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V/0747/2016

Bürgerhaushalt 2016 - Einbringung der 20 bestplatzierten Bürgervorschläge

Vorlagen 13.09.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.11.2016, TOP 15

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0747-2016-Anlage-Dokumentation-Sachstandsbericht

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Ansehen

Beschlussvorlage

5063 Zeichen

V/0747/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerhaushalt 2016 - Einbringung der 20 bestplatzierten Bürgervorschläge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.09.2016 Rat Einbringung 
09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.11.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die in der Anlage Teil 1 dokumentierten 20 bestplatzierten Bürgervorschläge 
aus dem Verfahren Bürgerhaushalt 2016 sowie den im Teil 2 enthaltenen Sachstandsbericht 
zum Bürgerhaushalt 2016 zur Kenntnis.  
2. Der Rat verweist die Vorschläge an den jeweils zuständigen Fachausschuss zur Beratung im 
Rahmen der jeweiligen Etatsitzung. Über die Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretung 
und der Fachausschüsse und damit über das Aufgreifen der Bürgervorschläge entscheidet 
abschließend der Rat im Rahmen der Etatsitzung über den Haushalt 2017. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Sofern mit den Bürgervorschlägen finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ver-
bunden sind, sind diese bei dem jeweiligen Bürgervorschlag aufgeführt. Bei einem Aufgreifen 
des Vorschlags durch die politischen Gremien wird die Verwaltung hierzu entsprechende Verän-
derungsblätter zum Haushaltsplan 2017 fertigen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
Mit dieser Vorlage wird ein Sachstandsbericht zum Bürgerhaushalt 2016 vorgelegt, der die wesentli-
chen Daten und Fakten zum Verfahren 2016 enthält. 
Darüber hinaus enthält die Anlage die Dokumentation derjenigen im Bürgerhaushalt 2016 eingereic h-
ten Bürgervorschläge, die es durch die Bewertung der Bürgerinnen und Bürger im Internet, im Ra h-
men der Bürgerumfrage oder durch Ausfüllen der in den Bürgerbüros ausgelegten Bewe rtungsbögen 
in die Bestenliste geschafft haben. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0747/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Cappenberg 
Herr Deppe 
Ruf: 
492-7022 / 492-2020 
E-Mail: 
CappenbergC@stadt-muenster.de  
Deppe@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0747/2016 
In die Bestenliste gelangten jeweils die TOP 13 der gesamtstädtischen Vorschläge aus der Interne t-
bewertung und aus der Bürger umfrage sowie die TOP 2 der bezirklichen Vorschläge aus der Inte r-
netbewertung und der Bürgerumfrage. Nach Bereinigung von Doppelungen verblieben 20 Vorschläge 
für die Bestenliste. 
Zu jedem dieser 20 Vorschläge aus der Bestenliste wurden von der Verwaltung fachliche Stellung-
nahmen erarbeitet, die in der Anlage zu dieser Vorlage im Teil I (Dokumentation) enthalten sind. 
Der Dokumentationsband sortiert die Vorschläge nach den Nummern der Vorschläge in aufsteigender 
Reihenfolge und enthält alle wesentlichen Inf ormationen zu dem jeweiligen Vorschlag (z. B. – vom 
Vorschlagsverfasser formuliert – Titel, Kurzbeschreibung, Erläuterung,  Abgegeben als: ge samtstäd-
tisch / bezirklich; Ergebnisse der Bewertungswege, Anzahl der Kommentare, Zuständi gkeit innerhalb 
der Verwaltung, Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag der Verwaltung). 
 
Zu Ziffer 2: 
 
Akteur des nächsten Schritts im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahren s ist der Rat , seine Au s-
schüsse und die Bezirksvertretungen . Sie haben  im Rahmen ihrer Haushaltsbes chlüsse auch das 
weitere Verfahren für jeden der 20 Vorschläge aus der Bestenliste zu entscheiden.  
 
Jeder der in der Anlage dokumentierten Vorschläge ist deshalb in die bevorstehenden Haushaltbera-
tungen einzubringen. Dies erfolgt durch die Verweisung jedes Vorschlags an die Fachausschüsse 
und Bezirksvertretungen, für die eine Zuständigkeit vorliegt. Die zuständigen Gremien sind auch in 
der Dokumentation (siehe Anlage Teil I) bei jedem einzelnen Vorschlag aufgeführt. 
Für die Vorberatung ergeben sich folgend e Zuständigkeiten der Ausschüsse und Bezirksvertretu n-
gen: 
 
Gremium Nr. der Vorschläge 
Rat  alle 
Haupt- und Finanzausschuss (bezogen auf die 
Vorschläge, die nicht in anderen Gremien vo r-
beraten werden) 
32, 61, 72, 73, 74, 75, 84 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 25, 38, 88 
Ausschuss für Personal, Organisation, Siche r-
heit, Ordnung und E-Government 
3, 6 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 76 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesun d-
heit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
60 
Ausschuss für Stadtplan ung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wohnen 
3, 39, 48, 60, 69, 98 
Ausschuss für Umweltschutz, Klim aschutz und 
Bauwesen 
38, 53 
Kulturausschuss 25, 88, 89 
 
Am 14.12.2016 wird der Rat – unter Berücksichtigung der Voten der Fachausschüsse – über den Haushalt 
und damit auch über die Vorschläge aus der Bestenliste entscheiden. Daran schließt sich die Reche n-
schaftsphase an, die damit beginnt, dass die Entscheidungen des Rates vom 14.12.2016 im Internet veröf-
fentlicht werden. Daran werden sich – wie bislang auch – Rechenschaftsberichte anschließen, wobei vor-
gesehen ist, den ersten Bericht im Herbst 2017 dem Rat vorzulegen. 
 
In Vertretung 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Dokumentation der 20 Vorschläge aus der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2016 /  
 Bericht Bürgerhaushalt 2016

V-0747-2016-Anlage-Dokumentation-Sachstandsbericht

79062 Zeichen

Bürgerhaushalt 2016 
Teil 1:  Dokumentation der 20 Vorschläge aus 
 der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2016 
 
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2016  
 
Anlage zur Ratsvorlage V/0747/2016 
September 2016

Bürgerhaushalt 2016 
Teil 1:  Dokumentation der 20 Vorschläge aus 
 der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2016 
 
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2016  
 
Anlage zur Ratsvorlage V/0747/2016 
September 2016

Dieser Dokumentationsband enthält im ersten Teil die Dokumentation der 20 bestplatzierten Bür-
gervorschläge im Bürgerhaushalt 201 6. Alle 20 Vorschläge stehen gleichberechtigt nebeneina n-
der. Die Dokumentation jedes Vorschlags ist anhand eines einheitlichen Formats erstellt worden. 
Zur Erläuterung des Formats werden folgende Hinweise gegeben: 
 
Block 1: Vorschlag 
Die Rubriken „Titel“, „Kurzbeschreibung“, „Erläuterung“ und „Abgegeben für“ enthal-
ten die Formulierungen, die die Verfasserin bzw. der Verfasser des Vorschlags ge-
wählt hat. Sie sind 1:1 von der Internetseite übernommen worden  
(www.buergerhaushalt.stadt-muenster.de). 
 
Block 2: Bewertung 
Die Bewertungen sind durch die am Bürgerhaushaltsverfahren beteiligten Münster-
anerinnen und Münsteraner erfolgt. 
Bewertet werden konnte auf drei Wegen: über das Internet, über Fragebögen in den 
Bezirksverwaltungen (und auf einem Wochenmarktstand) und über die schriftliche 
Bürgerumfrage.  
Welches bzw. welche Bewertungsverfahren letztendlich die Aufnahme in die Be s-
tenliste ermöglicht hat, ist durch ein großes „X“ kenntlich gemacht. 
Bei der Bildung der Rangfolge wurde unterschieden, ob es sich um Vorschläge 
handelt, die die Gesamtstadt (überbezirklich) oder einzelne Stadtbezirke (bezirklich) 
betreffen. 
 
Block 3: Dokumentation 
Diese enthält die fachliche Stellungnahme der Verwaltung  und den Beschlussvo r-
schlag der Verwaltung. Für die Einteilung es Vorschlags stehen folgende Kategorien 
zur Verfügung: 
 Vorschlag soll aufgegriffen werden 
 Vorschlag soll teilweise / modifiziert aufgegriffen werden 
 Vorschlag ist aufgegriffen oder umgesetzt 
 Vorschlag fließt in laufenden Entscheidungs-/ Planungsprozess ein 
 Vorschlag soll nicht aufgegriffen werden. 
Benötigt der Vorschlag, der aufgegriffen werden soll, die Bereitstellung finanzieller 
Mittel, werden diese für die künftigen Haushaltsjahre der Höhe nach ausgewiesen.  
Außerdem ist dargestellt, bei welcher Produktgruppe des Haushalts die finanzielle 
Wirkung anfällt. 
Am Ende der Rubrik „Dokumentation“ befindet sich ein formulierter Entscheidung s-
vorschlag für die Beschlussfassung der politischen Gremien. 
 
Block 4: Beratung 
Hier sind die Etatsitzungen der Gremien aufgeführt, in deren Rahmen der Vorschlag 
zu beraten sein wird. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt im Rat in seiner 
Sitzung am 14.12.2016 (oder in einer Bezirksvertretung, wenn dort die abschließe n-
de Entscheidungszuständigkeit liegt).  
 
