehrenamtlichen Engagierten wurde hierbei durch die Stiftung Bonner Altenhilfe bezuschusst. 
Somit wurde nicht nur ein Beitrag zur Erreichung und zum Erhalt eines guten Qualitätsniveaus 
geleistet, sondern auch neue Potentiale erschlossen.  Ein weiterer Ausbau des Angebots an 
Schulungsmaßnahmen erfolgte durch den Bonner Verein für Pflege - und Gesundheitsberufe 
oder das Regionalb üro Alter, Pflege und Demenz, das regelmäßige 
Nachbarschaftshelferkurse anbietet. 
4.7. Bestandsentwicklung der Pflegeinfrastruktur 
Die Unterkapitel 4.1 bis 4.6 haben die bestehende Infrastruktur der verschiedenen Säulen der 
Pflege in Bonn sowie zum Teil auch ihre Entwicklung im Verlauf der letzten Jahre beschrieben. 
Mithilfe der in Kapitel 3 vorgestellten Bevölkerungsvorausberechnung soll nun ein Blick nach 
vorne geworfen werden. Hierfür wurde für die stationäre Pflege eine sogenannte 
Versorgungsquote berechnet, die sich ausschließlich auf die Bevölkerung ab 80 Jahre n 
bezieht. Die Versorgungsquote sagt demnach aus, für wie viel Prozent der Bonner*innen ab 
80 Jahren ein Platz in vollstationärer  Pflege vorhanden ist. Die Altersgrenze von 80 Jahren  
wurde gewählt, da sie dem durchschnittlichen Eintrittsalter in die stationäre Pflege in Bonn 
entspricht. Somit handelt es sich jedoch um eine vereinfachte Berechnung, da angenommen 
wird, dass alle Pflegeplätze für die Gruppe der Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen 
und die Entwicklungen bei jüngeren Altersgruppen unberücksichtigt bleiben. Zudem beruhen 
die prognostizierten Zahlen auf Bevölkerungsvorausberechnungen, – wie in Kapitel 3 bereits 
angemerkt – ausschließlich auf Annahmen. Für die Kurzzeit- und die Tagespflege wurde von 
der Vorausberechnung von Versorgungsquoten abgesehen, da die Nutzung dieser Angebote 
unterjährigen Schwankungen unterliegt, die zu zusätzlichen Unsicherheiten in der Berechnung 
führen würden. Diese methodischen Einwände müssen bei der Interpretation der im Weiteren 
                                                
32 Seit dem 01.01.2024 erfolgt die Anerkennung ehrenamtlich engagierter Einzelpersonen durch die Teilnahme an 
einem Nachbarschaftshelferkurs, einem Pflegekurs oder die Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebotes 
des Regionalbüros notwendig. 
Seite 39 von 85

31 
 
dargestellten Entwicklung bedacht werden. Dennoch stellt dieses Vorgehen ein wichtiges Indiz 
für künftige Bedarfe und den benötigten Ausbau der Pflegeinfrastruktur dar. 
Im Jahr 2016 ergab sich für die Gruppe der Pers onen, die 80 Jahre und älter sind, eine 
Versorgungsquote in der vollstationären Pflege von rund 17,2  %. Aufgrund des fehlenden 
Anwuchses an Pflegeplätzen ist diese Quote bis 2024 bereits auf 14,1  % gesunken. 
Spätestens ab 2030, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer-Generation das 
80. Lebensjahr überschreiten, müsste ein massiver Ausbau der stationären Pflegeplätze 
erfolgen, um zumindest die Versorgungsquote aus dem Jahr 2024 aufrechtzuerhalten. Bis zum 
Jahr 2050 würde dies über 1.800 zusätzliche Pflegeplätze erfordern (s.Tabelle 6). 
Tabelle 6: Beispielhafte Vorausberechnung der künftig benötigten Pflegeplätze zur Haltung der Versorgungsquote 
aus 2024 
   
  
Prognose 
  2016  2024  2030  2040  2050  
 Bevölkerung 80+  17.775 21.758 21.164 25.231 34.502 
Vollstationäre 
Pflege 
Pflegeplätze  3.060 3.078 2.994 3.569 4.881 
Versorgungsquote  17,2 % 14,1 % 14,1 % 14,1 % 14,1 % 
Entwicklung (abs.)     -84 575 1312 
Entwicklung in %      -2,8 % 16,1 % 26,9 % 
Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsvorausberechnung; Bundesstadt Bonn; Tätigkeitsberichte der WTG -Behörde der 
Bundesstadt Bonn  
Hinweis: Aufgrund der Geburtenausfälle während und nach dem Zweiten Weltkrieg bleibt die Gruppe der Personen 
ab 80 Jahren zunächst stabil. Erst ab 2030 ist mit einem sprungartigen Anstieg zu rechnen.  Die Zahlen aus den 
Jahren 2016 und 2024 beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember. Der Stichtag für die Prognosen für 2030, 
2040 und 2050 ist jeweils der 01. Januar. 
Auch wenn die berechnete Versorgungsquote methodische Schwächen aufweist , sollte a n 
dem hier aufgezeigten Ansprung ab 2030 – der auch auf Bundesebene prognostiziert wird –
jedoch kein Zweifel bestehen. Die ausbleibende Berücksichtigung der unter 80-Jährigen in der 
Versorgungsquote lässt sogar vermuten, dass der Bedarf künftig  noch stärker steigt als hier 
aufgezeigt. Zudem muss beachtet werden, dass die genannten Platzzahlen der bestehenden 
Infrastruktur nicht mit der tatsächlichen Nutzung gleichzusetzen sind. Letztere hängt von der 
durch das vorhandene Personal bestimmten Auslastung ab, die nur selten bei 100 % liegt (s. 
Kapitel 6). Die tatsächliche Versorgung ist demnach in der Regel niedriger als hier dargestellt. 
5. Nutzende von voll- und teilstationären Angeboten 
Die Belegungsstruktur (Eintrittsalter, Alter bei Stichtag, Herkunftsregion) wurde mithilfe 
einer Datenabfrage bei vollstationären Pflegeeinrichtungen erhoben, an der sich 35 der 38 
Bonner Einrichtungen beteiligt haben. Während da s Eintrittsalter mit 80,7 Jahren recht 
stabil geblieben ist, verzeichneten die 35 Einrichtungen einen Anstieg an hochaltrigen 
Seite 40 von 85

32 
 
Bewohnenden (80 Jahre und älter: 77,1 %; 90 Jahre und älter: 36,7 %). Zudem zeigt sich 
bei den 35 Einrichtungen, dass der Anteil zugezogener Bewohner*innen (2024: 34,8 %) in 
den letzten Jahren angestiegen ist. Der Großteil von ihnen kommt aus naheliegenden 
Kreisen in NRW. 
 
Die Informationen der Kapitel 5 und 6 basieren auf Daten, die im Rahmen der Jahreserhebung 
bei Einrichtungen für voll- und teilstationäre Pflege nach SGB XI durch das Amt für Soziales 
und Wohnen der Bundesstadt Bonn regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember abgefragt 
werden. Hierbei handelt es sich vorrangig um Informationen zur Auslastung der Einrichtungen, 
zum Eintrittsdatum der Bewohner*innen in die Einrichtung und zum Alter der Bewohner*innen. 
Angeschrieben werden dafür alle der WTG -Behörde bekannten Einrichtungen, die 
vollstationäre Pflege sowie Tages - und Kurzzeitpflege nach SGB XI anbieten. Die 
Teilnahmequote war im Jahr 2024 mit 35 von 38 vollstation ären Einrichtungen (92,1 %) sehr 
hoch. Von den 36 stationären Einrichtungen, die neben Dauerpflege auch separate oder 
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze vorhalten, haben allerdings nur 23 Einrichtungen (63,9 %) 
Rückmeldungen zur Kurzzeitpflege im Berichtsja hr 2024 zurückgemeldet. Zusätzlich gibt es 
eine Einrichtung, die im Berichtsjahr 2024 solitäre Kurzzeitpflege angeboten hat. Für diese 
liegen ebenfalls Daten zur Belegung vor. Im Bereich Tagespflege war ein vollständiger 
Rücklauf aller 15 Einrichtungen zu verzeichnen.   
5.1. Belegung in vollstationärer Pflege 
Im gesamten Jahr 2024 nutzten 3.647 Personen Angebote der vollstationären Pflege und 887 
Personen Kurzzeitpflegeangebote in der Bundesstadt. 825 Personen besuchten im Jahr 2024 
eine Einrichtung der Tagespflege. Nicht auszuschließen ist, dass Mehrfachzählun gen 
einzelner Personen vorliegen, wenn diese zwischen verschiedenen Einrichtungen gewechselt 
haben.  
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 befanden sich  in den 35 von 38 Bonner Einrichtungen, zu 
denen Daten vorliegen, 2.707 Personen in vollstationärer Pflege – was einer Auslastung der 
Dauerpflegeplätze aller 35 berücksichtigten Einrichtungen  am Stichtag  von knapp 9 2 % 
entspricht – und 48 Personen in Kurzzeitpflege.  
5.2. Altersstruktur der Bewohnerschaft in vollstationärer Pflege 
5.2.1. Alter der Bewohnerschaft am Stichtag 
Am Stichtag 31. Dezember 2024 betrug d as durchschnittliche Alter der Bewohner*innen in 
vollstationären Pflegeeinrichtungen 83,76 Jahre. Unter den Bewohner*innen befanden sich 
Seite 41 von 85

33 
 
zum Stichtag 2.086 hochaltrige Personen (77,1 %), also Menschen, die 80 Jahre alt oder älter 
sind. Hiervon wiederum sind 765 (36,7 %) 90 Jahre alt oder älter.  
Im Vergleich zur Altersstruktur im Berichtsjahr 2019 stieg der Anteil der Hochaltrigen von 74,0 
% bis zum Jahr 2024 um 3,1 Prozentpunkte.  Der Anteil der Hochaltrigen, die 90 Jahre und 
älter sind, lag im Jahr 2019 bei 43,2 % und sank seitdem um 6,5 Prozentpunkte. 
Abbildung 13 zeigt die Altersstruktur der Pflegebedürftigen in  stationären Einrichtungen in 
Bonn in verschiedenen Altersklassen zum Stichtag 31. Dezember 2024. Kumuliert 
repräsentieren die Bewohner*innen ab 70 Jahren mehr als 90 % aller vollstationär gepflegten 
Pflegebedürftigen. 
Am Stichtag befanden sich zudem 45 Pe rsonen (1,7 %) in Dauerpflege, die dem Bereich 
„Junge Pflege“ in Bonn zuzuordnen sind, diese Personen waren 50 Jahre alt oder jünger. Von 
diesen waren zum Zeitpunkt der Erhebung elf Personen – und damit 0,4  % aller 
Bewohner*innen vollstationärer Pflegeeinrichtungen – 30 Jahre alt oder jünger. Die meisten 
dieser jungen Pflegebedürftigen leben in Einrichtungen, die speziell auf diese Zielgruppe 
ausgerichtet sind. Häufig bilden Unfälle und fortgeschrittene, schwere Erkrankungen sowie 
Suchterkrankungen den Hintergrund für die frühzeitig eingetretene Pflegebedürftigkeit. Die für 
diese Zielgruppe besonders komplexen Anforderungen an Pflege erfordern eine 
entsprechende konzeptionelle Ausrichtung der als „Schwerpunkteinrichtungen“ tätigen 
stationären Einrichtungen. Der Anteil der Menschen in „junger Pflege“ an allen Personen in 
vollstationärer Pflege hat sich im Vergleich zum Jahr 2019 kaum verändert, vermutlich bildet 
auch die unveränderte Platzzahl in besonders dafür ausgelegten Einrichtungen dabei eine 
entscheidende Rolle.  
Abbildung 13: Altersverteilung der Bewohner*innen in vollstationärer Pflege in Bonn (Stichtag: 31.12.2024) 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung mit Rücklauf von 35 der insgesamt 38 
vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn 
42; 1,6% 52; 1,9%
141; 5,2%
385; 14,2%
1.321; 48,8%
721; 26,6%
44; 1,6%
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
unter 50 50-59 60-69 70-79 80-89 90-99 100 und älter
Seite 42 von 85

34 
 
5.2.2. Alter bei Eintritt in die vollstationäre Pflege 
Das Eintrittsalter beschreibt den Zeitpunkt, zu dem ambulante Versorgungsstrukturen nach 
Einschätzung aller Beteiligten (Pflegebedürftige, Angehörige und Fachdienste) offenbar nicht 
mehr ausreichen, um Pfleg ebedarfe angemessen abzudecken.  Insofern kann eine 
Veränderung des Eintrittsalters ein Hinweis auf Veränderungen der Versorgungsstrukturen 
oder der Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung sein.  
Abbildung 14 : Alter beim Eintritt in vollstationäre Pflege in Bonn (Stichtag: 31.12.2024) 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung mit Rücklauf von 35 der insgesamt 38 
vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn 
Abbildung 14 zeigt die Verteilung des durchschnittlichen Eintrittsalters in Bonner 
Pflegeeinrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2024. Das durchschnittliche Eintrittsalter in  
die stationäre Pflege lag Ende des Jahres 2024 bei 80,7 Jahren. Damit ist das 
Durchschnittsalter seit der letzten Berichterstattung 2018 minimal um 0,1 Jahre gesunken 
(2018: 80,8 Jahre). Zwei aller 38 Einrichtungen fokussieren sich speziell auf jüngere 
Pflegebedürftige und stellen damit eine Ausnahme dar. Bei diesen Einrichtungen ist das 
Durchschnittsalter bei Eintritt 33,1 und 48,1 Jahre. Bei den weiteren 33 Einrichtungen beträgt 
das durchschnittliche Eintrittsalter 82,3 Jahre. Dabei schwankt das durchsch nittliche 
Eintrittsalter bei den einzelnen Einrichtungen zwischen 75,8 und 86,5 Jahren. 
5.3. Herkunft der Bewohnerschaft 
Der Übergang in stationäre Pflege bedeutet für die Pflegebedürftigen zugleich den Wegzug 
aus ihrem bisherigen Zuhause. Je nach individueller  Situation und verfügbarem Angebot an 
Pflegeplätzen, ziehen Pflegebedürftige zum Zweck stationärer Pflege in eine Pflegeeinrichtung 
in ihrer Nachbarschaft, in einen anderen Stadtteil oder aber sie verlassen sogar die Stadt. 
Folglich ziehen auch Pflegebedür ftige von außerhalb nach Bonn, um hier das Angebot 
21; 0,8% 46; 1,7% 72; 2,7%
202; 7,5%
534; 19,7%
1.366; 50,5%
456; 16,9%
9; 0,3%
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
unter 30 30-49 50-59 60-69 70-79 80-89 90-99 100 und
älter
Seite 43 von 85

