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V/0350/2023

Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Dietrich-Bonhoeffer-Schule

Vorlagen 25.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 37.3

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog

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Anlage 2 OGS Konzept_Beratunggstelle Südviertel_Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2023

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Anlage 2 OGS Konzept_Kolping Bildungswerk_Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2023

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Beschlussvorlage

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Anlage A

4076 Zeichen

Anlage A zur V/0350/2023 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, 
dem Träger Beratungsstelle Südviertel e.V.   die außerunterrichtlichen Angebote der Offenen 
Ganztagsschule in der städtischen evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Schule im 2. Schulhalbjahr 
im Schuljahr 2023/2024 zu übertragen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz-
tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und 
mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter fre ier Träger der 
Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage 
V/0330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu 
überführen.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werde n wir die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ verfolgen. 
 
Die Verwaltung und die Dietrich -Bonhoeffer-Schule schlagen vor, dem Träger Beratungsstelle 
Südviertel e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule zum 01.02.2024 zu übertragen. 
 
Weitere Detailplanungen (Dienstvereinbarung) werden in Kooperation mit dem Träger, der Schul-
leitung und der Verwaltung vor der Übernahme getroffen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 
X 
überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal-
ten (§ 24 Absatz 4 SGB III).  
 
Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, 
soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII 
gestaltet werden (§  5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildun g v. 
23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85)

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zus ätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien-
tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus-
gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. 
 
Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied-
lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför-
derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche 
Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten 
der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog

3167 Zeichen

Kriterienkatalog 
für die außerunterrichtlichen Angebote der  
Offenen Ganztagsschulen (OGS) 
 
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches  Konzept werden anhand der nachfol- 
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards 
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt: 
 
 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster 
 
 Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen 
 
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung  
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder- 
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor- 
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS. 
 
Querschnittsaufgaben 
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an OGS-Träger beson- 
dere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barr ieren müssen gemeistert, schnelle und 
kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die The- 
men der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und  der Genderthematik. Informelle und 
soziale Bildung als Querschnittsthema ist grundsätzlich enthalten. Zentrales Ziel von Bildung 
ist die Befähigung des Kindes, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu füh- 
ren und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesellschaftlichen Entwick- 
lung partizipieren zu können.  
 
Mitbestimmung  
Der OGS-Träger soll ein beteiligungsorientiertes, p ädagogisches Konzept mit einem ange- 
messenen Maß an Partizipation darlegen. 
 
Kooperationsstrukturen 
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein- 
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die  die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö- 
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei- 
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen. 
 
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell- 
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit 
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende 
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb 
einer OGS. 
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard. 
 
Besondere Merkmale des Trägers 
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein- 
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer- 
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der 
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich- 
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des 
Stadtteils entstehen. 
Stand: 02/2022

Anlage 2 OGS Konzept_Beratunggstelle Südviertel_Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2023

33192 Zeichen

0 
 
 
  
 
Konzept 
zur Beantragung der Trägerschaft der  
außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule 
für die 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule

1 
 
Inhalt 
 
 
1. Einleitung 
 
2. Historie und Leitbild des Trägervereins Beratungsstelle Südviertel e.V. 
2.1. Geschichte des Vereins 
2.2. Leitbild des Vereins 
 
3. Orientierung und Arbeitsprinzipien des Trägers in der Offenen Ganztagsschule 
3.1. Partizipation  
3.2. Niedrigschwelligkeit und Elternarbeit 
3.3. Ressourcen- und Lösungsorientierung  
3.4. Lebenswelt- und Bedürfnisorientierung  
3.5. Multiperspektivität  
3.6. Inklusion  
3.7. Vielfaltssensibilität 
3.8. Vernetzung und Verortung im Sozialraum 
3.9. Kooperation in der OGS 
3.10. Bildung in der OGS 
3.11. Multiprofessionalität in der OGS 
 
4. Ganztagsstruktur 
4.1. Öffnungszeiten 
4.2. Leitung und Team  
4.3. Lernzeiten 
4.4. Arbeitsgemeinschaften 
4.5. Ferienbetreuung 
 
5. Bis-Mittag-Betreuung / Verlässliche Grundschule 
 
6. Qualitätsstandards  
6.1. Teamsitzungen  
6.2. Kinderschutz 
6.3. Gestalteter Übergang von der Kita in die OGS 
6.4. Räumlichkeiten und Ausstattung 
6.5. Projekte und Förderungen 
  
7. Fachkräfte der OGS 
7.1. Leitung der OGS 
7.2. Mitarbeiterführung und -fürsorge 
7.3. Fort- und Weiterbildung 
 
8. Ausblick

2 
 
1. Einleitung 
 
Der Verein Beratungsstelle Südviertel e.V. bietet Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien 
im Südviertel und nahegelegenen Sozialräumen. Die Bewerbung auf die Trägerschaft der 
außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagschule an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist 
ein Schritt dahin, Kinder und ihre Familien dort zu begleiten, wo die Kinder einen großen Teil ihres 
Alltags verbringen. Die Offene Ganztagsschule ist für viele Grundschulkinder in Münster ein 
Lebensort, an dem sie sich täglich mehrere Stunden aufhalten, den sie mitgestalten und entdecken 
wollen. Dem Träger ist es ein Anliegen, dass junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Leben 
gelingend zu gestalten und Zusammenleben mitzugestalten. Wir wollen es den Kindern 
ermöglichen, ihre Interessen und Ideen in den Alltag der OGS 1 einzubringen und sich dadurch auch 
als selbstwirksam zu erleben. 
Der Verein Beratungsstelle Südviertel will die Lebenswelten der Kinder mit der Übernahme der 
Trägerschaft erweitern und bereichern. Die Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule liegt im Stadtteil 
Aasee am westlichen Rand des Sozialraums Südviertel im Bezirk Mitte der Stadt Münster. Die 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist durch die Teilnahme am „Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und 
Grundschulen im Südviertel“ und am „Arbeitskreis Süd“ gut vernetzt mit den Akteuren im 
Südviertel. 
Dieses Konzept wendet sich an Grundschulen, die sich im Sozialraum Südviertel befinden oder an 
diesen angrenzen. Dies begründet sich aus der Haltung und der Tradition des Trägers. In den 
folgenden Qualitätsmerkmalen des Vereins finden 
sich diese wieder: 
 Die Fachexpertise der Mitarbeiter:innen des 
Beratungsstelle Südviertel e.V. wird 
kontinuierlich reflektiert, ausgebaut und 
angepasst. Wir schulen immer wieder den 
besonderen Blick auf die aktuellen und 
zukünftigen Bedarfe von Kindern und 
Familien. 
 Der Verein Beratungsstelle Südviertel folgt 
den Prinzipien der Partizipation in allen 
Lebensbereichen. Partizipation ist der Kern 
einer demokratieorientierten, 
pädagogischen Arbeit in der Kinder- und 
Jugendhilfe. Die Ermöglichung vielfältiger 
Bildungszugänge, Demokratiebildung, 
Resilienzförderung, Inklusion und 
Kinderschutz sind nur einige Begründungen 
für eine intensive Auseinandersetzung mit 
dem Thema. Für die Kinder und Jugendlichen 
ist die Erfahrung wichtig, informiert zu sein, mitzuentscheiden, als Mensch mit Rechten 
ernst genommen und wertgeschätzt zu werden. Dann erleben die Kinder ihre Teilnahme an 
der Offenen Ganztagsschule als einen Ort, an dem sie sich sicher fühlen und der sie 
unterstützt. Ein partizipativer Zugang ist also gleichzeitig Schlüssel zu Bildung und 
Demokratiebildung. 
                                                           
