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V/0080/2026

Anpassung der Parkentgeltordnung der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte im Zuständigkeitsbereich des Sportamtes Münster

Vorlagen 22.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 39

Anlage A

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Parkgebührenordnung_Zonen

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2720 Zeichen

Anlage A zur V/0080/2026 
Kurzüberblick 
Die Parkentgeltordnung für die privatwirtschaftlich betriebene Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte 
wird angepasst. 
Ziel der Änderung ist es, die Entgelte an die geltende Parkgebührenordnung der Stadt Münster 
anzugleichen und erstmals auch für Nutzer*innen des Stadtbades ein geringes Parkentgelt zu 
erheben. 
Mit der Neuregelung soll die Nutzung der Parkfläche stärker gesteuert und eine angemessene 
Verteilung der Stellplätze zwischen externen Nutzer*innen und Schwimmbadbesucher*innen er-
reicht werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Steuerung des Parkraumangebotes soll der begrenzt verfügbare Parkraum vor dem 
Stadtbad Mitte den unterschiedlichen Nachfragegruppen angemessen und geordnet zur Verfü-
gung gestellt werden. 
Die Angleichung der Parkentgelte der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche vor dem Stadt-
bad Mitte an die Parkgebührenordnung der Stadt Münster vom 06.07.2001 in der Fassung der 6. 
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt 
Münster (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 26 vom 19.12.2025, Seite 415) dient 
der Herstellung einer einheitlichen Gebührenstruktur im Stadtgebiet, insbesondere für die Park-
zone 2. 
Zugleich soll durch den Wegfall des bisherigen Preisvorteils gegenüber umliegenden Parkflächen, 
insbesondere den Parkflächen Schlossplatz Nord und Süd, die Parkfläche vor dem Stadtbad Mit-
te von externem Parksuchverkehr entlastet werden. Die bislang stark frequentierte Parkfläche soll 
wieder vorrangig den Besucherinnen und Besuchern des Stadtbades zur Verfügung stehen. 
Erstmals wird zudem für die Nutzer*innen des Stadtbades ein Parkentgelt erhoben, um eine ver-
ursachungsgerechte Beteiligung an den Kosten für Betrieb, Pflege, Wartung und Instandhaltung 
der Parkfläche sowie der Schrankenanlage sicherzustellen. 
Insgesamt soll hierdurch die Verfügbarkeit der Stellplätze für Schwimmbadbesucherinnen und -
besucher verbessert und die Aufenthaltsqualität, insbesondere für Familien, Seniorinnen und Se-
nioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen, nachhaltig gesteigert werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0802 Bäder 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2026/2027 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Unmittelbare Relevanz

Parkgebührenordnung_Zonen

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Beschlussvorlage

6984 Zeichen

V/0080/2026 
V/0080/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anpassung der Parkentgeltordnung der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche vor dem 
Stadtbad Mitte im Zuständigkeitsbereich des Sportamtes Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   03.03.2026 Sportausschuss Vorberatung 
   18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Zum 01.07. 2026 wird die Parkentgeltordnung der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche vor 
dem Stadtbad Mitte im Zuständigkeitsbereich des Sportamtes an die derzeit gültige Parkgebüh-
renordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebüh-
renordnung) angeglichen. Das Parken kostet dann ebenfalls 1,30 € pro halbe Stunde. Für Nut-
zende des Badebetriebs im Stadtbad Mitte beläuft sich das Entgelt auf 1,00 € pro Badbesuch. 
Das Kurzzeitparken (bis 10 Minuten) bleibt kostenfrei. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkentgeltordnung der privatwirtschaftlich betriebenen 
Parkfläche am Stadtbad Mitte anzupassen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
06.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Holmer  
Telefon: 492-5220 
Holmer@stadt -muenster.de

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V/0080/2026 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0802 Bäder    
Zeile   5 Privatrechtliche  
Leistungsentgelte  
2026 19.030 €  
   2027ff.  38.060 €  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
2026   1.500 €  
 
Die Kosten für die Umstellung werden auf ca. 1.500 € geschätzt und werden durch die geplanten 
Mehrerträge gedeckt. Die Erträge und Aufwendungen sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 bei 
der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Vor dem Stadtbad Mitte an der Badestraße befindet sich eine privatwirtschaftlich betriebene Parkflä-
che mit 69 Einstellplätzen einschließlich 3 Stellplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Be-
wirtschaftung erfolgt durch das Sportamt.  Diese Parkfläche steht den Nutzer*innen des Stadtbades 
sowie externen Nutzer*innen zum Abstellen von PKW, Klein-Transportern oder kleineren Wohnmobi-
len zur Verfügung. Die Zufahrt und Abfahrt wird durch eine unbesetzte Schrankenanlage geregelt. 
 
Für Nutzer*innen des Stadtbades ist die Nutzung der Parkfläche bislang kostenfrei. Im Inneren des 
Stadtbades gibt es eine Entwertungsstation für die gezogenen Parktickets. Externe Nutzer*innen ha-
ben ab der elften Minute der Fahrzeugeinstellung ein Parkentgelt zu entrichten, dieses richtet sich 
nach der Einstelldauer. 
 
