V/0515/2013
Gewährung eines zinslosen Darlehens an die Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. zur Zwischenfinanzierung des Projektes "Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma - SHT-Register"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6050 Zeichen
V/0515/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Betrifft Gewährung eines zinslosen Darlehens an die Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. zur Zwischenfinanzierung des Projektes "Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma - SHT-Register" Beratungsfolge 09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Gewährung eines zinslosen, bis spätestens zum 31.12.2015 zurück zu zahlenden Darlehens in Höhe von 120.000€ an die Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. zur Zwischenfinanzierung des vom Land NRW und der EU geförderten Projektes „SHT-Register“ wird zugestimmt. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten in den Jahren 2013 bis 2015. Sollte die Zuwendung durch einen Änderungsbescheid niedriger festgesetzt werden als im Zu- wendungsbescheid vom 28.05.2013 bewilligt, verringert sich das Darlehen entsprechend. Sollte die Zuwendung durch einen Änderungsbescheid wegen eines verzögerten Projektbeginns auf andere Haushaltsjahre verschoben werden, wird auch die Auszahlung der Darlehensraten ent- sprechend verschoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Finanzierungs- maßnahme 9052 Darlehen Kinderneurologie- Hilfe Münster e. V. Auszahlungen 2013 40.000 Einzahlungen 2013 27.000 Vorlagen-Nr.: V/0515/2013 Auskunft erteilt: Frau Kempe Ruf: 492-5306 E-Mail: KempeB@stadt-muenster.de Datum: 04.07.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0515/2013 Auszahlungen 2014 40.000 Einzahlungen 2014 44.000 Auszahlungen 2015 40.000 Einzahlungen 2015 49.000 Summe aller Auszahlungen/Einzahlungen (Saldo) 0 Der zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung in 2013 in Höhe von 40.000€ wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlung in der Produktgruppe 0111 „Immobilienmanagement“. Begründung: 1. Das Projekt „SHT-Register“ Mit gut einer Million Euro fördern die EU und das Land NRW die Einrichtung eines klinischen Re- gisters für Schädelhirntrauma-Patienten (SHT-Register) beim Universitätsklinikum Münster (UKM). Das geplante Projektvolumen liegt bei 1,25 Million Euro. Damit zählt das Projekt zu den großen Gewinnern des Wettbewerbs IuK & Gender Med.NRW, den das NRW-Ministerium für Ge- sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter ausgeschrieben hatte. Das klinische Register für Schädelhirnverletzungen erfasst zentral patientenbezogene Informatio- nen zu Erkrankungen und Verletzungen, deren Ursache, Behandlungs- und Rehabilitationsverlauf. Die Daten ermöglichen es, Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge zu optimieren, einen qualitativ standardisierten Behandlungspfad zu entwickeln und durch Benchmarking Quali- tätssicherung zu betreiben. Im Rahmen eines Modellversuchs zur Behandlung von Kindern an vier ausgewählten Institutionen, die alle Versorgungsstufen abdecken, werden zunächst Qualitätskrite- rien definiert und Standards entwickelt. Nachfolgend soll das Projekt, das aus der kommunalen Gesundheitskonferenz hervorgegangen ist, durch den Anschluss weiterer Institutionen und durch die Erfassung erwachsener Patientinnen und Patienten erweitert werden. Im Rahmen des zentralen SHT-Registers kooperieren Partner aus Akutversorgung (UKM), Frühre- habilitation (Clemenshospital Münster), weiterführender Rehabilitation (HELIOS Klinik Holthausen), ambulanter Rehabilitation (Zentrum für Ambulante Rehabilitation Münster) und Koordinatoren der Nachsorge (Kinderneurologie-Hilfe, Sozialpädiatrische Zentren NRW). Die Koordination des Pro- jekts liegt bei Prof. Heymut Omran von der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin (Allgemeine Pädi- atrie) am UKM. Das Pilotprojekt ist im Verlauf damit für eine NRW-weite Öffnung und Einbindung der bestehenden Strukturen prädestiniert. 