V/0299/2024
Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, auf 4-Züge
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Anlage 1_Anlassbezogene SEP Erweiterung
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1 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, Städtische Realschule, um einen Zug Stand: 01.06.2023 2 Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen: .............................................................................................. 3 2. Schulentwicklungsplanung .......................................................................................... 3 2.1 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung: ........................................................... 3 3. Bedarfsermittlung ........................................................................................................ 4 3.1 Bisherige Entwicklungen der Realschulen und Entwicklung der Erich-Klausener- Schule ............................................................................................................................ 4 3.2 Anmeldungen und gebildete Klassen - Elternwille .................................................... 5 3.3.1 Schülerprognose ................................................................................................... 6 3.3.2 Gemeindeeigenes Schülerpotential ....................................................................... 7 4. Auswirkungen auf andere Schulen in Münster ............................................................ 7 5. Schule des Gemeinsamen Lernens. ........................................................................... 9 6. Räumliche Voraussetzungen ...................................................................................... 9 7. Schulträger- und Schulkonferenzbeschluss ...............................................................10 8. Einpendler aus der Stadtregion und Auswirkungen auf Schulen in der Stadtregion ...10 9. Fazit ...........................................................................................................................11 3 1. Rechtliche Grundlagen: Die Schulträgerin Stadt Münster ist gemäß § 78 Schulgesetz NRW (SchulG) für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Dazu müssen gemäß § 81 Absatz 1 SchulG angemessene Schul- und Klassengrößen gewährleistet werden. Die Pflicht zur abgestimmten Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern geht aus § 80 Abs. 1 SchulG hervor, um ein regional ausgewogenes Angebot vorzuhalten. Die Schulentwicklungsplanung dient zudem als Grundlage für schulorganisatorische Maßnahmen (u.a. Beschlüsse zur Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen) im Stadtgebiet. Gemäß § 80 Abs. 2 SchulG NRW sind Schulen und Schulstandorte unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Der Beschluss des Schulträgers zur Erweiterung einer Schule um einen Zug bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG). Folgende Punkte müssen im Antragsverfahren nachgewiesen werden: Nachweis des dauerhaften Bedarfs für eine Zügigkeitserhöhung um einen Zug Die Mindestgröße gem. VO 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW für einen neuen Zug werden prognostisch für die nächsten 5 Jahre nach der Erweiterung erreicht. Hierbei dürfen ausschließlich gemeindeeigene Schüler*innen berücksichtigt werden. Auswirkungen auf andere Schulformen und Schulen im Gebiet des Schulträgers sowie auf die Schulen in den Nachbargemeinden. Der prognostizierte Bedarf muss im Anmeldeverfahren zu dem Schuljahr, ab dem die Zügigkeit erhöht werden soll, bestätigt werden. 2. Schulentwicklungsplanung Der in § 80 SchulG normierten Pflicht eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben, kommt die Schulträgerin Stadt Münster nach. Aktuell wird dieser Prozess für alle weiterführenden Schulen extern durch das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung begleitet. Aus diesem analytischen, deskriptiven Teil, der im Sommer 2023 abgeschlossen sein wird, sollen Thesen erarbeitet werden, die dann in einem Beteiligungsprozess hin zu konkreten Maßnahmen entwickelt werden sollen. 2.1 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung: Die bauliche Erweiterung der Erich-Klausener-Schule um einen weiteren Zug zur 4- Zügigkeit wurde vom Rat der Stadt Münster mit der Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1, hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (V/0845/2017/1) bereits vor der Aufnahme der extern begleiteten Schulentwicklungsplanung beschlossen. Eine separate anlassbezogene Schulentwicklungsplanung für die formale Erweiterung der Erich-Klausener-Schule ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um den Genehmigungsprozess gem. SchulG NRW § 81 Abs. 3 entsprechend der bestehenden Planung herbeiführen zu können. 