V/0080/2026
Anpassung der Parkentgeltordnung der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte im Zuständigkeitsbereich des Sportamtes Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0080/2026 Kurzüberblick Die Parkentgeltordnung für die privatwirtschaftlich betriebene Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte wird angepasst. Ziel der Änderung ist es, die Entgelte an die geltende Parkgebührenordnung der Stadt Münster anzugleichen und erstmals auch für Nutzer*innen des Stadtbades ein geringes Parkentgelt zu erheben. Mit der Neuregelung soll die Nutzung der Parkfläche stärker gesteuert und eine angemessene Verteilung der Stellplätze zwischen externen Nutzer*innen und Schwimmbadbesucher*innen er- reicht werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Steuerung des Parkraumangebotes soll der begrenzt verfügbare Parkraum vor dem Stadtbad Mitte den unterschiedlichen Nachfragegruppen angemessen und geordnet zur Verfü- gung gestellt werden. Die Angleichung der Parkentgelte der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche vor dem Stadt- bad Mitte an die Parkgebührenordnung der Stadt Münster vom 06.07.2001 in der Fassung der 6. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 26 vom 19.12.2025, Seite 415) dient der Herstellung einer einheitlichen Gebührenstruktur im Stadtgebiet, insbesondere für die Park- zone 2. Zugleich soll durch den Wegfall des bisherigen Preisvorteils gegenüber umliegenden Parkflächen, insbesondere den Parkflächen Schlossplatz Nord und Süd, die Parkfläche vor dem Stadtbad Mit- te von externem Parksuchverkehr entlastet werden. Die bislang stark frequentierte Parkfläche soll wieder vorrangig den Besucherinnen und Besuchern des Stadtbades zur Verfügung stehen. Erstmals wird zudem für die Nutzer*innen des Stadtbades ein Parkentgelt erhoben, um eine ver- ursachungsgerechte Beteiligung an den Kosten für Betrieb, Pflege, Wartung und Instandhaltung der Parkfläche sowie der Schrankenanlage sicherzustellen. Insgesamt soll hierdurch die Verfügbarkeit der Stellplätze für Schwimmbadbesucherinnen und - besucher verbessert und die Aufenthaltsqualität, insbesondere für Familien, Seniorinnen und Se- nioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen, nachhaltig gesteigert werden. Finanzierung Produktgruppe: 0802 Bäder Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2026/2027 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Unmittelbare Relevanz
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Beschlussvorlage
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V/0080/2026 V/0080/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anpassung der Parkentgeltordnung der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte im Zuständigkeitsbereich des Sportamtes Münster Beratungsfolge 18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.03.2026 Sportausschuss Vorberatung 18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Zum 01.07. 2026 wird die Parkentgeltordnung der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte im Zuständigkeitsbereich des Sportamtes an die derzeit gültige Parkgebüh- renordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebüh- renordnung) angeglichen. Das Parken kostet dann ebenfalls 1,30 € pro halbe Stunde. Für Nut- zende des Badebetriebs im Stadtbad Mitte beläuft sich das Entgelt auf 1,00 € pro Badbesuch. Das Kurzzeitparken (bis 10 Minuten) bleibt kostenfrei. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkentgeltordnung der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche am Stadtbad Mitte anzupassen. Sportamt 06.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Holmer Telefon: 492-5220 Holmer@stadt -muenster.de - 2 - V/0080/2026 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0802 Bäder Zeile 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2026 19.030 € 2027ff. 38.060 € Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2026 1.500 € Die Kosten für die Umstellung werden auf ca. 1.500 € geschätzt und werden durch die geplanten Mehrerträge gedeckt. Die Erträge und Aufwendungen sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Vor dem Stadtbad Mitte an der Badestraße befindet sich eine privatwirtschaftlich betriebene Parkflä- che mit 69 Einstellplätzen einschließlich 3 Stellplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Be- wirtschaftung erfolgt durch das Sportamt. Diese Parkfläche steht den Nutzer*innen des Stadtbades sowie externen Nutzer*innen zum Abstellen von PKW, Klein-Transportern oder kleineren Wohnmobi- len zur Verfügung. Die Zufahrt und Abfahrt wird durch eine unbesetzte Schrankenanlage geregelt. Für Nutzer*innen des Stadtbades ist