V/0747/2016
Bürgerhaushalt 2016 - Einbringung der 20 bestplatzierten Bürgervorschläge
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Beschlussvorlage
5063 Zeichen
V/0747/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Bürgerhaushalt 2016 - Einbringung der 20 bestplatzierten Bürgervorschläge Beratungsfolge 28.09.2016 Rat Einbringung 09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.11.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die in der Anlage Teil 1 dokumentierten 20 bestplatzierten Bürgervorschläge aus dem Verfahren Bürgerhaushalt 2016 sowie den im Teil 2 enthaltenen Sachstandsbericht zum Bürgerhaushalt 2016 zur Kenntnis. 2. Der Rat verweist die Vorschläge an den jeweils zuständigen Fachausschuss zur Beratung im Rahmen der jeweiligen Etatsitzung. Über die Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretung und der Fachausschüsse und damit über das Aufgreifen der Bürgervorschläge entscheidet abschließend der Rat im Rahmen der Etatsitzung über den Haushalt 2017. II. Finanzielle Auswirkungen: Sofern mit den Bürgervorschlägen finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ver- bunden sind, sind diese bei dem jeweiligen Bürgervorschlag aufgeführt. Bei einem Aufgreifen des Vorschlags durch die politischen Gremien wird die Verwaltung hierzu entsprechende Verän- derungsblätter zum Haushaltsplan 2017 fertigen. Begründung: Zu Ziffer 1: Mit dieser Vorlage wird ein Sachstandsbericht zum Bürgerhaushalt 2016 vorgelegt, der die wesentli- chen Daten und Fakten zum Verfahren 2016 enthält. Darüber hinaus enthält die Anlage die Dokumentation derjenigen im Bürgerhaushalt 2016 eingereic h- ten Bürgervorschläge, die es durch die Bewertung der Bürgerinnen und Bürger im Internet, im Ra h- men der Bürgerumfrage oder durch Ausfüllen der in den Bürgerbüros ausgelegten Bewe rtungsbögen in die Bestenliste geschafft haben. Vorlagen-Nr.: V/0747/2016 Auskunft erteilt: Frau Dr. Cappenberg Herr Deppe Ruf: 492-7022 / 492-2020 E-Mail: CappenbergC@stadt-muenster.de Deppe@stadt-muenster.de Datum: 13.09.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0747/2016 In die Bestenliste gelangten jeweils die TOP 13 der gesamtstädtischen Vorschläge aus der Interne t- bewertung und aus der Bürger umfrage sowie die TOP 2 der bezirklichen Vorschläge aus der Inte r- netbewertung und der Bürgerumfrage. Nach Bereinigung von Doppelungen verblieben 20 Vorschläge für die Bestenliste. Zu jedem dieser 20 Vorschläge aus der Bestenliste wurden von der Verwaltung fachliche Stellung- nahmen erarbeitet, die in der Anlage zu dieser Vorlage im Teil I (Dokumentation) enthalten sind. Der Dokumentationsband sortiert die Vorschläge nach den Nummern der Vorschläge in aufsteigender Reihenfolge und enthält alle wesentlichen Inf ormationen zu dem jeweiligen Vorschlag (z. B. – vom Vorschlagsverfasser formuliert – Titel, Kurzbeschreibung, Erläuterung, Abgegeben als: ge samtstäd- tisch / bezirklich; Ergebnisse der Bewertungswege, Anzahl der Kommentare, Zuständi gkeit innerhalb der Verwaltung, Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag der Verwaltung). Zu Ziffer 2: Akteur des nächsten Schritts im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahren s ist der Rat , seine Au s- schüsse und die Bezirksvertretungen . Sie haben im Rahmen ihrer Haushaltsbes chlüsse auch das weitere Verfahren für jeden der 20 Vorschläge aus der Bestenliste zu entscheiden. Jeder der in der Anlage dokumentierten Vorschläge ist deshalb in die bevorstehenden Haushaltbera- tungen einzubringen. Dies erfolgt durch die Verweisung jedes Vorschlags an die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen, für die eine Zuständigkeit vorliegt. Die zuständigen Gremien sind auch in der Dokumentation (siehe Anlage Teil I) bei jedem einzelnen Vorschlag aufgeführt. Für die Vorberatung ergeben sich folgend e Zuständigkeiten der Ausschüsse und Bezirksvertretu n- gen: Gremium Nr. der Vorschläge Rat alle Haupt- und Finanzausschuss (bezogen auf die Vorschläge, die nicht in anderen Gremien vo r- beraten werden) 32, 61, 72, 73, 74, 75, 84 Bezirksvertretung Münster-Mitte 25, 38, 88 Ausschuss für Personal, Organisation, Siche r- heit, Ordnung und E-Government 3, 6 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 76 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesun d- heit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 60 Ausschuss für Stadtplan ung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 3, 39, 48, 60, 69, 98 Ausschuss für Umweltschutz, Klim aschutz und Bauwesen 38, 53 Kulturausschuss 25, 88, 89 Am 14.12.2016 wird der Rat – unter Berücksichtigung der Voten der Fachausschüsse – über den Haushalt und damit auch über die Vorschläge aus der Bestenliste entscheiden. Daran schließt sich die Reche n- schaftsphase an, die damit beginnt, dass die Entscheidungen des Rates vom 14.12.2016 im Internet veröf- fentlicht werden. Daran werden sich – wie bislang auch – Rechenschaftsberichte anschließen, wobei vor- gesehen ist, den ersten Bericht im Herbst 2017 dem Rat vorzulegen. In Vertretung Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Dokumentation der 20 Vorschläge aus der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2016 / Bericht Bürgerhaushalt 2016
V-0747-2016-Anlage-Dokumentation-Sachstandsbericht
79062 Zeichen
Bürgerhaushalt 2016
Teil 1: Dokumentation der 20 Vorschläge aus
der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2016
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2016
Anlage zur Ratsvorlage V/0747/2016
September 2016
Bürgerhaushalt 2016
Teil 1: Dokumentation der 20 Vorschläge aus
der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2016
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2016
Anlage zur Ratsvorlage V/0747/2016
September 2016
Dieser Dokumentationsband enthält im ersten Teil die Dokumentation der 20 bestplatzierten Bür-
gervorschläge im Bürgerhaushalt 201 6. Alle 20 Vorschläge stehen gleichberechtigt nebeneina n-
der. Die Dokumentation jedes Vorschlags ist anhand eines einheitlichen Formats erstellt worden.
Zur Erläuterung des Formats werden folgende Hinweise gegeben:
Block 1: Vorschlag
Die Rubriken „Titel“, „Kurzbeschreibung“, „Erläuterung“ und „Abgegeben für“ enthal-
ten die Formulierungen, die die Verfasserin bzw. der Verfasser des Vorschlags ge-
wählt hat. Sie sind 1:1 von der Internetseite übernommen worden
(www.buergerhaushalt.stadt-muenster.de).
Block 2: Bewertung
Die Bewertungen sind durch die am Bürgerhaushaltsverfahren beteiligten Münster-
anerinnen und Münsteraner erfolgt.
Bewertet werden konnte auf drei Wegen: über das Internet, über Fragebögen in den
Bezirksverwaltungen (und auf einem Wochenmarktstand) und über die schriftliche
Bürgerumfrage.
Welches bzw. welche Bewertungsverfahren letztendlich die Aufnahme in die Be s-
tenliste ermöglicht hat, ist durch ein großes „X“ kenntlich gemacht.
Bei der Bildung der Rangfolge wurde unterschieden, ob es sich um Vorschläge
handelt, die die Gesamtstadt (überbezirklich) oder einzelne Stadtbezirke (bezirklich)
betreffen.
Block 3: Dokumentation
Diese enthält die fachliche Stellungnahme der Verwaltung und den Beschlussvo r-
schlag der Verwaltung. Für die Einteilung es Vorschlags stehen folgende Kategorien
zur Verfügung:
Vorschlag soll aufgegriffen werden
Vorschlag soll teilweise / modifiziert aufgegriffen werden
Vorschlag ist aufgegriffen oder umgesetzt
Vorschlag fließt in laufenden Entscheidungs-/ Planungsprozess ein
Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden.
Benötigt der Vorschlag, der aufgegriffen werden soll, die Bereitstellung finanzieller
Mittel, werden diese für die künftigen Haushaltsjahre der Höhe nach ausgewiesen.
Außerdem ist dargestellt, bei welcher Produktgruppe des Haushalts die finanzielle
Wirkung anfällt.
Am Ende der Rubrik „Dokumentation“ befindet sich ein formulierter Entscheidung s-
vorschlag für die Beschlussfassung der politischen Gremien.
Block 4: Beratung
Hier sind die Etatsitzungen der Gremien aufgeführt, in deren Rahmen der Vorschlag
zu beraten sein wird. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt im Rat in seiner
Sitzung am 14.12.2016 (oder in einer Bezirksvertretung, wenn dort die abschließe n-
de Entscheidungszuständigkeit liegt).
