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V/0655/2025

Strategien zur zukünftigen Planung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster – Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges Bildungs- und Betreuungsangebot.

Vorlagen 19.12.2025

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0655/2025 
V/0655/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Strategien zur zukünftigen Planung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster – 
Maßnahmen für ein stabiles und nachhaltiges Betreuungssystem 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   05.03.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Nachfrage nach Plätzen für die Kindertagesbetreuung in 
einigen Wohnbereichen deutlich unterhalb der verfügbaren Plätze liegt und es daher zu erheb-
lichen Leerständen in Kitas kommt.  
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass die Strategie zum Ausbau von Betreuungsplätzen 
verändert wird, um die Kindertagesbetreuungssituation in der Stadt Münster zu stabilisieren. 
Hierfür sind vornehmlich die in der Begründung unter 4.2 und 4.3 genannten Maßnahmen zu 
ergreifen. 
3. Der Rat erkennt die große Leistung der freien Träger bei der Sicherstellung des Rechtsan-
spruchs auf Kindertagesbetreuung an und erklärt seine Bereitschaft, übergangsweise Härten 
aus der Unterbelegung mit einer finanziellen Unterstützung abzumildern. Diese Unterstützung 
soll sich an den unter Ziffer 5 der Begründung dargestellten Grundsätzen ausrichten. 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien  
 
20.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Eschert  
Telefon: 492-5616 
EschertM@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0655/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe  0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 
2027 
2028 
1.600.000 
1.600.000 
1.600.000  
Übergangsfi-
nanzierung 
(Freiwilliger, 
städt. Zu -
schuss zu 
den Betriebs -
kosten) 
 
Durch Unterbelegungen von Kitas entstehen den Kita-Trägern Defizite beim laufenden Betrieb von 
Einrichtungen. Die Defizite der freien Kita-Träger sollen, in dem unter Ziffer 5 beschriebenen Umfang 
für einen befristeten Zeitraum, durch freiwillige städtische Zuschüsse aufgefangen werden. Mit dieser 
Überbrückungsfinanzierung würde gewährleistet, dass die für die Umsetzung der langfristigen Maß-
nahmen erforderlichen Zeiträume nicht zu einer Destabilisierung der Standorte, zu Rückgaben von 
Trägerschaften und damit zur Unsicherheit für die dort erfolgenden Betreuungen führen.  
 
Die in den Jahren 2026 bis 2028 für die Überbrückungsfinanzierung erforderlichen Ermächtigungen 
sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 nicht enthalten. Zu den Haushaltsberatungen wird die Ver-
waltung ein Veränderungsblatt mit einer vollständigen Kompensation der zusätzlichen Haushaltsbe-
lastungen in der Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ vorlegen. Die 
Kompensation berücksichtigt Einsparungen, die sich aus der Vorlage V/0684/2025 ergeben. Für die 
darüberhinausgehenden Bedarfe erfolgt eine Deckung durch Einsparungen aus dem Abbau weiterer 
Kapazitäten sowie durch aktuell vom Land beschlossene, zusätzliche Erträge aus Landeszuweisun-
gen. 
 
 
Begründung: 
 
1 Ausgangslage  
 
In Münster sinken die Kinderzahlen. Dies führte in diesem Jahr erstmalig dazu, dass in einzelnen sta-
tistischen Wohnbereichen1 die zur Verfügung stehenden Kita-Plätze nicht vollumfänglich belegt wer-
den konnten. Nach vielen Jahren eines flächendeckenden Ausbaus  der Kindertagesbetreuung ist 
bundesweit zu beobachten, dass es zunächst ab 2018 in den ostdeutschen Ländern zu ersten Rück-
gängen der Kinderzahlen kam, die sich in den beiden Folgejahren auf alle ostdeutschen Flächenlän-
der ausweiteten. Seit 2024 sind nun auch erste, vorerst kleinere Rückgänge in den westdeutschen 
Flächenländern zu beobachten, die im Jahr 2025 mittlerweile – mit Ausnahme des Saarlands – in 
allen Ländern zu beobachten sind. 
 
Eltern haben, so sieht es §  3 Absatz 1 des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) vor, das Recht, für 
die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zur Verfügung 
stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen. Die aktuelle Entwicklung lässt es in großen Teilen 
der Stadt Münster erstmals seit Begründung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für un-
ter 3-jährige Kinder zu, dass Eltern dieses Recht ausüben können.  
Das gleiche Gesetz regelt eine Finanzierung der Kindertagesbetreuung, die zu einer Unterfinanzie-
rung der Kindertageseinrichtungen bei nicht belegten Plätzen führt, also davon ausgeht und darauf 
 
1 Ein Wohnbereich entspricht einem Stadtteil (statistischer Bezirk)

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V/0655/2025 
gründet, dass es einen Mangel an Kita -Plätzen gibt. Das KiBiz ist in seiner derzeitigen Struktur so 
ausgestaltet, dass seine Finanzierungsregeln nur funktionieren, wenn die Plätze in einer Kita belegt 
sind und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nur eingeschränkt verwirklicht werden kann. Insbe-
sondere in Kommunen, die in den letzten Jahren verstärkt Kitaplätze zu Gunsten einer guten Versor-
gung ausgebaut haben, führt nun das Sinken der Kinderzahlen zu freien Plätzen in Kitas und einer 
fehlenden auskömmlichen Finanzierung der Träger.  
Das Überangebot an Kita-Plätzen hat also Konsequenzen für die Kita-Träger und führt zu einer Insta-
bilität des Gesamtsystems Kindertagesbetreuung. Dadurch muss die bisherige Strategie für den Kita-
ausbau infrage gestellt werden und eine Neubewertung der bestehenden Planungen erfolgen.  
Mit dieser Vorlage wird die aktuelle Situation dargestellt. Darüber hinaus werden Vorschläge für ver-
änderte Planungsstrategien und Finanzierungsmöglichkeiten für die betroffenen Träger zur Be-
schlussfassung vorgelegt. 
1.1 Rechtsanspruch 
 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch-
land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung 
in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen 
ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung 
für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote 
für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von mindestens 50 % ausgebaut werden. 
1.2 Bedarfserhebung  
 
Um möglichst passgenaue Strategien zum Ausbau an Kindertagesbetreuungsplätzen zu entwickeln, 
muss der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen analysiert werden. Für diese Bedarfsanalyse ste-
hen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Daten zur Verfügung: 
 
Statistische Daten zur tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung 
Diese Daten erhält das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien über die Fachstelle für Statistik und 
Stadtforschung der Stadt Münster. Diese Daten sind aufgeschlüsselt nach Stadtteilen und Wohnbe-
reichen und nach Altersgruppen. 
Darüber hinaus zeigt die vom Stadtplanungsamt vorgelegte kleinräumige Bevölkerungsprognose die 
Entwicklungsrichtung und Entwicklungsspanne der Bevölkerung auf. Sie liefert Orientierungswerte, 
die bezüglich der Infrastrukturbedarfe durch die Fachverwaltungen stets in eigener Verantwortung 
fachplanerisch zu bewerten und zu entscheiden sind. 
 