4 3. Bedarfsermittlung 3.1 Bisherige Entwicklungen der Realschulen und Entwicklung der Erich-Klausener-Schule In Münster bestehen sechs städtische Realschulen. Mit der Erich-Klausener-Schule, der Realschule im Kreuzviertel und der Erna-de-Vries-Realschule befinden sich drei davon im Stadtbezirk Mitte. Des Weiteren sind die Geschwister-Scholl-Realschule in Kinderhaus, die Johannes-Gutenberg-Realschule in Hiltrup und die Realschule Wolbeck im Stadtteil Wolbeck verortet. Die in den Außenstadtteilen liegenden Schulen werden auch überwiegend von dort wohnenden Schüler*innen besucht. Die Realschulen im Bezirk Mitte werden von Schüler*innen aus dem Bezirk Mitte, aber auch von Schüler*innen aus allen an anderen Bezirken angewählt. Die Erich-Klausener-Schule übernimmt somit eine wichtige Versorgungsfunktion für Schüler*innen aus dem gesamten Stadtgebiet. Insbesondere wählen, neben Schüler*innen aus dem Bezirk Mitte, Schüler*innen aus den Bezirken West und Ost die Erich-Klausener-Schule. Insgesamt können an den Realschulen z. Zt. faktisch 19 Eingangsklassen gebildet werden. Seit dem Schuljahr 2021/2022 nimmt die Realschule im Kreuzviertel in Abstimmung mit der Bezirksregierung temporär nur 3 Eingangsklassen auf, um den dortigen räumlichen Engpässen Rechnung zu tragen. Sobald die räumliche Anpassung an die bestehende 4- Zügigkeit erfolgt ist, werden dort wieder die festgelegten 4 Eingangsklassen gebildet werden. Bei Erweiterung der Erich-Klausener-Schule und der Wiederaufnahme von 4 Zügen an der Realschule im Kreuzviertel erhöht sich die Anzahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen an den Realschulen in Münster auf 21. 5 *bei damals 7 städtischen Realschulen Zum kommenden Schuljahr 2023/24 werden - inklusive der genehmigten Mehrklassenbildungen an der Erich-Klausener-Schule, der Realschule Wolbeck und der Geschwister-Scholl-Realschule - 22 Eingangsklassen gebildet. 3.2 Anmeldungen und gebildete Klassen - Elternwille Die einzelnen Realschulen werden unterschiedlich stark nachgefragt. So ist die Erich- Klausener-Schule 3-zügig festgelegt, wird allerdings seit 10 Jahren so stark nachgefragt, dass die festgelegte Zügigkeit nicht ausreicht, um alle dort angemeldeten Schüler*innen aufnehmen zu können. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wurden deshalb immer wieder Mehrklassen gebildet und Schüler*innen abgewiesen. Auch im aktuellen Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/24 konnten die im ersten Durchlauf 132 Schüler*innen angemeldeten Schüler*innen selbst bei Bildung von 4 Eingangsklassen nicht alle aufgenommen werden. Die Möglichkeit zur Aufnahme von 4 Eingangsklassen soll daher verstetigt werden. Quelle: Anmeldedaten, Stadt Münster Schuljahr gebildete Eingangs- klassen an den Realschulen 2013/14* 22 2014/15 19 2015/16 20 2016/17 21 2017/18 18 2018/19 19 2019/20 21 2020/21 20 2021/22 21 2022/23 18 Mittelwert 19,9 Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Ablehnungen Gebildete Eingangsklassen 2013/2014 104 92 12 3 2014/2015 94 90 4 3 2015/2016 117 113 4 4 (Mehrklasse) 2016/2017 123 109 14 4 (Mehrklasse) 2017/2018 120 89 31 3 2018/2019 125 110 15 4 (Mehrklasse) 2019/2020 129 85 44 3 2020/2021 126 86 40 3 2021/2022 129 111 18 4 (Mehrklasse) 2022/2023 106 100 6 4 (Mehrklasse) 2023/2024 132 120 12 4 (Mehrklasse) 6 Bereits 2017 wurde durch die erkennbare Entwicklung die bauliche Erweiterung der Erich- Klausener-Schule um einen Zug beschlossen (V/0845/2017/1). Da durch den kurz bevorstehenden Abschluss der Baumaßnahmen die Raumkapazitäten zur Verfügung stehen, soll die 4-Zügigkeit dauerhaft bei der Bezirksregierung beantragt werden. 3.3.1 Schülerprognose Bereits im Vorfeld des Beschlusses zur baulichen Erweiterung 2017 ließ die Schülerprognose für die Schulform der Realschulen eine zunehmend steigende Nachfrage erwarten. Auch die aktuelle Schülerprognose des Amtes für Schule und Weiterbildung zeigt für die nächsten 5 Schuljahre weiterhin mehr als ausreichend Schüler*innen auf, so dass die zurzeit zur Verfügung stehenden 19 – nach Wiederaufnahme von 4 Zügen an der Realschule im Kreuzviertel 20 – Züge auch bei Zugrundelegung des Klassenfrequenzhöchstwerts ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht ausreichend sein werden. Die Erweiterung der Erich-Klausener-Schule zur 4- Zügigkeit und somit die Ausweitung des stadtweiten Angebots auf insgesamt 21 Realschulzüge, wird benötigt um die Nachfrage zu decken. Variante 1: ohne 3. Städtische Gesamtschule Quelle: Amt für Schule und Weiterbildung, Stand Mai 2023 Variante 2: mit Städtischer Gesamtschule Quelle: Amt für Schule und Weiterbildung, Stand Mai 2023 Die Prognose für die Erich-Klausener-Schule wurde auf Grundlage der bisherigen Übergangsquote berechnet. Aufgrund der insgesamt steigenden Schülerzahlen übersteigt die prognostizierte Zahl der Züge sowohl die aktuelle 3-Zügigkeit als auch eine geplante 4- Zügigkeit. Es kann daher sicher von Abweisungen an der Erich-Klausener-Schule Schuljahr Prognose Züge EKS Prognose Züge Realschulen gesamt bei Richtwert Prognose Züge Realschulen gesamt bei Höchstwert 2024/25 4,0 19,5 18,9 2025/26 4,3 20,7 20,0 2026/27 4,5 21,8 21,0 2027/28 4,5 21,5 20,8 2028/29 4,6 22,0 21,3 Schuljahr Prognose Züge EKS Prognose Züge Realschulen gesamt bei Richtwert Prognose Züge Realschulen gesamt bei Höchstwert 2024/25 4,0 18,1 17,5 2025/26 4,0 19,3 18,6 2026/27 4,2 20,4 19,7 2027/28 4,2 20,1 19,4 2028/29 4,3 20,6 19,9 7 ausgegangen werden. Sollte die Erich-Klausener-Schule nicht zukünftig 4 Züge aufnehmen dürfen, müssten voraussichtlich mehr als eine Klassenstärke pro Schuljahr an einer anderen Realschule aufgenommen werden. Eine Aufnahme dort ist allerdings aufgrund der erreichten Maximalkapazitäten in dieser Schulform ab dem Schuljahr 2026/27 nicht gesichert. 