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V/0515/2013

Gewährung eines zinslosen Darlehens an die Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. zur Zwischenfinanzierung des Projektes "Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma - SHT-Register"

Vorlagen 28.06.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 38

Beschlussvorlage

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Ansehen

Zuwendungsbescheid SHT-Register, KNH

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Ansehen

Darlehensantrag KNH_2013

· application/pdf

Ansehen

Darlehensantrag KNH_Anlage 1_Projektbeschreibung SHT-Register

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Ansehen

Beschlussvorlage

6050 Zeichen

V/0515/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines zinslosen Darlehens an die Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. zur 
Zwischenfinanzierung des Projektes "Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit 
Schädelhirntrauma - SHT-Register" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Gewährung eines zinslosen, bis spätestens zum 31.12.2015 zurück zu zahlenden Darlehens 
in Höhe von 120.000€ an die Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. zur Zwischenfinanzierung des 
vom Land NRW und der EU geförderten Projektes „SHT-Register“ wird zugestimmt. 
Die Auszahlung erfolgt in drei Raten in den Jahren 2013 bis 2015. 
 
Sollte die Zuwendung durch einen Änderungsbescheid niedriger festgesetzt werden als im Zu-
wendungsbescheid vom 28.05.2013 bewilligt, verringert sich das Darlehen entsprechend. Sollte 
die Zuwendung durch einen Änderungsbescheid wegen eines verzögerten Projektbeginns auf 
andere Haushaltsjahre verschoben werden, wird auch die Auszahlung der Darlehensraten ent-
sprechend verschoben. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Finanzierungs-
maßnahme 
9052 Darlehen Kinderneurologie-
Hilfe Münster e. V. 
   
Auszahlungen   2013 40.000  
Einzahlungen   2013 27.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0515/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Kempe 
Ruf: 
492-5306 
E-Mail: 
KempeB@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.07.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0515/2013 
Auszahlungen 2014 40.000  
Einzahlungen 2014 44.000  
Auszahlungen 2015 40.000  
Einzahlungen 2015 49.000  
Summe aller Auszahlungen/Einzahlungen (Saldo)  0  
 
 
Der zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung in 2013 in Höhe von 40.000€ 
wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlung in der Produktgruppe 0111 
„Immobilienmanagement“. 
 
 
Begründung: 
1. Das Projekt „SHT-Register“ 
Mit gut einer Million Euro fördern die EU und das Land NRW die Einrichtung eines klinischen Re-
gisters für Schädelhirntrauma-Patienten (SHT-Register) beim Universitätsklinikum Münster 
(UKM). Das geplante Projektvolumen liegt bei 1,25 Million Euro. Damit zählt das Projekt zu den 
großen Gewinnern des Wettbewerbs IuK & Gender Med.NRW, den das NRW-Ministerium für Ge-
sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter ausgeschrieben hatte.  
Das klinische Register für Schädelhirnverletzungen erfasst zentral patientenbezogene Informatio-
nen zu Erkrankungen und Verletzungen, deren Ursache, Behandlungs- und Rehabilitationsverlauf. 
Die Daten ermöglichen es, Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge zu optimieren, 
einen qualitativ standardisierten Behandlungspfad zu entwickeln und durch Benchmarking Quali-
tätssicherung zu betreiben. Im Rahmen eines Modellversuchs zur Behandlung von Kindern an vier 
ausgewählten Institutionen, die alle Versorgungsstufen abdecken, werden zunächst Qualitätskrite-
rien definiert und Standards entwickelt. Nachfolgend soll das Projekt, das aus der kommunalen 
Gesundheitskonferenz hervorgegangen ist, durch den Anschluss weiterer Institutionen und durch 
die Erfassung erwachsener Patientinnen und Patienten erweitert werden.  
Im Rahmen des zentralen SHT-Registers kooperieren Partner aus Akutversorgung (UKM), Frühre-
habilitation (Clemenshospital Münster), weiterführender Rehabilitation (HELIOS Klinik Holthausen), 
ambulanter Rehabilitation (Zentrum für Ambulante Rehabilitation Münster) und Koordinatoren der 
Nachsorge (Kinderneurologie-Hilfe, Sozialpädiatrische Zentren NRW). Die Koordination des Pro-
jekts liegt bei Prof. Heymut Omran von der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin (Allgemeine Pädi-
atrie) am UKM. Das Pilotprojekt ist im Verlauf damit für eine NRW-weite Öffnung und Einbindung 
der bestehenden Strukturen prädestiniert.  
 