1 Im Folgenden wird die Abkürzung OGS für die Offene Ganztagsschule verwendet

3 
 
 Der Verein hält vielfältige trägerinterne Angebote für Kinder, Eltern und Familien vor. Im 
Sinne einer integrativen Arbeit wird angestrebt, alle in der Schule arbeitenden            
Jugendhilfe-Dienste wie Förderinsel, Schulsozialarbeit und Inklusionskräfte beim Verein zu 
verorten. 
 Sozialraumorientierung ist seit jeher ein wichtiger Bestandteil der Trägerarbeit. Diese wird 
aktiv umgesetzt und sorgt für ständige Vernetzung zum Wohle der Familien im Sozialraum 
Südviertel und südliche Stadtgebiete. Hierzu gehören Teilnahme, Organisation und auch 
Sprecherfunktionen in verschieden lokalen Arbeitskreisen. 
 Mitarbeiter:innen des Beratungsstelle Südviertel e.V. sind aufgefordert, sich einzubringen 
und mitzugestalten. Gleichzeitig sorgt der Verein für eine möglichst familienfreundliche 
Stellengestaltung, eine Kultur der Wertschätzung und der offenen Kommunikation sowie 
für Supervision und Fortbildungen. 
Grundlage sind die geltenden Rahmenbedingungen „Qualitätsstandards der Offenen 
Ganztagsschulen in Münster“ (Stand 2018, Hrsg.: Stadt Münster, Amt f. Kinder Jugendliche und 
Familien in Koop. mit dem Schulamt). Diese Rahmenvorgaben sind in einem intensiven 
Gesprächsprozess zwischen Kommune, Schulamt, Schulen und Elternvertretung entstanden. 
Der Anspruch des Vereins Beratungsstelle Südviertel ist es, bei der Übernahme der Trägerschaft die 
Qualität und gute Strukturen der OGS zu festigen, aber auch neue Ideen aufzugreifen und 
kontinuierlich an der Verbesserung der OGS-Arbeit in enger Abstimmung mit der Schule zu 
arbeiten.

4 
 
2. Historie und Leitbild  
des Trägervereins Beratungsstelle Südviertel e.V.   
 
 
2.1. Geschichte des Vereins  
Die Anfänge des Vereins liegen 1970 in der Gründung des 
„Vereins zur Förderung der psychologischen 
Beratungstätigkeit“ mit Sitz im Bahnhofsviertel in Münster, 
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die damals 
formulierte Grundhaltung der Beratungsarbeit findet sich 
auch heute noch im Leitbild (s. Punkt 1.2), nämlich 
erreichbare und nützliche psychologische Beratung für sozial 
benachteiligte und arme Menschen anzubieten.  
Mit der (Weiter-) Entwicklung präventiver und stadtteilbezogener Angebote verlegte man den 
Verein - in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung des kommunalen Jugendamtes - in das 
Südviertel. Das sozialräumliche Arbeitskonzept führte zu einer stärkeren Vernetzung der 
Beratungsstelle mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen als institutionelle Alltagsorte der 
Kinder sowie anderen Einrichtungen und sozialen Diensten im Südviertel. Dies führte 1981 zur 
Umbenennung des Vereins in „Beratungsstelle Südviertel für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“.  
Als zentrales Steuerungsinstrument für die stadtteilbezogene Arbeit gibt es seit 1976 den 
Arbeitskreis Südviertel. Alle Einrichtungen und Dienste im Südviertel, die mit Kindern, Jugendlichen 
und Familien arbeiten, vernetzen sich dort und pflegen Kooperationen. 
Daraus entstanden in Trägerschaft des Vereins u.a. 
 die Heilpädagogische Tagesgruppe (intensive erzieherische Hilfen für Kinder im 
Grundschulalter),  
 das „Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe im Südviertel“ mit den Bausteinen  
 „Pro B Klasse“ zur Re-Integration von Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe der 
Hauptschulen sowie dem 
 „JuGS Projekt“ (Jugendhilfe an Grundschulen).  
 
Diese und folgende Einrichtungen befinden sich aktuell in der Trägerschaft des Vereins:  
 Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Friedrich-Ebert-Str. 125)  
o Familienberatung und Erziehungsberatung 
o Thematische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern  
o Insbesondere Angebote für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen  
o Patenprojekt Rückenwind 
 Familientreff Viertelchen (Hammer Str.78)  
o JuMP (Junge Mamas und Papas)  
o Stadtteilkoordination Frühe Hilfen  
o Offene Angebote für Familien mit Kindern von 0-6 Jahren im Familientreff  
 Förderinseln an Grundschulen im Südviertel und darüber hinaus        
 Schulsozialarbeit an Grundschulen im Südviertel und darüber hinaus

5 
 
Nach wie vor ist es der Anspruch des Vereins, Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien aus 
allen Bevölkerungsschichten leicht erreichbar und flexibel zur Verfügung zu stellen und sie immer 
wieder den veränderten Bedarfslagen und Anfragen der Menschen anzupassen.  
Die aktive Teilnahme an Arbeitskreisen, die zu familienbezogenen Themen arbeiten (z.B. AK 
Beratung, Runder Tisch FamFG, AK Medien- und Onlinesucht, AK Alleinerziehende, Kommunale 
Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII) ist für uns selbstverständlich und sorgt auch für einen 
guten Informationsfluss und schnelle Reaktionen bei veränderten Bedarfslagen der Familien. 
Die Bewerbung auf die Trägerschaft der Offenen Ganztage an den Grundschulen im Südviertel ist 
die Konsequenz aus den Zielen und dem bisherigen Handeln des Vereins Beratungsstelle Südviertel. 
 
 
2.2. Leitbild des Vereins  
 
1. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Menschen in ihren Beziehungen und 
Lebenswelten und im Spannungsfeld mit den jeweils zeitgeschichtlichen Veränderungen, 
den politischen Entwicklungen und den sozial-kulturellen Bedingungen.  
 
2. Als Einrichtung der Jugendhilfe arbeiten wir im Rahmen des demokratischen Werte- und 
Rechtssystems auf der Grundlage der Bestimmungen des SGB VIII (KJHG), der Richtlinien für 
die Beratungsstellen und der jeweils gültigen Beschlüsse des Rates der Stadt Münster.  
 
3. Als Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes teilen wir die Grundwerte 
unseres Verbandes: Parität, Toleranz, Offenheit und Vielfalt.  
 
4. Unseren Angeboten liegt ein humanistisches Menschenbild zugrunde:  
 Der Mensch ist im Kern gemeinschafts- und lernfähig. Die Befriedigung von 
körperlichen, psychischen Grundbedürfnissen vorausgesetzt, ist jedem Menschen 
die Entfaltung seiner individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten, Wachstum und 
Reife möglich.  
 Wir achten die Menschen in ihrer Subjekthaftigkeit und Selbstzuständigkeit. Wir 
begegnen Klienten achtsam, respektvoll und wertschätzend.  
 
5. Unsere Zusammenarbeit basiert auf Gleichwertigkeit, Akzeptanz, Transparenz, 
Wertschätzung, gegenseitigem Respekt, offener Kommunikation. Wir begrüßen 
Unterschiedlichkeiten und eine hohe Methodenvielfalt in unseren Teams. Konflikte werden 
zur Klärung von Beziehungen und Strukturen willkommen geheißen.  
 
6. Die Strukturen des Vereins sind klar definiert. In den jeweiligen 
Zuständigkeitsbereichen von Vorstand, Leitung, Fachteams, 
Gesamtteam und Verein sichern die MitarbeiterInnen die 
Umsetzung des Grundauftrags der Einrichtung.  
Die Teams des Beratungsstelle Südviertel e.V. sichern ihre fachliche Qualität 
durch Fort- und Weiterbildung, Supervision bzw. Fachberatung.