3.3.2 Gemeindeeigenes Schülerpotential Für eine Erweiterung muss die Mindestschülerzahl von 112 gemeindeeigenen Schüler*innen für den mittelfristigen Prognosezeitraum von 5 Jahren nachgewiesen werden. Die Schülerprognose der Stadt Münster berücksichtigt allerdings auf Grundlage der prognostizierten Schüler*innen des 4. Jahrgangs und über die Übergangsquote auch die Schüler*innen, die nach Münster einpendeln. Daher wird hier auf Grundlage der in der kleinräumigen Bevölkerungsprognose prognostizierten 10-Jährigen der Anteil der Schüler*innen, die sich an der Erich-Klausener-Schule anmelden könnten betrachtet. Aufgrund ihrer zentralen Lage im Stadtbezirk Mitte ist die Schule sehr gut erreichbar. Daher wird für das Schülerpotential das gesamte Stadtgebiet berücksichtigt. In den letzten 5 Jahren kam die große Mehrheit der Schüler*innen im 5. Jahrgang der Erich- Klausener-Schule aus Münster. Im Durchschnitt wählten weniger als 5 Schüler*innen aus anderen Gemeinden, davon fast ausschließlich aus Altenberge, die Erich-Klausener- Schule. Von 2020/2021 - 2022/23 betrug der durchschnittliche Anteil der 10-Jährigen aus Münster, die sich an der Erich-Klausener-Schule im Anmeldeverfahren angemeldet haben, 4,5%. Werden diese auf die prognostizierten 10-Jährigen gelegt, wird die Mindestschülerzahl von 112 Schüler*innen bis 2030 dauerhaft erreicht: Anzumerken ist hier, dass es sich hierbei um das rechnerisch zukünftig vorhandene Schülerpotential handelt - nicht allen dieser Kinder wird ein Platz an der Erich-Klausener- Schule angeboten werden können. 4. Auswirkungen auf andere Schulen in Münster Da die Erich-Klausener-Schule in den vergangenen Jahren bereits oftmals eine Mehrklasse gebildet hat, sind Verschiebungen innerhalb des Systems Realschule nicht zu erwarten. Auch aufgrund der prognostizierten steigenden Schülerzahlen insgesamt und an den Realschulen ist nicht mit negativen Auswirkungen auf andere Schulen in Münster zu rechnen. Jahr 10-Jährige lt. Kleinräumiger Bevölkerungs- prognose prognostizierte Schüler*innen (5.JG) Erich-Klausener- Schule 2024 2.689 121 2025 2.837 128 2026 2.869 129 2027 2.815 127 2028 2.830 127 2029 2.777 125 2030 2.777 125 8 In der folgenden Tabelle wurden Schüler*innen bereits auf die verschiedenen Realschulen umverteilt (Ermittlung der Schüler*innenzahlen nach bisheriger gewichteter Übergangsquote). Dies bedeutet, dass rechnerisch über der Maximalkapazität liegende Zahlen auf andere Schulen mit noch offenen Kapazitäten verteilt wurden. Die prognostizierten Züge der Erich-Klausener-Schule weichen daher von der vorherigen Tabelle ab. Ob diese Annahmen so eintreffen hängt letztendlich vom Elternwillen und somit der tatsächlichen Schulwahl ab. Variante 1: ohne 3.städtische Gesamtschule Quelle: Schülerprognose, Amt für Schule und Weiterbildung, Stand Mai 2023 Variante 2: mit 3. Städtischer Gesamtschule Quelle: Schülerprognose, Amt für Schule und Weiterbildung, Stand Mai 2023 In beiden Varianten sind beeinträchtigende, negative Auswirkungen auf andere Realschulen nicht erkennbar. Es ist aus oben genannten Gründen auch zu erwarten, dass die für eine 4-Zügigkeit erforderlichen 112 Schüler*innen auch über die prognostizierten 5 Jahre hinaus erreicht werden. Die Prognoseberechnung für die Realschulen zeigt, dass auch bei Aufnahme von 4 Eingangsklassen an der Erich-Klausener-Schule an allen anderen Realschulen ausreichend Schüler*innen vorhanden sein werden. In der Variante ohne eine 3. Städtische Gesamtschule ist zudem ersichtlich, dass die Kapazitäten an den Realschulen ohne die Erweiterung der Erich-Klausener-Schule nicht ausreichen, um allen Schüler*innen einen Platz zu gewährleisten. Hinweis: in der Schülerprognose wird davon ausgegangen, dass die temporäre Reduzierung an der Realschule im Kreuzviertel auf 3 Züge ab dem Schuljahr 2026/2027 aufgehoben wird. Die temporäre Begrenzung wurde zum Schuljahr 2021/2022 in Prognose Realschulen mit Umverteilungen 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 Realschulen gesamt 20,9 1,7 20,7 21,8 21,5 22,0 Erich-Klausener-Schule 4,3 4,0 4,3 4,1 4,1 4,1 Erna-de-Vries-Realschule 2,3 2,9 3,0 3,1 3,1 3,1 Geschwister-Scholl-Realschule 3,7 3,1 3,4 3,1 3,1 3,2 Johannes-Gutenberg-Realschule 3,8 3,5 3,7 4,0 3,9 4,1 Realschule im Kreuzviertel 3,1 3,3 4,1 4,1 4,1 4,1 Realschule Wolbeck 3,6 2,9 3,1 3,3 3,2 3,3 Prognose Realschulen mit Umverteilungen 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 Realschulen gesamt 20,9 18,1 19,3 20,4 20,1 20,6 Erich-Klausener-Schule 4,3 4,0 4,0 4,1 4,1 4,1 Erna-de-Vries-Realschule 2,3 2,0 2,8 2,4 2,3 2,5 Geschwister-Scholl-Realschule 3,7 3,1 3,1 3,1 3,1 3,1 Johannes-Gutenberg-Realschule 3,8 3,2 3,4 3,6 3,6 3,7 Realschule im Kreuzviertel 3,1 3,0 3,0 4,0 4,0 4,1 Realschule Wolbeck 3,6 2,7 2,9 3,0 3,0 3,1 9 Abstimmung mit der Bezirksregierung aufgrund der Raumsituation an der Schule veranlasst. In der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung für eine 3. städtische Gesamtschule wurde die Möglichkeit der Reduzierung auf 3 Züge als schulorganisatorische Maßnahme aufgeführt, um zum einen den Start der Gesamtschule zu erleichtern und zum anderen den Sorgen der Gemeinde Havixbeck/Billerbeck entgegenzukommen. Die Schülerprognose zeigt nun einen starken Zuwachs an Schüler*innen, der die Wiederaufnahme von regulär 4 Zügen langfristig notwendig macht. Zurzeit werden die nötigen bzw. möglichen Um- und Ausbauarbeiten geprüft. Da in den Klassen 6 - 9 noch Schulformwechsel stattfinden und Schüler*innen hinzuziehen, sollte die Belegung der Eingangsklassen nicht mit dem Klassenfrequenzhöchstwert kalkuliert werden. Zudem sollten ausreichend Kapazitäten vorhanden sein, um unvorhergesehene Ereignisse auffangen zu können. In den letzten 6 Schuljahren wurden an der Erich-Klausener-Schule meist mehr Schüler*innen aufgenommen als die Schule verlassen haben. Quelle: Amtl. Schuldaten 5. Schule des Gemeinsamen Lernens. Die Realschulen in Münster sind Schulen des Gemeinsamen Lernens i.S.d. § 20 SchulG. Es sollen an den Realschulen pro Eingangsklasse bis zu 3 Schüler*innen mit Förderbedarf beschult werden. Die Erweiterung der Erich-Klausener-Schule würde somit die Plätze für Schüler*innen mit Förderbedarf an der Schule auf 12 pro Jahrgang erhöhen. Insgesamt könnten pro Schuljahr somit 60 Schüler*innen mit Förderbedarf in den 5. Jahrgängen an den Realschulen beschult werden. Gemäß $ 46 Absatz 4 kann die Aufnahme in die Jahrgangsklasse 5 begrenzt werden. Seit dem Schuljahr 2020/2021 hat der Schulträger daher die Aufnahmekapazität auf 28 Schüler*innen pro Eingangsklasse an allen städtischen Realschulen jährlich erneut festgelegt. 