V/0779/2005
Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
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Anlage3
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Anlage 3 zur Ratsvorlage V/0779/2005
Rettungsdienst - Gebührenvergleich alt/neu
Gebühr neu Gebühr alt
ab 01.01.06 bis 31.12.05
1. Rettungs- und Krankentransporte innerhalb des Stadtgebietes Münster
1.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person
sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettungswagen 253,00
226,00
1.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme
einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen 120,00
108,00
2. Rettungs- und Krankentransporte außerhalb des Stadtgebietes
2.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person
sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettungswagen,
Grundgebühr 253,00
226,00
2.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme
einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen,
Grundgebühr 120,00
108,00
2.3 Zu Ziffer 2.1 und 2.2 zusätzlich je Fahrkilometer außerhalb
des Stadtgebietes 2,40
2,05
3. Krankentransporte von Fachklinik zu Fachklinik
des Universitätsklinikums Münster (UKM)
3.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person
sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettungswagen 253,00
226,00
3.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme
einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen
(ermäßigter Tarif) 73,00
66,00
4. Notarzteinsätze
4.1 Transport einer Person sowie Mitnahme einer Begleitperson
in einem Rettungswagen, Gebühr nach Ziffer 1 bzw. 2 253,00
226,00
4.2 Notärztliche Versorgung / Begleitung einschließlich
Medikamente, Verbandmaterial, Blutersatzmittel und med.
Einwegbestecke (je Notfallpatient)
4.2.1 Leistung des Notarztes 155,00
145,00
4.2.2 Gestellung eines Notarzteinsatzfahrzeuges
einschließlich Personal- und Sachkosten 182,00
172,00
4.3 Begleitung eines Verlegungstransportes durch den Notarzt
4.3.1 zu Ziffer 1.1 und 2.1 zusätzlich bei einer Einsatzdauer
bis zu 1 Stunde 67,00
60,00
4.3.2 jede weitere angefangene Stunde 67,00
60,00
5. Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen:
für jede weitere Person Zuschlag von 50 v. H. 021960
6. Nicht benutzte Krankentransportwagen / Rettungs-
wagen / Notarzteinsatzfahrzeuge
Ausfahrt eines bestellten, aber nicht benutzten
Krankentransportwagens / Rettungswagens / Notarzt-
einsatzfahrzeuges
6.1 im Stadtgebiet
6.1.1 Krankentransportwagen 30,00
25,00
6.1.2 Rettungswagen 60,00
50,00
6.1.3 Notarzteinsatzfahrzeug 100,00
100,00
6.2 außerhalb des Stadtgebietes
6.2.1 Grundgebühr nach Ziffer 6.1.1, 6.1.2 und 6.1.3,
zusätzlich je Fahrkilometer außerhalb des Stadtgebietes 2,40
2,05
7. Transport einer Person sowie Mitnahme einer
Begleitperson in einem Rettungswagen bei
sanitätsdienstlichen Veranstaltungen 253,00
226,00
8. Wartezeit von mehr als 15 Minuten für jede
angefangene halbe Stunde 40,00
30,00
9. Desinfektion
9.1 Desinfektion eines Krankentransportwagens 70,00
50,00
9.2 Desinfektion eines Rettungswagens 80,00
60,00
10. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr werden
ausschließlich Rettungswagen vorgehalten
und abgerechnet
11. Bei böswilligen Alarmierungen wird eine Gebühr
nach Ziffer 1 bis 4 erhoben. Ziffer 6 findet bei bös-
willigen Alarmierungen keine Anwendung
Anlage1
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0779/2005
Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für den
Rettungsdienst
der Stadt Münster
vom 17.12.1974
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S . 666/SGV NRW 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Geset zes vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498)
und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV
NRW S. 488), hat der Rat der Stadt Münster am folgende Satzung
beschlossen:
Die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stad t Münster vom 17.12.1974 (Amtsblatt
der Stadt Münster 1974, Seite 177), zuletzt geänder t durch Änderungssatzung vom
11.07.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002, Seite 100),
wird mit Wirkung vom 01.01.2006 wie folgt geändert:
Der Gebührentarif - Anlage zur Gebührensatzung - erhält nachstehende Fassung:
Rettungsdienstgebühren
Pos.-Nr. * Betrag
1. Rettungs- und Krankentransporte innerhalb des Stadtgebietes Münster
1.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person
sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettun gswagen 311300 253,00 €
1.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahm e
einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen 411300 120,00 €
2. Rettungs- und Krankentransporte außerhalb des Stadtgebietes
2.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person
sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettun gswagen,
Grundgebühr 311300 253,00 €
2.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme
einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen ,
Grundgebühr 411300 120,00 €
2.3 Zu Ziffer 2.1 und 2.2 zusätzlich je Fahrkilometer außerhalb
des Stadtgebietes 015311 2,40 €
3. Krankentransporte von Fachklinik zu Fachklinik
des Universitätsklinikums Münster (UKM)
3.1 Rettungsdienstliche Versorgung und Transport einer Person
sowie Mitnahme einer Begleitperson in einem Rettun gswagen 311300 253,00 €
3.2 Versorgung und Transport einer Person sowie Mitnahme
einer Begleitperson in einem Krankentransportwagen
(ermäßigter Tarif) 411355 73,00 €
4. Notarzteinsätze
4.1 Transport einer Person sowie Mitnahme einer Begleitperson
in einem Rettungswagen, Gebühr nach Ziffer 1 bzw. 2 311300 253,00 €
4.2 Notärztliche Versorgung / Begleitung einschließlich
Medikamente, Verbandmaterial, Blutersatzmittel und med.
