Mandari Insight

V/0299/2024

Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, auf 4-Züge

Vorlagen 29.04.2024

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Anlage 1_Anlassbezogene SEP Erweiterung

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Anlage 3_ Beteiligung Nachbarkommunen

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Beschlussvorlage

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Anlage 2_Schulkonferenzbeschluss

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Anlage 4_Raumprogramm nach Erweiterung

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Anlage A

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Anlage 1a_Anlage_zur_Anlassbezognen_SEP

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Anlage 5_Stellungname_Kämmereileitung

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Anlage 1_Anlassbezogene SEP Erweiterung

21840 Zeichen

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Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung 
 
Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, Städtische 
Realschule, um einen Zug 
 
Stand: 01.06.2023

2 
 
 
 
Inhalt 
 
1. Rechtliche Grundlagen: .............................................................................................. 3  
2. Schulentwicklungsplanung .......................................................................................... 3  
2.1 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung: ........................................................... 3  
3. Bedarfsermittlung ........................................................................................................ 4  
3.1 Bisherige Entwicklungen der Realschulen und Entwicklung der Erich-Klausener-
Schule ............................................................................................................................ 4  
3.2 Anmeldungen und gebildete Klassen - Elternwille .................................................... 5 
3.3.1 Schülerprognose ................................................................................................... 6  
3.3.2 Gemeindeeigenes Schülerpotential ....................................................................... 7  
4. Auswirkungen auf andere Schulen in Münster ............................................................ 7  
5. Schule des Gemeinsamen Lernens. ........................................................................... 9  
6. Räumliche Voraussetzungen ...................................................................................... 9  
7. Schulträger- und Schulkonferenzbeschluss ...............................................................10  
8. Einpendler aus der Stadtregion und Auswirkungen auf Schulen in der Stadtregion ...10  
9. Fazit ...........................................................................................................................11

3 
 
1. Rechtliche Grundlagen: 
 
Die Schulträgerin Stadt Münster ist gemäß § 78 Schulgesetz NRW (SchulG) für eine 
zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Dazu müssen gemäß § 
81 Absatz 1 SchulG angemessene Schul- und Klassengrößen gewährleistet werden. Die 
Pflicht zur abgestimmten Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern 
geht aus § 80 Abs. 1 SchulG hervor, um ein regional ausgewogenes Angebot vorzuhalten. 
Die Schulentwicklungsplanung dient zudem als Grundlage für schulorganisatorische 
Maßnahmen (u.a. Beschlüsse zur Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen) im 
Stadtgebiet. Gemäß § 80 Abs. 2 SchulG NRW sind Schulen und Schulstandorte unter 
Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische 
Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte 
des Gemeinsamen Lernens unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen 
werden können. 
 
Der Beschluss des Schulträgers zur Erweiterung einer Schule um einen Zug bedarf der 
Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG).  
Folgende Punkte müssen im Antragsverfahren nachgewiesen werden:  
 
 Nachweis des dauerhaften Bedarfs für eine Zügigkeitserhöhung um einen Zug  
 
 Die Mindestgröße gem. VO 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW für einen neuen Zug werden 
prognostisch für die nächsten 5 Jahre nach der Erweiterung erreicht. Hierbei dürfen 
ausschließlich gemeindeeigene Schüler*innen berücksichtigt werden. 
 
 Auswirkungen auf andere Schulformen und Schulen im Gebiet des Schulträgers sowie 
auf die Schulen in den Nachbargemeinden. 
 
Der prognostizierte Bedarf muss im Anmeldeverfahren zu dem Schuljahr, ab dem die 
Zügigkeit erhöht werden soll, bestätigt werden. 
 
 
2. Schulentwicklungsplanung 
Der in § 80 SchulG normierten Pflicht eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben, kommt 
die Schulträgerin Stadt Münster nach. Aktuell wird dieser Prozess für alle weiterführenden 
Schulen extern durch das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung 
begleitet. Aus diesem analytischen, deskriptiven Teil, der im Sommer 2023 abgeschlossen 
sein wird, sollen Thesen erarbeitet werden, die dann in einem Beteiligungsprozess hin zu 
konkreten Maßnahmen entwickelt werden sollen.  
 
2.1 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung:  
Die bauliche Erweiterung der Erich-Klausener-Schule um einen weiteren Zug zur 4-
Zügigkeit wurde vom Rat der Stadt Münster mit der Vorlage „Handlungsbedarfe zur 
Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und 
V/0328/2017/1, hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und 
Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (V/0845/2017/1) bereits vor 
der Aufnahme der extern begleiteten Schulentwicklungsplanung beschlossen.  
Eine separate anlassbezogene Schulentwicklungsplanung für die formale Erweiterung der 
Erich-Klausener-Schule ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um den 
Genehmigungsprozess gem. SchulG NRW § 81 Abs. 3 entsprechend der bestehenden 
Planung herbeiführen zu können.

4 
 
3. Bedarfsermittlung 
3.1 Bisherige Entwicklungen der Realschulen und Entwicklung der Erich-Klausener-Schule 
 
In Münster bestehen sechs städtische Realschulen. Mit der Erich-Klausener-Schule, der 
Realschule im Kreuzviertel und der Erna-de-Vries-Realschule befinden sich drei davon im 
Stadtbezirk Mitte. Des Weiteren sind die Geschwister-Scholl-Realschule in Kinderhaus, die 
Johannes-Gutenberg-Realschule in Hiltrup und die Realschule Wolbeck im Stadtteil 
Wolbeck verortet.  
 
Die in den Außenstadtteilen liegenden Schulen werden auch überwiegend von dort 
wohnenden Schüler*innen besucht. Die Realschulen im Bezirk Mitte werden von 
Schüler*innen aus dem Bezirk Mitte, aber auch von Schüler*innen aus allen an anderen 
Bezirken angewählt. Die Erich-Klausener-Schule übernimmt somit eine wichtige 
Versorgungsfunktion für Schüler*innen aus dem gesamten Stadtgebiet. Insbesondere 
wählen, neben Schüler*innen aus dem Bezirk Mitte, Schüler*innen aus den Bezirken West 
und Ost die Erich-Klausener-Schule.  
 
 
 
Insgesamt können an den Realschulen z. Zt. faktisch 19 Eingangsklassen gebildet werden. 
Seit dem Schuljahr 2021/2022 nimmt die Realschule im Kreuzviertel in Abstimmung mit der 
Bezirksregierung temporär nur 3 Eingangsklassen auf, um den dortigen räumlichen 
Engpässen Rechnung zu tragen. Sobald die räumliche Anpassung an die bestehende 4-
Zügigkeit erfolgt ist, werden dort wieder die festgelegten 4 Eingangsklassen gebildet 
werden. Bei Erweiterung der Erich-Klausener-Schule und der Wiederaufnahme von 4 
Zügen an der Realschule im Kreuzviertel erhöht sich die Anzahl der maximal zu bildenden 
Eingangsklassen an den Realschulen in Münster auf 21.