6. Räumliche Voraussetzungen Für die Aufnahme von dauerhaft 4 Eingangsklassen fehlten der Schule bisher die räumlichen Voraussetzungen. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Münster mit Beschlussvorlage V/0845/2017/1 die bauliche Erweiterung um einen Zug sowie den Bau einer Sporthalle beschlossen. Die baulichen Maßnahmen werden zum Schuljahr 2023/24 abgeschlossen sein, so dass bereits zu diesem Zeitpunkt die räumlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von 4 Eingangsklassen gegeben sind. Daher wird an der Erich-Klausener-Schule auch im Schuljahr 2023/24 eine Mehrklasse gebildet werden. Erich-Klausener-Schule Schulformwechsel Jahrgänge 6-9 2017/ 2018 2018/ 2019 2019/ 2020 2020/ 2021 2021/ 2022 2022/ 2023 Aufnahmen 10 12 23 3 8 16 Abschulungen 14 11 11 7 5 11 10 7. Schulträger- und Schulkonferenzbeschluss Neben der im Jahr 2017 beschlossenen Erweiterung (V/0845/2017/1) hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 14.12.2022 den allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schüler*innen in den städtischen Schulen (Vorlage V/0612/2022) angepasst, so dass bei Genehmigung durch die Bezirksregierung dauerhaft 4 Eingangsklassen an der Erich- Klausener-Schule gebildet werden können. Der Schulausschuss hat der Vorlage bereits in seiner Sitzung am 22.11.2022 zugestimmt. Auch die Schulkonferenz hat im Eilverfahren am 29.09.2022 einstimmig für die 4-Zügigkeit gestimmt. 8. Einpendler aus der Stadtregion und Auswirkungen auf Schulen in der Stadtregion An den städtischen Realschulen werden auch einige Schüler*innen aus den Gemeinden der Stadtregion beschult. Quelle: Schuldatensatz Im Mittelwert kommen ca. 85% der externen Schüler*innen, die die Erich-Klausener-Schule in den Jahrgängen 5 -10 besuchen, aus Altenberge, wo es kein eigenes weiterführendes Schulangebot gibt. Zwei bis 3 Schüler*innen pendeln jährlich von Havixbeck nach Münster zur Erich-Klausener-Schule, aus den Gemeinden Greven, Nottuln, Senden und Telgte wählten in den vergangenen Jahren vereinzelt Schüler*innen die Erich-Klausener-Schule. Die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW zeigt für die meisten der Gemeinden der Stadtregion konstante bis steigende Zahlen für die Altersgruppe der 10 bis unter 11- Jährigen bis 2030 (s. Anlage 1). Die Stadt Münster erwartet keine negativen Auswirkungen auf Schulen in den benachbarten Gemeinden durch die Erweiterung der Erich-Klausener-Schule: Zum einen haben in den vergangenen Jahren außer aus Altenberge nur vereinzelte Schüler*innen aus einigen Gemeinden der Stadtregion die Erich-Klausener-Schule angewählt. Zum anderen nimmt die Erich-Klausener-Schule bereits seit einigen Jahren durch Bildung von Mehrklassen mehr Schüler*innen auf als ihre festgelegte Zügigkeit zulässt. Im Sinne des Rücksichtnahmegebots in § 80 Abs. 2 SchulG wird den benachbarten Schulträgern die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, um evtl. dortige Bedenken berücksichtigen zu können. 2015/ 2016 2016/ 2017 2017/ 2018 2018/ 2019 2019/ 2020 2020/ 2021 2021/ 2022 2022/ 2023 Realschulen gesamt 245 250 235 231 226 222 181 149 Erich- Klausener- Schule 17 34 33 37 39 38 35 25 11 9. Fazit Die konstant hohe Nachfrage an der Erich-Klausener-Schule der letzten Jahre bestätigt den Bedarf für einen weiteren Zug. Der Elternwille ist anhand der konstant hohen Anmeldezahlen und der häufigen Bildung einer Mehrklasse in den letzten 10 Jahren nachgewiesen. Auch die Schülerprognose zeigt stetig anwachsende Schülerzahlen sowohl für die Sekundarstufe I insgesamt als auch die Schulform Realschule im Einzelnen. Die erforderliche Mindestgröße von 112 Schüler*innen wird an der Erich-Klausener-Schule prognostisch für den mittelfristigen Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2028/2029 erreicht und ist auch darüber hinaus zu erwarten. Die baulichen Voraussetzungen zur dauerhaften Aufnahme eines zusätzlichen 4. Zuges sind inzwischen geschaffen und stehen im kommenden Schuljahr 2023/2024 zur Verfügung. Um den Kommunalen Konsens herzustellen, erhalten die benachbarten Schulträger Gelegenheit, zur Erweiterung der Erich-Klausener-Schule Stellung zu nehmen. Anlage 1: Bevölkerungsvorausberechnung IT.NRW
Anlage 3_ Beteiligung Nachbarkommunen
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Stadt Münster August 2023
Amt für Schule und Weiterbildung
Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Schule um einen Zug zum Schuljahr
2024/25: Übersicht der Stellungnahmen der benachbarten Schulträger:
Kommune Stellungnahme
Altenberge Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zü gigkeit an der Erich-
Klausener-Schule
Ascheberg Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Züg igkeit an der Erich-
Klausener-Schule
Billerbeck Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zü gigkeit an der Erich-
Klausener-Schule, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen
Gremien
Drensteinfurt Bedenken: sieht möglichen Bestandsver lust der Sekundarschule
Drensteinfurt, die bereits bestandsgefährdet ist.