Prognosedaten zur Entwicklung einzelner Baugebiete 
Diese Daten umfassen Annahmen zu zukünftigen Bautätigkeiten und den damit zu erwartenden Be-
legungsstrukturen und Bevölkerungsdichten. In Anlehnung an diese Daten berechnet sich die zu er-
wartende Anzahl an neu hinzuziehenden Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren im Wohngebiet.  
 
Rückmeldungen von Eltern und Kindertageseinrichtungen zu Betreuungsbedarfen   
• Rückmeldungen der Kindertageseinrichtungen (Kita und Kindertagespflege) zu Anmeldezah-
len, Platzkapazitäten, Auslastungen, Wartelisten etc.  
• u6-Elternbefragung 2022: Gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§ 4 Abs.4 KiBiz) führte das Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit der IJOS GmbH (Institut für Jugend-
recht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement) 2022 eine Elternbefragung zur Er-
hebung von familiären Bedarfen an Tagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kinderta-
gespflege) für Kinder von null bis sechs Jahren in der Stadt Münster durch (V/0096/2023). 
Durch diese Befragung konnten sowohl der quantitative Bedarf an Betreuungsplätzen in den 
einzelnen Stadtteilen Münsters als auch die zeitliche n Erfordernisse an die Plätze aus Sicht 
der Erziehungsberechtigten ermittelt werden. Die Ergebnisse dienten dazu, die bestehenden 
Handlungsziele für die Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet Münster zu überprüfen und diese

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V/0655/2025 
entsprechend anzupassen. Die Befragung ergab, dass Eltern einen deutlich höheren Bedarf 
an Plätzen im u3 -Bereich und mehr Flexibilität bei Plätzen im u6 -Bereich haben möchten. 
Entgegen der bisher angestrebten u3-Betreuungsquote von mindestens 50 % besteht den Er-
gebnissen zu Folge für 83 % der u3 -Kinder Betreuungsbedarf (darunter für bis zu 15 % der 
u1-Kinder noch im ersten Lebensjahr). 
 
2 Bisherige Strategie zur Steuerung des Platzangebots 
2.1 Ausbau von Betreuungsplätzen 
 
Bis zum Kitajahr 2024/2025 konnten bei der Platzvergabe von Kita - und Kindertagespflegeplätzen 
nicht alle Wünsche von Eltern berücksichtigt werden. Viele Eltern haben erst im Nachrückverfahren 
einen Platz erhalten und eine wohnortnahe Versorgung konnte in vielen Bereichen nicht garantiert 
werden. Während in früheren Jahren Klageverfahren abgewendet werden konnten, wurde die Stadt 
Münster erstmals 2017 auf einen Kita -Platz verklagt. Vor allem in den Jahren 2023 und 2024 haben 
einige Eltern über den Weg eines Klageverfahrens Betreuungsplätze erstreiten wollen. Die Sicherstel-
lung des Rechtsanspruchs hatte erkennbar eine hohe Dringlichkeit. Um das Ziel eines bedarfsgerech-
ten wohnortnahen Ausbaus an Betreuungsplätzen zu erreichen, wurden bisher die folgenden Aus-
baustrategien verfolgt. 
2.1.1 Maßnahmenbedingter Ausbau von Kitaplätzen 
 
Bei der Schaffung von neuem Wohnraum in der Stadt Münster wird im Rahmen der Bedarfsanmel-
dung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Anzahl der benötigten Kitagruppen mit-
geteilt, die sich aus der neuen Wohnbebauung maßnahmenbedingt ergibt. Die Berechnung erfolgt 
anhand der angenommenen Belegungsdichten der neuen Wohngebäude, u.a. differenziert nach Ein-
familien- und Mehrfamilienhäusern. 
Bei den Planungen der letzten Jahre wurden diese Belegungsdichten regelmäßig überprüft und an-
gepasst.  
Werden Neubaugebiete durch Investoren errichtet, werden diese im Rahmen des städtebaulichen 
Vertrages verpflichtet, die entsprechende maßnahmenbedingte Anzahl an Kitagruppen zur Verfügung 
zu stellen. Wird auf städtischem Grund gebaut, so wird die Kita von der Wohn + Stadtbau GmbH bei 
einer Kombination aus Kita und Wohnen oder dem Amt für Immobilienmanagement bei Solitärgebäu-
den errichtet. 
2.1.2 Ausbau von Kitaplätzen über den maßnahmenbedingten Bedarf hinaus 
 
Bei städtischen Flächen wird geprüft, ob die Versorgungsquote im Wohnbereich ausreichend ist oder 
ob über den maßnahmenbedingten Bedarf hinaus durch den Bau einer größeren Kita zusätzliche 
Plätze am Standort entstehen können. Investoren werden ebenso angefragt, inwieweit sie über den 
maßnahmenbedingten Bedarf hinaus weitere Gruppen errichten können. Zusätzlich werden bei gro-
ßen Neubaugebieten zunächst weitere Flächen für mögliche Reserve-Kitas reserviert, um zusätzliche 
Gruppen für den Stadtteil oder die angrenzenden Stadtteile zu schaffen. Damit kann auch zu einem 
späteren Zeitpunkt auf veränderte Bedarfe reagiert werden.  
2.2 Bestandssicherung und Abbau von Kitaplätzen 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erhält von Trägern Rückmeldungen, welche Kitas sich 
in sanierungsbedürftigen Räumlichkeiten befinden bzw. wird informiert, wo Mietverträge für insbeson-
dere Elterninitiativen auslaufen und Folgelösungen zum weiteren Bestand der Kita erforderlich sind. 
Dieses wird im Planungsprozess bei den Ausbauplanungen berücksichtigt.  
Seit Jahren werden parallel zu neuen Kitas immer wieder Kitas im Bestand in neue Ersatzbauten 
überführt. Insbesondere Elterninitiativen konnten/können sich so langfristig gut aufstellen. Damit wird 
der Ausbau verlangsamt, aber bestehende Einrichtungen und Träger erhalten eine langfristige Per-
spektive.