5 
 
 
*bei damals 7 städtischen Realschulen 
 
Zum kommenden Schuljahr 2023/24  werden - inklusive der genehmigten 
Mehrklassenbildungen an der Erich-Klausener-Schule, der Realschule Wolbeck und der 
Geschwister-Scholl-Realschule - 22 Eingangsklassen gebildet.  
 
 
3.2 Anmeldungen und gebildete Klassen - Elternwille 
 
Die einzelnen Realschulen werden unterschiedlich stark nachgefragt. So ist die Erich-
Klausener-Schule 3-zügig festgelegt, wird allerdings seit 10 Jahren so stark nachgefragt, 
dass die festgelegte Zügigkeit nicht ausreicht, um alle dort angemeldeten Schüler*innen 
aufnehmen zu können.  
 
Seit dem Schuljahr 2015/2016 wurden deshalb immer wieder Mehrklassen gebildet und 
Schüler*innen abgewiesen. Auch im aktuellen Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/24 
konnten die im ersten Durchlauf 132 Schüler*innen angemeldeten Schüler*innen selbst bei 
Bildung von 4 Eingangsklassen nicht alle aufgenommen werden.  
Die Möglichkeit zur Aufnahme von 4 Eingangsklassen soll daher verstetigt werden.  
 
 
Quelle: Anmeldedaten, Stadt Münster 
Schuljahr
gebildete 
Eingangs-
klassen an den 
Realschulen
2013/14* 22
2014/15 19
2015/16 20
2016/17 21
2017/18 18
2018/19 19
2019/20 21
2020/21 20
2021/22 21
2022/23 18
Mittelwert 19,9
Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Ablehnungen Gebildete
Eingangsklassen  
2013/2014 104 92 12 3
2014/2015 94 90 4 3
2015/2016 117 113 4 4 (Mehrklasse)
2016/2017 123 109 14 4 (Mehrklasse)
2017/2018 120 89 31 3
2018/2019 125 110 15 4 (Mehrklasse)
2019/2020 129 85 44 3
2020/2021 126 86 40 3
2021/2022 129 111 18 4 (Mehrklasse)
2022/2023 106 100 6 4 (Mehrklasse)
2023/2024 132 120 12 4 (Mehrklasse)

6 
 
Bereits 2017 wurde durch die erkennbare Entwicklung die bauliche Erweiterung der Erich-
Klausener-Schule um einen Zug beschlossen (V/0845/2017/1). Da durch den kurz 
bevorstehenden Abschluss der Baumaßnahmen die Raumkapazitäten zur Verfügung 
stehen, soll die 4-Zügigkeit dauerhaft bei der Bezirksregierung beantragt werden. 
 
 
3.3.1 Schülerprognose 
 
Bereits im Vorfeld des Beschlusses zur baulichen Erweiterung 2017 ließ die 
Schülerprognose für die Schulform der Realschulen eine zunehmend steigende Nachfrage 
erwarten. Auch die aktuelle Schülerprognose des Amtes für Schule und Weiterbildung zeigt 
für die nächsten 5 Schuljahre weiterhin mehr als ausreichend Schüler*innen auf, so dass 
die zurzeit zur Verfügung stehenden 19 – nach Wiederaufnahme von 4 Zügen an der 
Realschule im Kreuzviertel 20 – Züge auch bei Zugrundelegung des 
Klassenfrequenzhöchstwerts ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht ausreichend sein werden.  
Die Erweiterung der Erich-Klausener-Schule zur 4- Zügigkeit und somit die Ausweitung des 
stadtweiten Angebots auf insgesamt 21 Realschulzüge, wird benötigt um die Nachfrage zu 
decken. 
 
Variante 1: ohne 3. Städtische Gesamtschule 
  
Quelle: Amt für Schule und Weiterbildung, Stand Mai 2023 
 
 
Variante 2: mit Städtischer Gesamtschule 
 
Quelle: Amt für Schule und Weiterbildung, Stand Mai 2023 
 
Die Prognose für die Erich-Klausener-Schule wurde auf Grundlage der bisherigen 
Übergangsquote berechnet. Aufgrund der insgesamt steigenden Schülerzahlen übersteigt 
die prognostizierte Zahl der Züge sowohl die aktuelle 3-Zügigkeit als auch eine geplante 4-
Zügigkeit. Es kann daher sicher von Abweisungen an der Erich-Klausener-Schule 
Schuljahr Prognose 
Züge EKS
Prognose 
Züge 
Realschulen 
gesamt bei 
Richtwert
Prognose 
Züge 
Realschulen 
gesamt bei 
Höchstwert
2024/25 4,0 19,5 18,9
2025/26 4,3 20,7 20,0
2026/27 4,5 21,8 21,0
2027/28 4,5 21,5 20,8
2028/29 4,6 22,0 21,3
Schuljahr Prognose 
Züge EKS
Prognose 
Züge 
Realschulen 
gesamt bei 
Richtwert
Prognose 
Züge 
Realschulen 
gesamt bei 
Höchstwert
2024/25 4,0 18,1 17,5
2025/26 4,0 19,3 18,6
2026/27 4,2 20,4 19,7
2027/28 4,2 20,1 19,4
2028/29 4,3 20,6 19,9

7 
 
ausgegangen werden. Sollte die Erich-Klausener-Schule nicht zukünftig 4 Züge aufnehmen 
dürfen, müssten voraussichtlich mehr als eine Klassenstärke pro Schuljahr an einer 
anderen Realschule aufgenommen werden. Eine Aufnahme dort ist allerdings aufgrund der 
erreichten Maximalkapazitäten in dieser Schulform ab dem Schuljahr 2026/27 nicht 
gesichert.  
 
 
3.3.2 Gemeindeeigenes Schülerpotential 
 
Für eine Erweiterung muss die Mindestschülerzahl von 112 gemeindeeigenen 
Schüler*innen für den mittelfristigen Prognosezeitraum von 5 Jahren nachgewiesen 
werden.  
Die Schülerprognose der Stadt Münster berücksichtigt allerdings auf Grundlage der 
prognostizierten Schüler*innen des 4. Jahrgangs und über die Übergangsquote auch die 
Schüler*innen, die nach Münster einpendeln. Daher wird hier auf Grundlage der in der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose prognostizierten 10-Jährigen der Anteil der 
Schüler*innen, die sich an der Erich-Klausener-Schule anmelden könnten betrachtet. 
Aufgrund ihrer zentralen Lage im Stadtbezirk Mitte ist die Schule sehr gut erreichbar. Daher 
wird für das Schülerpotential das gesamte Stadtgebiet berücksichtigt.  
 
