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V/0138/2021

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg im Stadtteil Coerde, Bezirk Nord

Vorlagen 16.03.2021

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Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage 3 Entwurfsplanung

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

2578 Zeichen

V/0138/2021, Anlage 2: Raumprogramm 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 22.03.2021
1. Gruppenstruktur
2x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
2x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 5
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 900
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 119.556,00 €
3x G I = 20 Kinder 185 qm
1x G II = 10 Kinder 185 qm
1x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 5 45 225
A2 Nebenraum 5 18 90
A3 Wasch-/WC 5 12 60 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 5 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 5 6 30
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
602
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25
A11 2 6 12
A12 Küche 1 20 20 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
74
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
900
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.500
C - GESAMTFLÄCHE EINER 5-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.400
Erforderliches Raumprogramm für eine 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Kiesekampweg in Coerde
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 5-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
224 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der 
o.g. Mietobergrenze 
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt ca. 
1.500
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
800 qm - 1.020 qm
Innenfläche + Außenfläche
Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse 
verteilt werdenInnenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt

Beschlussvorlage

9182 Zeichen

V/0138/2021 
V/0138/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg  
im Stadtteil Coerde, Bezirk Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt  der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf 
Gruppen am Kiesekampweg in Coerde zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertages-
betreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 90 – 95 Plätze umfasst, davon 28 u3-Plätze und 62 – 67 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.  
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
09.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Tigger, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5768 
Tigger@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0138/2021 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird verbindlic h von der Holz GmbH als Investor errichtet und an 
den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen de r gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwa ltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. 
§48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den El-
tern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich eines Inkrafttretens 
der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Coerde – Kiese-
kampweg Teilabschnitt II erfolgt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maximal 
300.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende För-
derprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.  
 
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.144.700 € 
an (anteilig für 2024: 851.200 €). 
Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von  rd. 496.700 € (anteilig für 2024: 
369.300 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 124.200  € (anteilig für 2024: 92.400  €) gegenüber. 
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2023 300.000 Zuschuss an 
den Träger 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.g. Inves-
titionsmaßnahme veranschlagt.

- 3 - 
V/0138/2021 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2024 
2025ff. 
369.300 
496.700 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2024 
2025ff. 
  92.400 
124.200 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2024 
2025ff. 
851.200 
1.144.700 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan -
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass  mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen der entsprechenden Jahre erfolgt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr  einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
In Coerde beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 37,5% (166 Plätze für 443 Kin-
der). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 95,4 % (477 Plätze für 500 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 -Kindern als auch bei den ü3 -Kindern unter dem 
gesamtstädtischen Durchschnitt.  
 
Die Zahlen der Kinder im Kita -Alter lagen in den vergangenen Jahren jeweils  über den für Coerde 
prognostizierten Kinderzahlen. Insbesondere die Zahl der Kinder über 3 Jahren ist in Coerde in den 
letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.  
 
Mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II soll am Kiese-
kampweg ein neues Wohnquartier entwickelt werden. Die g eplanten neuen Wohneinheiten werden 
weitere Betreuungsbedarfe auslösen, die maßnahmenbedingt gemäß der Anzahl der Wohneinheiten 
durch den Investor mit drei Gruppen abzudecken sind.  Darüber hinaus wird der Investor zwei weitere 
Kitagruppen für den Stadtteil Coerde erstellen. Dadurch wird perspektivisch die Versorgungsquote im 
Stadtteil ansteigen.  
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünftgruppige Einrichtung flexibel aufgestellt. Die Einrich-
tung ist mit 28 u3 -Plätzen und 62 – 67 ü3-Plätzen geplant. Ein e bedarfsgerechte Umstrukturierung 
der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
Insbesondere zur Inbetriebnahme ist von einem höheren Anteil an u3-Kindern auszugehen. 
Die Errichtung dieser Kita dient s owohl dem notwendigen ü3 -Ausbau, als auch der Schaffung von 
zusätzlichen, dringend erforderlichen Plätzen im Bereich der u3-Kinder. 
 
Abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen in Coerde sind so-

- 4 - 
V/0138/2021 
wohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder weitere Kindertagesbetreuungsplätze erforderlich. Geplant 
ist neben dieser Maßnahme die bedarfsgerechte Erweiterung der Kita Am Edelbach um zwei Grup-
pen, die voraussichtlich im 3. Quartal 2022 in Betrieb gehen wird.  
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II: Coerde – Kie-
sekampweg soll eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg verortet werden (siehe 
Vorlage V/0271/2020). Eine Vorlage für den Beschluss des Bebauungsp lans Nr. 134 Teilabschnitt II 
soll in die nächste Beratungskette eingebracht werden.  
 
Die Einrichtung wird im südwestlichen Teil der zu bebauenden Fläche verortet und vom Investor über 
zwei Geschosse in einen Wohngebäudekomplex integriert (siehe Anlage 1 Lageplan). Für die Kinder-
tageseinrichtung liegt eine Inaussichtstellung der Betriebserl aubnis des Landesjugendamts vor, auch 
die erforderliche Außenspielfläche wurde im Vorfeld mit dem Landesjugendamt abgestimmt und ist für 
fünf Gruppen ausreichend bemessen.  
Ein Raumprogramm und die Entwurfsplanung sind in der Anlage beigefügt. 
 
Die Einrichtung soll parallel zur Errichtung der Wohngebäude am Kiesekampweg erstellt werden und 
so die Betreuungsbedarfe aus dem Stadtteil Coerde und die neu entstehenden Bedarfe der Wohnbe-
bauung am Kiesekampweg aufzunehmen. 
Vorbehaltlich eines Inkrafttretens der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II ist die 
Inbetriebnahme der Kita im 2. Quartal 2024 vorgesehen.  
 
Über die Vergabe der Trägerschaft dieser 5 -Gruppen Kita wird im Rahmen eines Trägerauswahlver-
fahrens mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 
 
 
3.   Fazit: 
 
Mit der oben genannten Ausbauplanung werden die erforderlichen Betreuungsplätze für u3 - und ü3-
Kinder für die Wohnbebauung im Quartier am Kiesekampweg sowie weitere Plätze für den Stadtteil 
Coerde geschaffen. 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm  
Anlage 3: Entwurfsplanung

Anlage A

4641 Zeichen

Anlage A zur V/0138/2021 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit dem Neubau 
der 5-Gruppen Kita am Kiesekampweg Gruppen werden maßnahmebedingte und Betreuungs-
plätze für den Stadtteil Coerde errichtet. Die Einrichtung soll voraussichtlich zum 2. Quartal 
2024 in Betrieb gehen.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Le-
bensjahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kin-
der mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwi-
ckeln“ forciert.  
 
Mit dem Bau der fünftgruppigen Einrichtung werden drei Kita-Gruppen für den maßnahme-
bedingten Betreuungsbedarf und zwei Gruppen für die Schaffung dringend erforderlicher Be-
treuungsplätze für den Stadtteil Coerde geschaffen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x tlw. 
Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von ma-
ximal 300.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit ent-
sprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich städtische Zuschüsse 
entsprechend.  
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.144.700 
€ an (anteilig für 2024: 851.200 €). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in 
Höhe von rd. 496.700 € (anteilig für 2024: 369.300 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 
124.200 € (anteilig für 2024: 92.400 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leis-
tungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kin-
der zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist Ergebnis einer prognostischen Kalku-
lation.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktu-
ellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flücht-
lingszuzüge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 
326.000 Einwohner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen 
könnte das Wachstum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 
Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale 
Herausforderung, der sich Münster stellen muss.  
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita -
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich 
an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, 
eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsge-
rechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Aus-
bau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige 
Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert be-
rücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht 
der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters 
als führender Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Lageplan

159 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 1999
Datum: 16.03.2021
Notizen:
© Stadt Münster
H 5761 041
R 406 378
R 406 692
H 5761 481
0 50 100
Meter
V/0138/2021 Anlage 1: Lageplan

Anlage 3 Entwurfsplanung

76 Zeichen

V/0138/2021 Anlage 3: Entwurfsplanung

V/0138/2021 Anlage 3: Entwurfsplanung

Beratungsverlauf (5)

27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kiesekampweg
  • Edelbach

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Details

Aktenzeichen
V/0138/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.03.2021
Erstellt
04.02.2021 13:55