253782
Bericht Alter und Pflege in Bonn 2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sammeldokument öffentlich
188970 Zeichen
Mitteilungsvorlage
öffentlich
253782
Die Oberbürgermeisterin
—
—
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Bericht Alter und Pflege in Bonn 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
28.10.2025 Kenntnisnahme
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Fortschreibung des Berichts „Alter und Pflege in Bonn“
Örtliche Planung nach §7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen
(APG NRW)
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache:
Im Bericht stehen Informationen zur Pflege-Lage in Bonn.
Seit dem Jahr 2023 leben in Bonn mehr alte Menschen als junge Menschen.
Bis zum Jahr 2040 wird es noch mehr alte Menschen in Bonn geben. Die Zahl
der alten Menschen, die Pflege brauchen, wird größer.
Die meisten Menschen, die Pflege brauchen, wohnen in ihrem eigenen
zuhause. Dort werden sie von ihrer Familie oder von ehrenamtlichen
Helfern gepflegt. Oder die Menschen bekommen Hilfe von ambulanten
Pflege-Diensten. Ambulante Pflege-Dienste kommen zu den Menschen nach
Hause. Im Jahr 2024 gab es in Bonn 62 ambulante Pflege-Dienste.
Menschen, die Pflege brauchen und in ihrem zuhause wohnen, verbringen
manchmal Zeit in Tages-Pflege-Einrichtungen. In einer Tages-Pflege-
Einrichtung werden die Menschen für einige Stunden am Tag betreut. In Bonn
gibt es immer mehr Tages-Pflege-Einrichtungen.
Wenn Menschen sehr viel Pflege brauchen, können sie in ein Pflege-Heim
ziehen. Im Jahr 2024 gab es in Bonn 38 Pflege-Heime. Das sind nicht genug
Pflege-Heime für die Menschen, die bald Pflege brauchen.
Viele Menschen, die als Pflege-Kraft arbeiten, gehen bald in Rente. Es ist
mehr Pflege-Personal nötig. Damit die Menschen, die Pflege brauchen, sie
auch bekommen können.
Ein weiteres Problem ist, dass Pflege immer teurer wird.
Die Stadt Bonn braucht mehr Pflege-Personal und mehr Pflege-Heime.
Seite 1 von 85
Seite 2
—
—
Daher ist die Pflege-Lage in Bonn angespannt. Der Bericht sagt, wie die Pflege
für die Menschen besser gemacht werden kann. Unter anderem sollte die Stadt
Bonn das Thema Pflege stärken. Hierfür benötigt man mehr Geld und mehr
Personal.
Neben der Stadt Bonn sind freie Träger in der Pflege wichtig. Freie Träger sind
zum Beispiel Verbände, die Pflege anbieten.
Weiter sind private Investoren wichtig. Private Investoren sind Geld-Geber,
die zum Beispiel Pflege-Heime bauen.
Mitteilung
Der Bericht „Alter und Pflege in Bonn 2025“ nach § 7 APG NRW wird den
zuständigen politischen Gremien der Bundesstadt Bonn zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Die wesentlichen Erkenntnisse sind in der Mitteilungsvorlage wie folgt
zusammengefasst:
Der demografische Wandel führt zur fortschreitenden Alterung der Bonner
Stadt-gesellschaft und damit einhergehendem Mehrbedarf an Pflegeangeboten.
Auf der Grundlage des §7 APG beschreibt der vorliegende Bericht die Bedarfs-
und Angebots-situation auf dem Bonner Pflegemarkt und bietet darüber hinaus
weiterführende Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen im Bereich
Pflege. Der Fokus liegt dabei auf den teil- und vollstationären Pflegeangeboten.
Demografische Entwicklung und Pflegebedürftigkeit in Bonn
• Seit 2023 leben mehr Menschen über 64 Jahren als unter 20 Jahren in der
Stadt Bonn. Die Alterung der Stadt wird in den kommenden Jahren aufgrund
der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation (Jahrgang 1955-1969)
zunehmen. Während zum Stichtag 31.12.2024 64.719 Menschen über 64
Jahren in Bonn lebten, wird ihre Anzahl laut Prognosen bis 2040 auf rund
80.000 ansteigen (+24%).
• Im Jahr 2023 lag die Pflegequote in Bonn mit 5,9% noch unter dem
Bundesdurchschnitt. Mit der Alterung der Gesellschaft ist von einer
Zunahme an pflegebedürftigen Menschen auszugehen.
• Der bereits große Teil der Bonner Pflegebedürftigen, die zuhause gepflegt
werden, nimmt weiter zu. Der Anteil von Pflegegeldempfänger*innen an
allen Pflegebedürftigen lag im Jahr 2023 bei 58,6% (Vergleich 2001: 51,8%).
Infrastruktur der Bonner Pflegeangebote und ihre Auslastung
• Die Zahl der vollstationären Pflegeeinrichtungen hat sich um eine
Einrichtung und um 80 Plätze auf 3.078 Plätze (-2,5%) verringert. Die leicht
gesunkene Auslastung in stationärer Pflege ist qualitativen Aussagen
zufolge auf fehlendes Personal zurückzuführen. Die Zahl der separaten
Seite 2 von 85
Seite 3
—
—
Kurzzeitpflegeplätze ging in den vergangenen Jahren zurück.
• Das Angebot der Tagespflege konnte seit 2018 ausgebaut werden. Die
Nutzendenzahl in der Tagespflege hat sich seit 2018 fast verdoppelt. Die
Auslastung ist von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich und leicht
rückläufig.
• Die Zahl der ambulanten Dienste ist laut WTG-Behörde seit 2016 um 51%
auf insgesamt 62 Einrichtungen angestiegen. Der Wissensstand bezüglich
der Nutzenden ambulanter Pflegedienste ist derzeit noch unzureichend. Die
Zahl der ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaften stieg
tendenziell an.
Kosten der Pflege
• Die Kosten in der Pflege sind deutlich angestiegen und erhöhen die
Ausgaben sowohl bei der Kommune als auch bei den Selbstzahlern. Die
jährlichen Ausgaben des Amts für Soziales und Wohnen lagen 2024 bei
mehr als 20 Mio. EUR.
Personal in der Pflege
• Der nahende Renteneintritt der Babyboomer-Generation führt zu einem
Wegbruch von Pflegepersonal. Die nachkommenden Pflegekräfte werden
diese Lücke nicht füllen können.
• Seit Juli 2023 kommt der im GVWG festgelegte Qualifikationsmix in der
Pflegepersonalbemessung zum Einsatz, der nach einer Schonfrist bis
Ende 2025 umgesetzt werden soll. Positive Entwicklungen durch diese
Neuerung bleiben abzuwarten.
Schlussfolgerung und Empfehlungen für den Bonner Pflegesektor
Um eine adäquate Versorgung pflegebedürftiger Bürger*innen in Bonn zu
ermöglichen, bedarf es Maßnahmen in folgenden Bereichen:
• Gewinnung und Sicherung von Pflegefachkräften
• Schaffung von stationären Pflegeplätzen
• Schaffung einheitlicher Förderstrukturen für Pflegewohngemeinschaften
• Stärkere Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings
• Förderung und Begleitung der Digitalisierung in der Pflege
• Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation 60+
• Ausbau von Informationen und Datenlagen in der Kommune
Die Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen benötigt einen
finanziell und personell unterlegten Beschluss zum Handeln. Vereinte
Kräfte der gesamten Stadtverwaltung, der Politik, der Träger sowie der
Gesamtgesellschaft sind gefragt, um die Herausforderung der sich in den
kommenden Jahren zuspitzenden Pflegesituation zu meistern.
Seite 3 von 85
Seite 4
—
—
Anlage/n
1 Örtliche Planung nach § 7 APG NRW Bericht „Alter und Pflege in Bonn 2025“
(öffentlich)
Seite 4 von 85
Alter und Pflege
in Bonn 2025
Örtliche Planung nach §7 Alten- und Pflegegesetz NRW
Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen
Mai 2025
Seite 5 von 85
Inhalt
1. Kommunale Berichterstattung Alter und Pflege in Bonn ................................ ................. 1
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen ................................ ................................ .................. 3
2.1. Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ............................. 5
2.2. Entlastung des ambulanten und stationären Pflegepersonals ................................ ...... 6
2.3. Digitalisierung im Pflegesektor ................................ ................................ ..................... 7
3. Bevölkerung in Bonn ................................ ................................ ................................ ...... 8
3.1. Bevölkerungsentwicklung zwischen 2019 und 2024 ................................ ..................... 9
3.2. Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 ................................ ................................ ...12
3.3. Pflegebedürftigkeit ................................ ................................ ................................ .......14
3.3.1. Begriff der Pflegebedürftigkeit ................................ ................................ ...................15
3.3.2. Pflegebedürftigkeit in Bonn ................................ ................................ .......................16
3.3.3. Pflegemodellrechnung für Bonn ................................ ................................ ................22
4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung im Bereich Pflege ................................ .............24
4.1. Vollstationäre Pflege ................................ ................................ ................................ ...25
4.2. Kurzzeitpflege ................................ ................................ ................................ .............26
4.3. Teilstationäre Pflege ................................ ................................ ................................ ....27
4.4. Ambulante Dienste ................................ ................................ ................................ ......27
4.5. Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften ................................ ...........................28
4.6. Angebote zur Unterstützung im Alltag ................................ ................................ .........29
4.7. Bestandsentwicklung der Pflegeinfrastruktur ................................ ............................... 30
5. Nutzende von voll- und teilstationären Angeboten ................................ .........................31
5.1. Belegung in vollstationärer Pflege ................................ ................................ ...............32
5.2. Altersstruktur der Bewohnerschaft in vollstationärer Pflege ................................ .........32
5.2.1. Alter der Bewohnerschaft am Stichtag ................................ ................................ .........32
5.2.2. Alter bei Eintritt in die vollstationäre Pflege ................................ ................................ ..34
5.3. Herkunft der Bewohnerschaft ................................ ................................ ......................34
5.3.1. Innerstädtische Pflegemobilität ................................ ................................ .................35
5.3.2. Überregionale Pflegemobilität ................................ ................................ ...................36
Seite 6 von 85
5.3.3. Überregionale ambulante Pflege ................................ ................................ ...............39
6. Auslastung, Nachfrage und Bedarfe ................................ ................................ ..............40
6.1. Auslastung der Dauer- und Kurzzeitpflege ................................ ................................ ..40
6.2. Auslastung der Tagespflege ................................ ................................ ........................41
6.3. Nachfrage im Bereich Pflegeberatung und Soziale Arbeit ................................ ...........41
7. Kosten in der Pflege ................................ ................................ ................................ ......43
7.1. Hilfe zur Pflege ................................ ................................ ................................ ............43
7.2. Investitionskostenförderung ................................ ................................ .........................45
7.2.1. Pflegewohngeld ................................ ................................ ................................ ........45
7.2.2. Investitionskostenförderung für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege ...........................46
7.2.3. Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste ................................ .............47
7.3. Zusammenfassung: Kostenentwicklung in der Pflege ................................ ..................48
8. Personal in der Pflege ................................ ................................ ................................ ...49
8.1. Personal in der stationären Pflege in Bonn ................................ ................................ ..49
8.2. Personal in der ambulanten Pflege in Bonn ................................ ................................ .52
8.3. Einschätzung der Personalsituation durch Bonner Pflegeeinrichtungen ......................55
9. Zusammenfassung zentraler Entwicklungen ................................ ................................ .56
10. Abgeleitete Empfehlungen ................................ ................................ ............................58
10.1. Gewinnung und Sicherung von Pflegefachkräften ................................ .......................58
10.2. Schaffung von stationären Pflegeplätzen ................................ ................................ ....59
10.3. Schaffung einheitlicher Förderstrukturen für Pflegewohngemeinschaften ....................60
10.4. Stärkung der Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings ...................61
10.5. Förderung und Begleitung der Digitalisierung in der Pflege ................................ .........61
10.6. Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation 60+.............................. 62
10.7. Ausbau der Informationen und Datenlagen in der Kommune ................................ ......62
11. Fazit ................................ ................................ ................................ .............................. 63
12. Literaturverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......64
13. Anhang ................................ ................................ ................................ ..........................66
Seite 7 von 85
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Bundesstadt Bonn zwischen 2019
und 2024 ................................ ................................ ................................ ............................... 9
Abbildung 2: Entwicklung des Durchschnittsalters in den vier Bonner Stadtbezirken zwischen
2019 und 2024 ................................ ................................ ................................ .....................10
Abbildung 3: Entwicklung des Alten- und Jugendquotienten in den vier Bonner Stadtbezirken
zwischen 2014 und 2024 ................................ ................................ ................................ ......11
Abbildung 4: Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 nach Geschlecht und Alter ...........13
Abbildung 5: Pflegequote nach Altersgruppen und Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) .......16
Abbildung 6: Verteilung der Pflegegrade nach Geschlecht ................................ .................18
Abbildung 7: Verteilung der Pflegegrade nach Altersgruppe ................................ ...............19
Abbildung 8: In Bonn erbrachte Pflegeleistungen im Vergleich zwischen 2021 und 2023 ...20
Abbildung 9: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Geschlecht .......21
Abbildung 10: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Altersgruppe ..22
Abbildung 11: Pflegemodellrechnung im Vergleich mit den Ist-Werten 2015 bis 2023 ........24
Abbildung 12: Platzzahlen in vollstationärer Pflege je Stadtbezirk 2024 (Stichtag 31.12.) ...26
Abbildung 13 : Altersverteilung der Bewohner*innen in vollstationärer Pflege in Bonn
(Stichtag: 31.12.2024) ................................ ................................ ................................ ..........33
Abbildung 14 : Alter beim Eintritt in vollstationäre Pflege in Bonn (Stichtag: 31.12.2024) ...34
Abbildung 15: Standort der stationären Pflegeeinrichtung nach Herkunft der Bewohner*innen
im Jahr 2024 ................................ ................................ ................................ ........................35
Abbildung 16: Anteil der von außerhalb Bonns zugezogenen Bewohner*innen in stationären
Pflegeeinrichtungen zwischen 2019 und 2024 (Stichtag jeweils 31. Dezember) ...................37
Abbildung 17 : Herkunft der nach Bonn zugezogenen Bewohner*innen stationärer
Einrichtungen nach Postleitzahlengebiet ................................ ................................ ..............38
Abbildung 18: Herkunftsorte der Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn
im Jahr 2024 ................................ ................................ ................................ ........................39
Abbildung 19: Auslastung der Plätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn (Stichtag:
31.12.2024) ................................ ................................ ................................ ..........................41
Abbildung 20: Verteilung der Investitionskosten in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn in
2018 und 2024 ................................ ................................ ................................ .....................45
Abbildung 21: Entwicklung der Förderung von ambulanten Pflegediensten zwischen 2019
und 2024 ................................ ................................ ................................ .............................. 47
Abbildung 22: Altersverteilung innerhalb der drei Qualifikationsgruppen des Pflegepersonals
in Bonn (Stichtag: 15.12.2023) ................................ ................................ .............................51
Seite 8 von 85
Abbildung 23 : Beschäftigungsverhältnisse des Personals im stationären Bereich in Bonn
nach Geschlecht, (Stichtag: 15.12.2023) ................................ ................................ .............52
Abbildung 24: Altersverteilung des Personals im ambulanten Bereich in Bonn (Stichtag 15.
Dezember 2023) ................................ ................................ ................................ ...................54
Abbildung 25: Beschäftigungsverhältnisse des Personals im ambulanten Bereich in Bonn
nach Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) ................................ ................................ ...............54
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Überblick über die Pflegegrade gemäß § 15 SGB XI ................................ ...........15
Tabelle 2: Pflegemodellrechnung bis 2049 (Stichtag 01. Januar 2050) nach Pflegeleistung 23
Tabelle 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
(vollstationäre Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) ................................ .........25
Tabelle 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen nach Jahr (Stichtag: 31.12.) .27
Tabelle 5: Anzahl und Platzzahl in ambulant betreuten Wohngemeinschaften in den Jahren
2023 und 2024 (Stichtag: 31.12.)................................ ................................ .........................28
Tabelle 6: Beispielhafte Vorausberechnung der künftig benötigten Pflegeplätze zur Haltung
der Versorgungsquote aus 2024 ................................ ................................ ..........................31
Tabelle 7: Kostenentwicklung der Ausgaben für Pflege durch das Amt für Soziales und
Wohnen Bonn (in EUR) ................................ ................................ ................................ ........48
Tabelle 8: Verteilung des Personals im ambulanten Pflegebereich nach Tätigkeitsfeld und
Geschlecht ................................ ................................ ................................ ...........................53
Seite 9 von 85
1
1. Kommunale Berichterstattung Alter und Pflege in Bonn
Der demografische Wandel führt zur fortschreitenden Alterung der Bonner
Stadtgesellschaft und damit einhergehendem Mehrbedarf an Pflegeangeboten. Auf der
Grundlage des § 7 APG beschreibt der vorliegende Bericht die Bedarfs - und
Angebotssituation auf dem Bonner Pflegemarkt und bietet darüber hinaus weiterführende
Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen im Bereich Pflege.
Mit 42,1 Jahren gehörte die Bundesstadt Bonn im Jahr 2023 zu den 25 deutschen Städten
und Landkreisen mit dem niedrigsten Durchschnittalter .1 Aber auch in Bonn macht sich der
demografische Wandel bemerkbar und führt zu einer Alterung der Stadtgesellschaft, die sich
durch das voranschreitende Alter de r geburtenstarken Baby-Boomer-Generationen in den
kommenden Jahren weiter verstärken wird. Obwohl Alter schon lange nicht mehr mit
Gebrechlichkeit gleichzusetzen ist und sich viele Menschen bis in hohe Lebensjahre aktiv in
die Gesellschaft einbringen, kann dennoch nicht ausgeblendet werden, dass mit dem
zunehmenden Anteil alter und hochaltriger Menschen auch der Bedarf an Pflegeangeboten
steigen wird. Bonn zählt heute zu einer von vier der 22 kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens
für die ein überdurchschnittlicher Zuwachs an pflegebedürftigen Personen erwartet wird. 2 Zu
dieser Entwicklung tragen unter anderem sich verändernde familiäre Strukturen bei.
Abnehmende Familiengrößen und steigende Kinderlosigkeit führen dazu, dass
pflegebedürftige Personen im Alt er immer weniger auf familiäre Unterstützungsnetzwerke
zurückgreifen können. Dieses Phänomen wird auch durch die verstärkte Mobilität und die
dadurch entstehende räumliche Distanz zwischen erwachsenen Kindern und ihren
pflegebedürftigen Eltern verstärkt.3
Aufgrund der aufgezeigten Entwicklungen stellt der demografische Wandel gerade mit Blick
auf den Pflegebedarf eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Im Sinne des
Sozialstaatsprinzips ist es der gesellschaftliche Anspruch, dieser Herausforderung zu
begegnen und eine quantitativ und qualitativ angemessene Unterstützungsstruktur für heutige
und künftige Generationen älterer und pflegebedürftiger Personen zu gewährleisten. Dieses
Ziel ist auch in dem im Jahr 2014 verabschiedeten Alte n- und Pflegegesetz Nordrhein -
Westfalen (APG NRW) verankert, das die Sicherstellung einer leistungsfähigen
1 Statista (2025): Städte und Landkreise mit dem niedrigsten Durchschnittsalter in Deutschland im Jahr 2023.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1111916/umfrage/juengste-regionen-in-deutschland/. Zugriff:
07.03.2025.
2 IT.NRW (2025 a): Pflegemodellrechnung für NRW . Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Land sowie in den
Kreisen und kreisfreien Städten bis 2050/2070, https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-
kompakt/pflegemodellrechnung-fuer-nrw#pts_2619, Zugriff 25.03.2025
3 Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung 2025: Demografischer Wandel. https://www.berlin-
institut.org/themen/national/demografischer-wandel. Zugriff: 07.03.2025.
Seite 10 von 85
2
Unterstützungsstruktur für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch „[…] die Förderung
der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistunge n, Beratungsangeboten,
Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen“ vorsieht.4 Um die Erreichung dieses Ziels
zu verfolgen, schreibt der § 7 APG NRW die Erstellung einer örtlichen Planung durch Kreise
und kreisfreie Städte im zweijährigen Turnus vor. Dabei sollen folgende Aspekte behandelt
werden:
1. die Bestandsaufnahme der Angebote,
2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung
stehen und
3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung,
Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Mit diesem Auftrag bildet § 7 APG NRW die gesetzliche Grundlage für den vorliegenden
Bericht zur Situation des Pflegeangebots in der Bundesstadt Bonn. Ziel des Berichtes ist es,
die aktuelle demographische Lage und pflegerische Versorgung in der Bundesstadt Bonn
darzustellen, die weitere Entwicklung mithilfe von Prognosen einzuschätzen und davon
ausgehend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des pflegerischen Angebots in Bonn
abzuleiten.5 Dabei knüpft der Bericht an den im Jahr 2019 veröffentlichten Bericht zu Alter und
Pflege in Bonn an und schreibt diesen fort.6
Die Ergebnisse bilden eine wichtige Informationsgrundlage für d en verwaltungsinternen
Fachbereich Alter und Pflege und können diese m richtungsweisend mit wichtigen
Erkenntnissen für die weitere Planung und Steuerung dienen. Gleichzeitig richtet sich der
Bericht aber auch an Kommunalpolitik, Träger in der Pflege, Investoren, Medien, und die
breite, interessierte Öffentlichkeit, indem er Transparenz zur Pflegesituation in Bonn herstellt
und die Aufmerksamkeit auf Herausforderungen und Handlungsbedarfe lenkt. Um den
diversen Zielgruppen dieses Berichts gerecht zu werden und umfangreiche Transparenz über
die Datenlage zu schaffen, fällt der aktuelle Bericht umfassender aus als sein Vorgänger. So
werden im Folge nden nicht nur die Ergebnisse der deskriptiven Analysen beschrieben,
sondern – wo nötig – auch Hintergrundinformationen zum Thema Pflege bereitgestellt.
Der Bericht startet mit einem Kapitel zu den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen,
wobei der Fokus vor allem auf den Entwicklungen seit der letzten Berichterstattung im Jahr
2019 liegt. Anschließend wird die demographische Entwicklung in Bonn inklusive Prognosen
4 § 1 APG NRW
5 Es ist zu beachten, dass die formulierten Empfehlungen nicht verbindlich sind, da es sich bei der vorliegenden
örtlichen Planung nicht um eine nach §7 Abs. 6 APG NRW “verbindliche Bedarfsplanung” handelt.
6 Der Bericht Alter und Pflege in Bonn 2019 kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/pflegeplanung.php. Unter anderem
aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Berichterstattung seitdem ausgesetzt. Mit dem vorliegenden Bericht
wird der in §7 APG NRW festgelegte Zweijahresrhythmus wieder aufgenommen.
Seite 11 von 85
3
beschrieben. Da hier auch auf die Anzahl pflegebedürftiger Personen eingegangen wird, wird
der Begriff der Pflegebedürftigkeit näher erläutert. Die darauffolgenden Kapitel beschäftigen
sich mit der Bestandsaufnahme des Bonner Pflegemarktes. Neben der aktuellen Infrastruktur
für die Zielgruppe der Pf legebedürftigen und Angehörigen, werden hier auch die
Belegungsstruktur und die Auslastung in voll - und teilstationären Pflegeeinrichtungen und
teilweise ambulanten Settings in der Stadt Bonn sowie die Kosten der Pflege für die Stadt
Bonn und die Personalsituation thematisiert. Auf Grundlage aller gesammelten Erkenntnisse
geht der Bericht zuletzt auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ein. Diese deskriptiven
Schritte ermöglichen es, das vorherrschende Pflegeangebot in Bonn quantitativ und qualitativ
zu bewerten und im Fazit nötige Maßnahmen vorzuschlagen.
Abschließend ist zu betonen, dass der vorliegende Bericht neben präzisen Daten zum Ist -
Stand auch auf in die Zukunft gerichtete Prognosen beruht. Letztere entstammen einer
Bevölkerungsvorausberechnung, die immer mit Unsicherheiten verbunden sein kann ; das
haben gerade die letzten Jahre mit einer unvorhergesehenen Pandemie und einem
unerwarteten Krieg in Europa gezeigt. T rotz dieser Unsicherheiten kann dieser Bericht ein
wichtiges Instrument zur Orientierung bei der Angebotssteuerung im Bonner Pflegemarkt sein.
Somit stellt er einen von vielen Bausteinen dar, um den älteren und hochaltrigen Bürger*innen
der Bundesstadt Bonn ein gutes Älter werden zu ermöglichen.
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Pflegebereich unterliegt kontinuierlichen Anpassungen gesetzlicher Rahmen -
bedingungen. Die in den letzten Jahren verabschiedeten Reformen haben zum Ziel, die
Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu entlasten, das Pflegepersonal zu stärken und
die Digitalisierung im Pflegebereich voranzutreiben. Von zentraler Bedeutung waren hier
im Berichtszeitraum u.a. das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
aus dem Jahr 2022 oder das Pflegeunterstützungs - und -entlastungsgesetz (PUEG) aus
dem Jahr 2023.
Die Versorgung von pflegebedürftigen Personen ist ein komplexes Themenfeld, das in
Deutschland in unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen geregelt wird. Von zentraler
Bedeutung ist hierbei das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), in dem die
Rahmenbedingungen der sozialen Pflegeversicherung festgelegt sind und aus dem folglich
auch die Finanzierung stationärer und ambulanter Pflegedienstleistungen hervorgeht.