Bei der Einfahrt auf das Gelände des Stadtbades ziehen die externen Nutzer*innen wie auch die des 
Stadtbades Parktickets an der Einfahrtsschranke. Vor dem Verlassen der Parkfläche entrichten die 
externen Nutzer*innen das fällige Parkentgelt am Parkscheinautomat. Erst nach der Bezahlung und 
Entwertung der Parktickets öffnet sich die Ausfahrtsschranke. 
 
Der Parkplatz ist 24 Stunden entgeltpflichtig. Folgende Tarife werden zurzeit berechnet: 
 
Kurzzeitparken:     bis 10 Minuten kostenfrei 
Erste Stunde:      1,00 € 
Jede weitere angefangene Stunde:   0,50 € 
Tageshöchstsatz:     5,00 € 
 
Die Entgelte für die Nutzung der Parkfläche wurden nur 2001 / 2002 bei der Euro –Umstellung auf 
Euro – Beträge umgestellt, allerdings nie betragsmäßig angepasst. Aufgrund dieser fehlenden An-
passung sind die Parkentgelte günstiger, insbesondere im Vergleich zur unmittelbar angrenzenden 
Zone I (3,50 € die erste Stunde). Dementsprechend ist die Parkfläche stark von externen Nut-
zer*innen frequentiert. Viele auswärtige Gäste, die die Stadt Münster besuchen, Tagesgäste der In-
nenstadt sowie Mitarbeitende der umliegenden Schulen und Gerichte nutzen die Parkfläche. Werk-
tags, insbesondere in den Vor- und Nachmittagsstunden ist die Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte 
stark ausgelastet. Vor allem an Schul- und Vereinstagen bilden sich lange Warteschlangen von Be-

- 3 - 
V/0080/2026 
sucherinnen und Besuchern des Stadtbads bis hinauf zur Gerichtsstraße. Gleichzeitig nehmen in die-
sen Zeiten viele Kinder im Stadtbad am Schul- oder Vereinsschwimmen teil. 
 
Durch die hohe Zahl an externen Nutzer*innen kommt es zu einem Verdrängungseffekt von Nut-
zer*innen des Stadtbades. Diese müssen bei einem Besuch des Stadtbades Mitte dann auf kosten-
pflichtige Parkmöglichkeiten, zum Beispiel auf dem Schlossplatz, ausweichen oder stellen ihre Fahr-
zeuge im näheren Umfeld des Stadtbades widerrechtlich im Verkehrsraum ab. Dadurch leidet die 
Aufenthaltsqualität erheblich. Familien mit Kindern, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit 
Beeinträchtigung haben teils lange Wege mit Kinderwagen und Gepäck zurückzulegen und sind 
dementsprechend verärgert über die Parksituation. Vor allem an Tagen , an denen Veranstaltungen 
im Umfeld des Bades stattfinden, wie z.B. Send, Promenadenflohmarkt, werden aufgrund der günsti-
gen Parkgebühren, die Parkplatzmöglichkeiten für Nutzer*innen des Bades verringert.  
 
Im Jahr 2025 wurde durch externe Nutzer*innen ein Umsatz von 62.506,20 € Brutto generiert. Insge-
samt wurden 20.146 entgeltpflichtige Tickets entwertet und 21.690 Tickets kostenlos durch die Nut-
zer*innen des Stadtbades in Anspruch genommen.  
 
Hinzu kommt, dass infolge einer Baumaßnahme einer benachbarten Schule, montags bis freitags von 
ca. 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 18 Stellplätze für Lehrpersonal freigehalten werden müssen. Diese Maß-
nahme verschärft die Parkplatzsituation nochmals.  
 
 
Vor diesem Hintergrund soll es nun zur Angleichung der Parkentgelte der privatwirtschaftlich 
betriebenen Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte an die Parkgebührenordnung der Stadt Müns-
ter für die Parkzone II kommen. 
 
Das Entgelt soll ab dem 01.07.2026 1,30 € je halbe Stunde betragen. Zu diesem Zeitpunkt soll auch 
moderat kostenpflichtiges Parken für Nutzende des Badebetriebs eingeführt werden: je Badbesuch ist 
ein Entgelt von 1,00 € zu zahlen. 
 
Durch die preisliche Angleichung soll der Preisvorteil der Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte für ex-
terne Nutzer*innen abgebaut werden. Die kürzere Distanz zur Innenstadt soll mehr externe Nut-
zer*innen an die Parkflächen am Schlossplatz binden und die Parkflächen vor dem Stadtbad Mitte 
entlasten. 
 
Durch die Reduzierung der Nutzung durch externe Nutzer*innen können die Parkplätze vor dem 
Stadtbad wieder überwiegend von Schwimmbadbesuchenden genutzt werden. Lange Wege, insbe-
sondere mit großen Taschen, Kinderwagen oder Mobilitätshilfen zur Unterstützung der Fortbewegung 
bei körperlichen Einschränkungen entfallen. 
 
Durch die Reduktion des Parkdruckes steigert sich die Aufenthaltsqualität. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Parkgebührenordnung Zonen

Beratungsverlauf (5)

03.03.2026 Sportausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Badestraße
  • Gerichtsstraße
  • Schlossplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0080/2026
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2026
Erstellt
21.01.2026 08:44