V/0540/2023
Straßenreinigungsgebühren 2024
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Anlage A
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Anlage A zur V/0540/2023 Kurzüberblick Straßenreinigungsgebührenerhebung gem. § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, der Kämmerin, des Betriebsaus- schusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze ist sie zwingend nötig. Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Die Straßenreinigungsgebühren werden nicht im Haushaltsplan, sondern im Erfolgsplan der awm ausgewiesen. Soweit die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst aus dem städti- schen Haushalt getragen werden, sind diese im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Anlage: Gebührenkalkulation Straßenreinigung
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0540/2023 Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung 2024 2023 Kosten Materialkosten 1.131.000,00 € 1.158.000,00 € -27.000,00 € Treibstoffe, Schmiermittel 241.000,00 € 240.000,00 € 1.000,00 € Materiallagerentnahmen 80.000,00 € 80.000,00 € 0,00 € Materialdirektverbrauch 175.000,00 € 175.000,00 € 0,00 € Kosten für bezogene Leistungen 635.000,00 € 663.000,00 € -28.000,00 € Personalkosten 4.528.000,00 € 4.127.000,00 € 401.000,00 € Abschreibungen 946.000,00 € 961.000,00 € -15.000,00 € Sonstige betriebliche Kosten 38.000,00 € 38.000,00 € 0,00 € Kalkulatorische Verzinsung 106.000,00 € 134.000,00 € -28.000,00 € Kraftfahrzeugsteuern 0,00 € 0,00 € 0,00 € Inanspruchnahme Werkstatt 440.000,00 € 440.000,00 € 0,00 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 1.331.000,00 € 1.275.000,00 € 56.000,00 € Summe Kosten 8.520.000,00 € 8.133.000,00 € 387.000,00 € Erträge Erträge aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse -575.000,00 € -126.000,00 € -449.000,00 € Stadtanteil -1.533.000,00 € -1.419.000,00 € -114.000,00 € Sonstige betriebliche Erträge -124.000,00 € -439.000,00 € 315.000,00 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -730.000,00 € -597.000,00 € -133.000,00 € Summe der sonstigen Erträge -2.962.000,00 € -2.581.000,00 € -381.000,00 € Umlagefähige Kosten 8.520.000,00 € 8.133.000,00 € 387. 000,00 € abzüglich sonstige Erträge -2.962.000,00 € -2.581.000 ,00 € -381.000,00 € Gebührenbedarf 5.558.000,00 € 5.552.000,00 € 6.000,00 € Seite 1 von 2 Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0540/2023 Straßenreinigung Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2024 Anzahl der Leistungen 2023 Verän- derungen 2023/2024 Anzahl der Leistungen 2024 Derzeitige Gebührensätze Gebührenauf- kommen ohne Anhebung Neu festzu- setzende Gebühren Gebühren- aufkommen einschl. Anhebung 1. Vollreinigung d. Anliegerstr. a) 1 x w. (710, 740) 369899 -40 369859 6,06 € 2.241.345,54 € 6,06 € 2.241.345,54 € b) 2 x w. (720, 750) 14740 -32 14708 12,12 € 178.260,96 € 12,12 € 178.260,96 € c) 3 x w. (730) 7035 -58 6977 18,18 € 126.841,86 € 18,18 € 126.841,86 € d) 6 x w. (770) 9094 0 9094 36,36 € 330.657,84 € 36,36 € 330.657,84 € 2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) a) 1 x w. (712) 25965 95 26060 6,06 € 157.923,60 € 6,06 € 157.923,60 € b) 2 x w. (722) 155 0 155 12,12 € 1.878,60 € 12,12 € 1.878,60 € c) 3 x w. (732) 338 0 338 18,18 € 6.144,84 € 18,18 € 6.144,84 € d) 6 x w. (772) 18 0 18 36,36 € 654,48 € 36,36 € 654,48 € 3. Vollreinigung Durchgangsstraßen a) 1 x w. (610,640) 155461 92 155553 5,40 € 839.986,20 € 5,40 € 839.986,20 € b) 2 x w. (620,650) 14184 1 14185 10,80 € 153.198,00 € 10,80 € 153.198,00 € c) 3 x w. (630) 3957 0 3957 16,20 € 64.103,40 € 16,20 € 64.103,40 € d) 6 x w. (670) 3089 56 3145 32,40 € 101.898,00 € 32,40 € 101.898,00 € 4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) a) 1 x w. (612) 12028 239 12267 5,40 € 66.241,80 € 5,40 € 66.241,80 € b) 2 x w. (622) 333 0 333 10,80 € 3.596,40 € 10,80 € 3.596,40 € c) 3 x w. (632) 30 0 30 16,20 € 486,00 € 16,20 € 486,00 € 5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 1 x w. (760, 780, 782) 277434 778 278212 3,00 € 834.636,00 € 3,00 € 834.636,00 € 14tg. (763, 783, 784) 261607 336 261943 1,50 € 392.914,50 € 1,50 € 392.914,50 € 6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 1 x w. (660, 680, 682) 10802 0 10802 2,64 € 28.517,28 € 2,64 € 28.517,28 € 14tg. (663, 683, 684) 21546 148 21694 1,32 € 28.636,08 € 1,32 € 28.636,08 € Gesamt 1187715 1615 1189330 5.557.921,38 € 5.557.921,38 € Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 5.558.000,00 € Deckungsgrad: 100,00% Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: -78,62 € Seite 2 von 2
Beschlussvorlage