In den letzten 5 Jahren kam die große Mehrheit der Schüler*innen im 5. Jahrgang der Erich-
Klausener-Schule aus Münster. Im Durchschnitt wählten weniger als 5 Schüler*innen aus 
anderen Gemeinden, davon fast ausschließlich aus Altenberge, die Erich-Klausener-
Schule. 
Von 2020/2021 - 2022/23 betrug der durchschnittliche Anteil der 10-Jährigen aus Münster, 
die sich an der Erich-Klausener-Schule im Anmeldeverfahren angemeldet haben, 4,5%. 
Werden diese auf die prognostizierten 10-Jährigen gelegt, wird die Mindestschülerzahl von 
112 Schüler*innen bis 2030 dauerhaft erreicht: 
 
 
Anzumerken ist hier, dass es sich hierbei um das rechnerisch zukünftig vorhandene 
Schülerpotential handelt -  nicht allen dieser Kinder wird ein Platz an der Erich-Klausener-
Schule angeboten werden können.  
 
 
4. Auswirkungen auf andere Schulen in Münster 
 
Da die Erich-Klausener-Schule in den vergangenen Jahren bereits oftmals eine Mehrklasse 
gebildet hat, sind Verschiebungen innerhalb des Systems Realschule nicht zu erwarten. 
Auch aufgrund der prognostizierten steigenden Schülerzahlen insgesamt und an den 
Realschulen ist nicht mit negativen Auswirkungen auf andere Schulen in Münster zu 
rechnen. 
Jahr
10-Jährige lt. 
Kleinräumiger
Bevölkerungs-
prognose
prognostizierte 
Schüler*innen 
(5.JG)
Erich-Klausener-
Schule
2024 2.689 121
2025 2.837 128
2026 2.869 129
2027 2.815 127
2028 2.830 127
2029 2.777 125
2030 2.777 125

8 
 
In der folgenden Tabelle wurden Schüler*innen bereits auf die verschiedenen Realschulen 
umverteilt (Ermittlung der Schüler*innenzahlen nach bisheriger gewichteter 
Übergangsquote). Dies bedeutet, dass rechnerisch über der Maximalkapazität liegende 
Zahlen auf andere Schulen mit noch offenen Kapazitäten verteilt wurden. Die 
prognostizierten Züge der Erich-Klausener-Schule weichen daher von der vorherigen 
Tabelle ab. Ob diese Annahmen so eintreffen hängt letztendlich vom Elternwillen und somit 
der tatsächlichen Schulwahl ab.  
 
Variante 1: ohne 3.städtische Gesamtschule 
 
Quelle: Schülerprognose, Amt für Schule und Weiterbildung, Stand Mai 2023 
 
 
Variante 2: mit 3. Städtischer Gesamtschule 
 
Quelle: Schülerprognose, Amt für Schule und Weiterbildung, Stand Mai 2023 
 
In beiden Varianten sind beeinträchtigende, negative Auswirkungen auf andere 
Realschulen nicht erkennbar. Es ist aus oben genannten Gründen auch zu erwarten, dass 
die für eine 4-Zügigkeit erforderlichen 112 Schüler*innen auch über die prognostizierten 5 
Jahre hinaus erreicht werden.  
 
Die Prognoseberechnung für die Realschulen zeigt, dass auch bei Aufnahme von 4 
Eingangsklassen an der Erich-Klausener-Schule an allen anderen Realschulen 
ausreichend Schüler*innen vorhanden sein werden. In der Variante ohne eine 3. Städtische 
Gesamtschule ist zudem ersichtlich, dass die Kapazitäten an den Realschulen ohne die 
Erweiterung der Erich-Klausener-Schule nicht ausreichen, um allen Schüler*innen einen 
Platz zu gewährleisten.  
 
Hinweis: in der Schülerprognose wird davon ausgegangen, dass die temporäre 
Reduzierung an der Realschule im Kreuzviertel auf 3 Züge ab dem Schuljahr 2026/2027 
aufgehoben wird. Die temporäre Begrenzung wurde zum Schuljahr 2021/2022 in 
Prognose Realschulen mit
Umverteilungen 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
Realschulen gesamt 20,9 1,7 20,7 21,8 21,5 22,0
Erich-Klausener-Schule 4,3 4,0 4,3 4,1 4,1 4,1
Erna-de-Vries-Realschule 2,3 2,9 3,0 3,1 3,1 3,1
Geschwister-Scholl-Realschule 3,7 3,1 3,4 3,1 3,1 3,2
Johannes-Gutenberg-Realschule 3,8 3,5 3,7 4,0 3,9 4,1
Realschule im Kreuzviertel 3,1 3,3 4,1 4,1 4,1 4,1
Realschule Wolbeck 3,6 2,9 3,1 3,3 3,2 3,3
Prognose Realschulen mit
Umverteilungen 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
Realschulen gesamt 20,9 18,1 19,3 20,4 20,1 20,6
Erich-Klausener-Schule 4,3 4,0 4,0 4,1 4,1 4,1
Erna-de-Vries-Realschule 2,3 2,0 2,8 2,4 2,3 2,5
Geschwister-Scholl-Realschule 3,7 3,1 3,1 3,1 3,1 3,1
Johannes-Gutenberg-Realschule 3,8 3,2 3,4 3,6 3,6 3,7
Realschule im Kreuzviertel 3,1 3,0 3,0 4,0 4,0 4,1
Realschule Wolbeck 3,6 2,7 2,9 3,0 3,0 3,1

9 
 
Abstimmung mit der Bezirksregierung aufgrund der Raumsituation an der Schule 
veranlasst. In der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung für eine 3. städtische 
Gesamtschule wurde die Möglichkeit der Reduzierung auf 3 Züge als schulorganisatorische 
Maßnahme aufgeführt, um zum einen den Start der Gesamtschule zu erleichtern und zum 
anderen den Sorgen der Gemeinde Havixbeck/Billerbeck entgegenzukommen. Die 
Schülerprognose zeigt nun einen starken Zuwachs an Schüler*innen, der die 
Wiederaufnahme von regulär 4 Zügen langfristig notwendig macht. Zurzeit werden die 
nötigen bzw. möglichen Um- und Ausbauarbeiten geprüft.  
 
Da in den Klassen 6 - 9 noch Schulformwechsel stattfinden und Schüler*innen hinzuziehen, 
sollte die Belegung der Eingangsklassen nicht mit dem Klassenfrequenzhöchstwert 
kalkuliert werden. Zudem sollten ausreichend Kapazitäten vorhanden sein, um 
unvorhergesehene Ereignisse auffangen zu können. In den letzten 6 Schuljahren wurden 
an der Erich-Klausener-Schule meist mehr Schüler*innen aufgenommen als die Schule 
verlassen haben.  
 