 
Für Rückfragen / Erläuterungen stehen in der Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung: 
 
Frau Dr. Cappenberg, Tel. 492 7022, E-Mail: CappenbergC@stadt-muenster.de 
Herr Deppe, Tel. 492 2020, E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de

Inhaltsübersicht  
 
Nr. Titel 
Empfehlung der Verwaltung 
Aufgrei-
fen 
Teilweise 
bzw. modifi-
ziert aufgrei-
fen 
Vorschlag 
ist aufge-
griffen/ 
umgesetzt 
Laufender 
Entschei-
dungs-/ 
Planungs-
prozess 
 
Nicht 
aufgrei-
fen 
 
3 Nächtliche Ampelschaltung prüfen und Ampeln 
abschalten     X 
6 Günstigere Dienstfahrzeuge anschaffen  X    
25 Zuschuss zum Karneval senken     X 
32 Beschlüsse über Zuschüsse an Dritte 
automatisch auslaufen lassen    X  
38 Aegidiistraße erst später verschönern    X  
39 Mehr Möglichkeiten zum Abstellen von 
Fahrrädern schaffen X     
48 Weitere Fahrradstraßen erschließen     X 
53 Mehr öffentliche kleine Mülleimer aufstellen     X 
60 Dachausbau fördern     X 
61 Kirchentag nicht fördern    X  
69 Mit Nachbarkreisen besser zusammenarbeiten   X   
72 City-Büro der Stadtwerke verlagern und Miete 
sparen     X 
73 Imageanzeigen der Stadtwerke in den 
Westfälischen Nachrichten (WN) einsparen     X 
74 Die Verbrauchsabrechnungen für Strom und 
Wasser sollen die Stadtwerke zusammen 
verschicken 
    X 
75 Sparprogramm für die Stadtwerke auflegen     X 
76 Die Stadt soll die Nutzung gebrauchter 
Schulbücher koordinieren     X 
84 Keine 50.000 € Rückstellungen für Spaßbad 
mehr vorsehen X     
88 Theaterrestauration wirtschaftlich nutzen   X   
89 Stadttheater für Schoneberg-Konzerte vermieten     X 
98 Radwege: Weniger Sperrpfosten planen X     
 SUMMEN 3 1 2 3 11

Gremienbezogene Zuordnung der Vorschläge im Bürgerhaushalt 2016 
 
 
Gremium Nr. der Vorschläge 
Rat  alle 
Haupt- und Finanzausschuss (bezogen 
auf die Vorschläge, die nicht in anderen 
Gremien vorberaten werden) 
32, 61, 72, 73, 74, 75, 84 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 25, 38, 88 
Ausschuss für Personal, Organisation, 
Sicherheit, Ordnung und E-Government 
3, 6 
Ausschuss für Schule und Weiterbil-
dung 
76 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge-
sundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
60 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent-
wicklung, Verkehr und Wohnen 
3, 39, 48, 60, 69, 98 
Ausschuss für Umweltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen 
38, 53 
Kulturausschuss 25, 88, 89

Bürgerhaushalt 2016  Vorschlag Nr.  3 
Vorschlag 
Titel: Nächtliche Ampelschaltung prüfen und Ampeln abschalten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Es wird vorgeschlagen, die nächtliche Ampelschaltung zu überprüfen. Gegebenenfalls Ampeln ausschalten oder 
auf Notbetrieb laufen zu lassen, da eine Verkehrsregelung durch Verkehrsschilder gesichert ist. 
Erläuterung: Ich versehe gelegentlich Nachtdienste und fahre im kompletten Bereich Münster. Während dieser Nachtdienste 
stehen wir teilweise sehr lange an roten Ampeln, obwoh l keinerlei andere Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs 
sind. Gerade an Kreuzungen mit guter Einsicht auf den vorrangigen Verkehr könnten die Ampeln Nachts 
entweder ausgeschaltet oder auf Notbetrieb gestellt werden. Dies wäre bei der Anzahl der Ampeln eine nicht zu 
unterschätzende Energieeinsparung. 
Abgegeben für: Münster gesamt 
Anzahl Kommentare: 8 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
Bewertung 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 
Internet-
abstimmung 37-Ja-Stimmen 2-Nein-Stimmen 35-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 591- Ja-Stimmen 105- Nein-Stimmen 486-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Stadtrat Heuer 
Amtsleiter/in: Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Wirtschaftlicher Aspekt 
Von den zurzeit 305 Lichtsignalanlagen (Ampeln) auf dem Gebiet der Stadt Münster werden 277 vom Tiefbauamt 
der Stadt Münster betrieben. Davon sind 159 rund um die Uhr in Betrieb. Als haushaltswirksames Einsparpoten-
zial für die Stadt Münster sind im Wesentlichen die Stromkosten zu nennen. Als Größenordnung kann bei einer 
Abschaltung von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr unter Berücksichtigung des aktuellen Gesamtstromverbrauchs (Stand 
2015) an den  städtischen Lichtsignalanlagen (zirka 300.000 Euro) von einer Energieeinsparung von zirka 270 
Euro pro Jahr und Anlage ausgegangen werden. Wenn alle 157 Ampeln in den Nachtstunden (von 24.00 bis 6.00 
Uhr) abgeschaltet werden könnten – wovon unter Verkehrs sicherheitsaspekten nicht auszugehen ist – würde 
sich ein Einsparpotenzial von maximal zirka 43.000 Euro pro Jahr ergeben. Hierbei ist jedoch zu berücksicht igen, 
dass sich der Anteil von Lichtsignalanlagen mit sparsamer LED -Technik stetig erhöht, so dass s ich die Auswi r-
kungen einer Nachtabschaltung auf die Stromkosten immer weiter verringert. 
Verkehrssicherheit/ verkehrsrechtlicher Aspekt 
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in einer 2008 veröffentlichten Unte r-
suchung nachg ewiesen, dass die bisher weit verbreitete Praxis, Lichtsignalanlagen nachts abzuschalten, aus 
Sicherheitsgründen nicht zu vertreten ist. Die aus den Nachtabschaltungen resultierenden volkswirtschaftlichen 
Verluste durch Unfälle überschreiten laut dem GDV d ie bewertbaren Einsparungen beim Energieverbrauch, bei 
den Warte- und Reisezeiten sowie den eventuellen Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe und Umweltverbess e-
rungen häufig erheblich. Zudem hat das zuständige NRW -Ministerium die Städte durch Erlass angewie sen, die 
Unfallentwicklung an allen in 2009 nachts abgeschalteten Lichtsignalanlagen zu überprüfen und bei Auffälligke i-
ten umgehend in den Ganztagsbetrieb zu nehmen. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung 
besagen zu diesem Punkt: „Lichtzeic henanlagen sollten in der Regel auch nachts in Betrieb gehalten werden“ 
und „Nächtliches Abschalten ist nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtze i-
chen ein sicherer Verkehr möglich ist“. Unter Teilnahme der Polizei entsche idet die Unfallkommission innerhalb 
der Stadt Münster auf Basis der Unfalllage und der Verkehrssicherheit über eine Nachtabschaltung bzw. -
einschaltung von Lichtsignalanlagen. Es ist regelmäßig zu prüfen, ob die aktuell nachts ausgeschalteten Anlagen 
aus Sicherheitsgründen ganztags in Betrieb genommen werden müssen Entscheidend ist also die Bewertung der 
Verkehrssicherheit und der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten.  
Angesichts dieser Gefahren, die von des nachts ausgeschalteten Ampeln ausgehen können, gibt  es keinen 
Spielraum dem Anliegen zu folgen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 12 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017: 2018: 2019:  2020: 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
  
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
  
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
  
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016  Vorschlag Nr.  6 
Vorschlag 
Titel: Günstigere Dienstfahrzeuge anschaffen 
Kurzbeschrei-
bung: Kauf von VW Caddy statt VW T6 für Expedition und Druck, alternativ Renault Kangoo Z.E. 
Erläuterung: Die zu transportierenden Volumina sind selten so groß, dass die Kapazitäten eines VW T6 nötig sind. Ein VW 
Caddy ist in der Basisausstattung 12.274 € günstiger als ein VW T6 (18.159 € versus 30.434 €). Ein dem VW 
Caddy vergleichbarer Ford Tourneo Courier oder Renault Kangoo ist wiederum günstig er als ein VW Caddy und 
wären eine überlegenswerte Alternative. Die Preise entstammen der Webseite von Volkwagen am 04.04.2016. Es 
wurde jeweils die Grundversion des verglasten Kombi zum Basispreis mit Mehrwertsteuer genommen. Natürlich 
werden für städtisc he Dienstfahrzeuge andere Preise verhandelt. Ein Unterschied bleibt aber dennoch. Bei den 
täglichen Laufleistungen würde in der Regel die Reichweite eines Elektroautos genügen. Ein Renault Kangoo Z.E. 
kostet in der Basis 20.300 € ohne Mehrwertsteuer und is t damit immer noch günstiger als ein VW T6. 
Lademöglichkeiten für die Akkus lassen sich am Standort der Fahrzeuge realisieren. 
Abgegeben Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
Bewertung 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 
 
Internet-
abstimmung 30-Ja-Stimmen 3-Nein-Stimmen 27-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 648- Ja-Stimmen 20- Nein-Stimmen 628-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Stadtrat Heuer 
Amtsleiter/in: Herr Willamowski  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Anfang 2016 wurde für die Fachstelle Expedition und Druck des Personal - und Organisationsamtes ein neues 
Dienstfahrzeug beschafft. Dieses Fahrzeug wurde entsprechend den Vorgaben bundesweit ausgeschrieben. 
Da das von der Fachstelle zu transportierende Gut (Post, Drucksachen, Toner, Bürostühle usw.) in der letzten Zeit 
deutlich zugenommen hat, kam nur ein Fahrzeug infrage, d essen Ladevolumen größer ist als das z.B. eines VW -
Caddys.  Der bis zur Lieferung des neuen Bullys auf der betreffenden Tour eingesetzte Caddy war vom Ladev o-
lumen/Fläche eindeutig zu klein geworden, da einige neue Anlaufadressen in diese Tour aufgenommen w urden 
mit der Folge weiteren Anwachsens des Ladegutes.  
Ein Anforderungskriterium bei der Ausschreibung war unter anderem die Einhaltung der Abgasnorm „Euro 6 
Norm“, um zukünftige Entwicklungen beim Umweltschutz bereits jetzt zu berücksichtigen (eventuell vorgesehene 
„blaue“ Plakette).  
Ebenso wurden Sicherheitsaspekte bei der Beschaffung hoch angesetzt. Mit einem Transporter ist durch eine 
hohe Sitzposition und Rundumverglasung (die aber bei Transportern nicht immer lieferbar ist), eine gute Übersicht 
im Innenstadtverkehr gewährleistet. Zudem durfte das neue Fahrzeug eine gewisse Höhe nicht überschreiten, da 
ansonsten einige Tiefgaragen mit Parkmöglichkeiten für Fachstelle Expedition und Druck nicht für dieses Diens t-
fahrzeug befahrbar sind. 
Da es nur einen Anbieter gab, der sämtliche Anforderungen erfüllte, konnte kein Preisvergleich mit anderen Bi e-
tern erfolgen. Hätten sich noch andere Bieter (zum Beispiel Ford, Renault usw.) an der Ausschreibung beteiligt 
und alle Anforderungen erfüllt, hätte eventuell ein  anderer Fahrzeughersteller den Zuschlag zum Angebot b e-
kommen.  
Die Verwaltung wird in künftige Überlegungen zur Anschaffung von Dienstfahrzeugen für die Fachstelle Expedition 
und Druck selbstverständlich die Alternative Elektroauto einbeziehen. Insoweit d eckt sich ein Hinweis des Vo r-
schlaggebers mit den beabsichtigten Planungen des Personal- und Organisationsamtes.  
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 01 13 
Finanzielle  
Auswirkung: 
2017: kann nicht 
beziffert werden. 2018: dito 2019: dito 2020: dito 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
  