Neben dem SGB XI gi bt es zahlreiche weitere Gesetz e und Verordnungen, die u.a. die
Ansprüche der Pflegebedürftigen, die Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen oder die
Unterstützung pflegender Angehöriger regulieren. Im Rahmen des vorliegenden Berichts kann
Seite 12 von 85
4
nicht auf je de dieser Bestimmungen einzeln eingegangen werden . Stattdessen sollen vor
allem die Gesetz e hervorgehoben werden, die während des Berichtszeitraums in Kraft
getreten sind und die für die Interpretation der im Folgenden präsentierten Zahlen als
besonders relevant erscheinen. Eine umfassende Übersicht über die gesetzlichen
Rahmenbedingungen findet sich in dem von der Bundesregierung in Vierjahresintervallen
veröffentlichtem Pflegebericht.7
Bereits im letzten Bericht „Alter und Pflege in Bonn 2019“ wurde n die für den damaligen
Berichtzeitraum relevanten Bestimmungen im Bereich Pflege thematisiert.8 Hierbei handelte
es sich im Wesentlichen um folgende Gesetze und Verordnungen:
GEPA NRW9 (inkl. „Alten- und Pflegegesetz“ (APG) und „Wohn- und Teilhabegesetz“ (WTG))
aus dem Jahr 2014, umfasst u.a.:
Umsetzung einer Einzelzimmerquote von 80 % bei Bestandseinrichtungen bzw. 100 %
bei neuen Einrichtungen bis 2018
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) aus dem Jahr 2016, umfasst u.a.:
Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und den darauf basierenden
Pflegegraden inkl. eines neuen Begutachtungsverfahrens
Gleichberechtigter Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige
mit körperlichen Erkrankungen und jenen mit Demenz
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) aus dem Jahr 2017, umfasst u.a.:
Stärkung der kommunalen Pflegeplanung
Bereitstellung von Personal - und Sachmitteln für kommunale Angebote zur
Unterstützung im Alltag
Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Recht der Hilfe zur Pflege
Präzisierung von Pflege- und Eingliederungshilfe
Stärkung der Kontroll- und Prüfrechte zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug
7 Die Pflegeberichte der Bundesregierung können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-
fakten/pflegeberichte.html
8 Bundesstadt Bonn (2019): Alter und Pflege in Bonn 2019. S. 4-7.
9 Vom Landtag NRW verabschiedetes „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten,
teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn - und
Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre
Angehörigen“.
Seite 13 von 85
5
AnFöVO10 aus dem Jahr 2017, umfasst u.a.:
Regelungen zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zwecks
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse
Übertragung der Zuständigkeit für Angebote zur Unterstützung im Alltag von der
Bezirksregierung auf die Kommunen
Im Folgenden werden nun die Bestimmungen vorgestellt, die seit der Veröffentlichung des
letzten Berichts zu Alter und Pflege in der Stadt Bonn in Kraft getreten sind und die für den
vorliegenden Bericht besonders relevant sind.
2.1. Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen
Ein Kernziel der im Berichtszeitraum verabschiedeten Gesetze un d Verordnungen ist die
Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen. So erleichtert
beispielsweise das im Jahr 2019 in Kraft getretene Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG),
auch bekannt als „Sofortprogramm Pflege“, pflegenden Angehörigen den Zugang zu
medizinischen Rehabilitationsleistungen und soll so zu ihrer Entla stung beitragen. Während
dieser Rehabilitationsleistungen muss die Versorgung der Pflegebedürftigen in derselb en
Rehabilitationseinrichtung geleistet oder ander weitig durch die Kranken - und Pflegekassen
organisiert werden. Somit wird zum einen die häusliche Pflege gestärkt, gleichzeitig erhöht
sich der Bedarf an Pflegepersonal, das die kurzzeitig ausfallende Versorgung abfängt.
Eine weitere nennenswerte Unterstützung pflegender Angehöriger wurde durch das im Jahr
2023 in Kraft getretene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), auch
bekannt als Pflegereform 2023, realisiert. Mit diesem Gesetz wurde das
Pflegeunterstützungsgeld für erwerbstätige Angehörige reformiert, die dieses von nun an
mehrmals pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen können und nicht mehr wie bisher nur ein
Mal. Zusätzlich wurde mit dem PUEG ein sog. gemeinsamer Jahresbetrag eingeführt, d er
einen flexibleren Zugang zur Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ermöglicht.
Damit wird die Kurzzeitpflege, die durch Anhebung der Leistungsbeträge im Rahmen des im
September 2022 verabschiedeten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes
(GVWG) bereits aufgewertet wurde, weiter gestärkt und pflegende Angehörigen entlastet.
Neben der Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen, zielen die im Berichtszeitraum
verabschiedeten Bestimmungen auch darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehör igen
sowohl finanziell als auch durch Sachleistungen zu entlasten. Hierzu zählen u.a. die im GVWG
festgelegte Beschränkung des Eigenanteils in der vollstationären Pflege oder die Anpassung
der Leistungsbeträge im Rahmen des PUEG, das eine Anhebung zum 01. Januar 2024, zum
10 Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen.
Seite 14 von 85
6
01. Januar 2025 und zum 01. Januar 2028 vorsieht. Mit der sukzessiven Erhöhung der
Leistungsbeträge geht eine Stärkung der häuslichen und ambulanten Pflege einher, die bei
der Anhebung vorrangig Berücksichtigung finden.
2.2. Entlastung des ambulanten und stationären Pflegepersonals
Aufgrund des Fachkräftemangels und der damit einhergehenden angespannten Personallage
im Pflegesektor spielt die Entlastung des Pflegepersonals in der Gesetzgebung eine wichtige
Rolle. Während die zuvor genannten Maßn ahmen zur Stärkung der häuslichen Pflege durch
Angehörige bereits zur Entlastung des ambulanten und stationären Pflegepersonals beitragen
können, gibt es eine Reihe weitere Regelungen, die sich direkt auf die Arbeitsbedingungen in
der professionellen Pflege beziehen.
Das zum 01. Januar 2019 in Kraft getretene PpSG hat beispielsweise die Schaffung (bzw.
Aufstockung) von insgesamt 13.000 vollständig von den Krankenkassen refinanzierten
zusätzlichen Stellen vorgesehen. Außerdem wurden zusätzliche Mittel für di e bessere
Vereinbarung von Familie und Beruf zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren regelt das PpSG, dass die Vergütung von Auszubildenden – u.a. in der
Krankenpflege und Krankenpflegehilfe – im ersten Jahr vollständig von den Kostenträgern
refinanziert wird. Hierdurch sollen Anreize geschaffen werden, mehr Personal auszubilden und
so den knappen Personalbestand in der Pflege auszubauen. Änderungen in der Ausbildung
von Pflegepersonal ergaben sich auch durch das am 01. Januar 2020 in Kraft getretene
Pflegeberufegesetz (PflBG), mit dem die Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits -
und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengefasst und
in eine generalistische Ausbildung überführt wurden. In diesem Rahmen wurde zudem die
Möglichkeit zur Aufnahme eines Pflegestudiums geschaffen, wodurch neue
Berufsmöglichkeiten in der Pflege eröffnet werden sollen. Im Dezember 2023 wurde das neu
geschaffene Pflegestudium durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) weiter
gestärkt, indem duale Strukturen ausgestaltet und eine Bezahlung während des gesamten
Studiums ermöglicht wurden. Mit dem PflStudStG wurde zudem die erleichterte Anerkennung
von ausländischen Ausbildungsabschlüsse in der Pflege vereinbart.
Neben der Schaffung neuer Stellen und einer verbesserten Ausbildungssituation hatten die
Gesetze und Vorschriften des Berichtszeitraums auch Auswirkungen auf die Löhne im
Pflegesektor. Hierzu zählen u.a. die regelmäßigen Anpassungen des Mindestentgelts und des
Mindesturlaubs in der Pflege arbeitsbedingungenverordnung. Eine wichtige Änderung ergab
sich auch durch das GVWG, in dem geregelt ist, dass seit September 2022 nur noch die
Pflegeeinrichtungen mit der Pflegeversicherung abrechnen dürfen, die ihre Pflege - und
Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.
Seite 15 von 85
7
Eine weitere zentrale Änderung, die mit dem GVWG initiiert wurde, war die Anpassung des
Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege. Während Pflegeeinrichtungen bislang
eine Aufteilung von 50 zu 50 (50 % Fachpersonal und 50 % Hilfskräfte) vorhalten mussten,
gelten seit Juli 2023 bundeseinheitliche Personalanhaltswerte, die in § 113c SGB XI
festgeschrieben sind. Die neuen Personalanhaltswerte orientieren sich an der Struktur der
Bewohnerschaft der jeweiligen Einrichtung und sehen für jede n Pflegegrad bestimmte
Vollzeitäquivalente an Hilfskräften ohne Ausbildung, Hilfskräften mit mind. einjähriger
Ausbildung und Fachpersonal mit mind. dreijähriger Ausbildung vor. Mit diesem
Qualifikationsmix geht eine stärkere Delegation von Aufgaben einher , die den Bedarf an
Fachpersonal verringert. Von der Anwendung der seit Juli 2023 geltenden
Personalanhaltswerte kann derzeit unter bestimmten Voraussetzungen noch abgesehen
werden. Bis Ende 2025 soll das neue Personalbemessungsverfahren jedoch bundesweit
etabliert sein.
Für die häusliche Pflege bedeutet das GVWG eine Ausweitung der Befugnisse der
Pflegekräfte, die seit in Kraft treten des Gesetzes eigenständig Hilfsmittel verordnen und
Entscheidungen treffen dürfen. Eine ähnlich gerichtete Entlastung der a mbulanten Pflege zu
Hause erfolgte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aus dem Jahr
2019. Dieses sieht vor, dass auch ambulante Betreuungsdienste ohne pflegerisches Angebot
für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen werden.
2.3. Digitalisierung im Pflegesektor
Ein drittes Schwerpunktthema der während des Berichtszeitraums in Kraft getretenen
Bestimmungen ist die Digitalisierung im Pflegesektor, die bei erfolgreicher Umsetzung auf die
beiden zuvor genannten Themenkomplexe – Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihre n
Angehörigen sowie Entlastung des Pflegepersonals – einzahlen soll.
Zur Förderung der Digitalisierung wurden Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die sich
gezielt auf dieses Thema beziehen. Hierzu zählen u.a. das Digitale-Versorgung-Gesetz
(DVG, Dezember 2019), das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
(DVPMG, Juni 2021), die Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV, Oktober 2022)
oder das Gesetz zur Beschleunigung der Dig italisierung des Gesundheitswesens
(Digital-Gesetz bzw. DigiG, März 2024). Mit diesen Bestimmungen sollen zum einen die
Erstattung und Weiterentwicklung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) bzw. digitaler
Gesundheitsanwendungen (DiGA) gestärkt und das Angebo t an telemedizinischen
Konsultationen und digitaler Pflegeberatung ausgebaut werden. Zum anderen wurde mit den
Bestimmungen auch die elektronische Patie ntenakte (ePA) eingeführt, die seit Januar 2025
allen Versicherten zur Verfügung steht und die Arbeit im Gesundheits- und Pflegebereich
durch schnelle und umfassende Dateneinsicht erleichtern soll. Für Pflegeeinrichtungen
Seite 16 von 85
8
bedeutet das, dass sie die Voraussetzungen schaffen müssen, um sich an die
Telematikinfrastruktur anzubinden, womit die digitale Vernetzun g der relevanten Akteure im
Pflegebereich sowie ein sicherer Datenaustausch sichergestellt werden soll. Dies wurde mit
dem DVG freiwillig gefördert und ist seit dem Inkrafttreten des PUEG im Jahr 2023 für alle
ambulanten und stationären Einrichtungen verpflichtend.
3. Bevölkerung in Bonn
Seit 2023 leben in Bonn das erste Mal mehr Personen über 65 als unter 20 Jahren. Laut
Bevölkerungsvorausberechnungen der Landesstelle IT.NRW wird sich die Schere
zwischen Jung und Alt noch bis mindestens 2030 weiter öffnen. Mi t der zunehmenden
Alterung steigt auch die Pflegequote, wobei diese in Bonn mit 5,9 % derzeit noch unter
dem bundeweiten Durchschnitt liegt. Besonders hervorzuheben ist der Anstieg an
häuslicher Pflege, der in dem gewachsenen Anteil von Pflegegeldempfänger*innen (2001:
51,8 %; 2023: 58,6 %) an allen Pflegebedürftigen deutlich wird.
Der letzte Bericht Alter und Pflege in Bonn wurde im Jahr 2019 veröffentlicht und beruht
größtenteils auf Daten aus dem Berichtsjahr 2018. Seitdem sind mit der Corona Pandemie
und dem Krieg in der Ukraine unvorhergesehene Ereignisse eingetreten, die beide direkte
Auswirkungen auf die demographische Entwicklung hatten oder noch immer haben. Daher
beschreibt der aktuelle Bericht im Folgenden die derzeitige Bevölkerungsstruktur in Bonn
sowie deren Entwicklung im Laufe der letzten Jahre. Die hierfür genutzten Daten stammen
aus den Bonner Meldeämtern und wurden in aggregierter Form von der Statistikstelle der
Bundesstadt Bonn zur Verfügung gestellt. In diesen Bevölkerungsdaten sind Personen ohne
Hauptwohnsitz in Bonn sowie Migrant*innen in Übergangs- oder Erstaufnahmeeinrichtungen
nicht inkludiert.
Auf die Entwicklung der letzten Jahre folgt eine Prognose zur Entwicklung der Bonner
Bevölkerung in d en kommenden Jahrzehnten. Die Prognose basiert auf der vom
Landesbetrieb IT.NRW11 erstellten Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2020 bis
204912, der der Bevölkerungsstand zum 01. Januar 2021 zugrunde liegt .13 Für die Prognose
wird bewusst die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW und nicht die der Statistikstelle
der Bundesstadt Bonn herangezogen, da dadurch ein besserer Abgleich mit der
11 IT.NRW steht für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (Statistisches Landesamt).
12 IT.NRW spricht von einer Bevölkerungsvorausberechnung von 2021 bis 2050. Die berechneten Werte beziehen
sich jedoch immer auf den Stichtag 01. Januar. In Anlehnung an die Statistikstelle der Bundesstadt Bonn, die immer
mit dem Stichtag 31. Dezember arbeitet, um über ein Jahr zu berichten, beziehen wir die Werte der
Bevölkerungsvorausberechnung ebenfalls immer auf das vergangene Jahr und sprechen i m vorliegenden Bericht
somit von der Entwicklung zwischen 2020 und 2049.
13 IT.NRW (2025b): Bevölkerungsvorausberechnung für NRW. Ergebnisse für das Land, Kreise sowie für Städte
und Gemeinden 2021 bis 2050/2070, https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-
kompakt/bevoelkerungsvorausberechnung-fuer-nrw, Zugriff 12.02.2025
Seite 17 von 85
9
Vorausberechnung der Anzahl Pflegebedürftiger gegeben ist, die ausschließlich von IT.NRW
bereitgestellt wird (s. Abschnitt 3.3.2).
3.1. Bevölkerungsentwicklung zwischen 2019 und 2024
Zum 31. Dezember 201 9, dem Veröffentlichungsjahr der letzten Ausgabe des Berichts Alter
und Pflege in Bonn, lebten insgesamt 332.769 Personen in Bonn. Bis zum 31. Dezember 2024
ist die Bevölkerung in der Bundesstadt um 2,24 % auf insgesamt 340.226 Personen
angewachsen (s. Abbildung 1). Den größten Zuwachs verzeichnete dabei der Stadtbezirk
Hardtberg mit 3,64 %. Der Stadtbezirk Beuel wuchs mit 0,98 % am geringsten an.
Abbildung 1: Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Bundesstadt Bonn zwischen 2019 und 2024
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
Eine Ursache für die wachsenden Bevölkerungszahlen in Bonn liegt in der Zunahme der
Lebenserwartung, die sich auch auf die Altersverteilung in der Bonner Bevölkerung auswirkt.
Zwischen 2019 und 2024 ist das Durchschnittsalter in Bonn von 41,9 Jahren auf 42,5 Jahre
angestiegen. In Gesamtdeutschland gab es zwischen 2019 und 2023 hingegen lediglich einen
Anstieg von 44,5 auf 44,6 Jahren.14 Die Stadt Bonn ist somit jünger als der
Bundesdurchschnitt, altert jedoch schneller.
Im Dezember 2024 war Bad Godesberg mit durchschnittlich 44,2 Jahren (+0,4 Jahre im
Vergleich zu 2019) der älteste der vier Bonner Stadtbezirke. Im Stadtbezirk Bo nn war die
Bevölkerung mit durchschnittlich 40,7 Jahren (+0,6 Jahre im Vergleich zu 2019) hingegen am
14 DESTATIS (2025a): Bevölkerung nach dem Gebietsstand und Durchschnittsalter 1990 bis 2023,
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/bevoelkerungsstand-gebietsstand-werte.html, Zugriff
26.02.2025.
68.010 67.410 67.416 67.692 67.065 67.266
204.485 205.356 206.526 207.795 207.612 208.241
60.274 61.028 62.033 62.909 63.547 64.719
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
2019 2020 2021 2022 2023 2024
0-20 Jahre 21-64 Jahre 65 Jahre und älter
Seite 18 von 85
10
jüngsten. Der größte Sprung erfolgte im Stadtbezirk Beuel, wo das Durchschnittsalter um 0,8
Jahre – von 43,7 Jahren auf 44,5 Jahre – zunahm (s. Abbildung 2).
Abbildung 2: Entwicklung des Durchschnittsalters in den vier Bonner Stadtbezirken zwischen 2019 und 2024
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
Das steigende Durchschnittsalter deutet bereits auf eine Verschiebung des Verhältnisses der
Generationen hin. Dieses wird in der Demographie häufig mit den beiden Indikatoren Jugend-
und Altenquotient abgebildet. Der Jugendquotient setzt die Bevölkerung unter 20 Jahren in
Relation zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) und zeigt somit bei einem
Wert von 44 ein ausgeglichenes Verhältnis an. Je geringer dieser Wert, desto zahlenmäßig
schwächer sind die nachkommenden Generationen. 15 Der Altenquotient hingegen setzt die
Bevölkerung ab 65 Jahren in Relation zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64
Jahre). Je höher dieser Wert, desto mehr ältere Personen kommen auf 100 Personen im
Erwerbsalter.16 Seit der Veröffentlichung des letzten Berichts Alter und Pflege in Bonn im Jahr
2019 kam es zu einer bedeutenden Umkehr des Verhältnisses der beiden Indikatoren
zueinander. Auf gesamtstädtischer Ebene übertraf der Wert des Altenquotienten den des
Jugendquotienten im Jahr 2023. Folglich gibt es seitdem in Bonn mehr Personen über 65
Jahren als unter 20 Jahren (s. Anhang Abbildung A 1). Zwischen den vier Bonner
Stadtbezirken zeigen sich im Verhältnis von Alten - zu Jugendquotienten jedoch deutliche
Unterschiede (s. Abbildung 3).
15 Hochstetter, Bernhard (2015): Jugend- und Altenquotient zur Beschreibung der demografischen Entwicklung in
Baden-Württemberg. In: Statistisches Mona tsheft Baden -Württemberg 5/2015. Stuttgart: Statisches Landesamt
Baden-Württemberg.
16 Ebd.
43,8 40,1 43,7 42,644,2 40,7 44,5 43,1
0
15
30
45
60
Bad Godesberg Bonn Beuel Hardtberg
2019 2024
Seite 19 von 85
11
Abbildung 3: Entwicklung des Alten- und Jugendquotienten in den vier Bonner Stadtbezirken zwischen 2014 und
2024
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
In Beuel übertraf der Altenquotient den Jugendquotienten bereits 2017 und 2020 dann auch
in Hardtberg. Die Schere zwischen dem Jugend- und den Altenquotienten ist in Beuel jedoch
deutlich stärker ausgeprägt und hat sich im Verlauf der letzten Jahre kontinu ierlich weiter
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Bad Godesberg
Altenquotient Jugendquotient
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Bonn
Altenquotient Jugendquotient
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Beuel
Altenquotient Jugendquotient
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Hardtberg
Altenquotient Jugendquotient
Seite 20 von 85
12
geöffnet. In Bad Godesberg lag der Altenquotient schon im gesamten Zeitraum der letzten
zehn Jahre über dem Jugendquotienten , wobei sich die Werte der beiden Quotienten auf
einem relativ stabilen Niveau mit einer minimalen Differenz eingepen delt haben. Im
Stadtbezirk Bonn hingegen hat der Altenquotient den Jugendquotienten bis heute nicht
überstiegen, auch wenn sich hier ebenfalls eine tendenzielle Annäherung deutlich erkennen
lässt.
3.2. Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049
Die für die vergangenen Jahre beschriebene Zunahme der Bonner Bevölkerung setzt sich laut
der von IT.NRW durchgeführten Bevölkerungsvorausberechnung auch in den kommenden
Jahrzehnten weiter fort.17 Für das Jahr 2049 (Stichtag 01.01.2050) wird eine Bevölkerungszahl
von insgesam t 359.562 Personen prognostiziert, was im Vergleich zum Jahr 2024 einem
relativen Wachstum von 5,7 % entspricht. Hierbei zeigt sich ein klarer Unterschied zwischen
den Geschlechtern. Während bei den Frauen ein Wachstum von 7,2 % erwartet wird, soll die
männliche Bevölkerung lediglich um 4,1 % ansteigen. Diese unterschiedlichen Entwicklungen
sind ein erstes Indiz dafür, dass das Bevölkerungswachstum vor allem durch die Zunahmen
älterer Personen bedingt ist, da bei diesen der Frauenanteil aufgrund verschiedener Faktoren
prinzipiell höher ist.
Die Annahme, dass das Wachstum vorrangig durch die älteren Bevölkerungsgruppen
befördert wird, bestätigt sich, wenn man die Entwicklung getrennt nach den folgenden
Altersgruppen betrachtet: „unter 21 Jahren“, „21 bis unter 65 Jahren“ und „65 Jahre und älter“
(s. Abbildung 4). Vor allem in der Gruppe der über 65 -Jährigen prognostiziert IT.NRW eine
kontinuierliche Zunahme, die mindestens bis Ende der 2030er anhält und sich dann auf einem
Bevölkerungsanteil von rund 23 % einpendelt. Im gleichen Zeitraum wird von einem leichten
Rückgang bei den 21 - bis unter 65 -Jährigen ausgegangen, dem in den 2040ern dann ein
Anstieg folgt. Am konstantesten zeigt sich die Gruppe der unter 21-Jährigen, die sich bis 2049
auf einem relativ stabilen Niveau von rund 20 % befindet.
17 Eine Differenzierung nach den vier Bonner Stadtbezirken ist bei der Prognose nicht möglich, da IT.NRW nur
Vorausberechnungen für das gesamte Bonner Stadtgebiet bereitstellt.
Seite 21 von 85
13
Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsvorausberechnung; Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
Hinweis: Die rote und blaue Linie bilden d en von der Statistikstelle Bonn plausibilisierten Melderegisterstand zum
31.12.2024 ab. Die Y-Achsen der drei Graphen umfassen immer einen Wertbereich von 30.000 Personen, weichen
in ihren Minimal- und Maximalwerten jedoch voneinander ab.
Abbildung 4: Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 nach Geschlecht und Alter
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
Altersgruppe über 65 Jahre
Männer ab 65 Jahren (Prognose) Männer ab 65 Jahren (Ist)
Frauen ab 65 Jahren (Prognose) Frauen ab 65 Jahren (Ist)
80.000
85.000
90.000
95.000
100.000
105.000
110.000 Altersgruppe 21 bis unter 65 Jahren
Männer 21-64 Jahre (Prognose) Männer 21-64 Jahre (Ist)
Frauen 21-64 Jahre (Prognose) Frauen 21-64 Jahre (Ist)
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000 Altersgruppe unter 21 Jahren
Männer (Prognose) Männer (Ist)
Frauen (Prognose) Frauen (Ist)
Seite 22 von 85
14
Die beschriebene Entwicklung in den Altersgruppen lässt sich durch die Alterung der sog.
Baby-Boomer-Generation erklären, die zwischen 1955 und 1969 geboren wurde und demnach
im Jahr 2024 zwischen 55 und 69 Jahren alt ist. Diese geburtenstarke Generation wird in den
kommenden Jahren in die Gruppe der Alten und Hochaltrigen übergehen und den
gesellschaftlichen Alterungsprozess b eschleunigen. Während dem Alten quotienten bis zum
Jahr 2049 ein Maximalwert von 39,1 vorhergesagt wird (202 4 lag er bei 30,4), soll der
Jugendquotient auf einem Niveau von rund 31 stagnieren (s. Anhang Abbildung A 2). Wenn
diese Prognose eintritt, verfestigt sich ab Mitte der 2030er Jahre eine Differenz von 8
Prozentpunkten zwischen dem Alters - und dem Jugendquotienten. Folglich kämen auf 100
Personen im erwerbsfähigen Alter ca. 39 Personen über 65 Jahren, aber nur 31 Personen
unter 20 Jahren. Eine Umkehr dieser Erwartung wird zumindest für den Zeitraum bis Anfang
2050 nicht erwartet.