Everswinkel Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Z ügigkeit an der Erich-
Klausener-Schule
Greven Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügigk eit an der Erich-
Klausener-Schule
Havixbeck Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Züg igkeit an der Erich-
Klausener-Schule
Nottuln Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügig keit an der Erich-
Klausener-Schule
Ostbevern Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Züg igkeit an der Erich-
Klausener-Schule
Senden Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügigk eit an der Erich-
Klausener-Schule
Sendenhorst Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Z ügigkeit an der Erich-
Klausener-Schule
Telgte Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügigk eit an der Erich-
Klausener-Schule
Ersatzschulträger Stellungnahme
Bischöfliches
Generalvikariat
Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügigkeit an der Erich-
Klausener-Schule
Freie Waldorfschule Keine Bedenken gegen die Erhöhu ng der Zügigkeit an der Erich-
Klausener-Schule
KOSMOS-Bildung
GgmbH
Es liegt keine Antwort vor.
Montessori e.V. Es liegt keine Antwort vor.
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Stadt O )Der Bürgermeister
Stadt Drensteinfurt . Postfach 1 260 . 49310 Drensteinfurt
Stadt Münster
Amt für Schule und Weiterbitdung
Herrn Stadtdirektor Thomas paal
Höfflingerweg 1
48153 Münster
0ffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo u. Mi: 07.30-12.00 Uhr
Di u. Fr: 07.30-16.00 Uhr
Do: 07.30-17.30 Uhr
Abweichende Öffnungveiten der anderen
Fachbereiche finden Sie auf unserer Homepage
Drensteinfu rt
- Familien, Schulen, Sport und Soziales
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02508 995-0
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Auskunft erteilt:
Zimmer:
Tel. (Durchwahl):
Tel. (Zentrale):
Telefax:
lnternet:
4
F
2
E-Mail: a.dohm@drensteinfurt.de
Datum und Zeichen lhres Schreibens Mein Zeichen
16.06.2023, ZeleheR 40.10.0015 FB 4i Do o (.2023
Stellungnahme der Stadt Drensteinfurt zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung derStadt Münster
hier: Abstimmung gem. S 80 Schulgesetz NW
Sehr geehrter Herr Stadtdirektor paal,
mit Schreiben vom 16.06.2023 haben Sie der Stadt Drensteinfurt mitgeteilt, dass die Stadt Münsterdie Enveiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zugzum Schuljahr 20Z412O2S plant.
Ferner baten Sie gemäß S 80 Schulgesetz NW um Stellungnahme der Stadt Drensteinfurt zu
dieser Maßnahme.
Die dauerhafte Einrichtung einer vierzügigen Realschule in der Stadt Münster wird zwangsläufig zueiner zusätzlichen Bestandsgefährdung und möglicherweise zu einem Bestandsverlust där
bestehenden Sekundarschule in der Stadt Drensteinfurt führen. ln den zurückliegenden Jahrensind regelmäßig Schülerinnen und Schüler aus Drensteinfurt an eine weiter-führende Schule nach
Münster gewechselt. Diese Schülerinnen und Schüler fehlten dann aber für den
ordnungsgemäßen Betrieb der sekundarschule in Drensteinfurt,
Die bei der Neueinrichtung ursprünglich vierzügig gestartete Sekundarschule der StadtDrensteinfurt läuft im aktuellen Schuljahr 202312024 nach mehreren Jahren wieder nur noch
zweizügig und ist somit bereits aktuell stark bestandsgefährdet. Ein weiteres Absinken derSchülerzahlen an der Sekundarschule Drensteinfurt könnte in der Zukunft zur Folge haben, dass
es in der Stadt Drensteinfurt keine weiter-führende Schule im Sekundarbereich mehr gibt.
Aus diesem Grunde spreche ich mich ausdrücklich gegen die Einrichtung einer dauerhaften
Vierzügigkeit der Realschule in der Stadt Münster aus- lch hoffe auf lhr Verständnis und darf Sie
bitten, diese Stellungnahme der Stadt Drensteinfurt an die entsprechenden Gremien bzw.
Ausschüsse der Stadt Münster und an die Bezirksregierung Münster weiterzuleiten. Darüber
hinaus stehe ich lhnen für weitere Gespräche in dieör Anjelegenheit gerne zur Verfügung.
Mit fre Grüßen
Ll der
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ao
a
Ha usanschrift:
Stadtverwaltung
Landsbergplatz 7
4831 7 Drensteinfurt
lnklusion
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\./ in Drensteinfurt
GEMEINDE NOTTULN
DER BÜRGERMEISTER
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N<:lur
Kultur
Genuss
Gemeinde Nottuln - D - 48292 Nottuln
Stadt Münster
Herrn Stadtdirektor
Thomas Paal
48127 Münster (0301)
Gemeindekasse Nottuln IBAN BIC
t
NOTIU LN
Fachbereich
Schule & Soziales
Stiftsplatz 8
48301 Nottuln
Frau Faber
Telefon: 02502 I 942-225
Fax: 02502 I 942-223
E-Mail: Faber@nottuln.de
- ---Nottuln, 29.06,2023
Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zugzum Schuljahr 202412025
Sehr geehrter Herr Paal,
vielen Dank für die Übersendung der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung -Erweiterung
der Erich-Klausener-Schule, Städtische Realschule, um einen Zug-.
Die geplante Erweiterung um einen Zug habe ich zur Kenntnis genommen. Es werden von Sei-
ten der Gemeinde Nottuln keine Bedenken erhoben.
