V/0092/2014
Interim-Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehem. Oxford-Kaserne, Gievenbeck
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Beschlussvorlage
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V/0092/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Interim-Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehem. Oxford-Kaserne, Gievenbeck Beratungsfolge 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der interimsweisen Nutzung von Räumlichkeiten auf dem Areal der ehemaligen Oxford -Kaserne als Kindertageseinrichtung mit insgesamt sechs Gruppen zu (siehe Anlage 1: Lageplan). 1.1 Er nimmt zur Kenntnis, dass die Dauer der interimsweisen Nutzung abhängig von der ko n- kreten städtebaulichen Planung des Gesamtareals und der damit verbundenen Wohnb e- bauung ist. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung zunächst mit 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) betrieben wird. Die Einrichtung umfasst dann insgesamt 100 Plätze, davon 32 u3- Plätze und 68 ü3- Plät- ze. Entsprechend der jeweiligen Bedarfssituation ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen im Rahmen des Raumprogramms möglich. Die Inbetriebnahme soll im Herbst 2014 erfolgen. 3. Die Räumlichkeiten werden durch das Amt für Immobilienmanagement in eine betriebsb e- reite Kindertageseinrichtung hergerichtet und im Rahmen der gesetzlichen Mietpausch alen an den Träger vermietet. Vorlagen-Nr.: V/0092/2014 Auskunft erteilt: Frau Gerick, Herr Philipp, Frau Kratz- Trutti Ruf: 492-5528 E-Mail: Gerick@stadt-muenster.de Datum: 04.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0092/2014 II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Mittel für Inventar, Möblierung und He r- richtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 360.000 € erforderlich. Darüber hinaus werden für die eigentlichen Bau - bzw. Umbauarbeiten Mittel in Höhe von vorau s- sichtlich 1,2 Mio. € benötigt (s. u. Teilfinanzplan Umbaukosten). Für die Ausstattung der Gruppen wurden Bundesmittel b eantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2015 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 957.200 € an (Nove m- ber/Dezember 2014 anteilig rd. 158.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus La ndesmit- teln in Höhe von rd. 345.000 € (2014 anteilig: rd. 57.000 €) gegenüber. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2014 2015 ff. 57.000 345.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 2015 ff. 158.500 957.200 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaß- nahme 0210 Zuschuss zum Ausbau KiTa-Betreuung freier Träger 2014 360.000 Zuschuss an Träger Investitionsmaß- nahme 4760 Umbaukosten Kita Oxford- Kaserne 2014 1.200.000 außerplan- mäßige Mit- telbereitstel- lung Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.560.000 Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nicht möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. Der erforderlichen außerplanmäßigen Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW wird zugestimmt. D e- ckung durch Mittelverlagerung aus Maßnahme Nr. 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa Betreuung freier Träger“. - 3 - V/0092/2014 Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation In Gievenbeck beträgt die Versorgungsquote im u3- Bereich zum Kitajahr 2014/2015 ohne Be- rücksichtigung dieser Maßnahme 41,3 %. Die ü3 - Versorgungsquote liegt dort zum Kitajahr 2014/2015 bei 104,4 %. Im gesamtstädtischen Vergleich liegt dieser Sta dtteil im u3 - Bereich unter der durchschnittl i- chen Quote. Der Bedarf wird dort nach der Elternumfrage der TU Dortmund auf 51,8% g e- schätzt. Es zeigt sich somit eine nicht bedarfsgerechte Versorgung in Gievenbeck. Bereits jetzt zeigt die Anmeldesituation ü ber den Kitanavigator, dass die Aufnahmen, sowohl im u3 - Bereich als auch im ü3 - Bereich, in den bestehenden Kindertageseinrichtungen b e- grenzt sind. Über die bereits jetzt bestehenden Bedarfe hinaus können sich diese u. a. durch die vorges e- hene Unterbringung von Flüchtlingsfamilien in ganz Gievenbeck noch weiter erhöhen. Diese Maßnahme in der Oxford -Kaserne trägt dazu bei die jetzt bestehenden Bedarfe aufz u- fangen und die weiteren Bedarfe, wie oben beschrieben, abzudecken. Im E rgebnis erhöht sich die u3- Quote bei insgesamt 32 neuen Plätzen auf 46,5%. Die ü3 - Quote steigt bei 68 neuen Plätzen auf 114,8%. Damit besteht auch die Möglichkeit, die hineinwachsenden Jah rgänge zu berücksichtigen. 2. Maßnahmeplanung Im Zusammenhang mit der städte - und wohnbaulichen Gesamtentwicklung der Oxford - Kaserne hat die Verwaltung nach dem derzeitigen Kenntnisstand zwei bis drei Standorte als dauerhafte Kindertageseinrichtungen in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten in die weitere Planung eingebracht. Die Interimsmaßn ahme soll bis zur Fertigstellung der dauerha f- ten Kindertageseinrichtungen betrieben werden. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Schule werden zu einer betriebsbereiten Kindertagesei n- richtung umgebaut. Eine Bereitstellung von Containern auf Mietbasis - begrenzt für einen Zeitraum von 5 Jahren - wäre mit Kosten zwischen 1,3 und 1,6 Mio. Euro verbunden. Dabei sind etwaige Grundstück s- kosten nicht enthalten, so dass hierbei weitere Kostenblöcke hinzukommen könnten. Weiterhin ist auch zu berücksichtigen, dass bei e iner Nutzung der Container über den vorgesehnen 5 - Jahreszeitraum hinaus - im Unterschied zur vorgeschlagenen Umbauvariante - erhebliche Be- reitstellungskosten anfallen würden. Die baulich notwendigen Maßnahmen ergeben sich aus Planungsvarianten, die zurzei t abge- stimmt werden und anschl. in eine Vorplanung, einschl. Kostenschätzung einfließen. Die unter II genannten Baukosten können aufgrund des vorgenannten Planungsstandes nur als grobe Ko stenvorschau angesehen werden. Erst im Rahmen des Baubeschlusses kö nnen die auf Grundlage der abgestimmten Planung ermittelten Kosten konkret begründet werden. Da die Kita nach den Sommerferien in Betrieb gehen soll ist vorgesehen, den Baubeschluss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen, da eine reguläre Sitzungskette nicht mehr erreicht werden kann. - 4 - V/0092/2014 3. Fazit Aus den o. g. Gründen ist ein bedarfsgerechter Ausbau auch im Hinblick auf die städtebaul i- chen Planungen in Gievenbeck wichtig. Mit der oben genannten Ausbauplanung werde n weitere dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Gievenbeck geschaffen. Dadurch können auch sich kurzfristig ergebende Bedarfe abgedeckt werden. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Anlage 1_Lageplan
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Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0092/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37