V/0859/2007
Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS),
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Beschlussvorlage
5917 Zeichen
V/0859/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS);
Änderung der Gebührentarife
Beratungsfolge
04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2007 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) - Änderung der Gebühren-
tarife- wird beschlossen (Anlage 1).
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt (Anlagen
2 bis 11).
Begründung:
1.1 Allgemeines
Ab 2008 wird beim Tiefbauamt und somit auch bei der Abwasserbeseitigung das Neue Kommuna-
le Finanzmanagement und damit das doppische (kaufmännischen) Rechnungswesen eingeführt.
Für die Ermittlung der Abwassergebühren bedeutet das, dass nicht mehr der UA 7000 des Verwal-
tungshaushaltsplanes als Kalkulationsgrundlage maßgeblich ist, sondern der Teilergebnisplan der
Produktgruppe „1101 Abwasserbeseitigung“ aus dem NKF-Haushaltsplan 2008. Da letzterer erst
im März 2008 vom Rat verabschiedet wird, die Abwassergebühren aber als Jahresgebühr zum 01.
01. eines jeden Jahres beschlossen sein müssen, wird die Gebührenbedarfsberechnung für das
Jahr 2008 für den Gebührenhaushalt –Abwasserbeseitigung – letztmalig aus dem kameralen
Haushalt erstellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0859/2007
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
22.10.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0859/2007
1.2 Neuberechnung der Abwassergebühren für 2008 (Anlage 2)
Insgesamt erhöhen sich die Kosten für die Abwasserbeseitigung im Jahre 2008
gegenüber der Gebührenbedarfsberechnung 2007
von 44,17 Mio. €
auf 45,36 Mio. € (+ 2,69 %) um + 1,19 Mio. €
Gleichzeitig verbessern sich
für das Jahr 2008 die Erlöse (ohne
Abwassergebühren) u. a. durch höhere Entnahmen aus der Sonderrücklage
von 7,43 Mio. €
auf 7,76 Mio. € (+4,44 %) um - 0,33 Mio. €
Aufgrund von veränderten Bemessungsmaßstäben
für das Jahr 2008 gegen-
über dem Jahr 2007 bei
Frischwasserbezügen (rd. - 156 Tm³),
privaten bebauten und befestigten Grundstücksflächen (rd. + 92 Tm²) und
Schmutzwasserfrachten durch die Starkverschmutzer (rd. + 483 Tm³)
ergibt sich hierdurch bedingt eine Gebührenmehreinnahme
von - 0,14 Mio. €
Da nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) das
(Voll-) Kostendeckungsprinzip vorgeschrieben ist, kann der verbleibende
Fehlbetrag von + 0,72 Mio. €
nur über eine Gebührenerhöhung ausgeglichen
werden.
Die Kostensteigerung
von insgesamt 1,19 Mio. € ergibt sich insbesondere durch
die Erhöhung der kalkulatorischen Kosten (rd. 1,0 Mio. €) aufgrund von Neuzugängen in 2008 (z.
B. Baugebiete Gievenbeck Südwest, Wolbeck Nord, Amelsbüren und Gelmer), nicht in dieser Hö-
he erwartete Indexsteigerungen in 2007 von +6,65 % (geplant 3,0 %) und aufgrund der Tarifab-
schlüsse im Baugewerbe in 2007 einzuplanende Steigerungen für 2008 von rd. 3 %,
(siehe Anlage 2,
Kostenzeilen 28 + 29) und
durch allgemeine Kostensteigerungen (rd. 0,19 Mio.€) z. B. einzuplanende Tarifsteigerung und
höhere Energiekosten für die Abwasseranlagen.
Von den Gesamtkosten entfallen in 2008 auf der Basis der Durchschnittskosten der letzten 5 Jahre
auf die Niederschlagswasserbeseitigung 33,24 % (Vorjahr 32,94 %) und
auf die Schmutzwasserbeseitigung 66,76 % (Vorjahr 67,06 %).
Die Anhebung der Abwassergebühren wirkt sich wie folgt aus:
Schmutzwassergebühr von 1,64 € um 0,03 € auf 1,67 €/m³ = + 1,83 %
Niederschlagswassergebühr von 0,49 € um 0,01 € auf 0,50 €/m² = + 2,04 %
Für einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m 3 Verbrauch und 130 m 2 befestigter
Entwässerungsfläche) steigen die Abwassergebühren damit jährlich von 391,70 € um 7,80 € auf
399,00 €. Das entspricht einer Steigerung von 1,99 %. Damit liegt die Stadt Münster weiterhin
noch weit unter dem Landesdurchschnitt NRW für das Jahr 2007 mit 660,87 € und weiterhin am
unteren Ende der Skala der Abwassergebühren der Städte im Land NRW über 100.000 Einwoh-
nern (vgl. Anlage 12).
Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr wirkt sich auch gleichartig auf den Starkverschmutzerzu-
schlag aus (vgl. Anlage 4). Durch diesen seit 1993 geltenden Zuschlag kann die „Normalgebühr“
um rd. 0,06 € niedriger festgesetzt werden.
Die größeren Ansatzveränderungen sind in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
2008 (Anlage 2) dargestellt.
- 3 -
V/0859/2007
Folgende Änderungen ergeben sich bei den Abwassergebühren im Jahr 2008:
Schmutzwassergebühr
Erhöhung von 1,64 € um 0,03 € (+ 1,83 %) auf 1,67 €/m3
davon - nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1= 1,00 €/m3 (bisher = 0,97 €/m³)
- verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 0,67 €/m3 (bisher = 0,67 €/m³)
(vgl. Ziff. 1.1 Gebührentarif)
Niederschlagswassergebühr
Erhöhung von 0,49 € u
m 0,01 € (+ 2,04 %) auf 0,50 €/m²
(vgl. Ziff. 2.1 Gebührentarif)
Die Gebührensätze gem. Ziffer 2.2 bis 2.4 werden in Abhängigkeit zur Niederschlagswassergebühr
(Ziffer 2.1) ermäßigt erhoben. Sie verändern sich nicht.