35 
 
stationärer Pflege in Anspruch zu nehmen. In den folgenden Abschnitten wird das 
Mobilitätsverhalten pflegebedürftiger Personen dargestellt, wobei zwischen innerstädtischer 
und überregionaler Mobilität unterschieden wird.   
5.3.1. Innerstädtische Pflegemobilität 
Die 35 Einrichtungen, die sich 2024 an der Jahreserhebung beteiligt haben, haben für 2.705 
Personen, die am Stichtag (31. Dezember 2024) stationär gepflegt wurden, Angaben zum 
vorherigen Wohnort gemacht. Von diesen 2.705 Personen waren 1.762 (65,1 %) bereits vor 
ihrem Wechsel in stationäre Pflege in Bonn ansässig, wovon wiederum 560 (31,8 %) in eine 
stationäre Einrichtung im selben Postleitzahlengebiet ziehen konnten. In diesen Fällen ist von 
einer wohnortnahen Betreuung auszugehen. 1.202 Personen (68,2 %) hingegen sind für die 
stationäre Pflege in eine Einrichtung in einem anderen Postleitzahlengebiet gezogen. 
Aufgrund der überfließenden Postleitzahlgrenzen innerhalb des Stadtgebiets, kann hieraus 
jedoch nicht automatisch auf eine wohnortferne Betreuung geschlossen werden. 
Abbildung 15: Standort der stationären Pflegeeinrichtung nach Herkunft der Bewohner*innen im Jahr 2024 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen 
54,8%
3,9%
7,8%
9,4%
16,5%
83,7%
13,1%
18,2%
9,4%
6,6%
58,2%
22,5%
19,3%
5,9%
20,9%
49,9%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%
PLZ
53225 - 3229
PLZ
53173 - 3179
PLZ
53121 - 3129
PLZ
53111 - 3119
PLZ 53111 - 53119
(Innenstadt Bonn, Gronau, nördl.
Vororte, Tannenbusch)
PLZ 53121 - 53129
(Endenich, Dransdorf, Duisdorf, Brüser
Berg, Röttgen, Lengsdorf, Ippendorf, Venusberg, südl.
Vororte)
PLZ 53173 - 53179
(Innenstadt Bad Godesberg, nördl. und
westl. Vororte Bad Godesberg, Lannesdorf, Mehlem)
PLZ 53225 - 53229
(Innenstadt Beuel, südl. und östl. Vororte Beuel)
Seite 44 von 85

36 
 
Gruppiert man die Bonner Postleitzahlen in vier Bereiche33, so zeigt sich ein deutlich höherer 
Verbleib in der heimischen Postleitzahlengruppe. Insgesamt 1.107 Personen, also 62,8 % der 
zuvor in Bonn ansässigen Pflegebedürftigen, konnten trotz Umzug in stationäre Pflege in ihrer 
Postleitzahlengruppe verbleiben. Eine wohnortnahe Unterbringung konnte vor allem in der 
Postleitzahlengruppe 53173 – 53179, die den Bezirk Bad Godesberg abde ckt, in großem 
Umfang gewährleistet werden, da hier die höchste Dichte an stationären Pflegeeinrichtungen 
innerhalb des gesamten Stadtgebiets gegeben ist. Die größte innerstädtische Mobilität zeigt 
sich hingegen in der zentrumsnahen Postleitzahlengruppe 53111 – 53119 (s. Abbildung 15).   
5.3.2. Überregionale Pflegemobilität 
Die Ergebnisse zur Verteilung der innerstädtischen Pflegemobilität entsprechen den Mustern, 
die bereits im letzten Bericht Alter und Pflege aus dem Jahr 2019 erkennbar waren. Der Anteil 
der Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen, die von außerhalb nach Bonn 
gekommen sind, hat in den letzten Jahren jedoch kontinuierlich zugenommen. Fo lglich 
müssen die stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn nicht nur den Bedarf der Bonner 
Bürger*innen abdecken, sondern zunehmend auch auf Anfragen aus anderen Regionen 
eingehen. Während der Anteil der zugezogenen Bewohnenden bei den Einrichtungen, die 
Angaben zur Herkunft ihrer Bewohner*innen gemacht haben, im Jahr 2019 noch bei 2 9,0 % 
lag, ist er innerhalb von fünf Jahren um mehr als fünf Prozentpunkte gestiegen und lag im 
Dezember 2024 bei 34, 834 Der Anteil der betreuten Personen aus anderen Regionen 
schwankt dabei stark zwischen den einzelnen stationären Einrichtungen und hat im 
Durchschnitt über die Jahre ebenfalls zugenommen (2019: 28,2  %; 2024: 3 6,7 %) (s. 
Abbildung 16). 
                                                
33 Die vier Bonner Stadtbezirke (Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Bonn) lassen sich mithilfe von Postleitzahlen 
nicht eindeutig voneinander abgrenzen, weswegen hier lediglich eine annähernde Gruppierung der Postlei tzahlen 
in die Bereiche 53225 – 53229, 53173 – 53179, 53121 – 53129 und 53111 – 53119 erfolgt.  
34 Die Daten entstammen der durch das Amt für Soziales durchgeführten Datenerhebung unter stationären 
Pflegeeinrichtungen in Bonn. Aufgrund von Antwortausfällen können die Stichproben der jährlichen Befragungen 
voneinander abweichen. Von Auswirkungen auf den hier berichteten Trend ist jedoch nicht auszugehen. 
Seite 45 von 85

37 
 
Abbildung 16: Anteil der von außerhalb Bonns zugezogenen Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen 
zwischen 2019 und 2024 (Stichtag jeweils 31. Dezember) 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen 
Von den von außerhalb stammenden Bewohner*innen, zu denen im Dezember 2024 
Informationen zu ihrem vorherigen Wohnort vorlagen, kam die überwiegende Mehrheit (89 %) 
aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (s. Abbildung 17; PLZ 5 und PLZ 4). Aus dem 
direkt angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis stammten insgesamt 477 Personen und somit mehr als 
die Hälfte aller von außerhalb kommenden Bewohner*innen in Bonner Pflegeeinrichtungen. 
Andere stark vertretene Kreise sind die rheinland-pfälzischen Kreise Ahrweiler (47 Personen) 
und Neuwied (30 Personen).  
Seite 46 von 85

38 
 
Abbildung 17: Herkunft der nach Bonn zugezogenen Bewohner*innen stationärer Einrichtungen nach 
Postleitzahlengebiet 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen 
Die Pflegebedürftigen, die zur stationären Pflege nach Bonn ziehen, verteilten sich im Jahr 
2024 relativ gleichmäßig im Bonner Stadtgebiet. Eine Abweichung zeigt sich lediglich in der 
Postleitzahlengrupp 53111 – 53119, in der der Anteil der zugezogenen Bewohner*innen mit 
27,7 % vergleichsweise niedrig war (s. Abbildung 18Abbildung 18).  
Dem Zuzug von Pflegebedürftigen nach Bonn steht der Wegzug pflegebedürftiger Bonner 
Bürger*innen gegenüber. Hierzu liegen Daten der Pflegestatistik von IT.NRW aus dem Jahr 
2023 vor. Demnac h lebten am Stichtag (15. Dezember 2023) insgesamt 801 Personen aus 
Bonn in stationären Pflege außerhalb Bonns. Wie bei dem zuvor beschriebenen Zuzug, zeigt 
sich auch beim Wegzug dasselbe Muster: die meisten Ortswechsel erfolgten innerhalb 
Nordrhein-Westfalens (642 Personen; 80,2 %) und Rheinland-Pfalz‘ (96 Personen; 12,0  %). 
Zur selben Zeit lebten laut IT.NRW 846 Personen in Bonn, die zur stationären Pflege neu in 
die Stadt gekommen sind. 35 Somit ergab sich im Dezember 2023 ein durch überregionale 
Mobilität entstandenes Plus von 45 stationär gepflegten Personen (s. Anhang Tabelle A 6). 
                                                
35 Die für das Jahr 2023 berichteten Zahlen sind der Pflegestatistik von IT.NRW entnommen und 
basieren daher nicht auf derselben Datenbasis wie die Daten für das Jahr 2024. Diese stammen aus 
einer durch das Amt für Soziales und Wohnen durchgeführten Befragung, bei der Angaben zu 
insgesamt drei Einrichtungen fehlen.  
Seite 47 von 85

39 
 
Abbildung 18: Herkunftsorte der Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn im Jahr 2024 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen 
5.3.3. Überregionale ambulante Pflege 
Im Bereich der ambulanten Pflege geht es zwar nicht um einen Wohnortwechsel der 
pflegebedürftigen Personen, je nach Versorgungslage, zeigt sich aber auch hier, dass auf 
Anbietende anderer Regionen zurückgegriffen wird. Insgesamt 408 Personen aus Bonn haben 
laut IT.NRW zum Stichtag 15. Dezember 2023 ambulante Pflegeangebote aus angrenzenden 
Regionen in A nspruch genommen, wobei 405 der Anbietenden aus Nordrhein -Westfalen 
kamen und drei aus Rheinland -Pfalz. Gleichzeitig wurden 165 Bürger*innen angrenzender 
nordrhein-westfälischer Regionen von in Bonn ansässigen ambulanten Pflegediensten 
versorgt. Somit haben deutlich mehr Pflegebedürftige aus Bonn auf überregionale Angebote 
zurückgegriffen als andersherum. Dieser Umstand kann auf ein unzureichendes Angebot 
ambulanter Pflegedienste im Bonner Stadtgebiet hindeuten. Dies ist im Einklang mit der 
Annahme, dass es  im städtischen Raum aufgrund schwächer verankerter familiärer und 
nachbarschaftlicher Strukturen einen höheren Bedarf an ambulanten Pflegediensten gibt als 
im ländlichen Raum. Eine andere Erklärung für den Rückgriff auf Angebote außerhalb des 
Bonner Stadt gebiets sind Wohnorte am Bonner Stadtrand, für die Anbietende anderer 
Regionen geografisch schlicht näherliegen und somit für die Betroffenen praktikabler sind. Die 
43,0%
5,5% 5,8%
10,9%
4,7%
42,9%
6,3%
5,1%
7,1%
6,3%
36,8%
16,4%10,0%
7,1%
14,9%
39,9%
35,2%
38,3% 36,1%
27,7%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
PLZ 53225 -
53229
PLZ 53173 -
53179
PLZ 53121 -
53129
PLZ 53111 -
53119
PLZ 53225 - 53229
(Innenstadt Beuel, südl. und östl. Vororte Beuel)
PLZ 53173 - 53179
(Innenstadt Bad Godesberg, nördl. und
westl. Vororte Bad Godesberg, Lannesdorf, Mehlem)
PLZ 53121 - 53129
(Endenich, Dransdorf, Duisdorf, Brüser
Berg, Röttgen, Lengsdorf, Ippendorf, Venusberg, südl.
Vororte)
PLZ 53111 - 53119
(Innenstadt Bonn, Gronau, nördl.
Vororte, Tannenbusch)
außerhalb
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40 
 
tatsächlichen individuellen Gründe für die Inanspruchnahme überregionaler Angebote lassen 
sich anhand der vorliegenden Datenbasis jedoch nicht erfassen. 
6. Auslastung, Nachfrage und Bedarfe 
In Bonn befanden sich im Jahr 2024 in 35 der 38 Einrichtungen  3.647 Personen in 
stationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege. Bei den restlichen drei Einrichtungen ist die Zahl 
der Nutzenden nicht bekannt.  Aufgrund von Personalmangel blieb eine Auslastung von 
100 % trotz zunehmender Nachfrage die Ausnahme. Demgegenüber steht eine seit 2018 
um fast das Doppelte angestiegene Nutzendenzahl in Tagespflegeeinrichtungen (202 4: 
825 Personen), wobei auch hier ein leichter Rückgang in der Auslastung der einzelnen 
Einrichtungen verzeichnet wurde.  
 