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V/0655/2025 
 
Des Weiteren wurden und werden verschiedene Pavillons sukzessive bedarfsgerecht abgebaut, die 
in den letzten Jahren errichtet wurden, um der bislang hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen ge-
recht zu werden. 
 
 
2.3 Ausgleich sinkender Zahl an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege  
 
Im Bereich der Kindertagespflege ist die Zahl der u3-Betreuungsplätze in den letzten Jahren kontinu-
ierlich gesunken. Durch den kontinuierlichen Anstieg der u3-Plätze im Bereich der Kitas konnte die 
Gesamtzahl der Betreuungsplätze weiterhin erhöht werden. 
3 Aktuelle Versorgungssituation der Kindertagesbetreuung (Kita und Kindertagespflege) in 
Münster 
 
Im Kindergartenjahr 2025/ 2026 liegt in Münster die gesamtstädtische Versorgungsquote im u3 -
Bereich bei 56,5 % und im ü3-Bereich bei 111,8 %. Es gibt Wohnbereiche, die über dem Ziel der u3-
Versorgungsquote von mindestens 50 % und/oder der ü3-Versorgungsquote von über 100 % liegen. 
Wiederum andere Wohnbereiche liegen weiterhin unter diesem Zielkorridor.  
Nach dem Vergabeverfahren der Kitaplätze im Jahr 2025 konnte erstmalig festgestellt werden, dass 
in einzelnen Wohnbereichen die zur Verfügung stehenden Platzkontingente in einigen Kitas nicht 
bzw. nicht vollständig ausgeschöpft werden können. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und liegen vor 
allem in rückläufigen Geburtenzahlen, veränderten Zu- und Wegzügen als in der Prognose zur Bevöl-
kerungsentwicklung angenommen, Bauverzögerungen und Veränderungen im Nutzungsverhalten der 
Eltern. 
 
3.1 Abweichungen zwischen Prognosedaten und Daten der tatsächlichen Bevölkerungsent-
wicklung 
 
In der Stadt Münster lebten am 31.12.2024 7.464 Kinder unter drei Jahren und 8.188 Kinder über drei 
Jahren.  
In der Vergangenheit lag die Prognose vor allem für die Kinder unter drei Jahren regelmäßig deutlich 
höher als die tatsächlichen Kinderzahlen. Im  aktuellen Abgleich zum 31.12.2024 lebten in Münster 
deutlich weniger Kinder als prognostiziert waren. Bei den u3 -Kindern waren es 403 Kinder weniger 
und auch bei den ü3-Kindern 98 Kinder weniger als erwartet. 
 
3.2 Verzögerte Bauentwicklung 
 
In einigen Wohngebieten wurde die geplante Aufsiedelung nicht wie vorgesehen umgesetzt. Während 
einige maßnahmenbedingt errichtete Kitas bereits frühzeitig geplant wurden, um zu Beginn des Bau-
gebietes betriebsbereit zu sein, ist die Wohnbebauung entweder noch nicht vollständig abgeschlos-
sen oder wurde bislang noch gar nicht realisiert. In diesen Gebieten wird erwartet, dass weitere Fami-
lien zuziehen und zusätzliche Betreuungsplätze erforderlich werden, wodurch der Bedarf steigen dürf-
te. 
 
3.3 Nutzungsverhalten von Eltern 
 
Die Auswertung der Zahlen aus den Wohnbereichsgesprächen (siehe Punkt 4.1) zeigt, dass ein Teil 
der Eltern einen Betreuungsplatz außerhalb ihres Wohnbereichs nutzt und diesen auch dann beibe-
hält, wenn im eigenen Wohnbereich Plätze frei sind. Zudem gibt es Eltern, die eine bestimmte Kita 
bevorzugen und daher andere verfügbare Plätze im Wohnbereich ablehnen, wodurch sie weiterhin 
als suchend gelten. Darüber hinaus werden einzelne Kitas in einigen Wohnbereichen von Eltern ge-
zielt nicht in Betracht gezogen. Erkennbar ist, dass es sich hier um Kitas handelt, bei denen eine er-
höhte Anzahl an Meldungen nach § 47 SGB VIII (Betreuungseinschränkungen) nachzuweisen ist.

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Aufgrund der veränderten Situation, dass im Jahr 2025 Kitaplätze zum Teil nicht belegt werden kön-
nen, kann angenommen werden , dass die in der u6 -Elternbefragung aus 2022 gewünschte u3 -
Versorgungsquote von 83 % n icht der tatsächlichen Bedarfssituation entspricht. Aktuell gibt es ein-
zelne Wohnbereiche mit freien u3 Plätzen, die nicht belegt werden, obwohl die Versorgungsquote 
unterhalb der in der Befragung genannten Elternbedarfe in dem Wohnbereich liegt. 
 
Eltern nutzen zur Darstellung ihrer Betreuungswünsche den Kita -Navigator. Die Daten in diesem 
Vormerksystem werden regelmäßig gepflegt; d. h. Duplikate und nicht mehr gültige Bedarfe werden 
gelöscht. Kinder, für die Wechselwünsche bestehen, verbleiben im System. Die regelmäßige Pflege 
ist extrem aufwendig, da diese nicht automatisiert erfolgen kann. Wie dies zukünftig durchgeführt 
werden kann, muss noch abschließend festgelegt werden.   
 