Einwegbestecke (je Notfallpatient)
4.2.1 Leistung des Notarztes 201143 155,00 €
4.2.2 Gestellung eines Notarzteinsatzfahrzeuges
einschließlich Personal- und Sachkosten 231100 182,00 €
4.3 Begleitung eines Verlegungstransportes durch den Notarzt
4.3.1 zu Ziffer 1.1 und 2.1 zusätzlich bei einer Einsatzdauer
bis zu 1 Stunde 381200 67,00 €
4.3.2 jede weitere angefangene Stunde 383200 67,00 €
5. Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen:
für jede weitere Person Zuschlag von 50 v. H. 02 1960
6. Nicht benutzte Krankentransportwagen / Rettungs-
wagen / Notarzteinsatzfahrzeuge
Ausfahrt eines bestellten, aber nicht benutzten
Krankentransportwagens / Rettungswagens / Notarzt-
einsatzfahrzeuges
6.1 im Stadtgebiet
6.1.1 Krankentransportwagen 401300 30,00 €
6.1.2 Rettungswagen 301300 60,00 €
6.1.3 Notarzteinsatzfahrzeug 201300 100,00 €
6.2 außerhalb des Stadtgebietes
6.2.1 Grundgebühr nach Ziffer 6.1.1, 6.1.2 und 6.1.3,
zusätzlich je Fahrkilometer außerhalb des Stadtgebietes 015311 2,40 €
7. Transport einer Person sowie Mitnahme einer
Begleitperson in einem Rettungswagen bei
sanitätsdienstlichen Veranstaltungen 311300 253,00 €
8. Wartezeit von mehr als 15 Minuten für jede
angefangene halbe Stunde 013358 40,00 €
9. Desinfektion
9.1 Desinfektion eines Krankentransportwagens 415200 70,00 €
9.2 Desinfektion eines Rettungswagens 315200 80,00 €
10. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr werden
ausschließlich Rettungswagen vorgehalten
und abgerechnet
11. Bei böswilligen Alarmierungen wird eine Gebühr
nach Ziffer 1 bis 4 erhoben. Ziffer 6 findet bei bös-
willigen Alarmierungen keine Anwendung
* = Positionsnummer nach dem bundeseinheitlichen Pos itionsnummernverzeichnis für
Krankentransportleistungen (Richtlinien der Spitzen verbände der Krankenkassen nach § 302
Abs. 2 SGB V)
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Feuerwehr Betrifft Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster Beratungsfolge 15.11.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 07.12.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die anliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster vom 17.12.1974, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 11.07.2002, - Anlage 1 - wird beschlossen. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und Folgekosten. Begründung: I. Kosten- und Erlösentwicklung Die Stadt Münster erhebt für Rettungs- und Notarzteinsätze sowie für Krankentransporte Benut- zungsgebühren auf Grundlage der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“. Mit der Änderung der Gebührensatzung zum 01.01.2006 sollen die Gebührentarife an die voraus- sichtliche Kosten- und Erlösentwicklung angeglichen werden. Vorlagen-Nr.: V/0779/2005 Auskunft erteilt: Herr Drewes Ruf: 20 25 81 10 E-Mail: DrewesG@stadt-muenster.de Datum: 27.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 1.) Erläuterungen zur Kalkulation: Die letzte Anpassung der Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Münster ist zum 01.08.2002 beschlossen worden. Ursprünglich war die Gebührenerhöhung zum 01.01.2002 vorgesehen (siehe Ratsvorlage 382/02), sie konnte jedoch aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Erörterung zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. Bedingt durch die verspätete Gebührenanpassung sind erhöhte Gebührensätze, gestreckt über einen Kalkulationszeitraum bis zum 31.12.2003, beschlossen worden. Mit diesen Gebührensätzen konnte für die Jahre 2004 und 2005 nach den Gebührenbedarfsbe- rechnungen (GBB) auf eine Anpassung verzichtet werden, da die voraussichtlichen Kosten des Rettungsdienstes in vollem Umfang durch das