2. Bewilligte Zuwendung und Verfahren 
Der Projektträger ETN im Forschungszentrum Jülich hat am 28.05.2013 im Auftrag des Landes 
Nordrhein-Westfalen den Zuwendungsbescheid für die Förderung des SHT-Registers an die  
Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. (KNH) erteilt. Aus Mitteln des Landes NRW und des Euro-
päischen Fonds für regionale Entwicklung wurde für den Bewilligungszeitraum 28.05.2013 bis 
30.09.2015 eine Gesamtsumme von 121.549€ bewilligt. Sie wird in 3 Teilbeträgen im Wege des 
Erstattungsverfahrens, also erst nach Vorlage von Originalbelegen ausgezahlt.  
 
Die Vorleistung für die projektbedingten , zusätzlichen Kosten kann von der KNH nicht vollständig 
aus eigenen Mitteln getragen werden. Insbesondere bei der Schaffung von Personalstellen ist eine 
kontinuierliche Sicherstellung der Mittel jedoch zwingend notwendig. 
 
3. Empfehlung der Verwaltung 
Die Verwaltung empfiehlt, der Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. ein Überbrückungsdarlehen in 
Höhe von 120.000€ zu gewähren (s. Beschlussvorschlag). Damit erhält der Träger die notwendi-

- 3 - 
V/0515/2013 
gen finanziellen Spielräume, um bei diesem Projekt handlungsfähig zu bleiben. Es ist im Interesse 
der Stadt Münster, dass die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. nicht aufgrund der fehlenden Vor-
finanzierungsmöglichkeiten aus dem Projekt ausscheiden muss, denn damit würde das Projekt 
insgesamt Schaden nehmen.  
 
Die Technologieförderung Münster GmbH hat das Projekt von Anfang an begleitet. Sie bestätigt 
die Angaben in dem Darlehensantrag der KNH. 
 
Die Modalitäten zur Tilgung wird die Verwaltung vertraglich mit der Kinderneurologie-Hilfe regeln. 
Die Tilgung erfolgt jeweils mit Eingang der gewährten Fördermittel vom Land NRW nach jeder 
Teilzahlung, spätestens jedoch bis 31.12.2015.  
 
 
 
in Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Antrag der Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. vom 02.07.2013 
Zuwendungsbescheid des Landes NRW vom 28.05.2013

Zuwendungsbescheid SHT-Register, KNH

9891 Zeichen

63.03.001/06.10

A) JÜLICH

Forschungszentrum Jülich GmbH - ETN - 52425 Jülich

Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V.
Frau Gertrud Wietholt

Herrn Bernd Jansen

Vorstand

Coerdestraße 60

48147 Münster

Zuwendungsbescheid
(Projektförderung)

Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäi-

schen Union (EU) aus dem Ziel 2-Programm 2007 - 2013 (EFRE)

Ihr Projekt zum Thema: „Klinisches Register für Patientinnen

und Patienten mit Schädelhirntrauma — SHT-Register“

Förderkennzeichen: 005-GW02-024B

Bezug: Ihr Antrag vom 11.12.2012 und Ergänzungen vom
18.01.2013

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen

zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 01.01.2004)

2. Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen

zur Projektförderung (BNBest-P, Stand 11/2007)

Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan (ggf. nebst Anlagen)

Ermittlung des Zuwendungsbedarfs und Finanzdaten

Mittelanforderungsvordruck (nebst Anlagen)

Verwendungsnachweisvordruck (Teilverwendungs-

nachweis)

7.  \Verwendungsnachweisvordruck (Schlussverwen-
dungsnachweis)

8. Schlusssachberichtsvordruck

9.  Verwertungsberichtsvordruck

10. Projektüberwachung

11. EU-spezifische Nebenbestimmungen

12. Weitere Nebenbestimmungen

13. De-minimis-Bescheinigung

14. Empfangsbestätigung

Anlagen: 1.