 
Quelle: Amtl. Schuldaten 
 
 
5. Schule des Gemeinsamen Lernens.  
 
Die Realschulen in Münster sind Schulen des Gemeinsamen Lernens i.S.d. § 20 SchulG. 
Es sollen an den Realschulen pro Eingangsklasse bis zu 3 Schüler*innen mit Förderbedarf 
beschult werden. Die Erweiterung der Erich-Klausener-Schule würde somit die Plätze für 
Schüler*innen mit Förderbedarf an der Schule auf 12 pro Jahrgang erhöhen. Insgesamt 
könnten pro Schuljahr somit 60 Schüler*innen mit Förderbedarf in den 5. Jahrgängen an 
den Realschulen beschult werden.  
Gemäß $ 46 Absatz 4 kann die Aufnahme in die Jahrgangsklasse 5 begrenzt werden. Seit 
dem Schuljahr 2020/2021 hat der Schulträger daher die Aufnahmekapazität auf 28 
Schüler*innen pro Eingangsklasse an allen städtischen Realschulen jährlich erneut 
festgelegt. 
 
 
6. Räumliche Voraussetzungen 
 
Für die Aufnahme von dauerhaft 4 Eingangsklassen fehlten der Schule bisher die 
räumlichen Voraussetzungen. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Münster mit 
Beschlussvorlage V/0845/2017/1 die bauliche Erweiterung um einen Zug sowie den Bau 
einer Sporthalle beschlossen.  
Die baulichen Maßnahmen werden zum Schuljahr 2023/24 abgeschlossen sein, so dass 
bereits zu diesem Zeitpunkt die räumlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von 4 
Eingangsklassen gegeben sind. Daher wird an der Erich-Klausener-Schule auch im 
Schuljahr 2023/24 eine Mehrklasse gebildet werden.  
 
 
 
 
 
Erich-Klausener-Schule
Schulformwechsel Jahrgänge 6-9
2017/
2018
2018/
2019
2019/
2020
2020/
2021
2021/
2022
2022/
2023
Aufnahmen 10 12 23 3 8 16
Abschulungen 14 11 11 7 5 11

10 
 
7. Schulträger- und Schulkonferenzbeschluss  
 
Neben der im Jahr 2017 beschlossenen Erweiterung (V/0845/2017/1) hat der Rat der Stadt 
Münster in seiner Sitzung am 14.12.2022 den allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von 
Schüler*innen in den städtischen Schulen (Vorlage V/0612/2022) angepasst, so dass bei 
Genehmigung durch die Bezirksregierung dauerhaft 4 Eingangsklassen an der Erich-
Klausener-Schule gebildet werden können. Der Schulausschuss hat der Vorlage bereits in 
seiner Sitzung am 22.11.2022 zugestimmt. Auch die Schulkonferenz hat im Eilverfahren 
am 29.09.2022 einstimmig für die 4-Zügigkeit gestimmt.  
 
 
8. Einpendler aus der Stadtregion und Auswirkungen auf Schulen in der Stadtregion 
 
An den städtischen Realschulen werden auch einige Schüler*innen aus den Gemeinden 
der Stadtregion beschult. 
 
 
Quelle: Schuldatensatz  
 
Im Mittelwert kommen ca. 85% der externen Schüler*innen, die die Erich-Klausener-Schule 
in den Jahrgängen 5 -10 besuchen, aus Altenberge, wo es kein eigenes weiterführendes 
Schulangebot gibt. Zwei bis 3 Schüler*innen pendeln jährlich von Havixbeck nach Münster 
zur Erich-Klausener-Schule, aus den Gemeinden Greven, Nottuln, Senden und Telgte 
wählten in den vergangenen Jahren vereinzelt Schüler*innen die Erich-Klausener-Schule. 
 
Die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW zeigt für die meisten der Gemeinden der 
Stadtregion konstante bis steigende Zahlen für die Altersgruppe der 10 bis unter 11-
Jährigen bis 2030 (s. Anlage 1). 
Die Stadt Münster erwartet keine negativen Auswirkungen auf Schulen in den benachbarten 
Gemeinden durch die Erweiterung der Erich-Klausener-Schule: Zum einen haben in den 
vergangenen Jahren außer aus Altenberge nur vereinzelte Schüler*innen aus einigen 
Gemeinden der Stadtregion die Erich-Klausener-Schule angewählt. Zum anderen nimmt 
die Erich-Klausener-Schule bereits seit einigen Jahren durch Bildung von Mehrklassen 
mehr Schüler*innen auf als ihre festgelegte Zügigkeit zulässt.  
 
Im Sinne des Rücksichtnahmegebots in § 80 Abs. 2 SchulG wird den benachbarten 
Schulträgern die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, um evtl. dortige Bedenken 
berücksichtigen zu können.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2015/
2016
2016/
2017
2017/
2018
2018/
2019
2019/
2020
2020/
2021
2021/
2022
2022/
2023
Realschulen 
gesamt 245 250 235 231 226 222 181 149
Erich-
Klausener-
Schule
17 34 33 37 39 38 35 25

11 
 
9. Fazit 
 
Die konstant hohe Nachfrage an der Erich-Klausener-Schule der letzten Jahre bestätigt den 
Bedarf für einen weiteren Zug. Der Elternwille ist anhand der konstant hohen 
Anmeldezahlen und der häufigen Bildung einer Mehrklasse in den letzten 10 Jahren 
nachgewiesen.  
 
Auch die Schülerprognose zeigt stetig anwachsende Schülerzahlen sowohl für die 
Sekundarstufe I insgesamt als auch die Schulform Realschule im Einzelnen. Die 
erforderliche Mindestgröße von 112 Schüler*innen wird an der Erich-Klausener-Schule 
prognostisch für den mittelfristigen Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2028/2029 erreicht 
und ist auch darüber hinaus zu erwarten. 
 
Die baulichen Voraussetzungen zur dauerhaften Aufnahme eines zusätzlichen 4. Zuges 
sind inzwischen geschaffen und stehen im kommenden Schuljahr 2023/2024 zur 
Verfügung. 
 