Um Aussagen über die aktuelle Nachfrage nach Pflegeangeboten und über ungedeckte 
Bedarfe in der Bundesstadt Bonn zu treffen, ist eine Betrachtung der derzeitigen Auslastung 
der bestehenden Pflegeangebote sinnvoll. Diese wird anhand der Rückmeldung der 
Pflegeeinrichtungen in der in Kapitel  5 erwähnten Jahreserhebung errechnet. Dabei wurden 
die Einrichtungen der vollstationären sowie der Tages- und Kurzzeitpflege gebeten, die Anzahl 
der abgerechneten Pflegetage eines Kalenderjahres anzugeben. Ein abgerechneter Pflegetag 
entspricht einem belegten Pflegeplatz je Tag.  
6.1. Auslastung der Dauer- und Kurzzeitpflege 
Die Anzahl der Bewohner*innen in Dauer- oder Kurzzeitpflege lag im gesamten Jahr 2024 bei 
den 35 Einrichtungen, die die Erhebung eingereicht haben, bei 3.647 Personen. Die 
durchschnittliche Auslastung vollstationärer Pflegeeinrichtungen inklusive eingestreuter 
Kurzzeitpflege betrug im Jahr 2024 92 %. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist die durchschnittliche 
Auslastung damit um 1,2 Prozentpunkte  gesunken (2019: 94,2  %). Dabei reichte die 
Auslastungsspanne von rund 67 % bis nahezu 100  % (s. Abbildung 19). Eine 
hundertprozentige Auslastung entsprich t d er vollständigen Belegung  aller Pflegeplätze an 
jedem Tag des Jahres.  
Ausgehend von den abgerechneten Pflegetagen hatten im Jahr 2024 91,4 % der 
Einrichtungen eine Auslastung von mehr als 80 %. Von den Einrichtungen mit Auslastung 
unter 80 % liegen teilweise Rückmeldungen vor, da ss der Mangel an Fachkräften zu einer 
verringerten Auslastung beigetragen hat. Auch weitere qualitative Rückmeldungen – zum 
Beispiel von Einrichtungsleitungen in Bonner Fachgremien – legen die Vermutung nahe, dass 
der Mangel an Fachpersonal ausschlaggebend  für die vereinzelt geringeren 
Auslastungsquoten ist und nicht der fehlende Bedarf seitens der Pflegebedürftigen. Das 
Kapitel 8 bietet mehr Einblick in das Thema Personal in der Pflege.  
Seite 49 von 85

41 
 
Abbildung 19: Auslastung der Plätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn (Stichtag: 31.12.2024) 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung mit Rücklauf von 35 der insgesamt 38 
vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn 
6.2. Auslastung der Tagespflege 
Insgesamt besuchten im Jahr 2024 825 Pflegebedürftige die 15 Tagespflegeeinrichtungen in 
Bonn. Im Vergleich zu 2018 entspricht das fast einer Verdopplung der Nutzendenzahl (2018: 
421 Nutzende, +96,0 %).  
14 von 15 Einrichtungen haben eine Rückmeldung zu abgerechneten Pflegetagen abgegeben. 
Bei ihnen bestand im Jahr 2024 eine durchschnittliche Auslastung von 74,3  %. Die 
Auslastungsquote ist dabei sehr unterschiedlich und reicht von 50,3 % bis 92,2 %. Damit lag 
die durc hschnittliche Auslastung um 3,7 Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2018 . Eine 
besonders niedrige Auslastung zeigte sich vor allem in den durch die Corona -Pandemie 
geprägten Jahren nach 2019.  
Während im Berichtsjahr 2018 noch lokale Unterschiede in der Auslastung von 
Tagespflegeeinrichtungen bestanden, sind diese heute nicht mehr erkennbar. I m Jahr 2024 
steht die Auslastung der Tagespflegeeinrichtungen somit scheinbar nicht mehr in Abhängigkeit 
zur räumlichen Lage der Einrichtung, also der Frage, wie zentral die Einrichtung in Bonn 
gelegen ist.  
6.3. Nachfrage im Bereich Pflegeberatung und Soziale Arbeit 
Neben den Einrichtungen die Pflegedienstleistungen durchführen, gibt es auch verschiedene 
Beratungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der Stadt Bonn. Dazu zählt 
die telefonische und Vor-Ort-Beratung im Haus der Bonner Altenhilfe (kurz: HdBA) des Amtes 
für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn im Stadtteil Duisdorf. Die dortige Beratung 
der Fachstelle Alter und Pflege ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig.  
Darüber hinaus steht an sechs weiteren Orten dezentral, über das Stadtgebiet  verteilt eine 
Sozialberatung für hilfesuchende Senior*innen und ihre Angehörigen zur Verfügung.  Sie ist 
1 1 1 1 2
7
21
1
0
8
16
24
unter 70% 70-74% 75-79% 80-84% 85-89% 90-94% 95-99% 100%
Seite 50 von 85

42 
 
jeweils unter dem Titel „Stützpunkte Offene Türen für Seniorinnen und Senioren“ (kurz: 
SpOTS) an bestehende Seniorenbegegnungsstätten angegliedert. 
Im Haus der Bonner Altenhilfe wird allgemeine Beratung sowie Wohnberatung mit 
Hausbesuchen zur Umsetzung von Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in der privaten 
Häuslichkeit angeboten. Des Weiteren sind für das HdBA drei Sozialarbeiterinnen im Einsatz, 
die a uch im Außendienst tätig werden. Neben der Analyse von quantitativen Daten zur 
Situation in der Pflege, sollen auch Erkenntnisse aus Soziale r Arbeit und Beratung, also aus 
dem direkten Umgang mit Pflegebedürftigen und Angehörigen in die Berichterstattung 
einfließen. Folgende Entwicklungen wurden vom Sozialarbeitenden und Beratungspersonal  
im Jahr 2024 festgestellt:  
Auch die Beratungspraxis zeigt im Hinblick auf die Infrastruktur von Pflegeangeboten einen 
zunehmenden Bedarf an weiteren Plätzen in stationärer und Kurzzeitpflege. Das bisher nicht 
vorgehaltene Angebot der Nachtpflege wurde in den letzten Jahren ebenso häufiger 
nachgefragt. Neben regulären Plätzen fehle es auch an Pflegeplätzen oder                     -
einrichtungen für Menschen mit besonderen  Bedarfen, zum Beispiel auf  Grund von 
psychischen und Suchterkrankungen. Auch die Nachfrage nach weiteren Wohnungen im 
Betreuten Wohnen sowie nach mehr seniorengerechte m Wohnraum wurde in der Beratung 
und Sozialen Arbeit verstärkt wahrgenommen.  
Das Angebot an ambulanten Pflegediensten und Haushaltsdiensten wird zwar als ausreichend 
gewertet, aber laut Pflegebedürftigen und Angehörigen verrichten die Haushaltsdienstleister 
häufig ihre Reinigungsdienste nicht zufriedenstellend und sind stattdessen betreuend tätig. Bei 
den Mitarbeitenden von ambulanten Diensten wird indes ein Rückgang an Fachlichkeit und 
Engagement festgestellt. Zudem mangelt es den Nutzer*innen an Beratungsleistungen  zu 
spezifischen Themen, wie zum Beispiel Ernährung. Ein Verlust an individueller Betreuung und 
Wahlfreiheit hinsichtlich Betreuungszeiten und  -tage ist laut Pflegebedürftigen und 
Angehörigen erkennbar. Auch der Wunsch, durch weibliches Betreuungspersonal gepflegt zu 
werden, kann häufig nicht mehr umgesetzt werden. Die Datenlage legt die Vermutung nahe, 
dass mangelndes Pflegepersonal für negative Entwicklungen in der ambulanten Pflege 
verantwortlich sein könnte.  
Auch die Betreuung und Pflege nach Entlassung aus dem Krankenhaus kann immer häufiger 
nicht sichergestellt werden. Die Mitarbeitenden des HdBA stellten fest, dass Vereinsamung, 
Verwahrlosung, die Versorgungssituation bei psychischer Erkrankung sowie Konflikte 
innerhalb der Familie im Hinblick auf die Übernahme von Verantwortung immer häufiger 
Thema in ihrer Beratungstätigkeit sind. Insgesamt werden die Fälle in der Sozialen Arbeit 
dadurch komplexer, dass Anliegen in mehreren Problemfeldern sichtbar werden. 
Seite 51 von 85

43 
 
7. Kosten in der Pflege 
Die Kosten in der Pflege beziehen sich auf die durch das Bonner Amt für Soziales und 
Wohnen getätigten Ausgaben in Form von Hilfe zur Pflege innerhalb (2024: 10,4 Mio. EUR) 
und außerhalb (2024: 3,2 Mio. EUR) von Einrichtungen, Pflegewohngeld (2024: 7,2 Mio . 
EUR) und weiteren Investitionskostenförderungen. In den letzten Jahren sind die Kosten 
deutlich gestiegen, obwohl die Zahl der Leistungsberechtigten aufgrund gesetzlicher 
Reformen rückläufig war. Hierin spiegelt sich die allgemeine Kostenzunahme in der Pflege, 
die alle Pflegebedürftigen – mit oder ohne Sozialleistungsanspruch – betrifft.  
 
In Deutschland wird ein Großteil der im Bereich Pflege anfallenden Kosten von de r 
gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt. Die Mittel der Pflegeversicherung werden ü ber 
die Pflegekasse an pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad  ausgezahlt, um 
Pflegeleistung entsprechend dem individuellen Bedarf in Anspruch zu nehmen. In der Regel 
übernimmt die Pflegekasse die Kosten jedoch nur bis zu einer festgelegten Ob ergrenze, so 
dass unter Umständen ein Eigenante il übrigbleibt, der von den  Pflegebedürftigen selbst 
getragen werden muss.  
Pflegebedürftige, die den Eigenanteil an den Pflegekosten nicht durch eigenes Einkommen 
oder Vermögen abdecken können und bei denen keine Angehörigen (i.d.R. Ehepartner*in oder 
Kinder) zur finanziellen Unterstützung verpflichtet werden können, haben Anspruch auf 
Leistungen der Sozialhilfe. Selbiges gilt für Personen, die nicht pflegeversichert sind, weil sie 
zum Beispiel im Ausland gelebt haben  oder aus anderen Gründen durch das Raster der 
Pflegeversicherung gefallen sind.  
Auch wenn nicht alle Pflegebedürftigen leistungsberechtigt sind, sind die vom Sozialamt Bonn 
gewährten Transferleistungen im Bereich Pflege  dennoch ein Indikator für die finanzielle 
Belastung der Pflegebedürftigen in Bonn . Zudem können anhand der  gewährten 
Transferleistungen auch Kostenentwicklungen des örtlichen Pflegemarktes über die Zeit 
aufgezeigt werden. Dennoch sollten die im folgenden genannten Zahlen und Er kenntnisse 
nicht auf die gesamte Bonner Stadtgesellschaft verallgemeinert werden, da sich das  Kapitel 
ausschließlich mit den Kosten in der Pflege  beschäftigt, die durch das Bonner Soz ialamt 
abgefangen werden. 
7.1. Hilfe zur Pflege 
Die in der Einführung beschriebenen Transferleistungen werden unter dem Begriff Hilfe zur 
Pflege (im Folgenden HzP) zusammengefasst. Hiermit werden anfallende Kosten sowohl im 
ambulanten als auch im stationären Bereich abgedeckt, wobei der Gesetzgeber häuslicher 
Seite 52 von 85

44 
 
Pflege bei der Bereitstellung von Transferleistungen ausdrücklich den Vorrang gewährt (§ 64 
SGB XII). 
Am 31. Dezember 2020 erhielten in Bonn insgesamt 1.434 Personen HzP. Dieser Wert nahm 
in den darauffolgenden Jahren ab, was auch dem bundesweit en Trend entspricht. Diese 
rückläufige Entwicklung steht vermutlich im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des GVWG, 
das finanzielle Entlastungen bei der stationären Pflege und Erhöhung der 
Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege mit sich brachte. Während die Gesetzesreform 
auf Bundesebene jedoch nur zu einem kurzfristigen Rückgang führte und die Zahl der 
Empfänger*innen 2023 wieder anstieg 36, hat der Rückgang in Bonn angehalten. Am 31. 
Dezember 2024 wurden insgesamt 1.271 Empfänger*innen von HzP in Bonn gezählt. 
Von den 1.2 71 leistungsberechtigten Personen erhielten 297 (23,4 %) HzP außerhalb von 
Einrichtungen und 974 (76,6 %) HzP innerhalb von Einrichtungen. Im Dezember 2020 lag der 
Anteil der HzP außerhalb von Einrichtungen mit 28,2 % noch rund 4 Prozentpunkte über dem 
Wert von 2024. Folglich wird HzP trotz der Vorrangstellung häuslicher Pflege zunehmend für 
stationäre Pflegeleistungen in Anspruch genommen. Hierin spiegeln sich möglicherweise die 
jährlich steigenden Kosten für stationäre Pflege wider, die manche Pflegebedürftige überhaupt 
erst in die Situation bringen, auf kommunale Geldleistungen in Form von HzP angewiesen zu 
sein. Die steigenden Kosten zeigen sich auch in der Entwicklung der Gesamtausgaben durch 
das Sozialamt Bonn. Tr otz des oben beschriebenen  Rückgangs der Leistungsbeziehenden  
zwischen 2020 und 2024 sind im selben Zeitraum die Ausgaben für HzP von 12.740.22 6,88 
EUR auf 13.606.229,96 EUR gestiegen.  
Im Dezember 2024 waren 853 (87,6 %) der 974 Empfänger*innen von HzP in Einrichtungen 
älter als 64 Jahre . Vier Jahre zuvor lag der  Wert noch bei 84,4 %. Somit scheint stationäre 
Pflege zunehmend erst in einem höheren Alter relevant zu werden. Bei der HzP außerhalb 
von Einrichtungen zeigt sich ein deutlicherer Anstieg von 75 ,0 % Leistungsberechtigter über 
64 Jahren im Dezember 2020 auf 85,5 % im Dezember 2024. Dieser Anstieg weist darauf hin, 
dass verhältnismäßig immer weniger Personen unter 65 Jahren auf Pflegeleistungen 
angewiesen sind.  
Bei Wohnortwechsel einer pflegebedürft igen Person zwecks Übergangs in stationäre Pflege 
oder ambulant betreute Wohnformen ist nach § 98 SGB XII das Sozialamt der Kommune zur 
Zahlung der HzP verpflichtet, in der die betroffene Person zuletzt gemeldet war. Demzufolge 
zahlt die Stadt Bonn auch HzP an Personen, die nicht mehr im Stadtgebiet ansässig sind. Im 
                                                
36 DESTATIS (2025 b): Rund 407 000 Personen erh ielten im Laufe des Jahres 2023 Hilfe zur Pflege ,  
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/empfaenger-hilfe-pflege.html, 
Zugriff 02.05.2025. 
Seite 53 von 85