Dan >®

FORSCHUNGSZENTRUM

EIN

Projektträger

Energie - Technologie - Nachhaltigkeit
im Auftrag des Landes
Nordrhein-Westfalen

Ihr Zeichen:

Ihre Nachricht vom:

Unser Zeichen: 005-GW02-024B
Unsere Nachricht vom:

Ansprechpartner: Margit Vonderbank
Organisationseinheit: ETN

Telefon: 02461 690-570
Telefax: 02461 690-561

E-Mail: m.vonderbank@fz-juelich.de

Jülich, den 28.05.2013

Forschungszentrum Jülich GmbH
in der Helmholtz-Gemeinschaft
52425 Jülich

Telefon 02461 61-0
Telefax 02461 61-8100

info@fz-juelich.de
www.fz-juelich.de

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
MinDirig Dr. Karl Eugen Huthmacher

Geschäftsführung:

Prof. Dr. Achim Bachem (Vorsitzender)
Dr. Ulrich Krafft (Stellv. Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt

Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt

Sitz der Gesellschaft: Jülich
Eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Düren Nr. HRB 3498

Bankkonto:

Sparkasse Düren

40030 (BLZ 395 501 10)

SWIFT SDUEDE33XXX

IBAN DE24 3955 0110 0000 0400 30

Fracht-/Paketanschrift:
Leo-Brandt-Straße
52428 Jülich

A) JÜLICH

FORSCHUNGSZENTRUM

15. Kooperationsvertrag

Sehr geehrte Frau Wietholt, sehr geehrter Herr Jansen,

1. Bewilligung

Auf Ihren vorgenannten Antrag bewilligen wir Ihnen aus Mitteln
des Landes Nordrhein-Westfalen für die Zeit ab 28.05.2013 bis
30.09.2015 (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in Höhe von

121.549,00

in Worten: Einhunderteinundzwanzigtausendfünfhundertneunund-
vierzig 00/EURO.

Die Kofinanzierung des Projektes erfolgt mit Mitteln des Europäi-
schen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von
75.968,00 €.

Die dieser Zuwendung zugrunde liegende Förderrichtlinie For-
schung, Innovation und Technologie (FIT) wurde von der Europäi-
schen Kommission am 19.08.2008 genehmigt (Beihilfen-Nr. N
114/2008-Deutschland).

Die Zuwendung wird als „De-minimis-Beihilfe“ gewährt.

2. Maßnahme und Durchführungszeitraum

Die Zuwendung wird zur Durchführung des Projektes „Klinisches
Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma —
SHT-Register“ gewährt.

Das Projekt ist vom 14.01.2013 bis 30.06.2015 durchzuführen
(Durchführungszeitraum).

3. Finanzierungsart /-höhe, zuwendungsfähige Ausgaben

Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe
von 80 % (Höchstbetrag siehe Nr.1) zu den zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben in Höhe von 151.936,00 € als Zuschuss ge-
währt.

Sie haben den in der Anlage zum Antrag dargestellten Eigenanteil
i. H. v. 30.387,00 € zu den zuwendungsfähigen Ausgaben des
Projektes einzubringen.

99.01.003/12.07

3

63.03.001/01.12

Eing. 4.0.20)

Forschungszentrum Jülich GmbH - ETN - 52425 Jülich
Fracht-/Paketanschrift: Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13 - 52428 Jülich

Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V.
Frau Gertrud Wietholt
Coerdestraße 60

48147 Münster

Ihr Vorhaben mit dem Thema „SHT-Register“;
AZ: 005-GW02-024B
Termine für die Vorlage von Mittelanforderung(en) 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

die NRW.BANK („Bescheinigungsbehörde‘) hat uns den 15.11.2013 als
letzten Vorlagetermin für die Auszahlungen der Mittelanforderungen im
Haushaltsjahr 2013 mitgeteilt.