Um den Kommunalen Konsens herzustellen, erhalten die benachbarten Schulträger 
Gelegenheit, zur Erweiterung der Erich-Klausener-Schule Stellung zu nehmen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Bevölkerungsvorausberechnung IT.NRW

Anlage 3_ Beteiligung Nachbarkommunen

12218 Zeichen

Stadt Münster  August 2023 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Schule um einen Zug zum Schuljahr 
2024/25: Übersicht der Stellungnahmen der benachbarten Schulträger:  
 
Kommune Stellungnahme 
Altenberge Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zü gigkeit an der Erich-
Klausener-Schule 
Ascheberg Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Züg igkeit an der Erich-
Klausener-Schule 
Billerbeck Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zü gigkeit an der Erich-
Klausener-Schule, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen 
Gremien 
Drensteinfurt Bedenken: sieht möglichen Bestandsver lust der Sekundarschule 
Drensteinfurt, die bereits bestandsgefährdet ist.  
Everswinkel Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Z ügigkeit an der Erich-
Klausener-Schule 
Greven Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügigk eit an der Erich-
Klausener-Schule 
Havixbeck Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Züg igkeit an der Erich-
Klausener-Schule 
Nottuln Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügig keit an der Erich-
Klausener-Schule 
Ostbevern Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Züg igkeit an der Erich-
Klausener-Schule 
Senden Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügigk eit an der Erich-
Klausener-Schule 
Sendenhorst Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Z ügigkeit an der Erich-
Klausener-Schule 
Telgte Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügigk eit an der Erich-
Klausener-Schule 
 
Ersatzschulträger Stellungnahme 
Bischöfliches 
Generalvikariat 
Keine Bedenken gegen die Erhöhung der Zügigkeit an der Erich-
Klausener-Schule 
Freie Waldorfschule Keine Bedenken gegen die Erhöhu ng der Zügigkeit an der Erich-
Klausener-Schule 
KOSMOS-Bildung 
GgmbH 
Es liegt keine Antwort vor. 
Montessori e.V. Es liegt keine Antwort vor.

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Stadt O )Der Bürgermeister
Stadt Drensteinfurt . Postfach 1 260 . 49310 Drensteinfurt
Stadt Münster
Amt für Schule und Weiterbitdung
Herrn Stadtdirektor Thomas paal
Höfflingerweg 1
48153 Münster
0ffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo u. Mi: 07.30-12.00 Uhr
Di u. Fr: 07.30-16.00 Uhr
Do: 07.30-17.30 Uhr
Abweichende Öffnungveiten der anderen
Fachbereiche finden Sie auf unserer Homepage
Drensteinfu rt
- Familien, Schulen, Sport und Soziales
rau Dohm
I
02508 995-'1400
02508 995-0
02508 995-9050
www.drensteinfurt.de
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o oIBAN: DE83 4005 0l 50 0008 0001 92
Swift-BlC: WELADEDIMST
Volkbank Münste rland Nord
IBAN: DE64 4036 1906 4300 oO27 0O
Swift-BlC: GENODEMI lBB
Fachbereich:
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Tel. (Durchwahl):
Tel. (Zentrale):
Telefax:
lnternet:
4
F
2
E-Mail: a.dohm@drensteinfurt.de
Datum und Zeichen lhres Schreibens Mein Zeichen
16.06.2023, ZeleheR 40.10.0015 FB 4i Do o (.2023
Stellungnahme der Stadt Drensteinfurt zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung derStadt Münster
hier: Abstimmung gem. S 80 Schulgesetz NW
Sehr geehrter Herr Stadtdirektor paal,
mit Schreiben vom 16.06.2023 haben Sie der Stadt Drensteinfurt mitgeteilt, dass die Stadt Münsterdie Enveiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zugzum Schuljahr 20Z412O2S plant.
Ferner baten Sie gemäß S 80 Schulgesetz NW um Stellungnahme der Stadt Drensteinfurt zu
dieser Maßnahme.
Die dauerhafte Einrichtung einer vierzügigen Realschule in der Stadt Münster wird zwangsläufig zueiner zusätzlichen Bestandsgefährdung und möglicherweise zu einem Bestandsverlust där
bestehenden Sekundarschule in der Stadt Drensteinfurt führen. ln den zurückliegenden Jahrensind regelmäßig Schülerinnen und Schüler aus Drensteinfurt an eine weiter-führende Schule nach
Münster gewechselt. Diese Schülerinnen und Schüler fehlten dann aber für den
ordnungsgemäßen Betrieb der sekundarschule in Drensteinfurt,
Die bei der Neueinrichtung ursprünglich vierzügig gestartete Sekundarschule der StadtDrensteinfurt läuft im aktuellen Schuljahr 202312024 nach mehreren Jahren wieder nur noch
zweizügig und ist somit bereits aktuell stark bestandsgefährdet. Ein weiteres Absinken derSchülerzahlen an der Sekundarschule Drensteinfurt könnte in der Zukunft zur Folge haben, dass
es in der Stadt Drensteinfurt keine weiter-führende Schule im Sekundarbereich mehr gibt.
Aus diesem Grunde spreche ich mich ausdrücklich gegen die Einrichtung einer dauerhaften
Vierzügigkeit der Realschule in der Stadt Münster aus- lch hoffe auf lhr Verständnis und darf Sie
bitten, diese Stellungnahme der Stadt Drensteinfurt an die entsprechenden Gremien bzw.
Ausschüsse der Stadt Münster und an die Bezirksregierung Münster weiterzuleiten. Darüber
hinaus stehe ich lhnen für weitere Gespräche in dieör Anjelegenheit gerne zur Verfügung.
Mit fre Grüßen
Ll der
O
a
ao
a
Ha usanschrift:
Stadtverwaltung
Landsbergplatz 7
4831 7 Drensteinfurt
lnklusion
o
() . t:)
\./ in Drensteinfurt

GEMEINDE NOTTULN
DER BÜRGERMEISTER
I I
N<:lur
Kultur
Genuss
Gemeinde Nottuln - D - 48292 Nottuln
Stadt Münster
Herrn Stadtdirektor
Thomas Paal
48127 Münster (0301)
Gemeindekasse Nottuln IBAN BIC
t
NOTIU LN
Fachbereich
Schule & Soziales
Stiftsplatz 8
48301 Nottuln
Frau Faber
Telefon: 02502 I 942-225
Fax: 02502 I 942-223
E-Mail: Faber@nottuln.de
- ---Nottuln, 29.06,2023
Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zugzum Schuljahr 202412025
Sehr geehrter Herr Paal,
vielen Dank für die Übersendung der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung -Erweiterung
der Erich-Klausener-Schule, Städtische Realschule, um einen Zug-.
Die geplante Erweiterung um einen Zug habe ich zur Kenntnis genommen. Es werden von Sei-
ten der Gemeinde Nottuln keine Bedenken erhoben.
Mit freundliche ßen
Beigeo
n
\";
Sparkasse Westmünsterland
Volksbank Nottuln
UmsaEsteuer ID
Steuernummer
DE07 401s 4530 0082 0000 43
DE34 4016 4352 0000 0182 00
DE3437t6047
31215712/09Ll
Zentrale Verbindungen
Vermittlung: (02502) 942-0
Fax: (02502) 942-222
E-Mall: info@nottuln.de
Internet: http://www.nottuln.de
öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
und nach Verelnbarung
WELADE3WNC(
GENODEMlCNO
0 b, ji,u aüu3
Eing
$t'*i#ic: i i-r.:. :,' 1 
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1
Jana Averbeck
Von: Mai, Jürgen <mai@Sendenhorst.de> 
Gesendet: Donnerstag, 20. Juli 2023 12:18 
An: Jana Averbeck 
Betreff: WG: Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zug zum 
Schuljahr 2024/2025 
Sh. unten.  Sorry! 
  