4 Analyse und strategische Maßnahmen: Ausbau, Umbau und Abbau von Kitaplätzen  
 
Um passgenaue Aus-, Um- und Abbaustrategien für die Kitaplanung in der derzeit veränderten Situa-
tion zu entwickeln, ist eine differenzierte Bewertung und Analyse der Situation einzelner, derzeit nicht 
voll belegter Kitas, notwendig. Dabei müssen auch die unterschiedlichen Gegebenheiten der ver-
schiedenen Wohnbereiche berücksichtigt werden (z. B. demografische Entwicklungen, Infrastruktur 
oder sozioökonomische Faktoren). Auf dieser Grundlage sind kurz - und langfristige Lösungsansätze 
zu entwickeln, die nicht nur aktuelle Risiken und Unsicherheiten berücksichtigen, sondern auch nach-
haltige und anpassungsfähige Lösungen für zukünftige Veränderungen ermöglichen. Hierdurch wird 
das System der Kindertagesbetreuung langfristig stabilisiert. 
Das übergeordnete Ziel bleibt dabei eine bedarfsgerechte Betreuung, die den Elternwünschen und 
dem Wahlrecht auf einen Betreuungsplatz langfristig gerecht wird. 
4.1 Analyse einzelner Wohnbereiche 
4.1.1 Wohnbereiche in denen Wohnbereichsgespräche durchgeführt wurden  
 
Im Rahmen von Wohnbereichsgesprächen begab sich das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
mit den Kitaträgern und Kitaleitungen der von freien Plätzen besonders betroffenen Stadtteile Coerde, 
Kinderhaus und Gremmendorf in einen gemeinsamen Austausch über die dargestellte Situation  
 
Coerde 
 
In Coerde gab es in den vergangenen Jahren wiederholt Versorgungsengpässe und es konnte nicht 
allen Kindern ein Kitaplatz in Coerde angeboten werden, Familien mussten deshalb in die angren-
zenden Wohnbereiche ausweichen. Die Anzahl der tatsächlich in Coerde lebenden Kinder war größer 
als die prognostizierten Zahlen, so dass es unversorgte Kinder gab. In der letzten kleinräumigen Be-
völkerungsprognose waren gleichbleibende Kinderzahlen (u3) bzw. steigende Kinderzahlen (ü3) 
prognostiziert. Entgegen der Prognose sinkt die Kinderzahl in Coerde jedoch seit 2022. 
 
Seit dem letzten Kitajahr 2024/ 2025 gibt es in Coerde ein hohes Platzpotential. Auch im laufenden 
Kitajahr gibt es trotz der temporären Schließung der städtischen Kita Am Edelbach freie Plätze in ein-
zelnen Kitas. Es gibt darüber hinaus auch weiterhin suchende Familien. Einige Eltern geben im Kita-
Navigator ausschließlich eine bestimmte Kita an und lehnen andere Platzangebote ab.  
 
Mit den Wohngebieten Kiesekampweg und Burlage wird derzeit neuer Wohnraum, auch für Familien, 
geschaffen. Am 01.08.25 ging die neue Kita Helene Helming des Trägers wert-voll gGmbH in Betrieb.  
 
Die Anzahl der Kinder mit einem bewilligten Antrag für Leistungen der Eingliederungshilfen sowie im 
SGB-II–Bezug ist im stadtweiten Vergleich in Coerde besonders hoch. Coerde benötigt deshalb ein 
besonders gutes Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen, auch um Armutsfolgen abzufedern und 
besondere Bedarfe der Familien vor Ort zu berücksichtigen.  Auch unabhängig von individuellen Be-

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einträchtigungen der Kinder ist in Coerde für die Familien häufig ein erhöhter Unterstützungsbedarf zu 
verzeichnen. 
 
Teile der Ergebnisse aus den Wohnbereichsgesprächen und die spezifischen Herausforderungen in 
Coerde werden in einer Vorlage dargestellt und aufgegriffen, die zu einem späteren Zeitpunkt vorge-
legt wird. 
 
Kinderhaus 
 
In Kinderhaus gibt es seit dem Kitajahr 2025/ 2026 in fast allen Einrichtungen freie Plätze. Die Ent-
wicklung der Kinderzahlen in Kinderhaus ist rückläufig. Darüber hinaus zeigt sich eine deutliche Ab-
weichung der Kinderzahlen der bisherigen Prognosen. Es gibt deutlich weniger Kinder, als prognosti-
ziert waren. In der Vergangenheit war dies häufig eher andersherum (Kinderzahlen waren i.d.R. hö-
her als prognostiziert). Die Kinderzahl hat sich also entgegen der fachlichen Einschätzung deutlich 
verringert.  
 
Lt. Kita-Navigator gibt es zu den freien Plätzen gleichzeitig noch suchende Kinder in Kinderhaus.  
Derzeit entsteht ein neues Baugebiet (Langebusch). Die dazugehörige Kita ist bereits fertiggestellt, 
die Wohnbebauung folgt sukzessive. Mittelfristig (2028 - 2030) soll am Wangeroogeweg ein weiteres 
Wohngebiet mit 70 - 75 Wohneinheiten entstehen (vgl. Baulandprogramm 2024), für das kein maß-
nahmenbedingter Bedarf angemeldet wurde. 
 
Die Anzahl der Kinder mit einem bewilligten Antrag für Leistungen der Eingliederungshilfen sowie im 
SGB-II–Bezug ist im stadtweiten Vergleich in Kinderhaus besonders hoch. Kinderhaus benötigt des-
halb ein besonders gutes Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen, auch um Armutsfolgen abzufe-
dern und besondere Bedarfe der Familien vor Ort zu berücksichtigen. 
 
Der Pavillon an der städtischen Kita Wilkinghege wurde zu diesem Kitajahr abgebaut, da er nicht 
mehr benötigt wird. Im Weiteren wird der Wohnbereich kontinuierlich beobachtet und ggf. werden 
weitere Maßnahmen eingeleitet. 
Im Übrigen wird auch auf die Vorlage V/0684/2025 verwiesen. 
 
Gremmendorf   
 
Die Prognosezahlen für u3 - und ü3-Kinder in Gremmendorf -West und Gremmendorf -Ost weichen 
unterschiedlich stark von der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung ab. In Gremmendorf-West fallen 
die Abweichungen deutlich größer aus. Hier leben weniger Kinder als ursprünglich erwartet. In 
Gremmendorf-Ost hingegen sind die Unterschiede zur Prognose nur gering. Dies hat zur Folge, dass 
in Gremmendorf-West insbesondere zwei Kitas von einer größeren Anzahl unbelegter Plätze betrof-
fen sind. Alle anderen Kitas sind entweder voll belegt oder haben nur wenige freie Plätze (unter 5). 
Laut Kita-Navigator gibt es in Gremmendorf derzeit freie Plätze, gleichzeitig aber auch Kinder, die 
nach einem Betreuungsplatz suchen.  
 
