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V/0716/2019

Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete

Vorlagen 01.08.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7493 Zeichen

V/0716/2019 
V/0716/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Gigabit-Versorgung der 
Gewerbegebiete 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   21.11.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur flächendeckenden Gigabit-Versorgung der Gewerbe-
gebiete bei einer 90-prozentigen Förderung durch Bund und Land voraussichtlich ein Eige n-
finanzierungsanteil von ca. 1,5 Millionen Euro (brutto) von der Stadt Münster zu tragen sein 
wird. 
 
2. Der Rat stimmt zu, dass städtische Finanzmittel i. H .v. von ca. 1,5 Mio. Euro im Haushalts-
plan 2020 der Stadt Münster für den Zeitraum von 2020 bis 2023 bereitgestellt werden. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihre Arbeiten fortzusetzen, die Anträge  auf Bundes - / 
Landesförderung für den Ausbau der Gewerbegebiete möglichst zeitnah zu stellen und das 
weitere Verfahren durchzuführen. Über die Fortschritte ist regelmäßig zu berichten.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Wirtschaftlichkeitslücke zur Erreichung einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung in den Ge-
werbegebieten liegt nach Einschätzung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS Strate-
gieberatung GmbH bei insgesamt ca. 15 Millionen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund 
(50 %) und Land (40 %) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil 
von ca. 1,5 Mio. Euro (10 %) über einen Zeitraum von 2020 bis 2023. 
 
citeq 
 
29.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tebel 
Telefon: 492-1803 
Tebel@citeq.de

- 2 - 
V/0716/2019 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung: 
 
Die zur flächendeckenden Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete erforderlichen Aufwendungen 
und die Erträge aus der Förderung des Breitbandausbaus durch Bund und Land sind im Haushalts-
plan-Entwurf 2020 nicht enthalten. Sie sind wie folgt im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (Euro) 
Produktgruppe 01 15 IT-Management (citeq)   
Zeile 15 
 
Transferaufwendungen 2020 200.000 
2021 6.000.000 
2022 6.000.000 
2023 2.800.000 
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2020 180.000 
2021 5.400.000 
2022 5.400.000 
2023 2.520.000 
Saldo aus Aufwendungen und Erträgen 
(Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster) 2020 - 2023 1.500.000 
 
Die mit der flächendeckenden Gigabit -Versorgung der Gewerbegebiete in den Jahren 2020 – 2023 
verbundenen Aufwendungen und Erträge werden von der Verwaltung durch ein Veränderungsblatt in 
die Etatberatungen für den Haushalt 2020 eingebracht. Zur teilweisen Kompensation der zusätzlichen 
Haushaltsbelastungen durch den städtischen Eigenanteil werden Einsparungen in Höhe von 0,2 Mio. 
Euro bei dem Eigenanteil der Stadt Münster für die flächendeckende Versorgung mit Next Generation 
Access (NGA) Breitbandanschlüssen im Stadtgebiet Münster (vgl. V/0838/2018 und V/0776/2019) 
herangezogen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Am 13.02.2019 hat der Rat mit Vorlage V/0023/2019 „Breitbandausbau im Stadt gebiet Münster - 
Flächendeckende Versorgung der Gewerbegebiete mit Next Generation Access Breitbandanschlüs-
sen (NGA)“ den Auf trag erteilt, den Sonderaufruf Gewerbegebiete  zum Bundesförderprogramm zu 
prüfen und im Anschluss eine Entscheidungsvorlage über die Höhe der Ausbaukosten und der we i-
teren Schritte vorzulegen. 
 
Nach den Förderrichtlinien des Bundes und Landes müssen Gewerbegebiete im wirksamen Fl ä-
chennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“, „Gewerbegebiet“, „Industriegebiet“ oder „Sonderg e-
biet Hafen“ ausgewiesen sein. In der Stadt Münster sind 43 Flächen als Gewerbegebiete definiert. 
Die Versorgungsanalyse im Rahmen des Bundesförderantrags 2018 und  der Unternehmensabfra-
gen durch den Breitbandkoordinator und der Wirtschaftsförderung Münster  im Mai 2019 hat erge-
ben, dass im Stadtgebiet 4 Gewerbegebiete (<10 %) bereits ausreichend versorgt und 39 Gewerb e-
gebiete förderfähig sind. In den 39 Gewerbegebieten liegen 1.425 Gewerbeadressen, die im Ra h-
men der Förderung mindestens „homes passed“ (Glasfaser  bis zur Grundstücksgrenze) versorgt 
werden können.