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
  
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
  
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung, und E-Government 
07.12.2016 Hauptausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt  Vorschlag Nr.  25 
Vorschlag 
Titel: Zuschuss zum Karneval senken 
Kurzbeschrei-
bung: Den Zuschuss zum Karneval in Höhe von 22.400 € senken. 
Erläuterung: Laut Zuschussbericht 2016 wird der Karneval mit Geld von der Stadt gefördert: Lfd. Nr.: 38 Bürgerausschuss 
münsterscher Karneval Rosenmontagszug 22.440 €  
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/20_finanzen_und_beteiligungen/pdf/Haushalt/Haushalt_2016/Zuschussbericht_2016.pdf 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
Bewertung 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 
 
Internet-
abstimmung 32-Ja-Stimmen 8-Nein-Stimmen 24-Differenz Ja - Nein 
 Schriftliche 
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Frau Wilkens 
Amtsleiter/in: Frau Schnell 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Karneval und der Rosenmontagszuges als Traditionsveranstaltung sind ein Teil des städtischen Lebens. Den 
Höhepunkt des karnevalistischen Treibens in Münster stellt der Rosenmontagszug dar. Nach Angaben der Veran-
stalter stehen entlang des Zugweges jährlich zwischen 80.000 und 100.000 Zuschauer. Verantwortlich für die 
Organisation und Durchführung ist der Verein „Bürgerausschuss münsterscher Karneval (BMK) e.V.“. Das Enga-
gement des Vereins erstreckt sich in der Session auf über 100 karnevalistische Veranstaltungen. 
Vereinszwecke sind nach § 2 der Satzung des Vereins „Bürgerausschuss münsterscher Karneval (BMK) e.V.“ u.a. 
die Förderung, Pflege und Erhaltung des heimischen Karnevals und Brauchtums sowie Förderung und Unterstüt-
zung der Heimatpflege im Heimatgebiet (§ 2 Nr. 1 und 6). 
Die Stadt Münster fördert seit vielen Jahren den Rosenmontagszug finanziell. Der regelmäßige jährliche Zuschuss 
der Stadt Münster für den Rosenmontagszug beträgt auf politischen Beschluss zurzeit 22.440 € und ist als Regel-
förderung im Etat des Kulturamtes veranschlagt. 
Der Zuschuss wurde in den vergangenen 13 Jahren aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Münster 
mehrfach gesenkt: 
 
2003:   jährlich 29.770 € 
ab 2004:               jährlich 28.280 € (-1.490 €/Jahr) 
ab 2006:  jährlich 22.620 € (-5.660 €/Jahr) 
ab 2012:  jährlich 22.440 € (-180 €/Jahr) 
Eine Streichung des Zuschusses wurde bei den Etatberatungen der jeweiligen Gremien nicht in Betracht gezogen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 04 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 
2017: Verringe-
rung des Ausga b-
ebudget 
2018: dito 2019: dito 2020: dito 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
06.12.2016 BV Mitte 
30.11.2016 Kulturausschuss 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016  Vorschlag Nr.  32 
Vorschlag 
Titel: Beschlüsse über Zuschüsse an Dritte automatisch auslaufen lassen 
Kurzbeschrei-
bung: Politische Beschlüsse über Zuschüsse an Dritte sollen automatisch nach einer bestimmten Zeit auslaufen. 
Erläuterung: Zuschüsse an Dritte werden durch politische Beschlüsse zugesichert. Es soll eine Regelung gefunden werden, 
dass diese Zusagen automatisch auslaufen - zum Beispiel nach fünf Jahren. Soll danach der Zuschuss weiter 
gezahlt werden, dann muss auch ein erneuter politischer Beschluss abgestimmt werden. Grundsätzlich besteht ein 
Problem darin, dass zwar immer wieder neue Zuschüsse gewährt werden, hingegen es "schwieriger" ist, sie 
wieder zurückzunehmen. Durch die vorgeschlagene Regelung ist eine ständ ige Überprüfung der Notwendigkeit 
gewährleistet. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 5 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
Bewertung 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 
 Internet-
abstimmung -Ja-Stimmen -Nein-Stimmen -Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 516- Ja-Stimmen 31- Nein-Stimmen 485-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier 
Amtsleiter/in: Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Das Thema „Zuschusswesen“ ist in den letzten Jahren mehrfach durch die Politik aufgegriffen worden. 
So wurde zum Beispiel auf Antrag der FDP-Fraktion durch die Verwaltung zu den Etatberatungen im Jahr 2015 
eine umfangreiche Aufarbeitung des Zuschussberichtes vorgelegt (Schreiben vom 07.10.2015 an die Fraktionen). 
Aktuell wird auf Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL das Thema im Rahmen 
des Projektes „Nachhaltige Haushaltssanierung“ behandelt. 
Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlag, die Zuschüsse an Dritte automatisch auslaufen zu lassen, in den lau-
fenden Entscheidungsprozess zur Haushaltssanierung einfließen zu lassen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  
Finanzielle  
Auswirkung: 
2017: nicht zu 
ermitteln 2018: dito 2019: dito 2020: dito 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016  Vorschlag Nr.  38 
Vorschlag 
Titel: Aegidiistraße erst später verschönern 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Aegidiistraße sollte nicht jetzt - wie vor einigen Wochen in den Westfälischen Nachrichten zu lesen - "optisch 
umgestaltet" werden. Diese Maßnahme hat Zeit, bis die Straße wirklich erheblich sanierungsbedürftig ist. 
Erläuterung: Der Straßenbelag ist insbesondere für Radfahrer sicherlich nicht bequem - ich stelle das auch häufig fest. 
Dennoch ist die Straße noch nicht in einem so schle chten Zustand, dass sie jetzt mit großen Aufwand 
generalsaniert werden müsste. Eine optische Anlehnung an die Königsstraße gerne - aber bitte erst, wenn es nicht 
mehr aufschiebbar ist und nicht jetzt, weil der Straßenbelag gerade nicht mehr so besonders sc hön aussieht. Für 
ein "repräsentatives Tor zur Altstadt" hat die Stadt bei einem Defizit von 32 Millionen € kein Geld. Sie sollte es - 
wenn es denn für nötig erachtet wird (ich kann mir die positive Wirkung auf Einreisende ebenfalls vorstellen, sehe 
Aufwand und Ertrag hier aber in keinem sinnvollen Verhältnis) - erst einrichten, wenn eine Straßensanierung 
wirklich notwendig ist. Weniger Straßensanierungen bei längeren Nutzungsdauern ergeben weniger Ausgaben für 
Sanierungen. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-Mitte 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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aufgenommen 
über:  
 
 
Internet-
abstimmung 32-Ja-Stimmen 6-Nein-Stimmen 26-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 399- Ja-Stimmen 134- Nein-Stimmen 265-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß 
Amtsleiter/in: Herr Grimm 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
 
Eine Entscheidung fällt mit dem noch einzuholenden Baubeschluss im AUKB im Jahre 2017. 
 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 12 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 
2017: noch nicht 
abschätzbar 2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
06.12.2016 BV Mitte 
22.11.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  39 
Vorschlag 
Titel: Mehr Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern schaffen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Beantragt wird vermehrt die Umstiegsmöglichkeiten von dem Rad zum Bus zu fördern, indem man systematisch 
Radabstellanlagen mit einplant / aufstellt. So steigen KFZ Nutzer leichter um und die Straßen werden entlastet. 
Die Straßenbaukosten könnten sinken. 
Erläuterung: Vorgeschlagen wird, bei jedem Neubau einer Bushaltestelle Radabstellanlagen (felgenschonend) stets mit 
einzuplanen. Nur mit öffentlicher Begründung darf aus Platzmangel in der näheren Umgebung auf den Bau eben 
dieser verzichtet werden. Eine konsequentere Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Fuß -/Radverkehrs 
senkt die Auto-Belastung und somit die Notwendigkeit des Ausbaus der Straßenlandschaft. Bei Umsetzung dieser 
Teilmaßnahme unter anderen können, im Vergleich zu teuren Auto -fördernden Maßnahmen, erhebliche 
Haushaltsbelastungen erspart werden. Im Sinne dieses Antrages sollten auch alle b ereits bestehenden 
Bushaltestellen auf eine Erweiterung mit Radabstellanlagen überprüft werden. Der wegfallende Flächenfraß durch 
den Straßenbau kann durch die Bewohner dieser schönen Stadt genutzt werden. Im Sinne einer lebenswerten 
Stadt mit freundlichen Grüßen 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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aufgenommen 
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 
 
Internet-
abstimmung 37-Ja-Stimmen 4-Nein-Stimmen 33-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 578- Ja-Stimmen 86- Nein-Stimmen 492-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß 
Amtsleiter/in: Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Je nach Ziel und Taktfrequenz der Buslinien führt die Nutzung des Fahrrades zur Bushaltestelle zu erheblichen 
Reisezeitvorteilen. Üblicherweise stehen die Fahrräder an den Bushaltestellen über einen längeren Zeitraum, so 
dass aus Gründen des Diebstahlschutzes das Anschließen des Fahrrades an einem Fahrradständer angezeigt ist. 
Zudem wird durch die Anordnung von Fahrradständern das Fahrradparken geordnet. 
Die Verwaltung prüft beim Neubau oder der Umgestaltung von Bushaltestellen den Bedarf an Fahrradständern 
und nimmt diese, oder zumindest ein Grundangebot, in die Planung auf. Auf diese Weise wird das Angebot an 
Fahrradständern an Bushaltestellen bedarfsgerecht laufend erweitert. So werden in diesem Jahr an 16 Bushalte-
stellen insgesamt 174 Fahrradstellplätze geschaffen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 12 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017:  2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  48 
Vorschlag 
Titel: Weitere Fahrradstraßen erschließen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Fahrradstraßen entschleunigen den Verkehr. Dies kann an vielen Stellen gewünscht sein und erscheint 
preisgünstiger, als Alternativen es sind (Straßenwellen, Hindernisse und so weiter). 
Erläuterung: Ein Beispiel könnte dafür z.B. der Möselerhook sein. Diese Bauernstraße ist primär für Anwohner und Kunden 
angedacht, für Nichtanlieger ist die Straße gesperrt. Der Möselerhook bietet sich aber als Alternativstrecke für 
Schleichverkehr sehr an und Tempolimits werden nicht eingehalten. Wäre es möglich auf dem Möselerhook mehr 
Radverkehr zu etablieren und die Strecke bietet sich dafür gut an (verbindet Albachten und Roxel mit der 
Innenstadt und ist dabei der einzigste landschaftlich schöne Weg), würde der Autoverkehr automatisch langsamer 
werden und die Anwohner geschont. Notwendig würde eine entsprechend kostenpflichtige Beschilderung. Der 
Rest dürfte dann von alleine kommen. Bislang ist die Strecke fü r Radler nur mittelmässig attraktiv, aufgrund der 
teilweise schnellfahrenden Autos. Insgesamt hätte diese Lösung aber Einsparpotential, da angedachte 
Bodenwellen teurer wären. Touristen würde es auch gefallen, Münster würde attraktiver. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
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Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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 
 