Mit der fortschreitenden Bebauung des York-Quartiers (1.800 Wohneinheiten) ist davon auszugehen, 
dass sich die Platzbedarfe weiter verändern. Erste Bauabschnitte sind bereits abgeschlossen, Ver-
mietungen und Verkäufe haben begonnen. Aufgrund von Bauverzögerungen ist weiterhin mit Zuzü-
gen von Familien mit Kindern zu rechnen. 
 
Vier der fünf geplanten Kitas im York -Quartier wurden bereits errichtet; der Ausbau der neungruppi-
gen Kita am Aberdeenweg befindet sich noch in Planung  und ist von der Verlagerung der ZUE ab-
hängig. Die vorhandenen und künftig entstehenden Kitaplätze sollten in der Lage sein, die erwarteten 
Zuzüge und den zusätzlichen Betreuungsbedarf zu decken. Sollte dennoch ein Überangebot an Plät-
zen im Wohnbereich Gremmendorf entstehen, wäre der Rückbau des Pavillons Normannenweg mög-
lich.

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In der Analyse der Belegungssituation in den Wohnbereichen Coerde, Kinderhaus und Gremmendorf 
wurde deutlich, dass in allen drei Wohnbereichen ein relevanter Anteil an Kindern eine Kita außerhalb 
des eigenen Wohnbereichs besucht. Umgekehrt besuchen auch Kinder aus anderen Wohnbereichen 
Kitas in Coerde, Kinderhaus und Gremmendorf. Diese Bewegungen beeinflussen die Auslastung der 
Kitas und können vor Ort zu freien Plätzen oder zu Engpässen führen. 
 
In allen Wohnbereichsgesprächen wiesen Kitaträger auf das veränderte Verhalten der Eltern im An-
meldeverfahren hin: 
o Eltern melden ihre Kinder nicht mehr so früh in einer Kita an / organisieren sich private 
Betreuungsformen. 
o Eltern merken sich in zahlreichen Kitas vor und schöpfen das Maximum der Anmelde-
möglichkeiten über den Kita-Navigator aus. 
o Eltern melden ihre Kinder in nicht zu erwartenden Wohnbereichen an. 
o Eltern wechseln öfter eine Kita. 
o Eltern wählen die Kita nach möglichen Buchungszeiten aus (25 -Stunden-Plätze wer-
den selten oder gar nicht gebucht). 
 
 
4.1.2 Weitere Wohnbereiche mit Handlungsbedarf 
 
Über die oben beschriebenen Wohnbereiche hinaus gibt es weitere Wohnbereiche mit Handlungsbe-
darf, in denen jedoch kein Wohnbereichsgespräch stattgefunden hat. 
 
Gievenbeck 
 
Der Stadtteil Gievenbeck befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Wandel. Durch die Umnutzung 
der ehemaligen Oxford -Kaserne entsteht auf dem Gelände ein neues Quartier, das zukünftig rund 
4.000 Menschen Raum zum Wohnen, Arbeiten und Leben bieten wird. Damit wird die Bevölkerung 
Gievenbecks um etwa 18 % gegenüber dem bisherigen Stand anwachsen. 
 
Aktuell gilt Gievenbeck als überversorgter Stadtteil im Bereich der Kindertagesbetreuung, da der Be-
zug des neuen Quartiers aber bislang noch nicht vollständig erfolgt ist, ist davon auszugehen, dass 
die derzeit hohe Versorgungsquote mit Abschluss der Bauprojekte und Zuzug der neuen Bewohne-
rinnen und Bewohner wieder sinkend sein wird. 
 
Im Jahr 2025 wurden zwei neue Kindertageseinrichtungen eröffnet. Durch den Umzug der DRK-Kita 
„Hand in Hand“ vom Else -Scheuer-Weg in den Sonja-Kutner-Weg wurden jedoch keine zusätzlichen 
Betreuungsplätze geschaffen. Außerdem zieht sich das DRK mit seiner zweiten Einrichtung, der Kita 
Wolkenburg aus Gievenbeck zum Kitajahr 2026/2027 zurück und schließt diese Einrichtung. Die ver-
bleibenden Kinder finden Betreuungsplätze in der DRK-Kita „Hand in Hand“.  
 
Angelmodde 
 
Trotz der im Vergleich zu anderen Stadtteilen eher niedrigen Versorgungsquote bestehen derzeit freie 
Betreuungsplätze in Angelmodde. 
Für die geplante siebengruppige Kindertageseinrichtung „Wundertüte“ des Trägers Stepke Am  
Bielenfeld 2 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entschieden, die ursprünglich für den 
01.08.2026 vorgesehene Inbetriebnahme um ein Jahr auf den 01.08.2027 zu verschieben. 
Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidung liegt in der Verzögerung der Fertigstellung der Mehr-
familien- und Einfamilienhäuser im angrenzenden Baugebiet südlich der Hiltruper Straße. Diese 
Wohnbebauung sollte ursprünglich zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Kita im Jahr 2026 bezugs-
fertig sein. Da sich die Bauarbeiten jedoch verzögert haben, wird ein erheblicher Teil der dort erwarte-
ten Nachfrage nach Betreuungsplätzen erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

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Um der neuen Kindertageseinrichtung einen stabilen Start zu ermöglichen und bestehende Kinderta-
geseinrichtungen im Stadtteil nicht in ihrer Auslastung zu gefährden, war die Verschiebung der Inbe-
triebnahme sachlich geboten. 
 