6 
 
3. Orientierung und Arbeitsprinzipien 
          des Trägers in der Offenen Ganztagsschule 
 
 
3.1. Partizipation  
Kinder und Jugendliche sind Expert:innen in eigener Sache und werden von den Fachkräften als 
solche in die Arbeit mit einbezogen. Sie können und sollen in Gestaltungsprozessen mitwirken und 
ihre eigenen Bedarfe ausdrücken und einfordern. Durch eine umfassende Partizipation findet ein 
Austausch mit den Schüler:innen in der OGS auf Augenhöhe statt. Kinder haben einen 
ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Die OGS soll Kinder 
ermutigen, diesem zu folgen und sie bei der 
Einforderung ihrer Rechte unterstützen. 
Partizipation befähigt die Kinder zu mehr 
Selbstbestimmung und stärkt ihre Resilienz. 
Damit die Beteiligung der Kinder gelingt, 
muss diese allerdings nicht nur gewollt, 
sondern auch gekonnt sein – Kinder und 
Jugendliche lernen, dass sie ein Recht auf 
Beteiligung haben und wie Beteiligung 
praktisch funktioniert, indem sie sich 
beteiligen. Voraussetzung dafür ist, dass es 
im Alltag der OGS immer wieder 
Möglichkeiten gibt, sich zu äußern, 
Meinungen zu bilden und einzubringen und für 
sich oder mit anderen zu entscheiden. Die 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule verfolgt dieses Konzept 
bereits im Vormittag durch Klassenratsstunden und das 
Schüler:innenparlament. Auch die OGS im Nachmittagsbereich                           soll sich 
nach den Prinzipien der Demokratie und Partizipation richten und Kinder beteiligen, im besten Fall 
verzahnt mit dem Vormittagsbereich. Die Schüler:innen an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule sollen 
dazu zu befähigt werden, selbst ihre Lebens- und Lernwirklichkeit aktiv mitzugestalten. Dies sollte 
ein gemeinsames Ziel des Vormittags- und Nachmittagsbereichs an der Schule sein. 
 
3.2. Niedrigschwelligkeit und Elternarbeit 
Die Mitarbeiter:innen der OGS sind durch ihre Anwesenheit bei Abholsituationen, in Sprechzeiten 
oder bei Projekten im Nachmittagsbereich für Eltern ansprechbar. Die Elternarbeit erfolgt in 
Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer:innen, um bei Problemen ein gemeinsames Lösungskonzept 
abzusprechen. Der Kontakt zu den Eltern wird von den Mitarbeiter:innen der OGS gesucht. Die 
Partizipation der Eltern und deren Kooperationsbereitschaft sind wichtige Säulen in der 
Kommunikation und in der Durchführung der OGS. Die Einbindung der Eltern im Rahmen von 
Festen, regelmäßigen Elterncafés oder Gesprächsangeboten sollen dazu beitragen.

7 
 
3.3. Ressourcen- und Lösungsorientierung  
In der Arbeit mit den Schüler:innen steht stets die Lösung der dargelegten Probleme im Fokus. Dazu 
nehmen die Mitarbeiter:innen der OGS die vorhandenen Ressourcen wahr und nutzen diese, um 
gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Dies gilt sowohl im Gruppenalltag als auch in 
Einzelsituationen.  
Die weiteren trägerinternen Angebote für Kinder, Eltern und Familien stehen den Kindern und ihren 
Angehörigen offen. Aufgrund der institutionellen und räumlichen Nähe ist die Annahme dieser 
Angebote bei Bedarf leicht möglich. 
 
3.4. Lebenswelt- und 
Bedürfnisorientierung  
Die verschiedenen Lebenswelten der Schüler:innen 
und Eltern, wie Schule, Peergroup, Familie oder 
Medienlandschaft bestimmen deren wichtige und 
aktuelle Themen und haben Einfluss auf 
Interessen und Bedürfnisse, an denen sich auch 
die OGS orientiert.  
Neben der Wahrnehmung der subjektiven 
Bedürfnisse haben die Mitarbeiter:innen immer auch 
die strukturellen und soziokulturellen Gegebenheiten 
der Lebenswelten im Blick und unterstützen die Kinder 
dabei, sich selbstständig und kompetent in diesen zu 
bewegen. 
 
3.5. Multiperspektivität  
Das Arbeitsprinzip der Multiperspektivität entspricht der grundlegenden Haltung der OGS. Die 
Sichtweise einer/s jeden hat ihren Grund und ihre Berechtigung. In Konfliktsituationen wird nur 
dann Partei ergriffen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, zum Beispiel im Kinderschutzfall. Die 
OGS steht in erster Linie für die Interessen der Kinder ihrer Schule ein.  
Die OGS arbeitet systemorientiert und unter der Berücksichtigung von Vielfalt, Toleranz und 
Akzeptanz als Gegebenheiten des Schullebens, des Lebens der Kinder und Jugendlichen und ihrer 
Familien. 
 
3.6. Inklusion  
Grundschule ist eine Schule für alle Kinder. Die Arbeit mit allen Kindern in der OGS soll inklusiv, 
möglichst vielseitig und individuell gestaltet werden. Kinder sind anderen Kindern gegenüber 
grundsätzlich aufgeschlossen. Dies soll die OGS nutzen, um Teilhabe für alle zu ermöglichen und 
eventuelle Diskriminierungen abzubauen. Diese grundsätzliche Haltung wird auch von den

8 
 
Fachkräften in der OGS erwartet und unter den Mitarbeitenden gelebt. Für eine gelingende 
Inklusion ist die stadtteilorientierte Vernetzung besonders wichtig. 
Selbstverständlich ist die OGS offen für die Förderung aller Kinder. Hier bedarf es einer guten 
Absprache mit den Lehr- und Förderkräften, die im Schulvormittag eingesetzt sind. Wenn möglich 
werden Schulbegleiter:innen für inklusive Kinder durch die Fachkräfte der OGS besetzt. Damit geht 
auch eine Erhöhung von Stellenanteilen einher.  
Zudem trägt der Austausch in multiprofessionellen Teams dazu bei, voneinander zu lernen und die 
Anliegen der Inklusion voranzubringen.  
 
3.7. Vielfaltssensibilität 
Der Umgang in der OGS mit Schüler:innen mit 
Unterschieden, wie beispielsweise mit 
Migrationserfahrungen, soll von einem hohen Maß 
an Sensibilität gekennzeichnet sein. Mögliche 
Barrieren erfordern eine kontinuierliche 
Reflexion der eigenen Haltung und die 
Auseinandersetzung mit interkulturellen 
Themen. Im Alltag der OGS kann das 
bedeuten, dass man bewusst Freundschaften 
und Kontakte unter den Kindern fördert und 
Sprachförderung alltagsnah einbaut.  
Die OGS ist gendersensibel und offen für 
Konstruktionen, die über die bestehenden 
Definitionen von Mann und Frau hinaus gehen. Die 
OGS diskutiert grundsätzlich offen und kontrovers den 
Stellenwert der Geschlechtsidentität. Tradierte 
Geschlechtsrollen können Mädchen und Jungen sowie divers 
geschlechtliche junge Menschen in ihrer Entwicklung behindern. Diese Diskussion und die 
unterschiedlichen Sichtweisen nimmt die OGS in ihre Arbeit auf. 
 