Um diesen Termin einhalten und noch eine Zahlung in diesem Jahr leisten
zu können, benötigen wir Ihre Mittelanforderung bis spätestens 11.10.2013.
Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Einganges. Nur voll-
ständige Mittelanforderungen können zügig bearbeitet werden.

Bei verspätet eingereichten Mittelanforderungen ist eine Auszahlung in
diesem Jahr nicht gewährleistet.

Wie bereits im Zuwendungsbescheid ausgeführt, sollten im Hinblick auf
einen kontinuierlichen Mittelabfluss Mittelabrufe so früh wie möglich und
auch in kürzeren Zeitabständen vorgelegt werden. Hierdurch wird vermie-
den, dass zum 0. g. Stichtag Mittelabrufe über einen längeren Zeitraum
vorgelegt werden müssen. Diese haben in der Regel einen höheren Bear-
beitungs- und Klärungsbedarf und es besteht die Gefahr, dass eine recht-
zeitige Prüfung und Auszahlung vor dem gesetzten Kassenschluss nicht
mehr erfolgen kann.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Verschiebung der Restmittel
des Haushaltsjahres 2013 nicht per Änderungsbescheid erfolgen wird.
Dementsprechend kann nicht sichergestellt werden, dass entstehende
Restmittel im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung stehen.

Freundliche Grüße
Forschungszentrum Jülich GmbH

WINK if

GH Bernd Steingrobe

A he
. Eva Zillikens

/

j

JÜLICH

FORSCHUNGSZENTRUM

ETN

Projektträger

Energie - Technologie - Nachhaltigkeit
im Auftrag des Landes
Nordrhein-Westfalen

Ihr Zeichen:

Ihre Nachricht vom:

Unser Zeichen: 005-GW02-024B
Unsere Nachricht vom:

Ansprechpartner: Eva Zillikens
Organisationseinheit: ETN

Telefon: 02461 690 - 613
Telefax: 02461 690 - 561

E-Mail: e.zillikens@fz-juelich.de

Jülich, 04.06.2013

Forschungszentrum Jülich GmbH
in der Helmholtz-Gemeinschaft
52425 Jülich

Tel.: 02461 61-0
Fax: 02461 61-8100

info@fz-juelich.de
www.fz-juelich.de

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
MinDir Dr. Karl Eugen Huthmacher

Geschäftsführung:

Prof. Dr. Achim Bachem (Vorsitzender)
Karsten Beneke (Stellv. Vorsitzender)
Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt

Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt

Sitz der Gesellschaft: Jülich
Eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Düren Nr. HRB 3498

Bankkonto:

Sparkasse Düren

40030 (BLZ 395 501 10)

SWIFT SDUEDE33XXX

IBAN DE24 3955 0110 0000 0400 30

Fracht-/Paketanschrift:
Leo-Brandt-Straße
52428 Jülich

A) JÜLICH

FORSCHUNGSZENTRUM

Der Vomhundertsatz der Anteilfinanzierung und die Ermittlung der
zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben sich aus den Anlagen 3
und 4.

Die Zuwendung darf nur für die im Durchführungszeitraum für das
Vorhaben verursachten Ausgaben verwendet werden.

4. Bewilligungsrahmen

Von der Zuwendung entfallen auf

Ausgabeermächtigung 2013: 27.400,00 €
Verpflichtungsermächtigungen: 94.149,00 €
davon im Haushaltsjahr 2014 44.500,00 €

Haushaltsjahr 2015 49.649,00 €

Die Fördermittel, die in den zugewiesenen Haushaltsjahren nicht
abgerufen werden, können im Bewilligungszeitraum nur abgerufen
werden, wenn entsprechende Haushaltsmittel in den von der Zu-
weisung abweichenden Haushaltsjahren verfügbar sind.