Für Rückfragen / Erläuterungen stehen in der Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung:
Frau Dr. Cappenberg, Tel. 492 7022, E-Mail: CappenbergC@stadt-muenster.de
Herr Deppe, Tel. 492 2020, E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de
Inhaltsübersicht
Nr. Titel
Empfehlung der Verwaltung
Aufgrei-
fen
Teilweise
bzw. modifi-
ziert aufgrei-
fen
Vorschlag
ist aufge-
griffen/
umgesetzt
Laufender
Entschei-
dungs-/
Planungs-
prozess
Nicht
aufgrei-
fen
3 Nächtliche Ampelschaltung prüfen und Ampeln
abschalten X
6 Günstigere Dienstfahrzeuge anschaffen X
25 Zuschuss zum Karneval senken X
32 Beschlüsse über Zuschüsse an Dritte
automatisch auslaufen lassen X
38 Aegidiistraße erst später verschönern X
39 Mehr Möglichkeiten zum Abstellen von
Fahrrädern schaffen X
48 Weitere Fahrradstraßen erschließen X
53 Mehr öffentliche kleine Mülleimer aufstellen X
60 Dachausbau fördern X
61 Kirchentag nicht fördern X
69 Mit Nachbarkreisen besser zusammenarbeiten X
72 City-Büro der Stadtwerke verlagern und Miete
sparen X
73 Imageanzeigen der Stadtwerke in den
Westfälischen Nachrichten (WN) einsparen X
74 Die Verbrauchsabrechnungen für Strom und
Wasser sollen die Stadtwerke zusammen
verschicken
X
75 Sparprogramm für die Stadtwerke auflegen X
76 Die Stadt soll die Nutzung gebrauchter
Schulbücher koordinieren X
84 Keine 50.000 € Rückstellungen für Spaßbad
mehr vorsehen X
88 Theaterrestauration wirtschaftlich nutzen X
89 Stadttheater für Schoneberg-Konzerte vermieten X
98 Radwege: Weniger Sperrpfosten planen X
SUMMEN 3 1 2 3 11
Gremienbezogene Zuordnung der Vorschläge im Bürgerhaushalt 2016
Gremium Nr. der Vorschläge
Rat alle
Haupt- und Finanzausschuss (bezogen
auf die Vorschläge, die nicht in anderen
Gremien vorberaten werden)
32, 61, 72, 73, 74, 75, 84
Bezirksvertretung Münster-Mitte 25, 38, 88
Ausschuss für Personal, Organisation,
Sicherheit, Ordnung und E-Government
3, 6
Ausschuss für Schule und Weiterbil-
dung
76
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge-
sundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
60
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent-
wicklung, Verkehr und Wohnen
3, 39, 48, 60, 69, 98
Ausschuss für Umweltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen
38, 53
Kulturausschuss 25, 88, 89
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 3
Vorschlag
Titel: Nächtliche Ampelschaltung prüfen und Ampeln abschalten
Kurzbeschrei-
bung:
Es wird vorgeschlagen, die nächtliche Ampelschaltung zu überprüfen. Gegebenenfalls Ampeln ausschalten oder
auf Notbetrieb laufen zu lassen, da eine Verkehrsregelung durch Verkehrsschilder gesichert ist.
Erläuterung: Ich versehe gelegentlich Nachtdienste und fahre im kompletten Bereich Münster. Während dieser Nachtdienste
stehen wir teilweise sehr lange an roten Ampeln, obwoh l keinerlei andere Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs
sind. Gerade an Kreuzungen mit guter Einsicht auf den vorrangigen Verkehr könnten die Ampeln Nachts
entweder ausgeschaltet oder auf Notbetrieb gestellt werden. Dies wäre bei der Anzahl der Ampeln eine nicht zu
unterschätzende Energieeinsparung.
Abgegeben für: Münster gesamt
Anzahl Kommentare: 8
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
Bewertung
Ergebnis der
Bewertungen /
In Bestenliste
aufgenommen
über:
Internet-
abstimmung 37-Ja-Stimmen 2-Nein-Stimmen 35-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 591- Ja-Stimmen 105- Nein-Stimmen 486-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Stadtrat Heuer
Amtsleiter/in: Herr Schulze-Werner
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Wirtschaftlicher Aspekt
Von den zurzeit 305 Lichtsignalanlagen (Ampeln) auf dem Gebiet der Stadt Münster werden 277 vom Tiefbauamt
der Stadt Münster betrieben. Davon sind 159 rund um die Uhr in Betrieb. Als haushaltswirksames Einsparpoten-
zial für die Stadt Münster sind im Wesentlichen die Stromkosten zu nennen. Als Größenordnung kann bei einer
Abschaltung von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr unter Berücksichtigung des aktuellen Gesamtstromverbrauchs (Stand
2015) an den städtischen Lichtsignalanlagen (zirka 300.000 Euro) von einer Energieeinsparung von zirka 270
Euro pro Jahr und Anlage ausgegangen werden. Wenn alle 157 Ampeln in den Nachtstunden (von 24.00 bis 6.00
Uhr) abgeschaltet werden könnten – wovon unter Verkehrs sicherheitsaspekten nicht auszugehen ist – würde
sich ein Einsparpotenzial von maximal zirka 43.000 Euro pro Jahr ergeben. Hierbei ist jedoch zu berücksicht igen,
dass sich der Anteil von Lichtsignalanlagen mit sparsamer LED -Technik stetig erhöht, so dass s ich die Auswi r-
kungen einer Nachtabschaltung auf die Stromkosten immer weiter verringert.
Verkehrssicherheit/ verkehrsrechtlicher Aspekt
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in einer 2008 veröffentlichten Unte r-
suchung nachg ewiesen, dass die bisher weit verbreitete Praxis, Lichtsignalanlagen nachts abzuschalten, aus
Sicherheitsgründen nicht zu vertreten ist. Die aus den Nachtabschaltungen resultierenden volkswirtschaftlichen
Verluste durch Unfälle überschreiten laut dem GDV d ie bewertbaren Einsparungen beim Energieverbrauch, bei
den Warte- und Reisezeiten sowie den eventuellen Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe und Umweltverbess e-
rungen häufig erheblich. Zudem hat das zuständige NRW -Ministerium die Städte durch Erlass angewie sen, die
Unfallentwicklung an allen in 2009 nachts abgeschalteten Lichtsignalanlagen zu überprüfen und bei Auffälligke i-
ten umgehend in den Ganztagsbetrieb zu nehmen. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung
besagen zu diesem Punkt: „Lichtzeic henanlagen sollten in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden“
und „Nächtliches Abschalten ist nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtze i-
chen ein sicherer Verkehr möglich ist“. Unter Teilnahme der Polizei entsche idet die Unfallkommission innerhalb
der Stadt Münster auf Basis der Unfalllage und der Verkehrssicherheit über eine Nachtabschaltung bzw. -
einschaltung von Lichtsignalanlagen. Es ist regelmäßig zu prüfen, ob die aktuell nachts ausgeschalteten Anlagen
aus Sicherheitsgründen ganztags in Betrieb genommen werden müssen Entscheidend ist also die Bewertung der
Verkehrssicherheit und der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten.
Angesichts dieser Gefahren, die von des nachts ausgeschalteten Ampeln ausgehen können, gibt es keinen
Spielraum dem Anliegen zu folgen.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 12 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 6
Vorschlag
Titel: Günstigere Dienstfahrzeuge anschaffen
Kurzbeschrei-
bung: Kauf von VW Caddy statt VW T6 für Expedition und Druck, alternativ Renault Kangoo Z.E.
Erläuterung: Die zu transportierenden Volumina sind selten so groß, dass die Kapazitäten eines VW T6 nötig sind. Ein VW
Caddy ist in der Basisausstattung 12.274 € günstiger als ein VW T6 (18.159 € versus 30.434 €). Ein dem VW
Caddy vergleichbarer Ford Tourneo Courier oder Renault Kangoo ist wiederum günstig er als ein VW Caddy und
wären eine überlegenswerte Alternative. Die Preise entstammen der Webseite von Volkwagen am 04.04.2016. Es
wurde jeweils die Grundversion des verglasten Kombi zum Basispreis mit Mehrwertsteuer genommen. Natürlich
werden für städtisc he Dienstfahrzeuge andere Preise verhandelt. Ein Unterschied bleibt aber dennoch. Bei den
täglichen Laufleistungen würde in der Regel die Reichweite eines Elektroautos genügen. Ein Renault Kangoo Z.E.
kostet in der Basis 20.300 € ohne Mehrwertsteuer und is t damit immer noch günstiger als ein VW T6.
Lademöglichkeiten für die Akkus lassen sich am Standort der Fahrzeuge realisieren.
Abgegeben Münster gesamt
Anzahl
Kommentare: 3
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
Bewertung
Ergebnis der
Bewertungen /
In Bestenliste
aufgenommen
über:
Internet-
abstimmung 30-Ja-Stimmen 3-Nein-Stimmen 27-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 648- Ja-Stimmen 20- Nein-Stimmen 628-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Stadtrat Heuer
Amtsleiter/in: Herr Willamowski
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Anfang 2016 wurde für die Fachstelle Expedition und Druck des Personal - und Organisationsamtes ein neues
Dienstfahrzeug beschafft. Dieses Fahrzeug wurde entsprechend den Vorgaben bundesweit ausgeschrieben.
Da das von der Fachstelle zu transportierende Gut (Post, Drucksachen, Toner, Bürostühle usw.) in der letzten Zeit
deutlich zugenommen hat, kam nur ein Fahrzeug infrage, d essen Ladevolumen größer ist als das z.B. eines VW -
Caddys. Der bis zur Lieferung des neuen Bullys auf der betreffenden Tour eingesetzte Caddy war vom Ladev o-
lumen/Fläche eindeutig zu klein geworden, da einige neue Anlaufadressen in diese Tour aufgenommen w urden
mit der Folge weiteren Anwachsens des Ladegutes.
Ein Anforderungskriterium bei der Ausschreibung war unter anderem die Einhaltung der Abgasnorm „Euro 6
Norm“, um zukünftige Entwicklungen beim Umweltschutz bereits jetzt zu berücksichtigen (eventuell vorgesehene
„blaue“ Plakette).
Ebenso wurden Sicherheitsaspekte bei der Beschaffung hoch angesetzt. Mit einem Transporter ist durch eine
hohe Sitzposition und Rundumverglasung (die aber bei Transportern nicht immer lieferbar ist), eine gute Übersicht
im Innenstadtverkehr gewährleistet. Zudem durfte das neue Fahrzeug eine gewisse Höhe nicht überschreiten, da
ansonsten einige Tiefgaragen mit Parkmöglichkeiten für Fachstelle Expedition und Druck nicht für dieses Diens t-
fahrzeug befahrbar sind.
Da es nur einen Anbieter gab, der sämtliche Anforderungen erfüllte, konnte kein Preisvergleich mit anderen Bi e-
tern erfolgen. Hätten sich noch andere Bieter (zum Beispiel Ford, Renault usw.) an der Ausschreibung beteiligt
und alle Anforderungen erfüllt, hätte eventuell ein anderer Fahrzeughersteller den Zuschlag zum Angebot b e-
kommen.