Mit freundliche ßen
Beigeo
n
\";
Sparkasse Westmünsterland
Volksbank Nottuln
UmsaEsteuer ID
Steuernummer
DE07 401s 4530 0082 0000 43
DE34 4016 4352 0000 0182 00
DE3437t6047
31215712/09Ll
Zentrale Verbindungen
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und nach Verelnbarung
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1
Jana Averbeck
Von: Mai, Jürgen <mai@Sendenhorst.de>
Gesendet: Donnerstag, 20. Juli 2023 12:18
An: Jana Averbeck
Betreff: WG: Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zug zum
Schuljahr 2024/2025
Sh. unten. Sorry!
Von: Katharina Averbeck <
Averbeck@stadt-muenster.de >
Gesendet: Donnerstag, 20. Juli 2023 11:23
An: Mai, Jürgen < mai@Sendenhorst.de >
Betreff: AW: Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zug zum Schuljahr 2024/2025
Sehr geehrter Herr Mai,
ich kann mit dieser Information nichts anfangen. Bitte geben Sie die Information an die richtige Person weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Averbeck
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
- Jobcenter –
Fachstelle Markt und Integration - Ost/Südost
Kundenservice
Münsterstraße 111
48155 Münster
Tel. 02 51/4 92-93 73
Fax 02 51/4 92-92 93
Averbeck@stadt-muenster.de
Von: Mai, Jürgen < mai@Sendenhorst.de >
Gesendet: Mittwoch, 19. Juli 2023 14:06
An: Katharina Averbeck < Averbeck@stadt-muenster.de >
Betreff: Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zug zum Schuljahr 2024/2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
seitens der Stadt Sendenhorst bestehen keine Bedenken bezüglich der Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule
um einen Zug zum Schuljahr 2024/2025.
2
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen Mai
_________________________
Stadt Sendenhorst
Dienstbereichsleitung 3 –
Bürgerdienste
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
Telefon 02526 303-114
Fax 02526 303-100
E-Mail: mai@sendenhorst.de
www.sendenhorst.de
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Münster ein wichtiges Anliegen. Die Datenschutzerklärung
finden Sie unter folgendem Link: https://www.stadt-muenster.de/datenschutz.html
Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr, Mo., Di. 14 - 16 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr
Produktbereich Soziales: Mo. - Mi. u. Fr. 8 - 12 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr
Bürgerbüro: Mo., Di., Do., Fr. 7:30 - 12 Uhr und nach (Online-)Terminvergabe Mo., Di. 14 - 16 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr
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Volksbank Münsterland Nord eG, IBAN DE69 4036 1906 3500 0019 00, BIC GENODEM1IBB
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Regionale Abstimmung zur Er weiterung der Erich- Klausener -Realschule zum Schul-
jahr 2024/25
Sehr geehrter Herr Paal,
mit Schreiben vom 16.06.2023 baten Sie um eine Stellungnahme zur Erweiterung der
Erich -Klausener -Realschule zum Schuljahr 2024/25.
Die Stadt Telgte als Schulträger hat Ihre Ausführungen zu den steigenden Bedarfen nach
Realschul plätzen zur Kenntnis genomm en und kann nachvollziehen, dass eine Erhöhung
der Zügigkeit sinnvoll ist. Seitens der Stadt Telgte liegen keine Bedenken vor.
Für den weiteren Prozess wünsche ich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Pieper
(Bürgermeister )
Stadt Münster
Herrn Stadtdirektor Thomas Paal
48127 Münster
Der Bürgermeister
Hausanschrift: Baßfeld 4 - 6, 48291 Telgte
Auskunft erteilt: Tanja Schnur
Zimmer: 201
Tel. (Durchwahl): 02504 13 -301
Tel. (Zentrale): 02504 13 -0
Telefax: 02504 13 -492
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Postanschrift: Stadt Telgte Der Bürgermeister Postfach 2 20 48284 Telgte
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte angeben) Datum
05.07.2023
1
Jana Averbeck
Von: Henke-Imgrund, Judith <henke-imgrund@bistum-muenster.de>
Gesendet: Mittwoch, 28. Juni 2023 15:39
An: Jana Averbeck
Cc: Diekrup, Jana
Betreff: AW: Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Realschule
[Vorsicht Internetmail]:
Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bitte Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte für Viren
vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auch in der FAQ Outlook
Sehr geehrte Frau Averbeck,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die damit verbundenen Informationen.
Wir haben keine Bedenken.
Beste Grüße, auch an Herrn Paal
Judith Henke-Imgrund
Judith Henke -Imgrun d
Leitung Hauptabteilung Schule und Erziehung
Leiterin der Abteilung Schulentwicklung und
Schulpastoral
Kardinal -von -Galen -Ring 55| 48149 Münste r
Fon 0251 495514| Fax 0251 495742 0
henke -imgrund@bistum -muenster.de
www.bistum-muenster.de
Von: Jana Averbeck <AverbeckJ@stadt-muenster.de>
Gesendet: Montag, 26. Juni 2023 15:12
An: Henke-Imgrund, Judith <henke-imgrund@bistum-muenster.de>
Betreff: Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Realschule
Sehr geehrte Frau Henke-Imgrund,
anbei sende ich Ihnen ein Schreiben zur geplanten 4-Zügigkeit der Erich-Klausener-Realschule sowie den
anlassbezogene Schulentwicklungsplan vorab per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Averbeck
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Amt für Schule und Weiterbildung
2
Höfflingerweg 1
48153 Münster
Tel.: 02 51/4 92-40 74
E-Mail: AverbeckJ@stadt-muenster.de
Internet: http://www.muenster.de/stadt/schulamt
Schulstatistik: http://www.stadt-muenster.de/schulamt/service/schulstatistik.html
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1
Jana Averbeck
Von: Geschaeftsfuehrung <geschaeftsfuehrung@waldorfschule-muenster.de>
Gesendet: Dienstag, 4. Juli 2023 11:23
An: Jana Averbeck
Betreff: 40.10.0015 Erweiterung der Erich -Klausener-Realschule um einen Zug zum
Schuljahr 2024/2025
[Vorsicht Internetmail]:
Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bie Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte für Viren
vorliegen. Weitere Informa%onen finden Sie auch in der FAQ Outlook
Sehr geehrte Frau Averbeck,
die Freie Waldorfschule Münster möchte zur geplanten Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule posi%v Stellung
nehmen und hat keinerlei Einwände.
