Satzung der Stadt Nettetal gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich „Südlich Zur Lärche“ im Stadtteil Kaldenkirchen 1) Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2) Satzungsbeschluss
Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen 1189/2025-30 vom 07.07.2026
Stand: Am 07.07.2026 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig beschlossen47 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) 0 (Befangen).
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Dokumente
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Plankarte_§ 34 Satzungsgebiet Südlich Zur Lärche)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Hydrogeolologisches Gutachen_§ 34 Satzungsgebiet Südlich Zur Lärche)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Satzung der Stadt Nettetal gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich „Südlich Zur Lärche“ im Stadtteil Kaldenkirchen 1) Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2) Satzungsbeschluss)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Artenschutzprüfung_§ 34 Satzungsgebiet Südlich Zur Lärche)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Geltungsbereich_§ 34 Satzungsgebiet Südlich Zur Lärche)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Begründung_§ 34 Satzungsgebiet Südlich Zur Lärche)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Landschaftspflegrischer Fachbeitrag_§ 34 Satzungsgebiet Südlich Zur Lärche)
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Beratungsverlauf
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30.06.2026
Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität
TOP 14. Ergebnis: Einstimmig beschlossen15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) 0 (Befangen) -
07.07.2026 zuletzt
TOP 18. Ergebnis: Einstimmig beschlossen47 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) 0 (Befangen)
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