Bei der Interpretation der beschriebenen Ergebnisse der Bevölkerungsvor ausberechnung
muss beachtet werden, dass es sich um eine auf Annahmen basierte Prognose handelt, die
von gesellschaftlichen Gegebenheiten vor de m Stichtag 01. Januar 2021 ausgeht .18
Entwicklungen, die seitdem eingetreten sind (wie z.B. der Krieg in der Ukra ine und die damit
verbundenen Migrationsbewegungen), finden in der Bevölkerungsvorausberechnung
demnach keine Berücksichtigung. Bereits der Abgleich zwischen der Prognose von 2020 bis
2024 mit dem plausibilisierten Melderegisterstand (s. rote und blaue Linie in Abbildung 4) zeigt
deutliche Abweichungen in der Gruppe der 21 - bis 64 -jährigen Männer. Diese wurde im
Rahmen der Bevölkerungsvorausberechnung um durchschnittlich rund 3.500 Männer pro Jahr
unterschätzt. In den restlichen Vergleichsgruppen fallen die Abweichungen geringer aus und
sind somit vernachlässigbar.
3.3. Pflegebedürftigkeit
In den bisherigen Ausführungen wurde vor allem die Alterung der Bonner Bevölkerung
beleuchtet, die in den letzten Jahren bereits stattgefunden hat und in den kommenden Jahren
anhalten wird. Alter ist jedoch nicht automatisch mit Gebrechlichkeit oder Pflege bedürftigkeit
gleichzusetzen. Dank medizinischen und technischen Fortschritts gibt es immer mehr sog.
„junge Alte“, die trotz fortgeschrittenen Alters ein gesundes, selbstbestimmtes Leben führen
und aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft teilhaben. Aus d er simplen Quantifizierung des
Anteils der alten Bevölkerung lassen sich demnach keine Schlüsse auf den Bedarf an
Pflegeangeboten in Bonn schließen. Daher fokussiert sich der folgende Abschnitt auf die
Personen in Bonn, die als pflegebedürftig gelten und f olglich auf ein entsprechendes
Unterstützungsangebot angewiesen sind. Zunächst wird der Begriff Pflegebedürftigkeit in den
18 Mehr Informationen zur Methodik und den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung können in der
Landesdatenbank NRW abgefragt werden (https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online).
Seite 23 von 85
15
geltenden gesetzlichen Rahmen ein geordnet, bevor über den aktuellen Stand sowie die zu
erwartende Entwicklung der Pfl egebedürftigen in Bonn berichtet wird . Hierfür werden erneut
Daten der zweijährig durchgeführten Pflegestatistik herangezogen, die von IT.NRW
bereitgestellt werden. Die letzte Veröffentlichung der Pflegestatistik erfolgte im November
2024 und bezieht sich – wenn nicht and ers ausgewiesen – auf den Stichtag 15. Dezember
2023.19
3.3.1. Begriff der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland durch das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
geregelt. Demnach gelten Personen als pflegebedürftig, „die gesundheitlich bedingte
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der
Hilfe durch andere bedürfen.“ 20 Die zur Pflegebedürftigkeit führenden Beeinträchtigungen
können körperlicher, kognitiver oder psychischer Natur sein und müssen die betroffene Person
auf Dauer (mind. sechs Monate) in ihrer Selbstständigkeit behindern.21
Seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetztes (PSG II) am 01. Januar 2017 wird die
Pflegebedürftigkeit von Personen in Deutschland entsprechend ihrer Schwere in Pflegegrade
eingestuft, die die Grundlage für den Leistungsanspruch der pflegebedürftigen Person bilden.
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die aufsteigend eine zunehmende Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit anzeigen (s. Tabelle 1).
Tabelle 1: Überblick über die Pflegegrade gemäß § 15 SGB XI
Pflegegrad Schwere der Beeinträchtigung
1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Nach Antragsstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung erfolgt die Zuweisung eines
Pflegegrades im Rahmen einer Begutachtung. Diese orientiert sich an den in § 14 Absatz 2
SGB XI aufgelisteten Kriterien: (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3)
19 Die von IT.NRW bereitgestellten Daten zur Pflegebedürftigkeit beruhen auf Informationen von
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie von den Spitzenverbänden der Pflegekassen
und des Verbands der privaten Krankenversicherung. Es ist daher davon auszugehen, dass Personen
ohne Versichertenstatus nicht vollständig in der Statistik erfasst sind. In Bonn gab es im Dezember 2024
beispielsweise 238 nichtversicherte Empfänger*innen von Hilfe zur Pflege (43 Personen in
Einrichtungen und 196 Personen außerhalb von Einrichtungen).
20 § 14 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
21 Ebd.
Seite 24 von 85
16
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Bewältigung von
und selbstän diger Umgang mit krankheits - oder therapiebedingten Anforderungen und
Belastungen und (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Der Grad der
Pflegebedürftigkeit sowie die damit verbundenen Leistungsansprüche können für Personen
jeden Alters festgestellt werden. Personen, die aufgrund ihrer physischen oder psychischen
Verfasstheit prinzipiell pflegebedürftig wären, aber keinen Antrag auf Leistungen aus der
Pflegeversicherung stellen, fallen aus der offiziellen Berichterstattung über die vorherrschende
Pflegebedürftigkeit heraus und können daher auch im nachfolgenden Abschnitt nicht
berücksichtigt werden.
3.3.2. Pflegebedürftigkeit in Bonn
a) Ausmaß der Pflegebedürftigkeit in Bonn
Abbildung 5: Pflegequote nach Altersgruppen und Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023)
Quelle: Eigene Berechnung nach IT.NRW, Pflegestatistik 2023 und Bundesstadt Bonn – Statistikstelle,
Melderegister
Hinweis: Die zur Berechnung der Pflegequote herangezogenen Werte der Gesamtbevölkerung stammen von der
Statistikstelle Bonn und wurden zum Stichtag 31.12.2023 erhoben. Dadurch ergibt sich ein zeitlicher Unterschied
von 16 Tagen zw. den Daten der Pflegestatistik und den Daten der Bonner Melderegister.
Laut der vom Landesbetrieb IT.NRW veröffe ntlichten Pflegestatistik lebten zum Stichtag 15.
Dezember 2023 insgesamt 19.863 pflegebedürftige Personen in Bonn. 22 Damit betrug die
Pflegequote der Gesamtbevölkerung 5,9 % und lag somit unterhalb des bundesweiten Werts
von rund 7 %.23 Die altersspezifische Pflegequoten schwankten zwischen 1,6 % bei den unter
60-Jährigen und 61,5 % bei den Personen ab 85 Jahren. Im Vergleich zum Jahr 2021 zeigt
22 Eine ausführliche Tabelle mit den Zahlen zur Pflegebedürftigkeit Bonner Männer und Frauen zum Stichtag
15.12.2023 findet sich im Anhang (s. Tabelle A 1). Es muss beachtet werden, dass die Zahlen der Pflegestatistik
auf Angaben der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen beruhen. Personen, die nicht versichert sind und
ausschließlich Leistungen über das Sozialamt beziehen, werden somit nicht berücksichtigt, weshalb davon
auszugehen ist, dass die hier berichteten Zahlen die tatsächliche Pflegebedürftigkeit in Bonn leicht unterschätzen.
23 DESTATIS (2024): 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18.
Dezember 2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html, Zugriff
21.02.2025.
1,6
5,0
9,5
28,0
67,7
1,7
4,5
8,0
20,2
50,1
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
unter 60 Jahren
60-64 Jahre
65-74 Jahre
75-84 Jahre
85 Jahre und älter
Männer Frauen
Seite 25 von 85
17
sich somit eine tendenziell steigende Pflegequote in allen Altersgruppen. Zu dem Zeitpunkt lag
die gesamtstädtisch e Pflegequote noch bei 4,9 % und die Schwankung zwischen den
Altersgruppen reichte von 1,1 % (unter 60 -Jährige) bis 60,5 % (85 Jahre und älter). Eine
detaillierte Tabelle mit dem Vergleich der Pflegequote zwischen 2023 und 2021 (inkl.
Unterscheidung nach Geschlecht und Altersgruppe) findet sich im Anhang in Tabelle A 2.
Deutliche Unterschiede zeigen sich nicht nur zwischen den Altersgruppen, sondern auc h
zwischen den Geschlechtern (s. Abbildung 5). Während die Pflegequoten von Männern und
Frauen unter 75 Jahren noch annähernd vergleichbar sind , weise n Frauen ab 75 Jahren
sichtbar höhere Pflegequoten auf als Männer. Bei Frauen ab 85 Jahren liegt die Pflegequote
im Vergleich zu gleichaltrigen Männern sogar um 17,6 Prozentpunkte höher. Eine
naheliegende Erklärung für diesen Geschlechterunterschied liegt in den Altersunterschieden
in heterosexuellen Partnerschaften. In fast drei Vierteln der Fälle ist die Frau jünger als ihr
Partner24, wodurch Männer im höheren Alter bei alltäglichen Aufgaben wahrscheinlicher von
ihren Partnerinnen unterstützt werden können als umgekehrt. Es ist anzunehmen, dass dieses
Verhältnis zusätzlich durch das – gerade in älteren Generationen – noch vorherrschende
traditionelle Rollenverständnis von Männern und Frauen befördert wird. Au ch die längere
Lebenserwartung von Frauen muss hier beachtet werden, da es folglich in den hohen
Altersgruppen mehr alleinstehende Frauen als Männer gibt und diese Frauen in der Gestaltung
des Alltags somit auf sich allein gestellt sind. Inwiefern sich die geschlechtsspezifischen
Unterschiede in der Pflegequote langfristig festsetzen werden, muss sich zeigen.
Gesellschaftliche Entwicklungen wie die zunehmende Lebenserwartung von Männern, die
Verbreitung egalitärer Rollenbilder in jüngeren Generationen 25 sowie die Zunahme
alleinstehender Personen in allen Altersgruppen 26 können die Geschlechtsunterschiede der
Pflegequote jedoch nachhaltig verändern.
Die zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eingesetzten fünf Pflegegrade verteilen sich unter
Frauen in etwa gleichermaßen wie unter Männern (s. Abbildung 6). Bei beiden Geschlechtern
wurden ca. 70 % der Pflegebedürftigen den Pflegegraden 2 und 3 zugewiesen und gelten
somit als erheblich bzw. schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Die restlichen
Personen verteilen sich zu ca. zwei Drittel in Pflegegrad 4 und 5 (schwerste
Beeinträchtigungen) und zu einem Drittel in Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung).
24 bpb (2021): Datenreport 2021. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, S. 53
25 Menkhoff, Lukas und Wrohlich, Katharina (2024): Einstellungen zu Geschlechterrollen sind in Deutschland im
Laufe der Zeit egalitärer geworden, DIW Wochenbericht, 91(46), S. 717-724,
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2024-46-3. Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
26 bpb (2021), S. 52.
Seite 26 von 85
18
Abbildung 6: Verteilung der Pflegegrade nach Geschlecht
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Diese Verteilung der fünf Pflegegrade lässt sich auch innerhalb der verschiedenen
Altersgruppen feststellen ( s. Abbildung 7). Wie beim Geschlecht, weichen auch die
Altersgruppen bei der Verteilung der Pflegegrade kaum voneinander ab. Es fällt lediglich auf,
dass der Pflegegrad 1 in den Altersgruppen ab 60 Jahren zunehmend abnimmt und die
Pflegegrade 4 und 5 dafür mit steigendem Alter an Bedeutung gewinnen. Allerdings gibt es
auch in der Gruppe der unter 60 -Jährigen einen vergleichsweise hohen Anteil an
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5. Diese Beobachtung lässt darauf schließen, dass
Pflegebedürftigkeit in jüngeren Jahren zwar seltener eintritt, diese dann aber oft so gravierend
ist, dass die Selbstständigkeit der Betroffenen schwerst beeinträchtigt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden,
mit dem Alter ansteigt und dass Frauen – vor allem in höherem Alter – in absoluten Zahlen
den größten Teil der pflegebedürftigen Bevölkerung in Bonn ausmachen . Weder das Alter
noch das Geschlecht sind jedoch ausschlaggebend für den Schweregrad der
Pflegebedürftigkeit, weshalb alle G ruppen bei der Gestaltung und Planung verschiedener
Pflegeangebote berücksichtigt werden müssen.
9,5
35,5
34,5
14,5
5,8
9,1
39,7
31,4
14,2
5,6
0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Männer Frauen
Seite 27 von 85
19
Abbildung 7: Verteilung der Pflegegrade nach Altersgruppe
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
b) In Anspruch genommene Pflegeleistungen in Bonn
Die zum Stichtag 15. Dezember 2023 als pflegebedürftig geltenden Personen in Bonn haben
entsprechend ihrer Beeinträchtigung unterschiedliche Pflegeleistungen in Anspruch
genommen. Im Folgenden wird unterschieden zwischen (1) ambula nter Pflege durch
Pflegedienste, (2) stationäre Dauer - bzw. Kurzzeitp flege, (3) ausschließlich Bezug von
Pflegegeld und (4) Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die ausschließlich Leistungen der nach
Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Allt ag beziehen oder trotz
Pflegegrades keine Leistungen der ambulanten oder stationären Pflegeanbieter in Anspruch
nehmen.27
Mit insgesamt 11.658 Pflegebedürftigen (58,6 %), die ausschließlich Pflegegeld erhalten, stellt
das Pflegegeld den größten Teil der in Bonn in Anspruch genommenen Pflegeleistungen dar
(Stichtag 15. Dezember 2023) .28 Personen ab Pflegegrad 2 erhalten je nach Pflegegrad
zwischen 332 EUR und 947 EUR Pflegegeld ( § 37 Absatz 1 SGB XI), mit dem sie selbst die
erforderlichen Pflege -, Betreuungs - oder Hilfemaßnahmen in der häuslichen Umgebung
sicherstellen müssen. Somit wird der Großteil der in Bonn lebenden pflegebedürftigen
Personen im eigenen Zuh ause von Angehörigen, Ehrenamtlichen oder anderweitig privat
organisiertem Pflegepersonal unterstützt. An zweiter Stelle steht die ambulante Pflege, die von
insgesamt 18,4 % der Pflegebedürftigen in Anspruch genommen wird und durch professionelle
27 Neben den vier gelisteten Leistungskategorien umfasst die von IT.NRW bereitgestellte Pflegestatistik noch die
Gruppe der pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad eins, die sich in teilstationärer Pflege befinden. Da hiervon
nur insgesamt drei Personen in der Pflegestatistik aufgeführt werden, wird diese Grup pe in den weiteren
Ausführungen nicht berücksichtigt.
28 Die hier genannte Zahl der Pflegegeldempfänger*innen schließt Fälle aus, die zusätzlich ambulante Pflege
erhalten oder Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Rechnet man diese Fällte mit ein, ergibt
sich eine Gesamtzahl von 13.554 Personen, die Pflegegeld beziehen (Stichtag 31. Dezember 2023).
13,7
16,2
12,7
8,1
4,9
36,0
39,1
40,3
41,4
36,0
31,6
32,2
31,3
32,2
34,3
12,6
9,3
11,4
13,4
18,0
6,1
3,2
4,4
5,0
6,7
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
unter 60 Jahren
60-64 Jahre
65-74 Jahre
75-84 Jahre
85 Jahre und älter
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Seite 28 von 85
20
ambulante Pflegedienste ebenfalls in der häuslichen Umgebung der Leistungsberechtigten
erfolgt. In stationäre r Kurz - bzw. Dauerpflege befinden sich lediglich 14,4 % der
Pflegebedürftigen in Bonn. Bei den verbleibenden 8,6 % handelt es sich um Personen mit
Pflegegrad 1, die keine Leistungen oder ausschließlich Leistungen nach Landesrecht in
Anspruch nehmen.
Abbildung 8: In Bonn erbrachte Pflegeleistungen im Vergleich zwischen 2021 und 2023
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die relative Verteilung der Pflegeleistungen i n Bonn
unverändert geblieben (s. Abbildung 8). Der Anteil der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld
beziehen und somit in privat organisierter hä uslicher Pflege leben, ist zwischen dem 15.
Dezember 2021 bis zum 15. Dezember 2023 jedoch um 6,7 Prozentpunkte gestiegen.
Rückläufig waren hingegen die Anteile der Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege (-2,3
Prozentpunkte) bzw. in stationärer Kurz- oder Dauerpflege (ebenfalls -2,3 Prozentpunkte).
Diese rein deskriptive Abbildung der Verschiebung in der Inanspruchnahme von
Pflegeleistungen lässt keine Schlüsse darüber zu, ob die Zunahme des Anteils an
Pflegegeldbezug einer Präferenzverschiebung bei den Pfl egebedürftigen oder einem
unzureichenden Angebot an ambulanten und stationären Pflegeanbietern zuzuschreiben ist.
Einen – wenn auch eher geringen – Anteil an der anteiligen Zunahme der Pflegebedürftigen
mit Pflegegeldbezug könnte auch der in Unterkapitel 3.1 beschriebene Anstieg des
Männeranteils in der Altersgruppe ab 85 Jahren haben. Wie in Abbildung 9 dargestellt, ist der
Anteil der Pflegegeldempfangenden unter Männern mehr als 10 Prozentpunkte höher als unter
Frauen. Dafür nehmen Frauen ambulante Pflegedienste stärker in Anspruch als Männer (20,2
22,7
16,7
51,8
8,7
18,4
14,4
58,6
8,6
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegegeld-
empfänger/-innen
mit Pflegegrad 1 und
ausschließlich
landesrechtlichen bzw.
ohne Leistungen
2021 2023
Seite 29 von 85
21
% zu 15,5 %). Hierin zeigen sich Geschlecht sunterschiede in der Art und Weise wie
Unterstützung zu Hause organisiert wird. Dabei spielt vermutlich wieder der Altersunterschied
in gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften sowie die längere Lebenserwartung von Frauen
eine Rolle, da Frauen somit eher die häusliche Pflege ihrer Partner übernehmen können als
andersherum.
Abbildung 9: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Geschlecht
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Die längere Lebenserwartung könnte auch erklären, warum Frauen anteilsmäßig öfter in
stationäre Pflege gehen als Männer, da der Anteil stationärer Kurz- oder Dauerpflege an allen
Pflegeleistungen mit zunehmendem Anteil stetig an steigt. In der Gruppe derjenigen, die 85
Jahre und älter sind, erreicht der Anteil stationärer Pflege schließlich dasselbe Niveau wie
ambulante Pflegedienstleistungen, die ebenfalls mit zunehmendem Alter an Bedeutung
gewinnen (s. Abbildung 10). Die mithilfe von Pflegegeld finanzierte häusliche Pflege wird mit
fortgeschrittenem Alter weniger, macht aber auch bei den Pflegebedürftigen ab 85 Jahren
noch immer einen Anteil von 46,2 % aus.
15,5
10,5
65,0
9,1
20,2 16,8
54,7
8,3
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegegeld-
empfänger/-innen
mit Pflegegrad 1 und
ausschließlich
landesrechtlichen bzw.
ohne Leistungen
Männer Frauen
Seite 30 von 85
22
Abbildung 10: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Altersgruppe
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
3.3.3. Pflegemodellrechnung für Bonn
Auf Grundlage der Bevölkerungsvorausberechnung erstellt die Landesstelle IT.NRW auch
eine Pflegemodellrechnung mit einer Prognose der Pflegebedürftigen bis z um 01. Januar
2050. Um den daraus resultierenden Bedarf besser bewerten zu können, unterscheidet die
Pflegemodellrechnung nach Versorgungsform und gibt somit Auskunft über die zu erwartende
Anzahl an Pflegebedürftigen in den vier oben genannten Pflegeleistungsbereichen.
Während bei der Gruppe der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 und Inanspruchnahme keiner
bzw. ausschließlich landesrechtlicher Leistungen zwischen dem 01. Januar 2025 und dem 01.
Januar 2050 mit einem Anstieg von rund 18,8 % gerechnet wird (von 1.600 auf 1.900
Personen), fällt die Zunahme an Pflegebedürftigen im Pflegegeldbezug sowie bei der
stationären und ambulanten Pflege im gleichen Zeitraum vermutlich deutlich stärker aus (s.
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Tabelle 2). Laut
Pflegemodellrechnung steigt die Zahl an Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege um 39 % (von
4.100 auf 5.700 Personen), die in stationärer Pflege um 53,3 % (von 3.000 auf 4.600
Personen) und die in Pflegegeldbezug um 30,9 % (von 9.400 auf 12.300 Personen) an.
58,6
76,7
65,7
63,0
56,1
46,2
0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00
Gesamtbevölkerung
unter 60 Jahren
60-64 Jahre
65-74 Jahre
75-84 Jahre
85 Jahre und älter
mit Pflegegrad 1 und ausschließlich
landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen
Pflegegeld-
empfänger/-innen
Stationäre Pflege Ambulante Pflege
Seite 31 von 85
23
Tabelle 2: Pflegemodellrechnung bis 2049 (Stichtag 01. Januar 2050) nach Pflegeleistung
2025 2030 2035 2040 2049
Σ % Σ % Σ % Σ % Σ %
Insgesamt
Amb. Pflege 4.100 22,7 4.300 22,4 4.500 22,5 4.900 22,8 5.700 23,2
Stat. Pflege 3.000 16,6 3.300 17,2 3.500 17,5 3.800 17,7 4.600 18,7
Pflegegeld 9.400 51,9 9.900 51,6 10.300 51,5 11.000 51,2 12.300 50,0
Pflegegrad 1 1.600 8,8 1.600 8,3 1.700 8,5 1.800 8,4 1.900 7,7
Insgesamt 18.100 100 19.200 100 20.000 100 21.500 100 24.600 100
Quelle: IT.NRW, Pflegemodellrechnung
Da es bei allen Pflegeleistungen zu einer Zunahme kommt, ändert sich die Verteilung der
Leistungen in der Gruppe der Pflegebedürftigen laut Pflegemodellrechnung nur minimal.
Anders als beim Abgleich der Ist -Werte aus den Jahren 2021 und 2023 (s. Abschnitt 3.3.2)
nimmt laut Prognose im weiteren Verlauf nicht der Anteil des Pflegegeldbezugs weiter zu (-1,9
Prozentpunkte), sondern stattdessen wird künft ig der Anteil der Pflegebedürftigen in
ambulanter ( +0,5 Prozentpunkte) oder stationärer Pflege (+1,7 Prozentpunkte) leicht
ansteigen. Damit prognostiziert die Pflegemodellrechnung eine leicht rückläufige Bedeutung
der häuslichen Pflege.
Da die Pflegemodel lrechnung auf der Bevölkerungsvorausberechnung beruht, unterliegt sie
denselben Unsicherheiten, auf die bereits in Unterkapitel 3.2 hingewiesen wurde. Dass man
bei der Prognose der Pflegeleistungen in der Tat von Ungenauigkeiten ausgehen muss, zeigt
sich in Abbildung 11, in der die Ergebnisse der Pflegemodellrechnung mit den Ist-Werten der
Pflegestatistik aus den Jahren 2015, 2017, 2021 und 2023 abgeglichen werden. Während die
Prognose im Jahr 2021 noch sehr gut mit den Ist -Werten übereinstimmt, kommt es 2023
bereits zu deutlichen Abweichungen. Die se fallen vor allem i n der Inanspruchnahme von
Pflegegeld besonders stark aus. Während die Pflegemodellrechnung 2023 von insgesamt
9.300 Pflegebedürftigen mit Pflegegeldbezug ausgegangen ist, haben in dem Jahr tatsächlich
11.659 Personen (6.792 Frauen und 4.866 Männer) Pflegegeld bezogen. Das entspricht einer
Unterschätzung der Pflegegeldbezieher von rund 20 %.
Die Zahl der Personen, die im Jahr 2023 ambulant gepflegt wurden, wurde von der
Pflegemodellrechnung hingegen um rund 9 % überschätzt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die
starke Abweichung – gerade beim Pflegegeld – in den kommenden Jahren fortsetzen wird.
Für die Abschätzung des Bedarfs an Pflegeleistungen sollte daher jedenfalls mit einer höheren
Anzahl an Pflegebedürftigen gerechnet werden als der, die in der aktuell en Version der
Pflegemodellrechnung prognostiziert wird.
Seite 32 von 85
24
Abbildung 11: Pflegemodellrechnung im Vergleich mit den Ist-Werten 2015 bis 2023
Quelle: IT.NRW, Pflegemodellrechnung und Pflegestatistik 2023
Hinweis: Die Rauten markieren die tatsächlichen Werte der jeweiligen Jahre in Abgrenzung zu den
Prognosewerten. Für das Jahr 2023 wurden die tatsächlichen Werte zusätzlich in gefetteter Formatierung
abgetragen. Bei den farblich hinterlegten Zahlen handelt es sich um prognostizierte Werte. Da Pflegegrade erst
im Jahr 2017 eingeführt wurden, gibt es für die Kategorie „mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen
bzw. ohne Leistungen“ erst Werte ab 2019.
4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung im Bereich Pflege
Ende des Jahres 2024 gab es 38 vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bonn, wovon die
Mehrzahl in den Stadtbezirken Bonn (15 ) und Bad Godesberg (15) angesiedelt sind.
Aufgrund der Schließung einer Einrichtung in der ersten Jahreshälfte 2024 , sind die
verfügbaren Platzzahlen insgesamt rückläufig. Zusätzlich wurden 41 permanente und 181
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze gezählt. In der teilstationären und ambulanten Pflege ist
ein stetiger Zuwachs erkennbar. Endes des Jahres 2024 gab es insgesamt 15
Tagespflegeeinrichtungen mit 254 Plätzen und 62 ambulante Dienste. Ergänzend haben
sich in den letzten Jahren auch alternative Wohnformen und Angebote zur Unterstützung
im Alltag weiterentwickelt. Der zu erwartende Anstieg des Anteils Alter und Hochaltriger an
4.000
5.700
3.000
4.600
9.200
12.300
1.500
1.900
1.713
3.672
2.862
11.658
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
Ambulante Pflege
Stationäre Pflege
Pflegegeldempfänger/-innen
mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen
Seite 33 von 85
25
der gesamten Stadtgesellschaft erfordert in den nächsten Jahrzehnten einen deutlichen
Ausbau der Infrastruktur.
