0581/2026
Sachstandsbericht Räumliches Entwicklungskonzept LiebigQuartier
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 11.03.2026 0581/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026 Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 30.04.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Sachstandsbericht Räumliches Entwicklungskonzept LiebigQuartier Nach einem rund einjährigen Prozess mit intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit und den Ak- teur*innen im Gebiet wurde am 07.11.2024 das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) Lie- bigQuartier beschlossen (2088/2024) ⃰. Ziel war es, die ungeordnete städtebauliche Situation zu strukturieren und neu zu ordnen. Entsprechend bildet es die Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets hin zu einem nachhaltigen und identitätsstiftenden Wohn-, Arbeits- und Freizeitstandort. Um die Umsetzung der formulierten Entwicklungsziele für das LiebigQuartier zu erreichen und die im REK skizzierten Flächennutzungen und Erschließungsstrukturen zu realisieren, wurden sieben Kernprojekte und deren Handlungsempfehlungen als Grundlage definiert. Die Verwaltung wurde gemäß Beschluss beauftragt, die nächsten erforderlichen Schritte zu erarbeiten und einzuleiten, um die Umsetzung der sieben Kernprojekte voranzutreiben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, über den Entwicklungsstand der sieben Kern- projekte einmal jährlich zu berichten. Bericht über den Entwicklungsstand der sieben Kernprojekte: Kernprojekt 01: Umgestaltung der Liebigstraße Federführung: Amt 66 Stand: Die Liebigstraße hat keinen Straßenzustand, der einen prioritären Handlungsbedarf aufweist. Da es sich um eine Gestaltungsmaßnahme handelt, wird die Stadt Köln in Abstimmung zwi- schen 61 und 66 diese Maßnahme in das etablierte gemeinsame Arbeitsprogramm „Projekte öffentlicher Raum“ als Nachrücker aufnehmen. Eine zeitliche Perspektive für den Start dieser Maßnahme kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. 2 Kernprojekt 02: Transformation Schlachthofareal Federführung: Amt 61 Stand: Amt 15 steht derzeit im Dialog mit Flächeneigentümer*innen, um zu prüfen, wie die Ziele des Räumlichen Entwicklungskonzepts im Bereich des Schlachthofareals umgesetzt werden kön- nen. Darüber hinaus hat die Stadt Köln (Amt 23) das Grundstück Liebigstr. 232 – das ehemalige Kühllager der Molkerei FrieslandCampina, welches zwischenzeitlich von der Fa. Müller erwor- ben wurde – angekauft, um eine Neuordnung des Areals zu ermöglichen und mittelfristig durch eine Anbindung des Gewerbeareals an die Hornstr. eine Umgestaltung der Liebigstraße zu ermöglichen. Im Sommer 2025 hat 23 das Grundstück Liebigstr. 232 vorzeitig an die Abfall- wirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) als interimistische Ausweichfläche überlassen. Ab 01.01.2026 beginnt ein Mietvertrag für das Grundstück mit den AWB für 6-8 Jahre. Kernprojekt 03: Transformation Molkereifläche und Umgebung Federführung: Amt 61 Stand: Das Kernprojekt 03 umfasst das Grundstück des ehemaligen Baustoffhandels Mobau westlich sowie das Grundstück der ehemaligen Molkereiwerke Tuffi-Campina östlich und westlich der Geldernstraße. Für beide Flächen wurde ein Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplan- verfahren mit dem Arbeitstitel „Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße“ beschlossen und eine Bauvoranfrage für eine rein wohnungswirtschaftliche Entwicklung auf dem Gelände des ehemaligen Baustoffhandels zurückgestellt, da diese dem Entwicklungskonzept LiebigQuartier entgegengestanden hätte. Dieses sieht westlich entlang der Geldernstraße eine gewerbliche Nutzung mit untergeordneter Wohnnutzung und im Hinterland eine durchgrünte Wohnbebau- ung vor. In weiteren Gesprächen mit den zwei beteiligten Grundstücksentwicklern stellte sich heraus, dass die Flächen aufgrund unterschiedlicher Planungsstände in verschiedenen Ge- schwindigkeiten unabhängig voneinander entwickelt werden müssen. Fläche ehemaliger Baustoffhandel: In Verhandlung mit der Grundstückseigentümerin der ehemaligen Baustoffhandelsfläche, dem beteiligten Entwickler und dem zuständigen Dezernat wurde zwischenzeitlich eine Einigung erzielt, die einen insgesamt 50-prozentigen