Gebühr für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m
3
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1)
Erhöhung von 0,97 € um 0,03 € (+3,09 %) auf 1,00 €/m³
(vgl. Ziffer 3.1 Gebührentarif)
Gebühr für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³
Erhöhung von 0,66 € u
m 0,01 € (+ 1,52 %) auf 0,67 €/m³
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 8.
(vgl. Ziffer 3.2 Gebührentarif)
Sonstige Entgelte/Gebühren
Die weiteren Gebühren/Entgelte lt. Gebührentarife Ziffern 1.3, 4, 5 und 6 ändern sich nicht. Die
Berechnungen hierfür ergeben sich aus den Anlagen 6, 7 und 9 bis 11.
I. V.
Schultheiß
Anlagen
Anlage6 Berechnung Kubikmeterpreis
2598 Zeichen
Anlage 10
66 10 1002 18.10.2007
Berechnung des m³-Preises
für das Abkippen von Schlämmen an der Hauptkläranlage
für das Jahr 2008 (Ziffer 5 Gebührentarif)
1. Grundlagen
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsge-
setzes ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien aus Kleinkläranlagen und ge-
schlossenen Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Das bedeutet, daß die Stadtrei-
nigungsfirmen diese Schlämme dem Schmutzwasserzulau f in den Kläranlagen
zugeben müssen. Die Stadt Münster versteht unter de n Schlämmen, die der Kläranla-
ge zur Reinigung zugegeben werden, biologisch abbau bare Rückstände aus Klein-
kläranlagen, Fäkalgruben, Stärkeabscheidern u. ä. A lle anderen Schlämme, z. B. aus
Ölabscheidern, bedürfen einer Behandlung in besonde rs hierfür erstellten Anlagen.
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Koste n der Haupt- und Nebenkläran-
lagen und andererseits der Frischwasserverbrauch al s Maßstab des eingeleiteten
Schmutzwassers zugrunde gelegt. Grundlage hierfür s ind die Ergebnisse der letzten
Betriebsabrechnung „Abwasserbeseitigung“ aus dem Ja hr 2006. Für die Berechnung
2008 wird der damalige abgerechnete Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung
der öffentlichen Verkehrsflächen von 13,87 % in Abz ug gebracht.
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmut-
zungsgrad haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusli ches Schmutzwasser (ca. 300 mg
BSB 5/l), kann der für die Reinigung von 1 m³ Schmu tzwasser benötigte Betrag auch
bis zum dreifachen Wert erhöht werden.
2. Berechnung
Gesamtkosten der Kläranlagen
abzüglich Stadtanteil für die Oberflächen-
entwässerung (13,87 %)
verbleibende anrechnungsfähige Kosten
11.173.377 €
- 1.549.747 €
9.623.630 €
Die Schmutzwassermenge 2006 betrug lt. Veranlagung
16.614.891 m³
Kosten 2006 für häusliches Abwasser:
verbleibende Kosten 9.623.630 €
Schmutzwassermenge 16.614.891 m³
= rd. 0,58 €/m ³
Der dreifache Satz beträgt demnach 1,74 €/m³.
Der derzeitige Gebührensatz beträgt 1,64 € /m³
3. Gebührenvorschlag
Es wird vorgeschlagen, die Reinigungsgebühr für 200 8 von 1,64 € je m³ bestehen zu
lassen, da der Verschmutzungsgrad der Schlämme bis zum dreifachen Wert der Reini-
gungsgebühr von rd. 0,58 €/m³ = rd. 1, 74 €/m³ den Höchstwert darstellt. Wie bereits
für die Gebührensätze der Vorjahre wird auch für de n vorgeschlagenen Gebührensatz
2008 von 1,64 €/m³ nicht der volle dreifache Wert ( rd. 1,74 €) angesetzt.
Anlage7 Berechnung Kleineinleitergebühr
2491 Zeichen
Anlage 11
66 10 1002 10.10.2007
Berechnung der Gebühren für Kleineinleiter
für das Jahr 2008
(Ziffer 6 Gebührentarif)
1.
Gesetzliche Grundlage
Die Stadt Münster ist nach §§ 8 und 9 Abwasserabgab engesetz i. V. mit dem § 64
Absatz 1 Landeswassergesetz NRW verpflichtet, für d ie sogenannten Kleineinleiter
(Hauskläranlagen) eine Abwasserabgabe an das Land z u zahlen. Die Berechnung der
Abwasserabgabe erfolgt nach § 8 AbwAG pauschal. Be rechnungsgrundlagen sind s.
g. Schadeinheiten (SE).
Für die Berechnung der Abwasserabgaben aus Kleinklä ranlagen insgesamt wird die
Hälfte Anzahl der Einwohner, die nicht an die Kanal isation angeschlossen sind, als
Bewertungsbasis der gesamten Schadeinheiten ermitte lt.
Das bedeutet 2 Einwohner = 1 Schadeinheit (SE).
