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V/0779/2005

Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Vorlage 29.09.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 11.11

Anlage3

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Ansehen

Anlage1

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Ansehen

Anlage4

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Ansehen

Anlage2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage3

3202 Zeichen

Anlage 3 zur Ratsvorlage V/0779/2005
Rettungsdienst - Gebührenvergleich alt/neu
Gebühr neu Gebühr alt
ab 01.01.06 bis 31.12.05
1. Rettungs- und Krankentransporte innerhalb des Stadtgebietes Münster
1.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person
sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettungswagen 253,00 

226,00 

1.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme
einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen 120,00 

108,00 

2. Rettungs- und Krankentransporte außerhalb des Stadtgebietes
2.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person
sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettungswagen,
Grundgebühr 253,00 

226,00 

2.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme
einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen,
Grundgebühr 120,00 

108,00 

2.3 Zu Ziffer 2.1 und 2.2 zusätzlich je Fahrkilometer außerhalb
des Stadtgebietes    2,40 

    2,05 

3. Krankentransporte von Fachklinik zu Fachklinik
des Universitätsklinikums Münster (UKM)
3.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person
sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettungswagen 253,00 

226,00 

3.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme
einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen
(ermäßigter Tarif)    73,00 

  66,00 

4. Notarzteinsätze
4.1 Transport einer Person sowie Mitnahme einer Begleitperson
in einem Rettungswagen, Gebühr nach Ziffer 1 bzw. 2 253,00 

226,00 

4.2 Notärztliche Versorgung / Begleitung einschließlich
Medikamente, Verbandmaterial, Blutersatzmittel und med.
Einwegbestecke (je Notfallpatient)
4.2.1 Leistung des Notarztes 155,00 

145,00 

4.2.2 Gestellung eines Notarzteinsatzfahrzeuges
einschließlich Personal- und Sachkosten 182,00 

172,00 

4.3 Begleitung eines Verlegungstransportes durch den Notarzt
4.3.1 zu Ziffer 1.1 und 2.1 zusätzlich bei einer Einsatzdauer
bis zu 1 Stunde      67,00 

  60,00 

4.3.2 jede weitere angefangene Stunde   67,00 

  60,00 


5. Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen:
für jede weitere Person Zuschlag von 50 v. H. 021960
6. Nicht benutzte Krankentransportwagen / Rettungs-
wagen / Notarzteinsatzfahrzeuge
Ausfahrt eines bestellten, aber nicht benutzten
Krankentransportwagens / Rettungswagens / Notarzt-
einsatzfahrzeuges
6.1 im Stadtgebiet
6.1.1 Krankentransportwagen  30,00 

  25,00 

6.1.2 Rettungswagen  60,00 

  50,00 

6.1.3 Notarzteinsatzfahrzeug 100,00 

100,00 

6.2 außerhalb des Stadtgebietes
6.2.1 Grundgebühr nach Ziffer 6.1.1, 6.1.2 und 6.1.3,    
zusätzlich je Fahrkilometer außerhalb des Stadtgebietes 2,40 

    2,05 

7. Transport einer Person sowie Mitnahme einer
Begleitperson in einem Rettungswagen bei
sanitätsdienstlichen Veranstaltungen 253,00 

226,00 

8. Wartezeit von mehr als 15 Minuten für jede
angefangene halbe Stunde 40,00 

  30,00 

9. Desinfektion
9.1 Desinfektion eines Krankentransportwagens 70,00 

  50,00 

9.2 Desinfektion eines Rettungswagens 80,00 

  60,00 

10. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr werden
ausschließlich Rettungswagen vorgehalten
und abgerechnet
11. Bei böswilligen Alarmierungen wird eine Gebühr
nach Ziffer 1 bis 4 erhoben. Ziffer 6 findet bei bös-
willigen Alarmierungen keine Anwendung