Von:  Katharina Averbeck < 
Averbeck@stadt-muenster.de >  
Gesendet:  Donnerstag, 20. Juli 2023 11:23 
An:  Mai, Jürgen < mai@Sendenhorst.de > 
Betreff:  AW: Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zug zum Schuljahr 2024/2025 
  
Sehr geehrter Herr Mai, 
  
ich kann mit dieser Information nichts anfangen. Bitte geben Sie die Information an die richtige Person weiter. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
Katharina Averbeck 
  
 
  
Stadt Münster  
Der Oberbürgermeister 
 
- Jobcenter –  
Fachstelle Markt und Integration - Ost/Südost 
Kundenservice 
Münsterstraße 111 
48155 Münster  
  
Tel. 02 51/4 92-93 73 
Fax 02 51/4 92-92 93 
Averbeck@stadt-muenster.de   
  
 
  
  
  
Von:  Mai, Jürgen < mai@Sendenhorst.de >  
Gesendet:  Mittwoch, 19. Juli 2023 14:06 
An:  Katharina Averbeck < Averbeck@stadt-muenster.de > 
Betreff:  Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule um einen Zug zum Schuljahr 2024/2025 
  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
seitens der Stadt Sendenhorst bestehen keine Bedenken bezüglich der Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule 
um einen Zug zum Schuljahr 2024/2025.

2
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
          
Jürgen Mai 
_________________________ 
  
Stadt Sendenhorst 
Dienstbereichsleitung 3 –  
Bürgerdienste 
Kirchstraße 1 
48324 Sendenhorst 
Telefon           02526 303-114 
Fax                02526 303-100 
E-Mail: mai@sendenhorst.de  
www.sendenhorst.de  
 
  
 
  
 
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Münster ein wichtiges Anliegen. Die Datenschutzerklärung 
finden Sie unter folgendem Link: https://www.stadt-muenster.de/datenschutz.html

Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr, Mo., Di. 14 - 16 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr 
Produktbereich Soziales: Mo. - Mi. u. Fr. 8 - 12 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr 
Bürgerbüro: Mo., Di., Do., Fr. 7:30 - 12 Uhr und nach (Online-)Terminvergabe Mo., Di. 14 - 16 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr 
Sparkasse Münsterland Ost, IBAN DE77 4005 0150 0060 0002 54, BIC WELADED1MST  
Volksbank Münsterland Nord eG, IBAN DE69 4036 1906 3500 0019 00, BIC GENODEM1IBB 
Gläubiger-ID: DE21ZZZ00000180108  Steuer-Nr.: 346/5757/7009  USt-IdNr.: DE 126045268 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regionale Abstimmung zur Er weiterung der Erich- Klausener -Realschule zum Schul-
jahr 2024/25  
Sehr geehrter Herr Paal,  
 
mit Schreiben vom 16.06.2023 baten Sie um eine Stellungnahme zur Erweiterung der 
Erich -Klausener -Realschule zum Schuljahr 2024/25.  
 
Die Stadt Telgte als Schulträger hat Ihre Ausführungen zu den steigenden Bedarfen nach 
Realschul plätzen zur Kenntnis genomm en und kann nachvollziehen, dass eine Erhöhung 
der Zügigkeit  sinnvoll ist. Seitens der Stadt Telgte liegen keine Bedenken vor.  
 
 
Für den weiteren Prozess wünsche ich alles Gute.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Wolfgang Pieper  
(Bürgermeister ) 
 
Stadt Münster  
Herrn Stadtdirektor Thomas Paal  
 
48127 Münster  
 
 
 
 
 
Der Bürgermeister 
 
Hausanschrift:  Baßfeld 4 - 6, 48291 Telgte  
Auskunft erteilt:  Tanja Schnur  
Zimmer: 201 
Tel. (Durchwahl):  02504 13 -301 
Tel. (Zentrale):  02504 13 -0 
Telefax: 02504 13 -492 
E-Mail: tanja.schnur @telgte.de  
Internet: http://www.telgte.de  
Postanschrift: Stadt Telgte  Der Bürgermeister  Postfach 2 20  48284 Telgte 
Datum und Zeichen Ihres Schreibens  Mein Zeichen (bitte angeben)  Datum 
  05.07.2023

1
Jana Averbeck
Von: Henke-Imgrund, Judith <henke-imgrund@bistum-muenster.de> 
Gesendet: Mittwoch, 28. Juni 2023 15:39 
An: Jana Averbeck 
Cc: Diekrup, Jana 
Betreff: AW: Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Realschule 
[Vorsicht Internetmail]:  
Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bitte Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte für Viren 
vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auch in der FAQ Outlook   
Sehr geehrte Frau Averbeck, 
  
vielen Dank für Ihre Nachricht und die damit verbundenen Informationen. 
  
Wir haben keine Bedenken. 
  
Beste Grüße, auch an Herrn Paal 
  
Judith Henke-Imgrund 
  
  
    
 
Judith Henke -Imgrun d 
Leitung Hauptabteilung Schule und Erziehung 
Leiterin der Abteilung Schulentwicklung und 
Schulpastoral 
Kardinal -von -Galen -Ring 55| 48149 Münste r 
Fon 0251 495514| Fax 0251 495742 0 
henke -imgrund@bistum -muenster.de  
www.bistum-muenster.de  
 
  
 
  
  
  
  
Von:  Jana Averbeck <AverbeckJ@stadt-muenster.de>  
Gesendet:  Montag, 26. Juni 2023 15:12 
An:  Henke-Imgrund, Judith <henke-imgrund@bistum-muenster.de> 
Betreff:  Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Realschule 
  
Sehr geehrte Frau Henke-Imgrund,  
  
anbei sende ich Ihnen ein Schreiben zur geplanten 4-Zügigkeit der Erich-Klausener-Realschule sowie den 
anlassbezogene Schulentwicklungsplan vorab per Mail.  
  
  
Mit freundlichen Grüßen 
Jana Averbeck 
  
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Amt für Schule und Weiterbildung

2
Höfflingerweg 1 
48153 Münster 
  
Tel.:  02 51/4 92-40 74 
E-Mail:             AverbeckJ@stadt-muenster.de  
Internet:           http://www.muenster.de/stadt/schulamt  
Schulstatistik:  http://www.stadt-muenster.de/schulamt/service/schulstatistik.html  
  
  
  
  
 
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Münster ein wichtiges Anliegen. Die Datenschutzerklärung 
finden Sie unter folgendem Link: https://www.stadt-muenster.de/datenschutz.html

1
Jana Averbeck
Von: Geschaeftsfuehrung <geschaeftsfuehrung@waldorfschule-muenster.de> 
Gesendet: Dienstag, 4. Juli 2023 11:23 
An: Jana Averbeck 
Betreff: 40.10.0015 Erweiterung der Erich -Klausener-Realschule um einen Zug zum 
Schuljahr 2024/2025 
[Vorsicht Internetmail]:  
Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bie Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte für Viren 
vorliegen. Weitere Informa%onen finden Sie auch in der FAQ Outlook   
Sehr geehrte Frau Averbeck, 
 
die Freie Waldorfschule Münster möchte zur geplanten Erweiterung der Erich-Klausener-Realschule posi%v Stellung 
nehmen und hat keinerlei Einwände. 
 