MfG
Dr. Chris%an Kriegeskoe
Freie Waldorfschule Münster
Beschlussvorlage
5202 Zeichen
V/0299/2024 V/0299/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, auf 4-Züge Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 1.1. die baulichen Maßnahmen an der Erich-Klausener-Schule zur Unterbringung eines weiteren Zuges zum Schuljahr 2024/25 abgeschlossen werden, 1.2. aufgrund der stetig hohen Nachfrage in den vergangenen Jahren, zuletzt zum anstehenden Schuljahr 2024/2025, eine Mehrklasse gebildet wurde, da die Voraussetzung zur Versteti- gung der 4-Zügigkeit von der Genehmigungsbehörde aus formalen Gründen als nicht gege- ben bewertet wurde, 1.3. die formalen Vorgaben durch diese Vorlage nun erfüllt werden. 2. Der Rat beschließt nach § 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NRW an der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, Bismarckallee 55, 48151 Münster; Schul-Nr. 161214 die Verstetigung der Bildung einer 4. Eingangsklasse durch die Erweiterung von einer 3- hin zu einer 4-Zügigkeit mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (ab 01.08.2025). Amt für Schule und Weiterbildung 14.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr Telefon: 492-4024 Zurfaehr@stadt-muenster.de - 2 - V/0299/2024 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Anpassung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 und 3 Schulgesetz NRW)" bereits durch Ratsbeschluss am 14.12.2022 erfolgte (V/0612/2022). 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Genehmigung bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen, die folgende weitere Punkte beinhaltet (Unterlagen Teil der Anlage): Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung: - Nachweis des Bedarfs für einen weiteren Zug - Schülerprognose für den mittelfristigen Zeitraum von 5 Jahren ab 2024/25 - Auswirkungen auf die Schullandschaft in Münster Des Weiteren sind folgende Dokumente beigefügt (Anlage 2 – 5): - Schulkonferenzbeschluss - Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses mit den Schulträgern der benachbarten Kommunen (Kommunaler Konsens) - Raumprogramm der Erich-Klausener-Schule nach Fertigstellung der baulichen Erweiterung - Stellungnahme der Kämmerei II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Die Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, erfährt seit Jahren eine höhere Nachfrage als sie nach ihrer festgelegten Zügigkeit und räumlichen Kapazität aufnehmen kann. Daher wurde die bauli- che Erweiterung um einen Zug bereits mit Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulge- bäuden auf Grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021“ (V/0420/2016/1) angestoßen und mit der Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (V/0845/2017/1) vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der Baubeschluss wurde am 12.02.2020 vom Rat gefasst (V/1172/2019). Die baulichen Maßnahmen werden in Kürze abgeschlossen. Bereits im dritten Jahr in Folge wurde die Bildung einer Mehrklasse bei der Bezirksregierung Münster beantragt, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Bereits im vergangenen Sommer wurde ein Antrag zur Verstetigung der 4 -Zügigkeit gestellt, jedoch konnte diesem aus formalen Gründen (feh- lender Ratsbeschluss, der bestimmte formale Informationen beinhalten muss) von der Genehmi- gungsbehörde nicht entsprochen werden. Die formalen Anforderungen werden durch diese Vorlage nun erfüllt, weshalb zum Schuljahr 2025/2026 (ab dem 01.08.2025) – das anstehende Schuljahr 2024/25 wird noch durch die Genehmi- gung der Einrichtung einer Mehrklasse abgedeckt – die dauerhafte 4-Zügigkeit eingerichtet werden soll. Nach Beschluss der Vorlage ist ein entsprechender erneuter A ntrag bei der Bezirksregierung not- wendig, der folgende Punkte beinhaltet: - 3 - V/0299/2024 Eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung mit folgenden antragsrelevanten Inhalten (Anlage 1 + 1a): - Nachweis des Bedarfs für einen weiteren Zug - Schülerprognose für den mittelfristigen Zeitraum von 5 Jahren ab 2024/25 - Auswirkungen auf die Schullandschaft in Münster. Des Weiteren sind folgende Dokumente beigefügt (Anlage 2 – 5): - Schulkonferenzbeschluss - Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses mit den Schulträgern der benachbarten Kommunen (Kommunaler Konsens) - Raumprogramm der Erich-Klausener-Schule nach Fertigstellung der baulichen Erweiterung - Stellungnahme der Kämmerei. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: 1. Anlassbezogene SEP a. Anlage zur Anlassbezogenen SEP 2. Schulkonferenzbeschluss der Erich-Klausener-Schule 3. Kommunaler Konsens / Beteiligung Nachbarkommunen 4. Raumprogramm nach Erweiterung 5. Stellungnahme der Kämmereileitung
Anlage 2_Schulkonferenzbeschluss
677 Zeichen
Fa
Erich-Klausener-Schule
et
Votum für/gegen die generelle Vierzügigkeit der EKS
Mitglieder der Schulkonferenz Schuljahr 2022/2023:
Lehrerinnen/Lehrer Stimme dafür>a __ [Stimme dagegen |
1. Falke, Jörg 72 EEE
N Sc |
2. Eschmeier, Daniel
rn Heitkemper, Britta
FÜAI _ 1
4. Horsch-Winkels, Maria u 1
5. Neuer, Boris
Eltern
Miranda, Jose 7c
Homann, Sven 7b
Lemper, Daniel 5b
I |
Dr. Vordemvenne, Katrin 6d x 2.04 | O3
Gehling, Torsten 8c x Mao | |
Kreuzheck, Simone 9b 2 I |
Stimme dagegen
e‘
Zee, Maya oe asanau 26 A en
Tovar. Lotta 1b [RA Ivar |
0 Hr
Kaiser Lea 0202[L[ Ita - Aura ha
Münster, 29.09.2022 {
Claudia Schöppner leiterin
Schulkonferenz - Mitglieder.doc
Anlage 4_Raumprogramm nach Erweiterung
1306 Zeichen