Anteil Gewerbe sowie einen 50-prozentigen Anteil Wohnen entlang der westlichen Seite der Geldernstraße vorsieht. Dieser Kompromiss begrün- det sich darin, dass aufgrund einer vorausgegangenen gerichtlichen Einigung bereits ein rechtskräftiger Bauvorbescheid für einen Wohnriegel entlang der Geldernstraße für dieses Gelände vorlag. Auf Grundlage dieser Verhandlungen hat die Antragsstellerin eine erneute Bauvoranfrage eingereicht, die, flankiert durch zusätzliche Auflagen (u.a. 30 % öffentlich ge- förderter Wohnungsbau, Lärmschutz, Grünmaßnahmen und Spielflächen) Wohnungsbau vor- sieht. Fläche ehemalige Molkereiwerke: Die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Molkereiwerke werden im weiteren Bebauungs- planverfahren planerisch begleitet. Zurzeit wird das ehemalige Molkereiwerk östlich der Gel- dernstraße durch die hier zuständige Entwicklerin aufgemessen. Im Anschluss sollen neue Nutzer*innen für die Bestandshallen gefunden werden. Angedacht ist ein Nutzungsmix aus Gewerbe, Kultur und Sport. Auf dem westlich der Geldernstraße gelegenen Grundstück wird das ehemalige Verwaltungsgebäude sukzessive neu belegt. Erster Mieter ist eine Firma, wel- che Übungsräume für Musiker anbietet. Im Hinterland können zu einem späteren Zeitpunkt gemäß des Entwicklungskonzeptes weiterer Wohnungsbau sowie Spiel- und Grünflächen pla- nerisch gesichert und umgesetzt werden. Die Verwaltung steht im weiteren Austausch mit der Entwicklerin, ein genauer Umsetzungszeitraum ist zurzeit nicht bekannt. Kernprojekt 04: Entwicklung Nahversorgungsbereich Federführung: Amt 61 Stand: Am 03.07.2024 wurde die 1. Anpassung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (2023) zur Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches als Kernprojekt des Räumlichen Entwicklungskonzeptes LiebigQuartier beschlossen (0951/2025). Die aktualisierten Kartengrundlagen zur Zentren- und Standortstruktur Gesamtstadt + Stadt- bezirk sowie der Zentrenpass zum NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) sind nun 3 verbindlicher Bestandteil des EHZK 2023. Die nächsten Schritte zur Entwicklung des Nahversorgungsbereichs erfolgen auf Ebene der Bauleitplanung. Diesbezüglich finden derzeit keine Aktivitäten statt. Kernprojekt 05: Entwicklung Mobilstation am S-Bahnhof Nippes Federführung: Amt 68 Stand: Zur Entwicklung einer Mobilstation am S-Bahnhof Nippes hat es einen ersten Ideenaustausch mit der KVB gegeben. Denkbar sind entsprechende Angebote auf dem P+R-Parkplatz, der im Eigentum und der Bewirtschaftung bei der KVB liegt. Aufgrund der integrierten und zentrums- nahen Lage ist eine P+R-Anlage an diesem Standort aus Sicht der Verkehrsentwicklungspla- nung entbehrlich, so dass die Fläche perspektivisch anderen mobilitätsbezogenen Nutzungen (insb. gesichertes Fahrradparken und Carsharing) zugeführt werden sollte. Kernprojekt 06: Transformation Am Gleisdreieck Federführung: Amt 61 Stand: Nach Gesprächen mit den Eigentümer*innen vor Ort ist derzeit eine städtebauliche Qualifizie- rung und Bauleitplanung in Vorklärung. Kernprojekt 07: Entwicklung Grünverbindung vom Inneren Grüngürtel zum Blücherpark Federführung: in Klärung Stand: Die Federführung ist derzeit in Klärung. Darüber hinaus fanden bisher keine Aktivitäten in der Sache statt. Sonstiges Eine wesentliche Aufgabe zur Steuerung der Entwicklung innerhalb des LiebigQuartiers war die Prüfung der Anwendung des besonderen Städtebaurechts. Auf Basis dessen hat der Rat am 27.05.2025 die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet 'LiebigQuartier' in Köln-Ehrenfeld und Köln-Nippes nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (0569/2025) beschlossen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung im Beschluss zum REK LiebigQuartier aufgefordert „ein geeignetes Format vorzuschlagen, mit dem die Information und die Beteiligung von Politik, Öf- fentlichkeit, Anliegenden, Stakeholdern und Eigentümer*innen gewährleistet wird“ (2088/2024) ⃰. Ein Vorschlag kann aus Kapazitätsgründen derzeit nicht vorgelegt werden. Gez. Haack ⃰ Link korrigiert am 27.04.2026.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0581/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.04.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 16:34