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V/0716/2019 
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Tel e-
kommunikationsanbieter nur mühsam vorankommt. Viele Gewerbegebiete werden bei den Planu n-
gen der Netzanbieter  aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht berücksichtigt. Damit kann das 
vorgegebene Ziel der Bundesregierung, die Gewerbe - und Industriegebiete mit einer nachhaltigen 
sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur zu versorgen, nur dur ch Inanspruch-
nahme von Fördergeldern erreicht werden.  
 
Die Wirtschaftlichkeitslücke zur Erreichung einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung der Gewer-
begebiete liegt nach Einschätzung des beauftragten Beratungsunternehmens MICUS bei insgesamt 
ca. 15 Millionen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50 %) und Land (40 %) verbleibt ein 
von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von ca. 1,5 Mio. Euro (10 %), dessen 
Auskehrung nicht in einer Summe, sondern nach Bauabschnitten erfolgt. Der anzustrebende Aus-
bau beginnt aufgrund des Vorlaufs (Antragsstellung und -bearbeitung, Spezifizierung der Leistungen 
und erforderliche Ausschreibung) voraussichtlich erst im Sommer 2020  und dauert etwa drei Jahre. 
Dadurch liegen die größten Finanzierungslasten in den Jahren 2021 und 2022, während in den Jah-
ren 2020 und 2023 geringere Belastungen des städtischen Haushalts zu erwarten sind. 
 
In die Arbeiten eingebunden werden neben dem städtischen Breitbandkoordinator auch mehrere 
städtische Ämter für die Gene hmigung und Kontrolle von Baumaßnahmen auf öffentlichen Ve r-
kehrsflächen: Amt für Mobilität und Tiefbau; Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit; Amt 
für Immobilienmanagement und Ordnungsamt im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. 
 
Über die eigenwirtschaftlichen Maßnahmen der in Münster tätigen Provider hinaus wird mit Umse t-
zung dieses Beschlusses im Stadtgebiet der Stadt Münster folgende Glasfaserversorgung erreicht:  
 
 alle nach derzeitiger Definition unterversorgten Wohngebiete (< 30 Mbit/sec) durch das be-
reits gestartete Projekt zur Umsetzung der  Vorlage V/0838/2018 „Breitbandausbau im 
Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitband-
bandanschlüssen (NGA)“;  
 alle Krankenhäuser und alle Schulen durch die bereits gestarteten Projekte (siehe Vorlagen 
V/0327/2019 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster – Glasfaseranbindung der unterver-
sorgten städtischen Schulen“ und V/0969/2016 „Digitale Stadt Münster: Breitbandausbau - 
Städt. Schulen und weitere Verwaltungsstandorte“) und 
 alle im Flächennutzungsplan der Stadt Münster definierten Gewerbeadressen (Anschluss der 
Unternehmen mind. „homes passed“).  
 
Klärungsbedarf bleibt bestehen für Wohngebiete mit einer Internetversorgung von <50/100 Mbit/sec. 
Entsprechende Förderprogramme sind angekündigt, aber noch nicht vollständig definiert. Nach d e-
ren Veröffentlichung wird die Verwaltung diesbezügliche Vorlagen erstellen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

1945 Zeichen

Anlage A zur V/0716/2019 
Kurzüberblick 
Mit dem vorliegenden Sonderaufruf zum Breitband -Bundesförderprogramm vom 15.11.2018 
werden Infrastrukturprojekte in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen  gefördert. Dies 
bietet eine gute Möglichkeit, den Breitbandausbau in der Stadt Münster weiter voranzutreiben 
und alle Gewerbegebiete mit einer Gigabit-Infrastruktur auszustatten.  
 
Analog zu den Bedingungen des bereits gestellten Förderantrags liegen der Förderanteil von 
Bund bei 50% und Land bei 40%, so dass bei der Stadt Münster ein Eigenfinanzierungsanteil von 
10% verbleibt. Nach einer ersten Einschätzung wird der städtische Eigenanteil zum Ausbau und 
Betrieb der Gigabit-Infrastruktur bei ca. 1,5 Millionen Euro liegen. Der anzustrebende Ausbau 
beginnt aufgrund des Vorlaufs (Antragsstellung und -bearbeitung, Spezifizierung der Leistungen 
und erforderliche Ausschreibung) voraussichtlich erst im Sommer 2020 und dauert etwa drei Jah-
re. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Breitbandanbindung möglichst vieler Münsteraner Gewerbegebiete 
 Erhöhung der Digitalen Attraktivität der Stadt Münster 
 Wirtschaftsförderung 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 01151 Bezeichnung der PG IT-Management (citeq)     
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Die Förderung des Breitbandausbaus ist in mehreren Ratsanträgen gefordert 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (5)

19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2019 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0716/2019
Typ
Vorlagen
Datum
01.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37