4.2 Angepasste Strategien bzgl. des Platzausbaus 
 
Aufgrund der dargestellten Situation ist eine Anpassung der bisherigen Strategie des Platzausbaus 
erforderlich. Die angepasste Strategie soll folgende Maßnahmen umfassen:   
 
• Kitas mit unklarer Perspektive sollen weiterhin identifiziert werden und verstärkt in Ersatzge-
bäude umziehen. Das betrifft Kitas in sanierungsbedürftigen Gebäuden, Kitas, denen eine 
Kündigung des Mietverhältnisses oder eine nicht mit dem KiBiz zu vereinbarende Mieterhö-
hung droht, ebenso wie Kitas, die sich in nicht wirtschaftlich zu betreibenden Gebäuden befin-
den. 
• Grundsätzlich sollen maßnahmenbedingte Gruppen weiterhin errichtet werden. Im Vorfeld ist 
jedoch die langfristige Auslastung der bestehenden Einrichtungen im Wohnbereich zu be-
trachten. Zudem soll abweichend zur bisherigen Praxis die Kita nicht mehr zwingend frühzeitig 
vor oder mit der Bebauung zu errichten. Auch hier ist eine wohnbereich sspezifische Auslas-
tung vorab zu betrachten 
• Bereits mit Baubeschluss versehene Kita-Projekte werden weiterverfolgt und ggf. als Ersatz-
standorte genutzt. In der Planung befindliche Maßnahmen werden bzgl. ihrer Perspektive ge-
prüft. 
• Sollte es seitens eines Trägers zu einer Aufgabe der Trägerschaft in einem Wohnbereich 
kommen, so ist, abweichend vom bisherigen Verfahren einer neuen Ausschreibung der Trä-
gerschaft, zunächst zu prüfen, ob ein bereits im Wohnbereich befindlicher Träger durch eine 
Übernahme des Gebäudes langfristig besser aufgestellt wäre. Ggf. kann der Träger zunächst 
in beiden Gebäuden Plätze anbieten. Bei einem Sinken von Kinderzahlen kann eine Kita auf-
gegeben werden und die Trägerpluralität im Wohnbereich bleibt bestehen. 
 
Durch diese Anpassungen in der Strategie soll der Ausbau an Betreuungsplätzen verlangsamt wer-
den und bestehende Träger sollen in ihren Kitas stabilisiert werden. 
Sollte es trotz dieser Maßnahmen zu Unterbelegungen in Kitas kommen, so erfolgen folgende Hand-
lungsschritte:  
 
4.3 Handlungsschritte zur Bewertung einer Unterbelegung: 
 
Der Wohnbereich, in dem die unterbelegte Kita Plätze anbietet, ist detailliert zu analysieren. 
Folgende kurzfristige Maßnahmen erfolgen: 
• Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien prüft, inwieweit eine Nachbelegung durch die 
direkte Platzvermittlung möglich ist.  
• Sofern keine weiteren Kinder zur Vermittlung vorhanden sind, wird eine Umstrukturierung von 
Gruppentypen geprüft.  
• Bei einem Anteil von Kindern mit Inklusionsbedarf wird eine kurzfristige Umstellung auf das 
Reduktionsmodell (Platzzahlreduzierung bei bewilligten Integrationsanträgen) mit dem Träger 
geprüft.  
• Es wird geprüft, ob der Abbau von Plätzen in anderen Einrichtungen im Wohnbereich möglich 
ist (z. B. durch den vorgezogenen Abbau von Pavillons). 
• Es wird geprüft, ob befristet andere Nutzungen von Kita-Räumen möglich sind.  
• Sollte eine einzelne Kita in einem Wohnbereich betroffen sein, so werden im Rahmen von Ge-
sprächen zwischen dem Träger und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Meldun-
gen nach § 47 SGB VIII und Rückmeldungen von Eltern analysiert, um mögliche Ursachen für 
die Nichtbelegung zu finden. Auf dieser Basis soll eine Stabilisierung des Trägers gefördert 
werden.

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Langfristige Maßnahmen: 
 
Der Wohnbereich wird mit den vorhandenen Ausbauplanungen für Kitas und Kindertagespflege und 
dem baulichen Zustand von Bestandskitas sowie deren vertraglichen Gegebenheiten analysiert. Ziel 
ist es, eine langfristig passende Anzahl von Betreuungsplätzen vorzuhalten. Dazu sollen Platzkontin-
gente an den Stellen abgebaut werden, wo es sinnvoll erscheint. Die Umsetzung der Reform des 
Bundesteilhabegesetzes mit einer möglichen Reduzierung von Plätzen im Rahmen der Inklusion ist 
hierbei zu berücksichtigen.  
Im Zuge des Ausbaus von Kita - und Kindertagespflegeplätzen wurden teilweise Fördermittel in An-
spruch genommen. Dabei sind bestehende Zweckbindungen hinsichtlich ihrer Laufzeiten ebenso zu 
beachten wie vertragliche Vereinbarungen mit Investoren. Nach Ablauf dieser vertraglichen Bindun-
gen kann eine alternative Nutzung der Räumlichkeiten in Betracht gezogen werden. 
Standorte, deren langfristige Perspektive auch nach Gesprächen mit den Trägern unklar bleibt, kön-
nen nicht langfristig durch freiwillige städtische Zuschüsse weiterbetrieben werden. Sofern die Plätze 
für den Wohnbereich weiterhin benötigt werden, muss gemeinsam mit dem Träger eingeschätzt wer-
den, ob eine Fortführung sinnvoll ist oder ob ein Trägerwechsel in Betracht gezogen wird. 
 
5 Übergangsfinanzierung 
 
Sollte nach Abschluss aller Prüfungen bei Unterbelegungen keine der oben genannten kurzfristige n 
Maßnahmen greifen, entsteht beim jeweiligen Kita-Träger eine Unterfinanzierung und damit ein lau-
fendes Defizit beim Betrieb einer Einrichtung. Das Land hat im Rahmen der KiBiz -Finanzsystematik 
die Förderung an die tatsächliche Belegung gekoppelt (Kindpauschalen). Für Kitas in Mietobjekten 
und in Fällen, in denen die Planungsgarantie des Gesetzes nicht greift, führt eine Unterbelegung in-
soweit automatisch zu einem Defizit. Das gilt für alle Träger von Kitas; d.h. auch für die Stadt Münster 
als städtische Trägerin. Im Rahmen dieser Vorlage werden die Auswirkungen auf die Kosten betrach-
tet, auf deren Höhe ein Träger kaum Einfluss nehmen kann und die unabhängig von der tatsächlichen 
Belegung einer Einrichtung laufend entstehen. Personalkosten finden hier insoweit keine Berücksich-
tigung. Es geht vielmehr um sachbezogene Fixkosten wie die Miete, Mietnebenkosten und sonstige 
Fixkosten.   
Dabei muss festgestellt werden, dass die Stadt nicht für alle finanziellen Risiken eintreten kann, die 
im Rahmen der Kibiz-Finanzierung entstehen und die nicht vom Land gedeckt werden. Es kann viel-
mehr nur um Regelungen für existenzielle Bedarfe gehen.     
 