45 
 
Dezember 2024 lebten insgesamt 37 9 der 974 Empfänger*innen von HzP in Einrichtungen 
außerhalb von Bonn , was einem Anteil von 38,9 % entspricht. Betrachtet man den 
Jahresdurchschnitt dieses Anteils (2024: 37,1  %), so zeigt sich eine Verstetigung der 
Vorjahreswerte (2023: 37,0 %; 2022: 37,4 %).37 
7.2. Investitionskostenförderung 
7.2.1. Pflegewohngeld 
Abbildung 20: Verteilung der Investitionskosten in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn in 2018 und 2024 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn (2018), pflegelotse.de (2024, Zugriff: 06.03.2025) 
Hinweis: In die Erstellung der Boxplots sind nur die Daten der 32 Pflegeeinrichtungen eingegangen, für die Werte 
aus beiden Jahren vorlagen. Da die Daten der beiden Jahre aus unterschiedlichen Datenquellen stammen, sind 
Ungenauigkeiten nicht auszuschließen. Von Auswirkungen auf den aufgezeigten Trend ist jedoch nicht 
auszugehen.  
Alle Pflegebedürftigen in stationärer Dauerpflege müssen neben den Kosten für Pflege sowie 
für Unterkunft und Verpflegung auch einen Beitrag zur Deckung der Investitionskosten ihrer 
Pflegeeinrichtung tragen. Die Investitionskosten der Bonner Pflegeeinrichtungen zeigen 
deutliche Schwankungen auf, die unter anderem im Alter  oder in der Lage der Einrichtungen 
begründet sein können. Zwischen 2018 und 2024 kam es nicht nur zu einer Zunahme der 
Schwankung zwischen den Einrichtungen, sondern zu einem generellen Aufwärtstrend bei den 
Investitionskosten (s. Abbildung 20). Während der Mittelwert der Investitionskosten im Jahr 
2018 noch bei rund 535 EUR lag, ist er bis 2024 auf knapp 670 EUR angestiegen, was einer 
durchschnittlichen Zunahme von circa 25 % entspricht. 
Mit dem  Pflegewohngeld erhalten pflegebedürftige Personen bei Bedarf eine finanzielle 
Unterstützung bei der Zahlung des Investitionskostenbeitrags , sofern sie in einer  nach dem 
APG NRW förderfähigen  Einrichtung leben . Es handelt  sich um  eine Leistung, die 
ausschließlich in Mecklenburg -Vorpommern, Schleswig -Holstein und Nordrhein -Westfalen 
                                                
37 Für mehr Informationen zum Thema Pflegemobilität siehe auch Abschnitt 5.3 
Seite 54 von 85

46 
 
angeboten wird. Laut Landschaftsverband Rheinland waren 2024 in Bonn 33 der 38 
Einrichtungen förderfähig. 
Im Dezember 2020 haben insg esamt 939 Personen Pflegewohngeld von der Stadt Bonn 
erhalten. Hiervon waren 144 Personen (6,5 %) sogenannte Selbstzahler, d.h. sie haben neben 
dem Pflegewohngeld keine weiteren Leistungen vom Sozialamt erhalten. Die restlichen 93,5 
% haben zur Finanzierun g der stationären Pflege nicht nur Pflegewohngeld, sondern auch 
HzP bezogen. Bis Ende Dezember 2024 ist die Zahl der Empfänger*innen von 
Pflegewohngeld auf 851 zurückgegangen , die Ausgaben des Sozialamts Bonn jedoch von 
6.333.396,70 EUR auf 7.240.007,20 EUR angestiegen. Der Anteil der Selbstzahler lag mit 122 
Personen im Jahr 2024 bei 14,2 %. Somit ist nicht nur die Gesamtzahl an Empfänger*innen 
des Pflegewohngelds rückläufig,  sondern auch der Anteil derjenigen, die zusätzlich HzP in 
Anspruch nehmen müssen.  
7.2.2. Investitionskostenförderung für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege  
Während sich das Pflegewohngeld explizit an Pflegebedürftige in dauerhafter stationärer 
Pflege richtet, regelt § 13 APG NRW die Förderung der im Tagessatz von Plätzen in Tages-, 
Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen  enthaltenen Investitionskosten . Diese Förderung 
erhalten anerkannte Einrichtungen nach Antragsstellung für alle von ihnen gepflegten 
Personen ab Pflegegrad 1, die in Bonn wohnhaft sind.  Das Einkommen und Vermögen der 
Pflegebedürftigen wird dabei nicht berücksichtigt. 
Im Jahr 2020 wurden die meisten Pflegetage im Bereich der Tagespflege abgerechnet. Für 
insgesamt 20.005 Pflegetage leistete die Stadt Bonn Investitionskostenförderungen  in Höhe 
von 243.702,54 EUR, was durchschni ttlich 1 2,18 EUR pro Pflegetag entspricht. In den 
Folgejahren nahm die Zahl der geleisteten Pflegetage deutlich zu und lag im Jahr 2022 bei 
31.713 (+58.5 %), die Höhe der Förderung b lieb jedoch auf einem vergleichbaren Niveau  
(2022: 12,07 EUR pro Pflegetag)  und führte so Investitionskostenförderungen in Höhe von 
382.850,94 EUR  (+57,1 %). In dieser Entwicklung spiegelt sich die in Unterkapitel 4.3 
beschriebene Ausweitung des Angebots an Tagespflege wider.  Für das Jahr 2024 liegen 
derzeit noch keine abschließenden Zahlen zu den Pflegetagen vor . Die 2024 von der Stadt 
Bonn geleisteten Investitionskostenförderungen in Höhe von 630.500,25 EUR stellen jedoch 
eine weitere Kostensteigerung von 64,7 % im Vergleich zum Jahr 2022 dar.  
Auch im Bereich der Kurzzeitpflege kam es in den letzten Jahren zu g estiegenen 
Investitionskostenförderungen. Im Jahr 2020 wurden 16.811 Pflegetage geleistet, die je mit 
durchschnittlich 16,65 EUR gefördert wurden. Die Gesamtförderung lag somit bei 279.876,60 
EUR und folglich über dem Förderbetrag für die Tagespflege desse lben Jahres . Dieses 
Verhältnis änderte sich bis zum  Jahr 202 2. Mit insgesamt 289.431,31 EUR lagen die 
Seite 55 von 85

47 
 
Investitionskostenförderungen für die Kurzzeitpflege im Jahr 2022 deutlich niedriger als die 
Förderungen der Tagespflege. Bei insgesamt 16.451 (-2,1 %) geleisteten Pflegetagen im Jahr 
2022 entspricht das durchschnittlich 17,59 EUR pro Pflegetag. Zwischen 2020 und 2022 kam 
es folglich zu einem leichten Rückgang der geleisteten Pflegetage gepaart mit einem 
minimalen Anstieg der  durchschnittlichen Förderbetr äge pro Tag  und der daraus 
resultierenden Gesamtförderung. Bis zum Jahr 2024 wurde ein eindeutig stärkerer Anstieg der 
Gesamtförderausgaben auf insgesamt 322.109,39 EUR (+11,3  %) erkennbar. Dieser blieb 
aber deutlich unter dem Niveau der Ausgabensteigerung  in der Tagespflege  im selben 
Zeitraum. Inwieweit die verzeichneten Ausgabenanstiege in der Tages - und Kurzzeitpflege 
durch eine Zunahme an geleisteten Tagen oder durch generelle Preissteigerungen zu erklären 
sind, lässt sich mit den aktuellen Daten nicht abschließend klären. 
7.2.3. Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste 
Abbildung 21: Entwicklung der Förderung von ambulanten Pflegediensten zwischen 2019 und 2024 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen  
Auch ambulante Pflegedienste, die einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, erhalten 
eine Förderung zur Deckung ihrer Kosten. Im Jahr 2019 hat die Stadt Bonn durchschnittlich je 
28.518,95 EUR an 40 Pflegedienste ausgezahlt (insgesamt 1.140.757,81 EUR). Während den 
durch Corona geprägten Jahren ist ein deutlicher Anstieg an Förderungen verbunden mit 
einem Rückgang geförderter ambulanter Dienste erkennbar. Seit 2023 entspricht die 
durchschnittliche Förderung pro ambulantem Dienst wieder in etwa dem Wert von vor Corona. 
Im Jahr 2024 wurden 44 Dienste mit durchschnittlich 27.867,98 EUR gefördert (insgesamt 
1.281.927,00 EUR) (s. Abbildung 21). Somit haben 18 der 62 in Bonn gemeldeten ambulanten 
Dienste im Jahr 2024 keine Investitionsförderung erhalten bzw. beantragt. Dies kann 
40
41
37
39
44 44
32
34
36
38
40
42
44
46
 26.000 EUR
 27.000 EUR
 28.000 EUR
 29.000 EUR
 30.000 EUR
 31.000 EUR
 32.000 EUR
 33.000 EUR
 34.000 EUR
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Durchschnittliche Förderung pro Einrichtung Anzahl Einrichtungen
Seite 56 von 85

48 
 
vermutlich durch fehlende Vereinbarungen mit dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) oder 
den administrativen Aufwand zur Beantragung der Förderung begründet werden. 
7.3. Zusammenfassung: Kostenentwicklung in der Pflege 
Die Entwicklung der Kosten in der Pflege bestätigen die Beobachtungen und Erwartungen des 
letzten Berichts Alter und Pflege in Bonn  aus dem Jahr 2019. Während die Kosten in all en 
Bereichen der Pflege gestiegen sind, ergeben sich jedoch Unterschiede in den Zahlen der 
Leistungsempfänger*innen.  
Tabelle 7: Kostenentwicklung der Ausgaben für Pflege durch das Amt für Soziales und Wohnen Bonn (in EUR) 
 2020 2021 2022 2023 2024 
Pflegewohngeld 6.333.396,70 6.383.492,64 5.552.530,25 6.125.889,67 7.240.007,20 
Tagespflegea 243.702,54 303.344,62 398.977,56 480.465,48 630.500,25 
Kurzzeitpflege 279.876,60 270.894,74 298.373,27 298.373,27 322.109,39 
HzP i.v.E. 10.678.129,96 11.001.398,80 6.905.592,11b 8.740.767,12 10.458.681,81 
HzP a.v.E. 2.062.096,92 2.315.268,16 2.177.747,34 2.832.297,53 3.147.548,15 
HzP gesamt 12.740.226,88 13.316.666,96 9.083.339,45 11.573.064,65 13.606.229,96 
a Die angegeben Kosten  für die Tages - und Kurzzeitpflege beziehen sich ausschließlich auf die durch die Stadt 
Bonn geleisteten Investitionskostenförderungen. 
b Der Rückgang im Bereich HzP innerhalb von Einrichtungen ergibt sich durch den ab dem 01.01.2022 durch die 
Pflegekassen gezahlten Leistungszuschlag zu vollstationärer Pflege 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen 
Beim Pflegewohngeld zeigt sich ein Rückgang der Empfänger*innen, der aufgrund 
gestiegener Investitionskosten jedoch nicht mit einer Kostensenkung e inhergeht. Von einem 
Rückgang des Bedarfs ist aufgrund der steigenden Zahlen an Pflegebedürftigen nicht 
auszugehen. 
Auch der starke Anstieg an Pflegetagen in der Tagespflege deutet darauf hin, dass aufgrund 
fehlender stationärer Angebote zunehmend auf Tage spflege zurückgegriffen wird. Durch die 
zunehmende Nutzung von Tagespflegeangeboten und generelle Preissteig erungen hat in 
diesem Bereich in den letzten Jahren eine deutliche Kostensteigerung auf Seiten des 
Sozialamts stattgefunden. Bei der Förderung ambulanter Dienste kam es ebenfalls zu einer 
Kostensteigerung, die gleichzeitig aber auch mit einer Ausweitung der geförderten Dienste 
einherging.  
Die hier beschriebenen Kostensteigerungen beziehen sich auf die Verpflichtungen der Stadt 
Bonn, die als Kommune erst dann unterstützend eingreift, wenn Pflegebedürftige die Kosten 
für Pflege nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren können. Die aufgezeigten Entwicklungen 
betreffen aber auch jene, die für die Kosten selbst aufkommen und deuten somit auf eine 
zunehmende finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ggf. ihrer Angehörigen hin.  
Seite 57 von 85

49 
 
8. Personal in der Pflege 
Die Personalsituation im Pflegesektor steht aufgrund des demografischen Wandels vor 
einer doppelten Herausforderung: eine Zunahme an Pflegebedürftigen gepaart mit dem 
nahenden Renteneintritt einer Großzahl an Pflegekräften. Diese Entwicklung zeigt sich 
auch an der Altersverteilung der in Bonn beschäftigten Pflegekräfte. Aktuell wird die 
Personalsituation und -planung vor allem durch das mit dem GVWG eingeführten und seit 
Juli 2023 gültigen neuen Personalbemessungsverfahrens bestimmt, das einen 
Qualifikationsmix nach Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung, Hilfskraftpersonal mit mind. 
einjähriger anerkannter Ausbildung und Fachpersonal mit  mind. dreijähriger Ausbildung 
vorsieht. 
 
In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels kann ein Pflegebericht seinem Ziel nicht 
gerecht werden, wenn er nicht auch einen gesonderten Blick auf das im Pflegesektor 
beschäftigte Personal wirft. Gerade die kommenden Jahre werden beim Thema Personal eine 
besondere Herausforderung darstellen, da zum einen die Beschäftigten der geburtenstarken 
Baby-Boomer-Generation das Rentenalter erreichen und somit viele derzeitig im Pflegesektor 
Beschäftigte altersbedingt wegfal len werden. Zum anderen führt die Alterung dieser 
Geburtenjahrgänge auch zu einem Anstieg der auf Pflege angewiesenen Personen. Folglich 
stellt die Gleichzeitigkeit aus dem  Rückgang an Personal und dem Zuwachs an 
Pflegebedürftigen den Pflegesektor vor eine zentrale Herausforderung. 
Den personellen Herausforderungen im Pflegesektor trägt IT.NRW Rechnung, indem mit der 
Pflegestatistik auch umfassende Daten zu dem in der Pflege tätigen Personal veröffentlicht 
werden. Hierzu zählen u.a. Informationen über das A lter und Geschlecht, sowie über die 
Ausbildung und den Einsatzbereich der Beschäftigten. Die nachfolgenden Unterkapitel 
beschreiben die derzeitige Personallage im Bonner Pflegesektor und unterscheiden dabei 
zwischen dem in stationärer und dem in ambulanter Pflege tätigem Personal zum Stichtag 15. 
Dezember 2023. Zusätzlich wird punktuell auch die Entwicklung des pflegenden Personals im 
Verlauf der letzten Jahre beschrieben, die sich  zum Großteil mit den Beobachtungen auf 
Bundesebene deckt.38 
8.1. Personal in der stationären Pflege in Bonn 
Die im Folgenden berichteten Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 15. Dezember 2023 und 
sind somit bereits vor dem Hintergrund des GVWG und des damit im Juli 2023 in Kraft 
getretenen neuen Personalbemessungsverfahrens (s. Unterkapitel 2.2.) zu betrachten. Laut 
                                                
38 DESTATIS (2023): Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten binnen 20 Jahren mehr als 
verdoppelt, Pressemitteilung Nr. N029 vom 11. Mai 2023, 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/05/PD23_N029_23.html, Zugriff 21.02.2025. 
Seite 58 von 85