Nach § 73 Absatz 1 LWG NRW bleiben bei der Berechnu ng der Zahl der Schadeinhei-
ten für Kleineinleiter die Einwohner unberücksichti gt, deren gesamtes Schmutzwasser
im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung auf landwir tschaftlich, forstwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht wird o der deren gesamtes Schmutz-
wasser in einer den allgemein anerkannten Regeln de r Technik entsprechenden Ab-
wasserbehandlungsanlage behandelt wird, sofern die Gemeinde ihrer Pflicht zum Ein-
sammeln, Abfahren und Aufbereiten des in der Anlage anfallenden Schlammes gem. §
53 Absatz 1 LWG NRW nachkommt.
Durch die „Klärschlammbeseitigungssatzung“ vom 03.1 2.1981, in der Fassung vom
21.12.1995, hat die Stadt Münster die Voraussetzung en für die geordnete Abfuhr und
Beseitigung des Klärschlammes geschaffen.
Diese Abgabe kann nach den Bestimmungen des § 65 Ab satz 1 LWG NRW auf die
Kleineinleiter abgewälzt werden. Zahler sind dann i n der Regel noch landwirtschaftli-
che Betriebe o. ä., soweit sie im Rahmen des § 53 A bsatz 4 Satz 4 LWG NRW im Ein-
zelfall von der Schlammabfuhr durch die Untere Wass erbehörde befreit werden.
2.
Gebührensatz für Kleineinleiter
Mit der 4. Novelle des Abwasserabgabengesetzes wurd e die Abwasserabgabe ab
01.01.1997 auf 35,79 € je Schadeinheit (SE) festgesetzt.
Das Landesumweltamt NRW hat nach Rückfrage Ende 200 2 mitgeteilt, dass der um-
gerechnete DM- Betrag (70,00) in € = 35,79 weiterhi n Bestand hat.
Die Stadt Münster rechnet je Kleinkläranlage mit 2 SE.
gesetzliche Abwasserabgabe je SE = 35,79 €
x 2 SE = 71,58 €
der Gebührensatz 2008 bleibt unverändert bei = 71,58 €
Anlage11 Zinsvorausschätzung
2487 Zeichen
66 10 1002 14.11.2007 Vorausschätzung der kalkulatorischen Zinsen auf Anschaffungswerte für 2008 (in EURO) Sach- konto Anlagenart Ergebnis (Betriebsabrechnung) 2006 voraussichtl. Veränderung des Restwertes 2007 voraussichtl. Veränderung des Restwertes 2008 Voraussichtliches Ergebnis 2008 Zinsen Restwert (AW) am 31.12.2006 Nettorest- wert (abz. Abzugska- pital) % Zinsen (von Sp. 4) % Abschrei- bungen auf AW durch Ersatz-, Erweiterungs-, Neuinvestitio- nen Afa neu durch Abschrei- bung durch Ersatz-, Erweiterungs-, Neuinvestitio- nen Afa neu durch Abschrei- bung Restwert am 31.12.2008 Netto- Restwert Durch- schnitt- licher Zinssatz Zinsen 4 / 3 6 / 4 8 + 10 11 + 13 3+9-11+12-14 5 * 15 aus 7 16 * 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 010 Immaterielle Vermögens- gegenstände 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0 021 Grundstücke ohne Bauten 1.353.244 863.352 63,799 60.439 7,001 72.780 0 0 72.780 0 0 72 .780 1.207.684 770.487 7,001 53.938 022 Grundstücke mit Bauten 12.396.589 8.036.898 64,832 562.583 7,000 446.453 0 0 446.4 53 0 0 446.453 11.503.683 7.458.013 7,000 522.061 023 Grundstücks- gleiche Rechte 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0 024 Bauten auf fremden Grund- stücken 0,000 0,000 0 0 0 0 0,000 0 030 Technische Anlagen und Maschinen 7.698.858 5.090.403 66,119 354.860 6,971 961.402 300.000 2 0.000 981.402 500.000 33.333 1.014.735 6.502.721 4.299.53 0 6,971 299.727 040 Sonst. Betriebs- anlagen 18.975.432 10.872.251 57,296 761.048 7,000 856.900 0 0 856. 900 0 0 856.900 17.261.632 9.890.304 7,000 692.313 0401 Kanalanlagen (Neubewert.) 410.714.225 61.983.959 15,092 4.338.877 7,000 8.069.860 1 4.086.972 181.850 8.251.710 10.579.811 141.064 8.392.774 418.736.524 63.194.664 7,000 4.423.626 051 Sonst. Anlage- vermögen 761.330 342.012 44,923 23.865 6,978 61.290 50.000 4.167 65. 457 150.000 13.333 78.790 817.083 367.058 6,978 25.613 061 Fuhrpark 453.971 453.971 100,000 30.142 6,640 118.576 200.000 20.00 0 138.576 120.000 12.000 150.576 484.819 484.819 6,640 32.1 90 070 Betriebs- und Geschäftsausst. 534.816 490.860 91,781 33.806 6,887 242.361 50.000 5.000 24 7.361 150.000 18.333 265.694 221.761 203.535 6,887 14.018 080 Anlagen im Bau 0,000 0,000 0 0 0 0 0 Summe 452.888.465 88.133.706 19,460 6.165.620 6,996 10.829.622 14.686.972 231.017 11.060.639 11.499.811 218.063 11.278. 702 456.735.907 88.882.432 6,822 6.063.485 Ansatz 6.063.400 2008 Anlage 6 Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Anlage8 Abwassergebühren in NRW
3637 Zeichen