Während sich die vorhergehenden Kapitel mit dem aktuellen und künftigen Bedarf an
Pflegeangeboten in Bonn beschäftigt haben, geht es im Folgenden um das Angebot
pflegerischer Leistungen in der Stadt. Hierfür wird die Infrastruktur der Einrichtungen im
Bereich Pflege dargestellt, wobei es zu leichten Abweichungen von anderen
Veröffentlichungen der Stadt Bonn im Themenfeld Pflege (z.B. Informationsmaterial) kommen
kann. Diese Abweichungen sind u.a. auf verschiedene Stichtage zurückzuführen und sind für
die Beschreibung und Interpretation der Entwicklungen der Bonner Pflegeinfrastruktur
unerheblich.
Eine Übersichtskarte der Bonner Pflegeinfrastruktur befindet sich im Anhang. Dort ist die
Verteilung folgender Angebote über das Bonner Stadtgebiet abgetragen: vollstationäre
Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Betreutes Wohnens und Hospiz.
4.1. Vollstationäre Pflege
Ende des Berichtsjahrs 2024 waren 38 vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit
umfassendem Leistungsangebot, kurz: EULA) in Betrieb. Insgesamt hielten die Einrichtungen
zum Stichtag 31.12. 2024 3.078 Pflegeplätze vor. Da in der ersten Jahreshälfte 2024 eine
Einrichtung ihren Betrieb mit 80 Pflegeplätzen schloss, sank die Platzzahl zwischen 2023 und
2024 um 2,5 % (2023: 3.161 Plätze).
Tabelle 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre
Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.)
Jahr Anzahl Platzzahl
2016 37 3.060
2019 39 3.143
2022 39 3.168
2023 39 3.161
2024 38 3.078
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn
Der in Tabelle 3 dokumentierte Anstieg der Platzzahlen bis zum Jahr 2022 basierte zum
Großteil auf der Eröffnung von zwei neuen Pflegeeinrichtungen (s. gesamte dokumentierte
Entwicklung in Tabelle A 3 im Anhang). Die Veränderungen der Platzzahlen zwischen 2022
und 2023 sind hingegen auf veränderte Platzzahlen innerhalb der bestehenden Einrichtungen
zurückzuführen.
Seite 34 von 85
26
Die räumliche Verteilung der Einrichtungen über die vier Stadtbezirke ist ungleichmäßig: Im
Stadtbezirk Bonn liegen 1 5 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 1.130 Pflegeplätzen, im
Stadtbezirk Bad Godesberg 15 mit 1.165 Plätzen, in Beuel sind es fünf Einrichtungen mit 473
Plätzen und im Hardtberg nur drei mit 310 Plätzen. Obwohl die Platzzahlen in den Bezirken
Bonn und Bad Godesberg vergleichbar sind, unterscheiden sich die beiden Bezirke aufgrund
ihrer Altersstrukturen stark in ihrem örtlichen Versorgungsangebot. Während Ende des Jahres
2024 in Bad Godesberg 69 Plätze je 1.000 Einwohner*innen über 65 Jahren vorhanden waren,
lag diese Zahl im selben Jahr im Bezirk Bonn nur bei 43. Mit 42 Plätzen war die
Versorgungslage im Hardtberg ähnlich wie im Bezirk Bonn. Beuel hingegen wies mit lediglich
33 Plätzen je 1.000 Einwohner*innen das geringste Angebot Zum Stichtag 31.12.2024 auf (s.
Abbildung 12). Dies ist aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen in der Generation über
65 Jahren in Beuel (s. Unterkapitel 3.1) besonders beachtenswert.
Abbildung 12: Platzzahlen in vollstationärer Pflege je Stadtbezirk 2024 (Stichtag 31.12.)
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn
4.2. Kurzzeitpflege
Insgesamt 34 der vollstationären Einrichtungen (89,5 %) bieten eingestreute
Kurzzeitpflegeplätze an. Im Jahr 2024 waren es bis zu 181 eingestreute Plätze, die allerdings
nur zur Verfügung standen, solange sie nicht durch vollstationä r versorgte Pflegebedürftige
belegt waren.29 Nur wenige Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) bieten
separate, also permanent vorhandene Kurzzeitpflegeplätze an. Von 38 Einrichtungen im Jahr
2024 boten insgesamt sieben Einrichtungen (18,4 % aller Einrichtungen) 30 separate
Kurzzeitpflegeplätze an, wovon ein Großteil in zwei Einrichtungen mit jeweils zehn Plätzen
29 Unter eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen versteht man die flexible Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen, die eine
Einrichtung vorhält. Die Einrichtung hält keine festen Zimmer für die Kurzzeitpflege vor, sondern belegt freie Plätze
je nach Bedarf.
1.130 1.165
473
310
43
69
33
42
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Bonn Bad Godesberg Beuel Hardtberg
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
Plätze gesamt Plätze pro 1.000 Einwohner*innen über 65 Jahren
Seite 35 von 85
27
angeboten wurde. Solitäre Kurzzeitpflege – also Kurzzeitpflege als eigenständiges, nicht an
einer vollstationären Einrichtung angedocktes Angebot – wurde zwischen 2015 und 2023 von
zwei Einrichtungen mit insgesamt 27 Plätzen angeboten. Im Herbst 2024 schloss eine der
beiden Einrichtu ngen, sodass zum Stichtag 31. Dezember 2024 nur noch elf solitäre
Kurzzeitpflegeplätze in der Stadt Bonn vorhanden waren.
4.3. Teilstationäre Pflege
Der Begriff “teilstationäre Pflegeeinrichtungen ” umfasst Einrichtungen der Tages- und
Nachtpflege. Im Jahr 2023 sowie im Folgejahr 2024 gab es in der Stadt Bonn 15
Tagespflegeeinrichtungen. Die Zahl stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an; seit dem Jahr
2018 um 36,4 % (+4 Einrichtungen). Insgesamt hielten die Tagespflegeeinrichtungen im Jahr
2023 und 2024 254 Plätze vor. Seit 2022 sind 56 neue Tagespflegeplätze verteilt auf drei neue
Einrichtungen entstanden (+28,3 %) (s. Tabelle 4).
Die 15 Tagespflegeeinrichtungen sind über die vier Bonner Stadtbezirke in etwa gleich verteilt,
die Platzzahl unterscheidet sich allerdings zwischen den Stadtbezirken deutlich: Im Jahr 2024
gab es in Bad Godesberg drei Einrichtungen mit insgesamt 42 Plätzen, in Beuel vier
Einrichtungen mit insgesamt 80 Plätzen, im Bezirk Bonn fünf Einrichtungen mit insgesamt 82
Plätzen und in Hardtberg drei Einrichtungen mit insgesamt 50 Plätzen . Die gesamte
dokumentierte Entwicklung der Tagespflege kann in Tabelle A 4 im Anhang nachvollzogen
werden.
Tabelle 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen nach Jahr (Stichtag: 31.12.)
Jahr Anzahl Platzzahl
2018 11 140
2022 12 198
2024 15 254
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn
Die Stadt Bonn verfügte, wie in den vergangenen Jahren, auch im Jahr 2023 und 2024, über
keine Einrichtung der Nachtpflege.
4.4. Ambulante Dienste
Im Jahr 2024 waren in der Stadt Bonn 62 ambulante Dienste gemeldet, die Leistungen nach
dem SGB XI durchführen. Ambulante Dienste sind mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die
entgeltlich Betreuungsleistungen im Sinne dieses Gesetzes erbringen. Im Vergleich zum Jahr
2023 kam ein neuer Pflegedienst hinzu.
Mit Ausnahme des Jahres 2019 stieg die Zahl der ambulanten Dienste (SGB XI) in der Stadt
Bonn seit 2016 kontinuierlich an; insgesamt um 51 %. Seit 2022 kamen jährlich nur noch ein
Seite 36 von 85
28
bis zwei Einrichtungen hinzu, womit sich eine Abflachung des Anstiegs der Vorjahre ergab.
Weitere Daten können der Tabelle A 5 im Anhang entnommen werden.
Über die Anzahl der Pflegebedürftigen, die je Dienst versorgt werden, liegen der Stadt Bonn
keine Zahlen vor. Darüber hinaus werden pflegebedürftige Bonner *innen von ambulanten
Pflegediensten umliegender Kommunen gepflegt und umgekehrt pflegen in Bonn gemeldete
ambulante Pflegedienste auch Nicht-Bonner*innen im Umland der Stadt (siehe auch Abschnitt
5.3.3).
4.5. Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften
Ein weiterer mittlerweile etablierter Baustein in der Pflegeinfrastruktur der Stadt Bonn sind
ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften, in denen bis zu 12 Senior*innen mit oder ohne
Pflegebedarf zusammenleben. Pflegewohngemeinschaften dieser Art können entweder von
Pflege- und Betreuungsdiensten, Kommunen, Bürgervereinen oder Einzelpersonen gegründet
werden, die dann für die Organisation und Qualität des Angebots verantwortlich sind.
Gleichzeitig k önnen Pflegewohngemeinschaften aber auch über eine Privatinitiative selbst
organisiert und verantwortet werden. In dem Fall unterliegt die Pflegewohngemeinschaft nicht
der Aufsicht der WTG-Behörde.
Tabelle 5: Anzahl und Platzzahl in ambulant betreuten Wohngemeinschaften in den Jahren 2023 und 2024
(Stichtag: 31.12.)
Anzahl Platzzahl
Jahr Anbieter-
verantwortet
Selbst-
verantwortet
Anbieter-
verantwortet
Selbst-
verantwortet
Plätze
gesamt
2023/2024 8 13 69 78 147
Quelle: WTG-Behörde Bundesstadt Bonn
Im Jahr 2023 existierten acht anbieterverantwortete und 13 selbstverantwortete ambulant
betreute Pflegewohngemeinschaften nach SGB XI mit insgesamt 147 Plätzen. In einzelnen
Einrichtungen gab es leichte Veränderungen im Jahr 2024, die in der Gesamtsumme aber
keine Veränderung erzeugen (s. Tabelle 5). Die Zahl der selbstverantworteten
Pflegewohngemeinschaften wuchs in den letzten Jahren an.30 Einige der Einrichtungen haben
einen Schwerpunkt auf Pflegebedürftige einer bestimmten Zielgruppe; so gibt es Einrichtungen
mit dem Schwerpunkt Intensiv- und/ oder Beatmungspflege oder Demenz.
30 Da es sich bei selbstverantworteten Pflegewohngemeinschaften um privat organisierte Angebote handelt, die
nicht der Aufsicht durch die WTG -Behörde unterliegen, kann nicht sichergestellt werden, dass alle Angebote mit
aktuellem Stand gemeldet wurden. Daher können die hier berichteten Fallzahlen und Entwicklungen von den
tatsächlichen Zahlen abweichen.
Seite 37 von 85
29
4.6. Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Gesetzgebung im Bere ich Pflege hat zum Ziel, dass es Senior*innen möglichst lange
ermöglicht wird, selbstständig in ihren eigenen vier Wänden zu leben. Hierfür ist es notwendig,
niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag zu bieten . Aus diesem Grund führte
die nord rhein-westfälische Landesregierung im Jahr 2017 die „Verordnung über die
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein -Westfalen“ (AnFöVO) ein. Gemäß
AnFöVO stehen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag i.H.v. 1 31 EUR monatlich31 sowie
eine bis zu vierzigprozentige Umwandlungsmöglichkeit ihres ambulanten
Pflegesachleistungsanspruchs zu . Der daraus resultierende Betrag kann für die
Inanspruchnahme anerkannter Angebote zur Unters tützung im Alltag geltend gemacht
werden.
Zum Zeitpunkt der letzten Berichterstattung hat die Fachstelle für Alter und Pflege insgesamt
46 Angebote anerkannt. Seitdem ist die Zahl gestiegen und lag am 31. Dezember 2023 bei 78
und am 31. Dezember 2024 bereits bei 82 Angeboten. Hierbei handelt es sich ausschließlich
um anerkannte Angebote mit Sitz in Bonn. Die Inanspruchnahme von Angeboten aus anderen
Kreisen, wie beispielsweise dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis, steht den Pflegebedürftigen
natürlich offen.
Die Zunahme der anerkannten Angebote geht mit einer größeren Bekanntheit der Möglichkeit
zur Inanspruchnahme von Unterstützungs - und E ntlastungsangeboten im Rahmen der
AnFöVO bei Bonner Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einher. Hierzu hat eine stärkere
Einbindung der Angebote in die tägliche Pflege - und Sozialberatungen der Fachstelle Alter
und Pflege sowie ein e umfassendere nutzerzentrierte Präsentation des Angebots auf der
städtischen Internetseite beigetragen.
Wie im letzten Bericht Alter und Pflege in Bonn angekündigt, hat die Fachstelle Alter und Pflege
der Stadt Bonn zudem Netzwerkstrukturen gescha ffen, die den Austausch zwischen den
Anbietenden von Leistungen nach der AnFöVO fördern. So bietet die Fachstelle Alter und
Pflege seit 2024 ein- bis zweimal im Jahr eine Fortbildung in Form eines Fachvortrages an,
die den Teilnehmenden auch die Möglichkeit zum (Fach-)austausch sowie zur Vernetzung
bietet. Diese Vernetzungsarbeit ist besonders wichtig, d a es sich vor allem um
Einzelanbietende h andelt, die untereinander kaum in Kontakt stehen und von einem
gegenseitigen Erfahrungsaustausch sehr profitieren.
Seit der letzten Berichterstattung hat sich nicht nur die Zahl der anerkannten Angebote
ausgeweitet. Zusätzlich wurde die AnFöVO als Reaktion auf die Corona Pandemie auch
31 Dieser Betrag gilt seit dem 01. Januar 2025. Zuvor lag der Entlastungsbetrag bei 125 EUR monatlich.
Seite 38 von 85
30
dahingehend geändert, dass die Anerkennung von Nachbarschaftshilfen und Ehrenamtlichen
erleichtert wurde. Hier erfolgt eine niedrigschwellige Anerkennung32, wodurch ein e schnelle
Unterstützung der Pflegebedürftigen gewährleistet werden soll.
Dazu, dass die Qualität der Leistungen nach AnFöVO , auch im Rahmen von
Nachbarschaftshilfe und ehrenamtlichen Strukturen , gesichert ist, tragen eine Vielzahl von
Qualifizierungsangeboten bei, die seit der letzten Berichterstattung von verschiedenen
Akteuren in Bonn ins Leben gerufen wurden. Zum Beispiel hat die VHS Bonn – in Kooperation
mit der Fachstelle Alter und Pflege und dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Köln und
südliches Rheinland – in den Ja hren 2022, 2023 und 2024 jeweils eine 40 -stündige
Basisqualifizierung nach § 8 AnFöVO sehr erfolgreich durchgeführt. Die Teilnahme von
ehrenamtlichen Engagierten wurde hierbei durch die Stiftung Bonner Altenhilfe bezuschusst.
Somit wurde nicht nur ein Beitrag zur Erreichung und zum Erhalt eines guten Qualitätsniveaus
geleistet, sondern auch neue Potentiale erschlossen. Ein weiterer Ausbau des Angebots an
Schulungsmaßnahmen erfolgte durch den Bonner Verein für Pflege - und Gesundheitsberufe
oder das Regionalb üro Alter, Pflege und Demenz, das regelmäßige
Nachbarschaftshelferkurse anbietet.
4.7. Bestandsentwicklung der Pflegeinfrastruktur
Die Unterkapitel 4.1 bis 4.6 haben die bestehende Infrastruktur der verschiedenen Säulen der
Pflege in Bonn sowie zum Teil auch ihre Entwicklung im Verlauf der letzten Jahre beschrieben.
Mithilfe der in Kapitel 3 vorgestellten Bevölkerungsvorausberechnung soll nun ein Blick nach
vorne geworfen werden. Hierfür wurde für die stationäre Pflege eine sogenannte
Versorgungsquote berechnet, die sich ausschließlich auf die Bevölkerung ab 80 Jahre n
bezieht. Die Versorgungsquote sagt demnach aus, für wie viel Prozent der Bonner*innen ab
80 Jahren ein Platz in vollstationärer Pflege vorhanden ist. Die Altersgrenze von 80 Jahren
wurde gewählt, da sie dem durchschnittlichen Eintrittsalter in die stationäre Pflege in Bonn
entspricht. Somit handelt es sich jedoch um eine vereinfachte Berechnung, da angenommen
wird, dass alle Pflegeplätze für die Gruppe der Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen
und die Entwicklungen bei jüngeren Altersgruppen unberücksichtigt bleiben. Zudem beruhen
die prognostizierten Zahlen auf Bevölkerungsvorausberechnungen, – wie in Kapitel 3 bereits
angemerkt – ausschließlich auf Annahmen. Für die Kurzzeit- und die Tagespflege wurde von
der Vorausberechnung von Versorgungsquoten abgesehen, da die Nutzung dieser Angebote
unterjährigen Schwankungen unterliegt, die zu zusätzlichen Unsicherheiten in der Berechnung
führen würden. Diese methodischen Einwände müssen bei der Interpretation der im Weiteren
32 Seit dem 01.01.2024 erfolgt die Anerkennung ehrenamtlich engagierter Einzelpersonen durch die Teilnahme an
einem Nachbarschaftshelferkurs, einem Pflegekurs oder die Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebotes
des Regionalbüros notwendig.
Seite 39 von 85
31
dargestellten Entwicklung bedacht werden. Dennoch stellt dieses Vorgehen ein wichtiges Indiz
für künftige Bedarfe und den benötigten Ausbau der Pflegeinfrastruktur dar.
Im Jahr 2016 ergab sich für die Gruppe der Pers onen, die 80 Jahre und älter sind, eine
Versorgungsquote in der vollstationären Pflege von rund 17,2 %. Aufgrund des fehlenden
Anwuchses an Pflegeplätzen ist diese Quote bis 2024 bereits auf 14,1 % gesunken.
Spätestens ab 2030, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer-Generation das
80. Lebensjahr überschreiten, müsste ein massiver Ausbau der stationären Pflegeplätze
erfolgen, um zumindest die Versorgungsquote aus dem Jahr 2024 aufrechtzuerhalten. Bis zum
Jahr 2050 würde dies über 1.800 zusätzliche Pflegeplätze erfordern (s.Tabelle 6).
Tabelle 6: Beispielhafte Vorausberechnung der künftig benötigten Pflegeplätze zur Haltung der Versorgungsquote
aus 2024
Prognose
2016 2024 2030 2040 2050
Bevölkerung 80+ 17.775 21.758 21.164 25.231 34.502
Vollstationäre
Pflege
Pflegeplätze 3.060 3.078 2.994 3.569 4.881
Versorgungsquote 17,2 % 14,1 % 14,1 % 14,1 % 14,1 %
Entwicklung (abs.) -84 575 1312
Entwicklung in % -2,8 % 16,1 % 26,9 %
Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsvorausberechnung; Bundesstadt Bonn; Tätigkeitsberichte der WTG -Behörde der
Bundesstadt Bonn
Hinweis: Aufgrund der Geburtenausfälle während und nach dem Zweiten Weltkrieg bleibt die Gruppe der Personen
ab 80 Jahren zunächst stabil. Erst ab 2030 ist mit einem sprungartigen Anstieg zu rechnen. Die Zahlen aus den
Jahren 2016 und 2024 beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember. Der Stichtag für die Prognosen für 2030,
2040 und 2050 ist jeweils der 01. Januar.
Auch wenn die berechnete Versorgungsquote methodische Schwächen aufweist , sollte a n
dem hier aufgezeigten Ansprung ab 2030 – der auch auf Bundesebene prognostiziert wird –
jedoch kein Zweifel bestehen. Die ausbleibende Berücksichtigung der unter 80-Jährigen in der
Versorgungsquote lässt sogar vermuten, dass der Bedarf künftig noch stärker steigt als hier
aufgezeigt. Zudem muss beachtet werden, dass die genannten Platzzahlen der bestehenden
Infrastruktur nicht mit der tatsächlichen Nutzung gleichzusetzen sind. Letztere hängt von der
durch das vorhandene Personal bestimmten Auslastung ab, die nur selten bei 100 % liegt (s.
Kapitel 6). Die tatsächliche Versorgung ist demnach in der Regel niedriger als hier dargestellt.
5. Nutzende von voll- und teilstationären Angeboten
Die Belegungsstruktur (Eintrittsalter, Alter bei Stichtag, Herkunftsregion) wurde mithilfe
einer Datenabfrage bei vollstationären Pflegeeinrichtungen erhoben, an der sich 35 der 38
Bonner Einrichtungen beteiligt haben. Während da s Eintrittsalter mit 80,7 Jahren recht
stabil geblieben ist, verzeichneten die 35 Einrichtungen einen Anstieg an hochaltrigen
Seite 40 von 85
32
Bewohnenden (80 Jahre und älter: 77,1 %; 90 Jahre und älter: 36,7 %). Zudem zeigt sich
bei den 35 Einrichtungen, dass der Anteil zugezogener Bewohner*innen (2024: 34,8 %) in
den letzten Jahren angestiegen ist. Der Großteil von ihnen kommt aus naheliegenden
Kreisen in NRW.
Die Informationen der Kapitel 5 und 6 basieren auf Daten, die im Rahmen der Jahreserhebung
bei Einrichtungen für voll- und teilstationäre Pflege nach SGB XI durch das Amt für Soziales
und Wohnen der Bundesstadt Bonn regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember abgefragt
werden. Hierbei handelt es sich vorrangig um Informationen zur Auslastung der Einrichtungen,
zum Eintrittsdatum der Bewohner*innen in die Einrichtung und zum Alter der Bewohner*innen.
Angeschrieben werden dafür alle der WTG -Behörde bekannten Einrichtungen, die
vollstationäre Pflege sowie Tages - und Kurzzeitpflege nach SGB XI anbieten. Die
Teilnahmequote war im Jahr 2024 mit 35 von 38 vollstation ären Einrichtungen (92,1 %) sehr
hoch. Von den 36 stationären Einrichtungen, die neben Dauerpflege auch separate oder
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze vorhalten, haben allerdings nur 23 Einrichtungen (63,9 %)
Rückmeldungen zur Kurzzeitpflege im Berichtsja hr 2024 zurückgemeldet. Zusätzlich gibt es
eine Einrichtung, die im Berichtsjahr 2024 solitäre Kurzzeitpflege angeboten hat. Für diese
liegen ebenfalls Daten zur Belegung vor. Im Bereich Tagespflege war ein vollständiger
Rücklauf aller 15 Einrichtungen zu verzeichnen.
5.1. Belegung in vollstationärer Pflege
Im gesamten Jahr 2024 nutzten 3.647 Personen Angebote der vollstationären Pflege und 887
Personen Kurzzeitpflegeangebote in der Bundesstadt. 825 Personen besuchten im Jahr 2024
eine Einrichtung der Tagespflege. Nicht auszuschließen ist, dass Mehrfachzählun gen
einzelner Personen vorliegen, wenn diese zwischen verschiedenen Einrichtungen gewechselt
haben.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 befanden sich in den 35 von 38 Bonner Einrichtungen, zu
denen Daten vorliegen, 2.707 Personen in vollstationärer Pflege – was einer Auslastung der
Dauerpflegeplätze aller 35 berücksichtigten Einrichtungen am Stichtag von knapp 9 2 %
entspricht – und 48 Personen in Kurzzeitpflege.
5.2. Altersstruktur der Bewohnerschaft in vollstationärer Pflege
5.2.1. Alter der Bewohnerschaft am Stichtag
Am Stichtag 31. Dezember 2024 betrug d as durchschnittliche Alter der Bewohner*innen in
vollstationären Pflegeeinrichtungen 83,76 Jahre. Unter den Bewohner*innen befanden sich
Seite 41 von 85
33
zum Stichtag 2.086 hochaltrige Personen (77,1 %), also Menschen, die 80 Jahre alt oder älter
sind. Hiervon wiederum sind 765 (36,7 %) 90 Jahre alt oder älter.
Im Vergleich zur Altersstruktur im Berichtsjahr 2019 stieg der Anteil der Hochaltrigen von 74,0
% bis zum Jahr 2024 um 3,1 Prozentpunkte. Der Anteil der Hochaltrigen, die 90 Jahre und
älter sind, lag im Jahr 2019 bei 43,2 % und sank seitdem um 6,5 Prozentpunkte.
Abbildung 13 zeigt die Altersstruktur der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen in
Bonn in verschiedenen Altersklassen zum Stichtag 31. Dezember 2024. Kumuliert
repräsentieren die Bewohner*innen ab 70 Jahren mehr als 90 % aller vollstationär gepflegten
Pflegebedürftigen.