Die Verwaltung wird in künftige Überlegungen zur Anschaffung von Dienstfahrzeugen für die Fachstelle Expedition
und Druck selbstverständlich die Alternative Elektroauto einbeziehen. Insoweit d eckt sich ein Hinweis des Vo r-
schlaggebers mit den beabsichtigten Planungen des Personal- und Organisationsamtes.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 01 13
Finanzielle
Auswirkung:
2017: kann nicht
beziffert werden. 2018: dito 2019: dito 2020: dito
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung, und E-Government
07.12.2016 Hauptausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt Vorschlag Nr. 25
Vorschlag
Titel: Zuschuss zum Karneval senken
Kurzbeschrei-
bung: Den Zuschuss zum Karneval in Höhe von 22.400 € senken.
Erläuterung: Laut Zuschussbericht 2016 wird der Karneval mit Geld von der Stadt gefördert: Lfd. Nr.: 38 Bürgerausschuss
münsterscher Karneval Rosenmontagszug 22.440 €
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/20_finanzen_und_beteiligungen/pdf/Haushalt/Haushalt_2016/Zuschussbericht_2016.pdf
Abgegeben
für: Münster gesamt
Anzahl
Kommentare: 3
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
Bewertung
Ergebnis der
Bewertungen /
In Bestenliste
aufgenommen
über:
Internet-
abstimmung 32-Ja-Stimmen 8-Nein-Stimmen 24-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Frau Wilkens
Amtsleiter/in: Frau Schnell
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Der Karneval und der Rosenmontagszuges als Traditionsveranstaltung sind ein Teil des städtischen Lebens. Den
Höhepunkt des karnevalistischen Treibens in Münster stellt der Rosenmontagszug dar. Nach Angaben der Veran-
stalter stehen entlang des Zugweges jährlich zwischen 80.000 und 100.000 Zuschauer. Verantwortlich für die
Organisation und Durchführung ist der Verein „Bürgerausschuss münsterscher Karneval (BMK) e.V.“. Das Enga-
gement des Vereins erstreckt sich in der Session auf über 100 karnevalistische Veranstaltungen.
Vereinszwecke sind nach § 2 der Satzung des Vereins „Bürgerausschuss münsterscher Karneval (BMK) e.V.“ u.a.
die Förderung, Pflege und Erhaltung des heimischen Karnevals und Brauchtums sowie Förderung und Unterstüt-
zung der Heimatpflege im Heimatgebiet (§ 2 Nr. 1 und 6).
Die Stadt Münster fördert seit vielen Jahren den Rosenmontagszug finanziell. Der regelmäßige jährliche Zuschuss
der Stadt Münster für den Rosenmontagszug beträgt auf politischen Beschluss zurzeit 22.440 € und ist als Regel-
förderung im Etat des Kulturamtes veranschlagt.
Der Zuschuss wurde in den vergangenen 13 Jahren aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Münster
mehrfach gesenkt:
2003: jährlich 29.770 €
ab 2004: jährlich 28.280 € (-1.490 €/Jahr)
ab 2006: jährlich 22.620 € (-5.660 €/Jahr)
ab 2012: jährlich 22.440 € (-180 €/Jahr)
Eine Streichung des Zuschusses wurde bei den Etatberatungen der jeweiligen Gremien nicht in Betracht gezogen.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 04 01
Finanzielle
Auswirkung:
2017: Verringe-
rung des Ausga b-
ebudget
2018: dito 2019: dito 2020: dito
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
06.12.2016 BV Mitte
30.11.2016 Kulturausschuss
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 32
Vorschlag
Titel: Beschlüsse über Zuschüsse an Dritte automatisch auslaufen lassen
Kurzbeschrei-
bung: Politische Beschlüsse über Zuschüsse an Dritte sollen automatisch nach einer bestimmten Zeit auslaufen.
Erläuterung: Zuschüsse an Dritte werden durch politische Beschlüsse zugesichert. Es soll eine Regelung gefunden werden,
dass diese Zusagen automatisch auslaufen - zum Beispiel nach fünf Jahren. Soll danach der Zuschuss weiter
gezahlt werden, dann muss auch ein erneuter politischer Beschluss abgestimmt werden. Grundsätzlich besteht ein
Problem darin, dass zwar immer wieder neue Zuschüsse gewährt werden, hingegen es "schwieriger" ist, sie
wieder zurückzunehmen. Durch die vorgeschlagene Regelung ist eine ständ ige Überprüfung der Notwendigkeit
gewährleistet.
Abgegeben
für: Münster gesamt
Anzahl
Kommentare: 5
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
Bewertung
Ergebnis der
Bewertungen /
In Bestenliste
aufgenommen
über:
Internet-
abstimmung -Ja-Stimmen -Nein-Stimmen -Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 516- Ja-Stimmen 31- Nein-Stimmen 485-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier
Amtsleiter/in: Herr Schetter
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Das Thema „Zuschusswesen“ ist in den letzten Jahren mehrfach durch die Politik aufgegriffen worden.
So wurde zum Beispiel auf Antrag der FDP-Fraktion durch die Verwaltung zu den Etatberatungen im Jahr 2015
eine umfangreiche Aufarbeitung des Zuschussberichtes vorgelegt (Schreiben vom 07.10.2015 an die Fraktionen).
Aktuell wird auf Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL das Thema im Rahmen
des Projektes „Nachhaltige Haushaltssanierung“ behandelt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlag, die Zuschüsse an Dritte automatisch auslaufen zu lassen, in den lau-
fenden Entscheidungsprozess zur Haushaltssanierung einfließen zu lassen.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe:
Finanzielle
Auswirkung:
2017: nicht zu
ermitteln 2018: dito 2019: dito 2020: dito
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 38
Vorschlag
Titel: Aegidiistraße erst später verschönern
Kurzbeschrei-
bung:
Die Aegidiistraße sollte nicht jetzt - wie vor einigen Wochen in den Westfälischen Nachrichten zu lesen - "optisch
umgestaltet" werden. Diese Maßnahme hat Zeit, bis die Straße wirklich erheblich sanierungsbedürftig ist.
Erläuterung: Der Straßenbelag ist insbesondere für Radfahrer sicherlich nicht bequem - ich stelle das auch häufig fest.
Dennoch ist die Straße noch nicht in einem so schle chten Zustand, dass sie jetzt mit großen Aufwand
generalsaniert werden müsste. Eine optische Anlehnung an die Königsstraße gerne - aber bitte erst, wenn es nicht
mehr aufschiebbar ist und nicht jetzt, weil der Straßenbelag gerade nicht mehr so besonders sc hön aussieht. Für
ein "repräsentatives Tor zur Altstadt" hat die Stadt bei einem Defizit von 32 Millionen € kein Geld. Sie sollte es -
wenn es denn für nötig erachtet wird (ich kann mir die positive Wirkung auf Einreisende ebenfalls vorstellen, sehe
Aufwand und Ertrag hier aber in keinem sinnvollen Verhältnis) - erst einrichten, wenn eine Straßensanierung
wirklich notwendig ist. Weniger Straßensanierungen bei längeren Nutzungsdauern ergeben weniger Ausgaben für
Sanierungen.
Abgegeben
für: Stadtbezirk Münster-Mitte
Anzahl
Kommentare: 2
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
Bewertung
Ergebnis der
Bewertungen /
In Bestenliste
aufgenommen
über:
Internet-
abstimmung 32-Ja-Stimmen 6-Nein-Stimmen 26-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 399- Ja-Stimmen 134- Nein-Stimmen 265-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß
Amtsleiter/in: Herr Grimm
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Eine Entscheidung fällt mit dem noch einzuholenden Baubeschluss im AUKB im Jahre 2017.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 12 01
Finanzielle
Auswirkung:
2017: noch nicht
abschätzbar 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
06.12.2016 BV Mitte
22.11.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 39
Vorschlag
Titel: Mehr Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern schaffen
Kurzbeschrei-
bung:
Beantragt wird vermehrt die Umstiegsmöglichkeiten von dem Rad zum Bus zu fördern, indem man systematisch
Radabstellanlagen mit einplant / aufstellt. So steigen KFZ Nutzer leichter um und die Straßen werden entlastet.
Die Straßenbaukosten könnten sinken.
Erläuterung: Vorgeschlagen wird, bei jedem Neubau einer Bushaltestelle Radabstellanlagen (felgenschonend) stets mit
einzuplanen. Nur mit öffentlicher Begründung darf aus Platzmangel in der näheren Umgebung auf den Bau eben
dieser verzichtet werden. Eine konsequentere Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Fuß -/Radverkehrs
senkt die Auto-Belastung und somit die Notwendigkeit des Ausbaus der Straßenlandschaft. Bei Umsetzung dieser
Teilmaßnahme unter anderen können, im Vergleich zu teuren Auto -fördernden Maßnahmen, erhebliche
Haushaltsbelastungen erspart werden. Im Sinne dieses Antrages sollten auch alle b ereits bestehenden
Bushaltestellen auf eine Erweiterung mit Radabstellanlagen überprüft werden. Der wegfallende Flächenfraß durch
den Straßenbau kann durch die Bewohner dieser schönen Stadt genutzt werden. Im Sinne einer lebenswerten
Stadt mit freundlichen Grüßen
Abgegeben
für: Münster gesamt
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Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
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abstimmung 37-Ja-Stimmen 4-Nein-Stimmen 33-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 578- Ja-Stimmen 86- Nein-Stimmen 492-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß
Amtsleiter/in: Herr Schowe
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Je nach Ziel und Taktfrequenz der Buslinien führt die Nutzung des Fahrrades zur Bushaltestelle zu erheblichen
Reisezeitvorteilen. Üblicherweise stehen die Fahrräder an den Bushaltestellen über einen längeren Zeitraum, so
dass aus Gründen des Diebstahlschutzes das Anschließen des Fahrrades an einem Fahrradständer angezeigt ist.
Zudem wird durch die Anordnung von Fahrradständern das Fahrradparken geordnet.