Herne 353,80 Münster 391,70 Gelsenkirchen 396,10 Düsseldorf 410,80 Bottrop 411,00 Köln 417,40 Paderborn* 435,90 Recklinghausen* 445,50 Bochum 452,50 Dortmund 469,90 Hamm 471,20 Duisburg 485,80 Oberhausen 501,40 Siegen* 521,00 Bonn 531,00 Mühlheim 533,60 Hagen 536,00 Essen 557,10 Leverkusen 580,30 Solingen 616,04 Aachen 621,30 Bielefeld 638,90 Bergisch Gladbach* 668,60 Remscheid 674,20 Krefeld 690,40 Witten* 693,80 Wuppertal 731,00 Neuss* 760,80 Moers* 762,00 Mönchengladbach 799,70 Durchschnitt NRW-Gemeinden 660,87 € Münster 2008 399,00 € Anlage 12 * kreisangehörige Städte Abwassergebühren in NRW-Städten über 100.000 Einwohner in 2007 Grundlage: 200 cbm Frischwasser und 130 qm befestigte Fläche (lt. Umfrage des Bundes der Steuerzahler) 353,80 410,80 411,00 417,40 435,90 445,50 452,50 469,90 471,20 485,80 501,40 521,00 531,00 533,60 536,00 557,10 580,30 616,04 621,30 638,90 668,60 674,20 690,40 693,80 731,00 760,80 762,00 799,70 396,10 391,70 0,00 100,00 200,00 300,00 400,00 500,00 600,00 700,00 800,00 Herne Münster Gelsenkirchen Düsseldorf Bottrop Köln Paderborn* Recklinghausen* Bochum Dortmund Hamm Duisburg Oberhausen Siegen* Bonn Mühlheim Hagen Essen Leverkusen Solingen Aachen Bielefeld Bergisch Gladbach* Remscheid Krefeld Witten* Wuppertal Neuss* Moers* Mönchengladbach Herne 326,80 Münster 336,00 Bottrop 348,20 Gelsenkirchen 370,20 Köln 389,00 Düsseldorf 410,80 Hamm 417,40 Bochum 424,60 Dortmund 430,00 Oberhausen 432,00 Paderborn* 435,90 Mühlheim 450,40 Recklinghausen* 466,00 Duisburg 469,90 Hagen 475,60 Essen 495,40 Siegen* 518,40 Aachen 522,80 Bonn 529,90 Leverkusen 539,60 Bielefeld 573,80 Mönchengladbach 577,10 Remscheid 631,00 Krefeld 648,60 Solingen 659,90 Bergisch Gladbach* 665,10 Witten* 671,30 Wuppertal 677,00 Moers* 682,00 Neuss* 791,90 Durchschnitt NRW-Gemeinden 624,18 € Münster 2005 355,20 € Anlage 24 * kreisangehörige Städte Abwassergebühren in NRW-Städten über 100.000 Einwohner in 2004 Grundlage: 200 cbm Frischwasser und 130 qm befestigte Fläche (lt. Umfrage des Bundes der Steuerzahler) 326,80 348,20 370,20 389,00 410,80 417,40 424,60 430,00 432,00 435,90 450,40 466,00 469,90 475,60 495,40 518,40 522,80 529,90 539,60 573,80 577,10 631,00 648,60 659,90 665,10 671,30 677,00 682,00 791,90 336,00 0,00 100,00 200,00 300,00 400,00 500,00 600,00 700,00 800,00 Herne Münster Bottrop Gelsenkirchen Köln Düsseldorf Hamm Bochum Dortmund Oberhausen Paderborn* Mühlheim Recklinghausen* Duisburg Hagen Essen Siegen* Aachen Bonn Leverkusen Bielefeld Mönchengladbach Remscheid Krefeld Solingen Bergisch Gladbach* Witten* Wuppertal Moers* Neuss* 1991 1,41 1,12 0,32 1992 1,59 1,27 0,35 1993 1,59 1,26 0,35 1994 1,55 1,22 0,36 1995 1,59 1,26 0,36 1996 1,65 1,29 0,37 Einheits- 1997 1,63 1,27 0,36 gebühr 1998 1,63 1,27 0,36 € / cbm 1999 1,63 1,27 0,36 2000 1,63 1,27 0,36 2001 1,67 1,30 0,38 2002 1,71 1,33 0,38 2003 1,75 1,35 0,39 2004 1,84 1,42 0,40 Schmutz- 2005 1,95 1,49 0,44 wassergebühr € / cbm Regen- wassergebühr € / cbm Anlage 23 Entwicklung der Abwassergebühren in Münster 1,41 1,59 1,59 1,55 1,59 1,65 1,63 1,63 1,63 1,63 1,67 1,71 1,75 1,84 1,95 1,12 1,27 1,26 1,22 1,26 1,29 1,27 1,27 1,27 1,27 1,30 1,33 1,35 1,42 1,49 0,32 0,35 0,35 0,36 0,36 0,37 0,36 0,36 0,36 0,36 0,38 0,38 0,39 0,40 0,44 0,00 0,20 0,40 0,60 0,80 1,00 1,20 1,40 1,60 1,80 2,00 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 200 3 2004 2005
Anlage10 Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung
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66 10 1002 Anlage 2 14.11.2007 Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung Ermittlung der Kosten / Erlöse 2008 zum Vergleich A. Kosten Ansatz 2008 Ansatz 2007 lt. Ratsbe- schluss v. 13.12.2006 Ergebnis der BAR 2006 nachrichtl. Ergebnis Jahresrechn. 2006 EURO EURO EURO EURO 1 Personalaufwand ZA 10 NKF Amt 7.964.920 7.830.460 7.819.747 7.822.678 2 Personalaufwand ZA 30 NKF Amt 34.260 41.290 38.674 0 3 Sachaufwand ZA 10 NKF Amt 70.000 75.200 68.012 68.012 4 Sachaufwand ZA 18 E-Betr. 80.000 80.000 70.632 70.632 5 Sachaufwand ZA 23 NKF Amt 185.000 184.700 189.500 0 6 Sachaufwand ZA 30 NKF Amt 25.390 28.600 35.507 35.507 7 Sachaufwand (Energie i. Z. 17 BAR enth.) ZA 65 NKF Amt 1.790.500 1.730.000 23.854 0 8 Sachaufwand ZA 67 NKF Amt 27.970 8.400 40.413 0 9 Bauunterhaltungsaufwand ZA 65 NKF Amt 4.600 4.000 4.521 0 10 Unterhaltung der Abwasseranlagen (Infrastrukturvermög.) 3.800.000 3.570.000 2.709.109 2.709.109 11 Feldmeß- und Zeichengeräte 820 820 686 686 12 Pachten 550 550 511 511 13 Haltung von Fahrzeugen 193.800 193.800 152.899 152.899 14 Fortbildungskosten 40.000 40.000 24.434 24.434 15 Kosten für technische Wartung 54.000 54.000 47.003 47.003 16 Betriebskosten für Gruben- und Fettabscheiderentleerung 93.000 100.000 55.691 55.691 17 Betrieb der Abwasseranlagen (Infrastrukturvermögen) 2.740.000 2.980.000 4.239.082 2.625.223 18 Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz 490.000 480.000 480.691 477.134 19 Umsatzsteuer (Vorsteuer) 0 0 0 0 20 Umsatzsteuer (Zahllast) 0 0 0 0 21 Zeichen- und Fotomaterial 4.690 4.690 2.986 2.986 22 Besch./ Prod. v Schriften, Fachliter., Öffentlichkeitsarbeit 9.000 9.000 7.809 7.809 23 Gebühr für die Ermittlung der Wasserabgabe 70.000 70.000 38.355 38.355 24 Verbands- und Vereinsbeiträge 12.100 2.100 2.075 2.075 25 Gebühr für Rechendeponierung an die AWM (ab 07 in Sp. 17) 0 0 60.040 60.040 26 Erstattung spezieller Leistungen 504.390 435.410 429.209 441.630 27 Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 899.230 1.093.000 716.239 720.880 28 Abschreibungen 20.205.000 19.026.000 18.046.430 18.046.430 29 Verzinsung des Anlagekapitals 6.063.400 6.127.650 6.165.620 6.165.620 Kosten insgesamt 45.362.620 44.169.670 41.469.729 39.575.344 Produktgruppe 1101 Seite 1