Am Stichtag befanden sich zudem 45 Pe rsonen (1,7 %) in Dauerpflege, die dem Bereich
„Junge Pflege“ in Bonn zuzuordnen sind, diese Personen waren 50 Jahre alt oder jünger. Von
diesen waren zum Zeitpunkt der Erhebung elf Personen – und damit 0,4 % aller
Bewohner*innen vollstationärer Pflegeeinrichtungen – 30 Jahre alt oder jünger. Die meisten
dieser jungen Pflegebedürftigen leben in Einrichtungen, die speziell auf diese Zielgruppe
ausgerichtet sind. Häufig bilden Unfälle und fortgeschrittene, schwere Erkrankungen sowie
Suchterkrankungen den Hintergrund für die frühzeitig eingetretene Pflegebedürftigkeit. Die für
diese Zielgruppe besonders komplexen Anforderungen an Pflege erfordern eine
entsprechende konzeptionelle Ausrichtung der als „Schwerpunkteinrichtungen“ tätigen
stationären Einrichtungen. Der Anteil der Menschen in „junger Pflege“ an allen Personen in
vollstationärer Pflege hat sich im Vergleich zum Jahr 2019 kaum verändert, vermutlich bildet
auch die unveränderte Platzzahl in besonders dafür ausgelegten Einrichtungen dabei eine
entscheidende Rolle.
Abbildung 13: Altersverteilung der Bewohner*innen in vollstationärer Pflege in Bonn (Stichtag: 31.12.2024)
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung mit Rücklauf von 35 der insgesamt 38
vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn
42; 1,6% 52; 1,9%
141; 5,2%
385; 14,2%
1.321; 48,8%
721; 26,6%
44; 1,6%
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
unter 50 50-59 60-69 70-79 80-89 90-99 100 und älter
Seite 42 von 85
34
5.2.2. Alter bei Eintritt in die vollstationäre Pflege
Das Eintrittsalter beschreibt den Zeitpunkt, zu dem ambulante Versorgungsstrukturen nach
Einschätzung aller Beteiligten (Pflegebedürftige, Angehörige und Fachdienste) offenbar nicht
mehr ausreichen, um Pfleg ebedarfe angemessen abzudecken. Insofern kann eine
Veränderung des Eintrittsalters ein Hinweis auf Veränderungen der Versorgungsstrukturen
oder der Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung sein.
Abbildung 14 : Alter beim Eintritt in vollstationäre Pflege in Bonn (Stichtag: 31.12.2024)
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung mit Rücklauf von 35 der insgesamt 38
vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn
Abbildung 14 zeigt die Verteilung des durchschnittlichen Eintrittsalters in Bonner
Pflegeeinrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2024. Das durchschnittliche Eintrittsalter in
die stationäre Pflege lag Ende des Jahres 2024 bei 80,7 Jahren. Damit ist das
Durchschnittsalter seit der letzten Berichterstattung 2018 minimal um 0,1 Jahre gesunken
(2018: 80,8 Jahre). Zwei aller 38 Einrichtungen fokussieren sich speziell auf jüngere
Pflegebedürftige und stellen damit eine Ausnahme dar. Bei diesen Einrichtungen ist das
Durchschnittsalter bei Eintritt 33,1 und 48,1 Jahre. Bei den weiteren 33 Einrichtungen beträgt
das durchschnittliche Eintrittsalter 82,3 Jahre. Dabei schwankt das durchsch nittliche
Eintrittsalter bei den einzelnen Einrichtungen zwischen 75,8 und 86,5 Jahren.
5.3. Herkunft der Bewohnerschaft
Der Übergang in stationäre Pflege bedeutet für die Pflegebedürftigen zugleich den Wegzug
aus ihrem bisherigen Zuhause. Je nach individueller Situation und verfügbarem Angebot an
Pflegeplätzen, ziehen Pflegebedürftige zum Zweck stationärer Pflege in eine Pflegeeinrichtung
in ihrer Nachbarschaft, in einen anderen Stadtteil oder aber sie verlassen sogar die Stadt.
Folglich ziehen auch Pflegebedür ftige von außerhalb nach Bonn, um hier das Angebot
21; 0,8% 46; 1,7% 72; 2,7%
202; 7,5%
534; 19,7%
1.366; 50,5%
456; 16,9%
9; 0,3%
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
unter 30 30-49 50-59 60-69 70-79 80-89 90-99 100 und
älter
Seite 43 von 85
35
stationärer Pflege in Anspruch zu nehmen. In den folgenden Abschnitten wird das
Mobilitätsverhalten pflegebedürftiger Personen dargestellt, wobei zwischen innerstädtischer
und überregionaler Mobilität unterschieden wird.
5.3.1. Innerstädtische Pflegemobilität
Die 35 Einrichtungen, die sich 2024 an der Jahreserhebung beteiligt haben, haben für 2.705
Personen, die am Stichtag (31. Dezember 2024) stationär gepflegt wurden, Angaben zum
vorherigen Wohnort gemacht. Von diesen 2.705 Personen waren 1.762 (65,1 %) bereits vor
ihrem Wechsel in stationäre Pflege in Bonn ansässig, wovon wiederum 560 (31,8 %) in eine
stationäre Einrichtung im selben Postleitzahlengebiet ziehen konnten. In diesen Fällen ist von
einer wohnortnahen Betreuung auszugehen. 1.202 Personen (68,2 %) hingegen sind für die
stationäre Pflege in eine Einrichtung in einem anderen Postleitzahlengebiet gezogen.
Aufgrund der überfließenden Postleitzahlgrenzen innerhalb des Stadtgebiets, kann hieraus
jedoch nicht automatisch auf eine wohnortferne Betreuung geschlossen werden.
Abbildung 15: Standort der stationären Pflegeeinrichtung nach Herkunft der Bewohner*innen im Jahr 2024
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen
54,8%
3,9%
7,8%
9,4%
16,5%
83,7%
13,1%
18,2%
9,4%
6,6%
58,2%
22,5%
19,3%
5,9%
20,9%
49,9%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%
PLZ
53225 - 3229
PLZ
53173 - 3179
PLZ
53121 - 3129
PLZ
53111 - 3119
PLZ 53111 - 53119
(Innenstadt Bonn, Gronau, nördl.
Vororte, Tannenbusch)
PLZ 53121 - 53129
(Endenich, Dransdorf, Duisdorf, Brüser
Berg, Röttgen, Lengsdorf, Ippendorf, Venusberg, südl.
Vororte)
PLZ 53173 - 53179
(Innenstadt Bad Godesberg, nördl. und
westl. Vororte Bad Godesberg, Lannesdorf, Mehlem)
PLZ 53225 - 53229
(Innenstadt Beuel, südl. und östl. Vororte Beuel)
Seite 44 von 85
36
Gruppiert man die Bonner Postleitzahlen in vier Bereiche33, so zeigt sich ein deutlich höherer
Verbleib in der heimischen Postleitzahlengruppe. Insgesamt 1.107 Personen, also 62,8 % der
zuvor in Bonn ansässigen Pflegebedürftigen, konnten trotz Umzug in stationäre Pflege in ihrer
Postleitzahlengruppe verbleiben. Eine wohnortnahe Unterbringung konnte vor allem in der
Postleitzahlengruppe 53173 – 53179, die den Bezirk Bad Godesberg abde ckt, in großem
Umfang gewährleistet werden, da hier die höchste Dichte an stationären Pflegeeinrichtungen
innerhalb des gesamten Stadtgebiets gegeben ist. Die größte innerstädtische Mobilität zeigt
sich hingegen in der zentrumsnahen Postleitzahlengruppe 53111 – 53119 (s. Abbildung 15).
5.3.2. Überregionale Pflegemobilität
Die Ergebnisse zur Verteilung der innerstädtischen Pflegemobilität entsprechen den Mustern,
die bereits im letzten Bericht Alter und Pflege aus dem Jahr 2019 erkennbar waren. Der Anteil
der Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen, die von außerhalb nach Bonn
gekommen sind, hat in den letzten Jahren jedoch kontinuierlich zugenommen. Fo lglich
müssen die stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn nicht nur den Bedarf der Bonner
Bürger*innen abdecken, sondern zunehmend auch auf Anfragen aus anderen Regionen
eingehen. Während der Anteil der zugezogenen Bewohnenden bei den Einrichtungen, die
Angaben zur Herkunft ihrer Bewohner*innen gemacht haben, im Jahr 2019 noch bei 2 9,0 %
lag, ist er innerhalb von fünf Jahren um mehr als fünf Prozentpunkte gestiegen und lag im
Dezember 2024 bei 34, 834 Der Anteil der betreuten Personen aus anderen Regionen
schwankt dabei stark zwischen den einzelnen stationären Einrichtungen und hat im
Durchschnitt über die Jahre ebenfalls zugenommen (2019: 28,2 %; 2024: 3 6,7 %) (s.
Abbildung 16).
33 Die vier Bonner Stadtbezirke (Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Bonn) lassen sich mithilfe von Postleitzahlen
nicht eindeutig voneinander abgrenzen, weswegen hier lediglich eine annähernde Gruppierung der Postlei tzahlen
in die Bereiche 53225 – 53229, 53173 – 53179, 53121 – 53129 und 53111 – 53119 erfolgt.
34 Die Daten entstammen der durch das Amt für Soziales durchgeführten Datenerhebung unter stationären
Pflegeeinrichtungen in Bonn. Aufgrund von Antwortausfällen können die Stichproben der jährlichen Befragungen
voneinander abweichen. Von Auswirkungen auf den hier berichteten Trend ist jedoch nicht auszugehen.
Seite 45 von 85
37
Abbildung 16: Anteil der von außerhalb Bonns zugezogenen Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen
zwischen 2019 und 2024 (Stichtag jeweils 31. Dezember)
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen
Von den von außerhalb stammenden Bewohner*innen, zu denen im Dezember 2024
Informationen zu ihrem vorherigen Wohnort vorlagen, kam die überwiegende Mehrheit (89 %)
aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (s. Abbildung 17; PLZ 5 und PLZ 4). Aus dem
direkt angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis stammten insgesamt 477 Personen und somit mehr als
die Hälfte aller von außerhalb kommenden Bewohner*innen in Bonner Pflegeeinrichtungen.
Andere stark vertretene Kreise sind die rheinland-pfälzischen Kreise Ahrweiler (47 Personen)
und Neuwied (30 Personen).
Seite 46 von 85
38
Abbildung 17: Herkunft der nach Bonn zugezogenen Bewohner*innen stationärer Einrichtungen nach
Postleitzahlengebiet
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen
Die Pflegebedürftigen, die zur stationären Pflege nach Bonn ziehen, verteilten sich im Jahr
2024 relativ gleichmäßig im Bonner Stadtgebiet. Eine Abweichung zeigt sich lediglich in der
Postleitzahlengrupp 53111 – 53119, in der der Anteil der zugezogenen Bewohner*innen mit
27,7 % vergleichsweise niedrig war (s. Abbildung 18Abbildung 18).
Dem Zuzug von Pflegebedürftigen nach Bonn steht der Wegzug pflegebedürftiger Bonner
Bürger*innen gegenüber. Hierzu liegen Daten der Pflegestatistik von IT.NRW aus dem Jahr
2023 vor. Demnac h lebten am Stichtag (15. Dezember 2023) insgesamt 801 Personen aus
Bonn in stationären Pflege außerhalb Bonns. Wie bei dem zuvor beschriebenen Zuzug, zeigt
sich auch beim Wegzug dasselbe Muster: die meisten Ortswechsel erfolgten innerhalb
Nordrhein-Westfalens (642 Personen; 80,2 %) und Rheinland-Pfalz‘ (96 Personen; 12,0 %).
Zur selben Zeit lebten laut IT.NRW 846 Personen in Bonn, die zur stationären Pflege neu in
die Stadt gekommen sind. 35 Somit ergab sich im Dezember 2023 ein durch überregionale
Mobilität entstandenes Plus von 45 stationär gepflegten Personen (s. Anhang Tabelle A 6).
35 Die für das Jahr 2023 berichteten Zahlen sind der Pflegestatistik von IT.NRW entnommen und
basieren daher nicht auf derselben Datenbasis wie die Daten für das Jahr 2024. Diese stammen aus
einer durch das Amt für Soziales und Wohnen durchgeführten Befragung, bei der Angaben zu
insgesamt drei Einrichtungen fehlen.
Seite 47 von 85
39
Abbildung 18: Herkunftsorte der Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn im Jahr 2024
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen
5.3.3. Überregionale ambulante Pflege
Im Bereich der ambulanten Pflege geht es zwar nicht um einen Wohnortwechsel der
pflegebedürftigen Personen, je nach Versorgungslage, zeigt sich aber auch hier, dass auf
Anbietende anderer Regionen zurückgegriffen wird. Insgesamt 408 Personen aus Bonn haben
laut IT.NRW zum Stichtag 15. Dezember 2023 ambulante Pflegeangebote aus angrenzenden
Regionen in A nspruch genommen, wobei 405 der Anbietenden aus Nordrhein -Westfalen
kamen und drei aus Rheinland -Pfalz. Gleichzeitig wurden 165 Bürger*innen angrenzender
nordrhein-westfälischer Regionen von in Bonn ansässigen ambulanten Pflegediensten
versorgt. Somit haben deutlich mehr Pflegebedürftige aus Bonn auf überregionale Angebote
zurückgegriffen als andersherum. Dieser Umstand kann auf ein unzureichendes Angebot
ambulanter Pflegedienste im Bonner Stadtgebiet hindeuten. Dies ist im Einklang mit der
Annahme, dass es im städtischen Raum aufgrund schwächer verankerter familiärer und
nachbarschaftlicher Strukturen einen höheren Bedarf an ambulanten Pflegediensten gibt als
im ländlichen Raum. Eine andere Erklärung für den Rückgriff auf Angebote außerhalb des
Bonner Stadt gebiets sind Wohnorte am Bonner Stadtrand, für die Anbietende anderer
Regionen geografisch schlicht näherliegen und somit für die Betroffenen praktikabler sind. Die
43,0%
5,5% 5,8%
10,9%
4,7%
42,9%
6,3%
5,1%
7,1%
6,3%
36,8%
16,4%10,0%
7,1%
14,9%
39,9%
35,2%
38,3% 36,1%
27,7%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
PLZ 53225 -
53229
PLZ 53173 -
53179
PLZ 53121 -
53129
PLZ 53111 -
53119
PLZ 53225 - 53229
(Innenstadt Beuel, südl. und östl. Vororte Beuel)
PLZ 53173 - 53179
(Innenstadt Bad Godesberg, nördl. und
westl. Vororte Bad Godesberg, Lannesdorf, Mehlem)
PLZ 53121 - 53129
(Endenich, Dransdorf, Duisdorf, Brüser
Berg, Röttgen, Lengsdorf, Ippendorf, Venusberg, südl.
Vororte)
PLZ 53111 - 53119
(Innenstadt Bonn, Gronau, nördl.
Vororte, Tannenbusch)
außerhalb
Seite 48 von 85
40
tatsächlichen individuellen Gründe für die Inanspruchnahme überregionaler Angebote lassen
sich anhand der vorliegenden Datenbasis jedoch nicht erfassen.
6. Auslastung, Nachfrage und Bedarfe
In Bonn befanden sich im Jahr 2024 in 35 der 38 Einrichtungen 3.647 Personen in
stationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege. Bei den restlichen drei Einrichtungen ist die Zahl
der Nutzenden nicht bekannt. Aufgrund von Personalmangel blieb eine Auslastung von
100 % trotz zunehmender Nachfrage die Ausnahme. Demgegenüber steht eine seit 2018
um fast das Doppelte angestiegene Nutzendenzahl in Tagespflegeeinrichtungen (202 4:
825 Personen), wobei auch hier ein leichter Rückgang in der Auslastung der einzelnen
Einrichtungen verzeichnet wurde.
Um Aussagen über die aktuelle Nachfrage nach Pflegeangeboten und über ungedeckte
Bedarfe in der Bundesstadt Bonn zu treffen, ist eine Betrachtung der derzeitigen Auslastung
der bestehenden Pflegeangebote sinnvoll. Diese wird anhand der Rückmeldung der
Pflegeeinrichtungen in der in Kapitel 5 erwähnten Jahreserhebung errechnet. Dabei wurden
die Einrichtungen der vollstationären sowie der Tages- und Kurzzeitpflege gebeten, die Anzahl
der abgerechneten Pflegetage eines Kalenderjahres anzugeben. Ein abgerechneter Pflegetag
entspricht einem belegten Pflegeplatz je Tag.
6.1. Auslastung der Dauer- und Kurzzeitpflege
Die Anzahl der Bewohner*innen in Dauer- oder Kurzzeitpflege lag im gesamten Jahr 2024 bei
den 35 Einrichtungen, die die Erhebung eingereicht haben, bei 3.647 Personen. Die
durchschnittliche Auslastung vollstationärer Pflegeeinrichtungen inklusive eingestreuter
Kurzzeitpflege betrug im Jahr 2024 92 %. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist die durchschnittliche
Auslastung damit um 1,2 Prozentpunkte gesunken (2019: 94,2 %). Dabei reichte die
Auslastungsspanne von rund 67 % bis nahezu 100 % (s. Abbildung 19). Eine
hundertprozentige Auslastung entsprich t d er vollständigen Belegung aller Pflegeplätze an
jedem Tag des Jahres.
Ausgehend von den abgerechneten Pflegetagen hatten im Jahr 2024 91,4 % der
Einrichtungen eine Auslastung von mehr als 80 %. Von den Einrichtungen mit Auslastung
unter 80 % liegen teilweise Rückmeldungen vor, da ss der Mangel an Fachkräften zu einer
verringerten Auslastung beigetragen hat. Auch weitere qualitative Rückmeldungen – zum
Beispiel von Einrichtungsleitungen in Bonner Fachgremien – legen die Vermutung nahe, dass
der Mangel an Fachpersonal ausschlaggebend für die vereinzelt geringeren
Auslastungsquoten ist und nicht der fehlende Bedarf seitens der Pflegebedürftigen. Das
Kapitel 8 bietet mehr Einblick in das Thema Personal in der Pflege.
Seite 49 von 85
41
Abbildung 19: Auslastung der Plätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn (Stichtag: 31.12.2024)
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung mit Rücklauf von 35 der insgesamt 38
vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn
6.2. Auslastung der Tagespflege
Insgesamt besuchten im Jahr 2024 825 Pflegebedürftige die 15 Tagespflegeeinrichtungen in
Bonn. Im Vergleich zu 2018 entspricht das fast einer Verdopplung der Nutzendenzahl (2018:
421 Nutzende, +96,0 %).
14 von 15 Einrichtungen haben eine Rückmeldung zu abgerechneten Pflegetagen abgegeben.
Bei ihnen bestand im Jahr 2024 eine durchschnittliche Auslastung von 74,3 %. Die
Auslastungsquote ist dabei sehr unterschiedlich und reicht von 50,3 % bis 92,2 %. Damit lag
die durc hschnittliche Auslastung um 3,7 Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2018 . Eine
besonders niedrige Auslastung zeigte sich vor allem in den durch die Corona -Pandemie
geprägten Jahren nach 2019.
Während im Berichtsjahr 2018 noch lokale Unterschiede in der Auslastung von
Tagespflegeeinrichtungen bestanden, sind diese heute nicht mehr erkennbar. I m Jahr 2024
steht die Auslastung der Tagespflegeeinrichtungen somit scheinbar nicht mehr in Abhängigkeit
zur räumlichen Lage der Einrichtung, also der Frage, wie zentral die Einrichtung in Bonn
gelegen ist.
6.3. Nachfrage im Bereich Pflegeberatung und Soziale Arbeit
Neben den Einrichtungen die Pflegedienstleistungen durchführen, gibt es auch verschiedene
Beratungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der Stadt Bonn. Dazu zählt
die telefonische und Vor-Ort-Beratung im Haus der Bonner Altenhilfe (kurz: HdBA) des Amtes
für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn im Stadtteil Duisdorf. Die dortige Beratung
der Fachstelle Alter und Pflege ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig.
Darüber hinaus steht an sechs weiteren Orten dezentral, über das Stadtgebiet verteilt eine
Sozialberatung für hilfesuchende Senior*innen und ihre Angehörigen zur Verfügung. Sie ist
1 1 1 1 2
7
21
1
0
8
16
24
unter 70% 70-74% 75-79% 80-84% 85-89% 90-94% 95-99% 100%
Seite 50 von 85
42
jeweils unter dem Titel „Stützpunkte Offene Türen für Seniorinnen und Senioren“ (kurz:
SpOTS) an bestehende Seniorenbegegnungsstätten angegliedert.
Im Haus der Bonner Altenhilfe wird allgemeine Beratung sowie Wohnberatung mit
Hausbesuchen zur Umsetzung von Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in der privaten
Häuslichkeit angeboten. Des Weiteren sind für das HdBA drei Sozialarbeiterinnen im Einsatz,
die a uch im Außendienst tätig werden. Neben der Analyse von quantitativen Daten zur
Situation in der Pflege, sollen auch Erkenntnisse aus Soziale r Arbeit und Beratung, also aus
dem direkten Umgang mit Pflegebedürftigen und Angehörigen in die Berichterstattung
einfließen. Folgende Entwicklungen wurden vom Sozialarbeitenden und Beratungspersonal
im Jahr 2024 festgestellt:
Auch die Beratungspraxis zeigt im Hinblick auf die Infrastruktur von Pflegeangeboten einen
zunehmenden Bedarf an weiteren Plätzen in stationärer und Kurzzeitpflege. Das bisher nicht
vorgehaltene Angebot der Nachtpflege wurde in den letzten Jahren ebenso häufiger
nachgefragt. Neben regulären Plätzen fehle es auch an Pflegeplätzen oder -
einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedarfen, zum Beispiel auf Grund von
psychischen und Suchterkrankungen. Auch die Nachfrage nach weiteren Wohnungen im
Betreuten Wohnen sowie nach mehr seniorengerechte m Wohnraum wurde in der Beratung
und Sozialen Arbeit verstärkt wahrgenommen.
Das Angebot an ambulanten Pflegediensten und Haushaltsdiensten wird zwar als ausreichend
gewertet, aber laut Pflegebedürftigen und Angehörigen verrichten die Haushaltsdienstleister
häufig ihre Reinigungsdienste nicht zufriedenstellend und sind stattdessen betreuend tätig. Bei
den Mitarbeitenden von ambulanten Diensten wird indes ein Rückgang an Fachlichkeit und
Engagement festgestellt. Zudem mangelt es den Nutzer*innen an Beratungsleistungen zu
spezifischen Themen, wie zum Beispiel Ernährung. Ein Verlust an individueller Betreuung und
Wahlfreiheit hinsichtlich Betreuungszeiten und -tage ist laut Pflegebedürftigen und
Angehörigen erkennbar. Auch der Wunsch, durch weibliches Betreuungspersonal gepflegt zu
werden, kann häufig nicht mehr umgesetzt werden. Die Datenlage legt die Vermutung nahe,
dass mangelndes Pflegepersonal für negative Entwicklungen in der ambulanten Pflege
verantwortlich sein könnte.
Auch die Betreuung und Pflege nach Entlassung aus dem Krankenhaus kann immer häufiger
nicht sichergestellt werden. Die Mitarbeitenden des HdBA stellten fest, dass Vereinsamung,
Verwahrlosung, die Versorgungssituation bei psychischer Erkrankung sowie Konflikte
innerhalb der Familie im Hinblick auf die Übernahme von Verantwortung immer häufiger
Thema in ihrer Beratungstätigkeit sind. Insgesamt werden die Fälle in der Sozialen Arbeit
dadurch komplexer, dass Anliegen in mehreren Problemfeldern sichtbar werden.
Seite 51 von 85
43
7. Kosten in der Pflege
Die Kosten in der Pflege beziehen sich auf die durch das Bonner Amt für Soziales und
Wohnen getätigten Ausgaben in Form von Hilfe zur Pflege innerhalb (2024: 10,4 Mio. EUR)
und außerhalb (2024: 3,2 Mio. EUR) von Einrichtungen, Pflegewohngeld (2024: 7,2 Mio .
EUR) und weiteren Investitionskostenförderungen. In den letzten Jahren sind die Kosten
deutlich gestiegen, obwohl die Zahl der Leistungsberechtigten aufgrund gesetzlicher
Reformen rückläufig war. Hierin spiegelt sich die allgemeine Kostenzunahme in der Pflege,
die alle Pflegebedürftigen – mit oder ohne Sozialleistungsanspruch – betrifft.
In Deutschland wird ein Großteil der im Bereich Pflege anfallenden Kosten von de r
gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt. Die Mittel der Pflegeversicherung werden ü ber
die Pflegekasse an pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad ausgezahlt, um
Pflegeleistung entsprechend dem individuellen Bedarf in Anspruch zu nehmen. In der Regel
übernimmt die Pflegekasse die Kosten jedoch nur bis zu einer festgelegten Ob ergrenze, so
dass unter Umständen ein Eigenante il übrigbleibt, der von den Pflegebedürftigen selbst
getragen werden muss.
Pflegebedürftige, die den Eigenanteil an den Pflegekosten nicht durch eigenes Einkommen
oder Vermögen abdecken können und bei denen keine Angehörigen (i.d.R. Ehepartner*in oder
Kinder) zur finanziellen Unterstützung verpflichtet werden können, haben Anspruch auf
Leistungen der Sozialhilfe. Selbiges gilt für Personen, die nicht pflegeversichert sind, weil sie
zum Beispiel im Ausland gelebt haben oder aus anderen Gründen durch das Raster der
Pflegeversicherung gefallen sind.