Die Verwaltung prüft beim Neubau oder der Umgestaltung von Bushaltestellen den Bedarf an Fahrradständern
und nimmt diese, oder zumindest ein Grundangebot, in die Planung auf. Auf diese Weise wird das Angebot an
Fahrradständern an Bushaltestellen bedarfsgerecht laufend erweitert. So werden in diesem Jahr an 16 Bushalte-
stellen insgesamt 174 Fahrradstellplätze geschaffen.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 12 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 48
Vorschlag
Titel: Weitere Fahrradstraßen erschließen
Kurzbeschrei-
bung:
Fahrradstraßen entschleunigen den Verkehr. Dies kann an vielen Stellen gewünscht sein und erscheint
preisgünstiger, als Alternativen es sind (Straßenwellen, Hindernisse und so weiter).
Erläuterung: Ein Beispiel könnte dafür z.B. der Möselerhook sein. Diese Bauernstraße ist primär für Anwohner und Kunden
angedacht, für Nichtanlieger ist die Straße gesperrt. Der Möselerhook bietet sich aber als Alternativstrecke für
Schleichverkehr sehr an und Tempolimits werden nicht eingehalten. Wäre es möglich auf dem Möselerhook mehr
Radverkehr zu etablieren und die Strecke bietet sich dafür gut an (verbindet Albachten und Roxel mit der
Innenstadt und ist dabei der einzigste landschaftlich schöne Weg), würde der Autoverkehr automatisch langsamer
werden und die Anwohner geschont. Notwendig würde eine entsprechend kostenpflichtige Beschilderung. Der
Rest dürfte dann von alleine kommen. Bislang ist die Strecke fü r Radler nur mittelmässig attraktiv, aufgrund der
teilweise schnellfahrenden Autos. Insgesamt hätte diese Lösung aber Einsparpotential, da angedachte
Bodenwellen teurer wären. Touristen würde es auch gefallen, Münster würde attraktiver.
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für: Münster gesamt
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Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
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abstimmung 35-Ja-Stimmen 1-Nein-Stimmen 34-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß
Amtsleiter/in: Herr Schowe
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Fahrradstraßen können dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder
alsbald werden soll. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Andererseits eignet sich das Instrument nicht zur Ver-
langsamung des Verkehrs, weil die vorgegebene Geschwindigkeit nicht eingehalten würde.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 12 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 : Vorschlag Nr. 53
Vorschlag
Titel: Mehr öffentliche kleine Mülleimer aufstellen
Kurzbeschrei-
bung:
Das Personal der Stadt sollte entlastet werden mit dem aufwendigen Auflesen von verstreuten Müll und
zeitnutzend lieber Mülleimer entleeren.
Erläuterung: Zum Beispiel am grünen Finger in Gievenbeck fehlen Mülleimer. Im Hochsommer wird der Müll liegen gelassen -
die Mülleimer quellen schon über. Dies zeigt, dass unsere Mitbürger in größten Teilen bereit sind, den Mül l in die
dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Wer den Park liebt und häufiger nutzt, möchte selbst nicht auf Müll
sitzen müssen. Die Mitarbeiter der Stadt müssten so zwar mehr Mülleimer leeren, aber nicht mehr einzelnem
wegfliegenden Müll hinterher rennen. Mit freundlichen Grüßen und für ein schönes Stadtleben.
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für: Münster gesamt
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abstimmung 30-Ja-Stimmen 4-Nein-Stimmen 26-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 574- Ja-Stimmen 72- Nein-Stimmen 502-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Peck
Amtsleiter/in: Herr Bruns
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Zur Sauberkeit der öffentlichen Grünanlagen wird ein flächiges Angebot an Müllgefäßen erwartet. In den Grün-
flächen, auf Spielplätzen sowie an Wanderwegen werden nach den eingeschätzten Bedarfen Mülleimer aufge-
stellt. Ggfls wird das Angebot nach Bedarfsanfall geändert. In besonderen Fällen werden in temporär begrenzten
Zeiträumen zusätzliche, mobile Müllgefäße aufgestellt.
Alle Müllgefäße erfordern regelmäßige Leerungen sowie Instandhaltungen im Jahresverlauf. Vandalismus und
Verschleiß verursachen zusätzliche Kosten. Zusätzliche Müllgefäße zu verursachen zusätzlichen Kosten. Sie
führen aber nur begrenzt zu einer Veränderung des Verhaltens. Auch im Umfeld von Mülleimern lassen einige
ihren Dreck einfach liegen. Andere legen den Müll unmittelbar neben dem Müllgefäß ab, wenn der Eimer wirklich
mal überquillt. Das ist unproblematisch
Innerhalb des Grünzuges Gievenbeck -Grüner Finger- gibt es schwerpunktmäßig im Umfeld der Skateranlage ein
erhöhtes Müllaufkommen. Die 7 Mülleimer wurden wiederholt zweckentfremdet bzw. zerstört. Als Ersatz wurden
6 Drahtkörbe und 2 Müllgefäße mit je 120 ltr. Fassungsvermögen aufgestellt. Zwischen Dieckmannstr. und
Ramertsweg sind weitere 6 Müllbehälter vorhanden. Damit stehen genügend Müllgefäße zur Verfügung. Nur an
wenigen Tagen im Jahr kommen überquellende Mülleimer vor. In der Praxis wird von vielen der Müll in solchen
Fällen unmittelbar an den vorhandenen Müllgefäßen abgelegt.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 13 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: . 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
22.11.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Bauwesen
07.12.2016 Hauptausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 60
Vorschlag
Titel: Dachausbau fördern
Kurzbeschrei-
bung: Wohnungen durch Dachausbau möglich
Erläuterung: Ohne einen Quadratmeter Grund und Boden neu zu versiegeln, kann durch Nutzung der maroden Dächer in den
45 Stadtteilen von Münster, neuer Wohnraum entstehen. Das alte und ve rbaute Hansaviertel könnte als
„Musterhaus" dienen. Hier wohnen viele junge Menschen, die durchaus ohne Aufzug in den 4. Stock gehen
können. Mit einer Dachterrasse im 5. Stock würde die ober ste Wohnung zum Renner in der Stadt.
Grundvoraussetzung bei der Nachverdichtung ist die sofortige Abschaffung der Stellplatzgebühr.
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für: Münster gesamt
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abstimmung 27-Ja-Stimmen 4-Nein-Stimmen 23-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Peck
Amtsleiter/in: Frau Regenitter
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Wenn sich Hauseigentümer dazu entscheiden, durch den Ausbau des Dachgeschosses in ihrem Gebäudes ne u-
en Mietwohnraum zu schaffen, können sie sich diese Maßnahme mit öffentlichen Mitteln aus dem Wohnraumfö r-
derungsprogramm des Landes NRW fördern lassen.
Eine Verpflichtung, einen Stellplatz für die neu geschaffene Wohnung herzustellen, steht dieser Baumaßnahme
ausdrücklich nicht entgegen. § 51 Abs. 9 Bauordn ung NRW führt hierzu aus: Werden in einem Gebäude, das vor
dem 1. Januar 1993 fertig gestellt war, Wohnungen durch Ausbau des Dachgeschosses geschaffen, so brauchen
notwendige Stellplätze und Garagen entsprechend Absatz 2 nicht hergestellt zu werden, sowei t dies auf dem
Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
Fazit: Da somit eine Stellplatzablöse in den Fällen des nachträglichen Dachgeschossausbaus gar nicht zum Tr a-
gen kommt und es bereits eine Landesförderung für die Neuschaffun g von Mietwohnraum im Bestand gibt, bedarf
es keiner zusätzlichen (städtischen) Anreize für Dachgeschossausbauten.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 10 03
Finanzielle
Auswirkung: 2017: keine 2018: dito 2019: dito 2020: dito
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 61
Vorschlag
Titel: Kirchentag nicht fördern
Kurzbeschrei-
bung: Kirchliche Veranstaltungen aller Art nie mehr fördern.
Erläuterung: 9% Kirchensteuer zahlt der normale Bürger in NRW. In Zeiten der Gehälterexplosion und hemmungslosen
Beförderungswellen steigen die Steuern in NRW schon bis in den Himmel. Die Kirche profitiert überproportional
von fleißigen und intelligenten Bürgern. Zusätzlich werden in den nächsten 21 Jahren die Rentner + Pensionäre
erhebliche Schenkungen und Erbschaften an die Kirche leisten.
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für: Münster gesamt
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Internet-
abstimmung 43-Ja-Stimmen 14-Nein-Stimmen 29-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Heuer
Amtsleiter/in: Herr Schulze-Werner
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Katholikentage sind Veranstaltungen der Laien und Laienorganisationen in der katholischen Kirche. Katholikenta-
ge werden unabhängig von der Deutschen Bischofskonferenz vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken orga-
nisiert. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte
(Räte der Laien in den Diözesen). Für die Organisation und die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen
Abwicklungen eines Katholikentages wird jeweils ein eingetragener Verein in der jeweiligen „Veranstaltungsstadt“
gegründet. Zuschüsse für Katholikentage werden nicht an die „Amtskirche“, sondern an den Trägerverein gezahlt.
In seiner Sitzung am 25.03.2015 begrüßte der Rat der Stadt Münster die Absicht des Zentralkomitees der deut-
schen Katholiken, den 101. Katholikentag im Jahr 2018 in Münster durchzuführen (siehe Vorlage V/0158/2015).
In seiner Sitzung am 06.05.2015 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass durch Sachleistungen und
vergleichbare Leistungen eine Unterstützung des 101. Deutschen Katholikentages bis zu einer Höhe von 982.000
€ nach damaligem Planungs- und Kenntnisstand durch die Stadt Münster erfolgen kann, siehe Vorlage
V/0358/2015.
Für Sachleistungen, die durch Dritte (z.B. Stadtwerke Münster GmbH, MCC Halle Münsterland GmbH, AWM)
erbracht werden, muss im Haushaltsplan eine Aufwandsposition als Gegenwert eingestellt werden. Sie dient als
Gegenfinanzierung für die für den Veranstalter kostenfreie Bereitstellung von Leistungen städtischer Betriebe und
Gesellschaften. Die Abrechnung und Erstattung erfolgt dann jeweils direkt zwischen der Stadt und dem jeweiligen
Betrieb bzw. der Gesellschaft. Eine Gewährung von Geldleistungen an den Veranstalter ist demnach nicht vorge-
sehen.