2. Bewilligte Zuwendung und Verfahren Der Projektträger ETN im Forschungszentrum Jülich hat am 28.05.2013 im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen den Zuwendungsbescheid für die Förderung des SHT-Registers an die Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. (KNH) erteilt. Aus Mitteln des Landes NRW und des Euro- päischen Fonds für regionale Entwicklung wurde für den Bewilligungszeitraum 28.05.2013 bis 30.09.2015 eine Gesamtsumme von 121.549€ bewilligt. Sie wird in 3 Teilbeträgen im Wege des Erstattungsverfahrens, also erst nach Vorlage von Originalbelegen ausgezahlt. Die Vorleistung für die projektbedingten , zusätzlichen Kosten kann von der KNH nicht vollständig aus eigenen Mitteln getragen werden. Insbesondere bei der Schaffung von Personalstellen ist eine kontinuierliche Sicherstellung der Mittel jedoch zwingend notwendig. 3. Empfehlung der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt, der Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 120.000€ zu gewähren (s. Beschlussvorschlag). Damit erhält der Träger die notwendi- - 3 - V/0515/2013 gen finanziellen Spielräume, um bei diesem Projekt handlungsfähig zu bleiben. Es ist im Interesse der Stadt Münster, dass die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. nicht aufgrund der fehlenden Vor- finanzierungsmöglichkeiten aus dem Projekt ausscheiden muss, denn damit würde das Projekt insgesamt Schaden nehmen. Die Technologieförderung Münster GmbH hat das Projekt von Anfang an begleitet. Sie bestätigt die Angaben in dem Darlehensantrag der KNH. Die Modalitäten zur Tilgung wird die Verwaltung vertraglich mit der Kinderneurologie-Hilfe regeln. Die Tilgung erfolgt jeweils mit Eingang der gewährten Fördermittel vom Land NRW nach jeder Teilzahlung, spätestens jedoch bis 31.12.2015. in Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Antrag der Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. vom 02.07.2013 Zuwendungsbescheid des Landes NRW vom 28.05.2013
Zuwendungsbescheid SHT-Register, KNH
9891 Zeichen
63.03.001/06.10 A) JÜLICH Forschungszentrum Jülich GmbH - ETN - 52425 Jülich Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. Frau Gertrud Wietholt Herrn Bernd Jansen Vorstand Coerdestraße 60 48147 Münster Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäi- schen Union (EU) aus dem Ziel 2-Programm 2007 - 2013 (EFRE) Ihr Projekt zum Thema: „Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma — SHT-Register“ Förderkennzeichen: 005-GW02-024B Bezug: Ihr Antrag vom 11.12.2012 und Ergänzungen vom 18.01.2013 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 01.01.2004) 2. Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (BNBest-P, Stand 11/2007) Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan (ggf. nebst Anlagen) Ermittlung des Zuwendungsbedarfs und Finanzdaten Mittelanforderungsvordruck (nebst Anlagen) Verwendungsnachweisvordruck (Teilverwendungs- nachweis) 7. \Verwendungsnachweisvordruck (Schlussverwen- dungsnachweis) 8. Schlusssachberichtsvordruck 9. Verwertungsberichtsvordruck 10. Projektüberwachung 11. EU-spezifische Nebenbestimmungen 12. Weitere Nebenbestimmungen 13. De-minimis-Bescheinigung 14. Empfangsbestätigung Anlagen: 1. Dan >® FORSCHUNGSZENTRUM EIN Projektträger Energie - Technologie - Nachhaltigkeit im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 005-GW02-024B Unsere Nachricht vom: Ansprechpartner: Margit Vonderbank Organisationseinheit: ETN Telefon: 02461 690-570 Telefax: 02461 690-561 E-Mail: m.vonderbank@fz-juelich.de Jülich, den 28.05.2013 Forschungszentrum Jülich GmbH in der Helmholtz-Gemeinschaft 52425 Jülich Telefon 02461 61-0 Telefax 02461 61-8100 info@fz-juelich.de www.fz-juelich.de Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDirig Dr. Karl Eugen Huthmacher Geschäftsführung: Prof. Dr. Achim Bachem (Vorsitzender) Dr. Ulrich Krafft (Stellv. Vorsitzender) Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt Sitz der Gesellschaft: Jülich Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren Nr. HRB 3498 Bankkonto: Sparkasse Düren 40030 (BLZ 395 501 10) SWIFT SDUEDE33XXX IBAN