Auch wenn nicht alle Pflegebedürftigen leistungsberechtigt sind, sind die vom Sozialamt Bonn
gewährten Transferleistungen im Bereich Pflege dennoch ein Indikator für die finanzielle
Belastung der Pflegebedürftigen in Bonn . Zudem können anhand der gewährten
Transferleistungen auch Kostenentwicklungen des örtlichen Pflegemarktes über die Zeit
aufgezeigt werden. Dennoch sollten die im folgenden genannten Zahlen und Er kenntnisse
nicht auf die gesamte Bonner Stadtgesellschaft verallgemeinert werden, da sich das Kapitel
ausschließlich mit den Kosten in der Pflege beschäftigt, die durch das Bonner Soz ialamt
abgefangen werden.
7.1. Hilfe zur Pflege
Die in der Einführung beschriebenen Transferleistungen werden unter dem Begriff Hilfe zur
Pflege (im Folgenden HzP) zusammengefasst. Hiermit werden anfallende Kosten sowohl im
ambulanten als auch im stationären Bereich abgedeckt, wobei der Gesetzgeber häuslicher
Seite 52 von 85
44
Pflege bei der Bereitstellung von Transferleistungen ausdrücklich den Vorrang gewährt (§ 64
SGB XII).
Am 31. Dezember 2020 erhielten in Bonn insgesamt 1.434 Personen HzP. Dieser Wert nahm
in den darauffolgenden Jahren ab, was auch dem bundesweit en Trend entspricht. Diese
rückläufige Entwicklung steht vermutlich im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des GVWG,
das finanzielle Entlastungen bei der stationären Pflege und Erhöhung der
Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege mit sich brachte. Während die Gesetzesreform
auf Bundesebene jedoch nur zu einem kurzfristigen Rückgang führte und die Zahl der
Empfänger*innen 2023 wieder anstieg 36, hat der Rückgang in Bonn angehalten. Am 31.
Dezember 2024 wurden insgesamt 1.271 Empfänger*innen von HzP in Bonn gezählt.
Von den 1.2 71 leistungsberechtigten Personen erhielten 297 (23,4 %) HzP außerhalb von
Einrichtungen und 974 (76,6 %) HzP innerhalb von Einrichtungen. Im Dezember 2020 lag der
Anteil der HzP außerhalb von Einrichtungen mit 28,2 % noch rund 4 Prozentpunkte über dem
Wert von 2024. Folglich wird HzP trotz der Vorrangstellung häuslicher Pflege zunehmend für
stationäre Pflegeleistungen in Anspruch genommen. Hierin spiegeln sich möglicherweise die
jährlich steigenden Kosten für stationäre Pflege wider, die manche Pflegebedürftige überhaupt
erst in die Situation bringen, auf kommunale Geldleistungen in Form von HzP angewiesen zu
sein. Die steigenden Kosten zeigen sich auch in der Entwicklung der Gesamtausgaben durch
das Sozialamt Bonn. Tr otz des oben beschriebenen Rückgangs der Leistungsbeziehenden
zwischen 2020 und 2024 sind im selben Zeitraum die Ausgaben für HzP von 12.740.22 6,88
EUR auf 13.606.229,96 EUR gestiegen.
Im Dezember 2024 waren 853 (87,6 %) der 974 Empfänger*innen von HzP in Einrichtungen
älter als 64 Jahre . Vier Jahre zuvor lag der Wert noch bei 84,4 %. Somit scheint stationäre
Pflege zunehmend erst in einem höheren Alter relevant zu werden. Bei der HzP außerhalb
von Einrichtungen zeigt sich ein deutlicherer Anstieg von 75 ,0 % Leistungsberechtigter über
64 Jahren im Dezember 2020 auf 85,5 % im Dezember 2024. Dieser Anstieg weist darauf hin,
dass verhältnismäßig immer weniger Personen unter 65 Jahren auf Pflegeleistungen
angewiesen sind.
Bei Wohnortwechsel einer pflegebedürft igen Person zwecks Übergangs in stationäre Pflege
oder ambulant betreute Wohnformen ist nach § 98 SGB XII das Sozialamt der Kommune zur
Zahlung der HzP verpflichtet, in der die betroffene Person zuletzt gemeldet war. Demzufolge
zahlt die Stadt Bonn auch HzP an Personen, die nicht mehr im Stadtgebiet ansässig sind. Im
36 DESTATIS (2025 b): Rund 407 000 Personen erh ielten im Laufe des Jahres 2023 Hilfe zur Pflege ,
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/empfaenger-hilfe-pflege.html,
Zugriff 02.05.2025.
Seite 53 von 85
45
Dezember 2024 lebten insgesamt 37 9 der 974 Empfänger*innen von HzP in Einrichtungen
außerhalb von Bonn , was einem Anteil von 38,9 % entspricht. Betrachtet man den
Jahresdurchschnitt dieses Anteils (2024: 37,1 %), so zeigt sich eine Verstetigung der
Vorjahreswerte (2023: 37,0 %; 2022: 37,4 %).37
7.2. Investitionskostenförderung
7.2.1. Pflegewohngeld
Abbildung 20: Verteilung der Investitionskosten in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn in 2018 und 2024
Quelle: Bundesstadt Bonn (2018), pflegelotse.de (2024, Zugriff: 06.03.2025)
Hinweis: In die Erstellung der Boxplots sind nur die Daten der 32 Pflegeeinrichtungen eingegangen, für die Werte
aus beiden Jahren vorlagen. Da die Daten der beiden Jahre aus unterschiedlichen Datenquellen stammen, sind
Ungenauigkeiten nicht auszuschließen. Von Auswirkungen auf den aufgezeigten Trend ist jedoch nicht
auszugehen.
Alle Pflegebedürftigen in stationärer Dauerpflege müssen neben den Kosten für Pflege sowie
für Unterkunft und Verpflegung auch einen Beitrag zur Deckung der Investitionskosten ihrer
Pflegeeinrichtung tragen. Die Investitionskosten der Bonner Pflegeeinrichtungen zeigen
deutliche Schwankungen auf, die unter anderem im Alter oder in der Lage der Einrichtungen
begründet sein können. Zwischen 2018 und 2024 kam es nicht nur zu einer Zunahme der
Schwankung zwischen den Einrichtungen, sondern zu einem generellen Aufwärtstrend bei den
Investitionskosten (s. Abbildung 20). Während der Mittelwert der Investitionskosten im Jahr
2018 noch bei rund 535 EUR lag, ist er bis 2024 auf knapp 670 EUR angestiegen, was einer
durchschnittlichen Zunahme von circa 25 % entspricht.
Mit dem Pflegewohngeld erhalten pflegebedürftige Personen bei Bedarf eine finanzielle
Unterstützung bei der Zahlung des Investitionskostenbeitrags , sofern sie in einer nach dem
APG NRW förderfähigen Einrichtung leben . Es handelt sich um eine Leistung, die
ausschließlich in Mecklenburg -Vorpommern, Schleswig -Holstein und Nordrhein -Westfalen
37 Für mehr Informationen zum Thema Pflegemobilität siehe auch Abschnitt 5.3
Seite 54 von 85
46
angeboten wird. Laut Landschaftsverband Rheinland waren 2024 in Bonn 33 der 38
Einrichtungen förderfähig.
Im Dezember 2020 haben insg esamt 939 Personen Pflegewohngeld von der Stadt Bonn
erhalten. Hiervon waren 144 Personen (6,5 %) sogenannte Selbstzahler, d.h. sie haben neben
dem Pflegewohngeld keine weiteren Leistungen vom Sozialamt erhalten. Die restlichen 93,5
% haben zur Finanzierun g der stationären Pflege nicht nur Pflegewohngeld, sondern auch
HzP bezogen. Bis Ende Dezember 2024 ist die Zahl der Empfänger*innen von
Pflegewohngeld auf 851 zurückgegangen , die Ausgaben des Sozialamts Bonn jedoch von
6.333.396,70 EUR auf 7.240.007,20 EUR angestiegen. Der Anteil der Selbstzahler lag mit 122
Personen im Jahr 2024 bei 14,2 %. Somit ist nicht nur die Gesamtzahl an Empfänger*innen
des Pflegewohngelds rückläufig, sondern auch der Anteil derjenigen, die zusätzlich HzP in
Anspruch nehmen müssen.
7.2.2. Investitionskostenförderung für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
Während sich das Pflegewohngeld explizit an Pflegebedürftige in dauerhafter stationärer
Pflege richtet, regelt § 13 APG NRW die Förderung der im Tagessatz von Plätzen in Tages-,
Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen enthaltenen Investitionskosten . Diese Förderung
erhalten anerkannte Einrichtungen nach Antragsstellung für alle von ihnen gepflegten
Personen ab Pflegegrad 1, die in Bonn wohnhaft sind. Das Einkommen und Vermögen der
Pflegebedürftigen wird dabei nicht berücksichtigt.
Im Jahr 2020 wurden die meisten Pflegetage im Bereich der Tagespflege abgerechnet. Für
insgesamt 20.005 Pflegetage leistete die Stadt Bonn Investitionskostenförderungen in Höhe
von 243.702,54 EUR, was durchschni ttlich 1 2,18 EUR pro Pflegetag entspricht. In den
Folgejahren nahm die Zahl der geleisteten Pflegetage deutlich zu und lag im Jahr 2022 bei
31.713 (+58.5 %), die Höhe der Förderung b lieb jedoch auf einem vergleichbaren Niveau
(2022: 12,07 EUR pro Pflegetag) und führte so Investitionskostenförderungen in Höhe von
382.850,94 EUR (+57,1 %). In dieser Entwicklung spiegelt sich die in Unterkapitel 4.3
beschriebene Ausweitung des Angebots an Tagespflege wider. Für das Jahr 2024 liegen
derzeit noch keine abschließenden Zahlen zu den Pflegetagen vor . Die 2024 von der Stadt
Bonn geleisteten Investitionskostenförderungen in Höhe von 630.500,25 EUR stellen jedoch
eine weitere Kostensteigerung von 64,7 % im Vergleich zum Jahr 2022 dar.
Auch im Bereich der Kurzzeitpflege kam es in den letzten Jahren zu g estiegenen
Investitionskostenförderungen. Im Jahr 2020 wurden 16.811 Pflegetage geleistet, die je mit
durchschnittlich 16,65 EUR gefördert wurden. Die Gesamtförderung lag somit bei 279.876,60
EUR und folglich über dem Förderbetrag für die Tagespflege desse lben Jahres . Dieses
Verhältnis änderte sich bis zum Jahr 202 2. Mit insgesamt 289.431,31 EUR lagen die
Seite 55 von 85
47
Investitionskostenförderungen für die Kurzzeitpflege im Jahr 2022 deutlich niedriger als die
Förderungen der Tagespflege. Bei insgesamt 16.451 (-2,1 %) geleisteten Pflegetagen im Jahr
2022 entspricht das durchschnittlich 17,59 EUR pro Pflegetag. Zwischen 2020 und 2022 kam
es folglich zu einem leichten Rückgang der geleisteten Pflegetage gepaart mit einem
minimalen Anstieg der durchschnittlichen Förderbetr äge pro Tag und der daraus
resultierenden Gesamtförderung. Bis zum Jahr 2024 wurde ein eindeutig stärkerer Anstieg der
Gesamtförderausgaben auf insgesamt 322.109,39 EUR (+11,3 %) erkennbar. Dieser blieb
aber deutlich unter dem Niveau der Ausgabensteigerung in der Tagespflege im selben
Zeitraum. Inwieweit die verzeichneten Ausgabenanstiege in der Tages - und Kurzzeitpflege
durch eine Zunahme an geleisteten Tagen oder durch generelle Preissteigerungen zu erklären
sind, lässt sich mit den aktuellen Daten nicht abschließend klären.
7.2.3. Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste
Abbildung 21: Entwicklung der Förderung von ambulanten Pflegediensten zwischen 2019 und 2024
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen
Auch ambulante Pflegedienste, die einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, erhalten
eine Förderung zur Deckung ihrer Kosten. Im Jahr 2019 hat die Stadt Bonn durchschnittlich je
28.518,95 EUR an 40 Pflegedienste ausgezahlt (insgesamt 1.140.757,81 EUR). Während den
durch Corona geprägten Jahren ist ein deutlicher Anstieg an Förderungen verbunden mit
einem Rückgang geförderter ambulanter Dienste erkennbar. Seit 2023 entspricht die
durchschnittliche Förderung pro ambulantem Dienst wieder in etwa dem Wert von vor Corona.
Im Jahr 2024 wurden 44 Dienste mit durchschnittlich 27.867,98 EUR gefördert (insgesamt
1.281.927,00 EUR) (s. Abbildung 21). Somit haben 18 der 62 in Bonn gemeldeten ambulanten
Dienste im Jahr 2024 keine Investitionsförderung erhalten bzw. beantragt. Dies kann
40
41
37
39
44 44
32
34
36
38
40
42
44
46
26.000 EUR
27.000 EUR
28.000 EUR
29.000 EUR
30.000 EUR
31.000 EUR
32.000 EUR
33.000 EUR
34.000 EUR
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Durchschnittliche Förderung pro Einrichtung Anzahl Einrichtungen
Seite 56 von 85
48
vermutlich durch fehlende Vereinbarungen mit dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) oder
den administrativen Aufwand zur Beantragung der Förderung begründet werden.
7.3. Zusammenfassung: Kostenentwicklung in der Pflege
Die Entwicklung der Kosten in der Pflege bestätigen die Beobachtungen und Erwartungen des
letzten Berichts Alter und Pflege in Bonn aus dem Jahr 2019. Während die Kosten in all en
Bereichen der Pflege gestiegen sind, ergeben sich jedoch Unterschiede in den Zahlen der
Leistungsempfänger*innen.
Tabelle 7: Kostenentwicklung der Ausgaben für Pflege durch das Amt für Soziales und Wohnen Bonn (in EUR)
2020 2021 2022 2023 2024
Pflegewohngeld 6.333.396,70 6.383.492,64 5.552.530,25 6.125.889,67 7.240.007,20
Tagespflegea 243.702,54 303.344,62 398.977,56 480.465,48 630.500,25
Kurzzeitpflege 279.876,60 270.894,74 298.373,27 298.373,27 322.109,39
HzP i.v.E. 10.678.129,96 11.001.398,80 6.905.592,11b 8.740.767,12 10.458.681,81
HzP a.v.E. 2.062.096,92 2.315.268,16 2.177.747,34 2.832.297,53 3.147.548,15
HzP gesamt 12.740.226,88 13.316.666,96 9.083.339,45 11.573.064,65 13.606.229,96
a Die angegeben Kosten für die Tages - und Kurzzeitpflege beziehen sich ausschließlich auf die durch die Stadt
Bonn geleisteten Investitionskostenförderungen.
b Der Rückgang im Bereich HzP innerhalb von Einrichtungen ergibt sich durch den ab dem 01.01.2022 durch die
Pflegekassen gezahlten Leistungszuschlag zu vollstationärer Pflege
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen
Beim Pflegewohngeld zeigt sich ein Rückgang der Empfänger*innen, der aufgrund
gestiegener Investitionskosten jedoch nicht mit einer Kostensenkung e inhergeht. Von einem
Rückgang des Bedarfs ist aufgrund der steigenden Zahlen an Pflegebedürftigen nicht
auszugehen.
Auch der starke Anstieg an Pflegetagen in der Tagespflege deutet darauf hin, dass aufgrund
fehlender stationärer Angebote zunehmend auf Tage spflege zurückgegriffen wird. Durch die
zunehmende Nutzung von Tagespflegeangeboten und generelle Preissteig erungen hat in
diesem Bereich in den letzten Jahren eine deutliche Kostensteigerung auf Seiten des
Sozialamts stattgefunden. Bei der Förderung ambulanter Dienste kam es ebenfalls zu einer
Kostensteigerung, die gleichzeitig aber auch mit einer Ausweitung der geförderten Dienste
einherging.
Die hier beschriebenen Kostensteigerungen beziehen sich auf die Verpflichtungen der Stadt
Bonn, die als Kommune erst dann unterstützend eingreift, wenn Pflegebedürftige die Kosten
für Pflege nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren können. Die aufgezeigten Entwicklungen
betreffen aber auch jene, die für die Kosten selbst aufkommen und deuten somit auf eine
zunehmende finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ggf. ihrer Angehörigen hin.
Seite 57 von 85
49
8. Personal in der Pflege
Die Personalsituation im Pflegesektor steht aufgrund des demografischen Wandels vor
einer doppelten Herausforderung: eine Zunahme an Pflegebedürftigen gepaart mit dem
nahenden Renteneintritt einer Großzahl an Pflegekräften. Diese Entwicklung zeigt sich
auch an der Altersverteilung der in Bonn beschäftigten Pflegekräfte. Aktuell wird die
Personalsituation und -planung vor allem durch das mit dem GVWG eingeführten und seit
Juli 2023 gültigen neuen Personalbemessungsverfahrens bestimmt, das einen
Qualifikationsmix nach Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung, Hilfskraftpersonal mit mind.
einjähriger anerkannter Ausbildung und Fachpersonal mit mind. dreijähriger Ausbildung
vorsieht.
In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels kann ein Pflegebericht seinem Ziel nicht
gerecht werden, wenn er nicht auch einen gesonderten Blick auf das im Pflegesektor
beschäftigte Personal wirft. Gerade die kommenden Jahre werden beim Thema Personal eine
besondere Herausforderung darstellen, da zum einen die Beschäftigten der geburtenstarken
Baby-Boomer-Generation das Rentenalter erreichen und somit viele derzeitig im Pflegesektor
Beschäftigte altersbedingt wegfal len werden. Zum anderen führt die Alterung dieser
Geburtenjahrgänge auch zu einem Anstieg der auf Pflege angewiesenen Personen. Folglich
stellt die Gleichzeitigkeit aus dem Rückgang an Personal und dem Zuwachs an
Pflegebedürftigen den Pflegesektor vor eine zentrale Herausforderung.
Den personellen Herausforderungen im Pflegesektor trägt IT.NRW Rechnung, indem mit der
Pflegestatistik auch umfassende Daten zu dem in der Pflege tätigen Personal veröffentlicht
werden. Hierzu zählen u.a. Informationen über das A lter und Geschlecht, sowie über die
Ausbildung und den Einsatzbereich der Beschäftigten. Die nachfolgenden Unterkapitel
beschreiben die derzeitige Personallage im Bonner Pflegesektor und unterscheiden dabei
zwischen dem in stationärer und dem in ambulanter Pflege tätigem Personal zum Stichtag 15.
Dezember 2023. Zusätzlich wird punktuell auch die Entwicklung des pflegenden Personals im
Verlauf der letzten Jahre beschrieben, die sich zum Großteil mit den Beobachtungen auf
Bundesebene deckt.38
8.1. Personal in der stationären Pflege in Bonn
Die im Folgenden berichteten Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 15. Dezember 2023 und
sind somit bereits vor dem Hintergrund des GVWG und des damit im Juli 2023 in Kraft
getretenen neuen Personalbemessungsverfahrens (s. Unterkapitel 2.2.) zu betrachten. Laut
38 DESTATIS (2023): Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten binnen 20 Jahren mehr als
verdoppelt, Pressemitteilung Nr. N029 vom 11. Mai 2023,
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/05/PD23_N029_23.html, Zugriff 21.02.2025.
Seite 58 von 85
50
der Landesstelle IT.NRW haben zum Stichtag insgesamt 3.030 Personen im Bereich der
stationären Pflege gearbeitet (77,8 % Frauen, 22,2 % Männer).39 Das sind 168 Personen
weniger als im Jahr 2021, aber 36 mehr als im Jahr 2017. Hieran zeigt sich eine Fluktuation
im Personalbestand, die relativ gesehen keinen extremen Schwankungen unterliegt. Der
aufgrund steigender Zahlen an Pflegebedürftigen benötigte Personalzuwachs bleibt bislang
jedoch aus.
Von den 3.030 Personen, die 2023 im stationären Pflegebereich in Bonn gearbeitet haben,
waren 516 (17,0 %) in Einrichtungen privater Träger, 2.178 (71,9 %) in Einrichtungen
freigemeinnütziger Träger und 336 (11,1 %) in Einrichtungen öffentlicher Träger beschäftigt.
Bei dieser Verteilung hat sich in den letzten Jahren keine nennenswerte Veränderung ergeben.
Vor allem der Anteil der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft blieb durchweg konstant.
Im Dezember 2023 arbeiteten insgesamt 240 Auszubildende (7,7 %) und 1.002 Personen mit
einem sonstigen Berufsabschluss, der sich nicht eindeutig einer der in § 113c SGB XI
definierten Qualifikationsniveaus (QN) zuordnen lässt40, in stationären Pflegeeinrichtungen in
Bonn. Bei dem verbleibenden Personal fallen 49,7 % in die Qualifikationsg ruppe des
Fachpersonals, 13,0 % in die des Hilfskraftpersonals mit mind. einjähriger anerkannter
Ausbildung und 37,3 % in die des Hilfskraftpersonals ohne Ausbildung41. An dieser Verteilung
lässt sich der bisherige Personalschlüssel (50 % Fachpersonal, 50 % Hilfspersonal) erkennen.
Inwieweit sich die Relationen zwischen den drei Qualifikationsgruppen als Reaktion auf das
neue Personalbemessungsverfahre n verschiebt, wird sich voraussichtlich im Rahmen der
kommenden Pflegestatistik 2025 zeigen. Für eine angemessene Verschiebung bedarf es
angepasster Strukturen – sowohl im Ausbildungssystem als auch in den Pflegeeinrichtungen
selbst.
Die oben thematisierte Herausforderung des nahenden Renteneintritts der geburtenstarken
Baby-Boomer-Generation wird in der Altersverteilung der Beschäftigten deutlich. Insgesamt
17,9 % des Personals in stationären Pflegeeinrichtungen ist 60 Jahre und älter (2019: 14,8 %,
2021: 16,4 %). Dem stehen lediglich 17,2 % unter 30 Jahren gegenüber (2019: 17,6 %, 2021:
39 Bei den berichteten Zahlen zum Personal in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn muss berücksichtigt werden,
dass sich diese auf den gesamten Personalbestand beziehen und somit auch Personen einschließen, die
Pflegeleistungen erbringen, die nicht in SGB XI geregelt sind. Da die Gruppe derjenigen, die weniger als 50 % im
Bereich des SGB XI arbeiten, sehr klein ist (63 von 3.030 Beschäftigten im Jahr 2023), werden diese Personen in
den nachfolgenden Analysen nicht herausgerechnet.
40 Gruppe der sonstigen Berufsabschlüsse: Ergotherapeut/-in, Physiotherapeut/-in (Krankengymnast/-in), sonstiger
Abschluss im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe (z.B. Masseur/ -in, Heilpraktiker/ -in, etc.), Abschluss einer
pflegewissenschaftlichen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität, Fachhauswirtschafter/-in für ältere
Menschen, sonstiger pflegerischer Beruf, sonstiger hauswirtschaftlicher Berufsabschluss, sonstiger
Berufsabschluss
41 Bei der Qualifikationsgruppe des Hilfskraftpersonals ohne Ausbildung muss beachtet werden, dass es sich
hierbei um alle Personen handelt, die laut IT.NRW keinen Ausbildungsabschluss haben. Dies kann aber nicht damit
gleichgesetzt werden, dass es sich ausschließlich um Hilfskräfte handelt, die in der Pflege eingesetzt werden. Somit
ist anzunehmen, dass sich hierunter auch Personal aus anderen Aufgabengebieten einer Pflegeeinrichtung
befindet und die Gruppe der Hilfskräfte ohne Ausbildung (QN 1 und 2) somit leicht überschätz ist.
Seite 59 von 85
51
17,9 %). Folglich übertrifft der Anteil der über 60-Jährigen im Vergleich zu den Vorjahren zum
ersten Mal den Anteil der unter 30-Jährigen.
Betrachtet man ausschließlich d ie Altersverteilung des Personals, das sich in die drei oben
genannten Qualifikationsgruppen des neuen Personalbemessungsansatzes einordnen lässt,
ergibt sich ein ähnliches Bild. Während auch hier überall eine große Gruppe kurz vor dem
Renteneintritt steht, ist p ositiv zu bewerten, dass gerade beim Fach - und Hilfspersonal mit
Ausbildung ein vergleichsweise hoher Anteil in den jungen und mittleren Altersgruppen zu
verzeichnen ist (s. Abbildung 22).