3.8. Vernetzung und Verortung im Sozialraum 
Seit der Gründung des Vereins Beratungsstelle Südviertel e.V. liegt ein Hauptaugenmerk im 
sozialräumlichen Denken. Dafür ist der Verein seit langem bekannt und als „Motor“ für Vernetzung 
tätig. Schulen sind ein (be-)ständiger Lebensort für Kinder im Sozialraum. Die Entwicklung und die 
inhaltliche Gestaltung schulnaher Angebote in der Trägerschaft des Vereins Beratungsstelle 
Südviertel für das Südviertel von Münster sind ein wichtiger Bestandteil des Vereins. Neben der 
fallbezogenen Zusammenarbeit, die schon in den 2000er Jahren aktiviert wurde, und der 
Kooperation im AK Südviertel seit den 80er Jahren ist durch die Entwicklung des 
Kooperationsvertrages GANS (Ganztagsangebote der Jugendhilfe im Südviertel) seit 2016 auch ein 
vertraglicher Rahmen für die Zusammenarbeit von Angeboten der Jugendarbeit / Jugendhilfe in 
Kooperation mit den Lehrer:innen und Fachkräften der OGS geschaffen worden.

9 
 
Die Vernetzung und Kooperationen des Trägers mit Partnern aus Jugendhilfe, Sozialarbeit und 
Bildung ist traditionell Bestandteil der Arbeit des Trägers und soll auch im Kontext der OGS gepflegt 
werden.  
Die OGS gestaltet sich im Sozialraum sichtbar und nach außen offen. Hierdurch soll der Sozialraum 
für die Kinder erlebbar gemacht und deren Lebenswelt erweitert werden. Dies kann z.B. durch die 
konkrete Erschließung des Sozialraums durch AG‘s geschehen oder durch den Besuch in ansässigen 
Einrichtungen. Bestehende oder neue Kooperationen mit Einrichtungen im näheren Sozialraum 
können auch die Ferienbetreuung bereichern. 
Die Kooperation mit der Stadtteilkoordination der Frühen Hilfen im Bezirk Mitte sorgt dafür, dass 
auch Übergänge von der Kita in die Grundschule zielführend für die Familien gestaltet werden 
können. Hierbei ist der „Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Südviertel“ 
ebenso ein verlässliches Netzwerk wie der „Arbeitskreis Südviertel“, in dem sich regelmäßig alle 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vernetzen. 
 
3.9. Kooperation in der OGS 
Die langjährig bestehende Vernetzung mit der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule ermöglicht es dem 
Träger, in guter Abstimmung und in einem von Vertrauen 
geprägtem Verhältnis die Übernahme der OGS an dieser 
Schule angehen zu können. Bereits seit 2012 wird die 
Schulsozialarbeit und seit 2014 die Förderinsel an 
der Dietrich-Bonhoeffer-Schule durch Fachkräfte 
des Trägers Beratungsstelle Südviertel e.V. 
durchgeführt.  
Mit Blick auf die Kinder, auf die Eltern und die 
Mitarbeiter:innen wird in enger Absprache mit 
der Schule geklärt, wie die bisherige 
Umsetzung der Kooperation intensiviert wird 
und auch die OGS die trägerspezifischen 
Leistungen in vollem Umfang nutzen kann. 
 
3.10. Bildung in der OGS 
Zum Bildungsauftrag der OGS zählen auch die 
Persönlichkeits- und Identitätsbildung. Diese komplexen und 
vielfältigen Bildungsprozesse wollen wir im Kontext der Angebote der OGS fördern, indem wir 
Angebote mit Kindern gemeinsam entwickeln und durchführen. Wir wollen es den Kindern 
ermöglichen, ihre Interessen und Ideen in den Alltag der OGS einzubringen und sich dadurch auch 
als selbstwirksam zu erleben. Dafür brauchen Kinder Freiraum zum Entdecken und Befragen ihrer 
Umwelt. Fragen der Kinder werden aufgegriffen, als Bildungsthemen quasi "ausgepackt" und in 
Arbeitsgemeinschaften aufgegriffen. Dieses unterstützt auch die Haltung und den Leitgedanken der 
Gemeinschaft der Dietrich-Bonhoeffer-Schule, „Mit Freude und Wertschätzung leben und lernen“.

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3.11. Multiprofessionalität im OGS 
Die kollegiale Kooperation mit allen an der Schule beschäftigten Fachkräften wie z.B. Schulleitung, 
OGS-Leitung, Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Förderinsel ist Grundlage einer erfolgreichen Arbeit 
und wird vorausgesetzt und gepflegt. Durch die Verortung der Schulzozialarbeit und der Förderinsel 
an der Dietrich- Bonhoeffer- Schule durch den Träger Beratungsstelle Südviertel e.V. ist dies zum 
Teil schon hergestellt. Die Fachkräfte der OGS haben die Möglichkeit, sich im multiprofessionellen 
Team der Schule, bestehend aus der Schulsozialarbeit Fachkraft, der Förderinsel Fachkraft und den 
sonderpädagogischen Fachkräften der Schuleingangsphase, beraten zu lassen. 
Die Expertise und das Fachwissen der multiprofessionellen Fachkräfte im Träger stehen den OGS-
Mitarbeiter:innen selbstverständlich auch zur Verfügung. Diese sind in einen trägerinternen 
Fachbereich für bildungsnahe Dienste mit einem eigenen multiprofessionellen Fachteam und 
eigener Bereichsleitung angebunden. Bei Bedarf kann leicht zu themenspezifischen Angeboten des 
Vereins, zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für belastete Kinder oder Eltern vermittelt 
werden. Selbstverständlich ist auch eine regelmäßige Fachberatung in den Teams und ein 
trägerinterner Wissenstransfer. 
 
 
 
4. Ganztagsstruktur  
 
 
An der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule bestehen 
aktuell fünf Ganztagsgruppen (OGS). Beim Wechsel der 
Trägerschaft wird an die bestehende Struktur 
angeknüpft und so eine möglichst hohe Verlässlichkeit 
gewährleistet. Die Koordinationsfachkraft entwickelt in 
enger Kooperation mit ihrem Team, dem Träger und 
den Akteuren an der Schule die Strukturen weiter. 
Hierbei werden die aktuellen Bedarfslagen der Familien 
berücksichtigt. Dies gilt auch für Randzeiten, 
bewegliche Ferientage und die Ferienbetreuung.  
4.1. Öffnungszeiten 
Die aktuell bestehenden Öffnungszeiten der OGS an 
der Dietrich-Bonhoeffer-Schule sind: 
 OGS: Montag-Freitag 11:35 - 16:00 Uhr

11 
 
 
4.2. Leitung und Team 
Der Offene Ganztag der Dietrich-Bonhoeffer-Schule wird durch eine pädagogische Fachkraft 
geleitet. Im Team mit den Gruppenleitungen und weiteren Kräften entwickelt und sichert diese die 
Angebotsstruktur entsprechend der gültigen Vorgaben der Stadt Münster bzw. des Landes NRW.  
Pro offener Ganztagsgruppe stehen zusätzlich Lehrkräfte stundenweise zur Verfügung. Über den 
Einsatz von Lehrkräften (z.B. in der Lernzeit oder der Leitung einer AG) oder die mögliche 
Kapitalisierung der Stunden soll gemeinsam (Schulleitung, Lehrkraft, OGS-Leitung, Träger) 
entschieden werden. 
 
4.3. Lernzeiten 
Die Lernzeiten finden in Absprache mit der Schulleitung und den Lehrkräften in angemessenen 
zeitlichen Rahmen für jeden Jahrgang statt. Die Lernzeiten sind so angelegt, dass die Kinder ihre 
Hausaufgaben möglichst zu Hause nicht mehr bearbeiten müssen. Um dies zu gewährleisten und 
die Lernstände der Kinder im Blick zu haben, stehen die Lehrkräfte und die pädagogischen 
Fachkräfte der OGS in engem Austausch. Einzelne Stunden in den Lernzeiten können die Lehrkräfte 
im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden übernehmen (s. 4.2). 
 
