Mandari Insight

V/0540/2023

Straßenreinigungsgebühren 2024

Vorlagen 07.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 14.9

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage: Gebührenkalkulation Straßenreinigung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1047 Zeichen

Anlage A zur V/0540/2023 
Kurzüberblick 
 
Straßenreinigungsgebührenerhebung gem. § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, der Kämmerin, des Betriebsaus-
schusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze ist sie 
zwingend nötig. 
 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Die Straßenreinigungsgebühren werden nicht im Haushaltsplan, sondern im Erfolgsplan der awm 
ausgewiesen. Soweit die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst aus dem städti-
schen Haushalt getragen werden, sind diese im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Anlage: Gebührenkalkulation Straßenreinigung

3701 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0540/2023
Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung
2024 2023
Kosten
Materialkosten 1.131.000,00 € 1.158.000,00 € -27.000,00 €
Treibstoffe, Schmiermittel 241.000,00 € 240.000,00 € 1.000,00 €
Materiallagerentnahmen 80.000,00 € 80.000,00 € 0,00 €
Materialdirektverbrauch 175.000,00 € 175.000,00 € 0,00 €
Kosten für bezogene Leistungen 635.000,00 € 663.000,00 € -28.000,00 €
Personalkosten 4.528.000,00 € 4.127.000,00 € 401.000,00 €
Abschreibungen 946.000,00 € 961.000,00 € -15.000,00 €
Sonstige betriebliche Kosten 38.000,00 € 38.000,00 € 0,00 €
Kalkulatorische Verzinsung 106.000,00 € 134.000,00 € -28.000,00 €
Kraftfahrzeugsteuern 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Inanspruchnahme Werkstatt 440.000,00 € 440.000,00 € 0,00 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 1.331.000,00 € 1.275.000,00 € 56.000,00 €
Summe Kosten 8.520.000,00 € 8.133.000,00 € 387.000,00 €
Erträge
Erträge aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse -575.000,00 € -126.000,00 € -449.000,00 €
Stadtanteil -1.533.000,00 € -1.419.000,00 € -114.000,00 €
Sonstige betriebliche Erträge -124.000,00 € -439.000,00 € 315.000,00 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -730.000,00 € -597.000,00 € -133.000,00 €
Summe der sonstigen Erträge -2.962.000,00 € -2.581.000,00 € -381.000,00 €
Umlagefähige Kosten 8.520.000,00 € 8.133.000,00 € 387. 000,00 €
abzüglich sonstige Erträge -2.962.000,00 € -2.581.000 ,00 € -381.000,00 €
Gebührenbedarf 5.558.000,00 € 5.552.000,00 € 6.000,00 €
Seite 1 von 2

Anlage 2
zur Ratsvorlage V/0540/2023
Straßenreinigung
Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2024
Anzahl der 
Leistungen 
2023
Verän-
derungen 
2023/2024
Anzahl der 
Leistungen 
2024
Derzeitige 
Gebührensätze
Gebührenauf-
kommen ohne 
Anhebung
Neu festzu-
setzende 
Gebühren
Gebühren-
aufkommen 
einschl. 
Anhebung
1. Vollreinigung d. Anliegerstr.
a) 1 x w. (710, 740) 369899 -40 369859 6,06 € 2.241.345,54 € 6,06 € 2.241.345,54 €
b) 2 x w. (720, 750) 14740 -32 14708 12,12 € 178.260,96 € 12,12 € 178.260,96 €
c) 3 x w. (730) 7035 -58 6977 18,18 € 126.841,86 € 18,18 € 126.841,86 €
d) 6 x w. (770) 9094 0 9094 36,36 € 330.657,84 € 36,36 € 330.657,84 €
2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger)
a) 1 x w. (712) 25965 95 26060 6,06 € 157.923,60 € 6,06 € 157.923,60 €
b) 2 x w. (722) 155 0 155 12,12 € 1.878,60 € 12,12 € 1.878,60 €
c) 3 x w. (732) 338 0 338 18,18 € 6.144,84 € 18,18 € 6.144,84 €
d) 6 x w. (772) 18 0 18 36,36 € 654,48 € 36,36 € 654,48 €
3. Vollreinigung Durchgangsstraßen
a) 1 x w. (610,640) 155461 92 155553 5,40 € 839.986,20 € 5,40 € 839.986,20 €
b) 2 x w. (620,650) 14184 1 14185 10,80 € 153.198,00 € 10,80 € 153.198,00 €
c) 3 x w. (630) 3957 0 3957 16,20 € 64.103,40 € 16,20 € 64.103,40 €
d) 6 x w. (670) 3089 56 3145 32,40 € 101.898,00 € 32,40 € 101.898,00 €
4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
a) 1 x w. (612) 12028 239 12267 5,40 € 66.241,80 € 5,40 € 66.241,80 €
b) 2 x w. (622) 333 0 333 10,80 € 3.596,40 € 10,80 € 3.596,40 €
c) 3 x w. (632) 30 0 30 16,20 € 486,00 € 16,20 € 486,00 €
5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
 1 x w. (760, 780, 782) 277434 778 278212 3,00 € 834.636,00 € 3,00 € 834.636,00 €
 14tg. (763, 783, 784) 261607 336 261943 1,50 € 392.914,50 € 1,50 € 392.914,50 €
6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr.
 1 x w. (660, 680, 682) 10802 0 10802 2,64 € 28.517,28 € 2,64 € 28.517,28 €
 14tg. (663, 683, 684) 21546 148 21694 1,32 € 28.636,08 € 1,32 € 28.636,08 €
Gesamt 1187715 1615 1189330 5.557.921,38 € 5.557.921,38 €
Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 5.558.000,00 €
Deckungsgrad: 100,00%
Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: -78,62 €
Seite 2 von 2

Beschlussvorlage

5924 Zeichen

V/0540/2023 
V/0540/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Straßenreinigungsgebühren 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation unverändert. 
Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 8.520.000 Euro und die Kos-
ten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. 
 
Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 5.558.000 
Euro, durch eine Koste nbeteiligung des städtischen Haushalts – die das öffentliche Interesse an der 
Stadtsauberkeit widerspiegelt – in Höhe von 1.562.000 Euro (Stadtanteil), durch innerbetriebliche 
Verrechnungen von 730.000 Euro, aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 575.000 Euro und 
aus sonstigen Erträgen – im Wesentlichen bestehend aus Zuschüssen des Landes für die Beschaf-
fung von elektrisch betriebenen Kehrmaschinen - in Höhe von 124.000 Euro finanziert. 
 
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro finanziert und durch 
Kostenbeteiligungen der Stadtwerke in Höhe von zusätzlich 200.000 Euro mitfinanziert. 
 
Die zur Finanzierung des städtischen Anteils an den Kosten der Straßenreinigung und des Winter-
dienstes erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. 
 
 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
13.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-163 
Dornseif@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0540/2023 
Begründung: 
 
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 
 
Die Mehrkosten aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie einer prognostizierten Personalkos-
tensteigerung von 9,7 Prozent können durch Zuschüsse für die neue Fahrzeugtechnik und durch eine 
Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren aufgefangen werden. Eine Anhebung der Ge-
bühren für 2024 ist nicht erforderlich. 
 
Die Gebühr für die Straßenreinigung verbleibt gemäß beigefügter Kalkulation auf dem Vorjahres ni-
veau. Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter: 
 
  
Vollreinigung Anliegerstraßen 6,06 Euro 
Vollreinigung Durchgangsstraßen 5,40 Euro 
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 3,00 Euro 
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 2,64 Euro 
 
Gebührenprognose bis 2028 
 
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Gebührenentwicklung der Jahre 2024 bis 202 8 nach heutigem 
Kenntnisstand beispielhaft dar. 
 
Für die folgenden Jahre werden bei den Materialkosten und den sonstigen betrieblichen Kosten je-
weils eine dreiprozentige Steigerung erwartet. Die Personalkostensteigerung wird mit 2 Prozent ab 
2025 geschätzt. Die Abschreibungen verbleiben auf dem bestehenden Niveau. Die kalkulatorischen 
Zinsen werden aufgrund sinkender Zinssätze kontinuierlich abnehmen und bei den Werkstatt - und 
Verwaltungskosten wird eine 2-prozentige Steigerung vorhergesagt. 
 
 
Gebührenvorausschau ab 2025  Geb.-Planung 
2024 
 Geb.-Vorschau 
2025 
 Geb.-Vorschau 
2026 
 Geb.-Vorschau 
2027 
 Geb.-Vorschau 
2028 
1. Materialkosten 1.131.000,00 €     1.165.000,00 €     1.200.000,00 €     1.236.000,00 €     1.273.000,00 €     
2. Personalkosten 4.528.000,00 €     4.619.000,00 €     4.711.000,00 €     4.805.000,00 €     4.901.000,00 €     
3. Abschreibungen 946.000,00 €        946.000,00 €        946.000,00 €        946.000,00 €        946.000,00 €        
4. sonstige betriebliche Kosten 38.000,00 €          39.000,00 €          40.000,00 €          41.000,00 €          42.000,00 €          
5. kalkulatorische Verzinsung 106.000,00 €        104.000,00 €        102.000,00 €        100.000,00 €        98.000,00 €          
6. Steuern - €                   - €                   - €                   - €                   - €                   
7. Werkstattkosten 440.000,00 €        449.000,00 €        458.000,00 €        467.000,00 €        476.000,00 €        
8. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung - €                   - €                   - €                   - €                   - €                   
9. Umlage der Verwaltungskosten 1.331.000,00 €     1.358.000,00 €     1.385.000,00 €     1.413.000,00 €     1.441.000,00 €     
Gesamtkosten 8.520.000,00 €     8.680.000,00 €     8.842.000,00 €     9.008.000,00 €     9.177.000,00 €

- 3 - 
V/0540/2023 
Gebührenvorausschau ab 2025  Geb.-Planung 
2024 
 Geb.-Vorschau 
2025 
 Geb.-Vorschau 
2026 
 Geb.-Vorschau 
2027 
 Geb.-Vorschau 
2028 
10. sonstige Umsatzerlöse 1.657.000,00 €     1.975.000,00 €     1.989.000,00 €     2.023.000,00 €     2.056.000,00 €     
11. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 730.000,00 €        730.000,00 €        730.000,00 €        730.000,00 €        730.000,00 €        
12. Auflösung von Gebührenüberschüssen 575.000,00 €        - €                   - €                   - €                   - €                   
Gesamtertrag 2.962.000,00 €     2.705.000,00 €     2.719.000,00 €     2.753.000,00 €     2.786.000,00 €     
13. Gesamtgebührenbedarf 5.558.000,00 €     5.975.000,00 €     6.123.000,00 €     6.255.000,00 €     6.391.000,00 €     
Steigerung der Gesamtgebühr gegenüber 
dem Vorjahr 0,00% 7,50% 2,48% 2,16% 2,17%
 
 
 
Winterdienst 
 
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom 
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßenrei-
nigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haushalts-
mitteln bestritten 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: - Gebührenkalkulation Straßenreinigung 
  - Anlage A

Beratungsverlauf (4)

23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 7.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 14.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0540/2023
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2023
Erstellt
07.09.2023 11:21