V/0716/2019
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete
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Beschlussvorlage
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V/0716/2019 V/0716/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete Beratungsfolge 19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 21.11.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur flächendeckenden Gigabit-Versorgung der Gewerbe- gebiete bei einer 90-prozentigen Förderung durch Bund und Land voraussichtlich ein Eige n- finanzierungsanteil von ca. 1,5 Millionen Euro (brutto) von der Stadt Münster zu tragen sein wird. 2. Der Rat stimmt zu, dass städtische Finanzmittel i. H .v. von ca. 1,5 Mio. Euro im Haushalts- plan 2020 der Stadt Münster für den Zeitraum von 2020 bis 2023 bereitgestellt werden. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihre Arbeiten fortzusetzen, die Anträge auf Bundes - / Landesförderung für den Ausbau der Gewerbegebiete möglichst zeitnah zu stellen und das weitere Verfahren durchzuführen. Über die Fortschritte ist regelmäßig zu berichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Wirtschaftlichkeitslücke zur Erreichung einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung in den Ge- werbegebieten liegt nach Einschätzung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS Strate- gieberatung GmbH bei insgesamt ca. 15 Millionen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (40 %) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von ca. 1,5 Mio. Euro (10 %) über einen Zeitraum von 2020 bis 2023. citeq 29.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tebel Telefon: 492-1803 Tebel@citeq.de - 2 - V/0716/2019 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung: Die zur flächendeckenden Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete erforderlichen Aufwendungen und die Erträge aus der Förderung des Breitbandausbaus durch Bund und Land sind im Haushalts- plan-Entwurf 2020 nicht enthalten. Sie sind wie folgt im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (Euro) Produktgruppe 01 15 IT-Management (citeq) Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 200.000 2021 6.000.000 2022 6.000.000 2023 2.800.000 Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2020 180.000 2021 5.400.000 2022 5.400.000 2023 2.520.000 Saldo aus Aufwendungen und Erträgen (Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster) 2020 - 2023 1.500.000 Die mit der flächendeckenden Gigabit -Versorgung der Gewerbegebiete in den Jahren 2020 – 2023 verbundenen Aufwendungen und Erträge werden von der Verwaltung durch ein Veränderungsblatt in die Etatberatungen für den Haushalt 2020 eingebracht. Zur teilweisen Kompensation der zusätzlichen Haushaltsbelastungen durch den städtischen Eigenanteil werden Einsparungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro bei dem Eigenanteil der Stadt Münster für die flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access (NGA) Breitbandanschlüssen im Stadtgebiet Münster (vgl. V/0838/2018 und V/0776/2019) herangezogen. Begründung: Am 13.02.2019 hat der Rat mit Vorlage V/0023/2019 „Breitbandausbau im Stadt gebiet Münster - Flächendeckende Versorgung der Gewerbegebiete mit Next Generation Access Breitbandanschlüs- sen (NGA)“ den Auf trag erteilt, den Sonderaufruf Gewerbegebiete zum Bundesförderprogramm zu prüfen und im Anschluss eine Entscheidungsvorlage über die Höhe der Ausbaukosten und der we i- teren Schritte vorzulegen. Nach den Förderrichtlinien des Bundes und Landes müssen Gewerbegebiete im wirksamen Fl ä- chennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“, „Gewerbegebiet“, „Industriegebiet“ oder „Sonderg e- biet Hafen“ ausgewiesen sein. In der Stadt Münster sind 43 Flächen als Gewerbegebiete definiert. Die Versorgungsanalyse im Rahmen des Bundesförderantrags 2018 und der Unternehmensabfra- gen durch den Breitbandkoordinator und der Wirtschaftsförderung Münster im Mai 2019 hat erge- ben, dass im Stadtgebiet 4 Gewerbegebiete (<10 %) bereits ausreichend versorgt und 39 Gewerb e- gebiete förderfähig sind. In den 39 Gewerbegebieten liegen 1.425 Gewerbeadressen, die im Ra h- men der Förderung mindestens „homes passed“ (Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze) versorgt werden können. - 3 - V/0716/2019 Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Tel