50 
 
der Landesstelle IT.NRW haben zum Stichtag insgesamt 3.030 Personen im Bereich der 
stationären Pflege gearbeitet  (77,8 % Frauen, 22,2 % Männer).39 Das sind 168 Personen 
weniger als im Jahr 2021, aber 36 mehr als im Jahr 2017. Hieran zeigt sich eine Fluktuation 
im Personalbestand, die relativ gesehen keinen extremen Schwankungen unterliegt. Der 
aufgrund steigender Zahlen  an Pflegebedürftigen benötigte Personalzuwachs bleibt bislang 
jedoch aus. 
Von den 3.030 Personen, die 2023 im stationären Pflegebereich in Bonn gearbeitet haben, 
waren 516 (17,0  %) in Einrichtungen privater Träger, 2.178 (71,9  %) in Einrichtungen 
freigemeinnütziger Träger und 336 (11,1  %) in Einrichtungen öffentlicher Träger beschäftigt. 
Bei dieser Verteilung hat sich in den letzten Jahren keine nennenswerte Veränderung ergeben. 
Vor allem der Anteil der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft blieb durchweg konstant.  
Im Dezember 2023 arbeiteten insgesamt 240 Auszubildende (7,7 %) und 1.002 Personen mit 
einem sonstigen Berufsabschluss, der sich nicht eindeutig einer der in § 113c SGB XI 
definierten Qualifikationsniveaus (QN) zuordnen lässt40, in stationären Pflegeeinrichtungen in 
Bonn. Bei dem verbleibenden Personal fallen 49,7 % in die Qualifikationsg ruppe des 
Fachpersonals, 13,0  % in die des Hilfskraftpersonals mit mind. einjähriger anerkannter 
Ausbildung und 37,3 % in die des Hilfskraftpersonals ohne Ausbildung41. An dieser Verteilung 
lässt sich der bisherige Personalschlüssel (50 % Fachpersonal, 50 % Hilfspersonal) erkennen. 
Inwieweit sich die Relationen zwischen den drei Qualifikationsgruppen als Reaktion auf das 
neue Personalbemessungsverfahre n verschiebt, wird sich voraussichtlich im Rahmen der 
kommenden Pflegestatistik 2025 zeigen. Für eine angemessene Verschiebung bedarf es 
angepasster Strukturen – sowohl im Ausbildungssystem als auch in den Pflegeeinrichtungen 
selbst. 
Die oben thematisierte  Herausforderung des nahenden Renteneintritts der geburtenstarken 
Baby-Boomer-Generation wird in der Altersverteilung der Beschäftigten  deutlich. Insgesamt 
17,9 % des Personals in stationären Pflegeeinrichtungen ist 60 Jahre und älter (2019: 14,8 %, 
2021: 16,4 %). Dem stehen lediglich 17,2 % unter 30 Jahren gegenüber (2019: 17,6 %, 2021: 
                                                
39 Bei den berichteten Zahlen zum Personal in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn muss berücksichtigt werden, 
dass sich diese auf den gesamten Personalbestand beziehen und somit auch Personen einschließen, die 
Pflegeleistungen erbringen, die nicht in SGB XI geregelt sind. Da die Gruppe derjenigen, die weniger als 50 % im 
Bereich des SGB XI arbeiten, sehr klein ist (63 von 3.030 Beschäftigten im Jahr 2023), werden diese Personen in 
den nachfolgenden Analysen nicht herausgerechnet. 
40 Gruppe der sonstigen Berufsabschlüsse: Ergotherapeut/-in, Physiotherapeut/-in (Krankengymnast/-in), sonstiger 
Abschluss im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe (z.B. Masseur/ -in, Heilpraktiker/ -in, etc.), Abschluss einer 
pflegewissenschaftlichen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität, Fachhauswirtschafter/-in für ältere 
Menschen, sonstiger pflegerischer Beruf, sonstiger hauswirtschaftlicher Berufsabschluss, sonstiger 
Berufsabschluss 
41 Bei der Qualifikationsgruppe des Hilfskraftpersonals ohne  Ausbildung muss beachtet werden, dass es sich 
hierbei um alle Personen handelt, die laut IT.NRW keinen Ausbildungsabschluss haben. Dies kann aber nicht damit 
gleichgesetzt werden, dass es sich ausschließlich um Hilfskräfte handelt, die in der Pflege eingesetzt werden. Somit 
ist anzunehmen, dass sich hierunter auch Personal aus anderen Aufgabengebieten einer Pflegeeinrichtung 
befindet und die Gruppe der Hilfskräfte ohne Ausbildung (QN 1 und 2) somit leicht überschätz ist. 
Seite 59 von 85

51 
 
17,9 %). Folglich übertrifft der Anteil der über 60-Jährigen im Vergleich zu den Vorjahren zum 
ersten Mal den Anteil der unter 30-Jährigen.  
Betrachtet man ausschließlich d ie Altersverteilung des Personals, das sich in die drei oben 
genannten Qualifikationsgruppen des neuen Personalbemessungsansatzes einordnen lässt, 
ergibt sich ein  ähnliches Bild. Während auch hier überall eine große Gruppe kurz vor dem 
Renteneintritt steht, ist p ositiv zu bewerten, dass gerade beim Fach - und Hilfspersonal mit 
Ausbildung ein vergleichsweise hoher Anteil in den jungen und mittleren Altersgruppen zu 
verzeichnen ist (s. Abbildung 22). 
Abbildung 22: Altersverteilung innerhalb der drei Qualifikationsgruppen des Pflegepersonals in Bonn (Stichtag: 
15.12.2023) 
 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
Hinweis: Die Zuteilung in die drei Gruppen erfolgte entsprechend der nachfolgenden Kategorien. Hilfskraft ohne 
Ausbildung: „ohne Berufsabschluss“ ; Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich anerkannter Ausbildung in der Pflege 
mit einer Ausbildungsdauer von mind. einem Jah r: „staatlich anerkannte/ -r Altenpflegehelfer/ -in“, 
„Krankenpflegehelfer/-in“; Fachpersonal: „staatlich anerkannte/ -r Altenpfleger/ -in“, „Pflegefachfrau/ -mann“, 
„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ 
Betrachtet man die Altersv erteilung in den drei Qualifikationsgruppen getrennt nach 
Geschlecht, so zeigt sich ein deutlicher Unterschied (s. Anhang Abbildung A 3). Während sich 
bei Frauen der Überhang an Personal im Alter ab 60 Jahren klar abzeichnet, ergibt sich bei 
Männern eine anders gerichtete Altersverteilung mit einem Mehr an jungem Personal  – vor 
allem im Bereich des Fachpersonals und des Hilfspersonals mit Ausbildung . Diese 
geschlechterspezifische Altersverteilung lässt darauf schließen, dass sich in den kommenden 
Jahren der generelle Anteil an männlichem Personal im stationären Pflegebereich erhöhen 
wird. Während eine Großzahl der beschäftigten Frauen das Rentenalter erreichen wird, kommt 
0,0%
2,0%
4,0%
6,0%
8,0%
10,0%
12,0%
14,0%
16,0%
18,0%
unter 20
Jahren
20-24
Jahre
25-29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
45-49
Jahre
50-54
Jahre
55-59
Jahre
60-64
Jahre
65 Jahre
und älter
Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung [QN 1 und 2]
Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich anerkannter Ausbildung in der Pflege mit einer
Ausbildungsdauer von mind. einem Jahr [QN 3]
Fachpersonal [QN 4]
Seite 60 von 85

52 
 
überproportional viel junges männliches Personal nach. Dies spiegelt sich auch in der Gruppe 
der Auszubildenden wider. Während sich insgesamt 11,2  % aller in Bonner stationären 
Pflegeeinrichtungen tätigen Männer im Dezember 2023 noch in Ausbildung oder Umschulung 
befanden, waren es bei den Frauen lediglich 6,9  %. Mit 78 männlichen und 162 weiblichen 
Auszubildenden bzw. Umschüler*innen bleibt der absolute Anteil von Frauen im Pflegesektor 
jedoch weiter hoch.  
Abbildung 23: Beschäftigungsverhältnisse des Personals im stationären Bereich in Bonn nach Geschlecht,  
(Stichtag: 15.12.2023) 
 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
Auch bei der Verteilung der Stellenanteile ist ein deutlicher Unterschied zwischen den 
Geschlechtern erkennbar (s. Abbildung 23). Von den 3.030 Personen, die 2023 insgesamt im 
Bereich der stationären Pflege gearbeitet haben, waren 34,8  % vollzeitbeschäftigt, 56,4 % in 
unterschiedlichen Umfängen teilzeitbeschäftigt und die restlichen 8,8  % in Ausbildung oder 
ähnlichem.  Bei Männern zeichnete sich hierbei zum einen der oben bereits beschriebene, 
relativ hohe Anteil an Auszubildenden ab, gleichzeitig wiesen sie mit 47,3 % aber auch einen 
wesentlich höheren Anteil an Vollzeitbeschäftigten auf als Frauen (31,2  %). Diese Muster 
waren bereits in den vergangenen Jahren erkennbar, wobei sich tendenziell ein leichter Trend 
zu mehr Vollzeit zeigt. 
8.2. Personal in der ambulanten Pflege in Bonn 
Im ambulanten Pflegebereich gestaltet sich die Personalsituation ähnlich wie im stationären 
Bereich. Insgesamt waren hier 1.455 Personen und somit rund halb so viele wie im stationären 
Bereich tätig. Langfristig betrachtet ergibt sich hieraus eine Zunahme von 33,2  % seit dem 
47,3
31,2
24,1
35,8
6,314,9
9,4
10,6
12,97,6
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
MännerFrauen
Auszubildende, (Um-)Schüler, freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Praktikanten
Geringfügige Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung von 50% und weniger, aber nicht geringfügig
Teilzeitbeschäftigung über 50%
Vollzeit
Seite 61 von 85

53 
 
Jahr 2015, in dem 1.092 Personen in der ambulanten Pflege beschäftigt waren. Zum Vergleich: 
im selben Zeitraum ist die Anzahl a ller Beschäftigten im stationären Bereich lediglich um 5,1  
% angestiegen.  
Der Frau enanteil ist in der ambulanten Pflege mit 76,7  % heute ähnlich hoch wie in der 
stationären Pflege. Bis einschließlich 2019 lag dieser noch bei über 80  %. Daher lässt sich 
auch im ambulanten Pflegebereich ein vermehrtes Hinzukommen von männlichem Personal 
feststellen. 
Tabelle 8: Verteilung des Personals im ambulanten Pflegebereich nach Tätigkeitsfeld und Geschlecht 
 Insgesamt Anteil ( %) Männer ( %) Frauen ( %) 
Pflegedienstleitung 72 5,0 25,0 79,2 
körperbezogene Pflegeleistung 990 68,0 25,2 74,9 
Betreuung 75 5,2 24,0 76,0 
Hilfen bei der Haushaltsführung 150 10,3 12,0 88,0 
Verwaltung, Geschäftsführung 72 5,0 25,0 79,2 
Sonstiger Bereich 96 6,6 18,8 81,3 
Insgesamt 1.455 100 23,3 76,7 
a Betreuung nach § 36 Absatz 2 Satz 3 SGB XI 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
Neben der leichten Verschiebung im Geschlechterverhältnis, hat sich in den letzten Jahren 
auch eine Veränderung im Anteil der Trägerschaft im ambulanten Pflegebereich ergeben. Die 
Zahl der Beschäftigten, die für einen privaten Träger arbeiten, ist kontinuierlich gestiegen und 
lag im Jahr 2023 bei 67,3  % (2015: 53,9  %, 2019: 59,5  %). Die restlichen Beschäftig ten 
arbeiten für freigemeinnützige Träger, da in Bonn 2023 keine ambulanten Pflegedienste  in 
öffentlicher Hand lagen. 
Die Altersverteilung der im ambulanten Bereich tätigen Männer und Frauen ähnelt der im 
stationären Bereich. Dementsprechend sieht man auch hier einen vergleichsweise hohen 
Anteil an männlichen Beschäftigen in den jungen Altersgruppen, wohingegen Fra uen in der 
ambulanten Pflege vorrangig den Altersgruppen ab 40 Jahren angehören (s. Abbildung 24).  
Seite 62 von 85

54 
 
Abbildung 24: Altersverteilung des Personals im ambulanten Bereich in Bonn (Stichtag 15. Dezember 2023) 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
Die starke Häufung an weiblichem Personal über 50 Jahren, wie sie in der stationären Pflege 
gegeben ist, lässt sich im ambulanten Bereich nicht erkennen. Folglich ist anzunehmen, dass 
der nahende Renteneintritt der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation de n stationären 
Bereich zunächst stärker Treffen wird als die ambulante Pflege.   
Abbildung 25: Beschäftigungsverhältnisse des Personals im ambulanten Bereich in Bonn nach Geschlecht 
(Stichtag: 15.12.2023) 
 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
Bei der Verteilung der Stellenanteile zeigt sich im ambulanten Pflegebereich ebenfalls ein 
vergleichbares Bild wie im stationären Bereich. Auch das für den stationären Bereich 
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
unter 20
Jahren
20-24
Jahre
25-29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
45-49
Jahre
50-54
Jahre
55-59
Jahre
60-64
Jahre
Männer Frauen
43,9
31,5
18,4
29,3
3,511,0
26,3
24,2
7,94,0
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
MännerFrauen
Auszubildende, (Um-)Schüler, freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Praktikanten
Geringfügige Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung von 50% und weniger, aber nicht geringfügig
Teilzeitbeschäftigung über 50%
Vollzeit
Seite 63 von 85