Die betroffenen Träger von Kitas benötigen bis zur Realisierung von langfristigen Maßnahmen eine 
Übergangsfinanzierung. Damit würde gewährleistet, dass die für die Umsetzung dieser Maßnahmen 
erforderlichen Zeiträume nicht zu einer Destabilisierung der Standorte , zu Rückgaben von Träger-
schaften und damit zur Unsicherheit für die dort erfolgenden Betreuungen führen.  
  
Freiwillige städtische Zuschüsse an Träger sollen nur befristet erfolgen. Voraussetzung ist die abge-
schlossene Prüfung aller oben genannten kurzfristigen Maßnahmen. Für eine befristete städtische 
Förderung sollen die folgenden Grundannahmen und Voraussetzungen gelten:    
 
• Ein freiwilliger städtischer Zuschuss erfolgt unter Berücksichtigung der KiBiz -
Finanzsystematik; d. h. in Summe mit der gesetzlichen Förderung erfolgt maximal eine Förde-
rung, die dem Umfang der KiBiz -Förderung entspricht. Über die gesetzliche Förderung hin-
ausgehende Kosten können nicht berücksichtigt werden.  
• Erhält ein Träger aufgrund der Ist -Belegung des Vorjahres eine Förderung gemäß § 41 KiBiz 
(Planungsgarantie), wird diese bei Berechnung eines freiwilligen Zuschusses mindernd be-
rücksichtigt. 
• Die städtische Förderung berücksichtigt nur die durch die Unterbelegung ausfallenden Anteile 
für die unten genannten Kostenarten. 
• Ein freiwilliger städtischer Zuschuss erfolgt nur, wenn die zur vollen Mietförderung erforderli-
che Kinderzahl unterschritten wird. Das gilt analog auch für Kitas, die im Eigentum des Trä-
gers sind und für die nur ein Antrag auf Förderung zu den Fixkosten gestellt werden kann.

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• Träger müssen alle Mittel der gesetzlichen Förderung verbrauchen; d. h. ein Übertrag der 
durch die Stadt freiwillig gewährten Mittel in die Rücklage ist nicht möglich. Mittel aus einer po-
tenziellen Rücklage müssen aufgebraucht werden.  
• Eine Förderung erfolgt nur, wenn rechnerisch die KiBiz-konforme Aufteilung der belegten Plät-
ze für die ganze Einrichtung dazu führt, dass  die Gruppenstärke um mehr als 25 % unter-
schritten wird.  
• Eine städtische Förderung erfolgt nur auf Antrag.  
• Für die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis zu führen. 
 
Beantragt werden kann: 
 
• die anteilige Bezuschussung der Mietförderung, für den Fall, wenn die gesetzliche Mietförde-
rung für die mit Zuschussantrag beantragte Miete (Mietpauschale oder tatsächlicher Miet-
betrag) entfällt sowie für einen Anteil des Abzugsbetrags, der gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 KiBiz 
von der Kaltmiete abgezogen wird und der aus den Kindpauschalen zu begleichen ist.  
• die anteilige Bezuschussung von Fixkosten, wenn Mindereinnahmen durch fehlende Kindpau-
schalen nicht gedeckt sind. Darin nicht enthalten sind Verwaltungskosten und Personalkosten.  
 
5.1 Musterberechnung pro Gruppe  
 
1. Anteilige Mietförderung (Fall: Mietpauschale)  
 
Die folgenden Zuschussbeträge pro Gruppe fallen an: 
 
´QM* MietP JKM Abzugsbetrag  Förderfähige 
Miete 
Anteil  
Kirche 
 
89,7 % 
Anteil 
And. Träger 
 
92,2 % 
Anteil 
EKG 
 
96,6 % 
185 13,32 € 29.570,40 €  3.870,94 € 25.699,46 €  23.052,42 €  23.694,90 €  24.825,68 €  
160 13,32 € 25.574,40 €  3.870,94 € 21.703,46 €  19.468,00 €  20.010,59 €  20.965,54 €  
 
*Für die Gruppentypen I und II, d. h. für Gruppen mit Kindern unter drei Jahren, können für die 
Mietberechnung maximal 185 qm berücksichtigt werden. Für den Gruppentyp III mit Kindern 
über drei Jahren können nur bis zu 160 qm angerechnet werden.  
 
Von der förderfähigen Miete wird zur Ermittlung eines freiwilligen städtischen Zuschusses je 
Trägerart der Fördersatz gemäß § 36 Absatz 3 KiBiz berücksichtigt. 
 
Bei den errechneten Beträgen handelt es sich um den jeweils maximalen Wert, der sich auf 
der Grundlage der aktuellen Mietpauschale ergibt, wenn eine komplette Gruppe nicht belegt 
ist.  
Ist eine Gruppe nur teilweise belegt, greift ab einer Unterbelegung von mehr als 25 % die Re-
gelung gemäß § 7 Abs. 4 der DVO zum KiBiz, wonach die zu berücksichtigenden Flächen 
entsprechend der Unterschreitung zu verringern sind. Ein freiwilliger städtischer Zuschuss 
würde sich in einem solchen Fall nur auf das Delta beziehen, dass sich aus dieser Reduzie-
rung ergibt. 
 
Hinweis: Neben der Mietförderung mit einer Mietpauschale kennt das KiBiz noch die Förde-
rung gemäß § 8 DVO KiBiz. Am 28. Februar 2007 bestehende Mietverhältnisse werden da-
nach entsprechend auf der Grundlage der Kaltmiete bezuschusst, die zu diesem Datum ver-
einbart war. Für die Berechnung eines potenziellen freiwilligen städtischen Zuschusses würde 
einem solchen Fall die förderfähige Kaltmiete berücksichtigt.

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2. Anteilige Miete pro Gruppe, die aus den Kindpauschalen finanziert werden muss 
 
Das KiBiz zieht in seiner Finanzierungssystematik vor, dass ein Teil der Mietkosten aus den 
Kindpauschalen aufgewandt werden muss. Der Anteil ergibt sich aus dem Abzugsbetrag ge-
mäß § 34 Absatz 1 KiBiz, der je Gruppe anfällt.  
 