DE24 3955 0110 0000 0400 30 Fracht-/Paketanschrift: Leo-Brandt-Straße 52428 Jülich A) JÜLICH FORSCHUNGSZENTRUM 15. Kooperationsvertrag Sehr geehrte Frau Wietholt, sehr geehrter Herr Jansen, 1. Bewilligung Auf Ihren vorgenannten Antrag bewilligen wir Ihnen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für die Zeit ab 28.05.2013 bis 30.09.2015 (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in Höhe von 121.549,00 in Worten: Einhunderteinundzwanzigtausendfünfhundertneunund- vierzig 00/EURO. Die Kofinanzierung des Projektes erfolgt mit Mitteln des Europäi- schen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 75.968,00 €. Die dieser Zuwendung zugrunde liegende Förderrichtlinie For- schung, Innovation und Technologie (FIT) wurde von der Europäi- schen Kommission am 19.08.2008 genehmigt (Beihilfen-Nr. N 114/2008-Deutschland). Die Zuwendung wird als „De-minimis-Beihilfe“ gewährt. 2. Maßnahme und Durchführungszeitraum Die Zuwendung wird zur Durchführung des Projektes „Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma — SHT-Register“ gewährt. Das Projekt ist vom 14.01.2013 bis 30.06.2015 durchzuführen (Durchführungszeitraum). 3. Finanzierungsart /-höhe, zuwendungsfähige Ausgaben Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 80 % (Höchstbetrag siehe Nr.1) zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 151.936,00 € als Zuschuss ge- währt. Sie haben den in der Anlage zum Antrag dargestellten Eigenanteil i. H. v. 30.387,00 € zu den zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes einzubringen. 99.01.003/12.07 3 63.03.001/01.12 Eing. 4.0.20) Forschungszentrum Jülich GmbH - ETN - 52425 Jülich Fracht-/Paketanschrift: Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13 - 52428 Jülich Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. Frau Gertrud Wietholt Coerdestraße 60 48147 Münster Ihr Vorhaben mit dem Thema „SHT-Register“; AZ: 005-GW02-024B Termine für die Vorlage von Mittelanforderung(en) 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, die NRW.BANK („Bescheinigungsbehörde‘) hat uns den 15.11.2013 als letzten Vorlagetermin für die Auszahlungen der Mittelanforderungen im Haushaltsjahr 2013 mitgeteilt. Um diesen Termin einhalten und noch eine Zahlung in diesem Jahr leisten zu können, benötigen wir Ihre Mittelanforderung bis spätestens 11.10.2013. Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Einganges. Nur voll- ständige Mittelanforderungen können zügig bearbeitet werden. Bei verspätet eingereichten Mittelanforderungen ist eine Auszahlung in diesem Jahr nicht gewährleistet. Wie bereits im Zuwendungsbescheid ausgeführt, sollten im Hinblick auf einen kontinuierlichen Mittelabfluss Mittelabrufe so früh wie möglich und auch in kürzeren Zeitabständen vorgelegt werden. Hierdurch wird vermie- den, dass zum 0. g. Stichtag Mittelabrufe über einen längeren Zeitraum vorgelegt werden müssen. Diese haben in der Regel einen höheren Bear- beitungs- und Klärungsbedarf und es besteht die Gefahr, dass eine recht- zeitige Prüfung und Auszahlung vor dem gesetzten Kassenschluss nicht mehr erfolgen kann. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Verschiebung der Restmittel des Haushaltsjahres 2013 nicht per Änderungsbescheid erfolgen wird. Dementsprechend kann nicht sichergestellt werden, dass entstehende Restmittel im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Freundliche Grüße Forschungszentrum Jülich GmbH WINK if GH Bernd Steingrobe A he . Eva Zillikens / j JÜLICH FORSCHUNGSZENTRUM ETN Projektträger Energie - Technologie - Nachhaltigkeit im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 005-GW02-024B Unsere Nachricht vom: Ansprechpartner: Eva Zillikens Organisationseinheit: ETN Telefon: 02461 690 - 613 Telefax: 02461 690 - 561 E-Mail: e.zillikens@fz-juelich.de Jülich, 04.06.2013 Forschungszentrum Jülich GmbH in der Helmholtz-Gemeinschaft 52425 Jülich Tel.: 02461 61-0 Fax: 02461 61-8100 info@fz-juelich.de www.fz-juelich.de Vorsitzender des Aufsichtsrats: MinDir Dr. Karl Eugen Huthmacher Geschäftsführung: Prof. Dr. Achim Bachem (Vorsitzender) Karsten Beneke (Stellv. Vorsitzender) Prof. Dr.