241958-01 ST
Bürgerantrag: Vorrang an Kreuzungen für Busse und Bahnen
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241958-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Vorrang an Kreuzungen für Busse und Bahnen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 12.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beschleunigung des ÖPNV ist im Rahmen der Mobilitätswende in das laufende Geschäft der Stadtverwaltung eingebunden. Die Rahmenbedingungen für eine funktionierende und auch von den übrigen Verkehrsteilnehmern akzeptierte ÖPNV-Beschleunigung müssen jedoch sorgfältig abgestimmt werden, damit eine ausgewogene Verkehrssteuerung für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen entsteht. So müssen auch die Wartezeiten und Grünzeiten für Fußverkehr, Radverkehr und motorisierten Individualverkehr berücksichtigt werden. Fußverkehr hat den Anspruch, bei Grün in einem Zug die Fahrbahn queren zu können, ohne auf Fahrbahnteilern anhalten zu müssen, Radverkehr und motorisierter Individualverkehr fordern, möglichst in einer Grünen Welle zu fahren und nicht zuletzt darf es auch nicht zu Staus auf den Straßen kommen, weil der ÖPNV überproportional bevorrechtigt wird. Seit 2021 wird im Rahmen des Projektes „Pünktlichkeitsoffensive“ verstärkt die Beschleunigung der Busse an Lichtsignalanlagen vorangetrieben. Hier wurden bereits mehrere Lichtsignalanlagen ertüchtigt und mit Empfängern für die Funk- Telegramme der Busse und neuer Steuerungslogik ausgerüstet. Die Ausrüstung ist jedoch nur bei Steuergeräten möglich bzw. wirtschaftlich sinnvoll, die nach dem Jahr 2010 beschafft wurden. Daher können derzeit noch nicht alle Lichtsignalanlagen mit einer ÖPNV-Beschleunigung erweitert werden. Die Verwaltung wird weiterhin – im Rahmen der Möglichkeiten – die ÖPNV- Beschleunigung an Lichtsignalanlagen prüfen und umsetzen. Die Steuergeräte auf der angesprochenen Strecke der St. Augustiner Straße / Oxfordstraße zwischen Adelheidisstraße und Stadthaus sind größtenteils älter und können nicht mehr ertüchtigt werden. Die Lichtsignalsteuerung wurde seinerzeit aber schon mit einer dem damaligen Stand der Technik entsprechenden ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet. Für die nächsten Jahre sind zwei Projekte vorgesehen, die auch eine Erneuerung der Lichtsignalanlagen und eine Überarbeitung der ÖPNV- Bevorrechtigung mit sich bringen werden: Seite 1 von 2 Seite 2 — — • Zwischen Niederkasseler Straße und Combahnstraße sollen die Bahnen Linie 66/67 auf einem eigenen Gleiskörper geführt werden. Die Planung hierzu ist derzeit in der Abstimmung. • Zwischen Combahnstraße und Kölnstraße soll die Fahrspuraufteilung zum Vorteil für Radverkehr und Busse geändert werden. Hierzu ist ein Ingenieurbüro mit Planungen beauftragt Die Lichtsignalanlagen am Stadthaus und am Landgericht werden voraussichtlich 2025 erneuert. Hier ist jedoch aufgrund der o.a. Anforderungen der übrigen Verkehre nur eine eingeschränkte Priorisierung des ÖPNV möglich. Wichtigstes Ziel ist hier, dass die Bahnen zwischen den beiden Knotenpunkten möglichst nicht länger verweilen müssen, um nachfolgende Bahnen nicht zu behindern. Fußverkehr muss am Stadthaus die Fahrbahn in einem Zug queren können und der Rückstau zum Alten Friedhof und in Richtung Kennedybrücke darf nicht zu lang werden. Grundsätzlich wird bei jeder Änderung an einer Lichtsignalanlage geprüft, ob eine ÖPNV-Beschleunigung möglich und wirtschaftlich sinnvoll realisierbar ist. Hierzu finden auch regelmäßige Abstimmungen zwischen dem Verkehrsbetrieb und der Stadtverwaltung statt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Oxfordstraße
- Adelheidisstraße
- Niederkasseler Straße
- Combahnstraße
- Kölnstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 241958-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 19.12.2024
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40