4.4.   Arbeitsgemeinschaften 
Arbeitsgemeinschaften (AG‘s) sind in der OGS ein wichtiger 
Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Hier werden 
Bildungsangebote durchgeführt, die den Schüler:innen die 
Möglichkeit geben, im Nachmittagsbereich ihre 
individuellen Kompetenzen auszubauen und sich je nach 
Interessen und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen zu 
bilden und sich weiterzuentwickeln.  An der Auswahl und 
Ausgestaltung der Angebote beteiligen sich die Kinder (s. 3.1).  
Im kreativen, musischen und sportlichen Bereich finden an der 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule regelmäßig AG‘s statt, die oft von 
externen Honorarkräften durchgeführt werden. Die 
Koordinierungsfachkraft des OGS entwickelt und überprüft 
zusammen mit den pädagogischen Fachkräften der OGS und 
den Kindern regelmäßig das Angebot der AG‘s und ist 
zuständig für die Einbindung der Angebote in den OGS-
Alltag. 
 
4.5.     Ferienbetreuung 
Die Kinder der OGS haben ein Recht auf insgesamt sechs Wochen 
Ferienbetreuung.

12 
 
Die Umsetzung der Ferienbetreuung an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule wird mit der Übernahme 
der Trägerschaft konkretisiert. Diese soll hauptsächlich in den Räumlichkeiten der Schule 
stattfinden. Die konkrete Konzeption und die planerische Durchführung der Ferienbetreuung 
organisiert die Leitung der OGS mit ihrem Team. Die Gestaltung der Ferienbetreuung bezieht den 
Sozialraum der Kinder mit ein. 
Wenn notwendig organisiert der Träger in Absprache mit anderen Anbietern von 
Ferienbetreuungsangeboten, vor allem aber mit den Anbietern im Sozialraum, die Ferienbetreuung 
für 6 Wochen pro Schuljahr für die OGS Kinder der Dietrich-Bonhoeffer-Schule. 
 
5. Frühbetreuung/Bis-Mittag-Betreuung  
 
 
 Frühbetreuung: 07:00 bis 07:45 Uhr an. (Daran können nur Kinder teilnehmen, deren Eltern 
eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.) 
 Bis-Mittag-Betreuung: Unterrichtsschluss bis 13:15 Uhr  
  
6. Qualitätsstandards 
 
 
6.1. Teamsitzungen 
Regelmäßige Teamsitzungen aller OGS 
Mitarbeiter:innen dienen dazu, sich auszutauschen, die 
Verzahnung mit dem Vormittagsbereich zu organisieren, 
Fallbesprechungen durchzuführen und die aktuellen Bedarfe 
der Kinder in den Blick zu nehmen. Außerdem soll  hier die 
Überprüfung und Entwicklung von Bildungsangebote n stattfinden. Die gegenseitige Teilnahme von 
Schulleitung und OGS-Leitung an Teamsitzungen bzw. Lehrerkonferenzen kann bei übergreifenden 
Themen hilfreich sein. Auch wichtige Themen der Mitarbeiter:innen untereinander sollen hier Platz 
haben.  
Die Teamsit zungen werden von der Koordinierungsfachkraft geleitet, ein Protokoll zur 
Qualitätssicherung soll verfasst werden. Die Dauer, Regelmäßigkeit und Zusammensetzung der 
Sitzungen richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter:innen und deren Aufgabengebieten. 
 
6.2. Kinderschutz

13 
 
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind die Schulleitung und der Träger zu informieren 
und weitere Schritte in enger Absprache einzuleiten. Die gültigen Vereinbarungen zum 
Kinderschutzverfahren im schulischen Kontext  sowie die b eim Träger etablierten Schutzkonzepte 
und schriftlichen Verfahrensabläufe, die den aktuellen Vereinbarungen mit dem örtlichen Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien entsprechen, gelten auch für die OGS. Der Träger verfügt über 
eigene insoweit erfahrenen Fachkräfte nach §8 a (SGB VIII). 
Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei der Neueinstellung von 
Fachkräften ist selbstverständlich und verpflichtend. Die gesetzlichen Vorgaben nach §72 a (SGB VIII) 
zum Tätigkeitsausschluss werden umgesetzt. 
 
6.3. Gestalteter Übergang von der Kita in die OGS 
Der „Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschule im Südviertel“ für Fachkräfte wird seit 
einigen Jahren durch eine Fachkraft des Trägers moderiert. Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule nimmt 
konstant an diesem Arbeitskreis teil. Im Arbeitskreis wird ein guter Übergang der Kinder im 
Sozialraum von der Kita in die Schule vorbereitet.  Der Arbeitskreis hat einen Flyer für Eltern 
veröffentlicht mit Kriterien für eine gute Vorbereitung auf den Übergang Kita-Grundschule. 
 
6.4. Räumlichkeiten und Ausstattung 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V70328/2017 ein Musterraumprogramm für die 
Grundschulen beschlossen. Dies gilt auch für die OGS. Die Mitarbeiter:innen in der OGS werden dabei 
unterstützt, die Räumlichkeiten der OGS zu gestalten, damit alle eine gute Spiel - und 
Arbeitsatmosphäre vorfinden. 
 
6.5. Projekte und Förderungen 
Die Weiterentwicklung des Vereins Beratungsstelle 
Südviertel beruht auch auf d er erfolgreichen 
Beantragung von Projektgeldern und 
Fördermitteln zur Unterstützung und 
Etablierung neuer Angebote im Bereich 
Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich 
Schule (z.B. JuGS, Familientreff Viertelchen). 
Dies soll auch im OGS Bereich aktiv verfolgt  
werden, um dort die (Bildungs-) Angebote für 
die Kinder zu erweitern.

14 
 
7. Fachkräfte der OGS 
 
 
7.1. Leitung der OGS 
Die Leitung des Offenen Ganztages orientiert sich 
hinsichtlich des Einsatzes und der Freistellung an den 
Qualitätsstandards der Offenen  Ganztagsschulen für 
Münster (s.o.). Neben den bereits im Konzept genannten 
Aufgaben der OGS -Leitung ist sie verantwortlich für die 
Beteiligung an Personaleinstellungen, die hauptverantwortliche 
Koordination von Einsatzplänen, Budget sowie für die Organisa tion und 
Leitung der Ferienbetreuungsangebote. 
 