Anlage1

4684 Zeichen

Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0779/2005 
  
Satzung zur Änderung der 
Gebührensatzung für den 
Rettungsdienst 
der Stadt Münster 
vom 17.12.1974 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S . 666/SGV NRW 2023), zuletzt 
geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Geset zes vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498) 
und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 
21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV 
NRW S. 488), hat der Rat der Stadt Münster am                           folgende Satzung 
beschlossen: 
 
Die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stad t Münster vom 17.12.1974 (Amtsblatt 
der Stadt Münster 1974, Seite 177), zuletzt geänder t durch Änderungssatzung vom 
11.07.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002, Seite 100), 
 
wird mit Wirkung vom 01.01.2006  wie folgt geändert: 
 
Der Gebührentarif - Anlage zur Gebührensatzung - erhält nachstehende Fassung: 
 
Rettungsdienstgebühren 
 
          Pos.-Nr. * Betrag  
 
1.  Rettungs- und Krankentransporte innerhalb des Stadtgebietes Münster 
 
1.1  Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person 
 sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettun gswagen  311300  253,00 € 
 
1.2  Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahm e 
 einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen    411300  120,00 € 
 
 
2.  Rettungs- und Krankentransporte außerhalb des Stadtgebietes  
 
2.1  Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person 
 sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettun gswagen, 
 Grundgebühr        311300  253,00 € 
 
2.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme 
 einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen , 
 Grundgebühr        411300  120,00 € 
 
2.3 Zu Ziffer 2.1 und 2.2 zusätzlich je Fahrkilometer außerhalb 
 des Stadtgebietes       015311      2,40 € 
 
 
3. Krankentransporte von Fachklinik zu Fachklinik  
des Universitätsklinikums Münster (UKM)  
 
3.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person 
 sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettun gswagen  311300  253,00 € 
 
3.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme 
 einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen  
 (ermäßigter Tarif)       411355    73,00 €

4. Notarzteinsätze  
 
4.1 Transport einer Person sowie Mitnahme einer Begleitperson 
 in einem Rettungswagen, Gebühr nach Ziffer 1 bzw. 2    311300  253,00 €  
 
4.2 Notärztliche Versorgung / Begleitung einschließlich 
 Medikamente, Verbandmaterial, Blutersatzmittel und  med. 
 Einwegbestecke (je Notfallpatient) 
 
4.2.1 Leistung des Notarztes       201143  155,00 € 
 
4.2.2 Gestellung eines Notarzteinsatzfahrzeuges 
 einschließlich Personal- und Sachkosten    231100  182,00 € 
 
4.3  Begleitung eines Verlegungstransportes durch den Notarzt  
  
4.3.1 zu Ziffer 1.1 und 2.1 zusätzlich bei einer  Einsatzdauer  
bis zu 1 Stunde           381200    67,00 € 
 
4.3.2  jede weitere angefangene Stunde     383200    67,00  € 
 
 
5. Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen: 
 
für jede weitere Person Zuschlag von 50 v. H.    02 1960 
 
 
6. Nicht benutzte Krankentransportwagen / Rettungs- 
wagen / Notarzteinsatzfahrzeuge 
 Ausfahrt eines bestellten, aber nicht benutzten  
Krankentransportwagens / Rettungswagens / Notarzt- 
einsatzfahrzeuges 
 
6.1 im Stadtgebiet 
 
6.1.1  Krankentransportwagen      401300    30,00 € 
 
6.1.2 Rettungswagen        301300    60,00 € 
 
6.1.3  Notarzteinsatzfahrzeug       201300  100,00 € 
 
 
6.2  außerhalb des Stadtgebietes                   
 
6.2.1  Grundgebühr nach Ziffer 6.1.1, 6.1.2 und 6.1.3,                 
zusätzlich je Fahrkilometer außerhalb des Stadtgebietes  015311      2,40 € 
 
 
7. Transport einer Person sowie Mitnahme einer 
 Begleitperson in einem Rettungswagen bei 
 sanitätsdienstlichen Veranstaltungen     311300  253,00 € 
 