Internet-
abstimmung 35-Ja-Stimmen 1-Nein-Stimmen 34-Differenz Ja - Nein 
 Schriftliche 
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß 
Amtsleiter/in: Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Fahrradstraßen können dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder 
alsbald werden soll. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Andererseits eignet sich das Instrument nicht zur Ver-
langsamung des Verkehrs, weil die vorgegebene Geschwindigkeit nicht eingehalten würde. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 12 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017:  2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 :    Vorschlag Nr.  53 
Vorschlag 
Titel: Mehr öffentliche kleine Mülleimer aufstellen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Das Personal der Stadt sollte entlastet werden mit dem aufwendigen Auflesen von verstreuten Müll und 
zeitnutzend lieber Mülleimer entleeren. 
Erläuterung: Zum Beispiel am grünen Finger in Gievenbeck fehlen Mülleimer. Im Hochsommer wird der Müll liegen gelassen - 
die Mülleimer quellen schon über. Dies zeigt, dass unsere Mitbürger in größten Teilen bereit sind, den Mül l in die 
dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Wer den Park liebt und häufiger nutzt, möchte selbst nicht auf Müll 
sitzen müssen. Die Mitarbeiter der Stadt müssten so zwar mehr Mülleimer leeren, aber nicht mehr einzelnem 
wegfliegenden Müll hinterher rennen. Mit freundlichen Grüßen und für ein schönes Stadtleben. 
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für: Münster gesamt 
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Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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Internet-
abstimmung 30-Ja-Stimmen 4-Nein-Stimmen 26-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 574- Ja-Stimmen 72- Nein-Stimmen 502-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Peck 
Amtsleiter/in: Herr Bruns  
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
 Zur Sauberkeit der öffentlichen Grünanlagen wird ein flächiges Angebot an Müllgefäßen erwartet. In den  Grün-
flächen, auf Spielplätzen sowie an Wanderwegen werden nach den eingeschätzten Bedarfen Mülleimer aufge-
stellt. Ggfls wird das Angebot  nach Bedarfsanfall geändert. In besonderen Fällen werden in temporär begrenzten 
Zeiträumen zusätzliche, mobile Müllgefäße aufgestellt.  
 Alle Müllgefäße erfordern regelmäßige Leerungen sowie Instandhaltungen im Jahresverlauf.  Vandalismus und 
Verschleiß verursachen zusätzliche Kosten.  Zusätzliche Müllgefäße zu verursachen zusätzlichen Kosten.  Sie 
führen aber nur begrenzt zu einer Veränderung des Verhaltens.  Auch im Umfeld von Mülleimern lassen  einige 
ihren Dreck einfach liegen. Andere legen den Müll unmittelbar neben dem Müllgefäß ab, wenn der Eimer wirklich 
mal überquillt. Das ist unproblematisch 
Innerhalb des Grünzuges Gievenbeck -Grüner Finger- gibt es schwerpunktmäßig  im Umfeld der Skateranlage ein 
erhöhtes Müllaufkommen. Die 7 Mülleimer wurden wiederholt zweckentfremdet bzw. zerstört.  Als Ersatz wurden 
6 Drahtkörbe und  2 Müllgefäße mit je 120 ltr. Fassungsvermögen aufgestellt. Zwischen Dieckmannstr. und 
Ramertsweg sind weitere  6 Müllbehälter vorhanden. Damit stehen genügend Müllgefäße zur Verfügung. Nur an  
wenigen Tagen im Jahr kommen überquellende Mülleimer vor. In der Praxis wird von vielen  der Müll in solchen 
Fällen unmittelbar an den vorhandenen Müllgefäßen abgelegt.  
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 13 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017: . 2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
  
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
  
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
  
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
22.11.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Bauwesen 
07.12.2016 Hauptausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016  Vorschlag Nr.  60 
Vorschlag 
Titel: Dachausbau fördern 
Kurzbeschrei-
bung: Wohnungen durch Dachausbau möglich 
Erläuterung: Ohne einen Quadratmeter Grund und Boden neu zu versiegeln, kann durch Nutzung der maroden Dächer in den 
45 Stadtteilen von Münster, neuer Wohnraum entstehen. Das alte und ve rbaute Hansaviertel könnte als 
„Musterhaus" dienen. Hier wohnen viele junge Menschen, die durchaus ohne Aufzug in den 4. Stock gehen 
können. Mit einer Dachterrasse im 5. Stock würde die ober ste Wohnung zum Renner in der Stadt. 
Grundvoraussetzung bei der Nachverdichtung ist die sofortige Abschaffung der Stellplatzgebühr. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
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Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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Internet-
abstimmung 27-Ja-Stimmen 4-Nein-Stimmen 23-Differenz Ja - Nein 
 Schriftliche 
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Peck 
Amtsleiter/in: Frau Regenitter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Wenn sich Hauseigentümer dazu entscheiden, durch den Ausbau des Dachgeschosses in ihrem Gebäudes ne u-
en Mietwohnraum zu schaffen, können sie sich diese Maßnahme mit öffentlichen Mitteln aus dem Wohnraumfö r-
derungsprogramm des Landes NRW fördern lassen. 
Eine Verpflichtung, einen Stellplatz für die neu geschaffene Wohnung herzustellen, steht dieser Baumaßnahme 
ausdrücklich nicht entgegen. § 51 Abs. 9 Bauordn ung NRW führt hierzu aus: Werden in einem Gebäude, das vor 
dem 1. Januar 1993 fertig gestellt war, Wohnungen durch Ausbau des Dachgeschosses geschaffen, so brauchen 
notwendige Stellplätze und Garagen entsprechend Absatz  2 nicht hergestellt zu werden, sowei t dies auf dem 
Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. 
Fazit: Da somit eine Stellplatzablöse in den Fällen des nachträglichen Dachgeschossausbaus gar nicht zum Tr a-
gen kommt und es bereits eine Landesförderung für die Neuschaffun g von Mietwohnraum im Bestand gibt, bedarf 
es keiner zusätzlichen (städtischen) Anreize für Dachgeschossausbauten. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 10 03 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017: keine 2018: dito 2019: dito 2020: dito 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  61 
Vorschlag 
Titel: Kirchentag nicht fördern 
Kurzbeschrei-
bung: Kirchliche Veranstaltungen aller Art nie mehr fördern. 
Erläuterung: 9% Kirchensteuer zahlt der normale Bürger in NRW. In Zeiten der Gehälterexplosion und hemmungslosen 
Beförderungswellen steigen die Steuern in NRW schon bis in den Himmel. Die Kirche profitiert überproportional 
von fleißigen und intelligenten Bürgern. Zusätzlich werden in den nächsten 21 Jahren die Rentner + Pensionäre 
erhebliche Schenkungen und Erbschaften an die Kirche leisten. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 10 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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Internet-
abstimmung 43-Ja-Stimmen 14-Nein-Stimmen 29-Differenz Ja - Nein 
 Schriftliche 
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Heuer 
Amtsleiter/in: Herr Schulze-Werner 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Katholikentage sind Veranstaltungen der Laien und Laienorganisationen in der katholischen Kirche. Katholikenta-
ge werden unabhängig von der Deutschen Bischofskonferenz vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken orga-
nisiert. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte 
(Räte der Laien in den Diözesen). Für die Organisation und die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen 
Abwicklungen eines Katholikentages wird jeweils ein eingetragener Verein in der jeweiligen „Veranstaltungsstadt“ 
gegründet. Zuschüsse für Katholikentage werden nicht an die „Amtskirche“, sondern an den Trägerverein gezahlt. 
In seiner Sitzung am 25.03.2015 begrüßte der Rat der Stadt Münster die Absicht des Zentralkomitees der deut-
schen Katholiken, den 101. Katholikentag im Jahr 2018 in Münster durchzuführen (siehe Vorlage V/0158/2015). 
In seiner Sitzung am 06.05.2015 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, dass durch Sachleistungen und 
vergleichbare Leistungen eine Unterstützung des 101. Deutschen Katholikentages bis zu einer Höhe von 982.000 
€ nach damaligem Planungs- und Kenntnisstand durch die Stadt Münster erfolgen kann, siehe Vorlage 
V/0358/2015. 
Für Sachleistungen, die durch Dritte (z.B. Stadtwerke Münster GmbH, MCC Halle Münsterland GmbH, AWM) 
erbracht werden, muss im Haushaltsplan eine Aufwandsposition als Gegenwert eingestellt werden. Sie dient als 
Gegenfinanzierung für die für den Veranstalter kostenfreie Bereitstellung von Leistungen städtischer Betriebe und 
Gesellschaften. Die Abrechnung und Erstattung erfolgt dann jeweils direkt zwischen der Stadt und dem jeweiligen 
Betrieb bzw. der Gesellschaft. Eine Gewährung von Geldleistungen an den Veranstalter ist demnach nicht vorge-
sehen. 
Um diesen Ratsbeschluss im Haushalt abzubilden, wurde ein Ansatz von 982.000 € für das Haushaltsjahr 2018 in 
den Haushalt des Kulturamtes eingeplant unter Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement/Kulturförderung“, 
Planauftrag 3410000001 „Kulturförderung“, Sachkonto 539900 „Sonstige Transferaufwendungen“. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 04 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017:  2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  69 
Vorschlag 
Titel: Mit Nachbarkreisen besser zusammenarbeiten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Verfügbare Flächen- und Gebäude- Potentiale in Nachbarkreisen und -gemeinden sollen genutzt werden, um den 
Mangel an Bauland und preiswertem Wohnraum in Münster zu vermindern. 
Erläuterung: Laut Bericht in der WN vom 08.04.2016 erklärte OB Lewe in einer Diskussion mit NRW -Bauminister Groschek, 
"rund um die Stadt gebe es Gemeinden, die leere Fabrikgebäude und Wohnungen besäßen. Die m üsse man auch 
in den Blick nehmen, um den Bevölkerungsdruck (in Münster) zu bewältigen." Eine entsprechende 
Zusammenarbeit zwischen Stadt um Umland erfolgt z.B. in der Metropolregion Rhein Neckar, wo "in den 
Ortskernen (der Umlandgemeinden) Potenziale mit einer Gesamtfläche von über 1.800 ha identifiziert wurden." 
Folgt man unserem OB, könnte Münster bei der Lösung von Zukunftsaufgaben auch finanziell erheblich entlastet 
werden. 
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für: Münster gesamt 
Anzahl  
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Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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 
Internet-
abstimmung 32-Ja-Stimmen 1-Nein-Stimmen 31-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 550- Ja-Stimmen 45- Nein-Stimmen 505-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß 
Amtsleiter/in: Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Bereits seit 1999 pflegt die Stadt Münster mit den Nachbargemeinden einen gut nachbarschaftlichen Austausch 
und arbeitet mit den Umlandkommunen in verschiedenen Handlungsfeldern eng zusammen. Fragen der region a-
len Wohnungsmarkt- und der Baulandentwicklung wurden von Beginn an bis heute immer wieder behandelt. Be i-
spielsweise hat bere its 1999 eine Beschäftigung mit Strategien interkommunaler Wohnbauflächenkooperation 
stattgefunden, 2006 haben Stadt und Nachbarn eine gemeinsame Umfrage zum stadtregionalen Wohnen durc h-
geführt und 2014 haben die Umlandgemeinden Münster mit einer Kampagne zum studentischen Wohnen in der 
Stadtregion unterstützt. Auch aktuell arbeiten Stadt und Nachbarn intensiv an der Thematik der regionalen Wo h-
nungsmarktentwicklung. Das hohe Bevölkerungswachstum in Münster und in Umlandgemeinden der letzten Jahre 
belegen das große Engagement aller Kommunen in der Stadtregion zur Wohnraumversorgung. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 09 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 
2017: kostenneut-
ral 2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  72 
Vorschlag 
Titel: City-Büro der Stadtwerke verlagern und Miete sparen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Stadtwerke betreiben ein City -Büro in der Salzstraße, das schon bei Anmietung vor Jahren jährlich 800.000 € 
Miete kostete. Heute wahrscheinlich erheblich mehr. 
Erläuterung: Ein räumlich gleichwertiges Büro am Alten Steinweg und nur 50 Meter weiter würde nur einen Bruchteil der 
derzeitigen Miete kosten. Einsparungspotenzial mindestens 500.000 € jährlich. 
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für: Münster gesamt 
Anzahl  
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Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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 Internet-
abstimmung -Ja-Stimmen -Nein-Stimmen -Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 674- Ja-Stimmen 29- Nein-Stimmen 645-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier 
Amtsleiter/in: Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
 