Abbildung 22: Altersverteilung innerhalb der drei Qualifikationsgruppen des Pflegepersonals in Bonn (Stichtag:
15.12.2023)
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Hinweis: Die Zuteilung in die drei Gruppen erfolgte entsprechend der nachfolgenden Kategorien. Hilfskraft ohne
Ausbildung: „ohne Berufsabschluss“ ; Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich anerkannter Ausbildung in der Pflege
mit einer Ausbildungsdauer von mind. einem Jah r: „staatlich anerkannte/ -r Altenpflegehelfer/ -in“,
„Krankenpflegehelfer/-in“; Fachpersonal: „staatlich anerkannte/ -r Altenpfleger/ -in“, „Pflegefachfrau/ -mann“,
„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“
Betrachtet man die Altersv erteilung in den drei Qualifikationsgruppen getrennt nach
Geschlecht, so zeigt sich ein deutlicher Unterschied (s. Anhang Abbildung A 3). Während sich
bei Frauen der Überhang an Personal im Alter ab 60 Jahren klar abzeichnet, ergibt sich bei
Männern eine anders gerichtete Altersverteilung mit einem Mehr an jungem Personal – vor
allem im Bereich des Fachpersonals und des Hilfspersonals mit Ausbildung . Diese
geschlechterspezifische Altersverteilung lässt darauf schließen, dass sich in den kommenden
Jahren der generelle Anteil an männlichem Personal im stationären Pflegebereich erhöhen
wird. Während eine Großzahl der beschäftigten Frauen das Rentenalter erreichen wird, kommt
0,0%
2,0%
4,0%
6,0%
8,0%
10,0%
12,0%
14,0%
16,0%
18,0%
unter 20
Jahren
20-24
Jahre
25-29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
45-49
Jahre
50-54
Jahre
55-59
Jahre
60-64
Jahre
65 Jahre
und älter
Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung [QN 1 und 2]
Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich anerkannter Ausbildung in der Pflege mit einer
Ausbildungsdauer von mind. einem Jahr [QN 3]
Fachpersonal [QN 4]
Seite 60 von 85
52
überproportional viel junges männliches Personal nach. Dies spiegelt sich auch in der Gruppe
der Auszubildenden wider. Während sich insgesamt 11,2 % aller in Bonner stationären
Pflegeeinrichtungen tätigen Männer im Dezember 2023 noch in Ausbildung oder Umschulung
befanden, waren es bei den Frauen lediglich 6,9 %. Mit 78 männlichen und 162 weiblichen
Auszubildenden bzw. Umschüler*innen bleibt der absolute Anteil von Frauen im Pflegesektor
jedoch weiter hoch.
Abbildung 23: Beschäftigungsverhältnisse des Personals im stationären Bereich in Bonn nach Geschlecht,
(Stichtag: 15.12.2023)
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Auch bei der Verteilung der Stellenanteile ist ein deutlicher Unterschied zwischen den
Geschlechtern erkennbar (s. Abbildung 23). Von den 3.030 Personen, die 2023 insgesamt im
Bereich der stationären Pflege gearbeitet haben, waren 34,8 % vollzeitbeschäftigt, 56,4 % in
unterschiedlichen Umfängen teilzeitbeschäftigt und die restlichen 8,8 % in Ausbildung oder
ähnlichem. Bei Männern zeichnete sich hierbei zum einen der oben bereits beschriebene,
relativ hohe Anteil an Auszubildenden ab, gleichzeitig wiesen sie mit 47,3 % aber auch einen
wesentlich höheren Anteil an Vollzeitbeschäftigten auf als Frauen (31,2 %). Diese Muster
waren bereits in den vergangenen Jahren erkennbar, wobei sich tendenziell ein leichter Trend
zu mehr Vollzeit zeigt.
8.2. Personal in der ambulanten Pflege in Bonn
Im ambulanten Pflegebereich gestaltet sich die Personalsituation ähnlich wie im stationären
Bereich. Insgesamt waren hier 1.455 Personen und somit rund halb so viele wie im stationären
Bereich tätig. Langfristig betrachtet ergibt sich hieraus eine Zunahme von 33,2 % seit dem
47,3
31,2
24,1
35,8
6,314,9
9,4
10,6
12,97,6
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
MännerFrauen
Auszubildende, (Um-)Schüler, freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Praktikanten
Geringfügige Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung von 50% und weniger, aber nicht geringfügig
Teilzeitbeschäftigung über 50%
Vollzeit
Seite 61 von 85
53
Jahr 2015, in dem 1.092 Personen in der ambulanten Pflege beschäftigt waren. Zum Vergleich:
im selben Zeitraum ist die Anzahl a ller Beschäftigten im stationären Bereich lediglich um 5,1
% angestiegen.
Der Frau enanteil ist in der ambulanten Pflege mit 76,7 % heute ähnlich hoch wie in der
stationären Pflege. Bis einschließlich 2019 lag dieser noch bei über 80 %. Daher lässt sich
auch im ambulanten Pflegebereich ein vermehrtes Hinzukommen von männlichem Personal
feststellen.
Tabelle 8: Verteilung des Personals im ambulanten Pflegebereich nach Tätigkeitsfeld und Geschlecht
Insgesamt Anteil ( %) Männer ( %) Frauen ( %)
Pflegedienstleitung 72 5,0 25,0 79,2
körperbezogene Pflegeleistung 990 68,0 25,2 74,9
Betreuung 75 5,2 24,0 76,0
Hilfen bei der Haushaltsführung 150 10,3 12,0 88,0
Verwaltung, Geschäftsführung 72 5,0 25,0 79,2
Sonstiger Bereich 96 6,6 18,8 81,3
Insgesamt 1.455 100 23,3 76,7
a Betreuung nach § 36 Absatz 2 Satz 3 SGB XI
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Neben der leichten Verschiebung im Geschlechterverhältnis, hat sich in den letzten Jahren
auch eine Veränderung im Anteil der Trägerschaft im ambulanten Pflegebereich ergeben. Die
Zahl der Beschäftigten, die für einen privaten Träger arbeiten, ist kontinuierlich gestiegen und
lag im Jahr 2023 bei 67,3 % (2015: 53,9 %, 2019: 59,5 %). Die restlichen Beschäftig ten
arbeiten für freigemeinnützige Träger, da in Bonn 2023 keine ambulanten Pflegedienste in
öffentlicher Hand lagen.
Die Altersverteilung der im ambulanten Bereich tätigen Männer und Frauen ähnelt der im
stationären Bereich. Dementsprechend sieht man auch hier einen vergleichsweise hohen
Anteil an männlichen Beschäftigen in den jungen Altersgruppen, wohingegen Fra uen in der
ambulanten Pflege vorrangig den Altersgruppen ab 40 Jahren angehören (s. Abbildung 24).
Seite 62 von 85
54
Abbildung 24: Altersverteilung des Personals im ambulanten Bereich in Bonn (Stichtag 15. Dezember 2023)
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Die starke Häufung an weiblichem Personal über 50 Jahren, wie sie in der stationären Pflege
gegeben ist, lässt sich im ambulanten Bereich nicht erkennen. Folglich ist anzunehmen, dass
der nahende Renteneintritt der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation de n stationären
Bereich zunächst stärker Treffen wird als die ambulante Pflege.
Abbildung 25: Beschäftigungsverhältnisse des Personals im ambulanten Bereich in Bonn nach Geschlecht
(Stichtag: 15.12.2023)
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Bei der Verteilung der Stellenanteile zeigt sich im ambulanten Pflegebereich ebenfalls ein
vergleichbares Bild wie im stationären Bereich. Auch das für den stationären Bereich
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
unter 20
Jahren
20-24
Jahre
25-29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
45-49
Jahre
50-54
Jahre
55-59
Jahre
60-64
Jahre
Männer Frauen
43,9
31,5
18,4
29,3
3,511,0
26,3
24,2
7,94,0
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
MännerFrauen
Auszubildende, (Um-)Schüler, freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Praktikanten
Geringfügige Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung von 50% und weniger, aber nicht geringfügig
Teilzeitbeschäftigung über 50%
Vollzeit
Seite 63 von 85
55
beschriebene Muster zwischen den Geschlechtern – höherer Anteil an Vollzeitbeschäftigten
und Personen in Ausbildung unter den Männern – spiegelt sich im ambulanten Bereich wider
(s. Abbildung 25). Es zeigt sich jedoch bei beiden Geschlechtern ein leicht höherer Anteil an
teilzeitbeschäftigtem Personal als im stationären Bereich. Ein deutlicher Unterschied zwischen
der ambulanten und der stationären Pflege ist zudem in der Gruppe zu erkennen, die sich noch
in Ausbildung, einem Praktikum, einem freiwilligen sozialen Jahr oder im
Bundesfreiwilligendienst befindet. Diese fällt im ambulanten Bereich mit 4,9 % rund 44 %
kleiner aus als im stationären Bereich.
8.3. Einschätzung der Personalsituation durch Bonner Pflegeeinrichtungen
Die Darstellung der Personallage im Bonner Pflegesektor zeigt, dass der Zunahme an
pflegebedürftigen Personen kein entsprechender Personalzuwachs gegenübersteht. Die
dadurch verursachte angespannte Lage – vor allem in stationären Pflegeeinrichtungen – geht
auch aus den Rückmeldungen der Bonner Pflegeeinrichtungen in der vom Amt für Soziales
und Wohnen durchgeführten Befragung hervor. Im Rahmen der jährlichen Befragung wurden
die Bonner Pfl egeeinrichtungen erstmals gefragt, was die zentralen Themen waren, die die
Einrichtungen im Jahr 2024 beschäftigt haben. Die Antwortquote auf diese bewusst offen
gestellte Frage ist mit 42,2 % verhältnismäßig niedrig und die Generalisierbarkeit der
Antworten entsprechend nicht gegeben. Dennoch zeigen die Rückmeldungen, dass es vor
allem bei den befragten stationären Einrichtungen ein zentrales Thema gibt: Personal.
Fast alle der 14 stationären Einrichtungen, die auf diese Frage geantwortet haben, gaben an,
dass der Mangel an Personal ein zentrales Thema im Jahr 2024 war. Vorrangig bedeutet der
Personalmangel, dass die Einrichtungen Probleme haben, neues Personal zu akquirieren und
den Vorgaben der Personalbemessung gerecht zu werden. Im Zusammenhang mit dem
zunehmenden Fachkräftemangel benennen die Einrichtungen noch zwei weitere Themen, die
sie 2024 beschäftigten. Zum einen ist es die durch den Fachkräftemangel erhöhte Zahl an
Zeitarbeit, die die personellen Strukturen verändern. Zum anderen sehen sich die
Einrichtungen vor der Herausforderung Leitungspositionen nachzubesetzen, wenn die
derzeitige Führungskraft in den Ruhestand geht. Mi t Blick auf die Altersstruktur der
Pflegekräfte ist davon auszugehen, dass dieses Problem in den nächsten Jahren weiter
zunehmen wird.
Die Antworten der befragten Einrichtungen beziehen sich nicht nur auf das fehlende Personal,
sondern auch auf die Arbeitsbedingungen des aktiven Pflegepersonals. Sowohl d ie
Krankheitsquote in der Belegschaft als auch die Frage nach einer angemessenen
Gesundheitsfürsorge für die Mitarbeitenden beschäftigten die Einrichtungen im Jahr 2024 und
unterstreichen den Bedarf an verbesserten Arbeitsbedingungen im Pflegesektor.
Seite 64 von 85
56
9. Zusammenfassung zentraler Entwicklungen
Der vorliegende Bericht beschreibt den aktuellen Stand des Bonner Pflegesektors aus
verschiedenen Perspektiven. Als besondere Herausforderungen zeigen sich hierbei der
demografischen Wandel, der zu einer gesteigerten Nachfrage sowie schwächere n
familiären Netzwerken beiträgt , die ansteigenden Kosten der Pflege , der wachsende
Fachkräftemangel sowie die Schließung stationärer Pflegeeinrichtungen in Bonn.
Die vorangegangenen Kapitel beschreiben den Bonner Pflegesektor und seine Entwicklung in
den vergangenen Jahren aus verschiedenen Perspektiven und bieten somit einen
umfassenden Überblick über die Thematik. Im Folgenden werden jene Entwicklungen noch
einmal zusammengefasst, die eine besondere Herausforderung für den Bereich Pflege
darstellen. In Kapitel 10 folgen dann konkrete Handlungsempfehlungen fü r die
Weiterentwicklung der Bonner Pflegeinfrastruktur.
Steigende Nachfrage nach professioneller Pflege als Folge des demografischen Wandels
Die Stadt altert seit vielen Jahren, wie in Kapitel 3 beschrieben wurde, und folgt damit dem
bundesdeutschen Trend des demografischen Wandels.42 Durch die Zunahme an alten und
hochaltrigen Personen in der Bonner Stadtgesellschaft steigt auch der Anteil der
Bürger*innen mit Pflegebedarf. 14,1 % der in Bonn lebenden Personen ab 80 -Jahren
wurden 2024 dauerhaft stationär gepflegt. Dieser Prozess wird in den kommenden Jahren
durch die Alterung der geburtenstarken Jahrgänge der sog. Baby -Boomer-Generation
weiter beschleunigt, wodurch der Bedarf an Plätzen in der stationären Pflege, aber auch in
allen anderen Sektoren der Pflege anwächst.
Sinkende Verfügbarkeit von Angehörigen für häusliche Pflege
Schon heute entspricht das Angebot professionel ler Pflege nicht dem Bedarf, weshalb
häusliche Pflege durch Angehörige eine zentrale Rolle bei der Versorgung pflegebedürftiger
Personen spielt. Verschiedene gesellschaftliche Veränderungsprozesse wirken sich jedoch
negativ auf die Verfügbarkeit von Angehörigen für die häusliche Pflege aus. Hierzu zählen
zum Beispiel der Anstieg der Frauenerwerbsquote, eine Zunahme an kinderlosen Paaren
sowie die verstärkte Relevanz beruflicher und privater Mobilität.43
42 Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung 2025: Demografischer Wandel. https://www.berlin-
institut.org/themen/national/demografischer-wandel. Zugriff: 07.03.2025.
43 Kuhlmey, Adelheid und Budnick, Andrea (2023): Pflegende Angehörige in Deutschland: Vereinbarkeit von
Pflege und Erwerbstätigkeit. Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz, 66(5), 550-556.
Seite 65 von 85
57
Anstieg der Kosten in der Pflege
Die Kosten in der Hi lfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen sind in den letzten Jahren,
wie in Unterkapitel 7.1 beschrieben, trotz rückläufiger Zahlen bei Leistungsb eziehenden
angestiegen, was vorrangig auf steigende Heimkosten zurückzuführen ist. Hieraus ergibt
sich nicht nur eine wachsende Belastung kommunaler Kassen und privater Haushalte.
Gleichzeitig können spürbare Preisanstiege in der Pflege die Entscheidung
Pflegebedürftiger zum Umzug in vollstationäre Pflege verzögern oder gar aussetzen.
Dadurch droht, dass Pflege trotz Überforderung weiterhin in der Häuslichkeit durchgeführt
wird.
Wachsender Fachkräftemangel
Schon heute besteht in der Pflege ein deutlicher Fachkräftemangel, aufgrund dessen die
bestehenden Einrichtungen nicht voll ausgelastet arbeiten und somit benötigte Pflegeplätze
nicht angeboten werden können. Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren
verschärfen, da 17,9 % des Personals in vollstationärer Pflege 60 Jahre und älter ist und
damit in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Rente gehen wird. Der Anteil an
nachkommendem Personal fällt demgegenüber mit 17,2 % Beschäftigter unter 30 Jahren
zu gering aus.
Einrichtungsschließungen
Im Frühjahr des Jahres 2024 begann mit der Schließung einer vollstationären Einrichtung
in Bonn ein Trend, von dem mittlerweile im laufenden Berichtsjahr 2025 weitere Fälle
bekannt sind. Dem liegen verschiedene Ursachen zu Grunde, die unter anderem in
Fachgremien – wie der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege – immer wieder zur
Sprache kommen: Fehlendes Personal erzeugt einen höheren Leistungsdruck bei
bestehendem Personal und führt im äußersten Fall zu weiteren Krankmeldungen und
Kündigungen. Auf Seiten der Ein richtungen führen geringe Auslastungsquoten zu
fehlenden Einnahmen, die wiederum die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen bedrohen.
Außerdem haben gesetzliche Neuerungen wie die Tarifbindung höhere Personalkosten
erzeugt, die häufig nicht zeitnah refinanzi ert werden können. Die wirtschaftliche Inflation
und steigende Energiekosten erzeugen zusätzliche Kostensteigerungen und führen so zu
einer stärkeren finanziellen Belastung der Einrichtungen, die den Weiterbetrieb der
Einrichtung bedrohen kann.
Seite 66 von 85
58
10. Abgeleitete Empfehlungen
Die Erkenntnisse zur aktuellen Lage der Pflege in Bonn zeigen einen deutlichen
Handlungsbedarf auf. Daher werden Empfehlungen in folgenden Bereichen abgeleitet:
Gewinnung und Sicherung von Pflegepersonal, Schaffung von stationären Plätzen,
Schaffung einheitlicher Förders trukturen für Pflegewohngemeinschaften, Stärkung der
Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings, Förderung und Begleitung der
Digitalisierung in der Pflege, Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation
60+ und Ausbau der Informationen und Datenlagen in der Kommune.
Neben der transparenten Information über die aktuelle Lage der Pflege in Bonn ist das Kernziel
dieses Berichts die Ableitung möglichst konkreter Empfehlungen zur Weiterentwicklung der
Bonner Pflegeinfrastruktur. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass direkte
Steuerungsmöglichkeiten der Kommune im Bereich Pflege durch die Einführung der
Pflegeversicherung 1995 und der damit polit isch angestrebten Marktöffnung44 eingeschränkt
wurden und ihr Handlungsspielraum somit begrenzt ist. Nichtsdestotrotz zeigt der Bericht
Spielräume für die Kommune aber auch andere Akteure – wie beispielsweise
Wohlfahrtsverbänden, Investoren und die Politik – auf und liefert so Impulse, u m die
Pflegelandschaft positiv weiterzuentwickeln. Die hierfür notwendigen
Handlungsempfehlungen werden in den folgenden Unterkapiteln zusammengefasst.
10.1. Gewinnung und Sicherung von Pflegefachkräften
Der zunehmende Mangel an ausgebildeten Pflegekräften ist aktuell die bedeutsamste
Herausforderung im Pflegesektor. Durch den anstehenden Renteneintritt der Baby-Boomer-
Generation wird sich diese in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Daher sind
Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Pflegepersonal der b edeutendste Baustein
zur Weiterentwicklung des Pflegesektors in Bonn.
a. Im Jahr 2023 war das Leben in Bonn durchschnittlich 8 % teurer als im
Bundesdurchschnitt.45 Vor allem die mittlere Belastung durch Mietausgaben, die in Bonn
bei rund 29 % des Gehalts liegt46, stellt dabei eine große finanzielle Bürde dar. Daher stellt
44 Pohlmann, Reinhard (2024): Wege aus der Krise der Pflegeversicherung: Kommunale Verantwortung stärken.in:
Nachrichtendienst des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., S. 17-23, Berlin
45 IW (2024): Regionale Preisniveaus. Wo es sich am günstigsten und wo am teuersten lebt, IW-Kurzbericht, Nr.
46, https://www.iwkoeln.de/studien/ralph-henger-christoph-schroeder-jan-wendt-hendrik-boehmer-clemens-
fabian-gruben-wo-es-sich-am-guenstigsten-und-wo-am-teuersten-lebt.html, Zugriff: 09.05.2025.
46 Immowelt 2024: Bis zu 40 Prozent des Gehalts für die Miete: So hoch sind die Wohnkosten für Singles in
deutschen Städten. https://www.immowelt.de/ueberuns/presse/pressemitteilungenkontakt/2024/bis-zu-40-
prozent-des-gehalts-fuer-die-miete-so-hoch-sind-die-wohnkosten-fuer-singles-in-deutschen-staedten/, Zugriff:
13.05.2025.
Seite 67 von 85
59
sich die Frage, inwiefern die Kommune dazu beitragen kann, das Leben in Bonn für
Pflegekräfte und Auszubildende erschwinglicher zu machen.
Empfohlen wird die Analyse möglicher Potentiale im Themenfeld Wohnen und
Bauen.
b. Ein Teil der Strategie, dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist die Anwerbung von
Pflegepersonal aus dem Ausland. Um ausländisches Fachpersonal zu gewinnen und vor
allem auch zu halten, bedarf es entsprechender Unterstützungsmaßnahmen beispielsweise
bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder der Integration in die
Stadtgesellschaft. Durch ihr Selbstverständnis als internationale Stadt bietet die Stadt Bonn
bereits vielseitige Angebote, um zugewanderte Arbeitskräfte willkommen zu heißen und zu
unterstützen (z.B. Internetportal Integration in Bonn oder Integrationsangebote des Bonner
Vereins für Pflege- und Gesundheitsberufe).
Diese Bestrebungen sollten künftig weitergeführt werden. Eine durch die Kommune
gewährte Unterstützung von Aktivitäten, die sich direkt an Pflegefachkräfte richten–
zum Beispiel finanziell oder durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit – könnte dem Thema
weiteren Aufschwung verleihen.
10.2. Schaffung von stationären Pflegeplätzen
Der Fachkräftemangel geht einher mit einem zu niedrigen Angebot an stationären
Pflegeplätzen, da die Einrichtungen nicht mehr ausreichend Personal vorhalten können, um in
voller Auslastung zu arbeiten. Neben der Erhöhung der Auslastung d urch weiteres
Personal, ist es auch zwingend notwendig, das Angebot an stationären Pflegeplätzen
zu sichern und zu erweitern, um den wachsenden Pflegebedarf aktuell und in den
nächsten Jahren zu decken. Hierbei sind folgende Aspekte zu beachten.
a. Die Deckung des aktuellen und kommenden Bedarfs an Pflegeplätzen setzt unter der
derzeitigen finanziellen Situation eine Priorisierung des Themas durch die Bonner
Politik voraus. Ein dahingehender finanziell und personell unterlegter Beschluss ist
notwendig.
b. Angesichts des hohen Bedarfs und der Struktur des Pflegesektors sind das Mitwirken der
frei-gemeinnützigen Trägerlandschaft und Investitionen von privaten Akteure n
dringend erforderlich.
c. Die Schaffung von Plätzen ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Flächen
und/oder geeigneten Liegenschaften sowie städteplanerischer Berücksichtigung. Für die
Kommune ergibt sich hier vor allem die Stellschraube der aktiven Steuerung bei baulichen
Potentialen. Die proaktive Einfl ussnahme in die bauliche Weiterentwicklung der
Kommune zur Förderung der Pflegeinfrastruktur bedarf jedoch einer Priorisierung
Seite 68 von 85
60
des Themas “Bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur” durch die Kommune und einer
engen Zusammenarbeit der an diesem Thema Beteiligten, u.a. kommunalen Stellen.
d. Im Zuge der Erweiterung des Angebots an vollstationären Pflegeplätzen dürfen Zielgruppen
mit besonderen Bedarfen nicht außer Acht gelassen werden. Basierend auf detaillierteren
Analysen der Infrastruktur und unter Berücksichti gung qualitativer Erkenntnisse
sollten daher explizit Plätze für Personen mit (geronto -)psychiatrischen
Erkrankungen sowie für suchterkrankte Pflegebedürftige eingeplant werden. In
diesem Kontext ist auch der Bedarf an geschlossenen Pflegeeinrichtungen oder -stationen
zu berücksichtigen.
e. Die größte Dichte an stationären Pflegeeinrichtungen ist derzeit in den Stadtbezirken Bonn
und Bad Godesberg gegeben. Mit Blick auf die künftige Entwicklung der Altersstrukturen in
den Bonner Stadtbezirken – wie in Kapitel 3 dargestellt – wäre eine vorrangige Ansiedlung
weiterer Pflegeplätze in den Stadtbezirken Beuel und Hardtberg empfehlenswert. Generell
sollte bei der Ausweitung der Angebote aller Pflegeformen auf eine gleichmäßige Verteilung
im Stadtgebiet geachtet werden. Da aber gerade in der stationären Pflege eine hohe
Dringlichkeit besteht, kann eine wohnortnahe Versorgung bei der Schaffung neuer
Plätze nur nachrangig berücksichtigt werden. Erschwert wird die Gewährung
wohnortnaher Versorgung zudem durch die beschränkten Einflussmöglichkeiten der
Kommune auf eine marktorientierte Pflegelandschaft.
Da schon heute Pflegeplätze in Bonn fehlen und die Schließung von Einrichtungen sowie die
Anfrage nach Pflegeplätzen von Bürger*innen anderer Regionen die Situation weiter
verschärfen, scheint es unwahrscheinlich, dass der in diesem Bericht prognostizierte Bedarf
an stationären Pflegeplätzen gedeckt werden kann. Umso wichtiger ist es, neben dem
Ausbau der stationären Pflege, auch die anderen Säulen der Pflege zu stärken.
10.3. Schaffung einheitlicher Förderstrukturen für Pflegewohngemeinschaften
Mit Blick auf die sich verändernden familiären Strukturen und die Zunahme an alleinstehenden
Personen, ist der Anstieg von alternativen Wohn - und Versorgungsformen in einer alternden
Gesellschaft grundsätzlich positiv zu bewerten. In Abgrenzung zu vollstationären
Pflegeeinrichtungen stellen Pflegewohngemeinschaften im Sinne des § 24 Absatz 1 WTG
NRW ein alternative s Wohn- und Betreuungsangebot dar. Auch i n Bonn ist die Zahl an
Pflegewohngemeinschaften in den vergangenen Jahren gestiegen . Bisher besteht für die
Kommunen jedoch keine einheitliche Förderstruktur, was zu aufwändigen und
unsystematischen Verhandlungen von Pflege- und Wohnkosten führt.
Daher sollte eine Vereinheitlichung der Förderstrukturen für
Pflegewohngemeinschaften hingewirkt werden.
Seite 69 von 85
61
10.4. Stärkung der Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings
Eine wichtige Säule im Pflegesystem ist die häusliche Pflege. Von den pflegebedürftigen
Personen in Bonn wurden 2023 lediglich 32,8 % professionell ambulant oder stationär
gepflegt, bei den restlichen 67,2 % ist davon auszugehen, dass die Betreuung zuhause durch
familiäre und nachbarschaftliche Strukturen gewährleistet wird.