 
8. Wartezeit von mehr als 15 Minuten für jede 
 angefangene halbe Stunde       013358    40,00 € 
 
 
9. Desinfektion 
 
9.1  Desinfektion eines Krankentransportwagens    415200     70,00 € 
 
9.2  Desinfektion eines Rettungswagens      315200     80,00 €

10.  In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr werden 
 ausschließlich Rettungswagen vorgehalten 
 und abgerechnet 
 
 
 
11.  Bei böswilligen Alarmierungen wird eine Gebühr 
 nach Ziffer 1 bis 4 erhoben. Ziffer 6 findet bei bös- 
 willigen Alarmierungen keine Anwendung 
 
 
 
* = Positionsnummer nach dem bundeseinheitlichen Pos itionsnummernverzeichnis für 
Krankentransportleistungen (Richtlinien der Spitzen verbände der Krankenkassen nach § 302 
Abs. 2 SGB V)

Beschlussvorlage

9497 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die anliegende 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster vom 
17.12.1974, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 11.07.2002, - Anlage 1 - 
 
wird beschlossen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und Folgekosten.  
 
 
 
Begründung: 
 
 
I. Kosten- und Erlösentwicklung
 
 
Die Stadt Münster erhebt für Rettungs- und Notarzteinsätze sowie für Krankentransporte Benut-
zungsgebühren auf Grundlage der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“. 
Mit der Änderung der Gebührensatzung zum 01.01.2006 sollen die Gebührentarife an die voraus-
sichtliche Kosten- und Erlösentwicklung angeglichen werden. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0779/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Drewes 
Ruf: 
20 25 81 10 
E-Mail: 
DrewesG@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
1.) Erläuterungen zur Kalkulation:  
 
Die letzte Anpassung der Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Münster ist zum 01.08.2002 
beschlossen worden. Ursprünglich war die Gebührenerhöhung zum 01.01.2002 vorgesehen (siehe 
Ratsvorlage 382/02), sie konnte jedoch aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Erörterung zur 
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. 
Bedingt durch die verspätete Gebührenanpassung sind erhöhte Gebührensätze, gestreckt über 
einen Kalkulationszeitraum bis zum 31.12.2003, beschlossen worden.  
 
Mit diesen Gebührensätzen konnte für die Jahre 2004 und 2005 nach den Gebührenbedarfsbe-
rechnungen (GBB) auf eine Anpassung verzichtet werden, da die voraussichtlichen Kosten des 
Rettungsdienstes in vollem Umfang durch das erwartete Gebührenaufkommen und sonstige Ein-
nahmen abgedeckt werden (Kostendeckungsgrad: 100 %). 
 
Die Betriebsabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004 führte zu einer Unterdeckung (Zuschuss) in 
Höhe von 304.169 €. Dieses Gesamtergebnis ist insbesondere auf das schlechte Abschneiden der 
Kostenstellen des Krankentransportes zurückzuführen. Hier hat sich der im Vergleich zu den Vor-
jahren noch deutlich beschleunigte Rückgang der Transportzahlen negativ ausgewirkt. Die Feuer-
wehr hat auf die seit Jahren rückläufige Entwicklung im Krankentransport reagiert und die Vorhal-
tung von Krankentransportwagen (KTW) kontinuierlich zurückgenommen; zuletzt um zwei Fahr-
zeuge bei der Feuerwehr (01.01.05, 02.07.05; von 5 auf 3 KTW).  
 
Es zeichnet sich ab, dass die nach Ablauf des laufenden Jahres zu erstellende Betriebsabrech-
nung für 2005 ebenfalls eine Unterdeckung ausweisen wird, da insbesondere mit geringeren Ge-
bühreneinnahmen gerechnet wird. Die aktuelle Statistik 2005 lässt für das Gesamtjahr insgesamt 
weniger abrechnungsfähige Einsätze als in der GBB 2005 veranschlagt, besonders im Kranken-
transport, erwarten. Darüber hinaus sind für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 2 (Anteil 
Rettungsdienst) erhöhte kalkulatorische Kosten zu berücksichtigen; die Verzinsung des Anlage-
vermögens (Grundstück mit Gebäude) liegt deutlich über dem Wert der „alten“ Feuer- und Ret-
tungswache 2.  
  
