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241958-01 ST

Bürgerantrag: Vorrang an Kreuzungen für Busse und Bahnen

Stellungnahme der Verwaltung 19.12.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sitzung am 19.03.2025, TOP 4.4.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

4036 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
241958-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Bürgerantrag: Vorrang an Kreuzungen für Busse 
und Bahnen 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen 
und Bürger 
12.02.2025 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
Die Beschleunigung des ÖPNV ist im Rahmen der Mobilitätswende in das 
laufende Geschäft der Stadtverwaltung eingebunden. 
  
Die Rahmenbedingungen für eine funktionierende und auch von den übrigen 
Verkehrsteilnehmern akzeptierte ÖPNV-Beschleunigung müssen jedoch 
sorgfältig abgestimmt werden, damit eine ausgewogene Verkehrssteuerung für 
alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen entsteht. So müssen 
auch die Wartezeiten und Grünzeiten für Fußverkehr, Radverkehr und 
motorisierten Individualverkehr berücksichtigt werden. Fußverkehr hat den 
Anspruch, bei Grün in einem Zug die Fahrbahn queren zu können, ohne auf 
Fahrbahnteilern anhalten zu müssen, Radverkehr und motorisierter 
Individualverkehr fordern, möglichst in einer Grünen Welle zu fahren und nicht 
zuletzt darf es auch nicht zu Staus auf den Straßen kommen, weil der ÖPNV 
überproportional bevorrechtigt wird. 
  
Seit 2021 wird im Rahmen des Projektes „Pünktlichkeitsoffensive“ verstärkt die 
Beschleunigung der Busse an Lichtsignalanlagen vorangetrieben. Hier wurden 
bereits mehrere Lichtsignalanlagen ertüchtigt und mit Empfängern für die Funk-
Telegramme der Busse und neuer Steuerungslogik ausgerüstet. Die 
Ausrüstung ist jedoch nur bei Steuergeräten möglich bzw. wirtschaftlich 
sinnvoll, die nach dem Jahr 2010 beschafft wurden. Daher können derzeit noch 
nicht alle Lichtsignalanlagen mit einer ÖPNV-Beschleunigung erweitert werden. 
Die Verwaltung wird weiterhin – im Rahmen der Möglichkeiten – die ÖPNV-
Beschleunigung an Lichtsignalanlagen prüfen und umsetzen. 
  
Die Steuergeräte auf der angesprochenen Strecke der St. Augustiner Straße / 
Oxfordstraße zwischen Adelheidisstraße und Stadthaus sind größtenteils älter 
und können nicht mehr ertüchtigt werden. Die Lichtsignalsteuerung wurde 
seinerzeit aber schon mit einer dem damaligen Stand der Technik 
entsprechenden ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet. 
  
Für die nächsten Jahre sind zwei Projekte vorgesehen, die auch eine 
Erneuerung der Lichtsignalanlagen und eine Überarbeitung der ÖPNV-
Bevorrechtigung mit sich bringen werden: 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
—
—
  
• Zwischen Niederkasseler Straße und Combahnstraße sollen die Bahnen Linie 
66/67 auf einem eigenen Gleiskörper geführt werden. Die Planung hierzu ist 
derzeit in der Abstimmung. 
• Zwischen Combahnstraße und Kölnstraße soll die Fahrspuraufteilung zum 
Vorteil für Radverkehr und Busse geändert werden. Hierzu ist ein Ingenieurbüro 
mit Planungen beauftragt 
  
Die Lichtsignalanlagen am Stadthaus und am Landgericht werden 
voraussichtlich 2025 erneuert. Hier ist jedoch aufgrund der o.a. Anforderungen 
der übrigen Verkehre nur eine eingeschränkte Priorisierung des ÖPNV möglich. 
Wichtigstes Ziel ist hier, dass die Bahnen zwischen den beiden Knotenpunkten 
möglichst nicht länger verweilen müssen, um nachfolgende Bahnen nicht zu 
behindern. Fußverkehr muss am Stadthaus die Fahrbahn in einem Zug queren 
können und der Rückstau zum Alten Friedhof und in Richtung Kennedybrücke 
darf nicht zu lang werden. 
  
Grundsätzlich wird bei jeder Änderung an einer Lichtsignalanlage geprüft, ob 
eine ÖPNV-Beschleunigung möglich und wirtschaftlich sinnvoll realisierbar ist. 
Hierzu finden auch regelmäßige Abstimmungen zwischen dem Verkehrsbetrieb 
und der Stadtverwaltung statt. 
  
Beschlussvorschlag: 
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nimmt Kenntnis von 
den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt 
den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW 
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren 
abgeschlossen 
  
  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

12.02.2025 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.12.1 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
19.03.2025 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.4.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Oxfordstraße
  • Adelheidisstraße
  • Niederkasseler Straße
  • Combahnstraße
  • Kölnstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
241958-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
19.12.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40