e- kommunikationsanbieter nur mühsam vorankommt. Viele Gewerbegebiete werden bei den Planu n- gen der Netzanbieter aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht berücksichtigt. Damit kann das vorgegebene Ziel der Bundesregierung, die Gewerbe - und Industriegebiete mit einer nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur zu versorgen, nur dur ch Inanspruch- nahme von Fördergeldern erreicht werden. Die Wirtschaftlichkeitslücke zur Erreichung einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung der Gewer- begebiete liegt nach Einschätzung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS bei insgesamt ca. 15 Millionen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (40 %) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von ca. 1,5 Mio. Euro (10 %), dessen Auskehrung nicht in einer Summe, sondern nach Bauabschnitten erfolgt. Der anzustrebende Aus- bau beginnt aufgrund des Vorlaufs (Antragsstellung und -bearbeitung, Spezifizierung der Leistungen und erforderliche Ausschreibung) voraussichtlich erst im Sommer 2020 und dauert etwa drei Jahre. Dadurch liegen die größten Finanzierungslasten in den Jahren 2021 und 2022, während in den Jah- ren 2020 und 2023 geringere Belastungen des städtischen Haushalts zu erwarten sind. In die Arbeiten eingebunden werden neben dem städtischen Breitbandkoordinator auch mehrere städtische Ämter für die Gene hmigung und Kontrolle von Baumaßnahmen auf öffentlichen Ve r- kehrsflächen: Amt für Mobilität und Tiefbau; Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit; Amt für Immobilienmanagement und Ordnungsamt im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Über die eigenwirtschaftlichen Maßnahmen der in Münster tätigen Provider hinaus wird mit Umse t- zung dieses Beschlusses im Stadtgebiet der Stadt Münster folgende Glasfaserversorgung erreicht: alle nach derzeitiger Definition unterversorgten Wohngebiete (< 30 Mbit/sec) durch das be- reits gestartete Projekt zur Umsetzung der Vorlage V/0838/2018 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitband- bandanschlüssen (NGA)“; alle Krankenhäuser und alle Schulen durch die bereits gestarteten Projekte (siehe Vorlagen V/0327/2019 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster – Glasfaseranbindung der unterver- sorgten städtischen Schulen“ und V/0969/2016 „Digitale Stadt Münster: Breitbandausbau - Städt. Schulen und weitere Verwaltungsstandorte“) und alle im Flächennutzungsplan der Stadt Münster definierten Gewerbeadressen (Anschluss der Unternehmen mind. „homes passed“). Klärungsbedarf bleibt bestehen für Wohngebiete mit einer Internetversorgung von <50/100 Mbit/sec. Entsprechende Förderprogramme sind angekündigt, aber noch nicht vollständig definiert. Nach d e- ren Veröffentlichung wird die Verwaltung diesbezügliche Vorlagen erstellen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0716/2019 Kurzüberblick Mit dem vorliegenden Sonderaufruf zum Breitband -Bundesförderprogramm vom 15.11.2018 werden Infrastrukturprojekte in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen gefördert. Dies bietet eine gute Möglichkeit, den Breitbandausbau in der Stadt Münster weiter voranzutreiben und alle Gewerbegebiete mit einer Gigabit-Infrastruktur auszustatten. Analog zu den Bedingungen des bereits gestellten Förderantrags liegen der Förderanteil von Bund bei 50% und Land bei 40%, so dass bei der Stadt Münster ein Eigenfinanzierungsanteil von 10% verbleibt. Nach einer ersten Einschätzung wird der städtische Eigenanteil zum Ausbau und Betrieb der Gigabit-Infrastruktur bei ca. 1,5 Millionen Euro liegen. Der anzustrebende Ausbau beginnt aufgrund des Vorlaufs (Antragsstellung und -bearbeitung, Spezifizierung der Leistungen und erforderliche Ausschreibung) voraussichtlich erst im Sommer 2020 und dauert etwa drei Jah- re. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Breitbandanbindung möglichst vieler Münsteraner Gewerbegebiete Erhöhung der Digitalen Attraktivität der Stadt Münster Wirtschaftsförderung Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 01151 Bezeichnung der PG IT-Management (citeq) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Die Förderung des Breitbandausbaus ist in mehreren Ratsanträgen gefordert Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0716/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37