Anzahl Größe je Raum Unterricht Unterrichtsraum 24 je ca. 60 qm - 95 qm Mehrzweckraum 1 80 qm Differenzierungsraum (Fläche entscheidend, Raumgröße nach Bedarf) 3 je ca. 51 qm - 60 qm Fachunterrichtsräume Naturwissenschaftlicher Bereich Naturwissenschaften (Chemie/Physik/ Biologie) 5 je ca. 69 qm - 86 qm Technisch-Musischer Bereich 1 Kunstraum 2 je 60 qm Musikraum 1 74 qm Informatik 2 62 qm, 67 qm Technisch-Musischer Bereich (fakultativ) Werkraum 1 36 qm Küche 1 36 qm Nebenräume zu den Fachräumen Vorbereitung- /Sammlungsräume Mittagsverpflegung Speiseraum 1 150 qm Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) Personalumkleideraum(m/w) Küche Personal WC (m/w) Küche Büro Küche Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) Forum 1 217 qm Verwaltung Mitarbeitendenzimmer 1 130 qm Arbeitsraum 1 24 qm Büro Schulleitung 1 25 qm Büro stellv. Schulleitung 1 19 qm Sekretariat 1 20 qm Kopierraum 2 je ca. 6 qm Sanitätsraum 1 10 qm Büro Hausmeister 1 15 qm Schülervertretung/Schülerzeitung 1 18 qm Büro-/ Besprechungsräumeräume 8 je ca. 15 - 18 qm zusätzl. Nebenräume wie Lehrmittelraum, Serverraum, Lagerräume usw. vorhanden Sporthalle(zzgl.Umkleide, Duschen usw.) 2-fach-Sporthalle vorhanden ges. ca. 120 qm Raumbestand Erich-Klausener-Schule nach Fertigstellung der Erweiterung Raumart 4 Züge
Anlage A
2406 Zeichen
Anlage A zur V/0299/2024 Kurzüberblick Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, von einer 3- hin zur 4-Zügigkeit (ab 01.08.2025) Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bedarfsgerechte, ausreichende Schulraumversorgung: Die Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, erfährt seit Jahren eine höhere Nachfrage als sie nach ihrer festgelegten Zügigkeit und räumlichen Kapazität aufnehmen kann. Daher wurde die bauliche Erweiterung um einen Zug bereits mit Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlings- kindern bis 2020/2021“ (V/0420/2016/1 angestoßen und mit der Vorlage „ Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorl agen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweite- rung von Schulgebäuden“ (V/0845/2017/1) vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Die baulichen Maßnahmen sind zum Jahresende abgeschlossen worden. Bereits im dritten Jahr in Folge wurde die Bildung einer Mehrklasse bei der Bezirksregierung be- antragt, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Bereits im vergangenen Sommer wurde ein Antrag zur Verstetigung der 4 -Zügigkeit gestellt, jedoch konnte diesem aus formalen Gründen (fehlender Ratsbeschluss, der bestimmte formale Informationen beinhalten muss) von der Ge- nehmigungsbehörde nicht entsprochen werden. Die formalen Anforderungen werden durch diese Vorlage nun erfüllt, weshalb zum Schuljahr 2025/2026 (ab dem 01.08.2025) – das anstehende Schuljahr 2024/25 wird noch durch die Ge- nehmigung der Einrichtung einer Mehrklasse abgedeckt – die dauerhafte 4-Zügigkeit eingerichtet werden soll. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja X Nein Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig § 81 Abs. 3 i. V. m. § 88 Abs. 2 SchulG NRW.
Anlage 1a_Anlage_zur_Anlassbezognen_SEP
874 Zeichen
Stadt Münster Amt für Schule und Weiterbildung 01.06.2023 Anlage 1 Bevölkerungsvorausberechnung IT.NRW: 10-Jährige - 2021-2050 (Auszug bis 2030) Quelle:IT.NRW: Landesdatenbank Altenberge Ascheberg Billerbeck Drensteinfurt Everswinkel Greven Havixbeck Nottuln Ostbevern Senden Sendenhorst Telgte 01.01.2021 113 144 113 167 90 392 124 202 117 179 122 202 01.01.2022 116 113 94 153 90 368 113 189 111 207 127 215 01.01.2023 116 162 98 171 85 424 94 181 118 223 135 189 01.01.2024 117 153 86 165 99 381 105 181 121 201 138 228 01.01.2025 118 155 131 155 98 401 128 198 127 224 124 231 01.01.2026 123 190 99 176 97 423 110 185 129 213 142 252 01.01.2027 113 194 111 168 130 444 150 222 124 221 161 250 01.01.2028 119 193 110 173 107 459 141 223 137 220 161 244 01.01.2029 123 183 139 178 105 456 173 227 142 226 146 240 01.01.2030 119 192 118 165 120 420 161 215 164 229 138 232
Anlage 5_Stellungname_Kämmereileitung
1507 Zeichen
Stadt Münster Amt für Finanzen und Beteiligungen Stellungnahme der Kämmereileitung zur Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, zur 4-Zügigkeit zum Schuljahr 2025/26 als Teil des Genehmigungsantrags bei der Bezirksregierung Münster Art der Maßnahme Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, von einer 3 hin zur 4- Zügigkeit (ab 01.08.2025) Grundlagen (In anstehender Beratungskette) Beschlussvorlage „Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, zur 4-Zügigkeit“ V0299/2024 Die bauliche Erweiterung um einen Zug ist bereits mit Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021“ (V/0420/2016/1) angestoßen und mit der Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (V/0845/2017/1) vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden. Die baulichen Maßnahmen sind bereits zum Jahresende 2023 abgeschlossen worden. Stellungnahme: Die Maßnahme ist mit dem kommunalen Haushalt vereinbar. Die Finanzierung ist nach aktuellem Stand gesichert. Gegen die schulorganisatorische Maßnahme bestehen keine Bedenken. Münster, _____________________________ _____________________________________ Frank Möller Amtsleiter
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bismarckallee 55
- Münsterstraße 111
- Kirchstraße 1
- Höfflingerweg 1
- Kardinal-von-Galen-Ring 55
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0299/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2024
- Erstellt
- 25.04.2024 16:14