7.2. Mitarbeiterführung und -fürsorge 
Regelmäßige Mitarbeiter :innen-Gespräche mit Leitungspersonen sind ein Standard des Trägers. 
Diese Gespräche sollen dazu dienen, Mitarbeiter :innen zu beteiligen und die Qu alität der 
pädagogischen Arbeit zu sichern sowie Arbeitszufriedenheit, Perspektiven und Ideen zu besprechen. 
Die Beteiligung von Menschen in ihren Lebens- und Arbeitsbereichen ist auch der Anspruch im Verein 
Beratungsstelle Südviertel. Im Verein sind viele Mitarbeiter :innen auch Vereinsmitglieder. 
Mitarbeiter:innen-Vertretungen sitzen im Vorstand. Die hohe Arbeit szufriedenheit und die relativ 
geringe Fluktuation unter den jetzigen Mitarbeiter :innen des Beratungsstelle Südviertel e.V. ist 
neben der guten Kultur sicher auch dieser partizipativen und demokratischen Vereinsstruktur 
geschuldet. Dies soll trotz moderaten Wachstums des Vereins aufrecht erhalten werden. 
Der Verein Beratungsstelle Südviertel begegnet seinen Mitarbeiter :innen seit jeher mit 
Wertschätzung, offener Kommunikation und als familienfreundlicher Arbeitgeber. Regelmäßige 
Bereichstreffen, teamübergreifende AGs und Projekte, Betriebsausflüge, interne Fortbildungstage 
etc. sorgen für gemeinsame Erlebnisse und ein gegenseitiges Kennenlernen, nicht nur in Bezug auf 
die verschiedenen Arbeitsbereiche innerhalb des Trägers. 
Die Durchführung der Ferienbetreuung an der Schule und somit in der OGS ermöglicht es dem Träger, 
einigen Mitarbeiter:innen im Offenen Ganztag eine Erhöhung des Stellenumfangs anzubieten. Auch 
die Übernahme von Schulbegleitungen durch OGS-Fachkräfte im Vormittagsbereich bieten die 
Möglichkeit Stellenanteile ggf. zu erhöhen.  
Der Träger bietet den Beschäftigten eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge an. 
Die Möglichkeit im Rahmen eines Gestellungsvertrages weiterhin bei der Stadt beschä ftigt zu sein, 
ist für die jetzigen OGS-Mitarbeiter:innen gegeben. Es besteht für Mitarbeiter:innen die Möglichkeit 
eines Betriebsübergangs zum Verein Beratungsstelle Südviertel e.V. . Langfristig ist angestrebt, alle 
Arbeitsverhältnisse der OGS-Fachkräfte in die Trägerschaft des Vereins zuzuführen.

15 
 
 
7.3. Supervision, Fort- und Weiterbildungen 
Fachberatung, Supervision, Fort - und Weiterbildungen für Mitarbeiter :innen des Vereins 
Beratungsstelle Südviertel sind regelmäßig vorgesehen. Diese sollen u.a. die Qualität der 
pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeit in der OGS sichern.  
Zwei gemeinsame Fortbildungs-/Konzepttage wird das Team der OGS im Schuljahr durchführen. In 
der letzten Sommerferienwoche und zu Beginn des zweiten Halbjahres.  
Da der Verein auf einen großen Pool interner Fachkräfte zugreifen kann, sind auch kurzfristig Fall - 
und Fachberatungen sowie Fortbildungen für die Fachkräfte der OGS möglich. Darübe r hinaus hält 
auch das Münsteraner Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ein attraktives Fort - und 
Weiterbildungsprogramm für OGS-Fachkräfte vor. 
 
8. Ausblick 
 
Bei den Umsetzungen und Planungen des OGS -Betriebs soll von Anfang an berücksichtigt werden, 
dass ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für jedes Schulkind voraussichtlich ab dem 
Schuljahr 2026/2027 bestehen wird. Dies wird für die zukünftige Ausstatt ung der OGS mit Räumen 
und Fachkräften berücksichtigt.  
Die Umsetzung dieser Konzeption wird eine gute Offene Ganztagsschule als Bildungs- und 
Lebensort ermöglichen. In der Praxis wird dieses nur durch das Miteinander von Fachkräften, 
Kindern und deren Familien gelingen. Die Kinder sollen später sagen können, dass sie eine gute Zeit 
in der Offenen Ganztagsschule hatten. Das soll unser gemeinsames handlungsleitendes Ziel sein.   
Beratungsstelle Südviertel e.V. 
Friedrich-Ebert-Str. 125 I 48153 Münster 
Tel: 0251 77466 I Fax: 0251 797960 
mail@beratungsstelle-suedviertel.de 
www.beratungsstelle-suedviertel.de 
Impressum 
Verantwortlich: Felix Braun (Gesamtleitung) 
Vorstand: Prof. Dr. phil. Kathrin Aghamiri 
Satz/Gestaltung: Björn Hinrichs    © 2023

Anlage 2 OGS Konzept_Kolping Bildungswerk_Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2023

45441 Zeichen

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Konzept 
 
 
Offene Ganztagsangebote

Seite 2 von 18 
 
Inhalt 
 
 
Inhalt ......................................................................................................................................................... 2 
1.Vorbemerkung ....................................................................................................................................... 3 
2. Leitbild .................................................................................................................................................. 4 
3. Ziele und Grundsätze ............................................................................................................................ 5 
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6 
3.2 Inklusion von Kinder mit Behinderung und Genderthematik ......................................................... 6 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 8 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 8 
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 9 
3.6 Kulturelle Bildung .......................................................................................................................... 10 
3.7 Natur und Umwelt ......................................................................................................................... 10 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ................................................................................................... 10 
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................. 11 
4. Rahmenbedingungen ........................................................................................................................... 11 
4.1. Betreuungszeiten und Ferien ....................................................................................................... 11 
4.2. Gestaltung der Gruppen ............................................................................................................... 12 
4.3. Partizipation .................................................................................................................................. 13 
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 13 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 14 
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 15 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 15 
5. Personal ............................................................................................................................................... 15 
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 15 
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 15 
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 16 
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 16 
6. Kinderschutz ....................................................................................................................................... 16 
7. Qualitätssicherung .............................................................................................................................. 17

Seite 3 von 18 
 
1.Vorbemerkung 
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband 
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten 
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und 
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten 
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer 
sozialen Reife fördern. 
 
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe 
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für 
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die 
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1) 
 
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII.  
 
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in 
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf. 
 
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.  
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der  
 Verbundgrundschule Milte-Einen  
 Brigidenschule Legden-Asbeck 
 Antonius Grundschule Darfeld 
 Sebastian Grundschule Osterwick 
 der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten 
 der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten 
 der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat  
 sowie einer U3-Betreuung 
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an 4 Schulen.  
An mehreren Schulstandorten sind Integrationshelfer und FSJ’ler tätig.

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2. Leitbild 
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000 
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der 
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat: 
 
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“ 
 
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping- Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir 
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll, 
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und 
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes 
Deutschland. 
 
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen 
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir 
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir 
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die 
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung 
 
 die geprägt ist von Glaubwürdigkeit 
 partnerschaftlichem Umgang 
  Verbindlichkeit  
 Zuverlässigkeit. 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien 
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung 
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um 
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen 
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der 
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.  
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet 
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen 
Leben.

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3. Ziele und Grundsätze  
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer 
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen. 
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die 
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung 
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche 
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.  
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für 
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder 
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und 
Anerkennung durch die Erwachsenen.  
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht. 
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten 
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in 
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das 
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen 
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei 
Erfolg. 
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und 
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und 
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der 
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.  
Leitziele sind: 
- Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen 
  und emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien). 
- Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und 
  Kenntnissen (durch gezielte Förderung). 
- Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten. 
- Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder 
  stark machen). 
- Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene). 
- Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und 
  akzeptieren). 
- Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die 
  Geschlechteridentität. 
 
 
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung… 
 
- ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung 
zur Behebung individueller Lernschwächen); 
- bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages; 
- sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der 
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.);

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- entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen; 
- zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für 
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung; 
- will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben. 
 
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf 
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B.  
 
- besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder 
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung. 
-  Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern 
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden). 
-  Lernberatung (" Lernen lernen").  
 
 
3.1 Sprache und Kommunikation 
 
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und 
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame 
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen 
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu 
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der 
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.  
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu 
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über 
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich 
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich, 
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen 
soziale Kompetenzen.  
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg. 
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet, 
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt 
werden können. 
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern. 
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfrei Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den 
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen. 
 