Trotz der hohen Relevanz häuslicher Pflege durch Angehörige und ehrenamtlich Tätige, ist die
datengestützte Wissensbasis zu diesem Bereich der Pflege vergleichsweise gering. Daher ist
eine über diesen Bericht hinausgehende, konkretere Auseinandersetzung mit den
Potentialen, Risiken, Kosten und Umsetzungsstrategien von selbstorganisierten
Pflegesettings notwendig, um nachbarschaftliche Potentiale für die Pflege zu fördern
und innovative Pflegeansätze auch in der Stadt Bonn in Umsetzung zu bringen.
10.5. Förderung und Begleitung der Digitalisierung in der Pflege
Um dem st eigenden Bedarf an Pflege gerecht zu werden, ist es wichtig die heutigen und
künftigen technologischen Möglichkeiten zu nutzen. Dies betrifft alle Bereiche der Pflege –
sowohl die in Einrichtungen als auch die häusliche Pflege. Durch verschiedene gesetzlic he
Vorgaben wurde das Bestreben, die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben, bestärkt und
auch im achten Pflegebericht der Bundesregierung wird der Ausbau von Digitalisierung im
Pflegesektor als bundesweite Strategie mit entsprechenden verknüpften Fö rderprogrammen
und detaillierten Maßnahmenlisten ausgewiesen. 47 Ein Baustein dessen ist der ab Juli 2025
für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtende Anschluss an die Telematikinfrastruktur.
a. Die Kommune hat auf den Einsatz digitaler Technologien in der Pfl ege kaum direkte
Einflussmöglichkeiten. Durch ihre Gremienstrukturen kann sie jedoch dazu beitragen,
den Austausch über die Entwicklungen und Herausforderungen im Kontext der
Digitalisierung zwischen den Anbietern in der Pflege zu fördern. Dabei können Bedarfe
von Akteuren und Unterstützungsmöglichkeiten der Kommune identifiziert werden.
b. Neben den Pflegeeinrichtungen müssen auch die Pflegebedürftigen mit dem Einsatz
digitaler Mittel vertraut gemacht werden. Hier ist es wichtig, bereits vor der
Pflegebedürftigkeit anzusetzen. Mit entsprechenden Fortbildungs- und Lernformaten –
wie sie bereits in einigen kommunal geführten und bezuschussten
Begegnungseinrichtungen durchgeführt werden – kann die Kommune hier einen
47 Bundesministerium für Gesundheit (2024): Achter Pflegebericht. Bericht der Bundesregierung über die
Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik
Deutschland Berichtszeitraum: 2020–
2023. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegebericht/Achter_Pfle
gebericht_bf.pdf, Zugriff: 09.05.2025.
Seite 70 von 85
62
Beitrag leisten. Ein Ausbau dieser Formate u nd das Anpassen der Inhalte an die
weiterentwickelten digitalen Hilfsmittel wird dabei begrüßt.
10.6. Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation 60+
Den prognostizierten Zahlen und den daraus abgeleiteten Handlungsbedarfen liegt die
Annahme zugrunde, dass der Gesundheitszustand von Senior*innen eines gewissen Alters in
Zukunft gleichbleibt und künftige Generationen an Alten und Hochaltrigen tendenziell nicht
gesünder und selbstständiger sind als die heutigen.
Durch die Aktivierung der älteren Bev ölkerung und die Bereitstellung präventiver
Angebote zur Sicherung einer möglichst langen Selbstständigkeit kann der erwartete
extreme Anstieg bestenfalls abgedämpft werden. Auch hier kann die Stadt eine wichtige
Rolle spielen, indem sie Angebote schafft, Netzwerke aufbaut und gezielt die relevanten
Zielgruppen anspricht. Schon heute wird dieser Ansatz beispielsweise durch die Angebote
der Seniorenbegegnungsstätten oder „ZWAR“ -Gruppen („Zwischen Arbeit und Beruf“ -
Gruppen) an einigen Standorten in der Kommune verfolgt. Hierbei ist es wichtig, die bereits
bestehenden Angebote hinsichtlich der Erreichung der gewünschten Zielgruppe und
der Zielführung des Angebotes zu evaluieren und gegebenenfalls an neue
Entwicklungen anzupassen.
10.7. Ausbau der Informationen und Datenlagen in der Kommune
Zum Ausbau von Beratung, Unterstützungsmaßnahmen und nicht zuletzt zum Entwickeln von
Erkenntnissen im Rahmen der in § 7 APG geregelte n „örtliche Planung” müssen weitere
Informationen bezüglich folgender Themenbereiche geschaffen werden:
Lebenslagen von Pflegepersonal
Situation der Auszubildenden in der Pflege in Bonn
Kulturelle sowie sprachliche Diversität sowohl bei Nutzenden von Pflegeinfrastruktur
als auch bei dem eingesetzten Pflegepersonal
Gerontopsychiatrische Phänomene wie Demenz
Häusliche Pflege inkl. der Situation von pflegenden Angehörigen in Bonn
Wohnen im Alter und alternative Wohnformen
Familiäre Strukturen und Gesundheitszustand der künftigen Pflegebedürftigen (heutige
Gruppe der unter 65-Jährigen)
Kleinräumige Daten der Pflegeinfrastruktur
Berechnung spezifischerer Versorgungsquoten (geschlechtsspezifisch, kleinräumig,
differenziert nach Altersstufen und Angeboten)
Seite 71 von 85
63
Die Berücksichtigung dieser Aspekte in der Berichterstattung bedarf jedoch einer b reiteren
Datenbasis. Diese kann – je nach Themenfeld – durch Recherche vorhandener
wissenschaftlicher Literatur, eigene Datenerhebungen oder partizipative Verfahren aufgebaut
werden. Hierfür ist die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen Voraussetzung.
11. Fazit
Durch die Alterung der Baby-Boomer-Generation stehen der Pflege in Deutschland
herausfordernde Jahre bevor, die bis in die 2050er Jahre hineinreichen werden. Um dieser
Situation angemessen zu begegnen, ist ein Kraftakt aller Akteure sowie ein finanziell und
personell unterlegter Beschluss zum Handeln dringend nötig. Hier ist auch die
Gesamtgesellschaft gefragt, die durch gegenseitige Unterstützung zur Überwindung der
gemeinsamen Herausforderung beitragen kann.
Der vorliegende Bericht knüpft an dem Bericht Alter und Pflege aus dem Jahr 2019 an und
beleuchtet den Bonner Pflegemarkt in all seinen Facetten. Dabei wird erneut deutlich, was
schon lange bekannt ist: Auch in Bonn stellt der zunehmende Fachkräftemangel m it der
gleichzeitig steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen eine immer größer werdende Gefahr für
die adäquate Versorgung pflegebedürftiger Bürger*innen dar. Damit unterscheidet sich die
Lage in Bonn nicht von anderen Kommunen, die vor denselben Herausforderungen stehen.
Bei der Suche nach Antworten auf die sich zuspitzende Pflegesituation sind alle Ebenen und
Akteure gefragt. Die aus diesem Bericht abgeleiteten Handlungsempfehlungen schließen
daher alle agierenden Akteure ein, während sie gleichzeitig die – wenn zum Teil auch
begrenzten – Handlungsspielräume der Kommune unterstreichen. Gerade die nächsten Jahre
stellen aufgrund der Alterung der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation eine besonders
kritische Zeit für das Pflegesystem in Deutschland dar. Mit Blick auf die demografische
Entwicklung wird diese Phase bis in die 2050er Jahre anda uern. Umso wichtiger ist jetzt ein
finanziell und personell unterlegter Beschluss zum Handeln und ein gemeinsamer Kraftakt von
Politik, der gesamten Stadtverwaltung und den freien Trägern , der möglichst durch das
Interesse und die Investitionen von Investoren ergänzt wird. Aber auch die Gesellschaft als
Ganzes ist gefragt. Sie muss für die gemeinsame Herausforderung sensibilisiert werden, ihr
Blick auf das Alter und die alten Mitbürger*innen muss sich zum Positiven wenden und
gegenseitige informelle Unters tützung im Alltag muss zur Norm werden. Hiermit leistet die
Gesellschaft am Ende nicht nur einen Beitrag zur Lösung des wachsenden Pflegebedarfs,
sondern schafft auch die Basis, um anderen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen wie
der Integration, Inklusion oder Individualisierung resilient zu begegnen.
Seite 72 von 85
64
12. Literaturverzeichnis
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (2025): Demografischer Wandel.
https://www.berlin-institut.org/themen/national/demografischer-wandel. Zugriff
07.03.2025.
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) (2025): Wo Männer fast so alt werden
wie Frauen – und wo nicht. Pressemitteilung vom 09.08.2023.
https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2023/2023-08-09-Wo-Maenner-fast-
so-alt-werden-wie-Frauen-und-wo-nicht.html, Zugriff 12.02.2025.
Bundesministerium für Gesundheit (2024): Achter Pflegebericht. Bericht der
Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der
pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Berichtszeitraum: 2020–
2023. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/
P/Pflegebericht/Achter_Pflegebericht_bf.pdf, Zugriff: 09.05.2025.
Bundesstadt Bonn, Statistikstelle (2025): Haushalte in Bonn nach Typen
(Stichtag:31.12.2015-31.12.2024). https://www2.bonn.de/statistik/Strukturdatenatlas/
Bundesstadt Bonn (2019): Alter und Pflege in Bonn 2019. Örtliche Planung,
https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-
verbraucherschutz/pflegeplanung.php
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (2021): Datenreport 2021. Ein Sozialbericht
für die Bundesrepublik Deutschland.
Hochstetter, Bernhard (2015): Jugend- und Altenquotient zur Beschreibung der
demografischen Entwicklung in Baden-Württemberg. In: Statistisches Monatsheft
Baden-Württemberg 5/2015. Stuttgart: Statisches Landesamt Baden-Württemberg.
Immowelt (2024): Bis zu 40 Prozent des Gehalts für die Miete: So hoch sind die
Wohnkosten für Singles in deutschen Städten.
https://www.immowelt.de/ueberuns/presse/pressemitteilungenkontakt/2024/bis-zu-40-
prozent-des-gehalts-fuer-die-miete-so-hoch-sind-die-wohnkosten-fuer-singles-in-
deutschen-staedten/, Zugriff: 13.05.2025.
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) (2025a): Pflegemodellrechnung
für NRW. Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Land sowie in den Kreisen und
kreisfreien Städten bis 2050/2070,
https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-
kompakt/pflegemodellrechnung-fuer-nrw#pts_2619, Zugriff 25.03.2025.
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) (2025b):
Bevölkerungsvorausberechnung für NRW. Ergebnisse für das Land, Kreise sowie für
Städte und Gemeinden 2021 bis 2050/2070.
https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-
kompakt/bevoelkerungsvorausberechnung-fuer-nrw, Zugriff 12.02.2025.
Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) (2024): Regionale Preisniveaus. Wo es sich am
günstigsten und wo am teuersten lebt, IW-Kurzbericht, Nr. 46, Köln.
https://www.iwkoeln.de/studien/ralph-henger-christoph-schroeder-jan-wendt-hendrik-
boehmer-clemens-fabian-gruben-wo-es-sich-am-guenstigsten-und-wo-am-teuersten-
lebt.html, Zugriff 09.05.2025.
Kuhlmey, Adelheid und Budnick, Andrea (2023): Pflegende Angehörige in Deutschland:
Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. Bundesgesundheitsblatt-
Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz, 66(5), 550-556.
Seite 73 von 85
65
Menkhoff, Lukas und Wrohlich, Katharina (2024): Einstellungen zu Geschlechterrollen
sind in Deutschland im Laufe der Zeit egalitärer geworden, DIW Wochenbericht,
91(46), S. 717-724, https://doi.org/10.18723/diw_wb:2024-46-3. Berlin: Deutsches
Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
Pohlmann, Reinhard (2024): Wege aus der Krise der Pflegeversicherung: Kommunale
Verantwortung stärken.in: Nachrichtendienst des deutschen Vereins für öffentliche und
private Fürsorge e.V., S. 17-23, Berlin.
Statista (2025): Städte und Landkreise mit dem niedrigsten Durchschnittsalter in
Deutschland im Jahr 2023.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1111916/umfrage/juengste-regionen-in-
deutschland/. Zugriff: 07.03.2025.
Statistisches Bundesamt (DESTATIS) (2023): Zahl der Beschäftigten in ambulanten
Pflegediensten binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt, Pressemitteilung Nr. N029 vom
11. Mai 2023,
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/05/PD23_N029_23.html,
Zugriff 21.02.2025.
Statistisches Bundesamt (DESTATIS) (2024): 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum
Jahresende 2023, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. Dezember 2024,
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html,
Zugriff 21.02.2025.
Statistisches Bundesamt (DESTATIS) (2025a): Bevölkerung nach dem Gebietsstand und
Durchschnittsalter 1990 bis 2023, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/bevoelkerungsstand-
gebietsstand-werte.html, Zugriff 26.02.2025.
Statistisches Bundesamt (DESTATIS) (2025b): Rund 407 000 Personen erhielten im Laufe
des Jahres 2023 Hilfe zur Pflege, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/empfaenger-hilfe-pflege.html, Zugriff 02.05.2025.
Seite 74 von 85
66
13. Anhang
Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Ergänzende Abbildungen
Abbildung A 1: Entwicklung des Alten- und Jugendquotients in der Bundesstadt Bonn
zwischen 2014 und 2024 ................................ ................................ ................................ ......67
Abbildung A 2: Prognose des Alters- und Jugendquotienten bis 2049 laut
Bevölkerungsvorausberechnung ................................ ................................ ..........................67
Abbildung A 3: Altersverteilung innerhalb der drei Qualifikationsgruppen des
Pflegepersonals in Bonn nach Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) ................................ ........68
Anhang 2: Ergänzende Tabellen
Tabelle A 1: Anzahl an Pflegebedürftigen nach Alter, Geschlecht und Pflegegrad ...............69
Tabelle A 2: Entwicklung der Pflegequote zwischen 2021 und 2023 nach Alter und
Geschlecht ................................ ................................ ................................ ...........................70
Tabelle A 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot (vollstationäre Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) ............72
Tabelle A 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen (teilstationäre
Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) ................................ ................................ 72
Tabelle A 5: Anzahl der ambulanten Dienste (SGB XI) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) ............72
Tabelle A 6: Überregionale Pflegemobilität (Stichtag: 15. Dezember 2023) .........................73
Anhang 3: Infrastruktur vollstationäre Pflegeheime, betreutes Wohnen und Hospize in der
Bundesstadt Bonn 2025
Seite 75 von 85
67
Anhang 1: Ergänzende Abbildungen
Abbildung A 1: Entwicklung des Alten- und Jugendquotients in der Bundesstadt Bonn zwischen 2014 und 2024
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
Abbildung A 2: Prognose des Alters- und Jugendquotienten bis 2049 laut Bevölkerungsvorausberechnung
Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsvorausberechnung; Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
25,0
26,0
27,0
28,0
29,0
30,0
31,0
32,0
33,0
34,0
35,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Altenquotient Jugendquotient
27,0
29,0
31,0
33,0
35,0
37,0
39,0
41,0
2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038 2040 2042 2044 2046 2048
Altersquotient (Prognose) Altersquotient (Ist)
Jugendquotient (Prognose) Jugendquotient (Ist)
Seite 76 von 85
68
Abbildung A 3: Altersverteilung innerhalb der drei Qualifikationsgruppen des Pflegepersonals in Bonn nach
Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023)
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
35,0%
40,0%
45,0%
50,0%
unter 20
Jahren
20-24
Jahre
25-29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
45-49
Jahre
50-54
Jahre
55-59
Jahre
60-64
Jahre
65 Jahre
und älter
Männer
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
35,0%
40,0%
45,0%
50,0%
unter 20
Jahren
20-24
Jahre
25-29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
45-49
Jahre
50-54
Jahre
55-59
Jahre
60-64
Jahre
65 Jahre
und älter
Frauen
Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung [QN 1 und 2]
Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich anerkannter Ausbildung in der Pflege mit einer
Ausbildungsdauer von mind. einem Jahr [QN 3]
Fachpersonal [QN 4]
Seite 77 von 85
69
Anhang 2: Ergänzende Tabellen
Tabelle A 1: Anzahl an Pflegebedürftigen nach Alter, Geschlecht und Pflegegrad
Gesamt
Insgesamt Anteil
unter 60
Jahren
60-64
Jahre
65-74
Jahre
75-84
Jahre
85 Jahre
u. älter
Pflegegrad 1 1.842 9,3 570 168 348 432 324
Pflegegrad 2 7.587 38,2 1.494 405 1.104 2.211 2.373
Pflegegrad 3 6.480 32,6 1.311 333 858 1.719 2.259
Pflegegrad 4 2.832 14,3 522 96 312 714 1.188
Pflegegrad 5 1.116 5,6 255 33 120 267 441
(Noch) nicht zugeordnet 6 0,0 6
Gesamt 19.863 4.152 1.035 2.742 5.343 6.591
Pflegequote 5,9 1,6 4,8 8,8 24,7 61,5
Männer
Insgesamt Anteil
unter 60
Jahren
60-64
Jahre
65-74
Jahre
75-84
Jahre
85 Jahre
u. älter
Pflegegrad 1 714 9,5 276 78 147 123 90
Pflegegrad 2 2.664 35,5 753 180 432 651 648
Pflegegrad 3 2.589 34,5 708 156 387 660 678
Pflegegrad 4 1.086 14,5 276 48 135 279 348
Pflegegrad 5 438 5,8 162 18 57 93 108
(Noch) nicht zugeordnet 6 0,1 6
Insgesamt 7.497 2.175 480 1.158 1.806 1.878
Pflegequote 4,6 1,7 4,5 8,0 20,2 50,1
Frauen
Insgesamt Anteil
unter 60
Jahren
60-64
Jahre
65-74
Jahre
75-84
Jahre
85 Jahre
u. älter
Pflegegrad 1 1.131 9,1 294 90 204 309 234
Pflegegrad 2 4.914 39,7 741 225 672 1.551 1.725
Pflegegrad 3 3.891 31,4 600 180 471 1.065 1.575
Pflegegrad 4 1.758 14,2 252 48 177 438 843
Pflegegrad 5 696 5,6 99 18 69 177 333
(Noch) nicht zugeordnet
Insgesamt 12.390 1.986 561 1593 3540 4710
Pflegequote 7,1 1,6 5,0 9,5 28,0 67,7
Quelle: Eigene Berechnung nach IT.NRW, Pflegestatistik 2023 und Bundesstadt Bonn – Statistikstelle,
Melderegister
Seite 78 von 85
70
Tabelle A 2: Entwicklung der Pflegequote zwischen 2021 und 2023 nach Alter und Geschlecht
Insgesamt 2021
Gesamt-
bevölkerung
unter 60
Jahren
60-64
Jahre
65-74
Jahre
75-84
Jahre
85 Jahre und
älter
Pflegegrad 1 0,2 0,2 0,7 1,0 2,2 3,5
Pflegegrad 2 2,1 0,5 1,6 3,5 9,6 22,9
Pflegegrad 3 1,6 0,4 1,1 2,3 6,4 19,9
Pflegegrad 4 0,7 0,2 0,3 0,9 3,0 10,3
Pflegegrad 5 0,3 0,1 0,1 0,4 1,2 3,8
Keine
Pflegebedürftigkeit 95,1 98,9 96,1 92,0 77,6 39,5
Pflegequote 4,9 1,1 3,9 8,0 22,4 60,5
Insgesamt 2023
Gesamt-
bevölkerung
unter 60
Jahren
60-64
Jahre
65-74
Jahre
75-84
Jahre
85 Jahre und
älter
Pflegegrad 1 0,5 0,2 0,8 1,2 1,9 3,3
Pflegegrad 2 2,2 0,6 2,0 3,8 9,7 23,9
Pflegegrad 3 1,9 0,5 1,7 2,9 7,6 22,8
Pflegegrad 4 0,8 0,2 0,5 1,1 3,2 12,0
Pflegegrad 5 0,3 0,1 0,2 0,4 1,2 4,4
Keine
Pflegebedürftigkeit 94,1 98,3 95,2 91,2 75,3 38,6
Pflegequote 5,9 1,7 4,8 8,8 24,7 61,4
Männer 2021
Gesamt-
bevölkerung
unter 60
Jahren
60-64
Jahre
65-74
Jahre
75-84
Jahre
85 Jahre und
älter
Pflegegrad 1 0,40 0,10 0,34 0,40 0,57 0,91
Pflegegrad 2 1,50 0,25 0,69 1,33 2,93 6,14
Pflegegrad 3 1,31 0,22 0,55 1,03 2,47 5,96
Pflegegrad 4 0,58 0,10 0,16 0,41 1,18 2,72
Pflegegrad 5 0,24 0,06 0,09 0,16 0,45 0,88
Keine
Pflegebedürftigkeit 95,97 98,55 96,21 92,79 81,63 51,57
Pflegequote 4,03 1,45 3,79 7,21 18,37 48,43
Männer 2023
Gesamt-
bevölkerung
unter 60
Jahren
60-64
Jahre
65-74
Jahre
75-84
Jahre
85 Jahre und
älter
Pflegegrad 1 0,44 0,11 0,38 0,49 0,54 0,91
Pflegegrad 2 1,63 0,30 0,90 1,47 2,88 6,54
Pflegegrad 3 1,59 0,28 0,77 1,31 2,89 6,87
Pflegegrad 4 0,66 0,11 0,24 0,46 1,23 3,51
Pflegegrad 5 0,26 0,07 0,07 0,18 0,41 1,06
Keine
Pflegebedürftigkeit 95,42 98,27 95,45 91,98 79,89 50,07
Pflegequote 4,58 1,73 4,55 8,02 20,11 49,93
Seite 79 von 85
71
Frauen 2021
Gesamt-
bevölkerung
unter 60
Jahren
60-64
Jahre
65-74
Jahre
75-84
Jahre
85 Jahre und
älter
Pflegegrad 1 0,66 0,10 0,37 0,63 1,66 2,60
Pflegegrad 2 2,66 0,25 0,93 2,14 6,71 16,80
Pflegegrad 3 1,84 0,17 0,56 1,26 3,89 13,98
Pflegegrad 4 0,90 0,09 0,13 0,46 1,83 7,57
Pflegegrad 5 0,36 0,04 0,06 0,20 0,74 2,97
Keine
Pflegebedürftigkeit 93,57 98,71 96,02 91,31 74,70 33,14
Pflegequote 6,43 1,29 3,98 8,69 25,30 66,86
Frauen 2023
Gesamt-
bevölkerung
unter 60
Jahren
60-64
Jahre
65-74
Jahre
75-84
Jahre
85 Jahre und
älter
Pflegegrad 1 0,65 0,12 0,44 0,69 1,37 2,36
Pflegegrad 2 2,82 0,30 1,11 2,29 6,86 17,40
Pflegegrad 3 2,23 0,24 0,89 1,61 4,71 15,86
Pflegegrad 4 1,01 0,10 0,24 0,61 1,92 8,47
Pflegegrad 5 0,40 0,04 0,07 0,22 0,80 3,39
Keine
Pflegebedürftigkeit 92,90 98,41 95,03 90,50 72,02 32,37
Pflegequote 7,10 1,59 4,97 9,50 27,98 67,63
Quelle: Eigene Berechnung nach IT.NRW, Pflegestatistik 2023 und Bundesstadt Bonn – Statistikstelle,
Melderegister
Seite 80 von 85
72
Tabelle A 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre
Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.)
Jahr Anzahl Platzzahl
2013 38 3.202
2016 37 3.060
2018 37 3.027
2019 39 3.143
2020 39 3.143
2021 39 3.167
2022 39 3.168
2023 39 3.161
2024 38 3.078
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung (2021); Tätigkeitsberichte der WTG-
Behörde der Bundesstadt Bonn (2016-2020; 2022-2024)
Tabelle A 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen (teilstationäre Pflegeeinrichtungen) nach Jahr
(Stichtag: 31.12.)
Jahr Anzahl Platzzahl
2015 8 137
2018 11 140
2022 12 198
2024 15 254
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn
Tabelle A 5: Anzahl der ambulanten Dienste (SGB XI) nach Jahr (Stichtag: 31.12.)
Jahr Anzahl
2016 41
2017 45
2018 51
2019 42
2020 46
2021 53
2022 59
2023 61
2024 62
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn
Seite 81 von 85
73
Tabelle A 6: Überregionale Pflegemobilität (Stichtag: 15. Dezember 2023)
Bundesland Zuzug Wegzug
Baden-Württemberg 9 9 0
Bayern 9 3 6
Berlin 6 6 0
Brandenburg 0 3 -3
Hamburg 6 3 3
Hessen 12 12 0
Niedersachsen 15 12 3
Nordrhein-Westfalen (ohne Bonn) 717 642 75
Rheinland-Pfalz 66 96 -30
Saarland 0 3 -3
Sachsen 0 3 -3
Schleswig-Holstein 6 6 0
Thüringen 0 3 -3
Gesamt 846 801 45
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Seite 82 von 85
74
Anhang 3: Infrastruktur vollstationäre Pflegeheime, betreutes Wohnen und
Hospize in der Bundesstadt Bonn 2025
Legende siehe nächste Seite.
Seite 83 von 85
75
Seite 84 von 85
76
Herausgegeben von
Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen
Verfasserinnen
Stabsstelle Sozialplanung
Cornelia Bauer (Cornelia.Bauer@Bonn.de)
Anne-Sophie Oehrlein (Anne-Sophie.Oehrlein@Bonn.de)
Stand Mai 2025
Herausgegeben von
Alter und Pflege in Bonn 2025
Alter und Pflege in Bonn 2025
Seite 85 von 85
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 253782
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 08.10.2025
- Erstellt
- 29.09.2025 13:07