erwartete Gebührenaufkommen und sonstige Ein- nahmen abgedeckt werden (Kostendeckungsgrad: 100 %). Die Betriebsabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004 führte zu einer Unterdeckung (Zuschuss) in Höhe von 304.169 €. Dieses Gesamtergebnis ist insbesondere auf das schlechte Abschneiden der Kostenstellen des Krankentransportes zurückzuführen. Hier hat sich der im Vergleich zu den Vor- jahren noch deutlich beschleunigte Rückgang der Transportzahlen negativ ausgewirkt. Die Feuer- wehr hat auf die seit Jahren rückläufige Entwicklung im Krankentransport reagiert und die Vorhal- tung von Krankentransportwagen (KTW) kontinuierlich zurückgenommen; zuletzt um zwei Fahr- zeuge bei der Feuerwehr (01.01.05, 02.07.05; von 5 auf 3 KTW). Es zeichnet sich ab, dass die nach Ablauf des laufenden Jahres zu erstellende Betriebsabrech- nung für 2005 ebenfalls eine Unterdeckung ausweisen wird, da insbesondere mit geringeren Ge- bühreneinnahmen gerechnet wird. Die aktuelle Statistik 2005 lässt für das Gesamtjahr insgesamt weniger abrechnungsfähige Einsätze als in der GBB 2005 veranschlagt, besonders im Kranken- transport, erwarten. Darüber hinaus sind für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 2 (Anteil Rettungsdienst) erhöhte kalkulatorische Kosten zu berücksichtigen; die Verzinsung des Anlage- vermögens (Grundstück mit Gebäude) liegt deutlich über dem Wert der „alten“ Feuer- und Ret- tungswache 2. Das Volumen des Gebührenhaushaltes Rettungsdienst ist nach den Anmeldungen zum Haus- haltsplan 2006 im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig (2006: 7.710.300 €; 2005: 7.753.800 €). Auf der Kostenseite wirkt sich die reduzierte Vorhaltung personell besetzter Krankentransportwa- gen, sowohl bei der Feuerwehr als auch bei den beteiligten freiwilligen Hilfsorganisationen, aus. So sind die Personalausgaben für Einsatzkräfte der Feuerwehr geringer als im Vorjahr veranschlagt worden; gleichzeitig ist der Haushaltsansatz für die Vergütung von Einsatzleistungen im Rettungs- dienst durch Dritte (1600.677.0000.7) gekürzt worden, da die zu vergebenden Leistungen des Krankentransportes von 7 auf 6 KTW reduziert wurden. Die EU-weite Ausschreibung der von der Feuerwehr nicht selbst zu erbringenden Leistungen des Krankentransportes wird zurzeit vorberei- tet. Es wird erwartet, dass damit Kostenoptimierungen verbunden sind; kalkulatorisch konnte dies jedoch noch nicht berücksichtigt werden. In der Notfallrettung (RTW), im Notarztdienst (NEF) sowie im Krankentransport (KTW) liegen die für die Gebührenkalkulation 2006 angesetzten Einsatzzahlen insgesamt unter denen der Gebüh- renbedarfsberechnung 2005. Hier hat der Umstand Berücksichtigung gefunden, dass die abge- rechneten - und damit für die Kalkulation maßgeblichen - Einsätze in der Notfallrettung und im Notarztdienst nicht mehr den ansteigenden Trend der vergangenen Jahre erkennen lassen; im Krankentransport hat sich die rückläufige Entw icklung noch deutlicher ausgeprägt als zunächst erwartet. Unter Berücksichtigung der o. a. Ausführungen und der jetzt für 2006 vorgenommenen Kalkulation ist mit den aktuellen Gebührensätzen eine Deckung der voraussichtlichen Kosten nicht möglich. - 3 - Zum Ausgleich der veranschlagten Kosten für 2006 ist eine Gebührenerhöhung von durchschnitt- lich rd. 6 % erforderlich (Kostendeckungsgrad: 100 %). 