 
Abzugsbetrag  Anteil  
Kirche 
Anteil 
And. Träger 
Anteil 
EKG 
3.870,94 € 3.472,23 € 3.569,01 € 3.739,33 € 
 
Auszahlung nur für die Anzahl der freien Plätze pro Gruppe
Beispiel 1 Freie Plätze 7 in GI-Gruppe 20 1.354,83 € 1.215,28 € 1.249,15 € 1.308,76 €
Beispiel 2 Freie Plätze 3 in GII-Gruppe 10 1.161,28 € 1.041,67 € 1.070,70 € 1.121,80 €
Beispiel 3 Freie Plätze 10 in GIIIb-Gruppe 25 1.548,38 € 1.388,89 € 1.427,60 € 1.495,73 €
 
 
Beispiel Zuschuss zur Miete: 
2 unterbelegte Gruppen in Kita in and. freier Trägerschaft, für die die KiBiz-Förderung entfällt
1 GII 23.694,90 €
1 GIII 20.010,59 €
Freie Plätze 4 in GII 10 1.548,38 € 1.427,60 €
Freie Plätze 10 in GIIIc 20 1.935,47 € 1.784,50 €
46.917,60 €
 
 
In Mietfällen, in denen laut KiBiz die tatsächliche Miete greift, ist dieser Betrag die Grundlage 
für die anteilige Berechnung.  
 
 
3. Anteilige Fixkosten 
 
In Kindertageseinrichtungen fallen noch weitere Fixkosten an, die Träger nur geringfügig be-
einflussen können. Dazu gehören z. B. Mietnebenkosten und Grundreinigung. Die Finanzie-
rung dieser Kosten erfolgt aus den Kindpauschalen. Bei einer Unterbelegung fehlen deshalb 
gegebenenfalls benötigte Anteile, um diese Kosten vollumfänglich decken zu können.  
 
Für eine potenzielle Bezuschussung wird von dem folgenden Wert ausgegangen.  
 
o maximal 1000 € pro unbelegtem Platz 
 
Der Betrag ergibt sich aus einer Musterrechnung, in der die Hälfte des Kindpauschalenbud-
gets einer viergruppigen Kita zugrunde gelegt wird. Dieser Betrag bleibt übrig, wenn die vo-
raussichtlichen Personalkosten und die unter Punkt 2 aufgeführten Kosten abgezogen wer-
den. 
 
KiBiz-Förderung ohne Anteile für Personal und Miete   Annahme Anteil weiterer Fixkosten  
155.864,85 €  1/2 77.932,42 €  
 
Freie Plätze Plätze insg. Anteil für alle freien Plätze  Pro Platz 
14 70 15.586,46 €  1.113,32 € 
 
 Kirchl. Tr. 
89,7 % 
And. freier Tr. 
92,2 % 
EKG 
96,6 % 
 998,65 € 1.026,48 € 1.075,47 € 
 
 Die Musterberechnung wurde anhand von tatsächlichen Kosten geprüft und bestätigt.

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6 Fazit 
 
Nachdem Münster Jahre einer nicht bedarfsgerechten Versorgung an Betreuungsplätzen hatte, 
scheint nun an einigen Stellen eine ausreichende Versorgung bzw. in einzelnen Stadtteilen auch eine 
Überversorgung zu bestehen. Diese veränderte Situation macht eine Anpassung der bisherigen Pla-
nungsstrategie zwingend erforderlich. 
Freie Kitaplätze führen zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Träger und auch für die Stadt 
Münster, sodass ein verantwortungsvoller Umgang mit bestehenden Planungen notwendig ist. 
Gleichzeitig erfordern Planungen von Kitas bis zur Umsetzung Zeit. Jetzt abgesagte Planungen las-
sen sich nicht oder nur schwer in einigen Jahren nachholen. Es ist daher sehr umsichtig zu überle-
gen, an welchen Stellen Planungen aufgegeben oder zunächst nur pausiert werden sollen. Andern-
falls besteht das Risiko, dass es bei einer veränderten Situation (steigende Geburten- oder Zuzugs-
zahlen) erneut zu Engpässen in der Kitaplatzversorgung kommt, die auch nicht kurzfristig behoben 
werden können. 
Zudem bestehen mehrere Unsicherheitsfaktoren, die Einfluss auf die Versorgung mit Kitaplätzen in 
Münster haben können:  
 
• Die Reform des Bundesteilhabegesetzes ist noch nicht abgeschlossen, Auswirkungen auf das 
Kita-Feld sind noch nicht abschließend bekannt. 
• Ob der bundesweite Trend der sinkenden Zahlen im Bereich der Kindertagespflege auch in 
Münster langfristig stattfindet, ist unklar. 
• Im Jahr 2025 haben Kitaträger ihre Trägerschaft beendet, die bis zu dem Zeitpunkt nicht ein-
geplant war. Inwieweit die Landesgesetzgebung Auswirkungen auf den Bestand von Kitas in 
Münster hat, bleibt abzuwarten. 
• Nicht alle genehmigten Bauvorhaben werden direkt realisiert, es gibt Bauüberhänge, bei de-
nen nicht eingeschätzt werden kann, wann Besitzer ihr Bauvorhaben realisieren. 
 
Trotz aller bestehender Herausforderungen bietet die aktuelle Situation Münster die Chance, die Ki-
talandschaft gezielt weiterzuentwickeln. Ziel der Stadt Münster muss ein langfristig gesamtstädtisch 
stabiles Kindertagesbetreuungssystem sein. 
Dabei muss jedoch im Blick bleiben, dass auch die Landesregierung gefordert ist, die Rahmenbedin-
gungen der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern – kommunale Maßnahmen können landes-
weite Aufgaben nicht ersetzen und fehlende Landesfinanzierung ausgleichen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (10)

18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 9.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Hiltruper Straße
  • Wangeroogeweg
  • Aberdeenweg
  • Sonja-Kutner-Weg
  • Else-Scheuer-Weg
  • Kiesekampweg
  • Wilkinghege
  • Normannenweg
  • Kinderhaus
  • Edelbach
  • Langebusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0655/2025
Typ
Vorlagen
Datum
19.12.2025
Erstellt
25.11.2025 10:14