Um diesen Ratsbeschluss im Haushalt abzubilden, wurde ein Ansatz von 982.000 € für das Haushaltsjahr 2018 in
den Haushalt des Kulturamtes eingeplant unter Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement/Kulturförderung“,
Planauftrag 3410000001 „Kulturförderung“, Sachkonto 539900 „Sonstige Transferaufwendungen“.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 04 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 69
Vorschlag
Titel: Mit Nachbarkreisen besser zusammenarbeiten
Kurzbeschrei-
bung:
Verfügbare Flächen- und Gebäude- Potentiale in Nachbarkreisen und -gemeinden sollen genutzt werden, um den
Mangel an Bauland und preiswertem Wohnraum in Münster zu vermindern.
Erläuterung: Laut Bericht in der WN vom 08.04.2016 erklärte OB Lewe in einer Diskussion mit NRW -Bauminister Groschek,
"rund um die Stadt gebe es Gemeinden, die leere Fabrikgebäude und Wohnungen besäßen. Die m üsse man auch
in den Blick nehmen, um den Bevölkerungsdruck (in Münster) zu bewältigen." Eine entsprechende
Zusammenarbeit zwischen Stadt um Umland erfolgt z.B. in der Metropolregion Rhein Neckar, wo "in den
Ortskernen (der Umlandgemeinden) Potenziale mit einer Gesamtfläche von über 1.800 ha identifiziert wurden."
Folgt man unserem OB, könnte Münster bei der Lösung von Zukunftsaufgaben auch finanziell erheblich entlastet
werden.
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für: Münster gesamt
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Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
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Internet-
abstimmung 32-Ja-Stimmen 1-Nein-Stimmen 31-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 550- Ja-Stimmen 45- Nein-Stimmen 505-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß
Amtsleiter/in: Herr Schowe
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Bereits seit 1999 pflegt die Stadt Münster mit den Nachbargemeinden einen gut nachbarschaftlichen Austausch
und arbeitet mit den Umlandkommunen in verschiedenen Handlungsfeldern eng zusammen. Fragen der region a-
len Wohnungsmarkt- und der Baulandentwicklung wurden von Beginn an bis heute immer wieder behandelt. Be i-
spielsweise hat bere its 1999 eine Beschäftigung mit Strategien interkommunaler Wohnbauflächenkooperation
stattgefunden, 2006 haben Stadt und Nachbarn eine gemeinsame Umfrage zum stadtregionalen Wohnen durc h-
geführt und 2014 haben die Umlandgemeinden Münster mit einer Kampagne zum studentischen Wohnen in der
Stadtregion unterstützt. Auch aktuell arbeiten Stadt und Nachbarn intensiv an der Thematik der regionalen Wo h-
nungsmarktentwicklung. Das hohe Bevölkerungswachstum in Münster und in Umlandgemeinden der letzten Jahre
belegen das große Engagement aller Kommunen in der Stadtregion zur Wohnraumversorgung.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 09 01
Finanzielle
Auswirkung:
2017: kostenneut-
ral 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 72
Vorschlag
Titel: City-Büro der Stadtwerke verlagern und Miete sparen
Kurzbeschrei-
bung:
Die Stadtwerke betreiben ein City -Büro in der Salzstraße, das schon bei Anmietung vor Jahren jährlich 800.000 €
Miete kostete. Heute wahrscheinlich erheblich mehr.
Erläuterung: Ein räumlich gleichwertiges Büro am Alten Steinweg und nur 50 Meter weiter würde nur einen Bruchteil der
derzeitigen Miete kosten. Einsparungspotenzial mindestens 500.000 € jährlich.
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für: Münster gesamt
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Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
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Internet-
abstimmung -Ja-Stimmen -Nein-Stimmen -Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 674- Ja-Stimmen 29- Nein-Stimmen 645-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier
Amtsleiter/in: Herr Schetter
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Laut Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH geht der Autor von falschen Annahmen aus.
Die Miete für den City Shop beträgt nicht 800.000 Euro jährlich sondern 137.000 Euro. Das vom Autor angebote-
ne Büro am alten Steinweg würde die Stadtwerke Münster somit cirka die doppelte Miete kosten.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 15 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 137.000 2018: dito 2019: dito 2020: dito
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 73
Vorschlag
Titel: Imageanzeigen der Stadtwerke in den Westfälischen Nachrichten (WN) einsparen
Kurzbeschrei-
bung:
Die Stadtwerke schalten 14tägig ganzseitige Imageanzeigen in den WN. Die darin enthaltene Infos könnten auch
durch geschicktes Pressehandling kostenfrei verbreitet werden. Geschätztes Einsparungsvolumen 28 mal 5.000 €
oder jährlich 140.000 €.
Erläuterung:
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für: Münster gesamt
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Kommentare: 2
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über:
Internet-
abstimmung 31-Ja-Stimmen 3-Nein-Stimmen 28-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 591- Ja-Stimmen 52- Nein-Stimmen 539-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier
Amtsleiter/in: Herr Schetter
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Laut Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH geht der Autor von falschen Annahmen aus. Darüber hinaus
sind die vom Autor vorgeschlagenen Alternativen zur Werbung über die Westfälischen Nachrichten für die Stadt-
werke Münster GmbH nicht realisierbar.
Die behauptete Schaltung der "Stadtwerke Nachrichten" in den Westfälischen Nachrichten ist nicht vierzehntäg-
lich, sondern in Münster nur 8 x pro Jahr. Die Kosten betrugen für die Ausgabe in Münster im Jahr 2015 knapp
51.000 Euro, somit sind die behaupteten Einsparungen von 140.000 Euro nicht zu erreichen. Eine kostenlose
Verteilung mit gleichem Info- und Werbeeffekt ist nach Ansicht der Stadtwerke Münster GmbH nicht erreichbar, da
Werbung immer Schaltungskosten nach sich zieht.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 15 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 74
Vorschlag
Titel: Die Verbrauchsabrechnungen für Strom und Wasser sollen die Stadtwerke zusammen
verschicken
Kurzbeschrei-
bung:
Die Stadtwerke versenden die Infos zu den Zählerständen sowie die Verbrauchsabrechnungen getrennt für Strom
und Wasser, also doppelt. Durch Zusammenfassung in jeweils einem Postweg könnten 200.000 Versendungen
oder geschätzt rund 50.000 € eingespart werde
Erläuterung:
Abgegeben
für: Münster gesamt
Anzahl
Kommentare: 3
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
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Ergebnis der
Bewertungen /
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über:
Internet-
abstimmung 28-Ja-Stimmen 4-Nein-Stimmen 24-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 693- Ja-Stimmen 29- Nein-Stimmen 664-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier
Amtsleiter/in: Herr Schetter
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Laut Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH wird d er Vorschlag teilweise bereits umgesetzt, bei Kunden,
die dieses wünschen. Bei Kunden, die dieses nicht wünschen, wird aus Kundenfreundlichkeit davon abgesehen,
den Vorschlag umzusetzen.
Die behaupteten 200.000 Wasserrechnungen sind gemäß den Angaben der Stadtwerke Mün ster GmbH nicht
korrekt. Tatsächlich wird der überwiegende Anteil der 160.000 Haushalte über die Wohnungswirtschaft abgerec h-
net. Lediglich 45.000 Haushalte bekommen die Wasserrechnung direkt. Die Stadtwerke Münster bieten den Kun-
den an, die Wasserrechnung zusammen mit der Stromrechnung zu erhalten. Von diesem Angebot machen gut
30.000 Kunden Gebrauch. Die übrigen 15.000 Kunden haben nach Einschätzung der Stadtwerke Münster GmbH
Gründe dafür, das Angebot nicht anzunehmen, daher unterbleibt der gemeinsame Versand an diese Kunden.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 15 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 75
Vorschlag
Titel: Sparprogramm für die Stadtwerke auflegen
Kurzbeschrei-
bung:
Das Unternehmen bedarf dringend eines ernsthaften Sparprogrammes, wie es z.B. andere Unternehmen wie
RWE, LBS auch aufgelegt haben. Die Effizienz der Abläufe und die Arbeitsqualität der Mitarbeiter ist zu
verbessern und strenger zu überwachen.
Erläuterung: Hinweise: 700.000 € Verlust aus einer fehlgeleiteten Geldüberweisung, falsch abgerechnete Heizstromkosten über
fünf Jahre, jahrelanger nicht tarifgerechte Berechnung von Heizgas. Auf bestimmten Buslinien (z.B. Münster -
Altenberge) konnten die Inhaber von sogenannten Plus -Cards etwa ein Jahr lang in 2015 kostenlos die Busse
nutzen, da dort keine Terminals zum Einlesen installiert waren. Offensichtlich galt das für alle Linien, die von
Subunternehmen befahren wurden. Hätte man da nicht seitens der Stadtwerke mit Einführung der Plus -Card
warten müssen, bis die notwendige Hardware flächendeckend vorhanden ist? Der Einnahmeausfall aus dieser
unkoordinierten Entscheidung wird sicherlich sechsstellig gewesen sein.
Abgegeben
für: Münster gesamt
Anzahl
Kommentare: 3
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
Bewertung
Ergebnis der
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Internet-
abstimmung 27-Ja-Stimmen 5-Nein-Stimmen 22-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier
Amtsleiter/in: Herr Schetter
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Laut Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH wird der Vorschlag - aus anderen als den vom Autor genann-
ten Gründen - bereits umgesetzt. Die Stadtwerke haben aufgrund von umfangreichen Sparmaßnahmen in den
letzten Jahren erhebliche Ergebnisverbesserungen erzielt und dadurch im Jahr 2015 das seit 2006 beste Erge b-
nis ausgewiesen.
Aufgrund der erwarteten Verschlechterungen der Rahmenbedingungen im Energiegeschäft werden die Stadtwe r-
ke Münster GmbH auch in Zukunft Kostensenkungsprogramme durchführen. Derzeit ist vorgesehen, bis zum Jahr
2019 5% der Stellen bei den Stadtwerken Münster GmbH (außer Busfahrer) sozialverträglich durch Fluktuation
abzubauen. Zudem werden mit der Beteiligungsverwaltung Kostensenkungsmaßnahmen im Rahmen des Projekts
"Nachhaltige Haushaltsanierung" abgestimmt.