Anlage4_Berechnung der Gebühr
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Anlage 8
66 10 1002 10.10.2007
Berechnung der Gebühr
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei-
tungen in den Regenwasserkanal
für das Jahr 2008
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)
Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä-
chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³)
1.
Berechnung:
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser , Grundwasser und Spülwasser
aus Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (v gl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermit-
teln zu können, muss hierfür eine Umrechnung des Ge bührensatzes „Niederschlags-
wasser von bebauten und/oder befestigten Grundfläch en“ je m² erfolgen. Es wird davon
ausgegangen, dass im Durchschnitt der letzten 30 Ja hre auf jeden Quadratmeter Flä-
che ein Niederschlag von 0,747 m³/Jahr gefallen ist .
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m ³
0,50 € x m²
= 0,6693 € = gerundet = 0,67 €/m³
0,747 m³ x m²
2.
Gebührenvorschlag:
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, G rundwasser, Spülwasser und aus-
tretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Geb ührensatzung § 2 Abs. 1.2 und
1.3) in den Regenwasserkanal je m³ wird von 0,66 € um 0,01 € (+ 1,02 %) auf 0,67 €/m²
erhöht.
3.
Begründung
Da die v. g. Gebühr in Abhängigkeit von der Nieders chlagswassergebühr (= erhöht auf
0,50 €/m²) ermittelt wird (-vgl. Gebührentarif Ziff er 2.1-), steigt auch zwangsläufig die
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grund wasser und Spülwasser aus Trink-
wasserleitungen.
Anlage2 Afa 2008
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66 10 1002 14.11.2007 Vorausschätzung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte für 2008 (in EURO) Ergebnis 2006 Voraussichtliche Veränderung 2007 Voraussichtliche Veränderung 2008 Sach- konto Anlagenart Wiederbe- schaffungs- wert am 31.12. 2006 Abschrei- bung % Index % Vermögens- zugänge laut Index Vermögens- zugänge Vermögens- zugänge Gesamt Abschrei- bungen Index Abschrei- bungen Zugänge WBW 2007 Index % Vermögens- zugänge laut Index Vermögens- zugänge Vermögens- zugänge Gesamt Abschrei- bungen Index Abschrei- bungen Zugänge 4 / 3 3 * 6 7 + 8 5 * 7 3 + 9 12 * 13 14 + 15 5 * 14 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 010 Immaterielle Vermögens- gegenstände 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 021 Grundstücke ohne Bauten 3.566.817 84.155 2,36 0 0 0 0 0 0 3.566.817 0 0 0 0 0 022 Grundstücke mit Bauten 34.567.070 715.622 2,07 8,10 2.799.933 0 2.799.933 57.965 0 37.367.003 3,00 1.121.010 0 1.121.010 23.208 0 023 Grundstücksgleiche Rechte 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 024 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 030 Technische Anlagen und Maschinen 43.550.145 1.190.671 2,73 5,00 2.177.507 300.000 2.477.50 7 59.534 20.000 46.027.652 2,50 1.150.691 500.000 1.650.69 1 31.460 33.333 040 Sonst. Betriebs- anlagen 40.111.568 938.880 2,34 7,00 2.807.810 0 2.807.810 65.722 0 42.919.378 3,00 1.287.581 0 1.287.581 30.138 0 0401 Kanalanlagen 1.142.306.446 14.736.910 1,29 6,70 76.534.532 12.675.653 89.210.185 987.373 164.208 1.231.516.631 3,00 36.945.499 8.836.611 45.782.1 10 476.634 117.821 051 Sonst. Anlage- vermögen 2.122.596 65.916 3,11 3,00 63.678 50.000 113.678 1.977 4.16 7 2.236.274 2,50 55.907 150.000 205.907 1.736 13.333 061 Fuhrpark 2.079.721 127.076 6,11 2,00 41.594 200.000 241.594 2.542 20 .000 2.321.315 2,50 58.033 120.000 178.033 3.546 12.000 070 Betriebs- und Geschäftsausst. 1.557.575 187.200 12,02 2,00 31.152 50.000 81.152 3.744 5.0 00 1.638.727 2,50 40.968 150.000 190.968 4.924 18.333 080 Anlagen im Bau 0,00 0 0 0 0 0 0 0 Summe 1.269.861.938 18.046.430 1,42 84.456.205 13.275.653 97.7 31.858 1.178.857 213.375 1.367.593.796 40.659.690 9.756. 611 50.416.301 571.646 194.820 zuzüglich Abschreibungen 2007 1.392.232 zuzüglich Abschreibungen 2008 766.466 05.07 Index Voraussichtliche Abschreibungen 2008 20.205.128 Ansatz 2008 20.205.000 Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 1.392.232 766.466 66 10 1002 14.11.2007 WBW 2008 12 + 16 19 0 3.566.817 38.488.013 0 0 47.678.344 44.206.959 1.277.298.741 2.442.181 2.499.348 1.829.695 0 1.418.010.097 Anlage 5
Anlage5 Berechnung der Gebühr für Schlammabfuhr
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...