Laut Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH geht der Autor von falschen Annahmen aus.  
 
Die Miete für den City Shop beträgt nicht 800.000 Euro jährlich sondern 137.000 Euro. Das vom Autor angebote-
ne Büro am alten Steinweg würde die Stadtwerke Münster somit cirka die doppelte Miete kosten. 
 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 15 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017: 137.000 2018: dito 2019: dito 2020: dito 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  73 
Vorschlag 
Titel: Imageanzeigen der Stadtwerke in den Westfälischen Nachrichten (WN) einsparen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Stadtwerke schalten 14tägig ganzseitige Imageanzeigen in den WN. Die darin enthaltene Infos könnten auch 
durch geschicktes Pressehandling kostenfrei verbreitet werden. Geschätztes Einsparungsvolumen 28 mal 5.000 € 
oder jährlich 140.000 €. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 2 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
Bewertung 
Ergebnis der 
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aufgenommen 
über:  
 
 
Internet-
abstimmung 31-Ja-Stimmen 3-Nein-Stimmen 28-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 591- Ja-Stimmen 52- Nein-Stimmen 539-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier 
Amtsleiter/in: Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Laut Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH geht der Autor von falschen Annahmen aus. Darüber hinaus 
sind die vom Autor vorgeschlagenen Alternativen zur Werbung über die Westfälischen Nachrichten für die Stadt-
werke Münster GmbH nicht realisierbar.  
 
Die behauptete Schaltung der "Stadtwerke Nachrichten" in den Westfälischen Nachrichten ist nicht vierzehntäg-
lich, sondern in Münster nur 8 x pro Jahr. Die Kosten betrugen für die Ausgabe in Münster im Jahr 2015 knapp 
51.000 Euro, somit sind die behaupteten Einsparungen von 140.000 Euro nicht zu erreichen. Eine kostenlose 
Verteilung mit gleichem Info- und Werbeeffekt ist nach Ansicht der Stadtwerke Münster GmbH nicht erreichbar, da 
Werbung immer Schaltungskosten nach sich zieht. 
 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 15 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017:  2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  74 
Vorschlag 
Titel: Die Verbrauchsabrechnungen für Strom und Wasser sollen die Stadtwerke zusammen 
verschicken 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Stadtwerke versenden die Infos zu den Zählerständen sowie die Verbrauchsabrechnungen getrennt für Strom 
und Wasser, also doppelt. Durch Zusammenfassung in jeweils einem Postweg könnten 200.000 Versendungen 
oder geschätzt rund 50.000 € eingespart werde 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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 
 
Internet-
abstimmung 28-Ja-Stimmen 4-Nein-Stimmen 24-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 693- Ja-Stimmen 29- Nein-Stimmen 664-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier 
Amtsleiter/in: Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Laut Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH wird d er Vorschlag teilweise bereits umgesetzt, bei Kunden, 
die dieses wünschen. Bei Kunden, die  dieses nicht wünschen, wird aus Kundenfreundlichkeit davon abgesehen, 
den Vorschlag umzusetzen. 
Die behaupteten 200.000 Wasserrechnungen sind gemäß den Angaben der Stadtwerke Mün ster GmbH nicht 
korrekt. Tatsächlich wird der überwiegende Anteil der 160.000 Haushalte über die Wohnungswirtschaft abgerec h-
net. Lediglich 45.000 Haushalte bekommen die Wasserrechnung direkt. Die Stadtwerke Münster bieten den Kun-
den an, die Wasserrechnung  zusammen mit der Stromrechnung zu erhalten. Von diesem Angebot machen gut 
30.000 Kunden Gebrauch. Die übrigen 15.000 Kunden haben nach Einschätzung der Stadtwerke Münster GmbH 
Gründe dafür, das Angebot nicht anzunehmen, daher unterbleibt der gemeinsame Versand an diese Kunden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 15 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017:  2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  75 
Vorschlag 
Titel: Sparprogramm für die Stadtwerke auflegen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Das Unternehmen bedarf dringend eines ernsthaften Sparprogrammes, wie es z.B. andere Unternehmen wie 
RWE, LBS auch aufgelegt haben. Die Effizienz der Abläufe und die Arbeitsqualität der Mitarbeiter ist zu 
verbessern und strenger zu überwachen. 
Erläuterung: Hinweise: 700.000 € Verlust aus einer fehlgeleiteten Geldüberweisung, falsch abgerechnete Heizstromkosten über 
fünf Jahre, jahrelanger  nicht tarifgerechte Berechnung von Heizgas. Auf bestimmten Buslinien (z.B. Münster - 
Altenberge) konnten die Inhaber von sogenannten Plus -Cards etwa ein Jahr lang in 2015 kostenlos die Busse 
nutzen, da dort keine Terminals zum Einlesen installiert waren. Offensichtlich galt das für alle Linien, die von 
Subunternehmen befahren wurden. Hätte man da nicht seitens der Stadtwerke mit Einführung der Plus -Card 
warten müssen, bis die notwendige Hardware flächendeckend vorhanden ist? Der Einnahmeausfall aus dieser 
unkoordinierten Entscheidung wird sicherlich sechsstellig gewesen sein. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
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Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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 
Internet-
abstimmung 27-Ja-Stimmen 5-Nein-Stimmen 22-Differenz Ja - Nein 
 Schriftliche 
Umfrage - Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 0-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Reinkemeier 
Amtsleiter/in: Herr Schetter 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Laut Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH wird der Vorschlag - aus anderen als den vom Autor genann-
ten Gründen - bereits umgesetzt. Die Stadtwerke haben aufgrund von umfangreichen Sparmaßnahmen in den 
letzten Jahren erhebliche Ergebnisverbesserungen erzielt und dadurch im Jahr 2015 das seit 2006 beste Erge b-
nis ausgewiesen.  
 
Aufgrund der erwarteten Verschlechterungen der Rahmenbedingungen im Energiegeschäft werden die Stadtwe r-
ke Münster GmbH auch in Zukunft Kostensenkungsprogramme durchführen. Derzeit ist vorgesehen, bis zum Jahr 
2019 5% der Stellen bei den Stadtwerken Münster GmbH (außer Busfahrer) sozialverträglich durch Fluktuation 
abzubauen. Zudem werden mit der Beteiligungsverwaltung Kostensenkungsmaßnahmen im Rahmen des Projekts 
"Nachhaltige Haushaltsanierung" abgestimmt. 
 