3.2 Inklusion von Kinder mit Behinderung und Genderthematik 
 
Vorbemerkung: 
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klares 
abzugrenzende Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss 
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu 
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu

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verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule, 
Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis, 
Soest 11/2020, S.8). 
 
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und 
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 
& Schubert, 2014) 
 
 
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in den sich alle Akteure dieser Schule 
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits 
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss erfasst werden, 
was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders interessant, 
die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen Stellen 
brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer 
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im 
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von 
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten 
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen.

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Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich 
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut. 
 
 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten 
 
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die 
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise / 
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an. 
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im 
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und 
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen 
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt 
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine 
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern 
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige 
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten 
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln. 
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird 
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule 
brauchen. 
 Sprachkurse 
 ein wertschätzendes Gegenüber 
 Verständnis 
 Sicherheit 
 Angenommen sein 
 Willkommen sein 
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt 
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin. 
 
 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe 
 
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang. 
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung 
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv 
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen, 
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden. 
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die 
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu 
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse 
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen 
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf 
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus.

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Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen 
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten 
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im 
außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier 
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt 
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte 
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben. 
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über 
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die 
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds 
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung 
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die 
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine 
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die 
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk 
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten. 
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die 
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume 
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe 
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach 
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese 
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die 
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum 
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen 
festen Bestandteil haben.  
 
3.5 Ernährung und Gesundheit 
 
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und 
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung 
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung. 
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen 
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln 
und Ritualen bestimmt.  
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die 
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen, 
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der 
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen.

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3.6 Kulturelle Bildung 
 
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen 
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und 
Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder 
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.  
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar, 
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine 
Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit 
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und 
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen. 
 
3.7 Natur und Umwelt 
 
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über 
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines 
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt der sich oft genug 
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht. 
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an 
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den 
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem 
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis um aktuelle Themen zu Natur 
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen. 
 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan 
 
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt 
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch 
wir versuchen diese Ergebnissen und Erkenntnissen im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. 
Ein wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der 
Regel ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen. 
Die Hausaufgabenbetreuung ist natürlich keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort 
in den Bereichen in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig 
erarbeiten. 
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei 
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten 
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann 
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben um 
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen. 
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit 
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder 
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern 
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule 
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen.

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3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung 
 
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und auch dort 
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule, den Kindern und Eltern, die 
morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und damit 
gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kinde rn, durch das Vorführen erworbener Fähigkeiten 
den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die Kinder sich 
besser auf die Umwelt vorbereiten. 
 
4. Rahmenbedingungen 
 
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von 
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.  
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten. 
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts. 
 
 
4.1. Betreuungszeiten und Ferien 
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen 
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass 
vor: 
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1 
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens 
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er 
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier 
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und 
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend. 
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für 
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche 
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der 
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese 
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums 
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“ 
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage 
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von 
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der 
bis Mittagsbetreuung. 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,

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gewährleistet. 
 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
 
4.2. Gestaltung der Gruppen  
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die 
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit 
bietet. Die Gruppen werden von festen Bezugspersonen geführt.  
Die Gruppengröße einer Gruppe in der Ganztagsbetreuung besteht aus maximal 25 Kindern. Bei 
außerunterrichtlichen Angeboten, z.B. der Neigungsanbieter, richtet sich die Größe nach dem Inhalt. 
Es kann also sein, dass weniger als 25 Kinder an einer Aktivität teilnehmen oder, z. B. bei 
Sportangeboten oder bei Theatergruppen und Chören, auch mehr wie 25 Kinder teilnehmen. 
Außerdem ist es auch möglich, Angebote für andere Kinder (z.B. bei speziellen Projekten) gegen 
einen Kostenbeitrag zu öffnen. 
 
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das 
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier 
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im 
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die 
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns 
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu 
gestalten. 
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern, können beispielhaft praxisbezogene folgende 
Angebote durchgeführt werden: 
 Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“ 
 Aufklärung und Suchtprävention 
 Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem 
Selbstwert und der Selbsteinschätzung 
 besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und 
Basteln 
 Selbstbehauptungskurse 
 Ausflüge in die Natur 
 Erste Hilfe für Kinder

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 Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf den Sachkundeunterricht aufbauen 
 Theater- und Zirkuspädagogik 
 
4.3. Partizipation 
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die 
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der 
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip 
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder 
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind. 
Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie 
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre 
Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger 
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu 
verpflichtet.  
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu 
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den 
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen 
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf. 
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen 
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber 
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein 
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht 
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation 
und Entwicklung an der Schule zu werden. 
Die Basis um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert. sein. Die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe 
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden. 
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt 
werden ggf. verändert werden sollten. 
 
4.4 Kooperationen 
 
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien 
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem 
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben 
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind 
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger 
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für 
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den 
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und 
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten

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somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in 
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso 
Angebote am Nachmittag durchführen.  
Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere 
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen 
gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den 
anderen Kooperationspartnern lernen. 
 
 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern 
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden 
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer 
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es 
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn 
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten 
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.  
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und / 
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden 
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu 
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termin und Gespräche in den Alltag der Familie 
gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die OGS-
Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen. 
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc. 
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an 
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das 
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern 
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg alleine antreten 
sollen, benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung 
der Erziehungsberechtigten. 
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es eine bestmögliche 
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen 
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der 
Elternbeirat und wann sind die Termine), erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum 
Angebot der OGS (Evaluation). 
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem 
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu 
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur 
Verfügung zu stellen.

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4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule 
 
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen 
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den 
Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen, 
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen). 
 
 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger 
 
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die 
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt. 
 
5. Personal 
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich 
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den 
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den 
arbeitsrechtlichen Anforderungen. 
 
5.1 Leitung, Koordination 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt  
 die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger, 
  die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,  
 die Dienst- und Fachaufsicht,  
 die Weiterentwicklung des Konzepts,  
 die Weiterentwicklung der Kooperationen,  
 die Evaluation zur Qualitätssicherung,  
 die Öffentlichkeitsarbeit,  
 weitere Qualifizierungen des Personals. 
 
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der 
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den 
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert. 
 
 
5.2 Qualifikation des Personals 
 
Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach 
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll.

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5.3 Personaleinsatz 
 
Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie er 
bisher durch den bisherigen Träger der OGS vorgenommen wurde, fortführen und regelmäßig mit 
dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und bedarfsorientiert anpassen. 
 
Teamsitzungen 
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der 
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt. 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet. 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
Vertretungsregelungen 
 
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt. 
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und 
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.  
 
5.4 Fortbildung des Personals 
 
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk 
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und 
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den 
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an 
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle 
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden. 
 
6. Kinderschutz 
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der 
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder- 
und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG) 
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene

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Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum 
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von            
Kindern widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu 
gehören unter anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine 
Kindeswohlgefährdung die Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den 
Personensorgeberechtigten erörtern und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die 
Jugendämter haben einen Beratungsauftrag. 
 
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte 
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich 
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen 
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr. 
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den 
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem 
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und 
entsprechend zu handeln. 
 
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte 
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 
 
 
7. Qualitätssicherung 
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008 
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen 
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.  
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote 
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln 
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische 
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem) 
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der 
Mitarbeitenden. 
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir 
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden 
Bestandteile:        
 einheitliche und verbindliche Information  
 Schnittstellenmanagement  
 klare Definition der Qualitätsstandards &-zielen 
 einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare  
 Qualifikation des Personals 
 eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten 
 Planung, Anleitung und Kontrolle

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 Grundsatz einheitlichen Handelns 
 Weiterbildung des Personals 
 Evaluation  
 Verstetigung durch Weiterentwicklung. 
 
Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem 
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für 
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich.  Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf 
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und 
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den 
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.   
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die 
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die 
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über 
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“. 
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse 
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein 
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz 
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und 
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption.

Beschlussvorlage

8302 Zeichen

V/0350/2023 
V/0350/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   12.09.2023 Ausschuss für  Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Dietrich-
Bonhoeffer-Schule, Bonhoefferstraße 50, zum zweiten Schulhalbjahr 2023/2024, ab dem 
01.02.2024 der Beratungsstelle Südviertel e.V. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. 482.670  
 
Derzeit sind Personalaufwendungen im städtischen Haushalt in der o.g. Produktgruppe in Höhe von 
482.670 € veranschlagt. Für den Fall des Betriebsübergangs werden anstelle der Personalaufwen-
dungen Sachaufwendungen bis maximal in dieser Höhe anfallen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
21.07.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
schildk@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0350/2023 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der V orlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen 
Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen. Die freien Jugendhilfeträge r 
haben seitdem die Möglichkeit, ihr grundsätzliches und verbindliches Interesse an einer Übernahme 
der Trägerschaft einer oder mehrerer Offener Ganztagsschulen in Münster zu bekunden. Über die 
jeweils konkrete Überleitung einer Schule werden diese Träger informiert und können sich schulscharf 
bewerben. 
 
Um die Schul - und Elternbeteiligung sicherzustellen, wird das Ergebnis der Trägerauswahl in der 
Schulkonferenz vor den politischen Gremien vorgestellt. Der anschließende Schulkonferenzbeschluss 
ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. 
 
 
 
2. Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
 
Die städtische evangelische Dietrich-Bonhoeffer-Schule befindet sich im T eilbereich Süd im Stadtteil 
Aaseestadt im Stadtbezirk Mitte. Die Aufnahmekapazität der Schule ist auf zwei Eingangsklassen 
festgelegt. Die Schule wird im Schuljahr 2023/24 zwei Eingan gsklassen und somit insgesamt acht 
Klassen bilden. Im Einzugsbereich der Schule werden absehbar neue Wohneinheiten errichtet. Ob 
und gegebenenfalls wann die Aufnahmekapazität der Schule um eine Eingangsklasse erweitert wird, 
ist noch nicht geklärt. Von den  insgesamt 205 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2022/2023 
besuchten 142 Kinder die OGS (69,3%) in 5 Gruppen und 45 Kinder die BMB (22%). 
Das multiprofessionelle Team besteht aktuell aus sechs Fachkräften, zwei Unterstützungskräften, 
einer PIA-Auszubildenden (praxisintegrierte Ausbildung) und 18 Niedrigteilzeitkräften. 
 
 
3. Bewerbungen 
 
Im März 2023 wurden alle interessierten Träger über die Absicht, die Dietrich-Bonhoeffer-Schule zum 
01.02.2024 an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich informiert. Die Träger hat-
ten bis zum 28.04.2023 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand eines Kriterienkataloges (Anlage 1) ein-
zureichen.  
 
Folgende Träger haben sich beworben: 
 
 Beratungsstelle Südviertel e.V . 
Seit 1975 befindet sich die Familienberatung sstelle im Südviertel des Stadtbezirks Mitte. Seit 1981 
bietet die heilpädagogische Tagesgruppe im Südviertel intensive erzieherische Hilfen für Kinder im 
Grundschulalter an. 2001 wurde sodann das Kooperationsmodell Schule -Jugendhilfe im Südviertel 
entwickelt. Die Beratungsstelle Südviertel e.V. ist Trägerin von Förderinseln und der Schulsozialarbeit 
an insgesamt 10 Grundschulen im näheren Sozialraum. Seit 2013 existiert das Südviertelprojekt 
„GanS“, das Kooperationspartnern aus Schulen, Jugendeinrichtungen und anderen Trägern der Ju-
gendhilfe im Südviertel Projekte für Schülerinnen und Schüler anbietet. Die Beratungsstelle ist bereits 
an drei Offenen Ganztagsschulen als Trägerin der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) in Münster 
tätig.

- 3 - 
V/0350/2023 
 Kolping-Bildungswerk Diozösanverband Münster GmbH 
Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit-
gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks-
te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend-
hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz-
tagsschule an der Verbundgrundschule Milte -Einen und der Brigidenschule  Legden-Asbeck. Es ist 
zudem beauftragt mit der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schul-
standorten, mit der Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreu-
ung in einem Internat. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig. 
 
Von beiden Bewerbern werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS -
Qualitätsstandards akzeptiert und in ihren Konzeptionen umgesetzt. Beide Träger haben ein Konzept 
vorgelegt, das die wesentlichen Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: 
 
- Pädagogisches Grundverständnis /Leitbild     
- Gesundheitsförderung      
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern 
- Kinderschutz 
- Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe 
- Sozialraumorientierung 
- Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
 
 
4. Auswahlverfahren 
 
Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurden durch die 
Schulleitung, OGS-Koordinatorin und Verwaltung einvernehmlich entschieden, beide Träger f ür das 
Bewerbungsgespräch einzuladen.  
 
Im Mai 2023 wurde mit beiden Bewerbern jeweils ein strukturiertes Bewerbungsgespräch geführt. Die 
gemeinsame Aufgabe von Verwaltung und Schulleitung bestand darin, aus den beiden Bewerbungen 
und den sich anschließenden Gesprächen unter gleichwertiger Würdigung der Fachlichkeit und Pä-
dagogik einen Vorschlag zu erstellen und im Anschluss durch die Schulkonferenz bestätigen zu las-
sen. 
 
 
5. Gesamtbewertung 
 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit einem hohen Konsens abschließend vor, der Bera-
tungsstelle Südviertel e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städtischen evange-
lischen Dietrich-Bonhoeffer-Schule zu übertragen. Ein entsprechender, einstimmiger Schulkonferenz-
beschluss zur Unterstützung der Entscheidung wurde am 16.05.2023 getroffen und liegt der Verwal-
tung vor. 
 
Die Beratungsstelle Südviertel e.V. hat ein umfassendes pädagogisches und passgenaues Konzept 
vorgelegt. Schule und Trägerin führen bereits seit Jahren eine intensive Kooperation und  sind mit 
allen Grundschulen im Südviertel eng vernetzt. Die Trägerübernahme durch die Beratungsstelle Süd-
viertel e.V. eröffnet der Schule die Möglichkeit, von den vielfältigen Kooperationen im Südviertel so-
wie ihres Beratungsangebotes für Kinder und Famil ien und der heilpädagogischen Tageseinrichtung

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V/0350/2023 
im Sozialraum zu profitieren. Die Trägerin sichert eine verlässliche Ferienbetreuung zu und verfügt 
über eine erfahrene Fachberatung, die seit vielen Jahren bereits an der Schule engagiert ist. 
Die Trägerschaft an der Dietrich Bonhoeffer -Schule vorausgesetzt ist die Beratungsstelle Südviertel 
e.V. mit der Gottfried -von-Cappenberg-Schule, der Johannisschule und der Aegidiischule ab dem 
01.02.2024 an vier Offenen Ganztagsschulen in Münster Träger der außerunterrichtlichen Angebote. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Kriterienkatalog 
Anlage 2 Konzepte der Bewerbungen 
 
Hinweis: Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen aus-
schließlich als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vor-
lagennummer V/0350/2023 zur Verfügung.

Beratungsverlauf (7)

29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 30.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 37.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Ebert-Straße 125
  • Hammer Straße
  • Bonhoefferstraße 50

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0350/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2023
Erstellt
25.05.2023 15:54