Das Volumen des Gebührenhaushaltes Rettungsdienst ist nach den Anmeldungen zum Haus-
haltsplan 2006 im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig (2006: 7.710.300 €; 2005: 7.753.800 €).  
 
Auf der Kostenseite wirkt sich die reduzierte Vorhaltung personell besetzter Krankentransportwa-
gen, sowohl bei der Feuerwehr als auch bei den beteiligten freiwilligen Hilfsorganisationen, aus. So 
sind die Personalausgaben für Einsatzkräfte der Feuerwehr geringer als im Vorjahr veranschlagt 
worden; gleichzeitig ist der Haushaltsansatz für die Vergütung von Einsatzleistungen im Rettungs-
dienst durch Dritte (1600.677.0000.7) gekürzt worden, da die zu vergebenden Leistungen des 
Krankentransportes von 7 auf 6 KTW reduziert wurden. Die EU-weite Ausschreibung der von der 
Feuerwehr nicht selbst zu erbringenden Leistungen des Krankentransportes wird zurzeit vorberei-
tet. Es wird erwartet, dass damit Kostenoptimierungen verbunden sind; kalkulatorisch konnte dies 
jedoch noch nicht berücksichtigt werden.  
 
In der Notfallrettung (RTW), im Notarztdienst (NEF) sowie im Krankentransport (KTW) liegen die 
für die Gebührenkalkulation 2006 angesetzten Einsatzzahlen insgesamt unter denen der Gebüh-
renbedarfsberechnung 2005. Hier hat der Umstand Berücksichtigung gefunden, dass die abge-
rechneten   - und damit für die Kalkulation maßgeblichen - Einsätze in der Notfallrettung und im 
Notarztdienst nicht mehr den ansteigenden Trend der vergangenen Jahre erkennen lassen; im 
Krankentransport hat sich die rückläufige Entw icklung noch deutlicher ausgeprägt als zunächst 
erwartet.   
 
Unter Berücksichtigung der o. a. Ausführungen und der jetzt für 2006 vorgenommenen Kalkulation 
ist mit den aktuellen Gebührensätzen eine Deckung der voraussichtlichen Kosten nicht möglich.

- 3 - 
Zum Ausgleich der veranschlagten Kosten für 2006 ist eine Gebührenerhöhung von durchschnitt-
lich rd. 6 % erforderlich (Kostendeckungsgrad: 100 %).  
 
 
2.) Ausgleich des Negativbestandes der „Sonderrücklage Rettungsdienst“:
 
 
Die Sonderrücklage des Rettungsdienstes weist zum 31.12.2004 einen Wert von - 481.975,00 € 
aus. Dieser negative Rücklagenbestand resultiert aus einer Kostenunterdeckung des Kalkulations-
zeitraumes 2002/2003 (- 177.806,00 €) sowie 2004 (- 304.169,00 €) und ist unter Berücksichtigung 
des § 6 Abs. 2 KAG bis spätestens Ende 2006 mindestens in Höhe von 177.806,00 € wieder aus-
zugleichen.  
 
Im Sinne einer kontinuierlichen Gebührenentwicklung und zur Vermeidung von „Gebührensprün-
gen“ ist das negative Wirtschaftsergebnis aus 2002/2003 (-177.806,00 €) in voller Höhe und aus 
2004 (- 304.169,00 €) zur Hälfte in die Kalkulation 2006 eingeflossen. Der Negativbestand der 
Sonderrücklage wird damit bis auf 152.084,00 € abgebaut; die Berücksichtigung dieses Betrages 
soll bei der Gebührenkalkulation für 2007 vorgenommen werden. 
 
Unter Einbeziehung des vorgenannten Ausgleiches der Sonderrücklage mit einem Volumen von 
insgesamt 329.891,00 € (2003: 177.806,00 €; 2004: 152.085,00 €) beträgt die erforderliche Ge-
bührenanpassung für 2006 insgesamt durchschnittlich rd. 11 %
 (Kostendeckungsgrad: 104,3 %).  
 