Anlage 9
66 10 1002 10.10.2007
Berechnung der Gebühr
für die Abfuhr von Schlämmen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen,
für das Jahr 2008
(Ziffer 4 Gebührentarif)
1.
Berechnung der Kosten
1.1
Abfuhr- und Beseitigungskosten:
Grubenentleerungen
(Klärschlamm und Abwasser)
80.930 €
1.2 Verwaltungskosten:
1.21
Personalaufwand
10.550 €
20 % eines Angestellten der EGr. 9
TVöD (52.770 € x 0,20)
1.22 Verwaltungsaufwand insgesamt
(z. B. Telefon-, Portokosten, DV-
Kosten usw.)
4.154 €
Gesamt: 14.704 €
Insgesamt: 95.634 €
1.3 Kosten für die Schlammbehandlung auf der Kläranlage
5.500 m³ aus Kleinkläranlagen, geschlossenen
Gruben x 1,64 €/m³
9.020 €
Insgesamt: 104.654 €
Kosten im Vorjahr insgesamt
104.654 € - 0,00 %
...
- 2 –
2. Gebührenberechnung: Menge Kostenanteil Gebühr 2007
2.1 Gebührenberechnung für Klärschlamm und Ab-
wasser
2.10
Ermittlung der Grundgebühr
Anzahl der Gruben/Abfuhren
Anteil der Fahrtkosten
1.040
36.400 €
36.400 € : 1.040 = 35,00 €
2.11 Arbeitsgebühr für Klärschlamm aus
Kleinkläranlagen =Schlammenge ca.
Anteil der Leistungskosten
5.080 m³
64.516 €
64.516 € : 5.080 m³ = 12,70 €/m³
2.12 Arbeitsgebühr für das Abwasser aus
ge-schlossenen Gruben
=Abwassermenge
Anteil der Leistungskosten
420 m³
3.738 €
3.738 € : 420 m³ = 8,90 €/m³
(104.654 €)
3. Gebührenvorschlag
Die Gebührensätze für 2008 verändern sich gegenüber 2007 nicht, da die Kalkulationsgrundlagen
(Kosten/Maßstäbe) in etwa gleich bleiben.
Anlage9 Erl. zur Gebührenbedarfsberechnung
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66 10 1002 zu Anlage 2
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2008
I. Allgemeines
Die letzte Gebührenveränderung wurde vom Rat in der Sitzung vom 13.12.2006 mit
Wirkung zum 01.01.2007 beschlossen. Die Gebühren fü r die Abwasserbeseitigung
insgesamt betragen seit dieser Zeit für Schmutzwass er = 1,64 €/m³ und für Nieder-
schlagswasser = 0,49 €/m².
Für das Planjahr 2008 ergeben sich folgende Änderun gen:
Die Kosten insgesamt erhöhen sich von 44,17 Mio. € auf
45,36 Mio. € (+ 2,69 %) um + 1,19 M io.
€.
Die Erlöse (ohne Abwassergebühren) verändern sich u . a. durch
höhere Sonderrücklagenentnahme von 7,43 Mio. € auf 7,76 Mio. €
(+ 4,44 %) um - 0,33 M io. €.
Die neu ermittelten Bemessungsmaßstäbe für 2008 (Fr ischwasser,
Grundstücksflächen, Schmutzfrachten) erhöhen die Ge bühren-
erlöse (ohne Erhöhung) um - 0,14 M io.
€.
Somit sind über eine Gebührenerhöhung insgesamt + 0,72 Mio. €
zu decken.
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
1. Zeilen A1 und A2: Personalausgaben der Zentralämte r (ZA)
Die von den Zentralämtern (ZA) Personal- und Organi sationsamt (10) und
Rechtsamt (30) bewirtschafteten Personalkosten betr agen für 2008 insge-
samt 8,00 Mio. €.
Sie erhöhen sich gegenüber dem Ansatz 2007 um 0,13 Mio. € (+ 1,65 %),
bedingt durch eingeplante Tarifsteigerungen für 200 8.
2. Zeilen A3 - A9: Sachausgaben der Zentralämter (ZA)
Die Sachausgaben beinhalten u. a. Mieten, bauliche Unterhaltungen, zentra-
les Strommanagement, Post- und Fernmeldegebühren. D ie Kosten betragen
2008 insgesamt 2,18 Mio. € und steigen gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,07
Mio. € (+ 3,43 %).