5. Auszahlung

Die Ausführungen zur Nr. 1.4 ANBest-P werden durch die Ziffer 1
der EU-spezifischen Nebenbestimmungen (siehe Anlage Nr. 11
zum Zuwendungsbescheid) ersetzt. Danach erfolgt die Auszah-
lung der Zuwendung im Wege des Erstattungsverfahrens. Bei Vor-
lage von Originalbelegen (Rechnungen, Zahlungsbelege sowie
Unterlagen zum Ausschreibungs- und Vergabeverfahren) ist
gleichzeitig die als Anlage beiliegende Belegliste vollständig aus-
gefüllt zum Verbleib beim Forschungszentrum Jülich GmbH, Pro-
jektträger ETN (FZJ, ETN) vorzulegen. Die Originale werden nach
der Mittelauszahlung zurückgegeben.

6. Nebenbestimmungen

Die beigefügten Anlagen 1 bis 15 sind Bestandteil dieses Be-
scheides.

7. Hinweis

Sofern sich die Projektabwicklung verzögert und deshalb der für
das jeweilige Kalenderjahr vorgesehene Zuwendungsteilbetrag

99.01.003/12.07

99.01.003/12.07

/

nicht in voller Höhe benötigt wird oder das Projekt bis zum Ende
des Durchführungszeitraumes nicht abgeschlossen werden kann,
teilen Sie uns dies unverzüglich, jedoch bitte spätestens 3 Monate
vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres beziehungsweise des
Durchführungszeitraumes mit, um rechtzeitig prüfen zu können, ob
ein Änderungsbescheid erstellt werden kann.

Sollten Sie die von Ihnen bei Antragstellung erteilte Einwilligung
zur Verarbeitung personenbezogener Daten wirksam widerrufen,
kann der Zuwendungsbescheid ab diesem Datum mit Wirkung für
die Zukunft widerrufen werden.

Im Hinblick auf einen kontinuierlichen Mittelabfluss sind Mittelabru-
fe so früh wie möglich und auch in kürzeren Zeitabständen vorzu-
legen.

. Rechtsmittelbelehrung/ Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be-
kanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38,
48147 Münster, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe-
amten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen-
stand bezeichnen. Beklagter ist das FZJ, ETN.

Die Klage soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Be-
gründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angege-
ben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften
beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten
können. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen
Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Ver-
schulden Ihnen zugerechnet werden.

Freundliche Grüße
Forschungszentrum Jülich GmbH

i. V. Dr. Bernd Steingrobe i. A. Eva Michalak

Anlagen

JÜLICH

FORSCHUNGSZENTRUM

Darlehensantrag KNH_2013

5229 Zeichen

Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V.    Coerdestraße 60    48147  Münster 
Coerdestraße 60 
D - 48147 Münster 
Fon: +49 (0) 2 51 - 686 97 55 
Fax: +49 (0) 2 51 - 686 97 56 
 
muenster@kinderneurologiehilfe.de 
www.kinderneurologiehilfe.de 
 
AnsprechpartnerIn: 
Frau Wietholt 
 
 
Münster, 02/07/2013 
 
Stadt Münster 
Herrn Stadtrat Thomas Paal 
48127 Münster 
 
 
 
       
Betreff 
Darlehensantrag für das Projekt SHT-Register 
 
Sehr geehrter Herr Paal, 
 
unter Bezugnahme auf unser Gespräch am 27. Juni 2013 legen wir die aktuelle 
Finanzsituation der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. (KNH) in Bezug auf das Projekt 
„Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma – SHT-Register“  
(STH-Register) dar und bitten um Unterstützung der Zwischenfinanzierung mit einem 
zinslosen Darlehen. 
 
Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. 
Die KNH mit Sitz in Münster organisiert seit 2009 ein Netzwerk von Beratungseinrichtungen 
in Nordrhein-Westfalen (NRW), gefördert von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. An 
verschiedenen Standorten in NRW entsteht ein Netz qualifizierter Beratung für Kinder und 
Jugendliche nach erworbenen Hirnschädigungen und deren Familien. Aufgrund dieses 
aktiven Vernetzungsprojektes im Land NRW hat die KNH Münster am 01.03.2011 den 
Bundesverband Kinderneurologie-Hilfe gegründet.  
 