2.) Ausgleich des Negativbestandes der „Sonderrücklage Rettungsdienst“: Die Sonderrücklage des Rettungsdienstes weist zum 31.12.2004 einen Wert von - 481.975,00 € aus. Dieser negative Rücklagenbestand resultiert aus einer Kostenunterdeckung des Kalkulations- zeitraumes 2002/2003 (- 177.806,00 €) sowie 2004 (- 304.169,00 €) und ist unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 2 KAG bis spätestens Ende 2006 mindestens in Höhe von 177.806,00 € wieder aus- zugleichen. Im Sinne einer kontinuierlichen Gebührenentwicklung und zur Vermeidung von „Gebührensprün- gen“ ist das negative Wirtschaftsergebnis aus 2002/2003 (-177.806,00 €) in voller Höhe und aus 2004 (- 304.169,00 €) zur Hälfte in die Kalkulation 2006 eingeflossen. Der Negativbestand der Sonderrücklage wird damit bis auf 152.084,00 € abgebaut; die Berücksichtigung dieses Betrages soll bei der Gebührenkalkulation für 2007 vorgenommen werden. Unter Einbeziehung des vorgenannten Ausgleiches der Sonderrücklage mit einem Volumen von insgesamt 329.891,00 € (2003: 177.806,00 €; 2004: 152.085,00 €) beträgt die erforderliche Ge- bührenanpassung für 2006 insgesamt durchschnittlich rd. 11 % (Kostendeckungsgrad: 104,3 %). Die erforderlichen Gebührenanpassungen der Leistungsarten je nach Ausgleich der Sonderrückla- ge des Rettungsdienstes sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Art der Leis- tung aktu elle Gebühr notwe ndige* Gebühr lt. GBB 2006 ohne Ausgleich des Negativbe- standes der Sonderrückla- ge des Ret- tungsdienstes Er- hö- hung in % notwendige Gebühr lt. GBB 2006 mit Teil- Ausgleich der SR (BAB 2002/2003: -177.806 €) Er- hö- hung in % notwendige Ge- bühr lt. GBB 2006 mit Teil- Ausgleich der SR (BAB 2002/2003: -177.806 € und 50% von 2004: -152.085 €) Er- hö- hung in % notwendige Gebühr lt. GBB 2006 mit vol- lem Ausgleich der SR (BAB 2002/2003: -177.806 € und 2004: -304.169 €) Er- hö- hung in % RTW 226,00 € 242,00 € 7,1% 248,00 € 9,7% 253,00 € 11,9% 258,00 € 14,2% KTW 108,00 € 115,00 € 6,5% 118,00 € 9,3% 120,00 € 11,1% 122,00 € 13,0% NEF 317,00 € 322,00 € 1,6% 330,00 € 4,1% 337,00 € 6,3% 344,00 € 8,5% km- Gebühr 2,05 € 2,30 € 12,2% 2,35 € 14,6% 2,40 € 17,1% 2,44 € 19,0% * = zur Erreichung des Kostendeckungsgrades von 100 % in 2006 ! 3.) Übersicht der Kosten- und Erlösentwicklung des Rettungsdienstes: Jahr Kosten (€) Erlöse (€) Über- schuss/ Zuschuss Kalkulierter Kostende- ckungsgrad (GBB) Kostende- ckungsgrad lt. Abrech- nung (BAB) Abweichung BAB ./. GBB (in %-P.) 2006 7.710.300 8.040.140 329.840 104,3 % 2005 7.753.800 7.753.800 0 100,0 % 2004 7.874.761 7.570.592 - 304.169 100,0 % 96,1 % - 3,9 2003 7.464.522 7.868.498 403.976 106,9 % 105,4 % - 1,5 2002 7.138.594 6.556.812 - 581.782 92,9 % 91,9 % - 0,7 2001 6.463.538 6.278.403 - 185.135 100,0 % 97,1 % - 2,9 2000 5.639.704 5.904.489 264.785 100,0 % 104,7 % + 4,7 - 4 - 4. Fazit: Aus den genannten Gründen ist eine Gebührenanpassung für 2006 erforderlich. Sie beträgt - wie oben bereits angeführt - durchschnittlich rd. 11 % unter Berücksichtigung des teilweisen Aus- gleichs der Sonderücklage des Rettungsdienstes. Ohne diesen Ausgleich wäre eine Gebührener- höhung von durchschnittlich rd. 6 % erforderlich. II. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Kranken- kassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähi- gen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzu- streben. Die Abstimmung mit den Verbänden erfolgt zurzeit. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen: - Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster (Anlage 1) - Gebührenbedarfsberechnung (GBB)/Kalkulation für das Jahr 2006 (Anlage 2) - Gegenüberstellung der Rettungsdienstgebühren alt/neu (Anlage 3) - Interkommunaler Vergleich der Rettungsdienstgebühren in NRW (Anlage 4)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0779/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 29.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37