Da die in der Begründung genannten Sachverhalte keinen Zusammenhang mit dem Vorschlag des Autors haben, 
gehen die Stadtwerke Münster GmbH hier darauf nicht näher ein. Die Hintergr ünde für die Fehlüberweisung und 
die fehlerhafte Konzessionsabgabenberechnung sind der Verwaltung bekannt. Die behaupteten Einnahmeverlu s-
te durch fehlende Kontrolle der E -Tickets auf der Linie R73 treffen nicht zu, da die Stadtwerke Münster GmbH die 
Einnahmeausfälle gegenüber dem verantwortlichen Linienkonzessionär Westfalenbus (DB -Konzern) in der Ei n-
nahmenaufteilung geltend machen werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 15 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017:  2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  76 
Vorschlag 
Titel: Die Stadt soll die Nutzung gebrauchter Schulbücher koordinieren 
Kurzbeschrei-
bung: Eine städtische Koordinierung gebrauchter Schulbücher könnte viel Geld sparen. 
Erläuterung:  
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
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Finanzielle  
Konsequenzen  
 
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 
 Internet-
abstimmung -Ja-Stimmen -Nein-Stimmen -Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 619- Ja-Stimmen 73- Nein-Stimmen 546-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Stadtrat Paal 
Amtsleiter/in: Herr Ehling 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Die Zielrichtung des Antrages ist nicht eindeutig erkennbar , da es unterschiedliche Zuständigkeiten und Möglic h-
keiten im Zusammenhang mit den Schulbüchern gibt. Die schulgesetzliche Regelung unterscheidet in Schulb ü-
cher, die der Schulträger zur Verfügung stellen muss ( Schulträgeranteil) und in Schulbücher, die die Eltern 
selbst beschaffen müssen (sogenannter Elternanteil). Alle Schulbücher müssen von der Schulkonferenz der 
jeweiligen Schule beschlossen werden, so dass hierdurch bei den ca. 90 städtischen Schulen eine ganz unte r-
schiedliche eigene „Schulbibliothek“ entstanden ist. 
Die Stadt Münster stellt für die städtischen Schulen als Schulträgeranteil jährlich Schulbücher in einem Volumen 
von ca. 1.4 Mio € zur Verfügung. Diese Bücher werden von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mehrfach -
in der Regel schuljahresweise - ausgeliehen. In der Regel werden diese Bücher erst ausgesondert bzw. ersetzt, 
wenn sie entweder „aufgebraucht“  oder inhaltlich veraltet sind. In beiden Fällen macht eine Weiter - oder Umver-
teilung gebrauchter Bücher keinen Sinn. 
Grundsätzlich anders stellt sich die Situation bei den Schulbüchern aus dem Elternanteil dar. Diese Bücher wer-
den entsprechend dem Schulkonferenzbeschluss von den Eltern gekauft und sind deren Eigentum. Teilweise 
handelt es sich hierbei um sogenannte „Arbeitshefte /Workbooks“, die  in der Regel nur einmalig genutzt werden 
können, weil dort Eintragungen vorgenommen werden. Gleichwohl gibt es -von Schule zu Schule unterschiedlich- 
Bücher, die dem Grunde nach wieder verwendet werden könnten. In manchen Schulen werden hier Möglichke i-
ten angeboten, solche Bücher erneut einer Verwendung zuzuführen.  
Unterstellt, dass sich der Vorschlag auf die wieder nutzbaren Bücher aus dem Elternanteil bezieht, sieht er vor, 
dass eine zentrale Koordinierung eines solchen „Büchertausches oder –verkaufs“ durch die Stadt erfolgen soll. 
Dies ist aus folgenden Gründen nicht praktikabel:  
 Die von den Eltern zu beschaffenden Titel sind von Schule zu Schule unterschiedlich. Wenngleich es in Ei n-
zelfällen sein kann, dass einmal gleiche Titel in mehreren Schulen ver wendet werden, so bedeutet dies nicht 
automatisch, dass es sich um identische Bücher handelt (z.B. anderes Erscheinungsjahr, andere Ausgabe). 
Im Unterricht sind die Lehrkräfte aber darauf angewiesen, dass alle Schüler/innen die gleiche Ausgabe des 
Schulbuches haben. 
 Unklar wäre, wie ein Verkauf und eine Übereignung praktisch erfolgen könnte. Es stehen weder Lagerkapaz i-
täten hierfür zur Verfügung noch ein geeignetes Verfahren für die Festsetzung des Verkaufspreises.  
 Würde die Stadt Münster Bücher von Eltern  aufkaufen, aber nicht in der gleichen Menge wieder verkaufen 
können, führte dies zu einem finanziellen Zusatzgeschäft. Würde sie die Bücher zu einem geringeren Preis 
aufkaufen, um dieses Risiko finanziell abzufedern, würde sie voraussichtlich umsatzsteuerpflichtig. 
 Eine solche durch die Stadt eingerichtete „Verkaufsbörse“ wäre gewerberechtlich -insbesondere mit Blick auf 
die Buchpreisbindung - zumindest bedenklich und würde sicherlich auch zu Unmut bei dem örtlichen Schu l-
buchhandel führen.  
 Die Stadt Münster hat seit vielen Jahren intern für die Schulen eine „Tauschbörse“, d.h. eine Plattform, in der 
Schulen nicht mehr benötigte funktionsfähige Lehrmittel anbieten könnten. Diese wird in der Praxis kaum bis 
gar nicht genutzt, so dass zu vermuten ist, dass auc h eine vergleichbare -für Eltern zur Verfügung stehende - 
„Tauschbörse“ relativ gering frequentiert würde. 
 In jedem Fall entstünde ein zusätzlicher Ressourceneinsatz für die Stadt Münster, ohne dass dieser durch 
„Einnahmen“ refinanziert werden könnte. Ein günstigerer Einkauf käme ausschließlich den Eltern zugute.  
Insoweit sollte der Vorschlag nicht aufgegriffen werden. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 03 01

Dokumentation 
Finanzielle  
Auswirkung: 
2017: nicht da r-
stellbar 2018: dito 2019: dito 2020: dito 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
  
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
  
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
  
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016  Vorschlag Nr.  84 
Vorschlag 
Titel: Keine 50.000 € Rückstellungen für Spaßbad mehr vorsehen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Im vergangenen Haushalt wurden zunächst unbefristet ein Jahresbeitrag in der genannten Höhe als zukünftigen 
Kostenbeitrag für ein Freibad in Gievenbeck eingestellt. Diese Rückstellungen nicht mehr vorsehen. 
Erläuterung: Mit einem Bad in der von der SPD gewünschten Größe ist aus Kostengründen nicht zu rechnen. Bis zur 
Kommunalwahl 2020 ist auch mit einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht zu rechnen. 
Abgegeben 
für: Stadtbezirk Münster-West 
Anzahl  
Kommentare: 4 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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aufgenommen 
über:  
 
 
Internet-
abstimmung 25-Ja-Stimmen 8-Nein-Stimmen 17-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 407- Ja-Stimmen 159- Nein-Stimmen 248-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Frau Wilkens 
Amtsleiter/in: Herr Schirwitz 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 zum Westbad (Spaßbad) folgende Entscheidung 
getroffen: 
„Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung mögliche Standorte für ein neues Westbad geprüft hat und di e 
Errichtung eines Bades im Westen der Stadt grundsätzlich umsetzbar ist. Wegen der erheblichen finanziellen 
Aufwendungen für Bau und Betrieb eines Westbades und der potenziellen negativen Folgen für die städtischen 
Schwimmbäder im Bestand, werden die Planungen für ein Westbad derzeit nicht weiter verfolgt.“ 
Mit dieser Entscheidung wird dem Vorschlag vollumfänglich entsprochen.  
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 08 02 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017:  2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
07.12.2016 Finanz- und Hauptausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016  Vorschlag Nr.  88 
Vorschlag 
Titel: Theaterrestauration wirtschaftlich nutzen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Restauration im Theater - von außen begehbar - könnte nicht nur für Eigenbedarf nach Theaterbesuchen - als 
Weinstube - aber auch für geschlossene Familienfeiern wie z.B. Kommunionen, Hochzeiten genutzt und vermietet 
werden. 
Erläuterung: Es ist ein entsprechender Pachtvertrag abzuschließen und mit Hilfe der dort erzielten Beträge müssen die 
Subventionen gesenkt werden. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 6 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
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über:   
 
Internet-
abstimmung 30-Ja-Stimmen 3-Nein-Stimmen 27-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 543- Ja-Stimmen 30- Nein-Stimmen 513-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Frau Wilkens 
Amtsleiter/in: Frau Feldmann 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Mit der Theaterrestauration ist sicherlich der Theatertreff – vormals Theatercafé – gemeint. Der Theatertreff wird 
nach dem Umbau nicht mehr als öffentliche Gastronomie geführt. Nach der Trennung von dem damaligen Pächter 
sind ab 2006 wiederholte öffentliche Ausschreibungen erfolglos geblieben. Die Stadt hat daher der Pausengastro-
nomie im Großen und im Kleinen Haus den Vorrang gegeben zusammen mit einer Bedarfsgastronomie im The a-
tertreff  - und das aus einer Hand, sprich einem Pächter. Der derzeitige Pachtvertrag hat eine Laufzeit bis  August 
2022. 
Der Theatertreff wird vom Theater Münster für unterschiedlichste Veranstaltungen wie Vortragsreihen, Konzertein-
führungen, Lesungen, Premierenfeiern usw. genutzt. Daneben wird der Theatertreff vermietet für Privatfeiern ve r-
schiedenster Art, Empfänge oder Präsentationen; dieses alles im Rahmen der terminlichen Möglichkeiten neben 
dem Theaterbetrieb. 
Erwähnen möchte ich an dieser Stelle, dass der Theatertreff 2006/2007 wieder in der denkmalgeschützten Arch i-
tektur der 50er Jahre renoviert und umge baut wurde. Der derzeit bestehende Gesamtvertrag für die Pausengas t-
ronomie samt Theatertreff sieht einen öffentlichen Gastronomiebetrieb nicht vor; hiervon hatte im Übrigen bei der 
damaligen endgültigen Ausschreibung der Hotel- und Gaststättenverband auch dringend abgeraten, da eine wirt-
schaftlicher Betrieb im ersten Obergeschoß und dem Gesamtumfeld als kaum machbar angesehen wurde. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  
Finanzielle  
Auswirkung: 2017: 0 2018: 0 2019: 0 2020: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
06.12.2016 BV Mitte 
30.11.2016 Kulturausschuss 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016  Vorschlag Nr.  89 
Vorschlag 
Titel: Stadttheater für Schoneberg-Konzerte vermieten 
Kurzbeschrei-
bung: 
Die Schoneberg Konzerte residieren zur Zeit im nicht geeigneten Hörsaal 1 (H1) und wünschen eine bessere 
Akkustik. 
Erläuterung: Die Schoneberg Konzerte würden nach Berechnung ihrer Agentur je Konzert 2.000 € an Miete einbringen. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
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Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag erhöht die Einnahmen. 
 