die Nutzung der Parkfläche bislang kostenfrei. Im Inneren des Stadtbades gibt es eine Entwertungsstation für die gezogenen Parktickets. Externe Nutzer*innen ha- ben ab der elften Minute der Fahrzeugeinstellung ein Parkentgelt zu entrichten, dieses richtet sich nach der Einstelldauer. Bei der Einfahrt auf das Gelände des Stadtbades ziehen die externen Nutzer*innen wie auch die des Stadtbades Parktickets an der Einfahrtsschranke. Vor dem Verlassen der Parkfläche entrichten die externen Nutzer*innen das fällige Parkentgelt am Parkscheinautomat. Erst nach der Bezahlung und Entwertung der Parktickets öffnet sich die Ausfahrtsschranke. Der Parkplatz ist 24 Stunden entgeltpflichtig. Folgende Tarife werden zurzeit berechnet: Kurzzeitparken: bis 10 Minuten kostenfrei Erste Stunde: 1,00 € Jede weitere angefangene Stunde: 0,50 € Tageshöchstsatz: 5,00 € Die Entgelte für die Nutzung der Parkfläche wurden nur 2001 / 2002 bei der Euro –Umstellung auf Euro – Beträge umgestellt, allerdings nie betragsmäßig angepasst. Aufgrund dieser fehlenden An- passung sind die Parkentgelte günstiger, insbesondere im Vergleich zur unmittelbar angrenzenden Zone I (3,50 € die erste Stunde). Dementsprechend ist die Parkfläche stark von externen Nut- zer*innen frequentiert. Viele auswärtige Gäste, die die Stadt Münster besuchen, Tagesgäste der In- nenstadt sowie Mitarbeitende der umliegenden Schulen und Gerichte nutzen die Parkfläche. Werk- tags, insbesondere in den Vor- und Nachmittagsstunden ist die Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte stark ausgelastet. Vor allem an Schul- und Vereinstagen bilden sich lange Warteschlangen von Be- - 3 - V/0080/2026 sucherinnen und Besuchern des Stadtbads bis hinauf zur Gerichtsstraße. Gleichzeitig nehmen in die- sen Zeiten viele Kinder im Stadtbad am Schul- oder Vereinsschwimmen teil. Durch die hohe Zahl an externen Nutzer*innen kommt es zu einem Verdrängungseffekt von Nut- zer*innen des Stadtbades. Diese müssen bei einem Besuch des Stadtbades Mitte dann auf kosten- pflichtige Parkmöglichkeiten, zum Beispiel auf dem Schlossplatz, ausweichen oder stellen ihre Fahr- zeuge im näheren Umfeld des Stadtbades widerrechtlich im Verkehrsraum ab. Dadurch leidet die Aufenthaltsqualität erheblich. Familien mit Kindern, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigung haben teils lange Wege mit Kinderwagen und Gepäck zurückzulegen und sind dementsprechend verärgert über die Parksituation. Vor allem an Tagen , an denen Veranstaltungen im Umfeld des Bades stattfinden, wie z.B. Send, Promenadenflohmarkt, werden aufgrund der günsti- gen Parkgebühren, die Parkplatzmöglichkeiten für Nutzer*innen des Bades verringert. Im Jahr 2025 wurde durch externe Nutzer*innen ein Umsatz von 62.506,20 € Brutto generiert. Insge- samt wurden 20.146 entgeltpflichtige Tickets entwertet und 21.690 Tickets kostenlos durch die Nut- zer*innen des Stadtbades in Anspruch genommen. Hinzu kommt, dass infolge einer Baumaßnahme einer benachbarten Schule, montags bis freitags von ca. 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 18 Stellplätze für Lehrpersonal freigehalten werden müssen. Diese Maß- nahme verschärft die Parkplatzsituation nochmals. Vor diesem Hintergrund soll es nun zur Angleichung der Parkentgelte der privatwirtschaftlich betriebenen Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte an die Parkgebührenordnung der Stadt Müns- ter für die Parkzone II kommen. Das Entgelt soll ab dem 01.07.2026 1,30 € je halbe Stunde betragen. Zu diesem Zeitpunkt soll auch moderat kostenpflichtiges Parken für Nutzende des Badebetriebs eingeführt werden: je Badbesuch ist ein Entgelt von 1,00 € zu zahlen. Durch die preisliche Angleichung soll der Preisvorteil der Parkfläche vor dem Stadtbad Mitte für ex- terne Nutzer*innen abgebaut werden. Die kürzere Distanz zur Innenstadt soll mehr externe Nut- zer*innen an die Parkflächen am Schlossplatz binden und die Parkflächen vor dem Stadtbad Mitte entlasten. Durch die Reduzierung der Nutzung durch externe Nutzer*innen können die Parkplätze vor dem Stadtbad wieder überwiegend von Schwimmbadbesuchenden genutzt werden. Lange Wege, insbe- sondere mit großen Taschen, Kinderwagen oder Mobilitätshilfen zur Unterstützung der Fortbewegung bei körperlichen Einschränkungen entfallen. Durch die Reduktion des Parkdruckes steigert sich die Aufenthaltsqualität. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Parkgebührenordnung Zonen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Badestraße
- Gerichtsstraße
- Schlossplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0080/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2026
- Erstellt
- 21.01.2026 08:44