MfG 
 
Dr. Chris%an Kriegeskoe 
Freie Waldorfschule Münster

Beschlussvorlage

5202 Zeichen

V/0299/2024 
V/0299/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erhöhung der Zügigkeit der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, auf 4-Züge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
1.1. die baulichen Maßnahmen an der Erich-Klausener-Schule zur Unterbringung eines weiteren 
Zuges zum Schuljahr 2024/25 abgeschlossen werden, 
  
1.2. aufgrund der stetig hohen Nachfrage in den vergangenen Jahren, zuletzt zum anstehenden 
Schuljahr 2024/2025, eine Mehrklasse gebildet wurde, da die Voraussetzung zur Versteti-
gung der 4-Zügigkeit von der Genehmigungsbehörde aus formalen Gründen als nicht gege-
ben bewertet wurde, 
 
1.3. die formalen Vorgaben durch diese Vorlage nun erfüllt werden. 
 
 
2. Der Rat beschließt nach § 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NRW  
 
an der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule,  
Bismarckallee 55, 48151 Münster;  
Schul-Nr. 161214 
die Verstetigung der Bildung einer 4. Eingangsklasse durch die Erweiterung von einer 3- hin 
zu einer 4-Zügigkeit mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (ab 01.08.2025). 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
14.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Zurfähr  
Telefon: 492-4024 
Zurfaehr@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0299/2024 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Anpassung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von 
Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 und 3 Schulgesetz NRW)" 
bereits durch Ratsbeschluss am 14.12.2022 erfolgte (V/0612/2022). 
 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Genehmigung bei der Bezirksregierung 
Münster zu beantragen, die folgende weitere Punkte beinhaltet (Unterlagen Teil der Anlage): 
Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung: 
- Nachweis des Bedarfs für einen weiteren Zug  
- Schülerprognose für den mittelfristigen Zeitraum von 5 Jahren ab 2024/25 
- Auswirkungen auf die Schullandschaft in Münster 
 
Des Weiteren sind folgende Dokumente beigefügt (Anlage 2 – 5):  
- Schulkonferenzbeschluss 
- Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses mit den Schulträgern der benachbarten Kommunen 
(Kommunaler Konsens) 
- Raumprogramm der Erich-Klausener-Schule nach Fertigstellung der baulichen Erweiterung 
- Stellungnahme der Kämmerei 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, erfährt seit Jahren eine höhere Nachfrage als sie 
nach ihrer festgelegten Zügigkeit und räumlichen Kapazität aufnehmen kann. Daher wurde die bauli-
che Erweiterung um einen Zug bereits mit Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulge-
bäuden auf Grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 
2020/2021“ (V/0420/2016/1) angestoßen und mit der Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von 
Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1  
hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung  
von Schulgebäuden“ (V/0845/2017/1) vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der Baubeschluss 
wurde am 12.02.2020 vom Rat gefasst (V/1172/2019). 
Die baulichen Maßnahmen werden in Kürze abgeschlossen.  
 
Bereits im dritten Jahr in Folge wurde die Bildung einer Mehrklasse bei der Bezirksregierung Münster 
beantragt, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Bereits im vergangenen Sommer wurde ein 
Antrag zur Verstetigung der 4 -Zügigkeit gestellt, jedoch konnte diesem aus formalen Gründen (feh-
lender Ratsbeschluss, der bestimmte formale Informationen beinhalten muss) von der Genehmi-
gungsbehörde nicht entsprochen werden.  
 
Die formalen Anforderungen werden durch diese Vorlage nun erfüllt, weshalb zum Schuljahr 
2025/2026 (ab dem 01.08.2025) – das anstehende Schuljahr 2024/25 wird noch durch die Genehmi-
gung der Einrichtung einer Mehrklasse abgedeckt – die dauerhafte 4-Zügigkeit eingerichtet werden 
soll.   
 
Nach Beschluss der Vorlage ist ein entsprechender erneuter A ntrag bei der Bezirksregierung not-
wendig, der folgende Punkte beinhaltet:

- 3 - 
V/0299/2024 
Eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung mit folgenden antragsrelevanten Inhalten  
(Anlage 1 + 1a): 
- Nachweis des Bedarfs für einen weiteren Zug  
- Schülerprognose für den mittelfristigen Zeitraum von 5 Jahren ab 2024/25 
- Auswirkungen auf die Schullandschaft in Münster. 
 
Des Weiteren sind folgende Dokumente beigefügt (Anlage 2 – 5):  
- Schulkonferenzbeschluss 
- Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses mit den Schulträgern der benachbarten Kommunen 
(Kommunaler Konsens) 
- Raumprogramm der Erich-Klausener-Schule nach Fertigstellung der baulichen Erweiterung 
- Stellungnahme der Kämmerei. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Anlassbezogene SEP 
a. Anlage zur Anlassbezogenen SEP 
2. Schulkonferenzbeschluss der Erich-Klausener-Schule 
3. Kommunaler Konsens / Beteiligung Nachbarkommunen 
4. Raumprogramm nach Erweiterung 
5. Stellungnahme der Kämmereileitung

Anlage 2_Schulkonferenzbeschluss

677 Zeichen

Fa
Erich-Klausener-Schule
et

Votum für/gegen die generelle Vierzügigkeit der EKS
Mitglieder der Schulkonferenz Schuljahr 2022/2023:

Lehrerinnen/Lehrer Stimme dafür>a __ [Stimme dagegen |
1. Falke, Jörg 72 EEE
N Sc |

2. Eschmeier, Daniel

rn Heitkemper, Britta

FÜAI _ 1
4. Horsch-Winkels, Maria u 1

5. Neuer, Boris

Eltern
Miranda, Jose 7c
Homann, Sven 7b

Lemper, Daniel 5b

I |
Dr. Vordemvenne, Katrin 6d x 2.04 | O3
Gehling, Torsten 8c x Mao | |
Kreuzheck, Simone 9b 2 I |