55 
 
beschriebene Muster zwischen den Geschlechtern – höherer Anteil an Vollzeitbeschäftigten 
und Personen in Ausbildung unter den Männern – spiegelt sich im ambulanten Bereich wider 
(s. Abbildung 25). Es zeigt sich jedoch bei beiden Geschlechtern ein leicht höherer Anteil an 
teilzeitbeschäftigtem Personal als im stationären Bereich. Ein deutlicher Unterschied zwischen 
der ambulanten und der stationären Pflege ist zudem in der Gruppe zu erkennen, die sich noch 
in Ausbildung, einem Praktikum, einem freiwilligen sozialen Jahr oder im 
Bundesfreiwilligendienst befindet. Diese fällt im ambulanten Bereich mit 4,9  % rund 44  % 
kleiner aus als im stationären Bereich.  
8.3. Einschätzung der Personalsituation durch Bonner Pflegeeinrichtungen 
Die Darstellung der Personallage im Bonner Pflegesektor zeigt, dass der Zunahme an 
pflegebedürftigen Personen kein entsprechender Personalzuwachs gegenübersteht. Die 
dadurch verursachte angespannte Lage – vor allem in stationären Pflegeeinrichtungen – geht 
auch aus den Rückmeldungen der Bonner Pflegeeinrichtungen in der vom Amt für Soziales 
und Wohnen durchgeführten Befragung hervor. Im Rahmen der jährlichen Befragung wurden 
die Bonner Pfl egeeinrichtungen erstmals gefragt, was die zentralen Themen waren, die die 
Einrichtungen im Jahr 2024 beschäftigt haben. Die Antwortquote auf diese bewusst offen 
gestellte Frage ist mit 42,2  % verhältnismäßig niedrig und die Generalisierbarkeit der 
Antworten entsprechend nicht gegeben. Dennoch zeigen die Rückmeldungen, dass es vor 
allem bei den befragten stationären Einrichtungen ein zentrales Thema gibt: Personal.  
Fast alle der 14 stationären Einrichtungen, die auf diese Frage geantwortet haben, gaben an, 
dass der Mangel an Personal ein zentrales Thema im Jahr 2024 war. Vorrangig bedeutet der 
Personalmangel, dass die Einrichtungen Probleme haben, neues Personal zu akquirieren und 
den Vorgaben der Personalbemessung gerecht zu werden.  Im Zusammenhang mit dem  
zunehmenden Fachkräftemangel benennen die Einrichtungen noch zwei weitere Themen, die 
sie 2024 beschäftigten. Zum einen ist es die durch den Fachkräftemangel erhöhte Zahl an 
Zeitarbeit, die die personellen Strukturen verändern. Zum anderen sehen sich die 
Einrichtungen vor der Herausforderung  Leitungspositionen nachzubesetzen, wenn die 
derzeitige Führungskraft in den Ruhestand geht. Mi t Blick auf die Altersstruktur der 
Pflegekräfte ist davon auszugehen, dass dieses Problem in den nächsten Jahren weiter 
zunehmen wird.  
Die Antworten der befragten Einrichtungen beziehen sich nicht nur auf das fehlende Personal, 
sondern auch auf die Arbeitsbedingungen des aktiven Pflegepersonals. Sowohl d ie 
Krankheitsquote in der Belegschaft  als auch die Frage nach einer angemessenen 
Gesundheitsfürsorge für die Mitarbeitenden beschäftigten die Einrichtungen im Jahr 2024 und 
unterstreichen den Bedarf an verbesserten Arbeitsbedingungen im Pflegesektor. 
Seite 64 von 85

56 
 
9. Zusammenfassung zentraler Entwicklungen 
Der vorliegende Bericht beschreibt den aktuellen Stand des Bonner Pflegesektors aus 
verschiedenen Perspektiven. Als besondere Herausforderungen zeigen sich hierbei der 
demografischen Wandel, der zu einer gesteigerten Nachfrage sowie schwächere n 
familiären Netzwerken beiträgt , die ansteigenden Kosten der Pflege , der wachsende 
Fachkräftemangel sowie die Schließung stationärer Pflegeeinrichtungen in Bonn.  
 
Die vorangegangenen Kapitel beschreiben den Bonner Pflegesektor und seine Entwicklung in 
den vergangenen Jahren aus verschiedenen Perspektiven und bieten somit einen 
umfassenden Überblick über die Thematik. Im Folgenden werden jene Entwicklungen noch 
einmal zusammengefasst, die eine besondere Herausforderung für den Bereich Pflege 
darstellen. In Kapitel 10 folgen dann konkrete Handlungsempfehlungen fü r die 
Weiterentwicklung der Bonner Pflegeinfrastruktur.  
Steigende Nachfrage nach professioneller Pflege als Folge des demografischen Wandels  
Die Stadt altert seit vielen Jahren, wie in Kapitel 3 beschrieben wurde, und folgt damit dem 
bundesdeutschen Trend des demografischen Wandels.42 Durch die Zunahme an alten und 
hochaltrigen Personen in der Bonner Stadtgesellschaft steigt auch der Anteil der 
Bürger*innen mit Pflegebedarf. 14,1  % der in Bonn lebenden Personen ab 80 -Jahren 
wurden 2024 dauerhaft stationär gepflegt. Dieser Prozess wird in den kommenden Jahren 
durch die Alterung der geburtenstarken Jahrgänge der sog. Baby -Boomer-Generation 
weiter beschleunigt, wodurch der Bedarf an Plätzen in der stationären Pflege, aber auch in 
allen anderen Sektoren der Pflege anwächst.  
Sinkende Verfügbarkeit von Angehörigen für häusliche Pflege  
Schon heute entspricht das Angebot professionel ler Pflege nicht dem Bedarf, weshalb 
häusliche Pflege durch Angehörige eine zentrale Rolle bei der Versorgung pflegebedürftiger 
Personen spielt. Verschiedene gesellschaftliche Veränderungsprozesse wirken sich jedoch 
negativ auf die Verfügbarkeit von Angehörigen für die häusliche Pflege aus. Hierzu zählen 
zum Beispiel der Anstieg der Frauenerwerbsquote, eine Zunahme an kinderlosen Paaren 
sowie die verstärkte Relevanz beruflicher und privater Mobilität.43  
                                                
42 Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung 2025: Demografischer Wandel. https://www.berlin-
institut.org/themen/national/demografischer-wandel. Zugriff: 07.03.2025. 
43 Kuhlmey, Adelheid und Budnick, Andrea (2023): Pflegende Angehörige in Deutschland: Vereinbarkeit von 
Pflege und Erwerbstätigkeit. Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz, 66(5), 550-556. 
Seite 65 von 85

57 
 
Anstieg der Kosten in der Pflege  
Die Kosten in der Hi lfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen sind in den letzten Jahren, 
wie in Unterkapitel 7.1 beschrieben, trotz rückläufiger Zahlen bei Leistungsb eziehenden 
angestiegen, was vorrangig auf steigende Heimkosten zurückzuführen ist. Hieraus ergibt 
sich nicht nur eine wachsende Belastung kommunaler Kassen und privater Haushalte. 
Gleichzeitig können spürbare Preisanstiege in der Pflege die Entscheidung 
Pflegebedürftiger zum Umzug in vollstationäre Pflege verzögern oder gar aussetzen. 
Dadurch droht, dass Pflege trotz Überforderung weiterhin in der Häuslichkeit durchgeführt 
wird.   
Wachsender Fachkräftemangel  
Schon heute besteht in der Pflege ein deutlicher  Fachkräftemangel, aufgrund dessen die 
bestehenden Einrichtungen nicht voll ausgelastet arbeiten und somit benötigte Pflegeplätze 
nicht angeboten werden können. Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren 
verschärfen, da 17,9 % des Personals in vollstationärer Pflege 60 Jahre und älter ist und 
damit in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Rente gehen wird. Der Anteil an 
nachkommendem Personal fällt demgegenüber mit 17,2  % Beschäftigter unter 30 Jahren 
zu gering aus.   
Einrichtungsschließungen   
Im Frühjahr des Jahres 2024 begann mit der Schließung einer vollstationären Einrichtung 
in Bonn ein Trend, von dem mittlerweile im laufenden Berichtsjahr 2025 weitere Fälle 
bekannt sind. Dem liegen verschiedene Ursachen zu Grunde, die unter anderem in 
Fachgremien – wie der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege – immer wieder zur 
Sprache kommen: Fehlendes Personal erzeugt einen höheren Leistungsdruck bei 
bestehendem Personal und führt im äußersten Fall zu weiteren  Krankmeldungen und  
Kündigungen. Auf Seiten der Ein richtungen führen geringe Auslastungsquoten zu 
fehlenden Einnahmen, die wiederum die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen bedrohen. 
Außerdem haben gesetzliche Neuerungen wie die Tarifbindung höhere Personalkosten 
erzeugt, die häufig nicht zeitnah refinanzi ert werden können. Die wirtschaftliche Inflation 
und steigende Energiekosten erzeugen zusätzliche Kostensteigerungen und führen so zu 
einer stärkeren finanziellen Belastung der Einrichtungen, die den Weiterbetrieb der 
Einrichtung bedrohen kann.   
Seite 66 von 85

58 
 
10. Abgeleitete Empfehlungen 
Die Erkenntnisse zur aktuellen Lage der Pflege in Bonn zeigen einen deutlichen 
Handlungsbedarf auf. Daher werden Empfehlungen in folgenden Bereichen abgeleitet: 
Gewinnung und Sicherung von Pflegepersonal, Schaffung von stationären Plätzen, 
Schaffung einheitlicher Förders trukturen für Pflegewohngemeinschaften, Stärkung der 
Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings, Förderung und Begleitung der 
Digitalisierung in der Pflege, Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation 
60+ und Ausbau der Informationen und Datenlagen in der Kommune. 
 
Neben der transparenten Information über die aktuelle Lage der Pflege in Bonn ist das Kernziel 
dieses Berichts die Ableitung möglichst konkreter Empfehlungen zur Weiterentwicklung der 
Bonner Pflegeinfrastruktur. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass direkte 
Steuerungsmöglichkeiten der Kommune im Bereich Pflege durch die Einführung der 
Pflegeversicherung 1995 und der damit polit isch angestrebten Marktöffnung44 eingeschränkt 
wurden und ihr Handlungsspielraum somit begrenzt ist. Nichtsdestotrotz zeigt der Bericht 
Spielräume für die Kommune aber auch andere Akteure – wie beispielsweise 
Wohlfahrtsverbänden, Investoren und die Politik – auf und liefert so Impulse, u m die 
Pflegelandschaft positiv weiterzuentwickeln. Die hierfür notwendigen 
Handlungsempfehlungen werden in den folgenden Unterkapiteln zusammengefasst.   
10.1. Gewinnung und Sicherung von Pflegefachkräften 
Der zunehmende  Mangel an ausgebildeten Pflegekräften ist  aktuell die bedeutsamste 
Herausforderung im Pflegesektor. Durch den anstehenden Renteneintritt der Baby-Boomer-
Generation wird sich diese in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Daher sind 
Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Pflegepersonal der b edeutendste Baustein 
zur Weiterentwicklung des Pflegesektors in Bonn.   
a. Im Jahr 2023 war das Leben in Bonn durchschnittlich 8  % teurer als im 
Bundesdurchschnitt.45 Vor allem die mittlere Belastung durch Mietausgaben, die in Bonn 
bei rund 29 % des Gehalts liegt46, stellt dabei eine große finanzielle Bürde dar. Daher stellt 
                                                
44 Pohlmann, Reinhard (2024): Wege aus der Krise der Pflegeversicherung: Kommunale Verantwortung stärken.in: 
Nachrichtendienst des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., S. 17-23, Berlin 
45 IW (2024): Regionale Preisniveaus. Wo es sich am günstigsten und wo am teuersten lebt, IW-Kurzbericht, Nr. 
46, https://www.iwkoeln.de/studien/ralph-henger-christoph-schroeder-jan-wendt-hendrik-boehmer-clemens-
fabian-gruben-wo-es-sich-am-guenstigsten-und-wo-am-teuersten-lebt.html, Zugriff: 09.05.2025. 
46 Immowelt 2024: Bis zu 40 Prozent des Gehalts für die Miete: So hoch sind die Wohnkosten für Singles in 
deutschen Städten. https://www.immowelt.de/ueberuns/presse/pressemitteilungenkontakt/2024/bis-zu-40-
prozent-des-gehalts-fuer-die-miete-so-hoch-sind-die-wohnkosten-fuer-singles-in-deutschen-staedten/, Zugriff: 
13.05.2025. 
Seite 67 von 85

59 
 
sich die Frage, inwiefern die Kommune dazu beitragen kann, das Leben in Bonn für 
Pflegekräfte und Auszubildende erschwinglicher zu machen.   
 Empfohlen wird die Analyse möglicher Potentiale im Themenfeld Wohnen und 
Bauen.   
b. Ein Teil der Strategie, dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist die Anwerbung von 
Pflegepersonal aus dem Ausland. Um ausländisches Fachpersonal zu gewinnen und vor 
allem auch zu halten, bedarf es entsprechender Unterstützungsmaßnahmen beispielsweise 
bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder der Integration in die 
Stadtgesellschaft. Durch ihr Selbstverständnis als internationale Stadt bietet die Stadt Bonn 
bereits vielseitige Angebote, um zugewanderte Arbeitskräfte willkommen zu heißen und zu 
unterstützen (z.B. Internetportal Integration in Bonn oder Integrationsangebote des Bonner 
Vereins für Pflege- und Gesundheitsberufe).   
Diese Bestrebungen sollten künftig weitergeführt werden. Eine durch die Kommune 
gewährte Unterstützung von Aktivitäten, die sich direkt an Pflegefachkräfte richten– 
zum Beispiel finanziell oder durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit – könnte dem Thema 
weiteren Aufschwung verleihen.   
10.2. Schaffung von stationären Pflegeplätzen 
Der Fachkräftemangel geht einher mit einem zu niedrigen Angebot an stationären 
Pflegeplätzen, da die Einrichtungen nicht mehr ausreichend Personal vorhalten können, um in 
voller Auslastung zu arbeiten. Neben der Erhöhung der Auslastung d urch weiteres 
Personal, ist es auch zwingend notwendig, das Angebot an stationären Pflegeplätzen 
zu sichern und zu erweitern, um den wachsenden Pflegebedarf aktuell und in den 
nächsten Jahren zu decken. Hierbei sind folgende Aspekte zu beachten.  
a. Die Deckung des aktuellen und kommenden Bedarfs an Pflegeplätzen setzt unter der 
derzeitigen finanziellen Situation eine Priorisierung des Themas durch die Bonner 
Politik voraus. Ein dahingehender finanziell und personell unterlegter Beschluss ist 
notwendig.  
b. Angesichts des hohen Bedarfs und der Struktur des Pflegesektors sind das Mitwirken der 
frei-gemeinnützigen Trägerlandschaft und Investitionen von privaten Akteure n 
dringend erforderlich.   
c. Die Schaffung von Plätzen  ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Flächen 
und/oder geeigneten Liegenschaften sowie städteplanerischer Berücksichtigung.  Für die 
Kommune ergibt sich hier vor allem die Stellschraube der aktiven Steuerung bei baulichen 
Potentialen. Die proaktive Einfl ussnahme in die bauliche Weiterentwicklung der 
Kommune zur Förderung der Pflegeinfrastruktur bedarf jedoch einer Priorisierung 
Seite 68 von 85