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über:  
 
 
Internet-
abstimmung 27-Ja-Stimmen 5-Nein-Stimmen 22-Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 556- Ja-Stimmen 43- Nein-Stimmen 513-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Frau Wilkens 
Amtsleiter/in: Frau Feldmann 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Sowohl die Verhältnisse am jetzigen Konzertort im H1 als auch der Wunsch des Konzertveranstalters Schoneberg 
nach einer ständigen Abo-Konzertreihe im Großen Haus des Theaters Münster sind dem Kulturdezernat/Theater 
Münster nicht neu. Seit 2012 hat es dazu mehrere Gespräche - auch mit  Beteiligung des Oberbürgermeisters – 
gegeben. 
Die grundsätzliche Situation ist unverändert: Die Räume/Bühnen im Theater Münster sind vorrangig für die eige-
nen Aufführungen und Konzerte des Theaters und des Sinfonieorchesters geschaffen und mit Terminen belegt. 
Sich eventuell ergebende freie Termine in der Disposition des Theaters werden selbstverständlich auch für Gast-
spiele, sei es der freien Szene oder anderer Veranstalter, angeboten. Diese Möglichkeiten sind aber zwangsläufig 
begrenzt und auch nur verhältnismäßig kurzfristig verfügbar. Insgesamt ist damit eine wirtschaftliche Belegung 
und Nutzung der Theaterräume gegeben. Die Besucherzahlen und die Eintrittseinnahmen des Theater Münster 
belegen dieses im Übrigen. 
Ich sehe daher keine Möglichkeit,  das Große Haus des Theaters Münster frühzeitig und dauerhaft  für eine Kon-
zertreihe (8 Konzerte) des Konzertveranstalters Schoneberg zur Verfügung zu stellen. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe:  
Finanzielle  
Auswirkung: 2017: 0 2018: 0 2019: 0 2020: 0 
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
30.11.2016 Kulturausschuss 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 Vorschlag Nr.  98 
Vorschlag 
Titel: Radwege: Weniger Sperrpfosten planen 
Kurzbeschrei-
bung: 
Derzeit werden bei Neuplanungen von Fuß - und Radwegen oft Sperrpfosten aufgestellt statt zunächst 
abzuwarten, ob diese überhaupt benötigt werden. 
Erläuterung: Die Sperrpfosten kosten natürlich Geld und sind sicher längst nicht in jedem Fall notwendig. Die Abschaffung 
eines solchen Sperrpfostens kann dann ironischerweise über ein Web -Formular bei der Stadt beantragt werden, 
was dann aber noc h mehr Geld kostet. Aktuelles Beipiel: Neuer Radweg an der WLE in Gremmendorf (echt 
schick) wird am alten Bahnhof mit 2 Sperrpfosten abgesichert. 
Abgegeben 
für: Münster gesamt 
Anzahl  
Kommentare: 3 
Finanzielle  
Konsequenzen Der Vorschlag spart Geld. 
 
Bewertung 
Ergebnis der 
Bewertungen / 
In Bestenliste 
aufgenommen 
über:  
 
 Internet-
abstimmung -Ja-Stimmen -Nein-Stimmen -Differenz Ja - Nein 
 
Schriftliche 
Umfrage 580- Ja-Stimmen 73- Nein-Stimmen 507-Differenz Ja - Nein 
 
Dokumentation 
Federführung 
innerhalb der 
Verwaltung: 
Beigeordnete/r: Herr Schultheiß 
Amtsleiter/in: Herr Schowe 
Stellungnahme 
der  
Verwaltung: 
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat die Verwaltung die Beseitigung von Pfosten und Umlaufsperren im Zuge von 
Radwegen in das laufende Arbeitsprogramm aufgenommen. Dabei werden systematisch nach und nach sämtli-
che Pfosten und Umlaufsperren im Zuge von Radwegen erfasst und im Hinblick auf ihre Notwendigkeit beurteilt. 
Ziel dabei ist, nicht unbedingt erforderliche Pfosten und Umlaufsperren zur Vermeidung von Unfallgefahren zu 
entfernen. Als notwendig erachtete Pfosten und Umlaufsperren müssen entsprechend gesichert beziehungsweise 
nutzerfreundlich/Richtlinienkonform umgebaut werden (siehe hierzu den Zwischenbericht in V/0225/2012). Dem 
entsprechend ist auch bei Neubaumaßnahmen zu verfahren. 
Bezug zum 
Haushalt Produktgruppe: 12 01 
Finanzielle  
Auswirkung: 2017:  2018:  2019:  2020:  
+ = Mehraufwand  
- = Mehrertrag /  
Einsparung 
Beschluss-
vorschlag der 
Verwaltung: 
Vorschlag soll 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag soll 
teilw eise oder 
modifiziert 
aufgegriffen 
w erden
 
Vorschlag ist 
aufgegriffen 
oder 
umgesetzt
 
Vorschlag fließt
in laufenden
Entscheidungs-/ 
Planungsprozess
ein
 
Vorschlag soll 
nicht 
aufgegriffen 
w erden
  
 
Beratung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss 
14.12.2016 Rat

Bürgerhaushalt 2016 
Teil 1:  Dokumentation der 20 Vorschläge aus 
 der Bestenliste des Bürgerhaushalts 2016 
 
Teil 2: Bericht Bürgerhaushalt 2016  
 
Anlage zur Ratsvorlage V/0747/2016 
September 2016

1 
Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement      05.09.2016 
 
 
 
 
Bericht Bürgerhaushalt 2016  
 
 
1. Zeitlicher Verlauf des Bürgerhaushalts in 2016 
  
Die einzelnen Phasen fanden und finden in folgenden Zeitfenstern statt: 
 
 Vorschlagsphase     04.04. – 16.05.2016 
 Bewertungsphase     17.05. – 26.06.2016 
 Dokumentationsphase     27.06. – 28.09.2016 
 Politik berät über Haushalt und Bürgervorschläge 29.09. – 14.12.2016 
 Rechenschaftsphase     ab 01.2016 
 
Erstmalig gab es im Bürgerhaushalt 2016 in Anknüpfung an die aktuelle Haushaltssituation das Schwerpunkt-
thema „Einsparungen und Einnahmeerhöhungen“ . Vorschläge, die keinen Konsolidierungsbeitrag leisten, 
sollten dennoch aufgenommen werden, jedoch als Anregung nach § 24 GO NRW weiterbehandelt werden. 
Dabei wurden Vorschläge, die einen Sparwillen grundsätzlich erkennen lassen , als Sparvorschläge gewertet, 
um eine zügige Freischaltung der eingegangenen Vorschläge zu ermöglichen . Eine präzise Einschätzung ei-
nes Sparbeitrags hätte aufwändige Berechn ungen des Fachamtes erfordert. Daher ist es möglich , dass es 
Konsolidierungsvorschläge gibt, die bei einer möglichen Umsetzung nicht tatsächlich zu Einsparungen führen 
würden. 
 
 
2. Bewerbung des Bürgerhaushalts 2016 
 
2.1 Informationsstände  
 
Auch in diesem Jahr wurde der Bürgerhaushalt auf den städtischen Wochenmärkten beworben. Insgesamt 
haben die Mitglieder des Beirats Bürgerhaushalt auf 6 Märkten den Münsteranerinnen und Münsteraner n den 
Bürgerhaushalt näher gebracht (in Handorf, auf dem Domplatz, in Gievenbeck, in Roxel, in Kinderhaus und in 
Wolbeck). Unter anderem war der Bürgerhaushalt mit einem Informationsstand auf dem Domplatz an einem 
Samstag vertreten.  
 
Die Marktstände fanden Resonanz in den Medien: Der WDR berichtete in der Lokalzeit Münsterland über den 
Marktstand in Roxel, die Lokalzeitungen berichteten über den Besuch von Herrn Oberbürgermeister Lewe am 
Marktstand auf dem Domplatz. 
 
2.2 Pressemitteilungen  
 
Mit fünf Pressemitteilungen wurde die Vorschlagsphase des Bürgerhaushalts 2016 beworben: Anf ang März 
wurde das vierte Bürgerhaushaltsverfahren angekündigt, Ende März wurde der Startschuss bekannt geg e-
ben. Die Wochenmarktstände wurden durch zwei Pressemitteilungen angekündigt, zum Schluss der Vo r-
schlagsphase erfolgte ein „letzter Aufruf“. Weitere Pressemitteilungen erfolgten 2 Wochen vor Ende der B e-
wertungsphase zur Motivation weiterer Bürgerinnen und Bürger, an der Abstimmung teilzunehmen , sowie zur 
Bekanntgabe der Bestenliste. Alle Pressemitteilungen wurden von der örtlichen Presse aufgegriffen.

2 
2.3 Broschüre 
 
Über die Infostände auf den Wochenmärkten, die verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung sowie die 
Mitglieder des Beirats Bürgerhaushalt wurden rund 6.000 Broschüren verteilt.  
 
2.4 Einbindung der weiterführenden Schulen  
 
Per E-Mail wurde ein Aufruf an alle weiterführenden Schulen Münsters verschickt, dass sich alle Münsteran e-
rinnen und Münsteraner ab 14 Jahren am Bürgerhaushalt beteiligen können. Die Schulleiterinnen und Schu l-
leiter wurden gebeten, die Informationsbroschüren zum Bürgerhaus halt in den Schulen auszulegen. Hierfür 
wurden allen weiterführenden Schulen über den städtischen Postverteiler Broschüren in der Größenordnung 
von 10 % der relevanten Schülerzahl zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise wurden weitere rund 1.800 Bro-
schüren verteilt. Zusätzlich wurde angeboten, dass auf Nachfrage Klassensätze der Broschüren bspw. für ein 
Aufgreifen im Unterricht nachgereicht werden können. Ein Lehrer des Geschwister-Scholl-Gymnasiums nahm 
dieses Angebot an. 
 
2.5 Bewerbung im Internet 
 
Der Bürgerhaushalt wurde unter muenster.de und muenster.de/stadt kontinuierlich und auf die verschiedenen 
Phasen angepasst beworben.  
 
