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240891-01

BBB-Anfrage: Weiterführung der Stadtbahnlinie 63

Große Anfrage 13.08.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, Sitzung am 02.09.2025, TOP 1.3

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Sammeldokument öffentlich

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Große Anfrage 
öffentlich 
240891-01 
 
 
 
 
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Fragesteller/in: 
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Marcel Schmitt 
 
 
12.08.2025 
 
 
 
BBB-Anfrage: Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme 
 
Fragestellung 
 
1. Auf Grund welcher wie ermittelten Basisdaten und Annahmen (insbesondere 
z.B. potentielle Fahrgastzahlen) beruht die Kosten/Nutzen-Analyse des 
Ingenieurbüros Vössing zur Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 und wie 
ergibt/errechnet sich daraus das Ergebnis eines Nutzen-Kosten-Faktors von 1,4 
(Vgl. veröffentlichte Standardisierte Bewertung)? 
 
2. Was wird die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 in Bau, Betrieb und 
Unterhalt heute kosten und welche Auswirkungen haben die seit 2016 in die 
Höhe geschossenen Kostenarten möglicherweise auf ein aktuell zu 
ermittelndes Ergebnis der Standardisierten Bewertung? 
 
3. Ist zur Realisierung der Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 die 
Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für Gleisausbau, Oberleitungen, 
Lärmschutzmaßnahmen etc. notwendig und wenn ja, in welchem flächenmäßig 
zu beziffernden Umfang? 
 
4. Ist im Rahmen des Streckenausbaus die Errichtung von Lärmschutzwänden 
erforderlich, wenn ja, in welchen Streckenabschnitten und bestehen bereits 
Überlegungen, wie die Materialität der Lärmschutzwände aussehen soll und bis 
zu welcher Höhe diese ausgeführt werden sollen? 
 
 
  
 
Begründung 
 
Seitens betroffener Anwohner wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung im 
März 2025 und auch nachlaufenden Medienberichten zufolge Zweifel an der 
Validität der vorgelegten Kosten/Nutzen-Analyse für die Weiterführung der 
Stadtbahnlinie 63 geäußert. Neben der Frage, welche Nutzerzahlen auf Grund 
welcher für das Prognosejahr 2035 vorausgesetzten Mantelbevölkerung 
angenommen worden sind, ergibt sich auch Auskunftsbedarf zu aktualisierten 
Kostendaten: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung basiert auf dem Kostenstand 
2016 (bei einem Zuschlag von 20 % auf die Investitionskosten: Vorgabe aus 
der Verfahrensanleitung) und die verkehrlichen Nutzenkomponenten setzen auf 
einem regionalen Verkehrsmodell mit dem Analysejahr 2017 auf. Die Anfrage 
dient insoweit zur Sachverhaltsaufklärung. 
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Seite 2  
 
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Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 1.3 Kenntnisnahme

Beschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
240891-01
Typ
Große Anfrage
Datum
13.08.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40