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V/0540/2023 V/0540/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Straßenreinigungsgebühren 2024 Beratungsfolge 23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation unverändert. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 8.520.000 Euro und die Kos- ten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 5.558.000 Euro, durch eine Koste nbeteiligung des städtischen Haushalts – die das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit widerspiegelt – in Höhe von 1.562.000 Euro (Stadtanteil), durch innerbetriebliche Verrechnungen von 730.000 Euro, aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 575.000 Euro und aus sonstigen Erträgen – im Wesentlichen bestehend aus Zuschüssen des Landes für die Beschaf- fung von elektrisch betriebenen Kehrmaschinen - in Höhe von 124.000 Euro finanziert. Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro finanziert und durch Kostenbeteiligungen der Stadtwerke in Höhe von zusätzlich 200.000 Euro mitfinanziert. Die zur Finanzierung des städtischen Anteils an den Kosten der Straßenreinigung und des Winter- dienstes erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 13.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif Telefon: 6052-163 Dornseif@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0540/2023 Begründung: Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren Die Mehrkosten aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie einer prognostizierten Personalkos- tensteigerung von 9,7 Prozent können durch Zuschüsse für die neue Fahrzeugtechnik und durch eine Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren aufgefangen werden. Eine Anhebung der Ge- bühren für 2024 ist nicht erforderlich. Die Gebühr für die Straßenreinigung verbleibt gemäß beigefügter Kalkulation auf dem Vorjahres ni- veau. Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter: Vollreinigung Anliegerstraßen 6,06 Euro Vollreinigung Durchgangsstraßen 5,40 Euro Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 3,00 Euro Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 2,64 Euro Gebührenprognose bis 2028 Die nachfolgende Tabelle stellt eine Gebührenentwicklung der Jahre 2024 bis 202 8 nach heutigem Kenntnisstand beispielhaft dar. Für die folgenden Jahre werden bei den Materialkosten und den sonstigen betrieblichen Kosten je- weils eine dreiprozentige Steigerung erwartet. Die Personalkostensteigerung wird mit 2 Prozent ab 2025 geschätzt. Die Abschreibungen verbleiben auf dem bestehenden Niveau. Die kalkulatorischen Zinsen werden aufgrund sinkender Zinssätze kontinuierlich abnehmen und bei den Werkstatt - und Verwaltungskosten wird eine 2-prozentige Steigerung vorhergesagt. Gebührenvorausschau ab 2025 Geb.-Planung 2024 Geb.-Vorschau 2025 Geb.-Vorschau 2026 Geb.-Vorschau 2027 Geb.-Vorschau 2028 1. Materialkosten 1.131.000,00 € 1.165.000,00 € 1.200.000,00 € 1.236.000,00 € 1.273.000,00 € 2. Personalkosten 4.528.000,00 € 4.619.000,00 € 4.711.000,00 € 4.805.000,00 € 4.901.000,00 € 3. Abschreibungen 946.000,00 € 946.000,00 € 946.000,00 € 946.000,00 € 946.000,00 € 4. sonstige betriebliche Kosten 38.000,00 € 39.000,00 € 40.000,00 € 41.000,00 € 42.000,00 € 5. kalkulatorische Verzinsung 106.000,00 € 104.000,00 € 102.000,00 € 100.000,00 € 98.000,00 € 6. Steuern - € - € - € - € - € 7. Werkstattkosten 440.000,00 € 449.000,00 € 458.000,00 € 467.000,00 € 476.000,00 € 8. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung - € - € - € - € - € 9. Umlage der Verwaltungskosten 1.331.000,00 € 1.358.000,00 € 1.385.000,00 € 1.413.000,00 € 1.441.000,00 € Gesamtkosten 8.520.000,00 € 8.680.000,00 € 8.842.000,00 € 9.008.000,00 € 9.177.000,00 € - 3 - V/0540/2023 Gebührenvorausschau ab 2025 Geb.-Planung 2024 Geb.-Vorschau 2025 Geb.-Vorschau 2026 Geb.-Vorschau 2027 Geb.-Vorschau 2028 10. sonstige Umsatzerlöse 1.657.000,00 € 1.975.000,00 € 1.989.000,00 € 2.023.000,00 € 2.056.000,00 € 11. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 730.000,00 € 730.000,00 € 730.000,00 € 730.000,00 € 730.000,00 € 12. Auflösung von Gebührenüberschüssen 575.000,00 € - € - € - € - € Gesamtertrag 2.962.000,00 € 2.705.000,00 € 2.719.000,00 € 2.753.000,00 € 2.786.000,00 € 13. Gesamtgebührenbedarf 5.558.000,00 € 5.975.000,00 € 6.123.000,00 € 6.255.000,00 € 6.391.000,00 € Steigerung der Gesamtgebühr gegenüber dem Vorjahr 0,00% 7,50% 2,48% 2,16% 2,17% Winterdienst Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom 25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßenrei- nigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haushalts- mitteln bestritten I.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: - Gebührenkalkulation Straßenreinigung - Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0540/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 07.09.2023 11:21