Die erforderlichen Gebührenanpassungen der Leistungsarten je nach Ausgleich der Sonderrückla-
ge des Rettungsdienstes sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 
 
Art der  
Leis-
tung 
aktu
elle 
Gebühr 
notwe
ndige* 
Gebühr lt. GBB 
2006 ohne 
Ausgleich des 
Negativbe-
standes der 
Sonderrückla-
ge des Ret-
tungsdienstes 
Er- 
hö-
hung 
in % 
notwendige 
Gebühr lt. 
GBB 2006 
mit Teil-
Ausgleich 
der SR 
(BAB 
2002/2003: 
-177.806 €)
Er- 
hö-
hung 
in % 
notwendige Ge-
bühr lt. GBB 
2006 mit Teil-
Ausgleich der 
SR (BAB 
2002/2003:  
-177.806 € und 
50% von 2004:  
-152.085 €) 
Er- 
hö-
hung  
in % 
notwendige 
Gebühr lt. GBB 
2006 mit vol-
lem Ausgleich 
der SR (BAB 
2002/2003:  
-177.806 €  
und 2004:  
-304.169 €) 
Er- 
hö-
hung 
in % 
RTW 226,00 € 242,00 € 7,1% 248,00 € 9,7% 253,00 € 11,9% 258,00 € 14,2%
KTW 108,00 € 115,00 € 6,5% 118,00 € 9,3% 120,00 € 11,1% 122,00 € 13,0%
NEF 317,00 € 322,00 € 1,6% 330,00 € 4,1% 337,00 € 6,3% 344,00 € 8,5%
km- 
Gebühr 
2,05 € 2,30 € 12,2% 2,35 € 14,6% 2,40 € 17,1% 2,44 € 19,0%
 
* = zur Erreichung des Kostendeckungsgrades von 100 % in 2006 ! 
 
3.) Übersicht der Kosten- und Erlösentwicklung des Rettungsdienstes: 
 
Jahr Kosten (€) Erlöse (€) Über-
schuss/  
Zuschuss
Kalkulierter 
Kostende-
ckungsgrad 
(GBB) 
Kostende-
ckungsgrad 
lt. Abrech-
nung (BAB) 
Abweichung  
BAB ./. GBB
(in %-P.) 
2006 7.710.300 8.040.140 329.840 104,3 %   
2005 7.753.800 7.753.800 0 100,0 %   
2004 7.874.761 7.570.592 - 304.169 100,0 % 96,1 % - 3,9  
2003 7.464.522 7.868.498   403.976 106,9 % 105,4 % - 1,5 
2002 7.138.594 6.556.812 - 581.782 92,9 % 91,9 % - 0,7  
2001 6.463.538 6.278.403 - 185.135 100,0 % 97,1 % - 2,9  
2000 5.639.704 5.904.489   264.785 100,0 % 104,7 % + 4,7

- 4 - 
 4. Fazit:  
 
Aus den genannten Gründen ist eine Gebührenanpassung für 2006 erforderlich. Sie beträgt - wie 
oben bereits angeführt - durchschnittlich rd. 11 % unter Berücksichtigung des teilweisen Aus-
gleichs der Sonderücklage des Rettungsdienstes. Ohne diesen Ausgleich wäre eine Gebührener-
höhung von durchschnittlich rd. 6 % erforderlich. 
 
 
II. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren
 
 
Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Kranken-
kassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähi-
gen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzu-
streben. 
 
Die Abstimmung mit den Verbänden erfolgt zurzeit. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
- Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt 
Münster (Anlage 1) 
- Gebührenbedarfsberechnung (GBB)/Kalkulation für das Jahr 2006 (Anlage 2) 
- Gegenüberstellung der Rettungsdienstgebühren alt/neu (Anlage 3) 
- Interkommunaler Vergleich der Rettungsdienstgebühren in NRW (Anlage 4)

Beratungsverlauf (4)

15.11.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 12.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 11.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0779/2005
Typ
Vorlage
Datum
29.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37