3.
Zeilen A10 + A17: Unterhaltungs- und Betriebskoste n der Abwasseranlagen
Von den Kosten in Höhe von 6,54 Mio. € werden z. Zt. 6 Kläranlagen, 65 Re-
genwasserbehandlungsanlagen einschl. Regenrückhalte becken, 80 Regen-
/Schmutzwasserpumpwerke und rd. 1.636 km Kanal-/Dru ckrohrleitungen be-
wirtschaftet. Die Gesamtkosten blieben gegenüber de m Vorjahr konstant.
4.
Zeile A18: Abgaben nach dem Abwasserabgabengesetz
Die erwarteten Abwasserabgabezahlungen für 2008 an das Land NRW von
insgesamt 0,49 Mio. € wurden gegenüber dem Vorjahr um 0,01 Mio. € (+
2,08 %) erhöht. Grund sind höhere Schmutzfrachten.
5.
Zeile A27: Erstattung von Ausgaben des Verwaltungs haushaltes
Anteilige Verwaltungskosten (interne Leistungsbezie hungen) sind Leistungen
von Fachbereichen wie z. B. des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, des
Personal- und Organisationsamtes, des Rechtsamtes u sw., die den kosten-
rechnenden Einrichtungen entsprechend dem geleistet en Arbeitsaufwand
anzurechnen sind (vgl. § 14 Abs. 3 GemHVO). Dieser Kostenanteil beträgt
für 2008 insgesamt 0,90 Mio. € und verringert sich gegenüber dem Vorjahr
um 0,19 Mio. € (-17,73 %). Gründe hierfür sind einerseits die vom Personal-
amt angepasste direkte Personalkostenzuordnung beim Tiefbauamt auf Un-
terabschnitte/Budgets und andererseits der vom TVöD insgesamt reduzierte
ansetzbare Mittelwert der Personalkosten.
6.
Zeilen A28 + A29: Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Kosten sind die Abschreibungen und die Verzinsung
des Anlagekapitals. Sie werden aufgrund der entspre chenden Rechtsgrund-
lagen (§ 6 Abs. 2 KAG NRW, § 12 GemHVO) und der Ges chäftsanweisung
über die Durchführung der Betriebsabrechnung (Ziffe rn 5 und 6) ermittelt.
In Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG NRW vom 05.08.1994 und
24.07.1995 werden die Abschreibungen vom Wiederbesc haffungszeitwert
(WBW) und die Zinsen vom Anschaffungswert (AW) bere chnet.
Das Gesamtvermögen = Zeitwert der Abwasserbeseitigu ng beträgt mit Stand
vom 31.12.2006 1,27 Mrd. €
(Anteil der Kanalanlagen 1,14 Mrd. € = 89,8 %).
Die Berechnungen der kalkulatorischen Kosten für 20 08 werden anhand der
Werte der Betriebsabrechnung 2006, zuzüglich der In dexveränderungen auf
das Anlagevermögen und die Ersatz-/bzw. Neuinvestit ionen für 2007 und
2008 angesetzt.
Im Einzelnen verändern sich die Werte wie folgt:
- Abschreibungen
Die Berechnung erfolgt nach Wiederbeschaffungszeitw erten (vgl. An-
lage 6).
Der Ansatz für 2008 beträgt 20,21 Mio. € und erhöht sich gegenüber
dem Vorjahr um 1,18 Mio. € (+ 6,20 %). Dieses resultiert aus Vermö-
genszugängen von 9,76 Mio. € (davon 8,0 Mio. € geplanter Zugang z.
B. Baugebiete Gievenbeck Südwest, Wolbeck Nord, Ame lsbüren und
Gelmer) und zusätzlichen Indexsteigerungen auf den Zeitwert von rd.
40,66 Mio. € (+ 2,97 % des gesamten Anlagevermögens). Der Index -
wert für das Jahr 2007 hat sich von eingeplanten rd . 3 % auf tatsäch-
lich 6,65 % erhöht.
Die Indexveränderungen für die Fortschreibung der W iederbeschaf-
fungswerte der Abwasserkanäle lagen in den letzten 10 Jahren (1996
– 2005) zwischen -1,8 % und +0,3 %. Für 2006 lag di eser Wert bei
+2,2 % und für 2007 = +6,65 %. Aufgrund weiterer Te uerungsraten in
der Baubranche (Tarifzuschläge, Energie usw.) wird daher für 2008
eine Indexsteigerung von 3,0 % eingeplant, die die kalkulatorischen
Abschreibungen mit rd. 579 T€ belasten.
- Verzinsung
Die Verzinsung wird auf der Basis der Anschaffungsw erte (Restwert)
ermittelt. Der Zinssatz ist seit 2004 auf einheitli ch 7 % festgesetzt wor-
den. Der Ansatz 2008 verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 0,06
Mio. € (- 1,05 %) auf 6,06 Mio. € , da die Abschreibungen auf den An-
schaffungswert z. T. höher sind als die geplanten V ermögenszugänge
(vgl. Anlage 6).
7.
Zeile B15: Stadtanteil für die Entwässerung der öf fentlichen Verkehrsflächen
Die Stadt Münster ist Straßenbaulastträger und hat damit auch die Aufgabe,
für eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straßenobe rflächen bzw. der
öffentlichen Verkehrsflächen zu sorgen. Diese Fläch en haben gem. Straßen-
datenbank eine Größe von 11,82 Mio. m².
Der Stadtanteil (= Anteil städt. Flächen zur insges amt entwässerten Flächen)
beläuft sich
- bezogen auf die Kosten des Niederschlagswassers a uf 41,35 %
(2007 = 41,48 %) und
- bezogen auf die gebührenwirksamen Gesamtkosten 200 8 der Abwas-
serbeseitigung auf 13,74 % (2007 = 13,66 %).