Da die in der Begründung genannten Sachverhalte keinen Zusammenhang mit dem Vorschlag des Autors haben,
gehen die Stadtwerke Münster GmbH hier darauf nicht näher ein. Die Hintergr ünde für die Fehlüberweisung und
die fehlerhafte Konzessionsabgabenberechnung sind der Verwaltung bekannt. Die behaupteten Einnahmeverlu s-
te durch fehlende Kontrolle der E -Tickets auf der Linie R73 treffen nicht zu, da die Stadtwerke Münster GmbH die
Einnahmeausfälle gegenüber dem verantwortlichen Linienkonzessionär Westfalenbus (DB -Konzern) in der Ei n-
nahmenaufteilung geltend machen werden.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 15 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 76
Vorschlag
Titel: Die Stadt soll die Nutzung gebrauchter Schulbücher koordinieren
Kurzbeschrei-
bung: Eine städtische Koordinierung gebrauchter Schulbücher könnte viel Geld sparen.
Erläuterung:
Abgegeben
für: Münster gesamt
Anzahl
Kommentare: 3
Finanzielle
Konsequenzen
Bewertung
Ergebnis der
Bewertungen /
In Bestenliste
aufgenommen
über:
Internet-
abstimmung -Ja-Stimmen -Nein-Stimmen -Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 619- Ja-Stimmen 73- Nein-Stimmen 546-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Stadtrat Paal
Amtsleiter/in: Herr Ehling
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Die Zielrichtung des Antrages ist nicht eindeutig erkennbar , da es unterschiedliche Zuständigkeiten und Möglic h-
keiten im Zusammenhang mit den Schulbüchern gibt. Die schulgesetzliche Regelung unterscheidet in Schulb ü-
cher, die der Schulträger zur Verfügung stellen muss ( Schulträgeranteil) und in Schulbücher, die die Eltern
selbst beschaffen müssen (sogenannter Elternanteil). Alle Schulbücher müssen von der Schulkonferenz der
jeweiligen Schule beschlossen werden, so dass hierdurch bei den ca. 90 städtischen Schulen eine ganz unte r-
schiedliche eigene „Schulbibliothek“ entstanden ist.
Die Stadt Münster stellt für die städtischen Schulen als Schulträgeranteil jährlich Schulbücher in einem Volumen
von ca. 1.4 Mio € zur Verfügung. Diese Bücher werden von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mehrfach -
in der Regel schuljahresweise - ausgeliehen. In der Regel werden diese Bücher erst ausgesondert bzw. ersetzt,
wenn sie entweder „aufgebraucht“ oder inhaltlich veraltet sind. In beiden Fällen macht eine Weiter - oder Umver-
teilung gebrauchter Bücher keinen Sinn.
Grundsätzlich anders stellt sich die Situation bei den Schulbüchern aus dem Elternanteil dar. Diese Bücher wer-
den entsprechend dem Schulkonferenzbeschluss von den Eltern gekauft und sind deren Eigentum. Teilweise
handelt es sich hierbei um sogenannte „Arbeitshefte /Workbooks“, die in der Regel nur einmalig genutzt werden
können, weil dort Eintragungen vorgenommen werden. Gleichwohl gibt es -von Schule zu Schule unterschiedlich-
Bücher, die dem Grunde nach wieder verwendet werden könnten. In manchen Schulen werden hier Möglichke i-
ten angeboten, solche Bücher erneut einer Verwendung zuzuführen.
Unterstellt, dass sich der Vorschlag auf die wieder nutzbaren Bücher aus dem Elternanteil bezieht, sieht er vor,
dass eine zentrale Koordinierung eines solchen „Büchertausches oder –verkaufs“ durch die Stadt erfolgen soll.
Dies ist aus folgenden Gründen nicht praktikabel:
Die von den Eltern zu beschaffenden Titel sind von Schule zu Schule unterschiedlich. Wenngleich es in Ei n-
zelfällen sein kann, dass einmal gleiche Titel in mehreren Schulen ver wendet werden, so bedeutet dies nicht
automatisch, dass es sich um identische Bücher handelt (z.B. anderes Erscheinungsjahr, andere Ausgabe).
Im Unterricht sind die Lehrkräfte aber darauf angewiesen, dass alle Schüler/innen die gleiche Ausgabe des
Schulbuches haben.
Unklar wäre, wie ein Verkauf und eine Übereignung praktisch erfolgen könnte. Es stehen weder Lagerkapaz i-
täten hierfür zur Verfügung noch ein geeignetes Verfahren für die Festsetzung des Verkaufspreises.
Würde die Stadt Münster Bücher von Eltern aufkaufen, aber nicht in der gleichen Menge wieder verkaufen
können, führte dies zu einem finanziellen Zusatzgeschäft. Würde sie die Bücher zu einem geringeren Preis
aufkaufen, um dieses Risiko finanziell abzufedern, würde sie voraussichtlich umsatzsteuerpflichtig.
Eine solche durch die Stadt eingerichtete „Verkaufsbörse“ wäre gewerberechtlich -insbesondere mit Blick auf
die Buchpreisbindung - zumindest bedenklich und würde sicherlich auch zu Unmut bei dem örtlichen Schu l-
buchhandel führen.
Die Stadt Münster hat seit vielen Jahren intern für die Schulen eine „Tauschbörse“, d.h. eine Plattform, in der
Schulen nicht mehr benötigte funktionsfähige Lehrmittel anbieten könnten. Diese wird in der Praxis kaum bis
gar nicht genutzt, so dass zu vermuten ist, dass auc h eine vergleichbare -für Eltern zur Verfügung stehende -
„Tauschbörse“ relativ gering frequentiert würde.
In jedem Fall entstünde ein zusätzlicher Ressourceneinsatz für die Stadt Münster, ohne dass dieser durch
„Einnahmen“ refinanziert werden könnte. Ein günstigerer Einkauf käme ausschließlich den Eltern zugute.
Insoweit sollte der Vorschlag nicht aufgegriffen werden.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 03 01
Dokumentation
Finanzielle
Auswirkung:
2017: nicht da r-
stellbar 2018: dito 2019: dito 2020: dito
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 84
Vorschlag
Titel: Keine 50.000 € Rückstellungen für Spaßbad mehr vorsehen
Kurzbeschrei-
bung:
Im vergangenen Haushalt wurden zunächst unbefristet ein Jahresbeitrag in der genannten Höhe als zukünftigen
Kostenbeitrag für ein Freibad in Gievenbeck eingestellt. Diese Rückstellungen nicht mehr vorsehen.
Erläuterung: Mit einem Bad in der von der SPD gewünschten Größe ist aus Kostengründen nicht zu rechnen. Bis zur
Kommunalwahl 2020 ist auch mit einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht zu rechnen.
Abgegeben
für: Stadtbezirk Münster-West
Anzahl
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Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
Bewertung
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aufgenommen
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Internet-
abstimmung 25-Ja-Stimmen 8-Nein-Stimmen 17-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 407- Ja-Stimmen 159- Nein-Stimmen 248-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Frau Wilkens
Amtsleiter/in: Herr Schirwitz
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 zum Westbad (Spaßbad) folgende Entscheidung
getroffen:
„Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung mögliche Standorte für ein neues Westbad geprüft hat und di e
Errichtung eines Bades im Westen der Stadt grundsätzlich umsetzbar ist. Wegen der erheblichen finanziellen
Aufwendungen für Bau und Betrieb eines Westbades und der potenziellen negativen Folgen für die städtischen
Schwimmbäder im Bestand, werden die Planungen für ein Westbad derzeit nicht weiter verfolgt.“
Mit dieser Entscheidung wird dem Vorschlag vollumfänglich entsprochen.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 08 02
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
07.12.2016 Finanz- und Hauptausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 88
Vorschlag
Titel: Theaterrestauration wirtschaftlich nutzen
Kurzbeschrei-
bung:
Die Restauration im Theater - von außen begehbar - könnte nicht nur für Eigenbedarf nach Theaterbesuchen - als
Weinstube - aber auch für geschlossene Familienfeiern wie z.B. Kommunionen, Hochzeiten genutzt und vermietet
werden.
Erläuterung: Es ist ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen und mit Hilfe der dort erzielten Beträge müssen die
Subventionen gesenkt werden.
Abgegeben
für: Münster gesamt
Anzahl
Kommentare: 6
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
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aufgenommen
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Internet-
abstimmung 30-Ja-Stimmen 3-Nein-Stimmen 27-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 543- Ja-Stimmen 30- Nein-Stimmen 513-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Frau Wilkens
Amtsleiter/in: Frau Feldmann
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Mit der Theaterrestauration ist sicherlich der Theatertreff – vormals Theatercafé – gemeint. Der Theatertreff wird
nach dem Umbau nicht mehr als öffentliche Gastronomie geführt. Nach der Trennung von dem damaligen Pächter
sind ab 2006 wiederholte öffentliche Ausschreibungen erfolglos geblieben. Die Stadt hat daher der Pausengastro-
nomie im Großen und im Kleinen Haus den Vorrang gegeben zusammen mit einer Bedarfsgastronomie im The a-
tertreff - und das aus einer Hand, sprich einem Pächter. Der derzeitige Pachtvertrag hat eine Laufzeit bis August
2022.
Der Theatertreff wird vom Theater Münster für unterschiedlichste Veranstaltungen wie Vortragsreihen, Konzertein-
führungen, Lesungen, Premierenfeiern usw. genutzt. Daneben wird der Theatertreff vermietet für Privatfeiern ve r-
schiedenster Art, Empfänge oder Präsentationen; dieses alles im Rahmen der terminlichen Möglichkeiten neben
dem Theaterbetrieb.