-Ing. Harald Bolt Prof. Dr. Sebastian M. Schmidt Sitz der Gesellschaft: Jülich Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren Nr. HRB 3498 Bankkonto: Sparkasse Düren 40030 (BLZ 395 501 10) SWIFT SDUEDE33XXX IBAN DE24 3955 0110 0000 0400 30 Fracht-/Paketanschrift: Leo-Brandt-Straße 52428 Jülich A) JÜLICH FORSCHUNGSZENTRUM Der Vomhundertsatz der Anteilfinanzierung und die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben sich aus den Anlagen 3 und 4. Die Zuwendung darf nur für die im Durchführungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben verwendet werden. 4. Bewilligungsrahmen Von der Zuwendung entfallen auf Ausgabeermächtigung 2013: 27.400,00 € Verpflichtungsermächtigungen: 94.149,00 € davon im Haushaltsjahr 2014 44.500,00 € Haushaltsjahr 2015 49.649,00 € Die Fördermittel, die in den zugewiesenen Haushaltsjahren nicht abgerufen werden, können im Bewilligungszeitraum nur abgerufen werden, wenn entsprechende Haushaltsmittel in den von der Zu- weisung abweichenden Haushaltsjahren verfügbar sind. 5. Auszahlung Die Ausführungen zur Nr. 1.4 ANBest-P werden durch die Ziffer 1 der EU-spezifischen Nebenbestimmungen (siehe Anlage Nr. 11 zum Zuwendungsbescheid) ersetzt. Danach erfolgt die Auszah- lung der Zuwendung im Wege des Erstattungsverfahrens. Bei Vor- lage von Originalbelegen (Rechnungen, Zahlungsbelege sowie Unterlagen zum Ausschreibungs- und Vergabeverfahren) ist gleichzeitig die als Anlage beiliegende Belegliste vollständig aus- gefüllt zum Verbleib beim Forschungszentrum Jülich GmbH, Pro- jektträger ETN (FZJ, ETN) vorzulegen. Die Originale werden nach der Mittelauszahlung zurückgegeben. 6. Nebenbestimmungen Die beigefügten Anlagen 1 bis 15 sind Bestandteil dieses Be- scheides. 7. Hinweis Sofern sich die Projektabwicklung verzögert und deshalb der für das jeweilige Kalenderjahr vorgesehene Zuwendungsteilbetrag 99.01.003/12.07 99.01.003/12.07 / nicht in voller Höhe benötigt wird oder das Projekt bis zum Ende des Durchführungszeitraumes nicht abgeschlossen werden kann, teilen Sie uns dies unverzüglich, jedoch bitte spätestens 3 Monate vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres beziehungsweise des Durchführungszeitraumes mit, um rechtzeitig prüfen zu können, ob ein Änderungsbescheid erstellt werden kann. Sollten Sie die von Ihnen bei Antragstellung erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten wirksam widerrufen, kann der Zuwendungsbescheid ab diesem Datum mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Hinblick auf einen kontinuierlichen Mittelabfluss sind Mittelabru- fe so früh wie möglich und auch in kürzeren Zeitabständen vorzu- legen. . Rechtsmittelbelehrung/ Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe- amten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen- stand bezeichnen. Beklagter ist das FZJ, ETN. Die Klage soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Be- gründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angege- ben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Ver- schulden Ihnen zugerechnet werden. Freundliche Grüße Forschungszentrum Jülich GmbH i. V. Dr. Bernd Steingrobe i. A. Eva Michalak Anlagen JÜLICH FORSCHUNGSZENTRUM
Darlehensantrag KNH_2013
5229 Zeichen
Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. Coerdestraße 60 48147 Münster
Coerdestraße 60
D - 48147 Münster
Fon: +49 (0) 2 51 - 686 97 55
Fax: +49 (0) 2 51 - 686 97 56
muenster@kinderneurologiehilfe.de
www.kinderneurologiehilfe.de
AnsprechpartnerIn:
Frau Wietholt
Münster, 02/07/2013
Stadt Münster
Herrn Stadtrat Thomas Paal
48127 Münster
Betreff
Darlehensantrag für das Projekt SHT-Register
Sehr geehrter Herr Paal,
unter Bezugnahme auf unser Gespräch am 27. Juni 2013 legen wir die aktuelle
Finanzsituation der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. (KNH) in Bezug auf das Projekt
„Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma – SHT-Register“
(STH-Register) dar und bitten um Unterstützung der Zwischenfinanzierung mit einem
zinslosen Darlehen.
Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V.
Die KNH mit Sitz in Münster organisiert seit 2009 ein Netzwerk von Beratungseinrichtungen
in Nordrhein-Westfalen (NRW), gefördert von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. An
verschiedenen Standorten in NRW entsteht ein Netz qualifizierter Beratung für Kinder und
Jugendliche nach erworbenen Hirnschädigungen und deren Familien. Aufgrund dieses
aktiven Vernetzungsprojektes im Land NRW hat die KNH Münster am 01.03.2011 den
Bundesverband Kinderneurologie-Hilfe gegründet.
Projekt SHT-Register
Die erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen setzt die KNH auch im Rahmen des
Projekts SHT-Register ein (siehe hierzu Anlage 1). Durch ihr Engagement in diesem Projekt
leistet die KNH nicht nur einen Beitrag zur Optimierung der Versorgung und Prävention von
SHT-Erkrankungen. Sie schafft darüber hinaus auch eine zusätzliche Vollzeitstelle in
Münster und trägt zur landes- und bundesweiten Reputation der Stadt als aktive und
gesundheitsorientierte Kommune bei.
Mit dem Bescheid vom 28.05.2013 haben das Land NRW und die Europäische Union für das
SHT-Register eine Zuwendung in Höhe von 121.549,- €, verteilt auf drei Jahre (2013:
27.400,- €, 2014: 44.500,- €, 2015: 49.649,- €) aus dem Ziel 2-Programm 2007-2013 (EFRE)
bewilligt. Die Gesamtlaufzeit des Projekts wurde auf den Zeitraum vom 14.01.2013 bis
30.06.2015 festgesetzt. Der Zuwendung liegen förderfähige Projektkosten in Höhe von
insgesamt 151.936,- €, zugrunde. Darin enthalten sind Eigenmittel von 20% (30.387,- €).
Unterstützungsbedarf
Die Auszahlung der EFRE-Mittel erfolgt im Wege des Erstattungsverfahrens, sodass die
KNH zunächst in Vorleistung gehen muss. Belegte förderfähige Ausgaben werden im
Anschluss anteilig erstattet. Die Vorleistungen für die projektbedingten, zusätzlichen Kosten
können von der KNH nicht vollständig aus eigenen Mitteln getragen werden. Insbesondere
bei der Schaffung von Personalstellen ist eine kontinuierliche Sicherstellung der Mittel jedoch
zwingend notwendig.
Die Gewährung eines zinslosen Darlehens durch die Stadt Münster würde diese Lücke
schließen, die erhaltenen Gelder flössen bis Ende 2015 zurück und das Projekt könnte
plangemäß durchgeführt werden. Das Darlehen der Stadt würde sich ausschließlich auf die
Vorfinanzierung der von Land und EU bereits bewilligten Mittel beziehen. Der Eigenanteil
wird durch die KNH selbst erbracht.
Die im Bewilligungsbescheid vorgesehenen Projektkosten sind ansteigend auf die drei
Projektjahre verteilt. Die Auszahlung der Mittel kann sich nach bisherigen Erfahrungen im
Prozess aber erheblich verzögern, sodass auf eine Rücklage gesetzt wird. Diese ermöglicht
den sicheren, reibungslosen Übergang zwischen Mittelauszahlung und Mitteleingang. Aus
diesem Grund empfiehlt sich die Auszahlung von gleichbleibend 40.000,- € pro Jahr.
Die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. beantragt hiermit eine zinslose Überbrückungs-
finanzierung von 120.000,- € (davon jeweils 40.000,- € pro Projektjahr, Auszahlung am 15.
Juli des jeweiligen Jahres). Die Rückzahlung der Gelder seitens der KNH erfolgt jeweils
unmittelbar nach der jeweiligen Auszahlung der EFRE-Fördermittel (siehe Tabelle 1),
spätestens zum 31.12.2015.