 
3 Auswertung der Vorschlagsphase (04.04. – 16.05.2016) 
 
3.1 Verfahren und Zugang 
 
Es sind 142 Vorschläge eingegangen. Davon konnten 25 nicht veröffentlicht werden (rechtlich nicht zulässig, 
Stadt Münter nicht zuständig, bereits der Verwaltungspraxis entsprechend, etc.). Von den veröffentlichten 
117 Vorschlägen konnten 6 als direkt umsetzbar gekennzeichnet werden. 11 Vorschläge haben keinerlei 
Sparwillen erkennen lassen und wurden als Anregung nach § 24 GO NRW weiterbehandelt. Es verblieben 
100 Vorschläge im Bürgerhaushaltsverfahren, die die Bewertungsphase durchlaufen haben. 
 
Von den 142 Vorschlägen wurden 107 direkt über das Online-Portal des Bürgerhaushalts abgegeben, 4 er-
reichten die Verwaltung per E-Mail, 26 schriftlich und 5 telefonisch.  
 
3.2 Themenschwerpunkte 
 
Die 117 veröffentlichten Vorschläge wurden von den Vorschlagenden wie folgt nach ihren Themenschwer-
punkten kategorisiert:  
 
Verkehr 24 
Öffentliche Finanzen 15 
Kultur 10 
Umwelt 9 
Sport 6 
Wohnen  6 
Schulen 5 
Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit 5 
Soziales 5 
Sonstige Themen 32

3 
Ebenso konnten die Vorschlagenden die Vorschläge danach zuordnen, ob sie gesamtstädtisch wirken oder 
als bezirksbezogen einzustufen sind. Hier ergab sich unter den 117 veröffentlichten Vorschlägen folgende 
Verteilung: 
 
Münster gesamtstädtisch 100 
Stadtbezirk Münster-Mitte 7 
Stadtbezirk Münster-Nord 5 
Stadtbezirk Münster-Südost 2 
Stadtbezirk Münster-West 2 
Stadtbezirk Münster-Ost 1 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup 0 
 
3.3 Beteiligungsquote 
 
Insgesamt wurden die 142 Vorschläge von 51 verschiedenen Personen eingereicht, wobei die Hälfte der 
Vorschläge (71) von 7 verschiedenen Personen stammt. Von den 51 vorschlagenden Personen sind 31 
männlichen und 20 weiblichen Geschlechts. 
 
In der Vorschlagsphase ist die Beteiligung nicht auf Einwohner Münsters beschränkt. Vorschläge können 
auch durch Menschen, die bspw. in Münster arbeiten, die Münster besuchen, etc. abgegeben werden. 
Nimmt man dennoch die Einwohnerzahl Münsters als Bezugsgröße, so ergibt sich als Beteiligungsquote 
0,017 Prozent. Hierbei sind die unter 14-Jährigen, die nicht teilnahmeberechtigt sind, enthalten. Daher wird 
im Folgenden als Bezugsgröße die Zahl der Wahlberechtigten (der Wahl zum Oberbürgermeister 2015) von 
243.878 Personen gewählt. In diesem Fall werden zwar die 14- und 15-Jährigen nicht mitgezählt, die sich 
am Bürgerhaushalt hätten beteiligen können, jedoch kommt diese Grundgesamtheit der angesprochenen 
Bürgerschaft am nächsten. Hiermit ergibt sich für die Vorschlagsphase eine Beteiligungsquote von 0,021 
Prozent. 
 
Während der Vorschlagsphase wurden auf der Online -Plattform des Bürgerhaushalts 16 5 Kommentare von 
20 verschiedenen Personen abgegeben, davon 16 Personen, die sich auch mit einem Vorschlag eingebracht 
hatten, sodass die Aktivierung in der Vorschlagsphase 55 Personen betrug bzw. die Beteiligungsquote (be-
zogen auf die Wahlberechtigten) 0,023 Prozent erreichte.  
 
 
4 Auswertung der Bewertungsphase (17.05. – 26.06.2016) 
 
4.1 Internetabstimmung 
 
Bewertet wurden die 100 Vorschläge sowohl im Rahmen einer Bürgerumfrage als auch im Internet bzw. über 
das Ausfüllen von Bewertungsbögen, die in den Bürgerbüros auslagen und die von der Verwaltung zur g e-
meinsamen Erfassung ins Internet eingegeben wurden. 
 
An der Internetabstimmung haben sich insgesamt 102 Bürgerinnen und Bürger beteiligt, davon etwas mehr 
als die Hälfte (56 Personen), die sich ansonsten weder durch einen Vorschlag noch durch einen Kommentar 
beteiligt haben und somit als zusätzlich aktiviert gezählt werden können. Hinzu kommen 18 Personen, die 
sich durch einen in einem Bürgerbüro ausgefüllten Bewertungsbogen beteiligt haben.  
 
Es sind also die Stimmen von 120 Bürgerinnen und Bürgern in die Bewertung eingeflossen. Dies entspricht in 
Bezug auf die Wahlberechtigten einer Beteiligungsquote von 0,049 Prozent. 
 
Während der Bewertungsphase wurden im Online -Portal 342 weitere Kommentare von 57 verschiedenen 
Personen abgegeben, wobei mit 172 Kommenta ren mehr als die Hälfte der Kommentare von einer Person

4 
stammt. Von diesen 57 Diskutanten haben sich 47 in der Bewertungsphase zum ersten Mal geäußert, sodass 
sie in der Bewertungsphase aktiviert wurden.  
 
Insgesamt haben sich also während der Vorschlags- und der Bewertungsphase 176 Bürgerinnen und Bürger 
auf der Online -Plattform oder in den Bürgerbüros am Bürgerhaushalt aktiv beteiligt, was in Bezug auf die 
Wahlberechtigten einer Beteiligungsquote von 0,072 Prozent entspricht. 
 
4.2 Schriftliche Umfrage 
 
Eine deutlich höhere Reichweite wurde durch die schriftliche Umfrage erreicht. 1.000 Bürgerinnen und Bü r-
ger aus jedem Stadtbezirk erhielten einen Bewertungsbogen im Rahmen der Bürgerumfrage. Die Rücklau f-
quote der Bürgerumfrage 2016 beläuft sich auf 28,3 Prozent. Die Rücklaufquote liegt auf dem Niveau des 
Bürgerhaushalts 2014 (28 Prozent), jedoch unter dem Rücklauf von 2011 und 2012.  
 
Von den 1.6 76 Fragebögen im Rücklauf entfielen 310 auf den Stadtbezirk Mitte, 306 auf den Stadtbezirk 
Südost, 277 auf den Stadtbezirk Ost, jeweils 248 auf die Stadtbezirke West und Hiltrup und 242 auf den 
Stadtbezirk Nord. 45 Fragebögen konnten hierbei nicht zugeordnet werden.  
 
4.3 Beteiligungsquote 
 
Insgesamt haben 1.796 Münsteranerinnen und Münsteraner an der Bewertung teilgenommen, davon 102 
Personen im Internet,  18 Personen über die in den Bürgerbüros ausgelegten Bewertungsbögen,  und 1.676 
Personen in der schriftlichen Umfrage. Dies entspricht in Bezug  auf die Wahlberechtigten einer Beteiligungs-
quote von 0,736 Prozent. 
 
 
5 Bestenliste 
 
Im Bürgerhaushalt 2016 sollten nach den Empfehlungen des Beirats Bürgerhaushalt maximal 25 % der Vor-
schläge in die Bestenliste aufgenommen werden . Auf Basis der veröffentlichten 117 Vorschläge ergibt sich 
damit eine maximale Anzahl von 30 Vorschlägen. Diese sollte sich – wie in den vergangenen Verfahren  
auch – zur Hälfte aus der Internetabstimmung (einschl. der Bewertungsbögen aus den Bürgerbüros)  und zur 
Hälfte aus der schriftlichen Umfrage bilden.  
Die 15 Vorschläge aus jedem der beiden Bewertungsverfahren wurden auf die bezirklichen und gesamtstä d-
tischen Vorschläge entsprechend dem Verhältnis aller eingegangenen Vorschläge verteilt  (14,5% der einge-
gangenen Vorschläge waren bezirksbezogen). Konkret heißt das: 
 
Aus der Internetabstimmung kamen 
- aus der Liste der bezirklichen Vorschläge die Plätze 1 und 2 und 
- aus der Liste der gesamtstädtischen Vorschläge die Plätze 1 bis 13 in die Bestenliste. 
Aus der schriftlichen Umfrage kamen ebenfalls 
- aus der Liste der bezirklichen Vorschläge die Plätze 1 und 2 und 
- aus der Liste der gesamtstädtischen Vorschläge die Plätze 1 bis 13 in die Bestenliste. 
 
Die Anzahl reduzierte sich letztendlich auf 20 Vorschläge, weil einige Vorschläge über beide möglichen We-
ge (Internetabstimmung und schriftliche Umfrage) in die Bestenliste gelangt sind.  Unter den 20 Vorschlägen 
der Bestenliste sind 18 gesamtstädtische (90 %) und 2 bezirkliche Vorschläge (10 %). 
 
Die 20 Vorschläge der Bestenliste stammen aus der Feder von 12 Bürgerinnen und Bürgern (3 Frauen und 9 
Männer): ein Bürger ist mit vier Vorschlägen vertreten, eine Bürgerin mit drei Vorschlägen, 3 Bürger mit je 2 
Vorschlägen sowie 2 Bürgerinnen und 5 Bürger mit je einem Vorschlag.

5 
 
6.    Zusammenfassung der wesentlichen Partizipationsdaten 
 
Beteiligung in der Vorschlagsphase: Summe der Aktivierten: 
 
142 Vorschläge von 51 Personen     51   
165 Kommentare von 20 Personen, davon 4 zusätzlich Aktivierte     55 
 
Beteiligung in der Bewertungsphase 
 
102 Abstimmende im Internet, davon 56 zusätzlich Aktivierte    111 
18 Abstimmende in den Bürgerbüros, ebenfalls zusätzlich Aktivierte    129 
342 Kommentare von 57 Personen, davon 47 zusätzlich Aktivierte    176 
1.676 Abstimmende in der schriftlichen Umfrage 1.852 
 
Die gesamte „Aktivierungsquote“ insgesamt beläuft sich somit – bezogen auf 243.878 Wahlberechtigte  
(Stand: 13.09.2015) – auf einen prozentualen Anteil von 0,76 Prozent.

Beratungsverlauf (3)

28.09.2016 Rat
TOP 11 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2016 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Aegidiistraße
  • Königsstraße
  • Salzstraße
  • Ramertsweg
  • Dieckmannstraße
  • Möselerhook
  • Domplatz
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0747/2016
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37