Erwähnen möchte ich an dieser Stelle, dass der Theatertreff 2006/2007 wieder in der denkmalgeschützten Arch i-
tektur der 50er Jahre renoviert und umge baut wurde. Der derzeit bestehende Gesamtvertrag für die Pausengas t-
ronomie samt Theatertreff sieht einen öffentlichen Gastronomiebetrieb nicht vor; hiervon hatte im Übrigen bei der
damaligen endgültigen Ausschreibung der Hotel- und Gaststättenverband auch dringend abgeraten, da eine wirt-
schaftlicher Betrieb im ersten Obergeschoß und dem Gesamtumfeld als kaum machbar angesehen wurde.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe:
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 0 2018: 0 2019: 0 2020: 0
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
06.12.2016 BV Mitte
30.11.2016 Kulturausschuss
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 89
Vorschlag
Titel: Stadttheater für Schoneberg-Konzerte vermieten
Kurzbeschrei-
bung:
Die Schoneberg Konzerte residieren zur Zeit im nicht geeigneten Hörsaal 1 (H1) und wünschen eine bessere
Akkustik.
Erläuterung: Die Schoneberg Konzerte würden nach Berechnung ihrer Agentur je Konzert 2.000 € an Miete einbringen.
Abgegeben
für: Münster gesamt
Anzahl
Kommentare: 4
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag erhöht die Einnahmen.
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Internet-
abstimmung 27-Ja-Stimmen 5-Nein-Stimmen 22-Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 556- Ja-Stimmen 43- Nein-Stimmen 513-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Frau Wilkens
Amtsleiter/in: Frau Feldmann
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Sowohl die Verhältnisse am jetzigen Konzertort im H1 als auch der Wunsch des Konzertveranstalters Schoneberg
nach einer ständigen Abo-Konzertreihe im Großen Haus des Theaters Münster sind dem Kulturdezernat/Theater
Münster nicht neu. Seit 2012 hat es dazu mehrere Gespräche - auch mit Beteiligung des Oberbürgermeisters –
gegeben.
Die grundsätzliche Situation ist unverändert: Die Räume/Bühnen im Theater Münster sind vorrangig für die eige-
nen Aufführungen und Konzerte des Theaters und des Sinfonieorchesters geschaffen und mit Terminen belegt.
Sich eventuell ergebende freie Termine in der Disposition des Theaters werden selbstverständlich auch für Gast-
spiele, sei es der freien Szene oder anderer Veranstalter, angeboten. Diese Möglichkeiten sind aber zwangsläufig
begrenzt und auch nur verhältnismäßig kurzfristig verfügbar. Insgesamt ist damit eine wirtschaftliche Belegung
und Nutzung der Theaterräume gegeben. Die Besucherzahlen und die Eintrittseinnahmen des Theater Münster
belegen dieses im Übrigen.
Ich sehe daher keine Möglichkeit, das Große Haus des Theaters Münster frühzeitig und dauerhaft für eine Kon-
zertreihe (8 Konzerte) des Konzertveranstalters Schoneberg zur Verfügung zu stellen.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe:
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 0 2018: 0 2019: 0 2020: 0
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
30.11.2016 Kulturausschuss
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr. 98
Vorschlag
Titel: Radwege: Weniger Sperrpfosten planen
Kurzbeschrei-
bung:
Derzeit werden bei Neuplanungen von Fuß - und Radwegen oft Sperrpfosten aufgestellt statt zunächst
abzuwarten, ob diese überhaupt benötigt werden.
Erläuterung: Die Sperrpfosten kosten natürlich Geld und sind sicher längst nicht in jedem Fall notwendig. Die Abschaffung
eines solchen Sperrpfostens kann dann ironischerweise über ein Web -Formular bei der Stadt beantragt werden,
was dann aber noc h mehr Geld kostet. Aktuelles Beipiel: Neuer Radweg an der WLE in Gremmendorf (echt
schick) wird am alten Bahnhof mit 2 Sperrpfosten abgesichert.
Abgegeben
für: Münster gesamt
Anzahl
Kommentare: 3
Finanzielle
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld.
Bewertung
Ergebnis der
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In Bestenliste
aufgenommen
über:
Internet-
abstimmung -Ja-Stimmen -Nein-Stimmen -Differenz Ja - Nein
Schriftliche
Umfrage 580- Ja-Stimmen 73- Nein-Stimmen 507-Differenz Ja - Nein
Dokumentation
Federführung
innerhalb der
Verwaltung:
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß
Amtsleiter/in: Herr Schowe
Stellungnahme
der
Verwaltung:
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat die Verwaltung die Beseitigung von Pfosten und Umlaufsperren im Zuge von
Radwegen in das laufende Arbeitsprogramm aufgenommen. Dabei werden systematisch nach und nach sämtli-
che Pfosten und Umlaufsperren im Zuge von Radwegen erfasst und im Hinblick auf ihre Notwendigkeit beurteilt.
Ziel dabei ist, nicht unbedingt erforderliche Pfosten und Umlaufsperren zur Vermeidung von Unfallgefahren zu
entfernen. Als notwendig erachtete Pfosten und Umlaufsperren müssen entsprechend gesichert beziehungsweise
nutzerfreundlich/Richtlinienkonform umgebaut werden (siehe hierzu den Zwischenbericht in V/0225/2012). Dem
entsprechend ist auch bei Neubaumaßnahmen zu verfahren.
Bezug zum
Haushalt Produktgruppe: 12 01
Finanzielle
Auswirkung: 2017: 2018: 2019: 2020:
+ = Mehraufwand
- = Mehrertrag /
Einsparung
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung:
Vorschlag soll
aufgegriffen
w erden
Vorschlag soll
teilw eise oder
modifiziert
aufgegriffen
w erden
Vorschlag ist
aufgegriffen
oder
umgesetzt
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/
Planungsprozess
ein
Vorschlag soll
nicht
aufgegriffen
w erden
Beratung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
14.12.2016 Rat
Bürgerhaushalt 2016
Teil 1: Dokumentation der 20 Vorschläge aus
der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2016
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2016
Anlage zur Ratsvorlage V/0747/2016
September 2016
1
Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement 05.09.2016
Bericht Bürgerhaushalt 2016
1. Zeitlicher Verlauf des Bürgerhaushalts in 2016
Die einzelnen Phasen fanden und finden in folgenden Zeitfenstern statt:
Vorschlagsphase 04.04. – 16.05.2016
Bewertungsphase 17.05. – 26.06.2016
Dokumentationsphase 27.06. – 28.09.2016
Politik berät über Haushalt und Bürgervorschläge 29.09. – 14.12.2016
Rechenschaftsphase ab 01.2016
Erstmalig gab es im Bürgerhaushalt 2016 in Anknüpfung an die aktuelle Haushaltssituation das Schwerpunkt-
thema „Einsparungen und Einnahmeerhöhungen“ . Vorschläge, die keinen Konsolidierungsbeitrag leisten,
sollten dennoch aufgenommen werden, jedoch als Anregung nach § 24 GO NRW weiterbehandelt werden.
Dabei wurden Vorschläge, die einen Sparwillen grundsätzlich erkennen lassen , als Sparvorschläge gewertet,
um eine zügige Freischaltung der eingegangenen Vorschläge zu ermöglichen . Eine präzise Einschätzung ei-
nes Sparbeitrags hätte aufwändige Berechn ungen des Fachamtes erfordert. Daher ist es möglich , dass es
Konsolidierungsvorschläge gibt, die bei einer möglichen Umsetzung nicht tatsächlich zu Einsparungen führen
würden.
2. Bewerbung des Bürgerhaushalts 2016
2.1 Informationsstände
Auch in diesem Jahr wurde der Bürgerhaushalt auf den städtischen Wochenmärkten beworben. Insgesamt
haben die Mitglieder des Beirats Bürgerhaushalt auf 6 Märkten den Münsteranerinnen und Münsteraner n den
Bürgerhaushalt näher gebracht (in Handorf, auf dem Domplatz, in Gievenbeck, in Roxel, in Kinderhaus und in
Wolbeck). Unter anderem war der Bürgerhaushalt mit einem Informationsstand auf dem Domplatz an einem
Samstag vertreten.
Die Marktstände fanden Resonanz in den Medien: Der WDR berichtete in der Lokalzeit Münsterland über den
Marktstand in Roxel, die Lokalzeitungen berichteten über den Besuch von Herrn Oberbürgermeister Lewe am
Marktstand auf dem Domplatz.
2.2 Pressemitteilungen
Mit fünf Pressemitteilungen wurde die Vorschlagsphase des Bürgerhaushalts 2016 beworben: Anf ang März
wurde das vierte Bürgerhaushaltsverfahren angekündigt, Ende März wurde der Startschuss bekannt geg e-
ben. Die Wochenmarktstände wurden durch zwei Pressemitteilungen angekündigt, zum Schluss der Vo r-
schlagsphase erfolgte ein „letzter Aufruf“. Weitere Pressemitteilungen erfolgten 2 Wochen vor Ende der B e-
wertungsphase zur Motivation weiterer Bürgerinnen und Bürger, an der Abstimmung teilzunehmen , sowie zur
Bekanntgabe der Bestenliste. Alle Pressemitteilungen wurden von der örtlichen Presse aufgegriffen.
2
2.3 Broschüre
Über die Infostände auf den Wochenmärkten, die verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung sowie die
Mitglieder des Beirats Bürgerhaushalt wurden rund 6.000 Broschüren verteilt.
2.4 Einbindung der weiterführenden Schulen
Per E-Mail wurde ein Aufruf an alle weiterführenden Schulen Münsters verschickt, dass sich alle Münsteran e-
rinnen und Münsteraner ab 14 Jahren am Bürgerhaushalt beteiligen können. Die Schulleiterinnen und Schu l-
leiter wurden gebeten, die Informationsbroschüren zum Bürgerhaus halt in den Schulen auszulegen. Hierfür
wurden allen weiterführenden Schulen über den städtischen Postverteiler Broschüren in der Größenordnung
von 10 % der relevanten Schülerzahl zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise wurden weitere rund 1.800 Bro-
schüren verteilt. Zusätzlich wurde angeboten, dass auf Nachfrage Klassensätze der Broschüren bspw. für ein
Aufgreifen im Unterricht nachgereicht werden können. Ein Lehrer des Geschwister-Scholl-Gymnasiums nahm
dieses Angebot an.
2.5 Bewerbung im Internet
Der Bürgerhaushalt wurde unter muenster.de und muenster.de/stadt kontinuierlich und auf die verschiedenen
Phasen angepasst beworben.