Projekt SHT-Register 
Die erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen setzt die KNH auch im Rahmen des 
Projekts SHT-Register ein (siehe hierzu Anlage 1). Durch ihr Engagement in diesem Projekt 
leistet die KNH nicht nur einen Beitrag zur Optimierung der Versorgung und Prävention von 
SHT-Erkrankungen. Sie schafft darüber hinaus auch eine zusätzliche Vollzeitstelle in 
Münster und trägt zur landes- und bundesweiten Reputation der Stadt als aktive und 
gesundheitsorientierte Kommune bei. 
 
Mit dem Bescheid vom 28.05.2013 haben das Land NRW und die Europäische Union für das 
SHT-Register eine Zuwendung in Höhe von 121.549,- €, verteilt auf drei Jahre (2013:

27.400,- €, 2014: 44.500,- €, 2015: 49.649,- €) aus dem Ziel 2-Programm 2007-2013 (EFRE) 
bewilligt. Die Gesamtlaufzeit des Projekts wurde auf den Zeitraum vom 14.01.2013 bis 
30.06.2015 festgesetzt. Der Zuwendung liegen förderfähige Projektkosten in Höhe von 
insgesamt 151.936,- €, zugrunde. Darin enthalten sind Eigenmittel von 20% (30.387,- €).  
 
Unterstützungsbedarf 
Die Auszahlung der EFRE-Mittel erfolgt im Wege des Erstattungsverfahrens, sodass die 
KNH zunächst in Vorleistung gehen muss. Belegte förderfähige Ausgaben werden im 
Anschluss anteilig erstattet. Die  Vorleistungen für die projektbedingten, zusätzlichen Kosten 
können von der KNH nicht vollständig aus eigenen Mitteln getragen werden. Insbesondere 
bei der Schaffung von Personalstellen ist eine kontinuierliche Sicherstellung der Mittel jedoch 
zwingend notwendig. 
 
Die Gewährung eines zinslosen Darlehens durch die Stadt Münster würde diese Lücke 
schließen, die erhaltenen Gelder flössen bis Ende 2015 zurück und das Projekt könnte 
plangemäß durchgeführt werden. Das Darlehen der Stadt würde sich ausschließlich auf die 
Vorfinanzierung der von Land und EU bereits bewilligten Mittel beziehen. Der Eigenanteil 
wird durch die KNH selbst erbracht. 
 
Die im Bewilligungsbescheid vorgesehenen Projektkosten sind ansteigend auf die drei 
Projektjahre verteilt. Die Auszahlung der Mittel kann sich nach bisherigen Erfahrungen im 
Prozess aber erheblich verzögern, sodass auf eine Rücklage gesetzt wird. Diese ermöglicht 
den sicheren, reibungslosen Übergang zwischen Mittelauszahlung und Mitteleingang. Aus 
diesem Grund empfiehlt sich die Auszahlung von gleichbleibend 40.000,- € pro Jahr.  
 
Die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. beantragt hiermit eine zinslose Überbrückungs-
finanzierung von 120.000,- € (davon jeweils 40.000,- € pro Projektjahr, Auszahlung am 15. 
Juli des jeweiligen Jahres). Die Rückzahlung der Gelder seitens der KNH erfolgt jeweils 
unmittelbar nach der jeweiligen Auszahlung der EFRE-Fördermittel (siehe Tabelle 1), 
spätestens zum 31.12.2015. 
 
