V/0138/2021
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg im Stadtteil Coerde, Bezirk Nord
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Raumprogramm
2578 Zeichen
V/0138/2021, Anlage 2: Raumprogramm Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 22.03.2021 1. Gruppenstruktur 2x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 2x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 5 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 900 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,07 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 119.556,00 € 3x G I = 20 Kinder 185 qm 1x G II = 10 Kinder 185 qm 1x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 5 45 225 A2 Nebenraum 5 18 90 A3 Wasch-/WC 5 12 60 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 5 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 5 6 30 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 602 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 25 25 A11 2 6 12 A12 Küche 1 20 20 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 74 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 900 B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.500 C - GESAMTFLÄCHE EINER 5-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 2.400 Erforderliches Raumprogramm für eine 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Kiesekampweg in Coerde Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 5-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 224 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 1.500 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 800 qm - 1.020 qm Innenfläche + Außenfläche Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werdenInnenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt
Beschlussvorlage
9182 Zeichen
V/0138/2021 V/0138/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg im Stadtteil Coerde, Bezirk Nord Beratungsfolge 27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen am Kiesekampweg in Coerde zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertages- betreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 90 – 95 Plätze umfasst, davon 28 u3-Plätze und 62 – 67 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle- xibel angeboten werden. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 09.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tigger, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5768 Tigger@stadt-muenster.de - 2 - V/0138/2021 Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 erfolgen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird verbindlic h von der Holz GmbH als Investor errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen de r gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwa ltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. §48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den El- tern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich eines Inkrafttretens der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Coerde – Kiese- kampweg Teilabschnitt II erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maximal 300.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende För- derprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.144.700 € an (anteilig für 2024: 851.200 €). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 496.700 € (anteilig für 2024: 369.300 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 124.200 € (anteilig für 2024: 92.400 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2023 300.000 Zuschuss an den Träger Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.g. Inves- titionsmaßnahme veranschlagt. - 3 - V/0138/2021 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 2025ff. 369.300 496.700 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2024 2025ff. 92.400 124.200 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 2025ff. 851.200 1.144.700 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan - Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen der entsprechenden Jahre erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. In Coerde beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 37,5% (166 Plätze für 443 Kin- der). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 95,4 % (477 Plätze für 500 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 -Kindern als auch bei den ü3 -Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Die Zahlen der Kinder im Kita -Alter lagen in den vergangenen Jahren jeweils über den für Coerde prognostizierten Kinderzahlen. Insbesondere die Zahl der Kinder über 3 Jahren ist in Coerde in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II soll am Kiese- kampweg ein neues Wohnquartier entwickelt werden. Die g eplanten neuen Wohneinheiten werden weitere Betreuungsbedarfe auslösen, die maßnahmenbedingt gemäß der Anzahl der Wohneinheiten durch den Investor mit drei Gruppen abzudecken sind. Darüber hinaus wird der Investor zwei weitere Kitagruppen für den Stadtteil Coerde erstellen. Dadurch wird perspektivisch die Versorgungsquote im Stadtteil ansteigen. Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünftgruppige Einrichtung flexibel aufgestellt. Die Einrich- tung ist mit 28 u3 -Plätzen und 62 – 67 ü3-Plätzen geplant. Ein e bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Insbesondere zur Inbetriebnahme ist von einem höheren Anteil an u3-Kindern auszugehen. Die Errichtung dieser Kita dient s owohl dem notwendigen ü3 -Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen, dringend erforderlichen Plätzen im Bereich der u3-Kinder. Abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen in Coerde sind so- - 4 - V/0138/2021 wohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder weitere Kindertagesbetreuungsplätze erforderlich. Geplant ist neben dieser Maßnahme die bedarfsgerechte Erweiterung der Kita Am Edelbach um zwei Grup- pen, die voraussichtlich im 3. Quartal 2022 in Betrieb gehen wird. 2. Maßnahmenplanung: Mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II: Coerde – Kie- sekampweg soll eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung am Kiesekampweg verortet werden (siehe Vorlage V/0271/2020). Eine Vorlage für den Beschluss des Bebauungsp lans Nr. 134 Teilabschnitt II soll in die nächste Beratungskette eingebracht werden. Die Einrichtung wird im südwestlichen Teil der zu bebauenden Fläche verortet und vom Investor über zwei Geschosse in einen Wohngebäudekomplex integriert (siehe Anlage 1 Lageplan). Für die Kinder- tageseinrichtung liegt eine Inaussichtstellung der Betriebserl aubnis des Landesjugendamts vor, auch die erforderliche Außenspielfläche wurde im Vorfeld mit dem Landesjugendamt abgestimmt und ist für fünf Gruppen ausreichend bemessen. Ein Raumprogramm und die Entwurfsplanung sind in der Anlage beigefügt. Die Einrichtung soll parallel zur Errichtung der Wohngebäude am Kiesekampweg erstellt werden und so die Betreuungsbedarfe aus dem Stadtteil Coerde und die neu entstehenden Bedarfe der Wohnbe- bauung am Kiesekampweg aufzunehmen. Vorbehaltlich eines Inkrafttretens der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II ist die Inbetriebnahme der Kita im 2. Quartal 2024 vorgesehen. Über die Vergabe der Trägerschaft dieser 5 -Gruppen Kita wird im Rahmen eines Trägerauswahlver- fahrens mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 3. Fazit: Mit der oben genannten Ausbauplanung werden die erforderlichen Betreuungsplätze für u3 - und ü3- Kinder für die Wohnbebauung im Quartier am Kiesekampweg sowie weitere Plätze für den Stadtteil Coerde geschaffen. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Entwurfsplanung
Anlage A
4641 Zeichen
Anlage A zur V/0138/2021 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit dem Neubau der 5-Gruppen Kita am Kiesekampweg Gruppen werden maßnahmebedingte und Betreuungs- plätze für den Stadtteil Coerde errichtet. Die Einrichtung soll voraussichtlich zum 2. Quartal 2024 in Betrieb gehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Le- bensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kin- der mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwi- ckeln“ forciert. Mit dem Bau der fünftgruppigen Einrichtung werden drei Kita-Gruppen für den maßnahme- bedingten Betreuungsbedarf und zwei Gruppen für die Schaffung dringend erforderlicher Be- treuungsplätze für den Stadtteil Coerde geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x tlw. Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von ma- ximal 300.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit ent- sprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich städtische Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.144.700 € an (anteilig für 2024: 851.200 €). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 496.700 € (anteilig für 2024: 369.300 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 124.200 € (anteilig für 2024: 92.400 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leis- tungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kin- der zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist Ergebnis einer prognostischen Kalku- lation. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktu- ellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flücht- lingszuzüge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwohner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita - ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsge- rechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Aus- bau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert be- rücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1 Lageplan
159 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 1999 Datum: 16.03.2021 Notizen: © Stadt Münster H 5761 041 R 406 378 R 406 692 H 5761 481 0 50 100 Meter V/0138/2021 Anlage 1: Lageplan
Anlage 3 Entwurfsplanung
76 Zeichen
V/0138/2021 Anlage 3: Entwurfsplanung V/0138/2021 Anlage 3: Entwurfsplanung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kiesekampweg
- Edelbach
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0138/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.03.2021
- Erstellt
- 04.02.2021 13:55