3 Auswertung der Vorschlagsphase (04.04. – 16.05.2016)
3.1 Verfahren und Zugang
Es sind 142 Vorschläge eingegangen. Davon konnten 25 nicht veröffentlicht werden (rechtlich nicht zulässig,
Stadt Münter nicht zuständig, bereits der Verwaltungspraxis entsprechend, etc.). Von den veröffentlichten
117 Vorschlägen konnten 6 als direkt umsetzbar gekennzeichnet werden. 11 Vorschläge haben keinerlei
Sparwillen erkennen lassen und wurden als Anregung nach § 24 GO NRW weiterbehandelt. Es verblieben
100 Vorschläge im Bürgerhaushaltsverfahren, die die Bewertungsphase durchlaufen haben.
Von den 142 Vorschlägen wurden 107 direkt über das Online-Portal des Bürgerhaushalts abgegeben, 4 er-
reichten die Verwaltung per E-Mail, 26 schriftlich und 5 telefonisch.
3.2 Themenschwerpunkte
Die 117 veröffentlichten Vorschläge wurden von den Vorschlagenden wie folgt nach ihren Themenschwer-
punkten kategorisiert:
Verkehr 24
Öffentliche Finanzen 15
Kultur 10
Umwelt 9
Sport 6
Wohnen 6
Schulen 5
Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit 5
Soziales 5
Sonstige Themen 32
3
Ebenso konnten die Vorschlagenden die Vorschläge danach zuordnen, ob sie gesamtstädtisch wirken oder
als bezirksbezogen einzustufen sind. Hier ergab sich unter den 117 veröffentlichten Vorschlägen folgende
Verteilung:
Münster gesamtstädtisch 100
Stadtbezirk Münster-Mitte 7
Stadtbezirk Münster-Nord 5
Stadtbezirk Münster-Südost 2
Stadtbezirk Münster-West 2
Stadtbezirk Münster-Ost 1
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 0
3.3 Beteiligungsquote
Insgesamt wurden die 142 Vorschläge von 51 verschiedenen Personen eingereicht, wobei die Hälfte der
Vorschläge (71) von 7 verschiedenen Personen stammt. Von den 51 vorschlagenden Personen sind 31
männlichen und 20 weiblichen Geschlechts.
In der Vorschlagsphase ist die Beteiligung nicht auf Einwohner Münsters beschränkt. Vorschläge können
auch durch Menschen, die bspw. in Münster arbeiten, die Münster besuchen, etc. abgegeben werden.
Nimmt man dennoch die Einwohnerzahl Münsters als Bezugsgröße, so ergibt sich als Beteiligungsquote
0,017 Prozent. Hierbei sind die unter 14-Jährigen, die nicht teilnahmeberechtigt sind, enthalten. Daher wird
im Folgenden als Bezugsgröße die Zahl der Wahlberechtigten (der Wahl zum Oberbürgermeister 2015) von
243.878 Personen gewählt. In diesem Fall werden zwar die 14- und 15-Jährigen nicht mitgezählt, die sich
am Bürgerhaushalt hätten beteiligen können, jedoch kommt diese Grundgesamtheit der angesprochenen
Bürgerschaft am nächsten. Hiermit ergibt sich für die Vorschlagsphase eine Beteiligungsquote von 0,021
Prozent.
Während der Vorschlagsphase wurden auf der Online -Plattform des Bürgerhaushalts 16 5 Kommentare von
20 verschiedenen Personen abgegeben, davon 16 Personen, die sich auch mit einem Vorschlag eingebracht
hatten, sodass die Aktivierung in der Vorschlagsphase 55 Personen betrug bzw. die Beteiligungsquote (be-
zogen auf die Wahlberechtigten) 0,023 Prozent erreichte.
4 Auswertung der Bewertungsphase (17.05. – 26.06.2016)
4.1 Internetabstimmung
Bewertet wurden die 100 Vorschläge sowohl im Rahmen einer Bürgerumfrage als auch im Internet bzw. über
das Ausfüllen von Bewertungsbögen, die in den Bürgerbüros auslagen und die von der Verwaltung zur g e-
meinsamen Erfassung ins Internet eingegeben wurden.
An der Internetabstimmung haben sich insgesamt 102 Bürgerinnen und Bürger beteiligt, davon etwas mehr
als die Hälfte (56 Personen), die sich ansonsten weder durch einen Vorschlag noch durch einen Kommentar
beteiligt haben und somit als zusätzlich aktiviert gezählt werden können. Hinzu kommen 18 Personen, die
sich durch einen in einem Bürgerbüro ausgefüllten Bewertungsbogen beteiligt haben.
Es sind also die Stimmen von 120 Bürgerinnen und Bürgern in die Bewertung eingeflossen. Dies entspricht in
Bezug auf die Wahlberechtigten einer Beteiligungsquote von 0,049 Prozent.
Während der Bewertungsphase wurden im Online -Portal 342 weitere Kommentare von 57 verschiedenen
Personen abgegeben, wobei mit 172 Kommenta ren mehr als die Hälfte der Kommentare von einer Person
4
stammt. Von diesen 57 Diskutanten haben sich 47 in der Bewertungsphase zum ersten Mal geäußert, sodass
sie in der Bewertungsphase aktiviert wurden.
Insgesamt haben sich also während der Vorschlags- und der Bewertungsphase 176 Bürgerinnen und Bürger
auf der Online -Plattform oder in den Bürgerbüros am Bürgerhaushalt aktiv beteiligt, was in Bezug auf die
Wahlberechtigten einer Beteiligungsquote von 0,072 Prozent entspricht.
4.2 Schriftliche Umfrage
Eine deutlich höhere Reichweite wurde durch die schriftliche Umfrage erreicht. 1.000 Bürgerinnen und Bü r-
ger aus jedem Stadtbezirk erhielten einen Bewertungsbogen im Rahmen der Bürgerumfrage. Die Rücklau f-
quote der Bürgerumfrage 2016 beläuft sich auf 28,3 Prozent. Die Rücklaufquote liegt auf dem Niveau des
Bürgerhaushalts 2014 (28 Prozent), jedoch unter dem Rücklauf von 2011 und 2012.
Von den 1.6 76 Fragebögen im Rücklauf entfielen 310 auf den Stadtbezirk Mitte, 306 auf den Stadtbezirk
Südost, 277 auf den Stadtbezirk Ost, jeweils 248 auf die Stadtbezirke West und Hiltrup und 242 auf den
Stadtbezirk Nord. 45 Fragebögen konnten hierbei nicht zugeordnet werden.
4.3 Beteiligungsquote
Insgesamt haben 1.796 Münsteranerinnen und Münsteraner an der Bewertung teilgenommen, davon 102
Personen im Internet, 18 Personen über die in den Bürgerbüros ausgelegten Bewertungsbögen, und 1.676
Personen in der schriftlichen Umfrage. Dies entspricht in Bezug auf die Wahlberechtigten einer Beteiligungs-
quote von 0,736 Prozent.
5 Bestenliste
Im Bürgerhaushalt 2016 sollten nach den Empfehlungen des Beirats Bürgerhaushalt maximal 25 % der Vor-
schläge in die Bestenliste aufgenommen werden . Auf Basis der veröffentlichten 117 Vorschläge ergibt sich
damit eine maximale Anzahl von 30 Vorschlägen. Diese sollte sich – wie in den vergangenen Verfahren
auch – zur Hälfte aus der Internetabstimmung (einschl. der Bewertungsbögen aus den Bürgerbüros) und zur
Hälfte aus der schriftlichen Umfrage bilden.
Die 15 Vorschläge aus jedem der beiden Bewertungsverfahren wurden auf die bezirklichen und gesamtstä d-
tischen Vorschläge entsprechend dem Verhältnis aller eingegangenen Vorschläge verteilt (14,5% der einge-
gangenen Vorschläge waren bezirksbezogen). Konkret heißt das:
Aus der Internetabstimmung kamen
- aus der Liste der bezirklichen Vorschläge die Plätze 1 und 2 und
- aus der Liste der gesamtstädtischen Vorschläge die Plätze 1 bis 13 in die Bestenliste.
Aus der schriftlichen Umfrage kamen ebenfalls
- aus der Liste der bezirklichen Vorschläge die Plätze 1 und 2 und
- aus der Liste der gesamtstädtischen Vorschläge die Plätze 1 bis 13 in die Bestenliste.
Die Anzahl reduzierte sich letztendlich auf 20 Vorschläge, weil einige Vorschläge über beide möglichen We-
ge (Internetabstimmung und schriftliche Umfrage) in die Bestenliste gelangt sind. Unter den 20 Vorschlägen
der Bestenliste sind 18 gesamtstädtische (90 %) und 2 bezirkliche Vorschläge (10 %).
Die 20 Vorschläge der Bestenliste stammen aus der Feder von 12 Bürgerinnen und Bürgern (3 Frauen und 9
Männer): ein Bürger ist mit vier Vorschlägen vertreten, eine Bürgerin mit drei Vorschlägen, 3 Bürger mit je 2
Vorschlägen sowie 2 Bürgerinnen und 5 Bürger mit je einem Vorschlag.
5
6. Zusammenfassung der wesentlichen Partizipationsdaten
Beteiligung in der Vorschlagsphase: Summe der Aktivierten:
142 Vorschläge von 51 Personen 51
165 Kommentare von 20 Personen, davon 4 zusätzlich Aktivierte 55
Beteiligung in der Bewertungsphase
102 Abstimmende im Internet, davon 56 zusätzlich Aktivierte 111
18 Abstimmende in den Bürgerbüros, ebenfalls zusätzlich Aktivierte 129
342 Kommentare von 57 Personen, davon 47 zusätzlich Aktivierte 176
1.676 Abstimmende in der schriftlichen Umfrage 1.852
Die gesamte „Aktivierungsquote“ insgesamt beläuft sich somit – bezogen auf 243.878 Wahlberechtigte
(Stand: 13.09.2015) – auf einen prozentualen Anteil von 0,76 Prozent.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Aegidiistraße
- Königsstraße
- Salzstraße
- Ramertsweg
- Dieckmannstraße
- Möselerhook
- Domplatz
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0747/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37