Jahr Auszahlung  
Stadt MS an 
KNH 
Rückzahlung  
KNH an Stadt 
MS 
Darlehen an KNH 
2013 40.000,- € 27.000,- € 13.000,- € 
2014 40.000,- € 44.000,- € -4.000,- € 
2015 40.000,- € 49.000,- € -9.000,- € 
Summe 120.000,- € 120.000,- € 0,- € 
Tabelle 1 
Nachrichtlich: Eigenanteil 
Die Projektfinanzierung ist nur dann ganzheitlich gesichert, wenn der Eigenanteil der KNH 
geleistet werden kann. Seit 2010 agiert die KNH ohne die Unterstützung durch öffentliche 
Mittel auf Spendenbasis. In den vergangenen Jahren konnten durchschnittlich 50.000,- € bis 
60.000,- € an Spendengeldern jährlich eingeworben werden. Auch für die folgenden Jahre ist

mit Zahlungseingängen in dieser Höhe zu rechnen. Hinzu kommen weitere Projekte der 
Spendenakquisition, die zusätzliche Mittel versprechen. 
 
Die Finanzierung des Eigenanteils i.H.v. 30.387,- € in drei Jahren kann somit als 
sichergestellt angesehen werden. 
 
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichem Gruß 
 
 
 
  
Gertrud Wietholt  Bernd Jansen 
Geschäftsführerin  Geschäftsführer 
Vorstand   Vorstand 
 
 
 
 
Anlage 1: Projektbeschreibung SHT-Register 
Anlage 2: Rechtskräftiger Zuwendungsbescheid

Darlehensantrag KNH_Anlage 1_Projektbeschreibung SHT-Register

2338 Zeichen

1 
 
Projektbeschreibung  
„Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma 
– SHT-Register“ 
 
im Rahmen des Wettbewerbs IuK & Gender Med.NRW 
des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
Projektkoordination:  Prof. Dr. med. Heymut Omran  
Dr. med. Tobias Linden  
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin  
- Allgemeine Pädiatrie -  
Universitätsklinikum Münster  
 
 
Jährlich erleiden ca. 280.000 Menschen in Deutschla nd ein Schädelhirntrauma (SHT), das abhängig 
vom Schweregrad mit einer gravierenden und lang anh altenden Folgeschädigung einhergehen kann, 
für die betroffenen Patientinnen und Patienten, ihr e Familien sowie für die Gesellschaft als Ganzes. 
Mit ca. 72.000 Neuerkrankungen ist die Zahl der bet roffenen Kinder und Jugendlichen sehr hoch. 
Jungen sind dabei signifikant häufiger betroffen al s Mädchen. In diesem Kollektiv sind 
Folgeschädigungen außerdem besonders bedeutsam. Ein e zentrale Erfassung der Patientinnen und 
Patienten findet in NRW bislang nicht statt. Diese wäre bedeutsam, um epidemiologische Daten für 
die Auswertung hinsichtlich Präventionsmaßnahmen nu tzbar zu machen, um die Struktur- und 
Prozessqualität entlang des bisherigen Behandlungsp fades mit den entsprechenden Schnittstellen 
zwischen akutversorgenden und rehabilitativen Einri chtungen sowie der weiteren Nachsorge 
zunächst abzubilden und im Folgenden auch die Ergeb nisqualität der SHT-Versorgung optimieren zu 
können (vertikale Analyse), und um im Verlauf eine Vergleichbarkeit (Benchmarking) der 
Institutionen einer Versorgungsebene (horizontale Analyse) zu schaffen.  
 
Im Rahmen dieses vom Ministerium für Gesundheit, Em anzipation, Pflege und Alter des Landes 
Nordrhein-Westfalen geförderten, ganzheitlichen Projekts eines zentralen SHT-Registers, angesiedelt 
an der Universitätsklinik Münster (UKM), kooperiere n daher Partnerinnen und Partner aus 
Akutversorgung (UKM), Frührehabilitation (Clemenshospital Münster), Langzeitrehabilitation (HELIOS 
Klinik Hattingen) und Koordinatoren der Nachsorge (Zentrum für Ambulante Rehabilitation Münster, 
Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V., Sozialpädiatrische Zentren NRW). Das Pilotprojekt ist im Verlauf 
damit für eine NRW-weite Öffnung und Einbindung der bestehenden Strukturen prädestiniert.

Beratungsverlauf (3)

09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Coerdestraße 60
  • Piusallee 38

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0515/2013
Typ
Vorlagen
Datum
28.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37