60 
 
des Themas “Bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur” durch die Kommune und einer 
engen Zusammenarbeit der an diesem Thema Beteiligten, u.a. kommunalen Stellen.    
d. Im Zuge der Erweiterung des Angebots an vollstationären Pflegeplätzen dürfen Zielgruppen 
mit besonderen Bedarfen nicht außer Acht gelassen werden. Basierend auf detaillierteren 
Analysen der Infrastruktur und unter Berücksichti gung qualitativer Erkenntnisse 
sollten daher explizit Plätze für Personen mit (geronto -)psychiatrischen 
Erkrankungen sowie für suchterkrankte Pflegebedürftige eingeplant werden. In 
diesem Kontext ist auch der Bedarf an geschlossenen Pflegeeinrichtungen oder -stationen 
zu berücksichtigen. 
e. Die größte Dichte an stationären Pflegeeinrichtungen ist derzeit in den Stadtbezirken Bonn 
und Bad Godesberg gegeben. Mit Blick auf die künftige Entwicklung der Altersstrukturen in 
den Bonner Stadtbezirken – wie in Kapitel 3 dargestellt – wäre eine vorrangige Ansiedlung 
weiterer Pflegeplätze in den Stadtbezirken Beuel und Hardtberg empfehlenswert. Generell 
sollte bei der Ausweitung der Angebote aller Pflegeformen auf eine gleichmäßige Verteilung 
im Stadtgebiet geachtet werden. Da aber gerade in der stationären Pflege eine hohe 
Dringlichkeit besteht, kann eine wohnortnahe Versorgung bei der Schaffung neuer 
Plätze nur nachrangig berücksichtigt werden.  Erschwert wird die Gewährung 
wohnortnaher Versorgung zudem durch die beschränkten Einflussmöglichkeiten der 
Kommune auf eine marktorientierte Pflegelandschaft.    
Da schon heute Pflegeplätze in Bonn fehlen und die Schließung von Einrichtungen sowie die 
Anfrage nach Pflegeplätzen von Bürger*innen anderer Regionen die Situation weiter 
verschärfen, scheint es unwahrscheinlich, dass der in diesem Bericht prognostizierte Bedarf 
an stationären Pflegeplätzen gedeckt werden kann. Umso wichtiger ist es, neben dem 
Ausbau der stationären Pflege, auch die anderen Säulen der Pflege zu stärken.   
10.3. Schaffung einheitlicher Förderstrukturen für Pflegewohngemeinschaften  
Mit Blick auf die sich verändernden familiären Strukturen und die Zunahme an alleinstehenden 
Personen, ist der Anstieg von alternativen Wohn - und Versorgungsformen in einer alternden 
Gesellschaft grundsätzlich positiv zu bewerten. In Abgrenzung zu vollstationären 
Pflegeeinrichtungen stellen Pflegewohngemeinschaften im Sinne des  § 24  Absatz 1  WTG 
NRW ein alternative s Wohn- und Betreuungsangebot dar. Auch i n Bonn ist die Zahl an 
Pflegewohngemeinschaften in den vergangenen Jahren gestiegen . Bisher besteht für die 
Kommunen jedoch keine einheitliche Förderstruktur, was zu aufwändigen und 
unsystematischen Verhandlungen von Pflege- und Wohnkosten führt.  
Daher sollte eine Vereinheitlichung der Förderstrukturen für 
Pflegewohngemeinschaften hingewirkt werden.   
Seite 69 von 85

61 
 
10.4. Stärkung der Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings 
Eine wichtige Säule im Pflegesystem ist die häusliche Pflege. Von den pflegebedürftigen 
Personen in Bonn wurden 2023 lediglich 32,8  % professionell ambulant oder stationär 
gepflegt, bei den restlichen 67,2 % ist davon auszugehen, dass die Betreuung zuhause durch 
familiäre und nachbarschaftliche Strukturen gewährleistet wird.   
Trotz der hohen Relevanz häuslicher Pflege durch Angehörige und ehrenamtlich Tätige, ist die 
datengestützte Wissensbasis zu diesem Bereich der Pflege vergleichsweise gering. Daher ist 
eine über diesen Bericht hinausgehende, konkretere Auseinandersetzung mit den 
Potentialen, Risiken, Kosten und Umsetzungsstrategien von selbstorganisierten 
Pflegesettings notwendig, um nachbarschaftliche Potentiale für die Pflege zu fördern 
und innovative Pflegeansätze auch in der Stadt Bonn in Umsetzung zu bringen.   
10.5. Förderung und Begleitung der Digitalisierung in der Pflege 
Um dem st eigenden Bedarf an Pflege gerecht zu werden, ist es wichtig die heutigen und 
künftigen technologischen Möglichkeiten zu nutzen. Dies betrifft alle Bereiche der Pflege – 
sowohl die in Einrichtungen als auch die häusliche Pflege. Durch verschiedene gesetzlic he 
Vorgaben wurde das Bestreben, die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben, bestärkt und 
auch im achten Pflegebericht der Bundesregierung wird der Ausbau von Digitalisierung im 
Pflegesektor als bundesweite Strategie mit entsprechenden verknüpften Fö rderprogrammen 
und detaillierten Maßnahmenlisten ausgewiesen. 47 Ein Baustein dessen ist der ab Juli 2025 
für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtende Anschluss an die Telematikinfrastruktur.   
a. Die Kommune hat auf den Einsatz digitaler Technologien in der Pfl ege kaum direkte 
Einflussmöglichkeiten. Durch ihre Gremienstrukturen kann sie jedoch dazu beitragen, 
den Austausch über die Entwicklungen und Herausforderungen im Kontext der 
Digitalisierung zwischen den Anbietern in der Pflege zu fördern. Dabei können Bedarfe 
von Akteuren und Unterstützungsmöglichkeiten der Kommune identifiziert werden.    
b. Neben den Pflegeeinrichtungen müssen auch die Pflegebedürftigen mit dem Einsatz 
digitaler Mittel vertraut gemacht werden. Hier ist es wichtig, bereits vor der 
Pflegebedürftigkeit anzusetzen. Mit entsprechenden Fortbildungs- und Lernformaten – 
wie sie bereits in einigen kommunal geführten und bezuschussten 
Begegnungseinrichtungen durchgeführt werden – kann die Kommune hier einen 
                                                
47 Bundesministerium für Gesundheit (2024): Achter Pflegebericht. Bericht der Bundesregierung über die 
Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik 
Deutschland Berichtszeitraum: 2020–
2023. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegebericht/Achter_Pfle
gebericht_bf.pdf, Zugriff: 09.05.2025. 
Seite 70 von 85

62 
 
Beitrag leisten. Ein Ausbau dieser Formate u nd das Anpassen der Inhalte an die 
weiterentwickelten digitalen Hilfsmittel wird dabei begrüßt.  
10.6. Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation 60+ 
Den prognostizierten Zahlen und den daraus abgeleiteten Handlungsbedarfen liegt die 
Annahme zugrunde, dass der Gesundheitszustand von Senior*innen eines gewissen Alters in 
Zukunft gleichbleibt und künftige Generationen an Alten und Hochaltrigen tendenziell nicht 
gesünder und selbstständiger sind als die heutigen.   
Durch die Aktivierung der älteren Bev ölkerung und die Bereitstellung präventiver 
Angebote zur Sicherung einer möglichst langen Selbstständigkeit kann der erwartete 
extreme Anstieg bestenfalls abgedämpft werden. Auch hier kann die Stadt eine wichtige 
Rolle spielen, indem sie Angebote schafft, Netzwerke aufbaut und gezielt die relevanten 
Zielgruppen anspricht. Schon heute wird dieser Ansatz beispielsweise durch die Angebote 
der Seniorenbegegnungsstätten oder „ZWAR“ -Gruppen („Zwischen Arbeit und Beruf“ -
Gruppen) an einigen Standorten in der Kommune verfolgt. Hierbei ist es wichtig, die bereits 
bestehenden Angebote hinsichtlich der Erreichung der gewünschten Zielgruppe und 
der Zielführung des Angebotes zu evaluieren und gegebenenfalls an neue 
Entwicklungen anzupassen. 
10.7. Ausbau der Informationen und Datenlagen in der Kommune  
Zum Ausbau von Beratung, Unterstützungsmaßnahmen und nicht zuletzt zum Entwickeln von 
Erkenntnissen im Rahmen  der in  § 7 APG geregelte n „örtliche Planung” müssen weitere 
Informationen bezüglich folgender Themenbereiche geschaffen werden:   
 Lebenslagen von Pflegepersonal   
 Situation der Auszubildenden in der Pflege in Bonn   
 Kulturelle sowie sprachliche Diversität sowohl bei Nutzenden von Pflegeinfrastruktur 
als auch bei dem eingesetzten Pflegepersonal  
 Gerontopsychiatrische Phänomene wie Demenz   
 Häusliche Pflege inkl. der Situation von pflegenden Angehörigen in Bonn  
 Wohnen im Alter und alternative Wohnformen  
 Familiäre Strukturen und Gesundheitszustand der künftigen Pflegebedürftigen (heutige 
Gruppe der unter 65-Jährigen)   
 Kleinräumige Daten der Pflegeinfrastruktur  
 Berechnung spezifischerer Versorgungsquoten (geschlechtsspezifisch, kleinräumig, 
differenziert nach Altersstufen und Angeboten)  
Seite 71 von 85

63 
 
Die Berücksichtigung dieser Aspekte in der Berichterstattung bedarf jedoch einer b reiteren 
Datenbasis. Diese kann – je nach Themenfeld – durch Recherche vorhandener 
wissenschaftlicher Literatur, eigene Datenerhebungen oder partizipative Verfahren aufgebaut 
werden. Hierfür ist die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen Voraussetzung. 
11. Fazit 
Durch die Alterung der Baby-Boomer-Generation stehen der Pflege in Deutschland 
herausfordernde Jahre bevor, die bis in die 2050er Jahre hineinreichen werden. Um dieser 
Situation angemessen zu begegnen, ist ein Kraftakt aller Akteure sowie ein finanziell und 
personell unterlegter Beschluss zum Handeln dringend nötig. Hier ist auch die 
Gesamtgesellschaft gefragt, die durch gegenseitige Unterstützung zur Überwindung der 
gemeinsamen Herausforderung beitragen kann.  
 
Der vorliegende Bericht knüpft an dem Bericht Alter und Pflege aus dem Jahr 2019 an und 
beleuchtet den Bonner Pflegemarkt in all seinen Facetten. Dabei wird erneut deutlich, was 
schon lange bekannt ist: Auch in Bonn stellt der zunehmende Fachkräftemangel m it der 
gleichzeitig steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen eine immer größer werdende Gefahr für 
die adäquate Versorgung pflegebedürftiger Bürger*innen dar. Damit unterscheidet sich die 
Lage in Bonn nicht von anderen Kommunen, die vor denselben Herausforderungen stehen.  
Bei der Suche nach Antworten auf die sich zuspitzende Pflegesituation sind alle Ebenen und 
Akteure gefragt. Die aus diesem Bericht abgeleiteten Handlungsempfehlungen schließen 
daher alle agierenden Akteure ein, während sie gleichzeitig die – wenn zum Teil auch 
begrenzten – Handlungsspielräume der Kommune unterstreichen. Gerade die nächsten Jahre 
stellen aufgrund der Alterung der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation eine besonders 
kritische Zeit für das Pflegesystem in Deutschland dar. Mit Blick auf die demografische 
Entwicklung wird diese Phase bis in die 2050er Jahre anda uern. Umso wichtiger ist jetzt ein 
finanziell und personell unterlegter Beschluss zum Handeln und ein gemeinsamer Kraftakt von 
Politik, der gesamten Stadtverwaltung  und den freien Trägern , der möglichst durch das  
Interesse und die Investitionen von Investoren ergänzt wird.  Aber auch die Gesellschaft als 
Ganzes ist gefragt. Sie muss für die gemeinsame Herausforderung sensibilisiert werden, ihr 
Blick auf das Alter und die alten Mitbürger*innen muss sich zum Positiven wenden und 
gegenseitige informelle Unters tützung im Alltag muss zur Norm werden. Hiermit leistet die 
Gesellschaft am Ende nicht nur einen Beitrag zur Lösung des wachsenden Pflegebedarfs, 
sondern schafft auch die Basis, um anderen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen wie 
der Integration, Inklusion oder Individualisierung resilient zu begegnen.   
  
Seite 72 von 85

64 
 
12. Literaturverzeichnis 
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Menkhoff, Lukas und Wrohlich, Katharina (2024): Einstellungen zu Geschlechterrollen 
sind in Deutschland im Laufe der Zeit egalitärer geworden, DIW Wochenbericht, 
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Pohlmann, Reinhard (2024): Wege aus der Krise der Pflegeversicherung: Kommunale 
Verantwortung stärken.in: Nachrichtendienst des deutschen Vereins für öffentliche und 
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https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1111916/umfrage/juengste-regionen-in-
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Statistisches Bundesamt (DESTATIS) (2023): Zahl der Beschäftigten in ambulanten 
Pflegediensten binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt, Pressemitteilung Nr. N029 vom 
11. Mai 2023, 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/05/PD23_N029_23.html,  
Zugriff 21.02.2025. 
Statistisches Bundesamt (DESTATIS) (2024): 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum 
Jahresende 2023, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. Dezember 2024, 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html,  
Zugriff 21.02.2025. 
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Durchschnitts­alter 1990 bis 2023, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/bevoelkerungsstand-
gebietsstand-werte.html, Zugriff 26.02.2025. 
Statistisches Bundesamt (DESTATIS) (2025b): Rund 407 000 Personen erhielten im Laufe 
des Jahres 2023 Hilfe zur Pflege,  https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/empfaenger-hilfe-pflege.html, Zugriff 02.05.2025. 
 