Stimme dagegen

e‘

Zee, Maya oe asanau 26 A en
Tovar. Lotta 1b [RA Ivar |
0 Hr

Kaiser Lea 0202[L[ Ita - Aura ha

Münster, 29.09.2022 {
Claudia Schöppner leiterin

Schulkonferenz - Mitglieder.doc

Anlage 4_Raumprogramm nach Erweiterung

1306 Zeichen

Anzahl Größe
je Raum
Unterricht
Unterrichtsraum 24 je ca. 60 qm - 95 qm
Mehrzweckraum 1 80 qm
Differenzierungsraum 
(Fläche entscheidend, Raumgröße nach Bedarf) 3 je ca. 51 qm - 60 qm
Fachunterrichtsräume
Naturwissenschaftlicher Bereich
Naturwissenschaften (Chemie/Physik/ Biologie) 5 je ca. 69 qm - 86 qm
Technisch-Musischer Bereich 1
Kunstraum 2 je 60 qm
Musikraum 1 74 qm
Informatik 2 62 qm, 67 qm
Technisch-Musischer Bereich (fakultativ)
Werkraum 1 36 qm
Küche 1 36 qm
Nebenräume zu den Fachräumen
Vorbereitung- /Sammlungsräume
Mittagsverpflegung 
Speiseraum 1 150 qm
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 
Personalumkleideraum(m/w) Küche
Personal WC (m/w) Küche
Büro Küche
Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung)
Forum 1 217 qm
Verwaltung
Mitarbeitendenzimmer 1 130 qm
Arbeitsraum 1 24 qm
Büro Schulleitung 1 25 qm
Büro stellv. Schulleitung 1 19 qm
Sekretariat 1 20 qm
Kopierraum 2 je ca. 6 qm
Sanitätsraum 1 10 qm
Büro Hausmeister 1 15 qm 
Schülervertretung/Schülerzeitung 1 18 qm
Büro-/ Besprechungsräumeräume 8 je ca. 15 - 18 qm
zusätzl. Nebenräume wie Lehrmittelraum, Serverraum, Lagerräume usw. vorhanden
Sporthalle(zzgl.Umkleide, Duschen usw.) 2-fach-Sporthalle
vorhanden
ges. ca. 120 qm
Raumbestand Erich-Klausener-Schule nach Fertigstellung der Erweiterung
Raumart
4 Züge

Anlage A

2406 Zeichen

Anlage A zur V/0299/2024 
Kurzüberblick 
 
Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, von einer 3- hin zur 4-Zügigkeit 
(ab 01.08.2025) 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bedarfsgerechte, ausreichende Schulraumversorgung: 
 
Die Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, erfährt seit Jahren eine höhere Nachfrage als 
sie nach ihrer festgelegten Zügigkeit und räumlichen Kapazität aufnehmen kann. Daher wurde die 
bauliche Erweiterung um einen Zug bereits mit Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von 
Schulgebäuden auf Grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlings-
kindern bis 2020/2021“ (V/0420/2016/1 angestoßen und mit der Vorlage „ Handlungsbedarfe zur 
Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorl agen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1  
hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweite-
rung von Schulgebäuden“ (V/0845/2017/1) vom Rat der Stadt Münster beschlossen.  
Die baulichen Maßnahmen sind zum Jahresende abgeschlossen worden.  
 
Bereits im dritten Jahr in Folge wurde die Bildung einer Mehrklasse bei der Bezirksregierung be-
antragt, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Bereits im vergangenen Sommer wurde ein 
Antrag zur Verstetigung der 4 -Zügigkeit gestellt, jedoch konnte diesem aus formalen Gründen 
(fehlender Ratsbeschluss, der bestimmte formale Informationen beinhalten muss) von der Ge-
nehmigungsbehörde nicht entsprochen werden.  
 
Die formalen Anforderungen werden durch diese Vorlage nun erfüllt, weshalb zum  Schuljahr 
2025/2026 (ab dem 01.08.2025) – das anstehende Schuljahr 2024/25 wird noch durch die Ge-
nehmigung der Einrichtung einer Mehrklasse abgedeckt – die dauerhafte 4-Zügigkeit eingerichtet 
werden soll.   
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§ 81 Abs. 3 i. V. m. § 88 Abs. 2 SchulG NRW.

Anlage 1a_Anlage_zur_Anlassbezognen_SEP

874 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Schule und Weiterbildung
 01.06.2023
Anlage 1
Bevölkerungsvorausberechnung IT.NRW: 10-Jährige - 2021-2050 (Auszug bis 2030)
Quelle:IT.NRW: Landesdatenbank
Altenberge Ascheberg Billerbeck Drensteinfurt Everswinkel Greven Havixbeck Nottuln Ostbevern Senden Sendenhorst Telgte
01.01.2021 113 144 113 167 90 392 124 202 117 179 122 202
01.01.2022 116 113 94 153 90 368 113 189 111 207 127 215
01.01.2023 116 162 98 171 85 424 94 181 118 223 135 189
01.01.2024 117 153 86 165 99 381 105 181 121 201 138 228
01.01.2025 118 155 131 155 98 401 128 198 127 224 124 231
01.01.2026 123 190 99 176 97 423 110 185 129 213 142 252
01.01.2027 113 194 111 168 130 444 150 222 124 221 161 250
01.01.2028 119 193 110 173 107 459 141 223 137 220 161 244
01.01.2029 123 183 139 178 105 456 173 227 142 226 146 240
01.01.2030 119 192 118 165 120 420 161 215 164 229 138 232

Anlage 5_Stellungname_Kämmereileitung

1507 Zeichen

Stadt Münster 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
Stellungnahme der Kämmereileitung zur Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, 
städtische Realschule, zur 4-Zügigkeit zum Schuljahr 2025/26 als Teil des 
Genehmigungsantrags bei der Bezirksregierung Münster 
 
 
Art der Maßnahme 
 
Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, städtische Realschule, von einer 3 hin zur 4-
Zügigkeit (ab 01.08.2025) 
 
Grundlagen 
 
(In anstehender Beratungskette) Beschlussvorlage „Erweiterung der Erich-Klausener-Schule, 
städtische Realschule, zur 4-Zügigkeit“ V0299/2024  
Die bauliche Erweiterung um einen Zug ist bereits mit Vorlage „Handlungsbedarfe zur 
Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demografischen Entwicklung und der 
Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021“ (V/0420/2016/1) angestoßen und mit der 
Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen 
V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) 
und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (V/0845/2017/1) vom Rat 
der Stadt Münster beschlossen worden. 
Die baulichen Maßnahmen sind bereits zum Jahresende 2023 abgeschlossen worden. 
 
Stellungnahme: 
 
Die Maßnahme ist mit dem kommunalen Haushalt vereinbar. Die Finanzierung ist nach 
aktuellem Stand gesichert. Gegen die schulorganisatorische Maßnahme bestehen keine 
Bedenken. 
 
 
Münster, _____________________________ 
 
 
 
_____________________________________ 
Frank Möller 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (4)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.19 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bismarckallee 55
  • Münsterstraße 111
  • Kirchstraße 1
  • Höfflingerweg 1
  • Kardinal-von-Galen-Ring 55
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0299/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2024
Erstellt
25.04.2024 16:14