Jahr Auszahlung
Stadt MS an
KNH
Rückzahlung
KNH an Stadt
MS
Darlehen an KNH
2013 40.000,- € 27.000,- € 13.000,- €
2014 40.000,- € 44.000,- € -4.000,- €
2015 40.000,- € 49.000,- € -9.000,- €
Summe 120.000,- € 120.000,- € 0,- €
Tabelle 1
Nachrichtlich: Eigenanteil
Die Projektfinanzierung ist nur dann ganzheitlich gesichert, wenn der Eigenanteil der KNH
geleistet werden kann. Seit 2010 agiert die KNH ohne die Unterstützung durch öffentliche
Mittel auf Spendenbasis. In den vergangenen Jahren konnten durchschnittlich 50.000,- € bis
60.000,- € an Spendengeldern jährlich eingeworben werden. Auch für die folgenden Jahre ist
mit Zahlungseingängen in dieser Höhe zu rechnen. Hinzu kommen weitere Projekte der
Spendenakquisition, die zusätzliche Mittel versprechen.
Die Finanzierung des Eigenanteils i.H.v. 30.387,- € in drei Jahren kann somit als
sichergestellt angesehen werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Gertrud Wietholt Bernd Jansen
Geschäftsführerin Geschäftsführer
Vorstand Vorstand
Anlage 1: Projektbeschreibung SHT-Register
Anlage 2: Rechtskräftiger Zuwendungsbescheid
Darlehensantrag KNH_Anlage 1_Projektbeschreibung SHT-Register
2338 Zeichen
1 Projektbeschreibung „Klinisches Register für Patientinnen und Patienten mit Schädelhirntrauma – SHT-Register“ im Rahmen des Wettbewerbs IuK & Gender Med.NRW des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Projektkoordination: Prof. Dr. med. Heymut Omran Dr. med. Tobias Linden Klinik für Kinder- und Jugendmedizin - Allgemeine Pädiatrie - Universitätsklinikum Münster Jährlich erleiden ca. 280.000 Menschen in Deutschla nd ein Schädelhirntrauma (SHT), das abhängig vom Schweregrad mit einer gravierenden und lang anh altenden Folgeschädigung einhergehen kann, für die betroffenen Patientinnen und Patienten, ihr e Familien sowie für die Gesellschaft als Ganzes. Mit ca. 72.000 Neuerkrankungen ist die Zahl der bet roffenen Kinder und Jugendlichen sehr hoch. Jungen sind dabei signifikant häufiger betroffen al s Mädchen. In diesem Kollektiv sind Folgeschädigungen außerdem besonders bedeutsam. Ein e zentrale Erfassung der Patientinnen und Patienten findet in NRW bislang nicht statt. Diese wäre bedeutsam, um epidemiologische Daten für die Auswertung hinsichtlich Präventionsmaßnahmen nu tzbar zu machen, um die Struktur- und Prozessqualität entlang des bisherigen Behandlungsp fades mit den entsprechenden Schnittstellen zwischen akutversorgenden und rehabilitativen Einri chtungen sowie der weiteren Nachsorge zunächst abzubilden und im Folgenden auch die Ergeb nisqualität der SHT-Versorgung optimieren zu können (vertikale Analyse), und um im Verlauf eine Vergleichbarkeit (Benchmarking) der Institutionen einer Versorgungsebene (horizontale Analyse) zu schaffen. Im Rahmen dieses vom Ministerium für Gesundheit, Em anzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten, ganzheitlichen Projekts eines zentralen SHT-Registers, angesiedelt an der Universitätsklinik Münster (UKM), kooperiere n daher Partnerinnen und Partner aus Akutversorgung (UKM), Frührehabilitation (Clemenshospital Münster), Langzeitrehabilitation (HELIOS Klinik Hattingen) und Koordinatoren der Nachsorge (Zentrum für Ambulante Rehabilitation Münster, Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V., Sozialpädiatrische Zentren NRW). Das Pilotprojekt ist im Verlauf damit für eine NRW-weite Öffnung und Einbindung der bestehenden Strukturen prädestiniert.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Coerdestraße 60
- Piusallee 38
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0515/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37