V/0705/2013
Stauchung der Auszahlungen im Rahmen der bereits beschlossenen Kapitalerhöhung der FMO Flughafen Münster / Osnabrück GmbH (FMO)
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Beschlussvorlage
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V/0705/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Stauchung der Auszahlungen im Rahmen der bereits beschlossenen Kapitalerhöhung der FMO Flughafen Münster / Osnabrück GmbH (FMO) Beratungsfolge 24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 1.1 Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, die auf der Basis folgender B e- schlüsse notwendigen Entscheidungen zu treffen: 1.1.1 Im Rahmen des Beschlusses zur Kapitalerhöhung der Flughafen Mün s- ter/Osnabrück GmbH (FMO) um insge samt 26,6 Mio. € wurde eine Zahlung in fünf gleichen Jahresraten – beginnend mit dem 15. Januar 2013 – zugestimmt. Diesen ursprünglichen Beschluss modifizierend, wird nun beschlossen, zum 15. Januar 2014 bereits zwei Tranchen in einer Gesamthöhe von 10.646 .402 € ei n- zuzahlen. Zum 15. Januar 2015 wird dann der restliche Betrag in Höhe von 10.646.402 € eingezahlt. 1.1.2 Der Anteil der Stadtwerke Münster GmbH beträgt zu den beiden Fälligkeitsterm i- nen jeweils 3.815.920 €. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gesel lschaft die entsprechenden Einzahlungen der Gesellschafter weiterhin bis zur endgültigen Vorlage der Genehmigung bzw. Akzeptanz der Kapitalerhöhung durch die EU -Kommission zunächst als Eigenkapital ersetzendes Darl e- hen verbucht und den Gesellschaftern für diesen Zeitraum mit einem marktadäquaten Zins in Höhe von 1,99 % verzinst. Vorlagen-Nr.: V/0705/2013 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 10.09.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0705/2013 Begründung: zu Beschlusspunkt 1: Die Gesellschafter der FMO GmbH haben in ihrer Sitzung vom 06.12.2012 nach erfolgter Zusti m- mung ihrer Gremien eine Kapitalerhöhung der Flughafe ngesellschaft um 26,62 Mio. € beschlo s- sen. Es wurde festgelegt, diese Kapitalerhöhung, jeweils zum 15. Januar des Jahres auf 5 Jahre verteilt, erstmalig am 15.01.2013 durchzuführen. Der entsprechende Beschluss des Rates der Stadt Münster wurde am 12.12.2012 zur Vorlage V/0939/2012/1 gefasst. Die aktuelle und in dieser Ausprägung vor einem Jahr noch nicht vorhersehbare wirtschaftliche Entwicklung der Flughafen-GmbH, aufgrund massiver Verkehrsrückgänge verbunden mit den da r- aus folgenden starken Umsatzrückgän gen, bedingen nun bereits ein Jahr später, dass über eine weitere bzw. schnellere Kapitalzuführung diskutiert werden muss. Aufgrund der aktuellen Entwic k- lung der Flughafengesellschaft ist das ursprüngliche Ziel, mit der Kapitalerhöhung die Verschu l- dung der Flughafen GmbH zu reduzieren, nicht erreicht worden. Trotz der Zufü hrung von 5,3 Mio. € Kapital (1. Tranche) im laufenden Jahr 2013 wird die Flughafengesellschaft in diesem Jahr einen weiteren Darlehensbetrag von bis zu 11 Mio. € aufnehmen müssen, während nur ca. 7 Mio. € g e- tilgt werden. Dies bedeutet, dass es trotz der Kapitalzuführung in diesem Jahr zu einer Nettone u- verschuldung kommen wird. Die maßgeblichen Geschäftsbanken der Flughafengesellschaft haben generell signalisiert, in di e- sem Jahr noch einmal den Flughafen mit Darlehn liquiditätsmäßig zu unterstützen. Voraussetzung für die Banken war jedoch die klare Erwartungshaltung, dass die Gesellschafter zukünftig durch Kapitalzuführung sicherstellen werden, dass die Darlehenslast der Flughafengesellscha ft kontinu- ierlich weiter reduziert wird und nicht, wie zurzeit, weiter anwächst. Vor diesem Hintergrund ist in den FMO -Gremien über verschiedene Varianten diskutiert worden, die Kapitalzuführung innerhalb der nächsten Monate/Jahre zu optimieren. Grundsätz lich kämen hierfür die Varianten Verlustübernahme, Beschluss einer weiteren Kapitalerhöhung oder die Sta u- chung der Einzahlung der bereits beschlossenen Kapitalzuführung infrage. In der entsprechenden Diskussion hat sich ergeben, dass die Gesellschafter meh rheitlich dazu neigten, es zunächst bei der bereits beschlossenen Kapitalerhöhung zu belassen, jedoch aufgrund der aktuellen Situat ion der Flughafen GmbH den Einzahlungsmodus in Form einer Stauchung zu modifizieren. Auf der Basis der prognostizierten mitt elfristigen Liquiditätsentwicklung hat der Aufsichtsrat in se i- ner 186. Sitzung am 26.06.2013 der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, die de r- zeitige Beschlusslage in der Form zu modifizieren, dass zum 15.01.2014 bereits zwei weitere Tranchen der beschlossenen Kapitalzuführung eingezahlt werden sollten. Die dann verbleibenden weiteren zwei Tranchen sollten zusammen zum 15.01.2015 umgesetzt werden. Mit dieser Kapital - bzw. Liquiditätszufuhr sollte es der Flughafengesellschaft nach heutigem Kenntnis stand gelingen, den Darlehensstand nicht weiter anwachsen zu lassen, sondern sogar leicht zu reduzieren. Über einen endgültigen Weg zur zukünftigen mittel - bis langfristigen Kapitalausstattung der Flu g- hafengesellschaft sollte dann im Jahr 2014 im Detail d iskutiert und entschieden werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte bekannt sein, wie sich der Verkehr durch den Einstieg der Low -Cost- Carrier am FMO zukünftig entwickeln wird. Auf dieser Basis können dann auch neue und belastba- re Prognoserechnungen zur wirtschaftlichen Entwicklung und damit vor allem zum Liquiditäts - und Kapitalbedarf durchgeführt werden. - 3 - V/0705/2013 zu Beschlusspunkt 2: Mit der Ergänzungsvorlage V/0939/2012/1 wurde auf die notwendige Akzeptanz bzw. Genehm i- gung der Kapitalerhöhung durch die EU -Kommission hingewiesen und dargestellt, dass die en t- sprechenden Einzahlungen der Gesellschafter zunächst als Eigenkapital ersetzendes Darlehen verbucht und marktadäquat verzinst werden sollen. Da diese Klärung zurzeit weiter a ndauert, wird auch diese Handhabung zunächst fortgeführt. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird die beabsichtigte Stauchung der beschlossenen Kapitalerh ö- hung in seiner Sitzung am 12. September 2013 behandeln. Über das Ergebnis wird mündlich b e- richtet. I.V. Gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0705/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37