  
Seite 74 von 85

66 
 
13. Anhang 
Anhangsverzeichnis 
Anhang 1: Ergänzende Abbildungen 
Abbildung A 1: Entwicklung des Alten- und Jugendquotients in der Bundesstadt Bonn 
zwischen 2014 und 2024 ................................ ................................ ................................ ......67 
Abbildung A 2: Prognose des Alters- und Jugendquotienten bis 2049 laut 
Bevölkerungsvorausberechnung ................................ ................................ ..........................67 
Abbildung A 3: Altersverteilung innerhalb der drei Qualifikationsgruppen des 
Pflegepersonals in Bonn nach Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) ................................ ........68 
Anhang 2: Ergänzende Tabellen 
Tabelle A 1: Anzahl an Pflegebedürftigen nach Alter, Geschlecht und Pflegegrad ...............69 
Tabelle A 2: Entwicklung der Pflegequote zwischen 2021 und 2023 nach Alter und 
Geschlecht ................................ ................................ ................................ ...........................70 
Tabelle A 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem 
Leistungsangebot (vollstationäre Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) ............72 
Tabelle A 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen (teilstationäre 
Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) ................................ ................................ 72 
Tabelle A 5: Anzahl der ambulanten Dienste (SGB XI) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) ............72 
Tabelle A 6: Überregionale Pflegemobilität (Stichtag: 15. Dezember 2023) .........................73 
Anhang 3: Infrastruktur vollstationäre Pflegeheime, betreutes Wohnen und Hospize in der 
Bundesstadt Bonn 2025 
 
 
  
Seite 75 von 85

67 
 
Anhang 1: Ergänzende Abbildungen 
Abbildung A 1: Entwicklung des Alten- und Jugendquotients in der Bundesstadt Bonn zwischen 2014 und 2024 
 
 
 
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister  
 
Abbildung A 2: Prognose des Alters- und Jugendquotienten bis 2049 laut Bevölkerungsvorausberechnung 
 
Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsvorausberechnung; Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister 
25,0
26,0
27,0
28,0
29,0
30,0
31,0
32,0
33,0
34,0
35,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Altenquotient Jugendquotient
27,0
29,0
31,0
33,0
35,0
37,0
39,0
41,0
2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038 2040 2042 2044 2046 2048
Altersquotient (Prognose) Altersquotient (Ist)
Jugendquotient (Prognose) Jugendquotient (Ist)
Seite 76 von 85

68 
 
Abbildung A 3: Altersverteilung innerhalb der drei Qualifikationsgruppen des Pflegepersonals in Bonn nach 
Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) 
 
 
 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
 
  
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
35,0%
40,0%
45,0%
50,0%
unter 20
Jahren
20-24
Jahre
25-29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
45-49
Jahre
50-54
Jahre
55-59
Jahre
60-64
Jahre
65 Jahre
und älter
Männer
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
35,0%
40,0%
45,0%
50,0%
unter 20
Jahren
20-24
Jahre
25-29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
45-49
Jahre
50-54
Jahre
55-59
Jahre
60-64
Jahre
65 Jahre
und älter
Frauen
Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung [QN 1 und 2]
Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich anerkannter Ausbildung in der Pflege mit einer
Ausbildungsdauer von mind. einem Jahr [QN 3]
Fachpersonal [QN 4]
Seite 77 von 85

69 
 
Anhang 2: Ergänzende Tabellen 
Tabelle A 1: Anzahl an Pflegebedürftigen nach Alter, Geschlecht und Pflegegrad 
Gesamt       
  Insgesamt Anteil 
unter 60 
Jahren 
60-64 
Jahre 
65-74 
Jahre 
75-84 
Jahre 
85 Jahre 
u. älter 
Pflegegrad 1 1.842 9,3 570 168 348 432 324 
Pflegegrad 2 7.587 38,2 1.494 405 1.104 2.211 2.373 
Pflegegrad 3 6.480 32,6 1.311 333 858 1.719 2.259 
Pflegegrad 4 2.832 14,3 522 96 312 714 1.188 
Pflegegrad 5 1.116 5,6 255 33 120 267 441 
(Noch) nicht zugeordnet 6 0,0         6 
Gesamt 19.863   4.152 1.035 2.742 5.343 6.591 
Pflegequote 5,9   1,6 4,8 8,8 24,7 61,5 
        
Männer        
  Insgesamt Anteil 
unter 60 
Jahren 
60-64 
Jahre 
65-74 
Jahre 
75-84 
Jahre 
85 Jahre 
u. älter 
Pflegegrad 1 714 9,5 276 78 147 123 90 
Pflegegrad 2 2.664 35,5 753 180 432 651 648 
Pflegegrad 3 2.589 34,5 708 156 387 660 678 
Pflegegrad 4 1.086 14,5 276 48 135 279 348 
Pflegegrad 5 438 5,8 162 18 57 93 108 
(Noch) nicht zugeordnet 6 0,1         6 
Insgesamt 7.497   2.175 480 1.158 1.806 1.878 
Pflegequote 4,6   1,7 4,5 8,0 20,2 50,1 
        
Frauen        
  Insgesamt Anteil 
unter 60 
Jahren 
60-64 
Jahre 
65-74 
Jahre 
75-84 
Jahre 
85 Jahre 
u. älter 
Pflegegrad 1 1.131 9,1 294 90 204 309 234 
Pflegegrad 2 4.914 39,7 741 225 672 1.551 1.725 
Pflegegrad 3 3.891 31,4 600 180 471 1.065 1.575 
Pflegegrad 4 1.758 14,2 252 48 177 438 843 
Pflegegrad 5 696 5,6 99 18 69 177 333 
(Noch) nicht zugeordnet               
Insgesamt 12.390   1.986 561 1593 3540 4710 
Pflegequote 7,1   1,6 5,0 9,5 28,0 67,7 
Quelle: Eigene Berechnung nach IT.NRW, Pflegestatistik 2023 und Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, 
Melderegister 
 
  
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70 
 
Tabelle A 2: Entwicklung der Pflegequote zwischen 2021 und 2023 nach Alter und Geschlecht 
Insgesamt 2021       
 
 
Gesamt-
bevölkerung 
unter 60 
Jahren 
60-64 
Jahre 
65-74 
Jahre 
75-84 
Jahre 
85 Jahre und 
älter 
Pflegegrad 1 0,2 0,2 0,7 1,0 2,2 3,5 
Pflegegrad 2 2,1 0,5 1,6 3,5 9,6 22,9 
Pflegegrad 3 1,6 0,4 1,1 2,3 6,4 19,9 
Pflegegrad 4 0,7 0,2 0,3 0,9 3,0 10,3 
Pflegegrad 5 0,3 0,1 0,1 0,4 1,2 3,8 
Keine 
Pflegebedürftigkeit 95,1 98,9 96,1 92,0 77,6 39,5 
Pflegequote 4,9 1,1 3,9 8,0 22,4 60,5 
       
Insgesamt 2023       
 
 
Gesamt-
bevölkerung 
unter 60 
Jahren 
60-64 
Jahre 
65-74 
Jahre 
75-84 
Jahre 
85 Jahre und 
älter 
Pflegegrad 1 0,5 0,2 0,8 1,2 1,9 3,3 
Pflegegrad 2 2,2 0,6 2,0 3,8 9,7 23,9 
Pflegegrad 3 1,9 0,5 1,7 2,9 7,6 22,8 
Pflegegrad 4 0,8 0,2 0,5 1,1 3,2 12,0 
Pflegegrad 5 0,3 0,1 0,2 0,4 1,2 4,4 
Keine 
Pflegebedürftigkeit 94,1 98,3 95,2 91,2 75,3 38,6 
Pflegequote 5,9 1,7 4,8 8,8 24,7 61,4 
       
Männer 2021       
 
 
Gesamt-
bevölkerung 
unter 60 
Jahren 
60-64 
Jahre 
65-74 
Jahre 
75-84 
Jahre 
85 Jahre und 
älter 
Pflegegrad 1 0,40 0,10 0,34 0,40 0,57 0,91 
Pflegegrad 2 1,50 0,25 0,69 1,33 2,93 6,14 
Pflegegrad 3 1,31 0,22 0,55 1,03 2,47 5,96 
Pflegegrad 4 0,58 0,10 0,16 0,41 1,18 2,72 
Pflegegrad 5 0,24 0,06 0,09 0,16 0,45 0,88 
Keine 
Pflegebedürftigkeit 95,97 98,55 96,21 92,79 81,63 51,57 
Pflegequote 4,03 1,45 3,79 7,21 18,37 48,43 
       
Männer 2023       
 
 
Gesamt-
bevölkerung 
unter 60 
Jahren 
60-64 
Jahre 
65-74 
Jahre 
75-84 
Jahre 
85 Jahre und 
älter 
Pflegegrad 1 0,44 0,11 0,38 0,49 0,54 0,91 
Pflegegrad 2 1,63 0,30 0,90 1,47 2,88 6,54 
Pflegegrad 3 1,59 0,28 0,77 1,31 2,89 6,87 
Pflegegrad 4 0,66 0,11 0,24 0,46 1,23 3,51 
Pflegegrad 5 0,26 0,07 0,07 0,18 0,41 1,06 
Keine 
Pflegebedürftigkeit 95,42 98,27 95,45 91,98 79,89 50,07 
Pflegequote 4,58 1,73 4,55 8,02 20,11 49,93 
       
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71 
 
Frauen 2021       
 
 
Gesamt-
bevölkerung 
unter 60 
Jahren 
60-64 
Jahre 
65-74 
Jahre 
75-84 
Jahre 
85 Jahre und 
älter 
Pflegegrad 1 0,66 0,10 0,37 0,63 1,66 2,60 
Pflegegrad 2 2,66 0,25 0,93 2,14 6,71 16,80 
Pflegegrad 3 1,84 0,17 0,56 1,26 3,89 13,98 
Pflegegrad 4 0,90 0,09 0,13 0,46 1,83 7,57 
Pflegegrad 5 0,36 0,04 0,06 0,20 0,74 2,97 
Keine 
Pflegebedürftigkeit 93,57 98,71 96,02 91,31 74,70 33,14 
Pflegequote 6,43 1,29 3,98 8,69 25,30 66,86 
       
Frauen 2023       
 
 
Gesamt-
bevölkerung 
unter 60 
Jahren 
60-64 
Jahre 
65-74 
Jahre 
75-84 
Jahre 
85 Jahre und 
älter 
Pflegegrad 1 0,65 0,12 0,44 0,69 1,37 2,36 
Pflegegrad 2 2,82 0,30 1,11 2,29 6,86 17,40 
Pflegegrad 3 2,23 0,24 0,89 1,61 4,71 15,86 
Pflegegrad 4 1,01 0,10 0,24 0,61 1,92 8,47 
Pflegegrad 5 0,40 0,04 0,07 0,22 0,80 3,39 
Keine 
Pflegebedürftigkeit 92,90 98,41 95,03 90,50 72,02 32,37 
Pflegequote 7,10 1,59 4,97 9,50 27,98 67,63 
Quelle: Eigene Berechnung nach IT.NRW, Pflegestatistik 2023 und Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, 
Melderegister 
  
Seite 80 von 85

72 
 
Tabelle A 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre 
Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) 
Jahr Anzahl Platzzahl 
2013 38 3.202 
2016 37 3.060 
2018 37 3.027 
2019 39 3.143 
2020 39 3.143 
2021 39 3.167 
2022 39 3.168  
2023 39 3.161 
2024 38 3.078 
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung (2021); Tätigkeitsberichte der WTG-
Behörde der Bundesstadt Bonn (2016-2020; 2022-2024) 
 
Tabelle A 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen (teilstationäre Pflegeeinrichtungen) nach Jahr 
(Stichtag: 31.12.) 
Jahr Anzahl Platzzahl 
2015 8 137 
2018 11 140 
2022 12 198 
2024 15 254 
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn 
 
Tabelle A 5: Anzahl der ambulanten Dienste (SGB XI) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) 
Jahr  Anzahl  
2016 41 
2017 45 
2018 51 
2019 42 
2020 46 
2021 53 
2022 59 
2023 61 
2024 62 
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn 
 
Seite 81 von 85

73 
 
Tabelle A 6: Überregionale Pflegemobilität (Stichtag: 15. Dezember 2023) 
Bundesland Zuzug Wegzug 
 
Baden-Württemberg 9 9 0 
Bayern 9 3 6 
Berlin 6 6 0 
Brandenburg 0 3 -3 
Hamburg 6 3 3 
Hessen 12 12 0 
Niedersachsen 15 12 3 
Nordrhein-Westfalen (ohne Bonn) 717 642 75 
Rheinland-Pfalz 66 96 -30 
Saarland 0 3 -3 
Sachsen 0 3 -3 
Schleswig-Holstein 6 6 0 
Thüringen 0 3 -3 
Gesamt 846 801 45 
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023 
  
Seite 82 von 85

74 
 
Anhang 3: Infrastruktur vollstationäre Pflegeheime, betreutes Wohnen und 
Hospize in der Bundesstadt Bonn 2025 
 
Legende siehe nächste Seite.  
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75 
 
 
  
Seite 84 von 85

76 
 
 
 
Herausgegeben von 
Bundesstadt Bonn 
Amt für Soziales und Wohnen 
 
Verfasserinnen 
Stabsstelle Sozialplanung 
Cornelia Bauer (Cornelia.Bauer@Bonn.de) 
Anne-Sophie Oehrlein (Anne-Sophie.Oehrlein@Bonn.de)  
 
Stand Mai 2025 
 
Herausgegeben von 
Alter und Pflege in Bonn 2025 
 
Alter und Pflege in Bonn 2025 
Seite 85 von 85

Beratungsverlauf (3)

28.10.2025 Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
TOP 9.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2025 Rat
TOP 7.9 Kenntnisnahme

Beschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

Zur Sitzung
15.12.2025 Rat
TOP 7.9 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
253782
Typ
Mitteilungsvorlage
Datum
08.10.2025
Erstellt
29.09.2025 13:07