Da sich die Gesamtkosten um 1,19 Mio. €
(vgl. Ziffer I) erhöhen, verändert
sich entsprechend auch der Stadtanteil um 0,24 Mio. € (+4,11 %) auf 6,08
Mio. €.
Der Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung wir d ohne Anrechnung von
Rücklagen ermittelt, da diese nur von den Gebührenz ahlern erwirtschaftet
werden (vgl. Detailberechnung in Anlage 2, Seite 4) .
8. Zeile B19: Rücklagen - Abwasserbeseitigung -
Mit Wirkung vom 01.01.1999 ist § 6 Abs. 2 KAG NRW „ Benutzungsgebüh-
ren“ dahingehend geändert worden, dass Kostenüber- oder –
unterdeckungen in der Gebührenrechnung innerhalb ei nes Kalkulationszeit-
raumes von 3 Jahren auszugleichen sind. Der Gebühre nhaushalt -
Abwasserbeseitigung- schloss in 2006 mit einem Über schuss von 569.678 €
ab, der in 2008 als Rücklage wieder eingesetzt wird (2007 = 0,18 Mio. €). Die
noch vorhandenen saldierten Restrücklagen von 0,79 Mio. € werden für 2008
nicht mit angesetzt, da aufgrund der hohen Indexste igerungen in 2007 auf
das Abwasservermögen voraussichtlich im Jahr 2007 e in Fehlbetrag in z. Zt.
nicht kalkulierbarer Höhe entstehen kann.
9. Zeilen C 1.1, 1.2, 2: Abwassergebühren
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen meldet in L istenform die Bemes-
sungsgrundlagen für die Ermittlung der Schmutzwasse r- und Niederschlags-
gebühren.
9.1 Schmutzwasser (SW)
Auf der Basis der Durchschnittswerte der letzten 5 Jahre entfallen von den
Gesamtkosten 66,76 % (2007 = 67,06 %) auf die Schmu tzwasserbeseiti-
gungskosten. Der Frischwasserbezug, welcher als Ber echnungsgrundlage für
die SW-Gebühr herangezogen wird, reduziert sich geg enüber 2007 um rd.
0,16 Mio. m³ (-0,94 %) auf rd. 16,89 Mio. m³. Aufgr und der höheren Kosten
muss die SW-Gebühr von 1,64 €/m³ um 0,03 €/m³ (+ 1,83 %) auf 1,67 €/m³
erhöht werden.
9.2 Starkverschmutzerzuschlag (SVZ)
Die Gesamtwassermenge der Starkverschmutzer, die im Frischwasserbezug
enthalten ist, beträgt 0,54 Mio. m³ (2007 = 0,44 Mi o. m³). Hochgerechnet mit
der Schadstofffracht der Starkverschmutzer errechne t sich eine Wassermen-
ge von 1,97 Mio. m³ = Zuschlagsmenge 1,43 Mio. m³ (2007 = 0,94 Mio. m³).
Bei Erhebung von Normalgebühren bei Starkverschmutz ern würde die Zahl-
last dieser Einleitergruppe insgesamt 0,90 Mio. €
an Schmutzwassergebüh-
ren betragen. Einschließlich des Starkverschmutzerz uschlages beträgt die
Gesamtgebühr 1,86 Mio. € . Damit beträgt der Starkverschmutzerzuschlag
0,96 Mio. € (2007 = 0,63 Mio. €) und führt zu einer Gebührenre duzierung für
Normalgebührenzahler von 0,06 €/m³ (2007 = 0,03 €/m³).
Einzelberechnungen ergeben sich aus den Anlagen 3 u nd 4.
9.3 Niederschlagswasser (RW)
Die befestigten zu entwässernden privaten Flächen s teigen von 16,68 Mio.
m² um 0,09 Mio. m² (+ 0,54 %) auf 16,77 Mio. m². Au f der Basis der Durch-
schnittskosten der letzten 5 Jahre entfallen von de n Gesamtkosten 33,24 %
(2007 = 32,94 %) auf die Niederschlagswasserbeseiti gungskosten. Bedingt
durch die gestiegenen Kosten allgemein und höherer Kostenanteile für das
Niederschlagswasser aber gleichzeitig einer höheren Rücklagenentnahme-
summe sowie leicht gestiegener Bemessungsgrundlagen -Grundstücksfläche
+ 0,54 %- steigt die Niederschlagswassergebühr gege nüber 2007 von 0,49
€/m² um 0,01 €/m² (+2,04 %) auf 0,50 €/m².
9.4 Einheitsgebühr
(nachrichtlich)
Ohne Trennung der Gebührensätze und des Starkversch mutzerzuschlages
ergäbe sich eine Einheitsgebühr von 2,23 €/m³ . Im Vergleich zum Vorjahres-
wert von 2,15 €/m³ ergibt dies eine Steigerung von 3,72 %.
Nach Umfrage des Bundes der Steuerzahler muss im Ja hr 2007 ein 4-
Personenhaushalt in NRW im Landesdurchschnitt 649,8 0 € (bei 200 m³ rund
3,25 € Einheitsgebühr) an Abwassergebühren zahlen. In Münster zahlt ein 4-
Personenhaushalt nur 391,20 €. Bei der geplanten Ge bührenerhöhung er-
höht sich die Zahllast in Münster um 7,80 € (+ 1,99 %) auf 399,00 €
. Sie liegt
damit weiterhin am unteren Ende der Skala aller Stä dte in NRW über
100.000 Einwohnern (vgl. Anlage 12).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0859/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37